Kamika Agama: Unterschied zwischen den Versionen
Die Seite wurde neu angelegt: „'''Kamika Agama''' (Sanskrit: कामिकागम ''kāmikāgama'', m.) ist eine bedeutende Schrift des Shaiva Siddhanta und eines der achtundzwanzig Hauptagamas des Shaivismus. Das Kamika Agama verbindet Shiva-Verehrung, Mantra, Einweihung, Yoga und Meditation mit ausführlichen Lehren über Tempel, Götterbilder und die Gestaltung des gemeinschaftlichen religiösen Lebens. Seine spirituelle Grundfrage lautet: Wie…“ |
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Die Zweiteilung in einen vorderen und einen hinteren Werkteil ist von den vier klassischen Lehrbereichen zu unterscheiden: | Die Zweiteilung in einen vorderen und einen hinteren Werkteil ist von den vier klassischen Lehrbereichen zu unterscheiden: | ||
* '''Charya:''' Lebensführung, Dienst und religiöse Lebensordnung. | * '''[[Charya]]:''' Lebensführung, Dienst und religiöse Lebensordnung. | ||
* '''Kriya:''' Verehrung, Ritual, Einsetzung von Götterbildern und Gestaltung heiliger Orte. | * '''[[Kriya]]:''' Verehrung, Ritual, Einsetzung von Götterbildern und Gestaltung heiliger Orte. | ||
* '''Yoga:''' Sammlung, Atemführung und innere Vergegenwärtigung. | * '''[https://www.yoga-vidya.de/yoga/ Yoga]:''' Sammlung, Atemführung und innere Vergegenwärtigung. | ||
* '''Jnana:''' Erkenntnis von Seele, Bindung und Shiva. | * '''[[Jnana]]:''' Erkenntnis von [[Seele]], Bindung und Shiva. | ||
Der erste Kapitelkolophon bezeichnet den Text ausdrücklich als Teil des ''Kriyapada''. Die beiden vorliegenden Bände sind daher nicht einfach vier gesonderte Lehrbücher zu diesen vier Bereichen. Yoga und Erkenntnis erscheinen auch innerhalb der Rituallehre. | Der erste Kapitelkolophon bezeichnet den Text ausdrücklich als Teil des ''Kriyapada''. Die beiden vorliegenden Bände sind daher nicht einfach vier gesonderte Lehrbücher zu diesen vier Bereichen. Yoga und Erkenntnis erscheinen auch innerhalb der Rituallehre. | ||
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Die für den [[Shaiva Siddhanta]] wichtige Dreiheit besteht aus ''Pati'', dem Herrn, ''Pashu'', der gebundenen Seele, und ''Pasha'', der Bindung. Bereits die Weisen des ersten Kapitels sprechen Shiva als denjenigen an, der die Seele aus ihren Fesseln löst. Das Leben in der Bindung ist im Kamika Agama daher kein endgültiger Zustand: Erkenntnis, Einweihung und Gnade eröffnen Befreiung. | Die für den [[Shaiva Siddhanta]] wichtige Dreiheit besteht aus ''Pati'', dem Herrn, ''Pashu'', der gebundenen Seele, und ''Pasha'', der Bindung. Bereits die Weisen des ersten Kapitels sprechen Shiva als denjenigen an, der die Seele aus ihren Fesseln löst. Das Leben in der Bindung ist im Kamika Agama daher kein endgültiger Zustand: Erkenntnis, Einweihung und Gnade eröffnen Befreiung. | ||
Pasha bezeichnet hier nicht bloß eine ungünstige Stimmung oder eine einzelne Gewohnheit. Es geht um tiefgreifende Bedingungen des begrenzten Daseins, insbesondere Unreinheit, [[Maya]] und [[Karma]]. Ihre Auflösung ist mehr als intellektuelles Verstehen. Der ganze Mensch mit Körper, Wahrnehmung und Handlungsfähigkeit wird in den Weg einbezogen. | Pasha bezeichnet hier nicht bloß eine ungünstige Stimmung oder eine einzelne Gewohnheit. Es geht um tiefgreifende Bedingungen des begrenzten Daseins, insbesondere Unreinheit, [[Maya]] und [[Karma]]. Ihre Auflösung ist mehr als intellektuelles Verstehen. Der ganze [[Mensch]] mit [[Körper]], Wahrnehmung und Handlungsfähigkeit wird in den Weg einbezogen. | ||
===Die fünf göttlichen Handlungen=== | ===Die fünf göttlichen Handlungen=== | ||
Shiva wird als Urheber von Schöpfung, Erhaltung, Verhüllung, Auflösung und Gnade angerufen. Seine [[Shakti]] ist die wirksame göttliche Kraft. Die erste Anrufung spricht von Shiva als ursprünglicher Glückseligkeit und eigenem Bewusstsein und von der höchsten Shakti als höchstem Bewusstsein. | Shiva wird als Urheber von Schöpfung, Erhaltung, Verhüllung, Auflösung und [[Gnade]] angerufen. Seine [[Shakti]] ist die wirksame göttliche Kraft. Die erste Anrufung spricht von Shiva als ursprünglicher [[Glückseligkeit]] und eigenem Bewusstsein und von der höchsten [[Shakti]] als höchstem [[Bewusstsein]]. | ||
[[Datei:Shiva-parvati-2.1-500.jpg|thumb|[[Shiva]] und [[Shakti]]: Das Kamika Agama beschreibt die göttliche Kraft als untrennbar in Shivas Wirken einbezogen.]] | [[Datei:Shiva-parvati-2.1-500.jpg|thumb|[[Shiva]] und [[Shakti]]: Das Kamika Agama beschreibt die göttliche Kraft als untrennbar in Shivas Wirken einbezogen.]] | ||
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In der Ritualmeditation begegnet dieselbe Kraft als ''Iccha'', ''Jnana'' und ''Kriya'': Wollen, Erkennen und Handeln. Diese bilden die Augen des innerlich vergegenwärtigten Mantraleibes. Spirituelle Praxis soll dadurch auch die Weise verändern, wie ein Mensch wahrnimmt und handelt. | In der Ritualmeditation begegnet dieselbe Kraft als ''Iccha'', ''Jnana'' und ''Kriya'': Wollen, Erkennen und Handeln. Diese bilden die Augen des innerlich vergegenwärtigten Mantraleibes. Spirituelle Praxis soll dadurch auch die Weise verändern, wie ein Mensch wahrnimmt und handelt. | ||
Das Kamika Agama spricht von Verbindung mit Shiva und von Befreiung zu Lebzeiten. Solche Aussagen sollten in ihrem jeweiligen Zusammenhang gelesen werden. Die rituelle Verwandlung in einen Shiva entsprechenden Leib, die Erkenntnis des Selbst und die endgültige Befreiung sind eng verbunden, aber nicht in jedem Vers austauschbare Begriffe. | Das [[Kamika]] Agama spricht von Verbindung mit Shiva und von Befreiung zu Lebzeiten. Solche Aussagen sollten in ihrem jeweiligen Zusammenhang gelesen werden. Die rituelle Verwandlung in einen Shiva entsprechenden Leib, die Erkenntnis des Selbst und die endgültige Befreiung sind eng verbunden, aber nicht in jedem Vers austauschbare Begriffe. | ||
==Innere und äußere Verehrung== | ==Innere und äußere Verehrung== | ||
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===Persönliche und gemeinschaftliche Puja=== | ===Persönliche und gemeinschaftliche Puja=== | ||
Eine tragende Unterscheidung ist die zwischen ''svārtha'' beziehungsweise ''ātmārtha'', der persönlichen Verehrung, und ''parārtha'', der Verehrung für andere oder für die Gemeinschaft. Die zweite umfasst das Wohl des Ortes, des Landes und seines Herrschers. Dadurch wird der Tempel als Ort gemeinschaftlicher Verantwortung verstanden. | Eine tragende [[Unterscheidung]] ist die zwischen ''svārtha'' beziehungsweise ''ātmārtha'', der persönlichen Verehrung, und ''parārtha'', der Verehrung für andere oder für die Gemeinschaft. Die zweite umfasst das Wohl des Ortes, des Landes und seines Herrschers. Dadurch wird der [[Tempel]] als Ort gemeinschaftlicher Verantwortung verstanden. | ||
Die Vorlage bindet das öffentliche Ritual an eine bestimmte priesterliche Überlieferung. Die entsprechenden Aussagen werden in der Übersetzung erhalten. Sie beschreiben das institutionelle Selbstverständnis dieses Textes; sie sind keine allgemeine Bewertung des | Die Vorlage bindet das öffentliche Ritual an eine bestimmte priesterliche Überlieferung. Die entsprechenden Aussagen werden in der Übersetzung erhalten. Sie beschreiben das institutionelle Selbstverständnis dieses Textes; sie sind keine allgemeine Bewertung des [[spirituell]]en Wertes anderer Menschen oder Wege durch die vorliegende Wiki-Ausgabe. | ||
===Die fünf Reinigungen=== | ===Die fünf Reinigungen=== | ||
Vor der ausführlichen Verehrung nennt das Kamika Agama fünf Reinigungen: des eigenen Selbst, des Ortes, der Gegenstände, der Mantras und des Linga. So werden innere Sammlung und sorgfältige Vorbereitung zusammengeführt. Der gereinigte Raum allein genügt ebenso wenig wie eine innere Absicht ohne Beachtung der Handlung. | Vor der ausführlichen Verehrung nennt das Kamika Agama fünf Reinigungen: des eigenen Selbst, des Ortes, der Gegenstände, der Mantras und des [[Linga]]. So werden innere Sammlung und sorgfältige Vorbereitung zusammengeführt. Der gereinigte Raum allein genügt ebenso wenig wie eine innere Absicht ohne Beachtung der Handlung. | ||
Die Reinigung des Selbst erfolgt in einer vielschichtigen [[Visualisierung]]. Das gewöhnliche Körperbewusstsein wird gesammelt, mit Shiva beziehungsweise Shakti verbunden und in einen Mantraleib überführt. Das Verbrennen des Körpers in diesem Zusammenhang ist ein inneres Bild der Ritualmeditation, keine äußere Handlung. | Die Reinigung des Selbst erfolgt in einer vielschichtigen [[Visualisierung]]. Das gewöhnliche Körperbewusstsein wird gesammelt, mit Shiva beziehungsweise Shakti verbunden und in einen Mantraleib überführt. Das Verbrennen des Körpers in diesem Zusammenhang ist ein inneres Bild der [[Ritualmeditation]], keine äußere Handlung. | ||
===Das Gold und der Baum=== | ===Das Gold und der Baum=== | ||
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[[Pranayama]] erscheint als Einheit von Ausatmen, Einatmen und Atemhalten. Die Laute A, U und M, die Gottheiten Brahma, Vishnu und Hara sowie Atma-, Vidya- und Shiva-Tattva werden aufeinander bezogen. Der Atem wird zu einem Träger der Sammlung und der rituellen Verwandlung. | [[Pranayama]] erscheint als Einheit von Ausatmen, Einatmen und Atemhalten. Die Laute A, U und M, die Gottheiten Brahma, Vishnu und Hara sowie Atma-, Vidya- und Shiva-Tattva werden aufeinander bezogen. Der Atem wird zu einem Träger der Sammlung und der rituellen Verwandlung. | ||
Die angeführten Matras sind Zähleinheiten, keine automatisch festgelegten Sekunden. Die Passage gehört zu einem eingeweihten Ritualzusammenhang mit | Die angeführten Matras sind Zähleinheiten, keine automatisch festgelegten Sekunden. Die Passage gehört zu einem eingeweihten Ritualzusammenhang mit [[Mudra]]s, Lauten und innerer Führung. Sie sollte deshalb als Beschreibung dieses Zusammenhangs gelesen werden und nicht als selbstständiger moderner Atemkurs. | ||
==Guru und Erkenntnis-Einweihung== | ==Guru und Erkenntnis-Einweihung== | ||
Das vollständig übersetzte Kapitel Uttara 24 zeigt eine andere Seite des Kamika Agama: die unmittelbare Unterweisung durch einen [[Guru]]. Nach einer feierlichen Ehrung erschließt der Lehrer zehn Gegenstände der Erkenntnis: | Das vollständig übersetzte Kapitel Uttara 24 zeigt eine andere Seite des Kamika Agama: die unmittelbare Unterweisung durch einen [[Guru]]. Nach einer feierlichen Ehrung erschließt der Lehrer zehn Gegenstände der [[Erkenntnis]]: | ||
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# die Reinigung des Selbst; | # die Reinigung des Selbst; | ||
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===Die Handlung Shiva darbringen=== | ===Die Handlung Shiva darbringen=== | ||
Die Gebete am Ende von Kapitel 4 führen von der Rezitation zur Hingabe der Handlung selbst. Der Verehrende bittet Shiva, den Japa anzunehmen und gute wie schlechte Handlungen zu tilgen. Gebender, Genießender, Welt und Verehrender werden auf Shiva bezogen. Die Frage ist damit nicht allein, ob das äußere Ritual ausgeführt wurde, sondern auch, wem der Handelnde seine Tätigkeit und ihre Frucht zuschreibt. | Die Gebete am Ende von Kapitel 4 führen von der Rezitation zur Hingabe der Handlung selbst. Der Verehrende bittet Shiva, den [[Japa]] anzunehmen und gute wie schlechte Handlungen zu tilgen. Gebender, Genießender, Welt und Verehrender werden auf Shiva bezogen. Die Frage ist damit nicht allein, ob das äußere Ritual ausgeführt wurde, sondern auch, wem der Handelnde seine Tätigkeit und ihre Frucht zuschreibt. | ||
Kapitel 6 betont dieselbe innere Grundlage bei der Speisedarbringung: Reiche und Arme handeln nach ihren Kräften; ausschlaggebend ist Hingabe. Zugleich bleiben Zuständigkeiten, Gaben und deren Verwendung genau geregelt. Kapitel 8 verbindet schließlich das äußere Feuer mit innerer Vergegenwärtigung und unterscheidet vedische, gemischte und shivaitische Formen. Die ausführliche Ritualordnung bildet den Rahmen dieser spirituellen Aussagen. | Kapitel 6 betont dieselbe innere Grundlage bei der Speisedarbringung: Reiche und Arme handeln nach ihren Kräften; ausschlaggebend ist Hingabe. Zugleich bleiben Zuständigkeiten, Gaben und deren Verwendung genau geregelt. Kapitel 8 verbindet schließlich das äußere Feuer mit innerer Vergegenwärtigung und unterscheidet vedische, gemischte und shivaitische Formen. Die ausführliche Ritualordnung bildet den Rahmen dieser spirituellen Aussagen. | ||
Version vom 16. September 2026, 04:51 Uhr
Kamika Agama (Sanskrit: कामिकागम kāmikāgama, m.) ist eine bedeutende Schrift des Shaiva Siddhanta und eines der achtundzwanzig Hauptagamas des Shaivismus. Das Kamika Agama verbindet Shiva-Verehrung, Mantra, Einweihung, Yoga und Meditation mit ausführlichen Lehren über Tempel, Götterbilder und die Gestaltung des gemeinschaftlichen religiösen Lebens. Seine spirituelle Grundfrage lautet: Wie kann die Gegenwart Shivas im Menschen, in seinen Handlungen und in seinem Lebensraum wirksam werden?

Der Sanskritbestand steht separat unter Kamika Agama Sanskrit Devanagari und Kamika Agama Sanskrit IAST. Die vertiefende Auswahl findet sich unter Kamika Agama 108 Verse und Mantras. Kapitel, Seiten und Zählung sind in der Kamika Agama Kapitelübersicht dokumentiert.
Name, Stellung und Überlieferung
Agama bezeichnet eine überkommene, durch die Lehrerfolge weitergegebene Offenbarungslehre. Kāmika steht sprachlich mit kāma, Wunsch oder Verlangen, in Verbindung. Der Titel lässt sich sinngemäß als „die auf die Erfüllung des Erstrebten bezogene Überlieferung“ verstehen. Im Kamika Agama umfasst dieses Erstreben sowohl ein gesegnetes Leben als auch Befreiung. Es wäre daher zu eng, den Namen ausschließlich auf weltliche Wünsche oder auf erotische Praxis zu beziehen.
Das erste Kapitel erzählt die Offenbarung als Begegnung Shivas mit großen Rishis auf dem Kailasa. Die Weisen suchen höchste Erkenntnis und bitten um Unterweisung in der Verehrung. Shiva antwortet aus Gnade. Auf diese Weise stellt das Kamika Agama seine Praxis in einen Zusammenhang von Fragen, Empfangen und Weitergeben.
Das Werk beschreibt achtundzwanzig Hauptagamas in zwei Gruppen: zehn der Shiva- und achtzehn der Rudra-Gruppe. Das Kamika steht am Beginn der Aufzählung. In einem eindrücklichen Bild werden die Agamas zu Gliedern eines göttlichen Leibes: Das Kamika bildet Shivas Füße, andere Schriften Herz, Gesicht, Arme oder Schmuck. Die Vielzahl der Texte wird dadurch als zusammengehörige Offenbarung veranschaulicht.
Die überlieferten Erzählungen von riesigen ursprünglichen Textumfängen und göttlichen Empfängern sind Aussagen über die Heiligkeit und Weite der Offenbarung. Sie sind keine bibliographische Zählung der heute vorliegenden Verse.
Historische Einordnung
Religiöse Herkunftserzählung und Geschichte der erhaltenen Textgestalt sind zu unterscheiden. Michael A. Gollner untersucht das Kamika Agama als ein über längere Zeit verändertes und aufgenommenes Werk. Er vertritt die These einer bedeutenden, auf Tempelritual ausgerichteten Umarbeitung um das 12. Jahrhundert und untersucht seine weitere Rezeption im 13. und 14. Jahrhundert. Daraus folgt keine einheitliche Datierung sämtlicher Verse; eine pauschale Zuschreibung der gesamten heutigen Fassung an ein frühes Jahrhundert wäre zu bestimmt. Die bibliographischen Angaben stehen am Artikelende.
Die hier verwendete Ausgabe nennt Dr. S. P. Sabharathnam Sivacharyar als Übersetzer und die Himalayan Academy, Kauai Adheenam, als institutionellen Zusammenhang. Sie enthält Sanskrit in Devanagari, lateinische Umschrift und eine englische Übersetzung. Die deutsche Fassung wurde am vorhandenen Sanskrit erarbeitet; die englische Fassung diente als Verständnishilfe, besonders bei Ritualbegriffen. Abweichende Zahlen und zusätzliche Auslegungen der englischen Übersetzung wurden nicht stillschweigend in den Sanskrittext übernommen.
Aufbau des Kamika Agama
Die beigefügten Bände tragen die Bezeichnungen Purva Pada (Part One) und Uttara Pada (Part Two). Im Text stehen dafür auch Pūrvabhāga und Uttarakāmika. Die vorliegenden PDFs umfassen 1.174 beziehungsweise 924 Seiten und enden mit den Kapitelkolophonen zu Purva 75 und Uttara 81. Das ist der nachgewiesene Umfang dieser beiden Dateien; damit wird keine Vollständigkeit gegenüber sämtlichen anderen Ausgaben behauptet.
Die Zweiteilung in einen vorderen und einen hinteren Werkteil ist von den vier klassischen Lehrbereichen zu unterscheiden:
- Charya: Lebensführung, Dienst und religiöse Lebensordnung.
- Kriya: Verehrung, Ritual, Einsetzung von Götterbildern und Gestaltung heiliger Orte.
- Yoga: Sammlung, Atemführung und innere Vergegenwärtigung.
- Jnana: Erkenntnis von Seele, Bindung und Shiva.
Der erste Kapitelkolophon bezeichnet den Text ausdrücklich als Teil des Kriyapada. Die beiden vorliegenden Bände sind daher nicht einfach vier gesonderte Lehrbücher zu diesen vier Bereichen. Yoga und Erkenntnis erscheinen auch innerhalb der Rituallehre.
| Werkteil und Kapitelgruppe | Schwerpunkte der vorhandenen Vorlage |
|---|---|
| Purva 1–6 | Offenbarung und Überlieferung; Mantrabildung; rituelle Waschungen; tägliche Verehrung; ihre Bestandteile und Speisegaben. |
| Purva 7–14 | Feuerstätten und Feueropfer; Zeitwahl, Vorzeichen, Prüfung und rituelle Inbesitznahme des Bodens. |
| Purva 15–61 | Maße, Gelände- und Siedlungsordnung, Gebäudetypen, Fundamente, Hallen und bauliche Einzelheiten. |
| Purva 62–75 | Linga, Keimungsrituale, Einsetzung und Herstellung von Götterbildern; Tempelteile, Begleitgottheiten, Stier und Gopura. |
| Uttara 1–19 | Besondere Formen der Verehrung und Festpraxis; unter anderem jahreszeitliche Gaben und die Darbringung neuer Ernte. |
| Uttara 20–26 | Einweihung, vorbereitende Riten und Traumerkenntnis, Nirvana-Diksha, Jnana-Diksha und Lehrerweihe. |
| Uttara 27–38 | Sühne-, Befriedungs- und Wiederherstellungsrituale sowie besondere Ritualzwecke. |
| Uttara 39–49 | Linga-Typen, zugehörige Heiligtümer und Sockel, Einsetzung und Wiederherstellung. |
| Uttara 50–77 | Göttin, Ganesha und zahlreiche Shiva-Gestalten; unter anderem tanzender Shiva, Somaskanda, Lingodbhava, Dakshinamurti und Gangadhara; ferner Skanda, Chandesha und Shiva-Verehrer. |
| Uttara 78–81 | Dreizack, Thron, Tempelwagen und weitere kultische Ausstattungsgegenstände. |
Dieser Artikel enthält die Übersetzung sämtlicher hier aufgeführter Kapitel. Die Einteilung dient der Orientierung; einzelne Themen überschreiten die angegebenen Gruppen.
Shiva, Shakti und die Befreiung der Seele
Pati, Pashu und Pasha
Die für den Shaiva Siddhanta wichtige Dreiheit besteht aus Pati, dem Herrn, Pashu, der gebundenen Seele, und Pasha, der Bindung. Bereits die Weisen des ersten Kapitels sprechen Shiva als denjenigen an, der die Seele aus ihren Fesseln löst. Das Leben in der Bindung ist im Kamika Agama daher kein endgültiger Zustand: Erkenntnis, Einweihung und Gnade eröffnen Befreiung.
Pasha bezeichnet hier nicht bloß eine ungünstige Stimmung oder eine einzelne Gewohnheit. Es geht um tiefgreifende Bedingungen des begrenzten Daseins, insbesondere Unreinheit, Maya und Karma. Ihre Auflösung ist mehr als intellektuelles Verstehen. Der ganze Mensch mit Körper, Wahrnehmung und Handlungsfähigkeit wird in den Weg einbezogen.
Die fünf göttlichen Handlungen
Shiva wird als Urheber von Schöpfung, Erhaltung, Verhüllung, Auflösung und Gnade angerufen. Seine Shakti ist die wirksame göttliche Kraft. Die erste Anrufung spricht von Shiva als ursprünglicher Glückseligkeit und eigenem Bewusstsein und von der höchsten Shakti als höchstem Bewusstsein.

In der Ritualmeditation begegnet dieselbe Kraft als Iccha, Jnana und Kriya: Wollen, Erkennen und Handeln. Diese bilden die Augen des innerlich vergegenwärtigten Mantraleibes. Spirituelle Praxis soll dadurch auch die Weise verändern, wie ein Mensch wahrnimmt und handelt.
Das Kamika Agama spricht von Verbindung mit Shiva und von Befreiung zu Lebzeiten. Solche Aussagen sollten in ihrem jeweiligen Zusammenhang gelesen werden. Die rituelle Verwandlung in einen Shiva entsprechenden Leib, die Erkenntnis des Selbst und die endgültige Befreiung sind eng verbunden, aber nicht in jedem Vers austauschbare Begriffe.
Innere und äußere Verehrung
Persönliche und gemeinschaftliche Puja
Eine tragende Unterscheidung ist die zwischen svārtha beziehungsweise ātmārtha, der persönlichen Verehrung, und parārtha, der Verehrung für andere oder für die Gemeinschaft. Die zweite umfasst das Wohl des Ortes, des Landes und seines Herrschers. Dadurch wird der Tempel als Ort gemeinschaftlicher Verantwortung verstanden.
Die Vorlage bindet das öffentliche Ritual an eine bestimmte priesterliche Überlieferung. Die entsprechenden Aussagen werden in der Übersetzung erhalten. Sie beschreiben das institutionelle Selbstverständnis dieses Textes; sie sind keine allgemeine Bewertung des spirituellen Wertes anderer Menschen oder Wege durch die vorliegende Wiki-Ausgabe.
Die fünf Reinigungen
Vor der ausführlichen Verehrung nennt das Kamika Agama fünf Reinigungen: des eigenen Selbst, des Ortes, der Gegenstände, der Mantras und des Linga. So werden innere Sammlung und sorgfältige Vorbereitung zusammengeführt. Der gereinigte Raum allein genügt ebenso wenig wie eine innere Absicht ohne Beachtung der Handlung.
Die Reinigung des Selbst erfolgt in einer vielschichtigen Visualisierung. Das gewöhnliche Körperbewusstsein wird gesammelt, mit Shiva beziehungsweise Shakti verbunden und in einen Mantraleib überführt. Das Verbrennen des Körpers in diesem Zusammenhang ist ein inneres Bild der Ritualmeditation, keine äußere Handlung.
Das Gold und der Baum
Zwei Bilder machen diese innere Arbeit anschaulich. Wie Gold im Feuer seine Beimischungen verliert, soll der Mensch durch Dharana von begrenzenden Belastungen gereinigt werden. Die Vorstellung betont Läuterung: Die Reinheit wird durch das Entfernen dessen sichtbar, was sie verdeckt.
Das zweite Bild zeigt den Baum des Samsara, dessen Wurzeln oben und dessen Zweige unten liegen. Die Elemente lassen ihn entstehen und wachsen. Die Waffe der Leidenschaftslosigkeit fällt ihn, das Erkenntnisfeuer verbrennt ihn, die Luft zerstreut seine Asche. Danach erscheint reiner Raum, aus dem ein von Shakti erfüllter Leib vergegenwärtigt wird. Darin verbinden sich Vairagya, Erkenntnis und die erneuerte Fähigkeit zum heiligen Handeln.
Yoga und Meditation im Kamika Agama

Tattvas, Kalas und Dharana
Das Kamika Agama verwendet mehrere Ordnungen der Wirklichkeit. Für die Kontemplation nennt es drei, fünf, neun, fünfundzwanzig oder sechsunddreißig Tattvas und weitere zusammenfassende Betrachtungen. Maßgeblich ist die bei der Einweihung vermittelte Ordnung. Diese Vielfalt wird nicht zu einem einzigen modernen Chakra-Schema vereinheitlicht.
Die fünf Kalas Nivritti, Pratishtha, Vidya, Shanti und die höchste, darüber hinausweisende Kala umfassen die weiteren Ebenen der Welt. Die Meditation verbindet Formen, Farben, Laute, Gottheiten und Körperorte. Dabei nennt der Text ausdrücklich unterschiedliche räumliche Anordnungen der Elemente. Erde am Herzen und Erde im unteren Körperbereich sind somit zwei verschiedene Darstellungsweisen innerhalb der Vorlage.
Atem und Sammlung
Pranayama erscheint als Einheit von Ausatmen, Einatmen und Atemhalten. Die Laute A, U und M, die Gottheiten Brahma, Vishnu und Hara sowie Atma-, Vidya- und Shiva-Tattva werden aufeinander bezogen. Der Atem wird zu einem Träger der Sammlung und der rituellen Verwandlung.
Die angeführten Matras sind Zähleinheiten, keine automatisch festgelegten Sekunden. Die Passage gehört zu einem eingeweihten Ritualzusammenhang mit Mudras, Lauten und innerer Führung. Sie sollte deshalb als Beschreibung dieses Zusammenhangs gelesen werden und nicht als selbstständiger moderner Atemkurs.
Guru und Erkenntnis-Einweihung
Das vollständig übersetzte Kapitel Uttara 24 zeigt eine andere Seite des Kamika Agama: die unmittelbare Unterweisung durch einen Guru. Nach einer feierlichen Ehrung erschließt der Lehrer zehn Gegenstände der Erkenntnis:
- die Beschaffenheit der Tattvas;
- das Erkennen der Tattvas;
- die Reinigung der Tattvas;
- das Wesen des Selbst;
- das Schauen des Selbst;
- die Reinigung des Selbst;
- Shivas Wesen;
- das Schauen Shivas;
- die Verbindung mit Shiva;
- das Erleben von Shivas Seligkeit.
Die Ordnung ist dreifach, dreifach und vierfach. Sie führt von der Welt und ihren Bedingungen über das Selbst zu Shiva. Die knappen Verse bieten keine ausführlichen Definitionen jedes Schrittes. Ihre Stärke liegt in der klaren Richtung: Erkenntnis vertieft sich vom Erfassen über das unmittelbare Schauen bis zur befreienden Teilhabe.
Die Hingabe an den Guru wird in der Sprache des vollständigen Darbringens beschrieben. Für heutige Leser ist darin eine Einladung zu Ernsthaftigkeit, Offenheit und Lernbereitschaft zu erkennen. Der Textzusammenhang ist eine bestimmte Einweihungstradition und keine Übertragung unbegrenzter alltäglicher Verfügungsgewalt auf einen Lehrer.
Die Bedeutung der einfachen Gabe
Die langen Listen von Blumen, Duftstoffen und Lampen können zunächst wie eine Sammlung äußerer Einzelheiten wirken. Doch das Kamika Agama lässt zugleich Raum für die tatsächlichen Möglichkeiten des Verehrenden. Die persönliche Puja richtet sich nach Zeit und Kraft. Weniger Wohlhabende verwenden die verfügbaren geeigneten Stoffe.
Besonders deutlich wird dies im fünften Kapitel: Fehlen Blumen, können Blätter dargebracht werden; fehlen diese, Früchte; fehlen auch sie, Gräser und Kräuter. Wenn selbst solche Gaben nicht vorhanden sind, wird Shiva durch Hingabe verehrt. Die sorgfältige Form und das innere Herz der Verehrung gehören zusammen.
Für heutige Yoga-Praktizierende ergibt sich daraus eine fruchtbare Anregung: den Ort der Praxis bewusst vorzubereiten, sich zu sammeln und eine kleine Handlung mit ungeteilter Aufmerksamkeit auszuführen. Diese Anregung ist eine heutige Übertragung des Grundgedankens; sie ersetzt keine traditionelle Tempel-Puja und wird nicht als wörtliche zusätzliche Anweisung des Kamika Agama ausgegeben.
Mantra, Reinheit und Hingabe
Mantra als Klang und Bedeutung
Kapitel 2 unterscheidet am Mantra das Bezeichnende und das Bezeichnete. Die Lautgestalt ist daher nicht bloß ein äußerer Klang; sie wird auf ihre Bedeutung und ihren göttlichen Grund bezogen. Nada entfaltet sich in Bindu und in der Ordnung der Laute. Zugleich beschreibt der Text Nada als Klang, Erkenntnis und Erfahrung im Herzen der Lebewesen. Für die Lektüre ist beides entscheidend: die Sorgfalt gegenüber dem überlieferten Wortlaut und das Verständnis dessen, worauf die Rezitation ausgerichtet ist.
Reinheit der inneren Haltung
Kapitel 3 widmet sich ausführlich der körperlichen und rituellen Reinigung. Es enthält aber auch eine deutliche Zuspitzung: Körperliche Reinigung allein ist noch nicht die ganze Reinheit. P 3.107 stellt die Läuterung der inneren Haltung in den Mittelpunkt. Das geistige Bad verbindet Erinnerung an den Pranava mit Sammlung und Atem. Äußere Vorbereitung und innere Ausrichtung sind damit im Kamika Agama aufeinander angewiesen.
Wie kann der Allgegenwärtige herbeigerufen werden?
In Kapitel 4 stellen die Weisen selbst diese Frage. Wenn Shiva überall gegenwärtig ist, scheint seine Herbeirufung an einen besonderen Ort widersprüchlich. Die Antwort verwendet das Bild des Feuers im Holz: Seine Gegenwart und sein Offenbarwerden an einer bestimmten Stelle schließen einander nicht aus. Durch Mantra und Hingabe wird die göttliche Gegenwart im Ritual offenbar. Das Kamika Agama behandelt die Frage nach dem Verhältnis zwischen einer bestimmten Murti und dem grenzenlosen Göttlichen somit ausdrücklich im eigenen Text.
Die innere Verehrung erhält eine räumliche Gestalt: Puja im Herzen, Feuerdarbringung am Nabel und Meditation im oberen Bereich. Ein geistig gebildeter Tempel und geistig gebildete Gaben werden zum Ort der Verehrung. Diese bildhafte Ritualmeditation wird als überlieferter Zusammenhang dargestellt; die Ausgabe ergänzt daraus keinen neuen Übungskurs.
Die Handlung Shiva darbringen
Die Gebete am Ende von Kapitel 4 führen von der Rezitation zur Hingabe der Handlung selbst. Der Verehrende bittet Shiva, den Japa anzunehmen und gute wie schlechte Handlungen zu tilgen. Gebender, Genießender, Welt und Verehrender werden auf Shiva bezogen. Die Frage ist damit nicht allein, ob das äußere Ritual ausgeführt wurde, sondern auch, wem der Handelnde seine Tätigkeit und ihre Frucht zuschreibt.
Kapitel 6 betont dieselbe innere Grundlage bei der Speisedarbringung: Reiche und Arme handeln nach ihren Kräften; ausschlaggebend ist Hingabe. Zugleich bleiben Zuständigkeiten, Gaben und deren Verwendung genau geregelt. Kapitel 8 verbindet schließlich das äußere Feuer mit innerer Vergegenwärtigung und unterscheidet vedische, gemischte und shivaitische Formen. Die ausführliche Ritualordnung bildet den Rahmen dieser spirituellen Aussagen.
Belegstellen dieses Abschnitts: P 2.1–11; P 3.105–107; P 4.176–190, 350–358, 512–515; P 6.1–7; P 8.1–6, 86–91.
Tempel, Gemeinschaft und die Vielfalt der Gestalten
Im Kamika Agama reicht die Vorbereitung der Puja weit über den einzelnen Augenblick hinaus: Bodenwahl, Maße, Bau, Bildgestaltung, Weihe, täglicher Dienst und Fest bilden einen Zusammenhang. Der heilige Raum wird sorgfältig aufgebaut und ebenso sorgfältig erhalten. Die Riten der Wiederherstellung zeigen, dass auch ein geweihter Ort Pflege benötigt. Vollendung ist im Text nicht nur ein Anfangsereignis, sondern eine fortdauernde Aufgabe.
Der Uttarapāda beschreibt Shiva als Tänzer, Lehrer, Gnadengeber, Träger der Ganga, Bräutigam und als mit Umā beziehungsweise Vishnu verbundene Gestalt. Diese Vielfalt erschließt unterschiedliche Beziehungen zum Göttlichen: Sammlung und Bewegung, Erkenntnis und Mitgefühl, schöpferische Kraft und Befreiung. Jede Gestalt besitzt eigene Merkmale; die Ausgabe vereinheitlicht sie nicht zu einer einzigen allgemeinen Shiva-Darstellung.
Auch die Gemeinschaft hat im Werk einen sichtbaren Platz. U 76.1–4 nennt ausdrücklich lebende und verstorbene Shiva-Verehrer, Frauen und Männer sowie unterschiedliche soziale und religiöse Zugehörigkeiten als mögliche Gegenstände einer Bildnisverehrung. Diese konkrete Offenheit steht neben den an anderen Stellen engen Regeln über priesterliche Zuständigkeit. Beide Seiten gehören zum überlieferten Text.
Die Lehre verständlich weitergeben
Eine bemerkenswerte Passage findet sich in U 74.14–24. Sie kennt Abschreibfehler, ausgelassene und ergänzte Buchstaben, unkundige Verbesserungen, Widersprüche und metrische Schäden. Der Lehrer soll verständig mit solchen Problemen umgehen. Zugleich darf er die Lehre in Sanskrit, dravidischen und anderen regionalen Sprachen vermitteln, jeweils dem Schüler angemessen. Das Ziel ist Verständnis; die Sprache der Vermittlung ist nicht auf eine einzige Form beschränkt.
Für die vorliegende deutsche Ausgabe bedeutet dies: Begriffe wie Diksha, Mantra, Nyasa und Moksha werden erklärt, ohne ihren Zusammenhang durch moderne Ersatzsysteme zu verdrängen. Wo der Wortlaut keine sichere Entscheidung erlaubt, wird diese Grenze sichtbar gehalten. Die Bemerkungen des alten Textes über seine eigene Weitergabe sind keine Erlaubnis, fehlende Verse zu erfinden.
Spirituelle Bedeutung für die heutige Lektüre
Drei Motive verbinden die ausführlichen Einzelvorschriften. Erstens wird Aufmerksamkeit verkörpert: Raum, Körper, Klang und Handlung erhalten eine bewusste Ordnung. Zweitens gehören äußere Gabe und innere Hingabe zusammen; bei geringen Mitteln bleibt Verehrung möglich. Drittens wird die Handlung am Ende wieder Shiva anvertraut. Besonders das Gebet U 18.96–100 bittet um die Vollendung dessen, was bei Rezitation, Material und Ausführung unvollständig geblieben ist.
Wer das Kamika Agama als Yoga-Schrift liest, findet daher sowohl konkrete Ritualmeditation als auch eine Schule der Sorgfalt und der Hingabe. Die Erkenntnisfolge in U 24 führt von den Wirklichkeitsprinzipien über das Selbst zu Shiva und seiner Seligkeit. Die Einweihungskapitel stellen diese Erkenntnis in die Beziehung von Guru, Schüler, Überlieferung und Gnade. Die heutigen Anregungen in dieser Einleitung sind eine Deutung dieser Zusammenhänge; die eigentliche Übersetzung bleibt davon getrennt.
Belegstellen der ergänzenden Einordnung: P 5.57–63; U 18.96–100; U 20–25; U 33–38; U 50–73; U 74.14–24; U 76.1–4; U 77.9–17, 29.
Deutsche Übersetzung des Kamika Agama
Die folgende Übersetzung umfasst beide bereitgestellten Bände vollständig nach ihrer Kapitel- und Nummernfolge. P bezeichnet den Pūrvapāda, U den Uttarapāda. Satzgrenzen können über die nummerierten Einheiten hinwegführen.
Pūrvapāda – Kapitel 1: Die Herabkunft der Lehre
P 1.1 Auf dem südlichen Gipfel des Kailasa, reich an vielerlei Wundern, liegt ein weiter, vom Schatten eines mächtigen Banyanbaumes überdeckter Platz.
P 1.2 Dort befindet sich ein mit Edelsteinen geschmückter Sitz, von einem Tigerfell umgeben. Götter, Danavas, Gandharvas, Siddhas und Vidyadharas
P 1.3 verehren den großen Gott Shrikantha, den Herrn des Weltalls. Kaushika, Kashyapa, Agastya, Gautama und Narada,
P 1.4 Sanatkumara, Sanaka, Sanatana und Sanandana, Bhrigu, Atri, Bharadvaja, Vasishtha und weitere große Weise sind dort versammelt.
P 1.5 Sie verlangen nach höchster Erkenntnis und sind der Kraft Shivas zugewandt. Nachdem sie sich vor seinen Füßen verneigt haben, sprechen sie zu dem Herrn, dem Gemahl Umas.
P 1.6 Die Weisen sagen: „Erhabener, Herr über die Götter, Befreier der gebundenen Seelen aus ihren Fesseln! Du bewirkst Schöpfung, Erhaltung, Verhüllung, Auflösung und Gnade.
P 1.7 Du setzt unmittelbar die Entfaltung der großen Maya in Gang, beginnend mit dem Raum. Dein Wesen ist die Fülle ursprünglicher Glückseligkeit und dein eigenes Bewusstsein.
P 1.8 Du bist mit der höchsten Shakti verbunden, deren Wesen höchstes Bewusstsein ist. Frei von Richtung, Ort und Zeit bist du der Grund der Freude der Welt.
P 1.9 Herr der Götter, du hast uns zur Verehrung Shivas bestimmt. Lehre uns dafür die wesentliche Schrift, die aus Shivas Mund hervorgegangen ist.
P 1.10 Aus Mitgefühl mit deinen Verehrern mögest du sie verkünden!“ So baten die Weisen den Erhabenen, dessen Banner den Stier trägt.
P 1.11 Der mit der leuchtenden Mondsichel Geschmückte antwortete mit tiefer Stimme: „Ihr habt gut gefragt. Hört, ihr in euren Gelübden Gefestigten!
P 1.12 Diese erhabene Schrift ist dem großen Tantra namens Kamika entnommen. Durch Pranava und die weiteren Überlieferer ist sie auf dem Meru herabgekommen.
P 1.13 Sie umfasst Ritual und Lebensführung, Yoga und Erkenntnis und ist höchster Art.“ Auf diese Worte hin warfen sich die Weisen lang ausgestreckt auf die Erde.
P 1.14 Shiva gab ihnen seine Weisung und verkündete das unübertreffliche Tantra: „Zu Beginn war die Erkenntnis entsprechend der unterschiedlichen Befähigung zweifach.
P 1.15 Als höhere und niedere Erkenntnis erschließt sie den Herrn und die gebundene Seele. Die Erkenntnis, die Shiva offenbar macht, wird höchste Shiva-Erkenntnis genannt.
P 1.16 Die Veden und die übrigen Schriften gelten als niedere Erkenntnis; sie erschließen Seele und Bindung. Wie sich nachts das Sehvermögen von Mensch und Katze unterscheidet,
P 1.17 so unterscheiden sich höhere und niedere Erkenntnis. Es gibt weltliche, vedische und auf das Selbst bezogene Lehre,
P 1.18 den Atimarga und den Mantra-Weg: Auf diese Weise gliedert sich die Überlieferung vielfach. Sadyojata, Vama, Mahaghora, Purusha und Ishana sind die Gestalten.
P 1.19 Jede besitzt fünf Gesichter. Durch sie wurden die weltlichen und die anderen Lehren verkündet. So werden fünfundzwanzig Strömungen unterschieden.
P 1.20 Um das darin enthaltene, durch Sprache bezeichnete Wirkliche auszusprechen, ging die als Mantra und Tantra bekannte Lehre aus dem Mund Sadashivas hervor.
P 1.21 Siddhanta, Garuda, Vama, Bhutatantra und Bhairava werden genannt; ihnen werden die oberen, östlichen, nördlichen und südlichen Gesichter der Reihe nach zugeordnet.
P 1.22 Die Erkenntnis des Kamika und der weiteren Agamas ging aus dem oberen Ishana-Gesicht hervor. Sie gliedert sich in zehn Shiva- und achtzehn Rudra-Überlieferungen.
P 1.23 Auf Shivas Geheiß wurde sie der Reihe nach von sechsundsechzig Überlieferern verkündet. In den verschiedenen Weltaltern offenbarten Sadyojata und die übrigen Gestalten
P 1.24 dieselbe vierfach gegliederte Lehre entsprechend der Zahl der Gestalten. Ebenso ging die Garuda-Lehre aus dem östlichen Gesicht hervor.
P 1.25 Ihre Überlieferer verkündeten sie zur Verwirklichung der Savitri und der weiteren Mantras. Die Vama-Lehre mit ihren Unterteilungen, beginnend mit dem Nayasūtra, ging aus dem Vama-Gesicht hervor.
P 1.26 Sie kam auf Shivas Geheiß in vierundzwanzig Formen herab. Die Bhutatantras, beginnend mit Kaula, werden hier als zwanzig gezählt und aus Sadyojata hergeleitet.
P 1.27 Das Bhairava-Tantra ging zweifach aus dem südlichen Gesicht hervor. Asitanga und die weiteren Bhairavas verkündeten es auf Erden in vielfältiger Gestalt.
P 1.28 Wollte man die Unterteilungen jedes Tantra einzeln ausführen, würde die Schrift sehr umfangreich. Nun wird die Herabkunft der Siddhanta-Tantras dargestellt.
P 1.29 Weil es die umfassenden Bedeutungen entfaltet, die sich auf Tattvas und Mantras gründen, und weil es Schutz gewährt, wird es Tantra genannt.
P 1.30 Das Kamika wurde dem Pranava mit einem Umfang von einem Parardha Texteinheiten offenbart. Trikala empfing es von Pranava, Hara wiederum von Trikala.
P 1.31 Drei Nebenüberlieferungen werden genannt, ihr vorzüglichen Brahmanen: Vaktara, Bhairavottara und Narasimha. Diese drei gehören zum Kamika.
P 1.32 Das Yogaja wurde dem Sudha mit hunderttausend Texteinheiten verkündet. Bhasma empfing es von Sudha, danach empfing es Vibhu.
P 1.33 Vinashikhottara, Tara, Santa, Santati und Atmayoga sind die fünf Unterteilungen des Yogatantra.
P 1.34 Das Cintya wurde dem Sudipta mit hunderttausend Texteinheiten verkündet. Gopati empfing es von Dipta; von ihm empfing es Ambika.
P 1.35 Sucintya, Subhaga, Vama, Papanasha, Parodbhava und Amrita werden als die sechs Unterteilungen des Cintya-Tantra genannt.
P 1.36 Das Karana wurde dem Karana mit einem Koti Texteinheiten verkündet. Sharvarudra empfing es von Karana, Prajapati von Sharva.
P 1.37 Karana, Pavana, Daurga, Mahendra, Bhima, Marana und Dveshta: So gliedert sich das Karana siebenfach.
P 1.38 Das Ajita wurde dem Sushiva mit einem Niyuta Texteinheiten offenbart. Shiva empfing es von Sushiva, Achyuta von Shiva.
P 1.39 Prabhuta, Parodbhuta, Parvati und Padmasamhita: Diese vier Unterteilungen werden hier für dieses Tantra genannt.
P 1.40 Das Dipta wurde dem Isha mit einem Niyuta Texteinheiten bekannt gemacht. Ishanamurti empfing es; von ihm empfing es Hutashana.
P 1.41 Ameya, Shabda, Acchadya, Asamkhya, Amitaujasa, Ananda, Madhavodbhuta, Adbhuta und Akshata:
P 1.42 So wird das Dipta neunfach genannt. Hört nun vom Sukshma-Tantra. Das Sukshma wurde dem Sukshma mit einem Padma Texteinheiten verkündet.
P 1.43 Vaishravana empfing es von Sukshma, Prabhanjana von Vaishravana. Es besitzt eine Nebenüberlieferung, ebenfalls Sukshma genannt.
P 1.44 Das Sahasra wurde dem Kala mit einem Shankha Texteinheiten verkündet. Bhima empfing es von Kala, Dharma von Bhima.
P 1.45 Atita, Mangala, Shuddha, Aprameya, Jatibhak, Prabuddha, Vibudha, Hasta, Alamkara und Subodhaka
P 1.46 werden als die zehn Unterteilungen des Sahasra-Tantra genannt. Das Amshuman wurde dem Amshu mit fünfhunderttausend Texteinheiten verkündet.
P 1.47 Agra empfing es von Amshu, Ravi von Agra. Vidyapurana-Tantra, Vasava, Nilalohita,
P 1.48 Prakarana, Bhutatantra, Atmalamkara, Kashyapa, Gautama, Aindra, Brahma und Vasishtha
P 1.49 sowie Aishana werden als die zwölf Unterteilungen des Amshuman genannt. Die große Schrift Suprabheda wurde dem Dashesha verkündet.
P 1.50 Vighneshvara empfing sie von Dashesha, Shashi von Ganeshvara. Ihr Umfang wird mit drei Koti angegeben; eine Nebenüberlieferung gibt es hier nicht.
P 1.51 Die Gliederung von Kriya bis Jnana wird hier diesem Tantra zugesprochen. Damit ist die Shiva-Gruppe beschrieben; nun folgt die Rudra-Gruppe.
P 1.52 Das vorzügliche Tantra Vijaya wurde dem Rudra namens Anadi offenbart. Paramesha empfing es von ihm; sein Umfang beträgt drei Koti Texteinheiten.
P 1.53 Vijaya, Udbhava, Saumya, Aghora, Mrityunashana, Kubera, Mahaghora und Vimala bilden die acht Unterteilungen des Vijaya.
P 1.54 Das Nishvasa wurde dem Dasharna mit einem Koti Texteinheiten verkündet. Shailaja empfing es von Dasharna. Es ist achtfach unterteilt.
P 1.55 Nishvasottara, Nishvasa, Nishvasamukhodbhava, Nishvasanayana und Nishvasakarika,
P 1.56 ferner Ghora, Yama und Guhya: So sind es acht. Das Svayambhuta wurde dem Nidhana mit einem als „trikoṭyardha“ bezeichneten Umfang verkündet.
P 1.57 Der Lotusgeborene hörte das Svayambhuta von Nidhanesha. Prajapatimata, Padma und Svayambhuva sind seine drei Unterteilungen.
P 1.58 Das Agneya wurde dem Vyoman mit dreißigtausend Texteinheiten verkündet. Hutashana empfing es von ihm; als Nebenüberlieferung wird allein das Agneya genannt.
P 1.59 Tejas empfing das Vira mit einem Niyuta Texteinheiten. Prajapati empfing es von ihm. Es besitzt dreizehn Unterteilungen.
P 1.60 Prastara, Phullamalla, Prabodha, Bodhabodhaka, Amoha, Mohasamaya, Hakata, Shakata und die weiteren,
P 1.61 Hala, Vilekhana, Bhadra und Vira werden als dreizehn Unterteilungen des Vira bezeichnet. Das Raurava wurde Brahmanesha mit acht Arbuda Texteinheiten verkündet.
P 1.62 Nandikesha empfing es von ihm; sechs Unterteilungen werden genannt: Kalaghna, Kalatita, Raurava und Rauravottara,
P 1.63 Mahakalamata und Aindra bilden die sechs Formen des Raurava. Das Makuta wurde dem Shiva mit hunderttausend Texteinheiten verkündet.
P 1.64 Mahadeva empfing es von ihm. Zwei Unterteilungen werden genannt: Makutottara und Makuta.
P 1.65 Das Vimala wurde dem Sarvatmaka mit dreihunderttausend Texteinheiten verkündet. Virabhadra empfing es von ihm. Sechzehn Unterteilungen werden genannt.
P 1.66 Ananta, Bhoga, Akranta, Vrishapinga, Vrishodara, Vrishadbhuta, Sudanta, Raudra und Bhadravidha,
P 1.67 Arevata, Atikranta, Attahasa, Alamkrita, Arcita, Dharana und Tantra: Diese sechzehn gehören zum Vimala.
P 1.68 Das Chandrajnana wurde dem Ananta mit drei Koti Texteinheiten verkündet. Brihaspati empfing es von ihm. Es hat vierzehn Unterteilungen.
P 1.69 Sthira, Sthanu, Mahanta, Varuna, Nandikeshvara, Ekapadapurana, Shankara und Nilarudra,
P 1.70 Shivabhadra, Kalpabheda, Shrimukha, Shivashasana, Shivashikhara und Devimata
P 1.71 bilden die vierzehn Unterteilungen des Chandrajnana-Tantra. Das Mukhabimba wurde dem Prashanta mit hunderttausend Texteinheiten verkündet.
P 1.72 Dadhichi empfing es von ihm. Es besitzt fünfzehn Unterteilungen: Chaturmukha, Malayoga, Samstobha und Pratibimbaka,
P 1.73 Atmalamkara, Vayavya, Tautika, Tutiniraka, Kalatyaya, Tulayoga, Kuttima und Pattashekhara,
P 1.74 Mahavidya, Mahasaura und Bimba: So sind es fünfzehn. Das Prodgita wurde dem Shulin mit dreihunderttausend Texteinheiten verkündet.
P 1.75 Der Kavacha Genannte empfing es von ihm. Sechzehn Unterteilungen werden angegeben: Kavacha, Varaha und Pingalamata,
P 1.76 Pashabandha, Dandadhara, Ankusha, Dhanurdhara, Shivajnana, Vijnana und Shrikalajnana,
P 1.77 Ayurveda, Dhanurveda, Sarpadamshtrivibhedana, Gita, Bharata und Atodya: So werden die sechzehn Unterteilungen des Prodgita bezeichnet.
P 1.78 Das Lalita wurde dem Alayesha mit achttausend Texteinheiten verkündet. Lalita empfing es von Alaya. Lalita, Lalitottara
P 1.79 und Kaumara werden als seine drei Unterteilungen genannt. Das Siddha-Tantra wurde Bindu mit einem Umfang verkündet, den die Vorlage als ‚koṭikoṭyardha‘ bezeichnet.
P 1.80 Chandeshvara empfing das Siddha von Bindu. Sarottara und Aushanottara,
P 1.81 Shalabheda und Shashikhanda bilden seine vier Unterteilungen. Das Santana wurde dem Shivanishtha mit sechstausend Texteinheiten verkündet.
P 1.82 Asamvaya empfing es von ihm. Sieben Unterteilungen werden genannt: Lingadhyaksha, Suradhyaksha, Shankara und Amaleshvara,
P 1.83 Asamkhya, Anila und Dvandva: So wird das Santana siebenfach genannt. Das Sharvokta wurde dem Somadeva mit zweihunderttausend Texteinheiten verkündet.
P 1.84 Nrisimha empfing es von Soma. Seine fünf Unterteilungen beginnen mit Shivadharmottara und Vayuprokta,
P 1.85 Divyaprokta, Aishana und Sharvodgita. Das vorzügliche Parameshvara wurde der Shridevi verkündet.
P 1.86 Es umfasst zwölfhunderttausend Texteinheiten und verbreitete sich siebenfach. Der Weise Ushanas empfing es von Shridevi.
P 1.87 Matanga, Yakshinipadma, Parameshvara, Pushkara, Suprayoga, Hamsa und Samanya bilden diese Unterteilungen.
P 1.88 Das Kirana wurde dem Devavibhava mit fünf Koti Texteinheiten verkündet. Samvartaka empfing es von ihm. Neun Unterteilungen werden angegeben.
P 1.89 Garuda, Narrita, Nila, Ruksha, Bhanuka, Dhenuka, Prabuddha, Buddha und Kala: So wird das Kirana neunfach genannt.
P 1.90 Das Vatula wurde dem Shiva mit hunderttausend Texteinheiten verkündet. Mahakala empfing es von ihm. Zwölf Unterteilungen werden genannt.
P 1.91 Vatula, Uttara, Kalajnana, Prarohita, Sarva, Dharmatmaka, Shreshtha, Nitya, Shuddha und Mahanana,
P 1.92 Vishva und Vishvatmaka bilden die zwölf Unterteilungen des Vatula. Damit sind die Hauptgliederungen der achtundzwanzig Tantras beschrieben.
P 1.93 Das Kamika ist das Fußpaar, das Yogaja die Knöchel; das Cintya sind die Zehen, das Karana die Unterschenkel.
P 1.94 Das Ajita ist die Kniegegend, das Dipta die Oberschenkel; das Sukshma ist der verborgene Körperbereich, das Sahasra die Hüftgegend.
P 1.95 Das Amshuman ist der Rücken, das Suprabheda die Nabelgegend; das Vijaya die Bauchgegend, das Nishvasa das Herz.
P 1.96 Das Svayambhuva sind die beiden Brüste, das Anala die Augen; das Vira ist die Halsgegend, das Raurava das Gehör.
P 1.97 Das Makuta-Tantra wird den Gliedern und Nebengliedern zugeordnet. Das Vimala sind die Arme, das Chandrajnana die Brustfläche.
P 1.98 Das Bimba-Tantra ist das schöne Gesicht, das Prodgita die Zunge; das Lalita sind die Wangen, das Siddha die Stirn.
P 1.99 Das Santana sind die Ohrringe, das Sharvokta die heilige Schnur; das Parameshana die Halskette, das Kirana der Edelsteinschmuck.
P 1.100 Das Vatula ist das Gewand, der Shivadharma die dreifache Aschenzeichnung. Der Kalpa wird der Verbindung zugeordnet, die Shiva-Dharmas der Salbung.
P 1.101 Bimba wird mit Blumen und Girlanden verbunden, die Darbringung mit dem Siddhanta. In einem aus Tantras bestehenden Leib, in einer aus Mantras gebildeten Gestalt,
P 1.102 verkörpert sich Sadakhya auch durch deren Nebenüberlieferungen. Achtundzwanzig an der Zahl sind die Tantras der Shiva- und Rudra-Gruppe.
P 1.103 Wie ein Wunschedelstein strahlt diese Lehre und weist als Einheit auf vielerlei Weise den Weg. Obwohl der Sprecher einer ist, wird sie durch die Verschiedenheit der Hörenden vielfältig.
P 1.104 Vom Pflügen des Baugrundes bis zur Einsetzung der Gottheit soll man nach einem Hauptagama verfahren. Geschieht dies nach einer Nebenüberlieferung, so droht dem Auftraggeber und dem Herrscher Untergang.
P 1.105 Den Nebenüberlieferungen wird insbesondere die Verehrung zugewiesen. Für Einsetzung und die weiteren entsprechenden Riten sind die achtundzwanzig Hauptagamas vorzuziehen.
P 1.106 Mit dem Tantra, nach dem man vom Pflügen bis zur Verehrung begonnen hat, soll man alles durchführen. Man soll nicht zu einem anderen Tantra wechseln.
P 1.107 Nur was dort nicht eigens gelehrt ist, darf man nach einem anderen Tantra ausführen. Shivas Aussagen enthalten Gebote, Verbote und wiederholte Erläuterungen,
P 1.108 bedingte und unbedingte Bestimmungen in vielfältiger Form. Mit ihren vier Bereichen sind sie Mittel zur Erlangung weltlicher Erfüllung und Befreiung.
P 1.109 Nachdem Götter und große Weise diese Lehren gehört hatten, gaben sie sie auch in gekürzter Form weiter, aus Mitgefühl mit allen.
P 1.110 Die Shiva-Brahmanen sollen diese Schriften in der Überlieferungsfolge eines Guru studieren und lehren; anderen Menschen wird dies hier nicht zugestanden.
P 1.111 Was nach einem Tantra des Shiva-Siddhanta begonnen wurde, etwa das Pflügen des Tempelgrundes, darf nicht nach einer anderen Schrift fortgesetzt werden. Sonst entsteht eine Vermischung der Tantras.
P 1.112 Durch den Fehler einer solchen Vermischung gehen nach dieser Lehre König und Land zugrunde. Garuda, Bhutatantra, Bhairava und Vamatantra,
P 1.113 Kapala, Pancharatra, Lakula, Kulashastra, Pashupata und weitere Tantras, Purana und Dharmashastra,
P 1.114 Itihasa, die sechs Hilfswissenschaften sowie Rig-, Yajur-, Sama- und Atharvaveda, ferner buddhistische und jainistische Lehre
P 1.115 werden gegenüber der Schrift der oberen Strömung als nachgeordnet bezeichnet. Die Shiva-Erkenntnis des Kamika und der weiteren Agamas ist stets das Haupt des Erhabenen.
P 1.116 Die übrigen Schriften sind Herz, Hals und andere Glieder Maheshas. Shambhu hat sie hier als vorausgehende Lehrpositionen dargestellt.
P 1.117 Bei der abschließenden Entscheidung darüber, was aufzugeben und was anzunehmen ist, wird der Shaiva Siddhanta als ihnen übergeordnet verkündet.
P 1.118 Shiva-Brahmanen, die in der Siddhanta-Lehre gefestigt sind, sollen der Ordnung entsprechend auch ein nach anderen Schriften eingesetztes Linga für beide Zwecke
P 1.119 verehren: zum Gedeihen des Königs, des Ortes und des Auftraggebers. Der Shaiva gilt als für alles zuständig, sowohl im eigenen als auch in einem anderen Überlieferungsbereich.
P 1.120 Diese Shaivas, vorzügliche Zweimalgeborene im Hausstand, vollziehen die entsprechenden Riten auch im Yamala, Matritantra, Kapala und Pancharatra,
P 1.121 im buddhistischen und jainistischen Weg, im Lakula, im vedischen und in den weiteren Wegen, gemäß deren Schriften und der eigenen Überlieferung.
P 1.122 Die Shaivas führen Einweihung, Einsetzung der jeweiligen Lingas und die weiteren Riten aus. Dies wird mit dem Vorrang des Shaiva-Weges und der Erhabenheit des göttlichen Mundes begründet.
P 1.123 Ihnen wird überall Zuständigkeit zugesprochen; anderen dagegen nicht im Shiva-Lehrsystem. Deshalb sollen Einsetzung und Verehrung für die Gemeinschaft ebenso wie für sich selbst
P 1.124 durch einen Shiva-Brahmanen erfolgen. Für andere wird allein die persönliche Verehrung vorgesehen. Wird diese Regel missachtet und auch die öffentliche Verehrung von ihnen vollzogen,
P 1.125 so droht nach dieser Aussage dem König und seinem Land schon bald Untergang; daran bestehe kein Zweifel.“
Pūrvapāda – Kapitel 2: Die Bildung der Mantras
P 2.1 Nun erkläre ich kurz und der Reihenfolge nach die Bildung der Mantras. Ohne Mantra gibt es keine rituelle Handlung, vom Pflügen des Tempelgrundes bis zur Verehrung.
P 2.2 Manana ist das umfassende Erkennen, Trana das gnädige Beschützen des im Samsara Lebenden. Weil ihm Erkennen und Beschützen eigen sind, wird es Mantra genannt.
P 2.3 Der Mantra ist als zweifach zu verstehen: als das Bezeichnete und als das Bezeichnende. Das Bezeichnende besteht in der sprachlichen Form, das Bezeichnete im Bedeutungsgehalt.
P 2.4 Zwischen Bezeichnetem und Bezeichnendem wird in bestimmten Fällen Wesensgleichheit angenommen. Nada wird Mantra genannt; dieser Nada entsteht aus dem Höchsten.
P 2.5 Aus Nada geht Bindu hervor, aus Bindu der erste Vokal. Daraus entstehen zwei Vokale, dann jeweils weitere Paare; ihre Unterteilungen werden als dreizehn angegeben.
P 2.6 Die sechzehn Vokale heißen die Lebenskräfte; die mit Ka beginnenden Laute gelten als der Körper. Sie sind vierunddreißig an der Zahl und heißen Konsonanten.
P 2.7 Durch diese Laute, unterschieden nach Lebenshauch und dessen Trägern, wird alles durchdrungen. Aus ihnen ist die in höhere und niedere gegliederte Schrift gebildet.
P 2.8 Nada besitzt neun Abschnitte und entfaltet sich in fünfzig Lauten. Die Größen dieser Abschnitte werden mit den Zahlwörtern Vikara, Bhuta, Veda und Indu angegeben.
P 2.9 So werden die Lautabschnitte als neunfache Ordnung bestimmt. Dieser Nada, ihr Brahmanen, wird durch verschiedene Namen Shivas bezeichnet.
P 2.10 Er wird dreifach gelehrt: grob, fein und höchster Art. Als Laut, Erkenntnis und Erfahrung hat er seinen Sitz im Herzen aller Lebewesen.
P 2.11 Die in der Wirklichkeit schauenden Sadhakas sollen die Matrika als in fünfzig Rudra- und fünfzig Shakti-Formen bestehend erkennen.
P 2.12 Ihre ausführliche Darstellung folgt später bei der Beschreibung des Lautweges, ihr Brahmanen. Die Weisen sagten: „Erhabener, die Lebewesen in dieser Welt haben geringe Kraft und ein kurzes Leben.
P 2.13 Sie sind von Gier, Verblendung, großem Hochmut, Anhaftung, Abneigung und weiteren Belastungen erfüllt. Für die Schwachen ebenso wie für die Fähigen mögest du das jeweils Geeignete
P 2.14 über das vielfältige wahre Wesen der Mantras lehren, du Meer des Mitgefühls.“ Der Herr antwortete: „Auf welche Weise den Menschen ein leicht zugänglicher Weg eröffnet wird,
P 2.15 auf diese Weise werde ich ihn kurz erklären. A gehört zu allen Gottheiten, ist rot und bewirkt das Gewinnen aller. Ā ist die höchste Shakti, weiß und anziehend.
P 2.16 I gehört zu Vishnu, ist dunkel und schützend. Ī heißt Maya-Shakti, ist gelb und wird dem Gewinnen von Frauen zugeordnet.
P 2.17 U gehört zur Vastu-Gottheit, ist schwarz und dient dem Gewinnen des Königs. Ū gehört zur Erde, ist dunkel und dem Gewinnen der Welt zugeordnet.
P 2.18 Ṛ gehört zu Brahma, ist gelb und beseitigt störende Grahas. Ṝ hat die Gestalt Shikhandins, ist schwarz wie Augensalbe und wird als fieberbeseitigend bezeichnet.
P 2.19 Ḷ und Ḹ gehören zu den beiden Ashvins, sind weiß beziehungsweise rot und werden ebenfalls mit der Beseitigung von Fieber verbunden. E gehört zu Virabhadra, ist gelb und lässt die erstrebten Ziele gelingen.
P 2.20 Ai ist Vagbhava, kristallklar und zur Vollendung der Erkenntnis führend. O ist Ishvara, strahlendes Licht und Spender aller Früchte.
P 2.21 Au ist die ursprüngliche Shakti, weiß und alle Ziele vollendend. Aṃ gehört zu Mahesha, ist rot und schenkt Glück.
P 2.22 Aḥ ist Kalarudra, rot und die Fesseln durchschneidend. Ka gehört zu Prajapati, ist gelb und lässt Regen entstehen.
P 2.23 Kha ist Jahnavi, milchfarben und Verfehlungen beseitigend. Ga hat die Gestalt des Herrn der Ganas, ist rot und beseitigt Hindernisse.
P 2.24 Gha ist als Bhairava zu erkennen, perlfarben und Feinde vernichtend. Ṅa ist der Keimlaut Kalas, schwarz und allen Sieg gewährend.
P 2.25 Ca gehört zu Chandarudra, ist schwarz wie Augensalbe und beseitigt Tripura. Cha ist Bhadrakali, lapislazulifarben und siegbringend.
P 2.26 Ja ist als Jambhabhit zu erkennen, rot und siegbringend. Jha ist Ardhanari, dunkel und umfassenden Sieg gewährend.
P 2.27 Ña wird als Koti bezeichnet, ist gelb und Krankheiten beseitigend. Ṭa gehört zu Bhringisha, ist rot und bringt jegliches Glück.
P 2.28 Ṭha ist der Keimlaut des Mondes, weiß und den Tod beseitigend. Ḍa ist Ekanetra, gelb und den Sieg über die Zeit gewährend.
P 2.29 Ḍha ist der Keimlaut Yamas, blau und den Tod beseitigend. Ṇa ist Nandins Keimlaut, rot und zum Gelingen des Erstrebten führend.
P 2.30 Ta gehört zur Vastu-Gottheit, ist weiß und allen Sieg gewährend. Tha gehört zu Dharmin, ist weiß wie die Kunda-Blüte und siegbringend.
P 2.31 Da ist Durgas Keimlaut, dunkel und zur Vollendung aller Ziele führend. Dha wird Dhanada genannt, ist gelb und gewährt das Gelingen des Erstrebten.
P 2.32 Na ist Savitri, kristallklar und Verfehlungen beseitigend. Pa ist Parjanya, weiß und Regen herbeiführend.
P 2.33 Pha gehört zu Pashupati, ist weiß und die Fesseln durchschneidend. Ba ist Trimurti, gelb und alle Ziele vollendend.
P 2.34 Bha ist als Bhargava zu erkennen, rot und alle Ziele vollendend. Ma ist Madana, dunkel und allen Sieg gewährend.
P 2.35 Ya gehört zur Windgottheit, ist schwarz und wird dem Vertreiben zugeordnet. Ra gehört zur Feuergottheit, ist rot und wirkt Auflösung.
P 2.36 La ist das Erdprinzip, gelb und dem Stillstellen zugeordnet. Va gehört zu Varuna, ist weiß und Krankheiten beseitigend.
P 2.37 Śa hat die Gestalt Lakshmis, ist goldfarben und schenkt Gedeihen. Ṣa sind die zwölf Adityas, rot und alle Ziele vollendend.
P 2.38 Sa hat die Gestalt der Shakti, ist rot und bewirkt Bestand. Ha ist der Keimlaut Shivas, einem reinen Kristall gleich,
P 2.39 und verleiht die acht Siddhis, beginnend mit Anima, sowie weltliche Erfüllung und Befreiung. Kṣa ist der Keimlaut der Vidya, milchfarben und glückbringend.
P 2.40 Damit sind die herrschenden Gottheiten und die Früchte in der Reihenfolge der Laute von A bis Kṣa kurz dargestellt.
P 2.41 Jede einzelne Lautgestalt gilt als göttlichen Wesens. Die Laute sind hier als Keimnamen der Gottheiten angeordnet.
P 2.42 Deshalb werden sie Keime genannt. Nachdem man sie erkannt hat, bilde man die Mantras daraus. Bei der Einsetzung von Gottheiten in ein Linga oder ein Kultbild,
P 2.43 bei der Einweihung, beim Besprengen und bei der Ausstattung mit den Mantragliedern lege der Kundige die Keimlaute der Reihe nach auf, beginnend mit dem Kopf.
P 2.44 Nachdem er die Laute in dieser Reihenfolge im Einzelnen erkannt hat, vergegenwärtige er jeweils ihre Gestalt und rezitiere sie zur Vollendung aller Ziele.
P 2.45 Die Matrika ist hier die Grundlage aller Mantras. Man übe sie in Verbindung mit Shakti und Rudra oder für sich allein.
P 2.46 Durch sie wird alles vollbracht. Deshalb soll man diese Laute auflegen und rezitieren.“
Pūrvapāda – Kapitel 3: Bäder und Reinigung
P 3.1 Nun erkläre ich die vom höchsten Herrn offenbarte Ordnung des Bades: Sie beseitigt alle Fehler, ist heilig und schenkt dem Geist tiefe Freude.
P 3.2 Sechs Arten des Bades werden genannt: das Wasserbad, das Feuerbad, das Mantrabad, das geistige Bad, das Windbad und das nach Mahendra benannte Bad.
P 3.3 Man stehe zur Brahma-Muhurta auf und meditiere über Shiva im Herzlotus: unbeweglich, einer Flamme gleich, von der Natur des Pranava und unvergänglich.
P 3.4 Während der klaren Morgendämmerung gehe man so meditierend, mit einem Stab und einem Begleiter, aus der Wohnstätte hinaus an einen einsamen Ort mit Wasser.
P 3.5 Dort verrichte der vorzügliche Sadhaka die notwendige körperliche Entleerung und Reinigung. Er meide Stellen, die von Urin, Dornen, Insekten, Knochen, Kot und Ähnlichem bedeckt sind.
P 3.6 Auf Wegen, Rasenflächen, an Flüssen und Gruben, im Wasser, auf Kuhdung und Asche, auf Verbrennungsplätzen, in Gärten, Viehpferchen, bei einzeln stehenden Bäumen und an Straßenkreuzungen
P 3.7 soll man sich nicht entleeren. Auch soll man dabei nicht Frauen, Kühen, Brahmanen, Sonne, Asketen mit ihren Kennzeichen, dem Mond oder ungewöhnlichen Erscheinungsformen von Wesen zugewandt sein.
P 3.8 Tagsüber und während der beiden Dämmerungen richte man sich nach Norden, lege die heilige Schnur über das Ohr und bedecke den Kopf, wenn man die beiden Ausscheidungen entlässt.
P 3.9 Nachts richte man sich nach Süden, auf einem mit Gras und Ähnlichem bedeckten Boden. Man schweige, halte sich hinter Sträuchern verborgen und richte den Blick auf die Nasenspitze.
P 3.10 Man lasse den Blick nicht auf die Ausscheidung, in den Himmel, auf die Geschlechtsorgane oder in die verschiedenen Richtungen schweifen. Nasepressen, Spucken, kurzes Aufstoßen und Ähnliches unterlasse man.
P 3.11 Mit Gras, Erdklümpchen und ähnlichen Erdstücken entferne man die am After haftende Unreinheit. Holz, Kuhdung, Steine und die als Kathya bezeichneten Gegenstände soll man meiden.
P 3.12 Bekleidet halte man mit der linken Hand das Geschlechtsorgan. Zur Reinigung nehme man reine, weiche Erde ohne Steine.
P 3.13 Erde von Bäumen, Wasserstellen, Dämmen, Ameisenhügeln, aus der Dorfmitte oder von Abfallhaufen sowie von anderen zurückgelassene Erde soll man dafür meiden.
P 3.14 Am gereinigten Wasserufer lege man sie rechts neben sich ab. Man beginne die Reinigung, indem man das Geschlechtsorgan mit einer Portion Erde säubert,
P 3.15 ebenso die linke Hand, dann den After mit sieben Portionen. Mit zehn Portionen reinige man die linke Hand und mit sieben beide Hände.
P 3.16 Füße und Hände reinige man jeweils nochmals mit Erde. Jede verwendete Erdkugel soll so groß wie eine Amali-Frucht sein.
P 3.17 Mit angelegter heiliger Schnur stehe der Kundige auf und vollziehe Achamana an einer anderen Stelle des Ufers. Wer die notwendige Handlung zu Hause oder am dafür bestimmten Ort ausgeführt hat,
P 3.18 vollziehe Reinigung und Bad im Haus nach der zuvor erklärten Ordnung. Er nehme ein Zahnholz und entferne den Schmutz von den Zähnen.
P 3.19 Für den dauerhaft Enthaltsamen und den nach weltlicher Erfüllung Strebenden soll das Holz acht beziehungsweise zwölf Fingerbreiten lang sein, feucht, mit Rinde versehen, gerade und gleichmäßig geschnitten.
P 3.20 In beiden Fällen soll es die Dicke des kleinen Fingers haben. Karanja, Chirabilva, Khadira und Arjuna
P 3.21 sowie Apamarga werden für das Streben nach Befreiung genannt; Jambu, Mango, Kakubha und verwandte Arten, Dhava, Dhatri, Makuli und Nimba für weltliche Erfüllung.
P 3.22 Zahnhölzer von Shigru, Shleshmataka, Eranda und Pishacha-Baum sind zu meiden, ebenso andere aus Metall gefertigte Reinigungsgeräte.
P 3.23 Zum Meer fließende Flüsse, Teiche und Ströme, kleinere Wasserbecken, überflutete Stellen, Zusammenflüsse und heilige Wasserstätten
P 3.24 gelten hier für den Eingeweihten als vorzüglich. Ein Tempelteich gilt als mittlere Möglichkeit, ein längliches Wasserbecken und Ähnliches als geringere und ein Brunnen als geringste.
P 3.25 Mit reiner Erde vollziehe man die vierfache Abgrenzung. Unter dem Astra-Mantra grabe man acht Fingerbreiten tief und hebe die Erde aus.
P 3.26 Mit dem Herzmantra nehme man Erde und fülle damit die ausgehobene Stelle wieder auf. Die für das Bad bestimmte Erde lege man ans Wasserufer und benetze sie unter dem Kopfmantra.
P 3.27 Mit dem Shikha-Mantra entferne man Gras und andere Beimischungen und teile sie unter dem Schutzmantra dreifach. Mit einem Teil reinige man den Bereich unterhalb des Nabels; mit einem anderen, unter dem Astra-Mantra,
P 3.28 wasche der Kundige danach siebenmal alle Glieder. Er verschließe mit beiden Händen Mund, Augen, Nase, Ohren und die entsprechenden Öffnungen,
P 3.29 halte den Atem an, vergegenwärtige Astra im Herzen, tauche unter und denke an seinen Sonnenglanz. Nachdem er so im Wasser gebadet hat und herausgestiegen ist, soll der Eingeweihte aus den drei Varnas,
P 3.30 der noch nicht entsagt hat, zuerst die Brahmi-Sandhya verehren. Danach widme er sich der shaivischen Sandhya nach einer verkürzten Ordnung.
P 3.31 Zur Erfüllung aller Wünsche rezitiere der Kundige den Mela-Mantra. Wer dagegen von Leidenschaftslosigkeit erfüllt und von weltlichen Zielen abgewandt ist,
P 3.32 kann die Brahmi-Sandhya ausführen oder unterlassen; die shaivische ist verbindlich. Gehört der Eingeweihte zur Gana-Gruppe, verehre er die Astra-Sandhya.
P 3.33 Er nehme den übriggebliebenen Teil der Erde, stehe im Wasser nach Norden gewandt und teile ihn auf der linken Hand in drei Portionen.
P 3.34 Die rechte Portion weihe er einmal mit den vier Gliedmantras, die östliche siebenmal mit dem Waffenmantra und die nördliche zehnmal mit dem Wurzelmantra.
P 3.35 Die mit Astra besprochene Erde werfe er in die Richtungen, die mit dem Wurzelmantra besprochene gebe er ins Wasser. Durch ein Kreisen des Armes begrenze er die Shiva-Wasserstätte.
P 3.36 Mit der durch die Gliedmantras geweihten Portion bestreiche er alle Körperteile vom Kopf an. Mit verschlossenen Öffnungen tauche er unter und meditiere über den von allem Übel freien Shiva.
P 3.37 Er verbinde die Hände, deren Wesen Sonne und Mond ist, zur Krug-Mudra. Mit dem Wurzelmantra und den weiteren Mantras vollziehe er jeweils eine Übergießung.
P 3.38 Mit duftendem Amalaki und weiteren Stoffen kann das Bad auch nach königlicher Ehrenordnung erfolgen: wie bei einem König, auf einem goldenen Sitz und mit goldenen Krügen.
P 3.39 Nach dem Bad vollziehe man unter glückverheißenden Klängen das Untertauchen. Die in der Wasserstätte eingesetzten Mantras nehme man zurück und lege sie ins eigene Herz.
P 3.40 Oder man bade zu Hause mit reinem, kühlem oder erwärmtem Wasser, auf einem Sitz über gereinigtem und bestrichenem Boden.
P 3.41 Neun, acht oder fünf mit Shiva-Mantras geweihte Krüge können verwendet werden. Mit einem ganz reinen weißen Tuch
P 3.42 entferne man das Badewasser langsam und sorgfältig vom Körper. Das Feuerbad, das weltliche Erfüllung und Befreiung schenkt, wird mit reiner Asche vollzogen.
P 3.43 Vier Arten der Asche werden unterschieden: Kalpa, Anukalpa, Upakalpa und Akalpaka.
P 3.44 Die erste ist jeweils vorzüglicher; die anderen kommen bei ihrem Fehlen in Betracht. Von einer schwarzen oder bräunlichen Kuh, die frei von Krankheit und anderen Mängeln ist,
P 3.45 fange man den Kuhdung, solange er noch in der Luft ist, mit einem Lotusblatt oder Ähnlichem auf. Unter dem Sadyojata-Mantra nehme man ihn und forme unter dem Vama-Mantra eine Kugel.
P 3.46 Nach dem Trocknen an einem reinen Ort verbrenne man sie unter dem Aghora-Mantra in Shivas Feuer. Trockener, im Wald gefundener Kuhdung dagegen wird zerkleinert
P 3.47 und verbrannt; dies heißt Anukalpa. Asche von einem Flussufer oder einem ähnlichen Ort werde durch ein Tuch gesiebt und mit Kuhurin zu einer Kugel gebunden.
P 3.48 Nach der zuvor genannten Ordnung verbrannt, ergibt sie Upakalpa-Asche. Von anderen beschaffte Asche heißt Akalpaka.
P 3.49 Ist sie frei von den die Herkunft betreffenden Mängeln sowie von Krankheit und entsprechenden Verunreinigungen, wird das Bad mit ihr empfohlen; nicht mit anderer, ihr hervorragenden Weisen.
P 3.50 Man nehme eine dieser Aschearten in einen Krug oder ein anderes Gefäß und vollziehe das Bad zu den drei Sandhyas oder entsprechend den Möglichkeiten.
P 3.51 Vor der Gebetszeit vollziehe der Shiva-Brahmane die brahmische Vorbereitung und wende sich dann zuerst der shaivischen Sandhya beziehungsweise dem verbindlichen Ritual zu.
P 3.52 Am Morgen übe man nach dem Wasserbad das Feuerbad. Zu den anderen Gebetszeiten vollziehe man das Feuerbad allein oder gemeinsam mit dem Wasserbad.
P 3.53 So lautet die Regel für diejenigen, die dazu fähig sind. Wer dazu nicht imstande ist, richte sich nach seinen Möglichkeiten. Das Feuerbad wird als unermesslich fruchtbarer als das Wasserbad bezeichnet.
P 3.54 Deshalb wird hier empfohlen, das Wasserbad zurückzustellen und das Feuerbad zu üben. Es reinigt das zu Reinigende, ohne auf ein weiteres Mittel angewiesen zu sein.
P 3.55 Wie Ganga-Wasser rein ist, so ist auch die Asche reinigend. Weil sie leuchten lässt und das Heilvolle offenbar macht,
P 3.56 und weil sie alle Verfehlungen verzehrt, wird sie Bhasma genannt. Sie bringt Gedeihen, ist heilig und dient als Halskette und Schmuck.
P 3.57 Das tägliche Aschenbad ist verdienstvoll und gewinnt die Welt. Menschen, die von Fieber, Apasmara, Pishachas oder Brahmarakshasas bedrängt sind,
P 3.58 werden nach dieser Aussage schon durch das Auftragen von Asche wieder wohlbehalten.
P 3.59 Selbst wer Alkohol getrunken, mit der Frau des Guru verkehrt, gestohlen oder einen Brahmanen getötet hat, wird von allen Verfehlungen befreit, wenn er mit Asche bedeckt ist, auf einem Aschenlager liegt und das Rudra-Kapitel rezitiert.
P 3.60 Das Aschenbad wird als zehnmillionenfach verdienstvoller als das Wasserbad bezeichnet. Ein Entsagender bade täglich allein durch das Bestäuben mit Asche, nach Norden gewandt.
P 3.61 Ein Haushälter trage sie auf die entsprechenden Glieder auf oder zeichne Tilakas oder die drei Aschenstreifen. Man nehme mit der rechten Hand eine Handvoll Asche,
P 3.62 reinige sie durch Dharana und Meditation und mache sie zum Höchsten gehörig. Danach reinige man sie mit dem Wurzelmantra, den Brahma- und den Gliedmantras.
P 3.63 Man lege die Asche unter den mit „agnir“ beginnenden Formeln auf die linke Hand. Unter dem Astra-Mantra vollziehe man mit der rechten Hand vom Kopf an zunächst das die Unreinheit beseitigende Bad.
P 3.64 Danach führe man erneut das vorgeschriebene Bad samt Weihe aus. Mit Ishana bestäube man den Kopf, mit Tatpurusha das Gesicht,
P 3.65 mit dem Aghora-Mantra das Herz, mit Vama den verborgenen Körperbereich und mit Sadyojata den ganzen Körper; mit den sechs Gliedmantras Herz und die weiteren Stellen.
P 3.66 Mit rechter und linker Hand bestäube man den Körper langsam. Dies soll nicht in unmittelbarer Gegenwart des Guru, des Feuers oder der Gottheit und auch nicht auf einem Weg
P 3.67 oder auf unreinem Boden geschehen. In bestimmten Fällen wird es jedoch ausdrücklich vor der Gottheit oder vor dem Feuer zugelassen.
P 3.68 So ist die Ordnung des Bestäubens für den Brahmanen in Shivas Lehre beschrieben. Wer dazu nicht imstande ist, kann stattdessen die drei Aschenstreifen auftragen.
P 3.69 Haushälter aus den mit den Brahmanen beginnenden Gruppen sollen Tripundra nach der Vorschrift zeichnen. Für Könige, Vaishyas und Shudras wird an der Stirn auch das bandförmige Zeichen genannt.
P 3.70 Es wird an den in Gruppen bestimmten Körperstellen angebracht: Kopf, Stirn, beide Ohren, beide Augen und Nasenöffnungen,
P 3.71 Mund, Hals, Schultern, Oberarme, Ellenbogen, Handgelenke, Herz, Nabel, Geschlechtsorgan und After,
P 3.72 Oberschenkel, Knie, Unterschenkel, Gesäßhälften und Füße. So werden zweiunddreißig Stellen aufgezählt. Dies ist den acht Gestalten und den Herren der Hindernisse lieb,
P 3.73 ebenso den Richtungshütern und den Vasus. Man beginne am Kopf. Eine weitere Ordnung nennt Stirn, Ohren, Schultern, Oberarme, Handgelenke und Ellenbogen,
P 3.74 Herz, Bauch, die Seiten des Nabels und Rücken: Diese werden der Reihe nach als sechzehn Stellen verstanden.
P 3.75 Die vom Kopf ausgehende Auflegung ist Shiva, Feuer und den weiteren Gestalten, Vama und den weiteren sowie Ashvini lieb.
P 3.76 Kopf, Stirn, Ohren, Oberarme, Herz und Nabel sowie Rücken werden in einer weiteren Ordnung als acht Stellen bezeichnet.
P 3.77 Dies erfreut der Reihe nach Brahma und die Rishis. Oder man verwende die fünf Stellen Stirn, beide Oberarme, Herz und Nabel,
P 3.78 um Shiva, Isha, Rudra, Krishna und den Selbstgeborenen zu erfreuen. Mit Mittel-, Zeige- und Ringfinger zeichne man Tripundra nach der Regel.
P 3.79 Für Brahmanen sollen die drei Streifen sechs Fingerbreiten messen, für Könige vier und für Vaishyas zwei.
P 3.80 Für alle Shudras werden Streifen von einer Fingerbreite genannt; ebenso soll bei Frauen verfahren werden. Andere Geburtsgruppen werden hier ausgeschlossen.
P 3.81 Frauen können auch ein Tilaka oder ein bandförmiges Zeichen tragen. Ferner werden ein flammenförmiges und ein halbmondförmiges Stirnzeichen
P 3.82 für Männer, Frauen und Personen ohne eindeutige männliche oder weibliche Zuordnung vorgesehen. Die Asche kann mit Sandel verrieben oder mit Wasser verbunden werden,
P 3.83 oder unvermischt bleiben. Das Aschenbad ist täglich zu vollziehen, am Morgen, am Mittag, am Abend und zur Mitternacht,
P 3.84 oder dreimal, zweimal oder einmal. Wer es in angemessener Weise auch nur einmal vollzieht,
P 3.85 wird nach dieser Aussage von allen Verfehlungen frei und erreicht die gewünschte Frucht. Gefäße aus Kupfer, Lotus, Kokosnuss, Stein, Bambus, Flaschenkürbis oder Leder werden genannt.
P 3.86 Mit ihnen beziehungsweise mit der eigenen Hand vollziehe man Achamana und werde dadurch nicht unrein. Man halte eine angemessene Wassermenge bereit, auch zwei Prastha.
P 3.87 Nach der Tala-Mudra wechsle man den Lendenschurz. Das Gewand sei sehr weiß, gelb oder ockerfarben; auch die heilige Schnur wird angelegt.
P 3.88 Der Lendenschurz wird mit einem oder zwei Hasta Breite beziehungsweise Länge beschrieben. Die Hüftschnur sei dreifach und durch zwei Knoten befestigt.
P 3.89 Eine aus Baumwolle hergestellte Schnur werde dreifach und wiederum dreifach gelegt. Für Shudras wird ein Strang, für Vaishyas werden zwei Stränge genannt,
P 3.90 für Kshatriyas drei und für Brahmanen sieben; für diese auch fünf oder neun.
P 3.91 Brahmanen tragen sie mit einem Obergewand, Shudras ohne dieses. Was für Kshatriyas, Vaishyas und Shudras an heiliger Schnur vorgesehen ist,
P 3.92 kann während der Puja und der Mantrahandlungen getragen oder auch weggelassen werden. Bei den gemischten Gruppen ist zu erwägen, was angemessen ist,
P 3.93 und nach der für die jeweilige Herkunft beschriebenen Ordnung zu entscheiden, ob sie getragen wird. Die Schnur wird zunächst über eine Breite von vier Fingern dreifach gelegt.
P 3.94 Mit acht oder zwölf solchen Maßen wird die dreifach gelegte Schnur bestimmt. Nach Osten gewandt drehe man sie, gleichmäßig, rein und mit Wasser benetzt.
P 3.95 Dann lege man sie erneut dreifach, mit gleichmäßig gedrehten Enden. Beim Handhaben oberhalb der linken beziehungsweise anderen Hand vermeide man, dass sie den Boden berührt.
P 3.96 Man lege sie so über einen Baumzweig oder Ähnliches, dass die Enden den Boden nicht erreichen. Ihr Drehen erfreut die Weisen. Nach dem Beilegen von Gras folgt die Reinigung.
P 3.97 Mit dem Herzmantra vergegenwärtige man das Ganze im Herzen. Wer langes Leben wünscht, trage zahlreiche beziehungsweise eine gerade Anzahl von Schnüren.
P 3.98 Wer anderes erstrebt, trage eine ungerade und geringere Zahl. Danach nehme man die Schnur doppelt und führe sie um den Hals
P 3.99 bis zu den Enden der eigenen Brust; dann werde sie dreifach gelegt. Am Knoten mache man drei Windungen. So wird die Schnur hergestellt.
P 3.100 Die Breite des Obergewandes wird mit einem Yava bis zu einem halben Yava bezeichnet; für die heilige Schnur wird dasselbe Maß bestimmt.
P 3.101 Purusha-, Aghora-, Vama- und Aja-Mantra sind der Reihe nach den mit den Brahmanen beginnenden Gruppen zugeordnet. Jede lege die Schnur mit dem für sie genannten Mantra an.
P 3.102 Für Haushälter wird das Wasserbad, für Entsagende das mit Asche vollzogene Bad genannt. Die weiteren Bäder dieser beiden Gruppen gelten als anlassbezogen.
P 3.103 Das Indra-Bad erfolgt bei Regen im Sonnenschein: nach Osten gewandt, mit erhobenen Händen, unter Vergegenwärtigung des Kopfmantras und mit sieben Schritten.
P 3.104 Das Windbad vollziehe man mit dem vom Wind getragenen Staub einer sich bewegenden Kuhherde und mit dem Tatpurusha-Mantra; es wird als vorzüglich unter den Bädern gepriesen.
P 3.105 Das Abwaschen mit Wasser, das mit Sadyojata und den weiteren Mantras besprochen wurde, heißt Mantrabad. Es ist auch innerhalb der Ordnung des Wasserbades vorgeschrieben.
P 3.106 Das geistige Bad erfolgt durch Pranayama, verbunden mit dem Gedenken an den Pranava. Es ist bei allen Bädern auszuführen oder kann auch für sich allein vollzogen werden.
P 3.107 Wer nicht wirklich sieht, hält die Reinigung des Körpers bereits für Reinheit. Rein ist jedoch, wer durch die Reinigung seiner inneren Haltung geläutert ist; nicht ein anderer.
P 3.108 Nach Berührung eines Esels, einer Krähe, eines Geiers, eines Menschen einer als ausgeschlossen geltenden Gruppe, eines Hundes, eines Dorfhausschweins, eines Huhns, des Bodens eines Totenortes oder durch die mit Tod und Geburt verbundene Unreinheit,
P 3.109 nach Berührung von Buddhisten, Nirgranthas, Essern abgelegter Opfergaben, Trägern anderer religiöser Kennzeichen und weiteren hier missbilligten Personen soll man ein Bad vollziehen.
P 3.110 Je nachdem, ob die Berührung den unteren oder den über dem Nabel gelegenen Körperbereich betrifft, werden Abwaschen und die weiteren Formen der Reinigung bis zum Bad genannt; für die Hand gilt eine Ausnahme.
P 3.111 In sechs Fällen wird ein Bad vorgesehen: nach Erbrechen, beim aufgegangenen Sonnenlicht, nach dem Rasieren, nach Geschlechtsverkehr, nach einem bösen Traum und nach Berührung eines hier als schlecht bezeichneten Menschen.
P 3.112 Man wasche Beine und Füße bis zu den Knien und die Hände bis zu den Handgelenken. In der Hockhaltung halte man die Hände zwischen den Knien,
P 3.113 binde den Haarschopf ordentlich fest und wende sich nach Osten oder Norden. Die Hand forme man wie ein Kuhohr und trinke so viel Wasser, dass eine Masha-Bohne darin untertauchen könnte.
P 3.114 Das Wasser soll frei von Lebewesen, Schaum und Blasen sein. Mit dem Wurzelmantra trinke man dreimal aus dem Brahma-Tirtha der Hand und wische zweimal
P 3.115 mit der Daumenwurzel die Lippen ab. Durch die Verbindung von Ringfinger und Daumen berühre man Augen und die weiteren Stellen: Nase, Ohren, Arme, Brust, Nabel und Kopf.
P 3.116 Dann vollziehe man Achamana mit den Atma-, Vidya- und Shiva-Mantras. Nach dem Trinken des Wassers unter den auf Svadha endenden Formeln wische man die Lippen unter dem Waffenmantra ab.
P 3.117 Mit dem Herzmantra berühre man die Augen rechts und links. Der Kundige kann Achamana auch auf eine andere Weise ausführen.
P 3.118 Er nehme fehlerfreies Wasser in der Menge, in der eine Masha-Bohne untertauchen könnte, und trinke dreimal. Mit Astra wische er zweimal den Mundbereich und danach einmal behutsam das Gesicht ab.
P 3.119 Er besprenge Füße und Kopf. Mit Daumen und Ringfinger berühre er beide Augen, rechts beginnend; mit Zeigefinger und Daumen
P 3.120 berühre er beide Nasenöffnungen, mit kleinem Finger und Daumen die Ohren und mit dem wasserbenetzten Daumen die Arme.
P 3.121 Den Nabel berühre er mit dem Daumen, den Herzbereich mit den zusammengeführten Fingerspitzen und den eigenen Scheitel mit allen Fingern.
P 3.122 Das dreimalige Trinken erfreut Rig-, Yajur- und Samaveda. Das zweimalige Abwischen der Lippen erfreut Atharvaveda und Itihasa.
P 3.123 Das Abwischen des Mundes erfreut Ganesha; das Besprengen von Herz und Kopf erfreut die Rishis.
P 3.124 Das Berühren der Augen erfreut Mond und Sonne, das Berühren der Nase die beiden Ashvins.
P 3.125 Das Berühren der Ohren erfreut die Himmelsrichtungen; das der Arme, des Nabels und des Herzens der Reihe nach Indra, Vishnu und Feuer.
P 3.126 Nach dem Niesen oder beim Auftreten von Schleim vollziehe man sogleich Achamana, berühre das Ohr und wische mit dem Daumen den Mund ab.
P 3.127 An der Wurzel des kleinen Fingers liegt das Prajapatya-Tirtha. An den Fingerspitzen befindet sich das göttliche Tirtha, an der Handwurzel das vorzügliche Brahma-Tirtha.
P 3.128 An der Zeigefingerwurzel liegt das Tirtha der Ahnen, an den Fingergelenken das der Rishis. Die linke Handfläche gehört zum Mond, die rechte zum Feuer.
P 3.129 Nachdem der Körper mit den Mantragliedern ausgestattet ist, widme man sich der Sandhya. Zur Brahma-Zeit vergegenwärtige man Brahmi mit den Eigenschaften Brahmas,
P 3.130 mittags Vaishnavi mit sämtlichen Merkmalen Achyutas und abends Raudri mit den Kennzeichen Rudras.
P 3.131 Die Shakti des höchsten Herrn, die die drei Gestalten lenkt und Zeugin aller Handlungen ist, wird Sandhya genannt.
P 3.132 Inmitten ihres Glanzes stehend, vollziehe man die morgendlichen Handlungen. Dann verehre man Shambhus Shakti erneut nach der Ordnung des Mela-Mantra.
P 3.133 Danach erfolgt ihre ehrfürchtige Begrüßung, der die Rezitation des großen Astra vorangeht. Auf das Besprengen folgen die weiteren Handlungen.
P 3.134 Man halte Wasser in der linken Hand und lasse es zum Kopf fließen. Mit der rechten Hand vollziehe man dies unter den Wurzel-, Glied- und Brahma-Mantras.
P 3.135 Das restliche Wasser nehme man erneut in die rechte Hand und vergegenwärtige seinen Sonnenglanz. Mit dem Einatmen ziehe man es durch die rechte Nasenöffnung innerlich ein.
P 3.136 Die rechte Hand mit dem Wasser halte man nahe der rechten Nasenöffnung. Man stelle sich vor, wie durch dieses Wasser die dunkel erscheinende Verfehlung im Körper verbrannt wird
P 3.137 und beim Ausatmen durch die rechte Nasenöffnung hinausgeht. Das Wasser in der rechten Hand werfe man unter Shivas Astra-Mantra fort und vergegenwärtige damit die Entfernung der Unreinheit.
P 3.138 Nach diesem Abwischen und den weiteren Reinigungen beginne man die Wasserspenden. Das Ausgießen von Wasser mit den für Götter und andere jeweils geeigneten Stoffen
P 3.139 durch beide Hände heißt Tarpana. Drei Grundformen dieser Spende werden gelehrt. Mantras, Gottheiten, die Göttin der Sprache, Richtungen und ihre Herren,
P 3.140 Weise, Menschen, Siddhas, Planetenmächte, Wesen, Ahnen, weitere Verwandte und Lehrer
P 3.141 sind von den nach Vollendung strebenden Sadhakas in der rechten Weise zu sättigen. Für Mantragottheiten und Sarasvati verwendet man Svaha,
P 3.142 für Richtungshüter und Weise eine auf Namah endende Formel, für Menschen Vashat, für Siddhas und Planetengruppen wiederum Namah,
P 3.143 für die Wesen Vaushat und für Ahnen und die entsprechenden Gruppen Svadha. Allen geht das Herzmantra voraus. Bei der Spende an die Götter verwendet man Blumen,
P 3.144 bei der an Weise Kusha-Gras, bei der an Ahnen Sesam und bei den übrigen ungebrochene Reiskörner. Die heilige Schnur ist jeweils passend zu tragen,
P 3.145 in den für die drei Grundgruppen unterschiedenen Lagen. Die Mantras, ihr hervorragenden Weisen, sind Wurzel-, Brahma-, Glied- und Waffenmantras.
P 3.146 Als Götter werden Shiva, Isha, Vishnu, Rudra und der Lotusgeborene genannt. Die Sprachgöttin ist Vagvadini; die Richtungen beginnen mit Indras Richtung.
P 3.147 Ihre Herren sind Indra und die weiteren bis zu Brahma und Ananta. Atri, Vishvamitra, Pulastya, Pulaha und Kratu,
P 3.148 Vasishtha und Marichi heißen die Weisen. Unter den Menschen folgen Sanaka, Sanandana, Sanatana,
P 3.149 Sanatkumara, Kapila, Bhrigu und Panchashikha. Shiva, Rudra, Bhavani, Brahma, Vishnu, Agni und Vayu,
P 3.150 Dharma, Sonne und Mond werden als Siddhas bezeichnet. Aditya, Soma, Angara, Budha und Brihaspati,
P 3.151 Shukra, Shanaishchara, Rahu und Ketu heißen die Grahas. Die Wesen sind unzählbar; man fasse sie in der Wendung „den Wesen“ zusammen.
P 3.152 Soma, Pitriman, Angiras, Aryaman, Agni und die mit Kavyavaha beginnenden werden als Ahnen bezeichnet. Auch die Ahnfrauen und die weiteren Zugehörigen sind in ihrer Reihenfolge zu berücksichtigen.
P 3.153 Nach Achamana bringe man der Sonne Arghya mit dem dreisilbigen Mantra dar.
P 3.154 Diese Ordnung wird bei der Sonnenverehrung ausführlich erklärt. Nach angemessener Meditation über die Sonne vollziehe man die ehrfürchtige Hinwendung mit den sechs Gliedmantras.
P 3.155 Dann rezitiere man den Mela-Mantra nach der Unterscheidung von Shiva und Shakti. Morgens geschehe dies stehend, abends sitzend, ihr Herren unter den Weisen.
P 3.156 Mittags kann man die Ordnung sitzend oder stehend vollziehen. Danach rezitiere man die Formeln der Hinwendung und den Vyomavyapin.
P 3.157 Man rezitiere die mit „ud u tyam“, „citram“ und „haṃsaḥ śuciṣat“ bezeichneten Mantras. Danach umschreite man rechtsherum und verneige sich lang ausgestreckt.
P 3.158 Die Sandhya ist täglich zu verehren. Versäumt ein Gesunder sie, soll er einen Tag fasten; ein Kranker dagegen rezitiere hundertmal Sadyojata.
P 3.159 Man wasche das Badetuch und die weiteren Gegenstände und wickle sie sorgfältig um den Stab. Mit dem Herzmantra verehre man Ganesha, Rudra und Vagisha.
P 3.160 Die auf dem Weg befindlichen Hindernisse entferne man. Mit dem durch Astra geschützten Körper gehe man zum Tempel oder in das eigene geeignete Haus.
P 3.161 Nach der Reinigungsordnung vergegenwärtige man Erde und die übrigen unteren Tattvas; das Haus als vom Vidya-Tattva gebildet und als Vollendung und Befreiung gewährenden Ort.
P 3.162 Die Texte und Mantragegenstände lege man an einem geeigneten Haken oder einem ähnlichen reinen Platz ab. Man wasche Füße und Hände und vollziehe Achamana nach der Vorschrift.
P 3.163 Mit einem von Mantras geschützten Körper, rein und mit dem allgemeinen Arghya in der Hand, lasse der Kundige den noch übrigen Abschnitt des Weges hinter sich und betrete das Heiligtum,
P 3.164 die Grundlage aller Mantras und Kalas und den Ort, der alle Shaktis zur Wirksamkeit bringt. So sind Bad und die zugehörigen Handlungen kurz erklärt, ihr hervorragenden Weisen.
P 3.165 Was hier nicht gesagt ist, entnehme der Kundige anderen Tantras und führe es entsprechend aus.
Pūrvapāda – Kapitel 4: Die Ordnung der Verehrung
P 4.1 Nun erkläre ich die Ordnung der Verehrung, die weltliche Erfüllung und Befreiung schenkt. Sie wird zweifach genannt: Verehrung für andere und Verehrung für sich selbst.
P 4.2 Die Verehrung an einem Linga, das der Guru am Ende der Einweihung übergeben hat, oder an einem Opferplatz und ähnlichen Orten heißt persönliche Verehrung, weil sie die selbst erstrebte Frucht gewährt.
P 4.3 In einem Dorf, einer befestigten Siedlung oder einer Stadt, an einem Fluss, auf einem Berg, an den achtundsechzig großen heiligen Stätten oder an einem anderen schönen Ort,
P 4.4 in einem Shiva-Heiligtum mit einem selbstentstandenen, göttlichen, Bana- oder von Rishis stammenden Linga sowie an einem von Menschen eingesetzten Linga spricht man von Verehrung für andere.
P 4.5 Diese gemeinschaftliche Verehrung dient dem langen Leben, der Gesundheit, dem Sieg und dem wachsenden Wohlergehen des Königs sowie dem Gedeihen der Dörfer und übrigen Siedlungen.
P 4.6 Die öffentliche Verehrung ist täglich durch Shiva-Brahmanen auszuführen. Ein rechtschaffener Adishaiva, ein vorzüglicher Zweimalgeborener, vollzieht sie regelmäßig.
P 4.7 Wenn andere über ihre persönliche Verehrung hinaus solche Handlungen ausführen, droht dem Handelnden Untergang. Diejenigen, die aus Brahmas Mund geboren sind, ohne zu Shivas eigener Schöpfung zu gehören,
P 4.8 gelten hier als gewöhnliche Brahmanen; sie besitzen keine Zuständigkeit für die öffentliche Verehrung. Vollziehen sie diese dennoch aus Verblendung, droht König und Land Untergang.
P 4.9 Gewöhnliche Brahmanen, die Shiva um ihres Unterhalts willen auf diese Weise verehren, verlieren nach dieser Aussage innerhalb von sechs Monaten ihren Stand; deshalb soll man sie dafür nicht heranziehen.
P 4.10 Ein verständiger Shiva-Brahmane dagegen, der durch Shiva-Diksha geweiht wurde, trägt bei der öffentlichen Verehrung keinen solchen Fehler, denn er handelt unter Shivas Weisung.
P 4.11 Agnihotra, die Veden und Opfer mit reichen Gaben kommen nicht einmal einem Zehnmillionstel der Verehrung des Shiva-Linga gleich.
P 4.12 Wer geboren wurde und als Schädiger des eigenen Selbst den erhabenen Shiva nicht verehrt, wandert lange in diesem Samsara, diesem Meer des Leidens.
P 4.13 Eher solle man das Leben oder selbst den Kopf verlieren, als zu essen, ohne zuvor den erhabenen Dreiäugigen verehrt zu haben.
P 4.14 In diesem Bewusstsein soll man Sadashiva stets mit Sorgfalt verehren. Man wasche die Beine bis zu den Knien und die Hände bis zu den Handgelenken.
P 4.15 Drei Arten von Hindernissen sind aus dem Heiligtum zu entfernen: die göttlichen, die im Luftraum befindlichen und die auf der Erde befindlichen.
P 4.16 Mit dem Blick der Wirklichkeitserkenntnis entferne man die göttlichen, durch das Werfen von Blumen die im Luftraum und durch dreimaliges Aufstampfen mit der Ferse die irdischen Hindernisse.
P 4.17 Ein nach Westen blickendes Linga gilt als vorzüglich; fehlt ein solches, wird ein nach Osten blickendes angenommen. Ein nach Süden oder Norden blickendes wird hier von den Kundigen für die Erlangung von Siddhi nicht bevorzugt.
P 4.18 Für befriedende und ähnliche Handlungen wird jedoch die Ausrichtung nach Norden zugelassen. Diese Regel betrifft das nichtfigürliche Linga in einem Heiligtum mit nur einem Eingang.
P 4.19 Bei einem Bau mit vier Eingängen, etwa dem Meru-Typ, und einem viergesichtigen Linga sind vier Zugänge vorzusehen; dort gilt diese Einschränkung nicht.
P 4.20 Die Richtung, in der sich die Eingangstür befindet, ist als Osten vorzustellen. Die dem Linga zugewandte Tür gilt als die östliche.
P 4.21 Dort befindet sich das Tatpurusha-Gesicht; das obere Gesicht sei ebenfalls nach vorn gewandt. Opferpodest, Stier und Dreizack sollen diesem Gesicht zugewandt sein.
P 4.22 Oben verehre man Ganapati und Bharati, rechts Ganga und Nandin; am linken Türpfosten Yamuna und Mahakala.
P 4.23 Bei vier Eingängen stehen beiderseits der Türen die Paare Nandin und Mahakala, Bhringin und Vighnesha, Stier und Shanmukha sowie Devi und Chanda.
P 4.24 Diese sind der Reihe nach mit den auf Namah endenden Formeln, den Herz- und weiteren Mantras sowie mit Duftstoffen und Blumen zu verehren, wobei ihre Gestalten und Haltungen vergegenwärtigt werden.
P 4.25 Nach der Darbringung des allgemeinen Arghya trete der Guru, am rechten Türpfosten entlang, mit dem rechten Fuß zuerst in das Innere des Heiligtums.
P 4.26 Zur Abwehr der Hindernisse vergegenwärtige er das Schwert am Türsturz und verehre den Selbstgeborenen mit der Anrufung ‚Vastoshpate Brahman‘.
P 4.27 Er umschreite das Linga rechtsherum und preise Maheshvara voller Hingabe. Dann prüfe er die von den Helfern herbeigebrachten Duftstoffe, Blumen
P 4.28 und die Gesamtheit der Ritualgegenstände und stelle die Krüge bereit. Er reinige sie mit dem Blick der Wirklichkeitserkenntnis und besprenge sie unter dem Astra-Mantra.
P 4.29 Nach den rituellen Handlungen des Berührens beziehungsweise Schlagens und Besprengens nehme er die Krüge und gehe hinaus. Sie sollen gut geformte Öffnungen besitzen, fest und ohne Löcher sein.
P 4.30 Er bete: ‚Ich verehre dich.‘ An der Shiva geweihten Wasserstelle angelangt, weihe er sie mit den sechs Gliedmantras.
P 4.31 Er wasche die Krüge und die zum Wasserfiltern bestimmten Tücher unter dem Astra-Mantra. Mit Rudra-Gayatri und Herzmantra fülle er die Krüge mit durch Tuch gefiltertem Wasser.
P 4.32 Er wische die gefüllten Krüge mit dem dafür bestimmten Tuch ab. Je zwei Träger werden eingesetzt; jeder hält den Krug mit einer Hand.
P 4.33 So bringe man sie vor das innere Heiligtum oder in die Halle. Dabei soll man mit ihnen weder die Oberschenkel noch die seitlichen Türpfosten und Ähnliches berühren.
P 4.34 Der Kundige achte darauf, dass kein Wasser auf die Erde tropft. Auf dem gereinigten und bestrichenen Boden breite er unter dem Herzmantra Kusha-Gras und Blumen aus.
P 4.35 Dort stelle man acht Krüge zusammen mit dem Vardhani-Krug auf; alternativ nennt die Vorlage weitere Anzahlen, darunter fünfzig und fünfundzwanzig.
P 4.36 Man kann die Zahl nach den Vikara bestimmen oder verdoppeln. Nachdem man die Krüge entsprechend den Vorschriften für die rituelle Waschung aufgestellt hat, vollziehe man den täglichen Abhisheka.
P 4.37 Zuerst kommt die Reinigung des eigenen Selbst, als Zweites die Reinigung des Ortes, als Drittes die Reinigung der Gegenstände, als Viertes die Reinigung der Mantras.
P 4.38 Die fünfte ist die Reinigung des Linga: So werden die fünf Reinigungen gelehrt. Im gefegten und frisch bestrichenen Heiligtum oder an einem anderen geeigneten Ort
P 4.39 nehme der Kundige auf einem Sitz aus Kusha-Gras, einer Matte oder einem schwarzen Antilopenfell eine ihm entsprechende Sitzhaltung ein, mit geradem Körper und nach Norden gewandt.
P 4.40 Die mit Sandel bestrichenen Hände reinige er unter dem Astra-Mantra, indem er Handflächen und Handrücken wechselseitig berührt.
P 4.41 Mit dem auf Vaushat endenden Wurzelmantra mache er sie nektargleich und vergegenwärtige ihren erhabenen, bis zur Shakti reichenden Mantraleib.
P 4.42 Mit dem Wurzelmantra rufe er Shiva herbei und lege die Brahma- und Gliedmantras auf. Ein Mensch im Hausstand führe den Hand-Nyasa in der Reihenfolge der Schöpfung aus.
P 4.43 Für Waldeinsiedler und Entsagende wird der Nyasa der Auflösung gelehrt. Vom Daumen bis zum kleinen Finger reicht die Folge von Ishana bis Sadyojata:
P 4.44 Dies heißt Schöpfungs-Nyasa. Von Sadyojata bis Ishana, vom kleinen Finger bis zum Daumen, heißt es Auflösungs-Nyasa.
P 4.45 Die Reihenfolge folgt der Schöpfung und Auflösung der Welt. Man lege das Augenmantra in die Handfläche und anschließend die Gliedmantras auf.
P 4.46 Man verfahre vom Daumen bis zum kleinen Finger oder umgekehrt. Am Daumen erfolgt die Auflegung durch den Zeigefinger, an den übrigen Fingern durch den Daumen.
P 4.47 Der Kundige lege die Mantras bis zum Zeigefinger auf und mit diesem das Kopfmantra. Oder er beginne am Daumen mit Astra, Kavacha, Chuda und Hridaya.
P 4.48 Das ist die Schöpfungsfolge; ihre Umkehrung ist die Auflösung für diejenigen, die Befreiung wünschen. Vom Kopf abwärts heißt es Schöpfung, von den Füßen aufwärts Auflösung.
P 4.49 Er lege erneut die Keimsilben der Vidyeshvaras auf, beginnend mit dem Daumen. In der inneren Vorstellung mache er die Hände nektargleich und umhülle sie mit dem Schutzmantra.
P 4.50 So zu Shiva verwandelt, sind die Hände für alle heiligen Handlungen befähigt. Bei der rituellen Ausstattung mit den Mantragliedern, zur Dämmerungsverehrung und beim Achamana
P 4.51 ist der Hand-Nyasa auszuführen, ebenso bei den besonderen entsprechenden Riten. Mit der Geste der Auflösung sammle man das den Körper durchdringende Bewusstsein.
P 4.52 Man verbinde es mit Shiva in der Tiefe des Herzlotus oder im reinen Raum. Herz, Hals, Gaumen, Brauenbereich, Schläfenbereich, Rodhini und Brahmarandhra werden genannt,
P 4.53 ebenso Kutila, Vyapini, Tanvi, Samana und Unmana. Oder man verbinde sich mit der Shakti, die über diesen liegt.
P 4.54 Nachdem diese Versenkung vollzogen ist, lasse man den Körper in der Vorstellung verbrennen. Der Lehrer soll die Verbindung zuvor herstellen, um das noch zu erfahrende Karma zu bewahren.
P 4.55 Das Feuer der Erkenntnis macht alles Karma in einem Augenblick zu Asche. Doch kraft göttlicher Weisung tritt beim betreffenden Karma keine Auflösung ein.
P 4.56 Die verhüllende Shakti des höchsten Shiva wirkt als Ursache der Schöpfung, Auflösung und Erfahrung der Welt.
P 4.57 Wie unreines Gold, im Feuer geläutert, nach der Beseitigung aller Mängel rein zurückbleibt,
P 4.58 so wird der Mensch rein, wenn durch die Dharanas die angesammelten Verfehlungen vernichtet sind. Aufgrund seines noch bestehenden Auftrags nimmt er erneut den verkörperten Zustand an.
P 4.59 Ein so eingeweihter Mensch wird unmittelbar als lebend Befreiter bezeichnet. Nachdem die Verbindung in dieser Weise hergestellt ist, vergegenwärtige man die Tattvas.
P 4.60 Man betrachte drei, fünf, neun, fünfundzwanzig oder sechsunddreißig Tattvas, oder das eine, oder ihre auf das Selbst bezogene Ordnung.
P 4.61 Was bei der Einweihung gelehrt wurde, ist auch hier auszuführen. Nun erkläre ich die Reinigung des Körpers nach der Ordnung der fünf Tattvas.
P 4.62 Nivritti, Pratishtha, Vidya, Shanti und die raumartige höchste Kala: Von diesen Kalas ist die ganze Welt durchdrungen.
P 4.63 Mantras und Wörter werden hier von den Lauten durchdrungen, die Laute von den Welten; diese werden von den Tattvas durchdrungen.
P 4.64 Die Tattvas wiederum sind der Reihe nach von den Kalas durchdrungen. So vergegenwärtigt, sollen die fünf Kalas gereinigt werden, von denen jede die fünf anderen Wege in sich enthält.
P 4.65 Die Betrachtung an jedem einzelnen Körperabschnitt mit Farbe beziehungsweise Laut, Kennzeichen, Gestalt, Eigenschaft, Mantra und dessen Gottheit, verbunden mit Pranayama,
P 4.66 heißt hier Dharana, vergleichbar dem Entfernen von Gift. Der Erdbereich ist viereckig, goldfarben und mit dem Vajra gekennzeichnet.
P 4.67 Er besitzt den Keimlaut La, Brahma als Gottheit, die Verbindung mit Ajata und dem Herzmantra sowie die Kala Nivritti. Mit ‚hlām‘ werden fünf Udghatas vollzogen.
P 4.68 Der Wasserbereich ist mondförmig, weiß und mit einem Lotus gekennzeichnet. Vishnu ist seine Gottheit, Va sein Keimlaut. Er verbindet sich mit Vama, dem Kopfmantra und der Kala Pratishtha.
P 4.69 Vier Udghatas werden mit ‚hvīm‘ verbunden. Der Feuerbereich ist dreieckig, siebenflammig und rot; Rudra ist seine Gottheit.
P 4.70 Er besitzt den Laut Ra und ist mit Aghora, dem Shikha-Mantra und der Kala Vidya verbunden. Drei Udghatas werden mit dem Laut ‚hrūm‘ vollzogen.
P 4.71 Der Luftbereich ist sechseckig, mit sechs Punkten versehen und dunkel. Isha ist sein Herr, Ya sein Laut; Tatpurusha und das Schutzmantra sind ihm zugeordnet.
P 4.72 Mit der Kala Shanti verbunden, besitzt er zwei Udghatas mit ‚hyaim‘. Der Raumbereich ist kreisförmig, ohne besonderes Kennzeichen und rauchfarben.
P 4.73 Sadisha waltet über ihn; Ha ist sein Laut. Er ist mit Isha, Astra und der transzendenten Kala verbunden. Mit einem Udghata und dem Laut ‚hauṃ‘ setze man ihn an seinem Ort ein.
P 4.74 Der Erdbereich befindet sich am Herzen, der Wasserbereich am Hals, der Feuerbereich an der Gaumenwurzel und der Luftbereich zwischen den Augenbrauen.
P 4.75 Der Raumort ist mit dem Brahma-Knoten verbunden. Eine andere Anordnung lautet: Die Erde reicht bis zu den Knien, das Wasser bis zum Nabel,
P 4.76 das Feuer bis zur Halsgegend, die Luft bis zum Gesichtskreis; darüber befindet sich der Raum. So werden die Bereiche für die Dharana angegeben.
P 4.77 Nun erkläre ich Pranayama kurz und im Einzelnen. Man übe seine drei Formen: Ausatmen, Einatmen und Atemhalten.
P 4.78 A, U und M werden als die zugehörigen Laute genannt. Brahma, Vishnu und Hara sind ihre herrschenden Gottheiten.
P 4.79 Atma-, Vidya- und Shiva-Tattva sind ihnen der Reihe nach zugeordnet. Zwölf Matras bilden das geringere Zeitmaß, das Doppelte das mittlere,
P 4.80 das Dreifache das höchste, jeweils für Ausatmen und die weiteren Phasen. Man lasse die unreine Luft des Körpers in den äußeren Raum ausströmen.
P 4.81 Mit dem Einatmen nehme man langsam reine Luft auf. Man verweile wie ein gefüllter Krug und atme anschließend aus.
P 4.82 Man schließe den Bereich des Zäpfchens durch den Gaumen und verbinde dies mit dem Laut Phat. Mit der Pashupata-Waffe atme man aus, indem die Bindung gelöst wird.
P 4.83 Dabei ist jeweils auch das Durchbrechen der Knoten zu vergegenwärtigen. Durch diesen Aufstieg gelangt die individuelle Seele von einem Ort zum nächsten.
P 4.84 Nach dem feinen Pranayama behandle man den Körper wie ein Rad. Durch Udghata und das Durchbrechen der Knoten ist die Bewegung mit Shiva verbunden.
P 4.85 Man stelle sich den Baum des Samsara mit der Wurzel oben und den Zweigen unten vor. Der Kundige, der zu Vermeidendes und Anzunehmendes unterscheidet, lasse ihn mit der ersten Hälfte des Einatmens durch die Erd-Dharana entstehen.
P 4.86 Mit der zweiten Hälfte des Einatmens werde er durch die Wasser-Dharana genährt, saftig und voller Blätter, Blüten und Früchte. Mit der Waffe der Leidenschaftslosigkeit
P 4.87 fälle man ihn; durch die Feuer-Dharana und das Atemhalten werde er getrocknet und im Feuer der Erkenntnis verbrannt, vom großen Zeh an durch den ganzen Körper hindurch.
P 4.88 Mit Ausatmen und Luft-Dharana werde die Asche in die zehn Richtungen zerstreut. Durch die letzte Dharana löse sie sich auf; man vergegenwärtige reinen, makellosen Raum.
P 4.89 Dann bringe man Mahamaya in Bewegung und bilde einen aus Shakti bestehenden Leib. Man überströme ihn mit Nektar und lege die Glieder der Mantrakraft auf.
P 4.90 Seine Augen sind die Kräfte des Wollens, Erkennens und Handelns; sein Wesen ist die Lautmutter. Mit Mudra, Blume und Mantra rufe man das eigene Selbst in diesen Leib hinein.
P 4.91 Man lege Ishana auf den Scheitel, Tatpurusha auf das Gesicht, Aghora auf das Herz und Vama auf den verborgenen Körperbereich.
P 4.92 Sadyojata lege man mit der entsprechenden Mudra auf die Füße. Von Kopf bis Fuß werden die aus zusammenhängenden Formeln bestehenden Brahma-Mantras aufgelegt.
P 4.93 Ishana und die übrigen werden auf das obere, östliche, südliche, nördliche und westliche Gesicht aufgelegt. Oder der Kundige lege die Brahma-Keimmantras beziehungsweise die achtunddreißig Kalas auf.
P 4.94 „Ishana, Herr aller Wissensgebiete“, mit Namah am Ende, lege man auf die Oberseite des Kopfes; „Ishvara, Herr aller Wesen“, ebenfalls mit Namah, auf seine Ostseite.
P 4.95 „Herr über Brahma, Brahma“, mit Namah, lege man auf die Südseite; „Shiva sei mir“, mit Namah, auf die Nordseite.
P 4.96 „Sadashivom“, mit Namah, lege man auf die Westseite des Kopfes. Die fünf Kalas Ishanas sind jeweils mit dem Pranava am Anfang zu vergegenwärtigen.
P 4.97 Shashini, Angada, Ishta, Marichi und Jvalini heißen Ishanas Kalas. Man kann sie auch allein mit ihren Namen auflegen.
P 4.98 Zuerst lege man die Kala mit dem Pranava auf das obere Gesicht. „Tatpurushaya vidmahe“, mit der Verehrungsformel endend, gehöre zum östlichen Gesicht,
P 4.99 „Mahadevaya dhimahi“, mit der Verehrungsformel endend, zum südlichen; „Tanno rudra“, mit Namah, zum nördlichen,
P 4.100 „Prachodayat“, mit Namah, zum westlichen. Vier Kalas befinden sich an den Gesichtern, die unoffenbare Kala am Scheitel.
P 4.101 Diese Kalas heißen Shanti, Vidya, Pratishtha und Nivritti. Mit „Aghorebhyah“ und der Verehrungsendung lege man Tama in den Herzbereich,
P 4.102 mit „Atha ghorebhyah“ und der Verehrungsendung Moha an den Hals; mit „Ghora“ und Namah Raksha auf die rechte Schulter,
P 4.103 mit „Ghoratarebhyah“ und Namah Nishtha auf die linke Schulter; mit „Sarvatamassarva“ und Namah Mrityu an den Nabel,
P 4.104 mit „Sharvebhyah namah“ Maya an den Bauch, mit „Namaste rudra“ und der Verehrungsendung Abhaya an den Rücken,
P 4.105 mit „Rupebhyah namah“ und vorangestelltem Pranava Jara an die Brust. So vergegenwärtige man die acht Kalas Bahurupas im Mantraleib.
P 4.106 Mit „Vamadevaya“ und der Verehrungsendung lege man Raja in den verborgenen Körperbereich; mit „Jyeshthaya“ und der Verehrungsendung sowie dem Pranava Raksha an das Geschlechtsorgan,
P 4.107 mit „Rudraya“ und der Verehrungsendung Rati an den rechten Oberschenkel, mit „Kalaya“ und der Verehrungsendung Palya an den linken,
P 4.108 mit „Kala“ und Namah Kama an das rechte Knie, mit „Vikaranaya“ und Namah Samyami an das linke Knie,
P 4.109 mit „Bala“ und Namah Kriya an den rechten Unterschenkel, mit „Vikaranaya“ und Namah Buddhi an den linken,
P 4.110 mit „Bala“ und Namah Karya an die rechte Gesäßhälfte, mit „Pramathanaya“ und Namah Dhatri an die linke.
P 4.111 Mit der Wendung „Sarvabhutadamanaya“, vorangestelltem Om und Namah am Ende lege man Brahmani an die Hüfte,
P 4.112 mit „Mana“ und der Verehrungsendung Mohini an die rechte Körperseite, mit „Unmanaya“ und der Verehrungsendung Bhava an die linke.
P 4.113 So sind die dreizehn Kalas Vamadevas genannt. Mit „Sadyojatam prapadyami“ lege man Siddhi auf den rechten Fuß,
P 4.114 mit „Sadyojataya vai namah“ Riddhi auf den linken; mit „Bhave“ und Namah Dyuti auf den rechten Arm,
P 4.115 mit „Abhave namah“ Lakshmi auf die linke Hand; mit „Natibhave“ und der Verehrungsendung die in der Vorlage Megha genannte Kala auf die Nasenspitze,
P 4.116 mit „Bhavasvamam“ und Namah Kanti auf den Kopf, mit „Bhava“ und Namah Svadha auf den rechten Arm,
P 4.117 mit „Udbhavaya“ und Namah Dhriti auf den linken Arm. Alle acht Kalas Sadyojatas sind mit der entsprechenden Mudra aufzulegen.
P 4.118 Nachdem durch das Auflegen der achtunddreißig Kalas der Mantraleib gebildet ist, rufe man das Wurzelmantra herbei und lege anschließend die Gliedmantras auf.
P 4.119 Das Herzmantra lege man auf das Herz, das Kopfmantra auf den Kopf, das Shikha-Mantra auf den Haarschopf und das Schutzmantra zwischen die Brüste.
P 4.120 Auf beide Hände lege man das Waffenmantra. Dann führe man den Laut-Nyasa aus: Man nehme Dipaka, Vagbhava und Bindu, danach die Wendung „Shrikanthaya“
P 4.121 und „Purnodaryai namah“ und lege sie an den Haaransatz. „oṃ āṃ, Anantaya“ und die Verehrung Virajas
P 4.122 lege man auf die Stirn. Mit Dipaka am Anfang, „iṃ, Sukshmaya“ und „Shalmalyai namah“ erfolge die Auflegung am rechten Auge;
P 4.123 mit „oṃ īṃ, Trimurtaye“ und „Lolakshyai namah“ am linken Auge. Danach nehme man Om und den U-Laut,
P 4.124 die Wendung „Amareshvaraya“ und „Vartulakshyai namah“ und lege dies auf das rechte Ohr. Es folgen Om und der lange U-Laut,
P 4.125 „Arghishaya“ und „Dirghaghonayai namah“; dies lege man auf das linke Ohr. Dann folgen Om und der Ṛ-Laut,
P 4.126 „Bharabhutaye“ und „Dirghamukhyai namah“ an der rechten Nasenöffnung; danach Om und der lange Ṛ-Laut,
P 4.127 „Nidhaneshaya“ und „Gomukhyai namah“ an der linken Nasenöffnung. Dann Om und der Ḷ-Laut,
P 4.128 „Sthanave“ und „Dirghajihvayai namah“ an der rechten Wange. Es folgen Om und der lange Ḷ-Laut, die Wendung „Haraya“
P 4.129 und „Kundodaryai namah“ an der linken Wange. Danach nehme man Om und den E-Laut, die Wendung „Chandishaya“
P 4.130 und „Urdhvakeshyai namah“ und lege sie auf die Oberlippe. Dann nehme man Om und den Ai-Laut, die Wendung „Bhautikaya“
P 4.131 und „Vikritimukhyai“ mit der Verehrungsendung an der Unterlippe. Es folgen Om und der O-Laut, die Wendung „Sadyojataya“
P 4.132 und „Jvalamukhyai namah“ an der oberen Zahnreihe; „Om aum, Anugraheshaya“ und „Ulkamukhyai namah“
P 4.133 lege der vorzügliche Sadhaka auf die untere Zahnreihe. Dann nehme er Om und den Aṃ-Laut sowie die Wendung „Kruraya“
P 4.134 und „Shrimukhyai namah“, lege sie auf den Kopf und vergegenwärtige sie. Danach nehme er Om, den Aḥ-Laut und die Wendung „Mahasenaya“
P 4.135 mit „Vidyayai namah“ und lege sie auf den Mund. Dies sind die Vokale. Nun nehme er Om und den Kaṃ-Laut sowie die Wendung „Krodhishaya“
P 4.136 mit „Mahakalyai namah“ und lege sie auf den rechten Oberarm. Danach nehme er Om und den Khaṃ-Laut sowie „Chandeshaya“
P 4.137 mit „Sarasvatyai namah“ und lege dies auf den rechten Ellenbogen. Dann folgen Om, Gaṃ und „Panchantakaya“
P 4.138 mit „Sarvasiddhigauryai“ und der Verehrungsendung am rechten Handgelenk. Danach nehme man Om, Ghaṃ
P 4.139 und nach der Vorschrift „Shivottamaya“ mit der Verehrung der Trailokyavandya und lege dies in die rechte Handfläche.
P 4.140 Om, Ṅaṃ, „Ekarudraya“ und „Mantrashaktyai namah“ lege man an die Spitzen der rechten Hand.
P 4.141 Om, Caṃ, „Kurmaya“ und „Atmashaktyai namah“ lege man auf den linken Oberarm.
P 4.142 Om, Chaṃ, „Ekanetraya“ und „Bhutamatre namah“ lege man auf den linken Ellenbogen.
P 4.143 „Om jaṃ, Chaturmukhaya, Lambodaryai namah“ gehört an das linke Handgelenk. Danach nehme man Om und Jhaṃ,
P 4.144 „Ajeshaya“ und „Dravinyai namah“ und lege dies in die linke Handfläche. Dann folgen Om, Ñaṃ,
P 4.145 „Chandraya“ und die Verehrung Nagaris an den Spitzen der linken Hand. Danach nehme man Om, Ṭaṃ und „Someshaya“
P 4.146 mit „Khecharyai namah“ und lege dies an den Ansatz des rechten Oberschenkels. Dann folgen Om, Ṭhaṃ und „Langaline namah“
P 4.147 mit „Manjaryai namah“ am rechten Knie. Danach nehme man Om, Ḍaṃ und „Darukaya“
P 4.148 mit „Rupinyai namah“ und lege dies an das Ende des rechten Unterschenkels. Dann folgen Om, Ḍhaṃ und „Ardhanarishvaraya“
P 4.149 mit „Virayai namah“ an der rechten Fußsohle. Danach nehme man Om, Ṇaṃ und „Umakantaya“
P 4.150 mit „Khadiryai namah“ an den Spitzen des rechten Fußes. Dann folgen Om, Taṃ und „Shadishaya“
P 4.151 mit „Putanayai namah“ am Ansatz des linken Oberschenkels. Danach nehme man Om, Thaṃ und „Dindine“
P 4.152 mit „Bhadrakalyai namah“ am linken Knie. Dann folgen Om, Daṃ und „Atraye“
P 4.153 mit „Gomatyai namah“ am Ende des linken Unterschenkels. Danach nehme man Om, Dhaṃ und „Ishanaya“
P 4.154 mit „Shankhinyai namah“ und lege dies auf die linke Fußsohle. Dann folgen Om, Naṃ und „Meshaya“
P 4.155 mit „Garjinyai namah“ an den Spitzen des linken Fußes. „Om paṃ, Lohitaya“ und „Kalaratryai namah“
P 4.156 lege man an die rechte Körperseite. „Om phaṃ, Shikhinyai namah“ und „Kubjinyai namah“ lege man an die linke Seite.
P 4.157 Om, Baṃ, „Chagalandaya“ und „Kaminyai namah“ lege man auf den Rücken.
P 4.158 Om, Bhaṃ, „Dvirandaya“ und „Vajrayai namah“ lege man an die Nabelgegend.
P 4.159 „Om maṃ, Mahakalaya“ und „Jayayai namah“ lege man an die Herzgegend. Dann folgen Om, Yaṃ und die Wendung „Tattvagatmane“
P 4.160 mit „Paline, Sumukheshvaryai namah“ auf der Haut. Es folgen „Om raṃ, Raktatmane“, die Wendung „Bhujangaya“
P 4.161 und „Revatyai namah“ im Bereich des Blutes. Dann „Om laṃ, Vasatmane“, die Wendung „Pinakine“
P 4.162 und „Madhavyai namah“ im Fleisch; danach „Om vaṃ, Medomayaya“ und „Khadgishaya“
P 4.163 mit „Varunyai namah“ im Fettgewebe. Dann nehme man „Om śaṃ, Asthyatmane“ und „Bekaya“
P 4.164 mit „Vayavyai namah“ und lege dies in die Knochen. Es folgen „Om ṣaṃ, Majjatmane“ und „Shvetaya“
P 4.165 mit „Rakshopadharinyai namah“ im Mark. Danach nehme man „Om saṃ, Shuklatmane“ und „Bhrigave“
P 4.166 mit „Sahajayai namah“ und lege dies in den Samen. Dann „Om haṃ, Pranatmane“ und „Lakulishaya“
P 4.167 mit „Lakshyai namah“: Diesen Mantra lege man ins Herz. Es folgen „Om laṃ, Lingatmane“ und „Tamorupaya“
P 4.168 mit „Vyapinyai namah“ an der Wurzel des Geschlechtsorgans; danach „Om kṣaṃ, Krodhatmane“ und „Vartakaya“
P 4.169 mit „Mayayai namah“ an dessen Spitze. Mit den Lauten an Herz und den weiteren Stellen bilde man die Glieder der Matrika.
P 4.170 Dipalekha, Ha und Sa am Anfang, die verschlüsselt bezeichneten weiteren Laute, Ku und Ca, das Augenpaar und die Lautgruppe werden mit den Herz- und übrigen Endungen verbunden. So sind die sechs Glieder der Matrika beschrieben, ihr an Askese Reichen.
P 4.171 Der erste Laut soll in die Mitte eingesetzt werden oder der mittlere an die erste Stelle. Auch die Auslassung wird als Kila bezeichnet. Beim Schreiben und Aussprechen des ganzen Mantras ist die jeweilige Form durch sachgemäße Verbindung zu beachten. Zur Vollendung des Mantras rezitiere man ihn mit der entsprechenden Verbindung und Auslassung.
P 4.172 Nachdem man diese Verwendung des Kila verstanden hat, führe man alles entsprechend aus. Herz, Kopf, Haarschopf, Schutz, Augen und Waffe werden der Reihe nach
P 4.173 mit den Endungen Namah, Svaha, Vashat, Hum, Vaushat und Phat verbunden. Nach dem Laut-Nyasa lege man die neun Tattvas auf,
P 4.174 in der Mondscheibe, im Nada, zwischen den Augenbrauen, an der Gaumenöffnung, an Hals, Herz und Nabel sowie an der bleibenden Stätte
P 4.175 und am Wurzelort nach ihrer Ordnung. Man lege das für den Hals genannte Mantra auf und das dreisilbige, mit dem Mela verbundene an Nabel, Herz und Stirn.
P 4.176 Danach lege man Vyomavyapin vom Kopf bis zu den großen Zehen auf. So in rechter Reihenfolge zum Mantra geworden und mit einem göttlichen Leib versehen,
P 4.177 vergegenwärtige man die Orte für Verehrung, Feueropfer und Versenkung. Die Verehrung werde im Herzen ausgeführt, das Feueropfer am Nabel.
P 4.178 An der Stirn meditiere man über Ishvara, den Gaben Gewährenden, dessen Gesichter überallhin gerichtet sind. Im Herzen bilde man bei seiner Herbeirufung das Heiligtum.
P 4.179 Dort vergegenwärtige man den Sitz nach der noch zu erklärenden Vorschrift. Nach der Herbeirufung verehre man Shiva mit innerlich vorgestellten Duftstoffen und den übrigen Gaben.
P 4.180 In der von selbst bestehenden Feuergrube am Nabel sättige man ihn mit höchstem Nektar. Durch das Zurückhalten der Apana-Bewegung entfache man das eigene Feuer.
P 4.181 Am Ort Sthanus vergegenwärtige man das Linga, kristallgleich und hell strahlend. Man meditiere über Shiva in dessen Mitte und gehe in der Vereinigung mit ihm auf.
P 4.182 Das Einatmen durch Ida bilde die Verehrung; durch Pingala lasse man den Nektar strömen. Man führe den Prana in die Grundlage ein und binde den Knoten samt seiner Wurzel.
P 4.183 Durch die göttliche Nadi fülle man sich und übe die Meditation am als Kodanda bezeichneten Ort. Oder man vollziehe die geistige Verehrung ausführlich und mit Ehrfurcht.
P 4.184 Man betrachte den eigenen Leib als Träger des Lebens der Tattvas von Shiva bis zur Erde und vergegenwärtige die darin wohnende Gottheit. Dann bilde man die drei Bereiche:
P 4.185 den Sitz, die Gestalt und Shambhu. Die vierfach gegliederte Gesamtheit der Tattvas vergegenwärtige man als in diesen drei Bereichen enthalten.
P 4.186 In diesem umfassenden Leib bilde man den aus Shakti bestehenden Lotussitz, vergegenwärtige den Mantraleib der Gestalt und rufe Shiva herbei.
P 4.187 Auf der Lotusmitte verehre man die Gottheit, umgeben von den Brahma- und Gliedmantras, den Herren der Ganas, den Welthütern und ihren mit dem Vajra beginnenden Waffen.
P 4.188 Man verehre ihn mit drei Umkreisen, mit einem oder mit siebenundzwanzig Umkreisen, entsprechend der eigenen Kraft.
P 4.189 In einem geistig gebildeten Tempel, mit geistig gebildeten Gaben und beständiger innerer Vergegenwärtigung verehre man den höchsten Herrn.
P 4.190 Wie ein Guru durch die Meditation darüber, Garuda zu sein, die Befreiung von Gift erlangt, so soll er auch hier die erstrebte Frucht erlangen.
P 4.191 Wie man die Verehrung durch das Anhalten der Atembewegung vollzieht, so ist bei den entsprechenden vorbereitenden Handlungen jeweils die Rückwendung und Ausatmung auszuführen.
P 4.192 Nachdem man die fünf Brahmas mit ihren Shaktis, Shivas Glieder und Gestalt, Mahesha, Sadashiva und Shiva verehrt hat, atme man aus.
P 4.193 Auch beim Umkreis der Vidyeshvaras, beim Umkreis der Gana-Herren, bei Welthütern und Waffen sowie beim Umkreis Rudras und der übrigen
P 4.194 atme man aus und verehre danach erneut jeden Umkreis. Bei aktiver Mond- oder Sonnenströmung gilt die Verehrung als vergebliche Mühe.
P 4.195 Wenn die Mond- und Sonnenströmung zur Ruhe gekommen sind, lässt die Verehrung das Erstrebte gelingen. Wenn der Prana in der mittleren Sushumna steht, verehre man alle Gottheiten.
P 4.196 Oder der Sadhaka, dessen Leib Shakti geworden ist, bringe dem Herrn mit den sechs Eigenschaften die mit der Erde beginnende Tattva-Gesamtheit als achtfache Verehrung dar.
P 4.197 Alles Erdartige werde zur Duftgabe, das Wasser zum Abhisheka; dasselbe auch zu Getränk und Speisegabe. Das Feuerartige werde zur Reihe der Lampen,
P 4.198 das Luftartige zu Fächern und ähnlichen Gaben, das aus dem Raum Hervorgehende zu Gesang und Ähnlichem. So bringe man auch die übrigen Tattvas in angemessener Weise dar.
P 4.199 Wer so meditiert, wie Shiva selbst es gelehrt hat, wird frei von Gegensätzen und genießt Unsterblichkeit. Nach dieser Reinigung des Selbst vollziehe man die Reinigung des Ortes.
P 4.200 Dreimal führe man die Tala-Mudra aus und vergegenwärtige mit dem Waffenmantra eine Umfassungsmauer. Außerhalb davon meditiere man mit dem Schutzmantra über einen schützenden Riegel.
P 4.201 Darum lege man ein Netz aus Waffen, um Hindernisse abzuwehren. Nachdem das göttliche Heiligtum vergegenwärtigt ist, beginne man die Reinigung der Gegenstände.
P 4.202 Man fülle unter dem Astra-Mantra duftendes Wasser in den Vardhani-Krug und besprenge mit diesem Wasser unter dem Waffenmantra die Gegenstände zur Reinigung.
P 4.203 Das Arghya-Gefäß, das Muschelhorn, die Gefäße für Fußwasser und Achamana sowie alles weitere Benötigte wasche man unter dem Waffenmantra.
P 4.204 Dann prüfe man sie mit dem Herzmantra und umhülle sie mit dem Schutzmantra. Goldene, silberne, kupferne, Kelihara- und Muschelgefäße,
P 4.205 Gefäße aus Palasha- oder Lotusblättern, aus Holz oder Ton sowie andere, auf entsprechenden Vorrichtungen stehende Gefäße werden für Shivas Verehrung genannt.
P 4.206 Man fülle unter dem Astra-Mantra duftendes Wasser in den Vardhani-Krug. Die Helfer sollen sämtliche Duftstoffe, Blumen und weiteren Gaben herbeibringen.
P 4.207 Nach der Ausrufung des glückverheißenden Tages besprenge man sie mit dem Herzmantra. Das Gefäß für das Fußwasser wasche man und fülle es mit duftendem Wasser.
P 4.208 Ushira und Sandel gebe man zum Fußwasser. Ebenso bereite man das Gefäß für das Achamana-Wasser vor.
P 4.209 Drei Früchte, Kampfer, Tritipatra und Kushtha sind unter dem Herzmantra für das Achamana-Wasser zu verwenden.
P 4.210 Danach fülle man anderes duftendes Wasser in das Arghya-Gefäß. Wasser, Milch, Kusha-Spitzen, Reis, Blumen und Sesam
P 4.211 bilden mit Gerste und weißem Senf das achtgliedrige Arghya. Nach der Bereitung dieses besonderen Arghya lege man die Mantragruppen darin auf.
P 4.212 Mit Nektar mache man es zum Höchsten gehörig, bedecke es mit dem Schutzmantra und verehre es. Mit diesem Wasser besprenge man unter dem Schutzmantra mithilfe von Kusha-Gras die Gegenstände.
P 4.213 Duftgabe, Blumen, Räucherwerk, Licht, Arghya, Speisegabe, Dickmilch, Milch, Ghee und die weiteren Stoffe besprenge man unter dem Herzmantra.
P 4.214 Jeder für die Puja bereitgestellte Stoff ist einzeln mit Mantras zu weihen.
P 4.215 Wasser mit Ela, Ushira und drei Früchten, mit Kampfer und reinem Kumkuma, Sandel, Agaru, Blättern und duftenden Blumen ist für Shambhus Bad bestimmt, jeweils nach der Verfügbarkeit. Wer nicht wohlhabend ist, nehme aus diesen Stoffgruppen das Erreichbare.
P 4.216 In jeden Badekrug gebe man mit dem Herzmantra einen Tropfen des Arghya-Wassers zusammen mit einer Blume, um ihn zu reinigen.
P 4.217 Dies geschehe mit dem Herzmantra, mit Reinigungsmantras oder mit den jeweils passenden Gliedmantras. Duftgabe, Gewand, Schmuck, Speisegabe und Blumen
P 4.218 weihe man mit Sadyojata, Vama, Mahaghora, Nara und Isha. Das Übrige weihe man zur Reinigung der Stoffe mit der Gayatri.
P 4.219 Milch, Dickmilch, Ghee, Honig, Zucker und Duftwasser weihe man für das Bad mit Reinigungsmantras oder dem Herzmantra und den weiteren Gliedmantras.
P 4.220 Nach der Verehrung der so durch Mantras gereinigten Stoffe mit Duft und den weiteren Gaben mache man sie durch die Amrita-Mudra zu Nektar und vergegenwärtige sie entsprechend.
P 4.221 Mit diesen Stoffen verehre man der Reihe nach auch sich selbst. Man zeichne ein Sandel-Tilaka und lege eine Blume auf den Kopf.
P 4.222 Dann nehme man das gewünschte Schweigen an und reinige die Mantras. Für die Mantras werden Netze von Mala und weiteren begrenzenden Mächten genannt.
P 4.223 Die sie erweckende Shakti ist Shivas Weisung; Om und Namah werden dafür genannt. Sämtliche Mantras rezitiere man mit Om am Anfang und Namah am Ende.
P 4.224 Mit zum Blumen-Anjali gefalteten Händen und von Shivas wahrem Wesen erfüllt, gehe man in der Reihenfolge von den drei Matras bis zum Ende des Nada.
P 4.225 So entsteht durch das Ruhen im reinen Tattva die Reinigung der Mantras. Dann bereite man Panchagavya zu; dessen Ordnung wird nun erklärt.
P 4.226 An einer günstigen Stelle der Halle, auf einem in neun Felder gegliederten Platz, auf dem die fünf Tattvas aufgelegt sind, stelle man fünf Gefäße auf.
P 4.227 Der Lehrer vergegenwärtige dabei Shiva, Sadakhya, Vidya, Kala und Pums sowie die Bezeichnungen Supratishtha, Sushanta, Tejasvat, Amrita
P 4.228 und Ratnodaka und setze Milch, Dickmilch, Ghee, Kuhdung und Kuhurin ein, geweiht mit Ishana und den übrigen Mantras,
P 4.229 jeweils einmal, zweimal, dreimal, viermal und fünfmal; das Kusha-Wasser sechsmal. Nach dem Verwandeln zu Nektar und der Verehrung bestimme er ihre Einheit mit Shiva.
P 4.230 Milch, Dickmilch, Ghee, Honig, Zucker und Duftwasser sind für das Bad mit Reinigungsmantras oder Herz- und weiteren Mantras zu weihen.
P 4.231 Für den Herrn vollziehe man das rituelle Bad als tägliche, anlassbezogene oder einem besonderen Wunsch dienende Handlung. Es besitzt viele Formen.
P 4.232 Mit Astra reinige man den Boden, mit Vamadeva bestreiche man ihn. Mit Aghora lege man die Rasterlinien in einem Abstand von jeweils einem Tala an.
P 4.233 Für das Mittelfeld werden allgemein drei Tala als Maß genannt. Bei der Anordnung von fünf Krügen bilde man vier Blätter in den Hauptrichtungen.
P 4.234 Durch Hinzunahme der Zwischenrichtungen entsteht die Anordnung von neun. Mit einem weiteren umlaufenden Ring erhält man fünfundzwanzig; eine zusätzliche Umfassung
P 4.235 heißt die Anordnung von neunundvierzig. Bei der Anordnung von hundertacht, ihr Zweimalgeborenen, lasse man die fünfundzwanzig in der Mitte stehenden Krüge
P 4.236 beiseite und lege ringsum Wege in der Breite von zwei oder einem Feld an. Zwei äußere Umkreise sollen acht Durchgänge besitzen.
P 4.237 Im mittleren Bereich stehen jeweils so viele, wie es Tithis gibt, in neun Gruppen. Von der mittleren Tithi-Gruppe lasse man die drei mittleren weg.
P 4.238 So wird die Anordnung von hundertacht beschrieben. Bei tausend sind neun hinzuzufügen. Man lege zwei Linien an, eine von Osten nach Westen, die andere von Süden nach Norden,
P 4.239 mit anderthalb Hasta oder einem Hasta Abstand. Außen wird eine umlaufende Einteilung von vierzehn genannt.
P 4.240 Man bilde einen inneren Weg entsprechend der in der Schrift beschriebenen Ordnung. Um die mittlere Gruppe herum befinden sich vier oder acht Feuergruben.
P 4.241 Vierzig Gruppen besitzen je fünfundzwanzig Stellen. Bei der Anordnung von tausendacht lasse der Guru den äußeren Umkreis weg
P 4.242 und bilde die vier Gruppen in den mit Südosten beginnenden Ecken. Alles Übrige bleibe gleich; so entsteht die Anordnung von fünfhundertacht.
P 4.243 Bei zweihundertacht nehme man die mittleren acht und außen sechzehn in den Haupt- und Zwischenrichtungen befindliche Gruppen.
P 4.244 So ergeben sich acht Gruppen mit der genannten Zahl. Das Sthandila werde unter dem Purusha-Mantra angelegt; als Ausgangsmenge werden vier Prastha genannt.
P 4.245 Von dort aus werden die doppelte und in Schritten von einem weiter steigende Menge bis zur zehnfachen angegeben. Dieses Maß gilt für den Shiva-Krug, für den Karaka wird die Hälfte angesetzt.
P 4.246 Für die Krüge werden Füllmengen von vier, drei, zwei und einem Prastha genannt. Ihre Umwicklung erfolgt der Reihe nach mit zwei, drei oder dem durch Vyoma bezeichneten Fadenmaß.
P 4.247 Varala, Triti, Kampfer, Nyagrodha, Ushira und Jati: Mit diesen Stoffen versehen und mit Shiva-Mantras geweiht wird das Shiva-Wasser bereitet.
P 4.248 Damit fülle man den Hauptkrug, den Vardhani und die weiteren Krüge. Danach lege man Kusha-Halme ein, von drei an bis zur Zahl der sechsunddreißig Tattvas.
P 4.249 Die Grasbüschel lege man mit dem Ishana-Mantra, die Stoffe mit dem Wurzelmantra ein. Shiva-Krug und Vardhani umhülle man mit je einem Gewandpaar.
P 4.250 Neun oder fünf Edelsteine lege man in die Shiva und Shakti zugeordneten Krüge. In den vier Richtungen ordne man Fußwasser, Achamana-Wasser, Arghya und Panchagavya an.
P 4.251 In die Ecken kommen Kusha-Wasser, Milch, Dickmilch und Ghee. Damit ist die zweite Anordnung erklärt; nun folgt die dritte.
P 4.252 Honig, geröstetes Getreide, Mehl, Mehl aus geröstetem Getreide, Kurkuma, Bhuti, Zuckerrohrsaft, Banane, Sesam, Senf und Jackfrucht,
P 4.253 Kokosnuss, zwei Arten von Naranga und Matulunga werden genannt. Lässt man bei den fünfundzwanzig die innere Anordnung weg,
P 4.254 so verbleiben sechzehn Krüge. In den vier Haupt- und Zwischenrichtungen befinden sich die acht mit dem Fußwasser beginnenden Gaben,
P 4.255 in den Zwischenräumen die acht mit Honig beginnenden. Die drei zuvor erklärten Anordnungen gelten insbesondere für den täglichen Ritus.
P 4.256 Auch die Anordnung von fünfundzwanzig wird für die tägliche Verehrung gepriesen. Bei der höchsten Form der Puja kann man bis zu hundertacht gehen.
P 4.257 Die darüber hinausgehenden sowie auch die zuvor genannten Formen eignen sich für besondere Anlässe. All diese Stoffe setze man mit dem Wurzelmantra ein.
P 4.258 Mit dem hauptsächlichen Keimmantra bedecke man die Krüge mit Schalen oder jungen Blättern. Mit dem Herzmantra bringe man verschiedene Gewänder dar.
P 4.259 Im Krug bilde man einen Sitz und vergegenwärtige darauf die Gestalt. Durch die Brahma-Mantras versehe man sie mit den Gliedern und lege dort deren Kalas auf.
P 4.260 Nachdem der Mantraleib eingesetzt und die betreffende Gestalt meditiert ist, lege man Shiva auf. Der Guru vollziehe Einsetzung und die weiteren Handlungen und bringe mit dem Herzmantra Fußwasser und die übrigen Gaben dar.
P 4.261 Er bringe Duft, Blumen, Räucherwerk, Licht und Arghya dar, zeige die Linga-Mudra und umhülle alles mit dem Schutzmantra.
P 4.262 Er verehre Gauri im Vardhani-Krug und zeige die Yoni-Mudra. Bei der Fünferanordnung sind die Brahmas ohne Ishana einzusetzen, ihr vorzüglichen Zweimalgeborenen.
P 4.263 Bei der Neuneranordnung sind es die Vidyeshvaras. Bei fünfundzwanzig befinden sich außen in den Richtungen die Murtishvaras, innen Vamadeva und die weiteren.
P 4.264 Außen sind die acht Gana-Herren, ferner die mit Angushtha beginnenden sowie die acht mit Krodha beginnenden Gottheiten oder die hundert Rudras und die weiteren.
P 4.265 Dies sind die für das Bad mit neunundvierzig vorgesehenen Gottheiten. In der Mitte sind die Vidyeshvaras zu verehren, außen die hundert Rudras:
P 4.266 Diese gelten als Gottheiten der Anordnung von hundertacht. In der Mitte stehen die Vidyeshvaras, an den übrigen Stellen Shiva selbst,
P 4.267 der dabei mit seinen tausend Namen im Einzelnen genannt wird. So werden die Gottheiten für das Bad mit tausendacht bestimmt.
P 4.268 Man verbinde die Formel mit den verschlüsselten Lauten und den weiteren Bestandteilen, setze den Namen in den Dativ und schließe mit Svaha oder Namah; der Pranava gehe voraus.
P 4.269 So rezitiere man und verehre den Herrn; auch allein der Shiva-Name kann verwendet werden. Nun folgt der Reihe nach die Reinigung des Linga, die ordnungsgemäß erklärt wird.
P 4.270 Das Linga wird als dreifach beschrieben: offenbar, unoffenbar und beides zugleich. Es besitzt viele Formen: selbstentstanden, göttlich, Bana, von Rishis oder Menschen stammend und weitere.
P 4.271 Ein festes oder bewegliches Linga, die drei Arten von Mandalas, ein bemaltes Tuch, ein Wandbild oder ein durch Mantras geweihter Sitz,
P 4.272 Feuer, Wasser, Guru, Baum und weitere Träger, ein Vidyapitha, insbesondere ein von selbst vollkommener Stein oder ein Edelstein,
P 4.273 oder eine andere in der Linga-Lehre genannte Form, etwa eine aus Sand: All dies kann in jeweils angemessener Weise für Shivas Verehrung bereitet werden.
P 4.274 Man nehme das allgemeine Arghya und verehre vor dem Eingang den Stier. Am Eingang verehre man einen aus Metall, unter den Begleitgottheiten einen aus Stein.
P 4.275 Man nehme den vierten Laut der siebten Gruppe, versehe ihn mit dem siebten Vokal, mit Bindu und Nada sowie mit dem Pranava am Anfang
P 4.276 und „Vrishabhaya namah“ am Ende. Darin vergegenwärtige man Brahma- und Gliedmantras. Nach dem Besprengen der Tür mit Astra verehre man die Türhüter der Reihe nach.
P 4.277 Oben verehre man Ganapati und Bharati; rechts Nandin mit Jahnavi, links Yamuna mit Mahakala.
P 4.278 Vimala und Subahu verehre man der Reihe nach an den beiden als Talpa bezeichneten Türbereichen. Diese sind mit auf Namah endenden Formeln sowie mit Herz- und weiteren Mantras zu ehren,
P 4.279 unter Vergegenwärtigung ihrer Formen und Haltungen, mit Duft und Blumen. Die drei Arten von Hindernissen sind abzuwehren; dabei lege man das Schwert auf den Türsturz.
P 4.280 Nach der Türverehrung, nach dem Bad, bei der Speisegabe und am Ende der Gebetszeit ist ein geeigneter verhüllender Vorhang anzubringen.
P 4.281 Man verehre den Selbstgeborenen mit „Vastoshpate Brahman“. Die im Linga bestehende Verehrung aus der vorangegangenen Ritualzeit
P 4.282 ehre man mit der Gayatri und bringe das allgemeine Arghya dar. Unter den fünf Brahma-Mantras nehme man die vorherigen Gaben vom Linga weg
P 4.283 und lege sie mit dem Herzmantra in nordöstlicher Richtung auf einem dafür vorgesehenen Sitz nieder, mit der Wendung „Chandeshaya“. Dann reinige man den Sockel unter Astra
P 4.284 und mit der rechten Hand das Shiva-Linga. Mit Astra-Wasser reinige man Linga und Sockel
P 4.285 und vollziehe danach die Übergießung mit allgemeinem Arghya-Wasser. Als Sitz für die Herbeirufung gilt der Lotus, für das Bad Ananta,
P 4.286 für die Verehrung Vimala und für die Speisegabe der Yoga-Sitz. Gewandgaben und die übrigen Handlungen erfolgen auf dem Löwensitz.
P 4.287 Erst wenn Selbst, Ort, Gegenstände und Linga gereinigt sind, ist die shaivische Verehrung auszuführen; anders ist sie nicht vorgesehen.
P 4.288 Nordwestlich des Sockels verehre man Ganesha mit Duft und Blumen; im Nordosten die Reihe der Gurus mit dem Herzmantra.
P 4.289 Nachdem man das Wesen des Sitzes und des darauf Sitzenden verstanden hat, beginne man die Verehrung. Der Sitz wird nach Leib und Lebensprinzip zweifach bestimmt.
P 4.290 Von Ananta an bis zur reinen Vidya wird der Sitz beschrieben. Den göttlichen Leib vergegenwärtige man bis zur Grenze der Mahamaya.
P 4.291 Das Lebensprinzip darin ist Shiva selbst: So ergibt sich eine dreifache Vergegenwärtigung. Das Leichte und Durchdringende trägt dasjenige, das von ihm durchdrungen und beherrscht wird.
P 4.292 Die sichtbare Welt wird von jener Kraft getragen und hervorgebracht, wie Gras vom Wind getragen wird. Diese Adhara-Shakti ist zuerst auf dem Schildkrötensteinsitz einzusetzen.
P 4.293 Sie ist rein wie Mondlicht, mild, viergesichtig und vierarmig, von der Erscheinung des Milchozeans und im Laut des Herzmantras vergegenwärtigt.
P 4.294 Ananta erscheint blau, mit vielen Schlangenhauben geschmückt, die Hände vor dem Herzen zum Anjali gefaltet, mit einem Gesicht und vier Armen.
P 4.295 Er gleicht einem aus dem Milchozean hervorgegangenen Lotus. Auf der Grundlage setze der Mantrakundige ihn mit dem Herzmantra als Wesen des Sitzes ein.
P 4.296 Seine Kraft bilden Dharma und die weiteren Stützen an den vier Ecken. Löwengestaltig, glückverheißend, erscheinen sie weiß, sonnenglänzend, gelb und schwarz.
P 4.297 Sie sind von vielen einander anblickenden Löwen umgeben. Adharma, Unwissenheit, mangelnde Leidenschaftslosigkeit und fehlende Herrschaftskraft
P 4.298 vergegenwärtige man als verschiedenfarbige Querträger in den Richtungen. Die untere und obere Decke stelle man sich rot und weiß vor,
P 4.299 als aus den beiden Kräften bestehend, die Bindung und Lösung bewirken, in der vom Südwesten bis Nordosten reichenden Ordnung und unter beziehungsweise über der Umgürtung.
P 4.300 Der Lotus besitzt acht Blätter und die acht Siddhis, von Shakti erfüllte Staubfäden und eine mit Shakti verbundene Mitte.
P 4.301 Mit Bilva-Blättern und dem Herzmantra ist er insbesondere an der Wurzel des Linga zu bilden. Vama, Jyeshtha, Raudri und Kali,
P 4.302 die Göttin Kalavikarani, Balavikarani, Balapramathini und Sarvabhutadamani
P 4.303 lege man von Osten bis Nordosten auf Staubfäden und Blätter; Manonmani lege man mit dem Herzmantra auf die Lotusmitte.
P 4.304 Die mit Vama beginnenden Shaktis sind rot, Manonmani weiß. Die drei Kreise von Sonne, Mond und Feuer vergegenwärtige man in ihrer jeweiligen Gestalt
P 4.305 bis zum Ende der Blätter, bis zum Ende der Staubfäden und bis zur Lotusmitte. Brahma, Vishnu und Rudra sind die Gottheiten dieser drei Kreise.
P 4.306 Brahma, Prajapati, meditiere man rot, mit vier Gesichtern und vier Armen, mit Wassergefäß und Stab,
P 4.307 mit Rosenkranz und Lotus, göttlich und mit schönen Augen. Ihn, der alle Verfehlungen beseitigt, setze man auf die Blätter.
P 4.308 Vishnu vergegenwärtige man von der Farbe der Atasi-Blüte, mit Muschel, Rad und Keule, im gelben Gewand und mit einer Waldblumengirlande geschmückt,
P 4.309 mit leuchtenden Kronen-Edelsteinen und einem Netz kleiner Glöckchen. Den erhabenen Vishnu setze man auf die Staubfäden.
P 4.310 Rudra meditiere man weiß wie Muschel, Kunda-Blüte und Mond, mit Dreizack in der Hand, dreiäugig, in ein Löwenfell gekleidet und mit der Mondsichel auf dem Haupt,
P 4.311 mit blauem Hals, auf dem Stier sitzend. Ihn, der schwere Verfehlungen beseitigt, setze man auf die Lotusmitte.
P 4.312 Dort lege man die drei Atmans auf, danach die drei Gunas und ebenso die drei Feuer, jeweils nach ihrer Gliederung.
P 4.313 So vergegenwärtige man die Tattvas von der Erde bis zur reinen Vidya als den Sitz durchdringend und setze in dessen Mitte erneut Shakti ein.
P 4.314 So beginnt und endet der Sitz des höchsten Herrn mit Shakti. Ananta befindet sich darin als handelnde Kraft und als Wesen des Sockels.
P 4.315 Damit ist die Bildung des Sitzes kurz beschrieben, ihr Brahmanen. Dharma, Erkenntnis, Leidenschaftslosigkeit und Herrschaftskraft bilden die Vierheit.
P 4.316 Mit Ananta und Shakti ergeben sich die sechs Glieder des Sitzes. Die sechs Wege bilden Shambhus Sitz; seine Verehrung erfolge mit dem Herzmantra.
P 4.317 Nun wird eine andere Bildung des Sockels erklärt: Er besteht aus sämtlichen Wegen und besitzt die vier Weltalter als große Füße.
P 4.318 Die Erde ist seine Knolle, die darüberliegenden Tattvas bis zu Kala bilden den Stängel. Dieser ist mit Dornen geschmückt, welche die fünfzig Bhavas darstellen.
P 4.319 Das Maya-Tattva ist der große Knoten, die reine Vidya der mächtige Lotus. Seine Blätter sind die Vidyeshvaras, seine schmückenden Staubfäden die Shaktis.
P 4.320 Die Lotusmitte und die glänzenden Samen entstehen aus Shiva und Shakti. Einen solchen, aus den Matrika-Lauten hervorgegangenen Sitz soll man meditieren.
P 4.321 Mit den neutralen Lauten vergegenwärtige man Dharma und die weiteren Stützen, Ananta mit dem vor der Schöpfung stehenden Laut und den großen Lotus mit dem diesem vorausgehenden.
P 4.322 Bis zur Lotusmitte bilde der kundigste Ritualkenner alles mit dem Ende der Vokalfolge. Die neun Vokale von Om bis A, unter Auslassung der neutralen,
P 4.323 gehören in vorwärts- und rückwärtsgerichteter Ordnung zu den neun Shaktis von Vama und Jyeshtha an. Vierundzwanzig Staubfäden werden mit den Lauten von Ka bis Bha verbunden.
P 4.324 Mit den Lauten von Ma bis Ha bilde man die neun Samen. Die drei Kreise sind auch hier wie zuvor zu vergegenwärtigen.
P 4.325 Nachdem der Sitz so aus der Matrika hervorgebracht ist, verehre man ihn. Aus den drei Kreisen erhebt sich eine einer Feuersäule gleichende Gestalt,
P 4.326 die bis zum Ishvara-Tattva reicht; man setze sie in den Umfang des Linga ein. Ajata, vom Herzmantra umschlossen, wird als Gestaltmantra bezeichnet.
P 4.327 Ebenso wird hier das Wurzelmantra als Sadakhya-Mantra bezeichnet. In der Mitte am Scheitel setze man Sadashiva als Mantraleib ein,
P 4.328 auf der Höhe des Shiva-Linga den aus dem reinen Bereich bestehenden Herrn, mit achtunddreißig Kalas und einem durch Brahma- und Gliedmantras gebildeten Körper.
P 4.329 Nun wird Sadashivas Gestalt zur Meditation beschrieben. Diese Meditation dient allen Vollendungen; die Gestalt kann auch auf einem Bildtuch oder einem anderen Träger dargestellt werden.
P 4.330 Er besitzt fünf Gesichter und zehn kräftige Arme, ist kristallgleich und dreiäugig, friedvoll, mit der Mondsichel gekrönt und mit schlangenumwundenen Flechten versehen.
P 4.331 Er sitzt auf dem Mantra-Löwenthron über einem weißen Lotus, geschmückt mit Ohrringen, Ohrzierden, Halsketten, Hüftschnur und Bauchband,
P 4.332 mit Oberarmreifen, Armreifen und gekreuzten Brustketten. Er erscheint sechzehnjährig, schön, ganz freundlich und mit lächelndem Gesicht.
P 4.333 In den rechten Händen trägt er Dreizack, Axt, Schwert, Vajra und Feuer; die Geste der Furchtlosigkeit, Schlinge, Glocke, Schlange und Stachelhaken
P 4.334 meditiere man in den linken Händen. Eine andere Beschreibung nennt auf der rechten Seite Prasada, Abhaya, Khatvanga, Speer und Dreizack,
P 4.335 auf der linken Damaru, Schlange, Rosenkranz, blauen Lotus und Puraka. Seine drei Augen sind die Kräfte des Wollens, Erkennens und Handelns.
P 4.336 Der Mond stellt Allwissenheit dar, die zehn Hände die zehn Richtungen. Der Dreizack bezeichnet die drei Gunas, die Axt das Sein.
P 4.337 Das Schwert ist Ishas Machtglanz, der Vajra seine Unüberwindlichkeit. Das Feuer ist die auflösende Shakti, die die Fesseln zu Asche macht
P 4.338 und die Wirklichkeiten oberhalb der Mahamaya erhellt. Die Schlange wird mit einer alle Wesen ordnenden, nicht zu überwältigenden Kraft verbunden.
P 4.339 Die Schlinge bezeichnet die drei Fesseln Maya, Karma und Mala. Die Glocke ist von der Natur des Nada und macht den Mantraleib erkennbar.
P 4.340 Abhaya ist die alle Welten schützende Shakti. Der Stachelhaken bezeichnet die Lenkung, durch die die Seele das ihr bestimmte Erfahrbare erreicht.
P 4.341 In diesen Bedeutungen werden die Waffen vergegenwärtigt. Isha ist in der Mitte kristallgleich; im Osten ist Nara kumkumafarben,
P 4.342 im Süden Aghora schwarz wie Augensalbe, im Norden Vama saflorfarben. Das westliche Sadyojata-Gesicht ist rein wie Mondlicht.
P 4.343 Das östliche Gesicht hat den Ausdruck eines Löwenrufes, ein schönes Stirnauge, keine Augenbrauen, eine hohe Nase, schöne Wangen und lächelnde Lippen.
P 4.344 Das südliche ist furchterregend, mit hervorstehenden Zähnen und Hauern, geöffnetem Mund, großer Nase, runden Augen und leckender Zunge,
P 4.345 mit Schlangenschmuck und Schädelkrone, flammenförmigen Flechten und einem von einer Schlange umwundenen hohen Haarknoten.
P 4.346 Das westliche wird hier gelb und freundlich beschrieben, mit schöner Nase und Stirn, drei Augen, Krone und glückverheißendem Ohrschmuck,
P 4.347 mit einem Haarbüschel dunkel wie Bienen, Goldschmuck und einem Stirn-Tilaka, dessen Glanz einem Spiegel zugewandt erscheint.
P 4.348 Das nördliche ist mild, mit Locken, Ohrschmuck und schönem Leib. Ishana befindet sich oben am Scheitel, aufwärts gerichtet und überaus gewaltig,
P 4.349 mit Ohrringen, drei Augen und dem jungen Mond auf dem Haupt. Nachdem man die Gesichter so vergegenwärtigt hat, verehre man die Sadashiva-Gestalt.
P 4.350 Wie am eigenen Körper vollziehe man auch an der Gottheit den Mantra-Nyasa. Nachdem der aus Shakti bestehende Leib gebildet ist, vergegenwärtige man darin die höchste Ursache,
P 4.351 Shiva: ewig, wahrhaftig, von der Natur von Erkenntnis, Glückseligkeit und Freude, alle Tattvas durchdringend, unermesslich und unvergleichlich,
P 4.352 frei von Bezeichnetem und Bezeichnendem, jenseits der Reichweite von Sprache und Denken. Den Gliederlosen lasse man in der gegliederten Gestalt besonders offenbar werden.
P 4.353 Durch Herbeirufung und die weiteren Handlungen unter den Wurzelmantras wird dies bewirkt. Wie das im Holz vorhandene Feuer durch Reibung offenbar wird, so wird Shiva durch die Kraft der Mantras und durch Hingabe offenbar.
P 4.354 Mit Blumen im Anjali vor dem Herzen und unter Rezitation des Prasada-Mantra gehe der Sadhaka in Hingabe in den einheitlichen Zustand des gliederlosen Höchsten ein. In der aufsteigenden Ordnung meditiere er ihn im Bereich seiner Shakti, in Nada und Bindu und dann als durch die Strahlen der eigenen Shakti hervortretend. So erfolgt die Herbeirufung.
P 4.355 Die Weisen fragten: „Herr, wie kann der allgegenwärtige Shiva hier herbeigerufen werden? Wenn eine Herbeirufung angenommen wird, wäre seine Allgegenwart aufgehoben.“
P 4.356 Der Herr antwortete: „Wie das Feuer im Baum von der Wurzel bis zur Spitze vorhanden ist und dennoch an einer Stelle hervortritt, so widerspricht das Offenbarwerden des Bewusstseins an einem Ort nicht seiner Allgegenwart.
P 4.357 Wie das Kommen und Gehen der Seele durch den Körper möglich ist, so werden Shivas Kommen und Gehen durch seinen Mantraleib verstanden.
P 4.358 Weil er unvorstellbare Kraft besitzt, ist er durchdringend und auch an einem Ort erscheinend. Mit Leib oder ohne Leib ist Shiva der alles Wirkende und Allgegenwärtige.“
P 4.359 Den im Bindu befindlichen Herrn vergegenwärtige man in der Blume in der Hand. Dies geschehe auf dem Weg des Prana durch die lichtförmige Nadi.
P 4.360 Von dort übertrage man ihn mit der Sthapani-Mudra in den Leib des Linga. Durch Shambhus Kraft entsteht so die Beziehung des eigenen Selbst zu seinem Herrn.
P 4.361 Das Offenbarwerden seiner Shakti heißt Sannidhana und geschieht mit der entsprechenden Mudra. Dass er seine Gegenwart bis zum Ende der Verehrung nicht aufgibt,
P 4.362 heißt Sannirodha und wird selbst beim Allgegenwärtigen mit der Rodhini-Mudra vergegenwärtigt. Wie man in der Welt einen Freude schenkenden Gegenstand sorgsam bewahrt,
P 4.363 so umhülle man ihn mit der Avakunthana-Mudra. Wie Feuer und Sonne durch ihren eigenen Glanz wirksam sind,
P 4.364 so ist Shiva durch seine wesenseigenen Glieder unangreifbar und alleswirkend. Sein Herz ist das Sein; sein Kopf bezeichnet die obere Stellung,
P 4.365 sein Haarschopf die Selbstständigkeit, sein Schutzmantel das Behüten. Die Kraft, mit der er einen Zustand beseitigt, ist seine Waffe.
P 4.366 Sein Auge ist die Kraft der Allwissenheit, welche die Gesamtheit der Gegenstände erhellt. So sind hier die sechs Eigenschaften Shivas, des Weltschöpfers, beschrieben.
P 4.367 Diese sechs Glieder von Herz an lege man mit ihren eigenen Mantras auf Herz, Kopf, Haarschopf, Körper, Augen und Hände.
P 4.368 Das Erkennen der Nichtverschiedenheit von Gliedern und Gliederträger, obwohl sie unterschieden erscheinen, heißt das Nektargleichmachen des Herrn durch die Amrita-Mudra.
P 4.369 Prarochana ist das Erstrahlenlassen seiner schönen Glieder. Man vollziehe es mit seiner großen Mudra, die Freude und inneres Erweichen bewirkt.
P 4.370 Man meditiere über die zugewandte, mit Shakti verbundene Gottheit, deren Leib aus den sechs Wegen besteht und deren höchste Glückseligkeit die Richtungen in hellen Glanz taucht.
P 4.371 Dann gebe man Fußwasser an die Füße, Achamana-Wasser an die Gesichter und Arghya an die Köpfe, ebenso Durva, Blumen und ungebrochenen Reis.
P 4.372 Fußwasser wird mit dem Herzmantra und Namah, Achamana mit Svadha, Arghya mit dem Herzmantra und Svaha sowie Durva und die weiteren Gaben mit Vaushat dargebracht. Nach diesen zehn Zurüstungen verehre man mit den Ehrengaben.
P 4.373 Die Ehrungen, vom Bad an, werden nach den verfügbaren Mitteln in kleinerem oder größerem Umfang vollzogen. Im täglichen Ritus sind die Bestandteile vorgesehen; bei wunschbezogenen Riten sind Girlanden und die entsprechenden Gaben verbindlich.
P 4.374 Bad, Gewand, Salbung, Blumen, Räucherwerk, Licht, Speise, Betel mit duftenden Mundgaben, Gesang und großer Tanz, Feueropfer mit Bali an die Wesen, täglicher Festzug oder Bali sowie Musik: All dies wird für Shambhu genannt, wenn die Mittel vorhanden sind.
P 4.375 Duft, Blumen, Räucherwerk, Licht und Speisegabe bilden die fünf Ehrungen. Auch ein Abschluss mit der Lichtgabe wird zugelassen.
P 4.376 Die zum Baden geeigneten Formen werden gebadet; gemalte und ähnliche Formen sind davon ausgenommen. Auch bei einem Spiegelbild in Schwert, Spiegel oder Edelstein
P 4.377 heißt die bis zum Licht reichende Verehrung Archana, die bis zur Speisegabe reichende Pujana und die bis zum Bali reichende Shantika. So wird die Verehrung dreifach genannt.
P 4.378 Morgens und abends vollziehe man Archana, mittags die Speisegabe. Zu dieser Zeit koche man zwei Prastha und bringe sie dar.
P 4.379 Zu beiden Tageszeiten brenne je eine Lampe, nachts zwei. Auf diese Weise wird die geringste der geringeren Formen ausgeführt.
P 4.380 Morgens und mittags bereite man aus jeweils zwei Prastha Reis eine Speisegabe. Morgens und abends vollziehe man die Verehrung mit vier Lampen.
P 4.381 Oder es seien zu jeder der drei Zeiten jeweils zwei Prastha; dazu vier Lampen, am Abend die doppelte Zahl.
P 4.382 Bei diesen drei geringeren Formen begleite Instrumentenklang den Ritus. Bei der geringeren der mittleren Formen gibt es mittags ein Adhaka Speise,
P 4.383 morgens und abends jeweils zwei Prastha sowie zwölf Lampen. Dreimal täglich werde mit dem Blumen-Linga die Bali-Gabe vollzogen, ihr Zweimalgeborenen.
P 4.384 Bei der mittleren der mittleren Formen gibt es zu den drei Zeiten je ein Adhaka Speise, zur halben Nachtwache die Hälfte davon und vierundzwanzig Lampen.
P 4.385 Dreimal täglich erfolge Bali, mit Blumen und Arghya nach seiner Ordnung, begleitet von Instrumentenklang, Muschel und Kahala.
P 4.386 Mittags finde das tägliche Feueropfer mit dem Shiva-Mantra statt. Bei der höchsten der mittleren Formen gebe es zu den drei Zeiten jeweils zwei Adhaka,
P 4.387 zur halben Nachtwache ein Adhaka sowie siebzig Lampen. Bali und Feueropfer sind dreimal täglich zu vollziehen.
P 4.388 Alle Instrumente sollen erklingen, und zwar zu sechs Zeiten. Wo diese sechs Formen ausgeführt werden, wird keine weitere feste Zahl der Zeiten bestimmt.
P 4.389 Bei der geringeren der höchsten Formen gebe es zu den drei Gebetszeiten je ein Drona und zur halben Nachtwache ein halbes Drona; die Lampenzahl wird hier mit achthundert angegeben.
P 4.390 Bali und Feueropfer sind dreimal täglich auszuführen. Vierundzwanzig Musiker sollen mit sämtlichen Instrumenten mitwirken.
P 4.391 Vierunddreißig, vierundzwanzig oder zehn Ganika-Tänzerinnen, schön und jugendlich, sollen dreimal täglich tanzen.
P 4.392 Fünf Acharyas wirken mit; die Dauer beträgt eine Nachtwache. Bei der mittleren der höchsten Formen werden zu den drei Zeiten vier Speisearten dargebracht,
P 4.393 Milchreis und die übrigen nach der Vorschrift, jeweils aus einem Drona Reis. Auch ein Drona einfachen gekochten Reises werde bereitet; alles ist getrennt zu kochen.
P 4.394 Zur halben Nachtwache gebe es ein Drona sowie zweihundert Lampen. Dreimal täglich finde Bali und Feueropfer statt; Shitari und Licht werden genannt.
P 4.395 Vierunddreißig Musiker und fünfzig Ganika-Tänzerinnen wirken mit. Als Dauer gelten zwei Nachtwachen; Tanz finde zu den drei Gebetszeiten statt.
P 4.396 Für die höchste der höchsten Formen wird folgende Speiseordnung erklärt: Milchreis und die übrigen Speisen werden jeweils aus fünf Drona bereitet,
P 4.397 zur Mitternacht aus der Hälfte. Fünfhundert Lampen, dreimal täglich Bali und Feueropfer sowie fünfzig Musiker werden genannt.
P 4.398 Zweihundertsechzehn Ganika-Tänzerinnen wirken mit und tanzen zu den drei Gebetszeiten; die Dauer wird mit einer Nachtwache angegeben.
P 4.399 Die fünffarbigen Opfergerichte, Milchreis und die weiteren, werden der Reihe nach aus einem Drona Reis, dessen Hälfte oder wiederum deren Hälfte bereitet.
P 4.400 Man bringe eine, zwei, drei oder alle diese Speisen dar, gegebenenfalls auch nur zu einer Zeit.
P 4.401 Einfacher gekochter Reis wird in doppelter Menge vorgesehen. Dies gilt allgemein. So ist die neunfache Ordnung beschrieben, deren einzelne Bestandteile nun erklärt werden.
P 4.402 Man verehre das Gefäß für das Badewasser. Das Wasser sei duftend, mit den Samhita-Mantras besprochen, mit Blumen versehen, beräuchert und glückverheißend.
P 4.403 Mit frischem, durch Handpresse oder andere Geräte gewonnenem Öl, mit gekochtem und parfümiertem Öl oder mit reinem Kuhghee
P 4.404 verehre man das Linga samt Sockel und räuchere danach. Mit gutem Reismehl, das mit Kurkuma vermischt ist,
P 4.405 und mit Masha-Mehl reibe man es ab; danach vollziehe man die Waschung. Dabei ist auch ein Bad mit duftendem Amalaki und weiteren Stoffen vorgesehen.
P 4.406 Mit farblich gestalteten Schalen und Darstellungen, etwa des Vajra, aus Kuhdung oder sorgfältig geformtem Teig, mit Senfkörnern und Salz wird der Ritus begleitet.
P 4.407 Man übergieße mit lauwarmem Wasser, Duftwasser und Pflanzenauszügen, mit Milch, Dickmilch, Ghee, Honig, Zucker und weiteren Stoffen nach den eigenen Möglichkeiten.
P 4.408 Die Mengen reichen von einem Kudupa bis zu einem Adhaka und steigen um jeweils ein Kudupa. Fehlt fester Zucker, kann Zuckerrohrsaft, fehlt Honig, kann Ghee verwendet werden.
P 4.409 Wenn die Mittel vorhanden sind, vollziehe man die Übergießungen abwechselnd mit Wasser und Räucherung. Auch Kokoswasser und andere wohlschmeckende Säfte können dienen.
P 4.410 Mit Blumenwasser, Goldwasser, Edelsteinwasser und Duftwasser vollziehe man danach den Abhisheka. Der Kopf soll dabei nicht ohne Blume bleiben.
P 4.411 Mit Zeigefinger und Daumen nehme man unter Astra eine Blume auf, entferne damit die zuvor auf dem Kopf befindliche und setze eine andere an ihre Stelle.
P 4.412 Blumen sind achtmal, Duft dreimal und Wasser siebenmal zu verwenden: bei Herbeirufung, Arghya, Fußwasser, Bad, Räucherung und Salbung,
P 4.413 bei Speisegabe und Entlassung verwende man die Blumen an diesen acht Stellen. Duft verwende man bei Arghya, Salbung und Bad.
P 4.414 Bei Blumengabe, Arghya, Fußwasser, Bad, Achamana, Abwaschen und Besprengen ist Wasser an diesen sieben Stellen zu verwenden.
P 4.415 Räucherwerk kann überall dargebracht werden; das Übrige verwende man mit Verständnis. Nach der Türverehrung, nach dem Bad und bei der Speisegabe
P 4.416 sowie am Ende der Gebetszeit ziehe man einen geeigneten verhüllenden Vorhang vor. Danach vollziehe man den Abhisheka mit den bereitgestellten Krügen.
P 4.417 Man halte den Ghadduka in der linken Hand und entferne unter Astra die zuvor auf den Kopf des Linga gelegte Blume.
P 4.418 Mit gewaschenen Händen, dem Mantra und der Muschel-Mudra bade man das Haupt des Herrn mit gleichmäßig fließendem, nicht verspritzendem Wasser.
P 4.419 Die Hand soll nicht darüber kreisen und die Mudra nicht darunter gebildet werden. Mit verspritztem Wasser sollen die Ritualstoffe nicht benetzt werden.
P 4.420 Unter Siegesrufen hebe man Shiva-Krug und Vardhani an, bringe sie vor die Gottheit und stelle sie auf eine Vorrichtung.
P 4.421 Den Gott und die Göttin in den Krügen ehre man mit den drei Gaben von Fußwasser an sowie mit Duft, Blumen, Räucherwerk, Licht und Arghya.
P 4.422 Der Lehrer entferne mit der rechten Hand die Abdeckung. Den Grasbüschel samt Blume und Wasser nehme er auf, während er den Shiva-Mantra vergegenwärtigt.
P 4.423 Der Tattva-Kundige lege den Mantra auf den Kopf des Linga. Ebenso setze er die Herrin der Götter links von der Gottheit ein.
P 4.424 Unter Vergegenwärtigung des Shiva-Mantra bade man Shiva mit dem Krugwasser. Danach bade man die Göttin, deren Gestalt der Sockel ist.
P 4.425 Auch hier ist das Bad mit duftendem Amalaki und weiteren Stoffen vorgesehen. Nach dem Abhisheka mit Duftwasser über Linga und Sockel
P 4.426 gebe man Achamana-Wasser an die Gesichter und trockne mit einem reinen Tuch ab. Man salbe Shiva-Linga und Sockel mit Duftstoffen,
P 4.427 bedecke die Gottheit mit verschiedenen reinen Gewändern, bringe die acht Blumen dar und danach die mantra-geweihte Speise.
P 4.428 Mung-Reis oder einfacher Reis mit Beilagen wird dargebracht. Anschließend verehre man mit reinen Blumengirlanden und ausgeschnittenen Blättern,
P 4.429 mit goldenen Bändern und Kronen, mit aus Gold gefertigten Blättern, goldenen Durva-Sprossen und vielen goldenen Lakshmi-Blumen.
P 4.430 Der Sadhaka schmücke ihn mit der Mondsichel, vielen goldenen Blumen, einem dreisträngigen Oberband und einer Hüftschnur.
P 4.431 Mit einem goldenen Fellgewand, einem goldenen Gewand, weiteren Kronen und Blumen sowie aus Gold gefertigten Kugeln
P 4.432 und verschiedenen Edelsteinen schmücke man ihn in angemessener Weise. Am Sonntag wird Rubin, am Montag Perle,
P 4.433 am Dienstag Koralle, am Mittwoch Smaragd, am Donnerstag Pushparaga und am Freitag Diamant genannt.
P 4.434 Am Samstag gilt Indranila. Alle diese Steine können auch an allen Wochentagen verwendet werden. So ist die Ordnung des Schmucks beschrieben.
P 4.435 Mit Ajata gebe man Fußwasser an die Füße und Achamana an die Gesichter; mit den Kopf- und weiteren Mantras bringe man Arghya am Haupt dar.
P 4.436 Beim Abhisheka mit Panchagavya und den weiteren Stoffen erklinge die große Glocke. Zwischenwaschungen und Räucherwerk sind darzubringen.
P 4.437 Am Ende der Umkreisverehrung ist eine Zwischenwaschung mit Räucherung erforderlich. Man lasse Mantragesang oder den Klang der Vina erklingen,
P 4.438 auch Vedenrezitation und das Lesen anderer Schriften. Danach erfolge Gesang in Gauda und weiteren Sprachen bis zum Abschluss der Räucherung.
P 4.439 Darauf folge Gesang in der dravidischen Sprache, gegebenenfalls mit Tanz. Auch Sanskritgesang, ohne sprachliche Entstellung und mit verschiedenen Tönen,
P 4.440 oder Gesang in den achtzehn Sprachen kann dargeboten werden. Man veranstalte Tänze aus verschiedenen Ländern.
P 4.441 Blumenbänder und ähnliche Zierden lasse man ringsum herabhängen. Ein Gefäß werde mit rauchlos glühenden Kohlen gefüllt;
P 4.442 mit dem darauf verbrennenden Räucherwerk räuchere man. Mit der linken Hand schlage man eine schön geformte, tief klingende Glocke,
P 4.443 während man das durch Astra geweihte Räucherwerk immer wieder emporhebt. Lampen werden mit dem Ghee einer bräunlichen Kuh gefüllt und mit Dochten aus Kampfer und Agaru versehen.
P 4.444 Beständig brennende Lampen, Rad- und Torbogenlampen, dreizackförmige Leuchter, Lampenreihen
P 4.445 und viele andere Lampen lasse man überall leuchten. Man gebe Kühe, Sesam und Gold als Gaben
P 4.446 und füttere die Kühe mit Gras und Ähnlichem, entsprechend den gebräuchlichen Ehrungen. Mit vielen beständigen, mit Brennstoff gefüllten Lampen,
P 4.447 deren gute Dochte entzündet sind, vollziehe man danach Aratrika. Mit Asche bestreiche man die entsprechenden Glieder oder zeichne Tilakas beziehungsweise Tripundra.
P 4.448 Bei Räucherung, Licht, Speisegabe und Bali sowie dazwischen gebe man jeweils Achamana-Wasser, bevor die nächste Handlung vollzogen wird.
P 4.449 Nach Verneigung, Bitte und Empfang der Erlaubnis verehre man den äußeren Umkreis. Ishana verehre man mit Blumen und weiteren Gaben auf der Lotusmitte,
P 4.450 Purusha auf dem östlichen Blatt, Aghora auf dem südlichen, Vama auf dem nördlichen und Sadyojata auf dem westlichen.
P 4.451 So ordne man die fünf Blätter an und vergegenwärtige die Gottheiten mit fünf Gesichtern, zehn Armen und der Mondsichel als Krone,
P 4.452 in ihren eigenen Gestalten und mit vorzüglichen Waffen. In den vier Richtungen Südosten, Nordosten, Südwesten und Nordwesten verehre man
P 4.453 der Reihe nach Herz, Kopf, Haarschopf und Schutz, dann Augen und Waffe. Das Herz ist mondfarben, der Kopf gorochanafarben.
P 4.454 Den Haarschopf vergegenwärtige man wie einen Blitz oder ein Feuer, den Schutz rauchfarben und die Waffe bräunlich.
P 4.455 Das Auge vergegenwärtige man als strahlendes Licht in der Mitte. Alle sind fünfgesichtig, zehnarmig und mit dem Mond geschmückt,
P 4.456 mit verschiedenem Schmuck, Girlanden und Duftstoffen versehen, von sechzehnjähriger Gestalt, schön und von beständiger Jugend,
P 4.457 freundlich blickend, mild, dreiäugig und in Svastikasana sitzend. Sie sind aus dem Kopf, Herzen und den weiteren Orten des Herrn hervorzuholen.
P 4.458 Oder der Sadhaka verehre Ishana und das Auge im Nordosten. So verehre man Hara ringsum im innersten Umkreis.
P 4.459 An dieser Stelle können auch die neun Shaktis von Vama an verehrt werden, auf dem Schoß des Herrn sitzend; die ursprüngliche Shakti ist Manonmani.
P 4.460 Herbeirufung und die weiteren Handlungen vollziehe man für sie der Reihe nach mit ihren eigenen Mantras. Umhüllung und Nektargleichmachen entfallen dabei.
P 4.461 So sind für jede einzelne acht Zurüstungen von den Kundigen vorgesehen. Bad und Lichtgabe erfolgen nicht gesondert, weil sie Glieder des Herrn sind.
P 4.462 Im zweiten Umkreis stehen die Vidyeshvaras, beginnend mit Ananta: Anantesha, Sukshma, Shivottama und Ekanetra,
P 4.463 Ekarudra, Trimurti, Shrikantha und Shikhandika. Diese Gottheiten besitzen vier Gesichter und, wie Hara, zehn Arme.
P 4.464 Sie tragen die Mondsichel auf dem Haupt, sind mild, sitzen auf Lotussen und besitzen verschiedene Waffen: Schwert, Schild, Bogen, Pfeil, Wassergefäß und Rosenkranz,
P 4.465 sowie die Gaben gewährende und die Furchtlosigkeitsgeste, Dreizack und Lotus. Sie gleichen der Sonne am Ende eines Weltalters und wirken bei der Schöpfung auf Shivas Geheiß.
P 4.466 Ananta verehre man im Osten, Sukshma im Süden, Shivottama im Westen und Ekanetra im Norden,
P 4.467 Ekarudra im Nordosten, Trimurti im Südosten, Shrikantha im Südwesten und Shikhandin im Nordwesten.
P 4.468 Im dritten Umkreis stehen die Gana-Herren, beginnend in Kuberas Richtung. Ambika sitzt auf einem Löwen, ist dreiäugig, gelb und trägt einen Spiegel.
P 4.469 Im Nordosten steht Chanda, glänzend wie reiner Vaidurya, in ein Tigerfell gekleidet, dreiäugig und mit Dreizack, Stab und Axt,
P 4.470 mit Gaben- und Furchtlosigkeitsgeste, Mondsichel und Schlangenschmuck. Nandin steht im Osten und strahlt wie Padmaraga,
P 4.471 dreiäugig, mit Dreizack in der Hand, mild und mit einer Schlange als heiliger Schnur. Mahakala erscheint grünlich, dreiäugig und mit Dreizack,
P 4.472 mit einer Schlange als heiliger Schnur und wild; man verehre ihn im Südosten. Ganesha besitzt eine gedrungene Gestalt, ein Elefantengesicht und trägt seinen eigenen Stoßzahn,
P 4.473 mit gewölbtem Haupt, worfelförmigen Ohren und der im Text als drei Tala bezeichneten Handgestalt; in seinen Händen Süßigkeit, Axt und Rosenkranz, mit drei Augen.
P 4.474 Er gleicht einem Lotusblatt und ist im Süden zu verehren. Der Stier besitzt Stiergestalt und drei Augen und glänzt wie Kunda, Mond und Schnee.
P 4.475 Als tragende Grundlage und Verkörperung des Dharma wird er im Südwesten verehrt. Bhringin besitzt einen fleischlosen Leib, ist weiß und steht im Westen.
P 4.476 Skanda ist sechsgesichtig, von kindlicher Gestalt, mit zwölf Augen und zwölf Armen. Er trägt Speer, Schwert, Banner, Lotus, Wurfspieß, Hahn und Stab,
P 4.477 Gaben- und Furchtlosigkeitsgeste, Bogen, Pfeil und große Axt. Er kann auch vierarmig oder zweiarmig und mit einem Gesicht dargestellt werden, zum Gedeihen.
P 4.478 Er trägt Speer und Hahn und zeigt die Gaben- und Furchtlosigkeitsgeste. Korallenfarben wird er im Nordwesten von denen verehrt, die eine Frucht erstreben.
P 4.479 Die Gana-Herren können auch nach einer anderen Ordnung verehrt werden: Devi, Chandesha, Mahakala, Stier,
P 4.480 Nandisha, der Herr der Ganas, Bhringin und Skanda. Man meditiere sie ohne Unruhe, leuchtend wie Padmaraga.
P 4.481 Im vierten Umkreis stehen die Welthüter der Reihe nach in ihren Richtungen. Indra sitzt auf dem Elefantenkönig, ist gelb und trägt den Vajra.
P 4.482 Den Tausendäugigen verehre man im Osten. Agni ist von einem Flammenkranz umgeben, trägt den Speer und sitzt auf einem Ziegenbock.
P 4.483 Yama sitzt im Süden schwarz auf einem Büffel und hält den Stab. Nirriti ist im Südwesten blau, mit einer Keule und einem Menschen als Sitz.
P 4.484 Varuna ist im Westen weiß, sitzt auf einem Wassertier und hält die Schlinge. Vayu ist im Nordwesten vielfarbig, trägt ein Banner und sitzt auf einer Antilope.
P 4.485 Kubera ist im Norden gelb, hält ein Schwert und sitzt auf einem Schatz. Ishana ist bräunlich, mit Dreizack in der Hand, auf einem Stier reitend und dreiäugig,
P 4.486 freundlich blickend und freudig; man verehre ihn im Nordosten. Unten steht Vishnu, dunkel, auf Garuda und mit dem Rad in der Hand.
P 4.487 Oben verehre der Kundige Brahma, rötlich glänzend, auf einem Schwan sitzend und mit einem Lotus in der Hand, jeweils mit den aus ihren Namen abgeleiteten Lauten.
P 4.488 Im fünften Umkreis sind die Waffen nach der beschriebenen Ordnung zu verehren. Im Osten verehre man den gelben, sechseckigen Vajra,
P 4.489 im Südosten den tiefroten Speer, im Süden den schwarzen Stab, im Südwesten das blaue Schwert und im Westen die weiße Schlinge,
P 4.490 im Nordwesten das vielfarbige Banner, im Norden die goldglänzende Keule, im Nordosten den flammenden Dreizack und unten das sonnengleiche Rad.
P 4.491 Oben verehre der Kundige den weißen Lotus. So ist die Verehrung der fünf Umkreise kurz beschrieben.
P 4.492 Die Verehrung eines einzigen Umkreises kann mit Glied- und Brahma-Mantras erfolgen oder allein mit den Gliedmantras oder allein mit den Brahma-Mantras.
P 4.493 Mit Brahma- und Gliedmantras, Welthütern und Waffen ergibt sich eine dreifache Umkreisordnung. Oder man verehre die Welthüter zusammen mit ihren Waffen.
P 4.494 Brahmas, Glieder, Vidyeshvaras, Gestalten und die elf Rudras verehre man mit Duft und weiteren Gaben nach der Ordnung der inneren Umkreise.
P 4.495 Die Verehrung des äußeren Umkreises wird in der Ordnung der Begleitgottheiten erklärt. Nachdem die Umkreise verehrt sind, bringe man die vorzügliche Speisegabe dar.
P 4.496 Die Speise gebe man an die fünf Gesichter oder allein an das obere Gesicht. Auch den sämtlichen Gliedgottheiten werde gesondert die halbe Menge dargebracht.
P 4.497 Der Charu soll, wenn möglich, in getrennten reinen Gefäßen gekocht werden; andernfalls in einem einzigen, als mit Mantras geweihte Opferspeise.
P 4.498 Die Gottheiten des äußeren Umkreises, beginnend mit den Türhütern, sind einzeln mit Duft, Blumen und den weiteren Gaben zu verehren.
P 4.499 Nach der mantra-geweihten Speisegabe gebe man den Wesen und den weiteren Empfängern Bali. Danach vollziehe man gegebenenfalls das tägliche Feueropfer und trete wieder ins Innere.
P 4.500 Nach dem Sättigen der Gottheit gebe man Wasser zum Händereinigen und Achamana, dann duftende Mundgaben und Betel, wie es der Gottheit angemessen ist.
P 4.501 Mit den fünf großen Klängen, Spiegel, Schirm und Wedeln, mit Gesang, Tanz, Japa und Lobpreis erfreue man sie.
P 4.502 Man meditiere über den aus Shakti bestehenden Herrn, der mit der freudigen Göttin zusammensitzt, und lege nach den vorbereitenden Handlungen das Pavitra auf sein Haupt.
P 4.503 Weil es vor dem Fall durch die täglich aus Sprache, Denken und Körperhandeln entstandene Verunreinigung schützt, wird es Pavitra genannt.
P 4.504 Um die Verwandlung der Grundlage zum Höchsten zu vollenden, spreche man danach Paramantika aus und wende Prasada wie zuvor an.
P 4.505 Mit der bereits beschriebenen Mudra vollziehe man das Erfreuen. Nach der Bitte rezitiere der Kundige mithilfe der Gebetskette.
P 4.506 Weil dadurch die den Perlen vergleichbaren Sinne gesammelt werden und sichtbare wie unsichtbare Früchte erlangt werden, heißt sie Akshasutra.
P 4.507 Die Japa-Kette soll aus hundertacht Perlen, der Hälfte oder wiederum deren Hälfte bestehen und durch die Shaiva-Mantras geweiht sein.
P 4.508 Das Weiterziehen mit Mittel- oder Ringfinger und Daumen gewährt die höchste Vollendung. Die Verbindung von Daumen und Zeigefinger gilt als mittlere Form.
P 4.509 Die Verbindung von kleinem Finger und Daumen gilt als geringere. Die Rezitation der Brahma- und Gliedmantras soll der Kundige mit einem Zehntel der Anzahl des Wurzelmantras vollziehen.
P 4.510 Man rezitiere nicht schleppend, undeutlich, ohne innere Annahme und Achtung oder ohne Zählung und mit umherirrendem Geist.
P 4.511 Nach der für tägliche und andere Handlungen vorgesehenen Rezitation bringe man sie dar: der Sadhaka zur Vollendung des Erstrebten, ein anderer zur inneren Ruhe.
P 4.512 Mit drei Handvoll Wasser, Kusha-Gras und Blumen spreche man: „Om. Du Hüter des Verborgenen und Geheimen, nimm die von uns vollzogene Rezitation an.
P 4.513 Durch deine Gnade möge mir daraus Vollendung zuteilwerden, während ich in dir verweile. Was immer ich an Handlung, o Gott, beständig gut oder schlecht vollbracht habe,
P 4.514 nimm es von mir, der ich in Shivas Zustand stehe, an und tilge es, Shankara. Shiva ist der Gebende, Shiva der Genießende, Shiva ist diese ganze Welt.
P 4.515 Shiva verehrt überall; jener Shiva bin ich selbst.“ So bringe man voller Hingabe das eigene Selbst, die Rezitation und die Puja dar.
P 4.516 Danach verweile man in der zuvor beschriebenen Meditation über Shiva, preise ihn mit verschiedenen Hymnen und verneige sich immer wieder.
P 4.517 Das tägliche Feuerritual vollziehe man am täglichen Feuer im Feueropferhaus, in einer Feuergrube südöstlich des Küchengebäudes, nach der Ordnung des Feuers.
P 4.518 Man vollziehe den täglichen Festzug und danach den Tandava-Tanz. Dann verehre man das Linga erneut mit Duft, Blumen und den weiteren Gaben.
P 4.519 Man bringe das Arghya für die Verabschiedung dar und zeige die große Mudra. Mit Auflösungs-Mudra und Astra hebe man die Gottheiten der Umkreise
P 4.520 aus ihren Sitzen und verbinde sie mit dem Gestaltmantra wieder mit der Gestalt. Man spreche das vom Herzmantra begleitete Wurzelmantra aus und vergegenwärtige es frei von den vermittelnden Organen,
P 4.521 frei von allen gegliederten Begrenzungen, in den gliederlosen Zustand eingegangen. Nach der Ordnung des Shiva-Tattva betrachte man es im Herzen.
P 4.522 Diese Entlassung ohne verbleibende Bindung gilt für das allgemeine Linga. Beim persönlich übernommenen Linga wurde zuvor eine Entlassung mit verbleibender Beziehung beschrieben.
P 4.523 Auch beim beweglichen Linga kann diese Beziehung verbleiben; beim Sthandila geschieht die Entlassung stets ohne sie. Die vollständige Rücknahme wird auch als tägliche Möglichkeit für alle Fälle gelehrt.
P 4.524 Im Nordosten verehre man Chanda mit Duft, Blumen und den weiteren Gaben. Ihm übergebe man alles, was als Nirmalya bezeichnet wird.
P 4.525 Einige bestimmen seinen Ort auf dem Haupt des Linga, andere auf dem Sockel, auf einem Sitz im Nordosten oder draußen im Chanda-Heiligtum.
P 4.526 Chandesha heißt der Zornaspekt des höchsten Herrn. Die Speisegaben, Duftstoffe, Blumen und weiteren Gegenstände, die nach einiger Zeit zurückbleiben,
P 4.527 und die von der Gottheit gebrauchten Girlanden heißen Nirmalya. Auch das auf Sthandila und Linga befindliche Pulver und das, was Shiva nach dem Genuss zurückgelassen hat,
P 4.528 gehört Chanda, ist unantastbar und sorgfältig vom eigenen Gebrauch auszunehmen. Baldachin, Schirm, Girlanden, Gewänder, Schmuck und Fahrzeuge,
P 4.529 Kühe, Land, Gold und Wohnstätten heißen Eigentum der Gottheit. Auch andere Gegenstände soll man Shiva widmen.
P 4.530 Eigentum der Gottheit und die Chanda zustehenden Gaben soll man nicht dem eigenen Genuss zuführen. Das Berühren von Baldachin und Girlanden oder das Wahrnehmen des Räucherduftes gilt jedoch nicht als Fehler,
P 4.531 ebenso das Betrachten von Shivas Lampenlicht und entsprechender Ausschmückung. Nachdem der Herr vollständig entlassen ist, reinige man das Linga wie zuvor.
P 4.532 Auf dem im Pranava bestehenden Yoga-Sitz setze man die entsprechende Gestalt ein, statte sie mit den Reinigungsmantras aus und verehre sie mit der Gayatri.
P 4.533 Dann schmücke man das Linga samt Sockel und Shakti mit Blumen und den weiteren Gaben für den Genuss und spreche: „Vergib!“
P 4.534 Man wasche Arghya- und die übrigen Gefäße und stelle sie auf ein Brett oder einen entsprechenden Platz. Das Innere des Heiligtums reinige man mit drei Kuhdungkugeln.
P 4.535 Die Chanda zustehenden Reste bringe man hinaus in das Restgefäß. Wenn man mit Badewasser, Milch und den weiteren Flüssigkeiten bespritzt wurde,
P 4.536 vollziehe man ein Bad oder wasche sich ab, je nachdem, ob der obere oder untere Körperbereich betroffen ist. Nach Achamana sammle man sich und verneige sich vor dem Gott der Götter.
P 4.537 Zur Bereinigung von Auslassungen und Fehltritten rezitiere man die Mantrasamhita. Dieselbe Ordnung ist auch für das bewegliche Linga im Opferhaus vorgesehen.
P 4.538 Auf dem Sthandila entferne man die Verehrung mit drei Kuhdungkugeln. Dann wasche man Hände und Füße und vollziehe Achamana nach der Vorschrift. Lang ausgestreckt verneige man sich auf dem Boden und spreche: „Vergib!“
Pūrvapāda – Kapitel 5: Die Bestandteile der Verehrung
P 5.1 Ich erkläre die wesentlichen Bestandteile der Verehrung, beginnend mit der Bestimmung der Gebetszeiten. Von einem Sonnenaufgang bis zum nächsten
P 5.2 wird ein Abschnitt von siebeneinhalb Ghatikas als Yama und Übergangszeit bezeichnet. Sechzig Atemzüge bilden einen Prana, sechs Pranas eine Ghatika.
P 5.3 Sechzig Ghatikas bilden Tag und Nacht; darin werden acht Übergangszeiten unterschieden. Die Verehrung zu allen acht gilt als die höchste der höchsten Formen.
P 5.4 Mit sieben, sechs, fünf, vier, drei, zwei oder einer Gebetszeit und mit einem halben Yama als weiterer Möglichkeit ergibt sich eine neunfache Ordnung der Verehrung.
P 5.5 Vom Beginn der Puja bis zum Abschluss des Tanzes soll alles innerhalb der Gebetszeit vollendet werden. Ihr Überschreiten gilt als Fehler, eine kürzere Dauer dagegen nicht.
P 5.6 Diese Regel betrifft die Verehrung mit ausführlichen Ehrungen. Zwei Ghatikas sind für das Bad vorgesehen, eine für die Verehrung,
P 5.7 eine halbe für die Speisedarbringung und ebenso viel für die Bali-Gabe. Eine halbe gilt dem täglichen Feuerritual, zwei Nadikas dem täglichen Festzug,
P 5.8 eine Ghatika dem Tanz. So ist die Zeitordnung für die drei großen Gebetszeiten beschrieben.
P 5.9 Bei einer Verehrung mit vereinfachten Ehrungen gilt eine Verkürzung nicht als Fehler. Nach der verfügbaren Zeit und deren möglicher Dauer
P 5.10 vollziehe man die persönliche Verehrung entsprechend den eigenen Kräften. Bereits einen halben Prahara vor der Morgenröte
P 5.11 lasse man die fünf großen Klänge ertönen, die die Dunkelheit aller Wesen vertreiben. Zu dieser Zeit verehre man Gott zur Erfüllung der berechtigten Wünsche.
P 5.12 Am Abend nach der Verehrung finde eine weitere Ehrung zur halben Nachtwache statt: mit vielen Duftstoffen, Blumen und wohlriechenden Salben,
P 5.13 mit reich duftendem Räucherwerk und den üblichen Speisegaben. Man schmücke die auf dem Ruhebett sitzende Göttin Uma auf besondere Weise
P 5.14 und führe sie mit verschiedenen Tänzen und Gesängen an die Seite des Gottes. Danach verehre man Shankara zum Gedeihen von Kindern und Enkeln.
P 5.15 Mittags und zum Abschluss der Gebetszeit verehre man Shiva mit den auf Vaushat endenden Mantras, für langes Leben, Gesundheit und Sieg des Königs.
P 5.16 Wenn die Mittel vorhanden sind, ist die Puja täglich so auszuführen. Der Verehrende vollziehe bereits vor der Gebetszeit das Bad und die weiteren Vorbereitungen.
P 5.17 Nach dem Bad lege er reine Kleidung an. Die Helfer sollen die für die Verehrung benötigten Dinge, darunter das Wasser, zusammentragen.
P 5.18 Das Wasser stamme aus Ganga und anderen Flüssen oder aus einem Tempelteich und ähnlichen Gewässern. Es sei wohlschmeckend, durch Blumen duftend und in einen neuen Tonkrug gefüllt,
P 5.19 durch ein reines Tuch gefiltert, sauber und mit dem Duft von Ela und weiteren Stoffen versehen.
P 5.20 Für Shambhus Bad wird Wasser mit Ela, Ushira und drei Früchten, mit Kampfer und Kumkuma, Sandelholz und Agaru, Blättern und duftenden Blumen empfohlen, entsprechend ihrer Verfügbarkeit. Wer nicht wohlhabend ist, nehme aus den genannten Stoffen das, was er erlangen kann.
P 5.21 Für den Abhisheka bereite man Wasser, das den Samsara abwehrt. Bei einem neuen Linga reicht die geringste Mengenstaffel von einem bis zu neun Bhara.
P 5.22 Durch die Steigerung um jeweils ein Bhara entstehen neun Möglichkeiten. Oder man nehme acht Drona Wasser, deren Doppelte oder deren Dreifache.
P 5.23 Für selbstentstandene Lingas, Bana-Lingas und die weiteren genannten Formen wähle man die entsprechende Menge. Bei der persönlichen Verehrung steht die Menge des Badewassers im eigenen Ermessen.
P 5.24 Panchamrita, Panchagavya, Wasser mit Kusha-Gras und das Wasser der Krüge sind in den für die Waschung genannten Mengen vorzubereiten.
P 5.25 Ein goldenes beziehungsweise mit Gold versehenes Gewand, Wollstoff, Baumwolle oder feines Dukula-Gewebe soll in einer zum Schmuck der Gottheit passenden Größe bereitliegen.
P 5.26 Das als ‚devāṃśu‘ bezeichnete Gewand gilt als das vorzüglichste, Kshauma-Gewebe als mittlere und Baumwollstoff als einfachere Form.
P 5.27 Ein besonders schönes Gewand ist zwölf Hasta lang und zwei Hasta breit, erfreulich anzusehen und sehr fein.
P 5.28 Oder seine Länge betrage das Achtfache der Breite; es besitze eine gute Kante und die erforderlichen Merkmale. Von Mäusen benagte, vom Feuer versengte oder mit Haaren verunreinigte Stoffe sind auszusondern.
P 5.29 Man nehme ein solches brauchbares Gewand. Kumkuma, Sandel, Durva, weißer Senf und Ushira,
P 5.30 mit Sesam verbunden, bilden das vorzügliche Wasser für die Fußwaschung. Weißer Senf, Ushira und Durva bilden die mittlere Form.
P 5.31 Ushira mit Sandel bildet die einfachere Form. Für das Wasser zum rituellen Mundspülen werden Ela, Nelke, Kampfer und die Varala-Frucht
P 5.32 sowie Ushira und Sandel genannt. Auch drei Früchte, Kampfer und das als Tritipatra bezeichnete Blatt, ihr vorzüglichen Zweimalgeborenen,
P 5.33 können beim Achamana verwendet werden, oder Ela mit Ushira. Wasser, Milch, Kusha-Spitzen, Gerste, weißer Senf und enthülster Reis,
P 5.34 verbunden mit Sesam und unenthülstem Reis, heißen achtgliedriges Arghya. Als weitere Zusammenstellung werden Wasser, Milch, Kusha-Spitzen, Reis, Blumen und Sesam
P 5.35 zusammen mit Gerste und weißem Senf als achtgliedriges Arghya genannt. Oder es besteht aus enthülstem und unenthülstem Reis, weißem Senf, Sesam und Wasser.
P 5.36 Auch Wasser mit Blumen wird als Arghya bezeichnet. Sandel, Agaru und Kumkuma bilden die Duftgabe.
P 5.37 Man nehme einen, zwei oder drei dieser Stoffe, mit Kampfer auch vier. Oder man bereite sie mit dem Duftstoff aus Kashmir, Kampfer und Sandel.
P 5.38 Von jedem nehme man ein Nishka, die Hälfte oder ein Viertel davon; bei den entsprechend abgestuften Lingas werden weitere Mengen bis zu einem Phala genannt.
P 5.39 Wer nur sehr geringe Mittel hat, richte die Menge nach dem Verfügbaren. Damit sind die Mengen für Fußwasser und die übrigen Gaben beschrieben.
P 5.40 Nun erkläre ich kurz die Merkmale der Blumen, ihr hervorragenden Weisen: weißer Lotus, Punnaga, Shankhapushpa und Mallika,
P 5.41 Nandyavarta, Shriyavarta, Mandara, Bahukarnika, Dvikarni, Kurava, Jati, Lakshmi und Vakula,
P 5.42 weißer Arka, Malati, Drona, Atasi, weißer Lodhra, Vishaka, Sisakusuma, Bhadra und Mahati,
P 5.43 Vyaghri, Champaka-Blüten, Karavira, Ashoka-Blüten, Halika, Shatapatra, Unmatta und Kusha-Blüten:
P 5.44 Diese werden als weiße Blumen genannt, mit vorzüglichen und weniger vorzüglichen Arten. Roter Lotus, Palasha, roter Utpala und Patali,
P 5.45 Mausali, Dhuttura, Brihati, Karavira, Vyaghri, roter Mandara, Pattika und Vaijika,
P 5.46 ferner die rote Muni-Blüte werden als rote Blumen bezeichnet. Shonakya, Karnikara, Champaka und Hemadhuttura,
P 5.47 Aragvadha, Koranda, Shairisha und Girikarnika sind gelbe Blumen. Unter den dunklen ist der blaue Utpala vorzüglich.
P 5.48 Bilva-Blätter, Tapasvi, Mahabhadra, Dhataki, Apamarga, Kusha, Durva, die fünf Bilva-Arten und Shami,
P 5.49 Tulasi, Chandrapa, Danta, Jambuka, Naganandika, Ekapatraravinda und Vishnukranti,
P 5.50 ferner Sahakara, dunkler Tulasi und Gandhapatrika: Diese und ähnliche Blätter werden als förderlich für das Gedeihen der Nachkommenschaft genannt.
P 5.51 Ushira, Hrībera und verwandte Arten gelten als segensreich. Eine Baka-Blüte wird höher geschätzt als tausend Arka-Blüten,
P 5.52 eine Hemadhuttura-Blüte höher als tausend Baka-Blüten und eine Shami-Blüte höher als tausend Dhuttura-Blüten.
P 5.53 Unter allen Blumenarten gilt der herrliche blaue Utpala als vorzüglich. Jati, Vijaya und Patali werden dem Karavira gleichgestellt.
P 5.54 Weiße Mandara-Blüten und Shatapatra gelten ihnen als gleichwertig; Naga, Champaka und Punnaga werden dem Dhuttura gleichgestellt.
P 5.55 Ketaki, Atimukta, Yuthi, Navamallika sowie die Blüten von Shirisha, Sarja und Bandhuka soll man hier meiden.
P 5.56 Ebenso Blätter und Blüten von Ankola und dem ‚Königsbaum‘ sowie Blätter und Blüten von Vibhitaka.
P 5.57 Geruchlose und übermäßig streng riechende Blumen soll man meiden, ebenso duftende, aber unreine Blumen.
P 5.58 Auch eine geruchlose Blume kann jedoch angenommen werden, wenn sie rein ist. Kanaka- und Kadamba-Blüten sollen Shankara nachts dargebracht werden.
P 5.59 Die übrigen Blumen am Tag; Mallika bei Tag und Nacht. Jati wird für einen halben Prahara genannt, Karavira für Tag und Nacht.
P 5.60 Durch Haare oder Insekten verunreinigte, zerfallene und abgestandene Blumen, von selbst herabgefallene oder beschädigte Blumen sind auszusondern.
P 5.61 Man verehre Gott nicht mit ungeöffneten Knospen und bringe nichts Unreifes dar. Sind keine Blumen erhältlich, kann man auch Blätter darbringen.
P 5.62 Sind auch keine Blätter erhältlich, kann man Früchte darbringen; fehlen auch Früchte, dann Gräser, Sträucher und Kräuter.
P 5.63 Sind selbst Kräuter nicht erhältlich, wird er durch Hingabe verehrt. Eine goldene Blume bringt die zehnfache Frucht jeder der genannten Blumen.
P 5.64 Eine aus einem der neun Edelsteine, etwa Rubin, gefertigte Gabe gilt wiederum als zehnfach gegenüber Gold. Werden die Blumen zu einer Girlande gebunden, erlangt man die doppelte Frucht.
P 5.65 Man verehre ihn mit Blumen aus dem eigenen Garten, aus dem Wald oder mit gekauften Blüten; nicht mit anders beschafften.
P 5.66 Ein Teil dunkles Agaru, zwei Teile Harz und drei Teile Sandel, mit wenig Kampfer vermischt,
P 5.67 mit Honig durchtränkt, bilden das bekannte Räucherwerk namens Shitari. Eine weitere Mischung nennt ein, zwei, drei, vier und fünf Teile, beginnend mit Nakha, Sandel und Payasa,
P 5.68 fortgesetzt mit Turushka und Samhita, jeweils in steigender Menge. Auch dieses mit Honig durchtränkte Räucherwerk heißt Shitari.
P 5.69 Oder man bringe Räucherwerk aus Turushka, Kampfer, Nagara, Agaru und Sandel dar, vermischt mit Mura, Mamsi und Sita und mit Honig durchtränkt.
P 5.70 Eine leichtere Mischung aus Ushira und Sandel, mit Honig durchtränkt, gilt als mittleres Räucherwerk. Ushira und die entsprechenden Stoffe sind Shiva lieb.
P 5.71 Guggulu mit Ghee gilt als einfacheres Räucherwerk. Auch Agaru allein oder Mahishakshi kann zum Räuchern dienen.
P 5.72 Eine bis zehn Lampen gelten als die geringste Staffel. Weitere Staffeln reichen von hundert bis tausend und von zehntausend bis hunderttausend.
P 5.73 Dann werden Prayuta, Koti und eine weitere Staffel von Ayuta bis Arbuda genannt. Für die Nacht soll die jeweils bestimmte Lampenzahl verdoppelt werden.
P 5.74 Die Lampen sollen beständig brennen. Es kann auch die Hälfte oder wiederum deren Hälfte sein. So werden die Anzahlen für Lampen und entsprechende Gaben angegeben.
P 5.75 Eine Lampe mit dem Ghee einer bräunlichen Kuh gilt als sattvig. Sesamöl beziehungsweise eine Mischung mit Ziegenghee wird dem Rajas zugeordnet.
P 5.76 Flammen von einer, zwei und drei Fingerbreiten gelten der Reihe nach als vorzüglich, mittel und geringer. Eine Lampe mit Büffelghee gilt als tamasig.
P 5.77 Eine Lampe mit Fetten aus Baumsamen wird als paishacha bezeichnet. Die tamasige und die paishacha Form gelten hier als ungeeignet.
P 5.78 Die vielfältigen Speisegaben werden nach der Ordnung der Opferspeisen zubereitet. Das Feueropfer folgt seinen entsprechenden Vorschriften und Stoffen, ebenso die Bali-Gabe an die Wesen.
P 5.79 Der tägliche Festzug ist nach der täglichen Ordnung auszurichten. Die Merkmale von Tanz, Gesang und den übrigen Darbietungen
P 5.80 werde ich im Kapitel über Tandava mit ihren Unterteilungen erklären; dort sind sie im Einzelnen zu beachten.
P 5.81 Wer als verkörpertes Wesen Shivas Verehrung mit solchen Bestandteilen voller Vertrauen vollzieht, wird in den drei Welten von den erhabenen Göttern geehrt. Durch den Herrn erhellt sich ihm der Weg. Am Ende gelangt er in Shivas Welt; von den festen Fesseln der Unreinheit, der Maya und der weiteren Bindungen befreit, lebt er im Wesen von Erkenntnis und Glückseligkeit.
Pūrvapāda – Kapitel 6: Die Speisedarbringung
P 6.1 Nun erkläre ich die vorzügliche Ordnung der Speisedarbringung. Man bereite Naivedya mit Hingabe und entsprechend seinen Mitteln.
P 6.2 Blätter, Blüten, Früchte, Wasser, Speisen, Getränke und Heilmittel soll man nicht genießen, ohne sie zuvor dem erhabenen Sadashiva dargebracht zu haben.
P 6.3 Wer Shiva Kuchen und andere essbare Gaben darbringt, dessen Getreide, Früchte, Blüten und entsprechende Güter nehmen zu.
P 6.4 Wer sie genießt, ohne Hara etwas darzubringen, dessen Besitz schwindet. Für Reiche und Arme ist die Frucht gleich, ob die Gabe klein oder groß ist.
P 6.5 Man handle nach seinen Kräften: Entscheidend ist hier allein die Hingabe. Ein verständiger Mensch lasse seine glückverheißende Feier stattfinden, nachdem Shiva die Speise dargebracht wurde.
P 6.6 Eine solche Feier ohne vorherige Darbringung führt zum Unheil. Auch eine persönliche Feier, die mit der Hochzeitsfeier der Gottheit zusammentrifft, verfehlt ihre Frucht.
P 6.7 Deshalb unterlasse der Einsichtige während des großen Tempelfestes, beim Anlegen der heiligen Schnüre, bei einer Aufstellung der Gottheit und ähnlichen Anlässen eigene Feiern wie die erste Haarschur oder die Hochzeit.
P 6.8 Reiskörner der Shali-Sorten gelten als die besten; Gerste, Bambusreis und Ähnliches als mittelmäßig. Körner der übrigen Vrihi-Sorten bilden die niedrigste Stufe.
P 6.9 Alle Sorten mit weißen Körnern werden Shali genannt, die anderen Vrihi. Ihre jeweiligen Früchte sind verschieden.
P 6.10 Hemashali, Mahashali, Ratnashali, Sitashali, Atirakta und Saugandhi werden zu den vorzüglichen Sorten gerechnet.
P 6.11 Bambusreis, die übrigen Shali-Sorten, Madhuri, Kusumbera und Nivara werden als mittlere Sorten bezeichnet.
P 6.12 Bidala-Vrihi, gewöhnlicher Vrihi, leicht schwärzlicher Reis, der in sechzig Tagen reifende Reis sowie Sukari-Vrihi und Hrasvavaktri gehören zur geringeren Stufe.
P 6.13 Die Körner dieser Sorten gelten als geeignet für die Speisedarbringung an den Herrn. So viele Körner bei dieser Darbringung verwendet werden,
P 6.14 so viele Jahrtausende wird der Darbringende in Shivas Welt geehrt. Man trockne den Reis und die anderen Getreidearten auf einem reinen Boden in den Strahlen der Sonne.
P 6.15 Man besprenge den Reis und schütte ihn unter dem Astra-Mantra in den Mörser. Der Praktizierende ergreife den Stößel unter dem Herzmantra und stampfe damit.
P 6.16 Das Stampfen geschehe in drei, fünf oder neun Durchgängen. Man lasse Frauen oder Männer aus den vier gesellschaftlichen Ständen diese Arbeit ausführen.
P 6.17 Mit der Worfelschwinge und anderen Geräten entferne man die Hülsen und sonstigen Rückstände. Ein Gefäß, das mit zweihundertfünfundzwanzig Reiskörnern gefüllt ist,
P 6.18 bestimmt das Maß Shukti; auf dieser Grundlage bilde man die weiteren Maße: Shukti, Tala, Prakurcha, Prasriti, Kudupa,
P 6.19 Anjali, Prastha, Patra, Adhaka, Shaivaka, Drona und Khari. In dieser Reihenfolge werden die Maße genannt.
P 6.20 Zwei Gunja ergeben ein Mashaka; zwanzig Masha ein Dharana. Acht Dharana ergeben ein Pala; das Pala wird hier auch Mushti genannt.
P 6.21 Das Vierfache davon ist ein Prastha. Patra und die weiteren Maße folgen wie zuvor. Drei Khari werden als Bhara bezeichnet. So sind die Maße erklärt.
P 6.22 Die Speisedarbringung ist dreifach: täglich, anlassbezogen oder auf einen besonderen Wunsch gerichtet. Für die achtfach gegliederten Formen werden Drona-Maße durch die Zahlwörter vier, Feuer, Hand und Mond bezeichnet.
P 6.23 Unter Einbeziehung der Maße Shiva und Adhaka ergibt sich für die tägliche Darbringung eine neunstufige Abstufung. Mit weniger als einem Adhaka Reis bereite man diese Speisedarbringung nicht.
P 6.24 Zwei Prastha werden als Charu bezeichnet; ein Adhaka als Havis. Ein Prastha zusammen mit einem Kudupa heißt Paishachashana, Speise für die Pishachas.
P 6.25 Für die bildhaft dargestellten Gottheiten beträgt die Darbringung mehr als zwei Prastha. Beginnend mit zwei Adhaka und jeweils um denselben Betrag zunehmend ergeben sich neun Stufen
P 6.26 der anlassbezogenen Opfermenge für die drei Arten von Linga. Bei einer wunschbezogenen Darbringung entspricht die Menge dem übernommenen Gelübde.
P 6.27 Beim Kochtopf gelten die tägliche Erneuerung, die Erneuerung nach einem halben Monat und jene nach einem Monat der Reihe nach als beste, mittlere und geringste Form.
P 6.28 Man verwende Gefäße aus Gold, Silber, Kupfer und ähnlichen Stoffen in einem reinen Raum; oder man stelle zu jeder rituellen Tageszeit ein neues Tongefäß bereit.
P 6.29 Die Helfer baden zuvor nach der bereits beschriebenen Ordnung. Sie tragen weiße Gewänder und weiße heilige Schnüre.
P 6.30 Mit Pavitra-Ringen an den Händen bereiten sie die gekochte Opfergabe. Das Wasserbecken werde mit Wasser gefüllt, das durch ein Tuch gefiltert wurde.
P 6.31 Nach der Reinigung der Gefäße wasche man den Reis mit Wasser unter dem Herzmantra sechsmal und lasse ihn wiederholt abtropfen.
P 6.32 Man wasche unter den sechs Gliedermantras und gebe den Reis unter dem Sadyojata-Mantra ins Wasser. Die Wassermenge bestimme man sachkundig; genannt wird auch das Eineinhalbfache.
P 6.33 Man betrachte den Kochtopf als Madhyama, die mittlere Stufe der Sprache, und binde Darbha-Gräser um seinen Hals. In der mit Kuhdung und anderen Stoffen bestrichenen und besprengten Küche
P 6.34 verehre man den Herd, dessen beide Arme Dharma und Adharma sind, mit Reis unter dem Herzmantra. Unter Vamadeva hebe man den Topf an und setze ihn unter dem Herzmantra auf.
P 6.35 Unter Aghora lege man das Feuer an und entzünde es unter dem Astra-Mantra. Holz, das von Ameisen besiedelt ist, Höhlungen und Würmer enthält
P 6.36 oder stark Funken sprüht, soll man nicht zum Entzünden verwenden. Speise mit Rauchgeruch, übermäßig durchnässte, zerkochte oder erkaltete Speise,
P 6.37 Speise mit Haaren oder Insekten sowie abgestandene Speise verwerfe man. Damit ist die reine Reisgabe erklärt; nun wird der Milchreis beschrieben.
P 6.38 Man nehme doppelt so viel Milch wie Reis und halb so viel Mungbohnen wie Reis. Steht die volle Menge nicht zur Verfügung, nehme man die Hälfte oder die Hälfte davon und ergänze das Fehlende mit Wasser.
P 6.39 Gekocht heißt dies Payasa. Nun wird der mit Rohzucker bereitete Reis erklärt: Man bereite Payasa wie zuvor und gebe einen Viertelanteil Rohzucker hinzu.
P 6.40 Man füge halb so viel Ghee wie Rohzucker hinzu, oder die Hälfte beziehungsweise ein Viertel davon. Mit Bananenfrüchten verbunden wird dies Gula-Reis genannt.
P 6.41 Für den empfohlenen Krisara-Reis nehme man halb so viel Sesam wie Reis; bei Mangel die Hälfte oder die Hälfte davon. Nun wird der Mungbohnenreis erklärt.
P 6.42 Halb so viel Mungbohnen wie Reis, oder die Hälfte dieser Menge, ergibt Mudganna. Bei allen diesen Speisen kann man auch nach dem verfügbaren Vorrat verfahren.
P 6.43 Wer Pfeffer, Kurkuma, Kreuzkümmel und Senf untermischt und mitkocht, bereitet den sogenannten Kurkuma-Reis, Haridranna.
P 6.44 Die Merkmale der Opfergerichte sind erklärt. Nun beschreibe ich die Beilagen: Mungbohnen, schwarze Urdbohnen, Pferdebohnen, Shimba und Nishpava,
P 6.45 ferner Raja und Ashadhaki, geschält oder ungeschält; Wachskürbis, Jackfrucht, Flaschenkürbis, Kalinga und die beiden Brihati-Arten,
P 6.46 Trapusha und Karkari, mit oder ohne Schale; Banane, Karavi, Vyaghri, Mango und Urvaruka,
P 6.47 sowie Wurzeln von Schlingpflanzen, Knollen und andere Wurzeln. Von jeder Beilage wird ein Pala je Prastha angegeben.
P 6.48 Die Zutaten seien frisch, rein und frei von Mängeln. Man zerkleinere sie und verbinde sie mit Ghee, Kokosnuss und anderen Früchten.
P 6.49 Mit Pfeffer, Kreuzkümmel und Ähnlichem gewürzt gelten sie als vorzüglich. Diese Beilagen sollen Salz und Ghee enthalten.
P 6.50 Man bereite sie auch mit sauren Zutaten und Pfeffergewürzen. Für jedes Prastha werden hier zwanzig Pala Salz genannt.
P 6.51 Für Pfeffer wird ein Maß von drei Vierteln angegeben. Die empfohlene Menge Ghee beträgt das Doppelte der Pfeffermenge.
P 6.52 Für gespaltene Mungbohnen wird ein Sechzehntelanteil oder die Hälfte davon angegeben; ferner werden gleiche oder größere Mengen im Verhältnis zum Reis genannt.
P 6.53 Man koche saftreiche Zubereitungen mit Gewürzpasten, Pfeffer und anderen Zutaten sowie einer Paste aus weißen Senfkörnern.
P 6.54 Einige davon werden auch mit Kuchenstücken angereichert. Man gebe nacheinander Mehl aus Pferdebohnen und zerstoßenen Pfeffer
P 6.55 in gut verrührte Buttermilch und koche alles über milder Flamme. Auch Rohzucker und saftreiche Früchte werden hinzugefügt.
P 6.56 So bereite man die Suppe und weitere Arten von Gerichten; ebenso verschiedene Kuchen aus geeigneten Zutaten.
P 6.57 Unter dem Klang des Muschelhorns und begleitet von Schirm und Leuchten nehme man die fertig gekochten Opfergerichte und Beilagen vom Feuer.
P 6.58 Auf einem reinen, bestrichenen und mit fünf farbigen Pulvern geschmückten Boden vollziehe man mithilfe der Pavitra-Gräser das Begießen der heißen Speise mit Ghee.
P 6.59 Auch das Begießen der erkalteten Speise geschehe mit Ghee unter den Gliedermantras, in drei Darbringungen. Man reinige die Gefäße mit Wasser und bringe das Tripundra-Zeichen an.
P 6.60 Man stelle sie auf dreifüßige Untersätze und bedecke sie mit sauberen Tüchern. Unter Muschelhornklang, begleitet von Schirm und Leuchten,
P 6.61 besprenge man den Weg mit Wasser, während die dort versammelten Menschen zurückgehalten werden. Man hebe alle Gefäße auf und stelle sie in der Vorhalle nieder.
P 6.62 Ebenso hole man das Trinkwasser an seinem vorgesehenen Ort. Man verwende Gefäße mit den im Kapitel über die Geräte festgelegten Merkmalen,
P 6.63 etwa Schalen, oder reine Bananenblätter, die auf einem sauberen Tuch ausgebreitet sind, und einen geeigneten Schöpflöffel.
P 6.64 Man richte die Speise rund wie den Vollmond an und rezitiere Om, den aus drei Lauten bestehenden Laut. Alle Beilagen ordne man auf der Speisedarbringung an:
P 6.65 frisches Kuhghee, Kandis, Zucker, saftreiche Früchte, junge Mangofrüchte sowie einwandfreien Dickmilchquark und Ähnliches.
P 6.66 In der reinen Halle vor Shiva, auf ausgebreiteten weißen Tüchern und dreifüßigen Untersätzen, stelle man die Opfergerichte in ihren Schalen auf.
P 6.67 Getränke, Speisen zum Lecken und solche zum Aussaugen ordne man jeweils angemessen an.
P 6.68 Man besprenge sie unter dem Herzmantra, reinige sie unter dem Waffenmantra, verwandle sie mit der Kuh-Euter-Geste in Nektar und lege eine Blüte auf die Opfergabe.
P 6.69 Nach der Darbringung reiche man der rechten Hand vorzügliches Trinkwasser. Auch den Gottheiten der inneren Umfriedung gebe man ihre Gaben einzeln.
P 6.70 Man teile die gekochte Gabe in vier Schichten: die oberste für Shiva, die darunter für die Feuerhandlung, die nächste für die Bali-Darbringung.
P 6.71 Den Anteil, der dem Gefäß unmittelbar anliegt, lasse man dem verehrenden Priester geben. Auch was von der Feuerhandlung und der Bali-Darbringung übrig bleibt,
P 6.72 ist vollständig dem verehrenden Priester zugedacht, wie hier erklärt wurde. Wo eine stoffliche Gabe unmöglich ist, vollziehe man die Speisedarbringung im Geist.
P 6.73 Die Gottheiten der Brahma-Umfriedung erhalten jeweils eigene Speisedarbringungen. Fehlen die Mittel dazu, gebe man Bali-Gaben, beginnend mit den Hütern der Tore.
P 6.74 Außerhalb davon, auf den in den Haupt- und Zwischenrichtungen aufgestellten Bhuta-Sockeln, gebe man den Rudras im Osten und den Müttern im Süden ihre Gaben.
P 6.75 Die Ganas erhalten Bali im Westen, die Yakshas im Norden, die Planetenmächte im Nordosten und die Asuras im Südosten.
P 6.76 Im Südwesten erhalten die Fleischesser ihre Gaben, im Nordwesten die Nagas. Auch den Gruppen der Mondhäuser und Tierkreiszeichen und der gesamten Schar der Wesen
P 6.77 bringe man im Nordosten Bali dar, dort ebenso dem Kshetrapala. Eine Gabe für den Kshetrapala lege man auch im Bereich zwischen Nordwesten und Westen nieder.
P 6.78 Auf diesen acht Sockeln kann man auch den Hütern der Himmelsrichtungen Bali darbringen. Zuerst kommen die Torhüter, als Zweites die Bhutas.
P 6.79 Vom Stier bis zum Bali-Sockel gebe man die Gaben in der Reihenfolge der Umfriedungen. Acht, zwölf, sechzehn oder zweiunddreißig Begleitgottheiten
P 6.80 stehen in den inneren Umfriedungen und weiteren Hallen; jeder gebe man ihre eigene Gabe. Ganesha verehre man dabei besonders mit den entsprechenden Ehrenerweisungen.
P 6.81 Sind die Mittel vorhanden, erhalten alle diese Verehrung mit ihren Gaben. Danach bringe man auf dem östlich gelegenen Sockel eigens Bali dar.
P 6.82 Yakshas, Rakshasas, Pishachas, Bhutas, Gandharvas, Kinnaras, Ahnen, Danavas und Nagas sowie die Gottheiten von Brahma bis Ishana werden angesprochen.
P 6.83 Die Bezeichnung der Bali-Gabe beginne mit dem Pranava, enthalte den jeweiligen Namen im Dativ und ende mit Svaha; die Wendung „allen“ werde entsprechend eingefügt.
P 6.84 So vollziehe man die Bali-Darbringung und anschließend die Gabe für die Bhutas. Hat die Anlage Tore in allen Richtungen oder nur drei, zwei oder einem zugänglichen Bereich,
P 6.85 gebe man bei den jeweiligen Handlungen die Gaben von Indra bis Ishana. Danach gehe man in das innere Heiligtum und reiche Wasser zum rituellen Mundspülen.
P 6.86 Man sammle die bereits dargebrachten Gaben, Nirmalya, und übergebe sie Chandesha. Weil dadurch Reinheit erlangt wird, werden sie Nirmalya genannt.
P 6.87 Man reiche Chanda Wasser zum Mundspülen und gebe das Nirmalya anschließend fort: in tiefes Wasser, ins Feuer oder an Kühe.
P 6.88 Man lasse dieses Nirmalya nicht essen, da es den Körper an Unreinheit bindet. Danach vollziehe man die Feuerhandlung, beginnend mit der rituellen Vorbereitung der Feuergrube.
Pūrvapāda – Kapitel 7: Die Feuerstätte
P 7.1 Damit die Feuerhandlung gelingt, werden nun die Merkmale der Feuergrube erklärt. Die Stätte des Feuers hat zwei Formen: die vertiefte Grube, Kunda, und die erhöhte Bodenfläche, Sthandila.
P 7.2 Zuerst lege man entsprechend der Bestimmung der Himmelsrichtungen eine Schnur von Osten nach Westen. Von ihr aus bestimme man dann die Schnur von Süden nach Norden.
P 7.3 Mit halben Flächenmaßen werden von den Richtungsschnüren aus die Zwischenrichtungen bestimmt. Die Feuergrube sei quadratisch oder rund und nach dem Hasta-Maß angelegt.
P 7.4 Für tägliche, anlassbezogene und wunschgerichtete Handlungen gilt die jeweilige Ritualvorschrift. Man verwende gut gebrannte Ziegel; sind diese nicht verfügbar, ungebrannte.
P 7.5 Man errichte die Feuergrube nach der Lehre, entsprechend dem Mantra und der Feuerdarbringung. Für Mantras des Wassers wird eine krugförmige Grube vorgeschrieben,
P 7.6 für jene des Windes eine fahnenförmige, für jene Indras eine vajraförmige. Für die feurigen Mantras nennen die vorzüglichen Lehrer eine Gestalt mit sieben Zungen.
P 7.7 Für Mantras mittlerer und höchster Kraft ist eine quadratische Grube fruchtbringend; für solche geringerer Kraft eine dreieckige. Für weibliche Formen ist die Gestalt einer Yoni vorgesehen.
P 7.8 Für wilde Formen dient ein Halbmond, für friedvolle ein Kreis; für verkörperte Formen und Kinnaras wird ein Fünfeck genannt.
P 7.9 Für die Vidyas und Vidyeshvaras gilt hier die Lotusform. Zur lähmenden Bindung dient im Osten eine quadratische Grube; zur Erhitzung im Südosten eine Yoni-Gestalt.
