Shaktisangama Tantra Kalikhanda
Shaktisangama Tantra – Kalikhanda führt in eine Welt, in der Kali als Ursprung, Kraft und innerstes Wesen des Daseins verehrt wird. Die Göttin steht hier nicht außerhalb der Welt. Aus ihr entfalten sich Gestalten, Laute und Lebewesen; in ihr findet die Vielfalt ihren gemeinsamen Grund.
Für Yoga-Aspiranten ist besonders die Verbindung von Kundalini, Mantra und Erkenntnis bedeutsam. Schon das erste Kapitel fragt, wie das einzelne Wesen seine Einheit mit Brahman erkennen kann. Es verknüpft diese Frage mit Bhavana, der bewussten inneren Vergegenwärtigung, und mit Mantrayoga.

Zum Lesen dieser Übersetzung
Textumfang: alle 21 Paṭalas der Vorlage, mit unnummerierten Abschlüssen und Kolophonen. Die Fassung ist eine Übersetzung mit lokal gekennzeichneten unsicheren Lesungen. In Kapitel 21 stehen bei einzelnen sexuellen Ritualstellen ausdrücklich nichtgrafische Inhaltswiedergaben anstelle vollständiger Übersetzungen; der genaue Umfang dieser Einschränkung ist dort angegeben.
Die Übersetzung folgt der Muktabodha-Transkription M00128. Eckige Klammern kennzeichnen notwendige Ergänzungen oder unklare Textstellen. Die umfangreichen kosmischen Zahlen sind Teil der religiösen Erzählung. Die Selbstbeschreibung des Werkes in Vers 9–16 ist von seinem tatsächlich vorliegenden Umfang zu unterscheiden.
Sexuelle und andere historische Ritualvorstellungen werden sachlich wiedergegeben. Sie sind keine Empfehlungen zur Nachahmung. Auch die Abwertung anderer religiöser Richtungen in Vers 17–18 gehört zum historischen Selbstverständnis des Textes; sie ist nicht die Haltung dieser Ausgabe. Heutige Praxisanregungen stehen außerhalb der Übersetzung.
Das Kalikhanda in einfachen Worten
Das erste Kapitel bewegt sich von einer großen kosmischen Erzählung zu einer sehr persönlichen Frage: Was bin ich, wenn ich mich nicht ausschließlich mit meinem Körper und seinen wechselnden Erfahrungen identifiziere? Shakti ist im Text sowohl die Kraft der Erscheinungen als auch Bewusstsein und Wonne. Deshalb führt der Weg zur Erkenntnis nicht einfach aus dem Leben heraus. Er verändert, wie der Übende das Leben versteht.
Dabei arbeitet das Tantra mit mehreren Ausdrucksweisen: Es erzählt von Gottheiten, zählt Mantra- und Göttinnengestalten auf und spricht über eigenschaftsloses Brahman und Brahman mit Eigenschaften. Diese Ebenen gehören zusammen, lassen sich aber nicht überall in eine einzige einfache Deutung übersetzen.
Die weiteren Kapitel entfalten Überlieferung und Einweihung, die Ordnung von Ritualgefäßen, Meru-Anordnungen, Mantraformen und Festzeiten. Die Kapitel 17–20 behandeln heilige Fäden, Schutzriten und das Frühlingsfest für Kāma. Kapitel 21 verbindet Betelregeln mit transgressiven Ritualvorstellungen. Besonders Kapitel 11 setzt dazu einen inneren Akzent: Es fragt nach der Haltung und Erkenntnis des eingeweihten Menschen.
Die vollständigen Sanskritfassungen stehen unter Shaktisangama Tantra Kalikhanda Sanskrit IAST und Shaktisangama Tantra Kalikhanda Sanskrit Devanagari.
Zur Ausgabe: Gesamtwerk · Kalikhanda · Tarakhanda · Sundarikhanda · Chinnamastakhanda · 108 Verse und Mantras
Zur Verehrung Kālīs in heutiger Yoga-Praxis:
Paṭala 1: Einführung in das Werk und Entfaltung der Shakti
Eingangsverehrung: Verehrung den ehrwürdigen Gurus!
Werktitel: Das ehrwürdige Śaktisaṅgama Tantra. Erster Teil: Kālīkhaṇḍa.
Die Frage der Göttin und die Überlieferung
1.1 Die ehrwürdige Göttin sprach: Du Anfangsloser, Herr der Wesen, der du den Mond im Haar trägst, Śaṅkara! Gott über den Göttern, Herr des Alls, vom ganzen All Verehrter, Herr der Himmlischen!
1.2 Du Makelloser, Gestaltloser, ewige Wonne und Quelle aller Vorzüge! Du stehst jenseits der Eigenschaften, höchster Herr, über allem und höher als das Höchste.
1.3 Aus dir ist diese ganze Welt hervorgegangen, alles Unbewegliche und alles Bewegliche. Ich habe die Tantras gehört, in Hunderttausenden, Zehnmillionen und Abermillionen.
1.4 Tantrārṇava und andere Werke habe ich gehört, o Gott, Herr über die Könige! Den Tantrarāja habe ich vernommen und seine mannigfaltigen Unterscheidungen.
1.5 Von Rasāyana, der Kunst der Verjüngung und Umwandlung, habe ich gehört, ebenso von vielerlei außergewöhnlichen Kräften. Doch jenes Śaktisaṅgama genannte Werk, das höchste unter den erhabensten Königen der Tantras,
1.6 hast du, Herr der Götter, im Mantrasiddhi genannten Āgama angedeutet, mir aber nicht erklärt. O Gott, o Herr, zerstreue meinen Zweifel!
1.7 Erkläre mir, Herr der Götter, dieses aus vier Khaṇḍas bestehende Tantra, den höchsten Inbegriff alles Wesentlichen, wie es in der Folge der Überlieferung weitergegeben wurde.
1.8 Lehre es vollständig, diesen König unter den Tantras, ohne dass noch etwas anderes vorausgesetzt werden muss: Es zeigt denen den Weg, die den Anschluss an ihre Überlieferung verloren haben.
1.9 Erkläre mir, mein Herr, das Tantra, das im Kali-Zeitalter zur Vollendung führt! — Der ehrwürdige Śiva sprach: Zuvor wurde der Tantrarāja gelehrt, der durch acht Khaṇḍas erstrahlt.
1.10 Er besitzt eine vordere und eine hintere Hälfte [die weitere Mengenangabe der Vorlage ist unklar]. Die erste Hälfte heißt Kādi, die zweite Hādi.
1.11 Kādi umfasst vier Khaṇḍas; ebenso enthält Hādi vier. In jedem Khaṇḍa, große Göttin, werden dreitausendsechshundert [Verse] gezählt.
1.12 Jedes Kapitel umfasst hundert Verse, und es gibt sechsunddreißig Paṭalas. So wird ein Khaṇḍa beschrieben; auf diese Weise versteht man die acht Khaṇḍas.
1.13 Das von der göttlichen Überlieferungslinie gestaltete Werk wird durch den Guru zugänglich: das Śaktisaṅgama genannte große, ehrwürdige Tantrarāja.
1.14 Dieses heilvolle, vierteilige Tantra, als „sechzigtausend Verse umfassend“ bezeichnet [bereits in der Vorlage mit Fragezeichen], wurde von der göttlichen Überlieferungslinie geschaffen und gilt als das höchste der Tantras.
1.15 Der erste Teil ist von der anfangslosen Kālī geprägt, der zweite hat die Gestalt Tārās, der dritte die Gestalt Sundarīs und der vierte diejenige Chinnamastās.
1.16 In jedem Weltalter [steht es in einer hier unklaren Beziehung zur „Mondzahl“]; im Kali-Zeitalter besteht es aus vier Khaṇḍas. Wenn sechshundertzweiundsiebzig Jahre vergangen sind, o Śivā,
1.17 tritt es, Herrin der Götter, durch die göttliche Überlieferungslinie hervor — zur Beseitigung der als „buddhistische Irrlehre“ bezeichneten Lehre und um der eigenen Überlieferung willen.
1.18 Es erscheint, o Herrin, um die Vermischung der Überlieferungen zu beseitigen, die eigene Tradition zu begründen und das Brahmanentum zu schützen.
1.19 Es tritt hervor, Pārvatī, damit die Mantralehre ihre Wirksamkeit entfaltet. Kālī und Tārā, Pārvatī, sind in den Tantras stets gegenwärtig.
Weltauflösung, Spiegelbild und Schöpfung
1.20 Nachdem auf diese Weise [etwas in der Vorlage als „uddaṇḍa“ Bezeichnetes; Sinn unklar] hervorgebracht wurde, o große Dakṣiṇeśvarī: Die anfangslose Vidyā ist die ehrwürdige Kālī, die Höchste, die auch Mahātārā heißt.
1.21 Sie ist die Vidyā Ṣaṭśāmbhaveśvarī, die höchste, mit Worten nicht zu erfassende Kraft. Bei der großen Weltauflösung ist sie die Herrin zahlloser Universen.
1.22 Indem sie den aus Śiva und Śakti bestehenden Leib zur Einheit zusammenführt, bleibt sie stets bestehen. [Die Lesung „koṭivakrā“ ist unklar.] Bhava und die anderen, auch die Brahmās, haben dann die Gestalt von Totengeistern.
1.23 Auf jenem Verbrennungsplatz tanzen und singen sie, von Schlangen umgeben. Sie nehmen die Gestalt von Wächtern des Scheiterhaufens an und verweilen dort, Pārvatī.
1.24 Die Māheśvaras sind unendlich an Zahl; ebenso unendlich sind die Viṣṇu-Gestalten. Indra und die anderen lassen sich überhaupt nicht zählen, du mit den lieblichen Worten.
1.25 So viele Sandkörner es in einem Fluss gibt, so viele Indras wurden bereits genannt. Alles Unbewegliche und Bewegliche in den zahllosen Universen
1.26 hat jeweils einmal den Zustand Indras erreicht, und immer wieder. So viele kleinste Teilchen es in unendlich vielen Universen gibt,
1.27 so viele befinden sich auf jenem Boden als Staub des Scheiterhaufens. Abermillionen Universen, zusammen mit ihren Māheśvarīs,
1.28 verweilen dort, Herrin der Götter. Die vier Veden gelten als Leichname; auch die Weltalter haben Leichengestalt [der anschließende Ausdruck über „sieben Totengeister“ ist nicht eindeutig].
1.29 Die Allgestaltige, Pārvatī, gelangt [nach unsicherer Lesung] zum Ozean. Als allgegenwärtiges Bewusstsein trägt sie selbst die höchste [Kraft beziehungsweise Gestalt].
1.30 In eben diesem Augenblick sieht Śivā ihr eigenes Spiegelbild. Dieses Spiegelbild wird Māyā; darin [entsteht] ein geistig vorgestellter Śiva.
1.31 Um die Schöpfung hervorzubringen, stellt sie ihn sich als ihren Gemahl vor: Ādinātha, den Urherrn, dessen Wesen über die Weltperioden hinausgeht.
1.32 Indem sie ihn schaut, große Göttin, stellt sie sich, um die Schöpfung entstehen zu lassen, den geistig hervorgebrachten Ādinātha als ihren eigenen Gemahl vor.
1.33 Sie vollzieht die Vereinigung in umgekehrter Stellung und bringt die große Leere hervor. [Es folgt eine nicht eindeutig gegliederte kosmische Zahlenreihe aus dreißig Arbuda, sechs Vṛnda und fünfzig Padmakoṭi.]
1.34 So viele Weltalter, höchste Herrin, verweilt sie in dieser umgekehrten Vereinigung. Während dieser Vereinigung, o Göttin, entstand einst ein einzelner Bindu, ein schöpferischer Tropfen beziehungsweise Punkt.
1.35 Darin wurde eine Sundarī geboren, eine Kālī von übergroßer Schönheit. Die höchste Kraft nahm die Gestalt der ehrwürdigen Mahāsundarī an.
1.36 Aus ihr entstand dort eine geistige Śakti, höher als das Höchste. Ihr Name wird als Mahākālī und als Sundarī bestimmt.
Kālas Verblendung und die Hinwendung zur Übung
1.37 Als Mahākāla sie sah, wurde er von großer Verblendung ergriffen. Kāla sprach zu Kālī Worte voller Stolz.
1.38 Aus dem Klang des Bindu gingen die einzelnen Buchstabenklassen hervor. So entstanden die Laute der Mātṛkā, der „Mutter“ des Alphabets; dadurch trat die Silben- und Buchstabengestalt hervor.
1.39 Von diesem Klang wurde die ganze bewegliche und unbewegliche Welt durchdrungen. Noch heute, Herrin der Götter, wird der Klang [„der Kādambarī“; Bezug unklar] vernommen.
1.40 Kāla sprach zu Sundarī: „Du Höchste, meinem Leben innig geliebt! Schönste der drei Welten, Herrin der Fülle, Ozean des Nektars des Mitgefühls!“
1.41 Mit einer zweiten Äußerung wandte sich Śaṅkara an Kālī: „Du überaus Schreckliche, mit dem Schrei des Schakals, mit grausigen Hauern, Furchterregende,
1.42 mit heraushängender Zunge und gewaltigem Brüllen!“ So sprach er. Als die eigenschaftslose höchste Caṇḍikā diese Worte hörte,
1.43 wandte sich die anfangslose ehrwürdige Kālī dem Hervorbringen der Māyā zu. Durch Kālīs Māyā geriet Kāla, o Śivā, unter die Macht der Verblendung.
1.44 Um den Ursprung der anfangslosen Schöpfung zu erklären, große Herrin, habe ich dir in Kürze von der Unendlichkeit der Universen gesprochen.
1.45 Nachdem sie Kāla der Māyā unterworfen hatte, wandte sie sich selbst ihrem Wirken zu. Kāla wurde bestürzt: „Wohin ist meine Geliebte gegangen?“
1.46 „Ach, ach, Kālī, meinem Leben innig geliebt! Wohin ist meine Geliebte gegangen?“ Von Verblendung beherrscht, wanderte er über den Verbrennungsplatz.
1.47 „Ach, ach, Kālī, meinem Leben innig geliebt! Wohin ist meine Geliebte gegangen?“ So geriet er unter die Macht der Verblendung und wurde im Geist verwirrt.
1.48 Um sie zu schauen, übte er Askese. Fünfzig Padmakoṭi Weltalter vergingen dabei, doch eine Schau Kālīs blieb aus, o Śivā.
1.49 Als Mahākālī erkannte, dass Kāla vom Weg abgekommen war, schenkte sie ihm Erkenntnis, große Herrin.
1.50 Kāla erhielt, Pārvatī, die Einsicht in das Ākarṣaṇa genannte Herbeiziehen. Mahākālī, die ihren Verehrern zugetan ist, [erscheint hier als] die große Dakṣiṇānanā.
1.51 Weil sie im Gewähren von Gaben geschickt ist, wird sie Dakṣiṇā genannt. Er vollzog das Herbeiziehen, und es wirkte in einem einzigen Augenblick.
1.52 Kālī erkannte, große Göttin, dass Kāla vom Weg abgekommen war. Sie, die Erhabene, liebt ihre großen Verehrer.
1.53 Sie erkannte, dass Śivas Handlung des Herbeiziehens die Vereinigung als Paar herbeiführen sollte. Daraufhin kam sie zu Śiva, große Göttin.
1.54 Dann gestaltete sie eine Śakti der gemeinsamen Wesenseinheit, brachte sie herbei und übergab sie Kāla, damit er den Weg einübe, große Herrin.
Kuṇḍalinī und die Entfaltung der Vidyās

1.55 Wie könnte hier ein Vorankommen möglich sein, große Göttin, ohne einen Weg? Kāla widmete sich dessen Übung und versenkte sich in die Meditation über Kuṇḍalinī.
1.56 Beim Menschen wird Kuṇḍalinī als dreieinhalbfach gewunden beschrieben. Die Kuṇḍalinī der ehrwürdigen Göttin aber, o Göttin, entfaltet ihre Windungen nach eigenem Willen.
1.57 Dreifach ist sie Śrī und die dreifache Śakti. Wenn sie vierfach wird, ist sie die vierlautige Ekajaṭā, die höchste Herrin der vier Veden.
1.58 Wenn sie fünffach ist, o Göttin, heißt sie Mahogrā. Wenn Śakti sechsfach ist, wird sie Siddhikālī genannt.
1.59 Wenn Śakti siebenfach ist, ist sie die siebensilbige Kālasundarī. Wenn sie achtfach ist, ist sie die achtsilbige Bhuvanāmbikā.
1.60 Wenn Śakti neunfach ist, ist sie die neunsilbige Caṇḍikeśvarī. Wenn sie zehnfach ist, hat sie die Gestalt der zehn Vidyās.
1.61 Wenn sie elffach wird, ist sie Śmaśānakālikā. Wenn sie zwölffach ist, o Göttin, ist sie die zwölfgliedrige Caṇḍabhairavī.
1.62 Wenn sie dreizehnfach ist, o Göttin, ist sie Tārīṇī in der Kāma-Unterscheidung. Wird sie vierzehnfach, ist sie Vaśīkaraṇakālikā.
1.63 Wenn sie fünfzehnfach ist, wird sie Mahāpañcadaśī genannt. Wenn Śakti sechzehnfach ist, ist sie die ehrwürdige Mahāṣoḍaśī.
1.64 Wenn sie über die sechzehn Kräfte hinausgeht, o Göttin, ist sie Chinnamastā. Wenn sie achtzehnfach ist, ist sie Mahāmadhumatī.
1.65 Wenn sie neunzehnfach ist, o Göttin, ist sie Mahāpadmāvatī. Zwanzigfach entfaltet ist sie Ramā mit zwanzig Lauten.
1.66 Wenn sie einundzwanzigfach ist, wird sie Śrīkāmasundarī genannt. Wenn sie zweiundzwanzigfach ist, o Göttin, ist sie Dakṣiṇākālikā.
1.67 Wenn sie dreiundzwanzigfach ist, heißt sie Vidyeśī. Entfaltet sie sich in der Anzahl der [vierundzwanzig] Tattvas, ist sie Gāyatrī, o Śivā.
1.68 Wenn sie fünfundzwanzigfach ist, o Göttin, ist sie Pañcamī Sundarī. Wenn Śakti sechsundzwanzigfach ist, wird sie Ṣaṣṭhī Vidyā genannt.
1.69 Wenn sie siebenundzwanzigfach ist, o Göttin, ist sie die höchste Mahāratneśvarī. Wenn jene höchste Kraft sich achtundzwanzigfach entfaltet,
1.70 ist sie die höchste achtundzwanzigsilbige Mṛtasañjīvanī-Vidyā. Wenn sie neunundzwanzigfach ist, o Göttin, ist sie Mahānīlasarasvatī.
1.71 Wenn die Vidyā dreißigfach ist, wird sie Vasordhārā genannt. Wenn sie einunddreißigfach ist, ist sie Trailokyamohinī.
1.72 Wenn sie zweiunddreißigfach ist, wird sie Trailokyavijayā genannt. Ist sie dreiunddreißigfach, ist sie die ehrwürdige Kāmākhyatāriṇī.
1.73 Wenn Śakti vierunddreißigfach ist, trägt sie den Namen Aghorā. Wenn sie fünfunddreißigfach ist, o Göttin, ist sie Saṅgītamohinī.
1.74 Wenn die Vidyā sechsunddreißigfach ist, heißt sie Bagalā. Wenn Śakti siebenunddreißigfach ist, wird sie als die Vidyā Svarundhatī bezeichnet [Namenslesung unsicher].
1.75 Wenn sie achtunddreißigfach ist, gilt sie als Annapūrṇeśvarī. Wenn sie neununddreißigfach ist, wird sie Nākulī genannt.
1.76 Wenn Śakti vierzigfach ist, wird sie als die Vidyā Trikaṇṭakī bezeichnet. Wenn sie einundvierzigfach ist, ist sie die Kraft Rājeśvarī.
1.77 Wenn sie zweiundvierzigfach ist, ist sie Trailokyākarṣiṇī. Wenn sie dreiundvierzigfach ist, wird sie Rājarājeśvarī genannt.
1.78 Wenn sie vierundvierzigfach ist, wird sie Kukkuṭī genannt. Wenn sie fünfundvierzigfach ist, wird sie Siddhavidyā genannt.
1.79 Wenn sie sechsundvierzigfach ist, wird sie Śrīmṛtyuhāriṇī genannt. Wenn sie siebenundvierzigfach ist, gilt sie als Mahābhogavatī.
1.80 Wenn sie achtundvierzigfach ist, wird sie Vāsavī genannt. Wenn sie neunundvierzigfach ist, wird sie Phetkārī genannt.
1.81 Wenn die Göttin fünfzigfach ist, ist sie Mahāśrīmātṛsundarī. Wenn sie einundfünfzigfach ist, ist sie Mātṛkotpattisundarī.
1.82 Jeder einzelne Laut der Mātṛkā tritt durch das Offenbarwerden einer entsprechenden Vidyā hervor. So entsteht sie, höchste Göttin, und wendet sich ihren eigenen Entfaltungen zu.
1.83 Welche Daseins- oder Vorstellungsweise einer jeweiligen [Vidyā] zugeschrieben wird, in eben dieser ist die Höchste gegenwärtig. Wie Kuṇḍalinī nach eigenem Willen ihre Windungen bildet und darin verweilt,
1.84 so entsteht die Vidyā, die [nach der unsicheren Lesung „akṣomyamuni“] die Gestalt des Weisen Akṣobhya trägt. Für den Menschen, o Göttin, wird sie als dreieinhalbfach gewunden beschrieben.
1.85 So sind die Vidyās aus Kuṇḍalinī hervorgegangen, große Herrin. Daraus entstand dann Bālāmbā, damit die anfängliche Übung möglich werde.
1.86 Durch die Macht früherer Übung [wird Sundarī „patitā“; die Bedeutung ist hier unklar]. Durch die Wesenseinheit mit Sundarī erlangte er den Zustand Kālas.
1.87 Indem die Vidyā die Gestalt Pañcamīs annahm, kam es zur Vereinigung mit Kāla. Die Göttin, ihren Verehrern so lieb wie das eigene Leben, wandte sich seiner Gemeinschaft zu.
1.88 Die höchste Kraft nahm die Gestalt Pañcamīs an und verweilte darin. Durch die fortgesetzte Übung der Vereinigung mit ihr gelangte er zum Zustand Mahākālas.
1.89 Wer eine bestimmte [Vidyā] zuerst geschaut hat, wird ihr Ṛṣi genannt. Die anderen sind ihre Verehrer. So lautet die Lehre in Kürze.
Brahman, Sprache und die Kraft der Göttin

1.90 Nun werde ich dir, Herrin der Götter, der Reihe nach Brahman erklären. Jenes Brahman wird [mit einer unklaren Verbindung von] Samen, Spross und Kristall beschrieben.
1.91 Dieses höchste Brahman wird als aus Kāla und Kālī bestehend bezeichnet. Soweit es beschrieben werden kann, erscheint es als Saguṇa, mit Eigenschaften.
1.92 Eben dieses Brahman heißt Saguṇa, soweit es im Bereich der Kraft des Beschreibens liegt. Wenn aber, große Göttin, die Möglichkeit des Beschreibens endet,
1.93 wird dasselbe Nirguṇa, eigenschaftslos, genannt. Saguṇa liegt im Bereich des Sagbaren. Als Vāgbhava wird der Mund bezeichnet; durch den Mund wird es ausgesprochen.
1.94 Wie könnte Brahman, sofern es unaussprechlich ist, dem Mund zugänglich werden? Auch [sein sprachlicher Ausdruck] wird von der Kraft der Sprache bestimmt. Deshalb kommt Śakti der Vorrang zu.
1.95 Kālī ist Māyā und jene Śakti [die Wendung über Urbild und Spiegelbild ist mehrdeutig]. Mahākāla wird als der alles durchdringende Schatten beziehungsweise Widerschein Kālīs bezeichnet.
1.96 Aus Mahākāla entsteht Māyā; sie wird Bhuvaneśvarī genannt. In ihr entstehen Brahmā, Viṣṇu und die anderen, o Göttin, große Herrin.
1.97 Daraus entstehen die Weltenhüter. Die Mātṛkās werden als aus der Sprache hervorgegangen bezeichnet. Sodann, o Göttin, [erscheint Śakti] einfach entfaltet, aus dem ersten Laut hervorgehend.
1.98 [Der Satz über Unvergänglichkeit und Akṣara ist in der Vorlage nicht eindeutig verständlich.] Ohne Śakti gibt es im subtilen Śiva weder Namen noch offenbarte Stätte beziehungsweise Erscheinung.
1.99 Śakti ist der Ursprung von allem, als reine Fülle der Wonne erfahrbar. Sie ist Bewusstsein und Wonne in der Gestalt Brahmans — allein das höchste Brahman.
1.100 Wenn die ursprüngliche Natur gegenwärtig ist, ist ihre Abwandlung nicht mächtiger als sie. Prakṛti ist die höchste Śakti; ihre Abwandlung ist Spiegelbild.
1.101 Die erste ist die schwarze Mahākālī, die zweite wird Sundarī genannt, von roter Farbe, große Göttin; die dritte ist Bālabhairavī.
1.102 Die vierte ist die Vidyā Pañcamī, durch deren Übung [er] den Zustand Kālas erlangt. Jene Śakti ist die Wurzel der Weltentfaltung und wird Prapañceśī genannt.
1.103 Indem Śiva die Gestalt ihrer Māyā annimmt, wird er zum Wesen der entfalteten Welt. Sie wird dreiäugig und dreifach; ebenso besitzt Īśvara das Wesen der Dreiheit.
1.104 Dann entsteht Sadāśiva durch einen kleinen Teil ihrer Gnade, o Śivā. Dort ist sie gegenwärtig, höchste Göttin, ausgestattet mit Schönheit.
1.105 Sundarī gehört die entfaltete Welt zu; [der Anschluss „durch das Eigenschaftslose Weltentfaltung“ ist verkürzt und unklar]. Die ursprüngliche Śrī ist Kālī: eigenschaftslos, jenseits des Sagbaren, höher als das Höchste.
1.106 Wenn die Fünf in besonderer Weise zugleich zusammenkommen, wird deshalb die Vidyā Sundarī als Prapañceśī, Herrin der Weltentfaltung, bezeichnet.
1.107 Von dem Augenblick an, da sie eine schöne, überaus bezaubernde Gestalt annahm, entstand diese entfaltete Welt, höchste Herrin.
1.108 Im Dreieck der Śakti, große Göttin, befinden sich die unendlich vielen Universen: die ganze bewegliche und unbewegliche Welt.
1.109 Ihre Kuṇḍalinī-Śakti besitzt die Gestalt der unerschütterlichen Schlange [Akṣobhya kann zugleich als Name mitklingen]. Nach eigenem Willen entfaltet sie sich vielfach und nimmt nach eigenem Willen Lautgestalten an.
1.110 Im Welten-Ei wurde ihr von Kālī [eine Sphärenordnung] gezeigt: die Brahmā-Sphäre, die Viṣṇu-Sphäre und als dritte die Rudra-Sphäre.
1.111 Dann folgen die Sphäre der Weltenherren, Herrin der Götter, die Göttersphäre, o Śivā, und die Sphäre der Seher — der Reihe nach unzählige Sphären.
Die Weltentfaltung und das individuelle Wesen
1.112 Aus dem höchsten Brahman geht Prakṛti als Spiegelbild hervor. Daraus entsteht das große Prinzip, Mahat; danach Ahaṅkāra, das Ich-Prinzip.
1.113 Daraus entsteht der Raum, dann wird der Wind genannt. Daraus entsteht das Feuer, und aus dem Feuer wird das Wasser hervorgebracht.
1.114 Aus dem Wasser entsteht die Erde, danach die heilsamen Pflanzen. Aus den Pflanzen entsteht Nahrung; aus Nahrung, so wird gelehrt, die Lebenskraft.
1.115 Aus der Lebenskraft entsteht der Jīva. [Es folgen] individuelles Selbst und höchstes Selbst. Aus dem Urbild Brahmans stammt all dies, die ganze bewegliche und unbewegliche Welt.
1.116 Deshalb ist diese ganze bewegliche und unbewegliche Welt Brahman. Durch die Macht der inneren Vergegenwärtigung [erweist sich der Jīva als] von der ewigen Natur Brahmans.
1.117 Der Jīva ist [wie] eine Larve, die zur Wespe wird; die Wespe wird nicht wieder zur Larve, o Śivā. Der Jīva [wird als] Brahman [erkannt]; danach ist er Brahman, immer wieder Brahman.
Körper, Erkenntnis und Mantrayoga
1.118 Wie eine Flüssigkeit durch die Verbindung mit einem Gefäß am Feuer heiß wird [die Anfangslesung „puṇyadravāt“ ist unsicher]: Wird bloßes Wasser, o Göttin, unmittelbar ins Feuer gegossen,
1.119 erlischt das Feuer — darüber besteht kein Zweifel. Durch die Verbindung mit dem Gefäß des Körpers [erscheinen] der höchste Ātman und die Gottheit [unter entsprechenden Bedingungen].
1.120 Freude, Leid, Sieg, Gewinn, Ichbewusstsein und Überheblichkeit, Verblendung, Verlangen, Hunger, Gähnen, Durst, Berührung und Bewegung —
1.121 all dies, große Göttin, ist auf solche Weise entstanden. Wenn darin Erkenntnis erwacht, bestehen weder Freude noch Leid [als Bestimmungen des höchsten Selbst].
1.122 Wenn die Identifikation mit dem Körper dahinschwindet und das höchste Selbst erkannt ist, gibt es weder Freude noch Leid: allein das höchste Brahman.
1.123 Wie die brennende Kraft im Feuer wohnt, Pārvatī, so ist Brahman stets in jedem einzelnen Lebewesen gegenwärtig.
1.124 Wie Funken des Feuers an verschiedene Orte gelangen, im Wasser erlöschen und im Gras an Kraft gewinnen,
1.125 im Holz zu [weiterem] Funkenfeuer werden, so verhält es sich mit Brahman im Lebewesen, o Śivā. Durch die Verbindung mit dem jeweiligen Gefäß entstehen all diese Zustände, Sieg, Gewinn und anderes.
1.126 Weder Freude noch Leid: allein das höchste Brahman. Diese Erkenntnis wird durch Mantrayoga klar, Pārvatī.
1.127 Wenn das höchste Selbst als individuelles Wesen mit Verlangen, Zorn und anderem verbunden erscheint, entsteht Leid durch die Verbindung mit anderem, große Göttin — nicht anders.
1.128 Der Geist ist anderswo und Śiva ist anderswo: Wie könnte so Yoga entstehen, o Śivā? Wenn ein anderer Yoga begonnen wurde und es dabei zur sexuellen Vereinigung mit einer Frau kommt,
1.129 kann durch die Störung der Atemzurückhaltung der Körper zugrunde gehen und anderes Unheil entstehen. Bei der inneren Vergegenwärtigung im Mantrayoga verhält es sich nicht so, höchste Herrin.
1.130 Solange die innere Vergegenwärtigung besteht, ist [der Übende] der Gott Maheśvara. Wenn die Vergegenwärtigung schwindet, ist er wieder der Mensch im Zustand des individuellen Wesens.
1.131 Hier besteht keine [weitere] Regel; dort wird eine Grenze angegeben. Höchstes Brahman oder individuelles Wesen — eines von beiden, o Śivā. [Der Bezug von „hier“ und „dort“ bleibt im Wortlaut offen.]
Unnummerierter Abschluss: Damit wurde in Kürze das Wesen des Lautes A erklärt.
Kolophon: So endet im ehrwürdigen großen König der Tantras, dem Śaktisaṅgama, im hinteren Teil, im ersten Khaṇḍa, im Gespräch des ehrwürdigen Akṣobhya mit Mahogratārā, das erste Kapitel mit dem Namen „Einführung in das Werk“.
Paṭala 2: Die Ordnung der Welten und das Kālanityā-Ritual
Die folgenden Zahlen und Weltbeschreibungen geben die religiöse Kosmologie der Vorlage wieder. Sie werden hier nicht als heutige Astronomie oder einheitliches Kalendersystem ausgegeben.
2.1 Ugratārā sprach: Akṣobhya, ich möchte hören, was du zuvor angedeutet hast. Erkläre es mir, Herr der Götter, wenn ich dir lieb bin.
2.2 Akṣobhya sprach: Höre jetzt, Mahogrā, das Geheimnis hinter den Geheimnissen. Als „Brahman-Erde“ wird [der Bereich] bis zu seiner Grenze bezeichnet; [es folgt der nicht eindeutige Ausdruck] „Erde-Weltenei“, o Śivā.
2.3 Bei der Auflösung entsteht es, o Göttin, und die Welt geht darin ein. An der Spitze steht der viergesichtige Schöpfergott; [die Ordnung wird] als beständig [bezeichnet].
2.4 In der Sphäre gibt es Brahmās mit vier bis hin zu unzähligen Gesichtern. Dem Viergesichtigen gehört die Erdsphäre zu; bei dem Vielmillionengesichtigen heißt sie Weltenei.
2.5 So besteht eine Unendlichkeit von Welteneiern, Pārvatī. Nīlaśāradā ist die Herrin unendlich vieler Millionen Universen.
2.6 Die darunterliegende Brahmā-Sphäre gehört zum Wirkungsbereich Sundarīs. Die Erdsphäre, höchste Göttin, gehört zum Wirkungsbereich Bhuvanās.
2.7 Die Zuständigkeit ist Sundarī übertragen worden, Pārvatī. Die Mahāvidyās werden nach Millionen gezählt; unter ihnen [wirkt sie] im Bereich der Sphären.
2.8 Nun wandte sich Rājarājeśī, die große höchste Sundarī, zu einer bestimmten Zeit dem Hervorbringen der Sphären zu.
2.9 An ihrem Tor, große Göttin, ist alles gegenwärtig: die vielfältigen Anordnungen des Nyāsa und die zahlreichen fünffachen Glieder [der Verehrung].
2.10 All dies wurde entsprechend Kālīs Weisung gestaltet. Was Tag für Tag vollzogen wird, wird vor Kālī gebracht,
2.11 und Sundarī berichtet ihr immer davon, o Göttin. Es wird vor Brahman dargelegt, das aus Kālī und Tārā besteht, o Śivā.
2.12 Die Erdsphäre, große Göttin, habe ich im „dreifachen Abschnitt“ angedeutet. Die Weisen, Śaṅkara und die anderen, sind aus einem bloßen Teil von mir hervorgegangen.
2.13 Im „Abschnitt des Bewusstseins“ wird das Weltenei beschrieben. Fünfzig Koṭi Erdsphären, große Herrin,
2.14 vermindert um fünftausend, befinden sich in einer Weltenei-Sphäre. Die Ausdehnung der Erdsphäre wird als fünfzigmal hundert bezeichnet [eine Maßeinheit nennt dieser Vers nicht].
2.15 Die Erdsphäre, große Göttin, gleicht einer Kadamba-Blüte. Sie dreht sich beständig, Herrin der Götter, und ist mit den fünf Tätigkeiten verbunden.
2.16 Sie hat die Form eines Kruges und besitzt zwei Pole. Am südlichen Pol liegt ihre Öffnung, am anderen [wörtlich: linken] die Gestalt des Krugbodens.
2.17 Der Krug wird als muschelhalsig beschrieben und als Gefäß des Śrīcakra bezeichnet. Die Zahlwörter von zwanzig an werden stets auf eine Einheit bezogen.
2.18 [Die Zahlenreihe] wird bis hundert angegeben. Bei tausend und hunderttausend ist eine Zehnerzahl anzuwenden, bei Koṭi und den folgenden lediglich hundert.
2.19 Bei Arbuda gilt tausend, bei Kharva die als Lakṣa bezeichnete Zahl. So geht die Folge weiter, Herrin der Götter, bis Parārdha, große Göttin.
2.20 Mit Lauten und den weiteren [Zuordnungen] verbunden, ist [die Zahl] im Süden geringer und im Norden größer. Man soll die Zuordnung jeweils entsprechend vornehmen.
2.21 Die Kadamba-Blüte, o Göttin, befindet sich im Garten des Śrīcakra. Um diesen Garten zu bewässern, dient der Krug mit muschelförmigem Hals.
2.22 Schirmförmig umgibt [die Anordnung] die Brahmā-Sphäre. In jedem entsprechenden Spiegelbild ist die große Herrin des Śrīcakra
2.23 stets gegenwärtig, Herrin der Götter; daran besteht kein Zweifel. [Nun folgen die Maße:] Paramāṇu, Aṇu, Zweier- und Dreierverbindungen kleinster Teilchen,
2.24 Lava, Truṭi, Kalā, Kāṣṭhā, Nimeṣa und Atemzug; danach Kṣaṇa, große Göttin, und danach Pala.
2.25 Sechzig davon ergeben eine Nāḍī; so lautet die Erklärung in Kürze. [Es folgen] Ghaṭikā, Muhūrta, Prahara und Tag,
2.26 Tag und Nacht, die Monatshälfte, der Monat, die Jahreszeit, der Halbjahreslauf, Jahr und Weltalter sowie die vierfache Weltauflösung.
2.27 Ein Zyklus aus vier Weltaltern heißt ein großes Weltalter. Einundsiebzig davon werden als [Zeit eines] Manu bezeichnet.
2.28 [Die Zahlenverbindung „vierzehn mit siebzig“ ist unklar.] Es gibt vierzehn Manus; ebenso werden vierzehn Indras genannt, o Śivā.
2.29 Tausend Zyklen aus vier Weltaltern gelten als ein Tag Brahmās. Seine Nacht dauert ebenso viele Weltalter; während seines Tages gibt es vierzehn Indras.
2.30 Bäume, Insekten, Steine, Gräser und Würmer — alles, was in der Weltenei-Sphäre entstanden ist oder entsteht,
2.31 erreicht, so wird gelehrt, jeweils einmal den Zustand Indras. Vom Insekt bis zum Weltenei dient [dies] der Entfaltung der Welt.
2.32 Ebenso werden die Manus beschrieben; entsprechend gibt es Monatshälften, Monate und Jahreszeiten, große Göttin, dann Halbjahresläufe und Jahre.
2.33 Hundert solcher Jahre werden als Lebensdauer Brahmās bezeichnet. Zehntausend [Lebenszeiten] der Schöpfergötter gelten als ein Tag Viṣṇus.
2.34 Monatshälften, Monate und Jahre sind entsprechend zu verstehen, höchste Göttin. Zehntausend Jahre werden als Lebensdauer Viṣṇus angegeben.
2.35 Śivas Lebensdauer beträgt das Hunderttausendfache davon, die Īśvaras das Doppelte davon. Für Sadāśiva gilt wiederum das Hunderttausendfache; [die anschließende Aussage über das noch Höhere bleibt verkürzt].
2.36 Darüber liegt, große Göttin, der Svarāṭ-Kreis. Bei Verdopplung [folgt] der Virāṭ-Kreis, bei weiterer Verdopplung Sarvarāṭ.
2.37 Über Sarvarāṭ liegt die Leere. Darüber [erscheint] die leere, höchste Gestalt: die Kraft der ehrwürdigen Mahāsundarī.
2.38 Sundarī ist Rājarājeśī, Herrin des großen Welteneis. Danach [folgt] Tārā als große Leere, wiederum in einer Folge der Verdopplung.
2.39 Nachdem sie alles in der Befreiung vereinigt hat, [folgt eine unklare Aussage über die Unendlichkeit Mahāsundarīs]. So [vergehen] hundert Jahre derjenigen, welche die große Weltauflösung bewirkt.
2.40 Die sogenannte große Weltauflösung tritt ein einziges Mal ein. Wenn sie geschehen ist, bleibt die Leere.
2.41 Allein die höchste Tāriṇī, deren Wesen Brahman und höchste Wonne ist, [besteht]. Alles ist in sie eingegangen; alles hat ihr Wesen angenommen.
2.42 So durchdringt Mahādakṣiṇakālikā die große Leere und verweilt darin, Herrin der Götter. Diese Leere hat schwarze Gestalt.
2.43 Dies wurde in Kürze erklärt. Höre nun die Anordnung in der Sphäre: das dem begrenzten Einzelwesen Zugehörige, das Karmische, Māyā und Prakṛti,
2.44 als fünftes Ahaṅkāra, das Ich-Prinzip; ebenso Schöpfung, Erhaltung und Auflösung, [sowie Verhüllung und] Gnade. Höre ihre Ordnung aufmerksam, o Göttin.
2.45 Das Begrenzte betrifft das einzelne Lebewesen; das Karmische gehört zu Brahmā und Viṣṇu. Rudra hat Māyā zur Grundlage, Īśvara entsprechend Prakṛti.
2.46 Sadāśiva wird Ahaṅkāra zugeordnet; Paraśambhu ist mit keinem dieser [Faktoren] verbunden. Schöpfung, Erhaltung, Auflösung, Verhüllung und Gnade
2.47 sind der Reihe nach durch Paraśambhus Māyā als Fünfheit entstanden. [Es folgen] der Lautweg, der Mātrā-Weg und danach der Tattva-Weg,
2.48 der Mantra-Weg, der Weltenweg und der Kalā-Weg — diese werden als Sechsheit bezeichnet. Dieser Weg wird dreifach gelehrt, [der anschließende Ausdruck „aciddehakrama“ ist nicht eindeutig].
2.49 Auf der Ebene der Elemente, auf der Ebene der Gottheiten und als Körperkreis innerhalb des Welteneis wird er dreifach beschrieben. Höre nun seine Anordnung aufmerksam.
2.50 Inmitten der sechs Städte [erstreckt sich die Ordnung] von Laṅkā bis Cīna. Die sogenannte Stadt Laṅkā ist im mittleren Bereich gegründet.
2.51 Weil [die Anordnung] ringsum gleichmäßig ist, wird sie der Funktion Merus zugewiesen. Südlich von Laṅkā werden sieben Ozeane genannt.
2.52 Dort gibt es achtzehn Inselgebiete, große Göttin. Sieben Meere, Herrin der Götter, werden als Sāgaras bezeichnet.
2.53 Sie haben süßes Wasser, Herrin der Götter; dort befindet sich das untermeerische Feuer. An ihrem Ende werden Höllenbereiche genannt; in der Mitte liegt die Stadt Bhogavatī.
2.54 Laṅkā liegt in der Mitte der Erde, nach allen Seiten gleich [ausgerichtet], o Śivā. Neben Gandhamādana wird der Schnee-Meru genannt.
2.55 Nördlich davon liegt die Himmelserde; dort sind die Welten gegründet. Oberhalb und unterhalb liegen Welten mit hundert Umkreisen beziehungsweise Ebenen.
2.56 Im Süden und im Norden befindet sich das Polpaar; darin ruht das Weltenei. Darunter liegen die sieben Unterwelten, darüber die sieben Welten.
2.57 So ist die Dreiwelt entstanden, und dieses Weltenei dreht sich. [Es folgen die Bereiche] der Planeten, Gestirne, Sonne, des Mondes, Indras und der Himmelsrichtungen [die letzte Wortverbindung ist unsicher].
2.58 Dies sind ihre bezeichneten Wohnstätten; dazwischen [leben] Kinnaras und andere Wesen. Danach werden die Welten Brahmās, Viṣṇus, Śivas und der anderen genannt.
2.59 Darauf folgt die Īśvara genannte [Welt], o Göttin, danach Sadāśiva. Dann wird die Welt Daṇḍinīnāthas genannt.
2.60 Dort liegt das Haus der Mutter Mantriṇī, geschmückt mit sieben Umfassungsmauern. Danach wird Parāpara genannt, danach Parātpara.
2.61 Darauf folgt Parātītā und danach Citparā. Als siebte [folgt] Śrīpura, o Göttin; darüber, im Abstand von einer Koṭi Yojanas,
2.62 liegt das viereckige Tāriṇīpura, [dessen Maß als] eine Koṭi mal ein Lakṣa Yojanas [angegeben wird]. Es besitzt neun Umfassungsmauern und ist zugleich von unendlicher Länge und Breite.
2.63 Dort liegen der Zeitkreis und der Reihe nach die Kālanityās. In der Stadt der Kālanityā, o Göttin, ist das Śrīcakra gegründet.
2.64 In seinem Bindu liegt, große Göttin, die Stadt namens Nirvāṇa. In deren Bindu liegt die Śāmbhava genannte Stadt.
2.65 In deren Bindu [liegt] das königliche [Zentrum], verbunden mit der Kraft Śāntyatītā. Sadāśiva [erscheint als] Lager, das mit vier Leichnamen verbunden ist.
2.66 Dort [weilt] der höchste Mahākāmeśvara, der über Kāmakalā hinausgeht. Auf seinem Lager, große Göttin, [weilt] die höchste Kraft Śāntyatītā,
2.67 die Mutter, die Herrin des Neunfachen, die Herrin zahlloser Universen. So wurde dieses alles umfassende Weltenei beschrieben, höchste Herrin.
2.68 Dort befindet sich, Pārvatī, ein von einer Mauer der Kräfte umgebener Verbrennungsplatz. Dort liegt das ehrwürdige Tāriṇīpura mit der als Pratyālīḍha bezeichneten Schrittstellung.
2.69 Es ist weiß, mit vierundsechzig Spießen versehen und von unendlicher Länge und Breite. [Es folgt] der Verbrennungsplatz Śrī-Dakṣiṇās, eben jene Achtzahl von Verbrennungsplätzen.
2.70 Ringsum ist er mit hundert Toren versehen, Herrin der Götter, geschmückt mit den Totengeistern zahlloser Universen und von Bhairavīs begleitet.
2.71 Er ist von dreißig Nikharva und sechs Padma Śarabhas umgeben [mythische Wesen in gewaltiger Zahlenfülle], o Śivā, leuchtet von mächtigen Flammenfeuern und ist mit einem Schädel-Bindu geschmückt.
2.72 Dort verweilt Dakṣiṇā Kālī, über sieben Totengeistern stehend. Auf ihre Weisung hin stehen die Bogenwissenschaften am Tor Sundarīs.
2.73 Am Tor Sundarīs befinden sich, Herrin der Götter, die vier Veden und ihre sechs Hilfswissenschaften: Ṛgveda, Yajurveda, Sāmaveda und Atharvaveda [die letzte Lesung trägt in der Vorlage ein Fragezeichen].
2.74 Lautlehre, Ritualkunde, Grammatik, Versmaßlehre, Gestirnkunde und Worterklärung werden als die sechs Hilfswissenschaften bezeichnet. Ebenso [sind dort] die sechs Lehranschauungen.
2.75 [Dazu kommen] die sechs Überlieferungsströme, große Göttin, und das sechsfache Śāmbhava. Nach der Folge von Kādi und Hādi wird [die Ordnung] zweifach genannt.
2.76 Im Kādi gibt es achtzehn Formen und im Hādi ebenfalls achtzehn, Geliebte. Höre nun die Namen der vier Nebenveden, Pārvatī.
2.77 Dem Ṛgveda wird der Dhanurveda, die Bogen- und Kriegskunde, mit seinen Zweigen zugeordnet. Aus dem Yajurveda [geht] Āyurveda hervor, mit hundert Zweigen.
2.78 Dem Sāmaveda wird Gāndharvaveda, die Lehre von Musik und verwandten Künsten, zugeordnet, große Göttin. Er ist mit Zweigen geschmückt und erfreut den höchsten Kāla.
2.79 Dem Atharvaveda wird Nigama zugeordnet, mit dessen Zweigen geschmückt. Fünfzig Nigamas werden genannt, du Hochbegnadete.
2.80 [Sie stehen] am Tor der vollständigen Kālikā, in den drei Welten in dreifacher Folge. Für Brahmanen [gilt] eine viergliedrige, für Angehörige des Kriegerstandes eine dreigliedrige [Ordnung].
2.81 Zum Atharvaveda, so sagt der Text, haben Kṣatriyas niemals unmittelbare Berechtigung. Die entsprechenden Handlungen sollen sie, o Göttin, durch einen Brahmanen ausführen lassen.
2.82 Beim Saṃskāra des vierten [Veda beziehungsweise Gliedes ist] für Kṣatriyas ein führender Zweimalgeborener [zuständig; Satz verkürzt]. Brahmanen gelten als viergliedrig, Kṣatriyas als dreigliedrig.
2.83 Vierzehn große Textmengen [Mahābhāra] befinden sich im Himmel, im Haus der ehrwürdigen Sundarī; zehn große Textmengen in der Unterwelt, im Haus Padminīs.
2.84 Eine der Tattva-Zahl entsprechende Menge großer Texte ist in der Menschenwelt gegründet, in Gegenwart der Vollendeten, der neun Nāthas und der göttlichen Überlieferungslinie.
2.85 Der Reihe nach befinden sie sich im Haus Sarasvatīs, o Göttin, Pārvatī. [Es folgen die Richtungen:] Śākta, Śaiva, Gāṇapata, Saura und Vaiṣṇava,
2.86 sowie Bauddha, Herrin der Götter: Dies sind die sechs Lehranschauungen Tārās. [Es folgt eine zweite Reihe:] die vedische, die solare, die auf Gaṇapati bezogene
2.87 und die buddhistische, Herrin der Götter, [als] Lehranschauungen Tripurās [die Aufzählung ist nicht vollständig eindeutig]. [Ferner:] Cāndra, Svāyambhuva, Jaina, Cīna und Nīla, große Göttin,
2.88 [als] die sechs Lehranschauungen Chinnās. So werden sie dreifach beschrieben, o Śivā. Diese drei Gruppen von Lehranschauungen gehören zum Bereich der Kālī-Vidyā.
