Pranatosini Tantra Teil 4

Aus Yogawiki

Pranatosini Tantra Teil 4 führt die deutsche Übersetzung mit dem Kāmyakāṇḍa, dem vierten Buch der Prāṇatoṣiṇī, fort. Auf die tägliche Verehrungsordnung des Arthakāṇḍa folgen hier besondere Formen der Sadhana, die Vorbereitung der Mantrarezitation und Rituale für bestimmte Anliegen. Die Übersetzung umfasst die einleitende Inhaltsübersicht und alle sieben Lehrabschnitte dieses Buches.

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Durgā und die Bewusstseinskraft des Mantras stehen im Mittelpunkt mehrerer Lehrstücke.

Für Yoga und Meditation ist besonders der Gedanke bedeutsam, dass ein Mantra durch das Verstehen seiner Bedeutung und die innere Verbindung mit seiner Gottheit lebendig wird. Die zitierten Überlieferungen verbinden dies mit Guru, Kundalini, Hingabe und konkreten historischen Ritualordnungen. Ihre unterschiedlichen Vorschriften bleiben als solche erkennbar.

Sanskrit: Pranatosini Tantra Sanskrit IAST · Pranatosini Tantra Sanskrit Devanagari Teil 2

Deutsche Übersetzung des Pranatosini Tantra: Kāmyakāṇḍa

Kāmyakāṇḍa: Anrufung und Inhaltsübersicht

K.V.1 Möge die reine, liebliche Herrin der Rede, über die ich stets im Herzen meditiere, darin aufleuchten! Sie ist ewige Glückseligkeit, höchst geschickt darin, die Wünsche der Hingebungsvollen zu erfüllen, und selbst gestaltlos. Sie bringt immer neue Schöpfungen hervor und ist die Erkenntniskraft des Dichters. Ihr Wesen ist zugleich Wort und Bedeutung; ihr Glanz strahlt wie hundert Monde.

K.V.2 Möge der ehrwürdige Prāṇakṛṣṇa, dessen Geist in den Lotosfüßen des Gurus ruht, als bekannter Geber und kundiger Mann, als Vollbringer guter Werke und Begründer der Brahman-Verehrung, reich an Freuden und langem Leben sein! Auf seine Zustimmung hin ist diese überaus zarte Ranke der Prāṇatoṣiṇī emporgewachsen. Möge sie mit ihren sieben Büchern die Schar der Gelehrten erfreuen.

K.V.3 Wegen der großen Eile des Auftraggebers sind hier Fehler entstanden. Nochmals wird darum gebeten, dass die Kundigen sie berichtigen.

K.V.4 Die Inhaltsübersicht des Kāmyakāṇḍa beginnt mit der lebendigen Bewusstseinskraft der Mantras; danach folgt die Bedeutung der Mantras aller Weisheitsgöttinnen. Anschließend werden Kullukā, Brücke, große Brücke, Nirvāṇa, Mundreinigung, Verbindung mit dem Lebenshauch, Entfachung, Befreiung von ritueller Geburts- und Todesunreinheit sowie die Reihenfolge der Rezitation erläutert.

K.V.5 Es folgen die Stellen der Kullukā und der übrigen Hilfsformeln, die vorbereitende Vollendung, ihre nach Wochentagen und Monaten bestimmten Formen und geheime Vorbereitungen. Behandelt werden ferner die Vollendung während einer Finsternis, das dort geltende Verbot eines förmlichen Entschlusses und das Kapitel über die Gebetskette. Damit ist der erste Lehrabschnitt umrissen.

K.V.6 Der zweite Lehrabschnitt bestimmt den Ort der Praxis, die großen Pīṭhas, weitere heilige Sitze und deren Gottheiten. Er behandelt Zeiten und Besonderheiten der Verehrung, die Ordnung der Gottheitsverehrung, das Vorgehen bei Unterbrechungen von einem oder mehreren Tagen und die entsprechenden Sühneriten.

K.V.7 Der dritte Lehrabschnitt nennt Praktiken im Zusammenhang mit Eidechse, Maus, Katze, Schakal und weiteren, teilweise abgekürzt bezeichneten Wesen; verschiedene Verfahren zur Erfüllung erwünschter Ziele sowie Praktiken an Dreiwegekreuzungen und ähnlichen Orten. Es folgen die Anwendung zu Kārtavīrya und sein Schutzlied.

K.V.8 Der vierte Lehrabschnitt behandelt eine Anwendung mit dem Hahn, Ucchiṣṭacāṇḍālinī, Dhūmāvatī, Kṛtyā, Parimālātmikā und Jayadurgā sowie weitere Gottheiten.

K.V.9 Der fünfte Lehrabschnitt beginnt mit den am sechsten Mondtag oder anderen Tagen einsetzenden Ordnungen des Durgāfestes und ihrer zeitlichen Bestimmung. Es folgen die Träger der Verehrung sowie Verbote und Zulassungen hinsichtlich des irdenen Göttinnenbildes. Je nach Brahmanenstand und anderen sozialen Gruppen werden die beiden Bilvafrüchte beziehungsweise der Bilva-Zweig näher bestimmt; die Übersicht verwendet hierfür eine knappe Paarbezeichnung.

K.V.10 Genannt werden die Früchte der Ausrichtung dieses Bilvapaares nach Osten oder in andere Richtungen, Fehler beim Bilvapaar und beim irdenen Bild sowie ein weiterer beschädigter Ausdruck. Danach folgen Sühne, Festgestaltung, das Ruhenlassen anderer Tätigkeiten während des Festes und die eigentliche Verehrung. Je nach Land werden verschiedene Bildgestalten und anschließend die Verehrungshalle behandelt.

K.V.11 Es folgen die Handlungen am sechsten Mondtag, die Richtungswächter, die tantrische Verehrungsordnung, Opfergaben und die Einladung an den Bilvabaum. Danach werden der siebte Mondtag, die Verehrung Kārttikas und weiterer Gottheiten, die Pflanzenverehrung und ihr Loblied, der achte Mondtag, die Mitternachtsriten sowie die Handlungen am neunten und zehnten Mondtag behandelt. Damit endet die Übersicht des fünften Lehrabschnitts.

K.V.12 Der sechste Lehrabschnitt enthält Durgās Mantra, seinen Seher, die vorbereitende Vollendung, das Yantra, die Meditation, Lobpreisungen und die Größe des Namens Durgā. Es folgen das Loblied ihrer hundert Namen, eine Reihe von Liedern, die Feueropferlehre, die Mengen der Opferstoffe und ein Abschnitt über Maße.

K.V.13 Anschließend werden die monatlichen Handlungen beschrieben: der Anblick des Khañjarīṭa-Vogels und seine Bedeutung, die Kojāgara-Feier, die Pflichten im Monat Kārttika, dann in Agrahāyaṇa, Pauṣa, Māgha und Phālguna. Es folgen jährliche Aufgaben und ein Verfahren zur Wiedergewinnung verlorener Herrschaft.

K.V.14 Die sechzehn Festgänge der Göttin werden nach Monaten aufgezählt: im Vaiśākha zuerst der Mañju-Festgang, im Jyaiṣṭha das große Badefest, im Śuci-Monat der Wagenfestgang und weitere Feiern, im Śrāvaṇa das Wasserfest, im Bhādra das Schüttel- beziehungsweise Schwingfest, im Āśvina die große Verehrung, im Kārttika das Lichterfest, im Mārgaśīrṣa das Fest des neuen Getreides, im Pauṣa die Salbungsfeier, im Māgha das Raṭantī-Fest und im Phālguna das Schaukelfest.

K.V.15 Im Caitra folgen vier weitere Feiern: der Botinnenfestgang, das Rāsa-Fest, das Frühlingsfest und der beständige Festgang. Die Übersicht spricht insgesamt von sechzehn, während die ausdrücklich einzeln benannten Feiern fünfzehn ergeben; beim Wagenfestgang wurde allerdings bereits eine Mehrzahl weiterer Feiern angedeutet. Eine fehlende sechzehnte Benennung wird nicht ergänzt.

K.V.16 „Diese knappe Inhaltsübersicht habe ich zur Orientierung zusammengestellt. Weitere Gegenstände mögen die Kundigen an ihren jeweiligen Stellen erkennen. Mit seinen Knoten, Zweigen, Nebenzweigen, schönen Blättern, rettenden Kräften, Blüten und Früchten möge dieses Kāmyakāṇḍa rasch die Hoffnungen wissender Verehrender erfüllen. Kālī, Śaṅkarī, von den Herren der Götter verehrt: Mögest du beständig im Lotos meines Herzens thronen!“


Kāmyakāṇḍa: Erster Lehrabschnitt

Die lebendige Bewusstseinskraft des Mantras

K.1.1 Im fünften Abschnitt des hier als Kubjikāyantra bezeichneten Werkes spricht Pārvatī: „Erhabener, Herr aller Götter, Wohltäter der Welten! Offenbare mir die lebendige Bewusstseinskraft, die die vier Lebensziele gewährt.“ Śaṅkara antwortet: „Höre, Göttin, ich erkläre dir diese höchst wunderbare Bewusstseinskraft, das höchste und heilige Geheimnis, das du bewahren sollst.

K.1.2 Was durch die Kraft des Bewusstseins erklingt, in der Folge seiner Entfaltung die begrenzte Gestalt einzelner Laute überschreitet, rein und makellos ist, die sechs Zentren durchdringt und als ewige Klangwirklichkeit mit innerem Klang und Punkt verbunden ist, wird die lebendige Bewusstseinskraft genannt.

K.1.3 Höre auch eine andere Beschreibung, Lotosäugige: Ohne sie gelingen weder Rezitation noch Verehrung. Der vorzügliche Laut, in der Mitte des ungeschlagenen Herzklanges geknüpft, tritt durch die Suṣumṇā zum Kehlbereich hervor. Diese Bewusstseinskraft verkörpert den Yoga der Yogins. Im tausendblättrigen Lotos erscheint sie in der Folge ihrer Entfaltung als Lautgestalt, in dessen Mitte mit Klang und Punkt verbunden. So betrachte man immer wieder die Göttin und ihre lebendige Bewusstseinskraft.

K.1.4 Die Silben des Mantras sind in die Bewusstseinskraft eingeflochten; man betrachte sie auf den Blättern des tausendblättrigen Lotos. Sie ist die bewusste Gestalt des Mantras, Spenderin der Freude des Bewusstseins, Kraft des bewussten Klanges und bewusste Lautgestalt. Im Maṇipūra werde sie beständig als Leben der Mantras betrachtet.

K.1.5 Eine weitere Methode nennt zuerst den Wunschkeim, den Lakṣmī-Keim und den Kraftkeim, danach die Lautmutter-Reihe. Den damit umschlossenen Grundmantra rezitiere man hundertachtmal. Die Quelle schreibt dem eine um einhundert Billionen vervielfachte Frucht zu, ausgedrückt durch die wiederholte Zehnmillionenzahl.

K.1.6 Noch eine andere Betrachtung der Bewusstseinskraft wird gelehrt: Allein durch ihr Erkennen schaue man das Höchste. Man stelle sich den Grundmantra in der Mitte der Sonnenscheibe vor und rezitiere ihn hundertachtmal als Gestalt der grundlegenden Weisheitsgöttin. Dort betrachte man den Guru als ewigen Śiva und die Śakti als ewiges Brahman. Wer so betrachtet und rezitiert, für den gebe es in dieser Welt nichts Unerreichbares; die Befreiung liege in seiner Hand.“

K.1.7 Im ersten Abschnitt heißt es: Wer die Bedeutung des Mantras, seine lebendige Bewusstseinskraft und die Yoni-Geste nicht kenne, erreiche auch in einer Milliarde Weltperioden keine Vollendung. Das Sarasvatītantra bietet dafür die Lesart, seine Weisheitsform werde auch durch eine Milliarde Rezitationen nicht vollendet.

K.1.8 „Ich erkläre dir den großen Mantra und seine Bedeutung, höchste Herrin. Allein durch ihre Erkenntnis werde man Herr aller Vollendungen. Die Bedeutung des Mantras erschließt sich durch ein von innerer Vergegenwärtigung getragenes Verstehen; durch den Yoga der Erkenntnis allein werde man schon zu Lebzeiten befreit.

K.1.9 Kālī, Tārā, Ṣoḍaśī, Bhuvaneśvarī, Bhairavī, Chinnamastā, Dhūmāvatī, Bagalā, Mātaṅgī und Kamalā sind die großen Weisheitsgöttinnen. Von Brahmā, Viṣṇu, Maheśa und den vier Veden verehrt, schenkt die Göttin Lebensfülle und Befreiung. In Millionen Welteneiern bleibt sie verborgen. Schon durch das Empfangen dieser Weisheit wird der Praktizierende zu Lebzeiten befreit.“

Die Bedeutung der Keimsilben

K.1.10 Im sechsten Abschnitt des Varadātantra sagt Śiva: „Heute erkläre ich die Bedeutung des Mantras. Ohne sie gelingen auch Millionen Übungen nicht. Zuerst höre die Bedeutung des Prāsāda-Keims: Ha bezeichnet Śiva, Au Sadāśiva, und der abschließende leere Punkt die Beseitigung des Leidens. Mit diesem Keim verehre man Śiva.“

K.1.11 „Beim Durgā-Keim bezeichnet Da Durgā, der U-Laut den Schutz, der innere Klang die Weltmutter. Die Deutung des Punktes ist hier als ‚kurvartha‘ beschädigt überliefert. Mit diesem Keim verehre man Durgā.“ Die ausgeschriebene Keimform besitzt den langen U-Vokal.

K.1.12 „Beim Kālī-Keim bezeichnet Ka Kālī, Ra Brahman, der lange I-Laut Mahāmāyā, der innere Klang die Weltmutter und der Punkt die Beseitigung des Leidens. Mit diesem Keim verehre man Kālikā, damit Leiden zur Ruhe komme.

K.1.13 Beim Bhuvaneśvarī-Keim bezeichnet Ha Śiva, Ra die Urnatur, der lange I-Laut Mahāmāyā, der innere Klang die Gebärerin der Welt und der Punkt die Beseitigung des Leidens. Damit verehre man Bhuvanā.

K.1.14 Beim Lakṣmī-Keim bezeichnet Śa Mahālakṣmī, Ra Reichtum, der lange I-Laut Zufriedenheit und der Punkt die Beseitigung des Leidens. Die Deutung des inneren Klanges ist in der betreffenden Zeile nicht deutlich ausgedrückt. Mit diesem Keim verehre man die Göttin Lakṣmī.

K.1.15 Im Sarasvatī-Keim bezeichnet der Doppellaut Ai Sarasvatī, der Punkt die Beseitigung des Leidens. Damit verehre man die Herrin der Rede. Im Wunschkeim bezeichnet Ka den Liebesgott oder Kṛṣṇa, La Indra, der lange I-Laut Zufriedenheit und die nasalierte Endung das Gewähren von Glück und Leiden. Aus Zuneigung zu dir wird diese Bedeutung erklärt.

K.1.16 Im Schutzkeim bezeichnet Ha Śiva, U Bhairava, der innere Klang das Höchste und der Punkt die Beseitigung des Leidens. Die Quelle spricht anschließend von einer Dreizahl im Zusammenhang des Schutzkeims, ohne diese an der Stelle eindeutig auszuführen; die ausgeschriebene Form zeigt den langen U-Vokal.

K.1.17 Beim einfachen Gaṇeśa-Keim bezeichnet Ga Gaṇeśa, der Punkt die Beseitigung des Leidens. Bei seiner erweiterten Form steht Ga ebenfalls für Gaṇeśa, La für Allgegenwart, Au für Leuchtkraft und der Punkt wiederum für die Beseitigung des Leidens. Damit verehre man Gaṇeśa.

K.1.18 Im Nṛsiṃha-Keim bezeichnet der zusammengesetzte Kṣa-Laut Nṛsiṃha, Ra Brahmā beziehungsweise Brahman und Au den aufwärts gerichteten Zahn. Der Punkt bezeichnet die Beseitigung des Leidens. Damit verehre man Nṛsiṃha.

K.1.19 Bei allen anderen Formeln erschließe man die Bedeutung aus dem Anfangslaut des Namens, aus dem Namen selbst oder aus einer eigenständig überlieferten Bezeichnung. Man betrachte den aus der Bedeutung erkennbaren Sinn und berücksichtige die jeweilige grammatische Endung. So wird die Mantrabedeutung entsprechend der Verbindung ihrer Laute in Kürze erläutert.

K.1.20 Für den als Brautkeim bezeichneten Mantra nennt die Erklärung das Hinüberführen aus Schwierigkeiten, den rettenden Ta-Laut, Ra als Befreiung, den langen I-Laut als Mahāmāyā, den inneren Klang als Weltmutter und den Punkt als Beseitigung des Leidens. Die ausgeschriebene Form enthält zusätzlich den anfänglichen S-Laut; dessen gesonderte Deutung ist in der erhaltenen Erklärung nicht vollständig ausgeführt.

K.1.21 Enthält ein Mantra zwei Punkte, so beseitigt der eine Leiden und der andere gewährt Glück; entsprechend betrachte man seine Bedeutung. Eine weitere Zeile deutet den zweiten Punkt als Fülle. Es folgen kurze Deutungen der Abschlussformeln: Die Opferformel wird auf die Mutter bezogen; eine weitere Lautform bezeichnet das Höchste. Die Vaṣaṭ-Formel wird als Mutter Indras bezeichnet, eine andere mit der Geliebten Haris verbunden. Die Abwehrformel wird auf die Götter bezogen; beim Hayagrīva-Keim ist die Lautangabe beschädigt.

K.1.22 Der Ya-Keim bezeichnet den Wind, der La-Keim wird Indra zugeordnet. Bei mehrlautigen Keimen erschließe man die jeweiligen Anteile aus ihren eigenen Bezeichnungen. Wenn derselbe Keim zweimal erscheint, kann man getrennte Bedeutungen betrachten oder die Wiederholung als Ausdruck umfassender Geltung verstehen. Mit diesem Wissen rezitiere man bewusst. Wird der Grundmantra von dem langen I-Keim mit Nasalpunkt umschlossen, so verwirkliche sich nach der Quelle die lebendige Bewusstseinskraft des Mantras.“

K.1.23 Im ersten Abschnitt des Sarasvatītantra sagt Īśvara: „Höre aufmerksam die Bedeutung des Mantras. Im Wurzelzentrum betrachte man die grundlegende Weisheitsgöttin, die eigene erwählte Gottheit, rein wie Bergkristall. Man halte ihre ewige Silbenreihe im Bewusstsein. Nachdem man sie einen halben Muhūrta vergegenwärtigt hat, widme man sich der Meditation; die folgende Zeile nennt dafür nochmals einen halben Muhūrta.

K.1.24 Danach begebe sich das individuelle Leben im Geist zum Svādhiṣṭhāna. Dort meditiere man die erwählte Gottheit rot wie Bandhūka, Hibiskus und Zinnober und ihre Silbenreihe in der Mitte des Lotos. Mit heiterem Wesen gelange das individuelle Leben zusammen mit dem hier als Vogel bezeichneten Begleiter zum Maṇipūra. Wieder betrachte man die höchste Silbenreihe in der Lotosmitte, rein wie Bergkristall; die folgende Zeile nennt einen Platz über dem Kopflotos, obwohl der Zusammenhang noch Maṇipūra behandelt.

K.1.25 Mit dem Vogel gelange das individuelle Leben rasch zum Herzlotos. Auf dem Lotos betrachte man die erwählte Weisheitsgöttin und ihre Silbenreihe im Glanz eines großen Smaragds. Danach wird der Übergang zum Viśuddha genannt, zugleich aber erneut der innere Herzlotos. Anschließend betrachte man im Ājñā-Bereich die erwählte Weisheitsgöttin unmittelbar als Brahman und ihre Silbenreihe in gelbgrünem Glanz. Die räumlichen Übergänge sind in der überlieferten Folge nicht durchgehend eindeutig.

K.1.26 So meditiere man in den sechs Zentren bis zum Ājñācakra. Welche Gestalt sich durch diese Meditation offenbart, Pārvatī, eben dies erkenne als die Bedeutung des Mantras.“

Hilfsformeln: Kullukā, Brücke und große Brücke

K.1.27 Im dritten Abschnitt des Sarasvatītantra wird Tārās Kullukā als Mahānīlasarasvatī bezeichnet. Für Kālikā wird eine fünfsilbige Formel aus Kālī-Keim, Schutzkeim, Brautkeim, Māyā-Keim und Abwehrabschluss genannt. Chinnamastās Kullukā wird als achtsilbig beschrieben und mit der Anrufung Vajravairocanī sowie dem abschließenden Schutzkeim angegeben. Für Bhairavī wird der erste Keim der Wohlstand spendenden Form genannt.

K.1.28 Tripurasundarīs Kullukā hat nach dieser Überlieferung zwölf Silben: zuerst der Sprachkeim, danach Wunschkeim und Schamkeim, sodann die Anreden „Tripurā“ und „Erhabene“, abgeschlossen durch die doppelte verschlüsselte Ṭha-Bezeichnung. Als Alternative wird allein der Wunschkeim genannt. Für Śambhu gilt der Prāsāda-Keim, für Mañjughoṣa eine sechssilbige Formel, für Bhuvaneśvarī ihr einsilbiger Keim und für Viṣṇu die achtsilbige, mit Om beginnende Verneigung an Nārāyaṇa.

K.1.29 Für Mātaṅgī wird ihr erster Keim, für Dhūmāvatī der Māyā-Keim, für Bālā der Brautkeim, für Lakṣmī ihr eigener Keim, für Sarasvatī der Sprachkeim und für Annadā der Liebeskeim genannt. Bei den übrigen Gottheiten gelte der jeweilige Mantra selbst. Die Quelle droht demjenigen, der ohne Kenntnis der Kullukā rezitiert, raschen Tod, Verlust der Vollendung und Fruchtlosigkeit der Übungen an. Deshalb solle die Kullukā sorgfältig am Scheitel gehalten werden.

K.1.30 Als „Brücke“ gilt für Brahmanen und Kṣatriyas Om, für Vaiśyas der Abwehrabschluss und für Śūdras der Māyā-Keim. Wer die entsprechende Brücke nicht zuvor im Herzen rezitiert, besitze nach der hier vertretenen Standesordnung keine Berechtigung zur Mantrarezitation. Diese Unterscheidung gehört zur historischen Zugangsvorschrift der Quelle.

K.1.31 Die „große Brücke“ ist für Sundarī der Bhuvaneśvarī-Keim, für Kālikā ihr eigener Keim, für Tārā der Schutzkeim und für die übrigen Göttinnen der Brautkeim. Zuerst rezitiere man die große Brücke, danach mit ungeteiltem Geist den Mantra. Der so Übende werde an Reichtum Kubera, an Rede dem Herrn der Rede, im Kampf dem Todesgott und an Anziehungskraft dem Liebesgott gleich. Für ihn gelte jede Zeit als geeignete Rezitationszeit.

K.1.32 Die als Nirvāṇa bezeichnete Hilfsformel wird so beschrieben: zuerst Om, dann der Anfang der Lautmutter-Reihe, danach der Grundmantra, sodann der Sprachkeim, die ganze Lautmutter-Reihe und nochmals Om. Den auf diese Weise umrahmten Grundmantra rezitiere man im Maṇipūra. Wer diese Form des Nirvāṇa nicht kenne, erreiche nach der Verherrlichung der Quelle selbst in zehntausend Millionen Weltperioden keine Vollendung.

Reinigung von Mund und Zunge

K.1.33 Im fünften Abschnitt sagt Īśvara: „Ich erkläre die vorzügliche Reinigung des Mundes.“ Die anschließende Zeile ist grammatisch beschädigt; ihr Zusammenhang besagt, dass ohne diese Reinigung Rezitation und Verehrung vergeblich seien. „Wer mit unreiner Zunge rezitiert, begeht einen Fehler. Deshalb vollziehe man sorgfältig die Reinigung der Zunge.“

K.1.34 Für Mahātripurasundarī werden Lakṣmī-Keim und Om dreimal abwechselnd genannt; diese sechssilbige Formel werde zehnmal rezitiert. Für Śyāmā nennt die Quelle dreimal ihren eigenen Keim, dreimal Om und dreimal den Wunschkeim, verbunden mit verschlüsselten Angaben zu Feuer, Punkt und Mond. Sie bezeichnet die Formel als neunsilbig; die genaue Zuordnung der zusätzlichen Lautangaben ist nicht eindeutig. Für Tārā nennt sie Leben, Mitte, Scham und Bhuvaneśī in einer Folge, die ausdrücklich als dreisilbige, Nektar regnende Weisheitsform bezeichnet wird. Die Chiffren erlauben hier ohne ergänzende Annahmen keine zweifelsfreie ausgeschriebene Rekonstruktion.

K.1.35 Für Durgā wird der zwölfte Vokal mit Nasalpunkt, dreimal wiederholt, genannt. Für Bagalā folgen Sprachkeim, Bhuvaneśī-Keim und erneut Sprachkeim. Für Mātaṅgī lautet die Dreierfolge Stachelkeim, Sprachkeim und Stachelkeim. Lakṣmīs Mundreinigung ist ihr eigener Keim. Eine weitere Durgā-Form verbindet den Māyā-Keim mit einer Rahmung durch den Sprachkeim und nennt die Anrufung Durgās mit Opferabschluss sowie weitere Wiederholungen von Māyā- und Sprachkeim; die Syntax der Reihe ist verkürzt.

K.1.36 Für Dhanadā nennt die verschlüsselte Beschreibung Om, einen mit dem linken Ohr verbundenen Endlaut der Da-Reihe und wiederum Om. Entsprechend werde auch bei Dhūmāvatī verfahren. Für Gaṇeśa werden Om und ein mit dem Punkt versehener, als Ende einer Fünfergruppe bezeichneter Laut genannt. Für Viṣṇu wird eine zweisilbige Formel durch die Chiffren Vedenanfang, Raum, Feuer, ein Lautpaar und Mond beschrieben. Da die Zuordnung nicht eindeutig ist, wird daraus keine neue ausgeschriebene Formel gebildet.

K.1.37 Für die übrigen Göttinnen, beginnend mit Bālā, wird Om genannt. Für Frauen werde die Mundreinigung in dieser Quelle entsprechend derjenigen der Śūdras bestimmt. Allein durch die Reinigung werde die Zunge nektarartig; ohne sie bleibe sie mit der Unreinheit des Mundes verbunden. Durch Essen, unwahre Rede und Streit werde die Zunge verunreinigt: Wie könne sie dann den Mantra rezitieren?

K.1.38 Deshalb wird die Reinigung für Śiva-, Śakti- und Viṣṇu-Verehrende gleichermaßen vorgeschrieben. Wer sie aus Verblendung unterlasse, dessen Bemühen bleibe nach dieser Aussage vergeblich; er erreiche keine Mantravollendung und erleide nach dem Tod Höllenfolgen. Selbst eine Gottheit würde durch Rezitation ohne Mundreinigung zu Fall kommen, erst recht ein Mensch. Diese drastischen Aussagen unterstreichen die rituelle Verbindlichkeit innerhalb der zitierten Lehre.

Belebung, Entfachung und Reihenfolge der Rezitation

K.1.39 Im sechsten Abschnitt sagt Īśvara: „Wie ein Körper ohne Lebenshauch zu keiner Handlung fähig ist, so bleibt ein Mantra ohne Lebenskraft selbst durch hundert vorbereitende Vollendungen unwirksam. Wird er vom Māyā-Keim umrahmt und siebenmal rezitiert, so wird er lebendig. Diese Regel gilt überall.“

K.1.40 „Wie in einem dunklen Haus nichts sichtbar wird, so ist ein Mantra ohne Entfachung. Man umrahme ihn mit Om und rezitiere ihn siebenmal: Dies heißt seine Entfachung. Zur Befreiung von den beiden Formen der rituellen Unreinheit umrahme man ihn ebenfalls mit Om und rezitiere ihn zehnmal.“

K.1.41 Die besondere Reihenfolge der Rezitation lautet: zuerst Verneigung vor dem Guru und den übrigen verehrten Wesen, danach Vergegenwärtigung der Mantraflamme, dann der lebendigen Bewusstseinskraft und der Mantrabedeutung. Es folgen die Meditation über den Guru im Scheitellotos und über die erwählte Gottheit im Herzen, Kullukā, Brücke, große Brücke, Nirvāṇa und die Vorstellung der Yoni-Geste.

K.1.42 Danach kommen Gliedereinsetzung, Atemführung, Zungenreinigung, Verbindung mit der Lebenskraft, Entfachung und Aufhebung der rituellen Unreinheit. Der Blick wird zwischen den Brauen oder an der Nasenspitze gesammelt; die Quelle bezeichnet dies als Blickbrücke. Darauf folgt die eigentliche Rezitation. Abschließend werden Brücke, Aufhebung der Unreinheit und Atemführung genannt.

K.1.43 Der vierte Abschnitt ordnet die Hilfsformeln räumlich zu: Kullukā wird am Scheitel rezitiert, die Brücke im Herzen betrachtet, die große Brücke im Viśuddha an der Kehle und Nirvāṇa im Maṇipūra. Unten wird die große Kuṇḍalinī betrachtet, im Svādhiṣṭhāna der Wunschkeim auf Rākiṇīs Haupt. Man vergegenwärtige die Kraft vom Wurzelzentrum bis zum Viśuddha, feiner als eine Lotosfaser. Die Schlusszeile nennt einen Altarort bis zum Lebensende beziehungsweise Lebenszentrum, wiederholt vom Grundmantra umgeben; ihr genauer räumlicher Sinn bleibt unklar.

K.1.44 Weitere Einzelheiten sind nach dem Verfasser im Bījacintāmaṇi und verwandten Werken nachzuschlagen. Aus Sorge um den Umfang werden sie hier nicht wiedergegeben. Die allgemeine vorbereitende Vollendung sei bereits im Tantrasāra behandelt; hier folgen besondere Formen.

Besondere Zeiten der vorbereitenden Vollendung

K.1.45 Das Kaṅkālamālinītantra nennt eine Form, bei der man am achten, vierzehnten oder neunten Mondtag von Sonnenaufgang bis zum nächsten Sonnenaufgang unerschrocken rezitiert. Dadurch werde man Herr aller Vollendungen. Eine weitere Form erstreckt sich am achten oder vierzehnten Mondtag einer der beiden Monatshälften von Sonnenuntergang bis zum folgenden Sonnenuntergang.

K.1.46 Alternativ rezitiere man an einem einsamen Ort oder auf einer als Knochenlager bezeichneten Unterlage von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang. Auf einer solchen Unterlage wird auch die nächtliche Rezitation von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang genannt. Die Quelle schreibt diesen Varianten umfassende Vollendung zu.

K.1.47 Eine weitere Methode überträgt die sechs Jahreszeiten auf jeden Tag: Beginnend bei Sonnenaufgang werden jeweils zehn Ghaṭikās, ungefähr vier Stunden, als eine Jahreszeit betrachtet. Der Vormittag ist Frühling, der Mittag Sommer, der Nachmittag Regenzeit, die erste Nachtzeit Herbst, die mittlere Nacht Vorwinter und der letzte Nachtabschnitt Winter. Die sechs Abschnitte umfassen zusammen Tag und Nacht.

K.1.48 Von Sonnenaufgang bis zum Ende des Frühlingsabschnitts rezitiere man gesammelt; damit werde diese Form der Vorbereitung vollendet. Anschließend vollziehe der mit Śakti verbundene Praktizierende die Verehrung und die weiteren Handlungen und gebe dem Guru die Ehrengabe. Entsprechend kann man in jedem der sechs Jahreszeitenabschnitte gesondert rezitieren. Am jeweiligen Ende verehre man Śivā nach Vermögen gemäß der zuvor genannten Ordnung. So werde man nach der Quelle Herr des Reichtums.

K.1.49 Das Svatantratantra beschreibt eine Vorbereitung nach Wochentagen: Beginnend mit Sonntag rezitiere man an jedem Tag tausendmal die Ordnungszahl des Tages. Danach vollziehe man die ergänzenden Handlungen in einem Zehntel der entsprechenden Zahl und gebe dem Guru die Ehrengabe. Dies gelte als vorbereitende Vollendung und gewähre alle erwünschten Ziele.

K.1.50 Bei der Vorbereitung nach Mondtagen beginne man am ersten Tag und erhöhe die Rezitation täglich um tausend bis zum Neumond. Entsprechend wird die zunehmende Monatshälfte vom ersten Tag bis zum Vollmond beschrieben, jeweils nach der Ordnungszahl des Mondtages. Der Praktizierende werde dadurch mit allen geistigen Zuständen beziehungsweise Entfaltungen ausgestattet und erlange Fülle.

K.1.51 Für die monatliche Übung wird ein förmlicher Entschluss vorgegeben. Er nennt den jeweiligen Tag, Monat, Sonnenstand, die Monatshälfte, den Mondtag, die Familienlinie und den Namen des Praktizierenden, die Gottheit und den Mantra: „Zur Vollendung dieses Mantras werde ich im Monat Vaiśākha, Kārttika oder Māgha während des entsprechenden Sonnenstandes in Widder, Waage oder Steinbock täglich tausend Wiederholungen vollziehen, anschließend Feueropfer in einem Zehntel dieser Zahl, Wasserspenden in einem Zehntel der Feueropfer, Besprengungen in einem Zehntel der Wasserspenden und Brahmanenspeisungen in einem Zehntel der Besprengungen.“ Die Formulierung des Übergangs zwischen Sonnenzeichen und Monat ist verkürzt; gemeint ist die Übung über den jeweiligen ganzen Sonnenmonat.

K.1.52 Während dieses Monats lebe man von Haviṣya-Nahrung, halte die Regeln ein und rezitiere täglich tausendmal. Am ersten Tag des anschließenden Sonnenmonats Jyaiṣṭha, Mārgaśīrṣa beziehungsweise Phālguna vollziehe man Feueropfer und weitere Abschlussriten. Die Ehrengabenformel nennt erneut Zeit, Familienlinie, Namen, Gottheit, Mantra, Rezitationszahl und die abgestuften ergänzenden Handlungen: „Damit diese vorbereitende Vollendung in allen Gliedern vollständig sei, übergebe ich dir, meinem Guru aus der genannten Familienlinie und mit dem genannten Namen, dieses Gold als Ehrengabe, der Feuergottheit zugeordnet.“ Danach stelle man die Fehlerfreiheit beziehungsweise Vollständigkeit der Handlung fest.

K.1.53 Für die Wochenfolge lautet der Entschluss entsprechend: „Beginnend am genannten Datum werde ich zur Vollendung des bezeichneten Mantras an den Wochentagen von Sonntag an jeweils tausendmal die Ordnungszahl des Tages rezitieren.“ Am letzten Tag oder am Folgetag fasse man den Entschluss zu den abschließenden Feueropfern, Wasserspenden, Besprengungen und Brahmanenspeisungen in den bereits genannten Zehntelabstufungen. Danach folgt die Ehrengabe mit der Erklärung, sie diene der vollständigen Durchführung dieser Wochenvorbereitung.

K.1.54 Bei der Folge nach Mondtagen wird in allen Formeln „Wochentag“ durch „Mondtag“ ersetzt. Bei der Folge nach den Tagesjahreszeiten lautet der Entschluss: „Ich werde zur Vollendung des genannten Mantras von Sonnenaufgang bis zum Ende des Frühlingsabschnitts rezitieren.“ Für die anderen Abschnitte nennt man entsprechend Sommer und die übrigen Zeiten. Nach der Rezitation vollzieht man die Verehrung und übergibt die Ehrengabe zur vollständigen Ausführung der jeweiligen Vorbereitung.

K.1.55 Die Wasserspende und Besprengung werden so beschrieben: Nach rituellem Wasserschlürfen, allgemeinem Ehrenwasser, Sitzreinigung, Atemführung sowie Seher-, Hand- und Gliedereinsetzungen meditiere man über die Gottheit und verehre sie geistig. Nach erneuter Meditation rufe man sie ins Wasser. „Dies ist das aus Wasser bestehende Fußwasser für die genannte Gottheit, Verneigung“ und „Dies ist das aus Wasser bestehende Ehrenwasser“ lauten die entsprechenden Darbringungen. Die Formulierung unterscheidet sich von der früher im Arthakāṇḍa diskutierten Ersatzgabenformel und wird hier entsprechend dieser Quelle wiedergegeben.

K.1.56 Mit solchen Wassergaben verehre man die Gottheit und sättige ihr Gefolge nach der beim Dämmerungsgebet beschriebenen Ordnung. Nach dem Grundmantra sage man: „Ich sättige die genannte Gottheit, Verneigung.“ Danach betrachte man sich selbst als Gestalt der Gottheit und spreche den mit der Verneigungsformel endenden Grundmantra: „Ich besprenge die genannte Gottheit.“ Mit der Kruggeste besprenge man den Scheitel und verabschiede die Gottheit mit der Rücknahmegeste.

Geheime Vorbereitung für Durgā

K.1.57 Im Svatantratantra bittet Pārvatī: „Mahādeva, erkläre die vorzügliche Ursache der Vollendung, durch die alle Vollendung verleihenden Mantras wirksam werden, und die Zeiten, in denen ihre Vorbereitung gelingt.“ Śiva antwortet: „Höre in Kürze, Tochter des Berges. Bei der Sonne im Widder gelten zehntausend Wiederholungen als vorbereitende Vollendung; ebenso im Stier und in den Zwillingen.

K.1.58 Im Krebs rezitiere man täglich tausendmal; dies gewähre die Erfüllung aller Ziele. Im Löwen gelten zwanzigtausend Wiederholungen für die Mantras und die vier Lebensziele. In der Jungfrau rezitiere man gesammelt zwölftausendmal. Diese Vorbereitung erfülle die Wünsche; nach einem glücklichen Leben gelange man in die Stadt der Göttin.

K.1.59 In der Waage werden täglich tausend Wiederholungen genannt, im Skorpion zehntausend auf dem Lager, im Schützen zehntausend mit Hingabe. Die letztere Übung mache den Praktizierenden dem Liebesgott gleich, reich, kräftig und glücklich. Im Steinbock sind täglich vierzigtausend Wiederholungen mit beherrschtem Geist genannt; dabei richte man sich auf Dharma und seinen Sinn aus. Im Wassermann gelten zehntausend, in den Fischen zwanzigtausend Wiederholungen.

K.1.60 Die Quelle nennt hierfür nächtliche Rezitation, Rezitation beim Geschlechtsverkehr und auf dem Lager, ausdrücklich auch bei der Vereinigung mit einer anderen Frau. Zugleich schreibt sie Haviṣya-Nahrung und einen beherrschten Geist vor. Nach der Rezitation folgen die ergänzenden Handlungen in Zehntelzahlen und die Ehrengabe an den Guru. Diese Passage beschreibt einen besonderen historischen Ritualzusammenhang, keine allgemeine Anleitung für Aspiranten.

K.1.61 Anschließend werden Mondhäuser und Rezitationszahlen aufgeführt. Bei Aśvinī tausend, bei Bharaṇī zweitausend: Dadurch entgehe man Yamas Welt und werde reich wie der Herr des Reichtums. Bei Kṛttikā gelten zweitausend, bei Rohiṇī tausend oder hundert zur Erfüllung aller Wünsche. Bei Mṛgaśīrṣa werden fünftausend genannt; dadurch werde man Bṛhaspati gleich. Bei Ārdrā gelten sechstausend zur Erfüllung aller Ziele, bei Punarvasu tausend, wodurch man einen höchsten göttlichen Zustand beziehungsweise die höchste Gottheit erlange.

K.1.62 Die nächste Stelle heißt im Text „Puṇyā“, an der in der Reihenfolge Puṣya zu erwarten wäre; für sie werden siebentausend Wiederholungen genannt. Bei Āśleṣā gelten sechstausend. Zehntausend bei Maghā sollen den Praktizierenden wie Indra auf Erden wandeln lassen. Für jedes der drei mit Pūrvā bezeichneten Mondhäuser werden elftausend angegeben, um Reichtum wie Kubera zu erlangen; für jedes der drei mit Uttarā bezeichneten zwölftausend zur Erfüllung aller Ziele.

K.1.63 Bei Hasta gelten dreizehntausend Wiederholungen, um der Sonne gleich zu werden; bei Citrā zweitausend, um vielfältige Freuden und eine Indra vergleichbare Stellung zu erlangen; bei Svātī zweitausend für ungehinderten Fortschritt und alle Ziele. Bei Viśākhā werden viertausend genannt, um lieblich wie der Mond zu erscheinen. Für Anurādhā nennt die Quelle Söhne, Enkel und die Fähigkeit zum Wandeln im Luftraum, aber keine bestimmte Wiederholungszahl.

K.1.64 Bei Jyeṣṭhā werden zweitausend für Vollendung genannt, bei Mūla fünftausend für vielfältige Vollendungen, bei Śravaṇa zweitausend für die acht übernatürlichen Fähigkeiten, bei Dhaniṣṭhā zweitausend für eine Varuṇa vergleichbare Stellung. Zweitausend bei Śatabhiṣaj sollen von schweren Verfehlungen lösen. Bei Revatī werden viertausend Wiederholungen mit Lobpreisung genannt, um in die Mondwelt zu gelangen.

K.1.65 Wieder nennt die Quelle nächtliche Übung, Lager und Geschlechtsverkehr als besondere Zusammenhänge; tagsüber soll der Praktizierende rein und von Haviṣya-Nahrung lebend rezitieren. Die Ehrengabe an den Guru entspricht seinen Möglichkeiten. Weitere Vorbereitungen richten sich nach den mit Bava beginnenden Karaṇas. Für die mit Viṣkumbha beginnenden astrologischen Yogas wird die jeweilige Ordnungszahl mit tausend multipliziert. Entsprechend werden bei den Sonnenübergängen, beginnend mit dem Frühlingspunkt, die Zahlen jeweils um tausend erhöht.

K.1.66 Für Reichtum rezitiere man nach Osten, zur Vernichtung von Feinden nach Westen, zur Einflussnahme auf Menschen oder zur Befreiung nach Norden. Anschließend wird auch die Südrichtung für die Vernichtung von Feinden genannt. Damit endet im Gespräch zwischen Hara und Gaurī die geheime vorbereitende Vollendung.

Die Finsternis wird in einer der zitierten Überlieferungen als Vereinigung von Shiva und Shakti gedeutet.

Rezitation während einer Finsternis

K.1.67 Der Verfasser beschreibt eine Finsternis als das sichtbare Erscheinen Rāhus. Rāhu werde der Überlieferung nach als Caṇḍāla bezeichnet; daraus entstehe die Frage, wie sein Anblick heilig sein könne. Im sechsten Abschnitt des Mātṛkābhedatantra fragt Caṇḍikā deshalb: „Wenn Rāhu überall als Caṇḍāla bekannt ist, warum gilt die Zeit als heilig, in der er Sonne oder Mond berührt? Löse diesen Zweifel, bevor du anderes offenbarst!“

K.1.68 Śaṅkara antwortet: „Höre von der höchsten Bedeutung der Finsternis. Sie ist dreifach, auf Mond, Sonne und Feuer bezogen. In Śaktis Stirnauge wohnt das Feuer, im linken Auge der Mond, im rechten die Sonne. Wenn Śambhu sich mit ihr in Liebe verbindet, ist dies die Finsternis: Sadāśiva ist mit Śakti vereint.

K.1.69 Wenn er das linke Auge küsst, ist es Mondfinsternis; küsst er das rechte, Sonnenfinsternis; küsst er die Stirn, Feuerfinsternis. Das Feuer ist Śivas Zeugungskraft; die folgende Aussage über seine Sichtbarkeit ist in der Lesung auffällig. Rāhu wird als Śiva und die dreifache Kraft als Śakti verstanden. Die Finsternis ist ihre Vereinigung. Die Zeit ihrer Vereinigung ist ganz Brahman; deshalb bedarf es keiner zusätzlichen Prüfung von Tierkreiszeichen und ähnlichen Umständen.

K.1.70 Bei sonstigen Verbindungen von Mondtag, Mondhaus und astrologischem Yoga werden diese Größen berechnet. Bei Śivas und Śaktis Vereinigung aber ist die ganze Welt von Brahman erfüllt. Man soll dann Monat, Monatshälfte und Mondtag nicht förmlich aussprechen, sondern beim Erscheinen sogleich rezitieren. Dies ist die höchste Zeit; was darin getan wird, besitzt besondere Kraft. Aus Zuneigung wird dieses streng gehütete Geheimnis offenbart und soll vor Menschen außerhalb der entsprechenden Einweihung nicht ausgesprochen werden.“ Die Quelle verwendet dafür ihre Bezeichnung des gebundenen Menschen.

K.1.71 Der Verfasser folgert aus der unbegrenzten Frucht, dass die sonst üblichen Feueropfer in einem Zehntel der Rezitationszahl nicht nötig seien. Im ersten Brahmanenabschnitt des Gāyatrītantra heißt es: Wer bei Mond- oder Sonnenfinsternis rezitiere, werde von Brahman erfüllt. Feueropfer und weitere Ergänzungen solle er dann nicht vollziehen; sie machten nach dieser Quelle die Rezitation fruchtlos. Weil die Wirkung der Rezitation unbegrenzt sei, könne von ihr kein Zehntel bestimmt werden.

K.1.72 Der im zwölften Ullāsa der Śāktānandataraṅgiṇī angeführte sechzehnte Abschnitt des Bījārṇavatantra schildert eine entsprechende Lehre in Kāmākhyā: Beim Anblick der Finsternis solle man aus Sorge, die Zeit zu versäumen, Bad, Dämmerungsgebet, Atemführung, Elementereinigung und ausführliche Verehrung zurückstellen, den Entschluss im Geist fassen und sofort rezitieren. Auch ohne die fünf ergänzenden Glieder werde man vollendet.

K.1.73 Ob Mantra, Weisheitsformel, Schutzlied, Loblied, Meditation oder Einsetzung: Schon eine einmalige Ausführung werde hier hundert Millionen gleichgesetzt; zugleich wird die Wirkung als unzählbar bezeichnet. Deshalb seien Feueropfer, Besprengung, Wasserspende und Speisung nicht erforderlich. Eine Sonnen- oder Mondfinsternis ermögliche die Vollendung ohne die sonstige fünfgliedrige Ordnung.

K.1.74 Der Entschluss soll dennoch vorhanden sein: Was sich ordnungsgemäß im Geist als Absicht bildet, gilt als Entschluss. Untersagt wird dessen ausführliche äußere Form, nicht die innere Ausrichtung. Der geistige Entschluss gewähre die vier Lebensziele und sei hier die hauptsächliche Form. Ohne jede Absicht bleibe die Handlung vergeblich; deshalb sei der geistige Entschluss vorzüglich.

K.1.75 Tritt die Mondfinsternis in der ersten Nachtwache ein, droht die Quelle demjenigen Höllenfolgen an, der am selben Tag gegessen hat. Tritt sie dagegen um Mitternacht ein, könne er am Tag essen und trinken und Freude erfahren. Auch Essen und Trinken in der Nacht werden vor der Finsternisrezitation genannt. Die Rezitation gilt für Viṣṇu-, Sonnen-, Gaṇapati- und Śakti-Mantras als vorzüglich. So habe Śiva im Bījārṇavatantra gesprochen. Der Verfasser ordnet diese Methode den Wissenden zu und führt anschließend eine weitere für noch nicht in gleicher Weise Wissende an.

K.1.76 Das Gandharvatantra gibt eine andere Ordnung: Rein und zuvor fastend stehe man in einem zum Meer fließenden Fluss im Wasser bis zum Nabel und rezitiere gesammelt vom Beginn bis zum Ende der Sonnen- oder Mondfinsternis. Nach deren Erscheinen bade man, fasse den Entschluss und setze die Rezitation bis zu ihrem Ende fort.

K.1.77 Hier werden ausdrücklich Feueropfer in einem Zehntel der Rezitationszahl vorgeschrieben; als Ersatz für diese kann die doppelte entsprechende Zahl rezitiert werden. Die Wasserspende beträgt ein Zehntel der Feueropfer. Danach nennt die Quelle Brahmanenspeisungen in einem Zehntel der Besprengungszahl; die Bestimmung der Besprengungszahl ist in dieser zitierten Folge ausgelassen. Es folgen große Verehrung, Ehrengabe an den Guru und hingebungsvolle Bewirtung der Brahmanen.

K.1.78 Das Kālītantra nennt ebenfalls Rezitation vom Beginn des Verschlungenwerdens bis zur Befreiung von Sonne oder Mond und danach entsprechende Feueropfer und weitere Handlungen. Ein Yāmala erlaubt dagegen ein Bad in reinem Wasser und Rezitation an einem reinen Ort: Vom Beginn bis zum Ende bleibe der Geist ungeteilt. Auch so erlange man die Frucht der Rezitation.

K.1.79 Wer vor der Finsternis nicht fasten kann, solle nach Ansicht der hier zitierten Lehrer eher Haviṣya-Nahrung zu sich nehmen als unbelegt auf Früchte, Milch und Ähnliches auszuweichen. Wenn der Anlass zeitlich nicht sicher bestimmbar sei, könne die Vorbereitung auch ohne Fasten erfolgen, da dieses dann kein zwingendes Glied bilde. Der Satz ist in der Überlieferung verkürzt; die genannten Lehrer unterscheiden jedenfalls zwischen verbindlicher und ergänzender Voraussetzung.

K.1.80 Die Drohung, wer kein Ahnenritual vollziehe, versinke wie eine Kuh im Schlamm, wird auf den jeweils ausdrücklich vorgeschriebenen Fall bezogen. Auch eine ausdrücklich angewiesene Rezitation sei verbindlich, vergleichbar mit einer durch eine besondere Vorschrift erlaubten, sonst untersagten Handlung. Der Sanatkumārīya-Text sagt: Wer aus Rücksicht auf das Ahnenritual oder Ähnliches die Rezitation aufgebe, verletze die Gottheit und ziehe sieben Vorfahrengenerationen herab. Der Verfasser beschränkt dies auf eine bereits begonnene vorbereitende Vollendung, weil ausdrücklich vom „Aufgeben“ gesprochen werde.

Die Gebetskette

K.1.81 Im neunten Abschnitt des Nityātantra sagt Īśvara: „Man stütze sich auf die Gebetskette, welche die Laute der Lautmutter verkörpert. Eine Perlenkette gewähre Lebensfülle und Befreiung, Einfluss auf Herrscher und alle Vollendungen. Entsprechend wirke eine Bergkristallkette. Rudrākṣa schenke Befreiung und Fülle, Koralle Einfluss und Gelingen der Handlungen, Rubin die Frucht der Oberherrschaft, Putrañjīvaka Wissen und Glück, Lotossamen großes Gedeihen und rotes Sandelholz Einfluss.“

K.1.82 Der zweite Abschnitt des Muṇḍamālātantra nennt dagegen Bergkristall für Befreiung, Rudrākṣa für viele Söhne, Jīvaputra-Samen für Reichtum und Steine für Lebensfülle und Befreiung. Eine reine Bergkristallkette gewähre großen Wohlstand. Für Dhūmāvatīs Ritual wird eigens eine Kette aus Dhustūra vom Verbrennungsplatz genannt. Außerdem werden Ketten aus Edelsteinen, Korallen, Gold, Silber und geknotetem Kuśa-Gras erwähnt; ihnen werden vielfältige Freuden zugeschrieben.

K.1.83 Der zweite Abschnitt des Samayācāratantra beschreibt die Ketten für die Überlieferungsrichtungen, beginnend mit der östlichen. An erster Stelle steht die Lautkette, die die Laute der Lautmutter verkörpert. Perlen gewähren Freude, Befreiung, alle Vollendungen und Einfluss auf Herrscher; Koralle dient der Einflussnahme und dem Gelingen aller Aufgaben; Rubin der Oberherrschaft; Putrañjīvaka dem Glück und dem Wissen; Lotossamen Ruhm und Wohlstand.

K.1.84 Gold und Bergkristall erfüllen nach derselben Quelle alle Wünsche, rotes Sandelholz schenkt Lebensfülle und Befreiung, Rudrākṣa alle erwünschten Früchte. Jede Kette wird verehrt und mit Sandelpaste versehen; auf sie gestützt rezitiere man täglich. So erlange man die jeweils genannten Früchte. Diese Ketten werden in den fünf Überlieferungsrichtungen geachtet.

K.1.85 Im Muṇḍamālātantra fragt die Göttin: „Die Lautkette wurde genannt, aber noch nicht ausführlich erklärt. Was bedeutet dieser Name, und welche Frucht gewährt sie?“ Īśvara antwortet: „Je nach dem erwünschten Ziel gibt es viele Formen. Die Lautreihe wird vorwärts und rückwärts gebildet, vom ersten Vokal bis zum letzten La-Laut und von dort wieder zurück. Der zusammengesetzte Kṣa-Laut bildet den Meru, der niemals überschritten werden darf.“

K.1.86 „Eine Kette ohne Meru, eine, deren Meru überschritten wird, eine unreine oder offen zur Schau gestellte Kette bleibt fruchtlos. Citrinī, fein wie eine Lotosfaser und im Inneren der Brahmannāḍī verlaufend, ist der Faden, an dem die innere Lautkette geknüpft wird; sie gewährt alle erwünschten Früchte. Nach hundertacht Wiederholungen nennt die Quelle eine zusätzliche Folge vom Anfang bis zu den als neutral bezeichneten Lauten. Damit sind die kurzen und langen vokalischen R- und L-Laute gemeint. Die genaue Zählanweisung ist verkürzt. Alternativ werden entsprechend dem Ziel die acht Lautgruppen verwendet, deren Anfangslaute A, Ka, Ca, Ṭa, Ta, Pa, Ya und Śa sind.“

K.1.87 Das Nityātantra beschreibt abgestufte Wirkungen der Rezitation: Nach Verehrung und Sandelsalbung der Kette rezitiere man mit ungeteiltem Geist hunderttausendmal. Dadurch würden nach seiner Behauptung alle Frauen der sieben Kontinente beeinflussbar. Eine zweite Hunderttausendfolge wird mit den Töchtern der Schlangenherrscher der Unterwelt, eine dritte mit himmlischen Frauen verbunden. Zugleich würden Millionen schwerer Verfehlungen getilgt und Ansehen, Glück, Freude und Schönheit gewonnen. Die Aussagen über die Unterwerfung anderer gehören zu den historischen Wirkungsbehauptungen des Textes.

K.1.88 Vierhunderttausend Wiederholungen machten den Praktizierenden zum großen Yogaherrn, fünfhunderttausend führten zu Kuberas Stellung, sechshunderttausend zur Meisterschaft in allen Wissensgebieten, siebenhunderttausend zum Wandeln im Luftraum. Achthunderttausend machten ihn der Verehrung durch die Götter würdig und zum Herrn der acht Fähigkeiten, beginnend mit der Verkleinerung. Herrscher und besonders Frauen gerieten unter seinen Einfluss. Neunhunderttausend ließen ihn unmittelbar Rudras Gestalt annehmen, als Schöpfer und Auflöser.

K.1.89 Für die nördliche Überlieferung nennt das Samayācāratantra die innere Lautkette als höchste Form. Eine Kette aus „großer Muschel“, einer tantrischen Bezeichnung für menschlichen Schädelknochen, gewähre die erwünschten Ziele. Auch eine Kette aus kleinen Uḍumbara-Früchten wird genannt. Im zweiten Abschnitt des ersten Teils des Yoginītantra heißt es: Die Lautkette sei glückverheißend und entfache alle Mantras; die Kette aus großer Muschel vertrete sie äußerlich. Wer sie in der Hand halte, dem sei die Vollendung nahe. Fehle sie, gewähre eine Bergkristallkette alle Vollendungen.

K.1.90 Das Muṇḍamālātantra unterscheidet nach der Anzahl der Perlen: dreißig gewähren Herrschaft, fünfundzwanzig Befreiung, vierzehn ebenfalls Befreiung und zunehmende Lebensfülle. Fünfzehn werden Tötungs- und Vertreibungsritualen zugeordnet. Für Hemmung, Verblendung, Einflussnahme, Erweckung, besondere Körpersalbungen und die Vollendung wunderkräftiger Sandalen werden hundert genannt. Alternativ erfüllt eine Kette aus hundertacht Perlen alle Wünsche.

K.1.91 Das Yoginītantra nennt fünfundzwanzig für Befreiung, siebenundzwanzig für Gedeihen, dreißig für Reichtum, fünfzig für Mantravollendung und hundertacht für sämtliche Vollendungen. Dies sei die allgemeine Regel. Anschließend wird nach den Besonderheiten wunschgerichteter Praxis gefragt.

K.1.92 Śiva nennt eine Zahnkette für die Rezitation und zum Tragen am Hals. Für ihre Zahl verweist die Quelle auf die Anzahl der Zähne, ohne eine Zahl auszuschreiben. Ein besonderer, als Königszahn bezeichneter Zahn bildet den Meru; auch bei anderen Ketten werde ein entsprechendes hervorgehobenes Stück eingesetzt. Die tägliche Rezitation könne an der Hand gezählt werden. Wunschgerichtete Rezitation werde zunächst wegen einer Einschränkung ausgenommen; fehle jedoch eine Kette, dürfe auch sie an der Hand vollzogen werden. Gezählt werde mit den Fingern und dem Daumen. Eine Handlung ohne solches Zählen wird als fruchtlos bezeichnet.

K.1.93 Der erste Abschnitt des Utpattitantra erlaubt dem Kundigen dagegen ausdrücklich tägliche, anlassbezogene und wunschgerichtete Rezitation an der Hand. Die Handkette sei frei von allen Kettenfehlern: Sie könne weder zerreißen noch zerbrechen. Als unerschöpfliche Kette verkörpere ihr innerer Knoten die Kuṇḍalinī-Kraft in Gestalt der fünfzig Laute. Deshalb sei die Handkette besonders fruchtbar.

K.1.94 Das Yoginītantra beschreibt das Knüpfen der äußeren Kette: Nach hingebungsvoller Verehrung, rein und zuvor fastend, soll der Praktizierende an einem einsamen Ort schweigend selbst die Kette fädeln. Er habe zuvor die täglichen Pflichten erfüllt und sorge auch für die Reinheit der Perlen. Entsprechend Zeit und Ziel beschaffe er gleichartige, weder zu große noch zu kleine, neue und unbeschädigte Perlen, die nicht von Würmern oder Ähnlichem angegriffen sind.

K.1.95 Jede Perle wird einzeln mit den fünf Kuhprodukten gewaschen. Der Faden soll knotenfrei sein; die Aussage über seine Herstellung nennt eine tugendhafte Frau, ist jedoch im vorausgehenden Wortlaut beschädigt. Ein dreifacher Faden wird nochmals dreifach gelegt; alternativ dient ein Seidenfaden. Weiß, Rot und Gelb werden den genannten befriedenden, beeinflussenden und besonderen Wirkungsritualen zugeordnet; der letzte Ritualausdruck ist nicht eindeutig. Der Faden wird wie zuvor gereinigt.

K.1.96 Die Perlen werden einzeln aufgefädelt, jeweils Vorderseite an Vorderseite und Rückseite an Rückseite. Die Kette soll einem sich verjüngenden Kuhschwanz oder einer Schlange gleichen. Ein einzelnes Stück derselben Art wird als Meru vorangestellt. Zwischen den einzelnen Perlen bildet man einen Brahman-Knoten.

K.1.97 Der sechzigste Abschnitt des Utpattitantra bezeichnet jene Rezitation als vorzüglich, bei der die fünfzigteilige Lautkette vorwärts und rückwärts durchlaufen wird und so hundert Wiederholungen ergibt.

K.1.98 Damit endet in der Prāṇatoṣiṇī, im vierten Buch, dem Kāmyakāṇḍa, der erste Lehrabschnitt, die Darstellung des Knotens der Ranke.


Kāmyakāṇḍa: Zweiter Lehrabschnitt

Orte der spirituellen Praxis

K.2.1 Der zweite Abschnitt der Śāradā nennt als geeignete Orte für Mantrapraktizierende heilige Landschaften, Flussufer, Höhlen, Berggipfel, Pilgerstätten, reinigende Zusammenflüsse, abgeschiedene Gärten, den Fuß eines Bilvabaums, Berghänge, Tempel, Meeresufer und das eigene Haus. Der Kommentar präzisiert, mit Flussufern seien heilige Flüsse gemeint, weil gewöhnliche Flussufer in einer anderen Vorschrift ausgeschlossen seien. „Abgeschieden“ bedeute menschenleer.

K.2.2 Rāghavabhaṭṭa überliefert außerdem die Praxis mit westlicher Blickrichtung an einer Śiva-Stätte, die ohne Stierbild und die weiteren üblichen Begleitgestalten ist; in einem von Blüten umgebenen Hain aus Aśvattha, Bilva und Tulasi; bei Kühen, am Fuß eines Aśvattha und an heiligen Orten. Der Verfasser erläutert, dass die ausdrückliche Nennung der Kühe nicht bloß einen ehemaligen Stall meine, sondern die gegenwärtige Nähe lebender Kühe.

K.2.3 Die Vāyavīyasaṃhitā empfiehlt Rezitation vor der Sonne, dem Guru, dem Mond, einer Lampe oder Wasser sowie in der Nähe von Brahmanen und Kühen. Alternativ wohne man dort, wo der Geist heiter und ruhig wird.

