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Wie der Mann grhapati, so ist die Frau grhapatni. »Zieh hin ins Haus (des Gatten), dass du Hausherrin (grhapatni) seist; als Gebieterin (vaçini) schalte daselbst«, wird der Neuvermählten beim Beginn des Hochzeitszuges zugerufen; »wie die Sindhu zur Ströme Oberherrschaft sich emporschwang, so sei du Herrin in des Gatten Heim eingetreten« Av. 14, 1, 43. »In diesem Hause achte auf den Hausstand«, wird sie bei ihrer Ankunft ermahnt. Nicht minder deutlich spricht der Bräutigam zu ihr im feierlichen Momente der Eheschliessung: » Ich ergreife deine Hand zum Heile, damit du mit mir, deinem Gatten, ein langes [[Leben]] erreichen mögest; Bhaga Aryaman, Savitar, Puramdhi gaben dich mir zur Herrin des Hausstandes« Rv. 10 , 85 , 36. Ihr standen daher im Hause alle Rechte des Mannes zu; nicht nur über Gesinde und Sklaven hatte sie [[Macht]], sondern gleich dem Hausherrn waren ihr untergeben die alten Schwiegereltern und die unvermählt im Hause noch weilenden Brüder und Schwestern des Mannes Rv. 10, 85, 46.
Wie der Mann grhapati, so ist die Frau grhapatni. »Zieh hin ins Haus (des Gatten), dass du Hausherrin (grhapatni) seist; als Gebieterin (vaçini) schalte daselbst«, wird der Neuvermählten beim Beginn des Hochzeitszuges zugerufen; »wie die Sindhu zur Ströme Oberherrschaft sich emporschwang, so sei du Herrin in des Gatten Heim eingetreten« Av. 14, 1, 43. »In diesem Hause achte auf den Hausstand«, wird sie bei ihrer Ankunft ermahnt. Nicht minder deutlich spricht der Bräutigam zu ihr im feierlichen Momente der Eheschliessung: » Ich ergreife deine Hand zum Heile, damit du mit mir, deinem Gatten, ein langes [[Leben]] erreichen mögest; Bhaga Aryaman, Savitar, Puramdhi gaben dich mir zur Herrin des Hausstandes« Rv. 10 , 85 , 36. Ihr standen daher im Hause alle Rechte des Mannes zu; nicht nur über Gesinde und Sklaven hatte sie [[Macht]], sondern gleich dem Hausherrn waren ihr untergeben die alten Schwiegereltern und die unvermählt im Hause noch weilenden Brüder und Schwestern des Mannes Rv. 10, 85, 46.


===Die Frau soll Söhne gebären, Töchter sind nicht erwünscht===
===Die Frau soll Söhne gebären und keine Töchter===
Zweck der Ehe war Fortpflanzung und Vermehrung des eigenen Geschlechtes; dies ist nur durch männliche Nachkommenschaft möglich. Auf den Söhnen ruhte die [[Hoffnung]] des Hauses; reiche männliche Nachkommenschaft gab Macht und Ansehn, war eine Zierde: »[[Ushas]], bring uns den Schmuck, dass wir Söhne und Nachkommenschaft besitzen«, fleht ein Sänger Rv. 1, 92. 13. Nur ein Sohn ist der Väter Ruhm mehrend (pitrçravana) Rv. 1, 91, 20. Mit der Bitte um Herdenbesitz, Ländererwerb ist daher immer die um reiche Nachkommenschaft, Heldenfülle (suvirya) aufs Innigste verknüpft. Mangel an Söhnen (avirata) wird mit Armuth (amati), Besitzlosigkeit auf gleiche Stufe gestellt; vor diesen Übeln soll Agni helfen Rv. 3, 16. 5.  
Zweck der Ehe war Fortpflanzung und Vermehrung des eigenen Geschlechtes; dies ist nur durch männliche Nachkommenschaft möglich. Auf den Söhnen ruhte die [[Hoffnung]] des Hauses; reiche männliche Nachkommenschaft gab Macht und Ansehn, war eine Zierde: »[[Ushas]], bring uns den Schmuck, dass wir Söhne und Nachkommenschaft besitzen«, fleht ein Sänger Rv. 1, 92. 13. Nur ein Sohn ist der Väter Ruhm mehrend (pitrçravana) Rv. 1, 91, 20. Mit der Bitte um Herdenbesitz, Ländererwerb ist daher immer die um reiche Nachkommenschaft, Heldenfülle (suvirya) aufs Innigste verknüpft. Mangel an Söhnen (avirata) wird mit Armuth (amati), Besitzlosigkeit auf gleiche Stufe gestellt; vor diesen Übeln soll Agni helfen Rv. 3, 16. 5.  


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»Sei Herrin über den Schwieger, sei Herrin über die Schwiegerin, sei Herrin über meine Schwester (nanandari), sei Herrin über meine Brüder (devrshu)« Rv. 10, 85, 46. Ferner ruft Çacî Paulomi Rv. 10, 159, 3 triumphierend aus: »Herrscher (Feindetöter) sind meine Söhne, Fürstin ist meine Tochter«. »Welche [[Sünde]] meine Mutter, welche mein Vater, meine Brüder und welche meine Schwester, welche wir begangen haben«, lautet die Aufzählung einer Pönitenzialformel Av. 10, 3, 8.
»Sei Herrin über den Schwieger, sei Herrin über die Schwiegerin, sei Herrin über meine Schwester (nanandari), sei Herrin über meine Brüder (devrshu)« Rv. 10, 85, 46. Ferner ruft Çacî Paulomi Rv. 10, 159, 3 triumphierend aus: »Herrscher (Feindetöter) sind meine Söhne, Fürstin ist meine Tochter«. »Welche [[Sünde]] meine Mutter, welche mein Vater, meine Brüder und welche meine Schwester, welche wir begangen haben«, lautet die Aufzählung einer Pönitenzialformel Av. 10, 3, 8.


===Zeremonien für das heranwachsende Kind===
Spärlich sind die Angaben, die uns einen Blick thun lassen in das Leben des [[Kind]]es von seiner Geburt, bis es zum Jüngling oder zur Jungfrau herangereift war.
Spärlich sind die Angaben, die uns einen Blick thun lassen in das Leben des [[Kind]]es von seiner Geburt, bis es zum Jüngling oder zur Jungfrau herangereift war.


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Der Spruch enthält nichts, was auf die Godanavidhi bestimmt hinwiese; dass aber die Ceremonie, bei der der betreffende mit einem neuen Gewande bekleidet wurde, in die [[Zeit]] nach dem Knabenalter fällt, geht aus Vers 3 hervor, der auf Theilnahme an den Familienangelegenheiten — oder gar Gründung eines eigenen Hausstandes? — hinweist. Der Godanavidhi entsprach im germ. Alterthum die Wehrhaftmachung; vgl. Scherer im Anzeiger für Deutsches Alterth. 9, 88.
Der Spruch enthält nichts, was auf die Godanavidhi bestimmt hinwiese; dass aber die Ceremonie, bei der der betreffende mit einem neuen Gewande bekleidet wurde, in die [[Zeit]] nach dem Knabenalter fällt, geht aus Vers 3 hervor, der auf Theilnahme an den Familienangelegenheiten — oder gar Gründung eines eigenen Hausstandes? — hinweist. Der Godanavidhi entsprach im germ. Alterthum die Wehrhaftmachung; vgl. Scherer im Anzeiger für Deutsches Alterth. 9, 88.


===Inzestverbot===
Für unmoralisch und verwerflich galt die Ehe zwischen Geschwistern, wie dies deutlich in dem Zwiegespräch zwischen [[Yama]] und Yami Rv. 10, 10 hervortritt: »Ich werde niemals mich mit dir vermählen, für sündhaft gilts, der Schwester sich zu gatten«, und ihr Drängen wehrt Yama ab mit dem Hinweis, dass ein solch Vergehen [[Varuna]] nicht unbekannt bleiben könne. Auch in späterer Zeit zeigen die Inder eine grosse Scheu vor Blutnähe bei der Heirath; bis zum 5. und 7. Grad väterlicher oder mütterlicher Seite müssen Braut und Bräutigam getrennt sein nach den Vorschriften der [[Dharmashastra|Dharmaçastra]]; s. Jolly Stellung der Frauen, Seite 13. Doch sind diese Verbote erst allmählich entstanden und zur Geltung gelangt, Weber Ind. Stud. 10, 75 ff. Geschwisterehe kommt in buddhistischen Legenden mehrfach vor. Ind. Stud. 5, 427; Ind. Str. 1, 204, Anm.
Für unmoralisch und verwerflich galt die Ehe zwischen Geschwistern, wie dies deutlich in dem Zwiegespräch zwischen [[Yama]] und Yami Rv. 10, 10 hervortritt: »Ich werde niemals mich mit dir vermählen, für sündhaft gilts, der Schwester sich zu gatten«, und ihr Drängen wehrt Yama ab mit dem Hinweis, dass ein solch Vergehen [[Varuna]] nicht unbekannt bleiben könne. Auch in späterer Zeit zeigen die Inder eine grosse Scheu vor Blutnähe bei der Heirath; bis zum 5. und 7. Grad väterlicher oder mütterlicher Seite müssen Braut und Bräutigam getrennt sein nach den Vorschriften der [[Dharmashastra|Dharmaçastra]]; s. Jolly Stellung der Frauen, Seite 13. Doch sind diese Verbote erst allmählich entstanden und zur Geltung gelangt, Weber Ind. Stud. 10, 75 ff. Geschwisterehe kommt in buddhistischen Legenden mehrfach vor. Ind. Stud. 5, 427; Ind. Str. 1, 204, Anm.


===Polygamie===
Ehe wir uns der Betrachtung der Lage der Greise, Witwen und Waisen zuwenden, ist die Frage noch zu beantworten: Gab es Polygamie bei dem vedischen Volke? Von vornherein ist Polygamie das natürliche bei allen Naturvölkern, und nach den Forschungen der [[Gegenwart]] haben wir allen Grund zu behaupten, dass die Monogamie die reinere, im Verlauf der Geschichte allmählich ausgebildete Form der Ehe ist: es fragt sich nur, ob das vedische Volk dieselbe in der Zeit, in der es uns entgegentritt, noch kannte. Wilson Rgv. 3 pag. X ff. bejaht es : »It (scil. Hymn. 1, 126) affords evidence of the prevalence of polygamy at this early date, as Dirghatamas marries the ten daughters of the Raja«. Die irrige Auffassung ist veranlasst durch vadhûmant in Vers 3; siehe oben Seite 107 ff. Überdies müsste Svanaya eine hübsche Auswahl von Töchtern gehabt haben, wenn er zehn auf einmal verschenken konnte; dies wäre um so auffallender, als wir sahen, dass Töchter gerade nicht sehr beliebt waren.
Ehe wir uns der Betrachtung der Lage der Greise, Witwen und Waisen zuwenden, ist die Frage noch zu beantworten: Gab es Polygamie bei dem vedischen Volke? Von vornherein ist Polygamie das natürliche bei allen Naturvölkern, und nach den Forschungen der [[Gegenwart]] haben wir allen Grund zu behaupten, dass die Monogamie die reinere, im Verlauf der Geschichte allmählich ausgebildete Form der Ehe ist: es fragt sich nur, ob das vedische Volk dieselbe in der Zeit, in der es uns entgegentritt, noch kannte. Wilson Rgv. 3 pag. X ff. bejaht es : »It (scil. Hymn. 1, 126) affords evidence of the prevalence of polygamy at this early date, as Dirghatamas marries the ten daughters of the Raja«. Die irrige Auffassung ist veranlasst durch vadhûmant in Vers 3; siehe oben Seite 107 ff. Überdies müsste Svanaya eine hübsche Auswahl von Töchtern gehabt haben, wenn er zehn auf einmal verschenken konnte; dies wäre um so auffallender, als wir sahen, dass Töchter gerade nicht sehr beliebt waren.