2.89 Achtzehn Purāṇas und ebenso die Nebenpurāṇas werden zum Veda genannt, o Göttin; zum Nebenveda, Pārvatī,
2.90 [gehören ebenfalls] achtzehn Purāṇas und entsprechend untergeordnete [Texte; Lesung „upaśama“ unsicher]. [Genannt werden:] Ekavīrā, Tvaritā, Kālikā und Sundarī,
2.91 Chinnā, Mātaṅginī, Gaṇeśa und Arka, Bagalā, Mālinī, Tārā, Trijaṭā, Akṣobhya und Kāla,
2.92 Baṭuka, Sundara, Śambhu und der neunfache Śāmbhava. [So werden] achtzehn Purāṇas und ihre Untergruppen [genannt], Pārvatī.
2.93 Śruti ist der Veda, Herrin der Götter; der Nebenveda ist Smṛti. Es gibt vierundsechzig Künste, o Göttin, und vierundsechzig Vollkommenheiten.
2.94 Andernorts [werden] zweiundfünfzig Upaniṣaden [genannt], große Göttin; die als Unterweisungen bezeichneten [Texte] sind vierundsechzig an Zahl.
2.95 Es gibt dreitausend Sūktas, hundert Tāṇḍavas, o Śivā, und dreihundert Kauśalas. Kaumudī wird als Kalā bezeichnet [beziehungsweise nach der Kalā-Zahl gezählt; die Aussage ist mehrdeutig].
2.96 Dīpikās gibt es vierundsechzig, Prakāśas siebzig, Sāṃkhyāyanas fünfzig und Sūras fünf, o Śivā.
2.97 Vārttikas gibt es zwei, o Göttin, und zwei Tantrarājas. Das Nityāṣoḍaśa-Tantra genannte [Werk] ist mit acht Khaṇḍas versehen.
2.98 Nach Hādi- und Kādi-Lehre und der Folge von Hādi und Kādi bilden vordere und hintere Hälfte zusammen die Virāṭ-Lehre.
2.99 Der Śaktisaṅgama genannte Tantrarāja hat das Wesen von Ka und Ha [wohl die beiden Lehrfolgen bezeichnend]. Er ist mit vier Khaṇḍas versehen und gilt als der höchste unter den Tantrarājas.
2.100 Er ist mit fünfzig Kapiteln und fünf Sechsergruppen versehen [die Zuordnung dieser Angaben bleibt offen]. So folgen die Tantras innerhalb der Überlieferungsströme aufeinander, Herrin der Götter.
2.101 Hier bildet das subtile Weltenei die Grundlage, Herrin der Götter [das Wort „brahmāṇḍa“ ist in der Vorlage typographisch beschädigt]. In seiner Mitte befinden sich zahlreiche weitere Welteneier.
2.102 Darüber [liegt] die knospenförmige Gestalt des Welteneis. Wenn sich [die Kraft] in Jambudvīpa zeigt, wird sie dort zur Herrin des Inselgebietes.
2.103 Der Ordnung der Allgestalt entsprechend ist [dies] auch im einzelnen Körper zugänglich. Tag und Nacht der Menschen umfassen, große Göttin, sechzig Nāḍīs.
2.104 Für die Ahnen, große Göttin, [werden] zwei Monate [angegeben]. Für die Vollendeten wird eine Jahreszeit als Tag und Nacht bezeichnet.
2.105 Für die Götter werden zwei Jahre angegeben, große Göttin. Der südliche [Sonnenlauf] gilt als Nacht, der andere als Tag. [Die beiden Angaben sind in dieser Form nicht ohne Weiteres vereinbar.]
2.106 Für Kālikā, große Göttin, [entspricht] eine Nāḍikā sechzig Leeren [Śūnya; die Rechenbedeutung ist unklar]. Sechzig Nāḍīs werden hier als Tag bezeichnet.
2.107 So befindet sie sich stets inmitten der Leere, Herrin der Götter. Sie ist immer unvergänglich und zermalmt zahllose Universen.
2.108 Zwischen ihren beiden großen Vorderzähnen, o Göttin, [liegen] unendlich viele Welteneier. Nach der Unterscheidung in grobstofflich und subtil werden sie zweifach genannt.
2.109 Kālanityā, die Ewige der Zeit, durchdringt alles und ist stets gegenwärtig, große Göttin. [Als Zahl] werden zwanzigtausendsiebenhundertsechsunddreißig genannt [ohne hier eindeutig bezeichnete Einheit].
2.110 Kālanityā besitzt die Gestalt des kleinsten Teilchens und der folgenden [Maße]. Innerhalb des Pala und innerhalb der Ghaṭī wird Kālanityā erkannt.
2.111 In der Gestalt von eineinviertel Ghaṭikās werden die sieben Wochentage [zugeordnet]. In der Gestalt eines Muhūrta wird hier die Monatshälfte bezeichnet.
2.112 Zwei davon ergeben einen Monat, zwei Monate eine Jahreszeit; drei Jahreszeiten einen Halbjahreslauf, o Göttin, und zwei davon ein Jahr.
2.113 Jede einzelne [Einheit] durchdringend wird sie Kālanityā genannt, Herrin der Götter: vom Paramāṇu an bis hin zum Jahr, große Göttin.
2.114 Kālanityā durchdringt [sie alle] und bleibt gegenwärtig, höchste Herrin. Für die Muhūrta genannte Einheit werden zwei Nāḍīs angegeben.
2.115 Nach dem Hauptmaß sind es zweieinhalb Nāḍīs, Herrin der Götter. [Es folgt eine beschädigte Aussage über die Wochentage innerhalb einer Gruppe von Tagen.]
2.116 [Die Folge reicht] bis zu fünfzehn Tagen, bis zum Monatsende, o Śivā, bis zum Ende der Jahreszeit, des Halbjahreslaufes und des Jahres, große Göttin.
2.117 Dies wurde als grobes Maß erläutert. Höre nun die Folge der vollständigen Rezitation: nach Tag, Wochentag, Monatshälfte, Monat und sechsunddreißig Tagen.
2.118 Nach der groben und subtilen Unterscheidung [bestimmen sich] Tierkreiszeichen, Aszendent und anderes, ebenso die Planeten, o Göttin. Auf diese Weise bewegt sich die gesamte [Ordnung].
2.119 Welcher Übergang am Morgen vorliegt, der bestimmt das Tierkreiszeichen. Dieses wird als subtiles Zeichen bezeichnet; für die Totengeister [gilt] ein entsprechendes Unterzeichen.
2.120 Ein Pala soll einen Aszendentenabschnitt bilden; beim groben [Maß erfolgt die Zuordnung] durch sechzig Nāḍīs. [Es werden] Pala-Aszendent, Ghaṭī-Aszendent, Muhūrta und Prahara [genannt], o Śivā.
2.121 In Folgen von dreißig Nāḍīs und entsprechend Tag und Nacht wird dieser Aszendent dreifach bezeichnet, ausgehend vom Wechsel des Tierkreiszeichens.
2.122 Der Aszendent wird als dem jeweiligen Augenblick zugehörig bezeichnet. Die Planeten werden hier vierfach [geordnet], durch die Zahlenwörter „Weise, Nanda, Sonne und Indra“, nach grober und subtiler Unterscheidung.
2.123 Der Wochentag, der bei Sonnenaufgang vorliegt, [wird] durch den zugehörigen Planeten [bestimmt]. In der Folge von Palas und Nāḍīs wechseln die Planeten.
2.124 Der bei Sonnenaufgang geltende Wochentag gilt für den Tag. [Tag und Nacht werden entsprechend] durch Ghaṭīs, Palas, Yāmas und Muhūrtas [gegliedert], o Göttin.
2.125 Was die Göttergruppen von Brahmā an innerhalb eines Jahres erfahren, das entspricht für die Menschen dort einem Wochentag, o Śivā.
2.126 Nach dem subtilen Maß wandelt sich diese Erfahrungszeit, Herrin der Götter. Nachdem man das subtile Wissen erlangt hat, soll man sich dem groben Wissen zuwenden.
2.127 Beim Kālanityā-Ritual soll der zur betreffenden Zeit aufgehende Laut verbunden werden, o Śivā. Diese [Form] wird Udayākṣarī genannt, diejenige des aufgehenden Lautes.
2.128 Die Verbindung mit dem aufgehenden Laut soll beim Kālanityā-Ritual durch Vervielfachung vollzogen werden, o Göttin. Dann ist sie Kāleśvarī, Herrin der Zeit.
2.129 Wenn beim Kālanityā-Ritual der Laut der Himmelsrichtung hinzutritt, wird sie Digīśvarī genannt, Herrin der Richtungen, die rasch Frucht gewährt.
2.130 Wenn beim Kālanityā-Ritual ein vom Fragenden stammender Laut hinzutritt, wird sie Jīveśvarī genannt, Herrin der Lebewesen, Zeugin aller Wesen.
2.131 Entsprechend der Monatsordnung gibt es fünf Arten von Monaten: den Mondmonat, den Sāvana-Monat, den Sternmonat, den Sonnenmonat und den Bṛhaspati-Monat.
2.132 Von Vollmond zu Vollmond wird der Mondmonat gerechnet; [ebenso] von einer Mondsichtung zur nächsten. So wird der Mondmonat zweifach beschrieben.
2.133 Vom Neumond an bis zu dessen Wiederkehr wird dieser Monat, große Göttin, als Sāvana bezeichnet. [Dies ist die Zuordnung des vorliegenden Textes.]
2.134 Von einem Sternbild bis zu demselben Sternbild wird der Sternmonat gerechnet, o Śivā. Bis zum nächsten [Tierkreis-]Übergang, Herrin der Götter, wird er Sonnenmonat genannt.
2.135 Der Bṛhaspati genannte Monat umfasst sechsunddreißig Tage. [Es folgt die nicht eindeutige Aussage:] „Durch sechzehn Nityās ist der Monat sechzehnfach“, o Göttin.
2.136 Eine Monatshälfte wird hier als achtzehntägig bezeichnet, o Göttin. Zwei davon heißen ein Monat. Höre nun ihre Ordnung, Pārvatī.
2.137 In der Ordnung der Verehrung steht der Kreis der sechzehn Nityās. Auf diese Sechzehnheit folgt Śānti als siebzehnte, o Śivā.
2.138 An ihrem Ende steht Śāntyatītā, die über den Frieden Hinausgehende; so sind es achtzehn, Geliebte. Im Kreis der Nityā-Tage gibt es weder Abnahme noch Zunahme.
2.139 Entsprechend dem aufgehenden Laut wird ein Tag vollständig. Der vierte Monat, große Göttin, umfasst fünfzig Tage.
2.140 Er heißt Lautmonat: An jedem Tag gilt jeweils ein Laut. [Daneben werden] achtundvierzig oder neunundvierzig [Tage beziehungsweise Laute angegeben].
2.141 Aus den fünfzig Mātṛkā-Lauten wird der Kreis dreifach beschrieben. Die erste [Anordnung] entspricht der Auffassung Baṭukas, die zweite derjenigen Kālas.
2.142 Auch innerhalb der zweiten [Anordnung] wird eine Dreifachheit gelehrt, höchste Herrin. Dies wurde in Kürze erklärt. Was möchtest du noch hören?
Kolophon: So endet im ehrwürdigen großen König der Tantras, dem Śaktisaṅgama, im hinteren Teil, im ersten Khaṇḍa, im Gespräch des ehrwürdigen Akṣobhya mit Tārā, das zweite Kapitel namens „Das Kālanityā-Ritual“.
Paṭala 3: Zeit, Einweihung, Praṇava und der achtfach-achtfache Kreis
Die Angaben zu ritueller Berechtigung und sozialer Zugehörigkeit gehören zur historischen Lehre des Textes. Bei den nachfolgenden Śakti-Ritualen bezeichnet Śakti je nach Zusammenhang die Göttin, eine göttliche Kraft oder die als Göttin verehrte Ritualpartnerin.
3.1 Die ehrwürdige Göttin sprach: Herr der Götter, ich möchte die Bestimmung der Weltalter und der weiteren [Zeitordnungen] hören. — Der ehrwürdige Śiva sprach: Höre, ich werde das Geheimnis hinter den Geheimnissen in Kürze erklären.
3.2 Die Kenntnis der Tageszählung vom Entstehen Brahmās bis zum gegenwärtigen Tag wird Siddhānta genannt.
3.3 Die Kenntnis der Tageszählung vom Anfangstag des Kali-Zeitalters bis zum gegenwärtigen Tag wird Tantra genannt.
3.4 Die Kenntnis der Tageszählung vom Anfang eines Weltalters bis zum betreffenden Śaka-Tag, große Göttin, habe ich Karaṇa genannt.
3.5 An jedem Tag der Weltalter, beginnend mit Kṛta, besteht der Reihe nach eine Tages-Nityā; sie [bestimmt] den jeweiligen Tag.
3.6 Nachdem zu Beginn des Kali-Zeitalters elf Jahre vergangen waren, im zwölften Jahr, im Monat Caitra, am neunten Mondtag,
3.7 nach dem Sonntag, bei der Erscheinung des Herrn Viśveśa [der genaue zeitliche Bezug ist unsicher]: Von da an treten die sechsunddreißig Laute, bis Kṣa reichend, auf.
3.8 Sie wirken nach der Unterscheidung der Weltalter und Tage, höchste Göttin. Für jeden Laut soll man sie mit sechzehn Vokalen zählen.
3.9 Ein jeweils mit einem Vokal verbundener Laut bildet ein Zwischen-Yuga. Die Zwischen-Yugas sind als Tage entsprechend der Zahl der Laute zu verstehen.
3.10 Der Reihe nach gibt es sechsunddreißig Laute, jeweils einen für jeden Tag. Durch sechzehn solche Yugas wird ein Laut-Yuga bestimmt.
3.11 Mit fünfhundertsechsundsiebzig Tagen [umfasst es eine solche Einheit]; aus sechsunddreißig dieser Laut-Yugas wird ein Mahāyuga gebildet.
3.12 Die Tageszahl eines Mahāyuga beträgt zwanzigtausendsiebenhundertsechsunddreißig.
3.13 Mit „ā ī pallavitā“ sind hier die vollendeten Laute angedeutet [die technische Bedeutung ist nicht eindeutig]. [Es folgen] siebenundfünfzig Jahre [Vorlage: „vasarāḥ“, möglicherweise beschädigt], sieben Monate und sechs Tage.
3.14 Eine solche Folge von Jahren wird als ein Umlauf bezeichnet. Im Kali-Zeitalter [beträgt die weitere Zeitangabe] siebentausend,
3.15 dazu sechshundert und elf [der Bezug auf Umläufe beziehungsweise Jahre ist nicht eindeutig]. Dies wurde in Kürze erklärt. Was möchtest du noch hören?
3.16 Die ehrwürdige Göttin sprach: Herr der Götter, ich möchte die genaue Bestimmung der Pīṭhas hören. Allein durch deren Kenntnis soll der Übende Vollendung erlangen.
3.17 Der ehrwürdige Śiva sprach: Ein Pīṭha, der rituelle Sitz oder Sockel, wird auf dem Weg der Verehrung der fünf Heiligtümer fünffach beschrieben. Er ist mit Stufen versehen [Lesung unsicher], entsprechend der Meru- und Kailāsa-Ordnung.
3.18 Bei der Göttin [heißt er] Siddhakrānta; in der Śiva-Verehrung hat er Stiergestalt. In der Viṣṇu-Verehrung trägt er Garuḍa, in der Gaṇapati-Verehrung einen Elefanten.
3.19 Beim Sonnenmantra trägt er einen Haṃsa, bei Kālī ist er mit einem Totengeist verbunden. Der Sitz Sundarīs wird als mit neun Stufen versehen beschrieben.
3.20 Er soll Stufen besitzen, deren Höhe [jeweils] einen Fingerbreit beträgt. Damit habe ich den Pīṭha erklärt. Höre nun die Śāmbhava-Ordnung der Jahreszeiten.
3.21 Von den Monaten Caitra bis Phālguna, große Göttin, vom Frühling bis zur kalten Jahreszeit,
3.22 habe ich sechs Jahreszeiten beschrieben. Hier besteht folgende Śāmbhava-Ordnung: Durch die Verbindung von dunkler und heller Monatshälfte gibt es in zwei Monaten sechzig Tage.
3.23 Sechsmal sechzig ergeben dreihundertsechzig Strahlen. [Der erste heißt] „Erster Mondtag der dunklen Hälfte von Madhu, zum Frühling gehörig“.
3.24 [Der nächste heißt] „Zweiter Mondtag der dunklen Hälfte von Madhu, zum Frühling gehörig“. Entsprechend soll die Zuordnung auch in der hellen Monatshälfte vorgenommen werden.
3.25 Dann folgen der erste und der zweite Mondtag der dunklen Hälfte von Mādhava, o Śivā. Ebenso erfolgt überall die Zuordnung in der hellen Hälfte.
3.26 Höre jetzt eine andere Śāmbhava-Ordnung. Im erdbezogenen Bereich werden sechsundfünfzig große Städte genannt.
3.27 Die Wassergruppen werden als zweiundfünfzig beschrieben, große Göttin. Die Feuerstrahlen, o Göttin, werden als zweiundsechzig gezählt.
3.28 Die Windgruppen sind vierundfünfzig, Herrin der Götter. Die Zahl der Raumgruppen beträgt zweiundsiebzig.
3.29 Höre nun die Zahl der geistigen Gruppen, große Göttin: Sie werden als vierundsechzig angegeben. So verläuft die Ordnung des sechsfachen Śāmbhava.
3.30 Die großen Städte, beginnend mit Śrīpura, gehören zum erdbezogenen Bereich. Die Zahl der Gruppen des sechsfachen Śāmbhava wird im Folgenden erklärt.
3.31 Ihre einzelnen Namen werden im Siddhakerala genannt. Was ich dir zuvor angedeutet habe, erkläre ich heute. Höre!
3.32 Es ist geheim zu halten, große Göttin, wie die eigene Yoni [beziehungsweise die einer anderen; Satz mehrdeutig]. Die Verehrer der ehrwürdigen Kālī werden als deren Kula, Familie oder Traditionsgemeinschaft, bezeichnet.
3.33 Ihre Gemeinschaft habe ich Kula genannt, Herrin der Götter. Die Verehrer der Kālī-Vidyā sollen zur Kula-Verehrung,
3.34 o Göttin, mit Sorgfalt gehen und nicht anderswohin. Wenn sie anderswohin gehen, wäre dies [rituell] Ucchiṣṭa, ein bereits verwendeter Rest, o Śivā.
3.35 Welche Gottheit einem Menschen zugeordnet ist, diese wird seine erwählte Gottheit genannt. Der im Gefäß befindliche Wein ist [nach einer anderen Darbringung] ein Rest des Tarpaṇa.
3.26 [zweite Nennung; fortlaufend 3.36] Durch eine Darbringung solcher Reste zieht man sich den Fluch der Gottheit zu. Daher entstehen Bindungen, große Göttin. [Die Vorlage nummeriert diese Stelle erneut mit 3.26.]
3.37 Wenn man all dies verstanden hat, soll man [unpassende] Verbindungen aufgeben und glücklich sein. Zu diesem Kreis, große Göttin, soll man entsprechend Kula und Akula gehen.
3.38 Höre aufmerksam das Geheimnis am Ende der Verehrung, große Göttin: Zusammen mit der Reinigung des Gefäßes werden das dritte und die weiteren [Ritualelemente] bis zum fünften
3.39 der Göttin dargebracht. Danach findet das Mahl der Vīras statt. Bei diesem Mahl, o Göttin, soll die eigene Gottheit durch Tarpaṇa geehrt werden.
3.40 Wie aber könnte eine solche Darbringung mit bereits verwendeten Resten erfolgen, große Göttin? Aus Unkenntnis darüber zieht man sich den Fluch der Gottheit zu.
3.41 Wenn der Fluch der Gottheit entstanden ist, entsteht gewiss Bindung. Dies wurde über Kula und Akula gesagt. Höre nun über Akula, Pārvatī.
3.42 Sundarī, Bhairavī und Dhūmrā werden als Akula bezeichnet. Die zu Akula Gehörenden, große Göttin, sollen stets zu deren Verehrung gehen.
3.43 Sie sollen nicht anderswohin gehen; so lautet die Lehre in Kürze. Wenn sie aus Unachtsamkeit doch anderswohin gehen, entsteht ihnen gewiss ein Fluch.
3.44 Im Bereich der Vīras wird das Fehlen der vollständigen Weihe zugelassen, o Śivā [der Zusammenhang ist knapp formuliert]. Am vollständigen Kreis soll dagegen ein vollständig Eingeweihter teilnehmen.
3.45 Zur Verehrung des oberen Überlieferungsstroms soll stets ein in diesen Strom Eingeweihter gehen. Wer die Nirvāṇa-Einweihung erhalten hat, soll an der Nirvāṇa-Verehrung teilnehmen.
3.46 Innerhalb der sechsfachen Śāmbhava-Ordnung soll man zur entsprechenden Śāmbhava-Verehrung gehen. Bei der Medhā-Einweihung habe ich diese Begrenzung nicht festgesetzt.
3.47 Wer den Zustand eines Vollendeten erreicht hat, kann nach eigenem Willen handeln. [Die Regelung richtet sich] nach der Gauḍa-, südlichen und Kaśmīra-Überlieferung.
3.48 Für Gauḍa habe ich dir die Teilnahme überall erklärt. In der Kaśmīra-Überlieferung, große Göttin, ist die Teilnahme innerhalb der sechs Überlieferungsströme möglich.
3.49 In Kerala richtet sich die Teilnahme nach der Unterscheidung von Kula und Akula. Für Menschen mit vollständiger Weihe ist die Teilnahme überall heilvoll.
3.50 Wo ein vollständig Geweihter lebt, Herrin der Götter, wird das Land gesegnet, ringsum im Umkreis von hunderttausend Yojanas.
3.51 Bei vollständig Geweihten ereignet sich Śaktipāta, das Herabkommen der göttlichen Kraft; mit der Zeit auch bei einem noch nicht geeigneten Menschen, der der Kālī-Vidyā hingegeben ist.
3.52 In der vierundsechzigfachen Ordnung, o Göttin, erfolgt Śaktipāta gewiss. Im Nīlasārasvata-Tantra wird er fünffach beschrieben.
3.53 Bei der ehrwürdigen Sundarī ist Śaktipāta achtfach, große Göttin. In der Chinnā-Vidyā ist er vierfach.
3.54 Bei Bagalā und den weiteren Vidyās ist Śaktipāta zweifach. In den Viṣṇu-Āgamas und den entsprechenden [Traditionen] ist er fünffach.
3.55 Dies wurde in Kürze erklärt. Höre aufmerksam das Geheimnis: Wer Verehrung ohne Śakti ausführt, große Göttin,
3.56 ist arm und gegen mich gerichtet; er wird zugrunde gehen. Man soll die Einheit von Śakti und Śiva verwirklichen und dann die Verehrung vollziehen.
3.57 Der Mensch, der so handelt, ist Śiva; daran besteht kein Zweifel. Die Verehrung der Śakti soll vollzogen werden, um die Frucht des göttlichen Bhāva zu erlangen.
3.58 Dies wurde in Kürze erklärt. Höre die Unterscheidung der Gefäße, Geliebte. Die durch die Zahlwörter „Rasa-Veda“ bezeichnete Gefäßzahl [als 46 lesbar] gilt als die höchste.
3.59 Eine Gefäßzahl entsprechend den Kalās [sechzehn] gilt als die mittlere. Eine Zahl entsprechend den Nāthas [neun] gilt als die geringste.
3.60 Eine Gefäßzahl entsprechend den Pfeilen [fünf] gilt für gewöhnliche Handlungen. [Die drei Überlieferungen sind] Kerala, Kaśmīra und als dritte Gauḍa.
3.61 In der Kerala-Lehre, o Göttin, liegt das Wassergefäß rechts. In Kaśmīra besteht ein Unterschied beim Tarpaṇa; in Gauḍa befindet es sich in der linken Hand.
3.62 [Es gibt] den Devī-Praṇava und den Nirguṇa-Praṇava, ferner [die Formen] Bagalā, Kamalā, Vāṇī, Parā und weitere, mehr als hundert.
3.63 Nun werde ich den Praṇava genauer erklären. Er ist mit fünf Kräften versehen. Höre ihre Folge, Pārvatī.
3.64 A, U und als drittes M; als viertes wird Nāda, der Klang, genannt, als fünftes Bindu, der Punkt.
3.65 Brahmā, Viṣṇu, Rudra, Īśvara und Sadāśiva: Diese fünf großen Totengeister ruhen im Praṇava.
3.66 Höre aufmerksam, Herrin der Götter, von seiner Gestalt aus sieben Kräften. Für diese siebenfache Gestalt wird eine fünffache Unterscheidung gelehrt.
3.67 A, U und als drittes M; dann Nāda und Bindu, o Göttin, danach das über Nāda Hinausgehende.
3.68 Das über Bindu Hinausgehende ist die siebte [Kraft] und wird Śāmbhavī genannt. Höre von den Kräften, große Göttin — was könnte noch geheimer sein?
3.69 A, U und als drittes M, Nāda und das über ihn Hinausgehende, danach Bindu
3.70 und als siebtes das über Bindu Hinausgehende: So sind die Śakti-Kräfte, o Śivā. In der Śākta-Ordnung der Kräfte wird diese Siebenheit gelehrt.
3.71 Zuerst wird Parā genannt, danach Parātparā. Die dritte ist das über diese Hinausgehende, die vierte Citparā.
3.72 Als fünfte ist Tatparā zu erkennen; die über diese Hinausgehende heißt die sechste. Die siebte geht über alles hinaus. So sind die sieben Kräfte.
3.73 Höre, Herrin der Götter, [die weitere] Folge der fünf und der sieben Kräfte: Brahmā, Viṣṇu, Rudra, Īśvara und Sadāśiva,
3.74 Śānti und das über diese Hinausgehende werden als sieben Kräfte genannt. Die Vierheit [bildet] das Lager; Sadāśiva [erscheint dabei] als Leichnam.
3.75 Brahmā und die anderen sind die vier Füße, Sadāśiva ist das Lager. Kāmeśa ist die Decke; darauf befindet sich die Kraft Sundarī.
3.76 Der Praṇava hat die Gestalt Sundarīs und ist mit sieben Kräften versehen. Bei der Verbindung der fünf Praṇavas bestehen fünf Gruppen aus jeweils sieben Kräften.
3.77 Dies ist als Saptatārā bekannt und wurde bereits zuvor erklärt. Kāmakalā hat die Gestalt des Haṃsa; ihr Wesen wird nun beschrieben.
3.78 Mit Ha tritt [der Atem] hinaus, mit Sa tritt er wieder ein. Wenn Ha und Sa wegfallen, ist Kāmakalā [gegenwärtig].
3.79 Der Haṃsa, von seinen beiden Flügeln frei, ist Kāmakalā. So’ham — „Ich bin Das“ — ist ihre Kāmakalā genannte Gestalt, Herrin der Götter.
3.80 In diesem So’ham ist der Praṇava fest gegründet. Wenn der Jīva die beiden Flügel aufgibt, wird er als Praṇava bezeichnet.
3.81 In der Parāprāsāda-Vidyā wird es ebenso gelehrt. Im Sa liegen zwei Flügel, und auch im „Himmel“ [Gagana, hier ein Mantracode] sind es zwei.
3.82 Aus der Verbindung zweier Ra wird die Entstehung von Sa gelehrt. Aus der Verbindung von Ī und E habe ich Ha erklärt.
3.83 Deshalb besitzt die höchste Prāsāda-Gottheit, große Göttin, vier Flügel und hat vier Füße beziehungsweise Glieder.
3.84 Wenn im ersten das Erste und im letzten das Letzte aufgegeben wird, wird [das Verbleibende], frei von den beiden Flügeln, als Praṇava bezeichnet.
3.85 Ra ist der erste Flügel, E der zweite. Im Māyā-Bīja und den weiteren [Keimsilben], o Göttin, ebenso im Rati-Bīja und den weiteren,
3.86 vollzieht sich die Entstehung des Praṇava, du mit den lieblichen Worten. Ha wird als Ardhanārīśvara bezeichnet, o Göttin, als der Herr, dessen eine Hälfte weiblich ist.
3.87 Ebenso wird er als Śakti-Bīja bezeichnet. Höre nun Kāmakalā, o Śivā: [Die Lesung über] die Hälfte des Ī [ist unsicher]; Bindu ist das Gesicht, die Sonne ist nach unten gerichtet.
3.88 Feuer und Mond sind die Brüste; die Yoni ist die Hälfte des Ha, [ihre] Kraft. Im Bereich der Ha-Hälfte werden Ī und E genannt.
3.89 Bindu ist das Gesicht, große Göttin; darunter liegt das Brustpaar. Als Yoni-Kreis versteht man die Gestalt der Kraft einer Hälfte von Ha, Geliebte.
3.90 Der untere Bindu, große Göttin, wird als Gestalt Parās bezeichnet. Der Yoni-Bindu besitzt die Gestalt Tatparās.
3.91 Ein Brust-Bindu wird als die darüber Hinausgehende bezeichnet, große Göttin; der zweite als Citparā. Die darüber Hinausgehende befindet sich im Gesicht.
3.92 Die über alles Hinausgehende, von gewaltiger Gestalt, steht oberhalb der Keimsilbe. Erkenne die Kraft oberhalb von Ī als jenseits des Sagbaren, o Śivā.
3.93 So habe ich dir die Gestalt Kāmakalās beschrieben. Ferner soll Śa von zwei Śaktis umschlossen sein.
3.94 Ra, große Göttin, [gehört zum] Kālī-Kāmakalā-Mantra. Die hauptsächliche Kālī-Kāmakalā, o Göttin, ist im Haṃsa gegenwärtig.
3.95 Dies wurde in Kürze erklärt. Was möchtest du noch hören? — Der ehrwürdige Śiva sprach: Ich werde die Ordnung des Hauses erklären, durch die es von Gottheit erfüllt wird.
3.96 Die Vāstu-Schlange erstreckt sich vom Nordosten bis zum Südwesten. Ihre beiden Hände liegen zwischen Nordwesten und Südosten.
3.97 Ihre beiden Füße liegen im Bereich der Ahnen [im Süden], ihr Kopf im Nordosten. So wird der Leib der Schlange beschrieben. In Kenntnis dessen soll man die Arbeiten ausführen lassen.
3.98 Wird ihr Kopf verletzt, führt dies [nach dem Text] zum Tod; am Schwanz zur Vernichtung aller Ziele, an der Wade zu Leid, im Schoß zur Erfüllung aller Ziele.
3.99 Vāstu wird als beweglich und unbeweglich zweifach beschrieben. Im Südwesten soll man den Hausherrn in Gestalt der Vāstu-Schlange verehren, o Göttin.
3.100 Nach der Vāstu-Verehrung soll man die Schildkrötenordnung sorgfältig erkennen, den Ort reinigen und selbst ein Gelübde einhalten.
3.101 [Die Anfangslesung ist unsicher, möglicherweise: fremde Nahrung], fremdes Eigentum, die Annahme von Gaben, die Frau eines anderen und üble Nachrede soll man selbst im Geist meiden.
3.102 Die Zunge ist durch fremde Nahrung „verbrannt“ [Lesung mit Fragezeichen], die Hände durch die Annahme von Gaben und der Geist durch die Frauen anderer. Wie sollte so Vollendung entstehen, Schönangesichtige?
3.103 Die Annahme von Gaben soll man ganz meiden, große Göttin [die Vorlage markiert den Ausdruck als unsicher]. Höre aufmerksam von der daraus hervorgehenden Verfehlung, Śāmbhavī.
3.104 Nach dem Tod gelangt man entsprechend den eigenen Handlungen in einen Höllenbereich. Nachdem [die Folgen] erfahren wurden, gelangen solche Menschen in die Welt der Ahnen.
3.105 Danach gelangt der Empfänger von Gaben in die Sonnenwelt, o Göttin. Dann geht er in die Mondstadt [Lesung unsicher] und erlangt den Zustand des Mondes.
3.106 Nachdem er [nach unsicherer Lesung einen bestimmten Zustand] erreicht hat, regnet er aufgrund der Verbindung auf die Erde herab. Die früher gegebene Nahrung wird hier unmittelbar sichtbar.
3.107 Ohne Gegebenes, große Göttin, wird nirgendwo Erfüllung gesehen. Jene Nahrung gelangt [durch einen nicht sicher verstandenen Vorgang „bhāṇḍagopa“] ins Feuer und wird erhitzt.
3.108 Nach dem Kochen wird sie von allen Lebewesen gegessen, um den Bauch zu füllen. Was in einer früheren Geburt gegeben oder durch andere gegeben wurde,
3.109 eben das wird erlangt, o Göttin; Ungegebenes stellt sich nicht ein. Weder mehr noch weniger wird von Lebewesen irgendwo empfangen.
3.110 Diese Nahrung wird zu dessen Kot, Herrin der Götter. Darin wird [der Betreffende] als Wurm geboren; danach erhält er eine andere Geburt [die Übergangslesung ist unsicher].
3.111 Man soll die Annahme von Gaben aufgeben und die Vollendung des Mantras anstreben. Am Anfang besteht die Geburtsunreinheit, am Ende die Todesunreinheit.
3.112 Ein Mantra, das mit diesen beiden Unreinheiten verbunden ist, gelangt nicht zur Vollendung. [Zur Beseitigung] der Geburtsunreinheit dienen die zehn Saṃskāras, o Göttin, o Śivā.
3.113 Von Janana, dem Hervorbringen, bis Gupti, dem Bewahren im Geheimen, gibt es zehn Saṃskāras. Als Dauer der Unreinheit werden zehn Tage genannt.
3.114 Durch die zehn Saṃskāras wird die Geburtsunreinheit abgewehrt. Von Japa bis zur Speisung [reicht] die als zehnfach bezeichnete vorbereitende Übung [Zahlwort in der Vorlage unsicher].
3.115 Dies [betrifft] die Todesunreinheit; sie wird als zehntägig angesehen [Lesung unsicher]. Wie ein Körper ohne Lebensprinzip zu keiner Tätigkeit fähig ist,
3.116 so wird ein Mantra ohne Puraścaraṇa, die vorbereitende Vollübung, beschrieben. Damit habe ich das Zweite erklärt. Was möchtest du noch hören?
3.117 Die ehrwürdige Göttin sprach: Herr des Alls, ich möchte den Aṣṭāṣṭaka genannten Kreis hören. Erkläre mir dieses Geheimnis hinter den Geheimnissen, du Schatz des Mitgefühls.
3.118 Īśvara sprach: Das Geheimnis hinter den Geheimnissen wird nun erklärt; bewahre es im Verborgenen. Es gibt eine höchste, eine mittlere und als dritte eine untere [Form].
3.119 Die höchste ist der Śiva-Kreis, die mittlere der Viṣṇu-Kreis. Die untere ist der Kāma-Kreis, der auch Jīva-Kreis genannt wird.
3.120 So wird der Jīva-Kreis beschrieben; dieser ist auch der Jīva-Meru. Man soll in Reihenanordnung oder in Kreisanordnung rezitieren, Herrin der Götter.
3.121 Selbst an der Bindu-Stelle verweilend, frei von gedanklicher Unterscheidung und mit beherrschten Sinnen, soll man innere Unveränderlichkeit erreichen und die Verehrung sorgfältig vollziehen.
3.122 Wenn der Übende in innere Erregung gerät, geht er gewiss zugrunde. Die Kräfte in den Umhüllungen der Göttin zählen dreihundertsechzig, Herrin der Götter.
3.123 Die Kräfte der Fünfergruppen sind der Reihe nach fünfundzwanzig, Herrin der Götter. Für die sechs Lehranschauungen werden sechs genannt, für die sechs Überlieferungsströme ebenfalls sechs.
3.124 Die Nirvāṇa-Kräfte werden als zweiundsiebzig beschrieben, große Göttin. Die Strahlen der Śāmbhava-Ordnung zählen dreihundertsechzig.
3.125 Vierundsechzig Koṭi Yoginīs werden genannt, große Göttin. Alle Kräfte, die im sechsfachen Nyāsa gelehrt werden,
3.126 werden jeweils mit einer Koṭi gezählt, große Göttin. Man soll dies achtfach nehmen; das habe ich eine Achtgruppe genannt.
3.127 Überall soll man mit acht vervielfachen; so entsteht der Reihe nach das Achtmal-Acht. Dies ist die Śiva-Achtgruppe; sie kann von Śambhu vollzogen werden und nicht anders.
3.128 Jeweils acht Koṭi oder sechzehn Koṭi, Geliebte: In der Śrīvidyā gilt [die Anordnung] als die untere, im Nirvāṇa als die mittlere.
3.129 Bei den Einweihungen vom sechsfachen Śāmbhava bis zur Medhā, höchste Herrin, wird die Aṣṭāṣṭaka genannte Ordnung als die höchste beschrieben.
3.130 Nun wird das Viṣṇu genannte Aṣṭāṣṭaka erklärt. Höre! Die Kräfte der Umkreise werden als dreihundertsechzig genannt.
3.131 Zu jeder einzelnen Kraft soll man acht Kräfte sorgfältig verehren, o Śivā. So werden zweitausendachthundertachtzig Kräfte gezählt.
3.132 Der Kreis wird für jede [Gruppe] achtfach genommen; dies wird Aṣṭāṣṭaka genannt. Wenn dieses zuvor beschriebene Aṣṭāṣṭaka achtfach genommen wird,
3.133 heißt es Ānandabhairava-Aṣṭāṣṭaka, o Śivā. [Die Zahlenreihe nennt:] zweihunderttausend und vierzigtausend, große Göttin.
3.134 Dies verdoppelt, o Göttin: [Es folgen] vierhunderttausend, sechzigtausend und achtzig Kräfte. [Diese Angabe entspricht nicht der Verdopplung der unmittelbar zuvor genannten Zahl.]
3.135 Zweihundertzwanzig werden [weiter] als Ānandāṣṭaka genannt; [danach folgen] vierundzwanzigtausend und vierzig Kräfte. [Die Aufteilung der Zahlen auf die Ritualgruppen ist im Wortlaut nicht eindeutig.]
3.136 Im Umkreis, große Göttin, gibt es dreihundertsechzig Strahlen. So ist eine Verehrung mit acht Umhüllungen versehen.
3.137 Dies wird eine Achtgruppe genannt; auf diese Weise entsteht das Achtmal-Acht. Es ergeben sich zweitausendachthundertachtzig Kräfte.
3.138 Dieses Aṣṭāṣṭaka [wird] nach der Fünfmal-Fünf-Ordnung [vollzogen]. Wer die vollständige Weihe und die Einweihung in den oberen Überlieferungsstrom empfangen hat,
3.139 soll innerhalb der sechsfachen Śāmbhava-Ordnung Aṣṭāṣṭaka der Reihe nach ausführen. Wer Aṣṭāṣṭaka kennt, ist Śiva selbst; daran besteht kein Zweifel.
3.140 Den Kopf, den Reichtum und die eigene Frau soll man hingeben, o Śivā; auch das mit Gütern gefüllte Haus soll man hingeben [als radikale Preisgabe im historischen Wortlaut]. Diese Übung gilt als die höchste.
3.141 Dieses Geheimnis hinter den Geheimnissen, verborgener als das Verborgene, habe ich dir erklärt, höchste Herrin. Was möchtest du noch hören?
3.142 Die Fülle seiner Früchte kann ich nicht ausdrücken. Frauen sind die Gottheiten; Frauen sind die Schöpfung; Frauen wirken Heil.
3.143 Alles, was es auf der Erde gibt, hat Frauengestalt, große Göttin. Wird eine einzige junge Frau verehrt, [so wird damit] die ganze Erde [verehrt].
3.144 Allein durch das Schauen von Frauen ist die Verehrung der ganzen Erde vollzogen, Herrin der Götter; daran besteht kein Zweifel.
3.145 Wenn man die Gestalt sieht, soll man sich vor ihr verneigen, der Gestalt, die Wonne hervorbringt. Wenn die Wonne der Gestalt aufgegangen ist, wozu bedarf es dann noch etwas anderen?
3.146 Jede Gestalt ist höchste Wohnstätte, jede Gestalt höchste Askese, jede Gestalt höchste Wirklichkeit. [Etwas darüber Hinausgehendes] gab es nicht und wird es nicht geben.
Unnummerierter Abschluss: Dies wurde in Kürze erklärt. Was möchtest du noch hören?
Kolophon: So endet im ehrwürdigen großen König der Tantras, dem Śaktisaṅgama, im hinteren Teil, im ersten Khaṇḍa, im Gespräch des ehrwürdigen Akṣobhya mit Mahogratārā, im Uttarakerala, das dritte Kapitel namens „Darlegung der achtfach-achtfachen Ordnung“.
Paṭala 4: Die Ritualgefäße in den verschiedenen Überlieferungen
4.1 Die ehrwürdige Göttin sprach: Du hast das Aṣṭāṣṭaka erklärt, das auf Erden alle Vollkommenheiten gewährt. Wie wird innerhalb der Überlieferungswege die Kenntnis der Ritualgefäße gelehrt?
4.2 Sage mir dies, Mahādeva, wenn ich dir lieb bin. — Der ehrwürdige Śiva sprach: Ich werde das Geheimnis erklären. Höre, wie dieses Wissen dargelegt wird.
4.3 Kerala, Kaśmīra und als dritter der Gauḍa-Weg durchdringen die sechsundfünfzig verschiedenen Länder und sind überall gegenwärtig.
4.4 Für achtzehn Länder wird der Gauḍa-Weg genannt, von Nepal bis Kaliṅga, große [Göttin; der Vers endet in der Vorlage mit einer Textlücke].
4.5 Von Āryāvarta bis zum Meer [Textlücke] wird die Kerala-Ordnung für neunzehn Länder gelehrt.
4.6 In den übrigen Ländern, Herrin der Götter, [gilt] die heilvolle Kaśmīra-Ordnung. Śaṅkara wäre [außerhalb dieser Ordnung] ein Außenstehender, wie ein Zweimalgeborener außerhalb des Veda [der Bezug bleibt verkürzt].
4.7 Höre die Bestimmung der Gefäße, beginnend mit Kerala. In Kerala wird das Viśvāmitra-Kapāla genannt [eine besondere Gefäßbezeichnung, deren Material hier nicht erklärt wird].
4.8 In der Kaśmīra-Ordnung dient ein Tumbī-Kapāla, eine Kürbisschale, als Gefäß. Im Gauḍa-Weg wird das große Kapāla-Gefäß genannt.
4.9 Entsprechend der Überlieferungsordnung wird Kapāla dreifach beschrieben. Das große Kapāla ist dreifach: Schneckenmuschel, Muschelschale und Kaparddikā [Kaurischale beziehungsweise besondere Schalenform].
4.10 Das Kaparddikā genannte Gefäß gilt als das höchste unter allen Gefäßen. Entsprechend der Überlieferungsordnung wird es Mahākapāla genannt.
4.11 Für das gewöhnliche Arghya soll [ein Gefäß] aus Kristall dienen, für das besondere ein Viśvāmitra-Gefäß; für Arghya Silber, große Göttin, für den Guru Gold.
4.12 Für Bhairava dient eine Muschelschale, für den Vīra eine Schneckenmuschel. Das Śakti-Gefäß besteht aus Glas, das Yoginī-Gefäß aus einer Schädelschale.
4.13 Das Bali-Gefäß besteht aus Kupfer. Die Gefäße für Fußwasser und die weiteren Gaben sollen der Reihe nach aus Edelstein sein, große Göttin; wenn dies nicht verfügbar ist, gilt die vorherige Ordnung.
4.14 Damit ist die Kerala-Ordnung beschrieben. Höre über Kaśmīra, Pārvatī: Für das gewöhnliche Arghya soll ein Kupfergefäß eingerichtet werden.
4.15 Für das besondere Arghya dient eine Kürbisschale oder ein Kristallgefäß. Das Guru-Gefäß besteht aus einer Muschelschale, der Krug aus Silber.
4.16 Für Bhairava dient eine Schädelschale, für den Vīra ein Muni-Kapāla [besondere Schalenbezeichnung]. Das Śakti-Gefäß besteht aus Kristall, das Yoginī-Gefäß aus Kupfer.
4.17 Das Bali-Gefäß besteht aus Glas [Lesung leicht beschädigt], für das Fußwasser dient eine Muschelschale. Für Arghya, Mundspülung und weitere Handlungen wird eine Schneckenmuschel genannt.
4.18 Die anderen Gefäße bestehen aus Kupfer; das Genussgefäß aus Śarkara [Materialbezeichnung nicht eindeutig]. Im Gauḍa-Weg soll für das gewöhnliche Arghya eine Muschelschale dienen.
4.19 Für das besondere Arghya dient eine Schädelschale, ersatzweise Kristall. Der Krug besteht aus Gold, das Guru-Gefäß aus Silber.
4.20 Das Bhairava-Gefäß, große Göttin, soll aus einer Kokosnussschale bestehen, das Vīra-Gefäß aus Glas und das Śakti-Gefäß aus Śarkara.
4.21 Für die Yoginī dient ein Edelsteingefäß, für Bali ein Schildkrötenpanzer. Fußwasser und weitere Gaben soll man jeweils zur passenden Zeit bereithalten.
4.22 In Kaśmīra [heißt es] Genussgefäß, in Gauḍa eigenes Gefäß und in Kerala göttliches Gefäß. So lautet die Bestimmung der Gefäße.
4.23 Höre die Gefäßbestimmung im Vijñānakerala, o Göttin: Für das gewöhnliche Arghya dient eine Muschelschale, für das besondere eine Kokosnussschale.
4.24 Das Guru-Gefäß besteht aus Kristall, der Krug aus Glas. Bhairavas Gefäß ist eine Kürbisschale, das Vīra-Gefäß besteht aus Śarkara.
4.25 Das Śakti-Gefäß ist eine Schädelschale, das Yoginī-Gefäß besteht aus Kupfer. [Daneben wird] die Schneckenmuschel als Vīra-Gefäß und Kupfer als Gefäß für Fußwasser genannt.
4.26 Für die Mundspülung wird Silber genannt, für Arghya und weitere Handlungen Gold; ebenso [folgen] Arghya, Madhuparka und Mundspülung, o Śivā.
4.27 Das Badegefäß soll im Vijñānakerala aus Edelstein bestehen. In Kerala können alle Handlungen mit einer Kokosnussschale ausgeführt werden.
4.28 Alle Gefäße können ausschließlich als Vīra-Gefäße gestaltet werden. Ebenso können alle ausschließlich aus Gold bestehen.
4.29 Alle Gefäße können ausschließlich aus Silber bestehen. Oder unter den genannten Gefäßarten wird eine gewählt und für alles verwendet.
4.30 Auch können alle Gefäße derselben Art angehören, o Śivā. Man soll sie sorgfältig entsprechend der Überlieferungsordnung herstellen lassen.
4.31 Bronze, Eisen, Silber und Gold, höchste Herrin, Kristall, Quecksilber [als historisch genanntes Material] und Smaragd, o Śivā,
4.32 ferner Edelstein, Vaiḍūrya oder die neun Edelsteine, Kokosnussschale und Mahāśaṅkha [„große Muschel“, hier eine rituelle Gefäßbezeichnung] — in dieser Reihenfolge
4.33 gilt jeweils das Folgende als vorzüglicher und als alle Vollkommenheiten verleihend. Unter den Hölzern, Herrin der Götter, [gibt es ebenfalls] solche, die alle Vollkommenheiten gewähren.
4.34 Was unter den Bäumen geeignetes Holz liefert, o Śivā, ferner Śrīphala [Bilva beziehungsweise dessen Fruchtschale] und Nashornhorn, soll jeweils passend verwendet werden.
4.35 [Das Gefäß kann] die Form eines Aśvattha-Blattes oder eines Kutapa haben. Ein dreieckiges Gefäß wird Kutapa genannt.
4.36 [Es kann] Yoni-Gestalt besitzen, überaus anmutig und der Öffnung eines [Gefäßes; Lesung „kalālāsya“ unsicher] ähnlich sein. Für Sundarī wird ein Edelsteingefäß [genannt], ebenso im Ritual Tārās und Chinnās.
4.37 Blattform wird, große Göttin, für das Mantra allgemein angegeben. Die Form eines Aśvattha-Blattes gehört zum Bereich der fünf Vidyās.
4.38 Die der Handlung zugeordnete [Form] wird für die dreimal drei Kräfte gelehrt. Die dreifache Śakti ist dreifach: jeweils eine Dreiheit in den drei [Gruppen].
4.39 Das dreieckige Gefäß wird für das Mantra allgemein genannt, Herrin der Götter. In der Viṣṇu-Verehrung wird die runde Form gelehrt, im Śiva-Bereich eine mit Stütze versehene [Form].
4.40 Wenn eine Schädelschale fehlt, dient ein Viśvāmitra-Kapāla. Fehlt auch dieses, soll sorgfältig ein Metallgefäß derselben Form
4.41 hergestellt werden, o Göttin. Für Bagalā dient Glas. Entsprechend der linken und rechten Ordnung kann die Anordnung auch umgekehrt sein.
