Pranatosini Tantra Teil 7

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Pranatosini Tantra Teil 7 erschließt das Nirguṇakāṇḍa, das Buch vom Eigenschaftslosen. Es führt durch die unterschiedlichen inneren Haltungen der tantrischen Sadhana, die Verantwortung im Hausstand und die Freiheit der Entsagung zu den besonderen Überlieferungen des Kaula-Weges. Hier folgen die Vorrede, alle fünf überlieferten Lehrabschnitte, der abschließende Nachtrag und die spirituelle Gesamtsynthese.

Vorheriger Teil: Jñānakāṇḍa · Hauptartikel: Pranatosini Tantra

Kālī und Śiva: Die Anrufung des Nirguṇakāṇḍa richtet sich an die Göttin im Herzen.

Die Sammlung verbindet Yoga und Meditation mit Verehrung, sozialer Lebensführung und initiationsgebundenen Ritualen. Ihre Quellen setzen unterschiedliche Berechtigungen und Verpflichtungen voraus. Historische Ritualbeschreibungen und Wirkungsversprechen sind deshalb im Zusammenhang ihrer jeweiligen Überlieferung zu lesen. Die wiederkehrende Frage lautet, wie äußeres Tun, innere Haltung und Erkenntnis zusammengehören.

Sanskrit: Pranatosini Tantra Sanskrit IAST Teil 2 · Pranatosini Tantra Sanskrit Devanagari Teil 4

Deutsche Übersetzung des Pranatosini Tantra: Nirguṇakāṇḍa

Anrufung und Inhaltsübersicht des siebten Buches

N.V.1 Möge sie in meinem Herzen, dem dunklen inneren Gemach, stets aufleuchten wie ein Blitz: die Geliebte im Liebeskampf mit Mahākāla, dessen Freude sie entfaltet, mit gelöstem Haarband, vom Himmel bekleidet, das Antlitz von Schweiß bedeckt, dunkel glänzend wie eine frische Regenwolke, mit roten Augen und auf dem Leichnam ruhend.

N.V.2 Nun folgt die Inhaltsübersicht des siebten, Nirguṇa genannten Buches. Zuerst werden die Haltung des Paśu und die anderen Haltungen bestimmt, ihre dreifachen Ergebnisse und ihre Zuordnung zu Vormittag und weiteren Tageszeiten. Es folgen der Keim der Vollendung in der Paśu-Haltung und das Lob der göttlichen und heldenhaften Haltung.

N.V.3 Behandelt werden die Merkmale dieser Haltungen, das jeweils zu Tuende und zu Meidende, ihre Rangordnung, ihre Anfänge und Übergänge sowie die Bestimmung des inneren Bhāva und des Brahmacarya. Es folgen die verschiedenen Wirkungen von Kupferschmuck an einzelnen Körperstellen und die Lebensstände im Kali-Zeitalter. Die Übersicht nennt hier drei Lebensstände; die spätere zitierte Lehre beschränkt sie auf zwei.

N.V.4 Für den Hausstand werden Gastfreundschaft, Elternverehrung, die Eigenschaften der Ehefrau, das Meiden anderer Frauen, die Fürsorge für Söhne und Töchter sowie weitere Pflichten und Verbote erklärt. Danach folgen die Pflichten des Bettelasketen, deren Einschränkung im Kali-Zeitalter, die zehn Namen der Avadhūtas, ihre Bestimmung, Aufgaben, Merkmale und ihr Lob.

N.V.5 Die Formel „Oṃ Tat Sat“, ihre Wirkung und ihr Lob sowie die Unterschiede der Lebensweisen beschließen den ersten Lehrabschnitt.

N.V.6 Danach werden die vollständige Weihe, ihr Vollzug und weitere Weihen erklärt, das Lob der Vīras und ihre Aufgaben. Es folgen das schriftgemäße Verbot des nicht vorgeschriebenen Weintrinkens, Ersatzgaben bei fehlenden Stoffen, die Verurteilung ungeweihten Weins und die Berechtigung der Brahmanen samt den jeweiligen Ergebnissen.

N.V.7 Es folgen die Befreiung von Flüchen, die Wirkung der Mantrawiederholung bei Neigung zum Geschmack, die geistige Haltung und die Bestimmung der fünf mit M beginnenden Ritualglieder. Ihre Früchte, die Kritik an einer Verehrung ohne sie, die fünf Tattvas der Vaiṣṇavas und die Reinigung dieser fünf werden behandelt.

N.V.8 Danach werden die als Svayambhū-Blüte und ähnlich bezeichneten Körperstoffe, ihre Entstehung und Reinigung erklärt, die Mantras der Ritualstoffe, die Anordnung der Gefäße, die Reihenfolge der Darbringungen und die Tattva-Mudrā. Die Orte der Darbringung werden nach der jeweiligen Haltung bestimmt. Die Reinigung der Tattvas beschließt den zweiten Lehrabschnitt.

N.V.9 Der dritte beginnt mit der Verehrung der Vīras, einem zweiundzwanzigsilbigen Mantra, der Einsetzung von Seher und weiteren Zuordnungen, Meditation und Sitzverehrung. Es folgen die Verehrung Mahākālas, Kritik an anderen Verfahren, Erlangung der Frucht durch die halbe Wiederholungszahl und der die Vollendung bewirkende Keimlaut.

N.V.10 Es werden die vorbereitende Mantrapraxis nach gesellschaftlichen Gruppen, die Vollendung der Gebetskette, das Verfahren der Kulavaṭī und andere Übungen sowie drei Anwendungen gelehrt. Danach folgen ein anderes Mittel bei ausbleibender Vollendung, die Praxis der Dakṣiṇā und weiterer Formen und die Verehrung der zweiten Göttin.

N.V.11 Das Lob des großen Mantras, Mantrareinigung, hundert Namen der zweiten Göttin, das Feueropfer der Vīras, die Wirkung verschiedener Gaben und Weinsorten sowie die Behandlung der „großen Muschel“ schließen sich an. Danach folgen Verneigungen vor Aśoka und weiteren Erscheinungen, das Verhalten an Bergen und anderen Orten und entsprechende Verneigungsmantras.

N.V.12 Es folgen die Verurteilung des Unterlassens von Handlungen am Verbrennungsplatz und anderen Orten, die Erfahrung des rituellen Geschmacks durch Vīras und ihr Ergebnis sowie die sechs magischen Handlungen. Damit endet der dritte Lehrabschnitt.

N.V.13 Der vierte behandelt Kula-Lebensweise, Merkmale eines Kulīna, zwei Formen des Kulācāra, Aufgaben des Kaula, das Verbot seiner Verleumdung und den im Hausstand lebenden Avadhūta. Es folgen nächtliche Aufgaben, Lob des Kaula, innere Verehrung und das Feueropfer der Erkenntnis.

N.V.14 Danach werden der Śrīcakra-Kreis, die Kritik am Trinken aus Begierde und am Trinken durch Unwissende sowie die Merkmale eines Verehrenden behandelt. Es folgen die Notwendigkeit der fünf Reinigungen, die Beschaffenheit des Maṇḍala, Gebote und Verbote der Darbringung, Stoffreinigung und die Guru-Reihe.

N.V.15 Ungeeignete Gefäße, das Verwenden von Kula-Stoffen ohne vorheriges Bad, Berührung von Speiseresten und das Herausnehmen von Stoffen aus dem Gefäß werden behandelt. Es folgen Störungen des Kreises und ihre Befriedung, Zeichen der Erkenntnis im reifen Freudenstadium, das Meiden von Spott im Kreis und das Verbergen der Gefäße.

