Brihat Tantrasara Übersetzung 1

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Brihat Tantrasara Übersetzung 1: Brihat Tantrasara ist einer der umfangreichsten Lehrtexte des Tantra. Es beschreibt insbesondere viele Rituale, Mantras, Einweihungen. In diesem ersten Teil der Übersetzung geht es zunächst um Guru, Einweihung und Mantrapraxis.

Der erste Pariccheda des Brihat Tantrasara legt die Grundlagen der Mantrapraxis. Er behandelt die Eigenschaften von Guru und Schüler, die Einweihung, die Wahl und Prüfung von Mantras, Mālā und Japa sowie Purashcaraṇa und ausführliche Einweihungsverfahren. Besonders zugänglich sind die Passagen über innere Lauterkeit und die Verbindung von Rezitation und Aufmerksamkeit.

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Die Mātṛkā veranschaulicht die Bedeutung der Sanskritlaute für Mantra und Nyāsa. Die Illustration ersetzt keine fehlenden Quelldiagramme.

Diese Seite enthält die vollständige deutsche Übersetzung von P1-0001 bis P1-0632, einschließlich der zugehörigen Prosa. Die Originalnummern können sich wiederholen; die P-Kennungen sind eindeutig. Unsichere Lesarten und Übersetzungen sind in eckigen Klammern gekennzeichnet. Sanskrit: Brihat Tantrasara Sanskrit 1; Devanagari: Brihat Tantrasara Devanagari 1.

Pariccheda 1: Guru, Einweihung und Mantrapraxis

Eingangsverehrung und Anliegen des Werkes

P1-0001 · 1
Erster Abschnitt. Nun die glückverheißende Anrufung und die Ankündigung des Werkes: Nachdem der verständige Kṛṣṇānanda sich vor den beiden Füßen Kṛṣṇas, die von Brahma und den übrigen Göttern verehrt werden, und vor dem Guru, dem Geber der Erkenntnis, verneigt hat …

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P1-0002 · 2
… und nachdem er aus den Aussagen der jeweiligen Schriften ihren Sinn erfasst hat, legt er zur Erleichterung des Verständnisses den Tantrasāra in zusammengefasster Form dar. Zuerst werden in diesem Tantra die Kennzeichen des Gurus und des Schülers beschrieben. [Die Worttrennung der ersten Zeile ist in der Vorlage gestört; übersetzt ist der aus dem Zusammenhang erkennbare Satz.]

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Guru und Schüler

P1-0003 · 3
Nun die Kennzeichen des Gurus: Friedvoll, selbstbeherrscht, von guter Herkunft, bescheiden und rein gekleidet; von reinem Lebenswandel, gefestigt, lauter, geschickt und von gutem Verständnis …

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P1-0004 · 4
… in einer geordneten Lebensstufe lebend, fest in der Meditation, bewandert in Tantra und Mantra und fähig, sowohl zu zügeln als auch Gnade zu gewähren: Ein solcher wird Guru genannt.

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P1-0005 · 5
In der Āgamasaṃhitā: Ein hervorragender Brahmane, der zu erheben und niederzuhalten vermag, Askese übt, die Wahrheit spricht und als Hausvater lebt, wird Guru genannt. [Saṃhartum kann stärker „vernichten“ bedeuten; die Gegenüberstellung bezeichnet hier die Macht des Gurus zu Förderung und Zurücknahme.]

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P1-0006 · 6
Nun die Größe des Gurus. Im Jñānārṇava: Wer im Guru lediglich einen Menschen sieht, im Mantra lediglich Buchstaben und in den Götterbildern lediglich Stein, der geht in die Hölle ein.

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P1-0007 · 7
Die Eltern sind Ursache der Geburt und darum sorgfältig zu ehren. Besonders zu ehren ist jedoch der Guru, der Dharma und Adharma, rechtes und unrechtes Handeln, aufzeigt.

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P1-0008 · 8
Der Guru ist Vater, der Guru ist Mutter; der Guru ist Gottheit, der Guru ist Zuflucht. Wenn Śiva erzürnt ist, kann der Guru retten; wenn aber der Guru erzürnt ist, vermag es niemand.

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P1-0009 · 9
Durch Worte, Gedanken und körperliche Handlungen soll man das Wohl des Gurus fördern. Wer ihm Schaden zufügt, o Göttin, wird als Wurm im Kot geboren.

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P1-0010 · 10
Der Vater gibt den Körper, o Göttin; der Guru aber gibt die Erkenntnis. In diesem Saṃsāra, dem Ozean des Leidens, gibt es niemanden, der schwerer wiegt als der Guru. [„Schwerer wiegt“ bewahrt das Wortspiel mit guru: gewichtig, ehrwürdig.]

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P1-0011 · 11
Die aus seinem Mund hervorgegangene Gestalt, die ganz aus dem vollkommenen Brahman besteht, führt gewiss aus dem Höllenmeer hinüber; daran besteht kein Zweifel. [Gemeint ist wahrscheinlich die vom Guru mitgeteilte Mantragestalt; der Satz nennt das Bezugswort nicht ausdrücklich.]

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P1-0012 · 12
Aus dem Aufgeben des Mantras entsteht Tod, aus dem Verlassen des Gurus Armut. Wer Guru und Mantra aufgibt, geht in die Raurava-Hölle ein.

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P1-0013 · 13
Wer in Gegenwart des Gurus andere Gottheiten verehrt, geht in eine furchtbare Hölle; diese Verehrung bleibt ohne Frucht.

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P1-0014 · 14
Im Śrīkrama: Von dem Erzeuger und dem Geber des Brahman ist der Vater, der Brahman gibt, der gewichtigere. Darum soll man den Guru stets noch höher achten als den leiblichen Vater.

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P1-0015 · 15
Die Söhne des Gurus und ebenso deren Söhne und weitere Nachkommen soll man wie den Guru behandeln. Man soll sie wie den Guru verehren, zufriedenstellen und ihre Worte befolgen.

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P1-0016 · 16
Der Nachkommenschaft des Gurus soll man jederzeit die gleiche Verehrung erweisen wie dem Guru.

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P1-0017 · 17
Im Nigamakalpadruma: Ob ohne Wissen oder mit Wissen ausgestattet: Der Guru allein ist die Gottheit. Ob er sich abseits des Weges oder auf dem Weg befindet: Der Guru allein bleibt stets die Zuflucht.

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P1-0018 · 18
Wenn er kommt, soll man ihm entgegengehen; wenn er fortgeht, soll man ihm folgen. Man soll sich nicht vor dem Guru auf einem Sitz oder auf einem Lager niederlassen.

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P1-0019 · 19
Erst nachdem man seine Erlaubnis erhalten hat, soll man sich niederlassen. So zieht man keinen Fluch auf sich.

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P1-0020 · 20
Ebenso im Kriyāsāra: „Der Guru ist Mutter, Vater, Herr, Verwandtschaft, Freund und Śiva.“ Dies beständig im Herzen tragend, soll man dem Guru mit seinem ganzen Wesen dienen.

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P1-0021 · 21
Nun die Merkmale eines zu tadelnden Gurus. Im Kriyāsārasamuccaya: Einer mit weißen Hautflecken, mit nässendem Aussatz, mit Augenkrankheit oder Kleinwuchs; einer mit entstellten Nägeln, dunklen Zähnen, unter der Herrschaft seiner Frau oder mit überzähligen Gliedmaßen …

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P1-0022 · 22
… einer mit fehlenden Gliedmaßen, ein Täuscher, ein Kranker, ein Vielesser oder Vielredner: Wer von diesen Mängeln frei ist, wird von den Schülern als Guru anerkannt. [Die Vorlage verzeichnet zu „frei“ die gleichsinnige Lesart vihīnaḥ. Die körperbezogenen Ausschlusskriterien sind Aussagen der historischen Quelle.]

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P1-0023 · 23
Im Yāmala: Einen Verfluchten, einen Sohnlosen, einen Geizigen, einen Spieler, einen ohne rituelle Praxis, einen Betrüger, einen Kleinwüchsigen oder einen Verächter des Gurus …

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P1-0024 · 24
… sowie einen von Störungen des Wassers und Blutes Betroffenen soll der Verständige stets meiden. Einen Guru, der beständig von Missgunst erfüllt ist, soll man gemäß dem Tantra meiden. [Jalaraktavikrāra ist textlich auffällig; die genaue Krankheitsbezeichnung lässt sich aus dieser Lesung nicht sichern.]

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P1-0025 · 25
In der Vaiśampāyanasaṃhitā: Auch die Angaben „einer ohne Sohn, einer mit verstorbenem Sohn, ein körperlich Beeinträchtigter sowie ein Kleinwüchsiger“ und weitere entsprechende Merkmale sind zu berücksichtigen. [Kuṇṭhī ist hier nicht genauer bestimmbar.]

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P1-0026 · 26
Nun die Kennzeichen des Schülers: Friedvoll, bescheiden, innerlich rein, vertrauensvoll und fähig, das Gehörte zu behalten; tüchtig, von guter Herkunft, verständig, von gutem Lebenswandel und selbstbeherrscht: Wer diese und ähnliche Eigenschaften besitzt, ist ein Schüler; andernfalls nicht.

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P1-0027 · 27
Ferner: Wer verdienstvoll, dem Dharma zugewandt, rein, dem Guru ergeben und Herr seiner Sinne ist und sich dem Geben und der Meditation widmet, der ist als Schüler geeignet.

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P1-0028 · 28
Nun die Kennzeichen eines nicht anzunehmenden Schülers: Einem Übeltäter, einem grausam Handelnden, einem Betrüger oder Geizigen, einem Elenden, einem ohne geregelten Lebenswandel oder einem, der den Yantras feindlich gesinnt ist …

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P1-0029 · 29
… einem Verleumder, einem Toren, einem Verächter heiliger Stätten, einem ohne Hingabe an den Guru oder einem Unreinen soll die Einweihung nicht gegeben werden. [„Einweihung“ ergänzt das im Sanskrit nicht wiederholte Bezugswort zu „soll nicht gegeben werden“.]

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P1-0030 · 30
Im Āgamasāra: Träge, unreine, erschlaffte, heuchlerische oder geizige Menschen, Arme, Kranke, Zornige, von Leidenschaft Bestimmte und nach Genuss Verlangende …

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P1-0031 · 31
… Menschen, die von Neid und Missgunst ergriffen sind, die beständig schmähen, die ihren Besitz unrechtmäßig erworben haben oder sich an den Frauen anderer erfreuen … [Puruṣavādinaḥ ist vermutlich eine beschädigte Schreibung für paruṣavādinaḥ, „hart oder verletzend Redende“; die Übersetzung bleibt insoweit unsicher.]

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P1-0032 · 32
… Feinde der Gelehrten, die sich selbst für gelehrt halten, Menschen mit verdorbenem Lebenswandel, mit verwerflichem Erwerb, Verleumder und Bösewichte sind zurückzuweisen.

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P1-0033 · 33
Ebenso Vielesser, grausam Handelnde, Übelgesinnte und Verrufene sowie andere Menschen dieser niedrigsten Art: Solche Personen sind zurückzuweisen, wenn sie als Schüler in Betracht kommen. [Die Wortform pariṣṭhāḥ in der Vorlage ist unklar und lässt sich nicht zuverlässig gesondert übersetzen.]

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P1-0034 · 34
Nun die Regel für das Verhältnis von Guru und Schüler und die Bestimmung dessen, was in Gegenwart des Gurus zu tun und zu unterlassen ist: Ob jemand Guru oder Schüler sein kann, ergibt sich daraus, dass beide ein Jahr zusammengelebt haben.

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P1-0035 · 35
So heißt es im Sārasaṃgraha: Ein wahrer Guru soll den Schüler, der bei ihm Zuflucht gesucht hat, ein Jahr lang prüfen. [Die angeführte Lesart pratīkṣayet bedeutet stattdessen „abwarten lassen“ beziehungsweise „auf ihn warten“.]

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P1-0036 · 36
Bei einer im Traum empfangenen Unterweisung gilt jedoch keine Zeitvorschrift; denn Nārada sagt: „Im Traum besteht diese Regel nicht.“

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P1-0037 · 37
Ebendort: Die Verfehlung des Ministers fällt auf den König, die Verfehlung der Ehefrau auf ihren Gatten. Ebenso trifft die vom Schüler begangene Verfehlung gewiss den Guru.

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P1-0038 · 38
Ein mit guten Eigenschaften ausgestatteter Brahmane wird nach einem Jahr geeignet, ein Angehöriger des Kriegerstandes nach zwei Jahren, ein Vaiśya nach drei und ein Śūdra nach vier Jahren. So wird die Eignung zum Schüler beschrieben.

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P1-0039 · 39
Im Tārāpradīpa: Im Kali-Zeitalter soll der Verständige die Götter nach dem in den Āgamas gelehrten Verfahren verehren; durch andere Verfahren werden die Götter im Kali-Zeitalter nicht zufriedengestellt.

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P1-0040 · 40
Ferner: Im Kṛta-Zeitalter gilt der von der Śruti gelehrte Weg, im Tretā-Zeitalter der aus der Smṛti hervorgegangene, im Dvāpara der in den Purāṇas verkündete und im Kali der von den Āgamas anerkannte.

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P1-0041 · 41
Die im Kali-Zeitalter geborenen Brahmanen sind unrein und verrichten die Tätigkeiten der Śūdras. Für sie entsteht Vollendung durch den Weg der Āgamas, nicht durch den Weg des vedischen Śrauta-Rituals.

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P1-0042 · 42
Man soll die Silben des Mantras als die Gottheit erkennen und die Gottheit als in der Gestalt des Gurus gegenwärtig. Wer sein eigenes Heil wünscht, soll zwischen ihnen keinen Unterschied machen.

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P1-0043 · 43
Im Devyāgama spricht Śiva: Über das Lager, den Sitz, das Fahrzeug, die Holzsandalen, die Schuhe oder den Schemel des Gurus soll man nicht hinwegsteigen; ebenso wenig über sein Badewasser oder seinen Schatten.

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P1-0044 · 44
Vor dem Guru soll man eine gesonderte eigene Verehrung und überhebliches Auftreten unterlassen. In seiner Gegenwart soll man weder Einweihungen erteilen noch Lehrdarlegungen halten oder Herrschaft ausüben.

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P1-0045 · 45
Im Rudrayāmala: Wer Schüler geworden ist, soll mit seinem Guru niemals Geld verleihen oder aufnehmen und keine Gegenstände kaufen oder verkaufen.

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P1-0046 · 46
Nun die Bedeutung des Wortes Guru. Im Tantrārṇava: Der Laut ga gilt als Geber der Vollendung; der Laut ra verbrennt die Sünde. Der Laut u wird Śambhu genannt. Der höchste Guru hat diese drei als sein Wesen.

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P1-0047 · 47
Weil er durch ga die Fülle der Erkenntnis verleiht, durch ra die Sünde verbrennt und durch u das Einssein mit Śiva schenkt, wird er Guru genannt.

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P1-0048 · 48
Die Silbe gu bezeichnet die Dunkelheit, die Silbe ru das, was sie beseitigt. Weil er die Dunkelheit beseitigt, wird er Guru genannt.

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P1-0049 · 49
Nun die Bestimmung des Gurus nach Lebensstufe und anderen Unterschieden sowie die Pflichten ihm gegenüber bei größerer oder geringerer Entfernung. Im Kulacūḍāmaṇi: Für Weltabgewandte ist ein Weltabgewandter Guru, für Waldbewohner ein im Wald Lebender, für Entsagende ein Entsagender und für Hausleute ein Hausvater.

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P1-0050 · 50
Für eine vaiṣṇavische Unterweisung soll man einen Vaiṣṇava annehmen, für eine śivaitische einen Śaiva. Bei der śāktischen [Unterweisung] soll man alle drei als befugt zur Einweihung verstehen; daran besteht kein Zweifel. [Die verkürzte Formulierung lässt offen, wie weit die dreifache Befugnis im Einzelnen reicht.]

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P1-0051 · 51
Auch der Guru [dieser Darstellung] ist ein Hausvater. Im Kulārṇava heißt es: Ein Hausvater, der den Sinn aller Lehrschriften kennt, wird Guru genannt.

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P1-0052 · 52
Ebenso im Kalpa: Ein Brahmane mit Frau und Sohn, barmherzig und von allen anerkannt, soll als Hausvater Lehrer sein, bei Angelegenheiten der Götter und der Ahnen wie auch gegenüber Feinden und Freunden. [Die letzte Aufzählung ist knapp und in ihrem syntaktischen Bezug nicht völlig eindeutig.]

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P1-0053 · 53
Im Kulacūḍāmaṇi: Ob Vater, Mutter, Bruder, Vatersbruder oder Mutterbruder: Wer einen in diesem Tantra unterwiesen hat, den soll man als Guru verehren.

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P1-0054 · 54
„Er soll weder ein Kind noch ein Greis sein, weder lahm noch ausgezehrt“ – so aus dem Hayaśīrṣa.

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P1-0055 · 55
Ebenso im Nityānanda: Man soll den Guru nicht für einen bloßen Sterblichen halten. Wer ihn dafür hält, erlangt niemals Vollendung, weder durch Mantras noch durch Götterverehrung.

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P1-0056 · 56
Ferner: Ein Schüler, der im selben Dorf wohnt, soll sich zu den drei Tagesübergängen vor dem Guru verneigen. Wohnt er nur einen Krośa entfernt, soll er sich jeden Tag vor dem Guru verneigen. [Ekāgrama ist als beschädigtes ekagrāma, „dasselbe Dorf“, verstanden.]

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P1-0057 · 57
Bei einer Entfernung von einem halben Yojana soll sich der Schüler an den fünf Parvan-Tagen verneigen. Wohnt er zwischen einem und zwölf Yojanas entfernt, soll er hingebungsvoll zum Guru gehen und ihm jeweils nach so vielen Monaten, wie die Entfernung Yojanas beträgt, seine Verneigung darbringen.

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P1-0058 · 58
Wenn aber die Stadt des eigenen Gurus weit entfernt liegt, o Schöngegliederte, soll man Jahr für Jahr die Füße des Gurus verehren.

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P1-0059 · 59
Dies soll einmal während des südlichen und einmal während des nördlichen Sonnenlaufs geschehen.

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P1-0060 · 60
Nun das Verbot, vom Vater und anderen Angehörigen die Einweihung zu empfangen. Im Yoginītantra: Man soll einen Mantra nicht vom Vater oder vom mütterlichen Großvater empfangen, ebenso wenig vom jüngeren leiblichen Bruder oder von jemandem, der der gegnerischen Partei angehört.

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P1-0061 · 61
In der Gaṇeśavimarśinī: Eine Einweihung durch einen Entsagenden, durch den Vater, durch einen Waldbewohner oder durch einen in einer abgeschiedenen Lebensstätte Wohnenden bringt kein Heil. [Viviktāśramin bleibt als Bezeichnung einer Lebensform mehrdeutig.]

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P1-0062 · 62
Im Rudrayāmala: Der Ehemann soll seine Ehefrau nicht einweihen, der Vater weder seine Tochter noch seinen Sohn; auch soll ein Bruder seinen Bruder nicht einweihen.

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P1-0063 · 63
Hat der Ehemann jedoch seinen Mantra zur Vollendung gebracht, darf er seine Frau einweihen: als seine Śakti, o Schönhüftige, und nicht so, dass sie dadurch seine geistliche Tochter würde. Aus solchen Verbotsaussagen folgt, dass man von diesen Personen keinen Mantra empfangen soll. Das bezieht sich jedoch auf einen noch nicht vollendeten Mantra; denn es heißt: „Bei einem vollendeten Mantra besteht kein Fehler.“

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P1-0064 · 64
Auch eine Einweihung durch einen Entsagenden wird im Śaktiyāmala gelehrt: Ein Mantrakenner, der den Wandel an heiligen Stätten pflegt, Erkenntnis besitzt, gut gesammelt ist und beständig an der vorgeschriebenen Praxis festhält, wird Yati genannt. Er kann auch im Bereich weltlicher Belange Guru sein. [Bhautike ist hier nicht näher erläutert.]

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P1-0065 · 65
Ebenso im Siddhayāmala: Wenn man durch glückliche Fügung eine vollendete Vidyā erlangt, o Geliebte, soll man sich sogleich in sie einweihen lassen und die Prüfung des Gurus beiseitelassen.

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P1-0066 · 66
Ferner: Hat man aus Unachtsamkeit oder Unwissenheit eine Einweihung vom Vater empfangen, soll man danach eine Sühne vollziehen und die Einweihung von einem Weisen empfangen. [Die Lesart punardīkṣām ergibt: „erneut die Einweihung empfangen“.] „Vom Vater“ steht dabei stellvertretend auch für den mütterlichen Großvater und die übrigen zuvor Genannten. Die Sühne besteht in zehntausend Wiederholungen der Sāvitrī, wie es vielfach belegt ist.

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P1-0067 · 67
Śaṅkha sagt: Durch zehntausend Wiederholungen vernichtet sie alle Befleckungen.

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P1-0068 · 68
Ebenso im Matsyasūkta: „Der Mantra des Vaters ist kraftlos.“ Die Aussage, dass bei śivaitischen und śāktischen Mantras kein Fehler vorliege, bezieht sich auf die Einweihung in Kaula-Mantras. Als Begründung wird das Yoginītantra angeführt, dessen Einweihungsverbot die Śakti-Vidyās und ähnliche Formeln betrifft. [In der Klammer der Vorlage folgt:] „Das bedeutet, dass ein Viṣṇu-Mantra vom Vater und ähnlichen Angehörigen empfangen werden soll.“ Oder die Ausnahme im śāktischen Bereich betrifft die Tārā-Vidyā und ähnliche Vidyās, weil das Matsyasūkta im Zusammenhang mit ihnen diese Regel aufstellt. So heißt es auch: „Man soll sie dem ältesten Sohn geben, dem Schmuck der eigenen Familie“, und dergleichen. [Der überlieferte Argumentationsgang ist widersprüchlich beziehungsweise verkürzt; er wird hier nicht zu einer einheitlichen Regel umgeschrieben.]

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P1-0069 · 69
Auch im Śrīkrama: Nach sorgfältiger Prüfung soll der Mantra dem verständigen ältesten Sohn gegeben werden. An einer großen heiligen Stätte oder während einer Finsternis besteht überall kein solcher Fehler.

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P1-0070 · 70
Ebenso hinsichtlich des Viṣṇu-Mantras: „Du hast gut gefragt, o Brahmane; ich werde dir alles darlegen. Einst wurde er von Brahmā dem hochherzigen Vasiṣṭha mitgeteilt.

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P1-0071 · 71
Vasiṣṭha gab ihn selbst seinem Sohn, meinem Vater. Mein Vater, dessen Herz klar und heiter war, ein Schatz des Mitgefühls …

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P1-0072 · 72
… gab ihn mir am großen Pilgerort Kurukṣetra zur Zeit einer Sonnenfinsternis.“ Dies und Weiteres sind die Worte Vyāsas an Śaunaka in der Vaiśampāyanasaṃhitā.

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P1-0073 · 73
Im Yoginītantra: Der vom Vater empfangene Mantra ist kraftlos, ebenso der vom mütterlichen Großvater. Ein im Traum erlangter oder von einer Frau übermittelter Mantra wird erst durch die rituelle Zurüstung gereinigt.

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P1-0074 · 74
Dagegen heißt es: Eine rechtschaffene Frau von gutem Lebenswandel, dem Guru ergeben und mit beherrschten Sinnen, die den eigentlichen Sinn aller Mantras kennt, einen guten Charakter besitzt und an der Verehrung Freude hat, ist als Guru geeignet; ausgenommen ist eine Witwe. Die Einweihung durch eine Frau gilt als glückverheißend, die durch die Mutter als achtfach wirksam. Diese Aussage betrifft einen Mantra, den die Lehrerin selbst verehrend praktiziert hat.

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P1-0075 · 75
So im Bhairavatantra: Bei der Unterweisung in dem eigenen Mantra soll man keine Prüfung des Gurus vornehmen.

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P1-0076 · 76
„Von der Mutter“ bedeutet: Hat sie den Mantra selbst praktiziert, ist die Wirkung achtfach; hat sie ihn nicht praktiziert, bringt die Einweihung dennoch eine günstige Frucht. Einige meinen, die Aussage betreffe einen vollendeten Mantra. Tatsächlich bezieht sich jedoch nach der ausgleichenden Auslegung des Verfassers das Wort „Frau“ im Yoginītantra auf eine Witwe, weil die verschiedenen Aussagen in Einklang gebracht werden müssen.

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P1-0077 · 77
Eine Witwe [handelt] auf Anweisung ihres Sohnes, eine unverheiratete Tochter mit Erlaubnis ihres Vaters und eine verheiratete Frau mit Erlaubnis ihres Gatten, da Frauen keine eigene Befugnis zugeschrieben wird. „Keine Befugnis“ bedeutet hier: keine selbständige Befugnis. [Die Aussage gibt die historische Geschlechterordnung der zitierten Regel wieder.]

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P1-0078 · 78
Bei der Einweihung schwangerer Frauen besteht kein Fehler. Im zehnten Monat soll man sie jedoch nicht vornehmen; wer es tut, fällt der Hölle anheim.

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P1-0079 · 79
Bei einem im Traum erlangten Mantra soll man, wenn man einen wahren Guru findet, diesen Mantra von ihm empfangen. Findet man keinen, soll man in einem mit Wasser gefüllten Gefäß die Lebensgegenwart des Gurus einsetzen. Man schreibt den Mantra mit Kuṃkuma auf ein Blatt des Banyanbaums, legt es in dieses Gefäß, hebt es wieder heraus und empfängt auf diese Weise den Mantra. Dies ist der Sinn der Anweisung.

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P1-0080 · 80
So heißt es: Bei einem im Traum empfangenen Mantra soll man die Lebenskräfte des Gurus in ein Gefäß einsetzen; ihn mit Kuṃkuma auf ein Banyanblatt zu schreiben und dann entgegenzunehmen ist glückverheißend. Dadurch erlangt man Vollendung; andernfalls bleibt die Handlung fruchtlos. Dies gilt bei Abwesenheit eines wahren Gurus; [ist ein solcher vorhanden,] soll man den Mantra von ihm empfangen. Nach Nāradas Wort „Im Traum gilt keine solche Regel“ besteht dabei keine Vorschrift zur Prüfung auf Siddha und die anderen Mantrakategorien. [Der Prosasatz ist in der Vorlage syntaktisch verkürzt.]

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P1-0081 · 81
Ferner das von Vidyādharācārya angeführte Wort Jābālas: Die in Madhyadeśa, Kurukṣetra, Naṭa und Koṅkaṇa Geborenen, die in Antarvedī und Pratiṣṭhāna Ansässigen und die aus Avanti sind die besten Gurus. Madhyadeśa bedeutet hier Āryāvarta. [Naṭa ist als Orts- oder Gebietsname in dieser Lesung unsicher.]

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P1-0082 · 82
Die aus Gauḍa, Śālva, Sura, Magadha, Kerala, Kośala und Daśārṇa bilden die sieben mittleren Gruppen von Gurus. Die aus Karṇāṭa, dem Narmadā-Gebiet, Rāṣṭra und der Küstengegend von Kaccha sowie die Kālindas, Kalambas und Kāmbojas gelten als die niedrigsten. [Mehrere regionale Namen sind in der Vorlage unsicher; die wertende Rangordnung stammt aus der Quelle.]

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Einweihung und Eignung des Mantras

P1-0083 · 83
Nun die Feststellung der Regeln zur Prüfung der Einweihung und verwandter Fragen: Weil Japa ohne Einweihung als mangelhaft gilt, wird diese zuerst erläutert. Da sie göttliche Erkenntnis verleiht und die Sünde vernichtet, nennen die tantraerfahrenen Weisen sie Dīkṣā.

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P1-0084 · 84
Nun die Notwendigkeit der Einweihung in allen Lebensstufen. Es heißt: Jede Mantrawiederholung wurzelt in der Einweihung, ebenso die höchste Askese. In welcher Lebensstufe man auch lebt, man soll sein Leben auf die Einweihung gründen.

Textvergleich: IAST · Devanagari

P1-0085 · 85
Wenn Uneingeweihte Handlungen wie Mantrawiederholung und Verehrung ausführen, tragen diese keine Frucht, o Geliebte; sie gleichen Samen, der auf einen Stein gesät wurde.

Textvergleich: IAST · Devanagari

P1-0086 · 86
O Göttin, ohne Einweihung gibt es weder Vollendung noch einen guten Weg nach dem Tod. Darum soll man sich mit allem Bemühen durch einen Guru einweihen lassen.

Textvergleich: IAST · Devanagari

P1-0087 · 87
Ein Uneingeweihter geht beim Tod in die Raurava-Hölle ein. Beim Tod entkommt er dem Dasein als Piśāca-Geist nicht. Darum soll man sich stets mit Bemühen von einem tantrischen Lehrer einweihen lassen.

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P1-0088 · 88
Ebenso im Navaratneśvara: Die ungeschmälerte Frucht aller Einweihungen ist Befreiung. Genüsse stellen sich als beiläufige Früchte ein, sofern sie ihr nicht entgegenstehen.

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P1-0089 · 89
O Herrin der Götter, eine nach Vorschrift vollzogene Einweihung verbrennt in einem Augenblick Hunderttausende kleinerer und Millionen schwerer Verfehlungen.

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P1-0090 · 90
Wer einen Mantra in einem Ritualhandbuch sieht und ihn eigenmächtig an sich nimmt, dieser niedrigste Mensch findet selbst in tausend Manvantaras keine Entsühnung.

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P1-0091 · 91
Für den Uneingeweihten lässt sich [das erstrebte Ziel] weder durch Askese, Regeln und Gelübde noch durch Pilgerfahrten oder Peinigung des Körpers verwirklichen. [Der erste Satzteil ist grammatisch beschädigt; das ergänzte Bezugswort bleibt ungesichert.]

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P1-0092 · 92
Im Matsyasūkta: Höre, o Schönangesichtige, vom Makel uneingeweihter Sterblicher: Ihre Speise gilt als Kot und ihr Wasser als Urin.

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P1-0093 · 93
Sowohl ein von einem solchen Menschen vollzogenes Śrāddha als auch eines, das für ihn vollzogen wird, geht gänzlich abwärts, das heißt: Es führt nicht zum erhofften Heil.

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P1-0094 · 94
Daher: Eine von einem wahren Guru erteilte Einweihung reinigt alle Handlungen. Nun die für einen Śūdra ausgeschlossenen Mantras. In einem anderen Tantra: Einem Śūdra soll unter keinen Umständen ein mit dem Praṇava beginnender Mantra gegeben werden; [ebenso wenig] der Ātma-Mantra, der Guru-Mantra oder der als Ajapa bezeichnete Mantra.

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P1-0095 · 95
Wenn ein Zweimalgeborener einem Śūdra einen mit Svāhā und Praṇava verbundenen Mantra gibt, gerät der Śūdra in die Hölle und der Brahmane geht abwärts.

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P1-0096 · 96
Auch als Śruti wird angeführt: Wenn eine Frau oder ein Śūdra die Sāvitrī, den Praṇava, das Yajus oder die Lakṣmī-Formel kennt, geht die betreffende Person nach dem Tod abwärts. [Die Worttrennung yajur-lakṣmīm ist nicht sicher; diese Zuordnung wird von der Vorlage behauptet, nicht unabhängig belegt.]

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P1-0097 · 97
Eine besondere Regel gibt das Vārāhīya: Einem aus den Füßen Geborenen, das heißt einem Śūdra, darf der Mantra Gopālas, Maheśas und seiner Gemahlin sowie der Mantra Sūryas und Gaṇeśas gegeben werden. Für diese Einweihung ist er befugt; andernfalls wird er an der Verfehlung beteiligt.

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P1-0098 · 98
Nun die Prüfung der Mantras nach Siddha und den übrigen Kategorien: Auch dabei soll man in einen geeigneten Mantra einweihen. Weil er durch das geistige Vergegenwärtigen schützt, wird er Mantra genannt.