4.42 Oder eine Schädelschale dient für alles, Herrin der Götter. In der Kāpālika-Lehre wird die Kürbisschale genannt.
4.[43, unnummeriert] In der Nīlacīna-Ordnung wird das Schädelgefäß gelehrt, Herrin der Götter; oder als großes Gefäß die Kaparddikā-Schale. [Dieser Vers trägt in der Vorlage keine Nummer.]
4.44 Im Gefäß verweilt Kapardīśa, der Herr mit geflochtenem Haar, Pārvatī. Weil es rasch Vollendung gewährt, wird es im Ritual der fünf Vidyās verwendet.
4.45 Für einen Brahmanen wird das Viśvāmitra-Kapāla genannt. Ist es nicht vorhanden, [dient] ein dem Kula-Gefäß entsprechendes [Gefäß], große Göttin.
4.46 Erkenne das Arghya-Gefäß als heilvoll und alle Vollkommenheiten gewährend, o Śivā. In einem kupfernen Arghya-Gefäß verweilt die Gottheit vierundsechzig Jahre.
4.47 In Silber [verweilt sie] hundert Jahre, in Gold tausend. In Kristall verweilt die Gottheit zehntausend Jahre, o Göttin.
4.48 Ebenso in Smaragd, o Göttin; bei einem Edelsteingefäß [steht die nicht eindeutige Angabe] „Edelsteinpaar“. Im Viśvāmitra-Kapāla [verweilt sie] hunderttausend Jahre, Pārvatī.
4.49 In der Schädelschale [verweilt sie] eine Million Jahre, Herrin der Götter, Pārvatī. In Nashornhorn zehntausend, in Perle zwanzig [die Einheit wird hier nicht erneut genannt], Geliebte.
4.50 Im Viśvāmitra-Kapāla oder im Schädelgefäß gewähren alle Gottheiten Gaben, große Göttin. [Der damit Verehrende] ist der höchste Herr selbst.
4.51 Er ist gesegnet, er besitzt unterscheidendes Wissen und gilt als Schauender. Er hat alle Opfer vollzogen und kennt das Geheimnis aller Vidyās.
4.52 Er kennt Brahman und verkörpert das Geheimnis aller Mantras. Sein Wesen ist Wonne, er ist das höchste Selbst, entsprechend den Unterscheidungen von Sakala und den weiteren [Formen].
4.53 Man kann alle Gefäße als Viśvāmitra-Kapāla gestalten oder alle als Kaparddikā, große Göttin.
4.54 In einer einzigen Schädelschale soll man alle Gefäße innerlich vergegenwärtigen, Herrin der Götter. Das Wissen um das Viśvāmitra-Kapāla und um die Schädelschale, Pārvatī,
4.55 wird ebenso wenig [ohne Weiteres] erkannt wie das Wissen um Śiva und Śakti. So erkennt niemand [ohne entsprechende Einsicht] die Bedeutung der Schädelschale.
4.56 Was Kapardī [bezeichnet], kann entsprechend durch eine Kokosnussschale [dargestellt werden]. Die Gefäßreihe soll man wie ein Yantra anordnen, höchste Herrin.
4.57 Als drittes [folgt] Kristall, o Göttin, der als Sakala und Niṣkala gilt. Wenn er aus Sonnenlicht Feuer entstehen lässt, wird er Sakala genannt.
4.58 Höre nach der früheren und späteren Unterscheidung eine weitere Sakala-Form: Wenn beim bloßen Anblick des Mondes am Vollmond des Monats Āśvina
4.59 Wasser austritt, gilt [dieser Stein] als Sakala, als höchst vorzüglich. Mit diesem Nektarwasser soll man Kālī und Tārā durch Tarpaṇa ehren. [Der Text beschreibt eine traditionelle Eigenschaftszuschreibung.]
4.60 In der Kerala-Überlieferung erfolgt die Arghya-Verehrung in Kokosnussschalen, in der Kaśmīra-Überlieferung in Kristallgefäßen.
4.61 Im Gauḍa-Weg erfolgt sie im Schädelgefäß, große Göttin. Zwischen Kaśmīra und Gauḍa bestehen mitunter Unterschiede der verwendeten Stoffe.
4.62 Man nehme eine gut gereifte, schöne, feste Kokosnuss, öffne sie in der Mitte und versehe sie mit deutlichen Merkmalen von Augen und Nase.
4.63 Zwei Augen sollen angebracht werden, anmutig und von vorzüglicher Beschaffenheit; [die Gestaltung soll] neun- oder fünffarbig sein.
4.64 Die Augen können aus Silber, Gold, Saphir oder anderem Edelstein bestehen. Dann soll dort eine Nase gestaltet werden, große Göttin.
4.65 Zwischen dem Augenpaar soll ein Gesicht beziehungsweise eine Öffnung gestaltet werden. Eine solche kleine Form wird für eine Mālā beschrieben.
4.66 Eine entsprechende Form aus Kristall gilt in der Kaśmīra-Lehre. Auch ein dreieckiger, yoni-förmiger Kristall ist heilbringend.
4.67 In Gauḍa wird die Schädelschale gelehrt; bei der Nase soll die Öffnung hergestellt werden. Kerala entspricht dem oberen Überlieferungsstrom, Kaśmīra dem westlichen.
4.68 Vilāsa, die Viṣṇu-Richtung, gehört zum südlichen Überlieferungsstrom. Im Osten wird Caitanya genannt, im Norden Gauḍa.
4.69 Entsprechend den Unterscheidungen der Vidyā und ihrer Geheimzeichen [gehört] die Schädelschale zu den drei Tāriṇī-[Formen]. Wer zur Mahāśaṅkha nicht imstande ist, soll mit einer Kristallmālā rezitieren.
4.70 Wenn eine Schädelschale nicht zu erlangen ist, soll gewiss Kristall verwendet werden, o Göttin. Nun erkläre ich die Bestimmung der Gefäße nach ihrer Zahl.
4.71 Die Aufstellung der Gefäße richtet sich nach der Überlieferung, o Śivā. [Es folgt eine verschlüsselte Zahlenfolge:] Mahākalā, Kalā, Randhra, Varṇa — so soll man [die Anordnung] erkennen und vergegenwärtigen.
4.72 Zuerst kommt das gewöhnliche Arghya. Es wird zweifach genannt: Sakala und Niṣkala. Sakala [gehört] zur Verehrung am Tor.
4.73 Niṣkala ist das für sich bestehende und für alle [Bereiche] geltende. So gibt es zwei gewöhnliche Arghyas, o Göttin; der Krug ist das dritte [Gefäß].
4.74 Das besondere Arghya ist das vierte, das Guru-Gefäß das fünfte. [Dieses wird] der göttlichen Überlieferungslinie zugeordnet; das sechste der Linie der Vollendeten.
4.75 Das siebte wird der menschlichen Überlieferungslinie zugeordnet, o Göttin. Danach wird das Guru-Gefäß genannt, als neuntes das Bhairava-Gefäß.
4.76 Das Śakti-Gefäß ist das zehnte, das Vīra-Gefäß das elfte. Danach folgt das ehrwürdige Yoginī-Gefäß als zwölftes.
4.77 Neun Bali-Gefäße gibt es nach der Unterscheidung von Sakala und den weiteren [Formen]. Das für die Darbringung des Bali bestimmte Gefäß wird Sakala genannt.
4.78 Die übrigen gelten als Niṣkala, große Göttin, [für] Baṭuka und die weiteren Vollkommenheiten. [Genannt werden] Baṭuka, Yoginī, Kṣetra[pāla] und Gaṇapati,
4.79 alle Wesen, Herrin der Götter, sowie Tārā und Akṣobhya. Ferner gibt es drei Fußwassergefäße und [entsprechend] Gefäße zur Mundspülung.
4.80 Drei Arghya-Gefäße, o Göttin, drei für Madhuparka, fünf für die fünf Nektarstoffe und drei für das Bad.
4.81 Danach folgen das Besprengungsgefäß, das Gefäß zum Händewaschen, das Duftstoffgefäß, das Blumengefäß und das Gefäß für die Speisegabe.
4.82 [Dann] das Gefäß mit reinem Wasser, das eigene Genussgefäß, das Kochgefäß und die Gefäße für das Schwenken des Lichtes und die weiteren [Handlungen].
4.83 [Es folgen] das örtliche Pīṭha-Gefäß und vier Lampengefäße: für Ghee und Öl rechts und links, ebenso für Duft und Madana [hier nicht eindeutig erklärter Stoff].
4.84 In Kerala wird die Gefäßzahl mit vierundsechzig angegeben. In Kaśmīra ist die Grundlage entsprechend [geordnet]. Höre nun die sechzehn [Gefäße].
4.85 [Die zuvor genannten Formen] gelten als göttlich und höchst vorzüglich; sie gewähren unmittelbar Vollendung. Höre nun von den sechzehn Gefäßen, höchste Herrin.
4.86 Gewöhnliches Arghya, besonderes Arghya, Śrīpīṭha und Guru-Gefäß; als fünftes das Bhairava-Gefäß, als sechstes das Vīra-Gefäß.
4.87 Das Śakti-Gefäß, das Yoginī-Gefäß, Bali und Fußwasser, das Gefäß zur Mundspülung und das Arghya-Gefäß,
4.88 das Madhuparka-Gefäß, danach Pañcāmṛta, Badegefäß, Gefäß zur Reinigung der Hände und Besprengungsgefäß. [Die aufgezählten Positionen ergeben nicht ohne Zuordnung einzelner Funktionen genau sechzehn.]
4.89 Diese Sechzehnheit wird für Kerala und den westlichen [Weg] gelehrt. Nach Madhuparka, o Göttin, [wird] im Kaulika-[Weg] auch die Muschel [genannt].
4.90 Höre die Gefäße der Cidānanda-Überlieferung, Pārvatī: gewöhnliches und besonderes [Arghya], Kalāśa und Guru-Gefäß,
4.91 Genussgefäß, Śakti-Gefäß, Yoginī- und Vīra-Gefäße, Bali, Fußwasser, Mundspülung, Arghya und Bad, Geliebte,
4.92 [ferner] Devī und Muschel, Herrin der Götter; so werden sechzehn Gefäße [angegeben]. Oder es gibt die Dreiheit Kalāśa, Muschel und Śakti-Gefäß.
4.93 [Die Funktionen] der Gefäße für Śrī, Guru und Genuss [werden darin zusammengefasst]; dies ist die Ordnung mit drei Gefäßen. In der Ānanda-Lehre werden [folgende] Gefäße genannt:
4.94 gewöhnliches Arghya, besonderes Arghya, Krug, [Gefäße für] Śrīguru und Speisung, Śakti, Yoginī, Vīra und Bali.
4.95 [Dazu] Fußwasser und Mundspülung in der Bhogācāra genannten [Ordnung]. [Eine weitere Reihe lautet:] Devī-Gefäß, Śrīguru, Genuss und Yoginī,
4.96 Bali-Gefäß, Śakti-Gefäß, Vīra-Gefäß und Gefäß zur Mundspülung. Dies ist die Ordnung bei den Cidānandas.
4.97 Die Gefäße für Devī, Guru, Genuss, Yoginī, Brahman und Śakti gehören zum Siddhacaitanya-Weg, höchste Herrin.
4.98 [Die Gefäße für] Yoginī, Vīra, Fußwasser und die weiteren [Gaben] gehören zur Fünf-Kreis-Lehre. So wird die Ordnung des Gottes Ānandavīra erklärt, große Göttin.
4.99 Gewöhnliches Arghya, besonderes Arghya, Kalāśa, Guru und Bhairava: Diese werden nach der allgemeinen Begriffsordnung ganz zu Beginn genannt.
4.100 Bali, Fußwasser, Mundspülung und Arghya ergeben [zusammen] neun, Pārvatī. Damit habe ich dir den Weg Pañcamānandanāthas erklärt.
4.101 Die Fünfergruppe, Genuss und Śakti gehören zur Viśvarūpa genannten [Ordnung]. [Eine weitere Reihe lautet:] Devī, Guru, Genuss, Śakti, Yoginī und Vīra-Gefäß,
4.102 Bali, Fußwasser, Mundspülung und Arghya in der Yoga-Gestalt — nach Schöpfungs- und Auflösungsweg und in wechselnder Reihenfolge.
4.103 Oḍyāna ist viereckig, Kāmarūpa rund, Jālandhara halbmondförmig und Pūrṇagiri dreieckig.
4.104 Die fünf Gefäße für Muschel, Mantra, Genuss, Verehrung und Bali soll man von der eigenen rechten Seite bis zur linken aufstellen und Śivā verehren.
4.105 Damit wurde Kulanāthas Lehre erklärt. Höre Bhairavas Lehre: Auf der eigenen linken Seite, Herrin der Götter, erfolgt das Aufstellen von Arghya und den weiteren [Gefäßen].
4.106 Fußwasser, Arghya, Mundspülung, gewöhnliches und besonderes Arghya; der gewöhnliche Arghya-Krug und das Śrī-Gefäß [stehen] vor der Gottheit.
4.107 Auf der eigenen linken Seite, neben dem Kalāśa, [steht] Madhuparka, große Göttin. Rechts davon soll man Mundspülung und Fußwasser sorgfältig anordnen.
4.108 Damit wurde die Nivāpa genannte Lehre in Kürze erklärt, große Göttin. Nun werde ich die Lehre Śambhunāthas darlegen. Höre!
4.109 Zuerst Kumbha und Muschel, Śrī-Gefäß, Śakti-Gefäß, Guru-Gefäß, Genussgefäß, Bali und Fußwassergefäße,
4.110 ferner Yoginī- und Vīra-Gefäß in einer Linksumkreisung. [Zuerst stehen] der gewöhnliche Arghya-Krug und danach das Śrī-Gefäß.
4.111 Zwischen Śrī-Gefäß und Krug soll man alle Gefäße aufstellen. Am Ende des Kruges steht das Guru-Gefäß, danach das Genussgefäß,
4.112 danach das Śakti-Gefäß und das Gefäß der Yoginīs, danach das Vīra-Gefäß und danach das Bali-Gefäß.
4.113 [Es folgen] Fußwasser und Mundspülung, danach das Arghya-Gefäß, nochmals Mundspülung und Madhuparka,
4.114 Bade- und Besprengungsgefäß: In Kaśmīra werden [sie als] die sechzehn bezeichnet. [Kommen] Händewaschgefäß und Pañcāmṛta hinzu,
4.115 gibt es achtzehn Gefäße in der Kaśmīra-Lehre, o Śivā. [Dann werden erneut] gewöhnliches Arghya, besonderes Arghya und Śrī-Krug [genannt], höchste Herrin.
4.116 Am Ende des Kruges [steht] das Guru-Gefäß, danach das Bhairava-Gefäß. Dann werden das Śakti-Gefäß und das Vīra-Gefäß genannt, o Śivā,
4.117 das Bali-Gefäß, das der Yoginīs, das Trinkgefäß und das Genussgefäß, Herrin der Götter: neun Gefäße, Pārvatī [Zählbezug verkürzt].
4.118 Fußwasser und die weiteren [Gefäße stehen] allgemein im Westen, große Göttin. Rechts davon stehen Fußwasser, Arghya, Mundspülung
4.119 und Besprengungsgefäß, große Göttin; man soll sie wie zuvor aufstellen. Das Guru-Gefäß [wird] mit dessen Fuß-[Mantra], das Bhairava-Gefäß mit Baṭuka [verehrt].
4.120 Das Śakti-Gefäß [wird] mit Bhuvaneśī, das Vīra-Gefäß mit Śiva, das Bali-Gefäß mit Gaṇeśa und den weiteren [Gottheiten verehrt]; für die Yoginī gilt ihr eigenes Mantra.
4.121 Die anderen [Gefäße werden] mit dem Praṇava [verehrt]; so ist die Ordnung für alle Gefäße. Mit dem besonderen Arghya soll man die göttliche Überlieferungslinie, mit dem Guru-Gefäß die Gurus verehren.
4.122 Den Puruṣa [verehrt man] mit dem Bhairava-Gefäß, Amṛteśvarī mit dem Śrī-Gefäß. Als ursprüngliche Göttin wird Mūlaśāradā genannt.
4.123 Den Gott Ānandabhairava soll man mit dem Bhairava-Gefäß durch Tarpaṇa ehren; Gaṇeśa und die weiteren mit Bali, die Yoginī mit dem Yoginī-Gefäß, o Śivā.
4.124 Die Göttin im Herzen [wird] mit dem besonderen [Arghya], samt ihren Umkreisen mit dem Śrī-Gefäß [verehrt]. Die [innere] Darbringung geschieht mit dem besonderen [Arghya] im Herzen, die äußere Ausgießung mit dem Wasser des Śrī-Gefäßes.
4.125 Für die übrigen [Gottheiten dient] das gewöhnliche Gefäß, höchste Herrin. Die Weltenherren [werden] mit dem Vīra-Gefäß, Brāhmī und die übrigen Mütter mit dem Śakti-Gefäß [verehrt].
4.126 Die Verehrung, die mit dem besonderen Gefäß beginnt, gilt als die höchste. In jedem Umkreis erfolgt die Darbringung an die Gottheiten.
4.127 [Es folgen] das vorgeschriebene Maß der Atemübung, die sechs Glieder und die Meditation. Dann ist der Umkreis erneut mit fünf, sechzehn oder zehn [Darbietungen] zu verehren.
4.128 Nach Japa und dessen Darbringung, verbunden mit Prāṇāyāma und den weiteren [Gliedern], soll der Umkreis erneut verehrt werden. So wurde die Umkreisordnung gelehrt.
4.129 Auf diese Weise soll man alle Umkreise verehren, Herrin der Götter. Bei jedem Umkreis soll man die vorgeschriebene Mudrā ordnungsgemäß zeigen.
4.130 Wenn für einen Umkreis keine Mudrā genannt ist, soll sie dessen Waffen entsprechen. [Genannt werden] Saṃghaṭṭanā, Yoni-Mudrā, Khecarī und die Waffen-[Mudrā].
4.131 Bei verkürzter Umkreisverehrung entspricht sie dem Umkreis [als Ganzem]. Bei ausführlicher Verehrung, große Göttin, folgen Saṃghaṭṭā und die weiteren [Mudrās] bis zum Ende.
4.132 Nachdem erneut eine Handvoll Blumen dargebracht wurde, soll man sprechen: „Mit ihren Waffen, mit ihrem Reittier, mit ihrer Śakti, mit ihren Mudrās und mit ihren Vollkommenheiten.“
4.133 Dies gilt in allen drei Überlieferungen; [die Wendung „kāṇḍānusamayo hy aham“ ist nicht eindeutig]. Gewöhnliches Arghya, Krug und als drittes besonderes Arghya, o Göttin,
4.134 können die Verehrung auch in einer Drei-Gefäß-Ordnung tragen, o Śivā: gewöhnliches und besonderes [Arghya] und als drittes der Śrī-Krug.
4.135 Die Verehrung kann auch nur mit dem besonderen [Arghya] erfolgen, große Göttin. Höre nun die Bestimmung der Gefäße im Gauḍa-Weg.
4.136 Die beiden gewöhnlichen [Gefäße stehen] in der Ordnung des Torbereichs. Vor der Gottheit steht das besondere Arghya, am Ende des Kruges das Guru-Gefäß.
4.137 Das besondere Arghya wird Śrī-Gefäß genannt, Herrin der Götter. Danach folgen Genussgefäß und Śakti-Gefäß, o Śivā,
4.138 Yoginī- und Vīra-Gefäß, danach das Bali-Gefäß, o Śivā. Mundspülung und das Weitere werden gesondert genannt.
4.139 Drei Arghyas, das Guru-Gefäß, danach das Bhairavī-Gefäß, das Śakti-Gefäß, Yoginī und danach das Bali-Gefäß, o Śivā.
4.140 Drei Gefäße für Arghya, ebenso drei für Fußwasser, drei für die Mundspülung, o Göttin, danach Madhuparka,
4.141 Bad und Händereinigung: So gilt die Ordnung im Yajur-Gauḍa. Man nehme rechts von sich das Besprengungsgefäß und fülle es mit Wasser.
4.142 Etwas Arghya-Wasser werde in das Besprengungswasser gegeben. Dann stelle der Kundige das Gefäß mit seiner Unterlage vor sich auf.
4.143 Daneben [stehe das Gefäß] für Fußwasser, daneben für Arghya, daneben für Mundspülung und links Madhuparka.
4.144 Danach soll man erneut Mundspülung und Bad der Reihe nach aufstellen, rechts Duftstoffe und Blumen, hinten das Gefäß zum Händewaschen.
4.145 Links von sich soll man den Krug aufstellen und mit der linken Hand halten. Mit dem Mantra „oṃ ā/“ [so die unsichere Schreibung der Vorlage] halte man dessen Wasser an der Seite.
4.146 Mit dem Mantra „nu kṣaura“ [Lesung der Vorlage ungeklärt] berühre man [es] mit dem Devatīrtha, dem den Göttern zugeordneten Teil der Hand. Sich selbst, die Opfergegenstände, Duftstoffe, Blumen und Weiteres
4.147 besprenge man mit dem Besprengungswasser, mit Gāyatrī und dem Grundmantra. Zwischen dem Verehrten und dem Übenden soll ein Abstand von sechsunddreißig Fingerbreiten liegen.
4.148 Oben zwölf Fingerbreiten, unten ebenso [zwölf] und in der Mitte zwölf Fingerbreiten: Dort soll der Kundige [die Anordnung] aufstellen.
4.149 Vor sich auf der linken Seite soll er auf dem Boden ein Dreieck zeichnen: zwölfeinhalb [Fingerbreiten], o Göttin, für Arghya zwölf, Geliebte.
4.150 Anrufende Verehrung, Aufstellung, Verehrung, Füllung, Duftstoffe und Blumen, Anordnung des Maṇḍala, Aufnahme der Blumen,
4.151 Verwandlung in Nektar und Annahme des Gefäßes: Dies sind neun [Handlungen]. So wird die Ordnung im Sāma-Gauḍa in Kürze erklärt.
4.152 Im Sāma-Gauḍa werden zwanzig Gefäße bestimmt, o Śivā: die anfängliche Dreiheit, Guru, Genuss, Śakti und Yoginī,
4.153 Vīra-Gefäß, Bali-Gefäß, Fußwasser, Arghya, Mundspülung, Händewaschgefäß und [ein Gefäß] zur Einleitung der Grund-[Handlungen].
4.154 Vom gewöhnlichen Arghya bis zur Mundspülung, ferner Arghya und Händereinigung, ein Gefäß für die Darbringung der Reste und sieben Bali-Gefäße,
4.155 danach das Kochgefäß: Dies ist die Ordnung im Krūra-Gauḍa, o Śivā. Hier gibt es einundzwanzig Gefäße im Gauḍa.
4.156 Dies wurde für den Śākta-[Weg] gelehrt, o Göttin. Im Vīra-Śākta, Śaṅkarī, ist die Schneckenmuschel nicht vorrangig; im Śaiva- und Śākta-[Weg] soll man sie [in dieser Funktion] nicht verwenden.
4.157 Man kann die Muschel jedoch zur sichtbaren Darstellung für die Welt aufstellen. Im Śaiva-[Weg] sollen die Gefäße in einer Reihe aufgestellt werden.
4.158 Gewöhnliches und besonderes Arghya, Krug, Fußwassergefäß, Mundspülung und Arghya, nochmals Mundspülung,
4.159 Madhuparka und Nektar, o Göttin, Bade- und Besprengungsgefäß. Wenn Śambhu mit Śakti verbunden ist, erfolgt die Kalāśa-Verehrung.
4.160 Andernfalls soll [der Krug] als Wassergefäß aufgestellt und nach vedischem Ritual verehrt werden. Wer die vollständige Einweihung erhalten hat, soll auch das Śakti-Gefäß und die weiteren [Gefäße] verwenden.
4.161 Man soll ein Bilva-Gefäß oder ein Viśvāmitra-Gefäß verwenden, Herrin der Götter. Im Viṣṇu-[Weg], große Göttin, steht das gewöhnliche Gefäß vorn.
4.162 Das Muschelgefäß steht auf der linken Seite [des Übenden beziehungsweise] der Gottheit, Pārvatī, die Verehrungsgegenstände rechts und dazwischen der höchste Herr.
4.163 Im Viṣṇu-[Weg] steht die Muschel rechts von der Gottheit. In den betreffenden Richtungen folgen Fußwasser, Arghya, Mundspülung und Madhuparka.
4.164 [Es folgen] sechs Wassergefäße zum Bereitstellen des Wassers. Entsprechend der von den Vollendeten bestimmten Richtung steht der Krug links oder rechts.
4.165 Dies habe ich dir für den mit Śakti verbundenen Vaiṣṇava erklärt. Bei dem nicht [mit Śakti] Verbundenen gibt es keinen gewöhnlichen Krug.
4.166 Ist er besonders eingeweiht, soll er Śakti-, Vīra- und weitere Gefäße verwenden. Auch im Śaiva-[Weg] soll er von seiner rechten Seite an die Gefäße vom gewöhnlichen [Arghya] bis zur Besprengung
4.167 der Reihe nach aufstellen, o Göttin. Höre über den Sonnen-[Weg]: Im Saura-Gauḍa [werden] vom gewöhnlichen [Arghya an] zwei Arghyas der Sonne zugeordnet.
4.168 Vom besonderen [Arghya] bis zum Besprengungsgefäß soll man [die Reihe] aufstellen, höchste Herrin. Im Jaina- und Bauddha-[Weg gilt die Ordnung] wie bei Tārā; bei Bhairava das Kālī-Ritual.
4.169 Im Heiligtum einer Lehranschauung, o Göttin, [werden] besonderes Arghya, Krug und die weiteren [Gefäße] bis zur Besprengung entsprechend Kerala und den übrigen [Überlieferungen angeordnet].
4.170 Bei Gaṇeśa gelten beide [Ordnungen], o Göttin; die Muschel dient zur Mundspülung. Im gewöhnlichen Arghya befindet sich Wasser; [es gibt] gewöhnliches und besonderes [Arghya].
4.171 [Letzteres heißt] Śrī-Gefäß, Herrin der Götter. Auch beim Arghya im Svāyambhuva-[Weg] soll man wie bei Gaṇeśa verfahren, nicht anders; dies ist Śaṅkaras Wort.
4.172 Überall gilt bei Verbindung mit Śakti die Śākta-Ordnung, höchste Herrin. Im Gauḍa-Kaula werden die Gefäße linksherum angeordnet,
4.173 in Kaśmīra nach rechts gewandt und in Kerala in Maṇḍala-Ordnung. In Kerala kann allein die Muschel den Zweck erfüllen.
4.174 Die Verehrungsgegenstände stehen rechts, die Speisegabe hinten. Das Händewaschgefäß steht hinter dem Übenden.
4.175 Die Ghee-Lampe soll rechts stehen, die Öllampe links. [Die Anordnung erfolgt] auch dreieckig oder entsprechend dem Feuerkreis.
4.176 So wird die Aufstellung bei der Medhā-Einweihung gelehrt, o Göttin. Nachdem alle Gefäße aufgestellt sind, [folgt] links vom Übenden und nördlich vom Krug [die weitere Anordnung].
4.177 Die Öffnung des Kruges wird als ringsum [gerichtet] beschrieben, o Göttin. Die Öffnung der Muschel dagegen [ist] vor die Gottheit [gerichtet; der Wortlaut wiederholt „Muschel“].
4.178 „Ich verehre, ich bringe Tarpaṇa dar“, mit „namaḥ“ am Ende, gilt in Kerala. „Ich bringe Tarpaṇa dar, ich verehre, namaḥ“ gehört zu Kaśmīra.
4.179 Bei Verbindung mit der Herz-[Silbe] wird es Sāmrāṭ-Kerala genannt. [Eine weitere Form lautet:] „Ich verehre, namaḥ; ich bringe Tarpaṇa dar, namaḥ.“
4.180 Im ursprünglichen Kerala-Sāmrājya wird „mahat“ und Weiteres vorangestellt [Bezug verkürzt]. In Kerala, höchste Herrin, [tritt] „namaḥ“ zur Verehrung und zum Tarpaṇa.
4.181 Pūrṇānanda, Cidānanda und Bodhānanda werden genannt. Durch Verwendung der Herz-[Silbe] am Anfang und Ende ergeben sich acht Unterschiede, große Göttin.
4.182 Auch durch Einfügung in der Mitte entstehen Varianten, o Śivā. Im Gauḍa erfolgt die Bali-Darbringung am Anfang, in der Mitte und am Ende.
4.183 In Kaśmīra wird die Bali-Darbringung zu Beginn gelehrt, in Kerala am Ende. Wenn ausschließlich Tarpaṇa [stattfindet],
4.184 heißt [die Ordnung] Vilāsa, o Göttin. [Es gibt] Verehrung oder Tarpaṇa; im Viśvarūpa-Ritual und bei der Verehrung in Kerala
4.185 [verwendet man] „pādukā“ mit vorangestelltem „śrī“, „pādukā“ allein oder die Darbringung an die betreffende Gottheit; [die Lautform kann] kurz oder lang sein, Geliebte,
4.186 mit Bindu oder vollständig [ausgesprochen], große Göttin. Im Cīna-Weg bei Tāriṇī und ebenso bei Mañjughoṣa, Pārvatī,
4.187 erfolgt die Verehrung mit „vajrapuṣpaṃ pratīccha“ — „Nimm die Vajra-Blume entgegen“ — und „svāhā“ am Ende, linksherum oder in einer Folge von rechts und links,
4.188 ausschließlich rechtsherum oder ausschließlich mit der linken Hand. Achtunddreißig Varianten werden genannt, o Śivā, höchste Herrin.
4.189 Durch die Verbindung mit Kevalānanda, durch die Verbindung mit Kevalānanda [Wiederholung der Vorlage], durch Verbindung mit Ānandanātha und nach der Nāthānanda-Ordnung,
4.190 durch die Vollendeten-, Menschen- und Götter-[Linien], durch Prajñā, Caitanya und Bodha, durch die Vilāsa-Ordnung und ebenso die Sarasvatī-Ordnung,
4.191 sowie nach der noch zu erklärenden Folge wird eine Vielzahl von Unterschieden gelehrt. Dies wurde in Kürze erklärt; das Besondere wird [weiter] erläutert, Geliebte.
Kolophon: So endet im ehrwürdigen großen König der Tantras, dem Śaktisaṅgama, im hinteren Teil, im ersten Khaṇḍa, im Gespräch des ehrwürdigen Akṣobhya mit Tārā, das vierte Kapitel namens „Darlegung der Bestimmung der Gefäße“.
Paṭala 5: Einheit der Lehren, Überlieferung und die Prüfung des Einweihungsnamens
5.1 Die ehrwürdige Göttin sprach: Herr der Götter, ich möchte das Geheimnis hinter den Geheimnissen hören. — Der ehrwürdige Śiva sprach: Das Geheimnis hinter den Geheimnissen wird erklärt. Höre, Pārvatī.
5.2 Nachdem sie die innere Ausrichtung auf das wahre Brahman hervorgebracht hatte, verweilte sie zunächst in Paraśiva. Daraus entstand die Überlieferung der Meditation; sie ging in diese Ausrichtung auf Brahman ein.
5.3 Von dem Augenblick an, da die höchste, überaus anmutige Gestalt des erkennenden Bewusstseins angenommen wurde, große Göttin, bestand Weltentfaltung.
5.4 Wenn allein die Kādi-Lehre gilt, höchste Sundarī, haben alle Männer die Gestalt Mahākālas.
5.5 Alle Frauen, große Göttin, gelten als von Kālī und Tārā erfüllt. Wenn eine solche Einsicht besteht, gibt es keine Vorstellung von Saṃsāra [als getrennter, bindender Wirklichkeit].
5.6 Um das Entstehen des Saṃsāra zu ermöglichen, wurde diese Vielfalt geschaffen: Śākta, Śaiva, Gāṇapatya, Vaiṣṇava, Saura und Bauddha.
5.7 Auf diese Weise, Herrin der Götter, wurden die Lehranschauungen hervorgebracht. Von da an entstanden sehr viele Lehren, große Göttin,
5.8 gewiss um der Weltentfaltung willen. Wie Ambhodhi, Jaladhi, Samudra und Sāgara [verschiedene Wörter für Meer sind],
5.9 so verhalten sich diese Lehren wie gleichbedeutende Benennungen. [Dennoch gibt es] im vedischen [Weg] die Herabsetzung Śaktis, im Śaiva-[Weg] die Herabsetzung der Viṣṇu-[Lehre],
5.10 im Vaiṣṇava-[Weg] die Herabsetzung Gaṇapatis, im Gāṇapatya-[Weg] die Herabsetzung der Sonnenlehre, in dieser die Herabsetzung der Mondlehre und in der Mondlehre die Herabsetzung der buddhistischen Lehre.
5.11 Im buddhistischen Weg, große Göttin, [findet sich] die Herabsetzung des Svāyambhuva-[Weges], in der Saubharya-[Lehre] die Herabsetzung der Cīna-Lehre und in dieser die Herabsetzung der Jaina-Lehre.
5.12 In der Purāṇa-Lehre [findet sich] die Herabsetzung der Jaina-Lehre und in der Jaina-Lehre die Herabsetzung der Purāṇa-Lehre; in der Purāṇa-Lehre die Herabsetzung der Mantrawissenschaft, höchste Göttin,
5.13 und im Dharmaśāstra, große Göttin, die Herabsetzung der Kaula-Lehre. Auf diese Weise sind unterschiedliche Lehranschauungen entstanden.
5.14 Die Fülle der vedischen Lehrtexte dient der Weltentfaltung, große Göttin. Wenn es so zur Herabsetzung und zur Trennung gekommen ist,
5.15 findet niemandes Geist einen einzigen festen Halt, höchste Göttin. Überall setzt man einander herab; dadurch entsteht keine Einheit.
5.16 Um diese Einheit zur Vollendung zu bringen, [wird die Lehre] innerhalb der Vielfalt dargelegt. [Die Menschen] preisen jeweils etwas anderes und setzen einander herab.
5.17 Sie erlangen die Vollendung der Vidyā nicht und irren wie Gespenster umher. Wenn es dagegen keine gegenseitige Herabsetzung gibt, entsteht Einheit.
5.18 Um diese Einheit zu verwirklichen, soll man Kālikā und Tāriṇī verehren. Um die Dämonen zu vernichten und den Verehrern Gnade zu gewähren,
5.19 nimmt Śivā wiederum schöne, wilde und überaus gewaltige Gestalten an. Diese Gestalten habe ich dir als Ausdruck der Weltentfaltung erklärt.
5.20 Purāṇa, Nyāya, Mīmāṃsā, Sāṃkhya, die Lehre Patañjalis, Vedānta und Grammatik, o Göttin, verbunden mit Dharmaśāstra und den Hilfswissenschaften,
5.21 Versmaßlehre, Gestirnkunde, Heilkunde und weitere: Diese vierzehn Wissensgebiete habe ich um der Weltentfaltung willen beschrieben. In der Entfaltung besteht Einheit.
5.22 Nun wird das eigentliche Thema erklärt, o Göttin. Höre und sei aufmerksam: Śrīmahābhavatāriṇī wird als Herrin der vier Veden bezeichnet.
5.23 Die höchste Śrīmahākālikā ist die leitende Gottheit des Atharvaveda. Ohne Kālī und ohne Tārā gibt es nirgendwo ein Atharva-Ritual.
5.24 In Kerala wird sie Kālikā genannt, in Kaśmīra als Tripurā verstanden und in Gauḍa Tārā genannt. Sie selbst steht über der Welt.
5.25 Diese Dreiheit wurde für Hādi in Kürze beschrieben. Im Kādi wird sie dagegen in Kerala Tripurā genannt,
5.26 in Kaśmīra Tāriṇī Bālā und in Gauḍa Kālī. [Die höchste Überlieferung] erscheint in den Unterscheidungen Śiva, Devī und Dakṣiṇāmūrti.
5.27 Nach der besonderen Ānandabhairava-Lehre, Pārvatī, [besteht jene Linie], die von der Göttin empfangen wurde und durch die Kraft bis zum eigenen Guru reicht.
5.28 Die ununterbrochene Weitergabe der Śakti, große Göttin, ist nach der Folge der Namen und Weisungen als Devī-Überlieferung zu erkennen.
5.29 Die von Śambhu empfangene [Linie], die bis zum eigenen Guru reicht, große Göttin, ist nach der Folge ihrer Namen und Weisungen die Überlieferung Śivas.
5.30 Die von Dakṣiṇāmūrti bis zum eigenen Guru reichende [Linie], o Göttin, ist nach der Folge ihrer Namen und Weisungen seine Überlieferung.
5.31 Wenn sie ununterbrochen ist und mit den vier Śaṅkaras verbunden [wird; Bezug nicht eindeutig], entsteht dadurch eine weitere Überlieferung, große Göttin.
5.32 Kerala, Kaśmīra und als drittes Gauḍa: Bei allen vieren, Herrin der Götter, besteht diese Dreiheit, Geliebte.
5.33 „Ich nehme an“ und „Er möge annehmen“ [gṛhṇāmi, pragṛhṇīyāt] begleiten im Vilāsa das rituelle Trinken. „Ich opfere“ und „Nimm es an“ [juhomi, juṣasva] begleiten es in Kerala.
5.34 „Ich werde opfern“ und „Nimm es ganz an“ [hoṣyāmi, prajuṣasva] werden beim Trinken in Kaśmīra gelehrt. Durch das zur Vollendung der Vidyā gehörende Trinken soll der Nātha stets berauscht sein [historische Ritualvorschrift].
5.35 Wenn ein Mensch innerhalb der Dreiheit der Reihe nach seine Freude in der Verehrung findet, wird er Pūjānandī beziehungsweise Nandanāthī genannt; derjenige, der diese Gestalt besitzt,
5.36 wird Mahānanda genannt. Höre die Trinkordnung in Gauḍa: Wer Trinken und Verehrung mit der linken Hand vollzieht, wird entsprechend Vāmī genannt.
5.37 Durch Trinken mit der rechten Hand, Tarpaṇa mit der linken und Verehrung mit der rechten wird man Kaula genannt.
5.38 Wer ausschließlich mit der rechten Hand verehrt, heißt Dakṣiṇa. Dieser [Weg] wird Kerala genannt und als reiner Weg bezeichnet.
5.39 In der Dakṣiṇāmūrti-Unterscheidung gibt es die drei Linien, beginnend mit der göttlichen. Durch ihre dreifache Unterteilung entstehen jeweils neun Unterschiede.
5.40 In der Ānandabhairava-Lehre umfasst die Guru-Folge fünfundachtzig [Gurus]. Als göttliche, vollendete und menschliche [Linien] werden fünfundachtzig genannt.
5.41 Bei jeder [Linie besteht] eine Dreiheit; in einer Folge von siebenmal sieben werden fünfundsechzig genannt [die Zahlenbezüge sind nicht ohne Weiteres vereinbar]. Namen und Weisungen folgen dieser Ordnung.
5.42 Nach der Folge der neun Nāthas gibt es neun Unterschiede. Nach den verschiedenen Stufeneinweihungen der vierundachtzig Vollendeten
5.43 gibt es vierundachtzig Unterschiede entsprechend ihren Namen und Weisungen. Nach Prüfung von Schuld und Guthaben soll der Guru den Namen mit seiner Weisung verleihen.
5.44 Ich werde den Ṛṇa-Kreis in sechs Varianten erklären, Pārvatī: [Er beruht auf] den Lauten des angestrebten [Mantras] und des Übenden, unterschieden nach Konsonanten und Vokalen.
5.45 Die Zahlenwerte sollen entsprechend der Zählfolge der Mātṛkā erfasst werden. Der Name des angestrebten [Mantras] wird verdreifacht und mit [dem Zahlenwert] des Übenden verbunden.
5.46 Man teile durch sieben; bei der anderen [Berechnung verfahre man] umgekehrt. Durch Umkehrung der vorherigen Zahlen erfolgt die Prüfung von Schuldner und Gläubiger.
5.47 Wessen Zahl größer ist, Herrin der Götter, gilt als Schuldner; wessen Zahl kleiner ist, wird Gläubiger genannt.
5.48 Der Übende soll Gläubiger, die Vidyā Schuldner sein. Vervielfachung beziehungsweise [eine als „nirdhana“ bezeichnete, unklare Rechenoperation erfolgt] mit drei oder sieben.
5.49 Als Regel gilt das Wechseln von drei und sieben. Wo mit zwei vermehrt wird, soll durch acht geteilt werden.
5.50 Bei einer Null gibt es keinen [weiteren] Anteil; dies wurde in Kürze gesagt. Wo mit drei vermehrt wird, folgt die Teilung durch sieben.
5.51 Wo durch acht geteilt wird, wird mit zwei vermehrt. Die Laute des Mantras und des Übenden sind nach der vorgeschriebenen Zählung
5.52 getrennt zu behandeln, o Göttin, nach Vokalen und Konsonanten. Der Name des angestrebten [Mantras] wird verdoppelt und mit dem des Übenden verbunden.
5.53 Man teile durch drei; bei der anderen [Berechnung verfahre man] umgekehrt. Die Laute des Mantras und des Übenden werden nach der Folge der fünfzig Mātṛkā-Laute [gezählt].
5.54 Welche Stelle ein Laut darin einnimmt, deren Zahl soll man zusammennehmen, unterschieden nach Vokal und Konsonant oder nach dem Laut als Ganzem.
5.55 So sind für beide Lautfolgen die Zahlen zu bilden. Die Mantralaute werden verdreifacht und mit [dem Wert] des Übenden verbunden.
5.56 Dann teile man durch sieben; bei der anderen [Berechnung verfahre man] umgekehrt. In anderen Zusammenhängen richten sich Multiplikation und Division nach dem jeweiligen Abschnitt.
5.57 Hier wird auch die Multiplikation und Division mit einer gewählten Zahl gelehrt. So habe ich dir die Verbindung der Zahlenfolge erklärt.
5.58 Vom Anfangslaut des Namens bis zum Anfangslaut des Mantras [wird gezählt]. Man verdreifache [den Wert] und teile durch die Vokalzahl; bei der anderen [Berechnung] umgekehrt.
5.59 Vom Anfangslaut des Mantras bis zum Namenslaut, o Śivā, [wird gezählt]. Man nehme [den Wert] siebenfach und teile durch drei; bei der anderen [Berechnung] umgekehrt.
5.60 In umgekehrter Mātṛkā-Folge [berechne man] das aus Mantra- und Namenslauten Bestehende. Dreifach gemacht und durch drei [„hatvā“ kann auch Multiplikation bezeichnen; die Operation bleibt unsicher] behandelt, ist dies die Mantra-Summe.
5.61 Weitere Ṛṇa-Kreise habe ich dir erklärt. Verstehe nun genau die Schuld in Gestalt der Hingabe, o Göttin.
5.62 Was in zahllosen Tantras verborgen ist, wird heute offenbart: Wo durch den Zusammenhang mit früherem Dienen feste Hingabe besteht,
5.63 ist das Mantra als Schuldner zu erkennen. Dies ist die Schuld in Gestalt der Hingabe, Geliebte. Wie sollte sonst Hingabe entstehen, o Göttin? [Darum spricht der Text von] Schuld in Gestalt der Hingabe.
5.64 So wurde der Reihe nach die Prüfung von Schuldner und Gläubiger erklärt. Nachdem Schuld und Guthaben erkannt sind, soll man den Namen verleihen, große Göttin.
5.65 Bei einer anders vorgenommenen Namensgebung entsteht die dem Namen entsprechende Frucht nicht, höchste Göttin; der Übende kommt vom Weg ab.
5.66 Der Unverständige erkennt dies nicht und wendet sich im Kali-Zeitalter gegen die Gottheit. Der Guru soll all dies verstehen und dann die Namensweisung verleihen.
5.67 In der göttlichen, vollendeten und menschlichen [Linie ergibt sich] eine abgestufte Frucht. — Die ehrwürdige Göttin sprach: Wie soll die Namensgebung in den sechs Lehranschauungen erfolgen,
5.68 in den sechs Überlieferungsströmen, Herr der Götter, ebenso in den beiden Śāmbhava-[Ordnungen], den fünf Überlieferungsströmen und der Veda-Überlieferung, höchster Herr,
5.69 bei Medhā, Sāmrājya und dem inneren göttlichen Sāmrājya, Maheśvara? Wie soll der Name verliehen werden? Erkläre es mir, Śaṅkara.
5.70 Der ehrwürdige Śiva sprach: Du fragst nach dem Geheimnis hinter den Geheimnissen, o Śivā. Ich kenne es; Kālī und Tārā kennen es, andere nicht.
5.71 Die Überlieferungslinien kennen ein wenig davon, insbesondere die göttlichen. Es soll ganz verborgen bleiben, o Göttin, und nicht beliebigen Menschen mitgeteilt werden.
5.72 Dabei werden sechs Kreise genannt, die vier Bezeichnungen festlegen [Zuordnung unklar]. Im ersten gibt es die Durchdringung der Konsonanten, im zweiten die der Vokale,
5.73 im dritten die Durchdringung der Leere, im vierten die der Lautgruppen, im fünften die der Gruppen und im sechsten etwas durch den Kreis [Bewirktes; Ausdruck unbestimmt].
5.74 Es gibt diese sechs Kreise, große Göttin, und noch andere Kreise, Geliebte: fünf weitere, also insgesamt elf Arten.
5.75 Innerhalb jener sechs Kreise [lauten die Bezeichnungen] Sādhya, Siddha, Susiddha, Daivata, Parā und Devatādarśana, „Schau der Gottheit“.
5.76 Nach dem Devatādarśana genannten [Kreis] soll der Name verliehen werden, große Göttin. [Man nehme] den in einer der drei Überlieferungslinien bestehenden Namen und ebenso den Namen des Übenden.
5.77 Man soll den gebräuchlichen Namen nehmen, durch den ein Schlafender erwachen würde. Vom ersten Laut dieses Namens bis zum Anfangslaut des Mantras
5.78 [zähle man] entsprechend der Mātṛkā, getrennt nach Vokalen und Konsonanten, und verdreifache, Herrin der Götter, den jeweiligen Zahlenwert.
5.79 Man fasse ihn zusammen, verbinde ihn mit [dem Wert] der Laute des Übenden und teile durch sieben. Dies heißt Namenssumme; für die Mantra-Summe gilt die umgekehrte [Berechnung].
5.80 Ein als Schuldner bestimmter, schöner und anmutiger Name soll gegeben werden. Wenn der Guru durch glückliche Fügung einen Namen der göttlichen Linie verleiht,
5.81 [oder] einen Namen der Vollendetenlinie, der durch glückliche Fügung Vollendung bewirkt, [oder] einen Namen der menschlichen Linie: Als Schuldner [geeignet] wird er durch glückliche Fügung erlangt.
5.82 Der Guru schaut den Schüler an, der Schüler den Guru. Durch Verleihen des passenden Schuldner-Namens werden Mängel des Mantras beseitigt.
5.83 Bei der vollständigen Abhiṣeka-Einweihung soll der Name verliehen werden; [ebenso] im Bereich von Medhā-Einweihung, Sāmrājya und göttlichem Sāmrājya.
5.84 Ein schöner oder auch neu gebildeter Name soll verliehen werden, große Göttin. Zuerst [wähle man] einen gebräuchlichen Namen; wenn keiner passt, einen neu gebildeten.
5.85 Der Name kann auf dem Mantra beruhen oder mit der Vidyā verbunden sein. Ein anderer [kann] durch das Sternbild des betreffenden Tages und die Folge des aufgehenden Lautes bestimmt sein,
5.86 durch die Nityā des aufgehenden Lautes entsprechend der Kālanityā-Ordnung, durch die Yuga-Nityā oder entsprechend der Jahres-Nityā,
5.87 durch die Nityā des betreffenden Umkreises entsprechend der Überlieferung. In der Kaśmīra-Überlieferung wird er aus dem Mantra der betreffenden Vidyā gebildet.
5.88 In Gauḍa endet der Name auf Kāla, in Kerala sind alle [Formen] möglich. Nach wechselseitiger Prüfung soll man den Namen verleihen, große Göttin.
5.89 [Er kann] mit Nātha oder Siddha verbunden sein, unter Verbindung mit den vorhergehenden fünf [Bestimmungen]. Was sich als Schuldner erweist, das ist die vorzügliche Wahl.
5.90 Die drei Überlieferungslinien, große Göttin, verleihen abgestufte Vollendung. Wer in die göttliche Linie eintritt, erhält göttliche Gestalt.
5.91 Wer in die Vollendetenlinie eintritt, [erlangt] Vollendetengestalt und hohe Vollendung; in der menschlichen Linie [wird er] Herr der Kinnaras. Dies gilt in der Śākta-Lehre.
5.92 Die ehrwürdige Göttin sprach: Wie wird im Śākta genannten [Weg] der Name verliehen, Mahādeva? — Der ehrwürdige Śiva sprach: Im Vaiṣṇava-, Gāṇapatya-, Śaiva- und Svāyambhuva-[Weg],
5.93 im Cāndra-, Pāśupata-, Cīna-, Jaina- und Kālamukha-[Weg] und auch im vedischen [Weg], große Göttin, [wird] ein Name aus dem jeweiligen Umkreis
5.94 oder eine entsprechende andere Bezeichnung verliehen, vom Tor aus weiter nach innen, bis zur Wurzel [Grundgottheit] und deren Abschluss, große Göttin.