P 7.10 Für eine Tötungshandlung dient im Süden ein Halbmond, im Südwesten eine sechzehneckige Form; zur Befriedung im Westen ein Kreis, zur Vertreibung im Nordwesten ein Sechseck.
P 7.11 Zur Förderung von Gedeihen dient im Norden die Lotusform; im Nordosten wird eine achteckige, Befreiung gewährende Form genannt. Für fünfzig beziehungsweise hundert Feuerdarbringungen wird die Breite der Reihe nach verdoppelt.
P 7.12 Bei tausend Darbringungen beträgt das Maß ein Hasta, bei zehntausend zwei Hasta; bei hunderttausend vier Hasta und bei einer Million sechs Hasta.
P 7.13 Bei zehn Millionen Feuerdarbringungen beträgt es acht Hasta. Man überschreite oder unterschreite diese Zuordnung nicht. Für die kleinste Linga-Stufe ist eine Feuergrube von einem Hasta vorgesehen.
P 7.14 Für die weiteren Abstufungen wird eine Zunahme um zweieinhalb Angula genannt; an den Rändern wird mit zwei beziehungsweise drei Anteilen gearbeitet. Vorn lässt man ein Fünftel frei und bemisst die Ecken nach Vierteln.
P 7.15 Durch das Ziehen eines Bogens entsteht die einem Ashvattha-Blatt ähnliche feurige Grube. Bei einer unterteilten quadratischen Fläche lasse man den ersten und letzten Anteil fort;
P 7.16 aus den mittleren sieben Anteilen entsteht durch den Bogenschlag eine halbmondförmige Grube. Danach lege man die Schnur in den gewünschten Richtungen und im Norden an.
P 7.17 Mit einer Erweiterung um drei Anteile und drei fischförmigen Bogenüberschneidungen entsteht die südwestliche Form. Lässt man einen halben Halsanteil weg, ergibt sich die hier genannte runde Grube.
P 7.18 Durch Erweiterung um sechs Anteile und vier Bogenüberschneidungen entsteht das Sechseck. Für den Lotus teile man das Quadrat in acht Teile; zwei davon bilden die Mitte.
P 7.19 Außerhalb davon bilde man in einem Anteil die Staubfäden. Im dritten liegen die Mitten der Blütenblätter, im vierten ihre Spitzen.
P 7.20 Durch das Ziehen der Rundungen entsteht die lotusförmige Grube; die Blattspitzen sollen nach außen sichtbar sein. Das Übrige entspricht der runden Grube. Es gibt auch eine andere Ausführung:
P 7.21 Man lege zunächst eine runde Grube an und teile den Randgürtel in vier Teile; ebenso teile man seine Höhe. Für die Lotusmitte wird dabei ein Maß von eineinhalb Anteilen genannt.
P 7.22 Aus dem Rest entstehen die Blütenblätter, vier oder acht. Für die folgende Form trage man den zehnten Teil einer halben Fläche in den vier Richtungen nach außen ab.
P 7.23 Mit diesem Maß bilde man ein weiteres Quadrat. Nach dessen Diagonale markiere man auch die entsprechenden Seitenabschnitte.
P 7.24 Aus dem Zusammentreffen von acht Schnüren entsteht die achteckige Feuergrube. Ihre Vertiefung entspricht der Breite oder diesem Maß abzüglich der Randgürtel.
P 7.25 Bei einer Grube von einem Hasta ist der Hals einen Daumen breit; von zwei Hasta an nimmt er jeweils um ein Yava zu. Damit ist das Halsmaß erklärt. Hört nun, ihr Zweimalgeborenen, von den Randgürteln.
P 7.26 Bei einer Grube von einem Mushti beträgt der erste Randgürtel zwei Angula. Die beiden weiteren werden mit einem beziehungsweise einem halben Angula ausgeführt.
P 7.27 Bei einer Grube von einem Ratni beträgt der erste Rand drei Angula. Die Angabe für die beiden weiteren Ränder lautet in der Vorlage „drittel-Angula“ und ist nicht eindeutig.
P 7.28 Bei einer Grube von einem Hasta beträgt der erste Rand vier Angula; die beiden anderen werden mit drei und zwei Angula ausgeführt.
P 7.29 Bei einer Grube von zwei Hasta beträgt der erste Rand sechs Angula, der zweite vier und der dritte drei Angula.
P 7.30 Bei einer Grube von vier Hasta beträgt der erste Rand acht Angula, der nächste sechs und der weitere vier Angula.
P 7.31 Bei einer Grube von sechs Hasta wird der erste Randgürtel mit zehn Angula ausgeführt, der zweite mit acht und der dritte mit sechs.
P 7.32 Bei einer Grube von acht Hasta beträgt der erste Randgürtel zwölf Angula, der zweite zehn und der dritte acht.
P 7.33 Die Randgürtel folgen der Gestalt der Grube. Ihre Maße werden auch nach einer anderen Berechnungsweise angegeben:
P 7.34 Man teile das Maß der Feuergrube in vierundzwanzig Teile. Ein solcher Teil dient als Einheit; dessen Zwei-, Drei- und Vierfaches
P 7.35 ergibt Breite und Höhe der Randgürtel. Wird nur ein Randgürtel ausgeführt, soll er sechs Angula breit und ebenso hoch sein.
P 7.36 Der Nabel wird mit der Hälfte oder einem Drittel des Grubenumrisses bemessen. Die Yoni liegt in der Mitte der Randgürtel und ist zwei Angula hoch.
P 7.37 Diese Yoni-Abmessung gilt für Gruben von einem Mushti, einem Ratni und einem Hasta. Bei Gruben ab zwei Hasta wächst die Breite um zwei Angula,
P 7.38 die Länge um drei Angula; die Höhe richtet sich nach der eigenen Abmessung. Für die Yoni aller Gruben wird außerdem eine Ausführung nach dem halben eigenen Maß genannt.
P 7.39 Sie kann wie ein Ashvattha-Blatt oder wie die Unterlippe eines Elefanten geformt sein. Eine Rinne wird entsprechend dem Maß der Grube angelegt.
P 7.40 Von der Yoni bis zum Nabel verläuft die schön ausgeführte, als Gonanda bezeichnete Verbindung. Der Nabel befindet sich in der Mitte der Grube und wird nach dem halben eigenen Maß gebildet,
P 7.41 mit einer Erhebung von einem Viertel davon und in Lotusgestalt. Außerhalb wird eine Vedi mit einundachtzig Feldern und einer Halle angelegt.
P 7.42 Außerhalb davon, in den mittleren Bereichen der drei Abschnitte, ordne man die Feuergruben an. Man teile die Vedi in vier; sie liegt zwischen den Gruben.
P 7.43 Die Grubenanlage kann auch nach einzelnen Anteilen gegliedert werden. An der Hauptgrube sowie an den Gruben des Windes, des Nordens und Ishanas blicke der Handelnde nach Osten.
P 7.44 An der östlichen Grube blicke er nach Norden; an den übrigen nach Osten oder Norden.
Pūrvapāda – Kapitel 8: Die Feuerhandlung
P 8.1 Nun erkläre ich die Abfolge der Feuerhandlung. Sie gilt als dreifach: vedisch, gemischt und shivaitisch.
P 8.2 Wird sie ausschließlich mit vedischen Mantras vollzogen, ist sie vedisch. Wird sie mit vedischen und shivaitischen Mantras vollzogen, heißt sie gemischt.
P 8.3 Wird sie ausschließlich mit Shiva-Mantras vollzogen, heißt sie shivaitisch. So ist die Ordnung ihrer Hervorbringung in Shivas Lehre festgelegt.
P 8.4 Ein Feuer mit drei Einfassungshölzern und zwei obenliegenden Brennhölzern wird als vedisches Feuer bezeichnet. Das gemischte Feuer vereint beide Formen.
P 8.5 Das shivaitische Feuer wird in dieser Lehre mit vier Einfassungshölzern beschrieben. Das vedische Feuer ist mit dem Pranita-Wasser und dem Brahma-Grasbüschel verbunden.
P 8.6 Ebenso ist es beim gemischten Feuer; auch das shivaitische Feuer kann damit ausgestattet werden. Hört nun, ihr Zweimalgeborenen, von der Gestalt des gemischten und des vedischen Feuers.
P 8.7 Es hat einen Körper, zwei Gesichter, zwei Nasen und sechs Augen, trägt einen Gürtel und besitzt drei Füße.
P 8.8 Es hat vier Hörner, zwei Köpfe und verfilzte Haarsträhnen. Es trägt die heilige Schnur und einen Gürtel aus Munja-Gras und ist mit sieben Händen ausgestattet.
P 8.9 Es besitzt sieben Zungen und hat den Stier als Reittier. Rechts befinden sich die Zungen Hiranya, Kanaka, Rakta und Krishna;
P 8.10 links Suprabha, Atirakta und Bahurupa. So werden die Zungen des gemischten und des vedischen Feuers genannt.
P 8.11 Hiranya liegt im Westen, Kanaka in der Mitte, Rakta im Norden und Krishna im Süden.
P 8.12 Suprabha ist die östliche Zunge, Atirakta liegt im Südosten und Bahurupa im Nordosten. Damit sind die Orte der Zungen erklärt.
P 8.13 Nun wird das shivaitische Feuer beschrieben; hört gesammelt zu, ihr Brahmanen. Es ist rot, hat fünf Gesichter und erstrahlt mit sieben Zungen.
P 8.14 Es hat zehn Hände und drei Augen, ist mit allen Schmuckstücken geschmückt, trägt ein rotes Gewand und befindet sich auf einem Lotus.
P 8.15 Es sitzt im gebundenen Lotussitz und führt zehn Waffen. Kanaka, Bahurupa und Atirakta,
P 8.16 ferner Suprabha, Krishna, Rakta und Hiranmayi heißen seine Zungen. Drei befinden sich im oberen Gesicht; die übrigen sind von Osten an angeordnet.
P 8.17 Damit ist die Betrachtung des shivaitischen Feuers erklärt und die Dreiteilung des Feuers genannt. Auch das vedische Feuer ist dreifach: Garhapatya, das südliche Feuer
P 8.18 und Ahavaniya. Der verständige Lehrer verwende sie bei der Hervorbringung des shivaitischen oder des gemischten Feuers entsprechend ihrem Zweck.
P 8.19 Der Guru bringe ein nach der Ersatzordnung geeignetes Ausgangsfeuer herbei und vollende es zum shivaitischen oder zum gemischten Feuer. Dafür ist ebenfalls eine feste Ordnung vorgeschrieben.
P 8.20 Garhapatya gehört den Hausvätern, das südliche Feuer den Ahnen, Ahavaniya den Göttern; auch für andere Zwecke werden sie entsprechend empfohlen.
P 8.21 Sie werden der Reihe nach als kindlich, jugendlich und alt bezeichnet. Für die Aufstellung und zur glückverheißenden Vollendung des Shiva-Feuers nehme man
P 8.22 das kindliche Feuer, für Feste das jugendliche. Für die tägliche Feuerhandlung verwende man das alte; ebenso bei anderen entsprechenden Anlässen.
P 8.23 Dies ist die Reihenfolge, in der ein Ausgangsfeuer zur Hervorbringung des Shiva-Feuers verwendet wird. Eine Hervorbringungs-Darbringung im Shiva-Feuer gilt als die beste,
P 8.24 jene im gemischten Feuer als mittlere. Im bloß vedischen oder gewöhnlichen Feuer soll man keine Shiva-Mantras anwenden.
P 8.25 Im Shiva-Feuer sind hingegen vedische und andere Mantras vorgesehen; ebenso im gemischten Feuer. Nun wird das vedische Feuer weiter erklärt.
P 8.26 Brahma, Vishnu, die Weltenhüter und die anderen Götter; Vyasa, Bodhayana, Apastamba und Ashvalayana,
P 8.27 Satyashadha und weitere Weise haben von mir die Veden samt ihrer Bedeutung, die anderen Lehrschriften, Puranas und Überlieferungen gehört.
P 8.28 In Sutras haben sie diese zur verbindlichen Ordnung ausführlich oder verkürzt dargestellt. Das nach ihrer Lehre bereitete Feuer wird vedisch genannt.
P 8.29 Nicht eingeweihte Brahmanen und andere gelten allein für das vedische Feuer als befugt; Eingeweihte sind für alle diese Formen geeignet.
P 8.30 Wer beiden Überlieferungen folgt, vollziehe zuerst gesondert die vedische Handlung. Dann bereite er das shivaitische Feuer, beginnend mit der rituellen Zurüstung der Grube.
P 8.31 So ist das gemischte Feuer erklärt, das für die Angehörigen beider Ordnungen geeignet ist. Oder man verfahre unmittelbar nach Abschluss der vedischen Feuerdarbringung so:
P 8.32 Man vollziehe die shivaitische Weihe der Grube und des Feuers. Zuvor lasse man das Feuer mithilfe von Apana im Nabel ruhen und führe es durch die Bewegung des Udana weiter.
P 8.33 Mit seinem Keimlaut und der Folge von Sadyojata, Vamadeva, Aghora, Tatpurusha und Ishana bringe man das tägliche Feuer und dann das Shiva-Feuer in die Grube ein.
P 8.34 Hat man auf diese Weise das gemischte Feuer bereitet, opfere man mit allen Mantras. Bei vorgeschriebenen Handlungen wie dem Totenritual dient dies der Verbindung beider Ordnungen.
P 8.35 Man kann auch zu Beginn die vedische und shivaitische Zurüstung der Grube vollziehen und nach Abschluss der vedischen Feuerhandlung das shivaitische Feuer bereiten;
P 8.36 oder man bereite das Shiva-Feuer an einem anderen Ort und verbinde es damit. Eine solche Verbindung ist hier bei Totenritualen und ähnlichen Handlungen zugelassen.
P 8.37 Bei anderen Anlässen vollziehe man die Handlungen getrennt, entsprechend dem Vertrauen und den verfügbaren Mitteln. Nun erkläre ich das shivaitische Feuer, beginnend mit den Merkmalen der Grube.
P 8.38 Für die tägliche Handlung sei die Grube quadratisch, rund oder lotusförmig, einen Hasta groß und geeignet, alle Wünsche zu erfüllen.
P 8.39 Sie habe drei Randgürtel von vier, drei und zwei Angula oder einen einzigen von sechs Angula. In der Mitte liege die einer Elefantenlippe ähnliche Yoni mit einem Maß von zwölf Angula.
P 8.40 Über der inneren Vertiefung liege der daumenbreite Hals. Fehlt eine Grube, setze man das Feuer auf eine rituell vorbereitete Sthandila-Fläche.
P 8.41 In einer nicht geweihten Grube kommt das Shiva-Feuer nicht zustande. Ist das Shiva-Feuer nicht hervorgebracht, bleibt die darin dargebrachte Gabe ohne Frucht.
P 8.42 Mit dem Shiva-Mantra vollziehe man das prüfende Anschauen, mit dem Astra-Mantra das Besprengen, mit dem Schutzpanzer-Mantra das Übergießen und mit dem Astra-Mantra das Anschlagen.
P 8.43 Dann folgen das Einritzen, Ausstreuen, Auffüllen und Bewässern, das Feststampfen und das Reinigen durch Ausfegen,
P 8.44 das Bestreichen, die Ausgestaltung und das Umkleiden der Grube, ihre Verehrung sowie das Einsetzen der Einfassungshölzer und Sitzunterlagen.
P 8.45 Vier Linien, die Vajra-Anordnung und die Ausbildung der Ecken: All dies lasse der Verständige mit dem Astra-Mantra ausführen.
P 8.46 Er stelle sich dort einen Sitz vor und setze die Göttin Vagishvari darauf. Ebenso setze er Vagishvara ein, Shiva, dessen Leib der Raum ist.
P 8.47 Er betrachte sie im Nordosten als zur Vereinigung gewandt und verbinde sie nach der Vorschrift. Dann ordne er ihnen die Reibhölzer und Brennhölzer des rituellen Feuerzeugens zu.
P 8.48 Er bringe das durch Reibhölzer erzeugte Feuer als reines Atma-Tattva ein; oder ein Feuer, das mithilfe eines Sonnensteins oder im Haus eines Zweimalgeborenen entstanden ist.
P 8.49 Nach der Ersatzordnung verwende er dieses durch Mantras gereinigte Feuer. Der Kundige kann auch ein mittels Eisensteins oder auf andere nicht vorrangige Weise gewonnenes Feuer herbeibringen.
P 8.50 In einem Kupfergefäß oder einer Tonschale reinige er es durch prüfendes Anschauen und die weiteren Handlungen. Er scheide den leichenverzehrenden Anteil aus und besprenge es mit Astra-Wasser.
P 8.51 Er umhülle es mit dem Schutzpanzer-Mantra und nehme die Setzung mit der in der Vorlage als „aimunāya“ bezeichneten Lautfolge vor. Dann setze er den Feuer-Keimlaut und die sechs Glieder ein und vollziehe die Verbindung des Feuers.
P 8.52 Mit dem auf Vaushat endenden Wurzelmantra und der Kuh-Geste verwandle er es in Nektar und verehre es. Dann führe er es rechtsherum um die Grube,
P 8.53 dreimal, und lasse sich auf die Knie nieder. Er bringe es in die Gebärmutter-Nadi Vagishvaris ein, auf sich selbst zugewandt,
P 8.54 unter dem Wurzelmantra, und betrachte sich selbst als Shiva. Danach gebe er einen Wassertropfen hinzu und bedecke das Feuer mit geeignetem Brennstoff.
P 8.55 Zum Schutz der Leibesfrucht binde er der Göttin unter dem Herzmantra einen mit Astra besprochenen Darbha-Armring an die Hand. Für die rituelle Empfängnis
P 8.56 rufe er Sadyojata herbei und gebe unter dem Herzmantra drei Sesamdarbringungen. Für das Pumsavana-Ritual verehre er Vamadeva,
P 8.57 und gebe entsprechend unter dem Hauptmantra die Darbringungen. Für das Scheitelteilungsritual verehre er Aghora und gebe unter dem Schikha-Mantra drei Opfergaben.
P 8.58 Dann bilde er mithilfe eines Darbha-Grases in der Flammenspitze die Gesichter und Glieder aus. Nach der entsprechenden Ausgleichshandlung vollziehe er das Geburtsritual.
P 8.59 Er verehre mit Tatpurusha und gebe unter dem Schutzpanzer-Mantra drei Sesamdarbringungen zur Aufhebung der mit der Geburt verbundenen rituellen Unreinheit.
P 8.60 Er besprenge die Grube mit Arghya-Wasser und breite ringsum unter dem Astra-Mantra Darbha-Gräser aus, deren Spitzen nach Osten und Norden weisen.
P 8.61 Zum Schutz des Shiva-Feuers öffne er dessen Münder mit drei Darbringungen; diese dienen auch der Stärkung der Münder.
P 8.62 Zur Entfernung des Speichels bringe er fünf geeignete Brennhölzer dar. Ferner werden vierundzwanzig Hölzer von sechzehn Angula Länge genannt.
P 8.63 Für die Namensgebung rufe er Ishana herbei und opfere unter dem Astra-Mantra. Dem Wurzelmantra folgend spreche er: „Du bist Shiva-Feuer.“
P 8.64 Er entlasse die Eltern des Feuers und verehre sie auf den Randgürteln. Auch Indra und die übrigen Weltenhüter verehre er auf den Einfassungshölzern.
P 8.65 Auf den Sitzunterlagen verehre er der Reihe nach Brahma, Rudra, Vishnu und Ishvara in den vier Richtungen, beginnend im Osten.
P 8.66 Er nehme die Opferlöffel Sruk und Sruva, besprenge sie unter dem Astra-Mantra, umhülle sie mit dem Schutzpanzer und erwärme sie im Feuer oder bewege sie vor ihm kreisend.
P 8.67 Mit den Spitzen der Darbha-Gräser berühre er ihre Spitzen, mit deren Mitte die mittleren Teile und nach erneutem Kreisen mit den Wurzeln die unteren Teile beider Löffel.
P 8.68 Er setze die fünf Gesichter darauf ein; im Sruk setze er Shakti, im Sruva verehre er Shambhu. Dann lege er sie rechts von sich nieder,
P 8.69 auf Darbha-Gräser, und verehre sie unter dem Herzmantra. Das Ghee besprenge er mit Astra und umhülle es mit dem Schutzpanzer.
P 8.70 Er erwärme es im Feuer, nehme es unter Shivas Astra wieder heraus und führe es unter dem Schutzpanzer-Mantra dreimal rechtsherum über die Grube.
P 8.71 Er stelle es auf die Yoni und ergreife einen aus zwei Darbha-Spitzen gebildeten, eine Spanne langen Pavitra zwischen Daumen und Ringfinger.
P 8.72 Dreimal streiche er damit unter dem Schutzpanzer-Mantra durch das Ghee, dem Feuer zugewandt; ebenso vollziehe er unter dem Herzmantra die entsprechende Bewegung auf sich selbst zu.
P 8.73 Er werfe den Pavitra ins Feuer, beleuchte das Ghee unter Astra, betrachte es aufmerksam und vollziehe das kreisende Darbringen des Lichts.
P 8.74 Er werfe die Fackel ins Feuer, besprenge das Ghee und bespreche es mit den Gliedermantras. Mit Wurzelmantra und Kuh-Geste verwandle er es in Nektar.
P 8.75 Er verehre es mit dem Wurzelmantra und lege unter Om ein Darbha-Gras von einer Spanne ein; dabei stelle er die drei Nadis vor.
P 8.76 Er nehme Ghee aus der Mitte und opfere Agni mit Pranava und Svaha; aus der linken Seite opfere er Soma mit dem entsprechenden Mantra.
P 8.77 In der Mitte vollziehe er die gemeinsame Gabe für Agni und Soma. Als vierte Gabe bringe er die Darbringung „agnaye sviṣṭakṛte svāhā“ dar.
P 8.78 Durch das Einträufeln einer kleinen Menge dieses Ghee reinige er weiteres Ghee. Diese Aufteilung gilt für die helle Monatshälfte; in der dunklen vollziehe er die Sonnendarbringung.
P 8.79 Mit drei Ghee-Darbringungen benetze er die Münder des Feuers. Unter den jeweiligen Mantras verbinde er Sadyojata mit Vamadeva,
P 8.80 Vamadeva mit Aghora, diesen mit Tatpurusha, diesen mit Ishana und diesen schließlich mit Shiva.
P 8.81 So vollziehe er die Verbindung und Vereinigung der Gesichter, jeweils mit ihren eigenen Mantras, beginnend mit Sadyojata.
P 8.82 Das gewünschte Gesicht stelle er sich so groß wie die Feuergrube vor. Zur Vollendung der Weihen wie der ersten festen Nahrung und der Haarschur
P 8.83 bringe er in der mittleren Zunge die volle Opfergabe dar, mit dem auf Vaushat endenden Wurzelmantra und unter Verwendung beider Opferlöffel.
P 8.84 Für die gekochte Opfergabe, Räucherwerk, Leuchten und Reis entnehme man der Grube sorgfältig jeweils einen eigenen Anteil des Feuers.
P 8.85 Im Osten werden Charu und Opferkuchen in dem durch fünf Weihen vorbereiteten Feuer dargebracht, bevor Shiva herbeigerufen ist; die eigentliche Homa geschieht nach Shivas Herbeirufung.
P 8.86 „Agni, du bist die höchste reinigende Glut des Herrn. Darum setze ich ihn in den Lotus deines Herzens ein und werde ihn dort sättigen.“
P 8.87 Nachdem man so gebetet hat, errichte man in dessen Herzlotus den Yoga-Sitz und stelle darauf die leuchtende, vorzügliche, höchste Gestalt vor.
P 8.88 Durch Herbeirufung und die weiteren Handlungen mache man die göttliche Ursache in ihr gegenwärtig. Nach ihrer Verehrung ordne man außen ihre Glieder des Genusses an.
P 8.89 Man betrachte jedes einzeln als strahlend, gestützt auf das jeweilige Mittel der Vergegenwärtigung. Nach der Anzeige und Erhebung zum Höchsten verbinde man den Mund Shivas mit dem Mund des Feuers.
P 8.90 Man stelle sich deutlich vor, wie der Lichtstrahl aus der Nase des Feuers hervortritt und am Opferort mit Shiva eins wird.
P 8.91 Nach der Verbindung der Nadis erbitte man die Erlaubnis und sättige Shiva durch die Darbringungen. Seine Glieder erhalten jeweils ein Zehntel der Shiva zugedachten Menge, ihr Besten der Zweimalgeborenen.
P 8.92 Täglich vollziehe man hundert Darbringungen, die Hälfte davon, deren Hälfte, zwanzig oder zehn, für sich selbst oder zum Wohl anderer.
P 8.93 Einmal, zweimal oder dreimal am Tag vollziehe man die Feuerdarbringung. Fehlt Ghee, opfere man dem Feuer Sesam.
P 8.94 Man kann auch Reis, Brennhölzer, Dickmilch, Gerste, die drei Früchte, Bilva-Blätter oder schöne, für Opfer geeignete Blüten verwenden.
P 8.95 Auch andere geeignete Gaben sind nach Vertrauen und verfügbaren Mitteln zulässig. Dabei forme man die Hirsch-, Eber- oder Muschel-Geste,
P 8.96 und bringe die Stoffe einzeln mit den jeweils angegebenen Handmaßen dar. Für Öl beziehungsweise Fett, Honig und Milch beträgt eine Darbringung einen Sruva-Löffel.
P 8.97 Dickmilch werde mit dem Nikunja-Gerät dargebracht; bei festen Speisen und Milchreis wird das Pala-Maß genannt. Die verschiedenen Speisen folgen abwechselnd, Sesam wird mit fünf Fingern aufgenommen.
P 8.98 Puffreis opfere man faustweise, Früchte in ihrer eigenen Gestalt, Gemüse in handballengroßen Portionen und Knollengewächse in Achtelstücken.
P 8.99 Bittere Stoffe und Ölkuchen sind außer bei Abhichara-Riten ausgeschlossen. Wurzeln werden in drei Stücke geteilt, Schlingpflanzen in Stücke von zwei Angula Länge.
P 8.100 Getreide mische man mit Puffreis; alle gekochten Speisen gebe man mundvollweise. Nach dem Opferreis bringe man zum Abschluss Betel dar.
P 8.101 Man umschreite rechtsherum, verneige sich und preise voller Hingabe. Nach Verehrung, Hingabe der Handlung und entsprechender Anzeige entlasse man
P 8.102 Shiva. Anschließend sättige man das Shiva-Feuer mit den Vyahritis; nach der Anzeige bewahre man es täglich am selben Ort.
P 8.103 Man vergegenwärtige in der Grube die drei Formen des Feuers nach ihrer Ordnung. Nach der Verehrung des Gottes der Götter darf man vor seiner Entlassung Asche auf die Glieder auftragen.
P 8.104 Ist der Gott entlassen, gilt die Asche als Chandas Asche. Oder man vollziehe die Entlassung in der Grube und bewahre das Feuer an anderer Stelle.
P 8.105 Erlischt das bewahrte Feuer, faste man und rezitiere Aghora. Zur Befriedung rezitiere man Bahurupa oder vollziehe damit eine Feuerdarbringung.
P 8.106 Dort gebe man die innere Bali-Gabe, nachdem man auf dem Boden ein Mandala angelegt hat; oder auf einer geweihten Platte, die mit Duftstoffen, Blumen und Ähnlichem vorbereitet wurde.
P 8.107 Im Osten gebe man den Rudras Bali, im Süden den Müttern, im Westen den Ganas und im Norden den Yakshas.
P 8.108 Im Nordosten gebe man den Planetenmächten ihre Gaben, im Südosten den Asuras, im Südwesten den Fleischessern und im Nordwesten den Nagas.
P 8.109 Den Gruppen der Mondhäuser und Tierkreiszeichen sowie der gesamten Schar der Wesen gebe man innerhalb des Mandala reichlich Bali.
P 8.110 Zwischen Nordwesten und Westen lege man die Gabe für Kshetrapala nieder. Dies ist auch für die persönliche Verehrung im eigenen Haus und im Heiligtum vorgeschrieben.
P 8.111 Nandin und die übrigen Begleitgottheiten erhalten ihre Gaben einzeln. Auch die abschließende Bali-Gabe der Feuerhandlung vollziehe man auf diese Weise.
P 8.112 Man nehme rituell Wasser zu sich, werde rein und vollziehe die Sakalikarana-Setzung am Körper. Dann gehe man zum Linga, bringe die Sättigung dar und vollziehe die anschließenden Handlungen.
P 8.113 Mit Gesang und weiteren Ehrenerweisungen erfreue man Shiva erneut. Danach folge das tägliche Fest und zuletzt der als Shuddha bezeichnete reine Tanz.
P 8.114 Der verständige Lehrer lasse dies im Tempel für die öffentliche Verehrung ausführen. Festprozession und reiner Tanz sollen nicht vor dem eigenen Wohnhaus stattfinden.
P 8.115 Am Ende lasse man singen, damit Maheshvara erfreut werde. Man verehre mit Duftstoffen und Blüten, gebe Arghya und wende sich ab,
P 8.116 zeige die höchste Geste und hebe mit dem Waffenmantra die gesetzten Glieder wieder auf. Man betrachte Shiva als den Zurücknehmenden und lasse die Gestalt in die Gestalt eingehen.
P 8.117 Man verehre Shiva erneut und spreche den Prasada-Mantra dem Herzen folgend aus; durch das Zurücklassen der Ursachen gelange man bis zum Zustand ohne Teile.
P 8.118 Man vergegenwärtige die Ungetrenntheit vom höchsten Tattva; oder man stelle mithilfe jener Geste die Einheit mit dem im eigenen Herzlotus Gegenwärtigen her.
P 8.119 So entlasse man die Gottheit, mit oder ohne verbleibende Bindung an einen Träger, vom Bindu bis zum Nada. Am Ende verehre man Chandeshvara.
P 8.120 Bei einem Bana-Linga, einem metallenen oder beweglichen Linga, einem vollendeten oder selbstentstandenen Linga ist Chandesha nicht vorgesehen; ebenso wenig bei allen Bildgestalten und bei der Sthandila-Verehrung.
P 8.121 Chanda befindet sich außerhalb des Tempelhauses in einem Schrein im Nordosten. Was der Gottheit dargebracht wurde, wird Chandesha zugewiesen.
P 8.122 Chandas Speise ist unantastbar; man bestimme sie nicht für den eigenen Genuss. Man unterlasse das Darübersteigen, Weitergeben und Essen des Nirmalya.
P 8.123 Bei Guru, Buch, Nagas, Feuer, Yogin, Gana, Parvati, Yaksha und den Müttern gilt die Nirmalya-Regel nicht wie bei Shiva.
P 8.124 Auch bei Lingas aus Edelsteinen, Gold und ähnlichen Stoffen, bei beweglichen Lingas, bei Gurus und bei Lehrdarstellungen beziehungsweise Bildern gilt sie nicht in dieser Weise.
P 8.125 Was man dem eigenen verehrten Linga darbringt, gilt zweifellos wie Charu. Diese Speise lasse man Brüdern, Söhnen und Schwestern geben.
P 8.126 Wird man mit dem Badewasser der Gottheit, Milch oder anderen solchen Stoffen bespritzt, bade man oder wasche die betroffenen Körperbereiche oberhalb und unterhalb des Nabels.
P 8.127 Man nehme rituell Wasser zu sich, sammle sich und verneige sich vor dem Gott der Götter. Zur Reinigung von Auslassungen und Fehlhandlungen rezitiere man die Mantra-Sammlung.
P 8.128 Man verlasse den Tempel mit dem linken Fuß zuerst, ohne die Schwelle zu berühren.
Pūrvapāda – Kapitel 9: Die Wahl der Zeit
P 9.1 Nun erkläre ich die Wahl der Zeit, die allen Wohlergehen bringt. Empfohlen wird der nördliche Lauf der Sonne, mit Ausnahme des Monats Magha.
P 9.2 Muss die Handlung während des südlichen Sonnenlaufs bald stattfinden, sind Karttika, Ashvayuja und Shravana vorgesehen. Die anderen Monate gelten als ungeeignet.
P 9.3 Die helle Monatshälfte ist günstig; von der dunklen gilt dies bis zum siebten Mondtag. Nach einer weiteren Einteilung lasse man das erste Drittel der hellen und das letzte Drittel der dunklen Hälfte fort.
P 9.4 Die beiden mittleren Drittel gelten als mittelmäßig, die beiden anderen als vorzüglich. Unter den ungeraden Mondtagen meide man den neunten und fünfzehnten,
P 9.5 auch den ersten; unter den geraden den zweiten und zehnten sowie in der dunklen Hälfte den sechsten. Die übrigen gelten hier als unbedenklich.
P 9.6 Rohini, die drei Uttara-Mondhäuser, Hasta, Svati, Punarvasu, Anuradha, Ashvini, das Soma, Vishnu beziehungsweise Varuna zugeordnete Mondhaus und Magha,
P 9.7 ferner Chitra, Shravishtha und das Pushan zugeordnete Mondhaus werden für menschliche Bauvorhaben empfohlen. Bei göttlichen Vorhaben werden auch Shatabhishaj, Vishakha und die Purva-Mondhäuser verehrt.
P 9.8 Auch das Rudra zugeordnete Mondhaus wird für Gottheiten genannt; für Shiva gelten alle diese. Für menschliche Vorhaben werden ferner die Pushya- und Pushan-Zuordnungen genannt; die übrigen werden verworfen.
P 9.9 Unter den Wochentagen lasse man Dienstag und Sonntag fort; der Tag des Götterlehrers, Donnerstag, wird empfohlen. Für menschliche Vorhaben enthält die Vorlage eine zusätzliche, nicht eindeutig lesbare Einschränkung in Bezug auf Freitag.
P 9.10 Steht die Sonne in der als talalakṣa bezeichneten Stellung, unterlasse man den Beginn eines Gebäudes. Bei untergegangenem beziehungsweise unsichtbarem Jupiter sollen Kundige keine glückverheißende Handlung beginnen.
P 9.11 Auch bei der Unsichtbarkeit der Venus lasse man keine Einsetzung und ähnliche Handlung vornehmen. Die folgende Verbotsfolge nennt das Einsetzen der Gründungsgabe bei Tag und die Vastu-Handlung bei Nacht
P 9.12 als Ursachen von Fehlern; das Betreten beziehungsweise die Inbesitznahme kann bei Nacht stattfinden. Eine nächtliche Vastu-Bali-Gabe im Dorf soll keinesfalls im Feuer dargebracht werden.
P 9.13 Ein festes Tierkreiszeichen gilt als das beste, ein doppeltes als mittelmäßig. Ein bewegliches soll gemieden werden; mit Jupiter verbunden kann es jedoch günstig sein.
P 9.14 Die Aufgänge von Jupiter, Venus und Merkur werden empfohlen: Jupiter für Brahmanen, Venus für Herrscher,
P 9.15 Merkur für Vaishyas; ebenso wird es für Shudras vorgeschrieben. Ungünstige Planeten gelten bei Nacht an der dritten, sechsten und elften Stelle als günstig.
P 9.16 Die günstigen Planeten gelten überall als glückbringend, ausgenommen an der zwölften Stelle. Die günstigen und ungünstigen Planeten in den Eckstellungen bedürfen besonderer Unterscheidung; die ungünstigen sind zu meiden.
P 9.17 Auch die Mondstellungen und die günstigen Planeten an der sechsten und siebten Stelle soll der verständige Lehrer aus der fünfgliedrigen Herkunftsordnung nach der hier angegebenen, verdichteten Regel meiden.
P 9.18 Der vorzügliche Lehrer vermeide die als Kantaka, Brahmadanda und Sthuna bezeichneten Konstellationen sowie Mondhäuser, die mit einem Planeten verbunden oder von ihm entsprechend beeinflusst sind.
P 9.19 Zu meiden sind getroffene Mondhäuser und die Verbindungen Vyatipata, Vajra, Shula, Vishkambha, Parigha, Ganda, Vaidhriti und Harshana,
P 9.20 ferner Atiganda, Manda-Riksha und Shadashitimukha, ein für den Monat leeres Mondhaus, planetarisch getroffene Zeiten und die sogenannten verbrannten Wochentage.
P 9.21 Man meide die von ungünstigen Planeteneinflüssen betroffenen und als flammend bezeichneten Mondhäuser sowie die Endpunkte von Mondtag, Mondhaus, Monat, Jahr und Halbjahreslauf.
P 9.22 Besonders soll der verständige Lehrer den Schaltmonat meiden. Bei einem zum Auftraggeber passenden Mondhaus, wenn die Nachteile gering sind und die günstigen Eigenschaften überwiegen,
P 9.23 lasse er am Vormittag oder Mittag, bei einem durch die Planeten gestärkten Aszendenten, die Vastu-Handlung vollziehen, damit alle Güter gedeihen.
Pūrvapāda – Kapitel 10: Die Prüfung der Vorzeichen
P 10.1 Zuerst prüfe man die Zeit und vollziehe anschließend die glückverheißende Handlung. Man handle, nachdem man zuvor die Zeichen und Vorzeichen erkannt hat.
P 10.2 Der Vastu-Kundige, der Lehrer, der Handwerker, der Astrologe und der Auftraggeber seien rein, weiß gekleidet und mit Schmuck versehen.
P 10.3 Beim Aufbruch, beim Hinausgehen und beim Betreten des Baugrundes achte man auf die folgenden Zeichen und Vorzeichen, während man an Sadashiva denkt.
P 10.4 Günstig ist der Anblick eines Gelehrten oder Brahmanen, eines kräftigen Mannes mit Frau und Kindern sowie einer geschmückten, mit guten Kindern gesegneten und besonders einer freudigen Frau,
P 10.5 einer schönen Frau, einer Schwangeren, eines Mädchens und spielender Menschen; ferner von festen Speisen, Mahlzeiten, Getränken, Fleisch und einer Leuchte,
P 10.6 von Salben, Girlanden und anderen Duftstoffen, Ghee, Dickmilch, dem Shrivatsa-Zeichen, einem gefüllten Krug, einem Muschelhorn und Gorochana,
P 10.7 einem Spiegel, einer Fahne, weißen Senfkörnern und Milch. Auch der Anblick anderer anerkannter glückverheißender Gegenstände gilt als günstig.
P 10.8 Beim Aufbruch zu allen Handlungen gilt es als günstig, wenn Spitzmaus, Schakal, Eidechse, Schwein, der als Pingala bezeichnete Vogel und Kuckuck links erscheinen.
P 10.9 Nahe und tief erscheinende Zeichen wirken rasch, ferne und hoch erscheinende später. Günstig sind jene, die bei Palästen, Tempeln und anderen glückverheißenden, erfreulichen Orten auftreten,
P 10.10 oder auf vorzüglichen Bäumen mit süßen Früchten, Milchsaft und Blüten. Ein Waldtier im Dorf und ein Dorftier im Wald soll man nicht als regelrechtes Zeichen werten.
P 10.11 Ebenso wenig ein tagaktives Tier bei Nacht oder ein nachtaktives bei Tag. Paarweise auftretende Tiere können berücksichtigt werden; die zusätzliche Aussage zum Kakola-Vogel bleibt knapp.
P 10.12 Zeichen jenseits eines Flusses und solche von aufgeregten oder berauschten Tieren sollen nicht berücksichtigt werden. Niesen gilt überall als ungünstig; das Niesen einer Kuh soll den Tod anzeigen.
P 10.13 Der Anblick von Rohzucker, Knochen, dunklem Getreide, Baumwolle, Holzkohle und der im Text genannten Folge von Brennstoffen gilt als Ursache großen Kummers.
P 10.14 Der Anblick von Lederarbeitern, Menschen mit offenem Haar, von ausgezehrten, hungernden, kahlgeschorenen, beschmutzten, nicht ergebenen oder nackten Menschen wird als leidbringend bezeichnet.
P 10.15 Beschimpfung, Weinen und Streit gelten als kummerbringend. Dasselbe wird vom Anblick von Eber, Büffel, Kamel und ähnlichen Tieren gesagt.
P 10.16 Bei einem entgegenstehenden Zeichen unterlasse man jede Handlung. Man versuche es ein zweites und drittes Mal; treten die ungünstigen Zeichen dreimal auf,
P 10.17 soll der verständige Lehrer aus der fünfgliedrigen Herkunftsordnung von der Handlung absehen.
Pūrvapāda – Kapitel 11: Die Prüfung des Bodens
P 11.1 Sind günstige Vorzeichen eingetreten, prüfe man den Boden. Als Arten des Baugrundes werden die Shiva-, Brahma-, Vishnu- und Indra-Zuordnung genannt,
P 11.2 ferner Auksha, Bhautika, Asura, Pishacha, Rakshasa, Vayu, Varuna und Agni.
P 11.3 Der vorzügliche Lehrer erkenne die Eigenschaften des Bodens an den folgenden Merkmalen: Karnikara, Arjuna, Ashvattha, Kapittha, Ashoka und Dhataki,
P 11.4 Landlotus, Tulasi und Durva-Gras, ferner Vishnukranta, Akhukarna, Shalmali und Girishariba bedecken das Land.
P 11.5 Mit Tauben, Papageien und Schwänen versehen gilt ein solcher Boden als Shiva zugehörig und glückbringend. Mit Bilva, Palasha, Darbha, Kusha und Hirschen,
P 11.6 mit wohlriechenden Stoffen für Feuerdarbringungen versehen gilt er als Brahma zugehörig und günstig. Ein Gelände mit Tinduka, Tamarinde, Karaja und Bambus,
P 11.7 mit Baumwolle, Arka, Japa, Schwänen, anderen Vögeln und Wildtieren sowie mit dornenlosen Bäumen
P 11.8 wird als Vishnu zugehöriger Boden bezeichnet; er soll den Menschen Mut und Kraft verleihen. Mit Bananen, Jackfrucht, Mango, Punnaga und Vakula,
P 11.9 mit Patala, Sindhuvara, Amalaka und blauen Wasserlilien sowie mit Vaishyas und Shudras versehen gilt er als Indra zugehörig.
P 11.10 Reich an Patala- und Agaru-Duft bringt dieser Reichtum und Getreide. Land mit Ankola-Bäumen, Katzen, Mangusten,
P 11.11 Hasen, Waranen, Chakora-Vögeln und Wölfen gilt als Auksha. Es soll Mut, Kraft, Nachkommenschaft und Besitz mehren.
P 11.12 Mit Nirgundi, Madhavi, Durva, Ankola, Kimshuka, Mallika, Karavira und Madhuka versehen gilt das Land als Bhautika.
P 11.13 Es riecht nach Asche und soll den Menschen Nahrung und Gedeihen bringen. Ein Gelände mit Bhallataka und großen Bäumen, schädlichen Wesen und Zwiebeln,
P 11.14 mit Kiratas, Kakubha, Geiern und den weiteren hier genannten Merkmalen gilt als Asura-Boden: Es riecht faulig und soll Krieg bringen.
P 11.15 Ein Gelände mit Shalmali, Vakula, Vibhitaka und Shleshmataka, mit Eseln, Kamelen, Schakalen und Schweinen,
P 11.16 mit Chandalas und Pulindas, faulig riechend und unfruchtbar, wird in den Lehrschriften Pishacha-Boden genannt und mit umfassender Zerstörung verbunden.
P 11.17 Ein Gelände mit Chandalas, Gift und Dieben sowie Kopfkrankheiten und ähnlichen Leiden, das nach Pfeffer und Rohzucker riecht, gilt als Rakshasa-Boden und soll Verfall bringen.
P 11.18 Von Schakalscharen erfüllt und mit Grillen und Kies versehen gilt es als Vayu-Boden, der Leid und Armut bringt.
P 11.19 Ein mit Arekapalmen bewachsenes Land gilt als Varuna-Boden und soll alle Vollendungen gewähren. Mit Snuhi, Shleshmataka und ähnlichen Pflanzen sowie feinem Kies versehen,
P 11.20 unfruchtbar und wasserlos, ist es Agni-Boden, der alles zerstören soll. Für Shiva wird Shiva-Boden, für einen Vishnu-Ort Vishnu-Boden genannt,
P 11.21 für einen Brahma-Ort Brahma-Boden. Shiva-Boden eignet sich für Brahmanen und die weiteren Gruppen. Besonders wird er den Brahmanen zugewiesen; Brahma- und Vishnu-Boden
P 11.22 werden den Herrschern, Auksha-Boden den Vaishyas und Bhautika-Boden den Shudras zugeordnet. Pishacha-, Asura- und Rakshasa-Boden
P 11.23 werden hier den außerhalb der höheren Stände eingeordneten Menschen zugewiesen. Ein solches Gelände kann nach vielfachem Pflügen und längerem Bearbeiten durch Rinder nach Ablauf eines Jahres angenommen werden.
P 11.24 So wird das Land nach seiner Beschaffenheit für die jeweiligen Gruppen beschrieben. Für Bauvorhaben geeigneter Boden wird auch zweifach unterschieden: feuchtes Anupa-Land und trockenes Jangala-Land.
P 11.25 Festes, schweres Gelände mit viel Kies, wenig und salzigem Wasser auch bei tiefer Grabung gilt als Jangala.
P 11.26 Anupa hat feinen Sand, ist mit Kasheruka und duftenden Wasserlilien bewachsen und besitzt Wasser, das bei der Bodenbearbeitung hervortritt.
P 11.27 Die Mischung der Eigenschaften von Jangala und Anupa heißt gewöhnlicher oder gemischter Boden. Bei der weiteren Pflanzenbeschreibung werden Banane, Palmyrapalme und Jackfrucht genannt.
P 11.28 Land, das für alle Feldfrüchte geeignet ist, auf dem Blüten- und Fruchtbäume leicht gedeihen und das zu allen Jahreszeiten angenehm und allen zuträglich ist, wird als Anupa empfohlen.
P 11.29 Die Verbindung beider Arten heißt Sadharana. Eine weitere Einteilung umfasst vier Arten: Padmaka, Bhadraka, Dhumra und Purna.
P 11.30 Gleichmäßig anzufassen, geschmeidig, wohlriechend, gut klingend und fest, mit Wasser, das bereits bei einem geringen, mit Hand beziehungsweise Anjali bezeichneten Maß hervortritt: So ist Padmaka-Baugrund.
P 11.31 Wasser im Osten und Norden, geeigneter Bewuchs und Wald in der näheren Umgebung, ruhiger und gehaltvoller Boden mit Virana-Gras im Osten und Norden
P 11.32 kennzeichnen zusammen mit guten Materialien, ansprechender Lage und guten Bewohnern den Bhadraka-Boden. Purnaka und Dhumraka werden durch ein Gefälle nach Nordwesten beziehungsweise Südosten gekennzeichnet.
P 11.33 Nach dem Gefälle unterscheidet man vier Stufen: vorzüglich, mittelmäßig, gering und untauglich. Fällt das Gelände auf zehn Danda Länge um sechs Matra ab,
P 11.34 ist es vorzüglich; bei einer Spanne Gefälle mittelmäßig, bei einem Hasta gering. Entsprechend fließt das Wasser langsam, mit mittlerer Geschwindigkeit oder schnell ab.
P 11.35 Ein Gefälle von mehr als einem Hasta gilt als ungeeigneter Baugrund. Für Gottheiten und Zweimalgeborene ist ein gleichmäßiges Quadrat vorgesehen.
P 11.36 Acht-, sechs- und viereckige Grundstücke soll der vorzügliche Lehrer der Reihe nach für Herrscher, Vaishyas und Shudras vorsehen.
P 11.37 Eine Ausdehnung von Osten nach Westen gilt als die beste, von Süden nach Norden als mittelmäßig. Weißer, roter, gelber und schwarzer Boden werden von den Brahmanen an den vier Ständen zugeordnet.
P 11.38 Der Boden soll beim Anschlagen wie Trommel, Flöte, Vina oder Pauke klingen und nach Punnaga, Jasmin, Lotus, Getreide oder Patala duften.
P 11.39 Auch ein Geruch wie der von Vieh wird als günstig bezeichnet. Alle Samen sollen darauf keimen; er sei einfarbig, dicht, geschmeidig und angenehm zu berühren.
P 11.40 Die anschließende knappe Beschreibung verlangt einen freien, günstigen Raum ohne störende Verkrümmungen; einzelne Lageangaben bleiben unklar. Genannt werden ferner bitterer, scharfer, herber, süßer, saurer
P 11.41 und salziger Geschmack, also die sechs Geschmacksarten, als günstige Eigenschaften. Das Wasser fließe rechtsherum und trete bei einer handtiefen Grabung hervor.
P 11.42 Der Boden sei frei von Scherben, Steinen, Würmern und Ameisenhügeln, von Hohlräumen und Knochen und enthalte feinen Sand.
P 11.43 Er sei frei von Holzkohle, Hülsen und Baumwurzeln, von verbliebenem Schlamm, Löchern, Spalten und groben Erdklumpen.
P 11.44 Auch Kies und Asche sollen fehlen. Bei der nun folgenden Ausschlussliste werden die Nähe zu Versammlungsstätten und Heiligtümern, zu schädlichen Lebewesen und zum Herrscherpalast genannt,
P 11.45 ferner die Nähe zu Tempeln, Dornenbäumen, den Wohnstätten von Chandalas und den Werkstätten von Handwerkern.
P 11.46 Gelände mit den hier genannten Einfassungen durch einen, zwei, drei oder vier Wege, unklaren Wegen sowie mit Shivas Hainen und zugehörigen Feldern soll man meiden.
P 11.47 Auch andere Gelände dieser Art gelten als fehlerverursachend. Wird aus Verblendung auf einem solchen Grundstück eine Handlung vollzogen,
P 11.48 bringt sie nach dieser Lehre großen Nachteil; deshalb ist dies zu meiden. Ein für eine niedriger eingeordnete Gruppe bestimmter Boden kann auch für höher Eingeordnete vorgesehen werden,
P 11.49 aber ein für höher Eingeordnete bestimmter nicht für niedriger Eingeordnete. Für alle Gottheiten ist er geeignet. Baugrund mit gemischten Farben gilt als günstig für Menschen entsprechender gemischter Herkunft.
P 11.50 Man grabe eine Grube und fülle sie mit derselben Erde wieder auf. Je nachdem, ob Erde übrig bleibt, fehlt oder die Menge genau ausreicht, wird eine entsprechende Frucht angegeben.
P 11.51 Die anschließende Zahlenangabe zur Aufnahmefähigkeit der Erde ist verdichtet und nicht sicher aufzulösen. Füllt man die Grube mit Wasser aus einem Krug, zusammen mit Blumen,
P 11.52 ist eine Rechtsdrehung des Wassers mit ruhigen Blasen günstig. Nach oben gerichtete Blüten sind vorzüglich; nach unten gerichtete sind es nicht.
P 11.53 Keimen ausgesäte Senf- oder Sesamsamen auf dem Gelände innerhalb von drei Nächten, gilt der Boden als günstig.
P 11.54 Ein Gefälle nach Osten oder Norden gilt als das beste; ein Gefälle in alle Richtungen als mittelmäßig. Auch ein solches kann für ein Wohnhaus angenommen werden, wenn es sonst hervorragende Eigenschaften hat.
P 11.55 Die knappe Aussage nennt Kumara beziehungsweise einen Herrschersitz und rechtmäßig erworbenen Boden. Nach solcher Prüfung nehme man Land mit vielen guten Eigenschaften an.
P 11.56 Danach bringe man ordnungsgemäß die Gabe für das Betreten des Landes dar, gerichtet an Vetalas und die anderen dortigen Wesen.
Pūrvapāda – Kapitel 12: Die Gabe beim Betreten des Landes
P 12.1 Nun wird die Gabe beim Betreten des Baugrundes erklärt: für Dörfer und andere Siedlungen, Tempel, Wohnhäuser und alle weiteren Anlagen.
P 12.2 In einer günstigen Stunde, bei einem günstigen Mondhaus und in einer von Mängeln freien Nacht beginne ein aus einer Adishaiva-Familie stammender Lehrer aus der fünfgliedrigen Herkunftsordnung,
P 12.3 versehen mit dem fünfteiligen Schmuck, Turban und Obergewand und mit weißer Salbe bestrichen, die Darbringung beim Betreten.
P 12.4 Zuerst speise man Brahmanen und lasse dann den glückverheißenden Tag ausrufen. Man teile das Grundstück in neun Bereiche und beginne bei der Brahma-Stelle in der Mitte.
P 12.5 Der Vastu-Kundige gebe an den neun Stellen Bali mit der folgenden Äußerung: „Die Bhutas, Pishachas und Rakshasas, die hier auf diesem Boden wohnen,
P 12.6 mögen nach eigenem Willen fortgehen. Ich nehme dieses Land nun für die Bebauung in Besitz.“ Man gebe ihnen eine Bali-Gabe aus gekochter Speise mit Dickmilch und Kuchen.
P 12.7 Gesang, Instrumente und Veda-Rezitation sollen erklingen. Zuerst ehre man den Acharya und danach alle Beteiligten.
Pūrvapāda – Kapitel 13: Die Annahme des Landes
P 13.1 Am folgenden Morgen vollziehe man die Annahme des Landes, gebadet, geschmückt und mit neuem Gewand und Obergewand bekleidet.
P 13.2 In der Mitte des gut bestrichenen Bodens stehe auf einer Unterlage aus allen Getreidearten ein Krug, mit weißem Sandel bestrichen und mit Mango- und Ashvattha-Blättern versehen,
P 13.3 mit Edelsteinen und Heilkräutern im Inneren, mit Flusswasser gefüllt, in ein gutes Gewand gehüllt und mit weißem Faden geschmückt.
P 13.4 Shiva sei darin mit Sitz und Gestalt gegenwärtig. Der Guru verehre ihn nach der Ordnung mit Duftstoffen, Blüten und ungebrochenen Reiskörnern.
P 13.5 Dann hebe er den Krug an und setze ihn einem Brahmanen auf den Kopf. Unter dem glückverheißenden Klang von Veden, Instrumenten und den Stimmen der Frauen aus den Familien
P 13.6 besprenge man das Land zügig rechtsherum mit einem ununterbrochenen Wasserstrom aus dem Gießgefäß, während man an das Wohl der Menschen denkt.
P 13.7 Man führe es zuerst an die Ostgrenze und verweile dort kurz. Von dort geht es zu den weiteren, mit Agni und Palasha beginnenden Richtungsorten; die Namensfolge ist in der Vorlage gestört.
P 13.8 Nachdem man es durch die Richtungen geführt hat, bringe man es zur Inbesitznahme wieder nach Osten. Der Auftraggeber ehre den Acharya und die anderen und gebe ihnen die Opfergabe des Dankes.
P 13.9 Bei einem Tempel und ähnlichen Anlagen, die bereits Bestandteil eines Dorfes sind, gelten Eintrittsgabe, Bodenprüfung und Annahme des Landes nicht nochmals als gesondert erforderlich.
P 13.10 Dort beginne man mit dem Pflügen. Bei selbstständigen Anlagen vollziehe man alles; dies geschehe entsprechend Vertrauen und verfügbaren Mitteln.
P 13.11 Für die Anlage einer Festung wird eine Besonderheit verlangt: An einem günstigen Tag grabe man in der Mitte des Grundstücks eine Grube von einem Hasta.
P 13.12 Am Abend fülle man sie mit Wasser, das mit Sandel versehen wurde. Der Guru trinke Milch und schlafe daneben auf einer Unterlage aus Darbha-Gras.
P 13.13 „Erde, gedeihe an dieser Wohnstätte durch Reichtum und Getreide. Nimm höchste Kraft an. Verehrung sei dir; sei glückverheißend.“
P 13.14 Nachdem er dies gesprochen hat, bleibe er enthaltsam und körperlich rein und untersuche die Grube am Morgen. Ist Wasser übrig geblieben, nehme man das Land für umfassendes Gedeihen an.
P 13.15 Ist die Grube nur noch feucht, soll dies den Untergang der Anlage anzeigen; ist sie trocken, Verlust von Getreide und Besitz. Man kann die Füllung und Prüfung auch bei Tag vornehmen.
P 13.16 Man gehe hundert Schritte fort, kehre zurück und schaue nach. Hat das Wasser nicht abgenommen, gilt der Boden als vorzüglich.
P 13.17 Ist es um ein Angula gesunken, gilt er als mittelmäßig. Bei stärkerem Absinken ist er gering; bei sehr starkem Absinken soll er Unglück bringen.
P 13.18 Diese Prüfung geschehe vor der Gabe beim Betreten. Sie gilt allgemein für alle Baugrundstücke.
P 13.19 Nachdem man das Land so angenommen hat, beginne man mit dem Pflügen.
Pūrvapāda – Kapitel 14: Das Pflügen
P 14.1 Nun erkläre ich das Pflügen für Dörfer und andere Anlagen. Man nehme zwei ganz weiße, gezähmte, junge und kräftige Stiere,
P 14.2 nicht kastriert, ohne durchbohrte Nasen und mit günstigen Merkmalen. Ihre Höcker, Schwänze, Hufe und Hörner schmücke man
P 14.3 mit passend geformtem Goldschmuck, Duftstoffen und Blüten. Hat man die beiden Stiere mit den genannten Merkmalen und Farben ausgewählt,
P 14.4 sättige man sie mit Rohzucker und Milch und beginne dann das Pflügen. Für die Geräte ist bei Gottheiten und Brahmanen Khadira-Holz vorgesehen,
P 14.5 bei Herrschern ebenfalls Khadira, bei Vaishyas und Shudras Rajataru. Nimba, Vakula, Gavakshi und Katphala,
P 14.6 Tinduka und Karavarna werden außerdem als geeignete Bäume genannt. Die Teile des Geräts heißen Hala, Langala, Mushti und Yuga.
P 14.7 Der Hala-Teil soll vier Spannen lang sein; sein Umfang an der Basis beträgt zwei Spannen und sechs Angula. So wird dieses Maß bei der Beschreibung des Pfluges angegeben.
P 14.8 Für den Langala wird die dreifache Hala-Länge empfohlen, mit einem Umfang von acht Angula an der Basis und vier Angula an der Spitze.
P 14.9 Ein weiterer Teil entspricht der Hala-Länge, ist drei beziehungsweise zwei Angula stark und doppelt so breit wie stark, nach Art einer Fahnenstange.
P 14.10 Das Joch ist vier Hasta lang, an den Enden eine Spanne im Umfang und in der Mitte einundzwanzig Matra im Umfang. Seine mittlere Form wird durch einen Nabelvergleich beschrieben.
P 14.11 Für die Shamya-Stäbe werden vier Spannen Länge und ein Angula Breite genannt; ihr Zwischenraum wird mit einer Spanne angegeben.
P 14.12 Der mittlere Zapfen misst zwei Matra; links von der Mitte werden sechs Yava genannt. Weitere Abstände am Joch richten sich nach dem Zwischenraum der Shamya-Stäbe.
P 14.13 Der in die Erde greifende Teil soll entsprechend bemessen und aus Eisen sein. Für Gottheiten ist dieser Teil aus Gold vorgesehen,
P 14.14 für Brahmanen und Herrscher aus Silber, für Vaishyas und Shudras aus rötlichem Metall. Alternativ wird die Hälfte des Maßes von Hala und den weiteren Teilen in acht Anteile gegliedert.
P 14.15 Beginnend mit einem Anteil bis zu vier Anteilen kann man nach dem Wunsch des Auftraggebers die Maße verringern oder vergrößern.
P 14.16 Ein Seil aus Rinderhaut, Munja-Gras, Palmfasern, Bast oder Kokosfasern ist überall zugelassen.
P 14.17 Auch Palasha, Udumbara, Ashvattha, Vata und Plaksha werden als Holz für Pflug und weitere Teile bei göttlichen Anlagen genannt; diese können allgemein verwendet werden.
P 14.18 Hat man alles so vorbereitet, bilde der aus shivaitischer Brahmanenüberlieferung stammende Lehrer seinen Mantraleib. Mit Turban und Obergewand,
P 14.19 mit dem fünfteiligen Schmuck versehen, verehre er die beiden Stiere. Den Stier verehre er mit dem Tryambaka-Mantra, den Pflug mit Astra.
P 14.20 Der vorzügliche Brahmane rufe den Pflüger herbei, gebe ihm ein Gewand, betrachte ihn wie sich selbst und beauftrage ihn mit dem Pflügen.
P 14.21 Der vorzügliche Lehrer berühre das Gerät zunächst selbst und lasse dann pflügen. Für Gottheiten, Brahmanen und Herrscher werden zweiunddreißig Durchgänge genannt,
P 14.22 für Vaishyas fünfzehn, für Shudras sieben. Es können auch für alle sieben oder fünf Durchgänge ausgeführt werden.
P 14.23 Man beginne das Pflügen nach Osten oder Norden gewandt. Danach ebne man den gepflügten Boden; die folgende Angabe nennt eine Bearbeitung in Schritten von sechs Matra.
P 14.24 Sesam, Senf, Mungbohnen, Urdbohnen und Reis wasche man mit Milch und säe sie der Reihe nach aus, während man des Augenmantras gedenkt.
P 14.25 Als Dakshina gebe man dem Acharya fünf Nishka Gold. Auch die beiden Stiere samt sämtlichen Geräten übergebe man ihm.
P 14.26 Wenn die Stiere zurückweichen, übermäßig vorwärtsstürmen, sich niederlegen oder andere ungünstige Bewegungen ausführen, gilt dies als nachteilig für die Menschen.
P 14.27 Ebenso gelten der Bruch des Pfluges oder eines anderen Geräts und das Reißen des Seiles. Dann vollziehe der shivaitische Brahmane einen Ausgleich durch eine befriedende Feuerdarbringung.
P 14.28 Dasselbe gilt, wenn der Pflüger stürzt. Die auf dem gepflügten Land gewachsenen Pflanzen
P 14.29 lasse der verständige Lehrer von Rinderherden abweiden. Er lasse sie drei, fünf oder sieben Nächte dort bleiben.
P 14.30 Durch den Kot und Harn der Kühe, Stiere und Kälber, durch das Auftreten der Hufe, Beschnuppern, Umhergehen und die Trittspuren,
P 14.31 durch beim Wiederkäuen herabfallende Reste und den Schaum aus den Mäulern der Kälber gilt der Boden als geheiligt. Auf diesem Land nehme man die Anlage des Dorfes und der weiteren Bauwerke vor.
Pūrvapāda – Kapitel 15: Die Aufstellung des Schattenstabes
P 15.1 Für Gottheiten, Brahmanen und die weiteren gesellschaftlichen Gruppen, für diejenigen, die Häuser, Dörfer und andere Anlagen errichten und die Shiva-Einweihung empfangen haben,
P 15.2 wie auch für andere, die nicht eingeweiht, aber Shiva ergeben sind, erkläre ich nun das glückverheißende Aufstellen des Schattenstabes für Dörfer und weitere Bauvorhaben.
P 15.3 Die Stelle des Schattenstabes lege man südwestlich der Brahma-Stelle an. Ein anderswo aufgestellter Stab soll dem Dorf und der weiteren Anlage Schaden bringen.
P 15.4 Für den Schattenstab der Gottheiten bereite man eine kreisförmige Fläche von einem Danda Breite und sechs Angula Höhe.
P 15.5 Ferner werden acht, sechs oder vier Matra und zwei Matra Höhe genannt. Die Fläche sei ansprechend, ohne Risse oder brüchige Stellen, glatt, angenehm zu berühren und gleichmäßig.
P 15.6 Dreieinhalb, drei, zweieinhalb und zwei Hasta werden von den Kundigen der Reihe nach den Brahmanen und den weiteren Gruppen zugeordnet.
P 15.7 Man fülle den Bereich mit Wasser und treibe viele hohe Bambuspflöcke gerade, gleichmäßig und mit gleichen Abständen ein.
P 15.8 Dann verwende man lockere Erde, feinen Sand und Kuhdung, vermischt mit Dickmilch, Ghee und Milch sowie Erde aus einem Ameisenhügel, und verdichte alles.
P 15.9 Mit Schnur und Messvorrichtung mache man die Fläche eben: ohne Risse, weder erhöht noch vertieft, glatt wie ein Spiegel.
P 15.10 Der Stab für Gottheiten und Brahmanen wird aus Sandelholz gefertigt; für Könige aus Khadira oder Tinisha, für Kaufleute aus Shaka oder Khadira.
P 15.11 Für Shudras werden Shaka, Tinduka und Krishnasara genannt. Milchsaft führende Bäume, Shami und Sala gelten allgemein als geeignet.
P 15.12 Der Schattenstab hat sechs Angula Umfang und zwölf Angula Länge, an der Spitze ein Angula. Er ist für die Bauvorhaben aller gesellschaftlichen Gruppen geeignet.
P 15.13 Oder er ist vierzehn Angula lang und hat denselben Umfang an der Basis; die Spitze ist drei Angula breit. Ein solcher Stab ist für alle Baugrundstücke vorgesehen.
P 15.14 Eine weitere Vorschrift nennt einen halben Hasta für Länge und Basisumfang und ein Viertel davon für den Umfang der Spitze. Der Basisumfang wird jeweils um ein Angula vermindert,
P 15.15 entsprechend der Reihenfolge der vier Stände, beginnend mit den Brahmanen. Für Gottheiten ist eine zugespitzte Form vorgesehen, für Brahmanen eine schirmartige Spitze,
P 15.16 für Herrscher eine einem Kusha- oder Bambusblatt ähnliche, für Vaishyas eine wie eine Bananenknospe und für Shudras eine runde Spitze.
P 15.17 Der Pflock für Gottheiten sei aus Bilva; für Brahmanen werden Khadira und Sala genannt, für Herrscher Asana und Vakula,
P 15.18 für Vaishyas und Shudras Tinduka und Khadira. Der verständige Lehrer kann auch eine allgemein geeignete Ausführung wählen. So ist die überlieferte Ordnung des Schattenstabes beschrieben.
P 15.19 Die Anlage des Dorfes und der weiteren Bauwerke soll mittels hölzerner Markierungen ohne Richtungsfehler erfolgen. Die folgende verdichtete Beschreibung nennt Pflöcke in der Mitte und an den Rändern, verbunden mit neun Kreisen.
P 15.20 Ferner nennt sie Pflöcke im Abstand einer Spanne und eine Nadel. Für Dorf, Feld und Felsgrund ist die Nadel einen Angula lang,
P 15.21 an der Spitze einem Gerstenkorn ähnlich und aus Gold, Silber oder Kupfer gefertigt. Man reinige sie mit Panchagavya und danach mit reinem Wasser.
P 15.22 Man bespreche sie mit dem Herzmantra, besprenge sie mit Astra-Wasser und verehre sie mit Duftstoffen und den weiteren Gaben, auf das Gedeihen der Anlage ausgerichtet.
P 15.23 Diese Handlung vollziehe man in der Mitte einer Vedi in einer Halle von fünf Hasta, nördlich der Stelle, an der der Schattenstab aufgestellt wird.
P 15.24 Man umhülle den Stab ringsum mit zwei neuen, guten Tüchern, binde den Schutzfaden an und verehre ihn auf der Sthandila-Fläche.
P 15.25 Auf der östlichen Sthandila-Fläche vollziehe man ordnungsgemäß die Vastu-Feuerdarbringung. Am folgenden klaren Morgen, an einem günstigen Wochentag und Datum,
P 15.26 wasche man den Schattenstab mit Wasser und verehre ihn unter dem Herzmantra mit Duftstoffen und weiteren Gaben. Auch die Richtungsgottheiten verehre man mit ihren Namen und den entsprechenden Gaben.
P 15.27 Mit dem fünfteiligen Schmuck, Turban und Obergewand versehen und begleitet von den Brahmanen, die ihre Dakshina erhalten haben, sowie vom Handwerker,
P 15.28 gehe man zur Stelle des Schattenstabes und lasse den glückverheißenden Tag ausrufen. Nach der Verehrung Indras und der übrigen Richtungsgottheiten beginne man mit dem Aufstellen.
P 15.29 Mit einer Schnur von der Länge des Schattenstabes, vermehrt um dessen halbe Breite, schlage man einen Kreis. In dessen Mitte stelle man den Stab bei Sonnenaufgang auf.
P 15.30 Wo der Schatten des Stabes am Vormittag und am Nachmittag die Kreislinie trifft, markiere man zwei Punkte. Die Schnur, die diese Punkte verbindet, bezeichnet die Ost-West-Richtung.
P 15.31 Die folgende Korrekturanweisung nennt ein Viertel eines Yava für die beiden Schattenstände. Zwischen den beiden Punkten bilde man durch Kreisbögen eine fischförmige Figur mit Kopf und Schwanz.
P 15.32 Deren Achse heißt Süd-Nord-Richtung. Es wird auch eine andere Bestimmung gelehrt: Man bestimme Norden mithilfe des Polarsterns oder leite daraus Osten ab.
P 15.33 Auch Pushya, Shravana und der Aufgang zur Tagundnachtgleiche werden zur Richtungsbestimmung genannt. Mit dem halben Maß der bestimmten Fläche stelle man das Quadrat her.
P 15.34 Man prüfe anhand beider Diagonalen und der Gleichheit der Seiten die gerade Ausrichtung. Mit Wasser bestimme man die Ebenheit der Fläche beziehungsweise der Mitte.
P 15.35 Die Richtung kann auch nach der bereits festgelegten Ostlinie einer vorhandenen Anlage bestimmt werden. Eine darüber hinaus nach Osten verschobene Lage wird als nachteilig bezeichnet; der genaue Bezug bleibt in der Vorlage knapp.
Pūrvapāda – Kapitel 16: Die Messgeräte
P 16.1 Nun erkläre ich die Messgeräte und Maße in ihren Besonderheiten. Aus der stufenweisen Vergrößerung, beginnend beim kleinsten Teilchen, ergibt sich der sogenannte Maß-Angula.
P 16.2 Das kleinste Teilchen, Paramanu, gilt als Gegenstand der Schau der Yogins. Danach folgen Wagenstaub, Haarspitze, Liksha, Laus und Gerstenkorn.
P 16.3 Jede folgende Größe wird als das Achtfache der vorhergehenden angegeben. Mit sechs, sieben oder acht Gerstenkörnern ergibt sich der Reihe nach die kleine, mittlere und große Form
P 16.4 des Angula. So wird dieses Fingermaß in Shivas Lehre dreifach genannt. Eine weitere Bestimmung verwendet längs angeordnete Shali-Reiskörner, darunter dreieinhalb und vier,
P 16.5 und nennt ebenfalls drei aus Reis bestimmte Fingermaße. Eine weitere Folge verwendet sechseinhalb, siebeneinhalb
P 16.6 und achteinhalb Gerstenkörner für drei Fingermaße. Die Länge des mittleren Gliedes am Mittelfinger
P 16.7 gilt als der größte Matra-Angula; um ein Viertel vermindert ist er mittelgroß, um die Hälfte vermindert klein. Dies sind die Unterschiede des körperbezogenen Fingermaßes.
P 16.8 So wird eine neunstufige Maßbestimmung genannt; auch der Daumen des betreffenden Menschen kann zugrunde gelegt werden. Dieser Matra-Angula wird für Opferhandlungen und ähnliche Zwecke empfohlen.
P 16.9 Zwölf Angula heißen eine Spanne, Vitasti. Das Doppelte heißt Hasta; dieses Maß wird hier als Kishku anerkannt.
P 16.10 Fünfundzwanzig Matra heißen Prajapatya. Sechsundzwanzig Matra werden Dhanurmushti genannt,
P 16.11 siebenundzwanzig Dhanurgraha. Dies sind die in dieser Lehre aus dem Maß-Angula gebildeten Hasta-Maße.
P 16.12 Das menschliche Maß entsteht am Menschen, hier ausgehend vom rechten Daumen. Man spreize die Hand und bestimme vom Daumen zu den vier anderen Fingern
P 16.13 der Reihe nach, beginnend mit dem kleinen Finger, die als Yava, Gokarna, Vitasti und Pradesha bezeichneten Abstände. Die Zuordnung ist in der Vorlage verdichtet.
P 16.14 So sind verschiedene Handmaße für die Bauvorhaben erklärt. Das Prajapatya-Maß verwende man für Hallen und Bildgestalten,
P 16.15 für Gebäudereihen, Versammlungshallen und große Hallen. Für Hauptstädte, Königspaläste und Wasserbecken
P 16.16 sowie Festungen verwende man Geräte nach dem Dhanurmushti-Maß. Besonders Straßen und Wege lege man nach Dhanurgraha an.
P 16.17 Für Umfassungsmauern, Fahrzeuge und Lagerstätten verwende man Kishku. Bei begrenzten Möglichkeiten kann man alles nach dem Kishku-Maß ausführen.
P 16.18 Fahrzeuge und Lagerstätten können auch mit der Spanne bemessen werden. Linga, Götterbild, Türpfosten und der als Chulika bezeichnete obere Bauteil
P 16.19 sowie ihre Bestandteile werden in Angula gemessen. Sehr kleine Einzelheiten bemessen die Kundigen nach Gerstenkörnern.
P 16.20 Auch die als Aya und weitere Kennzahlen bezeichneten Bestimmungen werden auf diese Maße bezogen. Vier Hasta ergeben einen Danda; acht Danda eine Rajju.
P 16.21 Mit Danda messe man Dorf, Stadt und Hafen- beziehungsweise Handelsstadt; mit der gespannten Rajju messe man Straßen und Grundstücke.
P 16.22 Die Kundigen fertigen die Messschnur aus Baumwoll- oder Seidenfäden, aus Banyan-Bast oder aus Palm- und Ketaka-Fasern.
P 16.23 Sie habe den Umfang des kleinen Fingers, sei dreifach gedreht und frei von Knoten. Die hier beschriebene Ausführung ist Gottheiten, Brahmanen und Herrschern zugeordnet, nicht Vaishyas und Shudras.
P 16.24 Palme, Ketaki, Banyan, Dhataki und Hanf werden der Reihe nach für Gottheiten und die anschließenden gesellschaftlichen Gruppen empfohlen.
P 16.25 Eine Schnur aus Kokosfasern wird für alle zugelassen. Auch das Messen mit einem Kokospalmenblatt gilt als alle Zwecke vollendend.
P 16.26 Das Teilen des Blattes wird zweifach genannt, nach ungerader oder gerader Einteilung. Zu Beginn führe man diese Teilung nach Osten oder Norden gewandt aus.
P 16.27 Mit diesem Blatt messe man besonders Bildgestalten und ähnliche Gegenstände. Auch seine Mittelrippe oder ein kleiner Stiel kann zum Messen dienen.
P 16.28 Ein Hasta-Messstab werde aus festem Kernholz und ohne Knoten gefertigt. Seine Länge entspreche dem eigenen festgelegten Maß, seine Breite einem halben Matra,
P 16.29 oder drei Vierteln beziehungsweise einem Angula. Seine Stärke betrage die Hälfte der Breite oder ebenso viel wie die Breite.
P 16.30 Ein vierkantiger Stab wird als menschlicher Messstab bezeichnet. An seiner Basis stelle man Svayambhu, in der Mitte Lakshmi
P 16.31 und an der Spitze Vishvakarman dar. Ein für Gottheiten geeigneter Stab kann zwei Angula breit sein,
P 16.32 auch eineinviertel oder eineinhalb, schön rund und gegebenenfalls verziert. An Basis und Spitze trage er Ringe aus Gold, Silber, Kupfer oder Eisen. Dieser Stab dient der Festlegung der Maße.
Pūrvapāda – Kapitel 17: Die Anordnung der Felder
P 17.1 Nun erkläre ich im Besonderen die Merkmale der Feldeinteilung. Die einteilige Anordnung heißt Sakala, die zweite Pechaka.
P 17.2 Die dritte heißt Pitha, die folgende Mahapitha; danach kommen Upapitha und Ugrapitha.
P 17.3 Die siebte heißt Sthandila, die achte Manduka; die neunte wird als Paramesha bezeichnet.
P 17.4 Die zehnte heißt Asana, die elfte Sthaniya, die zwölfte Deshiya; die folgende heißt Ubhayachandika.
P 17.5 Die vierzehnte heißt Bhadra oder Mahasana; die fünfzehnte wird Padmagarbha genannt.
P 17.6 Die sechzehnte heißt Triyuta, die siebzehnte Vrittabhoga, die achtzehnte Karnashtaka.
P 17.7 Die neunzehnte ist als Ganita-Pada bekannt, die zwanzigste heißt Suryavishala.
P 17.8 Die einundzwanzigste heißt Susamhita, die zweiundzwanzigste Supratikanta.
P 17.9 Die dreiundzwanzigste heißt Vishala, die vierundzwanzigste Vipragarbha.
P 17.10 Die fünfundzwanzigste nennen die Kundigen Vishvesha, die sechsundzwanzigste Vipulabhoga.
P 17.11 Die siebenundzwanzigste heißt Vipratikanta, die achtundzwanzigste Vishalaksha.
P 17.12 Die neunundzwanzigste ist als Viprabhukti bekannt, die dreißigste als das überlieferte Vishvasara.
P 17.13 Die einunddreißigste heißt Ishvarakanta, die zweiunddreißigste wird hier Indrakanta genannt.
P 17.14 Im Sakala verehre man Brahma in der Mitte. Auf den Richtungslinien, beginnend im Osten, verehre man Indra, Yama, Varuna und Soma mit Duftstoffen und weiteren Gaben.
P 17.15 Dort können die Gottheiten verehrt, die Feuerhandlung vollzogen und Speisen gereicht werden. Die Pechaka-Anordnung versehe man mit zwei Diagonallinien.
P 17.16 Auf den acht Linienabschnitten befinden sich die Weltenhüter, in der Mitte Prajapati. In dieser Mitte stelle der vorzügliche Lehrer das gestaltlose Kultzeichen auf.
P 17.17 Dort vollziehe man alle glückverheißenden Handlungen sowie Vorhaben für kleine Dörfer und Häuser. Auch die Pitha-Anordnung soll mit zwei Diagonallinien versehen sein.
P 17.18 Die zuvor genannten Gottheiten nehmen dort ihre Felder ein. Diese Anordnung eignet sich für Klöster und ähnliche Einrichtungen sowie für Dörfer und weitere Anlagen.
P 17.19 Auch Pechaka eignet sich für kleine Dörfer und ähnliche Vorhaben. Mahapitha lege man mit zwei Diagonallinien an.
P 17.20 Brahma nimmt darin die vier mittleren Felder ein, ihr vorzüglichen Weisen. Isha, Jayanta, Aditya, Bhrisha, Agni, Vitatha und Yama,
P 17.21 Bhrigu, die Ahnen, Sugriva, Varuna, Shesha, Maruta, Mukhya, Soma und Diti stehen als äußere Gottheiten auf den Linien. Diese Mahapitha-Anordnung eignet sich für kleine Dörfer und Ähnliches.
P 17.22 In der Upapitha-Anordnung nimmt der Urvater das eine mittlere Feld ein.
P 17.23 Aryaman, Vivasvat, Mitra und Prithividhara befinden sich in den vier Hauptrichtungen; jeder nimmt ein Feld ein.
P 17.24 Savitra, Indraja, Rudraja und Apaja nehmen jeweils ein Feld in den vier Zwischenrichtungen ein, beginnend im Südosten.
P 17.25 Isha, Satyaka, Mahendra, Aditya und Vahni, ferner Gandharva, Grihakshata und Yama,
P 17.26 die Ahnen, Asura, Pushpadanta, Jaleshvara, Vayu, Gaja, Bhallata und Soma
P 17.27 nehmen jeweils ein Feld ein. Diese mit zwei Diagonallinien versehene Anordnung heißt Upapitha und gilt als glückbringend für Dörfer und weitere Vorhaben.
P 17.28 Ugrapitha besitzt ebenfalls zwei Diagonallinien. Die vier mittleren Felder gehören Brahma. In der inneren Umfriedung
P 17.29 nehmen Aryaman, Vivasvat, Mitra und Prithividhara, im Osten beginnend, jeweils zwei Felder ein, wobei die Ecken ausgenommen sind.
P 17.30 Savitar, Indra, Rudra und Apas nehmen je ein Eckfeld ein, beginnend im Südosten.
P 17.31 Nun erkläre ich die äußere Umfriedung. In den vier Ecken, beginnend bei Agni im Südosten, nehmen die Gottheiten der Reihe nach je ein halbes Feld ein.
P 17.32 In der südöstlichen Ecke steht Bhrisha in der östlichen Hälfte und Vahni in der westlichen. Die Angaben zur südwestlichen Ecke sind in der Vorlage verkürzt; genannt wird Griha für die östliche Hälfte.
P 17.33 In der nordwestlichen Ecke steht Shesha in der westlichen Hälfte und Vayu in der östlichen; in der nordöstlichen Diti in der westlichen und Isha in der östlichen.
P 17.34 An der Ostseite, im Norden beginnend und rechtsherum fortschreitend, stehen die in der Vorlage als Jayantesha, Mahendra, Aditya und Satyaka bezeichneten Gottheiten.
P 17.35 An der Südseite nehmen Vitatha, Grihakshata, Yama und Gandharva jeweils ein Feld ein.
P 17.36 An der Westseite stehen Sugriva, Pushpadanta, Jaleshvara und Asura. Im Norden werden wiederum vier Gottheiten genannt:
P 17.37 Mukhya, Bhallataka, Soma und Bhrigu. Diese Anordnung heißt Ugrapitha und gilt als glückbringend für Dörfer und weitere Anlagen.
P 17.38 Sthandila hat sieben mal sieben Felder und zwei Diagonallinien. Die neun mittleren Felder gehören Brahma; in der inneren Umfriedung
P 17.39 nehmen Aryaman, Vivasvat, Mitra und Prithividhara, im Osten beginnend, jeweils drei Felder ein.
P 17.40 In den Ecken, beginnend im Südosten, stehen die mit Savitra beginnenden Gottheiten: Savitra, Indraja, Rudraja und Apaja.
P 17.41 In der äußeren Umfriedung, beim Ishana-Feld beginnend, stehen Ishana, Jayanta, Mahendra, Aditya und Satyaka,
P 17.42 ferner Bhrisha und Vahni an der Ostseite. Vitatha, Grihakshata, Yama und Gandharva,
P 17.43 Bhringaraja und Nirriti sind die Gottheiten der Südseite. Sugriva, Pushpadanta, Varuna, Asura, Shesha
P 17.44 und Vayu gelten als die Gottheiten der Westseite. Mukhya, Bhallataka, Soma, Ribhu und Aditi
P 17.45 werden an der Nordseite genannt; ihnen gebührt die Bali-Gabe. Diese Sthandila-Anordnung wird für Häuser, Gärten und ähnliche Anlagen empfohlen.
P 17.46 Die Manduka-Anordnung besteht aus vierundsechzig Feldern und zwei Diagonalen. Brahma nimmt die vier mittleren Felder ein; vor seinen vier Gesichtern stehen vier Gottheiten.
P 17.47 Diese erhalten je drei Felder. Apavatsa und die folgenden Gottheiten erhalten in der verdichteten Zählung halbe Feldanteile. Außen in den vier Richtungen stehen sechzehn Herren mit je zwei Feldern.
P 17.48 Zu beiden Seiten davon stehen acht Gottheiten mit je einem Feld. Diese Manduka-Anordnung eignet sich für Agraharas und ähnliche Siedlungen.
P 17.49 Die Paramesha-Anordnung umfasst einundachtzig Felder. Die Kundigen sollen sie mit zwei Diagonallinien anlegen.
P 17.50 In der Mitte nimmt Brahma neun Felder ein. Vor seinen vier Gesichtern stehen vier Gottheiten mit jeweils sechs Feldern.
P 17.51 Acht Gottheiten an den Ecken erhalten die hier als zweifeldrig bezeichneten Anteile; außen steht je eine Gottheit auf einem Feld. Die Gottheiten sind dieselben wie bei Manduka und werden nun der Reihe nach genannt.
P 17.52 Ishana, Parjanya, Jayanta, Mahendra, Aditya, Satyaka, Bhramsha und Antariksha stehen im Osten.
P 17.53 Vahni, Pushan, Vitatha, Grihakshata, Yama, Gandharva, Bhringaraja und Mriga stehen im Süden.
P 17.54 Nirriti, Dauvarika, Sugriva, Pushpadanta, Varuna, Asura, Shesha und Roga stehen im Westen.
P 17.55 Vayu, Naga, Mukhya, Bhallata, Soma, Gaja, Aditi und Diti stehen im Norden.
P 17.56 Dies sind die äußeren Gottheiten. In der inneren Umfriedung befinden sich Aryaman, Vivasvat, Mitra und Prithividhara
P 17.57 in den vier Hauptrichtungen. An den Ecken, beginnend im Nordosten, stehen Apas und Apavatsa, Savitar und Savitra,
P 17.58 Indra und Indrajaya, Rudra und Rudrajaya. In der Mitte steht Brahma; dies gilt für Manduka und die darüber hinausgehende Anordnung.
P 17.59 Charaki, Vidari, Putana und Paparakshasi stehen in den Ecken, beginnend im Nordosten, an den nach außen weisenden Spitzen, ohne eigene Felder.
P 17.60 Skanda, Aryaman, Jambha und Pilipinchha stehen in den vier Hauptrichtungen, beginnend im Osten, ihr vorzüglichen Zweimalgeborenen.
P 17.61 Paramashayika eignet sich für Dörfer, Agraharas, Häuser und ähnliche Vorhaben. Die Asana-Anordnung versehe man ebenfalls mit zwei Diagonallinien.
P 17.62 Brahma nimmt sechzehn Felder ein; die vor seinen Gesichtern stehenden Gottheiten jeweils acht. Aditya, Yama, Varuna und Soma
P 17.63 werden mit je zwei Feldern genannt, ebenso die mit Apavatsa beginnende Gruppe. Diese Fläche mit hundert Feldern eignet sich für Festungen, Städte und Türme,
P 17.64 für größere Städte, befestigte Orte, Dörfer und Häuser. Auch Sthaniya versehe man mit zwei Diagonallinien.
P 17.65 In der Mitte nimmt Brahma fünfundzwanzig Felder ein. An den äußeren Eckstellen stehen Isha, Agni, die Ahnen und Vayu.
P 17.66 Die übrigen, beginnend mit Parjanya, erhalten der Reihe nach je ein Feld. Aryaman und die drei weiteren Gottheiten erhalten im Osten beginnend jeweils zehn Felder.
P 17.67 Die acht mit Apavatsa beginnenden Eckgottheiten erhalten je zwei Felder. Auch die acht äußeren Gottheiten, beginnend mit Charaki, befinden sich an ihren jeweiligen Stellen.
P 17.68 Diese Sthaniya-Anordnung ist für Dörfer und ähnliche Vorhaben geeignet. Die Deshiya-Anordnung lege man ebenfalls mit zwei Diagonallinien an.
P 17.69 Brahma erhält sechsunddreißig Felder, die vor seinen Gesichtern stehenden Gottheiten je zwölf. Aditya, Yama, Varuna und Soma
P 17.70 erhalten an der äußeren Bahn je zwei Felder; Charaki und die weiteren werden wie zuvor angeordnet. Deshiya wird für Agraharas und ähnliche Anlagen empfohlen.
P 17.71 Ubhayachandita erhält zwei Diagonallinien. Brahma nimmt darin neunundvierzig mittlere Felder ein.
P 17.72 In der äußeren Umfriedung, im Osten beginnend, erhalten Aditya und die weiteren Gottheiten je drei Felder. Auch die Eckgottheiten Isha, Agni, die Ahnen und Vayu erhalten je drei.
P 17.73 Aryaman und die drei weiteren Gottheiten stehen jeweils auf vierzehn Feldern. Apavatsa und die übrigen äußeren Gottheiten werden wie zuvor angeordnet.
P 17.74 Diese Ubhayachandika-Anordnung eignet sich für Agraharas und ähnliche Vorhaben. Für die folgende Anordnung ziehe man fünfzehn Schnüre in Ost-West- und ebenso viele in Süd-Nord-Richtung.
P 17.75 Man versehe sie mit zwei Diagonalen und verteile die Felder wie zuvor. Diese Bhadrasana-Anordnung ist für Agraharas und Ähnliches geeignet.
P 17.76 Auch Padmagarbha erhält zwei Diagonallinien. In der Mitte nimmt der Urvater der Welt einundachtzig Felder ein.
P 17.77 Aditya und die weiteren erhalten je drei Felder, die Eckherren je fünf; Aryaman und die übrigen Hauptgottheiten erhalten je achtzehn Felder.
P 17.78 Das Übrige ist wie zuvor; die Anordnung wird für Agraharas und Ähnliches empfohlen. Für die nächste Form ziehe man siebzehn Schnüre in jeder der beiden Hauptrichtungen.
P 17.79 Zwei Diagonalen werden ergänzt; die Verteilung erfolgt wie zuvor. Diese Triyuta-Anordnung eignet sich für Agraharas und ähnliche Vorhaben.
P 17.80 Die Vrittabhoga-Anordnung erhält ebenfalls zwei Diagonallinien. Brahma nimmt in der Mitte hundert einundzwanzig Felder ein.
P 17.81 Die acht Weltenhüter, beginnend mit Indra, erhalten je fünf Felder. Die vor den Gesichtern stehenden Gottheiten werden mit je zweiunddreißig Feldern angegeben.
P 17.82 Die acht mit Apavatsa beginnenden Gottheiten erhalten je zwei Felder. Diese Vrittabhoga-Anordnung verwende man für Dörfer und Ähnliches.
P 17.83 Neunzehn Schnüre in Ost-West- und ebenso viele in Süd-Nord-Richtung ergeben Karnashtaka, das für Agraharas und ähnliche Anlagen empfohlen wird.
P 17.84 Die Ganita-Anordnung erhält zwei Diagonallinien. Für Brahma werden in ihrer Mitte in der vorliegenden Lesung neunundsechzig Felder genannt.
P 17.85 Die vor den Gesichtern stehenden Gottheiten erhalten je sechsunddreißig Felder, die Weltenhüter je drei und die innen stehenden Gottheiten je zwei.
P 17.86 Diese acht seitlichen Gottheiten beginnen mit Apavatsa. Damit ist Ganita erklärt; man lege es für Dörfer und Ähnliches an. Danach folgt Suryavishala, nach der vorherigen Ordnung.
P 17.87 Susamhita versehe man mit Diagonallinien.
P 17.88 In der Mitte gehören dem Schöpfer zweihundertfünfundzwanzig Felder. Aryaman und die drei weiteren Gottheiten erhalten jeweils dreißig Felder.
P 17.89 Die vier Eckgottheiten, beginnend mit Isha, erhalten je fünf Felder; Aditya und die drei weiteren je drei.
P 17.90 Für Parjanya und die folgenden Gottheiten bestimme man je zwei Felder, ebenso wie zuvor für die acht mit Apavatsa beginnenden.
P 17.91 Die acht mit Charaki beginnenden Gottheiten werden außen wie zuvor angeordnet. Diese Susamhita-Anordnung wird für Dörfer und weitere Vorhaben empfohlen.
P 17.92 Supratikanta erhält zwei Diagonallinien und wird nach der zuvor beschriebenen Weise für Dörfer und Ähnliches angelegt.
P 17.93 Vishala legen die Kundigen mit Diagonalen an. In der Mitte gehören Brahma zweihundertneunundachtzig Felder.
P 17.94 Aryaman und die drei anderen erhalten jeweils vierunddreißig Felder. Die Angabe für die Weltenhüter ist in der Umschrift gestört; das Übrige bleibt gleich.
P 17.95 So ist Vishala erklärt, das für Agraharas und Ähnliches empfohlen wird. Auch Vipragarbha folgt der vorherigen Ordnung und dient denselben Vorhaben.
P 17.96 Vishvesha werde mit Diagonallinien angelegt. In der Mitte gehören Brahma dreihunderteinundsechzig Felder.
P 17.97 Aryaman und die weiteren werden wie zuvor angeordnet; die äußeren Gottheiten erhalten je drei Felder. Vishvesha eignet sich für Agraharas und ähnliche Anlagen.
P 17.98 Auch Vipulabhoga wird für Agraharas und Ähnliches empfohlen. Vipratikanta versehe man mit zwei Diagonallinien.
P 17.99 Brahma nimmt hier vierhunderteinundvierzig Felder ein; Aryaman und die weiteren ordne man wie zuvor an.
P 17.100 Die Eckgottheiten erhalten je fünf Felder, die übrigen je drei. Vipratikanta wird für Agraharas und Ähnliches empfohlen.
P 17.101 Vishalaksha werde wie zuvor mit Diagonalen angelegt. Für die folgende Anordnung ziehe man dreißig Schnüre in Ost-West- und ebenso viele in Süd-Nord-Richtung.
P 17.102 Brahma nimmt in der Mitte fünfhundertneunundzwanzig Felder ein. Jede der vier mit Aryaman beginnenden Gottheiten erhält sechsundvierzig Felder.
P 17.103 Die Angabe für die Weltenhüter ist erneut gestört; Parjanya und die folgenden erhalten je drei Felder. Diese Anordnung heißt Viprabhukti und eignet sich für Dörfer und Ähnliches.
P 17.104 Vishvasara wird wie zuvor für Dörfer und ähnliche Vorhaben angelegt. Ishvarakanta erhält zwei Diagonallinien.
P 17.105 Brahma erhält in der Mitte sechshundertfünfundzwanzig Felder, jede der vier mit Aryaman beginnenden Gottheiten fünfzig.
P 17.106 Die acht Weltenhüter erhalten je drei Felder, Parjanya und die folgenden jeweils vier.
P 17.107 Diese Ishvarakanta-Anordnung wird für Agraharas und Ähnliches empfohlen. Indrakanta folgt ebenfalls der vorherigen Ordnung und eignet sich für dieselben Vorhaben.
P 17.108 So ist auch die weitere Steigerung bis zum als Parardha bezeichneten Umfang zu verstehen. Die vierundsechzigfeldrige Anordnung gilt als göttlich, die Parameshvara-Anordnung als menschlich.
P 17.109 Paramesha kann für alle vier Stände eingesetzt werden, oder für die drei zuerst genannten bei Agraharas und anderen Bauanlagen.
P 17.110 Die vierundsechzigfeldrige Form wird besonders für Brahmanen und Herrscher genannt; für Vaishyas und Shudras die neunundvierzigfeldrige.
P 17.111 In dieser Lehre wird aber auch zugelassen, alle Formen überall anzuwenden. Besonders werden drei genannt: die Form mit vierundsechzig Feldern, jene mit einundachtzig und Asana.
P 17.112 Unter allen mit Sakala beginnenden Anordnungen gelten diese drei als besonders geeignet für Vastu-Handlungen bei Dörfern, Häusern und anderen Anlagen.
P 17.113 Für Sakala und die übrigen gibt es auch andere Ausführungen: ohne Diagonallinien, mit zwei Diagonalen durch die Mitte
P 17.114 oder mit mehreren diagonalen Schnüren. Jede Anordnung kann entsprechend angelegt werden; man gestalte sie mit Verständnis.
P 17.115 Nun erkläre ich die kreisförmige Feldeinteilung nach der Ordnung. Man ziehe fünf kreisförmige Linien mit gleichmäßigen Zwischenräumen.
P 17.116 Die Anteile betragen zweiunddreißig, vierundzwanzig, sechzehn, acht und einen. So entsteht die einundachtzigfeldrige Anordnung mit ungerader Gesamtzahl.
P 17.117 Für vierundsechzig Felder werden achtundzwanzig, zwanzig, zwölf und die Hälfte von acht angegeben. Diese ordne man in vier Kreisen an.
P 17.118 Die Kumbhaka-Anordnung entsteht durch eine Verbindung beider Formen. Die vierundsechzigfeldrige Form und die Paramesha-Form werden dabei als Vastu unterschieden.
P 17.119 Dörfer und weitere Siedlungen bilden den übergeordneten Raum, Häuser und Ähnliches den bewohnten Einzelraum. Kundige sollen beide wie Frau und Mann miteinander verbinden.
P 17.120 Im Jayanta-Feld liegt der Widder, bei Aryaman der Stier, im Bhrisha-Anteil die Zwillinge und bei Vitatha der Krebs.
P 17.121 Die folgende verdichtete Folge ordnet den Löwen Vyanjaka, die Jungfrau Bhringa und die Waage Sugriva zu; den Skorpion Mitra, den Schützen Shesha und das als Jhasha bezeichnete Zeichen Mukhya.
P 17.122 Bei Prithividhara liegt der Wassermann, bei Aditi die Fische. Die beweglichen, festen und doppelten Zeichen setze man in die entsprechenden Gottheitsanteile ein.
P 17.123 Alle Mondhäuser, beginnend mit Ashvini, verteile man der Reihe nach rechtsherum auf die Tierkreiszeichen, beginnend mit dem Widder.
P 17.124 Bei Aditya liegt der Sonntag, bei Agni der Dienstag, bei Yama der Donnerstag und bei Nirriti der Mittwoch.
P 17.125 Bei Varuna liegt Freitag, im Nordwesten Samstag, bei Soma Montag und im Nordosten Rahu. In der Mitte befindet sich Ketu nach dieser Vastu-Lehre namens Kamika.
P 17.126 Alles soll nach dieser Ordnung ausgeführt werden und die Frucht aller Vollendungen bringen. Die ungerade Anordnung gilt als weiblich, die gerade als männlich.
Pūrvapāda – Kapitel 18: Die Anlage der Richtschnüre
P 18.1 Nun erkläre ich das Anlegen der Schnüre, ihr Zweimalgeborenen. Zuerst spanne man von der Brahma-Stelle aus die nach Osten gerichtete Schnur und bringe dabei Bali dar.
P 18.2 Als Zweites folgt die nach Norden gerichtete Schnur, ebenfalls mit einer Bali-Gabe. Die dritte bezeichnet die Begrenzung der quadratischen oder rechteckigen Fläche.
P 18.3 Die vierte ist die Diagonale. Für die fünfte wird eine halbe Fünferteilung genannt; die sechste folgt unmittelbar darauf, die siebte ist die mittlere Diagonallinie.
P 18.4 Die achte heißt halbe Diagonale, die neunte liegt zwischen den Diagonalen. Entsprechend sind die weiteren bis zur zweiunddreißigsten Feldanordnung zu verstehen.
P 18.5 Grundsätzlich gibt es drei Schnurarten: zuerst die Begrenzungsschnur, dann die Einteilungsschnur und schließlich die Maßschnur.
P 18.6 Die Maße der Bauteile vom Upana-Sockel bis zu Kuta und Koshtha gehören zum Bereich der Begrenzungsschnur; die andere ist die maßgebende Maßschnur.
P 18.7 Die Schnur, die die Maße des inneren Heiligtums, seiner Wände und weiterer Teile entsprechend den Gottheitsfeldern bestimmt, heißt Einteilungsschnur. Diese Unterschiede soll man kennen.
P 18.8 Man teile die Fläche in dreihundertsechzig Anteile. Ein solcher Anteil ist das Schnurmaß, das Prana genannt wird.
P 18.9 Die nach Osten gerichteten Linien heißen Karya, die nach Norden gerichteten Anukarya. In dieser Lehre werden sie nach dem Prana-Vayu-Maß bemessen.
P 18.10 Der Reihe nach gelten sie als männlich und weiblich. Die Anuvamsha-Linien werden mit dem doppelten Prana-Vayu-Maß angegeben.
P 18.11 Sie liegen zu beiden Seiten des Mahavamsha in der Mitte des Grundstücks. Für den mittleren Mahavamsha wird das dreifache Maß genannt.
P 18.12 Die diagonal verlaufenden Anusira-Linien werden mit dem doppelten Prana-Maß angegeben. Die Mahasira-Linien verlaufen als Diagonalen durch die Mitte.
P 18.13 Für diese wird das dreifache Prana-Vayu-Maß genannt. Mahasira und Anusira gelten als geschlechtsneutral.
P 18.14 In der Mitte des Grundstücks befindet sich Ketu; diese Stelle heißt Mahamarma. Das Zusammentreffen der Mahasira am Rand des Mahamarma heißt Sandhi.
P 18.15 Das Zusammentreffen einer Vamsha- und einer Sira-Linie heißt Shula. Für Mahashula werden vier Prana genannt, für Anushula drei.
P 18.16 Das reine Feld heißt Marma; die an einer Ecke zusammentreffende Figur Langala. Wo vier Linien zusammentreffen, heißt die Stelle Chatushka; wo sechs zusammentreffen, Shatka.
P 18.17 Das Zusammentreffen von acht Linien heißt Ashtaka. Das Maß des Marma wird als ein Achtel eines Feldes angegeben.
P 18.18 Die weitere Aussage zu den acht-, neun- und zehnteiligen Anordnungen und zum kundigen Vermesser ist in der Umschrift gestört. Bei einer Fläche von drei Hasta beträgt das Schnurmaß ein Gerstenkorn.
P 18.19 Bei den anderen Größen lasse man das Maß je Hasta um eine Haarbreite anwachsen. Am Herzen, an Vamsha, Shula, an Schnurverbindungen und Marma-Stellen,
P 18.20 an Sira, Ashtaka, Shatka, Chatushka und Langala sind Tempel und ähnliche Bauten nicht vorgesehen. Eine Errichtung dort soll der Familie Schaden bringen.
P 18.21 Der vorzügliche Lehrer spare die genannten Bereiche mit ihren Achtel- beziehungsweise Neuntelanteilen aus und lasse dann Wände, Pfeiler und Gebäude errichten.
P 18.22 Ein Verständiger soll das Gebäude nicht durch ungünstige Lage auf den Feldlinien bedrängen. Welches Glied des Vastu-Menschen bei einer Handlung verletzt wird, dort soll auch den zugehörigen Menschen Leid treffen; deshalb vermeide man eine solche Beeinträchtigung.
Pūrvapāda – Kapitel 19: Bali für die Vāstu-Gottheiten
P 19.1 Nun erkläre ich im Besonderen die Bali-Darbringung für die Gottheiten des Baugrundes. Der Kundige vollziehe Bali bei Nacht; für Dörfer und andere Bauanlagen wird hier der Tag genannt.
P 19.2 Bei Häusern und Tempeln kann die Handlung bei Nacht oder am Tag geschehen. Ein aus einer Adishaiva-Familie stammender Lehrer faste am Tag und sei von heiterem Geist,
P 19.3 gut gebadet, in neue Gewänder gekleidet, mit Turban, Obergewand und dem fünfteiligen Schmuck versehen und mit Sandel und weiteren Salben bestrichen.
P 19.4 Zusammen mit dem ebenso vorbereiteten Auftraggeber vollziehe er die Handlung. Nachdem er Brahmanen gespeist hat, lasse er den glückverheißenden Tag ausrufen.
P 19.5 Auf dem mit Kuhdung vorbereiteten Boden zeichne er das Mandala und lege einen Kurcha-Grasbüschel darauf. Er spreche den jeweiligen Namen der Gottheit im Vokativ
P 19.6 und füge „Ich rufe dich herbei“ hinzu; so vollziehe er Herbeirufung und Verehrung. Danach spreche er den Namen im Dativ mit der abschließenden Verehrungsformel,
P 19.7 reiche Fußwasser und alle weiteren Gaben und bringe die jeweils vorgeschriebene Bali-Gabe dar. Zuerst verehre er Brahma und gebe Milchreis mit Ghee.
P 19.8 Aryaman gebe er Früchte sowie Reis mit Sesam und Urdbohnen, Vivasvat Kuchen und Mitra Dickmilch.
P 19.9 Prithividhara gebe er gesammelt gute Duftstoffe. Danach bringe er Parjanya besonders frische Butter dar.
P 19.10 Jayanta gebe er Ghee, Mahendra die Pflanze Kushtha. Aditya bringe er besonders Madhuparka dar.
P 19.11 Satyaka gebe er Jujubenfrüchte mit Honig; Bhramsha Urdbohnenmehl zusammen mit Kurkuma-Reis.
P 19.12 Antariksha gebe er Tapana zusammen mit Milch und Ghee; Agni Reis mit Milch, bemessen nach der als Shiva bezeichneten Einheit.
P 19.13 Pushan und Vitata gebe er gesammelt gekochten Reis; Grihakshata Reis mit Shimba und Honig.
P 19.14 Yama gebe er Milchreis, Gandharva Duftstoffe. Für Bhringaraja wird Meeresfisch genannt, für Mriga Fischreis.
P 19.15 Nirriti gebe der Verständige Öl und Reis mit Ölkuchen. Für Dauvarika ist Dickmilch, für Sugriva Gerstenreis vorgesehen.
P 19.16 Pushpadanta gebe er Zubereitungen aus Mehl sowie Blumen und Wasser. Jaleshvara erhält Milchreis mit Ghee.
P 19.17 Asura lasse er bei der Bali-Darbringung Schweinefleisch geben; Shosha bringe er gesammelt Sesam und Reiskörner dar.
P 19.18 Roga erhält getrockneten Fisch; Vayu die als Dhvaja und Pita bezeichneten Gaben. Naga erhält Honig, Mukhya Puffreis.
P 19.19 Bhallata erhält Reis mit Rohzucker. Soma bringe man besonders Milchreis, Räucherwerk und Licht dar.
P 19.20 Gaja erhält Kuchen aus Kandiszucker, Aditi süße Modaka-Bällchen. Diti erhält ihre Bali-Gabe nach der Ordnung der äußeren Gottheiten; Ishana Milchreis mit Ghee.
P 19.21 Savitar gebe man Puffreis, Savitra Duftwasser.
P 19.22 Indra erhält Reis mit Urdbohnen, Indras Sohn Mungbohnenreis; Rudra Fleischreis, Rudras Sohn Schaum.
P 19.23 Apas gebe man Fisch und Apavatsa Fleisch. Die Shiva-Ergebenen geben Charaki, die an der äußeren Spitze steht, Ghee und Fleisch.
P 19.24 Vidarika soll der Verständige reichlich Salz geben, Putana besonders Sesambällchen.
P 19.25 Paparakshasi gebe er Kulmasha; für die im Wortlaut als Grahas bezeichneten Empfänger wird Fleischreis genannt. So ist die besondere Bali-Darbringung erklärt; die allgemeine Gabe ist Reis mit Ghee.
P 19.26 Allen kann Bali zusammen mit Dickmilch gegeben werden. Damit ist die ausführliche Form erklärt, besonders für Dörfer und weitere Siedlungen.
P 19.27 Nun wird die mittlere Form für Häuser und Tempel beschrieben: Brahma erhält reinen gekochten Reis mit Dickmilch, Ghee und Rohzucker.
P 19.28 Aryaman und die drei weiteren Gottheiten erhalten Milchreis. Die acht mit Apas beginnenden Gottheiten in den Zwischenrichtungen erhalten Krisara.
P 19.29 Die acht mit Ishana beginnenden Gottheiten erhalten Mungbohnenreis; die mit Hutashana beginnenden Reis mit Rohzucker.
P 19.30 Die an der Westseite stehenden erhalten Reis mit Ghee; die im Nordwesten beginnende Gruppe erhält Reis mit Dickmilch.
P 19.31 Die acht äußeren Gottheiten erhalten Fleischreis. Sind die genannten Stoffe nicht verfügbar, gebe man stattdessen mit Dickmilch, Ghee und Früchten verbundenen
P 19.32 reinen gekochten Reis, begleitet von Duftstoffen und Blüten. Im Tempel dient die opfergeeignete Speise als Gabe, im Königspalast Fleischreis.
P 19.33 Im Haus eines Shudra wird ein alkoholisches Getränk genannt; andernorts bereite man Honig. Anstelle von Fisch und Fleisch kann man auch eine Zubereitung aus Mehl verwenden.
P 19.34 Auch für Dörfer und ähnliche Anlagen kann die Bali-Gabe aus reinen Stoffen bestehen. Muss die Handlung rasch geschehen, können ungebrochene Reiskörner mit Duftstoffen und Blüten verwendet werden.
P 19.35 Für eine große Vastu-Handlung sind mehrere Lehrer vorgesehen, ihr vorzüglichen Brahmanen. Genannt werden shivaitische Brahmanen aus der fünfgliedrigen Herkunftsordnung.
P 19.36 Fehlen Adishaivas, werden die weiteren hier genannten shivaitischen Brahmanen zugelassen. Bei Tempeln und Dörfern hat der Shiva-Brahmane den Vorrang.
P 19.37 Im eigenen Haus kommen auch Anushaivas sowie Maha- und Avantara-Shaivas infrage. Der Lehrer vollziehe die Vastu-Feuerdarbringung zusammen mit den Murtipas in den vier Richtungen,
P 19.38 oder er vollziehe sie gesammelt an einem einzigen Ort. Man verwende Brennhölzer, Ghee, gekochte Opfergabe, Sesam und Reiskörner.
P 19.39 Die Vastu-Feuerdarbringung geschehe in einer Halle oder einem offenen Schutzbau. Die Halle bemesse man mit fünf bis zehn Hasta.
P 19.40 Die Feuergrube sei einen Hasta oder einen Ratni groß. Die Halle stehe an der Grundstücksgrenze oder an der Brahma-Stelle.
P 19.41 Palasha, Udumbara, Ashvattha und Vata sind der Reihe nach für die Brennhölzer im Osten und den folgenden Richtungen vorgesehen. Bei einer einzigen Feuerstätte kann ein geeigneter Stoff daraus verwendet werden.
P 19.42 Man verehre die Vastu-Gottheiten in einem Krug oder in einem Udumbara-Träger, ausgestattet mit Gold, Gewand, Kurcha-Grasbüschel und Deckel.
P 19.43 Der Lehrer bereite die Sthandila-Unterlage vor und trage Turban, Obergewand und den fünfteiligen Schmuck. Die Murtipas seien entsprechend ausgestattet,
P 19.44 jedoch ohne Turban. Begleitet von Veda-Rezitation, Lobgesang und Mantra-Japa,
P 19.45 nach Empfang der Dakshina, friedvoll und innerlich zufrieden, vollziehe man die Handlung bei allen glückverheißenden Vorhaben und bei der Reinigung von Mandala und weiteren Gegenständen.
P 19.46 Der Shiva-Brahmane vollziehe die ordnende Vastu-Feuerdarbringung samt Paryagnikarana und besonders die Bali-Gabe.
P 19.47 Fehlt die Vastu-Verehrung, soll die Anlage zugrunde gehen. Zur Beseitigung aller Mängel vollziehe der Lehrer sie jedes Jahr
P 19.48 in Dörfern, Häusern, Hallen und Tempeln.
Pūrvapāda – Kapitel 20: Merkmale von Siedlungen
P 20.1 Gesammelt erkläre ich nun die Merkmale von Dörfern, Städten und anderen Siedlungen. Die Gottheiten verlassen eine ordnungsgemäß angelegte Wohnstätte nicht.
P 20.2 Pishachas, Pretas und Rakshasas vermögen sie nicht zu bedrängen. Zeitprüfung und die weiteren Vorbereitungen vollziehe man nach der bereits beschriebenen Ordnung.
P 20.3 Eine von gelehrten Brahmanen genutzte Siedlung heißt Mangala; dieselbe wird in dieser Kamika-Lehre auch Agrahara genannt, ihr vorzüglichen Brahmanen.
P 20.4 Eine von Brahmanen oder anderen gesellschaftlichen Gruppen bewohnte Siedlung heißt Grama. Wo ein einziger Dorfherr mit Dienern und Helfern lebt,
P 20.5 ist eine Kutika; dieselbe heißt auch Ekabhoga. Ein Ort mit vielen Menschen, mit Kauf und Verkauf von Waren,
P 20.6 mit verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen, Handwerkern und allen Gottheiten heißt Nagara, Stadt.
P 20.7 Ein von Kaufleuten genutzter Ort wird entsprechend bezeichnet. Eine Wohnstätte städtischer Brahmanen wird Kharvata genannt;
P 20.8 auch ihr Wohnort im Wald erhält diese Bezeichnung. Ein Ort mit Handel an der Meeresküste,
P 20.9 mit Menschen verschiedener Herkunft, die aus anderen Ländern gekommen sind, heißt Pattana. Ein von Vaishyas bewohnter Ort
P 20.10 im Umkreis einer Stadt wird wiederum Kharvata genannt. Für eine im Wald, im besiedelten Land oder für sich gelegene, von Shudras bewohnte Siedlung
P 20.11 werden der Reihe nach die drei Namen Karnaka, Khetaka und Grama angegeben. Ein Aufenthaltsort wohlhabender Lehnsherren heißt Shibira, Lager.
P 20.12 Ein mit Elefanten und Pferden ausgestatteter Heeresstandort heißt Senasthana. Mit einem Königspalast und Menschen aller gesellschaftlichen Gruppen versehen,
P 20.13 mit geschützten oder verborgenen Bereichen, heißt er Senamukha. Ein Wohnort für ankommende Gäste und dauerhaft Gelübdetreue,
P 20.14 mit Versorgung durch Speise und Wasser oder auch ohne diese, heißt Matha. Entsprechend gibt es einen Ort des Studiums. Eine Anlage mit einem großen Heer
P 20.15 und dem Königspalast heißt Rajadhani, Hauptstadt. Ein nahe bei Dörfern und anderen Siedlungen gelegener Ort heißt Kubja.
P 20.16 Derselbe heißt auch Cherika; bei einer Stadt wird die Wohnstätte der Weber genannt. Für alle diese Dörfer und weiteren Siedlungsformen
P 20.17 werden in dieser Lehre die überlieferten Breiten- und Längenmaße der Reihe nach erklärt.
Pūrvapāda – Kapitel 21: Breite und Länge
P 21.1 Nun werden Breite und Länge der Dörfer und weiteren Siedlungen erklärt. Man beginne mit fünf Danda und vergrößere das Maß jeweils um zwei Danda,
P 21.2 bis zu zweitausendneunhundertneunundneunzig. Darüber hinaus gehen die Kundigen nicht. Die anschließende Unterscheidung geringerer und höherer Größen ist in der Vorlage verdichtet.
P 21.3 So ist die Breite von Dörfern und ähnlichen Anlagen zusammenfassend erklärt. Das Maß des Wohnlandes der Haushalte schließt die umgebenden Gartenflächen nicht ein.
P 21.4 So ist das Maß in der Lehre bestimmt; außerhalb davon liegt das Gartenland. Für die Länge wird eine quadratische Grundform beziehungsweise eine Vermehrung um die Hälfte oder ein Viertel genannt,
P 21.5 ferner um drei Viertel, um das Doppelte oder um zwei beziehungsweise drei Anteile; auch Anteile von einem Fünftel, Sechstel, Siebtel, Achtel oder Zehntel werden genannt.
P 21.6 Beginnend mit vier Danda und jeweils um zwei Danda zunehmend bestimme man die Länge bis zum dreifachen Maß.
P 21.7 Für Brahmanen wird die quadratische Form empfohlen, für andere die rechteckige. Bei Gottheiten und Brahmanen werden hier aber auch alle Formen allgemein zugelassen.
Pūrvapāda – Kapitel 22: Die Āya-Maßberechnungen
P 22.1 Nun erkläre ich die Merkmale von Aya und den weiteren Kennzahlen. Man verbinde Länge und Breite rechnerisch; die folgende Anweisung nennt eine Verdreifachung und die Acht als Rechengröße.
P 22.2 Der Rest bezeichnet eine der acht in der Lehre genannten Yonis, beginnend mit Dhvaja: Fahne, Rauch, Pferd, Löwe, Stier, Esel, Elefant
P 22.3 und Krähe. Von diesen acht gelten Fahne, Löwe, Stier und Elefant als günstig, die mit Rauch beginnenden übrigen als ungünstig.
P 22.4 Man nehme dieselbe Ausgangsgröße achtfach und teile durch siebenundzwanzig. Der Rest bezeichnet das Mondhaus, beginnend mit Ashvini.
P 22.5 Vom Geburtsmondhaus des Auftraggebers an gezählt meide man das dritte, fünfte, siebte, dreizehnte und fünfzehnte Mondhaus,
P 22.6 ferner das siebzehnte, achtzehnte, zweiundzwanzigste und siebenundzwanzigste. Die übrigen gelten als günstig.
P 22.7 Man wähle nur eine Zuordnung, die den Geburtsmondhäusern des Herrschers, des Dorfes und des Auftraggebers nicht entgegensteht. Das Gegenteil ist zu meiden.
P 22.8 Der Vastu-Kundige kann auch eine mit dem Geburtsmondhaus übereinstimmende Zuordnung verwenden. Übereinstimmung sowohl mit dem Namens- als auch mit dem Geburtsmondhaus gilt als die beste.
P 22.9 Übereinstimmung mit nur einem gilt als mittelmäßig; eine entgegenstehende Zuordnung meide man. Aus dem Ergebnis des Mondhauses wird auch die Lebensdauer der Anlage bestimmt.
P 22.10 Die Lebensdauer wird ferner nach Fahne und den übrigen Yonis berechnet. Die Gesamtgröße wird mit der Acht verbunden; daraus ergibt sich Aya. Auch eine andere Bestimmung ist vorgesehen.
P 22.11 Man verbinde die Gesamtgröße rechnerisch mit acht und teile dann durch zwölf. Der Rest heißt Aya. Nun wird Vyaya erklärt.
P 22.12 Der Kundige nehme die ermittelte Mondhauszahl und teile sie durch acht. Der Rest heißt Vyaya. Auch dies wird auf andere Weise berechnet:
P 22.13 Man verdreifache die Gesamtgröße und teile durch die Anzahl der Maßschnüre. Überwiegt Aya gegenüber Vyaya, gilt dies als günstig; Gleichheit oder ein geringerer Aya-Wert sind zu meiden.
P 22.14 Der Kundige vervielfache die aus Breite und Länge gebildete Zahl mit acht und teile durch dreißig. Der Rest bezeichnet den Mondtag; eine weitere Berechnungsangabe ist in der Vorlage gestört.
P 22.15 Für den Wochentag wird die Gesamtgröße verdreifacht; die anschließende Teilungszahl ist nicht sicher lesbar. Auch aus der Begrenzungsgröße soll der Kundige den Wochentag bestimmen.
P 22.16 Tierkreiszeichen und Unterteilungen richten sich nach den Mondhäusern. Die achte und zwölfte Zuordnung sind zu meiden; die übrigen Zeichen gelten als günstig.
P 22.17 Anteile günstiger Planeten werden empfohlen, die übrigen verworfen. Man verbinde die Länge rechnerisch mit der Breite; alternativ
P 22.18 betrachte man die aus Länge und Breite zusammengefasste Zahl. Bei Quadraten und Rechtecken verwende man die als Sakala bezeichnete Gesamtgröße.
P 22.19 Bei anderen Formen berücksichtige man Umfang, Länge und Breite. Für Kumbhaka wird die halbe Breite mit dem halben Umfang verbunden. Die daraus bestimmte Gesamtgröße dient der Ermittlung von Aya und den weiteren Kennzahlen.
Pūrvapāda – Kapitel 23: Das Mondhaus-Rad
P 23.1 Nun erkläre ich das Mondhaus-Rad zur Bestimmung des Namensmondhauses. Zuerst lege man eine Fläche mit hundert Feldern an und beginne am äußeren nordöstlichen Feld.
P 23.2 Von dort setze man die Laute der Reihe nach rechtsherum ein. Je fünf werden von den entsprechenden Eckstellen aus angeordnet, vom Südosten nach Westen,
P 23.3 von der südwestlichen Ahnenstelle nach Norden und von der Windstelle im Nordwesten nach Osten. So verteile man zwanzig Laute.
P 23.4 Genannt werden die Reihen a, pa, ha, ka, ṭa; a, va, ṭa, pa, ra; ferner eine in der Umschrift als nay a, ma, ja, kha erscheinende Reihe sowie ga, ja, da, ca, la.
P 23.5 Im nordöstlichen Mandala bilde man fünfundzwanzig Felder. Nach Westen gerichtet ordne man zuerst die zuvor geschriebenen dritten Laute an.
P 23.6 Die weitere Regel nennt das fünfte Namensmondhaus und die zugehörigen Vokale, danach die elfte und am Rand die dreizehnte Zuordnung. Die einzelnen Bezüge bleiben in der Vorlage verkürzt.
P 23.7 A, I, U und E werden Krittika zugeordnet. Die vier Laute o, vā, vī und pū
P 23.8 werden in der Lehre Rohini zugeordnet; ve, vo, kā und kī dem Mondhaus des Mondes. Ku gehört zu Ardra und steht im mittleren der fünfundzwanzig Felder.
P 23.9 Ke, ko, hā und hī gehören zu Punarvasu; ha, he, ho und ḍa werden Pushya zugeordnet.
P 23.10 Mit den übrigen Lauten bilde man die Namenszuordnung für Ashlesha. Nach dieser Reihenfolge verfahre man mit allem Weiteren.
P 23.11 Im mit Ardra verbundenen Ku-Feld ergänze man die im Text zusammengezogene Lautfolge ghaṅcchān. Im Hasta-Feld ordne man pū, ṣa, ṇā und den folgenden, gestört gedruckten aspirierten Laut an.
P 23.12 Im Bu-Feld von Purvashadha setze der Guru die nachfolgende Dha-/Pha-Lautfolge ein; beim Mondhaus Uttarabhadrapada die als dū thājhā ñān wiedergegebene Folge. Diese Reihen sind in der Umschrift nicht eindeutig getrennt.
P 23.13 Mit der Aufnahme des N-Lautes gilt hier auch Ñ als aufgenommen, mit dem kurzen A auch das lange Ā.
P 23.14 Mit dem kurzen I gilt das lange Ī als aufgenommen, mit dem kurzen U das lange Ū.
P 23.15 Mit E werden die fünf mit E beginnenden Laute einbezogen. Entsprechend erschließe man auch die anderen Fälle bei der Bestimmung des Namensmondhauses.
P 23.16 Für Dörfer, den Dienst bei Herrschern, Krieg und Rechtsgeschäfte verwende der Kundige das Namensmondhaus, gegebenenfalls unter Annahme eines anderen Namens.
P 23.17 Bei anderen Anlässen verwende man das Geburtsmondhaus; bei Vastu-Handlungen können beide berücksichtigt werden. So habe ich euch das Mondhaus-Rad erklärt.
P 23.18 Daraus erkennen die Kundigen die Verträglichkeit. Besonders werden die als Gefahr, Gegnerschaft und Tötung bezeichneten Stellungen berücksichtigt.
P 23.19 Abgesehen vom ersten und dritten Anteil werden die übrigen als günstig beschrieben. Der dritte Durchlauf gilt als der beste,
P 23.20 der zweite als mittelmäßig und der erste als der geringste. Die als asurisch und menschlich bezeichnete Gana-Verbindung soll gemieden werden; die andere gilt als günstig. So verfahre man bei Geburts- und Namensmondhaus.
Pūrvapāda – Kapitel 24: Daṇḍikā und weitere Glieder
P 24.1 Nun erkläre ich die mit Dandika beginnenden Anlagen; hört zu, die ihr Erkenntnis sucht. Genannt werden Dandika, Svastika, Prastara und Prakirnaka,
P 24.2 Sampatkara, Paraka, Padmaka, Shripratishthita, Shrivatsa, Vaidika, Nandyavarta und Kumbhaka.
P 24.3 So werden hier zwölf Formen von Dörfern und weiteren Siedlungen beschrieben. Besonders Kumbhaka, Vaidika und Dandika
P 24.4 gelten für Hafen- und Handelsstädte und ähnliche Anlagen zweifellos als günstig. Der Kundige lege eine nach Osten oder Norden gerichtete Straße an
P 24.5 und errichte Häuser zu beiden Seiten oder nur auf einer Seite. Die Anlage kann eine Straße, zwei Straßen
P 24.6 oder drei nach Osten und Norden gerichtete Straßen haben. Auch eine wie gekreuzte Stäbe gestaltete Anlage wird Dandika genannt.
P 24.7 Für die nächste Form lege man je zwei nach Osten und nach Norden gerichtete Straßen an und verbinde sie mit weiteren, darunter neun nordwärts gerichteten Wegen.
P 24.8 Der Ausgang von der östlichen Straße führt nach Süden, jener von der südlichen Straße nach Westen,
P 24.9 jener von der westlichen nach Norden und jener von der nördlichen nach Osten.
P 24.10 Eine so angelegte Siedlung heißt Svastika. Entsprechend können auch die Ausgänge anderer Siedlungsformen angeordnet werden.
P 24.11 Mit drei bis fünfzehn nordwärts und drei ostwärts gerichteten Straßen heißt die Anlage Prastara.
P 24.12 Mit vier bis siebzehn nordwärts gerichteten Straßen und vier ostwärts gerichteten
P 24.13 heißt sie Prakirnaka. Mit fünf bis einundzwanzig nordwärts gerichteten Straßen und fünf ostwärts gerichteten
P 24.14 heißt sie Sampatkara. Nun erkläre ich Paraka: Beginnend mit sechs Straßen bis zu dreiundzwanzig,
P 24.15 jeweils um eine zunehmend, verlaufen die Straßen nordwärts; sechs verlaufen ostwärts. So ist Paraka beschrieben.
P 24.16 Bei der folgenden Form beginnen die nordwärts gerichteten Straßen mit sieben und reichen nach der hier gewählten Lesung bis neunundzwanzig; dazu kommen
P 24.17 sieben ostwärts gerichtete Straßen. Dies heißt Padmaka; man wähle daraus die gewünschte Ausführung. Für die nächste Form gibt es acht ostwärts gerichtete Straßen und nordwärts gerichtete, beginnend mit acht,
P 24.18 bis zu sechsunddreißig. Diese Anlage mit acht ostwärts gerichteten Straßen heißt Shripratishthita. Man wähle daraus die passende Ausführung.
P 24.19 Eine Anlage mit nach Wunsch bestimmten Straßen in Ost-West- und Süd-Nord-Richtung heißt Shrivatsa und eignet sich für alle Bauvorhaben.
P 24.20 Man bilde ein Quadrat oder Rechteck und ordne die Tore nach Bedarf an den Ecken, in der Mitte oder an den mit Pushpadanta beginnenden Stellen an.
P 24.21 Mit Häusern und Straßen auf beiden Seiten oder auf einer Seite heißt dies Vaidika.
P 24.22 Die Anlage kann von Häusern der Brahmanen, Herrscher, Vaishyas und Shudras umgeben sein. Als Haupt- oder Nebenanlage ist sie allgemein vorgesehen.
P 24.23 Man kann sie auch mit Feldern oder mit Gärten und ähnlichen Bereichen umgeben. Vaidika wird so nach innerer und äußerer Gliederung unterschieden.
P 24.24 Auch eine mit mehreren Reihen ausgestattete Form heißt Vaidika. Man gestalte sie ringsum gleichmäßig mit nach Osten und Norden gerichteten Wegen,
P 24.25 mit einem oder mehreren nach Wunsch bestimmten Wegen, wie zuvor beschrieben. Auch das ist Vaidika. Für die nächste Form lege man die Nabelstraße mit ihren Ausgängen an,
P 24.26 und außen herum eine Hauptstraße mit svastikaförmigen Verbindungen. Von der Mitte aus werden drei, fünf, sieben oder neun Straßen angelegt,
P 24.27 paarweise ausgeführt; dies heißt Nandyavarta. Eine Anlage mit einem oder mehreren kreisförmigen Wegen,
P 24.28 verbunden mit mehreren mittleren Straßen nach Osten und Norden, heißt Kumbhaka. Auch mit mehreren Ecken
P 24.29 oder acht nach außen führenden Straßen heißt sie Kumbhaka. In dieser Kamika-Lehre ist sie für Städte, Hafen- und Handelsstädte vorgesehen.
Pūrvapāda – Kapitel 25: Straßen, Tore und ihre Maße
P 25.1 Nun erkläre ich der Reihe nach die Maße von Straßen und Toren. Die Straße um den Brahma-Bereich heißt Nabelstraße.
P 25.2 Die äußere Straße um ein Dorf und andere Siedlungen heißt Königsstraße. Sie wird auch Mangala-Straße oder Wagenstraße genannt.
P 25.3 Alle nach Osten gerichteten Straßen heißen Naracha; sie werden auch Janavithi genannt. Kleinere Straßen verlaufen quer dazu.
P 25.4 In diesem Agama beginnt die Straßenbreite bei einem Viertel Danda und wächst jeweils um ein Viertel bis zu elf Danda.
P 25.5 Dasselbe Maß gilt für Wege. Ein Tor soll nicht unmittelbar in einer Straßenachse liegen; eine Ausnahme bildet die Mangala-Straße. Die Nabelstelle soll keinesfalls durchstoßen werden.
P 25.6 Bei Bhallata, Pushpadanta, Mahendra und Grihakshata sind die vier Tore für alle Bauanlagen vorgesehen.
P 25.7 Ein Osttor gilt im Mahendra- oder Satyaka-Feld als vorzüglich; ein Südtor ist bei Grihakshata oder Gandharva günstig.
P 25.8 Ein Westtor wird bei Asura oder Pushpadanta genannt; ein Nordtor bei Mriga oder Bhallata.
P 25.9 Parjanya, Bhrisha, Pushan, Bhringaraja, Jalesha, Shesha, Naga und Aditi werden als weitere Torstellen genannt. Die Richtungszuordnung dieser Folge bleibt in der Vorlage unklar.
P 25.10 Die Breite eines Hausgrundstücks beginnt bei drei Danda und wächst jeweils um einen bis zu fünfzehn Danda.
P 25.11 Darauf errichte der Kundige das Haus nach dem Hasta-Maß. Alternativ wird auch die Hausbreite nach Danda angegeben.
P 25.12 Eine weitere Bestimmung der Grundstücksbreite beginnt bei fünf Hasta und wächst jeweils um zwei bis zu einundsechzig Hasta.
P 25.13 Die Länge bestimme man nach dem Danda-Maß der Siedlung, ohne einen Hasta abzutrennen. Ein Haus mit vier Flügeln gilt als das beste, mit drei als mittelmäßig, mit zwei als gering und mit einem als die niedrigste Form.
Pūrvapāda – Kapitel 26: Götterplätze in Siedlungen
P 26.1 Nun erkläre ich die überlieferten Plätze der Gottheiten in Dörfern und anderen Siedlungen. Vishnus Platz wird nordwestlich der Brahma-Stelle genannt.
P 26.2 Auch im Westen, nördlich der Brahma-Linie des Grundstücks, ist sein Ort. Shiva kann in der Dorfmitte, nordöstlich davon oder in den acht Richtungen aufgestellt werden.
P 26.3 Die Anlage sei mit Hari und Hara versehen oder allein mit Hara. Die übrigen Gottheiten können nach Wunsch hinzukommen; ihre Plätze werden nun erklärt.
P 26.4 Im Westen, im Osten oder zwischen Osten und Nordosten liegt der Ort der Sonne; dort kann auch Indra seinen Platz haben.
P 26.5 Für Shanmukha werden Nordwesten, Osten, Süden, Südosten, Südwesten, das Sugriva-Feld oder Westen genannt.
P 26.6 Für Shastri gelten Westen, Südwesten oder Osten. Im Westen, Südwesten oder zwischen Nordwesten und Norden
P 26.7 und auch andernorts wird in diesem Agama Ganeshas Platz angegeben. Für Durga werden Süden oder Südwesten, der Bereich zwischen Nordwesten und Osten
P 26.8 oder zwischen Südwesten und Süden genannt. Im Westen liegen die Plätze von Shri und Sarasvati, ihr Shiva-Ergebenen.
P 26.9 Im Nordosten, im Norden oder dazwischen stehen die Mütter. Im Südosten liegt der Platz Motikas und dort auch jener Kamadevas.
P 26.10 Jyeshtha stelle man am Rand des Tempelteichs oder an einem anderen äußeren Ort auf. Im Bereich Kamas und der Sonne wird auch Shanmukhas Platz genannt.
P 26.11 Für Shanmukha und die Mütter kann auch ein anderer geeigneter Ort gewählt werden. Bei mehr als tausend Brahmanen kann Vishnus Heiligtum in der Mitte stehen.
P 26.12 Die Anlage muss mit Shiva-Verehrung verbunden sein; so entscheidet die Lehre. Durch die tägliche Verehrung des Herrn der Shri soll die Nachkommenschaft zunehmen.
P 26.13 Durch die tägliche Verehrung der Sonne soll die Bedrängnis durch Planeten schwinden. Indra-Verehrung soll den Menschen Ansehen und Macht verleihen.
P 26.14 Die tägliche Verehrung Subrahmanyas soll den Kindern zuträglich sein. Shastri-Verehrung soll die Bewohner zur Erfüllung ihrer jeweiligen Aufgaben anhalten.
P 26.15 Die Verehrung Kamas soll den Bewohnern Schönheit verleihen, die Verehrung Umas besonders Sieg.
P 26.16 Wird Mahamoti verehrt, soll sie Kinderkrankheiten beseitigen. Die Verehrung Vighneshas soll alle Vorhaben ohne Hindernisse zur Vollendung bringen.
P 26.17 Jyeshtha-Verehrung soll besonders Krankheiten der Bewohner abwehren. Lakshmi-Verehrung soll Wohlstand schenken und Unglück vertreiben.
P 26.18 Sarasvati-Verehrung soll beständig die Kraft der Sprache gewähren. Die Verehrung der Mütter soll alle Güter hervorbringen, ihr Zweimalgeborenen.
P 26.19 Welche Frucht durch die Verehrung all dieser Gottheiten entsteht, diese gewährt Maheshvara. Deshalb sollen jene, die solche Früchte erstreben, Maheshvara beständig verehren.
P 26.20 Ein im Nordosten aufgestelltes Linga gilt als das vorzüglichste; an anderen Orten wird seine Stellung als mittelmäßig bezeichnet.
P 26.21 Haris Platz in der Dorfmitte gilt als der beste, im Westen als mittelmäßig, an anderen Orten als geringer.
P 26.22 Die Bildgestalten Ishas und Vishnus werden zweifach unterschieden: als wild und friedvoll. Die erste Form ist mit wilden Handlungen verbunden,
P 26.23 die friedvolle mit friedvollen Handlungen. Die wilde Gestalt gehört nach außen, die friedvolle in den inneren Bereich der Dörfer und anderen Anlagen.
P 26.24 Shiva als Bezwinger des Elefanten, Kamas, der drei Städte und des Todes sowie ähnliche Gestalten gelten als wild; die übrigen als friedvoll.
P 26.25 Vishvarupa, Narasimha, der auf dem Banyanblatt Ruhende und Jamadagnis Sohn gelten hier als wilde Vishnu-Gestalten.
P 26.26 Sie werden außerhalb des Dorfes, etwa in einem Wald, aufgestellt. Nun werden die zugeschriebenen Folgen der Aufstellung wilder Gottheiten erklärt.
P 26.27 Im Osten soll sie den Untergang des Dorfes bringen, im Südosten schlechtes Verhalten der Frauen; im Süden schweren Schaden durch Pretas, Daityas und andere Wesen.
P 26.28 Im Südwesten soll sie Krankheit und Verfall, im Westen Kummer, im Nordwesten eine schlechte Lage bringen; im Norden wird der Zustand des Reiches angesprochen, dessen Wertung hier unklar bleibt.
P 26.29 Im Nordosten soll sie allen Wohlstand und die Zunahme von Kindern und Enkeln bringen. So ist es für das Dorf erklärt; entsprechend gilt es auch bei anderen Anlagen.
P 26.30 Im äußeren Bereich bei der Dorfumfassung werden alle acht Richtungen zugelassen. Besonders soll man eine wilde Rudra-Gestalt nicht in der Dorfmitte aufstellen.
P 26.31 Steht eine Rudra-Gestalt bereits im Dorf oder einer ähnlichen Anlage, lasse der vorzügliche Lehrer vor ihr eine friedvolle Gestalt einsetzen.
P 26.32 Oder er lasse ein Wasserbecken anlegen; dadurch soll Befriedung entstehen. Bei Sthaniya und anderen Anlagen, ausgenommen Agraharas,
P 26.33 kann Shivas Heiligtum in den vier Hauptrichtungen, im Nordwesten und Nordosten liegen; auch die übrigen Bereiche sowie Parjanya und Jayanta werden genannt.
P 26.34 Der Blick des linken Auges soll dort alle Güter mehren. Der Blick der gestaltförmigen Gottheiten soll Gutes in dieser und der jenseitigen Welt bewirken.
P 26.35 Die anschließende Abstandsregel nennt Viertel, halbe Viertel und Dreiviertel-Anteile sowie Maße von einem bis fünf Danda.
P 26.36 Mit entsprechendem Abstand soll die Aufstellung im äußeren Bereich beim Heiligtum der Rudra-Gestalt erfolgen. Damit sind die zugeschriebenen Folgen dieser Aufstellungen erklärt.
P 26.37 Nun wird die Frucht der Einsetzung einer friedvollen Gestalt genannt. Ein Linga an der Brahma-Stelle gilt als günstig für Brahmanen und Herrscher.
P 26.38 Im Osten soll das Linga alles Gewünschte gewähren, im Süden langes Leben, im Westen Gesundheit und im Norden Besitz.
P 26.39 Im Südosten soll Shiva Glück, im Südwesten Sieg, im Nordwesten Wohlstand und im Nordosten alles gewähren.
P 26.40a Entsprechend bestimme man die Früchte für die Zwischenbereiche. Im Norden, im Nordosten, zwischen Norden und Nordosten
P 26.40b oder zwischen Osten und Nordosten aufgestellt, soll das Shiva-Linga das Dorf und andere Anlagen, den Herrscher und das Reich gedeihen lassen und Glück, langes Leben und Gesundheit gewähren.
Pūrvapāda – Kapitel 27: Die Anzahl der Zweimalgeborenen
P 27.1 Nun wird die Zahl der Brahmanen und der weiteren Bewohner erklärt; hört zu, ihr Zweimalgeborenen. Vier Größenklassen werden genannt: groß, mittel, klein und sehr klein.
P 27.2 Jede wird nach den folgenden Maßen neunfach unterteilt. Von vierzehntausend bis sechstausend Brahmanen,
P 27.3 jeweils um tausend abnehmend, ergeben sich die neun Stufen der größten Klasse. Danach reicht die Folge von fünftausend bis tausend,
P 27.4 jeweils um fünfhundert abnehmend; dies ist die neunstufige mittlere Klasse. Von neunhundert bis fünfhundert,
P 27.5 jeweils um fünfzig abnehmend, werden die kleineren Klassen bestimmt. Eine andere Berechnung wird ebenfalls gelehrt; hört zu.
P 27.6 Man beginne mit hundertacht und steigere um jeweils zehn bis zum Bereich von hunderttausend. Daraus wähle man eine den eigenen Möglichkeiten entsprechende Zahl.
P 27.7 Reichen die Mittel nicht aus, beginne man mit zehn und steigere um jeweils fünf bis achthundert. Bei sehr geringen Möglichkeiten beginne man mit einer Person
P 27.8 und steigere bis zehn; man wähle die passende Zahl. Auch zweiunddreißig, vierundzwanzig, sechzehn oder zwölf
P 27.9 sowie vierundfünfzig werden genannt.
Pūrvapāda – Kapitel 28: Die Anlage von Siedlungen
P 28.1 Nun wird eine Besonderheit der Anordnung von Dörfern und weiteren Siedlungen erklärt. Das Dorf ist der Körper; die von Gottheiten und Menschen eingenommenen Bereiche sind seine Glieder.
P 28.2 Heiligtümer, Gebäude und weitere Einzelbauten gelten als untergeordnete Glieder. Auf den Linien der Feldeinteilung und den beiden Mittellinien
P 28.3 sowie auf den beiden Diagonallinien soll man diese Einzelbauten nicht errichten. Zwischen Straßen, in Häuserreihen und an der Grenze führe man die Messlinien so weiter,
P 28.4 dass sie nicht beeinträchtigt werden. Beim Dorfmaß und bei der Hauslänge soll kein Danda zerteilt werden.
P 28.5 Bei Breite und Länge der untergeordneten Bauten sind auch Bruchteile des Danda zulässig. Andernorts soll man den Danda nicht teilen, besonders nicht beim Maß des ganzen Siedlungskörpers.
P 28.6 Bei äußeren Reihen sind Erweiterungen möglich, bei Straßen Bruchteile des Danda. Auch Häuser mit verbleibenden Feldanteilen und gebrochenen Danda-Maßen
P 28.7 werden zugelassen; für die Straßen ist das jeweils geeignete Maß vorgesehen. Verbleibende Feldanteile gleiche man zwischen den Reihen aus.
P 28.8 Kleinere Wege sind für den Zugang der Chandalas, zur Entfernung von Unrat und zum Abfluss des Wassers vorgesehen.
P 28.9 Ein Fehler am Dorf als Ganzem soll Herrscher und Dorf insgesamt treffen; ein Fehler an seinen Gliedern das Dorf und die Bewohner.
P 28.10 Ein Fehler an den Einzelbauten soll besonders deren Bewohner betreffen. Man wohne daher außerhalb der Marma-Stellen und der übrigen zu meidenden Bereiche des Grundstücks.
P 28.11 Eine Beeinträchtigung am Trishula soll Verlust der Leibesfrucht bringen, am Chatushka Verlust von Dienern, am Marma Tod und am Sandhi Verlust von Freunden und Besitz.
P 28.12 Am Chatushka soll sie auch dauernde Krankheit bringen, am Langala Verlust von Freunden, auf der Brahma-Linie Tod und auf der Diagonale Vermögensverlust.
P 28.13 Auf der Linie der Feldeinteilung soll sie den Untergang der Stadt bringen. Die Anordnungen werden nach gerader und ungerader Einteilung unterschieden.
P 28.14 Bei gerader Einteilung liegen die Straßen auf den Linien, bei ungerader in der Mitte der Felder. Die Vermischung beider Ordnungen gilt als ungünstig für die Bewohner.
P 28.15 Diese Unterscheidung betrifft die als Dandaka bezeichnete Anlage. An der Brahma-Stelle soll der Kundige ordnungsgemäß Versammlungshallen und ähnliche Bauten anlegen.
P 28.16 Die Linie zwischen Norden und Nordosten beziehungsweise zwischen Süden und Südwesten lasse man frei und errichte die Halle zu ihren Seiten, damit der Ort gedeihe.
P 28.17 Die Mitte lasse man frei; Wasserbecken, Brunnen und Halle liegen daneben. Ein Heiligtum errichte man im Nordwesten, Südwesten oder Nordosten.
P 28.18 Im nordöstlichen Bereich sei es Shiva geweiht, in den anderen Vishnu. In der Mitte kann auch ein Brahma-Heiligtum oder ein Verehrungssockel stehen.
P 28.19 Besonders am westlichen Ende der Brahma-Linie der Siedlung, im nördlichen menschlichen Feldbereich, setze der Kundige Vishnu ein.
P 28.20 Skanda liege am östlichen Abschnitt der südlichen Linie im menschlichen Bereich. Nördlich der östlichen Linie setze der Verständige die Sonne ein.
P 28.21 Östlich der nördlichen Linie, im menschlichen Bereich, errichte man Vinayaka oder Durga; Durga kann auch an Skandas Seite stehen,
P 28.22 oder außerhalb an der Mangala-Straße beziehungsweise im Pishacha-Feldbereich.
Pūrvapāda – Kapitel 29: Brahma-, Deva- und weitere Felder
P 29.1 Nun erkläre ich Brahma-, Götter- und die weiteren Feldbereiche. Man teile das Dorf in zehn, neun, acht oder sieben Abschnitte je Seite.
P 29.2 Der äußere Bereich heißt Pishacha, der daran anschließende innere menschlich, der nächste göttlich; der verbleibende Kern heißt Brahma-Bereich.
P 29.3 Eine weitere Regel nennt Viertel sowie acht-, drei- und siebenteilige Unterteilungen des Dorfgrundes. Um jeweils einen solchen Anteil erweitere der Lehrer die Anlage ringsum.
P 29.4 Dies bildet den äußeren Weg; der äußere Gürtel gilt als Pishacha-Bereich. Im göttlichen und menschlichen Bereich sind die Wohnstätten der gesellschaftlichen Gruppen vorgesehen.
P 29.5 Im Brahma- und Pishacha-Bereich sind Gotteshäuser vorgesehen. Wohnstätten der von Arbeit lebenden Menschen soll man nach dieser Regel nicht im Pishacha-Bereich errichten.
P 29.6 Es wird jedoch auch eine andere Ordnung gelehrt, ihr vorzüglichen Kundigen: Die Wohnstätten der gesellschaftlichen Gruppen können im Brahma- und Pishacha-Bereich liegen.
P 29.7 Im Pishacha-Bereich errichte man die Häuser von Astrologen und Heilkundigen. Auch die Häuser anderer Arbeitender werden in dieser Ordnung dort vorgesehen.
P 29.8 Das Haus eines Heilkundigen kann in der Dorfmitte oder außerhalb liegen. Die Häuser der verehrenden Priester stehen neben dem Tempel.
P 29.9 Im äußeren Pishacha-Bereich stehen Shastri, Rudra, Moti und die Mütter. Auch für die anderen Gottheiten der Siedlung wird dieser Bereich genannt.
P 29.10 Die Heiligtümer Ganeshas und Skandas können außen oder innen liegen.
Pūrvapāda – Kapitel 30: Die Verteilung der Siedlungsteile
P 30.1 Nun erkläre ich die Plätze derjenigen, die als Glieder der Siedlung ihren Lebensunterhalt verdienen: Astrologe, Rechner, Arzt, Ambashtha und Heilmittelgeber,
P 30.2 Giftkundiger, Handwerker und der als Daiva bezeichnete Diener bilden acht Glieder des Dorfes. Kaufleute, Töpfer, Barbiere und Blumenhändler,
P 30.3 Musiker, von Tieren Lebende, Betreiber von Rädern, Vaidehakas, Weber, Handwerker und Wäscher
P 30.4 sowie Chandalas bilden die zwölf weiteren Berufsgruppen. Der Platz der Kaufleute liege im Westen oder Osten.
P 30.5 Die Töpfer wohnen im Nordosten, Norden oder Osten; die Barbiere im Südosten oder Osten.
P 30.6 Für die vom Blumenhandel Lebenden ist hier Nordosten vorgesehen, für Musiker Norden.
P 30.7 Für die von Tieren Lebenden werden Westen, Nordwesten oder Südwesten genannt; für die Betreiber von Rädern Süden oder Norden.
P 30.8 Für Vaidehakas nennt das Shiva-Agama Nordwesten, für Weber Süden.
P 30.9 Nach der in dieser Lehre angenommenen gesellschaftlichen Rangordnung bestimme man die Plätze angemessen: näher für höher Eingeordnete, weiter entfernt für niedriger Eingeordnete.
P 30.10 Im Südosten oder Nordwesten, hundert Danda entfernt, sollen die Handwerker wohnen; die Wäscher noch außerhalb davon.
P 30.11 Die Hütten der Chandalas errichte man im Osten oder den Zwischenrichtungen, außerhalb in einer Entfernung von einem Krosha.
P 30.12 Der Verbrennungsplatz liege im Nordosten, Nordwesten, Osten oder Norden. Ist ein Fluss oder ein anderes Gewässer vorhanden, liege er am Ufer.
P 30.13 Im Osten, Westen, Nordwesten, Nordosten oder Norden lasse man Wasserbecken und Brunnen anlegen; die anderen Richtungen meide man nach dieser Regel.
P 30.14 Der Kuhstall liege im Süden, der Blumengarten im Norden. Alternativ werden Stufenbecken, Brunnen und Teiche in allen Richtungen zugelassen.
P 30.15 Die Vaishyas wohnen ringsum, die Shudras im Bereich der Ahnen. Für Chandalas und Handwerker werden die Bereiche beim Verbrennungsplatz und nördlich davon genannt.
P 30.16 Die folgende knappe Vorschrift betrifft die Beseitigung von Mängeln an den Gliedern der Siedlung, besonders bei Tempeln, Häusern und Wegen.
P 30.17 Was zu entfernen ist, bringe man aus den betreffenden Wegen an einen freien Ort. Shleshmataka, Vata, Kataka und Udumbara,
P 30.18 Aragvata, Ashvattha, Nimba und Plaksha lasse man in den acht Richtungen, vom Nordosten an rechtsherum, wachsen.
P 30.19 Diese Bäume pflanze man außerhalb des Baugebietes; sie werden zu heiligen Bäumen. Ihnen wird besonders die Beseitigung von Mängeln der Dörfer und weiteren Anlagen zugeschrieben.
P 30.20 Bei mehr als tausend Brahmanen werden nach deren Möglichkeiten Ausnahmen zugelassen. Außerhalb der Mangala-Straße erweitere man die Abstände um Viertel- beziehungsweise halbe Viertelanteile.
P 30.21 Zwischen Häusern anderer gesellschaftlicher Gruppen wird der Platz eines Götterhauses bestimmt. Die anschließende Maßfolge mit Danda und halben Feldanteilen ist in der Vorlage verdichtet.
P 30.22 Entsprechend den Häusern errichte man das Heiligtum mit Umfassung. So soll man das Heiligtum der wilden Gottheiten anlegen.
Pūrvapāda – Kapitel 31: Die Gründungsdeponierung
P 31.1 Nun erkläre ich das Niederlegen der Gründungsgabe für Dörfer, weitere Anlagen und Häuser. Mit dieser Gabe soll aller Wohlstand entstehen; ohne sie droht nach der Lehre Verfall.
P 31.2 Deshalb lege der Verständige die Gründungsgabe mit aller Sorgfalt nieder. Am besten geschieht dies vor der Einsetzung der Gottheit.
P 31.3 Geschieht es nach deren Einsetzung, gilt es als mittelmäßig. Erfolgt es erst nach mehr als einem Jahr seit Beginn der Dorfanlage,
P 31.4 gilt es als die geringere Form. Man wähle die zuvor genannte günstige Zeit, besonders die helle Monatshälfte.
P 31.5 Für Dörfer und andere Siedlungen geschehe es bei Nacht, für Häuser auch bei Tag. Bei der Naga-Konstellation kann die Gründungsgabe eines Dorfes auch bei Tag niedergelegt werden.
P 31.6 Bei menschlichen Wohnstätten lege man sie bei Nacht nieder, bei Gottheiten auch bei Tag. Die anschließende Aussage verbindet die Gründungsgabe mit der Schwangerschaft der Hausherrin; ihr genauer Satzbezug bleibt unklar.
P 31.7 Der Kundige lasse eine Kassette aus Gold oder Kupfer fertigen. Ihr Maß beginne bei vier Angula und wachse jeweils um einen
P 31.8 bis zu vierundzwanzig Angula in Länge und Breite. Die Höhe betrage die Hälfte, drei Viertel oder ebenso viel.
P 31.9 Die Höhe des Deckels wird mit drei Vierteln der Kassettenhöhe angegeben; ferner nennt die Vorlage Drittelanteile und drei Fünftel als Varianten.
P 31.10 Die Wandstärke beginne bei einem Gerstenkorn und wachse jeweils um ein halbes bis zu zweieinhalb Gerstenkörnern.
P 31.11 Für die inneren Trennwände wird die Hälfte, ein Drittel oder dasselbe Maß genannt. Für die Füße werden Achtelanteile hinsichtlich Höhe und Stärke angegeben.
P 31.12 Für Häuser soll die Kassette fünf Angula messen, nicht mehr. Sie kann fünfundzwanzig oder neun Innenfächer haben.
P 31.13 Der vorzügliche Lehrer lasse sie rund oder quadratisch gestalten. Auch ein Steingefäß ist möglich; die folgende Maßangabe nennt ein halbes Gerstenkorn und Angula.
P 31.14 Der Verständige bestimme die entsprechende Wandstärke; auch Muschel oder Korb werden als Behälter genannt. Bei einem kleinen Gefäß lege man Edelsteine, Mineralien und die weiteren Stoffe
P 31.15 nach Kenntnis der jeweils zugehörigen Gottheitsplätze hinein. Mit diesem Verständnis beginne der Kundige das Einsetzen der Gründungsgabe.
P 31.16 Man reibe das Gefäß ab, entferne Unreinheit und wasche es mit saurem Wasser. Dann besprenge man es mit Panchagavya und lasse den glückverheißenden Tag ausrufen.
P 31.17 Der Kundige lasse die glückverheißende Keimungszeremonie nach der Ordnung vollziehen. Für ein Dorf bereite man die Gründungsgabe an ihrer vorgesehenen Stelle oder in einem Haus vor.
P 31.18 Bei den anderen Anlagen geschieht die Vorbereitung nördlich oder östlich des Heiligtums. Für die Breite der Halle werden die Zahlwörter zehn, Öffnung und Meer in Hasta genannt.
P 31.19 In der Mitte errichte man eine Vedi von einem Drittel des Hallenmaßes und einem Tala Höhe. In ihren vier Richtungen
P 31.20 lege man quadratische Feuergruben von jeweils einem Hasta an, mit den vorgesehenen Yoni- und Eckformen; oder nur eine im Osten.
P 31.21 Die Halle sei mit Baldachin, Fahnen, Darbha-Girlanden, Blumengirlanden, Toren und Torbögen versehen,
P 31.22 mit glückverheißenden Keimgefäßen und einer großen Lotusdarstellung. Nachdem man sie so geschmückt hat, vollziehe man erneut die Segnung des Tages.
P 31.23 Man speise Brahmanen dort an den drei vorausgehenden Tagen. Aus zehn Drona Shali-Getreide, Reiskörnern und Sesam bilde man eine Sthandila-Unterlage.
P 31.24 Darauf zeichne man einen Lotus mit acht in die Richtungen weisenden Blättern, Mitte und Staubfäden. Der Guru umlege ihn mit Darbha und verehre die Unterlage.
P 31.25 Westlich der Vedi, auf einer reinen, mit Kuhdung bestrichenen Stelle, zeichne man mit Reismehl eine ringsum quadratische Darstellung
P 31.26 der Erde mit sieben Kontinenten und sieben Meeren, mit Bergen und Richtungselefanten, ruhend auf den Schlangenhauben.
P 31.27 Man zeichne sie mit weißem Material nach der Ordnung des Weltenweges. Die Kassette wasche man mit den Kuhprodukten und stelle sie in das gezeichnete Mandala.
P 31.28 Der Lehrer schmücke sich mit Gewand und fünfteiligen Schmuckstücken, vollziehe die Sakalikarana-Setzung am Körper und versehe sich mit Duftstoffen und Blumen.
P 31.29 Nach Osten gewandt und gesammelt setze er die Laute ein. Im mittleren Fach setze er den Kuta-Laut mit Bindu und Nada ein.
P 31.30 In den acht Richtungsfächern, im Osten beginnend, setze er die Laute von Ya bis Ha ein; in den äußeren Fächern die Vokale von A bis Visarga.
P 31.31 Er betrachte eine friedvolle Gestalt mit drei Augen und vier Armen, mit segnender und schützender Hand, Dreizack und Meißel, geschmückt mit Haarflechten und Mondsichel.
P 31.32 Nachdem er das Gefäß so betrachtet hat, lege er die Stoffe hinein. Nach Osten oder Norden gewandt beginne er mit den Erdarten.
P 31.33 In der inneren Umfriedung lege er im Osten Erde vom Meer nieder, dann Flusserde, Teicherde und Erde von der Wurzel des Darbha-Grases,
P 31.34 Erde aus einer Krebshöhle, aus einem Ameisenhügel, vom Horn eines Stieres und von einem Elefantenstoßzahn, jeweils der Reihe nach.
P 31.35 Diese acht Erdarten verteile er auf die acht Richtungen. Alle acht vermischt lege er auch im Brahma-Feld nieder.
P 31.36 Oder er verwende der Reihe nach fünf Erdarten: vom Stierhorn, vom Elefantenstoßzahn, von der Darbha-Wurzel, aus dem Wasser
P 31.37 und vom Flussufer. Diese fünf lege er in die Mitte und in die vier Richtungen. Dann folgen die Knollen von Pankaja, Utpala, Kalhara und Kumuda,
P 31.38 von rotem Utpala, weißem Lotus, Kasheruna und Kuvalaya, wiederum in der entsprechenden Umfriedung.
P 31.39 Alle Knollen lege er auch in die Mitte; in den Bereichen der Weltenhüter verteile er sie der Reihe nach. Außerhalb davon lege er die acht Glückszeichen nieder:
P 31.40 Shrivatsa, voller Krug, Pauke, Spiegel, Fischpaar, Elefantenhaken, Muschelhorn und Löwe.
P 31.41 Er lege sie der Reihe nach in den mit Indra beginnenden Bereichen unter den entsprechenden Mantras nieder. Dann folgen Diamant, Koralle, Nila, Indranila, Perle und Pushyaka,
P 31.42 ferner Padmaraga und Vaidurya; dabei gedenke er der leuchtenden Shakti. Alternativ lege er fünf Edelsteine der Reihe nach nieder:
P 31.43 Rubin, Indranila, Vaidurya, Koralle und Perle, in der Mitte und den vier Richtungen, während er an die fünf Brahma-Mantras denkt.
P 31.44 Haritala, die als Shilakankshi, Tala und Suta bezeichneten Mineralien, Gairika, Sugandha und Shringa lege er als Verkörperungen tragender Kraft und Wirksamkeit nieder.
P 31.45 Die anschließende Stoffreihe, beginnend mit Hema und Aruna, ist verdichtet. Alle genannten Stoffe lege er auch in die Mitte, während er an die Kraft des göttlichen Leibes denkt.
P 31.46 In der äußeren Umfriedung, in den Haupt- und Zwischenrichtungen, lege er sechzehn Arten von Saatgut rechtsherum nieder: Reis, Weizen, Sesam und Urdbohnen,
P 31.47 Mungbohnen, Gerste, Nivara und Shyamaka sowie die weiteren genannten Samen. Er betrachte sie als sättigende Kräfte und verwende die Mantras der Weltenhüter.
P 31.48 Es folgen Shali-Körner aus Gold, Vrihi-Körner aus Silber, Kodrava aus Zinn sowie die weiteren in der Vorlage verdichtet zugeordneten Nachbildungen aus Blei und Eisen, darunter Sesam.
P 31.49 Mungbohnen werden aus Eisen, Kuluttha aus Kupfer gefertigt. Danach folgen die Heilpflanzen Vishnukranti und die weiteren als Trishula, Shri und Bhringa wiedergegebenen Namen.
P 31.50 Apamarga und Ekapatrabja sowie die anderen Heilpflanzen lege man vom Osten an nieder. Dann folgen Sandel, Agaru, Kampfer, Gewürznelke, Kardamom und Lataphala,
P 31.51 zusammen mit Takkola die acht Duftstoffe, vom Osten an der Reihe nach. Dies ist die allgemeine Ordnung; nun werden die besonderen Kennzeichen erklärt.
P 31.52 Für Shiva lege man goldene Nachbildungen von Schädelschale, Dreizack, Khatvanga, Axt, Stier, Pinaka-Bogen, Hirsch und Schlinge nieder.
P 31.53 Die Waffe der jeweils verehrten Gottheit lege man in die Mitte. Zum Wohl der Brahmanen verwende man die heilige Schnur und den Wasserkrug,
P 31.54 den Opferlöffel und die Gestalt des Pranava, in Gold gefertigt, im mittleren Fach. Für Herrscher lege man Wagen, Elefant, Pferd, Tiger und Bogen
P 31.55 sowie ein Messer aus Gold nieder. Für den Vaishya-Bereich werden Waage, Messgefäß, Büffel und ein Rinderpaar
P 31.56 in Gold im mittleren Fach niedergelegt. Für den Shudra-Bereich fertige man Stier, Pflug und Joch, Fischpaar und Shali-Getreide
P 31.57 aus Gold und lege sie in die Mitte. Für die Küche werden Kochtopf, Untersatz, Schöpflöffel, Reiskörner und Krug
P 31.58 sowie die als Gala und Stabholz bezeichneten Geräte aus schwarzem Eisen genannt. Im südlichen Gebäude wird ein Krug mit gutem Shali-Getreide und Wasser vorgesehen.
P 31.59 Für das Schatzhaus besteht die Gründungsgabe aus Riegel und Schlüssel; für einen Raum des Wohlbefindens aus Bett, Leuchte und Lagerstätte.
P 31.60 Das Gewicht der einzelnen Gegenstände reicht von einem Masha bis zu einem Pala. Die Nachbildungen vierfüßiger Tiere und Gottheiten werden nach innen blickend eingesetzt.
P 31.61 Die Höhe der Bildchen beginnt bei einem Viertel Angula und wächst jeweils um ein Viertel bis zu acht Angula.
P 31.62 Die Höhe der Reittiere beträgt die Hälfte; sie können sitzend oder stehend dargestellt sein. Nach dem Einlegen aller Stoffe schließe man die Kassette unter dem Ishana-Mantra.
P 31.63 Man umwickle sie mit zwei Tüchern und Kusha-Gras und verehre sie mit Duftstoffen, Blüten, ungebrochenen Reiskörnern, Räucherwerk, Licht und Speisedarbringung.
P 31.64 Man hebe die Kassette mit beiden Händen auf die Sthandila-Unterlage. Der Acharya vollziehe gemeinsam mit den Murtipas die Feuerhandlung.
P 31.65 Sie seien mit Gewändern, Goldringen und weiteren Schmuckstücken sowie Obergewändern versehen. Nach ordnungsgemäßer Vorbereitung des Feuers bringe man die Stoffe dar.
P 31.66 Als Brennhölzer dienen im Osten und den folgenden Richtungen Palasha, Udumbara, Ashvattha und Banyan. Brennhölzer, Ghee, gekochte Opfergabe, Puffreis, Senf, Gerste und Sesam
P 31.67 bringe man jeweils hundertmal, fünfzigmal oder fünfundzwanzigmal unter dem Shiva-Mantra dar. Den Gliedern gebe man ordnungsgemäß ein Zehntel des Shiva zugewiesenen Anteils.
P 31.68 Nach der vollen Darbringung mit dem auf Vaushat endenden Shiva-Mantra setze man die drei Tattvas mit ihren Herren sowie die Gestalten und Gestaltherren ein.
P 31.69 In der Kassette verehre und sättige man sie mit Blumen, Duftstoffen und weiteren Gaben. Mit dem Wurzelmantra vollziehe man die zehnfache Vorbereitung zur Fülle.
P 31.70 Vom Beginn der Stoffniederlegung bis zum Einsetzen der Gründungsgabe rezitiere man die mit dem Rigveda beginnenden Veden; in den Ecken rezitiere man Astra.
P 31.71 Für die Gründungsgabe der Dörfer und aller weiteren Anlagen werden folgende Plätze genannt: Brahma, Aryaman, Vivasvat und Yama,
P 31.72 Indra, Varuna, Soma, Prithividhara, Pushpadanta, Bhallata, Mahendra und Grihakshata.
P 31.73 Auch im Heiligtum einer friedvollen Gottheit kann der Verständige sie niederlegen. An der betreffenden Stelle grabe man eine Grube, ausgehend vom angegebenen Anjali-Maß.
P 31.74 Als Tiefen werden die Höhe bis zum Kopf, zum Ohr oder zum Herzen sowie sechs bis vierundzwanzig Angula genannt; die Bezugsgestalt ist im Wortlaut nicht durchgehend eindeutig.
P 31.75 Rings um das Gefäß lasse man freien Raum. Mit Stein oder Ziegeln gestalte man die Grube entsprechend der Form der Kassette.
P 31.76 Man bestreiche sie mit Kuhdung, lasse den glückverheißenden Tag ausrufen, besprenge mit Panchagavya und lege die acht Erdarten in die Mitte.
P 31.77 Auf der über der Schlange Shesha vorgestellten Erde verehre man die Welt mit sieben Kontinenten und Meeren, Richtungselefanten und Bergen durch Duftstoffe, Blumen und weitere Gaben.
P 31.78 Man ehre den Acharya mit Gewändern und goldenen Ringen. Seine kleinste Dakshina beträgt fünf Nishka, die mittlere das Doppelte,
P 31.79 die größte das Dreifache. Außerdem gebe man Kühe, Land, Diener, Getreide und Haushaltsgeräte,
P 31.80 um den Lehrer besonders zufriedenzustellen. Danach ehre man die Rezitierenden, die Murtipas und den Astrologen.
P 31.81 Man ehre den Baumeister mit Gewändern und Schmuck. Dann betrachte man Sadashivas Gestalt und spreche das Wurzelmantra aus.
P 31.82 Der Adishaiva stelle die Kassette nach Osten gewandt auf. Man fülle die Grube mit Erde und mache sie glatt und fest.
P 31.83 Darüber kann eine Halle oder ein Götterbild errichtet werden. Bei Shiva, den weiteren Göttern und den Göttinnen lege man die Gabe rechts vom Eingang
P 31.84 am Fuß des entsprechenden Pfeilers in die Grube. Bei einem mit einem Feuerpfeiler ausgestatteten Bau liegt sie unter der als Padakurcha bezeichneten Verzierung des Pfeilers.
P 31.85 Zu hoch oder zu tief niedergelegt soll die Gründungsgabe den Wohlstand beeinträchtigen. Alternativ lege man die Brahma-Gabe an der Brahma-Stelle nieder.
P 31.86 Bei Versammlungshallen, Schutzbauten und Hallen lege man sie am rechten Eckpfeiler, am zweiten Pfeiler oder am Pfeiler rechts des Eingangs nieder.
P 31.87 Bei einer Tanzhalle lege man sie an der Vorderseite des zugehörigen Raumes, am Fuß eines geschmückten Pfeilers nieder.
P 31.88 Für den inneren Hallenbereich eines Hauses wird ein Türpfeiler oder ein als Chulika geformter Pfeiler als Stelle der Gründungsgabe genannt.
P 31.89 Entsprechend verfahre man bei einer Halle für das Tulabhara-Gewichtsopfer und für Weihen. Nun werden weitere Orte der Gründungsgabe für alle Hallen genannt:
P 31.90 am rechten Türpfeiler, am linken Pfeiler, im Hof oder am zuvor genannten Eckpfeiler beziehungsweise rechts beim Eingang.
P 31.91 Man lege sie am Fuß eines Hallenpfeilers in der ersten Umfriedung nieder. Bei einem Padabandha-Heiligtum wird eine Lage über dem inneren Hausbereich genannt.
P 31.92 Bei einem Pratibandha-Heiligtum liegt sie über dem Vriti-Teil; ebenso für Brahmanen. Für Herrscher liegt sie über dem Kumuda-Bauteil,
P 31.93 für Vaishyas über Jagati und für Shudras über Paduka. Eine Niederlegung im Boden wird für alle als alle Zwecke vollendend zugelassen.
P 31.94 Bei einem Vierhausbau werden Pushpadanta, Bhallata, Mahendra und Grihakshata genannt, ferner die südliche Fensterwand und die weiteren mit Norden beginnenden Bereiche.
P 31.95 Auch die Verbindung beim Pfeiler rechts des Eingangs ist vorgesehen. Bei Heiligtümern der Begleitgottheiten verfahre man wie beim Hauptheiligtum.
P 31.96 Bei Hallen kann eine geeignete Stelle in einer der vier Ecken gewählt werden. Bei Hallen mit Gebäudereihen wird der zweite Eckpfeiler genannt.
P 31.97 Man lege die Gabe in der ersten oder zweiten Umfriedung nieder. Die folgende Anweisung bestimmt die linke Seite vom Standpunkt außerhalb und mit nach außen gerichtetem Blick aus.
P 31.98 In der Mitte der Anlage kann die Gabe nach innen oder nach außen gewandt eingesetzt werden. Bei Heiligtum und Halle liegt sie rechts vom Ausgang,
P 31.99 bei allen Gopuras rechts vom Eingang. Bei Hallen ohne den als Svati bezeichneten Vorraum wird die Fensterwand genannt.
P 31.100 Bei damit ausgestatteten Hallen setze man sie am Pfeilerfuß ein; oder in der mittleren Wand, links vom Eingang oder in der Mitte.
P 31.101 So werden fünf Stellen für Wohnhäuser und Hallen beschrieben. Bei Stufenbecken, Brunnen, Teichen, langgestreckten Wasseranlagen und Dämmen
P 31.102 lege man die Gründungsgabe im Norden oder Osten nieder. Vastu-Verehrung und Feuerdarbringung sind bei ihrer Niederlegung vorgeschrieben.
P 31.103 Bei Gopura, Heiligtümern der Begleitgottheiten und Hallen richtet sich die Vorderseite nach der Hauptanlage; so wird es in dieser Lehre beschrieben.
P 31.104 Man teile die Wandbreite in acht Anteile, lasse außen vier und innen drei und lege die Gründungsgabe ordnungsgemäß in den verbleibenden Zwischenraum.
Pūrvapāda – Kapitel 32: Das vorläufige Heiligtum
P 32.1 Nun erkläre ich im Besonderen die Merkmale des vorläufigen Heiligtums. Ein Kundiger soll das Hauptheiligtum nicht ohne eine solche vorläufige Stätte errichten.
P 32.2 Ohne vorläufiges Linga oder Bild soll auch das Hauptlinga oder Hauptbild nicht eingesetzt werden. Diese Unterscheidung gilt beim Beginn einer Dorfanlage; andernorts ist es anders.
P 32.3 Dort kann man mit oder ohne vorläufiges Linga verfahren. Nordöstlich, nördlich, östlich oder südlich der Hauptstätte,
P 32.4 im Südosten oder an einem anderen geeigneten Ort errichte der Guru das vorläufige Heiligtum. Für einen größeren Abstand werden neun Danda genannt.
P 32.5 Das Gebäude kann drei, vier, fünf, sechs oder sieben Hasta messen. Als weitere Möglichkeit wird eine Hauptstätte von zwei Hasta genannt.
P 32.6 Die vorläufige Stätte kann auch die Hälfte des inneren Hauptheiligtums messen. Die anschließende Wandbemessung nennt einen Grundanteil und dessen Verdoppelung.
P 32.7 Der Rest bildet das innere Heiligtum; auch eine Hallen- oder Versammlungshausform ist möglich. Die weitere Maßfolge geht von der Hälfte des inneren Heiligtums aus,
P 32.8 unterscheidet kleinere und mittlere Maße und bildet mit Achtelanteilen neun Stufen. Das Linga sei schön rund; Umfang und Länge werden als gleich angegeben.
P 32.9 Es habe einen entsprechend gestalteten Kopf und keine Schnurlinien. Seine Höhe kann bei neun Angula beginnen und jeweils um zwei wachsen
P 32.10 bis zu dreiunddreißig Angula. Drei Viertel des Linga-Maßes werden für die anschließende Einsetzung angegeben.
P 32.11 Ein dem Hauptlinga an Höhe entsprechendes Maß gilt als vorzüglich; darunter liegen die mittleren und kleineren Formen. Durch Achtelteilung ergeben sich neun Linga-Höhen.
P 32.12 Für vorläufige Bildgestalten werden neun Größen angegeben, beginnend mit sieben Angula und jeweils um zwei zunehmend.
P 32.13 Bei einer gestaltförmigen Hauptgottheit verwende man ein Bild, bei einer gestaltlosen ein entsprechendes Kultzeichen. Die Hälfte des Hauptbildmaßes gilt als vorzüglich; ein Viertel
P 32.14 als klein. Mit Achtelteilung des Zwischenraums ergeben sich neun Bildmaße. Für den Sitz des gestaltlosen Kultzeichens gilt ein seiner Breite entsprechendes Maß als vorzüglich.
P 32.15 Ein Viertel davon gilt als klein; dazwischen liegen neun Abstufungen. Den Sockel kann man auch nach dem Maß des Linga bestimmen.
P 32.16 Das vorläufige Linga oder Bild kann aus Metall, Stein oder Holz bestehen. Als Hölzer werden Milchsaft führende Bäume, Palasha, Banyan, Udumbara und Pippala,
P 32.17 Madhuka, Jackfrucht, Plaksha, Sala, Sandel, Khadira, Sarala und Amaravriksha genannt.
P 32.18 Bei Beginn des Tempelbaus, bei Baufälligkeit, Bruch, beschädigten Gliedern, Rissen und anderen Mängeln richte man eine vorläufige Stätte ein.
P 32.19 Die Rückversetzung von Linga oder Bild soll vor Ablauf von zwölf Jahren erfolgen. Ein weiterer Ortswechsel danach wird nicht empfohlen; der Verständige setze sie an der vorgesehenen Stelle ein.
P 32.20 Vor dem vorläufigen Heiligtum errichte man eine quadratische Halle von gleicher Größe, halber Größe oder drei Vierteln des Maßes.
P 32.21 Man baue sie ordnungsgemäß fest aus gebrannten Ziegeln, Stein oder ähnlichen Stoffen, ebenso hoch wie breit, mit Dandika und Chulika.
P 32.22 Die Tür sei entsprechend der Tür des Hauptheiligtums ausgerichtet. Der Sockel kann viereckig, achteckig oder rund sein.
P 32.23 Seine Breite wird nach dem Linga-Umfang bestimmt, seine Höhe als die Hälfte angegeben. Gut gebrannte Ziegel und Kalkmörtel werden für die Ausführung genannt; der genaue Bezug auf Linga oder Sockel ist knapp.
P 32.24 Eine Edelsteinniederlegung ist hier nicht vorgeschrieben, ebenso wenig die entsprechende Grundsteinsetzung. Zuvor lasse der Verständige aber die Keimungszeremonie ausführen.
P 32.25 Vor dem vorläufigen Heiligtum errichte man eine quadratische Halle mit einer Seitenlänge von sieben, acht, neun oder zehn Hasta.
P 32.26 Sie sei mit Pfeilern versehen, alternativ mit zwölf Pfeilern in drei Reihen, quadratisch und mit Torbögen ausgestattet.
P 32.27 Darbha-Girlanden, Baldachin und weitere Schmuckstücke werden angebracht. In der Mitte errichte man eine Vedi; für ihre Höhe wird ein Viertelanteil genannt.
P 32.28 Die folgende Angabe nennt acht Angula Breite und vier Angula Höhe. Ringsum lege man in den acht Richtungen Feuergruben an.
P 32.29 In den Hauptrichtungen seien sie quadratisch, in den Ecken lotusförmig. Die runde Hauptgrube liege zwischen Nordosten und Osten.
P 32.30 Oder man verwende fünf Gruben oder eine einzige im Osten. Nördlich der Halle bereite man eine Vertiefung für das rituelle Baden.
P 32.31 Dann entlasse man den Bildhauer und lasse den glückverheißenden Tag ausrufen. Im Wasser errichte man einen Schutzbau mit allen vorgeschriebenen Merkmalen.
P 32.32 Der Lehrer wasche das Linga mit Panchagavya unter Astra, bade es mit reinem Wasser und Duftstoffen und verehre es unter dem Herzmantra.
P 32.33 Er umhülle es mit zwei Tüchern und einem herabhängenden Kurcha-Grasbüschel. Unter Sadyojata lege er das Linga im Wasser auf Kusha-Gras nieder.
P 32.34 Dort bleibe es drei Nächte, zwei Nächte, eine Nacht oder vier Yama. Alternativ vollziehe man das Bad beziehungsweise die Lagerung mit reichlichem Panchagavya.
P 32.35 Ringsum stelle man acht Krüge für die Weltenhüter auf, mit Gewändern, Gold, Fäden und Deckeln versehen.
P 32.36 In der geschmückten Halle speise man Brahmanen. Danach vollziehe man die Vastu-Feuerdarbringung im Heiligtum oder in der Halle.
P 32.37 Mit dem Feuer dieser Darbringung vollziehe man Paryagnikarana. Dann hole man das Linga aus dem Wasser und lege es auf die Badestätte.
P 32.38 Man entferne die Tücher und reinige das Linga wie zuvor. Der Verständige binde unter dem Herzmantra den Schutzfaden an.
P 32.39 Unter Vamadeva umhülle der Lehrer das Linga mit einem Gewand. In der Mitte der Vedi breite man Shali-Getreide aus, mit acht Drona oder der Hälfte davon bemessen,
P 32.40 ferner Reiskörner, Sesam, Darbha und Blumen. In der Mitte richte man das Lager mit den der Reihe nach vorgesehenen Unterlagen ein, beginnend mit einer Haut.
P 32.41 Unter dem Klang aller Instrumente, von Lobgesang und glückverheißenden Worten stehe der Adishaiva mit seinen Schülern bereit, mit allen erforderlichen Merkmalen versehen,
P 32.42 mit erlesenen Duftstoffen bestrichen und mit Blumengirlanden geschmückt, weiß gekleidet, mit Turban und weißem Obergewand,
P 32.43 mit dem fünfteiligen Schmuck und nach vollzogener Sakalikarana-Setzung. Ein solcher Acharya wende sich nach Norden.
P 32.44 Er lege das Linga auf die Vedi, den Kopf nach Osten und die Vorderseite nach unten gerichtet, und verehre es unter dem Herzmantra mit Duftstoffen und den weiteren Gaben.
P 32.45 Ein Krug sei mit einem Drona Wasser gefüllt, mit Faden umwickelt und mit Kurcha, fünf Edelsteinen, Deckel und Gewand versehen.
P 32.46 Diesen Shiva-Krug stelle man unter dem Schutzpanzer-Mantra am Kopfende auf. Links daneben stelle man die entsprechend ausgestattete Vardhani.
P 32.47 Man setze den Shiva-Mantra ein, betrachte den Gott der Götter als Sadashiva mit achtunddreißig Kalas und verehre ihn mit dem Wurzelmantra.
P 32.48 Die Vardhani verehre man als Manonmani unter dem Shiva-Mantra. Man zeige die geschlossene Knospengeste, die Lotusgeste und die Linga-Geste.
P 32.49 Ringsum stelle man acht Krüge auf, gefüllt mit je einem halben Drona Wasser, mit Fäden und den übrigen Gegenständen sowie einer Goldmünze ausgestattet.
P 32.50 Der vorzügliche Lehrer ordne sie in den mit Indra beginnenden Richtungen an und setze Ananta und die weiteren bis Shikhandin mit ihren jeweiligen Mantras in die Krüge ein.
P 32.51 Er verehre sie unter dem Herzmantra mit Duftstoffen, Blüten und den weiteren Gaben bis zur Speisedarbringung. Acht Krüge für die Begleitgottheiten stelle er auf die Nebenvedis.
P 32.52 Die vorbereiteten Veda-Kundigen rezitieren den Rigveda und die weiteren Veden. Man kann auch einen oder alle Veden rezitieren, jeweils an der zugeordneten Richtung stehend.
P 32.53 Fehlen diese Rezitierenden, sollen die mit Sadyojata beginnenden Mantras zusammen mit den Gestalt-Mantras rezitiert werden. Sadyojata entspricht dem Rigveda, Vamadeva dem Yajurveda,
P 32.54 Aghora dem Samaveda und Tatpurusha dem Atharvaveda. Man rezitiere tausendachtmal, die Hälfte davon, wiederum die Hälfte
P 32.55 oder hundertachtmal zur Erfüllung der vedischen Aufgabe. Fehlen Murtidharas und die weiteren Helfer, vollziehe der Lehrer alles selbst.
P 32.56 Feueranlegung und alle weiteren Handlungen geschehen nach dem Kapitel über die Feuerhandlung. Als Brennhölzer werden Khadira, Ashvattha, Bilva, Udumbara und Banyan,
P 32.57 Madhuka, Arka und Palasha genannt. Palasha ist das hauptsächliche und allgemein geeignete Brennholz.
P 32.58 Mit Brennhölzern, Ghee, gekochtem Reis, Puffreis und Sesam vollziehe man tausend, fünfhundert oder hundertacht Darbringungen. Danach gebe man die volle Opfergabe unter dem auf Vaushat endenden Wurzelmantra.
P 32.59 Die übrigen erhalten ein Zehntel des Shiva zugedachten Anteils. In den Hauptrichtungen setze man die Brahma-Mantras ein,
P 32.60 in den Zwischenrichtungen die mit dem Herzmantra beginnenden Glieder. Die folgende Mengenregel nennt die Hälfte oder dieselbe Menge wie beim Wurzelmantra. Dann gebe man die volle Opfergabe unter dem auf Vaushat endenden Wurzelmantra.
P 32.61 Man setze Atma-Tattva und die übrigen Tattvas, die Gestalten und Gestaltherren in das Linga ein, rufe sie im Feuer herbei und opfere.
P 32.62 Nach der vollen Darbringung verbringe man die Nacht mit glückverheißenden Handlungen. Am folgenden Tag bade der Verständige zusammen mit den Murtipas.
P 32.63 Nach der Sakalikarana-Setzung verehre er Tore und Torhüter, Gottheit, Krüge und Feuer sowie die Feuergrube unter Astra.
P 32.64 Nach der Vorbereitung mit beiden Opferlöffeln verehre er Brahma und die weiteren Gottheiten auf den Einfassungshölzern. Er gebe die volle Darbringung, rufe die Mantras herbei und sättige sie.
P 32.65 Mit Ausgleichs- und Astra-Mantras vollziehe er die Feuerdarbringung. Mit Aghora opfere er hundertmal, mit Jaya und den weiteren Mantras zur Beseitigung von Fehlwirkungen.
P 32.66 Dann gebe der Lehrer zusammen mit den Murtipas die volle Opfergabe. Man ehre den Acharya mit Gewändern und goldenen Ringen.
P 32.67 Als geringe Dakshina werden fünf Nishka, als mittlere das Doppelte und als vorzügliche das Dreifache genannt, zunächst für die geringere Ritualform.
P 32.68 Bei mittlerer Ritualform verdopple, bei der größten verdreifache man die Gabe. Die Dakshina der Murtidharas beträgt ein Zehntel davon.
P 32.69 Die Mantra-Rezitierenden erhalten die Hälfte dieses Anteils; die Veda-Rezitierenden ebenso viel. Für den Astrologen gilt dieselbe Gabe, für den Ausführenden der Vastu-Feuerdarbringung das Doppelte.
P 32.70 Dem Bildhauer ist ein Viertel der Acharya-Gabe zugedacht. Eine Nadika vor der bestimmten Stunde beginne man mit dem Aufstellen des Linga.
P 32.71 Man hebe das Linga vom Lager, bringe es in die vorläufige Stätte und setze es unter dem Shiva-Mantra in die Mitte des Sockels.
P 32.72 Unter dem Herzmantra nehme man die Befestigung mit Tribandha vor. Ist die bestimmte Stunde gekommen, zeige man dies dem Guru an.
P 32.73 Muschelhörner und Pauken erklingen, begleitet von Gesang, Tanz und Veda-Rezitation; zahlreiche Verehrende sind versammelt.
P 32.74 Schirme, Fahnen, Baldachine, Räucherwerk und Leuchten umgeben die Handlung; Wasser fließt aus der Vardhani, glückverheißende Keimgefäße schmücken den Ort.
P 32.75 Man hebe die Krüge auf, trage sie auf dem Kopf rechtsherum um das Heiligtum und stelle sie im inneren Raum auf der Sthandila-Unterlage ab.
P 32.76 Dort stelle man den Sitz nach der zuvor erklärten Ordnung vor. Man lege Pavitra-Gräser auf das Haupt und setze den Augenmantra ein.
P 32.77 Am Linga vollziehe man den Nyasa der achtunddreißig Kalas, betrachte Sadashiva und verehre ihn in seinem aus Vidya bestehenden Leib.
P 32.78 Aus dem Krug nehme man den Keimlaut und setze ihn am Haupt des Linga ein, an Shiva denkend. Den Keimlaut der Shakti setze man am Sockel auf der Nordseite des Linga ein.
P 32.79 Mit dem Wasser aus Shiva-Krug und Vardhani bade man Linga und Sockel. Auf dem Sockel setze man die acht Vidyeshvaras im Osten beginnend ein.
P 32.80 Man verehre nach dem Kapitel über die Verehrung und vollziehe das Übrige angemessen. Die Keimlaute der Begleitgottheiten setze man an ihren jeweiligen Stellen ein.
P 32.81 Man lasse die rituelle Übergießung mit Wasser ausführen und gebe reichliche Speisegaben. Auch an der vorläufigen Stätte vollziehe man das tägliche Fest und alle weiteren Handlungen.
P 32.82 Auch für die anderen Gottheiten bestimme man die vorläufige Stätte, Bildgröße und Gebäude nach der jeweils vorgesehenen Ordnung.
P 32.83 Augenöffnung, Übergießung mit Kuhprodukten, Lagerung, Aufstellen der Krüge, Verehrung, Feuerhandlung und Einsetzung,
P 32.84 Meditation und tägliche Verehrung mit reinen Blumen und anderen Gaben vollziehe man nach dem Einsetzungsritual der jeweiligen Gottheit.
P 32.85 Dies ist die allgemeine Ordnung; es gibt eine Besonderheit. Bei der zweiten Form der Einsetzung geschieht die Vorbereitung am Vorabend, ihr Herren der Weisen.
P 32.86 Vor dem Hauptheiligtum stelle der leitende Lehrer auf einer Sthandila-Unterlage wie zuvor den Krug nach der beschriebenen Ordnung auf.
P 32.87 Der in Ritualhandlungen kundige Auftraggeber verehre das Hauptlinga mit Duftstoffen und Speise, verneige sich vor dem Herrn der Götter und erkläre:
P 32.88 „Innerhalb eines Zeitraums von einem bis zu zwölf Jahren werde ich die Anlage erneuern und dich wieder einsetzen.“
P 32.89 Nachdem der Auftraggeber dies zusammen mit dem Lehrer vorgebracht hat, rufe der Guru die Gottheit aus dem Linga herbei und setze sie in den Krug ein.
P 32.90 Die Göttin rufe er aus dem Sockel herbei und setze sie in die Vardhani ein. Davor bereite er eine Sthandila-Unterlage und das Feuer wie zuvor.
P 32.91 Mit Brennhölzern, Ghee, Reis, Puffreis und Sesam opfere der Kundige unter dem Wurzelmantra hundertachtmal; für die Glieder jeweils ein Zehntel davon.
P 32.92 Mit Durva-Gras, das mit den drei süßen Stoffen benetzt wurde, opfere er unter dem den Tod überwindenden Mantra tausendmal, fünfhundertmal oder hundertachtmal.
P 32.93 Danach vollziehe er die als Kshana-Homa bezeichnete Handlung. Den Wochentagen vom Sonntag an, den Mondhäusern von Ashvini an,
P 32.94 den mit dem Widder beginnenden Monaten und den Mondtagen vom ersten an gebe er jeweils eine Darbringung. Dies vollziehe man für jedes Jahr.
P 32.95 Die Handlung soll jedes Jahr oder am Ende des Zeitraums erfolgen. Nach der vollen Opfergabe bringe man alles der Gottheit dar.
P 32.96 Unter allen glückverheißenden Begleithandlungen hebe man die Krüge auf die Vedi. Für alle gestaltförmigen Gottheiten fertige man ein vorläufiges Bild.
P 32.97 Als Träger dienen Bildgestalt, Krug oder Ziegelsockel. Entsprechend bereite man auch für die Begleitgottheiten vorläufige Bilder.
P 32.98 Alles Weitere geschieht gesammelt wie bei der zuerst beschriebenen Form.
Pūrvapāda – Kapitel 33: Die Anlage von Dorfhäusern
P 33.1 Nun wird die Reihenfolge bei der Anlage und Besiedlung von Dörfern und weiteren Orten erklärt. Zuerst steht die Prüfung der Zeit, als Zweites die Bestimmung des Ortes,
P 33.2 als Drittes die Bodenprüfung, danach die Gabe beim Betreten. Als Fünftes folgt die Annahme des Landes, als Sechstes das Pflügen,
P 33.3 danach die Aufstellung des Schattenstabes, als Achtes die Festlegung der Felder, als Neuntes das Auslegen der Schnüre, als Zehntes die Gabe an die Gottheiten.
P 33.4 Als Elftes folgt die Gliederung von Häusern, Straßen und weiteren Teilen, als Zwölftes die Niederlegung der Gründungsgabe; danach die Einsetzung der Gottheit.
P 33.5 Nach Abschluss der zwölf Schritte folgt der Einzug der Brahmanen und weiteren Bewohner. Anschließend wird die Prüfung beziehungsweise Erfassung der Brahmanen genannt.
P 33.6 Danach erfolgt die Landverteilung. In diesem Verständnis handle man. Vor Beginn des Wohnhausbaus bestimme man die Wohnstätten der Gottheiten.
P 33.7 Zuerst setze man die Gottheiten ein und siedle danach die Brahmanen an. Die Heiligtümer bestimme man nach den Vorschriften für Haupt- und vorläufige Heiligtümer.
P 33.8 Für Menschen verfahre man nach der Ordnung der Hallenbauten. Auch die Gotteshäuser werden nach großer, mittlerer und kleiner Ausführung unterschieden.
P 33.9 Ist ein größeres Gotteshaus vorgesehen, aber nur eine kleinere Ausführung vorhanden, bemühe man sich, diese auf das gleiche oder ein höheres Maß zu bringen.
P 33.10 Alles geschehe in der zuvor beschriebenen Reihenfolge. Nun erkläre ich besonders für Dörfer, Häuser, Gebäudereihen,
P 33.11 Hallen und Küchen sowie die weiteren Anlagen den Einzug des Auftraggebers.
P 33.12 Man wähle Menschen von stets guter Gesinnung, selbstbeherrscht, mitfühlend und fest in ihren Gelübden, mit Frauen und Kindern und den erforderlichen Haushaltsmitteln,
P 33.13 mit einem zum Dorf passenden Mondhaus, Verehrer von Gottheit, Feuer und Guru, kundig in Veden und Vedangas, gelehrt und von angenehmem Auftreten,
P 33.14 auch in Shivas Lehre unterwiesen, frei von der hier als Mangel gewerteten Armut, guten Handlungen und sorgfältiger religiöser Praxis ergeben.
P 33.15 Solche Brahmanen rufe man herbei und lege die Auswahl fest. Dann zeichne man zehn Merkmale auf: Reich, Dorf, Gotra, Sutra, Kennzeichen links und rechts,
P 33.16 Bildung, Familie, Vatersname und das in der Vorlage als eigenes Merkmal bezeichnete zehnte. Dies schreibe man in das Hauptverzeichnis auf einer Kupfertafel
P 33.17 oder auf Stein. Mit Vertrauen und unter vorangehender Wassergabe übertrage man Land und die weiteren Güter sowie Haushaltsgeräte.
P 33.18 Der Herrscher gebe den Brahmanen vertrauensvoll Schmuck für die Frauen, Getreide, Gewänder, eine milchgebende Kuh sowie Dienerinnen und Diener.
P 33.19 Den Brahmanen übergebe man das Land zu einer heiligen Zeit mit Wasser; den anderen zu einer passenden Zeit durch eine bloße mündliche Erklärung.
P 33.20 Das Übrige gilt allgemein beim Beziehen aller Wohnstätten. Leugner der religiösen Lehre, Verleumder, Grausame und jene, die Gottheit, Feuer und Guru schmähen,
P 33.21 sowie solche, die sich gewaltsam Brahmanenbesitz aneignen oder gegen den Herrscher handeln, soll der Herrscher bei dieser Schenkung ausschließen.
P 33.22 An einem günstigen Tag lasse man gefüllte Krüge und Leuchten vorantragen und die ausgewählten Brahmanen unter Segensworten einziehen.
P 33.23 Vierundzwanzig werden für die mittlere, sechsunddreißig für die größere Ausführung genannt. Auch einer, zwei oder drei können entsprechend der Ritualform einziehen.
P 33.24 Ebenso siedle man zuvor fortgezogene Brahmanen wieder an, zusammen mit Frauen, Kindern, Gottheiten und ihren heiligen Feuern.
P 33.25 Auch bei ihrem Einzug verehre man Vastu und vollziehe die Feuerdarbringung. Wer ein Haus ohne Türen, ohne Dach und ohne vollzogene Bali- und Speisegabe
P 33.26 bezieht, soll damit einem Ort des Unglücks entgegengehen. Nach den eigenen Möglichkeiten siedle man die Brahmanen in ihren jeweiligen Häusern an.
P 33.27 Zuerst beziehe man die Häuser im göttlichen und menschlichen Feldbereich. Der Einzug erfolge unter einem für den Auftraggeber günstigen Mondhaus oder Tierkreiszeichen.
P 33.28 Bei Häusern, Hallen, Pavillons, weiteren Hallenformen und Küchen lasse man den Auftraggeber auf diese Weise einziehen.
P 33.29 In einen Tempel führe man den Herrn der Götter mit Göttin und Skanda ein; alternativ die Göttin allein oder den Herrn der Götter.
P 33.30 Auch bei Hallen und Pavillons als Teilen des Tempels verfahre man nach der vorherigen Ordnung. In seine Gebäudereihe lasse man den König mit seiner Hauptgemahlin einziehen,
P 33.31 mit dem leitenden Minister und umgeben von den übrigen Amtsträgern, mit vorausgehender Keimungszeremonie oder ohne sie.
P 33.32 Bei Häusern, Hallen, Pavillons und Küchen lasse man die Angehörigen der vier Stände, beginnend mit den Brahmanen, auf diesem Weg einziehen.
Pūrvapāda – Kapitel 34: Die Befriedung des Bauplatzes
P 34.1 Nun erkläre ich die glückverheißende Befriedung des Baugrundes für Dörfer und andere Anlagen. Diese Vastu-Befriedung soll alle Mängel beseitigen.
P 34.2 Bei Wiederherstellung verfallener Bauten, Erneuerung, Abbruch oder Beschädigung, bei Einwirkung von Wind, Feuer oder Wasser sowie bei Bedrängnis durch Herrscher, Diebe und andere,
P 34.3 bei Erweiterung nach Süden oder Westen, bei Verkürzung nach Osten oder Norden, bei Unterschreitung oder Überschreitung der Maße und bei Änderungen an Toren und Ausgängen,
P 34.4 bei Beschädigung von Umfassungsmauern und Sperren, beim Anlegen eines Gotteshauses, beim Wechsel des Auftraggebers und bei mangelhaften Merkmalen des Grundstücks,
P 34.5 bei verlassenen, leeren oder zerstörten Stätten, bei einer gegenläufigen Anordnung, bei als Schadenszauber gedeuteten Störungen sowie bei Krankheit und Seuchenangst,
P 34.6 bei außergewöhnlichen Ereignissen und ungünstigen Vorzeichen vollziehe der Kundige unverzüglich die Vastu-Befriedung zur Beseitigung aller Mängel.
P 34.7 Auch bei krummen Straßen, fehlender ordnungsgemäßer Einteilung und anderen ungünstigen Merkmalen von Häusern oder Tempeln
P 34.8 sowie bei außergewöhnlichen Erscheinungen in den drei Stufen, beginnend mit der größten, vollziehe man den nun beschriebenen besonderen Ausgleich.
P 34.9 Der Guru, ein Shiva-Brahmane, bade und sei heiteren Geistes; er trage zwei neue, gute Gewänder samt Obergewand.
P 34.10 Alle zum Baugrund gehörenden Gottheiten verehre er nach den jeweils einschlägigen Vorschriften, ebenso die übrigen Gottheiten.
P 34.11 In der Mitte des Grundstücks oder an einer anderen ansprechenden Stelle errichte er einen Schutzbau, mit Darbha-Girlanden und allem Schmuck versehen.
P 34.12 Er kann im Westen, Osten, Süden oder Norden liegen. In seiner Mitte bilde man eine Vedi von einem Danda und fünf Angula Höhe.
P 34.13 Darauf lege man mit einer in Mehl getauchten Schnur die Felder an: vier, neun, sechzehn oder fünfundzwanzig,
P 34.14 sechsunddreißig, neunundvierzig, vierundsechzig oder die durch die jeweilige Schnurzahl bestimmte quadratische Anordnung.
P 34.15 Der Vastu-Kundige wähle eine geeignete davon. Er bilde eine Sthandila-Unterlage aus Shali-Getreide, Reis und Sesam,
P 34.16 mit Puffreis, Darbha und Blüten. Darauf stelle er die gekochte Opfergabe und begieße sie mit Ghee.
P 34.17 Unter dem Herzmantra besprenge er sie und bedecke sie mit einem Gewand und guten Kusha-Gräsern. Westlich der Vedi lege er eine Feuergrube mit drei Randgürteln an,
P 34.18 quadratisch, einen Hasta groß und neun Angula hoch. Darin setze er das Feuer nach der im Feuerkapitel beschriebenen Ordnung ein.
P 34.19 Mit Brennhölzern, Ghee, gekochter Opfergabe, Gerste und schwarzem Sesam sowie mit Durva-Gras, das mit Honig, Ghee und Milch verbunden ist, vollziehe er die Darbringungen.
P 34.20 Er verwende die fünf Brahma-Mantras, Shivas Gliedmantras und die Vidya-Gliedmantras, mit Shiva beginnend. Unter Aghora gebe er mit den zuvor genannten fünf Stoffen hundert oder fünfzig Darbringungen.
P 34.21 Mit Durva und dem den Tod überwindenden Mantra vollziehe er hundertacht Darbringungen. Nach der vollen Opfergabe verehre er die Vastu-Gottheiten.
P 34.22 In die Felder lege er Kurcha-Grasbüschel und vollziehe Herbeirufung und die weiteren Handlungen. Zuerst verehre er Brahma und danach alle übrigen.
P 34.23 Ein Mädchen aus einer Brahmanenfamilie, das zwölf Jahre vollendet hat, mit den verlangten Merkmalen und vielfältigem Schmuck versehen,
P 34.24 weiß gekleidet, mit weißen Blumen und weißem Obergewand geschmückt, ehre man freundlich mit Speise und den weiteren Gaben.
P 34.25 Man gebe ihr Betel und die Bali-Stoffe; der Guru reiche ihr das Gefäß mit der Bali-Gabe in die Hand.
P 34.26 Der Shiva-Brahmane, mit fünfteiligen Schmuckstücken, Turban, Obergewand und neuen Kleidern versehen, vollziehe gesammelt die Bali-Darbringung.
P 34.27 Er gebe reinen gekochten Reis mit Honig, Ghee und Dickmilch oder vollziehe die Gabe mit allen dafür vorgesehenen Stoffen.
P 34.28 Für das Dorf gebe man Bali bei Nacht; bei Tempeln und anderen Anlagen nach passender Wahl. Die Sättigung der Vastu-Gottheiten kann auch an vier Feuergruben erfolgen.
P 34.29 Danach lasse man dem Acharya und den anderen der Reihe nach Dakshina geben. Für den Lehrer gelten fünf Nishka als gering, das Doppelte als mittel
P 34.30 und das Dreifache als vorzüglich. In Agraharas, Tempeln und den Wohnstätten der Könige und Brahmanen,
P 34.31 der Vaishyas und Shudras, in Hallen und weiteren Bauten sowie bei der hier als verunreinigend betrachteten Anwesenheit von Chandalas und bei entsprechenden Geburts- und Todesereignissen
P 34.32 oder einer als Einwirkung von Asuras gedeuteten Verunreinigung vollziehe man diese Ordnung. Aus Brunnen, Tempelteichen und ähnlichen Gewässern entferne man das Wasser vollständig,
P 34.33 oder schöpfe tausend beziehungsweise hundert Krüge Wasser heraus, gebe Panchagavya hinein und lasse die befriedende Feuerdarbringung vollziehen.
Pūrvapāda – Kapitel 35: Hallen und Gebäudetypen
P 35.1 Nun erkläre ich die vorzüglichen Merkmale der Hallenbauten, besonders für Gottheiten, Brahmanen und Herrscher.
P 35.2 Sie gelten auch als geeignete Wohnstätten für Vaishyas und Shudras. Genannt werden Anlagen mit einem, zwei, drei, vier, sieben oder zehn Hallenflügeln.
P 35.3 Darüber hinaus vermehre man sie nach Bedarf jeweils um drei. Sie heißen auch Malika, weil sie wie eine Girlande aneinandergereiht werden.
P 35.4 Ihre Bemessung geschieht zweifach: nach Hasta oder nach Raumabschnitten, Bhakti. Das erste Maß beginnt bei eineinhalb Hasta und wächst jeweils um drei Angula.
P 35.5 Die Breite kann bis zu hundertacht Hasta reichen. Die Länge beginnt einen halben Hasta über der Breite und reicht bis zum Dreifachen.
P 35.6 Dies ist die Bemessung nach Hasta. Für das Abschnittsmaß beginne man mit einem Hasta und steigere jeweils um drei Angula.
P 35.7 Die folgende Längenangabe beginnt oberhalb der Breite und reicht bis zum Doppelten; ihr kleinstes Zusatzmaß ist in der Umschrift gestört. Von einem Abschnitt Breite an steigere man jeweils um einen halben Abschnitt,
P 35.8 wobei die Länge bis zum Dreifachen der Breite reicht. Solche Abschnitte werden in Breiten- und Längsrichtung angeordnet.
P 35.9 Sie können nach Bedarf gleich oder ungleich sein. Sowohl in der Breite als auch in der Länge sind gerade oder ungerade Abschnittszahlen möglich.
P 35.10 Das Maß kann zwischen den inneren Begrenzungen, außen, zwischen den Mittellinien oder entsprechend den dort gesetzten Pfeilern genommen werden.
P 35.11 Für Gottheiten, Brahmanen und Herrscher wird die quadratische Form genannt, für die beiden anderen Stände die rechteckige.
P 35.12 Eine für niedriger eingeordnete Gruppen bestimmte Ausführung kann höheren dienen, nicht umgekehrt. Die Höhe kann der Breite entsprechen, das Eineinviertelfache oder Eineinhalbfache betragen,
P 35.13 das Eindreiviertelfache oder Doppelte, oder der Länge entsprechen. Man kann sie auch nach den noch zu beschreibenden Pfeilerhöhen bestimmen.
P 35.14 Damit Aya und die weiteren Kennzahlen günstig ausfallen, bringe man Breite, Länge und Höhe auf passende vollständige Hasta-Maße.
P 35.15 Aya und die übrigen Kennzahlen können aus Breite, Länge oder Höhe allein oder aus der Verbindung von Breite und Länge ermittelt werden.
P 35.16 Die folgende Berechnung verwendet nacheinander die Multiplikatoren acht, drei, drei und acht sowie durch Zahlwörter bezeichnete Teiler. Aus den Resten ergeben sich Aya, Vyaya, Yoni und Mondhaus.
P 35.17 Für den Mondtag wird dreißig, für den Wochentag sieben verwendet. Aya und die weiteren Kennzahlen können auch anders bestimmt werden.
P 35.18 Die weitere Vorschrift verbindet Länge, Breite und Umfang mit den Zahlwörtern acht, neun, drei und acht; weitere Zahlen sind in der Umschrift verdichtet.
P 35.19 Als Teiler folgen unter anderem zwölf, zehn, acht, sieben und neun. Aya und die übrigen Kennzahlen werden wie zuvor bestimmt; ein Überwiegen von Aya gilt als günstig.
P 35.20 Man prüfe, ob die Zuordnung mit dem Geburtsmondhaus des Auftraggebers verträglich ist, oder verwende dessen Namensmondhaus.
P 35.21 Man prüfe die Möglichkeiten auf verschiedene Weise oder berücksichtige beide. Da bei einem Baugrund vollständige Günstigkeit nicht überall zu erreichen ist,
P 35.22 nehme man eine Lösung mit überwiegenden Vorzügen und geringen Mängeln an. Sockel, Pfeiler, Gebälk und Halszone,
P 35.23 Dachbekrönung und Spitze heißen die Glieder des Hallenbaus. Für den Sockel werden Maße bis zum Knie, Nabel oder Herzen des Auftraggebers,
P 35.24 bis zum Hals oder Kopf sowie halbe beziehungsweise Drittelanteile der Pfeilerhöhe genannt. Auch drei bis sechzehn Anteile oder größere Maße sind vorgesehen.
P 35.25 Dies betrifft den Sockel; nun die Pfeiler. Ihre Höhe beginnt bei eineinhalb Hasta und wächst jeweils um drei Angula
P 35.26 bis zu neun Hasta. Ihre Breite beginnt bei drei Angula und wächst jeweils um ein halbes
P 35.27 bis zu dreißig Angula. Man teile die Breite nach der Vorschrift in vier bis sechzehn Anteile,
P 35.28 und vermindere die obere Breite um einen solchen Anteil. So bestimme man die Breite und Länge der Pfeiler in den höheren Geschossen.
P 35.29 Das Gebälk bemesse man mit der Hälfte der Pfeilerlänge. Man teile dieses Maß in neun und vermindere oder vermehre es um einen bis vier Anteile.
P 35.30 So gestalte der Kundige das Gebälk. Alle dafür angegebenen Maße können auch für die Halszone verwendet werden.
P 35.31 Die für den Pfeiler angegebenen Maße gelten entsprechend für die Dachbekrönung. Diese kann auch nach der als Dhruva bezeichneten Bauordnung gestaltet werden.
P 35.32 Die Maße der Halszone gelten für die Höhe der Spitze. Die Wandstärke kann das Zwei- bis Neunfache der Pfeilerbreite betragen.
P 35.33 Alternativ beginne man bei acht Angula und steigere die Wandstärke jeweils um zwei Angula
P 35.34 bis zu drei Hasta. Dies ist das Maß der untersten Wand; oben vermindere man es um einen Viertel- oder halben Anteil.
P 35.35 Die Wände können auch voneinander verschieden oder gleich stark sein. Ein einzelner Hallenflügel gleicht einem Stabstück; zwei solcher Teile ergeben einen Zweiflügelbau,
P 35.36 drei einen Dreiflügelbau, vier einen Vierflügelbau, sieben einen Siebenflügelbau. Entsprechend sind die anderen Formen zu verstehen.
P 35.37 Die Breite reicht von einem bis fünfzig Abschnitten; in der Länge kann man entsprechend bis zu hundert steigern.
P 35.38 Vor diesen Bauten, besonders vor dem Hauptflügel, liegen Vorhallen: eine, zwei, drei, vier, fünf, sechs oder sieben.
P 35.39 Ebenso können sie hinten, seitlich oder an einem anderen passenden Ort liegen. Große Durchgänge und Türen ordne man entsprechend an.
P 35.40 In der Mitte liege ein Hof, dessen Breite bei einer Reihe beginnt und jeweils um eine halbe Reihe bis zu dreißig Reihen wächst.
P 35.41 Seine Länge beginne ebenfalls mit einer Reihe und reiche bis zum Dreifachen der Breite. So bilde man den Brahma-Hof, mit oder ohne einfallendes Regenwasser.
P 35.42 Auch eine gemischte Ausführung ist möglich, mit umlaufendem Wasserabfluss, nach außen geleitetem Wasser oder einer entsprechenden Öffnung.
P 35.43 Die Hallenbreite beginne bei einer Reihe und wachse jeweils um ein Viertel bis zu fünf Anteilen.
P 35.44 Die Breite des großen Durchgangs bestimme man ebenso. Die Vorhalle kann ebenso breit wie dieser oder halb so breit sein.
P 35.45 Entsprechend ist das Türmaß zu bestimmen; für die Dandika-Tür wird die Hälfte genannt. Die Gründungsgabe liege beim Hauptgebäude an der als Kabhitti bezeichneten Wand,
P 35.46 oder an der südlichen Fensterwand beziehungsweise an der Brahma-Wand.
P 35.47 An der südlichen Kabhitti wird der Wohnraum des Hausherrn empfohlen; im Norden, an der als Rangabhitti bezeichneten Wand, jener der Hausherrin.
P 35.48 An der Vorderseite der Kabhitti sehe man besonders zwei Türen vor. Bei einer neunteiligen Hausbreite lasse man rechts fünf Teile,
P 35.49 links drei Teile frei; dazwischen liegt die Tür. So verfahre man bei der Vorhalle und entsprechend auch andernorts.
P 35.50 Auch eine Kampa-Tür kann in der Mitte oder an einer der beiden Seiten liegen. Die Wandbreite wird dazu in zwölf Teile geteilt; außen werden fünf Anteile genannt.
P 35.51 Die Mitte der Verbindung, die Pfeilermitte und die Wandmitte sind entsprechend aufeinander zu beziehen. Die genaue Alternative ihrer Ausrichtung bleibt in der Vorlage verdichtet.
P 35.52 Die Wasserableitung meide Ecke und Mitte. Im dritten Teil von der Ecke aus ist der Wasserauslass vorgesehen.
P 35.53 Türen werden bei Grihakshata, Mahendra, Pushpadanta und Bhallata sowie in der Mitte angeordnet.
P 35.54 Für menschliche Bauten werden gerade Anzahlen von Hasta, Pfeilern und Balken genannt; bei Gottheiten sind beide Zählweisen zulässig. Im Geschoss kann die Tür mittig liegen.
P 35.55 Die Mitte eines Speicherraums und ähnlicher Räume wird von der Grundstücksmitte aus rechtsherum bestimmt. Die folgende Maßfolge nennt Zwölfer- bis Neunerstufen und Schritte von fünf Angula.
P 35.56 Von der Mitte aus werden Norden, Osten, Süden und Westen aufeinander bezogen; die Pfeilerzuordnung verwendet die Zahlwörter Dharma, neun, acht und Dhatu.
P 35.57 Die Pfeiler stehen dabei in den jeweiligen Anteilen. Die Mitte zwischen den Haus- und Pfeilermitten wird als Wandmitte bezeichnet.
P 35.58 So ist der Vierhausbau erklärt. Innerhalb einer Halle werden neun Bereiche angeordnet. Dies sind allgemeine Regeln für Hallenbauten.
P 35.59 Für Taitilas, Brahmanen, Angehörige anderer religiöser Orden, Elefanten-, Pferde- und Wagenkämpfer sowie für Opfer- und Feuerhandlungen,
P 35.60 für Gottheiten und Herrscher bei Tanz und Gesang und für Frauen, die von Darbietungen leben, gilt ein einzelner Hallenflügel als geeignet.
P 35.61 Für Kurtisanen und ähnliche Bewohner wird die Pflugform, für Menschen mit rauem Erwerb die Worfelschwingenform genannt. Wo kein Hallenflügel steht, sehe man eine Tür in der Umfassungswand vor.
P 35.62 Nun wird die Gestaltung vom oberen Geschoss an erklärt. Wo der Hauptflügel liegt, wird der Darbietungsbereich angeordnet.
P 35.63 Den Wohnraum des Hausherrn gestalte man hallenförmig, darüber mit einem kleinen Dachhaus und einem vorderen Eingang.
P 35.64 Er habe den vorgesehenen Zugang von der Anlage und an der Kabhitti sowie die zugehörigen Öffnungen und Haustüren.
P 35.65 Er sei mit Rangabhitti und Treppe versehen, mit oberen Wohnräumen oder mit einem kleinen Dachhaus.
P 35.66 Vorn können Vorsprünge und zwei Eckpavillons liegen; die Eckpavillons können auch fehlen. Die übrigen Bestandteile entsprechen der jeweiligen Anlage.
P 35.67 Der mittlere Hof kann mit einer Halle, einer versammlungshausartigen Überdachung oder nur mit einer offenen Wasserfläche verbunden sein.
P 35.68 Dies heißt ein Obergeschoss. Auch eine andere Ausführung wird beschrieben: ein Hauptwohnraum in Hallenform ohne kleines Dachhaus.
P 35.69 Man richte den Wohnraum des Hausherrn so ein und lege einen gleich großen Darbietungsbereich an. Die Dachkonstruktion werde aufgesetzt; das Übrige folgt der vorherigen Ordnung.
P 35.70 Oder alle Hallenflügel erhalten eine solche Dachkonstruktion. So ist die obere Ebene erklärt; hört nun von der zweiten Form.
P 35.71 Beim Eintritt in einen Vierflügelbau wird darunter ein weiteres Geschoss angeordnet. Diese Ebene ist mit einem hallenartigen Raum und kleinen Dachhäusern geschmückt.
P 35.72 Darunter liegen ringsum große Durchgänge. Die Anordnung wird in zwei Abschnitten beschrieben.
P 35.73 An den vier Ecken entstehen vier entsprechend breite Pavillons. Den hinteren Wohn- und Versammlungsraum bemesse man mit zwei von vier Anteilen.
P 35.74 Zwischen den beiden vorderen Pavillons liegen Hallen entsprechend der hinteren Halle. An beiden Seiten reicht ihre Breite bis zu vier Anteilen.
P 35.75 Man bilde zwei Panjara-Bauteile von derselben Höhe wie die Eckpavillons. An der Fensterzone des Hauptwohnraums lege man zwei Fensterpavillons an.
P 35.76 Darüber folgen die entsprechenden Aufbauten bis zur zweiten Ebene; die hintere Wohnhalle wird ebenso behandelt. Alles Weitere liegt im unteren Geschoss.
P 35.77 Mit dem abschließenden Aufbau heißt dies ein dreigeschossiger Bau. Rings um die Vorhalle liege ein Gang von einem Anteil Breite.
P 35.78 An beiden Seiten richte man sich nach der vorderen Halle; ebenso seitlich nach dem Hauptflügel.
P 35.79 Besonders vorn folge man der Vorhalle. Für den Vorsprung werden zwei Anteile Tiefe und zwei Anteile Breite genannt.
P 35.80 Außerhalb der Vorhalle befinden sich sechs Fensterhallen mit Türen. Man ordne die oberen und unteren Ebenen bis zum Abschluss des Vierflügelbaus an.
P 35.81 Beim darunterliegenden Geschoss reicht der Eingang bis zum entsprechenden Türabschluss. Zwischen den sechs Fensterhallen liegen Wohnflächen.
P 35.82 Diese sind vier Anteile lang und zwei breit und befinden sich besonders im Süden, Norden und Osten,
P 35.83 ferner an den beiden vorderen Ecken, also an fünf Stellen. Alternativ werden Südwesten und Nordwesten unter Einbeziehung der Götterfelder genannt.
P 35.84 Wohnflächen können über sechs Ebenen angeordnet werden; darunter folgen zwei Ebenen mit den durch Schnurlinien bestimmten Kapota-Gesimsen.
P 35.85 Dies wird als siebengeschossiger, für Könige geeigneter Wohnbau bezeichnet. Darunter liege ringsum ein Gang von einem Anteil Breite.
P 35.86 Die weitere Ausführung wird als zehngeschossig bezeichnet; darunter folgen elfte und zwölfte Ebene nach den gesetzten Schnurlinien.
P 35.87 Auf entsprechende Weise kann man bis zu sechzehn Ebenen anlegen. Die erste Dachform heißt Sarvatobhadra, die zweite Vardhamana,
P 35.88 die dritte Svastika, die vierte Nandyavarta und die fünfte Charuka. Dies sind die Dachabschlüsse der Hallenbauten.
P 35.89 Sarvatobhadra hat acht Stirnseiten, Vardhamana vier. Svastika wird mit sechs Fenstern im Süden und Norden beschrieben.
P 35.90 Mit vier Fenstern seitlich und vorn heißt die Form Nandyavarta. Die anschließende Folge nennt Osten, Süden und Westen,
P 35.91 ferner Norden und die dortigen Hallenstirnen. Charuka erkenne man an der Ausführung ohne hervortretende Frontflächen.
P 35.92 Die ersten vier Formen werden allgemein empfohlen, besonders für Herrscher. Charuka eignet sich für Gottheiten,
P 35.93 Brahmanen und Angehörige anderer religiöser Orden. Die Anordnung kann im Hallenbereich, in der Vorhalle oder im großen Durchgang erfolgen,
P 35.94 auf der im Hallenbau vorgesehenen Ebene. Vor diesen Gebäudereihen soll man eine Halle errichten.
P 35.95 Ihre Länge beginnt bei einem Anteil und wächst bis zur Breite des Wohnbaus; die Breite kann der des Wohnbaus entsprechen,
P 35.96 oder jeweils um einen Abschnitt bis zu drei Abschnitten vermindert werden. Die Halle vor dem Wohnbau kann ein, zwei, drei, vier oder fünf Geschosse besitzen.
P 35.97 Auch rings um einen solchen Wohnbau kann man eine Halle anlegen.
P 35.98 Die Breite dieser umlaufenden Halle beginnt bei einem Anteil und wächst jeweils um ein Viertel bis zu fünf Anteilen.
P 35.99 Nach Hasta bemessen beginnt sie bei drei Hasta und wächst jeweils um einen halben bis zu fünfzehn Hasta.
P 35.100 Ohne Halle kann nach demselben Maß auch eine Plattform entstehen. Die Kundigen gestalten die Gebäudereihe mit oder ohne vorspringende Bhadra-Bauteile.
P 35.101 In den vier Richtungen des Hallenbaus beginne man bei einem Anteil und steigere jeweils um ein Viertel bis zu acht Anteilen.
P 35.102 Dies bestimmt die Länge des Vorsprungs; seine Breite wächst entsprechend bis zum Doppelten. So wird der mittlere Vorbau gestaltet.
P 35.103 Der Wohnbau kann diesen mittleren Vorbau haben oder ohne ihn ausgeführt sein. Rings um ihn liegt die als Khalurika bezeichnete Umfassung.
P 35.104 Man teile die Breite des Wohnbaus in vier Teile und beginne mit einem solchen Anteil. Den äußeren Abstand steigere man bis zu sechzehn Anteilen.
P 35.105 Mit diesem Abstand lege man ringsum die erste und die weiteren Umfassungen an. Die Khalurika-Breiten reichen von einem bis sieben Anteilen.
P 35.106 Vorn, seitlich und hinten können die Reihen nach Wunsch liegen, mit gerader oder ungerader Anzahl, kleiner oder größer.
P 35.107 Die Khalurika kann nach Wunsch mit oder ohne Bhadra-Vorsprünge ausgeführt werden. Ihre Zwischenräume können gleich oder ungleich sein.
P 35.108 Ebenso wird der Abstand zwischen Khalurika und Hauptbau bestimmt. Innen oder außen kann er größer oder kleiner ausfallen,
P 35.109 auch an nur einer Seite, hinten oder vorn; entsprechend werden Vorderseite, Seiten und Rückseite bemessen.
P 35.110 Alle für Hallenbauten genannten Abschnitts- oder Hasta-Maße können hier verwendet werden. Es kann auch bei einer bloßen Halle bleiben.
P 35.111 Für Khalurika beginnt die Breite bei einem Abschnitt und wächst jeweils um einen halben bis zu zehn Abschnitten. Hallen liegen auf den betreffenden Seiten.
P 35.112 Man teile die Khalurika-Breite in drei, vier, fünf, sechs oder sieben Anteile und spare außen die entsprechenden Bereiche aus.
P 35.113 Nach Freilassung der verbleibenden inneren Bereiche liege die Halle in der Mitte. Sie kann ein oder mehrere Geschosse nach der Länge des Grundbaus besitzen.
P 35.114 Ihr oberer Abschluss kann einer Versammlungshalle oder einem Hallenbau gleichen; oder über der Halle liegt ein kleines Dachhaus.
P 35.115 Die Maße von Ebene, Sockel und Pfeilern seien etwas geringer als am Hauptbau; alternativ können Unterbau oder Masuraka-Sockel erhöht werden.
P 35.116 Der Masuraka kann auch so hoch wie die Pfeilerlänge sein. Sockel und Geschossebene können der Höhe des Hauptbaus entsprechen,
P 35.117 darunterliegen oder dieselbe Bodenhöhe besitzen. So gestalte der Verständige die Khalurika bei Tempeln und ähnlichen Anlagen.
P 35.118 Dies gilt für Gottheiten und Menschen, besonders für Königspaläste. Bei Pushpadanta, Bhallata, Mahendra und Grihakshata
P 35.119 oder in einem neben der Mitte gelegenen Bereich ordne man Haupt- oder Nebentor an. Den Gopura errichte man ordnungsgemäß zusammen mit der Khalurika.
P 35.120 Die Halle gestalte man nach den Hallenmaßen, mit einem inneren Raum oder einer entsprechenden mittleren Unterteilung.
P 35.121 Sie habe die bei Khalurika genannten äußeren und inneren Wege. Man teile das Maß in vier bis zwölf Anteile,
P 35.122 lasse einen Anteil fort und gestalte aus dem Rest die unterste und weiteren Ebenen. Die sechs Bauteilgruppen vom Sockel an werden auf den Unterbau bezogen.
P 35.123 Für die Torhöhe kann das gleiche oder ein größeres Maß verwendet werden. Die Ebene entspricht derjenigen der Khalurika.
P 35.124 Sie kann auch etwas niedriger als die Ebene des Hauptbaus liegen. Die Höhe von Umfassungshalle und Gopura kann jene des Hauptbaus übersteigen.
P 35.125 Die Verzierung des Gopura folge derjenigen des Hallenbaus. Sein oberer Abschluss kann versammlungshausartig oder hallenartig sein,
P 35.126 auch hallenförmig mit einem kleinen Dachhaus darüber und einer Vorhalle an der Front. Zwischen den Umfassungsbauten liegt ein Turm.
P 35.127 Der Vorsprung des Gopura kann ein Drittel, ein Viertel oder ein Fünftel seiner Breite betragen.
P 35.128 Er ragt nach außen über die Umfassung hinaus. Gopura und Khalurika sind auf den Hauptbau ausgerichtet.
P 35.129 Im Inneren liegen die nach innen gerichteten Häuser der königlichen Frauen. Das Haus der Hauptgemahlin errichte man auf der linken Seite.
P 35.130 Die Häuser der anderen liegen weiter außen um das Haus herum; weitere Bauten folgen außerhalb nach dem Wunsch des Auftraggebers.
P 35.131 Für den Hauptwohnraum im Osten wird eine günstige Stellung vorausgesetzt; im Südosten soll Fieber entstehen, im Süden Sieg für den König, im Südwesten Zunahme der Feinde.
P 35.132 Im Westen sollen Kinder und Freunde gedeihen, im Nordwesten droht Tod, im Norden soll der Schatz wachsen, im Nordosten wird Tod vorhergesagt.
P 35.133 Ringsum lege man eine schützende Umfassung an; dies ist für den Königspalast erklärt. Es gilt auch als überlieferte Möglichkeit für Gottheiten und andere Gruppen.
P 35.134 Nun werden die jeweiligen Baubeginnzeiten genannt. Steht die Sonne im Wassermann oder Steinbock, beginne man das östliche Haus.
P 35.135 Bei Widder oder Stier beginne man das südliche, bei Löwe oder Krebs das westliche, bei Waage oder Skorpion das nördliche. Die übrigen vier Zeichen werden nicht empfohlen.
P 35.136 Ein nach innen gerichtetes Haus in der Richtung der Sonne wird nicht empfohlen. Wird es dennoch erbaut, soll es innerhalb eines Jahres zugrunde gehen.
P 35.137 Ein am Sonnenplatz errichtetes Haus soll bedrängt werden; ein im Marsbereich angelegtes Hausgrundstück soll Schaden nehmen.
P 35.138 Bei Saturn soll den Bewohnern Hunger drohen. Ein Hausgrundstück am Jupiterplatz soll allen Wohlstand bringen.
P 35.139 Im Venusbereich soll das Haus beständig Glück bringen, im Merkurbereich höchstes Wohlbefinden. Der Mond soll den Männern Bedrängnis,
P 35.140 den Frauen dagegen Glück bringen. So werden die Früchte der Tierkreiszuordnung beschrieben; entsprechend sind die Unterteilungen zu verstehen. In diesem Wissen handle man.
P 35.141 Auf dieselbe Weise lege man den ersten Ziegel. Ein Haus im Schatten eines Berges oder Tempels
P 35.142 oder von einer Flussströmung bedrängt wird in eine schwierige Folgenbeschreibung eingeordnet. Die Passage nennt außerdem ein abgeschnittenes, beschädigtes, zerstörtes oder geneigtes Haus; ihr Satzabschluss ist unklar.
P 35.143 Agastya, Karavira, Nandyavarta, Kimshuka, Arka und Baumwolle werden als sechs für das Haus verderbliche Pflanzen bezeichnet.
P 35.144 Palasha, Khadira, Plaksha, Tamarinde und Banyan soll man nicht im Hausbereich wachsen lassen; im Dorf und ähnlichen Anlagen gelten sie dagegen als günstig.
P 35.145 Wenn das Maß einer Halle ungünstig mit dem Feldmaß zusammenfällt und die Aya-Kennzahlen nicht passen, gilt das Haus als ungünstig. Der genaue Größenbezug bleibt knapp.
P 35.146 Eine nach Westen oder Süden gerichtete Lagerstätte wird hier als fehlerhaft bezeichnet. Die Füße sollen nicht zur Tür weisen; der Kopf soll nicht nach Norden oder Westen liegen.
P 35.147 Essen und Schlafen sollen nicht unter der Anuvamsha-Linie stattfinden. Wer Gutes erstrebt, ordne auch die Haustür nicht auf dieser Linie an.
P 35.148 Wer einen Einflügelbau errichtet, lege ihn sorgfältig im Süden an. Bei zwei Flügeln seien Westen und Süden vorgesehen.
P 35.149 Wer in einem nur an einer Ecke angelegten Flügelbau wohnt, soll bald Schaden erleiden. Den First eines Brahmanenhauses richte man nach Osten aus,
P 35.150 den eines Herrschers nach Süden, den eines Vaishya nach Westen, den eines Shudra nach Norden. Dies ist die Ordnung der Firstrichtung.
P 35.151 Für Brahmanen, Herrscher und Vaishyas werden gerade Pfeilerzahlen genannt, für Shudras und andere Gruppen ungerade.
P 35.152 Für Brahmanen und Herrscher werden Khadira und Shami genannt; für Vaishyas Silindra, Pishita und Madhuka.
P 35.153 Rajadana, Nimba, Silindra oder Pishita eignen sich für die Pfeiler der Shudras; die als Tvaksara bezeichneten Hölzer gelten allgemein als geeignet.
P 35.154 Die Pfeilerbreite wird aus einer Vierer- oder Fünferteilung des Hausraums bestimmt; alternativ wird sie aus der in Hasta gemessenen Hausbreite abgeleitet.
P 35.155 So viele Hasta das Haus breit ist, so viele Angula soll die Pfeilerbreite bei allen Häusern betragen.
P 35.156 Das Haus des Brahmanen liege im Norden, das des Herrschers im Osten, das des Vaishya im Süden und das des Shudra im Westen.
P 35.157 Die mittlere Hauswand meide die Feldmitte. An ihr werden zwei einander zugeordnete Türen nach der hier beschriebenen Anordnung vorgesehen.
P 35.158 Vollständig getrennte Hallenflügel soll man nicht nachträglich verbinden. Die Einsetzung von Gottheiten und die Pinda-Gabe sind in diesen Hallen nicht vorgesehen.
P 35.159 Pfeiler können mit je einem Zwischenraum oder ohne Zwischenraum gesetzt werden. Bei anderen Räumen können nach Wunsch zwei oder fünf verwendet werden.
P 35.160 Eine geringe Beeinträchtigung soll Vermögensverlust bringen, eine starke Verschuldung. Für Vaishyas und Shudras werden drei Dachspitzen genannt, für Herrscher fünf oder sieben,
P 35.161 für Brahmanen ebenso oder elf Vedis. Für Angehörige anderer religiöser Orden sind gerade Zahlen von Dachspitzen vorgesehen.
P 35.162 In menschlichen Wohnhäusern soll man keine Steinpfeiler und Steinwände errichten. Für Dächer werden Gras und andere pflanzliche Stoffe sowie lehmgebundene beziehungsweise irdene Deckungen genannt.
P 35.163 Beim Vierhausbau, beginnend im Süden, werden die Sockelhöhen der Reihe nach auf Gesicht, Herz und Nabel bezogen.
P 35.164 Liegt der Bereich innerhalb der Tür tiefer, soll der Hausherr gedeihen. Eine Erhöhung außerhalb der Tür soll seine Feinde stärken.
P 35.165 Für Brahmanen wird besonders eine Tür bei Bhallata empfohlen, für Herrscher bei Mahendra, für Kaufleute im Rakshasa-Bereich.
P 35.166 Für Shudras wird eine Tür im Pushpadanta-Feld genannt. Unter Bezug auf die jeweiligen Richtungsherren ordne man die Türen nach der Vorschrift an.
P 35.167 Die Tür kann auch links von der Mittellinie liegen. Nun erkläre ich die Anordnung der Wasseröffnungen.
P 35.168 Genannt werden Jayanta, Mahendra, Rakshasa, Vitatha, Bhrisha, Pushpadanta, Sugriva, Bhallata und Grihamukhya. Die Öffnung sei Brahma zugewandt; eine gegenläufige Ausrichtung zur Brahma-Stelle wird verworfen.
P 35.169 Auf dem ersten, dritten, fünften und siebten Anteil liegen Fahne, Löwe, Stier und Elefant.
P 35.170 Diese gelten von Osten an in der entsprechenden Aya-Folge als günstig. Auf den zweiten, vierten, sechsten und achten Stellen liegen Rauch, Pferd, Esel und Krähe.
P 35.171 In den Zwischenrichtungen, beginnend im Südosten, sind diese für Wohlergehen Suchende zu meiden. Je nachdem, ob die Hausfront Fahne, Löwe, Stier oder Elefant zugeordnet ist,
P 35.172 liegt der Wohnraum des Hausherrn im Westen, Norden, Osten oder Süden. Die anschließende Regel beschreibt den Wechsel der Fahnen- zur Löwenstelle und eine weitere Zuordnung zur Elefantenstelle.
P 35.173 Alle können zur Stierstelle übergehen; die Stierstelle selbst geht nicht zu einer anderen über. Dort soll keine Tür liegen; alternativ kann sie neben der Mitte angeordnet werden.
P 35.174 Für Brahmanen gilt eine Nordtür als vorzüglich, für Herrscher eine Osttür, für Vaishyas eine Südtür und für Shudras eine Westtür.
P 35.175 Dies gilt für Hallentüren und für den Vierhausbau. Beim südlichen Haus lege man das äußere Tor bei Bhallata an,
P 35.176 beim westlichen Haus bei Mahendra, beim nördlichen bei Gandharva und beim östlichen im Pushpadanta-Feld.
P 35.177 Für Brahmanen ist die Kochstätte im Nordosten vorgesehen, für Herrscher im Südosten,
P 35.178 für Vaishyas im Südwesten und für Shudras im Nordwesten.
P 35.179 Eine weitere allgemeine Raumordnung nennt im Osten den Speiseraum, im Südosten die Küche, im Süden den Schlafraum und im Südwesten die Waffenkammer
P 35.180 oder einen Raum für Freunde; im Westen den Wasserraum, im Nordwesten den Viehstall und im Norden den Schatzraum.
P 35.181 Im Nordosten liege die Opferhalle für tägliche und anlassbezogene Handlungen. Gefäße für saure Flüssigkeit und Salz stelle man im Osten oder Norden auf.
P 35.182 Auch im Antariksha-Feld kann der Herd stehen, bei Savitar der Mörser. Die erste feste Nahrung des Kindes wird bei Aryaman vollzogen; eine weitere Zeremonienzuordnung zu Savitra ist in der Umschrift gestört.
P 35.183 Bei Vivasvat wird die als Shravana bezeichnete Handlung genannt, bei Mitra die Hochzeit. Die Haarschur liegt bei Indrajaya, Unterricht bei Vayu oder Soma.
P 35.184 Die Einführung des Schülers findet bei Vitatha statt. Bei den Ahnen, Dauvarika, Sugriva oder Pushpadanta ist der Geburtsraum vorgesehen.
P 35.185 Bei Apavatsa liegt der Schatzraum, bei Apas die Feuergrube, im Mahendra-Feld der Hof und bei Prithividhara der Mahlstein.
P 35.186 Bei Bhringaraja, Sugriva, den Ahnen oder Dauvarika wird der als Arishtagara bezeichnete Raum vorgesehen; dort können auch Geräte aufbewahrt werden.
P 35.187 Fahrzeuge stehen südlich der Tür, der Baderaum liegt bei Varuna, der Getreidespeicher bei Asura und die Waffenkammer bei Indraraja.
P 35.188 Der Raum für Freunde liegt bei Mitra; bei Roga wird ein Mörser genannt. Bei Bhudhara liegt der Schatzraum, im Naga-Feld Ghee und Heilmittel.
P 35.189 Bei Jayanta, Apavatsa, Parjanya und Shiva werden der Reihe nach weitere Plätze, darunter jene für Gegenmittel gegen Gift, genannt. Auch Brunnen und Gotteshaus gehören zur verdichteten Folge.
P 35.190 Von Savitra bis Antariksha liegt die Küche mit den Zutaten. Bei Vitatha, Pushan oder Savitra kann der Speiseraum liegen.
P 35.191 Bei Riksha, Bhallata oder Soma liegt die Empfangshalle. Bei Mukhya kann ein Mörser stehen; auch die Räume der Kurtisanen werden genannt.
P 35.192 Die anschließende Lageangabe nennt vorn und links vom Fahrzeugplatz eine günstige Stelle. Mit einer Halle in der Mitte wird der Vierhausbau beschrieben.
P 35.193 Wasser, das über den oberen Rand der Umfassungswand abfließt, soll der Familie schaden. Ein heftiger Durchfluss ist für dieses Haus ungünstig.
P 35.194 All dies gilt allgemein für Hallenbauten und Häuser.
Pūrvapāda – Kapitel 36: Besondere Hallenformen
P 36.1 Ich werde die besonderen Merkmale der Hallenbauten darlegen. Hört, ihr Zweimalgeborenen! Man beginnt bei drei beziehungsweise vier Hasta und vergrößert das Maß jeweils um zwei Hasta.
P 36.2 Bis zu vierundzwanzig Aratni werden elf Maße genannt. Es gibt Anlagen mit einer und mit zwei Hallen; auch die Anlagen mit zwei und drei Hallen werden beschrieben.
P 36.3 Für Anlagen mit zwei und drei Hallen beginnt man bei sieben beziehungsweise acht Aratni und vergrößert jeweils um zwei Hasta. Bis neunzehn Aratni werden sieben Größen angegeben. [Anm. 1]
P 36.4 Damit ist die Breite erklärt; nun folgt die Länge. Sie beträgt das Eineinviertel-, Eineinhalb- oder Eindreiviertelfache der Breite,
P 36.5 oder das Doppelte, das Zweieinhalbfache beziehungsweise das um drei Viertel vermehrte Doppelte, bis zum Dreifachen. Insgesamt gelten acht Längenverhältnisse. [Anm. 2]
P 36.6 Für Götterbauten sind alle diese Längen zulässig, für menschliche Wohnhäuser Längen bis zum Doppelten. Für Bewohner von Klöstern und Einsiedeleien gelten die mit dem Doppelten beginnenden Längen.
P 36.7 Bei allseitig verbundenen Anlagen gilt die doppelte Länge. Die Höhe entspricht der Breite oder übersteigt sie um ein Viertel, um die Hälfte oder um drei Viertel.
P 36.8 Als fünfte Höhe gilt die doppelte Breite. Diese fünf Höhen der Hallenbauten werden mit Frieden, Gedeihen, Sieg und Reichtum
P 36.9 sowie mit wunderbaren Wirkungen verbunden; so werden ihre Früchte beschrieben. Für menschliche Wohnhäuser sind Hallen an der Süd- und Westseite besonders vorgesehen.
P 36.10 Bei einer pflugscharförmigen Anlage, der die südliche und westliche Halle fehlen, wird Tod als Folge genannt. Sind beide vorhanden, werden dem Bewohner Glück und Gedeihen zugeschrieben.
P 36.11 Eine Hallenanlage ohne Süd- und Westflügel gilt als mit allen Fehlern behaftet. Es gibt eine Einzelhalle, eine Anlage mit zwei Hallen oder eine Anlage mit drei Hallen und zwei Verbindungsstellen.
P 36.12 Diese Formen gelten für Angehörige anderer religiöser Gemeinschaften, für Menschen verschiedener Stände, für Brahmanen und Könige, für Vaiśyas und Śūdras sowie für die weiteren gesellschaftlichen Gruppen.
P 36.13 Die Einzelhalle gleicht einem geraden Stababschnitt und besitzt zwei stirnseitige Öffnungen. Ebenso sind Anlagen mit zwei und drei Hallen in Dörfern und anderen Siedlungen vorgesehen.
P 36.14 Bei vier Hallen beginnt die Breite mit dreizehn beziehungsweise vierzehn Hasta und steigt um jeweils zwei Hasta bis zu sechsundsechzig beziehungsweise siebenundsechzig Hasta. [Anm. 3]
P 36.15 Die Maße werden jeweils in die Klassen Hīna, Nikṛṣṭa, Madhyama und Utkṛṣṭa eingeteilt. Für die Breite der Vierhallenanlage werden achtundzwanzig Maße genannt.
P 36.16 Für die folgende Hallenform wird eine Erweiterung um dreißig Kara angegeben; danach folgen weitere Vergrößerungen um jeweils zwei Hasta, ausgehend von mit sechs beziehungsweise sieben bezeichneten Maßen. [Anm. 4]
P 36.17 Als Grenze werden neunzig Aratni genannt, verbunden mit den Zahlen drei, fünf und acht. Von dort aus soll man in Schritten von zwei Hasta bis zu hundert Aratni weitergehen. [Anm. 5]
P 36.18 Für die Zehnhallenanlage wird ein Maß mit sechs beziehungsweise sieben zusätzlichen Aratni genannt. Die verschiedenen Ausführungen heißen Citra; als Anzahl erscheint die Verbindung der Zahlen acht und sechs. [Anm. 6]
P 36.19 Die geringste Form heißt Jāti, die nächstfolgende Chanda, die mittlere Vikalpa und die vorzüglichste Ābhāsa.
