Apurva: Unterschied zwischen den Versionen
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Aus der Sicht der Philosophie des [[Sankhya]] und [[Yoga]] erlischt die Macht des ''Apurva'' bzw. [[Karman]], sobald der Praktizierende die Erkenntnis ([[Jnana]]) der ursprünglichen und ewigen Trennung ([[Viyoga]]) von [[Purusha]] und [[Prakriti]] bzw. von [[Drashtri]] und [[Drishya]] erlangt hat. Dies bedeutet das Ende der irrtümliche Identifikation des reinen Bewusstseins ([[Chit]]) mit den Wandlungen ([[Parinama]]) oder "Produkten" ([[Karya]]) der Urnatur ([[Prakriti]]). | Aus der Sicht der Philosophie des [[Sankhya]] und [[Yoga]] erlischt die Macht des ''Apurva'' bzw. [[Karman]], sobald der Praktizierende die Erkenntnis ([[Jnana]]) der ursprünglichen und ewigen Trennung ([[Viyoga]]) von [[Purusha]] und [[Prakriti]] bzw. von [[Drashtri]] und [[Drishya]] erlangt hat. Dies bedeutet das Ende der irrtümliche Identifikation des reinen Bewusstseins ([[Chit]]) mit den Wandlungen ([[Parinama]]) oder "Produkten" ([[Karya]]) der Urnatur ([[Prakriti]]). | ||
Dann erschafft der nunmehr "Lebend-Erlöste" ([[Jivanmukta]]) kein neues [[Karma]] mehr, was ihn zu einer erneuten Wiedergeburt ([[Punarjanman]]) führen würde. Lediglich das bereits in diesem Leben begonnene, sogenannte [[Prarabdha]]-Karma bleibt bestehen und muss noch aufgebraucht werden. | Dann erschafft der nunmehr "Lebend-Erlöste" ([[Jivanmukta]]) kein neues [[Karma]] mehr, was ihn zu einer erneuten Wiedergeburt ([[Punarjanman]]) führen würde (daher heißt es im [[Yogasutra]] 4.6, das [[Karma]] eines [[Yogin]] sei weder "weiß" noch "schwarz", d.h. weder verdienstvoll noch das Gegenteil). Lediglich das bereits in diesem Leben begonnene, sogenannte [[Prarabdha]]-Karma bleibt bestehen und muss noch aufgebraucht werden. | ||
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Version vom 22. Oktober 2014, 10:04 Uhr
Apurva (Sanskrit: अपूर्व apūrva adj., m. u. n.) keinen Vorderen habend, kein Vorderes habend; keinen Vorgänger habend; noch nicht dagewesen, ganz neu, unvergleichlich, beispiellos, außergewöhnlich, wunderbar, unbekannt, fremd; ein bestimmtes Opfer; eine Bezeichnung für die Allseele (Parabrahman); die wundertätige Wirkung einer religiösen Handlung; Bezeichnung für den Einfluss eines Opfers, welches auf der materiellen Ebene eine spirituelle Realität manifestiert, die vorher nicht in Erscheinung getreten ist; die zeitlich versetzt eintretende Auswirkung einer Tat (Karman); spirituelles Verdienst (Punya) und spirituelle Schuld (Apunya]).
Apurva - das Wirken des Karma
Apurva - das "noch nicht dagewesene, Wunderbare" - bezeichnet das unsichtbare (Adrishta) Wirken des Gesetzes der Tatvergeltung (Karma). In diesem Zusammenhang bedeutet es auch eine spirituell verdienstvolle Handlung (Dharma), d.h. das, was man gemeinhin als "gutes Karma" bezeichnet, sowie dessen Gegenteil (Adharma).
In der Ritualwissenschaft der Mimamsa wird das Wirken des Apurva ausgiebig untersucht und dessen Existenz mit philosophischen Mitteln zu beweisen gesucht. Demnach ist es, aus der Sicht des vedischen Opferkultes, eine wünschenswerte Auswirkung eines korrekt ausgeführten Opfers und somit eines vorbildlichen religiös-spirituellen Lebens, im Himmel (Svarga) die religiösen bzw. spirituellen Verdienste (Dharma bzw. Punya) auszukosten.
Dies führt allerdings nicht zur endgültigen Erlösung (Moksha) aus dem Kreislauf der Wiedergeburt (Samsara), da man auf der Erde wiedergeboren wird, sobald das "gute Karma" bzw. Verdienst (Punya) aufgebraucht ist. Daher legt die erslösungsorientierte Philosophie des Vedanta, Sankhya und Yoga wenig bis gar keinen Wert auf das Erschaffen religiös-spirituellen Verdienstes durch Opferrituale im herkömmlichen vedischen Verständnis (diese Opferzeremonien behalten ihre beschränkte Bedeutung im Rahmen häuslicher Zeremonien wie der Eheschließung und verschiedener Übergangsriten), sondern stellt die spirituelle Praxis (Sadhana) in den Vordergrund.
Diese hat das Ziel, die auf Unwissenheit (Avidya) bzw. falscher Erkenntnis (Viparyaya) beruhende, irrtümliche Bindung (Bandha) an die Auswirkungen des Karma zu lösen, was mit dem Bewusstwerden (Sakshatkara) der subtilen Eindrücke (Samskara bzw. Vasana) und leidvollen Täuschungen (Klesha) einhergeht.
Aus der Sicht der Philosophie des Sankhya und Yoga erlischt die Macht des Apurva bzw. Karman, sobald der Praktizierende die Erkenntnis (Jnana) der ursprünglichen und ewigen Trennung (Viyoga) von Purusha und Prakriti bzw. von Drashtri und Drishya erlangt hat. Dies bedeutet das Ende der irrtümliche Identifikation des reinen Bewusstseins (Chit) mit den Wandlungen (Parinama) oder "Produkten" (Karya) der Urnatur (Prakriti).
Dann erschafft der nunmehr "Lebend-Erlöste" (Jivanmukta) kein neues Karma mehr, was ihn zu einer erneuten Wiedergeburt (Punarjanman) führen würde (daher heißt es im Yogasutra 4.6, das Karma eines Yogin sei weder "weiß" noch "schwarz", d.h. weder verdienstvoll noch das Gegenteil). Lediglich das bereits in diesem Leben begonnene, sogenannte Prarabdha-Karma bleibt bestehen und muss noch aufgebraucht werden.