N.V.16 Es folgen das Verhalten in Gesellschaft von Paśus, das Meiden von Wortstreit und für diesen Weg ungeeigneten Schriften, Kritik an mangelndem Vertrauen sowie die begehrensfreie Verehrung der Guru-Śakti und anderer Frauen als Gottheit. Ausdrücklich wird Zwang verboten. Danach folgen die ehrende Begegnung mit rohem Fleisch und weiteren Kula-Zeichen sowie das Verbot, Kula-Schriften zu schmähen.

N.V.17 Die Natur der Freude, die Kritik an übermäßigem Trinken und am Trinken um bloßen Genusses willen, Ersatzgaben und das Verbot von Dhustūra und ähnlichen Stoffen werden erklärt. Es folgen die Kritik am Genuss der fünf Tattvas ohne Überlieferungslinie und die schwere Verfehlung, die ihre Verwendung durch Unbefugte darstellen soll.

N.V.18 Danach werden die Durchführung des Kreises, die Verehrung der Gefäße, das Gefäßmaß, die Reste von Kreisleiter und Śakti, der Friedenshymnus und der Abschluss des Kreises bestimmt. Ein Freudenhymnus und die Stufen der Freude beschließen den vierten Lehrabschnitt.

N.V.19 Der fünfte behandelt die Durchführung und Namen von fünf Kreisen, die Berechtigung zur Teilnahme und die Śaktis des Śrīrāja-Kreises. Es folgen die Śaktis und die Reinigung des Nektars im großen Kreis sowie die entsprechenden Regeln des Götterkreises und des Heldenkreises.

N.V.20 Maßbestimmungen, der Ausschluss eines Vīra ohne Kenntnis der Geheimzeichen und die Śaktis des Paśu-Kreises werden erläutert. Bei der Kula-Śakti ist zuerst die eigene Śakti zu verehren; eine andere Śakti darf nach dieser Übersicht nur von einem in seinem Mantra Vollendeten verehrt werden.

N.V.21 Es folgen die Śakti-Praxis, die Zuordnung heiliger Sitze zu ihren Körperteilen, die Frucht der Mantrawiederholung an diesen Stellen und die unterschiedlichen Ergebnisse bei verschiedenen Śaktis. Danach werden ihre Verehrung, Mantrawiederholung am Kopf und weiteren Stellen, der Liṅga-Mantra, Feueropfer und vollständige Abschlussgabe behandelt.

N.V.22 Die Erfüllung von Wünschen im Kreis, weitere Latā-Praxis und die Reinigung des Lagers folgen. Neun Śaktis werden benannt, darunter die Kāpālikī; besondere Kategorien von Frauen und die Wirkung der Mantrawiederholung bei umgekehrter Vereinigung werden bestimmt. Nach Alter erhält die Śakti Namen wie Kālī; die Vollendung von Śyāmā und anderen Vidyās wird mit bestimmten Śaktis verbunden.

N.V.23 Es folgen die Anwendung, die Meditation über die Yoni, ihr Hymnus und Schutztext sowie die Wirkung der Mantrawiederholung bei der Vereinigung. Neun Blüten werden bestimmt, die Vorzüglichkeit der Śakti gepriesen, die Wirkung der ihr dargebrachten Gaben und die Gegenwart der Gottheiten in ihren Gliedern erklärt.

N.V.24 Weitere Latā-Praxis, die rituelle Verbindung mit einer anderen Frau und alle heiligen Badeorte im weiblichen Körper werden behandelt. Danach folgen Formen der Yoni-Verehrung, die Wirkung ihrer Erinnerung, ihre Verehrung ohne Anrufung und weitere äußere Glieder sowie die dem Trinken ihres Fußwassers und verwandten Handlungen zugeschriebenen Früchte.

N.V.25 Die Bedeutung des Bhaga-Tattva und der Haare sowie Bindungen beziehungsweise besondere Verbindungen beschließen den fünften Lehrabschnitt. Weitere Einzelheiten mögen Verständige jeweils an ihrem Ort im Werk erkennen.

N.V.26 O Verständiger, betrachte dieses Nirguṇa-Buch, von Rāmatoṣaṇa durch beharrliche Erforschung des Wesens der inneren Haltung geschaffen, wenn du dich aus dem Ozean des Werdens befreien möchtest.


Erster Lehrabschnitt: Innere Haltung und Lebensführung

Drei Haltungen der Praxis

N.1.1 Nun wird die innere Haltung bestimmt. Im sechsten Kapitel des späteren Teils des Rudrayāmala spricht die Göttin: Herr, höre ausführlich von der Gottheitsverehrung in der Paśu-Haltung. Wer täglich unbedingt Durgā, Viṣṇu und Śiva verehrt, gilt als vorzüglicher Paśu. Wer allein Śiva verehrt, ist ein angesehener Übender unter ihnen; zusammen mit Śivā verehrt, gilt dies als vorzüglich. Wer allein Viṣṇu anhängt, wird der mittleren Stufe zugeordnet.

N.1.2 Wer ständig Geister und andere Gottheiten bedient, wird ebenfalls einer mittleren Paśu-Stufe zugerechnet und zugleich mit Höllenfolgen bedroht. Nach deiner und meiner Verehrung sowie der Verehrung Brahmās, Viṣṇus und anderer können Yakṣiṇīs, Bhūtinīs und andere Wesen günstig verehrt werden. Die folgende Stelle über die Verehrer Brahmās, Kṛṣṇas und des rettenden Brahman ist sprachlich unsicher; sie warnt vor Geistergottheiten, welche Wünsche vereiteln. Ein der Viṣṇu-Verehrung hingegebener Mensch soll diese auf dem Paśu-Weg meiden.

N.1.3 Im zweiten Kapitel heißt es: Tägliche Ahnenhandlungen, Verehrung zu den Tagesübergängen, Ahnenspenden, Besuche bei Gottheiten, heiligen Sitzen und Pilgerorten, Befolgung der Guru-Weisung und tägliche Gottheitsverehrung führen auch einen Menschen in der Paśu-Haltung zur großen Vollendung.

N.1.4 Im sechsten Kapitel wird weiter gesagt: Höre aufmerksam nochmals von dieser Haltung. Durch die Gnade der großen Vidyā erlangt der Paśu Vollendung, wird Nārāyaṇa gleich und gelangt nach Vaikuṇṭha, vierarmig, mit Muschel, Rad, Keule und Lotus, auf Garuḍa reitend. Er verkörpert großes Dharma. Die Paśu-Haltung wird hier als große, Vollendung gebende Haltung gepriesen.

N.1.5 Zuerst übt man die Paśu-Haltung, danach die große Heldenhaltung, die als vorzüglich unter den Haltungen bezeichnet wird, und anschließend die überaus schöne göttliche Haltung mit ihrer großen Frucht. Damit endet die erste Bestimmung der Haltungen.

N.1.6 Über ihre Ergebnisse heißt es dort: Wer Früchte, Befreiung, das Wohl aller Wesen, Wissen, Vermögen oder Edelsteine erstrebt, soll die vorzügliche Praxis der drei Haltungen ausüben. Durch Bhāva erlangt man Herrschaft, Reichtum, Kostbarkeiten und große Frucht. Was die Verehrung von zehn Millionen Liṅgas in Vārāṇasī bewirkt, soll auf diese Weise in einem Augenblick erreicht werden.

N.1.7 Für die besonderen Zeiten werden zehn Daṇḍas am Morgen der Paśu-Haltung, zehn am Mittag der Vīra-Haltung und zehn am Abend der günstigen göttlichen Haltung zugewiesen. Oder man verehrt die erwählte Gottheit zeitlebens in der Paśu-Haltung und wiederholt ihren Mantra; auch so wird große Vollendung verheißen.