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P1-0099 · 99
Ferner: Man soll diejenigen Mantras praktizieren, die mit dem eigenen Mondhaus, Tierkreiszeichen und Diagrammfeld vereinbar sind.

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P1-0100 · 100
Im Siddhasārasvata: Bei den Mantras Nṛsiṃhas, Arkas und [Varāhas?], beim Prāsāda-Mantra, beim Praṇava und bei Mantras mit verbundenen beziehungsweise kompakten Silben soll man die Kategorien Siddha und die übrigen nicht prüfen. [Die Lesung varāṇāṇām ist beschädigt; Varāha ist lediglich eine mögliche Ergänzung. Auch sapiṇḍākṣara bedarf einer gesicherten Parallelstelle.]

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P1-0101 · 1
Im Vārāhītantra: Man prüfe das Mondhausdiagramm, das Tierkreisdiagramm und ebenso das Namensdiagramm. Wenn der Mantra dadurch als günstig ermittelt ist, soll man kein weiteres Diagramm untersuchen. Dies ist jedoch als Aussage über die vorrangige Prüfung zu verstehen.

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P1-0102 · 2
Ferner heißt es: „Man soll weder einen Dhani-Mantra noch einen Akula-Mantra annehmen.“ Weil solche Aussagen die Notwendigkeit der jeweiligen Diagrammprüfung zeigen, wird diese zuerst erläutert. Bei einem im Traum empfangenen, von einer Frau übermittelten, einem Mālā-Mantra oder dreisilbigen Mantra, bei den Mantras Kālīs, Tārās und Chinnamastās und bei sämtlichen vedischen Mantras soll der Mantrapraktizierende jedoch die Kategorien Siddha und die übrigen nicht prüfen. [Die Vorlage hat māmāmantre statt des nach dem folgenden Satz wahrscheinlichen mālāmantra.]

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P1-0103 · 3
Zum Mālā-Mantra heißt es im Vārāhīya: Mantras mit mehr als zwanzig Silben werden Mālā-Mantras genannt.

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P1-0104 · 4
Bei einem als neutral geltenden Mantra soll man Siddha und die übrigen Kategorien nicht prüfen; ebenso wenig beim acht- oder fünfsilbigen Haṃsa-Mantra und bei Bījas aus einer, zwei, drei oder weiteren Silben. Ferner: Bei einem einsilbigen Mantra, einem Mālā-Mantra oder einem vedischen Mantra, o Pārvatī, soll man diese Kategorien nicht prüfen.

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P1-0105 · 5
Männliche Mantras enden auf huṃ phaṭ; weibliche gelten als diejenigen, die auf dviṭha enden; neutrale enden auf namaḥ. So werden drei Arten von Mantras gelehrt. Eine Mahāvidyā, die von diesen Bestimmungen frei ist, wird durch das Wort mahā, „groß“, ausgezeichnet. [Dviṭha ist die verschlüsselte Bezeichnung für svāhā; die Buchstabenfolge vor „weibliche“ ist in der Vorlage beschädigt.]

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P1-0106 · 6
Im Mālinīvijaya: Nun werde ich alle auf Erden bestehenden Mahāvidyās mit ihren Früchten nennen, die vom Netz der Fehler unberührt sind: Kālī, Nīlā, Mahādurgā, Tvaritā, Chinnamastakā, Vāgvādinī, Annapūrṇā, Pratyaṅgirā, die in Kāmākhyā Wohnende, Bālā, Mātaṅgī und Śailavāsinī. Diese und die übrigen derartigen Göttinnen gewähren im Kali-Zeitalter die volle Frucht.

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P1-0107 · 7
Weil ihre Mantras bereits vollendet sind, bedarf es hier nicht der Mühe einer dem jeweiligen Weltzeitalter angepassten Praxis. Auch werden diese Mahāvidyās durch die Mängel des Kali-Zeitalters nicht beeinträchtigt.

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P1-0108 · 8
Ebenso im Muṇḍamālātantra: Kālī, Tārā, die Mahāvidyā Ṣoḍaśī, Bhuvaneśvarī, Bhairavī, Chinnamastā, die Vidyā Dhūmāvatī, Bagalā, die vollendete Vidyā Mātaṅgī und Kamalātmikā: Diese zehn Mahāvidyās werden vollendete Vidyās genannt. Bei ihnen besteht keine Abhängigkeit von Siddha und den übrigen Kategorien, keine Prüfung der Mondhäuser und ähnlicher Faktoren, keine Bereinigung der Zeit und keine Beeinträchtigung durch Feind- oder Freundverhältnisse und dergleichen. Weil sie vollendete Vidyās sind, besteht hier keine Mühe einer zeitalterspezifischen Praxis. Nichts ist dabei jemals schwer zu verwirklichen, o große Göttin. Aufgrund solcher Aussagen entfällt bei ihnen die Prüfung. Tatsächlich, sagen jedoch die Traditionskundigen, sind diese Aussagen als Lobpreis zu verstehen: Die Prüfung ist überall notwendig, weil man durch ungünstige Fügung bisweilen im Traum oder auf andere Weise einen feindlichen Mantra erhält und dessen schädliche Wirkung beobachtet wird. [Nārimitrādi ist beschädigt; der Bezug auf feindliche und freundliche Mantrakategorien ergibt sich aus dem Zusammenhang.]

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P1-0109 · 9
Nun das Kulākula-Diagramm. [Herageberhinweis: „Siehe Abbildung 1“; die Abbildung ist in der Textdatei nicht enthalten.] Ich werde hier für Mantrapraktizierende den Unterschied zwischen Kula und Akula darlegen. Im Nibandha: Die fünfzig Schriftzeichen werden der Reihe nach Luft, Feuer, Erde, Wasser und Raum zugeordnet: die fünf kurzen, die fünf langen Vokale, die mit Bindu beziehungsweise durch Lautverbindung entstandenen Zeichen, die Konsonanten von ka an in Fünfergruppen und die mit ya, kṣa, la, sa, ha endende Folge. Im Einzelnen: a ā e ka ca ṭa ta pa ya ṣa gehören zur Luft; i ī ai kha cha ṭha tha pha ra kṣa zum Feuer; u ū ā ga ja ḍa da ba la la zur Erde; ṛ ṝ au gha jha ṭa dha bha va sa zum Wasser; ḷ ḹ aṃ ṅa ña ṇa na ma śa ha zum Raum. Wenn der Anfangslaut des Übenden und der Anfangslaut des Mantras dieselbe Elementgottheit haben, soll man dies als zuträgliches eigenes Kula erkennen. Für Erde ist Wasser ein Freund, für Feuer Luft; Luft ist der Erde und Feuer dem Wasser feindlich. [Die Lautlisten sind mehrfach fehlerhaft oder doppelt besetzt; sie werden hier nach der Vorlage wiedergegeben und nicht zu einer vermeintlich verifizierten Tabelle korrigiert.]

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P1-0110 · 9ka
Durch das „und“ in „der Erde und …“ ist auch Feuer als Feind der Erde eingeschlossen. Raum soll allen Freund sein; eine widersprechende Verbindung soll man nicht praktizieren. So im Rudrayāmala: Für Erde ist Wasser ein Freund und Feuer gilt als Feind; für Erde und Wasser gilt Luft als Feind. „Freund … Feuer … Feind; für Erde und Wasser gilt Luft als Feind“ [dieser Teil ist in der Vorlage beschädigt und wiederholt sich]. Aus diesem von Rāghavabhaṭṭa angeführten Wort ergibt sich die Feindschaft zwischen Wasser und Luft. Bei einem Freund wird Vollendung verheißen, bei einem neutralen Verhältnis keine besondere Wirkung, bei einem Feind Tod und Krankheit und im eigenen Kula höchste Vollendung.

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P1-0111 · 10
Nun das Tierkreisdiagramm. [Herausgeberhinweis: „Siehe Abbildung 2“.] Wie im Āgamakalpadruma: Man ziehe zwei Linien von Ost nach West, durch deren Mitte Linien in Nord-Süd-Richtung und je eine weitere in den Richtungen Nordost und [„Mond“, hier vermutlich Südwest] sowie Südost und Nordwest. Danach trage man vom Widder an die sämtlichen Buchstaben ein: vier, drei, drei, zwei, zwei, [die Zahlengruppe śravaṇākṣi ist unsicher], fünf, fünf, fünf, fünf, fünf und vier Zeichen. Im Feld der Jungfrau trage man ferner die mit pā beginnende Zeichenfolge ein. [Die Zahlen- und Richtungswörter der Vorlage sind an mehreren Stellen beschädigt; das Diagramm kann daraus allein nicht sicher rekonstruiert werden.]

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P1-0112 · 11
Im Śāradā werden die Buchstaben durch die Merkwörter „vālaṃ gauraṃ khuraṃ śonaṃ śamīśobhā“ auf die Tierkreiszeichen verteilt; für die Jungfrau gelten die mit śa beginnenden Zeichen. Daraus folgt: a ā i ī – Widder; u ū ṛ – Stier; ṝ ḷ ḹ – Zwillinge; e ai – Krebs; o au – Löwe; aṃ aḥ śa ṣa sa ha la kṣa – Jungfrau; die ka-Gruppe – Waage; die ca-Gruppe – Skorpion; die ṭa-Gruppe – Schütze; die ta-Gruppe – Steinbock; die pa-Gruppe – Wassermann; die ya-Gruppe – Fische. Man soll einen Mantra praktizieren, der zum eigenen Tierkreiszeichen passt; denn Nārada sagt: „Man praktiziere die Mantras, die mit dem eigenen Mondhaus, Tierkreiszeichen und Diagrammfeld vereinbar sind.“ Die Verträglichkeit der Zeichen ist zu prüfen; man meide Feind, Tod und Verlust. Die Verständigen sollen vom eigenen Zeichen bis zum Mantrazeichen zählen. Ist das eigene Zeichen unbekannt, zählt man vom Zeichen, das dem Anfangsbuchstaben des Übenden zugeordnet ist. Im Nārāyaṇīya: Wenn Tierkreiszeichen und Mondhaus unbekannt sind, prüfe man den Anfangsbuchstaben des Namens und zähle vom Zeichen des Übenden bis zu dem des zu verwirklichenden Mantras. Dies wird auch in der Rāmārcanacandrikā angeführt. [Śakraṃ ist hier im Zusammenhang als beschädigtes śatruṃ, „Feind“, verstanden.]

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P1-0113 · 12
Im Tantrarāja: Man zähle anhand des Anfangsbuchstabens des Mantras und des Anfangsbuchstabens des Namens. Ergibt sich das sechste, achte oder zwölfte Zeichen, ist der Anfangsbuchstabe des Mantras feindlich und führt zum Schaden des Übenden.

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P1-0114 · 13
In der Rāmārcanacandrikā: Die Positionen eins, fünf und neun gelten als Verwandte; zwei, sechs und zehn als Diener; drei, elf und sieben als Förderer; zwölf, acht und vier als Vernichter. „Vier als Vernichter“ gilt für Viṣṇu, da diese Regel in der Rāmārcanacandrikā angeführt wird.

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P1-0115 · 14
Bei Śakti und anderen Gottheiten ist dagegen die sechste Position zu meiden, nach der Aussage: „Die sechste, achte und zwölfte sind sorgfältig zu meiden“, die im Tantrarāja angeführt wird.

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P1-0116 · 15
In einem anderen Tantra: Die zwölf Zeichen haben folgende Bezeichnungen, und ihre Frucht entspricht ihrem Namen: Aszendent, Besitz, Geschwister, Verwandte, Sohn, Feind, Gattin, Tod, Dharma, Handlung, Gewinn und Verlust. Entsprechend diesen Namen erlangt man ihre günstige oder ungünstige Frucht. Im vaiṣṇavischen Zusammenhang lautet eine Lesart jedoch „Feind“ anstelle von „Verwandte“ und „Verwandter“ anstelle von „Feind“.

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P1-0117 · 16
Im Aszendenten entsteht stets Vollendung, im Besitzfeld Reichtumszuwachs, im Geschwisterfeld Vermehrung der Geschwister, im Verwandtenfeld Beliebtheit bei den Verwandten. Im Sohnesfeld wachsen die Nachkommen, im Feindfeld die Feinde. Im Gattinnenfeld gilt die Wirkung als mittelmäßig; im Todesfeld entsteht Tod. Im Dharmafeld wächst Dharma; im Handlungsfeld wird Vollendung gewährt. Im Gewinnfeld entsteht Wohlstand, im Verlustfeld wird das Angesammelte aufgezehrt.

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P1-0118 · 17
Nun das Mondhausdiagramm. [Herausgeberhinweis: „Siehe Abbildung 3“.] a ā: Aśvinī, göttlich; i: Bharaṇī, menschlich; ī u ū: Kṛttikā, rākṣasisch; ṛ ṝ ḷ ḹ: Rohiṇī, menschlich; e: Mṛgaśiras, göttlich; ai: Ārdrā, menschlich; o au: Punarvasu, göttlich; ka: Puṣya, göttlich; kha ga: Aśleṣā, rākṣasisch; gha ṅa: Maghā, rākṣasisch; ca: Pūrvaphalgunī, menschlich; cha ja: Uttaraphalgunī, menschlich; jha ña: Hastā, göttlich; ṭa ṭha: Citrā, rākṣasisch; ḍa: Svātī, göttlich; ḍha ṇa: Viśākhā, rākṣasisch; ta tha da: Anurādhā, göttlich; dha: Jyeṣṭhā, rākṣasisch; na pa pha: Mūla, rākṣasisch; ba: Pūrvāṣāḍhā, menschlich; bha: Uttarāṣāḍhā, menschlich; ma: Śravaṇā, göttlich; ya ra: Dhaniṣṭhā, rākṣasisch; la: Śatabhiṣā, rākṣasisch; va śa: Pūrvabhādrapadā, menschlich; ṣa sa ha: Uttarabhādrapadā, menschlich; aṃ aḥ la kṣa: Revatī, göttlich. Im Bṛhacchrīkrama: Man ziehe vier von Norden nach Süden laufende Linien und zehn nach Westen laufende Linien, o von Helden Verehrte, und trage dann die Mondhäuser von Aśvinī an der Reihe nach ein. [La erscheint in der Vorlage zweimal; „göttlich“, „menschlich“ und „rākṣasisch“ bezeichnen astrologische Klassen.]

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P1-0119 · 18
Die Buchstaben von a bis kṣa sind folgendermaßen zu verteilen: zwei, eins, drei, vier, eins, eins, zwei, eins und zwei; bis Aśleṣā gehören kha und ga, o Geliebte. Im zweiten Neunerblock, von Maghā bis Jyeṣṭhā, folgen zwei, eins, zwei, zwei, eins, zwei, drei, eins [die erste Angabe und die Zergliederung der Zahlwörter sind stellenweise unsicher]. Danach drei, eins, eins, eins, zwei, eins, zwei, drei; die durch vier bestimmten Buchstaben gehören der Reihe nach zum Revatī-Feld. [Diese verschlüsselte Zahlenanweisung ist beschädigt; die vollständige eindeutige Zuordnung steht in der vorangehenden Einheit.]

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P1-0120 · 19
So im Nibandha: Die jeweils drei mit Pūrva und Uttara bezeichneten Mondhäuser sowie Bharaṇī, Ārdrā und Rohiṇī nennen die Weisen menschliche Mondhäuser.

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P1-0121 · 20
Jyeṣṭhā, Śatabhiṣā, Mūla, Dhaniṣṭhā, Aśleṣā, Kṛttikā, Citrā, Maghā und Viśākhā sind Mondhäuser der rākṣasischen Klasse.

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P1-0122 · 21
Aśvinī, Revatī, Puṣya, Svātī, Hastā, Punarvasu, Anurādhā, Mṛgaśiras und Śravaṇā sind göttliche Mondhäuser.

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P1-0123 · 22
Ferner: Innerhalb derselben Klasse besteht höchste Zuneigung, zwischen unterschiedlichen Klassen eine mittlere. Zwischen rākṣasischer und menschlicher Klasse entsteht Vernichtung, zwischen dämonischer und göttlicher Feindschaft.

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P1-0124 · 23
Geburt, Wohlstand, Gefahr, Wohlergehen, Gegenfeind, Verwirklicher, Tötung, Freund und höchster Freund: Diese Folge von „Geburt“ an wiederholt sich immer wieder.

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P1-0125 · 24
Das Geburtsmondhaus sowie das dritte, fünfte und siebte Mondhaus sind zu meiden.

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P1-0126 · 25
So Rāghavabhaṭṭa: Die sechste, achte und neunte Position sowie die zweite und vierte sind günstig. Die übrigen sind ungünstig und daher von einem Verständigen zu meiden. Man zählt dabei vom eigenen Mondhaus aus; kennt man es nicht, vom Mondhaus, das zum Anfangsbuchstaben des eigenen Namens gehört. Im Piṅgalātantra: Wer sein Geburtsmondhaus kennt, zählt von diesem aus; wem es unbekannt ist, zählt vom Namensmondhaus aus. Ebenso heißt es: Der Verständige zähle rechtsherum vom Anfangsbuchstaben des Übenden. Eine andere Methode im Nibandha gibt die Merkwortfolge „prāpālābhāt paṭuprāhyaṃ rudrasyādrirūruḥ karam; lokalopapaṭuprāyaḥ khalo gho“ zur Aufteilung auf die Mondhäuser. [Diese letzte Merkwortfolge ist beschädigt und lässt sich nicht zuverlässig als gewöhnlicher Satz übersetzen.]

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P1-0127 · 26
Die Zeichen werden der Reihe nach anhand folgender Zahlwörter verteilt: „zwei, eins, drei, Meer, Gestalt, Erde, Arme, Mond, Paar, Mond, zwei; Paar, eins, zwei, Paar, Augen, Mond, zwei, Feuer, Mond; drei, Mond, Erde, eins, zwei, Mond, Augen, Feuer, Veden“. Die beiden letzten Zeichen der eigenen Zeichenfolge gehören zum Revatī-Feld. Vom Mondhaus des Rezitierenden aus soll der Verständige dann nach der Folge „Geburt, Wohlstand …“ zählen. [Die Zahlwortfolge ist in der Vorlage beschädigt und ihre Trennung unsicher; die Merkwörter sind deshalb teilweise wörtlich wiedergegeben, statt eine ungesicherte Zahlentabelle herzustellen.]

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P1-0128 · 27
Nun das Akathaha-Diagramm. [Herausgeberhinweis: „Siehe Abbildung 4“.] Man trage die Buchstaben in ein Quadrat mit vier Feldern ein. In jedem dieser vier Felder liegen wiederum vier Felder: Gemeint sind also sechzehn Felder.

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P1-0129 · 29
Im Viśvasāra: Der Verständige zeichne ein Quadrat mit vier Feldern und in jedes wiederum eine Viererteilung. In die sechzehn Felder schreibe er die Buchstaben von a an rechtsherum. Die Reihenfolge der Felder wird durch die Zahlwörter Mond-Feuer, Rudras, neun, Augen, Paar, Sonne, Richtungen, Jahreszeiten, acht, sechzehn, vierzehn, Elemente, Unterwelten, fünfzehn und Feuer-Mond angegeben [die zusammengeschriebene Zahlenfolge ist in ihrer Gliederung unsicher]. Man zählt vom Anfangsbuchstaben des Namens bis zum Anfangsbuchstaben des Mantras. Je vier Felder bilden ein Feld, also vier Gruppen. Innerhalb der Felder und ihrer Unterfelder ermitteln die Verständigen vom Namensanfang an im Rechtsumlauf die Kategorien Siddha, Sādhya, Susiddha und Ari. „Savyataḥ“ bedeutet hier „nach rechts“. Im Kalpadruma: Man ziehe fünf Linien von Ost nach West und ebenso fünf von Süd nach Nord, so dass sechzehn Felder entstehen. [Die Originalzählung überspringt an dieser Stelle Nummer 28.]

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P1-0130 · 30
Im Viśvasāra: Der Verständige trage die Buchstaben von a bis ha, beim Ausgangsfeld beginnend, rechtsherum in die Felder ein. In derselben Richtung, in der man schreibt, soll man auch zählen.

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P1-0131 · 31
Siddha, Sādhya, Susiddha und Ari sind von den Verständigen der Reihe nach zu erkennen. Ein Siddha-Mantra wird mit der Zeit wirksam, ein Sādhya-Mantra durch Japa und Feueropfer. Ein Susiddha-Mantra wird bereits durch sein Empfangen wirksam; ein feindlicher Mantra schneidet die Wurzel ab.

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P1-0132 · 32
In einem anderen Tantra: Siddha-Silben heißen Verwandte, Sādhya-Silben Diener; Susiddha-Silben gelten als Förderer und feindliche als Vernichter.

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P1-0133 · 33
Der Verwandte wird durch Japa wirksam, der Diener durch verstärkte Praxis. Der Förderer nährt das Erwünschte; der Vernichter vernichtet gewiss.

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P1-0134 · 34
Siddha-Siddha wird durch die vorgeschriebene Anzahl wirksam, Siddha-Sādhya durch die doppelte. Siddha-Susiddha wird durch die halbe Japa-Zahl wirksam; Siddha-Ari tötet die Verwandten.

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P1-0135 · 35
Sādhya-Siddha verlangt die doppelte Anzahl; Sādhya-Sādhya bleibt fruchtlos. Sādhya-Susiddha wird durch die doppelte Japa-Zahl wirksam; Sādhya-Ari tötet die Angehörigen des Geschlechts.

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P1-0136 · 36
Susiddha-Siddha wird durch die halbe Japa-Zahl wirksam, Susiddha-Sādhya durch mehr als die doppelte. Susiddha-Susiddha wird bereits durch das Empfangen wirksam; Susiddha-Ari vernichtet das eigene Geschlecht.

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P1-0137 · 37
Ari-Siddha tötet die Söhne, Ari-Sādhya die Töchter, Ari-Susiddha die Ehefrau; Ari-Ari tötet den Übenden.

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P1-0138 · 38
Nun nennt das Tantra die maßgebliche Anweisung zum Aufgeben eines feindlichen Mantras: Über einem Droṇa Kuhmilch wiederhole man den Mantra 108-mal. Man trinke die Milch, spreche ihn ebenso über Wasser und gebe ihn auf. Durch dieses Verfahren wird man von einem feindlichen Mantra frei. [Der Bezug von „ebenso über Wasser“ ist im knappen Wortlaut nicht näher ausgeführt.]

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P1-0139 · 39
Hat man einen Mantra als feindlich erkannt, soll man ihn nicht erneut wiederholen. Man gebe ihn auf und praktiziere einen anderen Mantra derselben Gottheit.

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P1-0140 · 40
Das Maß Droṇa wird in einem anderen Tantra so erklärt: Zwei Palas bilden eine Prasṛti, vier davon einen Kuḍava. Vier Kuḍavas bilden einen Prastha, vier Prasthas einen Āḍhaka, und vier Āḍhakas heißen bei den Maßkundigen ein Droṇa.

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P1-0141 · 41
Eine andere Methode gibt das Rudrayāmala: Man schreibe den feindlichen Mantra auf ein Banyanblatt und werfe es in einen fließenden Wasserlauf. So wird man vom Mantra frei, sagt der erhabene Śiva.

Textvergleich: IAST · Devanagari

P1-0142 · 42
Nun das Akaḍama-Diagramm. [Herausgeberhinweis: „Siehe Abbildung 5“.] Man ziehe zwei Linien von Ost nach West und durch deren Mitte in Süd-Nord-Richtung, ferner diagonal von der Richtung Maheśas zur Richtung des Herrschers der Rākṣasas, also Nordost–Südwest, sowie von der Wind- zur Feuerrichtung, also Nordwest–Südost.

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P1-0143 · 43
Dann schreibe man die Buchstaben von a bis kṣa unter Auslassung der neutralen Laute ein. Die beiden Laute ṛ ṝ sowie ḷ ḹ bezeichnet man als neutral.

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P1-0144 · 44
Man schreibe sie einzeln der Reihe nach in die Zeichen vom Widder an bis zum Stier ein [diese Endangabe ist auffällig]. Man zähle der Reihe nach, o Glückverheißende, beginnend beim Anfangsbuchstaben des Namens. Der Verständige zähle ferner vom Widder bis zu den Fischen der Reihe nach.

Textvergleich: IAST · Devanagari

P1-0145 · 45
Der Mantrapraktizierende zählt vom eigenen Namen des Rezitierenden bis zum Anfangsbuchstaben des Mantras. In der Ratnāvalī: Im Tierkreisdiagramm mit zwölf Feldern schreibe man die Buchstaben unter Auslassung der Kūṭa- und neutralen Zeichen vom Anfang bis ha ein, vorne beginnend bis zum Īśvara-Feld. [Die Wendung ādihantād ist beschädigt.] Siddha, Sādhya, Susiddha und Ari folgen aufeinander und wiederholen sich. Neun, eins und fünf sind Siddha; sechs, zehn und zwei Sādhya; drei, sieben und elf Susiddha; vier, acht und zwölf feindlich. So wurde dir, o Göttin, das vorzügliche Akaḍama-Verfahren erläutert. Dies betrifft insbesondere Gopāla, nach der Aussage: „Für Gopāla wird Akaḍama vorgeschrieben.“

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P1-0146 · 46
Auch für Śiva heißt es in einem Yāmala: Ein vaiṣṇavischer Mantra wird durch das Tierkreisdiagramm geprüft, ein śivaitischer nach Akaḍama.

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P1-0147 · 47
Ebenso im Vārāhītantra: Für vaiṣṇavische Mantras gilt die Mondhausprüfung, für Śiva die Feldprüfung, für Tripurā die Tierkreisprüfung und für Gopāla Akaḍama.

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P1-0148 · 48
Nun das Ṛṇi-Dhani-Diagramm. [Herausgeberhinweis: „Siehe Abbildung 6“.] Der die Grundsätze kennt, zeichne genau elf Felder und fülle sie mit den durch „Veda“ bezeichneten Angaben; die Buchstaben von a bis ha sind in die Felder einzutragen. [Vedena pūritāni ist ohne Abbildung nicht eindeutig: möglicherweise vier Zeilen oder vier Einträge.]

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P1-0149 · 49
Der Übende trage zunächst in die ersten fünf Felder jeweils zwei Vokale ein, in der Reihenfolge kurz und lang. In die übrigen Felder schreibe der Verständige die Buchstaben einzeln der Reihe nach.

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P1-0150 · 50
Ebenso: In die fünf Felder gehören jeweils zwei Vokale; die sechs übrigen Vokale einzeln in die sechs verbleibenden Felder. Danach schreibe man die Konsonanten von ka bis ha einzeln in die elf Felder. Die zu verwirklichenden Mantrazeichen erhalten die Zahlen, die durch „sechs, Zeit, Zeit, Raum, Feuer, Meer, Veda, Raum, Himmel, Null, Feuer“ bezeichnet werden; die Zeichen des Übenden jene durch „Paar, zwei, fünf, Raum, [anvara-ṣuk: beschädigt], Mond, Himmel, Meer, Veda, Mond“. Man ermittle vom Namen und von der durch „jhalādakaṭhavāt“ bezeichneten Ausgangsfolge aus den Rest nach Division durch acht; der größere Rest beider Seiten ist Ṛṇa, der andere Dhana. [Die Zahlwortreihen und die zuletzt genannte Merkwortfolge sind beschädigt; die folgende Prosa erklärt die allgemeine Rechenregel.]

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P1-0151 · 51
Der Sinn ist folgender: Die Zeichen des Mantras werden in Vokale und Konsonanten zerlegt und mit den durch „sechs, Zeit …“ angegebenen Zahlen multipliziert. Ebenso zerlegt man die Buchstaben des Namens des Übenden in Vokale und Konsonanten, multipliziert sie mit den durch „Paar …“ bezeichneten Zahlen und dividiert beide Ergebnisse durch acht. Von den beiden Resten für Mantra und Übenden heißt der größere Ṛṇa, der kleinere Dhana. Nach dieser Erkenntnis soll man den Mantra geben. Ist der Mantra Ṛṇi, so ist er günstig; ist er Dhani, dann nicht.

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P1-0152 · 52
Ebenso in einem anderen Tantra: Hat der Mantra die größere Zahl, soll der Verständige ihn wiederholen; auch bei gleichen Zahlen soll er ihn wiederholen. Bei einem Übergewicht des Ṛṇa soll er ihn jedoch nicht wiederholen. Bei Null ist Tod zu erwarten; darum soll man Null meiden. [Die abschließende Glosse „ṛṇādhike dhane“ weist darauf hin, dass die Verbotspassage als Übergewicht der Zahl des Übenden zu verstehen ist; der Wortlaut ist widersprüchlich beziehungsweise beschädigt.]

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P1-0153 · 53
Ferner: Die Mantrazeichen werden mit den Zahlen der Merkwörter „Indra-Mondhaus, Augen, Sonne, fünfzehn, Jahreszeiten, Veden, Feuer, Waffen, acht, neun“ multipliziert, die Zeichen des Übenden mit „Richtungen, Erde, Berge, Śruti, Elefanten, Feuer, Weise, Pfeile, Veden, sechs, Feuer“. Einige meinen, die mit „sechs, Zeit …“ beginnende Methode betreffe Viṣṇu, da sie in der Rāmārcanacandrikā angeführt wird. Tatsächlich ist dies jedoch eine Erläuterung der zuvor genannten Methode. [Mehrere Zahlwörter sind zusammengeschrieben und ihre genaue Aufteilung ist unsicher.]

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P1-0154 · 54
So heißt es nach der Aufzählung „Indra-Mondhaus, Augen …“: Dann multipliziere man die Zahlen der Felder der Namensbuchstaben der Reihe nach mit den Zahlen in den Feldern eins bis elf.

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P1-0155 · 55
Ausdrücklich im Rudrayāmala: Die Zahlen des zu verwirklichenden Mantras und die des Übenden fülle man mit der durch die Planetenanzahl bezeichneten Zahl. Nach Multiplikation und Division durch acht ergibt sich der Rest deutlich. Ich werde hier diese Zahlen darlegen, die sich in elf Feldern befinden. Nach diesen Worten wird die Folge „sechs, Zeit, Zeit …“ angegeben. [Die Operation „mit der Planetenanzahl füllen“ ist aus der vorliegenden Textfassung allein nicht eindeutig rekonstruierbar.]

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P1-0156 · 56
Im Tantrārṇava: Ein Ṛṇi-Mantra bringt günstige Frucht, ein Dhani-Mantra ungünstige. Bei Gleichheit wird gleiche Frucht verheißen, so sagen die höchsten Weisen.

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P1-0157 · 57
Anderswo: Bei Null erlangt man Tod, bei Dhana bleibt die Praxis fruchtlos. Bei Ṛṇa entsteht schon durch das bloße Empfangen jede Vollendung.

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P1-0158 · 58
Eine andere Methode: Man zählt vom Anfangsbuchstaben des Namens bis zum Anfangsbuchstaben des Mantras, verdreifacht und teilt durch die mit „Vokale“ bezeichnete Zahl; bei der anderen Seite verfährt man umgekehrt. Der Sinn ist: Man zählt vom Namensanfang des Übenden bis zum Mantraanfang, verdreifacht die Anzahl und dividiert durch sieben. Das größere Ergebnis heißt Ṛṇa, das übrige Dhana. „Die andere Seite“ bedeutet: Man zählt vom Anfang des Mantras bis zum Anfang des Namens des Übenden, multipliziert mit sieben und dividiert durch drei.

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P1-0159 · 59
Eine weitere Regel nach Piṅgalā: Man verdopple die Zeichen des zu verwirklichenden Mantras, füge die des Übenden hinzu und dividiere durch acht; für die andere Seite verfährt man umgekehrt. Der Sinn ist: Nach Zerlegung in Vokale und Konsonanten verdoppelt man die Mantrazeichen, fügt die ebenso zerlegten Namenszeichen des Übenden hinzu und dividiert durch acht, um Ṛṇa und Dhana zu ermitteln. „Die andere Seite“ bedeutet: Man verdoppelt die zerlegten Namenszeichen des Übenden, fügt die zerlegten Mantrazeichen hinzu und dividiert durch acht. Der größere Rest heißt Ṛṇa, der übrige Dhana.