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Offen ist noch die Frage, ob Vielweiberei im strengen Sinne des Wortes vorkam, d. h., ob ein Mann mehrere gleichberechtigte Frauen neben einander haben konnte, oder ob das Ganze nur Kebsenwirthschaft war. Wilson nimmt offenbar letzteres an: er sagt Rigv. 2, p. XI : »at the Açvamedha, although four denominations of females are specified as the women of the [[Raja]], the first wedded is alone considered to be Mahishi, or queen«. Es ist mir nicht deutlich, auf welche Stelle von Rv. 1, 162 er anspielt; er scheint gar nicht diesen Hymnus, sondern V. S. 23, 18 zu meinen. Seine Worte »the first wedded is alone considered to be Mahishi« kann man als wörtliche Übersetzung von Çatap. Br. 6, 5, 3, 1 : yaiva prathama vitta sa mahishi« ansehen. Eine endgültige [[Entscheidung]] für die vedische Zeit läset sich aus unsern Texten nicht gewinnen. Wenn auch die eine oder die andere Stelle des Rigveda für Vielweiberei im strengen Sinne zu sprechen scheint, so machen andere wiederum Kebsenwirthschaft wahrscheinlicher; es wird eben, wie in den germanischen Verhältnissen, beides neben einander vorgekommen sein. Vergleiche noch Megasthenes bei Strabo 15, 1, 54.
Offen ist noch die Frage, ob Vielweiberei im strengen Sinne des Wortes vorkam, d. h., ob ein Mann mehrere gleichberechtigte Frauen neben einander haben konnte, oder ob das Ganze nur Kebsenwirthschaft war. Wilson nimmt offenbar letzteres an: er sagt Rigv. 2, p. XI : »at the Açvamedha, although four denominations of females are specified as the women of the [[Raja]], the first wedded is alone considered to be Mahishi, or queen«. Es ist mir nicht deutlich, auf welche Stelle von Rv. 1, 162 er anspielt; er scheint gar nicht diesen Hymnus, sondern V. S. 23, 18 zu meinen. Seine Worte »the first wedded is alone considered to be Mahishi« kann man als wörtliche Übersetzung von Çatap. Br. 6, 5, 3, 1 : yaiva prathama vitta sa mahishi« ansehen. Eine endgültige [[Entscheidung]] für die vedische Zeit läset sich aus unsern Texten nicht gewinnen. Wenn auch die eine oder die andere Stelle des Rigveda für Vielweiberei im strengen Sinne zu sprechen scheint, so machen andere wiederum Kebsenwirthschaft wahrscheinlicher; es wird eben, wie in den germanischen Verhältnissen, beides neben einander vorgekommen sein. Vergleiche noch Megasthenes bei Strabo 15, 1, 54.


===Polyandrie===
Polyandrie ist, wie die ganze bisherige Darstellung ausweist, unter dem vedischen [[Volk]]e unmöglich gewesen. Wenn eheliche Untreue von Seiten der [[Frau]] zu den schwersten Verbrechen gerechnet wird und auf gleicher Stufe steht mit der Schändung hülfloser Jungfrauen, dem Vergehen wider Varunas und Mitras Ordnung (Rv. 4, 5, 5), dann kann von gesetzlicher Weibergemeinschaft keine Rede sein. Die Stellen, die man aus den vedischen Samhita für diese Institution anführen könnte, beweisen nichts. Rv. 10, 85, 36 ff. spricht der Bräutigam beim Ergreifen der Hand der Braut: »Ich ergreife deine Hand zum Heile, damit du mit mir als deinem Gatten langes [[Leben]] erreichen mögest. Bhaga, Aryaman, Savitar, Puramdhi die Götter gaben dich mir zur Herrin des Hausstandes« und fährt dann fort: »[[Pushan]] bringe herbei die holde, in welche die Männer (manushyah) den Samen streuen; welche verlangend uns (nah) ihre beiden Schenkel auseinander breite, in welche wir brünstig den Penis stecken (praharama) wollen. Dir führten sie zuerst die [[Surya]] zu mit dem Hochzeitszug; gib, o Agni, den Männern sie wieder (patibhyah) zur Frau mit Kindern zurück.«  
Polyandrie ist, wie die ganze bisherige Darstellung ausweist, unter dem vedischen [[Volk]]e unmöglich gewesen. Wenn eheliche Untreue von Seiten der [[Frau]] zu den schwersten Verbrechen gerechnet wird und auf gleicher Stufe steht mit der Schändung hülfloser Jungfrauen, dem Vergehen wider Varunas und Mitras Ordnung (Rv. 4, 5, 5), dann kann von gesetzlicher Weibergemeinschaft keine Rede sein. Die Stellen, die man aus den vedischen Samhita für diese Institution anführen könnte, beweisen nichts. Rv. 10, 85, 36 ff. spricht der Bräutigam beim Ergreifen der Hand der Braut: »Ich ergreife deine Hand zum Heile, damit du mit mir als deinem Gatten langes [[Leben]] erreichen mögest. Bhaga, Aryaman, Savitar, Puramdhi die Götter gaben dich mir zur Herrin des Hausstandes« und fährt dann fort: »[[Pushan]] bringe herbei die holde, in welche die Männer (manushyah) den Samen streuen; welche verlangend uns (nah) ihre beiden Schenkel auseinander breite, in welche wir brünstig den Penis stecken (praharama) wollen. Dir führten sie zuerst die [[Surya]] zu mit dem Hochzeitszug; gib, o Agni, den Männern sie wieder (patibhyah) zur Frau mit Kindern zurück.«  


Die hier vorkommenden Plurale manushyah, nah, praharama lassen sich als Plur. majestatis fassen (Ind. Stud. 5, 191); einfacher scheint es noch, »Weib, Braut« etc. in collectivem Sinn zu nehmen. Auch Av. 5, 17, 8: »Und wenn ein Weib vorher zehn Männer hätte, die nicht Brahmanen sind, und ein Brahmane ihre Hand ergriffe, so wäre er allein ihr Gatte« vermag Polyandrie nicht zu erweisen; die Stelle sagt einfach: kein [[Hindernis]] kann ein Brahmane finden bei seiner Wahl.
Die hier vorkommenden Plurale manushyah, nah, praharama lassen sich als Plur. majestatis fassen (Ind. Stud. 5, 191); einfacher scheint es noch, »Weib, Braut« etc. in collectivem Sinn zu nehmen. Auch Av. 5, 17, 8: »Und wenn ein Weib vorher zehn Männer hätte, die nicht [[Brahmane]]n sind, und ein Brahmane ihre [[Hand]] ergriffe, so wäre er allein ihr Gatte« vermag Polyandrie nicht zu erweisen; die Stelle sagt einfach: kein [[Hindernis]] kann ein Brahmane finden bei seiner Wahl.


Schwierig ist es in Bezug auf die Stellung der Alten aus den wenigen Angaben unserer Texte zu einem sicheren Resultat zu gelangen. Bei einem Volke, bei dem der Mann seinen grössten Werth besitzt, wenn er zu Kampf und Erwerb tauglich ist, also während er im Genuss der vollen [[Kraft]] steht, wird sicherlich das Greisenalter auch auf die Stellung des Mannes in der Familie Einfluss ausüben. So lange die Söhne noch nicht herangewachsen, war derselbe, wie wir sahen, der unumschränkte Regent des Hauswesens. Anders wird sich dies wohl gestaltet haben, wenn das leidige Greisenalter des Mannes Kraft aufgerieben (jar) hatte. Bei den Germanen finden wir die rechtliche Einrichtung, dass der Mann nur so lange an der Spitze der Familie stand, als er tüchtig und fähig war, sie zu schützen gegen jeglichen Unbill, überhaupt als waffenfähig galt; dann aber musste er zurück treten, der älteste im Hause lebende Sohn nahm seine Stelle ein, und Vater und Mutter traten in seine ''mund'' gleich seinen eigenen Kindern und jüngern Geschwistern. Ähnliches scheint auch bei dem vedischen Volke vorgekommen
Schwierig ist es in Bezug auf die Stellung der Alten aus den wenigen Angaben unserer Texte zu einem sicheren Resultat zu gelangen. Bei einem Volke, bei dem der Mann seinen grössten Werth besitzt, wenn er zu Kampf und Erwerb tauglich ist, also während er im Genuss der vollen [[Kraft]] steht, wird sicherlich das Greisenalter auch auf die Stellung des Mannes in der Familie Einfluss ausüben. So lange die Söhne noch nicht herangewachsen, war derselbe, wie wir sahen, der unumschränkte Regent des Hauswesens. Anders wird sich dies wohl gestaltet haben, wenn das leidige Greisenalter des Mannes Kraft aufgerieben (jar) hatte. Bei den Germanen finden wir die rechtliche Einrichtung, dass der Mann nur so lange an der Spitze der Familie stand, als er tüchtig und fähig war, sie zu schützen gegen jeglichen Unbill, überhaupt als waffenfähig galt; dann aber musste er zurück treten, der älteste im Hause lebende Sohn nahm seine Stelle ein, und Vater und Mutter traten in seine ''mund'' gleich seinen eigenen Kindern und jüngern Geschwistern. Ähnliches scheint auch bei dem vedischen Volke vorgekommen

Version vom 19. Oktober 2013, 16:41 Uhr

Aus dem Buch "Altindisches Leben: Die Cultur der vedischen Arier", nach den Samhita dargestellt von Heinrich Zimmer, Berlin 1879

Kapitel 12: Familie und Sittlichkeit

Die Familie als Grundstein der Gesellschaft

Wohlgeordnet war das Familienleben schon bei dem großen indogermanischen Urvolke, wie daraus hervorgeht, dass nicht nur für die näheren Beziehungen wie Vater, Mutter, Sohn, Tochter, sondern auch für viel entferntere und weniger durch die Natur geheiligte die Bezeichnungen bei mehreren Gliedern desselben völlig gleich sind. Dieselben Zustände finden wir beim vedischen Volke wieder: Vater (pitar), Mutter (matar), Sohn (sunu), Tochter (duhitar), Bruder (bhratar), Schwester (svasar), Schwiegervater (çvaçura), Schwiegermutter (çvaçru), Schwiegersohn (jamatar), Schwiegertochter (snusha), Bruder der Frau, Schwager (syala), des Mannes jüngerer Bruder, Schwager der Frau (devar), des Mannes Schwester, Schwägerin der Frau (nanandar).

Der Mann als Freier, die Frau als Wartende

Die festgeschlossene Familie bildete schon damals die sichere Grundlage des Staates und der Gemeinde. An ihrer Spitze steht der Hausvater als Hausherr (grhapati, viçpati). Von dem Manne ging auch der Anstoss zur Gründung einer Familie aus. Die Mädchen blieben, so lange sie unvermählt (agru) waren, im Hause des Vaters — sie heissen daher pitrshad — und mussten warten, bis ein Freier kam. Manchmal zog sich dies hinaus, ja manche blieb als alte Jungfer für immer im Elternhause (amajur), vergeblich nach einem Freier umschauend: »Der Ghosha gar, die im Hause des Vaters sass, der alternden gabt ihr, Açvin, einen Mann« Rv. 1, 117, 7; vgl. Rv. 10, 39. 40. »Wie eine daheim alternde, die bei den Eltern ist, flehe ich dich um Liebesglück an vom gemeinsamen Sitze aus« Rv. 2, 17, 7. Nicht alle jungen Arierinnen waren so geduldig wie die Ghosha und warteten auf der Açvin Hülfe. Da gab es manches üppige, wollüstige Mädchen (prapharvi), mit dem Viçvavasu, der Beschützer der Virginität seine Noth hatte; solche werden ihm Rv. 10, 85, 22 besonders empfohlen.

Die Reize, des Körpers suchten die Mädchen durch Salben und Herausputzen zu erhöhen, und hier war, entsprechend modernen Verhältnissen, die sorgsame Mutter der Tochter mit Rath und That behülflich: »Herrlich von Aussehen wie eine von der Mutter herausgeputzte Jungfrau (matrmrshta) entfaltest du (avih krnushe) dich (tanvam), Ushas, dem Anblick« Rv. 1, 123, 11. Besonders geschah dies zu Festversammlungen: »Wie Jungfrauen bei den Festen schmücken sie sich« Rv. 7, 2, 5; hier war eben passende Gelegenheit, um Liebesverhältnisse anzuknüpfen.

Ein Spruch über ein heirathsfähiges und heirathslustiges Mädchen beginnt mit den Worten : »Zu unserm Wohlgefallen, o Agni, komme ein Werber (sambhala) zu dieser Jungfrau zugleich zu unserm Glück; begehrt sei sie bei den Freiern, die an Festen anmuthige (liebliche valgu); schnell werde ihr Glück zu Theil durch einen Gatten« Av. 2, 36, 1. Auch die Hochzeitsfeierlichkeiten, bei denen Freundinnen der Braut und Freunde des Bräutigams sich trafen (Av. 14, 2, 59 ff.), mögen manches Paar einander genähert haben: »Da kommt Aryaman herbei mit vorne aufgelösten Haaren (vishitastuka, Roth im Wtb.), dieser Jungfrau einen Gatten verschaffend und ein Weib dem Ehelosen. Vergebens mühte sich diese ab (um einen Gatten zu erlangen), o Aryaman, indem sie die Hochzeiten anderer besuchte; nun denn, o Aryaman, jetzt sollen zu ihrer Hoohzeit andere kommen (a-yantu Ind. Stud. 5, 238). — Dhatar stützte die Erde, den Himmel und die Sonne, Dhatar verleihe dieser Jungfrau einen ihrem Verlangen entsprechenden Gatten« Av. 6, 60.