N.1.8 Durch das Aufsuchen heiliger Sitze und große Anstrengung erlangt der Paśu-Mantrin eine Vollendung. Die Wendung über den „großen sechsfachen“ Vollzug ist nicht vollständig klar. Wer auf dem Kula-Weg die entsprechende große Kaula-Gottheit verehrt, erlangt gewiss Vollendung. Wenn die Vidyās gnädig werden, entsteht Vīra-Bhāva; durch dessen Gnade erreicht man Divya-Bhāva.

N.1.9 Wer die göttliche oder heldenhafte Haltung annimmt, gilt als Herr des wunscherfüllenden Baumes und seiner Ranke. Ein in seinem Lebensstand gefestigter, in Meditation verankerter, in Mantra und Tantra erfahrener Asket, der die großen heiligen Sitze aufsucht, wird unmittelbar befreit. Welche andere Frucht wäre noch nötig, wenn die rechte Haltung erreicht ist?

N.1.10 Schon durch das Annehmen des Bhāva wird der Mensch zu meinem Erkennenden. Sein Wort gewinnt rasch Wirkkraft, die Sprache dringt ins Herz. Lakṣmī verlässt nach dieser dichterischen Verheißung Nārāyaṇa und wohnt in seinem Haus. Mein vollkommener Blick ruht auf seinem Körper; er erlangt gewiss Vollendung, wahrlich, o Sadāśiva.

N.1.11 Anderswo wird die dreifache Haltung in der Reihenfolge göttlich, heldenhaft und gebunden bestimmt. Ebenso werden Guru, Mantra und Gottheit dreifach unterschieden. Die göttliche Haltung gilt als höchste und allvollendend, die heldenhafte als mittlere, die Paśu-Haltung als getadelt. Nicht bloß häufige Wiederholung, Feueropfer und körperliche Mühsal machen Mantra und Tantra fruchtbar; entscheidend ist die innere Haltung. Die betreffende Negationsfügung ist in der Vorlage gedrängt.

N.1.12 Zum göttlichen Bhāva im Kaula-Weg heißt es: Man betrachtet die von allen Göttern verehrte Vidyā als Fülle von Licht und die ganze Welt als leuchtend; daraus wird ihre Gestalt innerlich gebildet.

N.1.13 Im elften Kapitel wird Divya-Bhāva wiederum dreifach genannt: aus Veda, Āgama und Unterscheidung hervorgehend. Die vedische Form heißt hier die niedrigere, die aus Āgama die mittlere, die aus der Freude klarer Unterscheidung die höchste und fruchtbare. Die Verbindung von göttlicher und heldenhafter Haltung gilt als höchste, alles vollendende Form, als Ozean des Geschmacks der Freude.

N.1.14 Die mittlere Form ist der tätige Vīra-Bhāva aus der Entfaltung des Āgama. Die vedische, auf Ergebnisse gerichtete Paśu-Haltung wird als niedrig bezeichnet und mit dem Tadeln anderer verbunden. In der höchsten Haltung entsteht höchste Erkenntnis; in der mittleren wird eine Madhumatī genannte Erfahrung aus dem Kula-Āgama erwähnt, die vorzeitigem Tod entgegenwirken soll. Ohne Vīra-Haltung wird hier Vollendung ausgeschlossen.

N.1.15 Die niedrige Haltung wird mit herabsetzender Auslegung und Tadel beschrieben. Wer jedoch nicht schmäht, kann ihre Frucht erlangen. Auch ein Paśu kann Vollendung erreichen, wenn er ständig den Veda studiert, über dessen Sinn nachdenkt, die Rezitation liebt und frei von Verleumdung, Gewalt, Trägheit, Gier, Verblendung, Begierde, Zorn, Hochmut und Neid ist.

N.1.16 Wer die Paśu-Haltung in ihrem großen Sinn kennt, erreicht durch Mühe und Übung auch schwer Erreichbares. Die ganze Welt, die Gottheiten und höchste Askese hängen von Anstrengung ab. Auch der Kula-Weg wird unter diesem Gesichtspunkt mit der Paśu-Haltung verbunden. Kenntnis des Vedasinns, Smṛti, Āgama und Purāṇa werden gemeinsam auf diesen Sinn bezogen.

Vom äußeren Vollzug zur ungeteilten Erkenntnis

N.1.17 Zur Verbindung von Haltung und Lebensstand heißt es dort: Nachdem der Verständige alle Schriften studiert und die Wirklichkeit erkannt hat, soll er die Schriften lassen wie jemand, der das Korn sucht, die Spreu zurücklässt. Als Erkennender soll der vorzügliche Übende sich dem Wesenskern der Haltung zuwenden.

N.1.18 Die vedischen Handlungen kennzeichnen die durch Mühsal beanspruchten Paśus. Die Handlungen nach dem Āgama, meinem Kula-Weg entsprechend, kennzeichnen die kraftvollen Vīras, die meinem Leib und meinem Tun folgen. Für die durch Unterscheidung Gefestigten, die überall Gleichheit sehen, ist die innere Haltung selbst die Praxis.

N.1.19 Wer alles Bewegte und Unbewegte als aus meinen Lotusfüßen hervorgegangen sieht, dessen Handeln bringt unvergleichliche Vollendung. Dies ist die Haltung der Unterscheidenden, deren Geist ungeteilte Erkenntnis ist, und das Merkmal der göttlichen Menschen in makelloser Freude. Ein großer Vīra, der diese drei Formen kennt, geht nicht zugrunde. Durch geordnete Übung erreicht er im göttlichen Bhāva große Vollendung.

N.1.20 Wer meine Lotusfüße ohne göttliche Haltung sehen möchte, ist nach dieser Lehre verblendet. Die Reihenfolge lautet zuerst Paśu, dann Vīra, dann Divya. Wer die drei Haltungen kennt, die sechs Stützpunkte durchdringt, den Sinn der fünf Tattvas versteht und am göttlichen Verhalten Freude hat, gelangt über die zu verwirklichenden Stufen hinaus und wandelt wie Śiva mit den acht Herrlichkeiten durch die Welt.

N.1.21 Überall mit reiner Haltung die verdichtete Freude üben, Mantra wiederholen und Sammlung bewahren: Durch beharrliche Bemühung wird der Geist hingeführt. In einsamer Abgeschiedenheit wird Vollendung verheißen. Dort ist die innere Haltung selbst der Sinn des Keims und die eigentliche Praxis; durch sie wird Vollendung erreicht. Die anschließende Einschränkung auf oder gegenüber dem Vīra ist sprachlich unsicher.

N.1.22 Nach den abendlichen Verehrungen, mit Betel im Mund und von der als Vijayā bezeichneten Freude erfüllt, hält der Übende die Einheit von individuellem und höchstem Selbst im Geist. Furchtlos wiederholt er die ganze Nacht in einem einsamen Haus den Mantra. Die Quelle nennt ihn einen Diener Kālikās und den Vorzüglichsten der göttlichen Übenden. Wer die drei Haltungen kennt und entsprechend handelt, soll die acht Herrlichkeiten und Allwissenheit erlangen.

Die göttliche Haltung nach dem Kubjikā-Tantra

N.1.23 Im siebten Kapitel des Kubjikā-Tantra heißt es: Göttlich, heldenhaft und gebunden sind die drei Haltungen. Man soll das All als Gestalt der Gottheit betrachten, alles Weibliche als göttliche Kraft und das Männliche als Śiva. Wer beides ohne Trennung betrachtet, ist selbst von göttlicher Natur.

N.1.24 Der Kommentar erklärt: Göttlicher Natur bedeutet, die Beschaffenheit der Gottheit anzunehmen. Aus der Betrachtung der Nichtgetrenntheit folgt, dass alles aus Śiva und Śakti besteht. Daraus darf jedoch nicht geschlossen werden, Bad und andere Handlungen seien zu unterlassen. Deshalb lehrt dieselbe Quelle tägliches Baden und Geben, Mantrawiederholung und Verehrung zu den drei Tagesübergängen sowie saubere Kleidung.