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P1-0160 · 60
Die Methode der Namenswahl wird im Sanatkumārīya beschrieben: Man nehme den von Vater und Mutter gegebenen Namen, lasse Zusätze wie Śarman und Deva sowie die Silbe Śrī weg und trage ihn dann der Reihe nach in die Diagramme ein.

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P1-0161 · 61
Zur Namenswahl heißt es in der Piṅgalā: Man verwende den allgemein bekannten Namen oder den Geburtsnamen; bei Entsagenden den Namen, den der Guru beim Niederfallen der Blüte gegeben hat. [Kaṃvāsya ist beschädigt; „oder“ ergibt sich aus dem Satzbau.]

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P1-0162 · 62
In einem anderen Tantra: Entweder den allgemein bekannten Namen oder den von Mutter und Vater gegebenen.

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P1-0163 · 63
Im Rudrayāmala: Anzunehmen ist jener Name, auf den der Schlafende erwacht, auf den der fern Befindliche antwortet und auf den er selbst dann reagiert, wenn seine Gedanken anderswo sind.

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P1-0164 · 64
Die Notwendigkeit der Diagrammprüfung je nach Gottheit wird im Vārāhītantra, den Yāmalas und anderen Schriften gelehrt: Für vaiṣṇavische Mantras die Mondhausprüfung, für Śiva die Feldprüfung, für Tripurā die Tierkreisprüfung und für Gopāla Akaḍama.

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P1-0165 · 65
Für Rāmacandra gilt Akaḍama, für Gaṇeśa das Hara-Diagramm, für Varāha das Feld-Diagramm und für Mahālakṣmī Kulākula.

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P1-0166 · 66
Das Namensdiagramm gilt für alle, ebenso das Elementdiagramm. Der Verständige soll den Tripurā-Mantra wiederholen, nachdem er im Mondhausdiagramm geprüft wurde.

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P1-0167 · 67
Ferner: Vaiṣṇavische Mantras gelten durch den Tierkreis geprüft, śivaitische durch Akaḍama. Für Kālikā und Tārā bringt das Mondhausdiagramm günstige Ergebnisse.

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Für Caṇḍikā gilt das Mondhausfeld, für Gopāla Akaḍama. Im Hara-Diagramm soll man keinen Mantra annehmen, wenn Dhana überwiegt. [Sarvamantram bedeutet wörtlich „jeden Mantra“; übersetzt ist die verneinte Anweisung.]

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P1-0169 · 69
Bei einem Übergewicht von Ṛṇa soll man Günstiges erwarten; bei einem Übergewicht von Dhana besteht keine [günstige] Vorschrift. Man bereinige die Fehler und empfange [den Mantra] auch von einem aus Madhyadeśa Stammenden. [Der letzte Bezug ist im überlieferten Satz nicht eindeutig.]

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P1-0170 · 70
Ein Ṛṇi-Mantra bringt günstige Frucht, ein Dhani-Mantra ungünstige. Bei Gleichheit wird günstige Frucht verheißen, so haben es die besten Weisen gesagt.

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Auch anderswo: Bei Null erlangt man Tod, bei Dhana bleibt die Praxis fruchtlos; bei Ṛṇa entsteht schon durch das bloße Empfangen jede Vollendung. [Die Vorlage liest sarvāsiddhi, was auch „gänzliche Nichtvollendung“ ergeben könnte; im Parallelvers 157 steht eindeutig die entsprechende günstige Aussage.]

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Zeit, Ort und Bedingungen der Einweihung

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Nun der Abschnitt über die Einweihung: Am Tag vor der Einweihung soll der Guru seinen Schüler mit Mantras besprechen, ein Lager aus Darbha-Gras herrichten und den Schüler darauf Platz nehmen lassen.

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P1-0173 · 73
Der Mantrakundige soll den Haarschopf des Schülers mit dem Schlafmantra binden. Zur Schlafenszeit soll der Schüler diesen Mantra dreimal rezitieren.

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P1-0174 · 74
Fastend und mit beherrschten Sinnen soll er über die Sandalen des ehrwürdigen Gurus meditieren. Der Mantra wird als „Tāra, zweimal hili, śūlapāṇaye, dviṭha“ angegeben. [Die Formel ist verschlüsselt; Tāra steht hier wahrscheinlich für oṃ und dviṭha für svāhā. Die mittlere Lesung hili ist nicht unabhängig geprüft und wird deshalb nicht still zu einer vollständigen Rezitationsformel ergänzt.]

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P1-0175 · 75
Nachdem er ihn dreimal gesprochen hat, soll er fastend und mit beherrschten Sinnen über die Sandalen des ehrwürdigen Gurus meditieren und auf dem Lager aus Kuśa-Gras schlafen.

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P1-0176 · 76
Ein anderer Mantra: Śambhu hat diesen Mantra für den Schlafenden verkündet: „Verehrung; Sieg dem Dreiäugigen, dem Gelblichbraunen, dem Großgeistigen; dem Rāma, dem Allgestaltigen, dem Herrn der Träume Verehrung. Sage mir im Traum die Wahrheit über sämtliche Angelegenheiten ohne Ausnahme. Durch deine Gnade werde ich das Gelingen der Handlung herbeiführen, o Maheśvara.“ Mit diesem Mantra kann der gute Schüler die Gottheit anrufen und dann schlafen. Am Morgen soll der Guru den Schüler fragen, welche günstigen oder ungünstigen Dinge er im Traum gesehen hat. Sieht er ein Mädchen, einen Schirm, einen Wagen, eine Lampe, einen Palast, eine Lotusblüte, einen Fluss, einen Elefanten, einen Stier, einen Blumenkranz, das Meer, eine Schlange, einen Baum, einen Berg, ein Pferd, reines rohes Fleisch oder einen alkoholischen Trank und andere derartige Dinge, erlangt er Vollendung. So erfolgt das Besprechen des Schülers, um das Gelingen des Mantras erkennen zu lassen. [Rāmāya ist die überlieferte Lesung; medhyam āmamāṃsam ist als „reines rohes Fleisch“ getrennt.]

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P1-0177 · 77
Nun die Bestimmung der Einweihungszeit. Im Gautamīya: Der Beginn der Mantrapraxis im Caitra gewährt sämtliche menschlichen Lebensziele; im Vaiśākha erlangt man Edelsteine, im Jyaiṣṭha tritt Tod ein, im Āṣāḍha Verlust der Verwandten, im Śrāvaṇa volle Lebensdauer. Im Bhādra entsteht Verlust des Lebens [Lesart: Verlust der Nachkommen], im Āśvina eine Ansammlung von Edelsteinen.

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P1-0178 · 78
Im Kārttika wird der Mantra vollendet, ebenso im Mārgaśīrṣa. Im Pauṣa entsteht Bedrängnis durch Feinde, im Māgha nimmt die geistige Auffassungskraft zu.

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P1-0179 · 79
Im Phālguna werden alle Wünsche erfüllt. Den eingeschobenen Monat soll man meiden.

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P1-0180 · 80
Die Aussage zum Caitra bezieht sich jedoch auf Gopāla, weil sie im Gautamīya gelehrt wird.

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P1-0181 · 81
Denn im Yoginītantra heißt es: Eine Einweihung im Madhu-Monat, das heißt Caitra, führt zu Leid und Tod. [Die günstige Caitra-Regel gilt] also nicht für andere [Mantras].

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P1-0182 · 82
Ferner: „Im Jyaiṣṭha bringt die Vidyā Tod, im Āṣāḍha Fülle des Glücks.“ Nach dieser Aussage des Yoginīhṛdaya besteht im Āṣāḍha bei der Śrīvidyā kein Fehler. Gemeint ist dabei ausschließlich ein Sonnenmonat; denn im Gautamīya heißt es: „Im Sonnenmonat ist die Einweihung günstig, nicht nach dem Mondmonat oder dem Sternmonat.“ In der Vaiśampāyanasaṃhitā: Der Mantrabeginn im Widder bringt Geld und Getreide; im Stier erlangt man Tod, in den Zwillingen Verlust der Nachkommen, im Krebs Mantravollendung, im Löwen Verlust des Verstandes. Die Jungfrau gewährt stets Wohlstand, die Waage sämtliche Vollendungen, der Skorpion Goldgewinn, der Schütze Ehrverlust. Steinbock gilt als verdienstbringend, Wassermann als Reichtumsmehrung, Fische stets als leidbringend. So lautet die Reihenfolge der Monatsregeln.

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P1-0183 · 83
Nun die Bestimmung des Wochentags für die Einweihung: Am Sonntag entsteht Wohlstand, am Montag Frieden. Mars vernichtet die Lebensdauer; darum soll man am Dienstag die Einweihung meiden.

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P1-0184 · 84
Am Mittwoch erlangt man Schönheit, am Donnerstag Erkenntnis, am Freitag Glück und am Samstag Ehrverlust.

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P1-0185 · 85
Nun die Bestimmung des Mondtages für die Einweihung. Im Āgamakalpadruma: Eine am ersten Mondtag vollzogene Einweihung gilt als erkenntnisvernichtend. Am zweiten entsteht Erkenntnis, am dritten Reinheit.

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P1-0186 · 86
Am vierten tritt Vermögensverlust ein, am fünften wächst das Verständnis, am sechsten schwindet Erkenntnis; am siebten erlangt man Glück.

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P1-0187 · 87
Am achten wird das Verständnis vernichtet, am neunten der Körper geschwächt.

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P1-0188 · 88
Am zehnten entsteht königliches Glück, am elften Reinheit.

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P1-0189 · 89
Am zwölften entsteht umfassende Reinheit, am dreizehnten Armut.

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P1-0190 · 90
Am vierzehnten entsteht Wiedergeburt als Tier, am Monatsende Verlust. Am Ende der hellen Monatshälfte wächst Dharma. Tage, an denen das Schriftstudium ausgesetzt ist, soll man meiden. [Die Unterscheidung zwischen Monatsende und Ende der hellen Monatshälfte ist aus dem Gegensatz der Früchte erschlossen; die Vorlage nennt pakṣānta ohne zusätzliche Präzisierung.]

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P1-0191 · 91
Die Tage des ausgesetzten Studiums werden so bezeichnet: Donnergrollen zur Dämmerung, heftiges Getöse, Erdbeben und Meteorfall.

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P1-0192 · 92
Diese und die weiteren von der Śruti genannten Tage soll man meiden.

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P1-0193 · 93
Der zweite, der fünfte und besonders der sechste [Mondtag …]

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P1-0194 · 94
… auch am zwölften soll man [die Einweihung] vollziehen, oder am dreizehnten.

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P1-0195 · 95
Die in diesem Zitat vorgeschriebene Verwendung des sechsten und dreizehnten Mondtags betrifft Viṣṇu, weil es in der Rāmārcanacandrikā angeführt wird.

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P1-0196 · 96
Der fünfte, siebte, sechste, zweite, der Vollmondtag …

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P1-0197 · 97
… der dreizehnte und der zehnte sind gepriesen und gewähren alle Wünsche. Auch die Vorschrift des sechsten wird also durch Sanatkumāras Aussage begründet. Für Śiva wird dagegen ein Verbot des zehnten und siebten genannt: „Der zehnte und besonders der siebte der hellen Monatshälfte [sind zu meiden]; stets zu tadeln ist der sechste“, so in einem anderen Śaivāgama. [Der Satz ist verkürzt; die Verbotswirkung ergibt sich aus der vorangestellten Prosa.]

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P1-0198 · 98
Nun die Bestimmung des Mondhauses für die Einweihung: Bei Aśvinī erlangt man Glück, bei Bharaṇī gewiss Tod; bei Kṛttikā wird man leidvoll, bei Rohiṇī ein Meister der Rede.

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P1-0199 · 99
Bei Mṛgaśīrṣa erlangt man Glück, bei Ārdrā Verlust der Verwandten; bei Punarvasu wird man wohlhabend, bei Puṣya werden die Feinde vernichtet.

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P1-0200 · 100
Bei Aśleṣā tritt Tod ein, bei Maghā Befreiung vom Leid; bei Pūrvaphalgunī erlangt man ohne Zweifel Schönheit.

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P1-0201 · 1
Bei Uttaraphalgunī wird man wissend, bei Hastā reich; bei Citrā erreicht man Vollendung der Erkenntnis, bei Svātī werden die Feinde vernichtet.

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P1-0202 · 2
Bei Viśākhā entsteht Glück, bei Anurādhā Vermehrung der Verwandten; bei Jyeṣṭhā Verlust der Söhne, bei Mūla Zunahme des Ruhms.

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P1-0203 · 3
Pūrvāṣāḍhā und Uttarāṣāḍhā gewähren Ruhm; bei Śravaṇā wird man leidvoll, bei Dhaniṣṭhā arm.

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P1-0204 · 4
Bei Śatabhiṣā entsteht Verständnis, bei Pūrvabhādrapadā wird man glücklich; auch bei Uttarabhādrapadā entsteht Glück und bei Revatī Zunahme des Ruhms.

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P1-0205 · 5
Das Verbot von Ārdrā und Kṛttikā betrifft jedoch andere Gottheiten als Śiva und Feuer. Denn es heißt: Der Beginn der Mantrapraxis bei Ārdrā und Kṛttikā wird gepriesen, wenn es sich entsprechend um einen Mantra Īśas, also Śivas, beziehungsweise Kṛśānus, des Feuers, handelt.

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P1-0206 · 6
In einem anderen Tantra: Bei Aśvinī, Bharaṇī, Svātī, Viśākhā, Hastā, Jyeṣṭhā und den drei Uttara-Mondhäusern soll man die Mantra-Weihe durch Besprengung vollziehen. Die hier gegebene Vorschrift für Jyeṣṭhā und Bharaṇī betrifft Rāma, weil sie in der Agastyasaṃhitā steht. [„tasā0 2“ ist ein redaktioneller Druck- oder Seitenvermerk der Vorlage, kein übersetzbarer Grundtext.]

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P1-0207 · 7
Nun die Bestimmung der Yogas. Im Viśvasāra: Śubha, Siddha, Āyuṣmān, ferner Dhruva, Prīti, Saubhāgya, Buddhi und Harṣaṇa sind in allen Tantras glückverheißende Yogas. [Es handelt sich um astrologische Yoga-Namen, nicht um Körperübungen.]

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P1-0208 · 8
In der Ratnāvalī: Die sechzehn Yogas sind Prīti, Āyuṣmān, Saubhāgya, Śobhana, Dhṛti, Vṛddhi, Dhruva, Sukarman, Sādhya, Śukra, Harṣaṇa, Varīyas, Śiva, Siddha, Brahman und Aindra. [Śukra ist die Lesung der Vorlage.]

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P1-0209 · 9
Nun die Bestimmung der Karaṇas: Bava, Bālava, Kaulava, Taitila und danach Vaṇij sind günstige Karaṇas; so wird es in allen Tantras gelehrt.

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P1-0210 · 10
Nun die Bestimmung des Aszendenten: Bei einem Aszendenten in Stier, Löwe, Jungfrau, Schütze oder Fische und bei günstiger Stellung von Mond und Mondhaus soll man die Einweihung beginnen.

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P1-0211 · 11
Ferner: Für einen Viṣṇu-Mantra ist ein festes Zeichen als Aszendent günstig, für einen Śiva-Mantra ein bewegliches; für einen Śakti-Mantra wird ein Zeichen doppelter Natur gepriesen.

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P1-0212 · 12
In der Agastyasaṃhitā: Übeltäterplaneten im dritten, sechsten oder Gewinnhaus und Wohltäterplaneten in Eck- oder Trigonhäusern sind alle für die Einweihung günstig. Rückläufige vernichten alles. [Die zweite Angabe ist die Lesung vakrasthāḥ der Vorlage; sie wird nicht durch eine andere astrologische Regel ersetzt.]

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P1-0213 · 13
Nun die Bestimmung der Monatshälfte: In der hellen Hälfte ist die Einweihung günstig, auch in der dunklen bis zum fünften Tag.

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P1-0214 · 14
In der Agastyasaṃhitā: Ob in der hellen oder dunklen Hälfte, die Einweihung ist in beiden günstig.

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P1-0215 · 15
Im Kālottara dagegen: Wer Wohlstand begehrt, soll stets in der hellen Hälfte [die Einweihung empfangen], wer Befreiung begehrt, in der dunklen. In sonst verbotenen Monaten haben die Weisen besondere Ausnahmen genannt. In der Ratnāvalī: Der sechste Mondtag im Bhādrapada, der vierzehnte der dunklen Hälfte im Āśvina, der neunte der hellen im Kārttika, der dritte der hellen im Mārgaśīrṣa, der neunte der hellen im Pauṣa, der vierte der hellen im Māgha, der neunte der hellen im Phālguna und die Kāma-Caturdaśī im Caitra. Einige nennen stattdessen den dreizehnten.

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P1-0216 · 16
Ebenso die Akṣayā-Tithi im Vaiśākha, die Daśaharā-Tithi im Jyaiṣṭha, der fünfte der hellen Hälfte im Āṣāḍha und der fünfte der dunklen Hälfte im Śrāvaṇa.

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P1-0217 · 17
Dies sind die Festtage der Gottheiten; an ihnen erlangt man die Frucht von zehn Millionen Pilgerstätten. An diesen soll man die Einweihung vollziehen und den Monat nicht prüfen.

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P1-0218 · 18
Ebenso wenig den Wochentag, das Mondhaus, die Fehler von Mondtag und anderen Faktoren oder Yoga und Karaṇa: So hat Śaṅkara gelehrt.

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P1-0219 · 19
Eine andere Auffassung: Der dreizehnte der hellen Hälfte im Caitra, der elfte der hellen im Vaiśākha, der vierzehnte der dunklen im Jyaiṣṭha und Nāgapañcamī im Āṣāḍha …

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P1-0220 · 20
… der elfte im Śrāvaṇa, der mit Rohiṇī verbundene achte im Bhādra und im Āśvina die hochverdienstvolle Mahāṣṭamī, die das Gewünschte gewährt …

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P1-0221 · 21
… der neunte der hellen Hälfte im Kārttika, ebenso der helle [neunte] im Mārgaśīrṣa, der sechste und vierzehnte im Pauṣa, der elfte der hellen Hälfte im Māgha und der sechste der hellen im Phālguna. So lautet die Bestimmung der Zeiten.

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P1-0222 · 22
Im Yoginītantra: An den Sonnenwenden, den Tagundnachtgleichen, bei Mond- und Sonnenfinsternissen, am Tag des Sonnenübergangs in ein Zeichen und an den Yugādi-Tagen, o Herrin der Götter …

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P1-0223 · 23
… an sämtlichen Manvantara-Gedenktagen und an den Tagen großer Verehrungsfeste; der vierte, fünfte, vierzehnte und achte Mondtag gelten als glückverheißend für den Empfang der Einweihung. Aufgrund solcher Aussagen betrifft „der vierzehnte und achte“ die Śakti-Einweihung.

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P1-0224 · 24
„Der vierte“ betrifft Gaṇeśa, weil es in den entsprechenden Ritualhandbüchern so gelehrt wird.

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P1-0225 · 25
Auch in sonst getadelten Monaten wird die Einweihung bei einer Finsternis als günstig gelehrt. Nichts auf Erden kommt der Zeit einer Sonnenfinsternis gleich, besonders, o große Göttin, für das Empfangen der Einweihung. Was dann vollzogen wird, gewährt unbegrenzte Frucht. Beim Sonnenübergang und bei einer Sonnenfinsternis soll man Aszendent und dergleichen in keiner Weise prüfen. Beim Sonnenübergang ist keine weitere Bedingung zu suchen; beim Sonnenfest entfällt die Prüfung von Wochentag, Mondtag, Monat und anderen Faktoren. Ebenso bei einer Mondfinsternis.

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P1-0226 · 26
So im Rudrayāmala: Bei einer Sonnenfinsternis soll man keine Śakti-Einweihung vollziehen und bei einer Mondfinsternis keine vaiṣṇavische. Dies betrifft jedoch andere Einweihungen als die in Gopāla und Śrīvidyā.

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P1-0227 · 27
Denn im Gautamīya heißt es: „Bei anderen Festverbindungen und bei Mond- und Sonnenfinsternissen …“

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P1-0228 · 28
… und im Yoginīhṛdaya: „Jede Einweihung ist gepriesen, wenn sie jeweils an ihrem eigenen Tag stattfindet. Zur Zeit einer Sonnenfinsternis braucht keine weitere Bedingung gesucht zu werden.“

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P1-0229 · 29
Für Tārā und verwandte Vidyās gilt eine besondere Regel: Ich werde die Einweihungszeit nach dem Nīlatantra darlegen: am achten Mondtag der dunklen Hälfte, bei günstigem Aszendenten und günstigem Augenblick …

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P1-0230 · 30
… in Verbindung mit Pūrvabhādrapadā und einem freundlichen Mondhaus sowie weiteren günstigen Faktoren; oder bei Anurādhā oder Revatī, was ebenfalls gepriesen wird.

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P1-0231 · 31
Man soll die günstige Zeit für das Empfangen des Mantras erkennen, besonders im Āśvina und besonders im Kārttika.

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P1-0232 · 32
Eine Besonderheit für Sonnenfinsternisse nennt das in der Ratnāvalī angeführte Yāmala: Die Bījas Śrīs, Parās und Kālīs, der mit lopa bezeichnete [Mantra] und der Durgā-Mantra gewähren Menschen die Frucht der Befreiung, wenn sie bei einer Sonnenfinsternis empfangen werden. [Lopā ist in dieser Aufzählung nicht sicher deutbar.]

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P1-0233 · 33
Neumond am Montag, der vierzehnte Mondtag am Dienstag und der siebte am Sonntag gleichen hundert Sonnenfinsternis-Festzeiten.

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P1-0234 · 34
Im Kulārṇava: Der siebte am Sonntag, Neumond am Montag, der vierte am Dienstag und der achte am Donnerstag sind den Festtagen der Götter gleichzustellen; an ihnen soll man die Einweihung vollziehen.

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P1-0235 · 35
Im Yāmala: Am Puṣya-Pilgerort, in Kurukṣetra, an den vier Göttinnen-Pīṭhas, in Prayāga, auf dem Śrīgiri und in Kāśī soll man günstige und ungünstige Zeit nicht prüfen. [Puṣyatīrtha ist die Lesung der Vorlage; möglicherweise liegt ein beschädigter Ortsname vor.]

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P1-0236 · 36
Im Viṣṇuyāmala: Vom Erwachen der Göttin bis zum neunten Mondtag gewährt eine von Verständigen vollzogene Einweihung alle gewünschten Früchte.

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P1-0237 · 37
Besonders gilt die helle Monatshälfte, innerhalb dieser der achte Mondtag und besonders das herbstliche Durgā-Fest, wenn die Göttin in jedem Haus gegenwärtig ist. Dann soll man die Einweihung vollziehen und Monat, Mondhaus und ähnliche Faktoren nicht prüfen. [Die Vorlage hat devo, „Gott“, anstelle des aus dem Zusammenhang wahrscheinlichen devī.]

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P1-0238 · 38
Ferner: Beim Erwecken Durgās soll man günstige oder ungünstige Zeit nicht prüfen. Wo die als Aśoka bezeichnete Aṣṭamī oder die als Rāma bezeichnete Navamī stattfindet, ob bei bestimmtem Aszendenten oder ohne solchen, an welchem Ort und Mondtag auch immer, soll die Einweihung besonders nach der Anweisung des Gurus vollzogen werden.

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P1-0239 · 39
Am vierten Mondtag, wenn er auf einen Dienstag fällt, und an einem Tag, der drei [Kalendertage] berührt, soll man Aszendent und ähnliche Faktoren unter keinen Umständen prüfen. [Tridinaspṛś ist eine technische Kalenderbezeichnung, deren genaues Kriterium in diesem Satz nicht erläutert wird.]

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P1-0240 · 40
Im Samayātantra: An Yugādi-Tagen, am Geburtstag, am Hochzeitstag und bei den beiden Tagundnachtgleichen sowie den beiden Sonnenwenden soll man keinerlei weitere Prüfung vornehmen.

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P1-0241 · 41
Ferner: Wenn der Guru die Schüler ruft und aus Mitgefühl die Einweihung erteilt, soll man Aszendent und andere Faktoren niemals prüfen.

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P1-0242 · 42
Alle Wochentage, Planeten, Mondhäuser und Tierkreiszeichen sind glückverheißend an jenem Tag, an dem der mantrakundige Guru [die Einweihung erteilt].

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P1-0243 · 43
Im Yoginītantra: Bei einer Finsternis und an einer großen Pilgerstätte gibt es keine Bestimmung der Zeit.

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P1-0244 · 44
Nun werde ich die Orte der Einweihung nach dem Tantra nennen: in einem Kuhstall, im Haus des Gurus, in einem Tempel, im Wald, an einer verdienstvollen Stätte, in einem Garten, am Flussufer, nahe einem Dhātrī- oder Bilva-Baum, auf einem Berggipfel und in Höhlen [kann] der Mantrakundige [einweihen]. Am Ufer der Gaṅgā ist die Wirkung millionenfach über millionenfach.

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P1-0245 · 45
Die verbotenen Orte werden genannt: In Gayā, am Bhāskara-Kṣetra, in Viraja, am Candra-Berg, in Caṭula, Mataṅga und den Kanyāśramas soll man die Einweihung nicht empfangen, o Pārvatī. [Die Ortsnamen sind nicht sämtlich aus der vorliegenden Lesung verifizierbar.]

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P1-0246 · 46
Im Vārāhītantra: Wenn Venus untergegangen beziehungsweise vṛddhī ist oder Jupiter und Sonne [in der bezeichneten Stellung] sind, besteht in Widder, Skorpion und Löwe kein Fehler. [Der erste Satz ist beschädigt und die genaue astrologische Konstellation nicht sicher verständlich.] Bei sämtlichen Mahāvidyās entfällt die Zeitprüfung und dergleichen. So im Muṇḍamālātantra: „Es gibt keine Bereinigung der Zeit und keine Beeinträchtigung durch Feinde und Ähnliches.“

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Mālā und Sitz

P1-0247 · 47
Nun die Bestimmung der Mālā. In der Sanatkumārasaṃhitā: Zeigefinger, Mittelfinger, Ringfinger und kleiner Finger werden der Reihe nach genannt. Drei Finger haben jeweils drei Zählglieder, der Mittelfinger eines. Zwei Glieder des Mittelfingers soll man als Meru bestimmen.

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P1-0248 · 48
Die Reihenfolge nennt die Sanatkumārasaṃhitā: Man beginne am mittleren Glied des Ringfingers, gehe über den kleinen Finger weiter und zähle bis zum Grundglied des Zeigefingers; auf diesen zehn Gliedern soll man Japa zählen.

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P1-0249 · 49
Ferner: Man beginne am Grundglied des Ringfingers, gehe über den kleinen Finger weiter und zähle bis zum mittleren Glied des Zeigefingers; auf diesen acht Gliedern soll man Japa zählen. Diese Aussage betrifft die Zählung von 108 und den Viṣṇu-Bereich.

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P1-0250 · 50
Für Śakti dagegen: Die drei Glieder des Ringfingers, die drei des kleinen Fingers, die drei des Mittelfingers und das Grundglied des Zeigefingers [bilden die Zählstellen]. Wer auf Spitze oder Mittelglied des Zeigefingers Japa zählt, begeht eine Verfehlung. So lautet das Wort des Śrīkrama.

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P1-0251 · 51
Ebenso im Haṃsapārameśvara: Man nehme der Reihe nach die drei Glieder des Ringfingers, gehe im Umlauf weiter, nehme die drei Glieder des Mittelfingers und eines des Zeigefingers hinzu. Die zwei übrigen Glieder des Zeigefingers erkenne als Meru, o Pārvatī. Dies heißt Śakti-Mālā und erhellt alle Tantras. [Die erste Wortgruppe der Vorlage ist beschädigt; die Fortführung über den kleinen Finger ergibt sich aus der zuvor genannten Zählweise.]

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P1-0252 · 52
Ferner: Man beginne am Grundglied des Ringfingers und zähle im Rechtsumlauf auf acht Gliedern bis zum Grundglied des Mittelfingers. Auch dies betrifft die Zählung von 108 und entsprechende Anwendungen.

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P1-0253 · 53
Für Śrīvidyā dagegen: Grund- und Spitzenglied des Ringfingers und des Mittelfingers, jeweils zwei, sowie die jeweils drei Glieder des kleinen Fingers und des Zeigefingers, o Herrin der Götter, [sind die Zählstellen]. Die beiden mittleren Glieder von Ring- und Mittelfinger bilden den günstigen Meru. Im Rechtsumlauf, o Göttin, soll man Tripurasundarī rezitierend verehren. So lautet das Wort des Yāmala.

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P1-0254 · 54
Man beginne am Grundglied des kleinen Fingers und zähle im Rechtsumlauf auf acht Gliedern bis zum Grundglied des Zeigefingers. Auch dies betrifft die Zählung von 108.

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P1-0255 · 55
Im Muṇḍamālātantra: Zwei Glieder des Ringfingers, danach vom kleinen Finger aus der Reihe nach bis zum Grundglied des Zeigefingers: Dies wird Hand-Mālā genannt.

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P1-0256 · 56
Man soll die Finger nicht voneinander trennen und die Handfläche leicht krümmen. Durch getrennte Finger und Zwischenräume entweicht die Wirkung des Japa.

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P1-0257 · 57
Auch anderswo: Was an den Fingerspitzen, beim Überschreiten des Meru oder in den Gelenkfalten rezitiert und gezählt wird, bleibt vollständig fruchtlos.

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P1-0258 · 58
Wer bei seinem Japa die Zählvorschrift übertritt, dessen Japa nehmen die Rākṣasas an sich. Darum soll der Verständige unter allen Umständen zählen.

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P1-0259 · 59
Im Viśvasāra: Die Japa-Zahl ist einzuhalten; der Verständige soll nicht ohne Zählung rezitieren. Bei dem, der die Zählung unterlässt, wird alles fruchtlos.

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P1-0260 · 60
Im Tantra: Man lege die Hand an die Herzgegend, halte die Finger seitlich, bedecke beide Hände mit einem Tuch und zähle stets mit der rechten Hand. [Niryyaka ist vermutlich eine beschädigte Form von tiryak, „quer, seitlich“.]

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P1-0261 · 61
Nun Erlaubtes und Verbotenes beim Festhalten der Japa-Zahl: Man soll die Zahl weder mit ungebrochenen Reiskörnern noch mit Fingergliedern, Getreidekörnern, Blüten, Sandelholz oder Erde festhalten. Man vermische Lackharz, Kuṣīda, Zinnober, Kuhdung und Karīṣaka, forme daraus Kügelchen und halte damit die Zahl fest. Kuṣīda bedeutet rotes Sandelholz, Karīṣa die Asche getrockneten Kuhdungs. Dies ist auf Puraścaraṇa zu beziehen. Wie die Mālā zum Rezitieren beschaffen ist, so soll sie auch zum Festhalten der Zahl beschaffen sein. [Der Fingerzählung widersprechende Satz bezieht sich hier laut Kommentar auf eine besondere Anwendung.]

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P1-0262 · 62
Nun die Buchstaben-Mālā. Im Sanatkumārīya: Beim inneren Verehrungsritual besteht die Mālā aus den Mātṛkā-Buchstaben mit Bindu, in vorwärts und rückwärts laufender Reihenfolge, mit kṣa als Meru und den acht Lautgruppen. Als diese acht werden der Anfang [die Vokalgruppe], ku, cu, ṭu, tu, pu, yu und śa genannt.