P 36.20 Unter diesen Namen werden der Reihe nach Anlagen mit vier, sieben und zehn Hallen behandelt. Die anschließende Bestimmung über die verkürzte Länge und die mit Turaṅga und Medha bezeichneten Formen ist in der Vorlage nicht sicher verständlich.
P 36.21 Höhe und Länge sind auch hier nach den zuvor genannten Regeln festzulegen. Gleichheit der Seiten ergibt die quadratische Form; sie gilt für göttliche und menschliche Bauten.
P 36.22 Sie wird als geeignet für religiöse Gemeinschaften, Götter, Brahmanen und Opferhandlungen bezeichnet. Die Formen heißen Daṇḍaka, Maulika, Svastibhadra und Caturmukha.
P 36.23 Diese vier Formen gelten allgemein für Götterbauten und die übrigen genannten Zwecke. Nun werde ich die Anordnung von Daṇḍaka und den folgenden Formen der Reihe nach erklären.
P 36.24 Man teilt die Breite in drei und die Länge in vier Teile. Zwei Teile entfallen auf die Breite des Hauses, ein Teil auf die vordere Veranda.
P 36.25 Die Anlage hat zwei stirnseitige Öffnungen, gleicht einem Stababschnitt und eignet sich allgemein zum Wohnen. Sie heißt Daṇḍaka. Für die Hallen wird anschließend eine Einteilung in sechs Teile genannt.
P 36.26 Bei der nächsten Form wird die Breite in vier, die Länge in sechs Teile geteilt. Die Hausbreite beträgt zwei Teile; für den Umgang sind ebenfalls zwei Teile vorgesehen.
P 36.27 Das Übrige entspricht der vorherigen Beschreibung. Dies ist der zweite Daṇḍaka. Bei der nächsten Form beträgt die Hausbreite drei Teile; als Länge wird das Doppelte gewünscht.
P 36.28 Ein Teil entfällt auf den Umgang. Die Anlage besitzt die als Brahmabhitti bezeichnete Wand und eine als kulyābha beschriebene Tür. [Anm. 7] Alles Übrige bleibt wie zuvor.
P 36.29 Am Anfang der Längsachse liegt der Wohnraum, an ihrem Ende der offene Hallenraum. Ringsum wird eine Wand angeordnet; der Hallenraum besitzt Säulen.
P 36.30 Vorn, hinten oder seitlich kann eine Veranda liegen. Man schmücke den Bau wie einen Tempel. Dies ist der dritte Daṇḍaka.
P 36.31 Liegt bei derselben Anlage der Hallenraum in der Mitte und befinden sich Wohnräume an beiden Enden der Längsachse, so heißt sie der vierte Daṇḍaka. Alles Übrige entspricht der vorherigen Form.
P 36.32 Die Hausbreite beträgt sechs, die Länge zwölf Teile. Ringsum liegt eine einteilige Veranda; die Breite der Halle beträgt zwei Teile.
P 36.33 Vorn kommt eine ebenso bemessene Veranda mit inneren Säulen hinzu. An beiden Seiten liegen Wohnräume von zwei Teilen Breite und drei Teilen Länge.
P 36.34 In der Hausmitte liegt ein Hallenraum von zwei Teilen Breite und vier Teilen Länge. Dies ist der fünfte Daṇḍaka; das Übrige wird wie zuvor ausgeführt.
P 36.35 Bei Breiten von drei, fünf, sieben oder neun Teilen soll die vordere Veranda entsprechend einen, zwei, drei oder vier Teile einnehmen. Diese Regel gilt für Anlagen mit einer, zwei und drei Hallen.
P 36.36 Erhält dieselbe Anlage einen hallenförmigen Dachaufbau, heißt sie Maulika. Ein vorderer Vorsprung wird mit vier beziehungsweise zwei Teilen bemessen.
P 36.37 Dieser Vorsprung liegt vorn; an den beiden Seiten sind Veranden von einem Teil vorzusehen. Für die Breite werden zwei beziehungsweise drei stirnseitige Öffnungen genannt. [Anm. 8]
P 36.38 Dies wird Svastika genannt. Nun folgt Caturmukha: Derselbe Bau erhält auch hinten einen Vorsprung, der dem vorderen entspricht.
P 36.39 Am Ende der Hallenfirste befinden sich die als Karkarī bezeichneten Bauteile; die Anlage hat vier Stirnseiten. Sie besitzt Sockel und die übrigen Bauglieder und wird wie ein Tempel geschmückt.
P 36.40 Dachgauben, Schmuckbögen, Fenster und weitere Bauteile werden hinzugefügt. Diese Form heißt Caturmukha und erhält in ihren Abstufungen die Bezeichnungen Jāti und die folgenden.
P 36.41 Die vier Grundformen, beginnend mit Daṇḍaka, können ein bis fünf Geschosse besitzen. Ihre Anordnung richtet sich nach dem Wunsch des Bauherrn und der Einteilung des Bauplatzes.
P 36.42 Für Elefanten, Pferde, Stiere und andere Tiere sind einzelne oder in Reihen angeordnete Unterkünfte vorgesehen. Sie besitzen zwei oder drei Dachspitzen sowie die als Sugrīva und Vitalpaka bezeichneten Bauteile.
P 36.43 Die Höhe sei der Breite gleich, um ein Viertel größer oder um die Hälfte größer. Daṇḍaka oder Maulika können mit einer Veranda in der gewünschten Himmelsrichtung ausgeführt werden.
P 36.44 So ist die Einzelhallenanlage beschrieben, geschmückt mit Sockel und den weiteren Baugliedern.
Pūrvapāda – Kapitel 37: Zwei- und dreiflügelige Anlagen
P 37.1 Für eine quadratische Zweihallenanlage teilt man die Seite in zehn Teile. Außen liegt ein umlaufender Gang mit Veranda; die Hallenbreite beträgt zwei Teile.
P 37.2 Die nach Osten gerichtete Veranda nimmt einen Teil ein; der Pavillon umfasst neun Felder. Um ihn liegt eine einteilige Veranda. Die verbleibende Fläche dient als Durchgang.
P 37.3 Haupthaus und Außentor werden entsprechend der pflugscharförmigen Anordnung angelegt. Die Verbindung mit der Caturmukha-Form wird hier als Zweihallenanlage bezeichnet.
P 37.4 Man kann die Zweihallenanlage auch ohne den als Pauramaṇḍala bezeichneten Bereich oder ohne Pavillon ausführen, gegebenenfalls mit einer Veranda. [Anm. 9]
P 37.5 Dieselbe Anordnung reicht bei einer weiteren Form bis zu einer Einteilung in fünf Teile; die Vorderseite einer Halle wird verlängert. Die Tür wird wie zuvor angelegt, der Bau mit allen Verzierungen geschmückt.
P 37.6 Außerhalb des Pavillons wird eine längliche Veranda angeordnet. Mit drei stirnseitigen Öffnungen versehen heißt diese Form Svastika.
P 37.7 Besitzt dieselbe Form zwei Stirnseiten, heißt sie Daṇḍavaktra. Sie kann einen freien Zwischenraum enthalten oder ohne Pavillon ausgeführt werden.
P 37.8 Auch eine Veranda kann zur Zweihallenanlage gehören. Man errichte sie mit oder ohne umlaufenden Vorbau und mit einem oder mehreren Geschossen.
P 37.9 Für die Aufteilung werden folgende Verhältnisse genannt: ein Teil von zwei, zwei Teile von drei, drei Teile von vier sowie zwei oder drei Teile von fünf. [Anm. 10]
P 37.10 Weiter werden ein oder zwei Teile, fünf Teile von sechs und bei sieben Teilen Anteile von fünf bis hinab zu zwei genannt.
P 37.11 Bei neun Teilen reicht die Reihe von sieben bis hinab zu zwei. Bei einer Einteilung in elf Teile wird wiederum eine Reihe bis hinab zu zwei genannt; anschließend beginnt eine weitere Bestimmung mit drei Teilen.
P 37.12 Bis zu neun Teilen soll man die Hallenbreite festlegen. Diese Regel gilt allgemein für Anlagen mit einer, zwei, drei und vier Hallen. [Anm. 11]
P 37.13 Der kundige Lehrer soll die Verhältnisse vor Ort prüfen und das Passende ausführen lassen. Für Maulika teilt man die Breite in acht Teile.
P 37.14 Der Innenhof beträgt zwei Teile; an drei Seiten liegt eine einteilige Veranda. Die Hallenbreite beträgt zwei Teile. Man schmücke den Bau wie einen Tempel.
P 37.15 Die Anlage besitzt sechs Stirnseiten und einen geschützten beziehungsweise überdeckten Hof. Sie kann ein oder mehrere Geschosse haben und wird mit Sockel und weiteren Baugliedern ausgestattet.
P 37.16 Man kann sie auch ohne Hof oder ohne Veranda ausführen. Sie heißt Merukānta und gilt als für alle geeignet.
P 37.17 Bei einer Breite von zehn oder zwölf Teilen liegt an den Seiten und im Westen eine einteilige Veranda. Die Breite des Hauses beträgt zwei Teile.
P 37.18 Nach Osten gerichtet liegt eine einteilige Veranda; ringsum verläuft ein einteiliger Gang. Bei zwölf Teilen werden ein zweiteiliger Hof und eine einteilige Veranda vorgesehen.
P 37.19 Der Hauptwohnraum liegt an den Seiten oder hinten und besitzt zwei Stirnflächen. Diese Anlage heißt Maulibhadra. Alles Übrige entspricht der vorherigen Beschreibung.
P 37.20 Bei einer Dreihallenanlage soll der Hof einen freien Zwischenraum bieten. Man kann diese Anlage mit oder ohne Veranda ausführen.
P 37.21 An der Seite, an der keine Halle steht, werden eine Mauer und ein Tor angeordnet.
Pūrvapāda – Kapitel 38: Vierflügelige Anlagen
P 38.1 Nun wird die Ausgestaltung von Anlagen mit vier und mehr Hallen erklärt. Für die Nīca-Klasse sind Einteilungen von acht bis zwölf Teilen vorgesehen.
P 38.2 Für die Nikṛṣṭa-Klasse legt man zehn, zwölf oder vierzehn Teile fest. Für die mittlere Klasse werden zwölf, vierzehn und eine weitere, in der Lesung nicht eindeutig überlieferte Teilezahl genannt.
P 38.3 Für die höchste Klasse gelten vierzehn, sechzehn oder achtzehn Teile. Dies sind die Grundmaße, Bīja genannt. Jāti entsteht durch eine Erweiterung um zwei Teile.
P 38.4 Eine Erweiterung um vier Teile gehört zur nächsten Stufe; Vikalpa besitzt sechs zusätzliche Teile und Ābhāsa acht. So lauten die Abstufungen der Sarvatobhadra-Anlage. [Anm. 12]
P 38.5 Die Grundform ist quadratisch. Bei Jāti und den folgenden Formen erfolgen die Erweiterungen jeweils um zwei Teile. Aus Grundformen und ihren Abstufungen ergibt sich eine Anzahl von sechzig.
P 38.6 Beim Sarvatobhadra der Nikṛṣṭa-Klasse nimmt der mittlere Hof zwei Teile ein. Ringsum liegt ein Gang von einem Teil; die Hausbreite beträgt zwei Teile.
P 38.7 Die Anlage besitzt acht Stirnseiten und Vorsprünge in den vier Himmelsrichtungen. In der Mitte der Vorsprünge liegt eine hallenartige Front; an den vier Ecken stehen Kūṭa-Aufbauten.
P 38.8 Die Mitte erhält eine Veranda; für die Eckaufbauten werden weitere, als Śaṅkha und Yuga bezeichnete Elemente genannt. Der Wohnbereich des Hausherrn liegt vorzugsweise im Osten oder Westen. [Anm. 13]
P 38.9 Die Anlage wird ringsum mit Wänden und den dazugehörigen Türen versehen. Außen liegen Wände mit Fenstergittern, innen die als Lūtapāda bezeichneten Stützen.
P 38.10 Eine Tür im Bereich einer Seitenhalle oder im Osten wird empfohlen. Säulen, Türen und Firste soll man gleichmäßig aufeinander abstimmen.
P 38.11 Man füge einen als Daṇḍikā bezeichneten Tür- beziehungsweise Verandabereich hinzu und einen Dachaufbau, der die Himmelsrichtungen hervorhebt. Ein Firstende mit Karkarī und Gitterwerk kann auch ohne Kūṭa ausgeführt werden. [Anm. 14]
P 38.12 Man kann auf eine innere Tür verzichten und nur eine äußere vorsehen. Die Anlage kann mit oder ohne Veranda sowie mit freiem Zwischenraum gestaltet werden.
P 38.13 Der Hof ist mit sämtlichen Verzierungen auszuführen. Dies ist das Sarvatobhadra der Jāti-Form, das hier für Könige beschrieben wird.
P 38.14 Dieselbe Anlage kann ringsum eine große Veranda von zwei Teilen erhalten. Das Firstende mit Karkarī und Gitterwerk lässt sich auch ohne Kūṭa ausführen.
P 38.15 Das obere Geschoss und sein Halsbereich besitzen acht Seiten; hinzu kommen Bekrönungen und gleichmäßig angeordnete Firste. Achtseitige Stirnplatten und die zugehörigen Traufglieder umgeben den Aufbau.
P 38.16 Über dem Vorsprung liegt das Haupt-Kūṭa mit allen Verzierungen. Dieses Citra-Sarvatobhadra wird für Könige empfohlen.
P 38.17 Bei einer weiteren Ausführung erhält dieselbe Anlage vorn eine große Veranda von zwei Teilen. Die Dächer der vier Hallen sind hallenförmig gestaltet.
P 38.18 Dies heißt Vikalpa-Sarvatobhadra, verbunden mit Haus- und Tempelbauformen. Es besitzt ein, zwei oder drei Geschosse und sämtlichen Schmuck.
P 38.19 Der Wohnbereich des Hausherrn ist ein palastartiger Bauteil ohne Eckdachaufbauten. Er besitzt Dach, Bekrönungen, Gauben, Brüstungen und Fenstergitter.
P 38.20 Er kann mit einer erhöhten Halle oder mit einem Kūṭa im Traufbereich verbunden werden. Beide Anordnungen können auch vertauscht werden; der mittlere Pavillon wird palastartig gestaltet.
P 38.21 Aus der Verbindung von Jāti und den übrigen Formen entsteht Ābhāsa als gegliederte Hausanlage. Damit sind vier Formen des Sarvatobhadra der Nikṛṣṭa-Klasse beschrieben.
P 38.22 Beim Sarvatobhadra der Nīca-Klasse beträgt der mittlere Hof zwei Teile. Ringsum verläuft ein Gang von einem Teil; die Hallenbreite beträgt zwei Teile.
P 38.23 Außen wird ringsum eine einteilige Veranda angeordnet. Die anschließende Lesung über die Gesamteinteilung sowie die Höhen von Sockel, Säulen und oberem Gebälk ist nicht eindeutig verständlich.
P 38.24 Dach, Bekrönungen, Gauben, Brüstungen und Fenstergitter werden hinzugefügt. So soll man den Hof mit einer inneren Veranda ausführen.
P 38.25 Die Vorsprünge und weiteren Elemente entsprechen der früheren Beschreibung. Diese Anlage eignet sich für einen König. Dieselbe Form kann außen zwei Veranden mit einem Maß von zwei Teilen erhalten.
P 38.26 Stattdessen kann eine große Veranda mit Eckaufbauten, Nischen und weiteren Verandateilen angelegt werden. Dies heißt Sucitra; Vorsprünge und andere Bauteile sind wie zuvor auszuführen.
P 38.27 Dieses Gebäude ist für Götter, Brahmanen und Könige bestimmt. Veranda und Vorsprung können in der jeweils gewünschten Himmelsrichtung liegen.
P 38.28 Veranda, Umgang und Vorhalle richtet man nach dem Wunsch des Bauherrn ein. Dies heißt Vikalpa; Ābhāsa entsteht aus der Verbindung sämtlicher Formen.
P 38.29 Als Muṇḍaprāsāda und Harmyaprāsāda wird diese Ābhāsa-Form des Sarvatobhadra bezeichnet. Sie ist für Götter, Brahmanen und Könige vorgesehen.
P 38.30 Damit ist das Sarvatobhadra der Nīca-Klasse in vier Formen erklärt. Beim mittleren Sarvatobhadra umfasst der Hof vier Teile.
P 38.31 Ein Gang von einem Teil umgibt ihn. Die Halle ist zwei Teile breit; außen liegt eine einteilige Veranda. Die weitere Gestaltung erfolgt wie zuvor.
P 38.32 Dies ist das Sarvatobhadra der Jāti-Form. Dieselbe Anlage kann außen eine Veranda von einem Teil oder eine breite Veranda von zwei Teilen erhalten.
P 38.33 Die Vorsprünge entsprechen der früheren Beschreibung; die Anlage gilt für Götter, Brahmanen und Könige. Der innere Hof kann auch zwei Teile groß sein und ohne innere Veranda bleiben.
P 38.34 Außen wird ein entsprechend bemessener Zugang beziehungsweise eine große Veranda angeordnet. Die Form mit sechzehn Teilen Breite wird als Vikalpa bezeichnet. [Anm. 15]
P 38.35 Darin beträgt der Hof sechs Teile. Ringsum liegt ein einteiliger Gang; die Halle ist zwei Teile breit und die innere Veranda ein Teil.
P 38.36 Der äußere Zugang nimmt einen Teil ein; das Übrige wird wie zuvor ausgeführt. Dies wird Vikalpa genannt, während Ābhāsa die gemischte Form ist.
P 38.37 Die mit Muṇḍaprāsāda und palastartigen Baugliedern verbundene Anlage gilt als Mālikābhāsa. Beim höchsten Sarvatobhadra umfasst der Hof vier Teile.
P 38.38 Ringsum verlaufen ein Gang von einem Teil und eine ebenfalls einteilige innere Veranda. Die Hallenbreite beträgt zwei Teile; die äußere Veranda nimmt einen Teil ein.
P 38.39 Man fügt Gauben, Fenstergitter, Schmuckbögen und weitere Elemente hinzu. Die innere Veranda kann entfallen und stattdessen außen angeordnet werden.
P 38.40 Der Hof kann auch zwei Teile groß sein. Die Hauptveranda erhält einen Vorhallenbereich; mit oder ohne Vorsprung bemisst man die Veranda nach dem Hofmaß.
P 38.41 Damit ist die Jāti-Anordnung beschrieben, die sich als Wohnsitz für Könige eignet. Dieselbe Form kann ringsum einen Gang oder eine breite Veranda erhalten.
P 38.42 Dies ist das Chanda-Sarvatobhadra. Nicht eigens Erwähntes entspricht der früheren Beschreibung. Bei einer weiteren Form fügt man außen ringsum eine einteilige Veranda hinzu.
P 38.43 Dies ist das Vikalpa-Sarvatobhadra für Könige. Die Mischung von Jāti, Chanda und Vikalpa trägt den Namen Ābhāsa.
P 38.44 Mit palastartigen Bauteilen und gegliederten Wohntrakten verbunden heißt es auch Muṇḍaprāsāda. Diese Ābhāsa-Form eignet sich als königlicher Wohnsitz.
P 38.45 Die Anordnung der fünf zum Bauherrn gehörigen Bereiche und alles hier nicht eigens Erwähnte folgt den früheren Regeln. Damit ist das höchste Sarvatobhadra in vier Formen beschrieben.
P 38.46 So werden die unterschiedlichen Ausführungen des Sarvatobhadra bestimmt.
Pūrvapāda – Kapitel 39: Die Vardhamāna-Anlage
P 39.1 Die Vardhamāna genannte Hallenanlage wird mit sechs, acht oder zehn Teilen bemessen. Für die nächste Größenklasse gelten acht, zehn oder zwölf Teile.
P 39.2 Zehn, zwölf oder vierzehn Teile werden als mittlere Maße bezeichnet. Für die höchste Klasse nennt die Vorlage zwölf sowie mit sieben und acht gebildete Maße; deren vollständige Lesung ist unsicher.
P 39.3 Damit sind die Grundmaße erklärt. Jāti besitzt zwei zusätzliche Teile. Bei Chanda und den folgenden Formen wird die Länge jeweils um weitere zwei Teile vergrößert.
P 39.4 Die drei unteren Klassen umfassen hier jeweils neun Unterformen. Die mit Jāti beginnenden und mit Ābhāsa endenden Formen werden zusammen mit der Grundform berücksichtigt.
P 39.5 Ihre Anzahl wird mit fünfundvierzig angegeben. Die Jāti-Form der höchsten Klasse wird weiter bis zu den mit Vikalpa bezeichneten Längen abgestuft. [Anm. 16]
P 39.6 Zwölf weitere Formen ergeben zusammen siebenundfünfzig. Beim Vardhamāna der Nikṛṣṭa-Klasse umfasst der mittlere Hof zwei Teile.
P 39.7 Die Hallenbreite beträgt zwei Teile; der Zwischenbereich gehört zur Veranda. Eine mittlere Wand und eine als kulyābha bezeichnete Tür werden hinzugefügt. [Anm. 17]
P 39.8 Im Westen liegt eine lange, erhöhte Halle mit zwei Stirnseiten. Die östliche Halle ist ebenfalls lang und besitzt zwei Stirnseiten, liegt jedoch etwas niedriger.
P 39.9 Die beiden seitlichen Hallen besitzen niedrigere Firste und je zwei Stirnseiten. Außen liegen Wände, innen Säulen.
P 39.10 Das Haupthaus ist ringsum von Wänden umgeben. In der Mitte jeder der vier Seiten liegt ein Vorbau, der zwei Teile vorspringt.
P 39.11 An den Ecken, wo die Firstachsen zusammentreffen, sind zwei Teile breite Treppen vorgesehen. Am Anfang des Haupthauses liegt ein Badezimmer von zwei Teilen.
P 39.12 Westlich daran anschließend liegt ein abgeschirmter Abortraum. Durch die vier mittleren Bereiche der Bauanlage werden vier Richtschnüre geführt.
P 39.13 Die Tür wird in der Richtung des Rechtsumgangs angeordnet; an deren Ende liegt der Wasserablauf. Gauben, Schmuckbögen, Säulen, Fenstergitter und weitere Elemente schmücken den Bau.
P 39.14 Man gestalte ihn wie einen Tempel, mit oder ohne Vorsprung. Dies ist das Vardhamāna der Nikṛṣṭa-Klasse, geeignet als Wohnsitz für Könige.
P 39.15 Bei derselben Anlage kann ringsum ein einteiliger Tür- beziehungsweise Verandabereich vorgesehen werden. Vorsprung und Wohnraum liegen in der gewünschten Himmelsrichtung. [Anm. 18]
P 39.16 Mit Türen an den gewünschten Stellen heißt die Form Chanda. Dieselbe Anlage kann eine breite Veranda und einen als Daṇḍikāvāra bezeichneten Vorbau erhalten.
P 39.17 Mit oder ohne Vorsprung wird sie dann Vikalpa genannt. Die Verbindung der drei Formen, beginnend mit Jāti, heißt Ābhāsa.
P 39.18 Bei der Nīca-Klasse folgt eine Anweisung zum zweiteiligen Hof und einer einteiligen umlaufenden Veranda; die Hallenbreite beträgt zwei Teile. [Anm. 19]
P 39.19 Das Haupthaus ist erhöht; die übrigen Hallen liegen auf gleicher Höhe. Der Schmuck entspricht der früheren Beschreibung. Dies ist Jāti innerhalb der Nīca-Klasse.
P 39.20 Erhält dieselbe Anlage ringsum eine weitere einteilige Veranda, wird sie Chanda genannt. Alles Übrige entspricht den bisherigen Regeln.
P 39.21 Bei einer weiteren Ausführung wird ringsum eine einteilige oder eine breite Veranda angeordnet. Die Firstenden erhalten Karkarī-Fronten und Stirnplatten.
P 39.22 Der Wohnbereich des Hausherrn wird hoch ausgeführt; die übrigen Bereiche besitzen offene Säulenstellungen. Dies heißt Vikalpa. Ābhāsa ist die daraus gebildete Mischform.
P 39.23 Beim mittleren Vardhamāna beträgt der zentrale Hof zwei Teile. Ringsum liegt ein Gang von einem Teil; die Hallenbreite beträgt zwei Teile.
P 39.24 Eine einteilige Veranda umgibt die Anlage. Sie besitzt acht Stirnseiten, einen Daṇḍikā-Vorbau und sämtlichen Schmuck.
P 39.25 In der Mitte liegen vier Hallen, für deren Längen vier beziehungsweise sechs Teile genannt werden. Stirnplatten und Öffnungen richten sich nach Breite und Länge. [Anm. 20]
P 39.26 Dies ist das Vardhamāna der Jāti-Form. Chanda besitzt eine breite Veranda; Vikalpa verbindet die breite Veranda mit einer äußeren Veranda
P 39.27 und einem Daṇḍaka-Vorbau. Ābhāsa entsteht aus der Verbindung aller Formen. Bei der höchsten Breitenklasse umfasst der zentrale Hof zwei Teile.
P 39.28 Ringsum liegt eine einteilige Veranda; darüber entsteht eine pavillonartige Gestaltung. Die Hallenbreite beträgt zwei Teile, mit umlaufenden Veranden und Vorhallen.
P 39.29 Die innere Veranda kann entfallen; außen legt man sie nach Wunsch an. Vorsprünge und Karkarī-Glieder werden wie zuvor ausgeführt.
P 39.30 Die mittlere Halle ist erhöht, die Anlage mit allem Schmuck versehen. Dies ist das Vardhamāna der Jāti-Form, geeignet für Brahmanen und Könige.
P 39.31 Fügt man eine besondere einteilige Veranda hinzu, heißt die Form Chanda. Mit einem umlaufenden Gang wird sie als Vikalpa bezeichnet.
P 39.32 Die Verbindung von Jāti und den übrigen Formen heißt Ābhāsa. Nun wird eine besonders ausgestaltete Vardhamāna-Anlage beschrieben.
P 39.33 Die Breite wird in sechzehn, die Länge in zwölf Teile geteilt. Der Brahmā zugeordnete Hof ist zwei Teile breit und vier Teile lang.
P 39.34 Die Hallenbreite beträgt zwei Teile. Das Haupthaus umfasst einen Verandabereich; außerhalb davon wird eine Veranda von zwei Teilen angelegt.
P 39.35 Daraußen liegt eine einteilige Veranda, die breite Veranda umfasst zwei Teile. Der hintere Bereich wird ausgenommen; die weitere Anordnung erfolgt in den verbundenen Bereichen. [Anm. 21]
P 39.36 Im dritten Bereich sollen an fünf Stellen Wohnräume angelegt werden, ausgerichtet nach der Mittellinie: im Osten und an beiden Seiten
P 39.37 sowie im Südosten und Nordosten am Rand des Bauplatzes. Im dritten Geschoss liegen Wohnräume innen; Hallen mit Stirnöffnungen werden an vier Stellen angeordnet.
P 39.38 Die Randbereiche besitzen Veranden und sechs Ausgänge beziehungsweise Vorsprünge. Beiderseits der Halle vor dem Wohnbereich des Hausherrn liegen weitere Hallen in Reihen. [Anm. 22]
P 39.39 Vier befinden sich im östlichen Bereich, zwei entlang der Veranda. An deren vier Ecken werden vier Kūṭa-Aufbauten angeordnet.
P 39.40 Man errichte sie am Rand des fünften Geschosses. Dazwischen liegt im Osten ein Bauteil von vier Teilen Länge und zwei Teilen Breite,
P 39.41 verbunden mit Eck-Kūṭas, Veranda und Stirnplatte. An den beiden Seiten der Veranda, zwischen den Eck-Kūṭas,
P 39.42 werden zwei Pañjara-Aufbauten angeordnet, gleich hoch wie die beiden Kūṭas. Seitlich liegt ein Wohnbereich mit einer Veranda von zwei Teilen.
P 39.43 Zwischen den beiden Eck-Kūṭas soll im sechsten Geschoss eine hintere Verandahalle entstehen, ihr besten Zweimalgeborenen. Für ihre Bemessung nennt die Vorlage vier und zwei Teile; deren Zuordnung ist unsicher.
P 39.44 An den Seiten liegen zwei Kūṭas mit Stirnöffnungen; die Längsausdehnung der Front wird für das sechste Geschoss bestimmt. Der Hof kann pavillon- oder hallenförmig gestaltet werden.
P 39.45 Die links und rechts liegenden Bereiche werden mit spitzen Dachaufsätzen und palastartigen Bauteilen geschmückt. Links befindet sich eine Treppe; Türen sind mit paarigen Stirnöffnungen verbunden.
P 39.46 Vorn liegt ein Umgang; hinzu kommt eine verborgene Treppe. Der Wohnbereich wird besonders ausgestaltet. Dies gilt als siebengeschossige Anlage.
P 39.47 Dieses Vardhamāna verheißt Königen die Erfüllung aller Wünsche. Als weitere Möglichkeit wird eine achtteilige Anordnung mit hinterem Vorsprung genannt.
P 39.48 Wohnräume können im Südwesten und Nordwesten liegen. Die Anlage besitzt eine mittlere Halle; sie kann auch ohne die als Koṭi bezeichneten Eck- beziehungsweise Endglieder ausgeführt werden.
P 39.49 Oder man füge regelgerecht eine Halle mit Stirnöffnungen hinzu. So wird Vardhamāna in diesem Āgama in sechzehn Formen beschrieben.
Pūrvapāda – Kapitel 40: Die Nandyāvarta-Anlage
P 40.1 Ich werde Nandyāvarta erklären. Die Nikṛṣṭa-Klasse besitzt sechs, acht oder zehn Teile; als Nīca werden acht, zehn oder zwölf Teile bezeichnet.
P 40.2 Zehn, zwölf oder vierzehn Teile gelten als mittlere Maße. Für die höchste Klasse werden zwölf, vierzehn und eine weitere, in der Umschrift unklare Teilezahl genannt.
P 40.3 So sind die Grundmaße bestimmt. Die Jāti-Formen werden um zwei Teile erweitert, die Chanda-Formen um vier und die Vikalpa-Formen um sechs.
P 40.4 Durch eine Erweiterung um acht Teile entstehen die Ābhāsa-Formen. Werden die mit der geringsten Klasse beginnenden Ausführungen zusammengezählt, ergibt sich die Anzahl fünfundvierzig.
P 40.5 Drei weitere längliche Ausführungen und eine damit verbundene dritte Abstufung werden hinzugezählt; zusammen werden siebenundfünfzig Formen angegeben. [Anm. 23]
P 40.6 Beim sechsteiligen Nandyāvarta der Nikṛṣṭa-Klasse nimmt der mittlere Hof zwei Teile ein. Die Hallen sind zwei Teile breit und mit sämtlichem Schmuck versehen.
P 40.7 Das Nandyāvarta besitzt vier Streifen beziehungsweise Flügel; die weitere Bestimmung über ein fehlendes Grundglied ist unklar. Es kann vier Türen haben oder Türen in den jeweils gewünschten Himmelsrichtungen.
P 40.8 An den Außenseiten werden Fenstergitter und Türflügel angeordnet. Das Haupthaus ist ringsum mit Wänden umgeben.
P 40.9 Innen liegen offene Säulenstellungen, außen Wände. In den vier Himmelsrichtungen werden vorspringende halbe Kūṭa-Aufbauten angebracht.
P 40.10 Mit einem Daṇḍikā-Vorbau gilt dies als Jāti-Form. Dieselbe Anlage mit einer umlaufenden einteiligen Veranda wird unter den vier Formen als Chanda bezeichnet.
P 40.11 Mit zwei Verandabereichen oder einer breiten Veranda und mit mehreren Geschossen heißt sie Vikalpa. Ābhāsa ist die daraus gebildete Mischung,
P 40.12 verbunden mit palastartigen Bauteilen und gegliederten Wohntrakten, mit einem oder mehreren Geschossen. In der Nīca-Klasse beträgt der Hof zwei Teile, die Veranda einen Teil.
P 40.13 Die Hallenbreite beträgt zwei Teile. Hinzu kommen ein Daṇḍikā-Vorbau, sämtlicher Schmuck und nach Wunsch gestaltete Vorsprünge.
P 40.14 Türen und Fenstergitter können in den gewünschten Himmelsrichtungen liegen. Das Haupthaus besitzt äußere und innere Wände.
P 40.15 Im verbleibenden Bereich liegen ringsum Wände und Säulenstellungen entsprechend der Teileinteilung. Dies, ihr Brahmanen, ist die Jāti-Form, die für Könige vorgesehen ist.
P 40.16 Ohne westliche Tür wird hier Chanda gebildet. Der mittlere Hof beträgt zwei Teile, der Umgang einen Teil.
P 40.17 Die Hallenbreite beträgt zwei Teile; außen wird ein einteiliger Türbereich angelegt. Über der Mitte jeder der vier Hallen befindet sich ein Dachaufbau.
P 40.18 Vorn liegen Kūṭas, verbunden mit den Fronten der Seitenhallen. Mit vier Stirnöffnungen versehen wird diese Form als Chanda bezeichnet.
P 40.19 Nach den verfügbaren Mitteln und dem eigenen Wunsch kann dieselbe Anlage einen umlaufenden oder breiten Vorbau, eine Veranda und einen palastartigen Dachaufsatz erhalten.
P 40.20 Sie besitzt eine Veranda mit vorderem Vorsprung und ist mit Sockel und Säulen geschmückt. Die Hofanordnung wird Geschoss für Geschoss über den Seitenhallen weitergeführt.
P 40.21 Der Hofbereich kann als Halle, Pavillon oder gegliederter Wohntrakt gestaltet werden. Diese unter den vier Formen beschriebene Anlage eignet sich besonders für Könige.
P 40.22 Vikalpa wird aus der Verbindung der drei genannten Gestaltungen gebildet. Mit Muṇḍaprāsāda verbunden entstehen palastartige Bauteile und gegliederte Wohntrakte.
P 40.23 Damit sind vier Formen des Nandyāvarta beschrieben. In der mittleren Größenklasse beträgt der Hof zwei Teile; der Gang nimmt einen Teil ein.
P 40.24 Die innere Veranda ist ein Teil breit, die Halle zwei Teile. Hinzu kommen ein Daṇḍikā-Vorbau und vier Stirnseiten.
P 40.25 Oben befinden sich acht Hallen, unten vier Stirnseiten. Zusammen werden zwölf Fronten genannt; die weitere Zuordnung zu oberem und unterem Geschoss ist in der Lesung verkürzt.
P 40.26 Vorsprünge in den vier Himmelsrichtungen, Türen und Fenstergitter schmücken die Anlage. Dies ist das Nandyāvarta der Jāti-Form als königliches Wohnhaus.
P 40.27 Mit einer umlaufenden einteiligen Veranda heißt dieselbe Anlage Chanda. Außerhalb davon kann eine weitere Veranda oder eine breite Veranda liegen.
P 40.28 Vier Hallen besitzen Nandyāvarta-Fronten und eigene Firste. Die darüberliegenden Hallen werden mit vier Dachaufbauten versehen.
P 40.29 Dies ist das Vikalpa-Nandyāvarta, ein Wohnsitz für Könige und andere Bauherren. Die einzelnen Bauteile werden entsprechend festgelegt; hinzu kommt die als Muṇḍaprāsāda bezeichnete Gestaltung.
P 40.30 Mit gegliederten Wohntrakten und palastartigen Bauteilen, ein- oder mehrgeschossig, wird Ābhāsa-Nandyāvarta als vierte Form beschrieben.
P 40.31 In der höchsten Klasse nimmt der mittlere Hof zwei Teile ein, der Gang einen Teil. Die innere Veranda ist ein Teil breit, die Halle zwei Teile.
P 40.32 Eine einteilige Veranda umgibt die Anlage, die mit sämtlichem Schmuck versehen wird. Die anschließende Bestimmung zur Höhe der mittleren Halle, ihrer Dachglieder und Stützen ist in der Umschrift nicht eindeutig.
P 40.33 Mit zwölf Stirnseiten versehen eignet sich diese Jāti-Form für Könige. Die Jāti-Anlage erhält bei der nächsten Ausführung ringsum eine große Veranda von zwei Teilen.
P 40.34 Mit zwei Verandabereichen wird sie Chanda genannt. Eine Veranda, ein gegliederter palastartiger Bau und Kūṭa- beziehungsweise Koṣṭha-Aufbauten können hinzukommen.
P 40.35 Die Dächer der vier Hallen werden mit hallenartigen Frontaufbauten verbunden. Dies ist das Vikalpa-Nandyāvarta, geschmückt wie ein Tempel.
P 40.36 Die jeweils passenden Elemente werden miteinander verbunden und mit Tempelbaugliedern ergänzt. Palastartige Bauteile oder gegliederte Wohntrakte können ein oder mehrere Geschosse besitzen.
P 40.37 Durch sorgfältiges Erwägen und Verwerfen, nach Zweckmäßigkeit und Wunsch, entsteht das Ābhāsa-Nandyāvarta als vierte Form.
P 40.38 So ist Nandyāvarta in sechzehn Ausführungen beschrieben, ihr besten Zweimalgeborenen.
Pūrvapāda – Kapitel 41: Die Svastika-Anlage
P 41.1 Das Svastika der Nikṛṣṭa-Klasse wird in sechs, acht oder zehn Teile gegliedert. In der Nīca-Klasse erhält es acht, zehn oder zwölf Teile.
P 41.2 Zehn, zwölf oder vierzehn Teile gelten als mittlere Maße des Svastika. Für die höchste Klasse werden zwölf, vierzehn und ein weiteres, in der Lesung unklares Maß genannt.
P 41.3 Die Grundform ist quadratisch. Wird ihre Länge um den dafür bestimmten Teilebetrag vergrößert, entsteht Jāti; Chanda ist um vier Teile verlängert. [Anm. 24]
P 41.4 Eine um sechs Teile größere Länge heißt Vikalpa. Ābhāsa ist um acht Teile erweitert. Als Anzahl werden fünfundvierzig Formen genannt.
P 41.5 Diese Anzahl bezieht sich auf die jeweils dreifachen Unterteilungen der mit Hīna beginnenden Klassen. Unter Hinzunahme weiterer dreifach abgestufter Längen wird die Gesamtzahl mit siebenundfünfzig angegeben. [Anm. 25]
P 41.6 Bei der sechsteiligen Nikṛṣṭa-Form nimmt der Hof zwei Teile ein. Die Hallenbreite beträgt zwei Teile; sämtliche Verzierungen werden hinzugefügt.
P 41.7 Hinten liegt ein länglicher Raum, ebenso vorn. Die beiden äußeren Hallen besitzen Stirnöffnungen und Karkarī-Bauteile.
P 41.8 So ist die Jāti-Form für Könige und Vaiśyas beschrieben. Mit einer umlaufenden einteiligen Veranda wird dieselbe Anlage im Lehrtext Chanda genannt.
P 41.9 Hinten soll keine Stirnöffnung liegen; dort schließt die rückwärtige Halle an. Ein Daṇḍikā-Vorbau und ein vorspringender Bauteil werden vorgesehen.
P 41.10 Mit einer umlaufenden oder breiten Veranda heißt dieselbe Anlage Vikalpa-Svastika. Ābhāsa ist die daraus gebildete Mischform.
P 41.11 Sie besitzt die Schmuckglieder des Muṇḍaprāsāda, palastartige Bauteile und gegliederte Wohntrakte, mehrere Geschosse und eine tempelartige Ausgestaltung.
P 41.12 Dieses Ābhāsa-Svastika ist für Könige und Kaufleute bestimmt. In der Hīna-Klasse umfasst der mittlere Hof zwei Teile; ringsum liegt ein Gang von einem Teil.
P 41.13 Die Hallenbreite beträgt zwei Teile. Sechs Stirnöffnungen und gleichmäßig angeordnete Firste sind vorgesehen. In der Mitte liegen vier Hallen, über denen weitere angeordnet werden.
P 41.14 Insgesamt werden vierzehn Stirnöffnungen genannt. Bekrönungen und weitere Elemente kommen hinzu; die Halle besitzt einen vorspringenden Frontbereich.
P 41.15 In den oberen Geschossen wird der Hofbereich jeweils pavillonartig gestaltet. Mit einem Daṇḍikā-Vorbau heißt dieses Svastika Jāti.
P 41.16 Mit einer umlaufenden einteiligen Veranda gilt dieselbe Anlage als Chanda-Svastika. Sie kann eine einteilige umlaufende oder eine breite Veranda erhalten.
P 41.17 Auch ein palastartiger Bau mit Dachspitze kann hinzukommen; dies gilt als Vikalpa-Svastika. Die Verbindung von Jāti und den weiteren Formen heißt Ābhāsa.
P 41.18 Mit Muṇḍaprāsāda und palastartigen Bauteilen wird sie als Mālikābhāsa beschrieben. In der mittleren Klasse ist der Hof wie zuvor bemessen; der Gang beträgt einen Teil.
P 41.19 Die innere Veranda nimmt einen Teil ein, die Hallenbreite zwei Teile. Ein Daṇḍikā-Vorbau, sechs Stirnöffnungen und gleichmäßig angeordnete Firste gehören dazu.
P 41.20 Über den Firsten liegen vier Hallen mit acht Fronten. In den höheren Geschossen werden palastartige Bereiche und der Hof pavillonförmig gestaltet.
P 41.21 Mit Vorsprüngen in den vier Himmelsrichtungen und hallenartigen Bauteilen entsteht Svastika. Mit einem einteiligen umlaufenden Tür- beziehungsweise Verandabereich heißt die Anlage Chanda. [Anm. 26]
P 41.22 Eine breite Veranda von zwei Teilen kennzeichnet Vikalpa. Die gemischte Form heißt Ābhāsa und wird mit Muṇḍaprāsāda geschmückt.
P 41.23 Mit palastartigen Bauteilen und gegliederten Wohntrakten ist damit die mittlere Klasse beschrieben. In der höchsten Klasse beträgt der Hof zwei Teile; ringsum liegt ein Gang von einem Teil.
P 41.24 Die innere Veranda ist ein Teil breit, die Halle zwei Teile. Außen verläuft eine einteilige Veranda; Traufe, Vorbau und Dachglieder werden ausgeführt.
P 41.25 Die Anlage besitzt zwölf Stirnöffnungen und Vorsprünge in den vier Himmelsrichtungen, außerdem Fenstergitter, Säulen, Wände, Gauben und Schmuckbögen.
P 41.26 Gebälk, kleine Treppen und weitere Treppenanlagen werden hinzugefügt, ebenso die Glieder über den Säulen und die Querbalken. Die Ausdehnung schließt an die Wände an.
P 41.27 Man schmücke den Bau wie einen Tempel. Dies gilt als Jāti-Form. Dieselbe Anlage kann ringsum einen Gang sowie Veranden, Vorsprünge und hallenartige Fronten erhalten.
P 41.28 Die Seitenhallen sind hallenförmig gestaltet, vorn und hinten liegen geschlossene Räume. Dies heißt Chanda; die Ausführung mit breiter Veranda heißt Vikalpa.
P 41.29 Eine große Veranda oder ein Muṇḍaharmya kann hinzukommen. Ābhāsa ist die Mischung dieser Formen, geschmückt mit Muṇḍaprāsāda.
P 41.30 Mit palastartigen Bauteilen oder gegliederten Wohntrakten wird dieses Svastika ausgeführt. In diesem Āgama ist es für Könige und Vaiśyas bestimmt.
Pūrvapāda – Kapitel 42: Weitere vierflügelige Anlagen
P 42.1 Die zuvor als Sarvatobhadra beschriebene Anlage mit den angegebenen Längen ist als Rucaka der Nikṛṣṭa-Klasse zu verstehen. Sie eignet sich für Götterbauten und religiöse Gemeinschaften außerhalb der eigenen Überlieferung.
P 42.2 Bei der hier zuvor beschriebenen Sarvatobhadra-Anlage können die innere Veranda und der Gang weggelassen oder nach außen verlegt werden.
P 42.3 Nach dem Wunsch des Bauherrn werden äußere und zwischenliegende Bereiche entsprechend angeordnet. Ebenso sollen Sachkundige eine breite Veranda passend hinzufügen.
P 42.4 Eine Halle mit verkürzter Länge ist bei Bauten für Götter, andere Religionsgemeinschaften und Brahmanen sowie bei Stiftungen und ähnlichen Zwecken zu verwenden. Man gliedert sie in fünf bis neun Teile.
P 42.5 Der Hausbereich wird mit zwei Teilen beziehungsweise einem Teil bemessen; der verbleibende Anteil bestimmt Hallenbreite, Veranda und Hof. [Anm. 27]
P 42.6 Dies ist die Vierhallenanlage; sie gilt als allgemein verwendbar. Das Maß kann von der Mitte der Wände oder von der Mitte der Säulen aus genommen werden.
P 42.7 Für Bauplätze von Dörfern und anderen Siedlungen gilt eine Bemessung, die hier als tyaktabhaktika bezeichnet wird. Für Tempel, gegliederte Wohnbauten, Fahrzeuge und ähnliche Anlagen wird eine eigene Maßbestimmung genannt. [Anm. 28]
P 42.8 Breite und Länge werden von den Säulenmitten oder außen gemessen. Eine Vierhallenanlage ohne den als Piṇḍa bezeichneten Baukörper gilt als für alle gesellschaftlichen Stände geeignet.
P 42.9 Häuser mit einem Muktāṅkaṇa, einem Sāmānyāṅkaṇa oder einem Koṇāṅkaṇa gelten dagegen für sämtliche Stände als ungünstig. [Anm. 29]
Pūrvapāda – Kapitel 43: Fünfflügelige Anlagen
P 43.1 Nun werde ich insbesondere die Merkmale von Anlagen mit fünf und mehr Hallen erklären. Die Fünfhallenanlage beschreibe ich sachgemäß der Reihe nach.
P 43.2 Man gliedert das Haus in zwölf Teile und legt ringsum vier Hallen an. In der Mitte werden zwei Höfe mit einer Bemessung von zwei Teilen vorgesehen.
P 43.3 Über dem Gebälk folgen Halsglieder, Unterteilungen und Dachaufbauten. Der mittlere Bereich besitzt zwei Teile Breite und sechs Teile Länge.
P 43.4 Sarvatobhadra-Hallen und verwandte Formen mit Stirnöffnungen umgeben die Anlage. Mit einer Grundhalle und den übrigen Hallen entsteht die für Götter bestimmte Fünfhallenanlage.
P 43.5 Bei der Sechshallenanlage soll in der Mitte ein Hof von zwei Teilen liegen. An seinen beiden Seiten befinden sich zwei Hallen von jeweils zwei Teilen Breite.
P 43.6 Die Sechshallenanlage erhält die bei Jāti und den folgenden Formen genannten Längen. Für die Siebenhallenanlage teilt man ein Quadrat in neun Abschnitte je Richtung.
P 43.7 Ein Abschnitt bildet die mittlere Halle; beiderseits liegen gleich große Höfe. Neben diesen befinden sich wiederum Hallen und seitlich weitere Höfe.
P 43.8 Ringsum werden vier Hallen von einem Teil Breite angeordnet. So entsteht eine Siebenhallenanlage für Götter, Brahmanen und Könige.
P 43.9 Auch die Siebenhallenanlage kann die bei Jāti und den folgenden Formen genannten Längen erhalten. Eine weitere Einteilung sieht fünf Teile in der Breite und elf in der Länge vor.
P 43.10 Hof und Hausbreite sind wie zuvor festzulegen; die Länge des Hofes wird jedoch um einen Teil vergrößert.
P 43.11 Bei sieben Teilen Breite und zwölf Teilen Länge werden ringsum und in der Mitte Hallen von zwei Teilen angeordnet.
P 43.12 Der Hof soll in Breite und Länge drei Teile umfassen. Eine weitere Form hat acht Teile in der Breite und vierzehn in der Länge.
P 43.13 Ringsum und in der Mitte beträgt die Hallenbreite zwei Teile. Die Kundigen sollen zwei Höfe anlegen; hierfür werden fünf und sieben Teile genannt. [Anm. 30]
P 43.14 Man kann sechs, acht oder zehn Stirnseiten vorsehen. Damit ist die Siebenhallenanlage beschrieben. Nun folgt die Achthallenanlage.
P 43.15 Breite und Länge umfassen jeweils elf Teile. Ringsum werden vier Hallen von einem Teil angelegt.
P 43.16 Ein einteiliger Hofbereich wird vorgesehen; in der Mitte liegen vier weitere Hallen. Die Anlage kann acht Stirnöffnungen besitzen; als Alternative nennt die Lesung sechzehn Teile. [Anm. 31]
P 43.17 Die Achthallenanlage erhält eine besondere Unterteilung des Gebälks und seiner Anteile. [Anm. 32] Sie ist für Götter und Brahmanen bestimmt, ihr besten Zweimalgeborenen.
P 43.18 Bei elf Teilen Breite und dreizehn Teilen Länge werden ringsum vier Hallen von einem Teil angelegt.
P 43.19 In der Mitte befinden sich fünf Hallen von einem Teil. Vier Höfe werden mit jeweils zwei mittleren Teilen angeordnet.
P 43.20 Im verbleibenden Bereich kommen zwei einteilige Höfe hinzu. Eine weitere Form besitzt siebzehn Teile Breite und eine um zwei Teile größere Länge.
P 43.21 In den vier Himmelsrichtungen werden einteilige Hallen angeordnet. In der Mitte liegen fünf Hallen; anschließend werden nochmals vier Hallen genannt. [Anm. 33]
P 43.22 Für die betreffenden Bereiche werden zwei Teile angegeben; sechs Höfe sind beschrieben. Eine weitere Ausführung hat neunzehn Teile Breite
P 43.23 und einundzwanzig Teile Länge. Ringsum beträgt die Hallenbreite zwei Teile; auch die fünf mittleren Hallen werden mit jeweils zwei Teilen ausgeführt.
P 43.24 Dazwischen liegen sechs Höfe von einem Teil. Dies ist die Neunhallenanlage. Nun wird die Zehnhallenanlage erklärt.
P 43.25 Die Breite soll fünf bis neun Teile betragen, die Länge das Doppelte. Anschließend werden weitere Längenmöglichkeiten genannt.
P 43.26 Der Reihe nach nennt die Vorlage acht, zehn, vierzehn und weitere, nicht sicher lesbare Teilezahlen. Als Alternative folgt eine weitere Längenreihe für die mit fünf Teilen beginnenden Breiten.
P 43.27 Diese Reihe nennt zwölf, vierzehn, ein unklares Zwischenmaß, achtzehn und zwanzig Teile. Hausräume und Höfe sollen zweckmäßig darin angeordnet werden.
P 43.28 Damit ist die Zehnhallenanlage beschrieben; sie gilt als für alle geeignet. Eine Klosterhalle soll als geräumige Einzelhalle angelegt werden.
P 43.29 Ihre Breite wird nach einer hier mit einundzwanzig verbundenen Maßfolge vergrößert. Die Länge beginnt beim Doppelten; zwanzig Maße werden genannt. [Anm. 34]
P 43.30 Die Anlage besitzt Kūṭas, Koṣṭhas und weitere Aufbauten sowie einen vorderen Vorsprung. Vorn oder hinten kann sie Veranden und Vorhallen haben oder darauf verzichten.
P 43.31 Sie besitzt zwei Stirnöffnungen und ist mit einer vorderen Gaube geschmückt. Ein, zwei oder drei Geschosse sind möglich, mit oder ohne Kūṭa- und Koṣṭha-Aufbauten.
P 43.32 So ist die mit sämtlichem Schmuck versehene Klosterhalle beschrieben. Sie wird als geeignet für Buddhisten, Arhats und weitere religiöse Gemeinschaften bezeichnet.
P 43.33 Für Herrscher über die ganze Erde sind elf Geschosse vorgesehen, für Brahmanen neun und für Könige sieben.
P 43.34 Für einen Herrscher über einen Landesteil gelten sechs Geschosse, für einen Kronprinzen fünf, für Vaiśyas sowie Krieger und Heerführer vier.
P 43.35 Für Śūdras werden ein bis drei Geschosse vorgeschrieben; für führende Vasallen sind fünf Geschosse vorgesehen.
P 43.36 Die Häuser sämtlicher Landesherrscher können eine gerade oder ungerade Geschosszahl besitzen. Auch für Könige, Frauen und Königinnen werden gerade wie ungerade Zahlen zugelassen.
P 43.37 Ein aus Lehm errichteter, mit Gras gedeckter Bau kann ein, zwei oder drei Geschosse haben. Er besitzt einen Daṇḍikā-Vorbau, Dachsparren, zwei Stirnöffnungen und ein Gebälk.
P 43.38 Die abschließende Bestimmung nennt Bekrönung, Farbgestaltung und Sparrenauflage; ihre genaue Verbindung ist in der Lesung unklar. Eine solche Ausführung wird für alle gesellschaftlichen Gruppen empfohlen.
Pūrvapāda – Kapitel 44: Hastaśālā und verwandte Formen
P 44.1 Nun werde ich insbesondere das Verfahren zur Errichtung eines Elefantenstalls erklären. Man beginnt bei drei Kara und vergrößert das Maß jeweils um einen halben Kara.
P 44.2 Bis zu fünf Kara ergeben sich fünf Wandmaße. Der kundige Baumeister soll den Elefantenstall anhand dieses Wandmaßes anlegen.
P 44.3 Für Breite und Länge werden sechs und neun Einheiten genannt; als weitere Möglichkeit vier und sieben Einheiten.
P 44.4 Auch drei Einheiten in der Breite und fünf in der Länge sind möglich. Die vordere Halle soll eine, anderthalb oder drei Wandeinheiten umfassen.
P 44.5 Breite und Länge müssen das Ein- und Ausgehen ermöglichen. Im Süden liegt der Liegeplatz, bemessen nach der gewünschten Einteilung.
P 44.6 Als Hölzer werden Rājadana, Madhūka, Kadira und Khādira genannt, außerdem Tintiriṇī, Arjuna, Stabaka, Pihita und Śamī.
P 44.7 Auch Kṣīriṇī, Padmaka und verwandte Hölzer dienen als Stützen des Elefantenstalls. Diese sollen neun, acht oder sieben Hasta hoch sein; ein als Kāka bezeichnetes Maß wird ausgeschlossen. [Anm. 35]
P 44.8 Die Stärke beginnt bei sechs Aṅgula und steigt in Schritten von einem Aṅgula bis zwölf Aṅgula. Die Einlasstiefe richtet sich nach der erforderlichen Festigkeit.
P 44.9 So sind die Hallenstützen beschrieben, versehen mit auskragenden Gliedern und oberen Abschlüssen. Die Stärke des Anbindepfostens beginnt bei zwölf Aṅgula.
P 44.10 Sie wächst jeweils um ein Aṅgula bis zu fünfundzwanzig Aṅgula. Sein oberes Ende ist schirmförmig verbreitert; für die kräftige Ausführung wird ein Achtelanteil genannt.
P 44.11 Teilt man die Hallenbreite in fünf Teile, werden hinten drei Teile angesetzt. Danach nennt die Vorlage sechzehn Teile im Traufbereich und das Freilassen von acht Teilen links. [Anm. 36]
P 44.12 Man stelle den Anbindepfosten mit dem oberen Abschluss und der zuvor genannten Höhe auf. Ringsum ist eine luftdurchlässige Anordnung vorzusehen; entsprechend wird die Wand angelegt.
P 44.13 Die Wand kann die Hälfte, ein um ein Viertel vermindertes Maß oder ein nach Achteln bestimmtes Maß erhalten. [Anm. 37] Darüber errichtet man die Überdachung mit Kūṭas und weiteren Aufbauten ringsum.
P 44.14 Ein als Gostana bezeichnetes Bauteil wird mit einer Vitasti bemessen und nach außen gerichtet. Das Gebälk wird aus Brettern beziehungsweise festem Bauholz gefertigt.
P 44.15 Stein oder Ziegel sollen für dieses Gebälk nicht verwendet werden. Eine große Tür sowie ein Ablauf für Urin sind vorzusehen.
P 44.16 Ausgehend vom Tierkreiszeichen des Elefanten sollen die Kundigen das achte und zwölfte Zeichen vermeiden und den Elefantenstall entsprechend festlegen.
P 44.17 So ist der Elefantenstall beschrieben. Nun folgt der Pferdestall. Man kann ihn in einer Stadt, bei einem Königspalast, einem Tempel oder ähnlichen Anlagen errichten.
P 44.18 Auch für Pferde wird der Stall nach der zuvor genannten Einteilung angelegt. Die Breite beginnt bei zwei Hasta und wird schrittweise vergrößert.
P 44.19 Bis zu neun Hasta reicht das entsprechende Wandmaß. Damit ist die Breite erklärt; nun wird die Länge beschrieben.
P 44.20 Die Länge soll das Eineinviertel-, Eineinhalb-, Eindreiviertel- oder Zweifache der Breite betragen. [Anm. 38]
P 44.21 Für die Pferde werden Plätze von einer, zwei oder drei Einheiten angelegt, in Reihen oder weitläufig, nach dem Wunsch des Bauherrn.
P 44.22 Die Anlage kann ringsum Wände besitzen und eine Veranda in der gewünschten Himmelsrichtung. Was hier nicht besonders erwähnt wird, ist nach den allgemeinen Hallenmaßen auszuführen.
P 44.23 Die Stärke der Stützen beginnt bei fünf Aṅgula und wächst jeweils um einen Aṅgula bis zu zwölf Aṅgula.
P 44.24 Ein mit Brettern belegter Bereich wird mit zwei als Ājānu bezeichneten Maßen bemessen. Er erhält einen Urinablauf und wird fest aus Kernholz gefertigt. [Anm. 39]
P 44.25 Ein Pflock aus Kernholz soll vierzehn Aṅgula lang und drei Aṅgula breit sein und eine spitze Spitze besitzen.
P 44.26 Man befestige ihn mit kräftigen Schlägen an der hinteren und vorderen Anbindestelle. Bei der astrologischen Zuordnung sind das achte und zwölfte Zeichen zu vermeiden.
P 44.27 Der Platz soll für die Pferde und ihren Besitzer günstig und sachgerecht angelegt werden. Für Kamele und andere Tiere verwende man dieselben Maßregeln.
P 44.28 Damit ist der Pferdestall erklärt. Nun folgt der Kuhstall. Seine Einteilung richtet sich nach den beim Pferdestall genannten Einheiten.
P 44.29 Er kann aus einer, zwei, drei oder vier Hallen bestehen und quadratisch oder länglich angelegt werden.
P 44.30 Der Brahmā zugeordnete Hof kann mit einem Stier oder ohne ihn vorgesehen werden. Der Platz der Kühe ist so festzulegen, dass er ihrem Tierkreiszeichen nicht entgegensteht.
P 44.31 Für Schutz und Ernährung der Kühe soll man mit Getreide, Grasvorräten, Stroh, gekochtem Reis und ähnlicher Nahrung sorgen; auch zurückgenommene Opfergaben können verfüttert werden.
P 44.32 Dass Kühe diese zurückgenommenen Opfergaben fressen, gilt nicht als Verfehlung. So sind die Unterkünfte für Elefanten und die übrigen Tiere beschrieben; sie sollen günstige Āya-Werte und die weiteren günstigen Bauverhältnisse aufweisen.
Pūrvapāda – Kapitel 45: Umlaufende Hallen
P 45.1 Nun werde ich die besonderen Merkmale der Mālikā erklären, ihr Zweimalgeborenen. Es gibt vier Grundformen: Śālā, Sabhā, Muṇḍaka und die palastartige Form.
P 45.2 Besitzt eine Hallenanlage Hallenbauteile und schmückende vorspringende Fronten, so heißt sie in diesem Kāmika genannten Lehrtext Śālā-Mālikā.
P 45.3 Ist sie außen wie eine Versammlungshalle gestaltet, tempelartig geschmückt und durch sorgfältiges Erwägen zweckmäßig ausgeführt, heißt sie Sabhā-Mālikā.
P 45.4 Mit Aufenthaltsbereichen in den gewünschten Himmelsrichtungen und mit der für Tempelbauten genannten Breite, Länge und Höhe heißt sie Prāsāda-Mālikā.
P 45.5 Besitzt sie die für Pavillons genannten Maße von Breite, Länge und Höhe und überall die Muṇḍa-Gestalt, so heißt sie Muṇḍa-Mālikā.
P 45.6 Jede Grundform wird dreifach unterschieden: Sañcita, Asañcita und Upasañcita. Weitere Einteilungen heißen Nāgara und Drāmiḍa
P 45.7 sowie Vesara; ferner Jāti, Chanda und Vikalpa, Śuddha, Miśra und Saṅkīrṇa sowie Bīja, Mūla und Aṅkura.
P 45.8 Eine mit Veranda und den sechs Baugliedern versehene, angefügte Anlage wird Sañcita genannt. Ihre verdichtete Form gilt als männlich. [Anm. 40]
P 45.9 Sie ist für Götter, Asuras, Siddhas, Vidyādharas, Rākṣasas, Gandharvas und Yakṣas sowie für Menschen von hochgeachteter Herkunft vorgesehen.
P 45.10 Eine Anlage, deren Aufenthaltsbereiche überall durch Veranden verschönert werden, die alle Bauglieder besitzt und das Gemüt erfreut,
P 45.11 gilt als weiblich und ist für die vier gesellschaftlichen Stände sowie die als Anuloma bezeichneten Abstammungsgruppen geeignet. Eine Mischform mit fünf Baugliedern enthält angefügte und selbständige Teile.
P 45.12 Diese gilt als geschlechtsneutral und wird für Angehörige anderer religiöser Gemeinschaften empfohlen. Anschließend wird eine nach ihrer eigenen Breite überdachte und in ganzen Hasta bemessene Länge genannt.
P 45.13 Durch gerade und ungerade Unterteilungen wird Nāgara gleichmäßig angelegt. Es besitzt Zwischengesimse, eine wohlüberlegte Gestaltung sowie günstige, feste Stützen und Verbindungen an den Traufen. [Anm. 41]
P 45.14 Nun wird Drāmiḍa erklärt, ebenso seine Breite und Länge.
P 45.15 Die Bestimmung nennt eine rote Überdeckung, Rücksprünge und gerade beziehungsweise ungerade Einteilungen; nach dem Weglassen bestimmter Teile entsteht eine ausgeglichene Anordnung mit geschmückten Vorsprüngen. [Anm. 42]
P 45.16 Mit mehreren Veranden und sechs Baugliedern wird die Anlage Drāmiḍa genannt. Die nächste Form hält die ermittelte Breite und Länge genau ein, ohne Vermehrung oder Verminderung.
P 45.17 Sie kann viele Bauglieder besitzen, ist mit einem Daṇḍikā-Vorbau geschmückt und erhält über dem Vimāna eine große Veranda mit vorspringender Front.
P 45.18 Mit einer mittleren Säule auf dem zugehörigen Grundfeld gilt dies als Vesara. Für Asketen, Rechner beziehungsweise Astrologen und Menschen, die von harten Tätigkeiten leben,
P 45.19 wird Vesara empfohlen; für die übrigen gelten die beiden anderen Formen als günstig. An Ecken, Mitten und Zwischenstellen werden Kūṭas, Koṣṭhas und Pañjaras angeordnet.
P 45.20 Sind die sechs Bauglieder vorhanden und die betreffenden Aufbauten nicht angefügt, heißt die Form Jāti. Hallen an den Ecken und eine Sabhā in der Mitte kennzeichnen Chanda. [Anm. 43]
P 45.21 Fehlt der mittlere Anteil des Koṣṭha, heißt die Form Vikalpa. Ein Haus kann aus Holz, Ziegeln oder Stein
P 45.22 bestehen; bei Verwendung nur eines dieser Baustoffe heißt es Śuddha, rein. Zwei Baustoffe ergeben Miśra, mehrere Saṅkīrṇa.
P 45.23 Saṅkīrṇa ist den Göttern vorbehalten; für andere Bauherren sind die übrigen Formen vorgesehen. Man gliedert die Breite in vier und die Länge in sechs Teile.
P 45.24 Ringsum liegt eine Veranda von einem Teil; die Hallenbreite beträgt zwei Teile. Für die Länge der Hallen wird eine quadratische Anordnung bestimmt. [Anm. 44]
P 45.25 Das mittlere Haus besitzt einen vorspringenden Ausgangsbereich. Dieser springt zwei Teile vor und ist zwei Teile breit.
P 45.26 Er erhält eine Koṣṭha-Front; davor wird ein Pavillon angeordnet. Dessen Einteilung richtet sich nach Breite und Vorsprung.
P 45.27 Eine äußere Veranda liegt an beiden Seiten und hinten sowie an den seitlichen Vorderbereichen des Pavillons.
P 45.28 Die Vorsprünge sind ein Teil tief und zwei Teile breit; sie werden mit einer anschließenden Veranda verbunden. An sechs Stellen liegen halbe Sabhā-Fronten.
P 45.29 Mit einem Hallendach versehen heißt diese Form Sindhuka. Bei derselben Anlage folgt eine Bestimmung zum hallenartigen Dach und zur Verwendung von Mantras. [Anm. 45]
P 45.30 Werden Dach und Halsglied weggelassen und ein palastartiger Dachaufsatz hinzugefügt, heißt die Form Sampūrṇa. Alles Übrige entspricht der früheren Beschreibung.
P 45.31 Das zuvor beschriebene Sindhuka erhält einen Verandabereich; die Rückseite wird ebenso reich gestaltet wie die Vorderseite, mit sämtlichen Verzierungen.
P 45.32 Dies heißt Merukūṭa; alles Übrige bleibt wie zuvor. Mit einem hallenförmigen Dach heißt dieselbe Anlage Kṣema.
P 45.33 Das zuvor beschriebene Kṣema kann ohne vorderen Vorsprung ausgeführt werden. Eine vordere Einteilung wird mit Bereichen hinter der Halle und an beiden Seiten verbunden.
P 45.34 Vor den beiden Seiten des Vorsprungs sind sechs Teile freizulassen. Dort, hinter der Halle und bei den beiden Stirnöffnungen,
P 45.35 wird eine Hallenfront von einem beziehungsweise zwei Teilen angelegt. Sie liegt jeweils davor, im Verandabereich hinter dem Vorsprung. [Anm. 46]
P 45.36 Bei dem zweiteiligen quadratischen Vorsprung werden beiderseits und vorn Wohnbereiche von zwei beziehungsweise drei Teilen Länge und Breite angelegt.
P 45.37 Seitlich sowie vor diesen Bereichen, an den Seiten des Torpavillons, werden zwei Eck-Kūṭas mit einer Einteilung in vier Teile angeordnet.
P 45.38 Vorn und an den Seiten entsteht eine Veranda von einem Teil. In den vier Mitten und an den vier Ecken wird eine hallenartige Gestaltung vorgesehen.
P 45.39 Dies heißt Śiva; alles Übrige bleibt wie zuvor. Erhalten die Eck-Kūṭas derselben Anlage Karkarī-Bauteile
P 45.40 und liegt in der Mitte eine Halle, so heißt sie Sudṛṣṭa. Alles Übrige bleibt wie zuvor. Mit hallenförmigem Dach wird dieselbe Anlage als Harmya gestaltet.
P 45.41 Mit einem abschließenden Gebälk heißt sie Saumya. Sind alle Bauteile hallenförmig und entfallen die Eck-Kūṭas,
P 45.42 während der Verandabereich die Halle umgibt, heißt die Form Viśāla. Eine weitere Maßbestimmung nennt sechs Teile Breite und zehn Teile Länge.
P 45.43 Die mittlere Halle ist sechs Teile lang und zwei Teile breit. Außerhalb davon liegt eine einteilige Veranda und darüber hinaus ein weiterer, in der Lesung vṛṣasthala genannter Bereich.
P 45.44 Daran schließen in den vier Himmelsrichtungen Verandavorsprünge mit zwei beziehungsweise einem Teil an. Vier Hallen und vier Eck-Kūṭas werden angelegt.
P 45.45 Außerhalb des Verandabereichs liegt eine pflugscharförmige Anordnung. Bei beiden Stirnöffnungen werden im Verandabereich Hallen vorgesehen.
P 45.46 Außen an der Veranda liegt ein zweiteiliger Wohnbereich. Vor jeder Front befindet sich ein Vorsprung von vier Teilen Breite und sechs Teilen Länge.
P 45.47 In deren Mitte wird ringsum eine vierteilige Halle angelegt. An beiden Seiten beträgt der Verandabereich fünf Teile.
P 45.48 An den vier Ecken stehen vier einteilige Kūṭas. In der Mitte der Halle wird ein weiterer Bauteil mit zwei beziehungsweise einem Teil vorgesehen.
P 45.49 Dazwischen liegt ein Verandabereich. Die Anlage heißt Vijaya. Erhält dieselbe Form auch hinten einen Vorsprung,
P 45.50 so heißt sie Sarvakalyāṇa. Alles Übrige bleibt wie zuvor. Beim zuvor beschriebenen Vijaya können an den vorderen und hinteren Vorsprüngen
P 45.51 die hallenartigen Formen entfallen und durch pavillonartige ersetzt werden. Das Hauptgebäude besitzt weiterhin ein hallenförmiges Dach.
P 45.52 Dies heißt Bhadra; das Übrige entspricht der früheren Beschreibung. Erhält bei derselben Anlage der vordere Vorsprung ein hallenförmiges Dach,
P 45.53 so heißt sie Raṅgamukha. Alles Übrige bleibt wie zuvor. Beim früher beschriebenen Vijaya folgt eine weitere Anweisung zu den Kūṭas vor den beiden Vorsprüngen.
P 45.54 Wird daraus eine Halle mit einem Vorsprung in der Mitte, heißt die Form Alpa. Alles Übrige führe man nach der früheren Regel aus. [Anm. 47]
P 45.55 Die Länge beträgt zehn, die Breite sechs Teile. Der mittlere Wohnraum ist sechs Teile lang und zwei Teile breit; außen wird eine Veranda angelegt.
P 45.56 Darum legt man einen einteiligen Verandabereich an. An seinen vier Ecken errichtet man je ein einteiliges Kūṭa.
P 45.57 In der Mitte dieses Bereichs liegt ein Pavillon von einem beziehungsweise zwei Teilen, mit einer Hallenfront, die zwei Teile über den Wohnraum vorspringt.
P 45.58 Außerhalb des palastartigen Bereichs befindet sich eine Sabhā-Front von zwei beziehungsweise einem Teil. Hinten wird sie ebenso ausgeführt. Diese Form heißt Koṇa.
P 45.59 Mit einem hallenförmigen Dach heißt dieselbe Anlage Nāha. [Anm. 48] Anschließend wird eine nach vorn und hinten gerichtete Hallenfront beschrieben.
P 45.60 Sind hinter den beiden Stirnöffnungen weitere Fronten angeordnet, heißt die Form Geya. Liegt die Hallenfront an der Ecke, wird sie Śara genannt.
P 45.61 Vorn und hinten werden zwei beziehungsweise vier Teile angesetzt. Mit einer zurückgewendeten Hallenfront heißt die Form Puṣkara. [Anm. 49]
P 45.62 Sind beide Seiten mit zehn Fronten versehen, heißt die Anlage Adbhuta. Mit einer Hallenfront in der Mitte und Koṣṭha-Fronten an den Seitenarmen
P 45.63 wird sie an anderer Stelle Saṅkīrṇa genannt. Entfallen die beiden Vorsprünge und erhält das Dach eine pavillonartige Gestalt,
P 45.64 so heißt sie Puṣkara; das Übrige folgt der früheren Regel. Ist dieselbe Anlage überall hallenartig gestaltet, wird sie Daṇḍa genannt.
Pūrvapāda – Kapitel 46: Die Lāṅgala-Mālikā
P 46.1 Nun werde ich besonders die Lāṅgala genannte Mālikā erklären. Man gliedert die Breite in acht, die Länge in zwölf Teile.
P 46.2 Ringsum liegt eine Veranda von einem Teil; die Hallenbreite beträgt zwei Teile. Der Rest bildet den palastartigen Bereich, mit einer Veranda in der Mitte.
P 46.3 Für diesen Bereich werden vier beziehungsweise zwei Teile Breite genannt. An der Ecke besitzt die Anlage einen pflugscharförmigen Kūṭa-Vorsprung.
P 46.4 Mit zwei Stirnöffnungen heißt sie Gomeca. [Anm. 50] Besitzt dieselbe Form vier Stirnöffnungen, wird sie Viśva genannt.
P 46.5 Liegen zwischen den beiden palastartigen Bereichen zwei Eck-Kūṭas, heißt sie Ādeya. So gibt es drei Formen des Lāṅgala.
Pūrvapāda – Kapitel 47: Die Maulikā-Mālikā
P 47.1 Nun werde ich insbesondere die Maulika genannte Mālikā erklären. Ihre Breite beträgt zehn, ihre Länge zwölf Teile.
P 47.2 Ringsum liegt eine einteilige Veranda; die Hallenbreite beträgt zwei Teile. Vier Stirnöffnungen sind vorgesehen; der verbleibende Bereich wird als Wasserfläche bezeichnet.
P 47.3 Die Eck-Kūṭas werden mit zwei Teilen bemessen; in der Mitte liegt ein Pavillon. Kūṭas und Pavillon besitzen vorspringende Bereiche.
P 47.4 Diese Form heißt Yugmanābha. Befindet sich in der Mitte des mittleren Pavillons ein quadratischer Bereich, wird sie Dhana genannt. [Anm. 51]
P 47.5 Wird dort ein Kūṭa angeordnet, heißt die Form Sukha. Besitzt sie außen eine Hallenfront, wird sie Raudra genannt.
P 47.6 Mit sechs Stirnöffnungen heißt sie Ṣaṇṇetra. So sind fünf Formen der dreihalligen Maulika-Anlage beschrieben.
Pūrvapāda – Kapitel 48: Die Padma-Mālikā
P 48.1 Nun werde ich insbesondere die Padmaka genannte Mālikā erklären. Sie besitzt acht Teile Breite und zehn Teile Länge.
P 48.2 Ringsum wird eine Veranda von einem Teil angelegt. Die innere Halle ist zwei Teile breit und umschließt einen mittleren Hof.
P 48.3 Dieser ist zwei Teile breit und vier Teile lang. Der Hofbereich kann die Gestalt einer Śālā, einer Sabhā oder eines Pavillons erhalten.
P 48.4 An den Seiten liegen Vorsprünge von einem Teil Tiefe und zwei Teilen Breite, entsprechend der erhöhten Gestalt des Hofbereichs. [Anm. 52]
P 48.5 An die Hauptveranda schließen drei Umgänge an. Acht Stirnöffnungen und halbe Kūṭas sind mit den Ecken verbunden.
P 48.6 Das Hauptgebäude erhält ein Hallendach und wird erhöht ausgeführt. Vor dem Pavillon liegt eine Halle; Seitenhallen befinden sich im Verandabereich.
P 48.7 An den vier Ecken der äußeren Veranda liegen Sabhā-Bauteile mit zwei Teilen Vorsprung. In der Mitte befindet sich eine Śālā oder Sabhā; ein mittlerer Verandabereich ist vorgesehen.
P 48.8 Zwischen Kūṭa und Halle wird eine Gaube in der Gestalt eines Elefantenrückens angeordnet. Vorn, hinten und seitlich der Halle werden zwei beziehungsweise ein Teil angesetzt.
P 48.9 An den jeweiligen Zwischenstellen liegen Śālās oder Sabhās. Mit einem umlaufenden Schmuckband ausgestaltet heißt die Anlage Śrīvardhana.
P 48.10 Ohne den oberen Abschluss wird sie Saubhadra genannt. Eine weitere Form besitzt ein hallenförmiges Dach und eine Śālā-Front an der Vorderseite.
P 48.11 Das Übrige entspricht der vorherigen Beschreibung; sie heißt Śrībhadra. Eine weitere Anlage wird in zehn Teile Breite und zwölf Teile Länge gegliedert.
P 48.12 Der Brahmā zugeordnete Hof ist zwei Teile breit und doppelt so lang. Innere und äußere Veranda der Halle betragen jeweils einen Teil.
P 48.13 Die Hallenbreite beträgt an beiden Seiten zwei Teile. Vier halbe Sabhās schließen insbesondere an die Veranda an.
P 48.14 Im Osten und Westen liegen Vorsprünge von zwei Teilen Breite und einem Teil Tiefe, mit Śālā- oder Sabhā-Fronten zwischen den festgelegten Verandabereichen.
P 48.15 An beiden Seiten wird für die mittlere Veranda eine Breite von zwei und eine Länge von vier Teilen vorgesehen. Sie liegt mit einem Vorbau außerhalb des Wohnbereichs.
P 48.16 Die vordere Halle ist geräumig; vor dem vorderen Wohnraum liegt ein Pavillon. Das Übrige wird als palastartiger Bereich gestaltet, mit besonderer Berücksichtigung des Hofes.
P 48.17 Dies ist Bhadrasundara, das der besonders sachkundige Baumeister ausführen soll. Erhält bei derselben Anlage der Hauptwohnraum ein hallenförmiges Dach,
P 48.18 so heißt sie Merukānta und ist mit sämtlichem Schmuck versehen. Eine weitere Form besitzt zwölf Teile Breite und neun Teile Länge.
P 48.19 Die Sabhā ist vier Teile lang und zwei Teile breit. Außen am Hof liegt eine Veranda; die Einzelhalle beträgt zwei Teile.
P 48.20 Hof, Pavillon und Hauptveranda werden entsprechend angeordnet. Ebenso die vordere Halle; die verbleibende Fläche gehört zum Verandabereich.
P 48.21 Der Hauptwohnraum wird um ein Maß erhöht, das der Hälfte seiner eigenen Länge entspricht. Der Pavillon erhält den Schmuck des umlaufenden Aufbautenbandes.
P 48.22 Außerhalb des Wohnraums liegt eine einteilige Veranda mit acht Sabhā-Fronten. Diese besitzen Karkarī-Verbindungen und schließen an den Wohnbereich an.
P 48.23 Im Inneren des Hauptgebäudes und der vorderen Halle werden an beiden Seiten entsprechend der Mehrhallenanordnung Sabhā- und Śālā-Fronten vorgesehen.
P 48.24 Darum legt man eine umlaufende Veranda von einem Teil an. Weiter außen werden in den vier Himmelsrichtungen Vorsprünge von fünf Teilen Tiefe
P 48.25 und zehn Teilen Breite ausgeführt, insgesamt vier. An denselben vier Seiten wird außerdem eine Breite von vier Teilen genannt.
P 48.26 In den Zwischenrichtungen liegen Wege von zwei Teilen; eine mittlere Veranda ist vorgesehen. An deren beiden Seiten befinden sich Zwischenbereiche von zwei Teilen Breite.
P 48.27 Acht Sabhā-Fronten springen jeweils einen Teil vor. Außerhalb der mittleren Veranda werden an beiden Seiten zwei Teile Breite angesetzt.
P 48.28 Mit vier Teilen Länge und einem einteiligen Zwischenraum sollen zwei Hallen im Süden und Norden angelegt werden.
P 48.29 Seitlich davon werden Breiten von zwei beziehungsweise drei Teilen vorgesehen; die Längsrichtungen werden gegeneinander gedreht, mit einteiligen Zwischenräumen.
P 48.30 Vier Hallen sind an den beiden Seiten anzulegen. Vorn oder hinten liegt jeweils eine mittlere Veranda davor.
P 48.31 Ein Kūṭa umfasst vier Teile und besitzt einen einteiligen Zwischenraum. Oder es wird eine vierteilige Halle nach der zuvor genannten Regel angelegt.
P 48.32 An ihren beiden Seiten stehen zwei Eck-Kūṭas. Zwischen den südlichen und nördlichen Kūṭas liegt ein Zwischenraum von zwei Teilen.
P 48.33 Dies gilt entsprechend zwischen Kūṭa und halber Sabhā sowie im Westen. Alles Übrige bleibt wie zuvor. Diese Anlage heißt Sumaṅgala.
P 48.34 Für Könige werden fünf, sechs oder sieben Geschosse genannt. Der Haupthof derselben Anlage kann als Wohnhalle gestaltet werden.
P 48.35 Zwei Eck-Kūṭas werden im Bereich der vorderen Halle mit vier Teilen angeordnet. Diese Form wird Ahanya genannt; das Übrige bleibt wie zuvor. [Anm. 53]
P 48.36 Besitzt der Hof eine Sabhā-Front und ist er dem Hauptgebäude zugeordnet, heißt die Form Kāntivardhana. Eine weitere Anlage umfasst zwölf Teile Breite und vierzehn Teile Länge.
P 48.37 Der Hof beträgt in Breite und Länge vier Teile. Die Hallenbreite ist überall mit zwei Teilen festgelegt.
P 48.38 Um das Hauptgebäude liegt eine Veranda von einem Teil. Vorn und hinten befinden sich an ihm zwei Gauben mit Śālā-Fronten.
P 48.39 Das Hauptgebäude hat Hallengestalt und Wände. In den Ecken des vorderen Hallenbereichs stehen zwei Kūṭas von je zwei Teilen.
P 48.40 Das Übrige wird als palastartiger Bereich angelegt; die inneren Restflächen erhalten Wände. Außen liegt eine umlaufende Veranda mit den als Patākā bezeichneten Wandgliedern.
P 48.41 An der äußeren Veranda liegen vorn Śālā- und Sabhā-Fronten von zwei Teilen Breite und einem Teil Vorsprung, im Bereich der vorderen Halle.
P 48.42 Weiter außen wird ein zweiteiliger, in der Lesung varṣasthala genannter Bereich angelegt. Ringsum verbindet man ihn mit einem gegliederten palastartigen Bau. [Anm. 54]
P 48.43 Der Vorsprung eines Eck-Kūṭa beträgt die Hälfte seiner Breite oder die Hälfte davon. Nach der Länge und Breite der Halle wird ein Vorsprung von fünf Teilen bemessen.
P 48.44 Außen liegt der gegliederte palastartige Bau; vier Vorsprünge sind anzuordnen. Im Süden und Norden, bei den beiden entsprechenden Vorsprüngen,
P 48.45 liegt seitlich des gegliederten Baus ein Verandabereich von einem Teil. Davor befindet sich in der Mitte ein Pavillon von vier Teilen.
P 48.46 An dessen beiden Ecken stehen zwei Eck-Kūṭas. Seitlich des Pavillons liegen Verandabereiche von vier Teilen.
P 48.47 An den Seiten wird derselbe Verandabereich mit zwei beziehungsweise einem Teil bemessen. Daneben werden zwei Bauteile mit vier beziehungsweise zwei Teilen angelegt.
P 48.48 Dies sind Hallen mit gegeneinander gedrehter Längsrichtung; in der Mitte liegt ein Verandabereich. In den Veranden beider Seiten werden halbe Sabhā-Fronten angeordnet.
P 48.49 Sie sind zwei Teile breit und springen einen Teil vor. Bei den beiden Vorsprüngen vorn und hinten wird ebenso verfahren.
P 48.50 Außerhalb des gegliederten palastartigen Baus liegt ein einteiliger Verandabereich. Davor wird ein Pavillon von vier Teilen angelegt.
P 48.51 An seinen beiden Ecken stehen wiederum zwei Eck-Kūṭas. An den Seiten des Pavillons liegen Verandabereiche von vier Teilen.
P 48.52 Davor folgt ein weiterer Verandabereich von einem Teil; noch weiter vorn werden eine einteilige Veranda und eine Wand angeordnet.
P 48.53 Davor errichtet man eine vordere Halle von zwei Teilen Breite und einem Teil Vorsprung, besonders nach Art eines Vimāna gestaltet.
P 48.54 Der östliche und westliche Vorsprung besitzen Veranden und eine als augenlidartig beschriebene Gestaltung. Das Maß wird mit der Hälfte des betreffenden Bezugsmaßes angegeben; die Anlage wird für Könige empfohlen. [Anm. 55]
P 48.55 Ohne den oberen Abschluss, aber mit Śukapañjara-Aufbauten, heißt dieselbe Anlage Manoramya und wird für Brahmanen und die weiteren Gruppen empfohlen.
P 48.56 Erhält das Hauptgebäude ein Sabhā-Dach und der Hof eine entsprechende Hallengestalt, heißt die Form Śrīkara.
P 48.57 Eine weitere Anlage besitzt zwölf Teile Breite und vierzehn Teile Länge. Der Hof umfasst vier Teile; die Hallenbreite beträgt zwei Teile.
P 48.58 Im vorderen Gebäude und der vorderen Halle liegt ein Umgang von einem Teil. Der Hofbereich wird hallenartig gestaltet, das Hauptgebäude als Koṣṭha.
P 48.59 Daran schließt ein Vorsprung von zwei Teilen Breite und einem Teil Tiefe an, mit einer Śālā-Front; bei diesem Vorsprung entfällt der Umgang.
P 48.60 An der Westseite wird ebenso verfahren. Beiderseits des Hauptgebäudes liegen im Verandabereich zwei flügelartige Hallen.
P 48.61 Man errichte zwei Pavillons oder einen Wohnraum und einen Pavillon. Ringsum liegt eine einteilige Veranda. Die anschließende Bestimmung nennt eine Wasserfläche und eine hallenartige Gestaltung; ihre Verbindung bleibt unklar.
P 48.62 Seitlich der vorderen Halle liegen halbe Sabhā-Fronten. An beiden Seiten sollen die Sachkundigen Hallen errichten.
P 48.63 Außen liegt ein Verandabereich von zwei Teilen mit einem gegliederten palastartigen Bau. An seinen Ecken sind vier Eck-Kūṭas anzuordnen.
P 48.64 In den vier Himmelsrichtungen liegen entsprechend der Einteilung Türen. Seitlich der Front werden mit Veranden verbundene Bereiche von vier Teilen Länge angelegt.
P 48.65 Vier Hallen werden angeordnet; über Kūṭa und Koṣṭha sind acht Nīḍa-Aufbauten vorzusehen. Dies gilt als Diśāmukha. [Anm. 56]
P 48.66 Ohne den oberen Abschluss, mit einem hallenartig gestalteten Vordergebäude und einem pavillonartigen Hof heißt dieselbe Anlage Vipula.
P 48.67 Das Hauptgebäude wird als Sabhā gestaltet, der Hofbereich als Śālā. Der Pavillon und zwei Bauteile der vorderen Halle werden weggelassen;
P 48.68 an ihrer Stelle errichtet man zwei Kūṭas. Dies gilt als Sūryakānta. Eine weitere Anlage besitzt zehn Teile Breite und zwölf Teile Länge.
P 48.69 Für Breite und Länge des Hofes werden zweiteilige Anteile genannt; die Formulierung ist nicht eindeutig. Vor und hinter dem Hof liegt eine Veranda von einem Teil.
P 48.70 Die Hallenbreite beträgt überall zwei Teile. Außen werden ein einteiliger Varṣasthala-Bereich und eine einteilige Veranda vorgesehen.
P 48.71 Nach Breite und Länge wird der Vorsprung mit dem halben entsprechenden Maß bemessen. Außerhalb des Varṣasthala-Bereichs liegen zwei gegliederte Vorsprünge.
P 48.72 Zwei Hallen mit gedrehter Längsrichtung besitzen zwei Teile Breite und vier Teile Länge. Dazwischen liegt eine Halle in der entgegengesetzten Ausrichtung.
P 48.73 Außen springen die Bauteile seitlich zwei beziehungsweise einen Teil vor. Sämtliche Hallen werden mit einteiligen Zwischenräumen angeordnet.
P 48.74 Vorn und hinten werden die Vorsprünge nach derselben Teileinteilung ausgeführt. In der Mitte liegt eine Veranda; der Wohnraum des Hausherrn wird erhöht angelegt.
P 48.75 Die vordere Anlage ist entsprechend gestaltet; die anschließenden äußeren Bereiche werden mit Fenstergittern, Schmuckbögen, Gauben und weiteren Elementen geschmückt.
P 48.76 Dies heißt Śrīkānta und ist für Menschen geeignet, die herrschaftlichen Wohlstand genießen. Bei derselben Anlage kann das Hauptgebäude ein hallenförmiges Dach erhalten.
P 48.77 Der Brahmā zugeordnete Hofbereich ist von Veranden umgeben und hallenartig gestaltet. Am Anfang der vorderen Halle befinden sich zwei Eck-Kūṭas.
P 48.78 Das Übrige erhält Verandabereiche. Dies gilt als Rudrakānta. Bei einer weiteren Form wird das Hauptgebäude als geschlossener Raum gestaltet; der Hof besitzt eine Koṣṭha-Front.
P 48.79 An den Seiten der vorderen Halle sind Koṣṭha-Fronten anzulegen. Vorn wird der entsprechende Koṣṭha mit zwei Teilen Breite
P 48.80 und einem Teil Vorsprung bemessen. Die Form heißt Ṣaṇmukha. Sechs Stirnöffnungen sind für den Brahmā-Hof und die Koṣṭha-Fronten genannt.
P 48.81 Entfallen sämtliche Dachaufbauten und wird alles pavillonartig gestaltet, heißt die mit sämtlichem Schmuck versehene Form Jayanta.
P 48.82 Eine weitere Anlage hat vierzehn Teile Breite und sechzehn Teile Länge. Der Hof umfasst vier Teile; außen liegen Hallen von zwei Teilen.
P 48.83 Darum verläuft eine einteilige Veranda; weiter außen liegt ein gegliederter palastartiger Bau. An dessen Außenseite wird eine vierteilige Anordnung vorgesehen.
P 48.84 An den vier Ecken stehen vier Kūṭas mit vier Gauben. Dazwischen liegen vier Hallen von vier beziehungsweise zwei Teilen.
P 48.85 Sie besitzen Karkarī-Dächer und vordere Veranden; zusätzlich nennt die Lesung die Zahl neun, ohne eindeutigen Bezug. Das Aufbautenband wird an den passenden Stellen angeordnet. Die Form heißt Kāmāṅkaṇa.
P 48.86 Bei derselben Anlage wird die Länge des Hofes mit drei Teilen bemessen. Entsprechend legt man eine Veranda vor dem Hauptgebäude an.
P 48.87 Das Hauptgebäude besitzt ein hohes Dach und Halsglied. Der Hofbereich erhält eine Śālā-Front, deren Vorderseite mit Karkarī-Bauteilen gestaltet wird.
P 48.88 Der Rest wird als Verandabereich angelegt, mit einer Maulika-Gestaltung am Abschluss des Verandaverbandes. Vorsprung schließt an Vorsprung an; dies gilt als glückbringendes Svastika.
P 48.89 Breite und Länge werden wie zuvor gegliedert. Der Hof umfasst zwei beziehungsweise vier Teile; außerhalb davon
P 48.90 legt man eine einteilige Veranda an. Die Hallenbreite beträgt zwei Teile. Äußere Veranda, Vorhalle und gegliederter palastartiger Bau werden jeweils nach Teilen bemessen.
P 48.91 An den vier Ecken des Hallenbereichs errichtet man vier Kūṭas. Jeweils zwischen ihnen werden vier Hallen angeordnet.
P 48.92 Der Hofbereich ist pavillonartig und höher als die Hallen. Der gegliederte palastartige Bau wird entsprechend der inneren Anordnung ausgeführt.
P 48.93 In den vier Himmelsrichtungen liegen mittlere Hallenfronten. Dazwischen fügt man insbesondere am gegliederten Bau Pañjara-Aufbauten ein.
P 48.94 Mit den entsprechenden Einrichtungen in den verborgenen Bereichen heißt dies Viśvabhadra. Für eine weitere Form soll der Hof zwei Teile breit und vier Teile lang sein.
P 48.95 Die ihn umgebende Veranda folgt rechtsläufig einer Nandicchanda-Anordnung. Vier Hallen mit Nandyāvarta-Fronten werden mit gleichmäßig angeordneten Firsten ausgeführt; an den Ecken liegt der gegliederte palastartige Bau.
P 48.96 Vier Hallen werden mit einem einteiligen Vorsprung und entsprechend gestalteten Fronten angeordnet. Der Vorsprung beträgt die Hälfte der Hallenbreite. [Anm. 57]
P 48.97 Die mittlere Veranda besitzt die doppelte Länge. Man schmücke diese Nandyāvarta-Anlage wie einen Tempel, ihr besten Zweimalgeborenen.
P 48.98 Vier Hallen erhalten hallenförmige Dächer. Im Hof errichtet man einen erhöhten, weiten Pavillon.
P 48.99 Dies heißt Saumukhya und bringt nach dem Text allen Wohlbefinden. Werden sämtliche Hallen pavillonartig gestaltet
P 48.100 und mit Śukapañjara-Aufbauten versehen, während äußere Veranden und weitere Teile wie zuvor bleiben, heißt die Form Rucaka. Alles Übrige entspricht der früheren Beschreibung.
P 48.101 Veranda und Hof sollen in Breite und Länge gleich bemessen sein; ebenso die Hallenbreite, entsprechend den drei mit der Veranda beginnenden Bereichen.
P 48.102 In den vier Himmelsrichtungen liegen Pavillons, an den Ecken vier Sabhās. Der Rest wird zum Verandabereich. Dies heißt Supratiṣṭhita.
P 48.103 Besitzen Hauptgebäude und Hofbereich Śālā-Fronten und wird alles Übrige als Varṣasthala gestaltet, heißt die Form Jayamaṅgala.
P 48.104 Wird der Hofbereich als Sabhā, das Hauptgebäude palastartig gestaltet, so sind in den vier Himmelsrichtungen Kūṭa-Räume und Pavillons anzulegen.
P 48.105 Alles Übrige bleibt wie zuvor. Dies gilt als Adbhuta. Eine weitere Anlage besitzt sechzehn Teile Breite und achtzehn Teile Länge.
P 48.106 In der Mitte legt man einen Hof von zwei beziehungsweise vier Teilen an. Darum liegt eine Veranda von einem Teil; die Hallenbreite beträgt zwei Teile.
P 48.107 Ringsum wird eine einteilige Veranda angeordnet, außen eine weitere gleicher Breite. Vorhalle und gegliederter palastartiger Bau umfassen jeweils einen Teil.
P 48.108 Haupthalle und vordere Halle werden ohne Stirnöffnungen ausgeführt. Zwei flügelartige Hallen sollen daran anschließen.
P 48.109 Hinter dem Hauptgebäude liegt am Anfang der betreffende Abortraum. Mittlere Veranda, Vorsprünge und gegliederte palastartige Bauteile schmücken die Anlage. [Anm. 58]
P 48.110 In einer Ecke des vorderen Hallenbereichs wird eine Treppe von zwei Teilen angelegt. Vorn befindet sich eine Halle oder ein Pavillon mit drei oberen Abschlüssen.
P 48.111 Wohn- und Aufenthaltsbereiche richtet man nach dem Wunsch des Bauherrn ein. Dies heißt Padmaka. Alles Übrige entspricht der früheren Beschreibung.
Pūrvapāda – Kapitel 49: Nāgara und weitere Bautypen
P 49.1 Nun werde ich die Unterschiede von Nāgara und den weiteren Bauformen besonders erklären. Als geographische Grenzen werden Vindhya, Kṛṣṇā, Kanyā und Himālaya genannt.
P 49.2 Nach diesen Grenzen wird die Erde dreifach gegliedert und den Eigenschaften Sattva, Tamas und Rajas zugeordnet. Die Bauformen heißen Nāgara, Drāmiḍa, Vesara und Sārvadeśika
P 49.3 sowie Kāliṅga und Varāṭa; insgesamt werden sechs genannt. Nāgara gehört zu einem sattvageprägten Gebiet, Vesara zu einem Gebiet mit vorherrschendem Tamas.
P 49.4 In einem rajasgeprägten Gebiet gilt Drāmiḍa; Sārvadeśika ist überall zulässig. Kāliṅga und Varāṭa werden in Gebieten mit vorherrschendem Sattva beziehungsweise Rajas verwendet.
P 49.5 Grundlage, Sockel, Wandkörper, Kapota-Gesims, Dachaufbau und Halsglied sowie der obere Āmalasāra-Abschluss werden genannt. Mit Gefäß- und Dreizackbekrönung umfasst die Anordnung acht Bauglieder. [Anm. 59]
P 49.6 Die acht Bauglieder werden übereinander angeordnet. Wandvorlagen, untergeordnete Wandvorlagen, Ecken und sich gegenseitig überragende Vorsprünge kommen hinzu.
P 49.7 Die Einteilung erfolgt in drei, fünf, neun oder sieben Teile. Die anschließende Aufzählung nennt Nīḍa-Aufbauten und Randglieder; mehrere weitere Fachausdrücke sind in der Umschrift nicht sicher lesbar.
P 49.8 Vielfältige Formen und Schmuckglieder, Überdeckungen und flächige Anordnungen werden nach sorgfältiger Überlegung ausgeführt, mit geraden und ungeraden Teileinteilungen und Muṇḍa-Bauteilen.
P 49.9 Die Anlage besitzt einen inneren Heiligtumsraum und einen runden Āmalasāra-Abschluss. Śukanāsikā-Gauben liegen an den Seiten und an den Hauptfronten. [Anm. 60]
P 49.10 Muṇḍa-Pavillons sowie Haupt- und Nebenglieder werden hinzugefügt. Zweckmäßig und schön soll Nāgara ausgeführt werden.
P 49.11 Äußere und innere Säulen und Wände werden aufeinander abgestimmt. Über Baugrund, unterster Schicht und Untersockel liegt der eigentliche Sockel.
P 49.12 Die Säulenabstände sind gleich; eine hallenartige, nicht weiter unterteilte Gestaltung wird genannt. Unterste Schicht, Untersockel, Sockel, Säulen, Gebälk und Halsglied
P 49.13 sowie Dach und Bekrönung werden zu den sechs Hauptbaugliedern zusammengefasst. Außerhalb der Maßlinie liegen seitliche Vorsprünge, die sich nach den gleichen Richtschnüren ausrichten.
P 49.14 Über den gleichmäßigen Säulenabständen werden verbindende Zwischengesimse angeordnet. Nālikā, Āndhārikā, Ādhāra und Hāra werden als weitere Glieder des Schmuckes genannt.
P 49.15 Kapota-Gesims, Halle, Brahmadvāra und Patākā-Glieder kommen hinzu. Der vordere Hauptpavillon erhält eine Śukanāsikā-Gaube.
P 49.16 Für die höchste Ausführung werden dreizehn beziehungsweise zwölf Teile genannt. Für sechs und sieben Geschosse folgt eine mit drei, fünf und sieben gebildete Maßreihe, deren genaue Lesung unsicher ist.
P 49.17 Ebenso werden acht- und neungeschossige Bauten beschrieben. Dafür nennt die Vorlage siebzehn, sechzehn sowie weitere mit neun, acht und zehn gebildete Teilezahlen; ihre Zuordnung bleibt unklar.
P 49.18 Die Anordnung besitzt sechs Gestaltungsweisen und Schmuck an sämtlichen Baugliedern. Aus der Mitte und aus den Ecken treten maßgerecht bemessene Bauteile hervor.
P 49.19 Ein Vimāna mit solchen besonderen Gliedern gilt als Drāmiḍa. Wird eine Drāmiḍa-Anordnung mit Nāgara-Bauweisen verbunden,
P 49.20 oder Nāgara mit den für Drāmiḍa genannten Besonderheiten geschmückt, so entsteht eine Verbindung aus gegliederten und ungegliederten palastartigen Bauteilen.
P 49.21 Die Geschosse besitzen übereinander angeordnete vorspringende Glieder. Ein Vimāna mit solchen gemischten Gestaltungen heißt Vesara.
P 49.22 Von der Grundlage nach oben werden die Glieder miteinander verbunden; über den tragenden Bereichen liegt der Schmuck. Darüber folgen passende Halsglieder, Dächer und Bekrönungen.
P 49.23 Haupt- und Nebenvorsprünge gliedern die Anlage; die Zwischengeschosse sind entsprechend eingefügt. Die Säulen des Baukörpers stehen in Verbindung mit den gemeinsamen Geschossebenen.
P 49.24 Die Anlage besitzt reihenartige Anordnungen und verbindende, Schatten spendende Gesimse. Ein Bau mit solchen besonderen Gliedern gilt als Varāṭa.
P 49.25 Ohne einen bestimmten Āndhārikā-Bereich wird außen Patākā-Schmuck angeordnet; eine weitere Anweisung nennt auf- und absteigende Bauteile mit Āndhārikā. [Anm. 61]
P 49.26 Erhöhte und vertiefte Glieder schmücken sämtliche Bauteile. Hals und Dach erscheinen quadratisch, achteckig oder rund.
P 49.27 Ein Bau mit solchen Gliedern gilt als Kāliṅga. Bei der nächsten Form werden Nālikā, Āndhārikā, Ādhāra und Hāra als Schmuckglieder verwendet.
P 49.28 Mit Kapota-Gesims, Halle, Brahmadvāra und Patākā besitzt die Anlage alle sechs Gestaltungsweisen und gilt als Sārvadeśika.
P 49.29 Jede Form wird wiederum dreifach unterschieden. Nun folgt eine weitere Erklärung von Drāmiḍa: Bruchteile des Hasta-Maßes werden vermieden und Unter- oder Übermaße ausgeglichen.
P 49.30 Mit günstigen Āya-Verhältnissen und gleichmäßig abgestimmten Baugliedern entsteht Nāgara. Für die folgende Form wird das Hasta-Maß entsprechend der Bauvorschrift angepasst, um Maßbrüche zu vermeiden.
P 49.31 Mit geschmückten Vorsprüngen heißt sie Drāmiḍa. Eine weitere Form hält das ermittelte Maß ohne Unterschreitung oder Überschreitung ein und besitzt gegliederte Fronten.
P 49.32 Mit übereinander angeordneten Vorsprüngen gilt sie als Vesara. Für eingeschossige Anlagen folgen Einteilungen in drei, fünf und sieben beziehungsweise zwei, vier und sechs Teile.
P 49.33 Diese gelten für die sechs mit Nāgara beginnenden Formen in unteren und mittleren Abstufungen. Für zwei, drei, vier und fünf Geschosse werden acht und neun Teile genannt.
P 49.34 Zehn und elf Teile sind als weitere untere und mittlere Maße zu verstehen; dreizehn beziehungsweise zwölf Teile gelten als höchste Maße. [Anm. 62]
P 49.35 Für sechs und sieben Geschosse werden fünfzehn beziehungsweise vierzehn Teile genannt. Es folgen die acht- und neungeschossigen Gebäude.
P 49.36 Dazu nennt die Vorlage siebzehn und sechzehn sowie weitere, nicht eindeutig verbundene Teilezahlen. Für das zehngeschossige Vimāna folgt ebenfalls eine gestörte Zahlenverbindung mit zwei, drei und sieben.
P 49.37 Für elf Geschosse werden zwanzig Teile mit zwei beziehungsweise drei zusätzlichen Teilen genannt. Für zwölf Geschosse folgt eine mit vier, sechs und fünf gebildete Reihe, deren genaue Werte unsicher bleiben.
P 49.38 Dies wird als reine beziehungsweise regelrechte Zuordnung bezeichnet. Eine andere Folge wird anschließend genannt; sie enthält sieben, drei, zwei, zehn und achtzehn, ohne dass sich sämtliche Zahlverbindungen sicher auflösen lassen.
P 49.39 Ausgehend von dreigeschossigen Anlagen vergrößert man die Breite in geraden oder ungeraden Reihen jeweils um zwei Teile. Die Folge reicht bis zu zehn beziehungsweise zwölf Geschossen.
P 49.40 Untere, mittlere und höchste Abstufungen gelten bei den fünf mit Nāgara beginnenden Formen. Sārvadeśika verbindet ihre Anordnung und ihren Schmuck widerspruchsfrei.
P 49.41 Bei Nāgara werden ungerade Teileinteilungen verwendet, bei Drāmiḍa gerade und ungerade. Beide Arten sind auch bei Vesara und Sārvadeśika zulässig.
P 49.42 Beim Nāgara-Bau sollen die Teile nicht unregelmäßig gegeneinander vergrößert oder verkleinert werden. Bei Drāmiḍa richtet sich die Unterteilung der einzelnen Bauglieder nach den Anteilen des Bauplatzes.
P 49.43 Bei Vesara und den weiteren Formen können die Teile geringfügig kleiner oder größer ausfallen. Kapota-Gesimse von drei, vier oder fünf Mātrā bestimmen die betreffenden Ebenen.
P 49.44 So ist die Teileinteilung beschrieben. Nun folgt der innere Heiligtumsraum. Die erste Maßfolge enthält eins, drei, fünf, sechs, neun und elf; die Verbindung der Werte ist in der Umschrift unklar.
P 49.45 Sie betrifft den inneren Raum eines eingeschossigen Nāgara-Tempels in höchster, mittlerer und unterer Ausführung. Der außen verbleibende Anteil gehört zu den Wänden.
P 49.46 Bei einem zweigeschossigen Nāgara-Bau nimmt der innere Raum drei von sechs, vier von acht oder fünf von zehn Teilen ein.
P 49.47 Beim dreigeschossigen Nāgara werden sechs Teile bei einer Gesamteinteilung in sechzehn genannt; bei siebzehn Teilen fehlt die eindeutige Innenraumangabe. Bei achtzehn Teilen umfasst der Innenraum sieben Teile.
P 49.48 Beim Drāmiḍa-Bau ist der innere Raum drei, vier oder fünf Teile breit, bei Gesamteinteilungen in fünf, sieben oder neun Teile. Der Rest entfällt auf die äußeren Wände.
P 49.49 Dies gilt für das eingeschossige Gebäude in seinen Abstufungen. Für die nächste Form werden vier, fünf oder sechs Teile innerhalb von sieben, einem unsicheren Zwischenmaß und elf Teilen genannt.
P 49.50 Damit ist die Breite des inneren Raums beim zweigeschossigen Drāmiḍa beschrieben. Eine weitere Bestimmung nennt neun beziehungsweise zehn Teile für den Innenraum; außen bleibt der Wandbereich.
P 49.51 Entsprechend werden für den dreigeschossigen Drāmiḍa neun Teile genannt. Für die nächste Form folgen drei, fünf und sieben Teile des Innenraums bei Gesamteinteilungen in sechs, acht und zehn.
P 49.52 Dies betrifft den eingeschossigen Vesara in höchster, mittlerer und unterer Abstufung. Beim zweigeschossigen Vesara umfasst der Innenraum vier, fünf oder sechs von neun, elf oder dreizehn Teilen.
P 49.53 Beim dreigeschossigen Vesara werden neun und zehn Teile für den Innenraum genannt, zusammen mit einer zwanzigteiligen und weiteren, unklar verbundenen Einteilung, ihr besten Zweimalgeborenen.
P 49.54 So sind die Innenräume für ein, zwei und drei Geschosse beschrieben. Für Varāṭa gelten die Nāgara-Regeln, für Kāliṅga die Drāmiḍa-Regeln.
P 49.55 Die Vesara-Regeln sind auch für Sārvadeśika geeignet. Oder die äußere Gestaltung wird entsprechend den jeweiligen Formen übernommen; bei Sārvadeśika können alle verbunden werden.
P 49.56 Für den Innenraum dreigeschossiger und höherer Bauten folgt eine weitere, in der Umschrift gestörte Teilefolge. Bei Nāgara und den übrigen Formen sind allgemeiner und besonderer Schmuck vorgesehen.
P 49.57 Eine anschließende Abstufung wiederholt das Wort śreyasī und nennt einen halben Anteil; die Maßanweisung ist nicht sicher verständlich. Damit ist der Innenraum erklärt. Nun folgt die Regel für Vorsprünge.
P 49.58 Für die geringste mittlere Verzierung werden Breiten von fünf, sechs und sieben Teilen genannt; die zugehörige Gesamteinteilung ist gestört. Der Vorsprung beträgt einen Anteil der betreffenden Breite.
P 49.59 Bei der unteren und mittleren Ausführung folgen Zahlenverbindungen mit neun und fünf beziehungsweise sieben und drei. Weitere Grundmaße enthalten zwei, fünf, acht und sieben sowie vier, fünf und sechs; ihre Zuordnung bleibt unsicher.
P 49.60 Bei der mittleren Ausführung liegt mittlerer Schmuck vor; der Vorsprung beträgt die Hälfte der Gesamtbreite. Als Breiten werden sechs von sechzehn und sieben von achtzehn Teilen genannt.
P 49.61 Weiter werden sechs von fünfzehn Teilen und eine geringere mittlere Verzierung genannt. Die folgenden Zahlenverbindungen für untere und mittlere Formen sind nicht eindeutig.
P 49.62 Drei beziehungsweise ein Teil werden der Reihe nach den sechs mit Nāgara beginnenden Formen zugeordnet. Die Vorsprünge sind nach der zuvor genannten Regel auszuführen.
P 49.63 Die mit Śāntika beginnenden und mit Kāmadā endenden Formen werden Drāmiḍa zugeordnet; die Umschrift nennt dabei fünfzig. Bei Nāgara besitzen die mit Kāmadā beginnenden Formen eine Höhe vom Doppelten der Breite. [Anm. 63]
P 49.64 Bei einer in acht Teile gegliederten Breite liegen die Höhen der mit Śāntika beginnenden Formen um einen, zwei, drei, vier oder fünf Teile über dem Doppelten.
P 49.65 Für Varāṭa, Kāliṅga und Vesara gelten die Nāgara-Regeln. Bei Nāgara sollen ganze Hasta-Maße vorliegen; bei Drāmiḍa und den weiteren Formen gelten die vorherigen Regeln.
P 49.66 Wird der Umfang des Verehrungsabschnitts eines selbstentstandenen oder anderen Liṅga in fünfzehn Teile geteilt und die Höhe mit fünf Teilen bemessen, heißt die Form Śāntika.
P 49.67 Diese Nāgara-Form wird als ausgeglichenes Liṅga bezeichnet. Bei siebzehn Umfangsteilen und sieben Teilen Höhe heißt die Nāgara-Form Pauṣṭika; dabei überwiegt der Śiva-Anteil.
P 49.68 Bei neunzehn Umfangsteilen und neun Teilen Höhe heißt sie Vardhamānaka. Für die siegbringende Nāgara-Form wird anschließend eine um zehn Teile erhöhte Höhe genannt. [Anm. 64]
P 49.69 Adbhuta und eine als Abhivāra gelesene Form folgen; die Hälfte davon wird Sārvadeśika zugeordnet. So wird beim Nāgara-Liṅga der Bau durch ungerade Anteile bemessen. [Anm. 65]
P 49.70 Bei einer besonderen Teileinteilung des Umfangs werden fünf, ein unsicherer Zwischenwert und sieben als Höhenanteile für Drāmiḍa genannt, verbunden mit Frieden, Gedeihen und Sieg.
P 49.71 Jeweilige halbe Anteile werden hinzugefügt oder vermindert; zwei Zwischenmaße entstehen. Die weiteren Formen heißen Adbhuta, Ābhicāra und Sārvakāmika.
P 49.72 Bei zwölf Umfangsteilen werden für Vesara drei, vier und fünf Höhenanteile genannt. Die Fruchtbezeichnungen im Halbvers wiederholen Sieg und sind in der Umschrift nicht eindeutig geordnet.
P 49.73 Die drei mit Adbhuta beginnenden Formen sind nach dem vorherigen Verfahren zu bestimmen. Bei Drāmiḍa- und Vesara-Liṅgas werden gleiche Teile als Maß verwendet.
P 49.74 Der kundige beste Zweimalgeborene soll den Tempel nach der Lehre darauf abstimmen. Beim von Menschen gefertigten Liṅga teilt man die ermittelte Länge in sechzehn Teile.
P 49.75 Breiten von fünf, vier oder drei Teilen kennzeichnen Nāgara in den mit Śāntika beginnenden Formen. Durch Hinzufügen oder Wegnehmen halber Anteile entstehen weitere Zwischenbreiten.
P 49.76 Diese heißen bei Nāgara Adbhuta, Ābhicāra und Sārvakāmika. Bei achtzehn Höhenteilen folgt für Drāmiḍa eine mit Kauśika, Sinnesorganen und Veden ausgedrückte Breitenreihe. [Anm. 66]
P 49.77 So entstehen die mit Śāntika beginnenden Drāmiḍa-Formen; Adbhuta und die weiteren folgen wie zuvor. Bei Vesara werden bei zwanzig Höhenteilen acht, zwölf und sechs Breitenanteile genannt. [Anm. 67]
P 49.78 Dies gilt der Reihe nach für Śāntika und die weiteren Formen; Adbhuta und die folgenden entsprechen dem vorherigen Verfahren. Die Sockelbreite reicht von der Liṅga-Länge bis zur doppelten Höhe des Verehrungsabschnitts.
P 49.79 Teilt man diesen Zwischenraum in acht Schritte, ergeben sich neun Sockelbreiten. Die Sockelhöhe beträgt die halbe Breite oder einen weiteren, mit zwei und zweiunddreißig verbundenen Anteil; die anschließende Zwischenteilung ergibt nach dem Text neun Höhen. [Anm. 68]
P 49.80 Beim Drāmiḍa beträgt die geringste Sockelbreite sieben Neuntel der Liṅga-Länge, die größte neun Neuntel.
P 49.81 Durch acht Zwischenintervalle ergeben sich neun Sockelbreiten. Bei einer achtteiligen Höhe werden ein, zwei oder drei Teile abgezogen.
P 49.82 Der Rest bildet die zuvor genannte Höhe; der Verehrungsabschnitt liegt über der betreffenden Ebene. So ist Drāmiḍa bestimmt. Nun folgt Vesara.
P 49.83 Beim Vesara wird der Umfang in eine hier nicht sicher bezifferte Anzahl von Teilen gegliedert. Sieben beziehungsweise neun Teile gelten als geringste und größte Sockelbreite.
P 49.84 Den Zwischenraum gliedert man wie zuvor in acht Schritte. Der Viṣṇu-Abschnitt bestimmt die Höhe; der übrige Teil liegt in der Erde.
P 49.85 Der Sockel kann den Viṣṇu-Abschnitt auch um ein Viertel überragen. Unter ihm wird die Brahmaśilā mit einer Breite vom Dreifachen des Liṅga-Durchmessers angeordnet.
P 49.86 Ihre Höhe beträgt ein Drittel oder ein Viertel ihrer Breite. Für die Vertiefung wird ein Achtel
P 49.87 oder ein Neuntel des Liṅga-Durchmessers als Tiefe genannt. So ist der Brahmā genannte Stein für das Nāgara-Liṅga beschrieben.
P 49.88 Beim Drāmiḍa-Grundstein beträgt die Breite ein Viertel der Diagonale des inneren Heiligtumsraums, die Höhe ein Drittel davon. Die Vertiefung wird mit einem Achtel des Liṅga-Durchmessers bemessen.
P 49.89 Beim Vesara wird die Breite des Steins aus einem um ein Viertel verminderten halben Maß des inneren Raums bestimmt; seine Höhe beträgt ein Viertel des betreffenden Maßes. [Anm. 69]
P 49.90 Liṅga, Sockel und Stein sollen derselben Formklasse angehören; dies verheißt Gedeihen. Widersprechen ihre Formen einander, wird Unglück für Ausführenden und Auftraggeber angekündigt.
P 49.91 Diese Unterteilung wird beim Sārvadeśika-Liṅga nicht verlangt. Ebenso gilt dort die entsprechende Festlegung für Tempel und Liṅga nicht, ihr Zweimalgeborenen.
P 49.92 Auch für Sockel und Stein besteht diese Bindung nicht. Wegen seiner umfassenden Stellung unter den Liṅga-Formen wird Sārvadeśika überall zugelassen.
P 49.93 Dasselbe gilt für Tempel und Sockel. Die Fruchtformen heißen Śāntika, Pauṣṭika, Jayada, Adbhuta und Sārvakāmika.
P 49.94 Bei Śāntika wird die Höhe in acht Teile gegliedert. Für den Sockel wird ein Teil genannt, für die Säulenhöhe zwei Teile; das Gebälk ist um einen Achtelanteil vermindert.
P 49.95 Für das Halsglied nennt die Umschrift drei Teile, für das Dach einen halben Teil; die Bekrönung ist um einen Achtelanteil vermindert. So wird der eingeschossige Drāmiḍa beschrieben. [Anm. 70]
P 49.96 Bei neun Teilen folgt für den Sockel ein mit einem Achtel ergänzter Anteil. Für das nächste Glied wird das Doppelte genannt; Gebälk und Hals werden jeweils mit einem Teil bemessen. [Anm. 71]
P 49.97 Das Dach ist drei Teile hoch; der Rest entfällt auf die Bekrönung. Dies heißt Pauṣṭika-Drāmiḍa. Bei einer zehnteiligen Höhe beträgt der Sockel eineinviertel Teile.
P 49.98 Die Säulenhöhe ist doppelt so groß wie der Sockel; das Gebälk beträgt einen Teil. Für den Hals und das Dach folgen Angaben, deren Zahlenwörter in der Umschrift nicht sicher zu bestimmen sind.
P 49.99 Die Bekrönung umfasst einen Teil; dies heißt siegbringender Drāmiḍa. Bei zwölf Teilen wird für den Sockel eineinviertel genannt; anschließend folgt ein Anteil von drei Teilen.
P 49.100 Für die Säule erscheint eine zusätzliche Viertelbestimmung, für das Gebälk eineinviertel Teile und für den Hals ein Teil. Das Dach wird mit viereinhalb Teilen angegeben. [Anm. 72]
P 49.101 Die Bekrönung ist eineinviertel Teile hoch; dies heißt Adbhuta-Drāmiḍa. Bei dreizehn Teilen erhält der Sockel anderthalb Teile; danach werden drei Teile, ein Gebälk von eineinviertel Teilen und ein Halsglied von einem Teil genannt.
P 49.102 Das Dach beträgt fünf Teile, die Bekrönung eineinviertel Teile. Dies wird Sārvakāmika-Drāmiḍa genannt. [Anm. 73]
P 49.103 Der Bau kann mit oder ohne Vorsprung, mit oder ohne Eck-Kūṭas sowie mit Nīḍa-Aufbauten und Schmuckbögen ausgeführt werden.
P 49.104 So soll das eingeschossige Gebäude gestaltet werden. Ragt das Halsglied in den inneren Heiligtumsraum hinein, wird Tod als Folge angekündigt.
P 49.105 Bei Nāgara, Sārvadeśika, Kāliṅga, Drāmiḍa und Varāṭa ist ein solches Hineinragen nicht vorzusehen; beim Vesara folgt eine gesonderte Anweisung dazu. [Anm. 74]
P 49.106 Viṣṇu, Brahmā und Hara sowie Brahmanen, Könige und Vaiśyas werden der Reihe nach als zugeordnete Gottheiten beziehungsweise menschliche Träger von Nāgara, Drāmiḍa und Vesara genannt.
P 49.107 Vom untersten Sockelglied bis zur Bekrönung viereckig heißt die Form Nāgara. Ist sie vom Halsglied an rund, heißt sie Vesara.
P 49.108 Vom Halsglied an achteckig wird sie Drāmiḍa genannt. So werden Nāgara und die weiteren Gestalten innerhalb der Sārvadeśika-Bauweise beschrieben.
P 49.109 Quadratische und rechteckige Formen heißen Nāgara. Achteckige und sechseckige sowie jeweils entsprechend verlängerte Formen
P 49.110 werden als Drāmiḍa bezeichnet. Für Vesara werden runde, länglich-runde und weitere gerundete Grundrisse genannt.
P 49.111 Auch innerhalb des Drāmiḍa-Vimāna werden Nāgara und die übrigen Formen unterschieden. Die Liṅgas wurden zuvor beschrieben; nun wird ihre körperliche Kennzeichnung erklärt.
P 49.112 Für die Nāgara-Kennzeichnung teilt man den Verehrungsabschnitt in sechzehn Teile. Oben lässt man sechs, fünf oder vier Teile frei und bringt darunter die Linienkennzeichnung an.
P 49.113 Auf der zum Viṣṇu-Abschnitt gerichteten Achse werden zwei seitliche Linien herabgeführt. Bei der unteren Form treffen sie hinten zusammen, nachdem vier, drei oder zwei Teile freigelassen wurden.
P 49.114 Bei der mittleren Form werden fünf, vier, drei oder zwei Teile freigelassen, bei der höchsten sechs, fünf, vier oder drei. Eine zusätzliche Bestimmung nennt Viertelanteile am unteren Ende. [Anm. 75]
P 49.115 Als Linienabstand gelten drei, ein oder zwei Teile. Die Spitze der unteren Linie wird mit der Hälfte davon bemessen, ihr Herren der Weisen.
P 49.116 Tiefe und Breite der Linie betragen ein Yava-Maß bei der jeweils kleinsten Form und reichen bei der höchsten bis zu acht Yava, ihr Zweimalgeborenen.
P 49.117 So ist die Kennzeichnung an Nāgara-Liṅgas beschrieben, ihr besten Zweimalgeborenen. Beim Drāmiḍa wird der Śiva-Abschnitt in fünfzehn Teile gegliedert.
P 49.118 Neun, zehn oder elf Teile werden der Reihe nach angesetzt.
P 49.119 Sie bestimmen die Ausführung der Kennzeichnung bei unterer, mittlerer und höchster Form. Von sieben, acht oder neun Teilen aus werden die Linien entsprechend herabgeführt.
P 49.120 Bei der unteren Form treffen die Seitenlinien nach drei, vier oder zwei Teilen zusammen. Bei der mittleren erfolgt die Verbindung nach fünf, vier oder drei Teilen. [Anm. 76]
P 49.121 Bei der höchsten Form liegt ihre rückwärtige Verbindung nach sechs, fünf, vier oder drei Teilen. Die Linienbreite ergibt sich aus dem zugehörigen Anteil; die Seitenlinien folgen der früheren Regel.
P 49.122 Wird die Länge des Śiva-Abschnitts in sechzehn Teile gegliedert, beträgt die Linienlänge zehn Teile. Oben werden vier, hinten zwei Teile freigelassen.
P 49.123 Von einer knospenartigen Form aus verbinden sich die beiden Seitenlinien. Als Alternative werden oben drei Teile freigelassen und elf Teile
P 49.124 als Länge der länglichen Linienfigur bestimmt. Alles Übrige bleibt wie zuvor. So ist das Brahmasūtra des Drāmiḍa-Liṅga angelegt.
P 49.125 Beim Vesara wird die Höhe des Verehrungsabschnitts in fünfzehn Teile gegliedert. Die längliche Linienfigur ist zehn Teile lang; von acht Teilen an abwärts folgt die weitere Bestimmung.
P 49.126 Die Seitenlinien treffen sich nach fünf, vier oder drei Teilen. Bei einer zwölfteiligen Gliederung des Verehrungsabschnitts folgt eine obere Maßangabe mit sechzehn und zwei, deren Verbindung in der Lesung gestört ist.
P 49.127 Die Länge der Linienfigur beträgt neun Teile; die Verbindung erfolgt wie zuvor. Bei sechzehn Teilen Breite nimmt die Linie einen Teil ein.
P 49.128 Darüber liegt die Seitenlinie; Abstand und übrige Einzelheiten folgen der früheren Regel. So ist das Brahmasūtra des Vesara-Liṅga beschrieben.
P 49.129 Beim Sārvadeśika-Liṅga wird diese Unterteilung nicht verlangt. Ebenso werden Nāgara und die übrigen Formen für den Sockel bestimmt.
P 49.130 Ein Sockel ohne Vorsprung wird Drāmiḍa zugeordnet; Vorsprünge und untergeordnete Vorsprünge werden für Nāgara genannt. Vesara gilt auch bei Kāliṅga und Varāṭa als geeignet. [Anm. 77]
P 49.131 Damit ist der Sockel allgemein beschrieben. Nun folgt das Götterbild. Als Bezugsmaße dienen innerer Heiligtumsraum, Sitzplatz, Sockel, Tür, Säule, Dach
P 49.132 und Bekrönung. Bei einer zehnteiligen Bezugshöhe beträgt die größte Bildhöhe sieben Teile, die kleinste ein Viertel. Dazwischen liegen sechsundzwanzig Intervalle.
P 49.133 So ergeben sich siebenundzwanzig Bildhöhen, entsprechend der Anzahl der Mondhäuser. Bei Nāgara werden jeweils drei, bei Drāmiḍa neun genannt.
P 49.134 Die übrigen gehören zu Vesara; sie werden als höchste, mittlere und untere abgestuft. Entsprechend gibt es sattvige, rajasige und tamasige Formen.
P 49.135 Sattvige Maße eignen sich für stehende Gestalten, rajasige für Tanzgestalten; tamasige soll der Sachkundige bei anderen Gestalten verwenden.
P 49.136 Beim Sārvadeśika-Liṅga verlangen die Kundigen diese Festlegung nicht. Für Tempel, Bauplätze und Gottheiten gelten Nāgara und die übrigen Zuordnungen als maßgebend.
P 49.137 In einem Dorf, einer Stadt, einem Handelsort, einer Hauptstadt, einer befestigten Siedlung oder ähnlichen Anlage kann der Tempel des höchsten Herrn im Brahmā-Feld oder in einer der acht Himmelsrichtungen liegen.
P 49.138 Auch außerhalb, in einer der acht Richtungen, innerhalb oder außerhalb der Umfassungsmauer sowie in den dazwischenliegenden Bereichen kann man mit dem Tempelbau beginnen.
P 49.139 Im Norden, Nordwesten oder Nordosten errichtet man Nāgara; im Süden, Südosten oder Südwesten Drāmiḍa.
P 49.140 Im Osten oder Westen wird Vesara ausgeführt. Anschließend werden die Bereiche beiderseits des Nordens und beiderseits des Südens entsprechend zugeordnet.
P 49.141 Ebenso werden die Bereiche beiderseits des Ostens und Westens genannt. Alle diese Tempel werden als Drāmiḍa bezeichnet. [Anm. 78]
P 49.142 Ein Sārvadeśika-Bau kann überall ausgeführt werden. Die erste Ziegelsetzung dieser Tempel nimmt man an der gewünschten Stelle vor.
P 49.143 Liegt der Bau außen, kommen ein Raum im Südosten, ein Bereich bei einem Laden oder ein Platz im Südwesten bei einer Halle infrage, sofern keine Behinderung entsteht. [Anm. 79]
P 49.144 Diese Tempel sind so anzulegen, dass sie den Achslinien nicht widersprechen. Pārvatīs Tempel wird als Sārvadeśika nach den für Śarva genannten Regeln ausgeführt.
P 49.145 Er kann eine Valabhī-Gestalt oder Drāmiḍa-Form besitzen. Vighneśvaras Tempel liegt in der Mitte oder an einer zuvor genannten Stelle, entsprechend den Regeln für Śiva.
P 49.146 Sein Dach wird elefantenrückenförmig oder in der allgemeinen Dachform gestaltet. Der Tempel des Heerführers wird entsprechend der für Śarva geltenden Anordnung ausgeführt.
P 49.147 Viṣṇus Tempel soll an einem zuvor genannten Ort als Nāgara errichtet werden. Für Brahmā werden die Mitte, die vier Himmelsrichtungen, der Südwesten und weitere Orte genannt.
P 49.148 Sein Tempel wird als Vesara mit vier Vorsprüngen ausgeführt. Anschließend werden der Westen, der Zwischenraum von Süden und Südosten oder die Dorfmitte als Standorte genannt.
P 49.149 Śrīs Tempel wird nach Vaiṣṇava-Art im Bereich zwischen Süden und Südwesten errichtet, in der Mitte eines Dorfes oder anderswo, entsprechend den Regeln für Brahmās Tempel.
P 49.150 Sūryas Tempel wird an einem solchen Ort oder im Südosten nach den Śiva-Regeln angelegt. Für Kṣetreśa gilt Drāmiḍa an einem gewünschten Ort in einer der acht Richtungen.
P 49.151 Sein Standort folgt den zuvor für Pārvatīs Tempel genannten Regeln, ihr Zweimalgeborenen. Für Jyeṣṭhās Tempel wird eine entsprechende Anordnung oder der Bereich zwischen Osten und Südosten genannt.
P 49.152 Er kann auch an einem früher genannten Ort angelegt werden. Im Südosten oder zwischen Norden und Nordosten wird Śāstṛs Tempel nach Art des Vighneśa-Tempels errichtet. [Anm. 80]
P 49.153 Somas Tempel liegt im Norden oder Südwesten. Vaiśravaṇas Haus wird als Nāgara im Norden oder Nordwesten angelegt.
P 49.154 Es folgt eine Anordnung nach Art des Soma-Tempels im Südosten oder zwischen Norden und Nordosten. Kāmas Tempel wird wie der Viṣṇu-Tempel oder an einem anderen Ort errichtet. [Anm. 81]
P 49.155 Für sämtliche nicht eigens genannten Götter und Göttinnen sowie für die zuvor genannten Gottheiten ist Sārvadeśika zulässig.
P 49.156 Oder man errichtet den jeweiligen Tempel mit dem zugehörigen Reittier. Die Merkmale des Sārvadeśika-Tempels,
P 49.157 des Liṅga, des Sockels, der Brahmaśilā sowie der Götterbilder und weiteren Gegenstände, ihr Brahmanen,
P 49.158 sollen die vorzüglichen Lehrer aus den jeweils zuständigen Kapiteln sachgerecht zusammennehmen.
Pūrvapāda – Kapitel 50: Geschosse und Höhenverhältnisse
P 50.1 Nun werde ich insbesondere die Regeln des Bhūlamba erklären. Eine Anordnung, deren Höheneinteilung mit vier Teilen beginnt, wird Bhūmilamba genannt.
P 50.2 Als weitere Möglichkeit werden Verkleinerungen und Vergrößerungen des Hasta-Maßes beschrieben. Die Umschrift nennt sieben Hasta Breite und hundert Hasta Höhe. [Anm. 82]
P 50.3 Ein Hasta weniger kann angesetzt werden; dies wird als zwölfgeschossige Anlage bezeichnet. Für die nächste Form gelten dreiundsechzig Hasta Breite und neunzig Hasta Höhe.
P 50.4 Dies betrifft elf Geschosse. Eine zehnstöckige Anlage soll siebenundfünfzig Hasta breit und vierundachtzig Hasta hoch sein, ihr besten Zweimalgeborenen.
P 50.5 Einundfünfzig Kara Breite und fünfundsiebzig Kara Höhe werden für neun Geschosse genannt.
P 50.6 Fünfundvierzig Kara Breite und sechzig Kara Höhe kennzeichnen die achtgeschossige Anlage.
P 50.7 Neununddreißig Kara Breite und siebenundfünfzig Kara Höhe werden für sieben Geschosse genannt. Anschließend folgt eine Breite von einundzwanzig Kara.
P 50.8 Mit dreißig Hasta Höhe wird diese als viergeschossige Anlage beschrieben. Eine Breite von fünfzehn Hasta und eine Höhe von einundzwanzig Hasta
P 50.9 kennzeichnen in diesem Kāmika genannten Lehrtext die dreigeschossige Anlage. Als Breitenreihe werden außerdem sechzehn bis siebzig Hasta angegeben. [Anm. 83]
P 50.10 Dies sind die höchsten Maße der Jāti-Form, ihr besten Zweimalgeborenen. Werden Breite und Höhe um zwei beziehungsweise drei Hasta vermindert,
P 50.11 so entstehen mittlere und untere Maße, insgesamt siebenundzwanzig Varianten. Bei der großen dreigeschossigen Anlage gilt diese Dreiteilung nicht.
P 50.12 Achtundzwanzig Hasta werden hier für Jāti genannt. Durch schrittweise Verminderung um ein bis elf Hasta
P 50.13 beziehungsweise um zwei bis zwölf Hasta werden weitere Zwischenmaße der sechs Formen bestimmt. Aus der zuvor genannten Folge von siebenundzwanzig Maßen wird eine Anzahl von sechsunddreißig angegeben. [Anm. 84]
P 50.14 Chanda, Vikalpa und Ābhāsa besitzen jeweils zwei Abstufungen. Die Gebäude werden mit neun bis elf Teilen verbunden und entsprechend bemessen.
P 50.15 Bis zu sechzehn Geschossen reicht das hier als menschlich bezeichnete Vimāna, ihr Zweimalgeborenen. Dies gilt als mittleres Maß; nun folgen die kleinen Maße.
P 50.16 Man beginnt bei drei beziehungsweise vier Hasta und vergrößert jeweils um zwei Hasta. Für eingeschossige Gebäude werden vier Maße genannt.
P 50.17 Bei fünf beziehungsweise sechs Hasta beginnend und jeweils um zwei Hasta steigend, ergeben sich für zwei Geschosse vier Maße bis zu elf beziehungsweise zwölf Hasta.
P 50.18 Bei sieben beziehungsweise acht Hasta beginnend und jeweils um zwei Hasta steigend, ergeben sich für drei Geschosse vier Maße. Die angegebenen Endwerte vierzehn und dreizehn stehen in umgekehrter Reihenfolge.
P 50.19 Für vier und fünf Geschosse beginnt man bei neun beziehungsweise zehn Kara und steigt jeweils um zwei Hasta. Die abschließende Zahlenverbindung mit Pakṣa und sechzehn ist in der Vorlage nicht eindeutig.
P 50.20 Ein kleines eingeschossiges Gebäude kann ein oder zwei Hasta messen. Gerade und ungerade Hasta-Maße können um einen Viertel- oder halben Hasta ergänzt werden.
P 50.21 Eine weitere Maßreihe beginnt bei dem als Vyoma bezeichneten Hasta-Wert und wächst um denselben Betrag. So kann ein Vimāna für alle geeigneten Zwecke angelegt werden. [Anm. 85]
P 50.22 Die Länge reicht bis zur doppelten Breite; für Pavillons wird eine weitere, mit vier verbundene Grenze genannt. Entsprechend wird die Länge nach Einheiten gegliedert, ihr besten Zweimalgeborenen.
P 50.23 Dies gilt für Götter, Brahmanen, Könige, Vaiśyas und Śūdras. Die Breite wird in sieben Teile gegliedert; darüber hinausgehende Höhenanteile von sieben, sechs, fünf, vier oder drei werden genannt.
P 50.24 Die Formen heißen Śāntika, Puṣṭa, Jayada, Adbhuta und Sārvakāmika. Als Höhe werden das Doppelte der Breite und ein darüber hinausgehender Viertelanteil zugelassen. [Anm. 86]
P 50.25 Auch das Doppelte der Breite mit einem zusätzlichen Achtelanteil kann angesetzt werden. So sind die kleinen Maße beschrieben. Nun folgen die unteren Maße.
P 50.26 Bei einer in sieben Teile gegliederten Breite übersteigt die Höhe diese um sieben oder sechs Teile. Nun werden die mittleren Maße erklärt.
P 50.27 Bei derselben Einteilung der Breite gelten vier oder fünf zusätzliche Teile als mittlere Maße; für die höchsten Formen werden drei zusätzliche Teile genannt.
P 50.28 Zuvor wurde das überschlägige Maß beschrieben, hier das genauer bestimmte Maß. Man kann es um ein, zwei oder drei Kara vermindern oder vergrößern.
P 50.29 So soll der Kundige die Höhe sämtlicher Gebäude festlegen. Für Götter und Weltherrscher sind bis zu zwölf Geschosse vorgesehen.
P 50.30 Für Rākṣasas, Gandharvas und Yakṣas gelten elf Geschosse; für Brahmanen neun oder auch zehn.
P 50.31 Für Kronprinzen und Könige werden fünf Geschosse genannt; ein weiterer Rangbegriff ist in der Lesung unklar. Für die sechs Cakravartins werden neun bis elf Geschosse angegeben.
P 50.32 Für Vaiśyas und Śūdras gelten drei oder vier Geschosse. Für Könige beziehungsweise gekrönte Herrscher wird auch eine fünfgeschossige Ausführung genannt.
P 50.33 Die anschließende Grenzbestimmung nennt sieben Hasta Höhe und siebzig Hasta Breite; ein darüber hinausgehendes Maß soll der Kundige nicht verwenden. [Anm. 87]
P 50.34 Für Śiva werden sechzehn und die weiteren Geschosszahlen zugelassen. Das Liṅga kann nach dem Tempel oder der Tempel nach dem Liṅga bemessen werden.
P 50.35 Der Verständige soll dies prüfen und der Lehre entsprechend ausführen. Nun werden die Liṅga-Arten genannt: Svayambhū, Bāṇa, Daivika und Ārṣa
P 50.36 sowie Gāṇava und Mānuṣa, insgesamt sechs. Ein von selbst hervorgetretenes Liṅga heißt Svāyambhuva.
P 50.37 Ein von Śiva geheiligtes Liṅga heißt Bāṇaliṅga. Von Göttern aufgestellt heißt es Daiva; von Ṛṣis aufgestellt heißt es Ārṣa.
P 50.38 Ein von den Gaṇas aufgestelltes Liṅga heißt Gāṇava. Als sechste Form wird das Mānuṣa-Liṅga genannt, das von kundigen Menschen hergestellt wird.
P 50.39 Beim Mānuṣa-Liṅga richtet sich sein Maß nach dem Tempel. Bei sämtlichen anderen Formen soll sich der Tempel nach dem Liṅga richten.
P 50.40 Ein Liṅga, dessen höchste und weitere Maße nach dem inneren Heiligtumsraum bestimmt werden, dient vornehmlich dem Erlangen von Vollendung und nachgeordnet der Befreiung.
P 50.41 Die mit Hasta und weiteren selbständigen Einheiten bemessenen Liṅgas dienen gemäß ihrer rituellen Verwendung vornehmlich der Befreiung und nachgeordnet dem weltlichen Wohlergehen.
P 50.42 Wird bei einem selbstentstandenen oder vergleichbaren Liṅga aus Unwissenheit der unterhalb des sichtbaren Abschnitts liegende Teil freigelegt, gilt dies als Ursache aller Übel für die Menschen.
P 50.43 Umfang und Breite werden am stärksten Abschnitt erfasst und entsprechend bestimmt. Beim menschlich gefertigten Liṅga wird das Maß ohne die Höhe des oberen Kopfabschlusses genommen.
P 50.44 Bei selbstentstandenen und vergleichbaren Liṅgas wird dagegen der Kopfabschluss mitgemessen. So bestimmt man den Verehrungsabschnitt und bemisst danach den Sockel.
P 50.45 Die Sockelbreite soll das Zwei-, Drei-, Vier- oder Fünffache des Liṅga-Durchmessers betragen.
P 50.46 Bei all diesen Maßen kann auch die Diagonale als Bezug dienen. Man gliedert das entsprechende Maß in acht oder neun Teile und nimmt einen, zwei oder drei
P 50.47 oder vier Teile weg oder fügt sie hinzu. Der innere Heiligtumsraum kann die zwei-, drei- oder vierfache
P 50.48 oder die fünf- beziehungsweise sechsfache Sockelbreite besitzen. Als Wandstärke wird ein Drittel des inneren Heiligtumsraums bestimmt.
P 50.49 Als weitere Wandmaße werden die Hälfte, das gleiche Maß wie der Sockel, das Doppelte oder Dreifache genannt; auch die entsprechenden Diagonalmaße sind möglich. [Anm. 88]
P 50.50 Nach demselben Verfahren wird auch eine Anlage mit umlaufendem Zwischenraum bemessen. Ausgehend von der Sockelbreite wird der innere Raum des Tempels mit einer ungeraden Teilezahl angelegt.
P 50.51 Der äußere Bereich soll dann eine gerade Einteilung erhalten. Ist die maßgebliche Einteilung gerade, wird auch der zugehörige Anteil gerade ausgeführt; beide sollen nicht ungeordnet vermischt werden.
P 50.52 Ergibt sich aus dem Liṅga ein gerades oder ungerades Hasta-Maß und entsteht dabei ein Hasta-Bruchteil, sei es als Unter- oder Übermaß,
P 50.53 so runde man auf ein vollständiges Maß; darin liegt kein Fehler. Wird der innere Raum in Aṅgula eingeteilt und daraus die Liṅga-Länge bestimmt,
P 50.54 so ergänze man auch einen angeschnittenen Aṅgula-Anteil zu einem ganzen Maß. Um günstige Āya-Verhältnisse zu erzielen, kann man ein, zwei oder drei Aṅgula
P 50.55 abziehen oder hinzufügen. Bei einer in einundzwanzig Teile gegliederten Breite wird anschließend ein weiterer Anteil in sechs Teile geteilt.
P 50.56 Von der Liṅga-Mitte aus wird ein solcher Anteil nach Süden versetzt; dort liegt die gewünschte Tempelmitte. Ebenso wird nach Westen verfahren.
P 50.57 Dies gilt für eine nach Osten gerichtete Tür; bei Westausrichtung wird die Anordnung umgekehrt. Nach dieser anfänglichen Prüfung soll der Tempel angelegt werden.
P 50.58 Nun werden für alle diese Bauten die Āya-Regeln erklärt. Man verdoppelt die Breite und teilt das Ergebnis durch acht.
P 50.59 Der Rest heißt hier Yoni; bleibt kein Rest, ist eine Korrektur vorzunehmen. Für das Mondhaus wird eine mit acht und siebenundzwanzig verbundene Berechnung aus der Höhe genannt. [Anm. 89]
P 50.60 Der Umfang wird mit neun multipliziert; durch eine auf sieben bezogene Teilung erhält man den Wochentag. Das Gesamtmaß wird verdreifacht und durch dreißig geteilt; der Rest bestimmt den Mondtag.
P 50.61 Für Āya werden Höhe, acht und zwölf miteinander verrechnet; der Rest ist maßgebend. Für Vyaya werden nochmals Höhe, neun und acht genannt. [Anm. 90]
P 50.62 Nach dem früher genannten oder diesem Verfahren prüft man die sechs Āya-Faktoren und legt den Tempel an.
P 50.63 Ein Rest von einem Viertel oder mehr wird als vollständige Einheit behandelt. Man führt die Multiplikation wie zuvor aus und gleicht die betreffenden Teil- und Breitenwerte an.
P 50.64 Durch die entsprechende Teilung gewinnt man Gewinn und die übrigen Werte. Anschließend folgt eine Yoni-Berechnung mit geraden Hasta-Maßen und symbolischen Zahlwörtern, deren genaue Rechenfolge nicht sicher verständlich ist.
P 50.65 Oder man verwendet ein anderes Āya-Verfahren: Der Vers nennt Nāga, Sūtra, Agni und Randhra als Rechenzahlen, ferner Tag, zehn, Vasu und Meer; daraus werden Āya, Yoni und Wochentag abgeleitet. Für das Mondhaus wird mit acht multipliziert und durch eine als muhu gelesene Zahl geteilt. Weitere Multiplikationen und Teilungen bestimmen Anteil und Frucht; ein mit acht multiplizierter und durch dreißig geteilter Wert ergibt den Mondtag. [Anm. 91]
P 50.66 Eine weitere Berechnung von Āya und den übrigen Faktoren verwendet die Zahlwortfolge Nāga, Nanda, Guṇa, Nāga, Nada, Dṛk, Bhānu, Nāḍi, Vasu, Bha, Muni und Nava. [Anm. 92]
P 50.67 Daraus werden der Reihe nach Āya, eine weitere Größe, Yoni, Mondhaus, Wochentag und Anteil durch Multiplikation und Teilung bestimmt. Das Verfahren gilt für Liṅga, Gesamtbau, Tür, Säule und weitere Bauteile.
P 50.68 Diese Āya-Bestimmungen gelten auch für den vorderen Halbpavillon, die übrigen Pavillons, Nebengottheitentempel und hohe Hauptgebäude.
P 50.69 Nach solcher vielfältigen Prüfung soll man den Tempel anlegen. Der innere Heiligtumsraum beträgt ein Drittel oder drei Fünftel der Gesamtbreite.
P 50.70 Weitere Verhältnisse sind vier Siebtel, fünf Neuntel, sechs Elftel und sieben Dreizehntel.
P 50.71 Hinzu kommen acht Fünfzehntel und neun Siebzehntel. Auch die Hälfte der Gesamtbreite gilt als Maß für die Breite des inneren Heiligtumsraums.
P 50.72 Diese Innenraummaße gelten bei ein-, zwei- und dreigeschossigen Bauten. Für die Kūṭa-Breite werden ein Neuntel, ein Achtel oder ein Zehntel des Tempels genannt.
P 50.73 Die Hallenbreite wird entsprechend bestimmt; ihre Länge beträgt das Doppelte oder Dreifache. Ein Pañjara kann einen halben, dreiviertel oder einen ganzen Teil umfassen.
P 50.74 Veranda, Āndhārikā, Āndhāra und Hāra werden nach Anteilen bemessen. Eine weitere Reihe nennt einen halben Teil, zwei oder drei Teile sowie eine unklare Verbindung mit fünf und dreißig.
P 50.75 Danach legt man die Veranda an; der Rest gehört zur Einteilung der Räume. Nun wird die Anordnung großer Vimānas beschrieben.
P 50.76 Der innere Raum besitzt eine mit neun beziehungsweise drei Teilen bemessene Breite. Außen folgen Āndhārikā-, Āndhāra- und Hāra-Bereiche nach der Teileinteilung.
P 50.77 Das Hāra-Maß wird außen für die weitere Gestaltung angesetzt. Das Innenmaß reicht bis zur Innenseite der Wand; das äußere Maß wird an der Außenseite genommen.
P 50.78 Man bestimmt die Maße unter gesonderter Berücksichtigung des für die Gliederung benötigten Bauplatzanteils. So ist die innere Anordnung beschrieben; nun folgt die äußere.
P 50.79 Die Tempelbreite wird in siebenundzwanzig Teile gegliedert. Kūṭas, Hallen und die übrigen Bauteile werden jeweils nach diesen Anteilen eingesetzt.
P 50.80 Anfangs besitzt das Kūṭa zwei oder einen Teil. Anschließend folgt eine Bestimmung über einen Geschossanteil und den gegliederten palastartigen Bau bei drei Geschossen; der Ausdruck grāsa ist hier nicht sicher zu deuten.
P 50.81 Oder die innere Anordnung wird anders bestimmt: Die Länge des Tempels wird in siebenundzwanzig Teile gegliedert.
P 50.82 Der innere Heiligtumsraum umfasst drei Teile und ist ringsum von einer Wand umgeben. Es folgen fünf Verandabereiche und sechs Wandbereiche; außen liegt eine Āndhārikā-Umfassung. [Anm. 93]
P 50.83 Dies ist ein zwölfgeschossiges Jāti-Vimāna mit siebenundzwanzig Teilen. Es wird für ein Edelstein-Liṅga, ein Bāṇa-Liṅga oder vergleichbare Formen vorgesehen.
P 50.84 Ist ein Tempelmaß gewünscht, das bei zehn Hasta beginnt und in Schritten von fünf Hasta bis zu fünfzig Hasta reicht, so wird es der Reihe nach den neun Liṅga-Maßen zugeordnet.
P 50.85 Die anschließende Berechnung verwendet Länge, Breite und die Hasta-Anzahl. Der Sockel wird entsprechend dem Liṅga bemessen; ein zusätzlicher Anteil und ein dreiteiliger Zwischenraum werden genannt. [Anm. 94]
P 50.86 Die Außenwand erhält zwei zusätzliche Teile; das Übrige bleibt wie zuvor. Eine weitere Bestimmung über Liṅga, Steine und den Wandbereich nennt das Weglassen von fünf Teilen, ist aber wegen unsicherer Wörter nicht vollständig verständlich.
P 50.87 Ein geringer Grund- oder Verandaanteil wird vorgesehen; der Rest wird den Wänden zugeteilt. Geschosse, Säulen und obere Balken gelten als allgemein gemeinsame Bauteile.
P 50.88 Eine mit Bambus beziehungsweise anderen Stangen und Kokospalmblättern gedeckte Anlage heißt Prapā. Besitzt sie ein festes Gebälk beziehungsweise eine entsprechende Überdeckung, heißt sie Maṇḍapa.
P 50.89 Mit einem bedeutenden Dachaufbau heißt sie Harmya. Eine mehrgeschossige, kranzartig gegliederte Anlage heißt Mālikā.
P 50.90 Mit verbundenen Firsten, Dach und Bekrönungen, Gauben und Hauptstirnplatten wird die Anlage Śālā genannt.
P 50.91 Eine Anlage mit den sechs Hauptbaugliedern und innerem Heiligtumsraum, mit Āndhāra-, Āndhārikā- und Hāra-Bereichen sowie besonders gegliederten palastartigen Bauteilen,
P 50.92 mit Kūṭas, Hallen, Pañjaras, elefantenrückenförmigen Aufbauten und Indraśālās,
P 50.93 mit Tilaka-Gliedern, kleinen Gauben, Schmuckbögen, Brahmadvāra, Patākā und weiteren Teilen heißt Vimāna.
P 50.94 Ein Pavillon innerhalb eines Pavillons heißt Raṅga. Eine mit Grund-Kūṭas und kleineren Kūṭas
P 50.95 sowie einem Kacagṛha verbundene Anlage heißt Sabhā. [Anm. 95] Verschiedene Bauformen gelten als vorrangig, die übrigen als nachgeordnet.
P 50.96 Die jeweils vorgeschriebene Hauptform ist vorzuziehen; steht sie nicht zur Verfügung, verwendet man eine nachgeordnete Form.
Pūrvapāda – Kapitel 51: Die Einsetzung der ersten Ziegel
P 51.1 Nun werde ich die erste Ziegelsetzung für Tempel und andere Gebäude der Reihe nach erklären. Im Osten oder Norden errichtet man einen Kūṭa-Bau, einen Pavillon oder eine provisorische Überdachung.
P 51.2 Sein Maß reicht von fünf bis dreizehn Hasta. Man schmückt ihn mit Vimāna-artigen Elementen, Darbha-Girlanden und Darstellungen der Richtungselefanten.
P 51.3 In seiner Mitte legt man einen Altar an, der ein Drittel des entsprechenden Maßes einnimmt. Ein oder zwei Hasta und eine zusätzliche Faustbreite werden als Maße genannt. [Anm. 96]
P 51.4 In den Hauptrichtungen und Zwischenrichtungen werden acht Feuergruben angelegt, dazu eine Hauptfeuergrube. Stattdessen sind fünf oder eine einzige möglich, rund oder quadratisch.
P 51.5 Nachdem der Handwerker entlassen wurde, bestreicht man den Platz mit Kuhdung. Man besprengt ihn mit Pañcagavya und spricht den Hṛdaya-Mantra darüber.
P 51.6 Die Breite der Ziegel beginnt bei drei Aṅgula und wächst jeweils um ein Aṅgula bis zu achtunddreißig Aṅgula.
P 51.7 Für ein bis zwölf Geschosse gelten jeweils drei Maße. Bei einem großen Tempel kann die Ziegelbreite auch nach der Säulenbreite bemessen werden.
P 51.8 Die Vorlage nennt dafür eine Vermehrung um ein Viertel, eine Hälfte oder drei Viertel, ferner das Doppelte oder Zweieinviertelfache. Die Ziegeldicke beträgt die Hälfte, drei Viertel
P 51.9 oder ein Viertel der Breite, beziehungsweise drei oder zwei Fünftel. Der Ācārya soll ein Ādiśaiva sein, der die Śiva-Einweihung empfangen hat.
P 51.10 Er hat gründlich gebadet, ist rein und hat seinen Körper durch die rituelle Einsetzung der Mantras geheiligt. Er trägt reine weiße Gewänder, einen Turban, ein Obergewand und Schmuck.
P 51.11 Mit den fünf vorgeschriebenen Schmuckstücken, Schülern und Helfern versehen, reinigt der Lehrer die Ziegel mit Pañcagavya unter dem Kavaca-Mantra.
P 51.12 Er bindet einen goldenen oder aus Baumwolle gefertigten Schutzfaden darum. Der Kundige soll ein Sthaṇḍila aus acht Droṇa unenthülstem Reis anlegen.
P 51.13 Darauf kommt die halbe Menge enthülsten Reises, darauf halb so viel Sesam und wiederum die halbe Sesammenge an gerösteten Reiskörnern. Darbha-Gras wird hinzugefügt.
P 51.14 Dies ist die höchste Ausführung. Die halben Mengen gelten als mittlere, nochmals die Hälfte als untere Ausführung. So kann es überall angelegt werden.
P 51.15 Man zeichnet einen achtblättrigen Lotos mit Fruchtboden und Staubfäden darauf und besprengt das Sthaṇḍila unter dem Hṛdaya-Mantra mit Pañcagavya.
P 51.16 Für die Aufstellung in den jeweiligen Himmelsrichtungen beschriftet man die Ziegel: auf dem östlichen steht a, auf dem südlichen ā.
P 51.17 Auf dem westlichen steht i, auf dem nördlichen ī und auf dem oberen u. Dann bedeckt man sie mit Tüchern und verehrt sie.
P 51.18 Ṛgveda, Yajurveda, Sāmaveda, Atharvaveda und Śivaśāstra gelten der Reihe nach als die übergeordneten Mächte der mit Osten beginnenden Ziegel.
P 51.19 Gefäße werden mit Fäden umwickelt und mit Duftwasser gefüllt. Sie erhalten Deckel, weiße Tücher, Gold und Darbha-Büschel,
P 51.20 ferner Blumen und junge Mangoblätter. In den acht mit Indra beginnenden Richtungen werden acht Gefäße für die Weltenhüter angeordnet; ein Śiva-Gefäß kommt hinzu.
P 51.21 Dieses wird zwischen Osten und Nordosten aufgestellt und vom Kundigen verehrt. Danach vollzieht man das Feueropfer nach dem für den Feuerdienst beschriebenen Verfahren.
P 51.22 Vom Osten an werden Palāśa, Udumbara, Aśvattha und Nyagrodha als Brennhölzer zugeordnet. In den mit Südosten beginnenden Zwischenrichtungen folgen Vahni, Apāmārga, Khadira und Vaṭa. [Anm. 97]
P 51.23 Für das Hauptfeuer gilt Palāśa. Brennholz, Ghee, gekochte Opferspeise, Sesam und Reis werden unter Wurzel-, Brahma- und Aṅga-Mantras dargebracht.
P 51.24 Der Kundige opfert jeweils im mittleren Feuer sowie in den Hauptrichtungen und Zwischenrichtungen: tausendmal, halb so oft, hundertmal oder die Hälfte davon.
P 51.25 Er setzt die Mūrtipālas zusammen mit den Tattvas und Tattveśvaras ein, bringt ihnen Feueropfer dar und vollzieht anschließend die vollständige Schlussgabe.
P 51.26 Am Morgen badet der Lehrer vorschriftsgemäß gemeinsam mit den Mūrtipālas. Er verehrt Ziegel und Gefäße und bringt eine vollständige Schlussgabe dar.
P 51.27 Danach opfert er zur Sühne und bringt erneut die vollständige Gabe dar. Die Ziegel setzt er der Reihe nach an den Stellen ein, die bei der rituellen Grunddeponierung beschrieben wurden.
P 51.28 Dabei spricht er der Reihe nach Hṛdaya, Śikhā, Kavaca, Śiras und den Wurzelmantra und legt die Ziegel nieder.
P 51.29 Im Nordosten treffen Vorderende auf Vorderende, im Südwesten Hinterende auf Hinterende; im Südosten und Nordwesten treffen Hinter- und Vorderende aufeinander. Mit dieser Kenntnis vollzieht man die Handlung.
P 51.30 Bei menschlichen Bauten liegen die Ziegel in östlicher beziehungsweise nördlicher Längsrichtung, bei göttlichen Bauten nach Westen ausgerichtet. Zuerst wird ein Ziegel mit einer nach Osten beziehungsweise unten beschriebenen Lage eingesetzt. [Anm. 98]
P 51.31 Vier Ziegel werden in Nandyāvarta-Form angeordnet. Der fünfte, Śiva zugeordnete Ziegel wird zum Herrn hin ausgerichtet; bei einem Götterbau weist er nach Osten.
P 51.32 Bei menschlichen Bauten weist er nach Norden. So soll man die Ziegel wissentlich einsetzen. Zuvor verehrt der Verständige den Ācārya und lässt ihn die Handlung ausführen.
P 51.33 Dem Lehrer gibt man Gold von einem bis neun Niṣka. Edelsteine und weitere Gaben werden in der Mitte und in den Vertiefungen niedergelegt.
P 51.34 Der vorzügliche Lehrer setzt eine, zwei, drei oder sämtliche Stoffgruppen nach dem bei der Grunddeponierung beschriebenen Verfahren ein.
P 51.35 Zuerst füllt er die Vertiefung mit Wasser aus dem Śiva-Gefäß. Er legt eine Blume hinein und setzt danach die Edelsteine ein.
P 51.36 Eine Rechtsdrehung gilt als günstig, eine Linksdrehung als ungünstig. Entsteht eine Linksdrehung, soll ein beschwichtigendes Feueropfer vollzogen werden.
P 51.37 Bei Tempeln, Pavillons, Umfassungen, Tortürmen, Wohnhäusern, Nebengottheitentempeln, Sockeln, Hallen und Versammlungshallen
P 51.38 sowie bei Tempelteichen, Wasserkanälen, Brunnen und Dammbauten soll diese Handlung nach demselben Verfahren vollzogen werden.
P 51.39 Alles hier nicht eigens Erwähnte wird nach den Regeln der Grunddeponierung ausgeführt.
Pūrvapāda – Kapitel 52: Untersockel und Sockel
P 52.1 Ich werde die Regeln des Untersockels zusammen mit denen des Sockels erklären. Ringsum wird ein um ein, zwei oder drei Hasta größerer Bereich vorgesehen.
P 52.2 Die Baugrube wird also entsprechend über die Breite des Vimāna oder anderen Gebäudes hinaus ausgehoben. Man füllt sie mit glatten Steinen, faustgroßen Stücken, Erde, Sand und ähnlichem Material.
P 52.3 Die Füllung bleibt um ein Sechstel oder Achtel der Sockelhöhe darunter; als weitere Möglichkeit werden drei oder zwei Fünftel genannt. [Anm. 99]
P 52.4 Mit Stampfern, elefantenfußartigen Stampfgeräten und Holzklötzen wird der Boden verdichtet. Dann füllt man Wasser ein. Bleibt das Wasser darin ohne Verminderung stehen,
P 52.5 entfernt man es und lässt einen Stein aus einer Daṇḍa-Höhe fallen. Gibt der Boden unter dessen Gewicht nicht nach,
P 52.6 beginnt man darauf das Mauerwerk aus Stein oder Ziegeln. Zuerst liegt die natürliche beziehungsweise vorbereitete Grundebene, Prakṛtibhūmi genannt; sie wird dreifach unterschieden.
P 52.7 Für die höchste Ausführung wird ein Hasta empfohlen, für die mittlere achtzehn Aṅgula, für die untere zwölf Aṅgula.
P 52.8 Für den Wasserabfluss wird je Halle ein entsprechendes Gefälle angelegt. Zuerst werden sechs Aṅgula Verminderung genannt, bei der zweiten Ausführung viereinhalb.
P 52.9 An den Seiten beträgt die Verminderung drei Aṅgula. Über der Grundebene liegt Janmabhūmi; sie heißt auch Upāna oder Bhauma.
P 52.10 Darüber wird der eigentliche Sockel angeordnet. Ausgehend von der Säulenbreite werden anderthalb, zwei oder drei Daṇḍa als Maße genannt.
P 52.11 Der Sockel springt entsprechend nach außen vor; seine Dicke beträgt die Hälfte davon. Über dem Upāna liegt ein Lotosglied, darüber kann eine Stufe angeordnet werden.
P 52.12 Nach Maß und gewünschter Schönheit gliedert man in fünf, vier oder drei Teile. Die Gestaltung dient der Erhöhung, Schönheit, Sicherung und Festigkeit des Baus.
P 52.13 Mit oder ohne Vorsprung wird zwischen der unteren Grundschicht und dem Sockel ein Untersockel angelegt. Seine Höhe kann die Hälfte der Sockelhöhe betragen.
P 52.14 Auch ein Viertel, drei Viertel, die gleiche Höhe, das Dreifache, drei Fünftel oder ein Drittel werden als Verhältnisse genannt.
P 52.15 Der Vorsprung beträgt die Hälfte, drei Viertel oder ein Viertel seiner Höhe, gegebenenfalls um ein Achtel vermindert; alternativ werden zwei oder drei Daṇḍa außerhalb der Säulenlinie genannt.
P 52.16 Er reicht außerhalb der Fußplatte beziehungsweise unterhalb des äußeren Säulenbereichs. Bei einer in neun oder zehn Teile gegliederten Höhe werden für das Upāna drei Teile vorgesehen. [Anm. 100]
P 52.17 Darüber liegt ein Lotosglied von zwei Teilen und eine Leiste von einem Teil. Für das Karṇa werden sechs Teile gewünscht; der Rest entspricht der früheren Beschreibung.
P 52.18 Eine weitere Leiste wird mit einem Teil ausgeführt; anschließend wird ein achtteiliger Untersockel genannt. Entfallen bei dieser Form die oberen und unteren Lotosglieder,
P 52.19 entsteht ein sechsteiliger Untersockel. Bei einer vierundzwanzigteiligen Gliederung nimmt das betreffende Karṇa-Glied die Hälfte ein; darüber liegt ein einteiliges Uttara-Glied. [Anm. 101]
P 52.20 Bei einer elfteiligen Einteilung beträgt das Kapota-Gesims drei Teile. Veranda- beziehungsweise Zwischenglied und Prati-Höhe werden mit zwei Teilen bemessen.
P 52.21 Das Vājana beträgt einen Teil; das Karṇa wird mit acht Teilen genannt. Ein Uttara-Glied nimmt einen Teil ein; anschließend wird nochmals eine elfteilige Gliederung angegeben.
P 52.22 Das Kapota umfasst drei Teile, das Alinda einen und das Zwischenglied einen Teil. Für Prati werden zwei Teile vorgesehen.
P 52.23 Das Prativājana beträgt einen Teil und erhält sämtlichen Schmuck. Bei einer Höhe von einundzwanzig Teilen werden für Janma und Lotos je zwei Teile genannt.
P 52.24 Das Halsglied und das folgende Lotosglied betragen je einen halben Teil, das Vājana zwei Teile. Darauf folgen ein halbes Lotosglied, eine Leiste und ein Karṇa von acht Teilen.
P 52.25 Uttara beträgt einen Teil, der Lotos einen halben, Upāna drei und die obere Leiste einen halben Teil. Eine weitere Ausführung besitzt ebenfalls einundzwanzig Höhenteile.
P 52.26 Janma umfasst zwei Teile, der Lotos drei, das Halsglied einen und das äußere Vājana einen Teil. Anschließend nennt die Vorlage eine Leiste und ein Halsglied von acht Teilen.
P 52.27 Uttara beträgt einen Teil, Vājana zwei und die Leiste einen Teil. Löwen, Elefanten, Makaras, Vyālas, Geisterwesen und Blätter schmücken die Anlage.
P 52.28 An den Prati-Fronten erscheinen Caṣāla-Wesen mit einem kleinen Reiter auf dem Kopf. Angefügte und freistehende Darstellungen sowie Fischformen werden überall angeordnet. [Anm. 102]
P 52.29 Jedes Bauglied kann je nach seiner Art vergrößert oder verkleinert werden. Man gliedert es in vier, fünf, sechs, sieben oder acht Teile,
P 52.30 behält davon zwei oder drei Teile und lässt den Rest weg. So wird der Untersockel als unterstes Bauglied gestaltet.
P 52.31 Nach demselben Verfahren errichtet man auch den Sockel. Hier werden zwei Formen genannt: Pratyaṅga und Paṭṭikāṅga.
P 52.32 Man teilt die Sockelhöhe in vierundzwanzig Teile. Die Jagatī-Platte umfasst acht Teile, der Kumuda-Wulst ebenso viele.
P 52.33 Dieser wird auch Aṣṭapāda genannt. Die Leiste umfasst drei Teile; Karṇa und Leiste werden anschließend mit einem Teil verbunden, das Vājana mit drei Teilen. [Anm. 103]
P 52.34 Die Jagatī bleibt wie zuvor, der Kumuda umfasst sieben Teile. Ein Lotosglied von einem Teil wird hinzugefügt; das Übrige bleibt wie zuvor.
P 52.35 Bei einer weiteren Form beträgt die Jagatī sieben Teile, der Kumuda sechs, das Lotosglied einen und die Leiste einen Teil.
P 52.36 Das Halsglied umfasst drei Teile, die obere Leiste einen, der Lotos einen und das Vājana zwei Teile.
P 52.37 Oberer Lotos und Nebenleiste betragen jeweils einen Teil. Bei einer weiteren Form umfasst die Jagatī fünf Teile und das Lotosglied einen Teil.
P 52.38 Danach folgen eine mit zwei und einem Teil verbundene Lotosbestimmung und ein Kumuda von vier Teilen. Alles Übrige bleibt wie zuvor; die Leistenhöhe wird mit der Säulenhöhe in Beziehung gesetzt. [Anm. 104]
P 52.39 Janma beträgt einen Teil, das Halsglied drei, die Leiste einen und die Jagatī sechs Teile.
P 52.40 Lotos, Halsglied und weiterer Lotos umfassen jeweils einen Teil. Der Kumuda hat drei Teile, der folgende Lotos einen.
P 52.41 Die Leiste beträgt einen Teil, das Halsglied zwei und die folgende Leiste einen. Das Blattglied umfasst einen Teil, das Vājana zwei.
P 52.42 Ein Lotosglied und eine Leiste betragen jeweils einen Teil. Bei einer weiteren Ausführung umfasst Janma einen Teil und die Jagatī fünf.
P 52.43 Für die übrigen Formen wird entsprechend verfahren. Eine weitere Bestimmung setzt die Säulenhöhe zum Doppelten der angenommenen Sockelhöhe in Beziehung. [Anm. 105]
P 52.44 Oder man nimmt die gewählten Teilmaße und bildet daraus die jeweiligen Varianten. Ein Lotosglied beträgt einen Teil, das Halsglied einen halben.
P 52.45 Der obere Lotos umfasst ebenfalls einen halben Teil, der Kumuda vier. Darauf folgen ein halber Lotos, eine halbe Leiste und ein Halsglied von zweieinhalb Teilen.
P 52.46 Die nächste Leiste umfasst einen Teil, der Lotos einen halben, das Vājana zwei. Darauf folgen ein halber Lotos, eine einteilige Leiste und nochmals ein halber Lotos.
P 52.47 Bei einer weiteren Form beträgt Janma einen Teil, der Lotos zwei, die Leiste einen, die Jagatī sechs und der Kumuda vier Teile.
P 52.48 Für Leiste und Karṇa werden ein beziehungsweise zwei Teile genannt; die genaue Zuordnung ist verkürzt. Die nächste Leiste umfasst einen Teil, das Vājana zwei.
P 52.49 Eine Leiste nimmt einen Teil ein, der Lotos anderthalb und die weitere Leiste einen halben. Diese sechsundzwanzigteilige Form kann bei sämtlichen Tempeln verwendet werden.
P 52.50 Bei einer weiteren Ausführung beträgt Janma zwei Teile, der Lotos einen, die Leiste einen und die Jagatī fünf.
P 52.51 Der Kumuda umfasst vier Teile, der Lotos einen. Leiste und Karṇa werden mit zwei Teilen verbunden; weitere Leiste und Lotos betragen jeweils einen Teil.
P 52.52 Das Vājana umfasst zwei Teile, die Leiste einen. So entsteht Pādabandha; es darf, wo erforderlich, unterbrochen beziehungsweise angepasst werden.
P 52.53 Es eignet sich für Götter, Zweimalgeborene und alle vier Stände. Nun werde ich Pratibandha erklären, gegliedert in dreiundzwanzig Teile.
P 52.54 Die Jagatī umfasst acht Teile, der Kumuda ebenso viele und das Āliṅga einen halben Teil. Danach folgt eine zweiundzwanzigteilige Einteilung.
P 52.55 Der Kumuda wird entsprechend der vorherigen Regel bestimmt; das Vājana erhält die Gestalt eines Kapota-Gesimses.
P 52.56 Prati wird mit drei Teilen Höhe bemessen, zusammen mit dem Lotos mit fünf Teilen. Diese Form wird für Götter, Brahmanen und Könige empfohlen, nicht für die anderen Stände.
P 52.57 Ein Lotosglied von acht Teilen wird genannt; beim Halsglied folgt ein einteiliger Anteil. Ein weiteres Lotosglied und ein Kumuda von fünf Teilen sowie ein einteiliger Lotos schließen an. [Anm. 106]
P 52.58 Āliṅga und Zwischenglied betragen je zwei Teile, Prati drei. Ein mit Lotos versehener Abschluss wird mit einem Teil bemessen.
P 52.59 Die dritte Form soll der besonders Sachkundige in zwanzig Teile gliedern. Der große Lotos umfasst acht Teile; danach folgt eine mit neun und einem Teil verbundene Lotosbestimmung.
P 52.60 Das Rundglied beträgt fünf Teile, der obere Lotos einen und die Leiste einen. Das Karṇa umfasst drei Teile, das Vājana einen.
P 52.61 Ein Kapota wird mit einem Indra-Anteil und zweieinhalb Teilen bemessen. Āliṅga und Zwischenglied umfassen zwei Teile, Prati ebenfalls zwei. [Anm. 107]
P 52.62 Die obere Leiste beträgt einen halben Teil; es folgt ein weiterer einteiliger Anteil innerhalb einer dreißigteiligen Höhe. Bei einer einundzwanzigteiligen Form umfasst Janma einen Teil.
P 52.63 Der Lotos beträgt anderthalb Teile, die Leiste einen halben, die Jagatī sieben, der Kumuda sechs und das Āliṅga einen Teil.
P 52.64 Das Zwischenglied umfasst zwei Teile. Prati mit Lotos und Vājana wird mit einem Teil verbunden und mit Ranken, Blättern und weiterem Schmuck versehen. [Anm. 108]
P 52.65 Bei zweiunddreißig Höhenteilen beträgt Janma zwei Teile, das Vājana einen und der große Lotos sieben.
P 52.66 Karṇa und Lotos umfassen jeweils einen Teil, das Rundglied vier. Es folgen ein Lotos von einem Teil, eine einteilige Leiste und ein Halsglied von drei Teilen.
P 52.67 Die nächste Leiste und der Lotos sind entsprechend einteilig; das Kapota umfasst vier Teile. Āliṅga und Zwischenglied werden mit zwei Teilen bemessen, Prati ebenfalls mit zwei.
P 52.68 Eine einteilige Leiste mit Lotos bildet den reich geschmückten Abschluss. Bei einer weiteren Form beträgt Janma einen Teil und die Jagatī sechs; anschließend werden fünf Teile genannt.
P 52.69 Diese gehören zum Kumuda. Ein Vetra-Glied beträgt einen Teil, der Hals drei, die Leiste einen, das nächste Halsglied einen und das Kapota drei Teile.
P 52.70 Die obere Leiste ist ein Teil hoch; die Gesamtgliederung beträgt zweiundzwanzig Teile. Darüber wird bei einer weiteren Ausführung ein Zwischenglied von einem Teil angeordnet.
P 52.71 Prati umfasst zwei Teile, das Halsglied einen und das Kapota drei. Es folgen eine anderthalb- beziehungsweise halbteilige Leiste und ein großer Lotos von fünf Teilen. [Anm. 109]
P 52.72 Das Halsglied beträgt einen Teil; für das gerundete Halsglied werden drei Teile genannt. Lotos und Leiste umfassen jeweils einen Teil.
P 52.73 Zwischenglied und Vājana betragen je einen Teil, Prati zwei. Bei einer weiteren Form umfasst Janma zwei Teile, der Lotos einen und die Leiste einen.
P 52.74 Die Jagatī beträgt fünf Teile, der Kumuda vier. Danach nennt die Vorlage zwei einteilige Lotosglieder und einen Hals von zwei Teilen.
P 52.75 Leiste und Lotos umfassen je einen Teil, das Kapota zwei. Es folgen eine einteilige Leiste und eine unklare Verbindung von einem, drei und zwei Teilen für die anschließenden Prati-Glieder.
P 52.76 Das Vājana beträgt einen Teil, bei insgesamt sechsundzwanzig Höhenteilen. Durch Weglassen von Prati und Leiste mit den genannten drei Teilen und Verwendung anderer Glieder entsteht eine weitere Form.
P 52.77 Janma umfasst einen Teil, der Lotos zwei, die Leiste einen, die Jagatī vier. Leiste und Lotos werden mit zwei Teilen bemessen.
P 52.78 Es folgen eine einteilige Leiste, ein einteiliger Lotos und ein Rundglied von drei Teilen. Der nächste Lotos, Āliṅga und Zwischenglied umfassen jeweils einen Teil.
P 52.79 Prati beträgt zwei Teile, Vājana einen, bei einer Gesamtgliederung in fünfundzwanzig Teile. Maßveränderungen beginnen bei einem Yava und wachsen jeweils um einen Yava.
P 52.80 Bis zu fünf Mātrā kann man die Vergrößerung beziehungsweise den Zuschlag bemessen. Masūraka, Adhiṣṭhāna, Vastvādhāra und Dharātala
P 52.81 sowie Tala, Kuṭṭima und Ādyaṅga sind gleichbedeutende Bezeichnungen des Sockels. Der Vorsprung des Kairava-Gliedes soll dem der Jagatī entsprechen.
P 52.82 Für sämtliche Lotosglieder gilt der jeweils bestimmte eigene Vorsprung. Bei den Vetra-Gliedern beträgt der Vorsprung ein Viertel.
P 52.83 Das große Vājana springt um sein eigenes Maß oder um ein Drittel vor. Der Rücksprung wird entsprechend oder nach Schönheit und Festigkeit bestimmt.
P 52.84 Bei sämtlichen Sockelgliedern sind Vor- und Rücksprünge sachgemäß auszuführen. Eine Unterbrechung des Prati sollen die Kundigen nirgends anlegen.
P 52.85 Auch eine Unterbrechung für eine Tür beziehungsweise einen besonderen Zugang wird hier abgelehnt. Bei selbstentstandenen und vergleichbaren Liṅgas gilt eine solche Unterbrechung jedoch nicht als Fehler. [Anm. 110]
P 52.86 Ein Pādabandha-Sockel darf an geeigneter Stelle unterbrochen werden, jeweils am Ende des zugehörigen Anteils innerhalb der fünf mit Janma beginnenden Glieder.
P 52.87 Dies gilt bei Sockeln der Paṭṭikāṅga-Art; bei anderen soll man es nicht entsprechend annehmen. Hört nun ihre Maße, ihr vorzüglichen Weisen.
P 52.88 Für Götter wird der Sockel mit vier Hasta bemessen, für Brahmanen ebenso. Für Könige gelten drei Kara, für Kronprinzen zweieinhalb Hasta.
P 52.89 Für Kaufleute werden zwei Hasta genannt, für Śūdras ein Hasta. So ist die Bemessung nach gesellschaftlicher Zuordnung erklärt; nun folgt die nach Geschosszahl.
P 52.90 Die folgende Maßreihe verbindet Daṇḍa, einen Abzug von sechs Mātrā und die Geschosszahlen zwölf bis drei. Für die höchste dreigeschossige Form wird ein um ein Viertel vermindertes Maß von zwei Hasta genannt. [Anm. 111]
P 52.91 Für große und kleine Bauten werden die entsprechenden Maße herangezogen. Die nächste Angabe verbindet fünf Hasta mit einer Sockelhöhe von zweiunddreißig Aṅgula; der genaue Bezug ist verkürzt.
P 52.92 Oder man beginnt bei dreißig Aṅgula und vergrößert jeweils um zwei Aṅgula bis zu achtunddreißig. Als zugehörige Breite werden dreizehn genannt, ohne eindeutige Einheit im Halbvers.
P 52.93 Für die mit sechs beginnende Reihe bis zehn werden einunddreißig bis neununddreißig Aṅgula genannt; anschließend folgt eine vierzehn-Kara-Bemessung. [Anm. 112]
P 52.94 Für Gebäude von drei oder vier Hasta wird nach demselben Verfahren entschieden. Oder man bestimmt den Sockel als Anteil der angenommenen Gesamthöhe.
P 52.95 Die Sockelhöhe kann aus der halben Säulenhöhe unter Abzug eines Sechstels oder Achtels bestimmt werden; alternativ wird ein gegenüber der Säulenhöhe vermindertes Maß genannt.
P 52.96 Man zieht einen Anteil zwischen einem Drittel und einem Zwölftel ab und legt daraus die Sockelhöhe fest. Die Anpassung kann in Teilen, Aṅgula oder Yava erfolgen.
P 52.97 Nach dem Wunsch des Bauherrn darf das Maß etwas kleiner oder größer ausfallen. Ebenso verfährt man bei allen sechs Hauptbaugliedern, beginnend mit dem Sockel.
Pūrvapāda – Kapitel 53: Säulenmaße
P 53.1 Nun werde ich die Säulenmaße erklären, ihr Sachkundigen. Es gibt zwei Arten: Homa-Säulen und Prati-Säulen.
P 53.2 Eine im Sockel eingelassene Säule gilt als versenkte Säule. Die Höhe der Prati-Säule wird von ihrem unteren Rundglied bis zum oberen Uttara-Balken gemessen.
P 53.3 Acht Hasta und eine Vitasti gelten als Höhe der Prati-Säule bei einem zwölfgeschossigen Gebäude. Von Geschossstufe zu Geschossstufe
P 53.4 zieht man jeweils eine Vitasti ab; beim eingeschossigen Bau werden drei Kara gewünscht. Nach demselben Verfahren reicht die Reihe bis zu sechzehn Geschossen. [Anm. 113]
P 53.5 Bei den beiden Zwischenformen wird eine Verminderung um sechs beziehungsweise vier Aṅgula gewünscht. Für die anderen als Jāti bezeichneten Formklassen beträgt die Verminderung zwei oder drei Aṅgula.
P 53.6 Bei zwölf Geschossen beträgt die Säulenbreite achtundzwanzig Mātrā. Je Geschossstufe wird sie um zwei Aṅgula vermindert, bis zu sechs Aṅgula
P 53.7 für die Säulenbreite des eingeschossigen Baus. So gilt es für die übereinanderliegenden Geschosse. Bei allen Zwischenformen können zwei oder drei Aṅgula
P 53.8 abgezogen oder hinzugefügt werden; entsprechend verfährt man bei den übrigen. Die Säulenhöhe beträgt das Doppelte der angenommenen Sockelhöhe.
P 53.9 Oder man bestimmt die Säulenlänge nach der gewählten Teileinteilung. Vom angenommenen Höhenmaß werden sechs, sieben, acht oder neun Anteile als Bezugsgrößen genannt.
P 53.10 Die Säulenhöhe kann entsprechend vermindert oder vermehrt werden. Alternativ teilt man sie in acht, neun oder zehn Teile.
P 53.11 Die Breite beträgt dann einen Teil; dies gilt für Holzsäulen. Die folgenden Maße nennen die Hälfte dieser Breite, einen Viertelanteil sowie drei oder zwei Anteile. [Anm. 114]
P 53.12 Die Breite einer Wandvorlage wird zum Zwei- oder Dreifachen in Beziehung gesetzt. Steinsäulen sind entsprechend oder nach der gewünschten Anordnung zu bemessen.
P 53.13 Man gliedert die betreffende Säule in sechs bis zwölf Teile und bestimmt die nach oben fortschreitende Höhen- beziehungsweise Breitenänderung mit einem Teil. [Anm. 115]
P 53.14 Von der Grundlage bis zur Spitze gilt die genannte Regel; ebenso für die Wand. Für die Wandstärke werden zwei, drei und vier Daṇḍa genannt; die Vier erscheint in der Lesung doppelt.
P 53.15 Auch das Fünf- oder Sechsfache wird bei der Säulenausgestaltung zugelassen. Ihre Form wird als viereckig oder rund beschrieben.
P 53.16 Eine durchgehend viereckige Säule mit Kumbha und Maṇḍī heißt Brahmakānta. Ein Maß vom Dreifachen der Breite wird zugeordnet.
P 53.17 Die Mitte kann bis zur Tragkonsole achteckig gestaltet werden. Eine durchgehend achteckige Säule mit Kumbha, Maṇḍī und weiteren Gliedern
P 53.18 heißt Viṣṇukānta. Die sechseckige Form heißt Kaumāra. Es folgen Bhānukānta und die sechzehnkantige Candrakānta; die Kantenangabe der Bhānukānta ist in der Lesung nicht sicher vorhanden.
P 53.19 Am Fuß richtet sich das Maß nach der Diagonale; darüber liegt ein viereckiger Abschnitt. Darauf folgen die zuvor genannten Formen mit den entsprechenden Kanten.
P 53.20 Eine durchgehend runde Säule heißt Īśakānta. Wird sie in drei gleiche Abschnitte gegliedert, die viereckig, achteckig und rund sind,
P 53.21 und besitzt sie Kumbha, Maṇḍī und die übrigen Glieder, heißt sie Rudrakānta. Eine weitere Īśakānta-Form wird durch eine als śuklabheda gelesene Unterteilung beschrieben; deren Bedeutung bleibt unsicher.
P 53.22 Ein am Fuß besonders breiter Pfeiler heißt Piṇḍapāda. Unten ist er viereckig, darüber sechzehnkantig oder entsprechend anders gestaltet.
P 53.23 Sein quadratischer Fuß kann die doppelte Säulenbreite besitzen. Der darüberliegende erhöhte Bereich wird entsprechend verbreitert; unten befindet sich ein Lotossitz.
P 53.24 Der übrige Teil kann die gewünschte Form haben; der Lotossitz liegt am Fuß. Besitzt der untere Bereich eine mörserartige Gestalt von zwei oder drei Daṇḍa Breite und Höhe
P 53.25 und ist der obere Abschnitt achteckig, heißt die Säule Ulūkhalapāda. Ein Viertel der Höhe kann mit Löwen, Vyālas, Elefanten oder Geisterwesen gestaltet werden.
P 53.26 Auch Männer und Frauen können am Fuß dargestellt sein; darüber besitzt die Säule die gewünschte Form. Nach diesen Darstellungen werden zahlreiche Säulenarten benannt.
P 53.27 Achteckige Wandvorlagen springen um die halbe Säulenbreite aus der Wand vor, runde um ein Drittel und viereckige um ein Viertel.
P 53.28 Für den Kumbha werden vier Höhenverhältnisse genannt: eineinviertel, anderthalb, eindreiviertel oder zwei Teile des Bezugsmaßes.
P 53.29 Die zugehörigen Bezeichnungen beginnen mit Śrīkānta und Brahmakānta und reichen bis Candrakānta; auch Bhānukānta wird genannt. Seine Höhe wird in neun Teile gegliedert.
P 53.30 Für den Kalaśa werden ein, zwei und vier Teile verbunden; der Hals und die Öffnung umfassen jeweils einen Teil, der Lotos einen und das Rundglied einen halben. [Anm. 116]
P 53.31 Das als Hīnaka bezeichnete Glied erhält einen halben Teil. Die Kumbha-Breite beträgt das Doppelte der Säulenbreite, seine Öffnung das Anderthalbfache.
P 53.32 Die Breite des unteren Säulenabschnitts bestimmt Hīnaka und weitere Fußglieder. Auch die beiden Halsglieder werden nach der Säulenbreite angelegt.
P 53.33 Der betreffende obere Teil hat diese Breite, der untere das Doppelte; oben wird er etwas schmaler. Darunter liegt ein Lotosglied.
P 53.34 Seine Breite wird um ein Achtel vergrößert, seine Höhe mit einem halben beziehungsweise Viertelanteil bemessen. Es liegt unter dem Fußbereich. Nun folgt das Daṇḍa-Maß. [Anm. 117]
P 53.35 Die Länge beträgt das Dreieinhalbfache des Bezugsmaßes; die Form ist rechteckig. Man gliedert die Maṇḍī in fünf Teile, von denen anderthalb auf den Plattensitz entfallen.
P 53.36 Das Vetra erhält dasselbe Maß; der Rest gehört zur Maṇḍī. Bis zum Vetra ist die Form stabartig und entspricht der Säulengestalt.
P 53.37 Maṇḍī wird dreifach unterschieden: schalenförmig, mit Lotosabschluss oder schlangenflächenartig. Über der Säule liegt die Tragkonsole, Potikā.
P 53.38 Diese hat drei Formen: Nāgavṛtta, Patracitra und Samudrormi, die Meereswelle. Die erste besitzt die dreifache Säulenbreite als Länge und einen Daṇḍa Höhe.
P 53.39 Mit den als Chāyā und Kṣepaṇa bezeichneten Profilgliedern heißt sie Nāgavṛtta. Die nächste Form ist vier Daṇḍa lang und drei Viertel Daṇḍa hoch.
P 53.40 Mit Chāyā, Kṣepaṇa und Blattwerk geschmückt heißt sie Patracitra. Die dritte Form ist fünf Daṇḍa lang und einen Daṇḍa hoch.
P 53.41 Ihre Viertelgliederung wird mit paarigen Wellenformen verbunden, die an beiden Seiten nach Wunsch angeordnet werden. Sie heißt Samudrormi.
P 53.42 Die Breite aller Tragkonsolen entspricht der Säulenbreite. Ihre Höhe wird jeweils in drei Teile gegliedert; an der Vorderseite liegt eine Platte.
P 53.43 Unter ihr wird ein Kṣepaṇa-Glied nach den entsprechenden Halbanteilen ausgeführt, ihr Zweimalgeborenen. Die Chāyā-Länge beträgt die Hälfte oder zwei Drittel ihrer Höhe. [Anm. 118]
P 53.44 Der vordere Schmuckteil beträgt die Hälfte oder ein Drittel der eigenen Breite. Er kann gerillt oder eben sein und mit Löwen, Vyālas und weiteren Figuren geschmückt werden.
P 53.45 Er wird mit faustartig geschlossenen Verbindungen oder mit Vyālas und weiterem Schmuck versehen. Für die zuvor genannten kantigen und viereckigen Säulen wird Nāgavṛtta bestimmt.
P 53.46 Für die als Atihāra bezeichneten Säulen gilt Patracitra; für die übrigen Samudrormi. Die entsprechende Platte gehört zum Säulenabschluss.
P 53.47 Bei einer in drei oder vier Teile gegliederten Breite umfasst der obere Abschluss einen Teil. Die Säulenabstände beginnen bei einem Hasta und steigen jeweils um sechs Aṅgula bis zu fünf Hasta.
P 53.48 Sie können in gerader oder ungerader Einteilung angelegt werden. Im Sārvadeśika-Tempel sollen sämtliche Säulenabstände gleich sein.
P 53.49 Bei ungleichmäßiger Säuleneinteilung wird dem Bau rascher Verfall zugeschrieben. Auch die Längsanordnung ist nach derselben Regel auszuführen. [Anm. 119]
P 53.50 Steinsäulen werden für Götterbauten bestimmt, nicht für andere Zwecke. Ziegel- und Holzsäulen können die Kundigen allgemein verwenden.
P 53.51 Für Götterbauten sind gerade und ungerade Säulenzahlen zulässig, für menschliche Bauten gilt die ungerade Zahl. Innere, äußere und gerade Säulen werden gleichmäßig bemessen.
P 53.52 Sockel, Säule, Wand, oberer Uttara-Balken, Querbalken, Jayantī und das Chāyā genannte Glied werden als Bauglieder aufgeführt.
P 53.53 Ein Baukörper, der sich aus den darüber hinausgehenden besonderen Teilen ergibt, wird Tanukāya genannt. [Anm. 120]
Pūrvapāda – Kapitel 54: Das Gebälk
P 54.1 Nun werde ich insbesondere die Regeln des Gebälks erklären. Seine Glieder heißen Uttara, Vājana, Muṣṭibandha und Mṛṇālika,
P 54.2 Daṇḍikā, Valaya, kleine Sparren und Überdeckung, ferner Āliṅga, Antarita, Pratyaṅga und Vājana in dieser Reihenfolge.
P 54.3 Diese werden übereinander mit drei, einem, einem, fünf, einem, zwei, drei, einem, drei und einem Teil angeordnet. [Anm. 121]
P 54.4 Dies sind die Gebälkglieder. Das Uttara wird dreifach unterschieden: Khaṇḍottara, Patrabandha und Rūpottara, ihr Zweimalgeborenen.
P 54.5 Khaṇḍottara besitzt die Säulenbreite als Breite und ebenso viel Höhe. Eine um ein Viertel erhöhte Ausführung
P 54.6 bei derselben Säulenbreite heißt Patrabandha. Rūpottara besitzt bei der Säulenbreite die halbe Höhe.
P 54.7 Für den Eckvorsprung werden ein Drittel, eine verminderte Drittelbestimmung oder die Hälfte genannt. [Anm. 122] Die Anordnung kann Svastika-, Vardhamāna- oder Nandyāvarta-Gestalt besitzen,
P 54.8 ferner Sarvatobhadra- oder Kreisform. Jedes Uttara erhält die zuvor genannte Höhe; seine Breite wird nach der zugehörigen Säule bestimmt.
P 54.9 Oder man gestaltet es entsprechend dem oberen Abschluss der Chanda-Säule. Vorsprung und Anstieg werden aus einem Drittel oder Viertel seiner Höhe bemessen.
P 54.10 Über dem Uttara liegt ein vier- oder fünfkantiges Vājana. Für seine Länge werden drei, vier oder fünf Daṇḍa genannt, für die Breite ein halber oder dreiviertel Daṇḍa.
P 54.11 Die Höhe entspricht der Breite. Der Schmuck folgt der Gestaltung der Tragkonsole; eine Rille kann vorhanden sein oder fehlen. Darüber liegt das Mṛṇālika-Glied.
P 54.12 Zwischen Querbalken und Valī liegt ein Kṣoṇī- oder Vājana-Glied. Seine Höhe wird mit drei Vierteln der Säulenbreite, seine Breite mit einem halben beziehungsweise Viertelanteil bemessen. [Anm. 123]
P 54.13 Besonders über dem Valī liegt der große Lastbalken. Über dem Querbalken befindet sich Jayantī, dessen Breite und Höhe sich nach der Querbalkenbreite richten.
P 54.14 Ein weiteres Glied besitzt einen halben Daṇḍa Dicke und eine als madhyardha beschriebene Höhe; die Form ist mittig gleichmäßig. Über Jayantī verläuft der betreffende Balkenzug, seitlich liegt Uttara. [Anm. 124]
P 54.15 Vājanas folgen überall den Querbalken und Türen. Die Jayantī-Balken entsprechen dem Querbalken; ebenso die begleitenden Balkenzüge.
P 54.16 Für das Gebälk wird die Säulenbreite als Bezugsmaß genommen; drei Daṇḍa und ein halber Daṇḍa werden genannt. Zwischen Querbalken und Valī beträgt der Abstand zwei Daṇḍa
P 54.17 oder einen Daṇḍa. Auch Jayantī und Uttara werden entsprechend bemessen. Beginnend bei einem Viertel vergrößert man jeweils um ein Viertel bis zu drei Daṇḍa.
P 54.18 Ebenso werden die Abstände der begleitenden Balkenzüge bestimmt. Man kann die Anlage mit oder ohne diese Balkenzüge ausführen.
P 54.19 Nach Festigkeit und Schönheit wird darüber die Überdeckung aus Holz oder Ziegeln hergestellt, mit der erforderlichen Dicke.
P 54.20 Über dem Vājana können Hamsa- oder Bhūta-Reihen beziehungsweise ein Nidrā-Glied liegen, einen Daṇḍa oder drei Viertel Daṇḍa hoch.
P 54.21 Außen über dem Vājana gestaltet man ein Kapota-Gesims. Vorsprung und Anstieg betragen anderthalb, zwei oder drei Daṇḍa.
P 54.22 Der herabhängende Anteil des Kapota beträgt einen halben oder dreiviertel Daṇḍa. Er wird über dem Uttara und oberhalb des Vājana angeordnet.
P 54.23 Die Abhängung kann bis zum Ende der Tragkonsole reichen; der Zwischenraum beim Querbalken wird entsprechend bestimmt. Das Maß beginnt bei einem halben Daṇḍa und wächst jeweils um ein Viertel bis zu drei Daṇḍa.
P 54.24 Für die Dicke des stufenartigen Gliedes werden die Hälfte, ein Viertel oder ein Drittel davon genannt. Ringsum deckt man mit Platten, die einen Viertel-, Achtel- oder Sechstelanteil stark sind.
P 54.25 Darauf legt man Leisten in gewünschter Form und Breite. Die Deckung kann mit Metallplatten oder gebrannten Tonplatten erfolgen, ihr besten Zweimalgeborenen.
P 54.26 Der Vorsprung der Daṇḍikā richtet sich nach dem stufenartigen Vorsprung. Die Daṇḍikā beträgt die halbe Säulenbreite; ihr eigener Vorsprung die Hälfte davon.
P 54.27 Sie besitzt die entsprechende Breite, während das Halsglied halb so groß ist. Das Maṇḍī-Glied erhält eine Rille und einen Vorsprung von einem Daṇḍa.
P 54.28 Der Kundige fertigt über dem Vājana ein selbständiges Muṣṭibandha. Oder er bildet es durch einen Ausschnitt des Querbalkens, mit der Breite des Säulenkopfes.
P 54.29 Sein Vorsprung beträgt die Hälfte davon; vorn besitzt es eine Platte. Zwischen Daṇḍikā und Vājana fügt der Kundige kurze tragende Stützen ein.
P 54.30 Die Zwischenräume dieser Stützen werden mit Kernholzbrettern geschlossen. Zwischen Daṇḍikā und Muṣṭibandha liegt eine entsprechend gleichmäßig bemessene Anordnung.
P 54.31 Sie ist drei Viertel Daṇḍa breit und einen entsprechenden halben beziehungsweise Viertelanteil dick. Sie besitzt die Gestalt eines Elefantenkopfes sowie Kumbha und Maṇḍī.
P 54.32 Oben und unten liegen Abschlüsse mit verschiedenen Leisten. Zwischen Daṇḍikā und Muṣṭibandha wird weiterer Schmuck angebracht.
P 54.33 In der Mitte können Vyālas, röhrenartige Glieder, Löwen und weitere Formen liegen. Die Muṣṭibandha-Gestalt ist viereckig.
P 54.34 Breite und Höhe richten sich nach dem gewünschten Maß; die Einlasstiefe beträgt die halbe Höhe. Über der Daṇḍikā liegt Valaya, darüber der Sparren.
P 54.35 Der Kundige fügt den Sparren unter Berücksichtigung des verbleibenden Maßes ein. Über dem Vājana wird ein Vasantaka- oder Alindaka-Glied angeordnet.
P 54.36 Es ist drei Viertel des Bezugsmaßes hoch; die Kapota-Höhe entspricht der früheren Regel. So entsteht eine feste Bauweise aus Stein, Ziegeln oder Holz.
P 54.37 Die Kundigen sollen die Teile entsprechend ihrem Einsatz und der erforderlichen Festigkeit verbinden. Kleine Vorsprünge betragen drei Viertel oder ein Viertel der Kapota-Höhe.
P 54.38 Die Kapota-Gauben liegen als kleine Karṇikā-Glieder über der Traufe. Ihre Breite beträgt eineinviertel, anderthalb oder zwei Daṇḍa.
P 54.39 Löwenohren, obere Abschlüsse und Platten werden in einer Svastika-Anordnung gestaltet; über einer Gaube kann eine weitere liegen. [Anm. 125]
P 54.40 Die Steinmaße des gewölbten Bereichs und der weiteren Glieder richten sich nach der gewünschten Schönheit. Die Karṇikā wird anmutig wie eine vom Wind bewegte Ranke gestaltet.
P 54.41 Die Höhe der Gaube soll nicht über das Prativājana hinausreichen. Ihre Dicke und ihr Vorsprung werden jeweils mit Viertelanteilen bemessen.
P 54.42 Darüber liegt Āliṅga, darüber Antarita. Für die obere Randplatte wird eine Breite von einem halben beziehungsweise Viertelanteil und ein halber Rücksprung genannt. [Anm. 126]
P 54.43 Zwischen den Säulen liegt sie nach innen versetzt, außerhalb der Säulen in entsprechender Form. Die Höhe kann drei Viertel, die Hälfte oder das gleiche Bezugsmaß betragen.
P 54.44 Prati wird entsprechend eingesetzt und in Drittelanteile gegliedert. Das Vājana beträgt ein Viertel. Nun folgt die weitere Bestimmung.
P 54.45 Eine unregelmäßig hohe und niedrige Ausführung wird beim Götterbau als Ursache des Untergangs des Geschlechts bezeichnet. Die folgende Aussage nennt eine gestörte Form bei Göttern, Brahmanen und Königen; ihr genauer Satzanschluss ist unklar.
P 54.46 Für die übrigen ist ein halbmondförmiges Prati auszuführen, ihr besten Zweimalgeborenen. Sein Vorsprung beträgt einen, eineinviertel oder anderthalb Daṇḍa.
P 54.47 Die Gebälkglieder dürfen um ein, zwei, drei oder vier Mātrā beziehungsweise um Yava-Anteile verkleinert oder vergrößert werden, ihr besten Zweimalgeborenen.
P 54.48 Ebenso verfährt man bei den Säulengliedern, dem Halsbereich und dem Sockel.
Pūrvapāda – Kapitel 55: Die Ausschmückung des Heiligtums
P 55.1 Ich werde den Schmuck des Tempels erklären. Hört, ihr vorzüglichen Weisen! Bei Säulen, Gebälk und Halsbereich liegt an der jeweiligen Grundlage eine Vedikā.
P 55.2 Sie springt anderthalb bis drei Daṇḍa vor und reicht entsprechend dem Wandmaß. Sechs, sieben, acht oder zehn Höhenanteile werden genannt; die Länge entspricht dem zugehörigen Maß. [Anm. 127]
P 55.3 Über dem Gebälk ist die Vedikā doppelt so hoch wie Prati. Unterhalb des Halsglieds soll sie fest angeordnet sein und ein Drittel der Halshöhe betragen.
P 55.4 Bei einer Einteilung in fünf oder sieben Teile umfasst die obere Verbindung zwei oder drei Höhenteile. Der Rest liegt darunter als gegliederter Abschnitt; die Wandbreite richtet sich nach der Säulenbreite.
P 55.5 Die Säule wird um ein Viertel oder ein Sechstel beziehungsweise Siebtel ihres Maßes eingelassen. Die Verbindung wird in vier Teile gegliedert, davon nimmt die Leiste einen Teil ein.
P 55.6 Darüber liegt ein Nidrā-Glied von zwei Teilen, das Vājana beträgt einen Teil. Als weitere Vājana-Maße werden ein Viertel oder drei beziehungsweise zwei Fünftel genannt.
P 55.7 Die Leiste umfasst einen halben Teil, Nidrā anderthalb, der Lotos einen halben und die nächste Leiste einen halben Teil; das Vājana beträgt einen Teil.
P 55.8 Bei zweiundzwanzig Höhenteilen umfasst das Karṇa zwölf, Nidrā zwei und das Kapota vier Teile.
P 55.9 Darüber liegt ein Vājana von einem Teil; ein entsprechendes Karṇa umfasst zwei Teile. Darüber wird Nidrā mit sechs Plattengliedern ausgeführt.
P 55.10 Bei einer weiteren zweiundzwanzigteiligen Höhe umfasst Karṇa zwölf Teile, Vājana einen, Nidrā einen und das folgende Vājana drei.
P 55.11 Lotos, Leiste, Hals und weiterer Lotos kommen hinzu; Karṇa wird entsprechend mit zwei Teilen bemessen. Bei einer Höhe von sechzehn Teilen umfasst der Hals neun Teile.
P 55.12 Das Vājana beträgt einen Teil, Nidrā drei. Plattenlotos und weiterer Lotos werden jeweils mit einem Teil bemessen.
P 55.13 Für Fenstergitter soll die Vedikā nicht unterbrochen werden, ihr besten Zweimalgeborenen. Für eine Tür am Götterhaus darf sie an geeigneter Stelle unterbrochen werden.
P 55.14 Im Sārvadeśika-Tempel wird diese feste Vedikā-Regel nicht verlangt. Damit ist die Vedikā erklärt; hört nun die Regeln der Tür, ihr Zweimalgeborenen.
P 55.15 Die Säulenhöhe wird in neun, acht oder sieben Teile gegliedert; für die Türhöhe wird ein Teil davon in Beziehung gesetzt, jedoch ohne eindeutiges Rechenverb. Im Götterhaus beträgt die Türbreite die Hälfte ihrer Höhe.
P 55.16 Eine weitere Bestimmung nimmt ein Drittel, die Hälfte oder fünf Neuntel des inneren Heiligtumsraums als Bezug; anschließend nennt sie eine mit fünf und fünfunddreißig verbundene Höhe. Diese besondere Maßfolge ist in der Umschrift nicht zuverlässig aufzulösen.
P 55.17 Die Breite entspricht der vorherigen Regel. Oder man bestimmt sie folgendermaßen: drei Vitasti Breite und sieben Vitasti Länge beziehungsweise Höhe.
P 55.18 Von dort werden Breite und Höhe schrittweise vergrößert. Die Lesung nennt sechs und zwölf sowie drei und fünf als Maßzahlen und eine Grenze von sechs Vitasti; die vollständige Schrittfolge ist gestört.
P 55.19 Insgesamt ergeben sich fünfundzwanzig Türbreiten und Türhöhen. Die ersten zwölf Maße sind für Wohn- beziehungsweise Schlafhäuser vorgesehen.
P 55.20 Dieselben Maße gelten nach den Kundigen für umschlossene Khalūrī-Anlagen. Die übrigen sind für Städte, Dörfer, Festungen und andere Gebäude bestimmt. [Anm. 128]
P 55.21 Allgemein beträgt die Höhe die doppelte Breite zuzüglich sechs oder neun Mātrā.
P 55.22 Zwei Tāla mit sechs Mātrā, zwei Tāla mit drei Mātrā, zwei Tāla oder als kleines Maß anderthalb Tāla werden genannt.
P 55.23 Für Häuser von Brahmanen und den weiteren Ständen gilt eine Tür als günstig, deren Höhe um sechs oder drei Mātrā unter dem Doppelten ihrer Breite liegt.
P 55.24 Wird die Säulenlänge in acht Teile gegliedert, beträgt die Türhöhe sechseinhalb Teile. Eine weitere Anweisung gliedert die Hälfte in neun Teile und nennt achteinhalb als Höhenanteil; ihr genauer Bezug bleibt unklar.
P 55.25 Eine weitere, mit dreifacher Breite und doppelter Höhe formulierte Türproportion wird für menschliche Wohnhäuser abgelehnt. In jedem Geschoss richtet man sich nach der jeweiligen Säulenhöhe.
P 55.26 Zur angegebenen Höhe können ein, drei oder fünf Aṅgula hinzukommen; ebenso zur Breite. Alternativ werden Anteile von einem Siebtel oder Achtel genannt.
P 55.27 Beiderseits der Tür steht ein Paar geschmückter Säulen. Bei allen Gebäuden ist der Schmuck außen anzubringen.
P 55.28 Die ermittelte Höhe wird in Mātrā beziehungsweise Aṅgula gegliedert. Man vermeidet Bruchteile von Aṅgula und bestimmt die Āya-Faktoren.
P 55.29 Hierfür werden acht, neun und drei sowie acht, neun und vier als Multiplikatoren genannt. Als weitere Rechenzahlen folgen Sonne, Richtungen, Mūrti, Mondhäuser, sieben und neun.
P 55.30 Aus den Teilungsresten bestimmen die Lehrer das Maß, Vyaya, die Türbreite und die Anteile. [Anm. 129]
P 55.31 Die Säulen werden zwischen den beiden Seiten des Baukörpers richtig aufgestellt. An beiden Seiten wird der für die Wandbreite erforderliche Anteil freigelassen.
P 55.32 Links davon liegt die Haupttür, im anderen Bereich die als Kampadvāra bezeichnete Tür. Auch in der Mitte wird ein Kampadvāra mit der für die Verbindung erforderlichen Stärke vorgesehen. [Anm. 130]
P 55.33 Die Leisten werden gleichmäßig beziehungsweise nach der gewünschten Schönheit angeordnet. An den drei übrigen Seiten des Hauptbaus liegen Kampadvāras an passenden Stellen.
P 55.34 Ein solches Kampadvāra wird mit in die Wand eingefügten Säulen ausgeführt. Man soll diese Anordnung nicht weglassen; andernfalls wird dem Hausherrn Tod angekündigt.
P 55.35 Die Breite der Verbindung beträgt eineinviertel oder anderthalb Säulenbreiten oder eine Säulenbreite; die Dicke ist die Hälfte davon.
P 55.36 Unter dem Uttara liegt ein Pratīka mit dem zugehörigen Vājana, für das drei Viertel als Maß genannt werden. Der verbleibende Anteil der Türhöhe wird in drei oder fünf Teile gegliedert.
P 55.37 Ein oder zwei Teile gehören zum unteren Schmuck; der obere Schmuck wird aus dem Rest gebildet. Die eigentliche freie Türöffnung liegt in der Mitte.
P 55.38 Oben befinden sich die acht Glückszeichen, ringsum Ranken und weiterer Schmuck. Die Säulenbreite wird in drei, vier, fünf oder sechs Teile gegliedert.
P 55.39 Ein Teil davon bestimmt die Türflügeldicke; alternativ beträgt sie einen halben Daṇḍa. Man verwendet eine ungerade Zahl von Brettern und vermeidet eine Fuge in der Mitte.
P 55.40 Die Verbindungen liegen oberhalb des Rahmenschmucks oder außen. Die Mitte bleibt frei; die Anordnung ist ausreichend fest auszuführen.
P 55.41 Die Querriegel sind halb so dick wie der Rahmen und doppelt so breit wie ihre Dicke. Es werden drei, fünf, sieben, neun oder elf Riegel verwendet.
P 55.42 Sie können die Gestalt von Aśvagandhā, eines Hufs oder eines Aśvattha-Blattes besitzen. Bei einer großen zweiflügeligen Tür wird im rechten Türflügel
P 55.43 die Breite in drei und die Höhe in fünf Teile gegliedert. Oben lässt man drei Teile frei, unten und an beiden Seiten jeweils einen.
P 55.44 Die dazwischenliegende kleine Tür heißt Maṇidvāra. Nach Festigkeit und Schönheit wird sie mit Eisenbändern verstärkt.
P 55.45 Śrī-Fronten, gebogene Stäbe, vorspringende Glieder, Fugenblätter, Halbmonde, Hörner und verschiedenartige Blumen
P 55.46 sowie Verbindungsstifte und Götterdarstellungen schmücken die Tür. Oben und unten werden die Grund- und Endverbindungen mit den entsprechenden Abschlüssen fest verbunden.
P 55.47 An den Drehpunkten und der oberen Rahmenverbindung befestigt man Bänder aus Gold oder anderen geeigneten Materialien; sie können auch überall dort liegen, wo Schönheit und Festigkeit es verlangen. So soll die Tür ausgeführt und am Bau passend angeordnet werden.
Pūrvapāda – Kapitel 56: Der Halsbereich des Aufbaus
P 56.1 Ich werde die Merkmale des Halsglieds kurz erklären. Hört, ihr Zweimalgeborenen! An seinem Fuß liegt eine Vedikā von einem Drittel seiner Höhe.
P 56.2 Die Säulen der Vedikā werden mit einem Drittel der Wand des inneren Heiligtumsraums in Beziehung gesetzt. Bei einer Einteilung in vier, fünf oder sechs Teile wird der entsprechende Rücksprung angelegt. [Anm. 131]
P 56.3 Der Rücksprung des Halsglieds entspricht diesem Maß; auch eine Einteilung in sieben oder acht Teile ist möglich. Seine Höhe beträgt das Gleiche, das Anderthalbfache, Doppelte oder Dreifache
P 56.4 der Vedikā-Höhe. Als Glieder werden Uttara, Vājana, Muṣṭibandha und Mṛṇālika
P 56.5 sowie Daṇḍikā und Valaya für den Schmuck des Halses vorgesehen. Bis zur Daṇḍikā reicht das Halsglied; darüber liegt das Dach.
P 56.6 Über dem Gebälk stellt man besonders beim Śiva-Tempel Stiere auf. Sie werden ringsum auf den oberen Bereichen des Tempels angeordnet.
P 56.7 Im inneren Umkreis stehen sie auf Sockeln. Bei Tempeln anderer Götter setzt man entsprechend deren Reittiere ein.
P 56.8 Dasselbe gilt für Göttinnen. Nun setzt man die Gottheiten des Halsbereichs ein: die einbeinige Gestalt, gegebenenfalls zusammen mit Brahmā und Viṣṇu,
P 56.9 oder Maheśa in einer solchen Gestalt. Nach dem zuvor genannten Verfahren kann man sie auch im Säulen- beziehungsweise Wandgeschoss anordnen.
P 56.10 Am Halsglied liegen in den vier Himmelsrichtungen die Säulen der Gauben. Ringsum werden dort runde und als Sphaṭika bezeichnete Glieder ausgeführt. [Anm. 132]
P 56.11 So ist das Halsglied beschrieben. Darüber liegt das Dach.
Pūrvapāda – Kapitel 57: Die Dachbekrönung
P 57.1 Nun werde ich insbesondere die Merkmale des Daches erklären. Seine Höhe wird nach dem vorgesehenen Höhenmaß oder nach der entsprechenden Teileinteilung bestimmt.
P 57.2 Als Bezug dient die Breite bis zur Daṇḍikā. Bei fünf Teilen beträgt die Höhe zwei Teile; weitere Gesamteinteilungen sind sieben, neun, elf, dreizehn und fünfzehn
P 57.3 sowie siebzehn. Dazu gehören Höhenanteile von drei, vier, fünf, sechs, sieben und acht; hinzu kommt die halbe Breite. So werden acht Dachhöhen genannt. [Anm. 133]
P 57.4 Ihre Namen lauten Pāñcāla, Vaideha, Māgadha, Kaurava, Kośala, Saurasena, Gāndhāra und Patrika.
P 57.5 Die Kundigen sollen diese Namen in der genannten Reihenfolge kennen. Alle diese Anteile werden oberhalb des als Jaghana bezeichneten Dachansatzes bemessen.
P 57.6 Sie gelten für die als Taitila bezeichneten Bauten; eine weitere Bestimmung bezieht sich auf Maße unterhalb der Hälfte. Von elf bis siebzehn Teilen wächst die Reihe jeweils um einen Teil.
P 57.7 Die mit Avantikā beginnende Formengruppe wird mit entsprechend eingesetzten Sparrenhöhen beschrieben. Es folgen Vyāmiśra, Kaliṅga und Kauśika,
P 57.8 Varāṭa, Drāmiḍa, Barbara, Kolluka und Śauṇḍika. So heißen die mit Vyāmiśra beginnenden Sparrenhöhen beziehungsweise Dachformen.
P 57.9 Diese werden für Götterbauten sowie für Einsiedeleien von Asketen empfohlen. Die Form kann quadratisch, rund, sechseckig oder achteckig sein,
P 57.10 zwölf- oder sechzehnkantig, einer Lotosknospe oder einer reifen Āmalaka-Frucht ähnlich, länglich-rund oder sanft gerundet.
P 57.11 Für die Dächer von Palastbauten und ähnlichen Anlagen werden acht bis vierundsechzig Grate genannt. Eine weitere Reihe reicht von sechs bis sechsundsechzig Ecken und gilt ebenfalls für Dachformen.
P 57.12 Weitere Sparrenzahlen reichen von fünf bis elf beziehungsweise von vier bis zehn. Diese vier Zahlenreihen gelten für Tempel von Göttern und Göttinnen.
P 57.13 Die zuvor genannten beiden Zwischenhöhen heißen Vyāmiśra beziehungsweise Puṣkara. Obere und untere Puṣkara-Formen werden nach halben Maßen bestimmt.
P 57.14 Man beginnt bei der Hälfte und vergrößert schrittweise; anschließend wird erneut ein halber Höhenanteil genannt. Diese auf- und absteigenden Formen gelten für Wohnbauten. [Anm. 134]
P 57.15 Man nimmt die halbe Breite bis zur Daṇḍikā und zeichnet daraus ein Quadrat. Dieses wird durch kräftige Linien begrenzt, die Ka, Uṣṇīṣa, Āsana und Sīmā heißen.
P 57.16 Unter der Āsana-Linie zeichnet man die Dicke von Daṇḍikā und Uttara ein. Auf Āsana setzt man Punkte nach einer Einteilung von vier bis zehn Teilen.
P 57.17 Vom Schnittpunkt von Ka und Uṣṇīṣa wird das Maß zum betreffenden Punkt bis zur oberen Sīmā übertragen. Die Höhen werden nach oben oder unten abgetragen; Āsana wird vom Ursprung der Ka-Linie aus angelegt.
P 57.18 Diese Linien bilden die Begrenzungen von Daṇḍikā und den übrigen Gliedern. Vom Schnittpunkt Ka–Uṣṇīṣa bis zum äußeren Punkt verläuft die Sparrenachse.
P 57.19 Die Breite am jeweiligen Ende wird erneut auf der Ka-Linie oder auf Āsana abgetragen. Dieses Maß bestimmt die Sparrenbegrenzung.
P 57.20 So wächst die mittlere Sparrenbegrenzung entsprechend der Anzahl der Sparrenklassen. Danach wird die Konstruktion gedreht und nach oben oder unten weitergeführt.
P 57.21 Die in den einzelnen Feldern entstehenden Formen werden mit dem jeweiligen Malla-Glied verbunden. Die Sparrenanordnung ist zweifach: mit oder ohne mittleren Sparren.
P 57.22 Die fünf Sparrenklassen heißen Madhya, Madhyakarṇa, Vyākarṇa, Anukoṭi und Koṭi.
P 57.23 Unter der jeweiligen Richtschnur werden die liegenden rückwärtigen Firstglieder eingezeichnet. Am Ende der Linie des liegenden beziehungsweise stehenden Gliedes setzt man oben am Kūṭa einen Pflock.
P 57.24 Von dort zeichnet man alle Cūlikā-Bögen gleichmäßig halbmondförmig. Ihre Gestalt liegt zwischen Sparren und den dazwischenliegenden Aussparungen.
P 57.25 So entsteht die gerade Bauform; die anderen sind entsprechend zu entwickeln. Die Breite des kleinen Kūṭa wird zwischen der Standlinie und dem als Stana bezeichneten Punkt bestimmt.
P 57.26 Die Sparrenbreite beträgt einen, eineinviertel oder anderthalb Daṇḍa oder ein anderes gewünschtes Maß, abgestimmt auf Breite und Stärke.
P 57.27 Die Stärke beträgt ein Drittel, Viertel oder Fünftel der Breite. Die Breite des knieförmigen Gliedes wird mit dem halben Uttara- oder Cūlikā-Maß verbunden. [Anm. 135]
P 57.28 Sie entspricht auch der Daṇḍikā-Breite; die Dicke beträgt drei Viertel oder die Hälfte davon. Valaya, Knieglied und Traufe werden mit der halben Daṇḍikā-Breite bemessen.
P 57.29 Für die unterhalb von Malla liegende Stärke wird ein Tāla-Maß genannt. Vom äußeren Ende bis zum Knieglied gilt derselbe Bezug oder ein Cūlikā-Anteil. [Anm. 136]
P 57.30 Von der Auflagelinie aus wird entsprechend die Linie der Traufabhängung bestimmt. Kuṭhārikā, Lalāṭa und Jaghana werden als weitere Dachglieder genannt.
P 57.31 Als Bezug dienen die Säulenbreite, die Breite am Hals oder das Doppelte davon. Kūṭa-Breite, Sparrenmitte und Diagonalmaße werden entsprechend aufeinander bezogen.
P 57.32 Die Nālikā-Abhängung beträgt die Hälfte; oben trifft sie mit der Malla-Spitze zusammen. Die Einlassöffnung der Malla-Glieder wird nach dem Traufmaß bestimmt.
P 57.33 Bis zum Knieglied liegen in der Sparrenmitte obere und untere rückwärtige Firstglieder. Ihr Maß entspricht der Traufbreite oder einem Cūlikā- beziehungsweise Sparrenanteil.
P 57.34 Sparrenstärke, Valaya und Firstbreite werden entsprechend aufeinander abgestimmt. Die Traufe wird um die Hälfte des Valaya-Maßes eingelassen.
P 57.35 Bei der Plattenauflage auf den Sparren wird eine halbe Fußverbindung vorgesehen. Man bestreicht die Auflage und legt darüber gebogene Bambus- beziehungsweise Holzstäbe.
P 57.36 Darauf kommt die Deckung aus Metallplatten, befestigt mit Aṣṭabandha. Eine weitere Öffnung des Valaya wird von der Sparrenmitte aus bestimmt.
P 57.37 Für diese Konstruktion werden sechzehn Umrisszeichnungen vorgesehen. Ein Achtel der Breite des gewölbten Dachbereichs gilt als eine Mātrā.
P 57.38 Mit diesem Maß beginnt man bei siebeneinhalb und vergrößert jeweils um einen halben Teil bis fünfzehn. So werden sechzehn Umrisse gezeichnet.
P 57.39 Man setzt die Ausgangspunkte am oberen und äußeren Sparrenende. Von diesen Punkten aus zeichnen die Kundigen die jeweiligen Formlinien.
P 57.40 Diese sind für Tempel beschrieben; auch für Wohnhäuser und andere Bauten werden sechzehn Formen genannt. Der Kundige nimmt dabei das doppelte Maß des betreffenden Sparrenansatzes.
P 57.41 Unter den Linien Ka, Uṣṇīṣa, Āsana und Sīmā zeichnet er eine als Saphara gelesene Form und darüber die Malla-Linie. [Anm. 137]
P 57.42 Die halbe Malla-Länge wird in drei beziehungsweise fünf Teile gegliedert. An den jeweiligen Teilungsenden und in deren Mitten werden die Linien eingezeichnet.
P 57.43 Dies ist das Verfahren sämtlicher Umrisszeichnungen. Nun werden die mit Pāñcāla beginnenden Sparrenformen einzeln beschrieben, ihr Zweimalgeborenen.
P 57.44 Bei einem geraden Baukörper wird zwischen den Enden der Malla- und Āsana-Linien die Konstruktionslinie gezogen. Sie gilt als Umrisslinie.
P 57.45 Nach der Sparrenstärke fertigt man eine quadratische, gerade Messschablone, Ghaṭikā genannt, von einer Vitasti Länge, mit eingezeichneter Mittellinie.
P 57.46 Diese legt man innerhalb der Cūlikā an die mittlere Querlinie des betreffenden Klassensparrens und schneidet sie entsprechend der Auflagelinie zu.
P 57.47 Für jede Sparrenklasse wird die entsprechende Schablone angesetzt. Nach dem verbleibenden Abschnitt der übertragenen Linie wird der innere Sparrenbereich zugeschnitten.
P 57.48 Daṇḍikā, Uttara und Valaya werden entsprechend ihren festen Richtschnüren eingezeichnet. In der Mitte der inneren Längsausdehnung entsteht das als Karaka bezeichnete Zeichen.
P 57.49 Das Karaka in der Mitte der Schablonenfront wird zur Deckung gebracht; dann legt man die Schablone entsprechend der inneren Sparrenlänge an.
P 57.50 Nach ihrer Stirnform werden Valaya und weitere Sparrenhöhen zugeschnitten. An der gewünschten Seite sowie an der Valaya-Öffnung wird die entsprechende Projektion eingetragen.
P 57.51 Mit der jeweils zugehörigen, mittig ausgerichteten Schablone erhält man die Projektion auf die jeweilige Stirnfläche.
P 57.52 An Daṇḍikā, Valaya-Öffnung, Stana, Knieglied, Uttara und den weiteren Stellen werden die entsprechenden mittleren Schablonenmaße und Valaya-Öffnungen bestimmt.
P 57.53 In der Dachmitte beziehungsweise auf halber Höhe setzt man einen Muṇḍa-Bauteil über den Querbalken. Die mittleren Verbindungen werden dattelblattartig gestaltet; die Lesung enthält außerdem eine Gold- beziehungsweise Farbzuordnung.
P 57.54 Die Sparren werden zwischen den Dachgliedern entsprechend ausgeführt; ein weiterer Ausdruck ist in der Umschrift unklar. Die Lotoshöhe beträgt ein Viertel oder Fünftel der Dachhöhe.
P 57.55 Die Dachtraufe entspricht der Vedikā-Breite. Die Breite der Gaube beträgt ein Drittel des Daches.
P 57.56 Der Vorsprung der großen Gaube beträgt das Gleiche, drei Viertel oder die Hälfte des Bezugsmaßes. Der Schulterbereich ist entsprechend um ein Drittel oder Viertel niedriger.
P 57.57 Der Śaktidhvaja genannte obere Abschluss ist halb oder drei Viertel so hoch. Eine kleine Gaube ist anderthalb oder zwei Daṇḍa breit.
P 57.58 Die Stirnplatte besitzt eine Breite von einem oder anderthalb Daṇḍa. Für ihre Dicke werden eineinviertel oder drei Viertel als gewünschte Anteile genannt. [Anm. 138]
P 57.59 Am Fuß des Śaktidhvaja beträgt die Breite einen Daṇḍa oder folgt dem für die Stirnplatte genannten Maß. Hals und weitere Glieder richten sich danach.
P 57.60 Das vordere Blattglied zwischen den Halsbereichen beträgt die halbe Säulenbreite. Über dem Hals liegt ein Wangenstück, doppelt oder anderthalb so groß.
P 57.61 Auch drei Daṇḍa werden dafür zugelassen; der Hals beträgt die Hälfte. So reicht die Gliederung bis zum Śaktidhvaja, mit Blattwerk oder Dreizack.
P 57.62 Die mit der Stirnöffnung verbundene Malla wird mit Cūlikā- und Stana-Gliedern geschmückt; liegende und stehende Platten sowie fingerartige Glieder kommen hinzu.
P 57.63 Über den verbundenen Ecken, der oberen Platte und Prati liegt eine Muṣṭibandha-Verbindung. Sie springt nach Maßgabe der Schönheit vor; darüber befindet sich ein dreifrontiger Aufbau.
P 57.64 So soll man an den jeweils geeigneten Stellen des Tempels vielfältige Gestaltungen anlegen.
Pūrvapāda – Kapitel 58: Die Dachaufsätze
P 58.1 Ich werde die überlieferten Merkmale der Bekrönung von Tempeln und anderen Bauten erklären. Ihre Höhe über dem Lotos beträgt dessen Höhe oder die Hälfte davon.
P 58.2 Als kleinere Höhe werden auch die Hälfte des Dachabschlusses oder ein Drittel davon genannt. Der Kernstift der Bekrönung soll aus Metall oder Holz bestehen.
P 58.3 Seine Höhe entspricht der Säulenhöhe des obersten Geschosses, seine Breite der Säulenbreite. Nach oben verjüngt er sich allmählich bis zu einer Spitze von einem Aṅgula Breite.
P 58.4 Das untere Drittel wird gleichmäßig viereckig gestaltet, der obere Bereich rund. Unten fügt man die als Śikhāpāda bezeichneten Querfüße ein.
P 58.5 Ihre Länge beträgt das Dreifache ihrer Breite; Breite und Höhe entsprechen dem Säulenmaß. Der Kundige bestimme die Länge so, wie es sich schön fügt.
P 58.6 Oder die Stiftlänge beträgt das Doppelte der Śikhā-Länge. Seine Breite ist die halbe Säulenbreite oder ein Drittel beziehungsweise Viertel davon.
P 58.7 Die Spitze ist einen halben Aṅgula breit; die Querfüße werden passend ausgeführt. Der Stift kann die Form des Daches oder eine Liṅga-Gestalt besitzen.
P 58.8 Bei zweiunddreißig Höhenteilen beträgt der Lotos anderthalb Teile und ist sieben Teile breit. Darüber liegt ein Vājana.
P 58.9 Dessen Breite wird mit zwei beziehungsweise drei Teilen bemessen; das Vetra ist einen halben Teil hoch und drei Teile breit. Darüber folgt ein weiteres Vājana.
P 58.10 Dieses ist oben drei Teile breit; ein Lotosglied umfasst einen Höhenteil. Der Stützabschnitt ist fünf Teile breit, der Kumbha fünf Teile hoch.
P 58.11 Der Kumbha ist neun Teile breit. Darüber liegt ein Lotos von einem Höhenteil und fünf Teilen Breite; es folgt ein Vetra von einem halben Höhenteil.
P 58.12 Dessen Breite beträgt drei Teile. Das Karṇa ist einen Teil hoch und zwei Teile breit; darüber liegt ein Vājana von einem halben Höhenteil.
P 58.13 Dieses ist drei Teile breit. Das nächste Vetra umfasst einen Höhenteil und vier Teile Breite. Leiste, Karṇa und weitere Leiste folgen.
P 58.14 Sie entsprechen den zuvor genannten Maßen. Der Lotos ist einen halben Teil hoch und fünf Teile breit; das Vājana einen Teil hoch und sechs Teile breit.
P 58.15 Der obere Lotos entspricht dem unteren. Darüber liegt ein Vetra von einem Höhenteil und drei Teilen Breite; den Abschluss bildet eine Lotosknospe.
P 58.16 Diese ist vier Teile hoch und am Fuß drei Teile breit. Die Form kann viereckig, sechzehnkantig, allgemein gegliedert oder rund sein.
P 58.17 Oder der Schmuck der Bekrönung wird anders angelegt. Ein Lotosglied und ein Karṇa mit fünf Teilen werden genannt; die Lotoshöhe beträgt fünf Teile. [Anm. 139]
P 58.18 Lotos und Kumbha werden nach den zuvor genannten Maßen ausgeführt. Das Karṇa umfasst vier Teile; oberhalb davon verfährt man wie zuvor.
P 58.19 Die betreffende Form wird in zweiundzwanzig Teile gegliedert. Ein Vimāna mit solchen Merkmalen gilt als Sitz des Gedeihens.
P 58.20 Eine gegenteilige Ausführung wird als Ursache von Unglück für Ausführenden und Auftraggeber bezeichnet. Daher soll der Kundige schon am Anfang den Sinn der Lehre sorgfältig bedenken.
P 58.21 Er legt die Anordnung eindeutig fest und lässt den Bau danach einheitlich ausführen. Beim Beginn bedenkt er das gesamte Bauwerk.
P 58.22 Eine nachträgliche widersprüchliche Änderung des bereits Geschaffenen führt nach dem Text zu Unheil. Die Ausführung soll mit einem maßgebenden Maß verbunden sein; eine anschließende Alternative ist in der Lesung unklar.
P 58.23 An der vorgesehenen Stelle wird das passende Maß eingehalten. Man verfährt nach den Maßen, die im Kāmika und den weiteren Āgamas genannt sind.
P 58.24 Dabei soll man einer einzigen Lehre folgen. Ist dort etwas nicht beschrieben, nimmt man eine andere Schrift hinzu. Fehlt eine Anweisung im Siddhānta, greift man auf Gāruḍa und verwandte Lehren zurück.
P 58.25 Fehlt sie auch dort, folgt man einer Baulehre. Die Einheit desselben göttlichen Verkündigungsgesichts gilt als höchste, die Einheit desselben Tantra als mittlere Stufe.
P 58.26 Die Einheit desselben Überlieferungsstroms gilt als untere, die Vermischung verschiedener Ströme als noch niedrigere Stufe. Fehlt auch eine solche Verbindung, gilt die Ausführung als geringste. Mit diesem Verständnis soll man handeln.
P 58.27 Das Kāmika genannte Wissen Śivas wird als allgemein gültig bezeichnet. Wegen seines Vorrangs unter den Lehrtexten wird es überall empfohlen.
Pūrvapāda – Kapitel 59: Die Einsetzung der Ableitungsröhre
P 59.1 Ich werde die Einsetzung der Abflussrohre, Verbindungs- und Säulenglieder, der oberen Abschlusssteine und der Bekrönung erklären. Hört, ihr Zweimalgeborenen! [Anm. 140]
P 59.2 Beim nördlichen oder südlichen Sonnenlauf, sobald der geeignete Zeitpunkt am Ort erreicht ist, vollzieht man die Handlung ohne Verzögerung an einem günstigen Tag und in einer guten Stunde.
P 59.3 Vor dem Tempel, im Norden oder im Eingangsbereich errichtet man einen Pavillon von neun bis fünf Hasta.
P 59.4 In seiner Mitte liegt ein Altar, der ein Neuntel der Fläche einnimmt. Ringsum werden fünf, vier oder eine Feuergrube angelegt.
P 59.5 Alle Feuergruben können rund oder quadratisch sein. Zuvor vollzieht man die glückbringende Keimaussaat.
P 59.6 Die Einsetzung kann auch ohne diese Aussaat erfolgen. Man schmückt den Pavillon und lässt die Segensverkündigung des reinen Tages sprechen.
P 59.7 Nach Besprengung mit Astra-Wasser legt man die Rohre und übrigen Bauteile bereit. Sie werden mit den fünf Erden, Pañcagavya und reinem Wasser gereinigt.
P 59.8 Der Lehrer bestreicht sie mit Sandel und anderen Duftstoffen, umgibt sie mit Blumengirlanden, bindet den Schutzfaden und hüllt sie in Tücher.
P 59.9 Auf dem Altar oder auf dem Boden legt man ein Sthaṇḍila aus acht Droṇa unenthülstem Reis an; auch die Hälfte oder nochmals die Hälfte ist möglich.
P 59.10 Darauf kommt die halbe Menge enthülsten Reises, darauf halb so viel Sesam und gerösteter Reis. Man bedeckt die Unterlage mit Tüchern und Darbha-Gras unter dem Hṛdaya-Mantra.
P 59.11 Alle Bauteile werden ringsum verehrt und nochmals mit einem Tuch bedeckt. Darum stellt man acht Gefäße auf, versehen mit Tüchern und den übrigen Gegenständen.
P 59.12 Sie sind mit Fäden umwickelt, mit Wasser gefüllt und den mit Indra beginnenden Richtungshütern zugeordnet. Insbesondere unter dem Hṛdaya-Mantra werden sie mit Duftstoffen und weiteren Gaben verehrt.
P 59.13 Bei der Einsetzung der oberen Abschlussziegel schreibt man a auf den östlichen Stein, i auf den südlichen und u auf den westlichen.
P 59.14 Auf dem nördlichen steht e. Jeder wird einzeln in ein Tuch gewickelt. Der Kundige verehrt der Reihe nach Nandā, Bhadrā, Jayā und Pūrṇā.
P 59.15 Danach vollzieht er das Feueropfer nach dem für den Feuerdienst genannten Verfahren. Er opfert Brennholz, Ghee, gekochte Opferspeise und Sesam.
P 59.16 Im Osten und den folgenden Richtungen verwendet er Palāśa, Udumbara, Aśvattha und Vaṭa. Für das Hauptfeuer gilt Palāśa; alternativ kann ein Holz bei allen Feuergruben verwendet werden.
P 59.17 Unter dem Śiva-Mantra werden hundert oder fünfzig Gaben geopfert. Den Aṅga-Mantras bringt der Gesammelte jeweils ein Zehntel der Zahl des Śiva-Opfers dar.
P 59.18 Er setzt die mit Ātman beginnenden Tattvas und die mit Brahmā beginnenden herrschenden Gottheiten ein, ferner Mūrtis und Mūrtīśvaras sowie Tattvas und Tattveśvaras.
P 59.19 Dann bringt er die vollständige Schlussgabe unter dem Wurzelmantra mit der Endung vauṣaṭ dar. Anschließend setzt er die Rohre und übrigen Bauteile ein, gegebenenfalls nach einer vorausgehenden rituellen Übernachtung.
P 59.20 An der Grundlage werden neun oder fünf Edelsteine niedergelegt; fehlen sie, verwendet man Gold. Dann erfolgt die Einsetzung unter dem Hṛdaya-Mantra.
P 59.21 Bei den oberen Abschlussziegeln verfährt man nach der Regel für den ersten Grundstein. Nach ihrer Einsetzung wird darüber der Kernstift der Bekrönung angeordnet.
P 59.22 Auch bei mehreren Bekrönungsstiften verfährt man ebenso. Bei einem Holzbau wird der Stift am First oder am Grund-Kūṭa
P 59.23 ohne Ziegelsetzung eingesetzt. Bei der Aufstellung einer Säule wird die zugehörige Grunddeponierung vorgenommen.
P 59.24 Abflussrohre werden etwas zum Nordosten hin versetzt eingebaut. Beim Aufrichten der Sparren beginnt man im Süden des Hauptgebäudes.
P 59.25 Die Stützen werden im Westen eingesetzt, danach alle übrigen Teile. An der Tür des inneren Heiligtumsraums wird zuerst das dafür geeignete Glied angeordnet.
P 59.26 Den Ācārya, die Mūrtipālas, den Astrologen und den Baumeister
P 59.27 verehrt man mit Gewändern, Gold und weiteren Gaben und gibt ihnen ihren Lohn. Ein so errichteter Tempel bringt nach dem Text jegliches Gedeihen und Glück.
Pūrvapāda – Kapitel 60: Ein- und mehrgeschossige Heiligtümer
P 60.1 Nun werden die besonderen Merkmale ein- und mehrgeschossiger Bauten erklärt. Der innere Heiligtumsraum umfasst ein Drittel oder drei Fünftel der Gebäudebreite.
P 60.2 Weitere Verhältnisse sind vier Siebtel, fünf Neuntel, sechs Elftel und sieben Dreizehntel.
P 60.3 Hinzu kommen acht Fünfzehntel und neun Siebzehntel. Auch die Hälfte der Gesamtbreite gilt als Maß des inneren Heiligtumsraums.
P 60.4 Das eingeschossige Gebäude wird mit einer bis sechs Einheiten gegliedert. Für die Säulenbreite werden drei, vier oder fünf Mātrā als Bezugsanteile genannt.
P 60.5 Der Sockel beträgt einen Höhenteil, die Säule zwei, das Gebälk einen und der Hals einen Teil.
P 60.6 Das Dach umfasst zwei Teile, die Bekrönung einen. Mit rundem Hals und Dach heißt die Anlage Vijaya.
P 60.7 Mit Eck-Kūṭas heißt sie Śrībhoga; mit einem mittleren Vorsprung Śrīviśāla.
P 60.8 Mit achteckigem Hals und Dach gilt sie als Svastibandhana, mit viereckigem Hals und Dach als Śrīkara, ihr besten Zweimalgeborenen.
P 60.9 Mit länglich-rundem Hals und Dach heißt sie Hastipṛṣṭha, Elefantenrücken. Mit sechseckigem Hals und Dach heißt sie Skandakānta.
P 60.10 Eine weitere Form besitzt einen mittleren Vorsprung, Eck-Kūṭas am Dach und einen Koṣṭha mit vorspringender Gaubenfront. Hals und Dach können rund sein.
P 60.11 Sie heißt Kesara; Hals und Dach können auch viereckig sein. Bei Einteilungen in fünf, sieben oder sechs Teile wird der mittlere Vorsprung mit drei beziehungsweise zwei Teilen bemessen. [Anm. 141]
P 60.12 Damit ist das eingeschossige Gebäude beschrieben. Nun folgt das zweigeschossige. Bei einer Einteilung der Breite in sieben beziehungsweise drei Teile wird die Sauṣṭika-Breite bestimmt. [Anm. 142]
P 60.13 Der Koṣṭha ist zwei Teile lang; der Rest gehört zum Hāra-Band mit Pañjaras. Die Höhe des Vimāna wird in achtundzwanzig Teile gegliedert.
P 60.14 Der Sockel umfasst drei Teile, die Säule sechs und das Gebälk drei. Das obere Säulengeschoss beträgt fünf Teile.
P 60.15 Das nächste Gebälk umfasst zwei Teile, das Halsglied drei, das Dach viereinhalb und die Bekrönung anderthalb Teile.
P 60.16 Sockel, Hals und Dach sind viereckig. Vier Kūṭas und vier Koṣṭhas werden angeordnet.
P 60.17 Oben liegen acht kleine Nīḍas. Diese Form heißt Svastika. Ist das Sauṣṭika derselben Anlage niedrig und der Koṣṭha erhöht,
P 60.18 mit einem Zwischengesims verbunden, heißt die Form Vipulasundara. Es folgt eine Maßbestimmung mit drei, dreiviertel und weiteren Viertelanteilen, deren Gliederzuordnung unklar ist.
P 60.19 Säulen, Gebälk, Hals und Dach werden nach den genannten Anteilen bis zur Vitasti bemessen. Für zwei- und mehrgeschossige Vimānas wird die Säulenhöhe in zehn Teile gegliedert.