N.1.25 Festes Verständnis des Veda und der Schriften, Vertrauen zu Guru, Gottheit und Mantra, Eltern- beziehungsweise Ahnen- und Götterverehrung, Speisegaben und Śrāddha sind täglich zu beachten. Der Feind soll wie ein Freund betrachtet werden. Speise beliebiger Menschen wird gemieden; Speise des Guru soll zur Vollendung angenommen werden.

N.1.26 Niedriges und grausames Verhalten ist zu meiden. Mit jemandem, der die Gottheit schmäht, soll kein Gespräch geführt werden. Man soll wahr sprechen und niemals lügen, die höchste Göttin in göttlicher Haltung verehren und täglich über den Dienst am Guru nachdenken. Alles wird als Form der Gottheit und des Höchsten betrachtet.

N.1.27 Wohnt man im selben Dorf, soll man den Guru zu den drei Tagesübergängen verehren. Auch einem dem Guru Gleichgestellten gilt Verneigung. Beim Anblick der Füße einer Frau soll man dieselbe ehrende Haltung wie gegenüber dem Guru bewahren.

N.1.28 Der Leib wird mit Sandelpaste und einem als Blut beziehungsweise blutrot bezeichneten Schmuck ansprechend geschmückt; die anschließende Götterbezeichnung ist unsicher. Drei Stirnlinien werden mit Asche oder rotem Sandel aufgetragen, Rudrākṣas am ganzen Leib getragen. Als Bhairava geworden verehrt man die ewige Göttin und gibt täglich Bali, um die göttliche Haltung zu festigen.

N.1.29 Nach Annahme der Verpflichtungen wird die Verehrung auch um Mitternacht vollzogen. Kula-Bäume werden täglich mit Verneigung und Lob geehrt. Die Göttin soll in dieser Vorschrift nachts, nicht tagsüber verehrt werden; nachts wird mit Betel im Mund der Mantra wiederholt. Alles wird der höchsten Göttin dargebracht.

Paśu-Haltung, Heldenhaltung und geistiger Vollzug

N.1.30 Dieselbe Quelle schildert und kritisiert die Paśu-Haltung: Wer in ihr steht, soll nachts weder das Yantra berühren noch den Mantra wiederholen. Zweifel an Bali und Tantra, das Verständnis des Mantras als bloße Buchstaben, Misstrauen gegenüber dem Guru, das Sehen bloßen Steins im Bild und die trennende Unterscheidung der Gottheiten kennzeichnen hier die gebundene Haltung.

N.1.31 Fleischlose Verehrung wird in dieser sektarischen Gegenüberstellung ebenso genannt wie unwissendes bloßes Baden und eine beschädigte Wendung über tägliches „Schlagen“ beziehungsweise Behandeln der Gottheit. Wer zudem alle anderen schmäht, wird als niedrigster Paśu bezeichnet. Diese Wertungen gehören der zitierten Ritualtradition an.

N.1.32 Das erste Kapitel des Nityā-Tantra schreibt für diese Haltung vor: Die Göttin weder nachts noch abends noch am Nachmittag verehren, sexuelle Verbindung außerhalb der als fruchtbar bestimmten Zeit meiden, Fleisch und Ähnliches an den fünf Festtagen lassen und die übrigen vedischen Vorschriften gewissenhaft befolgen.

N.1.33 Dieselbe Überlieferung bezeichnet Divya als höchste, Vīra als mittlere und Paśu als niedrigste Haltung. In der Paśu-Haltung bleiben Mantras bloße Buchstaben; die Gottheitsgegenwart soll in ihnen erweckt werden. Deshalb wird die Vīra-Praxis empfohlen.

N.1.34 Kula-Frauen, besonders Kula-Bäume und Kula-Häuser sind mit Verneigung zu ehren. Einer in Tantra und Mantra erfahrenen Frau, einer rituellen Gefährtin, einer dem Opfer hingegebenen Frau, auch einer Prostituierten oder gesellschaftlich als unbeständig bezeichneten Frau, einer alten oder jungen Frau gilt diese Ehrung gleichermaßen.

N.1.35 Im zehnten Kapitel des Picchilā-Tantra werden Divya und Vīra als große, Paśu als niedrige Haltung bezeichnet. Ein Vaiṣṇava verehrt den höchsten Herrn im Paśu-Bhāva; bei Śakti-Mantras gilt diese Haltung hier als gefährlich. Göttliche und heldenhafte Haltung bringen höchste Vollendung. Zwischen ihnen wird keine wesentliche Trennung anerkannt, außer dass der Vīra besonders kraftvoll hervortritt.

N.1.36 Nach dieser Quelle gibt es keine entsprechende Verehrung ohne Śakti, Fisch und Fleisch, Mudrā und geschlechtliche Vereinigung. Die weibliche Yoni wird als Verehrungsgrundlage genannt, daneben goldene, silberne und aus Kuśa bestehende Ersatzformen. Fehlen die Stoffe, sind im Kali-Zeitalter Ersatzgaben vorgesehen.

N.1.37 Oder alles wird geistig vollzogen: das Bad, die vedische Handlung, die Speisung vor der großen Verehrung, die Verbindung mit der eigenen oder einer anderen Frau, Wein und Fleisch, die als Svayambhū-Blüte bezeichnete Gabe, Körperhaare und Yoni-Verehrung. Der vorzügliche Übende soll alles innerlich vollziehen und dadurch Vollendung erlangen. Für den Zweifelnden im Kali-Zeitalter wird der gewöhnliche äußere Vollzug hier ausgeschlossen; allein die geistige Haltung soll alle Vollendungen vermitteln.

N.1.38 Im zweiten Kapitel des Nigamakalpadruma heißt es: Anfang und Ende der Paśus, Vīras und göttlichen Übenden unterscheiden sich. Das Ende des Paśu-Bhāva ist der Beginn des Vīra-Bhāva; dessen Ende der Beginn des göttlichen. Sie folgen einander wie Kindheit, Jugend und Alter, wie Blüte, Frucht und Samen, wie Milch, Butter und Ghee oder wie Entschluss, Handlung und Abschlussgabe.

N.1.39 Die bewegte und unbewegte Welt entsteht aus Unwissenheit. Durch ihre Fesseln gebunden, bringe ich sie immer wieder hervor. Unwissenheit ist die Wurzel der Handlungen, solange die Wirklichkeit nicht erkannt ist. Geht diese Erkenntnis auf, bleibt kein Begehren nach Handlung. Auch für den von solchen Neigungen Freien und vollständig Geweihten wird die Beziehung von Ursache und Folge erklärt.

N.1.40 Der Paśu ist die Voraussetzung des Vīra, der Vīra die des göttlichen Menschen; darüber hinaus wird keine weitere Haltung angesetzt. Wer die göttliche Weisung verwirft und die Reinigung unterlässt, obwohl er Kula nach eigenem Belieben beansprucht, findet nach dieser Quelle keine wirksame Handlung.

N.1.41 Das einundfünfzigste Kapitel des Vāmakeśvara-Tantra ordnet der Geburt bis zum sechzehnten Jahr Paśu-Bhāva, danach bis zum fünfzigsten Vīra-Bhāva und dem dritten Lebensabschnitt Divya-Bhāva zu. Durch die drei soll die Einheit der Haltung erkannt werden. Aus Einheitserkenntnis entsteht Kulācāra, wodurch der Mensch göttlich wird. Bhāva ist eine Eigenschaft des Geistes und soll stets im Geist geübt werden.

Brahmacarya und Lebensstände

N.1.42 Weil zuvor die Annahme der Haltungen durch Menschen verschiedener Lebensstände erwähnt wurde, werden nun diese Lebensstände erklärt. Zuerst kommt Brahmacarya zur Sprache.