Liebeszauber für beide Geschlechter

Waren jedoch alle Bemühungen vergebens seitens der Jungfrau, wollte Liebessehnsucht (smara) nach ihr keines Jünglings Herz entflammen (çuc), war gar eine andere so glücklich über das Herz des von ihr heiss Geliebten zu verfügen, dann griff sie zum Liebeszauber. So findet sich z. B. Rv. 10, 145 = Av. 3, 18 ein Zauberspruch zur Fesselung eines Mannes und zur Vertreibung einer glücklicheren Nebenbuhlerin:

»Diese Pflanze grabe ich aus, das kräftige Kraut, durch welches man die Nebenbuhlerin verdrängt, durch welches man einen Gatten erlangt. 1.
Du mit den ausgebreiteten Blättern, heilbringende , kraftreiche, von den Göttern gespendete, blase weit weg meine Nebenbuhlerin, verschaffe mir einen eigenen Gatten. 2.
Herrlicher bin ich, o herrliches Gewächs, herrlicher als die Herrlichen, aber meine Nebenbuhlerin, die soll niedriger sein als die Niedrigen. 3.
Nicht nehme ich ihren Namen in den Mund, nicht weile sie gern bei diesem Stamme, in weite Ferne treiben wir die Nebenbuhlerin. 4.
Ich bin überwältigend, du bist siegreich, wir beide siegreich wollen die Nebenbuhlerin bewältigen. 5.
Dir legte ich die siegreiche zur Seite, dich belegte ich mit der siegreichen; mir laufe dein Streben nach wie die Kuh dem Kalb, wie Wasser dem Wege entlang eile es.« 6.

Eine ganze Reihe solcher Segen zur Entflammung (çuc) von Liebe in dem Herzen eines Mannes hat uns der Atharvaveda aufbewahrt; vgl. 6, 89. 102. 130. 131; 7, 36. 37. 38.

War die Wahl eines Jünglings (yuvan, marya) auf eine Jungfrau (yosha, yuvati, kanya) gefallen, so zog es ihn unwiderstehlich zu ihr bin; wie Surya hinter der Ushas, der lichtgekleideten Maid, der Himmelstochter, einhergeht, so folgte er, der Jüngling, den Spuren der Jungfrau nach Rv. 1, 115, 2. Nicht immer jedoch war auch des Mädchens Herz von der Liebe schrecklich schmerzendem Pfeil (ishuh kamasya ya bhima Av. 3, 25, 1) getroffen; gross wurden des Jünglings Sorgen und Qualen:

»Die Unruhe stachele dich auf, nicht bleibe ruhig auf deinem Lager; schrecklich ist der Liebe Pfeil, mit ihm bohre ich dich ins Herz. 1.
Den sehnsuchtbefiederten Pfeil, des Schaft Liebe, dessen Hals inniges Verlangen, ihn soll die Liebe wohl zielen und dir ins Herz schiessen. 2.
Kamas wohl gezielter Pfeil, welcher die Milz verdorren macht, dess Gefieder vorwärts strebt, der glühend ist: mit ihm bohre ich dich ins Herz. 3.
Von dörrender Gluth gepeinigt, mit lechzendem Munde eile zu mir heran! ohne Groll, sanftmüthig, mein eigen, liebesredend, mir ergeben. 4.
Her treib' ich dich mit der Geissel, weg von Mutter und Vater, damit du mir zu Willen seiest, meinem Geiste dich anschmiegest. 5.
Vertreibt, o Mitra-Varuna, alle (eignen) Gedanken aus ihrem Herzen, macht sie willenlos ganz und überliefert sie meiner Macht. 6. Av. 3, 25; vgl. Av. 2, 30; 6, 8. 9. 82.

Junge Liebe

Wurde der Bund der Herzen endlich geschlossen, dann kam die schöne Zeit der jungen Liebe. Am verborgenen Orte traf man sich zum Stelldichein, Geliebte (jarini) und Geliebter (jara). Zu den mannigfachsten Gleichnissen gibt dies Verhältnis den alten Rishi Veranlassung: Wie eine Verliebte zum Stelldichein mit dem Geliebten geht der Spieler zu den Würfeln (Rv. 10, 34, 5); die Milchtränke jauchzen dem Soma zu, mit dem sie sich vereinen sollen, wie die Jungfrau dem nahenden Geliebten (Rv. 9, 32, 5); die zehn Finger begrüssen die Somapflanzen, welche sie mit den Presssteinen ausschlagen, wie das Mädchen den Buhlen (Rv. 9, 56, 3).

Am Abend oder gar in der Nacht fanden die Zusammenkünfte statt: »Wie eine im Verborgenen wandelnde menschliche Jungfrau« Rv. 1, 167, 3. Öfters stattete der Geliebte seinen Besuch in der Wohnung der Geliebten ab: »Erwecke Reichthum, o Vayu, wie der Buhle die schlummernde Geliebte« Rv. 1, 134, 3. Die nöthigen Vorbereitungen zum Empfang des Buhlen werden, wenn Aufrechts Ausführung Ind. Stud. 4, 337 ff. richtig ist, in Rv. 7, 55, 5-8 geschildert; ein Mädchen sucht in Erwartung des kommenden Geliebten das ganze Haus vom Grossvater (viçpati) herunter bis zum treuen Wächter des Hauses, dem Hunde, einzuschläfern durch einen Zauberspruch:

Es schlummre Vater, Mutter ein,
Grossvater schlummere; schnarche Hund!
Auch ihr Verwandte schlummert all,
Gesinde, schlummre rings umher.
Wer sitzet und wer reget sich,
die Leute, die uns könnten sehn,
Wir schliessen ihre Wimpern zu,
so fest wie dieses Hauses Thür.
Der tausendfach gehörnte Stier,
der aus dem Meere taucht empor,
Mit seiner Hülfe bringen wir
und singen alles Volk in Schlaf.
Die Frauen, die auf Banken ruhn,
auf Pfählen und auf Betten ruhn,
Die Weiber, welche duften schön:
sie alle bannen wir in Schlafe.

Auch an Spenden für die Dame seines Herzens liess es der Jüngling nicht fehlen: »Gleichwie ein junger Buhle hat Rjraçva hundert und einen Widder geschlachtet« heisst es Rv. 1, 117, 18, d. i. er spendete so reichlich, wie jene zu thun pflegen.

»Was sich liebt, das neckt sich«, sagt ein deutsches Spruchwort, und so wird es auch an dergleichen Neckereien und Liebeszwisten nicht gefehlt haben: Eifersucht (irshya) beschlich den Sinn des Mädchens oder des Jünglings; zur Stillung dieser im Herzen brennenden Gluth dient Av. 6, 18 ; 7, 45. Streitigkeiten ernsterer Art drohten gar die Liebenden ganz zu trennen; um das fast zerrissene (vichinna Av. 6, 139, 5) Band der Liebe wieder zu verknüpfen, wurde ebenfalls zu den geheimnissvollen Naturkräften, die in den Pflanzen liegen, Zuflucht genommen Av. 6, 139. 42. 43. 94.

Hochzeitswerbung

Sollte das Verhältnis eine dauernde Gestalt gewinnen, so musste zur Ehe (patitva) geschritten werden. Dazu war jedoch die Einwilligung des Vaters nothwendig. Die Werbung bei demselben oder bei dessen Ableben dem seine Stelle einnehmenden Bruder des jungen Mädchens geschah nicht durch den die Ehe wünschenden Jüngling selber, sondern durch Brautwerber (vara; vgl. Rv. 10, 85, 15); dieselben wurden für gewöhnlich unter den Busenfreunden des Heirathscandidaten ausgewählt, so dass aryaman (Freund, Geführte) geradezu die Bedeutung Brautwerber bekam (s. Roth im Wtb.). Festlich geschmückt — »Fett spritzend wie werbende Jünglinge « werden Rv. 10, 78, 4 die Marut genannt ; mit »von reichen Eltern abstammenden Werbern, die sich nach der Sitte ihren Körper mit Goldschmuck geschmückt haben« sind sie Rv. 5, 60, 4 verglichen -- gingen sie unter Glückwünschen (Rv. 10, 85, 23), ihren Auftrag auszuführen.

Wurde der Werbung nicht willfahrt, so fügte sich der Abgewiesene, wie es bei ihrer Kraft sich bewussten Männern natürlich ist, nicht immer friedlich; darauf weisen deutlich mehrere Stellen, in denen Vimadas, eines Schützlings der Açvin und Indras, Erwähnung geschieht: »Ihr beide (Açvin) führtet auf dem pfeilgeschwinden Wagen dem jugendlichen Vimada die Gattin heim« (Rv. 1 , 116, 1) ; » durch eure Hülfe habt ihr dem Vimada als Gattin zugeführt Purumitras Weib« (? Geliebte? yosham Rv. 1, 117, 20); »ihr habt auf dem Wagen dem Vimada das schmucke Weib (? Geliebte ?) des Purumitra zugeführt« (Rv. 10, 39, 7) »mit welchen Hülfen ihr die Gattinnen dem Vimada heimführtet, mit diesen helft uns« (R. 1 , 112, 19). Hiernach fand zwischen Vimada und Purumitra ein Kampf statt um ein schönes Weib; ob sie schon des letzteren Gattin oder bloß Geliebte war, lässt sich nicht bestimmen, nach Sayana ist sie Purumitras Tochter. Darf man aus dem Plural patnih in Rv. 1, 112, 19 folgern, dass Vimada mehrere solche Streitigkeiten hatte? Vergleiche noch Rv. 10, 65, 12: »Die Kamadyu führtet ihr (Açvin) dem Vimada zu«; ist Kamadyu der Name von Purumitras Weib oder Tochter?

Mit reichen Geschenken an den zukünftigen Schwiegervater musste die Braut erkauft werden : »Ich hörte, dass ihr noch reichlicher schenket, als ein Eidam (vijamatar) und der Frau Bruder« Rv. 1, 109, 2. War der Bewerber genehm, so konnte die Hochzeit von Statten gehen (vahatum kar). Diese Feierlichkeit vollzog sich in dem elterlichen Hause der Braut (Rv. 10, 17, 1). Von den Werbern, Eltern, Verwandten begleitet, fand sich der Bräutigam in festlichem Anzug dort ein; Verwandte und Gespielinnen der Braut, gleichfalls festlich geschmückt — »wie Jungfrauen, die sich gesalbt haben, um zur Hochzeit zu gehen«, so strahlen die Ströme der Opferbutter Rv. 4, 58, 9; vgl. Av. 14, 2, 59 ff. und Av. 6, 60 oben Seite 306 — erwarteten ihn. Zur Feier des Festes und zur Bewirthung der Gäste wurden Kühe geschlachtet Rv. 10, 85, 13; vgl. Weber Ind. Stud. 5, 182, Haas ibid. 304.

Hochzeit und Begrüßung der Braut im neuen Heim

Der feierliche Act und die unauflösliche Verbindung fand vor angezündetem Agni statt; hier wurde dem Bräutigam die Braut übergeben durch den Vater oder den seine Stelle einnehmenden nächsten Anverwandten. Ein ausdrückliches Zeugnis für letzteres bieten die vedischen Lieder nicht; die Sache ist jedoch ganz natürlich und stimmt mit der Angabe der Grhyasutra.

Es legt der Bräutigam einen Stein hin und fordert die Braut zum Betreten desselben auf: »Den weichen (nämlich für den darauf tretenden), dauerhaften Stein setze ich fest hin auf den Schoss der göttlichen Erde dir zur Nachkommenschaft; auf ihn tritt preiswürdig und anmuthstrahlend; langes Leben verleihe dir Savitar. Wie Agni die rechte Hand der Erde ergriff, so ergreife ich deine Hand; weiche nicht, sei bei mir mit Nachkommenschaft und Reichthum« Av. 14, 1, 47. 48. »Ich ergreife deine Hand zum Heile, dass du mit mir deinem Gatten ein langes Leben führen mögest; Bhaga, Aryaman, Puramdhi gaben dich mir zur Herrin des Hausstandes« Rv. 10, 85, 36. Unter diesen und ähnlichen Sprüchen fasst der Bräutigam die Braut bei der Hand und führt sie feierlich um das Feuer: »Um dich führte man die Braut zuerst herum samt dem Hochzeitzug; gib du sie, o Agni, den Gatten zur Frau mit Nachkommenschaft zurück( Rv. 10, 85, 38; hasta grabha pati heisst daher Rv. 10, 18, 8 der Gatte. Welche Rolle dem Brautführer (janya) zufiel, ist nicht zu bestimmen aus unseren Texten; seiner geschieht Rv. 4, 38, 6 Erwähnung, wo Dadhikra »bekränzt wie der glänzende Brautführer« genannt wird.

Durch das Ergreifen der Hand und die Umführung ums Feuer wurde die Braut gesetzlich (dharmana) Gattin (patni), der Bräutigam ihr Ehemann (grhapati) Av. 14, 1 , 51. War so die Ehe unverbrüchlich geschlossen — »wer will zwei sich liebende Gatten trennen und zumal wenn im Hause der Braut das Hochzeitsfeuer geflammt hat (fragt Pururavas die ihm durchgegangene Urvaçi Rv. 10, 95, 12 —, und hatten die Hochzeitsfeierlichkeiten (Av. 14, 2, 59 ff; siehe Seite 288) ihren Abschluss erreicht, dann fand die Überführung nach dem neuen Heim, des Gatten Hause Statt. Vom Gatten geleitet, bestieg die junge Frau, gesalbt und festlich geschmückt (Rv. 10, 85, 7-8) den blumenverzierten (sukimçuka), von zwei weissen Stieren (Rv. 10, 85, 10) gezogenen Wagen und liess sich auf weichem Polster nieder (Rv. 10, 85, 7; Av. 14, 1, 60, siehe oben S. 155). Noch ging der Zug nicht ab; vielleicht schon vor dem Besteigen des Wagens wurde die Braut mit dem Spruch: »Aus Varunas Fessel, mit der dich Savitar der holde band, löse ich dich; mit dem Gatten versetze ich dich unversehrt in der Ordnung Schoß, an den Ort der Frömmigkeit. Von hier löse ich sie, nicht von dort; dort binde ich sie fest, damit sie, Indra, reich an Söhnen und an Glück sei« (Rv. 10, 85, 24.25) von den Pflichten, die sie im Vaterhause hatte, losgesprochen und an den Gatten und ihr neues Heim gebunden. Dass mit diesen Worten eine symbolische Handlung verknüpft war, daran ist kaum zu zweifeln.