5.95 Bei Bālā, Sparśakālī, Sparśatārā und Sparśacchinnā, o Göttin, [gilt] die Folge der Zahlen eins, sechs und sechzehn [Zuordnung in der Vorlage nicht ausgeführt],
5.96 entsprechend der Kalā-Folge; bei Raktacaṇḍī entsprechend deren Ordnung, ebenso bei Durvāsas, Manu, Agastya und den weiteren sowie im Svapnāvatī-Ritual.
5.97 Bei Madhumatī werden die göttlichen Linien als verschieden gestaltet beschrieben. Bei Ṣoḍaśī, Parā und Parāprāsāda,
5.98 bei Ṣaḍvidyā und Śāmbhava besitzen die Gurus unterschiedliche Gestalten. [Der Name kann] in der Mālā, im Nyāsa oder in den Grundstrahlen [der Gottheit] stehen.
5.99 Diese Ordnung der Namensgebung habe ich erklärt, große Göttin. Entsprechend der Überlieferung wurde sie früher im Śāmbhava [gelehrt].
5.100 Was dort oder in der Siddha-Lehre nicht erklärt wurde, Herrin der Götter, ist hier nach der Folge der vier Khaṇḍas zu verstehen.
5.101 Es ist nicht als bloße Wiederholung anzusehen; durch die Unterschiede der Vidyās entstehen Besonderheiten. [Es folgen] Śrī-, Cūlikā- und Ūrmilā-Kreis, [ferner Kreise] für Könige und die als Paśu bezeichneten [Übenden].
5.102 Neun Kreise werden erklärt, Herrin der Götter. Höre aufmerksam! Der Kerala genannte ist der zehnte; jeder ist dreifach.
5.103 Ihre Unterscheidung wird in Kürze erklärt, o Göttin. Höre nun die dreifache Ordnung im Śrīcakra, große Göttin.
5.104 Im Śrīcakra werden einhundertacht Śaktis gezählt. Beim mittleren Kreis besteht eine Ordnung von vierundfünfzig.
5.105 Die untere [Form] wird mit neun Śaktis beschrieben. Der Cūlikā genannte [Kreis], große Göttin, wird dreifach gelehrt.
5.106 [Seine Zuordnung erfolgt] nach den Namen der fünfzig Pīṭhas, nach den sechsunddreißig Gruppen oder nach den Gestalten der zehn Vidyās, den Gruppen und den Duftunterschieden,
5.107 entsprechend Kula und Akula und der Unterscheidung von Kaśmīra und Gauḍa. Eine Verbindung von acht jungen Frauen gilt als die untere [Form; Altersangaben fehlen im Wortlaut].
5.108 Verstehe diese Ordnung genau, große Göttin: Nachdem die Śaktis [Ritualpartnerinnen] herbeigerufen sind, werden ihre Obergewänder genommen, Pārvatī.
5.109 Jedes einzelne Obergewand wird einem Śiva [männlichen Ritualteilnehmer] in die Hand gegeben. Man knüpft die Gewänder zusammen und ordnet [die Paare] dem Sāmarasya, der Vereinigung, zu.
5.110 Dies heißt Ūrmilā, o Göttin. Höre vom Cūlā-Kreis, Geliebte: Nachdem die Śaktis sorgfältig herbeigerufen sind, wird die Cūlikā [hier wohl ein Kleidungsstück oder Zuordnungszeichen] genommen,
5.111 in einen Krug gelegt und verehrt. Dann werden die Śivas ehrerbietig herbeigerufen. Welche [Zuordnung] jemand erhält, diese [Partnerin] gehört ihm innerhalb des Kreises zu.
5.112 Damit wurde die Cūlikā-Ordnung erklärt, o Göttin. Höre die Śrī-Ordnung: Im Śrīcakra erfolgt die Zusammenstellung aufgrund gegenseitiger Zuneigung.
5.113 In der Kerala-Ordnung, o Göttin, erfolgt die Aufstellung jeweils getrennt. Dies wurde in Kürze erklärt. Was möchtest du noch hören?
Kolophon: So endet im ehrwürdigen großen König der Tantras, dem Śaktisaṅgama, im hinteren Teil, im ersten Khaṇḍa, im Gespräch des ehrwürdigen Akṣobhya mit Tārā, das fünfte Kapitel namens „Bestimmung des Schuldner-Gläubiger-Kreises“.
Paṭala 6: Einweihungsfolgen, Überlieferungen und spirituelle Namen
6.1 Die ehrwürdige Göttin sprach: Erkläre mir jetzt, o Gott, die Früchte dieser [Ordnungen]. — Der ehrwürdige Śiva sprach: Wer dies kennt, große Göttin, ist Śiva selbst; daran besteht kein Zweifel.
6.2 [Als Früchte werden genannt:] Stillhalten des Alters, Herbeiziehen, Beherrschung der drei Welten, Augensalbe, Stirnzeichen, Unsichtbarkeit, Zaubersandalen und Zauberkügelchen,
6.3 Vollendung im Umgang mit Vetālas und Yakṣiṇīs, danach die dreifache Vāda-Kunst [Bedeutung hier nicht ausgeführt], die großen Kräfte von Khecarī und den weiteren sowie Eintritt in einen fremden Körper,
6.4 Verfluchen und Begnadigen, wirksame Rede, Annahme beliebiger Gestalt, Rasāyana, [Wirken in] den drei Welten und die Mahendra- und weiteren Zauberkünste,
6.5 die acht Kräfte von Aṇimā an, o Göttin, [Kräfte des] Schwertes und der Unsichtbarkeit, Stummmachen, Blindmachen, Lähmen und das Vernichtungsschwert,
6.6 Sieg [im Kampf] mit Feldzeichen und im Zweikampf, Beseitigung von Unfruchtbarkeit, Manneskraft, Festigkeit des Geistes, Rañjaka und Svarṇabhairava,
6.7 Dhanadā, Śāstā, Padmā und Madhumatī. [Dies ist] das Geheimnis hinter den Geheimnissen, das Geheimnis hinter den Geheimnissen.
6.8 Es soll verborgen bleiben, verborgen bleiben, immer wieder verborgen bleiben. Dies wurde in Kürze erklärt. Was möchtest du noch hören?
6.9 Die ehrwürdige Göttin sprach: Herr der Götter, ich möchte das höchste, vorzüglichste Geheimnis hören. — Der ehrwürdige Śiva sprach: Alles wurde im Einzelnen erklärt. Höre nun die Kādi-Ordnung.
6.10 [Sie verläuft] entsprechend den göttlichen, vollendeten und menschlichen Herren und Mahākāla, ferner entsprechend Atikāla, Karālāsya und Vīranātha.
6.11 Bei Atikāla [werden] fünf und neun [genannt], bei Karāla zehn, Pārvatī. Bei Mahākāla [besteht] eine Dreiheit von Kālas; entsprechend der Guru-Folge ergeben sich neun Unterschiede.
6.12 Bei Vīranātha werden hundert Guru-Unterschiede beschrieben. Durch die doppelte Unterscheidung der neun Nāthas besteht in Ka und Ha Gleichheit der Vollendung.
6.13 Nach dieser Ordnung erfolgt die Einweihung in der anerkannten Kādi-Lehre, Herrin der Götter. Innerhalb derselben wird durch den Vorrang Śambhus,
6.14 o Göttin, die Śāmbhava-Ausrichtung bestimmt: „Ich bin Śiva, eigenschaftslos.“ Durch den Vorrang Śaktis entsteht die Śākta-Ausrichtung: „Ich habe die Gestalt der Göttin; ich bin sie selbst.
6.15 Ich bin Kālikā; ich bin stets die Gestalt Mahātārās.“ Aus beiden [entsteht] die Śiva-Śakti-[Ausrichtung]. So lautet die Erklärung in Kürze.
6.16 Für die göttliche Linie wird das Trinken im Verweilen [stehend; Ausdruck knapp] gelehrt, höchste Herrin. In der Vollendetenlinie soll man [das Gefäß] aufstellen und dann trinken.
6.17 In der menschlichen Linie [trinkt man] nach dem Aufstehen; so wurde die Dreiheit der Reihe nach erklärt. In Caitanya [erfolgt es] mit einem Gefährten, bei Kuleśvarī gemeinsam mit der Yoni [sexuell-ritueller Bezug].
6.18 Nach der Entlassung [der Gottheit erfolgt es] in Bhadranāthas Lehre, o Göttin; nach der Sättigung der Vīras in der Atikāla-Lehrordnung.
6.19 In der Dakṣiṇāmūrti-Lehre wird das Śakti-Gefäß gesondert aufgestellt. In der Vīranātha-Lehre wird das Śakti-Gefäß entgegengenommen, o Śivā.
6.20 Bei Kālī gibt es den Kula-Kreis, im Kālikā-Mantra Akula und bei Tārā Kula-Akula, innerhalb der drei Überlieferungen.
6.21 Entsprechend dem göttlichen Weg, dem Vīra-Weg und dem Paśu-Weg soll bei der vollständigen Weihe die Namensweisung verliehen werden.
6.22 Die vollständige Weihe nach Hādi- und Kādi-Ordnung wird nun erklärt, Herrin der Götter. Höre und sei aufmerksam.
6.23 In einem günstigen Monat, unter einem günstigen Sternbild, bei günstigem Aszendenten und Aufgang, am Tag der Kālarātri oder der Vīrarātri,
6.24 am Tag der Moharātri oder Mahārātri, am Tag der Krodharātri oder Ghorarātri, o Göttin,
6.25 am Tag der Tārārātri, bei Verbindung mit Abalārātri, bei einer Dāruṇā-Verbindung oder beim Übergang in Steinbock oder Wassermann,
6.26 soll man einen abgeschiedenen Ort aufsuchen und zunächst die Reinigung des Ortes und die weiteren [Vorbereitungen] vollziehen: auf einem Berg, in einem wilden Wald, in einem leeren Haus oder auf einem Verbrennungsplatz,
6.27 an einem einzelnen Liṅga, in einer Śiva-Stätte, auf einem der acht Verbrennungsplätze, im Haus Cakrapāṇis, an einem Fluss, in einer Stadt oder an den acht Pīṭhas, o Śivā,
6.28 innerhalb der fünfzig Pīṭhas, beim Puṣpiṇī-Fest [ritueller Bezug auf die menstruierende Frau], im Bereich der Gaṅgā, an einem Teich, im Haus einer Kurtisane oder an einem Zusammenfluss,
6.29 in einem Wald von Kula-Bäumen, in einem Bananenhain, o Göttin, in einem Arekapalmen- oder Kokospalmenhain,
6.30 in einer göttlichen Bananenlaube, in einem reich gestalteten Garten, in einem Palāśa-Wald oder besonders an einer heiligen Stätte,
6.31 im Haus einer unabhängigen Frau oder im Tanzbereich einer Kupplerin. An einem geeigneten Ort soll dort eine Ritualhalle errichtet werden.
6.32 [Sie misst] sechzehn, zwölf, neun oder fünf Ellen, große Göttin, mit einer Anordnung aus neun Feuergruben,
6.33 oder entsprechend der Ordnung mit einer einzigen Feuergrube. Die Halle soll nach dem Weg der Meru-Praxis errichtet werden, höchste Herrin.
6.34 Die ehrwürdige Meru-Halle soll der jeweiligen Einweihung entsprechen, mit Baldachin, Fahnen und Schmuck versehen sein sowie mit Umfassungsmauer und [weiterer Begrenzung; Lesung unsicher].
6.35 Sie soll Tore besitzen und mit verschiedenen Torbögen geschmückt sein. Davor soll eine Verehrungshalle angelegt werden, höchste Herrin,
6.36 sodass die Teilnehmerinnen nach den drei Aṣṭāṣṭaka-Ordnungen und dem Fünfmal-Fünf-Weg ihren Platz finden, Pārvatī.
6.37 In einer entsprechend angelegten Halle soll man Lotuszeichnungen anfertigen. Ein Sarvatobhadra [allseits heilvolles Diagramm] mit tausend Feldern soll gestaltet werden.
6.38 Darin soll man den Kreis auf Kupfer, Gold, Silber, auf dem Boden oder auf Stoff zeichnen, o Göttin. Höre nun die entsprechende Kreisordnung.
6.39 Das Sarvatobhadra-Pīṭha wird als Sitz der Gottheit beschrieben. Ein Lotus gehört zum Yoginī-Gefäß, fünf Lotusse zu Kṣetrapāla.
6.40 Neun Lotusse werden bei Gaṇapati genannt, bei Baṭuka ein Liṅgabhadra. Nachdem dies gestaltet ist, soll man die Meru-Halle errichten, höchste Herrin.
6.41 Die Meru-Praxis gehört auch zum Verehrer der Śrīvidyā. Sie ist zweifach, o Göttin: Sakala und Niṣkala.
6.42 Sakala gehört als Glied zur Einweihung, Niṣkala dient der Erfüllung eines Wunsches. Für Verehrer der drei Vidyās Śrīvidyā, Kālikā und Tārā, o Śivā,
6.43 wird die Meru-Praxis bei der Einweihung vorgeschrieben. Ohne sie gibt es [nach dieser Lehre] keine Einweihung, große Göttin.
6.44 Höre die überlieferte Folge für die Verehrer der Śrīvidyā: Zuerst wird Bālā gelehrt, danach Pañcadaśī,
6.45 dann die ehrwürdige Ṣoḍaśī-Vidyā, darüber Parāvidyā. Danach folgt die Caraṇa-Einweihung, dann die Nirvāṇa-Einweihung,
6.46 danach die Ṣaṭśāmbhava genannte und darüber die Meghā-Einweihung [so die Lesung, während anschließend Medhā steht]. In der fortlaufenden Folge ergibt sich die Medhā genannte Einweihung.
6.47 Dann gelangt [die Folge] zur Einheit; danach folgt die Sāmrājya-Einweihung. Unmittelbar darauf folgt Divyasāmrājya-Medhā.
6.48 Im Chinnā-Vidyā-Ritual heißt [die entsprechende Stufe] Vidyārājya, o Göttin; im Bagalā-Mantra-Bereich Sāmrājya und Pārameṣṭhya.
6.49 Bagalā ist ein Glied der Śrīvidyā, Chinnamastā ein Glied Tārās. Nach dieser Einweihung gibt es nirgendwo eine weitere Einweihung.
6.50 Durch Bālā erfolgt die Reinigung des Körpers, dann entsteht die Berechtigung zur Vidyā. Wenn diese Berechtigung erreicht ist, soll man die ehrwürdige sechsfache Verehrung ausführen.
6.51 Wer zur sechsfachen [Praxis] berechtigt ist, soll die fünf sechsfachen Nyāsas am Körper vollziehen. Wer diese anwendet, soll stets Parāvidyā rezitieren.
6.52 Dann soll man Parāṣṭaka auflegen, danach die Caraṇas innerlich betrachten, dann Nirvāṇa auflegen und danach Śāmbhava ausführen.
6.53 Nachdem dessen drei sechsfache [Nyāsas] aufgelegt sind, soll die Betrachtung der Strahlen erfolgen. Dann soll man die beiden, Śrī-Strahl und Parā-Strahl, auflegen.
6.54 Danach ist die Medhā-Einweihung vollständig, Pārvatī. Nach Medhā soll man Sāmrājyamedhā auflegen, große Göttin.
6.55 Legt man danach die göttlich genannte [Form] auf, wird der Mensch Sadāśiva gleich. Das Wissen um die Meru-Unterschiede [steht] im Śrīmahāsiddhaśaiva,
6.56 im Kālikāmnāya-Tantra und im oberen Überlieferungsstrom. Auch hier wird es, Herrin der Götter, im abschließenden Ritual erklärt.
6.57 Die Gestaltung der Feuergruben und der weiteren [Einrichtungen] ist dort beschrieben, große Göttin. Aus der überlieferten Folge wurde es angedeutet. Höre nun das eigentliche Thema, Pārvatī.
6.58 Man errichte die zuvor beschriebene Halle, vielfältig bemalt und geschmückt, reich an Glockenklang, und gestalte den Boden glatt wie das Innere eines Spiegels.
6.59 Dann, große Göttin, soll man das nun zu Beschreibende ausführen: In der Mitte wird der Kreis angelegt, und in den Kreis wird der Krug gestellt.
6.60 Man fülle ihn mit abgekochtem Kräuterwasser und spreche das Mantra „Ich weihe durch Übergießen“ — zu derjenigen, die dem überlieferten Verhalten folgt und von Hingabe erfüllt ist.
6.61 Man gestalte einen weiten Kreis und zu jeder Yoni sechzehn Dreiecke. Danach stelle man den Krug in die Mitte.
6.62 Er kann aus Gold, Silber, Kupfer, Glas oder Ton bestehen. Er wird gefüllt mit [einem bereiteten und gegebenenfalls gefilterten Sud; Wortlaut unklar] aus den den Lauten zugeordneten Kräutern.
6.63 Man lege die neun Edelsteine [Lesung mit Fragezeichen], verschiedene weitere [Gegenstände; „kanyāni“ ist unsicher], Gold und Kupfer hinein und umwickle ihn mit zwei Gewändern,
6.64 roten [Gewändern], mit Sandel versehen, mit Zweigen von Jackfruchtbaum und Aśvattha, zusammengebunden mit der Śatakratu-Ranke und verbunden mit einer Zitronatzitrone.
6.65 Weitere Deckelkrüge soll man einzeln auf die anderen setzen. Der Reihe nach werden anderthalbtausend, dreißig und sechzig genannt [die Zuordnung der Zahlen bleibt unklar].
6.66 In den mittleren Kreisen bereite man Wasser und Weiteres vor, verehre von außen beginnend und rezitiere am Vortag die Kālātmā-Nityā-Mantras.
6.67 Die Kālātmā-Nityā-Mantras [gelten] auch im Kādi, große Göttin. Im Kādi steht anstelle des Śrīcakra das Kālī-Cakra.
6.68 Bei den Unterschieden, beginnend mit dem Dreieck, wird Gleichheit gelehrt. Bei Tārā steht anstelle [des Kreises] Kālikās das Tārā-Cakra, große Göttin.
6.69 An die Stelle der Kālātmā-Nityā tritt die Gottheit der Lautglieder der Sprachgöttin. Überall wird Entsprechung gelehrt; alles soll wie im Kādi sein.
6.70 Unter dem Geburtssternbild soll man morgens aufstehen und die eigene Nityā verehren. Im Kālī- und Tārā-Ritual soll anstelle der Nityā das Mantra rezitiert werden.
6.71 Danach rezitiere man tausendmal und vollziehe ringsum Homa. Zuvor soll sechzehn Tage lang eine Sühnepraxis ausgeführt werden.
6.72 [Dazu gehören] sechzig Rezitationen, die vollständige Rezitation der Namen der Kālanityās, die vollständige Mantrarezitation und die vollständige Kreisrezitation,
6.73 ferner die vollständige Yantra-Rezitation, o Göttin, durch einen selbst oder den eigenen Guru — nach Tag, Wochentag, Monatshälfte, Monat und sechsunddreißig Tagen.
6.74 Im Hādi gibt es vier Sandhyās; im Kādi-Paar sind es drei. Nach der Sühnepraxis sollen die Materialien für die achtfache Verehrung
6.75 sorgfältig vorbereitet und aufgestellt und das in der Vidyā vorgeschriebene Stirnzeichen aufgetragen werden. Unter Hörnern, Trompeten, Muscheln und anderen Instrumenten, Gesang und Tanz,
6.76 zusammen mit freudigen Yoginī-Gruppen, deren einzelne [Teilnehmerinnen] als Gottheiten erwählt und verehrt wurden, soll der Guru selbst die Weihe durch Übergießen vollziehen.
6.77 Mit den sechsfachen Abhiṣeka-Mantras, die in den Ka-, Ha- und Hādi-Folgen gelehrt werden, oder mit den Varianten des Grundmantras soll er tausendmal übergießen.
6.78 Der Zeitkreis soll aus Silber, der darin liegende Kreis aus Gold bestehen. Man stelle sie in ein großes Gefäß und vollziehe dort die Weihe der Vidyā.
6.79 Mit den Vidyā-Wassern, große Göttin, und durch die Gnade des Gurus soll sorgfältig die Weihe erfolgen, von Cakṣuṣmatī an bis zum Abschluss.
6.80 Entsprechend den drei Überlieferungen stelle man den Schüler in ein Svastika-Maṇḍala, übergieße ihn sorgfältig und rezitiere zuvor über seinen Gliedern.
6.81 Den Körper des Schülers [vergegenwärtige man] als Göttinnengestalt, verbunden mit den Lauten des Kruges, nach dem Verfahren des Eintritts in einen fremden Körper und entsprechend dem Gleichnis von Jīva und Larve.
6.82 [Der Jīva] gelangt zum Wespenzustand, Herrin der Götter. Nachdem man dieses Lebensprinzip in den Körper einer Figur eingesetzt hat, erwecke man den Schüler, ganz auf Brahmans Wonne ausgerichtet.
6.83 Der Jīva, der zuvor eine Larve war, gelangt zum Wespenzustand. Dann durchdringt er die sechs Cakras und genießt deren Essenz.
6.84 Ihr Blütenstaub beziehungsweise ihre Essenz, große Göttin, wird auf dem Yantra-Sitz niedergelegt. Damit soll man dort die Mantras schreiben und sie aussprechen.
6.85 Dadurch entsteht eine „Wespenreihe“, durch die Verbindung von Kreis, Mantra und Lauten. Wie viele und welche Mantralaute und Kreislaute vorhanden sind,
6.86 soll man innerlich betrachten und zählen; entsprechend vollständig sind die Anteile. Der Jīva als Larve wird zur Wespe; danach [wird] auf diese Weise die bewegliche und unbewegliche Welt [einbezogen].
6.87 Daher heißt [die Praxis] Bhṛṅgāvalī, „Wespenreihe“, die selbst für Yogis schwer zu erlangen ist. Wer Stufeneinweihungen besitzt, erreicht den Wespenzustand dagegen der Reihe nach leicht.
6.88 Dadurch nimmt man Mantragestalt an; dies wird Sāmrāṭ-Medhā genannt. [Es folgen] die eigene Śakti und beide [Aspekte], entsprechend der eigenen Śakti-Ordnung.
6.89 Im Śaiva-Śākta und Śākta-Śaiva [geschieht dies] durch die Verbindung beider Ordnungen. Nachdem man die Kreise so nach dem gelehrten Weg erkannt hat, Pārvatī,
6.90 und sie durchdrungen hat, ist das eigene Wesen deren Wesen. Weder Larvenzustand noch Wespenzustand [bleibt]: Durch das eigene Wesen ist man die Gottheit.
6.91 Durch die innere Vergegenwärtigung der Gottheitsgestalt entsteht augenblicklich Gleichgestaltigkeit. Zuerst soll man eine Figur herstellen und darin das Lebensprinzip einsetzen.
6.92 Nachdem man die Gewissheit erkannt hat, o Göttin, soll man sich [entsprechend] sammeln, o Śivā. Im von Verfehlungen erfüllten Kali-Zeitalter gibt es [nach der polemischen Aussage des Textes] weder Samādhi noch Yoga.
6.93 Selbst wenn Yoga vorhanden wäre, o Göttin, entstünde daraus keine Frucht. Aus diesem Grund soll man Mantrayoga üben.
6.94 [Der Guru] soll auch die eigene Ordnung erklären. Von da an soll jener [Schüler] sie ununterbrochen ausführen. Bei Unterbrechung der Folge
6.95 soll der Geweihte die Vidyā tausendmal rezitieren; [die Praxis dauere] sechzehn Tage oder neun Nächte, Geliebte,
6.96 fünf oder drei Nächte, und werde ordnungsgemäß vollendet. Zuerst soll man gewiss [die Stufen] von Cakṣuṣmatī bis Medhā vollenden.
6.97 Alle Mantras der verschiedenen sechs Überlieferungsströme und der weiteren [Ordnungen] sind anzuwenden, ebenso die Mantras der achtzehn Überlieferungen nach Kādi und Hādi.
6.98 Die zu den sechs Lehranschauungen und den Unterscheidungen der zehn Vidyās gehörenden Mantras sind hier alle zu berücksichtigen. Einige sind zu hören, Geliebte,
6.99 einige zu rezitieren, Herrin der Götter; maßgeblich ist die jeweilige Einweihung. Wer so die Verbindung erlangt, erhält Śiva-Gestalt.
6.100 Cakṣuṣmatī, Vāṅmatī und Sparśanityā, große Göttin, Laut-Einweihung, Handlungs-Einweihung und Kalāvatī,
6.101 Pañcāyatanikā und die durch Durchdringung wirkende [Einweihung], o Śivā — die Durchdringung wurde bereits als fünffach erklärt.
6.102 [Es folgen] vollständige Einweihung, die Einweihung des oberen Überlieferungsstroms, Nirvāṇa-Einweihung und die Śāmbhava-Unterscheidungen,
6.103 nach der Zahlenfolge Veda, Bāṇa und Paśupati in Ka und Ha [Zuordnung nicht ausgeführt], Medhā, Sāmrājyamedhā und Divyasāmrājya.
6.104 Das damit verbundene Kerala wurde in Kürze erklärt. In Kaśmīra werden die [Stufen] von Cakṣuṣmatī bis zum oberen [Überlieferungsstrom] genannt.
6.105 Die Gauḍa-Einweihung wird von Cakṣuṣmatī bis zur vollständigen [Weihe] beschrieben. [Es folgen] sechzig Tattvas und die acht Kräfte, der Reihe nach genannt.
6.106 Mit Gefäßen entsprechend Mahākāla, Kalā, Randhra, Bāṇa, Tattva und weiteren [Zahlen- beziehungsweise Ritualzuordnungen], mit zehn, acht oder fünf Gliedern, wie ich zuvor erklärt habe.
6.107 Im dritten Khaṇḍa, Herrin der Götter, wird all dies beschrieben. Im Sāmrāṭ-Medhā-Ritual entsteht die Vollendung entsprechend dem Herzenswunsch.
6.108 Oder man stelle dort sechsundneunzig [beziehungsweise] acht Krüge auf [das Zahlenkompositum ist nicht eindeutig]. Man rufe die Kräfte hinein, verehre sie und vollziehe damit die Weihe.
6.109 Am Geburtstag soll man die Weihe vollziehen und so die Geburt ganz fruchtbar machen, mit den Nāthas, Tattvas, Nityās und der bis zu den Kālī-Nityās reichenden Vidyā.
6.110 Man meditiere an der Grundlage, im Herzen und am Scheitel auf Feuer, Sonne und Mond und rezitiere zu den drei Sandhyās jeden Konsonanten und Vokal.
6.111 Man lege sie an den Mātṛkā-Stellen auf, damit der Körper vollendet werde. Bei ungünstigen Planetenstellungen, unter dem Geburtssternbild, bei einer der beiden Finsternisse,
6.112 beim Neumond und bei Bedrängnis durch Feinde soll man die Weihe vollziehen. Durch ihre Kraft berühren ihn die Fehler niemals,
6.113 ebenso wenig niedere, grausame magische Handlungen und von Feinden geschaffene Kṛtyās [Schadenszauber]. — Die ehrwürdige Göttin sprach: Worin besteht die Kraft dieser Weihe, höchster Herr?
6.114 Erkläre mir ihre Kraft, durch die alle Bedrängnisse restlos verschwinden. — Der ehrwürdige Śiva sprach: Durch Berührung mit Wasser, das die Gestalt von Mond, Sonne und Feuer besitzt,
6.115 vergehen sämtliche Mängel. Deshalb gibt es nichts, das dieser Weihe gleichkommt. Dem Wasser wird das Wesen von Mond, Sonne und Feuer zugesprochen.
6.116 Darum soll die Weihe zur Beruhigung allen Leids und aller Not dienen. Zu den sieben [durch Sūktas bestimmten; Bezug unsicher] Zeiten und anderen heiligen Gelegenheiten soll man ehrerbietig
6.117 die Verehrung mit einer Gabe an den Guru oder unmittelbar in seiner Gegenwart vollziehen. Bei den genannten Erscheinungsfesten soll man mit goldenen Blumen verehren.
6.118 Wer ordnungsgemäß geweiht wurde, soll dem Guru eine Gabe geben. Den Guru, denjenigen, der vor einem selbst die Vidyā empfangen hat, ebenso dessen jüngeren [Nachfolger],
6.119 den Guru des Gurus und dessen Guru sowie die vor einem selbst Unterwiesenen soll man durch Verneigung, Verehrung, Lobpreis, Dienst und weitere Formen der Zuwendung
6.120 zufriedenstellen. Andernfalls geht die eigene Kraft zu ihnen über. Mit reichlichen Mischungen aus Sandel, Safran, Edelstein[staub] und Moschus
6.121 soll man überall die beiden Füße des Gurus [darstellen beziehungsweise verehren], o Śivā. Jedes Jahr soll man die Weihe vollziehen, große Göttin.
6.122 Wer die vollständige Weihe besitzt, soll einen Guru aufsuchen und beständig für die Einweihung in die acht [Stufen] vom oberen Überlieferungsstrom an rezitieren beziehungsweise studieren.
6.123 Damit wurde die Medhā-Einweihung in Kürze erklärt, große Göttin. Nun wird sie in der Kādi-Ordnung beschrieben. Höre!
6.124 Das Wissen um Śakti ist allgegenwärtig, große Göttin, höher als das Höchste. Es wird zweifach verstanden, o Göttin:
6.125 als Kādi und Hādi. Kādi ist die Kālī-Lehre, Hādi die ehrwürdige Tripurā-Lehre; Ka-Ha heißt die Tāriṇī-Lehre.
6.126 Wer auch immer ein Mantra rezitiert, dem gewährt Kālī die Gabe. [Dies gilt] für die verschiedenen Sprachen der Śābara-Mantras und für Mantras überhaupt, große Göttin.
6.127 Die Befugnis, Gaben zu verleihen, wird Kālikā zugesprochen. Die ausführliche Erklärung findet sich in der Bestimmung von Kādi und Hādi.
6.128 Früher habe ich dir dies ausführlich erklärt, o Göttin. In beiden gibt es Medhā; mitunter besteht ein Unterschied in der vollständigen Rezitation.
6.129 Im Kādi [folgen] Sparśamaṇi, Cintāmaṇi, Siddhakālī, Mahāvidyārājñī und danach Kāmakalā,
6.130 Haṃsakālī und Guhyakālī, nach der Folge vier, fünf und sechs [Zuordnung nicht ausgeführt]. Der Reihe nach werden Śāmbhava und Medhā gelehrt, höchste Herrin.
6.131 Nach beiden Ordnungen wird Sāmrāṭ-Medhā gelehrt, o Göttin. [Es folgen] Nāḍī-Pārāyaṇa, die vollständige Nāḍī-Rezitation, und Mantra-Pārāyaṇa,
6.132 Cakra-Pārāyaṇa, o Göttin, vollständige [Weihe] und oberer Überlieferungsstrom, Caraṇa, vierter Caraṇa und Ṣaṭśāmbhava, o Śivā,
6.133 Medhā und Sāmrājyamedhā der Reihe nach, höchste Herrin. Bei Frage, Vidyā, Geburt, Jahr und Land [bezogenen Berechnungen]
6.134 sind Kālanityā und Kālacakra in beiden gleich. Der in beiden gelehrte Śiva ist unmittelbar Paraśiva.
6.135 Śiva, Devī, Vaṭeśa und Ānandabhairava [bilden die genannten Linien]; Kerala, Kaśmīra, Gauḍa und Caitanya, o Śivā,
6.136 werden jeweils als Vierheit von Überlieferungen beschrieben. Der Guru soll der Reihe nach Weisung, Namen und Yogapaṭṭa [Initiationstitel] verleihen.
6.137 Der Avadhūta soll überall [zugänglich beziehungsweise frei] sein; dies ist die vorher erklärte Bestimmung. Im Kāpālika-[Weg] gibt es fünf Unterschiede, im Caṇḍa-[Weg] zwei,
6.138 im Svāyambhuva drei, im Kaula acht, im Vīra fünf, große Göttin, im Vaiṣṇava zehn, Pārvatī,
6.139 im Gāṇapatya acht, im Jaina zweihundert, im Saura fünf und bei den Buddhisten hundert.
6.140 Im Pāśupata werden zehn genannt, im Muṇḍī dreißig, große Göttin, jeweils nach der Unterscheidung von Kerala, Kaśmīra und Gauḍa, Pārvatī.
6.141 In Kerala wird innere Vergegenwärtigung gelehrt, in Kaśmīra Ersatzdarbringung und in Gauḍa unmittelbare Darbringung. So werden drei Kreise unterschieden.
6.142 In Kerala gibt es drei [Formen], o Göttin: die Vaṭavāsin-Lehre, das verborgene Ugra-Kerala und das reine Kerala.
6.143 Die innere Vergegenwärtigung der betreffenden Stoffe wird am Ende von allem gelehrt, o Göttin. Dieses dreifache Kerala [gilt] in der Vaṭavāsin-Lehre, o Śivā.
6.144 Diese Unterschiede werden im Tārāsūkta erklärt, große Göttin. Mit göttlichen Kräutern, große Göttin, [folgt eine beschädigte Aussage über fünf Formen].
6.145 Ārādhya, Kalahaṭṭa, Puṣpacakrī und Jīvacakrī, große Göttin [werden genannt]. Höre weitere Überlieferungen.
6.146 Vorangestellt werden [Namen] der zehn Avatāras, danach Caitanya; oder ein Wort beginnend mit Brahmā und endend mit den fünfzig Īśvaras.
6.147 Oder [Namen] beginnend mit den fünfzig Īśvaras und endend auf Caitanya, große Göttin; ebenso die fünfzig [Namen] von Keśava an und diejenigen von Gaṇapati an,
6.148 von Tripurā an, große Göttin, von Kāma an oder von Rati an. Besonders bei Chinnā
6.149 [beginnen sie] mit Ḍākinī oder Bhairava, o Göttin, ferner mit Nṛsiṃha und [enden auf] Caitanya; oder sie folgen einer regionalen Überlieferung.
6.150 Kalahaṭṭa, Ātatāyin, Gomukhī, Vallabha, Vijñānī, Vāmavijñānī und Siddhadīkṣita,
6.151 Vidyārāṭ, Virāṭ, Svāmī und Samrāṇmaṇḍala [werden genannt]. Diese sind regional verbreitet und aus Anwendungen großer Vollkommenheiten hervorgegangen.
6.152 Wer ohne Überlieferung die Kula-Lehre anwendet, gilt als von allen getadelt und wird [in diesem Zusammenhang] Bhairava genannt.
6.153 Wie jemand als außerhalb des Veda stehend bezeichnet wird, so wird auch dieser beschrieben. Diese gehören zu regionalen [Linien]. Höre weitere, Pārvatī.
6.154 Tārāvatī, Bhogavatī, Vimalāvatī, Prajñāvatī, Madhumatī und Prajñāvatī [Wiederholung der Vorlage],
6.155 Udbhaṭāmbāvatī, o Göttin: Diese gehören zu den Ārhata-Unterscheidungen. [Dann folgen] Anugraha-Caitanya und Nigraha-Caitanya,
6.156 Nigrahānugraha-Caitanya, Rāja-Caitanya, Kalā-Caitanya und Śrī-Caitanya, o Śivā,
6.157 Divya-Caitanya, o Göttin, und der mit Prajñāna bezeichnete [Name], Śāmbhava-Caitanya und Vijñāna-Caitanya,
6.158 Parā-Caitanya, Ātma-Caitanya, Vairāja-Caitanya und Śrī-Caitanya,
6.159 Prajñā-Caitanya, Prāsāda-Caitanya, Nirvāṇa-Caitanya und Medhā-Caitanya,
6.160 ferner Śāmbhava-Caitanya, Śrī-Caitanya, Vidyā-Caitanya und Siddha-Caitanya.
6.161 Diese gehören zum Kaśmīra-Weg nach den Unterscheidungen von Tripurā und Kādi. [Dann folgen] Raṅgavāra, Devavāra und Māyādeva, o Śivā,
6.162 Kāla, Kāñcīśa, Brahmavāra, Rājavāra, Siddhavāra und Viśvarūpa.
6.163 Unmattabhairava [ist verbunden] mit Sprachkraft und dichterischer Vollendung; Bhūtabhairava mit dem Aufbrechen einer Gestalt und mit Verkörperung,
6.164 Virāṭbhairava mit dem Bewegen von Bildgestalten und mit Rede; Svarāṭbhairava mit der Vollendung wunschgemäßer Rede,
6.165 Samrāṭbhairava mit der Fähigkeit, jede Gestalt anzunehmen. Śrīmadbaṭuka wirkt im Kali-Zeitalter durch Fluch und Gnade.
6.166 Bei Ānandabhairava besteht überall die Fähigkeit zu jeder Gestalt. Asitāṅga ist auf Rede gerichtet und mit [der Kraft der] Augensalbe verbunden, o Śivā.
6.167 Die Vollkommenheit, unterschiedliche Gestalten hervorzubringen, Unsichtbarkeit, Eintritt in einen fremden Körper und Khecarī [gehören] zu Caṇḍabhairava.
6.168 Eine andersartige Schöpfung hervorzubringen [gehört] zur Krodha genannten Überlieferung. Indrajāla, Mahendra und die weiteren Zauberkünste [gehören] zu Kapālabhairava.
6.169 Das Austrocknen von Flüssen und Meeren und Ähnliches [gehört] zur Bhīṣaṇa genannten Überlieferung. Dies sind Unterschiede im Vīra-Kreis. Höre nun über Kerala, Pārvatī.
6.170 [Die Namen werden mit] Divya, Bodha, Ānanda und Nātha [gebildet], bis zur Bezeichnung Kalānātha; [ferner gibt es] Nandanātha allein oder nur den Namen.
6.171 In einem [Namen] wird die Dreiheit der Reihe nach verbunden, o Göttin, o Śivā. Der menschlich genannte [Typ endet] mit den drei [Bestandteilen]; Siddhacaitanya [ist] dreifach [die Bildungsregel bleibt verkürzt].
6.172 Divyacaitanya ist mit drei [Bestandteilen] verbunden, ebenso Divyaprajñāna, höchste Göttin, entsprechend der Nātha-Ānanda-Folge.
6.173 Nandanātha, große Göttin, ergibt zusammen fünf [Formen]. Der auf Caitanya endende Vilāsa-Typ bezeichnet ebenfalls fünf [Formen].
6.174 Auch der Name Siddhacaitanya ist wie zuvor fünffach, Geliebte; ebenso der mit Siddha beginnende und mit Vilāsa endende [Typ].
6.175 Der mit Satya beginnende und mit Vilāsa endende [Typ] bezeichnet fünf [Formen]; ebenso Siddhaprajña, große Göttin.
6.176 Der Name Ṛddhicaitanya bezeichnet fünf [Formen]. Die acht Kräfte, beginnend mit Aṇimā, werden vorangestellt, und diese [Namen bilden] den Abschluss.
6.177 So gibt es vierzig Unterschiede; auch nach der Mātṛkā-Folge gibt es der Reihe nach vierzig Unterschiede, höchste Herrin.
6.178 Die drei Überlieferungslinien [werden mit] Dvaita in der Mitte und Sarasvatī am Ende [verbunden]; Śāmbhava am Anfang beziehungsweise in der Mitte und Sarasvatī am Ende, o Śivā,
6.179 die fünf Medhās in der Mitte beziehungsweise am Anfang und Sarasvatī am Ende. Auf diese Weise werden zehn Unterschiede gelehrt, Herrin der Götter.
6.180 Cinmedhā, Citprajñā und danach Śrīnātha: Diese drei Überlieferungen, o Göttin, bezeichnen [jeweils] fünf [Formen].
6.181 Sārasvata steht vorn, Sundarī am Ende, o Śivā; Nigraha steht vorn und Sarasvatī am Ende.
6.182 [Ein Name] mit Siddha am Anfang und Sundarī am Ende wirkt Fluch und Gnade. [Weitere Formen verbinden] Kāla am Anfang, Sundarī am Ende und Sarasvatī [Zuordnung verkürzt].
6.183 Sāmrājya steht am Anfang und Sarasvatī am Ende, große Göttin; ebenso Saubhāgya am Anfang und Sarasvatī am Ende.
6.184 Dies wurde für die Devī-Überlieferung in Kürze erklärt. [Der Typ] mit Divya am Anfang und Śrīvilāsa am Ende bezeichnet fünf [Formen].
6.185 [Ebenso] Divya am Anfang und Mahāprajñā [am Ende], fünffach. [Weitere Bezeichnungen sind] Samrāṭ, Vairāṭ, Svārājya, Adhirājya und Rājya,
6.186 Mahārājya, Pārameṣṭhya, Ādhipatya, Sārvabhauma, Cakravartin und Śakrānanda,
6.187 Brahmānanda, Cidānanda, Pūrṇānanda, Mahāsamarasānanda und Mahānanda.
6.188 In der Fünferfolge, Herrin der Götter, ergeben sich neunzig Unterschiede. Damit wurde Baṭukas Lehre erklärt und die Namen wurden angedeutet.
6.189 Die Worterklärung, große Göttin, wird nach den Unterscheidungen der Einweihung dargelegt, o Śivā. Was möchtest du noch hören, höchste Herrin?
Kolophon: So endet im ehrwürdigen großen König der Tantras, dem Śaktisaṅgama, im hinteren Teil, im ersten Khaṇḍa, im Gespräch des ehrwürdigen Akṣobhya mit Mahogratārā, das sechste Kapitel namens „Erläuterung der Namen“.
Paṭala 7: Die drei Überlieferungen in Hādi und Kādi
7.1 Die ehrwürdige Göttin sprach: Erkläre mir die drei Überlieferungen entsprechend Hādi und Kādi, Śiva, Mahādeva, wenn ich dir lieb bin.
7.2 Der ehrwürdige Śiva sprach: Die grundlegende Begriffsordnung wurde angedeutet; nun wird sie ausführlich erklärt. Höre! Kerala wird als mit der Medhā-Einweihung verbunden beschrieben.
7.3 [Es umfasst] das sechsfache Śāmbhava mit der Fragelehre und Aṣṭāṣṭaka. [Es gibt] Ṛg-Kerala, große Göttin, und Śrī-Yajur-Kerala,
7.4 Śrī-Sāma-Kerala, o Göttin, und Atharva-Kerala. Im Atharva-[Zweig] bestehen viele Unterschiede nach göttlichen, vollendeten und menschlichen [Linien],
7.5 nach Ānandabhairava, Śiva, Dakṣiṇāmūrti, Devī, den neun Nāthas und den verschiedenen Vollendeten.
7.6 In den drei Linien, große Göttin, [erfolgt die Ordnung] nach Śiva und Śakti; durch deren Auslassung [entsteht] Lopā, entsprechend der Folge von Parā und dem sechsfachen [Nyāsa].
7.7 Die Göttin [wird] durch die darüberliegenden Caraṇas [geordnet], entsprechend den achtzehn Śāmbhava-[Formen], durch Verbindung mit der jeweiligen Linienfolge und in vorwärts verlaufender Ordnung,
7.8 nach Agastya, Durgā, Caṇḍīśa und Svapnāvatī, nach Mahāvidyā und den weiteren sowie nach den Unterschieden ihrer Linienfolgen.
7.9 Diese Unterschiede im Atharva-Kerala werden als Śākta beschrieben. Bei Śaivas, Vaiṣṇavas, Sauras, Gāṇapatyas und Buddhisten bestehen jeweils andere [Ordnungen].
7.10 Die Verehrung erfolgt mit der rechten, Tarpaṇa mit der linken Hand. [Daneben werden] Tarpaṇa und Trinken mit der rechten Hand gelehrt,
7.11 und Verehrung mit der linken, o Göttin, entsprechend der jeweiligen Ordnung. [Als Ritualstoffe folgen] Wasser, Milch, geronnene Milch und eine Saṃvid-Saft-Zubereitung [Saṃvid ist hier eine rituelle Pflanzenbezeichnung],
7.12 Aubergine, Sūraṇa [Yamsgewächs] und Milchrahm, o Göttin, sowie die Kumārī-Verehrung. Dies ist die Begriffs- und Ritualordnung in Kerala.
7.13 Durch Verehrung des höchsten Herrn und die weiteren [Handlungen] soll stets Gleichgestaltigkeit mit ihm bestehen. Zu anderen Tätigkeiten wendet sich [der Übende] nicht hin, Herrin der Götter.
7.14 Das seiner Hand entströmende Wasser wird augenblicklich zu Perlen [so die Siddhi-Verheißung]. [Er erlangt] Eintritt in fremde Körper und Zugang zu den Stätten der beweglichen und unbeweglichen Wesen,
7.15 Beständigkeit des Alters und Herbeiziehen aller beweglichen und unbeweglichen [Wesen]. Was sich in der Weltenei-Sphäre oder irgendwo auf der Erde befindet,
7.16 ist dem Übenden gewiss so [überschaubar] wie eine Āmalaka-Frucht in seiner Hand. Diese Frucht gilt in der Kādi- und Hādi-Lehre, o Göttin, und ebenso in Ka-Ha.
7.17 Nun werde ich Kaśmīra erklären. Höre ehrerbietig, Pārvatī. Der Kaśmīra-[Weg] ist mit dem oberen Überlieferungsstrom und den weiteren [Stufen] sowie Śaktipāta verbunden.
7.18 Kaśmīra besitzt Aṣṭāṣṭaka und die Vollendung der Tattvas. [Es gibt] Ṛg-Kaśmīra, Yajur-Kaśmīra und Sāma-Kaśmīra,
7.19 ferner Atharva-Kaśmīra mit göttlichen, vollendeten und menschlichen [Linien], nach den Unterschieden Dakṣiṇāmūrtis und Bhairavas,
7.20 des Gottes Sadāśiva und der Folge der neun Nāthas, der vierundachtzig Vollendeten und der göttlichen Linie von Śiva an.
7.21 Im Śaiva-Śākta [folgen] dessen Auslassung [Lopā], Ṣoḍaśī und die darüberliegende [Parā], verbunden mit den drei Caraṇas und den Folgen Manus und Agastyas,
7.22 Lopā, Durgā, Caṇḍeśī und Svapnāvatī der Reihe nach. Durch Verbindung mit den Linien der zehn Vidyās entstehen die Unterschiede in Kaśmīra.
7.23 Bei Śaiva, Vaiṣṇava, Gāṇapatya, Bauddha und Saura ist die Ordnung verschieden. Verehrung erfolgt mit der linken, Tarpaṇa mit der rechten Hand.
7.24 Getrunken wird mit der rechten Hand, Herrin der Götter; Ersatzdarbringungen sind vorgesehen. Nun werde ich Gauḍa erklären. Verstehe es genau.
7.25 [Gauḍa] ist mit vollständiger Weihe und Aṣṭāṣṭaka verbunden. [Es gibt] Ṛg-Gauḍa, Yajur-Gauḍa und als drittes Sāma-Gauḍa,
7.26 ferner Atharva-Gauḍa, Herrin der Götter. Höre dessen Unterschiede, Pārvatī: nach göttlicher, vollendeter und menschlicher Linie und nach Dakṣiṇāmūrti,
7.27 Ānandabhairava, der Sadāśiva-Überlieferung, Devī, den neun Nāthas und den Vollendeten, große Göttin.
7.28 In der Dreiheit [verläuft die Ordnung] nach Śiva und Śakti, nach deren Auslassung, Ṣoḍaśī, Manu, Lopā und Agastya,
7.29 Durgā, Caṇḍeśvarī Devī und Svapnāvatī, nach den Linien der zehn Vidyās und den Unterschieden ihrer Umkreise.
7.30 So werden im Śākta-Weg die Unterschiede des Atharva-Gauḍa beschrieben. Bei Śaivas, Vaiṣṇavas, Sauras, Buddhisten und Gāṇapatyas, o Śivā,
7.31 ist die Ordnung verschieden. Die Verehrung erfolgt mit der linken, Tarpaṇa mit der rechten Hand; beim Trinken und Darbringen werden die tatsächlichen [Ritualstoffe] verwendet.
7.32 Nach den Unterschieden von Mahāvidyā, Siddhavidyā und Vidyā, Pārvatī, nach der Gestalt der Vidyā, ihrer Verhaltensordnung und ihrer jeweiligen Folge,
7.33 nach den Unterschieden von Kreis, Überlieferungsstrom und Verhalten soll die Vidyā im Gauḍa-Weg verehrt werden. Auch bei den beiden anderen besteht diese Ordnung.
7.34 Im Körper der Śakti, große Göttin, [sind] die Säfte beziehungsweise Essenzen des Welteneis [gegenwärtig], Geliebte. In allen dreien besteht Entsprechung, ebenso bei der vollständigen Namensrezitation,
7.35 der vollständigen Mantrarezitation, o Göttin, der Nāḍī-Rezitation und der Kreisrezitation. Damit wurde die Hādi-Lehre erklärt, o Śivā.
7.36 Höre nun die Überlieferungsordnung im Kādi, große Göttin. Der ehrwürdige Kādi-Kerala-[Weg] ist mit Medhā-Einweihung und den weiteren [Stufen] verbunden.