K.2.4 Der dritte Abschnitt des Muṇḍamālātantra nennt Flussufer, Bilvawurzel, Verbrennungsplatz, leeres Haus, ein allein stehendes Liṅga, Berg, Tempel und Vierwegekreuzung. Für besondere Grenzrituale werden auch ein Leichnam, ein Schädel, Wasser bis zur Kehle, ein Schlachtfeld und die Yoni genannt. Außerdem gelten ein abgeschiedener Wald und jeder schöne Ort, an dem der Geist zur Ruhe kommt.

K.2.5 Der zweite Abschnitt des Bṛhannīlatantra nennt ein allein stehendes Liṅga, Verbrennungsplatz, leeres Haus, Vierwegekreuzung und ein hohes Gebäude als Orte der Verehrung der Göttin, die alle Wünsche erfüllt. Die im Śyāmārahasya überlieferte Definition erklärt: Ein Liṅga gilt als allein stehend, wenn im Umkreis von fünf Krośas kein anderes Liṅga zu sehen ist. Dort werde höchste Vollendung erlangt.

K.2.6 Das Śyāmārahasya nennt ferner einen verlassenen Ort, einen Berg, eine einsame Vierwegekreuzung, einen Tempel ohne Gottheitsbild, Bilvawurzel, Flussufer, das eigene Haus, einen einsamen Wald und die Nähe eines Aśvattha. Der erste Abschnitt des Nityātantra nennt zusätzlich ein unterirdisches Gemach, das Ufer eines länglichen Teiches, einen Śakti-Ort, ein großes Pīṭha, einen Śiva-Tempel sowie den Fuß von Dhātrī-, Aśvattha- und anderen Bäumen. Der Kommentar erläutert das unterirdische Gemach als einen Raum im Erdinnern.

K.2.7 Im zweiten Abschnitt des Samayācāratantra werden vollendete Pīṭhas, ein Lager und besonders eine bestimmte Bettstatt, Vierwegekreuzung, ein Siddhaliṅga, die Stätte des Gurus oder der Gottheit, die Wurzeln von Vaṭa, Aśvattha und Bilva, ein Bananenhain, Flussufer, Śiva-Tempel, Höhle und Berggipfel genannt. Für die nördliche Überlieferung beschreibt die Quelle besonders den Besuch eines Hauses von Prostituierten oder eines Verbrennungsplatzes mit Geschlechtsverkehr und anschließender Rezitation. Alternativ könne der Hingebungsvolle die entsprechende Übung nachts im eigenen Haus vollziehen und dadurch, frei von Sorge und Furcht, ihre Früchte erlangen. Dies sind besondere historische Ritualkontexte.

K.2.8 Der vierte Abschnitt des Puraścaraṇarasollāsatantra nennt Kuhstall, Vier- und Dreiwegekreuzung, einsamen Wald, leeres Haus, Berg, Fluss- und Teichufer, den Fuß von Aśvattha, Vaṭa, Dhātrī und Vakula sowie Bestände weißer oder roter Lotosblumen. Wenn man durch glückliche Umstände Droṇa-Blumen findet, wird auch deren Ort hervorgehoben. Die Schlusszeile verbindet die vorzügliche Rezitationszeit mit dem Glanz der rötlich aufgehenden Sonne; ihre Anbindung an die Ortsliste ist verkürzt.

K.2.9 Der zweite Abschnitt des Annadākalpa empfiehlt für die Einweihung einen Kuhstall, heiligen Boden, besonders das Haus des Gurus, Bilvawurzel, Flussufer, Berg und Śivas Nähe. Auch das eigene reine Haus, die Wohnung eines Praktizierenden, der Ort eines Durgā-Bildes und die Nähe junger Frauen werden genannt.

K.2.10 Rāghavabhaṭṭa beschreibt verschiedene Wirkungsgrade: Im Haus gilt die einfache Frucht der Rezitation, im Kuhstall die hundertfache, im Garten oder Wald die tausendfache, auf einem heiligen Berg die zehntausendfache, am Fluss die hunderttausendfache, im Tempel die zehnmillionenfache und in Śivas unmittelbarer Gegenwart eine unbegrenzte Frucht.

Vollendete heilige Sitze

K.2.11 Im siebten Abschnitt des Kubjikātantra nennt Śiva heilige Sitze, an denen schon die Praxis selbst umfassende Vollendung gewähre: Māyāvatī, Madhupurī, Kāśī, Gorakṣakāriṇī, Hiṅgulā, Jālandhara, Jvālāmukhī, das aus einer Stadt hervorgegangene Pīṭha, Rāmagiri, Godāvarī, Nepal, Karṇasūtra, Mahākarṇa, Ayodhyā, Kurukṣetra, Siṃhanāda, Maṇipūra, Hṛṣīkeśa, Prayāga und Tapovana.

K.2.12 Es folgen Badarī, Ambikā, Ardhanālaka, Triveṇī, die Mündung der Gaṅgā ins Meer, Nārikela, Virajā, Uḍḍīyāna, Kamalā, Vimalā, Māhiṣmatī, Vārāhī, Tripurā, Vāgmatī, Nīlavāhinī, Govardhana, Vindhyagiri und besonders Kāmarūpa im Kali-Zeitalter. Weitere Namen sind Ghaṇṭākarṇa, Hayagrīva, Mādhava, Kṣīragrāma und Vaidyanātha.

K.2.13 Kāmarūpa wird als großes, alle Wünsche erfüllendes Pīṭha hervorgehoben; die Rezitation bringe dort im Kali-Zeitalter rasche Frucht. Wer andernorts ein Gewand beziehungsweise einen heiligen Stoff Kāmākhyās bei sich habe und damit Rezitation und Verehrung vollziehe, erlange nach derselben Quelle ebenfalls die Fülle seiner Wünsche.

Die einundfünfzig Pīṭhas

K.2.14 Im Tantracūḍāmaṇi fragt Īśvara die Göttin: „Mutter, Höchste jenseits des Höchsten, Herrin aller Erkenntnis! Erkläre mir sämtliche Pīṭhas und ihre Śakti- und Bhairava-Gottheiten.“ Die Göttin antwortet: „Höre, mein Sohn, du Gütiger und den Hingebungsvollen Zugewandter. Ohne dieses Wissen gelingen Rezitation und weitere Praktiken nicht. Ich nenne dir die einundfünfzig Pīṭhas mit ihren Gottheiten, die entstanden, als Viṣṇus Wurfscheibe diesen meinen Leib teilte und seine großen und kleinen Glieder herabfielen.“

K.2.15 Die folgende Liste bewahrt die Nummerierung der Quelle. Wo Körperteil, Gottheit oder Ortsname im überlieferten Wortlaut fehlen oder nicht eindeutig verbunden sind, bleibt dies kenntlich.

Nr. Heiliger Ort und herabgefallener Teil Göttin und Bhairava
1 Hiṅgulā: Brahmanöffnung Die nackte, dreifache Göttin wird in einer grammatisch auffälligen Form als Koṭṭarīśa bezeichnet; Bhairava ist Bhīmalocana.
2 Karavīra: die drei Augen Mahiṣamardinī; Krodhīśa.
3 Sugandhā: Nase Sunandā; Tryambaka.
4 Kaschmir: Halsbereich Mahāmāyā, jenseits der Grundeigenschaften und Segen spendend; Trisandhyeśvara.
5 Jvālāmukhī: große Zunge Ambikā mit dem Namen Siddhidā; Unmattabhairava.
6 Jālandhara: Brust Tripuramālinī; Bhīṣaṇa.
7 Vaidyanātha: Herz Jayadurgā; Vaidyanātha.
8 Nepal: Knie Mahāmāyā; Kapālī.
9 Mānava: rechte Hand Dākṣāyaṇī; Amara, der alle Vollendungen gewährt.
10 Utkala, das Virajā-Feld: Nabel Vimalā; Jagannātha.
11 Gaṇḍakī: Wange Gaṇḍakī Caṇḍī; Cakrapāṇi.
12 Bahulā: linker Arm Bahulā; Bhīruka.
13 Ujjayinī: Ellbogen Maṅgalacaṇḍikā; Kapilāmbara, mit einer zusätzlichen glückverheißenden Bezeichnung.
14 Caṭṭala: rechter Arm Bhavānī in offenbarer Gestalt; Candraśekhara. Die Göttin erklärt, dort besonders im Kali-Zeitalter zu wohnen.
15 Tripurā: rechter Fuß Tripurasundarī; Tripureśa.
16 Trisrotā: linker Fuß Bhairava Bhrāmara; ein eigener Göttinnenname fehlt in dieser Zeile.
17 Kāmagiri: Yoni Kāmākhyā, jenseits der drei Grundeigenschaften, in Gestalt roten Steins; Umānanda als Bhairava. Auch Mādhava ist dort gegenwärtig.
18 Prayāga: Finger der Hand Lalitā; die Anrede Bhava an den Gesprächspartner ist nicht eindeutig als eigener Bhairavaname gesetzt.
19 Jayantī: linker Unterschenkel Jayantī; Kramadīśvara.
20 Rechter großer Zeh; die Stelle wird durch die Göttin Yugādyā bezeichnet. In derselben nummerierten Passage folgt Kālīpīṭha mit den Zehen des rechten Fußes. Bhūtadhātrī Mahāmāyā beziehungsweise Yugādyā und Bhairava Kṣīrakaṇṭhaka; für Kālīpīṭha wird Nakulīśa genannt. Die Quelle fasst diese Angaben unter einer Nummer zusammen.
21 Kirīṭa: Krone Bhuvaneśī in Vollendungsgestalt und anschließend Vimalā; Saṃvarta. Die beiden Göttinnenbezeichnungen werden nicht gegeneinander bereinigt.
22 Vārāṇasī, berühmt als Maṇikarṇī: Ohrring Viśālākṣī; Kālabhairava.
23 Kālyāśrama: Rücken Sarvāṇī; Nimiṣa.
24 Kurukṣetra: Knöchel Die Zeile verbindet Sthāṇu und Sāvitrī als Bezeichnungen; als Bhairava folgt ausdrücklich Aśvanātha.
25 Maṇibandha, wörtlich Handgelenk Gāyatrī; Sarvānanda.
26 Śrīśaila: Hals beziehungsweise Nacken Mahālakṣmī; Saṃvarānanda.
27 Kāñcī: Skelett Devagarbhā; Ruru.
28 Kālamādhava: Hüfte beziehungsweise Gesäßhälfte Kālī; Asitāṅga. Wiederholtes Schauen und Verneigen wird mit Mantravollendung verbunden.
29 Śoṇa: Hüfte beziehungsweise Gesäßhälfte Narmadā; Bhadrasena.
30 Rāmagiri: ein als Nālā überlieferter Körperteil Die Namensfolge „Śivāno“ ist undeutlich; Caṇḍabhairava wird genannt.
31 Vṛndāvana: Haarfülle Umā; Bhūteśa.
32 Śuci: obere Zähne Nārāyaṇī; Saṃhāra.
33 Pañcasāgara: untere Zähne Vārāhī; Mahārudra.
34 Karatoyā-Ufer: ein linker Teil, als Talpa überliefert Aparṇā, als Brahman-Gestalt beschrieben; Vāmana. Der genaue Körperteil ist unsicher.
35 Śrīparvata: rechter Knöchel Śrīsundarī; die Bhairava-Namensfolge enthält Sunanda und Ānanda und ist nicht eindeutig gegliedert.
36 Vibhāṣaka: linker Knöchel Kapālinī in furchtbarer Gestalt; Mahādeva Sarvānanda, der Glück gewährt.
37 Prabhāsa: Bauch Candrabhāgā; Vakratuṇḍa.
38 Bhairavaparvata: Oberlippe Die große Göttin in Avantī; Lambakarṇa. Orts- und Göttinnenbezeichnung sind in der Zeile eng verbunden.
39 Citraka: kein sicher bestimmbarer Körperteil genannt Bhrāmarī; Sarvasiddhīśa. Eine zusätzliche Bezeichnung „Kikubhā“ ist undeutlich.
40 Godāvarī-Ufer: Wange Viśvamātṛkā; Daṇḍapāṇi. Zusätzlich erscheint der Name Viśveśa.
41 Linke Wange: kein gesonderter Ort genannt Rākiṇī; Vatsanābha.
42 Ratrāvalī, so die Lesung: rechte Schulter Kumārī; Śiva.
43 Mithilā: linke Schulter Mahādevī; Mahodara.
44 Nalāhāṭī: Nala, ein röhrenartiger Körperteil, nicht genauer bestimmt Kālikā; Yogīśa.
45 Kālīghāṭa: Kopf Jayadurgā; Krodhīśa.
46 Vakreśvara: Geist Mahiṣamardinī; Vakranātha. Dort fließt ein Verfehlungen tilgender Fluss.
47 Yaśohara: Lotushand Yaśohareśvarī; Caṇḍa.
48 Aṭṭahāsa: Lippe Phullarā; Viśveśa.
49 Nandipura: Halskette Nandinī; Nandikeśvara.
50 Laṅkā: Fußschmuck Indrākṣī, einst von Indra verehrt; Rākṣaseśvara.
51 Virāṭa-Land: Zehen Ambikā; Amṛta.

K.2.16 Zu Kāmagiri fügt die Quelle ein: Dort weile die Göttin stets und gewähre Befreiung. Genannt werden Bhairavī, eine sprachlich schwierige Aussage zur örtlichen Feldgottheit, Pracaṇḍacaṇḍikā, Mātaṅgī, die Tripurā-Gestalt, Bagalā, Kamalā, Bhuvaneśī und die rauchige Göttin. Die Bhairavas preisen dies als neun Pīṭhas; die genaue Neunerzählung ist im vorliegenden Wortlaut nicht eindeutig.

K.2.17 Im Umfeld der Angaben zu Jayantī heißt es: „Andernorts bin ich selten, in Kāmarūpa aber in jedem Haus. Wer den Gaurī-Gipfel besteigt, wird nicht wiedergeboren.“ Nach der zwanzigsten Nummer beschreibt die Quelle Kāmarūpa als dreieckiges, hundert Yojanas weites Gebiet von der Karatoyā bis Dikkaravāsinī, das alle Vollendungen gewähre. Selbst die Götter wünschten dort zu sterben, erst recht Menschen. Diese eingeschobenen Aussagen gehören zum Lob Kāmarūpas und werden von der Ortsliste unterschieden.

K.2.18 „Damit sind dir die Gottheiten und Herren der Pīṭhas genannt, mein Sohn. Wer eine andere Gottheit verehrt, ohne den Herrn des heiligen Feldes einzubeziehen, dem nehmen die Bhairavas die Frucht von Rezitation und Verehrung. Ohne Kenntnis des Bhairava, des Pīṭha und seiner Śakti gelingen selbst Rezitationen über Millionen Weltperioden nicht. Diese Lehre werde nicht Schülern eines anderen Lehrers, Lästerern, Böswilligen, Hinterlistigen oder grausam Handelnden gegeben; dafür droht die Quelle dem Weitergebenden den Tod an. Einem friedvollen Schüler aber gebe der Mantrakundige sie zur Verwirklichung der Mantrabedeutung.“

Weitere heilige Orte und Namen der Göttin

K.2.19 Der fünfte Abschnitt des Mahānīlatantra preist Kāmarūpa als höchsten der heiligen Sitze. Śiva sagt, schon nach einmaliger Verehrung dort verlasse er die anderen Pīṭhas und wohne im Körper des Verehrenden. Das Yoni-Maṇḍala Kāmākhyās sei nochmals hundertfach größer an Frucht; dort wohne die ursprüngliche Tāriṇī mit millionenfachen Kräften. Das von Brahmā gehütete Pīṭha schenke alles Glück; Götter, Veden, Weise und die aus innerem Werden hervorgehenden Wesen hätten dort ihren Ursprung.

K.2.20 Das Pīṭha wird als zweifach beschrieben: eine geheime, nicht auszusprechende und schwer zugängliche Form sowie eine offenbare, überall auffindbare. Im Anschluss nennt die Quelle vorzügliche, von großen Menschen aufgesuchte Orte, die den Aufrichtigen Vollendung gewähren.

K.2.21 Es sind Puṣkara, Gayā, der unvergängliche Vaṭa-Baum, Varāhaparvata, Amarakaṇṭaka, Narmadā, Yamunā, Piṅgī, Gaṅgādvāra, die Gaṅgāmündung, Kuśīvarta, Bilvaka, Nīlaparvata, Kalamba, Kubjaka, Bhṛgutuṅga, Kedāra, Sarvapriya, Mahābala, Lalitā, Sugandhā, Śākambharī, Purapriya, Karṇatīrtha, Mahāgaṅgā, Taṇḍulikāśrama, Kumāra, Prabhāsa und die gesegnete Sarasvatī. Einige Bezeichnungen können zugleich Eigenschaftswörter sein; die Namensgrenzen bleiben stellenweise unsicher.

K.2.22 Weiter nennt die Quelle Agastyāśrama, Karṇāśrama, Kauśikī, Sarayū, Śoṇa, Jyotiḥsara, Kālodaka, Uttamamānasa, Pataṅgavāpī, Saptārcis, Mahāviṣṇupada, Vaidyanātha, den Kālañjara-Berg, Rāmoccheda, Gargoccheda, Haroccheda, Mahānana, Bhadreśvara, Lakṣmaṇaccheda, Kāverī, Kapilodaka, Someśvara, Śuklatīrtha und Kṛṣṇavelvāprabheda.

K.2.23 Es folgen Pāṭhalā, Mahābodhi, Nāgatīrtha, Rāmeśvara, Haris Meghavana, Ailamavanaka, Govardhana, Ajapriya, Hariścandra, Puracandra, Pṛthūdaka, Indranīla, Mahānāda, Maināka, Pañcāsara, Pañcavaṭī, Vaṭī, Parvaṭikā, Gaṅgābilvaprasaṅga, Priyanādavaṭa, Gaṅgārāmācala, Ṛṇamocana, Gautameśvara, Vasiṣṭhatīrtha, Hārīta, Brahmāvarta, Kuśāvarta und Haṃsatīrtha.

K.2.24 Den Abschluss bilden Piṇḍārakavana, Haridvāra, Badarītīrtha, Rāmatīrtha, Jayantī, Vijayanta, Vijayā, Śāradātīrtha, Bhadrakāleśvara, Aśvatīrtha, ein als Devaśivapriya lesbarer Name, der Fluss Oghavatī, Aśvaprada, Chāgaliṅga, Mātṛgaṇa, Karavīrapura, Saptagodāvara, der Liṅga genannte, alle bezaubernde Ort, Kirīṭa im Norden und ein nicht eigens benanntes vorzügliches südliches Tīrtha, Viśālatīrtha, Kālīs Wald, Vṛndāvana, Jvālāmukhī, Hiṅgulā und Gaṇeśvara. Die Ortsnamen werden in der überlieferten Form bewahrt.

K.2.25 „Erkenne diese als Ursprungsstätten der heiligen Orte. Dort sind Götter, große Weise, Vorfahren, Yogins und nach Vollendung Strebende stets gegenwärtig. Für Menschen voller Vertrauen und Hingabe gelingen die Handlungen rasch. Wer diese Namen zu heiliger Zeit liest, erlangt unvergängliches Verdienst. Beim Ahnenritual gelesen oder mit Hingabe im Feueropfer verwendet, machen sie die Ahnengabe unvergänglich und bereiten den Vorfahren höchste Freude. Wer sie an den genannten Orten liest, erlange sogleich Vollendung.“

K.2.26 Danach werden die örtlichen Namen der Göttin aufgezählt. Der Sprecher erklärt, er versinke in höchster Freude im Nektarmeer dieser Erzählung. In Puṣkara heißt sie Kamalākṣī, in Gayā Gayeśvarī, am unvergänglichen Vaṭa Akṣayā, in Amarakaṇṭaka steht die auffällige Form Amareśa. Auf dem Varāha-Berg ist sie Vārāhī, die der Erde lieb ist; an der Narmadā Narmadā, im Wasser der Yamunā Kālindī, in der Gaṅgā Śivāmṛtā, im Dehalikāśrama Aśvā, am Sarayū-Ufer Śāradā, am Śoṇa Kanakeśvarī.

K.2.27 Die folgende Zeile nennt die unoffenbare Göttin und Jyotirmayī am Zusammenfluss mit dem Meer. Am Śrīgiri steht eine beschädigte, mit Śrī beginnende Selbstbezeichnung; an Kālodaka Kālī, am großen Tīrtha Mahodarī, am Uttaramānasa Nīlā. Die Verbindung von Mātaṅginī und Mataṅga ist undeutlich; bei Viṣṇupādukā heißt sie Guptārci. Am Himmelsweg ist sie Svargadā, an der Godāvarī Gaveśvarī, an der Gomatī Vimukti, an Pipāśā Mahābalā, an Śatadru Śatarūpā und an Candrabhāgā ebenso Candrabhāgā.

K.2.28 An Airāvatī steht der kurze, auffällige Name Īr; am Siddhi-Ufer ist sie Siddhidā, am südlichen Pañcanada Dakṣiṇā, an Aujasa Vīryadā, am heiligen Zusammenfluss Saṅgamā, an Bāhudā Anantā, in Kurukṣetra Raṇekṣaṇā. Danach werden Tapasvinī und die höchst Heilige genannt; im Bhāratāśrama ist sie Bhāratī, im Naimiṣa-Wald Sukathā, in Pāṇḍu Pāṇḍarānanā, in Viśālā Viśālākṣī, auf Muṇḍapṛṣṭha Śivātmikā, in Kanakhala Śraddhā. Es folgen Śuddhabuddhi und Munīśvarī; am Mānasa-See Suveśā, Sumanā und Gaurī.

K.2.29 In Nandapura heißt sie Mahānandā, in Lalitāpura Lalitā, bei Brahmaśiras Brahmāṇī, die schwere Verfehlungen vernichtet, an Indumatī Pūrṇimā und in Kāñcī die stets besonders Geliebte. Am Zusammenfluss der Jāhnavī werden Vṛtti und Svadhā, die die Vorfahren erfreut, genannt. An Bahumitī ist sie Puṇyā, an Prapā Pāpanāśinī. Es folgen Śaṅkhasaṃhāriṇī, Ghorarūpā und Mahodarī, bei Svargoccheda Mahāvāri, im großen Wald Prabalā.

K.2.30 Bhadrā, Bhadrakālī und Bhadreśvarī werden als Śiva lieb genannt; in Bhadreśvara heißt sie Ramā, bei Viṣṇupada Viṣṇupriyā, bei Narmadāccheda Dāruṇā, an der Kāverī Kapileśvarī, an Kṛṣṇavettā Bhedinī, am Zusammenfluss Śubhavāsinī, am Śukratīrtha Śraddhā, in Prabhāsa Īśvarī, in Mahābodhi Mahābuddhi, in Paṭala Pāṭaleśvarī, am Nāgatīrtha Subalā und Nāgeśī, die von den Nāgas verehrt wird.

K.2.31 Die nächste Reihe verbindet Madanti mit Madantī, Pramadā und Madantikā; Meghavāma mit Meghasvanā sowie Blitz und Saudāminī-Gestalt. In Rāmeśvara heißt sie Mahābuddhi, in Celāpura Vīrā Satī. Es folgen Priyā am Mārgaka-Ort, Durgā, Sureśā und Surasundarī. Auf Govardhana ist sie Kātyāyanī Mahādevī, das Selbst von allem; in Hariścandra Śubheśvarī, in Puracandra Pureśvarī, in Pṛthūdaka Mahāvegā, auf Maināka Akhilavardhinī, in Indranīla Mahākāntā, Ratnaveśā und Suśobhanā.

K.2.32 In Mahānāda ist sie Māheśvarī, in Mahābala Mahātejā, an einem als Patyapāsaras überlieferten See Sāraṅgā, in Pañcakaṭī Tapasvinī, in Vaṭikā Vaṭīśā; dazu kommen Sarvavarṇā und Suraṅgiṇī. Genannt werden der Zusammenfluss der Vindhya-Gaṅgā und auf dem Vindhya Śrīvindhyavāsinī, am Nanda-Ufer Mahānandā, in Gaṅgabālācala Śivā, in Āryāvarta Mahāryā, in Ṛṇamocana Vimukti, in Aṭṭahāsa Cāmuṇḍā und in einem als Tantra gelesenen Zusammenhang Śrīgautameśvarī.

K.2.33 Als Vedamayī und Brahmavidyā wird sie gepriesen; bei Vasiṣṭha ist sie Arundhatī, in Harita Hariṇākṣī, in Brahmāvarta Brajeśvarī, ferner Gāyatrī und Sāvitrī, in Kuśāvarta Kuśapriyā. Am großen Tīrtha heißt sie Haṃseśvarī und Parahaṃseśvareśvarī, im Piṇḍāraka-Wald Dhanyā, Surasā und Sukhadāyinī, in Gaṅgādvāra Nārāyaṇī, Vaiṣṇavī und Vimuktidā, in Badarītīrtha Śrīvidyā, in Rāmatīrtha Mahādhṛti.

K.2.34 In Jayanta ist sie Jayantī, in Vijayanta Aparājitā; es folgen Vijayā und Mahāśuddhi, in Śāradā Śāradā, in Subhadra Bhadradā und Bhavyā, bei Bhadrakāleśvara Mahābhadrā und Mahākālī, am Hayatīrtha Gavīśvarī. Vedadā und Vedamātā werden mit den undeutlich verbundenen Orten Videśa und Vedamastaka genannt. In Yuvatī ist sie Mahāvidyā, an der Mahānadī Mahodayā, in Tripada Caṇḍā, bei Chāgaliṅga Balipriyā, in Mātardṛśa Jagadmātā und in Karavīrapura Satī.

K.2.35 Es folgen Mālinī, Raṅgiṇī, Rāmā, Paramā und Parameśvarī. Am Saptagodāvara-Tīrtha nennt die Quelle Devarṣi und Akhileśvarī; in Ayodhyā Bhavānī, Jayadā und Jayamaṅgalā; in Mathurā Mādhavī, Devakī und Yādaveśvarī. Im Rāsa-Vṛndāvana erscheinen Vṛndā, Gopeśvarī und Rādhā. Die Aufzählung erweitert sich um Kātyāyanī, Mahāmāyā, Bhadrakālī, Kalāvatī, Candramālā, Mahāyogā, die Herrin der großen Yoginīs, Vajreśvarī, Yaśodā und die als Vajraśrīgokuleśvarī überlieferte Bezeichnung.

K.2.36 In Kāñcī ist sie Kanakakāñcī, in Avantī Atipāvanī, in Vidyāpura Vidyā, auf Nīlaparvata Vimalā, an der Brückenverbindung Rāmeśvarī, in Puruṣottama Vimalā, in Yāgapurī Virajā, in Bhadra Bhadrakarṇikā, in Tamolipta Tamoghnī und an der Meeresmündung Svāhā. Es folgen Kulaśrī, Vaṃśavṛddhi, Mādhavī und Mādhavapriyā; in Maṅgalakoṭa Maṅgalā, in Rāḍha Maṅgalacaṇḍikā, im Śivapīṭha Jvālāmukhī, auf Mandara Bhuvaneśvarī, in Kālīghaṭṭa Guhyakālī, in Kirīṭa Maheśvarī und Kirīṭeśvarī Mahādevī, am Liṅga genannten Ort Liṅgavāhinī. Überall ist sie Zeugin für ihre Hingebungsvollen; den Hingabelosen wird ihre Gegenwart hier abgesprochen.

Śiva und Śakti an den heiligen Stätten

K.2.37 Nun werden weitere von Śiva zur Tilgung von Verfehlungen und zur Vollendung geschaffene Stätten genannt. Man solle sie hören, im Geist betrachten und geeigneten Empfängern mitteilen. Am großen Amareśa-Pīṭha steht der Name Kuśatuṅgāra; dort werden zwei Durgā-Gestalten, Caṇḍikā und Maheśvarī, genannt. In Prabhāsa sind es Somanātha und Puṣkarekṣaṇā; in Naimiṣa Śambhu-Maheśvara, dazu Prajñā, Śivānī und Liṅgadhāriṇī.

K.2.38 In Puṣkara nennt die Quelle Rājagandhi und die höchste Göttin Purahūtā. Auf Śrīparvata stehen Śriyas, Śaṅkara und Tripurāntaka sowie Māyāvī und Śaṅkarī; die Namensgrenzen sind nicht ganz eindeutig. Im großen Japyeśvara sind Śaṅkarī Triśūlinī und Śaṅkara Triśūlin gegenwärtig, die von Verfehlungen befreien. In Āmrātakeśvara wird die höchste Göttin Sūkṣmā genannt, in Gaṇakṣetra Maṅgalā und Śiva als Urgroßvater.

K.2.39 In Kurukṣetra stehen Śiva-Sthāṇu und eine weibliche Sthāṇu-Gestalt mit der höchsten Śrī; in Iṣṭalābha Svayambhū und Svāyambhuvā; in Kanakhala Ugra und die Śiva geliebte Ugrā. In Vimaleśvara erscheinen Viśvaśambhu und Viśvā-Viśvapriyā; in Aṭṭahāsa Mahānanda und Mahānandā. Es folgen Mahāntaka, Mahendra, Pārvatī und Mahāntakā ohne eindeutige räumliche Zuordnung; im Bhīmapīṭha Bhīmeśvara und Bhīmeśvarī.

K.2.40 In Vastrapāda stehen Bhava und Bhavānī-Bhuvaneśvarī, in Adrikūṭa Mahāyogin und Rudrāṇī, in Avimukta Mahādeva und Viśālākṣī, in Mahāmāyā Hara-Rudra und Mahābhāgā, in Gokarṇa Mahābala und Śivabhadrā-Caṇḍikā, in Bhadrakarṇa Mahādeva sowie Bhadrā und Karṇikā. Am Suparṇa genannten Ort stehen Sahasra und Utpalā. Für den Sthāṇu genannten Ort ist die Reihe mit Śivasthā, Śrīsvarasthā und Śrīdharā sprachlich undeutlich.

K.2.41 Im großen Kanakālaya sind Kamala als Maheśvara und die alle Ziele gewährende Kamalākṣī genannt. Es folgen Chāgalā, Kapardin und Prasabhā; in Vareṇya Ūrdhvaretas und die höchste Göttin Sandhyā. Eine beschädigte Folge verbindet Sākoṭāsya, Mahākoṭā und Muṇḍakeśvarī. Im Mātuleśvara-Pīṭha stehen Karavīrā und Śekharā. Die nicht sicher paarweise gegliederten Namen werden nicht zu vermeintlich eindeutigen Paaren umgeformt.

K.2.42 In Vyāghrapura wird Śiva als Hara und Sabhāpati, Herr der Versammlungshalle, gepriesen. Dort tanzt Śaṅkara; die Göttin betrachtet seinen Tanz als großes Meer vollkommener Freude, erfüllt vom großen Klang der Freude des Selbst. Dort schenke Mahādeva seinen Hingebungsvollen rasch Segen. Wer den Herrn aller Wesen tanzen sieht, werde befreit. Dieser Ort wird als höchster unter den heiligen Stätten bezeichnet; jede dort vollzogene Handlung werde unvergänglich.

K.2.43 Dort liegt der wunderbare Śivagaṅgā-Teich. An seinem südlichen Ufer tanzt der Herr. Wer sich dort aufhält, im Teich badet und den Herrn der Halle betrachtet, rezitiere rein und freudig 1.008-mal. Götter, Vorfahren, Siddhas, Gandharvas und Vollendungskräfte seien dort stets gegenwärtig. Geben, Feueropfer, Rezitation und Bad gewähren unvergängliches Verdienst.

K.2.44 Man verehre den jeweils genannten Bhairava mit seinem Namen, beginnend mit Om und endend mit der als Herzensabschluss bezeichneten Verneigungsformel. Dadurch erlange man das höchste erwünschte Ziel. Wer dort Brahmanen bewirtet, gewinne unvergängliche Frucht, genieße hier vielfältiges Glück und gelange danach in die Stadt Haras und Gaurīs. Der Herr, ein Schatz des Mitgefühls, habe die heiligen Landschaften zur Freude aller und zur Aufhebung von Trauer und Leiden geschaffen. Wer durch vielfältige heilige Übungen gereinigt und voller Vertrauen sei, finde dort eine Stätte der Praxis, auch außerhalb besonders günstiger Zeiten.

K.2.45 Abschließend wird um die Erklärung eines allseits schönen, aus der Lautkette bestehenden Pīṭha gebeten. Dort sollen die Übungen gelingen und Göttin und Śaṅkara, Viṣṇu von tiefer Erkenntnis und seine Geliebte sowie die übrigen göttlichen Paare gegenwärtig sein. Ihre Gnade und höchste Freude würden dort rasch erfahren. Der Sprecherwechsel in dieser Bitte ist nicht ausdrücklich bezeichnet; eine gesonderte Antwort folgt an dieser Stelle nicht.

Zeiten der Verehrung

K.2.46 Der erste Abschnitt des Samayācāratantra nennt die für die verschiedenen Gottheiten bestimmte Verehrungszeit „Samaya“; wer sie kenne, erlange Unsterblichkeit. Zunächst werden fünf Zeiten genannt: Morgen, Mittag, Abenddämmerung, erste Nachtwache und Mitternacht. Die ersten drei werden nochmals als Tagesbeginn, Tagesmitte und Übergang von Sonnenuntergang zu Nacht erläutert. Als sechste, selbst den Göttern schwer zugängliche Zeit kommt der Abschnitt nach Mitternacht bis zum Brahma-Muhūrta hinzu.

K.2.47 Die Quelle nennt Befriedung, Einflussnahme, Hemmung, Entzweiung, Verblendung, Vertreibung und Tötung als verschiedene rituelle Wirkweisen. Für Befriedung wird die erste Zeit genannt; danach folgen Mittag und Sonnenuntergang als Folge der drei Tageszeiten. Eine vollständige Zuordnung sämtlicher aufgezählter Handlungen zu den sechs Zeiten wird an dieser Stelle nicht gegeben.

K.2.48 Der fünfte Abschnitt des Matsyasūkta bestimmt Ersatzangaben für nicht näher festgelegte Umstände: Fehlt eine Zeitangabe, beginne man an einem günstigen Tag zu Tagesbeginn; fehlen Mengenverhältnisse, verwende man gleiche Teile; fehlt der Wochentag, gilt Donnerstag. Ohne Angabe des Mondtages nehme man den achten, ohne Mondhausangabe Rohiṇī und ohne astrologischen Yoga Dhruva.

K.2.49 Der zweite Abschnitt des ersten Teils des Yoginītantra bestimmt für nächtliche Rezitation die Zeit nach der ersten Nachtwache bis zum Ende der dritten. Für die Verehrung gilt die mittlere Nachtwache, nachdem anderthalb Wachen verstrichen sind und anderthalb verbleiben. Zwei Ghaṭikās am Berührungspunkt der beiden mittleren Nachtwachen heißen „große Nacht“. Was dort rezitiert, geopfert oder zur Befreiung geübt werde, trage unvergängliche und unbegrenzte Frucht.

K.2.50 Der sechste Abschnitt des Guptasādhanatantra beschreibt Nachtbeginn bei Sonnenuntergang. Nach einer Nachtwache werden zwei weitere Ghaṭikās als „große Nacht“, die folgende Zeit als „überaus große Nacht“ bezeichnet. Ein anderes Tantra bietet an der betreffenden Stelle die Lesart „eben zwei Ghaṭikās“. Nach der Bestimmung der letzten Zeit folgt das Verbot, dass jemand im gebundenen, noch nicht heroisch oder göttlich ausgerichteten Zustand dann die Göttin verehre.

K.2.51 Die folgende Staffelung nennt Verehrung bei zehn Daṇḍas als unvergänglich. Im sechsten, mit dem sonst räumlichen Maßwort Krośa bezeichneten Abschnitt werde die Gabe nektargleich, im siebten milchgleich; nach Mitternacht wird die Milchgleichheit erneut genannt. Im achten werde sie gewöhnlicher Materie gleich, danach Gift. Die Zeiteinheiten sind in dieser überlieferten Folge nicht einheitlich. Der Text bezieht dies ausdrücklich auf die gebundene Übungsstufe.

K.2.52 Für die göttliche und heroische Auffassung heißt es dagegen: Man verehre in Erkenntnis der Wirklichkeit. Wenn die fünf rituellen Wirklichkeitsmittel vorhanden sind, soll die Unterscheidung günstiger und ungünstiger Zeit unterbleiben. Nach Mitternacht wird die Kula-Verehrung genannt. Sämtliche Handlungen richten sich nach dem jeweiligen Tantra.

K.2.53 Das im Āgamaprakāśa angeführte Bṛhanmuṇḍamālātantra sagt: Im Herbst oder im Caitra, beim Zusammentreffen von Sonne und Mond, gewähre die um Mitternacht verehrte dunkle Göttin Lebensfülle, Himmel und Befreiung. Der Kommentar erklärt das Zusammentreffen als Neumond und die dunkle Göttin als Śyāmā-Kālikā. Der Āgamasāra nennt entsprechend Neumond bei der Sonne in Waage, Steinbock oder Widder für Kālikās Verehrung zur Erlangung der vier Lebensziele.

K.2.54 Das Nandikeśvaratantra bestimmt die Mitternacht des Neumonds im Kārttika am Lichterfest für Kālikās Verehrung. Jährlich solle ihr großes Fest begangen werden, besonders zu dieser Zeit. Wenn der Neumond bei der Sonne in der Waage auf einen Dienstag fällt, verehre man die machtvolle Trägerin der Welt mit Gesang und glückverheißenden Darbietungen. Das Muṇḍamālātantra nennt ebenfalls die Mitternacht des fünfzehnten Mondtages bei der Sonne in Waage für die wilde, schädelbekränzte Kālikā.

K.2.55 Der sechste Abschnitt des Muṇḍamālātantra bietet unmittelbar nebeneinander unterschiedliche Aussagen: Verehrung bei Tag, Nacht und Dämmerung führe zur Vollendung; dann heißt es, die Weltmutter weder bei Tag noch bei Nacht noch in der Dämmerung zu verehren, sondern zu einer als „halā“ beschädigt bezeichneten Zeit; schließlich, sie weder bei Tag noch bei Nacht, sondern immer zu verehren. Der Verfasser erklärt diese drei Aussprüche aus unterschiedlichen göttlichen und heroischen Übungszusammenhängen.

K.2.56 Dazu wird der erste Abschnitt des Niruttaratantra angeführt: Der heroisch Praktizierende verehre nicht bei Tag, der gebunden Praktizierende nicht bei Nacht; die Umkehrung dieser Ordnung werde einem schädigenden Ritual gleichgesetzt. Der Verfasser behandelt den Einwand, dass das Guptasādhanatantra doch nächtliche Verehrung für die gebundene Stufe innerhalb eines sechzehn Daṇḍas umfassenden Abschnitts genannt habe.

K.2.57 Seine Antwort lautet: Zusammen mit den im Āgamaprakāśa angeführten Aussagen des Nandikeśvara- und Muṇḍamālātantra betreffe jene Erlaubnis besondere Anlässe wie das Lichterfest und die Verehrung Śyāmās. Das Verbot im Niruttaratantra gelte dagegen der täglichen Verehrung. Das Tagesverbot für die heroische Stufe beziehe sich auf Verehrung ohne die fünf Wirklichkeitsmittel; sonst wäre die zuvor erklärte Freiheit von Zeitunterscheidungen sinnlos. Das Verbot sehr später Nachtzeit markiere deren geringere Eignung. Die Angabe der anderthalb Nachtwachen betreffe im eigentlichen Sinn die Kula-Verehrung.

Unterbrechung der Verehrung und beschädigte Bilder

K.2.58 Im vierzehnten Ullāsa des Mahānirvāṇatantra fragt die Göttin: „Wenn die Verehrung einer Gottheit unerwartet unterbrochen wird, was sollen die Hingebungsvollen tun? Welche Fehler machen ein Bild ungeeignet zur Verehrung, wann muss es aufgegeben werden, und welche Abhilfe gibt es?“

K.2.59 Sadāśiva antwortet: „Nach einem Tag Unterbrechung vollziehe man die Verehrung doppelt. Für zwei Tage nennt die überlieferte Zeile nochmals das Doppelte, für drei Tage dessen Verdoppelung. Dauert die Unterbrechung länger, bis zu sechs Monaten, bade man die Gottheit mit acht Krügen und verehre sie danach. Nach mehr als sechs Monaten werde das Bild entsprechend der früheren Weiheordnung erneut gereinigt und geweiht und dann verehrt.“ Die Zahl für zwei Tage wird nicht aus einer vermuteten Steigerungsfolge berichtigt.

K.2.60 „Ein zerbrochenes, gesprungenes, verstümmeltes, von einem Menschen mit der als Kuṣṭha bezeichneten Hautkrankheit berührtes oder auf unreinen Boden gefallenes Bild solle nicht unmittelbar verehrt werden. Ein Bild mit fehlenden Gliedern, Sprüngen oder Brüchen gebe man ins Wasser zurück. Bei Verunreinigung durch Berührung und ähnliche Ursachen werde es erneut gereinigt und dann verehrt. In einem großen Pīṭha und an einem anfangslosen Liṅga, das als frei von solchen Fehlern gilt, verehre man stets die eigene Gottheit.“ Die Berührungsregel entspricht dem historischen rituellen Reinheitsverständnis der Quelle.

Sühne und Wiederherstellung der rituellen Ordnung

K.2.61 Der im Śyāmārahasya zitierte Liṅgāgama sagt: Ein Schüler, der den Guru verlässt, bedarf der Sühne; durch hunderttausend Wiederholungen der ehrwürdigen Pādukā-Formel werde er davon gereinigt. Mit einem Schüler, der seinen Mantra aufgibt, solle man keine Gemeinschaft pflegen. Hunderttausend Mantrawiederholungen, Feueropfer und Wasserspende stellten seine Reinheit wieder her.

K.2.62 Das Śyāmārahasya bezieht dies auf das Verlassen eines göttlichen oder heroischen Gurus und verlangt von einem Kula-Schüler dagegen, einen Guru der gebundenen Stufe zu verlassen. Der Verfasser widerspricht dieser Deutung: Für Kaulas sei nach dem Kulārṇava keine solche Sühne vorgeschrieben. Dieses nennt fünf zu meidende Handlungen: Sühneriten, den Sturz von einem Felsengipfel als religiösen Tod, förmliche Entsagung, das Übernehmen von Gelübden und Pilgerreisen.

K.2.63 Deshalb bezieht der Verfasser die Sühnevorschrift auf Schüler der gebundenen Stufe. Das Verlassen eines entsprechenden Gurus sei, wo es die Schrift gebiete, kein Sühnefall. Rudrayāmala und Kulārṇava vergleichen den nach Erkenntnis verlangenden Schüler mit einer honigsuchenden Biene: Wie diese von Blüte zu Blüte fliegt, so könne er von Guru zu Guru gehen. Eine Lesart sagt stattdessen „von Mantra zu Mantra“.

K.2.64 Nach dieser Auffassung kann ein feindlich wirkender, erst noch zu vollendender, lebloser oder zweifelhafter Mantra aufgegeben und ein anderer empfangen werden; ebenso eine begrenzte Weisheitsform zugunsten einer großen Weisheitsform. Die angeführte Quelle nennt mit Teilen behaftete, leblose, zweifelhafte und schlafende Mantras unwirksam und tadelt einen Guru, der sie unverantwortlich übermittelt, als Brahmanentöter. Erkennt der Schüler dies, soll er diesen Mantra, die entsprechende Gottheitsform und den Guru aufgeben.

K.2.65 Ein noch so belesener Guru könne verlassen werden, wenn er den wesentlichen Sinn nicht kenne; ein wenig belesener sei dagegen zu verehren, wenn er Kula und Akula verstehe. Zugleich untersagt die Quelle, mit dem Guru auf demselben Platz zu schlafen oder zu sitzen, und droht dafür einen Höllenaufenthalt über die Zeit von vierzehn Indras an. Wer die Aussage des Gurus verwirft, die eigene durchsetzt und ihn besiegen will, falle nach ihrer Mahnung ins Höllenmeer.

K.2.66 Kaulas, die wiederholt Nahrung von Menschen außerhalb ihrer Ritualordnung annehmen, erregten nach dieser Quelle den Zorn der Göttin; ihre Gemeinschaft solle gemieden werden. Ebenso wird ein Kaula getadelt, der sich mit solchen Personen verbindet und eine ihnen zugehörige Frau gewaltsam sexuell in Anspruch nimmt. Einem solchen Mann solle in der Versammlung kein Ansehen gewährt werden. Die ausdrücklich genannte Gewalt wird nicht als zulässige Praxis dargestellt.

K.2.67 Ein heroischer Śiva-Verehrer, der aus einem ungeeigneten gemeinsamen Gefäß trinkt, wird mit dem Trinken von Hundekot verglichen und als sühnepflichtig bezeichnet; der vorausgesetzte Gemeinschaftskontext ist im Zitat verkürzt. Zur Reinigung werden tausend Gāyatrī-Wiederholungen und ein Feueropfer mit Speise und Butter genannt, ferner dreihunderttausend Wiederholungen der Lopā-Formel oder hunderttausend der Ajapā-Formel. Nach gründlicher Reinigung des Geistes gebe man dem Guru Gold.

K.2.68 Wer einen Ritualkreis bildet und ohne Wasserspende verehrt, verliere nach der Quelle Lebensdauer, Wissen, Ruhm und Kraft. Wer ohne die erforderliche Weihe die Stellung eines Lehrers ausübt, erleide eine Milliarde Geburten und die Raurava-Hölle. Wer die Śakti ihrer Mutterwürde entkleidet und sie bloß als sexuelles Objekt behandelt, erleide ebenfalls lange Höllenfolgen. Als Wiederherstellung werden dreihunderttausend Grundmantrawiederholungen, hunderttausend Ajapā-Wiederholungen und fünfhunderttausend Wiederholungen des Schutzkeims genannt.

K.2.69 Die Mantramutter, die Tochter, die Schwester und die Kula-Frau werden als Personen genannt, mit denen der Kaula nicht verkehren, die er vielmehr verehren soll. Wer nach Aufnahme des ehrwürdigen Gefäßes den Ritualkreis auflöst, dessen Trinken werde als das eines ungebunden an die Kula-Ordnung Trinkenden bewertet und erfordere Sühne.

K.2.70 Für Geschlechtsverkehr mit der Mantramutter führt der Verfasser ausdrücklich eine „bis zum Tod reichende Sühne“ an. Ein anderes Tantra verlangt nach gewaltsamem oder aus eigenem Willen vollzogenem Verkehr eine Million Mantrawiederholungen und anschließend den Tod in einem Feuer aus Getreidespelzen. Dies ist eine historische Strafvorstellung der Quelle, keine zulässige oder empfohlene Form der Wiedergutmachung.

K.2.71 Für Verkehr mit Mantratochter, eigener Tochter, Schwester oder Kula-Frau nennt dieselbe Überlieferung hunderttausend Wiederholungen des Grundmantras als Sühne. Die Passage dokumentiert die damalige Ritualnorm; sie rechtfertigt weder sexuellen Missbrauch noch ersetzt ein Ritual die Verantwortung für eine solche Tat.

K.2.72 Ein anderes Tantra nennt hundertacht Wiederholungen, wenn man an einem Festtag die Göttin, den Guru und das Feuer nicht nach Vermögen verehrt oder die Opfergabe unterlassen hat. Blätter, Blumen, Früchte, Wurzeln, Getränke, Arzneien und sonstige zur Nahrung bestimmte Stoffe sollen vor dem Essen dargebracht werden; ein Ausdruck in der Aufzählung ist undeutlich. Wer ohne vorherige Darbringung isst, bedarf nach dieser Vorschrift der Sühne und wird durch achthundert Wiederholungen des Göttinnenmantras gereinigt.

K.2.73 Für das Töten knochenloser Lebewesen nennt die Quelle zehn Wiederholungen, für Vögel eine als „dreimal elf“ lesbare Zahl. Für Schlangen, Katzen, Mangusten, Hunde, Kamele, Esel, Pferde, Elefanten und andere Tiere werden achthundert genannt. Für die Tötung von Kṣatriyas oder Vaiśyas sowie eines rechtschaffenen Śūdra gelten jeweils achttausend. Für ein Tier oder einen als gebunden bezeichneten Menschen, eine Frau oder ein Kind stehen fünfhundert; das erste Wort ist mehrdeutig. Für die Tötung eines göttlich oder heroisch Eingeweihten werden dreizehntausend genannt. Diese ungleichen Bewertungen spiegeln die historische soziale und rituelle Rangordnung der Quelle wider.

K.2.74 Die zuletzt genannte Sühne wird auch auf Verkehr mit der Frau eines heroisch Eingeweihten, zweckloses Trinken sowie Verkehr mit der Schwiegertochter des Gurus oder einer Mantratochter bezogen. Der Verfasser beschränkt dies auf unwissentlich begangene Verfehlungen; für wissentliches Handeln nennt er hunderttausend Wiederholungen. Das Brahmayāmala bestätigt diese Zahl für die genannten Fälle einschließlich der Tötung eines heroisch Eingeweihten.

K.2.75 Die Süh­nerezitation für schwere Verfehlungen wird hier mit der „Ranke“, der weiblichen Ritualpartnerin, verbunden. Das Kālītantra nennt dafür Rezitation während der sexuellen Vereinigung. Der zweite Abschnitt des zweiten Teils des Rudrayāmala nennt dagegen für Menschen der gebundenen Stufe bei Bruch eines Gelübdes oder Unterlassung täglicher Pflichten und Verehrung tausend Mantrawiederholungen zur Beruhigung des Ritualfehlers.

Eid und reinigendes Bad

K.2.76 Der fünfte Brahmanenabschnitt des Gāyatrītantra behandelt das Ablegen oder Veranlassen eines feierlichen Eides beziehungsweise Gottesurteils vor einem Śālagrāma oder unter Berührung heiliger Gegenstände. Genannt werden Śālagrāma, Gaṅgāwasser, Kupfer, Kuhdung, Tulasi, Gold, Staub von Kühen, Veden und andere heilige Dinge; auch Namen von Pilgerstätten und Pīṭhas werden angeführt. Dem Handelnden und dem Veranlassenden droht die Quelle Höllenfolgen an. Ob in allen Fällen ein falscher Eid vorausgesetzt wird, ist im Zitat nicht ausdrücklich gesagt.

K.2.77 Als Reinigung nennt die Quelle die für Brahmanentötung vorgesehene Sühne; ohne sie erfolge auch in Millionen Weltperioden keine Reinigung. Danach preist sie ein Gaṅgābad an einem Nandā genannten Mondtag oder entsprechenden heiligen Termin als tilgend für alle Verfehlungen. Auch schwere und geringere Verfehlungen im Zusammenhang eines Eides unter Berührung des Gaṅgāwassers würden durch ein Gaṅgābad getilgt. Eine besondere, als „mauṣala“ bezeichnete Badeform wird genannt, aber hier nicht erklärt.

K.2.78 Der umfassende Entschluss für ein solches Bad lautet dem Sinn nach: „Am heutigen, näher bezeichneten Tag werde ich an Nandā in der Gaṅgā baden, um die Verfehlungen zu tilgen, die aus dem Ablegen oder Veranlassen eines feierlichen Eides vor Śālagrāma, unter Berührung von Śālagrāma, Gaṅgāwasser, Kupfer, Kuhdung, Kuhstaub, Tulasi, Gold, Silber, heiligen Orten, großen Pīṭhas, Veden und anderen Schriften oder unter Aussprechen göttlicher Namen sowie aus wissentlich begangenen schweren Taten wie Brahmanentötung entstanden sind.“ Die üblichen Zeit- und Personenangaben werden am Anfang eingesetzt.

K.2.79 Für den engeren Fall lautet der Entschluss: „Ich werde in der Gaṅgā baden, um die Verfehlung zu tilgen, die aus dem Ablegen oder Veranlassen eines feierlichen Eides unter Berührung ihres Wassers entstanden ist.“ Für schwere Taten allgemein lautet er: „Ich werde in der Gaṅgā baden, um wissentlich oder unwissentlich begangene Verfehlungen wie Brahmanentötung zu tilgen.“ Damit sind die verschiedenen Entschlussformeln abgeschlossen.

K.2.80 Damit endet in der Prāṇatoṣiṇī, im vierten Buch, dem Kāmyakāṇḍa, der zweite Lehrabschnitt: die Darstellung der Zweige.


Kāmyakāṇḍa: Dritter Lehrabschnitt

Besondere Praktiken und das Verstehen von Tierlauten

K.3.1 Im ersten Abschnitt der Kṛkalāsadīpikā fragt Śrīnīlāvāṇī: „Auch die Eidechse trägt die Gestalt eines Lebewesens des Unvergänglichen. Śaṅkara, erkläre ein Mittel, die Rede der Tiere zu verstehen!“ Īśvara antwortet, er werde zunächst das Verstehen der Tierlaute und danach die besondere Praxis erläutern. Die folgenden Verfahren gehören zu den überlieferten magischen Wirkungsbehauptungen der Quelle; sie sind keine nachgewiesenen Methoden zur Verständigung mit Tieren.

K.3.2 Die erste Form nennt den dritten Mondtag im Kārttika oder Phālguna, die tiefe Nacht und einen einsamen, furchtlosen Gang zum Scheiterhaufen. Auf reinem Sitz wird Carcikā betrachtet: jung, zweiarmig, mit trockenem Hals, schrecklichem Laut, furchtbarem Blick, palmenartig langen Unterschenkeln und gelöstem Haar. Ein Wort vor der Blickbeschreibung ist beschädigt. Die Formel verbindet Om, den Māyā-Keim, die Anrede Carci-Carcikā, die Eidechse und eine verdoppelte Bitte um Erweckung beziehungsweise Verständnis, abgeschlossen durch die Opferformel. Tausend Wiederholungen sollen das Verstehen des Eidechsenrufes ermöglichen, Kummer beseitigen und Nachrichten sowie Einfluss auf Herrscher und Frauen vermitteln. Dies ist die erste nummerierte Variante.

K.3.3 Die zweite Variante nennt einen Kuhstall um Mitternacht, die Verehrung Ugracaṇḍās mit Weihrauch und Licht, Om und Māyā-Keim sowie tausend Wiederholungen des eigenen Mantras. Die dritte beschreibt ein Stirnzeichen mit dem Nektar der „Blüte einer Frau“ und die Rezitation der genannten Formel. Die sexuelle Ritualchiffre wird in der Quelle nicht weiter erklärt. Beide Varianten behaupten dieselbe Vollendung. Damit endet der Abschnitt über die Eidechse.

K.3.4 Zum Verstehen der Hausgecko-Laute nennt dieselbe Quelle nächtliche Praxis am Flussufer, die Verehrung Ugrakeśīs und tausend Wiederholungen einer mit Om und dem Herzensabschluss verbundenen Anrufung ihres Namens im Dativ, mit dem verschlüsselten doppelten Ṭha-Abschluss. Alternativ wird Bagalā mit gelöstem Haar am Scheiterhaufen verehrt; die Formel verbindet Om, Verneigung, ihren Namen, den Māyā-Keim und den Opferabschluss. Nach 1.008 Wiederholungen wird ein Hausgecko herbeigebracht und verehrt, danach erneut rezitiert. Die behauptete Folge ist das Verstehen seiner Laute und die Kenntnis vergangener und zukünftiger Nachrichten.

K.3.5 Eine weitere Variante nennt nächtliche Verehrung Kṛṣṇapiṅgalās mit Fleisch und weiteren Gaben. Die Formel umfasst dreimal Māyā-Keim, den Lakṣmī-Keim und den Namen im Dativ; zehntausend Wiederholungen sollen sie vollenden. Eine anschließende Zeitangabe verlangt Rezitation vom Morgen über den Tag und verspricht am Abend das Verstehen des als Jyaiṣṭhikā bezeichneten Tieres. Die wechselnden Tierbezeichnungen werden beibehalten.

K.3.6 Für das Verstehen von Mäusen nennt die Quelle zunächst Fasten am Vortag, Reinheit am Morgen, schöne Kleidung und den Gang zum Flussufer. Dort wird die mit Om beginnende und mit Verneigung endende Anrufung Muṣīs im Dativ bis zur Vollendung rezitiert. Durch die Gnade der Tochter des Bergkönigs entstehe das Verständnis. Als zweite Variante werden zweimal Lakṣmī-Keim, Muṣī im Dativ und der doppelte Ṭha-Abschluss genannt; die anschließende Formulierung ist undeutlich. Elfhundert Wiederholungen am Ende der Nacht sollen dieselbe Wirkung haben.

K.3.7 Eine dritte Mäuseformel reiht Sprachkeim, Lakṣmī-Keim, die Bitte „du verleihst Wissen“, Schamkeim, Om, erneut Schamkeim und Om, die Bezeichnung des Mäuselautes, die Anrede Vicarcikā und den Opferabschluss aneinander. Sie wird auf dem Lager mit der eigenen oder einer anderen Partnerin rezitiert. Danach könne der Praktizierende aus Mäuselauten geheime Vorgänge am Königshof und künftige Not oder Fülle, Gefangenschaft sowie günstige und ungünstige Entwicklungen eines Landes verkünden.

K.3.8 Für Katzenlaute nennt die Quelle Pauṣa oder Śrāvaṇa, Haviṣya-Nahrung und beherrschte Sinne. Mit Weihrauch, Licht, Speise, rotem Sandelholz und Blumen werde die höchst furchtbare, weitblickende Göttin auf einer Katze verehrt. Sie trägt einen als Kaṅkiṭī bezeichneten, nicht sicher bestimmbaren Gegenstand. Die Formel verbindet Om, Māyā-Keim, Kaṅkaṭā im Dativ und Opferabschluss. Dreißigtausend Wiederholungen werden genannt, die nächtliche Praxis am Verbrennungsplatz über sieben Tage. Dadurch entstehe das Verstehen der Katzenlaute und die Kenntnis von Vergangenheit und Zukunft.

K.3.9 Die Schakalpraxis setzt in der Quelle die Tötung eines Schakals am Neumond mit einem einzigen Schlag voraus. Der Leichnam wird auf Darbha-Gras gelegt und als Ritualsitz benutzt. Betrachtet wird eine vierarmige, nackte Göttin mit weitem Mund, erhobenen Brüsten und dem Glanz geschmolzenen Goldes. Sie trägt Lotos, Muschelhorn, Keule und Schwert, hat gelöstes Haar und nimmt alle Furcht. Die Passage beschreibt einen historischen Tieropferbrauch.

K.3.10 Nach Verehrung mit Duftstoffen, Blumen, wohlschmeckenden und fleischhaltigen Speisen nennt die Quelle hunderttausend Wiederholungen um Mitternacht. Die von Om umrahmte Formel verbindet Kālī-, Māyā- und nochmals Kālī-Keim mit dem Opferabschluss. Der Text behauptet, der Schakal werde lebendig, nehme eine göttliche Erscheinung an und biete einen Wunsch an. Der Praktizierende bitte ihn, ihm für tausend Jahre ergeben zu sein und ihn stets zu beschützen.

K.3.11 Danach werde das Wesen mit rotem Blattgemüse, Reis und Mehlgerichten bewirtet und bleibe für die Lebensdauer des Praktizierenden bei ihm. Eine beschädigte Zeile schreibt seinem Blick eine vernichtende Wirkung in einer Hunderttausendzahl zu; das betroffene Objekt ist nicht sicher lesbar. Weiter behauptet die Quelle, es bringe alles Gewünschte, täglich hundert oder tausend Geldeinheiten, gewünschte Nahrung und eine schöne Frau selbst aus hunderttausend Krośas Entfernung. Es kenne Ereignisse sechs Monate im Voraus und aus hundert vergangenen Jahren sowie sämtliche Schakalnachrichten. Tägliche Rezitation und fleischhaltige Gaben werden genannt; beim Hören von Schakalrufen werde eine Verneigung vollzogen.

K.3.12 Zum Verstehen von Hunden nennt die Quelle die Nimbawurzel, nächtliche Verehrung mit Weihrauch, Licht, Speisen und besonderen Gaben sowie achtzigtausend Wiederholungen. Die kurze Formel verbindet einen zweimal gesprochenen, mit Sph beginnenden Keim, die Anrede Kālīs und den Opferabschluss. Die erste Aussage über den Empfänger der Verehrung ist beschädigt. Als Wirkung wird das zutreffende Verstehen sämtlicher Hundelaute behauptet.

K.3.13 Für das als Meka bezeichnete Tier nennt die Quelle ein Bad, reine Kleidung und das Flussufer. Die Lautchiffre verbindet Prajāpati, Feuer und Nasalpunkt; sie spricht von einer Dreizahl, schreibt den Bhēṃ-Laut jedoch nur zweimal aus. Sieben Tage lang werden täglich tausend Wiederholungen angegeben. Als Wirkung werden Erkenntnis der Wirklichkeitsbedeutungen und zutreffende Aussagen über Vergangenheit und Zukunft genannt. Eine sichere Tierbestimmung ergibt sich aus dieser Stelle nicht.

K.3.14 Die Godhā-Praxis nennt eine getötete Echse oder den Fuß eines Bilvabaums als Ausgangspunkt. Die Göttin Godhikā trägt ein Schwert, hat einen Fangzahn und zugleich ein friedliches Gesicht, tiefe rote Augen und rotes Haar. Hunderttausend Wiederholungen sollen ihre Vollendung bewirken. Sie verleihe gewünschte Gestalt, Nahrung und großen Reichtum und beantworte Fragen über Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft. Die abschließende Wendung über Rakti und Śakti beziehungsweise deren Verbindung ist unklar.