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P1-0263 · 63
Der Sinn ist: Man versieht die Buchstaben von a an jeweils mit Bindu und rezitiert in aufsteigender und absteigender Reihenfolge hundertmal. Danach spricht man jeweils den letzten Buchstaben der Vokalgruppe und der Gruppen von ka an mit Anusvāra vor und wiederholt anschließend den Mantra. So entsteht eine Japa-Zahl von 108. „Inneres Verehrungsritual“ bezeichnet dabei nur beispielhaft eine Anwendung.

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P1-0264 · 64
So sagt Nārada: Der Verständige spreche einen Buchstaben mit Bindu und wiederhole danach den Mantra. Man vergegenwärtige die Buchstaben von a bis kṣa mit Bindu. Diese auf- und absteigende Folge heißt Buchstaben-Mālā.

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P1-0265 · 65
Eine andere Methode im Viśuddheśvara: Man bilde aufsteigend und absteigend, unterschieden nach den acht Lautgruppen, eine Buchstaben-Mālā, die alle Tantras erhellt: zwischen den Buchstaben stehen Mantras und zwischen den Mantras Buchstaben. Der letzte Buchstabe hat die Gestalt des Meru; ihn soll man nicht überschreiten.

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P1-0266 · 66
Ebenso die Regel für die Schnur im Mālinīvijaya: [Man vergegenwärtige] im Inneren die korallenrot leuchtende Schlangenkraft, nach dem Erwachen aus dem Schlaf hell erstrahlend, im Aufstieg und Wiederabstieg eine Hundertschaft bildend, durch die acht Lautgruppen um acht ergänzt. [Suptottharṇojjvalām ist beschädigt; die Übersetzung gibt den erkennbaren Bildzusammenhang wieder.]

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P1-0267 · 67
Nun in der Vaiśampāyanasaṃhitā: Einst wurde das Erdbīja von der Gestalt Rudras aus dem Feuer der Weltauflösung herausgehoben; darum soll man es am Ende einsetzen. Das bei der Auflösung gerettete Bīja la wird nochmals aus dem Feuer [genommen]. Nach der Vorschrift zweier la-Laute setzt man es erneut ans Ende. Daraus sind zwei la-Laute zu verstehen. [Die genaue lautliche Durchführung setzt das nicht mitgelieferte Diagramm beziehungsweise eine intakte Parallelfassung voraus.]

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P1-0268 · 68
Nun die Bestimmung der Perlen einer Mālā: Höre von den Mālās aus Lotussamen und anderen Stoffen für die äußere Praxis. Die Gebetskette des Hausvaters kann aus Rudrākṣa, Muschelstücken, Lotussamen, Jīvaputraka-Samen, Perlen, Kristall, Edelsteinen, Gold, Korallen, Silber und Kuśa-Wurzeln bestehen.

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P1-0269 · 69
Nun die Wirkung der Mālā: Zählen mit einem Finger hat einfache Wirkung, mit den Fingergliedern achtfache, mit Putrajīva-Samen zehnfache, mit Muscheln hundertfache [die Vorlage setzt unmittelbar danach „tausendfach“, ohne den zugehörigen Stoff eindeutig zu nennen]. Mit Korallen und Edelsteinen gilt die Wirkung als zehntausendfach; dasselbe wird für Kristall gesagt. Mit Perlen hunderttausendfach, mit Lotussamen millionenfach, mit Gold zehnmillionenfach, mit Kuśa-Knoten hundertmal zehnmillionenfach und mit Rudrākṣa unbegrenzt. Eine aus diesen Stoffen gefertigte Mālā gewährt Menschen die Frucht der Befreiung.

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P1-0270 · 70
Im Kālikāpurāṇa: Wenn man mit Rudrākṣa, Indrākṣa oder Kristall Japa ausführt, soll man keine anderen Stoffe wie Putrajīva dazwischen einsetzen. Verwendet man doch andere Stoffe in der Mālā für den Japa, gewährt die Wohltuende weder Wunscherfüllung noch Befreiung.

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P1-0271 · 71
Im Muṇḍamālā: Für das Ritual Dhūmāvatīs gilt eine Mālā aus Stechapfelsamen vom Verbrennungsplatz. Eine Mālā aus menschlichen Fingerknochen wird als alle Wünsche erfüllend gerühmt. Man soll sie auf eine Körpersehne oder auf einen roten Stoffstreifen auffädeln. Sie ist stets sorgfältig geheim zu halten, o Geliebte, wie eine Mutter ihren Liebhaber geheim hält. [Diese Passage beschreibt die historische Ritualquelle.]

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P1-0272 · 72
Je nach Wunsch: Eine aus Lotussamen gefertigte Mālā gilt als Feinde vernichtend, eine aus Kuśa-Knoten als alle Sünden vernichtend. Eine aus Putrajīva-Früchten verschafft Nachkommen, eine aus Silberperlen gefertigte Japa-Mālā gewährt das Gewünschte, eine aus Korallen verleiht großen Reichtum.

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P1-0273 · 73
Für die Bhairava-Vidyā heißt es im Vārāhītantra: Man fertige eine Mālā aus Goldperlen, Kristall, Muscheln oder Korallen. Putrajīva, Lotussamen, Rudrākṣa und besonders Bhadrākṣa soll man meiden. [Die Vorlage hat bhairavāvidyā; die Zuordnung zu Bhairava oder Bhairavī ist ohne Paralleltext nicht sicher.]

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P1-0274 · 74
Für die Rezitation des Tripurā-Mantras sind dagegen rote Sandelholzperlen und Ähnliches besonders gepriesen. So im Tantra: Eine rote Sandelholz-Mālā gewährt Genuss und Befreiung.

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P1-0275 · 75
Ferner: Für Viṣṇu eine Tulasī-Mālā, für Gaṇeśa eine aus Elefantenstoßzahn; für Tripurās Japa werden Rudrākṣa und rotes Sandelholz gepriesen.

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P1-0276 · 76
Im Muṇḍamālā: Für das Nīlasārasvata-Ritual eine Mālā aus Mahāśaṅkha.

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P1-0277 · 77
Mahāśaṅkha wird im Tantra erklärt: Eine aus Stirnknochen eines Toten gefertigte Japa-Kette heißt Mahāśaṅkha-Mālā für die Rezitation der Tārā-Vidyā, o Geliebte. Der Knochen zwischen Ohr und Auge wird Mahāśaṅkha genannt. [Mṛlalāṭa ist eine beschädigte Schreibung; die Bedeutung des Bestandteils „Toter“ ergibt sich aus dem Kontext.]

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P1-0278 · 78
Die Regel für die Perlen im Muṇḍamālā: Sie sollen einander in ihrer Gestalt entsprechen, weder zu groß noch zu klein, nicht durch Insekten oder Ähnliches beschädigt, nicht abgenutzt, sondern neu sein.

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P1-0279 · 79
Nun im Gautamīya: Eine Mālā aus den fünfzig Schriftzeichen ist für alle Handlungen vorgeschrieben; die Folge von a bis kṣa heißt Akṣamālā. Den Buchstaben kṣa bestimme als Meru-Kopf, o bester Weiser. Japa aller Mantras mit ihr gewährt jeden Wohlstand. Im Cāmuṇḍātantra: Den täglichen Japa soll man an der Hand zählen, nicht aber den wunschbezogenen [die Begründung abodhanāt ist unklar]. Fehlt eine Mālā, o Schöne, kann man auch Japa an der Hand zählen. Zu unterschiedlichen Wünschen heißt es im Gautamīya: Hier wird eine besondere Regel für die Gebetskette gezeigt. Mit fünfundzwanzig Perlen erreicht man Befreiung, mit dreißig Wohlstand, mit siebenundzwanzig sämtliche Ziele, mit fünfzehn feindgerichtete Rituale. Mit fünfzig entsteht die Erfüllung eines Wunsches, ebenso mit vier zusätzlichen [also vierundfünfzig]; mit 108 wird von den Weisen jede Vollendung verheißen.

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P1-0280 · 80
Nun die Arten von Sitzen. Im Haṃsamāheśvara: Ein Wolltuch, ein weicher Sitz, ein Sitz aus Kuśa-Gras oder Holz dient zur Durchführung des Rituals; [das Tuch sei] weiß oder schwarz, besonders aber rot. Diese gelten als reine Sitze; auch ein Fell dient als Sitz, o Herrin der Götter. [Die Anfangswörter und der Satzanschluss zum Fell sind beschädigt; spätere Verse schränken Holz und Fell ausdrücklich ein.]

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P1-0281 · 81
Sitzt man auf den Haaren, geht alles zugrunde. Schon durch Berührung der Haare entsteht Verlust der Vollendung.

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P1-0282 · 82
Für wunschbezogene Praxis ist ein Wolltuch vorgesehen; ein rotes gilt als das beste. Auf schwarzem Antilopenfell entsteht Vollendung der Erkenntnis, auf Tigerfell Befreiung und Wohlstand.

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P1-0283 · 83
Auf einem Kuśa-Sitz entsteht Mantravollendung; darüber braucht keine Prüfung vorgenommen zu werden. Sitzt man auf bloßem Boden, entsteht Leid; auf einem Holzsitz Unglück.

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P1-0284 · 84
Auf einem Bambussitz wird man arm, auf Stein von Krankheit geplagt, auf Gras verliert man Ansehen, auf Blättern wird der Geist verwirrt. Ein Stoff als Sitz vermindert Japa, Meditation und Askese.

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P1-0285 · 85
Daher ist nur ein Sitz ausschließlich aus Stoff unzulässig; denn aus Aussagen wie „ein Stoff-Sitz beseitigt Krankheiten“ ergibt sich, dass ein besonders beschaffener [kombinierter] Sitz Frucht trägt. Ebenso aus dem Wort des Erhabenen „mit Stoff, Fell und Kuśa darüber“.

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P1-0286 · 86
So im Gautamīya: Ebenso [sitze] der Mantrapraktizierende auf einem weichen Sitz, der mit Stoff, Fell und Kuśa geschichtet ist.

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P1-0287 · 87
Im Yoginīhṛdaya: Ein uneingeweihter Hausvater soll sich niemals auf das Fell der schwarzen Antilope setzen. Ein Entsagender, Waldbewohner, Brahmacārin oder Bettelmönch darf darauf sitzen.

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P1-0288 · 88
Im Āgamakalpadruma: Die Häute von Widder, Tiger, Elefant, Kamel, Bär und Schlange sind jeweils für die sechs rituellen Handlungen als Sitze vorgeschrieben. [Die Zuordnung der einzelnen Haut zu einer Handlung wird hier nicht ausgeschrieben.]

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P1-0289 · 89
Nun die Weihe der Mālā. Im Yāmala: Wer mit ungeweihten Mālās einen Mantra rezitiert, dessen gesamte Praxis gilt als fruchtlos; die Gottheit wird erzürnt.

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P1-0290 · 90
Im Sanatkumāra: Eine aus Baumwolle gefertigte Schnur gewährt Dharma, Wunscherfüllung, Besitz und Befreiung. Besonders schön ist sie, wenn sie von Töchtern hervorragender Brahmanen angefertigt wurde.

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P1-0291 · 91
Weiße, rote oder schwarze Schnur, auch Seidenschnur, [wird verwendet] bei Befriedung, Unterwerfung und feindgerichteter Handlung sowie bei Befreiung, Herrschaft und Sieg. Für die sozialen Klassen gelten der Reihe nach Weiß, Rot, Gelb und Schwarz. Für sämtliche Klassen gewährt Rot alles Gewünschte. [Die erste Aufzählung enthält keine eindeutige Einzelzuordnung sämtlicher Zwecke zu den Farben.]

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P1-0292 · 92
Man nehme drei Fäden und verdreifache sie nochmals, und fädle nach der Handwerkslehre. Der Verständige fertige die Schnur entsprechend der Größe der Perlen und Edelsteine.

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P1-0293 · 93
Der Verständige rezitiere jeden einzelnen Mātṛkā-Buchstaben zusammen mit Tāra [oṃ]. Er nehme die Perlen und fädle sie auf die Schnur, indem er jeweils einen Zwischenraum belässt.

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P1-0294 · 94
So knüpfe er Brahma-Knoten und versehe auch den Meru mit einem Knoten. Nachdem die Mālā vollständig aufgefädelt ist, beginne er ihre Weihe.

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P1-0295 · 95
Nach anderer Auffassung soll man mit der Grund-Vidyā auffädeln. So im Ekavīrākalpa: Der beste Übende knüpfe die Knoten mit den Mātṛkā-Buchstaben oder mit der Vidyā; er kann auch auf Goldfäden und ähnlichen Schnüren auffädeln. Danach knüpfe er einen Brahma-Knoten oder eine Nāga-Schlinge. Der der Meditation Hingegebene binde die Mālā mit der Kavaca-Formel. Zuletzt fädle der beste Übende den Meru auf zwei Schnurenden auf und binde ihn unter Verwendung des Tāra. Hat man sie so fertiggestellt, o Herrin der Götter, soll man die Einsetzung vollziehen.

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P1-0296 · 96
Im Gautamīya: Man verbinde Vorderseite mit Vorderseite und Rückseite mit Rückseite. Eine Mālā in der Form eines Kuhschwanzes oder einer Schlange ist günstig.

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P1-0297 · 97
Die Regel für Vorder- und Rückseite im Chandaḥsāra: Bei Rudrākṣa heißt die erhabene Seite Vorderseite, die vertiefte Rückseite. Beim Lotussamen heißt der schmale Teil mit zwei Punkten Vorderseite, der dicke, glatte Teil mit einem Punkt Rückseite. Nachdem man so Vorder- und Rückseite von Rudrākṣa und Lotussamen erkannt hat, setze man vorne eine einzelne Perle derselben Art als Meru ein.

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P1-0298 · 98
Man nehme jede einzelne Perle und knüpfe einen Brahma-Knoten. Beim Beginn jedes Auffädelns rezitiere man einen Mātṛkā-Buchstaben.

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P1-0299 · 99
Die Knotenregel ebendort: Vorgeschrieben wird ein Knoten mit drei und einer halben Windung. [Eine andere Aussage lautet:] Man knüpfe den Knoten mit zweieinhalb Windungen so, dass er fest ist. Zwischen diesen beiden Vorgaben besteht freie Wahl.

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P1-0300 · 100
Im Kālikāpurāṇa: Man versehe jede einzelne Perle an ihrer Stelle mit einem Brahma-Knoten oder fertige die Mālā ohne Knoten mit einer festen Schnur. Nachdem sie so hergestellt ist, reinige man sie, o bester Weiser.

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P1-0301 · 1
Man bilde aus neun Aśvattha-Blättern eine Lotusform und lege die Mālā in ihre Mitte, während man die Mātṛkā und den Grundmantra spricht. Man wasche sie mit den fünf Kuhprodukten und Wasser unter Rezitation des Sadyojāta-Mantras.

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P1-0302 · 3
Der Sadyojāta-Mantra: „Oṃ. Zu Sadyojāta nehme ich Zuflucht; Sadyojāta sei Verehrung. In Geburt um Geburt, im Nicht-Geborenwerden [die Vorlage bhavenādibhave ist beschädigt], wende dich mir zu. Dem Entstehen des Werdens sei Verehrung.“ Man reibe die Mālā mit Sandelholz, Adlerholz und anderen Duftstoffen ein, während man Vāmadeva rezitiert. Der Vāmadeva-Mantra: „Oṃ. Vāmadeva sei Verehrung; dem Ältesten Verehrung; Rudra Verehrung; der Zeit Verehrung; dem Umgestalter der Teile Verehrung; dem Umgestalter der Kräfte Verehrung; dem Zerschmetterer der Kraft Verehrung; dem Bändiger aller Wesen Verehrung; dem Erschütterer des Geistes Verehrung.“ Man beräuchere sie mit Aghora. Der Aghora-Mantra: „Oṃ. Den nicht Furchtbaren und den Furchtbaren und den noch furchtbareren Furchtbaren – überall, allen sämtlichen Rudra-Gestalten sei meine Verehrung.“ Man bestreiche sie mit Tatpuruṣa. Der Tatpuruṣa-Mantra: „Oṃ. Jenen Puruṣa möchten wir erkennen; über Mahādeva meditieren wir. Möge Rudra uns dazu anregen.“ Dann bespreche man jede einzelne Perle hundertmal mit dem fünften Mantra, ebenso den Meru und [die Perlen] hundertmal mit dem Grundmantra. Im Muṇḍamālā: Jede einzelne Perle hundertmal mit dem fünften Mantra und ebenso den Meru mit diesem; oder jeweils nur einmal. Ebendort: Der Mantrakundige bespreche jede einzelne mit dem fünften jeweils einmal. Da im Gautamīya über die Mālā als Ganzes gesagt wird, man solle sie mit dem fünften Sūkta „mit nicht weniger als hundert“ besprechen, soll man alternativ über der ganzen Mālā hundertmal rezitieren. Der fünfte Mantra: „Oṃ. Īśāna ist Herr sämtlicher Wissensgebiete, Īśvara aller Wesen, Herr des Brahman, Herr Brahmās. Brahman, Śiva sei mir [gegenwärtig], Sadāśiva, oṃ.“ Oder jede einzelne nur einmal; denn ebendort heißt es: „Der Mantrakundige bespreche jede einzelne einmal mit dem fünften.“ Danach verehre man die Gottheit äußerlich entsprechend den verfügbaren Mitteln und in angemessener Ausführlichkeit. [Die Originalzählung überspringt 2. Die Mantra-Lesungen enthalten ghirebhyo statt ghorebhyo und tatro statt tanno; die deutschen Bezüge sind aus dem Zusammenhang erschlossen, der Sanskritwortlaut bleibt sichtbar erhalten.]

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P1-0303 · 4
Nach der Einsetzung der Lebenskraft in die Mālā soll man die Gottheit verehren. So im Sanatkumāratantra: Nachdem der Verständige die Mālā so geweiht hat, verbinde er ihre Lebenskräfte mit ihr. Der beste Zweimalgeborene verehre die Mālā mit dem Grundmantra.

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P1-0304 · 5
Im Vārāhītantra: „O Mālā, Mālā, große Mālā, deren Wesen sämtliche Grundprinzipien sind! Die vier Lebensziele sind in dich gelegt; darum verleihe mir Vollendung.“ Man setze das Māyā-Bīja voran und verehre sie mit roten Blumen. Dies betrifft Śakti.

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P1-0305 · 6
Für Viṣṇu heißt es dagegen im Yāmala: Zuerst Vāgbhava, dann Lakṣmī, danach akṣamālikā mit Dativendung und am Schluss das Herz-Wort: Mit diesem Mantra soll man verehren. Man bespreche sie mit dem Grundmantra vorwärts und rückwärts, ebenso mit den Mātṛkā-Buchstaben; so verfahre der Mantrakundige. [Die Formel ist verschlüsselt: Vāgbhava und Lakṣmī bezeichnen Bījas, das Herz-Wort gewöhnlich namaḥ; die Quelle schreibt die rezitierbare Gesamtform nicht aus.]

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P1-0306 · 7
Im Yoginīhṛdaya: Danach soll man das Feueropfer vollziehen, um die Gegenwart der Gottheit zu verwirklichen. Nach 108 Opfergaben gebe man das verbleibende beziehungsweise zusammenfließende Opfer-Ghī auf die Mālā.

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P1-0307 · 8
Ist man zum Feueropfer nicht imstande, führe man die doppelte Japa-Zahl aus. Der Mantrapraktizierende soll [auf dieser Mālā] keinen anderen Mantra rezitieren, sie nicht zittern lassen und nicht schütteln.

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P1-0308 · 9
Durch Zittern geht die Vollendung verloren; Schütteln bringt viel Leid. Entsteht ein Geräusch, tritt Krankheit ein; fällt sie aus der Hand, verursacht sie Vernichtung.

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P1-0309 · 10
Reißt die Schnur, tritt Tod ein. Darum soll man besonders sorgfältig sein.

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P1-0310 · 11
Am Ende des Japa lege man sie an die Ohrgegend oder an einen erhöhten Ort. Man spreche: „Oṃ. Du, o Mālā, giltst als Geberin sämtlicher Vollendungen aller Gottheiten. Durch diese Wahrheit verleihe mir Vollendung, o Mutter; dir sei Verehrung.“ Nachdem er so gesprochen und sie verehrt hat, bewahre der Hausvater sie sorgfältig verborgen.

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P1-0311 · 12
Die Fingerregel für unterschiedliche Wünsche nennt das Gautamīya: Bei der Vertreibung von Feinden verwendet man Zeigefinger und Daumen. Bei Verbindung von Daumen und Mittelfinger ist jede Vollendung gewiss.

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P1-0312 · 13
Die Verbindung von Daumen und Ringfinger wird für Vertreibung und Beseitigung vorgeschrieben; durch Verbindung des „ältesten Fingers“ [hier wohl Daumen] mit dem kleinen Finger gilt die Vernichtung von Feinden als erreichbar. [Jyeṣṭha ist als Fingerbezeichnung nicht eindeutig.]

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P1-0313 · 14
In der Vaiśampāyanasaṃhitā: Man bewege die Perlen mit Daumen und Mittelfinger jeweils durch ihre Mitte. Man soll die Mālā nicht mit dem Zeigefinger berühren. Diese Zählweise gewährt Befreiung.

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P1-0314 · 15
Ist die Schnur abgenutzt, fädle man sie auf eine neue Schnur und rezitiere hundertmal. Fällt die Mālā aus Unachtsamkeit aus der Hand, rezitiere man 108-mal. Nach einer verbotenen Berührung wasche man sie nach der genannten Regel und rezitiere [die vorgeschriebene Anzahl].

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P1-0315 · 16
Auch bei einem Riss soll man 108-mal rezitieren. Im Kubjikātantra heißt es: „Reißt die Schnur, fädle man auf eine neue Schnur und rezitiere hundertmal.“ [Der Verfasser begründet seine zuvor genannte 108-Regel] damit, dass Fallenlassen und Reißen dieselbe Wirkung haben. [Die beiden Zahlen sind in der Quelle verschieden und werden nicht still vereinheitlicht.]

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P1-0316 · 17
Eine andere Methode im Āgamakalpadruma: Nach Abschluss der Verehrung mit Elementreinigung und den übrigen Vorhandlungen verehre man dort [die Mālā]. Der Mantrakundige rufe Gaṇeśa, Sūrya, Viṣṇu, Īśāna und Durgā herbei.

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P1-0317 · 18
Dann lege der Mantrakundige sie unter Verwendung des als hesau bezeichneten Mantras in die fünf Kuhprodukte. Er nehme sie heraus und lege sie in ein Goldgefäß. [Die Lesung hesaur ist nicht gesichert und wird nicht zu einer vermeintlich sicheren Bīja-Formel ergänzt.]

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P1-0318 · 19
Mit Milch, Joghurt, Ghī, Honig, Zucker und dergleichen vollziehe der Verständige der Reihe nach das Pañcāmṛta-Ritual, mit Wasser und Räucherwerk dazwischen.

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P1-0319 · 20
Man lasse sie dabei an dieser Stelle und bade sie mit kühlem Wasser. Dann bestreiche man sie mit Sandelholzduft, Moschus, Kuṃkuma und anderen Duftstoffen und rezitiere den hesau-Mantra 108-mal. [Auch hier ist die Formel in der Vorlage nicht sicher lesbar.]

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P1-0320 · 21
Man verehre auf ihr die neun Planeten und die Hüter der Himmelsrichtungen. Danach verehre man den Guru und nehme die günstige Mālā entgegen.

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Puraścaraṇa: vorbereitende Mantrapraxis

P1-0321 · 22
Nun Puraścaraṇa. Im Yoginīhṛdaya: Nachdem ein Mensch die Erlaubnis des Gurus erhalten hat und sein Inneres gereinigt ist, soll er die vorbereitende Praxis vollziehen, um Mantravollendung zu erlangen.

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P1-0322 · 23
Ihre Verbindlichkeit wird so erklärt: Wie ein Körper ohne Lebenskraft zu keiner Handlung fähig ist, so gilt auch ein Mantra ohne Puraścaraṇa. Darum vollziehe der Verständige sie zuerst selbst oder lasse sie vom Guru vollziehen.

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P1-0323 · 24
Fehlt der Guru, beauftrage man einen Brahmanen, der am Wohl aller Wesen Freude hat; oder einen zugewandten, schriftkundigen Freund mit vielerlei guten Eigenschaften; oder eine Frau mit guten Eigenschaften und einem guten Sohn.

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P1-0324 · 25
Nun die Wahl des Ortes für Puraścaraṇa. Im Yoginīhṛdaya: Zuerst wird die Ortswahl erläutert, damit die vorbereitende Praxis vollzogen werden kann.

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P1-0325 · 26
Eine verdienstvolle Stätte, ein Flussufer, eine Höhle, ein Berggipfel, Pilgerstätten, der Zusammenfluss von Strömen, ein reinigender Wald …

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P1-0326 · 27
… abgeschiedene Gärten, die Wurzel eines Bilva-Baumes, ein Berghang, ein Tulasī-Hain, ein Kuhgehege, ein Śiva-Tempel ohne Stier … [Vṛṣaśūnya ist die auffällige wörtliche Lesung; eine mögliche Textverderbnis bleibt offen.]

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P1-0327 · 28
… die Wurzel eines Aśvattha- oder Āmalakī-Baumes, ein Kuhstall, mitten im Wasser, ein Götterheiligtum, die Meeresküste oder die eigene Wohnung: Diese Orte sind für die Praxis der Mantrakundigen gepriesen.

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P1-0328 · 29
Japa wird in Gegenwart der Sonne, des Feuers, des Gurus, des Mondes, einer Lampe, des Wassers, von Brahmanen und Kühen gepriesen.

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P1-0329 · 30
Oder man halte sich dort auf, wo der Geist klar und heiter wird.

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P1-0330 · 31
Ferner: Im Haus gilt die Wirkung als hundertfach, im Kuhgehege hunderttausendfach, im Tempel das Verdienst als zehnmillionenfach und in Gegenwart Śivas als unbegrenzt.

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P1-0331 · 32
Im Brahmayāmala: Im Haus hat Japa einfache Wirkung, im Kuhgehege zehnfache, im Wald hundertfache und am Teich tausendfache.

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P1-0332 · 33
Am Flussufer hunderttausendfache, auf dem Berggipfel zehnmillionenfache, im Śiva-Tempel hundertmal zehnmillionenfache und in Gegenwart des Gurus unbegrenzte.

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P1-0333 · 34
Ferner: Im Haus, Kuhgehege, Wald, Garten, am Fluss, auf dem Berg, im Śiva-Tempel oder in Gegenwart des Gurus gilt Japa jeweils als vorzüglich.

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P1-0334 · 35
[Der Ort sei] frei von Mlecchas, Übeltätern und der Gefahr wilder Tiere, einsam, reinigend, frei von Schmähung und von Hingabe erfüllt. [Mṛgavāla ist beschädigt; die Übersetzung „Gefahr wilder Tiere“ folgt dem erkennbaren Satzkontext.]

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P1-0335 · 36
In einem guten, dem Dharma gewidmeten Land, mit reichlicher Nahrung, ohne Störungen, schön und von hingebungsvollen Menschen bewohnt, soll man leben, o Freundin der Askese.

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P1-0336 · 37
Ebenso in Gegenwart der Gurus und an einem Ort, an dem sich der Geist sammeln kann. An einem dieser Orte nehme man Zuflucht und führe Japa aus.

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P1-0337 · 38
Wenn der Mantrapraktizierende in einem Dorf rezitiert, soll er dort das Kūrma-Diagramm berücksichtigen.

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P1-0338 · 39
Im Gautamīya: Vollzieht man Puraścaryā auf einem Berg, am Meer, in einem verdienstvollen Wald oder am Flussufer, braucht man das Kūrma-Diagramm nicht zu berücksichtigen.

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P1-0339 · 40
In einem Dorf, auf einem Wohngrundstück oder im Haus soll man es dagegen berücksichtigen.

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P1-0340 · 41
Nun die Vorschriften über erlaubte Speisen und Ähnliches bei Puraścaraṇa. Im Gautamīya: Der Mantrapraktizierende, der Puraścaraṇa vollzieht, soll erlaubte und unerlaubte Speisen prüfen; andernfalls entsteht durch den Fehler beim Essen Verlust der Vollendung.

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P1-0341 · 42
Wer Mantravollendung anstrebt, esse zulässige Nahrung. Darum soll der Mensch sich stets sorgfältig von zulässiger Nahrung ernähren.

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P1-0342 · 43
In der Agastyasaṃhitā: Joghurt, Milch und Ghī von der Kuh; Zuckerrohrerzeugnisse außer Guḍa; Sesam, weiße Mungbohnen und Knollen außer Kemuka …

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P1-0343 · 44
… Kokosfrucht, Banane, Lavalī, Mango, Āmalaka, Jackfrucht und Harītakī: Was bei anderen Gelübden erlaubt ist, halten die Verständigen auch für Haviṣya-Speise. Eine andere Lesart lautet: „beim Beginn des Gelübdes“.

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P1-0344 · 45
Winterliches, helles, gekochtes Getreide, Mungbohnen, Sesam, Gerste, Kalāya-Erbsen, Kaṅku und Nīvāra, Vāstuka und Hilamocikā, Ṣaṣṭika-Reis, Kālaśāka, Wurzeln außer Kemuka; Steinsalz und Meersalz, Joghurt und Ghī von der Kuh, Milch mit nicht entnommenem Fett; Jackfrucht, Mango und Harītakī, Langpfeffer, Kreuzkümmel, Nāgaraṅga und Tamarinde, Banane, Lavalī und Dhātrī-Früchte sowie Zuckerrohrerzeugnisse außer Guḍa: Ohne Öl gekocht nennen die Weisen dies Haviṣya-Speise. [Einige Pflanzenbezeichnungen und Worttrennungen sind unsicher; sie werden als Quellennamen bewahrt. Nāgaraṅga bedeutet gewöhnlich Orange, könnte in dieser Liste aber beschädigt sein.]

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Man esse Haviṣya-Speise, Gemüse oder Gerstenbrei, Milch, Wurzeln oder Früchte, je nachdem, was am jeweiligen Ort erhältlich ist.

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Bananenfrucht, Tamarinde, Kamalā und Nāgaraṅga: Diese Früchte sind zu essen; andere soll man meiden. [Kamalā und Nāgaraṅga bezeichnen Zitrusfrüchte; die genaue botanische Unterscheidung ist hier nicht gesichert.]

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Im Yoginītantra heißt es dagegen: „Bei einem Gelübde meide man Tamarinde, Nālikā-Gemüse, Kalāya, Lakuca, Kadamba, Kokosnuss und Kūṣmāṇḍa.“ Dies ist auf ein anderes Gelübde zu beziehen. Nun das bei Puraścaraṇa zu Meidende: Man meide Honig, Laugenstoffe, Salz, Öl, Betel, Bronzegefäße und üppige Speisen. [Die Originalzählung überspringt 48; divyabhojana ist wörtlich „göttliche Speise“, seine Verwendung hier nicht genauer erklärt.]

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Ferner: Laugenstoffe, Salz, Fleisch, Gṛñjana, Essen aus Bronzegefäßen, schwarze Urdbohnen, Āḍhakī, Linsen, Kodrava, Kichererbsen, abgestandene Speise, fettlose und von Insekten verunreinigte Nahrung [sind zu meiden]. [Nisneha bedeutet nach der Vorlage „ohne Fett“; dies steht in Spannung zur vorherigen Vorschrift des Kochens ohne Öl und wird nicht still korrigiert.]

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In der Rāmārcanacandrikā: Man meide Geschlechtsverkehr, Gespräche darüber und Zusammenkünfte zu diesem Zweck. Außer zur empfängnisfähigen Zeit soll der Mantrapraktizierende seine eigene Frau nicht geschlechtlich berühren.

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[Zu meiden sind] Salz, Laugenstoffe, Honig und andere Genusssäfte, Hinterlist, Rasieren, Einölen des Körpers und das Essen von nicht dargebrachter Nahrung.

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Man meide nicht im Vorsatz enthaltene Handlungen und Massagen sowie Ähnliches. Man bade mit den fünf Kuhprodukten oder allein mit Āmalaka.