7.37 Ṛg-Kerala, Yajur-Kerala und Sāma-Kerala besitzen die Fünfmal-Fünf-[Ordnung] und Śaktipāta,
7.38 die Fragelehre des sechsfachen Śāmbhava und das Wissen um die drei Zeiten. Höre nun aufmerksam Atharva-Kerala, o Göttin.
7.39 [Es verläuft] nach göttlicher, vollendeter und menschlicher Linie, nach Mahākāla, Ānandabhairava und Sadāśiva,
7.40 nach Devī, Herrin der Götter, nach den neun Nāthas und den vierundachtzig Vollendeten, in der Dreiheit nach Śiva und Śakti,
7.41 nach deren Auslassung, dem darüber Hinausgehenden und den zugehörigen Stufen, in Verbindung mit vier Caraṇas und entsprechend den achtzehn Śāmbhava-[Formen],
7.42 in Verbindung mit der jeweiligen Linienfolge und den Stufen Śambhus, durch das Guru-Wesen der zehn Vidyās und die Verbindung mit deren Umkreisen,
7.43 nach den fünf Richtungen von Śaiva an, nach den verschiedenen Zyklen, nach Āgama, Zeit, Land und Überlieferungsstrom,
7.44 nach Lehranschauung und Heiligtum: So wird eine Vielzahl von Unterschieden beschrieben. Verehrung mit der rechten und Tarpaṇa mit der linken Hand wird gelehrt.
7.45 [Eine weitere Variante lautet:] Tarpaṇa mit der rechten und Trinken mit derselben Hand, Pārvatī; die Gottheit wird mit der linken, der Guru mit der rechten Hand durch Tarpaṇa geehrt.
7.46 Man kann beide ausschließlich mit der linken Hand durch Tarpaṇa ehren. Ein Kerala-[Anhänger] kann Tarpaṇa auch ausschließlich mit der rechten Hand ausführen.
7.47 Nachdem man den Guru mit der rechten Hand geehrt hat, [ehre man] die Gottheit mit der linken. So wird Tarpaṇa in der Brahmakaula-Lehre beschrieben, o Göttin.
7.48 Wasser, Milch, geronnene Milch, eine Saṃvid-Mischung, eine Saṃvid-Saft-Zubereitung, Aubergine und Sūraṇa,
7.49 Milchrahm, ein Āsava aus Milch und Saṃvid sowie Kumārī-Verehrung gehören zum Kādi-Kerala, höchste Herrin.
7.50 Kaśmīra ist mit dem oberen Überlieferungsstrom und den weiteren [Stufen] sowie Śaktipāta verbunden. [Es gibt] Ṛg-Kaśmīra, Yajur-Kaśmīra und Sāma-Kaśmīra,
7.51 ferner Atharva-Kaśmīra. Höre die Unterschiede, Pārvatī: nach göttlicher, vollendeter und menschlicher Linie und Mahākāla,
7.52 nach Atikāla, Karāla, Kāla und Vīra, nach Kālī, den neun Nāthas und den vierundachtzig Vollendeten,
7.53 in der Dreiheit nach Śiva und Śakti, nach deren Lopā [Auslassungsform] und Kālikā, danach Kāmakalā Kālī und Haṃsakālī der Reihe nach,
7.54 nach den fünf Richtungen von Śaiva an und nach sieben Zyklen: So entsteht die Vielzahl der Unterschiede. Tarpaṇa wird mit der linken Hand vollzogen,
7.55 Verehrung mit der rechten; Ersatzdarbringungen werden gelehrt. Nun werde ich Gauḍa entsprechend der passenden Ordnung erklären.
7.56 Gauḍa ist mit vollständiger Weihe und Fünfmal-Fünf verbunden. [Es gibt] Ṛg-Gauḍa, Yajur-Gauḍa und Sāma-Gauḍa.
7.57 Atharva-Gauḍa wird nun genau erklärt, Herrin der Götter. Höre: göttliche, vollendete und menschliche Linie, Mahākāla und Karāla,
7.58 ferner Vīranātha, o Göttin, entsprechend den neun Nāthas und den vierundachtzig Vollendeten, in der Dreiheit nach Śiva und Śakti.
7.59 Durch deren Auslassung entsteht Lopā; [es folgen] Kalā, Kāmakalā und Parā. Entsprechend werden Unterschiede der Umkreise beschrieben, höchste Herrin.
7.60 Durch die Fünfheit von Śaiva an besteht Entsprechung in den sieben Zyklen. Die Vielzahl, o Göttin, wurde bereits zuvor erklärt.
7.61 Tarpaṇa mit der linken Hand und Verehrung mit der rechten werden gelehrt. Darbringung und Trinken erfolgen mit tatsächlichen [Ritualstoffen], entsprechend der Mahāvidyā-Ordnung,
7.62 der Siddhavidyā-Ordnung und der Vidyā-Ordnung, dem jeweiligen Weltalter angemessen und nach den Unterschieden von Siddhavidyā und den weiteren,
7.63 nach der entsprechenden Śakti-Gestalt und Verhaltensordnung, nach den Unterschieden von Kreis, innerer Haltung, Überlieferungsstrom und Stufe.
7.64 Im durch Śakti-Verbindung bestehenden Weltenei [sind] alle … Essenzen … deutlich [Textlücke und unsichere Lesung]. [Es folgen] vollständige Namensrezitation und vollständige Mantrarezitation, o Göttin,
7.65 ferner Nāḍī-Rezitation in Kādi, Hādi und Ka-Ha. In Kādi und Hādi [reicht die Folge] bis Śāmbhava beziehungsweise zur Sāmrāṭ-Medhā genannten [Stufe; Satzanschluss verkürzt].
7.66 Divyasāmrājya-Medhā wird als Abschluss von Ka-Ha beschrieben. Nach Tag, Wochentag, Monatshälfte, Monat und sechsunddreißig Tagen
7.67 soll die Sühnepraxis entsprechend Kālanityā und den fünf Nityās ausgeführt werden, durch den eigenen Guru oder durch einen selbst.
7.68 Nach der zuvor beschriebenen Folge, entsprechend sechzehn und neun sowie dreizehn [oder Kāma als Zahlcode; Zuordnung unsicher], fünf und drei soll man in die Einweihungshalle eintreten.
7.69 Man vollziehe Homa wie zuvor und alle weiteren Handlungen, große Göttin. Die Namensweisung soll gegeben und der Yogapaṭṭa [Initiationstitel beziehungsweise seine Ordnung] eingeübt werden.
7.70 Die Mantras der Glieder und Umkreise sowie die fünfzig Lotus-Mantras sollen gehört, bedacht und geschaut werden, höchste Herrin.
7.71 Alles andere soll wie zuvor erfolgen; dies wurde in Kürze erklärt. So ist es kurz dargelegt. Was möchtest du noch hören?
Kolophon: So endet im ehrwürdigen großen König der Tantras, dem Śaktisaṅgama, im hinteren Teil, im ersten Khaṇḍa, im Gespräch des ehrwürdigen Akṣobhya mit Mahogratārā, das siebte Kapitel namens „Erläuterung der Kādi-Einweihung“.

Paṭala 8: Religiöse Richtungen, Fastentage und das Pradoṣa-Ritual
Dieses Kapitel beschreibt andere religiöse Richtungen aus der parteilichen Sicht des Tantra. Seine teils scharfen Wertungen und Reinheitsvorschriften werden als historische Textaussagen übersetzt; sie sind keine verlässlichen neutralen Beschreibungen dieser Gemeinschaften. Die Kalenderangaben werden nach der Vorlage wiedergegeben.
8.1 Die ehrwürdige Göttin sprach: Herr der Götter, ich möchte das Geheimnis hinter den Geheimnissen hören. — Der ehrwürdige Śiva sprach: Nun werden die Worterklärungen und die Unterschiede der Ritualstoffe erläutert. Höre!
8.2 Die Unterschiede von Vīra, Kaula und den weiteren [Wegen] wurden bereits erklärt. Nun werden die Viṣṇu-, Pāśupata- und weiteren [Richtungen] beschrieben, höchste Herrin.
8.3 Wer das Gelübde der fünf Nächte angenommen hat, wird Pāñcarātra genannt. Fünf Tage lang [soll er] keine Śaivas ansehen.
8.4 Wer eine mit Ritualzeichen versehene Witwe verehrt [das abwertende Wort „raṇḍā“ steht in der Vorlage] und auf die Frage „Wessen Gnadengabe ist dies?“ antwortet: „Śrīkṛṣṇas“,
8.5 wer selbst gegessene Speise als Opfergabe für die Gottheit verwendet — jene Vaiṣṇavas, die sich der Herabsetzung Śivas widmen
8.6 und auch andere Vaiṣṇavas herabsetzen, gelten [hier] als Pāñcarātras. Wer ein als Pāṣaṇḍa bezeichnetes Gelübde annimmt, wird Pāṣaṇḍa genannt [polemische Fremdbezeichnung].
8.7 Wer die Asche des Verbrennungsplatzes trägt, Aschetragen ansammelt [Wortlaut ungewöhnlich] und Baden, Sandhyā und die weiteren Handlungen nur zu weltlichen Zwecken ausführt,
8.8 wer alles mit Abneigung gegen Viṣṇu tut, wird [hier] Pāṣaṇḍa genannt. Höre nun über den Kāpālika, o Śivā.
8.9 Wer aus einer Schädelschale isst, sich Wein und Fleisch widmet, stets die weibliche Yoni betrachtet und eine Schädelgirlande trägt,
8.10 wer vom Verbrennungsfeuer [bereitete Speise] isst, gilt als Kāpālika. Er wird zwölffach beschrieben; der Mahākāpālika steht darüber.
8.11 Wer ohne Baden und Geben lebt, jenseits von Reinheit und Unreinheit, ohne Japa, ohne Askese und ohne irgendeine feste Regel,
8.12 wird als Cīna beschrieben, zweifach: Sakala und Niṣkala. Höre vom Jaina, große Göttin, der stets einen Wasserkrug trägt.
8.13 Allein der Jīva ist [für ihn] der höchste Erfahrende, Handelnde und Wegnehmende. Welche Freude besteht, o Göttin, ist die Freude des eigenen Selbst.
8.14 Er wird Jaina genannt, o Göttin. Ebenso werden die Buddhisten und die weiteren [Gruppen] verstanden: die Haarausreißer, die Weißgewandeten, Geliebte,
8.15 die Rotgewandeten und die Blaugewandeten, ferner die als Bṛhadguru bekannten und weitere, höchste Herrin,
8.16 sowie andere, die Gewaltlosigkeit üben. So wurden die Unterschiede in Kürze genannt. Nun werden die zur Mudrā [hier: körperliches Ritualzeichen] Berechtigten beschrieben. Höre!
8.17 Brahmanen sollen dies nicht tun; [nach dem Text] ginge dadurch ihr Brahmanentum verloren. Ein Brahmane, der die Mudrā trägt, gelangt in die Raurava-Hölle.
8.18 Wer außerhalb der Veden steht, kann Mudrā-Träger sein. Wie könnte jemand, der mit [dieser] Mudrā versehen ist, Brahmane sein?
8.19 Mudrā ist vierfach, o Göttin. Höre die Vierheit, Geliebte: Der Brahmane soll sie am Körper innerlich vergegenwärtigen, um die Viṣṇu-Haltung zu erwecken.
8.20 Der Kṣatriya soll sie auf den Körper zeichnen, der Vaiśya soll sie aufstempeln. Für Śūdras und die als niedriger bezeichneten [Gruppen] wird das eingebrannte Zeichen genannt [historische Standesvorschrift].
8.21 Auch bei übergroßer Hingabe soll er sie vergegenwärtigen und nicht zeichnen. [Im folgenden Halbsatz wird dennoch zugelassen:] Ein Brahmane darf sie gegebenenfalls zeichnen, niemals aber aufstempeln.
8.22 Man soll selbst Gottheit geworden sein und die Gottheit verehren; ohne Gottheitszustand soll man sie nicht verehren. Deshalb soll man die Gestalt Viṣṇus in sich selbst vergegenwärtigen, große Göttin.
8.23 Dann soll Japa ausgeführt werden; dadurch kann das Mantra zur Vollendung gelangen. Entsprechend gilt die Ordnung auch für Śaivas und die weiteren [Richtungen].
8.24 Wenn man jemanden mit Muschel- und Scheibenzeichen gesehen hat, soll man samt Kleidung baden [polemische Reinheitsvorschrift]. Dreizack und Trommel soll ein Brahmane stets innerlich vergegenwärtigen.
8.25 Das Tragen eines Śivaliṅga und das Tragen der Śiva-Mudrā und weiterer [Zeichen] soll ein Zweimalgeborener vermeiden, o Göttin. Dies wurde hier in Kürze erklärt.
8.26 Wer Śakti verehrt, wird Śākta genannt. Wer mit Vaikhānasa- und entsprechenden Einweihungen versehen ist, ist Vaiṣṇava.
8.27 Wer mit den sechs Wegen, Śāmbhava und den weiteren [Einweihungen] verbunden ist, wird Śaiva genannt. Wer sich ausschließlich Śiva zuwendet und andere Gottheiten herabsetzt,
8.28 wird Vīraśaiva genannt. Höre vom Vīra-Vaiṣṇava: Wer ausschließlich Viṣṇu hingegeben ist und alle anderen Gottheiten herabsetzt,
8.29 heißt Vīravaiṣṇava. Beide Menschen haben Anteil an Verfehlung. Wer sich der Mondrezitation widmet, heißt Cāndra, große Göttin.
8.30 Wessen Geist der Sonne zugewandt ist, wird Saura genannt. Wer Brahmā verehrt, gilt als Svāyambhuva.
8.31 Wer mit Durgā, Caṇḍī und den weiteren [Gestalten] verbunden ist, wird Daurga genannt. Alle Handlungen haben den Veda zur Wurzel; auch die höchste Smṛti gründet im Veda.
8.32 Was ohne vedische Grundlage ist, soll ein Zweimalgeborener niemals tun. Wer stets dem vedischen Weg folgt, ist gewiss Brahmane.
8.33 Wer ohne Veda ist, wird [abwertend] Caṇḍāla genannt. Man soll alles unter Wahrung des eigenen Dharma tun, große Göttin.
8.34 Wer sich stets dem eigenen Dharma widmet, erlangt gewiss Glück. Ein Brahmane ohne eigenen Dharma ist [nach unsicherer Lesung] ein „Sohnesräuber“, der niedrigste Zweimalgeborene.
8.35 Nach seinem Anblick soll man das Prājāpatya-Sühnegelübde vollziehen, große Göttin; ist dies nicht möglich, soll man samt Kleidung ins Wasser gehen.
8.36 Deshalb soll ein Brahmane die Abneigung gegen Mudrās und Ähnliches stets aufgeben. Die Mudrā habe ich gelehrt, um den als niedrig Bezeichneten Gnade zu gewähren.
8.37 Wahrlich, wahrlich, große Göttin! Was möchtest du noch hören? — Die ehrwürdige Göttin sprach: Herr der Götter, ich möchte die verschiedenen Viṣṇu- und Śiva-[Richtungen] hören.
8.38 Der ehrwürdige Śiva sprach: Zuerst Vaikhānasa, dann Śrīrādhāvallabha, Gokuleśa, große Göttin, und Vṛndāvanī,
8.39 als fünfte Pāñcarātra, als sechste Śrīvīravaiṣṇava, ferner Rāmānandī, Harivyāsī und Nimbārka, große Göttin,
8.40 danach Bhāgavata, o Göttin: zehn Unterschiede werden genannt. [Bei den anderen folgen] Śikhin, Muṇḍin, Jaṭin, Zwei- und Dreistabträger,
8.41 Einstabträger, große Göttin, und Vīraśaiva. Sieben Pāśupata-[Formen] wurden genannt, während die Vaiṣṇavas als zehnfach gelten.
8.42 Höre aufmerksam ihre innere Ausrichtung, o Göttin, Śāmbhavī: Wer alles durchdringt und darin verweilt, heißt Vaiṣṇava [auslegende Worterklärung des Textes].
8.43 Wer mit Vaikhānasa- und entsprechenden Einweihungen geschmückt ist, ist Smārta-Vaiṣṇava. Höre aufmerksam über Śrīrādhāvallabha, o Göttin, Śāmbhavī.
8.44 Wer dem Vaiṣṇava-Verhalten folgt, allein die Viṣṇu-Tantras gründlich kennt, ungeteilten Geistes und friedlich ist und sich den Zeichen Viṣṇus widmet,
8.45 [heißt] Śrīrādhāvallabha, o Göttin. Höre über Gokuleśa, Geliebte: mit vielfältigem Schmuck und verschiedenen Wohlgerüchen versehen,
8.46 die Herde der Kühe erfreuend, die Gestalt Kṛṣṇas im Kali-Zeitalter tragend, Körper, Besitz und Lebenskräfte ihm darbringend,
8.47 innerlich der Śakti hingegeben und äußerlich Vaiṣṇava-Gestalt tragend, dem Gandharva-Verhalten zugewandt und auf die Umarmung der „Ranke“ [Ritualpartnerin] ausgerichtet:
8.48 Dies ist die Gokuleśa-Überlieferung, die auf Erden alle Vollkommenheiten gewährt. Höre nun aufmerksam von der Vṛndāvana genannten, Herrin der Götter.
8.49 Frei von Erwartungen, heiteren Wesens, der Viṣṇu-Hingabe gewidmet, beweglich in der Gemeinschaft mit einer Frau und erfreut am Spiel im Wald,
8.50 mit wohlriechendem Körper, ganz auf die Betrachtung der Frau gerichtet und kundig im Wesen der Gleichgestaltigkeit mit Viṣṇu: So wird Vṛndāvanī beschrieben, o Śivā.
8.51 Pāñcarātra und Vīravaiṣṇava, große Göttin, wurden bereits zuvor erklärt, höchste Herrin.
8.52 Rā wird als Śakti bezeichnet, Ma als Śiva. Wer darin Wonne findet, friedlichen Geistes und heiteren Wesens ist und Betrachtung übt,
8.53 wer überall dieselbe Gestalt [erkennt], wird Rāmānandī genannt. Verstehe nun Harivyāsa genau, große Göttin.
8.54 Fähig, Verfehlungen zu beseitigen, Viṣṇu-Verehrer mit beherrschten Sinnen, mit Yamas und Niyamas verbunden und der entsagenden Lebensweise zugewandt,
8.55 nützliche Früchte annehmend und dem Wohl anderer gewidmet: So ist Harivyāsī, große Göttin, der die Gestalt von Śiva und Śakti trägt.
8.56 Höre nun aufmerksam die Nimbārka genannte Überlieferung. Der täglichen Verehrungsordnung hingegeben, allein der eigenen Tantra-Lehre verpflichtet,
8.57 äußere Verehrung vollziehend, ungeteilt ergeben, heiteren Geistes, der ehrenhaften Seite zugehörig, rein und dem frei gewählten Verhalten zugewandt,
8.58 selbstständig und gegen Smārtas eingestellt: [So beschreibt der Text] Nimbārka als den erhabenen Hari. Nun wird Bhāgavata erläutert, o Göttin. Höre!
8.59 Geschickt in der Viṣṇu-Hingabe, selbstbeherrscht, heiteren Geistes, mit Smārta-Handlungen verbunden und weiteren Verhaltensweisen zugewandt,
8.60 der ehrenhaften Seite zugehörig, o Göttin, und rötliche Kleidung tragend, Śaivas ablehnend und nach deren Berührung erneut badend,
8.61 allein auf das Bewusstsein Viṣṇus gerichtet: So wird Bhāgavata genannt, o Śivā. Ihre Gelübde und weiteren [Regeln] werden nun der Reihe nach bestimmt.
8.62 Ekādaśī soll stets mit hingebungsvollem Geist als Fastentag eingehalten werden. Am elften Mondtag soll man Tag und Nacht keinesfalls essen.
8.63 Wenn [Ekādaśī] durch eine Muhūrta des zehnten Mondtages berührt wird, folgt die Verbindung mit Raudrī [die genaue Kalenderregel bleibt knapp]. An jenem Mondtag soll man nicht essen; am zehnten darf gegessen werden.
8.64 Der Mondtag, der den Sonnenaufgang umfasst und dann weitergeht, Pārvatī, gilt als vollständig. Die für diesen Mondtag vorgeschriebene Handlung soll ausgeführt werden.
8.65 Der erste [Tag] heißt Śaivā, der zweite Mohinī. Wer an beiden so fastet, wird von allen Verfehlungen frei.
8.66 Wenn ein Mondtag zweifach [auf zwei Tage verteilt] erscheint, o Göttin, gilt diese Regel. Auch wenn Ekādaśī vollständig ist und am zweiten Tag nicht mehr besteht,
8.67 wenn am zweiten Tag eine verlängerte Dvādaśī erscheint, wird man durch Fasten am zweiten Tag von allen Verfehlungen frei.
8.68 Damit wurde die Smārta-Lehre erklärt. Höre die Vaikhānasa-Lehre: Wer an Ekādaśī aus Unachtsamkeit isst,
8.69 bei dem schwinden vier Dinge: Lebensdauer, Wissen, Ansehen und Kraft. Koṭi und Arbuda [ungeheure Zeiträume] soll er in der Raurava-Hölle wohnen, Geliebte.
8.70 Nun wird die Gokuleśa-Lehre erklärt, o Göttin. Höre! Zwischen Smārtas und Vaiṣṇavas besteht dieser große Streit.
8.71 Sie preisen [jeweils das Eigene] und setzen einander herab. Diese Verblendeten erkennen nicht, von abweichenden Lehrtexten verwirrt:
8.72 Śambhu trägt die Gestalt Viṣṇus, Hari die Gestalt Śambhus. Als Hinweis darauf, o Göttin, werden elf Rudras genannt.
8.73 Mit Viṣṇu zusammen, Herrin der Götter, [ergibt sich] die Zwölfheit. Ekādaśī gehört Rudra, Dvādaśī dem Herrn der Śrī.
8.74 [Eine Dvādaśī kann] nur um eine Kalā verlängert oder mit einer Muhūrta verbunden sein [Satz verkürzt]. Dies wird als Gokuleśa-Lehre bezeichnet, die auf Gopālasundarī gerichtet ist.
8.75 Wer bei vollständig vorliegender Ekādaśī aus Abneigung gegen die Smārtas und aus Unachtsamkeit erst an Dvādaśī fastet,
8.76 für den wird Ekādaśī schädlich und vernichtet Nachkommen, Lebensdauer und Besitz [Drohformel des Textes]. Wer aus Abneigung gegen die Smārtas an Ekādaśī isst,
8.77 sich auf eine abweichende Lehre und auf Berechnungen zu Sonne, Morgenröte oder einer halben Kalā stützt, Herrin der Götter, dieser als niedrig bezeichnete Mensch
8.78 wird gewiss unermessliche Weltalter in der Hölle wohnen. Wer aus Abneigung gegen Viṣṇu unter Rohiṇī isst,
8.79 ist arm und schwer verfehlt; sein Sturz wird erfolgen. Die Berührung durch Aruṇodaya, die Morgenröte, gilt in der ehrwürdigen Nimbārka-Lehre.
8.80 Die Berührung durch den Sonnenaufgang wird von Vaikhānasa anerkannt. Die Kalā-Berührung wird für die Vaiṣṇavas gelehrt, große Göttin,
8.81 die Muhūrta-Berührung für die Smārtas, Herrin der Götter. Bei den Pāñcarātras wird hier die erste Position genannt.
8.82 Sie setzen, gestützt auf eine erdachte Berührung, Dvādaśī fest und schämen sich nicht, diese Verblendeten. Sie werden als Diener Yamas bezeichnet [Polemik der Vorlage].
8.83 Surendrasaṃhitā, o Göttin, Ṣaṭśāmbhava, Gopālapāñcarātra und die Lehre des Ṣaḍanvaya,
8.84 Śrīgopīpariśiṣṭa, Mohaśaktīśvara und Ṣaṭśāmbhavarahasya werden der Reihe nach genannt.
8.85 Entsprechend diesen Werken wurde die Untersuchung dargelegt, o Göttin. Höre nun die innere Ausrichtung der Pāśupatas, Pārvatī.
8.86 Der Śikhi-Pāśupata trägt heilvoll Haarbüschel und heilige Schnur. Er widmet sich Samādhi und trägt darin den Sitz Śivas.
8.87 Rudrākṣa, Asche und das als Śiva-Zeichen bezeichnete Liṅga [gehören zu ihm], o Śivā. Er wird als heiteren Wesens, friedlichen Geistes und enthaltsam beschrieben.
8.88 Er steht fest in der Lehre der ehrwürdigen Bindumālinī. Der Muṇḍī ist dreißigfach, o Göttin; dies wurde im Tārāsūkta erklärt.
8.89 Der mit Pāśupata-Verhalten ausgestattete [Muṇḍī] soll geschoren sein. Der Jaṭī-Pāśupata, o Göttin, ist seinerseits deutlich zehnfach.
8.90 Er trägt drei Haarflechten, eine einzige oder viele, ist nackt, asketisch, friedlichen Wesens und körperlicher Entbehrung zugewandt.
8.91 Mit den drei Ordnungen versehen gilt er als Jaṭī-Pāśupata. Der Zweistabträger, große Göttin, besitzt die Zucht der Rede und des Geistes.
8.92 Die Zucht von Körper, Rede und Geist kennzeichnet den Dreistabträger. Der Vīraśaiva ist bekannt und wurde bereits zuvor beschrieben.
8.93 Der höchste Śaiva wird Śāmbhava genannt. Er hält das Gelübde des vierzehnten Mondtages ein und widmet sich dem Pradoṣa-Gelübde.
8.94 Beim Pradoṣa am Samstag, Herrin der Götter, folgt er einem großen Gelübde. Dieses Gelübde heißt „Verbrennen der Armut“.
8.95 Besonders in der dunklen, aber auch in der hellen Monatshälfte, Pārvatī, wird an der Verbindung von siebtem und achtem Mondtag ein Pradoṣa-Gelübde genannt. [Diese Angabe weicht von der zuvor genannten Vierzehntagsregel ab.]
8.96 Mit diesem Gelübde verbunden widmet er sich der Śiva-Verehrung. Wenn der Samstags-Pradoṣa eintritt, höre das Orakelverfahren, Geliebte.
8.97 Am Samstag und Montag soll das Buch mit Mantras geweiht werden. Am Sonntag, o Göttin, soll man eine durch die Kāma-Zahl bestimmte Menge bilden [Gegenstand und Zahlenwert bleiben unklar].
8.98 Was zuerst gegeben wird, bezeichnet das Kapitel; das Zweite die Zehnergruppe, o Göttin; das Dritte die Versnummer.
8.99 Entsprechend den zehn Zeitabschnitten [oder nach einer Zehnerzuordnung; Lesung unsicher] erfolgt die Anwendung auf alles. Man bitte sorgfältig eine Kumārī, mit Blumen und Früchten versehen,
8.100 und setze sie in die Mitte der Menge auf ein Svastika-Maṇḍala, auf einen mit Kuhdung bestrichenen, spiegelglatten Boden.
8.101 Nachdem die Kumārī entsprechend den neun Jungfrauengestalten verehrt wurde, soll dort sorgfältig über Vergangenes, Gegenwärtiges und Zukünftiges gesprochen werden,
8.102 über heilvolle und unheilvolle Handlungen und über die Ausführung der sechs magischen Handlungen. Die Sechsergruppe wird dreifach beschrieben. Verstehe sie genau.
8.102 [zweite Nennung; fortlaufend 8.103] Gefügigmachen, Herbeiziehen, Erstarrenlassen, Entzweien, Vertreiben und Töten: So lautet die von Virūpākṣa anerkannte [Sechsergruppe]. [Die Vorlage nummeriert diesen Vers erneut mit 8.102.]
8.104 Gefügigmachen, Erstarrenlassen, Verblenden, Töten, Vertreiben und Entzweien: Dies sind die sechs Handlungen in der Virāṭ-Lehre.
8.105 Befrieden, Erstarrenlassen, Gefügigmachen, Töten, Vertreiben und Entzweien: So lauten die sechs Handlungen der Reihe nach, Herrin der Götter.
8.106 Welche Handlung bei einer Vidyā als erste genannt wird, mit dieser beginnen die jeweils gelehrten sechs Handlungen, Geliebte.
8.107 Bagaleśī [gehört] zum Gefügigmachen, Bagalā zum Erstarrenlassen. Pañcadaśī wird beim Gefügigmachen genannt; dieses ist dreifach.
8.108 Zuerst Zuneigung, große Göttin, als zweites Bezauberung, als drittes Gefügigmachen. In jeder der drei [Formen besteht wiederum] eine Dreiheit.
8.109 Wenn eines entsteht, entsteht die Dreiheit, große Göttin, o Śivā. Am Samstags-Pradoṣa [vollzieht man die Verehrung] an einem durch Śiva geheiligten Ort,
8.110 an einem alten, nach Westen gerichteten Liṅga ohne Nandin, in dessen Umkreis von vier oder fünf Krośas kein anderes Liṅga sichtbar ist.
8.111 Dies heißt ein einzelnes Liṅga; dort gibt es unübertreffliche Vollendung. [Man trägt] das senkrechte Stirnzeichen, die drei Querlinien oder ein Stirnband,
8.112 oder [ein Zeichen] in Form eines Agastya-Blattes; bei Frauen mit dem Śūnya-Finger [Fingerbezeichnung nicht erklärt]. Das senkrechte Zeichen wird in Verbindung mit zwölf, acht oder vier [Stellen beziehungsweise Maßen] beschrieben.
8.113 Die drei Querlinien sind mit Śiva, Viṣṇu und Śivā verbunden, höchste Herrin. Nachdem man sie am Samstags-Pradoṣa aufgetragen und Śiva sorgfältig verehrt hat,
8.114 soll man Brahmanen speisen, o Göttin. Dies wurde [nach unklarer Lesung „akāṇḍāt“] erklärt. Das Geheimnis soll bewahrt bleiben. Was möchtest du noch hören?
Kolophon: So endet im ehrwürdigen großen König der Tantras, dem Śaktisaṅgama, im hinteren Teil, im ersten Khaṇḍa, im Gespräch des ehrwürdigen Akṣobhya mit Mahogratārā, das achte Kapitel namens „Das Pradoṣa-Ritual“.
Paṭala 9: Verehrungsstoffe und die Meru-Praxis
9.1 Die ehrwürdige Göttin sprach: Herr der Götter, ich möchte das Geheimnis hinter den Geheimnissen hören. Nenne die Verehrungsstoffe der drei Überlieferungen, Mahādeva.
9.2 Der ehrwürdige Śiva sprach: Bei den sechs Lehranschauungen, den sechs Überlieferungsströmen, der Mahāvidyā-Verehrung, o Śivā, bei der Verehrung der fünf Heiligtümer und bei der Verbindung von Śiva und Śakti,
9.3 ferner bei Gopāla, Nṛhari, Gaṇeśa, Śaṅkara, Hayagrīva, Rāmacandra, Kāla und Kālī, große Göttin,
9.4 bei Tārā-Gaṇapati und Tārā-Baṭuka wird durch Verbindung am Anfang beziehungsweise Ende eine zweifache Unterscheidung gelehrt.
9.5 Höre das Yantra bei ihrer Verbindung mit Sundarī, große Göttin. Nachdem das Grundyantra bestimmt ist, soll man in dessen Bindu
9.6 mit gesammeltem Geist das Yantra der Gottheit samt seinen Gliedern vergegenwärtigen. Wie Vidyā und Yantra zu verehren sind, [so erfolgt die Verehrung] auch im Gottheitsyantra.
9.7 Die höchste Gopālasundarī soll verehrt werden, große Göttin. Damit wurde das Verehrungsyantra für alle zuvor Genannten beschrieben.
9.8 Entsprechend wurde für alle auch eine dritte [Ordnung] erklärt. Was man zuerst ausspricht, o Göttin, dessen Yantra soll verehrt werden [das Schlusswort ist unklar].
9.9 Ob Śakti- oder Śiva-Mantra: Wessen Aussprache erfolgt, dessen Yantra soll man verehren. Dies habe ich in Kürze erklärt.
9.10 Nach der Nirūpākṣa-Lehre [so die Vorlage, möglicherweise Virūpākṣa], Tārā, soll man das Yantra auf ein Blatt zeichnen. [Genannt werden] Sundarī, Bhairavī Devī und Kālasundarī,
9.11 ferner Sundarī-Kāla und Sundarī-Gopa. Dies wurde in Kürze erklärt. Höre die Unterschiede der Stoffe, Geliebte.
9.12 Kerala, Kaśmīra und als dritter Gauḍa [werden unterschieden], ferner Śiva, Śakti und deren Verbindung, entsprechend den sieben Zyklen,
9.13 den zwei Gruppen der vierundachtzig [Vollendeten], dem Weg der drei Nātha-[Ordnungen], den drei Überlieferungslinien und der Vaṭavāsin-Ordnung.
9.14 Durch die Gurus der zehn Vidyās wird eine Vielzahl von Unterschieden gelehrt. Milch, Aubergine und als drittes Sūraṇa [Yamsgewächs], o Göttin,
9.15 Milchrahm und Kumārī: Diese werden als die fünf Tattvas genannt. [Sie gehören] zur Ātmavidyā, zur Śiva genannten [Lehre] und zur vollständigen Ordnung.
9.16 In Kaśmīra werden Ersatzstoffe verwendet; ein Kuhprodukt [hier Milch] wird im Kupfergefäß dargebracht. Ölkuchen ist das zweite, Gṛñjana [eine Zwiebel- beziehungsweise Knollenpflanze] das dritte.
9.17 Das vierte ist Milchreis beziehungsweise Milch; das fünfte die Paarverbindung. Diese fünf Ersatzformen gelten in der Kaśmīra-Ordnung, Herrin der Götter.
9.18 Wein, Fleisch, Fisch, Mudrā [hier eine rituelle Speisegabe] und sexuelle Vereinigung sind im Gauḍa-Weg als die fünf mit M beginnenden [Elemente] bekannt, große Göttin.
9.19 Dies wurde allgemein erklärt. Höre aufmerksam die Einzelheiten: Der Reihe nach soll mit Milch, Ersatzstoffen und Wein verehrt werden.
9.20 In Kerala erfolgt Verehrung mit Milch, in Kaśmīra gilt innere Vergegenwärtigung, in Gauḍa unmittelbare Darbringung. So habe ich die Dreiheit erklärt.
9.21 Kühles Wasser gilt als zehnmal [wirksamer] als Wasser, o Göttin; duftendes Wasser wird hier als hundertmal [wirksamer] als dieses beschrieben.
9.22 Sauermilch wird als hundertmal [wirksamer] als Wasser beschrieben, große Göttin; Milch wiederum hundertmal [wirksamer], Ghee nochmals hundertmal.
9.23 Öl gilt als hundertmal [wirksamer] als Ghee, Honig als hundertmal [wirksamer] als Öl, Saṃvid als hundertmal [wirksamer] als dieser, Madhu nochmals hundertmal [Madhu kann hier Honig oder berauschendes Getränk bedeuten].
9.24 In Gauḍa [gilt die Folge] aufsteigend, in Kerala in umgekehrter Auflösungsfolge. Im reinen Kerala-Weg soll man mit Wasser verehren.
9.25 Im Caitanya-Kerala mit kühlem Wasser, o Göttin; im Ṛg-Kerala mit duftendem Wasser, große Göttin.
9.26 Im verborgenen Kerala-Weg soll man mit Milch verehren, im Ugra-Kerala mit geronnener Milch.
9.27 Die Fünfheit wurde erklärt, o Göttin, von Śambhu bis Bhairava. Innerhalb der Fünfheit [besteht] eine Dreiheit, und in den drei jeweils wieder eine Dreiheit.
9.28 Im reinen Kaśmīra-Weg gilt die innere Vergegenwärtigung des Stoffes; im Ṛg-Kaśmīra „Nagelwasser“ [ritueller Ausdruck], im Ugra genannten [Weg] eine Ersatzdarbringung.
9.29 Im Krūra-Kaśmīra-Weg [gilt] der Ersatz des verdorbenen Stoffes; im verborgenen Kaśmīra-Weg wird ein Saft aus Rohzucker und Ingwer genannt.
9.30 Im Atharva-Kaśmīra wird Madhu im Kupfergefäß genannt. Kaśmīra wurde erklärt, o Göttin. Höre den Gauḍa-Weg, Geliebte.
9.31 Im reinen Gauḍa wird Vijayā [Hanf] mit Milch genannt, große Göttin; im Ṛg-Gauḍa Vijayā verbunden mit Madhu.
9.32 Im Yajur-Gauḍa wird deren gekochte Zubereitung dargebracht, große Göttin; im verborgenen Gauḍa wird ein entsprechender Ersatz gelehrt.
9.33 Im Ugra-Gauḍa wird die Darbringung von berauschendem Getränk vorgeschrieben. Dies ist für die Gottheit bestimmt und soll nicht für andere Handlungen verwendet werden.
9.34 Über alle [diese Wege] hinausgehend wird der Vilāsa genannte beschrieben, Herrin der Götter. In der Vilāsa-Überlieferung ist Sadāśiva selbst gegenwärtig.
9.35 Durch die Unterscheidung in innerlich und äußerlich ist sie zweifach, Pārvatī. Sie soll sorgfältig entsprechend den vier sozialen Ständen angewandt werden.
9.36 Ein Brahmane soll so handeln, dass sein Brahmanentum nicht verlorengeht. [Der Text behauptet:] Schon durch den Anblick berauschenden Getränks verliert ein Brahmane seinen Status.
9.37 Ein Brahmane, der [bestimmte] Ersatzstoffe darbringt, würde zum Caṇḍāla. Ein fleischessender Zweimalgeborener gilt ebenso als außerhalb des Veda stehend.
9.38 So wird dieser Zweimalgeborene als außerhalb des Veda stehend bezeichnet. — Die ehrwürdige Göttin sprach: Du hast Ersatzstoffe und anderes gelehrt; darüber habe ich einen Zweifel, mein Herr.
9.39 Wie ist bei Pañcāmṛta und den weiteren [Gaben] Milch und Ähnliches zu bestimmen? — Der ehrwürdige Śiva sprach: Ein Kuhprodukt im Kupfergefäß ist Madhu gleich; beim Götter- und Ahnenritual wird es nicht unrein.
9.40 Deshalb wird beim Homa Kupfer verwendet, große Göttin. Höre nun allgemein die Verehrungsstoffe in Gauḍa und Kaśmīra.
9.41 Ghee, Milch, Herrin der Götter, frische Butter, Buttermilch, Sauermilchstücke, geronnene Milch, Honig und Honigwasser,
9.42 Öl, Rohzucker und Ingwer, o Göttin, Madhu und Saṃvid, gesalzene Milch, Sauermilch und Milch,
9.43 Saṃvid-Milch, deren gekochte Zubereitung oder Vijayā allein, Jātī-Blatt und dessen Frucht, Mleccha und Divya [hier nicht erklärte Stoffbezeichnungen],
9.44 Kokoswasser in Bronze, ein Kuhprodukt in Kupfer, große Göttin, Opium, Dhūrta-Blüten [Stechapfel], aus dem Wald stammendes Wasser und „Nagelwasser“,
9.45 Dhūrta-Samen, Vatsanābha [eine stark giftige Pflanze] und kühles Wasser. Wegen Todesgefahr soll man Vatsanābha und Dhūrta-Samen meiden [ausdrückliche Warnung bereits im Grundtext].
9.46 Dreizehn Arten berauschender Getränke werden in Gauḍa anerkannt, o Göttin, unterschieden als Ariṣṭa, Āsava, Sīdhu und weitere, höchste Herrin.
9.47 Saṃvid-Milch, Opium, Jātī-Fruchthülle, Gewürznelke sowie mondgekühltes Wasser [werden in einer Aufzählung als Bestandteile des] vorzüglichen Yoginī-Getränks genannt. [Die Stelle wird als historischer Text wiedergegeben, nicht als Rezept zur Anwendung.]
9.48 Salz, Ingwer, Ölkuchen und Weizen [werden als] fünf Fleisch-[Ersatzformen bezeichnet; die Zählung ist nicht eindeutig], ferner Knoblauch, Gṛñjana, o Göttin, Kaliṅga und Bilva,
9.49 Kapittha, angebrannter gekochter Reis, angebrannter Milchreis, Zwiebel, Gostanī [Weintraube] und weitere: [Es folgt] eine Zehnergruppe, die Vāruṇī zugeordnet ist.
9.50 Diese Stoffe soll der Übende im Bereich überaus gewaltiger Vidyās und bei der Ausführung der Vīra-Praxis darbringen, o Göttin.
9.51 Alle Handlungen gründen im Veda; der Brahmane ist selbst Veda. Lieber mögen die Lebenskräfte weichen: Ein Brahmane soll keinen Alkohol darbringen [Standesnorm des Textes].
9.52 Madhu in Kupfer ist Alkohol gleich, wenn es ohne Ghee ist; [ebenso werden genannt] Kokoswasser in Bronze und Kāñjika aus gekochtem Reis [Vorlage „kābjikā“].
9.53 Nach der inneren und äußeren Unterscheidung [gilt für die erste] die Gesamtheit der zuvor genannten Vollendung. Bei der zweiten besteht bloße innere Vergegenwärtigung; dies wurde zuvor erklärt, o Śivā.
9.54 Bei Japa mit der „Ranke“ [Ritualpartnerin] und bei der Darbringung der Verehrungsstoffe, große Göttin, soll man in Kerala innerlich vergegenwärtigen, schauen und stets rezitieren.
9.55 In Kaśmīra soll man in Gemeinschaft mit der Ritualpartnerin Japa und Verehrung vollziehen; in Gauḍa soll Japa nach der ausdrücklich beschriebenen Vorschrift erfolgen.
9.56 Diese Dreiheit wurde erklärt, o Göttin, das Geheimnis hinter den Geheimnissen. Dies wurde in Kürze dargelegt. Was möchtest du noch hören?
9.57 Die ehrwürdige Göttin sprach: Herr der Götter, ich möchte hören, was du zuvor angedeutet hast. Erkläre es mir, Mahādeva, wenn ich dir lieb bin.
9.58 Der ehrwürdige Śiva sprach: Das Geheimnis hinter den Geheimnissen wird nun erklärt. Höre! Meru wird allgemein als dreifach beschrieben, Pārvatī.
9.59 Nyāsa-Meru, Yantra-Meru und Feuer-Meru. Erkenne bei diesen dreien jeweils eine Dreiheit, Pārvatī.
9.60 Nyāsa-Meru und Yantra-Meru gelten jeweils als zweifach: Durch die Unterscheidung in äußerlich und innerlich wird ihre Zweifachheit bestimmt.
9.61 Nyāsa-Meru ist dreifach, o Göttin. Höre aufmerksam, o Śivā: Meruprastāra-Nyāsa, ferner die Kailāsa genannte [Form],
9.62 als dritte Bhūprastāra; durch die innere [Form ergibt sich] eine Vierheit. Yantra-Meru wird entsprechend als sechsfach beschrieben.
9.63 Beim Nyāsa ist das äußere Auflegen [die äußere Form]; das Mantra gilt als innere Vergegenwärtigung. Beim Yantra ist das Zeichnen äußerlich, die geistige Betrachtung innerlich.
9.64 Laya-Meru, Yoga-Meru und als dritter Nāda-Meru; der Yogavīṇā genannte Meru wird als vierter gelehrt,
9.65 Kanyā-Meru als fünfter: Diese fünf Merus werden genannt. Feuer-Meru ist fünffach, durch äußere und innere Unterscheidung zehnfach.
9.66 Mantra-Meru und Laut-Meru sind die beiden [Formen] in der Tāriṇī-Lehre. Beim Laut-Meru [gibt es] siebzig [Felder], nach Hunderten unterschieden [Zahlenverhältnis nicht eindeutig].
9.67 Im viergipfligen Meru sind alle Laute gegründet. Die anderen wurden angedeutet, o Göttin. Höre nun die Feuer-Merus.
9.68 Höre aufmerksam die Merkmale des Feuer-Meru. Achtundvierzig Feuergruben soll man anlegen, Geliebte.
9.69 Dieser Meru wird für die mit den Śrīvidyā-Unterscheidungen Verbundenen gelehrt, o Śivā. Für Verehrer der Ṣoḍaśī sind es einhunderteine Feuergrube.
9.70 Für die mit den vier Caraṇas Verbundenen einhundertacht, o Śivā. Für die mit Ṣaṭśāmbhava Verbundenen entspricht die Zahl der Feuergruben der Strahlenzahl.
9.71 Für diejenigen mit Medhā-Einweihung und den weiteren [Stufen] gilt der innere Meru. So habe ich den Meru für die Verehrer der Śrīvidyā erklärt.
9.72 Wer ohne Śrīvidyā ist, soll die Meru-Praxis nicht ausführen. Wer ohne Śrīvidyā ist, erlangt [in dieser Lehre] nicht die Stellung eines Ācārya.
9.73 Wer die vollständige Weihe besitzt, wurde von mir Ācārya genannt. Wer mit dem oberen Überlieferungsstrom und den weiteren [Stufen] verbunden ist, wird als zweite [Ācārya-Stufe] bezeichnet.
9.74 Wer ohne vollständige Weihe als Ācārya handelt, dessen Untergang werde ich, umgeben von den Yoginī-Scharen, bewirken [Drohformel des Textes].
9.75 Ohne vollständige Weihe gibt es keine Meru-Praxis. Wer aus Unachtsamkeit, Verblendung oder Hochmut [dennoch handelt], wird zu Fall kommen.
9.76 Hungersnot, Zerfall des Landes, Erdbeben und weitere [Unglücke], o Śivā, sowie durch Wasser, Feuer und Wind entstandene Bedrängnisse werden sein Dorf treffen.
9.77 Nach drei oder fünf Jahren wird ein Komet erscheinen. [Die Zeitangabe umfasst] sechzig Nāḍīs und fünfundzwanzig Palas.
9.78 Danach erscheint Ahi-Ketu, dann Ari-Ketu, dann Ghaṭa-Ketu, o Göttin, und danach der Dhvaja genannte [Ketu].
9.79 Innerhalb eines Jahres, Herrin der Götter, geht seine Familie zugrunde. Wie jemand außerhalb des Veda steht, so steht dieser Mensch außerhalb der Zweimalgeborenen.
9.80 Er wird zum Zerstörer seiner Familie; durch Sühne kann er gereinigt werden. Schon durch seine Berührung beziehungsweise Gemeinschaft geht ein Reich gewiss zugrunde [weitere Drohaussage].
9.81 Höre dagegen den Glanz des Eingeweihten, der [die Praxis] ausführt, Geliebte: die acht Kräfte von Aṇimā an, wirksame Rede und beliebige Gestaltannahme.
9.82 Als Herr über sechzig Vollkommenheiten wird der Mensch Śiva gleich. Das Land wird gesegnet, und alle Gottheiten sind erfreut.
9.83 Höre, was bei den fünf und zwölf Feuern zu wissen ist, Śāmbhavī [ein Wort ist in der Vorlage als unsicher markiert]. Zuerst ist die Blick-Einweihung zu vollziehen, danach die Wort-Einweihung,
9.84 danach die Berührungs-Einweihung, danach die lautbezogene, dann Kriyāvatī, die handlungsbezogene, und Kalāvatī, die kraftbezogene.
9.85 Danach ist Āṇavī zu erkennen, dann Ṣaḍdarśanī, danach die Einweihung in die fünf Heiligtümer und die ehrwürdige Pañcapañcikā.
9.86 Dann folgt die vollständige Weihe nach der Folge der sechs Überlieferungsströme. Wer so bis zu Medhā [eingeweiht] ist, ist Śiva selbst; daran besteht kein Zweifel.
9.87 Bis zur Einweihung in die fünf Heiligtümer [reicht] die Berechtigung zu den zwölf Feuern. Diejenigen Gāyatrī-Verehrer, die in die fünf Heiligtümer eingeweiht sind,
9.88 sollen die Praxis der fünf Feuer und der als Sonne bezeichneten [zwölf Feuer] ausführen, o Göttin. [Es folgen] ein Feuer, neun Feuer und Rauchaufnahme, große Göttin.
9.89 Auch Aufenthalt im Wasser und unter freiem Himmel soll von ihnen vollzogen werden, höchste Herrin. Bei der als vierte bezeichneten Gāyatrī soll [die entsprechende Praxis] ebenfalls ausgeführt werden.
9.90 Andernorts soll Meru-Praxis nicht vollzogen werden, Herrin der Götter, o Śivā. Nun wird noch ein anderes Geheimnis hinter den Geheimnissen erklärt.
9.91 Bei Nyāsa und Yantra wird die Kāmakalā-Gestalt aufgelegt, o Śivā; entsprechend erfolgt beim Feuer-Meru das Ansetzen der Keimlinge.
9.92 Wie die Meditation über Kāmakalā, so [wirkt] das Ansetzen der Keimlinge. Wie die Reinigung des Sitzes und der weiteren [Gegenstände], so [wirkt] die Vāstu-Verehrung.
9.93 Nachdem man dies jeweils vollzogen hat, erhält man gewiss Berechtigung, große Göttin. Wer ohne Vāstu-[Verehrung] handelt, wird zugrunde gehen.
9.94 Die ehrwürdige Göttin sprach: Was sind nun die Früchte aller Merus? Sage es, Śaṅkara. — Der ehrwürdige Śiva sprach: Die Frucht des Nyāsa-Meru ist Körpervollendung und Weiteres, o Göttin, o Śivā.