Der mit so vielem Pompe ins Work gesetzte Brautzug verfehlte nicht seine Wirkung auszuüben auf eine neugierige Menge. Sie wird durch die Anrede eines beim Zug befindlichen entlassen mit den Worten: »Glückbringend ist dieses Weib hier; lauft zusammen, schaut sie euch an! wünscht ihr Heil und dann zerstreut euch nach Haus« Rv. 10, 85, 33. Unter den heissen Segenswünschen der Bleibenden — »Pushan nehme dich an der Hand und geleite dich von hier, die Açvin mit ihrem Wagen sollen dich heimführen, ziehe hin ins Haus des Gatten, dass du Hausherrin heisst; als Gebieterin schalte daselbst« Rv. 10, 85, 26 — setzt sich der Zug nach dem Hause des jungen Mannes in Bewegung.

Dort angekommen, tönt der Neuvermählten, sei es durch den Schwieger oder den Brautwerber, der Segenswunsch entgegen: »Liebes möge dir hier durch (Erlangung von) Nachkommenschaft zu Theil werden; in diesem Hause achte auf den Hausstand, schliess feste dich (tanvam) an den Gatten da: noch als Greise möget ihr hier schalten« Rv. 10, 85, 27. Unter Ermahnungen, Segenswünschen von verschiedenen Seiten gelangen die Neuvermählten ins Haus:

Wohlan, hier bleibet, trennt euch nicht,
geniesst die ganze Lebenszeit,
Mit Sohn und Enkel fröhlich scherzt,
erfreuet euch in eurem Haus.
Prajapati verleihe Kind und Kindeskind,
ins Greisenalter wahre Aryaman den Bund.
Von Unheil frei betritt des Gatten Heim und deins,
halt fern Verlust, gereich zum Heile Mensch und Thier.
Sei ohne bösen Blick und ohne Gattenhass,
von Sinn und Antlitz mild sei selbst dem Thiere hold.
Die Götter fürchtend werde Heldenmutter du;
halt fern Verlust, gereich zum Heile Mensch und Thier.
An Söhnen, Indra, mach sie reich,
ihr Leben mach er hochbeglückt.
Zehn Söhne leg in sie hinein,
den Gatten so zum elften mach.
So schalt und walte denn im Haus,
ob Schwieger und ob Schwiegerin.
Die Schwäger und die Schwägerin,
sie sind dir gleichfalls unterthan«. Rv. 10, 85, 42 ff.

Nach Par. 1, 6, 3; Çatikh. 1 , 13, 4; Açval. 1, 7. 5 (s. Ind. Stud. 5, 332. 348. 363) wird der Spruch : »Der bin ich, die bist du (amo' hamasmi, sa tvam), Saman ich, Rc du, Himmel ich, Erde du ; wir beide hier wollen uns jetzt vereinigen und Nachkommenschaft uns erzeugen« Av. 14 , 2, 71 vom Bräutigam gesprochen vor dem Betreten des Steines durch die Braut. Das altrömische ubi tu Gajus, ibi ego Gaja wurde bekanntlich bei der Ankunft in der neuen Heimath, vor der Überschreitung der Schwelle derselben gesprochen.

Brautnacht

Die durch die Grhyasutra vorgeschriebene Nachfeier, dass das junge Ehepaar mehrere Nächte lang noch auf dem Boden liegen und Keuschheit bewahren musste, die Tage über unter Vollziehung verschiedener Opfer und Ceremonien fastete, während die Hochzeitsgäste schmausten, ist aus den Samhita nicht zu erweisen. Nach Narayana zu Açval. Grhyas. 1, 7, 2 ist dieselbe überhaupt nicht allgemein; bei den Vaideha findet das Beilager sogleich statt gegen die ausdrückliche Vorschrift der Ghrhyasutra.

Am Morgen nach der Brautnacht wird das blutbefleckte (nilalohita) Hemd der Braut, das wegen des Glaubens an die Unheiligkeit und Unreinigkeit des weiblichen Körpers den Mann verunreinigt und in Unheil bringt, mit Spenden entsühnt (Rv. 10, 85, 28-30. 34. 35).

Aussteuer

Dass die junge Frau bei ihrer Verheirathung eine Aussteuer mit erhielt, wird nirgends direct angegeben, lässt sich aber aus Av. 1 , 14 schliessen; der Hymnus wird beim Abschluss der Hochzeitsfeierlichkeit gesprochen:

»Liebesglück und Herrlichkeit nehme ich von ihr an mich wie einen Kranz von einem Baum; wie ein Berg mit breitem Fuss wohne sie lange bei (meinen) Eltern.« 1.

Es antworten nun der Vater und die Verwandten der Braut:

»Diese Jungfrau da, o Herrscher, soll dir als Weib übergeben werden, sie werde festgebunden ans Haus (deiner) Mutter, (deines) Bruders und Vaters. 2.
Sie sei bei dir Familienhaupt, sie übergeben wir dir jetzt; lange wohne sie bei (deinen) Eltern bis zum Grauwerden (?) des Hauptes.« 3.

Hierauf erwidert der junge Gatte:

»Mit des Asita, Kaçyapa, Gaya Spruche binde ich dein Glück (für mich) zu wie die Schwestern (jamayah) die Truhe (antahkoça).«

Unter Schwestern können nur die der Neuvermählten gemeint sein: wie die Schwestern hier die die Aussteuer enthaltende Truhe zubinden, so knüpfe ich deinen Bhaga an mich. Eine in Aussicht stehende, reiche Aussteuer half manchem Mädchen zu einem Mann, die sonst Jungfer geblieben wäre: »Wie viele Jungfrauen werden von dem Freier, der Gatte werden will, wegen ihres herrlichen Gutes geliebt; ist aber ein Weib hold und schön, so findet sie von selbst (d. h. ohne grosses Gut) den Genossen unter den Leuten« Rv. 10, 27, 12.

Ältere Geschwister heiraten zuerst

Aus V. S. 30, 9, wo der unverheirathete ältere Bruder (parivitta: udhe kanishthe anadhah Mahidh.) dem Leide, der jüngere Bruder der vor dem ältern heirathet (parivividana: anudhe jyeshthe udhavan Mahidh.) dem Verderben, und der Gemahl einer jüngern Schwester, deren ältere noch nicht verheiratet ist (edidhishuhpatih: jyeshthayam putryamanudhayamudha edidhishuh tatpatih Mahidh.) dem Missgeschick geweiht wird, ersehen wir, dass es Brauch war, dass Kinder einer Familie dem Alter nach sich verheiratheten. Hierher scheint der mir nicht völlig verständliche Spruch Av. 6, 112 zu gehören; vgl. Vers 3: »Mit welchen Stricken der parivitta gefesselt, Glied für Glied befestigt und gebunden.« Auch nach den Dharmaçastra ist die Parivedana, d. h. die Heirath eines jüngern Bruders vor dem ältern, sowie, dass eine jüngere Schwester die ältere aussteche, verboten. Jolly Stellung der Frauen pag. 14.

Die Ehe als göttliche Einrichtung; Pflichten des Ehepaars

Auf göttliche Einrichtung geht das Institut der Ehe zurück : »Die Götter legten sich im Anfang (zuerst) zu ihren Gattinnen und berührten Leiber mit Leibern« Av. 14, 2, 32. Die Verbindung von Soma (Mond) und Surya (Sonne) galt als göttliches Vorbild für die menschliche Ehe. Wie diese beiden sich gegenseitig unterstützen und ablösen in ihrem Berufe, und wie nur durch dieses einträchtige Wirken beider das Gedeihen der leblosen wie belebten Natur und geordnete Verhältnisse sowohl unter den Menschen als zu den Göttern ermöglicht werden, so sollen auch beide Geschlechter, Mann und Weib, gleich jenem Götterpaar in der Ehe einträchtig zusammenwirken und die einem jeden nach seinem Theil zukommenden Pflichten erfüllen Rv. 10, 85, 18. 19 ; vgl. Ind. Stud. 5, 272.

Dass dies in der Mehrzahl der Fälle wirklich so war, steht ausser jedem Zweifel; kein zarteres, innigeres Verhältnis kennen die vedischen Sänger als das zwischen der willigen, lieblichen Gattin und dem Gatten. Welch schönes Bild des Familienlebens entrollt sich in den oben gegebenen Versen Rv. 10, 85, 42 ff.; vgl. auch Rv. 10, 34, 11 und Av. 3, 30:

»Ein Herz, einen Sinn, von Zwietracht Freisein schaffe ich euch : eins liebe das andere wie eine Kuh ihr neugeborenes Kalb. 1.
Gehorsam sei der Sohn dem Vater, mit der Mutter sei er gleichgesinnt; es rede die Gattin zum Gatten honigsüsse, freundliche Worte. 2.
Nicht soll der Bruder den Bruder hassen, nicht die Schwester die Schwester; einträchtig euch in einander fügend redet glücklich mit einander. 3.
Wodurch die Götter nicht auseinander gehen, noch sich gegenseitig anfeinden, dies Gebet bringen wir in eurem Hause dar zur Eintracht mit den Menschen.« 4.

Stellung der Frau; Glück der Ehegatten

Zu nicht geringem Theil ist der Grund für dies Verhältnis in der Stellung zu suchen, die das Weib dem Manne gegenüber und somit in der Gesellschaft einnahm. Zwar stand der Mann unbeschränkt an der Spitze des kleinen Staates; Sklaven und Kinder mussten nicht allein gehorchen ihm, er hatte noch grössere Gewalt über sie. So wird Rjrâçva von seinem Vater geblendet (tamah pranitah, cf. andham cakara Rv. 1, 116, 16), doch heisst jener açiva unheilvoll (Rv. 1 , 117, 17); einen Genuss mussten die Söhne daran finden (jush), dem Vater zu gehorchen (Kv. 1, 68, 5). Auch das Weib stand in seiner Gewalt, musste ihm willig (uçant) und gehorsam (anuvrata) sein; gleichwohl nahm es in der vedischen Zeit eine höhere Stellung dem Manne gegenüber ein als im ausgebildeten brahmanischen Staatswesen, wie dies dem Verfasser von Çatap. Br. 1 , 1, 4, 13 noch sehr wohl bekannt ist.

Die höhere Stellung spricht sich schon darin aus, dass das Weib thätigen Antheil nahm an der höchsten Ehre, es durfte in des Mannes Gemeinschaft die Opfer darbringen helfen: »Wie die Gattin das Frühgebet zu fördern, zeigen sich Ushas und Nacht vielfach« Rv. 1, 122, 2; »schon seit alter Zeit kommt die Gattin zur gemeinsamen Opferdarbringung und zur Festversammlung, sie die Pflegerin des Rechts« Rv. 10, 86, 10.

Schön geschildert ist das Glück des einträchtigen Gattenpaares Rv. 8, 31, 5-9:

»Das Gattenpaar, welches einträchtigen Sinnes den Soma presst, ihn abspült und mit unversieglichem Milchtrank mischt, o Götter,
Das gelangt zur Nahrung; vereint kommen beide zur Opferstreu, nicht ermatten sie an Kräften.
Nicht lehnen sie ab der Götter Huld, nicht verschmähen sie dieselbe: hohen Ruhm erlangen sie.
Von Söhnen und von Töchtern umgeben gelangen sie zu vollem Alter, beide goldgeschmückt.
Mit Opferguss und Güterspende dienen sie dem unsterblichen (Agni), erweisen den Göttern Verehrung

»Die Gattin eben ist das Heim, sie ist die Lieblingsstätte (yoni), dorthin sollen dich die angeschirrten Falben fahren, und wenn wir wieder einmal Soma pressen, dann soll Agni als Bote dich benachrichtigen (eigentlich »zu dir laufen«); du hast den Soma getrunken, gehe nun fort nach Hause, Indra, denn schön ist die Gattin, Wonne in deinem Hause« ; mit diesen Worten verabschiedet ein Sänger sich von Indra am Schluss des Opfers Rv. 3, 53, 4. 6.