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P1-0352 · 54
Nach Rezitation des Mantras [über] Nahrung und Trinkwasser vollziehe man Baden, rituelles Wasserschlürfen und Essen nach der beschriebenen Vorschrift und verehre die Gottheit zu den drei Tagesübergängen. [Die syntaktische Verbindung von Mantra, Nahrung und den Reinigungshandlungen ist verkürzt.]

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P1-0353 · 55
[Man verehre sie] zu den drei Tagesübergängen oder zu einem; man soll nicht nur den Mantra rezitieren. Nach Möglichkeit bade man dreimal täglich, bei Unvermögen zweimal oder einmal.

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P1-0354 · 56
Wer nicht gebadet hat oder die Ahnen nicht durch Wassergaben gesättigt hat, erlangt keine Frucht. Wer mit unreiner Hand, nackt oder mit verhülltem Kopf rezitiert und dabei redet, dessen Rezitation gilt so lange als fruchtlos. [Pravṛttaḥ ist beschädigt; „verhülltem Kopf“ ist die aus dem Ritualzusammenhang erschlossene Lesung.]

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P1-0355 · 57
Im Nāradīya: Man bereite weiche, warme, gut gekochte und leichte Nahrung. Der Übende esse so, dass die Sinne nicht stärker angeregt werden.

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Im Kulārṇava: Wenn jemand, dessen Körper durch die Nahrung und Getränke eines anderen genährt wird, religiöses Verdienst erwirbt, erhält der Nahrungsspender die Hälfte der Frucht, der Handelnde die andere; daran besteht kein Zweifel. Darum meide der Verständige mit allem Bemühen fremde Nahrung.

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P1-0357 · 59
Während Puraścaraṇa, o Śaṅkarī, [gilt] bei sämtlichen Handlungen: Die Zunge wird durch fremde Nahrung verbrannt, die Hände durch das Annehmen von Gaben …

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P1-0358 · 60
… der Geist durch die Frauen anderer: Wie kann da Vollendung entstehen, o Schönangesichtige? „Fremde Nahrung“ bedeutet hier Nahrung, die anders als durch Betteln erlangt wurde; denn beim Betteln entsteht eigener Besitzanspruch.

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P1-0359 · 61
So heißt es: [Man ernähre sich] von erbettelter Nahrung bei Zweimalgeborenen, die dem vedischen Lebenswandel folgen, rein, wohlhabend, rechtschaffen und in guten Familien geboren sind. [Der Sanskritsatz ist in seiner Endung unvollständig beziehungsweise fehlerhaft.]

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P1-0360 · 62
Im Vāmakeśvaratantra: Außer Feuer soll man nach Möglichkeit nichts von anderen annehmen. Ist dies unmöglich, soll man von einem durch Pilgerstätte und Feuer Gereinigten [das Erforderliche] außerhalb der Festzeit annehmen und Japa ausführen. [Dieser Satzteil ist beschädigt; die genaue Ausnahme bleibt unsicher.] Wer auch dazu nicht imstande ist, erbitte täglich von einem Reinen nur so viel Speise, wie für einen Tag ausreicht. Wer aus Begierde mehr annimmt, erlangt selbst in hundert Kalpas keine Vollendung.

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P1-0361 · 63
Spricht man einmal ein fremdes Wort, rezitiere man den Praṇava. Spricht man ein Pārasava-Wort, vollziehe man einmal Prāṇāyāma. [Pārasava bezeichnet hier eine sozial beziehungsweise sprachlich ausgeschlossene Gruppe; die genaue Bedeutung des Kompositums ist unsicher.]

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Wer viel geredet hat, vollziehe Ācamana, setze dann die Mantras in die Körperglieder ein und rezitiere weiter. Ebenso nach dem Niesen und nach Berührung unberührbarer Stellen. Diese und ähnliche Regeln soll der Puraścaraṇa-Übende einhalten.

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P1-0363 · 65
Wer mit dem Drang beziehungsweise der Besorgnis nach Entleerung von Kot oder Urin Handlungen vollzieht, dessen Japa, Verehrung und alles Weitere werden unrein, o Geliebte.

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P1-0364 · 66
Wer mit unreiner Kleidung, unreinem Haar und üblem Mundgeruch rezitiert, den verbrennt rasch die im Verborgenen gegenwärtige Gottheit.

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P1-0365 · 67
Trägheit, Gähnen, Schlaf, Niesen, Spucken, Furcht, Berührung der unteren Körperteile und Zorn soll man während des Japa meiden.

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P1-0366 · 68
Nach dem so beschriebenen Verfahren, ohne Verzögerung und ohne Hast, führe man die vorgeschriebene Japa-Zahl aus, damit Puraścaraṇa gelingt.

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P1-0367 · 69
Die Einheit von Gottheit, Guru und Mantra im Geist vergegenwärtigend, rezitiere man mit gesammeltem Geist vom frühen Morgen bis zum Mittag.

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P1-0368 · 70
Mit welcher Zahl man begonnen hat, die ist Tag für Tag einzuhalten. Wer weniger oder mehr ausführt, fällt aus seinem Gelübde.

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P1-0369 · 71
Im Gautamīya: Man soll keinen Ausgestoßenen, keinen Vrātya, keinen Verleumder oder Götterschmäher ansehen; ebenso keinen Brahmanen ohne geordnete Lebensstufe und keinen, der die ganze Welt schmäht.

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P1-0370 · 72
Im Muṇḍamālā: Mit welcher Zahl man begonnen hat, diese ist jeden Tag zu rezitieren. Man soll weder weniger noch mehr ausführen und bis zum Abschluss regelmäßig rezitieren. Im Kali-Zeitalter ist die vierfache vorgeschriebene Anzahl zu rezitieren.

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P1-0371 · 73
Auch anderswo: Im Kṛta-Zeitalter gilt die im Ritualhandbuch angegebene Japa-Zahl; im Tretā die doppelte, im Dvāpara die dreifache und im Kali die vierfache.

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P1-0372 · 74
Auch im Kulārṇava: Handlungen mit zu geringer oder übermäßiger Ausführung tragen niemals Frucht. Nur jene, die vorschriftsgemäß vollzogen werden, tragen Frucht.

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P1-0373 · 75
Schlafen auf dem Boden, Brahmacarya, Schweigen, Dienst am Lehrer, tägliches dreimaliges Baden, Vermeidung niedriger Handlungen, tägliche Verehrung, tägliches Geben, Lobpreis und Singen der Gottheit, anlassbezogene Verehrung, Vertrauen in Guru und Gottheit und Beständigkeit im Japa: Diese zwölf Verhaltensweisen gewähren Mantravollendung.

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P1-0374 · 76
Man meide Gespräche mit Frauen, Śūdras, Ausgestoßenen, Vrātyas und Ungläubigen, das Sprechen im Zustand nach dem Essen [ucchiṣṭa], unwahre Rede und Gähnen. Bei Japa, Feueropfer und Verehrung soll man selbst Wahres nicht sprechen. Andernfalls wird alles Vollzogene nutzlos. [Das Kompositum ist beschädigt; die Übersetzung folgt den erkennbaren Bestandteilen.]

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P1-0375 · 77
Tritt während Puraścaraṇa rituelle Unreinheit durch einen Todesfall ein, soll man dennoch, wenn der Vorsatz bereits gefasst wurde, das Gelübde nicht aufgeben.

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P1-0376 · 78
Im Yoginīhṛdaya: Man schlafe auf einem Kuśa-Lager und trage stets reine Kleidung. Jeden Tag reinige man das Lager und schlafe allein, ohne Furcht.

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P1-0377 · 79
Unwahre Rede, [vācya: unklar, möglicherweise unnötiges Reden] und Hinterlist soll man meiden; ebenso das Hören von Gesang, Instrumentalmusik und dergleichen und das Zuschauen beim Tanz.

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P1-0378 · 80
Man verzichte auf Einölen, Duftsalben und das Tragen von Blumen, auf Baden mit heißem Wasser und die Verehrung anderer Gottheiten.

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P1-0379 · 81
Ebendort: Man rezitiere den Mantra weder nur mit einem Kleidungsstück noch durch viele Kleidungsstücke eingeengt.

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P1-0380 · 82
In der Vaiśampāyanasaṃhitā: Der Puraścaraṇa-Übende soll niemals aus Verwirrung die Ordnung der oberen, unteren und äußeren Kleidung vertauschen. Bei der vorgeschriebenen Anwendung darf nirgends Regellosigkeit entstehen.

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P1-0381 · 83
Beim Sehen, Ansprechen oder Hören von Ausgestoßenen und Angehörigen ausgeschlossener Gruppen, beim Niesen, Abgang von Darmwind und Gähnen unterbreche man Japa.

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P1-0382 · 84
Danach vollziehe man Ācamana und bei solchem Anlass Prāṇāyāma und die sechsgliedrige [Mantra-Einsetzung]. Dann rezitiere man den Rest ordnungsgemäß; oder man sehe die Sonne und andere [reinigend geltende Gegenstände] an, wobei „andere“ Feuer und einen Brahmanen einschließt. [Der Ausdruck prāṇāyāmaṃ ṣaḍaṅgakam ist verkürzt und könnte auch einen sechsgliedrigen Prāṇāyāma bezeichnen.]

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P1-0383 · 85
In einem anderen Tantra: Sammlung des Geistes, Reinheit, Schweigen, Nachdenken über die Mantrabedeutung, Ungestörtheit und Freiheit von Niedergeschlagenheit bewirken das Gelingen des Japa. Mit Kopfbinde oder Obergewand bekleidet, nackt, mit offenem Haar, von einer Menge umgeben, mit unreiner Hand, unrein oder redend soll man niemals rezitieren. [Kañcukin bezeichnet eine besondere Oberbekleidung; ihre genaue Form wird hier nicht bestimmt.]

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P1-0384 · 86
Man soll nicht ohne Sitz, liegend, gehend, essend, mit unbedeckten Händen oder bedecktem Kopf rezitieren; ebenso wenig mit sorgenvoll aufgewühltem Geist, erregt, verwirrt oder hungrig, auf der Straße, an einem unheilvollen oder dunklen Ort, mit Schuhen an den Füßen, auf einem Fahrzeug oder Lager, mit ausgestreckten Beinen oder im Utkaṭa-Sitz. Nicht auf Opferholz, Stein oder bloßem Boden, [sondern] auf einem Sitz. Sieht man Katze, Hahn, Kranich, Hund, Śūdra, Affe oder Esel, vollziehe man Ācamana und rezitiere den Rest; nach Berührung ist Baden vorgeschrieben. Diese Regel gilt allgemein für Japa; beim geistigen Japa besteht sie jedoch nicht. [Die Sitzzeile ist beschädigt; der Gegensatz „auf einem Sitz“ ergibt sich aus anāsanaḥ am Satzanfang.]

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P1-0385 · 87
So heißt es: Ob unrein oder rein, gehend, stehend oder selbst im Schlaf, soll der Wissende, der allein im Mantra Zuflucht nimmt, ihn stets im Geist üben. Beim geistigen Japa besteht zu keiner Zeit und an keinem Ort ein Fehler.

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P1-0386 · 88
Bei der Rezitation der Śyāmā-Vidyā und anderer Vidyās sind die Besonderheiten im jeweiligen Abschnitt zu beachten.

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Japa: Frucht, Formen und innere Ausrichtung

P1-0387 · 89
Nun die Frucht des Japa. Im Śivadharma: Der beste Zweimalgeborene, der im Japa beständig ist, erlangt die Frucht sämtlicher Opfer; von allen Opfern bringt dieses die große Frucht.

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P1-0388 · 90
Durch Japa beständig gepriesen, wird die Gottheit gnädig. Wohlgesinnt gewährt sie große Wunscherfüllungen und ewige Befreiung.

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P1-0389 · 91
Yakṣas, Rākṣasas, Piśācas, besitzergreifende Mächte und furchtbare Schlangen nähern sich dem Rezitierenden nicht; sie fürchten ihn von allen Seiten.

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P1-0390 · 92
Im Padma und Nāradīya: Alle rituellen Opfer, Einsetzungen und asketischen Übungen zusammen erreichen nicht einmal den sechzehnten Teil des Japa-Opfers.

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P1-0391 · 93
Diese Größe wurde vom hörbar gesprochenen Japa-Opfer verkündet. Leises Japa gilt als hundertmal, geistiges als tausendmal wirksamer.

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P1-0392 · 94
Geistiges Japa wird für diejenigen gepriesen, die Vollendung begehren, leises für diejenigen, die Gedeihen wünschen, und hörbares für Tötungsrituale.

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P1-0393 · 95
Im Gautamīya: Nach Möglichkeit bade man dreimal täglich, bei Unvermögen zweimal oder einmal. Zu den drei Tagesübergängen rezitiere man den Mantra und vollziehe ebenso oft die Verehrung. Gemeint ist Japa von 108 Wiederholungen als Bestandteil der Verehrung zu den drei Tagesübergängen.

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P1-0394 · 96
Oder die Verehrung finde einmal täglich statt; dann rezitiere man [zu den übrigen Zeiten] ohne sie. Die Verehrung kann am Ende des Japa stattfinden oder der Mantra-Japa am Ende der Verehrung.

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P1-0395 · 97
Man beginne am Morgen und rezitiere bis zum Mittag. [Kommentar der Quelle:] „Bis zum Mittag“ ist keine starre Vorschrift, sondern grenzt eine übermäßig lange Zeit aus. Wäre die Rezitation genau an diese Zeit gebunden, könnte bei gelegentlicher Trägheit oder Beweglichkeit der Zunge die festgelegte Anzahl unvollständig bleiben oder überschritten werden und die Regel verletzt werden.

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P1-0396 · 98
Man ziehe den Geist von den Sinnesgegenständen zurück und richte ihn auf die Mantrabedeutung. Weder schnell noch schleppend rezitiere man, gleich einer Perlenkette.

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P1-0397 · 99
Nun die Bestimmung des Japa: Japa ist die Wiederholung der Silben, geistig, leise oder hörbar. Wenn man mit dem Denken die aus Lauten, Vokalen beziehungsweise Tonakzenten und Wörtern bestehende Silbenfolge unter Hinwendung zu ihrer Bedeutung ausspricht, gilt dies als geistiges Japa.

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P1-0398 · 100
Wenn man Zunge und Lippen leicht bewegt, den Geist auf die Gottheit richtet und der Laut gerade noch hörbar ist, gilt dies als leises Japa.

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P1-0399 · 1
Im Viśuddheśvaratantra: Was dem eigenen Ohr nicht zugänglich ist, gilt als geistiges Japa; was dem eigenen Ohr zugänglich ist, wird leises Japa genannt.

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P1-0400 · 2
Wenn man den Mantra mit der Stimme ausspricht, heißt dies hörbares Japa. Leises Japa übertrifft lautes um das Zehnfache.

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P1-0401 · 3
Zungen-Japa wirkt hundertfach, geistiges tausendfach.

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P1-0402 · 5
In einem anderen Tantra: Lautes Japa gilt als das niedrigste, leises als das mittlere, geistiges als das höchste, o Göttin. So sind drei Arten beschrieben. Zungen-Japa ist von den Verständigen als allein mit der Zunge ausgeführtes zu verstehen. Zu kurze Rezitation verursacht Krankheit, zu lange Vermögensverlust. Silbe an Silbe gereiht rezitiere man wie eine Perlenkette. [Die Originalzählung überspringt 4.]

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P1-0403 · 6
Wenn man ein Stotra im Geist vergegenwärtigt oder einen Mantra mit der Stimme vergegenwärtigt, geht beides fruchtlos verloren, wie Wasser aus einem zerbrochenen Gefäß. [Dieser Quellensatz steht in Spannung zu den unmittelbar vorher anerkannten Japa-Arten; er wird nicht still zu einer anderen Vorschrift umformuliert.]

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P1-0404 · 7
Im Gautamīya: Mantras im Paśu-Zustand sind lediglich Buchstaben. Auf dem Weg der Suṣumṇā ausgesprochen, erlangen sie Wirkmacht.

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P1-0405 · 8
Man vergegenwärtige die Mantrasilben als in die Bewusstseinskraft eingereiht. Diese [Kraft beziehungsweise der so belebte Mantra] offenbart im höchsten Raum, der vom höchsten Glück erfüllt ist, die wahre Gegenwart des Selbst, auch ohne Verehrung, Feueropfer und Ähnliches. [Das Bezugswort tameva ist im Satz nicht eindeutig.]

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P1-0406 · 9
Im Zehnsilben-Abschnitt des Gautamīya: Den Grundmantra am Wurzelort der Suṣumṇā als Lebenskraft verstehend, meditiere man immer wieder über seine Bedeutung, sein Bewusstsein und seine Lebensgegenwart. [Der Satz ist grammatisch verkürzt.]

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P1-0407 · 10
Auch im Kulārṇava: Wenn der Geist anderswo ist, Śiva anderswo, Śakti und Atem wiederum anderswo, entsteht selbst in hunderten Millionen Kalpas keine Vollendung, o Schönhüftige.

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P1-0408 · 11
Am Anfang besteht Geburtsunreinheit, am Ende Todesunreinheit. Ein mit beiden Unreinheiten verbundener Mantra wird nicht wirksam.

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P1-0409 · 12
Nachdem man ihn durch den Guru von diesen befreit hat, rezitiere man ihn im Geist. Von beiden Unreinheiten frei gewährt der Mantra sämtliche Vollendungen. [Die Worttrennung am Anfang ist nicht sicher.]

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P1-0410 · 13
Ebendort: Darum soll man, o Göttin, den Mantra sorgfältig mit Dhruva umhüllen und vor dem Japa sowie am Ende 108-mal oder siebenmal wiederholen, um die Früchte der vier Lebensziele zu erlangen. Man setze das Brahma-Bīja an Anfang und Ende des Mantras, o höchste Herrin, und rezitiere ihn siebenmal zur Befreiung von beiden Unreinheiten. [Dhruva und Brahma-Bīja bezeichnen hier verschlüsselt den Praṇava.]

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P1-0411 · 14
Wer die Bedeutung des Mantras, sein lebendiges Bewusstsein und die Yoni-Mudrā nicht kennt, für den entsteht selbst durch hundertmal zehn Millionen Wiederholungen keine Vollendung.

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P1-0412 · 15
Mantras mit verlorenen Bījas tragen keine Frucht, o Geliebte. Mit Bewusstsein verbundene Mantras gelten als sämtliche Vollendungen bewirkend.

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P1-0413 · 16
Mantras ohne Bewusstsein sind lediglich Buchstaben; sie tragen selbst bei Hunderttausenden, Millionen und hunderten Millionen Wiederholungen keine Frucht.

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P1-0414 · 17
Die Gestalt beziehungsweise Erfahrung, die beim ersten bewussten Aussprechen des Mantras entsteht, [erlangt man] nicht als solche Frucht durch hundert, tausend, hunderttausend oder zehn Millionen [mechanische] Wiederholungen. [Der Vergleichssatz ist verkürzt; die Ergänzungen erläutern den Gegensatz im Zusammenhang.]

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P1-0415 · 18
Im Herzen wird der Knoten durchbrochen, alle Körperglieder erstarken; Freudentränen, Haarsträuben, Ergriffenheit des Körpers und plötzlich stockende Rede entstehen, o Herrin des Kula. Daran besteht kein Zweifel.

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P1-0416 · 19
Wenn diese Zeichen bereits beim einmaligen Aussprechen eines mit Bewusstsein verbundenen Mantras sichtbar werden, heißt dies Pārasparya, wechselseitige Entsprechung. [Die Bezeichnung ist als überlieferter Fachausdruck bewahrt.]

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P1-0417 · 20
Man rezitiere einen Monat lang den Mantra zusammen mit der Bhūtalipi und anderen Lautfolgen, aufsteigend und absteigend tausendmal; dann wird sein Mantra vollendet.

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P1-0418 · 21
Die Bhūtalipi lautet: die fünf kurzen Vokale, die Verbindungsvokale, die [durch] Raum, Feuer, Wasser und Erde [bezeichneten Laute]; dann der letzte, erste, zweite, vierte und mittlere Laut der Reihe nach … [Vyomerāgni ist beschädigt; die genaue Bīja-Folge ist nicht zuverlässig erschließbar.]

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P1-0419 · 22
… die Buchstaben der fünf Lautgruppen zusammen mit „dhāstaśvetendu“ [beschädigte Lautumschreibung]. Diese Bhūtalipi umfasst zweiundvierzig Zeichen. Nach solchem Japa übergebe man ihn, als Lichtkraft vergegenwärtigt, mit Kuśa, Blumen und Arghya-Wasser in die rechte Hand der Gottheit. [„tasā0 3“ ist ein Druck- oder Seitenvermerk.]

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P1-0420 · 23
Nachdem man ihn auf diese Weise als fruchttragend vergegenwärtigt hat, vollziehe man Prāṇāyāma.

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P1-0421 · 24
Am Anfang und am Ende des Japa vollziehe man jeweils drei [Prāṇāyāmas].

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P1-0422 · 25
Bei Śakti [übergibt man] in die linke Hand der Göttin. So heißt es: Nachdem man Japa ausgeführt hat, soll der Verständige ihn mit Duftstoff, ungebrochenen Reiskörnern und Wasser in die linke Hand der Göttin übergeben. [Kṛśodaka ist beschädigt.]

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P1-0423 · 26
Jeden Tag nach dem Japa, o Göttin, opfere man ein Zehntel seiner Zahl im Feuer. Wassersättigung und Besprengung erfolgen jeweils mit einem Zehntel der vorangehenden Zahl, o Weiser. Jeden Tag speise man Brahmanen, um Mängel durch zu geringe oder übermäßige Ausführung zu besänftigen. Oder man vollziehe Feueropfer und die übrigen Handlungen nach Abschluss der gesamten Rezitation.

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P1-0424 · 27
Im Muṇḍamālā: Für welche Japa-Zahl auch immer die Vorschrift gilt, [folge] der Reihe nach ein Zehntel dieser Zahl. Am Ende des täglichen Japa vollziehe man mit den jeweils genannten Stoffen das Feueropfer. Oder man vollziehe es nach Abschluss der Zahl von hunderttausend. [Die Vorlage hat taddaśāṃśa japaḥ statt eines eindeutigen Bezugs auf die Opferzahl.]

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P1-0425 · 28
Bei Unvermögen zu Feueropfer und anderen Handlungen heißt es im Sanatkumāratantra: Für jeden ausfallenden Bestandteil gilt die doppelte entsprechende Japa-Zahl. Fehlt das Feueropfer, soll Japa mit der vierfachen Opferzahl ausgeführt werden.

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P1-0426 · 29
Für Brahmanen und Kṣatriyas gilt die durch „Geschmacksarten“ bezeichnete, also sechsfache Zahl; für Vaiśyas die durch Vasus bezeichnete, also achtfache. Dies ist auch die Regel für die Frauen dieser Gruppen. [Der Wortlaut ordnet die Gruppen nicht widerspruchsfrei der zuvor genannten Vierfachregel zu.]

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P1-0427 · 30
Ein Śūdra soll die Vorschrift jener sozialen Klasse befolgen, der er sich angeschlossen hat. Für einen keiner Klasse angeschlossenen Śūdra gilt die durch die Richtungen bezeichnete, also zehnfache Zahl.

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P1-0428 · 31
Für einen einem Brahmanen ergebenen Śūdra gilt die gleiche Japa-Zahl wie für dessen Frau.

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P1-0429 · 32
Im Yoginīhṛdaya: Für Brahmanen, die zum Feueropfer nicht imstande sind, gilt die doppelte Japa-Zahl; für die übrigen Klassen die dreifache und weitere. „Dreifach“ bedeutet: Ein Kṣatriya soll die dreifache Opferzahl als Japa ausführen, ein Vaiśya die vierfache und ein Śūdra die fünffache.

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P1-0430 · 33
So im Kulaprakāśa: Für jeden fehlenden Bestandteil gilt die doppelte entsprechende Japa-Zahl; die Zweimalgeborenen sollen entsprechend drei-, vier- und fünffach ausführen. Daraus ergibt sich eine Befugnis zum Feueropfer auch für Frauen und Śūdras. [Die Gruppenangabe dvijātayaḥ passt nicht eindeutig zur folgenden Folgerung; die Vorlage wird in ihrer Argumentation bewahrt.]

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P1-0431 · 34
Im Abschnitt über die Opfergrube des Śāradā heißt es: „Für Śūdras wird eine dreieckige [Grube] gelehrt.“ Auch die Feueropferbefugnis von Frauen wird ebendort genannt: Ein Mädchen opfert geröstete Körner mit den drei süßen Stoffen; durch dieses Verfahren erlangt sie den gewünschten Gatten. Daher besteht die Feueropferbefugnis von Frauen, und zwar durch Vermittlung eines Brahmanen.

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P1-0432 · 35
Denn in einem anderen Tantra heißt es: Durch Aussprechen von oṃ, Feueropfer, Verehrung eines Śālagrāma-Steins und Verkehr mit einer Brahmanin wird ein Śūdra zum Caṇḍāla. Dies ist ein ausdrückliches Verbot der unmittelbaren Ausführung. Ferner werden Frauen bei sämtlichen vedischen Handlungen den Śūdras gleichgestellt. Als Wort des Erhabenen wird angeführt: „Die Berührung durch die Hand einer Frau oder eines Śūdras ist ein Blitzschlag auf mich.“

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P1-0433 · 36
Auch im Nṛsiṃhatāpanīya: „Sāvitrī, Praṇava, Yajus und Lakṣmī wollen sie für Frauen und Śūdras nicht [zulassen]; wer [sie verwendet], geht nach dem Tod abwärts.“ Bis zu „wollen sie nicht“ wird der Satz auch von Govindabhaṭṭa im Parāśara-Kommentar angeführt. Wenn ein Zweimalgeborener einem Śūdra einen mit Svāhā und Praṇava verbundenen Mantra gibt, gerät der Śūdra in die Hölle und der Brahmane geht abwärts. Yajus bedeutet Yajurveda, Lakṣmī das Śrī-Bīja. [Der Zitatanfang ist syntaktisch beschädigt.]

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P1-0434 · 37
Auch im Nārāyaṇakalpa: Der acht-silbige große Mantra hat für Śūdras und Frauen sieben Silben. Ein mit Praṇava beginnender Mantra wird für Frauen und Śūdras nicht gepriesen. So werden Frauen überall wie Śūdras behandelt. Einige meinen jedoch, auch ein Śūdra dürfe selbst das Feueropfer vollziehen.

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P1-0435 · 38
So im Vārāhītantra: Wenn auch ein Śūdra ein wunschbezogenes Feueropfer ausführen will, soll er die „Gemahlin des Feuers“, also svāhā, weglassen und mit der Herz-Endung, also namaḥ, opfern.

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P1-0436 · 38
Für alle gilt die doppelte Japa-Zahl. So bei Vasiṣṭha: Für jeden ausfallenden Bestandteil soll derjenige, der ihn nicht ausführen kann, hingebungsvoll die doppelte Anzahl als Japa ausführen, um diesen Bestandteil zu ersetzen. [Die Originalnummer 38 ist hier doppelt vorhanden.]

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P1-0437 · 40
Wenn kein Bestandteil fehlt, erlangt man eine besondere Frucht. Schon durch Brahmanenspeisung wird eine unvollständige Handlung gewiss vollständig. Was ein Zweimalgeborener unmittelbar isst, das isst Hari selbst.

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P1-0438 · 41
Ebenso in der Agastyasaṃhitā: Ist man zu Feueropfer, Verehrung oder Wassersättigung nicht imstande, wird Puraścaraṇa, o Edler, allein durch Japa in der entsprechenden Zahl und die Ehrung der Brahmanen, also durch diese beiden Bestandteile, vollzogen.

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P1-0439 · 42
Im Vīrātantra: Die Regeln gelten für Männer, keineswegs für Frauen. Für Frauen gibt es hier weder Nyāsa, Meditation noch Verehrung als notwendige Bedingung; allein durch Japa werden ihre Mantras vollendet. Nach Auffassung des Lehrers besteht auch bei der Brahmanenspeisung eine Ersatzmöglichkeit.

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P1-0440 · 43
So im Muṇḍamālā: Wenn man wegen mangelnder Mittel nicht zu Verehrung und anderen Handlungen imstande ist, o Schöne, wird Puraścaryā allein durch Japa vorgeschrieben. Hier ist Brahmanenspeisung jedoch unbedingt erforderlich: Unter allen Umständen soll man Zweimalgeborene speisen, damit der gefasste Vorsatz gelingt. Schon durch die Ehrung der Brahmanen wird Unvollständiges gewiss vollständig.

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P1-0441 · 44
Im Kulārṇava: Wer in seinem Haus uneingeweihte Paśus speist, geht in einundzwanzig Höllen ein, o höchste Herrin.

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P1-0442 · 45
Wer auf diese Weise Puraścaraṇa vollzieht, o Göttin, o Geliebte, wird von allen Sünden frei und erlangt das Einssein mit der Göttin.

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P1-0443 · 46
Ferner: Mit einem Zehntel dieser Zahl speise man Kaula-Brahmanen mit Milchspeisen, Zucker und anderen Speisen, begleitet von großer Hochachtung.

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P1-0444 · 47
Danach gebe man dem Guru eine Ehrengabe, Speisen, Kleidung und Ähnliches. Allein durch die Zufriedenstellung des Gurus wird der Mantra gewiss vollendet. Ist der Guru abwesend, gebe man es seinem Sohn oder seiner Frau; fehlen auch diese, o Herrin der Götter, gebe man es Brahmanen.

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Für den, dessen einer Mantra durch die fünfgliedrige Verehrung richtig vollendet ist, werden durch dessen Gnade auch alle anderen Mantras vollendet, o Herrin des Kula.

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Die Tantra-Kundigen sagen, all dies wurzele im Guru. Wohnt man im selben Dorf, soll man täglich zu ihm gehen und sich verneigen. Der Guru ist das höchste Brahman; darum verehre man ihn zuerst. Am Ende vollziehe der beste Übende eine große Verehrung. Er schmücke eine verheiratete Frau und ein Mädchen auch mit Schmuckstücken, bereite reichlich süße Speisen und esse zusammen mit den Verwandten. So verwirkliche der Mantrapraktizierende mit vollendetem Mantra alle gewünschten Ziele.

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P1-0447 · 50
Puraścaraṇa nach einer anderen Auffassung. Im Tantra: Nun wird eine andere Art beschrieben. Bei einer Sonnen- oder Mondfinsternis sei man rein und habe zuvor gefastet. In einem ins Meer fließenden Fluss stehe man in Wasser bis zum Nabel und rezitiere mit ungeteilter Aufmerksamkeit vom ersten Kontakt bis zum Ende der Finsternis.

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P1-0448 · 51
Ist der Fluss durch Krokodile oder andere Gefahren beeinträchtigt, nennt das Rudrayāmala das Vorgehen: Man bade auch in reinem Wasser und rezitiere dann gesammelt an einem reinen Ort mit ungeteilter Aufmerksamkeit vom Verschlungenwerden [Beginn der Finsternis] bis zur Freigabe. Wer dies tut, erlangt ohne Zweifel die Frucht des Japa.

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P1-0449 · 52
Fehlt ein Fluss: Oder man bade in heiligem Wasser, sei rein und habe zuvor gefastet; dann rezitiere man gesammelt vom Beginn bis zum Ende der Finsternis.

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P1-0450 · 53
Bei Unvermögen zum Fasten heißt es ebendort: Oder eine andere Puraścaraṇa-Regel: Bei einer Mond- oder Sonnenfinsternis bade man und rezitiere mit reinem, gesammeltem Geist vom ersten Kontakt bis zum Ende. Mit einem Zehntel der Japa-Zahl vollziehe man das Feueropfer, entsprechend die Wassersättigung aus einem Zehntel des Feueropfers, die Besprengung aus einem Zehntel der Wassersättigung und die Brahmanenspeisung aus einem Zehntel der Besprengung. So entsteht höchste Mantravollendung.