9.95 Die Frucht des Yantra-Meru ist Sieg über die drei Welten und Weiteres. Nun wird die Frucht des Feuer-Meru erklärt, o Göttin. Höre!
9.96 Beherrschung der drei Welten, Bezauberung der Welt, o Śivā, Unsichtbarkeit, Wunschlosigkeit und Glück, höchste Herrin.
9.97 Durch den Dienst am Feuer entsteht Beherrschung der Sinne. Durch den Dienst am Feuer, o Göttin, wird die Armut verbrannt.
9.98 Man erlangt Leidenschaftslosigkeit, Gewandtheit der Rede und langes Leben. Welchen Wunsch man auch hegt, dessen Erfüllung erlangt man gewiss.
9.99 Man wirkt vielerlei Wunder und wird in allen Welten verehrt. Was ins Feuer geopfert und gegeben wird, gewährt unmittelbare Frucht.
9.100 Menschen, die mit Puraścaraṇa verbunden sind, sollen stets dem Feuer dienen. Für jemanden ohne diese vorbereitende Vollübung ist diese Praxis nicht gelehrt.
9.101 Beim Nyāsa ist Meru sattvig, beim Yantra rajasig. Der große Meru durch Feuerdienst gilt als tamasig.
9.102 Beim sattvigen [Meru] entsteht die Frucht nach längerer Zeit, Pārvatī. Beim rajasigen entsteht sie nach einiger Zeit, Māyā.
9.103 Beim tamasigen entsteht die Frucht stets unmittelbar, o Göttin. Berechtigung, Einweihung und die entsprechenden Bezeichnungen, o Śivā, [wurden erläutert].
Unnummerierter Abschluss: Ebenso wurden die Früchte und die weiteren Themen erklärt. Was möchtest du noch hören?
Kolophon: So endet im ehrwürdigen großen König der Tantras, dem Śaktisaṅgama, im hinteren Teil, im ersten Khaṇḍa, im Gespräch des ehrwürdigen Akṣobhya mit Mahogratārā, das neunte Kapitel namens „Die Ausführung der Meru-Praxis“.
Paṭala 10: Meru-Anordnungen, Feuergruben und die Gestaltung der Ritualhalle
Die Zahlenfolgen dieses Kapitels stimmen teilweise nicht mit den genannten Gesamtsummen überein. Die Übersetzung bewahrt die Vorlage und kennzeichnet auffällige Stellen; daraus wird kein vermeintlich korrigierter Bauplan abgeleitet.
10.1 Die ehrwürdige Göttin sprach: Herr der Götter, ich möchte das zuvor genannte Geheimnis hören. — Der ehrwürdige Śiva sprach: Höre, o Göttin, ich werde die Bestimmung der Meru-Anordnung erklären.
10.2 Sie wird von der Grundlage an erläutert, höchste Herrin, Pārvatī, vom einzelnen Feuer bis zur ehrwürdigen Medhā, große Göttin.
10.3 Die Anordnung wird entsprechend der Überlieferungsfolge erklärt. Zuerst besteht die Einfeuer-Praxis; dieses [Feuer] heißt Sonne.
10.4 Danach folgt die Fünffeuer-Praxis, o Göttin: Vier Feuergruben werden angelegt, als fünftes [Feuer gilt] die Sonne. Höre aufmerksam von den neun Feuern.
10.5 Acht Feuergruben [liegen] in den acht Richtungen; als neuntes [Feuer gilt] die Sonne. Danach folgen zwölf Feuer, o Göttin: elf Feuergruben der Reihe nach,
10.6 als zwölftes Feuer die Sonne. Höre die Anordnung, Pārvatī: Im Süden vier Feuergruben, im Westen und Osten jeweils zwei Feuer,
10.7 im Norden eine Feuergrube, oder entsprechend mit Vertauschung von Ost und West. [Nun folgen] die Meru-Feuergruben in zwei unterschiedlichen Ordnungen.
10.8 Es sind achtundvierzig, Herrin der Götter. Ihre Anordnung wird erklärt: Zuerst bilde man ein Sechseck, danach ein Achteck,
10.9 einen Zehnerkreis, einen Zwölferkreis und der Reihe nach einen Vierzehnerkreis; [eine weitere Folge nennt] zwei Achterkreise, ein Sechseck, einen Zehnerkreis und ein Achterpaar. [Die Folgen und ihre Summen sind nicht eindeutig aufeinander beziehbar.]
10.10 Damit wurde der Vasu-Meru erklärt. Höre den mittleren, Pārvatī: Zuerst der Bindu, große Göttin, danach zwei Platzbereiche.
10.11 Im dritten Bereich sollen vier Feuergruben angelegt werden, o Göttin, im vierten acht.
10.12 Im fünften Bereich, o Göttin, sollen sechzehn Feuergruben angelegt werden; im sechsten zwanzig.
10.13 Im siebten Bereich vierundzwanzig, o Göttin, im achten achtundzwanzig.
10.14 [Es folgt die verkürzte Zahlenangabe:] sieben Feuergruben, Herrin der Götter, und die Sonne als zusätzliches [Feuer]. Höre die Mahākāla-Lehre in der Ordnung mit einem zusätzlichen [Feuer].
10.15 Zuerst lege man den Bindu an, im zweiten [Bereich] zwei Feuergruben, im dritten vier und im vierten sechs.
10.16 Im fünften acht, im sechsten zwölf. [Davon] sollen im Osten und Westen [je zwei], im Süden und Norden je vier [angelegt werden].
10.17 Oder im Süden und Norden [zusammen] acht Feuergruben, o Göttin, und im Osten sowie im Westen ein Paar, höchste Herrin.
10.18 Im siebten Bereich sollen zwanzig Feuergruben angelegt werden, im achten zweiundzwanzig, o Göttin.
10.19 Im Osten sieben, gegenüber ebenfalls sieben; im Süden vier, gegenüber ebenso wie im Süden.
10.20 Oder im Süden und Norden jeweils sieben, Herrin der Götter, und dann im Osten und Westen jeweils vier.
10.21 Zusammen ergeben sich so zweiundzwanzig Feuergruben. Im neunten Bereich, o Göttin, sollen sechsundzwanzig angelegt werden.
10.22 Im Osten acht, im Westen acht, im Süden fünf und im Norden ebenso wie im Süden.
10.23 Oder im Süden und Norden jeweils acht, o Göttin. Im Süden acht und auf der linken Seite acht [Wiederholung der Vorlage].
10.24 Im Osten fünf und gegenüber ebenso. Erkenne, Pārvatī, dass so zusammen hundert Feuergruben entstehen.
10.25 Als zusätzliches [einhunderterstes Feuer] gilt die Sonne. Was möchtest du noch hören? So habe ich diesen Meru nach der Kailāsa-Ordnung erklärt.
10.26 Die Feuergruben sollen hier nach der kettenförmigen Ordnung angelegt werden: reine Feuergrube, Śakti-Feuergrube und eine aus Śiva und Śakti bestehende.
10.27 Nach der Neun-Feuergruben-Vorschrift sollen die Gruben angelegt werden. Für den Nirvāṇa-Eingeweihten, o Göttin, [besteht die Anordnung] aus einhundertacht.
10.28 Im ersten Bereich soll der ehrwürdige Bindu angelegt werden, Geliebte, im zweiten eine Dreiheit von Feuergruben.
10.29 Im dritten Bereich sollen vier Feuergruben angelegt werden, o Göttin, im vierten acht.
10.30 Im fünften Bereich sechzehn, o Göttin, im sechsten zwanzig.
10.31 Im siebten Bereich vierundzwanzig, o Göttin, im achten eine Gruppe von zweiunddreißig Feuergruben.
10.32 Es sind einhundertsieben Feuergruben; als achtes [über hundert, also einhundertachtes Feuer] wird die Sonne genannt. Höre nun aufmerksam Akṣobhyas Lehre, o Göttin.
10.33 Zuerst soll die Bindu-Stelle bestehen; im zweiten Bereich soll man [die entsprechende, hier nicht bezifferte Anlage] ausführen. Im dritten Bereich lege man vier Feuergruben an,
10.34 im vierten acht, o Göttin, im als Ratna bezeichneten Bereich sechzehn. [Ratna steht gewöhnlich für neun; an dieser Stelle ist die Reihenfolge deshalb unklar.]
10.35 Im sechsten Bereich zwanzig, o Göttin, im siebten eine der Marma-Zahl entsprechende Anzahl.
10.36 Im achten Bereich eine Gruppe von zweiunddreißig Feuergruben. Nun [folgt] nach Nīlās Lehre eine Unterscheidung von neun Bereichen.
10.37 Im ersten Bereich wird die Bindu-Stelle genannt, o Göttin, im zweiten soll eine [Feuergrube] angelegt werden.
10.38 Im dritten Bereich drei, o Göttin, im vierten vier.
10.39 Im fünften Bereich acht, o Göttin, im sechsten sechzehn.
10.40 Im siebten Bereich zwanzig Feuergruben, o Göttin, im achten vierundzwanzig.
10.41 Im neunten Bereich eine Gruppe von zweiunddreißig Feuergruben. Nun werde ich den dritten Meru nach der neunfach fortschreitenden Ordnung erklären, o Śivā.
10.42 Im ersten Bereich wird die Bindu-Stelle genannt, o Göttin, im zweiten wie zuvor zwei [Feuergruben].
10.43 Im dritten Bereich vier, o Göttin, im vierten sechs.
10.44 Im fünften Bereich acht, o Göttin, im sechsten sechzehn, im siebten zwanzig.
10.45 Im achten vierundzwanzig, im neunten entsprechend der Marma-Zahl. So [besteht] eine Dreiheit von Merus nach der neunfach fortschreitenden Ordnung, o Śivā.
10.46 Zu diesen dreien kann im Kali-Zeitalter jeder [entsprechend Berechtigte] Zugang haben. Für jemanden ohne Berechtigung ist diese Praxis nicht gelehrt.
10.47 Dies wurde in Kürze erklärt. Höre die Karāla genannte Lehre: Höre vom einhundertachtfachen Meru, Pārvatī.
10.48 Nachdem zuerst der Bindu angelegt ist, sollen drei Feuergruben angelegt werden. Im dritten Bereich, o Göttin, sollen sechzehn angelegt werden [abweichende Zahlenangabe der Vorlage].
10.49 Im vierten Bereich sechs, o Göttin, im fünften acht.
10.50 Im sechsten Bereich sechzehn, o Göttin, im siebten zwanzig.
10.51 Im neunten Bereich sollen sechsundzwanzig angelegt werden, o Göttin. Vierundzwanzig Feuergruben soll man wie zuvor anlegen, Geliebte [wohl auf den achten Bereich bezogen].
10.52 Ein Feuergrubenpaar soll im Süden und Norden angelegt werden, o Śivā, oder im Osten und Westen, große Göttin.
10.53 Als achtes [über hundert] soll die Sonne gelten; so [ergeben sich nach der Aussage des Textes] einhundertacht. Höre nun den Meru nach der Ratnagarbha-Ordnung, große Göttin.
10.54 Zuerst lege man den Bindu an, im zweiten [Bereich] ein Feuergrubenpaar. Es kann hinten und vorn oder seitlich angeordnet werden.
10.55 Im dritten [Bereich] sollen drei Feuergruben yoni-förmig angeordnet werden, o Śivā; im vierten sechs.
10.56 Im fünften Bereich sollen acht Feuergruben angelegt werden, o Göttin, im sechsten sechzehn.
10.57 Im siebten Bereich zwanzig Feuergruben, im achten ebenfalls zwanzig.
10.58 Im neunten Bereich eine der Marma-Zahl entsprechende Anzahl, o Göttin. So entstehen einhundertsieben Feuergruben, höchste Herrin [die Summe hängt von der hier nicht bezifferten Marma-Zahl ab].
10.59 Als achtes [über hundert] wird die Sonne genannt; so sind es einhundertacht. [Nun folgen] die Merkmale der Bereiche, Fahnen, des sechsfachen Śāmbhava
10.60 und der Torbögen. Höre! [Die Anlage] steigt von Stufe zu Stufe an, in Zweierschritten,
10.61 oder in Dreierschritten, nach der Unterscheidung in Spannen. Die Höhe soll eine Elle betragen beziehungsweise dreifach sein, Geliebte.
10.62 Die Länge, höchste Herrin, beträgt vierundzwanzig Spannen. [Dies gilt für] den Bambusstab, große Göttin; der Reihe nach erfolgt die Erweiterung der Halle.
10.63 Es gibt vierundsechzig Fahnen oder vierundzwanzig, Geliebte. Mit Jackfrucht-, Aśvattha- und Mangozweigen, mit Oleander und Ketakī
10.64 sowie mit vielerlei buntem Schmuck sollen die Torbögen gestaltet werden. Mit Jambū, Granatapfel, Bilva und weiteren [Früchten], Zitronatzitronen und Gewändern,
10.65 mit Gegenständen in neun Farben werden die Bereiche geschmückt. Nach der linken oder rechten Ordnung, Herrin der Götter,
10.66 verbunden mit Bindu und Visarga, nach Schöpfung oder Auflösung, entsprechend den acht Lautgruppen und der Folge von acht zusätzlichen Kalās,
10.67 soll man dort verehren, begleitet von Segenssprüchen, Herrin der Götter. [Verehrt werden] das Mahāvidyā-Maṇḍala und das Vidyā-Maṇḍala [zweite Bezeichnung in der Vorlage beschädigt].
10.68 Entsprechend den vier Inselgebieten und den vier Veden soll man die vier Tore verehren und außen die Umfassungsmauer innerlich betrachten.
10.69 Man vergegenwärtige den großen Verbrennungsplatz und darin die Göttin. Wer so handelt, o Göttin, [betrachtet] auch den Homa-Stoff als Gottheit.
10.70 Was nach Jahreszeit und Zeit jeweils verfügbar ist, Pārvatī — Blumen, Früchte, Getreide und was auch immer auf Erden [geeignet] ist —,
10.71 das soll dort ins Feuer dargebracht werden, o Göttin. [Der Übende] wird Herr aller Vollkommenheiten. Er soll den Ācārya sorgfältig erfreuen und den Guru sorgfältig verehren.
10.72 Danach soll er Brahmanen mit Gold, Edelsteinen, Gewändern und Weiterem ehren. Dort soll er Aṣṭāṣṭaka ausführen und wird Herr aller Vollkommenheiten.
10.73 Zwölf Dundubhi-Trommeln sollen an Toren und Ecken erklingen, zusammen mit vielerlei Instrumentenklängen aus vierundzwanzig Instrumenten.
10.74 In Gandharva- oder Nīla-Gewandung wird [der Übende] Herr der Vollkommenheiten. Durch die sechs vollständigen Rezitationen wird er Herr aller Vollkommenheiten.
10.75 Welche Vollkommenheiten in der Weltenei-Sphäre oder irgendwo auf Erden bestehen, o Göttin, sie alle liegen zu seinen Füßen.
10.76 Dieses Geheimnis hinter den Geheimnissen soll wie die eigene Yoni verborgen bleiben. [Die anschließende Wendung über Fahne, Trommel und Tragen am Hals ist nicht eindeutig verständlich.]
10.77 Er kann sogar einen Indra hervorbringen; Dhanada [Kubera] dient in seinem Haus. Dies wurde in Kürze erklärt. Was möchtest du noch hören?
Kolophon: So endet im ehrwürdigen großen König der Tantras, dem Śaktisaṅgama, im hinteren Teil, im ersten Khaṇḍa, im Gespräch des ehrwürdigen Akṣobhya mit Mahogratārā, das zehnte Kapitel namens „Darlegung des Meru“.
Paṭala 11: Śāmbhava-Meru und die innere Haltung des Eingeweihten
11.1 Die ehrwürdige Göttin sprach: Herr der Götter, ich möchte das Geheimnis hinter den Geheimnissen hören. — Der ehrwürdige Śiva sprach: Das Geheimnis wird erklärt, o Göttin. Höre und sei aufmerksam.
11.2 Alle Feuergruben sollen blütenblattförmig angelegt werden, Geliebte. Oder die Anlage soll dem Śrīcakra entsprechen. Höre die Ordnung, Pārvatī.
11.3 Neun Bereiche sollen angelegt werden, im ersten die Bindu-Verbindung. Dort soll ein Dreieck entstehen, danach ein Achterkreis,
11.4 danach ein Zehnerkreis, Herrin der Götter, und ein zweiter Zehnerkreis, dann ein Vierzehnerkreis und ein achtblättriger [Lotus], o Śivā,
11.5 dann der sechzehnblättrige [Lotus], o Göttin, und drei Kreise. Mit vier Toren geschmückt [entsteht] das Śrīcakra in Meru-Gestalt.
11.6 Der Einsichtige soll es stufenweise ansteigend gestalten. Darüber soll er eine Halle errichten, große Göttin.
11.7 Darin entstehen der Reihe nach neun Feuergruben, o Śivā. Dort entzünde man das Feuer, nachdem Sundarī meditiert wurde.
11.8 [Man vergegenwärtige] den allseits zugewandten ehrwürdigen Meru, reich an ihren Waffen und ihrem Schmuck. Diesen großen Meru, o Göttin, soll man blütenblattförmig gestalten.
11.9 [Die Lesung „niḥsaptasu“ ist unklar.] Die Blütenblattform wird gelehrt, höchste Herrin. Wer so handelt, o Göttin, wird Herr aller Vollkommenheiten.
11.10 Siebenunddreißig Bereiche soll man der Reihe nach anlegen. Nach Schöpfungs- und Auflösungsweg ist der Zeitkreis zweifach.
11.11 Durch Schöpfung und Auflösung in Verbindung mit dem hauptsächlichen Śāmbhava wird er vierfach genannt. So soll der Zeitkreis gestaltet werden.
11.12 Darüber [steht] das höchste Śrīvidyā-Cakra, große Göttin, danach das Parā-Cakra und danach das Ṣaṭśāmbhava genannte.
11.13 Höre die als vierfach beschriebene [Anlage] nach der Saṃvarteśa-Ordnung: Der Bereich ist menschengestaltig und misst sechzehn Armlängen, o Śivā.
11.14 Er steigt stufenweise an oder [zeigt] die Auflösung des Menschen [Gestaltungsbezug unklar]. Zuerst sollen sechsundfünfzig [Feuergruben] nach der Neun-Feuergruben-Ordnung bestehen,
11.15 im zweiten [Bereich] zweiundfünfzig, im dritten zweiundsechzig, im vierten vierundfünfzig, höchste Herrin,
11.16 im fünften zweiundsiebzig, im sechsten vierundsechzig. Der Kopf ist der Bindu, große Göttin; man soll Saṃvarteśa verehren.
11.17 Höre nun eine andere Form der Anordnung, Geliebte: Man errichte sorgfältig zwölf Bereiche, Pārvatī,
11.18 und lege darin der Reihe nach die Feuergruben an, Herrin der Götter, o Śivā. Zuerst der Bindu, im zweiten [Bereich] drei Feuergruben,
11.19 im dritten sechs, o Göttin, im vierten acht, im fünften sechzehn,
11.20 im sechsten zweiundzwanzig, o Śivā, im siebten dreißig Feuergruben, im achten vierunddreißig, Herrin der Götter,
11.21 im neunten achtunddreißig, im zehnten zweiundvierzig, im elften achtundvierzig,
11.22 im zwölften fünfundfünfzig. Höre vom dreizehnten: Dort sollen achtundfünfzig entsprechend angelegt werden. [Die Folge nennt dreizehn Bereiche trotz der eingangs genannten zwölf.]
11.23 Dieser große Meru heißt Śāmbhava und gewährt große Herrschaft. Allein durch seine Kenntnis wird man Sieger über die drei Welten.
11.24 Dies wurde in Kürze erklärt, das Geheimnis hinter den Geheimnissen. Es soll verborgen bleiben, verborgen bleiben, verborgen wie die eigene Yoni.
11.25 [Sein Kenner] besitzt Erkenntnis und vertieftes Wissen und kennt das Geheimnis aller Gottheiten. Bei Tāriṇī [gibt es] vier sechsfache Nyāsas, bei Kālī fünf,
11.26 und bei Sundarī ebenfalls fünf; sie sollen sorgfältig aufgelegt werden. Beim Śakti-Nyāsa besteht Einheit, bei den Cakra-Nyāsas Verschiedenheit.
11.27 Alles ist eins, große Göttin, im Śaktisaṃkhya-Tantra [Titel in der Vorlage unsicher; möglicherweise Bezug auf dieses Werk]. Von der vollständigen Weihe bis zum göttlichen Sāmrājya, o Śivā,
11.28 wird dieser Yoga gelehrt, o Göttin, der das Geheimnis hinter den Geheimnissen erschließt. Wahrlich, gesegnet unter den Gesegneten ist der Mensch, der Divyasāmrājya kennt.
11.29 Wer die vollständige Weihe besitzt, soll keine Verneigung [vor anderen] vollziehen. Er soll stets mit Meditation erfüllt und beständig … hingegeben sein [Textlücke].
11.30 Ganz auf die Betrachtung der Wirklichkeit ausgerichtet, nimmt der Mensch Gottheitsgestalt an. [Es folgen Eigenschaften:] Nāstikya [wörtlich Nichtanerkennung; vermutlich eine problematische Lesung], Festigkeit des Geistes, Freigebigkeit und Mitgefühl,
11.31 Hingabe an den Guru, Hingabe an die Gottheit und Hingabe an die Verehrer. Verleumdung anderer, Feindseligkeit gegen sie und üble Nachrede soll er meiden.
11.32 Die Herabsetzung und das Schlagen von Frauen soll er unter allen Umständen vermeiden. Fremdes Eigentum, die Frau eines anderen und fremde Nahrung soll er ganz aufgeben.
11.33 Er soll die Śakti eines anderen und [Abhängigkeit von] fremder Hand meiden. Er soll beständig abgeschieden leben, besonders auf einem Berg.
11.34 Die ganze bewegliche und unbewegliche Welt soll er als weibliche Gestalt vergegenwärtigen. Stets der Wonne zugewandt, soll er sich ganz der Wonne der Göttin widmen.
11.35 Mit einem Sindūra-Stirnzeichen, rein, frei handelnd und mit beherrschten Sinnen [soll er leben]. Zorn, Gier, Rausch beziehungsweise Hochmut, Heuchelei, Neid und Unruhe
11.36 soll er meiden, ebenso Geschwätz und besonders viele Nachrichten und Gespräche. Den Sitz soll er meistern, o Göttin, ebenso den Schlaf, o Śivā.
11.37 Der Einsichtige soll die Sinne in jeder Hinsicht meistern, o Göttin, ebenso die Nahrungsaufnahme, und sich der Khecarī-Mudrā widmen.
11.38 Wo auch immer er lebt, soll er stets Śivā gedenken. Er soll sie im wilden Wald oder im Kreis der Frauen verehren, o Śivā.
11.39 Auch wenn er sich im Kreis von Kurtisanen befindet, soll er stets Śivā betrachten. Maßvoll im Reden, maßvoll im Essen und mit kleinen Bissen [lebend], ist er höchst vorzüglich.
11.40 Er soll die ganze bewegliche und unbewegliche Welt als Lichtglanz vergegenwärtigen, sie so betrachten und beständig rezitieren. Māyā soll er mit Sorgfalt aufgeben.
11.41 „Wer bin ich? Wem gehöre ich? Was ist das Selbst? Welche Gestalt habe ich? Wie besteht mein Dasein? Wo bin ich entstanden, wie bin ich geboren? Was bin ich, und was gehört mir?“
11.42 „Was wurde mir aufgetragen?“ — So betrachtend soll er alles wie einen Grashalm loslassen. „Jetzt bin ich Tārā; ich habe Tārās Gestalt; ich bin sie selbst.“
11.43 Was getan oder veranlasst, angedeutet oder in Erinnerung gerufen, angeregt oder gezeigt, gegeben oder durch andere gegeben wird,
11.44 all dies wird von ihr getan; auf Erden gibt es keinen anderen Handelnden. Wo ein vollständig Geweihter lebt,
11.45 wird das Land ringsum über hunderttausend Yojanas gesegnet. Für diejenigen ohne vollständige Weihe trägt die Einweihung [nach dem Anspruch dieser Lehre] keine Frucht.
11.46 Freude und Leid, Gewinn und Verlust, Sieg und Niederlage gleich betrachtend, Kälte und Hitze gleichmütig begegnend, soll der Geist stets auf sie gerichtet sein.
11.47 Durch Aufgehen in der Gottheit nimmt der Mensch Gottheitsgestalt an. Ohne vollständige Weihe bleiben Einweihung und Verehrung [nach dem Text] fruchtlos.
11.48 Der Segen eines vollständig Eingeweihten soll angenommen werden, große Göttin, nicht aber seine Verneigung. Man soll ihn erfreuen.
11.49 Allein dadurch, dass er erfreut ist, sind alle Gottheiten erfreut. Die Berechtigung zu allen Mantras liegt in seiner Hand.
11.50 Er selbst wird als Gestalt der Mahāvidyā bezeichnet. Nīlā wohnt in seinem Mund, Kālī ist in seiner Hand gegenwärtig.
11.51 Sundarī wohnt in seinem Haus, Kamalā in seinem Blick, Bagalā in seinem Zorn und Bālāmbā in seinem Herzen.
11.52 Ebenso befinden sich alle anderen Mahāvidyās und Siddhavidyās in seiner Hand, Pārvatī, o Göttin; daran besteht kein Zweifel.
11.53 Man soll den vollständig Geweihten nicht erzürnen, o Śivā. Durch seinen Zorn geht diese Welt zugrunde [religiöse Machtaussage des Textes].
11.54 Allein durch seine Zufriedenheit werden die drei Welten geschützt. Ein fünfjähriges Kind, das die vollständige Einweihung besitzt,
11.55 ist allen übergeordnet, große Göttin; nicht der an Lebensjahren Ältere ist deshalb höher. Selbst jemand aus der als Caṇḍāla bezeichneten Gemeinschaft ist mit vollständiger Weihe
11.56 im Handeln auf dem Einweihungsweg einem Brahmanen übergeordnet. Nicht Alter, nicht Herkunft und nicht [bloße] Gelehrsamkeit sind maßgeblich, große Göttin,
11.57 nicht Panditentum, Herrin der Götter, auch nicht Königsherrschaft, Pārvatī. Er soll niemals missachtet werden.
11.58 Wer dies aus Unachtsamkeit tut, wird zu Fall kommen — [ebenso] aus Unwissenheit, Verblendung, Heuchelei oder Stolz, große Göttin.
11.59 Man soll ihn stets sorgfältig verehren; anders lautet Tāriṇīs Wort nicht. „Ich, Tārā, werde zusammen mit Bhairava seinen [des Missachtenden] Untergang bewirken.“
11.60 Ein vollständig Geweihter soll wie eine Gottheit einen Ehrenplatz erhalten. Wie eine Gottheit stets in ihrem Tempel wohnt, Pārvatī,
11.61 so ist die Vidyā stets im vollständig Geweihten gegenwärtig, o Göttin. Dies soll verborgen bleiben, verborgen bleiben, verborgen wie die eigene Yoni.
Unnummerierter Abschluss: Dies wurde in Kürze erklärt. Was möchtest du noch hören?
Kolophon: So endet im ehrwürdigen großen König der Tantras, dem Śaktisaṅgama, im hinteren Teil, im ersten Khaṇḍa, im Gespräch des ehrwürdigen Akṣobhya mit Mahogratārā, im Ritual des Ṣaṭśāmbhava-Meru, das elfte Kapitel namens „Das Geheimnis der Lehre der Vollendeten“.
Paṭala 12: Tārā-Yoga und die Entstehung Baṭukas
12.1 Die ehrwürdige Göttin sprach: Herr der Götter, ich möchte das Geheimnis hinter den Geheimnissen hören. Was du zuvor angedeutet hast, erkläre mir, Śaṅkara.
12.2 Der ehrwürdige Śiva sprach: Das Geheimnis hinter den Geheimnissen, das Geheimnis des Tārā-Yoga, wird erklärt, Herrin der Götter. Höre und sei aufmerksam.
12.3 Tārā-Yoga ist wahrer Yoga, Tārā-Japa wahres Japa. Das Tārā-Mantra ist das höchste unter den vorzüglichsten großen Mantras.
12.4 [Sein Verehrer] ist gesegnet, wissend, ein Gelübdehaltender und Eingeweihter. Er ist das Selbst, Mahādeva, der Herr über allen Gottheiten.
12.5 Er ist hier das höchste Selbst, von allen Gottheiten verehrt, ein Schauender und Wissender, ganz auf Brahmans Wonne ausgerichtet.
12.6 Seine Mutter ist gesegnet, sein Vater einem Gott gleich. Wer Tārā rezitiert und die vollständige Einweihung besitzt, ist Tāriṇī selbst.
12.7 Er ist Herr von allem, überall gegenwärtig, allen Mantras zugewandt, kundig im Sinn aller Tantras und allen Tantras hingegeben.
12.8 Er widmet sich den fünf vollständigen Rezitationen und rezitiert die fünf Juwelen. Wenn ein Eingeweihter irgendein Mantra erblickt und rezitiert,
12.9 soll man dessen Vollendung erkennen; daran besteht kein Zweifel. [Dagegen] gewähren nur in einem Buch geschriebene Mantras durch bloßes Wiederholen keine Vollendung.
12.10 Allein durch seinen Anblick wird die Störung des Mantras beseitigt. Selbst ein stummer oder geistig träger Mensch, Herrin der Götter, der Wasser oder Gewand eines vollständig Geweihten
12.11 berührt, wird zu einem großen hervorragenden Dichter [Heilsverheißung des Textes]. Wenn man das vollendete Mantra Tārās zugrunde legt, höchste Herrin,
12.12 und die Hand in einen Krug legt, dann spricht Ghaṭasarasvatī, „Sarasvatī im Krug“, zwei Praharas lang über alles, Herrin der Götter.
12.13 Diese Frucht des Yoga habe ich aus Liebe zu dir erklärt, große Göttin. Was ist darüber hinaus noch zu sagen? Was möchtest du noch hören?
12.14 Die ehrwürdige Göttin sprach: Herr der Götter, ich möchte das zuvor erwähnte Geheimnis hören. — Der ehrwürdige Śiva sprach: Aus Liebe zu dir wird das Geheimnis hinter den Geheimnissen erklärt.
12.15 Wenn eine große, furchtbare Not eintritt, wenn das Leben gefährdet ist, Herrschaft, Besitz oder Nachkommen verlorengehen,
12.16 wenn die Furcht vor großer Seuche oder dem Zerfall des Landes entsteht, große Göttin: [Es gibt] einen Yoga zum Schutz der eigenen Herrschaft und zur Vernichtung fremder Herrschaft,
12.17 einen Yoga, der große Zuneigung bewirkt, und eine höchste Ausführung der sechs magischen Handlungen. Dies wird erklärt, große Göttin. Höre und sei aufmerksam.
12.18 Zuerst soll die fünfsilbige Tārā mit ihrer Kullukā [ergänzende Mantraformel] rezitiert werden. Ihre leitende Gottheit ist Caṇḍaghaṇṭā, die höchste, die als Kūrca-Bīja bezeichnet wird.
12.19 Sie ist auch Kālīs Śakti, o Śivā; dasselbe ist Tārās Keimsilbe und wird als Tārās Praṇava bezeichnet.
12.20 Dasselbe wird als einsilbiges Chinnā-Mantra gelehrt. In einem [besteht] diese Dreiheit, o Göttin; danach [folgt] die Mahākrodha genannte [Form].
12.21 Die Kūrca-Bīja genannte [Silbe] trägt die Gestalt von vier Vidyās, o Śivā. Als Caṇḍaghaṇṭā ist sie bekannt und heißt Kūrca-Bīja.
12.22 Allein durch ihre Rezitation hat man Anteil an der Rezitation der drei Kräfte. Kūrca-Bīja ist die höchste Śakti; das Letzte wird Kīlaka, „Keil“, genannt.
12.23 Entsprechend der Hingabe, große Göttin, gilt die Dreiheit der Kräfte als Gottheit: Kālīs Keimsilbe, Tārā und die einsilbige Chinnā.
12.24 Die dreisilbige höchste Vidyā heißt Trailokyavijayā, „Siegerin über die drei Welten“. [Ihre Reihenfolgen lauten:] Tārā–Kālī–Chinnā und Tārā–Chinnā–Kālikā,
12.25 Kālī–Chinnā–Tārā, Chinnā–Kālī–Tāriṇī und Chinnā–Tārā–Kālikā. Die Vijayā-Kraft ist sechsfach [die verbleibende Reihenfolge steht als Grundfolge im vorangehenden Verszusammenhang].
12.26 Schon durch das Hören des Mantras erfreut, verleiht sie Herrschaft über die drei Welten. Die erste Gottheit ist Tāriṇī, ihre entsprechende Gottheit Ghaṇṭikā,
12.27 die übergeordnete Göttin Vijayā, die dreisilbige höchste Kraft. Die Keimsilbe am Anfang bestimmt Waffen und Schmuck,
12.28 die mittlere Keimsilbe die Gestalt, die letzte das Reittier. [Es gibt] eine neunsilbige höchste Vidyā oder eine viersilbige, große Göttin.
12.29 Die dreißigsilbige Mahātārā wird als Gesicht der dreifachen Kraft bezeichnet. Die Vidyā Trailokyavijayā gewährt schon beim bloßen Erinnern Gaben.
12.30 Sie wird auch Trailokyavijayāstra, „Waffe des Sieges über die drei Welten“, genannt. Die Keimsilbe am Anfang bestimmt das Yantra, Herrin der Götter.
12.31 Oder die Verehrung erfolgt auf dem Pīṭha jener [Gottheit], zu der Hingabe besteht, o Śivā. Bei dieser Anwendung wird Chinnā als Pfeil bezeichnet.
12.32 Die Vernichtungswaffe gilt als Pfeilspitze, große Göttin. Dieselbe Vidyā heißt Ārdrapaṭī, „mit feuchtem Tuch“; als Śuṣkavastrā, „mit trockenem Gewand“, nimmt sie Leben.
12.33 Als Verkünderin von Heilvollem und Unheilvollem heißt sie Śrīvārtākathanī. Als Verkünderin der Nachrichten der drei Welten [erscheint] die Kraft Mahāpadmāvatī.
12.34 Die neunzehnsilbige Vidyā erschließt das Wissen der drei Welten. Man rezitiere etwas von der Grundvidyā und dann die andere, o Śivā.
12.35 Für sie alle, große Göttin, soll man Japa, Verehrung, Bali, Salbung und Duftgaben sorgfältig ausführen, Pārvatī.
12.36 Drei Monate lang soll man von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang rezitieren, bei beweglichem oder festem Sitz, und darbringen, was sich ergibt.
12.37 Was wäre durch diese Anwendung nicht in der eigenen Hand? Was ließe sich durch die Verbindung mit der Sāmrājya-Mudrā auf Erden nicht vollenden?
12.38 [Die Formel] wird als von Kālī und Tārā erfüllt und als Gestalt Baṭukas beschrieben. [Es folgen verschlüsselte Bestandteile:] Praṇava, Māyā und das verbundene Paar von „dāna“ [Lesung beziehungsweise Code nicht geklärt],
12.39 zweimal „kuru“, ein Keimsilbenpaar und [ein unsicheres, wohl auf „svāhā“ bezogenes Schlussglied]: einundzwanzig [Silben]. Die Göttin, die dies trägt, ist auf der Fahne gegenwärtig.
12.40 Auf die Fahne soll das Yantra gezeichnet werden, Baṭuka ins mittlere Feld: Baṭuka in Knabengestalt, mit einer Schlange als heiliger Schnur,
12.41 geschmückt mit Schädelschale und Dreizack, von seinen eigenen Scharen und Hunden in neun Farben umgeben, von Brahman-Wesen,
12.42 im zwölfstrahligen [Kreis] stehend, im Kali-Zeitalter unmittelbar Frucht gewährend, auf einem Totengeistersitz thronend, allgegenwärtig und Sieg über die drei Welten verleihend.
12.43 Wer diese Fahne trägt, wird Sieger über die drei Welten. Nach Erringung großer Königsherrschaft wird er Sieger über die drei Welten.
12.44 Besonders [geschieht dies] nach der fünfgliedrigen Puraścaraṇa-Ordnung. Die Gattung der Schwarzantilopen und Hirsche soll ausgenommen werden.
12.45 [Der historische Text nennt dagegen] Elefant, Pferd und Mensch als Bali-Opfer zur Befriedigung des Tāriṇī-Mantras; dargebracht werde, was gekocht wird, o Śivā. [Der folgende Vers nennt ausdrücklich Ersatzgaben.]
12.46 Für einen Büffel steht ein Kürbis, für einen Ziegenbock eine Gurke, für einen Menschen eine Zitronatzitrone, für ein Pferd eine Bananenblüte.
12.47 Rettich wird entsprechend als Fischersatz verwendet. [Die Darbringung ist] sattvig, rajasig, o Göttin, oder als dritte tamasig.
12.48 So wird die Bali-Darbringung dreifach erklärt, höchste Herrin. — Die ehrwürdige Göttin sprach: Was ist das Besondere an Baṭuka? Welche Śakti besitzt er, welche Gestalt trägt er?
12.49 Besteht er aus Śiva und Śakti oder aus Brahmā und Viṣṇu? Ist er Gemahl, Sohn oder Bruder? Was ist sein Wirken? Erkläre es, Herr.
12.50 Hierüber ist mir ein Zweifel entstanden. Beseitige ihn! — Der ehrwürdige Śiva sprach: [Dies ist] das Geheimnis hinter den Geheimnissen, das Geheimnis hinter den Geheimnissen.
12.51 Wie könnte es erklärt werden, o Göttin? Leiste einen Eid, Pārvatī. — Die ehrwürdige Göttin sprach: Ich schwöre bei deinen beiden Füßen und beim Haupt des Himalaya.
12.52 Er selbst möge sich abwenden [falls ich den Eid breche]. Wozu viele weitere Worte? — Der ehrwürdige Śiva sprach: Dein Eid erfreut mich. Die Erzählung wird nun vorgetragen. Höre!
12.53 Vetālas, Totengeister, Kūṣmāṇḍas, Yakṣas, Rākṣasas und Kinnaras, Brahmā, Viṣṇu, Rudra, Planetenmächte und andere, große Göttin,
12.54 sind entstanden; von ihnen wurde die bewegliche und unbewegliche Welt ergriffen. Einige dienen Viriñci [Brahmā], andere Śiva oder Viṣṇu,
12.55 andere verehren die Mahāvidyā, doch sie erlangen keine Vollendung. Denn Vetālas und ähnliche [Wesen], große Göttin, rauben [die Frucht von] Japa und Verehrung.
12.56 Um sie zu beseitigen und den Verehrern Gnade zu gewähren, wurde dieser Baṭuka von Tārā und Kālī hervorgebracht, große Göttin.
12.57 Fünfzig Mahāpadma große Mantras [mythische Großzahl], große Göttin, fünfzig Koṭi [weitere Kräfte] und Millionen Yoginīs,
12.58 Abermillionen Bhairavas, viele Mahāvidyās, drei Kharva Tārā-[Formen] und zehn Arbuda Kālī-[Formen], o Śivā,
12.59 Sundarī mit sechzehn Koṭi Unterschieden, Bālā mit drei Koṭi und Chinnā mit sechzehn Kharva,
12.60 sechsunddreißig Lakṣa Brahma-Waffen, verbunden mit [der unklaren Zahlenfolge] „Mond-sechzehn“, und zwölf Koṭi Bhuvanā-Anteile als Pārvatī, o Göttin,
12.61 Dhūmrā-Kräfte mit hunderttausend Unterschieden nach dem Wesen der Siddhavidyā und vierundachtzig Lakṣa Mātaṅgī-Mantras, o Śivā:
12.62 Der aus all diesem bestehende Glanz, der die Gestalt aller Universen trägt, entstand aus sämtlichen Lichtkräften als ewige Knabengestalt.
12.63 Durch Brahmā, Viṣṇu und Maheśvara, verbunden mit Sattva, Rajas und Tamas, und durch ihre Kräfte, große Göttin, trägt der Höchste drei Gestalten.
12.64 Darin ist die ewige Baṭuka-Gestalt wiederum zehnfach unterschieden. Mahogratārā gab ihm die heilige Schnur, große Göttin.
12.65 Chinnā gab die Schädelschale, Kālī brachte Kāla dar. Kāla gab den Dreizack, an dessen Wurzel die drei Kräfte [liegen].
12.66 Kālī, Tārā und Chinnā sind als Dreizack gegenwärtig. Die anderen Gottheiten und Vollkommenheiten, Yakṣas, Gandharvas und Kinnaras
12.67 nehmen Hundegestalt an und dienen ihm unaufhörlich. So entstand die Gestalt Baṭukas, höchste Herrin.
12.68 Seit Śiva die Baṭuka genannte Gestalt angenommen hat, verursachen Vetālas und ähnliche [Wesen] keinen Schmerz mehr, Herrin der Götter.
12.69 Diejenigen, die die Gottheit schauen wollten, erlangten ihre jeweilige Vollendung. So soll Baṭuka verehrt werden, auch zum Zweck der Vāstu-Verehrung.
12.70 Die Menschen, die ihn verehren, Herrin der Götter, haben Śiva-Gestalt. Die Übenden werden Herren aller Vollkommenheiten.
12.71 Vetālas und die weiteren [Wesen] werden zu Dienern; [Kräfte der] Yakṣiṇīs, Zaubersandalen, des Schwertes, der Augensalbe und weiterer Wirkungen sowie der Eintritt in fremde Körper
12.72 liegen von da an in der Hand des Übenden, große Göttin. Alles, auch die Śābara-[Anwendungen], wird durch bloßes Erinnern verfügbar.
12.73 So entstand der heilvolle Baṭuka, der alle Vollkommenheiten gewährt. Die zehn Vidyās nehmen eine vereinte Gestalt an und verweilen [in ihm].
12.74 Die reine Daśamī des Monats Jyeṣṭha, verbunden mit zehn Yogas, wird als Baṭukas Mondtag bezeichnet, der sein Erscheinen bewirkt.
12.75 Baṭuka ist zum Sohn der Göttin geworden, höchste Herrin. Diejenigen, die dich und mich verlassen und Weltalter um Weltalter [anderes] verfolgen,
12.76 erlangen auch in unermesslichen Weltaltern keine Vollendung, Herrin der Götter. Bei Kālī trägt [Baṭuka] Schwert und Dreizack; bei Tārā wurde [seine Gestalt] zuvor erklärt.
12.77 Baṭuka besitzt zwei, vier oder acht Hände, höchste Herrin. [Dies ist] das Geheimnis hinter den Geheimnissen, das Geheimnis hinter den Geheimnissen.
12.78 Er gewährt alle Vollkommenheiten und jede Herrschaft, o Göttin. Dieser Yoga befreit aus allen Gefahren und schützt in höchster Weise das eigene Heer.
12.79 Er vertreibt und vernichtet fremde Heere und Reiche und verursacht im fremden Reich vielfältige Störungen [magische Kriegsverheißung des Textes].
12.80 Durch einen Tag und eine Nacht Vīra-Praxis, Herrin der Götter, wird Baṭuka gnädig, ebenso Tārā und Kālī, o Śivā.
12.81 Andere Anwendungen gelingen vielleicht oder auch nicht, Herrin der Götter. Dies soll verborgen bleiben, verborgen bleiben, verborgen wie die eigene Yoni. So wurde es in Kürze erklärt. Was möchtest du noch hören?
Kolophon: So endet im ehrwürdigen großen König der Tantras, dem Śaktisaṅgama, im hinteren Teil, im ersten Khaṇḍa, im Gespräch des ehrwürdigen Akṣobhya mit Mahogratārā, im Tārāsūkta, das zwölfte Kapitel namens „Die vollendete Anwendung“.
Paṭala 13: Heilige Nächte und rituelle Kalenderverbindungen
13.1 Die ehrwürdige Göttin sprach: Herr der Götter, ich möchte die Bestimmung der Vīrarātrī und der übrigen Nächte hören. Der ehrwürdige Śiva sprach: Die Nacht der Helden, die große Nacht und die Nacht der Zeit beziehungsweise des Todes,
13.2 die Nacht der Verblendung, die schreckliche Nacht und die Nacht des Zorns, ebenso die Abalā-Nacht und die Tārā-Nacht,
13.3 die Śiva-Nacht, die göttliche Nacht und die furchtbare Nacht werden nun der Reihe nach erklärt. Höchste Herrin, höre aufmerksam zu.
13.4 Wenn der vierzehnte Mondtag, ein Sonnenübergang, das Kula-Mondhaus und der Kula-Wochentag um Mitternacht zusammentreffen, wird dies Vīrarātrī genannt.
13.5 Der helle achte Mondtag im Monat Āśvina, innerhalb seines neunnächtigen Festes, ist die Mahārātrī, große Herrin. Höre nun von der Kālarātrī, Geliebte.
13.6 Wenn beim Lichterfest der vierzehnte Mondtag mit dem Neumond zusammentrifft, ist dies die Kālarātrī, große Herrin, die Tārā und Kālī erfreut.
13.7 Die Janmāṣṭamī wird Moharātrī genannt, große Herrin. Tārās Fluch dauerte nach der Überlieferung bis zur Herabkunft Kṛṣṇas.
13.8 Als Kṛṣṇas Verkörperung geboren war, wurde die höchste Tāriṇī davon befreit, bei der Erscheinung Vindhyavāsinīs, als sie in Blitzgestalt hervortrat.
13.9 Die ehrwürdige Mahātāriṇī-Vidyā, der große Wald ihre Zuflucht, ist schon durch bloßes Erinnern vollendet; sie ist die Höchste, die Erinnerung stärkt. [Der Zusammenhang mit dem vorigen Vers bleibt knapp.]
13.10 Am neunten Tag der hellen Monatshälfte von Caitra, wenn er auf den Tag des Erdensohns, Dienstag, fällt, ist die Krodharātrī, große Herrin; sie hat Tārās Gestalt.
13.11 Wenn im Monat Mārgaśīrṣa der achte Tag der dunklen Hälfte eintritt, wird diese Nacht, deren Gestalt Mahākāla ist, Ghorarātrī genannt.
13.12 Der elfte Tag der dunklen Hälfte im Monat Phālguna heißt Abalārātrī, wenn er mit Bhṛgu und Bhauma verbunden ist. [Die Vorlage nennt Venus/Freitag und Mars/Dienstag gemeinsam; die gemeinte Kalenderverbindung bleibt unklar.]
13.13 Wenn der reine zehnte Tag im Monat Jyeṣṭha auf einen Freitag fällt, mit den zehn Verbindungen zusammentrifft und nachts bereits der elfte Mondtag eintritt,
13.14 wird dieser Mondtag Divyarātrī genannt, höchste Herrin. Der reine zehnte Tag von Jyeṣṭha, verbunden mit den zehn Verbindungen,
13.15 wird Baṭukas Mondtag genannt, an dem Baṭuka entstand. Wenn Neumond mit Dienstag und mit einem Sonnenübergang zusammentrifft,
13.16 dazu ein Kula-Mondhaus und eine Finsternis kommen, heißt dies Tārārātrī; nur durch glückliches Geschick wird sie erlangt.
13.17 In der dunklen Hälfte von Phālguna, um Mitternacht an einem Freitag, entsteht die Śivarātrī, Glückverheißende, die alle Vollendungen verleiht. [Ein genauer Mondtag wird hier nicht genannt.]
13.18 Wenn Neumond mit Freitag und einer Sonnenfinsternis zusammentrifft und diese Verbindung am Nachmittag besteht, ist dies der Mondtag Mṛtasaṃjīvanī, „die Tote wiederbelebt“.
13.19 Baden, Spenden und die weiteren Handlungen bis zum Feueropfer bringen dann unendliche Frucht. Der achte Mondtag im Monat Caitra, verbunden mit einem Sonnenübergang,
13.20 heißt Siddhirātrī, erfüllt von Tārā und Kālī. Der reine dritte Tag im Monat Mādhava, verbunden mit Kula-Wochentag und Kula-Mondhaus,
13.21 wird Dāruṇā genannt, Göttin; sie ist die höchste Herrin aller Vollendungen. Dies alles ist der Reihe nach erklärt. Höre nun von dem Fest, das „König der Feste“ heißt.
13.22 Der dritte Mondtag im Monat Pauṣa, verbunden mit Freitag, wenn zugleich der Eintritt in Makara, das Steinbockzeichen, und ein Kula-Mondhaus hinzukommen,
13.23 und er mit dem vierten Mondtag, gelegentlich auch mit Revatī zusammentrifft, ist das Fest namens Parvarāja, das höchste unter allen Festen.
13.24 Wenn der dritte Mondtag von Caitra mit Revatī zusammentrifft, ist dies die Ṛddhi-Verbindung, große Herrin, die für Feueropfer gepriesen wird.
13.25 Der Vollmond jedes Monats, verbunden mit dem zum Monat gehörenden Mondhaus und einem Kula-Wochentag, ist der Sundarī-Mondtag.