P 60.20 Zwischen Kūṭa und Halle liegt ein Zwischengesims. Sind umgekehrt die Koṣṭhas niedrig und die Sauṣṭikas erhöht,
P 60.21 mit einem Zwischengesims verbunden, heißt die Anlage Kailāsa. Bei einer weiteren Form sind Vedikā, Hals und Dach rund.
P 60.22 Sie besitzt acht Kūṭas, vier Hallen und Pañjara-Schmuck. In der Mitte springt der Koṣṭha vor; für die Sauṣṭikas gelten zwei oder drei Daṇḍa.
P 60.23 Mit gleichmäßigem Hals und Dach, Kūṭas, Koṣṭhas und verschiedenen Sockelgliedern heißt die Anlage Parvata.
P 60.24 Eine weitere Form erhält am Dach in den Himmelsrichtungen halbe Koṣṭhas. Ihr Dach ist viereckig und mit vier Kūṭas verbunden.
P 60.25 Mit verschiedenen Sockelgliedern heißt diese Form Svastika. Dieselbe Anlage kann Sauṣṭikas und Koṣṭhas mit Zwischengesimsen besitzen.
P 60.26 Mit Hāra-Band und Pañjaras heißt sie Kalyāṇa. Fehlen am Dach die halben Koṣṭhas,
P 60.27 während vier Gauben vorhanden sind, heißt sie Pāñcāla. Werden Vedikā, Hals, Dach und Bekrönungsgefäß achteckig gestaltet,
P 60.28 mit acht großen Dachgauben, heißt sie Viṣṇukāntaka. Eine weitere Form verzichtet auf die Zwischengesimse zwischen Kūṭas und Hallen.
P 60.29 Sie besitzt einen nach vier Teilen bemessenen rechteckigen Grundriss; Vedikā, Hals und Dach sind entsprechend verlängert.
P 60.30 Mit drei Bekrönungen heißt sie Sumaṅgala. Sind Vedikā, Hals und Dach länglich-rund,
P 60.31 mit allen zugehörigen Baugliedern, gilt sie als Gāndhāra. Eine weitere rechteckige Form besitzt eine Länge vom Anderthalbfachen ihrer Breite.
P 60.32 Mit länglich-rundem Dach und einer vorderen Halle mit Stirnöffnung heißt sie Hastipṛṣṭha. Auch der Sockel kann länglich-rund gestaltet sein.
P 60.33 Bei viereckigem Sockel, rundem innerem Heiligtumsraum und sämtlichem Schmuck heißt die Anlage Manohara.
P 60.34 Ist sie von der unteren Grundschicht bis zum Bekrönungsgefäß außen durchgehend rund und im Übrigen wie zuvor gestaltet, heißt sie Īśvarakāntaka.
P 60.35 So ist das zweigeschossige Gebäude beschrieben. Nun folgt das dreigeschossige. Seine Breite wird in sieben oder acht Teile gegliedert.
P 60.36 Das Kūṭa ist einen Teil breit, der Koṣṭha doppelt so lang. Der hängende Pañjara und der Hāra-Anteil umfassen je einen halben Teil.
P 60.37 Die Breite des oberen Geschosses wird in sechs Teile gegliedert. Das Kūṭa ist einen Teil breit, der Koṣṭha zwei Teile lang und der Hāra-Bereich einen Teil breit.
P 60.38 Der mittlere Vorsprung des obersten Geschosses wird mit zwei Teilen bemessen. Der Gebäudevorsprung beträgt einen, anderthalb oder zwei Daṇḍa.
P 60.39 Die Vimāna-Höhe wird in vierundzwanzig Teile gegliedert. Der Sockel umfasst zwei Teile, die Säulen vier.
P 60.40 Das Gebälk beträgt zwei Teile; die nächsten Säulen dreidreiviertel und das nächste Gebälk anderthalb Teile. Danach folgt eine verkürzte Höhenangabe von dreieinhalb Teilen.
P 60.41 Die nächste Plattform umfasst eineinviertel Teile, der Hals anderthalb. Das Dach wird mit einer gestörten Zahlverbindung bemessen, die Bekrönung mit einem Teil. [Anm. 143]
P 60.42 Kūṭas, Koṣṭhas und Nīḍas werden jeweils mit der Zahl acht verbunden. Von der unteren Grundschicht bis zur Bekrönung ist die Anlage viereckig.
P 60.43 Im zweiten und dritten Geschoss werden sechzehn kreisartig angeordnete Nīḍas genannt. Die Gauben werden überall nach der gewünschten Schönheit ausgeführt.
P 60.44 Am Dach liegen vier große Gauben. Der Koṣṭha ist erhöht, das Kūṭa niedriger; dazwischen wird ein weiteres, mit fünf verbundenes Glied genannt.
P 60.45 Mit sämtlichem Schmuck heißt diese Form Vimānākṛtika. Eine weitere Anordnung besitzt eine um vier Teile größere Länge als Breite.
P 60.46 Die Vorlage nennt vier Teile Breite und zwölf Teile Länge; der gerundete Bereich wird aus dem entsprechenden oberen Breitenmaß gebildet. [Anm. 144]
P 60.47 Vom Sockel bis zum Dach wird die Form länglich-rund ausgeführt. Oder nur Hals und Dach erhalten diese Gestalt, ihr Zweimalgeborenen.
P 60.48 Darunter liegt ein viereckiger Baukörper; bei einer von unten an länglich-runden Form werden Vorderseite, beide Seiten und Rückseite entsprechend gerundet.
P 60.49 Kūṭas, Koṣṭhas und Nīḍas sind je einen Teil breit. Der Koṣṭha ist zwei Teile lang; der Hāra-Bereich umfasst einen Teil.
P 60.50 Am Dach befinden sich vier große Gauben. Das Kūṭa wird gegenüber dem Koṣṭha erhöht, die Zwischenplattform niedriger ausgeführt. [Anm. 145]
P 60.51 Dies ist das dreigeschossige Svastika, das Śiva erfreut. Bei einer Breite von sieben oder neun Teilen nimmt das Sauṣṭika einen Teil ein.
P 60.52 Die Halle ist zwei Teile lang; der Hāra-Bereich umfasst einen Teil. Acht Kūṭas und zwölf Koṣṭhas werden angeordnet.
P 60.53 Acht Nīḍas sowie weitere nach der Schönheit bemessene Glieder kommen hinzu. Dach, Vedikā und Hals sind achteckig und besitzen acht Gauben.
P 60.54 Mit sämtlichem Schmuck heißt die Anlage Vimalākṛtika. Die Länge einer weiteren Form übersteigt die Breite um vier Teile.
P 60.55 Ihre Breite beträgt acht, ihre Länge zwölf Teile. Die Rundung wird mit der halben Breite angelegt.
P 60.56 Vom Sockel bis zum Dach ist die Form länglich-rund. Oder nur Hals und Dach werden so ausgeführt, ihr Zweimalgeborenen.
P 60.57 Darunter liegt ein viereckiger Baukörper. Bei einer bereits unten länglich-runden Form folgt für Vorderseite, Seiten und Rückseite eine mit zweimal zwölf verbundene Maßangabe; ihre Bedeutung bleibt unklar.
P 60.58 Kūṭa, Koṣṭha und Nīḍa umfassen je einen Teil Breite. Der Koṣṭha ist doppelt so lang; der Hāra-Bereich beträgt einen Teil.
P 60.59 Darüber gelten sechs Teile; hinten und an beiden Seiten wird erneut eine mit zweimal zwölf verbundene Einteilung genannt. Kūṭas, Koṣṭhas und weitere Glieder entsprechen der früheren Regel.
P 60.60 Das oberste Geschoss wird zweckmäßig in vier Teile gegliedert. Vorn am Dach liegt eine Stirnöffnung mit Hallenfront.
P 60.61 Die Anlage besitzt einen inneren Kūṭa-Bereich und kleine Gauben. Kūṭas und Koṣṭhas können vorhanden sein oder fehlen.
P 60.62 Am Dach liegen drei kleine Gauben mit Säulen. Acht Kūṭas sowie zwölf Koṣṭhas beziehungsweise Nīḍas werden genannt. [Anm. 146]
P 60.63 Im Hāra-Band liegen vierundzwanzig kleine Nīḍas. Von einem bis zwölf Geschossen kann die Anlage mit entsprechender Rundung ausgeführt werden.
P 60.64 Mit sämtlichem Schmuck heißt sie Hastipṛṣṭha. Eine weitere Form besitzt acht Teile Breite und zehn Teile Länge.
P 60.65 Kūṭa, Koṣṭha und Nīḍa werden je mit einem Teil bemessen, ebenso der Hāra-Bereich. Das darüberliegende Geschoss umfasst sechs Teile.
P 60.66 Darüber folgen vier Teile; die Länge wird mit acht zusätzlichen Teilen verbunden. Vedikā, Hals und Dach sind verlängert und länglich-rund. [Anm. 147]
P 60.67 Kūṭas, Koṣṭhas und alle übrigen Glieder werden wie zuvor angeordnet. Diese überlieferte Gajapṛṣṭha-Form besitzt eine zusätzliche, mit Hasta bezeichnete Ausdehnung. [Anm. 148]
P 60.68 Bei einer Breite von neun Teilen umfasst der innere Heiligtumsraum drei Teile. Der umgebende Baukörper beträgt einen Teil; auch der Halsbereich wird mit einem Teil bemessen.
P 60.69 Āndhārikā und Sauṣṭika umfassen jeweils einen Teil. Der Koṣṭha ist drei Teile lang; der Nīḍa anderthalb Teile breit.
P 60.70 In der Mitte des Koṣṭha liegt ein Nāḍī-Vorsprung von drei Daṇḍa. Das obere Geschoss ist sechsteilig; das Kūṭa umfasst einen Teil, der längliche Bauteil das Doppelte.
P 60.71 Der Hāra-Bereich beim Koṣṭha ist mit Pañjaras geschmückt. Das oberste Geschoss wird in drei Teile gegliedert und besitzt in der Mitte einen Vorsprung von einem Daṇḍa.
P 60.72 Im unteren Geschoss stehen an den vier Ecken Kūṭas mit viereckigen Dächern. Im oberen Geschoss sind die Dächer der Sauṣṭikas achteckig.
P 60.73 Der Sockel ist viereckig, Hals und Dach achteckig. Acht Kūṭas sowie entsprechend Koṣṭhas und Nīḍas werden angeordnet.
P 60.74 Hinzu kommen acht kleine Nīḍas und acht Gauben am Hals. Mit sämtlichem Schmuck heißt die Form Bhadrakoṣṭha.
P 60.75 Werden die Eck-Kūṭas derselben Anlage in den oberen Geschossen rund gestaltet und erhält ihr rundes Dach vier Gauben,
P 60.76 so heißt sie Vṛttakūṭa und besitzt alle zugehörigen Bauglieder. Eine weitere Form wird länglich-viereckig mit acht Teilen Länge ausgeführt.
P 60.77 Die Eck-Kūṭas sind viereckig, das Dach länglich-rund. Der Koṣṭha-Vorsprung kann entfallen; das Übrige entspricht der früheren Regel.
P 60.78 Mit drei Bekrönungen heißt sie Sumaṅgala. Eine weitere Anlage ist fünfzehn Kara breit und wird in zehn Teile gegliedert.
P 60.79 Der innere Heiligtumsraum umfasst vier Teile, der als Gāndhārya bezeichnete Zwischenbereich einen. Veranda und äußerer gegliederter palastartiger Bau erhalten jeweils einen Teil.
P 60.80 An Ecken, Mitten und Zwischenstellen werden Kūṭas, Koṣṭhas und Pañjaras angeordnet. Ihre Breite umfasst einen Teil; der Koṣṭha soll nach den Kundigen doppelt so lang sein.
P 60.81 Das obere Geschoss wird in sechs Teile gegliedert. Die Sauṣṭika-Breite beträgt einen Teil, die Koṣṭha-Länge zwei und der Hāra-Bereich einen Teil.
P 60.82 Das darüberliegende Geschoss umfasst vier Teile. Sein mittlerer Vorsprung beträgt einen, anderthalb oder zwei Daṇḍa.
P 60.83 Sockel, Hals und Dach sind viereckig. Acht Kūṭas sowie entsprechend Nīḍas und Koṣṭhas werden vorgesehen.
P 60.84 Oben befinden sich acht hängende Nīḍas, verbunden mit einer Wasserablauffläche. Gauben und sämtliche übrigen Bauglieder kommen hinzu.
P 60.85 Sind Kūṭas und Koṣṭhas erhöht und mit Zwischengesimsen verbunden, heißt die Form Gāndhāra. Hals und Dach können auch achteckig sein.
P 60.86 Werden Vedikā, Hals und Dach rund gestaltet und bleibt das Übrige wie zuvor, heißt die Anlage Śrībhoga.
P 60.87 Runde, länglich-runde, an zwei Seiten gerundete, achteckige oder sechseckige Formen schmücken den gegliederten palastartigen Bau mit Kūṭas, Koṣṭhas und Nīḍas.
P 60.88 Gegenüber den geraden Breitenabschnitten können die länglich-runden oder runden Abschnitte etwas kleiner sein; alternativ bleiben sämtliche Teile gleich groß.
P 60.89 Ein Achtel oder Zehntel wird als oberer Höhenanteil genannt. Der Kundige verbindet die Maße so, dass Schönheit, Festigkeit und räumliche Ausdehnung zusammenpassen.
P 60.90 Nun werde ich das viergeschossige Gebäude erklären, ihr vorzüglichen Weisen. Die Maßreihe beginnt bei drei, vier oder fünf Hasta und wächst nach der Umschrift um jeweils zwei Aṅgula.
P 60.91 Die Reihe reicht bis einundzwanzig Hasta; Breite und Höhe folgen den bisherigen Regeln. Eine Breite von dreizehn Kara wird in acht Teile gegliedert. [Anm. 149]
P 60.92 Das Kūṭa ist einen Teil breit, die Halle zwei Teile lang, der Pañjara einen Teil breit. Auch das darüberliegende Geschoss wird in acht Teile gegliedert.
P 60.93 Sabhās, Hallen und Pañjaras werden wie zuvor angeordnet. Darüber gilt eine sechsteilige Breite, von der das Kūṭa einen Teil einnimmt.
P 60.94 Der Koṣṭha ist zwei Teile lang; das Nīḍa wird oben mit einem Teil bemessen. Das oberste Geschoss ist dreiteilig und besitzt einen mittleren Vorsprung von einem Daṇḍa.
P 60.95 Die Gebäudehöhe wird in neununddreißig Teile gegliedert. Der Sockel umfasst zweieinhalb Teile, die Säulen fünf.
P 60.96 Das Gebälk ist halb so hoch wie die Säulen. Für die Säulen des nächsten Geschosses werden vierdreiviertel Teile genannt; danach folgt eine mit zweieinviertel Teilen verbundene Gliederangabe.
P 60.97 Der nächste Wand- beziehungsweise Säulenabschnitt ist doppelt so hoch wie das zugehörige Gebälk, das zwei Teile umfasst. Für den oberen Abschnitt werden vier Teile mit einem zusätzlichen Anteil genannt.
P 60.98 Das folgende Gebälk wird mit einem um einen Teil vermehrten Anteil bemessen; die Vedikā erhält einen Teil, der Hals zwei und das Dach viereinhalb Teile. [Anm. 150]
P 60.99 Der Rest entfällt auf die Bekrönung. Bis zum oberen Abschluss ist der Bau viereckig. Zwölf Sauṣṭikas sowie entsprechend Koṣṭhas und Pañjaras werden genannt.
P 60.100 Am Dach liegen vier große und ebenso viele kleine Gauben. Mit sämtlichem Schmuck heißt dieses Gebäude Subhadraka.
P 60.101 Bei derselben Anlage werden Kūṭas, Koṣṭhas und weitere Glieder jeweils in den Mitten angeordnet, ihr besten Zweimalgeborenen. Der obere Abschluss und das Dach sind rund.
P 60.102 Der innere Heiligtumsraum umfasst die halbe Breite. Der verbleibende Baukörper liegt zweiteilig ringsum; entsprechend werden Āndhāra und Hāra angelegt.
P 60.103 Mit verschiedenen Sockeln und weiteren Baugliedern heißt die Form Śrīviśāla. Eine weitere Anlage besitzt fünfzehn Kara Breite und wird in neun Teile gegliedert.
P 60.104 Der innere Heiligtumsraum umfasst drei Teile, der umgebende Baukörper einen. Ringsum liegen eine einteilige Veranda und ein gegliederter palastartiger Bereich von einem Teil.
P 60.105 Kūṭas, Koṣṭhas und Nīḍas sind je einen Teil breit; die länglichen Glieder sind doppelt so lang und springen um ihre eigene Breite vor.
P 60.106 In der Mitte der Halle liegt eine große Gaube mit einem mittleren Vorsprung von einem Teil. Zwischen Vorsprung, Koṣṭha und Nīḍa wird der betreffende Zwischenbereich mit einem halben Teil bemessen.
P 60.107 Das darüberliegende Geschoss ist achtteilig. Ein Teil bestimmt die Breite des entsprechenden Aufbaus; für den Koṣṭha gilt dieselbe Breite.
P 60.108 Seine Länge beträgt zwei Teile; in der Mitte liegt ein Nīḍa von einem Teil. Das nächste Geschoss ist sechsteilig; Kūṭa und Koṣṭha werden entsprechend mit einem Teil bemessen.
P 60.109 Die Länge ist doppelt so groß wie die Breite; dazwischen liegt ein Pañjara von einem halben Teil. Das oberste Geschoss umfasst vier Teile und besitzt einen mittleren Vorsprung von einem Daṇḍa.
P 60.110 Die Eck-Kūṭas sind achteckig, die Koṣṭhas werden mit einer scherenartigen Gliederung versehen. Das große Dach ist achteckig und mit acht Gauben geschmückt.
P 60.111 Die Anzahl von Kūṭas, Koṣṭhas und Nīḍas entspricht der früheren Regel. Auch die Höhenteile werden wie zuvor bestimmt.
P 60.112 Diese viergeschossige Anlage für Götter heißt Bhadrakoṣṭha. Eine weitere Anlage ist siebzehn Kara breit und wird in zehn Teile gegliedert.
P 60.113 Der innere Heiligtumsraum umfasst vier Teile, Āndhārikā einen. Ringsum liegt eine Veranda von einem Teil, weiter außen der gegliederte palastartige Bau.
P 60.114 Kūṭas, Koṣṭhas und Nīḍas werden je mit einem Teil bemessen. Die Halle ist zwei Teile lang; der Rest gehört zum Hāra-Band.
P 60.115 Oberhalb der Wasserablauffläche wird in acht Teile gegliedert: ein Teil für Sauṣṭika, zwei für die Halle und ein Teil für Pañjara.
P 60.116 Das darüberliegende Geschoss ist sechsteilig. Sauṣṭika ist einen Teil breit, Koṣṭha doppelt so lang; im Hāra-Band liegt ein kleiner Pañjara.
P 60.117 Darüber wird in drei Teile gegliedert; der mittlere Vorsprung beträgt einen Daṇḍa. Der Sockel ist viereckig, Hals und Dach achteckig.
P 60.118 Zwölf Koṣṭhas, eine entsprechende Hallenreihe, acht Pañjaras, acht hängende Pañjaras und sechzehn kleine Nīḍas werden genannt. [Anm. 151]
P 60.119 Acht Gauben schmücken den Hals; der Koṣṭha wird etwas erhöht. Verschiedene Sockel, Säulen, Vedikās, Fenstergitter und weitere Elemente schmücken den Bau.
P 60.120 Der Sockel kann mit Untersockel oder allein ausgeführt werden. Die Anlage besitzt Svastika-Gestalt und Gauben.
P 60.121 Die Höhenteile entsprechen der früheren Regel. Die Form heißt Jalāvaha. Eine weitere Breitenangabe nennt neun beziehungsweise zehn Kara mit einer zehnteiligen Gliederung. [Anm. 152]
P 60.122 Der innere Heiligtumsraum umfasst vier Teile, der umgebende Baukörper einen. Ringsum liegen ein einteiliger Hals- beziehungsweise Zwischenbereich und der gegliederte palastartige Bau.
P 60.123 Kūṭas, Koṣṭhas und Nīḍas sind je einen Teil breit; Koṣṭhas zwei Teile lang. Der Hāra-Bereich umfasst einen Teil.
P 60.124 Kūṭas, Koṣṭhas und Nīḍas besitzen Zwischengesimse. Oberhalb der Wasserablauffläche wird eine achtteilige Gliederung mit Sauṣṭikas angelegt.
P 60.125 Die Halle ist doppelt so lang; dazwischen liegt Pañjara. Das nächste Geschoss ist sechsteilig; Kūṭas, Koṣṭhas und weitere Bauteile entsprechen der früheren Regel.
P 60.126 Der Rest wird oben nach der für Vijaya genannten Anordnung ausgeführt. Die Anzahl sämtlicher Kūṭa-, Koṣṭha- und weiterer Glieder entspricht der bisherigen Regel.
P 60.127 Es gibt sechzehn große Nīḍas. Diese Form heißt Bhadrakūṭaka. Erhält dieselbe Anlage anderen Schmuck und einen Vorsprung in der Mitte des Koṣṭha,
P 60.128 mit entsprechendem Hals und Dach, heißt sie Manohara. Bei weiter verändertem Schmuck und viereckigem Hals und Dach
P 60.129 heißt sie Avantika, ein vorzüglicher Tempel Śambhus. Eine weitere Anlage ist einundzwanzig Hasta breit und wird in zehn Teile gegliedert.
P 60.130 Der innere Heiligtumsraum umfasst vier Teile, der umgebende Baukörper einen. Āndhāra und das als Maṅgalāṅga bezeichnete Glied werden je mit einem Teil angelegt.
P 60.131 Kūṭas, Koṣṭhas und Nīḍas entsprechen der früheren Regel. Vedikās, Hallen, Schmuckbögen und weitere Elemente kommen hinzu.
P 60.132 Oberhalb der Wasserablauffläche wird in acht Teile gegliedert; Hallen, Sauṣṭikas, Nīḍas und weitere Glieder werden wie zuvor angelegt.
P 60.133 Das nächste Geschoss ist sechsteilig. Die Sauṣṭika-Breite beträgt einen Teil, die Hallenlänge zwei; das Nīḍa wird oben mit einem Teil bemessen.
P 60.134 Das oberste Geschoss umfasst zwei Teile und besitzt einen mittleren Vorsprung. Dieser beträgt einen, anderthalb oder zwei Daṇḍa.
P 60.135 Der Halsbereich ist weit und besitzt eine runde Vedikā. Hals und Dach sind rund; vier große Gauben werden angeordnet.
P 60.136 Im unteren Geschoss liegen acht kleine Gauben, ihr Zweimalgeborenen. Die Dächer von Kūṭas, Koṣṭhas und Nīḍas sind gleichmäßig erhöht.
P 60.137 Die hohe Halle besitzt zwei Geschosse; unten liegt ein größerer Kūṭa-Bereich. Die Eck-Kūṭas sind von unten an viereckig, achteckig oder rund.
P 60.138 Verschiedene Sockel, Säulen, Vedikās, Fenstergitter und Schmuckbögen gehören dazu. Diese als Götterwohnung bestimmte Form heißt Nānāsukhāvaha, vielfältiges Glück bringend.
P 60.139 Nun werde ich das fünfgeschossige Gebäude erklären. Hört, ihr vorzüglichen Weisen! Die Höhe wird in achtundsechzig Teile gegliedert; für den Sockel folgt eine mit zwei und drei verbundenen Anteilen formulierte Höhe.
P 60.140 Die Säulenhöhe beträgt fünfeinhalb Teile, die nächste Plattform zweieinhalb; die folgenden Säulen umfassen fünfeinviertel Teile. [Anm. 153]
P 60.141 Das Gebälk wird mit zweieinhalb Teilen bemessen. Die nächsten Säulen haben fünf Teile; für die Plattform folgt eine verkürzte Angabe mit Viertelanteilen.
P 60.142 Der nächste tragende Abschnitt beträgt vierdreiviertel Teile, das Gebälk zwei. Die folgenden Säulen umfassen viereinhalb Teile; anschließend wird ein dreiviertel ergänzter Anteil genannt.
P 60.143 Dieser bestimmt die Gebälkhöhe. Die Vedikā umfasst einen Teil, der Hals zwei, das Dach viereinviertel Teile.
P 60.144 Der Kumbha beträgt drei Teile. So sind die Höhenanteile beschrieben. Die Breite des fünfgeschossigen Gebäudes wird in sechs bis elf Teile gegliedert. [Anm. 154]
P 60.145 Nun werde ich sechs und mehr Geschosse der Reihe nach erklären, ausgehend von den Anteilen des fünfgeschossigen Gebäudes. Dessen vorhandene Anordnung wird nach oben weitergeführt.
P 60.146 Gebälk und Sockel werden nach den entsprechenden bisherigen Maßen bestimmt. Für die neue Säule gelten sechs Teile, für den Sockel drei.
P 60.147 So ist das sechsgeschossige Gebäude erklärt; die Breite erhält ihre entsprechende Teileinteilung. Darunter werden für die nächste Erweiterung siebeneinhalb und dreieinviertel Teile
P 60.148 für Säule und Sockel angesetzt, bei einer Breite von elf oder zwölf Teilen. Dies ist das siebengeschossige Sārvadeśika-Vimāna.
P 60.149 Darunter folgen Säule und Sockel von siebeneinhalb beziehungsweise drei Teilen. Die Breite wird mit einer Folge von Dharma-, elf, zwölf und dreizehn Teilen verbunden. [Anm. 155]
P 60.150 Dies wird von den Kundigen als achtgeschossiger Bau beschrieben, ihr Herren der Weisen. Darunter werden bei der nächsten Erweiterung siebeneinhalb und eine verkürzte, mit drei verbundene Teilezahl
P 60.151 für Säule und Sockel angesetzt. Die Breitenanteile sind wie zuvor genannt. Damit ist das neungeschossige Gebäude beschrieben; nun folgt das zehngeschossige.
P 60.152 Darunter werden Säule und Sockel mit acht beziehungsweise vier Teilen angelegt. Die Breite folgt den zuvor genannten Anteilen oder beträgt vierzehn Teile.
P 60.153 Darunter folgen Säule und Sockel von achteinhalb beziehungsweise viereinviertel Teilen. Für die Breite verwendet man die zuvor genannte Reihe bis zu achtzehn Teilen.
P 60.154 So wird das elfgeschossige Gebäude bestimmt. Darunter folgt eine weitere Maßangabe für Säule und Sockel mit neun und einem halben Anteil; die genaue Zahlenverbindung ist beschädigt.
P 60.155 Die Breite beginnt bei sechzehn Teilen und reicht nach der Lesung bis zu zweimal zwölf. Darin soll der vorzügliche Lehrer Kūṭas und die übrigen Glieder anordnen.
P 60.156 Für den inneren Raum werden zwei, drei, vier oder sechs Teile beziehungsweise die zuvor genannten Anteile verwendet. Baukörper und Verandabreiten werden außerhalb des Heiligtumsraumanteils angesetzt.
P 60.157 Bei sechzehn Teilen Tempelbreite umfasst der innere Raum vier Teile; der umgebende Baukörper einen Teil.
P 60.158 Fünf Verandabereiche und sechs Wandbereiche werden jeweils mit halben Teilen bemessen. Oder man gliedert Breite und Länge in vierundzwanzig Teile.
P 60.159 Der innere Heiligtumsraum umfasst zwei Teile, der umgebende Baukörper einen. Die fünf Verandabereiche und die Wände werden nach Teilen außerhalb davon angeordnet.
P 60.160 Kūṭas, Koṣṭhas und sämtliche übrigen Glieder entsprechen der früheren Regel. Eine weitere Möglichkeit teilt die Tempelbreite in siebenundzwanzig Teile.
P 60.161 Der innere Heiligtumsraum umfasst fünf Teile; der Rest bleibt wie zuvor. Auch bei anderen Teilungen soll man die Anordnung entsprechend durch Überlegung bestimmen.
P 60.162 So entsteht das zwölfgeschossige Gebäude. Nun folgen die höheren Formen. Gegenüber dem bisherigen Maß erhält der Sockel ein zusätzliches Viertel oder die Hälfte.
P 60.163 Auch das Säulenmaß erweitert der Lehrer zweckmäßig. Von zwölf bis zu sechzehn Geschossen wird die Anlage auf diese Weise sachgerecht fortgeführt.
P 60.164 Die Einteilung beginnt bei zwanzig Teilen und reicht bis einunddreißig. Man wählt sie insbesondere nach dem Wunsch des Bauherrn.
P 60.165 Die Veranda kann einen halben Teil umfassen; der Rest wird den Wänden zugeteilt. Ebenso lässt sich der Bau mit geraden oder ungeraden Hasta-Maßen ausführen.
P 60.166 Bei gerader Teileinteilung beträgt die Hallenlänge das Doppelte der Kūṭa-Breite. Sie kann auch mit vier Teilen oder mit passenden geraden beziehungsweise ungeraden Anteilen bemessen werden.
P 60.167 Bei einem viergeschossigen Bau nimmt der als Grāsa bezeichnete gegliederte palastartige Teil ein Geschoss ein; bei fünf, sechs oder sieben Geschossen zwei, ihr Zweimalgeborenen.
P 60.168 Bei acht, neun oder zehn Geschossen umfasst er drei Geschosse. Bei elf und zwölf Geschossen werden vier beziehungsweise fünf Geschosse als Ausdehnung genannt.
P 60.169 Für die anschließenden höheren Bauten folgen sechs beziehungsweise sieben Geschosse als Grāsa-Anteile. Die zugeordneten Gesamtgeschosszahlen sind in der Lesung gestört und lassen sich nicht sicher bestimmen.
P 60.170 Von der Grundlage an werden Kūṭas, Koṣṭhas und die übrigen Bauteile am Boden richtig geplant. In jedem Geschoss des Gebäudes setzt man die jeweiligen Glieder zweckmäßig ein.
P 60.171 Die früher genannten Namen ergeben sich aus den Unterschieden von Kūṭas, Hallen und weiteren Bauteilen. Nach diesen Unterschieden innerhalb des Gebäudes sind die Formen wie zuvor erklärt zu verstehen.
Pūrvapāda – Kapitel 61: Die obersten Ziegel
P 61.1 Nun werde ich die Einsetzung der oberen Abschlusssteine bei Vimānas erklären. Die Abschlussziegel sollen aus demselben Material bestehen, mit dem der Bau oben abgeschlossen wird.
P 61.2 Ihre Maße entsprechen den Regeln für die ersten Ziegel oder werden nach Achtelanteilen bestimmt. Die Einsetzung erfolgt nach dem nun beschriebenen Verfahren.
P 61.3 Zuvor wird vorschriftsgemäß die Keimaussaat vollzogen. Im Norden oder Osten des Tempels wird ein Pavillon angelegt.
P 61.4 Er besitzt fünf oder eine Feuergrube oder die entsprechende Anzahl von Sthaṇḍilas, einen Altar in der Mitte und Darbha-Girlanden als Schmuck.
P 61.5 Danach entlässt man den Handwerker und bestreicht den Boden mit Kuhdung. Die Brahmanen werden gespeist; Segensverkündigung und Besprengung folgen.
P 61.6 Nach dem Vāstu-Feueropfer errichtet man ein Sthaṇḍila aus acht Droṇa unenthülstem Reis, der Hälfte oder nochmals der Hälfte.
P 61.7 Mit enthülstem Reis, Sesam, gerösteten Reiskörnern, Darbha und Blumen bereitet der Lehrer unter dem Hṛdaya-Mantra das Lager. Mit den fünf Erden und Pañcagavya
P 61.8 reinigt er Abschlussziegel und Bekrönung und verehrt sie unter dem Hṛdaya-Mantra mit Duftstoffen und weiteren Gaben. Vom Osten an schreibt er die ersten Vokale, vier an der Zahl, darauf.
P 61.9 Der Mantrakundige versieht die Ziegel unter dem Hṛdaya-Mantra mit weißer Sandelpaste. Er legt sie auf das Lager und stellt die Bekrönung links daneben.
P 61.10 Der Lehrer bindet den Schutzfaden und bedeckt die Gegenstände mit einem Tuch. Ringsum setzt er acht Gefäße in die Richtungen der Weltenhüter ein.
P 61.11 Er verehrt sie unter dem Hṛdaya-Mantra mit Duftstoffen und Blumen und setzt Mūrtis und ihre Herren ein. Auf den Ziegeln werden Nandā, Bhadrā, Jayā, Riktā und Pūrṇā eingesetzt.
P 61.12 Die Bekrönung wird an ihrem besonderen Platz angeordnet. Dann vollzieht man das Feueropfer, nachdem Feuergruben und weitere Gegenstände nach den Regeln des Feuerdienstes geheiligt wurden.
P 61.13 Der Reihe nach werden Brennholz, Ghee, gekochte Speise, geröstete Reiskörner, Sesam und weitere Gaben geopfert. Im Osten und den folgenden Richtungen verwendet man Palāśa, Udumbara, Aśvattha und Vaṭa.
P 61.14 Für das Hauptfeuer gilt Palāśa; es kann auch überall verwendet werden. Unter Śiva-, Brahma- und Aṅga-Mantras bringt man jeweils hundert Opfergaben dar.
P 61.15 Am Morgen badet der Lehrer und heiligt seinen Körper durch die Mantras. Er verehrt Ziegel, Bekrönung, Gefäße, Feuergruben und die hütenden Gottheiten.
P 61.16 Mit zufriedener Gesinnung vollzieht er Sühne, vollständige Schlussgabe und Verehrung. Die Mūrtidhārakas erhalten die festgelegten Gaben, beginnend mit fünf Niṣka.
P 61.17 Mit den drei kundigen Helfern, beginnend mit dem Astrologen, und dem Handwerker nimmt der vorzügliche Lehrer Ziegel und Bekrönung auf und umschreitet den Tempel rechtsläufig.
P 61.18 Er steigt zum Dach hinauf und setzt die Ziegel oben der Reihe nach ein. In der Mitte legt er Edelsteine und weitere Gaben nach dem Verfahren der ersten Ziegelsetzung nieder.
P 61.19 Darüber stellt der Lehrer die Bekrönung unter dem Wurzelmantra auf. Ihr Fuß wird mit dem Wasser der Gefäße unter den jeweiligen Mantras besprengt.
P 61.20 Unterhalb des freizulassenden Bekrönungsabschnitts wird sie mit Ziegeln und weiteren Baustoffen befestigt. Wer dies ausführen lässt, erlangt nach dem Text einen verdienstvollen Weg nach dem Tod.
Pūrvapāda – Kapitel 62: Die Merkmale des Liṅga
P 62.1 Ich werde die Merkmale des Liṅga erklären. Hört, ihr besten Zweimalgeborenen! Es kann aus Erde, Holz, Stein, Metall oder Edelstein bestehen oder als Bāṇa-Liṅga und in weiteren Formen vorkommen.
P 62.2 Das irdene Liṅga ist zweifach: gebrannt oder ungebrannt. Für Ābhicāra-Riten wird ein gebranntes Liṅga von mehr als zwei Hasta genannt.
P 62.3 Man nimmt weiße oder andersfarbige geeignete Erde und verbindet sie mit Milch, Öl und weiteren Stoffen. Gersten- und Weizenmehl sowie Rinde milchsaftführender Bäume kommen hinzu.
P 62.4 Die gute Erde wird mit klebrigem, wohlriechendem Pulver vermengt. Śrīveṣṭaka, Sarjarasa, Guggulu und Zucker werden genannt.
P 62.5 Fünf Harze beziehungsweise Pflanzenausscheidungen sind nach den örtlich bekannten Stoffen zu verwenden. Der Lehrer nimmt Erde in einer Menge, die der Gesamtmenge dieser Zutaten entspricht. [Anm. 156]
P 62.6 Auf einem Berg, in dessen Nähe, in Wäldern und Gärten, an Flussufern, bei Bäumen und Felsen soll man das Material für das Liṅga gewinnen.
P 62.7 Geeignet sind gut gefärbte, feste und glatte Steine, die in den Fugen des Berges eingebettet liegen, durch Flusswasser gereinigt wurden oder in reinem Wasser lagerten,
P 62.8 ferner Steine im Schutz von Bäumen und bei heiligen Badeplätzen oder Einsiedeleien. Sie sollen ausreichende Länge, Breite und Umfang besitzen und können rot, gelb, weiß oder schwarz sein.
P 62.9 Ansprechende Steine sind zu wählen; solche von jugendlicher Festigkeit gelten als günstig. Vom Wind, von Sonnenhitze oder Feuer angegriffene, weiche oder salzhaltigem Wasser ausgesetzte Steine
P 62.10 sowie solche, die bereits für andere Zwecke verwendet oder schwer beschädigt wurden, sind auszuschließen. Auch durch Angehörige der als Antyaja bezeichneten Gruppen herbeigebrachte oder benutzte Steine werden im historischen Text verworfen.
P 62.11 Raue, unreife und weitere ungeeignete Steine und Hölzer soll man meiden. Als Hölzer werden Khādira, Sandel, Śāla, Madhūka, Sarala und Asana genannt,
P 62.12 ferner Bilva, Kadamba, Khadira, Devadāru, Śiṃśupā, Panasa, Arjuna, Aśoka, milchsaftführende Bäume und rotes Sandelholz.
P 62.13 Sie sollen eine glatte Färbung und kräftigen Wuchs besitzen und von einem günstigen Ort stammen. Die besondere Materialgewinnung ist nach dem später beschriebenen Verfahren auszuführen.
P 62.14 Ein steinernes oder irdenes Liṅga kann bis zu neun Hasta hoch sein. Für Holz wird ein Drittel davon, für Metall die Hälfte dieses Maßes als höchste Größe genannt.
P 62.15 Durch Verminderung um jeweils sechs Aṅgula entstehen die mittleren Maße. Sind diese nicht verfügbar, können Zwischenmaße in Schritten von einem Aṅgula verwendet werden.
P 62.16 Eine Anzahl von hundertneunzig wird mit den Hasta-Maßen verbunden. Als geringstes Liṅga wird eine nach dem Tempelinnenraum bemessene Form genannt; der genaue Anfangsanteil fehlt in dieser Lesung.
P 62.17 Die Hälfte des Innenraums gilt als mittleres Maß, drei Fünftel als höchstes. Durch acht Zwischenintervalle ergeben sich neun Liṅga-Höhen.
P 62.18 Beginnend beim höchsten der höchsten Maße und mit Verminderung um Viertelanteile werden dreiunddreißig Liṅga-Maße genannt, ihr besten Zweimalgeborenen.
P 62.19 Oder man bestimmt nach dem Innenraum auf andere Weise: Das geringste Maß beträgt ein Viertel, das höchste drei Viertel des Innenraums.
P 62.20 Das mittlere bleibt wie zuvor; daraus entstehen dreiunddreißig Maße. Um günstige Āya-Verhältnisse zu erlangen, wird in Maß-Aṅgula gegliedert.
P 62.21 Auch die entsprechenden Anteile können hierfür weiter geteilt werden. Die Einteilung beginnt bei sechzehn Teilen und reicht nach der folgenden Zahlenverbindung bis zu hundertvierundzwanzig.
P 62.22 Der Lehrer fügt den passenden einzelnen Anteil hinzu, sodass günstige Āya-Verhältnisse entstehen. Auch die sechs Faktoren wurden zuvor von mir
P 62.23 im Kapitel Bhūmilamba erklärt; hier werden sie aus Sorge vor übermäßiger Ausführlichkeit nicht wiederholt. Für die Liṅga-Länge folgen vier, fünf und sechs Anteile innerhalb einer besonderen Teileinteilung.
P 62.24 Weitere Drittelanteile werden mit den Formen Sureḍya, Anāḍhya, Āḍhya und Sarvasama verbunden. [Anm. 157]
P 62.25 Die jeweiligen Zwischenräume werden in acht Intervalle und damit neun Maße gegliedert. Wird die Liṅga-Länge in vierundzwanzig Teile geteilt, gelten sieben, acht und neun Teile
P 62.26 als Höhen der Brahmā-, Viṣṇu- und Īśa-Abschnitte. Dieses Liṅga wird als allgemein verwendbare Form beschrieben.
P 62.27 Samakhaṇḍa, Vardhamāna, Śaivādhikya und die dreifach gegliederte Form werden den mit den Brahmanen beginnenden Ständen der Reihe nach zugeordnet.
P 62.28 Vardhamāna und Śivādhikya gelten auch als für alle gesellschaftlichen Gruppen geeignet. Teilt man die Liṅga-Länge in drei Teile, umfasst der Brahmā-Abschnitt einen Teil.
P 62.29 Viṣṇu- und Rudra-Abschnitt umfassen ebenfalls je einen Teil. Die Breite entspricht einem solchen Anteil. Dies heißt Samakhaṇḍa, gleich gegliedert.
P 62.30 Die aufeinanderfolgenden Dreiergruppen lauten vier–fünf–sechs, fünf–sechs–sieben, sechs–sieben–acht und sieben–acht–neun.
P 62.31 Dies sind die Vardhamāna-Maße für die mit Brahmanen beginnenden Gruppen. Für die nächste Form werden sieben–sieben–acht und fünf–fünf–sechs genannt,
P 62.32 ferner vier–vier–fünf und drei–drei–vier. So wird Śivādhikya für die mit den Zweimalgeborenen beginnenden Gruppen beschrieben.
P 62.33 Bei neun Höhenteilen werden drei gleiche Abschnitte vorgesehen; die beiden ersten Zahlwörter sind in der Umschrift gestört. Für die Umfänge des runden, achteckigen und viereckigen Abschnitts werden sechs, sieben und acht Teile genannt.
P 62.34 Dies heißt in der Lehre Trairāśika. Nun folgt Svastika: Bei neun Höhenteilen beträgt der untere Abschnitt zwei, der mittlere drei Teile.
P 62.35 Der runde Abschnitt ist vier Teile lang. Diese Form wird auch für Śūdras empfohlen. Trairāśika gilt als für alle geeignet und als Erfüllung aller Wünsche verheißend.
P 62.36 Āḍhya, Anāḍhya, Sureḍya, Dhārāliṅga und Sahasra-Liṅga werden allgemein für Brahmanen und die übrigen Stände zugelassen.
P 62.37 Ein Dhārāliṅga besitzt ansteigend eine bis hundert Rillen und gilt als günstig. Nun wird Sahasra erklärt.
P 62.38 Beim Samakhaṇḍa wird der Śiva-Abschnitt in elf Teile gegliedert. Eine weitere Einteilung nennt einundneunzig Anteile und deren ungerade Anordnung.
P 62.39 Daraus wird eine Anordnung von tausendundeins kleinen Liṅgas gebildet; alternativ werden neun Höhenanteile genannt. [Anm. 158] Nun werde ich das Mukha-Liṅga erklären, das weltliches Wohlergehen und Befreiung verheißt.
P 62.40 Es besitzt vier, drei oder ein Gesicht. Höhe und Breite werden entsprechend geteilt; nach dem Freilassen eines dreiteiligen Bereichs beginnt darunter der Kopf. [Anm. 159]
P 62.41 Stirn, Nase, Gesicht, Kinn und Lippen werden ausgearbeitet. Nun werden die Vorsprünge von Hals und Armen beschrieben, ihr Kundigen.
P 62.42 Nach der besonderen Teileinteilung der Liṅga-Länge werden in den vier Himmelsrichtungen vier Gesichter angelegt, die über den Liṅga-Durchmesser hervortreten.
P 62.43 Der Rest behält die Liṅga-Gestalt entsprechend dem Viṣṇu-Abschnitt. Die folgende Bestimmung nennt Knie beziehungsweise Ansatz, Hals und vier Aṅgula; ihr baulicher beziehungsweise bildlicher Bezug ist nicht eindeutig.
P 62.44 Die zugehörige Länge entspricht diesem Maß; das Übrige folgt den Regeln für Götterbilder. Eine weitere Einteilung beginnt bei neun Mātrā und nennt vier Varianten des Sechs-Tāla-Maßes.
P 62.45 Für die Vorsprünge in den vier Richtungen wird der umgebende Bereich bemessen. Seine Breite beträgt sechsdreiviertel Mātrā.
P 62.46 Bei drei Gesichtern wird der betreffende Höhenabschnitt gleichmäßig in sechs Teile gegliedert. Oberarme und Schultern werden mit halben Anteilen bemessen und springen sechs Aṅgula vor.
P 62.47 Der Hals umfasst drei Teile, die Krone zwei. Der verbleibende Abschnitt wird nach dem Teilemaß vierfach gegliedert.
P 62.48 Kopf, Stirn, Nase und das Gesicht mit Kinn werden ausgearbeitet. Der Viṣṇu-Abschnitt und die Krone werden entsprechend der Breite gestaltet. Die einzelnen Gesichter springen jeweils acht Mātrā vor.
P 62.49 Bei einem Gesicht wird die Höhe in drei Teile gegliedert. Das Gesicht ist anderthalb Teile lang.
P 62.50 Die Krone umfasst einen Teil. Den Rest teilt der vorzügliche Lehrer zweifach und gestaltet daraus Hals und Schultern.
P 62.51 Der Gesichtsvorsprung beträgt neun Mātrā. Als Längeneinheit dient ein Hundertachtel der Liṅga-Länge.
P 62.52 Nun werde ich die verschiedenen Rundungen des oberen Abschlusses erklären. Die Namen lauten Puṇḍarīka, Viśāla, Śrīvatsa und eine hier als Śatruvardhana gelesene Form.
P 62.53 Der maßgebende Richtungsanteil wird in vier Teile gegliedert und jeweils um einen Anteil vergrößert. So entstehen Puṇḍarīka und die weiteren Formen mit unterschiedlichen verheißenen Früchten.
P 62.54 Puṇḍarīka verheißt Ruhm, Viśāla großen Wohlstand, Śrīvatsa das Erlangen alles Gewünschten und Śatrumardana Sieg. [Anm. 160]
P 62.55 Durch eine Vergrößerung um ein Viertel entsteht ein hühnereiförmiger Kopfabschluss. Da er die Vermehrung der Nachkommenschaft verheißt, wird er mit Prajāpati verbunden.
P 62.56 Durch eine Drittelerhöhung entsteht ein Halbmondabschluss, dem Mond ähnlich. Er verheißt lange Lebensdauer, das Erlangen einer hohen Welt und vorzügliches Glück.
P 62.57 Eine Erhöhung um einen Sechstelanteil ergibt die gurkenartige Trapuṣa-Form als Zeichen des Gedeihens. Durch sie erlangten Sādhyas, Siddhas und Maruts nach dem Text große Herrlichkeit.
P 62.58 Oder der obere Abschluss wird anders gerundet: Man teilt die Breite in acht Teile und erhöht um anderthalb Teile.
P 62.59 Dies heißt Chatraśīrṣa, schirmförmiger Kopf. Für Trapuṣa wird die Breite in sechs Teile gegliedert und die Rundung mit zweieinhalb Teilen bemessen.
P 62.60 Eine Rundung mit der halben Breite ergibt den hühnereiförmigen Kopf; mit einem Drittel der Breite entsteht der mondsegmentartige Abschluss.
P 62.61 Bei acht Breitenanteilen ergibt eine Rundung von dreieinhalb Teilen die blasenartige Form. Dies sind die überlieferten Kopfabschlüsse für sämtliche Liṅgas.
P 62.62 Ein Liṅga mit günstigen Āya-Verhältnissen dient der Erfüllung aller Ziele. Ungünstige Verhältnisse gelten als ungünstig wirkend; zu ihrer Anpassung wird oben ein Zuschlag vorgesehen.
P 62.63 Bei einem Hasta beträgt er einen Aṅgula, bei zwei oder drei Hasta drei Mātrā, bei vier oder fünf Kara fünf und bei sechs oder sieben sieben.
P 62.64 Bei acht oder neun Kara gelten neun Mātrā als Zuschlag. Der für die Kopfrundung bestimmte Bereich wird in vier oder sechs Teile gegliedert.
P 62.65 Vom Brahmā-Abschnitt aus werden der Reihe nach ein, zwei oder drei Teile hinzugefügt. Ein Drittel des Rundungsbereichs wird oberhalb des Verehrungsabschnitts angesetzt.
P 62.66 Oder der Zuschlag wird zur gesamten Liṅga-Länge genommen. Bei einer sechsteiligen Höheneinteilung fügt der Kundige beim unteren Liṅga einen Teil hinzu, beim mittleren zwei
P 62.67 und beim höchsten drei Teile, ihr besten Zweimalgeborenen. Oder er setzt allein das Kopfmaß zusätzlich an und führt daraus die Rundung aus.
P 62.68 Der mit dem Kopf verbundene Maßanteil wird an beiden Seiten herabgetragen. Nach diesem Maß zeichnet man seitlich zwei Kreise.
P 62.69 Oben in der Kopfmitte liegt ein dritter Kreis. Durch diese drei Kreise entstehen zwei fischförmige Überschneidungen.
P 62.70 Wo sich die Linien von Maul und Schwanz dieser Fischformen schneiden, setzt man an und rundet den günstigen Kopfabschluss mit den drei entsprechenden Bögen aus.
P 62.71 Nach den Klassen der Liṅgas wird der Kopfabschluss weiter unterschieden. Für Brahmanen gilt die Schirmform, für Könige die hühnereiförmige Gestalt.
P 62.72 Für Vaiśyas gilt die Halbmondform, für Śūdras die Gurkenform. Eine weitere mondartige Gestalt wird bei einer anderen Liṅga-Unterteilung beschrieben.
P 62.73 Nach einer besonderen Einteilung des Liṅga-Durchmessers werden die Zahlwörter Vyoma, zwei, drei und vier angesetzt. So entstehen vier schirmartige Formen; die erste gehört zum gleich gegliederten Liṅga. [Anm. 161]
P 62.74 Die dritte gehört zu Śaivādhikya, die vierte zu Vardhamāna. Eine ungeordnete Vermischung dieser Zuordnungen gilt als ungünstig.
P 62.75 Für selbstentstandene und vergleichbare Liṅgas werden diese Merkmale nicht verlangt, ihr Zweimalgeborenen. Ihre Unterteilung richtet sich nach anerkannter Überlieferung. Ein mit allen vorgeschriebenen Merkmalen versehenes Liṅga dient der Erfüllung aller Ziele.
Pūrvapāda – Kapitel 63: Die Keimaussaat
P 63.1 Nun werde ich die Merkmale der Keimaussaat erklären. Zu Beginn aller glückbringenden Handlungen soll eine solche Aussaat stattfinden.
P 63.2 Sie wird dreifach unterschieden: höchste, mittlere und untere Ausführung. Man beginnt neun, sieben, fünf oder drei Tage vorher
P 63.3 oder vollzieht sie unmittelbar vor der Handlung, nachdem Śiva verehrt wurde. Für Götter beginnt die Aussaat an einem der genannten Tage am Abend.
P 63.4 Für menschliche Anlässe ist die Aussaat am selben Tag vorgesehen; dies ist auch für Götter zulässig. Soma ist der Herr der Samen; deshalb werden sie nachts ausgesät.
P 63.5 Die Aussaat soll nicht tagsüber stattfinden. Geschieht sie dennoch, wird dem Ausführenden Verderben angekündigt. Vor dem Gebäude, links davon oder vorn rechts
P 63.6 wird ein Pavillon von drei bis elf Hasta angelegt. Auch ein bereits vorgesehener Pavillon kann verwendet werden.
P 63.7 Im Nordosten oder in der Opferhalle vollzieht man die Aussaat zum heiligen Badefest. Der Raum besitzt Baldachin, Fahnen, Türen und Schmuckbögen,
P 63.8 Darbha-Girlanden und Perlenschnüre. Man vollzieht Segensverkündigung und Besprengung oder reinigt mit dem Astra-Mantra.
P 63.9 Es gibt drei Gefäßarten: Śarāva-Schalen, Pālikā-Gefäße und Ghaṭikā-Töpfe. Die Verwendung aller drei gilt als höchste Ausführung, die von zwei Arten als mittlere.
P 63.10 Eine einzige Art ergibt die untere Ausführung. Nun werden ihre Merkmale genannt. Sie können aus Gold, Silber, Kupfer oder Ton bestehen.
P 63.11 Die Öffnung der Pālikā ist vierzehn Aṅgula breit. Für die mittlere und untere Größe wird jeweils ein Aṅgula abgezogen.
P 63.12 Die Höhe entspricht der Öffnungsbreite; der Fuß ist halb so breit. Der Randanteil wird mit einem als Kauśika bezeichneten Bruchteil der Breite bemessen. [Anm. 162]
P 63.13 Die runde innere Öffnung umfasst ein Drittel der Breite. Der Stiel ist ein Viertel der Gesamtbreite stark.
P 63.14 Die Ghaṭikā hat Kalaśa-Gestalt; Stiel und Fuß folgen der vorherigen Regel. Ihr Gefäßkörper ist acht Aṅgula breit und besitzt fünf Öffnungen.
P 63.15 Die Śarāva-Schale beträgt die Hälfte oder drei Viertel des Pālikā-Maßes. Pālikā und die anderen Gefäße können auch nach dem verfügbaren geeigneten Maß angefertigt werden.
P 63.16 Gesprungene, geschwärzte, löchrige, übelriechende oder alte Gefäße sowie solche mit beschädigten Merkmalen sollen bei der Keimaussaat vermieden werden.
P 63.17 Śarāva ist Brahmā, Pālikā Viṣṇu und Ghaṭikā Īśāna zugeordnet. Der Lehrer verehrt diese Gottheiten in den jeweiligen Gefäßen.
P 63.18 Für die höchste Stufe werden jeweils sechzehn Gefäße genannt, für die mittlere vierzehn und für die untere zehn.
P 63.19 Dies sind die Abstufungen der höchsten Ausführung. Für die mittlere gelten acht, sechs oder vier, für die untere drei, zwei oder ein Gefäß je Art.
P 63.20 Nun werde ich ihre Aufstellung erklären. Hört, ihr besten Zweimalgeborenen! Man bestreicht den Platz mit Kuhdung und schmückt ihn mit Mehlzeichnungen.
P 63.21 Nach Besprengung mit Pañcagavya werden Richtschnüre gespannt: zehn in östlicher und zehn in nördlicher Richtung.
P 63.22 In der Mitte nimmt man neun Felder zusammen und lässt ringsum sechzehn frei. In den vier Himmelsrichtungen liegen vier Zugänge von jeweils zwei Feldern.
P 63.23 In den Ecken werden zwölf Felder für Pālikās und die übrigen Gefäße genannt. Die mittleren neun Felder gehören zu Brahmā; Pālikās stehen in den Eckbereichen.
P 63.24 Links vom Zugang liegen Ghaṭikās, rechts Śarāvas. So ordnet der vorzügliche Lehrer auch die anderen Zugänge an.
P 63.25 Bei der nächsten Form werden jeweils acht Richtschnüre nach Osten und Norden gespannt. Das mittlere Einzelfeld und die acht darumliegenden Felder werden freigehalten.
P 63.26 In der Mitte steht das Soma-Gefäß. In den beiden östlichen Reihen stehen vierzehn Pālikās, im Westen Ghaṭikās.
P 63.27 In den sechs Zwischenfeldern und rechts werden zehn Śarāvas genannt. Weitere zehn Plätze liegen östlich und westlich neben dem Hauptgefäß, ihr Zweimalgeborenen. [Anm. 163]
P 63.28 So ist die mittlere Stufe der höchsten Ausführung beschrieben. Nun folgt deren untere Stufe. Je sieben Richtschnüre werden nach Osten und Norden gespannt.
P 63.29 Die mittleren vier Felder bleiben frei; dort setzt man das Hauptgefäß ein. Vom Nordosten an stehen Pālikās in der äußeren Reihe.
P 63.30 Bis zur südwestlichen Ecke werden Śarāvas genannt. In den Zwischenrichtungen stehen jeweils zwei; weitere liegen im Nordwesten und Nordosten. [Anm. 164]
P 63.31 In den Hauptrichtungen und Ecken werden außen Pālikās aufgestellt. Außerhalb des Hauptgefäßes liegen innen acht Ghaṭikās.
P 63.32 Damit ist die untere Stufe der höchsten Ausführung beschrieben. Nun folgt die höchste Stufe der mittleren. Man bildet ein Raster von fünf mal fünf Feldern und stellt das Hauptgefäß in die Mitte.
P 63.33 Śarāvas stehen außen, Pālikās dazwischen. Damit ist die höchste Stufe der mittleren Ausführung erklärt; nun folgt deren mittlere Stufe.
P 63.34 Je sechs Richtschnüre werden nach Osten und Norden gespannt. In der Mitte werden neun Felder gebildet, unter besonderer Berücksichtigung der ausgenommenen Nordost- und Südwestfelder.
P 63.35 Fünf Pālikās stehen im Osten, Śarāvas im Westen. Sechs Ghaṭikās werden rechts und links in Dreiergruppen angeordnet.
P 63.36 Im inneren Nordostbereich steht eine weitere Pālikā, entsprechend im Südwesten eine Śarāva.
P 63.37 Bei einer sechzehnteiligen Anlage werden die mittleren vier Felder ausgespart. Pālikā, Ghaṭikā und Śarāva stehen der Reihe nach
P 63.38 vom Nordosten bis zum Südosten. In derselben Reihenfolge ordnet man sie auch von Südosten und den weiteren Ecken aus an.
P 63.39 Bei einem Neun-Felder-Raster steht das Soma-Gefäß in der Mitte. Pālikā und die übrigen Gefäße werden wie zuvor ringsum angeordnet.
P 63.40 Der Rest liegt außen beim Soma-Bereich; dies heißt die höchste Stufe der unteren Ausführung. Wieder bildet man neun Felder, mit Zugängen im Osten und Westen.
P 63.41 Vom Nordosten an stellt man Pālikās und die übrigen Gefäße auf. Dies ist die mittlere Stufe der unteren Ausführung. Nun folgt deren geringste Stufe.
P 63.42 Man bildet wiederum neun Felder und lässt die vier Ecken frei. In der Mitte steht das Hauptgefäß, im Osten und den folgenden Richtungen Pālikā und die übrigen Gefäße.
P 63.43 So ist die Aufstellung erklärt. Nun folgt die Handlung selbst. Der Kundige errichtet ein Sthaṇḍila aus acht Droṇa unenthülstem Reis.
P 63.44 Die Hälfte gilt als mittlere, nochmals die Hälfte als untere Menge. Für das Hauptgefäß gilt die Regel des Śiva-Gefäßes; je Pālikā wird ein Prastha angesetzt.
P 63.45 In der Mitte zeichnet man einen achtblättrigen Lotos mit Fruchtboden. Darauf kommt die halbe Menge enthülsten Reises, ergänzt durch Sesam und gerösteten Reis.
P 63.46 Man umgibt die Unterlage mit Darbha und Blumen und stellt das Hauptgefäß in die Mitte. Ein Droṇa oder ein halber Droṇa wird als zugehörige Füll- beziehungsweise Unterlagemenge genannt. [Anm. 165]
P 63.47 Das Gefäß besitzt Fadenumwicklung, Deckel und Darbha-Büschel und ist mit Wasser gefüllt. Ein goldenes Mondbild wird vorgesehen; die Öffnung erhält ein gutes Tuch.
P 63.48 Darin setzt man Indu, den Mond, unter seinem Mantra ein, ihr Śiva-Brahmanen. Der Kundige bringt Milchreis und danach Betel dar.
P 63.49 Unter dem Īśāna-Mantra stellt man die Aussaatgefäße auf. Ihre Öffnungen werden mit Darbha, Kuśa oder Palāśa so ausgelegt, dass die Erde nicht hindurchfällt.
P 63.50 Die Gefäße werden mit Erde von einem reinen Ort gefüllt. Danach sät man die zuvor in Milch eingeweichten Samen aus.
P 63.51 Für die höchste Ausführung verwendet man sieben Samenarten: Sesam, Senf, Mungbohnen, schwarze Bohnen, Śimbā-Bohnen, Āḍhaka und Kuluttha.
P 63.52 Für die mittlere gelten Mungbohnen, schwarze Bohnen, Kuluttha, Sesam und Senf; für die untere Sesam und Senf.
P 63.53 So ist die untere Ausführung erklärt. Als weitere Möglichkeit werden Sesam, Senf, Mungbohnen, schwarze Bohnen, Śimbu und Kuluttha genannt,
P 63.54 ferner Śāli-Reis, Priyaṅgu, Apāmārga, Gerste und Śyāma. Nun folgt eine weitere Zusammenstellung der Samen.
P 63.55 Sie umfasst Sesam, Senf, Mungbohnen, schwarze Bohnen, Kuluttha, Niṣpāva, Śāli-Reis, Apāmārga, Śimbā, Vrīhi-Reis und Āḍhaka,
P 63.56 ferner Śyāma, Weizen, Sasyendra und Bambussamen. [Anm. 166] Die in Milch eingeweichten Samen sät man unter dem Hṛdaya-Mantra.
P 63.57 Die Keime sollen so gepflegt werden, dass sie schön gedeihen, ihr Zweimalgeborenen. Bei der Aussaat unter dem maßgebenden Bīja-Mantra wendet man sich nach Osten oder Norden.
P 63.58 Mit dem Wasser des Hauptgefäßes werden die Aussaatgefäße versorgt. Bevor das Wasser darin aufgebraucht ist, füllt man Duftwasser nach.
P 63.59 Täglich verehrt man die Gefäße und bringt bis zum vorgesehenen Abschlusstag Opferspeise dar. Ist der festgelegte Tag erreicht, entlässt der Kundige Soma.
P 63.60 Nach dem Abschluss werden die Gegenstände achtsam geschützt aufbewahrt. Helle, zarte und aufwärts wachsende Keime gelten als günstig.
P 63.61 Schwarze, rauchfarbene, gelbbraune oder dunkle, seitwärts wachsende oder gekrümmte Keime soll man bei einer reinen Handlung vermeiden.
P 63.62 Zur Abwendung eines solchen Zeichens vollzieht man ein beschwichtigendes Feueropfer. Bei der Aussaat zum heiligen Badefest soll eine rechtsläufige Prozession um das Dorf oder die jeweilige Siedlung stattfinden.
P 63.63 Die gewonnene Erde sowie Pālikās und die übrigen Gefäße werden mitgeführt, zusammen mit Dreizack und Kuṇḍālī.
P 63.64 Caṇḍeśvara begleitet die reich geschmückte Prozession. Bei den übrigen Aussaaten kann der Umzug entfallen.
P 63.65 Auch bei der Erdgewinnung kann man einen Umzug veranstalten oder darauf verzichten. Am Flussufer, an einem Teich, im Wald oder Blumengarten,
P 63.66 bei einem länglichen Wasserbecken, Damm oder ähnlichen Ort gewinnt man die Erde vorschriftsgemäß. Der Kundige besprengt den Boden gründlich mit Śiva-Wasser.
P 63.67 Dann ruft er die Erdgöttin an und verehrt sie unter dem Hṛdaya-Mantra mit Duftstoffen und weiteren Gaben. Ringsum verehrt er die Weltenhüter und verwendet den Śastra-Mantra.
P 63.68 Unter dem Śastra-Mantra gräbt er, nach Norden gewandt, dreimal in den Boden. Er nimmt die Erde auf und füllt sie mit der linken Hand in ein Gefäß.
P 63.69 Nach Verehrung mit Duftstoffen und weiteren Gaben lässt er die Erde von Helfern tragen und bringt sie vor den Tempel.
P 63.70 Mit allen drei Gefäßarten ist die Keimaussaat die höchste, mit zwei die mittlere, mit einer die untere Ausführung.
P 63.71 Sind die vorgeschriebenen Mittel zum nahenden Zeitpunkt nicht verfügbar, vollzieht man eine unmittelbare Ersatzaussaat. Kokosblüten, Dūrvā-Gras, Blumen und ungebrochene Reiskörner
P 63.72 legt man unter innerem Wiederholen des Bīja-Mantras in die Pālikā. Dies kann auch in Ghaṭikās, Śarāvas oder in allen drei Gefäßarten erfolgen.
Pūrvapāda – Kapitel 64: Die Weihe des Liṅga
P 64.1 Hört nun die Einsetzung des Liṅga, ihr Zweimalgeborenen! Den Zeitpunkt für die Aufstellung und die weiteren Handlungen bestimmt man nach der zuvor genannten Regel.
P 64.2 Die mit Yama, Āśleṣā, Agni, Śūrpa, Śraviṣṭhā und Varuṇa bezeichneten Mondhäuser, ferner Jyeṣṭhā und die drei Pūrva-Mondhäuser sind bei der Aufstellung zu vermeiden. [Anm. 167]
P 64.3 Der vierte, achte, der mit Bhūta bezeichnete und der fünfzehnte Mondtag gelten als ungünstig. Mars- und Saturntage sind unerwünscht; mit günstigen Einflüssen verbunden können sie günstig wirken.
P 64.4 Von den Tierkreiszeichen werden die beweglichen ausgeschlossen. Alles Übrige entspricht der früheren Regel. Die Keimaussaat ist zuvor vorschriftsgemäß auszuführen.
P 64.5 Für das Opfer errichtet man einen Pavillon am Tempel, vor ihm, an den Seiten oder im Norden. Es folgt eine Maßreihe in Hasta mit drei, acht und zehn, deren Verbindung in der Umschrift gestört ist.
P 64.6 Für die weiteren Formen werden Vergrößerungen in Yava und eine mit zwölf beginnende Reihe genannt. Im Norden legt man außerdem einen Badepavillon mit einem Drittel des entsprechenden Maßes an.
P 64.7 Er kann auch so groß wie der Altar sein oder einfach die erforderliche Größe zum Baden besitzen. Er erhält Randstreifen und einen Ablauf beziehungsweise eine Vertiefung.
P 64.8 In der Mitte liegt ein Altar von acht Aṅgula Höhe und vier Kara Breite. Für weitere Ausführungen beginnt man bei einem Hasta und vergrößert jeweils um einen Hasta.
P 64.9 Auch zwei Hasta Breite beziehungsweise ein nach Hasta bemessener Altar werden genannt. Der Kūṭa-Bau richtet sich nach dem Altarmaß; außen kann eine provisorische Überdachung liegen.
P 64.10 Oder eine weitläufige Überdachung erstreckt sich über den ganzen Platz. Bei kleinem Raum kann überall ein fester Kūṭa-Bau angelegt werden, nach Schönheit und Festigkeit.
P 64.11 Für die drei unteren Liṅga-Größen genügt ein Altar von einem Hasta. Bei den drei mittleren Größen ist die Anlage mit zwölf Säulen versehen.
P 64.12 Bei den drei höchsten Größen besitzt sie zwanzig Stützen. Nach der jeweiligen Einteilung wird eine äußere Reihe angelegt.
P 64.13 Bei der ersten Form liegt eine solche Reihe mit acht Feuergruben vor. Bei der mittleren werden zwei Reihen und vierundzwanzig Feuergruben vorgesehen.
P 64.14 Bei drei Reihen sind es achtundvierzig Feuergruben. Für die drei höchsten Liṅga-Größen wird auch eine Anlage mit zweiunddreißig Feuergruben zugelassen.
P 64.15 Außen legt man einen Umgang nach passendem Maß und gewünschter Schönheit an. Die Hauptfeuergrube kommt gesondert hinzu, innerhalb des nächstliegenden Umkreises.
P 64.16 Überall sind auch neun Feuergruben zulässig. Für das kleinste Liṅga sowie für bewegliche Liṅgas werden fünf oder eine Feuergrube genannt.
P 64.17 Bei fünf Feuergruben werden die altarartige, halbmondförmige, dreieckige und runde Gestalt sowie die Hauptgrube verwendet. In den weiteren Zwischenrichtungen liegen sechseckige, achteckige und lotosförmige Gruben. [Anm. 168]
P 64.18 Die Hauptgrube ist rund oder quadratisch. So ist der innere Umkreis angelegt; außen werden quadratische
P 64.19 oder runde Gruben verwendet, oder überall eine einheitliche Form. Alles hier nicht eigens Erwähnte folgt den früheren Regeln.
P 64.20 Der Pavillon besitzt vier Zugänge und vier Schmuckbögen, die acht Glückszeichen und die glückbringenden Keime.
P 64.21 Neun Fahnen, Darbha-Girlanden und weiterer Schmuck gehören dazu. Dieser Pavillon gilt für Liṅgas und besonders für Götterbilder.
P 64.22 Er wird für sämtliche Handlungen empfohlen, insbesondere für Feste. An dem zuvor genannten Ort errichtet man einen besonderen Pavillon für das Anbringen der Kennzeichnung.
P 64.23 Dort oder an einem anderen reinen Ort wird die Kennzeichnung ausgeführt. Liṅga und Sockel werden mit Stein, Sand, Wasser und weiteren Mitteln geglättet.
P 64.24 Der Lehrer sorgt für die reine, richtige Gestalt des Liṅga. Mit Erden, zusammenziehenden Pflanzenabkochungen, Kuhurin und Wasser,
P 64.25 danach mit Kuhdung und besonders reinem Duftwasser erfolgt die Reinigung, begleitet vom Praṇava und dem Astra-Mantra mit huṃ, phaṭ und der Verneigungsformel.
P 64.26 Anschließend verehrt man unter dem allgemeinen Mantra oder dem Sthāṇu-Mantra. Liṅga und Sockel werden mit Kuśa, Tüchern, Girlanden und weiteren Gegenständen umgeben.
P 64.27 Im Pavillon errichtet man ein Sthaṇḍila aus acht Droṇa unenthülstem Reis, ergänzt durch Sesam, enthülsten und gerösteten Reis, Darbha und Blumen.
P 64.28 Darauf legt man das Liṅga samt Sockel mit dem Kopf nach Osten. Man bedeckt es mit einem roten Tuch und verehrt es unter dem Hṛdaya-Mantra mit Duftstoffen und weiteren Gaben.
P 64.29 Die Länge des Rudra-Abschnitts wird in vierundsechzig Teile gegliedert. Ein Teil gilt als Breite und Tiefe der Kennzeichnungslinie.
P 64.30 Die Hälfte davon gilt als kleinstes Maß. Durch acht Intervalle zwischen diesen Breiten ergeben sich neun Linienbreiten für sämtliche Liṅgas.
P 64.31 Mit einem mit Safran bestrichenen Faden wird eine neunteilige Gliederung vorgenommen. Sechs Teile bestimmen die Kennzeichnung im unteren Bereich.
P 64.32 Bei Formen mit Gesicht, Nase und Stirn wird der Bereich oberhalb des Halses berücksichtigt. Ist die Kennzeichnung dort nicht erwünscht, wird sie darunter angebracht.
P 64.33 Bei einer in vierundzwanzig Teile gegliederten Liṅga-Länge beträgt die Kennzeichnungsbreite einen Teil. Die vertiefte Linie wird mit einem Neuntel dieser Breite bemessen.
P 64.34 Die Seitenlinien werden mit der halben Breite der Hauptlinie herabgeführt. Ihre Vertiefung entspricht ihrer Breite und wird schön ausgeführt.
P 64.35 Bei einer achtteiligen Seitenfläche wird die Rundung mit sechs Teilen vorgenommen. Eine weitere Bestimmung nennt neun und sieben Teile sowie zwei freizulassende Teile unten. [Anm. 169]
P 64.36 Eine Vergrößerung um zweieinhalb Teile wird zu einer dreiteiligen Einteilung in Beziehung gesetzt. Bei einer anderen Teileinteilung werden unten zwei Teile freigelassen.
P 64.37 Die Seitenfläche wird in neun oder zwölf Teile oder nach einer Dreierfolge gegliedert. Eine weitere Kennzeichnung teilt dieselbe Fläche gleichmäßig in neun Teile.
P 64.38 Ein Sechstel wird vervielfacht; durch Weglassen eines Teils entstehen drei Varianten. Die schöne Kennzeichnung wird mit einem halben Yava und einer zweiteiligen Rundung angelegt. [Anm. 170]
P 64.39 Unterhalb des als Karṇakūṭa bezeichneten Ansatzes zieht man eine Brahmā-Linie bis zum Viṣṇu-Abschnitt. Am Ursprung der Linie liegt die elefantenaugenartige Form.
P 64.40 Oder im zweiten unteren Abschnitt liegt eine Kennzeichnung in der Gestalt eines halben Gerstenkorns. Beide Formen werden hier auch ohne Seitenlinien beschrieben.
P 64.41 Drei Linien sind jeweils passend auszuführen. Bei sechzehn Teilen werden oben vier Teile freigelassen; der verbleibende Bereich umfasst zwölf Teile.
P 64.42 Die längliche Figur mit Lotosknospe wird unter Freilassung von zwei unteren Teilen angelegt. Oder man teilt die Höhe des Rudra-Abschnitts in drei und lässt den oberen Teil frei.
P 64.43 Die Seitenfläche wird in zehn Teile gegliedert. Die Knospe umfasst einen Teil und ist ebenso breit; der Stiel nimmt acht Teile ein.
P 64.44 Von der Knospe aus werden die Seitenlinien entwickelt. Sie heißen Maṇi-Linien und treffen sich hinten.
P 64.45 Bei elf Teilen des Rudra-Abschnitts werden oben drei Teile freigelassen. Die Knospe umfasst einen Teil, der Stiel sieben.
P 64.46 Bei neun Teilen werden oben zwei freigelassen. Die Knospe beträgt einen Teil, der Stiel fünf.
P 64.47 Bei sechzehn Teilen werden oben vier freigelassen. Die Knospe umfasst einen Teil, der Stiel zehn.
P 64.48 Bei zwölf Teilen des Verehrungsabschnitts werden oben zwei freigelassen. Die Knospe umfasst einen Teil, der Stiel acht.
P 64.49 Vom Fuß der Knospe aus wird die Stiellänge nach unten und quer abgetragen. Auf beiden Seiten sollen die Linien gerade verlaufen, ihr Zweimalgeborenen.
P 64.50 Seitlich der unteren und oberen Abschnitte werden zwei Quadrate gebildet. An der äußeren oberen Ecke setzt man das Zeichengerät an.
P 64.51 Von der Lotosknospe bis zum Stielende wird nach außen ein Bogen gezogen. Die Stiellänge wird in neun Teile gegliedert und jeweils um einen Teil vergrößert.
P 64.52 So entstehen neun schrittweise vergrößerte Maße. Der Zwischenraum am Stiel wird in acht Teile gegliedert; von einem halben Teil an wächst das Maß jeweils um einen halben.
P 64.53 Damit ergeben sich vier Maße der Kennzeichnung zwischen den Seitenlinien, ihr Zweimalgeborenen. Die Seitenlinien werden vom Fuß der Knospe aus gezogen.
P 64.54 Der obere Ansatz kann einer Knospe, einem Elefantenauge, einem Lotos, einer Bananenblütenknospe, einer Speerspitze oder einem Aśvattha-Blatt gleichen,
P 64.55 ferner der Spitze einer Waffe der Weltenhüter oder der Waffe Śivas. So wird die Kennzeichnung des Sārvadeśika-Liṅga beschrieben, ihr Zweimalgeborenen.
P 64.56 Für Edelstein-Liṅgas, Bāṇa-Liṅgas sowie aus Metall oder aus Flüssen und Quellen entstandene Formen wird diese Kennzeichnung nicht allgemein verlangt. [Anm. 171]
P 64.57 Bei Formen, deren eigene Gestalt keine solche Kennzeichnung zulässt, und bei strahlenden Edelsteinen gelten besondere Verhältnisse. Bei Edelstein- und Metall-Liṅgas kann die Kennzeichnung angebracht werden oder fehlen.
P 64.58 In der Mitte der Sockelöffnung wird eine weiblich-genitale, nach oben gerichtete Kennzeichnung angelegt. So zeichnet der kundige Lehrer die Merkmale mit einem goldenen Stift vor.
P 64.59 Er verwendet das entsprechende Metallgerät und erinnert sich an den Astra-Mantra. Die Kennzeichnung kann auch unter Heranziehung der zugehörigen bildhauerischen Lehrtexte aufgezeichnet werden. [Anm. 172]
P 64.60 Nach der jeweils gewählten Lehre muss sie gleichmäßig ausgearbeitet werden. Zu geringe oder übermäßige Linien werden als schädlich für Auftraggeber und Handwerker bezeichnet,
P 64.61 sowie für König und Land. Deshalb sind sie gleichmäßig auszuführen. Der Ācārya ist für die Mantras zuständig; der Baumeister lässt die handwerkliche Arbeit ausführen.
Pūrvapāda – Kapitel 65: Die Merkmale der Bildgestalten
P 65.1 Ich werde die Merkmale der Götterbilder erklären. Hört, ihr vorzüglichen Weisen! Ihre Maße können sich nach Breite, Höhe oder Umfang des Liṅga oder nach dem Zwei- beziehungsweise Dreifachen davon richten.
P 65.2 Auch die drei Arten des Aṅgula-Maßes – festes Maß, relatives Maß und Körpermaß – können verwendet werden, ferner die Maße von Tempelinnenraum, Tür, Säule und Sockel.
P 65.3 Mit Yava oder Hasta wird die Bildhöhe ebenfalls bestimmt. Lässt man die drei Aṅgula-Arten sowie Hasta und Yava außer Betracht,
P 65.4 kann die Bildhöhe den übrigen Bezugsmaßen entsprechen. Oder man gliedert diese in sechzehn Teile und beginnt bei drei Teilen mit schrittweiser Vergrößerung.
P 65.5 Bis zu elf Teilen reicht die Reihe; gegenüber dem zuvor gewählten Maß kann vergrößert oder verkleinert werden. Mit „Liṅga“ ist hierbei der Verehrungsabschnitt gemeint, ihr besten Zweimalgeborenen.
P 65.6 Die Reihe beginnt bei drei Aṅgula und wächst jeweils um zwei Mātrā bis zu hundertfünfundzwanzig Mātrā.
P 65.7 Das Yava-Maß beginnt bei sieben Yava und wächst jeweils um zwei bis zur genannten Grenze von tausend Yava. [Anm. 173]
P 65.8 Die Aṅgula- beziehungsweise Hausbezugsmaße gelten für die entsprechenden Bilder, Yava für kleine. Es folgt eine sechsfache Einteilung mit mehreren symbolischen Zahlwörtern, deren Verbindung in der Umschrift beschädigt ist.
P 65.9 Durch Hinzufügen eines Anteils wird das der jeweiligen Klasse zugehörige Maß gebildet. Dieses multipliziert man mit acht und teilt durch siebenundzwanzig.
P 65.10 Der Rest bestimmt das zu Brahmanen und den weiteren Gruppen gehörige Mondhaus und soll für sie günstig sein. Bei den drei Aṅgula-Maßen wird kein zusätzlicher Klassenanteil angesetzt.
P 65.11 Ist das Maß für König, Dorf oder den jeweiligen Bauplatz nicht günstig, wird die Höhe weiter geteilt. Die Vorlage nennt Zehnergruppen sowie fünf und sechs Teile, ohne eindeutige Rechenverknüpfung.
P 65.12 Ein einzelner Anteil wird so lange hinzugefügt, bis eine günstige Höhe entsteht. Bei den drei Aṅgula-Maßen wird dagegen auch kein zusätzlicher Āya-Anteil verlangt.
P 65.13 Ebenso werden beim Yava-Maß weder Klassenanteil noch Āya-Anteil hinzugefügt. Āya wird durch Multiplikation mit acht und Teilung durch zwölf bestimmt.
P 65.14 Eine weitere Mondhausberechnung nennt acht und fünf sowie eine Teilung durch fünfundzwanzig. [Anm. 174] Für den Wochentag wird mit neun multipliziert und durch sieben geteilt.
P 65.15 Für Vyaya multipliziert man mit neun und teilt durch zehn. Für Yoni multipliziert man mit drei und teilt durch acht.
P 65.16 Der Anteil wird durch Multiplikation mit vier und Teilung durch neun bestimmt. Für zwei Größen wird die Mondhausfrucht genannt; Tierkreiszeichen und Anteil werden aus dem Mondhaus abgeleitet.
P 65.17 Durch Teilung durch dreißig erhält man den Mondtag. Eine anschließende Bestimmung verbindet Yoga und Wochentag, ist aber verkürzt. Ist das um den Klassenanteil ergänzte Maß günstig, soll man es übernehmen.
P 65.18 Andernfalls beginnt man mit dem durch den Āya-Anteil günstig gemachten Maß. Auch das angenommene reine Höhenmaß des Bildes kann als Grundlage dienen.
P 65.19 Ein Bild kann aus Stein, Holz, Metall, Erde, Edelstein, mineralischem Stoff oder Elfenbein bestehen. So gibt es sieben Materialarten.
P 65.20 Zur geeigneten Stunde lässt der Kundige das Bild nach der angenommenen Höhe vom Bildhauer anfertigen und wiederholt dabei den Hṛdaya-Mantra.
P 65.21 Danach verehrt er das Bild unter dem Hṛdaya-Mantra mit Duftstoffen, Blumen und weiteren Gaben. Anschließend ehrt er den Ācārya mit Gewändern, Gold und Fingerringen.
P 65.22 Ebenso ehrt er den schriftkundigen, vorzüglichen Bildhauer. Bilder von Sadāśiva und den folgenden Gestalten werden im höchsten Zehn-Tāla-Maß ausgeführt.
P 65.23 Zuerst wird Sadāśiva genannt, danach die Tanzgestalt, die mit Umā verbundene Gestalt, Umāskanda und der stehende Mondbekrönte.
P 65.24 Es folgen der Zerstörer der drei Städte, Liṅgodbhava, Dakṣiṇāmūrti und die musizierende Gestalt.
P 65.25 Danach kommen der Herr Caṇḍeśas, der Vernichter von Kāla, Kāma und weiteren Mächten, die bequem sitzende Gestalt und Kalyāṇasundara.
P 65.26 Ferner die zur Hälfte aus Umā oder Viṣṇu bestehenden Gestalten, die mit Brahmā und Viṣṇu verbundene Form, der Stierreiter und der mit Gaṅgā verbundene Śiva.
P 65.27 Es folgen Kaṅkālamūrti, der Träger der Opfergabe, die Nandīśvara begnadende Gestalt und die Form mit erhobenem Fuß.
P 65.28 Diese und weitere entsprechende Gestalten sind im genannten Tāla-Maß anzufertigen. Manonmanī, Gaurī, Vighneśa, Skanda und Nandin
P 65.29 sowie Caṇḍeśvara erhalten das mittlere Zehn-Tāla-Maß. Brahmā, Hari, Lakṣmī, die als Moṭī gelesene Göttin und Vāgīśvarī,
P 65.30 ferner Durgā, Sūrya und die sieben Mütter erhalten das untere Zehn-Tāla-Maß. Jyeṣṭhā, Savitṛ, der Herr der Mondhäuser, die Aśvins, die Erde und die Ṛṣis
P 65.31 sowie Kṣetreśvara werden im höchsten Neun-Tāla-Maß ausgeführt. Die Weltenhüter und die acht Vasus erhalten die mittlere Stufe.
P 65.32 Yakṣas, Apsaras und weitere hier nicht sicher gelesene Gruppen sowie Waffengestalten, Maruts und Vidyeśvaras werden mit mittleren beziehungsweise unteren Neun-Tāla-Maßen verbunden. [Anm. 175]
P 65.33 Ebenso verfährt man bei Rākṣasas, Yātudhānas, Gandharvas, Siddhas, Cāraṇas, Asuras und Ahnen.
P 65.34 Menschen erhalten acht Tāla, Piśācas sieben, Bucklige sechs. Für Vighneśa wird außerdem das höchste Zehn-Tāla-Maß genannt.
P 65.35 Er kann auch in dessen mittlerer oder unterer Stufe ausgeführt werden. Weitere Bhūta-Gestalten werden mit vier Tāla angelegt; ein zusätzlicher Gruppenname ist unsicher.
P 65.36 Für Kinnaras und andere menschenartige Gestalten werden drei oder zwei Tāla genannt, für Kabandhas ein Tāla; auch eine halbteilige Form wird erwähnt. [Anm. 176]
P 65.37 Ein zu geringes Höhenmaß wird mit schwerer Krankheit verbunden, ein zu großes mit dem Anwachsen von Feinden. Ein zu geringer Umfang verheißt Vernichtung, ein zu großer Verfall.
P 65.38 Ein zu geringes Proportionsmaß wird mit Armut, ein zu großes mit dem Verlust der Gattin verbunden. Ein zu geringes senkrechtes Maß gilt als schädlich für König und Land.
P 65.39 Ein zu geringes Vergleichsmaß wird als tödlich für Bildhauer und Lehrer bezeichnet. Ein Bild mit allen vorgeschriebenen Merkmalen verheißt dagegen die Erfüllung aller Ziele.
Pūrvapāda – Kapitel 66: Die Einsetzung des Bildgerüstes
P 66.1 Ich werde die Einsetzung des Śūla erklären, des tragenden Gerüsts eines Götterbildes. Seine Ausführung ist vielfältig. Als Hölzer werden Sandel, Madhūka, Khadira und Sarala genannt,
P 66.2 ferner Śamī, Tiniśa, Tāpiñcha, Talaka, Devadāru, Kramuka, Saptaparṇa, Vakula, Kunda und Sandel.
P 66.3 Piṇḍika, Timiśa, rotes Sandelholz, Panasa, Śrīparṇī, Khadira-Kernholz, Tintṛṇī, Śāla und Bilva
P 66.4 sowie Kadamba, Śiṃśupā und Dhanvin gelten als Hölzer für Śivas Gerüst. Panasa, Devadāru, Padma und Tinduka
P 66.5 sowie Tilaka und Saptaparṇa werden für Viṣṇus Gerüst genannt. Vakula, Kuṭaja, Piṇḍita und Tiniśa,
P 66.6 Dhanvin, Arjuna und Aśvattha gelten als Hölzer Brahmās. Für die Göttin eines Gottes wird jeweils dasselbe Holz verwendet.
P 66.7 Vaikaṅkata, Khādirya und Śamī werden Durgā zugeordnet, Pāṭalī der Jyeṣṭhā und die Śiva zugeordneten Hölzer den sieben Müttern.
P 66.8 Vakula gilt für Caṇḍa, Rājavṛkṣa für die Richtungshüter. Khadira kann für alle Götter verwendet werden; auch milchsaftführende Hölzer werden genannt.
P 66.9 Śrīvṛkṣa gilt allgemein für die Gottheiten. Für Gaṇapati, Skanda, Śāstṛ und die Mütter werden Śivas Hölzer verwendet.
P 66.10 Oder der Ausführende verwendet die genannten Hölzer allgemein, passend zu Aufgabe und erforderlicher Stärke. Auch Kupfer, Messing, Silber oder Gold sind vorgesehen.
P 66.11 Für ein Gerüst soll das Holz eines einzigen Baumes dienen; mehrere Bäume zu mischen ist unerwünscht. Die Materialgewinnung erfolgt nach dem dafür beschriebenen Verfahren.
P 66.12 Für die Körperteile, beginnend mit Haaren und Fingern, werden die Gerüstmaße gegenüber den endgültigen Maßen vermindert. Der mittlere Brahmadaṇḍa ist fünf Aṅgula breit. [Anm. 177]
P 66.13 Vom Geschlechtsbereich bis zum Nabel ist er viereckig, vom Nabel bis zur Halsgrube achteckig.
P 66.14 Darüber wird er rund gestaltet. Der seitliche beziehungsweise Brustquerstab ist sieben Aṅgula breit; für seine Stärke wird ein Kalā-Anteil genannt.
P 66.15 An beiden Enden befinden sich Zapfen von zwei Mātrā Länge und einem Mātrā Breite.
P 66.16 Ein bis vier Zapfen werden genannt. In der Mitte des Brustquerstabs liegt eine Öffnung entsprechend der Breite des Viṣṇu-Abschnitts.
P 66.17 Der Brustquerstab liegt unterhalb der Linie der Halsgrube. Der Hüftquerstab ist sieben Aṅgula breit.
P 66.18 Seine Stärke wird mit einem Kalā-Anteil bemessen. An beiden Seiten besitzt er waagerechte Zapfen von drei Aṅgula.
P 66.19 In seiner Mitte liegt eine Öffnung entsprechend der Breite des Brahmā-Abschnitts. Eine weitere Angabe verbindet die viereckige Breite mit einem halben Maß und zwei Aṅgula; die Zuordnung ist unsicher.
P 66.20 Zwei Mātrā unterhalb des Nabels wird der Hüftquerstab glatt und fest mit dem Brahmadaṇḍa verbunden.
P 66.21 Die Breite am Ende des Oberschenkelstabs wird mit dem als Koraka bezeichneten Maß bestimmt. An seinem Anfang fertigt man eine Öffnung nach dem Zapfenmaß.
P 66.22 An seinem Ende liegt ein Zapfen von zwei Mātrā. Den Oberschenkelstab verbindet man mit dem Zapfen des Hüftquerstabs.
P 66.23 Für den Unterschenkel wird seine entsprechende Länge mit vier zusätzlichen Mātrā angesetzt. Seine Breite am Ansatz beträgt drei Aṅgula.
P 66.24 Am unteren Ende beträgt sie anderthalb Mātrā. Die Öffnung am Ansatz richtet sich nach dem Zapfenmaß.
P 66.25 Den Oberarmstab verbindet man mit dem Zapfen des Brustquerstabs. Der Kundige verbindet den Oberschenkelstab mit dem Knieglied.
P 66.26 Das Knieglied ist vier Aṅgula breit und ebenso lang. Der Unterschenkel wird dort mit dem halben entsprechenden Maß angesetzt.
P 66.27 Der Fuß- beziehungsweise Sohlenstab ist vier Mātrā breit. Der Oberarmstab besitzt am Ansatz drei Aṅgula Breite.
P 66.28 Am Ende wird seine Breite mit einer anderthalbfachen Zweierangabe bemessen; die Lesung ist nicht eindeutig. Die Öffnung am Ansatz wird mit sieben Mātrā angegeben.
P 66.29 Der Oberarmansatz wird mit dem Zapfen des Brustquerstabs verbunden. Der Unterarm ist am Ansatz drei Mātrā breit.
P 66.30 An seinem Ende ist er anderthalb Aṅgula breit. Die Öffnung am Ansatz beträgt zwei Mātrā.
P 66.31 Den Zapfen des Oberarms verbindet man mit dem Unterarm. Vom Brustquerstab bis zum Hüftquerstab
P 66.32 reicht der seitliche Stab. Seine Breite wird als Kolaka bezeichnet; seine Dicke entspricht ihr. Oben
P 66.33 und unten besitzt er eine Öffnung von einem Aṅgula. Er verbindet Brust- und Hüftquerstab.
P 66.34 Zwischen beziehungsweise vor den beiden seitlichen Stäben wird ein Maß von sieben Mātrā genannt. Bei weiblichen Gestalten sollen die seitlichen Stäbe insbesondere entfallen. [Anm. 178]
P 66.35 Von den endgültigen Körpermaßen zieht der Kundige die Stärke der späteren Modelliermasse ab. Die Verminderung beginnt bei einem Viertel Aṅgula und wächst jeweils um ein Viertel
P 66.36 bis zu zwei Mātrā; Zu- und Abnahmen erfolgen zweckmäßig. Für Brahmadaṇḍa und die übrigen Stäbe werden insgesamt zweiunddreißig genannt, ihr Zweimalgeborenen.
P 66.37 Kopf, Handfläche, Ohr, Gewand, Fuß und weitere Teile werden jeweils um einen halben Mātrā kleiner als ihr endgültiges Maß angefertigt.
P 66.38 So ist die stehende Gestalt beschrieben. Bei der sitzenden besteht eine Besonderheit: Am Fuß des Brahmadaṇḍa werden vier Aṅgula angesetzt.
P 66.39 Der Ansatz des Unterschenkels wird um anderthalb Aṅgula vermindert. Damit sind die Gerüstmerkmale erklärt; nun folgt seine Einsetzung.
P 66.40 Zeitpunkt und Keimaussaat entsprechen der früheren Regel. Der Pavillon erhält neun, fünf oder eine Feuergrube.
P 66.41 Die Gruben sind quadratisch oder besitzen die für ihre Himmelsrichtung vorgeschriebene Form. Man entlässt den Handwerker und lässt die Segensverkündigung sprechen.
P 66.42 Nach dem Vāstu-Feueropfer errichtet man ein Sthaṇḍila und bereitet darauf ein Lager. Dabei werden die mit dem Brahmadaṇḍa beginnenden Stäbe bewusst zugeordnet.
P 66.43 Man besprengt sie mit Pañcagavya, badet sie mit Pañcāmṛta und weiteren Stoffen, danach mit reinem Wasser, bedeckt sie mit einem Tuch und verehrt sie.
P 66.44 Unter den Sitzmantras bereitet man auf dem Lager einen Sitz. Unter dem Hṛdaya-Mantra legt man das Gerüst nieder und betrachtet es als Gestalt der Gottheit.
P 66.45 Der Schutzfaden wird gebunden. Ringsum stellt man mit Wasser gefüllte Gefäße auf, versehen mit Darbha-Büscheln, Gold und Tüchern.
P 66.46 In der Mitte wird die jeweilige Gestalt unter ihrem Mantra verehrt, ringsum die Weltenhüter. Tattvas, Tattveśvaras, Mūrtis und Mūrtīśvaras werden eingesetzt.
P 66.47 Mit den Brahma-Mantras heiligt man sämtliche Glieder und setzt die Gottgestalt darin ein. Unter innerem Wiederholen ihres Mantras verehrt man sie mit Duftstoffen und Blumen.
P 66.48 Nach Darbringung von Milchreis beginnt das Feueropfer. Feuergruben und weitere Gegenstände werden geheiligt, die Gottgestalt angerufen und durch Opfergaben erfreut.
P 66.49 Brennholz, gekochte Speise, Ghee, gerösteter Reis, Sesam und Senf werden geopfert. Im Osten und den folgenden Hauptrichtungen verwendet man Palāśa, Udumbara, Aśvattha und Vaṭa.
P 66.50 In den mit Südosten beginnenden Zwischenrichtungen gelten Śamī, Apāmārga, Madhūka und Śrīvṛkṣa. Für das Hauptfeuer verwendet man Palāśa und hundert Opfergaben.
P 66.51 Unter den Brahma- und dem Netra-Mantra opfert man jeweils ein Zehntel davon. Tattvas, Tattveśvaras und die weiteren Gruppen erhalten der Reihe nach jeweils drei Gaben.
P 66.52 Nach der vollständigen Schlussgabe badet der Lehrer am Morgen gemeinsam mit den Mūrtipālas. Der Mantrakundige verehrt Gottheit, Gefäß und Feuer.
P 66.53 Am Feuer beseitigt er rituelle Versäumnisse und bringt unter dem Gestaltmantra die vollständige Gabe dar. Zur günstigen Stunde und beim günstigen Aszendenten hat der vorzügliche Lehrer die ihm gebührende Ehrung empfangen.
P 66.54 Er nimmt das Gerüst auf, umschreitet den Haupttempel rechtsläufig und betritt den inneren Heiligtumsraum, wobei er die Brahmā- und weiteren Bereiche berücksichtigt.
P 66.55 Nach der stehenden oder anderen Gestalt richtet er die Anordnung ein und vollzieht das Bad mit Gefäßwasser. Die als Ādhāra bezeichnete Grundlage wird aus Ziegeln und weiteren passenden Stoffen eingesetzt.
P 66.56 Sechs Haltungen werden unterschieden: stehend, sitzend, liegend, auf einem Fahrzeug befindlich, zum Gehen ansetzend und zum Tanzen bereit.
P 66.57 Tanzende, gehende und auf erhöhten Fahrzeugen befindliche Gestalten besitzen die jeweils entsprechende Grundlage. Sitzende Gestalten stehen auf einem Sitzsockel.
P 66.58 Die liegende Gestalt ruht auf einem Lager. Für die hier behandelte Gottheit wird sie gewöhnlich nicht gewünscht; sie betrifft Viṣṇu und andere Bilder. Nun wird die Grundlage erklärt.
P 66.59 Ihr Maß beträgt das Anderthalbfache der Breite des Gerüstfußes. Nach dem Aṅgula-Maß des Bildes wird es in Schritten von einem Aṅgula
P 66.60 bis zu vier Aṅgula vergrößert. Die Grundlage ist gleichmäßig quadratisch. Ihre Dicke wird dreifach unterschieden, mit schrittweiser Vergrößerung
P 66.61 bis zu vier Mātrā, entsprechend dem für die Ausführung geltenden Maß. Gold, Silber, Kupfer und weitere geeignete Materialien können dafür verwendet werden.
P 66.62 In ihrer Mitte bildet man neun Felder, gegebenenfalls mit Vertiefungen. Darin legt der Lehrer Edelsteine und weitere Gaben nach der früheren Regel nieder.
P 66.63 Der Mantrakundige setzt das Gerüst ein und erinnert sich an die Gottgestalt. Die anderen Stäbe werden nach dem beschriebenen Verfahren mit dem Brahmadaṇḍa verbunden.
P 66.64 Oder man berücksichtigt vom Fuß des Brahmadaṇḍa an die Sockelhöhe zusammen mit der Gerüstlänge oder dem gewünschten Gesamtmaß.
P 66.65 An der so bestimmten Grenze wird die Grundlage eingesetzt. Mit festen Sockelverbindungen und passenden Einlassungen befestigt man das Gerüst.
P 66.66 Weitere aus dem Bild hervortretende Stützen bestehen aus festem Kernholz; ihre Stärke und Anzahl richten sich nach dem Erforderlichen.
P 66.67 Der vorzügliche Lehrer lässt sie mit Brahmadaṇḍa und den übrigen Stäben verbinden und sorgt entsprechend den Ausführungsmaßen für Festigkeit.
P 66.68 Mit geraden Metallbändern und Metallstiften wird das Gerüst vielfach befestigt. Danach erfolgt die erforderliche, gegebenenfalls feuchte Tuchumwicklung.
P 66.69 Mit Modellierpaste und glatten Auftragsschichten wird der vollständige Körper gebildet. Er wird mit verschiedenen Farben nach den Vorschriften für Götterbilder bemalt.
P 66.70 Geeignete, in der Malerei kundige Handwerker aus den vier Ständen und den entsprechenden Abstammungsgruppen führen die Arbeit aus. Am Ende der Bemalung erfolgt das Öffnen der Augen.
P 66.71 Vor dem Augenöffnen gilt das Bild lediglich als Material. Bis dahin sind Schnitte und andere Bearbeitungen zulässig; danach nicht mehr, ihr Zweimalgeborenen.
P 66.72 Die Weihe erfolgt nach den Regeln der Einsetzung. Für eine stehende Gestalt wird die Grundlage nach der Breite der Sohlenfläche bemessen.
P 66.73 Unterschenkel und Oberschenkel werden entsprechend den Gerüstmaßen aufgestellt. Darüber wird der Hüftquerstab mit dem Brahmadaṇḍa verbunden.
P 66.74 Nachdem sämtliche Stäbe und das Bild zusammengefügt und mit Bändern befestigt sind, legt man es auf das Lager.
P 66.75 Nach Einsetzung von Tattvas, Mūrtis und den weiteren Prinzipien kann es aufgestellt werden. Bei einem Steinbild fertigt man auch die Grundlage aus Stein.
P 66.76 Alles Übrige bleibt gleich. Für Fußstein und weitere Ansatzglieder wird jedoch ein sich verjüngender Zapfen nach der erforderlichen Festigkeit ausgeführt.
P 66.77 Er wird glatt in die Öffnung der Sockelmitte eingepasst. Man bereitet unter den entsprechenden Mantras den Sitz und heiligt die Glieder des Bildes. [Anm. 179]
P 66.78 Die im Gefäßwasser gegenwärtige Kraft des Gestaltmantras wird im Herzen des Bildes eingesetzt. Mit dem Wasser badet man es und ordnet ringsum die Weltenhüter an.
P 66.79 Der Stein kann mit Kalkputz bestrichen, mit Stoff umhüllt und bemalt werden. Bei der Einsetzung des Gerüsts ist der Mantra der jeweiligen Gottgestalt einzusetzen.
Pūrvapāda – Kapitel 67: Die Aufstellung der Gottheiten
P 67.1 Nun werde ich die Orte für die Aufstellung der Gottheiten erklären, ihr vorzüglichen Weisen: in einem Dorf, einer Stadt, einem Handelsort oder einer Hauptstadt,
P 67.2 an einem heiligen Flussufer, bei bestehenden Heiligtümern, am Meeresufer, an einem Damm oder am Ufer eines Tempelteichs,
P 67.3 nahe einem großen Gewässer oder einer größeren Ansiedlung, in einem Garten oder an einem heiligen Ort. Dort kann eine gestaltlose Liṅga-Form oder eine gegliederte Gottgestalt
P 67.4 aus Stein, Metall, Holz, Edelstein, Erde oder Stuck stehen; auch Relief, flächige Darstellung oder Sockel sind möglich.
P 67.5 Der kundige Lehrer setzt sie entsprechend den Brahmā-, Götter- und weiteren Bereichen ein. Man beginnt bei einem Raster von fünf mal fünf und vergrößert die Seiten jeweils um ein Feld
P 67.6 bis zu zweiunddreißig Feldern. Danach wird der innere Heiligtumsraum bestimmt. Für den Brahmā-Bereich werden ein, zwei oder drei Felder angesetzt.
P 67.7 Ringsum folgen die Bereiche Daivika, Ārṣa und Paiśācika. Diese Anordnung wird vom Brahmā-Bereich ausgehend festgelegt.
P 67.8 Die mit Brahmā beginnende Gliederung ist auf Dörfer und andere Siedlungen anzuwenden. Das gestaltlose Liṅga liegt im Brahmā-Bereich, die gegliederte Gottgestalt im Daivika-Bereich.
P 67.9 Bei Siedlungsanlagen werden außerdem Brahmā-, Daivika- und Mānuṣa-Bereiche für die Aufstellung genannt. Die anschließende besondere Zuordnung zu einer Muttergottheit ist in der Lesung unklar.
P 67.10 Bemalte beziehungsweise bildhafte Darstellungen können auch außen im Paiśācika-Bereich stehen. Rākṣasas, Gandharvas, Yakṣas, Piśācas und weitere Gestalten werden mit den zuständigen Mūrtipālas angeordnet.
P 67.11 Im Mānuṣa- oder Paiśāca-Bereich sind Wohnungen der Zweimalgeborenen vorgesehen. In den vier mit Nordosten beginnenden Ecken legt man Hallen und die weiteren Einrichtungen an.
P 67.12 Der Brahmā-Bereich wird vierfach gegliedert. Im Nordosten liegt eine Halle, im Südosten ein Wasserbecken sowie ein Kuhstall mit Brunnen.
P 67.13 Im Südwesten liegt ein Ladenbereich, gegebenenfalls mit einem Tempel; im Nordwesten ein Tempel. Eine Vertauschung gilt als Ursache von Unglück.
P 67.14 Bei einem kleinen Bauplatz werden diese Einrichtungen nicht sämtlich im Brahmā-Bereich verlangt. Brahmanenwohnungen können im gesamten dafür vorgesehenen Bereich oder im Śiva-Bereich liegen. [Anm. 180]
P 67.15 Im Westen liegt Viṣṇus Wohnstätte; auch eine Zuordnung Keśavas zum Śiva-Bereich wird genannt. Für kleinere und größere Anlagen im Verhältnis zum Fünf-mal-fünf-Raster folgt eine weitere Maßreihe,
P 67.16 die bis zu vierundzwanzigtausend Feldern reicht. [Anm. 181] Sūrya, Skanda, Gaṇeśa, Durgā und weitere gelten als Gottheiten des Bauplatzes.
P 67.17 Im äußeren Paiśācika-Bereich werden Moṭī, Madana und die sieben Mütter genannt. Eine weitere Gruppe von sieben Gottheiten kann ohne Moṭī und Śāstṛ gebildet werden. [Anm. 182]
P 67.18 Bei einer Siedlung mit mehr als tausend Brahmanen werden Hallen und die entsprechenden Brahmaneneinrichtungen angelegt. Bei weniger Brahmanen kann man auf geschlossene Nebenräume und Höfe verzichten.
P 67.19 Für eine weitere, bis tausend reichende Größe werden Gaurī beziehungsweise Kamalālayā, Brahmā, Vaiśravaṇa, Soma und Kandarpa im Inneren genannt. [Anm. 183]
P 67.20 Außen stehen Kṣetrādhipa, Jyeṣṭhā und die zuvor genannten Gottheiten. Bei größeren Anlagen werden sämtliche Gottheiten als heilbringend empfohlen.
P 67.21 Je nach dem betreffenden Zweck werden Śiva, Gaurī, Vināyaka oder Skanda in den mit Brahmā beginnenden Bereichen eingesetzt.
P 67.22 Śāstṛ kann innen oder außen stehen; wilde Gottheiten werden außen angeordnet. Die bereits zuvor aufgestellten Gottheiten sollen durch die Bauplatzeinteilung zufriedengestellt werden.
P 67.23 Ob sie an einer hier genannten oder einer anderen Stelle stehen, gehören sie nicht ohne Weiteres zu den neu bestimmten Bauplatzgliedern. Die Vāstu-Einsetzung kann getrennt von der Weihe der Gottheiten stattfinden.
P 67.24 Daher soll man sich mit aller Sorgfalt um die Gottheiten kümmern. Der Lehrer setzt die Rudra-Gottheiten ein und stellt die śivaitische Anordnung her.
P 67.25 Bereits überlieferte Ṛṣi-Stätten und Tempel sind zu berücksichtigen. Nach Prüfung ihres alten Bestandes soll die neue Bauplatzeinteilung vorgenommen werden.
P 67.26 Die Vāstu-Einsetzung und die übrigen Regeln wurden schon früher erklärt. Dennoch werden hier nochmals einige Besonderheiten genannt.
P 67.27 Für Dörfer wird die Gliederung bis zum äußeren Paiśācika-Bereich vorgesehen. Häuserreihen können innen oder außen erweitert oder verkleinert werden.
P 67.28 Ungleichheiten in Länge und Breite sowie kleinere Wege sind sowohl bei kleinen als auch bei großen Bauplätzen zulässig.
P 67.29 Auch zwischen innerer und äußerer Anordnung können Unterschiede bestehen. Bei der Bauplatzausführung sind Abweichungen im äußeren Paiśāca-Bereich zulässig.
P 67.30 Ebenso werden die Wegemaße entsprechend den Tempelanlagen bestimmt. Die sechs Arten von Standorten beziehungsweise Gestalten sind so anzuordnen, dass keine Störung entsteht. [Anm. 184]
P 67.31 Die sechs Formen in Brahmā-, Daivika- und den weiteren Bereichen gelten bei richtiger Anordnung nicht als fehlerhaft. Deshalb sind an den vorgesehenen Orten die empfindlichen Schnittpunkte und weiteren Besonderheiten zu beachten.
P 67.32 Nach Nāgara und den übrigen Bauformen sowie insbesondere nach den Himmelsrichtungen werden Śiva und die weiteren Gottheiten in den dafür beschriebenen Tempeln aufgestellt.
Pūrvapāda – Kapitel 68: Die Weihe des Götterbildes
P 68.1 Ich werde die Weihe der Götterbilder kurz erklären. Zuerst erfolgen Materialgewinnung und Herstellung des Bildes,
P 68.2 danach Errichtung des Pavillons, Edelsteindeponierung, Öffnen der Augen und Reinigung des Bildes.
P 68.3 Es folgen der Rechtsumgang um das Dorf und als achte Handlung das Einlegen ins Wasser, danach der Schmuck des Pavillons und das Vāstu-Feueropfer.
P 68.4 Dann werden das Lager bereitet, das Bild aufgestellt, der Schutzfaden gebunden und das Bild auf das Lager gelegt.
P 68.5 Es folgen die Aufstellung der Gefäße, die Darbringung, die Einsetzung von Mūrtis und weiteren Prinzipien sowie das Feueropfer.
P 68.6 Danach werden die Ehrengaben überreicht, die Mantras eingesetzt, das Bild gebadet und verehrt.
P 68.7 Zweiundzwanzig Handlungen sind genannt; nun werden ihre Merkmale erklärt. Stein, Erde, Metall, geeignetes Holz, Edelstein, mineralische Stoffe, Stuck und Stoff
P 68.8 sowie Elfenbein dienen zur Bildherstellung. Ihre Gewinnung erfolgt bei günstiger Stunde, günstigem Aszendenten, Mondhaus und Karaṇa.
P 68.9 Man begibt sich zur Fundstelle des Materials, verehrt Īśvara auf einem Sthaṇḍila, vollzieht das Feueropfer und bringt den Bhūtas eine Gabe dar.
P 68.10 Rein besprengt man das Material, umhüllt es unter dem Kavaca-Mantra mit einem Tuch und verehrt es. Meißel und weitere Werkzeuge werden unter dem Hṛdaya-Mantra mit Stoff umhüllt und mit Honig und Ghee
P 68.11 benetzt. Unter dem Astra-Mantra führt man drei Schläge aus. Mit Erlaubnis des Lehrers setzt der Handwerker die Bearbeitung ebenso fort.
P 68.12 Ācārya und Baumeister werden mit Gewändern, Gold und weiteren Gaben geehrt. Dann nimmt man das Material und bringt es in die Werkstatt.
P 68.13 Für gegossenes Material folgt eine besondere Anweisung zum Verflüssigen, Ausgießen und Besprengen unter dem Astra-Mantra. Im Pavillon errichtet man ein Sthaṇḍila und legt das gewonnene Werkstück darauf. [Anm. 185]
P 68.14 Man verehrt es unter dem Hṛdaya-Mantra mit Duftstoffen und Blumen und umhüllt es mit einem Tuch. Das Material wird dem Handwerker gegeben, der das Bild mit den vorgeschriebenen Merkmalen anfertigt.
P 68.15 Während der Herstellung wendet sich der Lehrer nach Norden und wiederholt den Wurzelmantra der Gottgestalt hundertachtmal.
P 68.16 Nördlich davon lässt er ein beschwichtigendes Feueropfer vollziehen. Lehrer und Handwerker werden mit Gold und weiteren Gaben geehrt.
P 68.17 Bei der Holzgewinnung verehrt der Lehrer den Baum und spricht: „Wohnstätte des Glücks, Verehrung dir, du von Göttern aufgesuchter Herr des Waldes!
P 68.18 Gehe an einen anderen, vortrefflichen und ansprechenden Ort.“ Mit dieser Formel wird die im Baum wohnende Wesenheit entlassen. [Anm. 186]
P 68.19 Mit einer mit Ghee bestrichenen Axt fällt man den Baum und erinnert sich an den Mṛtyuñjaya-Mantra. Fällt er nach Norden, Osten oder Nordosten, verheißt dies die Erfüllung aller Wünsche.
P 68.20 Für die übrigen, mit Südosten beginnenden Fallrichtungen werden Leiden, Tod, schwere Krankheit, Geschwülste und Vertreibung genannt. So ist die Materialgewinnung erklärt; Herstellung und Bildmerkmale wurden bereits beschrieben.
P 68.21 Nun folgt der Pavillon. Er kann in einer der vier Richtungen des Tempels, vor ihm oder seitlich liegen.
P 68.22 Sein Maß beginnt bei drei Hasta und wächst jeweils um einen Kara bis zu fünfzehn Kara. Er erhält die vorgeschriebenen Merkmale.
P 68.23 Alles hier nicht eigens Erwähnte wird wie zuvor ausgeführt. Man legt neun, fünf oder eine Feuergrube an.
P 68.24 Sie sind quadratisch, rund oder nach der jeweiligen Richtung geformt. Für sämtliche Śaktis werden yoniförmige Feuergruben vorgesehen.
P 68.25 Nach dem Schmuck des Pavillons setzt man darin einen Sockel mit neun oder fünf Platten ein.
P 68.26 Auch eine einzige Platte ist möglich. Man verehrt ihn mit Sandel und weiteren Gaben. In der Mitte setzt der Lehrer die tragende Grundlage und Ananta ein.
P 68.27 Vier Weltenhüter und verschiedene Edelsteine werden eingesetzt: Rubin, Saphir, Vaiḍūrya und Koralle,
P 68.28 Perle, Diamant, gelber Edelstein Puṣyarāga, Gomedaka und Smaragd. Dies sind die neun Edelsteine; auch fünf können verwendet werden.
P 68.29 Diese heißen die Fünf-Edelstein-Gruppe. Auch ein einzelner Rubin oder Diamant in der Mitte ist vorgesehen; diese Einsetzung heißt Mahāveśa.
P 68.30 Unter den jeweiligen Weltenhüter-Mantras werden die Steine von der Mitte ausgehend niedergelegt. Darüber setzt man das Götterbild glatt und fest ein.
P 68.31 Bei einem Steinbild werden die Edelsteine während der Aufstellung deponiert, bei einem irdenen Bild während der Einsetzung seines Gerüsts.
P 68.32 Bei den übrigen Formen soll diese Edelsteindeponierung insbesondere entfallen. Das Öffnen der Augen erfolgt bei einem als zweiäugig geltenden Mondhaus.
P 68.33 Dafür dient ein schöner, geschützter, mit Kuhdung bestrichener Pavillon, abgeschirmt durch einen Vorhang und mit allem Schmuck versehen.
P 68.34 Darin errichtet man ein Sthaṇḍila aus acht Droṇa oder der entsprechenden kleineren Menge Reis, mit Sesam, enthülstem und geröstetem Reis und Blumen.
P 68.35 In seiner Mitte stellt der vorzügliche Lehrer das Bild nach Osten gerichtet auf. Unter innerem Wiederholen des Netra-Mantras zeichnet er mit einem goldenen Stift
P 68.36 zuerst das rechte Auge, dann das linke und als drittes das Stirnauge. Der Lehrer verehrt sie.
P 68.37 Zuerst zeichnet er die Lidlinie, dann den Sehkreis und den Lichtkreis. So vollzieht er das Öffnen der Augen.
P 68.38 Entsprechend führt der Handwerker die Augenöffnung mit einem Diamant- oder Goldstift beziehungsweise dem geeigneten feinen Meißel aus. [Anm. 187]
P 68.39 Auch Nase, Ohren, Mund, Geschlechts- und Afteröffnung werden ausgearbeitet. Bei den zur Gottgestalt gehörenden Nebenfiguren erfolgt ebenfalls das Öffnen der Augen.
P 68.40 Bei gemalten oder flächigen Götterbildern verwendet man die jeweiligen Farben. Der Lehrer öffnet ihre Augen mit einem goldenen Pinsel.
P 68.41 Danach wird der Handwerker entlassen. Vor dem Bild legt man ein Sthaṇḍila an und stellt das Bild unter dem Hṛdaya-Mantra darauf.
P 68.42 In den acht Richtungen stehen Gefäße mit Fadenumwicklung, Deckeln, Tüchern, Wasser, Darbha-Büscheln und jungen Zweigen.
P 68.43 Unter den jeweiligen Mantras werden darin ringsum die Weltenhüter verehrt. Bei kleinen Bildern können die acht Gefäße entfallen; alles Übrige bleibt gleich.
P 68.44 Mit einem goldenen Dūrvā-Halm benetzt der vorzügliche Lehrer die Augen mit Honig und Ghee, die unter dem Hṛdaya- oder Netra-Mantra geheiligt wurden.
P 68.45 So verfährt man bei Bildern aus Metall, Stein, Holz und Edelstein. Bei allen anderen wird diese Benetzung innerlich vollzogen.
P 68.46 Mit Zeige-, Ring- und Mittelfinger und goldenen Nagelaufsätzen werden Sonnen-, Mond- und Feuerauge samt ihren Bījas eingesetzt.
P 68.47 Schalen aus Gold, Silber, Kupfer oder Bronze werden einzeln mit einem Prastha Ghee beziehungsweise Honig gefüllt,
P 68.48 oder mit der Hälfte beziehungsweise einem Viertel davon. Unter dem Netra-Mantra zeigt der Mantrakundige dem Bild das Ghee.
P 68.49 Unter dem Mṛtyuñjaya-Mantra zeigt er die Honigschale. Unter dem Hṛdaya-Mantra folgt die entsprechende weitere vollständige Darbietung. [Anm. 188]
P 68.50 Unter dem maßgebenden Bīja-Mantra wird ein Getreidehaufen gezeigt. Seine Maßreihe wird mit den Zahlen elf und zehn verbunden; ihre genaue Staffelung ist unklar.
P 68.51 Danach zeigt man Brahmanen unter Wiederholen des Pavamāna-Mantras. Unter demselben Mantra wird ein reich geschmücktes Mädchen gezeigt.
P 68.52 Man entfernt den Vorhang und zeigt die versammelten Menschen. Mit Erde, Asche, Kuśa, Kuhurin, Kuhdung und Pañcagavya
P 68.53 sowie Rindenextrakten wird das Bild gereinigt. Bei Malereien und vergleichbaren Darstellungen geschieht dies an einem Spiegel. Kurkuma, Āmalaka-Paste und weitere Mittel dienen zur Reinigung.
P 68.54 Das Bild wird mit Gewändern, Duftstoffen, Girlanden und passendem Schmuck versehen und reich geschmückt rechtsläufig um das Dorf getragen.
P 68.55 Bei gemalten und sehr großen Bildern kann dieser Umzug entfallen. Danach bringt man das Bild zum Wasser.
P 68.56 Im Wasser errichtet man eine Überdachung mit vier Stützen, geschmückt mit Darbha-Girlanden und weiteren Gegenständen. Auf ebenem Ufergrund
P 68.57 legt man ein Sthaṇḍila an und verehrt das Bild mit Duftstoffen. Auf einer weiteren Unterlage davor werden acht Gefäße aufgestellt.
P 68.58 Der Lehrer verehrt darin die Weltenhüter; Gold wird hinzugefügt. Der abnehmbare Schmuck des Bildes wird entfernt; unter dem Kavaca-Mantra wird es mit einem Tuch bedeckt.
P 68.59 Mit einem herabhängenden Darbha-Büschel von zweiunddreißig Einheiten versehen legt man das Bild auf einen Sockel oder ein Brett im Wasser. [Anm. 189]
P 68.60 Man ruft die heilige Gaṅgā an und stellt ringsum Gefäße auf. Die Wasserlagerung dauert eine bis neun Nächte oder vier, drei, zwei oder eine Nachtwache.
P 68.61 Bei gemalten Bildern kann sie an einem Spiegel vollzogen werden oder entfallen. Danach schmückt man den Pavillon und umgibt ihn mit einem großen Tuch.
P 68.62 Man speist zehn bis tausend Brahmanen. Nach der Segensverkündigung wird das Vāstu-Feueropfer vollzogen.
P 68.63 Es folgen das Herumführen des Feuers und die Besprengung mit Śiva-Wasser, danach nochmals die Segensverkündigung. Auf dem Altar wird ein Sthaṇḍila
P 68.64 aus acht Droṇa unenthülstem Reis, der Hälfte oder nochmals der Hälfte bereitet, mit Sesam, geröstetem Reis, Darbha und Blumen.
P 68.65 Darüber wird das Lager aus den nacheinander vorgeschriebenen Fellen und weiteren Unterlagen bereitet. Bei gemalten Bildern liegt es am jeweiligen Fußbereich.
P 68.66 Unter dem Puruṣa-Mantra wird die bisherige Bindung gelöst; unter dem Hṛdaya-Mantra folgt die Verehrung mit Duftstoffen. Man hebt das Bild aus dem Wasser und setzt es an den Badeplatz.
P 68.67 Tuch, Darbha-Büschel und weitere Gegenstände werden entfernt. Das Bad erfolgt wie zuvor; danach umhüllt man das Bild mit einem Tuch und verehrt es unter dem Hṛdaya-Mantra.
P 68.68 Unter demselben Mantra bindet man den Schutzfaden an die rechte Hand. Bei Śaktis kann er an der linken oder rechten Hand angebracht werden.
P 68.69 Danach stellt man die vollständig ausgestatteten Gefäße auf, mit Fäden, Gold, Darbha-Büscheln und Tüchern,
P 68.70 gefüllt mit Duftwasser und geschmückt mit Früchten und jungen Zweigen. Ringsum werden sie mit Duftstoffen, Blumen und weiteren Gaben verehrt.
P 68.71 Die Mūrti-Einsetzung erfolgt nach den Regeln der Liṅga-Aufstellung. Ātma-, Vidyā- und Śiva-Tattva werden bis zu Knien, Ohren und Kopf zugeordnet.
P 68.72 Danach wird das Feueropfer nach der früheren Regel vollzogen. In den mit Osten beginnenden Hauptrichtungen verwendet man Palāśa, Udumbara, Aśvattha und Vaṭa.
P 68.73 In den mit Südosten beginnenden Zwischenrichtungen dienen Śamī, Apāmārga, Śrīvṛkṣa und Pippala. Für das Hauptfeuer gilt Palāśa.
P 68.74 Als Opferstoffe werden Brennholz, Ghee, gekochte Opferspeise, gerösteter Reis, Senf, Bambussamen, Gerste, Priyaṅgu, Śāli-Reis, Mungbohnen, schwarze Bohnen und Kuluttha genannt,
P 68.75 ferner Honig, Milch, Rohrzucker, geröstetes Mehl, Früchte und Wasser. Man opfert mit drei, fünf, sieben, neun, elf, dreizehn oder weiteren angegebenen Stoffzahlen,
P 68.76 mit siebzehn Stoffen oder mit sämtlichen. In den Hauptrichtungen gelten die Brahma-Mantras, in den Zwischenrichtungen Hṛdaya und die weiteren Aṅga-Mantras.
P 68.77 Im Hauptfeuer wird der Wurzelmantra mit Aṅga- und Brahma-Mantras verwendet. Bei fünf Feuern entfallen die gesonderten Hṛdaya- und weiteren Zwischenrichtungsopfer.
P 68.78 Bei einem einzigen Feuer werden alle Stoffe dort geopfert. Als Zahlen gelten tausend, fünfhundert, zweihundertfünfzig, hundert oder fünfzig.
P 68.79 Weiter werden die Hälfte davon und zehn Gaben unter dem Wurzelmantra genannt. Unter Aṅga-, Brahma- und weiteren Mantras beträgt die Zahl ein Zehntel der Wurzelmantra-Gaben.
P 68.80 Tattvas, Tattveśvaras und die übrigen Prinzipien erhalten Opfer wie zuvor. Nach jeder Stoffgruppe folgen die Vyāhṛtis, am Ende des Feueropfers die vollständige Schlussgabe.
P 68.81 Die Berührung erfolgt wie zuvor, danach die Besprengung mit Beschwichtigungswasser. Alles hier nicht Genannte entspricht der Liṅga-Aufstellung.
P 68.82 In den Hauptrichtungen werden Āgamas vorgetragen, in den Ecken Mantras wiederholt. Eingeweihte sollen insbesondere im Nordosten Āgamas rezitieren.
P 68.83 Mit Tanz, Gesang, Lobpreis und Segensworten verbringt man den Rest der Nacht. Am klaren Morgen
P 68.84 badet der Lehrer mit den Mūrtipālas wie zuvor. Mit durch Mantras geschütztem Körper betritt er den Opferpavillon.
P 68.85 Zuerst hebt man das Bild auf; die Mūrtipālas stehen entsprechend davor. Tuch, Darbha-Büschel und weitere Gegenstände werden entfernt; unter dem Hṛdaya-Mantra folgt die Verehrung.
P 68.86 Danach verehrt man die Gefäße und die Feuer in den Gruben. Zur Sühne werden hundertacht Gaben unter dem Aghora-Mantra geopfert.
P 68.87 Die vollständige Schlussgabe erfolgt unter dem Hara-Mantra mit der Endung vauṣaṭ. Man ehrt den Ācārya mit Gewändern, Gold und Fingerringen.
P 68.88 Die Ehrengabe beginnt bei fünf Niṣka und wächst jeweils um fünf; neun Stufen sind für die Bildeinsetzung genannt.
P 68.89 Bei geringeren Mitteln erhält der Lehrer ein bis fünf Niṣka; weniger soll nicht gegeben werden.
P 68.90 Alle übrigen erhalten die zuvor genannten Gaben. Zur passenden Stunde vollzieht man gemeinsam die Einsetzung.
P 68.91 Der Lehrer nimmt das Śiva-Gefäß zusammen mit der Vardhanī auf, begleitet von den Gefäßen der Nebengottheiten und sämtlichem Schmuck.
P 68.92 Nach dem Rechtsumgang um den Tempel bringt man die Gefäße vor das Bild. Der Lehrer nimmt das Bīja aus dem Hauptgefäß und setzt es im Herzen des Bildes ein.
P 68.93 Mit dem Wasser dieses Gefäßes badet er den höchsten Herrn. Das Bīja der Vardhanī setzt er im Sockel ein.
P 68.94 Befindet sich die Göttin zusammen mit dem Gott, wird es in ihrem Herzen eingesetzt. Besitzt sie einen eigenen Sockel, beginnt für sie eine selbständige Einsetzung.
P 68.95 Bei irdenen Bildern, Reliefs, flächigen Darstellungen, Stoffbildern und Stuck besteht eine Besonderheit: In ihrer Nähe
P 68.96 stellt man einen Spiegel auf und vollzieht das Bad daran. Die ausführenden Lehrer können das stellvertretende Bad auch am Sockel, am Darbha-Büschel oder am vorgesehenen Platz vollziehen.
P 68.97 Nach den Regeln der Verehrung bringt man Gewänder, Schmuck und Blumen dar, reichlich Opferspeise, Betel und weitere Gaben.
P 68.98 Man kann ein weiteres rituelles Bad vorsehen oder die Handlung mit einem Fest verbinden. Alles hier nicht Genannte entspricht der Liṅga-Aufstellung.
P 68.99 So ist die Einsetzung einer selbständigen Hauptgottheit und einer zugeordneten Nebengestalt erklärt. Eine Gottheit mit eigenem Gefolge gilt als selbständig.
P 68.100 Die andere besitzt kein solches Gefolge und wird zweifach unterschieden: innere und äußere Nebengestalt. Die erste befindet sich innerhalb des Haupttempels.
P 68.101 Sie kann beweglich oder unbeweglich sein, im inneren Heiligtumsraum oder einem anderen Bereich stehen, an eine Wand anschließen, gemalt oder aus Stein sein oder innerhalb der Siedlung liegen.
P 68.102 Auch eine im Nebengottheitentempel aufgestellte Gestalt gilt als innere Nebengottheit. Bilder an Tempel, Pavillon, Halle, Torturm, Opfersockel,
P 68.103 Schmuckbogen und ähnlichen Bauteilen gelten als äußere Nebengestalten. Für sie gibt es eine Besonderheit; hört sie, ihr Śiva-Brahmanen.
P 68.104 Wasserlagerung, Edelsteindeponierung, Tempelumgang und Lagerbereitung können entfallen. Alles Übrige wird wie zuvor ausgeführt.
P 68.105 Bei allen diesen Formen gelten für das erste Pflügen, die erste Ziegelsetzung, die Tempelerrichtung, tägliche Verehrung, Feste und rituelle Bäder,
P 68.106 monatliche Verehrung, Sühneriten, Erneuerung beschädigter Bauten, provisorisches Heiligtum und dortige Einsetzung sowie Beschwichtigungen bei ungewöhnlichen Erscheinungen die Regeln der jeweiligen Hauptgottheit.
Pūrvapāda – Kapitel 69: Die Weihe des Heiligtums
P 69.1 Ich werde die Weihe des Vimāna erklären, die die Erfüllung gewünschter Ziele verheißt. Nach Abschluss des Heiligtums vollzieht man zur zuvor genannten Zeit die Keimaussaat.
P 69.2 Vor dem Tempel errichtet man einen Pavillon mit Altar und neun oder fünf Feuergruben.
P 69.3 Man schmückt den Pavillon und entlässt die Handwerker. An den drei Tagen vor der Weihe werden dort Brahmanen gespeist.
P 69.4 Bei den im Tempelbau befindlichen Götterbildern werden die Augen geöffnet. Honig, Ghee, Getreide, Kühe, Brahmanen und ein Mädchen werden ihnen gezeigt, ihr Zweimalgeborenen.
P 69.5 Dies geschieht unter dem jeweiligen Hṛdaya-Mantra. Nach Besprengung mit Pañcagavya und Verehrung mit Duftstoffen und Blumen besprengt man den Tempel.
P 69.6 Von den unteren Wand- beziehungsweise Säulenbereichen bis zur Bekrönung setzt man Tattvas, Tattveśvaras, Mūrtis und Mūrtīśvaras ein; ebenso verfährt man bei den Bildern.
P 69.7 Alles wird mit Tüchern bedeckt und mit Blumen und Darbha umgeben. Dann betritt man den Pavillon und lässt die Segensverkündigung sprechen.
P 69.8 Auf dem Altar wird ein Sthaṇḍila aus acht Droṇa unenthülstem Reis bereitet, mit der halben Menge reinem enthülstem Reis und entsprechenden halben Mengen Sesam und geröstetem Reis.
P 69.9 In der Mitte stehen das Śiva-Gefäß und die Vardhanī. Außen ringsum stehen Gefäße entsprechend der Zahl der Richtungs-Mūrtis.
P 69.10 Sie besitzen Fadenumwicklung, Deckel, Tücher, Gold, Sandelwasser, Darbha-Büschel und junge Zweige.
P 69.11 Man verehrt sie ringsum mit Duftstoffen und den weiteren Gaben bis zur Speisendarbringung. Dann heiligt man das Feuer nach dem für den Feuerdienst beschriebenen Verfahren.
P 69.12 In der Hauptgrube opfert man unter den Śiva-, Aṅga- und Brahma-Mantras des Tempels. Im Osten verwendet man die Mantras der östlichen Gottheiten, im Süden die entsprechenden südlichen.
P 69.13 Im Westen gelten die westlichen, im Norden die nördlichen Gottheitsmantras. In den Zwischenrichtungen opfert man unter Hṛdaya und den weiteren Aṅga-Mantras jeweils hundertmal.
P 69.14 Bei fünf Feuern entfallen die gesonderten Aṅga-Opfer. Als Stoffe werden Brennholz, Ghee, gekochte Opferspeise, gerösteter Reis, Sesam, weitere Samen und Bambussamen genannt.
P 69.15 Udumbara, Vaṭa, Aśvattha und Nyagrodha liegen in den Hauptrichtungen, Śamī, Apāmārga, Khadira und Bilva in den Ecken. [Anm. 190]
P 69.16 Für die Hauptgrube gilt Palāśa. Nach den Opfern für Tattvas, Tattveśvaras und weitere Prinzipien vollzieht man die vollständige Schlussgabe.
P 69.17 Am Morgen badet der Lehrer rein gemeinsam mit den Mūrtipālas. Er trägt neue Gewänder, Girlanden, Turban und Obergewand.
P 69.18 Mit den fünf Schmuckstücken versehen erhält er eine Ehrengabe, beginnend mit zehn Niṣka. Auch die Mūrtipālas tragen neue Gewänder und die übrige Ausstattung.
P 69.19 Man verehrt die Gottheiten im Tempel, die Gefäße und die Feuer. Nach Sühneopfer und vollständiger Schlussgabe nimmt man zusammen mit den Mūrtidhārakas
P 69.20 die Gefäße auf und umschreitet den Tempel rechtsläufig. Südlich des Tempels stellt man sie auf einem Sthaṇḍila ab.
P 69.21 Nach der Tempelverehrung setzt man an seiner Grundlage Śivas Sitz ein und im Baukörper die Gottgestalt und den Mantraleib mit achtunddreißig Kalās.
P 69.22 Gesammelt nimmt der Lehrer die Mantrakraft aus dem Gefäß und setzt sie im Tempelkörper ein; Manonmanī setzt er in dessen Grundlage ein.
P 69.23 Nach Besprengung mit dem jeweiligen Wasser werden die Richtungs-Mūrtis eingesetzt. Jede wird mit Duftstoffen und den weiteren Gaben bis zur Speisendarbringung verehrt.
P 69.24 Wer dies vollzieht, genießt nach dem Text die Güter des Lebens und gelangt danach zu Śiva.
Pūrvapāda – Kapitel 70: Die Weihe des Pavillons
P 70.1 Nun werden die Merkmale der Pavillons erklärt, ihr besten Brahmanen. Vor allen beschriebenen Tempeln liegt ein vorderer Pavillon.
P 70.2 Ist sein Maß dem des Haupttempels gleich, gilt dies als höchste Ausführung. Bei gleicher Breite besitzt er einen Zwischenraum und einen Eintrittsbereich,
P 70.3 paarige Säulen und zweckmäßig geschmückte Bauglieder. Anderthalb Hasta, zwei Hasta oder die halbe Tempelbreite
P 70.4 gelten als Länge des Zwischenraums. Eine andere, unmittelbar verbindende Anordnung heißt mittlere; das Dreifache wird als höchste Länge genannt. [Anm. 191]
P 70.5 Der Eintrittsbereich beträgt einen, zwei oder drei Daṇḍa. Bei einem freien Zwischenraum kann er zwei- oder dreimal so groß sein.
P 70.6 Seitliche Treppen und Wände am unteren Treppenbereich sind vorgesehen. Die Wand kann das halbe oder ein Achtel des entsprechenden Bezugsmaßes umfassen.
P 70.7 Man teilt den Tempel in acht Teile und vermindert um Achtelanteile bis zu einem Maß von zwei Teilen. Insgesamt werden zwölf Maße genannt. [Anm. 192]
P 70.8 Die Verbindung zum Haupttempel wird bei seitlichen Pavillonbereichen entsprechend freigehalten. Der Eintrittsbereich folgt dem für den Zwischenraum genannten Maß.
P 70.9 Ein solcher vorderer Pavillon soll ebenso hoch wie der Tempel sein. Bei selbstentstandenen und vergleichbaren Liṅgas kann er niedriger oder höher sein.
P 70.10 Ebenso wird seine Geschossebene angepasst. Er kann ohne Wände mit offenen Säulenstellungen ausgeführt werden; andernfalls liegt vorn eine Tür.
P 70.11 Diese folgt den Türregeln und besitzt an beiden Seiten Türhüter. Bei offenen Säulenstellungen stehen die Türhüter am Zugang zum Haupttempel.
P 70.12 Der Pavillon kann entfallen und durch einen Śukāgra-Vorbau ersetzt werden. Bei einem reinen Nāgara-Tempel springt dieser um die halbe Breite des inneren Heiligtumsraums vor.
P 70.13 Er ist halb so hoch wie das Dach und besitzt eine Śukanāsā-Gaube. Davor liegt ein Zwischenraum, nach den seitlichen Bereichen bemessen.
P 70.14 Dieser Zwischenraum kann vorspringen; auch ein Pavillon ist möglich. Seitentüren können vorhanden sein oder fehlen.
P 70.15 Davor errichtet man einen Pavillon für die Aufstellung der Götterbilder, davor einen Badepavillon und davor einen Tanzpavillon.
P 70.16 Für alle diese Bauten gilt das gleiche Sockel- und Baugliedmaß wie beim Haupttempel als höchste Ausführung; auch eine Vergrößerung um ein Achtel ist möglich.
P 70.17 Ein Viertel- oder Sechzehntelanteil kann abgezogen oder hinzugefügt werden. Für menschliche Bauten gelten die entsprechenden menschlichen Maße als allgemeine Regel.
P 70.18 Die Form kann ein Pavillon, eine Sabhā oder ein Kūṭa sein. Nun werden ihre Maße erklärt.
P 70.19 Die Pavillonbreite beginnt bei drei Kara und wächst jeweils um einen Viertel-Kara bis zu fünf Hasta.
P 70.20 Seine Länge folgt den für Tempel genannten Verhältnissen. Wände können an den gewünschten Seiten liegen; verschiedene Fenster und Türen werden vorgesehen.
P 70.21 Eine selbständige erste Ziegelsetzung und günstige Āya-Verhältnisse gehören dazu. Für deren Berechnung wird die Breite mit acht und weiteren, teilweise verkürzt überlieferten Zahlen verrechnet und durch zwölf geteilt.
P 70.22 Weitere Berechnungen verwenden vierzehn und acht für Gewinn und Verlust. Für Yoni, Mondhaus und die übrigen Größen folgen Operationen mit dreißig und sieben. [Anm. 193]
P 70.23 So bestimmt man Mondtag, Wochentag und die weiteren Āya-Faktoren des Pavillons. Für den unmittelbar vorgelagerten Pavillon und den Verbindungsraum wird keine selbständige Āya-Berechnung verlangt.
P 70.24 Auch erste Ziegelsetzung und weitere Grundriten werden dort nicht gesondert ausgeführt. Bei den übrigen Pavillons gelten alle Regeln des Hauptbaus.
P 70.25 Das Wandmaß beginnt bei anderthalb Hasta und wächst jeweils um drei Aṅgula bis zu fünf Hasta.
P 70.26 Ebenso wird die Säulenlänge bemessen, jedoch bis zu zehn Kara. Die Säulenbreite beginnt bei fünf Aṅgula und wächst jeweils um einen Mātrā
P 70.27 bis zu dreißig Aṅgula. Die Zahl der Reihen beginnt bei einer und wächst jeweils um eine
P 70.28 bis zu fünfzig. Haupt- und Nebenvorsprünge und eine hervorgehobene mittlere Säulenanordnung kommen hinzu.
P 70.29 Die Anlage besitzt pflugscharförmige Wände und vielfältigen Schmuck. Ein Brahmā-Hof kann vorhanden sein oder fehlen.
P 70.30 Türen und Geschosse sowie Kūṭas, Koṣṭhas und weitere Aufbauten werden angeordnet.
P 70.31 Dies gilt auch als Maßregel für Sabhās, ihr Herren der Zweimalgeborenen. Ein Versammlungspavillon kann in den Haupt- und Zwischenrichtungen des Tempels liegen.
P 70.32 Nach den vorherigen Maßen errichtet man dort einen Pavillon, Kūṭa oder eine Sabhā, mit Fronten zu den acht Richtungen.
P 70.33 Der Grundriss ist quadratisch oder rechteckig, gegebenenfalls mit vorderem Vorsprung. Die Anlage besitzt ein oder mehrere Geschosse und seitliche Treppen.
P 70.34 So wird eine solche Halle vor dem Tempel angelegt. Ihre Breite beginnt bei fünf Hasta und wächst jeweils um einen Hasta
P 70.35 bis zu einunddreißig Kara. Die Länge wächst in Vierteln der Breite bis zum Vierfachen.
P 70.36 So bestimmt man die Länge. Nun folgt die Breiteneinteilung: Sie beginnt bei drei Wandeinheiten und wächst jeweils um eine
P 70.37 bis zu dreizehn Einheiten. Die entsprechenden Breitenfelder werden weiter in halben Schritten vergrößert.
P 70.38 Bei gerader Felderzahl wird die mittlere Säulenanordnung nach einer ungeraden Breitenaufteilung gestaltet.
P 70.39 Das mittlere Maß wird vergrößert, die seitlichen Wandfelder entsprechend verkleinert. Bei ungeraden Wandfeldern können die beiden mittleren Säulenreihen
P 70.40 entfallen. Ringsum werden die Türen vorschriftsgemäß angeordnet. Ihr Maß beträgt ein Viertel, die Hälfte oder drei Viertel des grundlegenden Wandfeldes.
P 70.41 So ist das Türmaß erklärt. Die zugehörigen Säulen werden zweckmäßig angeordnet; die Türsäulen können gegenüber den Hauptsäulen
P 70.42 um ihre jeweilige Breite nach außen oder innen versetzt werden oder an ihrer eigenen Stelle bleiben. So sollen es die Kundigen ausführen.
P 70.43 In der Mitte von Sabhā und ähnlichen Bauten liegt der Aufführungsbereich oder ein Sitz der Gottheit. Nun wird die Weihebesprengung aller dieser Anlagen erklärt.
P 70.44 Zuerst vollzieht man Keimaussaat, Segensverkündigung und Besprengung. Nach der Speisung der Brahmanen werden die Speisereste entfernt.
P 70.45 Erneut wird der Segensspruch gesprochen und mit Pañcagavya besprengt. Es folgen Vāstu-Feueropfer und das Herumführen des Feuers.
P 70.46 Der Pavillon wird geschmückt und vom Lehrer mit Duftstoffen verehrt. In den vier mittleren Säulen setzt er die mit Nivṛtti beginnenden Kalās ein.
P 70.47 Im südöstlichen Bereich wird der Schutzfaden gebunden. Unter dem Astra-Mantra umhüllt man die betreffenden Glieder mit Tüchern und schmückt sie mit Girlanden.
P 70.48 Nach erneuter Verehrung mit Duftstoffen setzt man Tattvas, Tattveśvaras, Mūrtis und Mūrtīśvaras ein. In der Mitte des Pavillons
P 70.49 errichtet man ein Sthaṇḍila aus acht Droṇa Reis oder der entsprechenden geringeren Menge, mit enthülstem und geröstetem Reis, Sesam, Darbha und Blumen.
P 70.50 In der Mitte steht das Śiva-Gefäß mit den Nivṛtti- und weiteren Kalās. Links daneben steht die Vardhanī; darin ruft man hingebungsvoll die Göttin an.
P 70.51 Vier weitere Gefäße mit Gold, Tüchern und den übrigen Gegenständen werden aufgestellt. Vom Südosten an setzt man darin Dharma, Wissen, Leidenschaftslosigkeit und herrschaftliche Macht ein.
P 70.52 Jedes wird mit Duftstoffen, Blumen und weiteren Gaben bis zur Speise verehrt. Danach setzt man das Śiva-Feuer ein und opfert Brennholz, Ghee, gekochte Speise und gerösteten Reis.
P 70.53 Unter Śiva und den weiteren Mantras werden hundert oder fünfzig Gaben dargebracht. Für das östliche Sthaṇḍila gelten der Haupt-Śiva-Mantra und die Aṅga-Mantras.
P 70.54 Vom Südosten an opfert man unter Dharma und den folgenden Namen oder unter Hṛdaya und den weiteren Aṅga-Mantras. Nach den Tattva-Opfern folgt die vollständige Schlussgabe.
P 70.55 Am Morgen badet der Lehrer gemeinsam mit den Mūrtipālas. Er trägt neue Gewänder, Turban, Obergewand und Girlanden.
P 70.56 Nach Empfang der Ehrengabe beginnt er zur günstigen Stunde und beim günstigen Aszendenten mit Mūrtidhārakas, Astrologen und Handwerkern die Mantra-Einsetzung.
P 70.57 Pavillon, vier Hauptstützen, Gefäße und Feuer werden miteinander verbunden. Unter Aghora vollzieht man die Sühne und danach die vollständige Schlussgabe.
P 70.58 Śiva wird im Pavillonkörper, Manonmanī in dessen Grundlage eingesetzt. Mit dem Wasser der Gefäße wird besprengt; Duftstoffe, Blumen
P 70.59 und die weiteren Gaben bis zur Speise werden vom mantrakundigen Lehrer unter dem Hṛdaya-Mantra dargebracht. Ebenso soll die Weihebesprengung von Sabhās und verwandten Bauten erfolgen.
P 70.60 Wer dies vollzieht, wird nach dem Text von unerwünschten Widerfahrnissen befreit.
Pūrvapāda – Kapitel 71: Die Umfassungsanlagen
P 71.1 Nun erläutere ich im Einzelnen die Kennzeichen der Tempelumfassungen. Die halbe Breite des Tempelgebäudes heißt hier Daṇḍa.
P 71.2 Eine einzige Umfassung wird, von der Mitte aus nach allen Seiten gemessen, im Abstand von einem, zwei, drei, vier oder fünf Daṇḍa angelegt. So ergeben sich fünf Formen.
P 71.3 Teilt man die Breite des Hauptheiligtums in drei Teile, heißt ein Teil Pada. Mit diesem Teilmaß legt man außen die beiden Umfassungen im Verhältnis von zwei und drei Teilen an.
P 71.4 Weitere Maßpaare sind drei und vier, vier und fünf sowie fünf und sechs Teile. Dies sind die Anordnungen mit zwei Umfassungen.
P 71.5 Damit sind vier Möglichkeiten genannt. Nun werden drei Umfassungen beschrieben. Hier heißt ein Viertel der Tempelbreite Daṇḍa.
P 71.6 Man verwendet davon zwei, drei und vier Teile; oder drei, vier und fünf; oder vier, fünf und sechs; oder fünf, sechs und sieben.
P 71.7 Auch sechs, sieben und acht Teile sind als Maße der drei Umfassungen angegeben. So gibt es fünf Möglichkeiten. Hört nun, ihr Zweimalgeborenen, die Anordnung mit vier Umfassungen.
P 71.8 Außerhalb der drei Umfassungen erweitert man ringsum jeweils um eine Aṅgula bis zum Abschluss bei neun Teilen. [Anm. 194]
P 71.9 So sind fünf Maßformen für vier Umfassungen genannt. Auch bei vier Umfassungen kann die Breite des Tempelgebäudes als Bezugsmaß dienen.
P 71.10 Der Kundige verwende das ganze, das halbe oder das Dreiviertelmaß und füge einen halben Daṇḍa hinzu. Nun folgt die Bemessung in Hasta.
P 71.11 Bei kleinen Heiligtümern beginnt das Maß einer einzigen Umfassung mit zwei Hasta und wächst jeweils um einen Hasta bis zu neun Hasta. Dies ergibt acht Möglichkeiten.
P 71.12 Für zwei Umfassungen gelten die Maßpaare zwei und drei Hasta, drei und vier, vier und fünf sowie fünf und sechs Kara.
P 71.13 Die Reihe setzt sich mit sechs, sieben, acht und neun Kara fort. [Anm. 195]
P 71.14 Von diesen Maßen ausgehend erweitert man jeweils um einen Kara bis zu elf Hasta. Dies sind die Maße für drei Umfassungen; entsprechend werden vier Umfassungen bestimmt.
P 71.15 Bei vier Umfassungen kleiner und entsprechender Heiligtümer wächst das Maß jeweils um einen Hasta bis zu zwölf Hasta.
P 71.16 Dies gilt für die Bauklassen Jāti, Chanda, Vikalpa und Ābhāsa. Beim Tempeltyp Sārvadeśika besteht diese feste Regel nicht.
P 71.17 Für Jāti-Bauten und die übrigen Heiligtümer werden die zugehörigen Maße der Reihe nach mit einer Hälfte, einem Drittel, einem Viertel oder zwei Teilen angesetzt.
P 71.18 Bei Nāgara und den übrigen Formen wendet man dies auf gleichmäßige Wege und Nebenwege an. Als Wegbreite kommen die Tempelbreite selbst oder ihr Eineinviertelfaches in Betracht.
P 71.19 Auch drei Viertel der Tempelbreite oder eine für eine große Straße angemessene Breite sind möglich. Bei Bemessung in Hasta verfährt man zugleich nach dem zuvor genannten Verfahren.
P 71.20 Diese Unterteilung gilt nicht für Sārvadeśika-Tempel. Auch Anlagen mit fünf, sechs, sieben, acht oder neun Umfassungen werden entsprechend erweitert.
P 71.21 Man vergrößert das vorige Maß ringsum in Hasta oder Pada. Zunächst bildet man ein gleichseitiges Quadrat; anschließend erfolgt die weitere Ausgestaltung.
P 71.22 Die Verlängerung nach vorn richtet man auf die Vorderseite der Gottheit aus. Bei einem alten Tempel kann man die Erweiterung auch rückwärts oder seitlich anlegen.
P 71.23 Dasselbe gilt bei einem Neubau, wenn der verfügbare Platz beengt ist. Man beginnt mit einem Hasta und steigert jeweils um einen weiteren Hasta.
P 71.24 Bis zu elf Kara darf man die oben bestimmte Breite vergrößern oder verkleinern, bis die gewünschte Anordnung erreicht ist.
P 71.25 Dies kann hinten, vorn, an beiden Seiten oder nur an einer Seite geschehen. Danach bestimmt man die Längsausdehnung nach vorn.
P 71.26 Sie kann das Eineinviertelfache, Eineinhalbfache, Eineindreiviertelfache, Doppelte, Zweieinhalbfache, Dreifache oder Vierfache betragen.
P 71.27 Man kann auch mit zwei Hasta beginnen und in Schritten von zwei Hasta bis zum Fünffachen der Breite voranschreiten, um die vordere Längsausdehnung festzulegen.
P 71.28 Die Umfassungen darf man nach dem Abstand der inneren Wandflächen, nach den äußeren Wandflächen oder nach den Wandmitten bemessen.
P 71.29 Damit die sechs Āya-Berechnungen günstig ausfallen, vergrößert oder verkleinert man das Maß bei der Planung der Umfassung in Hasta, gegebenenfalls unter Verwendung ihrer Viertel.
P 71.30 Enthält das Hasta-Maß des Tempels einen Bruchteil, kann dieser fortgelassen oder zu einem vollen Maß ergänzt werden, je nach der verwendeten Hasta-Bemessung.
P 71.31 Dies ist für die Gottheiten erklärt worden; bei menschlichen Gebäuden entspricht dem die Khalūrikā. Man übernehme das dort genannte Grundmaß und wende die betreffenden Mātrā-Maße darauf an.
P 71.32 Man multipliziere das Āya-Maß mit acht und teile durch siebenundzwanzig; der Rest bezeichnet das Mondhaus. Man kann die Berechnung von der Breite oder vom Gesamtmaß ausführen.
P 71.33 Das genannte Maß wird einfach oder achtfach genommen und durch zwölf geteilt, um Āya zu bestimmen. Für den folgenden Rechengang nennt der Text eine Verdreifachung sowie die Zahlen zehn und vierzehn. [Anm. 196]
P 71.34 So wird in den Lehrtexten Vyaya angegeben. Verdoppelt man das Maß und teilt durch acht, erhält man die mit Dhvaja beginnenden Yoni-Klassen. Für Tithi wird das Umfangsmaß durch dreißig geteilt.
P 71.35 Für den Wochentag teilt man durch sieben. Man prüfe diese Werte mit dem Hasta-Maß des Haupttempels oder mit dem jeweils anderen verwendeten Maß.
P 71.36 Die Dicke der Umfassungsmauern beginnt bei einem Hasta und wächst in Schritten von einer Aṅgula bis zu zwei Hasta.
P 71.37 Ihre Höhe beginnt beim Dreifachen der Dicke und reicht bis zum Dreißigfachen, je nachdem, ob es sich um einen kleinen oder großen Tempel handelt.
P 71.38 So ist die Höhe der Umfassung bestimmt. Oben ist sie schmaler als am Fuß. Hierzu teilt man die untere Breite in sechs bis sechzehn Teile.
P 71.39 Oben nimmt man einen dieser Teile weg. Man versehe die Mauer mit einem Sockel und den weiteren Baugliedern sowie mit kleinen Tempelaufbauten und entsprechendem Schmuck.
P 71.40 Oder man gestalte die Umfassung mit gerader Feldergliederung. Sie kann Schirmbekrönungen und andere Aufsätze sowie oben angebrachte Stierfiguren tragen.
P 71.41 Für den Vorsprung dienen, bezogen auf das betreffende Daṇḍa-Maß, die Hälfte, drei Viertel, eineinviertel, eineinhalb oder eineindreiviertel.
P 71.42 Auch das Doppelte ist als Vorsprung am Fuß der Mauer möglich. Dieses unterste Glied heißt Upāna; darüber folgt, nach demselben Bezugsmaß, der Sockelfuß.
P 71.43 Dieser beginnt bei einer Hälfte und wächst in Viertelschritten bis zum Doppelten. Darüber liegt eine Kampa-Leiste mit einem Viertel dieses Maßes.
P 71.44 Man kann sie auch mit der Hälfte, drei Vierteln, eineinviertel, eineinhalb, eineindreiviertel oder bis zum Doppelten ansetzen. [Anm. 197]
P 71.45 Es kann eine Kampa-Leiste, zwei solche Leisten oder eine obere Upāna geben. Für die inneren und äußeren Höfe ist außerdem ein Höhenunterschied vorgesehen.
P 71.46 Dies betrifft den Hof zwischen den Umfassungen und den äußeren Hof. Das Höhengefälle beginnt bei zwei Aṅgula und wächst jeweils um eine Aṅgula.
P 71.47 Bis zu neun Mātrā beträgt die Absenkung von Umfassung zu Umfassung. Als weitere Werte nennt der Text sechs, fünf, vier, elf, fünf und zwei Aṅgula. [Anm. 198]
P 71.48 Dies gilt für Jāti, Chanda, Vikalpa, Ābhāsa und die kleinen Tempelformen. Für einen Sārvadeśika-Tempel wird diese Regel nicht verlangt.
P 71.49 Bei selbstentstandenen und entsprechenden Liṅgas dürfen die Kundigen die Höfe innen tiefer, auf gleicher Höhe oder außen tiefer anlegen.
P 71.50 Zwischen den Umfassungen kann eine Hallenreihe in Form eines Maṇḍapa oder einer Versammlungshalle entstehen, mit einer, zwei oder drei Wänden.
P 71.51 Auch vier Wände sind möglich; die Halle kann ein oder mehrere Geschosse haben. Als Höhenbezug dient der Haupttempel, vom Upāna aus gemessen.
P 71.52 Man teile seine Höhe bis zum oberen Balken in sieben Teile: Zwei Teile entfallen auf den Sockel, die übrigen auf die Säulenhöhe.
P 71.53 Oder man teile das betreffende Höhenmaß des Hauptheiligtums in neun Teile; zwei Teile erhält der Sockel, die übrigen die Säulen.
P 71.54 Die Säulenhöhe beginnt bei zwei Hasta und steigt in Schritten von einer Aṅgula bis zu sieben Hasta.
P 71.55 Entsprechend bemisst man die Wandhöhe bei kleinen Tempeln. Die Säulenbreite beginnt mit zwei Aṅgula und wächst in Schritten einer halben Aṅgula.
P 71.56 Sie reicht bis zu vierundzwanzig Mātrā. Für den Sockel werden die halbe Säulenhöhe sowie ein Siebtel, Achtel oder Neuntel genannt. [Anm. 199]
P 71.57 Eine entsprechende Verringerung oder Vergrößerung ist auch bei der Säulenhöhe möglich. Als weiteres Sockelmaß werden drei Viertel der Säulenhöhe angegeben.
P 71.58 Man verwende einen Pādabandha-Sockel oder einen Sockel der passenden Bauart. Das Gebälk und die übrigen Maße führe man so aus, wie es für den Tempel beschrieben wurde.
P 71.59 Die Gründungsbeigabe und die ersten Ziegel können in der Südost-, Südwest-, Nordwest- oder Nordostecke niedergelegt werden, gegebenenfalls in allen vier Ecken.
P 71.60 Die Umfassungen gelten als nach innen gerichtet. Der Platz der Gründungsbeigabe liegt auf der jeweils rechten Seite oder zwischen Tor und Ecke.
P 71.61 Als Plätze sind die Felder Gṛhakṣata, Mahendra, Bhallāṭa und Puṣpadanta bestimmt. Dort liegen auch die ersten Ziegel.
P 71.62 Die Ausführung mit oberen Abschlussziegeln und darüberliegenden Zapfen entspricht der des Hauptbaus. Man lege den Abschlussziegel in einer der vier Ecken oben auf der Mauer nieder.
P 71.63 Die erste Umfassung heißt Antarmaṇḍala, die zweite Antarhāra, die dritte Madhyahāra und die vierte Maryādā.
P 71.64 Die fünfte heißt Mahāmaryādā. Dort soll der Lehrer alle zugehörigen Begleitgottheiten aufstellen.
P 71.65 Ihre Anordnung wird nun kurz erklärt. Die Breite eines Nebenschreins kann der halben Breite des inneren Heiligtums entsprechen.
P 71.66 Oder sie beträgt ein Drittel oder die Hälfte des Hauptbauplatzes beziehungsweise ein Außenmaß der Säulen. In Hasta reicht sie von einem bis zu elf Hasta. [Anm. 200]
P 71.67 Die Höhe des Schreins wird nach den zuvor genannten Regeln festgelegt. Die Begleitschreine können die Gestalt von Schreinen für zugeordnete Liṅgas haben.
P 71.68 Sie können an die Umfassungsmauer angelehnt oder freistehend sein. Auch Formen ohne Säulen sind möglich; ihre Front ist auf den Hauptbereich gerichtet.
P 71.69 Die Schreine im Osten blicken nach Westen, die im Westen nach Osten; die im Süden nach Norden und die im Norden nach Süden.
P 71.70 Kṣetreśa kann auch nach Süden blicken, ebenso Caṇḍeśa. Nāgarāja und Agastya können im Nordostbereich stehen.
P 71.71 Ebenso werden Dhanada und Caṇḍeśvara dort genannt. Hinzu kommen die Vasus, die Seher, die Sonnengottheiten und die elf Rudras.
P 71.72 Die beiden Aśvins und die Gottheiten des Bauplatzes werden außen oder innen aufgestellt. Dies ist die allgemeine Regel für die Begleitgottheiten.
P 71.73 Vor der Gottheit stelle man den Stier auf, ihr zugewandt. Für ihn errichte man einen Pavillon mit vier Zugängen.
P 71.74 Dies ist die erste Begleitanordnung. Mit dem Dreizack entsteht die zweite, mit Caṇḍeśa die dritte.
P 71.75 Die vierte umfasst außerdem Vighneśvara. Mit dem siebenflammigen Agni wird sie zur fünften.
P 71.76 Mit Skanda und Jyeṣṭhā entstehen die sechste und siebte Anordnung. Die achte schließt die sieben Mütter ein.
P 71.77 Auf einem Sakala-Feldplan oder einem entsprechenden Plan stelle man die Gottheiten zweckmäßig außen auf. Eine Tempelanordnung ohne die Gruppe der acht Begleitgottheiten wird ebenfalls genannt. [Anm. 201]
P 71.78 Die Folge lautet: Stier, Agni, Mütter, Vighna, Skanda, Jyeṣṭhā, Caṇḍikā und Āditya. Als Alternative werden Gaṇas und Vidyeśvaras genannt.
P 71.79 Nördlich oder südlich der Mütter kann Caṇḍikā stehen, ihr großen Seher. Man kann Brahmā und Viṣṇu aufstellen oder auf diese Aufstellung verzichten.
P 71.80 Anstelle Durgās können auch Viṣṇu, Kubera oder Soma stehen. Caṇḍeśa ist im Nordosten vorgesehen; dort kann auch Kṣetrapāla seinen Platz haben.
P 71.81 Zwischen Vighneśa und Skanda oder im Westen stelle man Śrī auf. Sarasvatī kann Vighneśa zugeordnet oder als weitere Gottheit gesondert aufgestellt werden.
P 71.82 Alternativ stehen die Weltenhüter dort; Yama kann mit oder ohne die Mütter erscheinen. In den acht Richtungen können sie mit eigenen Sockeln oder allein aufgestellt werden.
P 71.83 Vighneśa kann in jeder geeigneten Richtung stehen, ebenso Gaurī und Skanda. Die Begleitgottheiten können zwölf, sechzehn oder vierundzwanzig zählen.
P 71.84 Auch zweiunddreißig Begleitgottheiten sind im inneren und mittleren Umfassungsbereich möglich. Nun wird die Anordnung von sechzehn erläutert.
P 71.85 Man lege einen Upapīṭha-Feldplan an und beginne im Sonnenbereich: mit Āditya, Supraja, Vahni, Kinnara und den Müttern.
P 71.86 Dann folgen Vibudha, Vighnarāja, Śrī, Varuṇa, Skanda, Jyeṣṭhā, Durgā, Viṣṇu und Caṇḍeśvara.
P 71.87 Danach stelle man Kṣetrajña und Gītaja auf, ihr vorzüglichen Seher. Im Inneren desselben Feldplans können Vidyeśas oder Torhüter stehen. [Anm. 202]
P 71.88 Damit sind die sechzehn Begleitgottheiten beschrieben. Nun folgen zweiunddreißig. Man stelle sie auf einem Sthaṇḍila-Feldplan auf, beginnend im Sonnenbereich.
P 71.89 Genannt werden Āditya, Udaka, Gaṅgā, Vahni, Nāga, Agastya, Yama, Suśānta, Bhūteśa, Vighneśa und Bhāratī.
P 71.90 Es folgen Śrī, Jaleśa, Skanda, Durgā, Jyeṣṭhā, Manonmanī, Brahmā, Viṣṇu, Kāśyapa und Nandin.
P 71.91 Danach stelle man außen Kṣetrajña, Vimala und Gajendra auf. Innen kann man die Vidyeśvaras, die Seher oder die Vasus anordnen.
P 71.92 Oder der vortreffliche Lehrer stellt die acht Begleitgottheiten auf. Ob eine oder mehrere Umfassungen vorhanden sind: Überall wende man die Anordnung mit Bedacht an.
P 71.93 Begleitgottheiten können auf Opferpodesten oder als Bildgestalten gegenwärtig sein. Der Stier, der Dreizack, Caṇḍeśa, das große Opferpodest und Gaṇādhipa werden genannt.
P 71.94 Hinzu kommt Nāgarāja; diese soll man überall vorsehen. Bei fünf oder mehr Umfassungen kann man auch eine gewünschte Auswahl aus ihnen aufstellen.
P 71.95 Vier Opferpodeste können in den vier Richtungen stehen, oder zwei vorn und hinten. Man kann das hintere fortlassen und drei anlegen oder nur eines vorn aufstellen.
P 71.96 Bei einem Ecktor liegt das Podest in der Ecke oder in der betreffenden Himmelsrichtung. Jede Umfassung kann ihr eigenes Podest haben; das für die Paiśāca-Wesen bestimmte liegt außen.
P 71.97 Die Breite des vorderen kleinen Opferpodests beginnt bei fünf Aṅgula und wächst jeweils um eine Aṅgula bis zu fünfundzwanzig Mātrā.
P 71.98 Seine Höhe beträgt ein Viertel, die Hälfte, drei Viertel oder ebenso viel wie seine Breite. Für die Gliederung nennt der Text zwei bis sieben Teile und darüber eine, zwei, drei oder vier Mekhalā-Leisten. [Anm. 203]
P 71.99 Darüber liegt ein Lotus mit Samenkapsel oder nur die Samenkapsel. Der Lotus kann das Doppelte, Dreifache oder Vierfache des Mekhalā-Maßes haben.
P 71.100 Die Höhe des Lotus und seines Vorsprungs richtet sich nach der Mekhalā; auch drei Viertel, die Hälfte oder ein Viertel dieses Maßes sind möglich. [Anm. 204]
P 71.101 Die Samenkapsel kann so hoch wie die Mekhalā sein oder die Hälfte, ein Viertel oder drei Viertel des Lotusmaßes erhalten. Man gestalte sie auch nach dem, was harmonisch wirkt.
P 71.102 Das kleine Opferpodest kann rund oder quadratisch sein. Hört nun, ihr Vortrefflichen, die Kennzeichen der großen Podeste.
P 71.103 Ihre Breite kann dem Padmagarbha entsprechen oder bis zu dessen Viertel herabgehen. Teilt man den Zwischenraum in acht Stufen, ergeben sich neun Breitenmaße. [Anm. 205]
P 71.104 Die Breite des großen Opferpodests beginnt bei elf Mātrā und wächst in Schritten von zwei oder drei Aṅgula bis zu neun Hasta.
P 71.105 Seine Höhe kann der Breite entsprechen oder eineinviertel- beziehungsweise eineinhalbmal so groß sein; auch drei Viertel, die Hälfte oder Zwischenwerte sind möglich.
P 71.106 Die Höhe wird in sechzehn Teile gegliedert; für ein Glied wird ein Teil genannt. Anschließend nennt der Text die Podestbreite und eine Erhöhung um eine, zwei oder drei Aṅgula. [Anm. 206]
P 71.107 Die Jagatī erhält vier Teile, das Kumuda drei Viertel eines Teils, die Kampa-Leiste ein Viertel und das Karṇa drei Viertel. [Anm. 207]
P 71.108 Die obere Kampa erhält einen Teil, das Vājana zwei Teile und ein weiteres oberes Vājana einen Teil. Darüber soll der Lotus liegen.
P 71.109 Die Breite seiner Blätter entspricht dem Podest oder überragt es um eine, zwei oder drei Aṅgula; sie kann auch um ein Sechzehntel oder ein Achtel kleiner sein.
P 71.110 Die Höhe beträgt die Hälfte oder drei Viertel der eigenen Breite. Dazwischen können neun Höhenstufen unterschieden werden, ihr Zweimalgeborenen.
P 71.111 Die Samenkapsel kann ein Drittel oder die Hälfte der Lotusbreite haben. Ein weiteres Verfahren nennt neun Maße durch acht Teilungen eines Viertelmaß-Zwischenraums. [Anm. 208]
P 71.112 So wird die Breite der Samenkapsel bestimmt. Ihre Höhe beträgt drei Viertel ihrer Breite oder entspricht ihr; auch Zwischenwerte bis zum halben Maß werden genannt.
P 71.113 Ihre obere Breite ist um ein Viertel oder ein Achtel vermindert. Alternativ gestalte man den oberen Aufbau nach den Formen, die für Sockel und Untersockel beschrieben wurden.
P 71.114 Oder er erhält die Gestalt eines Tempels bis zum Gebälk, ihr hervorragenden Lehrer: mit einem mittleren Vorsprung und vielfältigem Wedelschmuck.
P 71.115 Er kann mit verschiedenen Bhūta-Gestalten, Figuren an den Ecken, zahlreichen Nāsikā- und Fensterformen sowie mit oder ohne Untersockel ausgestattet sein. [Anm. 209]
P 71.116 Das Podest kann rund, quadratisch, dreieckig oder achteckig sein. Seine Lage wird von der Mitte des Tempelunterbaus aus bestimmt, unter Aussparung der Säulenmitten. [Anm. 210]
P 71.117 Vom Hauptheiligtum aus lässt man zunächst drei Daṇḍa Abstand und stellt dort das Podest auf. Von diesem Ausgangsmaß aus kann der Abstand wachsen.
P 71.118 Er wächst jeweils um einen halben Daṇḍa bis zu fünfzig Daṇḍa, o vortrefflicher Lehrer. Dies betrifft den Abstand zum Podest; es kann auch hinter dem Stier stehen.
P 71.119 Es kann in der Mitte zwischen Umfassungen, an einem Weg des Dorfes, in der Dorfmitte oder im Nordosten des Tempels angelegt werden.
P 71.120 Die Āya-Werte und die weiteren Kennzahlen prüfe man nach dem für die jeweilige Tempelklasse genannten Verfahren. Der Lehrer lege die ersten Ziegel in der Mitte nach der zuvor erklärten Vorschrift nieder.
P 71.121 Eine Treppe lege man im Süden oder Westen an. Sie kann mit dem Podest verbunden oder davon getrennt sein.
P 71.122 Hat der Tempel seinen Zugang im Westen, so stelle man Stier, Dreizack, großes Opferpodest, Fahnenmast und die übrigen zugehörigen Elemente im Westen auf.
P 71.123 Bei einem südlichen oder nördlichen Zugang verfahre man entsprechend. Bei vier Zugängen kann gegenüber jedem Zugang ein Dreizack stehen.
P 71.124 Das große Opferpodest und der Fahnenmast können auch nur an einem Ort stehen. Ein Torbau kann im Osten, im Westen oder in allen vier Richtungen angelegt werden.
P 71.125 Im Südosten liegt die Schatzkammer, im Südwesten das Waffenhaus, im Nordwesten der Schlafraum und im Nordosten der Brunnen.
P 71.126 Sadāśiva und die übrigen Gottheiten können ringsum aufgestellt werden. Die Schatzkammer kann auch zwischen Osten und Südosten liegen.
P 71.127 Im Südosten befinden sich Küche und Opferhalle. Die Feuergrube kann dort oder zwischen Süden und Südosten liegen.
P 71.128 Vorzusehen sind Räume für Blumen und rituelle Waschung sowie ein Ort für Trinkwasser. Im Süden liegt die Stätte des Śiva-Wissens, also des Kāmika und der weiteren Schriften.
P 71.129 Zwischen Süden und Südwesten liegt der Raum für Duftstoffe und ähnliche Materialien. Der Blumenraum kann im Südwesten oder links davon eingerichtet werden.
P 71.130 Dort oder im Westen kann die Darlegung des Dharma stattfinden. Eine Büchersammlung lege man im Nordwesten oder Süden an.
P 71.131 Dort kann auch der Schlafraum liegen, ebenso zwischen Norden und Nordwesten. Der Brunnen liegt im Norden, östlich davon oder im Nordosten.
P 71.132 Ein Opferpavillon ist vorzusehen; rechts davon liegt der Platz für die Musikinstrumente. Als weitere Möglichkeit kann der Schlafraum im Nordosten eingerichtet werden.
P 71.133 Er kann auch südlich davon oder im Norden liegen. Brunnen, Schlafraum und der Pavillon für Blumen und Waschung werden als weitere, entsprechend anzuordnende Einrichtungen genannt. [Anm. 211]
P 71.134 Die Räume für meine Verehrer, für Unterricht, für Gewänder und Gold sowie für die Gerätschaften der Gottheit sind hier aus Sorge vor zu großer Ausführlichkeit nicht einzeln beschrieben.
P 71.135 Dies alles richte man nach dem Wunsch des Auftraggebers ein. Ebenso bestimme man die Räume für diejenigen, die vom Dienst an der Gottheit leben.
P 71.136 Die Wohnung des Lehrers soll in der Nähe des Tempels liegen. Dort befinden sich auch die Häuser der verehrenden Priester und die Unterkünfte der Helfer.
P 71.137 Blumengärten und entsprechende Anlagen kann man an allen geeigneten Stellen schaffen. Auch Versammlungspavillons lassen sich je nach Ort verschieden anordnen.
P 71.138 Die übrigen Einrichtungen sollen die Kundigen nach den Regeln anlegen, die für das Dorf beschrieben worden sind.
Pūrvapāda – Kapitel 72: Die Begleitgottheiten
P 72.1 Hört nun kurz von der Einsetzung der Begleitgottheiten, ihr Zweimalgeborenen. Für den Pavillon beginnt man bei einer Breite von drei Hasta und erweitert jeweils um einen Kara.
P 72.2 Die Breite reicht bis zu neun Hasta. In seiner Mitte liegt eine erhöhte Plattform; der Pavillon kann sechzehn Säulen haben.
P 72.3 Auch zwölf oder vier Säulen sind möglich. Man lege fünf, vier oder eine Feuergrube beziehungsweise entsprechende Opferflächen an.
P 72.4 Die Feuergruben können rund oder quadratisch sein und in den Richtungen liegen. Für die Mütter sind neun Feuergruben oder nur eine möglich.
P 72.5 Bei den dafür geeigneten Bildwerken erfolgen die Einlegung der Edelsteine und das Öffnen der Augen. Man reinige sie mit den fünf Kuhprodukten und den weiteren vorgeschriebenen Mitteln und lasse sie im Wasser ruhen.
P 72.6 Danach bereitet man den Pavillon rituell vor und reinigt die Bildwerke. Es folgen das Schutzband, das Niederlegen auf dem Ruhelager und das Aufstellen der Krüge.
P 72.7 Alles führe man wie zuvor beschrieben aus. Die Śiva-Priester verehren jede Gottheit mit dem Anfangslaut ihres Namens und in der ihr entsprechenden Farbe und Gestalt.
P 72.8 Man vollziehe an ihnen die Einsetzung der Verkörperungen und weiteren Kräfte und dann das Feueropfer. Beginnend im Osten verwende man die Hölzer Palāśa, Udumbara, Aśvattha und Vaṭa.
P 72.9 Der Reihe nach bringe man Brennhölzer, Ghee, gekochte Opferspeise, geröstete Körner und Sesam dar. Am nächsten Morgen verehre man die Bildwerke, die Krüge und das Feuer.
P 72.10 Anschließend lasse man dem Lehrer und den übrigen Mitwirkenden die vorgeschriebene Gabe reichen: dem Lehrer einen bis zehn Niṣka, den anderen nach dem früher erläuterten Maß.
P 72.11 Vor dem festgelegten günstigen Zeitpunkt beginne man mit der Einsetzung der Mantras. Man nehme die Keimkraft aus dem Krug auf und setze sie am jeweiligen Ort ein.
P 72.12 Für die Aufstellung der Podeste werden, bezogen auf die Tempelbreite, ein Viertel, die Hälfte, drei Viertel, das gleiche Maß, eineinviertel oder eineinhalb genannt; gemessen wird außen an Jagatī und Pādukā. [Anm. 212]
P 72.13 Dort stelle man die Podeste auf; oder man fertige sie schon vorher an und vollziehe dann ihre Weihe. Edelsteineinlegung und ritueller Umgang werden hierbei ausgenommen. [Anm. 213]
P 72.14 Die Wasserlagerung und die übrigen Handlungen führe man aus. Nun wird das Verfahren zur Weihe des großen Opferpodests erklärt.
P 72.15 Im Osten, Westen oder Norden errichte man einen Pavillon wie zuvor. Man lege vier oder eine quadratische Feuergrube an, alternativ eine entsprechende Opferfläche.
P 72.16 Nach der Reinigung des Podests mit den fünf Kuhprodukten und den weiteren Mitteln befestige man das Schutzband. Auf der Opferfläche der Plattform stelle man die Krüge auf.
P 72.17 Die Krüge stehen in der Mitte, im Osten, Süden, Westen, Norden und Nordosten. Ihnen werden Avighna, Āmoda, Pramoda und Pramukha zugeordnet.
P 72.18 Es folgen Durmukha und Vighnakartṛ. Nach ihrer Einsetzung vergegenwärtige man sich ihre Farben: Avighna korallenfarben, Āmoda dunkelgrünlich.
P 72.19 Pramoda ist schwarz, Pramukha leuchtet wie Bergkristall und Durmukha wie Kuṅkuma. So meditiere der Lehrer über sie und verehre sie.
P 72.20 Am Podest vollziehe man die Einsetzung der Wirklichkeitsebenen, ihrer Herren und ihrer Verkörperungen und bringe das Feueropfer dar. Vom Schaft über den Hals bis zum Lotus setze man Ātmatattva und die folgenden Ebenen ein.
P 72.21 Der Kundige opfere der Reihe nach Brennhölzer, Ghee, gekochte Opferspeise, geröstete Körner, Senf, Gerste und Sesam. Als Hölzer dienen Palāśa, Udumbara und Vaṭa.
P 72.22 Aśvattha vervollständigt die Folge, die im Osten beginnt. Das Feueropfer vollziehe man wie zuvor. Am Morgen verehre man das Podest, die Krüge und das Feuer.
P 72.23 Nachdem man wie zuvor die Gaben überreicht hat, beginne man die Mantra-Einsetzung. Avighna aus dem mittleren Krug setze man in die Mitte der Lotus-Samenkapsel ein.
P 72.24 Āmoda und die weiteren Gottheiten verteile der Kundige auf die vier Richtungen und die Nordostecke. Mit dem Wasser der jeweils zugehörigen Krüge bade man das Podest sorgsam.
P 72.25 So verfährt man beim Bhūta-Podest; für das Paiśāca-Podest gilt dasselbe. Hier jedoch befindet sich Nīlalohita im mittleren Krug.
P 72.26 Im Osten setze man die Mondhäuser ein, im Süden die Tierkreiszeichen, im Westen Kṣetrapāla und im Norden sämtliche Gaṇa-Scharen.
P 72.27 In weiteren Krügen stehen im Osten die Rudras, im Süden die Mütter, im Westen die Gaṇas und im Norden die Yakṣas.
P 72.28 Im Nordosten stehen die Planetengottheiten, im Südosten die Asuras, im Südwesten die Rākṣasas und im Nordwesten die Nāga-Scharen.
P 72.29 Außerhalb davon stelle man Krüge für die Weltenhüter auf. Der Lehrer verehre sie mit Duftstoffen, Blumen und den weiteren Gaben bis zur Speisegabe.
P 72.30 Dies ist der besondere Unterschied; alles andere bleibt gleich. Auf der Samenkapsel setze man die fünf Gottheiten beziehungsweise Gruppen ein, auf den Lotusblättern die acht Scharen.
P 72.31 Außerhalb der Blätter setze der Kundige die Weltenhüter in ihren jeweiligen Richtungen ein. Dies ist die besondere Mantra-Einsetzung am Opferpodest für die Piśācas.
P 72.32 Alles hier nicht ausdrücklich Erklärte führe man so aus, wie es bei der Einsetzung der Götterbilder beschrieben wurde.
Pūrvapāda – Kapitel 73: Die Verehrung der Begleitgottheiten
P 73.1 Ich werde die Verehrung der Begleitgottheiten erklären. Hört, ihr hervorragenden Seher. Am Anfang steht der Praṇava; darauf folgt der eigene Laut der jeweiligen Gottheit, verbunden mit dem als Viṣṇu bezeichneten Lautbestandteil.
P 73.2 Dieser erhält Bindu und Nāda; der Name der Gottheit steht im Dativ, gefolgt von der Verneigungsformel oder dem jeweils vorgesehenen Abschluss. So wird der Mantra zur Verehrung der Begleitgottheiten gebildet.
P 73.3 Man verehre sie am Vormittag, zu Mittag und bei Nacht. Oder man verehre sie einmal am Tag und vollziehe dabei die übrigen zugehörigen Handlungen vollständig.
P 73.4 Bali-Gaben kann man entsprechend dreimal, zweimal oder einmal täglich darbringen. Die Verehrung erfolgt mit einem auf „namaḥ“ endenden Mantra, die Bali-Gabe mit einem auf „svāhā“ endenden.
P 73.5 Mit Duftstoffen, Blumen, Speise, Räucherwerk, Licht und Musik bringe man die Bali-Gaben an den vorgesehenen Stellen vom Tor bis zum Opferpodest dar.
P 73.6 Dabei blicke man nach Osten oder Norden und trage Untergewand und Obergewand. Die einzelne Speiseportion kann so groß wie ein Hühnerei, halb so groß oder nochmals halb so groß sein.
P 73.7 Zuerst reiche man Nandin und Mahākāla ihre Gaben im Osten. Bei vier Zugängen folgen auch Bhṛṅgin und Vināyaka.
P 73.8 Im Süden und Westen lege man die Gaben für Vṛṣa und Skanda nieder, im Norden diejenigen für Devī und Caṇḍa. Anschließend bringe man die Gabe für den Stier dar.
P 73.9 Danach erhalten die acht Begleitgottheiten und die weiteren Gottheiten der Reihe nach ihre Gaben. Man reiche Wasser und erneut Duftstoffe, Blumen, Räucherwerk und Licht.
P 73.10 Bei der Bali-Handlung gebe man geeignete Opferspeise zusammen mit Trinkwasser. Von der rechten Seite der Gottheit aus gehe man im Uhrzeigersinn weiter.
P 73.11 Dann trete man zum Opferpodest und bringe dort die Gaben dar: für Avighna auf der Samenkapsel und für Āmoda auf dem östlichen Lotusblatt.
P 73.12 Für Pramoda, Pramukha, Durmukha und Vighnakartṛ bringe man die Gaben im Süden, Westen, Norden und Nordosten dar und nenne jeweils ihren eigenen Namen.
P 73.13 Ist ein Paiśāca-Podest vorhanden, vollziehe man die Bali-Handlung auch dort. Man kann die Gaben aber auch an nur einem Ort darbringen, entweder am Paiśāca- oder am Bhūta-Podest.
P 73.14 In der Mitte der Samenkapsel ist die Gabe für Nīlarudra bestimmt. Im Osten, Süden, Westen und Norden lege man die Gaben für die Mondhäuser und die weiteren zuvor genannten Gruppen nieder.
P 73.15 Den Rudras gebe man im Osten, den Müttern im Süden, den Gaṇas im Westen und den Yakṣas auf dem nördlichen Blatt.
P 73.16 Den Planetengottheiten gebe man im Nordosten, den Asuras im Südosten, den fleischverzehrenden Wesen im Südwesten und den Nāgas auf dem nordwestlichen Blatt. [Anm. 214]
P 73.17 Außerhalb der Lotusblätter bringe man den Richtungshütern ihre Bali-Gaben dar und nenne dabei jeweils ihre Namen.
Pūrvapāda – Kapitel 74: Die Aufstellung des Stieres
P 74.1 Ich werde die Einsetzung des Stiers erklären und zunächst seine Kennzeichen beschreiben. Den ersten Stier stelle man östlich des inneren Zugangs auf.
P 74.2 Der zweite steht vor dem Pavillon, der dritte vor dem Opferpodest. Bei den einzelnen Opferpodesten ist der Stier jeweils westlich davon vorgesehen.
P 74.3 Man lasse zwischen Podest und Stier die halbe, die gleiche, die doppelte, dreifache oder vierfache Podestbreite frei und stelle ihn davor auf.
P 74.4 Als größtes Maß gilt die Höhe des verehrten Liṅga-Abschnitts, als mittleres deren Hälfte und als kleinstes wiederum deren Hälfte. Alternativ werden das Vier-, Drei- und Zweifache genannt.
P 74.5 Für Stiere aus Metall sind auch die jeweiligen Zwischenmaße möglich. Bei einem Stier aus Stein teile man das innere Heiligtum in neun Teile; daraus ergeben sich neun Größenstufen.
P 74.6 Bei einem Stier aus Ton teile man die Torhöhe in acht Teile und steigere jeweils um einen Teil bis zum Vierfachen. [Anm. 215]
P 74.7 Ein Metallstier wird am Zugang verehrt, ein steinerner unter den Begleitgottheiten. Vor dem Opferpodest ist ein Stier aus Ton vorgesehen; dort ist auch einer aus Stein zulässig.
P 74.8 Einen Stier aus Metall kann man stehend oder liegend gestalten. Bei Stein und Stuck ist insbesondere die liegende Form vorgesehen.
P 74.9 Auch eine stehende Form ist möglich, ihr vortrefflichen Lehrer. Ein Stier ist grundsätzlich vor einem gewöhnlichen Liṅga vorgesehen.
P 74.10 Selbstentstandene Liṅgas, Bāṇa- und Metall-Liṅgas, in Rudras Welt verehrte Formen, mit den Weltenhütern bezeichnete und vollendete Liṅgas sowie solche mit hundert oder tausend kleinen Liṅgas werden besonders genannt.
P 74.11 Auch Gesichts-Liṅgas und figürliche Bildwerke gelten als besondere Formen. Bei den übrigen ist der Stier vorgeschrieben; er kann aber auch bei diesen besonderen Formen aufgestellt werden.
P 74.12 Entsprechendes gilt für den Fahnenmast. Nun folgen die Kennzeichen des Stiers. Seine Ausrichtung wird auf ein Drittel des Liṅga und auf eine senkrechte Bezugslinie der Augen bezogen. [Anm. 216]
P 74.13 Sein Rücken steht in Beziehung zur Podesthöhe, sein Kopf zur Spitze der herabhängenden Quaste. Das zugrunde gelegte Maß wird in vierundachtzig Teile geteilt; danach werden die Einzelmaße bestimmt.
P 74.14 Die Breite des Hornbereichs beträgt sechzehn Aṅgula, seine Länge ebenso viel. Die Breite der Schnauze beträgt sechs Kalā.
P 74.15 Zwischen Maulwinkel und Schnauzenspitze werden zehn Aṅgula angesetzt. Ein Auge ist zwei Aṅgula lang und halb so breit.
P 74.16 Die Iris erhält ein Drittel dieses Maßes, der Lichtpunkt beziehungsweise die Pupille ein Fünftel davon. Die Stärke der Brauen reicht bis zur halben Augenbreite; ihre Länge beträgt zwei Mātrā.
P 74.17 Für die Nase sind zwei Aṅgula angegeben, für den Abstand in ihrer Mitte vier Mātrā. Die Breite im Nasenbereich beziehungsweise am Gesicht beträgt zwölf Aṅgula. [Anm. 217]
P 74.18 Darüber werden zehn Mātrā und nochmals darüber achtzehn Aṅgula angesetzt. Der Abstand der Augen beträgt vier Mātrā; die Wangen sind dreieckig geformt.
P 74.19 Für beide seitlichen Wangenbereiche werden acht Aṅgula genannt; die Ohren liegen am Übergang des Gesichts. Der Abstand vom Ohransatz zum Augenende wird mit „fünf Gesichtern“ bezeichnet. [Anm. 218]
P 74.20 Vom Ohransatz bis zur Ohrspitze werden vierzehn Aṅgula angegeben. Die beiden Ohransätze haben je zwei Mātrā und eine entsprechende Höhe.
P 74.21 Dort sind runde Formen mit einem Umfang von zehn Aṅgula vorgesehen. Die Ohren sind fünf Aṅgula lang und gehen aus einer gerundeten Form hervor.
P 74.22 In der Mitte sind sie fünf Aṅgula breit und werden nach beiden Enden schmaler. Am Ansatz beträgt der Umfang sechs Aṅgula; gerade Linien gliedern ihre Oberfläche.
P 74.23 Der Hornansatz misst vier Mātrā, die Hornhöhe sechs Aṅgula. Die Spitze ist eine halbe Aṅgula breit; das Horn ist leicht gebogen.
P 74.24 Am Ansatz der Hörner liegt jeweils eine Erhebung von einer Aṅgula Höhe. Sie wird bei der Bestimmung des Zwischenraums gesondert berücksichtigt.
P 74.25 Von der Hornspitze bis zur Vertiefung werden zwölf Aṅgula Abstand angesetzt. Der Hals ist sechzehn Aṅgula lang, der Höcker sechs Aṅgula.
P 74.26 Seine Höhe beträgt ebenfalls sechs Aṅgula; das Maß wird auf Gesicht und Scheitel bezogen. Unterhalb des Höckers werden sechzehn Aṅgula angesetzt; der obere Beinabschnitt ist zehn Aṅgula lang.
P 74.27 Das Gelenk misst eine Aṅgula, der untere Beinabschnitt acht. Darauf folgen drei Aṅgula für das Fesselgelenk und vier für den Hufbereich.
P 74.28 Unter dem Fesselgelenk liegen die beiden Hufteile; bei Bronze nennt der Text hierfür ein halbes Aṅgula-Maß. Der Umfang des oberen Beinansatzes beträgt siebzehn Mātrā. [Anm. 219]
P 74.29 Am unteren Ende des oberen Beinabschnitts sind fünfzehn Mātrā vorgesehen. Für die Umfänge am Ansatz und Ende des unteren Beinabschnitts nennt der Text vierzehn Mātrā und eine anschließende Abstufung in Aṅgula. [Anm. 220]
P 74.30 Für die Hufe werden acht Mātrā genannt, unter Abzug eines Umfangsteils. Vom Höcker aus beträgt das Rückenmaß sechsunddreißig Mātrā.
P 74.31 Der Bereich des Kreuzes erhält sechs Aṅgula. Für seine Absenkung werden zwölf Aṅgula angegeben.
P 74.32 Daran schließt sich der Schwanz an. Er misst am Ansatz vier Mātrā und an der Spitze eine Aṅgula.
P 74.33 Die Schwanzlänge beträgt dreißig Aṅgula. Die anschließende Haarquaste hat ein Maß von sechs Aṅgula.
P 74.34 Am Rücken und im Kreuzbereich beträgt die Breite zwanzig Mātrā, in der Körpermitte sechzehn Aṅgula.
P 74.35 Am Übergang zum Höcker beträgt die Breite vierzehn Mātrā. Unterhalb des Halses hängt die Wamme vier Mātrā herab.
P 74.36 Ihre Länge bis zum Beinbereich beträgt achtzehn Mātrā. Für den Bauch auf Nabelhöhe werden achtzig Aṅgula angegeben. [Anm. 221]
P 74.37 Im Bereich vor der Körpermitte werden sechzig Aṅgula genannt. Der Nabel misst vier Aṅgula; für die Hoden werden ebenfalls vier Aṅgula angesetzt.
P 74.38 Dies gilt für Länge und Breite. Der obere Hinterbeinabschnitt ist zehn Aṅgula lang, das Gelenk zwei Mātrā und der untere Hinterbeinabschnitt zwölf Aṅgula.
P 74.39 Die Fesselgelenke messen vier Aṅgula, die Hufe fünf Aṅgula; die einzelnen Hufteile sind zwei Aṅgula groß. Zweiundzwanzig Aṅgula beträgt das folgende Umfangsmaß.
P 74.40 Dies ist der Umfang in der Mitte des oberen Beinabschnitts. Im Gelenkbereich nennt der Text drei; der Umfang des unteren Beinabschnitts beträgt sechzehn Aṅgula. [Anm. 222]
P 74.41 Hinten ist eine Länge von zwei Aṅgula, unten ein Maß von acht Aṅgula angegeben. Damit reicht die Beschreibung der Stiergestalt bis zum Śakti-Bereich. [Anm. 223]
P 74.42 Nun werden die Kennzeichen des Stiers nach einem anderen Verfahren erklärt. Man teile die Höhe in fünf Abschnitte; für den Huf werden drei Mātrā genannt.
P 74.43 Die Breite am Ansatz beträgt vier Mātrā, an der Hornspitze zwei. Die Stirn misst neun Mātrā, die Gesichtsbreite sieben Aṅgula.
P 74.44 Die Gesamthöhe wird entsprechend angesetzt. Das Auge ist zwei Mātrā lang und eineinhalb Aṅgula hoch; von der Augenmitte aus wird die Gesichtsform bestimmt.
P 74.45 Für den Rücken werden acht Aṅgula und für den Hals sechs genannt. Die anschließende Höhenteilung enthält die Zahlen zwei und fünf. [Anm. 224]
P 74.46 Für die Länge werden fünf und sechs Aṅgula genannt, ihr besten Seher. Vom Scheitel bis unter den Hals setzt man zehn Aṅgula an.
P 74.47 Die Halshöhe beträgt acht Mātrā, die zugehörige Länge sechs Aṅgula. Eine weitere Höhe beträgt sechs Mātrā, das Knie zwei. [Anm. 225]
P 74.48 Die Länge des Beinabschnitts beträgt zwei oder drei Aṅgula, der Huf drei Mātrā. Der Abstand der Hörner ist zwei Mātrā, ihre Länge sechs Aṅgula.
P 74.49 Ihre Breite am Ansatz beträgt vier Mātrā. Ebenso werden Stirnhöhe und Abstand zwischen Auge und Ohr bemessen, ihr großen Seher. Die Ohrlänge beträgt fünf Aṅgula.
P 74.50 Die Oberlippe ist drei Mātrā hoch, die Unterlippe zwei. Für Länge, Höhe und Breite des Ansatzes werden zwei, eine und drei Mātrā genannt. [Anm. 226]
P 74.51 Für die Ohrbreite nennt der Text fünf „Augen“-Aṅgula und verweist auf das zuvor genannte Ansatzmaß. Danach folgen Angaben zur Halsbreite und zur Breite am Ansatz, deren gedruckte Zahlenfolge beschädigt ist.
P 74.52 Die anschließenden Werte lauten sechs und acht Aṅgula, ihr hervorragenden Zweimalgeborenen. Der Höcker ist sechs Aṅgula breit und zwei Mātrā hoch.
P 74.53 Die Breite der Ohrspitze setze man angemessen mit zwei Mātrā an. Die Körperhöhe im Bereich des Höckers beträgt achtzehn Aṅgula.
P 74.54 Für den Rücken werden vierzehn Mātrā und eine Breite von zwölf Aṅgula angegeben. Die folgende Reihe betrifft die Breiten an Ansatz, Mitte und Ende und beginnt mit vier Aṅgula.
P 74.55 Es folgen acht und zehn Aṅgula, ihr Zweimalgeborenen. Die Länge beträgt fünf Aṅgula, der Kniebereich zwei Mātrā. [Anm. 227]
P 74.56 Der Beinabschnitt ist fünf Aṅgula hoch und drei Aṅgula breit. Die Hufhöhe beträgt zwei Mātrā; dasselbe Maß gilt für den Schwanzansatz.
P 74.57 Die Schwanzspitze misst eineinhalb Aṅgula; der Schwanz hängt bis zum Ende des Beinabschnitts herab. Länge und Breite der Hoden betragen jeweils zwei Mātrā.
P 74.58 Für die Beinlänge werden drei Mātrā genannt, anschließend ein nicht sicher lesbares Bauchmaß. Für eine weitere Länge stehen drei Mātrā; auch die Maßangabe für den After ist beschädigt.
P 74.59 Die Breite des Oberschenkels am Ansatz und am Ende wird mit vier Aṅgula angegeben, die Breite am Ende des unteren Beinabschnitts mit drei Mātrā. Das Übrige gestalte man nach sachkundigem Ermessen.
P 74.60 Ein Metallbild kann massiv oder hohl ausgeführt werden. Für einen entsprechenden Aufbau verwende man Bambus, Stoff und Ruten. [Anm. 228]
P 74.61 Als Höhe des Stiers kann auch das für ein figürliches Götterbild genannte Maß dienen. Der folgende Satz nennt eineinhalb Yava und ein achtteiliges Yava-Aṅgula-Maß, ist aber rechnerisch nicht eindeutig überliefert.
P 74.62 Je nach Wunsch des Auftraggebers darf das Maß kleiner oder größer sein. Man versehe den Stier mit verschiedenen Schmuckstücken und einem Netz von Glöckchen.
P 74.63 Die Maßklasse und die günstigen Āya-Werte bestimmt man wie bei den Götterbildern. Damit sind die Kennzeichen erklärt. Hört nun von der Einsetzung, ihr Zweimalgeborenen.
P 74.64 Der Zeitpunkt wird wie zuvor bestimmt; ebenso vollzieht man die Keimsaat. Den Pavillon errichte man nach dem bei den Begleitgottheiten beschriebenen Verfahren.
P 74.65 Das Feueropfer findet in fünf oder einer Feuergrube statt, gegebenenfalls auf entsprechenden Opferflächen. Bei einem Stein- oder Metallstier lege man Edelsteine ein.
P 74.66 Anstelle der Edelsteine kann ein goldener Lotus verwendet werden; bei Ton und ähnlichen Materialien entfällt diese Einlegung. Danach folgen das Öffnen der Augen, die Reinigung und der Umgang durch das Dorf oder den entsprechenden Ort.
P 74.67 Nach dem Ruhen im Wasser bereite man den Pavillon vor, bewirte die Zweimalgeborenen und besprenge den Ort mit geweihtem Wasser.
P 74.68 Es folgen das Vāstu-Feueropfer, die Vorbereitung des Lagers, die rituelle Waschung und das Schutzband. Der Lehrer binde das Band an das rechte Horn des Stiers.
P 74.69 Das Niederlegen auf dem Lager und das Aufstellen der Krüge erfolgen wie zuvor. Für die Mantrabildung nennt der Text den vierten Laut der siebten Lautgruppe, verbunden mit dem siebten Vokal.
P 74.70 Dazu treten Bindu und Nāda, am Anfang der Praṇava und am Ende „vṛṣabhāya namaḥ“ – „Verehrung dem Stier“. In diesem Mantra werden die Brahma- und Gliedermantras angelegt.
P 74.71 Im mittleren Krug ist der Stier gegenwärtig, in den acht umgebenden Krügen die Weltenhüter. Alternativ setze man die Vidyeśvaras rings um den Stier ein.
P 74.72 Eine weitere Gruppe besteht aus Ukṣa, Gopati, Śaṅkukarṇa, Tīkṣṇaśṛṅga, Nandin, Viṣāṇin und Paśubhṛt.
P 74.73 Mahodara ist der achte. Man setze sie jeweils mit ihrem eigenen Keimlaut ein, verehre sie mit Duftstoffen, Blumen und den weiteren Gaben und reiche Reis mit Mungbohnen.
P 74.74 Ebenso verfahre man bei der Bereitung der gekochten Opferspeise. Man setze die Wirklichkeitsebenen, ihre Verkörperungen und die weiteren Kräfte ein und vollziehe danach die Feuerhandlung nach der zuvor erläuterten Vorschrift.
P 74.75 Der Reihe nach opfere man Brennhölzer, Ghee, gekochte Opferspeise, geröstete Körner, Mungbohnen und schwarze Bohnen. Am Morgen vollziehe der gereinigte Lehrer Verehrung und Feueropfer.
P 74.76 Zum Abschluss ehre man den Lehrer und überreiche auch den Opferpriestern ihre Gaben. Zu einer günstigen Stunde und unter einem günstigen Aszendenten vollziehe man die Mantra-Einsetzung.
P 74.77 Ist der Stier beweglich, stelle man ihn am vorgesehenen Ort am Rand der Plattform auf. Man setze ihn mit dem Wurzelmantra ein und verehre ihn mit Duftstoffen, Blumen und den weiteren Gaben.
P 74.78 Dann hole man die Krüge herbei und stelle sie auf einer Opferfläche vor dem Stier auf. Man nehme die Keimkraft aus dem Hauptkrug auf und setze sie in das Herz des Stiers ein.
P 74.79 Die Keimkräfte aus den übrigen Krügen setze man ringsum auf seinem Sockel ein. Danach bade man den Stier sorgsam mit dem Krugwasser.
P 74.80 Beim Aufrichten des Fahnenmasts verfährt man ebenso. Hier jedoch erfolgt die Ausgießung des Krugwassers am Fuß des Masts; außerdem wird er besprengt.
Pūrvapāda – Kapitel 75: Die Aufstellung des Torbaus
P 75.1 Ich werde die Weihe der Torbauten erklären und zunächst ihre Kennzeichen beschreiben. Man teile die Breite des Haupttempels in sieben, acht oder neun Teile.
P 75.2 Auch zehn oder elf Teile sind möglich. Jeweils einen Teil weniger verwendet man als Breite der fünf Torformen, von Dvāraśobhā bis Gopura.
P 75.3 Dies gilt für kleine und sehr kleine Bauten. Nun werden die mittleren Maße festgelegt. Man teile die Tempelbreite in vier, fünf oder sechs Teile.
P 75.4 Auch sieben oder acht Teile sind möglich. Daraus gewinnt man die entsprechenden fünf Breitenmaße von Dvāraśobhā bis Gopura. [Anm. 229]
P 75.5 Ein Drittel, die Hälfte, zwei Drittel, drei Viertel und vier Fünftel sind die folgenden Anteile.
P 75.6 Sie geben bei den großen Tempeln der Reihe nach die Breiten bis zum Gopura an. Eine Hasta-Reihe beginnt mit zwei Hasta und steigt jeweils um einen Hasta bis zu sechzehn.
P 75.7 Dabei erhält jede Torform drei Maße, bis hin zum Gopura. Eine weitere Reihe beginnt mit drei Hasta und steigt in Zweierschritten bis zu einundzwanzig Hasta.
P 75.8 Wie zuvor werden fünfzehn Maße für die Breiten der mit Śobhā beginnenden Formen genannt. Eine weitere Reihe beginnt bei neun Hasta und wächst jeweils um zwei Hasta. [Anm. 230]
P 75.9 Sie reicht bis zu siebenunddreißig Kara und bestimmt die Breiten bis zum Gopura. Eine anschließende Reihe nennt die Ausgangswerte drei, fünf, zehn und sieben und eine Steigerung um einen Hasta.
P 75.10 Für jede der fünf Formen werden fünf Maße genannt; außerdem erscheinen die Zahlen sechzehn und acht. [Anm. 231] Nun wird die Breite nach einem anderen Hasta-Verfahren bestimmt.
P 75.11 Für die Dvāraśobhā der ersten Umfassung beginnt die Breite bei fünf Hasta und steigt jeweils um einen Kara bis zu dreizehn Hasta.
P 75.12 Für die Dvāraśālā reicht sie von fünfzehn bis dreiundzwanzig Hasta. Die nächste Reihe beginnt bei fünfundzwanzig Hasta und reicht bis zu dreiunddreißig Kara.
P 75.13 Dies ist die Breite des Dvāraprāsāda. [Anm. 232] Für die nächste Form werden fünfundzwanzig bis dreiundvierzig Hasta genannt.
P 75.14 Dies ist die Breite des Dvāraharmya. Für das Gopura reicht die Breite nach der gedruckten Angabe von fünfundvierzig bis dreiundfünfzig Kara.
P 75.15 Bei Torbauten von Städten, Dörfern und entsprechenden Anlagen darf die Breite um einen, zwei, drei, vier oder fünf Hasta kleiner oder größer sein.
P 75.16 Für die Länge der mit Dvāraśobhā beginnenden Formen nennt der Text eineinhalb, zwei, drei sowie ein und zwei Drittel. Anschließend folgen Teilungen in sieben und zehn. [Anm. 233]
P 75.17 Weitere Verhältnisse lauten vier zu sechs, vier von sieben Teilen, fünf von neun Teilen sowie das Doppelte. Man bestimme die Ausdehnung entsprechend der jeweils gewählten Form.
P 75.18 Für die Höhe des Torbaus kann auch das für Khalūrikā und Gopura genannte Maß übernommen werden; der Vorsprung erhält ein entsprechendes Maß.
P 75.19 Man teile die Gopura-Breite in zwanzig Teile. Für den Vorsprung kommen ein bis achtzehn Teile in Betracht, ihr vortrefflichen Lehrer.
P 75.20 Den Vorsprung kann man von der Außen- oder Innenseite der Umfassungsmauer aus bestimmen. Die Breitenreihen der Durchgänge beginnen der Reihe nach mit eineinhalb, eineindreiviertel und zwei Hasta.
P 75.21 Man erhöhe diese Maße jeweils um sechs, neun beziehungsweise zwölf Mātrā, o vortrefflicher Lehrer. Die einzelnen Reihen enden bei fünf, sieben beziehungsweise neun Hasta.
P 75.22 Es ergeben sich fünfzehn Maße für kleine, mittlere und große Formen. Für die Höhe werden anschließend Teilungen der Durchgangsbreite in fünf, sieben und zwölf genannt.
P 75.23 Außerdem nennt der Text zehn Teile, das Doppelte und einen zusätzlichen Viertelanteil als fünf Höhenformen. [Anm. 234] Als weiterer Bezug dient die Höhe des Haupttempels vom Sockel aufwärts, zunächst in vier Teile geteilt.
P 75.24 Die Teilung kann bis zu zwölf Teilen reichen; jeweils einen Teil lasse man weg. Man bestimme damit Sockel und Säulen und bilde aus dem verbleibenden Maß den betreffenden Unterbau.
P 75.25 So ordne man den Gopura-Durchgang an; bei einer Höhenerweiterung kann die Hälfte angesetzt werden. Oder man verwendet das zuvor bestimmte, vergrößerte beziehungsweise unveränderte Teilmaß.
P 75.26 Alle für die Glieder des Tempels genannten Maße können auch für die Glieder des Gopura gelten. Den Sockel, mit oder ohne Untersockel, unterbreche man am Durchgang.
P 75.27 Die Höhe bis zum oberen Balken kann als Durchgangshöhe dienen, bei einer Breite von deren Hälfte. So soll der Kenner der Baulehre den Gopura-Zugang gestalten.
P 75.28 Die Dvāraśobhā kann ein, zwei oder drei Geschosse haben. Bei den folgenden Formen erhöht sich die Geschosszahl jeweils um eines, bis zu fünf, sechs oder sieben Geschossen.
P 75.29 So wird das Gopura angelegt; für die mittleren Formen verfahre man entsprechend. Die Reihe beginnt mit Dvāraśobhā, Dvāraśālā, Dvāraprāsāda und Dvāraharmya.
P 75.30 Als fünfte Form folgt das Gopura. Sie stehen in den entsprechenden Umfassungsbereichen. Die Maße von Sockel und Säulen wurden bereits zuvor erklärt.
P 75.31 Nun folgen die Maße darüber, vom Gebälk bis zur Bekrönung. Man teile diese Höhe in sechs Teile; das Gebälk erhält eineinviertel Teile.
P 75.32 Entsprechend wird der Hals angesetzt; für den Dachkörper werden eineinhalb Teile und für die Bekrönung ein Teil genannt. [Anm. 235] So ist die eingeschossige Form beschrieben; nun folgt die zweigeschossige.
P 75.33 Man teile ihre Höhe in neun Teile. Das Gebälk erhält eineinviertel Teile, der Hals einen und der Dachkörper zweieinhalb Teile.
P 75.34 Der Rest entfällt auf den oberen Abschluss; so ist die zweigeschossige Form erklärt. Bei drei Geschossen teile man die Höhe in zwölf Teile; das Kapota erhält eineinviertel Teile.
P 75.35 Die Säulenhöhe beträgt zweieinhalb Teile, das Gebälk einen Teil. Für die nächste Säulenhöhe werden zwei Teile genannt; eine folgende Achtel-Angabe ist textlich unklar.
P 75.36 Für die anschließende Höhe und den Hals wird jeweils ein Teil, für den Dachkörper zweieinhalb Teile angesetzt. Den Rest erhält die Bekrönung. So ist die dreigeschossige Form beschrieben.
P 75.37 Die Höhe vom oberen Balken bis zur Spitze wird nun in achtzehn Teile geteilt. Für ein Höhenmaß wird ein Teil zusammen mit drei Teilen genannt. [Anm. 236]
P 75.38 Die Säulenhöhe beträgt zweieinhalb Teile, die Gebälkhöhe eineinviertel, die Höhe des Halses einen und die des Dachkörpers drei Teile.
P 75.39 Der Rest entfällt auf die Bekrönung. Danach folgt die fünfgeschossige Form. Für die anschließende Höhe vom oberen Balken bis zur Spitze werden neunundzwanzig Teile genannt.
P 75.40 Das Gebälk erhält einen halben Teil, die Säulenhöhe vier Teile; das nächste Gebälk erhält eineindreiviertel und die nächste Säulenhöhe zweieinhalb Teile.
P 75.41 Das folgende Gebälk erhält eineindreiviertel Teile, die Säulenhöhe drei und die Kapota-Höhe eineinviertel. Für das darüberliegende Glied werden zwei Teile genannt.
P 75.42 Die Gebälkhöhe beträgt zwei Teile; die Halshöhe soll ihr entsprechen. Der Dachkörper erhält zweieinhalb Teile, der obere Abschluss den Rest. [Anm. 237]
P 75.43 Damit wird im Text die sechsgeschossige Form abgeschlossen. Nun folgt die siebengeschossige. Die Höhe vom oberen Balken bis zur Spitze wird in sechsunddreißig Teile geteilt. [Anm. 238]
P 75.44 Das Kapota erhält zweieinviertel Teile; darauf folgt eine Angabe von mehr als viereinhalb Teilen. Das Gebälk ist zwei Teile hoch, die Säulen vier Teile.
P 75.45 Das nächste Gebälk erhält eineindreiviertel Teile, die Säulen zweieinhalb. Für die nächste Staffel nennt der Text ein um ein Viertel vermindertes Teilmaß und drei Viertel für die Säulenausdehnung. [Anm. 239]
P 75.46 Die weitere Gebälkhöhe beträgt eineinhalb Teile; für die Ausdehnung des letzten Geschosses werden zwei Teile genannt. Es folgen eineinviertel Teile für das Gebälk sowie eine weitere Angabe von eineinhalb beziehungsweise zwei Teilen.
P 75.47 Das Kapota ist einen Teil hoch, der Hals ebenso. Der Dachkörper erhält zweieinhalb Teile, die Spitze den Rest.
P 75.48 Dies ist die vorzügliche siebengeschossige Form. Für weitere Geschosse übernimmt man die vorherigen Maße und die für Säulen und Gebälk festgelegten Teile des jeweils unteren Geschosses.
P 75.49 In diesem Āgama sind Gopuras bis zu zwölf Geschossen zulässig. Die genannten Gopura-Glieder werden anschließend in vier Teile untergliedert.
P 75.50 Eine weitere Teilungsreihe beginnt mit achtzehn und nennt einen sowie neun Teile. [Anm. 240] Die zuvor bestimmten Maße darf man um zwei, drei, vier, fünf oder sechs Aṅgula verändern.
P 75.51 Man vergrößere oder verkleinere sie sachkundig. Teilt man die Gesamtbreite in fünf Teile, so erhält der Innenraum drei Teile.
P 75.52 Der Rest entfällt auf die Wände; dies betrifft die betreffende untere Geschossform, ihr großen Seher. Bei sieben Teilen Breite erhält der Innenraum vier, ein Kūṭa einen Teil. [Anm. 241]
P 75.53 Für Breite und Länge des Koṣṭha werden fünf Teile genannt. Den Zwischenraum zwischen Kūṭa und Koṣṭha schmücke man mit Pañjaras und den entsprechenden Gliedern.
P 75.54 So ist die Breite beschrieben. Nun folgt die dreigeschossige Form: Bei neun Teilen Gesamtbreite erhält der Innenraum drei Teile; außen folgen die weiteren Bereiche der Reihe nach.
P 75.55 Man ordne Wandkörper, Umgang und die Reihe der Aufbauten an. Kūṭa, Koṣṭha und sämtliche übrigen Glieder gestalte man wie zuvor.
P 75.56 Bei zehn Teilen Gesamtbreite erhält der Innenraum drei Teile, die Wandstärke eineinhalb Teile und der Umgang einen Teil.
P 75.57 Der kleine Tempelaufbau erhält einen Teil; Kūṭa und Koṣṭha werden wie zuvor gestaltet. Vorn und hinten liegt eine große Śālā mit fünf oder sechs Teilen.
P 75.58 Dies ist die viergeschossige Form mit harmonisch gestalteten Gliedern. Bei elf Teilen Gesamtbreite erhält der zentrale Innenraum drei Teile.
P 75.59 Die Wandstärke beträgt zwei Teile, der Umgang einen und der kleine Tempelaufbau ebenfalls einen Teil. Alles andere bleibt gleich.
P 75.60 Damit ist die fünfgeschossige Form erklärt. Nun folgt die sechsgeschossige: Bei zwölf Teilen Gesamtbreite erhält der zentrale Innenraum vier Teile.
P 75.61 Die Wandstärke beträgt zwei Teile. Für den Durchgang wird ein weiterer Teilbezug genannt; der kleine Tempelaufbau erhält einen Teil. Alles andere bleibt gleich. [Anm. 242]
P 75.62 Damit ist die sechsgeschossige Form erklärt; nun folgt die siebte. Die Gesamtbreite wird in dreizehn Teile geteilt. [Anm. 243]
P 75.63 Die Wandstärke beträgt zweieinhalb Teile, der Umgang einen und der kleine Tempelaufbau ebenfalls einen Teil. Kūṭa, Śālā und die übrigen Glieder folgen den früheren Regeln.
P 75.64 Hinten und vorn erhält die große Śālā sechs Teile. Für die elefantenrückenförmige Gestaltung werden fünf Teile genannt; Seitenhallen und weitere Glieder treten hinzu.
P 75.65 Verschiedene Sockel, Säulen, Balustraden, Fenster und Torbögen schmücken diese siebengeschossige Form. Sie gilt als Sārvadeśika-Gopura.
P 75.66 Die Breite eines oberen Durchgangs wird von derjenigen im Erdgeschoss abgeleitet, durch eine Fünftelteilung oder eine Verminderung um vier Teile. [Anm. 244]
P 75.67 Die Durchgänge liegen Geschoss für Geschoss übereinander und können mittlere, kleine oder große Maße haben. Im inneren Treppenraum lege man für jedes Geschoss eine Verbindung an.
P 75.68 Am Untersockel und seinen vier Abschnitten sind Treppen vorzusehen. Die Dvāraśobhā soll die Gestalt eines Pavillons haben, ihr hervorragenden Kundigen.
P 75.69 Die Dvāraśālā hat die Gestalt einer länglichen Halle. Der Dvāraprāsāda wird in Tempelform beschrieben.
P 75.70 Der Dvāraharmya gleicht einer Hallenreihe, ihr besten Seher. Das abschließende Dvāragopura erhält eine Śālā-artige Gestalt.
P 75.71 Überall kann man ein Gopura nach den vorhandenen Möglichkeiten errichten. Man kann die Breite in fünf bis einunddreißig Teile zerlegen.
P 75.72 Die Gesamtbreite wächst dabei in Zweierschritten; die zugehörigen Innenmaße werden in halben Teilmaßen bis zu fünfzehn Teilen abgestuft. [Anm. 245]
P 75.73 So bestimmt man die Breite des Innenraums der mit Śobhā beginnenden Formen, ihr großen Seher. Von diesem Breitenmaß aus reicht die Längenbemessung bis zum Doppelten.
P 75.74 Der Innenraum kann länglich oder gleich lang und breit sein. Darüber hinaus kann die Länge vergrößert werden, entsprechend der Breite des Durchgangs.
P 75.75 So gestalte man das Gopura zweckmäßig, ihr hervorragenden Seher. Rings um den Innenraum beginnt das Wandmaß bei dessen halber Breite und wächst in Viertelschritten.
P 75.76 Es reicht bis zu drei Teilen. Ebenso bestimme der hervorragende Kenner des Verfahrens Umgang und Aufbaukranz, mit einer oder mehreren entsprechenden Gliederungen.
P 75.77 Das Gopura kann nach Teilmaßen oder nach der Durchgangsbreite bemessen werden. Man beginne bei drei Teilen und steigere in halben Teilen bis zu fünfzehn.
P 75.78 Diese Teile wende man auf die Bestimmung der Durchgangsbreite an. Man verwende den Schmuck eines Tempels oder den einer Śālā.
P 75.79 Auch die gesamte Verbindung dieser Schmuckformen ist beim Gopura möglich, je nach Bauart wie Sañcita und den übrigen. Verschiedene Sockel und Säulentypen können miteinander verwendet werden.
P 75.80 Hinzu kommen unterschiedliche Gebälke, ein vierseitiger Hals, Dachformen wie Valabhī und zahlreiche Bekrönungen.
P 75.81 Man gestalte es mit Kūṭas, Śālās, einzelnen vorspringenden Aufsätzen, Pañjaras und Seitenhallen. Die Längenanteile können größer als die Breitenanteile oder ihnen gleich sein.
P 75.82 Es kann verschiedene Durchgänge und Standplätze für Stierfiguren haben. Man schmücke es mit sämtlichen für Tempel beschriebenen Zierformen und weiteren geeigneten Ornamenten.
P 75.83 Es kann weniger, gleich viele oder mehr Geschosse als der Haupttempel besitzen. Man verfahre dabei nach den Regeln, die für die Khalūrikā-Anlage erläutert wurden.
P 75.84 Es kann in den Haupt- oder Zwischenrichtungen liegen. Die ersten Ziegel lege man wie zuvor nieder; auch die oberen Abschlussziegel werden nach dem für den Tempel beschriebenen Verfahren gesetzt.
P 75.85 In der Mitte oder zwischen zwei Bekrönungen kann ein entsprechender Abschluss vorgesehen werden. Man lege jeweils vier obere Steine ein. [Anm. 246]
P 75.86 Darüber setze man die Bekrönung nach den dafür genannten Vorschriften. Als ihre zugeordneten Gottheiten beziehungsweise Kräfte werden Jñāna und Kriyā, Erkenntnis und Handlung, genannt.
P 75.87 Bei drei Bekrönungen sind es die drei Wirklichkeitsebenen; bei vier die Kalās ohne Nivṛtti. Alternativ verwendet man die Ursachengottheiten ohne Brahmā.
P 75.88 Bei fünf Bekrönungen können Sadyojāta und die weiteren Brahma-Formen oder die fünf mit Nivṛtti beginnenden Kalās eingesetzt werden. Bei sechs nennt der Text die innerhalb der kosmischen Hüllen befindlichen Kräfte und eine Kalā-Einsetzung. [Anm. 247]
P 75.89 Bei sieben sind die mit Kalā beginnenden Kräfte vorgesehen, bei acht die Vidyeśas, bei neun die mit Vāmā beginnenden Śaktis und bei zehn die Weltenhüter.
P 75.90 Bei elf sind es die Rudras, bei zwölf die Ādityas. Danach nennt der Text Viśve, Rudras und Aśvins sowie die Zahlen vierzehn und fünfzehn. [Anm. 248]
P 75.91 Auch die Mondtage und Welten werden genannt. Man beginnt rechts und setzt nach Westen hin fort. Mit dem jeweils eigenen Namensmantra setze man die Kräfte in den fertiggestellten Bau ein.
P 75.92 Für die Weihe des Gopura errichte man davor einen Pavillon. Darin vollziehe man die Handlungen nach dem früher genannten Verfahren in Feuergruben oder auf einer Opferfläche.
P 75.93 Neun Feuergruben oder eine sind möglich. Nach der Segnung des Tages und der Besprengung stelle man auf der Opferfläche über der Plattform acht Krüge auf.
P 75.94 In der Mitte und in den Hauptrichtungen verehre man Śānti und die weiteren Kräfte. Mit ihren Mantras bringe man jeweils hundert oder fünfzig Opfergaben aus Brennholz und den übrigen Stoffen dar.
P 75.95 Nach der abschließenden Vollgabe, wenn das Opfer vollzogen ist, setze der Lehrer Śānti und die weiteren Kräfte ein und vollziehe die Weihebegießung mit den zugehörigen Mantras und dem Wasser von fünf Krügen. [Anm. 249]
P 75.96 Dies ist die ausführliche und vorrangige Form der Handlung, ihr vortrefflichen Lehrer. An anderen Stellen kann eine vereinfachte Form angewendet werden; auch die ausführliche ist dort möglich.
P 75.97 Nandin und die weiteren Torhüter sind an den beiden Seiten des Gopura vorzusehen. Bei der nichtfigürlichen Form ist ein westlicher Zugang, bei der figürlichen ein südlicher als günstig bezeichnet.
Uttarapāda – Kapitel 1: Verehrung bei westlichem Zugang
U 1.1 Ich werde die Verehrung bei westlicher Ausrichtung erklären: für die nichtfigürliche, die figürliche und die gemischte Form. Sie eignet sich für den im Hausstand lebenden Priester und für die Verehrung zum Wohl anderer.
U 1.2 Sie dient dem Gedeihen von Herrscher und Land und trägt die Früchte weltlicher Erfüllung und Befreiung. Am Morgen vollziehe man zunächst die notwendige Reinigung und das Bad.
U 1.3 Zu den drei Tagesübergängen trinke man rituell Wasser mit den Mantras, die mit „sūryaś ca“ beginnen, und besprenge sich entsprechend mit den mit „dadhigrāvṇ“ beginnenden Mantras. [Anm. 250]
U 1.4 Mit dem mit „oṃ bhūr bhuvaḥ svaḥ“ beginnenden Mantra bringe man dreimal Wasser in den hohlen Händen dar. Danach wiederhole man denselben Mantra zehnmal.
U 1.5 Dies soll täglich geschehen, um den Zustand des Zweimalgeborenen zu verwirklichen. Ebenso sind die in Śruti, Smṛti und den weiteren Überlieferungen begründeten Handlungen zu beachten.
U 1.6 Dies betrifft die notwendige Reinigung, das Bad, das rituelle Wasserschlürfen, die Verehrung an den Tagesübergängen, die Wasserspenden und das Feueropfer.
U 1.7 Auch die für Zweimalgeborene vorgeschriebenen Planetengaben und sonstigen Riten gehören dazu. Ob man diese weiteren Riten ausführt oder nicht: Die śivaitischen Handlungen gelten als unerlässlich.
U 1.8 Nachdem man die Tagesübergangsriten, Mantras und Wasserspenden nach der eigenen Lehre vollzogen hat, gehe man zum Tempel und wasche die Füße.
U 1.9 Man schlürfe rituell Wasser, trete ein und setze sich nach Norden gewandt auf den eigenen Sitz. Mit dichter weißer Asche trage man die drei waagerechten Linien auf.
U 1.10 Dann vollziehe man die Einsetzung der Mantras in die Hände. Man vergegenwärtige sich den Hohlraum in der Körpermitte und darin den flammenden Huṃ-Laut und halte die Lebenskräfte unbewegt gesammelt.
U 1.11 Man verbinde diesen Laut mit dem Abschluss „phaṭ“ und mit der Ausatmung. Nachdem man damit die fünf Knoten durchdrungen hat, kehre man von dort zurück.
U 1.12 Mit dem Mūrti-Mantra sammle man die individuelle Seele an der Spitze des Huṃ-Lauts. Mit angehaltenem Atem führe man den Atemstrom aufwärts.
U 1.13 Dadurch verbinde man die Seele mit Śiva, der am Dvādaśānta gegenwärtig ist. Dies heißt Verbindung des Selbst. Anschließend reinige man die Elemente und die weiteren Ebenen.
U 1.14 Man betrachte Nivṛtti und die folgenden Bereiche samt ihren Elementen als Kräfte, die den ganzen kosmischen Weg durchdringen, und reinige sie.
U 1.15 Diese Reinigung der Elemente wird als ihr Verbrennen oder als ihre wechselseitige Läuterung beschrieben, verbunden mit der Vergegenwärtigung der Maṇḍalas und der weiteren Formen.
U 1.16 Man stelle sich den zu reinigenden Zustand frei von anhaftender Färbung und allein als reine Kalā vor. Zur Bildung des göttlichen Körpers vollziehe man eine Überflutung mit Unsterblichkeitsnektar.
U 1.17 Man meditiere über die Kuṇḍalinī-Śakti, deren Wesen ganz Nektar ist, und vergegenwärtige sich die göttliche Kalā, überströmt von dem Nektar, der aus ihr hervortritt.
U 1.18 Im Herzen stelle man sich einen Sitz vor und führe das Selbst in seiner Mantragestalt dorthin. Nach einer erneuten Nektarüberflutung beginne man die Einsetzung in die Hände.
U 1.19 Handrücken und Handflächen reinige man mit dem Astra-Mantra und Sandelpaste. Man setze die Brahma-Mantras in beide Hände ein und den Augenmantra in die Handflächen.
U 1.20 Man setze Śiva mit seinen Gliedern ein und darüber erneut Śiva. Mit dem Schutzpanzer-Mantra umhülle man die Hände; so werden sie für alle rituellen Handlungen geeignet.
U 1.21 Damit ist die Einsetzung in die Hände beschrieben. Nun folgt die Einsetzung in den Körper. Vom Scheitel bis zu den Füßen setze man die Glieder- und Brahma-Mantras ein.
U 1.22 Oder der Kundige setzt die Wurzel- und Brahma-Mantras sowie die achtunddreißig Kalās ein. Śiva setze man ins Herz und die mit dem Herzen beginnenden Gliedermantras an ihre jeweiligen Orte.
U 1.23 Den Augenmantra setze man in die Augen, den Waffenmantra in die Richtungen. Dann forme man die große Mudrā und vergegenwärtige sich, dass Śiva im eigenen Körper gegenwärtig ist.
U 1.24 Man kann die achtunddreißig Kalās auch fortlassen und die Brahma-Mantras einsetzen. Danach vollziehe man die Einsetzung der Schriftlaute, verbunden mit Rudras und Śaktis.
U 1.25 Oder man vollziehe die Lauteinsetzung mit Śrīkaṇṭha und den folgenden Gestalten. Auch die bloße Einsetzung der Mātṛkā-Laute ohne diese Zuordnungen ist möglich.
U 1.26 Nachdem man so den Körper zu einem Śiva-Körper gemacht hat, vollziehe man die innere Verehrung: Pūjā im Herzen, Feueropfer am Nabel und meditative Versenkung an der Stirn.
U 1.27 Dies heißt Reinigung des Selbst. Danach folgt die Reinigung des Ortes durch Händeklatschen, Versiegelung der Richtungen und schützende Umhüllung.
U 1.28 Man nehme drei Gefäße, die auf einer Halterung oder in der Hand stehen, und bereite darin nach der folgenden Vorschrift die drei Wasserarten vor: Fußwaschwasser und die beiden weiteren.
U 1.29 Das beste Fußwaschwasser enthält Sandel, Uśīra, weißen Senf, Dūrvā-Gras, Safran und Wasser. Bei der mittleren Form entfällt der Safran.
U 1.30 Die einfachste Form besteht aus Wasser mit Sandel und Uśīra. Für das Mundspülwasser werden Varāla, Uśīra, Kampfer, Tuṭi, Jāti und Gewürznelken genannt.
U 1.31 Mit Mura zusammen ergibt dies die beste Form. Die mittlere enthält Kardamom, Gewürznelken, Kampfer, Mura und Jāti; die einfachste besteht aus Wasser mit Kardamom, Gewürznelken und Kampfer.
U 1.32 Das beste Arghya enthält Wasser, Milch, Kuśa-Spitzen, Gerste, ungebrochene Körner, Sesam, Śāli-Reis und weißen Senf. Für die mittlere Form werden Gerste, Senf und Śāli genannt.
U 1.33 Dazu kommen Reiskörner. Die einfachste Arghya-Form enthält Śāli-Reiskörner. Nun wird noch eine andere Zusammenstellung erklärt.
U 1.34 Fußwaschwasser kann weißen Senf, Sandel, Uśīra und Dūrvā enthalten. Für das Mundspülwasser werden Kardamom, Gewürznelken, Kampfer und Varāla-Früchte genannt.
U 1.35 Auch dieses Mundspülwasser darf als Bestandteil der Verehrung verwendet werden. Was hier oder an der anderen Stelle genannt ist, kann jeweils auch dort beziehungsweise hier übernommen werden.
U 1.36 Als unversehrte Körner werden Gerste, Senf, guter Vrīhi-Reis und geschälte Reiskörner genannt; auch eine Verbindung von Vrīhi und geschältem Reis wird so bezeichnet.
U 1.37 Man kann Arghya mit fünf Bestandteilen, mit drei oder allein in seiner einfachen Form bereiten. Dies geschieht mit dem Herzmantra; auch der zugehörige Arghya-Mantra wird angewendet.
U 1.38 Die Materialien besprenge man mit dem Astra-Mantra und umhülle sie mit dem Schutzpanzer-Mantra. Jedes einzelne weihe man mit dem Herzmantra und versiegle es mit der Amṛta-Mudrā.
U 1.39 Man trage ein Stirnzeichen aus Sandel auf und lege eine Blume auf den Kopf. Dies heißt Reinigung der Materialien. Für die folgende Mantrareinigung spricht der Mantrakundige die Formel mit Praṇava am Anfang und „namaḥ“ am Ende.
U 1.40 Dies ist die Reinigung der Mantras. Dann nehme man das allgemeine Arghya-Wasser und verehre vor dem Zugang den Stier.
U 1.41 Oben verehre man Gaṇapati und Bhāratī, seitlich Nandin mit Jāhnavī sowie Mahākāla mit Yamunā. [Anm. 251]
U 1.42 An den beiden unteren Seitenteilen verehre man der Reihe nach Vimala und Subāhu. Mit dem linken Fuß voran trete man ein und verehre auf der Schwelle die Waffe.
U 1.43 Dann verehre man Vāstoṣpati und ehre die vom Vortag verbliebenen Opfergaben. Man nehme sie vom Liṅga ab und übergebe sie Caṇḍeśa.
U 1.44 Der Kundige wasche den Sockel und das Śiva-Liṅga mit Wasser. Dies heißt Reinigung des Liṅga. Damit sind die fünf Reinigungen genannt.
U 1.45 Man kann auch zuerst die Torhüter verehren und dann die fünf Reinigungen vollziehen. Die Verehrung umfasst die Abschnitte Reinigung, Sitzbereitung, rituelle Zurichtung und Darbringung der Ehrengaben.
U 1.46 Die Verehrung des Gottes der Götter dient der Erfüllung aller berechtigten Anliegen. Die Reinigung wurde bereits erklärt; nun folgt die Bereitung des Sitzes.
U 1.47 Man verehre Gaṇeśa, den Lehrer, die tragende Śakti, Ananta, die mit Dharma beginnenden Kräfte und die mit Adharma beginnenden Gegenkräfte, danach die Deckschichten, den Lotus und seine Samenkapsel.
U 1.48 Man verehre die neun mit Vāmā beginnenden Śaktis und die mit der Sonne beginnenden Maṇḍalas samt ihren Herren. Zuletzt verehre man den Śiva-Sitz, stets mit dem jeweiligen Mantra.
U 1.49 Dieser eine Sitz besteht seinem Wesen nach aus fünf Sitzen. Aus Ananta und der tragenden Śakti entsteht der Ānanta-Sitz.
U 1.50 Die Gruppen von Dharma und Adharma mit ihren Deckschichten bilden den Löwenthron. Der Yoga-Sitz wird als Māyā-Lotus bezeichnet.
U 1.51 Der Lotus ist der Vidyeśvara-Sitz, der Lotus mit seinen Maṇḍalas der reine Sitz, Vimalāsana. Beim Baden, bei der Anrufung und zu den übrigen entsprechenden Zeitpunkten vergegenwärtige man die einzelnen Sitze gesondert.
U 1.52 Nachdem man den Sitz so in der Vorstellung bereitet hat, setze man die Mantragestalt darauf. In sie setze man die Brahma-Mantras und die achtunddreißig Kalās ein.
U 1.53 Man kann auch die Schriftlaute einsetzen, gegebenenfalls verbunden mit Śrīkaṇṭha und den folgenden Gestalten. Die fünf Brahma-Mantras werden mit den achtunddreißig Kalās eingesetzt.
U 1.54 Nachdem der Erkenntniskörper eingesetzt ist, rufe man Śiva herbei. Man vollziehe seine Platzierung, die Vergegenwärtigung seiner Anwesenheit und die Festigung dieser Gegenwart.
U 1.55 Die mit dem Herzen beginnenden Gliedermantras setze man der Reihe nach an ihre eigenen Orte. Darüber setze man Śiva ein und führe alles zur Einheit zusammen.
U 1.56 Mit der großen Mudrā kann man außerdem die zustimmende Hinwendung erbitten. Man reiche Fußwaschwasser, Mundspülwasser, Arghya und Dūrvā sowie die weiteren Gaben.
U 1.57 So werden zehn Zurichtungen genannt. Danach verehre man Śiva mit den Ehrengaben. Als Duftgabe dient Sandel oder ein entsprechender Stoff, in einem nach Augenschein angemessenen Maß.
U 1.58 Man bereite verschiedene frische Blumen vor. Räucherwerk wird aus leichten Duftstoffen, Sandel, Harzen und entsprechenden Materialien bereitet.
U 1.59 Lampen mit Öl oder Ghee richte man nach dem Wunsch des Auftraggebers ein. Ebenso sorge man für Lichter, die beständig brennen.
U 1.60 Bei der einladenden Speisegabe werden Mungbohnen und weitere Speisen in Mengen ab einem Āḍhaka genannt. Nachdem man Schmuck und die übrigen Gaben gereicht hat, bringe man erneut Räucherwerk dar.
U 1.61 Mit glückverheißenden Gesängen, allen Arten von Instrumenten und verschiedenen Tänzen erfreue man den, dessen Banner den Stier trägt.
U 1.62 Am Ende der Räuchergabe bringe man die schwenkende Lichtgabe dar. Mit Asche, die mit Duftstoffen vermischt ist, vollziehe man eine Handlung mit den Spitzen von Daumen und Ringfinger.
U 1.63 Man führe sie kreisend, werfe die betreffende Gabe fort und trage Śiva ein Stirnzeichen auf. Man zeige ihm den Spiegel und reiche Schirm und Wedel.
U 1.64 Bei Nacht vollziehe man am Ende der Lampendarbringung die Nīrājana-Lichtzeremonie. Nach der großen Speisegabe folgen Bali und Feueropfer.
U 1.65 Auch zur Zeit der einladenden Speisegabe kann Bali oder Feueropfer stattfinden. Beide Handlungen können bei beiden Anlässen oder getrennt voneinander vollzogen werden.
U 1.66 Während der rituellen Waschung kann man Mantras singen, Vīṇā-Musik erklingen lassen, aus dem Veda rezitieren oder Lobpreisungen und andere passende Texte vortragen.
U 1.67 Danach singe man bis zum Abschluss der Räuchergabe in Gauḍa und den weiteren Sprachen. Anschließend können Gesang und Tanz in dravidischen und anderen Sprachen folgen.
U 1.68 Gesang in Sanskrit und seinen Volkssprachformen, mit verschiedenen Tonfolgen, ist möglich; ebenso Gesang aus den achtzehn Sprachen.
U 1.69 Man führe Tänze aus verschiedenen Ländern auf, besonders bei Festen, begleitet von vielen Musikern.
U 1.70 Danach begehe man das tägliche Fest unter Mitwirkung verschiedener Frauen. Nach dem Wunsch des Auftraggebers werden Frauen von Schönheit und Jugend dafür bestimmt.
U 1.71 Wenn sie als meine Dienerinnen dienen, werden sie Rudrakanyās genannt. Ihre Zahl richtet sich nach der Anlage des Dorfes und seiner Bevölkerung.
U 1.72 Das Fest wird nach der Vorschrift des täglichen Festes vollzogen. Der vorzügliche Kenner des Verfahrens bestimme die Zahl der Musiker entsprechend der Zahl der Tanzenden.
U 1.73 Zum Schluss folgt reiner Tanz, danach eine Handvoll Wasser. Anschließend vollziehe man die Verabschiedung oder die Einsetzung der zur Rücknahme gehörenden Glieder.
U 1.74 Ein Übender, der eine bestimmte Verwirklichung anstrebt, nehme die Opfergaben vom Liṅga ab, reinige es und verehre Śiva erneut mit Duftstoffen und den weiteren Gaben.
U 1.75 Dies soll nicht täglich geschehen, sondern am Ende des jeweiligen Vorhabens. Meine Verehrung wird in drei Formen eingeteilt: eine höchste, eine mittlere und eine geringere.
U 1.76 Als höchste gilt die Verehrung ausschließlich mit rein śivaitischen Mantras, als mittlere die mit śivaitischen und vedischen Mantras und als geringere die nur mit vedischen.
U 1.77 Diese Regel gilt sowohl für tägliche als auch für anlassbezogene Handlungen. In den drei Welten gibt es, so lehrt der Text, keinen Mantra, der einem Śiva-Mantra gleichkommt.
U 1.78 Unter ihnen gilt der Wurzelmantra, dessen Wesen der Keimlaut ist, als der vorzüglichste. Die Mantras, die mit dem Praṇava beginnen und hunderttausende oder mehr Laute umfassen, werden auf ihn zurückgeführt.
U 1.79 Auch das Rudrādhyāya und die weiteren Texte gehen aus dem Keimmantra hervor. Darum verwende man den Keimlaut an der jeweils dafür bestimmten Stelle.
U 1.80 Kein anderer Laut erfreut mich so wie der Keimmantra. All dies gilt allgemein für nach Osten oder Süden gerichtete Heiligtümer.
U 1.81 Es gilt ebenso für nach Norden gerichtete Liṅgas, für figürliche und für gemischte Formen. Hört nun die Besonderheit bei einem westlichen Zugang, ihr hervorragenden Kundigen.
U 1.82 Alles andere wurde wie zuvor bestimmt; nur einige Besonderheiten sind zu beachten. Man vergegenwärtige sich die Gottheit dem Zugang zugewandt und mit dem nach oben gerichteten Gesicht.
U 1.83 Manonmanī soll links oder rechts von ihr stehen. Sie blickt in dieselbe Richtung wie die Gottheit und hat zwei Arme und ein Gesicht.
U 1.84 Īśāna verehre man im Nordosten oder Südwesten. Puruṣa vergegenwärtige man sich im Osten oder Westen.
U 1.85 Bahurūpa vergegenwärtige man sich im Süden oder Norden. Vāmadeva vergegenwärtige der Lehrer im Norden oder Süden.
U 1.86 Das Sadyojāta-Gesicht setze man in der Vorstellung im Osten oder Westen ein.
U 1.87 Den Herzmantra ordne man dem Südosten oder Nordwesten zu, den Kopfmantra dem Nordosten oder Südwesten und den Haarschopfmantra dem Südwesten oder Nordosten.
U 1.88 Den Schutzpanzer-Mantra ordne man dem Nordwesten oder Südosten zu. Den Waffenmantra verehre man in den vier Richtungen, beginnend im Osten oder Westen. Ebenso verehre man den Kreis der Vidyeśas vom Osten oder Westen aus.
U 1.89 Den Kreis der Gaṇeśas verehre man vom Norden oder Süden ausgehend. Die Weltenhüter bleiben wie zuvor angeordnet, ebenso die Waffen und die weiteren Kräfte.
U 1.90 Stier, Dreizack, Fahnenmast und Gopura liegen vor der Gottheit. Die Verehrung der Begleitgottheiten beginne man im Osten.
U 1.91 Oder man verehre die Begleitgottheiten in einer Folge vom Westen bis zum Südwesten. Der Abflusskanal soll links liegen und nach Norden weisen.
U 1.92 Caṇḍeśa steht im Nordosten, Vighnarāja im Südwesten. Alles andere entspricht der Verehrung bei einem östlichen Zugang.
Uttarapāda – Kapitel 2: Verehrung bei südlichem Zugang
U 2.1 Ich werde die Verehrung bei südlicher Ausrichtung erklären. Sie wird in drei Formen verstanden: am Liṅga, am figürlichen Bild oder am Gesichts-Liṅga.
U 2.2 Ist das figürliche Bild nach Süden gewandt, heißt dies die höchste Form. Die gemischte Form gilt als mittlere, die Verehrung am Liṅga als geringere.