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P1-0451 · 54
Bei der Wassersättigung für Gopāla-Mantras gilt jedoch die gleiche Zahl wie beim Feueropfer. So heißt es: „Hier erfolgt die Wassersättigung der Gopāla-Mantras nach der Opferzahl“, und dergleichen.

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P1-0452 · 55
Nachdem man [die Finsternis] gesehen, gebadet und den Vorsatz gefasst hat, rezitiere man bis zu ihrem Ende. Nach der Finsternis vollziehe der reine Mensch die entsprechenden Opferhandlungen. Aus solchem Japa entsteht ohne Zweifel Mantravollendung. Dies begründet die Notwendigkeit des Japa bei einer Finsternis.

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Nach Sanatkumāra: Gibt ein Mensch aus Rücksicht auf Śrāddha und andere Handlungen Japa auf, wird er zum Feind der Gottheit und führt sieben Generationen der Ahnen abwärts. Tatsächlich betrifft dies ein bereits begonnenes Puraścaraṇa: Tritt währenddessen eine Finsternis ein, soll man Japa nicht wegen Śrāddha und Ähnlichem aufgeben. So lassen sich die Aussagen zusammenführen. [Zusätzlicher Text im Āgamatattvavilāsa:] „Selbst unter Einsatz des gesamten Besitzes ist beim Erscheinen Rāhus Śrāddha zu vollziehen; wer es nicht vollzieht, versinkt wie eine Kuh im Schlamm.“ Auch diese entgegenstehende Aussage schränkt das allgemeine Verständnis ein. Entsprechend ist die nächtliche Durchführung bei besonderen Puraścaraṇa-Formen zu verstehen. So stimmen alle Aussagen zusammen.

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P1-0454 · 57
Im Yoginīhṛdaya: Danach vollziehe der Mantrapraktizierende Feueropfer und weitere Handlungen nach dem Ritualhandbuch oder jeweils mit einem Zehntel der vorhergehenden Zahl.

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Ferner: Danach vollziehe man der Reihe nach Feueropfer und die übrigen Handlungen mit je einem Zehntel. Am Ende führe man eine große Verehrung aus und stelle die Brahmanen zufrieden. Zur Mantravollendung verehre und erfreue man danach den Guru. So wird der Mantra vollendet und die Gottheit gnädig.

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P1-0456 · 59
Im Kriyāsāra: Wer in seinem Haus uneingeweihte Paśus speist, geht in einundzwanzig Höllen ein, o höchste Herrin.

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P1-0457 · 60
Zwar bezeichnet Puraścaraṇa die fünf Bestandteile: „Japa, Feueropfer, Wassersättigung, Besprengung und Brahmanenspeisung – diese fünfgliedrige Verehrung wird in der Welt Puraścaraṇa genannt.“ Bei einer Finsternis und ähnlichen Gelegenheiten wird das Wort jedoch in übertragener Bedeutung für bloßen Japa verwendet; denn es heißt auch: „Vom Sonnenaufgang bis zum nächsten Sonnenaufgang ausgeführter Japa gilt als Puraścaraṇa, o große Herrin“, und dergleichen.

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P1-0458 · 61
Wenn dort Feueropfer und die übrigen Bestandteile fehlen, wie können sie beim Finsternis-Puraścaraṇa vorgeschrieben sein? Aufgrund der ausdrücklichen Aussage. Man kann nicht behaupten, dass wegen der Fünfgliedrigkeit von Puraścaraṇa überall alle fünf erforderlich seien; dann wäre ihre besondere Vorschrift für die Finsternis sinnlos. Gerade die besondere Vorschrift dort bedeutet, dass sie bei den anderen [bloßen Japa-Formen] nicht verbindlich sind. Die Vorschrift der zusätzlichen Handlungen beim Finsternis-Puraścaraṇa soll seine Gleichheit mit dem ursprünglichen fünfgliedrigen Puraścaraṇa erkennen lassen. Darum ist klargestellt: Wer bei einer Finsternis das fünfgliedrige Puraścaraṇa vollzogen hat, besitzt die Befugnis auch zur hauptsächlichen Ritualanwendung. Wer dagegen nur das aus Japa bestehende Puraścaraṇa ohne diese Bestandteile vollzogen hat, besitzt diese Befugnis nicht; darin stimmen alle überein.

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P1-0459 · 62
Die Zeit für Puraścaraṇa im Vārāhītantra: Bei günstigem Mond und Mondhaus, in der hellen Monatshälfte, an einem günstigen Tag beginne man Puraścaryā. Wenn Hari schläft, soll man sie nicht vollziehen.

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P1-0460 · 63
Eine Ausnahme nennt das Rudrayāmala: Im Kārttika, Āśvina, Vaiśākha, Māgha, Mārgaśīrṣa, Phālguna und Śrāvaṇa werden Einweihung und Puraścaryā gepriesen. Bei einer Finsternis und an einer großen Pilgerstätte soll man die Zeit nicht bestimmen.

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P1-0461 · 64
Das Verbot von Einweihung und Puraścaraṇa bei verfinstertem Untergang oder Aufgang nennt ein anderes Tantra: Geht [Sonne oder Mond] verfinstert unter oder auf, soll man weder Einweihung noch Japa vollziehen, o Geliebte. Werden sie vollzogen, tritt rasch Verlust von Lebensdauer, Wohlstand und Nachkommen ein.

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P1-0462 · 65
Zuerst nehme man das Gelände in Anspruch. Am dritten Tag vor Puraścaraṇa vollziehe man Rasieren und die übrigen Vorhandlungen. Für Essen und Aufenthalt bestimme man um den Altar in den vier Richtungen ein quadratisches Gelände von einem oder zwei Krośas und errichte dort einen Pavillon entsprechend dem Kūrma-Diagramm; man nehme nur eine Mahlzeit ein. Am folgenden Tag vollziehe man Baden und andere Reinigungshandlungen. Rein geworden, bespreche man zehn je eine Handspanne lange Pflöcke aus Aśvattha-, Uḍumbara- oder Plakṣa-Holz 108-mal mit „Oṃ. Dem Sudarśana, der Waffe, phaṭ“. Man schlage sie in den zehn Richtungen des Altars ein und spreche: „Oṃ. Alle, die hier Hindernisse schaffen, auf Erden, im Himmel oder im Zwischenraum, und alle weiteren, die der Vollendung meines Mantras entgegenstehen, sollen dieses von mir mit Pflöcken abgegrenzte Feld verlassen und weit fortgehen. Sie alle sollen weichen; meine Vollendung sei ohne Hindernis.“ Auf den Pflöcken verehre man die Waffe mit „Oṃ. Dem Sudarśana, der Waffe, phaṭ“, danach von Osten an die Welthüter wie Indra. Man rufe etwa: „Bhūr, bhuvaḥ, svaḥ. Indra, Welthüter, komm hierher“, und verehre mit fünf Darbringungen; ebenso der Reihe nach die anderen.

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P1-0463 · 66
So im Muṇḍamālā: Man gehe zu einer verdienstvollen Stätte und nehme das Gelände in Anspruch: „Zur Vollendung des Puraścaraṇa dieses bestimmten Mantras wird diese Erde von mir in Anspruch genommen; dieser Mantra möge wirksam werden.“ Im Dorf bestimme man einen Krośa, am Fluss und anderen Orten nach eigenem Ermessen; in einer Stadt einen oder zwei Krośas [Zusatzlesart: „Oder man bestimme für den Aufenthalt ein Gelände in der gewünschten Größe“]. So viel Land beanspruche man für Essen und Aufenthalt. Man schlage in den zehn Richtungen Pflöcke aus milchsafthaltigen Bäumen ein, die mit dem Waffenmantra besprochen wurden, verehre darauf die Waffe und danach die Welthüter mit Duftstoffen und weiteren Gaben.

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P1-0464 · 67
Danach verehre man in der Mitte Kṣetrapāla und Vāstvīśa und zur Vernichtung sämtlicher Hindernisse Gaṇapati. Der Vorsatz lautet: „Oṃ. Heute [mit den weiteren Kalenderangaben], ich, [Name] Devaśarman aus dem [genannten] Gotra, werde bei dem von mir auszuführenden Puraścaraṇa des [genannten] Mantras der [genannten] Gottheit zur Vernichtung aller Hindernisse die Verehrung Gaṇeśas vollziehen.“ Nach diesem Vorsatz verehre man Gaṇeśa in der Mitte des Altars mit fünf Darbringungen. [Amuka ist in der Quelle ein ausdrücklich einzusetzender variabler Name, kein fehlender Sanskrittext.]

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P1-0465 · 68
So heißt es: Danach verehre man Kṣetrapāla und die weiteren nach Vorschrift, den Feldherrn namens Vāstu und den König der Hindernisse. Man gebe den Richtungshütern eine Bali-Gabe und betrete dann das Gelände. Den verehrten Gottheiten gebe man eine Bali aus Māṣa-Bohnenbrei und Ähnlichem. Dann gebe man den Wesen in den zehn Richtungen Bali mit: „Oṃ. Alle Furchtbaren mit furchtbaren Handlungen, die an furchtbaren Orten wohnen, die Mütter von schrecklicher Gestalt, die Führer der Scharen und alle weiteren Hindernismächte in den Haupt- und Zwischenrichtungen: Mögen sie alle mit erfreutem Geist diese Bali-Gabe annehmen.“ Danach rezitiere man die Gāyatrī. So Vidyādharācārya: „Am Morgen bade man und rezitiere zuerst sorgfältig tausendmal die Gāyatrī zur Vernichtung bekannter und unbekannter Sünden. Man stelle die Brahmanen durch Besitzgaben, Erfreuen, Kleidung und Sitze zufrieden; den eigenen Guru verehre man mit vielen Kleidern und Schmuckstücken. Danach beginne man mit seiner Erlaubnis den Japa.“ Die Gāyatrī meint jeweils die der betreffenden Gottheit. So im Govindavṛndāvana: Vor dem Japa rezitiere man zehntausendmal die alle Sünden vernichtende Kṛṣṇa-Gāyatrī, um die Verfehlung zu vermindern. Aus der ausdrücklichen Kṛṣṇa-Gāyatrī-Regel ergibt sich dies ebenso für andere Gottheiten; darum gilt es gleichermaßen für Frauen und Śūdras, so Mādhavācārya. Die andere Aussage „Am Morgen bade man und rezitiere sorgfältig zehntausendmal die Sāvitrī“ gilt dagegen bei Verdacht auf besonders schwere Sünde. Man fasse den Vorsatz: „Oṃ. Heute [Kalenderangaben], ich, Śrī [Name] Devaśarman aus [Gotra], begehrend, bekannte und unbekannte Sünden zu vernichten, werde 1008 Wiederholungen der Sāvitrī vollziehen.“ Dann rezitiere man; oder man vollziehe zehntausend. Danach faste man oder esse Haviṣya. Am nächsten Tag bade man in der Morgendämmerung und fasse nach der glückverheißenden Verkündigung den Vorsatz.

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P1-0466 · 69
„Oṃ. Heute [Kalenderangaben], ich, Śrī [Name] Devaśarman aus [Gotra], begehrend, nach Vernichtung sämtlicher Verfehlungen, die die Vollendung des [genannten] Mantras der [genannten] Gottheit verhindern, diesen Mantra zu vollenden, werde von heute an bis zu seinem Gelingen während der erforderlichen Zeit Puraścaraṇa dieses Mantras ausführen: Japa in dieser bestimmten Anzahl, Feueropfer mit einem Zehntel, [in der Vorlage erneut: Feueropfer mit einem Zehntel], Wassersättigung mit einem Zehntel, Besprengung mit einem Zehntel und Brahmanenspeisung mit einem Zehntel.“ Nach diesem Vorsatz vollziehe man Elementreinigung, Prāṇāyāma und die übrigen Vorhandlungen, forme die jeweils eigene Mudrā und verehre die Gottheit nach der in der eigenen Anleitung genannten Reihenfolge. Man vergegenwärtige im Herzen die Gestalt der Gottheit, die in der Lampe erstrahlt, und rezitiere vom Morgen bis zum Mittag. Danach folgt Feueropfer, dann Wassersättigung. [Der Sanskritvorsatz enthält eine doppelte Homa-Angabe; diese ist ausdrücklich bewahrt.]

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P1-0467 · 70
Im Kulārṇava: Danach vollziehe man Wassersättigung mit Wasser von Pilgerstätten, vermischt mit „candra“ [Lesung vermutlich candana, Sandelholz]. Man rufe die Gottheit ins Wasser, verehre sie mit ihrem Gefolge hingebungsvoll nach Vorschrift mit Fußwasser und weiteren wasserförmigen Darbringungen, sättige jedes Mitglied des Gefolges mit je einer Handvoll Wasser und dann die höchste Gottheit mit einem Zehntel der Opferzahl. Ist diese Zahl abgeschlossen, gebe man dem Gefolge nochmals je eine Handvoll. Die Sprechformel der Wassersättigung wird im Abschnitt über das Baden genannt.

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P1-0468 · 71
Nun die Formel zur Besprengung: Man spreche den Grundmantra mit namaḥ als Endung und danach „Ich besprenge [Name der Gottheit]“, und besprenge mit der Kalaśa-Mudrā den eigenen Scheitel. So im Gautamīya: Man spreche den auf namaḥ endenden Grundmantra, danach den Namen der Gottheit im Akkusativ und „ich besprenge“. Mit diesem Wort und Wasser in der als Kumbha bezeichneten Mudrā besprenge man den eigenen Kopf.

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P1-0469 · 72
Für Śakti heißt es im Nīlatantra: Am Ende des Grundmantras spreche man den Namen, „ich besprenge“ und das Wort namaḥ. Danach speise man Brahmanen und gebe die Ehrengabe mit: „Oṃ. Heute [Kalenderangaben], damit dieses vollzogene Puraścaraṇa des [genannten] Mantras der [genannten] Gottheit vollständig mit allen Bestandteilen sei, übergebe ich dir, dem Guru aus [Gotra], als Ehrengabe dieses Gold, dessen Gottheit Feuer ist.“ Danach stelle man die Fehlerlosigkeit des Rituals fest.

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Weitere Regeln und Mantra-Saṃskāras

P1-0470 · 73
Nun der Vorsatz zum Finsternis-Puraścaraṇa: „Oṃ. Heute [Kalenderangaben], da der Tagmacher oder Nachtmacher, Sonne oder Mond, von Rāhu verschlungen ist, werde ich, Śrī [Name] Devaśarman aus [Gotra], die Vollendung des [genannten] Mantras der [genannten] Gottheit begehrend, vom Verschlungenwerden bis zur Freigabe Puraścaraṇa in der Form des Japa dieses Mantras vollziehen.“ Nach dem Vorsatz rezitiere man. Dann bade man am selben oder am folgenden Tag und fasse den Vorsatz: „Oṃ. Heute [Kalenderangaben] werde ich zu der während dieser bestimmten Finsternis vollzogenen Rezitation des [genannten] Mantras der [genannten] Gottheit das Feueropfer mit einem Zehntel der Japa-Zahl, die Wassersättigung mit einem Zehntel, die Besprengung mit einem Zehntel und die Brahmanenspeisung mit einem Zehntel ausführen.“ Man vollziehe diese Handlungen und gebe die Ehrengabe und die übrigen Abschlussgaben wie zuvor. Dies ist die Durchführung von Puraścaraṇa.

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P1-0471 · 74
Nun das Kūrma-Diagramm. [Herausgeberhinweis: „Siehe Abbildung 7“.] Eine am Dīpasthāna vollzogene Handlung trägt Frucht. Wo der Mensch erstrahlt, das wird Dīpasthāna, Ort des Lichtes, genannt.

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P1-0472 · 75
Man teile eine quadratische Bodenfläche und zeichne neun Felder. Von Osten an trage man die sieben Lautgruppen der Reihe nach ein; im Īśa-Feld [Nordosten] „lakṣmī“ [wahrscheinlich eine beschädigte Angabe für la-kṣa]. Im Mittelfeld schreibe man die Vokale paarweise. In welcher Richtung von Osten an der Anfangsbuchstabe des Ortsnamens liegt, dort erkenne man den Kopf; die beiden seitlich angrenzenden Felder sind die Hände. [Die Vorlage wiederholt diese Kopf- und Handanweisung.] Die beiden folgenden Felder bilden den Bauch, die nächsten beiden die Füße, das verbleibende den Schwanz. Nach derselben Reihenfolge teile man auch das Mittelfeld in Bereiche.

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P1-0473 · 76
Wer am Kopf sitzt, erlangt Vollendung; wer an den Händen sitzt, kurze Lebensdauer. Am Bauch bleibt er ohne besondere Wirkung, an den Füßen erlangt er Leid.

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P1-0474 · 77
Am Schwanz wird der Mantrapraktizierende durch Bindung, Vertreibung und ähnliche Wirkungen bedrängt. So wurde das Kūrma-Diagramm gelehrt, das Mantrapraktizierenden Vollendung gewährt.

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P1-0475 · 78
In der Piṅgalā: Wer das Japa-Opfer vollzieht, ohne das Kūrma-Diagramm zu kennen, erlangt keine Opferfrucht; es führt zu sämtlichen Übeln.

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P1-0476 · 79
Nun die zehn Zurüstungen der Mantras. Im Gautamīya: Geburt, Belebung, Schlagen, Erweckung, Besprengung, Reinigung, Stärkung, Sättigung, Entzündung und Geheimhaltung: Dies sind die zehn Mantra-Zurüstungen.

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P1-0477 · 80
Man zeichne das vorzügliche Mātṛkā-Yantra auf ein Goldgefäß oder Ähnliches mit Safran, Sandelholz oder Asche, o Gelübdetreue. Bei der Śakti-Zurüstung gilt Safran, bei einem Viṣṇu-Mantra Sandelholz und bei einem Śiva-Mantra Asche als Stoff zum Zeichnen des Mātṛkā-Yantras.

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P1-0478 · 81
Nun das Mātṛkā-Yantra. [Herausgeberhinweis: „Siehe Abbildungen 8 und 9“.] [Man zeichne] ein Yantra mit den als Raum, Mond und rasa bezeichneten Lauten im Zentrum, mit Vokalpaaren als strahlenden Staubfäden, acht von den Lautgruppen erhellten Blättern und umgeben von einem Erdenhaus. In den Richtungen [steht] aṣṭriṣu [beschädigt]; eingeschlossen von einem Erdenkreis mit dem la-endigen Pflugträger [verschlüsselte, nicht sicher verständliche Lautangabe]. Dieses höchste Yantra der Buchstabengestalt gewährt Glück und Wohlstand. In den Hauptrichtungen schreibe man vaṃ, in den Zwischenrichtungen ṭhaṃ. [Die poetische Diagrammbeschreibung ist mehrfach beschädigt; eine genaue Rekonstruktion ohne die Abbildungen ist nicht möglich.]

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P1-0479 · 82
So im Gautamīya: Die fünf Gruppen von ka bis ma setze man in den Richtungen von Osten an ein, die Laute von ya bis va und von śa bis ha sowie la-kṣa im Īśa-Feld. [Die Endgruppe ist in der Vorlage lakṣmamīśe geschrieben und unsicher getrennt.] Ein Quadrat mit vier Toren, vaṃ in den Hauptrichtungen und ṭhaṃ in den Zwischenrichtungen: Dies ist das Mātṛkā-Yantra.

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P1-0480 · 83
Nun die zehn Mantra-Zurüstungen: Das Herausnehmen der Mantras aus dem Mātṛkā-Yantra wird Geburt genannt. Die Weisen haben dafür das Verfahren in Zeilenfolge festgelegt. Der Verständige versieht die Mantrasilben jeweils mit dem Praṇava und rezitiert jede hundertmal: Dies heißt Belebung. Oder die Japa-Zahl beträgt zehn.

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P1-0481 · 84
Im Viśvasāra: Der Verständige rezitiere die Mantrabuchstaben einzeln hundert- oder zehnmal. Er schreibe sie auf und schlage jeden mit Sandelholzwasser unter Verwendung des Luft-Bījas wie zuvor. Dies gilt als Schlagen. Oder das Schlagen erfolgt hundertmal.

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P1-0482 · 85
So in einem anderen Tantra: Beim Schlagen berühre beziehungsweise schlage man alle Buchstaben mit Sandelholzwasser hundert- oder zehnmal; dann erwecke man den Mantra.

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P1-0483 · 86
Im Viśvasāra: Höre, o Herrin der Götter: Das Schlagen wird zehnmal vorgeschrieben. Man schreibe die Mantrabuchstaben auf und schlage sie mit Oleanderblüten in der Anzahl seiner Buchstaben unter Verwendung des Lautes ra: Dies heißt Erweckung.

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P1-0484 · 87
In einem anderen Tantra: Man schreibe [den Mantra] auf und bespreche seine Buchstaben einzeln einmal mit Feuer [dem Feuer-Bīja], unter Verwendung roter Oleanderblüten in der Anzahl seiner Silben. Nach der Vorschrift des jeweiligen Mantras wird die Besprengung gelehrt: Der Mantrapraktizierende besprenge mit Aśvattha-Blättern in der Anzahl der Mantrasilben.

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P1-0485 · 88
Der Entsagende vergegenwärtige den Mantra im Geist inmitten der Wurzel der Suṣumṇā und verbrenne mit dem Lichtmantra nach Vorschrift die drei Unreinheiten.

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P1-0486 · 89
Tāra, Raum, Feuer, verbunden mit manu und dem „Stab“, gelten als Lichtmantra. Tāra ist der Praṇava; Raum ist ha; Feuer ist ra; manu ist o; der Stab ist Anusvāra. Daraus folgt „oṃ hrau/“. [So endet die Formel beschädigt in der Vorlage. Die Lauterklärung würde eine andere klare Endschreibung nahelegen; sie wird ohne Textvergleich nicht ergänzt.]

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P1-0487 · 90
Mit Gold, Kuśa-Wasser oder Blütenwasser und jenem Mantra vollziehe man nach Vorschrift die Stärkung.

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P1-0488 · 91
Das Sättigen des Mantras mit mantra-besprochenem Wasser heißt Sättigung.

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P1-0489 · 92
Bei einem Śakti-Mantra mit Honig, bei einem Viṣṇu-Mantra mit „cendumajjalaiḥ“ [beschädigte Flüssigkeitsangabe], bei einem Śiva-Mantra mit Ghī oder Milch: So wird die Sättigung richtig beschrieben; ebenso die Besprengung.

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P1-0490 · 93
Die Verbindung des Mantras mit Tāra, Māyā und Ramā heißt Entzündung. Den rezitierten Mantra zu verbergen und nicht öffentlich bekannt zu machen heißt Geheimhaltung.

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P1-0491 · 95
Diese zehn Zurüstungen wurden gelehrt und sind in allen Tantras geheim gehalten. Nachdem der Mantrapraktizierende sie nach seiner Tradition ausgeführt hat, erlangt er das Gewünschte. Die drei Unreinheiten sind die āṇavische, māyische und karmische. Im Prapañcasāra: Die māyische heißt die aus dem Weiblichen hervorgegangene, die karmische die männliche; die āṇavische wird als deren Verbindung bezeichnet. Diese dreifache Unreinheit ist ausgeschlossen beziehungsweise zu beseitigen. [Die Originalzählung überspringt 94; die Lesung yoṣolvaṃ ist beschädigt, die Zuordnung bleibt unsicher.]

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P1-0492 · 96
„Die Verbindung mit Tāra, Māyā und Ramā“ bedeutet: Man rezitiere den Mantra 108-mal, von den Bījas Tāra, Māyā und Ramā umhüllt. So im Viśvasāra: Der beste Übende rezitiere den mit diesen Bījas umhüllten Mantra 108-mal und entzünde ihn so.

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Kalāvatī-Dīkṣā

P1-0493 · 97
Nun die Durchführung der Kalāvatī-Einweihung. Der Schüler habe zuvor gefastet und seine täglichen Pflichten vollzogen. Nach glückverheißender Verkündigung fasse er den Vorsatz: „Oṃ. Heute [Kalenderangaben], ich, Śrī [Name] Devaśarman aus [Gotra], begehrend, Dharma, Besitz, Wunscherfüllung und Befreiung zu erlangen, werde die Einweihung in den [genannte Silbenzahl] Mantra der [genannten] Gottheit vollziehen.“ Dann wähle er den Guru: „Oṃ. Möge der Verehrte gut Platz nehmen.“ Antwort: „Oṃ. Ich nehme gut Platz.“ „Oṃ. Wir werden dich verehren.“ Antwort: „Oṃ. Verehre.“ Nach Verehrung des Gurus mit Duftstoffen, Blüten, Kleidern, Schmuck und weiteren Gaben fasse er dessen rechtes Knie und spreche: „Oṃ. Heute [Kalenderangaben], ich, Śrī [Name] Devaśarman aus [Gotra], wähle bei der von mir zu vollziehenden Einweihung in den [genannten] Mantra der [genannten] Gottheit dich, Śrī [Name] Devaśarman aus [Gotra], nachdem ich dich mit diesen Duftstoffen und weiteren Gaben verehrt habe, als Guru.“ Antwort: „Oṃ. Ich bin gewählt.“ „Oṃ. Vollziehe die Tätigkeit des Gurus nach Vorschrift.“ Antwort: „Ich werde sie gemäß meinem Wissen vollziehen.“ Danach vollziehe der Guru Ācamana und bereite beim Eingang das allgemeine Arghya. Er zeichne links von sich ein Dreieck, einen Kreis und eine Erdenfigur, verehre mit „Oṃ. Der tragenden Kraft sei Verehrung“, reinige das Arghya-Gefäß mit phaṭ, stelle darauf eine Muschel mit Unterlage und fülle sie mit dem Mantra namaḥ mit Wasser. Mit der Aṅkuśa-Mudrā rufe er durch „Oṃ, o Gaṅgā …“ die heiligen Wasser aus dem Sonnenkreis herbei, gebe mit dem Praṇava Duftstoffe und weitere Gaben hinein, zeige die Dhenu-Mudrā und rezitiere oṃ acht- oder zehnmal. [Die Gaṅgā-Formel ist hier nur mit ihrem Anfang genannt; ihr fehlender Rest wird nicht erfunden.]

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P1-0494 · 98
So heißt es: Man zeichne ein Dreieck-Kreis-Erden-Maṇḍala, verehre die tragende Kraft und lege dort die Unterlage hin. Mit dem Waffenmantra reinige man das Gefäß, mit dem Herzmantra fülle man es. Man rufe das heilige Wasser herbei und gebe mit dem Praṇava Duftstoffe und weitere Gaben hinzu; dann zeige man die Dhenu-Mudrā. Dies heißt allgemeines Arghya. Nach diesem Wort des Gautamīya gilt achtmaliger Praṇava-Japa, wie beim besonderen Arghya ersichtlich. Bei Śyāmā und anderen Vidyās jedoch zehnmal, wie bei ihrem Arghya ersichtlich. Denn im Bhairavīya heißt es: „Man fülle das Gefäß mit Wasser und rezitiere den Praṇava zehnmal.“

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P1-0495 · 99
Dann besprenge man unter Rezitation von phaṭ den Eingang und verehre ihn. Am oberen Türbalken: „Oṃ. Dem Vighna sei Verehrung; oṃ, Mahālakṣmī sei Verehrung; oṃ, Sarasvatī sei Verehrung.“ Am rechten Pfosten: „Oṃ. Dem Vighna sei Verehrung“, am linken: „Oṃ. Kṣetrapāla sei Verehrung.“ An ihren Seiten: „Oṃ. Gaṅgā sei Verehrung; oṃ, Yamunā sei Verehrung.“ An der Schwelle: „Oṃ. Der Waffe sei Verehrung.“ So verehre man mit Blüten und Wasser. Im Nibandha: Man besprenge den Eingang mit Waffenmantra-Wasser, verehre am oberen Balken Vighna, Mahālakṣmī und Sarasvatī, am rechten Pfosten Vighna, am anderen den Feldherrn, an beiden Seiten Gaṅgā und Yamunā mit Blüten und Wasser und an der Schwelle die Waffe. Dies ist bei jedem Eingang die Reihenfolge. Bei Unvermögen nur: „Den Gottheiten des Eingangs sei Verehrung.“ [Ahālakṣmyai im ersten Satz ist nach dem folgenden Parallelvers als beschädigtes mahālakṣmyai verstanden.]

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P1-0496 · 100
Bei der Verehrung Tripurās und anderer Gottheiten heißt es im Svatantratantra als Besonderheit: Man rezitiere [die Namen und verehre] Gaṇeśa, Kṣetrapāla, Yoginī, Vaṭuka, Gaṅgā, Yamunā, Lakṣmī und Vāṇī.

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P1-0497 · 1
Im vaiṣṇavischen Bereich dagegen: Nanda, Sunanda, Caṇḍa, Pracaṇḍa, Bala, Prabala, Bhadra und Subhadra sind die vaiṣṇavischen [Tür- beziehungsweise Hinderniswächter]. Man verehre sie jeweils mit einem aus ihrem Namen gebildeten Mantra, der mit Praṇava beginnt und auf namaḥ endet.

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Dann setze man zuerst den rechten Fuß hinein, berühre den linken Türpfosten, ziehe die rechte Körperseite ein und betrete den Pavillon. Im Südwesten verehre man mit „Oṃ. Vāstupuruṣa sei Verehrung; oṃ, Brahmā sei Verehrung“. Mit dem Gottheitsmantra und göttlichem Blick vertreibe man die himmlischen Hindernisse, mit Wasser und „astrāya phaṭ“ die Hindernisse im Zwischenraum, mit dreimaligem Auftreten der linken Ferse die irdischen. Man nehme Streustoffe, die siebenmal mit phaṭ besprochen wurden, und streue sie mit: „Oṃ. Mögen jene Wesen weichen, die hier auf der Erde weilen; jene Wesen, die Hindernisse schaffen, sollen auf Śivas Befehl vergehen.“

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P1-0499 · 3
Geröstete Körner, Sandelholz, weiße Senfkörner, Asche, Dūrvā-Gras, Kuśa und ungebrochene Reiskörner werden als Streustoffe gelehrt, die sämtliche Scharen von Hindernissen vernichten.

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Ferner: Danach vertreibe der höchste Lehrer durch den Blick der Vidyā die himmlischen Hindernisse, durch Waffenmantra-Wasser die im Zwischenraum und durch drei Fersenstöße die irdischen. So beseitige er die Hindernisse.

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Dann nehme man ungebrochene Reiskörner in die rechte Hand mit der Nārāca-Mudrā und werfe sie mit dem Waffenmantra zur Befriedung der Hindernisse im Inneren des Hauses aus; dazu mit dem Mantra „Mögen jene weichen …“, sorgfältig ausgeführt. So im Śāradā.

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Im Sammohanatantra: Man streue die Streustoffe, die siebenmal mit dem Pfeilmantra besprochen wurden. Danach verehre man den Sitz mit „Hrīṃ. Dem Lotussitz der tragenden Kraft sei Verehrung“, berühre ihn und spreche: „Für den Sitzmantra ist Merupṛṣṭha der Seher, Sutala das Versmaß und Kūrma die Gottheit; seine Anwendung ist die Inanspruchnahme des Sitzes. Oṃ. O Erde, von dir werden die Welten getragen; o Göttin, du wirst von Viṣṇu getragen. Trage auch mich beständig und mache diesen Sitz rein.“ Danach setze man sich im Svastika-Sitz oder einem anderen geeigneten Sitz nieder und vertreibe die Hindernisse.

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In einem anderen Tantra: Zuerst vertreibe man die Hindernisse, dann bereite man den Sitz. Oder der Verständige vertreibe die Hindernisse, nachdem er auf dem Sitz Platz genommen hat.

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Danach reinige man den Pavillon mit den fünf Kuhprodukten unter Rezitation des Grundmantras. Der Beleg im Gautamīya lautet: „Mit den fünf Kuhprodukten reinige man das Haus und den Pavillon.“

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Das Maß der fünf Kuhprodukte ebendort: Ein Pala Milch, ebenso viel Kuhurin, ein Pala Ghī, zwei Tolakas Kuhdung und eine Prasṛti Joghurt: Dies heißt Pañcagavya.