N.1.43 Im vierzehnten Kapitel des Nirvāṇa-Tantra heißt es: Höre gesammelt von der Brahmanverehrung, durch deren Ausübung der Mensch Nārāyaṇa gleich werden soll. Er trägt ockerfarbene Kleidung, widmet sich der Meditation über die Gottheit, lebt von Früchten und Wurzeln und nimmt Kuhmilch. Reis und von einem Śūdra gebrachtes Wasser werden in dieser Vorschrift ausgeschlossen.

N.1.44 Die eigene Frau wird nur zur dafür bestimmten fruchtbaren Zeit aufgesucht. Auch ein Hausvater kann so als Brahmacārin und Guru gelten. Ein teilnahmsloser beziehungsweise abseitsstehender Mensch soll dagegen nicht ohne Weiteres das Guru-Amt übernehmen; für dessen Schüler wird kein Wohlergehen verheißen.

N.1.45 Nägel und Haare soll dieser Brahmacārin nicht schneiden. Er bewahrt beständig die innere Haltung und widmet sich der Meditation. Er trägt einen Dreizack oder ein als dreifache Spitze bezeichnetes Zeichen und an beiden Ohren Rudrākṣas mit Kupferfassung.

N.1.46 Im zweiten Abschnitt des Yogasāra wird dem Tragen von Kupfer zugeschrieben: Am Oberarm beseitigt es die Schuld der Brahmanentötung, an den Händen bringt es die Frucht aller Pilgerorte, an den Ohren die von zehn Millionen Pilgerorten, am Hals dem Yogi Befreiung. Der Kommentar erklärt die ungewöhnliche Kasusform des Wortes Kupfer als besitzanzeigend.

N.1.47 Das vierzehnte Kapitel des Nirvāṇa-Tantra verheißt einem Land, in dem ein an Askese reicher Brahmacārin lebt, die beständige Gegenwart Lakṣmīs. Der Sammler schränkt anschließend ein: Für einen Kaula bestehe im eigentlichen Sinn kein eigener Brahmacarya-Lebensstand.

N.1.48 Dazu spricht Sadāśiva im achten Ullāsa des Mahānirvāṇa-Tantra: Vier gesellschaftliche Gruppen und vier Lebensstände sind mit je eigenen Regeln beschrieben. Für das Kali-Zeitalter werden fünf Gruppen genannt: Brahmane, Kṣatriya, Vaiśya, Śūdra und Sāmānya. Für sie alle gelten hier zwei Lebensstände.

N.1.49 Die Menschen des Kali-Zeitalters sind ohne genügende Askese und Selbststudium, kurzlebig und unfähig zu großer körperlicher Mühsal. Deshalb werden weder ein eigener Brahmacarya-Stand noch der Waldeinsiedlerstand vorgesehen, sondern Hausstand und Bettelasketentum. Der Sammler erklärt, die zuvor beschriebene Form dennoch aufgenommen zu haben, weil sie vereinzelt praktisch vorkommt.

Pflichten im Hausstand

N.1.50 Das Nirvāṇa-Tantra nennt als Kennzeichen des Hausvaters Schriftrezitation, Feueropfer, Dienst an Gästen, Gottheitsverehrung, Ahnen-Śrāddha, Kulācāra und Erkenntnis der Wirklichkeit. Die eigene Frau ist stets zu ehren; sie ist die Gottheit. Verehrung und Mantrawiederholung sollen auch geistig vollzogen werden. Geistiges Dharma wird hier als groß bezeichnet; geistigem Vollzug wird keine Verfehlung zugeschrieben.

N.1.51 Das Mahānirvāṇa-Tantra erklärt für das Kali-Zeitalter alle Handlungen des Hausstandes nach dem Āgama. Andere Wege sollen ihm keine Vollendung vermitteln. Brahmanen und Angehörige der übrigen Gruppen sind zu beiden Lebensständen berechtigt. Ihre Übergangsriten und weiteren Handlungen werden nach dem Śaiva-Weg mit jeweils besonderen Merkmalen vollzogen.

N.1.52 Von Geburt an gehört der Mensch zunächst zum häuslichen Bereich; durch die Übergangsriten wird er in seinen Lebensstand eingeführt. Zuerst soll er den Hausstand ordnungsgemäß führen. Wenn Erkenntnis der Wirklichkeit und Loslösung entstehen, kann er alles aufgeben und den Entsagungsstand annehmen.

N.1.53 In der Kindheit erwirbt man Wissen, in der Jugend Vermögen und Ehegemeinschaft, im reifen Alter übt man rechtmäßige Handlungen, im vierten Lebensabschnitt zieht der Verständige hinaus. Doch darf er Mutter, alten Vater, treue Ehefrau und kleines Kind nicht unversorgt verlassen, um Avadhūta zu werden.

N.1.54 Wer Eltern, kleine Kinder, Ehefrau, Angehörige und Verwandte zurücklässt, gilt hier als schwerer Sünder. Wer ohne ausreichende Versorgung der Eltern und der anderen in den Bettelstand geht, wird mit Mutter-, Vater-, Frauen- und Brahmanentötung verglichen. Brahmanen und Nichtbrahmanen sollen ihre jeweiligen Übergangsriten auf dem Śaiva-Weg vollziehen; dies wird als Dharma des Kali-Zeitalters bestimmt.

N.1.55 Die Göttin fragt: Herr, was ist das Dharma des Hausvaters und des Bettelasketen? Erkläre mir auch die Übergangsriten der Brahmanen und der anderen. Sadāśiva antwortet: Der Hausstand ist das erste Dharma aller Menschen. Höre deshalb zunächst von ihm in Wahrheit, o Kaulinī.

N.1.56 Der Hausvater soll in Brahman gefestigt und auf Brahmanerkenntnis ausgerichtet sein. Alles, was er tut, bringt er Brahman dar. Er spricht nicht falsch und handelt nicht unredlich; eine Wendung über fremde Angelegenheiten ist beschädigt. Er widmet sich der Verehrung der Gottheiten und dem Dienst an Gästen.

Die Verehrung im Hausstand wird mit Gastfreundschaft und Fürsorge verbunden.

Gastfreundschaft und Elternverehrung

N.1.57 Im sechsten Kapitel des Nāradapañcarātra heißt es: Wer einen Gast ehrt, ehrt das All. Ist der Gast zufrieden, ist Hari selbst zufrieden. Im Gast sind alle Gottheiten gegenwärtig, dazu heilige Orte, Gelübde, Askese, Opfer, Wahrheit, gutes Verhalten, Dharma und verdienstvolle Taten. Mit einem ungeehrten Gast verlassen auch sie das Haus.

N.1.58 Kehrt ein Gast mit enttäuschter Hoffnung um, gehen Ahnen, Götter, Verdienst, Dharma, Opferfeuer, Ruhm, Ansehen, Glück, erwählte Gottheit und Guru ebenfalls enttäuscht fort und lassen den schuldigen Menschen zurück.

N.1.59 Die Quelle vergleicht das Vernachlässigen eines Gastes mit zahlreichen schweren Verfehlungen: Tötung von Frauen, Kühen oder Brahmanen, Undank, Verkehr mit der Frau des Guru, Vertrauens- und Freundschaftsbruch, Verletzung der Wahrheit, Vernichtung fremden Rufes, Verweigerung des Gesprächs, Verkauf einer Tochter, Entwendung von Soma, falsches Zeugnis, Diebstahl von Brahmanenbesitz oder anvertrautem Gut.

N.1.60 In derselben polemischen Liste stehen das Antreiben von Zugstieren, Tempel- und Dorfpriesterdienst, das Essen von Śūdra-Speisen oder bei deren Ahnenfeiern, Abwendung eines Brahmanen von Kṛṣṇa, Gewalt, Menschentötung, mangelnde Guru-Hingabe, Krankheit und ständiges Lügen. Diese gesellschaftlichen und körperlichen Zuschreibungen sind Wertungen der historischen Quelle.