13.26 Der achte Tag der dunklen Hälfte jedes Monats, Pārvatī, verbunden mit Dienstag, mit dem betreffenden Mondhaus oder auch für sich allein,
13.27 heißt Devīrātrī und verleiht alle Vollendungen. Wenn der vierte Mondtag von Māgha mit Makara verbunden ist,
13.28 ist dies die Nacht Gaṇapas; so ist sie bekannt. [Das anschließende Wort auḍavaḥ ist hier unklar.] Der neunte Tag der dunklen Hälfte, verbunden mit einem Kula-Mondhaus,
13.29 oder auch mit dem betreffenden Wochentag, Göttin, wird Siddhirātrī genannt. Der vierte Tag der dunklen Hälfte, verbunden mit Kula-Wochentag und Kula-Mondhaus,
13.30 oder allein mit Dienstag, ist bei einem Sonnenübergang die Bālarātrī. Wenn Neumond mit Dienstag und einem Kula-Mondhaus zusammentrifft,
13.31 heißt dies Kṛṣṇarātrī, die Akṣobhya erfreut. Wenn Neumond, Sonne beziehungsweise Sonntag und Śravaṇa in Pauṣa oder Māgha zusammentreffen,
13.32 soll man dies als Ardhodaya kennen; mit einer geringfügigen Abweichung heißt es Mahodaya. Diese Nacht wird von den göttlichen Sehern Dharmarātrī genannt, große Herrin. [Welche Bedingung bei Mahodaya entfällt, wird nicht erläutert.]
13.33 Wenn Neumond mit Dienstag, Montag, Freitag, Donnerstag oder Sonntag verbunden ist, Göttin, und dazu ein Kula-Mondhaus tritt,
13.34 ist dies die göttliche Maṇḍala-Verbindung, die hundert Sonnenfeste überragt. Der siebte Tag der hellen Hälfte des Monats Māgha,
13.35 so soll man wissen, ist der Saurī-Mondtag; man vollziehe Japa, Feueropfer und weitere Riten. Ist er mit der Sonne beziehungsweise Sonntag, mit Kula-Mondhäusern und auch dem betreffenden Wochentag verbunden,
13.36 heißt er Mahāsaurī, die Ursache der Entstehung der drei Welten. Wenn der siebte Mondtag irgendeines Monats mit Sonntag zusammentrifft,
13.37 soll man ihn als Haṃsī-Mondtag kennen, der dem Weg der Befreiung gewidmet ist. Ein achter Mondtag, der in einem Monat auf Mittwoch fällt, große Herrin,
13.38 heißt Viṣṇurātrī, besonders im Monat Bhādra. Der fünfte Tag der hellen Hälfte von Māgha an einem Freitag
13.39 wird Vasantapañcamī genannt, ein Mondtag, der Kāma wiederbelebt. Dazu gehören das Schwenken des Lichtes, Japa, Feueropfer, Kīrtana und der Tanz der Liebe.
13.40 Am Vollmond von Śrāvaṇa, unter dessen Mondhaus, höchste Herrin, soll man die heiligen Fäden auflegen und den zehnfachen Schutz vollziehen.
13.41 Am Vollmond von Caitra findet die Verehrung Madanas statt. Bei den Riten jeder einzelnen Vidyā, Göttin, soll man in den jeweils angegebenen Verbindungen verehren.
13.42 Schon durch Verehrung zu diesen Verbindungen erlangen sie Vollendung – was bedarf es weiterer Worte? Dies ist in Kürze erklärt. Was möchtest du noch hören?
Kolophon: So endet im ehrwürdigen großen König der Tantras, dem Śaktisaṅgama, im hinteren Teil, im ersten Khaṇḍa, im Gespräch des ehrwürdigen Akṣobhya mit Mahogratārā, im Siddhitantra, das 13. Kapitel namens „Bestimmung der Vīrarātrī und der übrigen Nächte“.
Paṭala 14: Madhumatī und ihre Mantra-Offenbarung
14.1 Die ehrwürdige Göttin sprach: Gott der Götter, großer Gott, der das Glück aller mehrt: Wodurch gewährt Tārā, die Retterin der drei Welten, rasch Vollendung?
14.2 Warum gewährt uns die ehrwürdige große Dakṣiṇā Kālī keine Vollendung? Sage mir dies, großer Gott, wenn ich deine Geliebte bin.
14.3 Der ehrwürdige Śiva sprach: Wie soll ich dir das Geheimste aller Geheimnisse mitteilen? Leiste einen Eid, Herrin der Götter; dann sage ich dir die Wahrheit.
14.4 Die ehrwürdige Göttin sprach: Ich schwöre bei deinen beiden Füßen; jene selbst möge sich von mir abwenden, wenn ich den Eid breche. Der ehrwürdige Śiva sprach: Dein Eid erfreut mich. Nun wird es erklärt; höre zu.
14.5 Die Vollendung namens Madhumatī erschien auf deinen Befehl. Die glückverheißende Gestalt, deren Wesen Kālī und Tārā ist, ging aus dir hervor. [In der zweiten Vershälfte steht in der Vorlage eine ausdrücklich unsichere Zeichenfolge; die Verbindung ist sinngemäß wiedergegeben.]
14.6 Śrīvidyā gab ihr das Gesicht, Kālī die beiden Hände, Glückverheißende; Tārā gab die Finger, Bhuvaneśī den Herzlotus.
14.7 Chinnā gab ihr die beiden Füße, Mātaṅgī die beiden Augen; Lakṣmī gab die Stirn, und die Siddhavidyā
14.8 gab die Haare, große Herrin; Brahmāstravidyā gab die Knöchel. Bālā gab ihr das Lächeln; auch ein Pferd wurde gegeben, große Herrin. [Der Geber des Pferdes ist nicht eindeutig bezeichnet.]
14.9 Śrī gab ihr ein goldenes Schmuckstück, Göttin, Dhūmāvatī die Kraft des Niederhaltens. Die anderen Gottheiten befinden sich an ihren Haarspitzen, das Weltenei in ihrem Herzlotus.
14.10 So entstand sie aus Anteilen aller, hervorgegangen aus einer Fülle von Glanz: die große Madhumatī-Vollendung, die höchste Anziehungskraft der drei Welten.
14.11 Sie ist Pārvatī, Arundhatī, Durgā und die höchste Mṛtasañjīvanī. Alles zieht sie rasch herbei, denn sie ist die Ursache der Anziehung der drei Welten.
14.12 Die Glückverheißende erschien als ein von Kālī und Tārā erfüllter Glanz. Durch reichlichen Milchreis wird sie erfreut; dem Milchreisgericht ist sie besonders zugetan.
14.13 Die große Madhumatī-Vidyā ist die höchste Anziehungskraft der drei Welten, die Vidyā, die Bhairavas herbeizieht, ebenso jene, die Vetālas herbeizieht,
14.14 die Kinnaras herbeizieht, Göttin, und die Götter herbeizieht. Ich werde ihren Mantra erklären, die höchste Anziehungskraft der drei Welten.
14.15 Der fünfte Laut der Pa-Reihe, mit dem Feuerlaut verbunden und mit Nāda und Bindu geschmückt, wird mit der großen Kāmakalā verbunden: So ist die einsilbige Kalā erklärt. [Die verschlüsselte Lautbildung wird nicht stillschweigend zu einer gesicherten Rezitationsform ergänzt.]
14.16 Man entnehme „Madhumatī“, mit n am Ende und mit Kāma verbunden, dann „sthāvara“ und „jaṅgamākarṣiṇī“. [Der grammatische und lautliche Aufbau der ersten Formel ist in der Vorlage nicht eindeutig.]
14.17 Die mit einem Paar ṭha endende Feuerbraut wird als Citkalārṇā bezeichnet. Es ist die achtzehnsilbige Vidyā, die höchste Anziehungskraft der drei Welten. [„Feuerbraut“ bezeichnet svāhā; die verschlüsselte Angabe erlaubt hier keine sichere vollständige Rekonstruktion.]
14.18 Kāmadeva wird als ihr Seher genannt, Nivṛdgāyatrī als Versmaß, große Herrin; die Gottheit ist eben jene zuvor genannte Göttin.
14.19 Als Keimsilbe steht in der Vorlage „mrī/“, als Kraft wird svāhā genannt, große Herrin. Die Anwendung ist das Herbeiziehen des Unbeweglichen und des Beweglichen. [Die überlieferte Schreibweise der Keimsilbe bleibt unberichtigt.]
14.20 Mit der Keimsilbe, verbunden mit den sechs langen Vokalen, soll man der Reihe nach die sechs Glieder einsetzen. Danach vollziehe man die nun folgende Meditation, große Herrin.
14.21 Man meditiere über Madhumatī: hell von Leib, mit einem Gesicht schön wie der Herbstmond, in gelbem Gewand, üppig gestaltet; über ihren hochgewölbten Brüsten glänzt eine Reihe goldenen Schmucks. Sie reitet auf einem hohen weißen Pferd, hat drei Augen, gelbe Salbung und einen Kranz; nach Milchreis verlangt sie, und in ihren beiden Händen hält sie einen Stachelhaken. [Die Vorlage nennt hier den Haken im Singular.]
14.22 Die Bindung der Himmelsrichtungen, die Läuterung der Elemente und die übrigen Riten soll man wie bei Kālī vollziehen. Es gibt hier keinen Yantra-Umkreis; man verehre sie unmittelbar, Glückverheißende.
14.23 Alles ist wie bei den drei Śaktis erklärt. Höre die Besonderheit: Nachdem man so meditiert hat, wiederhole man die Vidyā, die alles herbeizieht.
14.24 Für die Vollendung des Puraścaraṇa sind siebzigtausend Wiederholungen vorgesehen. Ist der Mantra vollendet, folgt die Praxis der Vollendeten, die ich dir erklärt habe, Göttin.
14.25 Man begebe sich in einen Bananenhain und wiederhole ein volles Jahr lang, große Herrin, zu jeder Zeit den Mantra, mit Milchreis als Nahrung.
14.26 Wie bei der Vīra-Praxis wiederhole man ihn hunderttausendmal, Göttin; danach siebzigtausendmal, damit sie unmittelbar erscheint, große Herrin.
14.27 Man esse Milchreis mit geklärter Butter und Zucker auf einem Bananenblatt und vollziehe die Übung unermüdlich in einem menschenleeren Bananenhain.
14.28 In der Erscheinungsweise eines Gandharva, ohne Furcht, richte man den Milchreis in Anteilen her. Zuvor bilde man zwei Anteile; höre deren Ordnung, Pārvatī. [Die Lesung virbhāgaiḥ ist beschädigt.]
14.29 In einen Anteil kommen zwei Teilmengen; ein Anteil bleibt vollständig. Den vorderen Teil des anderen Anteils verzehre man selbst langsam. [Die Aufteilung ist im Wortlaut mehrdeutig; sie wird nicht zu einer eindeutigen Mengenanweisung ergänzt.]
14.30 Auf ein Bananenblatt schreibe man als Darbringungszeichen „mrī m“. Im ersten Siebenerabschnitt kommt sie schweigend; der weitere Wortlaut „naiva yathā tathā“ ist hier unklar.
14.31 Im zweiten Siebenerabschnitt, Göttin, erscheint sie wie ein goldenes Bild; im dritten Siebenerabschnitt isst sie den Milchreis vor den Augen des Übenden.
14.32 Sie gewährt dem Sādhaka unverzüglich die gewünschte Gabe und bleibt Tag und Nacht bei ihm, wie er es wünscht.
14.33 Sie zieht Dinge aus dem Ozean, vom Sumeru und von den Enden der Himmelsrichtungen herbei, aus der Unterwelt und aus Indras Welt, von den Bäumen am schneebedeckten Śrīśaila. [Die letzte Zusammensetzung ist mehrdeutig.]
14.34 Auch schwer zu erlangende Dinge aus weiter Ferne und von der Erdoberfläche zieht sie herbei; einen Fluss, eine Stadt und Edelsteine bringt sie augenblicklich heran. [Das Wort alanyāni ist unsicher; die Übersetzung „schwer zu erlangende“ ist sinngemäß.]
14.35 Sie erzählt auch die Geschehnisse der Stadtbewohner und Könige und die Geheimnisse der Feinde; rasch offenbart sie die Wahrheit. [Die Schlussform āviśet lässt die genaue Konstruktion offen.]
14.36 Die Vidyā, die die drei Welten herbeizieht, darf nicht beliebigen Menschen gegeben werden. „Baṭuka, nimm diese an; möge sie mir stets Vollendung verleihen.“ [Die Anrede ist in der Vorlage zusammengezogen.] Damit sind Mantraunterschiede und Praxis in Kürze erklärt.
Kolophon: So endet im ehrwürdigen großen König der Tantras, dem Śaktisaṅgama, im hinteren Teil, im ersten Khaṇḍa, im Gespräch des ehrwürdigen Akṣobhya mit Mahogratārā, das 14. Kapitel namens „Vollendung als Glied des Tārā-Kalpa“.
Paṭala 15: Die Formen und die Praxis der Madhumatī-Vidyā
15.1 Die ehrwürdige Göttin sprach: Herr der Götter, ich möchte die anderen Mantras und ihre Praxis hören. Der ehrwürdige Śiva sprach: Einsilbig ist die ursprüngliche Keimsilbe; mit dem Paar ṭha wird sie dreisilbig.
15.2 Ohne ṭha, aber mit svāhā verbunden, ist sie die dreisilbige, von Kāma verehrte Formel. Keimsilbe und Anrede zusammen werden als fünfsilbig bezeichnet.
15.3 Keimsilbe und Anrede, am Ende mit zwei ṭha, sind den Weisen lieb. Keimsilbe und Anrede, mit svāhā am Ende, werden von den Sehern verehrt.
15.4 Die Anrede mit dem Paar ṭha am Ende ist sechssilbig und gewährt alle Ziele. Die Anrede, verbunden mit svāhā, zieht alles herbei.
15.5 Die Vidyā aus Keimsilbe und anschließender Wirkformel ist zehnsilbig und hat die Gestalt des Alls. Die mit der Wirkformel beginnende und auf zwei ṭha endende hat elf Silben, höchste Herrin.
15.6 Die mit der Wirkformel beginnende und auf die Feuerbraut, svāhā, endende wird Vidyādyā genannt. Keimsilbe und Wirkformel mit zwei ṭha am Ende werden Mahāvidyā genannt.
15.7 Keimsilbe, Wirkformel und danach svāhā werden Siddhavidyā genannt. Keimsilbe und Anredewort mit der Wirkformel am Ende bilden die höchste Kalā.
15.8 Keimsilbe und Anredewort werden mit Wirkformel und dem Paar ṭha verbunden; eine weitere höchste Form verbindet Keimsilbe und Anredewort mit Wirkformel und svāhā.
15.9 Eine weitere höchste Form verbindet Keimsilbe und Anredewort mit ṭha und svāhā. Keimsilbe mit ṭha und danach svāhā wird als eine weitere Vidyā genannt.
15.10 Anrede, ṭha und svāhā bilden die höchste Vidyā, die alle Ziele gewährt. Keimsilbe, Wirkformel, ṭha und svāhā bilden die Vidyā Sarvāṅgasundarī, „die an allen Gliedern Schöne“.
15.11 Anrede, danach Wirkformel, mit einem Paar ṭha am Ende, bilden eine weitere höchste Form. Anrede und danach Wirkformel, verbunden mit ṭha und svāhā, bilden eine weitere höchste Form.
15.12 Anrede, danach Wirkformel und svāhā am Ende sind Śivasundarī. In vierundzwanzig Unterschieden ist die höchste Kalā erklärt. [Die vorausgehende Liste erlaubt keine zweifelsfreie Zählung von vierundzwanzig vollständig ausgeschriebenen Mantras.]
15.13 Bālā-Madhumatī ist eine andere Form; ebenso unterscheidet sich die Form beim Sundarī-Mantra. Bei der Erlangung von Schätzen ist sie wiederum verschieden: So wird sie dreifach genannt.
15.14 Auf diese Weise ist die höchste Anziehungskraft der drei Welten in dreißig Formen erklärt. Man gehe zu Beginn der Nacht in einen abgelegenen Bananenhain.
15.15 Zu günstiger Aszendentenstellung und an einem günstigen Tag fasse man einen seinem Wunsch entsprechenden Vorsatz: „Für diesen achtzehnsilbigen großen Madhumatī-Mantra,
15.16 zur Erlangung der Mantravollendung, von heute an“ – so spreche man; man füge „einundzwanzig“ hinzu und anschließend „bis zum Ende der Tage“.
15.17 Danach bezeichne man laut das Puraścaraṇa als aus Japa bestehend. Mit der ursprünglichen Formel vollziehe man das doppelte sechsgliedrige Einsetzen, meditiere und verehre.
15.18 Man bereite Milchreis aus Kuhmilch auf einem Bananenblatt. Nach der Keimsilbe spreche man „Madhumatī“, und zwar mit der Endung des Dativs.
15.19 Man gebe dort den Milchreis hin und bringe ihn wiederholt dar. Nachdem sie davon gegessen hat, reiche man erneut Wasser zum Mundspülen.
15.20 Man biete Betel an, zeige ihn vor und verneige sich wiederholt. Die Hälfte des Milchreises stelle man gesondert hin; die übrige Hälfte esse man selbst.
15.21 Mit roten Kränzen und anderem Schmuck, Göttin, in himmlischen Gewändern, nehme man die Erscheinungsweise eines Gandharva an. Täglich wiederhole man dreitausend,
15.22 dreihundert und vierunddreißig Mal, einundzwanzig Tage lang, höchste Herrin; dann wird die Gottheit zur Spenderin der erbetenen Gabe. [3.334 × 21 ergibt 70.014; die Zahlen werden unverändert bewahrt.]
15.23 Durch die Verbindung mit Baṭuka kommt es zur Vollendung, nicht anders. Wer die ehrwürdige Tārā oder Kālī verehrt,
15.24 erlangt Vollendung, indem er diese Vidyā verwirklicht, nicht anders. Welche Wünsche er auch immer äußert, Augenblick für Augenblick,
15.25 die höchste Vidyā, die alles herbeizieht, erfüllt sie. Aus einer mit eisernen Mauern befestigten Burg oder aus einem Göttertempel, Glückverheißende,
15.26 zieht sie im Augenblick den Schatzspender Kubera, Śaṅkara, Viṣṇu, Pārvatī und auch Arundhatī sowie die zehn Mahāvidyās herbei.
15.27 Laṅkā, die Meere, die Inseln, Siddhas, Yakṣas und große Schlangenwesen, sogar Dinge, von denen man noch nie gehört hat, zieht sie augenblicklich herbei.
15.28 Kinnaras, Yātudhānas und andere Wesen, Schätze und Vollendungen bringt sie in einem Augenblick heran; auch Sumeru und Kailāsa vermag sie augenblicklich herbeizuziehen, Glückverheißende.
15.29 Alles, was sich an den jeweiligen Orten befindet, Göttin, und das Wissen um die drei Zeiten teilt sie demjenigen mit, der aufmerksam praktiziert, Herrin der Götter.
15.30 Die Vidyā, die die drei Welten herbeizieht, darf nicht beliebigen Menschen gegeben werden. Zuerst verwirkliche man die Vidyā, danach die besondere Vollendung.
15.31 Geheim zu halten, geheim zu halten, geheim zu halten ist dies, wie der eigene Schoß. Es ist in Kürze erklärt. Was möchtest du noch hören?
Kolophon: So endet im ehrwürdigen großen König der Tantras, dem Śaktisaṅgama, im hinteren Teil, im ersten Khaṇḍa, im Gespräch des ehrwürdigen Akṣobhya mit Mahogratārā, das 15. Kapitel namens „Vorschrift zur Madhumatī-Vollendung“.

Paṭala 16: Stufenweise Einweihung und rituelle Berechtigung
Die drastischen Unheilsandrohungen dieses Kapitels sind historische Aussagen zur Bindung an Guru und Einweihung. Sie sind weder medizinische Erklärungen von Krankheit und Behinderung noch Maßstäbe für den Wert eines Menschen.
16.1 Die ehrwürdige Göttin sprach: Herr der Götter, ich möchte die Bestimmung der stufenweisen Einweihung hören. Der ehrwürdige Śiva sprach: Wie soll ich dir das Geheimste aller Geheimnisse erklären?
16.2 Dennoch wird es dir wegen deiner aufrichtigen Hingabe erklärt; höre nun. Candra, Agni, Pakṣa, die Ṣoḍhā genannte und die höchste, auf Nirvāṇa gerichtete Form,
16.3 danach das Ṣaṭśāmbhava, Göttin, verbunden mit dem Durchdringen der Cakras, die Erkenntnis des eigenen Cakra-Leibes und das Eintreten in einen fremden Körper:
16.4 Durch die Erkenntnis hiervon entsteht die Medhā-Einweihung, die ich dir erklärt habe. Dies gilt für Hādi; höre nun über Kādi, große Herrin.
16.5 Candra, Agni, Rasarājñī und danach Mahārājñī, Glückverheißende; Mahākāmakalā, Kālī und danach Guhyakālī, Glückverheißende.
16.6 Guhyakālī wird der Reihe nach zweifach erklärt: mit Teilen und ohne Teile. Die mit Teilen hat zehn Gesichter; sie wird die zu Vasiṣṭha gehörende Kalā genannt.
16.7 Sie wird dreifach genannt: wild, sanft und überaus grausam. Die teillose Form wird als Kālī-Unterscheidung mit dem Wort guhya bezeichnet. [Die genaue Namensbildung ist im Wortlaut nicht eindeutig.]
16.8 Diese allein ist Medhā und gewährt aus Zuneigung die Oberherrschaft. [Kevalaleyaṃ ist verderbt.] Candra, Agni, Veda, Pañcārṇā und dann die Nīlā-Abfolge,
16.9 Haṃsatārā und Mahānīlā, an deren Ende Cīnaśāmbhavī: Die alleinige Form ist Medhā; die Ausführung für Siddhi und Ṛddhi ist zweifach.
16.10 Als dritte wird die göttliche Sāmrājya-Medhā-Einweihung genannt. Sie hat Göttergestalt, göttliche Gestalt und Mantragestalt; sie ist groß und höchst,
16.11 hat alle Gestalten und geht allen voraus. Durch die große Sāmrājya-Medhā und die Abfolge von Siddhi und Ṛddhi wird eine Vielzahl von Unterschieden erklärt. [Die Namenfolge in 16.8–11 ist syntaktisch gedrängt.]
16.12 Im Chinnamastā-Ritus ist die Einweihung namens Vidyārājya überliefert. Candra, Vahni, Rasa, Rakta, Śyāmā und ebenso Ṣoḍaśī,
16.13 Parāṣoḍhā, Saptadaśī und die darüber hinausgehende höchste Form, Dīpinī, Mālinī und Kullā: Der Reihe nach entsteht die Oberherrschaft über die Vidyās.
16.14 Die Bagalā genannte Form, große Herrin, ist die höchste Stellung der Oberherrschaft. Candra, Veda und der feine Meru, ohne Mantra und von Śivas Wesen,
16.15 Hṛdaya, die Hundertsilbige, die fünf Waffen und Kullukā: Durch die Verbindung mit der Gāyatrī-Abfolge trägt man die höchste Stellung der Oberherrschaft. [Die Zuordnung der gedrängten Reihen in 16.14–15 bleibt unsicher.]
16.16 Wer mit diesen fünf verbunden ist, trägt die Erkenntnis aller Oberherrschaft. Die ehrwürdige göttliche Einweihung in die gesamte Oberherrschaft steht über allen.
16.17 Eine noch höhere Einweihung gibt es im Weltenei nicht, Herrin der Götter. Die Unterformen der zehn Vidyās und die aus den Mahāvidyās hervorgehenden Formen,
16.18 die Unterformen der Siddhavidyās und ebenso die großen Mantras, ihre Gliedmantras, Herrin der Götter, Śābara und Daśaśābara,
16.19 Kālaśābara, Göttin, und ebenso Siddhaśābara, die dreifachen Mantras der Lehranschauungen und die aus der Abfolge der Überlieferungsströme entstandenen,
16.20 die oberen Überlieferungen als Kādi, Hādi und Kaha im Kali-Zeitalter, Glückverheißende, ebenso die Mantras der Heiligtümer und das gesamte weitere Mantrageflecht:
16.21 In diesem Einweihungsritus entsteht die Berechtigung zu ihnen allen, Herrin der Götter. Wer diese Einweihung besitzt, ist unmittelbar die ehrwürdige Kālikā selbst.
16.22 Im Ablauf der acht Tages- und Nachtwachen trägt er die Gestalt der zehn Vidyās. Die Vidyā namens Kāmakalā mit ihren Unterformen und die Gottheit des Wirkens,
16.23 ebenso die Gliedmantras und die anderen Formeln sind stets in seinem Mund. Die stufenweise Einweihung ist bei den fünf Vidyās jeweils verschieden, große Herrin.
16.24 Ihre Gliedmantras, Gāyatrī und die Fünfergruppe der Kullukās, Glückverheißende, sind beim Ritus der anderen Vidyā erklärt, als Geheimstes aller Geheimnisse.
16.25 Der geringste unter den Sādhakas, der ohne stufenweise Einweihung Japa übt, Göttin, wird arm und mit schwerer Verfehlung belastet; er verliert seine Söhne.
16.26 Wer bei Śrīvidyā, Kālikā oder Tārā, höchste Herrin, ohne stufenweise Einweihung Japa übt, dieser geringste Sādhaka,
16.27 wird arm, schrecklich, von Glück verlassen und verachtet; blind, einäugig, ausgezehrt, bucklig, lahm, impotent und von Aussatz befallen,
16.28 von allen Krankheiten betroffen und von seelischem Leid und Sorgen bedrängt. Er verliert Söhne und Ehefrau; Töchter und Herrschaft gehen ihm zugrunde.
16.29 Oder er wird wahnsinnig und erleidet eine Erschütterung durch den Mantra. Er zieht den Fluch der Gottheit auf sich; Armut bleibt stets in seinem Haus.
16.30 Besonders verliert er seine Frau und bleibt beeinträchtigt, Herrin des Gottes der Götter. Wer dagegen die stufenweise Einweihung besitzt, wird gewiss ein König,
16.31 mit großem Reichtum und allen Vollendungen ausgestattet, siegreich, bescheiden, rechtschaffen, vollendet, Vollendung spendend und glückverheißend,
16.32 frohen Herzens, ein Kenner der Wahrheit und der drei Zeiten, ein Dichter und glücklich, Herr über Millionen Vollendungen, heldenhaft, schön und selbst Kāma bezaubernd,
16.33 von Glückseligkeit erfüllt, höchstes Selbst, über das Höchste und die Eigenschaften hinausgehend, unmittelbar der Herr der Könige und im Kali-Zeitalter dem Kāla gleich. [Sahṛtkāla in der Vorlage ist nicht sicher auflösbar.]
16.34 Wenn bei einem Verehrer dieser Vidyā doch Armut und Elend auftreten, kommt dies vom Fehlen eines Gurus, vom Aufgeben der Stufenfolge oder vom Abbruch der Überlieferungsverbindung.
16.35 Dann tritt zunächst Armut ein; daran soll kein Zweifel bestehen. Wo aber ein Haus aus wunscherfüllenden Edelsteinen und das geheime Heiligtum stehen,
16.36 mit einer Treppe aus den neun Edelsteinen, ein Haus voller Herrlichkeit, wo ein Hain wunscherfüllender Bäume und ein Pārijāta-Hain sind,
16.37 wo die Umfassungsmauer aus dem Stein besteht, der durch Berührung verwandelt: Woher sollte dort Armut kommen? Daher trifft Armut denjenigen ohne Stufenfolge auf Schritt und Tritt.
16.38 Ein Verständiger suche einen Guru, der die Stufenfolge besitzt, und bitte ihn darum. Andernfalls erlangt er durch die Unwissenheit des Gurus Armut.
16.39 Oder er wird kurzlebig, Göttin; daran soll kein Zweifel bestehen. „Die Schrift des Schicksals – die Oberherrschaft – seine Lebenszeit geht der Verkürzung entgegen.“ [Die zweite Vershälfte ist syntaktisch beschädigt und erlaubt keine gesicherte zusammenhängende Übersetzung.]
16.40 Damit ist in Kürze die Folge des Fehlens der Stufenfolge erklärt. Geheim zu halten, geheim zu halten ist dies. Was möchtest du noch hören?
Kolophon: So endet im ehrwürdigen großen König der Tantras, dem Śaktisaṅgama, im hinteren Teil, im ersten Khaṇḍa, im Gespräch des ehrwürdigen Akṣobhya mit Mahogratārā das 16. Kapitel namens „Darlegung der stufenweisen Einweihung“.
Paṭala 17: Heilige Fäden, Knoten und Schutzzeichen
17.1 Die ehrwürdige Göttin sprach: Herr der Götter, ich möchte jenes zuvor genannte Geheimnis hören, das geheim zu halten, geheim zu halten ist. Erkläre mir eben dies ganz bestimmt.
17.2 Der ehrwürdige Śiva sprach: Das Geheimste aller Geheimnisse, das noch niemandem erklärt wurde, wird nun dir erklärt, Göttin. Höre aufmerksam zu.
17.3 Utsarjana, das Abschließen, Upākarma, der rituelle Neubeginn, und das Auflegen der heiligen Fäden soll man vorschriftsgemäß vollziehen; danach folgt das Binden des Schutzfadens.
17.4 Der Sādhaka soll dies stets in dieser Reihenfolge ausführen lassen, höchste Herrin. Am Vollmond des Monats Caitra vollziehe er Madanāropaṇa, die Einsetzung Madanas.
17.5 Wenn der Monat Śrāvaṇa gekommen ist und ein Sādhaka das Auflegen der heiligen Fäden unterlässt, sind alle seine rituellen Handlungen fruchtlos.
17.6 Dies vernichtet die Wirkung des Japa und der guten Riten, Feueropfer und Verehrung, die ein ganzes Jahr lang ausgeführt wurden, große Herrin. Daher soll man dies vollziehen.
17.7 Zuerst vollziehe man das tägliche Ritual, große Herrin, danach das anlassgebundene. Die Upākarma genannte Handlung wird wie eine regelmäßig verpflichtende Handlung beschrieben.
17.8 Das Pavitra genannte Ritual ist anlassgebunden; die Schutzvorschrift dient einem besonderen Wunsch. Wo zwei anlassgebundene Handlungen zusammentreffen, wird die letzte als wunschbezogen bezeichnet.
17.9 Wo zwei wunschbezogene Handlungen zusammentreffen, gilt die erste als anlassgebunden. Wo zwei regelmäßige Handlungen zusammentreffen, ist die letzte zugleich wunschbezogen und regelmäßig. [Der Text gibt diese rituelle Rangordnung ohne Beispiele.]
17.10 Bei der Āśvalāyana-Tradition unter Śravaṇa, bei der Kātyāyana-Tradition am Vollmond; für die Sänger des Sāman werden Vollmond, fünfter Mondtag und die Verbindung mit Hasta genannt. [Die elliptische Zuordnung der Termine ist unsicher.]
17.11 Man vollziehe Upākarma, anschließend die tägliche Verehrung, danach die Pavitra-Verehrung und dann den Schutzritus.
17.12 Bei einer der beiden Unreinheitszeiten nach Geburt oder Tod, Göttin, bei einer Finsternis oder einem Sonnenübergang soll der Mensch die Upākarma-Handlungen im Monat Bhādrapada vollziehen, Herrin der Götter.
17.13 Pavitra, Schutz und Befriedung soll man dann in Bhādrapada vollziehen: am fünften, zehnten oder vierzehnten Mondtag,
17.14 besonders am Vollmond und besonders bei einer Kula-Verbindung. Wenn dann eine Finsternis eintritt, vollziehe man die Schutzverbindung.
17.15 Dabei ist zunächst das tägliche Ritual zu vollziehen, danach folgt Upākarma. So gilt es bei einer Mondfinsternis, Göttin; die Sonnen-Vedha-Bedingung lasse man außer Betracht. [Die technische Kalenderregel wird nicht weiter erläutert.]
17.16 Nach der vorbereitenden Weihe am vierzehnten Mondtag verehre man am Vollmond. Zehn, einundzwanzig oder siebenundzwanzig Knoten,
17.17 vierundfünfzig, Herrin der Götter, oder einhundertacht, fünfundzwanzig, dreihundert oder tausend Knoten,
17.18 und eine Zahl von achtzehn Strängen werden in umgekehrter Ordnung genannt. Nach der Folge von bester und den übrigen Stufen ist das Pavitra dreifach. [Die Zahlen lassen sich aus dieser Stelle nicht widerspruchsfrei drei Stufen zuordnen.]
17.19 Der Faden bestehe aus Seide, Gold, Kuśa-Gras oder Haar beziehungsweise Wolle, aus Edelsteinen oder Silber, Göttin; bei Befriedungsriten auch aus Kupfer.
17.20 Zweieinhalb oder dreieinhalb Knoten oder auch einen einzigen Knoten soll man der Reihe nach anbringen lassen, Göttin, Geliebte.
17.21 Zweieinhalb Knoten heißen Nāgapāśa, „Schlangenschlinge“, Göttin; dreieinhalb Knoten heißen Brahmagranthi, „Brahman-Knoten“.
17.22 Es gibt den Candragranthi, „Mondknoten“, große Herrin; die Fäden entsprechen der Knotenzahl. Für Seide gilt eine Fadenregel, für Gold und Silber besteht sie nicht. [Der erste Satz ergänzt sinngemäß die elliptische Benennung des Einzelknotens.]
17.23 Bei einem Seidenband mit Goldfaden und bei einem goldenen Faden wird ein Knoten vorgeschrieben. Nachdem man den Knoten gebildet hat, verehre man die Knotengottheit, große Herrin.
17.24 Für den Viṣṇu-Ritus ist ein gewöhnlicher Faden genannt, für den Śiva-Ritus einer aus Seide, für den Śakti-Mantra einer aus Gold; die beiden genannten Formen gelten jedoch überall. [Welche zwei Materialien gemeint sind, bleibt offen.]
17.25 Im Ritus der fünf Vollendungen, Göttin, wird eine Ausführung aus Edelsteinen genannt. Kreis, Dreieck, Erdbild, Sechseck und sechsstrahlige Form,
17.26 acht Blätter, acht Speichen, zehn Speichen, vierzehn Speichen, zwölf Speichen, sechzehn Speichen, fünf und vierzehn Speichen,
17.27 ein zweiunddreißigblättriger oder sechzehnblättriger Lotus: Diese Yantras soll man herstellen lassen. In die Mitte kommt das Yantra, ringsum verschiedene Edelsteine.
17.28 Man trage dies, höchste Herrin, gemäß der Abfolge von Pavitra und Schutz. Bei Gold und ähnlichen Materialien heißen die Knoten kettenförmig.
17.29 Man lasse sie nach der Abstufung von bester und den übrigen Formen anfertigen, höchste Herrin: aus Māṇikya, dem Edelstein, und Kuruvinda,
17.30 aus Diamant, Vaiḍūrya, Gomeda, Puṣparāga, Padmarāga, blauem Edelstein, Harita und Garuḍa-Stein,
17.31 aus Karika, Pariśa, Kīṭa, Śiva-Stein, Viṣṇu-Stein, Bindu-Stein, Māyūra, Pāca und dem Kukkuṭa genannten Stein,
17.32 aus Rāsa, Kṛṣṇa, Mondstein, Koralle und „Mauktikāmbara“. Die Frucht des Schutz-Yantras, Göttin, entspricht dem Edelstein seines Feldes. [Mehrere Steinnamen in 17.29–32 sind unsicher oder nicht eindeutig mineralogisch bestimmbar; pāca ist bereits in der Vorlage mit Fragezeichen markiert.]
17.33 Diese Yantras zeichne man zur Erfüllung aller Vorhaben: bei Śrīvidyā, Kālikā sowie den Riten von Tārā und Chinnā, Glückverheißende,
17.34 ebenso bei Mātaṅgī, Bhuvaneśvarī und Kamalā. In einem vierblättrigen Lotus, große Herrin, steht ein aus vier Lauten bestehender Mantra.
17.35 Man bringe also gerade vier Silben an, höchste Herrin. Entsprechend der Zahl der Blätter und Felder verteile man die Silben der Vidyā.
17.36 So schreibe man, höchste Herrin; oder man schreibe nur die Keimsilbe. Man verfahre entsprechend dem Alter und der Schönheit, Göttin, und so, wie es erklärt ist. [Vayaḥ kann hier auch eine Größen- oder Gestaltungsangabe nahelegen; der Wortlaut bleibt unklar.]
17.37 Wenn man bindet, mit dem Mantra „tvāṃ pavitreṇa …“, Geliebte, auch mit dem aus Bedrängnis rettenden Mantra, mit dem Wurzelmantra oder der Vidyā, jeweils nach der Ordnung,
17.38 soll man den Schutz binden, Göttin; so wird allseitiger Schutz bewirkt. Zum Schutz dient die Bali-Formel; zur Erkenntnis dient die von Gautama und den übrigen Sehern gebrauchte Form,
17.39 zur Befreiung die von Kapila und den übrigen, zur Kraft die von Śaṅkara und den übrigen. Höre nun die Unterschiede der Fäden entsprechend ihrer jeweiligen Eignung.
17.40 Weiß, rot, gelb, blau, grün, kampferfarben oder bunt sollen sie entsprechend angefertigt werden.
17.41 Nach den verschiedenen Wünschen lasse man die Fäden passend anfertigen. So wird man Herr aller Vollendungen; daran soll kein Zweifel bestehen.
17.42 In der Vorschrift jeder einzelnen Vidyā gibt es das Auflegen des heiligen Fadens, Göttin; bei jeder einzelnen Vidyā richtet sich der Schutz nach der Laut- beziehungsweise Farbenfolge.
17.43 Ein Faden aus den acht Duftstoffen, aus Jīvacakra, aus dem Kern von Puṣparāja oder aus Ambara, Geliebte,
17.44 ebenso ein Faden aus der Essenz von Aguru wird genannt, große Herrin. [Die Materialbezeichnungen in 17.43–44 sind teilweise unsicher.] Es ist das Geheimste aller Geheimnisse, das Geheimste aller Geheimnisse.
17.45 Geheim zu halten, geheim zu halten, geheim zu halten ist es wie der eigene Schoß. Welche Vollendungen es im Weltenei und auf der Erde auch gibt,
17.46 sie alle entstehen in dem Sādhaka, der den Schutz trägt, Göttin, große Herrin; daran soll kein Zweifel bestehen.
17.47 Die Erfüllung des Wunsches stellt sich ein, Göttin; daran soll kein Zweifel bestehen. Dies ist in Kürze erklärt. Was möchtest du noch hören?
Kolophon: So endet im ehrwürdigen großen König der Tantras, dem Śaktisaṅgama, im hinteren Khaṇḍa, im ersten Teil, im Gespräch des ehrwürdigen Akṣobhya mit Mahogratārā das 17. Kapitel namens „Bestimmung der Fäden“.
Paṭala 18: Pavitra-Weihe und das Binden des Schutzes
18.1 Die ehrwürdige Göttin sprach: Herr der Götter, ich möchte das große Geheimnis hören, das noch verborgener ist als das Verborgene. Der ehrwürdige Śiva sprach: Das Geheimste aller Geheimnisse wird erklärt; höre die Praxis.
18.2 Auch für diejenigen, die volle Weihe, Einweihung und die weiteren Voraussetzungen besitzen, Pārvatī, werden das Auflegen der heiligen Fäden und der Schutz in gleicher Weise vorgeschrieben.
18.3 Nach einer unmittelbar vorhergehenden oder einer früheren vorbereitenden Weihe ist das Pavitra zu vollziehen, zur Erfüllung aller Wünsche.
18.4 Mit allen Edelsteinen, mit Pariśa und dem Garuḍa-Stein vollziehe man das Binden des Schutzes, um jeden Schutz vollkommen zu machen.
18.5 Tārā, Śrī, Kāma, Vāc, Māyā, Kālī, Chinnā und Tāriṇī, Bagalā, Vimalā, Dhūmrā, Vasordhārā und die sechs Glieder,
18.6 die drei Tārās und fünf Tārās, durch die Verbindung von sieben Sehern und neun Öffnungen; bei Ākarṣiṇī die höchste Māyā, ebenso beim höchsten Prāsāda,
18.7 diese Keimsilben und die Pfeile, ferner Preta, Phetkāra und Kāma, in der Abfolge von einer, zwei, drei, vier, fünf und sechs Silben:
18.8 So füge man die Vidyā in das Yantra ein, um alle Vollendungen zu erlangen. Am Vollmond von Śrāvaṇa vollziehe man den zehnfachen Schutz. [Die Mantranamen und Zahlenschlüssel in 18.5–7 werden bewahrt, ohne daraus ungesicherte Rezitationsformeln abzuleiten.]
18.9 Schutz der Kühe, Schutz der Pferde, als dritter Schutz der Elefanten, Schutz der Menschen, Schutz des Landes und als sechster Schutz des Hauses,
18.10 Schutz des Vermögens, Schutz der Kinder und Schutz der Felder gelten als die weiteren; als zehnter folgt der umfassende Schutz. So wird der Schutz zehnfach verstanden.
18.11 Am achten, neunten, fünften, zehnten, vierzehnten Mondtag oder am Vollmond, in beiden Monatshälften,
18.12 kommt zuerst Upākarma, dann das Tragen des Pavitra, zuletzt das Binden des Schutzes. Diese drei vollziehe man in dieser Reihenfolge. [Die Nennung des Vollmonds „in beiden Hälften“ ist im Wortlaut nicht weiter aufgelöst.]
18.13 Bei Gaṇeśa ist die vorbereitende Weihe am vierten Mondtag vorgeschrieben, das Anlegen am fünften. Bei Mātaṅgī wird die vorbereitende Weihe genannt,
18.14 und das Anlegen soll am zehnten stattfinden. Am siebten sei die vorbereitende Weihe, am achten Verehrung und Anlegen im Sonnenritus, große Herrin. [Der Termin von Mātaṅgīs vorbereitender Weihe ist nicht ausdrücklich ausgeführt.]
18.15 Für Śakti ist die vorbereitende Weihe am achten, das Anlegen am neunten genannt, Glückverheißende, Göttin. Höre nun die Pāñcarātra-Abfolge.
18.16 Die vorbereitende Weihe ist am neunten, das Anlegen am zehnten, Glückverheißende. Im Viṣṇu-Ritus ist sie am zwölften, das Anlegen am dreizehnten.
18.17 Die vorbereitende Weihe am vierzehnten und die Verehrung am Vollmond werden für den Śiva-Ritus genannt, Göttin; auch für Śrīvidyā gilt der Vollmond.
18.18 Ebenso vollziehe man beim Mondritus das Anlegen des Pavitra am Vollmond. Für Brahmacārins soll das Pavitra stets aus Kuśa- oder Kāśa-Gras bestehen.
18.19 Für Waldeinsiedler bestehe es aus Hanf oder aus trasarīsa; für Entsagende sei es mit rotem Ocker gefärbt. Ein Haushalter kann alle Farben verwenden. [Trasarīsa ist als Materialbezeichnung unsicher.]
18.20 Für Könige wird eines aus Goldfaden, für Kṣatriyas eines aus Silber, für Zweimalgeborene eines aus gewöhnlichem Faden genannt.
18.21 Ebenso verhält es sich mit dem Schutz, Göttin; hierin ist alles gleich. Höre dazu drei Überlieferungsberichte, Herrin des Gottes der Götter.
18.22 Einst fertigte Pārvatī einen Schutz für den ehrwürdigen Kārttikeya an; Śacī tat es, um den Götterkönig günstig zu stimmen und für den Sieg bei der Vernichtung Vṛtras. [Die Vorlage liest śavyā, offenbar beschädigt.]
18.23 Einst wurde Baṭuka von den Mahāvidyās und den übrigen Göttinnen geschützt. Früher, im Kṛta-Zeitalter, gab es Nahuṣa, den Herrn der Kṣatriyas.
18.24 Nachdem er Upākarma vollzogen hatte, ging er zum Auflegen des Pavitra über. Er fertigte das Pavitra sorgfältig an und machte sich vom Haus des Götterkönigs nach Hause auf.
18.25 Unterwegs aber, Herrin der Götter, ohne den Schutz, geriet dieser niedrige Mensch in eine Verkehrung seines Denkens: Der König besaß keinen Schutz.
18.26 Schon durch das Binden des Schutzes entsteht Schutz für zwölf Monate. Unterbleibt es, Herrin des Gottes der Götter, kann der Mensch sein klares Denken verlieren.
18.27 Durch das Binden des Schutzes wird für ein ganzes Jahr Schutz geschaffen, große Göttin: mit Zahlen-Yantras und ebenso mit Keimsilben und Zahlen, Pārvatī,
18.28 mit Zahlen-Keimsilben, Fahnen und anderen Mitteln entsteht überall Schutz. Upākarma wird hier als Weihe des Veda bezeichnet.
18.29 Das Pavitra schützt den empfangenen Veda-Mantra; das Schutzbinden wird zum Schutz seiner vorstehenden Macht erklärt. [Die Vorlage kennzeichnet vadadhiṣṭātṛ als unsicher.]
18.30 Daher vollziehe man mit allem Bemühen das Schutzbinden. Ohne Schutz, große Herrin, ist die während eines Jahres ausgeführte Handlung,
18.31 jede einzelne, fruchtlos, Göttin, und die Gottheit wendet sich ab. Selbst unter Einsatz des gesamten Besitzes vollziehe man das Schutzbinden, Herrin der Götter.
18.32 Dann entsteht gewiss umfassender Schutz, Göttin, ohne Zweifel. Regelmäßig verpflichtend, anlassgebunden und wunschbezogen: So sind die drei der Reihe nach erklärt.
18.33 Dies ist in Kürze erklärt. Was möchtest du noch hören? Die ehrwürdige Göttin sprach: Herr der Götter, ich möchte das Geheimste aller Geheimnisse hören.
18.34 Der ehrwürdige Śiva sprach: Welches Geheimnis ist das, Herrin der Götter? Sage es, du freundlich Sprechende. Die ehrwürdige Göttin sprach: Die Handlung des Pavitrāropaṇa und ebenso des Madanāropaṇa,
18.35 erkläre sie, Herr des Gottes der Götter, wenn ich deine Geliebte bin. Der ehrwürdige Śiva sprach: Āṣāḍha ist der beste Monat, Śrāvaṇa gilt als der mittlere,
18.36 Bhādrapada als der geringere. Von den beiden Monatshälften, der hellen und der anderen, ist die helle gepriesen; steht sie nicht zur Verfügung, gilt die andere.
18.37 Am fünften, achten, neunten oder zehnten Mondtag, am zwölften, vierzehnten oder auch am Vollmond,
18.38 nehme man einen geeigneten Seiden- oder Baumwollfaden, mache ihn dreifach und nochmals dreifach und wasche ihn mit reinem Wasser.
18.39 Dann läutere man ihn mit den vom westlichen Gesicht gesprochenen Mantras und den südlichen. Mit den Mantras lasse man ansprechende Pavitra-Fäden herstellen.
18.40 Einhundertacht sind die beste Zahl, die Hälfte davon die mittlere und deren Hälfte die geringste; nach Vermögen verfahre man wie zuvor. [Ob hier Fäden oder Stränge gezählt werden, bleibt elliptisch.]
18.41 Mit den zuvor genannten unterschiedlichen Fäden oder Materialien, Geliebte, fertige man sorgfältig das Pavitra und knüpfe die Knoten nach Vorschrift.
18.42 Mit den vom nördlichen Gesicht gesprochenen Mantras lasse man zehn Knoten herstellen, bunt und vielfältig mit Kuṅkuma und anderem gestaltet, Tochter des Berges.
18.43 Am Tag der Darbringung des Pavitra vollziehe man die zuvor genannte vorbereitende Weihe oder eine unmittelbar vorausgehende Weihe, höchste Herrin.
18.44 Nachts, gemeinsam mit den an die Überlieferungsregeln Gebundenen, nach der täglichen Verehrung, erfolgt mit den Mantras der oberen Throne das Niederlegen des Fadens von links.
18.45 Nachdem man mit einem Lobgebet gebeten und durch verhüllende Gesten Schutz geschaffen hat, nehme man ein Zahnreinigungshölzchen, Duftstoff, Opfersandel und Erde,
18.46 weißen Senf, eine Āmalaka-Frucht und festlichen Schmuck; „nakulam aṣṭasu paṭṭā“ soll man nacheinander verstehen. [Diese Schlussfolge ist in der Vorlage beschädigt und bereits mit Fragezeichen versehen; eine verlässliche Sachübersetzung ist nicht möglich.]
18.47 In den Himmelsrichtungen, beginnend mit Osten, lege man der Reihe nach das Pavitra und das Fadengefäß in Gefäße aus Aśvattha-Blättern, zur Erlangung der Vollendung.
18.48 Huṃkāra, Soma, Svāhā, Īśa, Brahman, Nāga, Śikhidhvaja, Sūrya und Sadāśiva: Dies sind die neun höchsten Gottheiten. [Die Vorlage schreibt hu/ kāra; die übrige Gliederung folgt der angegebenen Neunerzahl.]