U 2.3 Unter den figürlichen Bildern ist die südliche Ausrichtung für die Verehrung besonders bedeutsam, ihr Zweimalgeborenen. Bei der Tanzgestalt wird sie als außerordentlich günstig angesehen.
U 2.4 Danach wird das Gesichts-Liṅga genannt; das Bild soll nach Süden gewandt sein. Das nicht offen figürliche Liṅga gewährt Befreiung, die sichtbare figürliche Form Wohlergehen. [Anm. 252]
U 2.5 Die gemischte Form gewährt weltliche Erfüllung und Befreiung. In diesem Verständnis handle man. Zuerst vollziehe man Reinigung, rituelles Wasserschlürfen, Bad und Verehrung an den Tagesübergängen.
U 2.6 Mit dem für Śiva bereiteten Arghya in der Hand begebe man sich zum südlichen Zugang. Man besprenge das Tor mit dem Astra-Mantra und verehre die Torhüter der Reihe nach.
U 2.7 Oben verehre man Gaṇapati und Bhāratī; seitlich Gaṅgā und Nandin sowie Yamunā und Mahākāla, der Reihe nach mit Duftstoffen und den übrigen Gaben.
U 2.8 Nach dem Eintritt verehre der Priester Vāstupati. Dann verehre er, selbst nach Osten gewandt, Śiva, der die sechs göttlichen Eigenschaften besitzt.
U 2.9 Bei der Liṅga-Verehrung verfährt man wie zuvor. Īśāna bleibt an seinem eigenen Ort; im Süden verehre man Aghora oder Puruṣa.
U 2.10 Im Westen verehre man Aghora oder Sadyojāta, im Norden Sadyojāta oder Vāmadeva.
U 2.11 Im Osten setze man Puruṣa oder Vāmadeva ein. Īśāna kann im Südosten eingesetzt werden, Manonmanī im Osten.
U 2.12 Die mit dem Herzmantra beginnenden Gliedermantras liegen im Südwesten, Nordwesten, Südosten und Nordosten. Alternativ gilt die bisherige Anordnung. Die Vidyeśas werden vom Süden ausgehend verehrt.
U 2.13 Die Gaṇeśas werden vom Osten ausgehend oder wie zuvor angeordnet. Indra und die weiteren Richtungshüter sowie Vajra und die weiteren Waffen beginnen im Osten.
U 2.14 Stier, Opferpodest, Fahnenmast und die zugehörigen Elemente stehen im Süden. Alles andere soll wie zuvor ausgeführt werden.
U 2.15 So verfährt man bei der Liṅga-Verehrung. Nun wird die Verehrung des figürlichen Bildes kurz erklärt. Hört, ihr hervorragenden Seher.
U 2.16 Das Bild kann aus Metall, Stein, Ton, Mineralstoffen oder Edelstein bestehen. Bei einem unbemalten Steinbild verfahre man wie beim Haupt-Liṅga.
U 2.17 Ein Bild aus Edelstein, Metall oder gebranntem Ton reinige man an einem gewünschten Tag, insbesondere wenn es staubig geworden ist.
U 2.18 Man wische es mit einem Tuch ab; an einem heiligen Tag ist eine rituelle Waschung vorgesehen. Diese kann am beweglichen Ritualbild, an einem anderen geeigneten Bild, an einem Edelstein-Liṅga oder an einem Podest stattfinden.
U 2.19 Auch ein Bāṇa-Liṅga, ein Spiegel oder ein entsprechender Träger kann verehrt werden. Zunächst verehre man die tragende Kraft, Ananta und die vier mit Dharma beginnenden Kräfte.
U 2.20 Dann folgen die entsprechenden Körperglieder, die untere und obere Deckschicht, der Lotus, seine Samenkapsel, die neun mit Vāmā beginnenden Śaktis und die mit der Sonne beginnenden Maṇḍalas samt ihren Herren.
U 2.21 Nach ihrer Verehrung vergegenwärtige man sich den Augenmantra, vom Herzmantra umschlossen, im Erkenntniskörper. Īśāna setze man vollständig im Scheitel, Puruṣa im Gesicht ein.
U 2.22 Alles andere entspricht der Verehrung des Śiva-Liṅga. Die Einsetzung der Kalās ist hier insbesondere für figürliche Bilder erklärt.
U 2.23 Die Kennzeichen der Bilder wurden bereits beschrieben; nun beachte man die Meditation. Beim fünften Laut vom Herz-Keimlaut ausgehend setze man den sechsten Keimlaut ein.
U 2.24 Man verbinde ihn mit drei Mātrās und setze den Bindu darüber. Diesen Mantra spreche man aus und vergegenwärtige sich das Götterbild im Herzen. [Anm. 253]
U 2.25 Man setze die Gottheit nach dem Nyāsa-Verfahren ein, vergegenwärtige ihre Anwesenheit und festige sie. Dann reiche man mit dem Herzmantra Fußwaschwasser zu ihren Füßen.
U 2.26 Dieses enthält weißen Senf, Sandel, Uśīra und Dūrvā, ihr Zweimalgeborenen. Kardamom, Gewürznelken, Kampfer und Varāla-Früchte gehören zum Mundspülwasser.
U 2.27 Dieses reiche man dem Mund mit dem Tatpuruṣa-Mantra. Für das Arghya werden Milch, weißer Senf, Gerste, Sesam, Śāli-Reis und unversehrte Körner genannt.
U 2.28 Mit Kuśa und Blumen versehen reiche man das Arghya zum Scheitel. Auch Gerste, Senf, guter Vrīhi-Reis und geschälte Reiskörner werden als Arghya-Bestandteile genannt.
U 2.29 Eine Verbindung von Vrīhi und geschältem Reis wird als unversehrte Körnergabe bezeichnet. Die fünf mit dem Fußwaschwasser beginnenden Gaben gelten für figürliche und nichtfigürliche Formen gleichermaßen.
U 2.30 Sie sind auch bei gemischten Formen anzuwenden: bei der Verehrung, beim Baden, beim Opfer, beim Auflegen der heiligen Fäden und den weiteren Riten. Alternativ verfahre man nach der jeweils dort gegebenen Vorschrift.
U 2.31 Eine Zubereitung mit sämtlichen Bestandteilen heißt die beste. Fehlt ein Bestandteil, ist sie mittel; fehlen zwei, gilt sie als einfacher.
U 2.32 Fehlen drei, gilt sie als gering. Sie sind für alle Ausrichtungen des Zugangs geeignet. Danach folgen Duftstoffe, Blumen, Räucherwerk, Licht und Speisegabe.
U 2.33 Zusammen mit Betel reiche man alles dem höchsten Herrn unter Verwendung des Wurzelmantras. Bali, Feueropfer, Fest und Tanz vollziehe man zu den jeweils vorgesehenen Zeiten.
U 2.34 Der tägliche Ablauf umfasst die Übergangsverehrung, das Baden, die Pūjā, die Speisegabe, Bali und die Feuerhandlung bis zum Fest und dem abschließenden reinen Tanz. Der Vers ordnet diesen Handlungen Zeitabschnitte in Nāḍīs und halben Nāḍīs zu; seine verdichteten Zahlenwörter und Bruchangaben sind jedoch nicht eindeutig lesbar. Bei einem verkürzten Ablauf werden die Zeitmaße entsprechend den ausgeführten Verehrungsbestandteilen vermindert.
U 2.35 Die höchste und ausführlichste Pūjā dauert zwei Yāmas. Für die mittlere gelten zehn Nāḍīs, für die einfachste ein Yāma.
U 2.36 Teilt man die Zwischenräume in acht Stufen, erhält man neun Zeitmaße. Die Handlungen vom ersten Pflügen bis zur Weihe und das Jahresfest werden im Folgenden zusammen genannt.
U 2.37 Ebenso das Auflegen der heiligen Fäden, die monatliche Verehrung, die Keimsaat, die Reinigung und alle mit der täglichen Verehrung beginnenden Handlungen: Sie sind in diesem Tantra erläutert.
U 2.38 Nach sorgfältiger Prüfung wende man sie auf Śiva in figürlicher und nichtfigürlicher Form an. Nach diesem Verfahren und mit entsprechender Überlegung verfahre der Lehrer.
U 2.39 So vollziehe der vortreffliche Lehrer auch die Verehrung des nach Norden blickenden Herrn. Bei figürlichen Bildern wird ein Zwischenraum im Osten besonders vorgesehen.
U 2.40 Wozu hier viele Worte? Die Richtung, der die Vorderseite einer Gottheit zugewandt ist, gilt für sie als Osten, ihr besten Zweimalgeborenen.
U 2.41 Von dort aus sollen die Richtungskenner stets die übrigen Richtungen bestimmen.
Uttarapāda – Kapitel 3: Die Verehrung der bildhaften Gestalt
U 3.1 Ich werde die Verehrung der figürlichen Gestalt erklären, die alle erwünschten Früchte gewährt. Zuerst vollziehe man Reinigung, rituelles Wasserschlürfen, Bad, Übergangsverehrung und Wasserspenden.
U 3.2 Dann trete man zum Tempel, wasche die Füße und schlürfe ordnungsgemäß Wasser. Man nehme heilige Asche zusammen mit Wasser.
U 3.3 Man trage vorschriftsmäßig die drei waagerechten Linien auf und vollziehe die Mantra-Einsetzung in die Hände. Mit diesen geweihten Händen verbinde man das eigene Selbst ehrfürchtig mit Śiva.
U 3.4 Es folgen die Reinigung der Elemente, die Überflutung mit Nektar, die Rückführung des Selbst, die erneute Einsetzung in die Hände und die Einsetzung der mit Īśāna beginnenden Brahma-Mantras.
U 3.5 Am eigenen Körper vollziehe man die Kalā-Einsetzung: Īśāna setze man in den Scheitel, Puruṣa vollständig in das Gesicht ein und vergegenwärtige sich dabei den zusammenhängenden Mantratext.
U 3.6 Alles andere entspricht dem früheren Verfahren; man setze einunddreißig Kalās ein. Nach der inneren Verehrung vollziehe man die Reinigung des Ortes.
U 3.7 Man bereite besonderes Arghya mit Duftstoffen, Blumen und unversehrten Körnern. Mit den vier Handlungen, beginnend mit dem weihenden Blick, reinige man die Materialien wie zuvor.
U 3.8 Dann verehre man das eigene, geheiligte Selbst und reinige die Mantras. Man besprenge das Tor mit dem Astra-Mantra und verehre davor den Stier.
U 3.9 An den beiden Seiten des Zugangs verehre man Gaṇapati und Sarasvatī, Nandin und Mahākāla sowie Gaṅgā und Yamunā.
U 3.10 Man verehre die Waffe an der Türschwelle und trete dann in den inneren Raum. Vāgīśa reiche man eine Blume; danach gebe man Arghya-Wasser zum Scheitel Śivas.
U 3.11 Mit dem Īśāna-Mantra nehme man die Girlanden und übrigen alten Gaben ab. Dann reinige man das Bild vorschriftsmäßig mit Tüchern oder mit Wasser.
U 3.12 Man vergegenwärtige die tragende Kraft, Ananta, die mit Dharma und Adharma beginnenden Kräfte, die untere und obere Deckschicht, den Lotus, seine Samenkapsel und die Śakti-Gruppe.
U 3.13 Mit den bei Vāmā beginnenden Kräften und dem Herzmantra vergegenwärtige man den Śiva-Sitz. Darauf rufe man die Mantragestalt herbei und bilde den Erkenntniskörper.
U 3.14 Sadāśiva, Maheśa und Rudra werden als seine drei Formen betrachtet. Dieser Körper Śivas wird Erkenntniskörper genannt.
U 3.15 Śivas reine Śakti ist untrennbar mit ihm verbunden. Sie selbst ist seine Gestalt; als Körper des Wirkens wird sie als Sadāśivas Leib verstanden.
U 3.16 Ebenso ist die Maheśvara-Gestalt beschaffen, jedoch von friedlichem Wesen. Die Kuṇḍalinī-Śakti ist die Ursache der als Wirken bezeichneten Entfaltungen. [Anm. 254]
U 3.17 Brahmā, Viṣṇu, Rudra, Maheśa und Sadāśiva sind die Ursachengottheiten. Sie werden als Kenner beziehungsweise Bewusstseinsinhaber ihrer Wirkungsfelder bezeichnet.
U 3.18 Für die Gestalten Brahmās und Viṣṇus gilt Māyā als Ursache. Bei Rudra, Īśvara und Sadāśiva bildet die als Kriyā bezeichnete Śakti den Leib.
U 3.19 So sind Rudra, Īśvara und Sadāśiva als drei Formen erklärt. Darum wird Śivas Leib als aus Erkenntnis bestehend bezeichnet.
U 3.20 Um diese drei Körper zu verwirklichen, bereite man zunächst die Mantragestalt, umschließe sie mit dem Herzmantra und setze die Brahma-Mantras in sie ein.
U 3.21 Danach vollziehe man die Kalā-Einsetzung; ihr Verfahren wird nun erklärt. Für die Bildung des Sadāśiva-Körpers sind achtunddreißig Kalās vorgesehen.
U 3.22 Für die Körper Rudras und Īśvaras gelten einunddreißig Kalās. Die Einsetzung der achtunddreißig wurde bereits früher beschrieben.
U 3.23 Bei der Einsetzung der einunddreißig gibt es eine Besonderheit: Die Gestalten Maheśas und Rudras haben jeweils nur einen Kopf und ein Gesicht.
U 3.24 Dort wende man die vollständigen Mantras für Īśāna und das Gesicht als zusammenhängende Mantrafolge an und verfahre im Übrigen wie zuvor.
U 3.25 Man meditiere über Sadāśivas Gestalt. Die Lautanweisung verbindet den betreffenden Grundlaut mit dem vierzehnten und dem sechsten Vokal sowie mit Bindu und Nāda.
U 3.26 Man versehe ihn mit dem angegebenen S-Abschluss, umschließe ihn mit dem Herzmantra und bilde so den Erkenntniskörper. Am Sadāśiva-Bild oder am Liṅga verfahre man auf diese Weise. [Anm. 255]
U 3.27 Maheśa, die Tanzgestalt und entsprechende Formen vergegenwärtige man sich friedvoll, nach den bei den Bildkennzeichen beschriebenen Meditationen und verbunden mit dem Maheśa-Mantra.
U 3.28 Kālāntaka, den Bezwinger des Todes, Gajaghna, den Bezwinger des Elefanten, und entsprechende Formen vergegenwärtige man sich in ihrer machtvoll-zornvollen Gestalt. Mit dem zugehörigen Mantra bilde man ihren Erkenntniskörper.
U 3.29 Bei den Gestalten Maheśas und Rudras wird zur Bildung dieses Körpers ebenso wie bei Sadāśiva der entsprechende Mantra verwendet. Überall ist es Śiva selbst, der gegenwärtig wird.
U 3.30 Die Mantras seiner Anrufung wurden bereits im Abschnitt über die Mantrabildung genannt. Mit ihnen rufe man Śiva nach dem früheren Verfahren in den drei Körperformen herbei.
U 3.31 Dann vollziehe man Platzierung und die weiteren Handlungen und reiche dem höchsten Herrn Fußwaschwasser, Duftstoffe, Blumen, Räucherwerk, Licht und Speise.
U 3.32 Alles einschließlich Betel bringe man wie bei der nichtfigürlichen Verehrung dar. Dabei können fünf, vier, drei, zwei oder ein umgebender Gottheitenkreis vorgesehen sein.
U 3.33 Der Lehrer verwende den gewünschten Kreis nach dem zuvor beschriebenen Verfahren. Sind Begleitgottheiten vorhanden, vollziehe man für sie die Bali-Gabe.
U 3.34 Bei einem selbstständig verehrten Hauptbild vollziehe man auch Feueropfer und tägliches Fest. Der reine Tanz und alles hier nicht ausdrücklich Erklärte folgen der allgemeinen Grundform.
U 3.35 Man kann alle Handlungen mit Torhüterverehrung, Bali und Feueropfer vollziehen; der reine Tanz kann gegebenenfalls entfallen.
U 3.36 Zu Pradoṣa und entsprechenden Zeiten vollziehe man für Naṭeśa die Lichtzeremonie. Dazu kommen Fest, rituelle Waschung und das Auflegen von Damana-Zweigen.
U 3.37 Ebenso vollziehe man das Auflegen der heiligen Fäden, das Kṛttikā-Lichterfest, die zum Jahresbeginn gehörenden Handlungen und das Frühlingsfest. [Anm. 256]
U 3.38 Monatlich begehe man das Monatsfest und bringe die neue Ernte als Speise dar. Auch Sühneriten und die Erneuerung verfallener Einrichtungen gehören dazu, ihr vortrefflichen Lehrer.
U 3.39 Alles, was für den Gott beschrieben wurde, soll auch für die Göttin vollzogen werden. Ferner wird ein besonderer Termin in Āṣāḍha beziehungsweise im als Aśvinī bezeichneten Monat bei Pūrvaphalgunī genannt. [Anm. 257]
U 3.40 Dann soll auch das Pūra-Ritual für die Ur-Śakti stattfinden, ihr besten Zweimalgeborenen. Gaurī ist die zu Maheśvara gehörende Gestalt, Manonmanī die zu Sadāśiva gehörende.
U 3.41 Mit dem Keimmantra Manonmanīs bilde man ihre Mantragestalt. Diejenige Gaurīs bilde man mit dem Gaurī-Mantra, verbunden mit sechsundzwanzig Kalās.
U 3.42 In ihr verehre man die Ur-Śakti mit deren eigenem Keimmantra.
Uttarapāda – Kapitel 4: Das feierliche Bad
U 4.1 Nun werde ich die rituelle Waschung des höchsten Herrn erklären. Sie kann am achten oder vierzehnten Mondtag, zu einer Tagundnachtgleiche, einer Sonnenwende oder einem Tierkreisübergang stattfinden.
U 4.2 Weitere Anlässe sind eine Finsternis, das dem Monat zugehörige Mondhaus, Ārdrā, Neu- und Vollmond, eine günstige Konstellation, ein Sonntag oder die drei Tage am Ende eines Festes.
U 4.3 Sie kann beim Geburtsmondhaus des Auftraggebers, bei einem für ihn ungünstigen Mondhaus oder täglich stattfinden; ebenso beim Krönungsmondhaus des Königs, bei Hungersnot und unheilvollen Vorzeichen.
U 4.4 Auch bei Erdbeben, ungewöhnlichem Leuchten der Himmelsrichtungen, Fieber- und Seuchennot, am Ende einer Weihe, bei außergewöhnlichen Erscheinungen, beim Auftreten von Krankheiten und bei Dürre wird sie vorgesehen.
U 4.5 Man lasse Śaṅkaras Waschung ordnungsgemäß als täglichen, anlassbezogenen oder wunschbezogenen Ritus vollziehen. Es gibt zahlreiche Formen davon.
U 4.6 Bei einer großen Waschungszeremonie findet zuerst die Keimsaat statt. Man verwende den zuvor beschriebenen Pavillon oder einen entsprechenden Raum ohne erhöhte Plattform.
U 4.7 Auch eine bereits vorhandene Anlage ist möglich, unter Berücksichtigung ihrer Maße. Der Pavillon kann fünf, sechs oder sieben Hasta breit sein.
U 4.8 Er hat vier bis acht tragende Glieder beziehungsweise Säulen und wird mit allen geeigneten Schmuckformen und Torbögen ausgestattet.
U 4.9 Tanz, Instrumentalmusik und Gesang begleiten die Handlung. Man reinige den Boden mit dem Astra-Mantra und bestreiche ihn mit dem Vāmadeva-Mantra.
U 4.10 Mit dem Aghora-Mantra spanne man die Rasterschnüre in Abständen von einem Tāla. Für den Śiva-Krug sind zwei Tāla, für die Vardhanī ein Tāla vorgesehen.
U 4.11 Als allgemeines Maß der mittleren Lotus-Samenkapsel gelten drei Tāla. Alternativ kann im Norden ein Weg freibleiben, entsprechend dem Platz des Karaka-Gefäßes.
U 4.12 Dann werden zwei Tāla als Maß der Samenkapsel genannt. Mit vier Lotusblättern richtet man die fünf Krüge ein, einen in der Mitte und die übrigen in den Hauptrichtungen.
U 4.13 Nimmt man die Zwischenrichtungen hinzu, entstehen neun. Ein weiterer ringsumlaufender Kranz ergibt fünfundzwanzig Krüge; außen folgt wiederum ein Kranz.
U 4.14 So erhält man neunundvierzig. Für die Anordnung mit hundertacht Krügen, ihr Zweimalgeborenen, lege man außen zwei weitere Umgänge an.
U 4.15 Die fünfundzwanzig mittleren Krugplätze werden gesondert gehalten; ringsum lässt man einen Weg von einem oder zwei Feldern Breite frei.
U 4.16 Außen liegen drei Kränze mit acht Zugängen. Für die Mitte werden fünfzehn Plätze und an den Ecken Neunergruppen angegeben. [Anm. 258]
U 4.17 Von den fünfzehn mittleren Plätzen lasse man die drei zentralen fort. So wird die Hundertacht-Anordnung beschrieben. Bei der Tausender-Anordnung werden neun zusätzliche Einheiten genannt.
U 4.18 Es gibt vierzig Gruppen mit jeweils fünfundzwanzig Krügen. Zwischen den Gruppen bleibt ein Abstand von einem, zwei, drei oder vier Feldern.
U 4.19 Rings um die mittlere Gruppe lege man vier oder acht Feuergruben an. Sie werden den jeweiligen Gruppen entsprechend für das Feueropfer eingerichtet.
U 4.20 Der innere freie Streifen wird in der Lehre als Weg bezeichnet. Rings um Śivas Gruppe lasse man sechzehn Plätze frei.
U 4.21 Damit ist das Auslegen der Schnüre beschrieben. Es gibt auch ein anderes Verfahren: Bei hundertacht Krügen stehen fünfundzwanzig in der Mitte.
U 4.22 Außerhalb des Weges liegen in den Ecken jeweils einundzwanzig. Mit den übrigen Feldern bildet man vier Zugänge in den Hauptrichtungen. Nun folgt erneut die Tausender-Anordnung.
U 4.23 Man spanne zwei Bezugsschnüre, eine von Osten nach Westen und eine von Süden nach Norden. Die Abstände können eineinhalb Hasta oder einen Hasta betragen.
U 4.24 Außerhalb des Weges folgen vierzehn Reihen. Noch weiter außen ist das Feueropfer in vier oder acht Richtungen vorgesehen.
U 4.25 Mit dem Puruṣa-Mantra bereite man die Opferfläche. Vier Prastha Reis gelten als bestes Maß, drei als mittleres und zwei als einfaches.
U 4.26 Ein Prastha heißt das geringste Maß. Dies sind die Mengen an Śāli-Reis; weniger soll man nicht verwenden.
U 4.27 Eine geringere Menge würde nach Aussage des Textes zu einer schädigenden Ritualform gehören. Für die folgenden Abstufungen beginnt man beim Doppelten und steigt jeweils um eins bis zum Zehnfachen.
U 4.28 Dies gilt für die Reismenge am Śiva-Krug; am Karaka-Gefäß verwendet man die Hälfte. Die Menge geschälten Reises beträgt die Hälfte des ungeschälten, die Sesammenge wiederum deren Hälfte.
U 4.29 Die Menge gerösteter Körner ist halb so groß wie die Sesammenge. Für Śivas Gruppe bei der Waschung mit tausendacht Krügen werden acht Droṇa Śāli-Reis angegeben.
U 4.30 Mit dem Herzmantra stelle man die Krüge auf und lege Gold und die weiteren vorgeschriebenen Dinge hinein. Die Füllmaße steigen in Prastha-Schritten bis zu siebenundzwanzig.
U 4.31 Dies ist das Maß für den Śiva-Krug; das Karaka-Gefäß fasst die Hälfte. Für die übrigen Gefäße sind Füllmengen von vier, drei, zwei oder einem Prastha vorgesehen.
U 4.32 Man umwickle die Krüge der Reihe nach mit drei-, zwei- oder einfädigen Schnüren. Alternativ lege man einen einzelnen Faden dreimal herum.
U 4.33 Das Umwickeln geschieht mit dem Schutzpanzer-Mantra, das Aufstellen mit dem Herzmantra. Für die Kuśa-Büschel werden drei Halme bis zur Zahl der sechsunddreißig Wirklichkeitsebenen verwendet.
U 4.34 Mit dem Īśāna-Mantra lege man die Grasbüschel ein, mit dem Wurzelmantra die Materialien. Die Edelsteinreihe beginnt mit Rubin, blauem Saphir, Vaiḍūrya und Koralle.
U 4.35 Die Perle vervollständigt die fünf Edelsteine. Fehlen sie, ist Gold zulässig. Als Goldmengen werden ein Niṣka, dessen Viertel oder Achtel sowie zehn oder acht Māṣa genannt.
U 4.36 Auch die Hälfte dieser Mengen, wiederum deren Hälfte oder bei großer Armut ein Māṣa sind möglich. Im Karaka wird die Hälfte verwendet; ebenso werden die Materialien auf die übrigen Krüge verteilt. [Anm. 259]
U 4.37 Fußwaschwasser, Mundspülwasser, Arghya und die fünf Kuhprodukte stehen in den vier Hauptrichtungen. Als erste zentrale Füllung wird Duftwasser oder reines Wasser angegeben.
U 4.38 Es folgen Kuśa-Wasser, Milch, Dickmilch und lauwarmes Ghee in den Ecken. Alternativ kann Duftwasser die acht äußeren Füllungen bilden.
U 4.39 Damit ist die zweite Anordnung erklärt; nun folgt die dritte. Genannt werden Honig, geröstete Körner, Kuhdungpulver, Pulver gerösteter Körner und Kurkuma.
U 4.40 Es folgen Asche beziehungsweise Aschenextrakt, Banane, Sesam, Senf und Jackfrucht; danach werden Asche, Sesamauszug, Banane, Sesam und Senf erneut genannt. [Anm. 260]
U 4.41 Hinzu kommen Kokosnuss, zwei Citrus-Arten, Zitronatzitrone und Granatapfel. Für den äußeren Bereich werden Areka und weitere nicht sicher lesbare Stoffnamen genannt.
U 4.42 Die Reihe nennt Jackfrucht, Mango, Banane, Kokosnuss, Senf, Sesam und Bilva; an ihrem Ende steht die Zitronatzitrone.
U 4.43 Dazu kommen zwei Citrus-Arten, Gerste, Wildreis und geröstete Körner. Honig kann am Ende oder am Anfang stehen. [Anm. 261]
U 4.44 Eine weitere Folge lautet: Kuṣṭha, Rohzucker, Milch, Senf, Gewürznelke, Takkola, Dickmilch, Megha, Sesam, Uśīra, Ghee und Kuhdung.
U 4.45 Es folgen geröstetes Mehl, Kokosnuss und Kurkumapulver. So werden für die tägliche Waschung drei Varianten der Anordnung mit fünfundzwanzig Krügen genannt.
U 4.46 Lässt man bei den fünfundzwanzig die innere Anordnung fort, verbleiben sechzehn Krüge.
U 4.47 In den Haupt- und Zwischenrichtungen stehen die acht mit dem Fußwaschwasser beginnenden Füllungen; in den Zwischenräumen die acht mit Honig beginnenden.
U 4.48 Nun folgen der Reihe nach die zusätzlichen Materialien für neunundvierzig Krüge: Rohzucker, Sandel, Metalle, Kuṣṭha, Kaccola und Blumen.
U 4.49 Es folgen Blattgewürz, Kampfer, Nīra, Dānta, Māṃsī, Mura, Gras, Śamī, Dūrvā, weißer Arka, Bilva, Campaka und Śaṅkhinī. [Anm. 262]
U 4.50 Danach kommen Apāmārga, Viṣṇukrānti, Dhattūra, Nandyāvarta und weißer Lotus. Damit ist die Anordnung mit neunundvierzig beschrieben.
U 4.51 Nun wird dasselbe nach einem anderen Verfahren erläutert. Fußwaschwasser, Mundspülwasser, Arghya und die fünf Kuhprodukte stehen in den Hauptrichtungen, beginnend im Osten.
U 4.52 Milch, Dickmilch, Ghee und Honig stehen in den Zwischenrichtungen, beginnend im Südosten. Die nächste Reihe beginnt mit Takkola, Asche, Harz, Haribera und Mañjarī.
U 4.53 Es folgen Kokosnuss, Bilva, Jambū, Kaccola, Pāṭalī, Punnāga, Śaṅkhapuṣpa, Lakṣmī und Vyāghranakhī.
U 4.54 Siṃha und Dhattūra vervollständigen die hier genannten sechzehn Stoffe. Danach folgen Dūrvā, Senf, Mango, Citrusfrucht und Jackfrucht.
U 4.55 Banane, Śatapatra, Dhātakī, weißer Lodhra, Zuckerrohrsaft, geröstete Körner, Campaka und Duftöl schließen sich an.
U 4.56 Es folgen Wildreis, Safran, Sesam, Māñjī, Mura, geröstetes Mehl, Zitronatzitrone, Sandel, Agaru, Uśīra und Kurkuma.
U 4.57 Bei fünf Krügen werden die Brahma-Gestalten ohne Īśāna den äußeren Krügen zugeordnet, ihr besten Zweimalgeborenen. Bei acht äußeren Krügen sind es die Vidyeśas; im nächsten äußeren Kranz stehen die Mūrtīśvaras in den Richtungen.
U 4.58 Im inneren weiteren Kranz stehen Vāmadeva und die folgenden Kräfte; so ergibt sich die Anordnung mit fünfundzwanzig. Weiter außen folgen die acht Gaṇeśvaras und die mit Aṅguṣṭha beginnenden Kräfte.
U 4.59 Dazu kommen die acht mit Krodha beginnenden Rudras. Alternativ dienen die hundert Rudras als zugeordnete Gottheiten. Dies gilt für die Waschung mit neunundvierzig Krügen.
U 4.60 Man kann auch sechsunddreißig Felder anlegen und die inneren vier fortlassen. So verbleiben zweiunddreißig Felder; dort stelle man die mit dem Fußwaschwasser beginnenden Füllungen auf.
U 4.61 Die Folge beginnt in der südlichen Hälfte und reicht bis zur nördlichen. Alles hier nicht genannte entspricht der Anordnung mit neunundvierzig.
U 4.62 Ich werde nun die Waschung mit hundertacht Krügen erklären; sie wird in drei Formen beschrieben. Sandel, Agaru, Kuṣṭha, Kaccola, Blumen und Blattgewürz bilden den Anfang der Stoffliste.
U 4.63 Kampfer, Haribera, Dānta, Māṃsī, Mura und Gras vervollständigen die zwölf Stoffe des dritten Kranzes.
U 4.64 Für den folgenden Kranz werden Campaka, Sahadevī, Śatapatrī, Rocanā, Bilva, Gerste, Śamī, Dūrvā, Takkola und Megha genannt.
U 4.65 Es folgen Dhātrī, Bananenfrucht, Lakṣmī, Bhūmyaravinda, Rāsnā, Cavyā, Palāśa, weißer Arka und Karavīra.
U 4.66 Dann Dhātakī, Droṇa, Dhattūra, Lodhra, Apāmārga, Arjuna, Plakṣa, Hastipippalī, Viṣṇukrānti und die Nṛpa genannte Pflanze.
U 4.67 Aśvattha und Nāgapuṣpa schließen die Stoffe des vierten Kranzes ab. Danach folgen Tulasī, Tagara, Turuṣka und Tejanī.
U 4.68 Es schließen sich Vilaṅga, Kreuzkümmel, Schwarzkümmel, Hareṇuka, Śrīveṣṭaka, Gandharasa, Phalinī und rotes Sandelholz an.
U 4.69 Weiter nennt der Text Sairipaṅka, Vyāghranakha, Vallakī, Svarṇapuṣpaka, Dārvī, Śuktinakha, Dāru, Sitā und Kuṭannaṭa.
U 4.70 Es folgen Guggulu, Rosinen, Vasira, Girikarṇikā, Vaṭaśṛṅga, Indriya, Phaṇi, Jambū und Manaḥśilā.
U 4.71 Śaṅkhinī, Bhṛṅgarāja, Wildreis, roter Ocker, Mango, Mocarasa, Jāti, Pāṭalī und Reinigungswasser schließen sich an. [Anm. 263]
U 4.72 Dies ist der fünfte Kranz. Nun folgt eine andere Zusammenstellung: Punnāga, Jāti-Blüten, Pāṭalī und Sahadevī.
U 4.73 Dann Śatapatra, Lakṣmī, Bhūpadma, Dhātakī, Tulasī, Karavīra, Kṛṣṇavallī und Mallikā.
U 4.74 Es folgen Gokṣura, Śatāvarī, Kṛtāñjali, Mahādroṇa, Droṇa, Mahābhadrī und Bhadrikā.
U 4.75 Dann Indravallī, Rudraparṇī, Dhātrī, Harītakī, Vyāghranakhī, Mañjiṣṭhā, Sarala und Bhadrakoṣṭhaka.
U 4.76 Es folgen frische Butter, Drāmiḍa, Sajja, Takkola, Cañcalā, Atibalā, Balā, Siṃha und Priyaṅgu.
U 4.77 Danach Lodhra, Kesara, Nāga, Jambū, Kapittha, Aśvattha, Guggulu, Lājira und Schwarzkümmel.
U 4.78 Die Reihe nennt weiter Sesam, Safran, Megha, Agaru, Kṛṣṇarocanā, Śrīveṣṭaka, Gandharasa, Pippalī und Hastipippalī.
U 4.79 Dann schwarzes Agaru, Tagara, Manaḥśilā, rotes Sandelholz, Gewürznelken und Kurkumapulver.
U 4.80 Zuletzt stelle man mit dem Herz-Keimmantra Abkochung und Reinigungswasser auf. Die Abkochung wird aus Rinden der vier milchsaftführenden Bäume bereitet.
U 4.81 Auch Rindenauszüge von Mango und Jambū werden genannt. Das Reinigungswasser wird mit Dūrvā, Sesam und Kuśa-Spitzen bereitet.
U 4.82 Bei einundachtzig Krügen reicht die vorstehende Stoffliste bis Atibalā. Fußwaschwasser, Mundspülwasser, Arghya und die fünf Kuhprodukte stehen in den Hauptrichtungen.
U 4.83 Dickmilch, Ghee, Honig und Milch setze man in den Zwischenrichtungen ein, beginnend im Südosten. Danach folgen Sesam, Bilva-Blätter, Sandel und Megha.
U 4.84 Es schließen sich Campaka, Haribera, Senf, Nāgakesara, Takkola, Früchte, Kuṣṭha, Kaccola und Loha an.
U 4.85 Mit Gewürznelken, Blattgewürz und Kampfer sind die sechzehn äußeren Füllungen vollständig. Im dritten Kranz beginne man im Südosten mit geröstetem Mehl in der Gruppe von fünf Krügen.
U 4.86 Dann folgen der Reihe nach Asche, Kurkumapulver, Kuhdungpulver, Dhātrī, Kokosnuss, Likuca und Zitronatzitrone.
U 4.87 Außerhalb davon setze man von den südöstlichen und weiteren Ecken aus viermal sieben Füllungen ein. Lakṣmī, Sahadevī und Viṣṇukrānti werden dabei der Reihe nach genannt.
U 4.88 Zusammen mit Rudraparṇī ergibt sich die hier genannte Zahl vierundneunzig. [Anm. 264] Für die Bestandteile des Fußwaschwassers und der folgenden Gaben reicht das Maß von Guñjā bis Niṣka.
U 4.89 Für die fünf Kuhprodukte und die entsprechenden Flüssigkeiten gelten ein, zwei, drei oder vier Prastha. Als mittlere oder verminderte Maße werden auch ein Viertel und die Hälfte genannt.
U 4.90 Entsprechend bestimme man die Mengen von Ghee und Öl. Kampfer, Safran und ähnliche Stoffe gebe man in einem gewünschten angemessenen Maß hinzu.
U 4.91 In der Mitte werden die Viśveśvaras verehrt, außen die hundert Rudras. So wird die Anordnung mit hundertacht Krügen in drei Verfahren beschrieben.
U 4.92 Die Anordnung mit einundachtzig besteht aus neun Gruppen mit jeweils neun Krügen, zwischen den Richtungsachsen und mit acht Zugängen.
U 4.93 Nun wird die Waschung mit tausendacht Krügen erklärt. Varāla, Tṛṭi, Kampfer, Rinde, Kardamom, Uśīra und Jāti bilden die erste Duftmischung.
U 4.94 Wasser mit diesen Stoffen heißt Śiva-Wasser und wird mit dem Śiva-Mantra geweiht. Damit fülle man die Krüge, auch die Vardhanī und die weiteren Gefäße.
U 4.95 Fußwaschwasser, Mundspülwasser, Arghya, die fünf Kuhprodukte, Kuśa-Wasser, Milch, Dickmilch und Ghee stehen im ersten Kranz.
U 4.96 Dann setze man Honig, Gerste, Rohzucker, Kuśa, Banane, Senf, Kokosnuss, Kurkuma und Zitronatzitrone ein.
U 4.97 Es folgen geröstete Körner, Granatapfel, geröstetes Mehl, Jackfrucht und Aschenpulver. Diese werden als die sechzehn Stoffe innerhalb der Fünfundzwanzigergruppe bezeichnet. [Anm. 265]
U 4.98 Im Osten stehen der Reihe nach Edelsteinwasser, Metallwasser, Mineralwasser, Samenwasser und Duftwasser; die beiden Eckbereiche bleiben dabei ausgespart.
U 4.99 Im Süden folgen Erdwasser, Reinigungswasser, Parimukha und weiteres Reinigungswasser sowie Blatt- und Blütenwasser. Im Westen stehen Mānya-, Waffen- und Fruchtwasser.
U 4.100 Dazu kommen Abkochungswasser und Āḍhya-Wasser. Für den Norden werden Kānta-Steinwasser, Wurzelwasser, Brahmakūrca, Friedenswasser und Rindenwasser genannt.
U 4.101 Als Edelsteine werden Rubin, blauer Saphir, Perle, Vaiḍūrya, Diamant, Puṣyarāga, Koralle, Bergkristall und Smaragd genannt.
U 4.102 Fünf Edelsteine werden verwendet; fehlen die zuerst genannten, treten die späteren an ihre Stelle. So wird Edelsteinwasser bereitet. Nun folgt Metallwasser.
U 4.103 Es enthält Gold, Silber, Kupfer, Eisen, Zinn, Blei, Messing und Bronze und heißt deshalb Metallwasser.
U 4.104 Saurāṣṭra, Añjana, Śyāmā, Haritāla, Manaḥśilā, roter Ocker und Rocanā ergeben das Mineralwasser.
U 4.105 Śāli-Reis, Kodrava, Wildreis, Priyaṅgu, Sesam, Senf, Śyāma und Gerste bilden die Samen des Samenwassers. [Anm. 266]
U 4.106 Frische Butter, Kampfer, Rinde, Kardamom, Blattgewürz, Sandel, Laghu, Kuṣṭha, Varāla, Uśīra und Mustaka werden für das Duftwasser genannt.
U 4.107 Dazu kommen Safran, Haribera, Kaccola und Jāti. Mit diesen zerkleinerten Stoffen versetztes Wasser heißt Duftwasser.
U 4.108 Erde wird vom Berg, vom Flussufer, vom Ameisenhügel, aus einem Krabbenloch, von einem Stierhorn, von einem guten Feld, vom Meeresufer und von einem Elefantenstoßzahn genommen.
U 4.109 Mit diesen acht Erden entsteht Erdwasser. Für das Reinigungswasser beginnt die Liste mit Gokṣura, Sahadevī, Viṣṇukrānti und Kṛtāñjali.
U 4.110 Śirīṣa, blauer Lotus und Kurkuma vervollständigen es. Für die nächste Mischung werden Dūrvā-Sprossen, Lotus, Kuśa-Spitzen und weißer Senf genannt.
U 4.111 Zusammen mit Bhadrā und Kṛtāñjali heißt dies Parimāṇa. [Anm. 267] Tulasī, Bilva-Blätter, Tamāla und Tapasvinī beginnen die Blattmischung.
U 4.112 Mit Apāmārga und Śamī wird sie zum Blattwasser. Für das Blütenwasser folgen Lotus, roter Wasserlotus, Pāṭalī und Campaka.
U 4.113 Punnāga, Kurava, Citrusblüten, Nandyāvarta, Mallikā, weißer Arka und Vakula vervollständigen das Blütenwasser.
U 4.114 Kuṣṭha, Kuṭa, Naṭa, Loha, Sandel, Safran, Kampfer und Uśīra bilden das Mānya-Wasser.
U 4.115 Dreizack, Schädelschale, Antilope, Pināka-Bogen, Axt, Schlinge und Gebetskette werden als goldene Miniaturen hineingelegt; so entsteht Waffenwasser.
U 4.116 Jackfrucht, Kokosnuss, zwei Arten Zitronatzitrone, zwei weitere Citrus-Arten, Banane und entsprechende Früchte ergeben Fruchtwasser.
U 4.117 Rinden von Palāśa, Udumbara, Aśvattha, Māyūra, Plakṣa, Pāṭalī und Jambū werden für das Abkochungswasser verwendet.
U 4.118 Je drei Arten von Abhraka und Mākṣika sowie drei Duftstoffe bilden das Āḍhya-Wasser. [Anm. 268]
U 4.119 Sūryakānta, Ayaskānta, Bhrāmaka, Candrakānta und Nikunta sind die fünf Steine des Kānta-Wassers.
U 4.120 Uśīra, Haribera, Pīvarī, Puṣkara und Śrīkaṇṭha bilden als fünf Bestandteile das Wurzelwasser.
U 4.121 Kuhurin, Kuhdung, Milch, Dickmilch, Ghee und Kuśa-Wasser zusammen heißen Brahmakūrca.
U 4.122 Mayūraśikhī, Birkenrinde, Rocanā, Bhṛṅgarāja und Kṛtāñjali ergeben die hier als Rindenwasser bezeichnete Mischung.
U 4.123 Von der Südostecke aus setze man der Reihe nach Öl, Milch, Dickmilch und Ghee ein. Damit sind die Füllungen der vierzig mittleren Krüge genannt.
U 4.124 Lakṣmī, Bhadrā, Kuśa, Dānta, Wildreis, Campaka, Vibhītaka und Gokṣura sind die acht Stoffe des inneren Kranzes.
U 4.125 Für den folgenden Kranz werden roter Wasserlotus, Śamī, Lotus, Surasa, Nandyāvarta, Apāmārga, Dūrvā und Karavīra genannt.
U 4.126 Dann folgen Gerste, Droṇapuṣpa, Viṣṇukrānti, Mallikā, Jāti, Bilva, weißer Arka und Ekapatrāravinda.
U 4.127 Diese sechzehn Stoffe bilden in jeder Gruppe den dritten Kranz. Nun erkläre ich die kreisförmige Anordnung. Der Śiva-Krug steht in der Mitte.
U 4.128 Links von ihm steht die Vardhanī. In die acht umgebenden Krüge lege man Edelsteine; in den Śiva-Krug einen Rubin zusammen mit den fünf Edelsteinen.
U 4.129 Außerhalb der Samenkapsel oder in der Mitte der Lotusblätter stehen die mit dem Fußwaschwasser beginnenden Füllungen in den acht Richtungen. Weiter außen ordne man die tausend Krüge der Reihe nach an.
U 4.130 Im ersten Kranz stehen Fußwaschwasser, Mundspülwasser, Arghya, die fünf Kuhprodukte, Kuśa-Wasser, Milch, Dickmilch und Ghee.
U 4.131 In den sechzehn Feldern des zweiten Kranzes wird Gold eingelegt. Weiter außen, in den vierundzwanzig Krügen, liegt Kokosnuss.
U 4.132 Im vierten Kranz mit zweiunddreißig Krügen befindet sich Zuckerrohrsaft, im fünften mit sechsundfünfzig Honig.
U 4.133 Der nächste äußere Kranz mit vierundsechzig Krügen enthält verschiedene Blumen. Im siebten mit zweiundsiebzig liegen alle Arten von Samen.
U 4.134 Im achten mit vierundachtzig Krügen lege man Bananen ein, im neunten mit sechsundneunzig Asche.
U 4.135 Im zehnten mit hundert Krügen sind die fünf Kuhprodukte vorgesehen; ebenso im elften mit hundertvier.
U 4.136 Im nächsten äußeren Kranz mit hundertacht Krügen befindet sich Abkochungswasser. Danach folgen Mineral- und Metallwasser in hundertsechzehn Krügen.
U 4.137 Im äußeren Kranz mit hundertzwanzig Krügen wird Erdwasser genannt. Allen Krügen füge man die geeigneten Duftstoffe hinzu.
U 4.138 Bei der Anordnung in Fünfundzwanzigergruppen gibt es vierzig Gruppen. In der Mitte jeder Gruppe steht ein Ghata- oder Kalaśa-Gefäß.
U 4.139 In jeden Krug lege man halb so viel Gold wie in die Vardhanī, dazu Gewand, Grasbüschel und die weiteren zugehörigen Dinge. Auch die jeweils vorgeschriebenen Materialien werden eingelegt.
U 4.140 Beide Anordnungen gelten hinsichtlich der Materialeinsetzung als vorzüglich, ihr besten Zweimalgeborenen. Sind alle vorgeschriebenen Stoffe vorhanden, heißt die Ausführung die beste.
U 4.141 Mit der Hälfte gilt sie als mittel, mit einem Viertel als einfach. In der Mitte sind die Vidyeśas die Gottheiten; in den übrigen Krügen ist es Śiva selbst.
U 4.142 Er wird insbesondere mit seinen tausend Namen gepriesen. Man kann den Herrn unter deren Rezitation verehren oder allein mit dem Namen Śiva.
U 4.143 Der jeweilige Name wird mit dem Keimlaut und den weiteren Lautbestandteilen verbunden, in den Dativ gesetzt und mit „svāhā“ oder „namaḥ“ abgeschlossen; der Praṇava steht am Anfang.
U 4.144 Von der Anordnung mit tausendacht Krügen kann der Lehrer den äußeren Kranz fortlassen. An den vier Ecken, beginnend im Südosten, richte man dann vier Gruppen ein.
U 4.145 Diese liegen an den vier inneren Ecken außerhalb von Śivas Gruppe. In den Hauptrichtungen zwischen ihnen richte man die Plätze für das Feueropfer ein.
U 4.146 Außerhalb davon liegen sechzehn Gruppen wie zuvor. Alles andere bleibt gleich; so entsteht eine Anordnung mit fünfhundertacht Krügen.
U 4.147 Bei zweihundertacht steht eine Achtergruppe in der Mitte. Außen lege man in den Haupt- und Zwischenrichtungen Gruppen von fünfundzwanzig an.
U 4.148 Von diesen äußeren Gruppen nehme man jeweils die sechzehn äußeren Plätze fort. [Anm. 269] Die acht Gruppen sollen die genannte Gesamtzahl ergeben.
U 4.149 Nun werden die Mengen der Materialien erneut ausführlich erklärt. Edelsteine verwendet man in ihrer eigenen, geeigneten Gestalt, ihr besten Zweimalgeborenen.
U 4.150 Das Metallmaß beginnt bei zehn Māṣa und steigt in entsprechenden Schritten bis zu einem Niṣka. Ebenso werden die Mengen der Steine beziehungsweise Mineralstoffe bemessen.
U 4.151 Das Samenmaß beginnt bei einem Viertel Niṣka und wächst in gleichen Schritten bis zu einem Pala. Ebenso bemisst man Reis; für Zucker gilt eine entsprechende Bemessung.
U 4.152 Beim Zucker reicht die Menge jedoch bis zu neun Pala; Rohzucker wird in doppelter Menge verwendet. Duftstoffe bemisst man wie die Mineralstoffe.
U 4.153 Entsprechend bemisst man Früchte, Blattpulver, geröstete Körner, geröstetes Mehl, Sesam, Senf, Kurkuma, Kuhdung und Asche.
U 4.154 Die fünf Kuhprodukte, Dickmilch und Milch haben das für Asche angegebene Maß. Ghee wird wie Milch oder in halber Menge verwendet; Honig kann ein Viertelmaß beziehungsweise ein Pala erhalten.
U 4.155 Fehlen Früchte, verwende man die erreichbare Menge und fülle den Rest mit Wasser auf. Öl bemisst man wie Ghee; alternativ richtet man alle Mengen nach der Gefäßgröße.
U 4.156 Für Blumen gilt ein Handmaß, gegebenenfalls halbiert, geviertelt oder nochmals vermindert. Die Heilpflanzen werden entsprechend bemessen.
U 4.157 Ebenso kann man die Gefäßgröße zugrunde legen; Wurzeln bemisst man wie Duftstoffe. Für reine Blumen, Früchte und entsprechende Stoffe ist ebenfalls das Duftstoffmaß möglich.
U 4.158 Erde wird wie zuvor bemessen; das Übrige leite man entsprechend ab. Als Ersatz für die Edelsteine wird der Diamant genannt, für die Metalle das dem Feuer zugehörige Metall.
U 4.159 Gerste kann für alle Samen stehen, Haritāla für die Mineralstoffe. Sind die vorgesehenen Pflanzen nicht verfügbar, wird Sahadevī empfohlen.
U 4.160 Unter den Früchten dient Banane als Ersatz, unter den Blättern das Bilva-Blatt, unter den Blüten blauer Wasserlotus oder ein anderer Wasserlotus.
U 4.161 Sandel kann die Duftstoffe vertreten, Erde von Darbha-Wurzeln die Erden. Unter den Rinden dient Aśvattha als Ersatz, unter den Wurzeln Kuṭannaṭa.
U 4.162 Fehlt weißer Zucker, ist Rohzucker vorgesehen; ebenso als Ersatz für Zuckerrohrsaft und Honig. Fehlen Früchte oder Blüten, können die zugehörigen Blätter verwendet werden.
U 4.163 Alle diese Materialien lege man mit dem Wurzelmantra ein. Mit dem Haupt-Keimmantra decke man die Gefäße durch Schalen oder Blätter zu.
U 4.164 Mit dem Herzmantra reiche man verschiedene Gewänder. Sehr schwarze Gewänder und solche unter fünf Hasta Länge werden ausgeschlossen.
U 4.165 Mit dem jeweiligen Namensmantra bringe der Mantrakundige Duftstoffe, Blumen, Räucherwerk und Licht dar. Dann zeige er die Liṅga-Mudrā.
U 4.166 Nach der Umhüllung mit dem Schutzpanzer-Mantra beginne man das Feueropfer. Bei der Tausendkrug-Waschung sind fünfhundert Opfergaben vorgesehen.
U 4.167 Dies geschieht in einer Feuergrube oder auf einer Opferfläche mit allen vorgeschriebenen Kennzeichen. Man vollziehe deren Zurichtung nach dem im Abschnitt über die Feuerhandlung beschriebenen Verfahren.
U 4.168 Der Reihe nach opfere man Brennhölzer, Ghee, gekochte Speise, geröstete Körner und Sesam. Die Hölzer der Hauptrichtungen sind, im Osten beginnend, Palāśa, Udumbara, Aśvattha und Vaṭa.
U 4.169 Von Südosten aus folgen Śamī, Khadira, Māyūra und Bilva. Bei der Achterform nennt der Text zugleich ein Fortlassen der vier Eckplätze. [Anm. 270]
U 4.170 Bei der Fünferform entfallen die mit Śamī beginnenden Hölzer. Bei vier Feuerstellen gilt die Hauptanordnung beziehungsweise die östliche als Ausgangspunkt.
U 4.171 Mit dem Wurzelmantra bringe man hundert, fünfzig oder fünfundzwanzig Gaben dar. Für Glieder-, Brahma- und Augenmantras beträgt die Zahl jeweils ein Zehntel der Wurzelmantra-Gaben.
U 4.172 Nach dem Feueropfer trete man ein, verehre die Torhüter und betrete das innere Heiligtum. Man reinige das Liṅga wie zuvor.
U 4.173 Auf dem Sockel bereite man in der Vorstellung den Sitz, rufe die Mantragestalt herbei und verehre sie. Mit den Brahma-Mantras gliedere man sie aus und setze dann den Erkenntniskörper ein.
U 4.174 Man reiche die drei mit dem Fußwaschwasser beginnenden Gaben sowie Duftstoffe, Blumen, Räucherwerk und Licht mit dem Wurzelmantra, begleitet von Instrumentalmusik.
U 4.175 Tanz, Gesang, Muschelhornklang, Veda-Rezitation, Lobpreisungen und Glockengeläut begleiten die Handlung.
U 4.176 Unter Sieges- und Heilrufen hebe man den Śiva-Krug und die Vardhanī an, trage sie vor die Gottheit und stelle sie auf einen dreifüßigen Ständer.
U 4.177 Dem im Krug gegenwärtigen Gott und der Göttin reiche man die drei Wassergaben, Duftstoffe, Blumen, Räucherwerk, Licht und Arghya.
U 4.178 Der Lehrer nehme den Deckel mit der rechten Hand ab. Während er den Śiva-Mantra spricht, nehme er Grasbüschel, Blume und Wasser auf.
U 4.179 Der Kenner der Wirklichkeitsebenen setze die Mantrakraft auf dem Scheitel des Liṅga ein. Die höchste Göttin setze er entsprechend links vom Gott ein.
U 4.180 Unter Vergegenwärtigung des Śiva-Mantras bade man Śiva mit dem Krugwasser. Die als Sockel gegenwärtige Göttin bade man unter Vergegenwärtigung ihres Mantras.
U 4.181 Mit Sadyojāta reiche man Fußwaschwasser zu den Füßen. An den Gesichtern verwende man die fünf Mantras von Īśāna bis Sadyojāta.
U 4.182 Nach dem Mundspülwasser reiche man das Arghya zum Scheitel. Die Waschung mit den fünf Kuhprodukten und den weiteren Stoffen begleite man mit dem Klang der großen Glocke.
U 4.183 Zwischen den Stoffen kann eine Nachspülung mit Wasser und die Darbringung von Räucherwerk erfolgen. Am Ende jedes Kranzes sind Nachspülung und Räuchergabe unerlässlich.
U 4.184 Sind verschiedene Früchte, Kuhprodukte und die fünf Nektarstoffe vorhanden, bade man den höchsten Herrn auch damit.
U 4.185 Nach dem Entfernen der anhaftenden Rückstände bade man das Liṅga sorgfältig mit Duftwasser. Man verehre es nach der Pūjā-Vorschrift und schließe die Handlung zusammen mit dem Feueropfer ab.
U 4.186 Bei der Waschung eines figürlichen Bildes verfahre man nach dessen Einsetzungsvorschrift. Man bereite den Sitz und vergegenwärtige im Krug den Mūrti-Mantra.
U 4.187 Mit den Brahma-Mantras gliedere man die Gestalt aus und setze ihre Kalās ein. Nach der Einsetzung des Erkenntniskörpers meditiere man über Sadāśiva in der jeweils entsprechenden Form.
U 4.188 Der Lehrer vollziehe Waschung und die zugehörigen Handlungen und reiche mit dem Herzmantra Fußwaschwasser, Duftstoffe, Blumen, Räucherwerk, Licht und Arghya.
U 4.189 Man zeige die Liṅga-Mudrā und umhülle die Gestalt mit dem Schutzpanzer-Mantra. Gaurī verehre man in der Vardhanī und zeige die Yoni-Mudrā.
U 4.190 Nach ihrer schützenden Umhüllung rufe man die Rudras der umgebenden Kreise der Reihe nach herbei und verehre sie nach dem zuvor beschriebenen Verfahren.
U 4.191 Dann trete man zum figürlichen Bild, bereite Sitz und Mantragestalt, gliedere diese aus und vergegenwärtige den Mantra des Erkenntniskörpers.
U 4.192 Nach Waschung und den weiteren Handlungen reiche man die drei Wassergaben sowie Duftstoffe, Blumen, Räucherwerk und Licht.
U 4.193 Wie zuvor bringe man den Hauptkrug und das Karaka-Gefäß herbei und setze die Mantrakraft im Herzen des Gottes ein. Entsprechend setze man den Göttinnenmantra im Herzen der Göttin ein.
U 4.194 Nach der Waschung gebe man dem Gott der Reihe nach zwei Drittel der mit dem Fußwaschwasser beginnenden Gaben und reiche der Göttin den verbleibenden Teil.
U 4.195 Man kann die höchste Göttin auch gesondert baden und begießen. Den Fußbereich des Gottes übergieße man mit Duftwasser und den entsprechenden Flüssigkeiten.
U 4.196 Bei gemalten und ähnlichen Bildern verwende man für die Waschung einen Spiegel oder einen anderen geeigneten Stellvertreter, wie im Waschungsritus beschrieben. Bei einer Waschung für die Göttin stelle man den Hauptkrug oder das Karaka-Gefäß in die Mitte.
U 4.197 Bei den Materialien gibt es keinen Unterschied; verschieden sind die zugeordneten Gottheiten. Bei fünf Krügen sind es Śānti und die folgenden Kräfte, bei neun Vāmā und die folgenden.
U 4.198 Bei fünfundzwanzig stehen Dhārikā und die folgenden Kräfte in den Hauptrichtungen, die mit Anantā beginnenden acht in den Zwischenrichtungen. [Anm. 271]
U 4.199 Alternativ gelten die Ebenen von Erde bis Pradhāna als Gottheiten. Die weiteren zuvor genannten Gottheiten werden dabei in weiblicher Form benannt.
U 4.200 Nun werde ich die Waschung mit Milch und den weiteren Stoffen erklären, ihr besten Zweimalgeborenen: mit Milch, Dickmilch, Ghee, Honig, den fünf Kuhprodukten und den Nektarmischungen.
U 4.201 Weitere Waschstoffe sind Zuckerrohrsaft, Früchte, alle Arten von Samen, geröstete Körner, geröstetes Mehl, Kurkumapulver, Blumen und insbesondere Kokoswasser.
U 4.202 Hinzu kommen Wasser mit geeigneten Früchten in wohlbereiteten Krügen, mit Pflanzen versetztes Duftwasser, reines Wasser und Duftöl.
U 4.203 Auch Wasser aus der Gaṅgā und den weiteren heiligen Gewässern wird verwendet. Nach dem zuvor genannten Verfahren bade man den höchsten Herrn zur Abwendung aller Störungen.
U 4.204 Der Text nennt als Ziele die Erfüllung aller guten Wünsche, den Sieg der Könige, beständige Gesundheit und insbesondere langes Leben.
U 4.205 Ebenso Wohlstand in jeder Form, Kraft und Ausstrahlung, die Beendigung einer Hungersnot im Land und die Abwehr schädlicher Einflüsse.
U 4.206 Die Handlung ist vorgesehen bei Unruhe im Land, außergewöhnlichen Erscheinungen und unheilvollen Vorzeichen, ferner zur Gewinnung von Einfluss und zum Gedeihen von Elefanten, Pferden und anderen Tieren.
U 4.207 Sie soll deren Krankheiten beseitigen und ihrem Entstehen vorbeugen. Beim Aufbruch zum Krieg dient sie nach Aussage des Textes der Stärke und dem Überleben des eigenen Heeres.
U 4.208 Zugleich werden die Einschüchterung, Schwächung und Verwirrung des gegnerischen Heeres als Ziele genannt. Auch die Beseitigung von Krankheiten bei Männern, Frauen, Rindern und anderen Lebewesen gehört zu den genannten Anliegen.
U 4.209 Als Termine gelten der Geburtstag beziehungsweise das Geburtsmondhaus des Königs, seine Krönung, ein für ihn ungünstiger Achterstand des Mondes oder ein zerstörerisch geltendes Mondhaus.
U 4.210 Weitere Termine sind Sonnenwenden, Tagundnachtgleichen, Finsternisse, Einsetzungen, Feste, das Auflegen der heiligen Fäden und das Auflegen von Damana-Zweigen.
U 4.211 Hinzu kommen das Mondhaus des Kṛttikā-Lichterfestes, andere monatliche Mondhaustermine sowie besonders der achte, vierzehnte und fünfzehnte Mondtag.
U 4.212 Im Monat Mārgaśīrṣa ist insbesondere Ārdrā vorgesehen. Auch bei Sühneriten und bei der Darbringung der neuen Ernte soll die Waschung stattfinden.
U 4.213 Sie ist bei Feiern zum Wohl der Menschen, bei Schutzriten, bei besonderer Verehrung und bei Festen der Verehrer vorgesehen.
U 4.214 Auch beim Umzug der Gottheit und insbesondere beim Jagdfest wird sie vollzogen. Man kann sie ebenso täglich zu den drei Tagesübergängen ausführen, ihr vortrefflichen Lehrer.
U 4.215 Oder man lasse Śiva zu zwei Tagesübergängen oder nur zu einem baden. Das Verfahren bleibt wie zuvor; nun werden einige Besonderheiten genannt.
U 4.216 Man kann einen einzelnen Hauptkrug oder ein einzelnes Kalaśa-Gefäß verwenden, gefüllt mit den zuvor genannten Stoffen, gegebenenfalls zusammen mit einer Vardhanī.
U 4.217 Auch fünf Krüge oder Gefäße unter der Zuordnung der fünf Brahma-Gestalten sind möglich, alle mit demselben Stoff gefüllt und gegebenenfalls von einer Vardhanī begleitet.
U 4.218 In der Mitte steht der gewünschte Waschstoff; im Karaka kann derselbe oder ein anderer sein. In den vier Richtungen verwendet man ebenfalls einen einheitlichen Stoff oder eine einfachere Zubereitung.
U 4.219 Dort können Fußwaschwasser, Mundspülwasser, Arghya und die fünf Kuhprodukte stehen. Bei neun Krügen gilt ein entsprechendes Verfahren.
U 4.220 Auch hier kann man einen einheitlichen Stoff verwenden oder bei einfacherer Ausführung die mit dem Fußwaschwasser beginnenden Gaben in den Richtungen verteilen. Die Gefäße können aus Gold oder den anderen vorgesehenen Materialien bestehen.
U 4.221 Die drei zuvor beschriebenen Formen eignen sich besonders für die tägliche Handlung. Auch die Anordnung mit fünfundzwanzig Krügen wird für den täglichen Ritus empfohlen.
U 4.222 Bei der höchsten und ausführlichsten täglichen Verehrung kann die Waschung bis zu hundertacht Krüge umfassen, wie es das Kapitel über die tägliche Verehrung vorsieht.
U 4.223 Die größeren Formen gehören zur anlassbezogenen Handlung; auch die zuvor genannten Formen sind dabei zulässig. Die Reihe reicht von fünfundzwanzig bis zu tausendacht Krügen.
U 4.224 Bei den inneren Kränzen gibt es eine Besonderheit: Die vier Eckgruppen können entfallen oder mit eingeschlossen werden.
U 4.225 Mit den entsprechenden Wassern bade man den Herrn der Götter wie zuvor. Wo eine Verehrung der höchsten Stufe ausgeführt wird, beginne man mit der dazu passenden Waschung.
U 4.226 Die weiteren Handlungen sollen derselben Stufe entsprechen; bei einer hohen Form vermeide man eine geringere Ausführung. Bei einer einfachen Handlung sind jedoch zusätzliche Elemente einer höheren Form zulässig, ihr besten Zweimalgeborenen.
U 4.227 Die Waschung wird in drei Arten eingeteilt: täglich, anlassbezogen und wunschbezogen. Die täglichen und anlassbezogenen Handlungen sind zu vollziehen, um die nachteiligen Folgen ihrer Unterlassung zu vermeiden.
U 4.228 Für ein bestimmtes Anliegen vollziehe man eine geeignete wunschbezogene Handlung. Verbotenes soll man nicht tun. Besteht Unsicherheit, ob eine Handlung auszuführen ist oder nicht, prüfe man sie.
U 4.229 Es ist zu erkennen, ob ihre Ausführung Förderung bringt oder ein Vergehen darstellt. Stimmen überlieferte Praxis und Lehrtext überein, gilt die entsprechende Vorschrift. [Anm. 272]
U 4.230 Ist die Handlung nach beiden verboten, lasse man das Zweifelhafte fort. Unterschiede können sich aus den Handlungen, den Mantras oder den Lehrtexten ergeben.
U 4.231 Gerade Unterschiede in Handlungen und Mantras begründen die Verschiedenheit der Tantras. Darum führe man hier das śivaitisch Vorgeschriebene aus und übernehme nicht ohne Weiteres die Vorschriften einer anderen Lehre.
U 4.232 Ist eine geeignete Handlung dort nicht beschrieben, kann man einen anderen Lehrtext heranziehen. Diese Möglichkeit gilt, wenn die benötigte Vorschrift in der eigenen Überlieferung fehlt.
U 4.233 Sind etwa Sühneriten in der eigenen Lehre nicht angegeben, darf man sie einer anderen entnehmen. Wird ein entsprechendes Verfahren angewendet, stellt sich dies auch bei seinen Geräten wie Opferkellen und Gießlöffeln.
U 4.234 Man kann die in der eigenen Lehre gesicherte Form übernehmen oder die des herangezogenen Lehrtexts. Ein vorzüglicher König, der dies alles prüft und die Handlungen ausführen lässt,
U 4.235 wird nach Aussage des Textes bald umfassende Herrschaft gewinnen. Ihm werden langes Leben, Gesundheit und das, was er im Herzen erstrebt, zuteil.
U 4.236 All dies soll ihm zufallen, und Hingabe an Śiva soll in ihm entstehen. Wer dagegen eine verkehrte Ausführung sieht und gleichgültig bleibt,
U 4.237 der geht als König dem Niedergang entgegen; daran soll nach der Aussage des Textes kein Zweifel bestehen. Darum beauftrage man einen hervorragenden Lehrer, der in den fünf Bereichen der Disziplin lebt.
U 4.238 Er soll die Śaiva-Āgamas gründlich kennen und in ihrer praktischen Ausführung erfahren sein. Durch ihn sollen die Handlungen zum eigenen Wohl und zum Gedeihen des Landes vollzogen werden.
U 4.239 Man wähle einen besonders qualifizierten Lehrer, der in Śivas Lehre bewandert ist. Durch ihn lasse man die Waschung und die weiteren Riten ausführen, ihr besten Seher.
U 4.240 Auch die besondere Verehrung zur Erfüllung eines Anliegens soll er leiten. Man bade den höchsten Gott mit Milch, Dickmilch, Ghee, Honig und den weiteren Stoffen.
U 4.241 Mit Āmalaka-Zubereitung, Mehl und den entsprechenden Mitteln entferne man die Rückstände an Gottheit und Sockel. Danach bade man sie mit Duftwasser und trockne sie mit einem Tuch.
U 4.242 Man bestreiche Śiva mit Sandel und weiteren Duftstoffen, schmücke ihn mit Seidengewändern und anderen Textilien sowie mit Blumen und Girlanden und bringe anschließend Räucherwerk dar.
U 4.243 Man reiche die schwenkende Lichtgabe mit Kampferdochten. Als Speise dienen fünffarbige Opfergerichte, Milchreis oder einfach gekochter Reis.
U 4.244 Dazu gebe man verschiedene Beilagen und Früchte. Zum Schluss reiche man Betel zusammen mit einer duftenden Mundgabe.
U 4.245 Diese Mundgabe besteht aus Pulvern von Kardamom, Gewürznelken, Kampfer, Jāti und Takkola, vermischt mit Mañjiṣṭhā-Stückchen. [Anm. 273]
U 4.246 Nach Verneigung und Bitte um Erlaubnis begebe man sich zur Feuergrube. Man opfere Brennhölzer, Ghee, gekochte Opferspeise und Sesam.
U 4.247 Nach hundertacht Gaben bringe man am Ende die Vollgabe dar. Man nehme Asche aus dem Feuer und lasse sie dem Auftraggeber reichen.
U 4.248 Man erbitte die Erfüllung des gewünschten Vorhabens und verneige sich wiederholt. Die Handlung kann einen Tag bis zu einer Woche dauern.
U 4.249 Zur Verwirklichung des Anliegens kann sie auch doppelt, dreifach, vierfach, fünffach, sechsfach oder siebenfach so lange fortgesetzt werden.
U 4.250 Dies heißt besondere Verehrung und soll die zuvor genannten Früchte gewähren. Eine anlassbezogene Handlung vollziehe man nach dem täglichen Ritus, ohne ihn zu beeinträchtigen.
U 4.251 Tritt der Anlass während des täglichen Ritus ein, bringe man diesen in verkürzter Zeit zum Abschluss und vollziehe dann die anlassbezogene Handlung.
U 4.252 Liegt die Übergangsverehrung in der zweiten Hälfte ihres Zeitraums, der Anlass jedoch in der ersten, so vollziehe man den Anlassritus unbedingt zu seiner eigenen Zeit.
U 4.253 Die Übergangsverehrung vollziehe man dann in kürzerer Form in der zweiten Hälfte. Man kann die beiden Ausführungen auch nach dem Tantra-Verfahren miteinander verbinden.
U 4.254 Man führe den täglichen Ritus bis zum Räucherwerk oder bis zur Speisegabe und beginne dann zum festgelegten Zeitpunkt die anlassbezogene Handlung.
U 4.255 Ist diese umfangreich, beginne man sie zu ihrer eigenen Zeit. Nach dem ersten oder einem der folgenden Kränze schließe man den Rest der Übergangsverehrung ab.
U 4.256 Nach deren Bali-Gabe vollziehe man die Waschung mit sämtlichen Krügen nach der beschriebenen Vorschrift. Treffen zwei Anlassriten zusammen, führe man zuerst den umfangreicheren aus.
U 4.257 Der kürzere folgt am Ende. Sind beide gleichwertig, ist die Reihenfolge frei. Auch der verfügbare Zeitraum für Anlassriten wird in zwei Arten eingeteilt.
U 4.258 Man unterscheidet kurze und längere Zeiträume. Sonnenwenden und ähnliche Anlässe gehören zur kurzen, Finsternisse zur längeren Form. Der Anlass mit dem knapperen Zeitfenster erhält den Vorrang.
U 4.259 Bei einer Sonnenfinsternis handle man, während die Sonne verfinstert wird; bei einer Mondfinsternis während des Freiwerdens des Mondes. Bei der südlichen Sonnenwende handle man vor dem Übergang, bei der nördlichen danach.
U 4.260 Zur Tagundnachtgleiche vollziehe man Waschung und die weiteren Riten in der Mitte des Übergangs. Bei Jungfrau, Zwillinge, Fische und Schütze handle man am Ende.
U 4.261 Bei Löwe, Skorpion, Wassermann und Stier handle man am Anfang. Als Zeitspielraum werden ein halber, ein oder zwei Yāmas beziehungsweise entsprechende Ghaṭikā-Maße genannt.
U 4.262 Diesen Spielraum berücksichtige man am Beginn oder Ende der Waschungsriten. Danach ehre man den Lehrer mit Gewändern, Gold und Ringen.
U 4.263 Gold, Textilien und andere Materialien, die im Opfer verwendet wurden, sollen dem Lehrer gegeben und keinem anderen Gebrauch zugeführt werden.
U 4.264 Dies umfasst das nach dem Opfer verbleibende Material, den Schmuck des Pavillons, die Opferfläche, Textilien, Gold, Hauptkrüge und die übrigen Gefäße.
U 4.265 Dazu gehören Torbögen, Opferkellen, Gießlöffel, die acht Glückszeichen, die neun Edelsteine und die Reste von Feueropferspeise, Speisegaben und Pavillonausstattung.
U 4.266 Auch Armreifen, die zugehörigen Ständer und alles sonst Verwendete sind dem Lehrer zu überlassen, der in den fünf Bereichen der Disziplin lebt. [Anm. 274]
U 4.267 Als Lehrergabe sind ein bis zehn Niṣka vorgesehen. Für die niedrigste Stufe wird eine Verminderung um ein Achtel Niṣka beziehungsweise ein halbes Untermaß genannt. [Anm. 275]
U 4.268 Bei kleinen Ausführungen und geringen Mitteln gibt es neun Abstufungen der Gabe. Für den täglichen Dienst bestimme man eine angemessene zusätzliche Vergütung, die den Lehrer zufriedenstellt.
Uttarapāda – Kapitel 5: Das tägliche Fest
U 5.1 Ich werde das tägliche Fest erklären, einen vorzüglichen Bestandteil der täglichen Verehrung. Es beginnt vor Śiva, links von ihm oder im Nordosten auf reinem Boden.
U 5.2 Im Tempel, im Pavillon oder an einem entsprechenden Ort bestreiche man den Boden mit Kuhdung und besprenge ihn mit dem Astra-Mantra. Darauf stelle man ein Gefäß mit den vorgeschriebenen Kennzeichen.
U 5.3 Es kann aus Gold, Silber, Kupfer oder Bronze bestehen. Sein Durchmesser beginnt bei fünfzehn Aṅgula und wächst jeweils um eine Aṅgula.
U 5.4 Er reicht bis zu zweiunddreißig Aṅgula. Das Gefäß ist rund, von geeigneter Stärke und mit einer Lotus-Samenkapsel und Blättern geschmückt.
U 5.5 Man teile seinen Durchmesser in sechs, sieben, acht, neun, zehn oder elf Teile. Die Samenkapsel erhält davon jeweils einen, zwei, drei, vier, fünf oder sechs Teile.
U 5.6 Der Rest entfällt auf die Blätter; acht verschieden ausgestaltete Blätter sind vorgesehen. Die Höhe der Samenkapsel kann eine halbe, dreiviertel, eine oder zwei Mātrā betragen.
U 5.7 Der Rand erhält ein entsprechendes Maß; auch ein schlichtes Gefäß ist möglich. Die Reismenge beginnt bei zwei Kuḍuba und wächst in Kuḍuba-Schritten bis zu einem Āḍhaka.
U 5.8 Man bereite daraus gekochten Reis für das Liṅga oder verwende unversehrte Körner. Den Reis kann man mit Honig und Ghee vermischen und in die Mitte des Gefäßes geben.
U 5.9 Daraus forme man ein Speise-Liṅga. Das Höhenmaß beginnt bei fünf Mātrā und wächst jeweils um eine Aṅgula bis zu achtzehn Aṅgula.
U 5.10 Die Breite reicht von drei Aṅgula bis zu fünfzehn Mātrā. Für das obere Ende werden zwei, drei, vier, fünf oder sechs Mātrā genannt.
U 5.11 Das Speise-Liṅga ist für anlassbezogene und tägliche Handlungen vorgesehen. Man kann es zu allen drei Tageszeiten oder am Morgen und zu Mittag verwenden.
U 5.12 Zu Mittag oder am Vormittag ist auch ein Blumen-Liṅga möglich. Bei Pradoṣa wird ein Liṅga aus unversehrten Körnern verwendet. Darin verehre man Pāśupata.
U 5.13 Dies kann zusammen mit Candraśekhara oder ohne ihn geschehen. Pāśupata wird in drei Formen verstanden: gemischt, friedlich und machtvoll-zornvoll.
U 5.14 Die friedliche Form hat einen sanften Blick, zwei oder vier Arme, leuchtet weiß wie eine Kette von Blitzen und trägt eine Krone aus verfilztem Haar.
U 5.15 Rechts zeigt sie die Schutzgeste und trägt eine Gebetskette, links die Gewährungsgeste und eine Schlinge. Oder sie zeigt nur Gewährungs- und Schutzgeste, mit allen zugehörigen Kennzeichen.
U 5.16 Anstelle von Gebetskette und Schlinge kann sie der Reihe nach Lotus und Glocke halten. Dies ist die friedliche Gestalt. Nun wird die zornvolle erklärt.
U 5.17 Rechts hält sie den Schaft des Dreizacks und zeigt Schutz, links dessen Spitze und die Gewährungsgeste. Ihr Blick ist zornvoll, ihr Haar flammt; die Hände können am Dreizack auch vertauscht sein.
U 5.18 Oder sie trägt den Dreizack als Waffe in der Hand. So verehre man die zornvolle Gestalt in drei Varianten. Die gemischte Form trägt Axt und Dreizack.
U 5.19 Diese liegen rechts, Schlinge und Antilope links. Eine andere Form trägt Dreizack und Schutzgeste auf der einen Seite, Schlinge und Gewährungsgeste auf der anderen.
U 5.20 So ist die gemischte Form in zwei Varianten erklärt. Pāśupata umfasst insgesamt die drei genannten Grundformen.
U 5.21 Man verehre ihn mit seinem eigenen Mantra in Liṅgas aus Blumen, unversehrten Körnern oder gekochtem Reis. Alternativ fertige man ein figürliches Bild in den entsprechenden Maßen an.
U 5.22 Man kann ihn auf einem Sockel mit kugelartigem Aufbau oder allein auf einem Sockel verehren. Das Speise-Liṅga kann am Fuß und an der Spitze gleich breit sein.
U 5.23 Sein Maß kann bis zu einem Hasta reichen, mit allen zugehörigen Kennzeichen. Auch ein dem Schalenmaß entsprechender Stab kann einbezogen werden. [Anm. 276]
U 5.24 Die Gestalt des Mondgekrönten richte man nach den Bildvorschriften aus. Die beiden Sandalen beginnen bei einer Länge von drei Aṅgula und wachsen jeweils um eine Aṅgula.
U 5.25 Ihre Länge reicht bis zu fünfzehn Mātrā. Die Breite richte sich nach der Länge; für die Höhe wird ein halbes Maß genannt.
U 5.26 Bis zu einem Achtelmaß werden neun Zwischenstufen bestimmt. [Anm. 277] In den beiden Sandalen verehre man den Stier oder Ananta.
U 5.27 Ringsum verehre man die Weltenhüter, zu Beginn und am Ende der Pūjā. Danach begehe man das tägliche Fest mit einem frisch bereiteten Speise-Liṅga.
U 5.28 Man kann das tägliche Fest mit all diesen Gestalten oder mit zwei, drei oder vier von ihnen vollziehen, am Vormittag und bei Pradoṣa.
U 5.29 Zu Mittag soll allein der Pāśupata genannte Gott verehrt werden. Die geschmückten Gottheiten setze man auf eine Tragplattform, in eine Sänfte oder auf die Köpfe der Träger.
U 5.30 Man statte sie mit Baldachin, Schirm, Wedeln und verschiedenen Fahnen aus.
U 5.31 Mit Gesang, Tanz, Instrumentalmusik, Räucherwerk und Licht vollziehe man den Umgang im Uhrzeigersinn.
U 5.32 Den ersten Umgang begleite man mit dem Maṅgiṇī-Rhythmus. Für den Stier gilt Brahmatāla, für Agni Bhṛṅgiṇī.
U 5.33 Für die Mütter erklingt Caṇḍavādya, für Vighnarāja Ḍhakkarī, für den Sechsgesichtigen Udghaṭa und für Jyeṣṭhā Kuñcitāla.
U 5.34 Für Durgā erklingt Taṭaprahāra, für Caṇḍa Viṣamacihna. Der Umgang kann im Dorf, in der Stadt oder innerhalb der Tempelumfassung stattfinden.
U 5.35 Der zweite Umgang führt um das große Opferpodest. Ein, zwei oder drei Umrundungen sind möglich, begleitet vom Śabarī-Rhythmus.
U 5.36 Oder man umrunde das Opferpodest zweimal, mit Brahmatāla und Gaṇatāla als Begleitung.
U 5.37 Am Paiśāca-Podest ist eine Umrundung mit Śabarītāla vorgesehen. Am Gopura können die übrigen Instrumente schweigen und nur das Muschelhorn erklingen.
U 5.38 Für Indra gilt Samatāla zusammen mit dem Gāndhāra-Ton. Für Agni ist Baddhāpaṇa mit Kolli-Gesang vorgesehen.
U 5.39 Im Süden erklingt Bhṛṅgiṇītāla mit Kauśika, im Südwesten Mallatāla mit Naṭṭabhāṣā.
U 5.40 Im Westen erklingt Navatāla mit Kāmara-Klang, im Nordwesten Balitāla mit Takkeśi-Ton.
U 5.41 Im Norden gilt Koṭika mit Tarka-Rāga, im Nordosten Ḍhakkarī zusammen mit Śālāpaṇi. [Anm. 278]
U 5.42 Nachdem man so den dritten Umgang vollzogen hat, trete man wieder in den Tempel ein. Alle sollen vor dem Eintritt in Śivas Haus ihre Füße waschen.
U 5.43 Oder man stelle die Gestalten zunächst im Pavillon auf ihren Sockeln auf, verehre sie mit Fußwaschwasser und den übrigen Ehrengaben und führe sie dann hinein.
U 5.44 Man nehme die Gottheit aus dem provisorischen Liṅga zurück und setze sie rechts am Haupt-Liṅga ein. Die linke und rechte Sandale verehre man zu Śivas Füßen.
U 5.45 Auch für andere Gottheiten kann das tägliche Fest mit ihrem Hauptbild oder einer anderen, durch die eigene Überlieferung gesicherten Gestalt vollzogen werden.
U 5.46 Man bereite diese Gestalt und begehe damit täglich das Fest. Oder man verehre ihre Waffe in einem Speise-Liṅga oder einem entsprechenden Träger und beziehe ihr eigenes Reittier ein.
U 5.47 Dieses wird in den beiden Sandalen verehrt. Alles andere bleibt gleich.
Uttarapāda – Kapitel 6: Das große Fest
U 6.1 Ich werde das große Fest ordnungsgemäß und in seiner Abfolge erklären. Die Handlungen vom Hissen bis zum Einholen der Fahne heißen zusammen Utsava.
U 6.2 Die Keimsaat für die Fahne ist ein Bestandteil der Fahnenweihe und soll vor dem Hissen stattfinden. Zunächst bestimme man das Mondhaus des abschließenden heiligen Bades; davor beginne man die Vorbereitung mit einem dreifachen Zeitabstand.
U 6.3 Auch ein zweifacher Abstand oder derselbe Tag ist möglich. Als Mondhaus des heiligen Bades kann das dem Monat zugehörige gelten; Ārdrā ist in jedem Monat geeignet. [Anm. 279]
U 6.4 Auch das Geburts-, Todes- oder Krönungsmondhaus des Königs kann gewählt werden. Im Monat Māgha ist der sechste Mondtag vorgesehen, in allen Monaten auch Neu- oder Vollmond.
U 6.5 Weitere Endtermine des heiligen Bades sind Sonnenwenden, Tagundnachtgleichen, das Ende einer Finsternis sowie der fünfte oder achte Mondtag. Bei anderen Festen gilt der jeweils eigene festgelegte Badetermin.
U 6.6 Mit dreifachem oder zweifachem Vorlauf oder am betreffenden Tag hisse der Lehrer die Fahne bei Tag oder bei Nacht, nach vorausgehender ritueller Vorbereitung.
U 6.7 Die Länge des Fahnentuchs beginne bei fünf Hasta und reiche bis zum als Viśva bezeichneten Endmaß. Gemessen wird zwischen Kopf- und Schwanzteil, ihr Zweimalgeborenen. [Anm. 280]
U 6.8 Man kann Kopf und Schwanz auch in das Gesamtmaß einschließen. Teilt man die Länge in vier bis sieben Teile, so erhält die Breite des Tuchs einen Teil.
U 6.9 Der Schwanzteil ist so lang wie die Breite, drei Viertel davon oder halb so lang. Der Kopfteil misst die halbe Breite; zwei Schwanzzipfel sind vorgesehen.
U 6.10 Das Tuch erhält zwei Ruten. In seine Mitte zeichne man den Stier, nach günstigen Āya-Werten bemessen, stehend oder liegend.
U 6.11 Er ist weiß oder rot, mit gelblichem Schwanz und roten Hörnern; ebenso sind die Hufe gefärbt.
U 6.12 Beim Umgang durch das Dorf und die entsprechenden Orte soll der Stier ihnen zugewandt erscheinen. Er wird mit dem als Viśvāmitra bezeichneten Darbha und einem Maß von sechsunddreißig Mātrā verbunden. [Anm. 281]
U 6.13 Die Jāti-Maßkorrektur wird berücksichtigt; seine Augen zeigen drei Farben. Er trägt alle vorgeschriebenen Kennzeichen und goldene Ketten.
U 6.14 Fahnenmast, Tuch und Stier werden in Mātrā-Aṅgula bemessen. Der Stier steht auf einem Lotussitz; an seinen beiden Seiten befinden sich Lampen.
U 6.15 Zwei Wedel begleiten ihn, ein Schirm beschattet seinen Kopf. Volle Glückskrüge können dargestellt sein; der Dreizack kann hinzutreten oder entfallen.
U 6.16 Nachdem man den Stier so ausgeführt hat, vollziehe man gegebenenfalls das Öffnen seiner Augen und besprenge ihn mit Astra-Wasser. Dies geschieht vor Śiva, im Pavillon oder an einem anderen geeigneten Ort.
U 6.17 Der Ort soll angenehm sein und zwei Opferflächen haben. Auf einem dreifüßigen Ständer ordne man die Schale und das zugehörige Gefäß an.
U 6.18 Die Fahne und neun neue Krüge werden mit Gewand, Gold, Edelsteinen, Grasbüscheln, Deckeln und Schnüren versehen. In der Mitte ist der Herr des Stiers gegenwärtig.
U 6.19 Ihn umgeben acht Krüge mit Deckeln, Gewändern und Grasbüscheln, in denen die Weltenhüter verehrt werden. Die Verehrung beginnt beim Stier.
U 6.20 Man bereite die tragende Kraft, Ananta und die vier mit Dharma beginnenden Kräfte. Dann spreche man die Bezeichnung des Stiersitzes im Dativ, verbunden mit dem Herzmantra.
U 6.21 Mit Praṇava am Anfang und „namaḥ“ am Ende bildet man so den Stiersitz. Den Laut „vṛ“ umschließe man mit dem Herzmantra und bilde daraus die Mantragestalt des Stiers.
U 6.22 Darüber setze man die Brahma-Mantras und den entsprechend gebildeten Wurzelmantra ein. Die mit dem Herzen beginnenden Gliedermantras setze man der Reihe nach an ihre Orte.
U 6.23 Es folgen die Wirklichkeitsebenen mit ihren Herren sowie die Verkörperungen und deren Herren. Anrufung und die weiteren vorbereitenden Handlungen geschehen mit dem Wurzelmantra des Stiers.
U 6.24 Mit der Stier-Gāyatrī verehre man ihn der Reihe nach mit Duftstoffen und den weiteren Gaben. Ebenso verehre man ihn im mittleren Krug und ringsum die Weltenhüter.
U 6.25 In einer wie zuvor angelegten Feuergrube oder Opferfläche bereite man durch die mit dem weihenden Blick beginnenden Handlungen das Śiva-Feuer.
U 6.26 Darin rufe man den Stier mit seinen Gliedern herbei und sättige ihn mit hundertacht Gaben aus Brennholz, Ghee und gekochter Opferspeise.
U 6.27 Danach opfere man für die Wirklichkeitsebenen und ihre Herren. Mit dem Wurzelmantra bringe man die abschließende Vollgabe dar, die alle Wünsche erfüllen soll.
U 6.28 Nach der Verehrung mit Duftstoffen, Blumen und den weiteren Gaben reiche man Reis mit Mungbohnen: dem Stier auf dem Tuch, im Krug und in seiner Sitzgestalt.
U 6.29 Am Morgen verehre man Tuch und Krug der Reihe nach mit Duftstoffen und den weiteren Gaben. Dem Stier reiche man eine duftende Mundgabe und Betel.
U 6.30 Erneut bringe man die Vollgabe dar, begleitet von allen Glückszeichen, Instrumenten, Tanz und Musik.
U 6.31 Man setze die Stierfahne auf eine Tragplattform oder in eine Sänfte, zusammen mit dem Dreizack und gegebenenfalls mit dem höchsten Gott.
U 6.32 Nach dem Umgang durch das Dorf kehre man in den Tempel zurück. Dann stelle man den Mast mit allen vorgeschriebenen Kennzeichen auf.
U 6.33 Dies kann am Tag des Fahnenhissens oder am Tag der vorbereitenden Weihe geschehen. Seine Höhe kann der Höhe oder Breite des Tempels entsprechen oder deren Doppeltes oder Dreifaches betragen.
U 6.34 Für die drei kleinsten Formen gelten sechs, sieben und acht Hasta. Auch Höhen entsprechend einem oder mehreren Geschossen bis zur Gopura-Höhe oder eine Hasta-Reihe bis zur doppelten Rudra-Zahl sind möglich.
U 6.35 Bei mittleren und kleineren Formen wird der eingegrabene Abschnitt gesondert bemessen. Als Holz dienen die für das Śūla genannten Bäume, auch faserreiche Stämme wie Areka.
U 6.36 Genannt werden Palāśa, Khadira, Aśvattha, Vaṭa, Sandel, Sāla, Madhūka, Tāla und kernholzreiche Mango.
U 6.37 Auch Bambus, Jāti, Śamī, Bilva oder Campaka sind möglich. Der Umfang beginnt bei sechzehn und reicht bis zum Dreifachen dieses Maßes.
U 6.38 Bei faserreichen Stämmen kann der natürliche Umfang beibehalten werden. Damit ist der Hauptmast beschrieben; nun folgt die zugehörige Fahnenstange.
U 6.39 Man teile die Mastlänge in zwei bis neun Teile. Einen Teil erhält die Fahnenstange, ihr vortrefflichen Lehrer.
U 6.40 Der Umfang dieser Nebenstange beginnt bei fünf Aṅgula und wächst jeweils um eine Aṅgula bis zu sechzehn Aṅgula.
U 6.41 Man teile den unteren Umfang in fünf bis zwölf Teile; oben nimmt man einen Teil weg. Entsprechend ist die Verjüngung des Hauptmasts vorgesehen.
U 6.42 Als Holz für die Fahnenstange dienen die für den Mast genannten Bäume oder Bambus. Zur Verbindung beider fertige man drei Querträger an.
U 6.43 Auch zwei Querträger sind möglich. Ihre Länge reicht von zwölf Aṅgula bis zu sechsunddreißig Mātrā.
U 6.44 Ihre Breite beginnt bei sieben Aṅgula und reicht bis zur Zahl der Gāyatrī-Laute. Ansatz und Ende werden durch eine Dreiteilung des Maßes bestimmt.
U 6.45 Auch ein halbes oder Dreiviertelmaß ist möglich, sodass die Form einem Löffel gleicht. Für ihre Stärke werden vier, drei oder zwei Aṅgula genannt.
U 6.46 Eine weitere Angabe nennt sechs, sieben oder acht Hasta für den Mast und einen nicht eindeutig lesbaren Materialbezug. Ansatz und Spitze der Querträger erhalten Öffnungen, die zu Hauptmast und Fahnenstange passen.
U 6.47 Am Ende des Querträgers, an der Spitze der Fahnenstange oder am Mastende ist ein Ring vorzusehen. [Anm. 282]
U 6.48 Als Bezugsmaß dient ein Drittel, die Hälfte oder drei Viertel des großen Querträgers. Eine weitere Reihe beginnt bei sechs Aṅgula und wächst jeweils um sechs Aṅgula.
U 6.49 Sie reicht bis zum Maß des eingegrabenen Mastabschnitts und bestimmt den Abstand des Rings von der Mastspitze. Die Fahnenstange ragt um die Hälfte dieses Maßes über den Ring hinaus.
U 6.50 Der oberhalb der Mastspitze liegende Stangenabschnitt kann dem in der Erde befindlichen Mastabschnitt entsprechen. Er darf größer oder kleiner sein; das eingegrabene Maß wird dabei gesondert behandelt.
U 6.51 Ring und Querträger sind entsprechend bis zur Mastspitze anzuordnen. Für den in der Erde befindlichen Abschnitt beginnt eine Maßreihe bei fünfundzwanzig Mātrā und wächst jeweils um drei Aṅgula.
U 6.52 Sie kann bis zum Doppelten reichen, ihr Zweimalgeborenen. Für den Ring beginnt das Maß bei einer Aṅgula und wächst in Viertel-Mātrā-Schritten.
U 6.53 Es reicht bis zu drei Mātrā; der Ring ist mit einem Zapfen versehen. Die Öffnung des Rings beziehungsweise seine Stärke richte man nach der erforderlichen Tragfähigkeit aus.
U 6.54 Durch den Ring läuft ein Seil von entsprechend abgestuftem Aṅgula-Umfang. Seine Länge muss zum Hissen der Fahne ausreichen.
U 6.55 Es besteht aus Fasern und soll dreifach gedreht sein; bei begrenzten Mitteln genügt eine geeignete Bindeschnur. Nachdem man das Seil bereitet hat, reinige man den Mast.
U 6.56 Von oben nach unten umwinde man ihn mit Darbha-Girlanden. An der Spitze der Fahnenstange befestige man ein Büschel aus hundert Darbha-Halmen.
U 6.57 Man besprenge ihn mit dem Astra-Mantra und setze die mit Śivatattva beginnenden Ebenen ein. Dazu teile man den Mast von oben nach unten in drei Abschnitte und ordne die jeweiligen Herren zu.
U 6.58 Dieselben Ebenen liegen in den drei Querträgern; im Ring verehre man die Sonne. Das Seil gilt als Śakti, Śiva als Herr des Masts.
U 6.59 Man verehre die Gottheit mit Duftstoffen und den weiteren Gaben und beginne die eigentliche Aufstellung. Am Mastfuß lege man die Edelsteine ein.
U 6.60 Dort kann man auch eine Schildkröte oder einen Stier aus Gold niederlegen, in einer Menge von einer Guñjā bis zu einem Niṣka. Die Figur ist dem Tempel zugewandt.
U 6.61 Unter dem Mast wird sie mit nach unten gerichteter Vorderseite nach ihrem eigenen Mantra verehrt, ihr Zweimalgeborenen. Darüber stelle man den Mast so auf, dass die Fahnenstange nach vorn liegt. [Anm. 283]
U 6.62 Der Mast ist dem Tempel zugewandt und steht vor oder hinter dem Stier. Entsprechend kann er beim Gopura oder nahe dem großen Opferpodest stehen.
U 6.63 Sein Ort liegt in den Umfassungsbereichen und auf der Mittelachse des Gopura. Neun, fünf oder ein Mast sind möglich, in acht oder vier Richtungen mit einem Hauptmast.
U 6.64 Der vorn stehende ist der Hauptmast; die Zahl der Fahnen entspricht der Zahl der Masten. In den acht Richtungen sind die Vidyeśas zugeordnet, in den vier Richtungen die mit Nara beginnenden Kräfte.
U 6.65 Dies sind die Herren der Masten; auf den Tüchern ist stets der Stier gegenwärtig. Am Mastfuß ist eine Plattform anzulegen; sie kann verschiedene Formen haben.
U 6.66 Ihre Breite beginnt bei einem Hasta und wächst in Schritten von drei Aṅgula bis zu zwei Hasta.
U 6.67 Ihre Höhe kann der Breite entsprechen, drei Viertel davon betragen oder sieben Achtel, fünf Achtel, vier Achtel beziehungsweise drei Achtel. Auch die Hälfte wird genannt.
U 6.68 Sie kann drei umlaufende Leisten haben. Für jede werden acht Mātrā genannt, gegebenenfalls jeweils um zwei oder drei Aṅgula vermindert.
U 6.69 Hat das Podest keine solchen Leisten, lege man am Fuß eine kleinere Unterplattform an. Ihr Maß beginnt bei zwei Aṅgula und steigt in Viertelschritten bis zu sechs Aṅgula.
U 6.70 Als Höhenverhältnisse werden ein Viertel, die Hälfte, nochmals deren Hälfte, drei Viertel und das gleiche Maß genannt. Oben auf der Plattform bilde man einen Lotus; sein Höhenmaß beginnt bei vier Aṅgula.
U 6.71 Es wächst jeweils um eine Aṅgula bis zu achtzehn Aṅgula. Die Breite des Lotus entspricht der Plattformbreite.
U 6.72 Sein Vorsprung wächst in Schritten von einer Aṅgula bis zu elf Mātrā. Der Lotus soll eine Samenkapsel haben.
U 6.73 Diese ragt vom Mast aus eine Mātrā vor; das Maß wächst in Viertelschritten bis zu drei Aṅgula. Entsprechend bestimmt man ihre Höhe.
U 6.74 Der Lotus hat vier oder acht Blätter oder eine abgewandelte Blattform. Die Blätter können rund oder in quadratischer Anordnung um den Mittelpunkt liegen.
U 6.75 Zusätzliche kleinere Blätter können vorhanden sein oder fehlen. Nach der Fertigstellung des Podests entlasse man den Bildhandwerker aus seinem Auftrag.
U 6.76 Man lasse die Segnung des Tages rezitieren und vollziehe die Besprengung mit dem Astra-Mantra. Den Mast umwinde man mit Darbha; dann hole man den Stierkrug und das Fahnentuch herbei.
U 6.77 Zusammen mit dem Dreizack und den glückverheißenden Keimschalen bringe man sie im Umgang um den Tempel zum Mast.
U 6.78 In der Schildkröte setze man die tragende Kraft und Ananta ein. In den Ecken und den Zwischenbereichen vergegenwärtige man Dharma und die weiteren Kräfte sowie Adharma und seine Gruppe.
U 6.79 Auf den acht Blättern stehen die mit Vāmā beginnenden Śaktis, auf der Samenkapsel Manonmanī. Im Mast verehre man Sadāśiva der Reihe nach mit Duftstoffen, Blumen und den weiteren Gaben.
U 6.80 Die Handlung umfasst die drei zugehörigen Abschnitte nach dem bei der Waschung genannten Verfahren. Mit der Stier-Gāyatrī befestige man das Stiertuch am Seil.
U 6.81 Man füge kleine Glocken hinzu und vergegenwärtige den Waffenmantra. Der Lehrer nehme die Keimkraft aus dem Krug auf und meditiere über die Stiergestalt.
U 6.82 Er setze die Kraft in das Herz des Stierherrn ein und verehre ihn mit Duftstoffen, Blumen und den weiteren Gaben. Mit dem Wurzelmantra des Stiers hisse er die Fahne zügig.
U 6.83 Zuerst berühre er sie selbst; dann kann er einen anderen zum Hochziehen anweisen. Zeigt der Stier nach unten, wird dies als Friedenszeichen für den König und besonders für das Land gedeutet.
U 6.84 Steht der Stier oben auf dem Tuch, deutet man dies als Sieg für den König und Zufriedenheit der Gottheiten. Bewegt sich die Fahne nach Westen, Norden, Nordosten oder Osten, gilt dies als günstig.
U 6.85 Als entsprechende Folgen nennt der Text Sicherheit, Gesundheit, Sieg und Gedeihen. Von der Südostrichtung aus werden dagegen Bedrängnis, Tod und schwere Krankheit als ungünstige Zeichen aufgeführt.
U 6.86 Im Nordwesten wird Gefahr gedeutet; dasselbe gilt für die Bewegung der Schwanzzipfel. Stockt das Hissen infolge eines Fehlers des Lehrers,
U 6.87 so vollziehe man einen Sühneritus mit dem Bahurūpa-Mantra und hundertacht Gaben aus Brahma-Holz, Ghee und gekochter Speise.
U 6.88 Mit dem Wasser des Stierkrugs besprenge man den Mastfuß. Die acht Stier-Vidyeśvaras setze man auf die Blätter, beginnend im Osten.
U 6.89 Mit dem jeweils zugehörigen Wasser besprenge der Lehrer die acht Blätter der Reihe nach. Nach der Verehrung mit Duftstoffen, Blumen und den weiteren Gaben reiche man Reis mit Mungbohnen.
U 6.90 Vom Beginn der Tagessegnung bis zur Speisegabe sollen alle Instrumente und der Gesang die Handlung begleiten.
U 6.91 In den vier Richtungen werde getanzt, insbesondere reiner Tanz. Von diesem Zeitpunkt bis zum heiligen Bad und zum abschließenden Einholen der Fahne
U 6.92 verehre man den Stier einmal, zweimal oder dreimal täglich. Wo in einem Land der Fahnenmast auf diese Weise aufgestellt wird,
U 6.93 soll es nach der Verheißung des Textes keinen vorzeitigen Tod und keine Armut geben, selbst bei Übeltätern; ebenso keine Furcht vor Heimsuchungen oder Verwirrung durch feindliches Eindringen.
U 6.94 Verkehrte Gedanken sollen sich selbst bei Kranken nicht verstärken. Die Wolken bringen Regen zur rechten Zeit, Nahrung ist reichlich vorhanden, und der König siegt.
U 6.95 Alle Übel kommen zur Ruhe, die Milchtiere geben reichlich Milch. Selbst ein Undankbarer, ein Brahmanentöter oder ein Kuhtöter soll durch den Anblick des Fahnenaufstellens
U 6.96 von seiner Schuld frei werden; auch die beiden Familienlinien des Opferauftraggebers werden einbezogen. Bei Nacht soll dann vorschriftsmäßig die große Trommel geschlagen werden.
U 6.97 Vor dem Gott der Götter lege man zwei Opferflächen an. Für Dreizack und Trommel bereite man den aus sechs Bestandteilen hervorgehenden Sitz, ihr vortrefflichen Lehrer.
U 6.98 Auf der einen Fläche stelle man den Dreizack auf und daneben die Trommel, in Ost-West-Richtung ausgerichtet. Der östlich Stehende blickt nach Süden. [Anm. 284]
U 6.99 Nach der anfänglichen Segnung des Tages setze man die Gottheiten in den Dreizack ein: Rudra in die mittlere Zinke, Brahmā in die rechte.
U 6.100 In die linke rufe man Viṣṇu herbei, in die untere Schale Pārvatī. Im bauchigen Abschnitt steht der Heerführer Skanda, an dessen Öffnung Vighnarāja.
U 6.101 An der Stabspitze vergegenwärtige man Madana, in der Stabmitte die Sonne und am Fuß Caṇḍeśa. Auf der Spitze des östlichen Blattes steht Lakṣmī.
U 6.102 Auf dem südlichen Blatt stehen die sieben Mütter, auf dem westlichen Jyeṣṭhā, auf dem nördlichen Kātyāyanī. Diese Zuordnungen betreffen den Sockel des Dreizacks.
U 6.103 Man rufe die Rudras, Ādityas, Vasus, die beiden Aśvins und die achtzehn Scharen herbei und spreche Segensworte. Danach setze man die zugehörigen Gottheiten in die Trommel ein.
U 6.104 Man umhülle die Trommel mit einem Gewand und verehre Rudra in ihrer Mitte, Brahmā auf der rechten Schlagfläche und Viṣṇu auf der linken.
U 6.105 Im rechten Spannring verehre man die Sonne, im anderen den Mond. Bei sieben Spannzapfen setze man die Mütter ein, bei neun die neun Planetengottheiten.
U 6.106 Bei elf Zapfen setze man die Rudras ein, in den Lederriemen Vāsuki. Im Schlägel verehre man den Sechsgesichtigen, insbesondere an seinem Kopfteil.
U 6.107 Mit dem Herzmantra verehre man die einzelnen Gottheiten durch Duftstoffe, Blumen und alle Gaben bis zur Speise. Dann schlage man die Trommel unter Vergegenwärtigung des Astra-Mantras.
U 6.108 Zuerst schlage man einmal, beim zweiten Durchgang zweimal, beim dritten dreimal. Alternativ können drei einzelne Schläge gegeben werden.
U 6.109 Danach besprenge man den Trommler unter Vergegenwärtigung des fünfsilbigen Mantras. Man überreiche ihm Gewand, Duftstoffe, Girlande, Obergewand und heilige Schnur.
U 6.110 Mit dem zugehörigen Mantra gebe man eine Blume in seine Hand. Er lege sie auf die Trommel; dann handle er mit Erlaubnis des Lehrers.
U 6.111 Der Kenner aller Rhythmen nehme die Trommel auf die Schulter und spiele die mit Samatāla beginnenden Rhythmen, verbunden mit den bei Gāndhāra beginnenden Tonformen.
U 6.112 Gesang und Tanz begleiten ihn. Ein Speise-Liṅga, ein figürliches Bild oder Caṇḍeśvara können mitgeführt werden.
U 6.113 Man nehme den König der Waffen mit, versehen mit Baldachin und Schirm, begleitet von Räucherwerk, Licht und Glockenklang.
U 6.114 Beim Eintritt in die Stadt oder den entsprechenden Ort beginne man in der Brahmā-Mitte oder am Indra-Platz und bringe der Reihe nach Bali-Gaben mit den jeweiligen Namensmantras dar.
U 6.115 Nach jeder Bali-Gabe lasse man in der betreffenden Richtung den zugehörigen Rhythmus und die Tonform erklingen und den entsprechenden Tanz ausführen.
U 6.116 Für Brahmā gilt Brahmatāla mit Megharāga. Danach folgen Samatāla mit Gāndhāra sowie Baddhāvaṇa mit Kolli.
U 6.117 Es folgen Bhṛṅgiṇī mit Kauśika, Mallatāla mit Naṭṭabhāṣā, Navatāla mit Śrīkāmara und Balitāla mit Takkeśī.
U 6.118 Koṭika wird mit Tarka-Rāga verbunden, Ḍhakkarī mit Śālāpaṇi. Die Zuordnung erfolgt von Osten aus nach der bereits beschriebenen Reihenfolge der Rhythmen.
U 6.119 Beginnt das Fest mit dem Hissen der Fahne, wird ein dreifacher zeitlicher Vorlauf genannt; beginnt es mit dem Trommelschlagen, ein zweifacher. [Anm. 285]
U 6.120 Vor der Gottheit lege man vier Opferflächen an. Zuerst stelle man die Waffengestalt auf, davor das Fahnentuch.
U 6.121 Davor steht der Stierkrug mit den Stier-Vidyeśvaras. Noch weiter vorn stelle man die große Trommel mit allen vorgeschriebenen Kennzeichen auf.
U 6.122 Man verehre diese der Reihe nach mit Duftstoffen, Blumen und den weiteren Gaben. Zwischen Trommel und Krug kann auf einer Opferfläche das Feueropfer stattfinden.
U 6.123 Nach dem zuvor genannten Verfahren verehre man die Kräfte und setze die Wirklichkeitsebenen ein. Die Anrufung der Gottheiten im Dreizack erfolge nach derselben Vorschrift.
U 6.124 Nach dem Trommelschlagen nehme man den Dreizack zusammen mit dem Stier und dem Speise-Liṅga auf; alle Instrumente begleiten den Zug.
U 6.125 Man umrunde das Dorf und rufe die Gottheiten herbei. Nach dem Abschluss der Bali-Gaben begebe man sich zum Fahnenplatz.
U 6.126 Dort hisse der Lehrer die Fahne nach dem zuvor beschriebenen Verfahren. Diese mit dem Trommelschlagen beginnende Form ist für die Nacht vorgesehen.
U 6.127 Den Umgang mit der geweihten Fahne kann man auch bei Tag vollziehen. Bei der eigentlichen Gottheitenanrufung entfällt dann der erneute Umgang mit dem Stier.
U 6.128 Die Keimsaat findet nachts am Tag des Opferbeginns statt. Man bereite die dafür bestimmten Keime; eine zusätzliche frühere Keimsaat kann entfallen.
U 6.129 Für die Keimsaat zum heiligen Bad ist der Dorfumgang unerlässlich. Bei allen anderen Keimsaaten kann er vollzogen oder fortgelassen werden.
U 6.130 Vor der Keimsaat sammle man am Abend Erde. In der Nacht säe man die Samen aus, damit sie keimen.
U 6.131 Am betreffenden Tag ist diese Form mit vorausgehendem Trommelschlagen vorgesehen. Bei den übrigen Handlungen gilt der zuvor beschriebene Beginn mit der Keimsaat.
U 6.132 In derselben Nacht beginne Śivas Opferfeier. Für ein neuntägiges Fest wird die Fahnenkeimsaat genannt, für ein siebentägiges die Festkeimsaat.
U 6.133 Nach dieser Festlegung verehre man am Vortag den König der Waffen. Dann bereite man die Opferhalle vor: vor dem Tempel oder seitlich seines Vorbereichs.
U 6.134 Sie kann links oder rechts in einem geeigneten Bereich der fünf Umfassungen liegen, insbesondere im mittleren Raum. Ihr Breitenmaß beginnt bei fünf Hasta.
U 6.135 Es wächst jeweils um einen Hasta bis zu fünfzehn Hasta. Die Halle kann drei oder fünf Säulenreihen haben.
U 6.136 Die Reihen können gleich bemessen sein. Bei fünf Reihen werden zusätzliche Abstufungen von einer Mātrā bis zu neun Aṅgula genannt. [Anm. 286]
U 6.137 Auch eine einzige Reihe ist möglich. Die große Halle kann vier Zugänge oder nur einen haben und die Gestalt eines Pavillons annehmen.
U 6.138 Sie kann einer Śālā oder einem Kūṭa gleichen und neun, fünf oder eine Feuerstelle enthalten. Baldachin und Fahnen schmücken sie.
U 6.139 Hinzu kommen Darbha-Girlanden, herabhängende Perlenketten, Kokosnüsse und aller geeignete Festschmuck.
U 6.140 In der Mitte liegt eine Plattform. Ihre Höhe beginnt bei acht Mātrā und wächst jeweils um eine Aṅgula bis zu achtundzwanzig Aṅgula.
U 6.141 Als weiteres Höhenmaß gilt ein Drittel der Breite. Alternativ bemesse man sie nach der Säulenreihe und versehe sie mit einer Unterplattform.
U 6.142 Die Feuergrube kann eine Muṣṭi-Aratni oder einen Kara messen. Sie ist quadratisch oder rund und hat drei umlaufende Ränder.
U 6.143 Auch in einem vorhandenen Pavillon oder einer Hallenreihe kann die Opferweihe stattfinden. Nach der Fertigstellung entlasse man den Handwerker.
U 6.144 Man lasse die Segnung des Tages rezitieren und vollziehe das Vāstu-Feueropfer. Auch die rituelle Besitznahme des Bodens wird als dem Opfer vorausgehende Handlung genannt.
U 6.145 In der Mitte der Plattform lege man eine Opferfläche mit den vorgeschriebenen Kennzeichen an. Die Reismenge beginnt bei einem Droṇa und wächst jeweils um einen Droṇa bis zu neun.
U 6.146 Man füge halb so viel geschälten Reis, wiederum halb so viel Sesam und entsprechend geröstete Körner hinzu. In die Mitte zeichne man einen Lotus.
U 6.147 Er hat eine kunstvoll gestaltete Samenkapsel und strahlende Blätter, Linien aus Sesam und gerösteten Körnern sowie eine Einfassung aus Darbha.
U 6.148 Die Zahl der Darbha-Halme beginnt bei fünf und wächst jeweils um einen bis zur Zahl der Wirklichkeitsebenen. In die Mitte stelle man den Śiva-Krug zusammen mit der Vardhanī.
U 6.149 Ein Kranz von Krügen für die acht Vidyeśvaras umgibt sie. Alle tragen Schnüre und Gewänder und sind mit goldenen Lotusblumen geschmückt.
U 6.150 Sie haben Deckel und Grasbüschel, gleichen im Glanz reifen Bilva-Früchten und entsprechen den im Waschungskapitel festgelegten Maßen.
U 6.151 In den Śiva-Krug lege man neun Edelsteine, in die Vardhanī fünf. In die Krüge der Weltenhüter und die weiteren äußeren Gefäße lege man Gold.
U 6.152 So verfahre man bei ausreichenden Mitteln; die mittleren Krüge erhalten je zwei Gewänder. Die Krüge an Torbögen und Zugängen sowie die Weltenhüterkrüge können bei vereinfachter Ausführung entfallen.
U 6.153 Dann verbleiben Śiva, Śakti und die Vidyeśas. Man stelle außerdem die acht Glückszeichen und die zehn Waffen auf.
U 6.154 Nach diesen Vorbereitungen vollziehe man die Schutzbandhandlung. Das Band kann aus Gold, Silber oder Baumwollfaden bestehen.
U 6.155 Ein goldenes oder silbernes Band soll etwas weiter sein als der Unterarm des Bildes. Es trägt die Haube des Schlangenkönigs als Schmuck.
U 6.156 Mit dessen Schwanzende verbunden, erhält es die Form eines flachen Bands. Bei Gold wie bei Silber ist Ananta die zugeordnete Gottheit.
U 6.157 Zur Erfüllung aller Wünsche kann ein einzelnes Band dienen. Als besonders gut gilt ein geflochtenes beziehungsweise geknüpftes Band mit ringartigem Verschluss.
U 6.158 Bei einem Band aus Leinen, Seide oder entsprechendem Faden können die drei Wirklichkeitsebenen vergegenwärtigt werden, für Frieden und Sieg; auch eine Zuordnung zu den Kalās ist möglich.
U 6.159 Für Gesundheit kann es als aus neun Wirklichkeitsebenen bestehend bereitet werden. Mit den sechs Gliedern und den zugehörigen Gestaltherren verbunden, soll es Nachkommenschaft und langes Leben gewähren.
U 6.160 Sein Umfang sei um eine, zwei oder drei Aṅgula größer als das betreffende Körpermaß. Man reinige es mit Wasser und bestreiche es mit Sandel.
U 6.161 In den Aschenbehälter lege man Asche unter Vergegenwärtigung des Augenmantras. Man bereite eine eigene Opferfläche und stelle darüber eine Halterung auf.
U 6.162 Darauf setze man eine Schale und fülle sie mit sternhellen Reiskörnern, vom Droṇa-Maß abwärts bis zu zwei Prastha, keinesfalls weniger, unter Vergegenwärtigung des Herzmantras.
U 6.163 In die Mitte lege man das Band zusammen mit dem Aschenbehälter. Dazu kommen zwei unversehrte, glatte Arekanüsse.
U 6.164 Die Betelblätter sollen unbeschädigte Stiele haben und nach Osten oder Norden weisen. Betel und Band lege man zusammen auf die Opferfläche.
U 6.165 Nach der Segnung des Tages besprenge man alles mit dem Herzmantra. Auf der Opferfläche verehre man Śakti, in der Halterung die drei Wirklichkeitsebenen.
U 6.166 In der Schale liegt Pradhāna; dem Reis werden die beim Stab genannten Kräfte zugeordnet. Im Aschenbehälter ist Umā gegenwärtig, in der Asche Lakulīśvara.
U 6.167 Im Band verehre man Ananta und die weiteren zugehörigen Kräfte der Reihe nach mit Duftstoffen und den übrigen Gaben. Man bedecke die Schale mit Seide und lege eine Girlande darauf.
U 6.168 Mit vollständigem Schmuck und allen Instrumenten kann ein Umgang durch das Dorf oder um den Tempel stattfinden.
U 6.169 Man kann diesen Umgang auch fortlassen. Danach verehre man den höchsten Gott. Mit Daumen und Ringfinger der linken Hand nehme man das Band auf.
U 6.170 Mit zwei Fingern der rechten Hand berühre man das mit Asche verbundene Band. Unter Vergegenwärtigung des Augenmantras in Anuṣṭubh-Form befestige man es am vorgesehenen Unterarm.
U 6.171 Bei den Göttern binde man es dort fest und trage Asche auf. Bei Göttinnen kann die linke oder rechte Seite gewählt werden. [Anm. 287]
U 6.172 Dann reiche man dem Lehrer und den übrigen Menschen Asche. Dazu gebe man Betel, Früchte, Gebäck und Kokosnuss.
U 6.173 Man bringe diese Gaben dem Gott dar und lasse sie den Verehrern reichen; die Verteilung kann auch entfallen. Als Festbild kann Somāskanda mit Umā und Skanda oder eine Form ohne Skanda dienen.
U 6.174 Auch Candraśekhara mit oder ohne Göttin, besonders die Tanzgestalt, Umāmaheśvara oder der bequem sitzende Maheśvara sind geeignet.
U 6.175 Man kann auch eine andere friedliche Gestalt für das Fest wählen. Nach Wunsch erhalten ein, zwei, drei oder alle geeigneten Bilder das Schutzband.
U 6.176 Ist das Schutzband angelegt, soll der Umgang durch das Dorf oder den entsprechenden Ort stattfinden. Diese Vorschrift gilt für den Tag des Opferbeginns.
U 6.177 Bei einem anderen Tag oder in der Mitte des Festes lege man das Band dem gewünschten Bild in der vorhergehenden Nacht an.
U 6.178 Die Vorschrift gilt für zornvolle und friedliche Bilder sowie für Bilder von Śivas Verehrern. Beim Dreizack wird das Band an der mittleren Zinke oder an der Hand der dort dargestellten Gottheit befestigt.
U 6.179 Bei allen zehn Waffen ist das Anbinden des Bands vorgesehen. Es findet am Vortag des Opferbeginns oder am selben Tag statt.
U 6.180 Die Keimsaat für das heilige Bad vollziehe man vor diesen beiden Terminen. Der Lehrer und die Gestalthüter sollen ihre Körper durch die Mantra-Einsetzung geheiligt haben.
U 6.181 Nach der Torverehrung betreten sie die Opferhalle. Dort vollziehen sie Brahmā-Verehrung, Elementereinigung und erneut die Ausgliederung des Mantrakörpers.
U 6.182 Man bereite die drei Wassergaben und besprenge mit Arghya-Wasser. Dann bilde man auf der Opferfläche der Plattform den Śiva-Sitz.
U 6.183 Im Śiva-Krug bilde man mit dem Mūrti-Mantra die Gestalt. Man setze die fünf Brahma-Mantras ein und gestalte sie aus ihren Kalās.
U 6.184 Nach der Vergegenwärtigung des Erkenntniskörpers setze man Śiva mit dem Praṇava ein. Die mit dem Herzen beginnenden Gliedermantras folgen; dann verehre man mit Fußwaschwasser und den übrigen Gaben.
U 6.185 Ebenso setze man Manonmanī ein und verehre sie mit dem Śakti-Mantra. Ringsum verehre man die Vidyeśas und die Weltenhüter.
U 6.186 Man verehre deren Waffen und die mit dem Spiegel beginnenden Glückszeichen. Diese können außerhalb der Plattform auf einer Opferfläche stehen.
U 6.187 Man verehre sie in den acht Richtungen oder jeweils zu zweit in den vier Hauptrichtungen. Zuletzt verehre man den König der Waffen auf der für ihn bestimmten Opferfläche.
U 6.188 Nach dieser geordneten Verehrung begebe sich der Lehrer zur Feuergrube. Er richte sie vorschriftsmäßig zu und bereite ordnungsgemäß das Śiva-Feuer.
U 6.189 In neun oder fünf Formen setze man es in die jeweiligen Feuergruben der entsprechenden Richtungen ein. Man rufe Śiva mit seinen Gliedern herbei und sättige ihn samt den Brahma- und Gliedermantras.
U 6.190 In den Hauptrichtungen stehen die mit Nara beginnenden Formen, in den Zwischenrichtungen die mit dem Herzen beginnenden Glieder. Dort opfert man mit den jeweiligen Mantras, in der Hauptfeuerstelle mit allen.
U 6.191 Als zusätzliche Opferstoffe werden Bambusreis, Bilva, Gerste, geröstetes Mehl, Milch, nochmals Gerste, Rohzucker, Sesam, Senf und Mungbohnen genannt.
U 6.192 Weitere Zusammenstellungen nennen Brahma-Holz, Śāli-Reis, Gerste, schwarze Bohnen, Sesam, Senf, Mungbohnen, geröstetes Mehl, Bambusreis, Rohzucker und Honig.
U 6.193 So sind vier Gruppen von Opferstoffen erklärt, ihr großen Seher. Zu jeder Gruppe opfere man außerdem Brennhölzer, Ghee, gekochte Speise und geröstete Körner.
U 6.194 Mit dem Śiva-Mantra bringe man in der Hauptfeuerstelle hundertacht Gaben dar, mit den Gliedermantras jeweils ein Zehntel davon. In den anderen Feuergruben opfere man jeweils die Hälfte der Hauptzahl.
U 6.195 In einzelnen Śiva-Āgamas werden je nach Opferstoff verschiedene Mantras genannt. Hier ist jedoch kein Wechsel der Mantras allein aufgrund einer anderen Tantra-Zugehörigkeit vorgeschrieben.
U 6.196 Die Speisegabe kann am Ende oder am Anfang des Feueropfers erfolgen. Danach folgt Bali; sein Verfahren wird nun erklärt.
U 6.197 Nach der Vorschrift des täglichen Festes bereite man ein Liṅga aus Opferspeise. Darin verehre man den König der Waffen, begleitet vom Dreizack.
U 6.198 Die zehn Waffen, Räucherwerk, Licht, Glockenklang und die Bali-Materialien gehören zur Begleitung.
U 6.199 Mit verschiedenen Schirmen und Instrumenten ziehe der Lehrer oder sein Schüler in die Stadt beziehungsweise den betreffenden Ort.
U 6.200 An den Stellen der Gottheitenanrufung bringe man der Reihe nach Bali dar. Für Gaṇeśvara sind Laḍḍuka, Modaka, Mungbohnenspeise, Rohzucker und geröstetes Mehl vorgesehen.
U 6.201 Milchreis, Kurkumapulver, Lotusblüten und geröstete Körner sind Brahmā lieb. Diese Gaben werden für den zweiten Tag genannt.
U 6.202 Am dritten Tag reiche man Kṛsara, ein Reis-Hülsenfrucht-Gericht, mit Ghee und Banane, um die Bhūtas zu erfreuen.
U 6.203 Am vierten Tag gebe man die entsprechende Speise mit Kurkumapulver und Kokosnuss; sie gilt den Gandharvas als lieb.
U 6.204 Am fünften Tag reiche man Ghee mit Priyaṅgu und Indravallī. Dies soll Indra erfreuen.
U 6.205 Am sechsten Tag gebe man Bambusreis mit Ghee und Jackfrucht, um die Seher zu erfreuen.
U 6.206 Am siebten Tag gebe man Rohzuckerreis mit Ghee und Bṛhatī-Früchten. Dies gilt Śrī als lieb.
U 6.207 Am achten Tag gebe man Reis mit schwarzen Bohnen, Ghee und Ziegenfleisch, um die Rākṣasas zu erfreuen.
U 6.208 Am neunten Tag reiche man reinen Reis mit Dickmilch, gerösteten Körnern und Blumen. Dies soll Śiva erfreuen.
U 6.209 Nun werden die Gottheiten und ihre Gaben nach einer anderen Ordnung genannt. Reiner Reis mit Dickmilch, Laḍḍuka und Gebäck bildet den Anfang.
U 6.210 Mit Früchten und Rohzucker ist dies Gaṇeśa lieb. Für die folgende Gabe werden Früchte, Kurkumapulver, Ghee-Reis, Dickmilch und geröstetes Mehl genannt.
U 6.211 Für die Bhūtas ist Kṛsara vorgesehen; damit bringe man ihnen Bali dar. Lotuswurzel, Kuśa-Spitzen und Śāli-Reis mit Ghee bilden die nächste Gabe.
U 6.212 Zusammen mit Banane reiche man sie den Sehern. Indravallī, Kurkuma, Priyaṅgu und Ghee bilden die folgende Zusammenstellung.
U 6.213 Diese ist am vierten Tag für Indras Sättigung bestimmt. Milchreis, Kurkumapulver, Lotusblüten und geröstete Körner folgen danach.
U 6.214 Sie werden am fünften Tag gegeben und sollen Brahmā erfreuen. Die nächste Gabe besteht aus Rohzuckerreis mit Ghee und Bṛhatī-Früchten.
U 6.215 Am sechsten Tag wird sie Viṣṇu zur Freude gereicht. Danach folgt Kṛsara mit Ghee und Kokosnuss.
U 6.216 Dies ist am siebten Tag für Śiva bestimmt. Bambusreis mit Dickmilch, Banane und Jackfrucht bildet die nächste Gabe.
U 6.217 Sie wird am achten Tag zur Freude Īśvaras gereicht. Danach folgt reiner Reis mit Dickmilch, gerösteten Körnern und Blumen.
U 6.218 Diese Gabe erfolgt am neunten Tag zur Freude Sadāśivas. Damit sind die Gottheiten und Materialien für die neun Tage genannt, ihr Zweimalgeborenen.
U 6.219 Nun folgt die Ordnung für zwölf Tage. Die erste Gabe besteht aus Mungbohnenreis, Laḍḍuka, Ghee, Banane und Rohzucker.
U 6.220 Man reiche sie am ersten Tag unter Vergegenwärtigung des Vighna-Mantras. Für den zweiten Tag werden roter Reis, Fleisch, Kṛsara und Gebäck genannt.
U 6.221 Ghee, Fisch und rote Hibiskusblüten kommen hinzu. Man bringe dies am zweiten Tag unter Rezitation des Paiśāca-Mantras dar.
U 6.222 Am dritten Tag gebe man Milchreis, geröstetes Mehl und Blumen, insbesondere Lotusblüten, unter Vergegenwärtigung des Brahmā-Mantras.
U 6.223 Am vierten Tag reiche man Kṛsara, Ghee, geröstetes Mehl und Laḍḍuka unter Rezitation des Gandharva-Mantras.
U 6.224 Am fünften Tag gebe man Indravallī und Kurkumareis mit Ghee und gerösteten Körnern unter Vergegenwärtigung des Bhūta-Mantras.
U 6.225 Am sechsten Tag gebe man Rohzuckerreis mit Ghee und Kokosnuss unter Vergegenwärtigung des Skanda-Mantras.
U 6.226 Am siebten Tag reiche man Kuśa-Spitzen mit Ghee sowie reinen Reis mit Dickmilch unter Rezitation des Mantras der Seher.
U 6.227 Am achten Tag gebe man Milchreis, Śāli-Reismehl und Zuckerrohrstücke unter Vergegenwärtigung des Nāga-Mantras.
U 6.228 Am neunten Tag reiche man Dickmilchreis mit Rohzucker und Zitronatzitrone unter Vergegenwärtigung des Indra-Mantras.
U 6.229 Am zehnten Tag gebe man Rohzuckerreis mit Ghee, Banane und Jackfrucht unter Vergegenwärtigung des Viṣṇu-Mantras.
U 6.230 Am elften Tag reiche man roten Reis mit Fleisch, Gebäck und Sesampulver unter Rezitation des Rākṣasa-Mantras.
U 6.231 Am zwölften Tag gebe man Śāli-Reis mit Dickmilch und Rohzuckerstücken unter Vergegenwärtigung des Śiva-Mantras.
U 6.232 Bei einem Fest von sieben, fünf oder drei Tagen oder einer einzigen Nacht lasse man die früheren Tage fort und verwende die Gottheiten und Materialien der entsprechenden letzten Tage.
U 6.233 Damit sind die Tagesgottheiten und ihre Bali-Materialien erklärt, ihr besten Seher. Zuerst werden Brahmā und die weiteren Gottheiten mit diesen Stoffen bedacht.
U 6.234 Zur Sättigung der jeweiligen Tagesgottheit sowie der Weltenhüter gebe man reinen Reis mit Dickmilch, unter Verwendung der Weltenhütermantras und der entsprechenden Formeln.
U 6.235 Man bringe den mit dem Stier beginnenden Begleitgottheiten, der Fahne und den mit Brahmā beginnenden Gottheiten ihre Bali-Gaben dar. Zuletzt folgt die Gabe auf dem Opferpodest.
U 6.236 Alternativ reicht die Bali-Folge von der Fahne bis zum Opferpodest, von Brahmā bis zum Podest oder von Indra bis zum Podest.
U 6.237 Auch allein auf dem Opferpodest kann die Gabe für die jeweilige Tagesgottheit erfolgen. Reiner Reis kann zur Sättigung der Tagesgottheiten und der weiteren Kräfte dienen.
U 6.238 Man kann den Weltenhütern oder den Tagesgottheiten Bali darbringen. Auch die den Tagesgottheiten zugehörigen Stoffe können für die Weltenhüter verwendet werden.
U 6.239 An jedem Festtag sollen zwei Bali-Handlungen stattfinden. Musik begleite eine von beiden; auch eine entsprechende Ausführung der Tagesgaben wird als Alternative genannt. [Anm. 288]
U 6.240 Morgens und abends bringe man Bali dar. Gleichzeitig oder anschließend findet der Umzug des Bildes statt. Nun wird die Folge der Festfahrzeuge erklärt.
U 6.241 Am ersten Tag dient eine Stierkonstruktion als Fahrzeug, am zweiten eine zum Drehen beziehungsweise Umherführen geeignete Vorrichtung, am dritten eine Schaukel und danach eine Pferdegestalt.
U 6.242 Es folgen Löwenfahrzeug, Lichterfahrzeug, Widderfahrzeug und Festwagen.
U 6.243 Man gestalte jedes in einer eigenen schönen Form, ihr besten Zweimalgeborenen. Auch verschiedene Bildgestalten werden für die folgenden Abschnitte genannt.
U 6.244 Danach findet die Bali-Gabe am Opferpodest statt, begleitet vom Speise-Liṅga und vom Dreizack.
U 6.245 Die zehn Waffen und ein kugelartiges Liṅga können hinzutreten. Es folgen die auf Wagen befindlichen Gaṇeśa-Gestalten und danach Nandikeśvara.
U 6.246 Sie können vollständig geschmückt auf Wagen oder in Sänften stehen. Fehlen diese weiteren Gestalten, gehen wenigstens die zur Bali-Handlung gehörenden Elemente voran.
U 6.247 Dann folgt der Stier, danach eine vordere Tanzplattform. Anschließend kommt der in allen Teilen schön gestaltete Wagen des Herrn der Götter.
U 6.248 Seine Vorderseite schmücken besonders zwei meiner Dienerinnen mit geschmückten Armen, die Wedel in den Händen tragen.
U 6.249 Über ihm steht ein weißer Schirm, strahlend mit neun Edelsteinen. An meiner Seite befindet sich der Śaiva-Lehrer und verleiht dem Wagen Würde.
U 6.250 Hinter mir steht ein aufmerksamer Verehrer, der meinen Dienst verrichtet und als Helfer bezeichnet wird.
U 6.251 Eine Rudrakanyā in männlicher Aufmachung hält mit ihren Händen eine lotusknospenartig gebundene Schlinge beziehungsweise ein Seil und schmückt den Zug. [Anm. 289]
U 6.252 Auch eine in allen Gliedern schöne Dienerin kann diese Aufgabe am Wagen übernehmen. Danach folgt der ebenso geschmückte Wagen der höchsten Göttin.
U 6.253 Anschließend kommt Caṇḍanāthas Wagen mit eigener Musik. Die sechzehn Bildformen und die übrigen Gestalten Śivas können ebenfalls teilnehmen.
U 6.254 Auch für die bekannten Śiva-Verehrer gibt es verschiedene Tragplattformen. Sie können voran oder hinterher geführt werden, ihr besten Zweimalgeborenen.
U 6.255 Man wähle aus ihnen die gewünschten Formen; für bloße Bestandteile der Bali-Handlung wird kein eigenes Schutzband verlangt. Verschiedene Instrumente, Elefanten, Pferde und Kamele begleiten den Zug.
U 6.256 Die Straßen werden gekehrt und mit Wasser besprengt. Die Häuser erhalten freudigen Festanstrich und Bilder aus Farbpulver.
U 6.257 Glückverheißende Keimschalen, gute Lampen, gefüllte Vardhanī- und Hauptkrüge, Bananen- und Arekastämme sowie Seidengewänder schmücken sie.
U 6.258 Darbha-Girlanden und Perlenketten werden angebracht, oben und unten, Geschoss für Geschoss.
U 6.259 Man stelle Lampenständer auf; bei Nacht können Lichterketten verwendet werden. Dies ist der Häuserschmuck; auch freie Plätze ohne Häuser werden entsprechend gestaltet.
U 6.260 Verschiedene Fahnen, Instrumente, Gesänge und Tänze begleiten die Festfahrt.
U 6.261 Hinzu kommen unterschiedliche Schirme, Wedel, Palmblattfächer, Räucherwerk und Licht.
U 6.262 Während des großen Festes führe man täglich bei Tag und bei Nacht einen Umzug durch, auf Wagen, in Sänften oder auf den Köpfen der Träger.
U 6.263 Während der Fahrt reiche man Betel, verschiedene Früchte, Speisen und Gebäck. Zuvor bringe man einen Sichtschutz an.
U 6.264 Bei der Eignung der Speisen unterscheidet der Text Gekochtes und Rohes. Gekochtes soll von Zweimalgeborenen bereitet werden, rohe Gaben können auch von Śūdras stammen.
U 6.265 Mit oder ohne Schale bereite man sie sachgerecht vor und reinige sie durch den weihenden Blick und die weiteren Handlungen. Muschelhornklang sowie Fußwasch- und Mundspülwasser begleiten die Darbringung.
U 6.266 Man nehme den Sichtschutz zurück und entferne die verbrauchten Opfergaben. Dann verteile man die Gaben der Reihe nach unter meinen Verehrern.
U 6.267 Auch Besucher und andere erhalten sie entsprechend ihrer Hingabe. Danach führe man Śambhu in den Empfangspavillon oder eine entsprechende Halle und lasse ihn Platz nehmen.
U 6.268 Man reiche die drei Wassergaben und vollziehe die tägliche Waschung mit einem befriedenden Feueropfer. Dies soll nach dem rituellen Reinheitsverständnis des Textes Berührungen des Wagens durch Zimmerleute und andere ausgleichen.
U 6.269 Insbesondere nennt der Text dabei vermeintliche Verunreinigungen durch den Blick von Caṇḍālas und Pāṇas. Diese Handlung gilt nach jeder Festfahrt als erforderlich, ihr vortrefflichen Lehrer.
U 6.270 Bei begrenzten Mitteln kann die Waschung ohne befriedendes Feueropfer stattfinden. Führt meine Festfahrt außerhalb der fünf Umfassungen,
U 6.271 so ist eine Waschung mit der zugehörigen fünffachen Ausführung oder mit vierzig Bhāra Wasser, gegebenenfalls der Hälfte davon, vorgesehen. [Anm. 290]
U 6.272 Auch ein Viertel oder eine geringere Menge kann verwendet werden, um die Gottheit sorgsam zu baden. Besonders nach dem Jagdfest soll diese Waschung stattfinden.
U 6.273 Zur vorgesehenen Zeit vollzogen, soll sie das Erwünschte gewähren. Der Tagesablauf beginnt mit der morgendlichen Übergangsverehrung und dem Eintritt in den Opferpavillon.
U 6.274 Es folgen das Besteigen des Wagens, die Fahrt und die Mittagsverehrung. Auf dem Wagen reicht diese bis zur Räuchergabe, im Tempel bis zur Speisegabe.
U 6.275 Danach kommen die zur Fahrt gehörende Waschung, die anlassbezogene Verehrung, das Betrachten der Darbietungen und die Verehrung bei Pradoṣa.
U 6.276 Erneut folgen Feueropfer und Darbietungen, danach der Umgang durch das Dorf, die Waschung nach der Fahrt, die Verehrung und das Betrachten von Tanz und Gesang.
U 6.277 Dann wird die Gottheit in den Tempel zurückgeführt und zusammen mit der Göttin zur Ruhe gebracht. Der Ablauf umfasst sechzehn Zeitabschnitte, die jeweils durch einen halben Yāma gegliedert sind.
U 6.278 Diese Handlungen sind für die Gottheit mit angelegtem Schutzband vorgesehen. Zur jeweiligen Zeit ausgeführt, sollen sie alle Anliegen erfüllen.
U 6.279 Eine zunehmend vorgezogene Ausführung führt nach dem Text zu mangelndem Gedeihen, eine zunehmend verspätete zu Ungünstigem. Darum bemühe man sich um die rechtzeitige Ausführung. [Anm. 291]
U 6.280 Ist die eigene vorgesehene Zeit ungeeignet, handle man später. Auch die Zeit des Umzugs, die der Bali-Gabe oder ein früherer Zeitpunkt werden als Möglichkeiten genannt.
U 6.281 Das Opferpodest gestalte man nach den Regeln für die Begleitgottheiten. Es kann aus Ton, Holz oder Metall bestehen oder als bestrichene Fläche auf dem Boden angelegt werden.
U 6.282 Man kann den Eintritt in den Opferpavillon auslassen und unmittelbar hineingehen. Die dortige Betelgabe und entsprechende Handlungen können entfallen oder ausgeführt werden.
U 6.283 Wird ein vorgeschriebener Zeitpunkt versäumt, lasse man ein befriedendes Feueropfer vollziehen. Bei Nacht findet am Ende von Räucher- und Lichtgabe die Nīrājana-Zeremonie statt.
U 6.284 Am Ende der Festfahrt reiche man eine reichliche Speisegabe. So verfahre man täglich. Nun folgen besondere Ausführungen.
U 6.285 In einem Pavillon im Dorf oder außerhalb davon bringe man die Gottheit unter, verehre sie und lasse sie die Darbietungen betrachten.
U 6.286 Mit oder ohne zwischenzeitliche Rückkehr in den Tempel führe man sie durch das ganze Dorf. Bei einer Rückkehr wegen Regen oder ähnlicher Umstände verfahre man entsprechend.
U 6.287 Besteht Regengefahr oder große Dunkelheit und bleibt der Umgang unvollendet, ist ein befriedendes Feueropfer vorgesehen.
U 6.288 Am Tag des Opferbeginns oder des heiligen Bades führe man das figürliche Bild durch das ganze Dorf. Für diese Ausführung wird kein eigener Sühneritus verlangt.
U 6.289 Fällt der Dorfumgang aus, lasse man ein Feueropfer für die Richtungen vollziehen. Bei klarem Himmel und sichtbarem Mond ist der Umzug jedenfalls auszuführen.
U 6.290 Die Bali-Gabe soll täglich stattfinden. Fünf oder vier Tage vor dem Tag des heiligen Bades vollziehe man die folgende Handlung.
U 6.291 Am Zugang findet eine Ölsalbung statt, gegebenenfalls mit Kurkumapulver. Betel wird dabei zuerst der Gottheit und dann den Verehrern gereicht.
U 6.292 Dies kann auch bei einem anderen Anlass, etwa beim Fahnenhissen, geschehen. Vor der Gottheit stelle man das Öl auf einer Halterung über einer Opferfläche auf.
U 6.293 Man besprenge es mit dem Astra-Mantra und weihe es mit den Saṃhitā-Mantras. Nach der schützenden Umhüllung verehre man es mit Duftstoffen und den weiteren Gaben unter Verwendung des Herzmantras.
U 6.294 Mit den Mantras der bei Śivatattva beginnenden Ebenen, verbunden mit dem Wurzelmantra und „namaḥ“, gebe man blumenbegleitet Öl auf den Scheitel und danach Kurkumapulver.
U 6.295 Beim Gott reicht die Salbung von der Stirn bis zu Füßen und Armen, bei der Göttin bis zum Hals. Nach dem Bad dort oder an anderer Stelle reiche man Mungbohnenreis.
U 6.296 Am Tag vor dem heiligen Bad oder noch einen Tag früher führe man Naṭeśa im Umgang. Dafür wird in der vorhergehenden Nacht die Vorbereitung vollzogen.
U 6.297 Man lege der Tanzgestalt nach der früheren Vorschrift das Schutzband an, schmücke sie vollständig und verehre sie besonders.
U 6.298 Nach dem Umgang um den Tempel führe man sie vollständig geschmückt in einen anderen Saal, auf eine Bühne oder in den Empfangspavillon.
U 6.299 Zu diesem Zeitpunkt oder am Morgen führe man den Gott der Götter hinein und lasse ihn die Darbietungen betrachten, ihr besten Zweimalgeborenen.
U 6.300 Am Morgen vollziehe man Bad und die weiteren Handlungen und lege den passenden Schmuck an. Man bereite verschiedene Agaru-Duftstoffe, mit Kampfer vermischt.
U 6.301 Nach einem Tempelumgang mit sämtlichen Instrumenten stelle man die Zubereitung auf einer Opferfläche auf und lasse die Segnung des Tages rezitieren.
U 6.302 Man besprenge sie mit Arghya-Wasser und dem Astra-Mantra, weihe sie mit den zugehörigen Śiva-Mantras, verehre sie mit Duftstoffen und den weiteren Gaben und umhülle sie mit dem Schutzpanzer-Mantra.
U 6.303 Mit dem Wurzelmantra bringe man hundert Feueropfergaben aus Brennholz, Ghee, gekochter Speise, Sesam, gerösteten Körnern und Rohzucker dar. Ein Astra-Feueropfer kann hinzutreten oder entfallen.
U 6.304 Das mit der Zurichtung der fünf Feuer verbundene Opfer soll alle Anliegen erfüllen. Mit Aghora vollziehe man die Sühne und bringe die abschließende Vollgabe dar.
U 6.305 Mit Sadyojāta berühre man die Duftgabe und reiche sie mit dem Wurzelmantra. Danach gebe man eine Kuh mit Kalb, Gold und ein Bronzegefäß mit guten Gewändern.
U 6.306 Sesam, Ghee und andere geeignete Gaben dienen der Zufriedenheit des Lehrers. Zusammen mit der Wasserspende heißt dies Yātrādāna, Gabe zur Festfahrt.
U 6.307 Als andere Gaben werden Kurkuma, Salz, Sesam, Senf, Betel, Reis, Duftstoffe, Ghee und Sesamöl genannt.
U 6.308 Dies heißt Śivadāna und soll dem Auftraggeber das Erwünschte gewähren. Meditierende Yogins und Kenner des Śiva-Wissens werden dabei als Empfänger genannt.
U 6.309 Ihre Ehrung durch Gaben ist erwünscht; ebenso sollen alle Lebewesen bedacht werden. Turbane und entsprechende Dinge reiche man besonders an Festtagen.
U 6.310 Auch täglich kann eine Gabe zusammen mit Wasser erfolgen. Turban und weitere Ehrengaben soll man dem weisen Lehrer überreichen.
U 6.311 Der Lehrer gilt als Śiva selbst; zwischen beiden wird hier kein Unterschied gesetzt. Wer sie getrennt sieht, soll nach Aussage des Textes einen niederen Zustand erreichen.
U 6.312 Gemeint ist ein Lehrer, der alle Āgamas kennt, friedvoll ist, der Liṅga-Verehrung ergeben, die täglichen Feueropfer ausführt und Speise für Śiva bereitet.
U 6.313 Er vollzieht die Planetengaben und die weiteren Riten, gibt Almosen und führt ein untadeliges Leben. Wozu viele Worte? Wenn ein solcher Lehrer
U 6.314 zufriedengestellt wird, erreicht der Geber die menschlichen Lebensziele, ihr Zweimalgeborenen. Wahr ist dies, wahr und nochmals wahr: dreifach wird es als wahr bekräftigt.
U 6.315 Wer sein Vermögen an sich nimmt, wird ein Dieb der drei Welten genannt. Selbst der Zusammenhang mit dem Diebstahl von Tempelgut und unzähligen Weltaltern wird angeführt. [Anm. 292]
U 6.316 Darum erkenne man die Schwere solcher Schuld gegenüber dem Lehrer. Was er selbst gibt, nehme man vertrauensvoll an; seine Unterweisung soll gehört werden, weil sie hinüberführt.
U 6.317 Diese Gabe zur Festfahrt soll vollzogen werden; auch Speise und die übrigen Opfergaben bringe man dar. Sie kann am Anfang oder am Ende stehen und ist auch bei der Liṅga-Einsetzung zulässig.
U 6.318 Auch bei anderen Anlässen soll sie zum Sieg der Könige vollzogen werden. Sie gilt als höchste unter den Gaben und ist besonders bei Finsternissen vorgesehen.
U 6.319 Vollständig geschmückt, mit Murava-Musik und dem Śaiva-Lehrer als Begleiter setze man die Gottheit in eine vorzügliche Sänfte.
U 6.320 Innerhalb oder außerhalb der fünf Umfassungen vollziehe man den Umgang nach der beschriebenen Festfahrtordnung, begleitet von allen Glückszeichen.
U 6.321 Geschickte Männer in königlicher Kleidung, mit verschiedenen Tänzen, fahren in Sänften mit und führen Blumen- und Duftwasser.
U 6.322 Sie leisten vorn oder hinten ihren Dienst. Murava-Musik und die Begleitung in königlicher Kleidung können auch entfallen.
U 6.323 Danach führe man die Gottheit in das Gebäude zurück, bade sie nach dem früheren Verfahren, nehme das Schutzband ab und verehre sie mit Duftstoffen, Blumen und den weiteren Gaben.
U 6.324 Die gewöhnliche Bildprozession kann danach oder davor stattfinden. Gegen Ende der Nacht setze man Naṭeśvara, den Gott der Götter, auf den Wagen.
U 6.325 Nach der früheren Festfahrtordnung umrunde man das Dorf, führe ihn wieder hinein und vollziehe erneut die Waschung.
U 6.326 Für andere Bilder gilt ein entsprechendes Verfahren. Am Tag vor dem heiligen Bad oder noch einen Tag früher, ihr besten Zweimalgeborenen,
U 6.327 vollziehe man mit einem anderen für das Fest bestimmten Bild die Handlungen vom Beginn des Kampfspiels bis zum Abschluss der Jagdfahrt.
U 6.328 Für dieses Bild ist eine besondere Waschung nach dem früheren Verfahren vorgesehen. In der betreffenden Nacht lege man das Schutzband für das heilige Bad an.
U 6.329 Für dieses Bad bereite man nachts neun Krüge vor, mit Schnüren, Deckeln, Grasbüscheln und jungen Blättern.
U 6.330 Sie können Gewänder tragen oder ohne Gewänder bleiben; auch nur der Hauptkrug kann bekleidet sein. Die Weihe des Badewassers kann nachts oder unmittelbar zur Zeit des Bades erfolgen.
U 6.331 Am Morgen vor Sonnenaufgang vollziehe man die Wasserweihe. Am Badeplatz reinige man den Boden.
U 6.332 Man lege zwei Opferflächen an, eine für den Dreizack und eine für die Krüge. Den Dreizack stelle man im Westen auf, die Krüge davor.
U 6.333 Nach der Segnung des Tages rufe man die Gottheiten wie zuvor herbei. Im Dreizack vergegenwärtige man alle heiligen Gewässer zusammen mit Durgā.
U 6.334 In der Mitte ist Manonmanī gegenwärtig. Man verehre mit Duftstoffen, Blumen und den weiteren Gaben, bade den Dreizack mit den Krugwassern und trete dann in den Fluss oder das entsprechende Gewässer.
U 6.335 Man vollziehe die Sammlung der heiligen Wasserkräfte, indem man Gaṅgā und die weiteren Flüsse anruft: „O Göttinnen Gaṅgā und Yamunā, Narmadā und Sarasvatī,
U 6.336 Sindhu, Godāvarī und auch du, Kāverī: Werdet in diesem Wasserbecken gegenwärtig. Dies ist für Śarvas heiliges Bad bestimmt, das höchste unter diesen Riten.
U 6.337 Bis zum Untergang der Sonne bleibt zur Reinigung von Schuld gegenwärtig.“ Nach dieser Sammlung der Wasserkräfte lege man den Dreizack im Wasser mit der Spitze nach Osten.
U 6.338 Man bade ihn unter Vergegenwärtigung des Śiva-Mantras. Dann hebe man ihn aus dem Wasser und stelle ihn am Ufer auf.
U 6.339 Die Sammlung der heiligen Wasserkräfte kann auch im Tempel erfolgen. Liegt das Gewässer weit entfernt, ist eine Ausführung ohne Eintauchen vorgesehen.
U 6.340 Vollständig geschmückt kehre man zum Tempel zurück und vollziehe Feueropfer und Bali-Gaben nach dem zuvor beschriebenen Verfahren.
U 6.341 Danach begehe man das Pulverfest im Empfangspavillon der Gottheit. Vor dem Gott der Götter lege man zwei Opferflächen an.
U 6.342 Auf die westliche stelle man den Dreizack, auf die andere den Mörser. In den Mörser gebe man Kurkuma, um daraus das Pulver zu bereiten.
U 6.343 Man umhülle ihn mit einem Gewand; auch bereits bereitetes Kurkumapulver kann eingefüllt werden. Zuerst verehre man den Dreizack, dann vollziehe man die rituelle Zurichtung des Kurkumas.
U 6.344 Im Mörser vergegenwärtige man die tragende Śakti, im Stößel verehre man Īśa. Dann vollziehe man die Auflegung von Ghee auf den oberen Teil.
U 6.345 Dūrvā, Blumen, ungeschälter und geschälter Reis begleiten dies. Der Dreizack kann der Gottheit zugewandt oder von ihr abgewandt stehen.
U 6.346 Entsprechendes gilt für Stößel und Mörser. Der Stößel kann mit einem Gewand umhüllt sein oder ohne Gewand bleiben.
U 6.347 Zuerst verehre man den Stößel, danach den Mörser. Die Folge kann mit Śivatattva oder mit Ātmatattva beginnen.
U 6.348 Die Dūrvā-Gabe wird vom Lehrer oder einem Beauftragten, vom König und seiner Königin oder von ihren würdigen Stellvertretern dargebracht.
U 6.349 Es folgen der Hauspriester und die weiteren Priester, dann die Māheśvara-Verehrer sowie meine Rudrakanyās und Dienerinnen, in Gegenwart des Königs.
U 6.350 Ist der König nicht anwesend, handeln seine Beauftragten; auch Rudrakanyās, Dienerinnen, Verehrer und andere geeignete Personen können der Reihe nach teilnehmen.
U 6.351 Die gereinigten Teilnehmer bringen Dūrvā mit Erlaubnis des Lehrers dar. Auch bei anderen Schutzbandriten des Gottes oder der Göttin ist diese Gabe möglich.
U 6.352 Zu Beginn und bei der Waschung soll sie glückverheißend wirken. Danach zerstoße man das Kurkuma zunächst dreimal unter Rezitation des Astra-Mantras.
U 6.353 In derselben Reihenfolge wie bei der Dūrvā-Gabe zerstoßen die Teilnehmer das Kurkuma sorgsam. Unter Vergegenwärtigung des zugehörigen Mantras nehme man das Pulver heraus und verteile es.
U 6.354 Man fülle es in verschiedene Gefäße: für das Liṅga, das figürliche Hauptbild, das Festbild und besonders für den Dreizack.
U 6.355 Einen weiteren Anteil bestimme man für die Begleitgottheiten. Den Rest sammle man in Krügen und anderen Gefäßen für die Menschen.
U 6.356 Auch reines Duftöl kann in gesonderten Gefäßen bereitet werden. Man besprenge es mit dem Waffenmantra und verehre es mit dem Herzmantra.
U 6.357 Mit der Kuh-Euter-Mudrā verwandle man es in der Vorstellung in Nektar und reiche es nach der Betelgabe. Ebenso wird das Kurkumapulver nach dem zuvor genannten Verfahren dargebracht, ihr Zweimalgeborenen.
U 6.358 Das Pulverfest mit dem Dreizack lasse man durch kräftige Helfer in raschem Gang durch das Dorf oder innerhalb des Tempels vollziehen.
U 6.359 Das große heilige Bad soll im Meer oder einem anderen großen Gewässer stattfinden, nicht in wenig Wasser. Sein Verfahren entspricht dem vorbereitenden heiligen Bad.
U 6.360 Hier jedoch ist das Festbild dabei, und der Ort wird mit einem Pavillon und den weiteren Einrichtungen geschmückt. Die Krüge werden aufgestellt und die Gottheiten angerufen.
U 6.361 Die Wasserhandlung kann auch ohne das Bild stattfinden, ihr besten Zweimalgeborenen. Wurde die Sammlung der heiligen Wasserkräfte nicht schon vorher in diesem Gewässer vollzogen,
U 6.362 so vollziehe man sie nun und danach das große Bad. Man löse sämtliche Schutzbänder und gebe den Verehrern die entsprechenden Gaben.
U 6.363 Das große Bad findet mit Dreizack und Bild oder allein mit dem Dreizack statt. Auch Dreizackgestalten aus anderen Tempeln können hinzukommen.
U 6.364 Zusammen mit diesen von ihren Gottheiten begleiteten Dreizacken kann die Handlung ausgeführt werden. Alternativ werden Lotus und Rad als zusätzliche Embleme genannt.
U 6.365 Mit Mahāmoṭī kann das Bad auch nachts stattfinden. Sonst soll es bei Tag erfolgen; als beste Zeit gilt der Mittag. [Anm. 293]
U 6.366 Ein Bad am Vormittag gilt als mittel, eines am Nachmittag als gering. Abgesehen von der Mondfinsternis ist ein nächtliches Bad nicht die gewöhnliche bevorzugte Form; der Wortlaut lässt jedoch eine besondere Ausnahme zu.
U 6.367 Mit Moṭī verbunden gilt es als besonders vorzüglich. Beim Meeresbad hat der Mondtag Vorrang, bei anderen Bädern das Mondhaus.
U 6.368 Das Zusammentreffen des passenden Mondtags mit dem passenden Mondhaus wird als selten bezeichnet. Es kann am Vormittag oder Nachmittag eintreten.
U 6.369 Im Meer, im Fluss und den weiteren Gewässern ist die Ausführung zur Mittagszeit am besten. Man wähle den Tag, an dem das betreffende Mondhaus oder der Mondtag den größeren Anteil einnimmt.
U 6.370 Erstreckt sich das Mondhaus oder der Mondtag über zwei Tage, berücksichtige man die Verbindung beider. Kommt das Bade-Mondhaus zweimal in einem Monat vor, gilt der spätere Termin als günstiger.
U 6.371 Ist der frühere Termin jedoch mit der geeigneten Konstellation verbunden, kann er gewählt werden. In welchem Monat und Mondhaus das heilige Bad früher begangen wurde,
U 6.372 in demselben Monat und Mondhaus soll man es auch später begehen. Dies gilt für selbstentstandene, göttlich eingesetzte und von Sehern eingesetzte Liṅgas.
U 6.373 Bei menschlich eingesetzten Liṅgas berücksichtige man ebenfalls den früheren Badetermin oder das Monatsmondhaus; bei einer Zuordnung über zwei Monate beachte man den passenden Mondhaus- oder Mondtagstermin. [Anm. 294]
U 6.374 Dann vollziehe man das heilige Bad im Wasser, ihr vortrefflichen Lehrer. Das Eintauchen wird in zwei Formen beschrieben: mit dem Bild oder ohne es.
U 6.375 Ohne Eintauchen des Bildes kann dessen Waschung am Ufer stattfinden. Anschließend verehre man es mit Duftstoffen und den weiteren Ehrengaben.
U 6.376 Die Speisegabe kann dort oder im Tempel gereicht werden. In einem Garten oder an einem entsprechenden Ort erfreue man den höchsten Gott mit allen glückverheißenden Darbietungen.
U 6.377 Ein Dorfumgang kann hinzutreten oder entfallen. Alle Verehrer können teilnehmen; die Handlung kann auch ohne ihre vollständige Versammlung stattfinden.
U 6.378 Danach bringe man die Vollgabe im Feuer dar. Unter glückverheißender Begleitung und im Umgang um den Tempel lasse man die Krüge von gereinigten Helfern tragen.
U 6.379 Sie bringen den höchsten Gott zusammen mit der Göttin und den Vidyeśvaras hinein. Im inneren Heiligtum stelle man sie bereit und übertrage die Gegenwart der Reihe nach auf Liṅga und Sockel.
U 6.380 Den Gott setze man im Liṅga, die Göttin im Sockel und die Vidyeśas ringsum ein. Mit den jeweiligen Wassern besprenge man die Plätze und bade den Allgegenwärtigen mit reinem Wasser.
U 6.381 Danach verehre man ihn entsprechend den vorhandenen Mitteln ausführlich. Als bester Zeitpunkt zum Einholen der Fahne gilt dieselbe Nacht.
U 6.382 Auch am dritten, fünften, siebten, neunten, elften, dem mit Viśva bezeichneten oder fünfzehnten Tag kann sie eingeholt werden. [Anm. 295]
U 6.383 Weitere Möglichkeiten sind der siebzehnte oder neunzehnte Tag. Man verbinde dies mit dem Mūrti-Feueropfer; bei späterer Ausführung ist ein Richtungsfeueropfer vorgesehen.
U 6.384 Ist seit dem Bad erneut so viel Zeit vergangen wie vom Fahnenhissen bis zum Bad, beginne man das Fest noch einmal und vollziehe sämtliche Handlungen bis zum heiligen Bad.
U 6.385 Am Termin des Fahneneinholens vollziehe man die als rein bezeichnete Waschung: am Liṅga, am Bild, am Stier, am Dreizack und an der Fahne.
U 6.386 Man verehre nach der Pūjā-Vorschrift und schmücke den Tempel mit Girlanden, vom inneren Heiligtum bis zum Gopura, nach den eigenen Möglichkeiten.
U 6.387 Mit Räucherwerk aus dunklem Agaru durchdufte man den Tempel. Verschiedene Speisegaben erfreuen die Gottheit.
U 6.388 Dann verehre man Caṇḍa, mit oder ohne Feueropfer. Anschließend bringe man die Dorf-Bali-Gaben dar, begleitet vom Speise-Liṅga.
U 6.389 Dreizack und gegebenenfalls Caṇḍanātha werden mitgeführt. Bherī, Mardala, Paṭaha und Kāhala begleiten die Handlung.
U 6.390 Auch Śrīkhaṇḍa und Muschelhorn erklingen. Bei der Bali-Gabe erfolgt die Ausrufung; danach verabschiede man Brahmā und die anderen im Dorf angerufenen Gottheiten.
U 6.391 Man kann zuerst an der Fahne Bali darbringen, sie dann einholen und die Stierkraft aus dem Tuch mit dem aufgestellten Stier vereinigen.
U 6.392 Die Bali-Gabe kann vor oder nach dem Einholen stattfinden. Der Auftraggeber ehre den Lehrer mit Gewändern, Gold und Ringen.
U 6.393 Bei der Keimsaat, beim Fahnenhissen, bei der Opferweihe, beim Beginn des Feueropfers und an den beiden Tagesübergängen sind entsprechende Gaben vorgesehen.
U 6.394 Auch zu Beginn oder am Ende nur einer Übergangsverehrung, beim Fest der Tanzgestalt, beim heiligen Bad und bei der reinen Waschung werden sie gereicht.
U 6.395 Die anschließende Lehrergabe wird in drei Stufen eingeteilt: fünf Niṣka als einfaches Maß, das Doppelte als mittleres.
U 6.396 Das Dreifache gilt als höchstes Maß der Lehrergabe. Bei einer kleinen Ausführung beträgt die entsprechende Gabe jeweils die Hälfte.
U 6.397 Bei einer besonders großen Ausführung gilt das Doppelte. Nach einer anderen Regel sind täglich ein Niṣka, ein halber oder ein Viertel-Niṣka vorgesehen.
U 6.398 Danach begehe man das Fest der Verehrer; es kann auch eine halbe Monatsspanne früher, am Anfang oder in der Mitte des Hauptfestes stattfinden.
U 6.399 Fällt während des Jahresfestes ein Monatsfest an, umfasst dessen gewöhnliche Form Bali, Feueropfer und Bildprozession.
U 6.400 Man kann diese zusätzlichen Handlungen fortlassen oder nur das Bild in einem Umzug mitführen. Treffen zwei Monatsfeste zusammen, verfahre man ebenso.
U 6.401 Das Monatsfest wird hier wie ein eintägiges Fest behandelt, ihr Zweimalgeborenen. Man kann in einem Monat ein oder mehrere solcher Feste begehen.
U 6.402 Die Keimsaat kann vorausgehen oder entfallen. Ein eintägiges Fest beginne man mit dem Trommelschlagen.
U 6.403 Man lege zwei Opferflächen an, stelle auf die eine den Dreizack und davor die Trommel. Dann lasse man die Segnung des Tages rezitieren.
U 6.404 Waffe und Trommel werden besprengt; danach wird die Trommel in der vorgeschriebenen Folge geschlagen. Dann binde man Gottheit und Dreizack der Reihe nach das Schutzband an.
U 6.405 Nach dem Umgang um den Tempel betrete man die Opferhalle und stelle den Dreizack auf seiner Opferfläche auf. Auf der guten Opferfläche der Plattform
U 6.406 stelle der Lehrer den Śiva-Krug zusammen mit der Vardhanī auf. Ringsum ordne man acht weitere Krüge beziehungsweise Kalaśas an.
U 6.407 Nach der Tagessegnung besprenge man sie mit Astra-Wasser. In Hauptkrug und Vardhanī lege man einen goldenen Lotus; die Gefäße werden mit Gewändern umhüllt.
U 6.408 Beide erhalten Schnur, Grasbüschel, Deckel, Früchte und junge Blätter. Im Hauptkrug verehre man Śambhu, in der Vardhanī Manonmanī.
U 6.409 In den übrigen Gefäßen verehre man die acht Vidyeśas. Auch die Zugänge und die mit Nandin beginnenden Torhüter können in Krügen vergegenwärtigt werden.
U 6.410 Man verehre sie auf der Opferfläche. Torbögen, die acht Glückszeichen und die zehn Waffen können vorhanden sein oder entfallen.
U 6.411 Das Feueropfer vollziehe man in fünf oder einer Feuergrube beziehungsweise auf einer entsprechenden Opferfläche, mit den zuvor genannten Stoffen.
U 6.412 Danach bringe man Dorf-Bali dar, gegebenenfalls mit dem Bild. So verfahre man nachts; am Morgen verehre man die Herren des Opfers.
U 6.413 Nach dem Feueropfer folge Bali zusammen mit der Bildprozession. Nach der Rückkehr in den Tempel vollziehe der Lehrer das Pulverfest.
U 6.414 Danach findet das heilige Bad statt. Was hier nicht ausdrücklich genannt ist, folgt der früheren Vorschrift. Man kann auch alles am Morgen ausführen und das Trommelschlagen fortlassen.
U 6.415 Dann vollziehe man eine unmittelbare vorbereitende Weihe und alle weiteren Handlungen wie zuvor. Das Pulverfest kann bei dieser Ausführung entfallen.
U 6.416 Bali und Umzug können auch innerhalb des Tempels stattfinden; das heilige Bad kann entfallen. Die Bildprozession findet am Abend oder bei Pradoṣa statt.
U 6.417 Soll nach dem heiligen Bad nochmals ein Umzug zur Bali-Zeit stattfinden, kann man dafür ein anderes Bild verwenden. Nun wird eine weitere Möglichkeit genannt.
U 6.418 Man kann Bali, Feueropfer und die weiteren Handlungen fortlassen und allein den Umgang vollziehen. Das Schutzband lege man der Gottheit an den dafür bestimmten Tagen an.
U 6.419 Auch ein nach Wunsch des Auftraggebers gewählter Zeitpunkt ist möglich: sein Geburts- oder Todesmondhaus oder Ārdrā.
U 6.420 Weitere Termine sind der vierzehnte oder achte Mondtag, Neu- und Vollmond, Sonnenwenden, Tagundnachtgleichen, eine Finsternis und das Damana-Fest.
U 6.421 Ebenso das Fest der heiligen Fäden, die Monatsverehrung, das Kṛttikā-Lichterfest, die Handlungen zum Jahresbeginn und die Ankunft frischen Wassers.
U 6.422 Bei Pūrvaphalgunī, bei der Darbringung der neuen Ernte und bei anderen glückverheißenden Anlässen kann ein eintägiges Fest stattfinden.
U 6.423 Jährlich verbunden mit den entsprechenden Anlässen dient es weltlicher Erfüllung, andernfalls der Befreiung. Außerdem vollziehe man die Wochentagsverehrung, der Reihe nach vom Sonntag an.
U 6.424 Mit den fünf Kuhprodukten, den Nektarmischungen und den zugehörigen Waschstoffen bade man den höchsten Herrn. Mit reichlichen Duftstoffen, Blumen und den weiteren Gaben verehre man ihn.
U 6.425 Die Pflanzenfolge lautet: Sthalapadma, Apāmārga, Śrīparṇa, Tulasī, Gokṣura, Bilva-Blätter und Viṣṇukrānti.
U 6.426 Diese Blätter beziehungsweise Pflanzen verwende man an den Wochentagen vom Sonntag an. Als Edelstein gilt am Sonntag der Rubin, am Montag die Perle.
U 6.427 Am Dienstag ist es Koralle, am Mittwoch Smaragd, am Donnerstag Puṣparāga und am Freitag Diamant.
U 6.428 Am Samstag gilt der blaue Saphir. Alle übrigen geeigneten Schmuckstücke können an sämtlichen Wochentagen verwendet werden.
U 6.429 Man verwende Blumen und Gewänder in den entsprechenden Farben. Ebenso reiche man an jedem Tag eine Speisegabe der zugehörigen Farbe.
U 6.430 Nach der Wochentagsverehrung begehe man das entsprechende Wochentagsfest. Zur Erfüllung eines Anliegens kann auch besonders ein Sonntagsfest veranstaltet werden.
U 6.431 Es dient nach Aussage des Textes der Abwehr von Planeteneinflüssen, besonders der Gesundheit und der Beruhigung von Erschütterungen in der Welt. Welcher Planet als Ursache einer Bedrängnis gilt,
U 6.432 an dessen Wochentag vollziehe man Verehrung und Fest. Die Auswahl der Duftstoffe und übrigen Gaben kann nach Wochentagen verschieden sein oder einheitlich bleiben.
U 6.433 Jahresfest, Monatsfest und Wochentagsfest sind damit beschrieben, ihr hervorragenden Zweimalgeborenen. Nun folgen weitere Besonderheiten.
U 6.434 Für Brahmanen ist der Vormittag vorgesehen, für Kṣatriyas der Mittag, für Vaiśyas der Abend und für die vierte gesellschaftliche Gruppe die Mitternacht.
U 6.435 Zu diesen Zeiten kann das Fahnenhissen als Festbeginn stattfinden. Alternativ beginnt das Fest mit dem Trommelschlagen oder der Aussaat.
U 6.436 Für die ersten drei Gruppen wie für Śūdras kann die Keimsaat vorausgehen. In einer Stadt ist der Beginn mit der Fahne, in einem Maṅgala-Ort der Beginn mit der Trommel vorgesehen.
U 6.437 In einem Hafen- oder Handelsort kann das Fest mit der Keimsaat beginnen; ebenso wird es für Śūdras beschrieben. Für große Brahmanendörfer mit mehr als viertausend wird eine weitere Regel genannt.
U 6.438 In solchen Städten und Orten ist keine Vermischung der Festordnungen vorgesehen, ihr besten Zweimalgeborenen. Für das Podest des Fahnenmasts werden sieben, sechs, fünf oder vier Tāla genannt.
U 6.439 Diese Maße sind den gesellschaftlichen Gruppen von den Śūdras aufwärts in umgekehrter Folge zugeordnet. Neben einer bereits gehissten Fahne soll keine weitere fremde Fahne aufgestellt werden; die Stierfahne ist ausgenommen.
U 6.440 Während eines Festes ist kein konkurrierendes Fest erwünscht; ein Śiva-Fest gilt als zulässig, ihr Zweimalgeborenen. Der Beginn mit dem Fahnenhissen erfolgt am besten unter einem allgemein günstigen Mondhaus.
U 6.441 Weiß, Rot und Gelb werden den ersten drei gesellschaftlichen Gruppen zugeordnet; für Śūdras gilt Gelb. Weiß kann auch für alle verwendet werden.
U 6.442 Am Anfang des Tuchs liegt der Kopfteil, am Ende der Schwanzteil. Beim Umgang mit der Fahne kann der Lehrer vorangehen, muss es aber nicht.
U 6.443 Im Osten erklingt Gāndhāra, im Süden Kauśika, im Westen Kāmara und im Norden Takkarāga.
U 6.444 So verteile man die Tonformen auf die Richtungen. Beim Hissen der Fahne kann auch eine einzige dieser vier verwendet werden.
U 6.445 Vom Fahnenhissen bis zum heiligen Bad kann nachts Dorf-Bali stattfinden. Alternativ bringe man den Gottheiten ihre Bali-Gaben am Fuß der Fahne dar.
U 6.446 An einem Ort mit täglichem Fest oder bei anderen Festen wird bei nur einer Feuerstelle deren Lage nach den gesellschaftlichen Gruppen unterschieden, beginnend im Norden.
U 6.447 Die Folge läuft im Uhrzeigersinn. Wer den Fahnenmast fällt, soll Caṇḍas Gestalt annehmen, enthaltsam leben und reine Nahrung zu sich nehmen.
U 6.448 Er vergegenwärtige sich selbst als Caṇḍa und fälle dann den Mast. Man kann ein Utsava-Fest, ein Pavitra-Fest oder beide miteinander veranstalten.
U 6.449 Bei neun Tagen gilt die Fahnenkeimsaat, bei sieben die Festkeimsaat; die Keimsaat für das heilige Bad richtet sich nach dessen entsprechender Zahl. Alle Formen können auch gemeinsam vorgesehen werden.
U 6.450 Die Fahnenverehrung findet mittags statt; ebenso das Einfüllen von Wasser in den Soma-Krug und dessen Verehrung. Alternativ kann dies nachts geschehen.
U 6.451 Das mit dem Schutzband versehene Bild kann das Dorf verlassen. Die Jagdfahrt vollziehe man zu einer geeigneten Zeit, ihr besten Zweimalgeborenen.
U 6.452 Im Kāmika-Āgama werden Sonnen- und Mondjahr unterschieden. Das Sonnenjahr gilt hier als vorzüglich, das Mondjahr als mittel.
U 6.453 Das Sāvana-Jahr gilt als geringer und soll für diese Festbemessung nicht verwendet werden. Während eines Festes soll keine zusätzliche Einsetzung oder ähnliche große Weihe stattfinden.
U 6.454 Nach einem befriedenden Feueropfer kann eine solche Einsetzung jedoch vollzogen werden. Nun wird ein weiteres Festverfahren beschrieben.
U 6.455 Man hisse zunächst eine einzelne Fahne und beginne das Fest mit dieser Handlung. Am selben Tag, wenn die Sonne schwächer wird, ihr Zweimalgeborenen,
U 6.456 lasse man den Tag des heiligen Bades ausrufen. Ein Caṇḍāla, der mit seiner Frau auf einem Elefanten oder einem entsprechenden Tragtier sitzt, übernimmt diese laute Bekanntgabe.
U 6.457 In derselben Nacht vollziehe man den mit dem Trommelschlagen beginnenden Ritus. Vor dem Bild und dem Dreizack rufe man die Gottheiten wie zuvor herbei.
U 6.458 Man verkünde den Tag des heiligen Bades, lasse jedoch die Dorf-Bali-Gaben fort. Nach dieser Handlung im Tempel begebe man sich zum Gewässer.
U 6.459 Am Ufer lege der vortreffliche Lehrer zwei Opferflächen an. Auf die eine stelle er den Dreizack, auf die andere die Krüge.
U 6.460 Mit neun Krügen bade man den Dreizack und tauche ihn ins Wasser. Danach kehre man zum Tempel zurück. Von diesem Tag aus gerechnet, am zehnten Tag,
U 6.461 beginne man das Opfer erneut mit vorausgehender Keimsaat. Mit einer Feuerstelle vollziehe man das Feueropfer und bringe die Dorf-Bali-Gaben dar.
U 6.462 Täglich finden bei Tag und bei Nacht Bildprozessionen statt. Am fünften Tag weihe man Sand mit dem Astra-Mantra.
U 6.463 Man verstreue ihn im ganzen Gebäude, innen und außen. Am achtzehnten Tag vollziehe man die Aussaat.
U 6.464 In dieser Nacht hisse man für das heilige Bad in den acht Richtungen des Tempels acht Fahnen mit den Reittieren der Weltenhüter.
U 6.465 Sie können auch deren Waffen oder den Stier zeigen. Die Gestalthüter wirken mit. Von diesem Zeitpunkt an ist insbesondere das Feueropfer zu vollziehen.
U 6.466 Danach folgen Bali-Gaben und Bildprozession. Nach neun Tagen begehe man am zehnten das heilige Bad.
U 6.467 In derselben Nacht hole man die acht Fahnen ein. Von diesem Tag an folgen Umgänge mit verschiedenen Instrumenten.
U 6.468 Verschiedene Gesänge und Tänze begleiten den Dorfumgang. Danach führe man die vorgeschriebene Bedienungs- und Bewirtungsfolge aus.
U 6.469 Nach einer Woche dieser Ausführung lasse man alle Instrumente verstummen und vollziehe die Waschung schweigend. Danach folgt eine weitere Woche.
U 6.470 Dabei wird Caṇḍeśvara vorangetragen, anschließend folgt die Bildprozession. Diese führe man eine Woche lang sorgsam aus, ohne Bali und Feueropfer.
U 6.471 Am Ende verehre man Caṇḍa, verbunden mit Feueropfer und Waschung, und vollziehe das heilige Bad zusammen mit dem Dreizack.
U 6.472 In derselben Nacht hole man die Hauptfahne nach dem früheren Verfahren ein. Diese Ordnung kann auch ohne Bildprozession ausgeführt werden.
U 6.473 Man kann ein frisches Speise-Liṅga bereiten, auch für die Richtungshüter und ihre Waffen. Mit diesen oder mit dem Dreizack vollziehe man die Bali-Handlung im Dorf und an den entsprechenden Orten.
U 6.474 Für das tägliche Fest können auch zehn Speise-Liṅgas bereitet werden. Als weitere Möglichkeit wird das Stehenlassen des Fahnenmasts bis zum Ende von zwölf Jahren genannt.
U 6.475 Ist er jedoch verfallen oder mit einem anderen Mangel behaftet, entferne man ihn und stelle einen neuen Mast auf.
Uttarapāda – Kapitel 7: Die Nīrājana-Zeremonie
U 7.1 Ich werde die Nīrājana-Lichtzeremonie erklären. Sie ist für die Nacht vorgesehen, etwa bei Pradoṣa, am Ende der Räucher- und Lichtgabe.
U 7.2 Sie findet bei Festen und anderen glückverheißenden Anlässen statt. Dafür bereite man eine Opferfläche oder ein Maṇḍala.
U 7.3 Dies kann im inneren Heiligtum, im Vorpavillon, im Waschungspavillon oder davor, in der Küche oder an einem anderen geeigneten Ort geschehen. Man besprenge den Platz mit dem Astra-Mantra.
U 7.4 Man bringe gereinigte Gefäße mit Lampenhaltern herbei. Die Gefäße werden nach der Vorschrift für Bali-Schalen angefertigt.
U 7.5 In ihrer Mitte bilde man die Lampenhalter. Das Maß beginnt bei einer Mātrā und wächst in Viertel-Aṅgula-Schritten bis zu neun Aṅgula.
U 7.6 Ihre Höhe kann der Breite entsprechen oder halb so groß sein. Durch acht Teilungen des Zwischenraums ergeben sich neun Maße.
U 7.7 Der Rand beginnt bei zwei Yava und wächst in halben Yava-Schritten bis zu einer Mātrā. Seine Stärke kann der Gefäßstärke entsprechen oder halb so groß sein; in der Mitte liegt eine Vertiefung.
U 7.8 Der Halter kann die Gestalt eines Lotus, des Fußes einer Pālikā-Schale, einer Dhattūra-Blüte oder einer flachen Schale haben.
U 7.9 Er kann vier oder acht Blätter und allen geeigneten Schmuck tragen. In einer Schale richte man einen oder fünf Lampenhalter ein.
U 7.10 Auch neun sind möglich, miteinander verbunden oder voneinander getrennt. Für die Gottheit können Lampenhalter aus Teig oder gekochtem Reis gebildet werden.
U 7.11 Dasselbe gilt für die Göttin, andere Bilder und insbesondere die Tanzgestalt. In eine Schale gebe man Sesam, in eine andere Senf, in eine weitere Salz.
U 7.12 In weitere Schalen gebe man Baumwollsamen, Kuhdung, Mehl, farbige Opferspeise sowie Vaṭa- und Aśvattha-Blätter.
U 7.13 Man ordne sie der Reihe nach in den Haupt- und Zwischenrichtungen an. In der Mitte steht die Lampenschale; alternativ richtet man fünf Schalen ein.
U 7.14 Duftstoffe, Arghya, Blumen und Asche folgen vom Südosten aus. Oder man stelle überall Lampen auf, insgesamt neun hell brennende.
U 7.15 Die Lampen werden mit Ghee oder Öl getränkt. Als Gottheiten setzt man die Brahma- und Gliedergestalten, die Weltenhüter mit Brahmā oder die Verkörperungen mit ihren Herren ein.
U 7.16 Weitere Möglichkeiten sind die Vasus mit Agni, die mit Vāmā beginnenden höchsten Śaktis, die Kalās und Elemente der Göttin oder die mit Brahmā beginnenden Ursachengottheiten.
U 7.17 Dies sind die Gottheiten der Schalen. Als Lampengottheit kann auch allein Agni gelten. Die Stoffmengen beginnen bei einem Viertel Prastha und wachsen in gleichen Schritten bis zu einem Āḍhaka.
U 7.18 So bemisst man Sesam und die weiteren Stoffe; die Gefäße richten sich nach dem Wunsch des Auftraggebers. Man weihe alles mit den allgemeinen Zurichtungshandlungen in der beschriebenen Folge.
U 7.19 Unter Vergegenwärtigung des Feuer-Keimlauts entzünde man die Lampen an einer geweihten Flamme. Alle Instrumente und das Muschelhorn begleiten dies.
U 7.20 Mit Gesang und Tanz trage man die Lampen der Reihe nach herbei. Frauen oder Tempelhelfer können sie tragen.
U 7.21 Vor der Gottheit stelle man sie auf einen dreifüßigen Ständer und verehre sie. Mit Sadyojāta reiche man Fußwaschwasser, mit dem Herzmantra Mundspülwasser.
U 7.22 Mit den eigenen Keimlauten und den mit dem Herzen beginnenden Mantras verehre man alle mit Duftstoffen und den weiteren Gaben. Einmal oder dreimal schwenke man sie über Śivas Scheitel.
U 7.23 Man nehme die Lampenschalen mit beiden Händen auf und ehre sie mit den Mantras der bei Ātmatattva beginnenden Ebenen. Dann übergebe man sie in die Hände des Schülers.
U 7.24 Dieser nehme die Lampe entgegen und setze sie mit einer Verneigung ab. Danach nehme man weiße, gereinigte, wohlriechende Asche, frei von Sand.
U 7.25 Mit der Hand führe man die Asche dreimal kreisend über Śiva und gebe sie anschließend in die Mitte der Lampenschale.
U 7.26 Mit Daumen und Ringfinger trage man danach an den Stirnen der fünf Gesichter, am Herzen und an den Armen der Reihe nach Stirn- beziehungsweise Körperzeichen auf.
U 7.27 Auch am Sockel trage man ein Zeichen auf, links im Bereich der Göttin. Ist die Göttin figürlich dargestellt, wird das Zeichen an ihrer Vorderseite angebracht.
U 7.28 Am Hals verwende man den Wurzel- oder Herzmantra. Bei einem figürlichen Gottesbild trage man Zeichen an Stirn, Herz und Armen auf.
U 7.29 Von dieser Asche nehme man kleine Mengen für Caṇḍeśvara und die weiteren Gestalten sowie für metallene und andere Bilder der Verehrer.
U 7.30 Danach reiche man sie den anwesenden Verehrern, beginnend mit dem Lehrer. Die vollständig geschmückten Schalen nehme man wieder auf.
U 7.31 Mit noch brennenden oder bereits erloschenen Lampen trage man sie aus dem Śiva-Tempel und bringe sie vor das Opferpodest, vor den Stier oder in die Nähe des Gopura.
U 7.32 Auch am Fuß eines Baumes oder an einem anderen geeigneten Ort kann man sie der Reihe nach abstellen. Die Materialien gebe man dem Lehrer oder verbrenne sie in demselben Feuer.
U 7.33 Sesam und die anderen Stoffe können auch in frei gewählter Menge verwendet werden. Die Zeremonie kann ebenso für Könige vollzogen werden; dort ist Agni die Gottheit.
U 7.34 Bei der Königskrönung und entsprechenden Anlässen führe man sie zum Sieg aus. Auch bei der Lehrerweihe ist sie vorgesehen, jedoch zunächst ohne Lampe.
U 7.35 Dort werden Reiskörner verwendet. Bei einer nächtlichen Ausführung tritt die Lampe hinzu.
Uttarapāda – Kapitel 8: Die Lichterreihe zu Kṛttikā
U 8.1 Ich werde die Reihen der Festlichter erklären. Hört, ihr besten Zweimalgeborenen. Im Monat Kārttika, unter dem Mondhaus Kṛttikā,
U 8.2 am Vollmond oder bei der Verbindung beider Termine vollziehe man zur Erfüllung aller Wünsche das Entzünden der Lichter bei Sonnenuntergang.
U 8.3 Man prüfe ungünstige Aszendenten wie das achte Zeichen vom Bezugszeichen des Auftraggebers sowie Viṣṭi, zerstörerisch geltende Mondhäuser und entsprechende Faktoren.
U 8.4 Als Zeitfenster gilt ein Viertel Yāma vor Sonnenuntergang; danach kann es bis zu einem halben Yāma reichen.
U 8.5 Nach Festlegung der Zeit kann die Keimsaat stattfinden. Am Vortag des Lichterentzündens beginne man die vorbereitende Weihe.
U 8.6 Vor der Gottheit oder vor jedem Gopura stelle man einen Lichtermast auf: in acht, vier oder drei Richtungen, an zwei Orten oder nur an einem.
U 8.7 Die Maße entsprechen denen des Fahnenmasts. Als Material dienen Kokospalme, Tāla-Palme, Areka oder Bambus.
U 8.8 Auch die übrigen für Fahnenmasten genannten Hölzer sind geeignet. Man befestige Querzapfen; ihr Vorsprung beginnt bei zwölf Aṅgula und wächst jeweils um eine Aṅgula.
U 8.9 Er reicht bis zum im Druck als fünfzig bezeichneten Endmaß. Die Breite beginnt bei zwei Mātrā und wächst in Viertelschritten bis zu sechs Aṅgula. [Anm. 296]
U 8.10 Die Stärke beträgt ein Drittel, die Hälfte oder drei Viertel der Breite. Die Holzquerstücke können durch den Mast hindurchgeführt oder außen befestigt sein.
U 8.11 An einer Seite beginne man mit neun Querzapfen und steigere deren Zahl jeweils um einen bis zu siebenundzwanzig.
U 8.12 Ebenso ordne man sie an den anderen drei Seiten an. Alternativ sind drei oder vier Querzapfen in geeignetem Maß möglich.
U 8.13 An ihren Enden richte man Halterungen für die Gefäße ein. An jedem Querzapfen können hölzerne Räder befestigt werden.
U 8.14 Auf jedem Rad ordne man acht, zwölf oder sechzehn Lampen an. Außen können trockene Kokospalmblätter und entsprechende Materialien angebracht werden.
U 8.15 Man bedecke damit die Räder so, dass keine Lücken bleiben. Ein Zugang mit einem Hasta Breite und der doppelten Höhe wird vorgesehen.
U 8.16 Er liegt im Süden und ermöglicht das Besteigen des Masts. Dies ist die ausführliche Form; nun folgt die vereinfachte.
U 8.17 Man lasse alle Räder fort und befestige die Lampen unmittelbar an den Querzapfen. Dies ist die Nebenform; dabei entfallen auch die zu verbrennenden Hüttenaufbauten.
U 8.18 Eine Ausführung ohne Mast heißt die einfachste Form. Lichteraufbauten können in den Haupt- und Zwischenrichtungen sowie dazwischen stehen.
U 8.19 Für jede Gottheit sind zahlreiche Lampen vorzusehen. Man kann viele Lampenständer in Girlandenform anordnen.
U 8.20 Auch Torbogenformen, Kreise und pavillonartige Gestelle sind möglich; darin werden die Lampen angebracht.
U 8.21 Sie stehen am Tempelgebäude, an Gopuras, Umfassungsmauern, Begleitschreinen, Pavillons, Opferpodesten, Brunnen und Häusern.
U 8.22 Auch beim Stier, in der Küche, im Blumenpavillon und an entsprechenden Orten werden Lampen aufgestellt; ebenso überall draußen im Dorf und in anderen Siedlungen.
U 8.23 Diese Lichterreihe wird mit vorausgehender Weihe ausgeführt. Man reinige den Mast mit dem Astra-Mantra und verehre ihn mit dem Praṇava.
U 8.24 Für seine Verankerung bereite man eine Erdgrube von vier, fünf oder sechs Tāla. Am Vortag stelle man ihn auf und lege am Fuß eine Plattform an.
U 8.25 Diese entspricht der Plattform des Fahnenmasts, mit oder ohne Lotus. Nach der Entlassung des Handwerkers lasse man die Segnung des Tages rezitieren.
U 8.26 Mit einer Lampe, Duftstoffen, Blumen und den weiteren Gaben verehre man den Mast und binde ihm ein Schutzband an. Danach trete man hinein und vollziehe Folgendes.
U 8.27 Im Tempel, in einem Pavillon, im Opferpavillon oder an einem anderen angenehmen, reinen Ort bestreiche man den Boden mit Kuhdung.
U 8.28 Der Lehrer bereite dort eine Opferfläche und besprenge sie mit dem Waffenmantra. Darauf stelle man neun, fünf oder ein Gefäß.
U 8.29 Alle bei der Nīrājana-Zeremonie genannten Gottheiten gelten auch hier. Im Gefäß ist der Praṇava gegenwärtig; man verehre es mit Sandel und den übrigen Gaben.
U 8.30 Östlich davon lege man eine Feuergrube oder Opferfläche an. Darin bereite man das Śiva-Feuer und sättige Śiva mit seinen Gliedern.
U 8.31 Brennhölzer, Ghee, gekochte Speise, Baumwollsamen und Milch werden hundertmal, fünfzigmal oder fünfundzwanzigmal geopfert.
U 8.32 Dies geschieht mit dem Wurzelmantra, für die Gliedermantras mit einem Zehntel der Zahl. Mit dem Feuer-Keimlaut bringe man hundertacht Gaben dar und danach die Vollgabe.
U 8.33 Nach der Verabschiedung der Gottheit samt ihren Gliedern entzünde der Lehrer die Lampen. Die Gefäße fülle man mit Öl oder Ghee und vergegenwärtige dabei die allumfassende Gottheit.
U 8.34 Mit dem Feuer-Keimlaut beginne man bei der mittleren Lampe und fahre der Reihe nach fort. Nach der Verehrung mit Duftstoffen, Blumen und den weiteren Gaben verabschiede man das Śiva-Feuer.
U 8.35 Aus dem mittleren Gefäß nehme der Lehrer mit einer kleinen Lampe die Flamme auf. Die als jung bezeichnete Lampe wird vollständig geschmückt.
U 8.36 Mit dem Herzmantra stelle man sie oben am Mast oder auf einer Opferfläche auf. Das Schutzband am Lichtermast kann auch erst nach dem Feueropfer angelegt werden.
U 8.37 Am zweiten Tag errichte man in den Haupt- und Zwischenrichtungen vier Torbögen und vier Hüttenaufbauten.
U 8.38 Die Aufbauten messen fünf, vier oder drei Hasta und stehen in geeigneten Abständen. Alternativ kann nur ein Aufbau im Osten oder Südosten stehen.
U 8.39 Die Torbögen richte man zweckmäßig und nach Wunsch ein. Alle Torbögen und Aufbauten werden mit Darbha-Girlanden und entsprechendem Schmuck versehen.
U 8.40 Vollständiger Festschmuck sowie Bananen- und Arekastämme kommen hinzu. Wenn alles vorbereitet ist und die Sonne schwächer wird,
U 8.41 lasse man die Tagessegnung rezitieren und verehre den Mast mit Duftstoffen und den weiteren Gaben. Den Mastfuß umhülle man mit einem oder zwei Gewändern.
U 8.42 Oben auf dem Mast stelle man ein Gefäß aus Gold oder einem anderen geeigneten Stoff auf, mit Baumwollsamen beziehungsweise Baumwollmaterial sowie Öl oder Ghee.
U 8.43 In den Aufbauten vollziehe der Kundige das Feueropfer in Feuergruben oder auf Opferflächen. Es entspricht dem Opfer der vorbereitenden Weihe.
U 8.44 Der Lehrer opfere im südöstlichen oder nordöstlichen Aufbau. Brahmā, Viṣṇu, Rudra, Īśvara und Sadāśiva
U 8.45 werden als Herren der Opfer genannt; im Lichtermast ist Sadāśiva gegenwärtig. Als Hölzer dienen Palāśa, Vaṭa, Śamī und Arka; sie können auch sämtlich dem Feuer zugeordnet werden.
U 8.46 Danach ehre man den Lehrer mit Gewändern, Gold und Schmuck. Nach der Vollgabe vereinige man sämtliche Lampenflammen, ihr besten Zweimalgeborenen.
U 8.47 Mit dem Herzmantra sammle man sie im Gefäß und vergegenwärtige den Feuer-Keimlaut. Vollständiger Schmuck und glückverheißende Keimschalen begleiten es.
U 8.48 Baldachin, Fahnen, Schirme, Wedel, verschiedene Instrumente und Tänze gehören zur Begleitung.
U 8.49 Das Bild kann dabei sein oder fehlen; ebenso ist eine Bildprozession möglich. Ein Hausvater oder ein enthaltsam lebender Schüler nehme die Lampe in die Hand.
U 8.50 Er besteige rasch den Mast, wende sich oben nach Norden und entzünde die Lampe im oberen Gefäß. Dann steige er wieder herab.
U 8.51 Er melde Maheśa die vollzogene Handlung. Nun entzünde man die Lampen auf den Rädern, vom oberen bis zum untersten Bereich.
U 8.52 Der weise Lehrer ehre den Helfer, der die Lichter entzündet hat, mit Gewändern und den weiteren Gaben. Nach Norden gewandt
U 8.53 vergegenwärtige er sich das Licht-Liṅga und entzünde die vier Hüttenaufbauten. Man kann deren Verbrennen auch fortlassen und alle übrigen Handlungen ausführen.
U 8.54 Man führe die Gottheit unter den Torbögen hindurch, lasse sie den Lichtermast dreimal umrunden und bringe sie dann, von Lampen begleitet, durch das Dorf.
U 8.55 Nach dem Umgang um den Tempel führe man sie in den Empfangspavillon. Zu dieser Zeit entzünde man überall am Tempelgebäude und an den weiteren Orten die Lampen.
U 8.56 Nach dem Eintritt in das Heiligtum vollziehe man die Bedienungsfolge. Am Bild oder Liṅga kann nach der jeweiligen Vorschrift eine Waschung stattfinden oder entfallen.
U 8.57 Man reiche eine reichliche Speisegabe und danach Betel. Der Gottheit gebe man außerdem Reisflocken mit Kokosnuss.
U 8.58 Pfeffer, Kreuzkümmel und Rohzuckersirup werden hinzugefügt. Diese Handlung kann auch ohne vorausgehende Keimsaat vollzogen werden.
U 8.59 Man reiche dem Lehrer die Gabe, danach den Opferpriestern. Die hier verwendeten Materialien, Aufbauten und Masten
U 8.60 sowie ihre Teile und das übrige Zubehör lasse man dem Lehrer geben. Dieser Ritus kann auch an der Wohnstätte eines Königs stattfinden.
U 8.61 Ebenso ist er im Dorf, etwa an der Brahmā-Mitte, vorgesehen, ihr Zweimalgeborenen. Auch bei anderen Menschen und bei Verlusten unter den Reit- und Tragtieren kann er vollzogen werden.
U 8.62 Besonders im Rinderstall dient er nach der Verheißung des Textes der Abwendung von Krankheiten. Für die Terminbestimmung gilt: Der Mondtag, an dem die Sonne aufgeht,
U 8.63 wird als der ganze betreffende Tag betrachtet, in der hellen wie in der dunklen Monatshälfte. Das Mondhaus, unter dem die Sonne untergeht,
U 8.64 gilt entsprechend als maßgebliches vollständiges Mondhaus. Mit diesem Verständnis vollziehe man die Handlungen, ihr besten Zweimalgeborenen.
Uttarapāda – Kapitel 9: Butterbad, Schaukel und Honigverehrung
U 9.1 Im Monat Mārgaśīrṣa verehre man Śiva unter dem Mondhaus Ārdrā, verbunden mit einer Ghee-Waschung nach dem zuvor beschriebenen Verfahren.
U 9.2 Man kann auch allein eine besondere Waschung vollziehen. Mit Duftstoffen und den weiteren Gaben verehre man die Gottheit und erfreue sie mit verschiedenen Gesängen.
U 9.3 Nach dem Umgang durch das Dorf führe man sie in den Tempel zurück. Bali und Feueropfer können bei Tag oder bei Nacht hinzutreten.
U 9.4 Man führe das vollständig geschmückte Bild im Umgang, begehe das Pulverfest und das heilige Bad und bringe es dann in den Tempel.
U 9.5 Am Abend vollziehe man das Schaukelfest, ihr Zweimalgeborenen. Man errichte zwei vollständig geschmückte Säulen.
U 9.6 Sie sollen den Säulenvorschriften entsprechen; darüber lege man einen Querbalken. In der Mitte befestige man die Schaukel mit einem Maß von vier Hasta.
U 9.7 Sie hat vier Aufhängungen und eine obere Abdeckung und wird verschieden geschmückt. Auch zwei Aufhängungen sind möglich.
U 9.8 Sie erhält einen einzelnen Haṃsa-Sitz und wird mit Tagessegnung und Besprengung vorbereitet. Nach der Besprengung mit Astra-Wasser vergegenwärtige man den Sitz.
U 9.9 Auf dem Sitzbrett verehre man den Haṃsa und mit dem Herzmantra den Haṃsa-Sitz. An der rechten Aufhängung verehre man Brahmā, an der linken Hari.
U 9.10 Im Sitz verehre man Rudra, darüber auf dem Brett Śiva. Links verehre man die Göttin, in der Mitte Skanda, den Heerführer.
U 9.11 Alternativ kann man die Göttin allein auf dem Sitzbrett mit Duftstoffen und den weiteren Gaben verehren. Verschiedene Gesänge und Tänze begleiten die Feier.
U 9.12 Mit den verschiedenen Instrumenten erfreue man Hara. Das Schaukelfest kann auch bei anderen Anlässen stattfinden und soll das Erwünschte gewähren.
U 9.13 Es kann täglich zur Erfüllung aller Anliegen vollzogen werden. Man bewege die Schaukel; das Bild kann daraufgesetzt werden oder die Bewegung ohne es stattfinden.
U 9.14 In diesem Monat reiche man unter dem den Ahnen zugeordneten Mondhaus besonders reichlich mit Ghee versehenen Milchreis für Śambhu. Dasselbe ist auch für die Göttin vorgesehen.
U 9.15 Im Monat Puṣya, unter dem Mondhaus Puṣya, vollziehe man eine Honigbegießung. Nach der großen Speisegabe richte man die Bildprozession aus.
U 9.16 Wer nach dem zuvor beschriebenen Verfahren handelt, soll die erwünschte Frucht erlangen.
Uttarapāda – Kapitel 10: Die Ghṛtakambala-Verehrung
U 10.1 Im Monat Māgha, unter dem Mondhaus Maghā, bereite man die Ghee-Hülle. Man verwende reines Ghee einer Kapilā-Kuh, frei von Würmern und Insekten.
U 10.2 Es soll frisch, rein, wohlriechend und frei von Haaren sein. Der Lehrer stelle es bereit und gebe es mit dem Waffenmantra in Wasser, unter Rezitation des Varuṇa-Keimlauts.
U 10.3 Man forme das Ghee zu einer festen Masse und bereite es mit Safran, Agaru, Kurkumapulver und Kampferpulver auf.
U 10.4 In einem Gefäß aus Gold oder einem anderen geeigneten Stoff räuchere und weihe man es mit den fünf Brahma-Mantras, den sechs Gliedermantras und danach dem Śiva-Mantra.
U 10.5 Man vollziehe eine besondere Waschung, gegebenenfalls mit den fünf Kuhprodukten und den Nektarmischungen. Nach der besonderen Verehrung stelle man das Ghee auf einer Opferfläche bereit.
U 10.6 Der Kundige verehre es mit Duftstoffen und den weiteren Gaben unter deutlicher Rezitation des Herzmantras. Auf einer Opferfläche davor sättige er das Śiva-Feuer.
U 10.7 Mit Palāśa-Brennholz, Ghee, gekochter Speise, Sesam und gerösteten Körnern bringe man hundertacht Gaben dar, danach die Vollgabe.
U 10.8 Am Ghee vollziehe man das Saṃpāta-Opfer nach dem Verfahren des Pavitra-Ritus. Danach stelle man es zugedeckt wieder auf der Opferfläche ab.
U 10.9 Man umhülle es mit dem Schutzpanzer-Mantra. Am Morgen oder zu Mittag verehre man die Gottheit wie zuvor, mit Waschung und den weiteren Handlungen.
U 10.10 Nach besonderer Verehrung und vollständiger Ausschmückung vollziehe man den Umgang um den Tempel und spreche den Śiva-Mantra.
U 10.11 Man bestreiche das ganze Liṅga und den gesamten Sockel bis zu dessen Rand mit der Ghee-Masse. Nach der Verehrung mit Duftstoffen und den weiteren Gaben umhülle man alles mit einer Decke.
U 10.12 Śambhu reiche man Speise zusammen mit Betel. Beim nächsten Tagesübergang oder am folgenden Tag nehme man Decke und Ghee-Hülle wieder ab.
U 10.13 Man verehre die Gottheit wie zuvor und ehre den Lehrer. Ihm lasse man eine den vorhandenen Mitteln entsprechende Gabe reichen.
U 10.14 Die Handlung kann mit vorausgehender Keimsaat oder ohne sie stattfinden.
Uttarapāda – Kapitel 11: Śivarātri
U 11.1 Nun werde ich besonders das Śivarātri-Gelübde erklären, ihr Zweimalgeborenen. Hört gesammelt von diesem höchsten unter den Gelübden.
U 11.2 Die Göttin vollzog es einst, ebenso andere. Sie erlangten das Erwünschte und erfreuten sich freudig der Gemeinschaft mit mir.
U 11.3 Die finster blickenden Diener Yamas bedrängen sie nicht auf seinen Befehl. Sie begegnen Yama nicht und gelangen nicht in die Höllen.
U 11.4 Hört das Verfahren, das für alle als geeignet gilt. In der dunklen Hälfte des Monats Māgha liegt der vierzehnte Mondtag.
U 11.5 Seine Nacht heißt Śivarātri und bringt nach der Verheißung des Textes alles heilige Verdienst und Heil. In dieser Nacht verehre man Śiva am Śiva-Liṅga im Tempel.
U 11.6 Der Übende soll am Vortag gebadet, gefastet und sich gesammelt haben. Vertrauensvoll bringe er die vorgeschriebenen Ehrengaben dar.
U 11.7 Zuerst vollziehe er die fünf Reinigungen nach dem zuvor beschriebenen Verfahren. Dann bereite er den Śiva-Sitz, die Mantragestalt und den Erkenntniskörper.
U 11.8 Er rufe Śiva herbei, vergegenwärtige seine Anwesenheit und verehre ihn mit Fußwaschwasser und den weiteren Gaben. Nach der Salbung mit Duftöl reinige er das Bild durch Abreiben mit Mehl.
U 11.9 Mit den fünf Nektarstoffen und den fünf Kuhprodukten begieße man es nach den jeweiligen Vorschriften, ebenso mit Duftwasser, Ghee und den weiteren Waschstoffen.
U 11.10 Die fünf reinigenden Mantras und die fünf Gliedermantras werden der Reihe nach verwendet. Danach reibe man erneut mit Mehl und Āmalaka ab.
U 11.11 Auch Pulver, Mehl und Kurkuma, zuvor beräuchert und mit dem Astra-Mantra gereinigt, werden verwendet. Danach reinige man mit Wasser.
U 11.12 Es folgt die Begießung mit Kokoswasser und dann mit Duftwasser, unter Rezitation des Wurzel-, der Glieder- und der Brahma-Mantras.
U 11.13 Mit einem reinen Baumwolltuch trockne man das Liṅga ab und bedecke es mit einem sauberen Devāṅga-Gewand oder einem entsprechenden Stoff.
U 11.14 In jeder Nachtwache verehre man mit eigenen Duftstoffen und Gaben: der Reihe nach mit Sandel, Agaru, Kampfer, Safran und den weiteren geeigneten Stoffen.
U 11.15 Man verehre sorgfältig mit Mallikā- und Wasserlotusblüten, Jāti-Blüten, Bilva, Dūrvā, unversehrten Körnern und Sesam.
U 11.16 Als Räucherwerk dienen Guggulu, Agaru, Harze und Sarja-Harz. Eine reine weiße, mit Ghee getränkte Dochtlampe werde entzündet.
U 11.17 In der ersten Nachtwache reiche man Milchreis, in der zweiten Kṛsara, in der dritten Rohzuckerreis und in der vierten reinen Reis.
U 11.18 Die Speisen erhalten passende Beilagen, Ghee und Rohzucker. Danach reiche man Betel.
U 11.19 Śiva bringe man Räucherwerk und die schwenkende Lichtgabe dar. Besonders ist das Feueropfer in einer Feuergrube oder auf einer Opferfläche auszuführen.
U 11.20 Auch ein einer Feuergrube entsprechendes Gefäß ist möglich. Nach der Zurichtung bereite man das Śiva-Feuer und vergegenwärtige im Herzen des Feuers den Śiva-Sitz.
U 11.21 Darin verehre man den höchsten Gott und opfere in die auflodernde Flamme Brennhölzer, Ghee, gekochte Speise, geröstete Körner und Sesam mit dem Wurzel-, den Glieder- und den Brahma-Mantras.
U 11.22 Für die übrigen Mantras beträgt die Zahl der Gaben ein Zehntel derjenigen des Śiva-Mantras. Die Hauptzahl beginnt bei zehn und steigt in Zehnerschritten bis zu fünfzig.
U 11.23 Mit dem Śiva-Mantra bringe man die Vollgabe zur lückenlosen Vollendung dar. Man ehre die Opferasche und verneige sich vor dem höchsten Gott.
U 11.24 So vollziehe man die Verehrung in jeder Nachtwache erneut. Wer sie nicht selbst ausführen kann, lasse sie für sich durch einen anderen vollziehen.
U 11.25 Die Nacht verbringe man wachend. Am klaren Morgen vollziehe man zuerst die täglichen Handlungen und danach die vorgeschriebene Waschung.
U 11.26 Man verehre die Gottheit wie zuvor und anschließend den Lehrer. Ihm gebe man die Lehrergabe ohne Täuschung über die eigenen Mittel.
U 11.27 Liṅga-Träger, Śiva-Verehrer, Brahmanen und Gäste ehre man nach Kräften und mit Hingabe. Nachdem die Verehrung ordnungsgemäß abgeschlossen ist,
U 11.28 kehre der Übende mit seinen Angehörigen nach Hause zurück. Er wasche Füße und Hände und breche dann das Fasten.
Uttarapāda – Kapitel 12: Die Duftstoffverehrung
U 12.1 Im Monat Phālguna, unter Uttara-Phalgunī, verehre man mit allen Duftstoffen, verbunden mit einer besonderen Waschung und einer besonderen Pūjā.
U 12.2 Die Sandelmenge wächst in Schritten von zehn Pala bis zu tausend Pala. Agaru beträgt die Hälfte davon.
U 12.3 Auch ein Viertel oder die Hälfte dieses Anteils sind möglich. Safran erhält wiederum die Hälfte, ein Viertel oder ein Achtel; weitere Halbierungen oder Viertelungen werden zugelassen. [Anm. 297]
U 12.4 Für Kampfer ist auch die doppelte Menge vorgesehen. Man zerreibe alles, beräuchere es, durchdufte es mit wohlriechenden Blumen und weihe es mit sämtlichen zugehörigen Mantras.
U 12.5 Man richte die Stoffe nach dem Verfahren der Ghee-Hülle zu und vollziehe das Feueropfer. Mit dem Śiva-Mantra bestreiche man Liṅga und Sockel mit der Duftmasse.
U 12.6 Wohlriechende Blumengirlanden schmücken Liṅga und Sockel. Alles erfolgt wie bei der Ghee-Hülle, jedoch ohne die Decke.
U 12.7 Bei auftretenden Krankheiten, außergewöhnlichen Erscheinungen, zur Erfüllung eines Wunsches oder bei einer als schädigendes Ritual verstandenen Störung soll diese Handlung vollzogen werden.
Uttarapāda – Kapitel 13: Die Damana-Verehrung
U 13.1 Ich werde das Auflegen von Damana erklären, das im Monat Caitra Früchte gewährt. Einst entstand aus Haras Zorn ein Bhairava namens Damana.
U 13.2 Er bezwang alle Götter und die mächtigen Dānavas. Der erfreute Śiva sprach darauf zu ihm: „Werde ein Strauch auf der Erde.
U 13.3 Nachdem du selbst gezähmt bist, wirst du meiner Freude dienen. Die Menschen, die die Gottheit mit deinen jungen Zweigen und den weiteren Pflanzenteilen verehren,
U 13.4 werden durch Damanas Kraft den höchsten Zustand erreichen.“ Den Menschen, die das Damana-Fest begehen,
U 13.5 habe ich die für den Monat Caitra beschriebene verdienstvolle Frucht verliehen. Am siebten oder dreizehnten Mondtag begebe man sich zur Damana-Pflanze.
U 13.6 Man reinige sie mit dem Astra-Mantra und verehre sie mit den Saṃhitā-Mantras. Dann spreche der Mantrakundige sie mit Śivas Worten an.
U 13.7 „Du, aus Haras Gnade hervorgegangen, werde hier gegenwärtig. Für Śivas heilige Handlung sollst du nach Śivas Weisung mitgenommen werden.“
U 13.8 Nachdem man Damana so angesprochen und geschützt hat, kehre man nach Hause zurück. Ist der Standort weit entfernt, bringe man die Pflanze mit Wurzel und Erde herbei.
U 13.9 Man pflanze sie erneut in ein mit Erde gefülltes Gefäß und begieße sie mit Wasser. Auch zu Hause vollziehe der Kundige die Anrede nach dem zuvor beschriebenen Verfahren.
U 13.10 Am Abend beginne man die vorbereitende Weihe. Nach dem Bad und den weiteren guten Handlungen hole man die Opfermaterialien herbei.
U 13.11 Man verehre Sonne, Śaṅkara und Feuer ordnungsgemäß. Westlich des Gottes der Götter lege man die Wurzel der Pflanze samt Erde nieder.
U 13.12 Dies geschieht mit Sadyojāta oder dem Herzmantra. Den Stängel sowie Dhātrī lege man im Norden mit Vāmadeva oder dem Kopfmantra nieder. [Anm. 298]
U 13.13 Im Süden steht der Aschenbehälter, geweiht mit dem Haarschopfmantra oder Bahurūpa. Im Osten liegen Zahnreinigungsholz und Blumen, geweiht mit Puruṣa oder dem Schutzpanzer-Mantra.
U 13.14 Im Nordosten liegen Früchte und Duftstoffe, geweiht mit dem Wurzelmantra oder der Gāyatrī. Die fünf Pflanzenteile halte man zusammen mit Damana, Blumen und unversehrten Körnern in den gefalteten Händen.
U 13.15 Man kündige dem Herrn der Welt das Damana-Auflegen an: „O Herr der Götter, o Herr, ich habe dich zur vorgesehenen Zeit eingeladen.
U 13.16 Nach deinen Weisungen soll dein Fest mit den verfügbaren Mitteln vollständig vollzogen werden.“ Nach dieser Bitte lege man die Blumengabe auf den Scheitel der Gottheit.
U 13.17 Dies geschieht mit dem Śiva-Mantra; danach vollziehe man Japa und die weiteren Handlungen. Den Rest lege man in eine Schale und bedecke ihn mit einer zweiten.
U 13.18 Nach dem Verfahren des Pavitra-Ritus umhülle man alles mit dem Schutzpanzer-Mantra. So geschützt, werde es Śiva dargebracht.
U 13.19 Danach kann man Opferspeise essen oder fastend allein vom Atem leben. Vor Śiva verbringe man die Nacht wachend mit Meditation, Gesang und Mantrawiederholung.
U 13.20 Am Morgen bade man und verehre den Herrn der Welt mit den acht Blumen. Die tägliche und die besondere anlassbezogene Pūjā werden sorgfältig vollzogen.
U 13.21 Man verehre die Gottheit mit Damana, auch mit den fünf zerteilten Pflanzenteilen. Den Rest nehme man zusammen mit Dūrvā, Blumen und unversehrten Körnern in die gefalteten Hände.
U 13.22 Man meditiere über Sadāśiva mit fünf Gesichtern, der einem zugewandt ist. Die Ebenen Ātma, Vidyā und Śiva werden mit den zugehörigen Herren von Śiva bis Īśvara vergegenwärtigt.
U 13.23 Nach dem Verfahren des Pavitra-Ritus verehre man Śiva der Reihe nach. Die zuvor genannten Mantras der bei Ātmatattva beginnenden Ebenen werden mit dem zweiten, vierten und sechsten Vokal verbunden.
U 13.24 Bindu und der genannte S-Abschluss treten hinzu; man verwende den Pavitra-Mantra. Für die vierte Handvoll besteht der Mantra aus Praṇava und Śiva-Mantra.
U 13.25 Dazu treten die Anrede „dem Herrn des Opfers“ und die wiederholte Bitte „Vollende das Opfer“, dann „dem Dreizackträger“ im Dativ und der Abschluss „namaḥ“.
U 13.26 Nach der Verneigung verehre der Verfahrenskundige Śiva und das Feuer. Dann richte er eine Bitte an Śiva, der die gewünschte Frucht gewährt.
U 13.27 „Erhabener Herr, was ich zu viel oder zu wenig getan habe: Möge all dies vollständig werden, möge mein Damana-Fest vollendet sein.“
U 13.28 Nach dem Damana-Ritus verehre man den Lehrer zu seiner Zufriedenheit. Danach bewirte beziehungsweise beschenke man auch die Eingeweihten.
U 13.29 Ob Hausvater oder enthaltsamer Schüler: Wer diesen Ritus vollzieht, dessen im Monat Caitra ausgeführte Verehrung, Mantrawiederholung und weitere Praxis werden fruchtbar.
Uttarapāda – Kapitel 14: Das Frühlingsfest
U 14.1 In demselben Monat soll das wunscherfüllende Frühlingsfest stattfinden. Am Vortag lege man das Schutzband an. Der Festort ist von verschiedenen Bäumen erfüllt.
U 14.2 Er ist mit vielfältigen Girlanden und Früchten geschmückt und von verschiedenen Gesängen und Instrumenten belebt.
U 14.3 Verschiedene Tänze und Spielvorrichtungen gehören dazu. Blumen sind verstreut, Einfassungen mit Blüten und der Ort mit vielen Düften erfüllt.
U 14.4 Fahnen bedecken ihn, leuchtende Lampen erhellen ihn. Er hat einen Empfangspavillon und Einrichtungen für Wasserspiele.
U 14.5 In diesen Garten der Gottheit führe man den vollständig geschmückten Gott, nach einem Dorfumgang, wenn die Sonne schwächer wird.
U 14.6 Dort vollziehe man die Bedienungsfolge und verehre die Gottheit besonders mit Duftstoffen, Räucherwerk, Girlanden und den weiteren Ehrengaben.
U 14.7 Man vergegenwärtige sich Vasanta, den Frühling, und den blumenbewaffneten Liebesgott als zum Dienst Gekommene. Rechts und links der Gottheit verehre man sie mit verschiedenen Duftstoffen.
U 14.8 Sie werden in zwei mit Gold und Gewändern versehenen Krügen oder auf zwei mit verschiedenen Blumen geschmückten Opferflächen verehrt.
U 14.9 Hinter einem Tuch reiche man ihnen Milchreis als Speisegabe. Am Ende gebe man Betel und erfreue sie besonders.
U 14.10 Mit Tanz, Musik und himmlisch schönen Gesängen verbringe man die Zeit. Danach führe man den höchsten Gott wieder in den Tempel zurück.
U 14.11 Man vollziehe die Waschung und verehre Śiva besonders. So soll der Gott sorgsam und mit besonderer Hingabe geehrt werden.
U 14.12 Wer als Mensch so handelt, soll alle erwünschten Erfüllungen erlangen.
Uttarapāda – Kapitel 15: Das kühlende Gefäß
U 15.1 Nun werde ich das Verfahren des kühlenden Krugs der Reihe nach erklären. Es wird im Monat Vaiśākha unter Viśākhā oder bei Dürre vollzogen.
U 15.2 Es dient nach der Verheißung des Textes der Abwendung aller Gefahren und außergewöhnlichen Störungen. Es ist bei Sühneriten, Dorfbränden und entsprechenden Ereignissen vorgesehen.
U 15.3 Bei Krankheiten der Vierfüßer, Fieber und Seuchen soll die kühlende Krughandlung zur Abwendung dieser Not vollzogen werden.
U 15.4 Aus opfergeeignetem Holz fertige man einen dreifüßigen Ständer über dem Liṅga-Scheitel. Der Abstand beginnt bei acht Aṅgula und wächst jeweils um eine Aṅgula bis zu einem Kara.
U 15.5 Man bestimme einen passenden Abstand und wasche den Ständer mit Wasser. Die Beine werden mit Gewändern umhüllt; im rechten verehre man Brahmā.
U 15.6 Im linken steht Viṣṇu, im hinteren der Stier: Dies sind die Gottheiten der drei Beine. Auf der oberen Platte setze man Mahāmāyā mit ihrem eigenen Mantra ein.
U 15.7 Den so bereiteten Ständer setze man über das Liṅga. Im Pavillon lege man eine Opferfläche mit Śāli-Reis an; als Ausgangsmenge werden acht Droṇa genannt.
U 15.8 Geschälter Reis, Sesam und geröstete Körner kommen hinzu. Darauf stelle man den Hauptkrug. Eine Füllmenge von vier Droṇa gilt als beste, drei Droṇa als mittlere.
U 15.9 Eine Füllung von einer Khāri wird als einfachste bezeichnet. [Anm. 299] Der mit Schnur umwickelte Krug gleicht einer reifen Bimba-Frucht und erhält Gewand und Grasbüschel.
U 15.10 Er enthält einen goldenen Lotus und fünf Edelsteine. An seiner Unterseite besitzt er eine Öffnung mit einem goldenen Röhrchen.
U 15.11 Für dessen Goldmenge werden ein, zwei oder drei Viertel eines Niṣka genannt. Das Röhrchen ist vier Aṅgula lang; seine Öffnung gleicht einer Nadelspitze.
U 15.12 Deckel und junge Blätter gehören dazu. Ein Nebenkrug wird mit Gewand, Gold und den weiteren zugehörigen Dingen vorbereitet.
U 15.13 Dieser hat keine untere Öffnung und steht rechts vom Hauptkrug. Man bereite den Sitz und rufe die Mantragestalt in den Krug herbei.
U 15.14 Mit den Brahma-Mantras samt ihren Kalās bilde man den Erkenntniskörper. Mit dem Praṇava rufe man Śiva herbei und verehre ihn mit Duftstoffen und den weiteren Gaben.
U 15.15 Diese Handlung vollziehe man im Haupt- und im Nebenkrug. Für allgemeine Anliegen verwende man Duftwasser, Honig oder Milch.
U 15.16 Bei Sühne, außergewöhnlichen Störungen und zur Abwendung von Übeln fülle man die fünf Kuhprodukte oder reines Wasser ein.
U 15.17 Als Duftstoff kann Sandel dienen, gegebenenfalls mit Asche vermischt, oder die für das Mundspülwasser vorgesehene Duftmischung.
U 15.18 Die Flüssigkeit muss frei von Haaren und kleinen Lebewesen sein; man fülle sie in den Nebenkrug. Nach der Verehrung mit dem Herzmantra und den üblichen Gaben vollziehe man das Feueropfer.
U 15.19 In neun, fünf oder einer Feuergrube opfere man Brennhölzer, Ghee, gekochte Speise, Sesam, geröstete Körner, Honig und Gerste.
U 15.20 Die Brennhölzer stammen von Vañjula; alle werden mit dem Varuṇa-Mantra dargebracht. Der Śiva-Mantra wird mit dem Wasser- und dem Nektar-Keimlaut umschlossen.
U 15.21 Mit der Vergegenwärtigung des Wasserelements opfere man von jedem Stoff tausend, fünfhundert oder hundertacht Gaben.
U 15.22 Den vom Wasser-Keimlaut umschlossenen Wurzelmantra wiederhole man in derselben Zahl. Acht Mantrarezitatoren können die Varuṇa-Mantras sprechen.
U 15.23 Kenner der vier Veden rezitieren sorgsam den mit „āpyāyasva“ beginnenden Text. Sie sollen gebadet haben, diszipliniert sein und sich von reiner Opferspeise ernähren.
U 15.24 Sie sollen gesammelt, friedvoll, den Weisungen des Lehrers gehorsam, in Śivas Lehre eingeweiht und gemeinsam auf Regen ausgerichtet sein.
U 15.25 Den ganzen Tempel besprenge man bei Tag und bei Nacht mit Wasser. Zu den vorgesehenen Zeiten lasse man insbesondere Milch aus Kuheutern fließen.
U 15.26 Tausend, fünfhundert oder hundert solcher Ausgießungen werden genannt. Dadurch soll nach der Verheißung des Textes kräftiger Regen entstehen.
U 15.27 So verfahre man täglich während des Feueropfers, ihr besten Zweimalgeborenen. Auch bei der Pūjā und der Vollgabe vergegenwärtige man die Wasser-Meditation.
U 15.28 Man meditiere über den Wurzelmantra als Nektar und spreche ihn mit dem Abschluss „vauṣaṭ“. Muschelhornklang begleitet die Handlung; täglich wird sie wiederholt.
U 15.29 Nach der täglichen Verehrung beginne man den anlassbezogenen Ritus. Ist dieser sehr umfangreich, kann er zuerst ausgeführt werden.
U 15.30 Mit kühlem, durch verschiedene Duftstoffe bereitetem Wasser bade man den Herrn der Götter und vergegenwärtige dabei die Nektarüberflutung.
U 15.31 Der Lehrer verwende reichlich Sandel, Agaru, Kampfer und Safran sowie viele wohlriechende, gerade aufgeblühte Blumen.
U 15.32 Räucherwerk aus schwarzem Agaru, gute mit Ghee bereitete Duftstoffe, Kampferdochtlampen und reichlicher frisch bereiteter Milchreis gehören zur Verehrung.
U 15.33 Speisen aus Śāli-Reis werden in neuen Gefäßen bereitet. Kühles, wohlschmeckendes Duftwasser reiche man ebenfalls in neuen Gefäßen.
U 15.34 Betel mit hellen Blättern, wohlriechender Areka und Mundduftgabe sowie Gesang, Instrumentalmusik und Tanz werden dargeboten.
U 15.35 Schauspiel mit den neun Stimmungen, Lobpreisungen, Veda-Rezitation, Mantrawiederholung, Heilrufe und wiederholte Verneigungen kommen hinzu.
U 15.36 So verehre man die Gottheit täglich, bis die erwünschte Frucht eintritt. Danach ist jeweils das Feueropfer vorgesehen; dies ist die tägliche Ordnung.
U 15.37 Am ersten Tag gibt es eine Besonderheit: Nach der Vollgabe lasse man beide Krüge auf den Armen oder auf dem Kopf aufnehmen.
U 15.38 Mit ihnen vollziehe man einen Tempelumgang an einem günstigen Tag, unter einem für Lehrer und Auftraggeber günstigen Mondhaus.
U 15.39 Bei günstigem Mondtag und Aszendenten hebe man unter Rezitation des Śiva-Mantras den durchbohrten Krug auf den Ständer. Das Wasser aus dem neuen beziehungsweise weiteren Krug wird bereitgehalten.
U 15.40 Nach Norden gewandt gieße man es unter Rezitation des Śiva-Mantras und Vergegenwärtigung der Nektarströmung in den mittleren Krug auf dem Ständer.
U 15.41 Man fülle täglich Wasser nach, bis die Handlung ihren Zweck erreicht. Sie kann eine, zwei oder drei Wochen oder einen Monat dauern.
U 15.42 Auch zwei oder drei Monate sind möglich. Zu Beginn ehre man den Lehrer mit Gewändern und Schmuck für die fünf Körperbereiche.
U 15.43 Der König reiche anfangs eine Gabe von zehn Niṣka oder mehr. Am Ende sollen Ehrung und Geldgabe verdoppelt werden.
U 15.44 Allen anderen Mitwirkenden gebe man vertrauensvoll Gold, Gewänder und Ringe, verbunden mit einer Gabe von einem Niṣka.
U 15.45 Täglich reiche ihnen der König Reis mit Beilagen für ihre Mahlzeit sowie Betel, mit aufrichtiger Achtung.
U 15.46 Auch Verehrer und Yogins sollen täglich bewirtet werden. Bedürftige und Menschen ohne Unterstützung erhalten ebenfalls jeden Tag Nahrung.
U 15.47 Zum Abschluss vollziehe man eine Waschung und lasse eine reichliche Speisegabe darbringen.
Uttarapāda – Kapitel 16: Die Fruchtverehrung
U 16.1 Im Monat Jyeṣṭha, unter dem Mondhaus Mūla, verehre man mit wohlschmeckenden Früchten. Eine besondere Waschung mit den fünf Nektarstoffen gehört dazu.
U 16.2 Man vollziehe eine besondere Pūjā mit Milchreis und ein besonderes Feueropfer mit Brennholz, Ghee und gekochter Speise.
U 16.3 Mit verschiedenen Früchten und den weiteren Opferstoffen bringe man die Vollgabe dar. Dann häufe man mit dem Wurzelmantra Früchte vom Sockel bis zum Scheitel des Liṅga auf.
U 16.4 Das Liṅga kann ganz darin verborgen sein; auch eine Füllung rings um seine Außenseite ist möglich. Mit dem Schutzpanzer-Mantra umhülle man Liṅga und Sockel mit zwei Gewändern.
U 16.5 Beim nächsten Tagesübergang oder am folgenden Tag nehme man die Früchte wieder weg. Am Ende der Handlung ehre der Auftraggeber den Lehrer mit Gewändern und Gold.
U 16.6 Was der Auftraggeber als Frucht erstrebt, soll ihm dadurch rasch zuteilwerden.
Uttarapāda – Kapitel 17: Die Verehrung im Āṣāḍha
U 17.1 Im Monat Āṣāḍha unter Pūrvaphalgunī oder im Monat Āśvayuja vollziehe man den folgenden Ritus.
U 17.2 Nachts lege man der Göttin nach der zuvor genannten Vorschrift das Schutzband an, gegebenenfalls Gott und Göttin gemeinsam. Am Morgen reiche man Mädchen Gold und entsprechende Gaben.
U 17.3 Nach der Gabe von Gewändern und einer Mahlzeit bringe man der Göttin Milch dar. Vollständig geschmückt ziehe sie im Umgang durch das Dorf.
U 17.4 Zu dieser Zeit reiche man wohlgebildete Mungbohnensprossen. Vor dem Dorfumgang kann eine Speisegabe erfolgen oder entfallen.
U 17.5 Man führe die Gottheit in den Empfangspavillon und vollziehe die Bedienungsfolge. Kurkumapulver und Öl werden nach dem Verfahren des Pulverfestes bereitet.
U 17.6 Man reiche sie dem Gott und der Göttin, danach den Menschen. Betel, verschiedene Beilagen und Reis kommen hinzu.
U 17.7 Pulverhandlung und Reisverteilung können auch entfallen. Zusammen mit dem Dreizack führe man die Göttin zu einem Fluss oder einem entsprechenden Gewässer.
U 17.8 Der Lehrer lege vorschriftsmäßig zwei Opferflächen aus Śāli-Reis an. Auf die eine stelle man den Dreizack vor der Göttin.
U 17.9 Davor ordne man die Krüge nach der Waschungsvorschrift an. Der Lehrer verehre sie mit dem Herzmantra und mit geröstetem Mehl sowie Früchten.
U 17.10 Mit den Krugwassern bade man den Dreizack und tauche ihn dann im heiligen Gewässer ein. Danach kehre man zusammen mit den Menschen zum Tempel zurück.
U 17.11 Die Wasserhandlung kann auch entfallen; dann endet die Feier mit dem Dorfumgang. An diesem Tag wird zudem eine Nirvāṇa-Lampe mit einer nicht verwelkenden Girlande genannt.
U 17.12 Dies begehe man jährlich, verbunden mit Bali-Gaben. Eine weitere Form umfasst Bali und Feueropfer, bei Nacht oder bei Tag.
U 17.13 Das vollständig geschmückte Bild wird zusammen mit den verschiedenen Verehrern im Umgang geführt. Unterschiedliche wohlschmeckende Früchte werden bereitgehalten.
U 17.14 Der Lehrer lasse geröstetes Mehl mit Rohzuckerstücken reichen, dazu verschiedene Gebäcke und Früchte.
U 17.15 Am Ufer bringe man der Gottheit Rohzucker, Früchte und geröstetes Mehl dar. Nach dem Lösen des Schutzbands vor dem Gott der Götter folgt das heilige Bad in frischem Wasser.
U 17.16 Man vollziehe es allein oder zusammen mit dem Dreizack. Nach der Rückkehr in den Tempel folgen Waschung und Verehrung.
U 17.17 Eine reichliche Speisegabe, Mundduftgabe und Betel schließen sich an. Danach ehre man den Lehrer sorgsam.
U 17.18 Mit Gewändern, Gold, Ringen und den weiteren Gaben reiche man ihm die Lehrergabe. Der Ritus dient der Abwendung aller Schuld und aller Gefahren.
U 17.19 Zur Erfüllung aller guten Wünsche und Vorhaben soll diese Handlung vollzogen werden; sie erfreut die Göttin.
Uttarapāda – Kapitel 18: Das Auflegen der Pavitra-Fäden
U 18.1 Zur Abwendung der im Laufe eines Jahres entstandenen Verfehlungen werde ich den Pavitra-Ritus erklären. Hört, ihr hervorragenden Seher.
U 18.2 Unterlässt der Mantrakundige die Sühne für das Übertreten der Vorschriften, droht ihm nach Aussage des Textes geistige Verwirrung; der Lehrer wird von Krankheit betroffen.
U 18.3 Ein Putraka-Eingeweihter erlangt die ihm bestimmte Erfüllung nicht und bleibt durch eine weitere Geburt gebunden. Auch ein Samayin erreicht trotz Einhaltung seiner Grundregeln nicht das volle Ziel ohne den Pavitra-Ritus.
U 18.4 Darum soll dieser mit Sorgfalt auf irgendeine geeignete Weise vollzogen werden. Er betrifft den täglich durch Rede, Gedanken und Körperhandlungen entstehenden Makel.
U 18.5 Weil er vor dem Fallen schützt, heißt er Pavitraka, „Reinigendes“. Die drei Monate von Āṣāḍha an gelten der Reihe nach als beste, mittlere und geringere Zeit.
U 18.6 Auch die Monate Āśvina und Kārttika werden genannt. In Āṣāḍha findet der Ritus am vierzehnten Mondtag der hellen Monatshälfte statt.
U 18.7 In den übrigen Monaten kann er in der hellen oder dunklen Hälfte am vierzehnten oder achten Mondtag ordnungsgemäß vollzogen werden.
U 18.8 Nach dem Kṛttikā-Lichterfest soll der jährliche Pavitra-Ritus nicht mehr stattfinden. Für den Hausvater gilt die helle Monatshälfte, für den Entsagenden kommen beide infrage.
U 18.9 Ein für Ausführenden und Auftraggeber günstiges Mondhaus kann gewählt werden, ist aber nicht zwingend. Man beschaffe Fäden aus Leinen oder Baumwolle, bei deren Fehlen aus Muñja-Gras.
U 18.10 Auch Darbha oder Rindenfasern sind möglich. Nach der Vorbereitung lege man dreifache Fäden wiederum dreifach zusammen und reinige sie mit dem Astra-Mantra.
U 18.11 Haare und andere Verunreinigungen wasche man mit reinem Wasser und dem Astra-Mantra aus. Nach dem Trocknen lasse der Lehrer mit dem Herzmantra die Pavitra-Fäden fertigen.
U 18.12 Die neun mit Vāmā beginnenden Śaktis gelten als Herrinnen der neun Grundfäden. Für die Zahl der weiteren Stränge nennt der Text eine Verdopplung am Hasta-Maß und danach Zehnerschritte. [Anm. 300]
U 18.13 Hundertacht Stränge gelten als höchste Zahl. Alternativ beginnt man bei zwölf und steigert jeweils um zwölf bis zu diesem Maß.
U 18.14 So ergeben sich die Strangzahlen für die einfachen und die weiteren Stufen. Für die kleinsten Formen wird die Zahl der Kalās genannt, für die mittleren die der Schriftlaute.
U 18.15 Für die größten menschlich gefertigten Liṅgas gilt die Zahl der Mantrawörter. Bei selbstentstandenen Liṅgas, Bāṇa-Liṅgas und solchen aus Edelstein,
U 18.16 auf Opferflächen und Maṇḍalas, bei beweglichen Liṅgas und bei figürlichen Bildern können alle passenden Zahlen verwendet werden, gerade oder ungerade.
U 18.17 Für Hausväter sind gerade Zahlen vorgesehen. Bei Begleitgottheiten und bei geringen Mitteln gilt eine entsprechende einfachere Bemessung, ihr großen Seher.
U 18.18 Die Fäden können von einem bis zu zwölf reichen, jeweils um einen steigend. Die Knotenzahl kann der Fadenzahl entsprechen; auch neun Knoten mit glattem Inneren werden genannt.
U 18.19 Alternativ sind nach Wunsch gleichmäßig verteilte Knoten möglich. Ihr Maß reicht in diesem Āgama von einer bis zu drei Aṅgula.
U 18.20 Die Kundigen bringen die Knoten an den vorgesehenen Umschlingungsstellen an. Zum Färben dienen rotes Sandelholz, Safran, roter Ocker, Agaru und Sandel.
U 18.21 Kuṣṭha, Kampfer, Kurkuma und dunkle Duftstoffe können hinzutreten. Mit dem Herzmantra färbe man die Fäden; auch bereits rote Fäden und entsprechende Varianten sind möglich.
U 18.22 Drei Pavitra-Schlingen werden am Scheitel angelegt; sie verkörpern Ātma, Vidyā und Śiva. Eine vierte reicht bis zum Sockel und umfasst alle Wirklichkeitsebenen.
U 18.23 Danach folgen eine Girlande in Form der heiligen Schnur und eine Armgirlande. Sie sind beim Gesichts-Liṅga und gegebenenfalls beim figürlichen Bild vorgesehen.
U 18.24 Bei figürlichen Bildern reicht der Schmuck bis zu den Knien; die drei Hauptschlingen erhalten die gewünschte Strangzahl. Kleine Liṅgas bemisst man nach einem entsprechenden Yantra- oder Blumen-Liṅga.
U 18.25 Für Opferflächen und entsprechende Träger gelten passende Pavitra-Maße. Beim Stier reicht eine Schlinge bis zu den Hörnern, eine andere vom Höcker bis zu den Hufen.
U 18.26 Für alle Gottheiten eines umgebenden Kreises kann eine gemeinsame Schlinge vorgesehen werden. Caṇḍeśa und Kṣetrapāla erhalten jeweils eine eigene.
U 18.27 Am Rand des Tempelbereichs wird für die Weltenhüter ein Faden im Uhrzeigersinn herumgeführt. Opferhalle, Stierplatz, Haupttempel und zugehörige Gebäude
U 18.28 sowie sämtliche Ritualgeräte werden mit einer dreifachen Schnur umwunden. Nach dieser Festlegung beginne man am Vortag die vorbereitende Weihe.
U 18.29 Vor dem Tempel, links oder rechts davon richte man einen Pavillon mit fünf bis vierundzwanzig Hasta Breite ein.
U 18.30 Er hat sechzehn oder zwölf Säulen, eine mittlere Plattform und alle vorgeschriebenen Kennzeichen.
U 18.31 Auch eine um drei Teile verlängerte Form mit zwanzig Säulen oder ein bereits vorhandener Pavillon mit doppelt langer Plattform ist möglich. [Anm. 301]
U 18.32 Ringsum liegen neun, fünf oder eine Feuergrube beziehungsweise entsprechend viele Opferflächen. Auch eine Ausführung ohne erhöhte Plattform ist zulässig.
U 18.33 Im Westen zeichne man das Maṇḍala, im Osten lege man die Pavitra-Fäden bereit. Der Ausführende soll Reinigung, Bad, Übergangsverehrung und Wasserspenden vollzogen haben.
U 18.34 Er hat die tägliche Verehrung und die Sonnenverehrung ausgeführt, die Sonne jedoch noch nicht verabschiedet. Gereinigt trägt er den durch Mantras geschützten Körper.
U 18.35 Nach der rituellen Besitznahme des Bodens verehre er Zugang, Torhüter, Vāstu-Herrn, Lakṣmī, den Opferherrn und die Vardhanī, die Weltenhüter, Gaṇapati und die Lehrer.
U 18.36 Nach Verehrung und Bitte verehre er auch Śaṅkara im Maṇḍala. Dann nehme er nahe der Gottheit auf seinem eigenen Sitz Platz.
U 18.37 Von der Sitzverehrung bis zur Anrufung vollziehe er die vorgeschriebenen Handlungen. Eine besondere Waschung mit den fünf Nektarstoffen gehört dazu.
U 18.38 Nach einer besonderen Pūjā mit vielfältigen Duftstoffen, Speisen und Gebäck begebe sich der Lehrer zur Feuergrube.
U 18.39 Von der Zurichtung der Feuergrube bis zur Vollgabe vollziehe er das Feueropfer. Brennhölzer, Ghee, gekochte Opferspeise, geröstete Körner, Sesam und Gerste werden verwendet.
U 18.40 In den Hauptrichtungen dienen vom Osten an Palāśa, Udumbara, Aśvattha und Vaṭa; in den Zwischenrichtungen vom Südosten an Śamī, Khadira, Bilva und Plakṣa.
U 18.41 In der Hauptfeuerstelle verwendet man Palāśa. Für Śiva sind hundert oder fünfzig Gaben vorgesehen, für die Gliedermantras jeweils ein Zehntel davon.
U 18.42 In den übrigen Feuergruben gilt die Hälfte dieser Zahlen für die bei Nara beziehungsweise beim Herzen beginnenden Formen. Die im Topf gekochte Opferspeise teile man mit dem Herzmantra in drei Portionen.
U 18.43 Den Anteil Śivas und den des Feuers vermische man mit Honig und Ghee, den eigenen Anteil nur mit Ghee.
U 18.44 Man verehre den Anteil der Gottheit mit dem Herzmantra und trage ihn zu Śiva. Nach der Verehrung des höchsten Gottes bringe man die zum Gelübde gehörenden Gegenstände dar.
U 18.45 Im Osten lege man das vorgeschriebene Zahnreinigungsholz mit Tatpuruṣa nieder, im Süden reine Asche in einem geeigneten Gefäß mit Aghora.
U 18.46 Im Westen lege man reine Erde mit Sadyojāta nieder. Im Norden wird Āmalaka-Frucht genannt, im Osten die fünffache Speisegabe.
U 18.47 Alle Feueropferstoffe samt Kuśa lege man an der Westseite nieder; Stab, Gebetskette, Lendenschurz und Almosenschale im Süden.
U 18.48 Rocanā, Safran, Öl, Stäbchen, Kamm, Spiegel, Schere, Zahn- und Nagelreinigungsgerät sowie Augenschminke werden ebenfalls bereitgelegt.
U 18.49 Das zugehörige Gefäß reiche man unter Vergegenwärtigung Vāmadevas. Betel und Asche werden mit Tatpuruṣa dargebracht. [Anm. 302]
U 18.50 Im Nordosten liegen Sitz, Schirm, Sandalen und Yogagurt. Man kann diese Dinge auch rings um die Fäden auf der Opferfläche zur Weihe bereitlegen.
U 18.51 Śivas Speiseanteil werde mit Astra besprengt, mit dem Schutzpanzer umhüllt, mit dem Herzmantra verehrt und durch die Kuh-Mudrā in Nektar verwandelt. Dann bringe man ihn dar.
U 18.52 Mit den Brahma-Mantras reiche man die Pavitra-Fäden dem Gott der Götter. Auf der Plattform bereite man eine Opferfläche mit acht Droṇa Śāli-Reis.
U 18.53 Halb so viel geschälter Reis sowie Sesam und geröstete Körner kommen hinzu. Darauf stelle der Lehrer die Schale mit den Pavitra-Fäden.
U 18.54 Liegt das Maṇḍala auf der Plattform, können die Fäden auch nahe dem Krug aufgestellt werden. Man besprenge sie mit Arghya-Wasser und weihe sie mit den Saṃhitā-Mantras.