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Oder gleiche Teile der fünf Kuhprodukte. Man bespreche sie mit dem Grundmantra und reinige mit demselben. Dadurch entsteht vollständige Reinheit und die Vernichtung aller Sünden.

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P1-0507 · 11
Dann stelle man rechts die Verehrungsstoffe, links einen mit wohlriechendem Wasser gefüllten Krug und hinten ein anderes Gefäß zum Händewaschen auf. In allen Richtungen stelle man Ghī-Lampen hin. Mit gefalteten Händen [verehre man] links: „Oṃ. Den Gurus sei Verehrung; oṃ, den höchsten Gurus Verehrung; oṃ, den überhöchsten Gurus Verehrung“, rechts: „Oṃ. Gaṇeśa sei Verehrung“, in der Mitte: „Oṃ. Der [genannten] Gottheit sei Verehrung.“ So heißt es: Mit gefalteten Händen verehre man links die drei Guru-Stufen, den Guru, den Parama-Guru und den Parāpara-Guru, rechts Gaṇeśa und vergegenwärtige die Gottheit am Scheitel.

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P1-0508 · 12
Danach reinige man die Hände mit Duftstoff und Blüten unter phaṭ, klatsche dreimal nach oben und verschließe durch Fingerschnippen die zehn Richtungen. Dann vergegenwärtige man mit raṃ und einem Wasserstrom einen Feuerwall.

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Dann Elementreinigung, Mātṛkā-Nyāsa, Prāṇāyāma, Pīṭha-Nyāsa, Einsetzung von Seher und weiteren Zuordnungen, Mantra-Nyāsa, Zeigen der Mudrā, Meditation, geistige Verehrung und Einsetzung des Arghya.

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Dazu: Drei Gefäße für Arghya und auch drei für Fußwasser, ebenso gesonderte Gefäße für Mundwasser und die übrigen Gaben. Bei Mangel an Geräten wird auch ein einziges gepriesen. Eine Lesart in einem anderen Āgama nennt sechs Gefäße für Mundwasser.

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In der Puraścaraṇacandrikā: „Oder man bestimme Fußwasser und die übrigen Gaben in einem einzigen Gefäß.“ Dies betrifft völliges Unvermögen. Doch zwei Gefäße, für allgemeines und besonderes Arghya, sind unbedingt erforderlich.

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So im Navaratneśvara: Man soll nicht nur ein Gefäß verwenden, selbst wenn man unmittelbar Maheśvara wäre. Die Mantras wenden sich ab, Gefahren entstehen auf Schritt und Tritt; in dieser Welt wird man arm und nach dem Tod zum Tier.

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Eine von Rāghavabhaṭṭa angeführte Aussage: Aja wird überall gepriesen außer bei der Verehrung Śivas und Sūryas. Aja bedeutet hier Muschel.

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Das Maß des Arghya-Gefäßes im Liṅga: Ein Gefäß von sechsunddreißig Fingerbreiten gilt als vorzüglich, eines um ein Drittel kleiner als mittel und eines von zwölf Fingerbreiten als gering.

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Man zeichne links von sich ein dreieckiges Maṇḍala, setze einen Dreifuß darauf, wasche die Muschel mit phaṭ und stelle sie darauf. Mit namaḥ gebe man Duftstoff, Blüten, ungebrochene Reiskörner, Dūrvā und weitere Stoffe hinein. Mit reinem Wasser, der rückläufigen Mātṛkā und dem Grundmantra verehre man sie. Die rückläufige Lautfolge lautet: kṣaṃ laṃ haṃ saṃ ṣaṃ śaṃ vaṃ laṃ raṃ yaṃ maṃ bhaṃ baṃ phaṃ paṃ naṃ dhaṃ daṃ thaṃ taṃ ṇaṃ ḍhaṃ ḍaṃ ṭhaṃ ṭaṃ ñaṃ jhaṃ jaṃ chaṃ caṃ ṅaṃ ghaṃ gaṃ khaṃ kaṃ aḥ aṃ auṃ oṃ aiṃ eṃ ḹṃ ḷṃ ṝṃ ṛṃ ūṃ uṃ īṃ iṃ āṃ aṃ. [Die Laute sind als Rezitationsfolge wiedergegeben; sie besitzen hier keine einzeln übersetzbare Wortbedeutung.]

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Am Dreifuß verehre man mit „Maṃ. Dem Feuerkreis, dessen Wesen zehn Kalās sind, sei Verehrung“, an der Muschel mit „Aṃ. Dem Sonnenkreis, dessen Wesen zwölf Kalās sind, sei Verehrung“, im Wasser mit „Uṃ. Dem Mondkreis, dessen Wesen sechzehn Kalās sind, sei Verehrung“. Mit der Aṅkuśa-Mudrā rufe man die heiligen Wasser aus dem Sonnenkreis herbei: „Oṃ. O Gaṅgā und Yamunā, Godāvarī, Sarasvatī, Narmadā, Sindhu und Kāverī, macht euch in diesem Wasser gegenwärtig.“ [Die Vorlage hat marmade statt narmade.] Aus dem eigenen Herzen rufe man die Gottheit herbei: „O [Name], komm hierher, bleibe hier.“ Mit huṃ verhülle man durch die beiden Zeigefinger, mit vaṣaṭ zeige man die Gālinī-Mudrā, mit vauṣaṭ blicke man auf das Wasser, vervollständige die Gegenwart mit den Gliedmantras und verehre die Gottheit dort mit Duftstoff und Blüten unter namaḥ. Man bedecke sie mit der Matsya-Mudrā und rezitiere den Grundmantra achtmal. [Eingeschobene Originalnummer 19 ka.] So im Gautamīya: Man verehre mit Duftstoff und Blüten, setze Kṛṣṇa dort ein, rezitiere den Mantra achtmal und zeige mit der Śikhā-Formel die Gālinī-Mudrā. „Kṛṣṇa“ bezeichnet hier die jeweils verehrte Gottheit.

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Danach zeige man mit vaṃ die Dhenu-Mudrā, schütze mit dem Waffenmantra und gieße etwas Wasser in das Besprengungsgefäß. Mit diesem Wasser und dem Grundmantra besprenge man sich und die Verehrungsgeräte dreimal. Nach der Reihenfolge des Pīṭha-Nyāsa verehre man Dharma und die übrigen Kräfte im Körper.

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So: An der rechten Schulter „Oṃ. Dharma sei Verehrung“, links „Oṃ. Erkenntnis sei Verehrung“, am linken Oberschenkel „Oṃ. Leidenschaftslosigkeit sei Verehrung“, am rechten „Oṃ. Herrschaftskraft sei Verehrung“; am Mund „Oṃ. Adharma“, an der linken Seite „Oṃ. Unwissenheit“, am Nabel „Oṃ. Nicht-Leidenschaftslosigkeit“, an der rechten Seite „Oṃ. Nicht-Herrschaftskraft“. Überall beginnt die Verehrungsformel mit Praṇava und endet auf namaḥ.

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P1-0519 · 23
So im Śāradā: Der wissende Lehrer ordne an den beiden Schultern und Oberschenkeln im Rechtsumlauf Dharma, Erkenntnis, Leidenschaftslosigkeit und Herrschaftskraft an. An Mund, Seite, Nabel und anderer Seite setze er Adharma und die übrigen Gegenkräfte ein.

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Im Herzen: „Oṃ. Ananta sei Verehrung; oṃ, dem Lotus; oṃ, dem Sonnenkreis mit zwölf Kalās; oṃ, dem Mondkreis mit sechzehn Kalās; maṃ, dem Feuerkreis mit zehn Kalās sei Verehrung.“ Ebenso „Saṃ. Sattva“, „Raṃ. Rajas“, „Taṃ. Tamas“, „Āṃ. Ātman“, „Aṃ. dem inneren Ātman“, „Paṃ. dem höchsten Ātman“, „Hrīṃ. dem Erkenntnis-Ātman“. Man verehre mit den auf Praṇava beginnenden und auf namaḥ endenden Formeln. [Die Vorlage gibt bei den letzten sieben auch andere Bījas vor; diese sind bewahrt.]

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Im Śāradā: Danach verehre man nach der Nyāsa-Reihenfolge Dharma und die übrigen Kräfte im Körper, mit Blüten und weiteren Gaben bis zum Pīṭha-Mantra und darauf die höchste Gottheit.

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Dann verehre man auf den Staubfäden des Herzlotus, von Osten an, die Pīṭha-Kräfte und in der Mitte den Pīṭha-Mantra. Dort im Herzen verehre man die Hauptgottheit mit Duftstoffen und anderen Gaben, jedoch ohne Speisegabe.

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So im Nibandha: Man verehre mit Duftstoffen und den übrigen Darbringungen außer Naivedya. Dann gebe man unter dem Grundmantra fünf Blütenhandvoll an Scheitel, Herz, Mūlādhāra, Füße und gesamten Körper; man rezitiere den Mantra nach Vermögen und übergebe den Japa mit „Oṃ. Du Hüterin des Allerverborgensten …“. [Die Formel ist hier nur als Anfang zitiert.]

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So im Nibandha: Mit ungeteilter Aufmerksamkeit gebe man fünfmal eine Blütenhandvoll und setze sie an Scheitel, Herz, Grundlage, Füßen und dem gesamten Körper ein. All dies vollziehe man mit dem Wasser im Besprengungsgefäß.

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Danach gieße man das Wasser aus dem Besprengungsgefäß fort, fülle es wie zuvor und beginne die äußere Verehrung. Man fertige eines der später beschriebenen Maṇḍalas wie das im Śāradā gelehrte Sarvatobhadra und verehre darauf. Man verehre das Maṇḍala mit „Oṃ. Dem Maṇḍala sei Verehrung“, fülle die Mitte mit Reisähren beziehungsweise Reis, streue enthülste Körner darauf, lege Darbha darüber und darauf einen Sitz mit ungebrochenen Reiskörnern. [Die Vorlage wiederholt die Maṇḍala-Verehrung vor der Befüllung.] In der Pīṭha-Mitte verehre man mit „Oṃ. Der tragenden Kraft sei Verehrung“, „Oṃ. Kūrma sei Verehrung“ und den weiteren Formeln bis zum Pīṭha-Mantra nach der im jeweiligen Abschnitt genannten Reihenfolge. Auf dem Maṇḍala setze und verehre man im Rechtsumlauf die später genannten zehn Feuer-Kalās, beginnend mit „Oṃ ya … Dhūmārcis sei Verehrung“. Dann wasche man den aus Gold oder anderem Stoff gefertigten Krug mit phaṭ, beräuchere mit Sandelholz, Adlerholz und Kampfer, umwinde mit dreifachem Faden und verehre mit Duftstoff und Blüten unter „Oṃ. Dem Krug sei Verehrung“. Man gebe einen Sitz, ungebrochene Reiskörner und neun Edelsteine hinein, spreche den Praṇava, vergegenwärtige die Einheit von Krug und Pīṭha und stelle ihn darauf.

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Die Krugvorschrift im Gautamīya: Er sei nach den eigenen Möglichkeiten aus Gold, Silber, Kupfer oder Ton. Man soll keine Täuschung über die verfügbaren Mittel begehen; tut man es, bleibt die Handlung fruchtlos.

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P1-0527 · 31
Der Krug habe sechsunddreißig Fingerbreiten an Weite und Höhe, oder sechzehn oder zwölf; kleiner soll man ihn nicht herstellen.

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P1-0528 · 32
Dann setze man auf dem Krug im Rechtsumlauf die zwölf Sonnen-Kalās ein und verehre sie mit „Oṃ kaṃ bhaṃ, Tapinī sei Verehrung“ und den weiteren Formeln. Mit Absud milchsafthaltiger Bäume, Absud von Palāśa-Rinde, Pilgerstättenwasser oder mit Duftstoff und Blüten wohlriechend gemachtem Wasser verehre man den Krug als Gottheit, indem man die Mātṛkā rückläufig und den zu erteilenden Mantra rezitiert und sich nicht als von ihr verschieden denkt. Danach setze man im Wasser die sechzehn Mond-Kalās von Amṛtā an rechtsherum ein und verehre mit „Oṃ aṃ, Amṛtā sei Verehrung“ und den weiteren Formeln. Man fülle eine andere Muschel mit dem Baumabsud und den übrigen Stoffen, mische die acht Duftstoffe hinein, rufe sämtliche Kalās in dieses Wasser und verehre sie.

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P1-0529 · 33
Im Śāradā: Die acht Duftstoffe sind dreifach, nach Śakti, Viṣṇu und Śiva. Sandelholz, Adlerholz, Kampfer, Cora, Kuṃkuma, Rocanā, Jaṭāmāṃsī und Kapi kennt man als die acht Duftstoffe Śaktis.

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P1-0530 · 34
Sandelholz, Adlerholz, Hrīvera, Kuṣṭha, Kuṃkuma, Sevyaka, Jaṭāmāṃsī und Sura gelten als die acht Duftstoffe Viṣṇus.

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P1-0531 · 35
Sandelholz, Adlerholz, Kampfer, Tamāla, Jala, Kuṃkuma, Kuśīda und Kuṣṭha gelten als die acht śivaitischen Duftstoffe.

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P1-0532 · 36
Der Sinn ist: Für Śakti Sandelholz, Adlerholz, Kampfer, Kṛṣṇaśaṭhī, Kuṃkuma, Rocanā, Jaṭāmāṃsī und Gāṭhiyālā; für Viṣṇu Sandelholz, Adlerholz, Bālā, Kuḍa, Kuṃkuma, die Wurzel des weißen Vīraṇa, Jaṭāmāṃsī und Devadāru; für Śiva Sandelholz, Adlerholz, Kampfer, Tamāla, Bālā, Kuṃkuma, rotes Sandelholz und Kuḍa. [Die botanischen Bezeichnungen der erläuternden Liste sind nach der Vorlage erhalten; ihre Identifizierung ist nicht für alle gesichert.]

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P1-0533 · 37
Zuerst verehre man die zehn Feuer-Kalās und rufe: „Ihr zehn Feuer-Kalās von Dhūmārcis an, kommt hierher, kommt hierher; bleibt hier, bleibt hier; seid hier gegenwärtig.“ Dann rezitiere man den Grundmantra rückläufig, meditiere im Geist über seine Gottheit und setze ihre Lebenskräfte ein: „Āṃ hrīṃ krauṃ haṃ saḥ. Die Lebenskräfte der zehn Feuer-Kalās von Dhūmārcis an sind hier als Lebenskräfte.“ Ebenso mit der Bīja-Folge: „Die Lebensgegenwart der zehn Feuer-Kalās von Dhūmārcis an weilt hier“; „Sämtliche Sinne der zehn Feuer-Kalās von Dhūmārcis an [seien hier]“; „Rede, Geist, Auge, Ohr, Geruch und Lebensatem der zehn Feuer-Kalās von Dhūmārcis an mögen hierher kommen und lange glücklich verweilen, svāhā.“ Nach der Einsetzung verehre man mit Duftstoff und den übrigen Gaben: „Oṃ. Den mit Dhūmārcis beginnenden [Kalās] ist dies Duftstoff; Verehrung“, und den entsprechenden weiteren Formeln der fünf Darbringungen. Danach verehre man jede einzeln.

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P1-0534 · 38
„Yaṃ. Dhūmārcis, der rauchenden Flamme, sei Verehrung; raṃ, Uṣmā, der Wärme; laṃ, Jvalinī, der Glühenden; vaṃ, Jvālinī, der Flammenden; śaṃ, Visphuliṅginī, der Funkenwerfenden; yaṃ, Suśrī, der Wohlglänzenden; saṃ, Surūpā, der Schöngestaltigen; haṃ, Kapilā, der Gelblichbraunen; laṃ, Havyavāhanā, der Trägerin des Götteropfers; kṣaṃ, Kavyavāhanā, der Trägerin des Ahnenopfers.“ Wenn möglich, rufe und verehre man jede einzeln mit Fußwasser und den weiteren Gaben. Danach vollziehe man für die zwölf Sonnen-Kalās von Tapinī an Einsetzung der Lebenskräfte, Herbeirufung und Verehrung wie zuvor, dann jede einzeln. Die Liste lautet: Tapinī, Dhūmrā, Marīci, Jvalinī, Ruci, Suṣumṇā, Bhogadā, Viśvā, Bodhinī, Dhāriṇī und Kṣamā, die im Sonnenkreis weilen. [Hier fehlen in der Namensliste zwölf Kalās eine, während die anschließenden Formeln zwölf enthalten.] Die Formeln: „Kaṃ bhaṃ. Tapinī, der Erwärmenden, sei Verehrung; khaṃ baṃ, Tāpinī, der Erhitzenden; gaṃ phaṃ, Dhūmrā, der Rauchfarbenen; ghaṃ paṃ, Marīci, dem Strahl; ṅaṃ naṃ, Jvalinī, der Glühenden; caṃ dhaṃ, Ruci, dem Glanz; chaṃ daṃ, Suṣumṇā; jaṃ khaṃ, Bhogadā, der Genussgeberin; jhaṃ taṃ, Viśvā, der Allumfassenden; ñaṃ ṇaṃ, Bodhinī, der Erweckenden; ṭaṃ ḍhaṃ, Dhāriṇī, der Tragenden; ṭhaṃ ḍaṃ, Kṣamā, der Geduld.“ Wenn möglich, rufe und verehre man jede einzeln. Im Nibandha: Die mit ka-bha beginnenden und mit ṭha-ḍa endenden zwölf Sonnenkräfte schenken Güter. [Eingeschobene Originalnummer 37 ka.] Danach vollziehe man die Einsetzung und Verehrung der sechzehn Mond-Kalās von Amṛtā an wie zuvor: „Aṃ. Amṛtā, der Unsterblichen, sei Verehrung; āṃ, Mānadā, der Ehrenspenderin; iṃ, Pūṣā, der Nährenden; īṃ, Tuṣṭi, der Zufriedenheit; uṃ, Puṣṭi, dem Gedeihen; ūṃ, Rati, der Freude; ṛṃ, Dhṛti, der Standhaftigkeit; ṝṃ, Śaśinī, der Mondhaften; ḷṃ, Candrikā, dem Mondlicht; ḹṃ, Kānti, dem Liebreiz; eṃ, Jyotsnā, dem Mondschein; aiṃ, Śrī, der Fülle; oṃ, Prīti, der Zuneigung; auṃ, Aṅgadā, der Gliederspenderin; aṃ, Pūrṇā, der Vollen; aḥ …“ [Die letzte Namensformel ist in der Vorlage ausgefallen.] Dann verehre man die fünfzig Kalās von Sṛṣṭi an. Die zehn der ka- und ca-Gruppen erhalten Einsetzung der Lebenskräfte und Einzelverehrung: „Kaṃ. Sṛṣṭi, der Schöpfung, sei Verehrung; khaṃ, Ṛddhi, dem Wachstum; gaṃ, Smṛti, der Erinnerung; ghaṃ, Medhā, der Auffassungskraft; ṅaṃ, Kānti, dem Liebreiz; caṃ, Lakṣmī, dem Wohlstand; chaṃ, Dhṛti, der Standhaftigkeit; jaṃ, Sthirā, der Festen; jhaṃ, Sthiti, dem Bestand; ñaṃ, Siddhi, der Vollendung.“ Wenn möglich, rufe und verehre man jede einzeln mit Fußwasser und weiteren Gaben. Dabei rezitiere man: „Oṃ. Der Haṃsa weilt im Reinen, der Vasu im Zwischenraum, der Opferpriester am Altar, der Gast im Haus; er weilt unter Menschen, im Vorzüglichen, im Ṛta und im Himmel; aus Wasser geboren, aus Kühen geboren, aus Ṛta geboren, aus dem Berg geboren: das große Ṛta.“ Dann rufe man herbei und verehre in der Muschel. Danach vollziehe man die Einsetzung und Verehrung der zehn Kalās von Javā an der ṭa- und ta-Gruppen. [Mehrere Bījas und Wörter des vedischen Verses sind in der Sanskritvorlage fehlerhaft; die Übersetzung gibt die erkennbaren Satzteile wieder, ohne den Sanskrittext zu korrigieren.]

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P1-0535 · 39
„Ṭaṃ. Javā, der Schnellen, sei Verehrung; ṭhaṃ, Pālinī, der Beschützerin; ḍaṃ, Śānti, dem Frieden; ḍhaṃ, Aiśvarī, der Herrschenden; ṇaṃ, Rati, der Freude; tai [beschädigt], Kāmikā, der Wünschenden; thaṃ, Varadā, der Wunschgeberin; daṃ, Hlādini, der Erfreuenden; dhaṃ, Prīti, der Zuneigung; naṃ, Dīrghā, der Langen.“ Überall rufe und verehre man nach Möglichkeit jede einzeln. Danach rezitiere man: „Oṃ. Viṣṇu wird für seine Kraft gepriesen, wie ein furchtbares, umherstreifendes, auf dem Berg weilendes Wildtier. In seinen drei weiten Schritten wohnen sämtliche Welten.“ Man rufe herbei und verehre. Dann die zehn Kalās von Tīkṣṇā an der pa- und ya-Gruppen nach Einsetzung wie zuvor: „Paṃ. Tīkṣṇā, der Scharfen, sei Verehrung; phaṃ, Raudrā, der Furchtbaren; baṃ, Bhayā, der Furcht; bhaṃ, Nidrā, dem Schlaf; maṃ, Tantrī [Vorlage trantrī; unsicher]; yaṃ, Kṣudhā, dem Hunger; raṃ, Krodhinī, der Zornigen; laṃ, Kriyā, der Handlung; vaṃ, Utkāriṇī, der Aufwärtswirkenden; śaṃ, Mṛtyu, dem Tod.“ Nach Möglichkeit rufe und verehre man jede einzeln. Dann rezitiere man: „Oṃ. Wir verehren den Dreiäugigen, den Wohlriechenden, der das Gedeihen mehrt. Wie eine Gurkenfrucht von ihrer Bindung möge ich vom Tod gelöst werden, nicht von der Unsterblichkeit.“ Man rufe herbei und verehre mit Fußwasser und weiteren Gaben. Dann setze und verehre man die fünf Kalās von Pītā an der ṣa-Gruppe: „Yaṃ. Pītā, der Gelben, sei Verehrung; saṃ, Śvetā, der Weißen; haṃ, Aruṇā, der Rötlichen; laṃ, Asitā, der Dunklen; kṣaṃ, Anantā, der Unendlichen.“ [Yaṃ steht hier auffällig anstelle eines Lautes der ṣa-Gruppe.] Wenn möglich, verehre man jede einzeln. Dann rezitiere man: „Oṃ. Viṣṇus höchsten Schritt sehen die Weisen stets, wie ein im Himmel weit geöffnetes Auge“, und erinnere sich an Viṣṇu. Dann vollziehe man Einsetzung und Verehrung der sechzehn Kalās von Nivṛtti an: „Aṃ. Nivṛtti, der Rücknahme, sei Verehrung; āṃ, Pratiṣṭhā, der Festigung; īṃ, Vidyā, dem Wissen; īṃ, Śānti, dem Frieden; uṃ, Gandhikā, der Duftenden; ūṃ, Dīpikā, der Leuchtenden; ṛṃ, Recikā, der Entleerenden; ṝṃ, Mocikā, der Befreienden; ḷṃ, Parā, der Höchsten; ḷṃ, Sūkṣmā, der Feinen; eṃ, Sūkṣmāmṛtā, dem feinen Unsterblichkeitsnektar; aiṃ, Jñānāmṛtā, dem Erkenntnisnektar; oṃ, Āpyāyinī, der Stärkenden; auṃ, Vyāpinī, der Durchdringenden; aṃ, Vyomarūpā, der Raumgestaltigen; aḥ, Anantā, der Unendlichen.“ [Doppelte īṃ- und ḷṃ-Lesungen sind in der Vorlage vorhanden.] Nach Möglichkeit verehre man jede einzeln. Man rezitiere: „Oṃ. Dort entzünden die wachenden, einsichtigen Weisen Viṣṇus höchsten Schritt. Viṣṇu möge die Geburtsstätte bereiten, Tvaṣṭṛ die Gestalten formen, Prajāpati möge eingießen, Dhātṛ dir die Leibesfrucht einsetzen. Oṃ. Gib Leibesfrucht, o Sinīvālī; gib Leibesfrucht, o Sarasvatī. Die beiden Aśvins, die Gottheiten mit Lotuskränzen, mögen dir die Leibesfrucht einsetzen.“ Dann rufe man herbei und verehre. Den so mit den Kalās verbundenen Absud in der Muschel gieße man in den Krug. [Eingeschobene Originalnummer 38 ka.] Man verschließe den Krugmund mit Aśvattha-, Jackbaum- und Mango-Blättern, umwunden mit Indravallī, als Wunschbaum vergegenwärtigt; darauf setze man eine Schale mit Früchten und ungebrochenen Reiskörnern als Frucht dieses Wunschbaums. Man umhülle den Krug mit zwei reinen Leinentüchern, vergegenwärtige mit dem Grundmantra die Gestalt darin, meditiere über die Gottheit nach der gelehrten Form, rufe sie dorthin und verehre sie.

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P1-0536 · 40
Nun: Unter Rezitation des Grundmantras rufe man die Gottheit: „O [Name], komm hierher, komm hierher; bleibe hier, bleibe hier; sei hier gegenwärtig, sei hier gegenwärtig; halte dich hier fest.“ Mit huṃ verhülle man, vollziehe den sechsgliedrigen Nyāsa an der Gottheit, mache mit vaṃ und Dhenu-Mudrā nektarhaft und erhebe mit der Paramīkaraṇa-Mudrā zur höchsten Gegenwart. Danach setze man die Lebenskräfte ein und verehre mit sechzehn Darbringungen. [„tasā0 4“ ist ein Druckvermerk; eingeschobene Originalnummer 39 ka.] Nach dem Grundmantra: „Dieser Sitz ist für die [genannte] Gottheit, Verehrung“; als Willkommensgruß „O [Gottheit], willkommen“. Dann nach dem Grundmantra „Dieses Fußwasser ist für die [Gottheit], Verehrung“ und an ihren Lotusfüßen darbringen; es enthält Śyāmā, Dūrvā, Lotus und Viṣṇukrāntā. „Dieses Arghya ist für die [Gottheit], svāhā“ und auf ihrem Kopf darbringen; es besteht aus Duftstoff, Blüten, ungebrochenen Reiskörnern, Gerste, Kuśa-Spitzen, Sesam, Senf und Dūrvā. Im vaiṣṇavischen Bereich sagen manche, Arghya sei als Erstes zu geben. Dann nach dem Grundmantra „Dieses Mundwasser ist für die [Gottheit], svadhā“ und in ihrem Mund darbringen; es besteht aus Jātī, Gewürznelke und Kakkola. Manche lesen statt „mit dem Svadhā-Mantra das Mundwasser in den Mund geben“ sudhā und sagen, weil sudhā Unsterblichkeitsnektar und dessen Bezeichnung wiederum Wasser bedeute, laute die Formel „Dieses Mundwasser – vaṃ“.

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P1-0537 · 41
Denn es heißt: „Danach gebe der Lehrer Madhuparka mit dem Wassermantra.“ Dies betrifft nicht nur Madhuparka, denn es heißt: „Mit dem Svadhā-Mantra gebe er Madhuparka an den Lotusmund und mit demselben Mantra Mundwasser.“ Auch Aussagen wie „mit dem Varuṇa-Mantra gebe er Mundwasser“ würden sonst widersprechen. Einige beziehen diese Aussage auf Śūdras. Tatsächlich besteht freie Wahl. Die Maithilas lesen svadhā, nicht sudhā, weil va die Bedeutung der Übergabe anzeigt. Da das Geben des Arghya mit dem Übergabe bedeutenden svāhā vorgeschrieben wird, passt bei der damit verbundenen Gabe des Mundwassers ebenso der Übergabe anzeigende Svadhā-Mantra, nicht sudhā; so sagen sie.

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P1-0538 · 42
Ferner, nach einem von Somaśambhu angeführten Wort: „Dreimal Mundwasser mit svadhā an den Lotusmund; Madhuparka mit svadhā und erneut Mundwasser.“ Andere verstehen in „der Lehrer mit dem Wassermantra“ und „mit dem Varuṇa-Bīja“ den Instrumental als Begleitung und halten daher die Formel für „Dieses Mundwasser ist für die [Gottheit], vaṃ svadhā“. Danach gebe man Madhuparka mit svadhā.

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P1-0539 · 43
Die Verständigen kennen Madhuparka als Mischung von Ghī, Joghurt und Honig. Danach erneut Mundwasser mit svadhā, dann „Ich bringe Badewasser dar“; anschließend Kleider und Opferfäden. Dann „Schmuck, Verehrung“, „Dieser Duftstoff, Verehrung“. Der Duftstoff besteht aus Sandelholz, Kampfer und schwarzem Adlerholz.

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P1-0540 · 44
Danach verehre man die jeweiligen Nyāsa-Stellen mit den vom Mantra umhüllten Mātṛkā-Buchstaben und spreche „Diese Blüten, vauṣaṭ“. Bei sämtlichen Darbringungen ist der Grundmantra auszusprechen.

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P1-0541 · 45
Danach die Verehrung der umgebenden Gottheiten.

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P1-0542 · 46
Danach gebe man Räucherwerk aus Guggulu, Adlerholz, Uśīra, Zucker, Honig, Sandelholz und Ghī. So im Śāradā: Der Lehrer beräuchere unterhalb der Gottheit mit Guggulu, Adlerholz, Uśīra, Zucker, Honig und Sandelholz, vermischt mit Ghī.

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P1-0543 · 47
Eine Besonderheit ebendort: Guggulu, Adlerholz und Sandelholz mit Zucker, Ghī und Honig bilden sechsfaches Räucherwerk, das stets allen Gottheiten lieb ist. Die folgende Merkwortstrophe nennt „rogarogahararogadakeśāḥ suratarujatulaghupatraviśeṣāḥ; vakravivarjitavārijamudrā“ und bezeichnet diese Räucherdochte als günstig, o Schöne. [Die verschlüsselte und beschädigte Wortfolge lässt sich nicht sicher als gewöhnlicher Satz übersetzen.] Die eigene Erläuterung der Quelle nennt: Kuḍa, Harītakī, Guḍa, Jaṭāmāṃsī, Devadāru, Jatu, Adlerholz, Tejapatra, Sarala, Nakhī und Muthā.

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P1-0544 · 48
Ferner: Guggulu, Sarala, Holz, Blätter, aus Malaya stammender [Duftstoff], Hrīvera, Adlerholz, Kuṣṭha, Guḍa, Sajjarasa, Ghana, Harītakī, Nakhī, Lackharz, Jaṭāmāṃsī und Śailaja kennt man als sechzehnfaches Räucherwerk für Götter- und Ahnenrituale. Honig, Musta, Ghī, Duftstoff, Guggulu, Adlerholz, Śailaja, Sarala, Śihla und Siddhārtha heißen zehnfaches Räucherwerk. [Die Stoffnamen sind wegen teilweise unsicherer botanischer Identifikation bewahrt.]

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P1-0545 · 49
Danach gebe man eine Lampe mit kampferhaltigem Docht. So im Śāradā: Mit kampferhaltigem Docht, Ghī oder Sesamöl entzünde man die duftreichen Lampen und zeige sie hoch erhoben.

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P1-0546 · 50
Besonders: Zwischen den einzelnen Darbringungen gebe man jeweils Wasser; bei Madhuparka und Kleidung gebe man Mundwasser. Danach bringe man Speisen dar.

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P1-0547 · 51
Eine besondere Regel für Duftstoff und weitere Gaben in einem anderen Tantra: Mit den Fingerspitzen von Mittelfinger, Ringfinger und Daumen, o Pārvatī, bringe der Übende unter dem Grundmantra reinen Duftstoff dar.

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P1-0548 · 52
Mit Daumen und Zeigefinger bringe man eine Blüte auf dem Diagramm dar. Wie den Duftstoff, so bringe der Verständige auch das Räucherwerk dar, o Göttin.