K.3.15 Zum Verstehen von Kühen nennt die Quelle in Kuhurin gekochte Gerstennahrung und einen Zeitraum von drei Tagen, reine Kleidung sowie hunderttausend Wiederholungen des verdoppelten Erdkeims. Verehrt wird eine schöne, dunkelblaue, zweiarmige Göttin, reich geschmückt und mit vielfältigen glückverheißenden Zeichen versehen. Ihre Schau soll das Gedeihen der Kühe, das Verstehen ihrer Nachrichten und beständiges Glück im Haus bewirken. Die genannte Nahrung gehört zur historischen Ritualvorschrift und ist keine Ernährungsempfehlung.

K.3.16 Zum Verstehen von Wildtieren wird Kamalā an einer Bilvawurzel mit Duftstoffen und weiteren Gaben verehrt. Sie trägt blaue Kleidung, ist zweiarmig und hält zwei Lotosblüten. Auf reinem Sitz werden achtzigtausend Wiederholungen einer Formel aus zweimal Kamalā-, zweimal Māyā-Keim und Opferabschluss genannt. Die Vollendung soll das Verstehen der Wildtierlaute, Reichtum, Freiheit von Feinden und umfassendes Gedeihen bewirken; auch Einfluss auf eine selbst Rambhā gleiche Frau wird behauptet.

K.3.17 Für Schaflaute nennt die Quelle die frische Haut eines als Mahāgaṇḍāraka bezeichneten Tieres als Sitz. Die Göttin heißt zunächst Koṅkālā, danach Koṅkaṇā; sie glänzt golden, trägt rote Gewänder, vielfältigen Schmuck und besitzt zwei Arme. Die Formel verbindet zweimal Erdkeim, zweimal Wunschkeim und Opferabschluss. Achtzigtausend Wiederholungen sollen durch ihre Gnade Schaflaute verständlich machen.

K.3.18 Für Ziegenlaute wird ausschließlich mit Ziegenmilch bereiteter Milchreis als Nahrung genannt, dazu siebzigtausend unermüdliche Wiederholungen der Koṅkaṇā-Formel. Der folgende Abschnitt ist mit Wildkatzen überschrieben, nennt zunächst jedoch Hasen: Nach sechs Nächten mit jeweils sechstausend Wiederholungen und Haviṣya-Nahrung würden ihre Laute verstanden.

K.3.19 Durch zehntausend Wiederholungen in der Dämmerung und Berührung einer mit der Monatsblutung verbundenen „Ranke“, also einer weiblichen Ritualpartnerin, werde nach derselben Methode das Verstehen von Affen erreicht. Rezitation über den Tag führe zum Verstehen von Wildkatzen. Die Quelle verbindet diese drei Tiergruppen innerhalb derselben Folge.

K.3.20 Für Bärenlaute nennt die Formel Om, Māyā-Keim, zweimal Lakṣmī-Keim, den Namen Viśālā im Dativ und den Abwehrabschluss; auch ein Opferabschluss wird erwähnt. Viśālā wird mit furchtbarem Gesicht, gelöstem Haar, nackt, mit jugendlichen Brüsten, Lotosaugen und lächelndem Mund betrachtet. Sie trägt Schwert, Schädelstab und Lotos; eine weitere Waffenbezeichnung erscheint am Ende der Aufzählung. Die Rezitation verleihe nach dem Text auch Befreiung.

K.3.21 Nachts, von Haviṣya-Nahrung lebend und mit beherrschten Sinnen, werden Verehrung mit rotem Sandelholz und Blüten sowie Feueropfer mit Nimbaholz in einem Zehntel der Rezitationszahl genannt. Die behaupteten Früchte sind das Verstehen von Bären, Sieg in Streit, Bedrängnis und Kampf sowie das Erscheinen eines Bären auf bloße Vergegenwärtigung. Diesem werden die Vernichtung einer Million Feinde und große Kraft zugeschrieben. Ein Stirnzeichen mit der Brunstflüssigkeit eines Elefanten wird mit ähnlichen Behauptungen verbunden.

K.3.22 Hunderttausend Wiederholungen nach derselben Ordnung am Verbrennungsplatz sollen Tigerlaute verständlich machen; die folgende Zeile nennt die bloße Vergegenwärtigung des Raubtieres im Rahmen der Ritualordnung. Für Elefanten wird dieselbe Methode mit einem Feueropfer in einem Zehntel der Rezitationszahl genannt. Die scheinbare Zahl „acht Zehntausende“ deutet der Verfasser ausdrücklich als „zehntausend zusammen mit acht“, also 10.008. Er begründet dies grammatisch mit der Bedeutung des Mitseins.

K.3.23 Danach könne der Praktizierende die Bedeutung der Elefantenlaute in einer Versammlung mitteilen; der Kommentar erklärt ausdrücklich diesen Sinn. Durch die Gunst der Elefanten werde er siegreich und allwissend. Was er einem Elefanten ins Ohr sage, vollziehe dieser nach der Behauptung der Quelle, etwa das Brechen von Bäumen.

K.3.24 Für Löwenlaute nennt die Quelle hunderttausend nächtliche Wiederholungen am „Haus der Blühenden“ und erläutert diese Chiffre als den Genitalbereich einer menstruierenden Frau. Dazu gehören Opfergaben und zehntausend Feueropfer mit roten Lotosblüten. Das anschließende Lob lautet: „Om, Verneigung dem Gott der Götter, dem Fünfgesichtigen, dem großen Selbst! Durch deine Gnade, Mahādeva, werde meine Vollendung geschehen.“ Danach verstehe man Löwenlaute; der Löwe erscheine auf Vergegenwärtigung, führe die befohlenen Aufgaben aus und gewähre Sieg in Streit oder Kampf. Dies schließt die hier beschriebene Folge besonderer Tierlautpraktiken ab.

K.3.25 Der Sprecher schließt an: „Damit ist dir eine in den drei Welten schwer zugängliche Lehre erklärt. Im Haus des Praktizierenden bleibe das Glück bis zu Kindern und Enkeln. Wird dieser Mantra auf einem Berggipfel unter Haviṣya-Ernährung rezitiert, gewähre er überall Vollendung.“

K.3.26 Zum Verstehen von Schweinen nennt die Quelle schlammigen Boden, eine mit Om beginnende Formel aus verdoppelten grunzähnlichen Lauten und Opferabschluss sowie siebzigtausend Wiederholungen. Die abschließende Anweisung, etwas mit der Schnauze oder Nase zu füllen, ist sprachlich nicht eindeutig. Als Folge wird Vollendung behauptet.

K.3.27 Die Kaṅkālī-Praxis nennt ein Bad am Tag und die Verehrung Kaulikīs am Flussufer mit verschiedenen schönen Blumen, Alkohol, Fleisch, Blut, Tanz und Gesang. Nach dem Trinken des Kula-Saftes und dem Eintritt in den Kula-Zusammenhang werden zwanzigtausend Wiederholungen einer Formel aus Kālī-, Māyā-Keim, den Anreden Bālikā und Kaṅkālī und Opferabschluss genannt. Kaṅkālī erscheine, gewähre einen Wunsch und ein Reittier oder werde selbst zur Trägerin. Ihr werden die Vernichtung tausender Feinde, augenblickliches Umreisen der Erde und große Kraft zugeschrieben.

K.3.28 Als allgemeine Tierlautformel nennt die Quelle Om, Māyā-Keim, Lakṣmī-Keim, den jeweiligen Tiernamen und Opferabschluss. Nach Kālikās Verehrung und tausend Wiederholungen mit dem Tiernamen werde dessen Laut verstanden.

Vogellaute und weitere besondere Verfahren

K.3.29 Im zweiten Abschnitt wird für Krähen ein am Scheitel getragenes Schwanzgefieder genannt. Die Formel verbindet Kālī-Keim, Krähenbezeichnung und Kālī. Sechstausend Wiederholungen um Mitternacht auf einem Scheiterhaufen, ausdrücklich ohne Feueropfer und ausführliche Verehrung, sollen die Praxis vollenden. Aus Krähenrufen könne der Praktizierende danach alles zutreffend deuten; die Quelle verspricht Allwissenheit und langes Leben. Die Stelle trägt die Originalnummer 1.

K.3.30 Für den Khañjana-Vogel nennt die Quelle Om, die Anrufung der Dunkelheitsvernichterin und den Māyā-Keim sowie die Verehrung Timiranāśinīs. Danach würden solche Vögel stets sichtbar. Mit ihrem Flügelgefieder am Scheitel werde der Praktizierende sogar für göttliche Wesen unsichtbar, verstehe die Vogelstimme und werde allen lieb.

K.3.31 Wird dieselbe Formel sechstausendmal am Verbrennungsplatz rezitiert und Ambuvāsinī verehrt, sollen die Stimmen der Wasservögel verständlich werden. Der Kommentar bestimmt die Formel ausdrücklich als die der Khañjana-Praxis. Hunderte Vögel erschienen auf bloße Vergegenwärtigung und folgten den Weisungen. Die Quelle setzt hier die Originalnummer 2.

K.3.32 Für Pfauen nennt die Quelle eine Vaṭa-Wurzel um Mitternacht und die Verehrung der höchsten Śivā-Caṇḍī: lächelnd, mit vollen Brüsten, gelöstem Haar, nackt, reich geschmückt und mit einer Mondsichel versehen. Sie ist furchtbar schön, rezitiert einen verschlüsselt bezeichneten Laut, drückt mit ihrer mächtigen Hüftfülle die ganze Erde nieder und zermalmt ringsum die Scharen der Feinde.

K.3.33 Es folgen Duftstoffe, Blumen, Alkohol, Fleisch und reiche Gaben. Die Formel verbindet Kālī-Keim und Kālī mit der Bezeichnung der Pfauenstimme. Nach achtzigtausend Wiederholungen werden acht entsprechende Tausendfolgen von Feueropfern mit gelb bestrichenem Nimbaholz und Bilvablättern genannt. Die Göttin erscheine von Pfauen umgeben, gewähre einen Wunsch und gehe wieder. Als Früchte werden das Verstehen von Pfauen, Allwissenheit, das Unschädlichmachen von Gift und Sieg über Feinde behauptet.

K.3.34 Die folgende Variante erwähnt eine aus dem eigenen Körper stammende Opfergabe und eine Ehrengabe; ihre Verknüpfung mit einer bloßen Lautäußerung ist undeutlich. Durch weitere Verehrung Kālikās mit Alkohol und Fleisch werde Kula-Vollendung erreicht. Die anschließende Aussage über die Laute der „Kulas“ ist in diesem Tierlautkontext nicht sicher zu bestimmen. Die Passage endet mit Originalnummer 3.

K.3.35 Unter der Überschrift einer besonderen Vidyādhara-Vogelart nennt die Quelle Māyā-Keim, Om und zweimal den Gauṃ-Laut. Zehntausend Wiederholungen um Mitternacht sollen das Verstehen der Gandharva-Laute, Kraft und Söhne verleihen. Die Abweichung zwischen Überschrift und Wirkungsangabe bleibt bestehen. Dies ist Originalnummer 4.

K.3.36 Für Kaṅka-Laute wird eine Formel aus Wunschkeim und zweimal „Keli“ mit siebentausend Wiederholungen genannt; die Schlusszeile spricht stattdessen von Kaṅkāla-Lauten und Allwissenheit. Dies ist Originalnummer 5. Eine weitere Formel aus „Kolakāla“ und Opferabschluss wird zehntausendmal an einer Bilvawurzel nach Kālikās Verehrung rezitiert; dadurch würden Reiherlaute verstanden und Allwissenheit erlangt. Dies ist Originalnummer 6.

K.3.37 Für Caṭaka-Laute nennt die Quelle einen mit Sph beginnenden Keim und zweimal „Cāṭu“, siebzigtausend Wiederholungen und Kālikās Verehrung; dies ist Originalnummer 7. Für Papageien werden Māyā-Keim, zweimal die Papageienbezeichnung, zweimal die Bitte um Erweckung und der Opferabschluss verbunden. Zehntausend Wiederholungen sollen das Verstehen und großen Wohlstand bewirken. Ersetzt man die Tierbezeichnung durch Śārikā und rezitiert um Mitternacht unter Nahrungsverzicht achttausendmal, verstehe man deren Laute und werde allwissend. Diese beiden Varianten stehen unter Originalnummer 8.

K.3.38 Für Sārasa-Kraniche nennt die Quelle Erdkeim und zweimal Bhaiṃ sowie siebzigtausend unermüdliche Wiederholungen mitten zwischen Lotosblumen, bei Haviṣya-Nahrung und beherrschten Sinnen. Als Frucht gelten das Verstehen der Kranichrufe und Allwissenheit. Dies ist Originalnummer 9.

K.3.39 Für Tauben werden zunächst der mit Sph beginnende Keim, zweimal der Schutzlaut und der Opferabschluss genannt. Zehntausend Wiederholungen an einer Śālmalī-Wurzel mit Verehrung Siddhikālīs sollen ihre Rufe verständlich machen; dies ist Originalnummer 10. Eine andere Formel aus „Kaurabera“ und Schutzkeim wird nach derselben Göttinnenverehrung fünfzigtausendmal wiederholt und soll dieselbe Wirkung haben; dies ist Originalnummer 11. Ein Stirnzeichen aus Taubenkot wird anschließend mit zutreffender Kenntnis von Vergangenheit, Zukunft und Gegenwart verbunden; dies ist Originalnummer 12.

K.3.40 Zum Verstehen von Hühnern nennt die Quelle zweimal Kaṃ und den Schutzkeim, achtzigtausend Wiederholungen sowie Kālikās Verehrung mit Alkohol und Fleisch im „Haus der Ranke“, einem weiblich-sexuellen Ritualbild. Die behauptete Vollendung macht den Praktizierenden zum Indra auf Erden und zum Kenner der Hühnerlaute. Solange deren Kot als Zeichen am Scheitel verbleibe, besitze er dichterische Kraft und siege über Gegner in der Debatte. Dies ist Originalnummer 13.

K.3.41 Unter der Überschrift Śarālu nennt die Formel zweimal Haṃ, zweimal den mit Sph beginnenden Keim und zweimal Haṃsa. Nach hunderttausend Wiederholungen und Guhyakālīs Verehrung mit Alkohol und Fleisch werde der Haṃsa-Laut verstanden. Ein Stirnzeichen aus dem Kot des Vogels wird mit großer Allwissenheit verbunden. Dies ist Originalnummer 14; die abweichenden Vogelnamen werden nicht vereinheitlicht.

K.3.42 Für Kṣemaṅkarī werden Māyā-Keim, Erdkeim, ihr Name und Opferabschluss genannt. An einer Vaṭa-Wurzel oder am Flussufer rezitiert man der Quelle zufolge hunderttausendmal und verehrt Kālikā mit Alkohol, Fleisch, roten Blumen, roten Girlanden und Schmuck. Um Mitternacht entstehe das Verstehen der Kṣemaṅkarī-Laute. Die folgende Zeile verbindet die Wunscherfüllung mit sexueller Hinwendung zu einer anderen Frau. Dies ist Originalnummer 15.

K.3.43 Für Ṭiṭṭibha werden die Dativform seines Namens, der eigene Keim, Opferabschluss und Kālīs Verehrung genannt, ohne eigene Wiederholungszahl; dies ist Originalnummer 16. Für Koka gelten die verdoppelte Tierbezeichnung, Opferabschluss, siebzigtausend Wiederholungen und Kālikās Verehrung; dies ist Originalnummer 17.

K.3.44 Für Cakora nennt die Quelle Kālī-Keim, den Vogelnamen im Dativ, achtzigtausend Wiederholungen und Kālikās Verehrung an einer Vaṭa-Wurzel. Eine zweite Variante fügt Om, Mahākālī, Abwehr- und Opferabschluss hinzu und nennt sowohl achtzigtausend als auch hunderttausend Wiederholungen, dazu Alkohol, Fleisch und rote Blumen. Das Schwanzgefieder wird am Scheitel getragen. Beide Varianten versprechen das Verstehen der Vogelstimme; die erste außerdem Allwissenheit. Beide tragen in der Vorlage die Nummer 18, die deshalb nicht stillschweigend korrigiert wird.

K.3.45 Die folgende Überschrift lautet in der Vorlage „Koṭa-Laut“, während der Text ausdrücklich Insekten behandelt. Nach Bad und in weißer Kleidung wird eine Vaṭa-Wurzel aufgesucht und ein Tigerfell als Sitz genannt. Mit Fleisch, Weihrauch, Licht, Speisen und besonderen Gaben, von „Ranken“ umgeben, wird auch ein Insekt dargebracht. Betrachtet wird eine furchtbare Göttin mit hohen Brüsten, Cakora-Augen, lächelndem Mund, gelöstem Haar und nackter Gestalt; sie trinkt einen Blutstrom und trägt Schwert und abgeschlagenen Kopf.

K.3.46 Ihre Formel verbindet Kālī-Keim und Kīṭakālī mit der Aussage, die dunkle Göttin möge dort wohnen. Nach konzentrierter Rezitation und tausend Feueropfern mit Lotosblättern erscheine sie, gewähre einen Wunsch und gehe am Morgen. Danach könnten Ameisen und andere Insekten verstanden werden; sie berichteten dem Praktizierenden über Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft im Himmel, auf Erden und in der Unterwelt. Kīṭakālīs Gnade gewähre bleibendes Glück, Reichtum, Söhne, Himmel und Befreiung. Diese Passage trägt Originalnummer 20; eine gesonderte Nummer 19 fehlt in der Zählfolge.

Weitere Formen der besonderen Praxis

K.3.47 Der vierte Abschnitt des Muṇḍamālātantra nennt zehntausend nächtliche Wiederholungen am vierzehnten Mondtag oder am Neumond. Der so Übende werde in allen Handlungen vollendet, ein Herr des Yoga, ein Kenner innerer Zustände und besonnen in allem Tun. Dies ist die erste Nummer einer neuen Folge.

K.3.48 Als zweite Form wird morgens die Aśvattha-Wurzel aufgesucht; mit größter Hingabe werden fleisch- und bluthaltige Gaben sowie Bilvafrüchte, -blätter oder -blüten dargebracht. Beginnend am vierzehnten Mondtag werden hunderttausend Wiederholungen genannt. Tag und Nacht wird die Göttin an einer Bilvawurzel mit dem fünften Ritualmittel verehrt. Die Frucht sei vollendete Rede, gleich der des Herrn der Rede. Die Quelle nennt innerhalb derselben Variante zunächst Aśvattha, dann Bilva.

K.3.49 Bei der dritten Form sitzt eine Frau links. Mit Weihrauch, Wohlgerüchen, Betelkauen und weiteren Gaben wird Bhavas Gemahlin verehrt: Bhavānī, Tāriṇī, die schöne Brahman-Weisheit. Dies gewähre unmittelbar reine Vollendung. Das Gebet lautet: „Mutter der Welt, Grund des Sieges, Herrin der Welt, Verneigung dir! Furchtbare mit schrecklichem Gesicht, Geliebte des Mondbekränzten! Führe mich hinüber, Hocherhabene, und schenke höchste Vollendung. Du wunscherfüllende Ranke, Herrin des Verlangens, die du die Kräfte kennst, Kāmarūpā, Vijayā, Befreierin, auf dem Leichnam Fahrende!“

K.3.50 Die vierte Form nennt einen Leichnam aus dem gesellschaftlich ausgegrenzten Caṇḍāla-Stand. Stirn, Gesicht, Kopf, Nase, Ohren, Herz, Nabel, Genitalbereich, After, Arme, Rücken und Bauch werden mit Lauten rituell belegt. Genannt sind wiederholter Māyā-Keim, Brautkeim und Schamkeim, hundertacht Wiederholungen und die rituelle Bindung des Leichnams. Es folgen der eigene Mantrakeim, eine unklare Verbindung mit blauer Flüssigkeit und Blick, die drei Grundeigenschaften und der Hara-Keim. Als Wirkung behauptet die Quelle Herrschaft über Vollendungen und die Hemmung von Wind, Wasser und Feuer. Die beschädigten Angaben werden nicht zu einer ausführbaren Ritualanweisung ergänzt.

K.3.51 Die fünfte Form nennt ein leeres Haus, nördliche Blickrichtung und eine Kette aus großer Muschel, Bergkristall, Silber, Gold oder Koralle. Nach hundert Wiederholungen der Kullukā am Scheitel wird der Mantra rezitiert. Der Praktizierende werde dadurch Maheśa, Śakti-Verehrer und Śiva-Hingebungsvoller, Bhairava und Sadāśiva.

K.3.52 Eine weitere Beschreibung nennt Aśvattha- oder Bilvawurzel oder das Gemach der eigenen Frau. Die Göttin beziehungsweise Geliebte wird als höchste Gottheit betrachtet: ursprüngliche, lichtvolle Weisheit, Furchtlosigkeit und Segen gewährend. Mit Lobpreisungen verneige man sich vor Caṇḍī, die alle Fehler abschneidet. Für Verbrennungsplatz und Leichensitz wird das vorzügliche Schutzlied genannt; dann seien die Bhairavas keine Gegner.

K.3.53 Acht Bhairavas werden aufgezählt: Unmatta, Krodhana, Vaṭuka, Saṃhāra, Bhīṣaṇa, Kālabhairava und Mahākālabhairava; in der vorliegenden Wortfolge sind nur sieben eindeutig gesonderte Namen erkennbar. Beim Anblick der Leichenpraxis am Verbrennungsplatz tanzen und brüllen sie mit roten Augen. Eine folgende Selbstrede schwankt zwischen „heute mir gleich“ und „heute wahnsinnig“; ihr Sprecher ist nicht eindeutig. In Löwen-, Tiger-, Eber- und anderen Gestalten brüllen die Bhairavas ringsum, sagen aber schützend: „Fürchte dich nicht!“ Wer dem Praktizierenden entgegentritt und wiederholt diese Furchtlosigkeit zuspricht, sei der Guru, der die Wirklichkeit kennt. Dies ist Originalnummer 6.

K.3.54 Der fünfte Abschnitt nennt zehntausend nächtliche Wiederholungen am achten oder neunten Tag der dunklen Monatshälfte, verbunden mit Mantrameditation, als Mittel der Vollendung; dies ist Originalnummer 7. Anschließend wird die Reise zu einem großen Pīṭha, dessen Schau und die hingebungsvolle Verehrung mit roten Blumen und roten Duftsalben beschrieben.

K.3.55 Dazu nennt die historische Quelle Büffel-, Schaf- und Ziegenopfer und Blutgaben. Eine weitere Zeile verbindet aus dem Körper stammendes Blut mit Brahmanen; die genaue grammatische Zuordnung ist verkürzt. Als Frucht gelten Herrschaft über Vollendungen und eine Stellung im Gefolge der göttlichen Scharen. Durch Lobpreis, feste Erkenntnis und Verehrung werde die große Weisheitsgöttin erfreut, durch Rezitation komme Vollendung. Dies ist Originalnummer 8.

K.3.56 Der sechste Abschnitt nennt den Kula-Tag, Samstag, den vierzehnten Mondtag, Neumond und Dienstag als besondere Anlässe. Auf Kuśa-Sitz, auf Mantravollendung ausgerichtet, werden zehntausend und tausend Wiederholungen mit Hingabe sowie anschließend innere Verehrung genannt. Dies mache zum Herrn aller Vollendungen; die erste Zahlenverbindung ist verkürzt, die Wiederholung nennt beide Zahlen ausdrücklich. Dies ist Originalnummer 9. An Aśvattha-, Vaṭa- oder Bilvawurzeln vollzogene Verehrung mit höchster innerer Ausrichtung soll Mantravollendung bringen; dies ist Originalnummer 10.

K.3.57 Wer mit gereinigten inneren Bahnen die Göttin in der Suṣumṇā betrachtet, wo sie auf den Staubfäden des Lotos wohnt, erlange höchste Mantravollendung.

K.3.58 Am Verbrennungsplatz, an einer Aśvattha-Wurzel, auf einem Leichnam oder in einem leeren Haus rezitiere man die Mantras Kālikās oder Tārās. Durch Rezitation, Askese, Loblieder, schöne innere Verehrung, äußere Gaben und Schutzlieder werde die große Weisheitsgöttin erfreut. Dies ist Originalnummer 11.

K.3.59 Die nächste Passage verbindet die linke Seite, Alkohol und eine reich geschmückte weibliche Gestalt; die Satzverbindung ist beschädigt. Im Kula-Kreis rezitierend werde der Praktizierende Śiva gleich. Nachts, mit gelöstem Haar und nackter Gestalt, werden tausend oder zehntausend Wiederholungen im „Haus des Liebesgottes“ genannt. Eine weiße oder rote „Blüte“ wird mit dem fünften Ritualmittel verbunden Mahākālī dargebracht. Danach wiederholt die Quelle die Vorschrift, bei Tag, Nacht und Dämmerung zu verehren, um Vollendung zu erlangen.

K.3.60 Auf einem Leichnam wird ein Bilva-Gegenstand genannt; mit der Gebetskette in der rechten Hand rezitiere man Pārvatīs Mantra zur Erfüllung aller Aufgaben. Nach hingebungsvoller Verneigung werde der Wunschjuwel-Mantra rezitiert: Was könne durch die Gnade des Wunschjuwels nicht gelingen? Wer die höchste Śivā als Wunschjuwel und wunscherfüllende Ranke ergreife und den großen Mantra rezitiere, werde zum Herrn der Götter.

Praxis auf dem Lager und an Kreuzwegen

K.3.61 Im fünften Abschnitt des ersten Teils des Yoginītantra bittet die Göttin den allkundigen, mitfühlenden Herrn um eine alle Hoffnungen erfüllende Praxis für sämtliche Mantras und um die Anwendung eines bereits vollendeten Mantras. Īśvara beschreibt eine Lagerpraxis nach anderthalb verstrichenen Nachtwachen. Nach rituellem Wasserschlürfen wird das Lager mit dem Grundmantra besprengt und unbekleidet eingenommen.

K.3.62 Links werden Guru, dessen Guru, der höhere beziehungsweise höhere und niedere Guru sowie der höchste Guru und Gaṇeśa verehrt. Rechts folgen der Dhruva genannte Laut und die Verneigung vor der Bewohnerin des Verbrennungsplatzes, dann der Māyā-Keim und die Verneigung vor dem Sitz. Auf beziehungsweise unter dem Lager werden Om, der Dhruva-Laut und der Abwehrabschluss geschrieben; die genaue Stellung des Wortes „Lager“ innerhalb der Formel ist verkürzt. Danach folgt erneut die rituelle Wasserreinigung nach der Ordnung des Svatantra.

K.3.63 Mit der Formel an Maṇidharī, Vajriṇī und Mahāpratisarā, beginnend mit Om und mit der Bitte „Beschütze, beschütze mich“, Schutz-, Abwehr- und Opferabschluss, wird der Haarknoten gebunden. Es folgen Hand-, Glieder- und Lautmuttereinsetzung, Reinigung der Elemente und die geistige Verehrung der höchsten Śivā. Unter dem Lager wird Vaṭuka mit der mit Om beginnenden Verneigung an die Vaṭukas und geistigen Fußwasser- und weiteren Gaben verehrt.

K.3.64 Mit dem Feuerkeim und einem ringsum geführten Wasserstrom wird ein Feuerwall vorgestellt. Nach dem Entschluss folgen Rezitation und deren Darbringung. Ein erneuter Entschluss leitet Feueropfer, Wasserspende, Besprengung und Brahmanenspeisung ein; fehlt die Möglichkeit dazu, wird die doppelte entsprechende Zahl rezitiert. Nach goldener Ehrengabe und Feststellung der Vollständigkeit wird Vaṭuka mit der Bitte „Verzeihe“ verabschiedet. Diese Lagerpraxis soll rasche Mantravollendung und Vereinigung mit dem göttlichen Paar gewähren. Eine besondere Form werde später im Nirguṇakāṇḍa erläutert.

K.3.65 Für Drei- und Vierwegekreuzungen beschreibt dieselbe Quelle die zuvor erläuterte Göttinnenverehrung. Mit der Maṇidharī-Formel wird ein Knoten ins Gewandende gebunden. Furchtlos spricht der Praktizierende, mit Om beginnend: „Alle Götter, Göttinnen und Bhairavas, die am Verbrennungsplatz wohnen, mögen mir Gnade erweisen und Vollendung schenken.“ Danach verneigt er sich voller Hingabe.

K.3.66 Nach Osten oder Norden gewandt folgen Wasserschlürfen, Segensworte und Reinigung des Ortes. Der Totengeist-Keim wird auf den Boden geschrieben und die vorgeschriebene Sitzunterlage darübergelegt. Im Herzen wird die erwählte Gottheit betrachtet und nach Vermögen geistig verehrt. In den acht Richtungen werden Gaben dargebracht, besonders an die mit Kālī beginnenden Göttinnen.

K.3.67 Die Liste nennt Kālī, Kapālinī, Kullā, Kurukullā, Virodhinī, Vipracittā, Nīlā und Balākā; eine abschließende Wortverbindung mit Ghana ist nicht eindeutig. Mit Om und dem Namen im Dativ werden sie verehrt; dieselbe Zeile erwähnt allerdings Verehrung ohne Opfergabe, abweichend von der unmittelbar vorausgehenden Anweisung. Nach dem Entschluss nennt die Quelle eine als 10.008 lesbare Wiederholungszahl, die Feststellung der Vollständigkeit, das Aufräumen und die Heimkehr in Vergegenwärtigung der Göttin.

K.3.68 Die Praxis an der Bilvawurzel erstreckt sich auf einen Umkreis von sechzehn Ellen. Nach Verehrung der vier Gurustufen wird der Feldhüter angerufen: „Erhabener Kṣetrapāla, Herr des Verbrennungsplatzes, du Treuer der Ordnung! Gewähre Vollendung, Schöpfer der Welt, gewähre einen Platz; Verneigung dir!“ Die Anrufung beginnt mit Om.

K.3.69 Nach Verehrung des Ortes werden Sprachkeim, Totengeist-Keim, nochmals Sprachkeim und schließlich Grundmantra geschrieben. Die mit Kālī beginnenden Gottheiten werden wie zuvor verehrt. Nach dem Entschluss folgen hundertacht Wiederholungen und die Feststellung der Vollständigkeit. Der Ort wird gereinigt; in Erinnerung an den Guru kehrt man heim. Diese Lehre wird als Wesen des Wesentlichen bezeichnet und soll nach der Quelle besonders vor Menschen außerhalb der entsprechenden Ritualordnung verborgen bleiben.

Kārtavīryārjuna

K.3.70 Der Mantramahodadhi gibt für Kārtavīryārjuna eine mit mehreren Keimsilben beginnende und mit der Verneigung an ihn endende Formel. Die folgende Lautchiffre erläutert ihre Bestandteile durch Feuer, rettenden Laut, Lakṣmī, Mond, Kraft, Schöpfer, Erde, Frieden, Schlafherrn und weitere Bezeichnungen; danach folgen Māyā-, Stachel-, Braut-, Schutz- und Abwehrkeim sowie die Silben des Gottheitsnamens und die Verneigung. Die Formel wird als neunzehnsilbig bezeichnet; ein vorangestelltes Om wird als weitere Möglichkeit genannt. Die ausgeschriebene Formel und die späteren Einsetzungsformen weisen Lautabweichungen auf, die nicht vereinheitlicht werden.

K.3.71 Es folgt die kurze Anrufung: „Om, Verneigung vor Kārtavīryārjuna.“ Die erste Einsetzung lautet dem Sinn nach: „Om, Verneigung dem Erhabenen! O Kārtavīryārjuna, vernichte das Schlechte in meinem Herzen, schlage das Unheil nieder, zermalme die Verfehlung, stelle Gesundheit her!“ Die Verben werden jeweils teilweise verdoppelt; vor und nach der Bitte stehen die überlieferten Keimlaute. Die abschließende Feindbezeichnung ist elliptisch.

K.3.72 Danach wird eine mit Om beginnende längere Formel als zwanzigsilbig bezeichnet. Die zweite Einsetzung wiederholt die Bitte gegen Schlechtes, Unheil und Verfehlung und um Gesundheit für den Bauch; die dritte für den Nabel. Ihre Lautfolgen unterscheiden sich an einzelnen Stellen von der einleitenden Grundform.

K.3.73 Die übrigen Einsetzungen werden in der Quelle selbst abgekürzt: Nummer 4 betrifft den Unterleib, Nummer 5 den Genitalbereich, Nummer 6 beide Oberschenkel, Knie und Füße, Nummer 7 den Scheitel, Nummer 8 die beiden Brauen, Nummer 9 Ohren, Augen, Nase, Zunge und Mund, Nummer 10 Kehle und beide Arme. Jede verwendet ihren zugeordneten Keim und dieselbe Bitte um Beseitigung des Schlechten und Herstellung von Gesundheit. Die wiederkehrende Angabe „15“ bezeichnet im abgekürzten Wortlaut einen Rückverweis, keinen hier neu ausgeschriebenen Vers.

K.3.74 Unter Nummer 11 stehen zwei Einsetzungen für alle Glieder: eine mit dem Kā-Keim und eine mit dem Abwehrlaut. Die Nummern 12 bis 19 betreffen ebenfalls sämtliche Glieder und verwenden nacheinander Om beziehungsweise die weiteren Laute des Kārtavīryārjuna-Namens und der Verneigung. Die Folge nennt Vī, Ryā, Rju, Nā, Ya, Na und Ma, jeweils mit den angegebenen Nasalierungen und Rahmungen. Die doppelte Einsetzung unter Nummer 11 bleibt erhalten.

K.3.75 Die zugehörige Gāyatrī bedeutet: „Wir erkennen Kārtavīrya; über den von großer Heldenkraft meditieren wir. Möge Arjuna uns anregen!“ Sie wird zu Beginn der Anwendung rezitiert. Damit endet die aus dem Mantramahodadhi übernommene Ritualfolge.

Das Schutzlied Kārtavīryārjunas

K.3.76 Die ehrwürdige Göttin fragt: „Gott über den Göttern, Allwissender, dem Wohl aller Welten Zugewandter! Wodurch werden Menschen geschützt, die sich in vielerlei Not fürchten: vor Bedrängnis durch Herrscher und Diebe, vor Waffen, Feuer und Gift, Seuchen, schlimmen Träumen, Besessenheit und Krankheit, Fieber und krampfartigen Anfällen, Löwen und Tigern?

K.3.77 Wie werden sie geschützt vor Rākṣasas, Asuras, Vetālas, Piśācas und Totengeistern, vor großer Furcht und Vernichtung, Gefängnis und Meer, schrecklicher Todesgefahr und schwerem Streit? Welches Mittel bringt den Praktizierenden Frieden, bewahrt Besitz vor Verlust und lässt Verlorenes zurückkehren? Was bewirkt Anziehung, Erschütterung und vollständige Überwältigung und erfüllt die Wünsche der Wesen? Erkläre es mir, Śiva!“

K.3.78 Īśvara antwortet: „Höre das höchste Geheimnis, das sorgfältig zu bewahren ist. Dir und zum Wohl der Welt werde ich selbst das sonst nicht Auszusprechende erklären: das Schutzlied Kārtavīryas mit seinen Gliedern und Umkreisen, seinen eigenen Gestalten, Kräften und Mantras, verbunden mit Rezitation und vorausgehender Meditation.

K.3.79 Man betrachte ihn auf einem großen, strahlenden Wagen, leuchtend wie tausend Sonnen, funkelnd von Edelsteinen, geschmückt mit Fahnen und Bannern, Pferden und Waffen. Sein Dröhnen gleicht den gewaltigen Wolken der Weltauflösung; das entsprechende Wolkenwort ist in der Lesung auffällig. Ein großer erhobener Schirm überspannt den Himmelsweg, Glöckchennetze und bewegte Fliegenwedel schmücken ihn.

K.3.80 Auf diesem vorzüglichen, mit vielen Waffen glänzenden Wagen steht der Held fest, mit tausend mächtigen Armen. Die linken Hände tragen große Bogen, die anderen Pfeile; ein zusätzliches Wort innerhalb der Waffenbeschreibung ist undeutlich. Krone, Halsketten, Diadem, Armspangen, Armreife, Fingerringe, Gürtel und Fußschmuck sowie vielfältiger kostbarer Schmuck zieren ihn. Er trägt einen Panzer und hat ein überaus freundliches Lotosgesicht.

K.3.81 Mit dem Löwenlaut seiner Bogensehnen erschüttert er die drei Welten. Er vernichtet Feinde und Krankheiten, gewährt jede Fülle, wird von der Glücksgöttin des Sieges bedient und nimmt den Hingebungsvollen die Furcht. Göttliche Girlanden und Salbungen schmücken ihn; alle glückverheißenden Merkmale sind an ihm. Inmitten von Wagen, Elefanten, Pferden und Fußsoldaten erscheint der Herr, Segenspender der Weltherrscher und Beschützer der Erde.

K.3.82 Er leuchtet wie tausend gleichzeitig aufgehende Sonnen. Durch große Yogakraft und Herrschaft und durch seinen Ruhm erfüllt er die drei Welten. Als mächtige Teiloffenbarung von Haris ehrwürdigem Diskus ist er herabgestiegen. Nachdem man ihn als eine Entfaltung des eigenen Selbst meditiert hat, spreche man den Schutz aus.

K.3.83 Dattātreya ist der Seher, Anuṣṭubh das Versmaß, Kārtavīryārjuna als Viṣṇu und Weltherrscher die Gottheit. Die Anwendung gilt dem Schutz von allen Seiten, der Vernichtung alles Üblen und der Erfüllung aller Ziele.

K.3.84 Mögen seine fünf gliederbezogenen Gestalten, strahlend wie Bergkristall, mich schützen! Die mit dem Herzen beginnenden stehen in den Ecken von Feuer, Īśa, dem Dämonenherrscher und Wind. Die Quelle nennt fünf Gestalten, führt hier aber nur vier Ecken ausdrücklich an. Ringsum leuchten heldenhafte Formen mit Schild und Schwert.

K.3.85 Möge der mit Kṣemaṅkarī verbundene Herr, Verkörperung ungehinderter Stärke, Herrschaft, Kraft und Fähigkeit, den Hochmut der Diebe brechen und meine östliche Richtung mit Bogen und Pfeilen schützen! Mit Śrīkarā verbunden, den Übermut der Seuche brechend, möge der ruhmreiche Bogen- und Pfeilträger den Süden schützen!

K.3.86 Mit Mahāvaśyakarī verbunden, den Hochmut der Feinde brechend, möge der Bogen- und Pfeilträger die als ‚saura‘ bezeichnete Richtung schützen. Eine sichere Himmelsrichtungszuordnung ergibt sich aus dieser Lesung nicht. Mit Prajākarī verbunden und Unheil durch Bogen und Pfeile vernichtend, schütze er den Südosten. Mit Vidyākarī vereint, der große Vernichter des Üblen, schütze er den Südwesten.

K.3.87 Mit Dhanakarī verbunden und großes Unheil vernichtend, schütze der Bewaffnete den Nordwesten. Mit Āyuṣkarī verbunden, ruhmreich und Furcht zerstörend, schütze er mit Bogen und Pfeilen den Nordosten. Mit Vijayaśrī vereint, den tausendspeichigen Diskus tragend, schütze der allgegenwärtige Herr die obere Richtung und vernichte große Furcht.

K.3.88 Mit der großen Kraft vereint, das Muschelhorn tragend, schütze er die untere Richtung, wie eine Sonne, welche die Dunkelheit des Leidens durchbricht. Als großer Yogaherr, mit großem Yoga verbunden und den Lotos tragend, schütze er mich ringsum im ganzen Richtungskreis.

K.3.89 Diese Richtungsgestalten sind rot, mit roten Girlanden und Gewändern geschmückt, jeweils in der Form der Hauptgottheit auf einem eigenen vorzüglichen Wagen. Ihre Kräfte halten Lotosblumen, gleichen blauen Wasserlilien, tragen reine weiße Girlanden und Gewänder und leuchten mit sorgfältig aufgetragenen Stirnzeichen. Die seitlichen Gottheiten, Indra und die übrigen, stehen mit ihren eigenen Reittieren, Waffen und Schmuckstücken in ihren Richtungen und mögen mich schützen.

K.3.90 Damit sind die Gottheiten seiner sämtlichen Umkreise genannt. Mit allen Kräften verbunden mögen sie mich stets von überallher schützen. Die aus zehn Keimen bestehenden Mantras stehen als Lichtgestalten im Herzen, Oberbauch, Nabel, Unterleib, Genitalbereich, in beiden Oberschenkeln, Knien und Füßen, auf dem Scheitel, an beiden Brauen, Ohren, Augen, Nase, Zunge, Kehle und Armen. Als himmlische Wunschbäume mögen sie schützen und volle Erfüllung gewähren.

K.3.91 Zehn weitere große, hell strahlende Laute in Mantragestalt mögen uns den ganzen Körper durchdringend schützen, vom Scheitel bis zur Fußsohle. Kārtavīrya schütze meinen Kopf, der Herr der Haihayas meine Stirn, der Freundlichgesichtige mein Gesicht und der die drei Welten Durchdringende meine Ohren.

K.3.92 Der Zarte schütze meine Kiefer, der Bogenträger meine Brauen, der Lotosäugige meine Augen, der Schatz der Tugenden meine Nase. Der von Brahmā Besungene schütze Unter- und Oberlippe, der Weise meine Zähne. Der Träger aller Wissenschaften und Künste schütze meine Zunge, der Unvergängliche mein Kinn.

K.3.93 Der Dattātreya Geliebte schütze meine Kehle, der Herr königlicher Geschlechter meine Schultern, der Bezwinger des Hochmuts des Zehnköpfigen meine Arme, der überaus Starke mein Herz. Der Geber aller Ziele schütze meine Hände, der Weltgeliebte meine Fingerspitzen. Der Wissende schütze meinen Bauchraum, der Eroberer feindlicher Städte meine Brust, der durch das Spiel im Wasser der Revā Erfreute meinen Unterleib.

K.3.94 Der tapfere Held schütze meinen Nabel, der Vernichter alles Üblen meine Seiten, der Tausendarmige meinen Rücken, der Herr der sieben Kontinente meine Hüften. Der Herr Māhiṣmatīs schütze meine Oberschenkel, der geliebte Allherr meine Knie, der Herr der Helden meine Unterschenkel, der Gedankenschnelle meine Füße.

K.3.95 Der Träger aller Waffen schütze jedes Glied und sämtliche empfindlichen Lebensstellen. Der Bezwinger alles Üblen schütze den Körper aus den hier als acht bezeichneten Bestandteilen. Der die Wünsche aller Rechtschaffenen erfüllt, schütze die zehn Lebenskräfte, beginnend mit Prāṇa. Der Herr seiner Sinneskräfte schütze alle meine Sinne. Jede ungenannte Stelle, innen und außen, schütze der Herr über die Herren aller Welten.“

K.3.96 „Dieser vom Schutzlied umgebene Leib ist fester als der Donnerkeil, frei von hundert Bedrängnissen und ohne Furcht. Mit dem göttlichen, undurchdringlichen Schutz des Haihaya-Herrn angetan, wandle ich bei Tag und Nacht mit furchtlosem Inneren.

K.3.97 Auf der Königsstraße, in schwer zugänglichem Gelände, auf einem von Dieben erfüllten Weg, in unwegsamem, schrecklichem Wald, bei Waldbrand, in einer Berghöhle, im Kampf und im Zusammenprall der Waffen, an einem von Löwen und Tigern bewohnten Ort, in einer schlangenreichen Schlucht, in der Dämmerung oder im Königspalast sei ich geschützt.

K.3.98 In Streit, großem Strudel, Meer und am Flussufer, in einem von Gegnern und Räubern umringten Land, beim drohenden Verlust des ganzen Besitzes oder bei Lebensgefahr, unter Krankheiten und Alter, wenn Verzweiflung mich niederwirft, bei Seuche, schlimmen Träumen und Verrat, bei großem körperlichem Leid oder innerer fieberhafter Qual, unter Sorgen, Krankheit, Furcht, Hindernissen und Feuersnot möge für mich, den dieses Schutzlied umgibt, keinerlei Furcht entstehen.

K.3.99 Der große Wagenheld vernichte mit seinen tausend Armen alle angreifenden Räuber und Plünderer. Der Kronjuwel der Könige zerschlage unsere Widersacher mit seinen tausend Pfeilen, Schwertern, Keulen und Diskussen. Der tausendarmige König, Sohn Kṛtavīryas und unmittelbare Offenbarung Haris, schütze alles, was zu mir gehört.

K.3.100 Der König mit tausend Armen heißt Kārtavīryārjuna. Durch bloße Erinnerung an ihn werde Entwendetes und Verlorenes wiedergefunden. Dem mächtigen Arjuna, Sohn Kṛtavīryas, der als Teiloffenbarung von Haris Diskus zum Schutz der Welt auf Erden erschien, verneige ich mich.

K.3.101 Ich verehre den tausendarmigen Kārtavīrya mit Bogen und Pfeilen, in rotem Gewand, mit roter Krone und roten Ohrringen. Mächtig entfaltet er seine Kraft, nimmt die Furcht vor Dieben und anderen Übeltätern und erfüllt das Ersehnte. Kārtavīrya, großer Held, Vernichter alles Üblen: Sei immer und überall gegenwärtig, vernichte das Schlechte und schütze mich!

K.3.102 Fünfhundert Pfeile trägt er rechts und fünfhundert Bogen links. Er schütze uns, die von hundert giftigen Schlangen bedrängt sind. Erhebe dich, Bezwinger des Üblen, Beschützer der sieben Kontinente! Zu dir allein bin ich als Zuflucht gekommen. Beschütze, beschütze mich von allen Seiten! Warum schläfst du, warum zögerst du? Bewahre uns stets vor jeder Furcht wie deine eigenen Kinder!

K.3.103 Diebe, Vermögensräuber, Hassende, Gewalttäter, Hindernisstifter, Übeltäter, Menschen böser Absicht, Feinde, schlechte Herrscher und angesehene Menschen mit schlechtem Handeln; diejenigen, die Aufgaben vereiteln, hinterlistig den Weg versperren, alles rauben oder Täuschungen anwenden: Sie alle sollen ferngehalten werden.

K.3.104 Die Quelle zählt weiter Menschen auf, die großes Leid verursachen, und bezeichnet dabei auch Fremde und Angehörige niedrig bewerteter sozialer Gruppen mit abwertenden historischen Sammelbegriffen. Genannt werden Räuber, Betrüger, Bewaffnete, Menschen mit schlechten Taten und Absichten, Heuchler, an verkehrten Wegen Hängende, Furcht Verbreitende und solche, die stets nach einer Schwachstelle suchen, um uns zu bedrängen. Sie alle mögen, vom Klang Kārtavīryas großer Muschel getroffen, schon aus der Ferne verwirrt und ihrer schädigenden Kraft beraubt werden.

K.3.105 Dānavas, große Daityas, Yakṣas, Rākṣasas, Piśācas, mächtige Wesen, Bhūtas und Brahmarākṣasas; die mit Krampfanfällen verbundenen Besessenheitsmächte, Fleisch- und Blutverzehrer, Vetālas und Guhyakas: Sie alle seien abgewehrt.

K.3.106 Es folgen Mächte, die Geist, Unterscheidungskraft und Sinne ergreifen, Pocken- und Fiebermächte, große Verschlinger, Opfergaben- und Leichenfresser, Gandharvas, Apsaras, Siddhas und andere göttliche Wesenheiten, Ḍākinīs, Ghonasas, Totengeister, Feldhüter und Vināyakas. Sie erscheinen als mächtige Tiger, Widder, Pferde, Löwen und Büffel, als Bären, Eber, Hunde und Eulen, als Kamele, Esel, Katzen und Schlangen mit giftigen Köpfen. Eine Bezeichnung vor der Löwenform ist beschädigt.

K.3.107 Die vielfältig gestalteten Mächte, die tausendfaches Leiden und Krankheiten verursachen, werden als groß an Kraft und Gewalt beschrieben. Genannt werden wind-, galle- und schleimbedingte Störungen sowie deren Zusammenwirken, śivaitische und viṣṇuitische Mächte, solche aus feindlicher Abstammung, zu Skanda oder Vināyaka gehörige und aus Śivas Gefolge entstandene.

K.3.108 Es folgen feindliche Besessenheitsmächte, Seuchen und Pocken, Fieber an einem Tag, an jedem zweiten, dritten oder vierten Tag, in Halbmonats-, Monats-, Halbjahres- oder Jahresabständen, schwer abzuwehrende und äußerst grausame Fieber. Genannt werden Traumstörungen, schlimme Vorzeichen, Albtraummächte, Kuṣmāṇḍas, Jṛmbhakas, erdgebundene Wesen, Ghonasas, trügerische Schatzgeister, Verwirrende, Lebensräuber und kinderbedrängende Mächte.

K.3.109 Ob sie tags, nachts oder in den Dämmerungen umgehen, ob aufgeregt oder gesammelt: Alle, die uns bedrängen wollen, mögen von den Pfeilen des Haihaya-Herrn getroffen in tausend Teile zerfallen, ihrer Kraft und ihres Angriffsvermögens beraubt.

K.3.110 Schlangen und große Nāgas in Gebirgshöhlen, dunkle Giftschlangen mit großen Zähnen, Riesenschlangen, Ananta, Kulika und weitere, deren Giftzähne große Furcht erregen; hundertköpfige und solche mit abgetrennten Schwänzen, große giftige Blutegel, Skorpione mit roten Schwänzen, Āśīviṣa-, Kālakūṭa- und Hālāhala-Gifte: Sie alle seien abgewehrt.

K.3.111 Wasserschlangen, gefährliche Wasserwesen, Wassergeister, Schildkröten, die als Māsika bezeichneten und andere giftschwänzige Wasserbewohner, Wasser- und Landtiere in hunderterlei Formen, sechsgezeichnete Tiere, Spinnen, stechende Fluginsekten und Śukapucchikā; unbewegliche, bewegliche und künstlich bereitete Gifte, verborgene Wesen und versteckte Gifte, Mäuse und Hausgeckos sowie krampferregende und besonders heftige Gifte: Was unseren Leib oder unser Leben schädigen will, möge, von Kārtavīryas tausend Schwertern zerteilt, schon aus der Ferne seine Wirksamkeit verlieren.

K.3.112 Menschen, Tiere, Bäume, Affen und Waldbewohner; Löwen, Tiger, Eber, Büffel und andere große Wildtiere; Elefanten, Pferde, Gavayas, Esel, Śarabhas und Wölfe; Hunde, Verleumder und die in der Quelle pauschal genannten Śūdras, Katzen und höhlenbewohnende Wesen; Schakale, Hasen, Falken, große Greifvögel, Bheruṇḍas, Krähen, Geier und die mit Haṃsa beginnenden Vogelarten werden aufgezählt.

K.3.113 Aus Keimen, Eiern, Feuchtigkeit oder Mutterleibern Geborene, in vielen Arten und Zuständen entstandene Wesen: Welche von ihnen uns in der Dämmerung, tags oder nachts schädigen wollen, mögen durch Kārtavīryas tausend Keulen zermalmt aus der Ferne vergehen, ohne Bewegungs- und Angriffskraft. Die vier Geburtsweisen entsprechen der vormodernen Einteilung der Lebewesen.

K.3.114 Ankläger, Hassende, Verächter, Hersteller schädigender Ritualgebilde, Betrüger und Täuschungskünstler; Urheber von Tötungs-, Vertreibungs-, Entwurzelungs-, Entzweiungs- und Verblendungsriten, Verräter, Treulose gegen ihren Herrn, gewalttätige Angreifer und Kuhschläger; Brandstifter und solche, die durch Verletzung, Gift oder Waffen großes Leiden bringen, Felder und Vermögen rauben oder mit Gefangenschaft drohen: Alle, die nach einer Gelegenheit zur Bedrängnis suchen, mögen durch Kārtavīryas tausend Diskusse zerteilt schon aus der Ferne unschädlich werden.

K.3.115 Wolken, schwere Regenfälle, Winde, Blitze, leuchtende Donnerschläge, heftige Erschütterungen, schreckliche Meteorfälle und die als Waffen Indras bezeichneten Himmelserscheinungen; Sonne, Mond, Mars, Merkur, Jupiter, Venus, Saturn, Rāhu und Ketu sowie Mondhäuser und Tierkreiszeichen mögen uns freundlich sein.

K.3.116 Mondtage, Sonnenübergänge, Monate, Jahre, Herren der Weltalter und Manvantaras, Siddhas, Weise und Yogavollendungen; die heiligen Offenbarungen Ṛg-, Yajur-, Sāma- und Atharvaveda, die Feuer, Jahreszeiten, Weltenhüter, Vorfahren und Götterscharen sowie die vierundsechzig Wissensformen in den drei Welten: Alle genannten und ungenannten Kräfte mögen uns jederzeit freundlich und glückbringend sein, auf das Geheiß Kārtavīryas, des unermesslich strahlenden Yogaherrn.

Die Namen Kārtavīryas

K.3.117 Kārtavīryārjuna, Bogenschütze, König der Könige, Herr der Haihayas, Dattātreyas Geliebtester, mit tausend Armen geschmückt; Bogen-, Schwert-, Wagen-, Pfeil-, Köcher- und Schildträger, überaus stark, glückverheißend, freundlichgesichtig, friedvoll, Weltherrscher und Schatz der Tugenden.

K.3.118 Bezwinger des Hochmuts des Zehnköpfigen, im göttlichen Spiel Erfüllter, schwer zu besiegen, Vernichter des Üblen, Bändiger der Diebe, Herr über die Könige, allmächtiger Herr, Allwissender, Allesgeber, Glückerfüllter, Geber dessen, was die Rechtschaffenen wünschen, Vollbringer, Kronjuwel der Könige, Yogi und Herr der sieben Kontinente.

K.3.119 Sieger über Könige in allen Richtungen, von großer Einsicht, frei von Gier, Freund von Göttern und Brahmanen, Wissender, von Brahmā Besungener, Ewiger, Herr Māhiṣmatīs, Kämpfer, weithin Berühmter, Großarmiger, Zarter, großer Held, Seuchenbezwinger und einer mit berauschend schönen Augen.

K.3.120 Feindbezwinger, Beständiger, Tapferer, Muschelträger, Liebling der Hirtenfrauen, großer Hingebungsvoller, Einsichtiger, Vernichter großer Furcht, dessen Gestalt nicht bezwungen werden kann, von göttlichem Wesen, die drei Welten durchdringend, Träger aller Wissenschaften und Künste, Ungetrübter, von der Welt Verehrter.

K.3.121 Held, erfüllt von reiner Seinskraft, von großer Stärke und Tapferkeit, ganz vom Glück des Sieges erfüllt, Sieger über Feinde, Herr der Mantras, Diskusträger, Wunschgeber, Schöner, Überwinder des Begehrens, Lotosäugiger, Freund glückverheißender Rede, Heilkundiger, Erwachter, Segensspender und Selbstbeherrschter.

K.3.122 Herr seiner Sinne, Bezwinger der Gegner, Großer von grenzenloser Kraft, Diskusträger, Zerstörer feindlicher Heereskreise, in der Ordnung des Kampfes Verehrter, sehr Reicher, Herr der Schätze, großer Yogi, dem Guru lieb, reich an Yoga, Vernichter aller Krankheiten, über die ganze Erde erstrahlend.

K.3.123 Träger göttlicher Waffen, unermessliches Selbst, Beschützer aller, hell Strahlender, Träger aller Waffen, Geber des Ersehnten, Eroberer feindlicher Städte, im Yoga Vollendeter, Großgestaltiger, Herr hunderter großer Scharen, Schatz aller Erkenntnis, stets bemüht, sämtliche Vollendungen zu schenken.

K.3.124 Die Quelle bezeichnet diese Entfaltungen als aus hundertacht Namen entstandene Gestalten des Herrn der zehn Richtungen. Die Aufzählung enthält Wiederholungen und unterschiedlich trennbare Zusammensetzungen; sie wird hier vollständig wiedergegeben, ohne durch zusätzliche Namen auf eine neue Zählung gebracht zu werden. „Mögen diese Gestalten alle zehn Richtungen durchdringen und mich stets beschützen!

K.3.125 Geistige Freude, Freiheit von Bedrängnis, Gesundheit, Unbesiegbarkeit, Aufhebung von Leiden, Bezwingung von Feinden, Gedeihen der Nachkommenschaft, wachsendes Glück und Erfüllung der Wünsche mögen mir zuteilwerden. Mögen Heil, Ausgeglichenheit, Freiheit von Krankheit und Trägheit, das Ersehnte, Abwendung des Todes und zunehmende Kraft entstehen.

K.3.126 Mögen Furcht schwinden, Ruhm und Glanz wachsen, Wissen und Einsicht sich erheben; möge Besitz nicht verlorengehen und Verlorenes zurückkehren. Langes Leben, Gewinn innerer Sammlung, erwünschte Feinheit, Unantastbarkeit, Größe und umfassende Fähigkeit mögen mir durch das Lob Kārtavīryas, des Haihaya-Herrn, zukommen.“

Verherrlichung und Anwendung des Schutzliedes

K.3.127 Das Schutzlied wird als Mehrer des Verdienstes, Tilger aller Verfehlungen und Bedrängnisse, Stifter des Friedens, geheimes Mittel gegen jede Furcht sowie Geber von Sieg und Fülle gepriesen. Wer es hört, liest, das Buch verehrt oder es stets am Scheitel trägt, erlange alle Wünsche, werde von Leiden frei und überall siegreich. Seuche, Diebe und andere Bedrängnisse könnten ihm nichts anhaben.

K.3.128 Morgens nach dem Aufstehen gelesen, beseitige es schlimme Träume und bringe die gewünschten Ziele; selbst die Götter verehrten den Leser. Nachts auf dem Lager gelesen, nehme es die Furcht vor Dieben, Feinden und Albträumen. Ist Vieh oder anderer Besitz gestohlen worden, nennt die Quelle sieben nächtliche Wiederholungen nach Westen und verspricht die Rückkehr des Verlorenen innerhalb von sieben Nächten.

K.3.129 Siebenundzwanzig Wiederholungen nach Osten sollen selbst eine Göttern oder Asuras vergleichbare feindliche Streitmacht abwehren. Fünf Wiederholungen bei heftigem Streit sollen Sieg gewähren. Zwölf nächtliche Wiederholungen werden zur Befreiung aus Fesseln genannt; nach drei Tagen werde der Gefangene frei. Nach derselben Ordnung könne der Mantrakundige innerhalb einer Woche selbst scheinbar Unerreichbares verwirklichen.

K.3.130 Vor einer Reise gelesen, schütze das Lied auf dem Weg vor Dieben, Tigern und anderen Hindernissen. Täglich im Haus rezitiert, erfülle es das Leben mit Heil und nehme die Furcht vor schädigenden Wesen. Bei Krankheit werden drei oder fünf Lesungen genannt; Krankheit, Tod, Vetālas, Bhūtas und Totengeister könnten dann nicht bedrängen.

K.3.131 Eine anschließende, am Anfang beschädigte Anweisung nennt das Besprengen des Körpers mit Wasser aus den zusammengelegten Händen. Dies schütze nach der Quelle vor Gift, schädigender Magie, Krankheit und Hautausbrüchen. Wer das Lied sechs Monate lang zu den drei Dämmerungszeiten mit beherrschten Sinnen liest, überwinde selbst den fälligen Tod. Gift, geistige Stumpfheit, Blindheit, Stummheit und Furcht vor weiteren Störungen würden abgewehrt. Diese Aussagen sind religiöse Wirkungszuschreibungen des Schutzliedes und keine medizinischen Zusicherungen.

K.3.132 Danach wird auf eine zwanzigteilige oder zwanzigsilbige, zuvor erläuterte Ordnung verwiesen. Der Praktizierende meditiere die Gottheit als sein eigenes Wesen und rezitiere den durch die Gnade des Gurus empfangenen König der Mantras. Vom Schutzlied umgeben, vertiefe er die Mantrameditation. Zuerst stehe die Anrede nach Vergegenwärtigung des Namens; dann werden vier Cakra-Mantras mit vorangestellten Keimen genannt. Die folgende Zeile wiederholt die Anweisung zu keimversehenen Formeln am Ende; die genaue Gliederung ist beschädigt. Wer die Körpereinsetzung gesammelt vollzieht, erlange sogleich die genannten Früchte und einen donnerkeilfesten Leib.

K.3.133 Das Schutzlied soll nicht beliebig weitergegeben, sondern nach Śivas Wort sorgfältig bewahrt werden. Einem sehr hingebungsvollen, geeigneten Schüler, der sich ganz hingibt, werde es übermittelt. Der Mondbekränzte habe es zum Wohl der Praktizierenden erklärt. Wer durch dieses Schutzlied Kārtavīryas behütet sei, werde selbst durch die Zeit nicht aufgerieben. Deshalb solle der Kundige es mit aller Sorgfalt tragen.

K.3.134 Zum Schluss folgen zwölf Namen: Kārtavīrya; der das Schlechte Zurückweisende; Sohn Kṛtavīryas; der Starke; der Tausendarmige; der Feindbezwinger; der Rotgewandete; der Bogenträger; der mit rotem Duft Gesalbte; der mit roter Girlande Geschmückte; der König; der dem sich Erinnernden das Ersehnte schenkt. Wer diese zwölf Namen liest, erlange Fülle und bleibenden Einfluss auf Menschen.