U 18.55 Mit einem Antilopenfell oder einer entsprechenden Decke bedeckt, stelle man sie nahe dem Feuer auf. Man vergegenwärtige Śiva als das Jahr selbst, als unvergänglichen Zeugen aller Handlungen.
U 18.56 Er ist Schützer, Zuflucht und Grund dafür, dass Handlungen ihre Früchte tragen. Mit dieser Vorstellung und mit Śiva-, Brahma- und sechs Gliedermantras
U 18.57 vollziehe man einundzwanzig Saṃpāta-Opfergaben. Danach gebe man der Sonne ein Duft-Pavitra und schlürfe rituell Wasser.
U 18.58 Opferhalle, Stierplatz, Tempel, Feuerstätte und die zugehörigen Geräte umwinde man mit einer fünffachen Schnur unter Verwendung des Schutzpanzer-Mantras.
U 18.59 Im Uhrzeigersinn reiche man Nandin und den weiteren Torhütern Duft-Pavitras. Nach dem Eintritt gebe man auch Brahmā ein Pavitra.
U 18.60 Dann spreche man: „Erhabener Herr, diese Pavitra-Fäden sind geweiht. Ich bringe sie Śiva dar, der im Krug gegenwärtig ist.“
U 18.61 Man übergebe sie ihm zum Schutz und reiche die Duft-Pavitras. Alternativ kann man zuerst Hauptkrug und Vardhanī bedenken und dann zu Śiva treten.
U 18.62 Auch der eigenen geheiligten Gestalt und der Lehrerreihe gebe man Duft-Pavitras. Ein besonderes Band mit nur einem Knoten und wenigen Strängen wird bereitet.
U 18.63 Der Lehrer nehme es, beräuchert und mit Blumen versehen, in die gefalteten Hände. Dies ist das Einladungs-Pavitra, durch die Nektar-Mudrā belebt.
U 18.64 Mit der Ausatmung und dem Śiva-Keimmantra lege man es Śiva auf den Scheitel. Vor dem höchsten Gott rezitiere man den Einladungsmantra.
U 18.65 „Herr, der du alle Lücken der vorgeschriebenen Handlungen erfüllst: Zu diesem Opfer lade ich dich ein, o Gebieter, um deinen Willen zu verwirklichen.
U 18.66 Gewähre mir, der ich dich verehre, seine Vollendung, o Herr des Bewussten und Unbewussten. In jeder Weise und zu jeder Zeit sei dir Verehrung, Śambhu. Sei mir gnädig.“
U 18.67 Nach der Mantrawiederholung bringe man deren Frucht der Gottheit dar, preise sie, verneige sich und bitte um Vergebung. Den Richtungshütern und ihren Waffen gebe man Pavitra-Fäden.
U 18.68 Der Lehrer reiche der im Feuer gegenwärtigen Gottheit den dritten Speiseanteil und wie zuvor ein Einladungs-Pavitra.
U 18.69 Für Indra lautet die Formel sinngemäß „Oṃ, Indra, nimm an“, mit dem Verneigungsabschluss. Den übrigen Gestalten bringe man der Reihe nach draußen Bali dar.
U 18.70 Im Nordwesten gebe man Kṣetrapāla seine Gabe und schlürfe rituell Wasser. Danach vollziehe der Lehrer die Sühneopfer und die Vollgabe.
U 18.71 Mit „bhūḥ“, „bhuvaḥ“ und „svaḥ“, einzeln und gemeinsam, opfere man. Dann folgen Gaben für Agni und Soma und die Sviṣṭakṛt-Gabe.
U 18.72 Mit den vorgeschriebenen, auf „svāhā“ endenden Mantras vollziehe man die Gaben. Danach verbinde man den im Feuer gegenwärtigen Śiva mit Śiva im Maṇḍala.
U 18.73 Dies geschieht durch die Verbindung der feinen Kanäle in der Vorstellung. Man vergegenwärtige Śiva und lege dem Siddhānta-Buch und dem eigenen Lehrer ein Pavitra an.
U 18.74 Nach dem Verlassen der Opferhalle schlürfe der gereinigte Lehrer Wasser. Der Reihe nach nehme er die fünf Kuhprodukte, die Opferspeise und das Zahnreinigungsholz zu sich beziehungsweise in Gebrauch.
U 18.75 Nach erneutem Wasserschlürfen lege er sich unter Vergegenwärtigung Śivas schlafen. Am Morgen vollziehe er die notwendige Reinigung, das Bad, die Übergangsmantras und die Wasserspenden.
U 18.76 Von der noch nicht verabschiedeten Gottheit nehme man die Pavitra-Fäden ab. Im Bereich des Īśa-Maṇḍalas lege man sie in eine Schale für Caṇḍeśa.
U 18.77 Man bringe die acht Blumen dar und verabschiede dann die Gottheit aus dem vorläufigen Liṅga-Sitz. Der Lehrer schlürfe Wasser, vollziehe Nyāsa und halte allgemeines Arghya bereit.
U 18.78 Nach der ordnungsgemäßen täglichen Handlung und erneutem Wasserschlürfen verehre er als Mantrakörper die Zugänge und ihre Herren und trete ein.
U 18.79 Die Waffen, beide Krüge und die Richtungshüter mit ihren Waffen werden der Reihe nach verehrt. Auf dem eigenen, durch Licht vorbereiteten Sitz wende er sich nach Norden.
U 18.80 Mit geheiligtem Mantrakörper bereite er besonderes Arghya und reinige die Materialien. Er vergegenwärtige die Śiva-Hand und bereite die fünf Kuhprodukte wie zuvor.
U 18.81 Mit besonderer Waschung, den fünf Nektarstoffen und den fünf Kuhprodukten verehre man Śiva besonders.
U 18.82 Nach Japa und der Darbringung seiner Frucht begebe sich der Lehrer zur Feuergrube. Er besprenge sie mit dem Astra-Mantra und verehre die Kräfte an ihren Rändern und Umfassungsstäben.
U 18.83 Der Verfahrenskundige richte Opferkelle, Gießlöffel und Ghee zu, bringe die Vollgabe dar, rufe die Gottheit herbei, verehre und sättige sie.
U 18.84 Nach einem Sühneopfer folge erneut die Vollgabe. Man reiche der Sonne das Pavitra und schlürfe Wasser, den Körper mit Mantras geheiligt.
U 18.85 Nandin und den weiteren Torhütern gebe man Pavitra-Fäden. Nach dem Eintritt folgen Brahmā, der Hauptkrug und die Vardhanī der Reihe nach.
U 18.86 Dann trete man zur Gottheit, nehme auf dem eigenen Sitz Platz und vollziehe nach den vorhandenen Mitteln eine besondere Verehrung.
U 18.87 Der eigenen geheiligten Gestalt und der Lehrerreihe reiche man Fäden. Dabei vergegenwärtige man Śiva, dessen Körper Jahr, Jahreszeit, Monat, Monatshälfte, Tag, Nāḍī und Atem umfasst.
U 18.88 Er ist der eine Grund des Wirkens aller Sinne, des Körpers und ihrer Gegenstände; der einzige Zeuge dessen, was getan, unterlassen, aufgegeben oder fehlerhaft ausgeführt wurde.
U 18.89 Mit reinem Geist vergegenwärtige man Īśāna als Hüter des Feldes und als Zuflucht. Die Pavitra-Fäden in der Hand, spreche man zum Allgegenwärtigen, auf seine Weisung vertrauend.
U 18.90 „Gott, du hast als Wesen der Zeit in meinem Ritus alles gesehen: das Getane, Fehlerhafte, Unterlassene, Entzogene und Verborgene.
U 18.91 Ob fehlerhaft oder fehlerfrei, ausgeführt, reichlich oder ohne gebührende Sorgfalt: Möge dies alles durch dieses allumfassende Pavitra nach deinem Willen vollendet werden, Śambhu.“
U 18.92 Dann spreche man zweimal „Vollende“, nenne die Frucht von Opfer und Gelübde und schließe mit „dem Herrn der Disziplin“ und „svāhā“.
U 18.93 Wer Befreiung wünscht, rezitiere die Folge der als Ātma, Vidyā und Śiva bezeichneten Ebenen.
U 18.94 Wer weltliche Erfüllung erstrebt, lege die drei Pavitra-Fäden am Scheitel in der mit Śiva beginnenden Folge an. Zuerst spreche man den Śiva-Keimmantra, dann die entsprechende Śiva-, Vidyā- und Ātma-Folge.
U 18.95 Mit „dem Herrn aller Wirklichkeitsebenen“ lege man das Gaṅgāvatāraka an, die bis zum Sockel herabreichende Schlinge. Mit Blumen in den gefalteten Händen bitte man den Herrn hingebungsvoll.
U 18.96 „Du bist die Zuflucht aller Wesen. Du bist im Beweglichen und Unbeweglichen gegenwärtig. Durch dein Wirken im Inneren bist du der Schauende in allen Wesen, höchster Herr.
U 18.97 In Tat, Gedanken und Rede habe ich keine andere Zuflucht als dich. Was ich mit unvollständigen Mantras, Handlungen oder Materialien vollzogen habe,
U 18.98 was bei meinem täglichen Dienst an dir an Japa, Feueropfer oder Verehrung fehlte, was unterblieb oder ohne die erforderlichen Worte geschah: Vollende es, Maheśvara.
U 18.99 Du bist vollkommen rein, Herr der Götter, das schuldtilgende Reinigende. Durch dich wird die ganze Welt des Beweglichen und Unbeweglichen geheiligt.
U 18.100 Was ich, o Gott, durch Mängel in meinem Gelübde zerrissen habe, möge wieder eins werden, zusammengefügt durch den Faden deiner Weisung.“
U 18.101 Nach Japa und der Darbringung seiner Frucht preise man die Gottheit und nehme hingebungsvoll verneigt eine Disziplin von ihr an: für vier, drei, zwei oder einen Monat.
U 18.102 Auch eine halbe Monatsspanne, sieben, fünf oder drei Tage oder nur ein Tag sind möglich. Die Disziplin reicht bis zum Abschluss der begonnenen Handlung.
U 18.103 Einmaliges tägliches Essen und die weiteren Regeln vollziehe man nach Kräften. Das vor dem Herrn angenommene Gelübde gilt bis zum Abnehmen der Fäden.
U 18.104 Den Richtungshütern mit ihren Waffen gebe man Fäden, dem im Feuer gegenwärtigen Śiva das vierte Pavitra. Mit den Vyāhṛtis vollziehe der Lehrer die zugehörigen Gaben.
U 18.105 Er festige die Gegenwart im Feuer und opfere bis zur Sviṣṭakṛt-Gabe. Nach dem Eintritt verehre er die Gottheit, den Lehrer und das Siddhānta-Buch.
U 18.106 Nachdem er ihnen Pavitra-Fäden und den Richtungshütern Bali gegeben hat, schlürfe er Wasser. Dann vollziehe er das Sühneopfer und die Vollgabe, die alle Lücken schließen soll.
U 18.107 Er verehre die Gottheit im Maṇḍala und bitte sie um Vergebung. Danach ehre man die Eingeweihten mit Nahrung, Kleidung, Gefäßen und anderen notwendigen Dingen.
U 18.108 Dabei spreche man: „Möge Sadāśiva mir wohlgesinnt sein.“ Täglich nehme man die Pavitra-Fäden vom Liṅga ab, wenn die verbrauchten Gaben entfernt werden.
U 18.109 Nach Bad und Verehrung lege man sie wieder an; man verabschiede ihre Gegenwart nicht täglich. Am Ende des Gelübdes verehre man Śiva wie an den vorausgehenden Tagen.
U 18.110 Man bringe das Gelübde dar und spreche: „Möge es mir seine Frucht gewähren.“ Der Text unterscheidet den nach weltlicher Erfüllung verlangenden Gelübdeübenden und die Bindung durch das Werk. [Anm. 303]
U 18.111 Nach den Handlungen bis zur Mantra-Sättigung vollziehe man die Sühne. Man ehre die Asche und vereinige die Gottheit des Feuers mit Śiva.
U 18.112 Man nehme die Mantras aus dem Feuer zurück, führe sie zum Dvādaśānta und setze sie im Herzen ein. Dann verabschiede man das Feuer und löse seine Gegenwart vom Sitz.
U 18.113 Nach der Bali-Gabe an die Umfassungsstäbe schlürfe der gereinigte Lehrer Wasser. Die Mantras aus Śiva-Krug, Waffe und Vardhanī nehme er zurück und vereinige sie mit Īśa.
U 18.114 Mit der Bitte „Vergib“ verabschiede man die Gegenwart in der Erwartung ihrer erneuten Anrufung. Danach verabschiede man die Richtungshüter samt Waffen und die Torhüter an den Zugängen.
U 18.115 Die Folge endet bei der Sonne. Man nehme die Pavitra-Fäden von Maheśvara ab und gebe sie Caṇḍeśa, sofern er vorhanden ist.
U 18.116 Ebenso werden ihm die übrigen gebrauchten Opfergaben überlassen. Wurde der Pavitra-Ritus versäumt, wiederhole man Aghora hunderttausendmal und vollziehe ein Feueropfer mit einem Zehntel dieser Zahl.
U 18.117 Als Bestandteil der täglichen Pūjā kann ein Pavitra aus Blumen und entsprechenden Materialien bereitet werden. Auch wenn dieses tägliche Pavitra gegeben wird, ist der jährliche Ritus zu vollziehen.
Uttarapāda – Kapitel 19: Die neue Ernte als Speisegabe
U 19.1 Nun werde ich die Kennzeichen der Darbringung der neuen Ernte erklären. Die Monate Mārgaśīrṣa, Āṣāḍha und Māgha werden hierfür ausgenommen.
U 19.2 In allen übrigen Monaten kann die neue Ernte dargebracht werden. Man bestimme ein günstiges Mondhaus und vollziehe davor die Keimsaat.
U 19.3 Die Keimsaat kann auch entfallen. Zu einer günstigen Stunde und unter einem günstigen Aszendenten beginne man mit Muschelhorn, Dundubhi-Trommel, Gesang, Tanz und weiteren Glückszeichen.
U 19.4 Verschiedene Fahnen, Baldachine, Räucherwerk, Licht und Keimschalen begleiten den Zug. Zusammen mit meinen Verehrern und dem Dreizack
U 19.5 sowie mit Caṇḍeśvara betrete man das Feld der Gottheit. Der Kundige kann auch ohne Caṇḍeśa und Waffe zum Feld gehen.
U 19.6 Mit Opferspeise und Dickmilch bringe man den Bhūtas Bali dar, in den acht Richtungen vom Osten an, begleitet von Duftstoffen, Blumen und den weiteren Gaben.
U 19.7 Mit einer vorschriftsmäßig gestalteten und verehrten Sichel, nach Osten oder Norden gewandt, vergegenwärtige man den Waffenmantra.
U 19.8 Man schneide die Ähren und lege sie auf eine mit einem Gewandpaar versehene Schale. Dazu kommen frisch geernteter ungeschälter Reis und die Ähren selbst.
U 19.9 Geschälter Reis, verschiedene Beilagen, Kokosnuss und frische Arekanüsse werden hinzugefügt.
U 19.10 Pfeffer, Rohzuckerstücke, Zuckerrohr, verschiedene Gemüse und weitere Beilagen gehören dazu.
U 19.11 Man reiche gesondert Knollen, Früchte und entsprechende Verehrungsmaterialien sowie andere erfreuliche Gaben. Alle Instrumente begleiten dies.
U 19.12 Mit Tanz, Gesang, verschiedenen Fahnen und Schirmen ziehe man in die Stadt beziehungsweise den entsprechenden Ort ein.
U 19.13 Nach dem Dorfumgang kehre man zum Tempel zurück, begleitet von vollen Glückskrügen und verschiedenen Lampen.
U 19.14 Bananenstämme und aller glückverheißende Schmuck sind vorhanden. Man löse den Reis aus den Ähren und trockne ihn in der Sonne.
U 19.15 Dies kann in einem Korb aus Ruten oder auf dem Boden geschehen, der mit Kuhdung bestrichen, mit Mehlbildern geschmückt und mit Lampen versehen ist.
U 19.16 Nach dem Verfahren des Pulverfestes stampfe man den Reis, entferne Hülsen und andere Rückstände, sammle die reinen Körner und wasche sie. Pfeffer, Kreuzkümmel und Rohzuckersirup werden hinzugefügt.
U 19.17 Mit Kokosnuss bereite man den Reis vor. Die Gottheit werde gebadet und mit dem passenden Schmuck versehen.
U 19.18 Wenn die günstige Stunde eintritt, breite man ungeschälten Reis auf dem Boden aus, darüber ein Tuch und darauf Bananenblätter.
U 19.19 Man besprenge sie mit Astra-Wasser und vergegenwärtige Mṛtyuñjaya. Darauf lege man den Reis, mit Rohzuckerwasser benetzt.
U 19.20 Nach der Umhüllung mit dem Schutzpanzer-Mantra verehre ihn der Lehrer mit dem Herzmantra. Durch die Kuh-Mudrā verwandle man ihn in der Vorstellung in Nektar und verwende die Brahma-Mantras oder Tatpuruṣa.
U 19.21 Man reiche dem höchsten Herrn die Speise und danach Trinkwasser. Mit denselben Mantras bringe man dem Gott der Götter Betel dar.
U 19.22 Dieser enthält frische Arekanuss. Auch der Göttin und allen figürlichen Gottheiten bringe der Lehrer die Gaben nach dem zuvor genannten Verfahren dar.
U 19.23 Man kann sie auch in Schalen für alle reichen, einschließlich der mit dem Stier beginnenden Begleitgottheiten. Danach vollziehe man das Feueropfer.
U 19.24 Zum Abschluss reiche man Speise und Betel. Bali-Gaben und die Bewirtung der Gäste gehören dazu.
U 19.25 Alternativ kann das Feueropfer nach der Darbringung der Reiskörner und der gekochten Speise stattfinden. Danach kann ein Fest folgen; es kann auch entfallen.
U 19.26 Die Bali-Gabe auf dem Feld oder die Mörserhandlung können fortgelassen werden. Alles andere bleibt gleich. Am Ende ehre man den Lehrer.
U 19.27 Man reiche ihm Gewänder, Gold, Ringe und die Lehrergabe. Wer so handelt, soll einen heilvollen Zustand erreichen.
Uttarapāda – Kapitel 20: Samaya- und Viśeṣa-Einweihung
U 20.1 Nun werde ich die Einweihung erklären, die auf den verbindlichen Grundregeln, den Samayas, beruht. Der Lehrer soll seine täglichen Handlungen und die Sättigung der Mantras vollzogen haben.
U 20.2 Nach der Sonnenverehrung, gereinigt und mit den Mantras versehen, betrete er mit allgemeinem Arghya in der Hand den Opferpavillon.
U 20.3 Er besprenge die Zugänge mit dem Astra-Mantra und verehre Tore und Torhüter. Zuerst spreche er die Formel „Verehrung dem Tor der Śānti-Kalā“.
U 20.4 Damit verehre er das östliche Tor. Das südliche heißt Vidyā, das westliche Nivṛtti und das nördliche Pratiṣṭhā.
U 20.5 Im Osten stehen Nandin und Mahākāla, im Süden Bhṛṅgin und Vināyaka, im Westen Vṛṣa und Skanda, im Norden Devī und Caṇḍa.
U 20.6 Die Namensformeln beginnen mit Praṇava, setzen den Namen in den Dativ und enden mit „namaḥ“. Man verehre die Torhüter an Torbögen, in Krügen oder an der Wand.
U 20.7 Am westlichen Zugang streue man Blumen aus. Mit dem Astra-Mantra stampfe man dreimal mit der Ferse, um die am Boden befindlichen Hindernisse abzuwehren.
U 20.8 Durch dreimaliges Händeklatschen vertreibe man die Hindernisse im Luftraum; mit dreimaligem Fingerschnippen weise man die störenden Kräfte aus dem Gebäude.
U 20.9 Man hebe das rechte Bein an und trete an der linken Türseite ein. Mit dem Astra-Mantra werfe man eine Blume auf die Schwelle; dann gehe man zur Mitte des Gebäudes.
U 20.10 Dort verehre man Vāstoṣpati und Brahmā mit ihren Verneigungsformeln, Duftstoffen, Blumen und den weiteren Gaben. Man vergegenwärtige eine Umfassung aus Waffenmantras.
U 20.11 Mit Schutzpanzer und den weiteren Sicherungen schütze der Lehrer die Opferhalle. Nach Norden gewandt setze er sich und vollziehe die Reinigung der Elemente.
U 20.12 Nach der Ausgliederung des Mantrakörpers und der inneren Verehrung bereite der Lehrer besonderes Arghya mit Gerste, weißem Senf und unversehrten Körnern.
U 20.13 Wasser, Sesam, Kuśa-Spitzen, Milch und Blumen kommen hinzu. Mit diesem Wasser besprenge man den eigenen Scheitel und die Materialien.
U 20.14 Alles werde mit dem Astra-Mantra besprengt und mit dem Schutzpanzer-Mantra umhüllt. Jedes einzelne weihe man mit dem Herzmantra und trage ein Sandelzeichen auf.
U 20.15 Man vergegenwärtige die Śiva-Hand und lege sie auf den eigenen Kopf. Für das Erkenntnisschwert verwendet man Darbha in der Zahl der Wirklichkeitsebenen oder vier weniger.
U 20.16 Es wird eine Spanne lang gefertigt und mit dem Waffenmantra geweiht. Dann bereite man die fünf Kuhprodukte; ihr Verfahren wird nun erklärt.
U 20.17 In einem guten Teil des Pavillons lege man ein Feld mit neun Unterfeldern an. Nach der Einsetzung der fünf Wirklichkeitsebenen stelle man fünf Gefäße auf.
U 20.18 Die Ebenen heißen Śiva, Sadāśiva, Vidyā, Kāla und Puruṣa. Der Lehrer vergegenwärtige die Gefäße als Supratiṣṭha, Suśānta, Tejasvat und Amṛtātmaka.
U 20.19 Ratnodaka ist das fünfte. Man fülle Milch, Dickmilch, Ghee, Kuhdung und Kuhurin ein und weihe sie mit den bei Īśāna beginnenden Mantras.
U 20.20 Die Wiederholung erfolgt einmal, zweimal, dreimal, viermal und fünfmal; Kuśa-Wasser wird sechsmal geweiht. Nach der Nektarverwandlung und Verehrung vereinige man alles mit Śiva.
U 20.21 Damit besprenge man den Pavillon. Danach weihe man das Streumaterial: geröstete Körner, Sandel, weißen Senf, Asche, Blumen, Kuśa und unversehrte Körner.
U 20.22 Diese sieben werden vermischt und mit dem Astra-Mantra als Waffenkräfte bereitet. Im Südwesten des Pavillons stehend vollziehe man dessen Zurichtung.
U 20.23 Nach Nordosten gewandt führe man die mit dem weihenden Blick beginnenden Handlungen aus. Wie bei der Feuergrube vollziehe der Lehrer hier die achtzehn Zurichtungen.
U 20.24 Man verstreue das Material und sammle es mit einem Kuśa-Büschel im Nordosten. Auf der Plattform oder im Pavillon, im Nordosten oder Westen,
U 20.25 stelle man einen Krug aus Gold oder einem anderen geeigneten Material auf, gefüllt mit gefiltertem Wasser und versehen mit jungen Blättern, Gold, Gewand und den weiteren Dingen.
U 20.26 Nach dem Zurücknehmen der Waffenkräfte des Streumaterials bereite man einen beweglichen und einen festen Sitz. Mit dem Mūrti-Mantra setze man den als Mantragestalt vergegenwärtigten Krug darauf.
U 20.27 Die Vardhanī, mit Wasser, Gewand, Schnur und den zugehörigen Zeichen versehen, setze man als Waffengestalt ein; ihre Tülle weist nach Westen.
U 20.28 Mit Duftstoffen, Blumen und den weiteren Gaben verehre man Krug und Waffe. Dann folgen Indra, Agni, Yama, Nirṛti und Varuṇa.
U 20.29 Vāyu, Soma und Īśāna schließen die Richtungsfolge vom Osten an ab. Brahmā steht rechts von Īśāna, Viṣṇu links von Nirṛti.
U 20.30 Der Lehrer kann sie in Hauptkrügen, kleineren Gefäßen oder Feuergruben verehren. Ebenso verehre er die zehn Waffen, beginnend mit Vajra und Śakti.
U 20.31 „Höre, Śakra: Nach Śivas Weisung sollst du bis zum Ende des Opfers aufmerksam in deiner Richtung wachen, damit alle Hindernisse zur Ruhe kommen.“
U 20.32 Nach dieser Form lasse man alle Weltenhüter Śivas Weisung hören. Dann trage man den Krug im Umgang, die Waffe voran.
U 20.33 Anschließend stelle man Hauptkrug und Vardhanī wieder wie zuvor auf. Man verehre den festen Sitz, die Gottheit und die Waffe.
U 20.34 Nach der Verehrung von Mantragestalt, Erkenntniskörper und Śiva mit seinen Gliedern, Kreisen und Waffen vergegenwärtige man die Einheit beider Gefäße durch die Bhaga-Mudrā.
U 20.35 Die linke Faust ist Umā als Sockel, der Daumen Hara als Liṅga. Für weltliches Gedeihen berühre man zuerst den Hauptkrug mit dem Daumenglied.
U 20.36 Danach berühre man die Vardhanī mit der Faust und dem Herz-Keimmantra. Für Befreiung berühre man zuerst die Vardhanī mit der Faust.
U 20.37 Anschließend berühre man den Hauptkrug mit der Daumenspitze. Dann preise man: „Verehrung Umā in der Gestalt der Yoni und dem Liṅga-Gestalt tragenden
U 20.38 Śaṅkara, dir sei Verehrung.“ Nach der zustimmenden Bitte spreche man: „Du bist der Herr dieses Opfers; diese ist deine feste Gestalt.
U 20.39 Dies ist dein Erkenntnisschwert. Nimm deine eigene Waffe an. Dieses dein Opfer habe ich als Opfernder begonnen.
U 20.40 Du sollst es bis zu seiner Vollendung beschützen.“ So übertrage der Lehrer ihm die Verantwortung für den Schutz des Opfers.
U 20.41 Dann bereite er das Arghya-Gefäß, reiche Arghya-Wasser und stelle das Gefäß zur Festigung der Gegenwart an seinen Platz.
U 20.42 Durch die Waffenkräfte der Vardhanī und des Streumaterials vergegenwärtige man den ganzen Opferpavillon als frei von Hindernissen. Dies ist die rituelle Sicherung des Bodens.
U 20.43 Im Maṇḍala, auf einer Opferfläche oder am Liṅga verehre man Śiva mit besonderer Pūjā; ebenso verehre man Śiva im Feuer.
U 20.44 „Erhabener Herr, tritt aus Mitgefühl in meinen Körper ein. Diesen innerlich vorbereiteten Schülern sollst du deine Gnade gewähren.“
U 20.45 Nach dieser Bitte vergegenwärtige der Lehrer Śivas Zustimmung: „Ich tue es.“ Einen guten weißen Turban weihe er siebenmal mit dem Wurzelmantra.
U 20.46 Er lege ihn auf den Kopf und vergegenwärtige die Einheit mit Śiva: Als Zeuge aller Handlungen ist der Herr im Maṇḍala gegenwärtig.
U 20.47 Als Beschützer des Opfers ist er im Śiva-Krug gegenwärtig; als Grundlage des Feueropfers wohnt Sadāśiva im Feuer.
U 20.48 Im Körper des Schülers löst er dessen Fesseln. In meinem Körper ist die Gottheit als Gnadenspender gegenwärtig.
U 20.49 Der Gott hat diese fünf Wirkungsorte. Ich selbst bin dieser Sadāśiva. Man vergegenwärtige das eigene Selbst als von ihm ungetrennt und mit seinen Eigenschaften verbunden.
U 20.50 Auch meine mit dem Herzen beginnenden Glieder sind seine Wirkmittel, daran besteht kein Zweifel. So vergegenwärtige man die göttliche Freiheit und richte die folgende Bitte an Śiva.
U 20.51 „Gott, um derentwillen ich deine Opferfeier begonnen habe, diese friedvollen gebundenen Seelen stehen wartend am Zugang.
U 20.52 An verlässlichen Kennzeichen wurden sie von deinen Dienern erkannt; die Dunkelheit ihres Verhaltens ist vertrieben, und lange schon wurden sie durch deine Weisung vorbereitet.
U 20.53 Sie haben ihre notwendigen Pflichten erfüllt, gebadet und die täglichen Handlungen abgeschlossen. In weißen Unter- und Obergewändern verlangen sie danach, deine Lotusfüße zu sehen.
U 20.54 Gewähre mir, Śaṅkara, die Gnade, sie einzulassen. Ich möchte sie zu deinen Lotusfüßen führen.“
U 20.55 Der Lehrer vergegenwärtige sich Śivas Antwort: „Tu, was du gesagt hast, Guter; lass sie eintreten.“ Dann führe er die Schüler hinein.
U 20.56 Außerhalb des Zugangs, diesem gegenüber, bereite man mit dem Praṇava einen Kuśa-Sitz. Darauf stelle man den Schüler; der Lehrer selbst wendet sich nach Norden.
U 20.57 Mit dem Blick der Wirklichkeitserkenntnis betrachte er ihn vom Haarschopf bis zu den Zehennägeln und wieder von den Nägeln bis zum Haarschopf.
U 20.58 „Dieses Selbst ist der Śiva-Werdung fähig; seine Bindung ist gelockert. Durch die Kraft des Herrn steht die Schar seiner Fesseln unter meiner Gewalt, damit die göttliche Kraft eintreten kann.
U 20.59 Er gleicht Kupfer, das zur Offenbarung einer höheren Beschaffenheit bereit ist; ich gleiche dem verwandelnden Edelstein und bin von Śambhu dazu beauftragt.
U 20.60 Durch Berührung werde ich ihn rasch läutern, wie Kupfer zu reinem Edelmetall, und ihn mit den Eigenschaften ausstatten, die ihn zum Schmuck der Guten machen.“
U 20.61 Dann besprenge man ihn mit Darbha und berühre seinen Scheitel mit Asche. Mit Wurzel- und Spitzenteil des Darbha streiche man vom Herzen nach unten und oben.
U 20.62 So bearbeite man in der Vorstellung das Geflecht seiner Fesseln und richte seine Fähigkeiten auf den heiligen Vollzug aus. Man gliedere seinen Mantrakörper aus und verbinde ihm die Augen.
U 20.63 Das weiße Tuch dafür ist mit dem Astra-Mantra besprengt, mit dem Schutzpanzer-Mantra umhüllt und mit dem Wurzelmantra geweiht.
U 20.64 Man führe den Schüler hinein, lasse ihn Blumen werfen und zeige ihm dann das Maṇḍala. Zu einem weiteren Maṇḍala rechts vom Śiva-Maṇḍala führe man ihn wie zuvor.
U 20.65 Dort bereite man den Praṇava-Sitz und lasse den Schüler aufrecht stehen. Durch die entsprechenden Meditationen reinige man seinen Körper und gliedere ihn als Mantrakörper aus.
U 20.66 Die eigene linke Hand werde mit Duftstoffen bereitet. Man vergegenwärtige Śiva mit Sitz und Körper als in ihr gegenwärtig.
U 20.67 Diese Hand betrachte man als Śiva-Hand, mit bedingter oder unbedingter Gnadenwirkung. Man führe sie vom Herzbereich nach unten bis zur Erde und dann hinauf zum Haarschopf.
U 20.68 Mit der Rezitation des Prāsāda-Mantras, der alle Knoten durchdringt und die Stufen Rudras und Īśvaras gewährt, lege man sie auf den Scheitel.
U 20.69 Insbesondere berühre man damit alle Glieder des Schülers. Danach lege man eine mit Duftstoffen und Räucherwerk bereitete Blume in seine gefalteten Hände.
U 20.70 Mit ganzem Wesen richte man für jeden Schüler einzeln eine Bitte an Śambhu. Dann entferne man der Reihe nach das Tuch, das den Blick verhüllt.
U 20.71 Sobald der Schüler das Lotusgesicht Īśānas, Śivas, sieht, sage man: „Mein Lieber, lass die Blume vor Śiva fallen.“
U 20.72 Sie gleicht einer Verdichtung des Blütenstaubs der durch klare Hingabe erblühten Śiva-Lotusblume. Die Stelle, auf die sie fällt, gibt den Namen an; dabei wird die Bezeichnung Śiva einbezogen.
U 20.73 Für einen Brahmanen werden Namensbestandteile wie Deva, Kaṇṭha und Gaṇa genannt, für Kṣatriyas, Vaiśyas und Śūdras die jeweils entsprechenden Formen; bei Frauen endet der Name auf Śakti. [Anm. 304]
U 20.74 Auch ein Śiva-Name kann für alle gewählt werden; alle passenden Namen sind grundsätzlich möglich. Man lehre den Umgang im Uhrzeigersinn und die achtgliedrige Verneigung.
U 20.75 Dann führe man den Schüler zur Feuergrube und lasse ihn rechts vom Lehrer auf einem Praṇava-Sitz Platz nehmen. In seine Hand gebe man den Wurzelteil eines Darbha-Halms.
U 20.76 Dessen Spitze lege der Lehrer an sein eigenes Beingelenk. Er vergegenwärtige, wie der Piṅgalā-Kanal aus dem Körper des Schülers hervortritt.
U 20.77 Mit dem Wurzelmantra stelle er sich vor, dass dieser in den eigenen Kanal einmündet. Zur Verbindung der Kanäle bringe er drei Opfergaben dar.
U 20.78 Für das Aufnehmen des Bewusstseins vollziehe man in der Vorstellung Eintritt und Austritt. Mit dem Śiva-Mantra opfere man hundertachtmal, mit den Gliedermantras jeweils zehnmal.
U 20.79 Mit Śiva bringe man die Vollgabe dar. Zur Sühne opfere man erneut hundertachtmal mit demselben Śiva-Mantra.
U 20.80 Auch Angehörige der höheren gesellschaftlichen Gruppen können nach ihren Eigenschaften als Śūdras gelten; man erhebe sie aus diesem Zustand. Die jeweilige soziale Geburtszuordnung werde rituell aufgehoben, mit dem Wurzelmantra und dem Abschluss „svāhā“.
U 20.81 Nach drei Opfergaben spreche man zu Śiva: „Von Mängeln der Nahrung und inneren Haltung sowie von den Bedingungen von Mutterschoß, Samen und Körper
U 20.82 sei dieses Selbst gereinigt und werde ein Zweimalgeborener, erhabener höchster Herr.“ Auch zur Verleihung eines Rudra-Anteils bringe man drei Gaben dar.
U 20.83 „Erhabener Herr, durch deine Gnade werde dieses Selbst zu Rudra.“ Nach dieser Bitte vollziehe man Besprengung und rituelle Berührung.
U 20.84 Mit der eigenen Ausatmung trete der Lehrer in der Vorstellung in den Körper des Schülers ein. Mit dem Astra-Mantra löse und durchtrenne er dessen Bindungen.
U 20.85 Mit der Haken-Mudrā ziehe er das Bewusstsein des Schülers heran, führe es vom Scheitel zum Dvādaśānta und verehre es mit dem beständigen Laut.
U 20.86 Mit der Rücknahme-Mudrā und der Einatmung führe er es in sein eigenes Herz. Während des Atemanhaltens vergegenwärtige er die Wesenseinheit mit dem Schüler.
U 20.87 Mit der Ausatmung führe er das Selbst durch die genannten Stufen bis zu Īśāna und Sadāśiva und weiter zu Śiva am Dvādaśānta. [Anm. 305]
U 20.88 Mit der Rücknahme-Mudrā verbinde der Lehrer das Selbst wieder mit dem Körper des Schülers. Er gebe ihm die mit dem Wurzelmantra geweihte heilige Schnur.
U 20.89 Nach hundert oder tausend Opfergaben bringe er mit dem Śiva-Mantra die Vollgabe dar. Wer so die Samaya-Weihe empfangen hat,
U 20.90 ist zur Śiva-Verehrung, zum Feueropfer, zum Studium und zum Hören der Mantras befähigt. Ein solcher Mensch erreicht die Rudra-Stufe, ihr Seher.
U 20.91 Danach ist der so Zweimalgeborene zur Nirvāṇa-Einweihung berechtigt. Wer jedoch einen Śūdra nach der ausdrücklich für einen Höhergeborenen bestimmten Verfahrensform einweiht,
U 20.92 wird nach der abschließenden sozialen Vorschrift des Textes durch dieses Einweihen selbst zum Śūdra. Diese Einschränkung steht neben der zuvor beschriebenen rituellen Erhebung und wird hier als Aussage der historischen Vorlage wiedergegeben.
Uttarapāda – Kapitel 21: Das Kochen der Opferspeise
U 21.1 Ich werde das Kochen im Opfertopf für Speisegabe und Caru erklären. Man verwende einen kupfernen oder tönernen Topf mit den vorgeschriebenen Kennzeichen.
U 21.2 Man wasche ihn mit dem Astra-Mantra und umhülle ihn mit dem Schutzpanzer-Mantra. Weihender Blick, Besprengung, Übergießen, Berühren und Bestreichen mit Duftstoff folgen.
U 21.3 Den Hals umwinde man mit einer Kuśa-Schnur, die als Schutzpanzer vergegenwärtigt wird. Auf einem mit Kuhdung bestrichenen und mit Waffenwasser besprengten Maṇḍala
U 21.4 lege man geweihte Darbha-Halme aus und bereite den sechsteiligen Sitz. Darauf stelle man den Topf als Mantragestalt, schützend umhüllt.
U 21.5 Darin rufe man Śiva mit seinen Kreisen herbei und verehre ihn. Danach entferne man die Blumen, bestreiche den Topf mit Ghee und gieße durch ein Tuch gefilterte Milch hinein.
U 21.6 Den Herd zeichne beziehungsweise bereinige man mit dem Astra-Mantra, besprenge, umhülle und verehre ihn und bestreiche ihn. Dharma und Adharma werden verehrt.
U 21.7 Sie liegen am rechten und linken Herdarm; in die Mitte setze man das Śiva-Feuer. Mit dem Praṇava bereite man seinen Sitz und stelle den Topf darauf.
U 21.8 Der Kundige bemesse Śāli-Reis und entsprechende Körner mit zwei Prastha, einem Āḍhaka oder fünf Prasṛti. [Anm. 306]
U 21.9 Rühren und Öffnen geschehen mit dem Astra-Mantra. Nach Osten gewandt koche man unter Vergegenwärtigung Aghoras, bis die Speise richtig gar ist.
U 21.10 Im heißen Zustand erfolgt die heiße Ghee-Zugabe, im abgekühlten die kalte. Dabei verwendet man die entsprechende Mantrafolge mit ihrem vorgeschriebenen Abschluss für Śivas Opferfeuer.
U 21.11 Am Ende der Speiseformel spreche man den Waffenlaut und die Bitte „Werde gut gar“. So geschieht die heiße Zugabe. Danach setzt man den Topf auf ein zweites Maṇḍala.
U 21.12 Dieses ist besprengt und verehrt. Beim Absetzen spreche man „Werde gut kühl“, verbunden mit dem Abschluss „vauṣaṭ“.
U 21.13 So erfolgt die kalte Zugabe mit der Mantrafolge. Den Topf reinige man mit Erde und Wasser; mit der Surabhi-Mudrā
U 21.14 verwandle man die Speise in der Vorstellung in Nektar. Auf dem zuvor verehrten Maṇḍala westlich der Feuergrube verehre man sie mit dem Herzmantra und den einzelnen Gliedermantras.
U 21.15 Mit dem Śiva-Mantra vollziehe man wie zuvor hundertacht Saṃpāta-Gaben. Mit dem so geweihten Caru wird das Feueropfer dargebracht.
U 21.16 Für die tägliche Handlung kann Caru aus Reis und Wasser gekocht werden. Ein Viertel der zubereiteten Opferspeise ist für das Feueropfer vorgesehen.
U 21.17 Den nach dem Feueropfer verbleibenden Anteil gebe man sorgsam dem Lehrer, der in den fünf Disziplinbereichen lebt und die gesamte Āgama-Lehre kennt.
U 21.18 Wird dieser Rest einem anderen gegeben, gilt das Feueropfer nach dem Text als fruchtlos. Bleibt bei der Caru-Opferung gar kein Rest, gilt es als ungünstig.
U 21.19 Für das Feueropfer wird Caru als ein entsprechend bemessener Viertelanteil der Speise genannt. Der erste Anteil gehört der Gottheit, der zweite dem Feueropfer.
U 21.20 Der dritte gehört den Begleitgottheiten, der vierte dem Lehrer. Wird Caru gesondert bereitet, bringe man die gesamte eigentliche Speisegabe Īśa dar.
U 21.21 Übende, die eine Frucht erstreben, sollen das Prāṇāgnihotra vollziehen, die Opferung im Feuer der Lebenskräfte. Werden diese Ordnungen verkehrt, verkehren sich nach Aussage des Textes auch ihre Ergebnisse.
Uttarapāda – Kapitel 22: Die Traumerkenntnis
U 22.1 Nun werde ich besonders das Kapitel über Träume erklären, ihr besten Zweimalgeborenen. Vor der Einweihung oder einer wunschbezogenen Handlung soll man den Traum auf günstige Zeichen prüfen.
U 22.2 Tritt ein Traum in der ersten Nachtwache auf, berücksichtige man für seine Frucht den entsprechenden Zeitraum, ihr besten Zweimalgeborenen.
U 22.3 Bei der ersten Wache wird eine Erfüllung binnen eines Jahres genannt, bei der zweiten binnen sechs Monaten.
U 22.4 Bei der dritten Wache soll sie binnen eines Monats eintreten, bei der vierten sehr rasch. So lautet die Traumdeutung des Textes.
U 22.5 Sieht man die strahlende Sonne, den von Sternen umgebenen Mond, ein hell brennendes Opferfeuer oder eine besonders leuchtende Lampe,
U 22.6 oder Mutter, Vater, Ehepartner, Kinder, Müttergestalten und Freunde im Traum, so wird dies als Zeichen großen Wohlstands gedeutet.
U 22.7 Das Verschlingen, Berühren, Essen oder Tragen von Mond, Sonne und Sternen gilt als Zeichen künftiger Herrschaft.
U 22.8 Der Anblick von Girlanden aus weißen Blumen, weißen Vögeln oder goldenen Vögeln gilt als Zeichen von Wohlstand.
U 22.9 Wer im Traum eine Gandharvenstadt oder Frauen der Götter und Gandharven sieht beziehungsweise zu ihnen gelangt, soll großen Wohlstand erlangen.
U 22.10 Ein goldener, mit weißen Girlanden geschmückter Schirm und fruchttragende heilige Bäume wie Mango gelten als günstig.
U 22.11 Günstig sind das Besteigen dieser Bäume, das Sammeln und Essen ihrer Früchte sowie der Anblick von Bergen, hohen Gebäuden, Pferden und Elefanten.
U 22.12 Auch das Sehen und Besteigen von Rindern, Löwen und Stieren gilt als gut; ebenso das Besteigen eines Löwenthrons, eines vierstoßzähnigen Elefanten oder einer Sänfte.
U 22.13 Sonne, Mond, Feuer, Meer, Himmel, Erde und Berge zu sehen gilt als günstig; ebenso das Durchqueren von Flüssen, Meer, Wäldern und Wasser.
U 22.14 Günstig ist das Melken von Büffelinnen, Kühen, Löwinnen und Elefantenkühen; auch Angehörige im eigenen Haus werden in diesem Zusammenhang genannt.
U 22.15 Geburten dieser Tiere gelten als Zeichen des Gedeihens. Ebenso das Trinken der Milch einer rötlichen Kuh, wie es ein Kalb tut.
U 22.16 Dickmilch, rohes Fleisch, Kot oder Milchreis zu essen und solche Dinge zu erhalten gilt in dieser Traumlehre als günstig, ihr hervorragenden Seher.
U 22.17 Auch Nektar, Blut oder berauschendes Getränk zu trinken, Fisch zu essen, diese Dinge zu sehen oder in Blut zu baden wird günstig gedeutet.
U 22.18 Eine Begießung mit Wasser, das aus Kuhhörnern oder aus dem Mond fließt, sowie eine Königskrönung gelten als gute Zeichen.
U 22.19 Vieh, Löwen und Elefanten zu gewinnen, besonders im Kampf, Lehrtexte zu unterrichten oder mit Speise bestrichen zu werden gilt als günstig.
U 22.20 Gras, Bäume, Blumen oder Wasser, die aus dem Nabel hervorgehen, sowie Pfauenfedern an Kopf oder Händen und weißer Girlandenschmuck werden als gute Zeichen genannt.
U 22.21 Weiße Gewänder, der Anblick eines Brahmanen und gute Segensworte gelten als günstig. Ebenso weiße Früchte, Fächer und Fahnen.
U 22.22 Lotus, Sonnenschirm, Edelsteine, Spiegel, Lampe, Wedel, Waffe und Lotusblüte gehören zu den guten Traumzeichen.
U 22.23 Auch klares Wasser und Gold sind günstig. Den König zu sehen und mit ihm zu sprechen gilt als heilvoll.
U 22.24 Ein Tempel mit Götterbild, eine weiße Kuh, das Meer oder wasserreiche Flüsse sollen Wohlstand ankündigen.
U 22.25 Das Trinken dieser Wasser wird als Zeichen künftiger Herrschaft gedeutet. Muschelhorn, Schmuck, weiße Gewänder und ein entsprechend gekleideter Mann sind günstig.
U 22.26 Auch eine schöne, jugendliche Frau solcher Erscheinung zu sehen, soll dem Träumenden großen Wohlstand ankündigen.
U 22.27 Ein Knabe, eine Schlange, ein Stier oder ein Elefant gelten als Zeichen eines kommenden Sohnes. Viel Gras, reichliches Getreide und ein brennendes Haus
U 22.28 werden als Wohlstandszeichen gedeutet, ebenso Indras Fahne. Erde oder Wasser zu verschlingen, Feinde zu überwältigen oder zu töten,
U 22.29 in Streit, Spiel oder Schlacht zu siegen gilt als günstig. Ebenso wird das Niedergehen des Mondes auf die Erde genannt.
U 22.30 Ein klarer Himmel, der Erhalt gekochten Reises, der eigene Tod, das Sehen und Aufnehmen von Feuer und der Empfang königlicher Zeichen
U 22.31 sollen dem Menschen Glück ankündigen. Saiteninstrumente zu spielen, über die zuvor genannten Dinge hinwegzuspringen und zu weinen gilt ebenfalls als günstig. [Anm. 307]
U 22.32 Das Erlangen und Umarmen der Frau eines anderen, das Gefesseltwerden, Getreide und das Verbrennen des eigenen Körpers werden als günstige Traumbilder genannt.
U 22.33 Auch das Zerstückeln des eigenen Körpers und Verstreuen seiner Teile in die Richtungen gilt als gut; ebenso das Verschlungenwerden durch eine herankommende Schlange oder einen Löwen.
U 22.34 Herz und Kopf zu sehen gilt als günstig, besonders auch Getreide. Ebenso das Essen aus einer Edelstein- oder Silberschale.
U 22.35 Dickmilch oder andere Speise aus einer goldenen Schale oder von einem Lotusblatt zu essen gilt als gut. Ebenso Pferdewiehern und die Worte „Siege“ oder „Iss“ zu hören.
U 22.36 Siegel, Wasserkrug und Regen gelten als gute Zeichen, ihr Zweimalgeborenen. Ölkuchen, Kuhdung und ein erhöhtes eigenes Haus werden ebenfalls günstig gedeutet.
U 22.37 Man selbst, leuchtend im Haus und von Angehörigen umgeben, ferner Śiva-Keimschalen, Samen und das Erscheinen von Vidyādharas sind günstige Bilder.
U 22.38 Sieht man sich mit abgetrennten, blutigen Füßen, soll dies raschen Wohlstand und viele Söhne ankündigen.
U 22.39 Eine im Traum abgetrennte, blutige rechte Hand wird als Zeichen eines baldigen, langlebigen und ruhmreichen Sohnes gedeutet.
U 22.40 Ein abgetrennter, blutüberströmter eigener Kopf soll rasche Gesundheit und wachsenden Reichtum ankündigen.
U 22.41 Zerfällt der Körper im Traum in goldene Formen oder Teile, gilt dies als Zeichen von Reichtum, Getreidebesitz und vollständigem Schmuck.
U 22.42 Wer sich im Traum vom Handel leben sieht, dessen Wohlstand und Lebensdauer sollen zunehmen.
U 22.43 Rad, voller Glückskrug, Śrīvatsa-Zeichen, Svastika und das Trinken von Soma sollen die erwünschte Frucht ankündigen.
U 22.44 Worte aus den Śiva-Āgamas zu hören gilt als gewinnbringend. Auch das Kommen des Lehrers oder eines Weisen und der Anblick eines Skorpions werden als günstig bezeichnet.
U 22.45 Mit Gottheiten, Brahmanen, Maruts oder Śrī zu sprechen gilt als gut. Ebenso werden Betel, Augenschminke, Bilva-Blätter und ein Safran-Maṇḍala genannt.
U 22.46 Opferhandlungen, der Bau von Mauern und Einfassungen sowie das Anlegen von Gärten gelten als heilvolle Traumbilder.
U 22.47 Verbotener Geschlechtsverkehr, Fesselung aller Glieder, Streit mit Angehörigen und bei einer jungen Frau die Wahl eines Ehemanns werden in dieser Liste günstig gedeutet.
U 22.48 Bad, Śiva-Verehrung, Feueropfer, der Anblick guter Menschen, Gaṇas und Götter, Nektartrinken und das Fliegen durch den Himmel
U 22.49 gelten als günstige Traumzeichen. Dazu gehören der Erhalt von Land und Gewändern sowie das Brennen eines Bettes, einer Lagerstätte oder eines Gewands.
U 22.50 Auch das Brennen eines Sitzes, das Besteigen eines Bootes, neue weiße Gewänder und das Essen reinen Reises werden genannt.
U 22.51 Das Entstehen von Honig oder Lotus, der eigene Tod und das Erlangen der Schätze Śaṅkha und Padma gelten als günstige Träume.
U 22.52 Wer eines dieser guten Dinge sieht oder erhält, es dann aber nicht erlangt oder wieder verliert, sieht darin nach dieser Lehre ein Zeichen unerwünschter Folgen.
U 22.53 Der Bruch eines Liṅga oder Götterbildes soll den Tod des Königs, der Bruch des Sockels den Tod der Königin und der Zusammenbruch des Tempels Unruhe im Land ankündigen.
U 22.54 Der Untergang von Angehörigen, der Verlust eines Sohnes, das Eintreten ins Feuer, eine aus der Hand fallende Frucht, Asche, Rohzucker und Gemüse werden als ungünstig genannt.
U 22.55 Die Reise in ein fremdes Land, übermäßige körperliche Fülle, Krankheit, auffällige oder verlorene Zähne und Beschmutzung gelten als ungünstig. [Anm. 308]
U 22.56 Das Hervorkommen von Gold, Silber, Kohle, Urin oder Kot ist ungünstig; ebenso Pulver oder Bronze auf dem Kopf, Nacktheit und schmutzige Gewänder.
U 22.57 Ölsalbung, Sturz aus der Höhe und das Besteigen einer Schaukel gelten als ungünstig. Ebenso rote Blütenbäume und der Anblick von Caṇḍālas oder Jägern, entsprechend der sozialen Wertung der Vorlage.
U 22.58 Gekochtes Fleisch, Öl oder Blut zu verzehren, zu tanzen, zu verschlingen, zu heiraten oder zu singen wird hier ungünstig gedeutet.
U 22.59 Auch das Spielen anderer als Saiteninstrumente, das Untertauchen in einer Strömung und das Baden in Kuhdungwasser gelten als ungünstig.
U 22.60 Ebenso das Baden in schlammigem Wasser, das Zurückkehren in den Mutterleib, das Besteigen eines Scheiterhaufens und das Fallen von Indras Fahne.
U 22.61 Das Herabfallen von Sonne, Mond oder Sternen sowie außergewöhnliche Störungen am Himmel, im Luftraum oder auf der Erde gelten als unheilvoll.
U 22.62 Zorn von Gottheiten, Brahmanen, Königen oder Lehrern, das Umarmen junger Frauen und Geschlechtsverkehr mit Männern werden hier als ungünstige Bilder aufgeführt.
U 22.63 Verlust eigener Körperteile, Abführen und Erbrechen, eine Reise nach Süden und Überwältigung durch Krankheit gelten als ungünstig.
U 22.64 Auch der Einsturz oder das Ausfegen von Häusern und Bedrängnis durch Piśācas, Fleischfresser, Affen oder Menschen gehören zu dieser Liste.
U 22.65 Von anderen überwältigt zu werden und dadurch in Not zu geraten, ockerfarbene Gewänder zu tragen oder mit entsprechend gekleideten Frauen zu spielen gilt als ungünstig.
U 22.66 Öl zu trinken oder darin einzutauchen, rote Girlanden und Salben, bestimmte Spiele, Aufplatzen der Haut sowie Hunger, Durst und Erschöpfung werden als ungünstig genannt. [Anm. 309]
U 22.67 Die Bewegung von Sternen, Fahnen oder Strömungen, das Reißen eines Seils und das Scheren von Bart und Haar werden in diesem Zusammenhang genannt.
U 22.68 Lange Nägel, das Dienen oder Bedienen einer Frau und eine Körpermassage durch einen entstellten Mann, auch bei einem Fest, gelten als ungünstig.
U 22.69 Das Spiel von Tieren und Vögeln, starre oder tote Wesen und eine Überfahrt mit beschädigtem Fahrzeug werden als unheilvoll gedeutet.
U 22.70 Spiel und Tanz an einem Teich, ein Lackgefäß, Verlust von Gütern, Trennung von einem Freund und dunkle Gewänder gehören zu den ungünstigen Bildern. [Anm. 310]
U 22.71 Das Abschneiden der Hände, der Verlust eines Lotus, alte Gewänder und das Herabsteigen von Tempel- oder Hausspitzen werden ungünstig gedeutet.
U 22.72 Schlangen, die in Ohren oder Nase eindringen oder sich darumwinden, sowie der Erhalt von Baumwolle, Sesam, Wurzeln und Metallen
U 22.73 sollen beim Gesunden Krankheit und beim Kranken Tod ankündigen. Zerbrochene Fahnen oder Schirme zu sehen gilt ebenfalls als ungünstig.
U 22.74 Dasselbe gilt hier für das Tragen eines einzelnen weißen Lotus, für Lachen und für das Essen von Reis mit Sesam.
U 22.75 Kopfüber in Öl zu baden, das Aufbrechen der Zähne sowie das Brennen eines Elefanten oder der Erde werden als ungünstig genannt.
U 22.76 Ebenso brennende Bäume und Berge, das Sitzen auf einem schwarzen eisernen Sockel, schwarze Körperfarbe und die Fahrt in einem von Eseln gezogenen Wagen.
U 22.77 Fesselung am Hals, Bedrängnis durch Wasserräuber oder Schlangen, eine niedrige Tanzgesellschaft und das Hervorwachsen von Dingen aus anderen Körperstellen als dem Nabel
U 22.78 gelten als unheilvoll: etwa Gras, Bäume oder Tiere. Auch der Umgang mit Esel, Affe, Kamel, Raubtier oder anderen wilden Wesen wird in diesem Zusammenhang genannt.
U 22.79 Mit anderen solchen Wesen verbundene Erlebnisse sowie das Bestreichen des Körpers mit Öl, Kuhdung, Schlamm oder trübem Wasser gelten als ungünstig.
U 22.80 Das Abtrennen von Zunge, Armen oder Haaren mit den Nägeln, das Besteigen eines Raubtiers und dessen Beschnuppern werden nicht als gut angesehen.
U 22.81 Wer von Raubtieren mit entstellten Gesichtern heftig beschnuppert wird oder im Schlamm versinkt, soll nach der Deutung des Textes Leid erfahren.
U 22.82 Auch das Umarmtwerden von Toten oder Wanderasketen und das Fortgezogenwerden von gesellschaftlich Ausgegrenzten oder Yamas Boten gelten als ungünstig.
U 22.83 Das Besteigen von Śālmalī, Kiṃśuka, Opferpfahl, Heiligtumsbaum, Pāribhadra oder blütenreichem Kovidāra wird ebenfalls als unheilvoll genannt.
U 22.84 Austrocknung und entsprechende Krankheitsbilder, Wassertrinken bei einem an Harnfluss Leidenden und Kurkumaessen bei einem an Blässe Leidenden werden als ungünstige Träume gedeutet.
U 22.85 Trinkt ein an Blutungsleiden Erkrankter im Traum Blut, sagt der Text seinen Tod voraus. Das Absteigen von einem zerbrochenen Fahrzeug gilt als Zeichen des Unglücks.
U 22.86 Trübe Sonne, trüber Mond und trübe Sterne gelten als ungünstig. Auch Lotus, Opfergabe oder eine junge Frau, die aus dem Himmel erscheinen, werden in dieser Zeichenfolge genannt.
U 22.87 Verfinsterungen der Himmelskörper sollen den Tod des Königs anzeigen. Ungünstige Wesen zu sehen oder von ihnen umarmt zu werden gilt als unheilvoll.
U 22.88 Krähe, Geier, Falke, Piśāca, Rākṣasa oder ein fallendes Götterbild zu sehen soll Bedrängnis ankündigen.
U 22.89 Eine fallende hohe Fahne, ein zusammenbrechender Berg, ein stürzender Stier, ein großes Haus oder eine Mauer sollen den Tod eines führenden Menschen anzeigen.
U 22.90 Eine erloschene Lampe, Silber, ein Mensch mit weißen Hautflecken, ein Spieler, ein Fremder, ein Ausgegrenzter oder jemand mit schwarzen Zähnen und entstelltem Gesicht werden als ungünstig aufgeführt.
U 22.91 Ebenso ein Mensch in der Aufmachung eines Schädelträgers oder Rasenden oder eine dunkle Frau mit Dreizack. Der Text deutet solche Bilder als Anzeichen unmittelbaren Todes.
U 22.92 Auch sich selbst von diesen Gestalten getötet zu sehen, wird so gedeutet. Pferd, Kamel, Esel, Büffel und Hund beginnen eine weitere Liste.
U 22.93 Es folgen Schakal, Büffelkuh, Öl, ein übler Wundzustand, Krähe, Wolf, Stier, Eber, Katze, Eule und schwarze Schlange.
U 22.94 Schwarze Insekten und eine schwarze Kuh werden ebenfalls genannt. Ihr Anblick, ihre Berührung, ihr Ergreifen oder Besteigen gelten als Zeichen von Gefahr.
U 22.95 Auch der Anblick eines goldenen beziehungsweise Kāñcana genannten Baumes wird als Todeszeichen gedeutet. Das Zerbrechen von Feuergerät, Fahrzeug, Wagen, Schirm und entsprechenden Dingen ist ungünstig.
U 22.96 Eine Witwe zu sehen oder mit einer Gruppe von Witwen zusammenzutreffen wird als Vermögensverlust gedeutet. Ebenso sich selbst rauchend oder mit geschorenem Kopf zu sehen.
U 22.97 Von anderen gefesselt oder eingesperrt zu werden gilt als Gefahrzeichen. Dünnen Getreidebrei oder saures Getreidewasser zu trinken soll Vermögensverlust anzeigen.
U 22.98 Reiskörner, gekochtes Fleisch, Hülsen, Kohle, Mungbohnen, schwarze Bohnen, Pfeffer und Senf zu sehen wird hier ungünstig gedeutet. [Anm. 311]
U 22.99 In eine Grube zu fallen, zerzaustes Haar, Dochte, Öl, Sesam und das Auftragen von Augenschminke gelten als ungünstig.
U 22.100 Ebenso das Eintreten in Dunkelheit, eine Reise auf einer großen Straße und das Eindringen in Dornen zusammen mit Entsagenden oder Toten.
U 22.101 Ein Stern beziehungsweise Silber oder eine Leiche zu verzehren gilt als ungünstig. Rote und schwarze Dinge werden im Allgemeinen nicht empfohlen.
U 22.102 Rote und schwarze Gegenstände zu sehen gilt als unheilvoll, ausgenommen Blut, Lotus, Palāśa und rotes Sandelholz.
U 22.103 Wäscher, Maler, Spieler, fremde Handwerker oder als abweichend betrachtete Asketen zu sehen gilt nach der sozialen und religiösen Wertung dieser Vorlage als ungünstig.
U 22.104 Ameisenhügel, ausgetrocknete Giftbäume, das Weinen von Wesen und das plötzliche Fallen von Bäumen gehören zu den schlechten Zeichen.
U 22.105 Was Gottheiten, Zweimalgeborene, Ahnen, Yogins oder ein König einem Menschen im Traum sagen, soll nach dieser Lehre entsprechend eintreten.
U 22.106 Ein solcher Traum gilt als Zeichen der künftigen Reifung guter oder schlechter Handlungen. Ein durch körperliche Unausgeglichenheit entstandener Traum ist hier nicht gemeint.
U 22.107 Je nach körperlicher Grundverfassung oder der Störung eines Körperbestandteils sieht der Mensch im Traum entsprechende Veränderungen wie unmittelbar vor sich.
U 22.108 Wer beim Einschlafen an ein gesehenes oder gehörtes Geschehen denkt, erlebt die Fortsetzung dieser Gedanken im Traum wie eine wirkliche Wahrnehmung.
U 22.109 Diese beiden Traumarten sind für die hier beschriebene Deutung nicht gemeint. Ihr Eindruck kann, ähnlich einer täuschenden Fernwahrnehmung, unzuverlässig sein.
U 22.110 Was ein Mensch bei ausgeglichener körperlicher Verfassung und ohne vorherige gedankliche Fixierung als gut oder schlecht träumt, gilt dem Text als wahrheitsfähig; dies wird nicht unterschiedslos für alle Träume behauptet.
U 22.111 Gute wie schlechte Träume berichte man dem Lehrer. Die Reihenfolge der Berichterstattung kann sich nach gesellschaftlichem Rang, Alter oder Vermögen richten.
U 22.112 Auch Lebensführung, Dharma und Wissen können Vorrang begründen. Wer darin hervorragt, berichtet zuerst, ihr Brahmanen.
U 22.113 In dieser Ordnung berichte jeder seinen eigenen Traum. Der Vorrang kann auch durch die Erlaubnis des Lehrers bestimmt werden.
U 22.114 Ein Brahmane mit Samaya-Weihe und ein Śūdra mit Nirvāṇa-Weihe gelten in diesem Zusammenhang als gleichrangig.
U 22.115 Von beiden tritt derjenige zuerst zum Lehrer, den dieser beauftragt hat. Auch bei gleicher Einweihungsstufe gilt diese Regel.
U 22.116 Der beauftragte Schüler verneigt sich zuerst vor dem vortrefflichen Lehrer. Sind gesellschaftliche Stellung und rituelle Weihe ebenfalls gleich,
U 22.117 tritt der vom Lehrer Bestimmte zuerst zu ihm. Dieselbe Ordnung gilt bei gegenseitigen Verneigungen.
U 22.118 Selbst wenn jemand aufgrund seiner Weihe sonst Vorrang hat, kann der Lehrer bestimmen, dass ihm unter bestimmten Umständen keine vorrangige Verneigung und entsprechende Ehrung zukommt. [Anm. 312]
U 22.119 Dies ist die Verhaltensordnung für Schüler desselben Lehrers. Wozu hier viele Worte? Was der Lehrer angeordnet hat,
U 22.120 das sollen die Schüler, die nach dem höchsten Wohl streben, stets ausführen.
Uttarapāda – Kapitel 23: Die Nirvāṇa-Einweihung
U 23.1 Ich werde die Nirvāṇa genannte Einweihung erklären, die höchste Befreiung gewährt. Der Lehrer soll seine täglichen Handlungen und die Sättigung der Mantras vollzogen haben.
U 23.2 Nach der Sonnenverehrung ist er gereinigt und trägt den ausgegliederten Mantrakörper. Mit allgemeinem Arghya in der Hand verehrt er Tore und Torhüter.
U 23.3 Durch den westlichen Zugang betritt er die Opferhalle, verehrt Brahmā und schützt den heiligen Bereich vorschriftsmäßig.
U 23.4 Der Verfahrenskundige vollzieht Elementereinigung und Mantra-Einsetzung, bereitet besonderes Arghya, das Erkenntnisschwert und die fünf Kuhprodukte.
U 23.5 Er weiht das Streumaterial, vollzieht die Reinigung, verstreut die Stoffe und sammelt sie mit Kuśa im Nordosten.
U 23.6 Dort verehrt der Lehrer Hauptkrug und Vardhanī, ringsum die Weltenhüter, und lässt sie die göttliche Weisung hören.
U 23.7 Nach dem Umgang mit Krug und Waffe verehrt er das Erkenntnisschwert und den Gott der Götter im Maṇḍala. Im Feuer sättigt er die Mantrakräfte.
U 23.8 „Erhabener Herr, tritt aus Mitgefühl in meinen Körper ein. Diesen innerlich bereiteten Schülern sollst du deine Gnade gewähren.“
U 23.9 Nach dieser Bitte vergegenwärtigt er die erteilte Erlaubnis und setzt den Turban auf. Sadāśiva im Maṇḍala ist der Zeuge aller Handlungen.
U 23.10 Im Krug ist er der Beschützer des Opfers, im Feuer der Grund des Feueropfers, im Schüler der Vernichter der Fesseln und im Körper des Lehrers derjenige, der sie löst.
U 23.11 „Du bist der Gott mit fünf Wirkungsorten; ich selbst bin dieser Sadāśiva. Die mit dem Herzen beginnenden Mantras, die Śivas Wirkmittel sind,
U 23.12 sind auch hier meine Wirkmittel.“ So vergegenwärtige man die göttliche Freiheit im eigenen Selbst und bitte die innen und außen gegenwärtige Gottheit.
U 23.13 „Dieser Schüler ist geprüft und befähigt; er ist um der Befreiung willen gekommen. Er ist rituell erhoben, trägt einen Anteil Īśas und steht fest in den Grundregeln.
U 23.14 Gewähre mir deine Gnade, damit er befreit werde.“ Mit klarem, vollständigem Vorsatz und gestützt auf Śivas Lehre
U 23.15 vollziehe man die Handlungen vom Eintritt in die Opferhalle an und lasse den Schüler dem Feuer gegenüber links von sich Platz nehmen.
U 23.16 Der Kenner der Kanalverbindung vollziehe diese Handlung, die Sättigung und die Vollgabe. Dann belebe er die Śiva-Mantras und die übrigen Kräfte.
U 23.17 Śiva mit seinen Gliedern werde von Aghora umschlossen und mit dem sechsfachen Abschluss versehen. Man vergegenwärtige ihn mit gekrümmten Brauen und furchterregendem Gesicht.
U 23.18 Drei Opfergaben dienen der Belebung der Mantras. Ein von einem Mädchen gefertigter Faden wird dreifach und nochmals dreifach gelegt.
U 23.19 Er wird mit Astra besprengt, mit dem Schutzpanzer umhüllt und mit dem Wurzelmantra verehrt. Dann binde man ihn am Haarschopf des aufrecht stehenden Schülers fest.
U 23.20 Der Faden hängt bis zur Spitze des großen Zehs herab. Man vergegenwärtige ihn als Suṣumnā und nehme deren Gegenwart aus dem Körper des Schülers auf.
U 23.21 Mit „Verehrung der Suṣumnā“ setze man sie in den Faden ein, verehre ihn mit Duftstoffen, Blumen und den weiteren Gaben und umhülle ihn mit dem Schutzpanzer-Mantra.
U 23.22 Zur Festigung der Gegenwart bringe man drei Gaben mit dem Wurzelmantra dar. Dann besprenge man den Herzbereich des Schülers mit dem Astra-Mantra und berühre ihn mit einer Blume.
U 23.23 Mit der Ausatmung trete man in der Vorstellung in sein Herz ein. Unter Rezitation von „huṃ“ vergegenwärtige man sein Bewusstsein als sternartige Lichtgestalt.
U 23.24 Mit dem Astra-Mantra durchtrenne man den Herzknoten, nehme das Bewusstsein mit dem Wurzelmantra auf und setze die Seele des Schülers am Dvādaśānta ein, vom Herzmantra umschlossen.
U 23.25 Man spreche den Keimlaut mit dem genannten S-Abschluss und setze das Bewusstsein mit der Rücknahme-Mudrā in den Faden ein. Mit dem Schutzpanzer-Mantra umhülle man ihn.
U 23.26 Zur Festigung bringe man drei Gaben mit dem Wurzelmantra dar. Dann vergegenwärtige man den Makel, das Karma und die Māyā-Bindung, aus der Erfahrender, Erfahrung und Körper hervorgehen.
U 23.27 Śāntyatīta und die folgenden Kalās setze man mit ihren eigenen Mantras in den Faden ein. Bei Śāntyatīta beginne die Formel mit Śiva, setze den Namen in den Dativ und schließe mit „huṃ phaṭ“.
U 23.28 Mit der als Astra geweihten Blume berühre man die am Scheitel des Schülers gegenwärtige Kalā. Mit der Rücknahme-Mudrā ziehe man sie heran und spreche den Śiva-Mantra mit vorausgehendem Praṇava.
U 23.29 Dann nenne man Śāntyatīta im Dativ mit dem Verneigungsabschluss und setze sie in den Fadenabschnitt bis zur Augenbrauenmitte ein.
U 23.30 Nach demselben Verfahren und nach der bei der Elementereinigung genannten Ordnung vollziehe man Berührung, Aufnahme und Einsetzung für die übrigen vier Kalās.
U 23.31 Ihre Abschnitte reichen bis zur Halsgrube, zum Nabel, zu den Knien und zu den großen Zehen. Der Kundige vergegenwärtige dabei Durchdrungenes und Durchdringendes.
U 23.32 Mantras, Wörter, Laute, Wirklichkeitsebenen und Welten sind das Durchdrungene; Karma, Makel und Māyā-Bindungen durchdringen sie.
U 23.33 Auch Makel und die weiteren Bindungen sind ihrerseits durchdrungen; die Kalās sind das Durchdringende. Werden diese aufgenommen, sind daher alle Bereiche mit aufgenommen.
U 23.34 Werden die eingesetzten Kalās gereinigt, werden auch alle in ihnen enthaltenen Bereiche rein. Darum ist ihre Reinigung erforderlich.
U 23.35 Man belebe sie mit Praṇava am Anfang und dem sechsfachen Abschluss. Aghora-Keimlaut, Wurzelmantra und Śāntyatīta-Kalā werden dabei verbunden.
U 23.36 Der Kalā-Name steht im Dativ; man spreche „huṃ“. Bei den anderen Kalās lasse man den besonderen Wurzelzusatz fort und verwende ihren eigenen Keimlaut.
U 23.37 Nach drei Opfergaben vollziehe man das Binden der Fesseln. Mit Astra berühre man den Scheitel und vergegenwärtige dreimal den Śiva-Mantra.
U 23.38 „Erhabener Herr, binde, binde die Śāntyatīta genannte Fessel, verbunden mit Makel und Karma, welche Śānti und die folgenden Ebenen durchdringt.“
U 23.39 Mit dem Abschluss „huṃ phaṭ“ knüpfe man einen Knoten in den Faden. Für die übrigen Kalās verbinde man den Śiva-Mantra mit dem jeweiligen Keimlaut und der Anrede „Erhabener Herr“.
U 23.40 Man nenne die jeweilige Fessel der vier Kalās, welche Makel und Wirklichkeitsebenen durchdringt, spreche „Binde, binde“ und schließe mit „huṃ phaṭ“.
U 23.41 Jede Formel werde einzeln gesprochen und jeweils ein Knoten geknüpft. Danach nehme man den Faden auf und lege ihn zwischen zwei Schalen.
U 23.42 Man vollziehe das Saṃpāta-Feueropfer, bringe den Faden dem Herrn des Maṇḍalas dar und stelle ihn zu seinem Schutz nahe dem Śiva-Krug auf.
U 23.43 Man lasse den Schüler sich vor Śiva und dem Śiva-Krug verneigen. Dann verlässt der Lehrer zusammen mit den Schülern den Opferpavillon.
U 23.44 Er reiche ihnen die fünf Kuhprodukte, Caru und Zahnreinigungsholz. Dies geschieht an einem reinen, abgeschirmten, ruhigen Ort mit bestrichenem Boden.
U 23.45 Die Schüler sitzen auf getrennten Maṇḍalas: Wer weltliche Erfüllung wünscht, blickt nach Osten; wer Befreiung wünscht, nach Norden.
U 23.46 Füße und Hände sind gewaschen, die Schüler gesammelt. Sie halten die mit Kuśa versehene rechte Hand innerhalb des Bereichs der Knie bereit.
U 23.47 Mit seiner rechten Hand, die den heiligen Grasring trägt, schöpfe der Lehrer eine Handvoll der fünf Kuhprodukte und reiche sie mit dem Herzmantra.
U 23.48 Nachdem sie diese getrunken haben, reiche er eine zweite und eine dritte Handvoll. Danach gebe er Caru.
U 23.49 Es sind acht Bissen: Für Befreiung Suchende auf einem Blatt des Brahma-Baumes, für weltliche Erfüllung Suchende auf einem Pippala-Blatt.
U 23.50 Die Speise soll nach der sozialen Reinheitsregel der Vorlage nicht von einem Nicht-Zweimalgeborenen berührt sein. Nach dem Essen und der Reinigung reiche man Zahnreinigungsholz von einem milchsaftführenden Baum.
U 23.51 Es ist fingerdick wie der kleine Finger, gerade, frisch und unbeschädigt. Seine Maße werden mit glückverheißenden beziehungsweise zwölf Aṅgula angegeben; sein Fall dient als Zeichen für Befreiung oder weltliche Erfüllung. [Anm. 313]
U 23.52 Nach dem Kauen mit den Vorderzähnen wird die Spitze gewaschen. Man lässt das Holz nach vorn fallen und deutet aus seiner Fallrichtung Günstiges oder Ungünstiges.
U 23.53 Zeigt seine Spitze nach Südosten, Süden, Südwesten oder Nordwesten, gilt dies als ungünstig; in den übrigen Richtungen als günstig, entsprechend der jeweiligen Handlung.
U 23.54 Nach dieser Deutung schlürfen die Schüler Wasser und sammeln sich. Zum Empfang eines Traums lässt man sie nachts geschützt schlafen.
U 23.55 Ihre Lager berühren den frisch mit Kuhdung bestrichenen Boden; die Köpfe liegen nach Osten oder Süden. Kuśa und Asche gehören zur Lagerbereitung.
U 23.56 Die Lager berühren einander nicht, haben Kopfstützen und sind seitlich durch vier Stäbe und den Astra-Mantra geschützt. Dunkelheit wird ferngehalten.
U 23.57 Der Astra-Mantra wird hundertmal zum Schutz rezitiert. Mit dem Herzmantra lasse man die Schüler lagern; ihre Haarschöpfe werden mit dem Haarschopfmantra gebunden.
U 23.58 Sie werden mit durch den Schutzpanzer-Mantra geweihten Tüchern bedeckt. Außen ziehe man drei Linien aus Sesam, Senf und Asche, mit Astra geweiht.
U 23.59 Man erteile ihnen die Erlaubnis für den Traum-Mantra. Dann bringe man außen den Richtungshütern der Reihe nach Bali dar.
U 23.60 Zur Befriedung ungünstiger Zeichen bei Caru und Zahnreinigungsholz entzünde man das Feuer und bringe für jeden Fall hundert Opfergaben dar.
U 23.61 Danach folge das Sühneopfer mit hundertacht Gaben des Wurzelmantras. Der Lehrer wasche Füße und Hände, schlürfe Wasser und vollziehe ein Wasserbad.
U 23.62 Auch ein Aschebad ist möglich. Er wechsle zu weißen Gewändern, heilige seinen Körper als Śiva-Körper und meditiere über Śiva, dessen Leib alle kosmischen Wege umfasst.
U 23.63 Er nehme Caru und die fünf Kuhprodukte zu sich, verwende das Zahnreinigungsholz und lege sich wie zuvor gesammelt und gereinigt schlafen.
U 23.64 Am Morgen des zweiten Tages vollziehe der Lehrer seine täglichen Handlungen. Er frage die Schüler nach ihren nächtlichen Träumen und vollziehe bei schlechten Träumen einen Befriedungsritus.
U 23.65 Mit Ghee einer Kapilā-Kuh, Dūrvā, Honig und Milch bringe er hundert Gaben dar. Bei guten Träumen vollziehe er den Eintritt der Schüler und die weiteren Handlungen wie zuvor.
U 23.66 Er rufe die Schüler zur Feuergrube und lasse sie rechts von sich Platz nehmen. Den am Körper des Schülers geweihten Faden lasse er wieder herabhängen.
U 23.67 „Gott, ich vollziehe die Begnadung dieses Schülers“, so bitte er. Nach vergegenwärtigter Erlaubnis setze er die tragende Śakti im Feuer ein.
U 23.68 In diese Śakti setze man Nivṛtti mit ihren Kalā-, Tattva- und weiteren Zuordnungen ein. Zu ihr gehören die Erde, der Laut „kṣa“ sowie Herz- und Sadyojāta-Mantra.
U 23.69 Kālāgni, Kūṣmāṇḍa, Hāṭaka, die Brahmā-, Viṣṇu- und Rudra-Welt sind die sechs innerhalb des Welteis befindlichen Bereiche.
U 23.70 Es folgen Kapālīśa, Aja, Buddha, Vajradeha, Pramardana, Vibhūti, Avyaya, Śāstṛ, Pinākin und Tridaśādhipa.
U 23.71 Dann Agnirudra, Hutāśa, Piṅgala, Khādaka, Hara, Jvalana, Dahana, Babhru, Bhasmāntaka und Kṣayāntaka.
U 23.72 Es folgen Yāmya, Mṛtyu, Hara, Dhātṛ, Vidhātṛ, Kartṛ, Saṃyoktṛ, Viyoktṛ, Dharma und Dharmapati.
U 23.73 Dann Nirṛti, Māraṇa, Hantṛ, Krūradṛṣṭi, Bhayānaka, Ūrdhvakeśa, Virūpākṣa, Dhūmra, Lohita und Daṃṣṭrin.
U 23.74 Es folgen Bala, Atibala, Pāśahasta, Mahābala, Śveta, Jayabhadra, Dīrghabāhu und Jalāntaka.
U 23.75 Meghanāda und Sunāda vervollständigen diese Zehnergruppe. Die nächste beginnt mit Śīghra, Laghu, Vāyuvega, Tīkṣṇa, Sūkṣma und Kṣayāntaka.
U 23.76 Pañcāntaka, Pañcaśikha, Kapardin und Meghavāhana schließen sie ab. Danach kommen Nidhīśa, Rūpavat, Dhanya, Saumyadeha und Jaṭādhara.
U 23.77 Lakṣmīdhṛk, Ratnadhṛk, Śrīdhṛk, Prasāda und Prakāmada folgen. Die nächste Gruppe beginnt mit Vidyādhipa, Īśa, Sarvajña, Jñānabhuj und Vedapāraga.
U 23.78 Sureśa, Śarva, Jyeṣṭha, Bhūtapāla und Balipriya schließen sie ab. Danach folgen Vṛṣa, Vṛṣadhara, Ananta, Krodhana und Mārutāśana.
U 23.79 Grasana, Udumbareśa, Paṇīndra und Vajradaṃṣṭrin werden weiter genannt. Die nächste Gruppe beginnt mit Śambhu, Vibhu, Gaṇādhyakṣa, Tryakṣa und Tridaśeśvara. [Anm. 314]
U 23.80 Saṃvāha, Vivāha, Nabhas, Lipsu und Trilocana folgen. Über allen liegen die beiden Welten Vīrabhadra und Bhadrakālī.
U 23.81 Kapālīśa und seine Gruppe liegen im Osten, Agnirudra und seine Gruppe im Südosten, Yāmya und seine Gruppe im Süden, Nirṛti und seine Gruppe im Südwesten.
U 23.82 Bala und seine Gruppe liegen im Westen, Śīghra und seine Gruppe im Nordwesten, Nidhīśa und seine Gruppe im Norden, Vidyādhipa und seine Gruppe im Nordosten.
U 23.83 Vṛṣa und seine Gruppe liegen unten, Śambhu und seine Gruppe im Himmel. So setze man die hundertacht Welten ein.
U 23.84 Von den einundachtzig Mantrawörtern wird der abschließende Abschnitt rückwärts aufgenommen, beginnend mit dem Praṇava: zweimal „namaḥ“, Praṇava und danach der sechssilbige Ausdruck.
U 23.85 Es folgen „sarvada“, „śarva“, „śiva“ und zweimal „sūkṣma“, zweimal „śabda“, zweimal „jñāna“ und zweimal „piṅga“.
U 23.86 Dann zweimal „pataṅga“, zweimal „turu“, zweimal „sākṣin“ und der davor stehende Ausdruck.
U 23.87 Es folgen „astuta, astuta“, dann „anarcitārcita“, „brahmaviṣṇurudrapara“ und „sarvasānnidhyakāraka“.
U 23.88 Danach „sarvabhūtasukhaprada“, „bhavodbhava“, zweimal „bhava“, zweimal „śarva“ und die beiden zuerst stehenden Ausdrücke.
U 23.89 Es folgen „muñca, muñca“, „yogādhipate“, „mahātejaḥ“ und „sadbhāveśvara“.
U 23.90 Danach steht „mahādeva“; so werden achtundzwanzig Wörter genannt. Man vergegenwärtige den von Nivṛtti durchdrungenen kosmischen Weg mit seinen Tattvas und den übrigen Bereichen. [Anm. 315]
U 23.91 Man spreche „oṃ hlāṃ nivṛttikalāyai namaḥ“. Damit nehme man Nivṛtti aus dem Faden auf und rufe sie im Feuer herbei.
U 23.92 Mit der auf „svāhā“ endenden Form bringe man drei Gaben dar. Man vergegenwärtige Makel, Karma und Māyā mit Erfahrendem, Erfahrung und Körper.
U 23.93 Man stelle sich unzählige Geburtsstätten im Schoß der Göttin vor. Vāgīśī, die sie alle durchdringt, werde angerufen und verehrt.
U 23.94 Mit Praṇava, Herzmantra und „vāgīśvaryai namaḥ“ verehre man sie; danach bringe man drei Gaben mit der auf „svāhā“ endenden Form dar.
U 23.95 „Göttin, werde bei dieser Handlung zur Begnadung der gebundenen Seele gegenwärtig.“ Nach dieser Bitte besprenge man den Schüler mit Astra und berühre sein Herz.
U 23.96 Mit dem Astra-Keimmantra, Praṇava am Anfang und „phaṭ“ am Ende, trete der Lehrer durch die eigene Ausatmung in der Vorstellung in den Körper des Schülers ein.
U 23.97 Mit dem Astra-Mantra löse er den Herzknoten, ziehe das Bewusstsein mit der Haken-Mudrā heran und bringe drei Gaben mit dem Wurzelmantra dar.
U 23.98 Er vergegenwärtige es wie einen Tropfen an einer Grasspitze, vom Praṇava umschlossen. Mit dem Keimlaut und seinem S-Abschluss nehme er den Schüler durch die Rücknahme-Mudrā auf.
U 23.99 Mit der Einatmung führe er ihn in das eigene Herz, halte den Atem an und setze ihn unter Vergegenwärtigung des Wurzelmantras am eigenen Dvādaśānta ein.
U 23.100 Von dort nehme er das Bewusstsein mit der Entstehungs-Mudrā auf und verbinde den Schüler zugleich mit sämtlichen Geburtsstätten.
U 23.101 Mit dem auf „svāhā“ endenden Wurzelmantra bringe man drei Gaben dar und spreche: „Erhabener Herr, Gott der Götter, verbinde diesen Schüler mit allen Geburtsstätten.
U 23.102 Bewirke, bewirke diese Verbindung in der befreienden Einweihung.“ Für die Bildung in allen Mutterschößen bringe man wiederum drei Wurzelmantra-Gaben dar.
U 23.103 „Erhabener Herr, bewirke hier die Bildung dieses Schülers in allen Mutterschößen, bewirke sie in allen Geburtsstätten.“ So spreche man, ihr Zweimalgeborenen.
U 23.104 Für die Geburt folgen drei Gaben mit dem Wurzelmantra: „Erhabener Herr, bewirke, bewirke die Geburt dieser Seele aus allen Mutterschößen.“
U 23.105 Nach dieser Geburtsformel bringe man für das Heranwachsen der gebundenen Seele drei weitere Wurzelmantra-Gaben dar und spreche zu Śiva.
U 23.106 „Erhabener Herr, bewirke, bewirke das Heranwachsen der Körper dieses Schülers.“ Für das Erwerben von Karma bringe man drei Gaben mit dem Wurzelmantra dar.
U 23.107 „Erhabener Herr, bewirke das Erwerben von Karma, das diesem Selbst vielfältige Erfahrungen gewährt.“ Für einen auf weltliche Pflichterfüllung ausgerichteten Schüler gibt es eine Besonderheit.
U 23.108 Für ihn lautet die Bitte: „Bewirke den Erwerb früheren und künftigen Karmas in Gestalt des Dharma.“ Dann vergegenwärtige man die Erfahrungen nach Ort, Zeit, Körper und Gegenstand.
U 23.109 Man betrachte ihre Verschiedenheit nach angesammeltem und künftigem Karma und das Erleben von Freude und Leid in der als Erfahrender erscheinenden Seele.
U 23.110 Nach drei Wurzelmantra-Gaben bitte man Śiva: „Erhabener Herr, bewirke, bewirke überall die Vollendung der Erfahrungen dieser Seele.“
U 23.111 Man vergegenwärtige die Auflösung in vollkommener Zufriedenheit mit den Erfahrungen. Nach drei Śiva-Gaben spreche man: „Bewirke hier diese Auflösung in höchster Zufriedenheit.
U 23.112 Bewirke sie für den Schüler in der befreienden Einweihung.“ Zur Reinigung der Prägungen von Geburt, Lebensdauer und Erfahrung folgt die Sühnehandlung.
U 23.113 Man bringe hundert Gaben mit dem Herzmantra und danach drei mit dem Wurzelmantra dar: „Bewirke, bewirke durch Sühne die Reinigung aller Werke dieser Seele, erhabener Herr.“
U 23.114 Weil keine weitere Erfahrung mehr erforderlich ist, vergegenwärtige man die Trennung der Seele als Hinaustreten aus der Māyā-Fessel.
U 23.115 Nach drei Wurzelmantra-Gaben vollziehe man die Trennung vom Makel. Dessen Wirkung, das begrenzte Erfahrersein, wird vergegenwärtigt; zur Reinigung folgen Opfergaben.
U 23.116 Man gebe zehn mit dem Herzmantra und danach drei mit dem Wurzelmantra. So geschieht die Trennung vom Makel. Nun wird die Trennung vom Karma erklärt.
U 23.117 Man vergegenwärtige die Trennung als vollständiges Aufhören des Karmas und bringe drei Gaben mit dem Wurzelmantra dar.
U 23.118 „Erhabener Herr, bewirke, bewirke in dieser Nirvāṇa-Weihe die Trennung des Selbst von Māyā, Makel und Karma.“
U 23.119 Für die Nivṛtti-Fessel, die Makel und die weiteren Bindungen durchdringt, bringe man drei Astra-Gaben dar; zu ihrer Reinigung folgen drei Wurzelmantra-Gaben.
U 23.120 „Erhabener Herr, bewirke, bewirke hier das Durchtrennen Nivṛttis.“ Nach dieser Bitte um Erlaubnis vollziehe man die Trennung.
U 23.121 Beim Vergehen sämtlicher angenommenen Körper vergegenwärtige man die Einheit der Seele. Mit dem Śiva-Keimmantra und dem Abschluss „vauṣaṭ“ bringe man die Vollgabe dar.
U 23.122 Mit „oṃ brahmaṇe namaḥ“ rufe man Brahmā herbei, verehre und sättige ihn. Dann spreche man: „Brahmā, nimm hier Klang und Berührung an, svāhā.“
U 23.123 Nach drei Gaben lasse man ihn Śivas Weisung hören: „Herr der Ursachen, diese Seele geht zum leidfreien Zustand.
U 23.124 Du darfst sie nicht daran hindern. Dies ist die Weisung des höchsten Herrn.“ Dann verabschiede man Brahmā und vergegenwärtige die Seele am oberen Ende der gereinigten Ebene.
U 23.125 Sie ist von der Nivṛtti-Fessel frei und gleicht reinem Bergkristall. Mit dieser Vorstellung bringe man drei Gaben unter Rezitation des Wurzelmantras dar.
U 23.126 „Erhabener Herr, bewirke, bewirke die Erhebung dieses Selbst aus der Nivṛtti-Fessel.“ Mit der Rücknahme-Mudrā und der Einatmung
U 23.127 führe man es in sich selbst und setze es mit dem Schutzpanzer-Mantra in den Faden ein. Zur Festigung des Schülers bringe man drei Gaben mit dem Śiva-Keimmantra dar.
U 23.128 Mit „vāgīśvaryai namaḥ“ verehre und sättige man die Göttin durch drei Gaben. Danach werde sie aus dem Feuer verabschiedet.
U 23.129 Nun betrachte man im Faden Pratiṣṭhā, um sie zu reinigen. Sie umfasst dreiundzwanzig Wirklichkeitsebenen, beginnend mit Wasser, Feuer, Luft und Raum.
U 23.130 Dazu gehören Geruch, Geschmack, Form, Berührung und Klang; Zeugungsorgan, Ausscheidungsorgan, Füße, Hände und Sprache; Nase, Zunge, Augen, Haut und Gehör.
U 23.131 Es folgen Manas, Ichbildung, Buddhi und Prakṛti. Damit sind die Ebenen genannt. Die zugehörigen Laute reichen von „ḻa“ bis „ṭa“, ihr besten Zweimalgeborenen.
U 23.132 Es sind vierundzwanzig Laute; als Mantras gelten Kopf, Vāmadeva und Aghora. Die Welten zählen sechsundfünfzig.
U 23.133 Ihre Namen beginnen mit Amareśa, Prabhāsa, Naimiśa, Puṣkara, Avadhi, Ḍiṇḍimuṇḍin, Bhārabhūti und Lakulīśvara.
U 23.134 Es folgen Hariścandra, Śrīśaila, Jalpeśa, Āmrātakeśvara, Madhyameśa, Mahākāla, Kedāra und Bhairava.
U 23.135 Dann Gayā, Kurukṣetra, Nākhala, Nakhala, Vimaleśa, Aṭṭahāsa, Mahendra und Bhīma.
U 23.136 Es folgen Vastrāpada, Rudrakoṭi, Avimukta, Mahālaya, Gokarṇa, Bhadrakarṇa, Svarṇākṣa und Sthāṇu.
U 23.137 Dann Chagalaṇḍa, Dviraṇḍa, Mākoṭa, Maṇḍaleśvara, Kālañjara, Śaṅkukarṇa, Sthūleśvara und Sthaleśvara.
U 23.138 Es folgen die Welten der Piśācas, Rākṣasas, Yakṣas, Gandharvas, Indras, Somas, Prajāpatis und Brahmās.
U 23.139 Dann Akṛta, Kṛta, Bhairava, die Brahmā-, Viṣṇu-, Kumāra-, Umā- und Śrīkaṇṭha-Welt. Zusammen sind es sieben Achtergruppen.
U 23.140 Die mit Amareśa beginnende Gruppe liegt im Wassertattva, die mit Hariścandra beginnende im Feuer, die mit Gayā beginnende in der Luft und die mit Vastrāpada beginnende im Raum.
U 23.141 Die mit Chagalaṇḍa beginnende Gruppe liegt in der Ichbildung, die Piśāca-Gruppe im Manas und die mit Akṛta beginnende in Prakṛti. So sind die sechsundfünfzig Welten zugeordnet.
U 23.142 Die einundzwanzig Mantrawörter reichen von „maheśvara“ bis „arūpin“. Das erste ist „maheśvara“, das zweite „paramātman“.
U 23.143 Danach folgen „śarva“, „śiva“, „nidhanodbhava“ und „nidhana“.
U 23.144 Es schließen sich „anidhana“, „oṃ svaḥ“, „oṃ bhuvaḥ“ und „oṃ bhūḥ“ an.
U 23.145 Danach werden ein vierfach gebildeter Ausdruck, „nānā, nānā“, „anāda“ und „abhasma“ genannt. [Anm. 316]
U 23.146 Es folgen „adhūma“, „anagni“, „arūpa“ und „jyotir, jyotiḥ“.
U 23.147 Dann „tejas, tejaḥ“, „prathama, prathama“ und zweimal „arūpin“. So werden einundzwanzig Wörter gezählt.
U 23.148 Man vergegenwärtige all dies als von der Pratiṣṭhā-Kalā durchdrungen, mit den genannten Ebenen, Lauten, Wörtern, Mantras und Welten.
U 23.149 Man betrachte sie als all dies in sich tragend. Die bereits durchlaufene, gereinigte Fessel vergegenwärtige man als leicht, die noch zu reinigende als schwer.
U 23.150 Man spreche die entsprechenden Bezeichnungen aus und vergegenwärtige die Reinheit im zu Reinigenden. Dies dient der vollständigen Verbindung der Bereiche, ihr Śiva-Priester.
U 23.151 Mit „oṃ hlāṃ hvīṃ“ am Anfang nenne man beide Kalās im Dativ und schließe mit „namaḥ“. Nach der Verehrung bringe man drei Wurzelmantra-Gaben dar.
U 23.152 Von der Vergegenwärtigung der Kalā an führe man alles wie zuvor aus. Zur Sühne bringe der Lehrer hundert Gaben mit dem Kopfmantra dar.
U 23.153 Hari reiche man den Geschmack als Ablösungsgabe. Dann gehe man zur Vidyā-Kalā über. Ihr erster durchdrungener Bereich ist Puruṣa.
U 23.154 Es folgen Anhaften, Niyati, begrenztes Wissen, Kalā, Zeit und Mohinī, die Māyā. Die sieben Laute reichen rückwärts von „ña“ bis „gha“.
U 23.155 Der zugehörige Mantra ist der Haarschopfmantra; die Welten zählen siebenundzwanzig. Die Reihe beginnt mit Vāma, Bhīma, Ugra, Bhava, Īśāna und Ekavīra.
U 23.156 Es folgen Pracaṇḍa, Umāpati, Aja, Ananta, Ekaśiva, Krodheśa, Saṃvarta, Jyotis, Piṅga und Śūra.
U 23.157 Dann Pañcāntaka, Ekavīra, Śikheda, Mahādyuti, Vāmadeva, Bhava, Udbhava und Ekapiṅgala.
U 23.158 Ekaikṣaṇa, Īśāna und Aṅguṣṭhamātra schließen sich an. Die Gruppen werden mit sechs, fünf, zweimal zwei, weiteren Zweiergruppen und einer Achtergruppe angegeben.
U 23.159 So verteilen sich die Welten von Puruṣa bis Māyā. Die zwanzig Mantrawörter beginnen mit „vyāpin, vyāpin“.
U 23.160 Es folgen „vyomin, vyomin“, „īpsita“, „acetana“ und der Ausdruck „parameśvaraparāya“. [Anm. 317]
U 23.161 Dann „jyotīrūpāya“, der mit „sarvayoga“ beginnende Ausdruck, „anidhanāya“ und „goptre“.
U 23.162 Es folgen „guhyāya“, „atiguhyāya“ und „oṃ namo namaḥ“. Die fünf mit Sadyojāta beginnenden Brahma-Mantras werden der Reihe nach einbezogen.
U 23.163 Dann folgen „śivāya“, „sarvaprabhava“, nochmals „śivāya“ und abschließend „oṃ namaḥ“.
U 23.164 Auch „dhyānāhārāya“ wird genannt. Nach der Verbindung wie zuvor setze man Vidyā im Feuer ein.
U 23.165 Mit dem Haarschopfmantra bringe man hundert Sühnegaben dar. Rudra reiche man Form und Geruch als Ablösungsgabe, mit der Bitte „Nimm Form und Geruch an“.
U 23.166 Der als Bhava bezeichnete Bereich umfasst diese drei Kalās. Man vergegenwärtige nun das Selbst als über Bhava hinausgegangen und oberhalb des Ātmatattva stehend.
U 23.167 Noch trägt es den mit einer göttlichen Amtsfunktion verbundenen Makel und ist Gefäß neu hervortretender Herrschaftskraft. Will der Lehrer ihm eine Erfahrung mit gereinigten Sinnen ermöglichen,
U 23.168 so soll sie förderlich, unvermengt und ohne Anhaften sein. Er betrachte im Geist Śānti und die in ihr enthaltenen Bereiche.
U 23.169 Ihre drei Ebenen sind Vidyā, Īśvara und Sadāśiva, ihr besten Zweimalgeborenen. Die Laute sind „ga“, „kha“ und „ka“, die Mantras Gesicht und Schutzpanzer.
U 23.170 Die Welten beginnen mit Vāmā, Jyeṣṭhā, Raudrī, Kālī, Kalavikaraṇī, Balavikaraṇī und Balapramathanī.
U 23.171 Sarvabhūtadamanī und Manonmanī vervollständigen die neun Welten in Vidyā. Im Īśvara-Bereich beginnt die nächste Reihe mit Ananta und Sūkṣma.
U 23.172 Es folgen Śivottama, Ekanetra, Ekarudra, Trimūrti, Śrīkaṇṭha und Śikhaṇḍin. So gibt es dort acht Welten.
U 23.173 Mit der Sadāśiva-Welt ergeben sich achtzehn. Die elf Mantrawörter beginnen mit „nityayogine“.
U 23.174 Danach folgt der mit „yogapīṭha“ beginnende Ausdruck, dann „śāśvatāya“, „dhruvāya“ und „anāśritāya“.
U 23.175 Es schließen sich „anāthāya“, „anantāya“, „śivāya“ und „sarvavyāpine“ an.
U 23.176 Danach folgen ein mit „vyoma“ beginnender Ausdruck und „vyomarūpāya“. Zur Sühne vollziehe man hundert Gaben mit dem Schutzpanzer-Mantra.
U 23.177 Alles andere entspricht dem früheren Verfahren. Als Ablösungsgabe dienen Buddhi und Ichbildung; Īśvara ist hier der Ursachengott. Danach verfahre man weiterhin wie zuvor.
U 23.178 In der Śāntyatīta-Kalā liegt Śivatattva. Sechzehn Keimlaute gehören dazu; die drei Mantras sind Astra, Īśāna und Śiva.
U 23.179 Ihr einziges Wort ist „oṃ“; ihre Welten zählen fünfzehn. Nivṛtti, Pratiṣṭhā, Vidyā, Śānti und Nābhasī
U 23.180 sind die fünf aus Bindu hervorgehenden Welten. Danach folgen Indhikā, Dīpikā, Rocikā und Mocikā.
U 23.181 Ūrdhvagāminī vervollständigt die fünf aus Nāda hervorgehenden Welten. Es folgen Vyāpinī, Vyomarūpā und Anantā.
U 23.182 Anāthā und Anāśritā schließen die fünf Śakti-Welten ab.
U 23.183 Man erkenne Śāntyatīta als all dies in sich tragend und verbinde sie mit der bereits gereinigten Kalā. Mit „hyaiṃ hauṃ“ verbunden nenne man beide Kalās im Dativ.
U 23.184 Nach der geistigen Verbindung und Verehrung bringe man drei Gaben mit dem Wurzelmantra dar. Von der Kalā-Vergegenwärtigung an vollziehe man alles wie zuvor.
U 23.185 Zur Sühne bringe man hundert Gaben mit dem Śiva-Mantra dar. Zum Durchtrennen der Fessel verwende man anstelle des Astra-Mantras die belebte Mantraform.
U 23.186 Bei der keimlosen Einweihung vollziehe man nach der Vollgabe Folgendes: Samaya-Verpflichtungen und die zugehörige Lebensführung werden als Fessel in der Śakti vergegenwärtigt.
U 23.187 „Maheśvara, bewirke, bewirke hier die Reinigung der Samaya- und Verhaltensfesseln dieses Schülers.“ Danach bringe man die Ablösungsgabe dar.
U 23.188 Man spreche den Śiva-Keimlaut, dann Sadāśivas Namen und „Nimm Manas an, svāhā“. Damit bringe man drei Gaben dar.
U 23.189 Nach der Verabschiedung wie zuvor nehme man den gereinigten Faden auf. Das im eigenen Selbst bewahrte Schülerbewusstsein setze man mit der Ausatmung wieder in dessen Körper ein.
U 23.190 Man gebe einen Wassertropfen auf seinen Scheitel und verehre Vāgīśvarī. Nachdem man ihre Gegenwart im Feuer gesättigt hat, spreche man zu ihr.
U 23.191 „Göttin, um der gebundenen Seele willen hast du Mühe getragen. Kehre in deinen eigenen Bereich zurück.“ Man vergegenwärtige Śāntyatīta als im Śakti-Tattva aufgelöst.
U 23.192 Der vortreffliche Lehrer vergegenwärtige nun Ātmatattva bis einschließlich Māyā. Mit dem Wurzelmantra am Anfang nenne er Ātmatattva im Dativ.
U 23.193 Praṇava und „namaḥ“ begleiten die Verehrung. Zur Reinigung von Verfahrensmängeln opfere man mit dem auf „svāhā“ endenden Śiva-Mantra.
U 23.194 Hundert Gaben erfolgen mit hörbarer Rezitation. Dann vergegenwärtige man Vidyātattva bis Sadāśiva und opfere hundertachtmal mit leiser Rezitation.
U 23.195 Durch den Śiva-Mantra werden Fehler der Mantraaussprache gereinigt. Danach vergegenwärtige man Śivatattva bis Śakti und rezitiere nur im Geist.
U 23.196 Mit hundertacht Gaben des Śiva-Mantras werden die Mängel der geistigen Ausführung gelöst. Nun beginne man das Abschneiden des Haarschopfs.
U 23.197 Man vergegenwärtige ihn am Ende der kosmischen Wege, als diese durchdringend und als ihre Ursache. An seiner Spitze betrachte man das Bewusstsein des Schülers wie reinen Bergkristall.
U 23.198 Mit dem Haarschopfmantra weihe man die Schere und schneide damit den Haarschopf ab. Danach bade man den Schüler.
U 23.199 Nach dem Wasserschlürfen und der Ausgliederung des Mantrakörpers umhülle der Lehrer den Haarschopf mit Kuhdung, lege ihn auf die Spitze der Opferkelle und opfere ihn mit einer Vollgabe im Feuer.
U 23.200 Dann gehe er hinaus, wasche Opferkelle, Gießlöffel und Schere, schlürfe Wasser und verehre gereinigt Śiva. Er spreche die folgende Bitte.
U 23.201 „Durch deine Gnade habe ich die kosmischen Wege gereinigt und den Haarschopf abgeschnitten. Möge dieser Schüler die höchste Stätte erreichen, erhabener höchster Herr.
U 23.202 Ich will ihn mit dir verbinden. Erteile nun deine Weisung.“ Nach der vergegenwärtigten Antwort „Tu es so“ hält der Lehrer das besonders bereitete Arghya.
U 23.203 Er ruft den Schüler herbei und tritt mit ihm vor das Feuer. Dann folgen Besprengung des Schülers und Ausgliederung seines Mantrakörpers.
U 23.204 Innere Verehrung, Verbindung der Kanäle und Sättigung der Mantras schließen sich an. Für jeden eingesetzten Mantra wird eine eigene Opfergabe dargebracht.
U 23.205 Nach der Reinigung dieser Einsetzung verbinde man den Schüler mit Śiva. Der Lehrer steht geistig im Vidyātattva und sitzt auf einem aus Bindu gebildeten Sitz.
U 23.206 Indhikā, Dīpikā, Rocikā, Mocikā und Ūrdhvagāminī werden genannt, ebenso Sūkṣmā und Sūkṣmāmṛtā.
U 23.207 Dies sind die als Bindu- und Nāda-Śaktis bezeichneten Kalās, ihr Zweimalgeborenen. Aus ihnen vergegenwärtige der vortreffliche Lehrer seinen Körper.
U 23.208 Vyāpinī, Vyomarūpā, Anantā, Anāthā und Anāśritā bilden seine äußeren Fähigkeiten.
U 23.209 Sein inneres Erkenntnisorgan ist durch Samanā gebildet. Sein Leib wird von den Ebenen vom Ātmatattva bis Unmanā erfüllt. [Anm. 318]
U 23.210 Er atme ein und halte den Atem an; die Zunge berührt den Gaumen, der Mund ist leicht geöffnet, die Zähne berühren einander nicht.
U 23.211 Der Körper ist aufgerichtet. Er verbinde den Schüler mit sich und vergegenwärtige den Suṣumnā-Kanal als mit dem Prāṇa-Atem vereint.
U 23.212 Das Bewusstsein des Schülers mit seinem Mantra erscheint wie reiner Bergkristall. Man rezitiere den Mantra und überschreite in der Vorstellung die Ursachengottheiten.
U 23.213 Mit der Vollgabe und dem Atemanhalten verbinde man den Schüler mit Śiva, jenseits von Geist, Atem, Nāda, Śakti und Kalā.
U 23.214 Man lege Opferkelle und Gießlöffel neben sich. Mit der Rücknahme-Mudrā nehme man das gereinigte Selbst aus dem Feuer auf, wie eine aufsteigende Flammenspitze.
U 23.215 Mit dem Astra-Keimlaut setze man es wie zuvor in seinen Körper ein. Obwohl es verbunden ist, sind die gleichen göttlichen Eigenschaften noch nicht ausdrücklich entfaltet.
U 23.216 So wie die Seele die jeweils erreichte Ebene des Allgegenwärtigen gewinnt, so kann ein Königssohn zwar höchste Herrschaft erlangen,
U 23.217 doch ohne Kenntnis der sechs Herrscherfähigkeiten glänzt er selbst nach langer Zeit nicht. Zur Entfaltung der eigenen Eigenschaften bringe man daher sechs Ghee-Gaben mit dem Gießlöffel dar.
U 23.218 Der weise Lehrer opfere nach diesem Verfahren: „Sei allwissend, ewig erwacht, frei und vollkommen zufrieden.
U 23.219 Deine unendliche Kraft sei unvermindert.“ Mit kurzem Prāsāda-Mantra am Anfang, der Anrede „O Selbst“, dem Abschluss „svāhā“ und der Mantrabelebung werden die Formeln angewendet.
U 23.220 So ist die Einweihung erklärt, die von aller Schuld befreit. Die vier mit den Brahmanen beginnenden gesellschaftlichen Gruppen und die als Anuloma geltenden Abstammungen
U 23.221 sind zur Einweihung berechtigt, ob ihre Geburt öffentlich anerkannt oder verborgen ist. Schwiegersohn, Vater, Ehefrau und entsprechende Angehörige sind geeignet, wenn sie Befreiung wünschen.
U 23.222 Weil Śiva selbst der Einweihende ist, werden sie dadurch nicht zu leiblichen Kindern des Lehrers. Für die als Antyaja Ausgegrenzten sieht der Text keine Feuer-Einweihung, sondern die Einweihung durch den Blick vor.
Uttarapāda – Kapitel 24: Die Erkenntnis-Einweihung
U 24.1 Nun werde ich die Einweihung in die Erkenntnis erklären. Hört, ihr vorzüglichen Zweimalgeborenen! Man wähle einen günstigen Wochentag, einen günstigen Tag und eine günstige Mondhälfte, insbesondere eine günstige Stunde.
U 24.2 An einem abgeschiedenen, menschenleeren Ort, zu Beginn der Mitternachtszeit, vermittle ein wahrer Lehrer geeigneten Schülern die besondere Erkenntnis.
U 24.3 In einem Shiva-Tempel, an der Stätte des Guru, an einem Shakti-Pitha, in einem Kloster oder Haus, an einem reinen Ort nehme der aus den fünf Gochara hervorgegangene Schüler einen bequemen Sitz ein.
U 24.4 Auf einem Darbha-Sitz, einem Tigerfell oder einem sechsfüßigen Sitz inmitten des Podestes verweile er am angenehmen Wohnort der wahren Lehrer und vergegenwärtige die Erkenntnis.
U 24.5 Mit Waschung und den weiteren Ehrungen, mit feinem Gewand und Schmuck, Duftstoffen und Blumen verehre man den Guru inmitten des Yoga-Sitzes.
U 24.6 Milchreis, Gebäck und Betel werden dargebracht. Mit den sechzehn Ehrungen verehre man die Füße des Guru.
U 24.7 Der vorzügliche wahre Lehrer vollziehe die besondere Erkenntnis-Einweihung. Dem wahren Guru bringe der Schüler Körper, Besitz und Lebensatem dar.
U 24.8 Er verneige sich lang ausgestreckt und ohne Befangenheit in der Gegenwart des Guru. Der wahre Lehrer vermittle dem geeigneten Schüler die Erkenntnis.
U 24.9 Mit Duftstoffen und Blumen in der Hand lasse der mitfühlende Lehrer seinen verehrten Fuß auf die Mitte des Schülerhauptes setzen.
U 24.10 Danach vermittle er dem Schüler das wahre Wesen der Erkenntnis: als Erstes die Beschaffenheit der Tattvas, als Zweites das Erkennen der Tattvas,
U 24.11 als Drittes die Reinigung der Tattvas, als Viertes das Wesen des Selbst, als Fünftes das Schauen des Selbst und als Sechstes die Reinigung des Selbst,
U 24.12 als Siebtes Shivas Wesen, als Achtes das Schauen Shivas, als Neuntes die Verbindung mit Shiva und als Zehntes den Genuss Shivas, das Erleben seiner Seligkeit.
U 24.13 In einer Gliederung von drei, drei und vier wird die Dreiheit von Herr, Bindung und Seele erschlossen. Allein das Wort des Guru lässt die Befreiung zu Lebzeiten offenbar werden.
U 24.14 So werden diese zehn Gegenstände auf dem Weg der Erkenntnis für den Schüler gelehrt.
Uttarapāda – Kapitel 25: Die Lehrerweihe
U 25.1 Nun erläutere ich die Weihe durch Begießung, durch die jemand auf Erden zum Lehrer wird. Er soll aus Āryāvarta stammen, von glückverheißender Erscheinung sein und die erforderlichen Merkmale besitzen.
U 25.2 Wo Brahmanen von gutem Wandel, asketische Wandermönche, deren Reichtum ihre Askese ist, die Götter und die Veden gegenwärtig sind, dort ist das, was Āryāvarta genannt wird.
U 25.3 Dieses Land ist damit gemeint, nicht einfach das Gebiet zwischen dem Vindhya-Gebirge und dem Meer. Die acht mit »Ka« beginnenden Gebiete sind davon ausgenommen; bei dieser Gelegenheit werden auch sie genannt.
U 25.4 Es sind Karṇāṭa, Kaliṅga, Kaccha, Kāśmīra, Koṅkaṇa, Karahāṭa, Kukkuṭa und Kāṅka.
U 25.5 Ein Angehöriger eines Ādiśaiva-Geschlechts gilt für die Einsetzung von Heiligtümern und ähnliche Aufgaben als der Beste. Auch die vier Stände, angefangen bei den Brahmanen, sind zu ihren jeweiligen Aufgaben befugt.
U 25.6 Dies betrifft die Einweihung der Menschen, die Einsetzung eines Kultbildes, Feste, rituelle Waschungen und Besprengungen, Sühnehandlungen und Weihen durch Begießung.
U 25.7 Auch bei der Auslegung der Lehre und verwandten Aufgaben, für die eigene oder für gemeinschaftliche Verehrung, soll er als Lehrer wirken. Unter den Brahmanen, die Gottheiten verehren, gilt der Ādiśaiva als vorzüglichster Guru.
U 25.8 Die ersten drei Stände sind zur Einweihung und Einsetzung in abgestufter Weise befugt: der Brahmane für Brahmanen, Kṣatriyas und die folgenden Stände; der Kṣatriya für Vaiśyas und Śūdras.
U 25.9 Der Vaiśya darf Śūdras und Angehörige seines eigenen Standes einweihen. Für die eigene Verehrung sind diese drei auch zur Einsetzung eines beweglichen Liṅga befugt.
U 25.10 Ein Śūdra darf Śūdras einweihen und für die eigene Verehrung ein bewegliches Liṅga, ein Bāṇaliṅga oder ein nur vorübergehend errichtetes Liṅga einsetzen, sofern er ein lebenslang an seine Gelübde gebundener Schüler ist.
U 25.11 Er muss in Erkenntnis, Yoga, Ritual und Lebensführung des Śivasiddhānta gefestigt sein und die von Śiva gelehrten Gegenstände aus eigener Erfahrung verstanden haben.
U 25.12 Wer die fortgesetzte Prüfung der śivaitischen Lehre durch einen Lehrer aufgibt und dennoch Übertragungsriten vollzieht, ist als uneinsichtig zu meiden. [Anm. 319]
U 25.13 Einen Menschen mit den beschriebenen Eigenschaften soll man an einem Tag mit reinem, günstigem Aszendenten durch Begießung weihen; zuvor wird das Aussäen der Keime vollzogen.
U 25.14 Im Osten, Nordosten, Westen oder Norden errichtet man einen Pavillon mit einem nach Norden gerichteten Zugang und schmückt ihn mit einem Baldachin.
U 25.15 Darin werden zwei quadratische Plattformen angelegt, jede vier Hasta breit und einen halben Hasta hoch, in südlicher und nördlicher Anordnung.
U 25.16 Die vier Seiten werden mit farbigen Svastika-Zeichen und Lampen geschmückt. Nach der rituellen Besitznahme des Bodens verehrt man Śiva im Pavillon und im Feuer.
U 25.17 Hat der Schüler notwendige Riten versäumt, wird er zunächst durch eine entsprechende Einweihung wiederhergestellt. Nach den inneren und äußeren Bali-Gaben führt man das folgende Verfahren aus.
U 25.18 Man reinigt ihn durch Abstreichen mit saurer Reisflüssigkeit, gekochtem Reis, Erde, Asche, Dūrvā-Gras, Kugeln aus Kuhdung, Senfsamen sowie mit Joghurt und Wasser.
U 25.19 Auf einer Unterlage aus sämtlichen vorgeschriebenen Getreidearten stellt man neun oder fünf Gefäße auf. Sie erhalten Bündel aus heiligem Gras und Deckel.
U 25.20 Die Gefäße werden mit Fäden umwunden, mit Wasser, Duftstoffen, Edelsteinen und Gold versehen, an den Öffnungen mit Mango-, Aśvattha- und Palāśa-Blättern ausgestattet und mit Zitronenfrüchten bedeckt.
U 25.21 Die neun beziehungsweise fünf Gefäße werden mit den entsprechenden reinigenden Mantras, mit Śiva und den Vidyeśvaras verbunden. Bei fünf Gefäßen verwendet man auch die Kalā-Mantras, angefangen mit Nivṛtti. [Anm. 320]
U 25.22 Sie werden hundertmal mit dem Śiva-Mantra besprochen, verehrt und für die Begießung vorbereitet. Alternativ verwendet man nur ein mit Śiva verbundenes Kalaśa- oder Ghaṭa-Gefäß.
U 25.23 Die Gefäße stehen auf der südlichen Plattform. Den Schüler setzt man auf der nördlichen auf einen Bhadrapīṭha-Sitz und lässt Śiva mit seinen Gliedern in ihm gegenwärtig sein.
U 25.24 Man verehrt ihn gebührend auf seinem eigenen Sitz, nach den verfügbaren Mitteln, und vollzieht das reinigende Abstreichen mit Schalen verschiedenfarbigen Reises oder mit Wasser.
U 25.25 Nach der Waschung mit reinem Wasser bringt man ihn an einen anderen Platz. Er erhält eine neue heilige Schnur, ein Obergewand und die übrige Ausstattung sowie einen Kranz.
U 25.26 Sein Körper wird mit weißem Sandel und heiliger Asche versehen. Danach führt man ihn zur südlichen Plattform und setzt ihn dort auf den Bhadrapīṭha.
U 25.27 Er sitzt nach Osten gewandt und wird mit Duftstoffen, Blüten und weiteren Gaben verehrt. Anschließend schwenkt man zur Lichtverehrung Lampen mit gut entzündeten Dochten vor ihm.
U 25.28 Dann übergibt der Ācārya dem Schüler den Kopfbund und die weiteren Amtszeichen: Ritualkelle, Schere, Wassergefäß sowie die beiden Opferlöffel Sruk und Sruva.
U 25.29 Der Guru gibt ihm Darbha-Gras, Bücher, Gebetsschnur, Krone, Sandalen, Wedel, Schirm, einen Elefanten, eine Sänfte und entsprechende weitere Dinge.
U 25.30 Mit gläubiger Hingabe überreicht er auch die übrigen königlichen Ehrenzeichen und erteilt ihm den Auftrag: »Von diesem Tage an bist du Lehrer.«
U 25.31 »Nachdem du Einweihung, Auslegung und die übrigen Aufgaben erlernt und die Voraussetzungen nach Vorschrift geprüft hast, übe dein Amt aus.« Dann richtet er an den Gott der Götter die Bitte: »Ich habe diesen zum Lehrer eingesetzt.
U 25.32 Durch deine Gnade möge er sein Amt ohne Hindernisse ausüben.« Nachdem er dies vorgetragen hat, tritt der Lehrer an die Feuergrube.
U 25.33 Für jede der Kalās, angefangen mit Nivṛtti, bringt er mit ihrem eigenen Mantra Opfergaben dar. Nach der abschließenden Vollgabe wendet er sich der rechten Hand des Schülers zu.
U 25.34 Mit einem brennenden Darbha-Halm zeichnet er, beginnend beim kleinen Finger, die fünf Aṅga-Mantras auf. Er vergegenwärtigt diese Hand als Haras Hand und überträgt ihm seine Amtsbefugnis.
U 25.35 Dafür vollzieht er nach dem folgenden Verfahren einen Sühneritus. Er verehrt mit den Mantras für Śiva, seinen Sitz und seine Glieder sowie mit den Namen des Gottes.
U 25.36 Mit den Aṅga-Mantras bringt er zehn Gaben dar, zuletzt zehn mit dem Śiva-Mantra. Mit demselben Mantra folgt die Vollgabe; danach bittet er den Erhabenen um Vergebung.
U 25.37 Auf dieselbe Weise wird auch ein Sādhaka geweiht. Bei ihm werden die Gefäße jedoch mit dem Mantra der Gottheit besprochen, deren Verwirklichung er anstrebt.
U 25.38 Der vollständig Eingeweihte heißt Putraka; wer die entsprechenden vorbereitenden Sakramente empfangen hat, wird Samayin genannt. Ein allgemeiner Samayin gilt als Māheśvara.
U 25.39 Ein Samayin ohne das Ritual zur Überwindung der Geburtszugehörigkeit ist ein allgemeiner Samayin; mit diesem Ritual gilt er als besonderer Samayin. Diejenigen, die eine Einweihung durch den Blick oder ähnliche Formen empfangen haben,
U 25.40 heißen Paricārakas, dienende Helfer. Sie sind nicht zur Liṅga-Verehrung befugt, geschweige denn zur Durchführung von Einweihungen und ähnlichen Handlungen.
U 25.41 Sie alle wurden schon am Anfang der Schöpfung von Śiva eingeweiht. Die erneute Einweihung, die sie zu meiner Verehrung empfangen, dient ihrer Reinigung.
U 25.42 Eine Saṃhitā, angefangen mit dem Kāmika, besitzt vier Abschnitte. Die śivaitische Überlieferung wird in vier Formen gegliedert: Śaiva, Pāśupata,
U 25.43 Somasiddhānta und Lākula. Diese vier gehen aus den vier Gesichtern Maheśas hervor, angefangen bei dem Puruṣa genannten Gesicht.
U 25.44 Dabei gilt jeweils die zuvor genannte Richtung als vorzüglicher. Jede dieser vier wird wiederum dreifach unterschieden: in eine linke, eine rechte
U 25.45 und eine Siddhānta-Form. Der Siddhānta gilt unter diesen als der Beste; innerhalb dieser Gruppe wird der Śaivasiddhānta als der höchste von allen bezeichnet.
U 25.46 Die śivaitische Offenbarung gilt als Grundlage, aus der die vier Veden hervorgegangen sind. Sie wird zugleich als vedisch und als Wesenskern des Veda bezeichnet.
U 25.47 Dies, ihr großen Weisen, wird überall in der śivaitischen Lehre dem Sinn nach ausgesprochen. Sämtliche Āgamas, angefangen mit dem Kāmika, gelten als der Leib Śivas.
U 25.48 Dieser Śiva wird in zweifacher Anordnung dargestellt: als Schöpfung und als Auflösung. Die eine verläuft vom Kāmika bis zum Vātula, die andere vom Vātula zurück zum Kāmika.
U 25.49 Das Kāmika ist die obere Krone, das Yogaja die Krone des Puruṣa-Gesichts, das Cintya die Krone Aghoras und das Kāraṇa diejenige Vāmas.
U 25.50 Das Ajita ist die Krone Sadyojātas, das Dīpta das Gesicht Īśānas, das Sūkṣma das Puruṣa-Gesicht und das Sahasra das südliche Gesicht.
U 25.51 Das Aṃśumān ist das linke Gesicht, das Suprabheda das Sadyojāta-Gesicht. Das Vijaya wird als Ohr, das Niśvāsa als Hals bezeichnet.
U 25.52 Das Svāyambhuva ist das Herz, das Anala der Nabel, das Vīra die Hüftgegend und das Raurava der After.
U 25.53 Das Makuṭa entspricht dem Oberschenkelbereich, das Vimala dessen linker Seite. Das Candrajñāna liegt an dessen vorderem Ende, das Bimba entsprechend auf der rechten Seite. [Anm. 321]
U 25.54 Das Prodgīta ist das rechte Knie, das Lalita gehört zum linken Bein. Das Siddha wird als Unterschenkel bezeichnet, das Saṃtāna als dessen linkes Gegenstück.
U 25.55 Das Śarvokta liegt am unteren Ende des Unterschenkels, das Pārameśvara links entsprechend. Das Kiraṇa wird als rechte Fußsohle bezeichnet, das Vātula als linke.
U 25.56 So wird Śiva in der Anordnung der Schöpfung beschrieben; bei der Auflösung ist die Reihenfolge umgekehrt.
U 25.57 Die Weisen sprachen: »Zuvor, bei der Darstellung des Herabkommens der Tantras, wurde das Kāmika als das Paar der Füße bezeichnet. O Gott, widersprechen sich diese Aussagen nicht?«
U 25.58 Der Herr sprach: »Ihr Brahmanen, ich habe vieles dargelegt, und ihr habt es aufgenommen. Überall sind meine Krone, meine Augen und meine übrigen Körperteile, ebenso meine Füße und Hände gegenwärtig; die Unterschiede richten sich jedoch nach der jeweiligen Meditation.
U 25.59 Entsprechend dem Weg der Schöpfung oder der Auflösung wird mein Leib unterschiedlich gegliedert. Um Erfahrung und Befreiung zu ermöglichen, ist mein Leib ein Leib der Erkenntnis, ihr ehrwürdigen Weisen.
U 25.60 Ein Ausspruch des Herrn wird von den Hervorragenden als verehrungswürdig anerkannt. Ein Ausspruch eines Sehers wird nicht durch gewöhnliche Menschen widerlegt, ein göttlicher Ausspruch nicht durch Seher,
U 25.61 ein Ausspruch Brahmās nicht durch die Götter, ein Ausspruch Viṣṇus nicht durch den Lotusgeborenen und ein Ausspruch Śivas niemals durch Viṣṇu.
U 25.62 So wird jeweils dem folgenden eine höhere Stellung zugesprochen. Die Āgamas vom Kāmika bis zum Ajita gehen aus dem Īśāna-Gesicht hervor.
U 25.63 Vom Dīpta bis zum Suprabheda gehen sie aus dem Puruṣa-Gesicht hervor. Die fünf vom Vijaya bis zum Vīratantra stammen aus dem Aghora-Gesicht.
U 25.64 Vom Raurava bis zum Mukhabimba stammen sie aus Vāmadevas Gesicht; die acht Tantras, angefangen mit dem Prodgīta, gehen aus dem Sadyojāta-Gesicht hervor.
U 25.65 Bei der Darstellung des Herabkommens der Tantras sind mit den Bezeichnungen Sadya und den übrigen die jeweiligen Gesichter, angefangen mit Īśāna, gemeint. Wer die achtundzwanzig Tantras samt ihren Unterteilungen kennt,
U 25.66 ist als Guru Śiva selbst. Ihm soll man aufmerksam zuhören. Auch bei einem von einem anderen Guru begonnenen Werk kann ihm die Befugnis zukommen.
U 25.67 Hat ein höher qualifizierter Guru das Werk begonnen, ist ein geringer qualifizierter nicht zur Übernahme befugt. Ein höher qualifizierter darf dagegen ein von einem geringer qualifizierten begonnenes Ritual übernehmen.
U 25.68 Beim Tod eines höher qualifizierten Gurus und ähnlichen Umständen setzt man einen anderen Guru ein. Ist der höher qualifizierte jedoch noch anwesend und lässt man das Werk gewaltsam durch einen Unwissenden ausführen,
U 25.69 so werden Verlust, eine große Menge ritueller Mängel, Blindheit und Stummheit als Folgen genannt. Daraus entstehen nach dieser Lehre Übel für den König und Gefahr für das Reich.
U 25.70 Es bringt dem Ausführenden, dem Auftraggeber und auch dem Dorf Unheil. Dagegen bewirkt selbst eine winzige Gabe an einen Guru, dessen Wissen weithin bekannt ist,
U 25.71 Wohlwollen und einen Ruhm, der sich durch alle Welten erstreckt. Deshalb soll der König eine solche Gabe als die vorzüglichste erkennen.
U 25.72 Wer dessen Vermögen an sich reißt, gilt als sündig und uneinsichtig, als der niedrigste unter den Menschen und als aus allen Welten ausgeschlossen.«
Uttarapāda – Kapitel 26: Die hundertfache Weihe
U 26.1 Ihr vorzüglichen Zweimalgeborenen, ich erläutere nun kurz die Hundertfach-Begießung. Ihr werden die Abwehr eines vorzeitigen Todes und die Förderung von Lebensdauer und Gesundheit zugeschrieben.
U 26.2 Sie soll Vermögen, Getreidevorräte, Söhne und Enkel vermehren. Sie ist für bereits Eingeweihte vorgesehen, die tausend Monde geschaut haben.
U 26.3 Besonders geeignet ist die helle Monatshälfte während des nördlichen Sonnenlaufs, bei günstigem Aszendenten, Wochentag und Mondtag, an einem glückverheißenden Tag.
U 26.4 Ein friedvoller Lehrer, der alle geforderten Merkmale besitzt, vollzieht die Begießung in einem reich geschmückten Pavillon mit glückverheißenden Keimpflanzen.
U 26.5 Auch eine Halle oder ein überdachter Festplatz an einem reinen, schönen Ort ist geeignet. Die Ausdehnung reicht von fünf bis fünfundfünfzig Hasta.
U 26.6 Der Bau kann eine vorspringende Vorderseite besitzen und soll vier Zugänge haben. Er wird mit einer bis fünfundzwanzig Raumabteilungen gegliedert.
U 26.7 Empfänger können Brahmanen, Kṣatriyas, Vaiśyas und Śūdras oder Nachkommen aus einer Anuloma-Verbindung sein; besonders nennt der Text den König.
U 26.8 Auch eine Königin, ein Vasall, Minister oder Hauspriester sowie Frauen aus den jeweils genannten Gruppen kommen dafür infrage, ihr śivaitischen Brahmanen.
U 26.9 Der Ausführende trägt die fünf vorgeschriebenen Schmuckstücke. Am Abend vor dem Tag der Begießung lässt er das Schutzband binden.
U 26.10 Der vorzügliche Guru bindet es an die rechte Hand des Auftraggebers und an die linke Hand seiner Hauptgemahlin.
U 26.11 Gibt es mehrere Hauptgemahlinnen, erhalten alle das Band. In jener Nacht trinkt der Auftraggeber Milch und legt sich auf ein mit Decken und weiteren Auflagen bereitetes Lager.
U 26.12 Er schläft allein, den Kopf nach Süden gerichtet. Der Pavillon wird nach den zuvor beschriebenen Regeln errichtet.
U 26.13 Nachdem die Handwerker entlassen sind, lässt der Guru den glückverheißenden Tag ausrufen. Er spannt nach Osten und Norden jeweils vierzehn Richtschnüre.
U 26.14 Dadurch entstehen einhundertneunundsechzig Felder. In ihrer Mitte fasst man fünfundzwanzig Felder zusammen.
U 26.15 Ringsum lässt man eine Reihe frei; hinzu kommen die Zugangsbereiche. In den vier Himmelsrichtungen werden durch Weglassen von jeweils zwei Feldern vier Tore gebildet.
U 26.16 So ergeben sich, ihr Verständigen, einhundertacht Felder. In der Mitte bereitet man einen Opferplatz aus einem Droṇa Śāli-Reis.
U 26.17 Für die Vardhanī nimmt man die Hälfte davon, für die einzelnen Kalaśas ein Āḍhaka. Diese Mengen gelten als die kleinste Ausführung; die mittlere verwendet das Doppelte,
U 26.18 die größte das Dreifache. Das ist die vorzügliche Abstufung. Bei geringen Mitteln nimmt man ein Āḍhaka, die Hälfte oder wiederum die Hälfte davon.
U 26.19 Dies, ihr Zweimalgeborenen, ist die kleinere Abstufung der Getreidemengen. Fehlt Śāli-Reis, verwendet man Vrīhi-Reis; geschälter Reis wird in halber Menge des ungeschälten aufgelegt.
U 26.20 Sesam nimmt man wiederum in halber Menge oder in einem Viertel davon. Bei sehr geringen Mitteln genügt ein Achtel zur Herrichtung und Reinigung des Opferplatzes.
U 26.21 Das mittlere Śiva-Gefäß wird mit zweiunddreißig Prastha gefüllt, die Vardhanī mit der Hälfte davon; die Gefäße werden von Śivas Gegenwart erfüllt.
U 26.22 Die äußeren Kalaśas werden jeweils mit einem Āḍhaka gefüllt. Das Hauptgefäß wird mit einem dreifachen Faden umwunden, das Kara-Gefäß mit einem zweifachen.
U 26.23 Alle übrigen erhalten einen einfachen Faden. Jedes wird mit einem eigenen Tuch und mit Gold ausgestattet.
U 26.24 Zum Füllen der Śiva-Gefäße wird Flusswasser empfohlen, dem eine Paste aus Sandel, Agaru, Kampfer, Kuṣṭha und Uśīra zugesetzt wird.
U 26.25 Es werden verschiedene Duftstoffe und Samen, unterschiedliche Mineralien und Metalle hineingegeben,
U 26.26 ferner Heilpflanzen aus verschiedenen Gegenden, Früchte, Blüten und Erzeugnisse der Kuh.
U 26.27 Nachdem sämtliche Gefäße aufgestellt sind, verehrt man sie mit Blättern und Blüten und rezitiert die Namen der einhundertacht Rudras.
U 26.28 Der vorzügliche Lehrer ehrt jedes einzeln durch eine entsprechende Speisegabe. Śiva-Kumbha und Vardhanī werden jeweils mit einem Paar Tücher umhüllt.
U 26.29 In die Gefäße für Śiva und Śakti legt man neun, fünf oder die sonst vorgesehene Zahl von Edelsteinen. In der ersten Umfassung verteilt der Kundige die acht Metalle.
U 26.30 Gold, Silber, Kupfer, Messing, Blei, Eisen, Zinn und Bronze werden den acht Vidyeśvaras zugeordnet.
U 26.31 In der zweiten Umfassung legt man die folgenden Stoffe nieder: Agaru, Schwefel, Haritāla, Mākṣika und Manaḥśilā,
U 26.32 Quecksilber, zwei Arten Glimmer, roten Ocker, Añjana, Jātiliṅga, Sindhūra, Tuttha und zwei Arten Vimala
U 26.33 sowie Kānta. Diese sechzehn gehören in die zweite Umfassung. In den zwölf östlichen Feldern beiderseits des Zugangs werden die folgenden Baumrinden verteilt:
U 26.34 Palāśa, Khadira, Mango, Plakṣa, Nyagrodha, Bilva, Śamī, Śirīṣa und Aśvattha,
U 26.35 ferner Udumbara, Nāraṅga und Mātuluṅga. Die Rinden dieser Bäume werden von der inneren linken Seite aus angeordnet.
U 26.36 In die neun südöstlichen Gefäße kommen die vorgeschriebenen Erden: vom Flussufer, aus dem Kuhstall, vom Ameisenhügel, von einem Elefantenstoßzahn,
U 26.37 vom Meer, von einem Teich, von einem Acker, von einem Berg und vom Fuß eines Aśvattha-Baumes. Dann folgen zwei Arten Utpala und zwei Arten Lotus,
U 26.38 Vakula, Karavīra, Pāṭala, Kurava, Mālatī, Munipuṣpa und Nandyāvarta
U 26.39 sowie Campaka: Diese zwölf Blüten verteilt der Guru im Süden. Sandel, Uśīra, Kuṣṭha, Safran und Nara,
U 26.40 Takkola, Agaru, Patra und Gewürznelken bilden die Neunergruppe im Südwesten. Nun werden die Stoffe für den Westen genannt.
U 26.41 Bambusreis, Māṣa-Bohnen, Wildreis, Weizen, Gerste, Apāmārga, Sesam, Mungbohnen, Priyaṅgu und Senf,
U 26.42 Śyāmāka und Āḍhaka werden dort der Reihe nach niedergelegt. Lakṣmī, Śaṅkhapuṣpī, Viṣṇukrānti und Haṃsinī,
U 26.43 Tulasī, Sahadevī, Indravallī, Padminī und Sūryāvarta bilden die Neunergruppe des Nordwestens.
U 26.44 Die fünf Kuhprodukte als Mischung, Milch, Joghurt, Kuhurin, Kuhdung, Kokosnuss und Mātuluṅga-Frucht,
U 26.45 Nāraṅga, Bilva, Jackfrucht, Mango und Granatapfel werden danach der Reihe nach eingelegt. [Anm. 322]
U 26.46 In die neun Gefäße des Nordostens kommt duftendes Wasser. Nachdem die Stoffe so verteilt sind, verehrt man der Reihe nach Śiva und die übrigen Gottheiten.
U 26.47 Der Ācārya badet gemeinsam mit den Mūrtipas, legt Schmuck und neue Gewänder an und trägt Kopfbund und Obergewand.
U 26.48 Mit den fünf Schmuckstücken und einem Fingerring versehen, vollzieht er im Pavillon sämtliche Riten, angefangen mit der Verehrung der Eingänge.
U 26.49 Im mittleren Gefäß verehrt er Śiva mit allen seinen Gliedern, in der Vardhanī Manonmanī, sofern der Empfänger nur eine Gemahlin hat.
U 26.50 Bei mehreren Gemahlinnen gibt es entsprechend mehrere Vardhanīs, und in jeder verehrt er dieselbe Göttin. Ist der Empfänger noch nicht eingeweiht, wird er bei dieser Gelegenheit eingeweiht.
U 26.51 Für das Maṇḍala bestimmt man einen Platz im Osten oder Nordosten, gegebenenfalls im Norden oder Süden, mit einer zugehörigen Feuergrube.
U 26.52 Dieses besondere Maṇḍala kann auch entfallen, wenn Śaṃbhu im Gefäß gegenwärtig ist. Nach dem Blütenwurf und den übrigen Riten vollzieht man insbesondere das Feueropfer.
U 26.53 Die Verehrung erfolgt mit Duftstoffen, Blüten, Lampen, Räucherwerk und weiteren Gaben. Man richtet neun, fünf oder ein einziges Feuer ein.
U 26.54 Der Kundige opfert nacheinander Brennhölzer, geklärte Butter, gekochte Opferspeise, Puffreis, Sesam, Bambusreis und Māṣa-Bohnen sowie weitere verfügbare, opfergeeignete Stoffe.
U 26.55 Udumbara, Vaṭa, Aśvattha und Plakṣa gehören zu den Hauptrichtungen, angefangen beim Osten; Śamī, Khadira, Māyūra und Śrīvṛkṣa zu den Zwischenrichtungen.
U 26.56 Im Hauptfeuer verwendet man Palāśa-Holz. Mit den Śiva-, Brahma- und Aṅga-Mantras werden nacheinander alle Stoffe geopfert; auch für die Göttin opfert man im Hauptfeuer.
U 26.57 Mit dem Wurzelmantra bringt man hundert, fünfzig oder fünfundzwanzig Gaben dar. Für jeden Brahma- und Aṅga-Mantra opfert man gesondert ein Zehntel der gewählten Zahl.
U 26.58 Nach dem ordnungsgemäßen Feueropfer lässt man den Rest der Nacht verstreichen. Der vorzügliche Guru vollzieht ihre Einweihung am Hauptfeuer.
U 26.59 Sind die Auftraggeber nicht eingeweiht, verehrt er Śiva im Śiva-Kumbha allein mit dem fünfsilbigen Mantra; für die Göttin lautet die Verehrungsformel »Śivāyai namaḥ«.
U 26.60 In der Vardhanī verehrt er Gaurī, in sämtlichen übrigen Gefäßen Rudra mit dem fünfsilbigen Mantra.
U 26.61 Für die Einweihung und das rituelle Schauen wird ein Sarvatobhadra-Maṇḍala eingerichtet, das von allen Sünden befreien soll. [Anm. 323]
U 26.62 Es besteht aus den vorgeschriebenen farbigen Pulvern und soll alle erwünschten Ziele ermöglichen. Am Morgen badet der Empfänger, salbt seinen Körper und legt den ihm angemessenen Schmuck an.
U 26.63 Vollständig geschmückt führt man ihn zum Pavillon. Seine Füße werden gewaschen; er vollzieht die rituelle Mundspülung und sammelt seinen Geist in Ruhe.
U 26.64 Man führt ihn durch den südlichen Eingang und besprengt ihn mit dem Praṇava. Mit demselben Mantra lässt man ihn eine Handvoll Blüten darbringen, rechtsherum umschreiten und sich verneigen.
U 26.65 Dies gilt Śiva im Gefäß, im Maṇḍala und in der Feuergrube. Dann setzt der Lehrer ihn auf die Plattform für die Begießung,
U 26.66 auf einen Bhadrapīṭha aus dem Holz eines milchsaftführenden Baumes oder aus Mango-, Jackfrucht-, Bilva-, Jambū- oder Brahmavṛkṣa-Holz.
U 26.67 Bei der Weihe eines Königs verwendet man ein Gerät mit tausend Ausflussöffnungen; bei allen anderen kann es ein Gefäß mit hundert Öffnungen sein.
U 26.68 Es besteht aus Gold oder Silber beziehungsweise aus einem dieser beiden Metalle und ist reich geschmückt. Zum Abschluss erfolgt eine Waschung mit Āmalaka und weiteren Stoffen.
U 26.69 Nach den Waschungen mit den übrigen vorgesehenen Substanzen wird das Wasser am Körper mit einem reinen Tuch abgetrocknet. Kleider und weitere Ausstattungsstücke werden dort gewechselt.
U 26.70 Man salbt ihn mit Sandel und anderen Duftstoffen und schmückt ihn mit Blüten. An einem anderen glückverheißenden, gereinigten und geschmückten Platz
U 26.71 lässt der Guru einen Opferplatz anlegen und darauf einen Bhadrāsana-Sitz mit Tigerfell, Tuch und goldenem Lotus aufstellen.
U 26.72 Darauf setzt er den Geweihten zusammen mit seiner Frau. Nach der rituellen Mundspülung wird dessen Körper durch Mantras vergegenwärtigt; Duftstoffe und Schmuck für die Arme werden angelegt.
U 26.73 Mit Duftstoffen, Blüten und allen weiteren Zierden geschmückt, wird er mit einem großen Tuch umhüllt. Vor ihm bereitet man einen gereinigten Platz.
U 26.74 Dort stellt man sämtliche Getreidearten und ein Gefäß mit Honig und Gold auf. Man führt ihm eine Milchkuh mit ihrem Kalb vor Augen.
U 26.75 Seine Angehörigen ehren ihn freudig mit Kleidern, Gold, Fingerringen, goldenen Blüten und weiteren Geschenken, begleitet von Gesang und Instrumentalmusik.
U 26.76 Man lässt ihn eine Sänfte oder ein entsprechendes Fahrzeug besteigen und führt ihn rechtsherum um das Dorf. Vor der Tür seines Hauses wird der Boden gereinigt und mit glückverheißenden Keimen geschmückt.
U 26.77 Dort stehen gefüllte Gefäße und Lampen. Er wird auf ein Brett gestellt, und seine Füße werden mit Milch und Wasser gewaschen.
U 26.78 Danach lässt man Frauen, die Lampen und Kurkumawasser tragen, ihn dreimal rechtsherum umschreiten.
U 26.79 Anschließend zieht er seine Sandalen an und betritt sein Haus. Dies ist die vorzügliche Ausführung. Die Begießung kann auch mit neunundvierzig Gefäßen erfolgen,
U 26.80 mit fünfundzwanzig, neun oder fünf Gefäßen oder mit einem einzigen.
U 26.81 Dem Guru gibt man eine der vorzüglichen, mittleren oder einfachen Ausführung entsprechende Vergütung: eine Dienerin, einen Diener, Land, eine Kuh oder Hausgeräte.
U 26.82 Danach erhalten die Mūrtipas, die Mantrarezitierenden, die Sänger der Hymnen und die hingebungsvollen Helfer ihre Vergütung in der zuvor beschriebenen Weise.
U 26.83 Man ehrt und beschenkt sie entsprechend dem eigenen Vermögen. Wer diesen Ritus ausführen lässt, dessen Denken soll sich dem Dharma zuwenden.
U 26.84 Als Früchte verheißt der Text Reichtum, Fülle, Söhne, Sieg, langes Leben, Gesundheit und das Zusammensein mit geliebten Frauen sowie schließlich den höchsten Zustand.
U 26.85 In einem Reich, in dem diese Begießung nach Vorschrift vollzogen wird, soll es weder vorzeitigen Tod noch Unglück geben, selbst bei Menschen, die Unrechtes tun.
U 26.86 Es soll dort keine Furcht vor Plagen und keine Verwüstung durch feindlichen Einfall geben. Die Regenwolke soll zur rechten Zeit regnen, Nahrung reichlich vorhanden sein und der König siegen. Alle Wesen sollen friedlich sein und die Kühe reichlich Milch geben.
Uttarapāda – Kapitel 27: Allgemeine Ausgleichsriten
U 27.1 Ihr vorzüglichen Zweimalgeborenen, ich erläutere nun die allgemeinen Regeln der Sühne. Die verbindliche Anweisung wird zweifach verstanden: als Gebot und als Verbot.
U 27.2 Wer sie richtig befolgt, sammelt Dharma an. Wer das Gegenteil tut, erzeugt Adharma; daraus entsteht schweres Unrecht.
U 27.3 Die Handlung, die einen Menschen, dem deswegen der Abstieg droht, wieder aufwärts zum höchsten Zustand führt, wird in diesem Āgama Prāyaścitta, Sühne, genannt.
U 27.4 Der Fehler wird hier durch eine Wortdeutung als »Prāya« bezeichnet; »Cit« bedeutet nach der Lehre das bewusste Selbst, und der Laut »Ta« wird auf das Hinüberführen bezogen.
U 27.5 Weil dadurch das mit Fehlern belastete Selbst, das nach unten zu fallen droht, hinübergeführt wird, heißt es Prāyaścitta, ihr Brahmanen, die ihr bei Śiva Zuflucht genommen habt.
U 27.6 Wo für eine Handlung weder ein Gebot noch ein Verbot besteht, entsteht durch ihre Ausführung weder Verdienst noch Schuld: Das ist die feststehende Aussage der Lehre.
U 27.7 Ob eine Wiedergutmachung mit dem Gesicht nach Osten, nach Westen oder in eine Zwischenrichtung zu vollziehen ist, richtet sich nach der betreffenden notwendigen Handlung. [Anm. 324]
U 27.8 Es ist unmöglich, alle einzelnen Formen der Sühne darzulegen, ihr Ehrwürdigen: Die Handlungen sind unendlich zahlreich, und die Schrift würde dadurch übermäßig anwachsen.
U 27.9 Darum wird die überlieferte Sühnelehre hier nur auszugsweise erklärt: rituelles Baden, Mantrawiederholung, Meditation über Śiva, Atemregelung und rechtsläufige Umschreitung;
U 27.10 das Schauen des Liṅga, der Kultbilder und der Āgamas, des eigenen Gurus und anderer Lehrer sowie der Menschen, die in der Erkenntnis Śivas aufgehen;
U 27.11 Verneigung und weitere Ehrungen vor ihnen, Dienst an Śivas Heiligtum, Verehrung Śivas, des Feuers und des Gurus sowie die Speisung Eingeweihter;
U 27.12 Baden an heiligen Badeplätzen, Einnahme der fünf Kuhprodukte, des Śiva- und des Astra-Wassers, Einweihung und Aufenthalt an heiligen Orten;
U 27.13 Fasten, der Genuss allein von Opferspeise oder von Speiseresten aus der dafür bestimmten Schale, Befriedungsriten, Befriedungsopfer, das sogenannte Richtungsopfer und Opfer mit der Mantra-Saṃhitā;
U 27.14 Opfer an die Mūrtis, Waschungen mit geklärter Butter, Honig, Milch und weiteren Stoffen, Feste von einem oder mehreren Tagen, die Kühlung durch ein Wassergefäß und besondere Verehrungen.
U 27.15 Diese und ähnliche Handlungen werden als überlieferte Sühne genannt. Die Merkmale einiger von ihnen werden hier einzeln beschrieben.
U 27.16 Der Lehrer soll aus einer der fünf dafür genannten Abstammungsgruppen einer śivaitischen Brahmanenfamilie stammen und Kopfbund, Obergewand und neue Kleidung tragen.
U 27.17 Mit den fünf Schmuckstücken versehen, führt er den Sühneritus aus. Tritt ein Anlass zur Sühne oder ein außergewöhnliches Vorzeichen auf, soll er die Befriedung unverzüglich beginnen.
U 27.18 Ein Abwarten auf einen geeigneten Tag, eine Monatshälfte, einen Mondstern oder Aszendenten ist hier nicht vorgesehen. Sofort vollzogene Sühne gilt als die beste.
U 27.19 Innerhalb von sieben Tagen gilt sie als mittlere, innerhalb einer halben Monatsspanne als geringere Ausführung. Danach bis zum Monatsende wird sie als mangelhaft bezeichnet.
U 27.20 Über einen Monat hinaus soll man sie nicht aufschieben; geschieht es dennoch, muss ein Befriedungsritus hinzukommen. Sühnehandlungen für Liṅga, Sockel, Tempelbau und weitere Bestandteile sind entsprechend auszuführen.
U 27.21 Sie können zu Beginn, in der Mitte oder am Ende zur Wiederherstellung des Zusammenhangs stattfinden, ihr Zweimalgeborenen. Wenn ein Sühnefall eintritt und der Auftraggeber, Lehrer
U 27.22 oder örtliche Tempelverantwortliche gegenüber der notwendigen Handlung gleichgültig bleibt, sei es aus Geldmangel, geistiger Verstörung, Zuneigung, Abneigung
U 27.23 oder infolge sündigen Handelns, dann werden solche Menschen als mir feindlich bezeichnet, als Ursache für den Sturz des Königs und für die Erschütterung des Reiches.
U 27.24 Sie sollen von meinen leidenschaftslosen, asketischen Verehrern zurechtgewiesen werden. Ebenso verdienen Menschen, die Tempelgut an sich nehmen, eine solche Zurechtweisung.
U 27.25 Wer die Sühne dagegen mit Hingabe vollzieht, gehört zu mir und zu den vorzüglichen Menschen. Solche Menschen fördern das Wohl des Königs, handeln verdienstvoll und erhalten das Reich.
U 27.26 Sie mehren den Wohlstand des Dorfes, fördern das Heiligtum und meine Verehrung. In diesem Wissen soll man sich sorgfältig um den Sühneritus bemühen.
U 27.27 Nun zur Mantrawiederholung: Man vollzieht die vorgeschriebene Aschewaschung, gestaltet den Körper durch Mantras und sitzt mit einer Gebetsschnur nach Norden oder Osten gewandt.
U 27.28 Man wiederholt den Śiva-Mantra, Aghora, den vorzüglichen Pāśupata-Mantra, Aghorāstra, Śivāstra oder die Brahma- und Aṅga-Mantras,
U 27.29 den Melā-Mantra oder einen anderen geeigneten Mantra, von hundert Wiederholungen bis hin zu einem Parārdha. Entsprechend dem Gelübde nimmt man maßvolle Bissen oder reine Opferspeise zu sich.
U 27.30 Man fastet vollständig, lebt von Almosen, von gekochter Opferspeise oder Milch oder ernährt sich von Gemüse, Gerstenbrei, Ölkuchen, Knollen, Wurzeln und Früchten.
U 27.31 Während der Wiederholung vergegenwärtigt man die Gestalt der betreffenden Gottheit und bringt ihr die Wiederholung dar. Damit ist Japa beschrieben; nun folgt die Umschreitung.
U 27.32 Sie besitzt verschiedene Formen, insbesondere eine innere und eine äußere. Als vorzüglichste wird die Umschreitung im Raum zwischen dem Liṅga und dem Tempelbau bezeichnet.
U 27.33 Auch innerhalb der inneren Umfassung und der Hallen gilt sie als vorzüglich. Im eigentlichen Heiligtumsraum ist sie jedoch kaum durchführbar, weil dort viele Regelverletzungen entstehen können.
U 27.34 Im Heiligtumsraum befinden sich der Schatten des Liṅga, Reste dargebrachter Opfergaben und der Ursprung der Abflussrinne; außerdem kommt man der Gottheit sehr nahe.
U 27.35 Wenn man all dies vermeiden kann, bringt die Umschreitung sämtliche Früchte. Doch auch im Bereich der inneren Umfassung befindet sich die Abflussrinne.
U 27.36 Sie kann eine halbe oder ganze Tempellänge weit reichen. Ebenso können dort Opferreste liegen und der Schatten des Tempels hinfallen.
U 27.37 Man soll all dies meiden und dann die Umschreitung ausführen. Gegebenenfalls geschieht sie als Hin- und Rückweg in entgegengesetzten Richtungen.
U 27.38 Der eine Weg reicht bis zum Bereich Caṇḍas, der andere bis zur Abflussrinne. Man geht diese beiden Wege mit sanften, ruhigen Schritten.
U 27.39 So verfährt man auch beim täglichen Festzug innerhalb des Tempels. Wird dabei oder bei einem Fest des Gottes der Götter der Tempelschatten überschritten,
U 27.40 so gilt dies für den zu diesem Zeitpunkt geleisteten Dienst nicht als Fehler. Außerhalb des betreffenden Bereichs entsteht diese Schwierigkeit überhaupt nicht.
U 27.41 Der äußere Weg erfordert mehr Anstrengung und umfasst viele Schritte. Jedem einzelnen Schritt wird die zehnfache Frucht eines Pferdeopfers zugeschrieben.
U 27.42 Daneben gibt es die Umschreitung durch fortgesetztes Niederwerfen des ganzen Körpers und diejenige von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang. Die Größe des Verdienstes dieser beiden lässt sich, ihr Ehrwürdigen, nicht aussprechen.
Uttarapāda – Kapitel 28: Kṛcchra und weitere Ausgleichsriten
U 28.1 Nun erläutere ich euch, ihr vorzüglichen Zweimalgeborenen, das Śiva-Wasser und die Kṛcchra-Bußübungen. Man stellt ein Kumbha- oder Kalaśa-Gefäß auf einen Opferplatz.
U 28.2 Es erhält Faden, Tuch, Gold, Wasser, ein Grasbündel und Sandel. Man verehrt es mit dem Śiva-Mantra, den Aṅga-Mantras und den Brahma-Mantras.
U 28.3 Das darin befindliche Wasser heißt Śiva-Wasser. Wird der Astra-Mantra darüber rezitiert, heißt es Astra-Wasser. Nun folgen die Kṛcchra-Übungen und die Taptakṛcchra genannte Form,
U 28.4 ferner Atikṛcchra, Parāka und Cāndrāyaṇa. Drei Tage lang nimmt man täglich nur eine Mahlzeit ein, dann fastet man drei Tage.
U 28.5 Dies wird als Kṛcchra und als Prājāpatya bezeichnet. Bei der nächsten Form trinkt man drei Tage warmes Wasser und lebt anschließend drei Tage von Milch.
U 28.6 Drei Tage nimmt man warme geklärte Butter zu sich, danach bleibt man drei Tage ohne Nahrung. Dies heißt Taptakṛcchra. Anschließend wird Atikṛcchra angekündigt. [Anm. 325]
U 28.7 Zwölf Tage ohne Nahrung heißen Parāka. Bei Cāndrāyaṇa vermehrt man in der hellen Monatshälfte die Zahl der Bissen und vermindert sie in der dunklen.
U 28.8 Das ist die Cāndrāyaṇa-Regel. Eine nur mit Wasser ausgeführte Form heißt Jalātmaka. Für das folgende Fasten werden die Abendmahlzeit des ersten Tages, die Morgenmahlzeit des letzten und beide Mahlzeiten des mittleren Tages betrachtet.
U 28.9 Wer dieses Fasten übt, lässt alle vier Mahlzeiten oder die beiden mittleren aus; alternativ kann er eine entsprechende Gabe leisten.
U 28.10 Damit ist das Fasten erläutert. Nun folgt der Befriedungsritus. Man errichtet nach dem früher beschriebenen Verfahren einen Pavillon in einer günstigen Richtung oder im Südosten.
U 28.11 In seiner Mitte legt man eine runde Feuergrube von einem Hasta an. Nach der Entlassung der Handwerker lässt der Guru die Reinheitsverkündigung und Besprengung ausführen.
U 28.12 Er reinigt die Gottheit nach Vorschrift und vollzieht täglich die rituelle Waschung. Nach reicher Verehrung mit Duftstoffen und weiteren Gaben beginnt er die Befriedung.
U 28.13 Feuergrube und Feuer werden vorbereitet, und Śiva wird mit seinen Gliedern durch Gaben gesättigt. Als Hauptmantra dient Aghora, Śivāstra oder Pāśupata,
U 28.14 Aghorāstra oder ein anderer Mantra, den der Lehrer sicher beherrscht. Auf der Mitte des Lotus verehrt er die Gottheit mit ihren Gliedern und bringt ihr die Opfergaben dar.
U 28.15 Dazu verwendet man Brennhölzer, geklärte Butter und Kuhprodukte, verbunden mit den drei süßen Stoffen, außerdem Sesam, Dūrvā-Gras, ungebrochene Reiskörner, reinen gekochten Reis oder Milchreis.
U 28.16 Mit diesen Stoffen bringt man täglich tausend, fünfhundert oder einhundertacht Gaben dar und spricht zu Beginn jeweils den Mantra.
U 28.17 Nach dessen Abschluss mit »Svāhā« fügt man die Bitte an: »Erhabener, bewirke, bewirke die Vernichtung aller Erschütterungen!« Sie wird nach jeweils zehn Mantrawiederholungen gesprochen,
U 28.18 oder nach fünfzehn beziehungsweise hundert. Nach Vollendung des Feueropfers bringt man die abschließende Vollgabe dar.
U 28.19 Man opfert Betel mit duftenden Zusätzen für den Mund. Kenner der Schriften rezitieren, auf die fünf Richtungen verteilt, die Śiva-Erkenntnis aus dem Kāmika und den übrigen Āgamas.
U 28.20 Jeder liest die Lehre, die aus dem der jeweiligen Richtung zugeordneten Gesicht hervorgegangen ist. Im Osten wird Tatpuruṣa rezitiert, im Süden Aghora, im Norden Vāma,
U 28.21 im Westen Sadyojāta und am entsprechenden fünften Ort Īśāna. Vier Veda-Kundige tragen die vier Veden, angefangen mit dem Ṛgveda, vor.
U 28.22 Mehrere Sänger oder ein einzelner rezitieren eine Sammlung von Hymnen. Sie sollen durch die Śiva-Einweihung geheiligt sein und den Sinn der Worte innerlich vergegenwärtigen.
U 28.23 Die mit dem Feueropfer Betrauten führen all dies nach ihrem Bad aus. Sie nehmen die schützende Opferasche auf und bringen das abgewandte Arghya dar.
U 28.24 Sie lassen den Herrn dort gebunden gegenwärtig bleiben und geben innen und außen Bali. Nach Mundspülung und Nyāsa treten sie vor die Gottheit.
U 28.25 Ihr bringen sie das vollzogene Feueropfer dar und bitten um die Aufhebung des Unheils. So ist der Befriedungsritus beschrieben; er wird in neun zeitlichen Formen angegeben.
U 28.26 Er dauert ohne Unterbrechung einen, drei, fünf, sieben, neun oder vierzehn Tage, eine halbe Monatsspanne, einundzwanzig Tage oder einen vollständigen Mondsternzyklus.
U 28.27 Vor dem Ende des gesamten Verfahrens ist keine Entlassung der Gottheit oder des Feuers aus der Feuergrube vorgesehen. Allenfalls kann die Gottheit entlassen werden, keinesfalls aber das Feuer.
U 28.28 So ist die Befriedung beschrieben, die alle Fehler abschneiden soll.
Uttarapāda – Kapitel 29: Das Friedensfeueropfer
U 29.1 Nun wird das Befriedungsfeueropfer zur Beseitigung von Fehlern gelehrt. Es gibt zwei Formen; zuerst wird die vorzügliche beschrieben.
U 29.2 In einer günstigen Richtung oder im Südosten errichtet man einen geschmückten Pavillon. Darin bereitet man einen Opferplatz und stellt in seiner Mitte ein Gefäß auf.
U 29.3 Es erhält Faden, Wasser, Grasbündel, Tuch und einen goldenen Lotus; es wird mit weißem Sandel bestrichen und mit Früchten und frischen Blättern versehen.
U 29.4 Ringsum stellt man acht weitere Kalaśas mit Tüchern, Grasbündeln und den übrigen Ausstattungen auf. Im mittleren Gefäß verehrt man die Pāśupata genannte Gottheit.
U 29.5 Man vergegenwärtigt sie auf dem Praṇava-Sitz: unüberwindlich, von gewaltiger Kraft, mit fünf Gesichtern, zehn Ohren und drei Augen in jedem Gesicht.
U 29.6 Sie ist äußerst furchterregend, mit hervorstehenden Hauern, gewaltigem Laut und schwer zu bezwingen. Sie trägt eine Schädelgirlande und die Mondsichel als Kopfschmuck.
U 29.7 Ihre Augen blicken seitwärts; große Girlanden und Schlangen dienen ihr als Schmuck, ihre Zunge zuckt hervor. Sie leuchtet wie Millionen Sonnen und zerschmettert die Scharen der Hindernisse.
U 29.8 Ihre zehn gewaltigen Arme tragen Bhairavas Waffen. Rechts befinden sich Schwert, Bogen, großer Dreizack, die Geste der Furchtlosigkeit und die Schlinge;
U 29.9 links Schild, Pfeil, Schädel, die Geste der Wunschgewährung und der Wurfspieß. Bart und Haupthaar sind gelbbraun.
U 29.10 Nachdem man so meditiert hat, ruft man die Gottheit mit dem Mantra herbei und beginnt die Verehrung. Die Vorlage gibt die Lautfolge als »Oṃ«, verbunden mit »Ślīṃ«, »Paṃ«, »Śuṃ«, »Huṃ«, »Phaṭ« und »Namaḥ« an.
U 29.11 Den Praṇava verehrt man im Südosten, Ślīṃ im Nordosten, Paṃ im Südwesten und Śuṃ im Nordwesten.
U 29.12 Die Laute von Oṃ bis Phaṭ werden den Stellen des Herzens und der übrigen Glieder zugeordnet. Alle werden mit Pāśupata und den jeweiligen Herz- und Aṅga-Mantras verbunden.
U 29.13 In den äußeren Gefäßen verehrt man Vajra und die übrigen Waffen, jeweils mit vorangestelltem Praṇava und abschließendem Phaṭ. Dann verehrt man den Gott mit Duftstoffen und allen Gaben bis zur Speisegabe.
U 29.14 Vor dem Gefäß bereitet man eine runde Feuergrube von einem Hasta oder einen ebenen Opferplatz. Das Feuer wird wie zuvor durch die fünf Sakramente bereitet.
U 29.15 Man ruft Pāśupata mit seinen Gliedern herbei, verehrt und sättigt ihn. Danach verwendet man Brennhölzer, geklärte Butter, Sesam, Milch, weißes Dūrvā-Gras und gekochte Opferspeise.
U 29.16 Von jedem Stoff bringt man tausend, fünfhundert oder einhundertacht Gaben dar. Dabei spricht man den Mantra und nennt den Zweck der Handlung.
U 29.17 Der Lehrer bittet: »Erhabener, bewirke, bewirke die Befriedung der Fehler!« Mit je zehn Gaben für die Glieder und die Waffen stellt er die Gottheit zufrieden.
U 29.18 Dann bringt er, das Pāśupata-Astra vergegenwärtigend, die Vollgabe dar. Es folgen Sühnegaben unter Rezitation des Pāśupata-Mantras.
U 29.19 Nach einer weiteren Vollgabe, Betel und dem abgewandten Arghya vollzieht er die Einziehung der Glieder und bewahrt die Gegenwart bis zum Ende des gesamten Ritus.
U 29.20 Oder er ruft die Gottheit täglich erneut hervor und sättigt sie in ihrer Waffengestalt. Nach den inneren und äußeren Bali-Gaben reinigt er den Mund und gestaltet seinen Körper durch Mantras.
U 29.21 Der Guru bringt die vollzogene Handlung der Gottheit dar und bittet um das erwünschte Ziel. Danach entlässt er die Gottheit aus dem Gefäß und führt sie in den Dvādaśānta.
U 29.22 Mit dem Wasser dieses Gefäßes besprengt er die Umgebung. Die einfachere Form besteht aus einem Feueropfer mit Brennhölzern, geklärter Butter und Reis, ohne Aufstellung der Gefäße.
U 29.23 Dieses Befriedungsfeueropfer wird über die für den Befriedungsritus angegebene Zahl von Tagen ausgeführt.
Uttarapāda – Kapitel 30: Das Feueropfer der Richtungen
U 30.1 Nun erläutere ich das Richtungsfeueropfer. Es gibt zwei Formen: Die eine dient der Sühne, die andere ist Bestandteil von Waschungen und ähnlichen Riten.
U 30.2 Der Anlass kann ein Liṅga, ein Kultbild, ein Sockel, ein Tempelbau, ein Pavillon, eine umlaufende Halle oder der Wurzelbereich eines Baumes sein.
U 30.3 Auf den vier Seiten des Gegenstands, für den die Sühne erforderlich ist, errichtet man kleine Hallen oder überdachte Plätze mit insgesamt vier Feuergruben.
U 30.4 Die Gruben sind quadratisch oder kreisrund und jeweils einen Hasta groß. Stattdessen kann man ebene Opferplätze anlegen und sie mit Astra-Wasser besprengen.
U 30.5 Soll das Ganze einbezogen werden, führt man den Ritus in den vier Richtungen um den Tempel aus. Man kann auch eine einzige Halle errichten und alles darin vollziehen.
U 30.6 In der Mitte besitzt sie eine Plattform zur Aufstellung der Gefäße. Ebenso können sämtliche Handlungen in der vorhandenen Opferhalle ausgeführt werden.
U 30.7 Ihr vorzüglichen Weisen, im Nordosten kann man eine weitere Feuergrube vorsehen, um Maheśa gemeinsam mit den Brahma- und Aṅga-Mantras zu sättigen.
U 30.8 Nachdem der vorzügliche Lehrer Śiva nach Vorschrift im Liṅga oder auf einem Opferplatz verehrt hat, verehrt er vor ihm die Śivāstra genannte Waffengottheit.
U 30.9 Er vergegenwärtigt sie mit vier Gesichtern, flammendem Haar, dem Glanz eines Bündels von Blitzen, einer Mondsichel auf dem Haupt und vier Händen.
U 30.10 Ihre Stimme gleicht dem Donner; sie ist unwiderstehlich und von furchtbarer Kraft. Sie hat zwölf Augen und trägt Speer und Dreizack; die beiden anderen Hände zeigen Furchtlosigkeit und Wunschgewährung.
U 30.11 Nach dieser Meditation verehrt er Śivāstra mit dessen eigenem Mantra, Duftstoffen und Blüten. Im Süden verehrt er Aghorāstra und im Westen Pāśupata.
U 30.12 Im Norden wird Pratyaṅgirā verehrt. Nun werden ihr Mantra und ihre Meditationsgestalt erläutert. Der Mantra beginnt mit Oṃ und Hrīṃ, dann folgen die Worte: »Der schwarz Gekleideten,
U 30.13 der Löwengesichtigen, der mit dem gewaltigen Antlitz, der von der Erscheinung der großen Bhairavī«. Darauf folgt die Anrufung »aller Feinde
U 30.14 Handlungen Zerstörende, fremde Mantras Abschneidende, alle Wesen Bezwingende«.
U 30.15 Dann spricht man: »Binde, binde alle Wesen! Zerschneide, zerschneide alle Hindernisse!
U 30.16 Schneide, schneide alle Krankheiten hinweg! Verschlinge, verschlinge alle Bösartigen!
U 30.17 O Flammenzüngige, o Furchtbare mit den Hauern, Pratyaṅgirā! Hrīṃ, Verehrung
U 30.18 sei dir, Svāhā!« Dies ist der Pratyaṅgirā-Mantra. Vom Praṇava an bilden sieben Silben den Herzmantra, fünfzehn den Kopfmantra.
U 30.19 Zehn Silben bilden den Śikhā-Mantra, danach sieben den Schutzpanzer-Mantra. Ebenso folgt der Augenmantra; vierunddreißig Silben bilden den Astra-Mantra.
U 30.20 Dreizehn Silben gehören zur Gāyatrī, sieben zur Sāvitrī. Herz und übrige Glieder werden mit Namaḥ, Svāhā, Vaṣaṭ, Vauṣaṭ, Huṃ und Phaṭ verbunden. [Anm. 326]
U 30.21 Man meditiert über sie mit Löwengesicht, furchtbaren Hauern und aufwärts loderndem Haar, das wie Feuer strahlt. Ihr Körper gleicht schwarzer Augensalbe, ihre drei Augen sind rund und rot.
U 30.22 In den rechten Händen trägt sie Dreizack und Ḍamaru-Trommel, in den linken einen abgeschlagenen Kopf und einen frischen Zweig.
U 30.23 Sie trägt schwarze Gewänder; Blut und Fleisch befinden sich an ihrem Mund. Sie tanzt freudig, trägt Perlenschmuck und ist an allen Gliedern geschmückt.
U 30.24 Sie stößt schallendes Gelächter aus und ist mit einem schwarzen Antilopenfell versehen. So vergegenwärtigt man die höchste Herrin und verehrt sie mit Duftstoffen, Blüten und weiteren Gaben.
U 30.25 Alternativ stellt man fünf Gefäße auf, mit Fäden umwunden und in Tücher gehüllt, mit duftendem Wasser gefüllt und mit Grasbündeln und goldenen Lotussen versehen.
U 30.26 Jedes steht auf einer eigenen Getreideunterlage, besitzt Deckel und frische Blätter und ist mit Sandel bestrichen. Ein entsprechend ausgestattetes Kara-Gefäß kommt hinzu.
U 30.27 In der Mitte verehrt man Śiva und Ambikā, ringsum die zuvor genannten Waffengottheiten und Pratyaṅgirā.
U 30.28 Nach der Verehrung kündigt man das Feueropfer an und betritt die Feuerhalle. Jeder bereitet seine Feuergrube und sein Feuer wie zuvor beschrieben.
U 30.29 Die Mūrtipas rufen gemeinsam mit dem Guru die ihnen zugeordneten Gottheiten samt ihren Gliedern herbei und sättigen sie nach Vorschrift mit Duftstoffen und weiteren Gaben.
U 30.30 Konzentriert und in ihren jeweiligen Richtungen aufgestellt, führen sie wie zuvor Schriftrezitation, Mantrawiederholung und Hymnengesang aus.
U 30.31 Als Brennhölzer werden Plakṣa, Udumbara, Aśvattha und Vaṭa genannt. Für das Hauptfeuer dient Palāśa; dieses Holz kann auch überall verwendet werden.
U 30.32 Sesam, geklärte Butter, Dūrvā-Gras, zwölf Aṅgula lange, mit Milch bestrichene Brennhölzer und gekochte Opferspeise bilden die Opferstoffe. Die Zahl beträgt hundert oder fünfzig.
U 30.33 Von jedem Stoff opfern sie diese Anzahl, ganz auf die Meditation ihrer eigenen Gottheit gerichtet. Dann folgen Sühnegabe, Vollgabe und Betelgabe.
U 30.34 Es folgen die Entnahme der schützenden Asche, das Arghya zur Bewahrung der Gegenwart und die Einziehung der Glieder. Nach innerem und äußerem Bali sowie Mundspülung gestaltet der Guru seinen Körper durch Mantras.
U 30.35 Er berichtet der Gottheit von der vollzogenen Handlung, bittet um ihre Gnade und gibt dem Auftraggeber die heilige Asche. Alles geschieht in dieser Reihenfolge.
U 30.36 Mit dem Wasser der Gefäße wäscht und verehrt der Guru die Gottheit. Wurde der Ritus für den Tempelbau vollzogen,
U 30.37 besprengt er damit denjenigen Teil, auf den sich die Sühne bezieht. Damit ist das Richtungsfeueropfer beschrieben, das alle unheilvollen Einflüsse abwehren soll.
U 30.38 Nun folgt die Besonderheit der zweiten Form. Bei ihr ist keine Verehrung Pratyaṅgirās und der Waffengottheiten vorgesehen.
U 30.39 Das Feueropfer besteht aus Brennhölzern, geklärter Butter, gekochtem Reis, gutem Sesam und weißen Reiskörnern. In den vier Richtungen werden die Mantras Puruṣa, Aghora, Vāma und Aja verwendet.
U 30.40 Diese Form des Feueropfers in den vier Richtungen ist für rituelle Waschungen und ähnliche Handlungen bestimmt.
Uttarapāda – Kapitel 31: Saṃhitā- und Mūrti-Feueropfer
U 31.1 Ich erläutere nun das Saṃhitā-Feueropfer, das alle Fehler abschneiden soll. Man vollzieht es in einer günstigen Richtung oder an einem anderen geeigneten Ort, im täglichen Feuer oder im Opferpavillon,
U 31.2 auch in einem Festfeuer oder auf einem ebenen Opferplatz. In der Lehre wird Śiva zusammen mit den Brahma- und Aṅga-Mantras als Saṃhitā bezeichnet.
U 31.3 Der Guru bereitet das Feuer mit diesen Mantras, verehrt es mit Duftstoffen und opfert mit dem Śiva-Mantra hundert Gaben aus Palāśa-Holz, geklärter Butter und Reis.
U 31.4 Mit jedem Aṅga- und Brahma-Mantra bringt er ein Zehntel der Zahl der Śiva-Gaben dar. Danach opfert er fünfundzwanzigmal mit dem Aghora-Mantra.
U 31.5 Dies dient der Sühne; anschließend folgt die Vollgabe nach Vorschrift. Damit ist das Saṃhitā-Feueropfer erläutert. Nun wird das Mūrti-Feueropfer beschrieben.
U 31.6 Vor dem Tempel oder an einem anderen Ort legt man einen Opferplatz mit einem Maṇḍala an. In die Mitte setzt man den Śiva-Kumbha, südlich davon die Vardhanī.
U 31.7 In den acht Richtungen stehen acht weitere Gefäße, verbunden mit Vajra und den übrigen Waffen. Sie erhalten Fäden, Deckel, Tücher und Gold.
U 31.8 Sie sind mit duftendem Wasser gefüllt. Mit Duftstoffen, Blüten, Räucherwerk und Lampen verehrt man Śiva im mittleren Gefäß und Aghorāstra im Kara-Gefäß.
U 31.9 Alternativ verehrt der Guru den König Aghorāstra mit seinen Gliedern unmittelbar im mittleren Gefäß, ohne eine gesonderte Śiva-Verehrung und ohne Vardhanī.
U 31.10 Den Sitz bietet er mit »Astrāsanāya huṃ phaṭ namaḥ« dar, die Gestalt mit »Astramūrtaye huṃ phaṭ namaḥ«.
U 31.11 Er meditiert über die Gottheit, die wie tausend Sonnen leuchtet und wie die Wolken der Weltauflösung dröhnt. Ihre glühenden Zahnspitzen erhellen Gesicht und Hals.
U 31.12 Sie ist dreiäugig, ihre Zunge gleicht einem Blitz; Augenbrauen, Bart und Haupthaar flammen. Eine Schlange dient als heilige Schnur. Sie trägt Dreizack, Schwert, Speer und Keule.
U 31.13 Sie hat vier Arme und vier Gesichter, trägt die strahlende Mondsichel auf dem Haupt und tanzt mit gewaltigem Körper, geschmückt mit Schlangen.
U 31.14 Sie zerschmettert den Hochmut von Göttern, Dānavas und Daityas. Ringsum verehrt man die Waffen von Vajra bis Śūla.
U 31.15 Lotus und Diskus werden im Nordosten beziehungsweise Südwesten verehrt. Vor dem Gefäß wird eine runde Feuergrube von einem Hasta angelegt.
U 31.16 Oder der Lehrer setzt das Feuer auf einen vorbereiteten ebenen Opferplatz. Er bereitet es mit den fünf Sakramenten nach den Regeln des Feuerdienstes.
U 31.17 In diesem Śiva-Feuer ruft er Aghorāstra mit seinen Gliedern herbei und verehrt ihn. Die Opferstoffe sind Brennholz, geklärte Butter, Sesam, Milch, weißes Dūrvā-Gras, die drei süßen Stoffe
U 31.18 und reine Opferspeise. Mit jedem davon bringt er Aghorāstra im Śiva-Feuer tausend, fünfhundert oder hundert Gaben dar.
U 31.19 Er nennt den Zweck des Ritus und sättigt auch die Glieder und Waffen. Dann bringt er die Vollgabe dar und vollzieht die Sühne.
U 31.20 Nach einer weiteren Vollgabe und Betel lobpreist und verehrt der Ācārya die Gottheit, bittet um das erwünschte Ziel und entnimmt die schützende Opferasche.
U 31.21 Für sich und den Auftraggeber bringt er das abgewandte Arghya dar. Abschließend verehrt er die einzuziehenden Glieder und vollzieht die vorgeschriebene Rückführung zu Śiva. [Anm. 327]
U 31.22 Die Gegenwart wird dort bis zum Ende des Ritus bewahrt. Bei einem Feueropfer auf einem ebenen Opferplatz kann das Feuer auch täglich neu hervorgebracht werden.
U 31.23 Nach innerem und äußerem Bali, Mundspülung und der Gestaltung des Mantrakörpers tritt der Guru an das Gefäß und berichtet dem Herrn in Waffengestalt von der Handlung.
U 31.24 Danach wäscht er den höchsten Herrn mit dem Gefäßwasser und verehrt ihn mit Duftstoffen, Blüten, Girlanden und allen Gaben bis zur Speisegabe.
U 31.25 Er bittet die Gottheit um das erwünschte Ziel und empfängt ihre gnädige Erlaubnis. Auch dem Auftraggeber wird die heilige Asche aus dem Feueropfer gegeben.
U 31.26 Schriftrezitation und Mantrawiederholung erfolgen wie beim Befriedungsritus. Damit ist das zur Sühne bestimmte Mūrti-Feueropfer erläutert.
U 31.27 Nun wird eine weitere Ausführung des Mūrti-Feueropfers beschrieben. Im mittleren Gefäß und in der Vardhanī verehrt man Śiva und Ambikā.
U 31.28 In den acht äußeren Gefäßen verehrt man die Mūrtis und ihre Herren. In den acht Richtungen vollzieht man das Feueropfer mit den Mantras Śarva und den übrigen.
U 31.29 Es findet auf acht ebenen Opferplätzen oder in acht Feuergruben mit Plattformen statt. Mit Brennholz, geklärter Butter, Sesam, Milch und Gerste opfert man jeweils einhundertachtmal,
U 31.30 oder fünfzig- beziehungsweise fünfundzwanzigmal. In den Hauptrichtungen dienen Palāśa, Udumbara, Aśvattha und Vaṭa als Brennholz,
U 31.31 in den Zwischenrichtungen Śamī, Apāmārga, Śrīvṛkṣa und Plakṣa. Es kann auch eine Ausführung mit fünf Feuergruben und Gefäßen geben; die nähere Aufzählung der dabei auszulassenden Zuordnungen ist im Druck undeutlich.
U 31.32 Sowohl bei fünf als auch bei acht Feuerstellen kann man einen Opferplatz im Osten anlegen und dort das gesamte Feueropfer mit allen Mantras vollziehen.
U 31.33 Im östlichen Feuer oder in der Īśāna-Feuergrube bringt der Guru die Gaben mit der Mantra-Saṃhitā dar. Nach der Vollgabe wäscht er Śiva mit dem Wasser der Gefäße.
U 31.34 Er verehrt ihn mit Duftstoffen, Blüten und weiteren Gaben und bittet um die Erfüllung des Anliegens. So wird das Mūrti-Feueropfer dreifach, als vorzügliche, mittlere und einfache Form, unterschieden.
U 31.35 Ein anderes Mūrti-Feueropfer mit Verehrung und Opfer an die Mūrti-Herren wird bei Besprengungen, Einsetzungen und ähnlichen Riten vollzogen; diese Form ist nicht als Sühne bestimmt.
U 31.36 Die Dauer richtet sich nach den beim Befriedungsritus angegebenen Tageszahlen. Damit ist das Mūrti-Feueropfer erklärt. Waschungen mit geklärter Butter und weitere Verfahren habe ich bereits zuvor beschrieben; deshalb werden sie hier nicht erneut dargestellt.
Uttarapāda – Kapitel 32: Die Befriedung ungewöhnlicher Zeichen
U 32.1 Nun erläutere ich die Befriedung außergewöhnlicher Erscheinungen, die alles Unheil abwehren soll. Wird die Sonne nachts gesehen, deutet der Text dies als Gefahr durch einen fremden König.
U 32.2 Dagegen vollzieht man einen Befriedungsritus mit Speisung von Brahmanen. Erscheint der Mond am Neumondtag, gilt dies als Vorzeichen eines anderen Herrschers.
U 32.3 Man führt die Befriedung wie zuvor in mittlerer oder einfacher Form aus. Ein Erdbeben wird als Vorzeichen für den Sturz des Königs gedeutet.
U 32.4 Dagegen wäscht man die Gottheit mit Honig, Milch und geklärter Butter, jeweils tausend Prastha, der Hälfte oder einem Viertel davon, hundert oder fünfzig Prastha.
U 32.5 Die Waschung Śivas erfolgt nach den Waschungsregeln. Einundzwanzig, vierzehn oder sieben Tage lang vollzieht man die vorzügliche Form mit geklärter Butter und Honig.
U 32.6 Ebenso verfährt man, wenn sich Tempelbau, Pavillon oder andere Bauwerke zu drehen scheinen. Eine Erschütterung von Flüssen, Teichen oder Brunnen wird als Vorzeichen einer Hungersnot gedeutet.
U 32.7 An ihrem Ufer errichtet man einen Pavillon. In seiner Mitte verehrt man Śiva und Ambā auf einem Opferplatz, im Hauptgefäß und in der Vardhanī, ringsum in acht Gefäßen
U 32.8 die sieben heiligen Wasserstätten zusammen mit der Jungfrauengöttin. Die Gefäße sind mit Fäden, Tüchern und Gold versehen. Man verehrt mit Duftstoffen und Blüten und vollzieht das Richtungsfeueropfer.
U 32.9 Das Gefäßwasser gießt man in das betreffende Gewässer; so verfährt man fünf Tage. Weinen oder Schwitzen eines Kultbildes wird als Vorzeichen für den Tod des Königs
U 32.10 und das Verderben der Lebewesen gedeutet. Sofort soll man Gegenmaßnahmen vollziehen: das Kultbild reinigen und die vorzügliche Befriedung ausführen.
U 32.11 Täglich folgen Befriedungsfeueropfer und Brahmanenspeisung. Zum Abschluss veranstaltet man, ihr großen Weisen, ein Fest entsprechend den verfügbaren Mitteln.
U 32.12 Blutregen wird als Vorzeichen allgemeinen Verderbens betrachtet. Tempelbau, Pavillon und alle vom Blut befleckten Teile werden gereinigt.
U 32.13 Man bestreicht die Flächen mit Kuhdung, führt Feuer ringsherum, lässt die Reinheitsverkündigung ausrufen und vollzieht die Waschung mit Honig und den übrigen Stoffen.
U 32.14 Das Befriedungsfeueropfer erfolgt nach dem für Erdbeben beschriebenen Verfahren, sieben, vierzehn oder einundzwanzig Tage lang.
U 32.15 Regen aus Honig, Milch oder geklärter Butter wird als Erschütterung des Reiches gedeutet; ebenso Regen aus Erde, Öl, Steinen, Blut und ähnlichen Stoffen.
U 32.16 Mit den für die Waschung geeigneten genannten Stoffen verfährt man nach der Erdbebenregel. Śiva wird besonders reich verehrt und erhält eine große Speisegabe.
U 32.17 Danach speist man Śaivas. Dies geschieht sieben Tage lang. Bei einem Regen aus Erde und ähnlichen Stoffen kommt eine Waschung mit Milch hinzu.
U 32.18 Tritt Blut oder eine ähnliche Flüssigkeit aus Liṅga, Kultbild oder Baum aus, verehrt man den betreffenden Gegenstand mit Duftstoffen und umhüllt ihn mit einem Paar Tücher.
U 32.19 Dort vollzieht man das Richtungsfeueropfer und speist Śaivas. Die Erscheinung gilt als Gefahr durch ein fremdes Heer; zu deren Abwehr
U 32.20 reinigt man Liṅga, Kultbild oder Baum mit Astra-Wasser, verehrt danach Vāstu und wäscht abschließend Śiva.
U 32.21 Die Dauer entspricht den beim Befriedungsritus genannten Mondstern- beziehungsweise Tageszahlen. Stürzt der Tempel oder die Spitze des Hauptheiligtums unerwartet ein,
U 32.22 gilt dies als Vorzeichen für den Sturz des Königs. Man lässt ein Mūrti-Feueropfer vollziehen und wäscht Śiva täglich entsprechend den verfügbaren Mitteln.
U 32.23 Die Dauer richtet sich nach den Tageszahlen des Befriedungsritus. Der Tempel wird nach den Regeln der Wiederherstellung mit den erforderlichen Ziegeln und weiteren Materialien instand gesetzt.
U 32.24 Sind drei Viertel, die Hälfte, ein Viertel oder ein Achtel zerstört, stellt man den Tempel wieder her und ordnet entsprechend sieben, sechs, fünf oder vier Tage an.
U 32.25 Die zuvor genannte Sühne wird von innerlich gesammelten Ausführenden vollzogen. Ist lediglich die Bekrönung oder ein ähnliches Bauteil beschädigt, genügt ein Tag.
U 32.26 Bei beschädigten Dachgauben und anderen Gliedern erfolgt eine fachgerechte Wiederherstellung. Die Vorzeichen eines unerwarteten Tempelschadens richten sich nach der betroffenen Himmelsrichtung, angefangen beim Osten.
U 32.27 Die entsprechende Sühne wurde bereits erläutert und ist ebenso auszuführen. Sind Gottheiten in Nebenheiligtümern beschädigt,
U 32.28 vollzieht der Guru das Verfahren der Wiederherstellung. Beim Einsturz eines Pavillons oder ähnlicher Bauten dauert die Befriedung einen Tag.
U 32.29 Hat sich der Tempel mit dem Liṅga und den übrigen Bestandteilen von seinem Platz verschoben, deutet der vorzügliche Lehrer dies als Vorzeichen für den Sturz des Königs.
U 32.30 Nach der Verehrung mit Duftstoffen vollzieht er die vorzügliche Befriedung, verbunden mit der Speisung von Śaivas und Brahmanen.
U 32.31 Man setzt ein anderes Liṅga mit denselben Maßen wie das frühere ein, gegebenenfalls ein Bāṇaliṅga, zusammen mit dem zugehörigen Tempelbau.
U 32.32 Oder man bringt das frühere Liṅga mitsamt dem Tempel nach den Regeln der Wiederherstellung an seinen ursprünglichen Platz zurück.
U 32.33 Ist der Tempel zu klein geworden, wird er am früheren Standort neu hergestellt. Das versetzte Liṅga kann im Norden oder Osten aufgestellt werden,
U 32.34 und an diesem Ort wird nach den Wiederherstellungsregeln ein Tempel errichtet. Wenn sich ein Baum von seinem Standort versetzt, gilt dies als Vorzeichen eines Ernteausfalls.
U 32.35 Mit Brennholz derselben Baumart vollzieht man vierzehn Tage lang das Mūrti-Feueropfer und speist Śaivas.
U 32.36 Ein benachbartes Liṅga, insbesondere ein selbstentstandenes, wird täglich gewaschen und mit reichlicher Opferspeise verehrt.
U 32.37 Am ursprünglichen Standort pflanzt man einen anderen Baum derselben Art. Trägt ein Baum fremdartige Blüten oder Früchte,
U 32.38 oder erscheinen Blüten und Früchte vor Ablauf von drei Jahren, vollzieht man sieben, neun oder fünf Tage lang die Befriedung.
U 32.39 An seinem Fuß vollzieht der Guru täglich das Befriedungsfeueropfer. Entwickeln Liṅga, Kultbild oder Sockel ungewöhnliche Hitze,
U 32.40 wird dies als Vorzeichen für ein tödliches Fieber unter den Menschen gedeutet. Man stellt die vorgeschriebenen Duftstoffe, Kokosnüsse und weiteren Waschungsgaben bereit.
U 32.41 Der höchste Herr wird mit ihnen und mit den fünf Nektaren gewaschen. Alternativ wäscht man Śiva mit Milch, Honig und geklärter Butter.
U 32.42 Die Mengen reichen von tausend bis vier Prastha, mit den entsprechenden Āḍhaka-Maßen. Aus Sandel, Agaru, Kampfer, Uśīra und Safran
U 32.43 bereitet man eine reichliche Duftsalbe und verehrt mit vielen Blüten und weiteren Gaben. Das Richtungsfeueropfer wird fortgesetzt, bis die Hitze nachlässt.
U 32.44 Wer Befriedung wünscht, richtet außerdem ein kühlendes Wassergefäß ein. Nun zu Menschen, Wildtieren, Haustieren, Vögeln und kriechenden Tieren:
U 32.45 Bringen sie Nachkommen einer anderen Art zur Welt, gilt dies als Erschütterung der Erde. Ebenso werden Geburten mit mehreren Köpfen, Händen, Füßen, Nasen oder Körpern
U 32.46 mit ungewöhnlicher Färbung, veränderten Brauen oder anderen Abweichungen sowie auffällige Lautäußerungen neugeborener Pferde und anderer Tiere als Vorzeichen behandelt. [Anm. 328]
U 32.47 Der historische Text verlangt, solche Lebewesen auszusondern und unverzüglich einen Gegenritus auszuführen. Man verehrt Śiva nach Vorschrift und vollzieht das Richtungsfeueropfer.
U 32.48 Man ehrt Śaivas, führt das Befriedungsfeueropfer aus und speist sie. Das Verfahren dauert sieben oder fünf Tage.
U 32.49 Betrifft der Sühnefall Kühe, Elefanten oder Pferde, vollzieht man täglich in ihren Ställen Vāstu-Bali, Befriedungsfeueropfer und die Verehrung des Gebietsherrn.
U 32.50 Ein Kampf der Berge oder ähnlicher Naturerscheinungen wird als Kriegsgefahr für den König gedeutet. Man verehrt Śiva nach Vorschrift und lässt das Richtungsfeueropfer ausführen.
U 32.51 Der höchste Herr wird gewaschen; dies geschieht neun oder sieben Tage. Schweiß an Liṅga, Kultbild oder Sockel gilt als Gefahr für das Reich.
U 32.52 Man wäscht den Gegenstand mit Astra-Wasser, verehrt ihn und vollzieht sieben Tage die Befriedung. Ein Blitzschlag in Liṅga, Kultbild, Tempel, Pavillon, Torbau,
U 32.53 Nebenheiligtum, Umfassung, Audienzpavillon des Gottes oder Versammlungshalle wird als Krankheit des Königs gedeutet.
U 32.54 Man führt die Befriedung in einer der neun zeitlichen Formen aus. Für Liṅga, Sockel und Kultbild gilt das folgende besondere Verfahren.
U 32.55 Nach dem Richtungsfeueropfer folgt eine große Waschung mit einhundertacht Gefäßen und den fünf Nektaren,
U 32.56 mit den fünf Kuhprodukten sowie Honig, Milch und geklärter Butter. Die Mengen für die Waschung Maheśvaras reichen von tausend bis vier Prastha.
U 32.57 Danach ehrt und speist man Brahmanen und vollzieht das Befriedungsfeueropfer. Dies geschieht sieben Tage; zum Abschluss folgt ein Fest.
U 32.58 Ist der Tempel völlig zerstört, verfährt man, ihr großen Weisen, wie zuvor für den unerwarteten Einsturz eines Heiligtums beschrieben.
U 32.59 Ebenso wird bei Pavillons und weiteren Gebäuden gesühnt. Täglich speist man Śaivas, die in den Schriften Śivas bewandert sind.
U 32.60 Die für den Tempel angegebene Sühne gilt auch für den Königspalast. Trifft ein schwerer Blitzschlag einen heiligen Baum, einen Aśvattha oder einen anderen als göttlich verehrten Baum,
U 32.61 vollzieht man sieben Tage die Befriedung und täglich vor dem Baum ein Befriedungsfeueropfer.
U 32.62 An derselben Stelle oder in ihrer Nähe pflanzt man einen Baum gleicher Art. Bei einem Blitzschlag in Haus, Brunnen, Teich oder Fluss dauert die Befriedung einen Tag.
U 32.63 Zeigt eine Elefantenkuh einen ungewöhnlichen Brunstfluss, gilt dies als Vorzeichen für den Verlust von Reittieren. Man vollzieht sieben Tage die Befriedung und das Befriedungsfeueropfer in ihrem Stall.
U 32.64 Ein schwerer Sturm gilt als Vorzeichen einer Erschütterung des Reiches. Die Befriedung dauert fünf, drei oder einen Tag.
U 32.65 Unerwartetes Auftreten von Rauch oder Feuer gilt als Gefahr für den Hausherrn. Man besprengt die Stelle mit Kuhprodukten und gräbt den darunterliegenden Boden aus.
U 32.66 Die Stelle wird mit reiner Erde aufgefüllt und mit den fünf Erden bestrichen. Nach Reinheitsverkündigung und Besprengung speist man dort Brahmanen.
U 32.67 Man vollzieht eine der neun Befriedungsformen. Wird Rauch an Liṅga, Kultbild oder Sitz bemerkt, ist zusätzlich Folgendes auszuführen:
U 32.68 Śiva wird mit tausend Prastha Milch, der Hälfte, einem Viertel oder einem Achtel davon gewaschen. In seiner Nähe stellt man ein kühlendes Wassergefäß auf.
U 32.69 Verfärben sich Liṅga, Kultbild oder Sockel, wird dies als Krankheit des Königs gedeutet. Man wäscht sie, bis sie sauber sind,
U 32.70 mit Mehl, Erde, Bilva-Blättern, Darbha-Gras, Kurkuma- und Āmalaka-Wasser. Dann folgt eine vorzügliche, mittlere oder einfache Befriedung.
U 32.71 Aus Sandel, Uśīra, Kampfer, Safran und Agaru bereitet man reichlich Duftsalbe und trägt sie sorgsam auf.
U 32.72 Nach der Verehrung mit Duftstoffen, Blüten und weiteren Gaben bittet man um die Beseitigung des Unheils. Täglich speist man Śaivas und auch die übrigen Brahmanen.
U 32.73 Erklingen Trommeln oder andere Instrumente von selbst, gilt dies als Vorzeichen einer schweren Seuche. Man besprengt die Instrumente mit Astra-Wasser und ehrt sie mit Duftstoffen und Blüten.
U 32.74 Nach der Verehrung des Gottes der Götter vollzieht man die geeignete Befriedung. Zeigt sich eine Nebensonne oder ein Nebenmond,
U 32.75 gilt dies in dem betreffenden Reich als Vorzeichen eines anderen Herrschers. Je nach gewählter Form vollzieht man neun bis einen Tag lang die Befriedung.
U 32.76 Ein nächtlicher Regenbogen wird als Gefahr durch ein fremdes Heer gedeutet. Werden am Tag andere Sterne als Venus und die sonst sichtbaren Planeten gesehen,
U 32.77 gilt dies als Vorzeichen ausbleibenden Regens. Das scheinbare Herabfallen von Planeten oder Sternen wird als Verlust von Reittieren gedeutet; dagegen vollzieht man eine Befriedung.
U 32.78 Je nach Vermögen dauert sie neun bis einen Tag. Beim Herabfallen eines feurigen Sterns wiederholt man Aghora dreihundertmal.
U 32.79 Erfolgen mehr als sechs Tage lang täglich Blitzschläge, wird dies als Unheil für den König gedeutet. Dagegen vollzieht man das Richtungsfeueropfer
U 32.80 für sieben oder fünf Tage oder entsprechend der Zahl der Tage mit Blitzschlägen, verbunden mit einer Waschung zur Abwehr des Unheils für den König.
U 32.81 Bei sieben Tage anhaltenden Blitzschlägen wäscht man die Gottheit mit Milch und weiteren Stoffen. Ist Sonne oder Mond länger als fünf Tage von einem Hof umgeben,
U 32.82 gilt dies als Vorzeichen, dass der Herrscher des betreffenden Landes von Feinden überwältigt wird. Man vollzieht besonders sorgfältig eine vorzügliche, mittlere oder einfache Befriedung.
U 32.83 Ein feuriges Leuchten der Himmelsrichtungen gilt als Vorzeichen einer Hungersnot. Man wäscht die Gottheit mit Milch nach den Regeln der rituellen Waschung.
U 32.84 Danach folgt das Befriedungsfeueropfer, fünf Tage lang. Verändern auf dem Liṅga oder Kultbild dargebrachte Duftstoffe und Blüten ihre Farbe,
U 32.85 wird dies als Vorzeichen einer Pockenerkrankung in allen Ständen gedeutet. Man verehrt Śiva nach Vorschrift und vollzieht das Richtungsfeueropfer.
U 32.86 Fünf oder drei Tage lang bringt man reichliche Opferspeise dar. Stürzt ein heiliger Bodhi-Baum plötzlich mitsamt der Wurzel um,
U 32.87 gilt dies als Vorzeichen von Krankheit oder Tod des Königs. Man verehrt Śiva und vollzieht die vorzügliche Befriedung.
U 32.88 In der Richtung, in die der Baum gefallen ist, führt man das Befriedungsfeueropfer aus. An derselben Stelle oder in ihrer Nähe pflanzt man einen Baum gleicher Art.
U 32.89 Fallen seine Äste herab, gilt dies als große Erschütterung des Reiches. Man wählt die mittlere Stufe der vorzüglichen Befriedung und vollzieht das Richtungsfeueropfer.
U 32.90 Fällt nur ein Ast, gilt dies als Vorzeichen von Streit. Man wählt die geringste Stufe der vorzüglichen Befriedung. So werden die drei Fälle entsprechend abgestuft.
U 32.91 Die Befriedung kann vierzehn, neun, sieben, fünf oder drei Tage dauern, ihr Ehrwürdigen, oder nach den drei genannten Abstufungen erfolgen.
U 32.92 Bei anderen bedeutenden Bäumen verfährt man ebenso. Das massenhafte Auftreten von Heuschrecken und ähnlichen Tieren gilt als Vorzeichen einer Hungersnot.
U 32.93 Man lässt einundzwanzig Tage lang ein Mūrti-Feueropfer mit Speisung von Śaivas ausführen. Werden Menschen, Wildtiere, Haustiere, Vögel oder kriechende Tiere
U 32.94 auffällig verwirrt oder wild, vollzieht man sieben oder drei Tage das Richtungsfeueropfer. Beim Sterben von Elefanten und Pferden dauert es drei Tage.
U 32.95 Übermäßiger Regen wird als Vorzeichen einer Hungersnot gedeutet. Man verwendet tausend Prastha geröstetes Getreidemehl und die entsprechende Menge Kurkumapulver,
U 32.96 die Hälfte oder ein Viertel davon, hundert, fünfzig oder fünfundzwanzig Prastha und wäscht die Gottheit nach den Waschungsregeln.
U 32.97 Danach vermischt man Kurkuma mit Kampfer und trägt die Mischung auf Liṅga und Sockel in einer Schicht von sechs, vier oder zwei Maßeinheiten auf. [Anm. 329]
U 32.98 Das Kultbild kann entsprechend behandelt werden. Man stellt zahlreiche Lampen mit Agaru- und Kampferdochten auf, bringt Reis mit Mungbohnen dar und vollzieht das Befriedungsfeueropfer.
U 32.99 Dies geschieht sieben, fünf oder drei Tage. Stirbt die Hauptgemahlin des Königs, sein vorzüglichstes Pferd oder sein Elefant,
U 32.100 sein Guru oder sein Hauspriester, gilt dies als Gefahr für den König. Nach der Verehrung des Gottes der Götter vollzieht man sieben Tage die Befriedung.
U 32.101 Beim Tod eines Elefanten oder Pferdes kann sie fünf oder drei Tage dauern. Mit Wasser, das durch eintausendacht Wiederholungen des den Tod überwindenden Mantras besprochen wurde,
U 32.102 besprengt man das Haupt des Königs und vergegenwärtigt dabei denselben Mantra. Das übrige Wasser wird ihm zum Baden und Trinken gegeben, mit der Bitte um langes Leben.
U 32.103 Täglich bringen Ācāryas, die den Śaivasiddhānta beherrschen, die schützende Asche des Feueropfers und die als Gnadengabe des Gottes der Götter empfangene heilige Asche.
U 32.104 Innerhalb von sieben Tagen soll der verständige König für Ersatz sorgen: einen Guru, Hauspriester, eine Hauptgemahlin, einen Elefanten
U 32.105 oder ein Pferd sowie entsprechende weitere Bestandteile der königlichen Ausstattung. Steigt ein Hund auf Tempel, Pavillon, Umfassungsmauer oder Torbau,
U 32.106 auf ein Nebenheiligtum, den Königspalast, ein Haus oder eine umlaufende Halle und heult dort,
U 32.107 oder ertönen Schreie von Katzen und ähnlichen Tieren, gilt dies als Vorzeichen, dass Menschen ihre Stellung verlieren. Zur Abwehr
U 32.108 entfernt man das Tier und bringt es fort; danach folgt die Reinheitsverkündigung. Sowohl beim Hinaufsteigen als auch beim Heulen führt man die geeignete Befriedung aus.
U 32.109 Bei Katzenschreien genügt ein Befriedungsfeueropfer oder Aghora-Rezitation. Ist ein Schakal hinaufgestiegen, vollzieht man besonders eine eintägige Befriedung.
U 32.110 Bei einem Brand im Pferdestall vollzieht man sieben Tage die Befriedung. Setzt sich ein Leuchtkäfer auf Liṅga, Kultbild oder Sockel,
U 32.111 auf den König, seine Gemahlin oder einen anderen Menschen, gilt dies als Krankheit der betroffenen Person; an der Gottheit gilt es als Unheil für den König.
U 32.112 Der Text schreibt vor, das Tier zu töten, die betroffene Stelle zu waschen und ein Befriedungsfeueropfer auszuführen. Śiva wird einen oder drei Tage lang rituell gewaschen.
U 32.113 Beim König und bei anderen Menschen kann man Aghora über ihrem Körper rezitieren. Entstehen am Fuß des Liṅga, am Sockel, am Kultbild, im Heiligtumsraum
U 32.114 oder in den Nebenheiligtümern sehr viele Würmer, Insekten oder Fliegen, gilt dies als Erschütterung des Landes. Zur Befriedung dieses Fehlers
U 32.115 reinigt man die Stelle und verschließt sie fest mit Aṣṭabandha-Kitt oder einem entsprechenden Material. Nach der Reinheitsverkündigung führt man eine angemessene Befriedung aus.
U 32.116 Öffnen oder schließen sich Türen von selbst, gilt dies als Erschütterung des Reiches. Man vollzieht sieben Tage die Befriedung.
U 32.117 Kometen verschiedener Gestalt ziehen am Himmel. Werden nach Sonnenuntergang oder schon vor Sonnenaufgang
U 32.118 weiße, rote oder andersfarbige, sternähnliche Erscheinungen mit langem Schweif gesehen, gilt dies als Vorzeichen einer besonders schweren Erschütterung des Reiches.
U 32.119 Dann vollzieht man die Befriedung in vorzüglicher, mittlerer oder einfacher Form.
Uttarapāda – Kapitel 33: Die Wiederherstellungsarbeiten
U 33.1 Nun erläutere ich das überlieferte Verfahren der Wiederherstellung. Ist ein Tempel eingestürzt, gebrochen, schief geworden, verfallen oder falsch ausgerichtet,
U 33.2 entspricht seine Bauform nicht der vorgesehenen Klasse oder fehlen die richtigen Maße und Höhen, stellt man ihn mit den bisherigen oder besseren Materialien und den richtigen Maßen wieder her.
U 33.3 Was bereits die richtigen Maße besitzt, wird wie zuvor ausgeführt. Auch ein maßgerechter Sockel oder ein anderes Bauteil kann jedoch seiner Art oder Anordnung nach verkehrt sein.
U 33.4 Dann gilt es ebenfalls als regelwidrig und darf verändert werden. Was für selbstentstandene Liṅgas und entsprechende Heiligtümer angelegt wurde, kann in seiner bisherigen Form erneuert werden.
U 33.5 Oder man führt es nach den Vorschriften der Lehre aus; dabei entsteht kein Fehler. Möglich ist auch ein steinerner Außenbau mit einem Inneren aus Ziegeln.
U 33.6 Bei einem von Menschen errichteten Tempel sind die Maße einzuhalten. Küṭas, Pañjaras und Nischen, die am falschen Ort sitzen, werden besonders sorgfältig an ihre vorgesehenen Stellen versetzt.
U 33.7 Ein Nāgara-Tempel wird wieder als Nāgara ausgeführt, ein Vesara als Vesara, ein Drāviḍa als Drāviḍa; dasselbe gilt für Varāṭa und andere Formen.
U 33.8 Ein massiver oder hohler Tempelbau wird in derselben Weise wiederhergestellt. Muss ein verfallenes Heiligtum anderswo neu errichtet werden, wählt man eine geeignete Richtung,
U 33.9 insbesondere Osten oder Norden oder eine passende Zwischenrichtung. Der Zugang wird wie zuvor angelegt oder im Westen vorgesehen.
U 33.10 Sind sie verloren gegangen, werden das Gründungsdepot und die ersten Ziegel neu eingesetzt. Fehlende Dachgauben und andere Bauteile werden in ihrer früheren Form wiederhergestellt.
U 33.11 Unrichtige Maße werden berichtigt. Ein Śiva-Liṅga soll man jedoch nicht allein deshalb versetzen, weil es als gut oder schlecht stehend bezeichnet wird.
U 33.12 Denn selbst ein gealtertes und fehlerhaftes Liṅga gilt bei fortgesetzter Verehrung als gut stehend; ein unbeschädigtes, aber nicht mehr verehrtes gilt als schlecht stehend.
U 33.13 Wer ein verfallenes Heiligtum wiederherstellt, erhält die Frucht einer ursprünglichen Gründung. Der Text warnt zugleich vor den Folgen sowohl der Verehrung eines beschädigten Liṅga als auch seiner Vernachlässigung.
U 33.14 Darum soll man ein verfallenes Liṅga nach den Regeln zur Förderung des Wohls herausheben. Als auszusondernde Formen werden genannt: verfallen, verbrannt, zu dünn, zu dick, zu klein oder zu groß,
U 33.15 gebrochen, verletzt, ungleichmäßig, ohne die vorgeschriebenen Kennzeichen, vom Blitz getroffen, eingeschlossen beziehungsweise hohl und gesprungen,
U 33.16 für Schadenszauber bestimmt, mit einem inneren Einschluss versehen oder an seinen Gliedern missgebildet. Diese werden als sechzehn grundsätzlich auszusondernde Liṅga-Arten aufgeführt. [Anm. 330]
U 33.17 Ebenso werden ein verfallener Sockel, Fundamentstein oder Stier ausgesondert. Dagegen kann ein Liṅga, das zu hoch, zu tief, falsch ausgerichtet, außermittig oder ungleich steht,
U 33.18 sich verschoben hat oder verschoben wurde, gefallen ist oder umgestürzt wurde, von einem Unkundigen oder ohne die vorgeschriebenen Mantras und Riten eingesetzt wurde,
U 33.19 oder nicht richtig mit der vorgesehenen Steinunterlage verbunden ist, erneut eingesetzt werden, sofern es selbst unbeschädigt ist.
U 33.20 Ein von Asuras, Sehern, Göttern oder Wahrheitskennern eingesetztes Liṅga darf selbst bei Alterung oder Bruch nicht nach dem gewöhnlichen Verfahren versetzt werden.
U 33.21 Bei Gefahr durch Herrscher, Diebe oder Feuer kann es jedoch anderswo aufbewahrt werden. Auch wenn Wasser es fortzureißen droht oder bereits fortgerissen hat,
U 33.22 ist seine Versetzung kein Verstoß. Nach fünfzigtausend Mantrawiederholungen erfolgt die Reinigung; man setzt es dort oder anderswo mit derselben Ausrichtung wie zuvor ein.
U 33.23 Ein durch Wasser gefährdetes Liṅga kann hundert Daṇḍa entfernt, nötigenfalls bis zu tausend Bogenlängen weit, sorgsam neu aufgestellt werden.
U 33.24 Für ein Kultbild gilt dasselbe; ein beschädigtes wird durch ein anderes ersetzt. Bei Bildern aus Stein, gebranntem Ton, Holz oder Edelstein
U 33.25 soll man den Verlust feiner Merkmale wie Wimpern, Brauen oder Gesichtslinien vermeiden. Fehlt ein wesentliches Körperglied, wird es ohne weitere Erwägung ausgesondert.
U 33.26 Bei einem Metall- oder modellierten Tonbild können fehlende Hände, Nase, Glieder, Schmuckstücke, Ohren oder Zähne mit demselben Material fest ergänzt werden.
U 33.27 Fehlt der Kopf, wird das Bild ausgesondert und durch ein neues ersetzt. Bei fehlenden Füßen oder Armen kann man es aussondern oder fachgerecht zusammensetzen.
U 33.28 Die Bestandteile des Bildkörpers werden dreifach unterschieden: Aṅga, Upāṅga und Pratyaṅga. Das Hauptgerüst heißt Aṅga beziehungsweise Brahmadaṇḍa.
U 33.29 Die Stäbe für Brust, Hüfte, Arme, Ellenbogenbereich, Oberschenkel, Knie und Unterschenkel werden als Upāṅgas bezeichnet.
U 33.30 Die übrigen Gerüstteile gelten als Pratyaṅgas. Fehlt der Brahmadaṇḍa, beginnt man erneut mit der Einsetzung des tragenden Gerüsts.
U 33.31 Fehlen dagegen Pratyaṅgas oder Upāṅgas, werden diese wieder angesetzt. Entspricht der bereits eingesetzte Brahmadaṇḍa den Regeln,
U 33.32 verwendet man ihn an derselben Stelle weiter, ohne einen neuen anzufertigen. Bei Bruch und ähnlichen Schäden wird die Einsetzung erneut vollzogen.
U 33.33 Ein auszusonderndes Stein- oder gebranntes Tonbild versenkt man in tiefem Wasser. Ein Edelsteinbild kann ausgesondert oder zur Umarbeitung verwendet werden.
U 33.34 Ein Holzbild wird dem Śiva-Feuer übergeben, im Boden vergraben oder im Wasser versenkt. Metall wird eingeschmolzen und für ein neues Kultbild verwendet.
U 33.35 Man kann das Material auch für eine Überdachung oder einen Sockel am selben oder an einem anderen Ort verwenden. Für eine noch nicht eingesetzte Gottheit kann daraus der Sockel angefertigt werden.
U 33.36 Ebenso darf es zu Geräten für diese oder eine andere Gottheit verarbeitet werden. Entsprechen Sockel, Brahmaśilā und Stier den vorgeschriebenen Merkmalen,
U 33.37 können sie, ihr vorzüglichen Weisen, weiterverwendet oder ausgesondert werden. Wird ein Steinsockel herausgenommen, ersetzt man ihn wieder durch Stein.
U 33.38 Ist Stein nicht verfügbar, kann vorübergehend ein Ziegelsockel angelegt werden. Später setzt man den Steinsockel ein; seine Form entspricht der früheren.
U 33.39 An die Stelle eines quadratischen Sockels kann ein runder treten, nicht jedoch ein quadratischer an die Stelle eines runden. Für Pavillons, Begleitgottheiten und ihre Heiligtümer
U 33.40 wird die Wiederherstellung entsprechend den zuvor genannten Regeln ausgeführt. Innere Umfassung, umlaufende Hallen und weitere Anlagen werden wie zuvor angelegt.
U 33.41 Eine Vergrößerung oder Verkleinerung einer bereits nach der Lehre maßgerecht und vollständig geschmückt angelegten Stätte gilt als Gefahr für den König.
U 33.42 War die Anlage dagegen nicht maßgerecht oder anderweitig fehlerhaft, entsteht durch die Änderung kein Fehler. Eine Erweiterung nach Osten oder Norden gilt als günstig, nach Westen als Verlust durch Feinde.
U 33.43 Eine Erweiterung nach Süden wird als Tod des Auftraggebers gedeutet und ist deshalb unerwünscht. Ringsum kann die Stätte gleichmäßig oder nach den örtlichen Gegebenheiten erweitert werden.
U 33.44 Torhäuser werden ebenso wie der Tempelbau wiederhergestellt. Insbesondere bei Dörfern, Häusern und Hallen
U 33.45 soll die ursprüngliche Breite und Länge nicht unterschritten werden, ihr großen Weisen. Man erhält die frühere Größe oder vergrößert die Anlage.
U 33.46 Die Erweiterung geschieht zweckmäßig ringsum oder nach Osten und Norden. Bei Häusern und Gebäudereihen ist die vorgesehene Zahl der Geschosse zu berücksichtigen.
U 33.47 Eine Verringerung ist grundsätzlich nicht angemessen; man folgt der beschriebenen Ordnung. Für alle diese Regeln wird jedoch eine besondere Ausnahme genannt.
U 33.48 Bei Verwendung besserer Materialien darf man kleiner bauen oder die bisherige Größe erhalten. Wird eine Abdeckung des Heiligtums schadhaft, verfährt man entsprechend der Übertragung bei den sitzenden und anderen Kultbildern.
U 33.49 Dabei überträgt man die Mantras auf ein Schwert und fertigt die neue Abdeckung an. Inzwischen verehrt man täglich im Liṅga, in einem gefüllten Gefäß oder auf dem vorgesehenen Sitz.
U 33.50 Oder man setzt nach vorheriger Entlassung der Gegenwart ein neues Stück ein, entsprechend der bisherigen Gestalt, Größe und Materialart. [Anm. 331]
Uttarapāda – Kapitel 34: Die erneute Besprengung
U 34.1 Nun erläutere ich die erneute heilige Besprengung, die alle Fehler beseitigen soll. Es gibt Āvarta, Anāvarta und Punarāvartana
U 34.2 sowie Antarita: Die Besprengung ist somit vierfach. Wird die Gottheit aus dem anfänglichen provisorischen Heiligtum am Hauptplatz eingesetzt,
U 34.3 heißt dies Āvarta. Anāvarta betrifft dagegen Fälle, in denen die Gottheit durch nach damaliger Reinheitsordnung Ausgestoßene, schwere Verfehlungen oder Berührung durch Caṇḍālas und Antyajas als verunreinigt gilt,
U 34.4 mehr als einen Monat ohne Verehrung blieb, sich die Verbindung des Unterbaus gelöst hat oder Liṅga und Sockel verschoben sind.
U 34.5 Wird die Gottheit aus dem Hauptheiligtum genommen, vorübergehend in einem Behelfsheiligtum aufgestellt und von dort zurückgebracht, heißt dies Punarāvartana.
U 34.6 Bei zusammengesetzten Kultbildern, Göttinnenbildern oder Waffen gilt eine weitere Form: bei Rissen, Farbverlust, fehlenden Haupt- oder Nebengliedern,
U 34.7 bei beschädigter Oberfläche, fehlenden Waffen, Schmuckstücken oder Lotussitzen und bei Mängeln am festen Unterbau.
U 34.8 Auch eine gelöste Sockelverbindung fällt unter Antarita. Āvarta umfasst das Yātrā-Feueropfer; die übrigen Formen kommen ohne dieses aus.
U 34.9 Bei Āvarta berücksichtigt man Monat, Monatshälfte, Mondstern und die übrigen Zeitbestimmungen genau so, wie es für die Einsetzung eines Liṅga vorgeschrieben ist.
U 34.10 Bei den übrigen Formen wartet man nicht auf einen bestimmten Mondtag, Mondstern, Wochentag oder astrologischen Abschnitt, ihr Gelübdetreuen.
U 34.11 Anāvarta wird wie Āvarta vollzogen, jedoch ohne das Einzeichnen beziehungsweise Hervorheben der Kennzeichen, ohne Aufenthalt im Wasser und ohne Lagerung auf dem Ruhebett.
U 34.12 Dies ist Anāvarta. Punarāvartana wird grundsätzlich wie Āvarta ausgeführt, jedoch unter Einbeziehung der beiden Hauptstationen der Übertragung. [Anm. 332]
U 34.13 Nun beschreibe ich euch, ihr Brahmanen, Antarita kurz. Beim Kultbild entfallen Edelsteindepot, Augenöffnung, Aufenthalt im Wasser
U 34.14 und Lagerung auf dem Ruhebett. Der gesamte Körper des Bildes wird in ein neues Tuch gehüllt.
U 34.15 Aufstellung der Gefäße und Feueropfer erfolgen nach dem zuvor beschriebenen Verfahren. Abschließend vollzieht man die Waschung; alle übrigen Handlungen bleiben gleich.
U 34.16 Wer dies ausführen lässt, soll einen verdienstvollen Zustand erlangen.
Uttarapāda – Kapitel 35: Die Herausnahme eines Kultbildes
U 35.1 Für alle diese Fälle wird nun das Verfahren des Heraushebens erklärt. Vor dem betreffenden Heiligtum, südlich oder im Nordosten, errichtet man einen Pavillon.
U 35.2 Er besitzt einen östlichen Eingang und einen Torbogen, ist vollständig geschmückt und mit Darbha-Girlanden und weiteren Zierden versehen.
U 35.3 Dort vollzieht man die Eingangsverehrung und die weiteren Riten sowie Śivas Verehrung auf einem Opferplatz. Im eigens eingerichteten Feuer sättigt man die Mantras.
U 35.4 Das Opfer besteht aus Brennholz, geklärter Butter, Sesam und Opferspeise. Nach Vāstu-Bali und den inneren Richtungsgaben reinigt der vorzügliche Guru den Mund.
U 35.5 Er gestaltet den vollständigen Mantrakörper und speist Menschen, die Śivas Kennzeichen tragen. Dann trägt er der Gottheit vor: »Herr, dieses Objekt bringt Fehler mit sich.
U 35.6 Du hast erklärt, dass seine Herausnahme Befriedung bewirkt. Darum sei du, Sadāśiva, in mir gegenwärtig, damit ich es herausnehmen kann.«
U 35.7 Nachdem er dem Herrn die Handlung so angekündigt hat, vollzieht er ein Befriedungsfeueropfer: mit Milch, geklärter Butter, Honig und Dūrvā-Gras achttausend Gaben unter dem Śiva-Mantra.
U 35.8 Danach tritt der Mantrakundige hinzu, wäscht und verehrt mit dem Herzmantra. Den Namen Vyāpakeśvara verwendet er im Dativ.
U 35.9 Mit vorangestelltem Praṇava und abschließendem Namaḥ bildet dies den Wurzelmantra. Für die Gliedermantras fügt man dem Namen Vyāpakeśvara die Bezeichnungen Herz und die übrigen hinzu.
U 35.10 Sie stehen ebenfalls im Dativ, mit vorangestelltem Praṇava und abschließendem Namaḥ. So entstehen die fünf Aṅga-Mantras, angefangen beim Herzen.
U 35.11 Ein zusätzlicher Keimlaut wird nicht eingefügt. Der Mantrakundige verehrt das Liṅga auf dem Praṇava-Sitz am Opferplatz mit Duftstoffen, Blüten und Girlanden.
U 35.12 Dann spricht er, den Astra-Mantra rezitierend, zu einem möglicherweise darin wohnenden Wesen: »Welches Wesen auch immer hier Zuflucht genommen hat,
U 35.13 es verlasse auf Śivas Befehl dieses Liṅga und gehe nach seinem Wunsch anderswohin. Hier wird Śaṃbhu mit den Vidyās und Vidyeśvaras gegenwärtig sein.«
U 35.14 Nach diesen Worten und dem Mahāstra-Mantra bringt er das abgewandte Arghya dar. Der Guru ruft die Gottheit aus dem bisherigen Träger heraus und setzt sie in ein Gefäß ein.
U 35.15 Dieses steht vorn auf einem Opferplatz und ist mit Gold, Tuch, Grasbündel, Deckel, Faden und frischen Blättern versehen.
U 35.16 In eine ebenso ausgestattete Vardhanī setzt der Guru Ambikā ein. Nach der Verehrung mit Duftstoffen und Blüten werden die Gefäße an einem geschützten Ort aufbewahrt.
U 35.17 Täglich erfolgt die Verehrung, verbunden mit dem Befriedungsfeueropfer. Danach opfert man mit dem Pāśupata-Astra für jeden Teil tausendmal.
U 35.18 Der Guru besprengt ihn mit Befriedungswasser, berührt ihn mit Kuśa-Gras und rezitiert. Nach dem Arghya in umgekehrter Ordnung entlässt er die Tattvas und ihre Herren,
U 35.19 danach die im Liṅga, Sockel und den übrigen Teilen gegenwärtigen Mūrtis und Mūrti-Herren. Mit einem Seil, das eine goldene Zwischenverbindung besitzt, lässt er das Objekt durch einen Stier bewegen.
U 35.20 Unter dem gemeinsamen Ruf »Es möge Heil sein!« lässt der Guru es im Wasser versenken. Danach opfert er zur Förderung des Wohls und sättigt die Herren der Richtungen.
U 35.21 Zur Reinigung des Tempels und seines Bauplatzes opfert er jeweils hundertmal. Mit dem Mahāpāśupata-Astra schützt er das Heiligtum.
U 35.22 Der vorzügliche Lehrer setzt dort ein anderes Objekt gleicher Größe ein. Bei selbstentstandenen Liṅgas, bei göttlichen oder von Sehern eingesetzten,
U 35.23 bei von Gaṇas eingesetzten, bei metallenen und bei solchen in Flüssen oder Quellen ist ein solcher Aufenthalt der Gegenwart im Gefäß nicht vorgesehen.
U 35.24 Für menschengemachte Liṅgas wird dieser Gefäßaufenthalt dagegen vorgeschrieben. Er kann sieben Tage, eine halbe Monatsspanne oder einen Monat dauern.
U 35.25 Bleibt der Herr länger im Gefäß, gilt dies als Ursache sämtlicher Fehler. Deshalb soll man spätestens am Monatsende, möglichst früher,
U 35.26 ein provisorisches Liṅga oder ein entsprechendes Kultbild einsetzen und den Mantra darin verankern. Dieser Aufenthalt kann von einem Monat bis zu zwölf Jahren dauern.
U 35.27 Innerhalb dieser Frist überträgt man den Herrn wieder in das Hauptliṅga. Ist dieses unter den gegebenen örtlichen und zeitlichen Umständen noch nicht verfügbar,
U 35.28 kann die Wiedereinsetzung bis spätestens zum sechsunddreißigsten Jahr erfolgen. Die für die Einsetzung des provisorischen Liṅga vorgeschriebenen Riten und Feueropfer
U 35.29 werden entsprechend verdoppelt oder verdreifacht. Erfolgt die Übertragung im vierundzwanzigsten Jahr, soll der vorzügliche Lehrer das Feueropfer in doppeltem Umfang ausführen.
U 35.30 Nach sechsunddreißig Jahren gilt der bisherige provisorische Standort selbst als Hauptplatz. Dort entfernt man das Behelfsliṅga und setzt das Hauptliṅga ein.
U 35.31 Für ein vollständig gestaltetes Kultbild gilt grundsätzlich dasselbe, jedoch mit einer Besonderheit: Es soll unbedingt innerhalb von zwölf Jahren an den Hauptplatz zurückgebracht werden.
U 35.32 Geschieht dies nicht, setzt man das Hauptkultbild am provisorischen Ort ein. Dieselbe Regel gilt, ihr Śiva-Brahmanen, für Tempelbau und weitere Träger.
U 35.33 Dabei werden die Mantras auf ein makelloses Schwert übertragen, bevor die Erneuerung beginnt. Auch die Begleitgottheiten setzt der Guru nach ihrem Gefäßaufenthalt wieder ein.
U 35.34 Wurde ein Śiva-Liṅga oder ein anderes Kultobjekt von einem Unwissenden, einem Astrologen, einem Handwerker oder einem anderen Menschen ohne Śiva-Einweihung eingesetzt,
U 35.35 vollzieht der Guru daran erneut die zuvor beschriebenen Sakramente. Dasselbe betrifft Einsetzungen durch Pāśupatas und andere Gruppen außerhalb des Śaivasiddhānta-Weges.
U 35.36 Ein von ihnen eingesetztes Liṅga wird erneut geheiligt und dann verehrt. Als erste Gruppe werden Pāśupatas genannt, danach die Anhänger des Somasiddhānta,
U 35.37 ferner Lākulas. Jede dieser Richtungen besitzt drei Formen: links, rechts und Siddhānta; zusammen ergeben sie neun.
U 35.38 Weitere Śaivas werden nach ihren Mantra- und Tantra-Ordnungen vierfach gegliedert: Gāruḍa, Bhairava, Vāma und Bhūta-Tantra.
U 35.39 Jede dieser Richtungen ist wie zuvor wiederum dreifach unterteilt. Auch ein von ihnen eingesetztes Liṅga kann ein Ādiśaiva nach dem entsprechenden Verfahren verehren.
U 35.40 Eine weitere Richtung ist Yāmala, die hier als gemischt bezeichnet wird. Auch sie besitzt eine linke, rechte und Siddhānta-Form.
U 35.41 Die linke Form gilt als den Pāraśivas zugeordnet, die rechte den Bhairavas; das śivaitische Siddhānta-Yāmala gilt als für Ādiśaivas geeignet.
U 35.42 Alles außerhalb des Siddhānta wird hier als Raudra bezeichnet. Durch linke, rechte, gemischte und weitere Formen entstehen zahlreiche Unterteilungen.
U 35.43 Dazu zählt der Text weltliche, vedische, auf das innere Selbst gerichtete und Atimārga-Lehren, ferner Pāśupata, Somasiddhānta und Lākula,
U 35.44 Gāruḍa, Bhairava, Vāma, Bhūta-Tantra, Yāmala, Kāpāla, Pāñcarātra sowie buddhistische und jainistische Lehren,
U 35.45 Bṛhaspatis Lehre, Sāṃkhya, Yoga, Vaikhānasa, Vedānta, Mīmāṃsā, Purāṇas und Dharmaśāstra,
U 35.46 Baukunstlehre, Sūtra-Lehren, die sechs Hilfswissenschaften, die Epen und die vier Veden samt ihren Vorschriften.
U 35.47 All dies wird innerhalb dieser Einteilung als Raudra bezeichnet, der Siddhānta dagegen als Saumya, friedvoll. Auch Viṣṇu- und andere Götterbilder, die von Angehörigen jener Raudra-Lehren eingesetzt wurden,
U 35.48 kann der Śaiva nach einer śivaitischen Umheiligung verehren. Wurde dagegen ein Liṅga von einem Ādiśaiva eingesetzt oder verehrt
U 35.49 und wird danach in dieser Gestalt von den anderen Gruppen verehrt, droht der Text mit dem Untergang von Reich, König, Dorf und sämtlichen Dorfbewohnern.
U 35.50 Wurde es ursprünglich von jenen Gruppen eingesetzt, danach von einem Ādiśaiva verehrt und anschließend wieder von ihnen übernommen, droht der Text mit dem Verderben des Heerführers samt Heer,
U 35.51 der Amtsträger und Ratgeber, der Brahmanen, Kṣatriyas, Vaiśyas, Śūdras und aller übrigen Menschen.
U 35.52 Darum soll der König sie unverzüglich daran hindern. Wird dagegen ein von ihnen eingesetztes Objekt später von einem Ādiśaiva verehrt,
U 35.53 werden dem König Sieg, langes Leben und beständige Früchte verheißen. Aufgrund ihres friedvollen Wesens gelten die śivaitischen Mantras hier als allen Wesen heilsam.
U 35.54 Nun erläutere ich die Herausnahme der Mantras aus Liṅgas und anderen Objekten, die von Raudra-Anhängern für Schadensrituale eingesetzt wurden. Hört zu, ihr vorzüglichen Zweimalgeborenen.
U 35.55 Man betritt die Stätte und entfernt die Tongefäße. Gegenstände aus Stein, Metall und Holz werden wiederholt gereinigt.
U 35.56 Wände und weitere Bauteile werden mit Kalk bestrichen, der Boden mit Kuhdungwasser. Nach der Reinheitsverkündigung lässt man ein Vāstu-Feueropfer ausführen.
U 35.57 Man führt Feuer ringsherum und wiederholt die Reinheitsverkündigung. Es folgen Besprengung mit Astra-Wasser und Reinigung mit den fünf Kuhprodukten.
U 35.58 Alle Mantras, die bei den Riten vom Pflügen des Bauplatzes bis zur Einsetzung verankert wurden, nimmt der Mantrakundige mit Mahāpāśupata heraus.
U 35.59 Mit dem Mahājāla-Verfahren zieht er sämtliche Mantras ein. Genannt wird die Lautfolge »Oṃ hūṃ hāṃ haṃ hāṃ hūṃ«, verbunden mit der Jāla-Mudrā und der Einziehung.
U 35.60 Das Liṅga und die übrigen Gegenstände werden mit Kuśa-Gras, Asche, Erde und Wasser gereinigt, ferner mit herbem Pflanzenwasser, Kuhurin und anschließend wieder mit Wasser.
U 35.61 Nach der Waschung mit den fünf Kuhprodukten verehrt man mit Duftstoffen und Blüten. Ist der im Liṅga befindliche Mantra bekannt, erfolgt seine Einziehung wie zuvor.
U 35.62 Ist der betreffende Mantra unbekannt, verwendet der Guru den Praṇava. Zur Abwehr bedrängender Wesen setzt er den Astra-Mantra ein. [Anm. 333]
U 35.63 Er vergegenwärtigt die im Liṅga befindlichen Mantras als mit einer Lampe vereinigt und nimmt die Lampe mit den darin gesammelten Mantras fort.
U 35.64 Der Guru zieht sie mit dem zuvor genannten Mantra und der Mudrā ein. Dann reinigt er das Liṅga erneut mit den genannten Stoffen und dem Astra-Mantra.
U 35.65 Die Handlungen vom Pflügen bis zur Einsetzung vollzieht er geistig, jede mit ihrem eigenen Mantra und dem zugehörigen Feueropfer.
U 35.66 Anschließend führt er die Einsetzung nach den Regeln für das Liṅga aus. Das Hervorheben der Kennzeichen und der Aufenthalt im Wasser sind dabei nicht vorgesehen.
U 35.67 Auch die Lagerung auf dem Ruhebett entfällt; alle übrigen Handlungen werden vollzogen. Dies kann im Heiligtumsraum oder im Pavillon geschehen.
U 35.68 Vor der Gottheit opfert man in einer Feuergrube oder auf einem ebenen Opferplatz. Bei selbstentstandenen, göttlichen, Bāṇa-, Ṛṣi- und Gaṇa-Liṅgas
U 35.69 wird bei Absplitterung, Riss oder Bruch ein Befriedungsritus vorgeschrieben. Man vollzieht das Richtungsfeueropfer und lässt den Ṛgveda und die übrigen Veden rezitieren.
U 35.70 Die Waschung mit Milch umfasst einhundertacht Prastha. Danach folgen Befriedungsfeueropfer und rituelle Waschung.
U 35.71 Man speist Brahmanen und Śaivas, bringt reichliche Opferspeise dar und reicht Betel.
U 35.72 Um Mitternacht gibt man im Dorf oder in der Stadt Bali aus Reis mit Mungbohnen, Milchreis und mit Rohzucker gesüßter Speise, verbunden mit Bananen.
U 35.73 Dies geschieht sieben Tage, um alle Fehler zu beseitigen. Den Ācārya ehrt man täglich mit Gold, Kleidern und weiteren Gaben.
U 35.74 Zum Abschluss vollzieht man eine Waschung und bringt reichliche Opferspeise dar. Ist das Objekt in allen seinen Teilen zerfallen, wird ein neues eingesetzt.
U 35.75 So ist die Befriedung bei Alterung und Schäden an selbstentstandenen und entsprechenden Liṅgas beschrieben. Ein Objekt kann alle wesentlichen Merkmale besitzen und dennoch geringfügige Maßabweichungen aufweisen.
U 35.76 Bei der Breite eines Tempels gilt eine Abweichung bis zu sechs Aṅgula nicht als Fehler; bei der Höhe ist eine Abweichung bis zu zwölf Aṅgula nachzusehen.
U 35.77 Bei der Grundfläche werden zwei Maßeinheiten, bei Säulen und anderen Bauteilen eine genannt. Bei Dörfern, befestigten Siedlungen und Städten beträgt die Grenze ein Daṇḍa.
U 35.78 Bei Umfassungen gilt ein Hasta, beim Liṅga-Maß ein Yava, bei Kultbildern vier Yava und bei der Gestaltung des Sockels ein Aṅgula als äußerste Abweichung.
U 35.79 Bei Türen und anderen Gliedern gilt ein Aṅgula, bei der Brahma-Linie die Breite einer Haarspitze. An der Spitze des Liṅga darf selbst diese nicht auftreten. Damit sind die nachsehbaren Maßabweichungen angegeben.
Uttarapāda – Kapitel 36: Riten für besondere Anliegen
U 36.1 Nun erläutere ich kurz die auf bestimmte Wünsche gerichtete Praxis. Ihre Ziele werden durch Mantras angestrebt; Mantras gibt es viele.
U 36.2 Alle Mantras gelten als wirksam und als Geber der erwünschten Früchte. Unter ihnen gilt Aghora als besonders mächtig zur Vernichtung von Fehlern. Seine Gestalt ist schwarz.
U 36.3 Sein aufgetürmtes Flechthaar wird von Schlangen zusammengehalten und mit Schädelstücken geschmückt. Seine Augen sind gelbbraun, seine mächtigen Hauer weiß.
U 36.4 Er trägt die Mondsichel auf dem Haupt, hat ein breites Antlitz und eine Schlange als heilige Schnur. Sein Körper und seine Hauer sind gewaltig; Glöckchen erklingen an ihm.
U 36.5 Mit der Spitze des großen Dreizacks durchbohrt und vernichtet er einen mächtigen Asura. Er trägt Schwert, Schild, Bogen, Pfeil, abgeschlagenen Kopf und den todbringenden Speer.
U 36.6 Weitere Hände zeigen Wunschgewährung und Furchtlosigkeit oder tragen Schädel, Schlange, Schlinge, Wurfspieß und Keule. Zwei furchtbare weiße Hauer ragen wie Pflöcke aus seinem Mund.
U 36.7 Er gilt als beständiger Beschützer des eigenen Heeres, als Schrecken des feindlichen Heeres, als Vernichter feindlicher Ritualhandlungen und als Abwehrer aller Krankheiten.
U 36.8 Er vermag nach dieser Lehre sämtliche Fehler zu vernichten und ist seinen Verehrern liebevoll zugewandt. Er wird von Asitāṅga und den übrigen umgeben oder allein vergegenwärtigt.
U 36.9 Seine acht Begleiter sind Asitāṅga, Ruru, Caṇḍa, Krodha, Unmattabhairava, Kapālī, Bhīṣaṇa und Saṃhāra.
U 36.10 Sie besitzen vier Arme und drei Augen, sind schwarz und sehr mächtig. Sie tragen Dreizack und abgeschlagenen Kopf; zwei Hände sind vor dem Herzen zur Verehrung zusammengelegt.
U 36.11 Sie haben mächtige Hauer, furchtbare Gesichter und folgen den Bewegungen ihres Herrn. Nun zum Mantra »Oṃ juṃ sa«: Seine Gottheit heißt Mṛtyuñjit, der den Tod überwindet.
U 36.12 Dieselbe Gottheit heißt Amṛteśa. Der Mantra kann mit oder ohne vorangestellten Kūṭa-Laut verwendet werden. Hinzu kommen die sieben Silben für die Körperstoffe, vom Nährsaft bis zum Samen.
U 36.13 Mit Ha wird der Körper verbunden; danach nennt man Nährsaft und die weiteren Körperstoffe. Am Ende spricht man wiederholt »Schütze, schütze« und fügt das erwünschte Anliegen an.
U 36.14 Am Anfang stehen die Worte »O Gott der Götter!«; danach nennt man das Leben der betreffenden Person, hier beispielhaft Devadatta, und verbindet dies mit dem Wurzelmantra.
U 36.15 Der Sitz wird aus Juṃ gebildet, die Gestalt aus »Oṃ juṃ sa«. In der Mitte setzt man den Kūṭa-, Prāsāda- oder neungliedrigen Mantra ein.
U 36.16 Oder man verwendet den entsprechenden Kehllippenlaut, angefangen mit Ha, und bildet die Brahma- und Aṅga-Mantras. Ihr Brahmanen, kein Mantra wird diesem Mṛtyuñjaya-Mantra gleichgestellt.
U 36.17 Man meditiert über ihn inmitten eines Nektargefäßes, auf einem weißen Lotus sitzend, mit vier Armen und drei Augen, mit Flechthaar und Mondsichel geschmückt.
U 36.18 Er trägt ein Tigerfell und große Schlangen als Schmuck an der Brust. Die oberen Hände halten Dreizack und Furchtlosigkeitsgeste, die mittleren ein Nektargefäß.
U 36.19 Bei der sechsarmigen Form trägt er Dreizack und Gebetsschnur, links Schädel und Wassergefäß; zwei Hände zeigen die Yoga-Mudrā.
U 36.20 Zum Schutz des Lebens und der übrigen Kräfte, so erklärt der Text, gab es keinen, gibt es keinen und wird es keinen gleichwertigen Mantra geben.
U 36.21 Auch Speisen sollen mit dem dreisilbigen Mantra in Nektar verwandelt werden. Ihr Genuss wird als Anteil an der den Tod überwindenden Kraft beschrieben.
U 36.22 Man nimmt sorgsam Wasser, bespricht es hundertmal mit dem Mantra des Gottes Amṛteśa und trinkt es; ihm wird dadurch die Wirkung von Nektar zugeschrieben.
U 36.23 Wer ungebrochene Dūrvā-Stängel mit Milch in einem durch Brahmavṛkṣa-Holz genährten Feuer opfert, soll nach der Verheißung dem Tod entgehen.
U 36.24 Wer den Gott täglich als Mṛtyuñjaya verehrt, soll nicht vorzeitig sterben. [Anm. 334]
U 36.25 Einem Monat der Praxis werden hundert Lebensjahre zugeschrieben, zwei Monaten zweihundert. Wird die Anwendung Monat für Monat ein ganzes Jahr fortgesetzt,
U 36.26 so soll selbst Kāla den Übenden rechtsherum umschreiten, lobpreisen und verehren und dann fortgehen. »Daran besteht kein Zweifel; wahrlich habe ich es euch gesagt«, lautet die Verheißung.
U 36.27 Ein solcher Übender soll durch Blick, Wort, Fuß und Hand Flüsse, Landstriche, Gärten und Städte reinigen.