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P1-0549 · 53
Mit Mittelfinger und Ringfinger an deren mittleren Gliedern und der Daumenspitze halte der Lehrer das Räuchergefäß und bringe es dar, o Herrin der Götter.

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P1-0550 · 54
Man erhebe es dreimal mit Gāyatrī und Grundmantra. Mit der Tattva-Mudrā bringe man die Speise dar, o Göttin.

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P1-0551 · 55
Mit dem Grundmantra gebe man Mundwasser und mit der Tattva-Mudrā Betel. Man besprenge das Räuchergefäß mit dem [dafür bestimmten] Mantra und verehre es mit dem Herzmantra …

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P1-0552 · 56
… lasse die mit dem Waffenmantra verehrte Glocke erklingen und verbrenne Guggulu. Dann bringe man das Räucherwerk unter Glockenklang und Siegesrufen dar.

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P1-0553 · 57
Ferner: Die Formel lautet „Die Stimme des Sieges – o Mutter des Mantras, svāhā“. Nach Verehrung lasse man die Glocke erklingen und beräuchere mit gutem Räucherwerk. [Die Mantra-Worttrennung ist nicht sicher.]

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P1-0554 · 58
Im Tantra: Man soll das Räucherwerk weder auf den Boden noch auf den Sitz oder auf den Krug stellen.

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P1-0555 · 59
So im Gautamīya: Man erhebe [das Räucherwerk] bis zur Höhe des Blicks, lasse die links stehende Glocke mit der linken Hand erklingen und bringe mit der rechten dar. Ebenso ist beim Darbringen der Lampe die Glocke zu läuten.

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P1-0556 · 60
Im Yāmala: Duftstoff, Blüten und Schmuck bringe man vor der Gottheit dar. Die Lampe gebe man rechts oder vorne, nicht links.

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P1-0557 · 61
Räucherwerk dagegen links oder vorne, nicht rechts. Speise gebe man rechts, links oder vorne, nicht hinten.

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P1-0558 · 62
Rechts und links beziehen sich auf die Gottheit, nicht auf den Übenden; denn es heißt: „Räucherwerk, Lampe und gute Speise bringe man vor der Gottheit dar.“

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P1-0559 · 64
Eine Ghī-Lampe rechts, eine Öllampe links; ebenso ein weißer Docht rechts, ein roter links. Vorne besteht keine Festlegung. Gekochte Speise links von der Gottheit, ungekochte rechts. [Die Originalzählung überspringt 63.]

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P1-0560 · 65
In der Puraścaraṇacandrikā heißt es: „Man lasse die rechte Seite aus und stelle [die betreffende Speise] links hin; andernfalls wird diese Nahrung ungenießbar und das Wasser wie Alkohol.“ So verstehen es die Traditionskundigen. [Der Gegenstand der Ausnahmeregel wird in diesem Zitat nicht näher bestimmt.]

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P1-0561 · 66
So im Yāmala: Die Ghī-Lampe rechts, die Öllampe links, den weißen Docht rechts, den roten links; Speisegaben nach der Unterscheidung gekocht oder ungekocht. Für Lampen und Speisegaben vorne besteht keinerlei Festlegung.

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P1-0562 · 67
Danach Verneigung. Dann rezitiere man 1008 oder hundertmal und übergebe den Japa mit „Du Hüterin des Verborgenen …“ und den weiteren Worten. [Die Quelle nennt nur den Formelanfang.]

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P1-0563 · 68
Dann vollziehe der Guru die zehn Mantra-Zurüstungen wie zuvor beschrieben, führe den Schüler herbei und bedecke dessen Augen mit einem Tuch unter vauṣaṭ. Er fülle dessen gefaltete Hände mit Blüten und werfe selbst unter Mantrarezitation die Blütenhandvoll zur Freude der Gottheit in den Krug. Danach entferne er die Augenbinde, lasse den Schüler auf Darbha sitzen, vollziehe Elementreinigung und die übrigen Vorhandlungen nach der Reihenfolge seiner eigenen Verehrung und setze die für den betreffenden Mantra vorgeschriebenen Nyāsas im Körper des Schülers ein. Er verehre die Gottheit im Krug erneut mit fünf Darbringungen und lasse den geschmückten Schüler an einem anderen Platz sitzen. Nach glückverheißenden Handlungen erhebe er den Krug, lege die an dessen Mund befindlichen, als göttliche Bäume vergegenwärtigten Blätter auf den Kopf des Schülers und besprenge ihn mit dem durch den Grundmantra zubereiteten Wasser, während er im Geist die Mātṛkā und die in der Vasiṣṭhasaṃhitā genannten Besprengungsmantras rezitiert. [Die Besprengungsmantras sind hier als Rückverweis genannt, nicht ausgeschrieben.]

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P1-0564 · 69
Danach vollziehe der Schüler Ācamana mit dem restlichen Wasser, lege zwei Kleidungsstücke an und setze sich vor den Guru. Dieser denke seine eigene Gottheit als auf den Schüler übergegangen, vergegenwärtige ihre Einheit und verehre mit Duftstoffen und weiteren Gaben. Mit „Oṃ. Im Sahasrāra hu/ phaṭ“ binde und schütze er den Haarschopf des Schülers und vollziehe den Kalā-Nyāsa an dessen Körper. [Hu/ ist eine beschädigte Bīja-Schreibung.] Mit drei Kuśa-Halmen: von den Fußsohlen bis zu den Knien „Oṃ. Nivṛtti, der Rücknahme, sei Verehrung“; von den Knien bis zum Nabel „Oṃ. Pratiṣṭhā, der Festigung“; vom Nabel bis zum Hals „Oṃ. Vidyā, dem Wissen“; vom Hals bis zur Stirn „Oṃ. Śānti, dem Frieden“; von der Stirn bis zur Brahma-Öffnung „Oṃ. Śāntyatītā, der über den Frieden Hinausgehenden“. Dann zurück von der Brahma-Öffnung zur Stirn dieselbe Śāntyatītā-Formel [Vorlage śāntyatīyai], von der Stirn zum Hals Śānti, vom Hals zum Nabel Vidyā, vom Nabel zu den Knien Pratiṣṭhā und von den Knien zu den Füßen Nivṛtti, jeweils mit oṃ und namaḥ.

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P1-0565 · 70
Dann lege der Guru seine Hand auf den Kopf des Schülers, rezitiere den zu erteilenden Mantra 108-mal, spreche „Ich gebe dir den [genannten] Mantra“ und gebe Wasser in dessen Hand. Der Schüler sage „Gib ihn“. So im Vāsiṣṭha: Man lege die eigene Hand auf seinen Kopf, rezitiere 108-mal und gebe den Mantra mit vorangehender Wassergabe. Man spreche: „Möge er uns beiden gleiche Frucht verleihen.“

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P1-0566 · 71
Dann lasse der Guru den Mantra mit Seher und den übrigen Zuordnungen dreimal im rechten Ohr und einmal im linken hören. So im Gautamīya: Nachdem er die Nyāsa-Gruppe sorgfältig in seinem Körper eingesetzt hat, spreche der Guru mit erfülltem Geist den Mantra dreimal ins rechte Ohr. „Ins rechte Ohr“ betrifft die Zweimalgeborenen. [Nyāsajalaṃ ist beschädigt; „Nyāsa-Gruppe“ ist die aus dem Zusammenhang erschlossene Bedeutung.]

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P1-0567 · 72
So im Tantra: Man spreche die Vidyā dreimal ins rechte Ohr und einmal [ins andere]. Dies ist die Regel für die Zweimalgeborenen; bei Frauen und Śūdras beginnt man links.

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P1-0568 · 73
Im Rudrayāmala: Der Guru blicke nach Osten, der Schüler nach Westen. Dreimal [spreche er] ins rechte Ohr und einmal ins linke; bei Frauen und Śūdras ist es umgekehrt, also links beginnend.

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P1-0569 · 74
Danach bleibe der Schüler zu den Füßen des Gurus niedergefallen und spreche: „Durch deine Gnade, o Gott, ist meine Aufgabe in jeder Hinsicht erfüllt. Ich bin von der großen Schlinge Māyās und des Todes befreit und bin Śiva.“

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P1-0570 · 75
Der Guru erhebe ihn mit: „Steh auf, mein Kind; du bist befreit. Pflege einen rechten Lebenswandel. Ruhm, Wohlstand, Liebreiz, Nachkommen, Lebensdauer, Kraft und Gesundheit seien dir stets gegeben.“

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P1-0571 · 76
Im Viśvasāra: Man spreche den Mantra mit Seher und weiteren Zuordnungen ins rechte Ohr. In demselben Augenblick, o Göttin, rezitiere man den Mantra 108-mal.

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P1-0572 · 77
Im Śāradā: Der Verständige rezitiere die vom Guru empfangene höchste Vidyā achtmal und vergegenwärtige im Geist die Einheit von Guru, Mantra und Gottheit. Diese Aussage betrifft Rezitation mit solcher Vergegenwärtigung; ohne sie gilt die Zahl tausend.

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P1-0573 · 78
Zur Bewahrung seiner eigenen Kraft rezitiere der Guru tausend- oder hundertmal. In einem anderen Tantra: Man rezitiere hundertmal vor ihm und bleibe drei Tage in seiner Nähe; andernfalls kehrt die übergehende Kraft zum Guru zurück, daran besteht kein Zweifel. [Der zweite Satz bezieht sich nach dem Zusammenhang auf den Schüler.]

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P1-0574 · 79
Im Viśvasāra: Der Guru rezitiere dann nach Vorschrift 1008 oder hundertmal den Mantra zur Bewahrung seiner eigenen Kraft.

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P1-0575 · 80
Im Yāmala: Nachdem er den Mantra gegeben hat, o Göttin, rezitiere er danach 108-mal.

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P1-0576 · 81
Danach nehme der Schüler Kuśa, Sesam und Wasser und spreche: „Oṃ. Heute [Kalenderangaben], zur Festigung dieses vollzogenen Empfangs des [genannten] Mantras der [genannten] Gottheit übergebe ich dir, dem Guru [Name] Devaśarman aus [Gotra], als Ehrengabe dieses Gold beziehungsweise Goldstück, dessen Gottheit Feuer ist.“ [Die Anfangswörter adya kutaitat sind beschädigt.]

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P1-0577 · 82
Körper, Besitz, Lebenskräfte und alles Weitere bringe man ihm dar. Von da an handle man mit ungeteilter Aufmerksamkeit zur Freude des Gurus. Was einem in der Welt am liebsten ist, das bringe man ihm unmittelbar dar. [Mukhe bedeutet wörtlich „am Mund, vor dem Angesicht“; die Wendung bleibt unsicher.]

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P1-0578 · 83
Die Regel für die Ehrengabe im Svatantratantra: Man gebe dem Guru als unmittelbar gegenwärtigem Śiva eine Ehrengabe: den gesamten Besitz, dessen Hälfte oder die Hälfte davon, nach seiner Anweisung. Andernfalls: Wie sollte die übergehende Kraft diesem [Schüler] zukommen?

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P1-0579 · 84
Im Kulāmṛta: Man gebe Vermögenstäuschung auf und vollziehe alle Handlungen. Solche Täuschung vernichtet rasch Nachkommen, Lebensdauer, Ruhm und Besitz.

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P1-0580 · 85
Wer Guru und Gottheit täuscht, um Vermögen anzuhäufen, genießt es nicht; Könige oder Diebe nehmen es fort. [Pañcayitvā ist als beschädigtes vañcayitvā, „getäuscht habend“, verstanden.]

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P1-0581 · 86
Man gebe dem Guru einen Sitz und ein rotes Wolltuch, Schmuck wie Halsketten und eine milchgebende Kuh.

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P1-0582 · 87
Man gebe ihm ertragbringendes Land, das an Söhne und Enkel weitergeht.

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P1-0583 · 88
Ferner: Man gebe dem Guru Gold zusammen mit Kleidung als Ehrengabe. Allein durch seine Zufriedenstellung wird selbst ein mangelhafter Mantra vollendet.

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P1-0584 · 89
Andernfalls wird er nicht vollendet, sondern führt zu schädigender Magie. Man bringe dem Guru die zur Einweihung gehörenden Materialien dar und stelle auch die anderen Brahmanen sorgfältig zufrieden. Nachdem man sie durch süße Speisen, Getränke und Ähnliches erfreut hat, esse man selbst.

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P1-0585 · 90
So im Nibandha: Danach soll der vorschriftsgemäß Eingeweihte Brahmanen speisen, ihnen Ehrengaben geben und dann selbst schweigend essen.

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P1-0586 · 91
Den Fehler des Fastens von Guru und Schüler am Einweihungstag nennt das Yoginītantra: Wenn der Guru nach Erteilung des Mantras fastet, wird er in der von großer Dunkelheit erfüllten Hölle zum Wurm; anders ist es nicht.

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P1-0587 · 92
Wenn der Mantrapraktizierende nach der Einweihung fastet, ist seine Gottheit stets erzürnt, belegt ihn mit einem Fluch und geht in ihre Stadt zurück.

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P1-0588 · 93
Wenn hier ein Feueropfer vollzogen wird, werden wir dessen Verfahren später darlegen. Damit endet die Durchführung der Kalāvatī-Einweihung.

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Weitere Einweihungsformen und Maṇḍalas

P1-0589 · 94
Nun die Pañcāyatana-Einweihung. Im Yāmala: Steht Bhavānī in der Mitte, verehre man Acyuta im Nordosten, den Herrn Pārvatīs im Südosten, Gaṇanāyaka im Südwesten und die Sonne im Nordwesten. So wird die Verehrungsordnung gelehrt.

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P1-0590 · 95
Steht dagegen Govinda in der Mitte, verehre man Śaṅkara im Nordosten, Gaṇanātha im Südosten und die Sonne im Südwesten …

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P1-0591 · 96
… im Nordwesten Ambikā, die einzige Grundlage von Genuss und Befreiung. Steht Śaṅkara in der Mitte, verehre man Acyuta im Nordosten …

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P1-0592 · 97
… die Sonne im Südosten, Gaṇanāyaka im Südwesten und Pārvatī im Nordwesten, die Himmel und Befreiung gewährt.

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P1-0593 · 98
Steht Āditya in der Mitte, verehre man Śaṅkara im Nordosten, Gaṇanātha im Südosten und Keśava im Südwesten. [Die Vorlage wiederholt den Anfang dieses Satzes.]

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P1-0594 · 99
Im Nordwesten Ambikā, die Göttin, die Grundlage zur Erlangung des Himmels. Steht Gaṇanātha in der Mitte, verehre man Keśava im Nordosten …

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P1-0595 · 100
… Īśvara im Südosten, die Sonne im Südwesten und Pārvatī im Nordwesten, die Befreiung bewirkt. Gottheiten, die nicht an ihrem eigenen Platz stehen, gewähren Leid, Trauer und Furcht.

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P1-0596 · 1
So in der Gaṇeśavimarśinī: Wenn Śambhu in der Mitte ist, werden Hari, Sonne, [hara: beschädigte Angabe, nach den vorhergehenden Versen Gaṇeśa] und die Göttin angeordnet; wenn Hari in der Mitte ist, Śaṅkara, [bhāsyena: beschädigt], die Sonne und die Tochter des Berges; bei der Sonne Hara, Gaṇeśa, Aja [Viṣṇu] und Ambikā; bei der Göttin Viṣṇu, Hara, Ekadanta und Sonne; bei Lambodara [Gaṇeśa] Aja, Īśvara, [die Sonne] und die Frau [Pārvatī]. Nach der gelehrten Anordnung sind sie sehr glückbringend; vertauscht bringen sie Verlust. [Diese zusammenfassende Strophe ist mehrfach beschädigt; ihre ungesicherten Bestandteile sind lokal markiert statt als fehlerfreie zusätzliche Anordnung ausgegeben.]

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P1-0597 · 2
In der Rāmārcanacandrikā und im Gautamīya: Steht Govinda in der Mitte, verehre man Gaṇanāyaka im Südosten, Haṃsa [hier die Sonne] im Südwesten und Śivā im Nordwesten …

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P1-0598 · 3
… sowie Śaṅkara im Nordosten, um Genuss und Befreiung zu erlangen. Einige meinen, die hier für die Begleitgottheiten genannte Verehrung Gaṇeśas und der übrigen von Südosten an betreffe Rāma und Gopāla. Tatsächlich, sagen die Traditionskundigen, handelt es sich um eine wählbare Variante.

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P1-0599 · 4
Ihre Verehrung im Gautamīya: Man verehre mit Duftstoffen und den weiteren Gaben, vollziehe die Verehrung der sechs Glieder, rezitiere den Mantra zwanzigmal, verneige sich und schließe ab.

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P1-0600 · 5
Die Zeit für die Verehrung der Begleitgottheiten ist nach der Verehrung der Pīṭha-Gottheiten. So im Sanatkumāratantra: Verehrung des Pīṭha, Verehrung der Begleitgottheiten, dann Einsetzung der Lebenskräfte, Herbeirufung, Bilden der eigenen Mudrā, Meditation und Verehrung des Herrn.

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P1-0601 · 6
Die Aussage „Nachdem man der Gottheit eine Blütenhandvoll gegeben hat, verehre man die Begleitgottheiten“ betrifft dagegen ein bereits eingesetztes Götterbild, Yantra und ähnliche Träger.

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P1-0602 · 7
Bei Verehrung auf einem anderen Träger als einem Yantra heißt es in der Kulāvalī: Wer auf einem einzigen Pīṭha ohne Yantra getrennte Verehrung vollzieht und das Verhältnis von Bestandteil und Hauptgottheit außer Acht lässt, zieht den Fluch der Gottheit auf sich.

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P1-0603 · 8
Ebenso: Wer eine Gottheit herbeiruft und eine andere verehrt, erhält den Fluch beider und wird ein törichter Mantrapraktizierender. Dies betrifft andere Gottheiten als die Begleitgottheiten. Bei sämtlichen Begleitmantras besteht keine Prüfung auf Siddha und die übrigen Kategorien. So heißt es: „Wenn sie als Bestandteile dienen, werden sie nicht auf Siddha und dergleichen geprüft, wie [die Diener] eines Königs.“

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P1-0604 · 9
Bei Śyāmā und anderen entfällt Pañcāyatana. So im Rudrayāmala: Für Śyāmā, Māyā, Bhairavī, Tārā, Chinnamastā, o Bhairavī, sowie Mañjughoṣa und den Raudra-Bereich wird die fünfgliedrige [Gottheitenverehrung] von den Verständigen nicht gewünscht. [Die Namensverbindungen sind in der Vorlage beschädigt.]

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P1-0605 · 10
Bei sämtlichen Neben-Vidyās und der Durchführung der sechs rituellen Handlungen und ähnlicher Anwendungen besteht hier keine Abhängigkeit von Einweihung und dergleichen und keine Verehrung von Begleit- und Hauptgottheit.

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P1-0606 · 11
Im Tattvasāra: Bei sämtlichen Neben-Vidyās und der Durchführung praktischer Anwendungen soll stets Unterweisung ohne Einweihung erteilt werden.

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P1-0607 · 12
Nun die verkürzte Einweihung: Zu einer allseits günstigen Stunde stelle man einen neuen Krug auf, mit Wasser gefüllt, mit Duftstoff und Blüten verehrt und mit Tuch versehen. Er enthalte sämtliche [vorgeschriebenen] Kräuter, neun Edelsteine und fünf Blattzweige. Dann verehre man die Gottheit und opfere 108-mal im Feuer. Die fünf Blattzweige sind Jackbaum, Mango, Aśvattha, Banyan und Vakula.

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P1-0608 · 13
So im Vāsiṣṭha: Jackbaum, Mango, Aśvattha, Banyan und Vakula nennen die tantraerfahrenen Weisen die fünf Blattzweige.

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P1-0609 · 14
Die neun Edelsteine sind der Reihe nach Perle, Māṇikya, Vaidūrya, Gomedha, Diamant, Koralle, Padmarāga, Smaragd und Nīla. [Die Sanskritnamen einiger Steine bleiben wegen unsicherer mineralogischer Gleichsetzung erhalten.]

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P1-0610 · 15
Im Nibandha: Man lasse den gut geschmückten Schüler auf dem Altar nahe dem Feuer sitzen und [besprenge ihn] mit mantra-besprochenem Wasser aus dem Besprengungsgefäß und dem Friedenskrug …

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P1-0611 · 16
… nachdem es durch 108 Wiederholungen des Grundmantras besprochen wurde. „Acht Hundertschaften“ bedeutet hier [laut erläuternder Glosse] 108. [Der Wortlaut aṣṭaśata und seine Glosse sind zahlenmäßig auffällig.]

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P1-0612 · 17
Dann übermittle man den Mantra, während man die Hand auf den Kopf hält. Unter „Verehrung sei“ gebe man ungebrochene Reiskörner. Danach verehre der Schüler den Guru.

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P1-0613 · 18
Oder eine weitere Einweihung: Man verehre eine Muschel mit ungebrochenen Reiskörnern, besprenge mit ihrem Wasser achtmal unter dem Grundmantra, lege die Hand auf den Kopf und rezitiere den Mantra achtmal ins Ohr. So heißt es: Ist jemand auch dazu nicht imstande, verehre er abja mit Reiskörnern [hier nach dem vorherigen Satz die Muschel, sonst „Lotus“], besprenge allein mit dem Grundmantra achtmal mit ihrem Wasser, lege [die Hand auf] und rezitiere achtmal ins Ohr. Dies ist das Verfahren der Unterweisung. Damit endet die verkürzte Einweihung.

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P1-0614 · 19
Eine weitere Unterweisung nennt der Viśvasāra: Bei Mond- oder Sonnenfinsternis, an einer Pilgerstätte, an einer vollendeten heiligen Stätte oder im Śiva-Tempel heißt die bloße Mitteilung des Mantras Unterweisung.

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P1-0615 · 20
Im Viśvasāra: Große Einweihung, Einweihung und danach Unterweisung [gelten] in den jeweiligen Zeitaltern; im Kali-Zeitalter soll Unterweisung erteilt werden. [Der Satz ist verkürzt und nennt die Zuordnung der früheren Zeitalter nicht ausdrücklich.]

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P1-0616 · 21
Nun das Sarvatobhadra-Maṇḍala. [Herausgeberhinweis: „Siehe Abbildung 10“.] Im Śāradā: In einem Quadrat mit vier Feldern und Diagonallinien ziehe man in allen vier Feldern je vier Ecklinien. In ihren Mitten lasse man durch entsprechende Linien Fischformen entstehen. Der Mantrapraktizierende ziehe jeweils zwei von Ost nach West und zwei von Süd nach Nord laufende Linien; in diese Fischformen lege er vier gleichmäßig verteilte Linien. In den Eckfeldern ziehe er Diagonalen wie zuvor, in den daraus entstandenen Fischformen vier weitere Linien. Dann entstehen in den Feldern neue Fischformen; in diese lege man weitere Linien. Nach demselben Verfahren ziehe man weiter, bis zweihundertsechsundfünfzig Felder vorhanden sind. [Die geometrischen Fachausdrücke matsya, „Fischform“, und die einzelnen Schnittschritte werden ohne Abbildung nicht völlig eindeutig.]

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P1-0617 · 22
In der Mitte zeichne man auf sechsunddreißig Feldern einen Lotus mit seinen Merkmalen. Die äußere Reihe bildet das Pīṭha, zwei Reihen bilden den Umgang. Aus den verbleibenden zwei Reihen bestimme man Tore, Schmuck, Nebenschmuck und Ecken. Dann zeichne der Mantrapraktizierende den Lotus nach der Lehrvorschrift. Der Verständige lasse außen ein Zwölftel des Lotusbereichs frei und teile seine Mitte durch drei Kreise gleichmäßig. Der erste ist der Platz des Zentrums, der zweite der Staubfäden, der dritte der Lotusblätter; der freigelassene Teil ist für ihre Spitzen. Mit dem Maß des Zwischenraums des äußeren Kreises lege man rings an die Spitzen der Staubfäden Halbmondformen, zeichne ihre Verbindungsstellen und ziehe dort Linien. Man zeichne einen Kreis im Maß der Blattspitzen. [Eingeschobene Originalnummer 21 ka.] In diesem Zwischenraum zeichne der Verständige beiderseits der Mittellinie ringsum mit freier Hand die Blattspitzen. An den Blattwurzeln bestimme man die Staubfäden paarweise. Dies nennen die Tantra-Kundigen den allgemeinen Lotus. An den Ecken des Pīṭha lösche man drei Felder und ein halbes Feld [die Lesung padārthaṃ ist unsicher]; mit den übrigen Feldern bestimme man dessen Körperteile. Die Felder des Umgangs lösche man entsprechend den Reihen. In den Richtungen fertige man Tore mit zwei mal vier Feldern. Aus drei und einem Feld entstehen beiderseits der Tore die Schmuckformen, aus einem und drei die folgenden Nebenschmuckformen. Die verbleibenden sechs Felder bilden die vier Ecken. Man färbe das ansprechende Maṇḍala mit fünf Farben. [Eingeschobene Originalnummer 21 kha.] Gelb entsteht aus Kurkumapulver, Weiß aus Reispulver, Rot aus Saflorpulver, Schwarz aus verbrannten Spelzen und Dunkelgrün aus Bilva- und anderen Blättern. So werden die fünf Farben gelehrt. [Einzelne Maße und Wortformen sind beschädigt; eine maßstabsgerechte Konstruktion verlangt die Abbildung beziehungsweise eine intakte Edition.]

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P1-0618 · 23
Die Grenzlinien seien eine Fingerbreite hoch und breit, weiß und günstig. Das Lotuszentrum färbe man gelb, die Staubfäden rot, die Blätter weiß und ihre Verbindungen dunkelgrün. Oder ebenfalls das Zentrum gelb, die Staubfäden gelb, die Blätter rot und die Verbindungen schwarz. Das Innere des Pīṭha färbe man gelb oder schwarz, seine Füße rot und den Körper weiß. In die vier Umgangswege zeichne man mit Blättern und Blüten versehene Wunschranken, bunt in vielerlei Farben und jedem Blick erfreulich. Die Tore seien weiß, die Schmuckformen rot, der Nebenschmuck gelb, die Ecken schwarz. Außen ziehe man drei Linien der Reihe nach weiß, rot und schwarz. Dieses gilt als das allgemeine Sarvatobhadra-Maṇḍala.

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P1-0619 · 24
Nun das kleine Sarvatobhadra-Maṇḍala. [Herausgeberhinweis: „Siehe Abbildung 11“.] Der Verständige teile eine quadratische Bodenfläche in jeder Richtung zwölfmal und ziehe die Linien, so dass hundertvierundvierzig Felder sichtbar werden. Dann bestimme er mit sechsunddreißig Feldern den Lotus und mit einer Reihe das Pīṭha; hier gibt es keinen Umgang.

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P1-0620 · 25
Tore und Schmuck wie zuvor, jedoch keinen Nebenschmuck. Mit den übrigen sechs Feldern bilde der Tantra-Kundige die Ecken. Das Übrige vollziehe er wie zuvor: So gilt auch diese Form als Maṇḍala. [Eingeschobene Originalnummer 24 ka.] Nun das Neunnabel-Maṇḍala. [„Siehe Abbildung 12“.] Der Verständige zeichne in einem Quadrat vierundsechzig Felder. In der Mitte bilden vier Felder einen Lotus; ringsum lege er vier Umgangswege bis zum Rand des Maṇḍala an. In den Vierergruppen der Hauptrichtungen zeichne er Lotusblüten [eine Variantenangabe pañcājāni ist beschädigt]. Die Vierergruppen der Zwischenrichtungen teile er in sechzehn und forme darin Svastikas. Von der Śiva-Richtung [Nordosten] an fülle er diese mit weißem, gelbem, rotem und schwarzem Pulver. Das Übrige vollende er nach dem zuvor gelehrten Verfahren. Dies heißt Neunnabel-Maṇḍala und gewährt sämtliche Vollendungen.

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P1-0621 · 26
Nun das Fünflotus-Maṇḍala. [Herausgeberhinweis: „Siehe Abbildung 13“.] Dasselbe ohne Svastikas heißt Fünflotus-Maṇḍala. So wurden nach sämtlichen Tantras vier Maṇḍalas zur Götterverehrung bei der Einweihung gelehrt, die jeglichen Wohlstand gewähren.

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P1-0622 · 27
Nun die Dreimetall-Mudrā: Zum Wohl der Mantrapraktizierenden wird der Dreimetallring erläutert. Die Buchstaben und ebenso die drei Metalle haben die Gestalt von Mond, Sonne und Feuer. Silber gilt als Mond, Gold als Sonne und Kupfer als Feuer.

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P1-0623 · 28
Die Metallanteile werden durch die Anzahl der Vokale und der weiteren Buchstaben bestimmt. Aus diesen Metallen lasse man den Ring herstellen, verbunden, aber nicht zu einer einheitlichen Legierung zusammengeschmolzen. [Asaṅkalita-saṅgata bedeutet wörtlich „nicht vermischt, zusammengefügt“.]

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P1-0624 · 29
Die Vokale gelten als mondhaft, die Verschlusslaute als sonnenhaft und glückbringend; alle durchdringenden Laute als feuerhaft. Ihre Gottheiten sind Mond, Sonne und Feuer.

Textvergleich: IAST · Devanagari

P1-0625 · 30
Sechzehn Vokale sind bekannt, fünfundzwanzig Verschlusslaute und zehn durchdringende Laute. Sie gewähren Wunscherfüllung, Besitz und Dharma.

Textvergleich: IAST · Devanagari

P1-0626 · 31
Man berühre den Ring, rezitiere 1008-mal und opfere danach im Feuer. Der Mantrapraktizierende lasse nach derselben zuvor genannten Zahl Ghī auf ihn gelangen.

Textvergleich: IAST · Devanagari

P1-0627 · 32
Man lege den Ring in einen Krug, rufe nach dem beim Besprengen gelehrten Verfahren die Göttin herbei und verehre sie mit den vorgeschriebenen Darbringungen.

Textvergleich: IAST · Devanagari

P1-0628 · 33
Nach der Besprengung gebe der Guru dem bescheidenen Schüler den Ring. Dieser vernichtet geringe Leiden, Krankheit, Gift und Fieber.

Textvergleich: IAST · Devanagari

P1-0629 · 34
Besonders schützt er vor Schlangen, Dieben, wilden Tieren und anderen Gefahren. Ein Herrscher, der ihn trägt, erlangt im Kampf Sieg.

Textvergleich: IAST · Devanagari

P1-0630 · 35
Der Mensch trage ihn stets: Er bewirkt Mantravollendung und die Früchte der vier Lebensziele. Auf Erden wird er dadurch gottgleich.

Textvergleich: IAST · Devanagari

P1-0631 · 36
„Nach der Besprengung“ bedeutet: Man stelle nach der zuvor beschriebenen Einweihungsordnung einen Krug auf, rufe die im jeweiligen Ritualhandbuch genannte Gottheit herbei, verehre sie mit den entsprechenden Darbringungen, besprenge den Empfänger und gebe ihm den Ring. [Die Vorlage wiederholt die Krugaufstellung und Herbeirufung.] Danach gebe man dem Guru eine Ehrengabe und feiere ein großes Fest.

Textvergleich: IAST · Devanagari

P1-0632 · 1
So endet der erste Abschnitt im Tantrasāra, verfasst vom großen Oberlehrer Śrī Kṛṣṇānanda Āgamavāgīśa.

Textvergleich: IAST · Devanagari


Weiterführendes Studium

Die Einordnung, Erläuterungen zur Textgrundlage und Grenzen unsicherer Lesarten findest du im Hauptartikel. Die vollständige Übersetzung ermöglicht das Studium im Zusammenhang; die Lehr- und Gebetsauswahl vertieft ausgewählte Themen. Begleitend bietet das folgende Yoga-Vidya-Video eine heutige Erläuterung; es ist kein Kommentar zu jeder historischen Ritualvorschrift.

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