K.3.135 Damit endet im Uḍḍāmareśvaratantra, in der Kārtavīryārjuna-Ritualordnung, im Gespräch zwischen Umā und Maheśvara der achtundachtzigste Abschnitt, genannt das Schutzlied Kārtavīryārjunas.

K.3.136 Damit endet in der Prāṇatoṣiṇī, im vierten Buch, dem Kāmyakāṇḍa, der dritte Lehrabschnitt: die Darstellung der Nebenzweige.


Kāmyakāṇḍa: Vierter Lehrabschnitt

Der göttliche Hahn

K.4.1 Der zweite Abschnitt des Phetkāriṇītantra kündigt eine zusammenfassende Lehre des Hahnmantras an, wie ihn einst die dem Wohl der Welt zugewandten Kṣapaṇaka-Lehrer erklärt hätten. Seine Laute werden verschlüsselt beschrieben: ein als Ende der Na-Reihe bezeichneter Laut mit dem sechsten Vokal und Nasalpunkt, die wiederholte Hahnenbezeichnung, weitere wiederholte Worte und eine Variante mit dem fünften Vokal. Die genaue Folge ist nicht durchgehend eindeutig. Der Mantra wird als fünfzehnsilbig bezeichnet; seine Gottheit ist der Hahn, dessen Gestalt von Licht und Kraft aller Gottheiten erfüllt ist. Ihm werden langes Leben, Glück, Wohlstand, Freude und Gedeihen zugeschrieben.

K.4.2 Die Meditation führt auf eine vorzügliche Insel mitten im Milchozean. Ihr Boden besteht aus Gold und Edelsteinen; Sand, Perlen und Juwelen und ein sanfter, angenehm kühler Wind machen sie lieblich. Dort erhebt sich ein reiner, großer goldener Palmbaum mit kostbaren Edelsteinfrüchten und mannigfaltig juwelenleuchtenden Blättern.

K.4.3 Auf diesem Baum steht der Hahn mit allseits leuchtenden Gliedern, besonders schönem Kamm und scharfen Krallen. Sein Gesicht ist der Sechsgesichtige, sein Bauch die Tochter des Berges, sein Rücken der Überwinder der Zeit. Die Beschreibung seiner Füße verbindet Pfauen- und Hundegestalt mit einer unklaren Aussage über gebogene und nicht gebogene Formen. Seine Flügel sind zwei juwelene Wunschbäume. Eine bindende Kette zieht das Verlangen an. Möge dieser Hahn für uns alle segensreich sein!

K.4.4 Er wohnt beständig in Gaurīs Lotushand; die folgende Verbindung von Sechsgesichtigem und Liebeskraft ist verkürzt. Er strahlt in allem Schmuck, bewegt die Füße und schlägt geschickt die Flügel. Golden ist sein Glanz, juwelenhaft sein Schnabel, edelsteinleuchtend sein runder Hals. Der rotbekämmte, allen Menschen zugewandte Hahn möge uns schützen und alle Vollendungen gewähren. Diese Meditation trägt Originalnummer 1.

K.4.5 Eine alternative Betrachtung beschreibt den allseits geliebten Hahn auf der Palme der Edelsteininsel im Ozean, durch Wissenskräfte lieblich und mit allem Schmuck versehen. Gute Verehrung soll nach der Quelle rasch Einfluss auf andere gewähren.

K.4.6 Zur vorbereitenden Verehrung werden ein Śiva-Tempel mit allein stehendem Liṅga, große Gottheitsverehrung und nördliche Sitzrichtung genannt. Weitere Orte sind Berggipfel, Flussufer oder ein Śiva-Tempel ohne Stierbild, mit westlichem Eingang. Nach der Verneigung vor dem Guru werden Sitz, Hand- und Körperreinigung, dreimaliges Händeklatschen und Richtungsschutz mit dem Weisheitsmantra beschrieben.

K.4.7 Danach folgen dreimalige Atemführung mit Om, Lautmuttereinsetzung und die besonderen Gliedereinsetzungen des Vogelmantras. Der erste Teil gilt dem Herzen, der zweite dem Kopf, ein Va-Laut dem Scheitel, der dritte Vogelteil dem Schutzpanzer, der vierte den Augen und die ersten beiden zusammen mit dem Waffenabschluss der Waffe. Die sechs Endungen sind entsprechend Verneigung, Opferdarbringung, Scheitelbekräftigung, Schutzlaut, Augenbekräftigung und Abwehrlaut.

K.4.8 Die einzelnen Mantralaute werden anschließend der Reihe nach an Stirn, Punktmitte, Augen, Ohren, Nasenöffnungen, Mund, Kehle, Herz, Bauch, Nabel, Geschlechtsorgan und geheimem Körperbereich eingesetzt. Ein mit Verneigung endender Mantra durchdringt den Körper vom Scheitel abwärts. Danach wird die Gottheit als Feuer und Śiva meditiert und geistig mit sechzehn Gaben verehrt.

K.4.9 Nach Mitteilung der Bitte, Herbeirufung und sorgfältiger Opferverehrung meditiere man den göttlichen Hahn und rezitiere zwölftausendmal. Die Wasserspende wird mit derselben Zahl in Hunderten bestimmt, also zwölfhundertmal. Damit sei die Vorbereitung vollendet. Als Anwendungen nennt die Quelle Einflussnahme, Anziehung, Entzweiung, Hemmung und Vertreibung. Die folgenden Abschnitte dokumentieren solche historischen Ritualvorstellungen; sie sind keine wirksamen oder zulässigen Mittel, andere Menschen gegen ihren Willen zu lenken.

Historische Einflussrituale

K.4.10 Eine erste Anwendung verbindet den Mantra mit dem Namen einer betreffenden Person auf einem Palmblatt, ritueller Belebung, hundertacht Wiederholungen und dem Tragen des beschriebenen Gegenstands. Die Person werde dadurch nach der Behauptung der Quelle zur Zuflucht des Praktizierenden geführt beziehungsweise ihm ergeben. Eine weitere Anwendung nennt Betel, 1.008 Mantrawiederholungen und die Übergabe zum Verzehr; sie soll dauernde Unterwerfung und die Gewährung gewünschter Güter und Freuden bewirken.

K.4.11 Es folgen Pflanzenzubereitungen für Speisen. Genannt werden die fünf Teile einer als Kanaka bezeichneten Pflanze, Wurzeln, Rinde einer Cita genannten Pflanze, Blüten, Samen, ein mit Zeugungskraft verbundener Zusatz, Elefantenblüte, goldene oder schwertartige Bezeichnungen, Wasser, Rohiṇa-Blatt und weitere fünfteilige Pflanzengaben. Die Wortfolge ist stark beschädigt und die Stoffzuordnung nicht zuverlässig bestimmbar. Der Text behauptet sexuelle beziehungsweise persönliche Unterwerfung durch Essen oder Tragen solcher Gaben; eine fehlende Zusammensetzung wird nicht ergänzt.

K.4.12 Eine weitere Anwendung nennt hundertacht Wiederholungen über Hayamāra-Blüten und deren Auflegen auf den Kopf der betreffenden Person während sieben Nächten. Der Kommentar erklärt Hayamāra als Oleander. Der behauptete Zweck ist Unterwerfung. Die Stelle beschreibt keine sichere Verwendung der giftigen Pflanze.

K.4.13 Eine andere Anwendung beschreibt den mit dem Personennamen verbundenen Mantra auf Birkenrinde, eingesetzt in das Herz einer Figur aus Töpferton. Nach Belebung und dreimal täglicher Rezitation während sieben Tagen wird eine Salbung mit Bhāṇḍī-Saft genannt; der Kommentar erklärt Bhāṇḍī als Bhārgī. Die Quelle behauptet eine sogar über weitere Geburten anhaltende Bindung der Person.

K.4.14 Eine als Kṛtāñjali bezeichnete Pflanze mit Wurzel und Stängel wird nach hundertacht Wiederholungen auf dem Kopf getragen und soll allgemeine Beliebtheit bewirken. Der Kommentar identifiziert sie als Lajjāvatī. Es folgen Śatamakhavallī, Lakṣmī-Blüten, Samudrā, Bhadraka, Viṣṇupriyā, Mūṣalī, Madhuka, Dūrvā und Sahā als ebenfalls zu tragende Pflanzen. Die abschließende Aussage preist sogar eine Wirkung auf die Himmelswelt, erst recht auf die Menschenwelt.

K.4.15 Eine stark beschädigte Zahlenreihe verwendet Zahlchiffren wie zehn, Sonne, Vasus, Rudras, Manus, acht und Augen für Anteile einer Mischung; eine verlässliche Mengenfolge ist daraus nicht herzustellen. Genannt werden zehn vereinigte Stoffe, jeweils hundertacht Wiederholungen, das Formen einer kleinen Kugel und achttausend weitere Wiederholungen. Daraus werde ein Stirnzeichen bereitet, dem die Quelle Anziehungskraft gegenüber himmlischen Frauen und Menschen zuschreibt.

K.4.16 Eine weitere, ebenfalls verkürzte Beschreibung nennt einen mit dem Stoffpulver gefüllten Docht, eine Lampe mit Butter einer Kapilā-Kuh, daraus gewonnene Augenschwärze, Kampfer und tausend Wiederholungen. Tägliches Auftragen an den Augen soll nach der Quelle allgemeinen Einfluss bewirken. Die beschädigte Rezeptur wird nicht ergänzt. Damit schließt die ausdrücklich als Einflussanwendungen bezeichnete Folge.

Vorstellungen der Anziehung

K.4.17 Die Quelle beschreibt die Vorstellung des eigenen Selbst als Hahn und einer weiblichen Person, die durch dessen Kraft mit einer Kette am Hals gebunden wird. Eine folgende Bewegungsanweisung ist undeutlich. Für drei Nächte werden je tausend Wiederholungen um Mitternacht genannt. Nach der vierten Hahnenbezeichnung der Formel werden Name und beabsichtigte Handlung eingesetzt; dies gelte auch für die anderen Einflussriten.

K.4.18 Die angebliche Wirkung schildert der Text als Zustand unfreiwilliger sexueller Erregung: Die betroffene Frau erscheine nachts von Begehren überwältigt, mit feuchter Kleidung, gelockertem Gewand und Schmuck, bewegten Füßen, aufgerichteten Härchen, heißem Atem, zitternd, mit gelöstem Haar und schwankendem Blick. Die Beschreibung betont eine erzwungene Veränderung ihres Willens; sie wird hier als historisches Beherrschungsphantasma wiedergegeben.

K.4.19 Weitere Varianten nennen den mit Name und Handlung beschriebenen Mantra auf einem Betelblatt, dessen rituelle Belebung, hundertacht Wiederholungen und die Flamme einer mit Arka-Milch verbundenen Lampe während dreier Nächte. Selbst eine Urvaśī gleiche Frau solle dadurch angezogen werden. Auf Birkenrinde geschrieben, belebt und hundertachtmal besprochen, werde der Mantra über drei Nächte jeweils mit Honig, Milch oder Butter verbunden; dadurch könne nach der Behauptung der Quelle eine gewünschte Frau selbst aus der Nāga-Welt herbeigeführt werden.

K.4.20 Eine weitere Variante nennt eine Tonschale, Rocanā als Schreibstoff, Personennamen und Handlungsangabe, Belebung und hundertacht Wiederholungen. Durch Erwärmung an Khadira-Feuer werden in der Vorstellung Nabel, Mund und Genitalbereich der betreffenden Frau erhitzt; sie solle dadurch ihrem Begehren willenlos folgen. Eine letzte Variante nennt Wasser bis zum Nabel und tausend Wiederholungen an drei Tagen. Damit endet der Abschnitt über Anziehung.

Entzweiung und Hemmung

K.4.21 Für Entzweiung nennt die Quelle eine Räucherung aus Affenhaar, Asafoetida, Dārvī und Eselshaut, mit dem um Namen und Handlung erweiterten Mantra und dreitausend Wiederholungen. Selbst einander sehr zugetane Menschen würden dadurch nach ihrer Behauptung zu Feinden. Eine zweite Variante beschreibt ein belebtes und dreitausendmal besprochenes Palmblatt, mit Gift bestrichen, in zwei Teile geteilt und an beiden Flussufern vergraben. Auch Umā und Īśa würden, so die rhetorische Übertreibung, dadurch entzweit.

K.4.22 Für Hemmung werden Eulen- und Krähenfedern, eine Tonschale, die durch Namen eingerahmte Formel, Belebung, tausend Wiederholungen und eine Vierwegekreuzung genannt. Der Kommentar erklärt den Ausdruck „mit eingesetztem Hauch“ ausdrücklich als Lebenseinsetzung. Die Quelle behauptet eine unfehlbare hemmende Wirkung.

K.4.23 Eine andere Hemmungsvariante verwendet eine Figur aus Stoffen des Verbrennungsplatzes: Kohle, Haar und Leichentuch. Name und Mantra werden Herz und Stirn zugeordnet; es folgen Belebung, tausend Wiederholungen und Einlegen in eine als besonders scharf bezeichnete Flüssigkeit. Eine weitere Variante nennt ein beschriebenes Holzstück vom Scheiterhaufen, dreitausend Wiederholungen und das Vergraben auf einem Weg zur Verhinderung einer Reise. Mit Nimbaholz, Feindnamen und neuntausend Wiederholungen wird die Hemmung eines feindlichen Heeres behauptet.

Vertreibungsrituale

K.4.24 Der folgende Abschnitt verbindet Kohle und Feuer des Verbrennungsplatzes mit dem als Todesstern bestimmten Mondhaus eines Gegners. Die daraus gewonnene Asche wird mit dessen Namen und dem Mantra verknüpft. Eine Kopfzuordnung ist sprachlich undeutlich; achttausend Wiederholungen werden als Teil des Vertreibungsritus genannt. Eine weitere Variante nennt einen auf Dienstag fallenden vierzehnten Mondtag, den um Name und Handlung erweiterten Mantra, tausend Wiederholungen und das Vergraben am Eingang des gegnerischen Hauses.

K.4.25 Die Quelle beschreibt ferner das Verbrennen eines Krähennestes am Verbrennungsplatz, die Verbindung der Asche mit Feindnamen und Formel sowie achttausend Wiederholungen. Eine ähnliche Variante nennt dreitausend Wiederholungen an einem Dienstag, der zugleich vierzehnter Mondtag ist, und das Auflegen auf den Kopf des Gegners. Ein Leichentuch mit Name und Handlung, fünftausend Wiederholungen und das Ablegen am Hauseingang sollen Vertreibung binnen sieben Tagen bewirken. Ein Holzpflock vom Scheiterhaufen mit achttausend Wiederholungen soll dasselbe augenblicklich leisten.

K.4.26 Eine weitere, stark beschädigte Zubereitung nennt eine mit Unmatta-Saft verbundene Schreibmasse und eine Kā­raskara-Tafel, Name und Handlung, rituelle Belebung, acht Gifte, tausend Wiederholungen, Verbrennungsplatz oder Vierwegekreuzung sowie das achte Mondhaus in Bezug auf den Gegner. Als Wirkungen werden Vertreibung in ein anderes Land, möglicherweise auch Tod und fortdauernde Krankheit behauptet. Die unklaren Stoff- und Ortsbezüge werden nicht zu einer vollständigen Rezeptur ergänzt.

Schädigende Magie in der historischen Quelle

K.4.27 Die folgenden Verfahren richten sich ausdrücklich auf Verblendung, Verletzung oder Tod eines Gegners. Eine Variante nennt den mit dessen Namen umrahmten Mantra auf Palmblatt in einer belebten Stellvertreterfigur, achttausend Wiederholungen, Nacht, ein mit Unmatta verbundenes Feuer des Verbrennungsplatzes, scharfes Öl und das Zerschneiden der Figur während dreier Nächte. Die Quelle behauptet eine entsprechende Wirkung auf die Person.

K.4.28 Eine weitere Figur wird aus Arka-Holz beschrieben, belebt, tausendmal besprochen und am Verbrennungsplatz mit einem Pflock versehen. Die rituelle Beschädigung eines Figurengliedes soll angeblich das entsprechende Glied des Gegners zerstören. Eine andere Variante nennt Töpferton, Erde mit Harn und Fußstaub des Gegners, den Namen an Herz, Kopf oder Fuß und mit Verbrennungsplatzkohle geschriebene Formeln. Die Beschreibung von Tonfigur, Name und Herzbelebung wird in der Vorlage nahezu wörtlich wiederholt; diese Wiederholung ist Bestandteil der Überlieferung.

K.4.29 Danach nennt die Quelle dreitausend Wiederholungen, das Zerteilen der Figur in hundert Stücke, südliche Ausrichtung und Feueropfer über zehn Tage oder im gegnerischen Todesmondhaus. Der Kommentar erklärt dieses Mondhaus als den Stern der Tötung in Bezug auf den Gegner. Als Wirkung wird dessen rascher Tod behauptet. Eine weitere Variante verwendet an einem Dienstag unter dem Aufgang Kulikas ein belebtes, mit Gift bestrichenes Abbild im Feuer des Verbrennungsplatzes.

K.4.30 Die nächste Beschreibung nennt eine Figur aus Kuhdung mit einem beschriebenen Palmblatt im Herzen, darüber ein silbernes oder irdenes Gefäß mit Kuhdungwasser und einer weiteren beschrifteten Formel. Nach vorgestellter Einsetzung der Lebenskräfte des Gegners und Rezitation zu den drei Tagesübergängen solle dessen Spiegelbild erscheinen. Die Quelle behauptet, symbolische Schnitte am Bild könnten innerhalb einer Woche die entsprechenden Körperteile schädigen; Schnitte an Herz, Bauch oder Kehle würden den Tod, am Kopf eine Kopfkrankheit bewirken. Dies dokumentiert die damalige Vorstellung sympathetischer Magie und keine tatsächliche Wirksamkeit solcher Handlungen.

K.4.31 Eine anschließende Stoffreihe nennt getrockneten Ingwer, Asafoetida, Citraka, Pfeffer, Rohi-Pippalī und eine beschädigte Folge mit Mandī, Vadhū und Mayūra. Sie wird von der Quelle als Giftzubereitung bezeichnet. Da Namen und Gliederung nicht zuverlässig erhalten sind, wird keine Rezeptur daraus hergestellt.

K.4.32 Eine weitere Pflanzenreihe nennt Kāraskara, Āmalakī, Uḍumbara, Jambū, Khadira, Kṛṣṇā, Bambus, Pippala, Nāga, Rohiṇa sowie eine undeutliche Folge mit Malina, Āsana und Bhrumālika. Hinzu kommen Ariṣṭa, Bilva, Vikaṅkata, Kadamba, Vakula-Rinde, Vañjula, Panasa, Arka, Śamī, nochmals Kadamba, Nimba und eine als Prakāśa bezeichnete Wurzel. Ihre Verbindung mit der folgenden Anweisung ist beschädigt. Diese nennt tausend hingebungsvolle Wiederholungen und Kapīsī-Blüten und verspricht Wohlstand. Eine vollständige stoffliche Anwendung lässt sich daraus nicht sicher bestimmen. K.4.33 Ist die Rezitation des Hahnenmantras zur Vollendung gelangt, soll der Mantra täglich eintausendachtmal wiederholt werden. Dabei vergegenwärtigt man Maheśa in Hahnengestalt; die genauere Beschreibung seines Halses ist unsicher. Mit den fünf Darbringungen verehrt, soll er innerhalb eines Jahres das Haus mit vielfältigen ersehnten Gütern erfüllen.

K.4.34 Bei Tagesanbruch soll man mit freudigem Herzen den Hahn als Erscheinung des Herrn betrachten: Mit seinem die Erde berührenden Fuß streut er immer wieder Edelsteine vor sich aus. Die anschließenden Worte über Māyā, Upendra und Indirā sind beschädigt; erkennbar bleibt die Verbindung von hingebungsvoller Rezitation, göttlicher Erscheinung und Wohlstand.

K.4.35 Eine weitere Betrachtung zeigt den Boden mit Stücken von Palmfrüchten bedeckt, die als Edelsteine erscheinen. Die Rezitation soll eine Indra vergleichbare Stellung gewähren; der Bezug auf Feindschaft ist unklar. Dann wird der Hahn mit schwingenden Flügeln geschaut, aus denen unzählige Edelsteine und goldfarben leuchtende Blüten hervorgehen. Wer so seinen Mantra wiederholt, soll großen, mit Edelsteinen erfüllten Reichtum erlangen.

K.4.36 Man stelle sich den rötlichen Hahn mit leuchtendem Kamm und leicht eingezogenem Hals vor. Freudig kräht er, streut mit den Füßen goldenen Erdenstaub aus und verteilt mit Schnabel und Füßen Getreidehaufen. Die Rezitation in dieser Betrachtung soll das Haus mit Getreide und anderen Gütern füllen.

K.4.37 Die Quelle schreibt der Asche von zehn verbrannten Pflanzen, nach Besprechung und nächtlichem Tragen, Schutz vor Übel, Krankheit, Gift und Geistern sowie Anziehungskraft und Wohlstand zu; die Angabe über das Tragen ist beschädigt. Dreimal tausendfach besprochene Asche aus Holz und Haut soll umfassend schützen. Ebenso wird Schutz durch ein getragenes Birkenblatt behauptet, auf dem der Name verzeichnet und über dem rezitiert wurde.

K.4.38 Es folgt eine beschädigte Vorschrift über tausendfach besprochene Reiskörner und einen Hahn. Sie verspricht den eigenen Hähnen Sieg im Kampf. Auch tausend Wiederholungen unter Betrachtung des Hahns sollen dessen mit den Füßen kämpfender Schar den Sieg sichern. Was ausführlich sagen? Durch diesen Mantra, so die Quelle, lasse sich das Ersehnte rasch erreichen; bald nehme die makellose Lakshmi im Haus des Rezitierenden Wohnung.

K.4.39 Die abschließende, teilweise beschädigte Preisung nennt den Hahn Beschützer der sich verneigenden guten Menschen, Vertreiber feindlicher Geister und Gegner, schnell mit den Flügeln Schlagenden und alles Verzehrenden. Für alle Bittenden sei er ein Wunschbaum und vermöge Götter, Männer und Frauen zu erfreuen und anzuziehen. Der genaue Bezug auf Asketen ist nicht sicher.

K.4.40 Eine letzte Mantrachiffre nennt Ananta mit Bindu, zweimal Puṅkoli, danach Vāṃ und Śakti, nochmals zweimal Puṅkoli sowie Vu, Varuṇa und wiederum Ananta mit Bindu. Der Wortlaut der abschließenden Lautanweisung ist beschädigt. Damit endet die Anwendung des Hahnenmantras.

Ucchiṣṭacāṇḍālinī: die Göttin jenseits gewöhnlicher Reinheitsgrenzen

K.4.41 Im sechsten Kapitel desselben Tantra spricht Pārvatī: „Śambhu, früher hast du mir vielerlei Mantras angedeutet. Jetzt möchte ich von der Göttin hören, deren Name mit Ucchiṣṭa beginnt.“ Śambhu antwortet: „Höre, schönhüftige Göttin! Ich werde dir von jener Göttin erzählen, durch deren Erkenntnis der Mensch von Wissen erfüllt wird.“ Die Göttin fragt: „Welche Ordnung gilt für sie, und welche Frucht gewährt sie? Teile mir sorgfältig dieses Geheimnis mit, du Gott, da ich selbst die Gestalt des Wissens bin.“

K.4.42 Śambhu spricht: „Höre, Göttin! Ich werde die Ordnung und ihre Wirkungen, darunter Vertreibung, erklären. Auch pflanzliches Gift vernichtet sie durch die Macht der Vidyā.“ Die überlieferte Wendung zur Vidyā ist hier gestört. „Nun verkünde ich dir, Geliebte, die höchst geheime, mit Ucchiṣṭa bezeichnete Mātaṅgī, die alle Vollendungen schenkt. Sie nimmt alle Verfehlungen hinweg und ist selbst frei von jedem Makel. Ihre Erkenntnis lässt die Bedrängnisse vergehen.“

K.4.43 „Sie überwindet pflanzliches und tierisches, künstlich bereitetes und wiederum tierisch genanntes Gift, ebenso Gift, das sich in unbeweglichen Stoffen befindet.“ Die Aufzählung wiederholt sich im Sanskrit. „Diese Vidyā ist höchste Vidyā: Sie vernichtet alle Verfehlungen, gewährt Himmel und Befreiung sowie Herrschaft und Glück. Ich selbst habe diese Göttin einst verwirklicht und wurde frei von Gift.“ Dies sind Heils- und Schutzverheißungen der Quelle, keine medizinischen Wirkungsnachweise.

K.4.44 „Ein einziges Aussprechen dieser Vidyā reinigt sogar von Brahmanentötung. Sie nimmt alle Verfehlungen hinweg und schenkt jedes glückliche Geschick. Gedenkt jemand ihrer mit noch durch Speise berührtem Mund, so gilt er als rituell gereinigt, auch ohne die Wasserreinigung vollzogen zu haben. Eine vom Unglück Betroffene wird glücklich, eine Leidende froh; sogar eine Unfruchtbare erhält einen Sohn, der hundert Jahre lebt. Der Arme erlangt Vermögen, der Unwissende Wissen. Welche Vollendung man erbittet, diese erlangt man machtvoll.“

K.4.45 „Höre nun die Ordnung, anmutige Göttin! Unmittelbar nach dem Essen, ohne vorherige Wasserreinigung, bringe der Praktizierende zuerst mit dem Wurzelmantra ein Bali dar. Dann betrachte er die Göttin und wiederhole ihren Mantra, um das Ersehnte zu erreichen.“

K.4.46 „Höre den Mantra, große Göttin! Zuerst steht die Verneigung, dann Ucchiṣṭa und Cāṇḍālinī, danach Sumukhī und Devī, sodann Mahāpiśācinī und das Lajjā-Bīja mit Nāda und Bindu, schließlich zweimal der Laut ṭha mit Visarga. Dies schenkt alle Vollendungen.“ Die Quelle gibt hier eine Lautchiffre, keinen durchgehend ausgeschriebenen Rezitationstext.

K.4.47 „Vorgeschrieben sind weder ein bestimmter Mondtag noch ein Mondhaus oder Fasten. Weder Glieder- noch Hand-Nyāsa, auch keine Buchstabeneinsetzung werden genannt. Es gibt keine Beschränkung durch fremden Aufenthaltsort, Hindernisse, rituelle Unreinheit oder besondere Regeln. Wer diesen Mantra bewahrt, wird von Hindernissen nicht erreicht.“ Die doppelte Verneinung der Vorlage ist ihrem Zusammenhang entsprechend wiedergegeben.

K.4.48 „Nun erkläre ich ihre Betrachtung, Herrin der Welt. Sie sitzt auf einem Leichnam, trägt rote Gewänder und roten Schmuck sowie eine Kette aus Guñjā-Samen. Sie erscheint als sechzehnjährige junge Frau mit vollen, hochgewölbten Brüsten. In ihren Händen trägt sie Schädelschale und Messer; sie ist die Gestalt des höchsten Lichtes. So betrachte sie der vorzügliche Mantrakenner.“ Die anschließende Zuordnung der Hände ist nicht zuverlässig überliefert.

K.4.49 „Nach einem Bali aus Speiseresten wiederhole man den Mantra mit ganz auf sie gerichtetem Geist. Wer Vollendung sucht, vollziehe ihre Rezitation gerade im Zustand des Ucchiṣṭa. Dem so Rezitierenden entstehen alle Vollendungen. Höre nun auch von Feueropfer und Sättigungsgaben für raschen Erfolg.“

K.4.50 „Auf einer Opferfläche errichte man gesammelt ein viereckiges Mandala und verehre es mit dem Wurzelmantra. Dann vergegenwärtige man die Göttin als im Feuer gegenwärtig.“ Für das anschließende Feueropfer nennt die Quelle Dickmilch, gekochten Reis und Reiskörner sowie tausend Darbringungen; als Wirkung behauptet sie die Unterwerfung eines Königs.

K.4.51 Das Feueropfer mit Katzenfleisch wird mit höchstem Wissen verbunden; die Wendung über Waffen und Lehrschriften ist mehrdeutig und lässt sich etwa als ein diese übersteigendes Wissen lesen. Tausend Darbringungen von Ziegenfleisch mit Honig sollen Vermögensvollendung, Zucker, Honig und Milchspeise die Vollendung der vierzehn Wissensgebiete bewirken.

K.4.52 Die nächsten Zuordnungen betreffen ein Menstruationstuch, Honig und Milchspeise zur Unterwerfung der drei Welten sowie zehntausend Darbringungen von Betelblättern mit Honig und Ghee zur Vollendung der Vidyā. Frisches Katzenfleisch mit Ghee, Honig und Haaren eines als Caṇḍāla bezeichneten Menschen soll Anziehung bewirken. Hasenfleisch mit Honig wird mit Wissen, Vermögen und begehrten Frauen verbunden. Diese Passagen gehören zu den historischen, teils gewaltsamen Aneignungsvorstellungen des Ritualtextes.

K.4.53 Eine Folge schädigender Feueropfer verbindet Dhustūra und Arka, Verbrennungsplatzfeuer sowie Kuckucks- und Krähenfedern mit Vernichtung oder Vertreibung von Feinden. Eulen- und Krähenfedern werden für gegenseitige Verfeindung und Streit genannt, Eulenfedern allein für das Herbeiführen einer Fehlgeburt. Die behaupteten Wirkungen werden als Vorstellungen der Quelle wiedergegeben.

K.4.54 Tausend Darbringungen von Bilva-Blättern mit Ghee über einen Monat sollen auch einer unfruchtbaren Frau einen vorzüglichen, langlebigen Sohn verschaffen. Rote Bandhūka-Blüten mit Honig und Zucker sollen einer unglücklichen Frau Glück bringen. Für täglich morgens hundertacht Darbringungen von Hibiskusblüten mit Ghee während sechs Monaten behauptet der Text eine unwiderstehliche erotische Anziehung: Mädchen unter Göttern, Gandharvas und Menschen sowie Nāga-Frauen und Angehörige der Zweimalgeborenen kämen begehrend und umarmten den Praktizierenden. Die Geschlechts- und Gruppenbezüge der letzten Aufzählung sind nicht ganz klar.

K.4.55 Sesam mit Milchspeise wird dem Erwerb großen Wissens über zahlreiche Lehrschriften zugeordnet. Für Ruru-Antilopenfleisch mit Honig verspricht der Text Wissen, Vermögen und einen Verstand, der Waffen- und Schriftkunde beherrscht.

K.4.56 „Große Göttin, diese Göttin schenkt die Frucht des linkshändigen Weges; durch den rechtshändigen Weg wird sie nicht fruchtbringend. Täglich nach der Mahlzeit bringe man ihr ein Bali dar und wiederhole ihren Mantra hundertachtmal im Zustand des Ucchiṣṭa. An einem verlassenen Ort, auf einem Verbrennungsplatz, in einem leeren Haus oder an einer Vierwegekreuzung soll sie durch die Bali-Gabe unmittelbar erscheinen.“

K.4.57 „Ich habe diese Göttin verkündet, als ich die Gestalt Bhairavas begehrte. Sie nimmt alle Verfehlungen hinweg. Durch das Aussprechen ihres Mantras wird man frei von allen Verfehlungen; man lässt die Verunreinigung durch Speisereste hinter sich und wird rein. So ist Ucchiṣṭacāṇḍālinī in der Welt bekannt. Höre nun, Schönangesichtige, eine weitere Darlegung ihrer Vidyā.“

K.4.58 Der folgende Einschub lässt Śiva sprechen: „Höre, Göttin, die große Vidyā, die die Gestalt der überlieferten Bindung trägt. Weder Mondtag noch Mondhaus oder die Einteilung in Sādhya und andere Eignungsgrade sind zu prüfen. Als Mahādevī ist sie bekannt; sie gehört in den Zusammenhang der Śiva-Einweihung. Der Praktizierende trägt die heilige Schnur und verehrt im Zustand des Ucchiṣṭa die von Mahādeva verwirklichte Göttin.“ Die anschließende Wendung über andere Erkenntnis und umfangreiche Schriften ist beschädigt.

K.4.59 „Was bedarf es vieler Worte? Selbst die drei Welten vermag man zu gewinnen. Tripurāri soll dieses Mantras stets gedenken. Ein Feueropfer mit Milch, Rohzucker, gekochtem Reis und Fleisch gewährt langes Leben, Vermögen, Söhne und die achtzehn Wissensgebiete. Diese Lehre ist sorgfältig zu bewahren und nicht beliebig mitzuteilen. Dem Guru soll man mit Leib und Vermögen seine Hingabe erweisen.“

K.4.60 „Weder üble Nachrede noch Verfehlung haftet dann in der Menschenwelt an einem.“ Der Satzbau ist beschädigt. „Nachdem man in der Menschenwelt Glück erfahren hat, gelangt man danach in die Stadt der Göttin. Höre von der Vidyā, deren Kern Befreiung, Reichtum und Wissen ist, die allen zugutekommt und die höchste Wirklichkeit zum Wesen hat: Von großer Macht ist sie, auf Erden eine wunscherfüllende Kuh.“ Damit endet die Anwendung der Ucchiṣṭacāṇḍālinī.

K.4.61 Im achtundfünfzigsten Kapitel des Matsyasūkta heißt es: „Nun erkläre ich das Dorfopfer. Wird es vollzogen, leidet das Dorf nicht unter Krankheiten; wird es unterlassen, droht im Dorf der Tod. Deshalb vollziehe man es sorgfältig. Dabei verehre man die Göttin, Shiva, Vishnu, Prajāpati, Bhadrakālī, den Feldherrn Kṣetreśa und besonders Ghaṇṭākarṇa.“

Dhūmāvatī

K.4.62 Im Phetkāriṇī-Tantra heißt es: „Nun erkläre ich die Anwendung Dhūmāvatīs.“ Die anschließende Lautchiffre nennt zwei Bījas mit Bindu, den Namen Dhūmāvatī und zweimal ṭha; einzelne Chiffren sind beschädigt. Dieser Mantra soll Gegner bezwingen. Aus ihm bilde der Mantrakenner die sechs Gliedereinsetzungen mit den zugehörigen Abschlussformeln. Als Seher wird Pippalāda genannt, als Versmaß Nivṛt und als Gottheit Dhūmāvatī.

K.4.63 „Sie ist fahl, unstet, dunkel und hochgewachsen, mit schmutzigem Gewand, gelöstem Haar und rauem Wesen; eine Witwe mit unschönen Zähnen. Sie fährt auf einem Wagen mit Krähenbanner, ihre Brüste hängen herab. In einer Hand trägt sie eine Getreideschwinge; ihr Blick ist äußerst streng, eine andere Hand gewährt Gaben. Ihre Nase ist groß und gekrümmt, ihr Blick schief. Immer von Hunger und Durst gequält, erregt sie Furcht und ist eine Stätte des Streits. So betrachte man sie und beginne dann das Werk.“

K.4.64 „Mit dem vierten Laut, verbunden mit dem sechsten Vokal und den sechs langen Vokalen samt Abschlussformeln, vollziehe der Mantrakenner die Gliedereinsetzungen. Für die vorbereitende Mantravollendung rezitiere er am vierzehnten Tag der dunklen Monatshälfte: fastend, schweigend, Tag und Nacht in einem leeren Haus, auf einem Verbrennungsplatz oder im Wald, hunderttausendmal. Bei diesem Puraścaraṇa trage er einen Kopfbund und feuchte Kleidung.“

K.4.65 Die anschließenden Anwendungen richten sich gegen Gegner. Eine mit deren Namen verbundene Mantraschrift, darüber eine Śiva-Darstellung und tausend Wiederholungen sollen Fieber verursachen. Als rituelle Besänftigung nennt die Quelle die fünf Kuhprodukte oder Milch. Eine zweite, teilweise gestörte Buchstabenanordnung fügt den Feindnamen zwischen Mantrabestandteile; zehntausend Wiederholungen im Wald oder um Mitternacht werden mit Tod beziehungsweise Vernichtung des Gegners verbunden.

K.4.66 Besprochene Asche einer am Verbrennungsplatz verbrannten Krähe, mit dem Namen des Gegners in die acht Richtungen gebracht, soll ihn vertreiben. Eine aus Verbrennungsasche geformte Śiva-Darstellung, die Namenseinfügung und Rezitation in der dunklen Monatshälfte sowie eine als Büffelmilch-Räucherung bezeichnete Gabe sollen die Göttin in Büffelgestalt zur Vernichtung des Gegners herbeirufen. Das Vergraben derselben Asche in dessen Haus wird ebenfalls als Vertreibungszauber beschrieben.

K.4.67 Eine weitere Vorschrift verbindet den mit Verbrennungsasche auf der Handfläche geschriebenen Feindnamen, die zum Feuer gewendete Hand und zehntausend Wiederholungen mit Vernichtung. Danach folgt eine beschädigte Anweisung über die Aufteilung auf die Handfläche, Aufenthalt im Wasser und den Laut Huṃ. Kohle des Verbrennungsplatzes wird mit Blumen verehrt; dabei werden weibliches und männliches Geschlechtszeichen angerufen und die beabsichtigte Handlung im Geist festgehalten.

K.4.68 Für achthundert Wiederholungen mit Nimba und Krähenfedern sowie eine auf den Gegner bezogene Räucherung wird Verfeindung behauptet. Ein Milchopfer im Feuer aus Verbrennungsplatzholz soll die Wirkung besänftigen. Eine Räucherung mit Menstruationssubstanz soll Kālī als Geier zur Tötung des Gegners veranlassen; die Räucherung bereits dargebrachter Opferreste soll dies beruhigen. Eberhaare werden mit ihrer tödlichen Ebergestalt, Aśvattha-Blätter mit Besänftigung verbunden. Allgemein nennt die Quelle die fünf Kuhprodukte, Milch oder die drei süßen Stoffe zur Aufhebung schädigender Magie.

K.4.69 Die folgenden Verse sind stark beschädigt. Erkennbar sind ein Pflock aus einem als giftig bezeichneten Baum, Namensbuchstaben innerhalb des Mantras und Vergraben zur Vertreibung. Darauf folgen Fußstaub, Opfergabe und eine Gabe an Brahmanen sowie Verbrennungsasche im Haus des Gegners. Eine nach Nordwesten gerichtete Blattschrift und tausend Wiederholungen werden genannt; der nächste Vers ist nicht verlässlich übersetzbar. Ein mit einem Blatt verbundenes, tausendfach besprochenes Pulver soll im gegnerischen Haus oder auf dessen Kopf die ganze Familie vertreiben. Die unsicheren Zusammenhänge bleiben unergänzt.

K.4.70 Eine weitere Liste nennt Garten, Verbrennungsplatz, Orte weggeworfener Opferreste, betretenen Boden, Eselstall, Geisterstätte, Vierwegekreuzung, unfruchtbaren und mit Harn verbundenen Boden; die letzten Ortsangaben sind gestört. Von dort genommener Kies wird mit unbekleideter, südwärts gerichteter Haltung, Verbrennungsplatzerde und Feuerbehandlung verbunden. Für das daraus entstandene, hunderttausendfach besprochene Pulver behauptet die Quelle, es könne im gegnerischen Haus oder im Heer innerhalb einer Monatshälfte Vertreibung bewirken.

K.4.71 Die nächste beschädigte Vorschrift nennt Ameisenloch, Fußstaub und nächtliche Darbringungen von Speise über sieben Nächte. Als Wirkung wird behauptet, der Gegner irre bis zu seinem Tod wie eine Krähe über die Erde. Dann folgt eine nach dem Geburtsmondhaus gestaltete und rituell belebte Stellvertreterfigur mit eisernen Dornen an ihren empfindlichen Stellen. Dienstagsaufgang, mit Dhustūra-Saft vermischte Verbrennungskohle, Haarbindung und eine nächtliche Vergrabung werden erwähnt. Einzelne Bezüge fehlen. Die angestrebte Verfeindung sei so stark, dass sie sogar Gaurī und Śaṅkara trennen könne.

K.4.72 Zwei Namen, umgeben von Mantrabuchstaben, werden auf Aśvattha-Rinde und Rinde eines Giftbaums geschrieben. Im Zusammenhang mit der beschworenen Kṛtyā, den zuvor genannten Dornen und jeweils hundert Wiederholungen soll dies sofort Feindschaft zwischen den Benannten erregen. Eine weitere beschädigte Anordnung nennt die Winkel einer Zeichnung, Mantrabuchstaben, das Haus des Windes und getrennt eingesetzte Namen. Kohle, Baumwolle sowie Dienstag und Sonntag erscheinen in einer Variante, die weltweite Verfeindung verspricht.

K.4.73 Die abschließende Anwendung kehrt zur Stellvertreterfigur zurück: Beschriftung, rituelle Reinigung, Sonnenhitze, Rezitation und Aufhängen über Feuer werden über sieben Tage genannt. Eine unklare Stoffreihe enthält unter anderem Knoblauch, Unmatta, Asafoetida, Senf, Śūraṇa und Salz. Es folgen Opfergabe, Pflock, Kuhprodukte, die in das Feuer gebrachte oder darüber aufgehängte Figur sowie ein in leerem Haus errichtetes dreieckiges Feuerbecken mit drei Umfassungen; die Maßangabe „siebenundzwanzig“ hat keinen sicheren Bezug. Die Figur hängt mit Füßen nach oben und Kopf nach unten, wird mit den genannten Stoffen bestrichen und mit roten Gaben verehrt. Brennstoff aus einem Giftbaum beschließt die Darstellung. Die Quelle behauptet den Untergang selbst eines durch Schutzumhüllungen gesicherten Gegners. Damit endet der Abschnitt über Dhūmāvatī.

Kṛtyāparimala: Beschwörung und Besänftigung

K.4.74 Im dreizehnten Kapitel heißt es: „Nun verkünde ich den Parimala-Mantra. Wird er erkannt, so ist in den drei Welten nichts unerreichbar.“ Die folgende Chiffre nennt Rudras Gemahlin, den großen Yogi, Verneigung, Gaurī und die „den Welten Furcht Einflößende“ mit der Schutzformel am Ende. Eine alternative Fassung nennt Brahman und Parimala; der genaue Zusammenhang bis zur Wendung „ungeteiltes Parimala“ ist beschädigt.

K.4.75 Für die Einsetzung nennt die Quelle das Bīja mit den sechs langen Vokalen und einen halben Mantra mit der Waffenformel am Herzen, die andere Hälfte mit Schutz- und Waffenformel am Kopf; danach folgen Scheitel, Schutzpanzer, Augen und Waffe. Als Seher wird Aṅgiras, als Versmaß Gāyatrī genannt. Die Gottheit ist Mahākṛtyā, die Löwengesichtige, die allen Wesen Furcht einflößt. Mit diesen Angaben vollziehe man den Nyasa.

K.4.76 „Man betrachte Kṛtyā löwengesichtig, mit dunklem Antlitz und herabhängenden Brüsten, furchtbarem, hauerbesetztem Mund, drei Augen und ringsum leuchtend. Sie trägt ein schwarzes Obergewand und glänzt wie rauchloses Feuer. Ihre lotosgleichen Hände halten Dreizack, Rad, Keule und Khaṭvāṅga-Stab. Ihre große Zunge leckt, ihr blitzender Blick ist schrecklich. So verehre sie der kundige Mantrakenner nach der Ordnung.“

K.4.77 Für Unterwerfung soll Kṛtyā mit roten Blumen, für Tötungsriten als dunkel und mit Fleisch, Blut und berauschendem Trank verehrt werden. Auf den acht Blütenblättern nennt der Text nacheinander Kṛtyā, Madanā, Sarvakulyā, Svañchādinī, Bhīṣaṇā, Śrīmatī, Pratiṣṭhā und Vidyā. Einzelne Namensformen sind unsicher, werden aber nicht durch vermutete andere ersetzt.

K.4.78 Im Osten wird Śāṅkarī verehrt: weiß, gütig, zweiarmig und freundlich, mit Schlinge und Stachelstock. Im Süden steht Bhīṣakā: mit langer Zunge, dunklem Leib, rotem Antlitz, roten Kränzen und roter Salbung, vierarmig, erfreut durch Löwengebrüll, mit Schädelschale und Schwert, einer Kopfgirlande und allem Schmuck. Eine zusätzliche Gesichtsbeschreibung ist unklar. Im Westen steht Vāruṇī: goldfarben, lächelnd, mit weißen Hauern und Furchtlosigkeit gewährend; die Girlandenbeschreibung ist beschädigt. Im Norden steht Bhīmikā, die den vier gesellschaftlichen Ständen Furcht einflößt.

K.4.79 Nach dieser Verehrung wird der Mantra täglich hundertachtmal wiederholt. Erst danach folgt seine besondere Anwendung. Die Quelle beschreibt eine zwölf Fingerbreiten große Wachsfigur mit Nägeln und Haaren des Gegners, dessen Namen im Herzen und der Formel Phaṭ im Schutzbereich. Ihre Belebung lautet dem Sinn nach: „Die Lebenskräfte dieses Menschen seien hier; sein individuelles Leben sei hier gegenwärtig. Seine sämtlichen Sinneskräfte, seine Rede und sein Denken, Sehen, Hören, Riechen und Atmen mögen hierherkommen.“ Der Abschluss wird als „Gemahlin des Feuers“ bezeichnet.

K.4.80 Die anschließende Tötungsbeschwörung verbindet die Figur mit Pfeffer, Haaren eines verstorbenen Brahmanen und eines Caṇḍāla, einem Gestell aus Kāraskara-Holz sowie einem dreieckigen Feuerbecken. Der beschädigte Ausdruck zur Haltung der Figur legt ein kopfüber gerichtetes Aufhängen nahe. Genannt werden ferner Feuer des Verbrennungsplatzes, Grasumstreuung und Vibhītaka-Hölzer. Die Opferhandlungen mit Krähen- und Eulenfedern sowie Nimba-Öl werden von den Forderungen begleitet, den Gegner zu zerreißen, zu vernichten und zu töten; die Quelle nennt hundertacht Darbringungen.

K.4.81 Nach dem Feueropfer wird Kṛtyā erneut verehrt. Die Anrufung fordert sie auf, das Blut des Gegners zu trinken, ob er im selben Haus, weit entfernt oder in der Nähe wohne. Über neun Nächte soll das Feuer bewahrt werden. Die Quelle behauptet, der Gegner sterbe während dieser Opferhandlungen.

K.4.82 Eine weitere Variante nennt Arka-Milchsaft, Pfeffer und Senf im Zusammenhang mit Wasser, konzentrierter Feindvorstellung und einem schwarzen Übergewand. Das symbolische Niedertreten des Gegners und die Vorstellung von Donnerkeil und Dreizack sollen nach neun Nächten dessen Tod bewirken. Auch ein Feueropfer mit ölgetränktem Vibhītaka-Holz im Verbrennungsplatzfeuer wird als aus der Ferne tödlich beschrieben; die Aussage wird Auśanasa zugeschrieben.

K.4.83 Danach folgt eine weitere, teilweise beschädigte Figurenanwendung auf einer dem Mondhaus der Zielperson zugeordneten Unterlage. Sie nennt Arka-Milchsaft und Pfeffer, Phaṭ im Herzen, eine Śiva-Gestaltung und Räucherungen, den vierzehnten Tag der dunklen Monatshälfte und tausend Wiederholungen. Ein anschließendes Untertauchen dient dem eigenen Schutz. Weitere Rezitation mit Mudrā an beiden Tagesübergängen soll innerhalb von sechs Monaten den Tod des Gegners bewirken. Die unklare Folge einzelner Handlungen wird nicht ergänzt.

K.4.84 Ein vom Wind fortgetragenes trockenes Vibhītaka-Blatt, Feindname, Schlangenblut und Wind-Bīja werden in einer weiteren Vertreibungsvorschrift genannt. Die folgende Angabe über die Vergrabung ist beschädigt. Windverwehte Blätter, vom Blitz getroffenes Holz, Kamelknochen und frische Kohle erscheinen als Darbringungen zur Vertreibung.

K.4.85 Zur Besänftigung dagegen werden Dūrvā, Guḍūcī, Duftstoffe, Ghee, Sesam, Reiskörner, Speise und Palāśa-Brennhölzer genannt. Bilva-Früchte und -Blätter sowie Nandyāvarta-Blüten werden Glück und Fülle zugeordnet. Vajrapatra, Apāmārga, Kohle und Subhadraka, verbunden mit den drei süßen Stoffen, sollen Unterwerfung bewirken. Die anschließende Bezugnahme auf ein vorzügliches Tantra, Panasa und Vāsava ist nicht zuverlässig lesbar.

K.4.86 „Nach ordnungsgemäßer Besänftigung wiederhole man diesen Parimala täglich hundertachtmal zur Stillung schwerer Krankheit. Mit einspitzigem Geist rezitiert, gilt er als glückverheißend und die Welt gewinnend. Man betrachte die Göttin auf einem Elefanten, im Himmelsraum weilend; ebenso auf einem Pferd. Sie nimmt die Furcht vor Räubern, Tigern, wilden Tieren und Wasser hinweg. Bereits einmaliges Hören vernichtet alle Verfehlungen.“ Der Bezug des Satzes über rasche Unterwerfung ist mehrdeutig.

K.4.87 „Wer täglich gesammelt siebenfach besprochenes Wasser trinkt, wird verständig und redegewandt; ebenso durch Rezitation und Begießung. Sogar Gift werde durch siebenfaches Besprechen zu Unsterblichkeitstrank. Wer dies einen halben Monat, einen, zwei oder sechs Monate oder ein Jahr ausübt, gelangt zu einem heilsamen Ziel.“ Die Aussage über Gift ist eine rituelle Verheißung, keine Aussage über dessen tatsächliche Unschädlichkeit.

K.4.88 „Nun erkläre ich besonders die Ordnung der großen Besänftigung. Sie ist heilig, schenkt alle Vollendungen, vernichtet Verfehlungen und unheilvolle Zeichen, beseitigt sämtliche Mudrās“ – hier wohl feindliche rituelle Bindungen – „und stillt schwere Krankheit und Fallsucht. Yoginīs, Geister, Vetālas, Verstorbene, Kūṣmāṇḍas, Schlangenwesen und besonders Ḍākinīs bleiben nicht an diesem Ort.“

K.4.89 „Mein Kind, verehre Kṛtyā nach der Ordnung. Zeichne einen sechzehnblättrigen Lotos mit einem Paar Yoni-Dreiecken und Bindu. Darin zeichne einen achtblättrigen Lotos und setze die mit Ya beginnenden Laute der Reihe nach ein. In dessen Mitte zeichne unter Vergegenwärtigung des Wurzelmantras ein Sechseck, darin eine Mondscheibe und darüber das Bild. In die Mitte stelle einen mit Blumengirlanden geschmückten Krug und vergegenwärtige darin Kṛtyā mit allen Kennzeichen. Verehre sie gebührend und bringe Milchspeise dar.“ Eine Ortsangabe beim Krug ist unsicher.

K.4.90 „Nachdem man sie erfreut hat, setze man die mit Asitāṅga beginnenden Bhairavas am Krug ein: Asitāṅga, Ruru, Caṇḍa, Krodhīśa, Unmatta, Kapālī, Bhīṣaṇa und als achten Saṃhāra. Verehre sie mit Duftstoffen und Blumen; außerhalb verehre die Feldhüter, die Weltenhüter und die Göttin. Vor ihnen vollziehe man das Feueropfer.“

K.4.91 Genannt werden Ghee, Apāmārga und ungebrochene Reiskörner sowie Dūrvā-Spitzen, Khadira und Aśvattha, jeweils über hundert Darbringungen; ein verbindendes Wort der Aufzählung ist beschädigt. Das Opfer findet in einem Feuerbecken oder auf einer Opferfläche statt. Rechts vergegenwärtigt man Lakṣmī; im Feuerbecken die Göttin, rechts wiederum Śrī und links die höchste Herrin Hṛllekhā. Noch weiter links werden zehn Anführer verehrt.

K.4.92 „Zehntausend Wiederholungen des Wurzelmantras sollen den Tod abwenden; zehntausend Wiederholungen des Parimala werden bei der Verfehlung der Leibesfruchttötung genannt. Dieselbe Zahl mit Begießung soll schwere Krankheit stillen. Wer dies vollzieht, erlangt ein heilsames Ziel. Wer Parimala erkannt hat und es stets im Mund bewahrt, braucht Krankheiten nicht zu fürchten.“ Ein Satz über die Darbringung ist beschädigt. „So ist die Parimala-Ordnung als große Besänftigung zu verstehen: Sie beseitigt Leid und Hindernisse.“ Damit endet Kṛtyāparimala.

Jayadurgā und die flammende Göttin

K.4.93 Im vierzehnten Kapitel heißt es: „Man spreche zweimal Durge, danach Rakṣaṇi. Mit Tārā am Anfang und der Gemahlin des Feuers am Ende entsteht der große Mantra der Jayadurgā. Der Kundige setze die Mantraworte, von den Abschlussformeln umgeben, im Körper ein. Diese Jayadurgā mit ihrer Schutzformel ist als Beschützerin verkündet.“

K.4.94 „Man betrachte Durga dunkel, dreiäugig und vierarmig, Muschelhorn, Rad, Pfeil und Dreizack tragend, in furchtbarer Gestalt. Durch diese Rezitation siege der Mensch im Kampf, in Rechtsstreitigkeiten und ähnlichen Angelegenheiten. Er verehre Jayā, Śrī, Nityā, das Muschelhorn und das Messer. Damit ist Jayadurgās Mantra erklärt; nun folgt ein anderer.“ Die Reihung der weiblichen Namen kann auch als Beschreibung der ewig siegreichen, glückverheißenden Göttin gelesen werden.

K.4.95 „Nach der Verneigung steht Bhagavati, danach Jvālāmālini und Gṛdhragaṇaparivṛte: ‚Von einer Geierschar Umgebene‘. Am Anfang steht Tārā, am Ende zweimal ṭha. Oṃ und die Verneigung werden dem Herzen, Bhagavati dem Kopf, Jvālāmālini dem Scheitel und Gṛdhragaṇaparivṛte dem Schutzpanzer zugeordnet; Svāhā gehört zur Waffe. Mit den entsprechenden Abschlussformeln setze man dies im Körper ein. Wer Sieg sucht, verehre diesen Siegesmantra mit zehntausend oder hunderttausend Wiederholungen.“

K.4.96 „Ein weiterer unübertrefflicher Mantra der Jvālāmukhī entsteht durch ihren Namen, umschlossen von Rudras Gemahlin und der Gemahlin des Feuers.“ Eine anschließende Anwendung nennt mit Lampenöl bestrichene Füße, Beginn an einem Donnerstag, Mitternacht und achttausend Wiederholungen während dreiundzwanzig Tagen. Als Frucht verspricht die Quelle täglich sechs Silberstücke.

K.4.97 „Die von Agastya verkündete Nārāyaṇī wird wiederum neunfach entfaltet: Durgā in neun Gestalten, insbesondere Navadurga. Wer gute Vollendung sucht, soll diese Lehre verborgen halten.“ Die anschließenden Worte über ihre Mitteilung sind gestört. „Einem rechtschaffenen König zeige man jedoch angesichts der Bedeutung des Werkes die Ordnung der neun Durgās.“

K.4.98 „Der König verehre den Mantrakenner gebührend mit verschiedenen Vermögensgaben und halte ihn mit Hingabe stets in seiner Nähe, um Schutz zu erhalten. In Gefahren ist diese Anwendung einzusetzen, besonders bei Tötungszauber. Dann soll der Mantrakenner das entsprechende Werk sorgfältig vollziehen. Wird er von anderen bedrängt, berichte er dem König alles; danach verbrenne er die Gegner durch einen Mantraregen. Schon durch sein Gedenken soll er alle Gegner vernichten.“ Die Quelle beschreibt hier die Einbindung schädigender Rituale in königlichen Schutz und Herrschaft.

K.4.99 Als Gabe werden hundert oder tausend Kühe, goldene Niṣkas oder ertragreiches Land genannt; die unmittelbar vorausgehende Wendung mit Ambikā ist beschädigt. Dadurch solle umfassender Friede und Schutz entstehen. Damit endet im Phetkāriṇī-Tantra die Anwendung von Jayadurgā, der von Geiern umgebenen Göttin und Jvālāmukhī.

K.4.100 Damit endet in der Śrīprāṇatoṣiṇī, im vierten, Kāmyakāṇḍa genannten Buch, das vierte Kapitel über die Anwendungen des Hahnenmantras, der Ucchiṣṭacāṇḍālinī, Dhūmāvatīs, Kṛtyāparimalas, Jayadurgās, der von einer Geierschar umgebenen Göttin und Jvālāmukhīs.


Kāmyakāṇḍa: Fünfter Lehrabschnitt

Das Durgā-Fest und seine Festtage

K.5.1 Im einundvierzigsten Kapitel des oberen Teils des großen Matsyasūkta spricht der Erhabene: „Wenn im Monat Āśvina die helle Monatshälfte und der Nandā genannte Tag erreicht sind, verehre man Durga. Man ernähre sich von reiner Opferspeise, beherrsche die Sinne, bade im fließenden Wasser und verehre sie an dessen Ufer.“ Der Kommentar erklärt aus der weiblichen Form des Bezugswortes, dass das Ufer eines Flusses gemeint ist.

K.5.2 „Am Nandā-Tag verehre man sie im Krug, am zweiten Tag im Buch, am dritten im Schwert, am vierten im Gerät zur Haarreinigung, am fünften in der Sonnenscheibe, am sechsten am Fuß eines Bilva-Baums, am siebten im Pflanzenbündel und am achten in den Bildgestalten. Am sechsten Tag unter Jyeṣṭhā wird der Bilva-Zweig besprochen. Am siebten, im ersten Viertel von Mūla, wird das Pflanzenbündel hereingetragen. Am achten unter Pūrvāṣāḍhā verehre man die Göttin mit großen Festen; am neunten unter Uttarāṣāḍhā die Gütige mit Bali-Gaben. Am zehnten, am Ende von Śravaṇa, verneige man sich und verabschiede sie.“

K.5.3 Der Verfasser erörtert hierzu die Stelle des Devīpurāṇa, die bei der Sonne in der Jungfrau den Beginn mit Nandikā nennt. Smārta Bhaṭṭācārya deutet die Vorschrift als zusammenfassende Bezeichnung einer Verehrung vom sechsten bis zum neunten Tag. Dagegen erklärt die Durgābhaktitaraṅgiṇī Nandikā als den ersten Tag der Monatshälfte. Der Verfasser bevorzugt diese zweite Deutung, weil für ein Übergehen der beim großen Neuntagsfest vorgeschriebenen Ordnung kein hinreichender Beleg vorliege. „Haarreinigung“ bedeutet hier: Verehrung in einem Kamm, dem Gerät zur Haarpflege.

K.5.4 Damit beim Fehlen der genannten Mondhäuser keine Handlung ausfällt, heißt es dort weiter: „Auch ohne die Mondhäuser vollziehe man die ganze Ordnung vom sechsten Tag an in ihrer Reihenfolge. Sind die Sterne vorhanden, entfaltet sich die Frucht.“ Der Kommentar versteht darunter eine besondere Frucht; sonst würde bei fehlendem Mondhaus überhaupt jede Frucht ausgeschlossen. Damit ist die beim ersten Tag beginnende Festordnung erklärt.

K.5.5 Über die Zeiten heißt es: „Auch wenn Jyeṣṭhā oder der sechste Mondtag nicht auf den Abend fällt, geschehe die Besprechung des Bilva-Zweigs dennoch am Abend. Einen früheren sechsten Tag, selbst wenn er abends das passende Mondhaus besitzt, lasse man unberücksichtigt, falls nicht am folgenden Tag die Pflanzenverehrung stattfindet. Man wähle den unmittelbar vorhergehenden Tag, vollziehe dort die Einladung und bringe am nächsten Tag den Zweig herein.“

K.5.6 „Wenn beim siebten Tag der sechste bereits vergangen oder noch nicht vergangen ist, der siebte aber noch eine Daṇḍa am folgenden Tag andauert; wenn entsprechend der achte noch eine Muhūrta oder länger in den neunten hineinreicht und auch der zehnte verlängert ist, so höre die Ordnung: Einladung des Bilva am siebten, Hereinbringen am achten, Verehrung des achten am neunten und Verabschiedung der Gütigen am zehnten.“ Der Kommentar ergänzt ausdrücklich „am folgenden Tag“ und bezieht die Verlängerung auch auf den neunten Tag.

K.5.7 Manche erklären aus Sorge, die allgemeine Mondtagsvorschrift werde verletzt, den „siebten“ hier als einen sechsten Tag, der lange mit dem siebten verbunden ist. Der Verfasser bemerkt jedoch, dass sich die Wendung „der sechste ist noch nicht vergangen“ wohl auch ohne diese Umdeutung verstehen lasse.

K.5.8 „Wenn sich der siebte Tag über den sechsten, siebten und achten Kalendertag erstreckt“ – die genaue kalendarische Reihung der Vorlage ist schwierig –, „der achte in den folgenden Tag reicht und eine Tagesverkürzung eintritt, verehre man den Bilva am vorangehenden sechsten. Am mit dem sechsten verbundenen siebten bringe man das Pflanzenbündel herein, am achten in sehr früher Morgendämmerung auch das Lehmbild. Auf dem mit dem siebten verbundenen achten vollziehe man das große Verehrungsfest; am neunten bringe man Bali dar und am zehnten verabschiede man die Gütige.“ Eine grammatische Zwischenbemerkung erklärt die Verbform als „sich verlängern“; „sehr früh“ wird ausdrücklich auf die Morgendämmerung bezogen.