U 36.28 Um wie viel mehr gilt dies nach dem Text für ein verängstigtes Lebewesen, ihn selbst oder einen Schutzsuchenden. Nun erläutere ich Aghorāstra in seiner Form als Kette von Keimlauten.
U 36.29 Die Gottheit trägt rote Gewänder und glänzt wie zerriebene schwarze Augensalbe. Sie besitzt acht Arme, aufwärts gerichtetes Haar und mächtige Hauer.
U 36.30 Ihre Hauer treten deutlich über die Lippen; ihre Augen gleichen loderndem Feuer. Glöckchengirlanden und Fußringe schmücken sie.
U 36.31 Sie ist mit sieben Waffen und sämtlichen Schmuckstücken ausgestattet, trägt eine weiße heilige Schnur und rote Blüten.
U 36.32 Sie ist mit schwingenden Skorpionen und Halsschmuck versehen. An Gürtel, Bauch, Hals, Ohren, Brust, Händen und Armen,
U 36.33 an Füßen und Händen leuchten insgesamt vierzehn Schlangen. Sie sitzt auf einem Lotus, ist dreiäugig und von furchtbarer Gestalt.
U 36.34 Die rechten Hände halten das untere Ende des Dreizacks, einen Vetāla, ein Schwert und eine schöne Ḍamaru-Trommel; links hält sie die Mitte des Dreizacks,
U 36.35 Glocke, Schild und Schädel. Sie ist zur Vernichtung der Feinde bereit, den linken Fuß vorgesetzt. So vergegenwärtigt und verehrt man Aghorāstra.
U 36.36 Eine weitere Meditationsgestalt wird beschrieben; hört aufmerksam zu, ihr Brahmanen. Man meditiert über Aghorāstra, den Feindbezwinger, leuchtend wie tausend Sonnen.
U 36.37 Seine glühenden Zahnspitzen erhellen Gesicht und Hals. Er ist dreiäugig, seine Zunge gleicht einem Blitz; Augenbrauen, Bart und Haupthaar flammen.
U 36.38 Eine Schlange ist seine heilige Schnur. Er trägt Dreizack, Schwert, Speer und Keule, besitzt vier Arme und vier Gesichter und die strahlende Mondsichel auf dem Haupt.
U 36.39 Er tanzt mit gewaltigem Körper, trägt Schlangen als Schmuck und zerschmettert den Hochmut von Göttern, Dānavas und Daityas.
U 36.40 Die Worte »Prasphura sphura« werden als Herzmantra angegeben, »Ghora ghoratara« als Kopfmantra.
U 36.41 Danach heißt »Tanurūpa« der Śikhā-Mantra. Die wiederholten Worte »Caṭa pracaṭa« bilden den Schutzpanzer-Mantra.
U 36.42 Dann spricht man »Kaha kaha«, vergegenwärtigt »Vama manda« und spricht zweimal »Ghora«: Dies wird als fünftes Glied bezeichnet. [Anm. 335]
U 36.43 Am Ende steht »Huṃ phaṭ«. Die Bezeichnungen Herz und die übrigen werden im Dativ angefügt, verbunden mit Namaḥ und den entsprechenden Abschlüssen; am Anfang steht der Praṇava.
U 36.44 Diese Gestalt wird bei der Abwehr eines fremden Heeres, beim Auftreten schwerer Krankheiten, bei Befriedungs-, Wohlfahrts-, Beeinflussungs- und Sühneriten vergegenwärtigt.
U 36.45 Was bedarf es vieler Worte? Auch in einer unmittelbar drohenden Gefahr sollen durch diesen Mantra Fieber, Besessenheit, Giftwirkungen und andere Bedrängnisse schwinden.
U 36.46 Von anderen ausgeführter Schadenszauber, Mantra- und Pflanzenanwendungen sowie mit magischer Absicht verbundene Yantras werden mit Motten verglichen, die im Feuer vergehen.
U 36.47 Ebenso meditiert und verehrt der Guru Pāśupatāstra, Śivāstra und Kṣurikāstra nach diesem Verfahren.
U 36.48 Nach der Verehrung Aghoras verehrt man vor ihm die Waffengottheit. Aghora gehört in den Süden, Sadāśiva in die Mitte.
U 36.49 Insbesondere wird Aghora im südlichen Gesicht verehrt. In den vier Richtungen verehrt man die vier Waffengottheiten, angefangen mit Śivāstra,
U 36.50 gefolgt von Aghorāstra, Pāśupatāstra und Kṣurikāstra. Nach der inneren Verehrung ehrt man ringsum ihre zugehörigen Gestalten.
U 36.51 Man kann Śivāstra weglassen und an derselben Stelle die höchste Pratyaṅgirā verehren; oder Saṃgrāmavijaya am Platz Kṣurikāstras.
U 36.52 Wer so verehrt, gilt als mir gleich. Für ihn soll es, ihr Brahmanen, in den drei Welten nichts Unerreichbares geben.
U 36.53 Dies wird als wahr erklärt und soll sorgsam geheim gehalten werden. Den führenden Sādhaka soll man stets besonders schützen und erhalten.
U 36.54 Nun wird die Bildung des Dakṣiṇāmūrti-Mantras erläutert. Ihm werden Vollkommenheit der Rede und die Erlangung des Sieges zugeschrieben.
U 36.55 Durch seine Gnade sollen auch sämtliche übrigen Früchte entstehen. Man beginnt mit »Oṃ namo« und setzt das Wort Bhagavat in die Anredeform.
U 36.56 Ebenso setzt man Dakṣiṇāmūrti in die Anredeform und fügt »Medhāṃ prayaccha svāhā« hinzu: »Gewähre Einsicht, Svāhā!« So wird der Wurzelmantra angegeben.
U 36.57 Die Mantras für Herz und die übrigen Glieder werden aus den Vokalen gebildet. Als Abschlüsse fügt man Namaḥ, Svāhā, Vaṣaṭ, Huṃ und Phaṭ an.
U 36.58 Man meditiert über ihn wie reinen Bergkristall, mit heiterem Gesicht, Gaṅgā und Mond im aufgerollten Haupthaar.
U 36.59 Er trägt ein Tigerfell und besitzt vier Arme. Rechts hält er eine Gebetsschnur aus reinem Bergkristall und zeigt die Erkenntnisgeste.
U 36.60 Links trägt er Lotus und Feuer; alternativ zeigt er Wunschgewährung und Furchtlosigkeit oder hält ein Buch. Er besitzt drei Augen.
U 36.61 Er ist mit dem großen Stier verbunden und von Scharen von Sehern umgeben. So vergegenwärtigt man den Gott der Götter zur Verwirklichung aller Anliegen.
U 36.62 Nun wird ein weiterer Keimlaut beschrieben: Ha wird mit dem betreffenden Trägerlaut, dem sechsten und dem vierzehnten Vokal sowie Bindu und Nāda verbunden. [Anm. 336]
U 36.63 Eine andere Bildung verbindet den Bhairava-Keim mit einer veränderten Lautgestalt und einem darüber gesetzten Repha. Dies wird als vorzüglicher Bhairava-Keim bezeichnet.
U 36.64 Der so benannte Mantra heißt Saṃgrāmavijaya, Sieg im Kampf. Durch seine Kraft soll man die drei Welten besiegen können.
U 36.65 Welche Handlung auch immer jemand in den drei Welten ausführt: Ohne diesen König der Mantras, so behauptet die Quelle, erlangt der Sādhaka keine Vollendung.
U 36.66 »Zum Wohlergehen preise ich den Sonnenherrn, der aus dem Lotus des Herzens hervorgeht, auf einem Lotus sitzt und mit seiner Śakti verbunden ist, den Lotus in der Hand. Vier Gesichter besitzt er; vier tiefrote Kräfte erfüllen die Himmelsrichtungen. Seine Geliebte ruht auf einer Hälfte seines Körpers. Er ist Śiva, zeigt Furchtlosigkeit und Wunschgewährung und trägt Gebetsschnur, Schädel, Schlinge, Haken und Khaṭvāṅga. Die Scharen der Planeten verneigen sich vor ihm.« [Anm. 337]
U 36.67 Die Brahma-Mantras und die sechs Aṅga-Mantras werden der Reihe nach gebildet. In den vier Gesichtern verehrt man die vier Kräfte, angefangen mit Vistāra.
U 36.68 Danach verehrt man die der Erfahrungsgewährung dienenden Glieder, Herz und die übrigen, beginnend im Südosten. Der Augenmantra steht im Süden; dies heißt die innere Umfassung.
U 36.69 Außen folgen die Kräfte, angefangen mit Dīpti, außerhalb davon die Planeten und weiter außen die Weltenhüter. Der Guru verehrt sie der Reihe nach. Auch wer sich den Genüssen nach eigenem Wunsch hingibt, soll stets Bhāskara vergegenwärtigen. [Anm. 338]
Uttarapāda – Kapitel 37: Pratyaṅgirā
U 37.1 Nun erläutere ich kurz die Bildung des Pratyaṅgirā-Mantras, ihr vorzüglichen Zweimalgeborenen. Er gilt als Geber aller Hingabe und als höchstes Mittel zur Vernichtung aller Krankheiten.
U 37.2 Ihm werden die Beseitigung von Fieber, Fallsucht, Seuchen und Auszehrung sowie von Krankheiten zugeschrieben, die auf feindlichen Schadenszauber zurückgeführt werden.
U 37.3 Er soll Feinde mit ihren vier Heeresabteilungen vernichten, das eigene Heer beständig schützen und bei sämtlichen rituellen Handlungen wirksam sein.
U 37.4 Man beginnt mit Oṃ und Hrīṃ und fügt an: »Der schwarz Gekleideten, der Löwengesichtigen, der mit dem gewaltigen Antlitz,
U 37.5 der von der Erscheinung der großen Bhairavī, die alle Handlungen der Feinde vernichtet,
U 37.6 die fremde Mantras abschneidet und alle Wesen bezwingt: Binde, binde alle Wesen!
U 37.7 O Allesvernichtende, zerschneide, zerschneide! Schneide, schneide alle Krankheiten hinweg!
U 37.8 Verschlinge, verschlinge alle Bösartigen! O Flammenzüngige, o Furchtbare mit den Hauern,
U 37.9 Pratyaṅgirā! Hrīṃ, Verehrung sei dir, Svāhā!« Dies ist der Pratyaṅgirā-Mantra.
U 37.10 Diese Pratyaṅgirā gilt als die Gestalt von hundert Silben. Die ersten sieben bilden den Herzmantra, die folgenden fünfzehn den Kopfmantra, zehn den Śikhā-Mantra und sieben den Schutzpanzer-Mantra.
U 37.11 Danach folgt entsprechend der Augenmantra; vierunddreißig Silben bilden den Astra-Mantra. Dreizehn gehören zur Gāyatrī, sieben zur Sāvitrī.
U 37.12 Herz und die übrigen Glieder werden mit Namaḥ, Svāhā, Vaṣaṭ, Vauṣaṭ, Huṃ und Phaṭ verbunden. Man meditiert über sie mit Löwengesicht, furchtbaren Hauern und aufwärts loderndem Haar.
U 37.13 Sie gleicht schwarzer Augensalbe und besitzt drei runde, rote Augen. In ihren rechten Händen trägt sie Dreizack und Ḍamaru-Trommel,
U 37.14 in den linken einen abgeschlagenen Kopf und einen frischen Zweig. Sie lacht schallend, stößt donnernde Laute aus und ist freudig erregt.
U 37.15 Sie trägt schwarze Gewänder, Blut und Fleisch befinden sich an ihrem Mund, und sie tanzt. Passender Perlenschmuck schmückt alle ihre Glieder.
U 37.16 Sie trägt ein schwarzes Antilopenfell, heißt Bhairavī und wird von den Göttern verehrt. Durch einspitzige Meditation über diese Göttin sollen alle Feinde vernichtet werden,
U 37.17 alle Krankheiten schwinden und fremde Mantras abgewehrt werden. Zur Erlangung des Vidyādhara-Zustands wird ein Opfer mit schwarzem Agaru genannt.
U 37.18 Alternativ opfert der vorzügliche Sādhaka die im Text »Nābhi-Kiñjalka« genannten Staubfäden. Dem Opfer von Kadamba-Knospen wird die Erlangung einer Yakṣiṇī zugeschrieben.
U 37.19 Der Kundige opfert sorgsam Priyaṅgu- und Bananenblüten, Karavīra-Blüten sowie geklärte Butter mit Honig.
U 37.20 Auch Khadira und andere Brennhölzer sollen rasch Zufriedenstellung bewirken. Weiter nennt der Text weißen Senf, Muktā und Aśvamāṃsī,
U 37.21 Milchreis mit Milch sowie Dhuttūra-Blüten und Khadira-Holz. [Anm. 339]
U 37.22 Schwarzer Sesam mit geklärter Butter wird einem lähmenden Schadensritual zugeordnet. Rote Lotusblüten und dieselbe Menge roten Sandels,
U 37.23 verbunden mit Milch und geklärter Butter einer rötlichbraunen Kuh, werden für zehntausend Opfer genannt; ihnen wird die rasche Verwirrung des Gegenübers zugeschrieben.
U 37.24 Genannt werden ferner ein vom Büffel stammender Stoff, Arka, Eselsmilch, Girikā-Blüten, Kohle und Knochen. [Anm. 340]
U 37.25 Einhunderttausend entsprechende Opfer werden mit der Vernichtung einer Sippe verbunden. Weiter nennt der Text Safran, Rocanā, Baumwollfrucht und Guggulu.
U 37.26 Als Wirkung wird das augenblickliche Spalten von Bambus genannt. Danach folgen Nimba-Blüten, Reis und Nimba-Öl,
U 37.27 verbunden mit Arka-Milch und dem im Druck »Pārata« genannten Stoff. Zur Befriedung von Auszehrung und ähnlichen Krankheiten soll der Guru dagegen opfern
U 37.28 mit in geklärter Butter getränktem Sesam und Dūrvā-Gras, mit Dukūla, gekochter Opferspeise und Puffreis, verbunden mit den drei süßen Stoffen. [Anm. 341]
U 37.29 Bei Erkrankungen des Bauches nennt der Text getrockneten Ingwer, Pathyā und Pfeffer; zur Stärkung des Verdauungsfeuers wird dem Mantra der Feuerkeim vorangestellt.
U 37.30 Bei Augenleiden und entsprechenden Erkrankungen opfert der Mantrakundige Milch, geklärte Butter und Honig mit dem Augenmantra.
U 37.31 Zur Abwehr unregelmäßig wiederkehrenden Fiebers werden frische Mangoblätter mit geklärter Butter unter einem verlängert gesprochenen Mṛtyuñjaya-Mantra geopfert.
U 37.32 Zur Abwehr aller Bedrängnisse wird eine Rudra-Befriedung genannt. Zur Beruhigung von Vāta dienen nach dem Text Stoffe und entsprechende Gaben, zur Beruhigung von Schleim Senfkörner.
U 37.33 Zur Beruhigung von Pitta werden Sandel und andere kühlende Stoffe geopfert. Die Zahl beträgt tausend, zehntausend, hunderttausend oder dreihunderttausend. [Anm. 342]
Uttarapāda – Kapitel 38: Erneute Besprengung: parallele Fassung
U 38.1 Nun erläutere ich die erneute heilige Besprengung, die alle Fehler beseitigen soll. Es gibt Āvarta, Anāvarta und Punarāvartana
U 38.2 sowie Antarita: Die Besprengung ist somit vierfach. Wird die Gottheit aus dem anfänglichen provisorischen Heiligtum am Hauptplatz eingesetzt,
U 38.3 heißt dies Āvarta. Anāvarta betrifft dagegen Fälle, in denen die Gottheit durch nach damaliger Reinheitsordnung Ausgestoßene, schwere Verfehlungen oder Berührung durch Caṇḍālas und Antyajas als verunreinigt gilt,
U 38.4 mehr als einen Monat ohne Verehrung blieb, sich die Verbindung des Unterbaus gelöst hat oder Liṅga und Sockel verschoben sind.
U 38.5 Wird die Gottheit aus dem Hauptheiligtum genommen, vorübergehend in einem Behelfsheiligtum aufgestellt und von dort zurückgebracht, heißt dies Punarāvartana.
U 38.6 Bei zusammengesetzten Kultbildern, Göttinnenbildern oder Waffen gilt eine weitere Form: bei Rissen, Farbverlust, fehlenden Haupt- oder Nebengliedern,
U 38.7 bei beschädigter Oberfläche, fehlenden Waffen, Schmuckstücken oder Lotussitzen und bei Mängeln am festen Unterbau.
U 38.8 Auch eine gelöste Sockelverbindung fällt unter Antarita. Āvarta umfasst das Yātrā-Feueropfer; die übrigen Formen kommen ohne dieses aus.
U 38.9 Bei Āvarta berücksichtigt man Monat, Monatshälfte, Mondstern und die übrigen Zeitbestimmungen genau so, wie es für die Einsetzung eines Liṅga vorgeschrieben ist.
U 38.10 Bei den übrigen Formen wartet man nicht auf einen bestimmten Mondtag, Mondstern, Wochentag oder astrologischen Abschnitt, ihr Gelübdetreuen.
U 38.11 Anāvarta wird wie Āvarta vollzogen, jedoch ohne das Einzeichnen beziehungsweise Hervorheben der Kennzeichen, ohne Aufenthalt im Wasser und ohne Lagerung auf dem Ruhebett.
U 38.12 Dies ist Anāvarta. Punarāvartana wird grundsätzlich wie Āvarta ausgeführt, jedoch unter Einbeziehung der beiden Hauptstationen der Übertragung. [Anm. 343]
U 38.13 Nun beschreibe ich euch, ihr Brahmanen, Antarita kurz. Beim Kultbild entfallen Edelsteindepot, Augenöffnung, Aufenthalt im Wasser
U 38.14 und Lagerung auf dem Ruhebett. Der gesamte Körper des Bildes wird in ein neues Tuch gehüllt.
U 38.15 Aufstellung der Gefäße und Feueropfer erfolgen nach dem zuvor beschriebenen Verfahren. Abschließend vollzieht man die Waschung; alle übrigen Handlungen bleiben gleich.
U 38.16 Wer dies ausführen lässt, soll einen verdienstvollen Zustand erlangen.
Uttarapāda – Kapitel 39: Das Heiligtum eines Ṛṣi-Liṅga
U 39.1 Nun werden die Regeln für Tempel von Ṛṣi-Liṅgas erläutert. Als Ṛṣi-Liṅga gilt ein von Sehern wie Kauśika eingesetztes Liṅga.
U 39.2 Es kann an der Wurzel, am Kopf oder in der Mitte stärker sein oder eine schlanke Form besitzen; sein runder Teil kann einer Frucht gleichen. Die üblichen Maß- und Linienvorgaben fehlen.
U 39.3 So wird ein nicht von gewöhnlichen Menschen geschaffenes Ṛṣi-Liṅga beschrieben. Nun zu seinem Bau: Der Sockel ist doppelt so groß wie der Verehrungsteil, der Heiligtumsraum dreimal so groß.
U 39.4 Für die Wand wird die Hälfte, ein entsprechendes gleiches Maß oder ein Drittel angesetzt. Die Höhe des Bauwerks beträgt das Doppelte seiner Breite oder die Breite zuzüglich drei Vierteln,
U 39.5 oder zuzüglich der Hälfte beziehungsweise eines Siebtels. Eine andere Regel bestimmt die Sockelbreite als das Dreifache der Liṅga-Breite.
U 39.6 Daraus wird der Heiligtumsraum bestimmt; die Wand folgt einer Teilung in drei beziehungsweise zwei Teile. Die Höhe ist wie zuvor. Nun folgt eine weitere Regel.
U 39.7 Ausgehend von der Diagonale der Liṅga-Breite werden für den Sockel Maße mit halben Zuschlägen bis zum Doppelten gebildet. [Anm. 344]
U 39.8 Eine weitere Angabe steigert die Sockelbreite in halben Schritten vom Anderthalbfachen bis zum Zweieinhalbfachen. Das Doppelte, Dreifache oder Vierfache davon
U 39.9 bildet die Breite des inneren Heiligtumsraums. Für die Wand folgen Angaben von zwei Teilen, drei Vierteln, zweieinhalb Teilen, einem Teil oder dem gleichen Maß. [Anm. 345]
U 39.10 Die Höhe ist wie zuvor. Eine weitere Regel bestimmt die Sockelbreite anhand der aus dem Umfang des Liṅga gewonnenen Diagonale.
U 39.11 Der Heiligtumsraum misst das Dreifache. Für die Wand wird ein Verhältnis von drei zu fünf oder von eins zu zwei angesetzt.
U 39.12 Die Diagonale des Sockels kann auch das Doppelte der Höhe des Verehrungsteils betragen. Der innere Raum misst das Vierfache davon; seine Wand
U 39.13 entspricht einem Teil einer Teilung in drei oder sechs Teile. Eine weitere Regel bestimmt die Sockeldiagonale als das Doppelte der Liṅga-Breite.
U 39.14 Der innere Raum beträgt das Dreifache; für die Wand wird ein Teil einer Teilung in drei, vier oder fünf Teile beziehungsweise ein doppelter Teil angegeben. Nun folgt eine andere Regel.
U 39.15 Aus Umfang, Veränderungsanteil und einer vierzehnteiligen Diagonale wird die Sockelbreite bestimmt; der innere Raum soll das Vierfache betragen. [Anm. 346]
U 39.16 Die Wandbreite beträgt ein Viertel, ein Drittel oder ein Achtel davon. Danach wird aus der doppelten Breite und einer um ein Zehntel verminderten Diagonale
U 39.17 die Sockelbreite gewonnen; der innere Heiligtumsraum beträgt das Fünffache. Die halbe Wandbreite wird als ein Fünftel oder ein Siebtel angesetzt. [Anm. 347]
U 39.18 Zwischen kleinerem und größerem Maß werden für Sockel und Heiligtumsraum acht Teilstufen gebildet. So ergeben sich zahlreiche Maße, aus denen die Sachkundigen ein geeignetes wählen.
U 39.19 Diese Regeln gelten auch für selbstentstandene Liṅgas. Damit ist der eingeschossige Tempel beschrieben; bei zwei- und mehrgeschossigen Tempeln
U 39.20 werden mit oder ohne zusätzliche Unterkonstruktion Umgang und Wände nach den früheren Regeln angelegt. Das zweite Geschoss wird unter Berücksichtigung des Tempel-Mondsterns bestimmt.
Uttarapāda – Kapitel 40: Das Heiligtum eines menschengemachten Liṅga
U 40.1 Nun werden die Tempelregeln für ein Pauruṣa-Liṅga erläutert. Pauruṣa heißt ein Liṅga, das von hingebungsvollen Menschen eingesetzt wurde.
U 40.2 Ist es schon früher eingesetzt worden, während die Gestalt seines ursprünglichen Tempels unbekannt ist, richtet man den Tempel nach den Maßen des Liṅga ein.
U 40.3 Die Sockelbreite beträgt das Dreifache des Liṅga-Durchmessers; der innere Heiligtumsraum wiederum das Dreifache. Aus dessen Teilung in drei oder vier Teile
U 40.4 wird die Wandbreite gewonnen. Die Höhe ist wie zuvor. Ausgehend von der Diagonale der Liṅga-Breite nimmt man das Anderthalbfache und steigert in halben Schritten
U 40.5 bis zum Zweieinhalbfachen, um die Sockelbreite zu bestimmen. Das Vier-, Fünf- oder Dreifache davon
U 40.6 bildet die Breite des inneren Heiligtumsraums. Danach nennt der Text das gleiche, doppelte oder anderthalbfache Sockelmaß; die zugehörige Bezugsgröße ist nicht eindeutig.
U 40.7 Die Höhe ist wie zuvor. Eine weitere Regel lautet: Der Sockel misst das Doppelte des Verehrungsteils; seine Höhe wird aus der Breite bestimmt.
U 40.8 Der innere Heiligtumsraum misst das Vier- oder Fünffache. Alle übrigen Bestandteile werden wie zuvor eingerichtet.
U 40.9 Wenn man vom Liṅga den Sockel, vom Sockel den Innenraum und vom Innenraum die Wand ableitet, sind Anpassungen von einem bis sieben Yava möglich,
U 40.10 ferner von einem bis drei Aṅgula in Einerschritten. So können Sockel, Innenraum und Tempelbreite nach oben oder unten angepasst werden.
U 40.11 Die Wandbreite beträgt die Hälfte, drei Viertel, ein Achtel eines Zwischenmaßes oder ein Viertel. [Anm. 348]
U 40.12 Die Höhe wird wie zuvor für selbstentstandene und andere Liṅgas bestimmt. Entsprechende örtliche Maße gelten auch bei alten und menschengemachten Heiligtümern.
U 40.13 Beim Ṛṣi-Tempel wird der Sockel bis zum Paṭṭikā-Glied angegeben. Beim alten Pauruṣa-Tempel berücksichtigt man Upāna, Jagatī, Kaṇṭha, Paṭṭikā, Kumuda und die weiteren Glieder
U 40.14 bis zur Bodenebene. Beim gewöhnlichen menschengemachten Tempel reicht die Anordnung bis zur Paṭṭikā; der Wasserabfluss wird bis zur Umfassung geführt. [Anm. 349]
U 40.15 Wird der innere Tempelraum anhand der Sockelbreite in eine gerade Zahl von Teilen gegliedert, muss auch der äußere Teil eine gerade Teilung besitzen.
U 40.16 Gerade Teilung bleibt also gerade; eine Mischung ist nicht erwünscht. Auch ein von den drei Ständen verehrtes Liṅga wird als Pauruṣa bezeichnet.
Uttarapāda – Kapitel 41: Tempelmaße nach dem Liṅga
U 41.1 Nun wird im Besonderen erläutert, wie der Tempel aus dem Liṅga bestimmt wird: bei einem selbstentstandenen, einem Bāṇa-, einem göttlichen oder einem Ṛṣi-Liṅga
U 41.2 und bei Liṅgas, die von erhabenen Siddhas, Vidyādharas oder ähnlichen Wesen eingesetzt wurden. Bei ihnen entwirft der Kundige den Tempel nach dem Liṅga.
U 41.3 Er kann vom Maß des Verehrungsteils, vom Umfang, von der Breite, von der Höhe oder von den daraus gewonnenen Diagonalmaßen ausgehen.
U 41.4 Er verwendet das gleiche, doppelte, dreifache, vierfache, fünffache oder sechsfache Maß; je nach Ausgangsgröße beginnt die Reihe beim Doppelten.
U 41.5 Ihr Gelübdetreuen, so werden acht beziehungsweise neun Gottesmaße genannt. Durch Halbierung und erneute Halbierung entstehen zweiunddreißig Abstufungen. [Anm. 350]
U 41.6 So wird jeweils das Sockelmaß bestimmt, ihr vorzüglichen Zweimalgeborenen. Das Doppelte, Dreifache oder Vierfache des Sockels
U 41.7 oder dessen Fünf- beziehungsweise Sechsfaches ergibt die Breite des Heiligtumsraums. Zwischenmaße werden wie zuvor gebildet.
U 41.8 Die Breite des Heiligtumsraums wird in zwei bis sechs Teile gegliedert; ein Teil dient jeweils als Ausgangsmaß.
U 41.9 In Schritten von einem Teil bildet man die Wandbreite bis zum Doppelten. Die Zwischenmaße werden nach dem früheren Verfahren bestimmt.
U 41.10 Bei der Ableitung des Sockels aus dem Liṅga, des Innenraums aus dem Sockel und der Wand aus dem Innenraum sind Anpassungen von einem bis sieben Yava beziehungsweise in Aṅgula-Schritten möglich.
U 41.11 So werden Sockel, Innenraum und Tempelbreite aufeinander abgestimmt. Um volle Aṅgula- und Hasta-Maße zu erreichen, darf die Anpassung bis zu sieben Aṅgula betragen.
Uttarapāda – Kapitel 42: Die Weihe des Aṅga-Liṅga
U 42.1 Nun erläutere ich kurz die Einsetzung eines Nebenliṅga. Liṅgas werden zweifach unterschieden: als Hauptliṅga und als zugehöriges Glied, Aṅga.
U 42.2 Ein Liṅga, zu dem Pavillons, Begleitgottheiten, Umfassungen, Torbauten und weitere Anlagen gehören, heißt Hauptliṅga.
U 42.3 Ein innerhalb der fünf Umfassungen so aufgestelltes Liṅga, dass es dem Hauptheiligtum nicht widerspricht, heißt Nebenliṅga. Es besitzt keine eigenen Begleitgottheiten.
U 42.4 Für weltliche Erfüllung wird es in einer günstigen Richtung aufgestellt, für Befreiung sind alle Richtungen möglich. Als günstig gelten Westen, Norden und Osten.
U 42.5 Sein Tempel und die übrigen Bauten sollen kleiner als das Hauptheiligtum sein. Darin setzt man ein Liṅga, ein Kultbild oder eine beide Formen verbindende Darstellung ein.
U 42.6 Befinden sich die Gottheiten außerhalb der dritten Umfassung, können eigene Begleitgottheiten und ähnliche Bestandteile in verkleinertem Umfang vorgesehen werden.
U 42.7 Ein täglicher Festzug und entsprechende Riten stehen dort nicht im Widerspruch zur Hauptanlage. Das Nebenliṅga wird nach dem reinen śivaitischen Verfahren eingerichtet.
U 42.8 Der Text schließt dafür Pāśupatas, Mahāvratins, Buddhisten, Jainas, Kāpālikas, Pāñcarātras
U 42.9 und Angehörige anderer Lehrsysteme aus. Wurde es versehentlich von ihnen eingesetzt, soll es unverzüglich durch das śivaitische Verfahren umgeheiligt werden.
U 42.10 Die Größe eines Nebenliṅga reicht von einem bis drei Hasta. Ein größeres soll nicht hergestellt werden; andernfalls werden sämtliche Fehler befürchtet.
U 42.11 Sein Tempel soll fünfzehn Hasta nicht überschreiten. Oder man bestimmt ihn nach dem Innenraum des zugehörigen Heiligtums anhand der Aṅgula-Maße.
U 42.12 Für Tempel und Liṅga ist ein dem jeweiligen Ort angemessenes Maß erwünscht. Das Pflügen und die übrigen vorbereitenden Riten können gesondert vollzogen werden oder entfallen.
U 42.13 Die Handlungen ab der Setzung der ersten Ziegel werden jedoch ausgeführt. Nachdem Liṅga, Tempel und weitere Bestandteile so geschaffen sind, vollzieht der Kundige die Einsetzung.
U 42.14 Sie heißt Pratiṣṭhā, weil das betreffende Objekt zuvor hergestellt worden ist. Die Riten der obersten Ziegel und die Wiederherstellung verfallener Teile
U 42.15 werden vollständig nach den früher genannten Regeln ausgeführt. Wird am Hauptheiligtum das Pavitra-Fest oder ein entsprechender Ritus vollzogen,
U 42.16 kann das Nebenliṅga gleichzeitig einbezogen werden oder eine eigene Pavitra-Auflegung nach der Lehre erhalten, ihr vorzüglichen Zweimalgeborenen.
U 42.17 Wer ein solches Nebenliṅga einsetzen lässt, dem werden langes Leben, Wohlergehen, Ruhm, Glück, Gesundheit, Genüsse und zahlreiche Nachkommen verheißen.
U 42.18 Nach Erfüllung seiner Wünsche soll er am Ende seines Lebens mit Śiva Freude erfahren. Die Zahl der Nebenliṅgas kann von eins in Einerschritten bis zu elf reichen,
U 42.19 oder einhundertacht, vierundfünfzig, siebenundzwanzig, hundert, fünfzig, fünfundzwanzig oder auch weit mehr als hundert betragen.
U 42.20 »Wer dies ausführen lässt, ist ohne Zweifel ich selbst«, lautet die abschließende Verheißung.
Uttarapāda – Kapitel 43: Allgemeine Liṅga-Heiligtümer
U 43.1 Nun wird die Einsetzung des Sārvadeśika-Liṅga und der entsprechenden Anlagen erklärt. Dies betrifft Tempel, Liṅga, Sockel und Steinunterlage.
U 43.2 Die Sārvadeśika genannte Bauweise gilt als überall anwendbar. Man kann sie in einem sattvischen, rajasischen oder tamasischen Gebiet errichten.
U 43.3 Besonders in einem rajasischen Gebiet soll sie den Königen Sieg bringen. Weil sie Dharma, Erfüllung von Wünschen und Wohlstand fördern soll, heißt sie auch Sārvakāmika, alle Wünsche erfüllend.
U 43.4 Den übrigen Formen wird für Ausführenden und Auftraggeber insbesondere Befreiung zugeschrieben. Im Kṛta-Zeitalter gilt Nāgara als angemessen, im Tretā Drāviḍa,
U 43.5 im Dvāpara Vesara und im Kali-Zeitalter Sārvadeśika. Varāṭa und Kāliṅga gelten in allen Zeitaltern als zulässig.
U 43.6 Gegenüber Nāgara, Drāviḍa, Kāliṅga und Vesara wird Varāṭa als besonders vorzüglich bezeichnet, ebenso Sārvadeśika, ihr großen Weisen.
U 43.7 Sārvadeśika wird eine besondere Frucht zugeschrieben. Wie selbstentstandene, Bāṇa-, göttliche und Ṛṣi-Liṅgas
U 43.8 als besonders angesehen werden, so gilt auch diese Form als besonders. Bei menschengemachten Liṅgas und ihren Anlagen soll sie die Frucht in besonderer Weise steigern.
U 43.9 Darum sollen Menschen, die Heil erstreben, eine Sārvadeśika-Anlage schaffen. Ihr wird zugeschrieben, dass die Fehler einer Vermischung von Tantras oder Mantras,
U 43.10 von Lehrern, örtlichen Regeln, Zeitbestimmungen oder Zeitaltern
U 43.11 und sonstiger Vermischungen bei ihr nicht entstehen. Darin liegt ihre besondere Stellung. Nun werden Breite und Höhe des Sārvadeśika-Tempels bestimmt.
U 43.12 Man beginnt bei drei oder vier Hasta und steigert in Schritten von zwei Hasta bis zu fünfzig Hasta. Dies ist die Maßreihe für Sārvadeśika.
U 43.13 Für die Höhenarten Śāntika und die übrigen wird die Breite in zwei Teile geteilt; die Höhen reichen von drei bis sieben solcher Teile.
U 43.14 Als weitere Angabe sollen die vorzüglichen Lehrer Höhen vom Anderthalbfachen bis zum Dreifachen wählen. Eine Abweichung um ein, zwei oder drei Hasta nach unten oder oben ist möglich. [Anm. 351]
U 43.15 Es wird keine starre Regel aufgestellt, nach der die Āya-Berechnungen bei allen Gestalten gleich anzuwenden wären. Man prüft sie anhand der Breite, der Höhe oder beider zusammen,
U 43.16 anhand von Breite und Länge oder anhand des Umfangs. Bei dieser Gelegenheit werden die Āya-Werte und die übrigen Rechengrößen kurz angegeben.
U 43.17 Das gewählte Maß wird der Reihe nach mit neun, acht oder sechs multipliziert und durch elf, zwölf oder fünf geteilt. Der jeweilige Rest wird als Āya, Gewinnwert, bezeichnet.
U 43.18 Für Vyaya, den Verlustwert, werden die Zahlen drei, acht, neun und zehn zur Multiplikation und vierzehn, sechs, acht und sieben zur Division genannt; der jeweilige Rest bildet den Wert.
U 43.19 Für den Mondstern wird das Maß mit zwölf, der als Nāḍi bezeichneten Zahl oder sechs vervielfacht und durch die Zahl der Mondsterne geteilt. Danach betrachtet man die Entfernung vom Geburtsstern des Königs oder Auftraggebers bis zum Stern des Bauplatzes beziehungsweise Liṅga.
U 43.20 Aus der so gewonnenen Sternfolge bestimmt man die Positionen Geburt, Zufriedenheit beziehungsweise Wohlstand, Gefahr, Wohlergehen, Widerstand, Verwirklichung und Tötung,
U 43.21 Freundschaft und höchste Freundschaft. Für den ersten Durchlauf wird auch Streit genannt; im zweiten gelten die mit Wohlstand beginnenden Zuordnungen wie zuvor. [Anm. 352]
U 43.22 Im dritten Durchlauf gilt der Geburtsstern als günstig. Ausgenommen werden der als Tod bezeichnete Wert, das achte Tierkreiszeichen und der Vernichtungsstern; die genaue Zuordnung im dritten Durchlauf ist im Druck unsicher.
U 43.23 Die übrigen Werte gelten als günstig und werden entsprechend angewendet. Wer Erfolg erstrebt, meidet ungünstige Yogas wie Trennung sowie die als dämonisch oder menschlich bezeichneten Gaṇas.
U 43.24 Wer Befreiung erstrebt, kann frei wählen. Durch Teilung mit sieben, sechs, fünf, vier, drei oder neun
U 43.25 werden die als Dieb und anders benannten Aṃśa-Werte gewonnen; ihre Wirkungen entsprechen ihren Namen. Für die Yoni-Werte vervielfacht der Guru mit elf, neun oder drei und teilt durch die jeweilige Yoni-Zahl.
U 43.26 Es gibt acht Yonis, angefangen mit dem Banner, sechs Jātis, sieben Ton-Yonis, fünf Elemente, angefangen mit Erde, und drei Feuer, angefangen mit dem südlichen Feuer.
U 43.27 Die Banner-Yonis und ihre Zuordnung zu den vier Umfassungen sind wie zuvor zu verstehen. Die sieben Ton-Yonis sind Ṣaḍja, Ṛṣabha, Gāndhāra, Pañcama, Madhyama,
U 43.28 Niṣāda und Dhaivata. Unter ihnen werden Ṣaḍja und Ṛṣabha empfohlen; unter den Elementen Erde und Wasser.
U 43.29 Unter den Feuern gelten Gārhapatya und Āhavanīya als günstig. Die fünf Elemente beginnen mit Erde, die drei Feuer mit dem südlichen Feuer.
U 43.30 Für den Wochentag wird mit neun, acht, zwei oder sechs vervielfacht und durch sieben geteilt. Sonntag, Samstag und Dienstag gelten als ungünstig, können aber in einer günstigen Verbindung heilsam sein.
U 43.31 So berechnet man Āya und die übrigen Werte für Tempel, Pavillon, Umfassung, Torbau, Liṅga und Kultbild, ihr Brahmanen.
U 43.32 Bei Liṅga und Kultbild wird jedoch ausschließlich die Höhe zugrunde gelegt.
U 43.33 Auch bei der Berücksichtigung dieser Regeln entstehen im Sārvadeśika-System keine besonders schweren Maßfehler. Dies gilt insbesondere für selbstentstandene, göttliche, Bāṇa-, Gaṇa- und Ṛṣi-Liṅgas.
U 43.34 Für sie werden keine festen Kennzeichen hinsichtlich Breite, Höhe, Brahmā- und weiterer Abschnitte oder der Kopfform verlangt,
U 43.35 auch nicht hinsichtlich Brahma- und Nandi-Stein: Ihre eigene natürliche Gestalt ist ihr Kennzeichen. Sie können die drei Abschnitte Brahmās und der übrigen besitzen, zwei davon oder nur einen.
U 43.36 Welche besondere Gestalt sie haben, eben diese ist ihre gültige Form. Für ihren Tempel, Sockel, Heiligtumsraum und die übrigen Maße
U 43.37 ist das Sārvadeśika-Verfahren erwünscht, weil sie selbst als Sārvadeśika gelten. Werden Tempel, Sockel oder weitere Bestandteile schadhaft,
U 43.38 stellt man sie nach dem Verfahren der Restaurierung wieder her. Bei einer fehlenden Steinverbindung wird die entsprechende Verbindung hergestellt.
U 43.39 Legt man durch Graben den unter dem sichtbaren Teil liegenden Bereich eines selbstentstandenen oder ähnlichen Liṅga frei, wird dies als Ursache von Diebstahl und Leid gedeutet.
U 43.40 Als sichtbarer Teil gelten die erkennbaren Brahmā-, Viṣṇu- und Hara-Abschnitte. Den darunterliegenden Wurzelbereich soll man nicht untersuchen.
U 43.41 Einer unwissentlich vorgenommenen Freilegung schreibt der Text den Tod des Auftraggebers zu. Damit sind die Merkmale der Sārvadeśika-Liṅgas erläutert.
U 43.42 Ihre Einsetzung erfolgt nach dem zuvor beschriebenen Verfahren.
Uttarapāda – Kapitel 44: Die Weihe des Bāṇa-Liṅga
U 44.1 Nun erläutere ich kurz und der Reihe nach die Einsetzung eines Bāṇaliṅga. Es gab einen Asura namens Bāṇa, der zur Erlangung der Vollendung
U 44.2 hingebungsvoll um verschiedene Liṅgas für die Verehrung bat. Maheśvara schenkte ihm vierzehn Koṭi Liṅgas.
U 44.3 Nachdem Bāṇa sie verehrt hatte, legte er sie schließlich an folgenden Orten nieder: auf dem Liṅga-Berg, in Kālikāgarta, Śrīnaga und Kanyakāśrama,
U 44.4 an der heiligen Wasserstätte Kanyātīrtha, in Nepal, auf Mahendra und in Amareśvara, ferner in anderen Flüssen und insbesondere auf Bergen.
U 44.5 Ihre Größe reicht von der Größe einer Māṣa-Bohne bis zu einem Hasta. Man kann in Schritten von einem Viertel-Aṅgula oder nach eigener Wahl ein geeignetes Stück nehmen.
U 44.6 Für Breite und Umfang des Bāṇaliṅga wird kein festes Maß verlangt. Es kann frei von Linien, Punkten und Flecken sein oder solche aufweisen.
U 44.7 Unter allen Liṅgas wird das Bāṇaliṅga besonders hervorgehoben. Für Waschung, Verehrung, Räucherwerk, Duftstoffe, Blüten, Speisegaben
U 44.8 und weitere Handlungen gilt es entsprechend den selbstentstandenen Liṅgas. Für Tempel, Sockel und weitere Anlagen besteht keine starre Sondervorgabe.
U 44.9 Der Kundige kann den Tempel eines Bāṇaliṅga außerhalb oder innerhalb der Baugebiete von Dörfern und anderen Siedlungen errichten.
U 44.10 Der Sockel kann aus Stein, Ton, Metall, geeignetem Holz oder Edelstein bestehen. Ein einfarbiger Sockel gilt als förderlich für die Erfüllung aller Wünsche.
U 44.11 Die Einlasstiefe beträgt ein Drittel, zwei Fünftel oder die Hälfte der Liṅga-Höhe, ihr Brahmanen.
U 44.12 Auch eine nach sachkundigem Ermessen gewählte Tiefe ist möglich. Ein im Flusslauf gefundenes, einem Bāṇaliṅga gleichendes anderes Objekt
U 44.13 kann ebenfalls als glückbringendes Liṅga verstanden werden. Für ein auf einem Berg oder an einem ähnlichen Ort entstandenes gilt dasselbe.
U 44.14 Der aufragende Teil gilt als Kopf, unabhängig davon, ob er dicker oder dünner ist. Das schön glänzende Ende wird nach oben gerichtet.
U 44.15 Dasselbe gilt für Edelstein- und Metallliṅgas. Ob das Liṅga und seine Yoni-Unterlage aus einem Stück bestehen oder getrennt sind: Mit einer geeigneten Unterlage gilt es als vorzüglich.
U 44.16 Dies gilt für Edelstein, Metall und auch für Erde beziehungsweise Ton. Nun werden Einsetzung und weitere Riten dieser Formen erläutert.
U 44.17 Die vorzüglichen Zeitbestimmungen gelten für die Einsetzung eines festen Steinliṅga, die mittleren für bewegliche Liṅgas und Kultbilder.
U 44.18 Für Bāṇa- und entsprechende Liṅgas genügt die einfachere Zeitwahl. Wer Befreiung sucht, kann jede Zeit verwenden; feste Vorschriften zu Monat, Sonnenhalbjahr, Mondstern und Wochentag sind dafür nicht verlangt.
U 44.19 Auch beim Bāṇaliṅga kann die einfachere Zeitwahl gelten. Nach Vorbereitung der festen Verbindung, etwa durch Vajrabandha, beginnt man die Einsetzung.
U 44.20 Das Aussäen der Keime erfolgt wie zuvor. Danach legt man neun, fünf oder einen Edelstein als Depot ein.
U 44.21 In die Mitte der Sockelöffnung kann stattdessen Gold gelegt werden. Das Einzeichnen der Kennzeichen entfällt, denn die natürliche Gestalt ist hier selbst das Kennzeichen.
U 44.22 Man reinigt das Liṅga mit Erde und Wasser unter dem Śiva- und Astra-Mantra und lässt es im Wasser ruhen. Für die folgenden Riten richtet man neun, fünf oder eine Feuergrube ein.
U 44.23 Für den rituellen Aufenthalt des Liṅga wird eine Plattform vorgesehen. In einem Haus kann auch ein ebener Opferplatz ohne erhöhte Plattform verwendet werden.
U 44.24 Es folgen Entlassung des Handwerkers, Reinheitsverkündigung, Brahmanenspeisung, Bestreichen des Bodens, Prüfung des Bauplatzes, Vāstu-Verehrung und Feueropfer.
U 44.25 Auf dem Opferplatz richtet man das Ruhebett ein und verehrt es wie zuvor. Das Liṅga wird aus dem Wasser geholt und mit Kuhprodukten und weiteren Stoffen gereinigt.
U 44.26 Nach der Verehrung hüllt man es in ein Tuch, bindet das Schutzband und legt Śiva auf das Ruhebett. Śiva-Kumbha und Vardhanī
U 44.27 werden mit den Vidyeśvara-Gefäßen aufgestellt, versehen mit Fäden, Deckeln, Gold und Tüchern und gefüllt mit duftendem Wasser.
U 44.28 Man verehrt sie alle gemeinsam mit den Tattvas und ihren Herren. Mūrtis und Mūrti-Herren werden eingesetzt und das Śiva-Feuer wird bereitet.
U 44.29 Mit Brennholz, geklärter Butter, gekochtem Reis, Puffreis und Sesam opfert man unter dem Wurzelmantra einhundertachtmal.
U 44.30 Für Manonmanī nimmt man die halbe Zahl, für die Aṅga-Mantras ein Zehntel. Das Opfer an Tattvas, Tattva-Herren und die übrigen erfolgt wie zuvor.
U 44.31 Das Liṅga wird mit einem Tuch bedeckt und erhält eine Speisegabe. Am Morgen badet man und verehrt die herrschenden Gottheiten des Pavillons,
U 44.32 das Liṅga und das Feuer. Mit Aghora opfert man hundertmal. Der Lehrer hat seine Vergütung und die fünf Schmuckstücke erhalten und ist zufrieden.
U 44.33 Wenn der festgesetzte Augenblick eintritt, vollzieht er den Mantra-Nyāsa. Die Vergütung des Lehrers beträgt einen bis neun Niṣka.
U 44.34 Er vergegenwärtigt Sitz und Gestalt und setzt den Wurzelmantra in Śiva ein. Mit dem Gefäßwasser wäscht er den Gott und die Göttin in Gestalt des Sockels.
U 44.35 Abschließend folgt die rituelle Waschung und eine sorgsam dargebrachte Speisegabe. Was hier nicht eigens genannt ist, wird wie bei der gewöhnlichen Liṅga-Einsetzung ausgeführt.
U 44.36 Das Feueropfer am vierten Tag und die Verehrung Caṇḍeśas sind hier nicht vorgesehen. Täglich verehrt man die Gottheit nach den Regeln des Verehrungsritus.
Uttarapāda – Kapitel 45: Das Lösen der Befestigung
U 45.1 Ein fest verbundenes Liṅga wird nicht versetzt; ein gewöhnliches bewegliches kann dagegen versetzt werden. Ein mit Alterungs- oder ähnlichen Schäden behaftetes festes Liṅga soll auch im Rahmen eines Ritus nicht bewegt werden.
U 45.2 Man festigt es mit Goldbändern oder entsprechenden Mitteln und vollzieht die Befriedung. In einem Gefäß, auf einem Opferplatz, in einem Maṇḍala oder auf einem Sockel
U 45.3 an einem östlichen oder sonst ordnungsgemäß ausgerichteten Platz im Pavillon verehrt man den Gott der Götter und nördlich davon Manonmanī.
U 45.4 Mit ihnen verehrt man die acht Vidyeśvaras durch Duftstoffe und weitere Gaben. Der Ausführende trägt die fünf Schmuckstücke; die Verehrung dauert bis zum Abschluss der Arbeiten.
U 45.5 Erst dann erfolgt die Entlassung. Das Befriedungsfeueropfer wird zu Beginn und am Ende oder an jedem Tag ausgeführt.
U 45.6 Eine förmliche Neu-Besprengung ist dabei nicht erforderlich; gegebenenfalls genügt das dazugehörige Feueropfer. Vor dem Liṅga legt man einen Opferplatz an und stellt das Gefäß auf.
U 45.7 Die Herbeirufung in die Gefäße bedeutet hier nicht, dass die bisherigen Mantras aus dem Liṅga herausgenommen und neu eingesetzt werden. Bei der Restaurierung ist vielmehr die Waschung vorgesehen. [Anm. 353]
U 45.8 Mit dem Gefäßwasser erfolgt eine Waschung oder lediglich eine Besprengung. Nach Abschluss der Handlung vollzieht man die rituelle Waschung und verehrt Śiva besonders reich.
U 45.9 Dasselbe Verfahren gilt bei gelösten Verbindungen, gelockertem Unterbau und beschädigtem Verputz.
U 45.10 Kann die Arbeit in einem Augenblick erledigt werden, sind die besondere Zwischenverehrung und das Feueropfer nicht erforderlich. Man verehrt das Liṅga selbst
U 45.11 mit Duftstoffen und weiteren Gaben. Je nach Schwere der Arbeit kann ein Befriedungs-, Mūrti- oder Richtungsfeueropfer hinzukommen.
U 45.12 Ist der Sockelbereich beeinträchtigt, wäscht man Gottheit und Sockel. Auch den Zwischenraum zwischen beiden berücksichtigt man, je nachdem, ob die Verbindung fest oder locker ist.
U 45.13 Man reinigt ihn mit Tüchern und anderen Mitteln wie bei der Entfernung von Opferresten. Für die anschließende Waschung erfolgt die Besprengung mit Astra-Wasser.
U 45.14 Ist die tägliche Waschung für viele Tage unterbrochen worden, vollzieht man eine große Waschung und bringt eine große Opferspeise dar, zur Befriedung von König und Reich,
U 45.15 von Dorf, Heiligtum und Bevölkerung, besonders der dort Wohnenden, des Ausführenden, des Auftraggebers und des Lehrers.
Uttarapāda – Kapitel 46: Die Sockelmaße
U 46.1 Nun erläutere ich die Einsetzung des Sockels und zuvor seine Merkmale. Ein Sockel, dessen Breite der Länge des Liṅga entspricht, gilt als alle Ziele fördernd.
U 46.2 Seine Höhe entspricht dem Viṣṇu-Abschnitt; er soll keine ungünstige Schattenwirkung erzeugen. Sein Vorsprung wird zur Höhe des Verehrungsteils in Beziehung gesetzt.
U 46.3 Welcher Mensch sollte mit einem so beschaffenen Sockel sein Ziel nicht erreichen? Die Sockelbreite kann der ganzen Liṅga-Länge oder deren Hälfte entsprechen.
U 46.4 Durch Teilung des Zwischenraums in sechsundzwanzig Abschnitte entstehen siebenundzwanzig Maße. Eine andere Reihe reicht von der dreifachen bis zur fünffachen Liṅga-Breite.
U 46.5 Auch dieses Intervall wird so geteilt, dass siebenundzwanzig Maße entstehen. Damit ist die aus dem Liṅga abgeleitete Sockelbreite beschrieben.
U 46.6 Eine weitere Reihe beginnt bei fünfzehn Aṅgula und wächst in Einerschritten bis zu dem als »zwanzig und sechzehn Aṅgula« angegebenen Endmaß. [Anm. 354]
U 46.7 Für Liṅgas von einem bis neun Hasta werden die zugehörigen Sockelbreiten bestimmt. Die Sockelbreite soll nach dieser Regel die Liṅga-Länge nicht übersteigen.
U 46.8 Die obere Breite kann der unteren entsprechen; ein schmalerer Fuß ist unerwünscht. Man teilt die untere Breite in sechs bis sechzehn Teile
U 46.9 und vermindert das obere Maß jeweils um einen Teil. Die Höhe des Sockels richtet sich nach dem Viṣṇu-Abschnitt; hinzu tritt gegebenenfalls ein Anteil des Brahmā-Abschnitts.
U 46.10 Dieser Zusatz kann drei Viertel betragen. Durch achtfache Teilung des Zwischenraums entstehen neun Höhenmaße. [Anm. 355]
U 46.11 Bei einer kleinen Anlage kann der Nandyāvarta-Stein entfallen. Diese Sockelmaße gelten für menschengemachte und auch für selbstentstandene Liṅgas.
U 46.12 Auch für bewegliche Liṅgas gelten allgemeine Regeln, von denen einige genannt werden: Der Sockel entspricht dem Liṅga-Maß, seiner Hälfte oder seinem Doppelten.
U 46.13 Zwischen den Breiten werden Teilstufen gebildet; der Text nennt siebzehn Maße. Das zuvor beschriebene Fußmaß wird zugrunde gelegt. [Anm. 356]
U 46.14 Die Höhe kann die Hälfte, das Ganze oder das Anderthalbfache der Breite betragen. Durch Unterteilung werden wiederum siebzehn Maße angegeben; auch hier ist die Teilungsangabe im Druck unstimmig.
U 46.15 Bei selbstentstandenen und ähnlichen Liṅgas richtet sich die Sockelbreite nach Liṅga-Länge und den weiteren Gegebenheiten. Man gestaltet den Sockel so, dass dabei keine Fehler entstehen. [Anm. 357]
U 46.16 Eine quadratische oder runde Sockelform ist anerkannt, auch für Metall-, Edelstein- und Bāṇaliṅgas.
U 46.17 Bei einem Kultbild liegt die Sockelbreite zwischen drei Vierteln und einem Viertel der Bildhöhe. Das Intervall wird in sechzehn Teile gegliedert.
U 46.18 So ergeben sich siebzehn Maße. Der Sockel kann quadratisch oder länglich sein; die Länge reicht bis zum Doppelten der Breite, mit entsprechender Unterteilung.
U 46.19 Damit ist die Sockellänge beschrieben. Nun zur Höhe: Sie kann der Breite oder deren Hälfte entsprechen.
U 46.20 Dazwischen werden siebzehn Maße gebildet. Eine weitere Höhenreihe reicht bis zur Breite zuzüglich eines Viertels.
U 46.21 Durch achtfache Teilung des Zwischenraums entstehen neun Maße. Die größte Höhe des Lotusunterbaus beträgt ein Viertel der Bildhöhe,
U 46.22 die kleinste ein Achtel. Teilt man das Intervall in acht Abschnitte, erhält man neun Maße.
U 46.23 Bei einem stehenden Bild wird die obere Lotusbreite vom Fußmaß ausgehend in Aṅgula-Schritten bis zu zwölf Aṅgula bestimmt.
U 46.24 Bei einem sitzenden Bild beginnt die Lotusbreite bei dreiundzwanzig Aṅgula und wächst in halben Aṅgula bis zu sechsunddreißig Aṅgula. [Anm. 358]
U 46.25 Die vorzügliche untere Breite ist um ein Drittel größer. Eine weitere Grenze liegt um ein Zwölftel darunter; das Intervall wird in sechzehn Teile gegliedert.
U 46.26 So ergeben sich siebzehn Breiten. Die Länge reicht vom gleichen Maß bis zum Doppelten der Breite.
U 46.27 Teilt man dieses Intervall in acht Abschnitte, erhält man neun Längen. Die Höhe wird in drei bis elf Teile gegliedert.
U 46.28 Ein, zwei, drei, vier oder fünf Teile entfallen auf den oberen Lotus, die übrigen auf den unteren; alternativ werden die oberen Blütenblätter kleiner ausgeführt.
U 46.29 Der Lotus besitzt vier, acht, sechzehn oder zwölf Blütenblätter. Bei stehenden Bildern werden Breite und Höhe des Sockels entsprechend aufeinander abgestimmt.
U 46.30 Für einen Sitz wird eine größere Höhe vorgesehen. Man teilt Länge und Breite in drei bis elf Teile
U 46.31 und lässt an beiden Seiten jeweils ein, zwei oder drei Teile stehen; aus den übrigen Teilen gestaltet man den mittleren Bhadra-Vorsprung.
U 46.32 Ein Sockel kann mit oder ohne Bhadra-Vorsprung hergestellt werden. Für mehrere Bilder kann nach der gewünschten Gesamtwirkung ein gemeinsamer Sockel dienen.
U 46.33 Er kann rund, länglich gerundet, halbmondförmig oder lotusförmig sein. Für sitzende Darstellungen wird auch die Halbmondform genannt.
Uttarapāda – Kapitel 47: Die Sockelausschmückung
U 47.1 Nun erläutere ich die Schmuckglieder der Liṅga-Sockel. Bei einer in sechzehn Teile gegliederten Sockelhöhe erhält die Pādukā-Fußplatte einen Teil.
U 47.2 Die Jagatī erhält vier Teile, der Kumuda-Wulst drei, der achteckige Lotus einen und der Karṇa-Hals drei Teile.
U 47.3 Die Paṭṭikā-Leiste erhält einen, die große Deckplatte zwei und die Ghṛtavāri-Ablaufrinne einen Teil. Dies heißt Bhadrapīṭha.
U 47.4 Bei einer anderen Sechzehnteilung erhält die Fußplatte zwei Teile, der untere Lotus fünf und das Rundglied zwei.
U 47.5 Der obere Lotus erhält vier Teile, die Paṭṭikā zwei und die Ablaufrinne einen. Dies heißt Padmapīṭha.
U 47.6 Bei einer Teilung in einundzwanzig Teile erhält die Fußplatte drei, der darüberliegende Lotus fünf, die Kampa-Leiste einen und das nächste Glied drei Teile.
U 47.7 Der Karṇa wird genannt, darüber eine Kampa-Leiste von einem Teil, ein oberer Lotus von fünf Teilen, eine Deckleiste von zwei und eine Ablaufrinne von einem Teil. [Anm. 359]
U 47.8 Bei sechzehn Teilen erhält die Fußplatte anderthalb, die Jagatī den als »Bandha« bezeichneten Anteil und der Lotus anderthalb Teile.
U 47.9 Die obere Kampa-Leiste erhält einen Teil, der runde Kumuda-Wulst zwei und die darüberliegende Paṭṭikā einen.
U 47.10 Der Karṇa erhält zwei Teile, der Lotus und die folgende Leiste werden mit halben Anteilen angegeben; der Rest gehört zur Ablaufrinne. Dies heißt Śrīkara-Pīṭha. [Anm. 360]
U 47.11 Bei fünfundzwanzig Teilen erhält die Fußplatte einen, der darüberliegende Lotus einen und die Vājana-Leiste einen Teil.
U 47.12 Die Jagatī erhält vier Teile, der Lotus drei, der Hals einen halben; danach folgen ein Lotus von drei Teilen und ein Rundglied von drei Teilen.
U 47.13 Der Kumuda wird genannt, darüber ein Lotus von einem Teil, eine Vājana-Leiste von einem, ein Karṇa von zwei und eine weitere Vājana-Leiste von einem Teil.
U 47.14 Es folgen ein Lotus von einem Teil, eine große Vājana-Platte von zwei, eine Kampa-Leiste von einem und eine Ablaufrinne von einem halben Teil.
U 47.15 Dies heißt Śāmbhava-Pīṭha. Eine weitere Form entsteht, indem man die Sockelhöhe in einundzwanzig Teile gliedert.
U 47.16 Die Fußplatte erhält einen Teil, die Jagatī vier, der Karṇa einen und der Lotus einen; drei Teile gehören zum folgenden Glied.
U 47.17 Der Kumuda erhält diese drei Teile; darüber folgen Lotus und Vājana von je einem Teil, Karṇa von zwei, Vājana und Lotus von je einem Teil.
U 47.18 Die große Deckplatte erhält zwei Teile, Lotus und Kampa je einen; darüber liegt die Ablaufrinne. Dies heißt Vijaya-Pīṭha.
U 47.19 Bei achtzehn Teilen erhält die Fußplatte einen, der Lotus anderthalb und die Kampa-Leiste einen Teil.
U 47.20 Die Jagatī erhält vier Teile, der Kumuda drei, die Kampa einen, der Karṇa zwei und die nächste Kampa einen.
U 47.21 Die große Deckplatte erhält zwei Teile, die Vājana einen und die Ablaufrinne einen halben. Dies heißt Umāpīṭha. [Anm. 361]
U 47.22 Bei einer Sechzehnteilung erhält die Fußplatte einen Teil, der Lotus einen und die Jagatī den als »Bandha« bezeichneten Anteil.
U 47.23 Es folgen ein Lotus von zwei Teilen, Hals und oberer Lotus von je einem halben, ein Kumuda von zwei sowie ein Lotus von einem halben Teil.
U 47.24 Kampa, Karṇa, eine weitere Kampa und ein Lotus erhalten halbe Anteile; die große Deckplatte und der obere Abschluss werden mit anderthalb Teilen verbunden. [Anm. 362]
U 47.25 Den Abschluss bildet die Ablaufrinne. Dies heißt Sampatkara. Bei einer Elfteilung erhält die Fußplatte einen Teil.
U 47.26 Die Jagatī erhält drei, die Kampa einen, der Karṇa zwei, die Vājana einen und die große Deckplatte zwei Teile.
U 47.27 Die Ablaufrinne erhält einen Teil. Dies heißt Nandyāvarta. Bei fünfzehn Teilen erhält die Fußplatte anderthalb Teile.
U 47.28 Es folgen Kampa von einem halben Teil, Lotus von drei, Hals von einem halben, Lotus von einem, Kumuda von zwei und Lotus von einem Teil.
U 47.29 Der Hals erhält einen halben Teil, der Lotus drei, die Paṭṭikā anderthalb und die Ablaufrinne einen halben. Dies heißt Svastika-Pīṭha.
U 47.30 Bei achtzehn Teilen erhält die Fußplatte zwei, der Lotus drei und die Paṭṭikā einen Teil.
U 47.31 Der Karṇa erhält sechs, die Vājana einen, der Lotus zwei und die obere Vājana zwei Teile.
U 47.32 Die Ablaufrinne erhält einen Teil. Dies heißt Pūrṇacandra. Eine weitere Form teilt die Höhe in sechzehn Teile; die Fußplatte erhält einen.
U 47.33 Der Lotus erhält zwei Teile, die Kampa einen, der Hals sechs, die nächste Kampa einen und der obere Lotus zwei.
U 47.34 Die große Deckplatte erhält zwei und die obere Ablaufrinne einen Teil. Dies ist der Sthaṇḍila-Sockel. Nun folgt eine weitere Form.
U 47.35 Bei achtzehn Teilen erhält die Fußplatte zwei, die Kampa einen und der Lotus zwei Teile.
U 47.36 Eine weitere Kampa erhält einen Teil; der Rest ist wie zuvor. Bei neunzehn Teilen erhält die Fußplatte zwei Teile.
U 47.37 Es folgen Kampa von einem Teil, ein im Druck nicht sicher bezeichnetes Glied, eine weitere Kampa von zwei, Lotus von einem und nochmals Kampa; der Rest ist wie zuvor.
U 47.38 Diese Form heißt Svāyambhuva. Auch die zuvor beschriebenen Adhiṣṭhāna- und Upapīṭha-Formen können hier verwendet werden, ihr Ehrwürdigen.
U 47.39 Oben wird die Ablaufrinne mit einem, anderthalb oder zwei Teilen Höhe ausgeführt, entsprechend der gewählten Gliederung.
U 47.40 Ihr Vorsprung kann demjenigen der großen Deckplatte entsprechen. Sie kann rund oder quadratisch gestaltet werden.
U 47.41 Oder man stattet sie mit einer Kampa-Leiste des Unterbaus aus. Das Maß des Karṇa-Halses kann dabei auf Kampa und andere Leisten übertragen werden.
U 47.42 Das Maß des Karṇa und der übrigen Glieder kann in Yava-Schritten vermehrt oder vermindert werden, bis zu acht Aṅgula.
U 47.43 Dies gilt für sämtliche Sockelglieder, bei körperlich gestalteten Bildern und beim gestaltlosen Liṅga, bei beweglichen und unbeweglichen Formen aus Metall, Edelstein oder als Bāṇaliṅga,
U 47.44 bei Stein, Holz, Ton und anderen Materialien. Nun werden die besonderen Maße für den Sockel des nicht figürlichen Liṅga erläutert.
U 47.45 Die Breite des Ablaufansatzes beträgt ein Drittel der Sockelbreite. Die Mündungsbreite wird zur Länge in Beziehung gesetzt; dies gilt für alle Liṅgas. [Anm. 363]
U 47.46 Die Länge des Ablaufs beträgt die Hälfte oder ein Viertel des Sockelmaßes. Durch sechzehnfache Teilung des Intervalls ergeben sich siebzehn Maße.
U 47.47 Eine weitere Reihe verwendet das gleiche Maß, das um ein Viertel vergrößerte oder das Dreiviertelmaß. Auch hier entstehen durch entsprechende Unterteilung siebzehn Maße.
U 47.48 Ausgehend von der Breite des Ablaufansatzes kann die vordere Breite drei Viertel, die Hälfte oder ein Viertel betragen; ferner werden Verhältnisse aus einer Fünfer- und Dreierteilung genannt.
U 47.49 Bei einer Siebenteilung erhält die Mündung fünf, vier oder drei Teile. Entsprechend werden Breite und Tiefe der Wasserführung bestimmt.
U 47.50 Unten liegt eine Kampa-Leiste, darüber an beiden Seiten ein Lotusglied und oben eine weitere Kampa, mit einem, zwei und einem Teil in dieser Reihenfolge.
U 47.51 Nun zur Stärke des Ablaufs. Sie wird nach der Höhe oberhalb des Karṇa oder aus einer Teilung der gesamten Sockelhöhe bestimmt.
U 47.52 Man teilt die Sockelhöhe in einundzwanzig Teile und nimmt vier bis zehn Teile, jeweils in Einerschritten, als Stärke des Sockelablaufs.
U 47.53 Eine gemeinsam gefertigte Yoni-Unterlage gilt als vorzüglich; andernfalls kann sie getrennt sein. Ein untrennbar mit dem Sockel verbundenes Liṅga gilt hier für Menschen, die weltliche Genüsse suchen, als unerwünscht.
U 47.54 Die andere Form gilt als erwünscht; Edelstein, insbesondere Bergkristall, wird hervorgehoben. Ein Sockel aus einem einzigen Stein ist erwünscht, andernfalls ist eine zusammengesetzte Form möglich.
U 47.55 Die Fugen sollen an den Grenzen der Bauglieder liegen. Der oberste Teil soll aus einem Stück bestehen und den Ablauf einschließen; darunter sind weitere Teilungen möglich.
U 47.56 Solche mehrteiligen Sockel gelten unter den genannten Voraussetzungen nicht als fehlerhaft. Für figürliche Kultbilder kann der Sockel mit oder ohne Ablauf ausgeführt werden.
U 47.57 Auch die Ablaufrinne kann vorhanden sein oder fehlen. Für Bāṇa- und entsprechende Liṅgas kann ein quadratischer oder rechteckiger Unterbau geschaffen werden,
U 47.58 auf dem ein weiterer Sockel steht. Ein Lichtrahmen kann mit dem Sockel verbunden, getrennt angesetzt oder aus einem Stück mit ihm gefertigt sein.
U 47.59 Er erhält verschiedene Leisten, Reihen von Perlenschnüren, unterschiedliche Blütenreihen und zahlreiche Flammenspitzen.
U 47.60 Er wird reich geschmückt und mit angemessener Breite und Stärke ausgeführt, als Torbogen, rund oder länglich, entsprechend den Maßen.
U 47.61 Seine Gestaltung und Größe richten sich nach Kultbild oder Liṅga. Damit sind die Merkmale beschrieben; nun folgt die Einsetzung.
Uttarapāda – Kapitel 48: Die Einsetzung der Piṇḍikā
U 48.1 Nun erläutere ich die Einsetzung des Sockels; hört zu, ihr vorzüglichen Weisen. Bei der Einsetzung werden das Tragende und das Getragene in der vorgeschriebenen Reihenfolge verbunden.
U 48.2 Im Sockel ist die Göttin Umā gegenwärtig, im Liṅga Sadāśiva. Ihre Verbindung heißt Pratiṣṭhā, Einsetzung.
U 48.3 Diese Verbindung ist zweifach: ursprünglich oder nachträglich. Die ursprüngliche wurde bereits bei der Einsetzung des Liṅga erläutert.
U 48.4 Nun wird die zweite beschrieben, ihr Brahmanen. Der neue Sockel soll dieselbe Gestalt wie der frühere besitzen; eine willkürliche Änderung gilt als fehlerhaft.
U 48.5 So lautet die Regel für den Sockel eines menschengemachten Liṅga, ob quadratisch, rund oder anders geformt.
U 48.6 Bei göttlichen, Ṛṣi-, Bāṇa- und selbstentstandenen Liṅgas kann überall eine runde Form oder die bisherige Form gewählt werden.
U 48.7 Man verwendet das frühere oder ein besseres Material. Sämtliche Handlungen werden nach den Regeln der Liṅga-Einsetzung ausgeführt.
U 48.8 Hört nun die ergänzenden Bestimmungen. Das Aussäen der Keime erfolgt nach dem zuvor beschriebenen Verfahren.
U 48.9 Vor dem Tempel, im Norden, Südosten oder Nordosten, errichtet man einen Opferpavillon mit den zuvor angegebenen Maßen.
U 48.10 In seiner Mitte legt man eine Plattform wie bei der Liṅga-Einsetzung an. Ringsum werden neun, fünf oder eine Feuergrube angeordnet.
U 48.11 Die Gruben sind yoniförmig und besitzen drei Einfassungsstufen. Östlich oder nördlich davon errichtet man einen Waschungspavillon.
U 48.12 Nachdem alles fertiggestellt ist, beginnt der Ritus. Man vollzieht eine besondere Verehrung, lobpreist und verneigt sich wiederholt.
U 48.13 Man trägt Śiva die Handlung vor und empfängt seine Erlaubnis. Vor dem Liṅga wird ein Opferplatz angelegt; Śiva-Kumbha und Vardhanī
U 48.14 stehen in dessen Mitte, ringsum acht weitere Gefäße. Sie besitzen Fäden, Deckel, Grasbündel, Tücher und frische Blätter.
U 48.15 Man verehrt mit Duftstoffen, Blütenkränzen und Räucherwerk. Nach der Reinheitsverkündigung ruft man die Gegenwart mit Sitz und Gestalt herbei.
U 48.16 Die im Liṅga befindliche Gegenwart Śivas wird in den Śiva-Kumbha übertragen, die Göttin aus dem Sockel in die mittlere Vardhanī.
U 48.17 Ringsum setzt man die Vidyeśvaras ein und verehrt sie mit den Gaben von Duftstoffen bis zur Speisegabe. Davor vollzieht man auf einem Opferplatz das Feueropfer.
U 48.18 Mit dem Wurzelmantra bringt man von Brennholz, geklärter Butter, Reis, Puffreis und Sesam jeweils tausend oder hundert Gaben dar.
U 48.19 Als Sühne opfert man hundertmal mit Aghora. Danach legt man anderswo einen Opferplatz an und stellt die Gefäße dort auf.
U 48.20 Täglich werden sowohl das Liṅga als auch die Gefäße verehrt. Unter Rezitation des Astra-Mantras löst man den Sockel mit einem goldenen Meißel.
U 48.21 Der alte Sockel und der dabei entfernte Mörtel werden in tiefem Wasser versenkt. Täglich folgt ein Befriedungsfeueropfer, gegebenenfalls mit hundert Gaben.
U 48.22 Danach vollzieht man die neue Einsetzung. Das Verfahren ist folgendes: Man glättet den Sockel mit einem Schleifstein und reinigt mit den fünf Erden und fünf Kuhprodukten,
U 48.23 mit herbem Pflanzenwasser, Kuhurin und Kuhdung, jeweils durch Wasser getrennt. Unter Praṇava und Astra-Mantra wird die göttliche Gestalt gewaschen.
U 48.24 Nach der Verehrung mit Tuch, Sandel und Blüten legt man in der Mitte des Pavillons einen Opferplatz an und stellt den Sockel darauf.
U 48.25 Man verehrt ihn mit Duftstoffen und kennzeichnet das Yoni-Zeichen. Mit Honig und geklärter Butter wird er unter Rezitation des Mṛtyuñjaya-Mantras gesättigt.
U 48.26 In einem Kupfer- oder Bronzegefäß mit Honig, geklärter Butter und Gold lässt der Kundige die rituelle Schau stattfinden, während er den Augenmantra vergegenwärtigt.
U 48.27 Der vorzügliche Lehrer entfernt den verhüllenden Vorhang und zeigt unter dem Herzmantra einen Getreidehaufen, eine Kuh mit Kalb und ein Mädchen.
U 48.28 Die Göttin wird wie zuvor gewaschen und mit Kleidern, Duftstoffen und weiteren Gaben verehrt. Man führt sie rechtsherum um das Dorf und bringt sie an ein Gewässer.
U 48.29 Dort wird ein Opferplatz angelegt und der Sockel aufgestellt. Acht Gefäße werden der Reihe nach den Weltenhütern zugeordnet.
U 48.30 Nach Verehrung der Göttin und der Gefäße wird der Sockel mit einem herabhängenden Grasbündel und einem neuen Tuch auf einem Brett im Wasser aufgestellt.
U 48.31 Ringsum stehen acht Kalaśas mit Fäden, Deckeln, Tüchern, Gold und Grasbündeln, in denen die Kräfte gegenwärtig sind.
U 48.32 Danach begibt man sich in den Pavillon mit vier Torbögen, Baldachin, Fahnen sowie Girlanden aus Darbha, Perlen und Blüten.
U 48.33 Überall leuchten Lampen. Der Pavillon besitzt sämtliche vorgeschriebenen Merkmale; der Handwerker ist ordnungsgemäß entlassen.
U 48.34 Nach der Brahmanenspeisung bestreicht man den Boden mit Kuhdung, lässt die Reinheitsverkündigung ausrufen und vollzieht das Vāstu-Feueropfer.
U 48.35 Die Eingänge werden mit Astra-Wasser besprengt; man verehrt sie und ihre Hüter. Durch den Sadyojāta zugeordneten Eingang tritt man ein und wendet sich nach Norden.
U 48.36 Der Guru gestaltet seinen Mantrakörper und verehrt Śiva innerlich in Herz, Nabel und Bindu. Mit einem Schwert in der Hand verehrt er das eigene göttlich gestaltete Selbst.
U 48.37 Er trägt die fünf Schmuckstücke, verehrt Gefäße, Waffengottheiten und Richtungsherren und bereitet Feuergruben und Feuer. Dann holt er Maheśvarī aus ihrem Aufenthalt im Wasser.
U 48.38 Im dafür beschriebenen Waschungspavillon vollzieht er die Waschung mit Erde, herbem Pflanzenwasser, Kuhprodukten sowie Blüten-, Blätter- und Fruchtwasser.
U 48.39 Er wäscht Śivā mit Kuśa-Wasser, duftendem Wasser und den fünf Nektaren. Danach hüllt er sie in ein Paar Tücher und verehrt sie mit Duftstoffen und weiteren Gaben.
U 48.40 Das Schutzband wird am Ablauf oder an dessen Hals gebunden. Mit acht Droṇa ungeschältem Reis legt man einen Opferplatz an.
U 48.41 Hinzu kommen geschälter Reis in halber Menge sowie Sesam und Puffreis wiederum in halber Menge. Man breitet Darbha, Blüten, Felle und weitere Auflagen der Reihe nach aus.
U 48.42 So richtet man das Ruhebett ein; fehlen besondere Materialien, verwendet man Tücher. Darauf vergegenwärtigt man den Sitz und legt den Sockel mit dem Herzmantra nieder.
U 48.43 Er wird mit einem Paar Tücher bedeckt. An der vorgesehenen Stelle steht ein Kara-Gefäß mit Faden, Tuch und neun Edelsteinen.
U 48.44 Es enthält einen goldenen Lotus, Grasbündel, Früchte und frische Blätter. In seiner Mitte verehrt man die Göttin mit ihrem Sitz durch Duftstoffe und weitere Gaben.
U 48.45 Acht Vardhanīs werden mit Grasbündeln, Tüchern, Fäden, Gold, frischen Blättern, Deckeln und Früchten ausgestattet.
U 48.46 In ihnen sind Vāmā und die übrigen Kräfte gegenwärtig; sie werden ringsum aufgestellt. Nach der Verehrung des Sockels und der Vardhanī mit Duftstoffen
U 48.47 setzt man Tattvas und Tattva-Herrinnen, Mūrtis und Mūrti-Herrinnen ein. Die drei Tattvas liegen unterhalb des Karṇa, am Hals und oberhalb des Karṇa.
U 48.48 Ihre drei Herrinnen heißen Kriyā, Jñāna und Icchā: Handlung, Erkenntnis und Wille. Als Mūrtis folgen Dhārikā, Dīptimatī, Ugrā, Jyotsnā, Cetā, Balotkaṭā,
U 48.49 Dhātrī und Vibhvī, die der Reihe nach vergegenwärtigt werden. Alternativ ist eine Ausführung mit fünf Gefäßen möglich. Alles hier nicht eigens Genannte
U 48.50 wird vollständig nach den Regeln der Liṅga-Einsetzung ausgeführt. Nach der Verehrung mit Sandel und weiteren Gaben beginnt das Feueropfer.
U 48.51 Die Opferstoffe sind Brennholz, geklärte Butter, gekochter Reis, Puffreis, Sesam, Senf und Gerste. In den Hauptrichtungen dienen Palāśa, Udumbara, Aśvattha und Nyagrodha als Holz.
U 48.52 In den Zwischenrichtungen, beginnend im Südosten, verwendet man Śamī, Khadira, Māyūra und Śrīvṛkṣa. Im Hauptfeuer dient Palāśa; dieses kann auch überall verwendet werden.
U 48.53 Mit dem Wurzelmantra der Göttin opfert man tausend, fünfhundert oder einhundertachtmal, mit ihren Aṅga-Mantras jeweils ein Zehntel davon.
U 48.54 Es folgen Besprengung mit Befriedungswasser und Berührung mit Darbha. In jeder Feuergrube opfert man mit den Mantras der Tattvas, ihrer Herrinnen und der übrigen Zuordnungen.
U 48.55 Als Sühne werden hundert Gaben mit Aghora geopfert. Mit heiliger Asche und Darbha-Blättern schafft man Schutz und vergegenwärtigt die Tattva-Reihe.
U 48.56 Der Guru gibt inneres Bali und Bali an den Gebietsherrn. Am klaren Morgen erscheint er gereinigt gemeinsam mit den Mūrtipas.
U 48.57 Nach den täglichen Riten bereitet er das allgemeine Arghya, verehrt Eingänge und ihre Herren und hebt Maheśvarī vom Ruhebett.
U 48.58 Sockel und Vardhanī werden mit Duftstoffen, Blüten, Räucherwerk, Lampen, Speisegaben und schließlich Betel verehrt.
U 48.59 Nach der Sättigung durch das Feueropfer und der Sühne bringt er mit dem Wurzelmantra die alle Fehler beseitigende Vollgabe dar.
U 48.60 Begleitet von allen Instrumenten, Tanz und Gesang führt man den Sockel rechtsherum um den Tempel und bringt ihn in den Heiligtumsraum.
U 48.61 Die Einsetzung geschieht nach den Regeln der Liṅga-Einsetzung. Handelt es sich um den Sockel eines Bāṇaliṅga,
U 48.62 legt man das Liṅga vorübergehend im Pavillon auf einen Opferplatz, in ein neues Tuch gehüllt, den Kopf in eine günstige Richtung gewandt.
U 48.63 Vom bisherigen Sockelplatz entfernt man Mörtel und andere Rückstände, setzt dort den neuen Sockel ein und bringt das Liṅga wieder darin an.
U 48.64 Der rechte Guru legt alle vorgesehenen Edelsteine oder Gold in die Sockelöffnung und vollzieht alles wie zuvor.
U 48.65 Danach verbindet man die Teile mit Aṣṭabandha- oder Tribandha-Kitt. Reinheitsbesprengung und Begießung mit dem Wasser des Befriedungsgefäßes
U 48.66 erfolgen wie zuvor; dann setzt man den Sitzmantra ein. In den Sockel überträgt der Guru die Kriyā genannte Kraft nach dem früheren Verfahren.
U 48.67 Śiva-Kumbha und Vardhanī, verbunden mit den Vardhanīs für Vāmā und die übrigen Kräfte, werden auf der Plattform vor dem Liṅga aufgestellt.
U 48.68 Dort vor der Gottheit vollzieht man den Jīva-Nyāsa. Oder man stellt allein die Vardhanī mit ihren acht Begleitgefäßen auf.
U 48.69 In der Mitte der Plattform beginnt man den Jīva-Nyāsa. Er wird an den drei vorgesehenen Stellen oder am Sitz ausgeführt.
U 48.70 Insbesondere erfolgt dies beim Nyāsa der eingesetzten Gegenwart im Liṅga und im Gefäß. Abschließend vollzieht man die Waschung oder die Waschung mit den fünf Nektaren,
U 48.71 gegebenenfalls nur mit Wasser, und verehrt gründlich mit Duftstoffen und weiteren Gaben. Dann bittet man: »Solange Mond und Sonne bestehen und die Erde fortdauert,
U 48.72 so lange sei du, Göttin, hier stets gegenwärtig.« Vergütung und weitere Gaben entsprechen den Regeln der Liṅga-Einsetzung.
U 48.73 Vier, drei, zwei oder einen Tag lang folgt täglich eine besondere Verehrung mit Feueropfer.
U 48.74 Mit den zuvor genannten Śakti-Mantras opfert man Milchreis. Am vierten oder am ersten Tag wird der Caṇḍa-Ritus vollzogen.
U 48.75 Bei Bāṇa- und ähnlichen Liṅgas ist dieser nicht erwünscht beziehungsweise nur nach entsprechender Überlegung anzuwenden. Der Einsetzung des Sockels wird dieselbe Frucht zugeschrieben wie der Einsetzung des Liṅga,
U 48.76 denn in beiden Fällen handelt es sich um ein und dieselbe göttliche Verbindung.
Uttarapāda – Kapitel 49: Die Liṅga-Weihe für besondere Anliegen
U 49.1 Nun erläutere ich die Einsetzung eines für bestimmte Wünsche vorgesehenen Liṅga und zuvor seine Merkmale. Die gewünschten Ziele heißen Siddhis; sie werden auf vielerlei Weise unterschieden.
U 49.2 Es gibt vier Hauptstufen: gering, mittel, hoch und höchst. Jede wird wiederum in eine vorzügliche, mittlere und geringere Form gegliedert.
U 49.3 Die Frucht ist zweifach: sichtbar oder unsichtbar, und außerdem höher oder niedriger. Als geringe Siddhi gilt Herrschaft auf Erden, als mittlere die Erlangung besonderer Kräfte.
U 49.4 Als hohe gilt die Fähigkeit, sich im Luftraum zu bewegen, als höchste die Gleichheit mit einer Gottheit. Jede Stufe besitzt viele Unterformen, etwa den Zustand eines Vidyeśvara.
U 49.5 Vidyeśvara-, Rudra- oder Brahmā-Sein, die Stufe Viṣṇus und entsprechende göttliche Zustände werden von den Kundigen als höchste Siddhis bezeichnet.
U 49.6 Auch Aṇimā und die übrigen außergewöhnlichen Kräfte sowie Weltherrschaft werden, ihr vorzüglichen Weisen, unter die hohen Siddhis eingeordnet.
U 49.7 Die Wirkungen magischer Pillen, Augensalben, Unterweltgänge, Schwerter und Glocken gelten als mittlere; die Abwehr vorzeitigen Todes, Vertreibung und Beeinflussung als geringere.
U 49.8 Sichtbar heißt eine Frucht, die mit diesem Körper erfahren wird. Eine in einem anderen Körper oder jenseits dieses Lebens innerhalb der von Māyā hervorgebrachten Welt erfahrene Frucht gehört zur anderen Form.
U 49.9 Die Freuden in den von Māyā hervorgebrachten Rudra-Welten, angefangen mit Amareśa, gelten als niedriger; der Zustand Anantas und der übrigen entsprechenden Herren als höher.
U 49.10 Ohne Zuflucht zum Liṅga, so lehrt der Text, gibt es weder Siddhi noch Befreiung. Wer Vollendung und Befreiung ersehnt, das Śiva-Liṅga aber geringachtet,
U 49.11 ist nach dieser Lehre unverständig: Wie sollte er den furchtbaren Ozean des Werdens überquert haben? Als Siddhas und Götter gelten diejenigen, die die ersehnten Früchte erlangt haben.
U 49.12 Die folgende Zeile über Edelstein-Liṅgas und Mantrawiederholung ist beschädigt und lässt sich nicht sicher auflösen. Die Schlussfolgerung lautet: Weil Vollendung durch Zuflucht zum Liṅga entsteht, soll man ein geeignetes Liṅga aufsuchen.
U 49.13 Viṣṇu und die übrigen Götter, die Vasus, Rudras und mächtigen Seher verehrten das Liṅga nach Vorschrift und erreichten die am meisten ersehnten Früchte.
U 49.14 Man wählt ein selbstentstandenes Liṅga oder eines, das von Sehern, Göttern, Gaṇas, Siddhas oder Vidyādharas eingesetzt wurde; für diese besondere Praxis wird ein gewöhnlich von anderen Menschen eingesetztes ausgeschlossen.
U 49.15 Oder man setzt selbst ein Liṅga mit sämtlichen vorgeschriebenen Merkmalen ein, nachdem Lehre, Zeit und Ort sorgfältig geprüft wurden.
U 49.16 Daran verwirklicht ein Ācārya oder Sādhaka die gewünschte Siddhi. Zum Wohl von Königen, die die Praxis nicht selbst ausführen können,
U 49.17 oder zum Wohl der vier Stände kann ein Lehrer die Siddhi erwirken. Der vorzügliche Lehrer handelt für sich selbst oder für einen anderen Auftraggeber.
U 49.18 Für das Liṅga sucht er entsprechend seinem Anliegen die Fundstätte des Materials auf. Stein und die übrigen Stoffe werden passend zur Handlung ausgewählt.
U 49.19 Es gibt viele Materialien: Stein, Erde, Metall, Holz, Edelstein und Stoffe für nur vorübergehend bestehende Liṅgas. Sie werden nun vollständig aufgezählt.
U 49.20 Stein und Erde werden nach weißer, roter, gelber und schwarzer Farbe vierfach den vier Ständen zugeordnet.
U 49.21 Für Brahmanen werden alle vier zugelassen, für Könige drei, für Vaiśyas zwei und für Śūdras nur eine; dies ist die hier vorgegebene historische Standesregel.
U 49.22 Für ein Erdliṅga nimmt man Erde aus dem entsprechend gefärbten Boden. Die Frucht des Steinliṅga richtet sich nach seiner Beschaffenheit.
U 49.23 Allen vier Erdarten wird Herrschaft über Land zugeschrieben. Für Wohlstand dient Gold, für Königsherrschaft Silber.
U 49.24 Eisen wird einem Tötungsritual zugeordnet, Bronze der Erregung von Wahnsinn, Messing der Vernichtung und Zinn der Vermehrung von Söhnen.
U 49.25 Kupfer soll Wachstum fördern, Blei Krankheiten beseitigen. Damit sind Metallliṅgas beschrieben; nun folgen Edelsteinliṅgas.
U 49.26 Diamant soll Herrschaft über Land, Perle Gesundheit und Indranīla die Erfüllung aller Wünsche gewähren.
U 49.27 Mahānīla wird mit der Stufe Viṣṇus, Vaiḍūrya mit der Beseitigung von Krankheit und Puṣparāga mit Glück verbunden.
U 49.28 Smaragd gilt als gesundheitsfördernd, Koralle als Mittel der Beeinflussung, Rājāvarta als Geber großer Genüsse.
U 49.29 Nīla soll die Freuden des Nāga-Königs, Muschelschale Glück gewähren. Śūlākṣa und Pulaka werden der Vernichtung von Feinden zugeordnet.
U 49.30 Sasyaka soll gute Ernten, Sonnenstein den Zustand der Sonne, Mondstein die Überwindung des Todes und Padmarāga Wohlergehen bringen.
U 49.31 Bergkristall wird allen Siddhis zugeordnet, Bhauma göttlichen Vollendungen. Vaikrāntaka und roter Magnetstein werden ebenfalls als förderlich bezeichnet. [Anm. 364]
U 49.32 Andere Edelsteinarten, die durch die jeweils zugehörigen Mantra-Sakramente bereitet werden, sollen entsprechend ihren Eigenschaften sichtbare, kleinere Siddhis hervorbringen.
U 49.33 Damit sind Edelsteinliṅgas beschrieben. Nun zu Holz: Kernholz soll Wohlstand, Holz milchsaftführender Bäume langes Leben fördern.
U 49.34 Süßes und wohlriechendes Holz wird Erkenntnis, Glück und Ruhm zugeordnet. Genannt werden rotes Sandelholz, Sandel, Aśoka, Śiṃśupā und Bilva;
U 49.35 sie sollen Leiden beseitigen und von Piśāca-Bedrängnissen befreien. Oder man wählt das Holz nach dem Geburtsstern des Sādhaka.
U 49.36 Die zugeordneten Bäume beginnen mit Kāraskara, Āmalaka, Udumbara, Jambū, Khadira, Kṛṣṇa, Kakubha, Śirīṣa und Aśvattha,
U 49.37 gefolgt von Punnāga, Nyagrodha, Palāśa, Plakṣa, Ambaṣṭha, Bilva, Arjuna, Śālmalī und Vakula,
U 49.38 Piṇḍī, Sarja, Vaṃjula, Panasa, Mango, Arka, Kadamba, Vahni und Nimba
U 49.39 sowie Madhuka. Sie werden den Mondsternen, angefangen mit Aśvinī, zugeordnet. Für Befriedung und entsprechende Zwecke verwendet man Bäume, deren Sterne nicht entgegenstehen. [Anm. 365]
U 49.40 Für Tötungsriten und Ähnliches wählt man nach dem Stern des Zielobjekts. Ein Liṅga aus der Wurzel des weißen Arka soll dem Siegsuchenden Sieg gewähren.
U 49.41 Sandel wird allgemeiner Beeinflussung, roter Sandel Wohlstand, Sarala sämtlichen Wünschen und Khadira der Beseitigung von Krankheiten zugeordnet.
U 49.42 Saptaparṇa, Śāla und Rājādana gelten besonders für alle Stände als zur Erfüllung aller Wünsche geeignet.
U 49.43 Udumbara soll Gedeihen, Nyagrodha Befriedung, Aśvattha Beeinflussung und Khadira Gesundheit fördern.
U 49.44 Ein Liṅga aus Vibhītaka wird der Vertreibung von Feinden zugeordnet. Damit sind Holzliṅgas beschrieben; nun folgen vorübergehende Liṅgas.
U 49.45 Sand soll Befreiung und Wohlstand, Kuhdung die Beseitigung von Krankheit, gekochter Reis Nahrung und Mehl Gedeihen fördern.
U 49.46 Rohzucker gilt als freudebringend, Früchte als förderlich für das erwünschte Ziel. Ein Liṅga aus geklärter Butter soll selbst Leidenden Freude bereiten.
U 49.47 Dasselbe gilt für frische Butter; ein Erdliṅga wird als reich an guten Eigenschaften bezeichnet. Besonders ein Ascheliṅga soll sämtliche Krankheiten abwehren.
U 49.48 Ein Liṅga aus Blüten passender Farbe soll Gedeihen fördern, eines aus Bilva- und anderen Blättern die Zahl der Söhne vermehren.
U 49.49 Ein Liṅga aus den zugehörigen Samen soll besonders Zufriedenheit gewähren. Aus ungeschältem oder geschältem Getreide gefertigt, soll es den Ertrag des jeweiligen Stoffes mehren.
U 49.50 Ein Liṅga aus Knollen und Wurzeln wird dem Brahmā-Prinzip zugeordnet; eines aus geröstetem Mehl oder Puffreis der Beseitigung von Krankheit.
U 49.51 Ein Wasserliṅga soll Lebewesen Befriedung und Gedeihen bringen. Ein gemaltes Liṅga wird mit vielfältigen unmittelbaren Früchten verbunden.
U 49.52 Ein Liṅga aus Kampfer, Sandel und ähnlichen Stoffen soll Fieber abwehren. Damit sind die Materialien genannt; nun folgen die Merkmale.
U 49.53 Die aus den Maßen des Tempelinnenraums abgeleiteten großen, mittleren und kleinen Liṅgas sind hauptsächlich für Siddhis bestimmt, zugleich aber auch für Befreiung.
U 49.54 Die nach Hasta und den übrigen selbständigen Maßen bestimmten Liṅgas sind hauptsächlich für Befreiung vorgesehen; bei entsprechender Anwendung dienen sie auch weltlicher Erfüllung.
U 49.55 Als kleines Maß gilt die Hälfte des Heiligtumsraums, als großes drei Fünftel. Eine achtfache Teilung des Intervalls ergibt neun Liṅga-Maße.
U 49.56 Unterhalb jedes dieser Maße werden drei weitere Stufen gebildet. So nennt der Text sechsunddreißig aus dem Innenraum abgeleitete Maße.
U 49.57 Oder man teilt Tempel beziehungsweise Eingang in drei, vier oder neun Teile und lässt einen Teil frei; Sockel und zugehörige Grundform werden einbezogen. [Anm. 366]
U 49.58 Die Liṅga-Maße werden dann wie zuvor bestimmt. Eine weitere Reihe beginnt bei einem Aṅgula und wächst in Aṅgula-Schritten
U 49.59 bis zu einhundertacht Aṅgula, nach den drei Aṅgula-Arten. Eine Hasta-Reihe beginnt bei einem Hasta und wächst in Schritten von sechs Aṅgula
U 49.60 bis zu neun Hasta. Ein Steinliṅga unter einem Hasta wird für Tempel nicht empfohlen.
U 49.61 Für Holz wird ein um ein Viertel vermindertes Maß, für Metall dessen Hälfte zugelassen. Edelsteinliṅgas reichen von einem Aṅgula bis zu einer Handspanne.
U 49.62 Man wählt entsprechend der Handlung günstige Āya- und weitere Rechenwerte. Steinliṅgas unter einem Hasta können bei Vertreibungs- und ähnlichen Riten verwendet werden.
U 49.63 Die Breite beträgt ein Viertel der Liṅga-Länge. Bei allen Siddhi-Liṅgas werden die drei Hauptabschnitte gleich groß ausgeführt.
U 49.64 Die Abschnitte sind quadratisch, achteckig und rund; für den Kopf wird eine gerundete beziehungsweise halbmondförmige Gestalt angegeben. Man setzt das Liṅga auf einen Indra-Sockel.
U 49.65 Im Osten dient es der gewünschten Siddhi. Ein Liṅga mit Vajra-Kopf wird mit einem Vajra-förmigen Unterbau verbunden und der Stilllegung und ähnlichen Wirkungen zugeordnet.
U 49.66 Im oberen Rudra-Abschnitt folgen Angaben zu fünfteiliger quadratischer, achteckiger, runder und siebeneckiger Gestaltung unter Auslassung der eigenen Richtung. [Anm. 367]
U 49.67 Auf einem Agni-Sockel dient es der Herrschaft über den Südosten. Ein Liṅga mit Speerkopf wird auf einen speerförmigen Sockel gesetzt.
U 49.68 Dem Agni-Liṅga werden friedvolle und heftige Wirkungen, Glanz, Feindvernichtung sowie die Erzeugung von Hitze und Brennen beim Gegner zugeschrieben.
U 49.69 Für die südliche Form werden neun Teile angesetzt, fünf nach Osten und Westen und je drei an den Seiten; hinzu kommen Rundung und eine abfallende Feuergestalt. [Anm. 368]
U 49.70 Zur Herrschaft über den Süden setzt man es auf einen Yama-Sockel. Nach Vorschrift erhält es einen stabförmigen Kopf.
U 49.71 Der große Stab im Süden soll langes Leben und Kraft fördern; im Gebiet des Feindes aufgestellt, wird ihm Zerstörung zugeschrieben, südlich einer Stadt
U 49.72 Seuche, Spaltung und Krankheit. Für die nächste Form teilt man die Länge in zweiundzwanzig Teile; fünf gehören zum quadratischen Abschnitt.
U 49.73 Achteckiger und runder Abschnitt folgen wie zuvor; zusätzlich wird eine zehneckige Form genannt. Das Liṅga wird auf einen Rākṣasa-Sockel gesetzt, um die entsprechende Richtung zu beherrschen.
U 49.74 Ein schwertköpfiges Liṅga steht auf einem schwertförmigen Sockel. Ihm werden Feindvernichtung, Zwietracht, Durchbrechung einer Befestigung und Verwirrung zugeschrieben,
U 49.75 ferner die Zerstörung des feindlichen Heeres, Wahnsinn und das Hervorrufen von Rākṣasa- und Seuchenbedrängnissen, sofern es mit den vorgeschriebenen Mantras eingesetzt wird.
U 49.76 Bei der nächsten Form wird die Höhe in vierzehn Teile gegliedert. Der Brahmā-Abschnitt ist quadratisch, danach folgen achteckige und runde Teile; der Kopf gleicht einer jungen Mondsichel.
U 49.77 Im Westen eingesetzt, soll es Herrschaft über diese Richtung gewähren. Eine weitere westliche Form besitzt einen Schlingenkopf und einen schlingenförmigen Unterbau.
U 49.78 Ihr werden höchste Befriedung, Gedeihen, Wohlstand, Wachstum, Schönheit, Verringerung von Krankheit und Glück zugeschrieben.
U 49.79 Für die nordwestliche Form wird die Länge in vierundzwanzig Teile gegliedert, die Breite mit sieben Teilen angegeben; eine weitere Neunteilung mit dreiteiliger Mitte folgt. [Anm. 369]
U 49.80 Darüber liegt der runde Rudra-Abschnitt mit gurkenförmigem Kopf. Im Nordwesten eingesetzt, soll es Herrschaft über die Windrichtung gewähren.
U 49.81 Ein Liṅga mit Fahnenkopf setzt der Guru auf einen mit einer Fahne gekennzeichneten Unterbau. Ihm werden Vertreibung, Unruhe und Verwirrung
U 49.82 sowie Auszehrung und Trennung beim Gegner zugeschrieben. Für die nördliche Yakṣa-Form wird die zuvor genannte Varuṇa-Form mit erhöhtem Kopf verwendet.
U 49.83 Im Norden eingesetzt, soll sie Herrschaft über die Yakṣa-Richtung gewähren. Ein keulenköpfiges Liṅga setzt der Lehrer auf einen keulenförmigen Unterbau.
U 49.84 Ihm werden Gold, Freude, außerordentliche Kraft, Sieg, Standhaftigkeit, Königsherrschaft und Macht zugeschrieben,
U 49.85 sofern die Gegenwart durch Mantras hergestellt ist. Für die nächste Form werden die halbe Länge wie beim Rudra-Teil und sechs Anteile für den lotusbezogenen Teil genannt.
U 49.86 Der Viṣṇu-Abschnitt erhält elf Teile; seitliche Erweiterungen erfolgen um drei. Es folgen achteckige und runde Rudra-Formen mit dreifacher Erhöhung in der Seitenmitte. [Anm. 370]
U 49.87 Das Liṅga erhält einen hühnereiförmigen Kopf und wird auf einen Īśāna-Sockel gesetzt, um die entsprechende Richtung zu beherrschen. Eine weitere Form hat einen Dreizackkopf.
U 49.88 Auf einem dreizackförmigen Sockel soll sie Herrschaft über die Erde gewähren, Erkenntnis, verwirklichtes Wissen, Befreiung und den Zustand eines Yoga-Herrn fördern.
U 49.89 Ihr werden Śiva-Verwirklichung, Freude und kaiserliche Herrschaft zugeschrieben. Bei einer weiteren Neunteilung der Höhe werden fünf Teile für den quadratischen Abschnitt genannt.
U 49.90 Es folgen wie zuvor achteckige und runde Teile, darüber ein schirmförmiger Kopf. Auf einem Brahmā-Sockel eingesetzt, soll es Herrschaft über die entsprechende Richtung gewähren.
U 49.91 Mit lotusköpfiger Gestalt auf einem Lotusunterbau soll es Herrschaft über die sich im Luftraum bewegenden Wesen und die Frucht der Weltherrschaft verleihen.
U 49.92 Eine weitere Form teilt die Liṅga-Höhe in vierundzwanzig Teile; fünf gehören zum quadratischen Abschnitt. Mittlerer und runder Teil folgen wie zuvor, der Kopf ist gurkenförmig.
U 49.93 Auf einem Garuḍa-Sockel eingesetzt, soll es die Herrschaft über dessen Richtung gewähren. Ein Liṅga mit Diskuskopf setzt der Lehrer auf einen mit dem Diskus gekennzeichneten Unterbau.
U 49.94 Ihm werden Unterwelt-Siddhi und alchemistische Verwirklichung zugeschrieben. Bei einer Neunteilung der Liṅga-Länge erhält der Brahmā-Abschnitt drei Teile,
U 49.95 ebenso Viṣṇu- und Hara-Abschnitt; die Breiten werden entsprechend abgestimmt. Dies gilt als vorzügliches Siddhi-Liṅga mit einem Sockel ohne ungünstige Schattenwirkung.
U 49.96 Bei Liṅgas der Wasser- und übrigen Gottheiten oder bei von Weltenhütern verehrten Liṅgas kann man ein Tausend-Liṅga nach der zuvor beschriebenen Weise ausführen.
U 49.97 Ihm wird die Erfüllung aller Wünsche zugeschrieben; seine Kennzeichen gelten als von Vāgīśa bestimmt. Der Verehrungsteil wird in vier Höhenabschnitte und am Umfang in siebenundzwanzig Teile gegliedert.
U 49.98 So entstehen durch die Linien einhundertacht kleine Liṅgas. Āḍhya- und entsprechende Liṅgas werden mit gleich hohen Hauptabschnitten ausgeführt.
U 49.99 Ihre Köpfe können schirm-, hühnerei-, halbmond- oder gurkenförmig sein. Dazu kommen Dhārā-Liṅgas mit einer, zwei, drei und weiteren Kanten oder Rillen.
U 49.100 Den aufeinanderfolgenden Formen werden die folgenden Früchte zugeordnet: Verwirklichung des Ziels, Erlangung von Söhnen, Gewinn einer Stadt, Wunscherfüllung, Tod, Vertreibung, Zwietracht, Befriedung, Gedeihen und Beeinflussung,
U 49.101 Anziehung, Gesundheit, Krankheit, Austrocknung, Reichtum, Freude, Verwirrung, Stilllegung, Schlagwirkung sowie Schutz und Verbindungen zu Piśācas und Rākṣasas,
U 49.102 Asura- und Menschenzustände, weitere örtliche beziehungsweise Īśāna- und Bhairava-Zustände, Göttlichkeit, Götterkönigtum und die Erfüllung aller Wünsche
U 49.103 sowie Rudra-Sein. Dies sind die Früchte der ein- und mehrkantigen Liṅgas. Entsprechend werden die Sockel nach der Zahl ihrer Kanten gestaltet.
U 49.104 Damit sind die Liṅga-Merkmale beschrieben; nun werden die Köpfe unterschieden. Man teilt in acht beziehungsweise vier Teile und steigert in einzelnen Anteilen.
U 49.105 So entstehen Puṇḍarīka und die übrigen Kopfformen mit unterschiedlichen Früchten. Puṇḍarīka soll Ruhm und Glanz, Viśāla umfassenden Wohlstand gewähren.
U 49.106 Śrīvatsa soll alles Erwünschte, Śatrumardana Sieg bringen. Der hühnereiförmige Kopf wird durch eine Steigerung um ein Viertel gebildet.
U 49.107 Weil er die Nachkommenschaft fördert, soll Prajāpati dadurch Nachkommen erlangt haben. Bei den gedrehten beziehungsweise gerundeten Formen wird der Kopf mit einem Drittel angesetzt.
U 49.108 Ihm werden Herrschaft über die sieben Welten, Glück und langes Leben zugeschrieben. Durch eine Sechstelsteigerung entsteht die gurkenförmige Gestalt als Mittel zu Wohlstand.
U 49.109 Durch sie sollen Sādhyas, Seher und Götter höchste Fülle erreicht haben. Auch vorzügliche Menschen haben diese Formen nach dem allgemeinen Verfahren verehrt
U 49.110 und jeweils ihr erwünschtes Ziel, zuletzt den unvergänglichen Zustand, erlangt. Damit sind Schirm- und entsprechende Kopfformen erläutert; nun folgen Vajra und die übrigen Waffenformen.
Uttarapāda – Kapitel 50: Die Aufstellung der Göttin
U 50.1 Nun erläutere ich die Einsetzung der Göttin und zuvor ihre Merkmale. Man beschafft Stein oder andere geeignete Materialien und fertigt daraus ihr Bild.
U 50.2 In einer Siedlung oder im Tempelbezirk Śivas wird Gaurī an einem schönen, geeigneten Ort in einer der acht Richtungen oder dazwischen eingesetzt.
U 50.3 Ihr Tempel besitzt eine Breite von drei bis einundfünfzig Hasta. Höhe und weitere Maße werden wie zuvor bestimmt.
U 50.4 Die sechs Bauglieder vom Sockel an werden nach den früheren Regeln ausgeführt. Der Bau kann die Gestalt einer Halle, Versammlungshalle oder eines Tempelturms haben.
U 50.5 Die Zahl der Dachbekrönungen reicht von einer bis elf. Als Richtungsgottheiten dienen verschiedene Gestalten der Göttin.
U 50.6 Auch die Gottheiten eines Śiva-Tempels, Gaṇapati oder Ṣaṇmukha, können vorgesehen werden. Als Reittier wird Löwe oder Stier genannt.
U 50.7 An den Ecken können Papageien stehen; das Übrige ist wie zuvor. Das Heiligtum kann nach Osten, Westen oder Süden ausgerichtet werden,
U 50.8 oder nach Norden: Alle diese Ausrichtungen gelten als wohlfahrtsfördernd. Wird das Bild aus dem Maß des Innenraums abgeleitet, nimmt man insbesondere dessen Breite,
U 50.9 oder dessen Länge nach den Regeln der Bildmaße. Die Richtungsgottheiten am Tempel werden in Gestalten der Göttin dargestellt.
U 50.10 Oder es werden Rudra, Skanda und Gaṇeśa vorgesehen, bei einem Bau mit bis zu zwölf Geschossen. An den Gebäudeecken gestaltet man Stiere oder Löwen.
U 50.11 Die Einsetzung sämtlicher Gottheiten an den Tempelwänden erfolgt zusammen mit der Einsetzung des Tempels selbst.
U 50.12 Für Darstellungen von Rudras Erscheinungen und göttlichen Spielen ist keine gesonderte Einsetzung vorgeschrieben. Umfassungen, Begleitgottheiten und Pavillons werden angelegt.
U 50.13 Als Begleitgottheiten dienen Vāmā und die übrigen Kräfte oder Śrī, Durgā, Kṣmā, Śaśinī, Gāyatrī und Uṣā,
U 50.14 Sandhyā und Sarasvatī, ihr vorzüglichen Weisen. Eine andere Reihe besteht aus Prajñā, Medhā, Śruti, Smṛti, Svāhā, Vaṣaṭ,
U 50.15 Dhṛti und Mati, vom Osten an geordnet. Alternativ werden die sieben Mütter zusammen mit Jyeṣṭhā eingesetzt.
U 50.16 Oder man verwendet die Göttinnen Dehalī, Peṣaṇī, Cullī, Khaṇḍanolūkhalī, Musalī, Mudgarī und Vardhamānī. [Anm. 371]
U 50.17 Sie haben vier Hände mit passenden Waffen oder Lotussen. Eine andere Reihe beginnt mit Stier, Gaṇādhipa, Skanda, Mahāśāstā und Dhaneśvara,
U 50.18 gefolgt von Vīra, Kṣetrapāla und Bhāskara, vom Osten an. Vighneśa wird im Südwesten oder Südosten vorgesehen.
U 50.19 Auch Indra und die übrigen Richtungsherren oder ihre Waffen können vom Osten an aufgestellt werden. Im Nordosten steht die Göttin Aśanī, die die Opferreste übernimmt.
U 50.20 Oder die vorzüglichen Lehrer wählen eine zuvor beschriebene Begleitgruppe. Auf dem großen Bali-Sockel werden insbesondere alle Apsaras vergegenwärtigt.
U 50.21 Die Maße der Göttin werden in Beziehung zum Śiva-Liṅga bestimmt. Ihre Höhe kann dem Verehrungsteil entsprechen oder das Doppelte beziehungsweise Dreifache betragen.
U 50.22 Auch das Vier- oder Fünffache, drei Viertel oder die Hälfte der Höhe des Verehrungsteils werden genannt. Durch achtfache Teilung des Intervalls entstehen neun Maße.
U 50.23 Eine weitere Berechnung teilt die Höhe des Verehrungsteils in einhundertvierunddreißig Teile und bezieht diese auf Brauen, Augen, Nase, Mund, Ohren, Arme, Achseln und Brust. [Anm. 372]
U 50.24 So wird die Größe der Göttin aus dem nicht figürlichen Liṅga abgeleitet. Entsprechend kann sie aus den Maßen eines figürlichen Kultbildes bestimmt werden.
U 50.25 Ist die Göttin selbst die Hauptgottheit, richtet sich ihr Maß nach ihrem eigenen Tempel und den zuvor beschriebenen Regeln oder nach dem Maß-Aṅgula.
U 50.26 Für häusliche Kultbilder kann man das Mātrāṅgula oder Yava verwenden. Die Göttin wird dann nach den vorgeschriebenen Proportionen gefertigt.
U 50.27 Sie hat vier Arme, drei Augen und ein einziges, sehr freundliches Gesicht. Sie trägt ein feines Gewand und eine Karaṇḍa-Krone.
U 50.28 Zwei Hände zeigen Wunschgewährung und Furchtlosigkeit, die anderen tragen Schlinge und Haken. Alternativ hat sie zwei Arme und zwei Augen, eine Hand hängt herab.
U 50.29 Die andere hält einen Lotus; sie ist sehr friedvoll und von goldenem Glanz. Sie kann auch Papagei und blauen Lotus oder Dreizack und Schlinge tragen.
U 50.30 Oder sie besitzt die gewünschten Waffen, sechs Arme mit Muschel und Diskus oder eine furchtbare, hauerbewehrte Gestalt mit fünf Gesichtern und zehn Armen.
U 50.31 Sie kann auf dem für die Gottheit beschriebenen Sitz sitzen, den Gott umarmen oder auf seinem Oberschenkel ruhen; auch stehende und andere sitzende Formen sind möglich.
U 50.32 Dabei kann das linke oder das andere Bein herabhängen. Sie wird zusammen mit dem Gott oder allein dargestellt.
U 50.33 Ihre Farbe ist dunkel, weiß oder rot, entsprechend der gewünschten Meditationsform. Ihre Haltung ist gerade oder zweifach gebogen.
U 50.34 Die Maße des Hauptbildes der Göttin wurden zuvor beschrieben. Die Maße ihrer Fest- und Nebenbilder werden vom Hauptbild abgeleitet,
U 50.35 so wie es zuvor aus dem Liṅga-Maß angegeben wurde. Sie können sich nach den Körperabschnitten der Hauptgöttin richten, etwa bis zu Knie- oder Oberschenkelhöhe.
U 50.36 So wird die Göttin gefertigt. Ihre Namen sind zweifach: Manonmanī und Gaurī; ein Unterschied der Bildmerkmale wird dafür nicht verlangt.
U 50.37 Wo Sadāśivas Gestalt dargestellt wird, stellt man sie entsprechend hinzu; dann erhält sie den Namen Manonmanī.
U 50.38 Bei Tanzgestalt und anderen Erscheinungen heißt sie Gaurī oder trägt einen entsprechenden Namen. Nachdem sie mit den vorgeschriebenen Merkmalen gefertigt ist, setzt man sie mit Mantras ein.
Uttarapāda – Kapitel 51: Die Weihe Vighneśas
U 51.1 Nun erläutere ich die Einsetzung Vighneśas und zuvor seine Merkmale. Sein Heiligtum kann am Rand einer Stadt in einer der acht Richtungen oder dazwischen liegen.
U 51.2 Im Śiva-Tempel kann er in den acht Richtungen oder an den entsprechenden Stellen in Pavillons aufgestellt werden, ebenso bei heiligen Bäumen, an deren Fuß oder in einem anderen Heiligtum.
U 51.3 Auch Markt, Straße, Haus oder ein anderer geeigneter Ort ist möglich. Vighneśas Gesicht kann in jede gewünschte Richtung weisen.
U 51.4 Sein Tempel besitzt eine Breite von einem bis dreiunddreißig Hasta und ein bis neun Geschosse.
U 51.5 Besonders wird ein elefantenrückenförmiger Bau empfohlen; andere Formen sind ebenfalls möglich. In den Richtungen stehen Vighneśvara-Gestalten, an den Ecken Mäuse.
U 51.6 Auch Gaṇas oder Skanda-Gestalten können vorgesehen werden; dies wird als einfachere Heiligtumsform bezeichnet. Gründungsdepot und erste Ziegel werden wie zuvor eingesetzt.
U 51.7 Der Bau erhält Richtungsgottheiten und gegebenenfalls ein mittleres Gefäß. Seine Einsetzung folgt dem zuvor beschriebenen Verfahren.
U 51.8 Er wird mit Umfassungen und Pavillons ausgestattet. Auch ein einzelner Pavillon oder ein kūṭaförmiger Bau kann als Heiligtum dienen.
U 51.9 Ringsum stehen die Begleiter, die hier bei dieser Gelegenheit genannt werden: Viśvarūpa, Viśālākṣa, Akṣaya und Madavibhrama,
U 51.10 Unmatta, Lalita, Bhīma und Tīkṣṇadaṃṣṭra. Oder man stellt die acht Mūrti-Herren beziehungsweise acht Sockel mit Indra und den übrigen Richtungsherren auf.
U 51.11 Alles wird wie zuvor angeordnet; vor dem Eingang steht die Maus. Als Torhüter gestaltet man Vikaṭa und Bhīma.
U 51.12 Im Nordosten steht Kumbhodara als Empfänger der Opferreste. Eine andere Reihe beginnt mit Āmoda, Pramoda, Sumukha und Durmukha,
U 51.13 gefolgt von Avighna, Vighnarāja, Bhakṣyāśin und Pañcahasta: Dies sind acht Mūrtipas. Eine weitere Reihe wird nun genannt.
U 51.14 Sie lautet Hastivaktra, Pralamboṣṭha, Vighneśa, Gaṇādhipa, Vināyaka, Ekadanta, Bhakṣyapriya und Ahimekhala.
U 51.15 Diese acht Mūrtipas Vighneśas gleichen Vighneśvara selbst. Die beiden Torhüter am Eingang haben Bhūta-Gestalt und zwei Arme.
U 51.16 Ihre Hände tragen Pflug beziehungsweise Zweig und rechts einen Stab. Sie besitzen furchtbare Hauer und setzen je einen Fuß auf die Schulter eines Löwen.
U 51.17 Die Torhüter sind rot, furchterregend und von verzerrtem Gesicht. Die Maus ist rauchfarben, mit roten Augen und kräftigen Zähnen.
U 51.18 Sie besitzt einen spitzen Schwanz, vier Füße und eine Glöckchenschnur als Schmuck. Kumbhodara hat vier Hände und trägt Beil, Dreizack, Schwert und Stab.
U 51.19 Er ist rot, stark leuchtend und steht auf einem Bhadrapīṭha. Die übrigen Begleiter werden als weiß, großleibig und in bunte Gewänder gekleidet beschrieben.
U 51.20 Ihre Hände tragen Schlinge, Haken und den eigenen Stoßzahn oder ruhen am Oberschenkel. Sie stehen Gaṇeśa zugewandt.
U 51.21 Zwischen den Begleitern werden Gebietshüter vergegenwärtigt. Bali-Sockel und großer Opfersockel werden wie zuvor angelegt.
U 51.22 Auf den acht Blütenblättern des Sockels stehen Āmoda und die übrigen acht Gestalten, in der Mitte Bhūteśa und außen die Weltenhüter. [Anm. 373]
U 51.23 Hört nun kurz seine Bildmerkmale, ihr vorzüglichen Zweimalgeborenen. Man fertigt ihn aus Stein oder einem anderen Material im vorzüglichen Fünf-Tāla-Maß.
U 51.24 Der Heiligtumsraum wird in fünfzig Teile geteilt; die Bildhöhe reicht von fünf bis dreißig Teilen, in Einerschritten.
U 51.25 Auch Säulen- oder Türhöhe kann als Grundlage dienen. Ebenso sind die bei den Bildmerkmalen oder aus dem Liṅga abgeleiteten Maße möglich.
U 51.26 Von Haaransatz bis Fuß wird die Gestalt in vierundsechzig Teile gegliedert. Der Uṣṇīṣa erhält einen, die Haarzone zwei Aṅgula.
U 51.27 Das Gesicht erhält zwölf Aṅgula, der Hals zwei und die Strecke bis zum Herzen elf.
U 51.28 Bis zum Nabel werden zwölf Aṅgula, bis zum Geschlechtsteil die als Kauśika bezeichnete Zahl angesetzt; dieselbe gilt bis zum Knie. Das Knie misst drei Aṅgula.
U 51.29 Der Unterschenkel entspricht dem Oberschenkel, der Fuß ist zwei Aṅgula hoch. Vom Haaransatz bis zur Augenlinie werden vier Aṅgula genannt. [Anm. 374]
U 51.30 Der Rüssel reicht vom Ansatz der Stoßzähne bis zum Knie. Für die Länge des Stoßzahns und seinen Grundumfang werden jeweils vier Aṅgula angegeben.
U 51.31 Man gestaltet einen einzigen Stoßzahn, rechts oder links. Die beiden Stirnwölbungen besitzen jeweils eine Breite von drei Aṅgula.
U 51.32 Vom Auge bis zum Ohransatz sind es vier Aṅgula. Die Ohren sind zehn Aṅgula lang und neun breit.
U 51.33 Zwischen den Achseln beträgt das frühere Maß fünfzehn Aṅgula; von der Achsel bis zum oberen Armende werden sechs Aṅgula genannt.
U 51.34 Die Rumpfbreite beträgt vierzehn Aṅgula, die Strecke vom Herzen bis zum Nabel zehn. [Anm. 375]
U 51.35 Vom Nabel bis zum Geschlechtsteil sind es acht Aṅgula. Jeder Oberschenkel misst acht, jedes Knie drei Aṅgula.
U 51.36 Die beiden Unterschenkel bis zu den Füßen messen acht Aṅgula. Gaṇādhipa besitzt ein Elefantengesicht, Bhūta-Gestalt und einen großen Bauch.
U 51.37 Eine Schlange bildet seine heilige Schnur; Oberschenkel und Knie sind kräftig und rund. Er gleicht einem blauen Lotus und besitzt vier starke Arme.
U 51.38 Sein Rüssel ist nach rechts oder links gebogen; er sitzt auf einem Lotus. In den beiden rechten Händen hält er seinen eigenen Stoßzahn und eine Axt.
U 51.39 Links trägt er eine Süßigkeit und eine Gebetsschnur oder einen blauen Lotus. Seine Farbe kann rot, dunkel oder golden sein.
U 51.40 Er trägt ein gelbes Obergewand, eine leuchtende Krone, eine weiße heilige Schnur und sämtlichen Schmuck.
U 51.41 Alternativ hält er rechts den eigenen Stoßzahn und den Haken, links Schlinge und Süßigkeit. Gaṇeśa kann stehend oder sitzend dargestellt werden.
U 51.42 Er besitzt drei Augen oder zwei, ihr Brahmanen, und sitzt auf einem Lotus, einem Sockel oder seiner Maus.
U 51.43 Auch ein anderer geeigneter Sitz ist möglich; ein Lichtrahmen und weitere Zierden umgeben ihn. So erscheint Vighnarāja allein oder mit einer Śakti.
U 51.44 Gaṇeśa kann auch von Bhāratī und Śrī links und rechts begleitet sein. Ist er mit einer einzigen Śakti verbunden, wird sie mit den dazu passenden Merkmalen gestaltet.
Uttarapāda – Kapitel 52: Die Aufstellung des tanzenden Śiva
U 52.1 Nun erläutere ich die Einsetzung der Tanzgestalt und ihre Merkmale. Der Gott besitzt vier Arme, drei Augen und auseinanderfliegendes Flechthaar.
U 52.2 Er trägt eine Flechthaarkrone, umgeben von der Haube einer gewundenen Schlange. Die nach hinten und zu den Seiten ausgreifenden Haarsträhnen beginnen bei fünf
U 52.3 und können in Einerschritten bis zu dreißig vermehrt werden. Zwischen ihnen bleiben Zwischenräume. Die gelbbraunen Strähnen sind mit Dhuttūra-, Āragvadha-, Arka- und weiteren Blüten geschmückt.
U 52.4 Rechts befindet sich Jāhnavī mit aneinandergelegten Händen, links die junge Mondsichel.
U 52.5 Vakula-Girlanden, Perlenschnüre und Schlangen schmücken ihn. Er trägt ein Tigerfell, strahlt und ist mit sämtlichen Schmuckstücken versehen.
U 52.6 Das Tigerfell hängt am Ansatz seines linken Arms herab. Alternativ trägt er ein göttliches Gewand oder ein Antilopenfell.
U 52.7 Brahmās Schädel und verschiedene Blüten schmücken ihn. Er trägt die Spitzen von Eberhauern, Tigerkrallen, Schildkrötenstücke,
U 52.8 Muscheln und Edelsteine als aufgereihte Girlande auf der Brust. Er steht auf dem rechten Fuß, während der linke emporgeführt ist.
U 52.9 Der angehobene Fuß ist gebeugt und gedreht, der entsprechende Arm weit ausgestreckt. Seine Augen gleichen Bienen am Lotus von Ambikās Gesicht.
U 52.10 Glöckchen und Fußringe schmücken ihn. Links trägt er einen blattförmigen Ohrschmuck, rechts einen Makara-Ohrring.
U 52.11 An der rechten Hand, die Furchtlosigkeit zeigt, befindet sich eine Schlange mit aufgerichteter Haube. Die hintere linke Hand hält Feuer,
U 52.12 die rechte die kleine Trommel. Er trägt eine heilige Schnur, ist weiß wie Kuhmilch und besitzt eine Körperbiegung von zwölf Aṅgula.
U 52.13 Mit verschiedenen Schlangen geschmückt, steht er auf Apasmāra. Die mittlere Richtschnur verläuft vom Scheitel rechts an der Stirn und am rechten Nasenflügel vorbei,
U 52.14 rechts vom Nabel bis zur Mitte des Standknöchels. Ihr Abstand von der Stirnmitte beträgt zwei Aṅgula.
U 52.15 Zwischen ihr und der Halsgrubenlinie liegen drei Aṅgula. Sie berührt den linken Bereich von Hüfte und Oberschenkel.
U 52.16 Ihr Abstand vom Knöchelmaß beträgt ein Aṅgula. Für die Entfernung zum gebeugten Knie nennt die Vorlage zwölf, zehn und neun Aṅgula als Varianten. [Anm. 376]
U 52.17 Von der Schnur bis zum linken Rücken werden siebzehn Aṅgula angegeben. Die anschließende Entfernungsangabe zum linken Knie ist im Druck beschädigt und verbindet »einundvierzig« mit »zehn«.
U 52.18 Rechts der Schnur beträgt die Bauchbreite acht Aṅgula, links zwölf.
U 52.19 Für den rechten Oberschenkelbereich werden siebzehn Aṅgula von der Schnur angegeben, für die linke Seite neun.
U 52.20 Zum linken Halsrand beträgt der Abstand fünf Aṅgula; zum rechten wird ein Teil angesetzt.
U 52.21 Zum linken Armende wird eine um drei Aṅgula verminderte Strecke genannt, ohne hier die Ausgangsgröße zu wiederholen. Nun folgt eine andere Führung der Richtschnur.
U 52.22 Vom Scheitel verläuft sie am inneren Augenwinkel und am Nasenflügel vorbei, einen Aṅgula rechts vom Nabel bis zur Mitte des Knöchels des Standbeins.
U 52.23 Diese Linie heißt Mittellinie. Links von ihr misst das Gesicht fünf Aṅgula, der Hals drei.
U 52.24 Bis zum Armende sind es fünfzehn Aṅgula, bis zur Achsel neun, in der Bauchmitte acht und an der Hüfte dreizehn.
U 52.25 An der Taille werden fünfzehn Aṅgula genannt; eine weitere Angabe lautet im Druck sechzig und ist nicht sicher zuzuordnen. Der Oberschenkel erhält neun, die Strecke bis zur Ferse vier.
U 52.26 Auf der anderen Seite misst das Gesicht sieben Aṅgula, der Hals sechs, die Strecke bis zum Armende drei und bis zur Achsel dreizehn.
U 52.27 Am Bauch werden vierzehn, an der Hüfte vier, an der Taille vier und am Knie acht Aṅgula genannt.
U 52.28 Die Strecke bis zur Fußspitze entspricht einem Gesichtsmaß. So ist die Gestalt anzulegen. Die Höhe des gedrehten Fußes entspricht der Höhe des Standknies.
U 52.29 Zwischen seiner Ferse und dem Knie liegen zwei Gesichtsmaße. Das linke Knie wird bis zur Hüfthöhe angehoben.
U 52.30 Zwischen der Mitte dieses Oberschenkels und dem Nabel liegen neun Aṅgula, zwischen dem Knie und dem Handgelenk des ausgestreckten Arms vierzehn.
U 52.31 Das Handgelenk der Furchtlosigkeitsgeste liegt sechs Aṅgula davon entfernt. Zwischen Daumenansatz und Brustwarze liegt ein Gesichtsmaß.
U 52.32 Die Handfläche liegt auf entsprechender Armhöhe. Von der Mitte dieses Arms bis zum Ellenbogen des ausgestreckten Arms werden siebzehn Aṅgula genannt.
U 52.33 Die feuertragende Hand liegt auf Schulterhöhe. Die Flamme ist fünf Aṅgula hoch, zwei breit und besitzt drei Zungen.
U 52.34 Die Hand mit der Ḍamaru liegt auf Ohrhöhe oder einen Aṅgula darüber. Die Trommel ist sieben Aṅgula lang, ihre Öffnung fünf breit.
U 52.35 Ihre Mitte ist zwei Aṅgula breit. Sie ist ringsum verschnürt, besitzt einen Schlagriemen und erzeugt einen tiefen Klang.
U 52.36 Von der Schulter bis zum Handgelenk werden vierunddreißig Aṅgula angegeben. Apasmāras Höhe kann zwölf, elf, neun oder acht Aṅgula betragen.
U 52.37 Sein Gesamtmaß kann auch aus dem Gesicht des Gottes abgeleitet werden: von zwei bis fünf Gesichtsmaßen.
U 52.38 In Schritten eines halben Gesichtsmaßes ergeben sich sieben Größen. Apasmāra wird im Vier-Tāla-System gestaltet.
U 52.39 Vom Scheitelwulst bis zum Fuß wird seine Gestalt in achtundvierzig Teile gegliedert. Vom Scheitelwulst bis zum Haaransatz misst sie zwei Teile.
U 52.40 Vom Haaransatz bis zum Kinn sind es acht Teile. Für den Hals wird ein halber Aṅgula, für die Ohren anderthalb angegeben.
U 52.41 Von der Halsgrube bis zum Herzen sind es sechs Aṅgula, ebenso vom Herzen bis zum Nabel.
U 52.42 Vom Nabel bis zum Ansatz des Geschlechtsteils wird die als Kauśika bezeichnete Zahl angesetzt. Der Oberschenkel misst sieben Teile, das Knie zwei.
U 52.43 Der Unterschenkel misst sieben Teile, der Fuß ist zwei hoch. Apasmāra besitzt zwei Arme und zwei Augen; sein Körper ist angehoben, sein Gesicht nach unten gerichtet.
U 52.44 In der linken Hand hält er eine Schlange, in der rechten deren Kopf. Er ist geschmückt und in gebogener Haltung dargestellt, den Kopf zur linken Seite gewandt. [Anm. 377]
U 52.45 Jāhnavīs Höhe entspricht einem Gesichtsmaß des Gottes. Sie besitzt zwei Arme, drei Augen und eine Karaṇḍa-Krone.
U 52.46 Sie trägt sämtlichen Schmuck und hält die Hände verehrend zusammen. Unterhalb ihres menschlichen Oberkörpers wird sie als Wasser gestaltet.
U 52.47 Der Gott kann mit oder ohne diese Gaṅgā-Göttin dargestellt werden. Die lichte Breite des Flammenrahmens beträgt einhundertzehn Aṅgula.
U 52.48 Seine Höhe beträgt einhundertsiebenunddreißig Aṅgula, die Rahmenstärke einen Teil. Abweichungen von einem bis zehn Aṅgula nach oben oder unten sind möglich.
U 52.49 Die junge Mondsichel wird von zwei Aṅgula ausgehend in halben Aṅgula-Schritten in sieben Größen bestimmt. Die seitlich stehende Göttin wird entsprechend den zugehörigen Regeln gestaltet.
U 52.50 Man kann auch Bhṛṅgiriṭi oder Bhadrakālī hinzufügen. Die bisher beschriebene Form heißt Bhujaṅgatrāsa; nun folgt Bhujaṅgalalita.
U 52.51 Alles ist wie bei Bhujaṅgatrāsa, bis auf Folgendes: Die Sohle des angehobenen Fußes liegt über dem Standknie,
U 52.52 und zwar zwei, drei oder vier Aṅgula höher. Dies heißt Bhujaṅgalalita. Nun folgt die Bhairava-Form.
U 52.53 Sie entspricht Bhujaṅgatrāsa mit folgender Abweichung: Der rechte oder linke Fuß wird angehoben.
U 52.54 Der angehobene Fuß liegt in der Körpermitte, seine Sohle ist nach oben gerichtet. Die Gestalt besitzt vier oder acht Arme mit verschiedenen göttlichen Waffen.
U 52.55 So fertigt man Naṭeśvara aus Stein oder einem anderen geeigneten Material. Damit sind die Merkmale beschrieben; nun folgt die Einsetzung.
U 52.56 Zeitwahl und Aussäen der Keime erfolgen wie zuvor, ebenso Edelsteindepot und Augenöffnung.
U 52.57 Danach reinigt man das Bild, führt es rechtsherum um die Stadt und lässt es im Wasser ruhen. Der Pavillon wird nach den früheren Regeln eingerichtet.
U 52.58 Ringsum liegen neun, fünf oder eine Feuergrube, quadratisch, rund oder entsprechend der jeweiligen Richtung geformt.
U 52.59 Im Pavillon speist man zehn bis tausend oder entsprechend mehr Brahmanen. Danach folgt die Reinheitsverkündigung zur Reinigung des Pavillons.
U 52.60 Auf dem Samarīya-Feld vollzieht man das Vāstu-Feueropfer nach Vorschrift. Die rituelle Besitznahme des Bodens kann auch ohne dieses gesonderte Opfer erfolgen.
U 52.61 Nach der Reinheitsverkündigung legt man auf der Plattform einen Opferplatz an, richtet darüber das Ruhebett ein und reinigt das Bild.
U 52.62 Man bindet das Schutzband und legt es auf das Ruhebett. Am Kopfende des Gottes steht der Śiva-Kumbha.
U 52.63 Nördlich davon setzt man die Vardhanī auf und vergegenwärtigt Gaurī darin. Ihre Gestalt entspricht den beschriebenen Merkmalen; man verehrt mit Duftstoffen und weiteren Gaben.
U 52.64 Ringsum stehen acht Gefäße mit den Vidyeśvaras. Der vorzügliche Guru verehrt sie mit allen Gaben bis zur Speisegabe.
U 52.65 Tattvas und ihre Herren, Mūrtis und Mūrti-Herren werden eingesetzt. Zur vorgesehenen Zeit beginnt der Lehrer gemeinsam mit den Mūrtipas das Feueropfer.
U 52.66 Feuergruben und Feuer werden nach den Regeln des Feuerdienstes bereitet. Die Opferstoffe sind Brennholz, geklärte Butter, gekochte Opferspeise, Puffreis, Senf, Gerste und Sesam,
U 52.67 ferner Priyaṅgu, Śāli-Reis und Mungbohnen. Der Guru opfert sie der Reihe nach. In den Hauptrichtungen dienen Udumbara, Vaṭa, Aśvattha und Plakṣa als Holz.
U 52.68 In den Zwischenrichtungen, angefangen im Südosten, dienen Śamī, Apāmārga, Bilva und Khadira; im Hauptfeuer Palāśa.
U 52.69 Veda-Rezitation und Mantrawiederholung erfolgen nach Vorschrift. Den Rest der Nacht verbringt man mit Gesang, Tanz, Hymnen und dem Klang der Veden.
U 52.70 Am Morgen vergegenwärtigt der Guru den friedvollen Sadāśiva. Gemeinsam mit den Mūrtipas badet er und reinigt seinen Körper durch Mantras.
U 52.71 Er hebt das Bild vollständig vom Lager und richtet es nach Osten. Tuch und Grasbündel werden entfernt; es folgt die Verehrung mit Duftstoffen und Blüten.
U 52.72 Der vorzügliche Guru sättigt die Gottheiten in den Gefäßen und Feuern. Mit dem auf Vauṣaṭ endenden Śiva-Mantra bringt er die Vollgabe dar.
U 52.73 Der Ācārya wird mit Kleidern, Gold, Ringen und weiteren Gaben geehrt; die Vergütung ist wie zuvor. Dann beginnt die endgültige Einsetzung.
U 52.74 Ein bewegliches Bild hebt man von der Plattform und stellt es an den Waschplatz; ein unbewegliches setzt der Guru im Tempelinneren ein.
U 52.75 Die Gefäße werden unter dem Klang aller Instrumente angehoben, rechtsherum um den Tempel geführt und vor das Bild gebracht.
U 52.76 Den Keim aus dem Hauptgefäß setzt man in Maheśas Herz ein, den Keim aus der Vardhanī in den Lotus seines Sockels.
U 52.77 Die Vidyeśvaras werden auf den Blütenblättern des Sockels an ihren jeweiligen Stellen eingesetzt und begossen. Die Göttin setzt der Guru nach den Regeln ihres eigenen Opferritus ein.
U 52.78 Danach vollzieht der verständige Lehrer die Hochzeitsfeier. Anschließend lässt er entsprechend dem Vermögen ein Fest veranstalten.
U 52.79 Was hier nicht genannt ist, wird nach dem allgemeinen Einsetzungsritus ausgeführt. Wer diese Einsetzung mit innerer Vergegenwärtigung vollzieht,
U 52.80 soll nach dem Genuss der Freuden dieser Welt den Zustand Īśānas erreichen.
Uttarapāda – Kapitel 53: Die Aufstellung Somāskandas
U 53.1 Nun erläutere ich die vorzügliche Einsetzung der Gestalten Soma, Umāskanda und Sukheśa samt ihren Merkmalen.
U 53.2 Der Gott besitzt vier Arme, drei Augen und eine Flechthaarkrone. Er trägt sämtlichen Schmuck; zwei Hände zeigen Wunschgewährung und Furchtlosigkeit.
U 53.3 Die oberen Hände tragen Antilope und Axt. An den Ohren befinden sich blattförmiger Schmuck und ein Makara-Ohrring; die Seitenzuordnung ist in der Vorlage nicht eindeutig.
U 53.4 Er trägt eine heilige Schnur und ist heiter. Der linke Fuß ist auf dem Sitz angewinkelt, das rechte Bein hängt herab; links sitzt Gaurī.
U 53.5 Er besitzt sämtliche vorgeschriebenen Merkmale und allen Schmuck. Die Richtschnur verläuft durch die Mitte von Stirn, Nase, Nabel, Geschlechtsteil und Fußknöchel.
U 53.6 Die Linie durch Hüfte und Gesäß heißt Mittellinie. Die Seitenlinie wird vom Gesichtsrand über den Ansatz der Ohrpartie und die Halsseite geführt,
U 53.7 an der Mitte der Brustwarze vorbei bis zur Taille. Eine weitere Linie verläuft vom Scheitel über Nacken, Wirbelsäule, Hals und Gesäßmitte.
U 53.8 Sie heißt Rückenlinie. Beiderseits lässt man von der Seitenlinie anderthalb Maßeinheiten frei; daraus wird die Oberschenkellänge bestimmt. [Anm. 378]
U 53.9 Das linke Knie misst zwei Aṅgula, das Knie des herabhängenden Beins drei. Von der Mittellinie bis zum linken Knie beträgt das Maß die Hälfte des Oberkörpers.
U 53.10 Vom Oberschenkelansatz bis zum Unterschenkelende werden sechs Maßeinheiten genannt. Zwischen Fußspitze und Oberschenkelmitte liegen drei Aṅgula.
U 53.11 Von der Richtschnur bis zur Ferse des herabhängenden Beins beträgt das Maß dreizehneinhalb Aṅgula. Der untere Bereich der Kaṭaka-Handhaltung liegt auf Höhe des vorderen Taillenrands.
U 53.12 Vom Nabel bis zum Handgelenk werden sechzehn Aṅgula angegeben. Bei der Wunschgewährungsgeste liegt der Handrücken auf der entsprechenden Nabelhöhe.
U 53.13 Links ist der Gott von der im eigenen Kapitel beschriebenen Göttin begleitet. Mit Umā heißt er Soma. Nun folgt die Somāskanda-Anordnung.
U 53.14 Zwischen beiden gestaltet der Guru Skanda mit einem, zwei, drei oder vier Zehnteln der Höhe des Gottes.
U 53.15 Skanda hat zwei Augen, zwei Arme und eine Karaṇḍa-Krone. Er trägt Makara- beziehungsweise runden Ohrschmuck und sämtliche Schmuckstücke.
U 53.16 Die rechte Hand hält einen Lotus, die andere ist ausgestreckt. Oder beide Hände tragen Lotusse; auch eine tanzende Gestalt ist möglich.
U 53.17 Er kann auf dem Oberschenkel der Göttin sitzen und die Hände ohne Lotus zeigen. Skanda wird sitzend oder stehend dargestellt.
U 53.18 Ohne Skanda und Umā heißt dieselbe Gestalt Sukhāsana. Damit sind die Merkmale von Soma, Somāskanda und Sukheśa beschrieben.
U 53.19 Ihre Einsetzung erfolgt zu günstiger Zeit, beginnend mit dem Aussäen der Keime. Danach legt man für Gott, Göttin und Guha die Edelsteindepots ein.
U 53.20 Für Göttin und Skanda kann man auch einen goldenen Lotus beziehungsweise einen goldenen Pfau einsetzen, verbunden mit den Mantras ihrer jeweiligen Einsetzungskapitel.
U 53.21 Der Guru legt sie sorgsam in die jeweiligen Sockellotusse. Dann folgen Augenöffnung, Bildreinigung und rechtsläufige Umführung.
U 53.22 Nach dem Aufenthalt im Wasser richtet man den Pavillon wie zuvor ein. Die Feuergruben können den Richtungen entsprechend geformt, rund oder quadratisch sein.
U 53.23 Außerhalb der Plattform werden neun, fünf oder eine Grube angelegt. Der Handwerker wird entlassen, danach werden Brahmanen gespeist.
U 53.24 Es folgen Reinheitsbesprengung, Vāstu-Feueropfer und Anlage des Opferplatzes. In der Mitte richtet man das Ruhebett ein und vollzieht die Waschung.
U 53.25 Man bindet drei Schutzbänder und legt die drei Gestalten auf ihre Lager. Jede wird in ein eigenes Tuch gehüllt; danach stellt man die Gefäße auf.
U 53.26 Am Kopfende Śivas steht der Śiva-Kumbha, nördlich davon die Vardhanī. Bei Somāskanda kommt im Süden ein Gefäß hinzu,
U 53.27 in dem Skanda gegenwärtig ist. Der Guru meditiert über die in den Bildmerkmalen beschriebenen Gestalten und verehrt mit Duftstoffen und weiteren Gaben.
U 53.28 Ringsum stellt er acht Gefäße mit den Vidyeśvaras auf. Tattvas, Mūrtis und weitere Zuordnungen werden nach dem jeweiligen Kapitel eingesetzt.
U 53.29 Nach der Vorbereitung von Feuergruben und Feuer vollzieht man das Opfer mit Brennholz, geklärter Butter, gekochtem Reis, Puffreis, Sesam, Gerste und Mungbohnen.
U 53.30 Als Hölzer dienen in den Hauptrichtungen Palāśa, Udumbara, Aśvattha und Vaṭa, in den Zwischenrichtungen Śamī, Khadira, Māyūra und Śrīvṛkṣa.
U 53.31 Im Hauptfeuer verwendet man das zuerst genannte Holz. Der Ritus wird bis zur Vollgabe ausgeführt; dort sättigt der Guru auch Ṣaṇmukha und die Göttin.
U 53.32 Besitzen die Gestalten getrennte Sockel, richtet man eigene Pavillons ein. Am folgenden Tag sättigt man Gottheiten, Gefäße und Feuer wie zuvor. [Anm. 379]
U 53.33 Der Guru und die Mūrtipas erhalten die zuvor bestimmte Vergütung, beginnend mit zehn Niṣka, und werden mit Kleidern, Gold, Ringen und weiteren Gaben geehrt.
U 53.34 Den Keim aus dem Hauptgefäß setzt er in Maheśas Herz ein, den aus der Vardhanī in dessen Sockel.
U 53.35 Ist die Göttin als eigene Gestalt mit dem Gott verbunden, setzt er ihn in ihr Herz ein. Den Guha-Keim aus Guhas Gefäß überträgt er in Guhas Herz.
U 53.36 Die Keime aus den übrigen Gefäßen werden ringsum im Sockel eingesetzt; danach erfolgt die Begießung. Bei getrennten Sockeln richtet man gesonderte Pavillons ein.
U 53.37 Besonders die Hochzeitsfeier wird nach Vorschrift vollzogen. Was hier nicht genannt ist, folgt den allgemeinen Einsetzungsregeln.
U 53.38 Wer diese Gestalten auf solche Weise einsetzt, soll hier Vollendung erfahren und schließlich die Einheit mit Śiva erreichen.
Uttarapāda – Kapitel 54: Die Aufstellung Candraśekharas
U 54.1 Nun erläutere ich die Einsetzung des Mondgekrönten samt seinen Merkmalen. Der Guru lässt aus Stein oder einem anderen geeigneten Material sein Bild fertigen.
U 54.2 Der Gott besitzt vier Arme und drei Augen und steht mit gleichmäßig aufgesetzten Füßen. Die vorderen Hände zeigen Wunschgewährung und Furchtlosigkeit.
U 54.3 Links liegt die Wunschgewährungsgeste, rechts die Furchtlosigkeitsgeste. Eine alternative Handhaltung wird als Siṃhakarṇa, Löwenohr, bezeichnet.
U 54.4 Auch eine am Oberschenkel ruhende Hand oder eine Kaṭaka-Haltung ist möglich. Die beiden anderen Hände halten Antilope und Beil auf Schulterhöhe.
U 54.5 Antilope und Beil reichen bis zur Ohrhöhe; sie werden mit der Kartarī-Fingerstellung gehalten und können nach vorn oder hinten gerichtet sein.
U 54.6 Für den mittleren Abstand der Kartarī-Hände beziehungsweise Arme werden zehn Aṅgula genannt; von der Halsgrube bis zur Kartarī-Mitte einunddreißig Aṅgula.
U 54.7 Zwischen Handgelenk und Schulter werden zwölf Aṅgula angesetzt. Der Abstand zwischen Hüftende und Ellenbogen der vorderen Arme
U 54.8 beträgt fünf, die als Kauśika bezeichnete Zahl oder sechseinhalb Aṅgula. Die Furchtlosigkeitsgeste reicht zur Brust; die Handfläche liegt oberhalb des Nabels.
U 54.9 Vom Nabel bis zum Ende der Furchtlosigkeitshand werden drei Aṅgula angegeben, von der Brust bis zu ihrer Fingerspitze zwölf.
U 54.10 Der untere Bereich der Kaṭaka-Haltung liegt auf Höhe des Geschlechtsteilansatzes. Die Hand kann den Oberschenkelansatz berühren oder drei Aṅgula davon entfernt sein.
U 54.11 Auch zweieinhalb oder zwei Teile werden dafür genannt. Für die Abstände zwischen den Oberschenkelansätzen, ihren Mittelpunkten und den Knien
U 54.12 werden ein, ein halber, anderthalb und drei Aṅgula angesetzt; alternativ wird für die Kniemitte anderthalb Aṅgula genannt. [Anm. 380]
U 54.13 Zwischen Ansatz, Mitte und Ende der Unterschenkel liegen vier, fünf und sechs Aṅgula; zwischen den beiden großen Zehen acht.
U 54.14 Zwischen den Fersen liegt ein Teil. Danach hängt man die Richtschnüre ab: auf beiden Seiten je drei bis zu Gesicht, Ohr und Schulter.
U 54.15 Vorn, hinten und in der Mitte werden insgesamt neun Schnüre von einem über dem Kopf angebrachten Brett herabgelassen.
U 54.16 Die vordere Schnur verläuft durch die Mitte von Stirn, Nase, Herz, Nabel, Geschlechtsteil und beiden Füßen, so dass sie Nase und Bauch berührt.
U 54.17 Weitere Linien folgen Gesichtsrand, Ohransatz, Brustwarze und Fußsohle beziehungsweise Ohr, Hals, Brust, Arm und Hüfte.
U 54.18 Eine Linie wird vom Gesicht über den Ansatzbereich geführt und berührt den Arm. So hängt der vorzügliche Lehrer an jeder Seite drei Schnüre ab. [Anm. 381]
U 54.19 Die hintere Schnur verläuft vom Kopf durch die Mitte von Nacken, Rückenwölbung, Gesäß und Fersen und berührt die hintere Körperwölbung.
U 54.20 Die im Körperinneren gedachte Linie heißt Mittellinie, ihr vorzüglichen Weisen. Den Scheitelschmuck gestaltet man insbesondere drei Aṅgula hoch.
U 54.21 Er besitzt an den beiden Seiten, vorn und hinten vier Schmuckfelder. In der Mitte liegt ein Makara-Aufsatz mit sieben Vertiefungen.
U 54.22 Seitlich stehen blattförmige Aufsätze, hinten ein Edelsteinaufsatz. Oben beträgt die Breite zehn Aṅgula, unten entspricht sie der Gesichtsbreite.
U 54.23 Der jeweilige Umfang beträgt das Dreifache. Die Mondsichel kann links oder rechts liegen; links befindet sich eine große, reich geschmückte Schlange.
U 54.24 Aus fünf Haarsträhnen bildet man einen Knoten von drei Aṅgula. Die Strähnen werden einmal oder dreimal gewunden; die übrigen hängen seitlich herab.
U 54.25 Dies ist die reich geschmückte Flechthaarkrone. Das linke Ohr trägt ein Edelstein-, Muschel-
U 54.26 oder Lotusblatt-Ornament. Das andere Ohr erhält einen Makara-, Löwen- oder blattförmigen Ohrring. [Anm. 382]
U 54.27 Hinten hängen Haarwindungen bis zu den Ohren, seitlich die Enden der Flechten bis zu den Schulteransätzen herab.
U 54.28 Der Hals trägt eine Halskette; die Brust erhält den zugehörigen Mittelschmuck. Die Arme werden mit Oberarmreifen versehen.
U 54.29 Diese tragen schöne Blattmuster und verschiedene Edelsteine; Perlenschnüre hängen daran herab und enden in Edelsteinschmuck.
U 54.30 Die Handgelenke tragen Reifen, die Finger Ringe. Hinzu kommen Brustkreuzschmuck, Obergewand, heilige Schnur und Bauchband.
U 54.31 Die Hüftschnur ist mit Edelsteinreihen und künstlichen Gesichtsmotiven geschmückt; die Füße erhalten netzförmigen Schmuck.
U 54.32 So erscheint Candraśekhara, mit oder ohne Göttin. Sie kann auf einem eigenen Sockel stehen oder vom Gott umarmt werden.
U 54.33 Sie kann auch ihn umarmen, oder beide umarmen einander. Ebenso sind eine Darstellung ohne Umarmung und eine gerade, ungebogene Haltung möglich.
U 54.34 Damit sind die Merkmale beschrieben. Nun zur Einsetzung: Zeitwahl und Aussäen der Keime erfolgen wie zuvor.
U 54.35 Es folgen Edelsteindepot, Augenöffnung, Bildreinigung, rechtsläufige Umführung und Aufenthalt im Wasser. Danach wird der Pavillon wie zuvor eingerichtet.
U 54.36 Ringsum legt man neun, fünf oder eine Feuergrube an, richtungsgemäß geformt, rund oder quadratisch.
U 54.37 Nach der Brahmanenspeisung erfolgt die Reinheitsverkündigung. Das Vāstu-Feueropfer wird auf dem Samarīya-Feld ausgeführt.
U 54.38 Nach erneuter Reinheitsverkündigung richtet man das Ruhebett ein. Waschung, Schutzband und Niederlegung auf dem Bett erfolgen jeweils als eigene Handlung.
U 54.39 Am Kopfende steht das Hauptgefäß, nördlich davon die Vardhanī. Man vergegenwärtigt die beschriebenen Gestalten und verehrt sie darin.
U 54.40 Ringsum setzt man acht Gefäße mit den Vidyeśvaras auf. Nach Einsetzung von Tattvas, Mūrtis und den übrigen Zuordnungen folgt das Feueropfer wie zuvor.
U 54.41 Nach der Bereitung von Gruben und Feuer opfert man Brennholz, geklärte Butter, Reis, Sesam, Puffreis und Gerste. Als Holz dienen Vaṭa und Udumbara,
U 54.42 Aśvattha und Palāśa in den Hauptrichtungen, Śamī, Apāmārga, Śrīvṛkṣa und Māyūra in den Zwischenrichtungen, beginnend im Südosten.
U 54.43 Der vorzügliche Lehrer opfert mit jedem Stoff wie zuvor bis zur Vollgabe. Am Morgen verehrt er sorgsam Gottheiten, Gefäße und Feuer.
U 54.44 Gemeinsam mit den Mūrtipas empfängt er Kleider, Gold, Ringe und die Vergütung. Dann vollzieht er den Mantra-Nyāsa wie zuvor.
U 54.45 Die Gefäße stehen vor dem Bild. Der Keim aus dem Hauptgefäß wird in das Herz des Gottes übertragen, der Mantra aus der Vardhanī in seinen Sockel.
U 54.46 Ist die Göttin als eigene Gestalt dabei, setzt man ihn in ihr Herz ein. Die Keime aus den übrigen Gefäßen werden ringsum im Sockel verankert.
U 54.47 Besitzt die Göttin einen eigenen Sockel, richtet man einen gesonderten Pavillon ein. Zum Abschluss folgen Hochzeitsfeier, Waschung und Fest.
U 54.48 Der Guru kann eine reichliche Speisegabe darbringen lassen; sie ist hier fakultativ. Was nicht eigens genannt ist, folgt dem allgemeinen Einsetzungsritus.
U 54.49 Wer den Mondgekrönten so einsetzen lässt, soll alle Wünsche in dieser Welt erfüllen und am Ende Befreiung erlangen.
Uttarapāda – Kapitel 55: Die Aufstellung Purāris
U 55.1 Nun erläutere ich die Einsetzung Purāris, des Feindes der drei Städte, und zuerst seine Merkmale. Er besitzt vier Arme, drei Augen und eine Flechthaarkrone.
U 55.2 Er steht in einer gleichmäßig gebogenen Haltung. An einem Ohr trägt er einen Makara-Ohrring.
U 55.3 Die beiden hinteren Hände halten Antilope und Axt, die vorderen Bogen und Pfeil.
U 55.4 Die hinteren Hände liegen auf Schulterhöhe; der Pfeil reicht bis zur Höhe des Geschlechtsteils. Vom Nabel bis zum Handgelenk werden neunzehn Aṅgula angegeben.
U 55.5 Zwischen Rumpfseite und Armmitte liegen fünf Aṅgula, vom Schulteransatz bis zum Ende der hinteren Hand sechzehn.
U 55.6 Tripurāntaka kann auch ohne die hinteren Hände, also zweiarmig, dargestellt werden. Eine Richtschnur wird vom Kopf rechts an der Pupille des linken Auges
U 55.7 und links am linken Nasenflügel vorbei zur Vorderseite des rechts stehenden Fußes herabgelassen, ihr vorzüglichen Weisen.
U 55.8 Herz, Nabel, Geschlechtsteil, linker Fuß und Knie liegen links der Schnur; als Abstand wird eine Folge ab drei Teilen genannt. Die Haltung bleibt dabei gleichmäßig und fest gebogen. [Anm. 383]
U 55.9 Für die Abstände zwischen großen Zehen und Fersen werden zehn beziehungsweise fünf Aṅgula genannt. Links kann Pārvatī mit ihren vorgeschriebenen Merkmalen stehen.
U 55.10 Nachdem Purāri so gefertigt ist, vollzieht man die Einsetzung zu günstigem Augenblick und Aszendenten, beginnend mit dem Aussäen der Keime.
U 55.11 Es folgen Edelsteindepot, Augenöffnung, Bildreinigung, rechtsläufige Umführung, Aufenthalt im Wasser, Waschung und Schutzband.
U 55.12 Im Pavillon wird ein Opferplatz angelegt, ringsum neun, fünf oder eine Feuergrube, quadratisch, rund oder richtungsgemäß geformt.
U 55.13 Darauf richtet man ein Ruhebett ein und legt Maheśvara nieder. An seinem Kopfende stehen Śiva-Kumbha und Vardhanī.
U 55.14 Man vergegenwärtigt die beschriebenen Gestalten und verehrt sie darin. Ringsum setzt man acht Gefäße auf und verehrt darin die Vidyeśvaras.
U 55.15 Der innerlich gesammelte Guru bringt alle Gaben von Duftstoffen bis zur Speisegabe dar. Nach dem Nyāsa von Tattvas, Mūrtis und den übrigen folgt das Feueropfer.
U 55.16 Grube und Feuer werden bereitet. Man opfert Brennholz, geklärte Butter, Reis und Sesam. In den Hauptrichtungen dienen Palāśa, Udumbara, Aśvattha und Vaṭa als Holz.
U 55.17 In den Zwischenrichtungen, beginnend im Südosten, dienen Śamī, Apāmārga, Śrīvṛkṣa und Māyūra. Im Hauptfeuer wird Palāśa verwendet; dieses kann auch überall dienen.
U 55.18 Mit jedem Stoff wird wie zuvor bis zur Vollgabe geopfert. Am zweiten Tag sättigt man Gottheiten, Gefäße und Feuer.
U 55.19 Der Guru wird gemeinsam mit den Mūrtipas geehrt und erhält die vorgeschriebene Vergütung. Zum günstigen Zeitpunkt vollzieht er den Mantra-Nyāsa.
U 55.20 Den Keim aus dem Hauptgefäß setzt er in Śivas Herz ein, den Keim aus der Vardhanī in dessen Sockel.
U 55.21 Sitzt die Göttin mit ihm auf demselben Sockel, wird der Keim in ihr Herz eingesetzt. Bei eigenem Sockel erhält sie einen gesonderten Pavillon.
U 55.22 Danach folgen Hochzeitsfeier und Waschung. Ein Fest und eine große Speisegabe kann der Guru zusätzlich ausführen lassen.
U 55.23 Alles hier nicht Genannte folgt den allgemeinen Einsetzungsregeln. So ist die wunscherfüllende Einsetzung Purāris beschrieben.
U 55.24 Wer sie mit Hingabe ausführen lässt, soll die vielfältigen Freuden dieser Welt erfahren und am Ende den höchsten Śiva erreichen.
Uttarapāda – Kapitel 56: Die Weihe Liṅgodbhavas
U 56.1 Nun wird die Einsetzung des Gottes Liṅgodbhava erläutert. Das Liṅga wird wie zuvor nach dem Maß des Heiligtumsraums gestaltet.
U 56.2 Man teilt seine Höhe in vier, fünf, sechs oder sieben Teile und lässt unten einen Teil frei, oben denselben Anteil oder dessen Hälfte.
U 56.3 Im Zwischenraum gestaltet man die Candraśekhara-Gestalt nach den früheren Regeln. Der untere Bereich Śivas bis zu den Knien bleibt im Liṅga verborgen.
U 56.4 Oben am Liṅga wird ein Schwan, unten ein Eber dargestellt. Der Schwan wird nach einem Gesichtsmaß des Hauptbildes gefertigt.
U 56.5 Der Eber misst zwei Gesichtsmaße; sein Rüssel gräbt in der Erde. Für die weiteren Gestalten werden ein bis fünf Sechstel des Liṅga-Maßes genannt.
U 56.6 Brahmā und Viṣṇu stehen an den beiden Seiten, verneigt und dem Gott zugewandt, mit seitlich gerichteten Füßen und schön gestalteten Gliedern.
U 56.7 So heißt er Liṅgodbhava, der aus dem Liṅga Hervorgehende, von Brahmā und Viṣṇu verehrt. Er kann auch ohne deren menschliche Gestalten, nur mit Schwan und Eber, dargestellt werden.
U 56.8 Damit sind die Merkmale beschrieben. Für die Einsetzung wählt man Zeit und Keimaussaat wie zuvor.
U 56.9 Dann errichtet man den Pavillon und legt ringsum neun, fünf oder eine Feuergrube an,
U 56.10 quadratisch, richtungsgemäß geformt oder rund. Ein Edelsteindepot ist hier nicht vorgesehen. Es folgen Augenöffnung und Bildreinigung.
U 56.11 Man führt das Bild rechtsherum um die Stadt, lässt es im Wasser ruhen, schmückt den Pavillon und vollzieht das Vāstu-Feueropfer.
U 56.12 Oder der Kundige vollzieht zu Beginn die rituelle Besitznahme des Bodens wie zuvor. Auf der Plattform legt er einen Opferplatz und darauf das Ruhebett an.
U 56.13 Der Gott wird aus dem Wasser geholt und sein Bild gereinigt. Nach dem Binden des Schutzbands legt man ihn auf das Bett.
U 56.14 Augenöffnung und weitere Riten gelten auch für Brahmā und Viṣṇu. Brahmā wird rechts, Viṣṇu links niedergelegt.
U 56.15 Man hüllt die Gestalten in Tücher und verehrt sie mit Duftstoffen. Ihre jeweiligen Hauptgefäße stehen an den Kopfenden.
U 56.16 Nördlich des Śiva-Kumbha steht die Vardhanī; ringsum stehen acht Gefäße in Gestalt der Vidyeśvaras.
U 56.17 Der Lehrer meditiert im eigenen Herzen über die beschriebenen Gestalten und verehrt sie nach Form, Haltung und innerem Wesen.
U 56.18 Bei Śiva, Brahmā und Viṣṇu setzt er Tattvas, Mūrtis und weitere Zuordnungen ein: bei Śiva wie zuvor, bei Brahmā und Viṣṇu nach ihren eigenen Regeln.
U 56.19 Gemeinsam mit den Mūrtipas beginnt er das Feueropfer mit Brennholz, geklärter Butter, gekochtem Reis, Puffreis, Sesam, Senf und Bambusreis.
U 56.20 In den Hauptrichtungen dienen Palāśa, Udumbara, Aśvattha und Plakṣa als Holz; in den Zwischenrichtungen Śamī, Apāmārga, Śrīvṛkṣa und Māyūra.
U 56.21 Im Hauptfeuer wird Palāśa verwendet; dieses kann auch überall dienen. Die Stoffe werden der Reihe nach geopfert; auch Brahmā und Viṣṇu
U 56.22 werden vom Guru im Hauptfeuer mit Brennholz und den übrigen Gaben gesättigt. Nach Ablauf der restlichen Nacht, am klaren Morgen,
U 56.23 hebt der gereinigte, wahrheitskundige Lehrer gemeinsam mit den Mūrtipas die Bilder vom Lager und verehrt sie, die Gefäße und die Feuer.
U 56.24 Lehrer und Helfer werden geehrt und erhalten ihre Vergütung. Vor dem festgesetzten Augenblick beginnt der Mantra-Nyāsa.
U 56.25 Die Gefäße werden von der Plattform genommen und auf einem Opferplatz vor den Bildern aufgestellt. Den Keim aus dem Hauptgefäß setzt man in das Herz des Gottes ein.
U 56.26 Den Keim aus der Vardhanī überträgt man in den Fußbereich und begießt ihn dort. Auch die Vidyeśvara-Keime werden eingesetzt; mit dem Gefäßwasser wäscht man den Herrn.
U 56.27 Brahmā und Viṣṇu erhalten jeweils ihren eigenen Keim und ihre Begießung. Waschung und Verehrung werden mit einem abschließenden Fest verbunden.
U 56.28 Danach stellt der Guru die Bilder endgültig auf: Brahmā rechts vom Gott, Viṣṇu links.
U 56.29 Was hier nicht genannt ist, folgt der allgemeinen Bildeinsetzung. Wer Liṅgodbhava auf diese Weise einsetzt,
U 56.30 soll schon hier wohlhabend und verständig werden und am Ende die Vereinigung mit dem Gott erreichen.
Uttarapāda – Kapitel 57: Die Aufstellung Dakṣiṇāmūrtis
U 57.1 Hört, ihr vorzüglichen Zweimalgeborenen, von der Einsetzung Dakṣiṇeśas. Seine Gestalt ist dreifach: der Auslegung, der Musik oder dem Yoga gewidmet.
U 57.2 Der Auslegende zeigt die Erkenntnisgeste, der Musizierende hält eine Vīṇā. Der Yogi besitzt keines dieser beiden Merkmale und kann in verschiedenen Haltungen erscheinen.
U 57.3 Er hat vier Arme und drei Augen, leuchtet weiß wie Jasmin und Mond oder erscheint in Korallenrot, Gold oder dunkler Farbe.
U 57.4 Er trägt ein Tigerfell oder ein göttliches Gewand, dazu Obergewand und weiße heilige Schnur.
U 57.5 Sein Haar ist ausgebreitet, als Flechthaarkrone aufgebunden oder von einem Stirnband gehalten; ein Schädel schmückt es.
U 57.6 Dhuttūra- und Āragvadha-Blüten, Schlangenornamente und Mond schmücken ihn. Er trägt die fünf Zeichen, Gaṅgā und Glöckchen.
U 57.7 Unter einem Vaṭa-Baum sitzt er auf einem Felsen und auf einem Tigerfell, gegebenenfalls in Vīrāsana.
U 57.8 Das rechte Bein hängt herab; der linke Unterschenkel liegt auf dem rechten Knie. Die rechte Hand zeigt die Saṃdarśa genannte Erkenntnisgeste.
U 57.9 Die linke Hand hält ein Buch. Dessen Länge wird zwischen achtzehn und zweiunddreißig Maßeinheiten angegeben.
U 57.10 Alternativ trägt die linke Hand eine Schlange oder zeigt Wunschgewährung, wobei das Handgelenk auf dem Knie ruht.
U 57.11 Bei der Daṇḍa-Haltung liegt der Unterarm auf dem Knie; die nach unten gespreizten Finger gleichen einem geöffneten Lotus.
U 57.12 Die beiden hinteren Hände tragen Gebetsschnur und Flamme. Links kann stattdessen ein roter oder blauer Lotus oder eine Schlange vorgesehen werden.
U 57.13 Beide hinteren Hände werden in Kaṭaka-Haltung gestaltet. Sein Blick ist heiter und ruhig oder auf die Nasenspitze gerichtet; die linke Hand kann das Buch halten.
U 57.14 Der Körper wird leicht gebogen dargestellt. Die Richtschnur liegt links von Herz, Nabel und Geschlechtsteil,
U 57.15 mit den jeweils angegebenen Abständen von einem Maß, einem kleinen Teil und einem weiteren Teil. Der herabhängende Fuß liegt einen halben Aṅgula von der Mittellinie entfernt. [Anm. 384]
U 57.16 Die Abstände werden in halben Aṅgula-Schritten vergrößert; das gedruckte Endmaß »anderthalb Yava« ist damit nicht vereinbar. Der Daumenansatz der zeigenden Hand liegt auf Höhe der Brustwarze.
U 57.17 Der Blick richtet sich auf die Mitte zwischen Daumen und Brust. Vom Nabel bis zum Handgelenk werden achtzehn Aṅgula angegeben.
U 57.18 Die buchtragende Hand liegt einen Teil oberhalb des Oberschenkels; vom Nabel bis zu ihrem Handgelenk sind es neunzehn Aṅgula.
U 57.19 Zwischen Armmitte und Rumpfseite liegen sechs Aṅgula. Die anschließende Angabe zwischen hinterem Handgelenk und Schultermitte enthält eine unsichere Yava-Aṅgula-Lesart.
U 57.20 Vom Armansatz bis zum Mittelfinger werden zehn Aṅgula genannt. Die Spitze der Kaṭaka-Haltung liegt zwei Aṅgula über der Halsgrubenlinie.
U 57.21 Die begleitenden Seher tragen Flechthaarkronen. Ihre Höhen reichen zur Brust, zum Gesicht oder zum Hals des Gottes; sie besitzen die jeweils angemessenen Attribute und weiße heilige Schnüre.
U 57.22 Sie tragen weiße oder andere vorgeschriebene Gewänder, Asche und Rudrākṣa. Kauśika und Kāśyapa werden mit dunkler beziehungsweise gelber Färbung verbunden; die gedruckte Verteilung ist verkürzt.
U 57.23 Bharadvāja ist rot, Atri und Gautama sind rauchfarben. Einen, zwei oder drei von ihnen stellt man auf jeder Seite auf.
U 57.24 So ist die auslegende Gestalt beschaffen. Nun zur musizierenden: Die Hände halten in Kaṭaka-Stellung den oberen, unteren und mittleren Bereich des Instruments.
U 57.25 Die Vīṇā liegt nach rechts gerichtet; die rechte Hand greift sie vorn in Kaṭaka-Haltung. Sie ruht auf dem Oberschenkel.
U 57.26 Ihr Ansatz reicht zwei Aṅgula über den Oberschenkel hinaus; das obere Ende liegt einen Teil über der Hand, das linke Ende wird mit vier Gesichtsmaßen zuzüglich eines Teils angegeben. [Anm. 385]
U 57.27 Ihre Breite wird durch einen Teil bestimmt, ihr Umfang wie zuvor. Für den Resonanzkörper werden sechs Aṅgula Breite beziehungsweise Länge genannt.
U 57.28 Seine Höhe beträgt die Hälfte. So soll man ihn gestalten. Von der Halsgrubenlinie bis zum Handgelenk
U 57.29 werden dreißig Aṅgula angegeben, vom anderen Handgelenk bis zum Nabel ein Tāla. Das Übrige ist wie zuvor.
U 57.30 Bei der lehrenden Yoga-Form ist das Gesicht der Erkenntnisgeste zugewandt; der Blick fällt dorthin, und die Augen sind stets leicht geschlossen.
U 57.31 Die linke Hand ist ausgestreckt: Dies gilt als eine Yoga-Gestalt. Eine andere besitzt zwei gebeugte Beine, deren Fersen am Gesäß liegen.
U 57.32 Die angehobenen Knie stützen die Enden der Unterarme beziehungsweise Ellenbogen. Erkenntnisgeste, Blickrichtung und leichte Körperbiegung entsprechen der früheren Form.
U 57.33 Die Umgebung enthält verschiedene Wildtiere und Schlangen, zahlreiche Seher, Siddhas und Vidyādharas,
U 57.34 Bhūtas, Kinnaras und weitere Wesen sowie blühende Bäume. Seitlich wird ein Felsen gestaltet, daneben auf grasbewachsenem Boden ein Vaṭa-Baum.
U 57.35 Er trägt Früchte, große und kleine Äste und vielerlei Vögel. An seinem Fuß sitzt der Gott im südlichen Schatten, von Mitgefühl erfüllt,
U 57.36 auf einem edelsteingeschmückten, mit Tigerfell bedeckten Sitz, umgeben von ehrfürchtigen Sehern, angefangen mit Kauśika.
U 57.37 Diese gelten als Ahnherren der śivaitischen Brahmanengeschlechter; sie sind vom höchsten Herrn eingeweiht und ganz auf die Āgamas ausgerichtet.
U 57.38 So sind die verschiedenen Dakṣiṇāmūrti-Gestalten beschrieben. Die auslegende gilt als Erkenntnisgeber, die musizierende als Geber von Genüssen,
U 57.39 die Yoga-Gestalt als Geber von Befreiung. In diesem Wissen soll man sie gestalten. Er kann sitzend oder stehend, mit oder ohne Seher dargestellt werden.
U 57.40 Auch der Vaṭa-Baum kann fehlen; Bhūtas und weitere Wesen können ihn umgeben. Der herabhängende Fuß kann auf einem Bhūta ruhen.
U 57.41 Damit sind die Merkmale beschrieben. Nun zur Einsetzung: Wochentag und weitere Zeitbestimmungen sowie Keimaussaat werden wie zuvor gewählt.
U 57.42 Der Pavillon wird nach den früheren Regeln angelegt, ringsum neun, fünf oder eine Feuergrube, quadratisch oder entsprechend der Richtung geformt.
U 57.43 Es folgen Edelsteindepot, Augenöffnung, Bildreinigung, rechtsläufige Umführung um das Dorf und Aufenthalt im Wasser.
U 57.44 Danach folgen Reinheitsbesprengung, Brahmanenspeisung, erneute Reinheitsverkündigung und Vāstu-Feueropfer oder die rituelle Besitznahme des Bodens.
U 57.45 All dies gilt angemessen für den Gott der Götter und die Seher. Auf der Plattform legt man einen Opferplatz an und richtet getrennte Ruhebetten ein.
U 57.46 Auf der Waschungsplattform wäscht man Śiva gemeinsam mit den Sehern. Dann legt man den Gott auf sein Bett, ebenso Kauśika und die übrigen Seher.
U 57.47 Kauśikas Gruppe liegt rechts, Bharadvājas Gruppe links; jeder erhält eigene Tücher, Grasbündel und weiteren Schmuck.
U 57.48 Dies gilt gemeinsam für die auslegende, musizierende und Yoga-Gestalt. Die jeweiligen, mit Tüchern geschmückten Gefäße stehen an ihren Kopfenden.
U 57.49 Nördlich des Śiva-Kumbha steht die Vardhanī; ringsum stehen acht Gefäße mit den Vidyeśvaras.
U 57.50 Die Gestalten werden nach Form, Haltung und Wesen verehrt. Nach dem Nyāsa von Tattvas, Mūrtis und den übrigen Zuordnungen beginnt das Feueropfer.
U 57.51 Śiva erhält die Tattvas wie zuvor, die Seher nach ihren jeweiligen Regeln. Feuergruben und Feuer werden bereitet und das Śiva-Feuer hervorgebracht.
U 57.52 Man opfert Brennholz, geklärte Butter, gekochte Opferspeise, Puffreis, Sesam, Senf und Bambusreis. In den Hauptrichtungen und im Hauptfeuer dient Palāśa als Holz.
U 57.53 In den Zwischenrichtungen wird Bilva-Holz verwendet. Die Seher werden im Hauptfeuer gesättigt. Die Opferstoffe werden der Reihe nach bis zur Vollgabe dargebracht.
U 57.54 So lässt man den Rest der Nacht verstreichen. Am klaren Morgen badet der Guru gemeinsam mit den Mūrtipas und gestaltet seinen Mantrakörper.
U 57.55 Er verehrt und erhebt die Bilder, verehrt Gefäße und Feuer. Lehrer und Helfer werden geehrt und erhalten jeweils ihre Vergütung.
U 57.56 Vor dem festgesetzten Augenblick beginnt der Mantra-Nyāsa. Die Gefäße stehen auf einem wie zuvor bereiteten Opferplatz vor den Bildern.
U 57.57 Der Keim aus dem Hauptgefäß wird in Śivas Herz eingesetzt, der Keim aus der Vardhanī in seinen Sockel.
U 57.58 Die Vidyeśvara-Keime setzt man im Sockel vom Osten an ein. Mit dem jeweiligen Gefäßwasser werden die entsprechenden Stellen begossen.
U 57.59 Auch die Seher erhalten ihre Keime im Herzen und werden mit dem Wasser ihrer eigenen Gefäße gewaschen.
U 57.60 In die Bücher in den Händen Śrīkaṇṭhas und der Seher setzt der vorzügliche Guru sämtliche Āgamas, angefangen mit dem Kāmika, samt ihren Unterteilungen ein.
U 57.61 Danach stellt man den Herrn und die Seher rechts und links von ihm endgültig auf. Waschungsfest und große Speisegabe können zusätzlich ausgeführt werden.
U 57.62 Was hier nicht genannt ist, folgt der allgemeinen Einsetzung. Wer Dakṣiṇāmūrti so einsetzen lässt,
U 57.63 soll sämtliche selbst erwünschten Freuden dieser Welt erfahren und am Ende seines Lebens den höchsten Herrn erreichen.
Uttarapāda – Kapitel 58: Die Weihe Bhikṣāṭanas
U 58.1 Nun erläutere ich die Merkmale Bhikṣāṭanas und Kaṅkālas sowie ihre Einsetzung. Hört zu, ihr vorzüglichen Zweimalgeborenen.
U 58.2 Der Herr trägt Sandalen, besitzt vier Arme und eine heilige Schnur. Er ist friedvoll und in schreitender Haltung dargestellt.
U 58.3 Ein Messer ist an ihm befestigt; er ist anmutig, mit leuchtender Flechthaarkrone, feinem Gewand und schönem Schmuck.
U 58.4 Links trägt er einen muschelförmigen Ohrschmuck, rechts einen Makara-Ohrring. Der rechte Fuß ist gebeugt, der linke steht fest.
U 58.5 Auch eine gleichmäßig gebogene Haltung ist möglich; sein Körper leuchtet. Die vordere rechte Hand hält einen Schlagstab, die linke eine Ḍakkā-Trommel.
U 58.6 Die Spitze des rechten Mittelfingers berührt die Zungenspitze einer Antilope. Die hintere linke Hand hält einen Federstab und den Kāla-Stab.
U 58.7 Die unteren Enden beider Stäbe ruhen am Schulteransatz. Verschiedene Gaṇas und zahlreiche Bhūtas umgeben ihn.
U 58.8 Ein Bhūta an seiner Seite trägt eine Bali-Schale auf dem Kopf. Viele weitere Bhūtas unterschiedlicher Gestalt begleiten ihn.
U 58.9 Sie tragen Trommeln, Hörner und andere Instrumente; Gesang und Tanz erfüllen die Szene. Schön gestaltete Frauen sind von Verlangen bezaubert.
U 58.10 Ihre Schmuckstücke und Gewänder gleiten herab; sie sind bereit, Gaben zu bringen. Einige sprechen Segensworte, andere streben nach einer Umarmung.
U 58.11 Eine Richtschnur wird vom Kopf durch den Stirnbereich geführt, um einen Aṅgula versetzt, am linken Nasenflügel vorbei zum Ansatz der großen Zehe des Standfußes.
U 58.12 Rechts lässt man acht Yava frei, rechts vom Herzen drei Teile; links von Nabel und Geschlechtsteil werden ein Teil beziehungsweise sieben Aṅgula genannt. [Anm. 386]
U 58.13 Zwischen den großen Zehen liegen achtzehn Aṅgula, zwischen den Fersen sieben, zwischen den Knien ein Gesichtsmaß.
U 58.14 Alternativ werden dreizehneinhalb Aṅgula für den Knieabstand genannt. Die gebogene Hand mit dem Schlagstab liegt in Kaṭaka-Haltung auf Nabelhöhe.
U 58.15 Vom Nabel bis zu ihrem Handgelenk liegt ein Teil; zwischen Rumpfseite und Armmitte fünf Aṅgula.
U 58.16 Die zum Maul der Antilope gerichtete Hand liegt auf Höhe der Oberschenkelmitte. Von dort bis zu ihrer Spitze werden einundzwanzig Aṅgula angegeben.
U 58.17 Sie weist nach unten und besitzt eine Kaṭaka-Biegung; alternativ wird ein Maß von achtzehn genannt. Zwischen Rumpfseite und Armmitte liegen sieben Aṅgula.
U 58.18 Die Hand, die Skelett- und Federstab hält, liegt auf Achselhöhe. Zwischen Schulterende und Handgelenk beträgt der Abstand sechzehn Aṅgula,
U 58.19 oder zwölf. Der Federstab ragt entsprechend aus der Hand; die Federlänge wird zur Nasenspitze des Gottes in Beziehung gesetzt. [Anm. 387]
U 58.20 Der Skelettstab reicht vom unteren Körperbereich bis zum Hals des Gottes. An seinem Ende gestaltet der Kundige das Skelett, ihr großen Weisen.
U 58.21 Die Frauen erscheinen als himmlische Mädchen mit Höhen zwischen Brust- und Nabelhöhe des Gottes. Die Bhūtas können nach Wunsch etwa drei Gesichtsmaße hoch sein.
U 58.22 Derselbe höchste Gott, nun nackt und ohne Skelett, mit auf beiden Seiten ausgebreitetem Flechthaar,
U 58.23 trägt um die Hüfte eine Schlangenschnur. Die linke Hand hält einen Schädel und zeigt die entsprechende gebende Haltung.
U 58.24 Die hintere linke Hand trägt eine göttliche Trommel, die hintere rechte einen Pfauenfederstab.
U 58.25 Eine Schlange befindet sich an seiner Seite; die vordere rechte Hand reicht zum Maul der Antilope oder wird in einer entsprechenden Winkelhaltung gestaltet.
U 58.26 Der Rücken der schädeltragenden Hand liegt auf Nabelhöhe; vom Nabel bis zu ihrem Handgelenk sind es sechzehn Aṅgula.
U 58.27 Die Ḍamaru liegt auf Ohrhöhe; zwischen Handgelenk und Ohr werden sechzehn Aṅgula genannt. Das Übrige entspricht Kaṅkāla.
U 58.28 So heißt Hara Bhikṣāṭana, der um Almosen Wandernde. Eine gesonderte Viṣṇu-Gestalt kann hinzugefügt werden oder fehlen. Nun erläutere ich kurz die Einsetzung.
U 58.29 Zeitwahl und Keimaussaat erfolgen wie zuvor. Danach legt man Edelsteindepots für den Gott und die Bhūtas an,
U 58.30 auch für die Frauen, auf eigenen Sockeln oder auf einem gemeinsamen. Bei Antilope und weiteren Begleitfiguren kann das Edelsteindepot entfallen.
U 58.31 Nach Augenöffnung und Bildreinigung führt man die Bilder rechtsherum um das Dorf und lässt sie im Wasser ruhen.
U 58.32 Der Opferpavillon wird wie zuvor eingerichtet, mit neun, fünf oder einer Feuergrube, richtungsgemäß geformt oder rund.
U 58.33 Der Handwerker wird entlassen; zur Reinigung werden Brahmanen gespeist. Es folgen Reinheitsverkündigung, Vāstu-Feueropfer, Opferplatz und getrennte Ruhebetten.
U 58.34 Waschung und Schutzband erfolgen für jede Gestalt gesondert. In der Mitte liegt der Gott, rechts die Frauen, links die Bhūtas.
U 58.35 Alle werden ordnungsgemäß niedergelegt und einzeln mit Tüchern und weiteren Dingen geschmückt. Ist der Skelettstab getrennt gearbeitet, liegt er am Kopfende.
U 58.36 Zwischen Osten und Nordosten stellt man Hauptgefäß und Vardhanī auf. Die übrigen Gefäße stehen an den jeweiligen Kopfenden, bei den Frauen Vardhanīs.
U 58.37 Mit den eigenen Mantras verehrt man sie durch Duftstoffe und Blüten. Im Bhūta-Gefäß verwendet der Guru »Vīreśāya namaḥ«.
U 58.38 In der entsprechenden Vardhanī verehrt er mit »Nandanāyai namaḥ« und dem Herzmantra. Im Kaṅkāla-Gefäß vergegenwärtigt er Kaṅkāla und setzt Tattvas und die weiteren Zuordnungen ein.
U 58.39 Bei Śiva geschieht dies wie zuvor. Für Vīreśa gelten die früheren Mūrtis; als Mūrtipas werden Pramukha und Durmukha,
U 58.40 Pramoda, Moda und Vighnarāja genannt. Bei Kaṅkāla folgt man den Regeln Viṣṇus. Danach beginnt das Feueropfer.
U 58.41 Nach der Bereitung der Feuergruben opfert man Brennholz, geklärte Butter, Reis, Puffreis, Sesam, Gerste und ungebrochene Reiskörner.
U 58.42 In den Hauptrichtungen dienen Palāśa, Khadira, Aśvattha und Udumbara als Holz, in den Zwischenrichtungen Śamī, Vaṭa, Śrīvṛkṣa und Māyūra.
U 58.43 Im Hauptfeuer verwendet man Palāśa; dieses kann auch überall dienen. Der führende Lehrer ruft im Hauptfeuer die Gottheiten herbei und sättigt sie.
U 58.44 Am zweiten Tag verehrt und sättigt man Gottheiten, Gefäße und Feuer. Der Guru und die Mūrtipas erhalten Kleider, Gold und ihre Vergütung.
U 58.45 Dann vollzieht man den Mantra-Nyāsa. Die Gefäße stehen vor den Bildern; der Mantra aus dem Hauptgefäß wird in das Herz des Gottes eingesetzt.
U 58.46 Der Mantra aus der Vardhanī kommt in den Sockellotus; die Keime aus den anderen Gefäßen werden in die Herzen der jeweiligen Gestalten übertragen.
U 58.47 Mit dem jeweiligen Gefäßwasser werden sie gewaschen. Zum Abschluss lässt der führende Lehrer Waschung, großes Fest und Speisegabe ausführen.
U 58.48 Alles hier nicht Genannte folgt den allgemeinen Einsetzungsregeln. Wer so handelt, soll einen verdienstvollen Zustand erreichen.
Uttarapāda – Kapitel 59: Die Weihe des Bali-Trägers
U 59.1 Nun erläutere ich die Einsetzung des Bali-Trägers. Seine Merkmale wurden beim täglichen Fest beschrieben; Richtschnüre und weitere Proportionen entsprechen dem Mondgekrönten.
U 59.2 Bei Sühneriten, zur Erfüllung aller Wünsche und auch beim täglichen Fest gilt diese Gestalt als besonders geeignet, insbesondere mit ihren eigenen Mantras.
U 59.3 Ich erläutere die Einsetzung kurz, ihr großen Weisen. Zeitwahl, Keimaussaat, Edelsteindepot und Augenöffnung,
U 59.4 Reinigung, rechtsläufige Umführung um Dorf oder Stadt und Aufenthalt im Wasser werden wie zuvor beschrieben vollzogen.
U 59.5 Man errichtet einen Pavillon mit neun, fünf oder einer Feuergrube. Die Gruben können rund, quadratisch oder der Richtung entsprechend geformt sein.
U 59.6 In allen drei Ausführungen ist die Hauptgrube rund. Danach entlässt man den Handwerker und speist Brahmanen.
U 59.7 Nach Reinheitsbesprengung und Vāstu-Feueropfer holt man das Bild aus dem Wasser und wäscht es mit Erde und weiteren Stoffen.
U 59.8 Man verehrt mit Duftstoffen und bindet das Schutzband. Auf der Plattform legt man einen Opferplatz und darüber das Ruhebett an.
U 59.9 Darauf legt man den Gott, mit rotem Tuch und weiteren Dingen geschmückt. Die Gefäße werden wie zuvor ringsum um den Śiva-Kumbha aufgestellt.
U 59.10 Das Hauptgefäß steht reich mit Tüchern geschmückt am Kopfende; auch alle anderen tragen Tücher. Im Śiva-Kumbha verehrt man die Pāśupata genannte Waffengottheit.
U 59.11 Man meditiert über die in ihren Merkmalen beschriebene Gestalt und verehrt mit Duftstoffen. Ihr Name wird im Dativ mit Huṃ und Phaṭ verbunden.
U 59.12 Alternativ verwendet man den vollständigen Pāśupata-Mantra mit den im Text angegebenen Lauten Ślīṃ, Paṃ, Śuṃ, Huṃ, Phaṭ und Namaḥ. [Anm. 388]
U 59.13 Die Vokale von Ā bis Au werden den Brahma-Mantras, angefangen mit Sadyojāta, zugeordnet. Die Mantras für Herz und die übrigen Glieder beginnen mit Oṃ und enden mit Phaṭ.
U 59.14 Sie werden den einzelnen Gliedern entsprechend unterschieden, mit deren Namen sowie den Abschlüssen Huṃ, Phaṭ und Namaḥ verbunden.
U 59.15 Die Gestalt wird mit dem beiderseits eingefügten Herzmantra, mit dem Vidyā-Körpermantra oder aus Huṃ gebildet, jeweils vom Herzmantra umschlossen.
U 59.16 Ringsum verehrt der Guru die acht Waffen, angefangen mit Vajra. Tattvas, ihre Herren und die Mūrtis setzt er wie zuvor ein.
U 59.17 Als Mūrti-Herren setzt der Kundige Vajra und die übrigen Waffen ein. Danach bereitet er die Feuergruben und bringt das Śiva-Feuer hervor.
U 59.18 Mit Brennholz, geklärter Butter, Reis, Gerste, Sesam und Puffreis opfert er unter den zuvor genannten Wurzel-, Brahma- und Aṅga-Mantras in der angegebenen Anzahl.
U 59.19 Hinzu kommen die Mantras für Tattvas, Mūrtis und weitere Zuordnungen. In den Hauptrichtungen dienen Palāśa, Udumbara, Aśvattha und Vaṭa als Brennholz.
U 59.20 In den Zwischenrichtungen verwendet man Śamī, Khadira, Śrīvṛkṣa und Pippala, im Hauptfeuer Palāśa. Am zweiten Tag setzt man das Verfahren entsprechend fort.
U 59.21 Lehrer und Helfer werden geehrt und erhalten ihre Vergütung. Die Gefäße stehen vor dem Bild; der Mantra aus dem Hauptgefäß wird in dessen Herz übertragen.
U 59.22 Die Mantras der Begleiter werden im Sockellotus eingesetzt. Waschung, Fest und große Speisegabe können zusätzlich ausgeführt werden.
U 59.23 Was hier nicht genannt ist, folgt den allgemeinen Einsetzungsregeln. Wer die Waffengestalt auf diese Weise einsetzt,
U 59.24 soll hier und jenseits Freude und Befreiung erlangen.
Uttarapāda – Kapitel 60: Die Weihe Śarabheśvaras
U 60.1 Nun erläutere ich die Einsetzung Śarabheśas und zuvor seine Merkmale. Er besitzt eine vogelartige Gestalt von goldenem Glanz und zwei Flügel.
U 60.2 Seine Flügel sind aufgerichtet; er hat drei rote Augen und vier löwenartige Füße.
U 60.3 Vier weitere Füße mit sehr scharfen Krallen sind emporgerichtet. Er besitzt einen göttlichen Schwanz und ausgebreitetes Flechthaar.
U 60.4 Oberhalb des Halses erscheint er menschenartig mit göttlicher Krone; sein Gesicht ist löwenartig, mit furchtbaren Hauern und gewaltiger Kraft.
U 60.5 Er trägt Narasiṃha fort, der zur Vernichtung der Welt aufgebrochen war. Dessen großer Körper ist nun reglos, die Hände sind verehrend zusammengelegt.
U 60.6 Viṣṇu mit lotusblattgleichen Augen hat den Körper gebeugt und das Gesicht nach oben gewandt. Śarabhas emporgerichtete Füße fassen seinen Bauch.
U 60.7 Śarabheśvara selbst wird zum Himmel gewandt dargestellt. Damit sind die Merkmale beschrieben; nun folgt sein Mantra.
U 60.8 Der Keim wird aus dem ersten Laut der achten Lautgruppe gebildet, verbunden mit dem vierzehnten und dem sechsten Vokal sowie Bindu und Nāda.
U 60.9 Dies wird als Śārabha-Keim bezeichnet. Die Namen Śarabheśvara und Harihara werden in den Dativ gesetzt.
U 60.10 Man verbindet sie mit vorangestelltem Praṇava und abschließendem Namaḥ und verwendet dies bei Verehrung und weiteren Riten zur Erlangung der acht Siddhis.
U 60.11 Aus dem Anfangslaut bildet der Lehrer die Brahma- und Aṅga-Mantras. Die acht Begleiter beginnen mit Vajradeha, Khādaka und Viyojaka,
U 60.12 gefolgt von Māraṇa, Dīrghahasta, Tīkṣṇadaṃṣṭra, Jaṭādhara und Balipriya. Sie stehen vom Osten an geordnet
U 60.13 bei Verehrung, Einsetzung und weiteren Riten ringsum. Ihre Mantras werden aus den Anfangslauten ihrer eigenen Namen gebildet.
U 60.14 Śarabheśvara wird aus Stein oder einem anderen gewünschten Material gefertigt. Die Einsetzung erfolgt an einem Tag mit günstigem Aszendenten.
U 60.15 Das Aussäen der Keime geschieht nach seiner Vorschrift, ebenso Augenöffnung und Edelsteindepot.
U 60.16 Reinigung mit Erde und weiteren Stoffen, rechtsläufige Umführung um das Dorf und Aufenthalt im Wasser werden für Hara und Hari jeweils gesondert ausgeführt.
U 60.17 Der Pavillon wird wie zuvor quadratisch errichtet, mit neun, fünf oder einer Feuerstelle.
U 60.18 Der Baumeister wird entlassen; man besprengt mit heiligem Wasser. Nach der Brahmanenspeisung entfernt man die Speisereste und reinigt erneut.
U 60.19 Es folgen Reinheitsverkündigung, Vāstu-Verehrung und Feueropfer, Anlage des Opferplatzes und Ruhebetts, Waschung und Schutzband.
U 60.20 Für beide Gestalten werden die Riten gesondert vollzogen, danach legt man sie auf die Ruhebetten. Der Text nennt nach Norden gerichtete Füße beziehungsweise einen nach Osten gerichteten Kopf als Anordnung.
U 60.21 Besitzt Hari einen eigenen Sockel, legt man ihn links vom Herrn nieder. Nach der Umhüllung mit rotem Tuch beginnt die Gefäßaufstellung.
U 60.22 Śiva- und Viṣṇu-Gefäß stehen jeweils am Kopfende, mit Fäden, Deckeln und reichen Tüchern versehen.
U 60.23 Ringsum stehen acht weitere Gefäße mit Gold, Tüchern, Fäden und Wasser; in ihnen sind Vajradeha und die übrigen gegenwärtig.
U 60.24 Der Guru kennt die zuvor genannten Mantras und Gestalten. Er ruft sie mit dem vom Herzmantra umschlossenen Gestaltmantra herbei, vollzieht die vollständige Gliederung und verehrt mit Duftstoffen.
U 60.25 Mit dem vom Herzmantra umschlossenen Wurzelmantra ruft er die Hauptgegenwart herbei und setzt den Śarabheśa-Mantra ein. Bei Viṣṇu verehrt er nach dessen eigenen Regeln.
U 60.26 Der Nyāsa von Mūrtis und Mūrti-Herren erfolgt wie zuvor; hier sind Vajradeha und die übrigen die entsprechenden Gestalten und Herren.
U 60.27 Nach Bereitung von Feuergruben und Feuer beginnt das Opfer mit Palāśa-Holz, geklärter Butter und gekochter Opferspeise,
U 60.28 Sesam, Puffreis und Gerste unter den Mantras der Mūrti-Herren und der übrigen. Nach der Vollgabe folgen am zweiten Tag die Verehrungen von Feuer, Gefäßen und Gottheiten.
U 60.29 Der Guru empfängt zufrieden seine Vergütung und wird gemeinsam mit den Mūrtipas angemessen geehrt. Dann beginnt er den Mantra-Nyāsa.
U 60.30 Er legt einen Opferplatz vor dem Herrn an und stellt die Gefäße darauf. Den Keim aus dem Hauptgefäß überträgt er in Śarabheśas Herz.
U 60.31 Den Viṣṇu-Keim setzt er in Narasiṃhas Herz ein, die Keime der übrigen ringsum in den Sockellotus.
U 60.32 Mit dem Wasser der jeweiligen Gefäße wird der höchste Herr gewaschen. Danach folgen weitere Waschung, Speisegabe und Fest.
U 60.33 Nach dieser Einsetzung verehrt man den Gott täglich. Die Verehrung ist wie zuvor, jedoch mit den Śārabha-Mantras.
U 60.34 Waschungen, Feste und weitere Riten werden entsprechend ausgeführt. Den Mantras wird die Vernichtung feindlicher Gruppen zugeschrieben.
U 60.35 Sie sollen auch alle auftretenden Krankheiten beseitigen; Beeinflussung, Anziehung und Erzeugung von Zwietracht werden ebenfalls diesem Verfahren zugeordnet.
U 60.36 Alles hier nicht Genannte folgt den allgemeinen Einsetzungsregeln. Wer Śarabheśvara so einsetzt,
U 60.37 mit Hingabe und innerer Vergegenwärtigung, dem wird ein nicht zu ermessender Verdienst zugeschrieben. Er soll in diesem Leben die gewünschten Freuden erfahren
U 60.38 und auch jenseits das Erwünschte und den Zustand des Herrn erlangen.
Uttarapāda – Kapitel 61: Die Gnadengewährung an Caṇḍeśa und andere
U 61.1 Nun erläutere ich die Einsetzung des Herrn, der Caṇḍeśa, Nandīśa oder Viṣṇu Gnade gewährt, und zuvor seine Merkmale.
U 61.2 Neben der mit Umā verbundenen Candraśekhara-Gestalt gestaltet der vorzügliche Lehrer links oder rechts den begnadeten Verehrer.
U 61.3 Seine Höhe kann bis zu Knie, Oberschenkel, Nabel, Brust, Hals oder Gesicht des Gottes reichen. Er sitzt bequem oder steht mit verehrend zusammengelegten Händen.
U 61.4 Caṇḍanāyaka, mein Verehrer, blickt zum Gott auf. Seine Glieder werden schön im kleineren Zehn-Tāla-Maß gestaltet.
U 61.5 In der Wunschgewährungshand hält der Gott ein Ende einer Girlande, mit der anderen in Kaṭaka-Haltung das andere Ende; er legt die Girlande um Caṇḍas Haupt.
U 61.6 Bei der Begnadigung Nandīśvaras gilt folgende Besonderheit: Nandīśvara ist zweiäugig, zweiarmig, friedvoll und hält die Hände verehrend zusammen.
U 61.7 Sein Flechthaar ist ausgebreitet oder zu einer Krone aufgebunden. Er ist leicht gebeugt und hört aufmerksam die Āgama-Lehre.
U 61.8 Der heitere Nandīśvara wird nach den zuvor genannten Maßen gestaltet. So erscheint Nandīśānugraha; entsprechend wird die Begnadigung Viṣṇus dargestellt.
U 61.9 An Nandīśvaras Stelle steht Viṣṇu mit seinen eigenen Merkmalen. Seine vorderen, verehrend zusammengelegten Hände empfangen den Diskus, die hinteren halten Muschel und Lotus.
U 61.10 Der Gott erscheint dabei als Geber des Diskus an Viṣṇu. Ebenso kann Śiva als Gnadengeber anderer Verehrer gestaltet werden.
U 61.11 Damit sind die Merkmale beschrieben. Für die Einsetzung gelten Zeitwahl, Keimaussaat und Edelsteindepot für beide Gestalten.
U 61.12 Es folgen Augenöffnung, Reinigung, rechtsläufige Umführung um die Stadt, Aufenthalt im Wasser und Einrichtung des Opferpavillons.
U 61.13 Neun, fünf oder eine Feuergrube werden nach den früheren Merkmalen rund, quadratisch oder entsprechend der Richtung geformt angelegt.
U 61.14 Nach Entlassung des Handwerkers, Brahmanenspeisung und heiliger Besprengung folgen Vāstu-Feueropfer, Opferplatz auf der Plattform und getrennte Ruhebetten.
U 61.15 Waschung und Schutzband werden für jede Gottheit gesondert vollzogen; anschließend legt man sie auf die Betten.
U 61.16 Besitzen die begnadeten Gestalten eigene Sockel, richtet man ihre Ruhebetten am Fußende des Herrn ein.
U 61.17 Am Kopfende des Gottes stehen Śiva-Kumbha und Vardhanī. Für die begnadeten Gottheiten verwendet man ihre jeweiligen Gruppen von acht Mūrtis,
U 61.18 wie sie im betreffenden Kapitel beschrieben sind. Nach der Bereitung von Feuergruben und Feuer beginnt das Opfer.
U 61.19 Die Stoffe sind Brennholz, geklärte Butter, Reis, Puffreis, Sesam und ungebrochener Śāli-Reis. In den Hauptrichtungen dienen Palāśa, Vaṭa, Plakṣa und Udumbara als Holz.
U 61.20 In den Zwischenrichtungen verwendet man Śamī, Khadira, Śrīvṛkṣa und Aśvattha. Im Hauptfeuer dient Palāśa; dieses kann auch überall verwendet werden.
U 61.21 Caṇḍa, Nandīśa und Viṣṇu sättigt der Guru im Hauptfeuer. Die jeweiligen Opfer werden gesondert mit Sühne und Vollgabe abgeschlossen.
U 61.22 Am zweiten Tag verehrt und erhebt der gereinigte, wahrheitskundige Guru gemeinsam mit den Mūrtipas die Bilder und verehrt Gefäße und Feuer.
U 61.23 Zum günstigen Augenblick beginnt er den Mantra-Nyāsa. Er wird gemeinsam mit den Helfern mit Kleidern, Gold und Ringen geehrt.
U 61.24 Zufrieden empfängt er die Vergütung, beginnend mit zehn Niṣka. Die Gefäße stellt er auf einem bereiteten Opferplatz vor den Bildern auf.
U 61.25 Den Mantra aus dem Hauptgefäß setzt er in Śivas Herz ein, den aus der Vardhanī auf dessen Sockel.
U 61.26 Teilt die Göttin den Sitz mit ihm, wird ihr Mantra in ihr Herz eingesetzt. Die Keime der übrigen Gefäße werden ringsum im Sockel verankert.
U 61.27 Caṇḍeśa und die anderen begnadeten Gottheiten erhalten ihre Mantras aus den jeweiligen Gefäßen; mit deren Wasser werden sie begossen.
U 61.28 Waschung, Fest und große Speisegabe können zusätzlich ausgeführt werden. Besitzt die Göttin einen eigenen Sockel, vollzieht der Guru die Hochzeitsfeier.
U 61.29 Wer so handelt, soll am Ende Befreiung erlangen.
Uttarapāda – Kapitel 62: Śiva als Begnadiger seiner Verehrer
U 62.1 Nun erläutere ich die Einsetzung der Gottheit, die ihren Verehrern Gnade gewährt, samt ihren Merkmalen. Hört zu, ihr vorzüglichen Zweimalgeborenen.
U 62.2 Sadāśiva und die übrigen Gottheiten wurden bereits beschrieben. Sind sie der Gnadengewährung zugewandt, heißen sie Begnadiger der Verehrer.
U 62.3 Götter, Dānavas, Gandharvas, Seher, Menschen und andere Wesen, von der Ameise bis zum Elefanten, bewegliche wie unbewegliche Lebewesen,
U 62.4 gelten in der Lehre als mögliche Empfänger der Gnade. Diese erfolgt auf viele Arten: durch Einweihung, Auslegung, Berührung, Blick oder Wort.
U 62.5 Ein Mensch, der stirbt, während sein Körper von Śivas Gegenwart erfüllt ist, gilt als Śiva selbst und als von allen Sünden frei.
U 62.6 Darum wird demjenigen, der beim natürlichen Übergang aus dem Leben sein verehrtes Liṅga berührt und den Atem loslässt, die Vereinigung mit Śiva verheißen.
U 62.7 Man fertigt eine dem betreffenden Verehrer entsprechende Gestalt unter Berücksichtigung seiner benannten Zugehörigkeit und körperlichen Merkmale, sitzend, stehend oder liegend,
U 62.8 mit verehrend zusammengelegten Händen. Der Kundige fertigt aus Metall oder einem anderen Material auch die Gestalt Sadāśivas oder der betreffenden Gottheit und setzt sie ein.
U 62.9 Auf dem zugehörigen Sockel gestaltet der verständige Guru die entsprechende göttliche Erscheinung. So sind die Merkmale der den Verehrer begnadigenden Gottheit beschrieben.
U 62.10 Nun erläutere ich die Einsetzung. Zeitwahl und Keimaussaat erfolgen wie zuvor.
U 62.11 Ebenso folgen Edelsteindepot, Augenöffnung, Bildreinigung, rechtsläufige Umführung um das Dorf und Aufenthalt im Wasser.
U 62.12 Der Einsetzungspavillon wird nach dem früheren Verfahren errichtet. Darin legt man neun, fünf oder eine Feuergrube an.
U 62.13 Die Gruben sind quadratisch, die Hauptgrube kann rund sein. Es folgen Entlassung des Handwerkers, Brahmanenspeisung und heilige Besprengung.
U 62.14 Opferplatz, Waschung, Ruhebett, Schutzband, Niederlegung und Gefäßaufstellung erfolgen wie zuvor.
U 62.15 Am Fußende steht das Gefäß des Verehrers, verbunden mit seiner jeweiligen Meditation und dem Ātman-Mantra. Ringsum stehen die Vidyeśvara-Gefäße.
U 62.16 Mūrti-Nyāsa und die übrigen Zuordnungen werden nach dem früheren Verfahren vollzogen. Nach Bereitung von Feuergruben und Feuer beginnt das Opfer.
U 62.17 Man opfert Brennholz, geklärte Butter, Reis, Puffreis, Sesam, Bambusreis und Gerste. In den Hauptrichtungen dienen Palāśa, Udumbara, Aśvattha und Nyagrodha als Holz.
U 62.18 In den Zwischenrichtungen stehen Śamī, Apāmārga, Śrīvṛkṣa und Plakṣa; im Hauptfeuer verwendet man Palāśa, das auch überall dienen kann.
U 62.19 Am zweiten Tag verehrt der Guru Gefäße und Feuer. Gemeinsam mit den Mūrtipas wird er mit Kleidern, Gold und weiteren Gaben geehrt.
U 62.20 Zufrieden empfängt er die Vergütung, beginnend mit zehn Niṣka. Die Gefäße werden vor den Bildern aufgestellt, und er vollzieht den Mantra-Nyāsa.
U 62.21 Den Mantra aus dem Hauptgefäß setzt er in das Herz des Gottes ein. Ist der Gott von der Göttin begleitet,
U 62.22 setzt er deren Mantra in ihr Herz, andernfalls in den Sockel. Mit dem Gefäßwasser werden beide begossen.
U 62.23 Der Keim aus dem Gefäß des Verehrers wird in dessen Herz eingesetzt, die Keime der anderen Gefäße ringsum im Sockel.
U 62.24 Mit dem entsprechenden Wasser wird der Sockel sorgfältig gewaschen. Abschließend folgen weitere Waschung und Speisegabe.
U 62.25 Danach findet ein Fest statt. Dies ist das allgemeine Verfahren; besondere Regeln ergeben sich aus den Einsetzungen Tripuraghnas und der übrigen Gestalten
U 62.26 sowie aus den Vorschriften zur Einsetzung von Verehrerbildern. Wer so handelt, soll einen verdienstvollen Zustand erreichen.
U 62.27 Demjenigen, der Söhne wünscht, werden Söhne verheißen, dem Reichtumsuchenden Reichtum, dem nach Göttlichkeit Strebenden Göttlichkeit und dem Befreiungssuchenden Befreiung.
U 62.28 Alle ersehnten Freuden soll er erlangen. Ein Sohn oder Enkel kann den Ritus für einen Verstorbenen ausführen lassen,
U 62.29 oder ein Mensch noch zu Lebzeiten für sich selbst, indem er sich als mit Śiva verbunden vergegenwärtigt.
Uttarapāda – Kapitel 63: Kālāri und Kāmaghna
U 63.1 Nun erläutere ich die Einsetzung Kālaris und Kāmaghnas samt ihren Merkmalen. Der Gott besitzt vier Arme, drei Augen und eine Flechthaarkrone.
U 63.2 Sein linkes Bein ist gebeugt, das rechte angehoben. Er trägt ein Tigerfell, hat scharfe Hauer und eine furchtbare Nase.
U 63.3 Eine rechte Hand trägt den Dreizack, eine linke zeigt die hinweisende Sūcī-Geste. Die andere rechte hält eine Axt, die andere linke eine Schlangenschlinge.
U 63.4 Der Seitenblick des Gottes richtet sich auf Kāla. Der Dreizack weist nach unten oder liegt an Kālas Hals.
U 63.5 Kāla wird niedergestürzt, mit verdrehten Augen und ohnmächtig dargestellt. Er speit Blut, trägt blutrote Gewänder und rotes Haar.
U 63.6 Seine Hände halten Dreizack und Schlinge, die Beine sind auseinandergeworfen. Er hat ein hauerbewehrtes, furchtbares Gesicht sowie rote Brauen und Augen.
U 63.7 Seine Höhe richtet sich nach der Nabelhöhe des Gottes; er wird im Neun-Tāla-Maß gefertigt. Alternativ kann Kāla die Hände verehrend zusammenlegen.
U 63.8 Oder er fällt vor Hara nieder, der aus einem Liṅga hervortritt. Die Maße des Liṅga und der übrigen Bestandteile folgen dann Liṅgodbhava.
U 63.9 Daneben steht Mārkaṇḍeya in dreifach gebogener Haltung, den Kopf gesenkt, den Körper mit Asche versehen und die Hände mit Blüten verehrend zusammengelegt.
U 63.10 Er fürchtet Kāla und ist zugleich durch Haras Schutz erfreut. Mārkaṇḍeya wird in angemessener Größe hinzugefügt oder weggelassen.
U 63.11 Der Fuß des Gottes kann auf Apasmāras Körper ruhen oder ohne ihn dargestellt werden. So ist Kālāri beschrieben; nun folgt Manmathāntaka.
U 63.12 Vor Dakṣiṇāmūrti, der im Yoga gesammelt ist, liegt Manmatha niedergestürzt, im selben Augenblick vom bloßen Blick des Gottes getroffen.
U 63.13 Seine Höhe beträgt ein bis sieben Zehntel der Gotteshöhe. Er trägt goldenen Schmuck.
U 63.14 Er glänzt wie reines Gold, besitzt fünf Blütenpfeile, ein Banner mit Fischzeichen und einen Bogen aus Zuckerrohr.
U 63.15 Er ist außerordentlich schön und von den Freunden Devabhāga und Vasanta begleitet. Die Namen seiner Pfeile beginnen mit Lambinī, Tāpinī, Vedinī und Drāviṇī,
U 63.16 gefolgt von Māriṇī. Links hält er den Bogen, in der anderen Hand die Pfeile. Er kann mit oder ohne Freunde und auch mit nur einem Pfeil dargestellt werden.
U 63.17 Damit sind die Merkmale beschrieben. Für die Einsetzung folgen Zeitwahl, Keimaussaat und Opferpavillon den früheren Regeln.
U 63.18 Im Pavillon liegen neun, fünf oder eine Feuergrube, entsprechend den Richtungen geformt, rund oder quadratisch.
U 63.19 Es folgen Edelsteindepot, Augenöffnung, Bildreinigung, rechtsläufige Umführung um das Dorf und Aufenthalt im Wasser.
U 63.20 Für den Gott sowie für Kāla beziehungsweise Kāma wird dies gesondert vollzogen. Auf der Plattform werden Opferplatz, Ruhebetten und Waschung für jede Gestalt eingerichtet.
U 63.21 Die Betten Kālas beziehungsweise Kāmas liegen am Fußende des Gottes. Schutzband und Niederlegung erfolgen jeweils wie zuvor.
U 63.22 Am Kopfende des Herrn steht sein Hauptgefäß, nördlich davon die Vardhanī. Kālas Gefäß steht unter Vergegenwärtigung seines Mantras an dessen Kopfende.
U 63.23 Bei Kāma steht dort sein mit Tüchern geschmücktes Gefäß. Ist er von seinen beiden Freunden begleitet, kommen zwei Kalaśas hinzu.
U 63.24 Die Freunde Devabhāga und Vasanta liegen auf eigenen Betten an Kāmas Seiten.
U 63.25 Ihre Gefäße sind mit Tüchern und Gold versehen. Ringsum stehen wie zuvor die Vidyeśvara-Gefäße; man verehrt mit Duftstoffen und weiteren Gaben.
U 63.26 Nach dem Nyāsa von Tattva-Herren und den übrigen folgt das Feueropfer. Bei Śiva gelten die früheren Zuordnungen, bei Kāma die für ihn beschriebenen.
U 63.27 Für Kāla setzt man die fünf Mūrtis und ihre Herren ein. Die drei Bereiche Ātma, Vidyā und Śiva werden auf die entsprechenden Tattva-Stufen ausgedehnt.
U 63.28 Als Grenzen werden Śabda, Prakṛti und Kāla genannt, ebenso für ihre Herren. Die Mūrtis sind wie zuvor; ihre Herren beginnen mit Vasanta und Grīṣma,
U 63.29 gefolgt von Prāvṛṣ, Śarad und Hemanta. Nach Bereitung von Feuergruben und Feuer opfert man Brennholz, geklärte Butter, gekochte Opferspeise und Sesam,
U 63.30 ungebrochene Reiskörner, Rohzucker, Puffreis und Senf, der Reihe nach. In den Hauptrichtungen dienen Palāśa, Udumbara, Aśvattha und Vaṭa als Holz.
U 63.31 In den Zwischenrichtungen verwendet man Śamī, Khadira, Māyūra und Śrīvṛkṣa. Im Hauptfeuer dient Palāśa; dieses kann auch überall verwendet werden.
U 63.32 Kāla beziehungsweise Kāma verehrt der verständige Lehrer im Hauptfeuer. So lässt man den Rest der Nacht verstreichen.
U 63.33 Am klaren Morgen verehrt und erhebt der gereinigte Lehrer die Bilder und verehrt Gefäße und Feuer. Danach bereitet er den Mantra-Nyāsa vor.
U 63.34 Er und die Mūrtipas werden mit Kleidern, Gold, Ringen und weiteren Gaben geehrt und erhalten ihre Vergütung. Zum günstigen Zeitpunkt und Aszendenten
U 63.35 stellt er die Gefäße vor den Bildern auf, vergegenwärtigt den Mantra des Śiva-Kumbha und setzt ihn sorgsam in Śiva ein; die Gegenwart des Kara-Gefäßes kommt in den Sockel.
U 63.36 Die Vidyeśvara-Keime werden ringsum im Sockel verankert, die Mantras der anderen Gefäße in den Herzen der jeweiligen Gestalten.
U 63.37 Waschung, große Speisegabe und Fest können zusätzlich ausgeführt werden. Alles hier nicht Genannte folgt den allgemeinen Einsetzungsregeln.
U 63.38 Wer so handelt, soll die selbst erwünschten Freuden erfahren und am Ende seines Lebens Īśāna erreichen.
Uttarapāda – Kapitel 64: Die Weihe der Hochzeitsgestalt
U 64.1 Nun erläutere ich die Einsetzung der Hochzeitsgestalt samt ihren Merkmalen. Der Gott trägt eine Flechthaarkrone mit der Mondsichel.
U 64.2 Er besitzt drei Augen und vier Arme und erscheint in voller Jugendkraft. Er steht in gleichmäßig gebogener Haltung.
U 64.3 Der rechte Fuß ist gebeugt, der linke steht fest. Die beiden hinteren Hände entsprechen denen Candraśekharas.
U 64.4 Die linke vordere Hand zeigt eine zum Empfangen des Hochzeitswassers geeignete gebende Haltung; die rechte hält freundlich die rechte Hand der Göttin. [Anm. 389]
U 64.5 Von der Nasenspitze wird die Richtschnur herabgelassen, rechts von der Brustmitte und links von der Nabelmitte, danach wieder nach rechts.
U 64.6 Die Versetzungen betragen jeweils einen Aṅgula. Der Rücken der gebenden Hand liegt auf Höhe der Nabellinie.
U 64.7 Zwischen Nabel und Handgelenk liegen neunzehn Aṅgula, zwischen Armmitte und Körperseite sechs.
U 64.8 Die rechte Kaṭaka-Hand liegt mit ihrem unteren Ende auf Höhe des Geschlechtsteilansatzes. Vom Nabel bis zu ihrem Handgelenk werden achtzehn Aṅgula angegeben.
U 64.9 Zwischen Armmitte und Rumpfseite liegen fünf Aṅgula. Für den Abstand der großen Zehen wird ein Gesichtsmaß genannt; die Fersen werden entsprechend angeordnet.
U 64.10 Zwischen Richtschnur und Kniemitte liegt ein Teil. Die Abstände der übrigen Hände entsprechen dem Mondgekrönten.
U 64.11 Die Maße der Göttin wurden bereits angegeben; ihre Höhe kann bis zu Augen, Gesicht, Kinn, Achsel oder Brustwarze des Gottes reichen.
U 64.12 Hinter ihr steht Śrīdevī mit allen vorgeschriebenen Merkmalen. Ihre beiden Hände berühren die Taille der Göttin.
U 64.13 Für Śrīdevīs Körpermitte und den Abstand zwischen Nabel und Armen werden zwölf Teile genannt. Zwischen ihren großen Zehen liegen achtzehn Aṅgula,
U 64.14 zwischen den Fersen sechs. So ist Śrīdevī beschrieben. Für Viṣṇu wird die Höhe des Gottes in zehn Teile gegliedert und eine Reihe von einem bis elf Teilen genannt.
U 64.15 Viṣṇu ist dunkel und trägt eine hohe Krone. Seine hinteren Hände halten Muschel und Diskus, die vorderen ein Gefäß.
U 64.16 Dieses enthält das Hochzeitswasser. Seine Richtschnur verläuft von der Nasenspitze bis zur großen Zehe des Standfußes.
U 64.17 Von dieser Schnur bis zur Nabelmitte liegen vier Aṅgula. Für Höhe und Breite des Wassergefäßes werden ein Tāla und das entsprechende Linienmaß angegeben.
U 64.18 Sein Hals ist einen Teil hoch und zwei Aṅgula breit; die Öffnung misst fünf Aṅgula, der Ausguss vier in der Höhe.
U 64.19 Der Ansatz des Ausgusses misst einen Teil, sein Ende wird mundförmig gestaltet. Der Gefäßfuß ist einen Aṅgula hoch; untere und obere Breite werden mit drei
U 64.20 und fünf Teilen angegeben. Das Gefäß ruht in Haris linker Hand; die rechte liegt darüber, um den Wasserstrahl auszugießen.
U 64.21 Die Hand unter dem Gefäß liegt auf Höhe der Nabellinie. Vom Nabel bis zu ihrem Handgelenk sind es sieben Aṅgula.
U 64.22 Vom anderen Handgelenk bis zur Brustwarze werden ebenfalls sieben genannt. Die beiden vorderen Hände erscheinen in gebender beziehungsweise Kaṭaka-Haltung.
U 64.23 Brahmā wird nach denselben Maßen wie Hari gestaltet, mit vier Gesichtern, vier Armen und Flechthaarkrone.
U 64.24 Er ist heiter und dem Feueropfer zugewandt, von der Farbe zerriebenen Safrans. Er trägt einen Muñja-Gürtel, heilige Schnur und Obergewand.
U 64.25 Die oberen Hände halten Wassergefäß und Gebetsschnur; die vorderen können Wunschgewährung und Furchtlosigkeit zeigen.
U 64.26 Oder sie vollziehen mit dem Opferlöffel die Opferhandlung und besitzen Kaṭaka-Haltung. Seine Richtschnur verläuft durch Stirnmitte, Nasenspitze, Nabel und Knöchel.
U 64.27 Vom Nabel wird ein Abstand von zehn Teilen, zwischen Nabel und Ansatz der großen Zehe ein Maß von achtzehn Aṅgula genannt. [Anm. 390]
U 64.28 Die Furchtlosigkeitshand reicht zur Brustwarze, das Handgelenk zur Nabelhöhe; dazwischen liegen dreizehn Aṅgula. Zwischen Arm und Körperseite liegen sechs.
U 64.29 Der Abstand der Knie entspricht der Oberkörperhöhe. So wird Brahmā auf einem Lotussitz gestaltet.
U 64.30 Nach dem Aṅgula-Maß des Gottes beträgt die Breite der dargestellten Feuergrube zweiundzwanzig Aṅgula; sie besitzt drei Einfassungen.
U 64.31 Jede Einfassung misst einen Aṅgula. Für Länge und Breite des inneren Feuerbereichs werden zwölf Aṅgula genannt; das Feuer besitzt sieben Zungen.
U 64.32 Oder es hat fünf Zungen und befindet sich in der Mitte der Grube. Die bei Śiva und den anderen Gestalten angegebenen Hand- und Richtschnurmaße
U 64.33 betreffen die Abstände und das Anheben von Händen, Füßen und anderen Gliedern, ferner deren Beugung, Einziehung und Ausstreckung.
U 64.34 Sie richten sich auch danach, wie Pfeil, Bogen und andere Waffen gehalten werden. Die Anordnung der Waffen folgt den einschlägigen Lehrregeln.
U 64.35 Die Angaben der Schriften sind dabei als Musterbeispiele zu verstehen. Dies gilt auch für die Verteilung sämtlicher Schmuckstücke auf rechte und linke Seite.
U 64.36 So sind alle Götterbilder zu betrachten, ihr vorzüglichen Zweimalgeborenen, ebenso Göttinnen- und insbesondere Menschendarstellungen.
U 64.37 Damit sind die Merkmale beschrieben. Für die Einsetzung werden Zeit und Keimaussaat wie zuvor gewählt.
U 64.38 Der vorzügliche Lehrer stellt Brahmā rechts vom Gott, Viṣṇu nördlich und Lakṣmī rechts von Gaurī auf.
U 64.39 Für den Herrn und Hari legt man neun Edelsteine ein; für Brahmā, Gaurī und Śrī wird Gold eingesetzt.
U 64.40 Danach folgen Augenöffnung nach dem entsprechenden Kapitel, Bildreinigung und rechtsläufige Umführung um Stadt oder Dorf.
U 64.41 Beim Aufenthalt im Wasser steht der Gott in der Mitte, Brahmā und Viṣṇu rechts und links; Ambikā und Śrī werden an den Seiten Brahmās angeordnet.
U 64.42 Der Opferpavillon wird wie zuvor eingerichtet, mit Waschungsplattform im Osten oder Norden.
U 64.43 Der Pavillon der Göttin kann östlich, südlich, westlich oder nördlich davon liegen. Er besitzt neun, fünf oder eine yoniförmige Feuergrube.
U 64.44 Dazu kommen drei Waschplätze, wie zuvor für die Göttin beschrieben. Auch im Pavillon des Gottes werden neun,
U 64.45 fünf oder eine Feuergrube angelegt, quadratisch, richtungsgemäß geformt oder rund.
U 64.46 Nach Entlassung des Handwerkers und Brahmanenspeisung folgen Reinheitsverkündigung, Vāstu-Feueropfer, Opferplatz und Ruhebett.
U 64.47 Waschung und Schutzband werden für Brahmā, Śiva, Gaurī und Śrī gesondert vollzogen. Der Gott wird auf sein Bett gelegt.
U 64.48 Links von ihm liegt Viṣṇu, rechts der Lotusgeborene, jeweils auf eigenem Bett. Im Pavillon der Göttin liegt diese in der Mitte, Śrī südlich davon.
U 64.49 Nördlich wird für Agni ein eigenes Bett angelegt. Der Gott wird in Rot gehüllt, die Göttin in Gelb, Keśava
U 64.50 in Dunkelblau, Padmā in Weiß und Brahmā in seine entsprechende Farbe. Für jeden Pavillon werden vorzügliche Ācāryas bestimmt.
U 64.51 Oder jede Gottheit erhält einen eigenen Guru, ihr großen Weisen. Am Kopfende des Herrn stehen Śiva-Kumbha und Vardhanī.
U 64.52 Brahmā und Viṣṇu erhalten je ein Gefäß am Kopfende. Ringsum werden acht Gefäße mit den Vidyeśvaras aufgestellt.
U 64.53 Für Göttin, Śrī und Feuer stehen drei eigene Hauptgefäße bereit; ringsum acht Gefäße mit Vāmā und den übrigen Kräften.
U 64.54 Jeder Lehrer meditiert über die vorgeschriebene Gestalt und verehrt die Gottheit nach ihrer eigenen Überlieferung mit allen Gaben bis zur Speisegabe.
U 64.55 Beim Herrn vollzieht man Tattva-, Mūrti- und übrigen Nyāsa wie zuvor, bei den anderen nach ihren jeweiligen Kapiteln.
U 64.56 Nach Bereitung von Feuergruben und Feuer opfert man Brennholz, geklärte Butter, Reis, Puffreis, Sesam, Senf und Mungbohnen.
U 64.57 In den Hauptrichtungen dienen Palāśa, Udumbara, Aśvattha und Vaṭa als Holz, in den Zwischenrichtungen Śamī, Apāmārga, Śrīvṛkṣa und Māyūra.
U 64.58 Im Hauptfeuer dient Palāśa; dieses kann auch überall verwendet werden. Mit jedem Stoff wird wie zuvor bis zur Vollgabe geopfert.
U 64.59 Danach ruht der Lehrer im eigenen Haus oder am Ritualort, um die Anstrengung zu überwinden. Am Morgen, nach den täglichen Pflichten, ehrt der Auftraggeber den Guru
U 64.60 und die Mūrtipas mit Kleidern, Gold, Ringen und weiteren Gaben und überreicht eine Vergütung, beginnend mit fünf Niṣka.
U 64.61 Die Gefäße stehen vor den Bildern. Der Keim aus dem Hauptgefäß wird eingesetzt, der aus der Vardhanī in die Herzmitte der Göttin,
U 64.62 wenn Umā mit dem Gott verbunden dargestellt ist; andernfalls in die Sockelmitte. Bei eigenem Sockel der Göttin wird der betreffende Mantra in ihre eigene Gestalt eingesetzt.
U 64.63 Die übrigen Keime werden ringsum im Sockel verankert. Nach Verehrung und Waschung folgt die reguläre Verehrung.
U 64.64 Nach der Speisegabe veranstaltet man das Einsetzungsfest. Nun hört noch eine Besonderheit.
U 64.65 Welche Göttin Sadāśiva und den übrigen Göttern jeweils zugeordnet ist, so wird sie auch in einem selbständigen Heiligtum mit ihnen gestaltet.
U 64.66 Stehen die Bilder außerhalb von Tempelbau oder Pavillon, richtet sich die Anordnung ihrer Hände nach ihrer jeweiligen vorderen und übrigen Raumseite.
U 64.67 Man gestaltet sie so, dass Schönheit und Ausdruckskraft entstehen. Die zugehörigen Göttinnen können seitlich hinzugefügt werden oder fehlen.
U 64.68 Bei selbständigen Gestalten wie Vṛṣavāhana sollen sie jedoch grundsätzlich vorhanden sein. Für Dakṣiṇeśa und entsprechende Erscheinungen sind keine Gemahlinnen vorgesehen.
U 64.69 Die Gottheiten an den Tempelwänden können eine eigene Einsetzung erhalten oder in die Tempelweihe einbezogen werden. Wer so handelt, soll die erwünschte Frucht erlangen.
Uttarapāda – Kapitel 65: Das Hochzeitsfest
U 65.1 Nun erläutere ich die überlieferte Hochzeitsfeier für die Gottheiten. Sie findet zum zuvor bestimmten günstigen Zeitpunkt am selben oder am folgenden Tag statt,
U 65.2 gegebenenfalls am dritten oder vierten Tag, tagsüber oder um Mitternacht, in einer Halle, einem Pavillon oder an einem gewünschten, mit Kuhdung gereinigten Ort.
U 65.3 Dort legt man einen Opferplatz an, bedeckt ihn mit einem weißen Tuch und stellt den mit angemessenem Schmuck versehenen Herrn darauf.
U 65.4 Er wird in einer Sänfte herbeigebracht, begleitet von Gesang, den fünf großen Klanggruppen, Schirm, Wedeln, Spiegeln, Räucherwerk und hellen Lampen.
U 65.5 Er blickt nach Osten. Vor ihm legt man einen Opferplatz aus Sand und weiteren Stoffen an; zwischen beiden steht die Gestalt des Feuergottes.
U 65.6 Links von ihr steht Brahmā nach Norden gewandt, rechts Viṣṇu nach Süden gewandt, mit Kleidern und Schmuck ausgestattet.
U 65.7 Nach Fußwasser und Mundspülung gibt der Guru dem Herrn mit dem Herzmantra ein Paar Gewänder mit vollständigen Rändern als Unter- und Obergewand.
U 65.8 Auf dem Opferplatz setzt er das Feuer ein und vollzieht die fünf Feuersakramente. Er verehrt Śiva mit seinen sechs Gliedern und opfert Brennholz, geklärte Butter und Reis.
U 65.9 Nach der Vollgabe stellt er die reich geschmückte Gaurī mit dem Herzmantra an Śivas Seite.
U 65.10 Mit demselben Mantra gibt er Fußwasser, Mundspülung und Arghya sowie der Göttin die glückverheißende Hochzeitsschnur.
U 65.11 Sie erhält ein Paar Gewänder zum Umhüllen und als Obergewand. Daneben stellt man Lakṣmī, schön an allen Gliedern, auf.
U 65.12 Der Guru bindet Gott und Göttin die Schutzbänder. Er stammt aus einem śivaitischen Brahmanengeschlecht und hat die Śiva-Āgamas gründlich studiert.
U 65.13 Er trägt Kopfbund, Obergewand und die fünf Schmuckstücke. Ein zweiter, von ihm beauftragter Guru ist heiter und bereit.
U 65.14 Dieser trägt zwei Gewänder und einen Ring, vergegenwärtigt seinen eigenen Körper als Viṣṇu und gießt mit beiden Händen aus dem Kara-Gefäß unter dem Herzmantra Wasser aus.
U 65.15 In die andere Hand Śivas gibt man danach heilige Asche, anschließend beiden. Es folgen Reinheitsverkündigung sowie Hymnen- und Veda-Rezitation.
U 65.16 Mit Śiva- und Aṅga-Mantras opfert man sechzehn Brennhölzer. Dem Herrn reicht man mit dem Herzmantra Madhuparka aus Rohzucker, Milch und geklärter Butter.
U 65.17 Mit dem Gesichtsmantra folgt die Mundspülung. Dann opfert man mit dem Herzmantra sechzehn Buttergaben; der Text nennt anschließend nochmals sechzehn Buttergaben.
U 65.18 Man bringt Speise mit Beilagen, eine Befriedungsgabe und Betel mit dem Herzmantra dar und preist die höchste Ursache.
U 65.19 Aus dreißig Darbha-Halmen fertigt man ein geknotetes Bündel von zwei Tāla. Man vergegenwärtigt es als Śivas Hand und legt es mit dem Herzmantra an Gaurīs Herz.
U 65.20 Dann rezitiert der Guru den Hauptkeim an ihrem rechten Ohr. Links stellt er einen Stein auf einen Opferplatz aus Śāli-Reis.
U 65.21 Mit der zuvor gefertigten Darbha-Hand Śivas nimmt er die rechte Fußsohle der Göttin und setzt sie unter dem Herzmantra auf den Stein.
U 65.22 Auf Śivas Geheiß erfreut man Viṣṇu mit Kopfbund und weiteren Gaben. Danach fertigt man wie zuvor vier Darbha-Hände.
U 65.23 Zwei werden als Śivas Hände, zwei als die Hände der Göttin vergegenwärtigt. Das Śiva-Feuer wird angefacht, und mit diesen Händen bringt man
U 65.24 sehr weißen, reinen, mit dem Astra-Mantra gereinigten Puffreis dar. Der andere Lehrer unterstützt dies mit seiner ringgeschmückten Hand.
U 65.25 Die Gabe wird mit dem Herzmantra übergeben und mit dem Śiva-Mantra ins Feuer gelegt. Danach umschreitet man das Feuer rechtsherum und berührt erneut den Stein.
U 65.26 Es folgen eine zweite Puffreisgabe und eine weitere Umschreitung, dann ein dritter Durchgang. Anschließend opfert man mit den Vyāhṛtis.
U 65.27 Nach einhundertacht Gaben folgt die Vollgabe mit dem Śiva-Mantra. Dann entlässt man Śiva mit seinen Gliedern wie zuvor aus dem Feuer.
U 65.28 Auch das Śiva-Feuer wird verabschiedet und seine Asche fortgeschafft. Die Gottheiten werden reich mit Duftstoffen, Blüten und Girlanden verehrt.
U 65.29 Am vierten Tag folgt der vierte-Tags-Ritus; er kann auch am selben oder am nächsten geeigneten Tag, tagsüber oder um Mitternacht, ausgeführt werden.
U 65.30 Im durch die fünf Sakramente bereiteten Feuer opfert man Brennholz, geklärte Butter und Reis: hundertmal mit Śiva, je zehnmal mit den Aṅga-Mantras.
U 65.31 Mit Aghorāstra opfert man hundertmal, danach die Vollgabe mit dem Śiva-Mantra. Ein Ruhebett wird aus Fellen und weiteren Auflagen oder aus fünf Tüchern bereitet.
U 65.32 Es liegt auf einem neuen Bettgestell und wird mit dem Schutzpanzer-Mantra verehrt. Das göttliche Paar wird darauf gesetzt und mit Kuchen und weiteren Speisen erfreut.
U 65.33 Eine Waschung kann folgen. Bei beweglichen Bildern veranstaltet man anschließend ein Śiva-Fest; unbewegliche werden auf einem gemeinsamen Sitz angeordnet.
U 65.34 Gott, Göttin und Śrī werden aufgestellt, das Feuer vor ihnen. Links und rechts des Feuers stehen Brahmā und Hari, gegebenenfalls in umgekehrter Anordnung.
U 65.35 Ebenso vollzieht man die Hochzeit anderer Gottheiten, bei Ambikā auf eigenem Sockel und beim Hauptliṅga.
U 65.36 Dabei können die Bilder Śrīs, Haris und Brahmās fehlen; dann werden ihre Gegenwarten auf einem Opferplatz mit Duftstoffen und weiteren Gaben verehrt.
U 65.37 Bei der Hochzeit des Hauptliṅga stellt man die Göttin außerhalb des Heiligtumsraums im Pavillon auf einen Opferplatz und vollzieht dort die Hochzeit.
U 65.38 Wer die Einsetzung der Hochzeitsgestalt so mit allen Angehörigen und ohne Nachlässigkeit ausführen lässt,
U 65.39 dem werden langes Leben, Wohlstand, Ruhm, Söhne und Enkel sowie Freuden verheißen, die selbst Königen schwer erreichbar sind.
U 65.40 Nach dem Ende seines Körpers soll er Śivas unübertreffliche Stätte erreichen, von der meine Verehrer, ihr vorzüglichen Zweimalgeborenen, nicht zurückkehren.
Uttarapāda – Kapitel 66: Die mit Viṣṇu oder Umā geteilte Gestalt
U 66.1 Nun erläutere ich die Einsetzung der mit Viṣṇu verbundenen Gestalt samt ihren Merkmalen. Das Bild wird aus Stein oder einem anderen geeigneten Material gefertigt.
U 66.2 Zunächst wird die halbweibliche Gestalt beschrieben: Links liegt Umās Körperhälfte, rechts Haras. Rechts trägt er eine Flechthaarkrone mit Mondsichel.
U 66.3 Links befinden sich Karaṇḍa-Krone und Locken. Auf der rechten Stirnhälfte ist die Hälfte des dritten Auges sichtbar.
U 66.4 Das linke Ohr trägt blattförmigen Schmuck und einen Ring, das rechte einen Makara-Ohrring, der auch entfallen kann.
U 66.5 Die rechten Hände halten ein Beil und zeigen Furchtlosigkeit, die linke trägt einen blauen Lotus oder ein im Göttinnenkapitel genanntes Attribut. Der Blick kann auf einen Spiegel gerichtet sein.
U 66.6 Der Spiegel ist rund wie das Gesicht; sein Griff misst die Hälfte davon. Sein unteres Ende ist knospenförmig und schön gestaltet.
U 66.7 Umās Hälfte besitzt eine Brust und ein buntes Gewand. Die andere Hälfte trägt Tigerfell; der rechte Fuß ist gebeugt.
U 66.8 Der linke Fuß steht fest und trägt einen Fußring. Die Gestalt ist leicht gebogen, mit einer Neigung von zwei Aṅgula.
U 66.9 Links gleicht sie einem Smaragd, rechts einem leuchtenden Edelstein. In Bezug auf Nabel, Herz und Geschlechtsteil wird die Richtschnur abwechselnd links, rechts und links geführt.
U 66.10 Nach Freilassen der angegebenen Teilmaße endet sie in der Mitte des Standfußes. Die lotustragende Hand liegt auf Brustwarzenhöhe.
U 66.11 Ihr Abstand wird mit zwölf oder dreizehn Aṅgula angegeben. Zwischen Rumpfseite und Armmitte liegen sechs Aṅgula.
U 66.12 Zwischen den großen Zehen liegen fünfzehn, zwischen den Fersen fünf Aṅgula. Das Übrige entspricht Candraśekhara.
U 66.13 So ist Ardhanārīśvara beschrieben. Hört nun von der mit Hari vereinigten Hälfte: Eine Seite wird wie zuvor als Maheśa, die andere als Viṣṇu gestaltet.
U 66.14 Die Viṣṇu-Hälfte besitzt zwei Arme, mit Muschel und Kaṭaka-Haltung, trägt ein gelbes Gewand und sämtlichen Schmuck.
U 66.15 Richtschnüre und die übrigen Merkmale entsprechen Candraśekhara. So entsteht Harihara; auch Verbindungen mit einer Brahmā-Hälfte und anderen Gestalten werden entsprechend ausgeführt.
U 66.16 Nach Fertigung des Bildes folgt die Einsetzung. Hört sie kurz, ihr vorzüglichen Brahmanen.
U 66.17 Zeitwahl, Keimaussaat, Edelsteindepot, Augenöffnung und Reinigung mit Erde und weiteren Stoffen erfolgen wie zuvor.
U 66.18 Rechtsläufige Umführung um die Stadt und Aufenthalt im Wasser folgen den allgemeinen Einsetzungsregeln.
U 66.19 Der Guru verbindet jede Körperhälfte mit dem Mantra der betreffenden Gottheit. Für die Unterbringung im vorderen Bereich wird eine Feuergrube vorgesehen. [Anm. 391]
U 66.20 Eine einzelne quadratische Grube kann im Osten, Nordosten oder Süden liegen. Danach wird der Handwerker entlassen und es werden Brahmanen gespeist.
U 66.21 Nach heiliger Besprengung legt man Opferplatz und Ruhebett an. Waschung und Schutzband werden gesondert vollzogen.
U 66.22 Der verständige Lehrer bindet die Bänder an die beiden vorderen Hände und legt den Gott sorgsam auf das Ruhebett.
U 66.23 Am Kopfende der Śiva-Hälfte steht der Śiva-Kumbha, am Kopfende Umās die Vardhanī.
U 66.24 Bei einer Viṣṇu-Hälfte steht dort der Viṣṇu-Kumbha. Der Guru meditiert jeweils über die betreffende Körperhälfte und verehrt sie im Gefäß.
U 66.25 Ringsum stehen acht Vidyeśvara-Gefäße. Der vorzügliche Lehrer verehrt mit Duftstoffen, Girlanden, Räucherwerk und Speisegaben.
U 66.26 Nach dem Nyāsa von Tattvas und ihren Herren vergegenwärtigt er deren Durchdringung. Er setzt die acht Mūrtis, angefangen mit Erde, und ihre Herren ein.