18.49 In den Fäden verehre man Brahmā, Viṣṇu und Īśa, jeweils im dreifachen Faden. Kṛpā, Pauruṣī, Vāṇī, Gāyatrī und Aparājitā,
18.50 Vijayā, Jayā, Göttin, Muktidā und Sadāśivā, Manonmanī als neunte und Sarvatomukhī als zehnte,
18.51 die in den Knoten befindlichen Gottheiten, sind mit den aus Kalās bestehenden Darbringungen zu verehren. Nachdem man sie mit dem Wurzelmantra angerufen hat, verehre man in den Pavitra-Fäden die Kalās. [Die Namensliste in 18.49–50 enthält bei gewöhnlicher Trennung elf Namen, obwohl der Text bis zehn zählt; die Unstimmigkeit bleibt erhalten.]
18.52 Man erinnere sich der sechzehn Nityās und Śrīvidyās, Herrin der Götter, Geliebte; die acht Tārās und acht Vāṇīs verehre man an den Stellen der Kalās.
18.53 Bei Kālī verehre man die mit Kālī beginnenden Nityās, höchste Herrin. Damit ist die vorbereitende Weihe erklärt; anschließend erfolgt die eigentliche Verehrung.
18.54 Nach der täglichen Verehrung folgt dieses anlassgebundene Ritual. Man verehre die Pavitra-Fäden vollständig und gebe den Jungfrauen Speise.
18.55 Danach verehre man den eigenen Guru mit Gewändern, Schmuck, Kühen und Vermögen nach den eigenen Möglichkeiten. Man verneige sich und betrachte ihn als Gestalt der Göttin.
18.56 Man lege das Pavitra auf, ohne beim Vermögen unaufrichtig zu sein, und verehre dort den Guru, der die Frucht der jeweiligen Handlung vermittelt.
18.57 Wird er dort nicht verehrt, bleibt die Handlung stets fruchtlos. In Abwesenheit des Gurus verehre man seinen Sohn, fehlt der Sohn, seine Frau,
18.58 fehlt auch sie, seinen Enkel väterlicherseits, andernfalls den Enkel über seine Tochter. Fehlen alle, verehre man einen anderen aus der Abstammungslinie des Gurus.
18.59 Wo man einen Eingeweihten verehrt, werden diese Handlungen fruchtbar; wo man ihn nicht verehrt, bleiben sie fruchtlos, höchste Herrin.
18.60 Nachdem man die abschließende volle Opfergabe dargebracht hat, verbrenne man das Pavitra im Feuer. Man verehre den Kreis, vollziehe vor den Vollendeten die Verehrung und bringe es dar. [Der Bezug von „es“ und die Abfolge des letzten Halbverses sind nicht eindeutig.]
18.61 Wer die Verehrung im Feuer nicht vollzieht, dessen religiöse Handlung bleibt ohne Frucht. Dies ist in Kürze erklärt. Was möchtest du noch hören?
Kolophon: So endet im ehrwürdigen großen König der Tantras, dem Śaktisaṅgama, im hinteren Teil, im ersten Khaṇḍa, im Gespräch des ehrwürdigen Akṣobhya mit Mahogratārā das 18. Kapitel namens „Stufenweise Einweihung und Auflegen des Pavitra“.
Paṭala 19: Die drei Städte und der Schutz der Göttin
19.1 Die ehrwürdige Göttin sprach: Herr der Götter, ich möchte die alte Überlieferung hören. Der ehrwürdige Śiva sprach: Höre, Göttin, ich werde das Geheimste aller Geheimnisse erklären.
19.2 Dir, die du ganz Hingabe und Vertrauen ergeben bist, habe ich nichts zu verschweigen. Du aber darfst es keinem anderen mitteilen, selbst wenn dein Leben vergeht. [Die Vorlage markiert vigateṣu als unsicher.]
19.3 Dies ist das Geheimnis der Götter für jene, die alle Vollendungen erstreben. Weder ein aus Vidyā bestehender Yoga noch eine Vorschrift oder Verehrung,
19.4 noch eine andere Anwendung, Japa, Feueropfer oder Pūjā erreicht auch nur einen tausendsten Teil des Geheimnisses, das nun erklärt wird. [Der Schluss nāheti ist verderbt; der Satzsinn ist aus dem Vergleich ergänzt.]
19.5 Durch seine Gnade erlangten einst königliche Seher Vollendung: Kairava, Bṛhadaśva, Somadatta und Bṛhadratha,
19.6 Ajamīḍha, Kārttavīrya, Bhadrasena, Purūravas, Pṛthugrīva, Rantideva, Māndhātṛ, Nahuṣa und Raghu,
19.7 Vidūratha, Bharata, Divodāsa, Pratardana, Kṛśāśva, Jamadagni, Jaigīṣavya und Devala,
19.8 Paiṭhīnasi, Vītihavya, Kaśyapa, Bhṛgu, Aṅgiras, Saṃvarta, Vasiṣṭha, Atri, Vyāsa und Śātānya,
19.9 Uddālaka, Bharadvāja, Jābāla und Jaimini. Die Herrschaft über die sieben Kontinente und die Würde eines Weltenherrschers
19.10 erlangten die früheren Könige, dazu ein sehr langes Leben; andere erlangten Yoga-Vollendung und eine Askese, die alles verwirklicht.
19.11 Die großen Seher erhielten die Macht zu verfluchen und zu segnen; durch seine Gnade lag die Herrschaft über die drei Welten in ihrer Hand. [Einzelne Namen der Liste, besonders Kairava und Śātānya, sind textlich unsicher.]
19.12 Tārākṣa, Kamalākṣa und Vidyunmālin waren drei Daitya-Brüder im Kṛta-Zeitalter.
19.13 Sie übten zehntausend göttliche Jahre lang furchtbare Askese, Geliebte. Danach gewährte Prajāpati ihnen die erbetene Gabe.
19.14 Die Daityas, stolz auf ihre Schönheit und ihren Rausch, erbaten zwei Gaben. Eine davon war die Unverletzbarkeit gegenüber allen Wesen. [Die einleitende Zeichenfolge caturvaradvayaṃ ist nicht sicher auflösbar.]
19.15 Die zweite war für die drei eine dreifache Stadt auf der Erde, jeweils dreihunderttausend Yojanas voneinander entfernt, selbst für die Götter unüberwindlich.
19.16 Nachdem der Schöpfer die Gabe gewährt hatte, sagte er: „Hört alle, meine Söhne! Eine Unverletzbarkeit in jeder Hinsicht gibt es für niemanden in den drei Welten.
19.17 Ihr Dānavas müsst alle euren eigenen Tod wenigstens unter einer einzigen möglichen Bedingung zugestehen.“
19.18 Sie überlegten und sagten gemeinsam: „Wer mit einem einzigen Pfeil in einem Augenblick die dreifache Stadt von uns dreien verbrennt, der soll unser Tod sein.“
19.19 „So sei es“, sagte der Schöpfer und ging in die von Göttern bevölkerte Brahmawelt. Auch sie verfuhren alle so, wie zuvor beschlossen.
19.20 Tārākṣas goldene Stadt lag zuoberst; sie war zehntausend Yojanas breit und ebenso lang, Geliebte.
19.21 Kamalākṣas silberne Stadt war zehntausend Yojanas breit; Vidyunmālins eiserne Stadt hatte ebenfalls eine Ausdehnung von zehntausend Yojanas.
19.22 Ihre Städte lagen im Himmelsraum jeweils dreihunderttausend Yojanas übereinander, versehen mit Mauern und Gräben und geschmückt mit hohen Türmen,
19.23 mit Fahnen, Torbauten, Treppen, Bannern und Vorrichtungen. Wesen, die Schwerter, Schlingen, Stachelhaken, Ariṣṭa-Waffen, Keulen und Bogen trugen,
19.24 mit Schlingen, Dreizacken, Bhuśuṇḍī-Waffen, Lanzen, Rädern und Hämmern ausgestattet, in einer Zahl von dreißig Nikharvas, sechs Vṛndas und neunzig Arbuda-Koṭis,
19.25 bevölkerten jede Stadt: Dānavas, im Krieg unbezähmbar. Als alle Götter mit Vāsava diesen gewaltigen Wohlstand sahen,
19.26 flohen einige; andere gingen einem Fluch entgegen. Einige Götter kämpften, andere verließen den Himmel. [Śāpitaṃ yayuḥ ist im zweiten Ausdruck unsicher.]
19.27 Einige begaben sich in das Meer, andere in Berghöhlen. Manche gaben aus Furcht ihr Leben auf, andere flohen in alle vier Richtungen.
19.28 Als der Herr der Götter diesen Zustand der Götter sah, suchte er bei Rudra Zuflucht, mit Prajāpati an der Spitze.
19.29 Die Götter mit dem Urvater warfen sich lang ausgestreckt nieder, falteten die Hände und sprachen zu dem Träger des Pināka, dem Gemahl Umās:
19.30 „Die Asuras der drei Städte haben durch Askese eine Gabe des Schöpfers erlangt und bedrängen uns, großer Herr, selbst in den Höhlen der Berge.
19.31 Außer dir gibt es für uns keinen, der Zuflucht gewährt, o Gott. Daher tragen wir dir dies vor, Herr der Pramathas, Gebieter.
19.32 Sie rauben die Frauen der Götter und führen sie in ihre Stadt. Die Welt ist ohne Opfer geworden, der Nandana-Garten ohne Wunschbaum,
19.33 die ganze Erde ohne Menschen und Amarāvatī ohne Götter. Die Flüsse sind wasserlos geworden, die sieben Meere ihrer Edelsteine beraubt.
19.34 Wir alle halten uns in Baumhöhlen und Schluchten der Berge verborgen, von Furcht vor ihnen bedrängt.
19.35 In den drei Welten gibt es außer dir niemanden, der sie bestrafen könnte. Töte diese Asuras und setze uns wieder im Himmel ein.“
19.36 So von allen Niedergebeugten angesprochen, lächelte der Stierbannerträger und antwortete allen Göttern: „Ein Wagen soll für mich bereitet werden.“
19.37 Darauf sprach Brahmā lächelnd zu Maheśvara: „Welcher Wagen soll gebaut werden, o Gott, der geeignet wäre, dich zu tragen?
19.38 Es fehlt uns die Fähigkeit, einen Wagen zu bauen, der dich tragen kann. Ein dir angemessenes Gefährt, eine Waffe, einen Panzer und auch eine Peitsche
19.39 bereite du heute selbst. Wer hätte dazu die Einsicht, Śaṅkara?“ So von Brahmā angesprochen, sagte Śambhu zur Freude der Götter:
19.40 „Die vier Pferde sind die Veden; durch Upākarma … Askese. Die von Śaṅkhāsura bedrängten Veden gelangen zu denjenigen, die die Riten vollziehen.“ [Die zweite Halbzeile ist syntaktisch beschädigt; der Zusammenhang zwischen Pferden, Upākarma und Askese bleibt lückenhaft.]
19.41 „Dadurch, durch die Wirkung von Upākarma, wird Tārākṣas Askesekraft geschwächt, Brahmā; die des Kamalākṣa durch Pavitra.
19.42 Die ein ganzes Jahr umfassende Befriedung wird von den Sehern Pavitra genannt. Durch Pavitra schwindet Kamalākṣas Askesekraft.
19.43 Pavitrāropaṇa gilt als das umfassende Wohlergehensritual. Die vier Pferde seien die Veden, die ganze Erde der Wagen,
19.44 Sonne und Mond die Räder, Gandhamādana die Deichsel, das Vindhya-Gebirge die Nabe und Kailāsa die Achse.
19.45 Meru sei meine Fahnenstange, der ehrwürdige Schöpfer der Wagenlenker, der Praṇava die Peitsche und die Purāṇas die Zügel.
19.46 Mandara sei mein Bogen, Vāsuki die Bogensehne, Viṣṇu mein Pfeil; Vāyu trete in meine beiden Arme ein.
19.47 Yama, Mṛtyu und Kāla mögen in die Mitte der Schlangenhaube eintreten. Vāsava sei auf dem Rücken des Pfeiles; Kubera und Varuṇa
19.48 befinden sich an seiner Befiederung, alle Götter an seiner Spitze, die beiden Nāsatyas an der vaṭinī-Stelle. Alle Opfer seien die Fußsoldaten.
19.49 An den acht Gliedern seien die zehn Vidyās, an den hundert Stellen das Hundertstrahlige. Der Schaft sei sechsunddreißig Fingerbreiten lang und mit Mantra-Bindung versehen.
19.50 Die Pfeile haben vierzehn Fingerbreiten und Sonnengestalt und gehören zu Maināka. Kālī kennt das Kennzeichen des Pināka-Bogens und Sadāśiva.“ [Die technischen Angaben in 19.48–50 sind teilweise beschädigt und lassen keine sichere Rekonstruktion des symbolischen Geräts zu.]
19.51 Nach eigenem Willen gestaltete Śaṅkara auch alles Weitere leicht. Obwohl Śiva Waffe, Panzer und Ṣoḍhā erlangt hatte, besaß er keinen Schutz.
19.52 Da Śambhu keinen ihm angemessenen Schutz erlangt hatte, war er besorgt. Der Herr der Welt schloss seine drei Augen und verharrte lange.
19.53 Dann versank er in Meditation und pries die Retterin des Alls. Nachdem er sie gepriesen hatte, bat er um den höchsten zehnfachen Schutz.
19.54 Darauf verlieh sie ihm den höchsten zehnfachen Schutz. Dieser aus den zehn Vidyās bestehende Schutz heißt „Sieg über die drei Welten“.
19.55 Weil er die Veden entzündet und belebt, Brahmā, wird er Dīpakāstra, „entzündende Waffe“, genannt. Die Vidyā ist die Königin der vierundachtzig Unterformen, höher als das Höchste.
19.56 Mit den neun Überlieferungsströmen verbunden durchdringt sie das Weltenei. Im Himmel heißt sie Stambhanāstra, „Waffe des Stillstellens“, auf der Erde Trailokyavijayā,
19.57 in der Unterwelt Ākarṣaṇāstra, „Waffe des Herbeiziehens“, die Vernichterin der Asuras der drei Städte. Unter Feinden heißt sie Kālimukhā; unter Streitrednern
19.58 wird sie Tārāmukhā genannt, überall aber hat sie Chinnās Gestalt. Sie besteht aus den Vidyās der drei Śaktis und heißt Trailokyavijayā.
19.59 Nachdem Śaṅkara zur Vernichtung der drei den höchsten Schutz der drei Śaktis erlangt hatte, zog er erfreut gegen die drei Städte.
19.60 Der Stierbannerträger legte die Pāśupata-Waffe an und durchbohrte die drei Städte der Daityas mit einem einzigen gefiederten Pfeil.
19.61 In einem Augenblick zu Asche geworden, gelangten die Daityas in Yamas Wohnstatt. Seitdem, ehrwürdige Göttin, ist dieser Schutz als „Schutz, Schutz“ berühmt.
19.62 Der Lokottarā genannte, überweltliche Schutz wird durch Erinnerung an mich wirksam. So verlief die alte Begebenheit; deshalb wird er Schutz genannt.
19.63 Ein Mensch, der einen mit der Vidyā besprochenen Faden trägt, erhält Schutz vor allen bösartigen Schädigern.
19.64 Schweres Gift, mächtige Geister, Pūtanās, Rākṣasas und andere Wesen, grausame Daityas und Dānavas werden augenblicklich vernichtet.
19.65 Eben dieser Schutz wurde einst Baṭuka offenbart und durch die zehn Mahāvidyās und die weiteren Gottheiten an Baṭukabhairava gebunden.
19.66 Ein Yantra, eine Fahne und einen mit den Mantralauten versehenen Faden soll man in jeder Weise befestigen, Göttin; so wird umfassender Schutz bewirkt.
19.67 Diese Begebenheit ereignete sich einst im Monat Śrāvaṇa, Glückverheißende. Geheim zu halten, geheim zu halten, geheim zu halten ist dies wie der eigene Schoß.
Unnummerierter Abschluss: Dies ist in Kürze erklärt. Was möchtest du noch hören?
Kolophon: So endet im ehrwürdigen großen König der Tantras, dem Śaktisaṅgama, im hinteren Teil, im ersten Khaṇḍa, im Gespräch des ehrwürdigen Akṣobhya mit Mahogratārā das 19. Kapitel namens „Upākarma, Auflegen des Pavitra und Schutzritus“.
Paṭala 20: Madanāropaṇa: das Frühlingsritual für Kāma
20.1 Die ehrwürdige Göttin sprach: Herr der Götter, ich möchte die Handlung des Madanāropaṇa hören. Der ehrwürdige Śiva sprach: Wie das Auflegen des Pavitra, so ist auch die Verehrung Madanas zu vollziehen.
20.2 Die drei Monate, beginnend mit Caitra, und die beiden Monatshälften, die helle und die andere, kommen in Betracht; jeweils der frühere Zeitpunkt ist der beste.
20.3 Am achten, vierzehnten Mondtag oder am Vollmond vollziehe man in der vorausgehenden Nacht die vorbereitende Weihe oder eine unmittelbar vorausgehende Weihe.
20.4 Man lade Madana auf dem Altar mit den vier Wunschlianen und weiteren Mitteln ein: „Aus Kāmas Auge entstanden, von den Tränen aus Ratis Augen benetzt,
20.5 Bezauberer der Seher, Gandharvas und Siddhas, dir sei Verehrung! Aus Śivas Gnade entstanden, sei hier gegenwärtig.
20.6 Ein Werk Śivas unterbrechend, sollst du auf Śivas Befehl hergebracht werden.“ [Śivākārya ist mehrdeutig; die Anrufung bleibt an dieser Stelle dunkel.] Nach dieser Einladung verehre der Verständige dort Rati und Kāma.
20.7 Man grabe die Madana-Pflanze selbst mit Wurzel und jungen Blättern aus; oder sie werde von einem anderen gebracht oder käuflich beschafft. [Maulyād deutet auf den Kaufpreis; die Schlussform īśvarām ist grammatisch unsicher.]
20.8 Man stelle sie links auf, Göttin, in einem Sarvatobhadra-Lotus. Im achtstrahligen Feld setze man Madana in ein Gefäß und verehre ihn erneut.
20.9 Der Praṇava und „rataye namaḥ“, Herrin der Welt, bilden den Rati-Mantra, große Herrin. Nun wird der Kāma-Mantra erklärt.
20.10 Der Praṇava, die Kāma-Keimsilbe und „kāmāya namaḥ“: Mit diesen beiden Mantras verehre man dort Madana im Inneren des Lotus.
20.11 Dann lege man auf die acht Lotusblätter, beginnend mit Osten, kleine Behältnisse, der Reihe nach mit acht Mantras und acht Stoffen versehen.
20.12 Kāma, Bhasmaśarīra, Anaṅga, Manmatha, der Vasantamukha Genannte, Smara, der Träger des Zuckerrohrbogens
20.13 und Puṣpabāṇa werden genannt, jeweils mit Tārā am Anfang und einem als tuṅgadanta bezeichneten Ende. [Die Endformel ist unsicher; Vasantamukha ist bereits in der Vorlage markiert.] Kampfer, die beiden Rocanā-Stoffe und Moschus, Geliebte,
20.14 Aguru, Kuṅkuma, Āmalaka-Frucht und Sandel bilden die acht Stoffe; man füge duftende Blüten hinzu, Pārvatī.
20.15 Nachdem man Madana mit Duft, Blüten, ungebrochenen Reiskörnern und anderem vollständig verehrt hat, wiederhole man mit heiterem Geist nach Vermögen die Anaṅga-Gāyatrī.
20.16 Man spreche „kāmadevāya“ und danach „vidmahe“; es sei die Anaṅga-Gāyatrī: „tan no ’naṅgaḥ pracodayāt“. [Der mittlere Teil der Gāyatrī fehlt beziehungsweise ist in der Vorlage durch eine unsichere Textfolge ersetzt; keine vollständige Formel wird ergänzt.]
20.17 „Verehrung dem Träger der Blütenpfeile, der die Welt erfreut, Manmatha, dem Auge der Welt, dem Rati und Prīti lieb sind.“
20.18 Mit diesem Mantra verneige man sich, Göttin. Danach trage man die Bitte vor, mit göttlichem Madana in der Hand. [Divyair madanapāṇiyuk ist syntaktisch unsicher.]
20.19 „Du bist von mir zu diesem Zeitpunkt eingeladen, Herrin der Götter, Glückverheißende. Nach deinem Befehl soll alles der Reihe nach mit den verfügbaren Mitteln ausgeführt werden.“
20.20 Mit diesem als Bittvortrag bezeichneten Mantra erfreue man die drei Śaktis. Danach verehre man sie mit Duft, Blüten, ungebrochenen Reiskörnern und weiteren Gaben, Herrin der Götter.
20.21 „Sechzehnsilbige Mutter der Welt, Spenderin der Frucht des Ersehnten, erfülle meine zu verwirklichenden Wünsche, Göttin, Herrin Kāmeśvaras!“
20.22 So bete man, Göttin. Danach verhülle man Madana mit dem Panzer-Mantra, Herrin, und schütze ihn mit dem Waffen-Mantra.
20.23 Dann halte man Nachtwache; findet die Weihe unmittelbar statt, entfällt die Nachtwache. Am Morgen stehe man auf und vollziehe die tägliche Verehrung.
20.24 Danach vollziehe man das anlassgebundene Ritual, die vollständige Verehrung Madanas. Damit erfolgt die große Pūjā; „das mittlere ist als Blüte bezeichnet“. [Die letzte Halbzeile ist in ihrer Zuordnung unklar.]
20.25 Man bereite vorschriftsgemäß eine ansprechende, vorzügliche Speisegabe und reiche Betel mit Kampfer; danach bete man:
20.26 „Herrin aller Kreise und ihrer Herrinnen, deren Leib alle Vidyās sind, Mutter der Götter: Möge dieses mein Opfer durch deinen Befehl gelingen.“
20.27 Dann verehre man den eigenen Guru mit Blüten, Räucherwerk, Gewändern und weiteren Gaben, überreiche ihm Madana, verneige sich und stimme ihn gnädig.
20.28 Danach spiele man erfreut im Wasser, gemeinsam mit den an die Überlieferungsregeln Gebundenen; in der Gemeinschaft von Freunden verteile man Speise.
20.29 Wer als Wissender diese Abfolge des Madanāropaṇa vollzieht, dessen Jahresverehrung erfreut die drei Śaktis.
20.30 Dies ist in Kürze erklärt. Ich werde besonders die alte Begebenheit und auch das Allgemeine darlegen, wodurch man Vollendung erlangt.
20.31 Als Madana einst meine Askese stören wollte, Tochter des Berges, wurde er zu Asche; Rati und Prīti waren darüber tief betrübt.
20.32 Aus ihren Tränen entstand die Madana-Liane, Glückverheißende. Ihr Duft und ihre glückverheißende Schönheit waren groß, Schönäugige.
20.33 Dadurch im Herzen erfreut, gewährte ich Rati und Prīti eine Gabe, Geliebte; so ließ ich Madana wieder offenbar werden.
20.34 „Wer als Mantraübender mit Madana ein halbes Jahr lang verehrt, dessen Jahresverehrung wird Madana zukommen.“ [Die Formulierung ist im Zusammenhang mit dem folgenden Vers nicht eindeutig; varṣam ardhena wird hier wörtlich als halbes Jahr verstanden.]
20.35 So wurde ihm von mir die Gabe gewährt, du von den Göttern Verehrte. Andernfalls fällt die ganze Frucht der ausgeführten Handlung Kāma zu.
20.36 Daher soll man Madanas Verehrung und die weiteren Riten vollziehen, du von den Helden Verehrte. Man nehme die Madana-Pflanze mit der Wurzel und setze sie in ein Gefäß im Lotus.
20.37 Man teile Madana neunfach auf und verehre ihn anschließend mit der Keimsilbe des Ānanda-Vokals, neunfach und mit Bindu verbunden.
20.38 Mit neun Arten von Edelsteinen und weiteren Gaben verehre man Madana der Reihe nach. Danach besprenge man ihn mit der Aghora-Vidyā.
20.39 Oder man verwende die zuvor genannte, im Süden auf dem Thron befindliche Formel. Mit dem Waffen-Mantra bewirke man Schutz, mit dem Panzer-Mantra Verhüllung.
20.40 Man forme die Dreizack-Geste und bewege sie über Madana. Im Monat Caitra am vierzehnten Mondtag findet Madanāropaṇa statt.
20.41 Mit dem Waffen-Mantra des oberen Gesichts und dem Herz-Mantra verehre man ihn; im Wurzelbereich eines Sandelbaumes lasse man die vorbereitende Weihe vollziehen.
20.42 Am ersten Tag vollziehe man die höchste vorbereitende Weihe oder eine unmittelbar vorausgehende Weihe, um die Frucht der Jahresverehrung zu erlangen.
20.43 Am Morgen des vierzehnten Mondtages vollziehe man zunächst die tägliche Verehrung. Dann zeichne man mit Zinnober eine stark leuchtende Figur aus neun Dreiecken.
20.44 Der vorzügliche Lehrer bereite neun Gefäße und fülle sie mit Gold, Silber und weiteren Gaben; oder er stelle einen einzigen schönen Krug auf.
20.45 Rechts zeichne man ein Maṇḍala, mit Kuṅkuma und anderem bunt gestaltet. Man zeichne einen Aśoka-Baum und ein dreieckiges Maṇḍala.
20.46 In dessen Mitte verehre man Kāma, varuṇaṃ vāruṇaprabham, in rotem Gewand und rotem Schmuck, Geliebte, links und rechts
20.47 von der Schönheit Ratis und Prītis umgeben, den Bogen mit fünf Pfeilen tragend. Gemeinsam mit Vasanta verehre man Kāma, um alle Vollendungen zu erlangen. [Die Wörter varuṇaṃ vāruṇaprabham in 20.46 ergeben hier keine gesicherte Farbbeschreibung; sie könnten beschädigt sein.]
20.48 Vāgbhava, Bhuvaneśānī, Śrī und das aus Kāma Bestehende, dazu „kāmāya namaḥ“: So bilde man die neunsilbige Formel, Schönfarbige. [Die genaue Silbenzusammensetzung und ihre Zählung sind nicht eindeutig.]
20.49 Drei Kāma-Keimsilben werden genannt; man schreibe die vorherige Eigenform auf. Mit „ratyai namaḥ“ ist der Rati-Mantra achtsilbig, Schönantlitzige. [Pūrvamātmakam ist unklar; die Formel wird nicht vervollständigt.]
20.50 An Ratis Stelle spreche man Prīti; so entsteht der achtsilbige Prīti-Mantra. Rati und Prīti sind hell beziehungsweise dunkel, bewegen sich und tragen Kränze und Schmuck,
20.51 lotus- und betelfarben, in roten Gewändern strahlend. Man meditiere sie links und rechts von Kāma, im Inneren des Herzens. [Die Bildbeschreibung und bhrāmaṇe in 20.50 sind nicht sicher überliefert.]
20.52 Danach verehre man Vasanta inmitten eines Kadamba-Haines, hell von Farbe, in der linken Hand einen mit Nektar gefüllten Krug,
20.53 in der rechten Hand eine Fülle verschiedener Blüten tragend. Nachdem man Kāma mit seinen Gliedern verehrt hat, zeige man Räucherwerk, Licht und die übrigen Gaben.
20.54 Man verehre ihn vollständig, Herrin der Götter, ihn, dessen Leib alle Götter sind. Man verehre die ganze Abfolge sorgfältig und speise danach eine Kumārī.
20.55 Nach der Verehrung einer verheirateten Frau verehre man die Schar der Yoginīs. Ringsum verehre man Brahmanen und Menschen verschiedener religiöser Anschauungen.
20.56 Danach folgt das zugehörige Feueropfer. Den Guru verehre man mit Edelsteinen und anderem Schmuck, mit tausend Lasten Gold und schönen himmlischen Gewändern.
20.57 Nachdem man diese Verehrung vollzogen hat, Göttin, gilt das Madanāropaṇa als vollbracht. Die Jahresverehrung dieses Menschen wird fruchtbar, Tochter des Berges.
Unnummerierter Abschluss: Dies ist in Kürze erklärt. Was möchtest du noch hören?
Kolophon: So endet im ehrwürdigen großen König der Tantras, dem Śaktisaṅgama, im hinteren Teil, im ersten Khaṇḍa, im Gespräch des ehrwürdigen Akṣobhya mit Mahogratārā das 20. Kapitel namens „Madanāropaṇa“.
Paṭala 21: Betel, Überlieferungsregeln und Kāmadhenū-Yoga
Die Verse 21.32–57 verwenden teils die altersmäßig nicht eindeutig bestimmte Bezeichnung Bālā. Bei den damit verbundenen sexuellen Ritualstellen steht ausdrücklich eine nichtgrafische Inhaltswiedergabe anstelle einer vollständigen Handlungsübersetzung. Diese Einschränkung betrifft besonders 21.37–42 und 21.53–57; sie wird nicht als vollständige Übersetzung ausgegeben.
21.1 Die ehrwürdige Göttin sprach: Herr der Götter, ich möchte ein weiteres vorzügliches Geheimnis hören. Der ehrwürdige Śiva sprach: Auch dieses Geheimnis, Herrin der Götter, richtet sich nach der Abfolge der Überlieferungsregeln.
21.2 Ich werde die Regel entsprechend den Unterschieden beim Schreiben des Tantra erklären: sechs für den Guru, fünf für den Herrn, drei unter Ausschluss des Bruders. [Die Gegenstände, auf die sich diese Zahlen beziehen, sind in der Vorlage nicht genannt.]
21.3 So wird es der Reihe nach erklärt; jeweils eines für Sohn und Ehefrau, sieben für die Gottheit, große Herrin, zwei für den Freund, beim Feind das Doppelte.
21.4 Höre ebenso die Früchte entsprechend ihrer Eignung, große Herrin. Beim Guru sind sieben und fünf ausgenommen; für die Feinde seien es zwei.
21.5 Beim großen Feind die Zahl der Veden, also vier; jeweils eines für Sohn und Ehefrau. Bei den neun Nāthas verfahre man entsprechend, große Herrin. [Die gedrängten Angaben in 21.2–5 lassen keine sichere Rekonstruktion der zugrunde liegenden Regel zu.]
21.6 Höre nun der Reihe nach die Regeln für Betel, Göttin. Einhundert Blätter sind für einen vorzüglichen Weltenherrscher bestimmt, Herrin der Götter.
21.7 Den Gurus sind Betelgaben aus zweiunddreißig Blättern zu geben, den Königen achtundzwanzig, den Verwandten achtzehn.
21.8 Für den Schwiegersohn Blätter in der Zahl eines pakṣa, oder acht, oder zwölf, Geliebte; für die Śaktis fünfundzwanzig, für die Söhne in der Zahl der Tattvas. [Pakṣa kann als Zahlwort zwei oder als Monatshälfte verstanden werden; eine eindeutige Menge ist hier nicht gesichert.]
21.9 Sechs Blätter für Feinde; die vierte Gabe ist die beste. Drei Blätter für die Partei des Feindes, zehn für Feind und Unterwerfung. [Die letzten Zuordnungen sind sprachlich gedrängt und unsicher.]
21.10 Für Vīras sechzehn, Glückverheißende; für den göttlichen Überlieferungsstrom verbunden mit acht Pīṭhas, für den Siddha-Strom die Hälfte davon und für den menschlichen Strom wiederum die Hälfte.
21.11 Für Diener sieben Blätter, für eine Tochter fünfundzwanzig mit dem Mond verbunden, große Herrin; für Enkel zehn und fünf. [„Mit dem Mond“ kann ein Zahlzusatz sein; er wird nicht stillschweigend eingerechnet.]
21.12 Für die Schwiegertochter dreißig, Glückverheißende, für eine Dienerin vierzehn; für die übrigen lasse man zwanzig Blätter geben, höchste Herrin.
21.13 Dem Feind gebe man mit der Spitze voran, einem guten Freund gekrümmt, Dienern und anderen quer; man passe die Art des Gebens entsprechend an.
21.14 Dies ist in Kürze erklärt. Höre nun die Verbindung zur Vollendung, Geliebte. Ehefrau, Tochter, Dienerin und als vierter ein Diener,
21.15 der vor seinem älteren Bruder verheiratete Mann und der dabei übergangene ältere Bruder: Diese sechs geben Betel. Aus der Hand eines Mleccha, eines Feindes oder eines verdächtigen Menschen,
21.16 ebenso aus der Hand eines listigen Menschen ist Betel untersagt. Die erste Zubereitung soll verwendet werden; für die zweite gilt etwas anderes. [Vaidagdha und der folgende Gegensatz sind hier nicht eindeutig.]
21.17 Die dritte nehme man sorgfältig; drei mal drei in den dreien. [Diese Zahlenregel bleibt unverständlich.] Blatt, Frucht, Khadira und als viertes Kalkpulver,
21.18 als fünftes der Mund und als sechstes die Röte: So wird das Sechsgliedrige erklärt, das sechsfachen Reichtum verleiht.
21.19 Wo der sechsfache Reichtum wohnt, dort ist Lakṣmī beständig. Dies ist in Kürze erklärt. Was möchtest du noch hören?
21.20 Die ehrwürdige Göttin sprach: Wie entstand die Nāgavallī? Sage, wie sie hervorkam. Der ehrwürdige Śiva sprach: Am Ende des Opfers Janamejayas wurde die Achtergruppe der Nāgas, Glückverheißende,
21.21 zu Asche gemacht, Göttin, und ein überaus furchtbarer Fluch ausgesprochen. Unter Ausnahme der Frucht des siṃsa-Baumes wurden die Nāgas ausgerottet. [Siṃsavṛkṣaphalaṃ ist hier unsicher.]
21.22 Um sie zu retten, wurde ich, Śiva, selbst Bhairava, tätig. Ein Dūtī-Opfer wurde vollzogen; die dabei entstandenen, aus dharma hervorgegangenen
21.23 Tropfen fielen dort nieder, wo sich die Asche angesammelt hatte. Die Asche wurde von Flüssigkeit durchtränkt, und beides vereinigte sich. [Dharmasambhavāḥ könnte beschädigt sein; die Art der Tropfen ist nicht eindeutig benannt.]
21.24 Dort entstand eine überaus schöne Kletterpflanze namens Nāgavallī. In Magadha, Himavāha, Bengalen und Kaliṅga,
21.25 in Karnāṭaka, Saurāṣṭra, Cola und Mālava, im Mittelland, in Kerala und an der Meeresküste,
21.26 in verschiedenen Ländern entstand sie mit unterschiedlichen Eigenschaften. Die Blattarten soll man nach ihren groben und feinen Unterschieden erkennen.
21.27 Durch Betel erlangt man Mantravollendung, große Göttin. Wer Wohlergehen wünscht, soll keinen Eid bei Betel schwören.
21.28 Wer ohne Betel den Mantra zehnfach wiederholt, Göttin, erleidet in dieser Welt Erschütterung und gelangt in der anderen in die Hölle.
21.29 Ohne Betel gelten Einweihung und die weiteren Riten als fruchtlos, Göttin. Für Gelübdetreue, Entsagende und Brahmacārins habe ich Betel jedoch
21.30 nicht vorgeschrieben, Göttin. Was möchtest du weiter hören? Allein, in der Wonne des Bewusstseins, mit gelöstem Haar und unbekleidet,
21.31 auf einem Lager oder auf der Leichenstätte, allein an einem dunklen Ort, wiederhole man nachts den Mantra mit dem Blick auf die Liane; eben sie wird zur Wunschranke. [Latā, „Liane“, kann im folgenden Ritualzusammenhang zugleich die Partnerin bezeichnen.]
21.32 Man führe eine als Bālā und Kaumārī bezeichnete, lebhafte, schönäugige weibliche Gestalt herbei, verehre sie und wiederhole nachts allein und ohne Lampe den Mantra. [Die Alters- und Ritualbezeichnungen werden nicht eindeutig erläutert.]
21.33 Wiederholt man nachts den Mantra, wird eben sie zur Wunschranke. Um Mitternacht, große Herrin, in einer Dienstagnacht,
21.34 verehre man Bālā sorgfältig; eben sie wird zur Wunschranke. Man entzünde ringsum Lampen und verehre in der Mitte das Yantra.
21.35 Wer beim Lichterfest so verfährt, für den wird eben sie zur Wunschranke. Man rufe die Śakti herbei und setze auf ihrem Körper die Gesamtheit der Nyāsas ein.
21.36 Indem man sie berührt, wiederhole man nachts den Mantra; eben sie wird zur Wunschranke. Man platziere die Śakti vorschriftsgemäß auf einem Blütenpolster.
21.37 Der Vers verbindet Küssen der Śakti und Mantrawiederholung mit der Zusage, sie werde zur Wunschranke; anschließend fordert er erneut das Herbeiführen der als Bālā bezeichneten Gestalt mit den zuvor genannten günstigen Merkmalen. [Nichtgrafische Inhaltswiedergabe; das Alter ist in der Vorlage nicht eindeutig.]
21.38 Der Vers verbindet nächtliche Umarmung und Mantrawiederholung mit derselben Zusage und nennt anschließend Berg und Wald als Orte, an denen die Śakti herbeigerufen wird, Pārvatī. [Nichtgrafische Inhaltswiedergabe.]
21.39 Der Text beschreibt ihr Zufriedenstellen, Umarmung und fortgesetzten nächtlichen Japa. Als Ergebnis nennt er ihre Verwandlung in die Wunschkuh und die Erlangung aller Vollendungen. [Nichtgrafische Inhaltswiedergabe.]
21.40 Man richte das Ohr auf Gesang und wiederhole den Mantra hunderttausendmal beim Mond. Nachdem man die als Bālā bezeichnete Gestalt herbeigeführt hat, wiederhole man ihn tagsüber beim Sonnenlicht, Herrin der Götter. [Die Rollen von niśākara und divākara sind grammatisch unsicher.]
21.41 Der Text setzt das weibliche Geschlechtsorgan symbolisch mit einem Yantra samt Keimsilbe gleich und fordert die Betrachtung dreier Nāḍīs als Vidyā-Yantra. [Nichtgrafische Inhaltswiedergabe.]
21.42 Der Vers verbindet Verehrung und eine sexuelle Ritualhandlung mit der Zusage, Kālī unmittelbar gleich zu werden; er beschränkt dies auf die Vidyā-Praxis zur Erlangung aller Vollendungen, Mutter. [Nichtgrafische Inhaltswiedergabe.]
21.43 Wer dieser Abfolge ergeben ist, Göttin, hat meine Gestalt, ohne Zweifel. Man führe die als Bālā bezeichnete Śakti herbei, schön und mit günstigen Merkmalen.
21.44 Nachdem man die Nyāsas auf ihrem Körper eingesetzt hat, verehre man die Gottheit mit ihrem Umkreis und die Wurzelgöttin unter Verwendung duftenden Öls.
21.45 Man wasche ihre Füße und trage Öl auf den Kopf auf; danach vollziehe man das Trocknen ihrer Füße mit den Haaren und die Besprengung. [Wessen Kopf und Haare gemeint sind, ist nicht ausdrücklich bezeichnet.]
21.46 Danach wiederhole man den Wurzelmantra, Göttin, und werde Sieger über die drei Welten. Man wasche ihre Füße mit Wasser und bade mit diesem Wasser.
21.47 So werde man Sieger über die drei Welten; daran soll kein Zweifel bestehen. Wer auf ihr Gesicht blickt und Japa übt, wird Herr der drei Welten.
21.48 Legt man seine Hand in ihre Hand und übt Japa, erhält man Vollendung in den drei Welten. Die Vollendung des Mondtages, des Japa und des Pīṭha – sechs sind es, Glückverheißende,
21.49 ferner die Vollendung des Verweilens und der Erlangung von Stoffen und weitere. Man lasse die erste Nachtwache, sechs Ghaṭikās, und die letzte von gleicher Länge aus. [Die angekündigte Sechserzahl wird nicht vollständig einzeln aufgezählt.]
21.50 In den vier Nāḍīs, Göttin, oder in den beiden mittleren Nāḍīs liegt die Verbindung mit der Wunschkuh, die im Weltenei Vollendung verleiht. [Nāḍī ist hier eine Zeiteinheit; die Zahlen schließen nicht eindeutig an die vorherige Nachtteilung an.]
21.51 Geheim zu halten, geheim zu halten, geheim zu halten ist dies wie der eigene Schoß. Es ist in Kürze erklärt. Was möchtest du noch hören?
21.52 Die ehrwürdige Göttin sprach: Herr der Götter, ich möchte den Yoga hören, der wie der Wunschstein wirkt. Der ehrwürdige Śiva sprach: Höre von den beiden, dem Wunschstein und dem Berührungsstein, große Herrin.
21.53 Der Vers beginnt einen sexuellen Ritus mit der als Bālā bezeichneten weiblichen Gestalt: rituelle Reinigung durch Nyāsa, Platzierung auf einem erhöhten Sitz und eine orale Sexualhandlung. [Nichtgrafische Inhaltswiedergabe; wegen der nicht eindeutig geklärten Altersbezeichnung keine ausführliche Wiedergabe der sexuellen Handlungsanweisung.]
21.54 Er führt die orale Ritualhandlung mit Mantrawiederholung fort und bezeichnet den so ausgeführten Japa als Cintāmaṇi, „Wunschstein“. [Nichtgrafische Inhaltswiedergabe.]
21.55 Der Vers beschreibt die Herbeiführung einer wiederum als Bālā bezeichneten Gestalt, ihre sexuelle Ausrichtung und die rituelle Verwendung eines Cakra-Zeichens sowie einer zusammenziehenden Substanz im Zusammenhang mit den Geschlechtsorganen. [Nichtgrafische Inhaltswiedergabe; kein Rezept wird wiedergegeben.]
21.56 Er verbindet eine bestimmte sexuelle Position mit Japa und verweist für eine abschließende orale Handlung auf die zuvor beschriebene Abfolge. [Nichtgrafische Inhaltswiedergabe.]
21.57 Der Text verspricht als Ergebnis der sexuellen Ritualhandlung, dass alles mit dem Mund Ausgesprochene wahr werde; dies sei die erklärte „Berührung“. Er schließt mit der Frage: „Was wünschst du?“ [Nichtgrafische Inhaltswiedergabe des Ritualbezugs.]
Kolophon: So endet im ehrwürdigen großen König der Tantras, dem Śaktisaṅgama, im hinteren Teil, im ersten Khaṇḍa, im Gespräch des ehrwürdigen Akṣobhya mit Mahogratārā das 21. Kapitel namens „Kāmadhenū-Yoga und die weiteren Yogas“.
Abschluss des Khaṇḍa: Damit endet der Kālīkhaṇḍa.
Drei Schlüsselstellen zum Vertiefen
Brahman und die Grenzen der Sprache
Die Verse 1.91–94 unterscheiden Saguna und Nirguna danach, ob die höchste Wirklichkeit noch sprachlich beschrieben werden kann. Das ist eine Einladung, Begriffe bewusst zu gebrauchen und zugleich ihre Grenze zu erkennen. Die Stille nach einer Rezitation kann für heutige Übende einen Zugang zu dieser Frage eröffnen.
Shakti als Bewusstsein und Wonne
sarvādyā tu bhavecchaktirānandaghanagocarā |
brahmarūpacidānandā parabrahmaiva kevalam || 1-99 ||
Śakti ist der Ursprung von allem, als reine Fülle der Wonne erfahrbar. Sie ist Bewusstsein und Wonne in der Gestalt Brahmans — allein das höchste Brahman.
Hier ist Shakti nicht bloß eine besondere Energie neben anderen. Der Vers spricht ihr das Wesen der höchsten Wirklichkeit zu. Für die Lektüre der folgenden Rituale bleibt diese Aussage ein wichtiger Bezugspunkt.
Die Gegenwart Brahmans in jedem Wesen
yathā dāho vahniśaktirvahnau tiṣṭhati pārvati |
tadvadbrahma jīvamātre sadā tiṣṭhati pārvati || 1-123 ||
Wie die brennende Kraft im Feuer wohnt, Pārvatī, so ist Brahman stets in jedem einzelnen Lebewesen gegenwärtig.
Als heutige spirituelle Anwendung lässt sich daraus eine Übung der Achtung entwickeln: Begegne einem Menschen, einem Tier oder einer Pflanze für einen Augenblick ohne vorschnelle Bewertung. Diese Anregung ist eine Übertragung auf den Alltag, keine zusätzliche Vorschrift des Sanskritverses.
Bhavana und die Bedeutung für Yoga-Aspiranten
Die Schlussverse des ersten Kapitels lenken die Aufmerksamkeit auf die Ausrichtung des Geistes. „Der Geist ist anderswo und Śiva ist anderswo: Wie könnte so Yoga entstehen?“ fragt Vers 1.128. Das betrifft auch eine einfache Japa-Praxis: Es genügt nicht, dass die Lippen ein Mantra wiederholen, während die Aufmerksamkeit vollständig anderswo bleibt.
Bhavana bedeutet hier eine tragende innere Vergegenwärtigung. Sie verbindet Vorstellung, Konzentration und die im Text gelehrte Sicht des Selbst. Die Aussage von Brahman soll nicht nur ein Gedanke bleiben, sondern die Wahrnehmung durchdringen. Zugleich sollte der Vers nicht als Forderung verstanden werden, Gefühle zu unterdrücken oder körperliche Bedürfnisse zu missachten.
Eine heutige Einführung in Kundalini:
Quellen und Textgrundlage
Die Baroda-Erstausgabe des Kālīkhaṇḍa erschien 1932 als Band 61 der Gaekwad’s Oriental Series. Die Jahresangabe 1941 im elektronischen Dateikopf weicht davon ab.
- Muktabodha Indological Research Institute: śaktisaṃgamatantra kālīkhanda, M00128, IAST- und Devanagari-Transkription, Revision vom 22. September 2008. Transkription unter Leitung von Mark Dyczkowski.
- Laut Metadaten: Benoytosh Bhattacharyya (Herausgeber), Śaktisaṅgamatantra, Band I, Kālīkhaṇḍa, Baroda Oriental Institute, 1941.
- Die elektronische Textvorlage nennt die Lizenz Creative Commons BY-NC 4.0.
- Zahlenschlüssel, Materialnamen und Mantrakonstruktionen sind teils mehrdeutig oder beschädigt. Besonders die Meru-Zahlen in Kapitel 10, die Madhumatī-Formeln in Kapitel 14–15, die Knoten- und Gottheitenlisten in Kapitel 17–18 sowie einzelne Betelregeln in Kapitel 21 bleiben prüfbedürftig. Die Originalzählung einschließlich doppelter oder fehlender Versnummern ist ausdrücklich kenntlich gemacht.
- Diese Übersetzung ist keine kritische Neuedition. Insbesondere die Verse 1.10, 1.16, 1.20, 1.22, 1.28–29, 1.33, 1.39, 1.74, 1.84, 1.86, 1.90, 1.95, 1.98, 1.105, 1.118 und 1.131 bleiben in der elektronischen Textgrundlage lesungsunsicher. Eine endgültige Entscheidung ist hier nicht getroffen. Unsicherheiten sind an den betreffenden Stellen gekennzeichnet.
Siehe auch
- Shaktisangama Tantra
- Shaktisangama Tantra Kalikhanda
- Shaktisangama Tantra Tarakhanda
- Shaktisangama Tantra Sundarikhanda
- Shaktisangama Tantra Chinnamastakhanda
- Shaktisangama Tantra 108 Inspirierende Verse und Mantras
- Kularnava Tantra
- Jnanarnava Tantra
- Prapanchasara Tantra
- Sharada Tilaka Tantra
- Rudrayamala Tantra
- Tara Tantra
Seminare
Kundalini Yoga
- 06.11.2026 - 08.11.2026 Kundalini Yoga Einführung
Gründliche Einführung in die Theorie und Praxis des Kundalini Yoga, Yoga der Energie. Die praktischen Übungen des Kundalini Yoga umfassen Pranayama (…- Arjuna Wingen
- 13.11.2026 - 15.11.2026 Kundalini Yoga Mittelstufe
Intensives Kundalini Yoga Seminar zur Erweckung der inneren Kundalini Energie, Erweiterung des Bewusstseins und Entfaltung des vollen Potentials. Yoga A…- Manuel Hirning
Bhakti Yoga
- 06.11.2026 - 08.11.2026 Harmonium Lernseminar
Lerne, Harmonium zu spielen! Wenn vorhanden, bitte eigenes Harmonium mitbringen. Keine Vorkenntnisse nötig.- Alisa Yakhontova
- 08.11.2026 - 08.11.2026 Diwali - das Fest des Lichts
Diwali ist eines der wichtigsten Feste in Indien. Diwali ist das Lichterfest zur Öffnung des Herzens und der Entfaltung allumfassender Liebe. 20:00 Uhr…- Sukadev Bretz
Mit dem Text weitergehen
Das Kālīkhaṇḍa lädt dazu ein, hinter seinen machtvollen Bildern die Frage nach dem unveränderlichen Grund des Lebens zu hören. Wer beim Lesen immer wieder zu den Aussagen über Brahman, Śakti, Kālī und Kuṇḍalinī zurückkehrt, kann die Vielfalt des Textes auf eine einfache Leitfrage beziehen: Was bleibt gegenwärtig, wenn Formen entstehen und wieder vergehen?
Für die eigene Meditation genügt es, einen kurzen Abschnitt langsam zu lesen und danach einige Augenblicke still zu sitzen. So kann das Studium des Shaktisangama Tantra zu einer Brücke zwischen überlieferter tantrischer Bildsprache und heutiger Yoga-Praxis werden. Weiterführend sind besonders Kularnava Tantra, Jnanarnava Tantra und Rudrayamala Tantra.