Die Frau als Herrin des Hauses

Wie der Mann grhapati, so ist die Frau grhapatni. »Zieh hin ins Haus (des Gatten), dass du Hausherrin (grhapatni) seist; als Gebieterin (vaçini) schalte daselbst«, wird der Neuvermählten beim Beginn des Hochzeitszuges zugerufen; »wie die Sindhu zur Ströme Oberherrschaft sich emporschwang, so sei du Herrin in des Gatten Heim eingetreten« Av. 14, 1, 43. »In diesem Hause achte auf den Hausstand«, wird sie bei ihrer Ankunft ermahnt. Nicht minder deutlich spricht der Bräutigam zu ihr im feierlichen Momente der Eheschliessung: » Ich ergreife deine Hand zum Heile, damit du mit mir, deinem Gatten, ein langes Leben erreichen mögest; Bhaga Aryaman, Savitar, Puramdhi gaben dich mir zur Herrin des Hausstandes« Rv. 10 , 85 , 36. Ihr standen daher im Hause alle Rechte des Mannes zu; nicht nur über Gesinde und Sklaven hatte sie Macht, sondern gleich dem Hausherrn waren ihr untergeben die alten Schwiegereltern und die unvermählt im Hause noch weilenden Brüder und Schwestern des Mannes Rv. 10, 85, 46.

Die Frau soll Söhne gebären und keine Töchter

Zweck der Ehe war Fortpflanzung und Vermehrung des eigenen Geschlechtes; dies ist nur durch männliche Nachkommenschaft möglich. Auf den Söhnen ruhte die Hoffnung des Hauses; reiche männliche Nachkommenschaft gab Macht und Ansehn, war eine Zierde: »Ushas, bring uns den Schmuck, dass wir Söhne und Nachkommenschaft besitzen«, fleht ein Sänger Rv. 1, 92. 13. Nur ein Sohn ist der Väter Ruhm mehrend (pitrçravana) Rv. 1, 91, 20. Mit der Bitte um Herdenbesitz, Ländererwerb ist daher immer die um reiche Nachkommenschaft, Heldenfülle (suvirya) aufs Innigste verknüpft. Mangel an Söhnen (avirata) wird mit Armuth (amati), Besitzlosigkeit auf gleiche Stufe gestellt; vor diesen Übeln soll Agni helfen Rv. 3, 16. 5.

Einen das Geschlecht fortpflanzenden (tanaya), leibeigenen (vijavan) Sohn wünscht Viçvamitra (Rv. 3, 1, 23); nicht soll man glauben, er könne durch Adoption ersetzt werden, denn »was von einem andern gezeugt ist, ist keine (rechte) Nachkommenschaft« Rv. 7, 4, 7 ; »nicht ist ein Fremder, ein einem andern Mutterleib entsprossener zu adoptieren (grabhaya), nicht denken soll man daran (denn er kann uns nie das werden, was ein eigner Sohn ist), weil er wieder zu seinem Geschlechte geht; zu uns soll ein kräftiger, neuer Heldenspross kommen«, fleht Vasishtha Rv. 7, 4, B. Vergl. Yaska Nirukta 3, 2. Söhne und Glück möge die junge Frau ins Haus bringen, ist die Bitte Rv. 10, 85, 25. 45; Reichthum und Söhne hofft der Neuvermählte von Agni zugleich mit dem Weibe empfangen zu haben (Rv. 10, 85, 41); spielend mit Söhnen und Enkeln sollen Gatte und Gattin im eigenen Hause sich freuen (Rv. 10, 85, 42) ; heldenerzeugend (virasu) möge die Gattin sein: »Zehn Knaben, o Indra, leg in sie hinein, den Gatten mach zum elften ihr«, betet man beim Eintritt des jungen Ehepaars ins Haus. Wünsche wie: »0 Dhatar, lege in die Leisten dieses Weibes einen männlichen Spross (pumamsam putram) von schöner Gestalt, der im zehnten Monat geboren werde« Av. 5, 25, 11 kehren in den Liedern des Atharvaveda vielfach wieder:

»Wodurch du gleichsam eine verwerfende Kuh geworden bist, das vernichten wir von dir weg; dies legen wir fern von dir anderswo nieder. 1.
In deinen Schoß soll ein männlicher (puman) Keim eingehen wie in einen Köcher der Pfeil ; ein Held (vira) werde aus ihm (atra) geboren, ein Sohn in 10 Monaten. 2.
Einen männlichen Spross gebier, ihm soll noch ein männlicher nachgeboren werden; werde Mutter von Söhnen, von geborenen und solchen, die du noch gebären mögest. 3.
Welcher Same glückbringend ist und den die Stiere spenden, durch solchen erlange einen Sohn, werde du eine fruchtbare Mutterkuh. 4.
Ich verschaffe dir Zeugungsfähigkeit, in deinen Schoß gehe ein Spross ein; erlange du einen Sohn, o Weib , der dir zum Heile sei und zum Heile werde du ihm. 5.
Von den Pflanzen, deren Vater der Himmel, die Erde die Mutter, das Meer die Wurzel: diese göttlichen Heilkräuter sollen dir zur Erlangung eines Sohnes verhelfen.« 6. Av. 3, 23.

Nirgends finden wir in den vedischen Liedern den Wunsch nach einer Tochter; ihre Geburt wurde offenbar ungern gesehen:

»Auf die Çami ist der Açvattha gestiegen; da ist die Zeugung eines männlichen Kindes zu Stande gekommen ; so wird man eines Sohnes habhaft, so übergeben wir es den Frauen. 1.
Im Manne ist der Samen, ins Weib wird er gegossen: so wird man eines Sohnes habhaft; dies verkündigte Prajapati. 2.

Prajapati, Anumati, Sinivali brachten die Sache in Ordnung:

»Die Geburt eines Mädchens schenke sie anderswo, hier schenke sie einen Knaben« Av. 6, 11.

Nach Angabe der Yajustexte wurden Mädchen nach ihrer Geburt öfters geradezu ausgesetzt Kath. 27, 9: tasmatstriyam jatam parasyanti, na pumamsam; vgl. Yaska Nir. 3, 4. T.S, 6, 5, 10, 3 liest abweichend utpumamsam haranti »ein männliches Kind heben sie auf«. Es wird hier offenbar auf dieselbe Sitte angespielt, die einst bei allen Germanen herrschte, wonach der Vater nach der Geburt eines Kindes über dessen Leben dadurch entschied, dass er es von der Stelle, wo die Mutter »niedergekommen« war, aufhob. — War nun auch die Sitte, Töchter auszusetzen, nicht sehr verbreitet — Rigveda und Atharvaveda spielen nirgends auf eine solche an —, so viel kann man behaupten, dass jeder vedische Hausvater von der Richtigkeit des Wortes überzeugt war, dass »Töchter zu haben, ein Jammer sei«: sakha ha jaya krpanam ha duhita (dhita des Metrums halber wie Av. 2, 14, 2 und im Pali zu lesen), jyotirha putrah parame vyoman Ait. Br. 7, 15.

Nicht uninteressant für die Beurtheilung dieses Verhältnisses ist auch der Umstand, dass die junge Ehefrau beim Eintritt in des Gatten Haus, wo ihr die Pflichten, aber auch ihre Rechte vorgehalten werden, zugerufen bekommt: »Sei Herrin über den Schwieger, sei Herrin über die Schwiegerin, sei Herrin über meine Schwester (nanandari), sei Herrin über meine Brüder (devrshu)« Rv. 10, 85, 46. Ferner ruft Çacî Paulomi Rv. 10, 159, 3 triumphierend aus: »Herrscher (Feindetöter) sind meine Söhne, Fürstin ist meine Tochter«. »Welche Sünde meine Mutter, welche mein Vater, meine Brüder und welche meine Schwester, welche wir begangen haben«, lautet die Aufzählung einer Pönitenzialformel Av. 10, 3, 8.

Zeremonien für das heranwachsende Kind

Spärlich sind die Angaben, die uns einen Blick thun lassen in das Leben des Kindes von seiner Geburt, bis es zum Jüngling oder zur Jungfrau herangereift war.

Acht Tage nach der Geburt fand eine feierliche Abwaschung des Neugeborenen statt (Pancav. Br. 19, 7, 2 zu S. V. 2, 525 = Rv. 9, 96, 17); hierauf bezieht Weber Ind. Stud. 5, 252 die Stelle Av. 8, 6, 1: »Welche beide einen Gatten anziehende Körpertheile (pativedanau, gemeint sind zweifelsohne stanau) die Mutter dir nach der Geburt abwusch, darnach soll der (Kobold) Durnâman nicht verlangen, Alimça und Vataspa«. Ob Segensprüche wie Av. 6, 110 bei dieser Gelegenheit oder schon bei der Geburt gesprochen wurden, lässt sich nicht bestimmen:

»Der uralte, verlangende ist bei den Opferfesten zu verehren, von Alters her ist er Hotar: aufs Neue setz dich (zum Opfer) nieder: vergnüge dich selbst, o Agni, und opfere uns Glück herbei. 1.
Unter dem Sternbild Jyeshthaghni ist dies Kind hier geboren, unter Yamas Doppelgestirn Vicrt: beschütze es vor dem Mulabarhana (Sternbild hier? vor dem Entwurzeln?); er soll es über alle Fährlichkeiten hinweg führen zu langem Leben, zu einem Leben von hundert Herbsten. 2.
An grausigem Tage (vyayhre ahni) wurde das Heldenkind geboren, das den Sternen entsprossene, mannhafte: nicht schlage es den Vater, wenn es herangewachsen ist, nicht vernachlässige es die Mutter, die Gebärerin.« 3.

Ein weiterer feierlicher Moment in dem Leben des jungen Erdenbürgers war das Bekommen der ersten Zähne; hierauf bezieht sich Av. 6, 140:

»Sie, die, gross geworden, tigergleich Vater und Mutter zu fressen wünschen, diese beiden Zähne, Brhaspati, mache hold, o Jâtavedas. 1.
Reis esst, Gerste esst, Bohnen und Sesam esst (dann) : das ist der euch beiden bestimmte Theil, nicht verletzt Vater und Mutter. 2.
Angerufen sind die beiden vereinten Zähne, dass sie sanft und glüokbringend sind; anderswohin wende sich eure Schrecklichkeit, Zähne: nicht verletzt Vater und Mutter.« 3.

War das Kind ein Jahr alt (ekahayana), so fing es an zu sprechen T.S. 6, t, 6, 7.

Abgeschlossen wurden das Knaben- und frühe Jünglingsalter (adolescentia) nach den Grhyasutra durch die Godanavidhi, eine »Ceremonie, die im 16. oder 18. Jahre eines Jünglings beim Eintritt der vollen Mannbarkeit und kurz vor seiner Verheirathung mit seinem Barte vorgenommen wurde«. Av. 6, 68 enthält hierbei gesprochene Worte:

»Savitar da kam herbei mit dem Barbiermesser, mit heissem Wasser tritt heran, o Vayu ; die Aditya, Rudra, Vasu sollen ihm (den Bart) baden: einträchtig schert König Somas Bart, einsichtsvoll ! 1.
Aditi soll den Bart scheren, die Wasser sollen ihn baden mit ihrer Kraft (varcas), Prajapati soll Fürsorge treffen für langes Leben und Schauen (der Sonne). 2.
Mit welchem Messer Savitar kundigen Sinnes König Somas Haupt- und Barthaar schor, damit, o Priester, scheret dasselbe diesem: reich an Rindern, Rossen und Nachkommenschaft sei er.« 3.

Nach Kauç. 53. 54 gehört auch der Spruch Av. 2, 13 zu dieser Ceremonie:

»Lebenspendend, (hohes) Alter erwählend bist du, o Agni, von Opferbutter trieft Antlitz und Rücken dir, o Agni; nachdem du die süsse, liebliche von der Kuh herstammende Opferbutter genossen hast, sollst du diesen schützen wie ein Vater die Söhne. 1.
Bekleidet uns diesen mit Glanz und Kraft (varcasa), schafft ihm langes Leben und Tod erst durchs Greisenalter; Brhaspati reichte dieses Gewand König Soma zum Umlegen. 2.
Dies Gewand hast du dir angelegt zum Wohlergehen, du bist hierdurch Beschützer der Färsen geworden: lebe nun hundert Herbste reichlich und hülle dich in des Reichthums Gedeihen. 3.
Komm herbei, tritt auf diesen Stein, Fels sei dein Körper: alle Götter sollen dir (langes) Leben verleihen, hundert Herbste. 4
Dich, dem wir das früher getragene Kleid wegnehmen, dich sollen alle Götter beschützen, und Brüder gut gedeihend sollen noch viele dir dem herangewachsenen, gut gearteten, nachgeboren werden.« 5.

Der Spruch enthält nichts, was auf die Godanavidhi bestimmt hinwiese; dass aber die Ceremonie, bei der der betreffende mit einem neuen Gewande bekleidet wurde, in die Zeit nach dem Knabenalter fällt, geht aus Vers 3 hervor, der auf Theilnahme an den Familienangelegenheiten — oder gar Gründung eines eigenen Hausstandes? — hinweist. Der Godanavidhi entsprach im germ. Alterthum die Wehrhaftmachung; vgl. Scherer im Anzeiger für Deutsches Alterth. 9, 88.