U 66.27 Bei den Mūrti-Herren gilt eine Besonderheit: Zunächst werden Śarva, Paśupati, Ugra und Rudra genannt, danach Balotkaṭā,
U 66.28 Dhātrī und Vibhvī, in der Reihenfolge vom Osten an. [Anm. 392] Bei der Viṣṇu-Hälfte setzt man Śarva, Paśupati, Ugra und Rudra,
U 66.29 Puruṣṭuta, Viṣṇu, Govinda und Vittanātha ein. Beim Nyāsa mit fünf Mūrtis bleiben die Mūrtis wie zuvor.
U 66.30 Bei der Gaurī-Hälfte setzt man vom Westen an Brahmā, Keśava, Rudra, Jñānī und Icchā als Herren ein.
U 66.31 Bei der Viṣṇu-Hälfte sind die fünf Mūrti-Herren Brahmā, Viṣṇu, Rudra, Janārdana und Puruṣṭuta.
U 66.32 In Śivas Hälfte liegt der Śiva-Mantra, in der anderen deren eigener Mantra. Die Saṃhitā-Mantras, angefangen mit Īśāna, werden in der Śiva-Hälfte eingesetzt.
U 66.33 Entsprechend fügt man die für die andere Gottheit bestimmten Mantras hinzu. Auch alle weiteren Mantras werden nach sachkundiger Unterscheidung angeordnet.
U 66.34 Nach Bereitung der Feuergrube bringt man das Feuer hervor und ruft die in ihren jeweiligen Richtungen stehenden Mūrtis und Mūrti-Herren herbei.
U 66.35 Mit Brennholz, geklärter Butter, Reis, Puffreis, Sesam, Bambusreis und Gerste opfert der Guru im Hauptfeuer unter sämtlichen Mantras wie zuvor.
U 66.36 In den Hauptrichtungen dienen Palāśa, Udumbara, Aśvattha und Vaṭa als Holz, in den Zwischenrichtungen Śamī, Apāmārga, Śrīvṛkṣa und Māyūra.
U 66.37 Im Hauptfeuer dient ebenfalls Palāśa. Bei der Viṣṇu-Hälfte kommen dort insbesondere Tulasī und Palāśa zur Anwendung.
U 66.38 Am zweiten Tag werden Gottheiten, Gefäße und Feuer mit Duftstoffen und weiteren Gaben verehrt. Guru und Mūrtipas
U 66.39 werden mit Kleidern, Gold und Ringen geehrt und erhalten ihre Vergütung. Zum günstigen Augenblick folgt der Mantra-Nyāsa.
U 66.40 Die Mantras aus Hauptgefäß und Vardhanī werden in Śiva- und Umā-Hälfte eingesetzt. Bei der Viṣṇu-Hälfte kommt der Mantra der Vardhanī in den Sockel.
U 66.41 Den Viṣṇu-Keim aus seinem Gefäß setzt man in das Herz seiner Hälfte ein, die übrigen Keime ringsum im Sockel.
U 66.42 Fest, Waschung und große Speisegabe können hinzukommen. Alles hier nicht Genannte folgt den Einsetzungsregeln der betreffenden Gottheit.
U 66.43 So ist die Einsetzung der Viṣṇu- und Umā-Halbgestalten beschrieben, der weltliche Erfüllung und Befreiung zugeschrieben werden.
Uttarapāda – Kapitel 67: Die Aufstellung der Trimūrti
U 67.1 Nun erläutere ich die Einsetzung der dreifachen Gottheit samt ihren Merkmalen. Śiva ist rot, dreiäugig und zeigt Wunschgewährung und Furchtlosigkeit.
U 67.2 Er trägt Antilope und Axt sowie eine Flechthaarkrone. Sein Körper ist gerade aufgerichtet und steht auf einem einzigen Bein.
U 67.3 Rechts und links gehen oberhalb der Hüfte die halben Körper Brahmās und Viṣṇus aus ihm hervor.
U 67.4 Ihre Maße werden wie bei einer begleitenden Göttin bestimmt. Beide halten die Hände verehrend zusammen; sie können auch mit je einem eigenen Bein dargestellt werden.
U 67.5 Oder sie gehen nicht unmittelbar aus Śivas Seiten hervor, sondern stehen getrennt auf einem gemeinsamen Sockel.
U 67.6 Eine weitere Form zeigt in der Mitte ein Liṅga in einem eigenen Heiligtum, rechts und links davon Brahmā und Viṣṇu.
U 67.7 Die drei Gestalten können in getrennten, in einem gemeinsamen oder in miteinander verbundenen Heiligtümern stehen.
U 67.8 Sie blicken nach Osten oder Westen und besitzen Begleitgottheiten und weitere Einrichtungen. Die Umfassungen können getrennt oder gemeinsam sein.
U 67.9 In der Mitte kann statt des Liṅga auch die Tanzgestalt oder eine andere Śiva-Erscheinung stehen. Damit sind die Merkmale beschrieben; nun folgt die Einsetzung.
U 67.10 Śiva-Liṅga, Brahmā und Keśava werden nach den in ihren jeweiligen Kapiteln festgelegten Regeln eingesetzt.
U 67.11 Nun wird die Einsetzung der einbeinigen Gestalt erläutert. Zeitwahl und Keimaussaat erfolgen wie zuvor.
U 67.12 Edelsteindepot, Augenöffnung und Bildreinigung werden für die jeweiligen Teile gesondert vollzogen. Umführung, Wasseraufenthalt und Pavillon folgen den früheren Regeln.
U 67.13 Darin legt man neun, fünf oder eine Feuergrube an, richtungsgemäß geformt, rund oder quadratisch.
U 67.14 Es folgen Entlassung des Handwerkers, Brahmanenspeisung, heilige Besprengung, Opferplatz, Ruhebett, Waschung und Schutzbänder.
U 67.15 Die Bänder werden gesondert an die rechten Hände Brahmās, Viṣṇus und Haras gebunden. Niederlegung und Gefäßaufstellung erfolgen wie zuvor.
U 67.16 An den Kopfenden der drei Gottheiten stehen drei Gefäße; nördlich des Śiva-Kumbha steht die Vardhanī.
U 67.17 Man meditiert über die jeweilige Gestalt, verehrt mit Duftstoffen und vollzieht den zugehörigen Nyāsa von Tattvas, Mūrtis und den übrigen.
U 67.18 Nach Bereitung von Feuergruben und Feuer folgt das Opfer mit Sesam, Senf, Mungbohnen, Māṣa-Bohnen, weiteren Hülsenfrüchten und Bambusreis.
U 67.19 In den Hauptrichtungen dienen Palāśa, Udumbara, Aśvattha und Nyagrodha als Holz, in den Zwischenrichtungen Śamī, Apāmārga, Śrīvṛkṣa und Plakṣa.
U 67.20 Im Hauptfeuer dient Palāśa; dieses kann auch überall verwendet werden. Am zweiten Tag sättigt man Gottheiten, Gefäße und Feuer.
U 67.21 Guru und Mūrtipas werden mit Kleidern, Gold und weiteren Gaben geehrt. Zufrieden empfängt der Guru seine Vergütung, beginnend mit zehn Niṣka.
U 67.22 Dann stellt er die Gefäße vor dem Bild auf und vollzieht den Mantra-Nyāsa. Der Mantra aus dem Hauptgefäß wird in Śivas Herz eingesetzt.
U 67.23 Der Keim aus der Vardhanī kommt in den Sockel; die Keime aus Brahmās und Viṣṇus Gefäßen werden in ihre jeweiligen Herzen übertragen.
U 67.24 Die übrigen Keime werden ringsum im Sockel verankert, und die entsprechenden Stellen werden mit dem jeweiligen Gefäßwasser begossen.
U 67.25 Es folgen Waschung, Fest und große Speisegabe. Was hier nicht genannt ist, wird den jeweiligen Einsetzungskapiteln entnommen.
U 67.26 Wer diese dreifache Gottheit einsetzt, soll in dieser Welt Freude erfahren und am Ende den höchsten Śiva erreichen.
Uttarapāda – Kapitel 68: Die Aufstellung des stierreitenden Śiva
U 68.1 Nun erläutere ich die Einsetzung des mit dem Stier verbundenen Gottes samt seinen Merkmalen. Er besitzt vier Arme, drei Augen und eine Flechthaarkrone.
U 68.2 Eine rechte Hand hält eine Axt, eine linke die Antilope. Die vordere rechte Hand ist in einer gebogenen Kaṭaka- beziehungsweise Daṇḍa-Haltung gestaltet.
U 68.3 Sein rechter Unterarm ruht auf dem Kopf des Stiers. Die Hand zeigt Haṃsapakṣa oder eine nach unten gerichtete Patākā-Geste.
U 68.4 Die Spitze des Mittelfingers liegt auf Höhe der Nabellinie; ihr Abstand zum Nabel beträgt fünfzehn Aṅgula.
U 68.5 Das Handgelenk liegt zwei Aṅgula seitlich entfernt. Vom Unterarmansatz bis zur Herzmitte werden fünfundzwanzig Aṅgula angegeben.
U 68.6 Die Unterseite des anderen Handgelenks liegt auf Höhe des Geschlechtsteilansatzes; von der Körperseite bis zum Handgelenk sind es neunzehn Aṅgula.
U 68.7 Zwischen Rumpfseite und Armmitte liegen sieben Aṅgula. Der Gott steht in gleichmäßig gebogener Haltung.
U 68.8 Eine Richtschnur verläuft durch Stirn- und Nasenmitte zur Knöchelmitte des rechten Standfußes; sie heißt Śiva-Linie.
U 68.9 Ihr Abstand zur Herzmitte beträgt drei Aṅgula, zum Nabel einen und zum Geschlechtsteil vier.
U 68.10 Zur Mitte des rechten Knies beträgt der Abstand drei Aṅgula. Zwischen den Fersen liegen fünf; die Biegung des rechten Fußes
U 68.11 beträgt zwei Aṅgula. Das Übrige entspricht Candraśekhara. Rechts vom Gott gestaltet man die Göttin mit ihren vorgeschriebenen Merkmalen.
U 68.12 Je nach gewählter Gestalt kann die Göttin entsprechend auf der rechten Seite stehen, oder die Körperhaltung wird spiegelbildlich ausgeführt; die Waffen behalten ihre Zuordnung.
U 68.13 So gilt die Vṛṣārūḍha-Gestalt als befreiungsfördernd. Hinter ihr steht der Stier, dessen Höhe bis zu Knie oder Oberschenkel des Gottes reichen kann,
U 68.14 auch bis zum Geschlechtsteil oder Nabel. Das Übrige ist wie zuvor. Nach Fertigung aus Stein oder einem anderen Material folgt die Einsetzung.
U 68.15 Zur bestimmten Zeit vollzieht man Keimaussaat, Edelsteindepot und Besprengung. Auch beim Stier folgen Augenöffnung, Reinigung und rechtsläufige Umführung um das Dorf.
U 68.16 Nach dem Aufenthalt im Wasser richtet man den Pavillon wie zuvor ein, mit neun, fünf oder einer Feuergrube.
U 68.17 Diese sind quadratisch, rund oder richtungsgemäß geformt. Danach entlässt man den Handwerker und speist Brahmanen.
U 68.18 Nach der Reinheitsbesprengung legt man Opferplatz und Ruhebett an. Waschung und Schutzband werden auch für den Stier nach den entsprechenden Regeln vollzogen.
U 68.19 Nach der Niederlegung stellt man die Gefäße auf: Śiva-Kumbha und Vardhanī am Kopfende Śivas.
U 68.20 Ist der Stier getrennt gearbeitet, liegt er auf einem eigenen Bett am Fußende des Gottes, den Kopf nach Süden gerichtet.
U 68.21 An seinem Kopfende steht das Stiergefäß. Ringsum werden acht Gefäße mit den Vidyeśvaras aufgestellt.
U 68.22 Der vorzügliche Guru verehrt mit allen Gaben bis zur Speisegabe. Tattva-, Mūrti- und übrigen Nyāsa vollzieht er sowohl beim Gott als auch beim Stier.
U 68.23 Nach Bereitung von Feuergruben und Feuer opfert man Brennholz, geklärte Butter, Reis, Puffreis, Sesam, Senf und Māṣa-Bohnen.
U 68.24 In den Hauptrichtungen dienen Palāśa, Udumbara, Aśvattha und Vaṭa als Holz, in den Zwischenrichtungen Śamī, Apāmārga, Śrīvṛkṣa und Māyūra.
U 68.25 Im Hauptfeuer dient Palāśa; dort wird auch der Stier gesättigt. Am zweiten Tag sättigt man Gottheiten, Gefäße und Feuer.
U 68.26 Guru und Mūrtipas werden mit Kleidern, Gold und weiteren Gaben geehrt. Nach Empfang der Vergütung folgt der Mantra-Nyāsa.
U 68.27 Der Guru stellt die Gefäße der Reihe nach auf einen Opferplatz vor dem Gott. Den Keim aus dem Hauptgefäß setzt er in dessen Herz ein.
U 68.28 Den Mantra aus der Vardhanī setzt er in den Sockel oder, wenn die Göttin als eigene Gestalt verbunden ist, in ihr Herz ein.
U 68.29 Der Mantra aus dem Stiergefäß kommt in das Herz des Stiers, die übrigen Keime ringsum in den Sockel.
U 68.30 Besitzt die Göttin einen eigenen Sockel, wird ihre Einsetzung gesondert vollzogen. Danach führt der Lehrer die Hochzeitsfeier nach deren Regeln aus.
U 68.31 Fest, Waschung und große Speisegabe können zusätzlich erfolgen. Was hier nicht genannt ist, folgt der allgemeinen Einsetzung.
U 68.32 So ist die Einsetzung der Vṛṣavāhana-Gestalt beschrieben. Der Stier kann massiv oder hohl gearbeitet sein.
U 68.33 Wer die Einsetzung mit Hingabe und innerer Vergegenwärtigung vollzieht, soll die gewünschten Freuden erfahren und danach Śivas Zustand erreichen.
Uttarapāda – Kapitel 69: Die Weihe Gaṅgādharas
U 69.1 Nun erläutere ich die Einsetzung Gaṅgādharas samt seinen Merkmalen. Er besitzt vier Arme, drei Augen und eine Flechthaarkrone.
U 69.2 Eine rechte Hand zeigt Furchtlosigkeit; eine andere hält in Kaṭaka-Haltung eine Haarsträhne, in der Gaṅgā gegenwärtig ist.
U 69.3 Er steht heiter da und trägt außerdem Antilope und Axt. Die haarhaltende Hand liegt auf Höhe des oberen Ohrrands.
U 69.4 Ihr Abstand beträgt zwei Gesichtsmaße. Der Gott steht leicht gebogen; die Richtschnur verläuft vom Scheitel über die Nase zur Mitte des rechten Fußes.
U 69.5 Sie liegt links vom Herzen, rechts von Nabel und Geschlechtsteil. Von der Halsgrubenlinie werden vier Aṅgula, vom rechten Knie drei als Abstand angegeben.
U 69.6 Zwischen den großen Zehen liegen fünfzehn, zwischen den Fersen fünf Aṅgula. Der linke Fuß ist drei Aṅgula links der Richtschnur ausgerichtet.
U 69.7 Das Übrige entspricht Candraśekhara. Links vom Gott gestaltet man die Göttin mit ihren vorgeschriebenen Merkmalen.
U 69.8 Bhagīratha wird bis zur Nabel-, Brust- oder Halshöhe des Gottes im Acht-Tāla-Maß gefertigt, mit herabhängendem Flechthaar.
U 69.9 Er trägt ein Bastgewand, hat zwei Augen und zwei Arme und hält die Hände vor dem Herzen oder über dem Kopf verehrend zusammen. So erscheint Gaṅgādhara.
U 69.10 Zeitwahl, Keimaussaat, Edelsteindepot und Augenöffnung folgen den Regeln. Für Gaṅgā entfällt das Edelsteindepot; die Augenöffnung wird ausgeführt.
U 69.11 Auch für Bhagīratha erfolgen die Riten; sein Depot umfasst fünf Edelsteine. Es folgen Bildreinigung und rechtsläufige Umführung um Dorf oder Stadt.
U 69.12 Wasseraufenthalt und Opferpavillon werden wie zuvor eingerichtet. Die neun, fünf oder eine Feuergrube sind quadratisch.
U 69.13 Nach Entlassung des Handwerkers speist man Brahmanen, besprengt mit Reinheitswasser und vollzieht das Vāstu-Feueropfer.
U 69.14 Opferplatz, Ruhebett, Bildwaschung und Schutzband werden für Bhagīratha, Gaṅgā und den Gott jeweils gesondert ausgeführt.
U 69.15 Besitzt Bhagīratha einen eigenen Sockel, richtet man sein Ruhebett am Fußende des Gottes ein.
U 69.16 Am Kopfende des Herrn stehen Śiva-Kumbha und Vardhanī; an Bhagīrathas Kopfende ein mit Tüchern geschmücktes Gefäß.
U 69.17 Dieses kann einen goldenen Lotus enthalten; ebenso verfährt man bei Gaṅgā. Ringsum stehen acht Gefäße mit den Vidyeśvaras.
U 69.18 Der vorzügliche Guru meditiert über die zuvor beschriebenen Gestalten und verehrt alle Gottheiten der Reihe nach mit Duftstoffen und Blüten.
U 69.19 Beim Herrn erfolgen Tattva-, Mūrti- und übriger Nyāsa wie zuvor. Bhagīratha erhält fünf Mūrtis mit ihren fünf Herren.
U 69.20 Die Mūrtis sind wie zuvor, ihre Herren werden aus dem Laut Bha gebildet und mit den Sadyojāta- und übrigen Mantras verbunden.
U 69.21 Der aus der entsprechenden Lautstelle gewonnene Keim wird mit dem vierzehnten und sechsten Vokal, Bindu und Nāda verbunden; danach folgt der eigene Name im Dativ. Dies ist sein Wurzelmantra.
U 69.22 Die Herz- und übrigen Aṅga-Mantras werden aus den Lauten von Bhagīrathas Namen gebildet. Bei Gaṅgā verfährt man nach ihren eigenen Regeln.
U 69.23 Nach Bereitung von Feuergruben und Feuer opfert man Brennholz, geklärte Butter, Reis, Puffreis und Sesam. Danach ehrt man die Ausführenden mit Kleidern, Gold und Ringen.
U 69.24 Sie erhalten ihre Vergütung; anschließend folgt der Mantra-Nyāsa. Der vorzügliche Guru stellt die jeweiligen Gefäße vor die zugehörigen Gestalten.
U 69.25 Den Mantra aus dem Śiva-Kumbha setzt er in Śivas Herz ein, den aus der Vardhanī in dessen Sockel.
U 69.26 Die übrigen Keime kommen ringsum in den Sockellotus, Gaṅgās Keim in ihr Herz.
U 69.27 Den Keim aus Bhagīrathas Gefäß setzt er in dessen Herz ein. Mit dem Wasser jedes Gefäßes werden die jeweiligen Stellen begossen.
U 69.28 Sitzt die Göttin gemeinsam mit Śiva, kommt der Vardhanī-Mantra in ihr Herz. Bei getrenntem Sockel wird ihre Einsetzung gesondert vollzogen.
U 69.29 Danach folgen Hochzeitsfeier und, nach Wunsch des Auftraggebers, Waschung, Fest und große Speisegabe.
U 69.30 Alles hier nicht Genannte folgt der allgemeinen Einsetzung. Maheśvara kann mit oder ohne Bhagīratha dargestellt werden.
U 69.31 Wer den Herrn Jāhnavīs mit Hingabe einsetzt, soll in dieser Welt gemeinsam mit seinen Angehörigen Freude erfahren
U 69.32 und am Ende seines Lebens Śivas schwer erreichbare Stätte erlangen.
Uttarapāda – Kapitel 70: Die Aufstellung Guhas
U 70.1 Nun erläutere ich die Einsetzung Guhas samt seinen Merkmalen. Sein Heiligtum kann in der Mitte einer Stadt, im Südosten, Süden oder dazwischen liegen,
U 70.2 im Südwesten, Westen, Nordwesten, Norden, Nordosten oder zwischen diesen Richtungen; ebenso innerhalb eines Śiva-Tempelbezirks.
U 70.3 Auch ein anderer Tempelbezirk, ein Berggipfel, der Fuß eines Berges, ein Flussufer oder Garten sind möglich.
U 70.4 Es kann in einer Hauptstadt, an einem heiligen Ort, in Häusern, im Bereich von Tempeln und Pavillons oder bei heiligen Bäumen stehen.
U 70.5 Kumāras Heiligtum soll die vorgeschriebenen Tempelmerkmale besitzen. Seine Breite reicht von einem bis dreiunddreißig Hasta.
U 70.6 Mehr als dreiunddreißig Hasta werden nicht empfohlen. In den Richtungen trägt es Skanda-Gestalten, oder es bleibt ohne diese.
U 70.7 Auch Rudra-, Umā- und Vighneśa-Gestalten sind möglich; an den Ecken stehen Schwäne oder Gaṇas. Oder Guhas Heiligtum bleibt ohne solche Figuren.
U 70.8 Es besitzt ein bis sieben Geschosse. Gründungsdepot und erste Ziegel werden nach den für Śiva beschriebenen Regeln eingesetzt.
U 70.9 Ebenso erfolgen die Riten der obersten Ziegel und der Dachbekrönung. Für die Richtungsgottheiten werden die entsprechenden Gefäße mit dem mittleren Hauptgefäß aufgestellt.
U 70.10 Die Tempelweihe folgt dem früheren Verfahren. Pavillons, Umfassungen und die übrigen Einrichtungen werden wie zuvor angelegt.
U 70.11 Das Heiligtum kann nach Osten, Westen, Süden oder Norden blicken. Es besitzt Begleitgottheiten, die nun genannt werden.
U 70.12 Es sind die Herren der Yakṣas, Rākṣasas, Piśācas und Bhūtas, ferner der Gandharvas, Kinnaras, Daityas und Dānavas.
U 70.13 Sie stehen vom Osten bis zum Nordosten in Reihenfolge, haben vier Arme, zeigen Wunschgewährung und Furchtlosigkeit und tragen Schwert und Schild.
U 70.14 Oder sie sind zweiarmig mit Schwert und Schild, schwarz wie Augensalbe. Sie erscheinen furchtbar oder sehr friedvoll und können aufgebundenes Haar besitzen.
U 70.15 Eine weitere Begleitgruppe umfasst Śakunī, Pūtanā, Revatī, Ardhapūtanā, Vaktramaṇḍī, Śakārī, Viśāntā und Meṣadevatā.
U 70.16 Oder man verwendet Ṣaṇmukha, Śaktipāṇi, Kārttikeya, Guha, Skanda, Mayūravāha, Senānī und Śaktihastavat.
U 70.17 Diese können seine Mūrtipas sein, mit verehrend zusammengelegten Händen, Vajra und Lotus und den für Skanda angegebenen Mantralauten.
U 70.18 Sie besitzen vier oder zwei Arme, sechs Gesichter oder ein Gesicht und werden vom Osten an ringsum aufgestellt.
U 70.19 Alternativ verwendet man Indra und die übrigen Richtungsherren oder acht Sockel. Vorne steht ein Pfau oder Elefant. Vighneśa, Kṣetrapāla, Bhāskara und der große Opfersockel werden vorgesehen.
U 70.20 Hinzu kommt der Bali-Sockel; auch die für Śiva genannten Begleiter sind möglich. Auf seinen Blütenblättern stehen Indra und die übrigen, in der Mitte die Graha-Herren.
U 70.21 Rechts und links am Eingang stehen zwei- oder vierarmige Torhüter, deren Farben dunkel und edelsteingleich beschrieben werden.
U 70.22 Sie tragen Schwert und Schild und zeigen Hinweis- und Staunensgeste. Ihre Farben können dunkel, rot, weiß oder schwarz sein; sie sind furchterregend.
U 70.23 Die beiden Torhüter mit verzerrten Gesichtern heißen Jaya und Vijaya. Im Nordosten gestaltet man den vierarmigen Skandacaṇḍa.
U 70.24 Er zeigt Wunschgewährung und Furchtlosigkeit und trägt Vajra und Lotus; er kann auch zweiarmig sein. Er heißt auch Śākalya; an seiner Stelle kann ein eigener Sockel dienen.
U 70.25 Hört nun kurz die Merkmale Guhas. Sein Bild wird aus den in der Bildlehre genannten Materialien, angefangen mit Stein, gefertigt.
U 70.26 Die dort beschriebenen vollständigen Maße werden auf Guha angewandt, abgeleitet von Heiligtumsraum, Tür, Säule oder den weiteren Maßgrundlagen.
U 70.27 Subrahmaṇya ist sehr schön, zweiarmig und zweiäugig. Rechts hält er einen Lotus, die andere Hand hängt herab.
U 70.28 Diese kindliche Form wird zum Gedeihen des Dorfes eingesetzt. Eine weitere zweiarmige Form trägt heilige Schnur, Haarschopf und dreifachen Gürtel.
U 70.29 Sie trägt einen Lendenschurz, hält rechts einen Stab und legt die andere Hand an die Hüfte. Dieser erkenntnisgebende Skanda wird auf Bergen und in Wäldern eingesetzt.
U 70.30 Eine andere Form hat vier Arme, drei Augen und blattförmigen oder runden Ohrschmuck beziehungsweise Makara-Ohrringe. Zwei Hände tragen Gebetsschnur und Speer.
U 70.31 Die anderen zeigen Wunschgewährung und Furchtlosigkeit. Er kann von zwei Śaktis, von einer oder von keiner begleitet sein. Ihre Merkmale folgen nun.
U 70.32 Beide sind zweiäugig, zweiarmig und friedvoll und tragen roten beziehungsweise blauen Lotus. Die rechte ist dunkel, die linke rot.
U 70.33 Sie besitzen Gaurīs Merkmale und schöne Gesichter. Ihre im Text genannten Namen lauten Gajā und Gajavallī.
U 70.34 Diese Form wird in einer Stadt eingesetzt. Eine weitere besitzt sechs Gesichter, zwölf Arme, zwölf Ohren und zwölf Augen.
U 70.35 Sie hat sechs Hälse oder einen gemeinsamen Hals und sechs Kronen. Ihre Hände tragen Speer, Schwert, Gebetsschnur und Hahn und zeigen Furchtlosigkeit,
U 70.36 außerdem trägt sie einen Schild. Diese Form wird zum Gedeihen einer Hauptstadt eingesetzt. Eine weitere trägt rote Gewänder und leuchtet wie der junge Mond.
U 70.37 Sie besitzt eine Karaṇḍa-Krone und drei Augen. Rechts trägt sie Speer, Keule, Schwert, Diskus und Schlinge und zeigt Furchtlosigkeit.
U 70.38 Links trägt sie Vajra, Bogen, Schild, Pfauenbanner und Haken und zeigt Wunschgewährung.
U 70.39 Sie trägt die heilige Schnur, sitzt auf einem Pfau und ist von zwei Śaktis begleitet. Diese Gestalt wird in Dörfern und Tempeln zur Vollendung eingesetzt.
U 70.40 So ist Skanda nach Gestalt und Aufstellungsort fünffach. Der Text nennt einen besonderen Bezug zum Dvāpara-Zeitalter, lässt aber auch alle Formen an allen geeigneten Orten zu.
U 70.41 Nach der Fertigung beginnt die Einsetzung mit seinen Mantras. Man nimmt den dritten Laut der mit Śa beginnenden Gruppe und verbindet ihn mit dem sechsten Vokal,
U 70.42 dem vierzehnten Vokal, Bindu und Nāda. Dazu tritt »Subrahmaṇyāya« mit vorangestelltem Praṇava und abschließendem Namaḥ.
U 70.43 Dies heißt der Wurzelkeim; daraus werden Brahma- und Aṅga-Mantras gebildet, mit langen und kurzen Lauten und den jeweiligen Abschlüssen oder Namaḥ.
U 70.44 Man verbindet sie mit den Namen Īśāna und den übrigen. Die Gāyatrī beginnt mit »Mahāsenāya vidmahe«,
U 70.45 darauf folgt »Ṣaḍānanāya dhīmahi«, dann »Tan naḥ Skandaḥ pracodayāt«: »Wir erkennen den großen Heerführer; wir meditieren über den Sechsgesichtigen; Skanda möge uns anregen.«
U 70.46 Dies ist die Gāyatrī; der Praṇava wird vorangestellt. Gestalt- und Vidyā-Mantra werden aus dem vom Herzmantra umschlossenen Grundmantra gebildet.
U 70.47 Die Mantras Gajās und Gajavallīs entstehen aus ihren Namen. Danach beginnt die Einsetzung mit der Keimaussaat wie zuvor.
U 70.48 Zur günstigen Zeit setzt man fünf Edelsteine ein. Auch für die Göttin werden mit dem Herzmantra fünf Edelsteine oder ein goldener Lotus vorgesehen.
U 70.49 Nach Verbindung der Lotusteile vollzieht man die Augenöffnung mit Honig, geklärter Butter und Gold in einem Gefäß.
U 70.50 Mit dem Herzmantra erfolgt die Berührung durch den goldenen Stift; man zeigt Getreide, Kuh und Brahmanen. Der Guru vollzieht dies mit dem verhüllenden Tuch nach dem vollständigen Verfahren.
U 70.51 Ist Skanda von einer Göttin begleitet, gelten die Riten auch für sie gesondert. Nach Reinigung und rechtsläufiger Umführung um das Dorf
U 70.52 setzt man Skanda mit einem herabhängenden Grasbündel unter dem Herzmantra ins Wasser. Ringsum stehen Gefäße mit Indra und den übrigen Richtungsherren.
U 70.53 Der Pavillon liegt in einer der vier Richtungen, im Südosten oder Nordosten des Tempels. Darin legt man neun, fünf oder eine lotusförmige Feuergrube an.
U 70.54 Eine Waschungsplattform befindet sich im Osten, Norden oder Nordosten. Es folgen Entlassung des Handwerkers, Brahmanenspeisung und Bestreichen mit Kuhdung.
U 70.55 Nach heiliger Besprengung, Vāstu-Verehrung und Feueropfer richtet man Opferplatz und Ruhebett wie zuvor ein, mit Fellen oder Tüchern.
U 70.56 Skanda wird aus dem Wasser geholt und wie zuvor gewaschen. Nach Verehrung mit Duftstoffen und Blüten bindet man das Schutzband mit dem Herzmantra.
U 70.57 Man legt ihn mit dem Kopf nach Osten auf das Bett, hüllt ihn in Tücher und verehrt ihn mit Sitz und Gestalt,
U 70.58 mit Körper-, Wurzel- und Aṅga-Mantras und den Duftgaben. Am Kopfende steht ein mit Faden und Tüchern versehenes Gefäß.
U 70.59 Darin verehrt man Skanda genauso wie im Bild. Ist eine Göttin dabei, stellt man eine Vardhanī auf und verehrt sie darin.
U 70.60 Ringsum stehen acht Gefäße mit Guhas Vidyeśvaras. Alle Gefäße besitzen Fäden, Tücher und Gold.
U 70.61 Die drei Tattvas Ātma, Vidyā und Śiva werden mit ihren Herren bis zu Knie, Hals und Scheitel eingesetzt; danach folgen Mūrtis und Mūrti-Herren.
U 70.62 Die Mūrtis beginnen mit Erde, ihre Herren sind die Weltenhüter oder die zuvor genannten besonderen Herren. Danach beginnt das Feueropfer.
U 70.63 Der Guru hat gebadet, stammt aus einem śivaitischen Brahmanengeschlecht und trägt die fünf Schmuckstücke, Obergewand, Kopfbund und reine Kleidung.
U 70.64 Gemeinsam mit ebenso ausgestatteten Mūrtipas bereitet er Feuergruben und Feuer. Im Hauptfeuer ruft er Skanda mit Brahma-, Aṅga- und Augenmantras herbei,
U 70.65 mit den drei Tattvas und ihren Herren, Mūrtis und Mūrti-Herren. Sind Gajā und Gajavallī dargestellt, werden auch sie gesättigt.
U 70.66 Der Guru bringt mit dem Wurzelmantra tausend, fünfhundert oder hundert Gaben dar. Mit Brahma- und Aṅga-Mantras jeweils ein Zehntel; die Mūrtipas opfern die Hälfte der Hauptzahl.
U 70.67 Die Mūrtipas verwenden in Haupt- und Zwischenrichtungen die zugeordneten Īśāna- und Herzmantras sowie die Mantras der jeweiligen Mūrtis und ihrer Herren, verbunden mit den Befriedungsgefäßen.
U 70.68 Die Stoffe sind Brennholz, geklärte Butter, Reis, Gerste, Sesam, Puffreis und geschälter Reis. In den Hauptrichtungen dienen Palāśa, Udumbara, Aśvattha und Vaṭa als Holz.
U 70.69 In den Zwischenrichtungen verwendet man Śamī, Apāmārga, Śrīvṛkṣa und zuletzt Pippala. Im Hauptfeuer dient Palāśa; dieses kann auch überall verwendet werden.
U 70.70 In den vier Richtungen werden die Veden rezitiert, in den Ecken die Astra-Mantras. Besprengung mit Befriedungswasser und Wiederholung der eigenen Mantras
U 70.71 sowie Berührung mit Darbha erfolgen für jeden Bereich. Am reinen Morgen erscheint der Lehrer gemeinsam mit den Mūrtipas.
U 70.72 Er hebt Ṣaṇmukha vom Lager und sättigt ihn, die Gefäße und die Feuer. Zur Sühne bringt er mit dem südlichen Mantra hundert Gaben dar.
U 70.73 Nach der Vollgabe betritt der Lehrer den Tempel. Im menschlichen oder göttlichen Aufstellungsfeld wird der Fundamentstein nach den früheren Sakramenten bereitet,
U 70.74 mit Edelsteinen, Getreide und weiteren Einlagen versehen und mit dem Herzmantra eingesetzt. Darauf stellt man Ṣaṇmukha unter dem Wurzelmantra auf.
U 70.75 Dies geschieht bei günstigem Aszendenten und Augenblick, dem Eingang zugewandt. Auch eine Aufstellung mit der entsprechenden Brahmaśilā ist möglich.
U 70.76 Die Gefäße werden vor die Gottheit gebracht; beim Mantra-Nyāsa kommt der Keim aus dem Hauptgefäß in Ṣaṇmukhas Herz.
U 70.77 Ist die Göttin vorhanden, setzt man den Vardhanī-Mantra in sie ein. Die übrigen Gefäßmantras werden ringsum im Sockel verankert.
U 70.78 Mit den jeweiligen Gefäßwassern wird der Sechsgesichtige begossen. Tattva-, Mūrti- und übriger Nyāsa erfolgen wie zuvor.
U 70.79 Abschließend folgen Waschung, Speisegabe und bei beweglichem Bild ein Fest. Guru und Mūrtipas werden mit Kleidern, Vergütung,
U 70.80 Gold und Ringen nach den Regeln der Bildeinsetzung geehrt. Was hier nicht genannt ist, folgt dem überlieferten allgemeinen Einsetzungsritus.
U 70.81 Wer Ṣaṇmukha so einsetzt, dem werden langes Leben, Söhne, Vermögen, makelloses Wissen und eine vortreffliche Gefährtin verheißen,
U 70.82 ferner Glück, großer Wohlstand, Gesundheit, Ruhm, Freude und Heil sowie schließlich Befreiung.
Uttarapāda – Kapitel 71: Die Verehrung Guhas
U 71.1 Hört nun kurz von seiner Verehrung, ihr vorzüglichen Zweimalgeborenen. Am Morgen erledigt man die notwendigen Reinigungen und badet.
U 71.2 Die Verehrung zu den Tagesübergängen und die Sättigung der Mantras erfolgen wie zuvor. Man geht zum Heiligtum, tritt ein und wäscht Hände und Füße.
U 71.3 Nach der Mundspülung gestaltet man den vollständigen Mantrakörper mit Skandas Īśāna-, Herz- und übrigen Mantras. Man bereitet das überlieferte Arghya und besprengt mit Astra-Wasser
U 71.4 den Eingang, verehrt Jaya und Vijaya und am Türsturz die Waffe mit ihrem eigenen Namen. Dann tritt man ein.
U 71.5 Nach Verehrung Vāstunāthas sitzt man nach Norden gewandt auf dem eigenen Sitz. Man gestaltet den Mantrakörper, führt das Selbst zur Śakti und löst die gewöhnliche Körpervorstellung zum Schutz auf.
U 71.6 Der Körper wird durch den aus der Śakti strömenden Nektar gereinigt. Mit dem Astra-Mantra vollzieht man weitere Reinigung und versieht die Hände mit Sandel.
U 71.7 Īśāna, Tatpuruṣa, Aghora, Vāma und Aja werden auf Daumen und weitere Finger gesetzt; in den beiden Handflächen liegen Augen-, Körper- und Wurzelmantra.
U 71.8 Herz, Kopf, Śikhā und die übrigen Mantras werden vom kleinen Finger an eingesetzt. Danach wiederholt man den Nyāsa in den Handflächen und verbindet ihn mit dem Wurzelmantra.
U 71.9 Mit denselben Mantras folgt der Körper-Nyāsa, mit oder ohne die ausführlichen Brahma-Mantras. Der Nyāsa der einunddreißig Kalā-Mantras kann wie zuvor ausgeführt werden oder entfallen.
U 71.10 So gestaltet der Mantrakundige seinen Körper als Guha. Innerlich verehrt er Guha in Herz, Nabel und Bindu durch Verehrung, Opfer und Meditation.
U 71.11 Oder er gestaltet den Körper mit Śiva-Mantras als śivaitischen Mantrakörper und verehrt danach Guha. Der Ort wird durch Verhüllung, Bindung der Richtungen und Schutzumfassung gereinigt.
U 71.12 Das besondere Arghya wird mit Duftstoffen, Blüten und ungebrochenem Reis unter dem Herzmantra bereitet, oder nach den für die Verehrung genannten Regeln, ebenso Fußwasser und Mundspülung.
U 71.13 Man kann auch allein Arghya verwenden und damit sämtliche Stoffe besprengen. Nach Besprechung mit dem Herzmantra verehrt man sich selbst und spricht die Reinigungsmantras.
U 71.14 Die vom Vortag verbliebenen Gaben werden geehrt. Mit der Gāyatrī bringt man das überlieferte Arghya auf dem Haupt dar und gibt die alten Gaben mit dem Herzmantra dem Hüter der Opferreste.
U 71.15 Oder man entfernt sie und reinigt das Bild wie zuvor. Bei einem Metallbild erfolgt die besondere Waschung an den jeweiligen Festtagen.
U 71.16 Bei einem gemalten oder entsprechenden Bild gilt die Reinigung des stellvertretenden Ritualbildes als seine Reinigung. So werden Selbst, Ort, Stoffe, Mantras und Bild gereinigt.
U 71.17 Nun bildet man Guhas Sitz mit Praṇava und den weiteren Mantras. In der Mitte liegt der Praṇava; Dharma, Adharma und die übrigen werden zugeordnet.
U 71.18 Man bildet untere und obere Decke, Lotus und Blütenmitte und schließlich Guhas Sitz. Darauf vergegenwärtigt man die Gestalt und setzt Herz- und weitere Mantras ein.
U 71.19 Īśāna und die übrigen werden mit den ausführlichen Brahma-Mantras oder ihren Lautformen eingesetzt. Im so gebildeten Vidyā-Körper vergegenwärtigt man Ṣaṇmukha mit dem Wurzelmantra.
U 71.20 Mit blütengefüllten Händen und dem Herzmantra ruft man ihn aus dem inneren Bindu in das Bild und verankert ihn dort.
U 71.21 Man vollzieht Festigung, Gegenwärtigmachung und die übrigen Handlungen mit dem Herzmantra, dann die schützende Verhüllung und den Nyāsa vom Herzen bis zu den Augen.
U 71.22 Mit dem Wurzelmantra zeigt man die große Mudrā oder vollzieht die Verwandlung in Nektar. Fußwasser wird den Füßen, Mundspülung dem Mund und Arghya dem Haupt dargebracht.
U 71.23 Die Abschlüsse Namaḥ, Svāhā, Vaṣaṭ und Vauṣaṭ werden entsprechend verwendet. Nach Duftstoffen, Blüten und Räucherwerk wäscht man mit den fünf Nektaren,
U 71.24 mit heiliger Asche, Mehl, Āmalaka und weiteren Stoffen. Man trocknet mit einem Tuch und gibt Guha unter dem Gesichtsmantra Mundspülung.
U 71.25 Sandel, Agaru, Kampfer und Kuṣṭha werden in den früher genannten Mengen zerrieben und mit dem Herzmantra auf Skanda aufgetragen; auch Sandel allein ist möglich.
U 71.26 Unter dem Herzmantra gibt man Räucherwerk aus schwarzem Agaru oder das zuvor beschriebene leichte Sandelharz beziehungsweise Asche-Räucherwerk.
U 71.27 Duftende, verschiedenartige, zur jeweiligen Jahreszeit passende und frisch geöffnete Blüten werden wie zuvor dargebracht.
U 71.28 Mit dem Herzmantra gibt man das entsprechend bereitete Öl und die weiteren Gaben. Die ankündigende Speisegabe kann nach dem früheren Verfahren erfolgen oder entfallen.
U 71.29 Die Mengen der Duftstoffe und übrigen Gaben entsprechen der früher beschriebenen Verehrung. Nach dem Räucheropfer verehrt man die Umfassungen.
U 71.30 Herz- und weitere Aṅga-Mantras werden in den Haupt- und Zwischenrichtungen, angefangen im Südosten und Nordosten, angeordnet; außen folgen die acht Mūrtis und weiter außen Indra und die übrigen Gottheiten.
U 71.31 Danach verehrt man die Waffen. Guha kann mit drei, zwei oder einer Umfassung verehrt werden. Erneut werden Räucherwerk und Lampen dargebracht.
U 71.32 Man lässt Mantragesänge erklingen, vollzieht Japa und bringt ihn dar. Nach Speisegabe und Bali ruft man Guha in das Śiva-Feuer der Grube,
U 71.33 verehrt ihn mit seinen Gliedern und opfert Palāśa-Holz, geklärte Butter und gekochte Opferspeise: hundert, fünfzig oder fünfundzwanzig Gaben mit dem Wurzelmantra.
U 71.34 Mit den sechs Aṅga-Mantras opfert man jeweils ein Zehntel. Nach der Vollgabe folgt das tägliche Fest.
U 71.35 An dessen Ende wird der Tāṇḍava nach dem früheren Verfahren ausgeführt. Das Jahresfest kann einen bis neun Tage dauern.
U 71.36 Auf die Fahne malt man einen Pfau und hisst sie. Der Text nennt dafür die einfache, doppelte oder dreifache Tageszahl in Bezug auf die Festdauer.
U 71.37 Das Fest beginnt mit Keimaussaat, Trommelschlag und Fahnenhissung oder mit der jeweils vorgesehenen Kombination dieser vorbereitenden Riten.
U 71.38 Die Tagesherrinnen heißen Śakunī, Revatī, Pūtanā, Maṇḍapūtanā, Vaktramuṇḍī, Niśāntā und Meṣadevatā
U 71.39 sowie Śakārī. Sie gehören zu Subrahmaṇya. Nun folgen die Namen der sechs Kumāras.
U 71.40 Sie heißen Senāpati, Sureśa, Harasūnu, Surāgraja, Subrahmaṇya und Kumāra.
U 71.41 Eine sechseckige Feuergrube im Nordosten oder Südosten ist erwünscht. Die Waffengestalt ist vajraförmig und wird auf Blüten oder Reis verehrt.
U 71.42 Sie hat zwei Augen, zwei Arme, eine furchtbare Erscheinung und einen wie Millionen Flammen leuchtenden Haarschopf. Rechts trägt sie einen scharfen Vajra; die linke Hand wird mit einem nicht eindeutig lesbaren Attribut beschrieben.
U 71.43 Die Gestalten von Śakunī bis zu den Kumāras gelten als Herren der einzelnen Festtage.
Uttarapāda – Kapitel 72: Die Aufstellung Caṇḍeśas
U 72.1 Nun erläutere ich die Einsetzung Caṇḍeśas samt seinen Merkmalen. Sie ist zweifach: als Teil eines anderen Heiligtums oder selbständig.
U 72.2 In einer Siedlung kann sein selbständiges Heiligtum in der Mitte oder in einer der acht Richtungen liegen. Im Śiva-Bezirk liegt es links, im Nordosten, Norden oder zwischen Norden, Nordosten und Osten.
U 72.3 Es kann innerhalb der inneren Umfassung, im inneren Umgang oder in einer geeigneten Halle stehen. Seine Breite reicht von einem bis dreiunddreißig Hasta.
U 72.4 Die Länge entspricht den Regeln der Tempellehre; der Bau besitzt ein bis sieben Geschosse.
U 72.5 Seine Form entspricht den beschriebenen Tempelformen. In den Richtungen stehen Caṇḍeśvara-Gestalten oder andere gewünschte Gottheiten; auch eine schlichte Form mit Stier ist möglich.
U 72.6 Gründungsdepot, erste und oberste Ziegel sowie Dachbekrönung werden nach dem früheren Verfahren eingesetzt.
U 72.7 Ist das Heiligtum Teil einer größeren Anlage, besitzt es einen südlichen Eingang. Bei selbständiger Einsetzung kann es nach Süden, Osten oder Westen blicken.
U 72.8 Die Richtungsgottheiten werden mit ihren Gefäßen und dem mittleren Hauptgefäß eingesetzt; die Tempelweihe folgt den früheren Regeln.
U 72.9 Alle zuvor beschriebenen Maße des Heiligtumsraums sind anzuwenden. Umfassungen, Pavillons und Begleitgottheiten werden ringsum angeordnet.
U 72.10 Die acht Begleiter beginnen mit Rudrabhakta, Rudra, Caṇḍa, Caṇḍapa und Mahābala,
U 72.11 gefolgt von Ṭaṅkapāṇi, Īśasevaka und Rudrakopaja. Sie sind weiß, großleibig und halten die Hände verehrend zusammen.
U 72.12 Sie tragen ein Beil oder sind ohne dieses und sitzen in Vīrāsana oder einem anderen geeigneten Sitz. Sie tragen Felle oder gleichen Caṇḍa selbst.
U 72.13 Alternativ verwendet man Indra und die übrigen oder entsprechende Sockel. Vorne steht ein Stier; Bali- und weitere Opfersockel werden wie zuvor angelegt.
U 72.14 Zwei zweiarmige Torhüter mit Stäben heißen Caṇḍānuga und Caṇḍamānya. Sie können auch entfallen.
U 72.15 Bali wird auf dem Bali-Sockel oder am dafür vorgesehenen Ort dargebracht. Auch Śivas Begleitgruppe mit Vighna, Kṣetreśa und Bhāskara kann vorgesehen werden.
U 72.16 Das Bild wird aus Stein oder einem anderen Material nach den früheren Merkmalen im mittleren oder kleinen Zehn-Tāla-Maß gefertigt.
U 72.17 Die Maße folgen der Bildlehre und besitzen günstige Āya-Werte. Caṇḍanātha sitzt im gebundenen Lotussitz und ist schwer anzuschauen und furchtbar.
U 72.18 Eine Schlange ist seine heilige Schnur; aus seinem Mund strömt großes Feuer. Er ist schwarz wie Ruß, trägt Flechthaar und die Mondsichel.
U 72.19 Er besitzt vier Gesichter und vier Arme, trägt Gebetsschnur, Dreizack, Beil und Wassergefäß; seine Augen sind rot und sonnengleich.
U 72.20 Oder er ist weiß wie eine Muschel, vierarmig und dreiäugig, mit Mondsichel und Fellgewand, in Vīrāsana sitzend.
U 72.21 Zwei Hände halten Pināka-Bogen und unfehlbaren Pfeil, die anderen zeigen Wunschgewährung und Furchtlosigkeit.
U 72.22 Oder er ist zweiarmig, dreiäugig, dunkel wie Augensalbe und weiß gekleidet, mit Flechthaarkrone oder weißem Haupthaar.
U 72.23 Er kann stehen oder sitzen; beim Sitz ist ein Fuß auf dem Sitz angewinkelt, das andere Bein hängt herab. Der linke Arm folgt der Körperhaltung.
U 72.24 Eine Hand zeigt Wunschgewährung, die andere trägt ein Beil. Oder die Hände sind verehrend zusammengelegt und halten dabei das Beil.
U 72.25 Sein Blick ist auf Śaṅkara gerichtet, oder sein Kopf ist in Ergriffenheit gesenkt. Er kann friedvoll in einem hockenden Sitz erscheinen, mit Flechthaar und Beil.
U 72.26 So gestaltet man Caṇḍanātha in einem geeigneten Sitz. Eine weitere Form zeigt Furchtlosigkeit und trägt Beil, Schlinge und Dreizack.
U 72.27 Diese vierarmige Gestalt vollstreckt Śaṅkaras Weisung. Für das Land Siṃhala wird eine Besonderheit genannt.
U 72.28 Dort gilt eine achtarmige Form für das Kṛta-Zeitalter, eine sechsarmige für Tretā, eine vierarmige für Dvāpara und eine zweiarmige für Kali.
U 72.29 In anderen Ländern wird diese Einschränkung nicht gemacht. Caṇḍanātha kann auch mit oder ohne eine Göttin dargestellt werden.
U 72.30 Sie ist dunkel, zweiarmig, reich geschmückt und trägt einen blauen Lotus. Ihr Name ist Dharmanīti.
U 72.31 Nach Fertigung des Bildes folgt die Einsetzung mit Mantras. Der Sitzmantra besteht aus »Caṇḍāsanāya« mit abschließendem Namaḥ.
U 72.32 Der Gestaltmantra lautet entsprechend »Caṇḍamūrtaye«, mit vorangestelltem Praṇava und abschließendem Namaḥ.
U 72.33 Der Wurzelmantra verbindet »Caṇḍeśvarāya« mit Huṃ, Phaṭ und Svāhā; ihm geht der Praṇava voraus. [Anm. 393]
U 72.34 Īśāna und die übrigen Mantras Caṇḍas bildet der Guru aus Ca. Herz- und übrige Aṅga-Mantras beginnen mit Oṃ und Caṇḍa und enden mit Huṃ, Phaṭ und Namaḥ.
U 72.35 Ein weiterer Gestaltmantra wird aus seinem Namen mit abschließendem Huṃ und Phaṭ gebildet. Eine andere Mantraform wird nun angegeben.
U 72.36 Sie verbindet »Jñānaśakti« mit »Caṇḍāya« sowie Huṃ und Phaṭ. Dies wird als Caṇḍa-Mantra bezeichnet.
U 72.37 Caṇḍanātha kann von den Vidyā-Gliedern umgeben vergegenwärtigt werden. Danach erfolgt die Einsetzung, beginnend mit der Keimaussaat.
U 72.38 Zeitwahl und Edelsteindepot sind wie zuvor. Bei einem goldenen Bild ist hier kein Edelsteindepot vorgeschrieben.
U 72.39 Nach Verbindung des Lotus vollzieht man die Augenöffnung mit Honig, geklärter Butter und Gold im Gefäß unter dem Herzmantra.
U 72.40 Der goldene Stift und das verhüllende Tuch werden verwendet. Danach folgen Bildreinigung und rechtsläufige Umführung um die Stadt.
U 72.41 Die Gottheit ruht im Wasser, umgeben von acht Gefäßen mit Indra und den übrigen. Der Opferpavillon liegt vor dem Heiligtum oder seitlich davon.
U 72.42 Im Süden, Westen oder Osten legt man neun, fünf oder eine halbmondförmige Feuergrube an; auch runde oder die im Text als Astra bezeichneten Formen sind möglich.
U 72.43 Nach Einrichtung des Pavillons gemäß den früheren Regeln entlässt man den Handwerker und speist Śaivas und andere Verehrer.
U 72.44 Es folgen Reinheitsbesprengung und Vāstu-Feueropfer. Caṇḍeśa wird aus dem Wasser geholt und wie zuvor gewaschen.
U 72.45 Unter Vergegenwärtigung seines vollständigen Wesens bindet man das Schutzband. Auf der Plattform richtet man ein Bett mit den vorgeschriebenen Auflagen, angefangen mit Federmaterial,
U 72.46 oder mit fünf reinen Tüchern ein und legt ihn mit dem Herzmantra nieder. Nach Umhüllung mit zwei Tüchern folgt die Gefäßaufstellung.
U 72.47 Am Kopfende steht ein Gefäß mit Faden, Grasbündel, Tuch, Wasser, goldenem Beil und frischen Blättern.
U 72.48 Acht ebenso ausgestattete Gefäße stehen ringsum. Ist Caṇḍeśa von der Göttin begleitet, steht nördlich die Vardhanī.
U 72.49 Im Hauptgefäß verehrt man Caṇḍeśa mit Sitz und Mantrakörper, unter der früher beschriebenen Meditation, mit Sandel und weiteren Gaben.
U 72.50 In den äußeren Gefäßen verehrt der Mantrakundige Herz, Kopf, Śikhā, Schutzpanzer und Waffe, vom Nordosten bis zum Norden.
U 72.51 Oder darin stehen die Weltenhüter beziehungsweise Caṇḍas acht Mūrtis. Nach der Verehrung mit Duftstoffen und Blüten folgt der Tattva- und Mūrti-Nyāsa.
U 72.52 Man setzt Ātma, Vidyā und Śiva mit Brahmā und den übrigen Herren ein, ferner die Mūrtis ab Erde und die Weltenhüter als ihre Herren.
U 72.53 Alternativ verwendet man die zuvor genannten Mūrtis oder Rudrabhakta und die übrigen. Caṇḍa wird mit Sitz, Gestalt, Brahma- und Aṅga-Mantras verehrt.
U 72.54 Gemeinsam mit den Mūrtipas tritt der Guru zum Feueropfer an die Gruben. Nach Bereitung von Gruben und Feuer werden in den Hauptrichtungen Tatpuruṣa und die übrigen Mantras verwendet,
U 72.55 in den Zwischenrichtungen Herz und die übrigen. Im Hauptfeuer sättigt man Caṇḍapa mit Brahma- und Aṅga-Mantras durch Brennholz, geklärte Butter, Reis und Sesam,
U 72.56 Puffreis, geröstetes Mehl und Gerste. In den Hauptrichtungen dienen Palāśa, Udumbara, Vaṭa und Plakṣa als Holz, im Hauptfeuer Palāśa.
U 72.57 In den Zwischenrichtungen verwendet man Śamī, Khadira, Māyūra und Śrīvṛkṣa. Tattvas, Mūrtis und ihre Herren werden der Reihe nach gesondert gesättigt.
U 72.58 Besprengung mit Befriedungswasser, Wiederholung der eigenen Mantras und Berührung mit Darbha erfolgen für jeden Bereich.
U 72.59 Am Morgen hebt der gereinigte Lehrer gemeinsam mit den Mūrtipas Caṇḍas Bild vom Lager und sättigt Gefäße und Feuer.
U 72.60 Nach Sühne und Vollgabe werden Guru und Mūrtipas mit Kleidern, Gold, Ringen und weiteren Gaben geehrt und empfangen ihre Vergütung.
U 72.61 Die geringe Vergütung beträgt fünf Niṣka, die mittlere das Doppelte, die vorzügliche das Dreifache. Für die übrigen Helfer gilt die frühere Regel.
U 72.62 Fundamentstein und weitere Teile werden wie zuvor eingesetzt. Zum günstigen Augenblick wird das Bild im Heiligtum aufgestellt und erhält die Mantras.
U 72.63 Diese werden aus den Gefäßen auf dem Opferplatz vor der Gottheit übertragen. Mit den jeweiligen Gefäßwassern begießt der vorzügliche Lehrer Caṇḍas Gestalt.
U 72.64 Es folgen Waschung, große Speisegabe und bei beweglichem Bild ein Fest. Ist die Göttin dabei, wird auch sie eingesetzt.
U 72.65 Diese Caṇḍeśvara-Einsetzung kann mit oder ohne vorangehendes Behelfsheiligtum erfolgen. Wer sie vollzieht,
U 72.66 dem werden je nach Wunsch Lebensdauer, Vermögen, makelloses Wissen oder ein Sohn verheißen.
U 72.67 Wer Wohlstand wünscht, soll großen Wohlstand, wer Liebe wünscht, vortreffliche Gefährtinnen erlangen. Für diejenigen, die bei Caṇḍeśvara Zuflucht nehmen, soll die Ursache weiterer Wiedergeburt schwinden.
Uttarapāda – Kapitel 73: Die Verehrung Caṇḍeśvaras
U 73.1 Caṇḍeśas Einsetzung ist beschrieben; nun folgt seine Verehrung. Nach Bad und den übrigen morgendlichen Pflichten gestaltet man den vollständigen Mantrakörper.
U 73.2 Man verwendet Caṇḍeśanāthas Herz- und übrige Mantras, bereitet das allgemeine Arghya und verehrt mit dem Astra-Mantra die Torhüter und die Waffe in der Mitte des Eingangs.
U 73.3 Nach dem Eintritt ins Heiligtum vollzieht man die Elementereinigung, gestaltet den Mantrakörper und verehrt Caṇḍa innerlich.
U 73.4 Durch Astra-Schutzumfassung und Bindung der Richtungen reinigt man den Ort. Fußwasser, Mundspülung und Arghya werden mit Herz- und Saṃhitā-Mantras bereitet.
U 73.5 Oder man bereitet allein Arghya, besprengt damit die Stoffe und bespricht sie mit dem Herzmantra. Man verehrt sich selbst und rezitiert zur Reinigung der Mantras deren eigene Lautgestalten.
U 73.6 Nach Ehrung der bisherigen Opfergaben spricht man: »Caṇḍeśānāya vidmahe, ṭaṅkahastāya dhīmahi,
U 73.7 tan naś Caṇḍaḥ pracodayāt«: »Wir erkennen Caṇḍeśāna; wir meditieren über den Beiltragenden; Caṇḍa möge uns anregen.« Man gibt das allgemeine Arghya und entfernt die Opferreste.
U 73.8 Caṇḍa wird mit Astra-Mantra und allgemeinem Arghya-Wasser gereinigt. Man bildet seinen Sitz und seine Gestalt und setzt Īśāna und die übrigen Mantras ein,
U 73.9 ferner Herz und die übrigen an ihren Stellen. Mit dem Wurzelmantra ruft man Caṇḍapa aus dem Bindu herbei, setzt ihn ein und festigt seine Gegenwart mit dem Herzmantra.
U 73.10 Es folgen Aṅga-Nyāsa und die Vergegenwärtigung der Einheit von Gottheit und Gliedern. Fußwasser, Mundspülung und Arghya werden mit dem Herzmantra gegeben.
U 73.11 Nach Salbung und Abreiben wäscht man Caṇḍeśvara nach Vermögen mit den fünf Kuhprodukten und den fünf Nektaren. Dann gibt man Gewand, Duftsalbe und Blüten.
U 73.12 Räucherwerk und Lampen folgen mit dem Herzmantra nach den Regeln der Verehrung. Ringsum werden Herz und die übrigen Glieder, Rudrabhakta und seine Gruppe sowie die Richtungsherren mit ihren Waffen verehrt.
U 73.13 Nach ihrer Ehrung mit Arghya und den übrigen Diensten gibt man die vorgeschriebene Speisegabe samt Betel.
U 73.14 Ist Caṇḍeśa Teil eines Śiva-Heiligtums, darf ihm auch die von Śiva angenommene Gabe dargebracht werden. Nach Japa und dessen Darbringung gibt man Bali für die Begleiter.
U 73.15 Bei ausreichenden Mitteln folgt ein Feueropfer mit Palāśa-Holz, geklärter Butter und Reis, mit dem Wurzelmantra und jeweils einem Zehntel der Zahl mit den Aṅga-Mantras.
U 73.16 Das tägliche Fest wird mit einem gesonderten Caṇḍa-Festbild ausgeführt oder mit Blüten-, Reis- beziehungsweise Kornsymbolen, die mit Caṇḍeśas Astra-Mantra verehrt wurden.
U 73.17 Dies geschieht morgens, mittags und nachts, gegebenenfalls ohne figürliches Caṇḍa-Bild. Mit der Verehrung der Sandalen verbunden kehrt man ins Heiligtum zurück.
U 73.18 Täglich verehrt man Caṇḍeśa sorgsam zu einem, zwei, drei, vier, fünf, sechs, sieben oder acht gewählten Zeitpunkten.
U 73.19 Für Caṇḍanātha als Teil eines Śiva-Heiligtums gilt eine besondere Regel: Zuerst bestimmt man die bisherigen Opfergaben auf einem Sockel mit dem Herzmantra
U 73.20 für Caṇḍeśa. Was Śiva als Speisegabe und anderes dargebracht wurde, bringt der vorzügliche Priester nach Abschluss der Verehrung zu Caṇḍeśa.
U 73.21 Er geht zu dessen Heiligtum, verehrt mit reinem Wasser, Duftstoffen und Girlanden und bietet danach auch Śivas Opferreste an.
U 73.22 Dies gilt allgemein für persönliche und gemeinschaftliche Verehrung. So ist der tägliche Kult beschrieben, dem weltliche Erfüllung und Befreiung zugeschrieben werden.
U 73.23 Durch Caṇḍeśas Verehrung werden langes Leben, Einsicht, beständige Gesundheit, Glück, unvergleichlicher Wohlstand und weitere Güter verheißen. Für besondere Ziele vollzieht man eine besondere Verehrung mit Waschung.
U 73.24 Die Waschung erfolgt wie zuvor; im mittleren Gefäß wird jedoch Caṇḍeśvara vergegenwärtigt.
U 73.25 Ist er von der Göttin begleitet, stellt man eine Vardhanī auf und verehrt sie darin. Bei fünf Gefäßen verwendet man aus den acht Mūrtis die den Hauptrichtungen zugeordneten.
U 73.26 Bei neun Gefäßen stehen Rudrabhakta und die übrigen acht ringsum. Bei fünfundzwanzig kommen außen Indra und die übrigen samt Vajra und den weiteren Waffen hinzu.
U 73.27 Bei fünfzig Gefäßen wird in der äußeren Reihe allein Caṇḍeśas Astra verehrt; bei hundert Gefäßen in der zusätzlichen äußeren Reihe allein der Herzmantra.
U 73.28 Man vollzieht Jahresfest, Damana-Auflegung, Pavitra-Auflegung, Lampenfest, Frühlingsverehrung und die monatlichen Festriten,
U 73.29 Erstlingsspeisegabe, Restaurierung und Sühne. Auf die Festfahne wird lediglich ein Beil oder ein Stier gemalt.
U 73.30 Auch während des Śiva-Festes soll ein Caṇḍanātha-Fest stattfinden. Ohne eigenes Fahnenritual, Feueropfer und Bali kann es sich auf den Umzug beschränken.
U 73.31 Das Festbild wird wie Caṇḍa gestaltet; auch eine Beilgestalt ist möglich. Alles bei Einsetzung, Fest und weiteren Riten nicht eigens Genannte
U 73.32 wird wie zuvor ausgeführt, jedoch mit Caṇḍeśas Mantras.
Uttarapāda – Kapitel 74: Der Sitz der Lehre
U 74.1 Nun erläutere ich kurz die Einsetzung des Sitzes der heiligen Lehre. Diese Lehre wird zweifach übermittelt: in Sanskrit und in anderen Sprachen.
U 74.2 Im Tempelbezirk, in einer der Haupt- oder Zwischenrichtungen oder an einem für Verehrer vorgesehenen Ort richtet man eine Stätte der Lehre ein.
U 74.3 Die Länge des Buches beginnt bei drei Aṅgula und wächst in Einerschritten bis zu fünfundzwanzig Aṅgula.
U 74.4 Seine Breite beginnt bei einem Aṅgula und wächst in Viertelschritten bis zu zwölf Aṅgula. Es kann zwei Deckplatten besitzen.
U 74.5 Als Schreibmaterial dienen Birkenrinde, Śrītālī-Blätter, Palmblätter oder Platten aus Gold und anderen Metallen,
U 74.6 auch Stein oder Holz. Man schreibt darauf schöne Buchstaben mit Tinte, Safran oder einer aus Blüten und anderen Stoffen bereiteten Farbe.
U 74.7 Der Lehrer oder ein Schüler schreibt mit einem Schreibgerät beziehungsweise Pinsel. Der Beginn erfolgt an einem günstigen Wochentag, Mondstern und Yoga.
U 74.8 Die Śiva-Lehre soll nach der hier geltenden Einweihungsordnung nicht von einem Uneingeweihten abgeschrieben werden. Auch soll der Kundige sie nicht in der Nähe Uneingeweihter vortragen.
U 74.9 Man kann schöne Schriftzeichen verschiedener Länder verwenden. Die Zeilen sollen gerade verlaufen; am äußersten Blattrand wird nicht geschrieben.
U 74.10 Der Lehrer verehrt Śiva mit Duftstoffen und die Buchstabenmutter Mātṛkā als Śivas Gestalt mit Gewändern und weiteren Gaben. Auch das Schreibblatt wird verehrt.
U 74.11 Der Boden wird mit Kuhdung gereinigt, mit farbigen Linien geschmückt und mit Blüten bestreut; Räucherwerk erfüllt den Raum.
U 74.12 Lampen leuchten, reine Śaivas sind anwesend. Gereinigt beginnt man zu schreiben, zuzuhören oder vorzulesen.
U 74.13 Der Kundige soll keinen fehlerhaften Text bloß nach einer fehlerhaften Abschrift weiterkopieren. Ist Śivas Lehre im Lauf der Zeit oder durch Nachlässigkeit beschädigt worden,
U 74.14 sind Buchstaben ausgefallen oder hinzugekommen, haben unachtsame Schreiber den Text verderbt oder wenig Einsichtige die Lesung zerstört,
U 74.15 haben unzureichend kundige Lehrer vermeintliche Korrekturen vorgenommen, sind sinnlose Wörter oder inhaltliche Wiederholungen entstanden,
U 74.16 Widersprüche zwischen früheren und späteren Aussagen, Widersprüche zur eigenen Lehre, schwere metrische Schäden oder Ausdrücke ohne verständlichen Sinn,
U 74.17 und ist der Text stellenweise mit solchen Fehlern behaftet, dann soll ein verständiger Lehrer ihn sachgerecht berichtigen.
U 74.18 Wer den Sinn der Śiva-Tattvas kennt, soll die Offenbarungen des höchsten Herrn den Schülern schrittweise lehren und Śivas Verehrer zum Verständnis führen.
U 74.19 Dies heißt Weitergabe der Lehre in Übereinstimmung mit Śiva-Vidyā. Sie kann in Sanskrit, in dravidischen Sätzen oder in regionalen Sprachen erfolgen,
U 74.20 mit Prakrit-Wörtern, mit reinem Sanskrit oder mit gebräuchlichen weltlichen Ausdrücken, jeweils dem Schüler angemessen.
U 74.21 Mit regionalen Sprachen und weiteren Hilfsmitteln sowie entsprechenden Āgama-Darlegungen sollen Menschen aus allen Gegenden zum Verständnis geführt werden.
U 74.22 Wie der erhabene, vollständige Śiva keine Grenze hat, so hat auch die mit allen guten Eigenschaften verbundene Weitergabe der Lehre keine Grenze.
U 74.23 Als ihre Frucht werden Herrlichkeit und Macht bis hin zu Śivas Eigenschaften genannt; in dieser Welt Ruhm, Wohlstand, geistige Einsicht, Ausstrahlung, Vermögen und Freude.
U 74.24 Wer selbst einen fehlerhaften Text gelernt hat und diesen anderen als Erkenntnis lehrt, wird als Zerstörer der Lehre bezeichnet; ihm droht der Text mit einer furchtbaren Hölle.
U 74.25 Denjenigen, der Śivas Erkenntnis erschließt, soll man hingebungsvoll wie Śiva verehren. Der verständige Kundige soll täglich nach seinen Kräften abschreiben.
U 74.26 So viele Schriftzeichen ein Buch der Śiva-Lehre enthält, so viele Jahrtausende von Weltaltern soll sein Stifter in Śivas Stadt verweilen.
U 74.27 Er soll zehn frühere und zehn spätere Generationen, seine Mutter, seinen Vater und seine rechtmäßige Gemahlin emporführen und mit ihnen den Himmel erreichen.
U 74.28 Nachdem er sie dort eingesetzt hat, geht er selbst in Śivas Stadt. Wer auch nur einen Vers oder einen halben Vers der Śiva-Lehre liest,
U 74.29 vortragen lässt, bedenkt, selbst schreibt oder abschreiben lässt, aufmerksam hört und seinen Sinn prüft,
U 74.30 oder andere ihn hören lässt, dem wird große verdienstvolle Frucht zugeschrieben. Wer einen der Śiva-Erkenntnis Gewidmeten mit Nahrung, Kleidung und weiteren Mitteln
U 74.31 bis zur Vollendung seiner Arbeit unterstützt, erlangt die Frucht der Lehrgabe. Wer die Arbeit bezahlt ausführen lässt, soll dieselbe Frucht empfangen.
U 74.32 In wessen Reich Śivas Lehre ausgelegt wird, dessen König und Reich sollen wachsen; der Herrscher soll mächtig werden.
U 74.33 Für Königsherrschaft, das Amt des königlichen Gurus, Heerführung, Hauspriestertum und andere königliche Aufgaben sowie die Auseinandersetzung mit anderen Lehren
U 74.34 gilt hier ein reiner Śaiva als geeignet, besonders ein Angehöriger einer anerkannten Überlieferungslinie. Wer Veda und Vedāṅgas im Verhältnis zum Siddhānta prüft,
U 74.35 ebenso Pāśupata-, Gāruḍa- und die übrigen Lehren und deren Sinn richtig bestimmt, kennt nach dieser Darstellung den Dharma.
U 74.36 Wer den Sinn der Schriften im Widerspruch zum reinen Śaiva-Weg festlegt, dessen Denken wird als tamasisch und außerhalb des Dharma bezeichnet.
U 74.37 Darum soll insbesondere der König Befriedungs- und Wohlfahrtsriten einem Siddhānta-Śaiva anvertrauen, der den reinen Śaiva-Weg kennt.
U 74.38 Auch die übrigen Handlungen, einschließlich der im Text genannten Schadensriten, sollen von einem im Dharma gefestigten Vertreter der Überlieferung ausgeführt werden.
U 74.39 Nur einer solchen Ausführung wird hier beständige Wirksamkeit zugesprochen. So wird die Macht der Lehre beschrieben; nun folgt ihre Einsetzung.
U 74.40 Die Lehrhalle, der Tempelbau oder Pavillon besitzt eine Breite von drei bis dreiunddreißig Hasta.
U 74.41 Auch eine regelgerecht gestaltete einflügelige oder anders gegliederte Halle ist möglich. Die Breite des Lehrsockels beginnt bei sieben Aṅgula
U 74.42 und wächst in Zweierschritten bis zu einunddreißig Aṅgula. Seine Länge wird daraus bestimmt und kann bis zu fünfzig Aṅgula reichen.
U 74.43 Er kann quadratisch oder rechteckig sein. Alle übrigen Merkmale folgen den Regeln für Sitze.
U 74.44 Nach den entsprechenden Sakramenten besprengt man das Objekt mit den fünf Kuhprodukten. Im Pavillon legt man einen Opferplatz an und setzt die Schrift auf ein Tuch.
U 74.45 Sitz, Mūrtis und Mūrti-Herren werden wie bei Śiva gebildet. Bei einer Śiva-Offenbarung wird Śiva verehrt, bei einer Rudra-Offenbarung entsprechend Rudra.
U 74.46 In der Mitte steht der Śiva-Kumbha, an den beiden Seiten je eine Vardhanī. In beiden wird dieselbe Göttin verehrt; außen folgen die Vidyeśvaras.
U 74.47 Nach Verehrung mit Duftstoffen und Blüten vollzieht man das Feueropfer wie zuvor mit Brennholz, geklärter Butter, Sesam und Opferspeise,
U 74.48 ferner Gerste, einhundertachtmal, und bringt die Vollgabe dar. Nach Empfang seiner Vergütung vollzieht der vorzügliche Guru den Mantra-Nyāsa.
U 74.49 Śiva wird in der Mitte eingesetzt, die Göttin in den beiden Buchdeckeln.
Uttarapāda – Kapitel 75: Die Weihe der zehn Waffen
U 75.1 Nun erläutere ich die Einsetzung der zehn Waffen samt ihren Merkmalen. Es sind Vajra, Speer, Stab, Schwert, Schlinge und Haken,
U 75.2 Keule, Dreizack, Lotus und Diskus. Ihre personifizierten Gestalten besitzen ein Gesicht, zwei Augen und eine Karaṇḍa-Krone.
U 75.3 Sie haben zwei Arme, halten die Hände verehrend zusammen und besitzen alle vorgeschriebenen Merkmale. Die Maße folgen der Bildlehre.
U 75.4 Speer und Keule werden weiblich, Diskus und Lotus geschlechtsneutral, die übrigen männlich dargestellt. Sie werden im Acht-Tāla-System gefertigt.
U 75.5 Auf dem eigenen Haupt tragen sie die jeweilige Waffe. Deren Größe reicht von einem bis vier eigenen Tāla, in Schritten eines Achtel-Tāla.
U 75.6 Der Kundige gestaltet die Waffe nach den Regeln der Waffenklasse. Sie befindet sich auf dem Haupt oder auf der Krone,
U 75.7 zwischen den Händen oder in einer der beiden Hände. Anstelle des Hakens kann ein Banner vorgesehen werden.
U 75.8 Danach folgt die Einsetzung. Zuerst wird das Edelsteindepot angelegt, dann die Augenöffnung.
U 75.9 Mit Honig und geklärter Butter werden die Augen gesättigt und Getreide wird gezeigt. Nach Begießung mit Kuhprodukten schmückt man die Waffengestalt.
U 75.10 Man führt sie rechtsherum um das Dorf und lässt sie im Wasser ruhen. Der Pavillon wird wie zuvor mit vier Eingängen errichtet.
U 75.11 Er kann eine gemeinsame oder getrennte Plattformen besitzen. Alternativ richtet man zehn Pavillons mit Überdachungen und Feuergruben ein.
U 75.12 Dann besitzt jede Waffe eine Grube entsprechend ihrer Richtung. Bei einem gemeinsamen Pavillon liegen acht Gruben ringsum in den Richtungen.
U 75.13 Zwischen Osten und Nordosten kommt eine runde Grube hinzu, eine weitere zwischen Süden und Westen. So ergeben sich zehn Feuergruben.
U 75.14 Man speist Brahmanen und vollzieht gegebenenfalls für jeden Bereich ein Vāstu-Feueropfer. Nach der Reinheitsbesprengung legt man den vorgeschriebenen Opferplatz an.
U 75.15 Mit mehreren Tüchern richtet man getrennte oder gemeinsame Ruhebetten ein. Der Sitz wird aus dem Praṇava gebildet und mit Darbha und Blüten bedeckt.
U 75.16 Die Bilder werden aus dem Wasser geholt, gewaschen, verehrt und mit Schutzbändern versehen. Man legt sie auf die Betten, die Köpfe der jeweiligen rechtsläufigen Anordnung entsprechend.
U 75.17 Alle werden mit Tüchern bedeckt. Der Guru stellt die Hauptgefäße und ringsum acht Kalaśas vom Osten an auf.
U 75.18 Aus den eigenen Anfangslauten werden Wurzel-, Brahma- und Aṅga-Mantras gebildet. Im mittleren Gefäß verehrt man den Wurzelmantra, in den Hauptrichtungen die Brahma-Mantras.
U 75.19 In den Zwischenrichtungen verehrt man die Aṅga-Mantras. Nach Vergegenwärtigung ihrer Durchdringung des personifizierten Körpers opfert man mit den eigenen Mantras Brennholz, geklärte Butter und Sesam.
U 75.20 Jede Gestalt erhält im eigenen Feuer Opferspeise und Vollgabe. In den Hauptrichtungen dienen Palāśa, Udumbara, Aśvattha und Vaṭa als Holz,
U 75.21 in den Zwischenrichtungen Śamī, Khadira, Māyūra und Śrīvṛkṣa. Für Brahmās zugeordnete Waffe dient Palāśa, für Viṣṇus Śrīvṛkṣa.
U 75.22 Am Morgen bringt man die Vollgabe dar und vollzieht den Mantra-Nyāsa. Danach verehrt man mit Duftstoffen, Blüten und Speisegabe.
U 75.23 Eine Waschung und ein Fest können hinzukommen. Wer dies ausführen lässt, soll von allen unheilvollen Einflüssen frei werden.
Uttarapāda – Kapitel 76: Die Weihe der Śiva-Verehrer
U 76.1 Nun werde ich die Weihe der Bildnisse von Śiva-Verehrern darlegen, die Lebensgenuss und Befreiung gewährt. Es kann sich um Brahmanen, Kṣatriyas, Vaiśyas, Śūdras oder Angehörige gemischter Herkunft handeln,
U 76.2 um Frauen, um ihre Lehrer oder um einen gesalbten König: um Menschen, die Śiva ergeben sind, seien sie noch am Leben oder bereits verstorben.
U 76.3 Man fertige ihre Bildnisse an, weihe sie und verehre sie. Bei Śaivas, Pāśupatas und Trägern des großen Gelübdes,
U 76.4 bei Anhängern Lakulas, Bhairavas und anderer Richtungen vollziehe man Aufstellung und weitere Riten nach dem jeweiligen Weg, auf dem sie die Einweihung empfangen haben.
U 76.5 Die Aufstellung nach dem Weg des Śiva-Siddhānta gilt jedoch für alle als vorzüglich. Man unterscheidet zwei Formen: eine eigenständige Aufstellung und eine einem anderen Heiligtum zugeordnete.
U 76.6 In einer Ortschaft, am Ufer eines Flusses oder Teiches, in einem Wald oder Garten oder auf einem schönen Berg,
U 76.7 auch an einem anderen geeigneten Ort, kann ein eigenständiger Tempel errichtet werden. Ebenso kann innerhalb der Umfassungsbauten eines Göttertempels ein eigenes Heiligtum dafür vorgesehen werden.
U 76.8 Ist es mit eigenen Begleitgottheiten ausgestattet, heißt es eigenständig. In Tempeln, umlaufenden Hallen und anderen Pavillons
U 76.9 gilt eine Aufstellung ohne eigene Begleitgottheiten als zugeordnet. Die Breite des Heiligtums beginne bei drei Hasta und wachse in Schritten von zwei Hasta
U 76.10 bis auf einundzwanzig Hasta. Länge, Höhe, Heiligtumskammer, Pavillons und die übrigen Teile,
U 76.11 Umfassungsmauer und Torbau, die Prüfung der günstigen Maßverhältnisse sowie die Einsetzung der ersten Ziegel und der Gründungsdeponierung
U 76.12 und die Einsetzung der obersten Ziegel folgen den früher dargelegten Regeln. Für diesen Zweck kann auch ein Śiva-Liṅga oder ein Bild Śivas vorgesehen werden,
U 76.13 eine Gestalt Skandas, Nandins oder anderer Gottheiten oder das Bildnis des Verstorbenen. Man fertige es mit günstigen Maßberechnungen aus Stein oder den sonst genannten Werkstoffen an.
U 76.14 Es kann aus Stein, Metall, Holz, Ton oder Edelstein bestehen; ebenso kommen ein Relief, ein gemaltes Bild oder eine Darstellung auf Stoff und ähnlichen Trägern in Betracht.
U 76.15 Für ein Liṅga oder ein Götterbild gelten die jeweils hierfür genannten Verfahren. Seine Maße werden vom Tempel oder von der Heiligtumskammer abgeleitet,
U 76.16 von der Tür, von der Säulenhöhe oder vom Maß-Aṅgula, dessen unterschiedliche Ansätze bei sechs Gerstenkörnern beginnen; auch das Fingermaß des Stifters kann zugrunde liegen.
U 76.17 Aus den in neun Stufen geteilten Tempelmaßen ergeben sich die oberste und die weiteren Größenklassen. Ferner nennt der Text Maße von drei Aṅgula an, in Schritten von zwei, bis sechsundneunzig Aṅgula. [Anm. 394]
U 76.18 Diese Maße sind mit den Berechnungen von Gattung, Gewinn und Anteil zu verbinden. Für die folgenden Berechnungen werden die Faktoren acht, neun und drei sowie die Teiler zwölf, Nāḍī und acht genannt.
U 76.19 Daraus ergeben sich Gewinn, Verlust und Yoni. Für das Mondhaus wird mit acht multipliziert und durch die Zahl der Mondhäuser geteilt; für die folgenden Größen nennt der Text neun und vier sowie die Teiler sieben und neun. [Anm. 395]
U 76.20 So werden Wochentag und Anteil bestimmt; sie sollen zum Stifter passen. Bei einem Verstorbenen richte man die günstige Zuordnung nach den Lauten seines Namens aus.
U 76.21 Handelt es sich um ein Liṅga, gelten dessen besondere Vorschriften; für ein Götterbild ebenso die zugehörigen Regeln und die dort genannten Tāla-Proportionen, ihr trefflichen Zweimalgeborenen.
U 76.22 Das Bildnis eines Verstorbenen soll acht Tāla messen. Es kann sitzend, stehend oder auf einem Reittier dargestellt werden.
U 76.23 Unter einem sitzenden oder stehenden Bildnis sehe der Kundige einen Lotossitz, einen Löwenthron oder eine Verbindung beider vor.
U 76.24 Auch ein anderer passender Sitz oder ein viereckiger Sockel kann gewählt werden. Höhe, Breite, Länge und Ausschmückung des Sitzes
U 76.25 richten sich nach den zuvor für Bildwerke dargelegten Regeln. Die dargestellte Person kann einen Haarschopf, gebundenes Haar, einen geschorenen Kopf oder verfilzte Haarflechten tragen.
U 76.26 Ein gesalbter König trägt eine königliche Krone. Die Figur kann mit den jeweils gewünschten Attributen oder mit zum Gruß zusammengelegten Händen gestaltet werden.
U 76.27 Sie soll die zugehörigen Merkmale und Schmuckstücke aufweisen. Je nach Wunsch kann sie als Sänger, Tänzer oder Verehrender dargestellt werden.
U 76.28 Frauen werden mit dem ihnen entsprechenden Schmuck ausgestattet. Damit sind die Bildmerkmale beschrieben; nun werden Weihe und weitere Riten erläutert.
U 76.29 Auch hier folgt das Verfahren mit dem Wachsmodell den Vorschriften für Götterbilder. Vor der eigentlichen Weihe vollziehe man die Aussaat der Keime.
U 76.30 Nach der Edelsteindeponierung öffne man rituell die Augen. Man bereite wie zuvor eine Streufläche vor und breite darüber ein Tuch aus.
U 76.31 Mit dem Praṇava stelle man den Sockel vor und setze das Bild darauf. Mit einer goldenen Nadel zeichne man den schwarzen Augenkreis ein,
U 76.32 dann den Lichtkreis und eine Pupille von der Größe einer Laus. Dies geschehe unter der Rezitation des Augenmantras.
U 76.33 Der Kundige bestreiche die Augen mit Honig und geklärter Butter mittels eines goldenen Dūrvā-Halmes und zeige dem Bild zwei mit Honig und Butter gefüllte Gefäße.
U 76.34 Mit einem goldenen Nagel berühre er die Augen unter dem Augenmantra. Er lasse das Bild Getreide, eine Kuh mit ihrem Kalb, ein Mädchen und Brahmanen schauen.
U 76.35 Dann entferne er das Tuch und vollziehe die Reinigung des Bildes. Reich geschmückt werde es in einer Prozession durch die Ortschaft geführt.
U 76.36 Man lasse das Bild im Wasser ruhen, begleitet von den Gefäßen der Weltenhüter. Für die Opferhandlung errichte man vor ihm oder seitlich einen Pavillon. [Anm. 396]
U 76.37 Darin lege man neun, fünf oder eine Feuergrube an. Nach der rituellen Entlassung des Bildhauers speise man Brahmanen.
U 76.38 Auf der erhöhten Plattform bereite man eine Reis-Streufläche nach den zuvor genannten Maßen. Nach der Reinigung wie zuvor führe man eine Umwandlung der Ortschaft und der weiteren Orte durch.
U 76.39 Es folgen das Ruhen im Wasser, die Einrichtung der Feuergruben im Pavillon, die Streufläche aus Reis und anderen Körnern sowie die fünf Bettungsschichten, beginnend mit einer Hautunterlage.
U 76.40 Man stelle die tragende Grundlage, Ananta und die vier mit Dharma beginnenden Kräfte vor; dann bilde man mit dem Praṇava den menschlichen Sitz. [Anm. 397]
U 76.41 Der Lehrer bringe das Bild zum Badeplatz und stelle es nach den früheren Regeln auf einen Sockel aus Stein oder einem anderen geeigneten Stoff.
U 76.42 Er hülle es in Gewänder und schmücke es mit Duftstoffen und Girlanden. Mit angelegtem Schutzband lege er das Bild auf das Ruhelager.
U 76.43 Das Kopfkissen liege im Osten, und dorthin werde der Kopf des Bildes gerichtet. Nördlich des Kopfes stelle man das Hauptgefäß auf.
U 76.44 Rundherum stehen acht Gefäße, geschmückt mit Gewändern, Gold und Fäden, gefüllt mit Sandelwasser und versehen mit Früchten und Blattzweigen.
U 76.45 In das mittlere Gefäß setze man den Mantra ein; seine Bildung wird nun genannt: den als Sānta bezeichneten Laut, verbunden mit dem ersten Vokal und dem Bindu.
U 76.46 Dies wird als Ātman-Mantra bezeichnet; alternativ gilt das Wort Haṃsa. Aus demselben als Sānta bezeichneten Laut werden die Brahma- und Gliedermantras gebildet.
U 76.47 Auch die Vidyā-Gliedermantras oder ein Mantra mit dem eigenen Namen des Verehrten kommen in Betracht. Für die Weihe eines Frauenbildes gilt Hrīṃ; daraus werden die Brahma- und Gliedermantras gebildet.
U 76.48 Wird jemand gemeinsam mit seiner Ehefrau aufgestellt, stelle man nördlich des Hauptgefäßes ein Karaka-Gefäß für die Gattin auf.
U 76.49 Bei zwei Ehefrauen stelle man auch südlich ein weiteres Vardhanī-Gefäß auf; bei mehreren Frauen werden auf beiden Seiten entsprechend viele Karaka-Gefäße benötigt.
U 76.50 Für alle Frauenweihen werden Vardhanī-Gefäße genannt. Die Elemente, beginnend mit Erde, sowie Denken, Ichbewusstsein und unterscheidende Erkenntnis
U 76.51 werden in den acht Begleitgefäßen verehrt; alternativ gelten die acht Vasus. Bei Frauen werden von Osten an die Gottheiten der Himmelsrichtungen genannt.
U 76.52 Bei Männern können in den acht Gefäßen von Osten an die Weltenhüter verehrt werden. Nach der Verehrung mit Duftstoffen, Blüten und weiteren Gaben setze man die Tattvas und deren Herren ein.
U 76.53 Die drei Tattvas heißen Ātma, Vidyā und Śiva; dazu gehören Ātman, Antarātman und Paramātman,
U 76.54 die in dieser Reihenfolge als die Herren der jeweiligen Tattvas eingesetzt werden. Für Frauen gilt dasselbe. Als Verkörperungen gelten die mit Erde beginnenden Kräfte.
U 76.55 Es werden acht genannt; in der fünffachen Ordnung gelten nur die fünf Elemente von Erde an. Als Hüter der Verkörperungen gelten Indra und die übrigen Weltenhüter, alternativ die mit Nivṛtti beginnenden Kräfte.
U 76.56 Man setze die jeweiligen Brahmamantras ein und die zugehörige Verkörperung ins Herz. Die Laute von A bis Kṣa werden der Reihe nach vom Kopf abwärts angeordnet.
U 76.57 Mit dem eigenen Mantra vollziehe man die Einsetzung des Lebens und anschließend die Einsetzung der Glieder. Nach der Verehrung mit Duft und Blüten bedecke man das Bild unter dem Schutzmantra mit einem Gewand.
U 76.58 Dann begebe man sich an die Feuergrube und beginne die Feueropferhandlung. Die Vorbereitung der Grube und die Einsetzung des Śiva-Feuers erfolgen wie zuvor.
U 76.59 In dessen Mitte rufe man den Verehrten mit seinen Gliedern herbei, verehre und sättige ihn mit Brennhölzern, Butter, gekochter Opferspeise, geröstetem Korn und Sesam unter den Mantras der Verkörperungshüter.
U 76.60 Von Osten an gelten Palāśa, Udumbara, Aśvattha und Vaṭa für die Hauptrichtungen; von Südosten an Śamī, Khadira, Māyūra und Śrīvṛkṣa für die Zwischenrichtungen.
U 76.61 Auch für das Hauptfeuer gilt Palāśa. Nach hundert, fünfzig oder fünfundzwanzig Opfergaben bringe man die volle Opfergabe dar; für die Tattvas und ihre Herren,
U 76.62 einschließlich der Verkörperungen und ihrer Herren, jeweils drei Gaben. Um Mängel auszugleichen, opfere man hundertmal mit dem Aghora-Mantra, ihr Zweimalgeborenen.
U 76.63 Man berühre das Bild vom Kopf bis zu den Füßen und besprenge es mit Friedenswasser. Dann bringe der gereinigte Lehrer die inneren und äußeren Bali-Gaben dar.
U 76.64 Nachdem der Rest der Nacht verstrichen ist, bade der treffliche Lehrer am Morgen gemeinsam mit den Verkörperungsträgern und vollende die Sandhyā-Riten.
U 76.65 Er soll aus einem der fünf Gotras stammen, Turban und Obergewand sowie den fünffachen Schmuck tragen und durch die Ehrengabe zufriedengestellt sein.
U 76.66 Ebenso seien die Verkörperungsträger, Mantrarezitierenden, Schriftrezitierenden, Sternkundigen und Handwerker angemessen geehrt und zufriedengestellt; mit ihnen gemeinsam vollziehe er die weiteren Handlungen.
U 76.67 Nach der Verehrung der Türen und ihrer Hüter sowie der Gefäßverehrung verehre der Lehrer die Gegenwart in der Feuergrube und bringe die volle Opfergabe ordnungsgemäß dar.
U 76.68 Er hebe das Bild vom Lager, setze es auf ein geeignetes Tragegestell oder Fahrzeug und bringe es zum Heiligtum oder zum Badebecken.
U 76.69 Für die Aufstellung werde die Edelsteindeponierung wie zuvor vorbereitet. Mit dem Praṇava bilde man den Sitz und richte darauf die vorgesehene Verkörperung ein. [Anm. 398]
U 76.70 Anschließend setze man die Mātṛkā-Laute und das Leben ein und übergieße das Bild mit dem Wasser des Hauptgefäßes und der ringsum aufgestellten Gefäße.
U 76.71 Mit Gewändern, Duftstoffen, Blüten, Räucherwerk, Licht, Speisen und den weiteren Ehrengaben verehre man den Śiva-Ergebenen.
U 76.72 Zum Abschluss veranstalte man ein Fest im Umfang der verfügbaren Mittel. Von diesem Zeitpunkt an soll der Verehrte täglich verehrt werden.
U 76.73 Wer eine solche Weihe eines Śiva-Verehrers vollzieht, erlangt nach der Verheißung des Textes langes Leben, Gesundheit, Sieg, Wohlstand und Ruhm.
U 76.74 Am Ende erlangt er die Vereinigung mit Śiva; daran, so erklärt der Text, soll kein Zweifel bestehen.
Uttarapāda – Kapitel 77: Die tägliche Verehrung der Śiva-Verehrer
U 77.1 Der Lehrer soll aus einer Ādiśaiva-Familie und einem der fünf Gotras stammen. Nach der Verrichtung seiner notwendigen Bedürfnisse, der Reinigung, dem Bad und der Sandhyā-Verehrung
U 77.2 betrete er den Tempel mit dem gewöhnlichen Arghya-Wasser. An den beiden Seiten des Eingangs verehre er Puruṣa und Prakṛti.
U 77.3 Dann betrete er die Heiligtumskammer, verehre den unvergänglichen Paramātman sowie Vāstu in der Mitte und vollziehe die Reinigung der Elemente.
U 77.4 Nachdem er seinen Körper aus Mantras gebildet hat, reinige er den Ort und bereite das besondere Arghya-Wasser mit Blüten und ungebrochenen Reiskörnern vor.
U 77.5 Damit besprenge er nach den zuvor dargelegten Regeln sämtliche Gegenstände. Zur Reinigung der Mantras rezitiere er sie mit dem Praṇava am Anfang und Namaḥ am Ende.
U 77.6 Zur Reinigung des Bildes übergieße er es und die zugehörigen Gegenstände mit Wasser, das durch den Waffenmantra geweiht wurde. Nach dem früheren Verfahren bilde er den sechsfach aufgebauten Sitz.
U 77.7 In dessen Mitte stelle der Kundige die Verkörperung vor und verehre sie mit ihrem Verkörperungsmantra, in ihrer jeweiligen Gestalt und mit ihrem eigenen Wurzelmantra.
U 77.8 Nach der Einsetzung des Lebens setze er Herz und die weiteren Glieder ein. Fußwasser, Mundspülwasser und Arghya bringe er mit dem Herzmantra dar.
U 77.9 Er bade das Bild mit reinem Wasser, auch mit den fünf Kuhprodukten und anderen vorgeschriebenen Stoffen, trockne es mit einem Tuch und reiche Gewand, Duftstoffe, Blüten und Räucherwerk.
U 77.10 Dazu gebe er Licht, Speisen mit Beilagen und Betel. Dies geschehe zu allen drei Tagesübergängen oder zu zweien,
U 77.11 oder auch nur einmal am Tag, mit oder ohne Bali-Gaben und Prozession. Nach seinen Möglichkeiten verehre man bis zur Lichtgabe oder bis zur Speisendarbringung.
U 77.12 Zu den Sonnenwenden, Tagundnachtgleichen, Sonnenübertritten und Finsternissen vollziehe man das feierliche Bad nach der zuvor beschriebenen Ordnung.
U 77.13 Im mittleren Gefäß wird der Verehrte gegenwärtig gesetzt, im ersten Kreis die mit Erde beginnenden Kräfte, im nächsten die sechzehn Vokale und außerhalb davon die mit Ka beginnenden Konsonanten.
U 77.14 Dies ist die vorzüglichste Anordnung; die mit zwei Kreisen gilt als mittlere, die mit nur einem Kreis als geringste Form. [Anm. 399]
U 77.15 Wenn die Mittel vorhanden sind, veranstalte man monatlich ein Fest, ferner am Geburtstag des Verehrten oder am Geburtstag des Stifters.
U 77.16 Jährlich soll ein Jahresfest und eine Hochzeitsfeier stattfinden: neun, sieben, fünf oder drei Tage lang,
U 77.17 oder auch nur einen Tag, verbunden mit Bali-Gaben und Feueropfer. Das Aufziehen der Fahne und die weiteren einleitenden Riten richte man nach dem Wunsch des Stifters aus.
U 77.18 Bei den Festen aller dieser Verehrten werde ein Stier auf der Fahne dargestellt, verbunden mit den acht Glückszeichen, wie sie für die jeweilige Zugehörigkeit vorgeschrieben sind.
U 77.19 Nachts schlage man die Festtrommel unter dem Waffenmantra des Verehrten. Indra und den übrigen Richtungswächtern bringe man Bali mit Duftstoffen und Blüten dar.
U 77.20 In der ersten Nacht des Festes vollziehe man die vorbereitende Weihe des Opferplatzes. Die Opferhalle werde vorschriftsmäßig mit einer erhöhten Plattform errichtet,
U 77.21 mit Feuergruben in den Richtungen von Osten an oder mit fünf Gruben. Sie werde mit allen Glückszeichen versehen; auch die glückverheißende Keimaussaat werde vollzogen.
U 77.22 Ihr Zweimalgeborenen, für die Bali-Handlung und das Fest fertige man ein kleines und ein großes Bildnis des Verehrten an und weihe beide ordnungsgemäß.
U 77.23 Man lege ihnen das Schutzband an. In der Mitte der Plattform bereite man eine Streufläche aus Reis und weiteren Körnern und stelle die Gefäße darauf.
U 77.24 Wie bei der Bildweihe verehre man die dort genannten Gottheiten. Der treffliche Lehrer vollziehe diese Verehrung während des Festes täglich morgens und abends.
U 77.25 Nach den Gaben von Duftstoffen, Blüten und anderem vollziehe er das Feueropfer. Auch hier gelten, ihr trefflichen Brahmanen, die bei der Weihe genannten Opferstoffe.
U 77.26 Morgens und abends bringe man Bali dar und führe dabei das kleine Bild mit. Nach der Bali-Handlung veranstalte man den Festumzug mit vollständigem Schmuck.
U 77.27 Die Prozession werde von Gesang, Tanz und weiteren Darbietungen begleitet. Abschließend feiere man das Pulverfest und vollziehe den Ritus am heiligen Badeplatz.
U 77.28 Am Hauptbild findet täglich eine besondere Verehrung statt. Zum Abschluss vollziehe man am Hauptbild und den weiteren Bildern ein reinigendes Bad.
U 77.29 Fehlen die Mittel, ihr großen Weisen, kann man auch nur den Festumzug veranstalten, ohne Fahnenaufzug und ohne Bali-Gaben oder Feueropfer.
Uttarapāda – Kapitel 78: Die Aufstellung des Dreizacks
U 78.1 Ich werde die Aufstellung des Dreizacks darlegen und zuvor seine Merkmale beschreiben. Er kann aus Gold, Silber, Kupfer, Eisen, Stein oder anderen geeigneten Stoffen bestehen.
U 78.2 Bei einer Einteilung der Heiligtumskammer in neun Teile gelten Maße von einem Neuntel bis zu drei Neunteln; für große Dreizacke wird ein Teil genannt. [Anm. 400]
U 78.3 Teilt man die jeweiligen Zwischenräume in acht, ergeben sich neun Größen. Auch von der Höhe der Türpfosten kann das Maß abgeleitet werden.
U 78.4 Oder es reicht von zwei Hasta bis vier Hasta, mit Zuwächsen von jeweils einer Mātrā. Der treffliche Lehrer berücksichtige Gattung und Anteil wie zuvor.
U 78.5 Das ermittelte Maß teile man in dreißig bis hundert Teile; eine solche Einheit werde zur Erzielung günstiger Āya- und weiterer Maßwerte angewandt.
U 78.6 Man unterscheidet einen weltbezogenen und einen yogischen Dreizack. Weltbezogen heißt derjenige, dessen Maßberechnung zum Stifter, König und Ort passt.
U 78.7 Yogisch heißt ein nach Aṅgula bemessener Dreizack, bei dem Gattungs- und Anteilsberechnungen entfallen und der stattdessen mit Rudrākṣa übereinstimmt. [Anm. 401]
U 78.8 Die weltbezogene Form wird in Beziehung zu dem in einem anderen Heiligtum befindlichen Bild genannt; die yogische zu einem anderen Ort, Aufstellungsplatz oder Stifter. [Anm. 402]
U 78.9 Sie kann auch anderswo verwendet werden; für Bildwerke gilt Entsprechendes. Man teile die Gesamthöhe in zehn Teile; der Text nennt dafür null, zwei und drei Teile. [Anm. 403]
U 78.10 Auch ein Maß von acht Teilen der Mitte wird für die Höhe des mittleren Blattes genannt; gegebenenfalls kommt das Fußstück hinzu. Die einzelnen Maße sind jeweils gesondert zu bestimmen.
U 78.11 Teilt man dieses Maß in dreißig Teile, so beträgt die Breite des Mittelblattes zwei, drei, vier, fünf, sechs, sieben, acht oder neun solcher Teile.
U 78.12 Man übertrage das gewählte Blattmaß zunächst in ein entsprechendes Quadrat. Unter Freilassung des Blattmaßes lege man auf beiden Seiten
U 78.13 eine kreisförmige Führung an, gegebenenfalls mit dem jeweiligen Blattmaß. Die Seitenblätter erhalten grundsätzlich dieselbe Breite wie das Mittelblatt.
U 78.14 Die Breite kann auch um vier, fünf oder sechs Teile zunehmen. Außen und innen am Mittelblatt orientiere man sich an der Mittellinie,
U 78.15 um die beiden Seitenblätter mit schmalem Ansatz und schmaler Spitze auszuführen. Die Ansatzbreite kann um die Hälfte der Stärke des Blattansatzes vergrößert werden.
U 78.16 Der untere Blattteil werde kunstvoll gestaltet, die Blattspitze schmal. Für den Vorsprung der Spitze werden eine Blattbreite, deren Hälfte oder deren Viertel genannt.
U 78.17 Um diesen Betrag kann die mittlere Spitze über die beiden seitlichen Spitzen hinausragen, ihr großen Weisen; auch eine entsprechend hervorgehobene Gestaltung ist zulässig.
U 78.18 Entsprechend wird der Abstand zwischen den Ansätzen der beiden Seitenblätter bestimmt. Die Blattbreite wird in vier, fünf, sechs, sieben oder acht Teile geteilt,
U 78.19 oder in neun Teile; ein solcher Teil kann die Blattstärke ergeben. Alternativ beginne die Stärke bei einem halben Yava und nehme in Schritten eines Viertel-Yava zu,
U 78.20 bis zu einem Aṅgula in der Blattmitte. Die Seiten der Blätter sollen dünner sein als die Mitte des Mittelblattes.
U 78.21 Am Ansatz, an der Spitze und in der Mitte des Mittelblattes sowie an beiden Seiten können knospenartige Vorsprünge von einem, zwei oder drei Yava angebracht werden.
U 78.22 Man teile die Blattlänge in drei oder fünf Teile; der Fuß am Ansatz erhält davon einen, zwei oder drei Teile. Bei den Seitenblättern beträgt dieses Maß die Hälfte.
U 78.23 Seine Breite beträgt die Hälfte oder ein Viertel davon. Der Fuß des Mittelblattes ist doppelt so breit wie der Fuß eines Seitenblattes.
U 78.24 Am Ansatz der Blattfüße kann eine kunstvolle Verzierung angebracht werden. Darunter liegt die Pālikā, deren Maß von der halben Blattlänge ausgeht.
U 78.25 Dieser Wert kann um einen von elf Teilen vermindert oder um zwei oder drei solche Teile vergrößert werden. Die Breite der Pālikā teile man in neun Teile; ein Teil, ein halber,
U 78.26 ein Viertel oder drei Viertel werden als Stärke genannt. Darunter liegen zwei Lotosglieder; für die Ausladung des Karaṇa wird ein Teil oder eine nach Wunsch gewählte Einheit genannt, ihr Zweimalgeborenen. [Anm. 404]
U 78.27 Unter der Pālikā liegt ein gefäßförmiges Glied, dessen Höhe drei Viertel beträgt; der Hals misst die Hälfte davon und wird wie zuvor ausgeführt, ihr trefflichen Weisen.
U 78.28 Die Mündung hat drei Viertel oder die Hälfte der Gefäßbreite. Das Röhrenglied wird entsprechend dem Gefäß bemessen und in vier Teile geteilt.
U 78.29 Ein Teil dient als Zwischenraum; entsprechend groß wird die Hīrikā ausgeführt. Unterhalb der Hīrikā bringe man vorschriftsmäßig den Schaft an, ihr Zweimalgeborenen.
U 78.30 Die Schaftbreite beträgt drei Viertel der Mündungsbreite; ein Eisenschaft kann die Hälfte davon messen oder ein anderes wohlgestaltetes Maß erhalten.
U 78.31 Am Schaftfuß werde ein Lotos angebracht; seine Breite kann der des Mittelblattes entsprechen oder halb so groß sein. Durch acht Zwischenstufen ergeben sich neun Maße.
U 78.32 Die Höhe entspricht der Breite oder beträgt drei Viertel, die Hälfte, ein Viertel oder einen Zwischenwert. Man teile diese Höhe in zehn Teile.
U 78.33 Für die Paṭṭikā nennt der Text drei Teile, für Lotosglieder jeweils zwei. Die Form kann rund, viereckig oder aus beiden Formen zusammengesetzt sein. [Anm. 405]
U 78.34 Darüber kann eine Platte mit dem Maß der Hīrikā liegen. Auf der Mitte des Mittelblattes kann ein Lotos beziehungsweise dessen Vorderseite eingezeichnet werden.
U 78.35 Oder man stelle am Ansatz des Mittelblattes den auf dem Stier Reitenden dar. Seine Höhe beträgt ein, zwei, drei, vier oder fünf Neuntel der Blatthöhe.
U 78.36 Er kann mit der Göttin dargestellt werden, mit oder ohne Stier. Auch andere Gottheiten, Weltenhüter oder Waffen können in passender Größe angebracht werden.
U 78.37 Alternativ fertige man an der Pālikā in den Zwischenrichtungen vier Girlanden in Form von Aśvattha-Blättern an; sie können auch entfallen, ihr Zweimalgeborenen.
U 78.38 Das obere Schaftende kann auch eine beilartige Form erhalten. An den Ecken oberhalb der Pālikā kann Vṛṣeśvara dargestellt werden.
U 78.39 Für Dreizacke aus Stein oder Ton wird nun eine Besonderheit genannt: Die Schaftbreite kann der Länge des Mittelblattes entsprechen oder drei Viertel, die Hälfte
U 78.40 oder ein Viertel davon betragen; dazwischen sind Maße in Achtelschritten möglich. Weitere Breiten- und Höhenentsprechungen werden genannt. [Anm. 406]
U 78.41 Die Stärke der Blätter kann der genannten Schaftstärke entsprechen. Fußschmuck und weitere Verzierungen können unterhalb der Blätter angebracht werden.
U 78.42 Auch auf einer viereckigen Steinplatte kann die Form des Dreizacks eingezeichnet werden. Auf seiner Rückseite kann ein Stier dargestellt sein.
U 78.43 Oder man fertige vorne eine menschengestaltige Figur mit Haarflechten in der Höhe des Schaftes an; hinter ihr liegt der Schaft, darüber der Dreizack.
U 78.44 Vor oder hinter dem Stier oder vor dem Bali-Sockel stelle man den Dreizack fest auf. Nun wird seine Weihe dargelegt.
U 78.45 Dafür beschaffe man die für den Schaft empfohlenen Hölzer. Zeit, Mondhaus, Wochentag und die übrigen Bedingungen sowie die Keimaussaat richten sich nach den genannten Regeln.
U 78.46 Der Kundige verbinde die Teile mittels Aṣṭabandha und ähnlichen Bindemitteln mit dem Schaft; bei den oberen und unteren Teilen folge er dem Verfahren für die Verbindung der Lotosglieder.
U 78.47 Eine Edelsteindeponierung und Augenöffnung sind beim bloßen Dreizack nicht erforderlich. Bei einer unbeweglichen Aufstellung soll jedoch die Edelsteindeponierung erfolgen.
U 78.48 Sind Bildfiguren vorhanden, vollziehe man an ihnen die Augenöffnung. Nach der Reinigung mit Erde und den weiteren Stoffen führe man den Dreizack um die Ortschaft.
U 78.49 Nach dem Ruhen im Wasser bringe man ihn in einen Pavillon von den zuvor genannten Maßen, ausgestattet mit fünf, einer oder neun Feuergruben.
U 78.50 Der Handwerker werde rituell entlassen; die Speisung der Brahmanen heilige den Ort. Man vollziehe das Vāstu-Feueropfer und bereite auf der Plattform eine Streufläche vor.
U 78.51 Dazu kommen die fünf Bettungsschichten, beginnend mit den aus Eiern hervorgehenden Materialien, also Federn. Dann bringe man das Bild herbei und bade es nach der früheren Ordnung.
U 78.52 Anschließend binde der Lehrer das Schutzband an die drei Blätter sowie an eine vorhandene Bildfigur und an den Stier.
U 78.53 Er lege den Dreizack mit dem Kopf nach Osten und der Vorderseite nach oben auf das Lager. Unter dem Waffenmantra bedecke er ihn mit weißen und roten Gewändern.
U 78.54 Am Kopfende des Dreizacks werde mit Gewand, Gold und Lotosgaben Śivas Waffe verehrt: vierarmig und mit der Mondsichel geschmückt,
U 78.55 mit vier Gesichtern, flammendem Haar und drei Augen, mit Fangzähnen, Speer und Dreizack sowie den Gesten der Furchtlosigkeit und der Gewährung von Gaben,
U 78.56 ein schreckenerregendes Bündel von Blitzen, begleitet vom Dröhnen des Donners, sechzehnjährig, hell erstrahlend und mit dem Svastika-Zeichen versehen.
U 78.57 Ist eine Śiva-Figur vorhanden, richte man ein Śiva-Gefäß und eine Vardhanī ein; ist ein Stier vorhanden, auch dessen Gefäß. Darin verehre man die jeweiligen Wesen in der vorgeschriebenen Reihenfolge.
U 78.58 In den acht ringsum stehenden Gefäßen verehre man die Waffen von Vajra an. Man setze die Tattvas, deren Herren, die Verkörperungen und deren Herren ein.
U 78.59 Für Bildfigur und Stier gelten die früheren Regeln, ihr trefflichen Lehrer. Am Dreizack werden die Tattvas und ihre Herren vom Schaft über die Mitte bis zu den Blattspitzen eingesetzt.
U 78.60 Die Verkörperungen des Dreizacks entsprechen den zuvor genannten; ihre Hüter sind die Waffen von Vajra an. Nach ihrer Einsetzung setze der Lehrer Śivas Waffenmantra ein.
U 78.61 Da dieser alles durchdringt, setze er damit sämtliche Göttermantras ein. Ins Mittelblatt komme Rudra, ins rechte Blatt Brahmā,
U 78.62 ins linke Viṣṇu. In die Pālikā rufe man Pārvatī, in den Gefäßteil Ṣaṇmukha und an dessen Mündung Vināyaka herbei.
U 78.63 Am oberen Schaftende steht Śāstṛ, in der Schaftmitte stehen die Ādityas, am Fuß Caṇḍarāja und an der Spitze des östlichen Lotosblattes Lakṣmī.
U 78.64 Im Süden stehen die sieben Mütter, am westlichen Blatt Jyeṣṭhā und im Norden Durgā. Auch die Rudras, Ādityas und Vasus,
U 78.65 die beiden Aśvins sowie die achtzehn Gruppen werden am Schaftfuß eingesetzt. Danach vollziehe man das Feueropfer, nachdem Grube und Feuer vorbereitet worden sind.
U 78.66 Geopfert werden Brennhölzer, Butter, gekochte Speise, geröstetes Korn, Sesam und das als vorzügliches Korn bezeichnete Getreide. In den Hauptrichtungen von Osten an gelten Palāśa, Udumbara, Aśvattha und Vaṭa.
U 78.67 In den übrigen Gruben gilt Palāśa; dieses Holz kann auch überall verwendet werden. Im Hauptfeuer sättige der kundige Lehrer Śiva mit seinen Gliedern.
U 78.68 Im östlichen Feuer verehre er Pārvatī, im südlichen Brahmā, im nördlichen Viṣṇu, im westlichen Senānī und im südöstlichen die Sonnengottheiten.
U 78.69 Im Südwesten stehen Vighneśa, im Nordwesten Madana, im Nordosten Caṇḍarudra. Ferner werden Lakṣmī im Osten und die Mütter im Süden
U 78.70 sowie Jyeṣṭhā im Westen und Durgā im Norden verehrt, zusammen mit den jeweiligen Richtungsverkörperungen und mit der zuvor genannten Anzahl von Opfergaben.
U 78.71 Die Rudras, Ādityas, Vasus, die beiden Aśvins und die achtzehn Gruppen sättige man im Hauptfeuer mit je einer Opfergabe.
U 78.72 Den auf dem Stier Reitenden und die weiteren Gottheiten sättige der Lehrer wie zuvor. Im Lotos setze man alle Gottheiten und die Waffen von Vajra an nach den früheren Regeln ein.
U 78.73 Mit den Wassern der zugehörigen Gefäße bade man den Dreizack ehrfürchtig. Für einen beweglichen Dreizack veranstalte man ein feierliches Bad, reichliche Speisendarbringung und ein Fest.
U 78.74 Was hier nicht ausdrücklich genannt ist, entnehme man den allgemeinen Vorschriften der Aufstellung. Wer als trefflicher Mensch den Dreizack auf diese Weise weiht,
U 78.75 genießt nach der Verheißung des Textes die Freuden dieses Lebens und erlangt am Ende Befreiung.
Uttarapāda – Kapitel 79: Die Weihe des Löwenthrons
U 79.1 Nun werde ich die Vorschriften für den Löwenthron darlegen. Hört, ihr trefflichen Zweimalgeborenen: Er dient Gottheiten, Königen und anderen hochgestellten Menschen.
U 79.2 Unter den Gottheiten steht Śiva an erster Stelle; unter den Herrschern werden mehrere Klassen unterschieden. Die erste ist der Cakravartin, die zweite der übergeordnete König,
U 79.3 die dritte der Narendra. Ihre Merkmale werden nun genannt: Wer die Erde bis zu den vier Meeren beherrscht,
U 79.4 heißt Cakravartin. Wer sieben Königreiche regiert, heißt Adhirāja; wer drei Königreiche regiert,
U 79.5 ist als Narendra zu bezeichnen. Daneben gibt es viele weitere, beginnend mit Pārṣṇeya; auch ihre Sitze sind vielfältig.
U 79.6 Ein Drittel der Türhöhe gilt als oberstes, die Hälfte davon als unterstes Höhenmaß. Teilt man den Abstand zwischen beiden in acht, ergeben sich neun Höhen.
U 79.7 Auch die volle Türhöhe oder acht Neuntel davon werden genannt; ferner Maße am Körper des Königs bis zu Arm, Oberschenkel oder Nabel.
U 79.8 Diese körperbezogenen Maße gelten ausdrücklich für Könige. Ein weiteres Höhenmaß beginnt bei fünfzehn Aṅgula und wächst in Schritten von zwei Aṅgula
U 79.9 bis fünfundfünfzig Aṅgula. Die Breite entspricht der Höhe oder beträgt drei Viertel oder die Hälfte davon.
U 79.10 Durch Unterteilung der Zwischenräume entstehen neun Maße. Für Personen geringeren Ranges gelten die kleineren Maße; den höchsten stehen alle Maße offen.
U 79.11 Der Löwenthron kann quadratisch oder rechteckig sein. Für Gottheiten und Weltherrscher werden auch gleichmäßig viereckige oder runde Formen genannt.
U 79.12 Für die Länge werden Zuwächse von einem Achtel an bis zur doppelten Größe und darüber hinaus genannt; auch eine Bestimmung nach Aṅgula ist möglich.
U 79.13 Dabei beginne man mit zwei Aṅgula und erhöhe jeweils um zwei bis zum Doppelten; Entsprechendes gilt für die Länge. [Anm. 407]
U 79.14 Bei Götterthronen wird außen an den Füßen gemessen, bei Weltherrschern in deren Mitte und bei den übrigen bis zu deren Ende.
U 79.15 Alternativ können alle diese Messweisen überall angewandt werden. Nun zur Fußbreite: Sie beginne bei anderthalb Aṅgula und wachse um jeweils ein halbes Aṅgula
U 79.16 bis fünf Aṅgula. Ihr Vorsprung gegenüber der Wandung beträgt ein Viertel; die Wandung selbst richte man nach erforderlicher Stärke und schöner Wirkung aus.
U 79.17 In der Breite sind ein, drei, fünf oder sieben Felder vorgesehen; in der Länge werden dieselben Zahlen und zusätzlich neun genannt, ihr Zweimalgeborenen.
U 79.18 Beim Untersockel können zwischen den Hauptfüßen weitere Füße stehen. An Füßen, Zwischenräumen oder anderen Stellen bringe man Löwenfiguren an.
U 79.19 Man schmücke den Thron mit Makaras, Krokodilgestalten, Blättern und vielfältigem Bildwerk. Unter ihm liege ein Untersockel von einem Drittel oder einem Viertel seiner Höhe,
U 79.20 der in der Breite um ein, zwei, drei oder vier Mātrā vorspringt. Dessen Formen werden nun beschrieben.
U 79.21 Man unterscheidet unbewegliche und bewegliche Formen. Als Werkstoffe werden Erde, Stein, Holz, Elfenbein, Metalle und Stuck genannt.
U 79.22 Stein ist für menschliche Sitze nicht erwünscht; für Gottheiten sind alle genannten Stoffe geeignet. Ein aus Elfenbein und Holz gefertigter, mit Gold und Edelsteinen geschmückter
U 79.23 Thron gilt für Könige als vorzüglich. Nun zu seinen Merkmalen: Bei einer Höhe von dreimal neun Teilen folgen Kṣepaṇa, Lotos und Halsglied,
U 79.24 Rundstab, Hals, Lotos, Kumuda, Paṭṭa und Paṭṭikā, Rundstab, Karṇa, Rundstab, Kampa, Blatt und Kapota,
U 79.25 Rundstab, Karṇa, Nidrā und die Trageplatte des Polsters. Die anschließende Maßreihe beginnt mit sieben, eins und halben Teilen und enthält weitere halbe Einheiten. [Anm. 408]
U 79.26 Es folgen weitere halbe und Viertelteile; abschließend nennt die Vorlage neunzehn Teile und eine Hälfte. Diese Form heißt Bhadraka. [Anm. 409]
U 79.27 Bei einer Höhe von dreißig Teilen beginnt die nächste Maßreihe mit vier, einer Hälfte und paarweise anderthalben Teilen; weitere Werte lauten anderthalb, eine Hälfte, ein Teil, eine Hälfte, eins, eine Hälfte, acht und anderthalb. [Anm. 410]
U 79.28 Es folgen halbe und zweieinhalb Teile sowie weitere halbe Maße. Die zugehörigen Glieder beginnen mit Lotos, Kampa, Karṇa, Kampa, Lotos und Vājana,
U 79.29 dann Lotos, Kampa, Karṇa, Hals, Nidrā und Paṭṭikā, Fußglied, obere Platte, Nidrā, Lotos und Kapota,
U 79.30 schließlich Āliṅga, Antarita und oben Prativājana. Diese mit einundzwanzig Gliedern versehene Form heißt Saumya.
U 79.31 Erhält dieselbe Form vorne und hinten einen Bhādra-Vorsprung, heißt sie Saubhadra; mit je zwei solchen Vorsprüngen an den Seiten heißt sie Śrīvaha.
U 79.32 Bei den fünf Sitzformen ist hinten eine Rückenlehne vorgesehen, die sich nach Breite und Höhe des Sitzes richtet und in die Polsterträgerplatte eingesetzt wird.
U 79.33 Oder ihre Höhe und Breite werden nach Wunsch gewählt, ihr trefflichen Zweimalgeborenen. In der Mitte ihrer Breite werde ein Makara-Torbogen ausgeführt.
U 79.34 In dessen Mitte stehe die auf einem Lotos befindliche, mit Wassergüssen verehrte Göttin. Der Torbogenfuß erhalte eine entsprechend vorspringende, krokodilgestaltige Platte.
U 79.35 Über der verbindenden Manschette ruht ein Vyāla-Kopf. Kampa, Kṣepa, Kapota und viele weitere Zierglieder sollen ihn schmücken, ihr Zweimalgeborenen.
U 79.36 Man gestalte ihn mit Makaras, Krokodilwesen und vielfältigem Bildwerk. Zur Verbindung verwende man eiserne Stifte, Nägel und Bänder.
U 79.37 Mit goldenen Beschlägen und Edelsteinen werde er ausgeschmückt. Hinter dem Torbogen fertige man einen goldenen Wunschbaum an,
U 79.38 mit zahlreichen Edelsteinen und dem Schlangenschirm Anantas. Man kann auch auf die Rückenlehne verzichten und allein den Wunschbaum ausführen.
U 79.39 Ebenso sind eine Lehne ohne Torbogen oder ein einfacher Sitz möglich. Unter der Padmaka-Form liege ein fünfgliedriger Untersockel.
U 79.40 Für die vier mit Padmaka beginnenden Formen wird auch ein zwölfgliedriger Untersockel genannt. Bei einem in zehn Teile geteilten Untersockel erhält der Hals vier Teile.
U 79.41 Darüber und darunter stehen kleine Kampa-Leisten von je einem Teil und große von je zwei Teilen. So entsteht der fünfgliedrige Untersockel.
U 79.42 Bei einer Höhe von vierzehn Teilen lautet die Maßfolge: zwei, eins, eine Hälfte, eine Hälfte, vier, eine Hälfte, eine Hälfte, zwei, eins, eine Hälfte und eine Hälfte. [Anm. 411]
U 79.43 Die Glieder heißen in der Reihenfolge Pāduka, Lotos, Rundstab, Kampa, Hals, Rundstab, Rundstab, Lotos, Vājana, Lotos, Kampa und Rundstab.
U 79.44 So bilde man den schönen zwölfgliedrigen Untersockel. Bei einer Gesamthöhe von viermal sieben Teilen folgen Jagatī, Lotos und Hals,
U 79.45 Rundstab, Hals, Lotos, Kumuda, Lotos und Kampa, Rundstab, Hals, Rundstab, Kampa, Nidrā und Kapota,
U 79.46 darüber Āliṅga, Antarita und Prativājana und schließlich die Trageplatte des Polsters: so die Folge von unten nach oben.
U 79.47 Die zugehörige Maßreihe nennt anderthalb und einen Teil, mehrere halbe Teile, zwei mit weiteren halben Teilen, sieben Teile, wieder halbe Teile und drei Teile. [Anm. 412]
U 79.48 Weitere halbe Teile schließen die Reihe ab; diese Form heißt Śrīkānta. Bei derselben Form können unterhalb des Halses Glieder mit den Maßen zwei, eine Hälfte, eins und eine Hälfte ergänzt werden.
U 79.49 Es handelt sich um Karṇa, Vājana, Nidrā, Vedikā, Lotos und Kampa. Die auf zweiunddreißig Teilen beruhende Form heißt Vṛttakānta. [Anm. 413]
U 79.50 Für die folgende Form nennt der Text neunzehneinhalb Höhenteile und eine Reihe aus anderthalb, vier und halben Teilen, drei, weiteren halben und vier Teilen sowie zwei und weiteren halben Teilen. [Anm. 414]
U 79.51 Von unten folgen Pāduka, Lotos, Dṛk, Lotos, Kumuda und Lotos, Vājana, Lotos und Rundstab, Lotos, Vājana und Lotos,
U 79.52 dann Rundstab und Vājana: insgesamt vierzehn Glieder. Für die vier mit Śrīkānta beginnenden Formen gilt ein achtgliedriger Untersockel.
U 79.53 Seine Maßreihe nennt zwei, eins, eine Hälfte, vier, eine Hälfte, eine Hälfte, zwei und eine Hälfte; die Glieder sind Pāduka, Lotos, Rundstab, Lotos, Rundstab und Vājana,
U 79.54 sowie Paṭṭikā und Vājana, bei einer Gesamthöhe von elf Teilen. So entsteht der achtgliedrige Untersockel. Alle diese Formen können auch allgemein verwendet werden.
U 79.55 Die vielen bereits bei den Tempelmerkmalen beschriebenen Sockel und ihre Untersockel
U 79.56 können die Lehrer hier ebenfalls ohne eine starre Beschränkung heranziehen. Besonders für Gottheiten, deren Füße herabhängen,
U 79.57 sehe man eine mit dem Löwenthron verbundene Fußbank vor. Ihre Breite und Höhe betragen jeweils ein Viertel der entsprechenden Thronmaße.
U 79.58 Sie werde oberhalb und unterhalb des Halsgliedes mit Kampa-, Lotos- und weiteren Kampa-Gliedern geschmückt: sieben Glieder in ansprechenden Proportionen und runder Gestalt.
U 79.59 Vergrößerungen und Verkleinerungen von einem Yava bis zu einer Mātrā sind zulässig. Alle Sitze können auch mit Bhādra-Vorsprüngen versehen werden.
U 79.60 Vorsprünge und Einziehungen der Glieder können ein Viertel, die Hälfte, drei Viertel oder ein volles Bezugsmaß betragen; maßgeblich sind schöne Wirkung und Festigkeit.
U 79.61 Nun werden die Āya-Berechnungen für sämtliche Sitze genannt. Umfang, Breite, Länge, Höhe und das Gesamtmaß
U 79.62 werden der Reihe nach mit den als Bandha, Veda, vier, Bandha und Graha bezeichneten Zahlen multipliziert und durch sieben, fünf, die Mondhauszahl, acht und vier geteilt. [Anm. 415]
U 79.63 Daraus ergeben sich Gewinn, Verlust, Mondhaus, Yoni und Wochentag. Als Hölzer werden Śāka, Śāla, Panasa, Śiṃśapā, Candana und Asana genannt,
U 79.64 ferner Tinduka, Arjuna, Tāla, Nimba, der Götterbaum, Likuca, Sahakāra, Kuṭaja und Kaṭphala,
U 79.65 Śrīparṇī, die zur jeweiligen Gattung gehörenden Bäume, die vier Milchsaftbäume sowie Jambū, Madhūka und Vaikaṅkata.
U 79.66 Man beschaffe diese Stoffe für den Sitz nach den Regeln der Materialgewinnung. Nach der Herstellung des Löwenthrons vollziehe man dessen rituelle Zurüstung.
U 79.67 Die Zeit wird wie zuvor so gewählt, dass sie zum Stifter passt. Nach der Entlassung des Handwerkers und der Besprengung unter der Heiligung des Tages
U 79.68 besprenge man den Thron mit den fünf Kuhprodukten unter dem Herzmantra, wasche ihn mit Wasser der acht Erden und mit Kuśa-Wasser,
U 79.69 dann mit reinem Wasser unter den fünf Brahmamantras und anschließend erneut mit Duftwasser.
U 79.70 Man setze ihn auf eine Streufläche, bedecke ihn mit Gewändern und Kuśa-Gras und verehre ihn mit Duftstoffen, Blüten und Räucherwerk unter seinem Mantra.
U 79.71 Dabei wird das Wort Siṃhāsana in den Dativ gesetzt, mit dem einleitenden Laut, der Verneigungsformel und seinem eigenen Keimlaut verbunden.
U 79.72 Mit diesem Mantra verehre ihn der treffliche Lehrer. Vor ihm richte er eine Opferfläche ein und opfere Brennhölzer und die weiteren Stoffe.
U 79.73 Unter seinem Mantra bringe er mit Brennholz, Butter, gekochter Opferspeise, Sesam und geröstetem Korn hundertacht Opfergaben dar.
U 79.74 Nach der vollen Opfergabe besprenge er den Löwenthron mit Wasser aus dem Friedensgefäß und verehre ihn erneut mit Duftstoffen und weiteren Gaben.
U 79.75 Der König sei gebadet, in weiße Gewänder gekleidet, mit Krone und sämtlichen Schmuckstücken ausgestattet und von Schirm und Fliegenwedeln begleitet.
U 79.76 Zu einem günstigen Zeitpunkt und unter günstigem Aszendenten lasse man ihn den Thron besteigen. So erfolgt die Zurüstung des Königssitzes; beim Götterthron kommen besondere Riten hinzu.
U 79.77 Man setze die Verkörperungen und ihre Herren sowie die Tattvas und ihre Herren ein, vollziehe das Feueropfer für die betreffende Gottheit und verwende die Sitzmantras,
U 79.78 beginnend mit Ādhāraśakti bis zum Ausdruck Śivāsana. In den acht Richtungen stehen acht Gefäße; in der Mitte nennt der Text Śakra und Śarva. [Anm. 416]
U 79.79 Dort stelle man das mit Gold, Gewand und weiteren Gaben ausgestattete Hauptgefäß auf. In der Mitte verehre man den Śivāsana-Mantra, ringsum die Weltenhüter.
U 79.80 Nach dieser anfänglichen Verehrung vollziehe man das Feueropfer. Der treffliche Lehrer sättige die Sitzmantras und bringe zum Abschluss die volle Opfergabe dar.
U 79.81 Dann setze er sämtliche Sitzmantras in den Löwenthron ein und übertrage den im Hauptgefäß gegenwärtigen Śivāsana-Mantra in dessen Mitte.
U 79.82 Er übergieße den Thron mit den Gefäßwassern und setze ringsum die Weltenhüter ein. Mit Duftstoffen und Blüten sowie den zugehörigen Mantras verehre ihn der treffliche Lehrer.
U 79.83 Nach dem Bad und der besonderen Verehrung der Gottheit lasse man den Herrn der Götter zu einem günstigen Zeitpunkt und unter günstigem Aszendenten auf dem Thron Platz nehmen.
U 79.84 Den Ācārya ehre man mit Gewändern und einem goldenen Fingerring. Dem Lehrer in dieser Gestalt gebe man nach Vermögen die Ehrengabe.
Uttarapāda – Kapitel 80: Die Weihe des Tempelwagens
U 80.1 Nun werde ich die Weihe von Wagen und ähnlichen Geräten darlegen und zuvor ihre Merkmale beschreiben. Wagen sind vielfältig; man unterscheidet sie nach der Zahl ihrer Räder.
U 80.2 Sie können drei, vier, fünf, sechs, sieben, acht oder neun Räder haben. Ein zweirädriges Gefährt heißt Śakaṭa.
U 80.3 Die äußere Breite des tragenden Rahmens beträgt drei, vier, fünf, sechs, sieben, acht oder neun Vitasti. Nun wird seine Länge beschrieben.
U 80.4 Die über der Achse liegende Auflage heißt Akṣottara, ihr trefflichen Zweimalgeborenen. Sie hat die Form einer Konsole und entspricht in Breite und Stärke dem Tragbalken.
U 80.5 Ihre Länge beträgt die Hälfte der äußeren Rahmenbreite, um ein Viertel vermehrt oder vermindert; innerhalb dieses Bereichs gibt es sechs Zwischenmaße.
U 80.6 Diese Achsauflage wird unter den Tragbalken angebracht, ihr trefflichen Zweimalgeborenen. Überall, wo Tragbalken und Achse zusammentreffen,
U 80.7 verbinde man sie mit Eisenbändern, Stiften und großen Endnägeln, damit die Verbindung sicher und möglichst fest wird.
U 80.8 Zum Schutz der Achsen bringe man jeweils in der Mitte und an den Seiten nach unten reichende Ansätze an; ihre Breite entspricht der jeweiligen Bezugsbreite, ihre Stärke der Hälfte davon.
U 80.9 Sie reichen bis zur Achse und werden mit Eisenbändern verstärkt. Bei jedem Rad können sie gleich oder unterschiedlich ausgebildet sein.
U 80.10 Statt solcher Ansätze kann die Auflage unten eine kleine Aussparung erhalten, in welche die Oberseite der Achse eingreift.
U 80.11 Auch an den Achsen spare man den erforderlichen Bereich für die Auflage aus. Die äußere Rahmenbreite teile man in sechzig Teile.
U 80.12 Die Grundlänge kann ihr gleich sein oder in entsprechenden Teilstufen bis zum Anderthalbfachen und einem weiteren Viertel anwachsen. [Anm. 417]
U 80.13 Vorne und hinten wird von acht Teilen an mit Zuwächsen von einem Teil eine Länge bis zu drei Vierteln beziehungsweise der Hälfte angesetzt. [Anm. 418]
U 80.14 Die Neben-Vorsprünge werden gleich ausgeführt, an deren Vorderseite oder daran ansetzend. Für ihre Maße gilt das zuvor für die Fußglieder genannte Verfahren.
U 80.15 Der vordere Hauptvorsprung kann größer als der hintere sein, ihr aus Śiva Hervorgegangenen. Möglich ist auch nur ein Hauptvorsprung in gewünschter Größe.
U 80.16 An seiner Vorderseite kann ein Brahmā-Sitz vorgesehen werden oder entfallen. Haupt- und Nebenvorsprünge können gleich groß sein oder unterschiedlich ausfallen.
U 80.17 Die zusammengefassten Maße von Wagen, Haupt- und Nebenvorsprüngen ergeben die gesamte Tragbalkenlänge. Im Tragbalken soll keine Stoßfuge liegen.
U 80.18 Die Balken haben drei, vier, fünf, sechs oder sieben Teile Stärke und zwei, drei, vier oder fünf Teile Breite.
U 80.19 Zwei bis neun Tragbalken liegen auf den Achsauflagen. Weitere Hölzer von drei bis sieben Teilen Breite und halben entsprechenden Stärken
U 80.20 werden zur Verstärkung dazwischen eingefügt. Vorne, hinten und erforderlichenfalls zwischen den Tragbalken bringe man Querverbände an.
U 80.21 Sie liegen über den jeweiligen Achsen und sind mittels der fünffachen Verbindung mit ihren Öffnungen gefügt. Von vier Teilen an bis achtzehn Teilen
U 80.22 bemesse man Breite und Stärke der lasttragenden Achsen. Für den Abstand zur Radfelge werden ansteigende Teilmaße genannt,
U 80.23 bis zehn Teile, zuzüglich der Felgenstärke; außerhalb liegt der Achsansatz. Der Abstand zwischen Tragbalken und Felge wird gleich bemessen. [Anm. 419]
U 80.24 All dies zusammen ergibt die Achslänge, ihr trefflichen Lehrer. Die Achsen können rund oder kantig ausgeführt werden.
U 80.25 Ihre Mitte kann mit der als Pañcagrāhi bezeichneten Verbindung versehen sein; fünfgliedrige Verbindungen werden aus Holz, Eisen oder anderen geeigneten Stoffen hergestellt. [Anm. 420]
U 80.26 Breite und Stärke richten sich nach der erforderlichen Festigkeit. Der Raddurchmesser entspricht dem äußeren Abstand der Tragbalken
U 80.27 oder ist um ein, zwei, drei, vier, fünf oder sechs Teile kleiner beziehungsweise größer. Die Radstärke beträgt zwei bis acht Teile.
U 80.28 Im Nabenbereich kann sie um ein, zwei oder drei Aṅgula größer sein, ihr Zweimalgeborenen; ebenso an der äußeren Felge. Dazwischen liegen die Speichen,
U 80.29 an Ansatz und Spitze verjüngt, mit den genannten Teilstärken von zwei oder drei. Ihre Zahl beginnt bei vierundzwanzig und steigt in Schritten von acht bis vierundsechzig. [Anm. 421]
U 80.30 Als Wagenlenker kann Ṣaṇmukha, Nandīśvara, Brahmā, der das Rad in der Hand haltende Viṣṇu oder Śakra dienen, ihr trefflichen Weisen.
U 80.31 Über dem Tragwerk liegt der Untersockel. Sein Maß wird nun genannt: von einem Teil an in Schritten von einem Teil bis zu zwei Kara.
U 80.32 Für den Vorsprung seiner unteren Basis gegenüber dem äußeren Rahmen werden Teilmaße von einem bis sechs genannt, bezogen auf ein Zehntel der äußeren Breite. [Anm. 422]
U 80.33 Der Lehrer teile die Höhe in neunundzwanzig Teile. Die Folge der Teilwerte beginnt mit drei, eins und fünf; danach stehen die Zahlenwörter Vyoma, neun, Viyat und drei.
U 80.34 Es folgen drei Teile und ein Teil. Von unten an werden Upāna, Lotos, Kampa, ein weiteres Kampa, Karṇa und Kampa,
U 80.35 Lotos, Vājana und Kampa ausgeführt. Diese Folge ist als Beispiel genannt. Veränderungen um ein Viertel, eine Hälfte, einen Teil, drei oder zwei Teile
U 80.36 sowie um drei oder vier Teile nach unten oder oben sind zulässig. Einziehungen und Vorsprünge richten sich nach schöner Wirkung und Festigkeit. [Anm. 423]
U 80.37 Alle bei den Tempeln beschriebenen Untersockel können hier verwendet werden. An den vier Ecken und in den Mitten sowie an Haupt- und Nebenvorsprüngen
U 80.38 schmücke man den Halsbereich mit kleinen Säulen, Fußgliedern und szenischen Figuren. Der Nebenvorsprung kann bis zur Höhe des Untersockels reichen.
U 80.39 Darüber bringe man eine feste Bretterabdeckung an. Den Bereich zwischen Brettern und Tragbalken schmücke man mit Fußgliedern und anderem Zierwerk.
U 80.40 Zwischen der Brettermitte und dem Ende des Tragbalkens bringe man eine Lotosknospe mit Stängel an. Für den Stängel nennt die Vorlage eine mit zwei, sieben und drei Aṅgula verbundene Anfangsgröße
U 80.41 bis hundert Teile. Sein Fuß hat vier Teile Breite und acht Teile Stärke; der Querschnitt ist rund oder achteckig. [Anm. 424]
U 80.42 Nach oben verjüngt er sich um die genannten Anteile von sechs beziehungsweise zwölf und kann gebogen sein. Er erhält Gefäß- und Knieglieder oder zwei Gaṇḍikā-Glieder.
U 80.43 Auf einem Lotos liegt eine Platte, darüber die Lotosknospe. Ihr Maß beginnt bei vier Teilen und wächst in den genannten Teilstufen
U 80.44 bis acht Teile. Ihr Bauch entspricht der Breite; diese kann auch drei Viertel betragen, mit entsprechenden Zwischenmaßen.
U 80.45 Die Spitze ist schmal; die Form kann rund, achteckig oder mit geöffneten äußeren Blättern gestaltet sein. Damit ist die äußere Konstruktion beschrieben; nun folgt die innere, ihr Zweimalgeborenen.
U 80.46 Über den Tragbalken bringe man ein Vājana-Glied mit geringem Vorsprung und gewünschter Stärke an, darüber ein weiteres Vājana.
U 80.47 Mit dessen Vorsprung reicht der Untersockel bis zum Halsglied. Er kann aus zwei Hölzern oder einem einzigen gefertigt werden, ihr Zweimalgeborenen.
U 80.48 An der Verbindung des Querholzes oberhalb der Achse sollen die Kundigen zwei Pañcagrāhi-Verbindungen ausführen.
U 80.49 Stärke und Breite werden passend gewählt; weitere Verbindungen können hinzukommen. Ebenso verfahre man am Ansatz und an der Spitze des Hauptvorsprungs sowie am gleichförmigen Vorsprung.
U 80.50 Über dem inneren Vājana liegt der Untersockel bis zum Halsglied. An dessen Abschluss werden Stützen angebracht.
U 80.51 Auf diesen Stützen liegen zwei Bretter; daran werden zwei Querhölzer mittels Pañcagrāhi-Verbindungen festgefügt.
U 80.52 Ebenso verfahre man an den vorderen Enden der Vorsprünge. Damit ist das Innere beschrieben. Über dem Untersockel wird der eigentliche Sockel errichtet; dieser wird nun erläutert.
U 80.53 Seine Höhe entspricht dem Untersockel oder beträgt die Hälfte beziehungsweise das Anderthalbfache. Die sechs Zwischenmaße werden wie zuvor bestimmt.
U 80.54 Seine Höhe wird in achtundzwanzig Teile geteilt. Die Maßfolge nennt zehn, zwei, eins, sieben, eins, Vyoma, zwei, eins, eins und zwei. [Anm. 425]
U 80.55 Die Glieder sind Lotos, Karaṇa, Lotos, Kumuda, Lotos und Vājana, ein mit Zähnen versehenes Halsglied, Kampa und großes Vājana.
U 80.56 Verkleinerungen und Vergrößerungen erfolgen nach dem beim Untersockel beschriebenen Verfahren; ebenso die Einziehungen und Vorsprünge.
U 80.57 In diesem Bereich können Haupt- und Nebenvorsprünge liegen. Über dem Sockel errichte man die Säulenzone, ihr trefflichen Zweimalgeborenen.
U 80.58 Deren Höhe entspricht der Sockelhöhe oder ihrem Doppelten; dazwischen liegen neun Maße. Auch eine Gliederung der Stützen in acht Teile wird genannt.
U 80.59 Man schmücke die Zone überall mit kleinen Säulen und Fußgliedern, szenischen Darstellungen, Reihen von Vyālas sowie Löwen, Geisterwesen und Elefanten als Stützen.
U 80.60 Innen versteife man sie mit kleinen Stützen und eisernen Stiften. Über der Säulenzone liegt das Gebälk; nun werden dessen Maße genannt.
U 80.61 Seine Höhe beginnt bei drei Teilen und wächst in Schritten von einem Teil bis neun Teile. Nun folgt seine Ausschmückung.
U 80.62 Teilt man seine Höhe in sechzehn Teile, nennt der Text drei, eins, zwei, vier, Vyoma, eins, eins und eins. Die Glieder beginnen mit Uttara und Vājana,
U 80.63 gefolgt von Nidrā, Kapota, Āliṅga, Vājana und Prativājana. Einziehungen und Vorsprünge entsprechen den Regeln des Tempelbaus. [Anm. 426]
U 80.64 Damit ist zunächst das unterste Geschoss beschrieben. Der Hauptvorsprung kann gleich hoch sein; bis zum Ende der Säulen oder des Vorsprungs kann er sich vom Fuß her verjüngen,
U 80.65 auf beiden Seiten um einen bis sechs Teile. Er kann auch ohne Einziehung ausgeführt werden; Entsprechendes gilt für den Nebenvorsprung.
U 80.66 So ist ein eingeschossiger Wagen beschrieben; er kann aber auch zwei oder mehr Geschosse haben. Von der unteren Säulenzone an werden gleiche Maße oder Werte von sechs bis dreißig Teilen genannt.
U 80.67 Danach richten sich Gebälkhöhe, Säulen und Kapota des zweiten Geschosses. Auf dieselbe Weise führe man das dritte und weitere Geschosse aus. [Anm. 427]
U 80.68 Das obere Geschoss decke man mit Brettern aus festem Kernholz ab; sie sind ein Aṅgula stark oder erhalten eine andere Stärke, die ausreichende Festigkeit gewährleistet.
U 80.69 Ebenso decke man Haupt- und Nebenvorsprünge ab. Einziehungen und Vorsprünge werden nach derselben Konstruktionsregel ausgeführt,
U 80.70 bei Säulen vom Säulenfuß an, bei Gebälken von der Plattform an. Man kann auch auf Einziehung und Vorsprung verzichten und einer geraden Schnurlinie folgen.
U 80.71 Bei mehreren Geschossen ist eine Besonderheit zu beachten: Zum Besteigen des Wagens wird eine treppenartige Anlage vorgesehen.
U 80.72 Vorne, hinten oder an beiden Seiten erhält sie die für den Hauptvorsprung genannten Längen- und Breitenmaße. In jedem Geschoss wird der Vorsprung entsprechend zurückgesetzt, ihr trefflichen Weisen.
U 80.73 Oder man errichte eine Treppe nach den dafür geltenden Regeln. Der Nebenvorsprung kann entfallen; auch kann der Hauptvorsprung nur bis zum Tragwerk reichen.
U 80.74 Man kann auf alle diese Aufbauten verzichten und lediglich einen Untersockel über dem Tragwerk errichten, auf dem die Gottheit steht.
U 80.75 Auch der Untersockel kann entfallen und nur ein Polstersitz verbleiben. Damit ist die äußere Form beschrieben; nun folgt die innere Anordnung.
U 80.76 In der Säulenzone werden kleine Stützen auf der unteren Kampa-Leiste angebracht und mit der oberen verbunden; die Kundigen sollen sie sorgfältig ausführen.
U 80.77 Darüber, am Gebälkende, bringe man zahlreiche Querhölzer an, mit oder ohne Pañcagrāhi-Verbindungen. So verfahre man in jedem Geschoss.
U 80.78 Die Hölzer folgen den Balkenköpfen und können in ungerader oder gerader Zahl angeordnet sein. Darauf liegen die Jayantī-Balken und darüber die Abdeckung.
U 80.79 Darüber wird eine Rückenwand beziehungsweise Lehne in gewünschter Stärke und Höhe errichtet. Mit verschiedenen Stiften, Bändern und Pañcagrāhi-Verbindungen,
U 80.80 mit Eisenstiften, kleinen Nägeln, Klammern, Zapfen, Eckstücken und gebogenen Beschlägen verbinde man alles möglichst fest.
U 80.81 Dies ist der obere Aufbau; er kann mit oder ohne Torbogen ausgeführt werden. Ist ein von Säulen getragener Dachaufbau vorgesehen, gelten die folgenden Maße.
U 80.82 Die Säulenlänge beginnt bei vier Tāla und wächst in Schritten eines halben Tāla; als Endwert steht in der Vorlage acht Yava. [Anm. 428]
U 80.83 Die Säulenbreite beginnt bei drei Aṅgula und wächst in Schritten eines Viertel-Aṅgula bis zur als Tattva-Aṅgula bezeichneten Zahl. Die Säulenform entspricht derjenigen der Tempelsäulen.
U 80.84 Die Säulen haben oben und unten Zapfen sowie Gefäßglieder und weitere Formen. Mit mehreren Verbindungsansätzen werden sie in die Bretter eingesetzt.
U 80.85 Den Säulenfuß verbinde man mit den unter der Plattform liegenden Querhölzern; ebenso mit den tragenden Stangen des Sitzes, damit alles fest zusammenhält.
U 80.86 Über den Säulen errichte man ein Gebälk, das die Dachsparren aufnehmen kann. Die Sparren werden nach dem Verfahren der Dachkonstruktion aufgerichtet.
U 80.87 Man decke das Dach fest mit goldenen, silbernen, kupfernen, tönernen oder hölzernen Elementen; ebenso die übrigen Bereiche. Es erhält eine ungerade Zahl von Dachaufsätzen.
U 80.88 So ist der Wagen beschrieben; er soll günstige Āya-Werte besitzen. Diese werden nun kurz erläutert und aus Breite oder Länge gewonnen,
U 80.89 aus beiden zusammen, aus dem Gesamtmaß, Umfang oder Höhenmaß. Der Text nennt die Faktoren zwei, drei und vier und die anschließende geordnete Teilung
U 80.90 durch sieben, fünf, die Mondhauszahl und die Zahl der Unterwelten für Gewinn, weitere Werte, Mondhaus und Wochentag. Der Tithi-Wert entsteht durch Verdreifachung und Teilung durch dreißig. [Anm. 429]
U 80.91 Für zweirädrige Wagen, Sänften und ähnliche Geräte gelten ebenfalls günstige Maßwerte. Nun wird die Weihe des Wagens dargelegt, ihr trefflichen Brahmanen.
U 80.92 Nach der Entlassung des Handwerkers reinige man ihn gründlich mit reinem Wasser, mit Kuhurin, mit Kuhdungwasser, mit Kuśa-Wasser und den weiteren genannten Wassern.
U 80.93 Nach der Besprengung mit den Kuhprodukten besprenge man ihn mit dem Wasser der Tagesheiligung, dann mit Waffenmantra-Wasser, und verehre ihn mit Duftstoffen und Blüten.
U 80.94 An der Lotosknospe befestige man mit dem Herzmantra das Schutzband und bedecke den Wagen mit einem Gewand. Nach dem Verfahren für Tempel setze man die Tattvas und ihre Herren
U 80.95 sowie die Verkörperungen und deren Herren ein. In die südlichen und nördlichen Räder setze man der Reihe nach Mond und Sonne ein.
U 80.96 In den Achsen verehre man Hari, in den Tragbalken die tragende Kraft Ādhāraśakti, im Untersockel den Stier und in der Grundlage Ananta.
U 80.97 In die Stützen setze der Kundige Dharma und die weiteren positiven Kräfte ein, darüber Adharma und die entsprechenden Gegenkräfte, geordnet nach der unteren und oberen Abdeckung.
U 80.98 Unterhalb und oberhalb der Gebälkplatten stelle er den Lotos, dessen Fruchtboden und die neun Kräfte vor und vergegenwärtige den Śivāsana-Mantra.
U 80.99 Brahmā, Viṣṇu, Rudra und Īśvara sind die Herren des Wagens. Im Dachbereich ist Sadāśiva beziehungsweise Īśāna gegenwärtig, und Śiva ist Herr des Dachaufsatzes. [Anm. 430]
U 80.100 In der Lotosknospe ist Ananta; die Durchdringung erfolgt nach dem Verfahren für Tempel. Vor dem Wagen bereite man eine Streufläche und stelle darauf
U 80.101 neun Gefäße mit Fäden, Gewändern, Gold und Grasbüscheln auf. In der Mitte verehre man Śiva, im Osten die Sonne und im Südosten den Mond,
U 80.102 im Süden Hari, im Südwesten Ādhāraśakti, im Westen den Stier und im Nordwesten Ananta.
U 80.103 Im nördlichen Gefäß stehen Dharma und die übrigen Kräfte, im nordöstlichen die verbleibenden. Nach der Verehrung mit Duftstoffen und weiteren Gaben vollziehe man das Feueropfer.
U 80.104 Rings um die Gefäße oder um den Wagen lege man neun oder fünf Feuergruben an; alternativ eine einzige im Osten.
U 80.105 Auch eine ebene Opferfläche ist möglich. Nach der Vorbereitung von Grube und Feuer rufe man die Gottheiten herbei und sättige Śiva mit seinen Gliedern im Hauptfeuer durch hundert Opfergaben.
U 80.106 Die Sonne und die übrigen Gottheiten verehre man jeweils in der Grube ihrer Richtung. Bei fünf Gruben werden je zwei zusammengefasst; bei einer einzigen sättigt der Lehrer alle in seiner Grube.
U 80.107 Man opfere Brennhölzer, Butter, gekochte Speise, geröstetes Korn und Sesam. Der Lehrer bringe auch für die Tattvas, Verkörperungen und deren Herren Feueropfer dar.
U 80.108 In den Hauptrichtungen von Osten an gelten Palāśa, Udumbara, Aśvattha und Vaṭa; in den Zwischenrichtungen Śamī, Apāmārga, Śrīvṛkṣa und Pippala.
U 80.109 Für das Hauptfeuer wird Palāśa als Brennholz genannt. Nach der vollen Opfergabe vollziehe man am zweiten Tag die Verehrung der Gefäße und des Feuers.
U 80.110 Nachdem der Lehrer und die Verkörperungsträger, Sternkundigen und Handwerker ihre Ehrengaben erhalten haben, vollziehe er zum festgesetzten Zeitpunkt die Mantra-Einsetzungen.
U 80.111 Mit dem Wasser jedes Gefäßes besprenge er den zugehörigen Bereich des Wagens. Was hier nicht genannt ist, werde nach den allgemeinen Weihevorschriften ausgeführt.
U 80.112 Wer einen Wagen auf diese Weise vollendet und weiht, wird nach der Verheißung des Textes bereits in diesem Leben vermögend und angesehen und erlangt die gewünschte Frucht. Nach dieser gründlichen Zurüstung veranstalte man die Wagenprozession. [Anm. 431]
Uttarapāda – Kapitel 81: Die Merkmale der Ritualgeräte
U 81.1 Nun werde ich in knapper Folge die Merkmale der Ritualgeräte darlegen. Als Brennhölzer gelten Stücke von zwölf Aṅgula Länge aus opfergeeigneten Bäumen als vorzüglich.
U 81.2 Sie sollen ihre Rinde behalten, gleichmäßig geschnitten und frei von Krümmungen und Astknoten sein. Aus dreißig fest verflochtenen Darbha-Halmen von einer Armlänge
U 81.3 werden geflochtene oder runde Grasunterlagen hergestellt. Die Einfassungshölzer haben dieselbe Länge, sind gerade und mit ihren Spitzen versehen und stammen aus den für die betreffende Feuergrube vorgesehenen Hölzern.
U 81.4 Sie sind unbeschädigt und gleichmäßig geschnitten. Vier Grasunterlagen und ebenso vier Einfassungshölzer sind vorgesehen.
U 81.5 Für ein Kūrca-Grasbüschel sammle man drei bis sechsunddreißig Darbha-Halme, mit den genannten stufenweisen Zuwächsen. [Anm. 432]
U 81.6 Die Länge in Mātrā entspricht ihrer Zahl; auch elf Mātrā werden genannt. Der Knoten beginnt bei einem halben Aṅgula und wächst in Viertelschritten bis zwei Aṅgula.
U 81.7 Die vom Knoten ausgehende Spitze wird rechtsläufig gedreht; ihr Maß beginnt bei zwei Mātrā und wächst um jeweils eine bis neun Mātrā.
U 81.8 Andere Kūrcas können ohne Knoten und ausgeprägte Spitze sein. Brahmā, Viṣṇu und Īśvara gelten als im Ansatz, in der Mitte und an der Spitze des Büschels gegenwärtig.
U 81.9 Dies gilt für ein aufwärts gerichtetes Büschel; beim abwärts gerichteten ist die Reihenfolge umgekehrt. Das aufwärts gerichtete wird dem Frieden, das abwärts gerichtete dem Gedeihen zugeordnet.
U 81.10 Ein nach innen gerichtetes Büschel soll hier nicht verwendet werden; es gehört zu den schädigenden Ritualen. Aus zwei, drei, vier oder fünf Darbha-Halmen, gegebenenfalls mit Ansatz und Spitze,
U 81.11 fertige man einen Pavitra-Ring, rechtsläufig geknotet oder ohne solchen Knoten. Seine Öffnung muss auf den Ringfinger passen.
U 81.12 Knoten und Spitze entsprechen den zuvor genannten Maßen. Der schön gestaltete Pavitra steht unter Īśvaras Gegenwart und wird wie zuvor an der rechten Hand oder an beiden Händen
U 81.13 bei der Götterverehrung und ähnlichen Handlungen getragen. Für denselben Zweck ist auch ein goldener Fingerring erwünscht.
U 81.14 Aus dreiundzwanzig Darbha-Halmen gefertigte, zwölf bis sechsunddreißig Aṅgula herabhängende Bündel
U 81.15 werden mit beliebigen Zwischenabständen an einer Grasgirlande befestigt. Ihre Schnur hat den Umfang des kleinen Fingers.
U 81.16 Diese Girlande werde mit Aśvattha-Blättern geschmückt. Für den folgenden Torbogen beginne die Länge bei drei Hasta und wachse in Schritten von drei Aṅgula
U 81.17 bis fünfzehn Hasta. Die Breite beträgt die Hälfte der Länge oder entspricht ihr; durch acht Zwischenstufen ergeben sich neun Maße.
U 81.18 Auch die Türhöhe und die dafür genannten Breiten- und Längenmaße können maßgeblich sein. Das Maß der Pfosten und des Querholzes beginnt bei drei Aṅgula
U 81.19 und wächst in Schritten eines Viertel-Aṅgula bis dreißig Mātrā. Für Weihen und ähnliche Riten wird der Torbogen aus opfergeeigneten Hölzern gefertigt.
U 81.20 An anderen Stellen kann er aus Stein, Ziegeln oder Holz bestehen. Tiefe der Einlassung und oberer Ansatz erhalten passende Maße.
U 81.21 Über dem Querholz bringe man Dreizacke, neun Spitzen oder fünf Spitzen an. Ihre Länge beginnt bei sieben Aṅgula und wächst in den genannten Teilstufen
U 81.22 bis fünfzehn Mātrā. Für Breite und Stärke nennt der Text Viertelschritte sowie zwei Aṅgula und eine halbe Mātrā.
U 81.23 Ihre Stärke wird innerhalb dieser Maße passend gewählt. [Anm. 433] Damit ist der Torbogen beschrieben; nun folgen die acht Glückszeichen.
U 81.24 Ihre Länge beginnt bei neun Aṅgula und wächst stufenweise bis sechsunddreißig Mātrā. [Anm. 434]
U 81.25 Die Breite beträgt ein Viertel, die Hälfte oder drei Viertel der Länge; mit acht Zwischenstufen ergeben sich neun Maße.
U 81.26 Die Stärke beginnt bei einem Aṅgula und wächst in Viertelschritten bis sieben Aṅgula. Die acht Glückszeichen werden aus opfergeeigneten Hölzern oder Metall gefertigt.
U 81.27 Die acht śivaitischen Glückszeichen sind Spiegel, voller Krug, Stier, ein Paar Fliegenwedel, Śrīvatsa, Svastika, Muschelhorn und Lampe.
U 81.28 Bei den acht Glückszeichen anderer Götter und Göttinnen wird der Stier durch das jeweilige Reittier ersetzt.
U 81.29 Die śivaitischen acht Glückszeichen können für Gottheiten oder für Angehörige der sozialen Stände verwendet werden, in Ortschaften oder im eigenen Haus, passend zum Stifter.
U 81.30 Man zeichne Spiegel und die übrigen Zeichen ein. Ihre Maße werden nun genannt: von fünf Aṅgula an, mit stufenweiser Vergrößerung,
U 81.31 bis fünfundzwanzig Mātrā Länge. Daraus ergibt sich die Breite. Für den Spiegel wird auch ein um ein Viertel erweitertes Maß genannt.
U 81.32 Sein Fuß wird mit drei Vierteln oder der Hälfte des Bezugsmaßes angesetzt; dasselbe Fußmaß gilt für den vollen Krug. [Anm. 435]
U 81.33 Dieser erhält quer an seiner Mündung Blatt- oder Rankenschmuck, der nach außen ragt. Entsprechend erhält auch der Stier einen Fußsockel; er kann stehen oder liegen.
U 81.34 Er wird mit einem Lotos unter den Füßen und einem Schirm darüber versehen. Der Śrīvatsa folgt der beschriebenen Form; das Svastika-Zeichen wird am Ortseingang angebracht.
U 81.35 Das Muschelhorn zeigt beim auf Entfaltung gerichteten Ritus nach oben, bei dem auf Befreiung gerichteten umgekehrt. Auch der Śrīvatsa erhält einen Lotosfuß und einen Schirm.
U 81.36 Er kann auch auf dem Kopf weiblicher Figuren angebracht werden. Hört nun die zugehörigen Gottheiten, ihr Zweimalgeborenen: Im Spiegel verehre man die Sonne, im vollen Krug den Herrn der Wasser,
U 81.37 im Fliegenwedel den Windgott, im Svastika Sarasvatī, im Muschelhorn Vimala und in der Lampe den Träger der Opfergaben, Agni.
U 81.38 Im Lakṣmī-Zeichen setze der Lehrer Lakṣmī ein, im Stier den Stierherrn, jeweils mit dem eigenen Mantra. Im östlichen und westlichen Bereich ordne man das Paar Fliegenwedel an,
U 81.39 je einen rechts und links auf der Plattform. Man kann auch auf die körperlichen Glückszeichen verzichten und die entsprechenden Gottheiten an ihren Plätzen verehren.
U 81.40 Man fertige Vajra, Speer, Stab, Schwert, Schlinge, Elefantenhaken, Fahne oder Keule, Dreizack, Lotos und Rad an.
U 81.41 Als Variante werden Fahne und Haken unter Weglassung des Stabes genannt, ihr trefflichen Zweimalgeborenen. Sie bestehen aus Metall oder opfergeeigneten Hölzern; Metallausführungen können sich nach den Bildmaßen richten.
U 81.42 Man kann die Waffen als Gottheiten mit zum Gruß zusammengelegten Händen darstellen. Speer und Keule sind weiblich, die übrigen tragen männliche Merkmale.
U 81.43 Ihre Figuren werden nach dem Neun-Tāla-Maß gestaltet. Vajra und die anderen Waffen liegen auf ihrem Kopf, über ihrer Krone oder in ihrer Hand.
U 81.44 Die Waffenmaße werden aus dem Körpermaß der Figuren abgeleitet. Ferner werden sechsunddreißig Aṅgula Länge und acht Aṅgula Breite genannt.
U 81.45 Eine weitere Längenreihe beginnt bei fünfzehn Aṅgula und wächst in Schritten von zwei bis neunundvierzig Mātrā.
U 81.46 Bei Metall und Holz lege man das Mātrā-Aṅgula zugrunde. Die Breite der Geräte wird passend zu den gewählten Maßen festgelegt.
U 81.47 Ein neues Ritualgerät ist vorzuziehen; ist keines vorhanden, kann ein älteres verwendet werden. Ein solches erwerbe man gegen eine Gabe vom Lehrer, ihr Zweimalgeborenen.
U 81.48 Seine Nutzung setzt dessen Erlaubnis voraus. Bei der Übernahme eines älteren Ritualgerätes rezitiere man den Aghora-Mantra tausendmal.
U 81.49 Nach welcher Schrift an einem Ort die rituellen Handlungen von jeher vollzogen werden, nach eben dieser Schrift sollen auch die Geräte beschaffen sein, ihr Kundigen.
U 81.50 Was dort für Feste und weitere Handlungen nicht beschrieben ist, kann aus einer anderen Schrift übernommen werden. Eine Waffe, ein Bild oder ein anderes Gerät der Gottheit
U 81.51 soll vorzugsweise für den betreffenden Tempel selbst bestimmt sein; ein aus einem anderen Tempel übernommenes Gerät ist nicht zu verwenden, wenn es dem dortigen Liṅga widerspricht oder ungünstige Āya-Werte besitzt.
U 81.52 Passt ein bereits geweihtes Bild oder Gerät jedoch zum betreffenden Liṅga und den übrigen Gegebenheiten, können damit Feste und weitere Handlungen vollzogen werden, ihr trefflichen Weisen.
U 81.53 Zur Reinigung des Mangels, der durch den Übergang von einem Ort an einen anderen entsteht, vollziehe man ein Friedensfeueropfer mit tausend Gaben aus Brennholz, Butter und gekochter Speise,
U 81.54 unter dem kurzen Prāsāda-Mantra und begleitet von einer reichlichen Verehrung.
Anmerkungen zu dieser Übersetzung
- ↑ Die beiden Zahlenreihen sind hier nicht eindeutig aufeinander abgestimmt.
- ↑ Für die vollständige Achtzahl ist auch das Zweieinviertelfache vorausgesetzt; die überlieferte Aufzählung ist sprachlich verkürzt.
- ↑ Die Zuordnung der geraden und ungeraden Endwerte ist in der Lesung unstimmig.
- ↑ Der Name der Hallenform und die vollständige Maßreihe sind in der Vorlage unklar.
- ↑ Die Zuordnung dieser Zahlen bleibt unsicher.
- ↑ Die genaue Zahl und die Maßzuordnung sind nicht zuverlässig lesbar.
- ↑ Diese beiden technischen Ausdrücke sind hier nicht sicher zu bestimmen.
- ↑ Die Verbindung der Öffnungszahl mit den Abmessungen bleibt unklar.
- ↑ Die Lesung des ersten Fachbegriffs ist unsicher.
- ↑ Die letzte Zahlenverbindung ist in der Vorlage verkürzt und nicht eindeutig.
- ↑ Die zusammengehörenden Maßreihen in den Versen 9–12 lassen sich nicht lückenlos bestimmen.
- ↑ Der Name der Vier-Teile-Stufe ist hier ausgelassen.
- ↑ Die technische Lesung der Aufbauglieder ist unsicher.
- ↑ Die genaue Baugestalt dieser Fachbegriffe ist nicht gesichert.
- ↑ Die Umschrift liest hier dvāra; die Abgrenzung von Tor und Veranda ist unsicher.
- ↑ Die genaue Herleitung der Gesamtzahl ist in dieser Passage nicht eindeutig.
- ↑ Der Türtyp ist nicht sicher zu bestimmen.
- ↑ Die Lesung dvāra lässt die genaue Gestalt des umlaufenden Bereichs offen.
- ↑ In der Umschrift steht nāṅkaṇam, was einen Ausschluss des Hofes ausdrücken könnte; die Lesung ist widersprüchlich und bleibt offen.
- ↑ Die Zuordnung dieser Einzelmaße ist in der Lesung unsicher.
- ↑ Der letzte Satzteil ist nicht eindeutig lesbar.
- ↑ Die Bedeutung von nirgama ist hier bautechnisch nicht eindeutig.
- ↑ Die Rechenschritte sind in der Vorlage nicht vollständig eindeutig.
- ↑ Der Erweiterungsbetrag für Jāti wird hier nicht ausdrücklich beziffert.
- ↑ Die Zählung ist nicht vollständig nachvollziehbar.
- ↑ Die Umschrift liest dvāra.
- ↑ Die genaue Verteilung der Alternativen ist in der Vorlage nicht eindeutig.
- ↑ Der erste Fachausdruck ist in dieser Lesung nicht sicher zu erklären.
- ↑ Wörtlich etwa freier, gemeinsamer und eckständiger Hof; die gemeinten Sonderformen sind hier nicht näher definiert.
- ↑ Ihre genaue Zuordnung zu den Hofmaßen bleibt unklar.
- ↑ Ob damit sechzehn Öffnungen gemeint sind, ist nicht gesichert.
- ↑ Die genaue Maßanweisung ist beschädigt.
- ↑ Dieser letzte Zusatz ist in der Aufzählung nicht eindeutig zuzuordnen.
- ↑ Die vollständige Staffelung ist in der Lesung nicht klar.
- ↑ Mehrere Holzbezeichnungen und der ausgeschlossene Maßtyp sind in der Umschrift unsicher.
- ↑ Die Bezugseinheit dieser zweiten Einteilung ist nicht eindeutig.
- ↑ Das Bezugsmaß ist unklar.
- ↑ Beim dritten Verhältnis ist die Umschrift verkürzt.
- ↑ Die genaue Bedeutung des Maßworts ist hier unsicher.
- ↑ Die Begriffe arpita und dhanīkṛta sind in diesem Zusammenhang nicht sicher zu bestimmen.
- ↑ Die genaue Gliederung des letzten Satzes ist in der Vorlage unsicher.
- ↑ Diese Maß- und Formanweisung ist in der Lesung nicht zuverlässig aufzulösen.
- ↑ Der Sinn von anarpita bleibt bautechnisch offen.
- ↑ Die Verbindung dieser Angabe mit dem länglichen Gesamtgrundriss ist nicht näher erklärt.
- ↑ Die Formulierung mantra pūrvakam ist in diesem Bauzusammenhang ungewöhnlich.
- ↑ Die räumlichen Bezüge der Verse 33–35 sind nicht vollständig eindeutig.
- ↑ Der Anschluss an Vers 53 ist in der Vorlage verkürzt.
- ↑ Der Formname ist in der Umschrift unsicher.
- ↑ Die genaue Bedeutung von pārāvṛta bleibt hier offen.
- ↑ Die Lesung des Namens ist unsicher.
- ↑ Der Formname ist in der Umschrift verkürzt.
- ↑ Der letzte Vergleich ist in der Lesung unsicher.
- ↑ Die Lesung des Formnamens ist unsicher.
- ↑ Die Bedeutung von varṣasthala ist hier nicht sicher.
- ↑ Der Bezug und ein möglicher Formname sind hier nicht sicher lesbar.
- ↑ Die Lesung uttare kann auch eine nördliche Lage bezeichnen.
- ↑ Die beiden Maßangaben bleiben nebeneinander stehen.
- ↑ Die Formulierung mit varcas ist verkürzt; die Raumzuordnung bleibt unsicher.
- ↑ Die Aufzählung und die angegebene Achtzahl sind nicht eindeutig gegliedert.
- ↑ Ein Ausdruck im ersten Halbvers ist beschädigt.
- ↑ Die räumliche Zuordnung dieser Fachbegriffe ist nicht eindeutig.
- ↑ Die Zuordnung zu den einzelnen Geschosszahlen ist nicht eindeutig.
- ↑ Zahl und Reihenfolge sind nicht zuverlässig überliefert.
- ↑ Der Bezug dieser zusätzlichen Höhe ist unklar.
- ↑ Die Zahlenverknüpfung bleibt unsicher.
- ↑ Der erste Zahlenausdruck ist unsicher.
- ↑ Die auffällige Reihenfolge ist nicht ausgeglichen.
- ↑ Diese zweite Maßfolge ist gestört.
- ↑ Die Bezugsgrößen sind in der verkürzten Formulierung nicht vollständig gesichert.
- ↑ Die Höhenanteile der Verse 94–95 ergeben keine eindeutig geschlossene Summe.
- ↑ Ein Wort im ersten Halbvers ist gestört.
- ↑ Die gesamte Summe bleibt unstimmig.
- ↑ Auch diese Folge ist in der vorliegenden Lesung rechnerisch nicht geschlossen.
- ↑ Ob hier eine Ausnahme erlaubt wird, ist wegen der verkürzten Verneinung nicht sicher.
- ↑ Ihr genauer Bezug ist unsicher.
- ↑ Die ungewöhnliche Reihenfolge der ersten Zahlen ist beibehalten.
- ↑ Die knappe Zuordnung der Sockeltypen ist nicht vollständig eindeutig.
- ↑ Der Bezug dieser Sammelbezeichnung auf die vorausgehenden Zuordnungen ist nicht eindeutig.
- ↑ Die genaue Verbindung der Ortsangaben ist in der Lesung unsicher.
- ↑ Die Satzgrenze zwischen den beiden Gottheiten ist in der Vorlage knapp.
- ↑ Der Bezug der ersten Ortsangaben bleibt unsicher.
- ↑ Der Breitenwert ist im Verhältnis zur folgenden Reihe auffällig und möglicherweise unvollständig.
- ↑ Die sechs- und fünfgeschossigen Zwischenformen fehlen in der hier erhaltenen Aufzählung.
- ↑ Die Zählung ist nicht vollständig nachvollziehbar.
- ↑ Das Zahlwort vyoma ergibt hier kein sicher verwendbares Anfangsmaß.
- ↑ Die Reihenfolge der Fruchtnamen wird hier nicht mit der vorausgehenden Zahlenfolge rechnerisch ausgeglichen.
- ↑ Der Bezug und möglicherweise ein Teil der Zahlenlesung sind gestört.
- ↑ Die Abgrenzung von Wandstärke und gesamtem Wandbereich ist in dieser Reihe nicht eindeutig.
- ↑ Die Rechenoperationen sind in dieser Kurzfassung nicht ausdrücklich vollständig bezeichnet.
- ↑ Die Umschrift unterscheidet an diesen Stellen Multiplikation und Division nicht zuverlässig.
- ↑ Mehrere Zahlwörter und Operationsbezüge sind beschädigt; eine ausführbare Gesamtformel lässt sich aus dieser Lesung nicht sicher gewinnen.
- ↑ Einige dieser Lesungen sind unsicher.
- ↑ Die genaue Verteilung der Zahlen ist nicht eindeutig.
- ↑ Die Operationsfolge ist in der Umschrift gestört.
- ↑ Der letzte Raumtyp ist in dieser Lesung nicht sicher zu bestimmen.
- ↑ Die Zuordnung von Breite und Höhe ist in der Umschrift verkürzt.
- ↑ Vahni ist hier die überlieferte Holzbezeichnung.
- ↑ Die letzte Richtungsverbindung prāgavāk ist nicht eindeutig.
- ↑ Die Bezugshöhe der Füllung ist in der knappen Formulierung nicht eindeutig.
- ↑ Die nachfolgende Summe passt nicht eindeutig zu dieser Gesamteinteilung.
- ↑ Die Lesung karaṇa kann hier ein Schreibfehler für karṇa sein.
- ↑ Der Tiername und einzelne Gestaltungswörter sind in der Umschrift unsicher.
- ↑ Die genaue Trennung der beiden mittleren Glieder ist unklar.
- ↑ Die erste Teilung ist nicht eindeutig.
- ↑ Das Wort für die Säule ist in der Umschrift gestört.
- ↑ Der Übergang zwischen den Gliedern ist in der Lesung unsicher.
- ↑ Die Verbindung der beiden Kapota-Maße ist unklar.
- ↑ Die Aufteilung der Schlussglieder bleibt knapp.
- ↑ Die Lesung beim ersten Glied ist unsicher.
- ↑ Der Ausdruck sampaddvāra ist in diesem Zusammenhang nicht sicher zu bestimmen.
- ↑ Die vollständige Staffelung ist in der Lesung nicht erhalten.
- ↑ Die Zuordnung der beiden Maßreihen bleibt unklar.
- ↑ Die angegebenen Endwerte passen nicht ohne weitere Abstufungen zu den genannten Abzügen.
- ↑ Ihre Verbindung ist in der Umschrift nicht eindeutig.
- ↑ Die Vorlage nennt an dieser Stelle Höhe, obwohl der Zusammenhang auch die Verjüngung betrifft.
- ↑ Die Gliederung des ersten Abschnitts ist nicht eindeutig.
- ↑ Die beiden Höhenanteile sind in der Umschrift nicht klar getrennt.
- ↑ Die Zahlenverbindung tridvyamśa ist verkürzt.
- ↑ Das entsprechende Wort ist in der Umschrift gestört.
- ↑ Die abschließende Definition ist in der Vorlage knapp und bautechnisch nicht eindeutig.
- ↑ Die Zahlenfolge lässt sich nicht allen zuvor genannten Gliedern eindeutig einzeln zuordnen.
- ↑ Der mittlere Ausdruck ist unsicher.
- ↑ Die letzte Bruchverbindung ist nicht eindeutig.
- ↑ Einzelne Profilangaben sind in der Lesung unsicher.
- ↑ Mehrere Gliedbezeichnungen des ersten Halbverses sind nicht sicher zu trennen.
- ↑ Die Bruchverbindung ist verkürzt.
- ↑ Die Einheit dieser Höhenangaben ist nicht ausdrücklich bestimmt.
- ↑ Der Gebäudebegriff Khalūrī ist nicht sicher zu bestimmen.
- ↑ Die Rechenfolge der Verse 29–30 ist zu verkürzt, um daraus eindeutige Formeln abzuleiten.
- ↑ Der besondere Türtyp ist nicht sicher zu bestimmen.
- ↑ Die genaue erste Maßzuordnung ist in der Lesung nicht eindeutig.
- ↑ Die letzte Bauteilbezeichnung ist nicht sicher zu bestimmen.
- ↑ Das Zahlwort für drei ist in der Umschrift gestört.
- ↑ Die vollständige Folge ist in der Lesung verkürzt.
- ↑ Der letzte Bezug ist nicht eindeutig.
- ↑ Die technische Zuordnung ist in der Lesung verkürzt.
- ↑ Der erste Formbegriff ist unsicher.
- ↑ Das Bezugsmaß ist hier nicht eindeutig.
- ↑ Der erste Satzteil ist in seiner Gliederung unsicher.
- ↑ Die Aufzählung der ersten Bauglieder ist in der Umschrift beschädigt.
- ↑ Die Zuordnung der Zahlen ist verkürzt.
- ↑ Die zweite Zahl ist möglicherweise beschädigt.
- ↑ Die Dachhöhe ist aus dieser Lesung nicht sicher zu bestimmen.
- ↑ Die Zahlen widersprechen der unmittelbar vorherigen Differenzangabe.
- ↑ Der zweite Halbvers steht in der Vorlage hinter der gedruckten Versnummer.
- ↑ Die Zuordnung der Zwölfzahl ist in der Umschrift nicht eindeutig.
- ↑ Die genaue Längenzuordnung ist unsicher.
- ↑ Der Name beziehungsweise Zusatz ist in der Lesung nicht klar.
- ↑ Die zuvor genannte Schrittweite in Aṅgula ist gegenüber dieser großen Spanne auffällig.
- ↑ Die Gebälkangabe ist nicht eindeutig lesbar.
- ↑ Die genaue Beziehung der Hallenzahl zur Zwölfzahl ist verkürzt.
- ↑ Die Zahlverbindung nava-paṅkti ist hier nicht sicher aufzulösen.
- ↑ Die Sockelhöhe aus Vers 139 ist nicht eindeutig zu bestimmen.
- ↑ Die gesamte Höhenfolge bleibt in der vorliegenden Lesung rechnerisch offen.
- ↑ Der erste Zahlwert ist unsicher.
- ↑ Die Fünferliste ist in der Umschrift nicht vollständig einzeln benannt.
- ↑ Die Lesung und genaue Zuordnung dieser Formnamen sind gestört.
- ↑ Die vollständige Rasterbildung ist in der Lesung nicht eindeutig.
- ↑ Die erste Teilungsanweisung ist beschädigt.
- ↑ Der letzte Name lautet hier „Feinde bezwingend“, während Vers 52 eine abweichende Lesung aufweist.
- ↑ Der erste Zahlwert ist in diesem Zusammenhang unsicher.
- ↑ Der genaue Zahlwert ist hier unsicher.
- ↑ Die genaue Verteilung der Gefäßgruppen ist in der Umschrift verkürzt.
- ↑ Die Zuordnung der letzten Gefäße ist nicht eindeutig.
- ↑ Der Bezug ist in der Lesung verkürzt.
- ↑ Sasyendra ist hier botanisch nicht sicher zu bestimmen.
- ↑ Einige Namen stehen in verschlüsselter oder verkürzter Form.
- ↑ Die Formenliste ist in der Umschrift verkürzt.
- ↑ Die Verbindung der beiden Teilungen ist in der Umschrift nicht eindeutig.
- ↑ Die Rechenanweisung der Verse 35–38 ist nicht vollständig rekonstruierbar.
- ↑ Die Metallbezeichnung erscheint in der Umschrift doppelt und uneinheitlich.
- ↑ Die Werkzeugbezeichnung im ersten Halbvers ist unklar.
- ↑ Eine Zweierschrittfolge von sieben erreicht tausend nicht genau; die Grenze ist unverändert wiedergegeben.
- ↑ Diese Zahlenfolge ist nicht eindeutig.
- ↑ Die Satzgliederung der Rangzuordnung ist in der Umschrift unklar.
- ↑ Die letzte Zuordnung ist verkürzt.
- ↑ Die erste Verminderungsangabe ist verkürzt.
- ↑ Die erste Lageangabe ist unklar.
- ↑ Das letzte Mantrawort ist in der Umschrift unsicher.
- ↑ Der letzte Ortsbezug ist nicht eindeutig.
- ↑ Ihre genaue Verbindung mit dem Paiśācika-Bereich ist verkürzt.
- ↑ Der Göttinnenname Moṭī ist in der Vorlage unsicher.
- ↑ Der Anschluss an die vorige Einwohnergrenze ist in der Lesung widersprüchlich.
- ↑ Der Bezug auf die Sechsergruppe ist verkürzt.
- ↑ Die ersten Arbeitsschritte sind in der Lesung verkürzt.
- ↑ Die Formulierung des Ortswechsels ist in der Umschrift beschädigt.
- ↑ Die Materialbezeichnung des Meißels ist in der Lesung unsicher.
- ↑ Das betreffende Schauobjekt wird im zweiten Halbvers nicht eindeutig benannt.
- ↑ Die Einheit des Büschelmaßes ist nicht ausdrücklich genannt.
- ↑ Vaṭa und Nyagrodha bezeichnen gewöhnlich denselben Baum; die überlieferte Doppelung bleibt erhalten.
- ↑ Das Bezugsmaß der letzten Steigerung ist verkürzt.
- ↑ Die Herleitung dieser Zahl ist in der Lesung nicht vollständig.
- ↑ Die vollständige Rechenfolge ist in der Umschrift nicht eindeutig.
- ↑ Die Überlieferung wechselt hier zwischen Aṅgula und Teilmaß; die Maßeinheit ist nicht eindeutig.
- ↑ Die gedruckte Folge der letzten Maßpaare ist beschädigt; eine eindeutige Zuordnung aller Paare lässt sich daraus nicht gewinnen.
- ↑ Die Verknüpfung dieser Rechenschritte ist in der Lesung unklar.
- ↑ Der genaue Bezug der gestaffelten Leistenmaße bleibt im Wortlaut offen.
- ↑ Die zweite Zahlenfolge ist nicht eindeutig zuzuordnen.
- ↑ Die Zuordnung dieser Alternativen ist im Satzbau unsicher.
- ↑ Die Alternative „Säulenaußenmaß“ ist sprachlich nicht sicher.
- ↑ Der Bezug des letzten Halbverses ist unsicher.
- ↑ Einzelne Namen dieser Liste sind textlich unsicher.
- ↑ Die vollständige Zuordnung der Teilzahlen bleibt unklar.
- ↑ Der Ausdruck für den Vorsprung ist unsicher überliefert.
- ↑ Padmagarbha bezeichnet hier ein bauliches Bezugsmaß; seine genaue Abgrenzung ist nicht erklärt.
- ↑ Der Übergang zwischen den Maßangaben ist beschädigt.
- ↑ Die gedruckten Bruchteile ergeben mit den folgenden Angaben keine gesicherte Gesamtgliederung.
- ↑ Die Bezugsgrößen dieser zweiten Reihe sind nicht eindeutig.
- ↑ Die Bezeichnung der Eckfiguren ist unsicher.
- ↑ Der letzte räumliche Bezug ist nicht eindeutig.
- ↑ Die Satzverbindung ist hier unvollständig.
- ↑ Der genaue räumliche Bezug bleibt offen.
- ↑ Der Wortlaut dieser Ausnahme ist nicht völlig eindeutig.
- ↑ Für „Planetengottheiten“ steht im Druck eine abweichende, wohl fehlerhafte Form.
- ↑ Der Endwert ist im Wortlaut nicht eindeutig auf das Teilmaß oder die Torhöhe bezogen.
- ↑ Die genaue geometrische Anweisung ist textlich unsicher.
- ↑ Die Zuordnung der letzten beiden Maße ist nicht sicher.
- ↑ Hier ist die Maßeinheit offenkundig unsicher.
- ↑ Die Angabe zum Huf ist sprachlich beschädigt.
- ↑ Der zweite Wert ist nicht eindeutig erhalten.
- ↑ Ob hier Breite oder Umfang gemeint ist, bleibt trotz des gedruckten Ausdrucks unklar.
- ↑ Beim Gelenkmaß fehlt ein eindeutiger Maßbezug.
- ↑ Die anatomischen Bezüge dieses Verses sind nicht sicher zu bestimmen.
- ↑ Ihre Verknüpfung zu einem eindeutigen Gesamtmaß ist nicht erhalten.
- ↑ Das Bezugswort der zweiten Höhenangabe ist unsicher.
- ↑ Der betreffende Ansatz ist im Text nicht eindeutig bezeichnet.
- ↑ Der Übergang zwischen Rumpf- und Beinmaßen ist unklar.
- ↑ Der Ausdruck für diesen Aufbau ist nicht eindeutig.
- ↑ Der zu entnehmende Anteil ist in diesem Vers nicht ausdrücklich angegeben.
- ↑ Die vorherige Reihe bis einundzwanzig ergibt rechnerisch keine fünfzehn Werte.
- ↑ Diese Maßreihe ist nicht eindeutig rekonstruierbar.
- ↑ Die zusätzliche Ordnungsangabe „fünfte“ passt hier nicht zur Folge.
- ↑ Die Verknüpfung der Verhältnisse ist beschädigt.
- ↑ Die Zuordnung der fünf Werte ist nicht eindeutig.
- ↑ Die Gesamtaufteilung ist im Wortlaut nicht lückenlos.
- ↑ Die Bezeichnung des betreffenden Bauglieds ist nicht eindeutig erhalten.
- ↑ Die Staffelung enthält überlieferte Unstimmigkeiten.
- ↑ Eine klare Trennung der fünf- und sechsgeschossigen Beschreibung fehlt zuvor.
- ↑ Die Zuordnung ist beschädigt.
- ↑ Ihr Zusammenhang ist nicht sicher erhalten.
- ↑ Die Geschossbezeichnung ist unsicher.
- ↑ Die Angabe zum Durchgang ist nicht vollständig eindeutig.
- ↑ Der gedruckte Anteil des Innenraums ist beschädigt.
- ↑ Die genaue Bruchrechnung ist im Wortlaut nicht eindeutig.
- ↑ Die beiden Teilungsreihen sind im Wortlaut nicht vollständig miteinander verbunden.
- ↑ Die erste räumliche Anweisung ist nicht eindeutig überliefert.
- ↑ Die genaue Sechsergruppe ist nicht vollständig benannt.
- ↑ Die Verteilung dieser Gruppen ist nicht eindeutig erhalten.
- ↑ Die Krugzahl weicht von Vers 93 ab.
- ↑ Der zweite Mantra-Anfang ist in dieser Form unsicher überliefert.
- ↑ Die beiden Seitenangaben sind im Druck gleichlautend; die Rechts-links-Zuordnung ist daraus nicht sicher zu gewinnen.
- ↑ Die Rangfolge des ersten Halbverses ist sprachlich unsicher.
- ↑ Die verschlüsselte Lautanweisung wird hier nicht zu einer ungesicherten Mantraformel ergänzt.
- ↑ Der Satzanfang des zweiten Halbverses ist beschädigt.
- ↑ Die verschlüsselte Lautfolge wird nicht zu einer ungesicherten Formel ergänzt.
- ↑ Die Bezeichnung der Jahresbeginn-Handlung ist im Druck unsicher.
- ↑ Die Kalenderangabe ist nicht eindeutig.
- ↑ Die räumliche Verknüpfung ist im Wortlaut nicht eindeutig.
- ↑ Eine zusätzliche Vergleichsangabe des Verses ist beschädigt.
- ↑ Die überlieferte Liste enthält Wiederholungen.
- ↑ Der Ausdruck vor dieser Alternative ist beschädigt.
- ↑ Einzelne Stoffnamen sind in der Vorlage unsicher.
- ↑ Mehrere Namen der langen Stofflisten sind textlich oder botanisch nicht eindeutig.
- ↑ Die Zuordnung dieser Zahl ist im Wortlaut unklar.
- ↑ Die gedruckte Liste zählt nicht eindeutig sechzehn verschiedene Stoffe.
- ↑ Die gedruckte Form bei Śyāma ist unsicher.
- ↑ In Vers 99 steht dafür eine abweichende Bezeichnung.
- ↑ Die einzelnen Arten werden hier nicht benannt.
- ↑ Zusammen mit der vorherigen Zahlenangabe ergibt sich daraus keine eindeutige Zweihundertacht-Anordnung.
- ↑ Diese Anweisung ist in der überlieferten Verbindung widersprüchlich.
- ↑ Die dazwischenstehende Gruppenzuordnung ist beschädigt.
- ↑ Der Gegensatz im ersten Halbvers ist im Druck nicht sauber erhalten.
- ↑ Die letzte Zutat ist in der Überlieferung ungewöhnlich und wird hier nicht ersetzt.
- ↑ Ein Gerätewort ist im Druck unsicher.
- ↑ Die genaue Abstufung ist nicht eindeutig erhalten.
- ↑ Die Funktion dieses Stabs ist nicht eindeutig bezeichnet.
- ↑ Die Bezugsgröße der Abstufung bleibt offen.
- ↑ Die historischen Musikbezeichnungen werden in der Form der Vorlage beibehalten.
- ↑ Der Bezug von „dreifach“ und „zweifach“ auf Tage beziehungsweise Festdauer ist im Wortlaut offen.
- ↑ Die Sanskrit-Zahl und die englische Erläuterung stimmen hier nicht eindeutig überein.
- ↑ Die genaue Maßzuordnung ist unsicher.
- ↑ Die Verbindung mit der vorangehenden Öffnungsangabe ist beschädigt.
- ↑ Die beiden Ausrichtungsangaben sind nicht vollständig miteinander erklärt.
- ↑ Die letzte Ausrichtungsangabe ist nicht eindeutig einer Person oder einem Gegenstand zugeordnet.
- ↑ Die Bezugseinheit folgt der nicht eindeutig aufgelösten Zeitregel am Kapitelanfang.
- ↑ Der genaue Bezug dieser Erweiterung ist unsicher.
- ↑ Die Seitenbezeichnung für männliche Bilder ist im vorherigen Vers mehrdeutig.
- ↑ Der Schluss des Verses ist nicht eindeutig.
- ↑ Die genaue Form dieses Gegenstands ist unsicher.
- ↑ Die Bezeichnung der fünffachen Ausführung ist unsicher.
- ↑ Der letzte Ausdruck nennt wörtlich die frühere Zeit und steht in Spannung zum ersten Halbvers.
- ↑ Die Aussage über eine mögliche Entsühnung ist im zweiten Halbvers nicht eindeutig erhalten.
- ↑ Die Bezeichnung Mahāmoṭī wird hier nicht näher erklärt.
- ↑ Die Zweimonatsregel ist nicht vollständig ausgeführt.
- ↑ Die Viśva-Angabe ist in der Tagesreihe nicht eindeutig überliefert.
- ↑ Die Einheit des Endmaßes für den Vorsprung ist unsicher.
- ↑ Die Bezugsfolge der kleineren Anteile ist im Wortlaut nicht eindeutig.
- ↑ Die Benennung und Verteilung der Pflanzenteile ist im Wortlaut nicht durchgehend eindeutig.
- ↑ Die Maßrelation ist in der Vorlage nicht erklärt.
- ↑ Das Ausgangsmaß ist beschädigt.
- ↑ Der Längenbezug der ersten Alternative ist nicht eindeutig.
- ↑ Ihre Verbindung im gedruckten Ausdruck ist nicht eindeutig.
- ↑ Die Schlussformel ist hier nicht vollständig eindeutig.
- ↑ Die vollständige Verteilung der drei männlichen Endungen ist im Satzbau nicht eindeutig.
- ↑ Ein vorausgehender Stufenname ist in der Umschrift unsicher.
- ↑ Die im Schluss genannte vierte Bemessung ist nicht eindeutig ausgeführt.
- ↑ Der Bezug des Überspringens ist unsicher.
- ↑ Einige Benennungen dieses Verses sind beschädigt.
- ↑ Ein Ausdruck in der Mitte ist nicht sicher lesbar.
- ↑ Die Satzverbindung beim Lackgefäß ist unsicher.
- ↑ Eine Ortsangabe in der ersten Hälfte ist unsicher.
- ↑ Die Begründung des Ausnahmefalls bleibt knapp.
- ↑ Der erste Maßausdruck ist unsicher.
- ↑ Die vorausgehende Zehnergruppe enthält in der gedruckten Lesung keinen sicher getrennten zehnten Namen.
- ↑ Die Einzelwörter bleiben als Mantrateile erhalten; der Druck ergibt hier keine sicher normalisierte Gesamtformel.
- ↑ Der erste Ausdruck dieser Reihe ist nicht eindeutig erhalten.
- ↑ Die genaue Worttrennung ist in der Liste nicht durchgehend eindeutig.
- ↑ Die verdichtete Schlussfolge ist im Wortlaut nicht vollständig eindeutig.
- ↑ Die überlieferte Satzgestalt ist unsicher.
- ↑ Die erste Mantra-Bezeichnung ist im Druck undeutlich.
- ↑ Die Zuordnung der letzten beiden Körperstellen ist sprachlich undeutlich.
- ↑ Die Drucklesart beim elften Stoff ist unklar; »Mango« entspricht der naheliegenden Lesung Āmra.
- ↑ Der Bezug des Wortes »hundert« bleibt in dieser Textstelle unklar.
- ↑ Der Satzbau der Vorlage ist undeutlich.
- ↑ Eine eigene Ausführung dazu fehlt in der vorliegenden Stelle.
- ↑ Die Zuordnung ist in der Vorlage nicht durchgehend eindeutig.
- ↑ Der letzte Ausdruck ist im Druck unsicher.
- ↑ Die letzte Wortgruppe ist nicht eindeutig.
- ↑ Die Einheit wird hier nicht ausdrücklich genannt.
- ↑ Einzelne technische Bezeichnungen sind unsicher.
- ↑ Der abschließende Satz ist in der Vorlage verkürzt.
- ↑ Der Ausdruck »zwei Mūlas« ist im Text nicht näher erklärt.
- ↑ Die betreffende Wortgruppe ist im Druck beschädigt.
- ↑ Die überlieferte Verneinung und Zeitangabe sind sprachlich unstimmig; dies ist die vom Zusammenhang nahegelegte Lesung.
- ↑ Die Lautgestalt dieser Mantrawörter ist in der Vorlage nicht durchgehend sicher.
- ↑ Die technische Bildung ist im Druck nicht eindeutig.
- ↑ Versnummer redaktionell ergänzt.
- ↑ Der letzte Halbvers steht in der Vorlage ohne eigene Nummer.
- ↑ Die dazwischenstehende Wirkungsangabe ist im Druck unverständlich.
- ↑ Die erste Stoffbezeichnung ist nicht eindeutig.
- ↑ Dukūla bezeichnet gewöhnlich ein feines Gewebe; die Lesart bleibt unsicher.
- ↑ Dies sind historische Ritualzuordnungen der Quelle.
- ↑ Der Ausdruck »zwei Mūlas« ist im Text nicht näher erklärt.
- ↑ Der gedruckte Satz ist in seiner Maßbeziehung nicht eindeutig.
- ↑ Die Bezugsgrößen dieser Reihe bleiben unklar.
- ↑ Die erste Berechnung ist in der vorliegenden Lesart nicht zuverlässig rekonstruierbar.
- ↑ Auch diese Maßfolge ist sprachlich unsicher.
- ↑ Die Maßbezüge sind im Druck nicht vollständig klar.
- ↑ Die genaue Abgrenzung der hier verwendeten Tempelkategorien bleibt undeutlich.
- ↑ Die Zählung ist in dieser Kurzfassung nicht vollständig erläutert.
- ↑ Die beiden Höhenreihen sind nicht vollständig deckungsgleich.
- ↑ Die überlieferte Aufzählung ist nicht widerspruchsfrei.
- ↑ Die Satzverbindung der Vorlage ist verkürzt.
- ↑ Die gedruckte Zahlengestalt ist unsicher.
- ↑ Der genaue Ausgangsbezug der Zusatzhöhe ist verkürzt überliefert.
- ↑ Die gedruckte Teilungszahl stimmt nicht eindeutig mit der Zahl der Maße überein.
- ↑ Die Verneinung ist in der Vorlage unsicher.
- ↑ Das Endmaß ist in der Drucklesart sprachlich beschädigt.
- ↑ Die Satztrennung der Karṇa-Zuweisung ist im Druck undeutlich.
- ↑ Die vollständige Summe ist aus der Drucklesart nicht sicher ableitbar.
- ↑ Die angegebenen Einzelwerte ergeben nicht genau die genannte Gesamtsumme.
- ↑ Die syntaktische Zuordnung ist beschädigt.
- ↑ Die genaue Beziehung der zweiten Angabe ist unklar.
- ↑ Die dazwischenstehende Wirkungsbezeichnung ist undeutlich.
- ↑ Die gedruckte Liste lässt keine sichere lückenlose Eins-zu-eins-Zuordnung zu.
- ↑ Die genaue Maßbeziehung ist in der Vorlage verkürzt.
- ↑ Die Geometrie ist aus der Drucklesart nicht sicher rekonstruierbar.
- ↑ Die Maßfolge ist beschädigt.
- ↑ Die anschließende Wachstumsangabe ist unklar.
- ↑ Die Maßbezüge bleiben im Druck unsicher.
- ↑ Die Worttrennung erlaubt möglicherweise eine weitere Göttin; die Reihe ist im Druck unsicher.
- ↑ Die Einzelverteilung fehlt hier.
- ↑ Eine zusätzliche Dreierangabe der Vorlage ist nicht eindeutig zuzuordnen.
- ↑ Die gesamte Maßreihe ist mit der genannten Vierundsechzigteilung nicht widerspruchsfrei aufzulösen.
- ↑ Dies weicht von der früheren Zwölf-Aṅgula-Angabe ab.
- ↑ Die Zuordnung ist verkürzt.
- ↑ Die mittlere Wortgruppe ist undeutlich.
- ↑ Zwischen beiden Aussagen zeigt die Vorlage eine Textlücke.
- ↑ Die Aussage zu getrennten Pavillons steht später nochmals.
- ↑ Die Zuordnung der Reihe ist verkürzt.
- ↑ Die einzelnen Ansatzpunkte sind im Druck teilweise undeutlich.
- ↑ Die gedruckte Seitenbezeichnung ist nicht ganz konsistent.
- ↑ Die Einzelzuordnung ist verkürzt.
- ↑ Die drei vorherigen Einheiten sind nicht eindeutig.
- ↑ Die Richtungsbezüge sind undeutlich.
- ↑ Die genaue Zuordnung ist undeutlich.
- ↑ Die Maßbeziehung ist verkürzt.
- ↑ Die einleitende Lautgruppe ist im Druck unsicher.
- ↑ Die Handzuordnung ist in der Vorlage verkürzt.
- ↑ Die erste Bezugsstelle ist verkürzt.
- ↑ Die Ortsbezeichnung ist im Druck unsicher.
- ↑ Die gedruckte Reihe enthält nicht eindeutig acht Namen.
- ↑ Die einleitende Lautbezeichnung ist im Druck undeutlich.
- ↑ Anfangswert, Schrittweite und Endwert stimmen rechnerisch nicht überein.
- ↑ Die Formulierung der Rechenoperationen ist stellenweise unsicher.
- ↑ Die räumliche Angabe ist im Wortlaut nicht eindeutig.
- ↑ Die Bezeichnung des Sitzes ist textlich unsicher.
- ↑ Der letzte Ausdruck ist in der Vorlage unsicher.
- ↑ Die Bezeichnung der ersten Stufe ist in der Vorlage gestört.
- ↑ Der Bezug des letzten Maßes ist nicht eindeutig.
- ↑ Die betreffende Bezugsgröße ist unklar.
- ↑ Die Abgrenzung beider Anwendungen ist sprachlich unsicher.
- ↑ Die erste Zahlenangabe ist gestört.
- ↑ Die Zuordnung der Teilmaße ist unsicher.
- ↑ Die Teilung ist nicht vollständig eindeutig.
- ↑ Der Wortlaut dieser Maßzuordnung ist gestört.
- ↑ Der Ausgangswert, auf den sich die Verdoppelung bezieht, bleibt undeutlich.
- ↑ Die Zahlenlesung ist teilweise gestört.
- ↑ Die angegebenen Teilmaße lassen sich der vorangehenden Gesamthöhe nicht widerspruchsfrei zuordnen.
- ↑ Die Worttrennung der Zahlen ist unsicher.
- ↑ Die Folge ist in der Vorlage nicht sicher mit den zwölf Gliedern zur Deckung zu bringen.
- ↑ Die Zahlenverbindungen sind nicht eindeutig auflösbar; die im Druck fehlende Versnummer ist redaktionell ergänzt.
- ↑ Anzahl der Maße und Glieder stimmen in der überlieferten Formulierung nicht eindeutig überein.
- ↑ Die genaue Zuordnung ist unsicher.
- ↑ Bandha ist als Zahlenwert hier nicht sicher bestimmt.
- ↑ Die Zuordnung dieser beiden Namen ist unsicher.
- ↑ Die Zwischenstufen sind in der Vorlage nicht eindeutig formuliert.
- ↑ Der Bezug dieser beiden Grenzwerte ist unsicher.
- ↑ Der Anfangswert dieser Reihe ist im Wortlaut gestört.
- ↑ Die genaue Konstruktionsbezeichnung ist unsicher.
- ↑ Die erste Angabe zur Speichenstärke ist unklar.
- ↑ Die Maßzuordnung ist textlich unsicher.
- ↑ Die überlieferte Beispielreihe lässt sich nicht eindeutig auf neunundzwanzig Teile summieren.
- ↑ Die Anfangsgröße und das Verhältnis von Breite zu Stärke sind nicht sicher lesbar.
- ↑ Die Zahlenfolge passt nicht eindeutig zur genannten Gesamtsumme.
- ↑ Die Maßreihe und die Gliederliste sind nicht eindeutig deckungsgleich.
- ↑ Der genaue Bezug der vorangehenden Teilmaße bleibt unsicher.
- ↑ Die Einheiten passen hier nicht zusammen.
- ↑ Die Zuordnung der einzelnen Operationen ist stellenweise gestört.
- ↑ Die Verbindung der beiden Namen im ersten Ausdruck ist nicht eindeutig.
- ↑ Der letzte Satz folgt in der Vorlage als unnummerierte Schlusszeile.
- ↑ Das Wort für die Schrittweite ist unklar.
- ↑ Die Zuordnung der letzten Breiten- und Stärkenwerte ist nicht eindeutig.
- ↑ Die Schrittweite ist im Sanskrit nicht eindeutig lesbar.
- ↑ Die Bezugsgröße der Bruchteile ist nicht eindeutig.
Hinweise zur Übersetzung und Textgrundlage
Abgeschlossene kapitelweise Übersetzung: Enthalten sind alle 75 Kapitel des Pūrvapāda und alle 81 Kapitel des Uttarapāda der beiden bereitgestellten Bände: 9.107 nummerierte Texteinheiten. Unsichere Lesarten und beschädigte Maßangaben sind gekennzeichnet. Dies ist keine neue kritische Sanskritedition; nicht jede schwierige Stelle konnte abschließend geklärt werden.
Die Ausgabe übersetzt den Sanskrittext der beiden beigefügten Bände. Sie übersetzt nicht zusätzlich jeden englischen Kommentar, nicht sämtliche Verlagsvorsätze und nicht die separate Medienliste. Die Quellen-PDFs enthalten 1.174 und 924 Seiten. Die deutsche Übersetzung, die IAST-Arbeitsumschrift und die daraus erzeugte Devanagari-Fassung verwenden dieselben 9.107 Zuordnungsschlüssel. Die Kapitelübersicht nennt die PDF-Seiten und die tatsächliche Zahl der zugeordneten Einheiten je Kapitel.
Die Zahl 9.107 ist keine Behauptung über 9.107 vollständige metrische Strophen: Manche Schlussnummern stehen an Halbversen, andere nach längeren Einheiten. Satzgrenzen können über Nummern hinwegführen. Unnummerierte Schlusszeilen werden bei der letzten Einheit des betreffenden Kapitels mitgeführt. Die ältere automatische Rohzählung von 9.007 Einträgen ist durch ergänzte Zuordnungen überholt.
Die Ausgabe ist kapitelweise abgeschlossen. Unsichere Zahlen, technische Begriffe und Textlücken bleiben jedoch an den betreffenden Stellen ausgewiesen. Die Sanskritfassung enthält weiterhin einzelne nicht sicher zu bereinigende Druck- und Umschriftfehler der Vorlage. Eine vollständige Gegenprüfung jeder Zeile am gedruckten Devanagari oder an weiteren Handschriften wurde nicht vorgenommen. Die Devanagari-Datei ist ausdrücklich eine Schriftumwandlung der Arbeitsumschrift.
Zählung und Schreibweise
- Purva 1: Der beigefügte Sanskrittext endet bei 125. Die englische Webdarstellung bezeichnet das Kapitel mit 126 Versen. Hier wird kein zusätzlicher Vers erfunden oder die vorhandene Zählung verändert.
- Purva 1.42: Die Zahl fehlt im lateinischen Satz, ist aber im Devanagari der PDF-Seite 15 vorhanden. Sie wurde für die parallele Zuordnung übernommen.
- Satzgrenzen: Manche Nummern enden nach einer halben Strophe; manche Gedankengänge laufen über die nächste Nummer weiter. Die Zuordnung bleibt an den vorhandenen Schlussnummern orientiert.
- Umschrift: Abstände wurden vereinheitlicht; ṁ wurde als ṃ dargestellt. Offensichtliche Druckversehen wurden nur in wenigen eindeutig erkennbaren Fällen berichtigt und unten aufgeführt. Eigennamen und schwierige Lesungen wurden ansonsten nicht durch vermutete Parallelformen ersetzt.
- Devanagari: Diese Fassung ist eine Umschrift des zugeordneten lateinischen Sanskrittexts, keine diplomatische Wiedergabe der gedruckten Devanagari-Zeile. Das ist bei Unterschieden innerhalb der Vorlage zu beachten.
Einzelne Lesungen und Auslegungsgrenzen
- P 1.5: śivaśakyunmukhīkṛtāḥ wurde zu śivaśaktyunmukhīkṛtāḥ berichtigt. Die deutsche Fassung übersetzt die Zuwendung zu Shivas Kraft, ohne die ausführliche Bildsprache der englischen Erläuterung zu ergänzen.
- P 1.8: Die offensichtliche Verdopplung in svarrūpiṇyā wurde zu svarūpiṇyā berichtigt.
- P 1.21: Fünf Strömungen stehen einer verkürzten Richtungsfolge gegenüber. Eine eindeutige Zuordnung jeder Strömung zu einem Gesicht wird hier nicht rekonstruiert.
- P 1.26 und 1.52: Die Umschrift nennt bei den Bhutatantras zwanzig (viṃśat) und beim Vijaya drei Koti (trikoṭi). Die englische Übersetzung nennt vierundzwanzig beziehungsweise ein Koti. Die deutsche Fassung folgt dem vorliegenden Sanskrit.
- P 1.30–92: Zahlen wie Parardha, Padma und Shankha beschreiben traditionelle Offenbarungsumfänge. Ihre Gleichsetzung mit heutigen Dezimalzahlen hängt vom Zahlensystem ab. Koti bedeutet gewöhnlich zehn Millionen, Laksha hunderttausend; die übrigen großen Einheiten wurden weitgehend beibehalten. Niyuta entspricht in der Erklärung dieser Ausgabe hunderttausend. Die schwierigen Zusammensetzungen trikoṭyardha (1.56) und koṭikoṭyardha (1.79) bleiben unaufgelöst.
- P 1.33: vīṇāśikhottara wird in der Übersetzung als Vinashikhottara wiedergegeben; eine Gleichsetzung mit einer bestimmten anderen erhaltenen Schrift ist damit nicht behauptet.
- P 1.60–61, 1.75–77 und weitere Listen: Zusammengezogene Namen lassen nicht überall eine sichere Trennung der Titel zu. Die Übersetzung erhält die Namenfolge und die vom Text behaupteten Gesamtzahlen; sie ergänzt keine fehlenden Titel, um die Zählung passend zu machen.
- P 1.89: narṛta bleibt in der Sanskritfassung stehen und wird als Narrita wiedergegeben; eine sichere Identifikation dieses Titels liegt hier nicht vor.
- P 1.97 und 1.100–101: Die Zuordnungen von Schriften zu Körperteilen, Salbung und Gaben sind stellenweise knapp oder schwierig. Makuta wurde nicht allein aufgrund seines Namens zu „Krone“ geändert. Die zweite Hälfte von 1.100 bleibt unsicher.
- P 1.104–124 und 4.6–13: Vorrangansprüche, priesterliche Ausschlüsse und drastische Drohungen werden als Aussagen des historischen religiösen Textes übersetzt. Der Satz über Lebensverlust in 4.13 ist eine rhetorische Bekräftigung der Verehrungspflicht, keine Anleitung zur Selbstverletzung.
- P 4.18: saumyābhimhkhamiṣyate wurde zu saumyābhimukhamiṣyate berichtigt.
- P 4.35–36: kṣmālokapada ist als Zahlenausdruck nicht sicher aufzulösen. Acht Krüge samt Vardhani, fünfzig und fünfundzwanzig sind erkennbar. Die ergänzenden Zahlen der englischen Erläuterung wurden nicht als sicherer Sanskritwortlaut ausgegeben. Vikara bleibt als Zählbezeichnung stehen.
- P 4.37: dravyaśusddhissyāt wurde zu dravyaśuddhissyāt berichtigt.
- P 4.52–53: Die Liste der inneren Orte und Shaktis ist in der Umschrift nicht ohne Weiteres paarweise zuzuordnen. Eine scheinbar vollständige Chakra-Tabelle wäre hier genauer, als es der Bestand erlaubt.
- P 4.54–59: Der Text verbindet das Verbrennen des Karmas im Erkenntnisfeuer mit dem Fortbestehen einer verkörperten Aufgabe. Die englische Erklärung zieht dafür Prarabdha-Karma heran. Die deutsche Übersetzung macht daraus keine zusätzliche, ausdrücklich im Sanskrit vorhandene Aufzählung dreier Karma-Arten. Die Lesung muktau karmaṇi in 4.55 bleibt schwierig.
- P 4.65–76: varṇa kann je nach Zusammenhang Farbe oder Laut bedeuten. Die Keimlaute und Udghatas werden im Textzusammenhang wiedergegeben. Sie werden nicht zu vollständigen, selbstständigen Rezitationsmantras erweitert. Nābhasī beziehungsweise Atīta bezeichnet hier die höchste Kala; der Kommentar erläutert sie als Shantyatita.
- P 4.77–84: Die Zeitmaße gelten laut Wortlaut jeweils für die Atemphasen. Eine moderne Atemrelation, etwa 1:4:2, steht hier nicht. Die knappe Beschreibung der Knoten und des Udghata in 4.82–84 lässt technische Einzelheiten offen.
- P 4.85–90: Das Entstehen, Fällen und Verbrennen des Baumes sowie der Aufbau des Shakti-Leibes gehören zur inneren Ritualvorstellung.
- P 5.2–8: Die Ausgabe verbindet sechzig Ghatikas mit Tag und Nacht. Die innere Definition über Prana und Atemzüge wird unverändert wiedergegeben; sie wird nicht zu einer physiologischen Messanleitung umgerechnet. Guru-upachara meint hier die ausführliche Form der Ehrungen, im Gegensatz zu laghu-upachara; es wurde nicht mit „Guru-Puja“ gleichgesetzt.
- P 5.26–28: Die Stoffbezeichnungen werden nicht sämtlich botanisch beziehungsweise textilkundlich festgelegt. aṣṭaguṇa in 5.28 bedeutet achtfach; die englische Fassung nennt dreifach. Die deutsche Fassung folgt dem Sanskrit.
- P 5.38: Die zweite Mengenfolge ist beschädigt beziehungsweise mehrdeutig. Deshalb werden keine präzisen modernen Gewichtsangaben daraus errechnet.
- P 5.40–59: Pflanzennamen bleiben überwiegend in vereinfachter Sanskritschreibung stehen. Farbgruppen und Ausschlüsse geben die Vorlage wieder. Die scheinbar unterschiedliche Bewertung von Shairisha/Shirisha und anderen Namen wird nicht durch eine erfundene botanische Erklärung harmonisiert. Die Ablehnung geruchloser Blumen in 5.57 wird in 5.58 ausdrücklich eingeschränkt.
- P 5.63–64: Die goldenen und aus Edelsteinen gefertigten Blumen sowie ihre vervielfachten „Früchte“ gehören zur rituellen Rangordnung der Vorlage. Die unmittelbar vorangehende Anerkennung bloßer Hingabe wird dadurch nicht aus dem Text gestrichen.
- P 5.67–71: Die Rezeptnamen Nakha, Payasa, Samhita, Mura, Mamsi und Mahishakshi werden ohne ungesicherte Stoffidentifikation wiedergegeben. Diese Stellen sind Textübersetzung, keine überprüfte Herstellungsanleitung.
- P 5.73–77: Die großen Lampenzahlen und die Einteilung der Brennstoffe werden als überlieferte Idealangaben erhalten. In 5.75 bleibt miśramāejena als schwierige Lesung stehen; die Zuordnung des Ziegenghees ist vorsichtig übersetzt.
- P 5.81: Die lange Schlussstrophe ist im Sanskrit nicht ganz glatt überliefert, insbesondere akhilotpatti saṃsārahetu und jñānāndasvabhāvaḥ. Die Übersetzung gibt den sicheren Sinn – Shiva-Welt, Lösung der Bindung, Erkenntnis und Glückseligkeit – wieder; die schwierige Wendung über Weltentstehung und Samsara bleibt unaufgelöst.
- U 24.3: „Fünf Gochara“ bezeichnet nach der englischen Erklärung eine traditionelle Herkunftsordnung des Schülers. Es wird hier nicht als Beherrschung der fünf Sinne übersetzt.
- U 24.7–9: Die vollständige Darbringung und das Aufsetzen des Lehrerfußes gehören zur beschriebenen Einweihungszeremonie. Die Übersetzung erhält die Handlung, ohne daraus eine allgemeine soziale Forderung abzuleiten.
- U 24.10–14: Die zehn Erkenntnisgegenstände werden genannt, aber nicht einzeln ausdefiniert. Zusätzliche ausführliche metaphysische Erklärungen in der englischen Ausgabe sind keine weiteren Sanskritverse.
Weitere Einzelhinweise zu Purva 2–8
- P 2.5–9: Die Lautzahlen und Gruppenbezeichnungen werden erhalten. Die verdichtete Zahlenfolge in 2.8 wird nicht zu einer vermeintlich eindeutig belegten Tabelle ausgebaut. P 2.19 bietet die schwierige Umschrift ḷlūścaiva; die deutsche Zuordnung zu den beiden vokalischen L-Lauten ist eine kontextbezogene Deutung.
- P 2.28–46: Den Mantras zugeschriebene rituelle Wirkungen werden als Aussagen der Vorlage übersetzt. Die Ausgabe ergänzt keine ausgeschriebenen Formeln aus den dortigen Buchstaben- und Keimlauthinweisen.
- P 3: Vorschriften zu Reinheit, gesellschaftlicher Zugehörigkeit und Kontakten mit anderen religiösen Gruppen gehören zur historischen Ritualordnung des Textes. Ihre Übersetzung übernimmt diese Rangordnungen nicht als heutige Wertung von Menschen.
- P 3.70–76: Die Zahl der Asche-Auftragungsstellen und die verdichteten Listen sind nicht überall zweifelsfrei aufeinander abzustimmen. Die Zahlen 32, 16 und 8 wurden nicht durch ergänzte Körperstellen passend gemacht.
- P 3.88–100: Einige Faden-, Stoff- und Maßangaben sind schwer verständlich; besonders die Breitenangabe zum Obergewand in 3.100. Die Übersetzung ist keine rekonstruierte Schneide- oder Herstellungsanleitung. Auch 3.111 ist elliptisch; die Aussage zum Sonnenaufgang steht im Zusammenhang der Anlässe für ein Bad.
- P 4.94–169: Die Passage enthält fragmentierte Anweisungen zum Zusammensetzen und Auflegen von Mantras. Die deutschen Laut- und Gottheitsnamen sind Erläuterungen; sie ergeben keine eigenständige vollständige Rezitationsfassung. Für Vokallängen und Keimlaute ist die zugeordnete IAST-Fassung maßgeblich. Insbesondere stehen in 4.121 āṃ, in 4.122 iṃ und in 4.123 īṃ.
- P 4.115–116: Die Vorlage hat meghāṃ und bhavasvamāṃ. Sie werden nicht stillschweigend durch die aus anderen Rezitationsfassungen geläufigen Wörter ersetzt. In 4.159 steht tattvagātmane, in 4.166 śuklātmane; die Zuordnungen zu Haut beziehungsweise Samen ergeben sich aus dem Kontext und bleiben textlich schwierig.
- P 4.170–175: Die verschlüsselten Angaben zur Mantrabildung werden vorsichtig wiedergegeben. Die vollständige Lautfolge wird daraus nicht rekonstruiert. Auch die Funktionsbezeichnung in 4.191 und einzelne Namen beziehungsweise Bindungsbegriffe um 4.222 bleiben auslegungsbedürftig.
- P 4.237–246: Die Krugzahlen und geometrischen Anordnungen bleiben in der überlieferten Folge. Die Angaben 1009 und 1008 in 4.238 beziehungsweise 4.241 werden nicht harmonisiert. Das Zahlwort vyoma in 4.246 bleibt unaufgelöst. Daraus wird kein geprüfter Ritualplan erzeugt.
- P 4.299 und 4.321–338: Einzelne Richtungs-, Vokal- und Gegenstandszuordnungen sind knapp oder mehrdeutig. Bezeichnungen wie Prasada und Puraka werden erhalten, ohne eine sichere Identifikation sämtlicher Kultgegenstände zu behaupten.
- P 4.342–346: Die Farbangaben zum westlichen Gesicht sind nicht einheitlich. Die Übersetzung erhält den Unterschied. Die Umschrift bhṝhīnaṃ in 4.343 ist offenbar gestört; „ohne Augenbrauen“ ist eine kontextbezogene Lesung, keine stillschweigende Änderung des Sanskritbestands.
- P 4.364–366 und 4.388: Die Merkmale einzelner Gliedmantras sowie die zeitlichen Zuordnungen besonderer Ritualzwecke bleiben teilweise unsicher. Die deutsche Fassung löst nicht alle verdichteten Komposita endgültig auf.
- P 4.389 und 4.398: aṣṭaśata wird als achthundert, ṣoḍaśadviśata als zweihundertsechzehn verstanden. Die Zahlen werden nicht zu geläufigeren Ritualzahlen umgeschrieben.
- P 4.512b–515a: Die drei Gebetseinheiten sind nach der gedruckten Umschrift auf PDF-Seite 180 wiedergegeben. Ihre Satzgrenzen liegen innerhalb der nummerierten Strophen. tvayi sthite in 4.513a bleibt syntaktisch schwierig; „während ich in dir verweile“ ist die gewählte vorsichtige Deutung. Andere verbreitete Fassungen dieses Gebets werden nicht eingesetzt.
- P 4.530–536, P 6.69–88 und P 8.120–125: Eigentum des Tempels, ausdrücklich dem Priester zugewiesene Anteile, Nirmalya und Gaben am persönlichen Linga werden unterschiedlich behandelt. Die verschiedenen Regelungen werden erhalten; daraus wird keine pauschale Regel über alle dargebrachten Speisen abgeleitet.
- P 6.6–7: Die knappe Formulierung zur eigenen Feier wird im Zusammenhang der nachfolgenden Ausschlüsse während großer Tempelfeste verstanden.
- P 6.10–12 und 6.44–47: Reis- und Pflanzennamen sind nicht durchgehend botanisch sicher identifiziert. Sie stehen überwiegend in vereinfachter Sanskritschreibung. Die erste Hälfte von 6.12 hat in der digitalen Umschrift kein Halbverszeichen und wurde bei der Zuordnung ausdrücklich mit aufgenommen.
- P 6.18–26: Die traditionellen Maße werden nicht in heutige Gewichts- oder Volumeneinheiten umgerechnet. Die verdichtete Abstufung in 6.22–23 bleibt teilweise unaufgelöst. In 6.22–23 stehen Shiva beziehungsweise Shaiva und Adhaka als überlieferte Maßbezeichnungen.
- P 6.38–56: Mengen und Zutaten bleiben Angaben der Textübersetzung. Besonders die zwanzig Pala Salz je Prastha in 6.50 und die Anteilsbezüge in 6.51–52 sind zweifelhaft beziehungsweise unklar. Diese Passage ist keine überprüfte Kochanleitung.
- P 6.74–77: Die mehrfachen Nordost-Zuordnungen und die beiden Kshetrapala-Angaben werden nicht zu einer einzigen schematischen Richtungstabelle vereinheitlicht.
- P 7.9–11: Auch die im historischen Text genannten schädigenden Ritualzwecke werden übersetzt. Die Ausgabe entwickelt daraus keine ausführbaren Ritualanleitungen. In 7.11 steht in der Umschrift uktidam; die Bedeutung „Befreiung gewährend“ setzt die kontextuell naheliegende Lesung muktidam voraus, ohne sie im Sanskrittext einzusetzen.
- P 7.14–24 und 7.36–43: Mehrere geometrische Anweisungen und Maßbezüge bleiben unklar. „Fisch“ bezeichnet hier die linsenförmige Überschneidung von Konstruktionsbögen. Die deutsche Wiedergabe ist keine verifizierte Bauzeichnung. Die besondere Unsicherheit von 7.27 ist auch im übersetzten Vers genannt.
- P 8.7–16: Körpergestalt, Zungen und Richtungen gehören zur rituellen Betrachtung des Feuers. Die sieben Zungen werden nicht mit den fünf Gesichtern zu einer einzigen widerspruchsfreien anatomischen Darstellung verschmolzen.
- P 8.32–33: Die innere Führung durch Apana und Udana ist nur knapp beschrieben. Fehlende Ausführungsschritte werden nicht ergänzt.
- P 8.51: Die isolierte Lautfolge aimunāya ist nicht hinreichend geklärt und wurde nicht als sicherer selbstständiger Mantra in die Rezitationsauswahl aufgenommen.
- P 8.55–63: Empfängnis, Geburt und Namensgebung werden hier am rituell hervorgebrachten Feuer vollzogen. Die Mengenfolge mit fünf und vierundzwanzig Hölzern in 8.62 bleibt verdichtet und wird nicht vereinheitlicht.
- P 8.76–78: Die Ghee-Anteile und Agni-/Soma-Zuordnungen werden wörtlich erhalten. Aus den verteilten Mantrahinweisen werden keine zusätzlichen Vollformeln gebildet.
- P 8.85–86: In 8.85 steht prācyāṃ, Osten; die englische Erläuterung nennt Westen. Die deutsche Übersetzung folgt dem Sanskrit. In 8.86 wurde das offensichtliche Umschriftversehen teajaḥ anhand des gedruckten Devanagari तेजः auf PDF-Seite 242 zu tejaḥ berichtigt. Die Gebetsformel dieser Seite wurde gezielt am Druck kontrolliert.
- P 8.97–99 und 8.124: Einzelne Geräte-, Mengen- und Objektbezeichnungen sind nicht zweifelsfrei aufgelöst. Die Herkunft bleibt über die parallelen Sanskritdaten nachvollziehbar.
Einzelhinweise zu Purva 9–14
- P 9–10: Astrologische Bewertungen, Vorzeichen und zugeschriebene Folgen werden als Aussagen der historischen Rituallehre übersetzt. Es handelt sich nicht um nachgewiesene Vorhersagen. Die sozialen Abwertungen in P 10 und P 11 sind Bestandteil des übersetzten Textes, keine Wertung durch die vorliegende Ausgabe.
- P 9.3–9: Die Listen sind verdichtet. Die Folge der Drittel in 9.3–4 wird als eigene Einteilung wiedergegeben; die Mondhausbezeichnungen werden teilweise nach den zugeordneten Gottheiten benannt. Die Freitagsklausel in 9.9 ist unklar und wird nicht stillschweigend vervollständigt.
- P 9.10–12: talalakṣa in 9.10 bleibt als schwierige Lesung stehen; die englische Erklärung deutet die Stelle auf das Krebszeichen. In 9.11–12 unterscheidet die Sanskritfolge Gründungsgabe, Vastu-Handlung und nächtliches Betreten; die englische Erklärung formuliert ein weitergehendes Verbot aller nächtlichen Vorgänge. Diese Abweichung bleibt offen. Die ausdrückliche nächtliche Eintrittsgabe in P 12.2 wird nicht zur Harmonisierung geändert.
- P 9.14–18: cāndrīṇām in 9.14 wird auf Merkur, den Sohn des Mondes, bezogen; die englische Erklärung nennt zunächst den Mond und anschließend Merkur. Die Negation in 9.17 wird beibehalten, obwohl die englische Erläuterung die Mondstellung als günstig bezeichnet. Die genaue Zuordnung der Stellungen ist nicht abschließend gesichert; aus den Versen wird kein berechneter Wahltermin abgeleitet.
- P 10.8–15: Die Tiernamen und ihr jeweiliger Ort sind für die Deutung entscheidend. Die günstige Schwein-Nennung links beim Aufbruch in 10.8 und die ungünstige Eber-Nennung in 10.15 werden nicht vereinheitlicht. Die Ausdrücke zum Kakola-Vogel in 10.11 und die Listen in 10.13–14 sind teilweise unklar.
- P 11.1–23: Die traditionellen Bodengruppen verbinden Pflanzen, Tiere, Geruch und soziale Zuordnungen. Die Pflanzennamen werden nicht vollständig botanisch identifiziert; aukṣa bleibt eine überlieferte Gruppenbezeichnung. dhūtais in 11.14 und einzelne Namen bleiben unsicher.
- P 11.24–32: Die Übergänge zwischen trockenem, feuchtem und gemischtem Land sind in der Pflanzenbeschreibung nicht glatt. Die knappen Lagebezeichnungen in 11.30–31 werden nicht als gesicherter maßstäblicher Plan ausgegeben.
- P 11.33–41: Die Gefällemaße sind traditionelle Angaben. nitya in 11.33 scheint gestört; die vierte Stufe wird nach 11.35 als ungeeignet verstanden. Die Lagebeschreibung in 11.40 bleibt teilweise unaufgelöst. Die Geschmacksangaben sind Textwiedergabe, keine Aufforderung zu einer heutigen Bodenprobe durch Verkosten.
- P 11.44–49: Der Übergang von gewünschten Eigenschaften zu ausgeschlossenen Nachbarschaften ist verdichtet; die Verbotsliste wird vom abschließenden varjayet in 11.46 her gelesen. Die Regeln zu höher und niedriger eingeordneten Gruppen werden nicht umgekehrt, um sie einer anderen Vastu-Tradition anzupassen.
- P 11.50–55: Die Erd- und Wasserproben werden übersetzt. Die Zahlenfolge ṣaṣṭiśataṃ in 11.51 und kumāra rājadhānī in 11.55 sind nicht sicher zu deuten; eine bestimmte Ertragszahl oder eindeutige Grundstückskategorie wird nicht erfunden.
- P 13.7: Die Richtungsfolge nach dem Osten ist in der Umschrift gestört. Sie wurde nicht durch eine vermutete vollständige Folge aller acht Richtungen ersetzt.
- P 13.11–18: Die Wasserprobe wird zunächst für eine Festungsanlage eingeführt und anschließend allgemein auf Baugrundstücke bezogen. Beide Aussagen bleiben erhalten.
- P 14.7–15: Die technische Benennung einzelner Pflugteile und ihre Maßbezüge sind teilweise unklar. In 14.7 wird der Basisumfang als zwei Spannen und sechs Angula gelesen. In 14.10 steht eine Spanne am Ende, während die englische Erklärung zwei nennt; die deutsche Fassung folgt dem Sanskrit. Die Ausgabe liefert keine geprüfte Konstruktionszeichnung.
- P 14.21–24: Die Zahlen 32, 15, 7 sowie die alternative Folge 7 oder 5 bleiben erhalten. Der Bearbeitungsabstand in 14.23 ist nicht vollständig erklärt. Der erwähnte Augenmantra wird nicht als ausgeschriebene Formel ergänzt.
Hinweise zu den weiteren Kapiteln
- P 15–65: Wechselnde Umschriftkonventionen der Vorlage wurden soweit eindeutig dekodiert; verbliebene vereinfachte oder fehlerhafte Sanskritschreibungen sind nicht global grammatisch emendiert. Die IAST-Datei ist eine vereinheitlichte Arbeitsumschrift, keine kritische Edition.
- P 17.84 nennt 69 Felder, obwohl das Raster eine andere Zahl erwarten lässt; nicht stillschweigend ergänzt. P 17.94 und 103 sind in der Weltenhüter-Zahl gestört.
- P 17.47–51: verdichtete Feldanteile; keine validierte Gesamtzeichnung daraus erzeugt. P 18.12: Sanskrit doppeltes Maß, englische Erklärung dreifaches.
- P 19.14–23: Fisch und Fleisch nach dem Sanskrit übersetzt. Der englische Kommentar deutet einige Namen als Ersatzstoffe; P 19.33 erlaubt ausdrücklich Mehl als Ersatz.
- P 15.19–20, 31–35; P 16.4–8,12–13; P 18.3,18: technische Bezüge teilweise unklar, in der Übersetzung markiert.
- P 22 und 23 hatten im automatischen Kapitelbestand wegen fehlender Halbverszeichen null Einträge. Aus dem erhaltenen Rohtext sind 19 und 20 nummerierte Einheiten übersetzt und zugeordnet. Die vorläufige Zählung von 9007 ist daher keine Obergrenze.
- P 21.1: Schlussnummer am gedruckten Devanagari auf PDF-Seite 373 kontrolliert. P 26: die doppelte Schlussnummer 40 bleibt als 40a/40b erhalten.
- P 31: die fehlenden Nummern 26,27,31,43,44,49,57,60,76,82,87,89 wurden editorisch nach der fortlaufenden Folge und den vorhandenen Strophengrenzen eingesetzt, nicht einzeln am Devanagari kontrolliert. Die übersetzten Texte selbst stehen vollständig im vorhandenen Rohtext.
- P 21–31: einzelne Rechenoperationen, Buchstabenfolgen, Maßbezüge und Stofflisten bleiben unklar und werden als solche bezeichnet. Keine mathematisch validierten Baupläne oder medizinischen Wirkungsnachweise werden behauptet.
- P 32–34: Mengen, Körperhaltungen und Ortsangaben nach der Sanskrit-Umschrift; einzelne widersprüchliche Zahlen nicht ausgeglichen. Die medizinisch klingenden Fruchtangaben sind Aussagen der Rituallehre. P 34.32–33 wird als historisches Reinigungsritual übersetzt, nicht als gegenwärtige Wasserhygiene-Anleitung.
- P 35: fehlende Nummern 13,56,153,162,174 wurden nach Strophengrenzen und fortlaufender Folge editorisch ergänzt; keine einzelne Devanagari-Kollation.
- P 35: Rechenfolgen (16–19), Bauteilzuordnungen (50–57), Geschosszahlen (71–87), Fronttypen (89–91), Lagefolgen (131–142) und Einzelraumzuordnungen (182–191) bleiben stellenweise unsicher; keine verifizierte Rekonstruktion eines Bauplans.
- P 36.19,25; P 40.12; P 44.11: fehlende Nummern nach vorhandenen Doppelstrichen und fortlaufender Folge editorisch ergänzt, nicht einzeln am Devanagari kontrolliert. P 36–46: unklare Maßfolgen, Fachbegriffe und räumliche Bezüge sind in den betreffenden Versen bezeichnet; keine rekonstruierte Bauzeichnung.
- P 48.78; P 49.20,79; P 50.69; P 58.10,25; P 59.14: Schlussnummern nach Versgrenzen und fortlaufender Folge editorisch ergänzt. Keine einzelne Devanagari-Kollation dieser Nummern.
- P 50.65: erste Sanskrit-Langverszeile ohne senkrechten Trennstrich aus dem bereits vorhandenen Rohtext in den Versdatensatz übernommen.
- P 59: unnummerierte abschließende Halbstrophe an P 59.27 angehängt und als solche im Datensatz markiert; kein neuer Vers erfunden.
- P 36–59: zahlreiche technische Maßreihen und Fachausdrücke sind in der lateinischen Vorlage gestört. Die Übersetzung nennt die lesbaren Angaben und bezeichnet ungelöste Passagen; sie ist keine bautechnisch oder philologisch abschließend geprüfte Edition.
- P 60: fehlende Nummern 14,22,70,72,95,101,124,141,145,169 wurden anhand der fortlaufenden Folge und vorhandenen Versgrenzen editorisch ergänzt. Die zweite Hälfte von P 60.50 steht nach der gedruckten Nummer und wurde im Datensatz P 60.50 zugeordnet. Keine einzelne Devanagari-Kollation dieser Nummern.
- P 61.15: fehlende Schlussnummer nach fortlaufender Folge und vorhandenen Versgrenzen editorisch ergänzt.
- P 60–65: beschädigte Zahlenfolgen und einzelne Form-, Stoff- und Gottheitsnamen sind unmittelbar in den betroffenen Übersetzungen gekennzeichnet. Keine wissenschaftlich abgeschlossene Rekonstruktion der beschädigten Vorlage.
- P 66.7: Schlussnummer anhand der vorhandenen Versgrenze und fortlaufenden Nummerierung editorisch ergänzt.
- P 71.14: im ausgelesenen Text ganz fehlender Vers anhand der Sanskrit-Umschrift und Devanagari-Darstellung auf PDF-Seite 1087 wiedergewonnen. P 71–75: beschädigte Maßfolgen und Benennungen sind ausdrücklich im deutschen Text gekennzeichnet.
- U 4.51–53 sowie die erste Hälfte von U 4.54: in der gefilterten Umschrift fehlende Zeilen aus dem vollständig dekodierten lateinischen Seitentext von PDF-Seite 48 wiedergewonnen. U 4 enthält 268 Einheiten. Stoffnamen mit ungesicherter Identifizierung bleiben in Sanskrit; Wirkungsangaben sind Aussagen der historischen Rituallehre.
- U 6.1–5 und U 7.1–4: fehlende gedruckte Schlussnummern anhand der fortlaufenden Folge und erhaltenen Halbverszeilen editorisch ergänzt. U 7.2 endet in der ausgelesenen Umschrift nur mit einfachem Strich; die Paarung der Halbverse ergibt zusammen mit U7.5 eine durchgängige Folge. Keine gesonderte Devanagari-Kollation dieser Nummern.
- U 36.66; U 78.1–3; U 79.47: fehlende Schlussnummern redaktionell nach erhaltenem Text und fortlaufender Folge ergänzt. U 36 und U 80: unnummerierte Schlusszeilen in der letzten Einheit mitgeführt.
- Im gezielten Schlussdurchgang wurden bereits übersetzte, aber in den Sanskritdatensätzen noch fehlende unmarkierte Zeilen in P 50.65, P 55.47, U 2.34, U 53.8, U 53.32 und U 73.2 ergänzt. Die Lücke innerhalb U 53.8 bleibt als […] sichtbar.
- Abschlusskorrekturen am gedruckten Devanagari kontrolliert: P 48.6 tq → tu (PDF 691); U 22.45 añzanaṃ → añjanaṃ (PDF 306; lateinische Umschrift PDF 307).
Redaktionell ergänzte Schlussnummern
P 31.26, P 31.27, P 31.31, P 31.43, P 31.44, P 31.49, P 31.57, P 31.60, P 31.76, P 31.82, P 31.87, P 31.89, P 35.13, P 35.56, P 35.153, P 35.162, P 35.174, P 36.19, P 36.25, P 40.12, P 44.11, P 48.78, P 49.20, P 49.79, P 50.69, P 58.10, P 58.25, P 59.14, P 60.14, P 60.22, P 60.70, P 60.72, P 60.95, P 60.101, P 60.124, P 60.141, P 60.145, P 60.169, P 61.15, P 66.7, U 6.1, U 6.2, U 6.3, U 6.4, U 6.5, U 7.1, U 7.2, U 7.3, U 7.4, U 36.66, U 78.1, U 78.2, U 78.3, U 79.47. Die Wörter dieser Einheiten sind in der Vorlage vorhanden; ergänzt wurde die Nummerierung. In P 26 bleiben die beiden mit 40 bezeichneten Schlussstrophen als 40a und 40b unterschieden.
Wichtige Begriffe
- Abhisheka: rituelle Übergießung beziehungsweise Weihe.
- Arghya: Ehrengabe, hier häufig besonders zubereitetes Wasser.
- Dharana: konzentrierte Vergegenwärtigung; hier verbunden mit Elementen, Lauten, Gottheiten und Atem.
- Diksha: Einweihung in einen überlieferten spirituellen und rituellen Weg.
- Kala: Wirkbereich beziehungsweise Ebene einer umfassenden Ordnung; die Bedeutung ist vom Zusammenhang abhängig.
- Nyasa: rituelles Auflegen oder Vergegenwärtigen von Mantras und göttlichen Kräften an Körperstellen.
- Panchagavya: rituelle Mischung der fünf von der Kuh stammenden Stoffe.
- Panchamrita: Mischung von fünf als nektargleich verstandenen Gaben; die genaue Zusammensetzung wird je nach Ritual unterschiedlich angegeben.
- Tattva: Wirklichkeitsprinzip beziehungsweise Kategorie der Manifestation.
- Udghata: besondere Atem- beziehungsweise Aufstiegsoperation im Ritual; ihre vollständige Technik wird hier nicht erschlossen.
Quellen und weiterführende Literatur
- Dr. S. P. Sabharathnam Sivacharyar: Śrīmat Kāmikāgamaḥ. Purva Pada (Part One). Himalayan Academy / Kauai Adheenam. Verwendete beigefügte Datei: kamika-agama-purva-pada-part-1.pdf, 1.174 PDF-Seiten. Vollständiger Kapitelbestand: siehe Kamika Agama Kapitelübersicht. Ein Erscheinungsjahr und eine eindeutig bezeichnete ältere Sanskritgrundedition konnten den für diese Ausgabe ausgewerteten Angaben nicht sicher entnommen werden.
- Derselbe: Kamika Agama. Uttara Pada (Part Two). Verwendete beigefügte Datei: kamika-agama-uttara-pada-part-2.pdf, 924 PDF-Seiten; übersetzt sind alle 81 Kapitel.
- Himalayan Academy: Kamika Agama, Part 1 und Part 2. Ergänzende englische Webdarstellungen; nicht Grundlage einer behaupteten vollständigen Sanskritedition.
- Michael A. Gollner: The Descent of Scripture: A History of the Kāmikāgama. Dissertation, McGill University, 2021. Einleitung des Verfassers. Herangezogen für die knappe historische Einordnung.
Siehe auch
- Agama
- Tantra
- Shaiva Siddhanta
- Shiva
- Shakti
- Diksha
- Puja
- Mrigendra Tantra
- Raurava Agama
- Kirana Tantra
- Kamika Agama 108 Verse und Mantras
- Kamika Agama Sanskrit Devanagari
- Kamika Agama Sanskrit IAST
Begleitvideos
Die folgenden Videos stammen aus der für die Tantra-Artikel bereitgestellten Yoga-Vidya-Medienauswahl. Sie sind ergänzende Medien, keine Belege für die Sanskritlesungen oder eine Versrezitation dieser Ausgabe.
Seminare und weitere Praxis
Zur vertiefenden Beschäftigung siehe Meditation, Mantra Yoga, Bhakti Yoga und Indische Schriften sowie die Seminarübersicht von Yoga Vidya.