K.5.9 „Reicht der achte in den neunten hinein und besteht am folgenden Tag kein neunter mehr, oder ist der neunte des folgenden Tages bereits mit dem zehnten vermischt, so vollziehe man die Verehrungen des achten und neunten samt Bali an einem einzigen Tag. Erstreckt sich jedoch der spätere neunte über alle drei Tagesübergänge, so gehört die für ihn vorgeschriebene Bali-Gabe auf den folgenden Tag. Erstreckt sich der achte des Vortages über alle drei Übergänge, so verehre man am mit dem zehnten vermischten neunten.“

K.5.10 „Bei der Verbindung des achten und neunten Tages gilt die nächtliche Verbindung als besonders wertvoll. Um Mitternacht wird hundertfache, am Tagesübergang doppelte Frucht genannt. Fehlt an den Tagen vom siebten an das entsprechende Mondhaus am Vormittag, beginne man dennoch vormittags und vollende während des passenden Sternabschnitts.“

K.5.11 „Ist Śravaṇa am zehnten Tag gegenwärtig, stehe man auf, erfülle die täglichen Pflichten und verehre morgens nach der Ordnung, begleitet von Tanz und Gesang. Man warte auf den Śravaṇa-Zeitpunkt und verabschiede dann die Gütige.“ Manche verlangen dieses Abwarten nur, wenn schon die drei Tage vom siebten an nach den zugehörigen Mondhäusern bestimmt wurden.

K.5.12 „Endet Śravaṇa in der Nacht, vollende man die jeweils vorgesehenen Handlungen bis zur Opfergabe an die Ausführenden bereits am neunten Tag.“ Der genaue Zeitbezug ist beschädigt. „Ist Śravaṇa am zehnten nicht erreichbar, verabschiede man die erhabene Durgā unter Dhaniṣṭhā mit sämtlichen Herbstfestlichkeiten. Ist der neunte mit dem zehnten verbunden und Śravaṇa nachts vergangen, verabschiede man sie noch an jenem neunten Kalendertag im Augenblick des zehnten Mondtags.“

K.5.13 „Dauert der achte den Tag über an und tritt der neunte nachts ein, so vollziehe man auch am neunten die große Verehrung in tiefer Nacht. Der achte Mondtag, der nachts beim Mondaufgang besteht, heißt Mahāṣṭamī und erfreut die Göttin besonders. Der unmittelbar folgende neunte heißt Mahānavamī.“

Bilder, Pflanzen und Festhaus

K.5.14 Als Träger der Verehrung werden genannt: Gemälde, Bildgestalt, Lehmbild, Bilva-Frucht, große Yoni, Mondscheibe, Stein, Yoni-Mandala, Buch, Sandalen, Schwert und ein großes Bild beziehungsweise eine große Scheibe. Auch an einem heiligen Ort oder an der Ganga rufe man die Göttin herbei und verehre sie.

K.5.15 „Ein Hausvater soll kein bloßes Lehmbild und kein Tāla-Maß großes Bild herstellen. Eine drei Ellen hohe Gestalt mit einem Kern aus Pflanzenfasern sowie das Bilva-Fruchtpaar soll er verehren.“ Der Kommentar versteht das erste Verbot als Verbot einer ausschließlich aus Lehm gefertigten Figur und das Tāla-Maß als dreieinhalb Ellen. Die Angabe drei Ellen schließt größere Maße aus, nicht kleinere. Ein Lehmbild mit Pflanzenkern wird ausdrücklich zugelassen. Der anschließende Satz über einen „Fehler“ widerspricht dieser Erklärung; vermutlich fehlt in der Vorlage eine Verneinung. Das „und“ verbindet die Verehrung dieser Figur mit der des Bilva-Paares.

K.5.16 Für die Wahl eines Bilva-Fruchtpaares unterscheidet die Quelle nach gesellschaftlicher Zugehörigkeit: Für Brahmanen werden Früchte im Osten oder Nordosten empfohlen, für Kṣatriyas oben oder im Norden, für Vaiśyas und Śūdras im Nordwesten. Wahlweise gelten Osten und Nordosten für alle. Dies sind historische Standesvorschriften der Quelle.

K.5.17 Dem Osten wird Wissenszuwachs, dem Nordosten Erfüllung aller Wünsche, dem Nordwesten Vermögen und dem Norden Herrschaft zugeordnet. Früchte im Süden sollen Feinde vermehren, solche in den Ecken den Tod bringen. Da Nordwesten und Nordosten bereits günstige Wirkungen erhalten haben, erklärt der Kommentar die letztgenannten Ecken als Südosten und Südwesten.

K.5.18 Das Fruchtpaar soll gleichmäßig, rund und von gleicher Stärke sein; durch Insekten oder andere Einflüsse beschädigte Früchte sind abzulehnen. Die folgende Wendung über Früchte oben in der Mitte ist mehrdeutig. Nach einer Auslegung sind solche Früchte außer für Kṣatriyas ausgeschlossen. Nach einer anderen darf man sie bei Fehlen der bevorzugten Lage nehmen, da dafür keine ungünstige Folge genannt wird. Die Gleichmäßigkeit gilt in jedem Fall.

K.5.19 „Fällt das Fruchtpaar auf dem Weg zum Badeplatz oder stürzt das Lehmbild, so kündigt dies nach der Quelle den Tod an. Zur Besänftigung sollen zehntausend Ghee-Darbringungen sowie eine Kuh, ein weißes Pferd und eine weiße Ziege als Gaben dienen.“ Damit endet die Sühnevorschrift für das Herabfallen von Fruchtpaar oder Bildgestalt.

K.5.20 „Vom Nandā-Tag bis zum zehnten dauert das Fest. Als besonders großes Fest gelten die drei Haupttage. Wer währenddessen einer anderen Gottheit opfert, gewinnt keine Frucht und gelangt schließlich in die Hölle; alle Gottheiten sind nur Hundertstelanteile der Göttin. Deshalb verehre man keine andere.“ Nach erneuter Wiederholung der Tagesfolge bis zur Bildverehrung am achten heißt es: „In jedem Prahara geschehen Bad, Bali und Feueropfer sowie Speisedarbringung.“ Ein Zusatz zur Speise ist beschädigt. „Am neunten werden reichliche Bali-Gaben besonders empfohlen. Die am neunten verehrte Göttin schenkt unendliche Frucht.“

K.5.21 Auch nach Ländern unterscheiden sich ihre Bildgestalten. Acht Arme werden für Oḍra, Kaliṅga, Madhyadeśa, Ayodhyā und Surāṣṭra genannt; achtzehn für Cohāra, Śrīhaṭṭa, Kośala, Śavavallaka, Mahendra und Himalaya. Zwölf Arme gelten für Kaurava, Mathurā, Kedāra, Rāmaṭha, Makarandra und Virāṭaka. Zehn werden für Kaumāra, Gauḍa, Pāripātra und den Süden genannt, vier für Marahaṭṭa, Gajāhvaya, Pūrṇa, Nepal, Kaccha und Koṅkaṇa, zwei für die Meeresküste. Einige Ortsnamen sind unsicher überliefert.

K.5.22 Der Lampenplatz entspricht dem Kopf des Kūrma-Cakra, wie auch der Verfasser des Tantrasara festhält. Die folgende Bauvorschrift wird so ausgelegt, dass am Lampenplatz ein Haus aus Gras, Holz oder ähnlichem zulässig ist; außerhalb davon darf es auch aus Ziegeln bestehen. Ergänzend heißt es: „Im Nordosten, Osten oder Norden des Wohnhauses errichte man ein schönes Festhaus, das Vermögen und Wohlergehen begünstigt.“

K.5.23 Als Länge werden einunddreißig oder fünfunddreißig genannt, ohne ausdrückliche Maßeinheit; alternativ ein Rundbau von neun oder vier Ellen. Die Seiten werden gegliedert und die Mitte schön gestaltet. Unter Beachtung der Ausmaße in den vier Richtungen wird dort die Göttin aufgestellt.

K.5.24 Der Thron soll eine Elle hoch sein; eine Angabe über seine Ausstattung ist unklar. Mit Farbpulver wird ein Löwenthron-, großes Rad- oder Sarvatobhadra-Mandala angelegt und darin der Sitz aufgestellt. Als Holzarten erscheinen ein Milchsaftbaum, Śrīpati und Mango; die ersten Namen sind nicht sicher aufzulösen. Das Maß wird mit Faust und Unterarm, die Höhe mit einer Spanne angegeben. Der Sitz ist viereckig, gleichmäßig und schön; eine achtfache Krümmung oder Gestaltung wird erwähnt. Er heißt Bhadrāsana oder Kūrmāsana.

K.5.25 Mangoholz soll bei Hochzeit und Sonnenopfer vermieden werden. Varuṇa-Holz, Padmaka, Devadāru und Śāla gelten für alle Altäre als geeignet. Mit rotem Duftstoff, Safran oder Moschus zeichne man die große Yoni, außen von zwei Lotoskreisen umgeben. Der Kommentar erklärt den ungewöhnlichen Stoffnamen ausdrücklich als Moschus. Darauf stelle man die Göttin auf, die alle Wünsche und Ziele gewährt.

Der sechste Tag: Einladung und Erweckung

K.5.26 „Am Abend des sechsten Tages erfülle der Hausvater zunächst seine täglichen Pflichten. Geschmückt, schweigend und gesammelt gehe er zum Bilva-Baum. Er speise Brahmanen, verneige sich mit fünf Körpergliedern, richte sich nach Norden, bereite den Verehrungssitz, grüße die fünf Gottheiten und fasse den rituellen Entschluss.“

K.5.27 „Mit dem Tryambaka-Mantra bade er den Baum mit Wasser, Milch, den fünf Kuhprodukten und den fünf Nektarstoffen. Es folgen drei Krüge mit der bei ‚Sūtramāṇam‘ beginnenden vedischen Strophe. Mit benetzter dreifacher Schnur umwinde er den Baum fünfmal nach rechts und säe fünf Reiskörner.“

K.5.28 Der Entschluss lautet: „Heute, in diesem Monat und dieser Monatshälfte, an diesem heiligen Ort, wähle ich dich, Bilva-Baum aus dem Śāṇḍilya-Geschlecht, der Ambikā und Śiva besonders lieb ist. Ich, der so benannte Devaśarman aus dem genannten Geschlecht, verehre dich heute Abend mit diesen Gaben, um für mein genanntes Anliegen einen Zweig mit einem an ungetrenntem Stiel gewachsenen Fruchtpaar als Gestalt Durgās zur Verehrung mitzunehmen.“

K.5.29 Man lege die Hand an die mit Früchten und Kränzen geschmückte Baumwurzel, berühre und verehre den Baum und verehre dann auf der Opferfläche Gaṇeśa am nördlichen Zugang, Caṇḍa im Osten, Pracaṇḍa im Süden und Vetāla im Westen. In der Mitte stehen die tragende Śakti und die übrigen Mächte samt ihren Haupt- und Nebengliedern.

K.5.30 „Betrachte sie wie glänzendes Silber, ihr Antlitz wie der Vollmond, mit mannigfaltigen Edelsteinen, Armreifen und Spangen geschmückt. Mit zehn anmutigen Armen strahlt sie; ihr Gesichtslotos blüht wie ein Herbstlotos. Ihre drei unvergleichlichen Augen, wie dunkle Wasserlilien, leuchten mit mächtigem Glanz. Sie trägt Dreizack, Schwert, Rad, Pfeil und Speer; links Schild, vollen Bogen, Schlinge, Stachelstock und Axt, von Flammenkränzen umstrahlt.“

K.5.31 „Ihr linker Fuß ist erhoben und auf den Büffel gesetzt. Unter ihr betrachte man den Büffel mit abgeschlagenem Kopf und den daraus hervortretenden großen Dämon mit Schwert und Schild. Im Bilva-Baum gegenwärtig, schenkt sie alle ersehnten Güter.“ Nach dieser Betrachtung verehre man den Sitz, rufe sie mit dem Wurzelmantra herbei, biete den Sitz an und bringe Fußwasser und die weiteren Gaben dar. Danach folgt die Gliederverehrung.

K.5.32 An den Ansätzen der Lotosblätter, vom Osten an, stehen Jayantī und die weiteren Göttinnen; an den Spitzen Brahmā und die übrigen Gottheiten, in der Blattmitte die Bhairavas. An Wurzel und Spitze des Baums werden Vetāla, Maṇibhadra, Yakṣaka, Tripurāntaka, Kaṇa, Hetuka und Agnijihvarasa mit Duft und Blumen verehrt. Die letzten Namensformen sind unsicher. Außen folgen die Planetenmächte, die Richtungswächter und ihre Waffen.

K.5.33 Zur Verehrung der Richtungswächter zitiert der Verfasser das vierte Kapitel des Śāradātilaka von Lakṣaṇācārya: „Am Ende verehre man die Weltenhüter, mit ihrer Zugehörigkeit zum Gefolge der Hauptgottheit, ihren Waffen und ihrer Herrschaft über die jeweiligen Wesen, der Reihe nach in den Richtungen vom Osten an.“

K.5.34 Der Kommentar erklärt: Bei der Śakti-Verehrung wird jeder als Angehöriger ihres Gefolges angerufen, bei Gaṇeśa entsprechend als Angehöriger Gaṇeśas, bei Sūrya als Angehöriger Sūryas und bei Viṣṇu als Angehöriger Viṣṇus. In der Formel geht die Herrschaft über die jeweilige Wesensgruppe der Waffe voraus, auch wenn der Grundvers die Waffen zuerst nennt. Zu berücksichtigen sind ferner Reittier und Gefolge. Die überlieferte Aufzählung der Herrschaftsbereiche nennt unter anderem Götter, Lichtmächte, Verstorbene, Rākṣasas, Wasser, Wind, Felder, Geister, Nāgas und Welten; einzelne Formen sind beschädigt.

K.5.35 Die Richtungswächter sind Indra, Agni, Yama, der Rākṣasa-Herr Nirṛti, Varuṇa, Pavana, der Mond, Īśāna, unten der Schlangenherrscher und oben der Urvater Brahmā. Ihre Farben lauten der Reihe nach: gelb, rot, schwarz, rauchfarben, weiß, rauchfarben, weiß, weiß, hell und rötlich. Rāghavabhaṭṭa nennt ihre Reittiere: Airāvata, Ziege, Büffel, Mensch, Makara, Antilope, Pferd, Stier, Wagen und Schwan.

K.5.36 Das Kapila-Pañcarātra verschlüsselt ihre Bījas durch Vorwärts- und Rückwärtszählungen: den dritten Laut vorwärts von Ya, den zweiten rückwärts von La, den vierten rückwärts von Va, den achten vorwärts, den dritten vorwärts sowie den dritten rückwärts von Na, den vierten und siebten vorwärts von Va, den vierten rückwärts von Kha und den dritten rückwärts von Ga. Die Schlussanweisung zur Verbindung mit den Vokalen und Nāda ist beschädigt. Kenner der Tradition erklären, dass diese Bījas lange Vokale haben. Manche ordnen Ananta und Brahmā das Māyā- beziehungsweise Pāśa-Bīja zu. Eine weitere Chiffrenstrophe nennt Erde, Feuer, Wind, Varuṇa, Mond, Ananta und Bindu sowie Schlinge und Māyā, ohne durchgehend eindeutige Lautfolge.

K.5.37 Als Beispiel folgt die Anrufung: „Oṃ, Lāṃ, Verneigung vor Indra, dem Gelben, dem Herrn der Götter, der den Donnerkeil trägt und auf Airāvata reitet, samt Gefolge, dem Angehörigen von Durgās Hofstaat.“ Entsprechend: „Rāṃ, Verneigung vor Agni, dem Goldbraunen, dem Herrn der Lichtmächte, mit dem Speer in der Hand und der Ziege als Reittier, samt Gefolge, dem Angehörigen von Durgās Hofstaat.“ Die übrigen Formeln werden nach demselben Muster gebildet.

K.5.38 Rāghavabhaṭṭa und der Verfasser bestätigen die Verehrung in den jeweiligen Richtungen mit Wesensherrschaft, Waffen und Gefolge. Das Nityātantra schreibt die abschließende Verehrung der Weltenhüter mit Reittieren und Waffen vor; danach werden die Waffen eigens verehrt. Das Śāradātilaka nennt der Reihe nach Donnerkeil, Speer, Stab, Schwert, Schlinge, Stachelstock, Keule, Dreizack, Rad und Lotos. Ebenso führt sie der vierte Abschnitt des Merutantra vom Osten an auf.

K.5.39 Die Farben der Waffen werden im Śāradātilaka mit gelb, weiß, schwarz, himmelfarben, blitzfarben, rot, weiß, schwarz, rubinrot und rosafarben angegeben. Kurubinda bedeutet Rubin. Die Beispielformel lautet dem Sinn nach: „Verneigung vor dem Donnerkeil, gelb, den Donnerkeil in der Hand und als Zeichen auf dem Haupt tragend, mit Reittier und Gefolge, Angehöriger von Durgās Hofstaat.“ Die anderen folgen entsprechend. Nach Rāghavabhaṭṭa erscheinen die Waffen außerhalb, mit ihrem jeweiligen Zeichen auf dem Haupt, der eigenen Waffe in einer Hand und der Geste der Furchtlosigkeit in der anderen.

K.5.40 Das Matsyasūkta fährt fort: „Man bringe nach der Ordnung Bali und Feueropfer dar. Zur Besänftigung opfere man Gerste, Milch und gekochten Śāli-Reis; den Yakṣas Gerstenspeise oder Reis mit Māṣa-Bohnen. Dann knie man mit gefalteten Händen auf die Erde und spreche die Erweckungsmantras.“

K.5.41 „Aiṃ. Um Rāvaṇa zu töten und Rāma Gnade zu erweisen, erweckte Brahmā die Göttin einst zu ungewöhnlicher Zeit in dir. Auch ich erwecke dich daher im Monat Āśvina; am sechsten Tag, verbunden mit dem Mondhaus, erwecke ich dich am Abend.“ Der anschließende Hinweis über das Fehlen von Ārdrā und die Anpassung des Wortlauts ist beschädigt; er lässt keine sichere Ersatzformel erkennen.

K.5.42 „Auf dem Gipfel des Śrīśaila geboren, bist du Śrīphala, die Stätte des Glücks. Ich werde dich mitnehmen: Komm, als Durgās eigene Gestalt zu verehren! Zum Gewinn allen Glücks und weiblichen Gedeihens werde ich dich in das bezeichnete Haus bringen. Gewähre alle Wünsche! Auf den Gipfeln von Meru, Mandara, Kailāsa und Himavat gewachsen, bist du, Śrīphala-Baum, Ambikā und Śaṅkara lieb. Verneigung vor dir, Bilva-Baum, der alle Wünsche erfüllt.“

K.5.43 Eine beschädigte Zwischenzeile nennt das Auflegen der Hand und die Verehrung des Fruchtpaares. Dann folgt: „Du bist Mahādeva lieb, glückverheißender Baum, und erfüllst alle Wünsche. Gib mir einen Zweig für das Durgā-Opfer.“ Danach wird eine nach Norden gerichtete Handlung am Baum genannt. Leicht warmes Wasser, Kuśa, Blumen, Früchte und ungebrochene Reiskörner kommen als Ehrengabe in ein Muschelhorn; eine weitere Angabe bezieht sich auf den Bilva-Baum. Man reicht ein Zahnholz, vollzieht eine Abwehr des Unheils mit Dūrvā, Reiskörnern und Senf und umhüllt den Baum mit einem Gewänderpaar. Damit enden Einladung des Bilva-Baums und Pflichten des sechsten Tages.

Die Festordnung verbindet Verehrung, gemeinschaftliche Feier und die abschließende Verabschiedung der Göttin.

Der siebte Tag: Einzug der Göttin

K.5.44 „Am siebten Tag unter Mūla, bei Sonnenaufgang, gehe man zur Bilva-Wurzel und verehre mit Duft und Blumen. Man nehme ein sehr scharfes Messer mit Griff: Die Klinge misst zwölf Fingerbreiten, der Griff sechs.“ Die Formel für das Ansetzen enthält die doppelte Aufforderung „Schneide!“. Beim Schneiden selbst werden zweimal Tārā sowie Waffen- und Herzformel genannt.

K.5.45 Der Kommentar erläutert ausführlich, dass „Paar“ hier den Zweig mit dem Fruchtpaar bezeichnet und dass „geben“ das Ansetzen des zuvor genannten Messers meint. Die doppelte Schneideaufforderung darf nicht durch zusätzliche Verdopplung vervierfacht werden. Die beim Schneiden verwendete Formel beginnt erst mit den beiden Tārā-Lauten. Für das Bewegen folgt eine eigene Anrufung: Cāmuṇḍā, zweimal „Bewege dich“, zweimal „Lass dich bewegen“, dann „rasch“, „Haus“ und „tritt in die Verehrungsstätte ein“, mit Tārā am Anfang und der Gemahlin des Feuers am Ende. K.5.46 Die Quelle verlangt, dass Frauen und Tiere beim Abschneiden nicht zusehen, und lässt den Zweig danach in eine Sänfte legen. Für Abschneiden, Tragen, Aufstellen und Verehrung schließt sie Menschen aus, die sie als wahnsinnig, aus der Gemeinschaft gefallen, impotent, kleinwüchsig, körperlich beeinträchtigt, arm oder im Mantra unsicher bezeichnet. Diese historischen Ausschlüsse geben die Wertungen der Quelle wieder. Ein Bruch gilt als Todeszeichen und verlangt Sühne. Seitlich werden zwei Lampen und zwei Zuckerrohrstangen, beim Hauseintritt zwei Krüge aufgestellt.

K.5.47 Der Krug wird mit einem Reinigungsgerät verbunden, mit roter Schnur umwunden und mit Mangoblättern sowie Darbha-Gras geschmückt. An jede Tür kommt eine schöne, glückverheißende Ansammlung von Blumengirlanden, unversehrt, mit den beschriebenen Wurzelteilen und einem Torbogen. Der Kommentar erklärt die ungewöhnliche Wortform ausdrücklich als eine Mehrzahl beziehungsweise Ansammlung von Kränzen.

K.5.48 Am Tor empfängt die mit den günstigen Kennzeichen versehene Hausherrin die Göttin, begleitet von neun rechtschaffenen Frauen und vorausgehenden Glücksriten. Von links und rechts wird gefächelt. Nach einer Mundgabe aus den drei scharfen Gewürzen mit Salz erfolgt das rituelle Küssen der Göttin. Im Hof kommt das Pflanzenbündel auf den Badesitz; die Angaben über Gewänder und die Mitte des Platzes sind verkürzt.

K.5.49 Regional beginnt die Pflanzenfolge unterschiedlich: auf Śrīśaila mit Māṇa, auf dem Malaya-Gebirge mit Getreide, an der Küste mit Kramuka, in Ekāmraka und ähnlichen Orten mit Kacvī, in Gauḍa, Vaṅga, Kaumāra und Kālarūpaka mit der Banane. Wer Glück und Fülle sucht, kann die jeweilige Ordnung an jedem heiligen Sitz verehren. Die neun Pflanzen sind Banane, Kacvī, Kurkuma, Jayantī, Bilva, Granatapfel, Aśoka, Māṇaka und Getreide.

K.5.50 Die Pflanzen werden mit Wurzeln genommen, ausgenommen Kurkuma und Getreide. Die Banane soll ausdrücklich bewurzelt sein. Rāma-Rambhā und die samenreiche Banane werden ausgeschlossen; weiße Banane, Rājya-Rambhā oder Sugandhinī werden zugelassen. Früchte und Bäume einer als zuckersüß bezeichneten Sorte sind zu meiden. Weitere Ausschlüsse betreffen „drei Kinder“, „ein Kind“ und „abgestorbenen Nachwuchs“; gemeint scheinen bestimmte Schösslingsbildungen, doch ist die botanische Zuordnung unsicher.

K.5.51 Zulässig seien von Zweimalgeborenen gepflanzte oder im Gebirge gewachsene Pflanzen, solche aus dem Haus eines Brahmanen und von heiligen Orten; die anschließende Ortsabgrenzung ist gestört. Pflanzen vom Haus eines gesellschaftlich Ausgegrenzten, vom Verbrennungsplatz, auf Śākhoṭa gewachsene, vertrocknete und eine als Dūradhukṣaka bezeichnete Pflanze werden abgelehnt. Auch diese Auswahl spiegelt die rituellen Reinheitsvorstellungen der Quelle.

K.5.52 Entsprechend wird das Lehmbild herbeigebracht und mit Wasser aus günstigen Quellen gebadet. Muschelhornwasser dient dem Bad des Bildes beziehungsweise seines Spiegelbildes. Man reicht ein Zahnholz mit besonderem Mantra. Mit dem zehnsilbigen Mantra folgen die fünf Kuhprodukte zunächst zusammen und dann einzeln, ebenso die fünf Nektarstoffe, die drei kühlenden und drei roten Stoffe sowie Wasser heiliger Orte.

K.5.53 Das Pflanzenbündel wird auf dem Altar oder nordöstlich davon aufgestellt. Bilva steht in seiner Mitte; eine alternative Angabe über eine gemeinsame Wurzel ist nicht eindeutig. Mit drei Viṣṇukrāntā-Ranken befestigt man die Pflanzen an der Banane. Das Fruchtpaar wird in einer Elle Höhe angebracht und mit gelber Schnur und Gewand umwickelt, mit einer Krone versehen. Die folgende Stoffvorschrift nennt Saflorfärbung, Leinen, feines Gewebe und Seide; was genau durch „zuerst vermeiden“ ausgeschlossen wird, ist nicht durchgehend klar. Besonders genannt ist mit rotem Lack bestrichener Stoff.

K.5.54 Beim großen Fest ertönen vedische Rezitationen und die glückverheißenden Rufe von Mädchen und rechtschaffenen Frauen. Bei Bali, Prozession, Einzug in ein neues Haus, großen Festen und Segenshandlungen gelten Frauenrufe als günstig. Mit Puffreis, Jambū-Früchten und weiteren Gaben erfolgt die Abwehr des Unheils. Man heißt die Göttin willkommen, fragt nach ihrem Wohlergehen und bietet einen Sitz. Kniend und mit gefalteten Händen spricht man:

K.5.55 „Nimm diese herbstliche Verehrung an, da du hierhergekommen bist. Willkommen, große Göttin, Herrin des Alls! Verneigung vor dir. Gesegnet bin ich, mein Werk ist erfüllt und unser Leben trägt Frucht, denn du, Durgā, große Herrin, bist in meine Wohnstätte gekommen. Nimm Ehrengabe, Speise, Früchte, Fußwasser und Kranz an, du auf Malaya Weilende! Gabenreiche Göttin, schenke mir Heil.“

K.5.56 „Caṇḍikā, du von gewaltiger Gestalt, Glückverheißende, die alle Wünsche gewährt: Nimm diese Ehrengabe an und komm in mein Haus! Du bist in die Menschenwelt gekommen, um die herbstliche Verehrung anzunehmen. Heute verneige ich mich vor dir; empfange Blumen und Ehrengabe. Caṇḍī, du bist die Gewaltige, von mächtiger Kraft des göttlichen Lichtes. Tritt ein und bleibe in meinem Haus, solange ich dich verehre.“

K.5.57 Nach Bereitung der allgemeinen Ehrengabe und Einnahme des Sitzes werden die Ausstreustoffe verteilt und Pranayama vollzogen. Im Krug verehrt man Gaṇeśa, Planetenmächte und Richtungswächter, badet mit dem jeweiligen Mantra und bereitet das Ehrengabengefäß. Nach der Sonnengabe folgt die Reinigung der Elemente. Mit dem zehnsilbigen Mantra wird eine rote Blase vorgestellt, darin ein goldenes Weltei, das wiederum geöffnet wird. Darin erscheint die Göttin, die alle Wünsche gewährt.

K.5.58 „Sie trägt einen Haarknoten aus verfilzten Strähnen und die Mondsichel als Kopfschmuck, ist in frischer Jugend und mit allem Schmuck versehen. Dreiäugig, mit vollem Antlitz, bezwingt sie den Büffeldämon. Rechts hält sie Dreizack, Rad, Schwert, Pfeil und Speer; links Schild, Bogen, Schlinge, Stachelstock und Glocke. Eine Schlangenkette zeichnet sie aus. Unter ihr liegt der enthauptete Büffel. Aus der Schnittstelle tritt der schwerttragende Dämon hervor, dessen Herz vom Dreizack durchbohrt ist und dessen Eingeweide hervortreten. Ihr rechter Fuß ruht auf dem Löwen, der etwas erhobene linke mit dem großen Zeh auf dem Büffel.“

K.5.59 Nach dieser inneren Betrachtung wird die Gestalt im Bild eingesetzt. Man verehrt Selbst, inneres Selbst und höchstes Selbst. Auf die Buchstabeneinsetzung folgen Kalā- und Mantra-Nyāsa. Mit Tārā wird die Ehrengabe gereinigt; nördlich davon stehen Fuß- und Mundwasser, seitlich die Honigmischung. Über dem Besprengungswasser wird der Mantra achtmal wiederholt und mit der Gāyatrī geschützt.

K.5.60 Die Gāyatrī lautet dem Sinn nach: „Wir wollen Durgā erkennen; über Nārāyaṇī meditieren wir. Möge der, welcher unsere Einsichten antreibt, uns erleuchten.“ Die Vorlage verbindet hier weibliche Gottheitsnamen mit der männlichen Schlussform des vedischen Gāyatrī-Verses; diese Besonderheit wird nicht stillschweigend vereinheitlicht. Mit diesem Wasser werden die Opfergegenstände besprengt.

K.5.61 Es folgen Gaṇeśa im Nordosten, Gaṇapa und die Sandalen des Gurus, sodann Guru, höchster Guru und Parameṣṭhi-Guru; die Reihung ist im Sanskrit gestört. Wissen, Loslösung und Macht sowie die mit Dharma beginnenden Mächte werden in Rot, Dunkel, Grün, Blau, Rauch-, Gold- und Blitzfarbe vergegenwärtigt. Eine eindeutige Zuordnung jeder Farbe ist nicht möglich. An den Blattspitzen, von Südosten an, stehen Adharma, Unwissenheit, fehlende Loslösung und Ohnmacht, mit Schwarz, Gelb und Rot verbunden. Ein weiterer Vergleich nennt Ziege, Widder und Schwan, ohne vollständige Zuordnung.

K.5.62 An der Tür verehrt man Mahākāla, gelbbraun und dunkeläugig, und Nandin, rotgelb, mit Dreizack und Khaṭvāṅga. Die anschließende Beschreibung eines zweiar­migen Wesens mit Lotosgesicht und schlangenweißem Glanz ist syntaktisch nicht eindeutig zuzuordnen. Caṇḍeśa hat ein furchtbares Antlitz und gelbbraune, nach oben gerichtete Augen.

K.5.63 Unten verehrt man die tragende Śakti, auf der Schildkröten- beziehungsweise Śiva-Grundlage, mit dem Antlitz des Herbstmondes und zwei Lotosblüten. Auf ihrem Haupt steht der Schildkrötensitz. Darüber sitzt auf dem Brahmā-Stein Ananta, weiß wie Kunda-Blüten; unten trägt er das Rad, auf dem Haupt die Erde. Die Erde wird dunkel wie Tamāla, mit blauen Lotosaugen und den glänzenden Meeren als Gürtel verehrt.

K.5.64 Darin betrachte man einen Lotos, dessen Staubgefäße mit den neun Wandlungen und dessen Blätter mit Prakriti verbunden sind; die Mitte wird als zehnfach beschrieben. Es folgen die Prinzipien von Erde, Zwischenraum und Himmelswelt, die drei Gunas Sattva, Rajas und Tamas und die drei Scheiben von Sonne und den weiteren Himmelslichtern. Der Mantra des großen Löwen nennt dessen diamantgleiche Krallen und Hauer als Waffen und endet mit Schutz- und Waffenformel.

K.5.65 Mit diesem Mantra wird der Sitz angeboten, mit dem Wurzelmantra die Gottheitsgestalt vergegenwärtigt. Man nimmt eine rote Blume, bildet mit den Händen die Schildkröten-Mudrā und ein gefülltes Gefäß mit Duft, Blumen und Reiskörnern. In Hingabe hält man es am Herzen und betrachtet die Göttin wie zuvor. Nach innerer Verehrung mit den Darbringungen wird sie im Mandala eingesetzt. Sitz, Willkommen, die drei Wassergaben, Honigmischung und Gliederverehrung folgen. Dann zeigt man die acht Mudrās und spricht die Herbeirufung.

K.5.66 „Durgā, du bist im Lehmbild und in der Bilva-Frucht herbeigerufen. Bleibe fest im Haus des Hausvaters und schenke die Erfüllung seiner Wünsche. Komm, hochbeglückte Durgā! Nimm dieses Pflanzenbündel an. Dies ist deine glückverheißende Stätte; zu dir als Zuflucht verneige ich mich. Göttin, Mutter der Welten, die Schöpfung und Auflösung bewirkt: Sei hier in sämtlichen Pflanzen gegenwärtig. Gib Leben, Vermögen, Ansehen und Herrschaft. Zufrieden in meinem Haus, erfülle das im Herzen Ersehnte.“

K.5.67 Auf den Blütenblättern vom Osten an verehrt man Rudracaṇḍā, Pracaṇḍā, Caṇḍogrā, Caṇḍanāyikā, Caṇḍā, Caṇḍavatī, Caṇḍarūpā und Aticaṇḍikā. In der Mitte steht die feuerfarbene Ugracaṇḍā. Alle sind jugendlich, strahlend, glückverheißend, gewähren Gaben und Furchtlosigkeit, sind rot, tragen gelbe Gewänder und mannigfaltigen Schmuck. Mit dem dreisilbigen, mit Vāgbhava beginnenden Mantra werden sie verehrt.

K.5.68 An den Spitzen der acht Blätter stehen Brāhmī, Māheśvarī, Kaumārī, Vaiṣṇavī, Vārāhī, Indrāṇī, Cāmuṇḍā und Caṇḍikā. Die folgenden acht Beschreibungen besitzen in der Vorlage eigene Nummern:

K.5.69 1. Brāhmī trägt Stab, Wassergefäß, Gebetskette und die Geste der Furchtlosigkeit. Sie ist goldfarben und in ein schwarzes Antilopenfell gekleidet. 2. Māheśvarī ist wie Schnee, trägt Dreizack, Axt, Messer und Trommel und ist mit dem Mond geschmückt. 3. Kaumārī hält Stachelstock, Stab beziehungsweise Khaṭvāṅga und Schlinge; sie leuchtet wie die Bandhūka-Blüte und gewährt Wünsche. Die Waffenaufteilung ist nicht völlig eindeutig.

K.5.70 4. Vaiṣṇavī ist dunkel wie Tamāla und leuchtet wie ein Blitz. Die erhaltene Liste ihrer Hände nennt Rad, Glocke und Schädelschale. 5. Vārāhī hält in vier Händen Keule, Schwert, Schild und Pflug und gleicht dem Feuer am Ende der Zeit. 6. Indrāṇī gleicht einem Saphir und schenkt alles Gedeihen. Ihre Hände tragen Stachelstock, Wurfspeer, eine als Vidyā bezeichnete Gabe und Donnerkeil.

K.5.71 7. Cāmuṇḍā hat einen roten Leib und eine Schädelgirlande. Sie trägt Dreizack, Schädelschale, Menschenkopf und Schwert; das letzte Wort ist beschädigt. 8. Die abschließend beschriebene Göttin trägt Gebetskette, eine blutgefüllte beziehungsweise blutströmende Schädelschale und eine blaue Wasserlilie. Sie ist goldfarben und leuchtet im Tigerfell. Der Name fehlt im Vers, entspricht aber der vorher genannten achten Göttin Caṇḍikā.

K.5.72 Als sechzehn führende Göttinnen nennt die folgende Liste Raktākṣī, Daṇḍikā, Nṛsiṃhī, Śivadūtikā, Nārāyaṇī, Kālikā, Māyā, Bhrāmarī, Aravindā, Viśālākṣī, Bhīmā, Sarasvatī, Aparājitā, Somalatā, Anantā und Kapālinī; anschließend wird noch Bhadrakālī davor genannt. Die Zählung wird nicht durch Streichung eines Namens ausgeglichen. Sie sind vierarmig und jugendlich, mit Muschelhorn, Rad, Keule und Stachelstock, strahlendem Schmuck, Löwen als Reittier und Mond auf dem Haupt. Rotleibig werden sie mit dem dreisilbigen, mit Bālā beginnenden Mantra verehrt.

Die Gottheiten im Gefolge Durgās

K.5.73 Im zwanzigsten Kapitel des Kālīvilāsatantra heißt es: „Zuerst wird nach Aufstellung des Kruges die Zehnarmige verehrt. Nach den fünf Gottheiten folgt Mahiṣamardinī, danach sorgfältig Kārttikeya und die übrigen. Erst dann folgt die nach dem Devīpurāṇa anerkannte Pflanzenverehrung.“ Daher werden Kārttikeya und die anderen vor dem Pflanzenbündel verehrt. Links von der Göttin stehen Jayā und Kārttikeya, rechts Vijayā und Gaṇapati.

K.5.74 Das achtzehnte Kapitel beschreibt Kārttikeya: „Er glänzt wie glühendes Gold, trägt Schwert und Speer, einen Kopfbund und den vorzüglichen Pfau als Reittier. Als Held im Weltei besteht er aus Brahmā, Viṣṇu und Śiva.“ Nach Betrachtung und Wassergaben wird sein Mantra zehnmal wiederholt. Die vierzehnsilbige Vidyā nennt das Māyā-Bīja, Guha, Kārttikeya und den Heerführer, abgeschlossen mit der Feueropferformel. Legt man den Daumen an das Herz der Bildgestalt und wiederholt zehnmal, erfolgt die Einsetzung der Lebenskräfte.

K.5.75 Jayā erscheint wie glühendes Gold, zweiarmig, mit beweglichen Augen und pfeilgleichen Seitenblicken. Sie trägt die Himmelsrichtungen als Gewand und himmlischen Schmuck; sie schenkt Vollendung. Nach Betrachtung und Gaben wird ihre siebensilbige Vidyā wiederholt: zweimal das Māyā-Bīja, Jayā im Dativ, nochmals zweimal Māyā. Die Quelle gibt sowohl diese Erklärung als auch den ausgeschriebenen Mantra. Zehn Wiederholungen mit dem Daumen an ihrem Herzen bewirken nach der Quelle die Belebung.

K.5.76 Vijayā ist dunkel wie zerriebene Augenschminke, zweiarmig, mit den Augen des Khañjana-Vogels, leuchtenden Seitenblicken und geschminkten Augen. Himmlische Gewänder und mannigfaltige Edelsteine schmücken die ewige Göttin, die alle Vollendungen gewährt. Nach Betrachtung und Gaben wird zehnmal rezitiert. Ihr siebensilbiger Mantra verbindet Vāgbhava, Śambhus Gemahlin, den angerufenen Namen, Māyā und nochmals Vāgbhava. Mit dem Daumen an Vijayās Herzen wird die Belebung vollzogen.

K.5.77 Die Betrachtung des Pfaus lautet: „Du mit mannigfaltig buntem Leib, aus Garuḍa bist du geboren. Mit unendlicher Kraft versehen, verschlingst du die schwarze Schlange. Du bist Garuḍa, hochbeglücktes Wesen; deshalb verneige ich mich vor dir.“ Nach Gaben wird der Mantra einmal gesprochen. Die siebensilbige Chiffre nennt Māyā, Bhaga mit Nāda und Bindu sowie den Namen im Dativ. Am Herzen gesprochen, soll sie den Pfau beleben.

K.5.78 Die Maus wird angerufen: „Du von Stiergestalt, hochbeglückt und mächtig, Gestalt der Tat, du bist der Stier und Gaṇeśas Reittier. Ich verneige mich vor dir, göttliches Wesen; gewähre die Vollendung der Verehrung.“ Die wiederholte Stierbezeichnung steht so in der Quelle und wird nicht ersetzt. Nach Betrachtung und Gaben folgen drei Handvoll Blumen. Der Mantra besteht aus zweimal Māyā, dem Namen der Maus im Dativ und Śambhus Gemahlin. Die Belebung erfolgt wie zuvor.

K.5.79 Der Löwe wird betrachtet: „Löwe, du bist Haris Gestalt, wahrlich Viṣṇu selbst. Du bist Pārvatīs Reittier; deshalb verehre ich dich.“ Seine zwölf­silbige Vidyā nennt zweimal Māyā, den Löwen und den Kraftvollen im Dativ, danach nochmals zweimal Māyā. Nach Betrachtung und Gaben wird sie einmal gesprochen.

K.5.80 Im neunzehnten Kapitel heißt es zum Büffel: „Büffel, großer Held, du bist Śivas Gestalt, Sadāśiva. Deshalb verehre ich dich. Verzeihe mir, Mahiṣāsura!“ Nach Gaben wird einmal rezitiert. Die elfsilbige Vidyā nennt zweimal Māyā, Nakula mit Nāda und Bindu, den Büffelnamen im Dativ, Kūrca und nochmals zweimal Māyā.

K.5.81 Gaṇeśa wird so betrachtet: „Den Hängebäuchigen, Großleibigen, Elefantengesichtigen und Dreiäugigen verehre ich, den Gott, der alle Gottheiten in sich trägt, Pārvatīs Sohn.“ Nach Gaben wird der Mantra einmal ausgesprochen. Seine Chiffre nennt Māyā, den dritten Laut der Ka-Reihe mit Nāda und Bindu, Gaṇapati im Dativ und eine abschließende rückläufige Folge; deren letzter Ausdruck ist unsicher.

K.5.82 Lakṣmī wird goldglänzend betrachtet, zweiarmig, mit beweglichen, geschminkten Augen und pfeilgleichen Seitenblicken, in weißem Gewand, mit leuchtendem Zinnoberzeichen und auf weißem Lotos sitzend: die Geliebte Nārāyaṇas. Nach Gaben wird zehnmal rezitiert. Ihr zehnsilbiger Mantra verbindet Māyā, Kāma, die „im Lotos Weilende“ im Dativ, nochmals Kāma und Māyā.

K.5.83 Sarasvatī gleicht Muschelhorn, Mond und Kunda-Blüte. Zweiarmig und lotosäugig, mit leuchtenden Seitenblicken, himmlischem Gewand und Schmuck ist sie die höchste Gestalt der Rede. Ihre achtsilbige Vidyā nennt Māyā und den als „linkes Ohr“ verschlüsselten Laut mit Bindu und Nāda, Sarasvatī im Dativ und nochmals die beiden Bījas.

K.5.84 Brahmā gleicht der jungen Sonne, mit vier Gesichtern und vier Armen. Seine Gesichter bestehen aus den vier Veden; er gewährt Dharma, materielles Gedeihen, Freude und Befreiung. Die als siebensilbig bezeichnete Mantrachiffre nennt Māyā, den ersten Laut der Ka-Reihe mit Nāda und Bindu, Brahmā im Dativ mit Verneigung, dann den ersten Laut der Ca-Reihe mit Nāda und Bindu und nochmals Māyā. Die angegebene Silbenzahl und diese Folge passen nicht ohne Weiteres zusammen.

K.5.85 Sāvitrī erscheint goldfarben, zweiarmig, mit beweglichen, geschminkten Augen, himmlischem Schmuck und Gewand sowie leuchtendem Zinnoberzeichen. Ihr siebensilbiger Mantra nennt Māyā, Sāṃ, Sāvitrī im Dativ, nochmals Sāṃ und Māyā.

Die neun Pflanzen als Erscheinungen der Göttin

K.5.86 Das Matsyasūkta beschreibt die Pflanzenverehrung mit einer eigenen Folge von neun Nummern. 1. Banane: Die Göttin ist gelb, zweiarmig, trägt Dreizack und Buch und wird mit dem Kāma-Bīja verehrt. „Durgā, Göttin, komm herbei und sei hier gegenwärtig! In Bananengestalt schenke mir Frieden. Verneigung vor dir!“

K.5.87 2. Kacvī: Sie trägt Schwert, Dreizack und Stachelstock und gewährt Furchtlosigkeit. „Im Kampf mit Mahiṣāsura nahmst du Kacvī-Gestalt an, du von guten Gelübden. Um Śakra Gnade zu erweisen, komm in mein Haus!“ Sie wird mit dem Māyā-Bīja verehrt. 3. Kurkuma: Zweiarmig, gelbgewandet, dreiäugig und großäugig, mit Schwert, auf dem Büffel; links hält sie ein Gewand. „Kurkuma, gabenreiche Göttin, du bist Umās Gestalt. Nimm die Verehrung an, um meine Hindernisse zu vernichten, Herrin der Götter!“

K.5.88 4. Jayantī: Gelb, rotgewandet, mit einer als Caṇḍa-Girlande bezeichneten Kette, Dreizack und Rad sowie allem Schmuck. „Beim Sturz Niśumbhas wurdest du von den Götterscharen samt Indra verehrt. Jayantī, gewähre auch uns deine Gabe!“ 5. Bilva: Die Unheilvertreibende erscheint weiß, zweiarmig, auf einem großen Stier, mit Gaben- und Furchtlosigkeitsgeste, im Himmelsraum. „Du erfreust Mahādeva und bist allen Göttern stets zugetan. Weil du Umā erfreust, verneige ich mich vor dir.“

K.5.89 6. Granatapfel: Rot, mit rotem Schmuck und Gewand, freundlich, mit Mondsichel, vier Armen und drei Augen, auf dem Büffel. Genannt werden Schwert und Schild sowie links Wasserlilie und Buch; der Bezug zur Schulter ist unklar. Die Verehrung erfolgt mit dem Mandara-Bīja und Bālā am Anfang. „Vor Raktabīja entstand einst der vollendete Mantra. Weil du Umā erfreust, verneige ich mich vor dir.“

K.5.90 7. Aśoka: Rot wie Zinnober, freundlich, mit Pfeil und Bogen, auf einem Lotos und mit einem Schlangenwesen als Reittier. „Der Aśoka-Baum erfreut Hara und vernichtet Verfehlungen. Du erfreust Umā: Mache mich stets frei von Kummer!“ 8. Māṇa: Dunkelleibig, mit blauer Wasserlilie, dreiäugig, auf dem Büffel, mit dem Kanyā-Bīja verehrt. „Im Blatt des Māṇa-Baums wohnst du, Kaumārī, der Śacī lieb. Nimm zur Gnade für mich die Verehrung freudig an!“

K.5.91 9. Getreide: In der Getreidepflanze gegenwärtig, zweiarmig und weiß, auf weißem Lotos sitzend, glückverheißend, mit Gaben- und Furchtlosigkeitsgeste. Die Lotosgesichtige wird mit Śrī-Bīja und Tārā verehrt. „Einst schuf Brahmā dich zum Wohl des Lebens der Welt. Du Getreide, das Umā erfreut: Schenke Frieden! Verneigung vor dir!“

K.5.92 Auf dem äußeren Sitz werden Jayantī und die Richtungswächter samt Waffen mit den Darbringungen verehrt, die Freude und Gedeihen fördern. Als acht Blumen gelten Kumuda, Utpala, Padma, Kunda, Śephālikā, Hibiskus, Vakula und Tagara. Der Mantra wird achthundertmal wiederholt, danach das Feueropfer ordnungsgemäß vollzogen. Eine anschließende Vorschrift über Bali und gekochte Opferspeise ist beschädigt; sie enthält eine Viertelangabe. Kniend und mit gefalteten Händen spricht man den Hymnus, am Anfang und Ende vom Vāgbīja umgeben.

K.5.93 „Vor Durgā, der Gütigen, Frieden Schenkenden, Brahmāṇī, der Geliebten Brahmās, der Führerin aller Welten, vor Ambikā verneige ich mich immer. Vor der Glückverheißenden, Schönen, Reinen, Ungeteilten, höchsten Kraft, vor der Herrin und Mutter des Alls, vor Caṇḍikā verneige ich mich.“

K.5.94 „Vor Umā verneige ich mich immer, der göttlichen Mutter Īśānas, die allen Welten die Furcht nimmt und vor der sich Brahmā, Īśa und Viṣṇu beugen. Vor Caṇḍikā verneige ich mich: Sie besteht im All, das All ist ihre Wohnstätte, in göttlichen Stätten wohnt sie, Yoginī und Mutter des Yoga.“

K.5.95 „Vor Durgā verneige ich mich immer, der göttlichen Mutter Īśānas, der Herrin, der Geliebten des Herrn, die über den Ozean des Daseinskreislaufs hinüberführt. Wer diesen Hymnus spricht oder in Hingabe hört, wird von allen Verfehlungen frei und erfreut sich mit Durgā.“

K.5.96 Begleitet von den fünf festlichen Klängen, Trommeln, Gesang und Instrumenten, bade man am Tagesende und vollende die Abend-Sandhyā. Nach Westen gewandt, mit Duft und Kränzen geschmückt, betrachte man schweigend die zuvor beschriebene Göttin mit dem Haṃsa-Mantra. Nach Ehrengabe und Verneigung gehe man in ihr Haus und verehre die höchste Herrin mit fünf Darbringungen. Dann esse man reine Opferspeise und gebrauche das Zahnholz. Damit enden die Pflichten des siebten Tages. Der achte Tag: die große Verehrung

K.5.97 „Am achten Tag stehe man sehr früh auf, gehe zum Flussufer und bade gesammelt. Ist dies nicht möglich, bade man mit fließendem Wasser an einem Ort, von dem aus die Sonne sichtbar ist. Man lasse den Segensruf sprechen und grüße die fünf Gottheiten.“ Im Entschluss werden Bad, Feueropfer, Bali, Hymnus, Verehrung in jedem Prahara und besonders um Mitternacht, die Verehrung des neunten Tages, die Verabschiedung am zehnten sowie die Sättigung der Brahmanen genannt, außerdem eigenes Geschlecht und eigener Name. Danach vollzieht man das Bad der Göttin.

K.5.98 Die Mantras für die Badegaben werden in Chiffren angegeben: Für Wasser Tārā, die Sonnenbezeichnung im Dativ, Caṇḍikā und die Herzformel; für Milch Māyā, Gāṃ und Gaurī mit Herzformel. Für die fünf Kuhprodukte werden Tārā, Vāṇī, die beiden Augen und eine abschließende Herzformel genannt; diese Stelle ist beschädigt. Für Zucker folgen Māyā und eine nicht sicher lesbare Lautfolge. Der Honigmantra nennt Tārā, Māyā und die Anrede der Gebirgsherrin. Erneutes Wasser wird mit Māyā und der Verneigung vor der Scheitellocke verbunden.

K.5.99 Für Dickmilch nennt die Chiffre Tārā, Cakra, Bhadrakālī und die Schutzpanzerformel. Für Öl steht Vāgbhava am Anfang und die Verneigung vor Gaurī mit Māyā; die Satzgrenze ist nicht eindeutig. Warmes Wasser, Rohzucker, Ghee und Zuckerrohrsaft werden dem Vāg-Mantra zugeordnet. Für nicht eigens genannte Stoffe nennt die Quelle eine mit Caṇḍikā verbundene Schlussform, deren Wortlaut beschädigt ist. Ferner dienen der zehnsilbige Mantra, Duftwasser, die drei roten, drei duftenden und drei kühlenden Stoffe sowie Frucht-, Pilgerstätten-, Blumen- und Kuśa-Wasser dem Bad.

K.5.100 Nach Krugaufstellung und Sitzverehrung wird die Göttin wie zuvor betrachtet und mit dem Mantra eingesetzt. Man begrüßt die Gekommene, reicht Fußwasser und die weiteren Gaben, badet sie mit der Gāyatrī und vollzieht die Gliederverehrung. Honigmischung und erneutes Mundwasser folgen. Auf den Blättern vom Osten an verehrt man die Mütter Jayantī, Maṅgalā, Kālī, Bhadrakālī, Kapālinī, Durgā, Śivā, Kṣamā, Dhātrī, Svāhā und Svadhā.

K.5.101 An den Blattspitzen stehen die Caṇḍā-Gestalten: Rudracaṇḍā in der Farbe von Rocanā, Pracaṇḍā rötlich, Caṇḍogrā schwarz, Caṇḍanāyikā dunkel, Caṇḍarūpā weiß, Caṇḍavatī rauchfarben, Aticaṇḍā blass und Caṇḍikā gelb. Der Mantra beginnt mit Tārā und Vāg und endet mit der Herzformel. In der Mitte steht die feuerfarbene Ugracaṇḍā.

K.5.102 Auf acht Sitzen vom Osten an werden die vierundsechzig Göttinnen verehrt. Zunächst nennt die Quelle Brāhmī, Māheśvarī, Kaumārī und Vaiṣṇavī, dann die mit Jayantī beginnende Reihe, jeweils mit fünf Darbringungen: Jayantī, Maṅgalā, Kālī, Bhadrakālī, Kapālinī, Durgā, Śivā, Kṣamā und Dhātrī. Die erhaltene Aufzählung wird mit ihren Wiederholungen und ohne Ergänzung auf eine vermutete Sollzahl wiedergegeben.

K.5.103 An der Südseite folgen Svāhā, Svadhā, Ambikā, Carcikā, Kātyāyanī, Raktadantikā, Sarvādimaṅgalā, Śākambharī, Bhrāmarī, Śivadūtī, Mahākālī, Gaurī, Tarjanī, Bhāvinī, Mahāmohā und Bhayaṅkarī.

K.5.104 Im Westen stehen Bhīmā, Padmā, Śacī, Medhā, Mahāmāyā, Sāvitrī, Vijayā, Jayā, Devasenā, Dhṛti, Puṣṭi, nochmals Dhṛti, Bhrāmarī, nochmals Mahāmāyā, Mahādevī und Mahāmedhā. Im Norden folgen Kāmeśvarī, Kāmadā, Bhrāmarī, Kālarātrī, Mahārātrī, Cakreśvarī, Bhagamālinī, Dhūmrā, Bhīmā, Śāntā, Vidārī, Mahāmbikā, Lakṣmī, Suparṇā, Mahogromā und die Familiengöttin. Die vorletzte Namensform ist unsicher. Sie werden mit dem dreisilbigen Mantra verehrt.

K.5.105 An den Türen werden die Vaṭukas paarweise verehrt. Genannt werden Siddha, Sandeha, Kālaputra, Kriyākulanibha, Mantrāṅga und Pūttraka; mehrere Namen sind nicht sicher lesbar. Ihr Mantra verbindet Tārā und Mandara-Bīja. Danach folgen die Bhairavas von Asitāṅga an und die Feldhüter Hetuka, Tripurāṅga, Agnijihva, Kālāsya, Karālāsya, Ekapāda und Bhīmaka, oben Anugraha und unten Nāsikeśvara. Mit dem Nārasiṃha-Bīja, Tārā am Anfang und Herzformel am Ende werden sie auf dem äußeren Sitz verehrt.

K.5.106 Es folgen Jambhaka, Maṇibhadra, Pūrṇabhadra, Virūpa, Virūpākṣa, Citrakuṇḍala, Citrākṣa, Citrarūpa, Kelimālin, Varendra, Nandin, der Löwe, die Planetenmächte und die Weltenhüter. Die Herbeirufung lautet: „Die Planetenmächte von Āditya an, auch die mit grausamer Wirkung, sämtliche Mondtage und Wochentage, die bei ihnen stehen: Sie mögen zur Verehrung hierherkommen; ich werde sie verehren.“ Der Kommentar erklärt eine verkürzte Vokalform als metrische Besonderheit.

Die Waffen der Göttin

K.5.107 Von rechts an verehrt man die Waffen der Göttin mit ihren jeweiligen Mantras und Bījas, Duftstoffen, Sandel und Blumen. Zum Dreizack: „Durch ihn wurde diese Erde getragen und Mahiṣāsura getötet. Vor diesem dreischneidigen Dreizack reinen Wesens verneige ich mich.“

K.5.108 Zum Schwert werden acht Bezeichnungen verehrt: Asi, der Zerschneidende, Khaḍga, der Scharfschneidige, der Unnahbare, der Glück in sich Tragende, der Siegreiche und der Hüter des Dharma. „Dir, Hüter des Dharma, sei Verneigung!“ Die folgende Verbindung von scharfer Schneide, Cakreśvarī-Mantra und Eisenstab ist beschädigt.

K.5.109 „Sudarśana, großes Rad, Schrecken der Dämonenkönige, glückverheißender Vernichter Tripuras, vorzügliches Rad: Verneigung vor dir! Mit einer Schar schöner Glieder versehen, dir, dem Rad, wieder und wieder Verneigung!“ Dieser mit Tārā verbundene Radmantra gilt als Vernichter aller Hindernisse.

K.5.110 Zu den Pfeilen: „Verneigung vor dem Fünfpfeiligen, dem Makellosen, dem großen Selbst! Vor den fünf Pfeilen, deren Gestalt die fünf Prinzipien sind, verneige ich mich.“ Zum Speer: „Du bist die Kraft aller Wesen und durchdringst selbst das Durchdringende. Zeit und Nichtzeit haltend, vorzügliche Śakti-Waffe, dir sei Verneigung!“ Der zugehörige Mantra nennt Ramā-Bīja, Tārā und Jayā.

K.5.111 Danach werden die Waffen auf der linken Seite verehrt. Zum Schild: „Du schenkst im Kampf Dharma und bist eine Waffe der Rechtschaffenheit. Weil durch dich Schutz gewährt werden soll, verneige ich mich vor dir, vorzüglicher Makelloser.“ Zum Bogen: „Von Kṛṣṇa zum Schutz getragen und von Hara zur Auflösung, dreifache Gestalt mit Sagara“ – diese Wendung ist unsicher –, „dich, die Bogenwaffe, verehre ich.“ Die weitere Chiffre nennt Rāma, Kṛṣṇa, den Bogen, die Gemahlin des Feuers sowie Vijaya am Anfang und Pfeil am Ende.

K.5.112 Zur Schlinge: „Schlangenkönig, große Schlinge, von unendlicher Umschließung, von Viṣṇu geschaffen: Beschütze mich! Verneigung, Svadhā!“ Zum Messer: „Du bist Caṇḍikā gegeben; du, die alles …“ – die folgende Bestimmung ist beschädigt –, „Messer, beschütze mich immer und schenke Frieden. Verneigung vor dir!“ Die Chiffre nennt den Messernamen im Dativ und zweimal ṭha. Ein Glockenmantra wird angekündigt, doch ist die daran anschließende Angabe nicht vollständig lesbar.

K.5.113 Ringsum werden die Mantras, Götter, Seher, Herren der heiligen Sitze und Herren der Lebewesen mit Darbringungen verehrt. Dann folgen Śiva, Viṣṇu und eine beschädigt bezeichnete dritte Gottheit. Man verwendet, je nach Zuordnung, vedische, āgamische, purāṇische oder im eigenen Tantra gelehrte Mantras. Nach einem als weiß beziehungsweise rein bezeichneten Sūkta, dem Dadhi-Sūkta und der Gāyatrī werden Mantra, Lobpreis und ein Feueropfer zu einem Zehntel der Rezitationszahl vollzogen.

K.5.114 Zur Huldigung spricht man: „Was ich dir an Blumen, Duftstoffen und Salben gebracht habe, nimm alles an. Sei gnädig und gewähre deine Gabe: Gedeihen, Einsicht, Festigkeit, Verstand, Gesundheit und Wohlergehen.“

Die sechzehn Darbringungen

K.5.115 Die folgende Reihe trägt im Original die Nummern 1 bis 16. 1. Sitz: „Sei gnädig, Mutter der Welten, die über den Ozean des Daseinskreislaufs hinüberführt. Mache den von mir in Hingabe dargebotenen Sitz fruchtbar.“ Das fünfte Kapitel des Mātṛkābhedatantra nennt einen vier Fingerbreiten breiten, aus Silber gefertigten kleinen Sitz; Schmuck soll nach Angemessenheit dargebracht werden.

K.5.116 2. Willkommen: „Als ursprüngliche Natur bringst du alles Bewegliche und Unbewegliche hervor. Ich will dich verehren. Willkommen, große Herrin!“ 3. Fußwasser: „Nimm dieses von mir gegebene Fußwasser an, höchste Herrin der Rede, sei gnädig, Herrin der Welt!“ Die einleitende Duftbeschreibung enthält widersprüchlich sowohl „übelriechend“ als auch „höchsten Wohlgeruch“ und ist deshalb nicht sicher zu übersetzen.