N.1.61 Weiter nennt sie den Verkehr eines Śūdra mit einer Brahmanenfrau, Inzest mit der Mutter, Fällen eines Aśvattha-Baumes, Tötung des Ehemannes durch seine Frau, Elternmord, Tötung eines Schutzsuchenden sowie Stein- oder Golddiebstahl durch Angehörige aller vier Gruppen. Dem Haus, dessen Gast ungeehrt bleibt, wird gleich schwere Schuld zugeschrieben.

N.1.62 Mutter und Vater sind sichtbare, unmittelbar gegenwärtige Gottheiten. Der Hausvater soll ihnen stets mit aller Sorgfalt dienen. Sind Mutter und Vater zufrieden, wird auch die Göttin erfreut, und das höchste Brahman ist gnädig. Du, Urgöttin, bist die Mutter der Welten; das höchste Brahman ist ihr Vater. Welche größere Askese könnte es im Hausstand geben, als euch beide zu erfreuen?

N.1.63 Sitz, Nahrung, Kleidung, Getränke und Pflege soll man den Eltern zur rechten Zeit bereitstellen, sanft zu ihnen sprechen, ihr Wohl suchen und ihre Weisungen beachten. Ein solcher Sohn heiligt seine Familie. Überheblichkeit, Spott und übermäßiges Reden sind vor ihnen zu meiden.

N.1.64 Beim Anblick der Eltern erhebt man sich aufmerksam und verneigt sich. Ohne ihre Erlaubnis setzt man sich nicht. Wer, von Bildung oder Vermögen berauscht, sie verachtet, wird mit Ausschluss vom Dharma und schwerer Höllenfolge bedroht.

N.1.65 Selbst in äußerster Not soll der Hausvater nicht essen, ohne Mutter, Vater, Kinder, Ehefrau, Gäste und Geschwister berücksichtigt zu haben. Wer Lehrer und Angehörige täuscht, um selbst zu genießen, verletzt die hier gelehrte Pflicht.

N.1.66 Ein solcher Selbstversorger wird schon in dieser Welt getadelt und im Jenseits mit Hölle bedroht. Der Hausvater schützt seine Ehefrau, lässt seine Kinder lernen und sorgt für Angehörige und Freunde: Dies heißt ewiges Dharma. Von der Mutter getragen, vom Vater aufgezogen und von Angehörigen liebevoll unterrichtet, wäre es niedrig, sie später aufzugeben.

N.1.67 Auch unter hundert Mühen soll man ihr Wohlergehen suchen. Glücklich, erfolgreich und des höchsten Sinns kundig ist der Mensch, der in Brahman gefestigt und der Wahrheit treu bleibt. Seine Frau soll er niemals schlagen, sondern wie eine Mutter behüten. Ist sie rechtschaffen und treu, soll er sie auch in schwerster Not nicht verlassen.

N.1.68 Solange die eigene Ehe besteht, soll der Verständige keine andere Frau mit begehrlicher Absicht berühren. Einsames gemeinsames Schlafen oder Wohnen mit einer fremden Frau und ungehörige Rede werden gemieden. Man soll sich vor Frauen nicht mit Heldentaten brüsten.

N.1.69 Durch materielle Fürsorge, Kleidung, Liebe, Achtung und freundliche Worte soll man die Ehefrau erfreuen und ihr nichts Unliebes antun. Zu Festen, öffentlichen Unternehmungen, Pilgerorten oder in fremde Häuser soll sie nach der sozialen Regel dieser Quelle nicht ohne Sohn oder vertraute Begleitung geschickt werden. Ist die treue Frau zufrieden, gilt damit das Dharma des Mannes als erfüllt.

N.1.70 Bis zum vierten Lebensjahr soll der Vater Kinder liebevoll umsorgen, danach bis zum sechzehnten gute Eigenschaften und Wissen lehren. Söhne über zwanzig werden in die Aufgaben des Hauses eingeführt; anschließend begegnet man ihnen mit Zuneigung wie Gleichgestellten. Auch die Tochter ist ebenso sorgfältig aufzuziehen und zu unterrichten. Sie soll mit Vermögen und Kostbarkeiten einem verständigen Bräutigam anvertraut werden.

N.1.71 Danach sind Geschwister, deren Kinder, weitere Verwandte, Freunde und Bedienstete zu unterstützen und zufriedenzustellen. Auch rechtschaffene Dorfbewohner, ankommende Gäste und ungebundene Wanderer werden versorgt. Wer dazu die Mittel besitzt und es dennoch unterlässt, wird als bloß tierisch, schuldhaft und von der Welt getadelt bezeichnet.

N.1.72 Schlaf, Trägheit, Körperpflege, Haarordnung und Anhänglichkeit an Speise oder Kleidung dürfen nicht übermäßig werden. Maßvoll in Nahrung, Schlaf, Rede und Sexualität, sauber, bescheiden, rein und geschickt soll man seine Aufgaben erfüllen. Gegenüber Feinden zeigt man Mut, gegenüber Angehörigen und Guru Bescheidenheit. Verwerfliches soll nicht geehrt, Ehrwürdiges nicht verachtet werden.

N.1.73 Freundlichkeit, Geschäftsverhalten, Tätigkeit und Charakter anderer sind durch Zusammenleben und Prüfung kennenzulernen, bevor man vertraut. Eine folgende Wendung über Feindschaft und geringe Gegner ist beschädigt; erkennbar bleibt die Mahnung, den rechten Zeitpunkt abzuwarten, die eigene Haltung überlegt zu zeigen und die Geduld nicht zu verlieren.

N.1.74 Eigenen Ruhm, eigene Kraft, Anvertrautes und geleistete Wohltaten soll der Dharma-Kundige nicht öffentlich ausbreiten. Die Stelle über anstößiges Verhalten, schriftliche Festhaltung und Niederlage ist unsicher. Klar folgt: Ein angesehener Mensch soll weder mit Höheren noch mit Geringeren streiten.

N.1.75 Wissen, Vermögen, Ansehen und Dharma sollen auf ehrbare Weise erworben werden. Laster, schlechte Gesellschaft, Unwahrheit und Feindseligkeit sind zu lassen. Verhalten muss der Lage, Handlung der Zeit entsprechen; deshalb prüft man beides, bevor man tätig wird.

N.1.76 Für Erwerb und Erhaltung sorgen, geschickt und rechtschaffen handeln, Angehörigen liebevoll begegnen, maßvoll sprechen und lachen, besonders vor Ehrwürdigen: So lautet die Regel. Beherrschte Sinne, heiterer Geist, gute Überlegung, feste Entschlossenheit, Wachsamkeit und Weitsicht sollen den Umgang mit Sinneseindrücken reinigen.

N.1.77 Der Besonnene spricht wahr, sanft, freundlich und hilfreich. Selbstüberhöhung und Herabsetzung anderer lässt er. Wer Wasserstellen, Bäume, Raststätten am Weg und Brücken schafft, hat nach dieser Verheißung die drei Welten gewonnen.

N.1.78 Ebenso hat sie gewonnen, wessen Eltern zufrieden sind, wem Freunde zugetan bleiben und wessen guten Ruf die Menschen besingen. Wer Wahrheit zu seinem Gelübde macht, Bedürftigen in jeder Weise Mitgefühl zeigt und Begierde und Zorn beherrscht, hat die drei Welten gewonnen.

N.1.79 Reinheit ist zweifach, äußerlich und innerlich. Innere Reinheit ist die Hingabe des Selbst an Brahman. Äußere Reinheit ist das Entfernen von Schmutz durch Wasser oder Asche; besonders gilt Opferasche, daneben schmutzfreie Erde.