Inzestverbot

Für unmoralisch und verwerflich galt die Ehe zwischen Geschwistern, wie dies deutlich in dem Zwiegespräch zwischen Yama und Yami Rv. 10, 10 hervortritt: »Ich werde niemals mich mit dir vermählen, für sündhaft gilts, der Schwester sich zu gatten«, und ihr Drängen wehrt Yama ab mit dem Hinweis, dass ein solch Vergehen Varuna nicht unbekannt bleiben könne. Auch in späterer Zeit zeigen die Inder eine grosse Scheu vor Blutnähe bei der Heirath; bis zum 5. und 7. Grad väterlicher oder mütterlicher Seite müssen Braut und Bräutigam getrennt sein nach den Vorschriften der Dharmaçastra; s. Jolly Stellung der Frauen, Seite 13. Doch sind diese Verbote erst allmählich entstanden und zur Geltung gelangt, Weber Ind. Stud. 10, 75 ff. Geschwisterehe kommt in buddhistischen Legenden mehrfach vor. Ind. Stud. 5, 427; Ind. Str. 1, 204, Anm.

Polygamie

Ehe wir uns der Betrachtung der Lage der Greise, Witwen und Waisen zuwenden, ist die Frage noch zu beantworten: Gab es Polygamie bei dem vedischen Volke? Von vornherein ist Polygamie das natürliche bei allen Naturvölkern, und nach den Forschungen der Gegenwart haben wir allen Grund zu behaupten, dass die Monogamie die reinere, im Verlauf der Geschichte allmählich ausgebildete Form der Ehe ist: es fragt sich nur, ob das vedische Volk dieselbe in der Zeit, in der es uns entgegentritt, noch kannte. Wilson Rgv. 3 pag. X ff. bejaht es : »It (scil. Hymn. 1, 126) affords evidence of the prevalence of polygamy at this early date, as Dirghatamas marries the ten daughters of the Raja«. Die irrige Auffassung ist veranlasst durch vadhûmant in Vers 3; siehe oben Seite 107 ff. Überdies müsste Svanaya eine hübsche Auswahl von Töchtern gehabt haben, wenn er zehn auf einmal verschenken konnte; dies wäre um so auffallender, als wir sahen, dass Töchter gerade nicht sehr beliebt waren.

Gleichwohl müssen wir dem vedischen Volke auf eine Reihe von Zeugnissen hin Polygamie zuerkennen : »Dies that er (Indra), anderes möge er jetzt thun, was die Verehrer bei den Somakelterungen rühmend erwähnen; wie ein einzelner als gemeinsamer Gatte (mehrere) Frauen nimmt, so soll Indra alle Burgen (der Dämonen) sich aneignen«, fleht Vasishtha Rv. 7, 26, 3. »Zwischen der Gabeldeichsel bewegt sich das Zugthier wie ein Mann auf seinem Lager, der zwei Weiber hat (dvijani)« Rv. 10. 101, 11. »In Milch baden sich die beiden Gattinnen Kuyavas« Rv. 1, 104, 3. »Es drücken mich rings die Rippen wie eifersüchtige Weiber (von beiden Seiten den Mann quälen), es nagen an mir die Sorgen wie Mäuse an ihren Schwänzen« Rv. 1, 105, 8 = 10, 33, 2. »Mit welchen Hülfen ihr, o Açvin, dem Vimada die Gattinnen heimführtet« Rv. 1, 112, 19.

»Wie die Gattinnen dem Gatten, die verlangenden dem verlangenden kosend nahen, so dir, o kraftvoller, der Andacht Lieder« Rv. 1, 62, 11. »Denn wie ein König unter den Weibern herrschest du (Indra)« Rv. 7. 18, 2. Bei der Huldigungsfeier eines neuen Herrschers heisst es nach Av. 3, 4: »Heran zu dir sollen die Verwandten in Gehorsam treten, Agni soll als geschickter Bote sich einstellen, die Gattinnen, die Söhne sollen wohlgesinnt sein«.

Das Vorhandensein von Polygamie erhellt zur Genüge; zugleich ersehen wir aus den ausgehobenen Stellen, dass solche vorzugsweise bei Königen und Vornehmen vorkam. Das reguläre Verhältnis war schon Monogamie, ein »einträchtig Gattenpaar« dampati samanasa, also ganz der altgermanische Zustand. Auch nur so lässt sich das oben dargelegte zarte und innige Verhältnis zwischen Ehegatte und Ehegattin begreifen.

Offen ist noch die Frage, ob Vielweiberei im strengen Sinne des Wortes vorkam, d. h., ob ein Mann mehrere gleichberechtigte Frauen neben einander haben konnte, oder ob das Ganze nur Kebsenwirthschaft war. Wilson nimmt offenbar letzteres an: er sagt Rigv. 2, p. XI : »at the Açvamedha, although four denominations of females are specified as the women of the Raja, the first wedded is alone considered to be Mahishi, or queen«. Es ist mir nicht deutlich, auf welche Stelle von Rv. 1, 162 er anspielt; er scheint gar nicht diesen Hymnus, sondern V. S. 23, 18 zu meinen. Seine Worte »the first wedded is alone considered to be Mahishi« kann man als wörtliche Übersetzung von Çatap. Br. 6, 5, 3, 1 : yaiva prathama vitta sa mahishi« ansehen. Eine endgültige Entscheidung für die vedische Zeit läset sich aus unsern Texten nicht gewinnen. Wenn auch die eine oder die andere Stelle des Rigveda für Vielweiberei im strengen Sinne zu sprechen scheint, so machen andere wiederum Kebsenwirthschaft wahrscheinlicher; es wird eben, wie in den germanischen Verhältnissen, beides neben einander vorgekommen sein. Vergleiche noch Megasthenes bei Strabo 15, 1, 54.

Polyandrie

Polyandrie ist, wie die ganze bisherige Darstellung ausweist, unter dem vedischen Volke unmöglich gewesen. Wenn eheliche Untreue von Seiten der Frau zu den schwersten Verbrechen gerechnet wird und auf gleicher Stufe steht mit der Schändung hülfloser Jungfrauen, dem Vergehen wider Varunas und Mitras Ordnung (Rv. 4, 5, 5), dann kann von gesetzlicher Weibergemeinschaft keine Rede sein. Die Stellen, die man aus den vedischen Samhita für diese Institution anführen könnte, beweisen nichts. Rv. 10, 85, 36 ff. spricht der Bräutigam beim Ergreifen der Hand der Braut: »Ich ergreife deine Hand zum Heile, damit du mit mir als deinem Gatten langes Leben erreichen mögest. Bhaga, Aryaman, Savitar, Puramdhi die Götter gaben dich mir zur Herrin des Hausstandes« und fährt dann fort: »Pushan bringe herbei die holde, in welche die Männer (manushyah) den Samen streuen; welche verlangend uns (nah) ihre beiden Schenkel auseinander breite, in welche wir brünstig den Penis stecken (praharama) wollen. Dir führten sie zuerst die Surya zu mit dem Hochzeitszug; gib, o Agni, den Männern sie wieder (patibhyah) zur Frau mit Kindern zurück.« 

Die hier vorkommenden Plurale manushyah, nah, praharama lassen sich als Plur. majestatis fassen (Ind. Stud. 5, 191); einfacher scheint es noch, »Weib, Braut« etc. in collectivem Sinn zu nehmen. Auch Av. 5, 17, 8: »Und wenn ein Weib vorher zehn Männer hätte, die nicht Brahmanen sind, und ein Brahmane ihre Hand ergriffe, so wäre er allein ihr Gatte« vermag Polyandrie nicht zu erweisen; die Stelle sagt einfach: kein Hindernis kann ein Brahmane finden bei seiner Wahl.

Schwierig ist es in Bezug auf die Stellung der Alten aus den wenigen Angaben unserer Texte zu einem sicheren Resultat zu gelangen. Bei einem Volke, bei dem der Mann seinen grössten Werth besitzt, wenn er zu Kampf und Erwerb tauglich ist, also während er im Genuss der vollen Kraft steht, wird sicherlich das Greisenalter auch auf die Stellung des Mannes in der Familie Einfluss ausüben. So lange die Söhne noch nicht herangewachsen, war derselbe, wie wir sahen, der unumschränkte Regent des Hauswesens. Anders wird sich dies wohl gestaltet haben, wenn das leidige Greisenalter des Mannes Kraft aufgerieben (jar) hatte. Bei den Germanen finden wir die rechtliche Einrichtung, dass der Mann nur so lange an der Spitze der Familie stand, als er tüchtig und fähig war, sie zu schützen gegen jeglichen Unbill, überhaupt als waffenfähig galt; dann aber musste er zurück treten, der älteste im Hause lebende Sohn nahm seine Stelle ein, und Vater und Mutter traten in seine mund gleich seinen eigenen Kindern und jüngern Geschwistern. Ähnliches scheint auch bei dem vedischen Volke vorgekommen zu sein.

Rv. 10, 85, 46 sagt der junge Gatte zu der ihre neue Heimath betretenden Gattin , die neben ihm, dem grisapcati, nun grhapatnt sein soll: »Sei Herrin (saetrajrit) über den Schwieger vater, sei Herrin über die Schwiegermutter, sei Herrin über meine Schwester, sei Herrin über meine jüngern Brüder«. Rv. I, 70, 5 heisst es von Agni: »Ringsum haben dich die Männer verehrt, eines alten Vaters Besitz gleichsam vertheilten sie« d. h. sie erlangten Güter (vedah) wie Söhne, die des alten, ge¬brechlichen Vaters Habe vertheilen. Dass bei einer solchen rechtlichen Einrichtung dennoch das Familienleben ein liebevolles öfters gewesen ist, ersieht man aus Rv. 10, 85, 42. Es erscheint besonders das Verhältniss der Schwiegertochter zu ihrem Schwiegervater als das der grössten Ehrfurcht an einigen Stellen »Welche (Dianonen) vor Sdrya sich verkriechen (wegschleichen pra-sarp) wie die Schwiegertochter (smaskd) vor dem Schwieger¬vater« Av. 8, 6, 24; vgl. Ait. Br. 3, 22. gäth. 12, 12 (Ind. Stud. 5, 261)) wird als Höhepunkt der durch Surägenuss erzeugten Trunkenheit und als Verletzung jeglicher Sitte angeführt, dass keltere und Jüngere, Schnur und Schwiegereltern zusammen schwatzend dasitzen. Vergleiche auch T. Br. 2, 4, 6, 12 asya swaalsa çeaQwrasya praçisktirit sapat»a vacaois maaasa updsate&m. — Es wird jedoch die Behandlung der Alten nicht überall die liebe¬vollste gewesen sein ; hebt doch Purtiravas, als er der ihm entlaufenden Urvaçi das Bild des glücklichen Familienlebens eat-rollt, das sie genossen, gerade ihre Eintracht mit dem Schwieger, dem sie Wohlthaten erwiesen hatte, hervor Rv. 10, 95, 4. »Nicht schlage er den Vater, wenn er herangewachsen ist, nicht ver¬nachlässige er seine Mutter, die Gebärerin« schliesst ein Segen-sprach über einen Neugeborenen Av. 6, 110. »Sie, die gross geworden tigergleich Vater und Mutter zu fressen begehren, diese beiden Zähne, o Jätavedas, mache hold. Anders wohin wende sich eure Schrecklichkeit, o Zähne, nicht verletzt Vater und Mutter« Av. 6, 140, 1, 3. Das altgermanische Recht gestattet es sogar dem Sohne, seine altersschwachen Eltern auszusetzen und dem Hungertode Preis zu geben. Diese bei den Skandinaviern und im nördlichen


Deutschland öfters als vorgekommen nachgewiesene Sitte * kennt auch das vedisehe Alterthum:** »Parsltadvilna setzte den Pra¬skanva zusammen (d. h. er erfrischte, stärkte ihn wieder) den daliegenden, ausgesetzten (ud-dhd) Greis« Rv. 8, 51, 2. Av. 18, 2, 34 werden neben den Vätern, die begraben und die verbrannt wurden, auch die ausgesetzten (uddhita) angerufen. Starb das Haupt der Familie, so giengen, wenn erwachsene Nachkommenschaft da war, seine Rechte und Pflichten auf den ältesten Sohn über. Er war nun Stütze und Erhalter der Familie, der Geschwister (bhratar), ihm stand das Recht zu, die Schwester zu verheirathen. Fehlte auch er, so war letztere in einer be¬mitleidenewerthen Lage, sie war ihrer Stütze beraubt (hatavarcas) Av. 1, 17, 1: »Dreist wendet sich den Männern zu die bruderlose Jungfrau« Rv. 1, 124, 7. Schutzlos und den Angriffen begehr¬licher Männer ausgesetzt stand sie da; sie hatte nur Schutz im sittlichen Gesetz, da diejenigen, welche einem solchen Mädchen Gewalt anthun, für jenen tiefen Ort geboren sind (Rv. 4, 5, 5). Für die hülflose Stellung eines bruderlosen Mädchens ist V. S. 30, 5 bezeichnend, wo dasselbe (ayoga) der Käuflichkeit (akraya) geweiht wird.*** Ueber die Wittwe und ihre Lage haben wir nach dem Charakter unserer Quellen wenig Auskunft zu erwarten. So viel Material liefern die Lieder des Rigveda uns jedoch, um mit aller Sicherheit behaupten zu können, dass ihnen die schon seit 2000 Jahren in Indien ausgeübte und erst durch englisches Verbot vom Jahre 1830 aufgehobene Sitte der Wittwenverbrennung un