K.5.117 4. Ehrengabe: „Mit Dūrvā und Reiskörnern vermischt, mit Kampfer und Aloeholz erfüllt: Diese Ehrengabe nimm von mir an, du in den drei Welten Verehrte!“ 5. Mundwasser: „Wasser ist unmittelbar Nārāyaṇa; im Wasser besteht alles Bewegliche und Unbewegliche. Dir, Göttin, bringe ich Wasser zur Mundreinigung dar.“

K.5.118 6. Honigmischung: „Um die Frucht eines Pferdeopfers zu erlangen, bringe ich dir diese Honigmischung dar. Nimm sie an, Schönangesichtige, meine Mutter, Herrin der Welt!“ 7. Erneutes Mundwasser: Es wird mit demselben Mundwassermantra gereicht. 8. Bad: „Heiliges, wohlduftendes, liebliches Wasser im Muschelhorn habe ich dir dargebracht. Göttin, nimm das Badewasser an!“

K.5.119 9. Gewand und heilige Schnur: „Göttin, höchste Herrin, du bist die Gestalt des höchsten Brahman. Nimm dieses Gewand und diese heilige Schnur an, Glückverheißende!“ 10. Schmuck: „Du allein bist das Licht der Lichter, ohne Anfang und Ende. Schmücke dich mit dem Schmuck, den ich dir gebe. Verneigung vor dir!“

K.5.120 11. Blumen: „Nimm die duftenden Blumen an, Schönangesichtige: Kumuda- und Utpala-Kränze sowie weiße, gelbe und rötliche Gaben.“ Ein Teil der Duftbeschreibung ist beschädigt. 12. Räucherwerk: „Mit Guggulu verbunden, von Sandel und Aloeholz durchdrungen, aus zehn und acht Bestandteilen bereitet: Nimm dieses Räucherwerk an, höchste Herrin!“

K.5.121 13. Licht: „Höchstes Licht, höchstes Brahman, Einzige der Welt, Ewige: Nimm diese Lampe zu meinem Wohlergehen an, Herrin der Götter!“ 14. Speise: „Früchte, Wurzeln und die weiteren Gaben habe ich dir mit höchster Hingabe gebracht. Nimm diese liebliche Speise an, höchste Herrin!“ Die Vorlage hat anstelle des erwarteten Wortes für Hingabe eine ähnlich lautende Form für Genuss. Das Mātṛkābhedatantra ergänzt mannigfaltige schöne Speisen mit vielerlei Früchten, Zucker und Milchspeise.

K.5.122 15. Umrundung und Verneigung: „Du Grundlage der ganzen Welt, in den drei Welten Verehrte: Mit der Rechtsumrundung verehre ich deine Lotosfüße.“ Ein Wort über die Wissenden ist nicht sicher einzuordnen. 16. Weitere Gabe: Genannt werden eine kunstvolle Anordnung aus Getreide, Mungbohnen, Erbsen, Sesam und zahlreichen Früchten; ein weiterer Stoffname ist beschädigt. „Schütze meine Lebenskräfte, mein Ansehen, Kinder, Gefährtin und Vermögen; denn du, Göttin, gewährst allen Schutz in den drei Welten.“

Besondere Wünsche bei den Gaben

K.5.123 Wie bei den von Smārta Bhaṭṭācārya angeführten Entschlussformeln für Bali gibt es auch für einzelne Gaben besondere Wunschformulierungen. Die Quelle kündigt sie so an: „Höre in Kürze die Worte, die zu einer Gabe passen. Was nach der vollständigen Ordnung vorgesehen ist, das bringe dar, Schönangesichtige.“

K.5.124 Bei Duftstoffen lautet der Entschluss sinngemäß: „Um den von mir gewünschten Sieg zu erlangen, gebe ich diesen Duft.“ Bei gemischter Salbe aus Sandel, Aloeholz, Kampfer und Safran: „Um zehn Millionen Weltalter im Himmel zu wohnen, gebe ich diese Salbe.“

K.5.125 Bei Blumen: „Um die Frucht der Gabe von zehn Goldstücken zu erlangen, bringe ich diese vielfältigen Blumen dar.“ Genannt werden Jātī, eine beschädigte Folge mit Yukta und Vimukta, Campaka, Bilva-Blätter, Utpala, Kumuda, Mallikā, Kāñcana, Śephālikā, Kahlāra, Karavīra, Jayantī und Bandhūka sowie alle zur Jahreszeit verfügbaren, genannten oder ungenannten Blumen aus Wasser, Wald und Gebirge.

K.5.126 Zwei Bilva-Blattkränze werden mit dem Wunsch nach der Frucht eines Rājasūya-Opfers verbunden. Ein Karavīra-Kranz soll die dreifache Frucht einer Blumengabe bringen; im anschließenden Vollzug nennt die Quelle stattdessen einen kunstvoll geflochtenen Vakula-Kranz. Diese Abweichung bleibt erhalten. Zwei Mālatī-Kränze und ein roter Wasserlotos werden für die Frucht der Gabe von tausend Kühen dargebracht.

K.5.127 Vielfältiges Räucherwerk wird mit der Frucht eines Vājapeya-Opfers verbunden. Eine Ghee-Lampe, eine Reihe solcher Lampen und eine Lichtfackel gelten der Frucht eines Aśvamedha-Opfers. Reine, liebliche Speisen und Getränke mit vielerlei Früchten, Blättern, Blumen und Betel werden für die Frucht von hundert Rinderopfern gegeben.

K.5.128 Früchte in Büscheln, fünf Getreidearten, gekeimtes Getreide, essbare Wasserpflanzenknollen und Lotosstängel werden, soweit verfügbar und rein, mit einer Gabe von zehn Gold- beziehungsweise Silberstücken an der Pilgerstätte Puṣkara verglichen; der Geldbegriff ist mehrdeutig. Feine, weiche Gewänder aus den verfügbaren Geweben werden dargebracht mit dem Wunsch, so viele Jahrtausende in Śivas und Durgās Wohnstätte Freude zu erfahren, wie das Gewand Fäden enthält.

K.5.129 Obergewand und heilige Schnur entsprechen der Frucht von zehn Kuhgaben an der Ganga, Gold der Frucht von tausend Kuhgaben. Ein Schirm wird für leuchtenden Glanz im Himmel, ein Yakschweiffächer für die Frucht eines Agniṣṭoma-Opfers gegeben.

K.5.130 Bett mit Kissen, Sandalen und weitere Gaben werden mit langem Leben, Gesundheit, Sieg, reichem Genuss und großem Glück verbunden. Die Fortsetzung enthält beschädigte Vergleiche mit Mondlicht und Edelsteinen sowie eine schwer lesbare Zahlenfolge zu Schönheit, Getreide, Mädchen und dem Aufenthalt in Durgās Welt. Sie wird nicht zu einer eindeutigen Mengenangabe ergänzt. Danach fordert die Quelle ein Bali mit einer schwarzen Ziege; Einzelheiten werden später behandelt. Auf Rezitation folgen Rechtsumrundung und Lobpreis.

Nāradas Hymnus

K.5.131 Nārada spricht; die Vorlage zählt zehn Strophen. 1. „Erhabene, die Furcht abschneidet, Kātyāyanī, die Wünsche gewährt, Kauśikī, große Herrin, Kālikā: Vor dir verneige ich mich.“ 2. „Gewaltige, die Kinder schenkt, Göttin, Wohlgesinnte, Führerin der Götter, die das Geschlecht erstrahlen lässt, Furchtbare, Pārvatī: Sei mir gnädig!“

K.5.132 3. „Durgā, die aus Bedrängnis hinüberführt, die alles Unheil abwehrt, du Allumfassende, die alle Ziele schenkt: Göttin, gewähre mir deine Gabe.“ 4. „Caṇḍogrā, gabenreiche Göttin, Gewaltige, die Sieg schenkt, Göttin, die Dharma, Wohlergehen und Freude gewährt, Kātyāyanī: Verneigung vor dir!“

K.5.133 5. „Tilge meine Verfehlung, Göttin, die ich wissend oder unwissend in tausend früheren Geburten und selbst in tierischen Daseinsformen begangen habe.“ 6. „Göttin, die Frieden und Gedeihen schenkt, Mutter, die die drei Welten hinüberführt, Weltenhalterin, im Bilva Gegenwärtige: Vor dir verneige ich mich.“

K.5.134 7. „Verneigung vor dir, gütige Göttin, Alldurchdringende, Śāṅkarī! Schenke mir die Erfüllung meines Dharma und der weiteren Ziele sowie Heil.“ 8. „Du allein bist die Herrin aller. Deshalb verneige ich mich vor dir, Herrin der Götter. Sei gnädig und gewähre deine Gabe!“

K.5.135 9. „Diese ganze Verehrung der Allherrin, die ich dir dargebracht habe, Göttin, möge durch deine Gnade vollständig werden, höchste Herrin.“ 10. „Weder der bereits geborene Opferherr noch ein noch im Mutterleib befindliches Wesen möge in einem Geschlecht geboren werden, in dem die Göttin Caṇḍikā nicht gegenwärtig ist.“ Damit enden die Pflichten des achten Tages.

Nachtfest, neunter und zehnter Tag

K.5.136 Die nächtliche Ordnung kann gesammelt um Mitternacht, tagsüber oder am Abend vollzogen werden; eine einleitende Wasserhandlung ist nicht sicher lesbar. Am achten und neunten Tag kann die Göttin nach Wunsch in einer Sänfte auf nächtliche Prozession gehen, bei Abenddämmerung oder zu Beginn der Nacht. Man verehrt sie hingebungsvoll mit Bali-Gaben, Milchspeise und weiteren Darbringungen, mit Tanz, vielfältigem Gesang und lauten wie leisen Instrumenten.

K.5.137 Am achten Tag werden tausend rote Blumen oder liebliche Vakula-Blüten dargebracht. Wer besonders um Mitternacht hundertacht weiße Lotosblüten gibt, soll alle Wünsche erlangen.

K.5.138 Wer Gedeihen sucht, vollzieht am neunten Tag die Verehrung wie zuvor. Am Abend darf der Göttin Fleischspeise mit Zucker dargebracht werden, ohne berauschenden Trank, jedoch mit Ara; der Kommentar erklärt Ara als gesäuertes Reiswasser. Nach der Besänftigung folgen eine Kuh und die vorgeschriebenen Gaben an die Ausführenden.

K.5.139 Der Lehrer erhält die Gabe und ein Gewänderpaar, dazu eine weitere Zuwendung zu seiner Zufriedenheit. Dem Kenner der Ritualordnung werden Gold, Getreide und Kupfer genannt; eine Zwischenangabe ist unklar. Der Brahman-Priester erhält Getreide und Gold, der Opferpriester Getreide, Sesam und Gold. Brahmanen, Mädchen und weitere Menschen sollen geehrt werden.

K.5.140 „Auch Arme, Blinde und Hilfsbedürftige soll man hingebungsvoll ehren und mit Speise versorgen.“ Die nähere Unterscheidung der Mahlzeiten und ein anschließender Satz über Bali und Unruhe sind beschädigt. „Man ehre die Verehrer Śivas und besonders die Verehrer Śivās, der Göttin, ebenso die Verehrer Viṣṇus. Dann kehre man mit Gesang und Instrumentenklang in das Haus zurück, verehre es hingebungsvoll und esse mit den Angehörigen.“ Damit enden die Pflichten des neunten Tages.

K.5.141 „Am Morgen des zehnten Tages erfülle man sorgfältig die täglichen Pflichten, knie auf die Erde und spreche: Kālī, Kālī, Mahākālī, Kālikā, Vernichterin der Verfehlungen! Kālī, aus dem furchtbaren Antlitz Hervorgetretene, Kālikā, Verneigung vor dir! Löwenreitende Cāmuṇḍā, Geliebte des Pināka-Bogenträgers, nimm diese Gabe an und sei gnädig, höchste Herrin!“

K.5.142 „Erhebe dich, Göttin Cāmuṇḍā, nachdem du die glückverheißende Verehrung angenommen hast. Gehe in das fließende Wasser; zum Gedeihen aber bleibe hier gegenwärtig.“ Danach wird Cāṇḍālī, die Trägerin der Opferreste, mit Duft und Sandel verehrt. Nach der Übergabe mit Mantra folgt die Verabschiedungsformel; deren erster Satz über das Eintauchen und Verehren im Wasser ist beschädigt. Klar erhalten ist: „Zum Wachstum von Kindern, Lebenszeit und Vermögen habe ich dich in das Wasser eingesetzt.“

K.5.143 Der Opferherr soll Caṇḍikā, die Gütige, selbst verabschieden. Die Quelle schreibt vor, dabei die große Herrin nicht anzusehen und sie nicht unbekleidet dem Wasser zu übergeben. Am zehnten Tag unter Śravaṇa wird sie ins Wasser gebracht; fehlt dieses Mondhaus, genügt der reine zehnte Mondtag. Niemals geschehe dies nachts. Ein Wort über den dabei handelnden Träger ist unsicher.

K.5.144 Die Verehrungsgegenstände werden dem Lehrer übergeben. Eine Hälfte soll dem Ritualkundigen, eine weitere Hälfte dem Brahman-Priester und das Übrige dem Opferpriester zukommen, jeweils zu dessen Zufriedenheit; auf welche Teilmenge sich die zweite Halbierung bezieht, bleibt verkürzt. Nach dem Einsetzen der Göttin ins Wasser soll der Hausvater die Verehrungsstätte einem Brahmanen überlassen. Eine davorstehende Verbotsformulierung lautet wörtlich, er solle seine Verehrungsstätte nicht ansehen; ihr genauer Geltungsbereich ist unsicher.

K.5.145 Wer aus dem Haus beziehungsweise den Bauteilen, in denen die Göttin stand, sein eigenes Wohnhaus errichtet, verliert nach der Quelle sogleich Glück, Kraft und Lebenszeit. Damit enden die Pflichten des zehnten Tages.

K.5.146 Damit endet in der Śrīprāṇatoṣiṇī, im vierten, Kāmyakāṇḍa genannten Buch, das fünfte Kapitel: die Darstellung des Durgā-Festes mit den vom ersten Mondtag an zu vollziehenden Handlungen.


Kāmyakāṇḍa: Sechster Lehrabschnitt

Mantras und Betrachtungen Durgās

K.6.1 Im einundfünfzigsten Kapitel spricht der Erhabene: „Nun erkläre ich Durgās Mantra im Einklang mit den Tantras. Höre seine Besonderheit für die herbstliche Anwendung. Aus Vāk, Śakti und Kamalā besteht die dreisilbige Formel. Sie wird bei täglichen, anlassbezogenen und wunscherfüllenden Handlungen sowie zur Befreiung verwendet. Als Seher gilt Nārada, als Versmaß Anuṣṭubh; als Gottheit werden Śambhu und die Göttin genannt. Sie dient den vier Lebenszielen.“

K.6.2 Die Zahl der Wiederholungen wird als Kāma-Lakṣa bezeichnet; die Zahlchiffre ist hier nicht eindeutig erklärt. Ein Zehntel davon gilt den Sättigungsgaben; für Tattva-Nyāsa, Bali und Feueropfer nennt die Quelle weitere Zehntel, deren Zuordnung verkürzt ist. Verehrt wird ein Mandala mit sechseckigem Bereich, acht Blättern, Kalā-Blättern und vierseitiger Erdumfassung mit vier Toren, Bījas und Sitz. Auf den Blättern stehen Brāhmī und die übrigen, im sechseckigen Bereich Jayantī und die anderen; in der Mitte die verbleibenden Mächte, auf den Kalā-Blättern Amṛtā und ihre Gefährtinnen.

K.6.3 Die Betrachtung lautet: „Sie trägt einen mächtigen Haarknoten und die Mondsichel auf dem Haupt, hat drei Augen und ein Antlitz wie der Vollmond. Sie gleicht glühendem Gold, steht fest, hat schöne Augen, ist in frischer Jugend und mit allem Schmuck versehen. Ihre Zähne sind anmutig, ihre Brüste voll und hoch. In dreifach geschwungener Haltung bezwingt sie Mahiṣāsura.“

K.6.4 „Rechts trägt sie Dreizack, Schwert, Rad, scharfen Pfeil und Speer; links Schild, vollen Bogen, Schlinge, Stachelstock und entweder Glocke oder Axt. Unter ihr ist der Büffel mit abgeschlagenem Kopf. Aus der Schnittstelle tritt der schwerttragende Dämon hervor, im Herzen vom Dreizack durchbohrt, mit hervortretenden Eingeweiden, blutüberströmtem Leib und blutroten, aufgerissenen Augen. Eine Schlangenschlinge umwindet ihn; sein Antlitz ist durch gerunzelte Brauen furchtbar. Der Löwe der Göttin trinkt sein Blut. Ihr rechter Fuß steht auf dem Löwen, der leicht erhobene linke mit dem großen Zeh auf dem Büffel.“

K.6.5 Nach dieser Betrachtung wird der Mantra wiederholt, Bali dargebracht und der Hymnus gesprochen. Wieder nennt die Quelle Nārada als Seher und Anuṣṭubh als Versmaß, daneben Śambhu in nicht ganz klarer Funktion und Caṇḍikā als Gottheit. Der Hymnus hat acht nummerierte Strophen.

K.6.6 1. „Du Gestalt des höchsten Brahman, die Veden in sich tragend, das All erfüllend, Zuflucht Schenkende: Dich verehre ich, Durgā, die Bedrängnis vernichtet.“ 2. „Kāmākhyā, die Wünsche gewährt, Dunkle, von begehrter Gestalt, Herz-Erfreuende, Herrin: Dich verehre ich, Durgā, die Bedrängnis vernichtet.“

K.6.7 3. „Dreiäugige, Lächelnde, mit allem Schmuck Versehene, Siegreiche: Dich verehre ich, Durgā, die Bedrängnis vernichtet.“ 4. „Von Brahmā und den anderen gepriesen, von Siddhas und Gandharvas verehrt, Bhavānī: Dich verehre ich, Durgā, die Bedrängnis vernichtet.“

K.6.8 5. „Bezwingerin Niśumbhas und Śumbhas, Töterin Mahiṣāsuras, du von göttlicher Gestalt: Dich verehre ich, Durgā, die Bedrängnis vernichtet.“ 6. „Zehnarmige Göttin, reinem Gold gleichend, in Gaurīs Gestalt: Dich verehre ich, Durgā, die Bedrängnis vernichtet.“

K.6.9 7. „Dreizack, Schwert, Rad, Pfeil, Speer und Axt tragend: Dich verehre ich, Durgā, die Bedrängnis vernichtet.“ 8. „Das All erfüllende große Vidyā, die Schöpfung und Auflösung bewirkt: Immer verehre ich dich, Durgā, die Bedrängnis vernichtet.“

K.6.10 „Dies ist der göttliche Schutz, der große Mantra von großer Frucht. Wer ihn täglich mit Hingabe an uns spricht, dem schenke ich Vermögen und Getreide schon nach einer einzigen Wiederholung.“ Damit endet der Durgā-Hymnus des Matsyasūkta.

K.6.11 Die nächste, beschädigte Lautchiffre wird als zehnsilbige große Vidyā Jayadurgās bezeichnet. Erhalten sind Durgā, eine unklare Wendung mit roter Kette, der Anfang des Veda und die Gemahlin des Feuers. Als Seher gilt Nārada, als Versmaß Gāyatrī, als Gottheit Durgā; sie dient allen Anliegen. Vorgeschrieben werden hunderttausend Wiederholungen, Tattva-Nyāsa, ein Feueropfer von einem Zehntel und eine mit der Zahl der Jahreszeiten verbundene Sättigungszahl. Der genaue Nenner der letzten Zahl fehlt. Mit dem Büffelmantra wird der Sitz, mit dem Wurzelmantra die Gestalt vergegenwärtigt.

K.6.12 „Betrachte am Meeresufer einen prächtigen Wald mit Tamāla, Palmen, Hintāla, Pāṭala und Āmalaka, mit Kunda, Mandāra, Granatapfel und Kadamba, Campaka, Aśoka und Bananen sowie Sandel und Aloeholz. Der Duft der Blumen erfüllt die Richtungen. Tiere und Vögel bevölkern ihn; Bilva-Haine und Teiche schmücken ihn. Kumuda, Utpala, Kahlāra und weiße Lotosblüten leuchten dort.“

K.6.13 „Darin stehen vier schöne, Nektar spendende Pārijāta-Bäume mit duftenden jungen Trieben und Blütenbüscheln. Dort befinden sich ein Becken, eine Halle und ein Boden aus Edelsteinen. Alles gleicht Millionen Blitzen und strahlt wie die junge Sonne. Weiße Schirme und ein himmlisches Bauwerk schmücken die Stätte, dazu Hunderttausende Fahnen und weiße Yakschweiffächer. Dort steht ein schöner Löwenthron mit Edelsteingirlanden.“

K.6.14 „Vergegenwärtige den leuchtenden, ungeborenen Löwen: Die vier Veden sind seine Füße, die vierundzwanzig Prinzipien sein Wesen. Die Zunge spielt hervor, die gelbbraunen Augen bewegen sich. Er glänzt wie Schnee und ist für alle schwer anzuschauen. Auf dem König der Tiere ruht ein weiter, strahlender roter Lotos, aus dem großen Prinzip hervorgegangen und mit einem sechseckigen Bereich versehen.“

K.6.15 „Darauf betrachte die Göttin, wie glühendes Gold, mit drei herrlichen, göttlichen Augen leuchtend. Sonne und Mond trägt sie als Ohrringe und freudig einen weiteren Mond auf dem Haupt.“ Die folgende Darstellung des hervortretenden, seiner Kraft beraubten Mahiṣāsura ist stellenweise beschädigt: Er wird mit Dreizack und Speer bekämpft, an Schlinge und Haar gefasst, vom Löwen gezogen und von furchtbaren, blutmäuligen Tigern angefallen. Die Göttin mit zornig geschwungenen Brauen blickt immer wieder auf den zum Bluttrinken eingesetzten Löwen.

K.6.16 „Siddhas, Gandharvas, Rākṣasas, Yakṣas, Vidyādharas und Schlangenwesen preisen die große Herrin mit Gesang und Instrumentenklang. Diese Betrachtung wird beim großen Fest, in der großen Nacht, beim Erheben und Niederlegen, beim großen Opfer und bei großer Yoga-Vereinigung verwendet.“

K.6.17 Für die tägliche Betrachtung erscheint sie wie eine blaue Wasserlilie, dreiäugig, mit Mondsichel und Haarknoten, vierarmig mit Muschelhorn, Rad, Schwert und Dreizack, auf einem Löwen. Auf dem Löwen des Verehrungssitzes wird sie mit neun Śaktis verehrt: Prabhā, Māyā, Jayā, Sūkṣmā, Viśuddhā, Nandinī, Suprabhā, Vijayā und Sarvasiddhidā. Im sechseckigen Bereich steht Bhairavī; die übrigen Einsetzungen erfolgen in der Mitte und, von Osten an, mit Brahmā und den anderen wie zuvor.

K.6.18 Die Quelle kündigt den heilbringenden Mantra der achtzehnarmigen Göttin an; seine Lautanweisung ist beschädigt. Ihre Betrachtung: „In der Sonnenscheibe, wie Waldbrand leuchtend, mit Haarknoten, drei Augen und Mondsichel, erscheint die achtzehnjährige Göttin in rotem Gewand. Auf dem Löwenthron bezwingt sie den Büffel. Genannt werden Speer, unwiderstehlicher Dreizack, Donnerkeil, Schwert, Stachelstock, Pfeil, Rad und Stab.“ Die Waffenliste und ihre Verteilung auf links und rechts sind unvollständig erhalten.

K.6.19 Es folgen die Vaṭukas Siddha und Sandeha sowie eine beschädigte Reihe mit Samaya, Aṅga, Patra, Kriyā und Putra. Links von Śakti wird ein als Ananta bezeichneter Vaṭuka genannt. Die Verehrung erfolgt mit Tārā, einer als Bhāva bezeichneten Silbe und der Verneigung am Ende. Danach werden Ajitā, Aparājitā, Jayā, Vijayā, Kālī, Śyāmā, Maṅgalā und Siddhi aufgeführt.

K.6.20 Für Kātyāyanī wird ein alle Ziele erfüllender Mantra angekündigt: Er baut auf Jayadurgās Mantra auf, mit Vāg am Anfang und Tārā an der Grundlage. Für die zwölfarmige Gestalt wird Kamalā am Anfang genannt; Māyā-Nyāsa gilt überall, für die zweiarmige Vāgbhava. Die Übergänge dieser Kurzangaben sind nicht vollständig erklärt.

K.6.21 Die anschließende Betrachtung zeigt die Göttin wie Zinnober und Sonne, mit vollen Brüsten, drei Augen, Mondsichelglanz, den Büffel tötend. In vier Händen trägt sie Schwert, Dreizack, Rad und Keule; links werden zusätzlich Schild, Stachelstock, Glocke und fünf Köpfe genannt. Die Armzahl ist deshalb nicht widerspruchsfrei überliefert. Auf den Blättern stehen die mit Yava beginnenden Mächte, außerhalb Śrīkaṇṭha und die übrigen; die erste Bezeichnung ist unsicher.

K.6.22 Die achtarmige Gestalt leuchtet wie Millionen Sonnen, ist dreiäugig, mit Mondsichel und Antilopenfell als Obergewand, und sitzt auf der Schulter des Löwen. Rechts werden Schwert, Rad, Donnerkeil und Schädelschale, links Schild, Bogen, Pfeil, Glocke und Axt genannt. Auch hier überschreitet die Liste die angekündigte Armzahl. Auf den Blättern stehen die Mütter von Puṣṭi an, außen Śrīkaṇṭha und die weiteren.

K.6.23 Zur vierarmigen Gestalt wird eine mit Śrīvatsa verbundene, vaiṣṇavische Betrachtung genannt: auf dem Löwen, äußerst furchtbar, den Büffel tötend, mit Dreizack, Rad, Bogen, Muschelhorn und Lotos. Die Quelle zählt auch hier mehr Gegenstände als Arme. Damit endet die besondere Verehrung der Durgā-Gestalten.

Die Größe des Namens Durgā

K.6.24 Das Rudrayāmala erklärt die Bildung des Namens: Der dritte Laut der Ta-Reihe wird mit dem fünften Vokal verbunden, der dritte Laut der Ka-Reihe mit dem darüberstehenden R-Laut und dem zweiten Vokal. So entsteht der Name Durgā.

K.6.25 Im zweiten Kapitel des Muṇḍamālātantra heißt es: „Keine Verehrung gleicht Durgās Verehrung, keine Rezitation ihrer Rezitation, kein Wissen ihrem Wissen und keine Askese ihrer Askese. Wo von Durgās Wirken erzählt wird, dort ist die Wohnstätte Kailāsa.“

K.6.26 Im dritten Kapitel: „Die Frucht entsteht aus dem Gedenken an Durgā, Göttin, aus dem Gedenken an Durgā! Was gelingt auf Erden nicht allein durch dieses Gedenken? Ob Śaiva, Vaiṣṇava oder Śākta, Tochter des Berges: Man verehre Durgā, gedenke ihrer und opfere Durgā, die Śiva lieb ist. Sogleich wird man von der Bindung an das Werden frei, Herrin der Götter.“

K.6.27 Weiter heißt es: „Die Gestalt von Durgās Mantra hast du in vielen Tantras gehört. Wer stets ‚Durge, Durge‘ verehrt, diesen höchsten Mantra ihres Namens, der Mensch ist schon im Leben befreit.“ Der Kommentar liest die Stelle zugleich als Anrufung in schwerer Bedrängnis und erklärt das hundertfache Wiederholen des Namens als Weg zur Befreiung zu Lebzeiten.

K.6.28 „Bei großem Unheil, schwerer Krankheit, bedrängender Gefahr, großem Leid, tiefer Trauer oder mächtiger Furcht: Wer stets Durgās gedenkt und ihren höchsten Mantra wiederholt, erlangt in der Menschenwelt Nīlakaṇṭhas Zustand.“ Der Kommentar unterscheidet das erinnernde Gedenken von der durch Rezitation unmittelbar innerlich vergegenwärtigten Göttin. Wie Śiva das Kālakūṭa-Gift aufnahm, vermöge der Verehrer das große Unheil zu tragen. In späteren Stellen bedeutet Nīlakaṇṭhas Zustand schlicht Śiva-Sein.

K.6.29 Das vierte Kapitel erklärt: „Wer auch immer Durgās gedenkt, mit Vertrauen oder ohne Vertrauen, überschreitet hundert Bedrängnisse und gelangt zum höchsten Ziel.“

K.6.30 Im siebten Kapitel: „Viele Ansichten der Tantras und viele Juwelen wurden offenbart. Doch wer auf Erden vermag Brahmans Wesen zu erkennen? Die gebundenen Wesen mit verfehlter Einsicht laufen auf verschiedenen Wegen umher; verlassen sie Durgās Lotosfüße, sinken sie in die Unterwelt. Wahrheit spreche ich, Wohltuendes spreche ich, immer wieder Heilsames: Ohne Dienst an Durgā gibt es weder Genuss noch Befreiung.“ Diese ausschließende Aussage gehört zum hingebungsvollen Selbstverständnis der zitierten Śākta-Überlieferung.

K.6.31 Das achte Kapitel: „Wer hingebungsvoll der erhabenen Durgā gedenkt, die Leid und Armut vernichtet, ihren Mantra wiederholt und über sie meditiert, ist befreit. Als schon im Leben befreit gilt der dem Tantra und der Hingabe Ergebene. Jener Praktizierende ist ein großer Wissender, der Durgās Füßen folgt. Ohne Durgā gibt es weder Genuss noch Befreiung noch ein Ziel; ohne dich, Weltenhalterin, bleibt das Leben fruchtlos.“

K.6.32 „Wer sich dem Śakti-Weg zugewandt hat und dann einem anderen Weg nachläuft, dessen Gesicht sehen die Śāktas nicht mehr an, Śaṅkarī. Ohne Durgā sind Menschen vom Wortgeflecht der Lehrschriften verwirrt; sie verehren eine andere Gottheit und irren in anderen Schriften umher.“ Auch diese polemische Abgrenzung wird als Aussage der Quelle erhalten.

K.6.33 Im dritten Kapitel des ersten Teils des Picchilātantra heißt es: „Auf Erden gibt es keinen Namen wie Durgās Namen. Schon beim bloßen Gedenken an ihn fliehen große Gefahren.“ Dass das Gedenken an Durgā alle Vidyās einschließt, wird so erklärt: „Tāriṇī, Sundarī, Kālī, Durgā, Bhairavī, Bhuvaneśī und Mahālakṣmī: Ihr Name ist Durgā.“ Der Kommentar versteht die Mehrzahl als Hinweis auf die ganze Gruppe.

K.6.34 „Der große Mantra des Namens Durgā ist der höchste unter den höchsten Mantras. Sein Puraścaraṇa besteht aus hunderttausend Wiederholungen. Bei Furcht vor Königen und anderen Mächten ist Durgās Name die höchste Zuflucht. Bei großer Gefahr, großem Schrecken und bedrängender Armut fliehen durch hunderttausend Wiederholungen die großen Nöte.“

K.6.35 Im Yāmala spricht Śiva: „Dieser Name ist ein vorzüglicher Ursprung von Gesundheit, Wohlstand und Wissen und dient den an das Werden Gebundenen zur Befreiung. Besonders im Kali-Zeitalter ist das Gedenken an den Namen selbst für Menschen mit schweren Verfehlungen als Same der Rettung zu erkennen. Auch wer nach fremden Partnerinnen verlangt oder fremdes Eigentum nimmt, selbst wer schwerste Schuld trägt, kann dadurch von Verfehlung frei werden.“

K.6.36 „Brahmanentötung, Trinken berauschender Getränke, Diebstahl und Verkehr mit der Gefährtin des Gurus: Auch davon kann frei werden, wer verständig des Namens gedenkt. Nach dem Urteil der Kenner der vier Veden ist Durgās Name höher als tausend Namen Viṣṇus. Durch seine Wiederholung vergeht alle Verfehlung sogleich; so sei es in Veden, Āgamas, Tantras und Purāṇas gewiss.“ Die Aussage handelt von religiöser Läuterung; sie hebt die Verantwortung für zugefügtes Leid nicht auf.

K.6.37 „Für Vaiṣṇavas gilt, dass nichts über Haris Namen steht; nach der hier vertretenen Auffassung ist Durgās Name noch höher. Wem Durgā stets gegenwärtig ist, dem ist hier und jenseits nichts schwer erreichbar: Er selbst ist Śrī Sadāśiva. Auch ohne Reinheits- und Lebensregeln kann man der höchsten Herrin gedenken und den höchsten Zustand erreichen.“ Eine Satzverbindung dieser letzten Aussage ist beschädigt.

K.6.38 „Welche Bestimmung reine Vaiṣṇavas und Śaivas erlangen, diese erlangt auch der Śākta durch Namensgedenken. Durch dieses Tun hat Yama keine Herrschaft über den mir Zugehörigen.“ Die Besitzangabe ist verkürzt. „Was soll ich dir über den sagen, der Durgās Namen wiederholt? Selbst ich, der Fünfgesichtige, könnte es in Hunderten Millionen Jahren nicht ausschöpfen. Solange Erde, Wind, Raum, Wasser, Feuer, Mond und Planeten bestehen, so lange bleiben die dem Namen Durgās Ergebenen im Himmel.“

K.6.39 „Wer rein und hingebungsvoll täglich hundertachtmal wiederholt, wird auf Erden wohlhabend, kinderreich, glücklich und langlebig. Höre die heilige Frucht dessen, der täglich eintausendachtmal in Hingabe wiederholt: Der Vermögen Suchende erhält Vermögen, der Wissen Suchende Wissen; der Kranke wird von Krankheit, der Gefesselte von Fesseln, der Ängstliche von Furcht und der Schuldige von Verfehlung frei. Wer einen Sohn wünscht, erhält einen Sohn.“ Dies sind die Fruchtverheißungen der Quelle.

K.6.40 „Wer täglich zehntausendmal hingebungsvoll wiederholt, wird fähig zu Zügelung und Begnadung, einem Wunschbaum gleich. Sein Zorn bringe Tod, seine Gunst Erfüllung; man erkenne ihn als zu allen Werken befähigt.“ Diese Verbindung spiritueller Macht mit schädigender Gewalt gehört zur historischen Siddhi-Vorstellung des Textes.

K.6.41 „Wer jeden Monat hunderttausend Wiederholungen vollzieht, leidet nicht unter Planetenmächten oder Trennung von Angehörigen. Sein Wohlstand schwindet nicht; Schlangen, Feuer, Räuber, Wald und Wasser bedrohen ihn nicht. Beim Bergsteigen braucht er weder Löwen noch Tiger, weder Geister, Verstorbene und Piśācas noch Gegner oder Wegelagerer zu fürchten. Fieber und andere Krankheiten bleiben nicht in seinem Körper. Jenseits gelangt er in den Himmel und wohnt dort, Sonne und Mond gleich, zehntausend Weltalter.“

K.6.42 „Die Frucht von tausend Vājapeya-Opfern entsteht täglich durch die Wiederholung von Durgās Namen. Wer ihn während der Verehrung am Ganga-Ufer rezitiert, gewinnt die Frucht von hundert Pferdeopfern.“

K.6.43 Der Name wird sodann höher gestellt als die Früchte des Prājāpatya- und Cāndrāyaṇa-Gelübdes, von zehn Millionen Ekādaśī-Fasten, eines Ganga-Besuchs bei Sonnen- oder Mondfinsternis, der Hingabe allen Besitzes in Kurukṣetra, des Māgha-Bades an Pilgerorten wie Prayāga, der Śiva-Verehrung am vierzehnten Tag der Śivarātri und der Schau Vāmanas auf dem Wagen in Śrīpuruṣottama. Auch die Verehrung Mahāmāyās in Kāmākhyās Yoni-Mandala in Kāmarūpa wird in diesen Vergleich aufgenommen.

K.6.44 Weitere Anwendungen verbinden den Namen mit dem achten, neunten oder vierzehnten Mondtag in tiefer Nacht am Verbrennungsplatz, über dem Herzen eines als Caṇḍāla bezeichneten Leichnams, unbekleidet, furchtlos und mit offenem Haar. Die Quelle verspricht dabei eine selbst Göttern schwer erreichbare Vollendung. Fällt Neumond auf Samstag oder Dienstag, sollen zehntausend nächtliche Wiederholungen den Praktizierenden selbst für Götter und große Seher verehrungswürdig machen.

K.6.45 Fällt der achte Mondtag auf Dienstag, nennt die Quelle tausend Bilva-Blätter zur Pārvatī-Verehrung, ein Bali und tausend Namenswiederholungen für alles besonders Ersehnte. Eine weitere Anwendung verbindet Samstag, die Nacht des dunklen achten Mondtags, Verbrennungsplatz, Tieropfer und Yoni-Mudrā mit Verwirklichung Śivās und Zugehörigkeit zu ihrem Gefolge. Diese historischen Ritualformen werden hier als Textinhalt dokumentiert.

K.6.46 „Wer am achten, neunten oder vierzehnten Mondtag Durgās Namen hundertachtmal wiederholt, erlangt alles Ersehnte hier und jenseits. Wer bei einem verkürzten Mondtag nahe dem Wasser von Ganga, Godāvarī, Revā oder Yamunā hingebungsvoll tausendmal rezitiert, tilgt die aus Entführung einer fremden Frau oder Aneignung fremden Eigentums entstandene Schuld, die sonst in die Mahāraurava-Hölle führt.“

K.6.47 „Wer nachts am großen Pilgerort Kāmarūpa in Kāmākhyās Yoni-Heiligtum hunderttausendmal rezitiert, wird Herr der Rede und gelangt jenseits zum Śiva-Sein. Wer in Vārāṇasī bei Bhavānī rezitiert, wird, auch wenn er arm ist, reich und in Śivas Welt geehrt.“ Damit endet die Darlegung der Früchte von Durgās Namen.

Der Hymnus der hundert Namen

K.6.48 Im zweiten Kapitel des Muṇḍamālātantra heißt es: „Höre Durgās hundert Namen, Gemahlin Bhavas!“ Die nachfolgende Liste wird unter diesem überlieferten Titel wiedergegeben; sie wird nicht durch zusätzliche Namen auf hundert aufgefüllt. Die Namen sind hier ins Deutsche übertragen, Eigennamen bleiben kenntlich.

K.6.49 Durgā, die aus Bedrängnis Rettende; Bhavānī; Herrin der Götter; Geliebte des Weltenherrn; die Gütige; die mit furchtbaren Hauern; die Schreckensgesichtige; die mit einer Schädelgirlande Geschmückte; Rudrāṇī; die Hinüberführende; Tārā; die große Herrin; die Geliebte Bhavas; Nārāyaṇī; die Weltenhalterin; die Geliebte Mahādevas; die Siegreiche.

K.6.50 Vijayā; die von Jayā Verehrte; Śarvāṇī; die Geliebte Haras; die Dunkle; die Macht des Kleinwerdens; die Göttin; die Macht der Leichtigkeit; die Macht der Schwere; Maheśas Kraft; die Herrin des Alls; Gaurī; die Tochter des Berges; die Ewige; die Makellose; die ohne Begehren; die immer Neue.

K.6.51 Die Rote; die Rotgesichtige; die Rede; die mit Reichtum Verbundene; die Reichtum Schenkende; die Geliebte Rāmas; die an Rāma Erfreute; die Raghunātha Gaben Gewährende; die Herrin des Reiches; die an Herrschaft Erfreute; Kṛṣṇā, die Dunkle; die Kṛṣṇa Gaben Gewährende; Yaśodā; Rādhikā; Caṇḍī; Draupadī; Rukmiṇī.

K.6.52 Die Guha Liebe; die an Guha Erfreute; die in Guhas Geschlecht Spielende; die Mutter Gaṇeśas; die Mutter; die Allgestaltige; Jāhnavī; Ganga; Kālī; Kāśī; Bhairavī; Bhuvaneśvarī; die Reine; die Wohlduftende; Devakī, hier Daivakī geschrieben; die von Göttern Verehrte; die Tochter Dakṣas; Dakṣiṇā; die Geschickte; die Vernichterin von Dakṣas Opfer.

K.6.53 Die von gutem Wesen; die Schöne; die Freundliche; Mātaṅgī; Kamalā; Kalā, die Kraftentfaltung; Vernichterin Niśumbhas; Vernichterin Śumbhas; Vernichterin Caṇḍas; Bezwingerin Dhūmralocanas; Bezwingerin Mahiṣāsuras; Umā; Gaurī; die Furchtbare; die Liebende; die das All Bezaubernde.

K.6.54 „So sind die hundert Namen erklärt, Schönangesichtige. Schon durch das Gedenken an die Namen wird der Mensch im Leben befreit. Wer morgens aufsteht, Durgās beiden Füßen gedenkt und diese Namen spricht, wird von den Fesseln der Geburt frei. Ob am Tagesübergang, tagsüber, nachts oder zu Beginn der Nacht: Wer die hundert Namen spricht, gewinnt Mantravollendung. Selbst wer die zehn Vidyās verehrt, ohne diesen König der Hymnen zu kennen, erlangt keine Vollendung – wahrlich, wahrlich, große Herrin.“ Damit endet der Durgā-Hundertnamenhymnus des Muṇḍamālātantra.

Durgā-Gītā

K.6.55 Im siebten Kapitel wird die bereits angeführte Aussage wiederholt: „Viele Ansichten der Tantras und viele Juwelen wurden offenbart. Doch wer auf Erden vermag Brahmans Wesen zu erkennen? Die gebundenen Wesen mit verfehlter Einsicht laufen auf verschiedenen Wegen umher; verlassen sie Durgās Lotosfüße, sinken sie in die Unterwelt. Wahrheit spreche ich, Wohltuendes spreche ich, immer wieder Heilsames: Ohne Dienst an Durgā gibt es weder Genuss noch Befreiung.“

K.6.56 Pārvatī spricht: „In Goloka bin ich Rādhā, in Vaikuṇṭha Kamalā. In Brahmās Welt bin ich Sāvitrī und Bhāratī, die Gestalt der Rede. Auf Kailāsa bin ich die Göttin Pārvatī, in Mithilā Jānakī. In Dvārakā bin ich Rukmiṇī, in der Elefantenstadt Draupadī. Ich bin Gāyatrī, die Mutter der Veden, und die Sandhyā der Zweimalgeborenen.“

K.6.57 „Im Yoga bin ich Pūṣā; unter den Blumen die dunkle Aparājitā, unter den Blättern das Mālūra-Blatt und am heiligen Sitz die Yoni-Gestalt. Ich bin die aus Hari und Hara bestehende Vidyā, von Brahmā, Viṣṇu und Śiva verehrt. Durch besondere Gnade werde ich erkannt, Śaṅkara, Herr!“

K.6.58 „An welchem Ort auch immer Shakti gegenwärtig ist, dort bin ich, Śaṅkara, Mahādeva: Dies ist die feste, höchste Einsicht. Wer den Śakti-Weg verlässt und einem anderen Weg nachläuft, wirft das Juwel in seiner Hand fort und läuft einer Last Asche nach.“ Der Kommentar erklärt die „Last“ ausdrücklich als Aschelast. Damit endet die Durgā-Gītā. Bali: Darbringung und historische Opferordnungen

K.6.59 Im Samayācāratantra heißt es: „Höre die Bali-Gabe für alle Gottheiten, durch die rasch die jeweils verkündete Frucht erlangt wird. Täglich zur Essenszeit, noch vor dem eigenen Essen, bringe der Praktizierende mit dem Wurzelmantra Bali dar. Danach esse er mit festem Geist und vollziehe die Reinigung. Die Bali-Gabe nehme er fort und stelle sie an einen abgesonderten Ort; danach gehe er seinem Leben nach.“

K.6.60 „Für die in der nördlichen Überlieferung verkündete Mātaṅgī jedoch wird Bali täglich nach dem Essen, noch vor der Wasserreinigung, mit dem Wurzelmantra dargebracht. Nach etwas Rezitation folgen Mundreinigung und die weiteren Handlungen. Nachts werden wiederum sorgfältig allen Gottheiten Bali-Gaben nach der jeweiligen Ordnung dargebracht.“

K.6.61 „Bali ist zweifach: sattvig und rajassig. Sattviges Bali ist frei von Fleisch, Blut und ähnlichen Stoffen; rajassiges enthält Fleisch, Blut und dergleichen.“ Die folgenden Quellen verwenden dieselben Begriffe teilweise anders. Diese Unterschiede werden nicht zu einer einheitlichen Lehre geglättet.

K.6.62 Das fünfte Brāhmaṇa-Kapitel des Gāyatrītantra unterscheidet höchste, mittlere und niedrige Bali-Gaben entsprechend dem Rang des Ausführenden. Die mittlere wird mit zehn Gaben verbunden. Die höchste Verehrung heißt sattvig und umfasst ein großes Bali am Übergang vom achten zum neunten Mondtag: hundert, tausend, hunderttausend, zehntausend oder viele Millionen. Ein einziges Bali gewähre die vier Lebensziele, viele machten den Opfernden dem höchsten Brahman gleich.

K.6.63 Die Quelle nennt die mit zahlreichen Bali-Gaben, Rezitationen und Opfern vollzogene königliche Verehrung sattvig. Die herbstliche Verehrung mit zehn Opfertieren und Rezitationsopfern heißt rajassig, die mit fünf Bali-Gaben tamassig. Hier bestimmt somit die Anzahl den Rang; dies widerspricht der zuvor zitierten Unterscheidung nach fleischlosen und fleischhaltigen Gaben.

K.6.64 Das Matsyasūkta unterscheidet drei Arten von Praktizierenden: Der sattvige besitzt sattvige Eigenschaften und vollzieht entsprechende Bali-Gaben sorgfältig; der rajassige besitzt rajassige Eigenschaften und entsprechende Opferformen. Der tamassige, von tamassigen und auch rajassigen Eigenschaften geprägt, besitzt weder Vertrauen in Bali und Verehrung noch in Hymnen und Feueropfer. Er sei nur dem Namen nach ein Praktizierender.

K.6.65 Im siebten Kapitel des zweiten Teils des Yoginītantra werden Brahmanen Milchgaben, gekochter Śāli-Reis, Milchspeise, mit Ghee getränkte Opferspeise, Früchte und Blumen zugeordnet. Ferner nennt die Quelle Kuhmilch, eine unklare Folge mit Milch, Mango und sauren Stoffen sowie Reis mit Honig, Rahm und Zuckerkonfekt. Für Könige werden Opfertiere, für Vaiśyas Reis und für die als Vṛṣala bezeichnete Gruppe Honig genannt; alternativ seien Tiere für alle zulässig.

K.6.66 Die anschließende historische Opferliste enthält Śoṇagaṇḍa, Menschen, Büffel, Wildschwein, Ziege, Yak, ein als Vāruṇa bezeichnetes Tier, Widder, nochmals Wildschwein und Waran. Das Matsyasūkta nennt Büffel, Nashorn, Yak, Wildschwein, Schildkröte, Stachelschwein, Waran und Mensch. Diese Texte beschreiben auch Menschenopfer; ihre Aufnahme dokumentiert die überlieferte Ritualgeschichte und stellt keine Billigung dar.

K.6.67 Brahmanen werden berauschender Trank, Menschen und Ruru-Antilopen als Gaben untersagt. Eine weitere Ausschlussliste enthält eine nicht eindeutig lesbare Dreierbezeichnung, Verfärbung und Auszehrung. Ziegen sollen älter als ein und höchstens drei Jahre sein, mit eberzahnähnlichen Hörnern, kräftigem Geruch und schönem Haarkleid. Ein schwarzes Tier und eine undeutliche Bezeichnung Tāraṇaka werden mit zwölfjähriger Sättigung der Gottheit verbunden.

K.6.68 Bei Ziegen nennt die Quelle Weiß für Brahmanen, Rot oder Weiß für Kṣatriyas, Hellgelb für Vaiśyas und verschiedene Farben für Śūdras; Schwarz wie Augenschminke gilt für alle. Das Yoginītantra lässt Opfertiere erst nach sechs Monaten, schwarze oder weiße Ziegen nach zwei Jahren zu. Es folgen Pferd, Wild, Bergziege, Maus, ein als Karāla bezeichnetes Tier und eine kleine Katze. Die Verbindung dieser letzten Liste zur Altersvorschrift bleibt verkürzt.

K.6.69 Als zu meiden werden danach Kākola, Kalaviṅka, königlicher Schwan, Maina, Papagei, Geier, nochmals Kākola, Pfau, Citraka, Pferd, Veṇupṛṣṭha, schwarze Taube, große Taube, Bachstelze, Reiher und Kranich genannt. Einige Tiernamen sind nicht sicher zu bestimmen. Das Pferd erscheint somit sowohl in der vorherigen Reihe als auch unter den Ausschlüssen.

K.6.70 Eine andere Bali-Form besteht aus Banane, Jātī, Zitrusfrucht und duftenden Zusätzen, besonders am achten Mondtag. Für die Abwehr fremder Heere, ergreifender Mächte, Krankheit und feindlicher Kṛtyā nennt die Quelle tägliche Mitternachtsgaben an einer Vierwegekreuzung.

K.6.71 Die dazugehörige Anrufung beginnt mit Oṃ und Ugratārā, nennt ihre gewaltigen Hauer und fordert sie wiederholt auf, die gegnerische Partei zu verwirren und zu verschlingen. Ein Ausdruck über „Seite“ beziehungsweise „Flügel“ wird verdoppelt. Es folgt dem Sinn nach: „Die mich zu verletzen suchen, zerreiße sie im Yoginī-Kreis.“ Huṃ, Phaṭ und Svāhā schließen diesen Teil. Danach folgen doppelte Forderungen, alle Vidyās heranzuziehen, abzuschneiden, zu schlagen und in der Schädelschale aufzunehmen. Die Übersetzung gibt die Bedeutung dieser gewaltsamen Beschwörung wieder, ohne beschädigte Lautfolgen zu ergänzen.

K.6.72 Das sechste Kapitel des Bṛhannīlatantra beschreibt für den König ein aus Milchmasse geformtes Feind-Bali: Unter dem Feindnamen rituell belebt, werde es im Zorn mit einem Schlag geteilt. Die Quelle behauptet dadurch Vernichtung des Gegners. Es handelt sich um eine Vorstellung sympathetischer Magie.

K.6.73 Das Matsyasūkta ergänzt eine lange Beschwörung: Kātyāyanī und Ambikā werden angerufen, dann folgen Tārā und doppelte Befehle zu schlagen, zu verbrennen, zu kochen und zu zermalmen; eine weitere Verdopplung ist beschädigt. Zweimal Māyā, Unterwerfung, zweimal Caṇḍī und Tārā schließen sich an, danach zweimal Nārasiṃha, Mandara mit Tārā, Cāmuṇḍā und Oṃ.

K.6.74 Es folgen „Verschlinge“, zweimal „Verbrenne“, zweimal „Zermalme“, zweimal „Koche“ und zweimal „Schneide“. Danach Oṃ, zweimal „Siege“, zweimal „Sprenge“, zweimal „Zerschneide“ und „Verbrenne“. Der eigene Gegner wird genannt, ein Bīja gesprochen, dann zweimal „Lass verbrennen“, „Schneide“, „Verwirre“, nochmals zweimal „Schneide“ und „Trenne“. Nach erneuter Feindnennung kommen Tārā, doppelte Befehle zum Schlagen und Verschlingen, Erschrecken und Vernichten, danach Ergreifen, Aufsteigen und Sprengen, zweimal Vertreiben und zweimal Wahnsinnig-Machen. Die teils beschädigte Reihenfolge wird als solche erhalten.

K.6.75 Mit einer schwarzen Blume wird eine Abwehrhandlung für den Ausführenden und seine Angehörigen beschrieben. Die Formel lautet dem Sinn nach: „Alle Wesen, die mich verletzen, mögen vergehen. Tod, Krankheit, Furcht und Leid mögen auf das Haupt meines Gegners fallen.“ Eine weitere Anweisung verbindet Abwendung und Zornblick mit dem Feindhaupt. Zweimal Schutzformel und zweimal Svāhā schließen die Passage.

K.6.76 Das Matsyasūkta führt anschließend mehrere Rangfolgen von Opfergaben auf. In der ersten gilt eine Ziege mehr als zehn Yaks, eine Schildkröte mehr als zehn Ziegen, ein Hase mehr als hundert Schildkröten und körpereigenes Blut in der Menge eines gefüllten Lotosblattes mehr als hundert Hasen. Ein Śalala, wohl ein Stachelschwein, gilt mehr als hundert solchen Blutgaben, ein Wildschwein mehr als tausend Śalalas, ein Büffel mehr als zweitausend Wildschweine und ein Nashorn mehr als zweitausend Büffel.

K.6.77 Die Reihe steigert sich weiter: Ein Mensch wird über tausend Nashörner gestellt, ein rotgeschnäbeltes Tier über zweitausend Menschen, ein weißhalsiges Tier über zweihundert rotgeschnäbelte, ein Waran über hundert weißhalsige und ein menschliches Kind über hundert Warane. Diese drastische Hierarchie ist Bestandteil der historischen Quelle; die unbestimmten Tierbezeichnungen werden nicht zoologisch ergänzt.

K.6.78 Eine zweite Reihe setzt den Waran zehn schwarzen Antilopen gleich, nennt zehn gefleckte Hirsche in Beziehung zum Waran, einen Widder über zehn solchen Hirschen, eine Ziege über zehn Widdern und eine schwarze Ziege über zehn Ziegen. Eine Zwischenzeile nennt Sesam, ungebrochene Reiskörner, Blumen und zweimal acht, ohne sicheren Vergleichsbezug. Danach gilt eine weiße Ziege mehr als eine schwarze, ein Tier mit kronenartigem Kopfschmuck mehr als zehn weiße; Unversehrtheit wird ausdrücklich verlangt.

K.6.79 In dieser Reihe wird ein Büffel über hundert solcher Tiere, ein Nashorn über hundert Büffel und ein Mensch über hundert Nashörner gestellt. Ein Wildschwein gilt wiederum mehr als zehn Menschen. Büffel werden als gleichwertige Darbringung zum Wildschwein genannt, ein Waran über hundert Büffel und körpereigenes Blut über hundert Warane. Rotgeschnäbelte und weißhalsige Tiere werden damit gleichgesetzt. Die voneinander abweichenden Hierarchien werden nicht harmonisiert.

K.6.80 Für Mitternacht erscheint auch ein Kürbis als Ersatz; eine Einschränkung auf eine nicht aus dem Gebirge stammende Form ist unklar. Ihm wird die Frucht einer zerteilten Büffelgabe zugeschrieben. Weitere Eignungsangaben nennen ein zehnjähriges Nashorn, einen über einjährigen Büffel und helle Färbung; ein weißes Nashorn wird zugleich ausgeschlossen. Für Büffel stehen Weiß und Schwarz, für Menschen dunkle Schönheit und ein Alter über zwölf Jahren. Die folgenden Worte über volle Entwicklung, Nichtessen sowie Land- und Wassertiere – Vögel, Schildkröten und Krokodile – sind nicht zuverlässig verbunden.

K.6.81 Als Wunschformel für zehn Ziegen nennt die Quelle langes Leben, Gesundheit, Sieg und reichen Genuss sowie den Aufstieg in ein vorzügliches, mit Fahnen und Girlanden geschmücktes Himmelsfahrzeug zur Welt Brahmās.

K.6.82 Es folgen Verehrung und Besprechung des Opferschwerts mit roten Blumen, Duft und Sandel. Die Chiffre verbindet Tārā, zweimal Māyā und zweimal Kālī mit Anreden an die furchtbare, hauerbesetzte, zermalmende und laut schreiende Göttin sowie Aufforderungen zum Verzehren und Bluttrinken. Weitere Laute sind Nārasiṃha, zweimal Kiri, nochmals zweimal Kālī und ein als Vrajeśvarī überlieferter Name im Dativ; der Schluss ist beschädigt.

K.6.83 Für die Blutgabe nennt die Quelle Zucker, Wasser mit Steinsalz, Duft, Blumen und Darbha. Eine erklärende Notiz setzt ein dreiteiliges Zeichen dem Dreizack gleich. Die Anrufung bittet Kālī, Mahākālī und die Verfehlungen vernichtende Kālikā, Blut und Bali anzunehmen. Es folgen Tārā, Māyā, die Laute Hrāṃ, Hraiṃ, Hrauṃ und zweimal ṭha.

K.6.84 Eine weitere Chiffre nennt zweimal Sthāṇu, die übrigen Glieder, Khaṭvāṅga, Menschenkopf und Dreizack sowie die Göttin mit gewaltigen Hauern, schrecklichem Mund und Schädelgirlande. Wiederholte Annahmebitten und lautes Lachen folgen. Die anschließenden Lautangaben mit Śiva, Kaṃ und der Verneigung vor Kālī sind teilweise beschädigt. Die ausdrücklich genannte Fisch-Bali-Gabe endet mit Svāhā. Weitere kurze Formeln enthalten Tārā, Māyā, doppelte Bewegungs- und Schlagbefehle sowie zweimal ṭha; eine Verbindung mit Brennstoff und Aloeholz bleibt unklar. Nach Erdsegnung werden Pūtanā, Kauśikī und Kālikā als Dreiergruppe vergegenwärtigt.

K.6.85 Das Yoginītantra nennt bei der Schwertverehrung Māyā-Bīja, zweimal Kālī, Vrajeśvarī und den Eisenstab. Anschließend werden die göttlichen Paare Vāgīśvarī und Brahmā, Lakṣmī und Nārāyaṇa sowie Umā und Maheśvara mit Huṃ und Verneigung verehrt. Danach folgt Oṃ mit einer als Kārtikeśvara-Paar bezeichneten Anrufung für die Śakti-Waffe. Die Schwertanrufung erklärt die Waffe zum Vernichter Kharas und zum Vollstrecker von Śaktis Werk; ihr wird die Tötung des Opfertieres zugeschrieben.

K.6.86 Die folgende Passage beschreibt ein wassergefülltes Kupfergefäß, Nordausrichtung, Besprengung des Tieres und seine religiöse Übergabe an die Gottheit. Die Übergabeformel besagt: „Nach der verkündeten Ordnung sei es dir dargebracht.“ Die Handlung gehört zum historischen Tieropferritus.

K.6.87 Das Matsyasūkta nennt als vorzügliches Schwert Candrahāsa, vier Tāla lang und wie ein Oleanderblatt geformt; als mittleres Maß fünfundzwanzig Fingerbreiten Länge und dreieinhalb Breite. Einer einschneidigen Waffe wird zunächst die Wirksamkeit abgesprochen und dem Tötenden Hölle angedroht. Unmittelbar danach werden jedoch ein einschneidiges, lotosblattförmiges Schwert und ein dreifach gebogenes Stabschwert zugelassen. Diese Gegenregel wird ausdrücklich als Ausnahme angeführt.

K.6.88 Die Quelle fordert einen einzigen Schlag und gibt zwei wechselseitige Ausrichtungen an: Tier nach Norden und Ausführender nach Osten oder Tier nach Osten und Ausführender nach Norden. Das Yoginītantra deutet ein Fallen nach links als ungünstig, ein Fallen in die Mitte als Zeichen der Bedrängnis; eine weitere Wendung über die Göttin ist unklar. Zur Sühne werden am Feuerbecken fünfzehn Darbringungen genannt. Die Eignungsmerkmale der Gabe sollen erneut betrachtet werden. Das Matsyasūkta schließt die Darbringung von abgetrenntem Kopf und Ziegenblut an.

K.6.89 Als Gefäße für Blut werden Silber, Ton, Bronze, ein als Raitya bezeichnetes Metall und Holz genannt; unmittelbar danach werden Holz und Eisen ausgeschlossen. Muschelhorn, Stein und Unreines sind ebenfalls zu meiden. Swastika-Zeichen und Lotosblatt gelten als besonders günstig. Der Darbringung von Ehrengabenwasser wird sogar die Frucht einer Menschengabe zugeschrieben. Ein anschließendes Verbot von Halsblut und eine Ausnahme für Ziege sind syntaktisch unsicher. Weitere Angaben beziehen sich auf Mitte, Rand und Größe eines Lotosblattes.

K.6.90 Eine weitere Passage nennt etwas bluthaltiges Fleisch, am Schwert befindliches Blut sowie Blut und Kopf des Opfertieres. Die anschließende Anordnung auf Tier- und Vogelköpfen ist beschädigt. Das Entzünden einer Lampe auf Schildkröte, Yak oder Bhāsa-Vogel wird als unheilbringend verworfen. Danach ist von Teilung des Blutes mit Darbha, zunächst zweifach und dann fünffach, sowie Gaben vom Osten an und in der Mitte die Rede; die Beziehung der beiden Teilungen ist nicht erklärt.

K.6.91 Über der Gabe wird Kālī, Mahākālī und Kālikā angerufen, das warme Blut anzunehmen. Danach gilt die Darbringung Caṇḍikā, unter Voranstellung von Carakī, Vidārī, Pūtanā, der unheilvollen Rākṣasī und Kauśikī. Die Mantrachiffren nennen Tārā, Kamalā, Māyā, wiederholte Kamalā, Kāmakalā, Spheṃ und Khira mit zweimal ṭha; alternativ die Anfangslaute der Namen mit Bindu. Da die Folge beschädigt ist, wird kein vollständiger Mantra daraus hergestellt.

K.6.92 Es folgt die Anrede: „Dreiäugige, Furchtgesichtige, mit Waffenkranz Geschmückte, Ende aller Dämonen, Schwert, Khaṭvāṅga und Dreizack Tragende!“ Die Waffenzeile wird im Original wiederholt. Weitere Formeln nennen Tārā, zweimal Krauṃ, Kauśikā und doppelte Annahmebitten sowie Bali; danach Tārā, Māyā, wiederholte Befehle zu Aufflammen, Verbrennen, Bewegen und Töten, verbunden mit Kuhu und Gulu. Eine letzte als Viśākhā beziehungsweise Viśikhā bezeichnete Formel verbindet gewaltige Hauer, zweimal Schlagen und Svāhā. Die abweichenden Namensformen bleiben sichtbar.