N.1.80 Nach Schlaf, geschlechtlicher Verbindung, Ausscheidung, Essen und Berührung von Unreinem wird äußere Reinigung vorgeschrieben. Doch wozu viele Einzelheiten über Reinheit und Unreinheit? Der Hausvater soll tun, was den Geist rein macht.

N.1.81 Die drei täglichen Übergangsverehrungen werden nach vedischer und tantrischer Ordnung vollzogen, die Gottheitsverehrung entsprechend der eigenen Überlieferung. Der Sonne wird Arghya gegeben, die Gāyatrī wiederholt: eintausendachtmal, hundertmal oder zehnmal. Dies wird als Wiederholungsregel der täglichen Handlungen genannt. Für Śūdras und die Sāmānya-Gruppe gilt hier allein der im Āgama gelehrte Vollzug, durch den ihnen alle Vollendung zugesprochen wird.

N.1.82 Das zweite Kapitel des Nirvāṇa-Tantra beschreibt den Hausvater mit göttlicher, durch Sandel geschmückter Erscheinung, rechtschaffen und für alle wie ein Vater. Stets freigebig und dem Opfer zugewandt, soll er die fünf Tattvas sorgfältig im Haus bereithalten. So wird ihm Herrschaft über Vollendungen verheißen.

N.1.83 Die Prüfung eines Mantras auf passende und unpassende Gruppen gilt besonders für den Hausvater. Er soll einen großen Mantra nach sorgfältiger Prüfung empfangen. Für einsilbige, verdichtete und lange Mantras sowie im Traum empfangene wird zwar sonst keine solche Prüfung gefordert; dennoch wird dem Hausvater besondere Sorgfalt eingeschärft. Für den Stabasketen nennt die folgende, sprachlich beschädigte Wendung kein entsprechendes Hindernis bei der Einweihung in alle Mantras.

N.1.84 Wer im Hausstand der Erkenntnis der Wirklichkeit hingegeben ist, wird von allen Verfehlungen frei und als unmittelbar Maheśvara gepriesen. Die Verdienste der Speise- und Wasserspende werden hier besonders dem Hausvater zugesprochen.

N.1.85 Im achten Kapitel des Nityā-Tantra fragt die Göttin, wie Kulācāra bei Hausvätern und Königen besteht. Der Herr antwortet: Das ewige Kaula-Dharma ist nach den drei Guṇas in allen gegenwärtig. Sattva wird mit Hingabe verbunden und als ein Ursprung des Hervorgehens bezeichnet; deshalb gelten Hausväter hier als sattvig. Rajas gehört zur Tätigkeit; der handelnde König gilt als rajasig.

N.1.86 Śambhu, der höchste Herr des Yoga, wird hier Tamas zugeordnet; der von Bindung Freie soll diese Haltung annehmen. Entsprechend werden Śakti-Kreis, Königs-Kreis und Vīra-Kreis angeordnet. Die Zuordnung von Tamas ist eine besondere Deutung dieser Quelle und keine allgemeine Abwertung Śivas.

N.1.87 Das siebte Kapitel des Kubjikā-Tantra fordert Verneigung vor Aśoka, Bilva und Śivā, um erwünschte Ziele zu erreichen. Beim Anblick von Eule, Śaṅkhacilla und Geier gilt die Verneigung Mahākālī und soll Sieg im Kampf bringen. Kreuzwege und Verbrennungsplätze, Tantra-Kundige und Avadhūtas werden besonders geehrt.

N.1.88 Einem Verehrenden begegnet man mit freundlicher Rede. Ohne die Samaya-Verpflichtungen wird keine Vollendung verheißen; deshalb sollen sie gewissenhaft angenommen werden.

Der Stabasket nach dem Nirvāṇa-Tantra

N.1.89 Im dreizehnten Kapitel des Nirvāṇa-Tantra wird der Entsagungsstand beschrieben. Ein geeigneter Brahmane geht zu einem Stabträger und verneigt sich ausgestreckt auf der Erde: „Du bist der Herr der Götter, du gewährst Schutz und lässt die Welten bestehen. Schütze mich, der ich Zuflucht suche.“ Der Kommentar erklärt die ungewöhnliche Form von „bestehen lassen“ als verursachend.

N.1.90 Der Stabträger fragt freundlich: „Wer bist du, wessen Sohn, weshalb bist du gekommen?“ Der Brahmane nennt sich, seine Herkunft und seine Unterscheidungsfähigkeit: Vater, Mutter, Geschwister, Kinder und schließlich die Ehefrau seien gestorben; von großem Leid erfüllt bitte er um den höchsten Lebensstand. Der Kommentar versteht dies als Hinweis, dass dieser Stand bei noch bestehenden familiären Pflichten nicht anzunehmen ist.

N.1.91 Der Lehrer fordert eine wahrheitsgemäße Aussage. Falsche Rede schließt nach dieser Lehre vom Brahmanweg aus. Wer bei lebender junger Frau den Stab annimmt, handelt vergeblich. Wer lebende Eltern verlässt, dessen Entsagung bleibt fruchtlos und führt nach der Drohung der Quelle zur Raurava-Hölle. Dasselbe gilt bei abhängiger junger Frau und kleinem Sohn; auch der einweihende Guru wird mitverantwortlich gemacht.

N.1.92 Erst nachdem der Lehrer die feste Zusicherung gehört und die genannten Hindernisse geprüft hat, soll er Entsagung und die damit verheißene Befreiung gewähren. Zuerst lässt er den Schüler einen zehnsilbigen Mantra hören.

N.1.93 Śaṅkara erklärt dessen Größe: Schon sein Hören soll selbst einen Unwissenden Viṣṇu gleich machen. Wer männliche oder Śakti-Mantras übt, ohne diesen großen Mantra zu kennen, wird mit dem Dasein eines Brahmarākṣasa bedroht; selbst Erkenntnis der Wirklichkeit wird in dieser sektarischen Zuspitzung nicht als Ersatz anerkannt.

N.1.94 Der Mantra wird verschlüsselt aus Māyā-Keim, Vadhū-Keim, Lakṣmī, Kālī, Fessel, Raum, Vogelkeim und der Gefährtin des Feuers angegeben. Die Quelle nennt ihn zehnsilbig und unübertrefflich. Aus den Chiffren wird hier keine zusätzliche ausgeschriebene Formel hergestellt.

N.1.95 Seine Kenntnis soll Unsterblichkeit, sein Empfang Nārāyaṇa-Gleichheit und seine Gnade dem Stabträger Nirvāṇa geben. Über dem Stab wird er wiederholt. Alle großen Mantras und die göttlichen Vollzüge werden aus ihm hergeleitet. Wer eine Mahāvidyā verehrt, ohne ihn zu kennen, wird mit Armut und späterem Brahmarākṣasa-Dasein bedroht.

N.1.96 Deshalb soll der Guru ihn sorgfältig zu Gehör bringen. Für den hier angesprochenen Übenden wird ausdrücklich nur das Hören, nicht das Wiederholen verlangt. Wer ihn lehrt, gilt als höchster Guru; der gewöhnliche Mantra-Geber wird davon unterschieden. Wie kein Fluss der himmlischen Gaṅgā gleichkommt, so soll kein Mantra diesem Zehnsilber gleichen.

N.1.97 Für die Annahme des Stabes wird ein rechtschaffener Brahmane aus dem Hausstand beschrieben, der Brahman lehrt, Täuschung abgelegt hat, Dharma übt, Sinne und Zorn beherrscht und gegenüber allen Gruppen, dem eigenen Sohn und einem Feind Gleichheit bewahrt. Eine Wendung über Übergangsverehrung und stärkende Handlungen bleibt unklar. Er hängt weder an Körper noch Atem, gleich ob der Tod heute oder am Weltende kommt.