  • Die grafgangsmenn Gulapingsb. Jac. Grimm Rechtsalterth. 487 ff. Zeit chr. f. d. Alterth. 5, 72. Weinhold Altn. Leben 473.
    • Auch das éranische wie bei Strabo 11, 11, 3 von den Bactrern, 11, 11, 8 von den Kaspiern, 11, 8, 6 von den Massageten berichtet wird; Hehn Culturpflanzen und Hausthiere 472.
      • Ayogùm wird von Mahldhara durch ayaso gantaram, von Say. zu Tait. Br. mit ayogyasya, açastriyasya kartdram erklärt; Weber ZDMG. 18, 277 denkt an Spieler (ayas = aya Würfel), cf. Ind. Litter.' 107, übersetzt es aber »Unzüchtiger. Ich vermuthe, dass ayoga gleich ist ayugû Gobhila 3, 5, 3, was Roth Wtb. 5, 1037 durch »ein Mädchen, das keine Geschwister hat, das einzige Kind einer Mutter iste gibt; die Stelle lautet: nttilstaloonyopahesa+a¬icchennayugva na rgjasvalaya na samânârshyâ .nicht soll er verlangen nach Liebesscherz mit einer die noch nicht mannbar, nicht mit einer ayxgù, nicht mit einer während sie die menses bat, nicht mit einer gleicher Abstammung..


bekannt ist, obgleich man von brahmaniacher Seite sie eben aus dem Rigveda beweisen wollte. Nur durch grobe Fälschung von Rv. 10, 18, 7 war dies möglich gewesen , wie längst gezeigt ist H. H. Wilson Journ. R. As. Soc. 16, 202; Roth ZDMG. 8, 468: M. Müller ZDMG. 9, pag. VI gXV, Essays 2, 30 ff. 278 ff. Zur Wittwe, die klagend neben der zur Bestattung daliegenden Leiche ihres Mannes sitit, treten Frauen mit Salben, um sie zum Zeichen des Wiedereintritte in den Verkehr mit den Lebenden zu schmücken: »Erhebe dich, o Weib, zur Welt des Lebens, dess Odem ist entflohen, bei dem du sitzest; der deine Hand einst fasste und dich freite, mit ihm ist deine Ehe nun vollendet«, wird ihr sodann zugerufen Rv. 10, 18, 8: vgl. Roth Siebenzig Lieder, Seite 151 und Anm. Rv. 10. 40, 2 haben wir ein direktes Zeugniss für eine Art der Wiederverheirathung die Leviratsehe: »Wo bleiben die Açvin am Abend, wo am Morgen, wo halten sie Einkehr, wo übernachten sie? wer bringt euch zu Bette (schafft euch zum Lager hin) wie die Wittwe den Schwager (devar), wie das junge Weib den Mann zum gemeinsamen Lager«?* Auch Av. 9, 5, 27 kennt die Wiederverheirathung der Wittwe : »Wenn eine Frau schon früher einen Gatten gefunden hatte und (nach dem Tode desselben) wieder einen andern be¬kommt, dann sollen sie nicht getrennt werden, wenn sie den aja parïcaudana spenden. Der zweite Gatte wohnt mit seinem Weib (der wiederverheiratheten Wittwe punarbhaü) in derselben Welt, wenn er den aja paricau Jana, dessen Werth durch die Opfergabe noch erhöht wird, darbringt«. Aus all diesem nun folgt jedoch keineswegs, dass Wittwen¬verbrennung bei den arischen Indern nirgends vorkam. Die angezogene Stelle Rv. 10, 18, 7 beweist nur, dass in der Gegend des Dichters und in dem Stamme, dem er angehörte, dieselbe nicht üblich war. Dass die Frau, respective Frauen, Diener, Pferde etc. dem Manne in den Tod zu folgen haben, ist bei vielen Völkern Sitte, und eine Sitte, die sich leicht erklärt. Von vielen indogermanischen . Völkern ist uns diese Sitte bekannt : »Herodot 5, 5 erzählt, dass bei thrakischen Völkern nach des


Mannes Ableben erforscht werde, welche von seinen Frauen ihm die liebste gewesen sei, und dass man diese hernach auf seinem Grabe tödte; Mela 2, 2 meldet das als allgemeinen getiachen Brauch. Er war aber auch unter den Skythen im Schwang (Herodot 4, 71; sZv naA.2axicsv pia), dnronvl avreç) wie tinter den Hellenen (Pausanias 4, 2 : rovaf,F« aûras seerç rreoanotarozes rr i 1a$ i orç drdechisv iatrreiç zari c(pa>;av). Von den Herulern versichert ihn Procop de bello goth. 2, 14 und unser nordisches Alterthum gewährt rührende Beispiele, Nanna ward mit Baldr verbrannt, Brynhild verordnete, dass sie mit Sigurd verbrannt würde. Von Gunnhild, Asmunds Ehefrau, meldet Saxo Gramm.: ne ei super esset spiritum eibi ferro surripuit virnmgae fato insequi quam vita deserere praeoptavit: hujus corpus amici sepal¬turae mandantes mariti cineribus adjunxerunt, dignam ejus tumulo rati, cujus caritatem vitae praetulerat. ,Wenn ich ihm nachfolge sagt Brynhild Völs. Cap. 31, ,fällt ihm die schwere Thür der Unterwelt nicht auf die Ferse,' es war mit dem G lan¬ben an ein künftiges Leben und an den Dienst, welchen die Frau dem Gatten auch dann au leisten schuldig sei, eng ver¬wachsen. Der Gudrun gereicht es zum Vorwurf, dass sie ihren Gemahl überlebte : Siemri vseri Godrdn frumver sfnom at fylgya daudom Stm. 224b. Noch in den Gedichten des Mittelalters bricht der altheidnische Sinn durch: ouch sol ich mich nicht semen mè ich wirde din geselle ze himmel oder zer helle, swederhalp wir müezen sin Wigal. 7705. sus lac si klagende ob im tet 7744. Die jüngere Zeit findet das bios schön oder rührend, in der alten war es Herkommen und Gesetz.« Grimm Geschichte der d. Spr. Seite 98; vgl. Weinhold Altn. Leben 476 ff. Auch bei den Slaven traf nach den übereinstimmenden Be¬richten aller Gewährsmänner* die Gattin des Verstorbenen die Pflicht, diesem nachzusterben. • Meurikios tar die Slaven des byzant. Reichs, Bonifacius für die bal¬tischen Slaven, Ibn-Dasta für die Russen, lbn-Fadhlän für Russen, Serben und Bulgaren, Thietmar für Polen. Eotljarevskij 0 pogrebellnychil obyi'ayacbû jazy&skicha Slavjanû, Moskva 1868. Vergl. die ausführliche Schilderung des



Finden wir nun später bei den brahmanisierten Indern die Wittwenverbrennung als Gesetz: da wäre es doch gegen jede Ana¬logie, dass das nicht aus der rohen Sitte der Urzeit, die für den indogermanischen Stamm constatiert ist, stammen sollte, sondern aus einer brahmanischen Grille! Der Versuch, diese Sitte als eine Erfindung des Brahmanismus darzustellen und aus einer einzigen Teatcorruption zu erklären — statt umgekehrt — ver¬dient keiner weitern Widerlegung. Die Sache scheint mir so au stehen: Die uralte Sitte der Indogermanen, dass sich die Frau etc. mit dem Gatten zu verbrennen hat, war, wie bei meh¬reren zu einiger Cultur gelangten indogermanischen Völkern ganz, so bei den vediechen Indern in gewissen Gegenden in Abgang gekommen, hatte eich nur noch local oder bei einzelnen Stämmen theilweise erhalten. Von den Brahmanen im Lande der spätern indischen Cultur, welche eben dieser Cultur ihr zum grossen Theil verhängnissvolles Gepräge aufdrückten, wurde dieselbe, weil gerade unter jenen Stämmen üblich, als altheilige Sitte angesehen und dann von ihnen nach ihrer Erstarkung mit der schauerlichen indischen Consequenz ausgedehnt und allgemein gemacht. Was noch schlagender als alle diese Erwägungen ist, ein unverdächtiger Vers des Atharvaveda bezeugt das Sterben der Frau mit dem todten (meta) Gatten . die Erwählung der Welt des Gatten (patrloka) im Gegensatz zur Welt der Leben¬den (jbvaloka), als uralte Sitte (dharma purlltta) Av. 18, 3, 1. Schon verschiedentlich bot sich Gelegenheit, über die sitt¬lichen Zustände der vediechen Arier Bemerkungen anzuknüpfen. Der beste Massstab für die Sittlichkeit einer jeden Nation ist das Weib und das Verhalten des Mannes zu ihr. Bei einem Volke nun, wo Gewaltthätigkeit an wehrlosen Jungfrauen und eheliche Untreue Seitens der Frau zu den schwersten Vergehen gehören: »Sowohl die bruderlose Mädchen beschlafen, als auch Frauen von schlechtem Wandel, die ihren Gatten täuschen, diejenigen die Verbrecher (pagxtsah) sind, gesetzlose (anrtah), Lügner (asat¬yak), die sind für jenen tiefen Ort geboren« $v. 4, 5, 5, muss echte Weiblichkeit, Zucht und Scham noch in hohem Grade Arabers Ibn-Fadhlän Ober ein Begräbniss der Russen im Jahre 9t1/22, p. Chr. bei Fr&hn, Ibn-Fosslan's und anderer Araber Berichte Ober die Russen älterer Zeit. Petersb. 1823, pag. 13 ff. Hehn Culturpflanzen und Hausthiere S. 475 ff,


herrschen. Schattenseiten fehlten selbstredend auch nicht. Da¬mals schon schleuderte man gegen das weibliche Geschlecht den Vorwurf der Flatterhaftigkeit und Unbeständigkeit, und dazu gieng dies Urtheil noch von höchster Stelle aus: »Schon Indra sagte dies : des Weibes Wollen (manah) ist nicht im Zaum zu halten und seine Einsicht ist flüchtig (gering). Rv. 8, 33, 17.` »Nicht gibt es mit den Weibern Freundschaft,'» ihre Herzen sind die der Hyänen« tröstet Rv. 10, 95, 15 irgend ein guter Freund den Purüravas, um ihn von thörichtem Beginnen abzuhalten: die Anukr. legt die Worte der Urvaçi in den Mund, dann enthielten sie jedoch eine im Munde des Weibes unpassende Motivierung ihres Handelns. »Andere umarmen seine (des Spielers) Gattin. während sein munterer Würfel strebt nach Hab und Gut« Rv. 10, 34, 4.

»Of some of the vices of the civilized states we have proofs in the notice of common women« bemerkt Wilson Rgv. 2, pag. XVII; er meint Rv. 1, 167, 4, wo es von den Marnt heisst: para çubhra ayaso yavya sadharanyeva maruto mimikshuh. Dies übersetzt er: »The radiante, evermoving Maruts have mingled with (their) associate, (ligthning), like (youths) with common women«. Sadharan3 wire ein passender Ausdruck für ein »öffentliches Frauenzimmer«, er stünde ganz wie sadharanastri im Sähitya¬darpana 96.•x* In einem Hymnus an Indra sagt ein Singer ver¬gleichsweise : »Der Soma da beschleiche dich, o Indra, wie man verhüllt zu Weibern hinschleicht« Rv. 8, 17, 7. Av. 5, 7, 8 heisst es von dor Arati: »Im Schlafe auch verfolgst du den Menschen nagnd bobhuvatr.« Das Intensiv von bhû bedeutet Rv. 3, 53, 8 ganz deutlich Ein ähnlicher Ausspruch wird Odin in HAvamâl 84 in den Mund ge¬legt: Meyjar ordum akyli mangi trûa, ni bvi er kvedr kona; ßviat is Aver-farda hveli vdru beim kjörtu skbpud, brigd i brjôst um legid: 'Den Worten eines MAdchens soll Niemand trauen noch dem was ein Weib spricht; weil ihre Herzen geschaffen wurden gleich einem drehenden Rad; VerAnderlichkeit ist in ihre Brust gelegte. " Um sakhytini richtig zu verstehen, muss man sich an Stellen erinnern wie Ait. Br. 7, 13: sakhä ha jaya etc. ..• Wilson's Uebersetzung und daher auch seine Ansicht Aber sadhdras$ sind wenig wahrscheinlich. Ludwig gibt die Stelle: .Fernhin sind die glAn¬zenden, behenden Marut wie ein gemeinsamer Strom gedrungene, Grassmann: 'Das fernste auch besprengen sie, die lichten behenden Maruts wie mit gleichem Stromes.