K.6.93 Das Yoginītantra verteilt die anschließende Verehrung auf die Zwischenrichtungen: im Südwesten den furchtbaren Vaṭukabhairava, im Nordwesten die Yoginīs mit Huṃ und Yāṃ, im Nordosten Kṣetrapāla mit Huṃ und Kṣauṃ, im Südosten Gaṇeśa mit Huṃ und Goṃ. Duft und Blumen gehen der Bali-Gabe voraus. Das Matsyasūkta erklärt das auf die Erde gelangte Blut als Nahrung der Dienerinnen; solange sie davon nähren, soll der Boden nicht überstrichen werden. Damit endet die Bali-Ordnung. Das Feueropfer

K.6.94 Das fünfte Kapitel des Śāradātilaka beschreibt die Vorbereitung des Feuerbeckens: Betrachtung mit dem Wurzelmantra, Besprengung mit der Waffenformel, Berührung mit Darbha unter derselben Formel und Übergießen mit der Schutzformel. Ausheben und Herausnehmen der Erde geschehen mit der Waffenformel, Auffüllen mit dem Herzmantra. Es folgen Einebnen, Besprengen, Feststampfen, Reinigen, Bestreichen, Vergegenwärtigen der Kalās, dreifache Schnurumfassung, Verehrung mit der Herzformel und Festigung mit der Waffenformel. Mit Kuśa wird im Inneren eine vierwegige Gliederung geschaffen und rituell geöffnet. So sollen die Becken für das Opfer geweiht werden.

K.6.95 Der Kommentar erklärt „Waffe“ als Phaṭ und „Schutz“ als Huṃ. Beim Besprengen wird die offene Hand mit den Fingerspitzen benutzt, beim Übergießen unter Huṃ die geschlossene Hand. Die Schutzformel wird auf vier Handlungen bezogen: Reinigen, Bestreichen, Kalā-Gestaltung und Schnurumfassung. Somaśambhu bestätigt diese Zuordnung und nennt für die Verehrung die Herzformel. Kalā-Gestaltung bedeutet die Vergegenwärtigung der Kräfte von Mond, Sonne und Feuer; die dreifache Schnur umfasst den Platz dreimal, die Festigung macht ihn diamantgleich.

K.6.96 Die Kuśa-Spitzen weisen nach Osten und Norden. In der kreuzförmig gegliederten Mitte werden die Feuer vergegenwärtigt. Das von Rāghavabhaṭṭa angeführte Zitat setzt Āvasathya in die Mitte, ein als Satya überliefertes Feuer in den Osten, Āhavanīya in den Westen, Anvāhārya in den Süden und Gārhapatya in den Norden. Die Öffnung erfolgt mit Huṃ. Wer die ausführliche Ordnung nicht ausführen kann, darf sich auf die ersten vier Handlungen von der Betrachtung bis zum Übergießen beschränken.

K.6.97 Mit der Herzformel werden je drei Linien nach Osten und Norden gezogen. Den ostwärts gerichteten gehören Mukunda, Īśa und Purandara, den nordwärts gerichteten Brahmā, Vaivasvata und der Mond an. Die Wiederholung „je drei“ bedeutet tatsächlich drei Linien jeder Richtung. Nach der Tradition werden zuerst die ostwärts, dann die nordwärts gerichteten Linien gezogen, jeweils eine Spanne lang. Das von Rāghavabhaṭṭa zitierte Sautrāmaṇītantra bestätigt den Beginn im Westen und die anschließende Besprengung mit Vāgbhava.

K.6.98 Alternativ zeichnet man Sechseck, Kreis und Dreieck, besprengt alles mit Tārā und verehrt den Yoga-Sitz. Die Mächte von Ādhāraśakti bis Jñānātman werden verehrt; danach gilt die Verneigung dem gemeinsamen Yoga-Sitz von Vāgīśvarī und Vāgīśvara. Vāgīśvarī erscheint nach dem Bad am Ende ihrer Monatsblutung, dunkel wie eine blaue Wasserlilie und mit Vāgīśvara vereint. Die Göttin wird mit dem Śakti-Mantra, der Gott mit dem zur Vollendung bestimmten Mantra verehrt. Die Vorlage nennt an einer Stelle zweimal die Göttin; das folgende Zitat aus der Gaṇeśavimarśinī klärt die unterschiedliche Zuordnung.

K.6.99 Das Śāradātilaka lässt Feuer aus einem Sonnenkristall oder dem Haus eines vedisch Gelehrten bringen. „Und dergleichen“ schließt das Feuerreiben ein. Die Vasiṣṭhasaṃhitā nennt entsprechend Sonnenkristall, Reibhölzer, das Haus eines Śrotriya oder eines Hüters des geweihten Feuers. Das Feuer wird in einem Gefäß herbeigebracht und sein fleischverzehrender Anteil ausgeschieden.

K.6.100 Das Transportgefäß soll aus Bronze oder Kupfer bestehen und mit einem zweiten Gefäß bedeckt sein. Ein bei Rāghavabhaṭṭa überlieferter Vers erlaubt auch eine entsprechend bedeckte Tonschale. Der Smṛtisāra verbietet dagegen Tonschale, beschädigtes Gefäß, Scherbe und ein ungeschützt offenes Gefäß als krankheits-, verlust- und furchtbringend. Der Kommentar versteht dies als Vorrang der besseren Gefäße: Ist ein geeignetes Metallgefäß vorhanden, nehme man keine Tonschale.

K.6.101 Der fleischverzehrende Feueranteil wird mit der Waffenformel nach Südwesten ausgeschieden; das Feuer wird zuvor mit der Waffenformel gefasst und mit der Schutzformel umhüllt. Eine andere Überlieferung verwendet dafür das Feuer-Bīja und reinigt anschließend mit der Waffenformel. Die Mantramuktāvalī präzisiert: Der ausgeschiedene Anteil geht nach Südwesten, der göttliche Anteil wird mit dem Wurzelmantra vor dem Ausführenden aufgestellt.

K.6.102 Der Lehrer reinigt das Feuer mit den genannten Handlungen. Er vergegenwärtigt seine Einheit mit dem inneren Bauchfeuer und dem Bindu-Feuer und verbindet es durch das Feuer-Bīja mit Bewusstsein. Der Kommentar erklärt Bindu als Gestalt des höchsten Selbst, mit Feuer und Soma verbunden. Andere verstehen darunter den Punkt zwischen den Brauen und das dort entstehende Feuer. Der irdische Feueranteil wird mit diesen inneren Feuern vereint und in das Becken eingesetzt.

K.6.103 Mit Tārā besprochen, durch die Kuh-Mudrā zu Nektar verwandelt, mit der Waffenformel geschützt und mit der Schutzformel verhüllt, wird das verehrte Feuer dreimal rechtsherum über dem Becken geführt. Der Lehrer spricht Tārā, kniet auf die Erde und setzt das ihm zugewandte Feuer als Śivas Samen in die Yoni der Göttin. Danach erhalten Gott und Göttin Mundwasser.

K.6.104 Zum Entfachen dient eine Formel, die das gelbbraune Bewusstseinsfeuer anspricht und die Befehle „Schlage“, „Verbrenne“ und „Koche“ jeweils verdoppelt; anschließend fordert sie die Durchsetzung aller Anordnungen und endet mit Svāhā. Die bei Rāghavabhaṭṭa zitierte Regel verbietet das Anblasen mit Mund sowie das Anfachen mit Hand, Schwinge, Opferlöffel oder Fächer. Das allgemeine Verbot, Feuer mit dem Mund anzublasen, wird von manchen auf gewöhnliches Feuer bezogen; die Stelle bewahrt diese Diskussion.

K.6.105 Die Verneigung lautet: „Ich verehre das lodernde Feuer, Jātavedas, den Verzehrer der Opfergaben, goldfarben, makellos, hell brennend und nach allen Seiten gewandt.“ Mit dieser Anrufung tritt man an das Feuer heran. Danach werden die sieben Feuerzungen am eigenen Körper eingesetzt: an Geschlechtsorgan, After, Kopf, Mund, Nase und den beiden Augen.

K.6.106 Die Bīja-Chiffre der Zungen verbindet den Feuerlaut R, den als Ira bezeichneten Laut Y, den als Arghīśa bezeichneten Vokal U sowie die in umgekehrter Folge von Sa bis Ya verstandenen sieben Laute, jeweils mit Bindu. Der Kommentar erläutert diese Lautwerte, ohne die Reihe hier in einer durchgehend ausgeschriebenen Form zu geben.

K.6.107 Je nach den drei Guṇas werden drei Gruppen von je sieben Zungen unterschieden. Für Yoga-Handlungen gelten als sattvig: Hiraṇyā, Gaganā, Raktā, Kṛṣṇā, Suprabhā, Bahurūpā und Atiraktā. Für wunscherfüllende Handlungen gelten als rajassig: die blütenstaubfarbene Parāgābhā, Suvarṇā, Bhadralohitā, Lohitā, Śvetā, Dhūminī und Karālikā. Für grausame Handlungen gelten als tamassig: Viśvamūrti, Sphuliṅginī, Dhūmravarṇā, Manojavā, Lohitā, Karālā und Kālī.

K.6.108 Die Erscheinung jeder Zunge entspricht ihrem Namen. Als ihre herrschenden Wesen gelten Götter, Ahnen, Gandharvas, Yakṣas, Nāgas, Piśācas und Rākṣasas. Der Kommentar erklärt „Unsterbliche“ als Götter und verweist für die Zuordnung bestimmter Opferstoffe zu einzelnen Zungen auf Rāghavabhaṭṭa und andere.

K.6.109 Die sechs Gliedermantras des Feuers verwenden nacheinander die Bezeichnungen Tausendstrahliger, von Heil Erfüllter, „Erhebe dich, Puruṣa“, Rauchdurchdringender, Siebenzüngiger und Bogenträger, jeweils mit den entsprechenden Abschlussformeln. Die Namen stehen im Dativ. Als Beispiel wird die Verneigung vor dem Herzen des Tausendstrahligen mit Oṃ genannt.

K.6.110 Acht Feuerformen werden rechtsherum am Körper eingesetzt: am Kopf, an Schulter- und Seitenbereichen sowie Hüftvertiefungen; die genaue Ortsfolge ist verkürzt. Die Formen heißen Jātavedas, Saptajihva, Havyavāhana, Aśvodaraja, Vaiśvānara, Kaumāratejas, Viśvamukha und Devamukha. Jede Formel beginnt mit Oṃ und „Agni im Dativ“ und endet mit Verneigung. Auf dem Kopf lautet sie dem Sinn nach: „Oṃ, Verneigung vor Agni Jātavedas.“

K.6.111 Nach Bereitung seines Sitzes wird Agni betrachtet: mit langen erhobenen Armen, die Wunschgabe, Speer, Swastika-Zeichen und Furchtlosigkeit zeigen, hibiskusrot, golden geschmückt, rubingleich, dreiäugig und mit zum Knoten gebundenen Haarsträhnen. Danach wird die Einfassung mit reinem Wasser besprengt und mit Darbha ohne Mitteltrieb belegt. Außer im Osten werden Begrenzungshölzer eingesetzt.

K.6.112 Kātyāyana nennt dafür frische Hölzer desselben Baums, eine Armlänge lang, aus Palāśa, Vikaṅkata oder Bilva. Auf ihnen werden rechtsherum die mit Brahmā beginnenden Gestalten verehrt. In der Mitte wird das Feuer betrachtet und mit Duft und der Anrufung verehrt: „Vaiśvānara, Jātavedas, bringe hierher! Rotäugiger, vollende alle Werke!“ Die Formel endet mit der Gemahlin des Feuers. Diese Verehrung folgt auf die acht Feuerformen und sieben Zungen.

Die Verehrung Agnis nach dem Matsyasūkta

K.6.113 Im zehnten Kapitel des Matsyasūkta wird die Feuerverehrung als förderlich für alle Opfer angekündigt. Nach anfänglichem Anfachen und Sitzverehrung nimmt man eine rote Blume in ein besonderes Gefäß und betrachtet den opferverzehrenden Gott wie im Śāradātilaka. Auf den Blättern vom Osten an folgen mit Haṃ und Verneigung Jātavedas, Hutāśana, Suvarṇavarṇa, Hiraṇyākhya, Susiddha, Hiraṇya und Sarvatomukha. Die Liste enthält hier sieben Namen.

K.6.114 Für die Zungen heißt es: „Die erste, Hiraṇyā, ist goldfarben und sehr strahlend. Gaben und Furchtlosigkeit gewährend, verehre ich sie für gute Vollendung.“ Ihre Anrufung enthält einen als Yyāṃ überlieferten Laut. Kanakā erscheint dagegen weiß und zweiarmig, mit Darbha-Bündeln und Wassergefäß; sie gewährt dem Praktizierenden Vollendung. Auch ihre Formel hat Yyāṃ, Verneigung und Svāhā.

K.6.115 Die folgende, Raktā zugeordnete Betrachtung zeigt eine Gestalt wie den aufgehenden Mond, vierarmig, mit Muschelhorn, Rad, Furchtlosigkeits- und Gabengeste. Suprabhā ist hell und weiß, sitzt auf einem Lotos und faltet die Hände; der Schluss ihrer Beschreibung ist beschädigt. Danach steht eine eigene Verneigungsformel für Bahurūpā ohne ausgeführte Betrachtung.

K.6.116 Es folgt eine Anrede an eine Göttin, die zugleich einer blauen Wasserlilie, der Feuerfarbe und der Hibiskusblüte verglichen wird; sie soll gnädig sein. Die anschließende Formel nennt Abhirūpā mit zweimal Yyaṃ. Eine alternative Bīja-Anweisung verwendet die letzten Lautgruppen, R, den sechsten Vokal, Mond und Bindu; sie trägt die Nummer 7, ist aber nicht vollständig eindeutig. Die Namen und Farbangaben dieser Reihe weichen von der zuvor überlieferten Zungenliste ab.

K.6.117 Wieder wird Agni mit der Formel an das gelbbraune Bewusstseinsfeuer und den verdoppelten Befehlen zu Schlagen, Verbrennen und Kochen verehrt. Danach folgen fünfzehn ausdrücklich nummerierte Darbringungen.

K.6.118 1. Willkommen: „Verneigung vor dir, Träger der Opfergaben, bester der Götter! Schenke Frieden, Verneigung vor dir!“ Zwei zusätzliche Anreden der Vorlage sind beschädigt. 2. Fußwasser: „Erhabener Gott, dessen Wasser Nārāyaṇa zum Wesen hat, nimm zum Wohl aller Welten dieses Fußwasser an.“

K.6.119 3. Ehrengabe: „Du höchster, Nārāyaṇa genannter, ewiger Lichtgestaltiger: Nimm die von mir gegebene Ehrengabe an, Allgestaltiger. Verneigung vor dir!“ 4. Mundwasser: „Dem, der die Welt stets als Sonne erhellt, dir, der Gestalt des Leuchtens, Jātavedas, sei Verneigung!“

K.6.120 5. Honigmischung: „Dhanañjaya, Vernichter aller Verfehlungen, Verneigung vor dir! Ich gebe die Honigmischung; nimm sie an, höchster Herr.“ 6. Erneutes Mundwasser: „Du Träger des Bereiches der drei Guṇas, Dreigestaltiger, Höchster über dem Höchsten, Erhalter und Auflöser der drei Welten: Dir, Vītihotra, sei Verneigung!“

K.6.121 7. Bad: „Dir, der Hibiskus und Zinnober gleicht und alle Verfehlungen vernichtet, gebe ich dieses Badewasser zur Erfüllung aller Wünsche und Ziele.“ 8. Gewand: „Hutāśana, Großarmiger, ewiger Gott der Götter, ich gebe dir ein Gewand. Gewähre mir den höchsten Zustand!“

K.6.122 9. Schmuck: „Du bist das Licht der Lichter, ohne Anfang und Ende, Unvergänglicher. Schmücke dich mit dem von mir gegebenen Schmuck. Verneigung vor dir!“ 10. Duft: „Durch dessen rechte Gegenwart Göttinnen und Götter Freude erfahren: Nimm diesen Duft zur Besänftigung aller Mängel an.“

K.6.123 11. Blumen: „Du bist Viṣṇu, du bist Brahmā, der Herr und Gebieter der Lichter. Nimm die angemessenen Blumen an, Herr der Götter, Lehrer der Welt!“ 12. Räucherwerk: „Du eine, ewige Freude der Götter und Ahnen: Nimm dieses Räucherwerk an, Herr der Götter, glückverheißender Dhanañjaya!“

K.6.124 13. Licht: „Dich allein nennt man das Höchste in allen beweglichen und unbeweglichen Wesen, du höchste Gestalt. Nimm diese Lampe an!“ 14. Speise: „Verneigung vor dem Herrn des Opfers, dem mächtigen Jātavedas. Nimm diese Speise zum Wohl aller Welten an!“ 15. Verneigung: „Hutāśana, dir sei Verneigung, Träger der Götter! Herr der Welt, Verneigung vor dir, Jātavedas!“

Opfergeräte, Ghee und Belebung des Feuers

K.6.125 Nach dem Śāradātilaka werden die flammenglänzenden Zungen in der Mitte und den mit Īśvara verbundenen Winkelbereichen verehrt; die Ortsangabe ist verkürzt. Die Gliedergottheiten folgen der für die Staubgefäße des Lotos beschriebenen Ordnung. Dann nimmt der Lehrer großen und kleinen Opferlöffel, hält sie mit der Öffnung nach unten und erwärmt sie dreimal am Feuer. Mit Darbha werden Spitze, Wurzel und Mitte gereinigt.

K.6.126 In der linken Hand gehalten, werden die Löffel mit der rechten besprengt, erneut erwärmt und die verwendeten Gräser ins Feuer gegeben. Die Löffel liegen danach rechts auf Kuśa. Das Ghee-Gefäß wird mit dem unter der Waffenformel besprochenen Wasser besprengt, mit durch Betrachtung und die übrigen Handlungen gereinigtem Ghee gefüllt und auf nach Nordwesten herausgenommene Kohlen gestellt. Dies heißt Erwärmen.

K.6.127 Ein entzündetes Darbha-Paar wird mit der Herzformel am Ghee verwendet und dann ins Feuer gegeben; dies heißt Reinigen. Mit einem weiteren brennenden Paar wird das Ghee unter der Schutzformel umkreist und das Gras ins Feuer gegeben; dies heißt Erhellen. Brennende Gräser werden mit der Waffenformel über dem Ghee gezeigt und dem Feuer übergeben; dies wird als Reinigung durch Hinüberführen bezeichnet.

K.6.128 Man nimmt das Ghee von den Kohlen, schiebt diese ins Feuer zurück und berührt Wasser. Mit Daumen und Ringfinger gehaltene, eine Spanne lange Darbha-Halme werden unter der Waffenformel über das Ghee geführt; die Stelle nennt dies wiederum Utpavana. Entsprechend erfolgt mit der Herzformel eine zum eigenen Körper gerichtete Reinigung. Insgesamt werden sechs Weihen genannt.

K.6.129 Ein geknotetes, eine Spanne langes Darbha-Paar wird in das Ghee gelegt und bildet zwei Bereiche, die als helle und dunkle Monatshälfte betrachtet werden. Links vergegenwärtigt man Ida, rechts Pingala, in der Mitte Sushumna. So wird das Feueropfer vollzogen.

K.6.130 Das vierzehnte Kapitel des Matsyasūkta warnt, eine Darbringung ins „Ohr“ des Feuers bringe Krankheit, ins „Auge“ Blindheit, in die „Nase“ seelische Bedrängnis und auf den „Kopf“ Vermögensverlust. Der Kommentar bezieht dies nur auf die Hauptdarbringungen; andernfalls widerspräche es der nachfolgenden Augen- und Mundöffnung des Śāradātilaka.

K.6.131 Dort wird Ghee aus dem rechten Bereich genommen und Agni im rechten Auge dargebracht. Danach wird Ghee von links im linken Auge mit der Anrufung von Agni und Soma geopfert. Mit der Herzformel folgt Ghee aus dem rechten Bereich an Agni Sviṣṭakṛt in den Mund. Eine Zwischenzeile über Flamme, Ghee und Speise ist beschädigt. So werden Augen und Mund des Feuers geöffnet.

K.6.132 Es folgen Ghee-Darbringungen mit den durch Tārā eingeleiteten Weltenrufen und dreimal mit Agnis Mantra. Das Becken wird als höchster Leib der Prakriti erkannt: Der Kopf liegt im Osten, die Arme im Süden und Norden, der Bauch ist die Vertiefung, Yoni und Füße liegen im Westen.

K.6.133 Danach werden die Lebensweihen des Feuers nacheinander mit jeweils acht Ghee-Darbringungen und Oṃ vollzogen: Empfängnisweihe, Puṃsavana, Scheitelziehung, Geburtsritus, Namengebung, erstes Hinausgehen, erste feste Nahrung, Haarschur, Einführung in das Schülerleben, Mahānāmnya und großes Gelübde. Mahānāmnya erklärt der Kommentar als Beginn des Veda-Studiums. Es folgen Upaniṣad-Weiheritus, Godāna, Hochzeit und Tod. Bei glückverheißenden Handlungen reicht die Folge bis zur Hochzeit, bei grausamen bis zum Tod.

K.6.134 Die Eltern des Feuers werden verehrt und in das eigene Selbst zurückgenommen. Fünf an beiden Enden mit Ghee benetzte Brennhölzer werden geopfert. Mit den Mantras seiner Zungen, Glieder und Gestalten folgt jeweils eine Darbringung. Vier Löffel Ghee werden in den großen Opferlöffel gegeben, dieser mit dem kleinen bedeckt; der Lehrer steht gesammelt und opfert mit Agnis Mantra, diesmal mit Vauṣaṭ am Ende. Danach folgen zehn Darbringungen mit dem Mantra des Herrn der Hindernisse. Dies gilt als allgemeine Feueropferordnung der Tantras.

K.6.135 Nun wird der Sitz der eigentlichen Gottheit im Feuer verehrt und die wunscherfüllende Gottheit als Feuer betrachtet. Mit dem Wurzelmantra werden fünfundzwanzig Ghee-Gaben in ihren Mund geopfert. Dies heißt Vereinigung der Münder. Während man Feuer, Gottheit und eigenes Selbst als eins betrachtet, folgen elf Ghee-Darbringungen mit dem Wurzelmantra. Dies nennen die Āgama-Kenner Verbindung der Energiebahnen.

K.6.136 Für die Glieder- und Umkreisgottheiten wird der Reihe nach je eine Ghee-Gabe dargebracht. Sind weitere Becken nach der Ordnung geweiht, verteilt der Lehrer das Feuer vom Osten an auf diese. Die Opferpriester verehren dort die im Tantra beschriebene Gottheit samt Gliedern und Umkreis mit Duft und Blumen und bringen fünfundzwanzig Ghee-Gaben mit dem Wurzelmantra sowie mit Ghee vermischte gekochte Opferspeise dar.

K.6.137 Das Matsyasūkta beschreibt die Handhaltung: offene Hand mit zusammengehaltenen Fingern, die Gabe vom Daumen gehalten. Ghee und ähnliche Flüssigkeiten werden mit nach unten geneigtem Löffel dargebracht; Sesam mit aufwärts gerichteter Hand in der göttlichen Darbringungsweise. Brennholz und Süßspeisen folgen dem Sesamverfahren. Für Bilva-Blätter werden Daumen und eine Folge von drei beziehungsweise vier Fingern genannt, ohne völlig eindeutige Zuordnung.

K.6.138 Den Opferstoffen entsprechen bestimmte Zungen: Hiraṇyā dem Ghee, Kanakā dem Getreide, Raktā dem Brennholz, Kṛṣṇā einer nicht genauer bestimmten Darbringung und Suprabhā dem Konfekt. Bahurūpā und Atirūpikā werden mit Blumen und Blättern verbunden. Auch diese Namensformen weichen von der früheren Liste ab. Ersatzstoffe und weitere Opferregeln

K.6.139 Fehlt der vorgeschriebene Stoff, darf ein entsprechender Ersatz verwendet werden. Für Arka wird Uḍumbara, für Khadira Śamī, für Pippala Palāśa und umgekehrt genannt. Für Apāmārga gilt Palāśa. Kuśa und Dūrvā können einander ersetzen. Für Zuckerrohr dient Amṛtā, für Amṛtā wiederum Palāśa. Fehlt Lotos, dient Hayāri als Ersatz, besonders bei Wasserblumen; der Pflanzenname wird nicht eigenmächtig botanisch bestimmt.

K.6.140 Fehlt Ghee, wird reine Milch geopfert; für Milch steht Dickmilch, für Honig Rohzucker. Zucker kann durch Śrīkhaṇḍa oder gebrochenen Rohzucker ersetzt werden; Śrīkhaṇḍa ist hier als Stoffbezeichnung nicht eindeutig. Säfte werden durch andere Säfte oder allgemein durch Zuckerrohrsaft ersetzt, Konfekt durch Teiggebäck, Früchte durch andere Früchte, Holz durch Holz und Blumen durch Blumen. So gilt der gegenseitige Ersatz grundsätzlich für alle Stoffe.

K.6.141 Bei Riten gegen außergewöhnliche Vorzeichen richtet man sich nach Norden, sonst nach Osten. Eine Handlung des Bereitens oder Umlegens von Brennholz wird genannt. Der Opferherr soll sie nicht selbst vornehmen, sondern durch Sohn oder Schüler ausführen lassen; unmittelbar danach wird jedoch der Einsatz des Sohnes ausgeschlossen. Die widersprüchliche Überlieferung wird nicht vereinheitlicht.

K.6.142 Wer Wohlergehen sucht, soll nach Auffassung der Tantra-Kenner bei einem Hausopfer niemals Blut darbringen. Die folgende Regel über Ghee, Brennhölzer und das Verwenden von Resten ist beschädigt. Erkennbar ist das Verbot, bestimmte bereits zugeordnete oder miteinander verbundene Reste nochmals zu verwenden oder in ein Gefäß zurückzulegen.

K.6.143 Der Lehrer richtet sich nach Osten und reinigt beziehungsweise umstreicht vom Nordosten an rechtsherum mit Mantras. Eine Kurzregel unterscheidet den Mantragebrauch der Feuerhüter von einem bloßen Blick bei Menschen ohne geweihtes Feuer; der genaue Handlungskontext ist verkürzt. Beim großen Opfer sowie bei Hochzeit und ähnlichen Riten wird dreifaches Kuśa beziehungsweise eine dreiblättrige Form verwendet, bei Vaiśvadeva und täglichem Feueropfer eine einfache.

K.6.144 Beim großen Opfer wird Gras in Haupt- und Zwischenrichtungen ausgelegt, beim täglichen Feueropfer und Vaiśvadeva nur in den Hauptrichtungen. Eine anlassbezogene Handlung ist vergeblich, wenn die tägliche Pflicht nicht zuvor erfüllt wurde. Deshalb vollziehe man zunächst die tägliche Verehrung, nötigenfalls mit Blumen, Früchten und ähnlichen Gaben, und dann den besonderen Anlassritus.

K.6.145 Die täglichen Darbringungen gelten Prajāpati, Indra, Agni und Soma; danach folgen Brennholz und die Weltenrufe. Die Quelle nennt eine Gruppe von fünf Mantras, beginnend mit den Rufen der drei Welten und Svāhā, ohne alle fünf hier auszuschreiben. Am Ende gilt eine Gabe aus dem jeweiligen Opferstoff Sviṣṭakṛt, dem Vollender des recht Geopferten.

K.6.146 Eine folgende Regel nennt Vollopfer bei Gaben, verschiedenen Opferarten und beim Planetenopfer nach Hunderten; sie spricht von sieben Unterscheidungen und einer weiteren Dreiteilung, ohne die Glieder vollständig zu erklären. Der Opferherr opfert mit seiner Gefährtin, während er Schulter oder rechten Arm des Opferpriesters berührt. Die abschließende Vollgabe wird stehend, niemals sitzend dargebracht. Sie gilt gewöhnlich der Kanakā-Zunge, beim Planetenopfer Raktā.

K.6.147 Beim Planetenopfer wird nach hundert Darbringungen eine Vollgabe, nach tausend werden zwei, nach zehntausend vier genannt. Beim Speiseopfer gilt ein Paar, beim Lotosopfer vier. Eine verkürzte Zeile verbindet Ghee, Puffreis und Sesam mit einer Million Darbringungen, lässt aber die Zahl der Vollgaben offen. Beim Opfer mit Jackfrucht und Mango werden zwei genannt.

K.6.148 Bei fünfzig oder fünfundzwanzig Darbringungen, Empfängnisweihe, erster fester Nahrung, Scheitelziehung, Sühneopfern, Dickmilchopfer und täglichem Feueropfer soll die Vollgabe entfallen.

Mengen der Opferstoffe

K.6.149 Das vierzehnte Kapitel des Matsyasūkta nennt für Ghee ein Karṣa, für Milch zwei Tola, für die fünf Kuhprodukte fünf Tola. Für Honig und Milch steht nochmals eine Tola-Angabe ohne sichere Zahl. Dickmilch misst eine Prasṛti, Puffreis eine Faust. Für gepresstes Getreide wird eine Achtzahl beziehungsweise die zuvor genannte Füllung angeführt; die Einheit ist nicht eindeutig.

K.6.150 Geröstetes Mehl wird faustweise, Zucker mit einem halben Tola, Rohzucker mit drei Tola bemessen. Eine anschließende Angabe über Zuckerrohr und Gliederung ist beschädigt. Ein Konfektstück soll die Größe einer Āmalakī-Frucht haben, ein weiterer, als Mārga überlieferter Stoff die einer Jujube. Für Teigkugeln und Kokosstücke wird auf entsprechende Einzelstücke verwiesen, ohne sichere Maßbeziehung.

K.6.151 Palmfruchtstücke messen zwei Fingerbreiten. Jackfrucht wird nach den Samenabschnitten bemessen, bei Tötungs- und Vertreibungsriten aber in zehn Teile geteilt. Kokos wird in acht, Zitrusfrucht in drei, Bilva-Frucht ebenfalls in drei oder nach einer anderen Vorschrift in zehn Teile geteilt. Brennholz misst eine Spanne; Dūrvā wird mit drei Blättern genommen. Eine weitere Regel über Blattenden nennt ebenfalls eine Spanne.

K.6.152 Rāghavabhaṭṭa verwirft zerfallene, gespaltene, zu kurze, krumme, zu dicke, zu dünne, gegabelte, wurmzerfressene, zu lange und entrindete Brennhölzer. Den Mängeln werden entsprechend verkürzte Lebenszeit, Krankheit, nochmals Krankheit, Hindernisse, Verlust von Glück, Untergang des Opfernden, Augenleiden, Vermögensverlust, sonstige Schäden und Tod zugeschrieben.

K.6.153 Die Hölzer sollen weder geschwächt noch übergroß oder zu klein sein. Frische Rinde, gleichmäßige Oberfläche und ungefähr die Rundung eines Zeigefingers werden empfohlen; solche Hölzer sollen reiches Wohlergehen bringen. Für vedische und Smṛti-Riten werden vier Brennhölzer genannt, ohne an dieser Stelle deren Arten aufzuführen.

K.6.154 Das Matsyasūkta nennt Guḍūcī-Stücke von vier Fingerbreiten, eine Faust Reis und für Senf eine Sūkti, die hier als fünf Tola erklärt wird. Pfeffer wird mit zwanzig Körnern bemessen, bei Tötungsriten mit zehn. Lotosstängel werden zehnfach, Rettich siebenfach geteilt. Kaśeru-Knollen werden einzeln, Ingwer in einer Fingerbreite gegeben.

K.6.155 Gekochte Speise mit Beilagen soll einer Zitrusfrucht an Größe gleichen; für Reiskörner wird die vorherige Menge bestätigt. Sandel, Aloeholz, Kampfer, Moschus und Safran erscheinen in einer teilweise beschädigten Maßregel, die außerdem Nakula, Kula, Stoffersatz und den Wunsch nach Herrschaft erwähnt. Klar genannt wird die Größe eines Tamarindensamens als tantrisches Maß für diese kleinen Stoffgaben.

K.6.156 Das Yoginītantra nennt ein Karṣa Ghee, eine Sūkti Milch, eine Prasṛti Dickmilch und deren Hälfte für eine mit Honig bezeichnete Gabe. Anschließend werden andere Einheiten verwendet: Ghee acht Suvarṇa, Milch die Hälfte davon, Dickmilch fünf Suvarṇa und nochmals Dickmilch in halber Menge. Die Wiederholung von Dickmilch ist überliefert und vermutlich gestört; sie wird nicht stillschweigend in einen anderen Stoff geändert.

K.6.157 Eine Schlussregel verbindet diese Maße mit hundert Darbringungen bei ausreichendem Vermögen und nennt fünfzig als weitere Möglichkeit. Die genaue Beziehung von Mengenverminderung und Zahl der Opfergaben bleibt verkürzt.

Maßsysteme der zitierten Überlieferungen

K.6.158 Im zweiten Teil des Yoginītantra wird als kleinste Einheit die im Sonnenstrahl eines Fensters sichtbare Lekhikā genannt. Acht Lekhikā ergeben eine Dhūli, acht Dhūli ein Senfkorn, vier Senfkörner eine Rattikā. Zwanzig Rattikā ergeben einen Pāda, vier Pāda eine Tolikā, vier Tola eine Prasṛti, zwei Prasṛti ein Karṣa, zwei Karṣa ein Pala. Ein halbes Pala ergibt eine Sūkti, zwei Sūkti ein Guḍaka. Diese historischen Maße werden nicht mit ungesicherten modernen Gewichten gleichgesetzt.

K.6.159 Der im Vīramitrodaya zitierte Hastihṛdaya-Prabandha beginnt mit dem im durch ein Gitter fallenden Sonnenlicht sichtbaren Staubteilchen als Paramāṇu. Acht Paramāṇu ergeben ein Trasareṇu, acht davon eine Likhyā, acht Likhyā eine Laus, acht Läuse ein Gerstenkorn und acht Gerstenkörner eine Fingerbreite.

K.6.160 Vier Fingerbreiten ergeben eine Faust, zwei Fäuste einen Bogengriff, drei Fäuste eine Spanne, zwei Spannen eine Elle. Zwei Ellen ergeben einen Kiṣku, zwei Kiṣku einen Bogen. Tausend Bogen ergeben einen Krośa, das Doppelte eine Gavyūti und vier Gavyūti ein Yojana. Das abschließende Wort Kalā ist hier nicht sicher angeschlossen.

K.6.161 Das sechzehnte Kapitel des Matsyasūkta gibt eine abweichende Reihe: Vier Senfkörner ergeben einen Māṣa; der Kommentar versteht Māṣa hier als Getreide- beziehungsweise Samenkorn. Vier Māṣa ergeben eine Rattikā, zwanzig Rattikā einen Pāda, vier Pāda eine Tolikā, vier Tola eine Prasṛti, zwei Prasṛti ein Karṣa und zwei Karṣa ein Pala. Hier ergeben jedoch zwei Pala eine Sūkti und zwei Sūkti ein Dagdhaka. Die Abweichung von der zuvor genannten halben Pala und die andere Schlussbezeichnung bleiben erhalten.

K.6.162 Damit endet in der Śrīprāṇatoṣiṇī, im vierten, Kāmyakāṇḍa genannten Buch, das sechste Kapitel: die Darstellung des Durgā-Festes mit Mantras, Hymnen, der Größe des Namens, dem Hundertnamenhymnus, Bali, Feueropfer, Ersatzstoffen für das Feueropfer und den Maßangaben.


Kāmyakāṇḍa: Siebter Lehrabschnitt

Verehrung im Jahreskreis

K.7.1 „Nachdem ich mich vor der erwählten Göttin verneigt habe, die Genuss und Befreiung schenkt, erkläre ich nun zur Freude der Wissenden die monatlichen Handlungen.“ Der Verfasser erläutert: Gemeint sind Mondmonate, weil die Handlungen an Mondtage gebunden sind. In den rituellen Entschlussformeln wird jedoch der Sonnenmonat verwendet, entsprechend der bereits im Dharmakāṇḍa angeführten Vorschrift.

Āśvina: Sieg, Glück und nächtliches Wachen

K.7.2 Das zweiundfünfzigste Kapitel des Matsyasūkta schreibt für eine rechtschaffene, ihrem Dharma folgende Frau das Siddhagaurī-Gelübde am Abend des achten Tages der hellen Āśvina-Hälfte vor. Der Kompilator erklärt ausdrücklich, dass er dieses Gelübde nicht ausführt, weil es in seiner Region nicht üblich sei. Wer es benötige, müsse die Einzelheiten selbst in der Quelle suchen.

K.7.3 „Der zehnte Tag der hellen Āśvina-Hälfte heißt Vijayā. An diesem Tag verehre man Revanta und die Göttin. Dadurch erlangt man Glück in dieser Welt und gelangt danach in Śivas Wohnstätte.“ Eine einleitende Formel spricht Revanta als Lichtkraft an. Er erscheint zweiarmig, auf einem Pferd, mit Schwert und Schild. Die Anrufung lautet: „Verneigung vor dem Sohn der Sonne, der den Pferden wohltut. Schenke den Pferden Frieden! Vor Revanta verneige ich mich wieder und wieder.“

K.7.4 Die anschließende Anrufung nennt Geburt aus dem Gandharva-Geschlecht, Königsschutz, Keśava sowie die Kräfte Brahmās, Somas, Varuṇas, der Sonne, Rudras, der Enthaltsamkeit und des Windes. Mehrere Satzverbindungen sind beschädigt. Eine Reihe mit Getreide, Samen, Senf und Lotosblatt wird genannt; weitere Stoffnamen sind unklar. Mit doppelter Schnur sollen sie an einer Gebetskette beziehungsweise besonders am Hals befestigt werden. Waffen und die Bestandteile des Königreichs werden mit ihren jeweiligen Bījas, Blumen und weiteren Gaben verehrt.

K.7.5 Am Nachmittag des zehnten Tages, nachdem die Mahlzeit eingenommen wurde, soll man beim Anblick eines schönen Khañjana-Vogels, gewöhnlich einer Bachstelze, für Wohlergehen grüßen: „In Vāsudevas Gestalt bist du auf die Erde gekommen, um die Frucht aller Wünsche zu schenken. Khañjarīṭa, Verneigung vor dir! Du gewährst alles Ersehnte, Blaukehliger, Glücklicher von glückverheißender Gestalt: Verneigung vor dir!“

K.7.6 „Glückverheißender, schenke mir Heil; Erfüllender, erfülle meine Hoffnung! Du bist ein Glückszeichen: Schaffe Wohlergehen, Khañjarīṭa! In Nārāyaṇas Gestalt schenkst du Glück für das ganze Jahr. Blaukehliger, großer Gott, Verneigung vor dir! Deine glückverheißende Schau fördert das Gedeihen von Göttern, Dämonen, Yakṣas und Menschen. Viṣṇu-Gestaltiger, Verneigung vor dir!“

K.7.7 Die folgenden Vogelvorzeichen werden als historische Deutungen aufgeführt: Auf einem Wasserbau, Palastgipfel, Berg oder nahe Wasser verspreche seine Schau Glück und Ansehen, im Rinderstall Vermögenszuwachs, auf Lotosblüten oder bei Tempeln Herrschaft, am Teichufer Reichtum, am Verbrennungsplatz Tod. Ein schwarzhal­siger Vogel wird Nīlakaṇṭha, ein weißhal­siger Janārdana und ein gelber Pārvatī zugeordnet. Flügelschlagen gilt als Krankheitszeichen, ruhiges Verharren als Wohlstandszeichen. Die folgenden Sätze über Fressen, Śrī und Vāsava sind beschädigt. Auch die Warnung vor einer bestimmten Namensnennung ist unklar; ausdrücklich empfohlen bleibt der Name Khañjana.

K.7.8 In der Kaumudī-Nacht verehrt die ihrem Gefährten treue Hausherrin Indra und Lakṣmī mit duftenden Blumen, Milchspeise und Reis mit Beilagen. Götter und Ahnen erhalten Kokosfrüchte, Angehörige werden geehrt. Nachts soll Kaufen und Verkaufen stattfinden. Unterlassung wird mit dem Weggang Mahālakṣmīs unter einem Fluch bedroht.

K.7.9 „Um Mitternacht fragt die gabenreiche Lakṣmī: Wer wacht? Wer trinkt Kokoswasser und hält sich nachts mit Würfelspiel wach? Dem schenke ich Fülle. Wer wacht auf Erden?“ Soma wird im Krug, auf einer Bildtafel oder auf einem Verehrungssitz verehrt.

K.7.10 Lakṣmī wird in frischer Jugend betrachtet, glühendem Gold gleich, dreiäugig, zweiarmig, anmutig und mit himmlischen Ohrringen. Rechts trägt sie eine Bilva-Frucht, links einen Lotos. Aller Schmuck erfüllt sie, und sie erstrahlt in seiner Pracht. Kinnaras, Götter, Gandharvas, Siddhas und Cāraṇas dienen ihr. Mit ihrem Bīja und den langen Vokalen werden die sechs Glieder eingesetzt; mannigfaltige Speisen und Verneigungen begleiten die Verehrung.

K.7.11 „Aus dem Milchozean Geborene, auf Viṣṇus Brust Weilende: Nimm in dieser Kaumudī-Nacht die Verehrung an, Herrin der Götter. Verneigung vor dir! Du bist die Gemahlin des Allgestaltigen, Lotosgöttin, im Lotos Wohnende, Glückverheißende. Mahālakṣmī, Verneigung vor dir! Schenke mir die Helligkeit dieser Nacht.“

K.7.12 „Du gewährst allen Welten Gaben, Haris Geliebte. Welche Bestimmung jene erlangen, die bei dir Zuflucht suchen, diese möge mir durch deine Verehrung zuteilwerden. Lakṣmī, Göttin, Verneigung vor dir: Bleibe immer beständig. Kamalā, gabenreiche Göttin, lass mein Geschlecht erstrahlen. Wie du zum Wohl aller Wesen bei Nārāyaṇa weilst, so beschütze mich, du Ursprung aller günstigen Kennzeichen. Hingebungsvoll habe ich dich verehrt; nimm meine Verehrung an, Herrin der Götter, im Lotos Wohnende!“

K.7.13 Auf den Blättern vom Osten an werden die neun Śaktis von Bhūti an, danach Vāsudeva und die übrigen sowie Vāmana und seine Reihe verehrt. Im selben Krug wird Indra betrachtet: mit allen günstigen Kennzeichen, auf Airāvata, zusammen mit Śacī und Gaben gewährend. „Donnerkeilträger, Großarmiger, Vieläugiger, Purandara: Nimm diese Verehrung zum Schutz aller Wesen an!“

K.7.14 Richtungswächter, Planetenmächte und Brahmanen werden geehrt, ebenso Viṣṇu, Nārāyaṇa und ein als Bhāvabhūteśvara bezeichneter Herr. Danach zeigt man Bilva-, Lotos- und Kuh-Mudrā, wiederholt den Mantra und spricht den Lobpreis. Damit enden die Handlungen des Āśvina.

Kārttika: tägliche Verehrungen und Erweckungsfest

K.7.15 Im dreiundfünfzigsten Kapitel spricht der Erhabene: „Wenn die Sonne in der Waage steht, verehre man besonders am ersten Tag der hellen Hälfte die im Lotos Wohnende am Horn einer Kuh. Nach Fasten beziehungsweise mit Gerstenspeise als Nahrung bringe man Milchspeise als Bali und Kunda-Blüten dar; so werden Verfehlungen getilgt.“ Danach nennt die Quelle eine Büffelgabe für die Göttin und die Verehrung des Weltenherrn mit Dūrvā-Trieben und Blumen.

K.7.16 Nach gekochtem Śāli-Reis, Mundreinigung und dem Gang zum Wasser folgt eine beschädigte Handlung mit Ghee, Zweiteilung und einem Pala-Maß. Sie wird als Jahresvorzeichen für Sieg oder, bei Bruch, Niederlage gedeutet. Vibhīṣaṇa, Bali und eine unklar bezeichnete Gestalt des höchsten Herrn werden mit Duft, Blumen, verschiedenen Speisen und Verneigungen verehrt. In der dunklen Hälfte folgt entsprechend die Verehrung eines Paares; Honig beziehungsweise berauschender Trank und Fleisch werden als Nahrung bei einer einzigen Mahlzeit genannt.

K.7.17 Am zweiten Tag der hellen Hälfte verehrt man Dharmarāja, bereitet Opferspeise und speist die Geschwister. Die verheißene Frucht sind Macht, Glück und reiche Genüsse. In der dunklen Hälfte verehrt man Lakṣmī mit Kunda-Blüten und dunklen Bali-Stoffen; sie soll Vermögen schenken.

K.7.18 Am dritten Tag wird Gaṇeśa mit Gebäck verehrt; eine einzige Mahlzeit soll vor Kummer bewahren. Am vierten verehrt man die Göttin mit Konfekt und einem Bali aus Dickmilch und Zucker, um Wohlergehen und Wunscherfüllung zu erlangen. Die Vorlage kehrt danach zum ersten Tag der dunklen Hälfte zurück: Māheśvarī wird mit weißen Tauben verehrt, was Gedeihen bringen soll.

K.7.19 Am fünften Tag gelten Bilva-Blätter und Konfekt-Bali Hara und Gaurī, besonders beim Wunsch nach Wissen. Milchgenuss soll von Verfehlung reinigen. Am fünften Tag der dunklen Hälfte werden Nārāyaṇa und Hara in der großen Yoni verehrt, wodurch zehn Familienlinien gerettet werden sollen. Der Kommentar erklärt die große Yoni als Kāmākhyā.

K.7.20 Am sechsten Tag der hellen Hälfte wird der Vermögensherr verehrt. Eine als „sechzehn“ bezeichnete Gabe, deren Gegenstand fehlt, soll Freude im Himmel bringen. Am siebten beider Kārttika-Hälften werden bei Selbstbeherrschung Matsya, Kāma und Indra verehrt. Morgens speist man Brahmanen und Ehepaare und gibt Früchte, Wurzeln, Getreide und angemessene Gaben. Krankheit und Hunger sollen dadurch in der Familie ausbleiben.

K.7.21 Am achten Tag, besonders der hellen Hälfte, werden Durgā und eine als Mattānilī überlieferte Göttin an einem schwarzen Schwert verehrt. Dreimalige tägliche Verehrung soll Ansehen und Ausstrahlung verleihen. In der dunklen Hälfte werden Śiva, Durgā, Kamalā und Kālikā genannt; das Lehmbild der Göttin wird sorgfältig um Mitternacht verehrt, um ein Jahr lang vor schwerer Krankheitsfurcht geschützt zu sein.

K.7.22 Das sechste Kapitel des Bṛhannīlatantra ordnet dem neunten Tag der hellen Kārttika-Hälfte die höchste Göttin Sundarī zu und verweist für die Ausführung auf ihr eigenes Kapitel. Das Matsyasūkta nennt am hellen neunten ein Sesam-Feueropfer für die Gottheit; eine Zusatzangabe mit einer wiederkehrenden Fünfzahl ist nicht sicher lesbar. In der dunklen Hälfte wird die Göttin, am siebten die Sonne verehrt, verbunden mit Vermögen, Getreide, Glück sowie dem Gedeihen von Kindern und Enkeln.

K.7.23 Am hellen zehnten Tag wird Madhusūdana rein und gesammelt mit reinem Öl verehrt, in der dunklen Hälfte besonders mit Milch und Honig. Wer nachts Früchte isst, soll sich in Viṣṇus Wohnstätte erfreuen. Die dunkle Hälfte nennt außerdem Kṛṣṇa, Hṛṣīkeśa und Śatakratu mit Milchspeise und weiteren Gaben; dies soll vor der Hölle bewahren.

K.7.24 Am hellen elften Tag wird mit weißem Sesam gebadet und Hari mit den drei weißen Stoffen verehrt. Am Morgen des zwölften erfüllt man die täglichen Pflichten, fasst den Entschluss und verehrt Gaṇeśa, Brahmā, Richtungswächter und Planetenmächte in je eigenen Krügen, Hari auf der Opferfläche. Sein Bad geschieht mit den fünf Nektarstoffen, Duft und Wasser heiliger Orte.

K.7.25 Die Verehrung verwendet die genannten Blätter, Kumuda, Lotos und herbstliche Blumen entsprechend den eigenen Mitteln. Dreimal täglich wird hingebungsvoll verehrt, nachts folgt das Feuerwerk des Rituals, mittags die Erweckung. Ein anschließender Vers erklärt ein Bad tagsüber und die Erweckung nachts als nachteilig. Die Spannung zur vorher genannten Tagesordnung bleibt in der Vorlage bestehen. Vor jeden Mantra wird der achtsilbige Mantra gesetzt. Mit gefalteten Händen spricht man:

K.7.26 „Von Brahmā, Indra und Rudra gepriesen, von den Götterscharen zu verehren: Dieser dein zwölfter Tag, Kaumudī genannt, ist gekommen. Erwache, Herr der Welt!“ Danach berührt man die Gottheit und spricht leise: „Mit vom Himmel gekommenem, reinem, mondklarem Wasser, mit duftenden Waldblumen bringe ich dir um des Dharma willen Gaben. Erwache, erwache, Herr der Welt!“ Die Zusammensetzung der Wasserbeschreibung ist mehrdeutig.

K.7.27 Kniend folgt mit Tārā: „Sei gnädig, Nārāyaṇa, Kṛṣṇa, Viṣṇu, Mukunda, Herr der Lakṣmī! Verneigung vor dir! Schaue Lakṣmī, die Fülle deines Wesens, zu der wir Zuflucht nehmen, Herr der Welt.“ Der Schluss ist verkürzt. Mit Tanz, vielfältigem Gesang, Purāṇa-Hören und den fünf festlichen Klängen verbringt man die Nacht. Morgens folgen Verehrung, Kuhgabe und Gaben an Brahmanen; auch Arme, Blinde und Hilfsbedürftige werden hingebungsvoll geehrt.

K.7.28 Für das Wenden auf die andere Seite wird eine vom achtsilbigen Mantra umrahmte Formel genannt: „Wende dich auf die Seite, Herr der Welt! Verneigung, Nārāyaṇa, Acyuta! Sei gnädig, erhabener Herr …“ Eine Wendung zum Daseinskreislauf ist beschädigt. „Wende dich auf die Seite, Govinda, Acyuta!“ Dies wird tagsüber nach der vorherigen Ordnung vollzogen. Am zwölften Tag der dunklen Hälfte werden Brahmanen gesättigt; am hellen vierzehnten werden Śaṅkara und Pārvatī mit Bilva-Blättern verehrt, um Kummer zu überwinden.

K.7.29 Am dunklen dreizehnten Kārttika-Tag badet man morgens in fließendem Wasser. Umā, Hara, die Sonne und Viṣṇu werden mit Sandel gezeichnet und mit Lotos- und Bilva-Blättern verehrt. Man erfreut die Götter mit Blattgemüse und ernährt sich selbst davon. Mittags wird der Krug gebadet und mit Gewand versehen; danach werden der Ausführende und seine Angehörigen begossen.

K.7.30 Mit Apāmārga-Blüten beziehungsweise -Blättern wird dreimal linksherum über dem Kopf eine Abwehrhandlung vollzogen, mit der Gāyatrī oder der Formel: „Die schlechten Taten, die ich selbst in hundert Geburten begangen habe, nimm heute durch deine Gnade von mir, Apāmārga!“ Es folgt das Hören von Überlieferungen, die als Saṃhitā, heilige Erzählung und Totenbericht bezeichnet werden; die genaue Reihung ist beschädigt. Den Zweimalgeborenen wird für Wohlergehen eine Gabe gegeben.

K.7.31 Der als Preta-Caturdaśī bezeichnete vierzehnte Tag wird zunächst in Verbindung mit dem vorangehenden Tag gewählt. Besteht am folgenden Abend keine Verbindung mit Neumond, gelten weitere Auswahlregeln; die Formulierungen sind teilweise beschädigt. Eine Lampengabe am Ende wird vorgeschrieben. Die Vorlage nennt außerdem eine Verbindung des vierzehnten mit Vollmond, obwohl der Zusammenhang die dunkle Hälfte behandelt; dies bleibt als Überlieferungsproblem stehen. Für Bad, Hören der Totenerzählung und Yama-Sättigung gilt ausdrücklich der bei Sonnenaufgang bestehende vierzehnte Mondtag.

K.7.32 Vom elften bis zum fünfzehnten Tag wird bei einer einzigen fleischlosen Mahlzeit gelebt. Dies heißt Bhīṣma-Gelübde und wird nach den verfügbaren Möglichkeiten geübt. Bei Vollmond und Sonne in der Waage wird Śrīpati mit Lolā hingebungsvoll mit Sandel verehrt; dies soll das Fortbestehen der Familie sichern. Wenn die Sonne die Waage erreicht, erwacht Lakṣmī; ihre Verehrung soll unvergängliches Glück schenken.

K.7.33 Lakṣmī wird in einem weißen, Kubera in einem roten und Viṣṇu in einem gelben Krug mit mannigfaltigen Speisen und Verneigungen verehrt. Das siebte Kapitel der zweiten Nacht des Nāradapañcarātra erklärt die Rādhā- und Viṣṇu-Verehrung am Kārttika-Vollmond unabhängig von einem bestimmten Ort zum Weg zum höchsten Nirvāṇa.

Die Nacht des Glücks und die Lampengabe

K.7.34 Das Matsyasūkta behandelt den Fall zweier Neumonde im Kārttika: Die erste Nacht heißt Sukharātri, die zweite gehört zum eingeschobenen Monat. Steht die Sonne dann im Skorpion, folgt Lakṣmīs Erweckung auf Viṣṇus Erheben; diese Nacht heißt Sukhasuptikā. Reicht der Neumond am folgenden Tag noch eine Daṇḍa in die Nacht hinein, wird die Glücksnacht auf diesen späteren Tag gelegt. Das dort vollzogene Ahnenopfer gilt als unvergänglich, ein Bad am Pilgerort als von der Frucht hundertfacher Finsternisriten.

K.7.35 Im Śiva-Heiligtum wird ein Licht für die erwählte Gottheit, die Ahnen oder das eigene Leben gegeben; wer langes Leben wünscht, gibt ein Licht an einer Vierwegekreuzung. Genannt werden zweiunddreißig, fünfundzwanzig, neun, fünf, zwei, drei oder ein Himmelslicht; die syntaktische Zuordnung der Zahlen ist teilweise unklar. Die anschließende Zeile über Ehrengabe und Lebewesen ist beschädigt. In drei Ellen, eineinhalb Ellen oder einer Elle Höhe angebrachte Lichter sollen die gewünschte Frucht gewähren. Wer Licht an Kopf, Brust, anderen Gliedern oder Handgelenk zeigt, soll im Himmel geehrt werden.

K.7.36 Auf den Blättern werden Kamalā, Hlādinī, Dharaṇī, Vijayā, Jayā, Lakṣmī, Subhadrā und Mahāmāyā verehrt. Davor stehen Brahmā und die weiteren sowie Vāsudeva und seine Reihe. Es folgen die Schätze Śaṅkha und Padma, Kubera, Varuṇa und Indrāṇī. Die Gebete beginnen mit den bereits genannten Formeln „Verneigung vor dir“ und „Du bist die Gemahlin des Allgestaltigen“.

K.7.37 „Du bist das Ziel aller Wesen, Gabenreiche, Haris Geliebte. Göttin, die allen Freude schenkt und sich in allem verzweigt, Verneigung vor dir! Lolā, Göttin, die über den Höllenozean hinüberführt, aus der Quirlung des Milchozeans Geborene: Sei gnädig, höchste Herrin! Sieg dir, im Lotos Wohnende, Sieg dir, Lakṣmī, Haris Geliebte! Du schenkst allen Freude; Verneigung vor dir!“

K.7.38 „Sieg dir, Tochter des Milchozeans! Bleibe fest in meinem Haus. Diese jährliche Verehrung samt den vorzüglichen Speisegaben: Nimm sie vollständig an, Lolā, höchste Herrin!“ Zur Lampengabe: „Für Dāmodara, zusammen mit Lolā, bei der Sonne in der Waage, gebe ich dir dieses Licht im Himmelsraum. Verneigung vor dem unendlichen Schöpfer!“

K.7.39 „Die sieben Welten oben und die Welten unten mögen sich durch dieses Himmelslicht im Licht bewegen. Auch die in Höllenwelten Lebenden, die ständig unter Qualen leiden, mögen durch das gegebene Licht Helligkeit erfahren. Für jene, die im Dunkeln stehen und von den Welten ausgeschlossen sind, gebe ich dieses Licht, damit es sie erhelle.“

K.7.40 „Für die Meinen, die an Yamas furchtbarem Tor stehen, gebe ich dieses Licht, damit ihr erhofftes Ziel sich erfülle. Erlischt die Lampe durch Wind, Regen, Insekten oder das Aufbrauchen von Öl und Docht, so möge dies mir nicht als Fehler gelten, Keśava! Verneigung vor Ahnen und Verstorbenen, vor Dharma und Viṣṇu, vor Dharma und Rudra, vor dem Herrn der Wildnis!“

K.7.41 Das Licht wird im Nordosten, an einem Heiligtum beziehungsweise an einem einsamen Ort gegeben; ein Ortswort ist beschädigt. Nachts folgt eine Fackelgabe nach Süden. Die Formel lautet sinngemäß: „Die mit Fackelgesichtern auf Erden umhergehen und durch leuchtendes Feuer verbrannt sind, mögen zum höchsten Ziel gelangen. Meine Gefahren mögen durch die Gnade dieser Glücksnacht vergehen. Durch das Entzünden der Fackeln mögen die Meinen gedeihen.“ Die Bezeichnung der Nacht ist an dieser Stelle abweichend überliefert.

K.7.42 Mit dem Neumond des Kārttika beginnt das Kālarātrī-Gelübde. Der Kompilator verweist für seine Ausführung ausdrücklich auf das dreiundfünfzigste Kapitel und schreibt sie hier nicht aus. Damit enden die Handlungen des Kārttika. Āgrahāyaṇa beziehungsweise Mārgaśīrṣa

K.7.43 Das vierundfünfzigste Kapitel nennt für die Sonne im Skorpion folgende Verehrungen der hellen Hälfte: Am ersten Tag Maheśvara mit Dūrvā-Trieben, wodurch man ein Herr der Gaṇas werden soll; am zweiten Jagaddhātrī im Wasser bei einer einzigen Mahlzeit; am dritten Janārdana, am vierten Śrīkānta, am elften Janārdana, am zwölften Brahmā, am dreizehnten Śatakratu und am vierzehnten Gaurīs Herrn mit weißen Lotosblüten. In weißem Gewand, dreimal täglich und mit beherrschten Sinnen werden die Götter durch Honiggaben gesättigt; dies soll zur Ehrung in Brahmās Welt führen.

K.7.44 Bei Vollmond und Sonne im Skorpion steht man früh und schweigend auf und verehrt Kṣetravighneśa. Die Quelle ergänzt dann die zuvor ausgelassenen Tage: am fünften Kamalā, am sechsten Vasu, am siebten die Sonne, am achten Tripurā, am neunten Surasundarī sowie Durgā und Bālā bei einer einzigen Mahlzeit. Am zehnten werden die Göttin und die Richtungswächter verehrt. Nach dem Bad Savitṛs erhalten die Götter nachts Bali.

K.7.45 Das sechste Kapitel des Bṛhannīlatantra ordnet dem siebten Tag der hellen Mārgaśīrṣa-Hälfte die hingebungsvolle Verehrung Annadās mit Kindern und Enkeln zu. Lakṣmī soll dadurch so lange beständig im Haus bleiben, wie die bewegliche und unbewegliche Welt besteht, und jede Unbeständigkeit ablegen. Für die Ausführung verweist die Quelle auf den bereits gelehrten Annadā-Kalpa.

K.7.46 Das Matsyasūkta nennt den Vollmond bei Sonne im Skorpion Kṣetrapūrṇimā. Im Dvāpara-Zeitalter liege dieser Festvollmond im Pauṣa, im Tretā im Māgha. Mit Bali, Rohzucker und Zuckerstücken ehrt man den vorzüglichen Brahmanen; dadurch werde Unglück vertrieben und höchstes Glück gewonnen. Von Kṣetrapūrṇimā an lebt man drei Nächte mit abendlicher Nahrung aus Gerste, Zucker und verschiedenem Konfekt. Dieses Götteropfer soll große Fülle, Vermögen, Getreide, Schönheit und Glück schenken und zur Ehrung in Viṣṇus Welt führen.

K.7.47 Am ersten Tag der dunklen Hälfte werden Viṣṇu und Pārvatīs Herr verehrt und dreimal täglich Feuerhandlungen vollzogen; dies soll Glück in die Familie bringen. Am zweiten verehrt man Sundarī nach dem Genuss von Rohzucker, am dritten Govinda nach Sesam am Abend, am vierten Madana und den Mond bei Gerstennahrung und nächtlichem Dickmilchgenuss. Dafür wird Ehrung in Śivas Welt verheißen.

K.7.48 Am fünften werden die Sonne und Viṣṇu mit Lolā in einem großen Krug verehrt; Milchgenuss soll Glück bringen. Eine weitere Govinda-Verehrung soll Herrschaft über Rinder verleihen. Am siebten, achten und neunten wird der Vermögensherr in einem weißen Krug dreimal täglich, rein und mit beherrschten Sinnen verehrt; daraus sollen große Fülle und beständiges Glück entstehen.

K.7.49 Eine anschließende Vorschrift nennt den Weltenlehrer auf einem Gemälde, Flusswasser und nächtlichen Milchgenuss in der dunklen Monatshälfte. Sie verspricht Vollendung der Kräfte von Aṇimā an. Die nächste Tagesfolge ist verkürzt: am zehnten und elften Śatakratu, am zwölften Keśava an der Wurzel, am dreizehnten eine nicht vollständig erhaltene Zuordnung, am vierzehnten Kāma und Viṣṇu mit Aśoka. Dreimaliges Baden und eine einzige Mahlzeit begleiten die Handlungen; schon einmalige Ausführung soll zur Ehrung in Brahmās Welt führen.

K.7.50 Für Neumond enthält der Beginn eine beschädigte Folge mit Kuhmaul, Hals und Brahmanenmund. Klar folgt die Bereitung von Opferspeise aus Kuhmilch für die Ahnen. Mit Honig, Rohzucker, Zuckerstücken, Salz und Wasser werden sie dreimal täglich gesättigt. Dies soll den ersehnten Wunsch, unvergleichliche Fülle und Ehrung in der Ahnenwelt gewähren. Damit enden die Handlungen des Āgrahāyaṇa.

Pauṣa

K.7.51 Steht die Sonne im Schützen, wird am ersten Tag der hellen Hälfte nach dem Morgenbad mit beherrschten Sinnen dreimal die Sonne verehrt, um von Krankheit frei zu werden. In der dunklen Hälfte werden der Weltenherr und Pārvatīs Herr samt Feuerhandlung verehrt, um Bindungen zu lösen. Vom zweiten bis zum fünfzehnten Tag der hellen Hälfte verehrt man Āditya und die Rudras hingebungsvoll; die Quelle verheißt Befreiung vom Daseinskreislauf.

K.7.52 Am hellen vierten Tag wird bei einer einzigen Mahlzeit Ramās Herr verehrt. Die anschließende Reihe nennt Kṛṣṇa, Śacīs Herrn und Viṣṇu; am fünften Madhusūdana, am sechsten Skanda und Viśākhā mit nächtlicher Milchnahrung. Am siebten, achten und neunten beider Hälften gilt die Verehrung Kātyāyanī bei einer einzigen Mahlzeit.

K.7.53 Am zehnten verehrt man Pārvatīs Herrn, am elften Śrīs Herrn beziehungsweise Viṣṇu mit Gebäck und lebt von abendlicher Nahrung. Dies wird bis zum vierzehnten fortgeführt. An Neumond und Vollmond werden früh die Ahnen mit der vorgeschriebenen Opferkuchengabe gesättigt. Wer dies tut, soll niemals absinken. Damit enden die Handlungen des Pauṣa.

Māgha: Sonne, Bhīṣma und Viṣṇu

K.7.54 Im folgenden, in der Vorlage als fünfzigstes bezeichneten Kapitel spricht der Erhabene: „Steht die tausendstrahlige Sonne im Steinbock, bade man am ersten Tag der hellen Hälfte im Fluss, verehre Janārdana und lebe bei begleitendem Feueropfer von einer einzigen Mahlzeit. Eine Ehrengabe aus Milch soll aus dem Ozean des Kummers befreien.“ Am zweiten wird Śakra mit Sandel auf einem Sitz oder Aloeholzblatt verehrt. Reine Opferspeise am Abend soll Schönheit verleihen.

K.7.55 Am dritten werden Umās Geliebter, Śrīpati, Kamalā und der Mond mit verschiedenen Kunda-Blüten verehrt. Mungbohnen als Nahrung sollen schwere Verfehlungen tilgen. Am hellen vierten wird Gaṇanāyaka besonders in einem Kupferkrug mit fünf Edelsteinen verehrt; nächtlicher Sesamgenuss und Sesam-Feueropfer sollen Glück und Reichtum bringen.

K.7.56 Am fünften wird Jagaddhātrī beziehungsweise Sulakṣmī morgens mit Flusswasser und Smaragdkrügen gebadet. Dieser Tag heißt Vasantapañcamī und befreit nach der Quelle von allen Verfehlungen. Der Frühling und Kandarpa mit Rati werden verehrt; das Hören des Frühlings-Rāga soll das gewünschte Glück bringen. Manche Seher nennen den Tag Śrīpañcamī. Eine einzige Mahlzeit soll vor dem Verlust des Glücks bewahren.

K.7.57 Am sechsten wird nach dem Morgenbad die Sonne verehrt und eine Milch-Ehrengabe dargebracht, um die Bindung durch Krankheit zu lösen. Der helle siebte Māgha-Tag gilt einer Sonnenfinsternis gleich; das Bad bei der ersten Morgenröte ist besonders fruchtbar. Dabei nennt die Quelle sieben Jujuben- und Arka-Blätter, Śāli-Reis, rote Reiskörner und Dūrvā, die auf den Kopf gelegt werden.

K.7.58 Die Badeformel lautet: „Was ich in sieben Geburten an Verfehlung begangen habe, dazu meine Krankheit und meinen Kummer, das möge dieser siebte Tag im Steinbock tilgen.“ Die Ehrengabe enthält sieben Arka-Blätter, rote Reiskörner, Duft, Sandel, Früchte, Dūrvā und Hibiskus. „Die den Siebenrossigen erfreut, die sieben Welten erhellt, die sieben Weltenrufe trägt: Göttin im Sonnenkreis, Verneigung vor dir! Mutter aller Wesen, siebter Tag des Siebenrossigen, Göttin der sieben Weltenrufe im Sonnenkreis, Verneigung vor dir!“

K.7.59 Gaben, Feueropfer, Rezitation und Götterverehrung sollen an diesem Tag zehnmillionenfache Frucht tragen. Nach der Speisung von Brahmanen nimmt man selbst reine Opferspeise. Ein Pilgerstättenbad gilt zehnfach, ein Ganga-Bad zehnmillionenfach, die Verbindung mit Sonntag nochmals um viele Millionen vervielfacht. Genannt werden tausend, hundert oder fünfzig Ehrengaben, zehntausend für dienende Nähe zur Gottheit und hunderttausend für Vereinigung. Wer dazu nicht fähig ist, gibt zwölf oder fünfundzwanzig. Eine anschließende Verdopplungsregel ist nicht vollständig erklärt.

K.7.60 Bei Sonntag, beginnendem nördlichen Sonnenlauf und einem als männlich bezeichneten Mondhaus wird das Daśamī-Gelübde angenommen. Als solche Mondhäuser nennt die Quelle Hasta, Mitra, Puṣya, Jyeṣṭhā, Bhṛgu und Punarvasu; Bhṛgu ist als Mondhausbezeichnung ungewöhnlich und wird nicht ersetzt.

K.7.61 Am hellen siebten verehrt man Pārvatīs Herrn und Gaṇeśa zusammen mit der eigenen Gefährtin, dreimal mit Sesam, Milchspeise und Konfekt, und nimmt erst abends reine Opferspeise. Die Frucht entspreche zwölf Aṣṭamī-Feiern. Deshalb solle man sich sorgfältig, nötigenfalls mit allen Mitteln, darum bemühen. Hingebungsvolles Ahnenopfer gewähre hier die Frucht aller Ahnenopfer.

K.7.62 Nach der Ahnensättigung werden drei Handvoll Sesamwasser an Bhīṣma gegeben. Die Quelle verbindet dies mit allen Ständen und den Zweimalgeborenen, ohne die Reichweite eindeutig zu klären. Nach Süden gewandt und mit der vorgeschriebenen Lage der heiligen Schnur spricht man rein und gesammelt: „Komm, großarmiger Bhīṣma, Freude von Śāntanus Geschlecht! Nimm das von uns gegebene Wasser an und gewähre deine Gabe. Dem kinderlosen Bhīṣmavarman aus dem Vaiyāghrapadya-Geschlecht und der Sāṅkṛti-Pravara gebe ich dieses Wasser.“

K.7.63 Für das Ahnenopfer an Bhīṣmāṣṭamī gilt der achte Mondtag, der Mittag umfasst; für Bad, Sättigung und Gabe der bei beziehungsweise nach Sonnenaufgang bestehende. Kommen im selben Monat zwei Mākarī-Termine oder zwei Bhīṣmāṣṭamī-Termine in Betracht, ist der spätere zu wählen.

K.7.64 Am neunten werden Jagaddhātrī, Gaurī und Kamalā am Bilva-Baum verehrt, um große Fülle zu erlangen. Am zehnten wird eine als Saptamī bezeichnete Göttin in sieben Krügen mit Maru-Blättern und reichen Gaben verehrt, bei abendlicher Nahrung. Brahmanen werden gespeist und ein vaiṣṇavischer Seher hingebungsvoll geehrt; der Verehrer solle ihm ähnlich werden.

K.7.65 Am elften wird morgens der Entschluss gefasst, Viṣṇu dreimal täglich mit Feuerhandlung verehrt und gefastet. Schon dieses eine Fasten soll das Selbst von allen Verfehlungen reinigen und zur Vereinigung mit Hari führen. Nachts hält man durch das Hören von Saṃhitās und ähnliche Handlungen Wache.

K.7.66 Eine folgende Zeitregel erklärt, im Māgha und bei einer mit Kumbha verbundenen Zeitangabe bestehe kein Wochentagsfehler. Bei Viṣṇus Erheben und Niederlegen dürfe der richtige Tag jedoch nicht überschritten werden. Ein verkürzter oder vom zehnten Mondtag berührter Termin soll vermieden werden, besonders vom Hausvater mit Kindern. Eine ungeplant nur abends eingenommene Mahlzeit wird als Verlust religiösen Verdienstes bezeichnet; die genaue Ausnahme durch einen vorherigen Entschluss ist verkürzt.

K.7.67 Am zwölften wird bei Tagesanbruch im Fluss gebadet, außerdem mit Dhātrī, der Āmalakī-Frucht, zur Tilgung schwerer Verfehlungen. Govinda wird hingebungsvoll verehrt, eine Kuh gegeben, weitere Gaben und Feuerhandlungen vollzogen und Brahmanen beteiligt.

K.7.68 Als fünf Vibhūtidvādaśī-Tage Viṣṇus gelten die hellen zwölften Tage von Kārttika, Mārgaśīrṣa, Māgha, Phālguna und Āṣāḍha. Der zwölfte Tag im Śrāvaṇa bei Sonne im Löwen heißt Aśūnyā. Wer dabei für Janārdana fastet, dessen Lager soll Geburt für Geburt nicht leer bleiben – die Quelle verheißt beständige partnerschaftliche Gemeinschaft.

K.7.69 Der helle dreizehnte heißt Vibhūti-Trayodaśī. Mādhava im Krug verehrt soll dauerndes Wohlergehen gewähren. Der helle vierzehnte Māgha-Tag heißt Rāma-Caturdaśī und wird auch bei Berührung durch den vorangehenden Kāma-Tag nach der Śivarātri-Ordnung begangen.

K.7.70 Am Vollmond badet man bei Tagesanbruch, verehrt Jagannātha und gibt für Wohlergehen Gaben, besonders eine Kuh an Zweimalgeborene. Brennstoff und gekochte Speise werden verteilt; man selbst lebt von reiner Opferspeise. Als Frucht gilt Ehrung in Viṣṇus Welt.

K.7.71 In der dunklen Hälfte gilt der erste Tag Skanda mit Verehrung und Gaben an Brahmanen, der zweite Jagannātha mit Opferspeise und reiner Nahrung. Am dritten werden Dharma und Citragupta verehrt, nachts isst man Gebäck. Die Vorlage sagt anschließend wörtlich, es komme zu einem „Fall aus Dharmas Welt“; im Zusammenhang ist wahrscheinlich eine fehlende Verneinung anzunehmen, doch bleibt die Lesung gekennzeichnet.

K.7.72 Am vierten wird Lakṣmī im Krug verehrt und Milchspeise gegessen, um nicht von Ramā getrennt zu werden. Am fünften stehen Madana, Gopāla und Rukmiṇī in einem Bild oder auf einem Haufen ungebrochener Reiskörner; dies soll vor der Hölle bewahren. Am sechsten werden nachts Dhanvantari, Śambhu und Kumāra in einem Milchkrug verehrt, um Kummer zu überwinden.

K.7.73 Am siebten wird Kamalās Herr im Ghee-Krug verehrt; danach ist ein Wasserguss zusammen mit der Gefährtin Teil des Gelübdes. Am dunklen achten und neunten werden Śaṅkara und Pārvatī dreimal täglich mit Bilva-Blättern auf Kuhdung verehrt. Eine anschließende Piṇḍa-Verehrung gilt Hṛṣīkeśa bei einer einzigen Mahlzeit.

K.7.74 Am zehnten wird Ganga, am elften Mādhava bei reiner Opferspeise und am dreizehnten Kāma verehrt. Am vierzehnten wird noch vor Sonnenaufgang im Fluss gebadet; dadurch sollen Verfehlungen aus hundert Geburten vergehen. Dieser heilbringende Tag heißt Raṭantī. Das siebte Kapitel des Bṛhannīlatantra schreibt dann die Verehrung Tārās mit großer Pracht vor und verheißt universale Königsherrschaft.

K.7.75 Das Matsyasūkta beschließt den Monat mit dem Neumondbad, einem Ahnenopfer aus Sesamspeise und eigener reiner Opfernahrung; als Frucht gilt Ehrung in der Ahnenwelt. Damit enden die Handlungen des Māgha.

Die Śivarātri-Ordnung verbindet nächtliche Verehrung, Fasten, Rezitation und gemeinsames Gedenken.

Phālguna und Śivarātri

K.7.76 Bei Sonne im Wassermann beginnt der Lehrer die Verehrung; für die dunkle Hälfte wird eine Folge vom ersten Tag an genannt: Brahmā, Gāyatrī, Satī, Gaurī, Jayantikā, Kamalā, Pārvatī, die große Mahiṣamardinī, Sarasvatī, Mahāmāyā, Mahālakṣmī, Rati, Kālarātrī und Umā, jeweils mit den vorgesehenen Gaben. Eine anschließende Reihe mit Karṇa, Ākarṇanī, Tūrṇī und Pūrṇā ist beschädigt und wird mit der Freude Madanas verbunden.

K.7.77 Vormittags sollen die Menschen, mit Zinnober geschmückt, festlich spielen. Gopāla, der Geliebte der Hirtinnen, wird mit Mandāra, Kiṃśuka und Mangotrieben verehrt und anschließend in eine Sänfte gesetzt. Zur Abhijit-Muhūrta findet eine Prozession mit den fünf Arten von Instrumenten statt.

K.7.78 Das siebte Kapitel der zweiten Nacht des Nāradapañcarātra erklärt die Śiva-Verehrung am Śiva-Caturdaśī-Tag und das Fasten an diesem Tag zum Weg zum höchsten Nirvāṇa. Das Matsyasūkta kündigt dazu das Śiva-Gelübde an, das alle Verfehlungen vernichte und zur Vereinigung mit Rudra führe. Die einleitende Angabe von Mond und Karaṇa ist beschädigt.

K.7.79 Die Zeitbestimmung verlangt den vierzehnten Mondtag in der Nacht. Berührt der vierzehnte bereits den Neumondtag, kann das Gelübde am vorherigen dreizehnten Kalendertag liegen. Die dunkle Caturdaśī zwischen Māgha und Phālguna, verbunden mit Śiva-Yoga, heißt Śivarātri. Der Text behandelt vollständige oder nur teilweise Überschneidungen mit Tag und Nacht; einzelne Sätze sind gestört. Klar bleibt der Vorrang der nächtlichen Verbindung und die Verheißung der Reinigung durch die Verehrung an diesem Termin.

K.7.80 Der Eintritt in das Gelübde soll innerhalb der Verbindung von Yoga und Mondtag erfolgen. Fastenbrechen ist weder nachts noch zur Dämmerung erlaubt. Beim Eintritt der Caturdaśī folgen Bad und Herbeirufung; für Kranke ist statt des Bades Besprengung vorgesehen, der hier sogar vielfach größere Frucht zugeschrieben wird. Speisegaben werden elffach, Bali dreifach genannt. Eine nachfolgende Reihe verbindet Aṣṭamī, fünfzehnten Tag, Caturdaśī, dunkle Aṣṭamī, Skanda-Ṣaṣṭhī und Śivarātri, ohne alle Beziehungen zu erklären.

K.7.81 Die dunkle Caturdaśī mit Dhaniṣṭhā, Śiva-Yoga und Nacht gilt als besonders heilig. Bloße Yoga-Berührung gewährt Verdienst, die Nachtverbindung größere Frucht; für die ganze Nacht wird zehnfache, für eine Tagesberührung tausendfache Frucht genannt. Diese Zahlen werden unverändert belassen.

K.7.82 Nach dem Bad wird ein Liṅga auf der Opferfläche aufgestellt; auch Spiegel, Śālagrāma und eine als Manu überlieferte Grundlage werden genannt. Das erste Bad erfolgt mit Wasser und einer mit fünf Flüssen verbundenen Formel. Milch begleitet die bei „Āpyāyasva“, Dickmilch die bei „Dadhikrāvan“, Honig die bei „Madhuvāta“ beginnende Strophe; Rohzucker wird mit der Gāyatrī verbunden. Wasser und Edelsteinwasser werden mit „Āpo hi ṣṭhā“ dargebracht, außerdem die fünf Nektarstoffe. Mit Bilva-Blättern wird gereinigt und der Krug aufgestellt.

K.7.83 Nach dem Entschluss spricht man mit gefalteten Händen: „Heute, an Śivas vierzehntem Tag, werde ich die Nacht hindurch wachen. Verehrung, Gaben, Rezitation und Feueropfer vollziehe ich nach meinen Kräften. Śiva, Śaṅkara, Allwissender, der die Frucht der Gelübde schenkt: Durch deine Gnade übe ich das Śivarātri-Gelübde. Am vierzehnten bleibe ich ohne Nahrung und esse erst am folgenden Tag, um Genuss und Befreiung zu erlangen. Herr des Werdens, sei meine Zuflucht!“

K.7.84 Nach Norden gewandt folgt Prāṇāyāma. Gaṇeśa, Richtungswächter, Planetenmächte, Maruts und Brahmā werden in eigenen Krügen verehrt, danach der Sitz des Gottes. Am Osttor stehen Nandin und Mahākāla, am Südtor Bhūteśa und Caṇḍapāṇi, im Norden Vetāla und der Stier. In der Mitte werden Ādhāraśakti und die übrigen tragenden Mächte samt Gliedern und Nebengliedern verehrt.

K.7.85 Maheśāna wird auf einem Lotos über dem Stiersitz betrachtet, selbst in Lotoshaltung, reinem Bergkristall gleich und mit den Kräften von Aṇimā an versehen. Zehn Arme werden angekündigt, dann Dreizack, Speer, Gaben- und Furchtlosigkeitsgeste, Khaṭvāṅga, Schlange, Glocke, Stachelstock, Trommel, Zitrusfrucht und blaue Wasserlilie genannt. Die Aufzählung geht über zehn hinaus. Er trägt die zweiunddreißig günstigen Kennzeichen, hat fünf Gesichter und drei Augen und ist mit den Kräften von Wille und den weiteren Śaktis verbunden.

K.7.86 Mit dem Bīja wird er eingesetzt; Gliederverehrung und Wassergaben folgen. Auf den Richtungsblättern vom Osten an werden die Mächte jeweils mit ihrer Śakti, außerhalb Śrīkaṇṭha und die übrigen sowie die acht Gestalten verehrt. Nach den Darbringungen und der Gliederverehrung wird kniend eine Ehrengabe aus Dickmilch, Dūrvā, Reiskörnern, Duft und Blumen gegeben: „Verneigung vor Śiva, dem Friedvollen, der alle Verfehlungen tilgt. An Śivarātri gebe ich diese Ehrengabe: Sei gnädig mit Umā!“

K.7.87 Im ersten Nachtviertel werden mit den drei süßen Stoffen verbundene Gaben, Konfekt oder Milchspeise, besonders auch gemeinsam, dargebracht. Im zweiten folgt ein eigenes Wasserbad: „Für die vom Dunkel der Unwissenheit Geblendeten, deren Selbst von Verfehlung belastet ist, vollziehe ich dieses Bad zur Reinigung von aller Schuld, Herr der Götter.“ Die Gottheit wird wie zuvor gebadet und verehrt, mit Rudra-Sūkta; die zusätzliche Kāma-Angabe ist verkürzt.

K.7.88 Hingebungsvoll werden Hara, Maheśa, Vijaya, Yakṣeśa, Varada, Śiva, Nārāyaṇa und Brahmā verehrt. Nach dem Feueropfer folgt eine Ehrengabe aus Honig, Milch, Ghee, Kuśa, Blumen, Rohzucker und Zucker: „Verneigung vor Śiva, dem Friedvollen, der Genuss und Befreiung schenkt. An Śivarātri gebe ich diese Ehrengabe, die alles Ersehnte verwirklicht.“

K.7.89 Im dritten Nachtviertel folgt ein reinigendes Bad beziehungsweise Besprengung mit Kuśa-Wasser: „Virūpākṣa, Mahādeva, Herr des Werdens, sei meiner Betrachtung gegenwärtig. Durch das an Śivarātri vollzogene Bad gewähre Genuss und Befreiung. Śiva, Śaṅkara, Herr der Götter, mächtiger Herr, Paśupati, Hara: Nimm diese Ehrengabe an, Geliebter Umās, sei mir gnädig!“ Danach werden Manmatha, Hara, Yogeśa, Mādhava, Dharma und eine als Viṣṇuloka bezeichnete Gestalt verehrt.

K.7.90 Im vierten Nachtviertel folgen Bad und Reinigung: „Welche Frucht aus der Verehrung von achtzig Millionen Liṅgas entsteht, diese möge durch dieses Bad an Śivarātri erreicht werden, allgegenwärtiger Herr.“ Auf dem mittleren Sitz werden Pāvaka, Bhuvana, Viṣṇu, Narasiṃha, Śatakratu, Janārdana und Mādhava, ferner Gaurī, Vīrabhadra und der mit der Mondsichel Geschmückte verehrt.

K.7.91 „Zur Reinigung von allen Verfehlungen nimm meine Ehrengabe an. Ich bin vom Leid des Daseinskreislaufs verbrannt: Durch dieses Gelübde, Śaṅkara, nimm die von mir gegebene Ehrengabe an und sei mir an Śivarātri gnädig!“ Am Morgen erfüllt man gesammelt die täglichen Pflichten, badet den Gott mit dem Tryambaka-Mantra, verehrt ihn, gibt die vorgeschriebene Gabe und bricht das Fasten. Brahmanen werden unter der Verneigung vor Śiva gespeist.

Frühlingsverehrung der Göttin

K.7.92 Das siebte Kapitel des Bṛhannīlatantra beschreibt ein mitternächtliches Phālguna-Fest im Hof. In den vier Richtungen stehen Bananenpflanzen; für das als Apāpa bezeichnete Opfer wird eine schöne Halle errichtet, mit Mango-, Aśvattha- und Banyanlaub bedeckt und von Kumārīs umgeben. Eine Bildgestalt Tārās, Kālīs oder Annadās wird aufgestellt; sie soll alle Anliegen erfüllen.

K.7.93 Die große Göttin erhält feine Gewänder und Bali. Ein Wolltuch dient als Sitz; die Willkommensgabe wird mit Honig, Fußwasser mit Milch, Ehrengabe mit Kuśa, die Honigmischung hier ausdrücklich mit Ghee und Mundwasser mit Wasser verbunden. Nach dem Bad folgen rotes Gewand und Silberschmuck. Speise ohne Reiskörner wird genannt, mit lieblichen festen, saugbaren, leckbaren und trinkbaren Nahrungsmitteln.

K.7.94 Mit Samen beziehungsweise Perlen aus rotem Sandel wird achttausendmal rezitiert. Die Folge beginnt am ersten Tag der hellen Hälfte und endet am neunten. Die Quelle nennt Bali mit Ziege oder Büffel, Speise, Fisch, Fleisch, Ghee und köstliches Gebäck für die Göttin. Das Feueropfer erfolgt nach Kräften. Die Kumārī wird mit mannigfaltigen Gaben verehrt; ohne diese Verehrung, erklärt der Text, gewinnen Feueropfer und die übrigen Handlungen nicht ihre volle Frucht.

K.7.95 „Wer Tāriṇī, Kālikā, Annapūrṇā und die höchste Bhairavī hingebungsvoll nach der Ordnung verehrt, erlangt alle Vollendungen. Höre daher die Ordnung der Verehrung.“

K.7.96 Im siebenundfünfzigsten Kapitel des Matsyasūkta spricht der Erhabene allgemein über die monatlichen Gelübde: Sie werden der Reihe nach, zur richtigen Zeit und nach den eigenen Kräften vollzogen. Der Gelobende gibt Gaben und führt beim Eintritt in das Gelübde das Opfer aus. Zu meiden sind Geschenkannahme, Vergnügungen, begehrliches Betrachten von Frauen, Essen aus Bronze- oder Eisengefäßen, Betel, alkalische und scharfe Speisen sowie Rettich.

K.7.97 Außerdem nennt die Ausschlussliste Bilva, Gerste, Māṣa-Bohnen, bittere Speise und Honig. Blattgemüse gilt hingegen für alle Gelübde als gut, besonders einmal gekochte Nahrung. Die Schlussreihe über Wurzeln, Blätter, Karūra und Früchte ist beschädigt. Damit enden die Handlungen des Phālguna.

Caitra: Rāma und das Damana-Fest

K.7.98 Das fünfte Kapitel der Rāmārcanacandrikā schreibt am dritten Tag der hellen Caitra-Hälfte die Verehrung Rāmas, Jānakīs Gemahl, mit königlichen Darbringungen vor. „Wer Kṛṣṇa in den Frühlingsmonaten Madhu und Mādhava auf der Schaukel sieht, wird von tausend Vergehen frei. Wer vor dem schaukelnden Gott Nachtwache hält, gewinnt Augenblick für Augenblick heilige Frucht.“ Die Quelle wechselt hier von Rāma zu Kṛṣṇa.

K.7.99 „Am neunten Tag der hellen Caitra-Hälfte soll das vorzügliche Gelübde vollzogen werden. Rāma ist das höchste Brahman; dieser Tag erfreut ihn.“ Der Kompilator verweist für die ausführliche Ordnung auf die Quelle und lässt sie wegen des Buchumfangs aus. Das Fasten wird dort nachdrücklich gefordert; wer aus Verblendung isst, dem werden Qualen in der Kumbhīpāka-Hölle angedroht.

K.7.100 Für Menschen, die nicht fasten können, wird ausdrücklich eine einzige Mahlzeit zugelassen: Sie ist Teil des Gelübdes und erfreut Rāghava, den Schmuck des Ikṣvāku-Geschlechts. Der so Gelobende verbringt den übrigen Tag mit dem Lehrer, beherrschten Sinnen und dem Hören der heiligen Rāma-Erzählung. Für weitere Einzelheiten wird auf Tithitattva und ähnliche Werke verwiesen.

K.7.101 Am hellen zwölften Caitra-Tag wird jährlich das von Baudhāyana und anderen gelehrte Damana-Fest begangen. Die Damana-Pflanze wird den Gottheiten an ihren jeweiligen Mondtagen dargebracht. Genannt werden Feuer, Brahmā, Girijā, Gaṇeśa, der Schlangenträger, Viśākha, Sonne, Maheśa, Durgā, Antaka, Vighna, Hari und Smara; die Verbindung einiger Namen ist mehrdeutig. Die Prozessionsordnung lässt der Kompilator wiederum wegen des Umfangs aus und verweist auf die Quelle.

K.7.102 Nach eigenem Tragen der Damana-Gabe, Ehrung der Angehörigen und Speisung der Brahmanen wird das Gelübde abgeschlossen. Śiva schreibt dem die Frucht eines Pferdeopfers zu. Ist am Tag des Fastenbrechens keine Ghaṭikā des zwölften mehr vorhanden, darf die Darbringung am dreizehnten erfolgen. Wurde sie im Caitra versäumt, kann sie im Vaiśākha, am Vaiśākha-Vollmond oder im Śrāvaṇa beziehungsweise Bhādrapada nachgeholt werden. Damit enden die Handlungen des Caitra.

Vaiśākha und Jyaiṣṭha: Verehrung im Wasser

K.7.103 Vom Vaiśākha-Vollmond bis zum hellen elften Tag wird der im Wasser befindliche Weltenherr freudig verehrt; die genaue Monatszuordnung des Endtags ist verkürzt. „Wer Mādhava im Mādhava genannten Monat in einem Wassergefäß verehrt, ist auf Erden ein Gott und kein gewöhnlicher Mensch.“ Ob das Gefäß aus Gold, Silber, Kupfer oder Ton besteht, die Verehrung der Śālagrāma-Gestalt oder eines Bildes im Wasser soll unendliches Verdienst bringen.

K.7.104 Daher wird Haris Wasserverehrung besonders auch für Jyaiṣṭha empfohlen. Sie soll von Verfehlung frei machen und bis zur Weltauflösung Bestand gewähren. Der Kommentar versteht die Monatsangaben als Wahlmöglichkeiten oder als gemeinsame Ausführung in beiden Monaten; die Formulierung ist knapp.

K.7.105 Nach der täglichen Verehrung wird Duftwasser in das Gefäß gegeben. Die Gottheit wird tagsüber und nachts geehrt und anschließend auf ihren eigenen Sitz zurückgebracht, mit fünf Darbringungen verehrt und verabschiedet. Mit dem geheiligten Wasser reinigt man sich selbst, Haus und Angehörige. Nach einer dem Garuḍa zugeschriebenen Aussage erfolgt die nächtliche Verehrung im Wasser bis zum zwölften; am zwölften verehrt man nachts selbst im Wasser stehend die auf dem Wasser ruhende Gottheit. Damit enden die Handlungen von Vaiśākha und Jyaiṣṭha. Āṣāḍha: Ruhen Viṣṇus und Schutz der Erde

K.7.106 Am hellen zwölften Āṣāḍha-Tag wird das Fest von Viṣṇus Niederlegen auf dem Milchozean begangen. Purāṇische Aussagen drohen bei Unterlassung Dürre an. Bei Sonne in den Zwillingen wird Madhusūdana gemeinsam mit Vaiṣṇavas zur Ruhe gelegt, bei Sonne in der Waage wieder erhoben.

K.7.107 Für diesen Tag nennt die Rāmārcanacandrikā das Tragen erhitzter Siegelzeichen nach Śaunakas Ordnung und entsprechend der jeweiligen vaiṣṇavischen Tradition. Ein dem Sāmaveda zugeschriebenes Zitat nennt die erhitzten Zeichen von Lotos und Rad an den Oberarmen und weitere Waffenzeichen am Körper; der Wortlaut ist teilweise beschädigt. Ein Atharvan zugeschriebener Satz preist die mit den Zeichen des Weitschreitenden Gekennzeichneten als besonders beglückt.

K.7.108 Die Rāmārcanacandrikā vergleicht das Tragen des erhitzten Radzeichens durch einen Brahmanen mit täglichem Agnihotra und Veda-Studium. Obwohl dort nur „Brahmane“ steht, versteht der Kompilator im Zusammenhang ausdrücklich einen vaiṣṇavischen Brahmanen. Beschrieben wird damit ein historischer, körperlich eingreifender Initiations- beziehungsweise Zugehörigkeitsritus, keine allgemeine Yoga-Praxis.

K.7.109 Die historische Ordnung beginnt mit sechzehn Darbringungen an den Erhabenen. Rad und Muschelhorn werden mit den angeführten vedischen Strophen verehrt, der zwölfsilbige Mantra wird genannt. Weitere zitierte Strophen begleiten das Einsetzen ins Feuer und die Bitte an Agni. Mit dem Puruṣasūkta folgen hundert Darbringungen, ein Lobpreis des Erhabenen und die ausgestreckte Verneigung mit der bei „Yo brahmāṇam“ beginnenden Anrufung.

K.7.110 Zum Rad lautet das Gebet: „Sudarśana, große Flamme, wie Millionen Sonnen leuchtend: Zeige mir, der ich das Ziel noch nicht erkannt habe, stets Viṣṇus Weg!“ Die zugehörige Gāyatrī bedeutet: „Wir wollen Sudarśana erkennen; über die große Flamme meditieren wir. Möge das Rad uns erleuchten.“ Danach folgt in der Quelle das Anbringen des Radzeichens.

K.7.111 Zum Muschelhorn: „Pāñcajanya, von mächtigem Klang, Vernichter angesammelter Verfehlungen: Beschütze mich, den Schuldigen, der in den furchtbaren Ozean des Daseinskreislaufs gefallen ist!“ Die Gāyatrī bedeutet: „Wir wollen Pāñcajanya erkennen; über den Reinigenden meditieren wir. Möge das Muschelhorn uns erleuchten.“ Danach folgt das Muschelhornzeichen.

K.7.112 Als Frucht wird dem reinen, vedisch gelehrten Brahmanen Freiheit von allen Verfehlungen und Viṣṇus Welt verheißen. Die Zeichen können auch am Erweckungszwölften getragen werden. Die zitierte Aussage nennt Niederlegungsfest, Erweckungsfest und Cakratīrtha und beschreibt den durch Muschelhorn und Rad Gezeichneten als durch Feuer gereinigt. Damit endet die Siegelordnung.

K.7.113 Eine anschließende Nahrungsregel zählt acht als Āmiṣa geltende Stoffe beziehungsweise Klassen auf: Pulver aus tierischen Körperteilen, eine beschädigte Verbindung mit Haut und Wasser, Jambīra und Bījapūra, Speise ohne Opferbezug beziehungsweise ohne Darbringung an Viṣṇu, Verbranntes, Linsen und Māṣa-Bohnen. Die genaue Gruppierung zu acht ist nicht eindeutig. Während der Gott ruht, sollen außerdem bestimmte örtlich verfügbare wohlschmeckende Früchte und Wurzeln, Niṣpāva- und Rājamāṣa-Bohnen, linsenartige Samen, Aubergine und Kaliṅga-Frucht gemieden werden.

K.7.114 Das achtundfünfzigste Kapitel des Matsyasūkta behandelt die als menstruierend gedachte Erde und nennt sieben Tage. Die folgenden Angaben über Banyan, Soma-Banyan und eine Honiggabe sind beschädigt. Klar ist die Verehrung von Kṣetrapāla, Jayapāla und Mahābala im Zusammenhang mit Stadt, Dorf und heiligem Sitz. Als Lage werden ein mit Agastya verbundener südlicher Bereich oder Norden genannt; Dorfmitte und Ecken werden ausgeschlossen.

K.7.115 Während des nördlichen Sonnenlaufs, an einem günstigen Stern- und Kalendertag, wird zuerst ein Baum eingesetzt mit den Worten: „Sei fest!“ Er wird mit den fünf Kuhprodukten gebadet und mit dreifacher Schnur umwunden. Der ausführende Brahmane soll die richtige und unterlassene Handlung kennen und eine lebende beziehungsweise beständige Ehegefährtin haben.

K.7.116 Als „Brennen der Erde“ werden drei Tage am Ende des Stiers und drei am Ende der Zwillinge beziehungsweise die dazwischenliegende Sonnenwende bezeichnet; die genaue Abgrenzung ist nicht widerspruchsfrei. Für das Kali-Zeitalter nennt die Quelle ausdrücklich drei zu meidende Tage am Übergang vom Stier zu den Zwillingen. Während dieses Erdbrennens sollen Handlungen ruhen. Geschäften wird Vermögensverlust, Zeugung einer unklaren Schädigung und bestimmten Begegnungen mit Frauen Unglück zugeschrieben. Zur Besänftigung werden eine goldene Frucht beziehungsweise Sesam und Gold genannt.

K.7.117 Während die Erde als menstruierend gilt, sollen wunscherfüllende und anlassbezogene Riten, Reisen, Mantrahandlungen und weitere Unternehmungen unterbleiben, außer zuvor fest beschlossenen Handlungen. Selbst mit einer Nadelspitze soll nicht gegraben, während vierundzwanzig Yāmas kein Samen gesät werden. Bei versehentlicher Aussaat werden Rinder über den Ort geführt; für einen als Essen bezeichneten Verstoß wird ein Kṛcchra-Gelübde, für Graben Sesam mit Gold genannt. Durgā und die übrigen sechs Mütter gelten in dieser Zeit ebenfalls als menstruierend.

K.7.118 Jaimini, Sumantu, Vaiśampāyana, Pulastya und Pulaha werden als fünf Seher genannt. Die dazugehörige Zeile ist beschädigt; die Namen sollen gesprochen oder im Haus bewahrt werden, um vor einer mit Blitz und Feuer verbundenen Gefahr zu schützen. Ein genauerer Schutztext wird nicht ergänzt.

K.7.119 Bei Sonne in Widder, Stier und Zwillingen wird kühles Wasser über Bildgestalt, großes Liṅga, Śālagrāma oder die Wurzel eines Opferbaums gegeben. Die Quelle nennt fünf- beziehungsweise dreifache Wasserströme. Schon eine Muhūrta eines solchen Gusses über Śivas oder Viṣṇus Haupt soll die Frucht eines Vājapeya-Opfers und Freude mit Brahmā gewähren; beim Śālagrāma die Frucht eines Pferdeopfers.

K.7.120 Konfekt für einen Brahmanen wird ebenfalls mit der Frucht eines Pferdeopfers verbunden. Wer durstigen Lebewesen Wasser gibt, wird im Himmel geehrt. Täglich von Kuśa-Spitzen fließendes Wasser an Körpern beziehungsweise Gottheitsgestalten und Baumwurzeln soll in Viṣṇus Welt führen. Duftwasser, Rohzuckerwasser, Milch, Sandelwasser und selbst ein einziger Tag eines Honigstroms werden mit dem höchsten Brahman verbunden. Eine Gabe mit Kampfer, Aloeholz und Zucker soll reiche Himmelsfreuden zusammen mit den Ahnen schenken. Damit enden die Handlungen des Āṣāḍha.

Śrāvaṇa und Bhādrapada

K.7.121 Die Rāmārcanacandrikā nennt am hellen zwölften Śrāvaṇa-Tag das von Śaunaka und anderen gelehrte Fest des Anlegens der heiligen Schnur beziehungsweise des Pavitra-Kranzes. Wer es vollzieht, gilt als an allen Pilgerorten gebadet und in alle Opfer eingeweiht; Hari wird erfreut. Wer das vorgeschriebene Pavitra-Fest unterlässt, dessen Verehrungsfrucht werde von Rākṣasas geraubt. Damit enden die Handlungen des Śrāvaṇa.

K.7.122 Für den hellen zwölften Bhādrapada-Tag nennt dieselbe Quelle ein Karṇikā-Fest, das gemeinsam mit Vaiṣṇavas wie Haris Niederlegungsfest gefeiert wird. Anschließend wird am hellen elften eine Kaṭa-Gabe an Viṣṇu beschrieben, die schwere Verfehlungen tilge. Die Bezeichnungen Karṇikā und Kaṭa werden nicht vereinheitlicht.

K.7.123 Wie beim Niederlegungsfest wird die Gottheit zum Wasser gebracht. Der Entschluss lautet: „Ich begehe das Kaṭa-Gabenfest.“ Die Anrufung: „Gott der Götter, Herr der Welt, durch Yoga erreichbar, Janārdana: Im glückverheißenden Bhādrapada vollziehe ich heute die Kaṭa-Gabe.“ Damit wird die Wendung auf die rechte Seite vergegenwärtigt. Nach großer Verehrung kehrt man wie zuvor ins eigene Haus zurück. Damit enden die Handlungen des Bhādrapada.

Die jährliche Kālī-Verehrung

K.7.124 Das zweite Kapitel des Varadātantra behandelt eine mit Ādyā verbundene Vidyā; ihre einleitende Silbenangabe ist beschädigt. Fruchtbezogene Handlungen sollen bei günstiger Mondstellung und weiteren günstigen Zeichen erfolgen, ausgenommen fest an einen Anlass gebundene Riten. Andernfalls bleibe die Frucht aus.

K.7.125 Die jährliche Kālikā-Verehrung wird als herrschaftsgebend auch ohne zusätzliche Handlungen gepriesen. Sie gewähre Reich, Vermögen und Sieg in unheilvollen Lagen, zerstöre gegnerische Vorhaben, vollende die eigenen, unterwerfe Könige und wehre Planetenschäden ab. Öffentliche Zurschaustellung wird als fehlerhaft, die Wirkung als rasch bezeichnet.

K.7.126 Zur großen Viṣuva-Sonnenwende werden ein mit Gewand versehener Krug, Schuhe und Schirm zur Freude Kālīs gegeben. Ebenso wird an Akṣaya-Tṛtīyā ein Krug aus Gold, Silber, anderem Metall oder Ton verschenkt. Wasserspenden im Vaiśākha werden einer Goldgabe gleichgestellt. Im Jyaiṣṭha wird die höchste Herrin mit gekochter Speise, im Āṣāḍha mit Jackfrucht, im Śrāvaṇa mit Milchspeise verehrt.

K.7.127 Im Bhādrapada gelten Gebäckgaben, im Āśvina das Herbstfest mit Edelsteinen, Gewändern und weiteren Stoffen; die dargebrachten Gaben dürfen danach selbst empfangen werden. Im Kārttika gibt man Winterkleidung, im Mārgaśīrṣa neues Getreide, im Pauṣa frische Mungbohnen, in Māgha und Phālguna Milch und Ghee, im Caitra Dickmilch. Diese große jährliche Verehrung soll alles Leid vernichten und umfassende Herrschaft gewähren. Was einem selbst besonders lieb ist, soll man angemessen darbringen.

K.7.128 Der jährliche Dienst an der Dakṣiṇā-Vidyā soll alle Wünsche erfüllen und den Praktizierenden zum führenden Herrscher machen. Nach fünf Jahren wird ein Reich, nach zehn ein Großreich, nach zwanzig ein höchstes Großreich verheißen. Als Herrschaftsgrößen nennt die Quelle hunderttausend, eine Million und zehn Millionen, ohne die gezählte Einheit auszuschreiben. Selbst ein Diener könne unerwartet groß werden; der Verehrer Dakṣiṇās erlange eine Herrschaft, die er zuvor weder gedacht noch ausgesprochen habe.

K.7.129 Das fünfte Kapitel beschreibt ein Jahr dauernde Verehrung zur Wiedergewinnung geraubter Herrschaft. Der Beginn liegt an einem Tag mit günstigem Mond und Sternen. Nach Morgenbad und reiner Kleidung fasst man mit freudigem Geist den entsprechenden Entschluss. Die dreisilbige Kālikā-Vidyā wird unmittelbar vom Guru empfangen; ihre ordnungsgemäße Sādhana soll das Reich zurückbringen.

K.7.130 Am ersten Tag werden Hibiskus, Safran und Varvara dargebracht, danach tausend Wiederholungen in einem menschenleeren Haus. Einhundertacht Feueropfer mit Dūrvā, Ghee und einem als Indu bezeichneten Stoff oder mit schwarzem Aloeholz und Ghee folgen. Der dabei verwendete Mantra ruft zweimal Kālī an, dann die Herrin und Geberin des Reiches, bittet um Herrschaft, nennt sie barmherzig und schließt mit zweimal ṭha. Er wird als besonderer Wurzelmantra für Rezitation und Feueropfer bezeichnet.

K.7.131 Für diese Anwendung wird freie Ausführung ohne besondere Ortsreinigung genannt. Ein Jahr lang sind täglich hundertacht Wiederholungen einzuhalten; ein zusätzliches Puraścaraṇa wird nicht verlangt. Am Vollmond rezitiert man mit einem Fuß auf der Erde und bringt in gleicher Zahl Sättigungsgaben mit Flüssigkeit von schwarzem Aloeholz dar. Bei Sonnenaufgang werden am dunklen achten ein Bilva-Baum, am vierzehnten ein Hibiskus und an jedem Neumond ein Śephālī-Baum berührt und jeweils zehn Wiederholungen vollzogen.

K.7.132 Am dunklen achten und vierzehnten folgen besonders sorgfältige Verehrung, hundertacht Feueropfer und nachts hundert Wiederholungen. Nach zwölf Monaten soll selbst ein von einem Indra gleichen Gegner geraubtes Reich wiedergewonnen sein. Wird der Gegner innerhalb des Jahres besonders mächtig, nennt die Quelle eine zusätzliche lähmende Beschwörung, um dessen Kraft zu brechen.

K.7.133 Diese Beschwörung fügt den Namen der Zielperson und die Aufforderung zum Stillstellen zwischen die dreisilbige Kālikā-Formel. Nach der historischen Standeseinteilung werden Donnerstag für einen Brahmanen, Freitag für einen Kṣatriya, Dienstag für einen Vaiśya und Samstag für einen Śūdra genannt. Tausend vormittägliche Wiederholungen an einsamem Ort und nach fünf solchen Tagen die Verehrung der furchtbaren Dakṣiṇā werden vorgeschrieben.

K.7.134 Eine ergänzende Stoffgabe wird dem Mondhaus des Anfangsbuchstabens des Gegnernamens zugeordnet. Die Quelle nennt Unmatta-Wurzel, Safran, einen als Candra bezeichneten Stoff, Sandel, Kampfer, Jātī, Gewürznelke, rotes Sandelholz, Hibiskus und Dūrvā sowie eine Rāmatattva genannte Mudrā. Die Beschwörung ruft Kālikā und Kālarātrikā an, bittet wiederholt um Annahme, fordert Vernichtung des gegnerischen Vorhabens, Schneiden und Zermalmen und erbittet das eigene Reich zurück. Sie endet mit zweimal ṭha. Die behauptete Wirkung ist Kraftverlust des Gegners, sodass er sein Reich nicht halten könne.

K.7.135 Nach Wiedergewinnung der Herrschaft soll Kālikā, die furchtbar Tönende, mit vielerlei Gaben und Bali verehrt werden. Brahmanen, Frauen und Bedürftige werden mit Vermögen erfreut. Erst dadurch werde die Herrschaft beständig; andernfalls bleibe das Werk fruchtlos. „Eine Frau soll man weder in Worten noch in Taten noch in Gedanken herabsetzen; ebenso wenig Brahmanen, wenn die Herrschaft beständig bleiben soll.“

Die sechzehn Feste der Göttin

K.7.136 Im vierundfünfzigsten Kapitel des Vāmakeśvaratantra spricht Bhairava: „Höre, Göttin, die unübertreffliche Festordnung. Deine Feste werden als sechzehn bezeichnet. In allen zwölf Monaten gilt Neumond als besonders günstig; wer dann Verehrung und die übrigen Handlungen vollzieht, erlangt Befreiung. An Kula-Wochentagen und Kula-Mondtagen verehre und rezitiere man nachts.“

K.7.137 Als Kula-Wochentage gelten Dienstag und Samstag, als Kula-Mondtage der vierzehnte, achte, Neumond, Vollmond und neunte. Treffen sie mit einer Sonnenwende beziehungsweise einem Zeicheneintritt zusammen, heißt dies große Verbindung; die Göttinnenverehrung soll dann Glück schenken.

K.7.138 Die Festfolge lautet: im Vaiśākha das Plattformfest mit Sandel und Aloeholz; im Jyaiṣṭha das große Badefest und die drei Ambuvācī-Tage; im Āṣāḍha das zehn Tage umfassende Wagenfest; im Śrāvaṇa das Wasserfest mit Gewändern, Schmuck und Fächern; im Bhādrapada das dreitägige Dhūnana-Fest Caṇḍikās; im Āśvina die große Verehrung mit Opfer und Bali; im Kārttika das Lichterfest; im Āgrahāyaṇa das neue Getreide.

K.7.139 Es folgen im Pauṣa das Salbungsfest mit Gewändern und Schmuck, im Māgha Raṭantī-Caturdaśī, im Phālguna das Schaukelspiel und im Caitra vier Feste: Dūtī, Rāsa, Vāsantī und Nīla. So wird die befreiende Reihe von sechzehn Festen verkündet. Die Zählung schließt die zuvor zusätzlich genannte Ambuvācī-Zeit ein.

K.7.140 Die Göttin fragt: „Herr, du hast die sechzehn Feste in Kürze erklärt. Wer vollzieht sie, und nach welcher Ordnung?“ Bhairava antwortet: „Höre das Wesentlichste des Wesentlichen. Wer es vollzieht, kann über die Bindung an Handlungen hinausgelangen. Nach Weisung des Gurus ist er eingeweiht, beherrscht die Sinne und ist frei von Begierde, Zorn, Gier, Verblendung, Hochmut und Neid. Auf dem vom Guru gezeigten Weg nimmt er sorgfältig Zuflucht bei der Göttin und verehrt sie hingebungsvoll mit Rede, Denken und körperlichem Tun.“

K.7.141 „Man verehre die Göttin wie das eigene Selbst im Rhythmus von Tag und Nacht. Morgens werden Zahnholz und Mundreinigung dargebracht, gereinigtes Gewand, Ölsalbung und ein Bad mit duftendem Wasser. Man verehre nach der Ordnung, in Hingabe und gemäß den eigenen Mitteln. Am Ende vergegenwärtige man sie mit Worten“ – der Kommentar erklärt: mit Hymnen.

K.7.142 „Man bette sie zu ihrem Wohl auf eine schön bereitete Lagerstatt, erhebe sie am Abend und schwenke Lichter. Nachts an besonderen Mondtagen soll sie von den Praktizierenden verehrt werden. Reis mit Beilagen, Dickmilch, Milch mit Zucker, Jackfrucht, Mango, Granatapfel und Orange: Das Beste, was es in der Welt gibt, soll der vorzügliche Praktizierende darbringen.“

K.7.143 Die weitere Liste nennt Honig beziehungsweise berauschenden Trank, Fleisch, Gebäck, Milchspeise mit Ghee, Fisch, einen als Pravīṇa bezeichneten Stoff, mondscheibengleiche Mudrā-Speise, Kokos, Wassermelone, Datteln, Palmfruchtgebäck und erneut Jackfrucht, Mango, Granatapfel und Orange. „In Betrachtung gefestigt, in Rezitation versunken, standhaft und sinnenbeherrscht beginne man dann die jährlichen Feste. Höre aufmerksam!“

K.7.144 Das fünfundfünfzigste Kapitel beginnt mit dem Vaiśākha-Vollmond. Eine Plattform wird mit vier Ellen bemessen; Länge, Breite und Höhe werden auf dieses Maß bezogen, doch ist die Höhenangabe nicht ganz klar. Unter Gesang, Instrumenten und Segensklängen wird die Göttin aufgestellt. Sandel, Aloeholz, Kampfer, Safran, roter Lack, Zinnober, Moschus und Honig dienen der Salbung; mit kampferduftendem Wasser folgt das Bad.

K.7.145 Anschließend wird sie im Heiligtum verehrt. Feueropfer, Bali, Speisung, Kumārī-Verehrung und das Speisen von Brahmanen folgen. Wer die Ordnung kennt und so das Fest begeht, soll erstrahlen. Im Jyaiṣṭha geschieht das große Bad mit hundertacht gefüllten Krügen, deren Wasser nach Kampfer und anderen Stoffen duftet. Nach Abtrocknen mit Gewändern wird mit Ghee und Guggulu geräuchert.

K.7.146 Von der Plattform wird die Göttin ins Heiligtum getragen und mit Bali, Verehrung und Feueropfer geehrt. Die Salbung erfolgt mit acht Duftstoffen. Frauen, Kumārīs und Brahmanen werden verehrt; danach nimmt man den Prasad mit Kindern, Gefährtin und Angehörigen. Wer diese Festordnung vollzieht, soll sich wie Bhairava frei bewegen.

K.7.147 Die dreitägige Ambuvācī-Zeit wird hier an den Anfang des Āṣāḍha gesetzt, während die Übersicht sie bei Jyaiṣṭha nennt. Die Göttin wird in einem verborgenen Raum, in Gewänder gehüllt, aufgestellt. In tiefer Nacht verehrt der Lehrer sie nach dem fünffachen Ācāra, mit Bali und Feueropfer. Am hellen zweiten Tag wird Caṇḍikā auf den Wagen gesetzt und mit Tanz und Gesang frei umhergeführt.

K.7.148 Danach kommt sie in das Verehrungshaus zurück und erhält Bali, Feueropfer und die weiteren Gaben. Frauen, Kumārīs und Brahmanen werden mit Speisen versorgt. Der Praktizierende soll mit festem Geist handeln und beim Einsatz seiner Mittel nicht geizen.

K.7.149 Für das Wasserfest im Śrāvaṇa wird ein schönes Boot mit Gewändern, Fächern und Schmuck bereitet. Der Praktizierende führt es selbst, nachdem die Göttin ordnungsgemäß darin eingesetzt wurde. Begleitend werden weibliches und männliches Geschlechtszeichen besungen. Danach wird die Göttin in das Verehrungshaus zurückgebracht und nach der Ordnung verehrt.

K.7.150 Im Bhādrapada wird vom dreizehnten Tag an drei Tage lang das Dhūnana-Fest begangen, auf Neumond oder Vollmond zulaufend. Jede Nacht folgen Verehrung, Bali, Feueropfer und Gesang. Man bringt mannigfaltige, von Herzen gewünschte Gaben und erfreut Frauen, Kumārīs und Brahmanen.

K.7.151 Die große Āśvina-Verehrung beginnt hier am neunten Mondtag; welche Monatshälfte und welche Gesamtdauer gemeint sind, wird nicht ausdrücklich ausgeführt. Täglich werden Göttin, Bali, Feueropfer und Hymnen sowie Speisung von Brahmanen, Kumārīs und verheirateten Frauen genannt. Tagsüber geschieht die Verehrung nach der Paśu- beziehungsweise Vīra-Ordnung, nachts nach Kaula-Art. Sie soll Nirvāṇa und Befreiung gewähren. Wer die längere Folge nicht ausführen kann, verehrt die Gütige drei Tage.

K.7.152 Am Kārttika-Neumond findet das Lichterfest statt. In tiefer Nacht wird das Göttinnenhaus mit Lampen geschmückt; Verehrung, Bali und Feueropfer folgen. Fehlen Ghee-Lampen, dürfen Öllampen dienen. Im Mārgaśīrṣa wird das neue Getreide nach der Ordnung dargebracht.

K.7.153 Zum Neugabenfest nennt die Quelle Fisch, Fleisch, Milchspeise, Milch, Dickmilch, Ghee, Honig, Hülsenfruchtensuppe, Blattgemüse, Gebäck, süßen Reis, Sesambällchen, Kokos, Zucker und Rohzucker: Alles wird jeweils frisch gegeben. Der Kundige nimmt danach den Prasad der Göttin mit Kindern und Gefährtin.

K.7.154 Im Pauṣa werden neue Gewänder und vielerlei Schmuck nach der Salbung dargebracht. Die Quelle betont: Ohne Feueropfer, Bali und Ehrung von Brahmanen sei die Verehrung der großen Göttin nicht vollständig. Am dunklen vierzehnten Māgha-Tag, Raṭantī, soll die Verehrung nach den verfügbaren Mitteln Verfehlungen der Menschen tilgen.

K.7.155 Nach Gaben an Brahmanen werden zur Freude Caṇḍikās auch Leidende, Hungernde, Arme und Selbstbeherrschte mit Speise, Kleidung und Gold beschenkt. Die erste Leidensbezeichnung ist beschädigt; der Zusammenhang ist Hilfe für Bedürftige. Solche Gaben erfreuen die Göttin besonders.

K.7.156 Am Phālguna-Vollmond wird eine dreiteilige Plattform errichtet, darauf der Sitz der Göttin mit Gewändern geschmückt. Fahnen, Bananenpflanzen und kleine Glocken stehen in den vier Richtungen. Tagsüber und nachts wird die Göttin geschaukelt. Verehrung und Speisung von Brahmanen, Freunden, Verwandten und Kindern sowie Tanz, Gesang, Instrumente und Festspiel erfreuen Kālikā.

K.7.157 Am dunklen vierzehnten Caitra-Tag folgt die Dūtī-Verehrung. Nach nächtlicher Göttinnenverehrung werden neun Kanyās geehrt; ersatzweise nennt die Quelle eine jugendliche Brahmanentochter. Sie wird mit verschiedenen Gewändern, Schmuck, Duftkränzen und Salben geschmückt und gespeist; erst danach isst der Ausführende. Die nächtliche Verehrung folgt dem Kaula-Ācāra und den im Dūtī-Ritus gelehrten Mantras. Die Vorlage beschreibt hier keine weiteren körperlichen Handlungen.

K.7.158 Das Vāsantī-Fest dauert drei Tage mit Bali und Feueropfer. Am Vollmond wird um Mitternacht die Rāsa-Prozession der Göttin begangen. Die Plattform wird wie zuvor bereitet und der Sitz der Göttin verehrt. Davor stehen Bhairavīs und Bhairavas; eine Angabe zu ihrer räumlichen Anordnung ist beschädigt. Nach ihrer Verehrung wird der Kreis wie ein Töpferrad bewegt.

K.7.159 Mit Mṛdaṅga und anderen Instrumenten, Tanz, schönem Gesang und Festjubel handelt der Praktizierende mit freudigem Herzen und festem Geist. Er soll nicht geizen: Das Göttinnenfest schenkt Glück. Am Sonnenzeicheneintritt beginnt die Nīla-Prozession des großen Herrn. Räucherwerk erfreut Mahākāla; nachts wird die Göttin gemeinsam mit ihm verehrt.

K.7.160 Eine besonders reiche Speisegabe mit vielerlei Stoffen wird genannt; der erste Ausdruck ist beschädigt. Nach Darbringung, Lobpreis und Verneigung singt man mit den Angehörigen und tanzt mit von Freude überströmendem Herzen. Um Mitternacht folgt Śivā-Bali zur Freude Śivas. Der Kompilator bemerkt, dass die Darstellung vom Vaiśākha-Vollmond bis hierher mit dem Kaulatantra übereinstimmt.

K.7.161 „Wer so die jährlichen Feste vollzieht, wird durch die Gnade des Gurus Śiva gleich, Herrin der Götter.“ Damit endet die Darstellung der sechzehn Göttinnenfeste.

Abschluss des Kāmyakāṇḍa

K.7.162 „Möge Śrī Prāṇakṛṣṇa gedeihen: Sein Ruhm ist auf Erden bekannt, sein Glanz ist Sonne für die Herzenslotosblüten der Tugendhaften. Freundlich gleicht er dem vollen Mond, seine reine Einsicht dem Lehrer der Götter. Er ist ein Wunschbaum der Gelehrten und Verehrer. Durch seine Gunst fanden viele Brahmanen im als Mātṛkā bezeichneten Leib zusammen.“ Die letzte Wendung ist textlich und sachlich nicht sicher aufzulösen.

K.7.163 „Der tüchtige Śrī Rāmatoṣaṇa, der dem Auftrag folgt, Śrī Prāṇakṛṣṇa zu erfreuen, verneigte sich vor den wunderschönen Lotosfüßen seiner erwählten Göttin und schuf zum Wohl der Welten dieses vorzügliche vierte Buch, das Kāmyakāṇḍa.“

K.7.164 „Knoten, Zweige, Nebenzweige, Blütenbüschel und junge Blätter, gute Früchte und Blüten: All dies ist im Kāmyakāṇḍa schön und reich an Frucht und von Verständigen zu betrachten. Ihr Gelehrten, schaut mit frohen Herzen dieses Werk: Es nimmt den Augen ihre Trübung, schenkt Klarheit göttlicher Schau, löst vielfältige Zweifel und dient dem Wohl aller Welten.“ Die Baum- und Pflanzenmetapher greift die bildhaften Bezeichnungen der Lehrabschnitte auf.

K.7.165 Damit endet das vierte, Kāmyakāṇḍa genannte Buch der Śrīprāṇatoṣiṇī, verfasst von Śrī Rāmatoṣaṇa Vidyālaṅkāra Bhaṭṭācārya mit Zustimmung von Prāṇakṛṣṇa Viśvāsa.


Anregung zur Betrachtung

Das eigene Anliegen prüfen

Zielgerichtete Sādhana wirft auch die Frage auf, was wir eigentlich erstreben. Vor einer vertrauten Praxis kann man deshalb innehalten: Suche ich Klarheit, Hingabe und Freiheit, oder vor allem Bestätigung meiner Wünsche? Die Antwort muss nicht sofort feststehen. Schon die ehrliche Beobachtung des eigenen Anliegens kann das Verständnis von Mantra-Praxis vertiefen. Dies ist eine heutige Betrachtungsfrage, kein zusätzlicher Vers des Werkes.

Textgrundlage und Hinweise zur Übersetzung

Grundlage ist das Kāmyakāṇḍa der elektronischen Prāṇatoṣiṇī des Muktabodha Indological Research Institute, Katalognummer M00073, in den bereitgestellten IAST- und Devanagari-Fassungen. Es beruht auf der von Jīvānanda Vidyāsāgara herausgegebenen Druckausgabe, Kalkutta 1898; die Betreuung der elektronischen Ausgabe wird Mark S. G. Dyczkowski zugeschrieben. Quellen- und Lizenzangaben: Muktabodha Digital Library, CC BY-NC 4.0. Weitere Literatur und die Einordnung des Gesamtwerkes stehen unter Pranatosini Tantra.

Die Kennzeichnungen K.V und K. bezeichnen redaktionelle Leseabschnitte. Wiederholungen, abweichende Zahlen und unterschiedliche Auffassungen der zitierten Schriften werden nicht vereinheitlicht. Unsichere Lesungen und unvollständige Lautchiffren sind gekennzeichnet. Das Kāmyakāṇḍa ist vom Beginn seiner Inhaltsübersicht bis zum abschließenden Kolophon vollständig übersetzt.

Siehe auch

Seminare

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