»sich verwandeln in«, so auch hier; fasst man nun nagna prägnant als Bezeichnung einer feilen Dirne, hergenommen von der las¬civeren Kleidung, so bekommt die Stelle den Sinn: »nachdem du dich gleichsam in eine Buhldirne verwandelt hast, lässt du dem Manne auch im Schlafe nicht Ruh.« In einem Kuntäpaliede heisst die Buhlerin auch mahanagni »ganz nackt« Av. 20, 136, 5 ff., und Av. 14, 1, 36 wird über die Braut erfleht: »Mit welchem Reiz (varcas) der Buhlerin (mahanagni) Scham übergossen ist, mit welchem die Sura, mit welchem die Würfel, den verleiht jener.« Nach Ait. Br. 1, 27 kaufen die Götter den Soma von den weiberliebenden (strikama) Gandharva um die Vac, die die Gestalt einer mahamagni< angenommen hatte (laya mahanagnyü bhütaya Soniar» rajanam akrinan). Çraddha »Glaube« heisst allego¬risch des frommen Vaganten (Vrätya) Buhlerin (pumçcali) Av. 15, 2. In dem Bruchstück Rv. 10, 61, 5-7. in dem die Blutschande eines Vaters mit seiner Tochter geschildert wird, steckt wohl eine Allegorie; nach diesen Versen mag erst die Legende Ait. Br. 3, 33. çatap. Br. 1, 7, 4, 1 gebildet sein. Av. 8, 6, 7 jedoch weist auf wirkliche Verhältnisse. Obwohl Ehe zwischen Ge¬schwistern für unmoralisch galt, wie wir oben sahen, so kam doch fleischlicher Umgang zwischen Bruder und Schwester nach Rv. 10, 162, 5 vor.

Der Folgen der Fehltritte suchte man sich auf strafbare Weise zu entledigen, wie dies aus Rv. 2, 29, 1 hervorgeht: »Gesetzesbeschirmer, kräftige Aditya, weit von mir weg schafft die Schuld wie eine heimlich gebährende (rahas~criva)« ihr neu¬geborenes Kind müssen wir mit Sayana ergänzen, wenn wir irgend welchen Sinn bekommen wollen. Grassmanns Uebersetzung Rgv. 1, Seite 87 »schafft weg von mir die Schuld wie Frucht der Schwangeren« ist incorrect und gewährt, falls ich ihn richtig verstehe, eine schiefe Auffassung; denn nirgends findet sich im Veda eine Spur, dass Kinder an sich unwillkommen wären, wie in manchen unserer heutigen Culturstaaten, reiht sich doch Bitte an Bitte um Kind und Nachkommenschaft.« Wohl aber begreift sich, wie eine Entehrte dazu kam, den täglichen Vor

  • Abtreibung der Leibesfrucht (bhrüq)ahatyd) gehbrte bekanntlich in späterer Zeit ebenso wie Brahmanenmord (brahmahatyd) zu den schwersten Vergehen; Yaska zahlt beide unter den 7 Sünden auf Nirukta 6, 27.


Wurf ihrer Schande zu beseitigen. Auch M. Müller Hist. of ABC. Sanskr. Litt. p. 26 fasst die Stelle wie ich : »You quick Adityas, ye who never fail in your works, carry away from me all sin, as a woman does who had given birth to a child in secret.« Diese Auffassung von rahasü wird gestützt durch die Definition Manu's, die er Dharmaç. 9, 172 von Jungfersohn (kanina) gibt: »Pitrveçmani kanyd tu yam putram janayedrahah-Tam kanisam vadennarnna vodhuh kanya samudbhavam«. Es ist auch nicht ab¬zusehen, warum nicht öfters Jungfernsöhne (kanina) sollten vor¬gekommen sein, wenn wir Stellen lesen wie Rv. 1, 134, 3: »Erwecke Reichthum, o Väyu, wie der Buhle die schlummernde Geliebte«, und wenn ich das Verhältniss zwischen jara und yoshu richtig gefasst habe. Auch V. S. 30, 6 wird der Jungfernsohn (kumaraputra: kanina Mahidhara, duhituh putra Sayana) erwähnt.* Als Illustration zu Rv. 2, 29, 1 möge 'eine Indralegende dienen, deren verschiedene Züge sich im zweiten und vierten Mandala des Rigveda zerstreut finden. Rv. 4, 19, 9: »Den von Ameisen (vamribhih) angenagten Sohn der Unvermählten (agruvah) zogst du, o Herr der Falben, aus dem Versteck ; der Blinde sah, als er die Schlange ergriffen; es machte sich auf der Gebrech¬liche, seine Gelenke fügten sich in einander.« Rv. 4, 30, 16: »Und jenen ausgesetzten (paravrkta) Sohn der Unvermählten (agruvah) liess er, der hundertkräftige, Theil nehmen an den Preisgesängen« d. h. er rettete ihn und jener dankte ihm dafür: ibid. 19: »Und zwei Verlassene flihrtest du, den Blinden und den Lahmen, o Vrtratödter, nichts vermag dieser deiner Gnade gleich zu kommen.« Rv. 2, 15, 7 : »Er (scilic. Indra) wusste um das Versteck der Jungfrauen (kaninam); der Ausgesetzte (para¬vr j) kam sichtbar werdend zum Vorschein; der Lahme ging und der Blinde sah deutlich : dies vollbrachte Indra im Somarausch.«*

  • Sptterhin müssen dieselben nicht uuhilutig in Indien gewesen sein, da sogar Pänini 4, 1, 116 eine eigene Regel über die Bildung ihres Namens bat; das Wunder, das in kanyä capatyain ca liegt, erklärt Patarijali, wie man bei ihm nachlesen kann.
    • Grassmanns Uebersetzung Rgv. 1 S. 23: »Der Krüppel, kennend den Versteck der Mädchen, erhob von dort sich, offenbar sich zeigend' ist ganz unverständlich und beruht auf Missverständniss der grammatischen Verbindung. Wie soll in sa vidve ri apayoham kaninamnvirbhavansudatiehthatparàork einfach sa ridc•un auf paravrk gehen, von dem noch nicht die Rede war?


Hr. 2, 18, 12: »Den tief (im Versteck) sich befindenden aus¬gesetzten (paravrj) zogest du hervor ; den Blinden und Lahmen brachtest du zum gehen ; dafür bist du zu preisen.« Wie bei allen vedischen Legenden finden sich auch hier nur einige wenige Züge ; aber sie sind für unsern Zweck hinreichend deutlich: Ein unverheirathetes Mädchen (agrtii, kanya) bekommt ein Kind; sie setzt es an einem verborgenen (apagoha), abseits gelegenem (nica aantant) Orte aus, um es wahrscheinlich dort umkommen zu lassen. Schon drohte Ungeziefer (vamrt<) das hülfsbedürftige Wesen aufzufressen, da wird Indra, dem die That nicht unbekannt ist (sa vidvan), sein Lebensretter.. Er erzieht sich dadurch in dem Ausgesetzten (paravrj, paravrkta) einen dankbaren Verehrer. Auf der Höhe der Sittlichkeit alter und neuer Culturstaaten ist das indische Volk angekommen in der Zeit, welcher die Yajus¬texte entstammen: »Wenn eine Gazelle Jemandes Getreide ab¬weidet, so meint er nicht, dass sein Vieh davon fett (pushta) geworden sei, und wenn ein Çudräweib die Geliebte eines Ariers ist, dann verlangt er (der Çüdra) nicht nach Wachsthum (Fett menage nicht sa dharayatprthivim (e), sa pravothfnparigatyci (4), sa 'im mahim (5), eodaricam sindhwei (6) deutlich zeigen, dass sa vidvàa nur auf Indra gehen kann? Sodann ist die Uebersetzung von pardorj durch »Knlppel. »paravrj der Verkraüppelte, Verstümmelte, Krüppel Rgv. 1, 570 — un¬haltbar; denn Av. 2, 15, 7 ist deutlich vollständig gleich Rv. 4, 19, 9 und 4, 30, 16. 19 und paravrj gleich parâvrkta. was Grassmann richtig mit »aus¬gestossen. erklärt. Wir haben in unserer Stelle eine prägnante Ausdrucks¬weise; statt zu sagen: Indra wusste wo das Kind von den Mädchen versteckt war und zog es hervor ans Licht (avis), heisst es: Indra kannte den Versteck, der ausgesetzte Kleine kam wieder hervor; in udatishthat braucht nicht zu liegen, dass er sofort laufen konnte und heraus kam. Selbstverständlich ist auch Grassmanna Uebersetzung von Rv. 2, 13, 12 zweites Avasâna falsch, da er auch dort den Zusammenhang mit den beiden Stellen des vierten Mandala's verkennt. Parûvrj beisst an keiner Stelle des Rigveda »der Krüppel.; es kommt noch Rv. 10, 61, 8 vor, wo es, wie ich oben Seite 185 gezeigt habe, den aus der arischen Gemeinde Ausgestossenen bezeichnet, und Rv. 1, 112, 8; dort heisst es von den Açvin: yabhih çacibhirvrsharaa pareivrjarh prandhairr gronenia cakshasa etave krthah »mit welchen Hülfen ihr dem Ausgesetzten (Ausgestossenen) halfet, den Blinden und Lahmen zum Sehen und Gehen brachtet. Dass zu parâvrjain ein âvatam oder udanayatam zu ergänzen, er¬fordert der Sinn, da cakshase nicht passt. Ludwig Rgv. 1, 36 fasst parâvrjar,n adjectivisch zu andharia »den verstossenen Blinden.; hiergegen spricht die Câsur und die andern Stellen.


werden posha). Wenn eine Gazelle Jemandes Getreide abweidet. dann schätzt er (der Besitzer) dies nicht für grossen Vortheil, und wenn ein Çndra Buhle einer Arierin ist, dann will er (der Arier) nichts von Vortheil wissen.« V. S. 23, 30. 31 ; T.S. 7. 4, 19, 2. 3. Beim Purushamedha (V. S. 30) finden wir die Opfermenschen selten wirklichen Gottheiten geweiht, meistens blossen Personi¬ficationen ihrer Thätigkeit, Lebensstellung, ihrer Fähigkeiten. Neigungen; charakteristisch far die Sittlichkeitsverhältnisse ist. dass der Buhle (jara) der 'Vereinigung (sa»:dhaye 30, 9), die Confectionsdame ( ças cari) dem Stelldichein (nishkrti),* die Fär¬berin (rajayitri) der Wollust (30, 12), eine Umherziehende dem Samvatsara, eine Unzüchtige (atitvari' : atyanta»i kulatath pumçcali kulatetvari Mahidh., prasavakalatyayakaratiakuçala ! Say.) dem Idiivatsara, eine Ausschweifende (atiskadvari:) ** dem Idvatsara, eine Zerarbeitete (vijarjara: çithilaçarira Mahidh.. aprasayaiva jirna Say.) dem Vatsara (30, 15) geweiht wird.

  • Nsshkrti hier im Sinne des sonst gebräuchlichen nishkrta wie noch Av. 6, 49, 3 (= By. 10, 94, 5 wo nishkrta), Av. 18, 4, 60 (= Rv. 9, 86,16 wo nishkrta, Sv. 1, 557. 2, 504, wo nishkrta).

.* Taitt. Br. lient apaskadvari : garbhaparindmätprdgeva prasavaprati¬bandha upaskadvaras, tasmin kuçalâ upaskadvari ta+u4i Sâyana.

Siehe auch

Literatur

Seminare

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Gedanken Anderer zum Thema Familie

Familie spielt bei der religiösen Sozialisation wohl die entscheidende Rolle. Prägende Schulen besonders in sehr armen Gebieten wirken auch auf sie zurück. Das gilt wohl überall, Beispiel Indien, etwa hier "A Beautiful New Video about the School" [1]; oder auch Sinfónica de la Juventud Venezolana Simón Bolívar. (folgt)

Mutter Theresa:

Heutzutage ist die am weitesten verbreitete Krankheit nicht Lepra oder Tuberkolose, sondern das Gefühl, nicht dazuzugehören." (zitiert nach: Tara Brach: Mit dem Herzen des Buddha. München: Knaur MensSana 2006, S. 28.)

Familie als Berufung. Auch Wahlverwandtschaften, enge Freudschaften u.a. stärken...

Als ich ein Kind war, wuchsen wir auf die traditionelle Weise auf, in einer erweiterten Familie (..) das ganze Dorf war wie Deine Familie (..) und das haben wir verloren. Und das ist es, weshalb wir soviel Depression haben und Isolation, die sich ausbreitet. (...) Zu Weihnachten machen wir uns so verrückt damit, so viele Geschenke zu kaufen, dass wir das wahre Geben und Teilen vergessen. (...) (Wir sind ein Ashram und wir praktizieren Yoga, Meditation und einen harmonischen Lebensstil (..) Zufriedenheit (..) entsteht durch unseren Lebensstil.)(siehe Leela Mata, in Yoga-Vidya-Journal link via Berufung).

Traditionen können auch unerträglich sein - wie aus Armut Kinder o. a. betteln zu lassen.

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Selbstgehäkeltes und der gute alte Eintopf von Omi liegen voll im Trend, das stimmt. Dass so viele diese neue Kopfbedeckung tragen, liegt nicht daran, weil diese grobschlächtigen Mützen in Quietschfarben sie so adrett erscheinen lassen würden. Die Motivation gründet eher auf die Gewissheit: Da hat sich ein lieber Mensch für mich Zeit genommen und im Schweiße seines Angesichts etwas gehäkelt – darum geht es.

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