N.1.98 Die folgende Aussage über ein vom Brahmanwissen verschiedenes Wissen ist sprachlich widersprüchlich. Erkennbar bleibt die Forderung nach Erkenntnis und Loslösung als Voraussetzung der Entsagung zur Befreiung. Der Stabträger wird Nārāyaṇa gleichgesetzt und mit dessen vier Armen gepriesen.

N.1.99 Danach wird ein feierlicher Aufbruch dargestellt: Der Schüler geht rasch ein oder zwei Krośas voraus, der Guru folgt und ruft ihn zurück: „Bleibe, Großarmiger, verlasse mich nicht! Du bist ein Paramahaṃsa, ohnegleichen auf Erden. Vergib mein Vergehen. Du trägst Viṣṇus Gestalt, bist von der Welt zu verehren. Bleibe, höchster Haṃsa!“

N.1.100 Der so Angeredete liegt überwältigt auf dem Weg. Götter mit ihren Gefährtinnen und Gefolgschaften kommen aus allen Richtungen, um ihn zu sehen. Der Stabträger beruhigt ihn und bläst ihn mehrfach unter Mantras an, um die Lebenskräfte wieder einzusetzen. Dies gilt als neue Geburt.

N.1.101 Nachdem der Guru diese neue Geburt erkannt hat, vollzieht er erneut Übergangsriten. Beim Stab führt er eine erste Speisung aus, gibt einen Namen und wirft eine Blüte ins Feuer. Danach unterweist er den Schüler: „Nimm meine Worte zu Herzen. Dieser Körper ist wie ein toter Leib. Löse dich von allem; suche nicht aus Genuss die Nahrung. Iss nur, was dir ein Brahmane gibt.“ Eine dazwischenstehende Wendung über die neue Geburt ist beschädigt.

N.1.102 Die fünf Tattvas soll er verborgen und mit beherrschten Sinnen verehren, stets geistige Pūjā und geistige Darbringung üben, zu den drei Tagesübergängen den inneren Yoga im Nabelbecken vollziehen und Genuss wie Verzicht innerlich verstehen. Durch Überwindung der sechs inneren Feinde wird er Nārāyaṇa gleich.

N.1.103 Siebzehn Generationen der väterlichen, dreizehn der mütterlichen und sieben der Linie der Ehefrau werden mit dieser Heilsverheißung verbunden. Der Schüler verspricht beständige Befolgung und fragt, woher er die fünf Tattvas erhalten könne.

N.1.104 Er soll einen von vielen Schülern umgebenen Stabträger oder eine Gemeinschaft von Vīras aufsuchen, auch einen erkenntniskundigen Hausvater. Selbst weit soll er zu einem Kula-Leiter gehen. Der Almosengang geschieht nach dieser Lehre nicht für den eigenen Genuss, sondern für die Gottheit.

N.1.105 Vor der Frau des Lehrers bittet er gesammelt: „Mutter, gib mir eine Gabe; ich will Kuṇḍalinī sättigen.“ Danach vollzieht der Lehrer weitere Übergangsriten am Stab und ein Feueropfer. Er hält die Hand des Schülers und gibt acht Ghee-Gaben; eine anschließende Formel ist beschädigt.

N.1.106 Die Reinigung der Körperglieder erfolgt in umgekehrter Reihenfolge. Dann wird die innere Opferschnur hergestellt: Haarlocke und äußere Opferschnur werden mit Mantra in eine Betelnuss eingebracht, diese mit Ghee und Erde bestrichen, gereinigt und ins Feuer gegeben. Nach der vollständigen Abschlussgabe wird die Nuss mit Locke und Schnur weiterbehandelt; das betreffende Verb ist nicht eindeutig.

N.1.107 Der Wurzelmantra wird in einer verschlüsselt angegebenen Tausenderzahl wiederholt; die Zahl ist in der erhaltenen Form nicht sicher zu bestimmen. Danach hört der Schüler den Mantra Kālikās oder Tārās. Unter dem Wurzelmantra wird das Einnehmen der Nussasche beschrieben und als Erlangung der inneren Opferschnur gedeutet. Dies ist die Darstellung eines historischen Initiationsritus.

N.1.108 Ein Bilva-Stab und ein Bambusstab werden herbeigebracht. Auf dem Bilva-Stab erfolgen die Nyāsas Kālikās und die Einsetzung des Lebens; die Göttin wird darin betrachtet. Das dort vergegenwärtigte Bewusstsein wird auf den Bambusstab übertragen. Dieser gilt nun als Gestalt der erwählten Göttin und wird in die rechte Hand des Schülers gelegt.

N.1.109 Ein Wassergefäß wird mit der Varuṇa-Formel behandelt, mit Vāruṇī gefüllt und unter hundertachtmaliger Wiederholung des Wurzelmantras in die linke Hand gegeben. Ockerbraune Kleidung wird angelegt. Der Stabträger soll von nun an Mahāmāyā auf dem Stab betrachten und Mahākālī dort im Herzen verehren.

N.1.110 „Du bist unmittelbar Nārāyaṇa; gehe über Dharma und Adharma hinaus. Mutter, Vater, Herr und alles andere sind beim Stab gegenwärtig.“ Damit endet die Beschreibung der Annahme dieses höchsten Lebensstandes.

Almosengang und Einschränkung dieses Weges

N.1.111 Zum Almosengang geht der Stabträger zu einem brahmanischen Hausvater und ruft an dessen Tür „Nārāyaṇa“. Der Hausvater faltet die Hände, verneigt sich und gibt sorgfältig Almosen, hier ausdrücklich ohne Madhu und Fleisch. Nach Empfang der Gabe entfernt sich der Asket rasch, mit einem Dieb verglichen.

N.1.112 Im Haus darf er eine Nacht bleiben, in einer Stadt drei, an einem Pilgerort sieben. Ein Brahmane soll sich vor ihm verneigen und sein Wassergefäß auffüllen, gleich ob es noch Wasser enthält oder leer ist. Schon ein Tropfen von der Größe einer Kuśa-Spitze soll die Frucht der Spende von sieben Meeren geben.

N.1.113 Wer aus Verblendung kein Wasser gibt, wird mit Unglück und dreißigtausend Jahren als Baum bedroht. Die Lehre soll nach der Quelle selbst unter Lebensgefahr nicht einem Paśu offenbart werden.

N.1.114 Der Sammler schränkt nun ein: Im Kali-Zeitalter sei die Annahme des Stabes im eigentlichen Sinn nicht vorgesehen. Er beruft sich auf Verbote langen Brahmacarya und des Tragens des Wassergefäßes, wie sie unter anderem im Udvāhatattva gesammelt sind.

N.1.115 Auch das achte Ullāsa des Mahānirvāṇa-Tantra erklärt: Der vedische Stabritus ist im Kali-Zeitalter nicht vorgesehen, da er zu den śrautischen Übergangsriten gehört. Stattdessen gilt die Annahme des Avadhūta-Standes durch Śaiva-Riten als Entsagung dieses Zeitalters. Das zweite Rātra des Nāradapañcarātra bezeichnet die Stabannahme im Kali-Zeitalter als nicht befreiend, vedawidrig und mit gegenteiliger Wirkung verbunden.

N.1.116 Die Aussage des vierzehnten Kapitels des Nirvāṇa-Tantra, nur Brahmanen könnten entsagen, wird deshalb auf andere Zeitalter bezogen. Dort werden dem Entsagenden die geheime Verehrung der fünf Tattvas und nach zwölf Jahren das Ablegen des Stabes ins Wasser vorgeschrieben, sofern er dann noch lebt. Er wird Paramahaṃsa und folgt der Avadhūta-Lebensweise. Ānanda und Sarasvatī werden als entsprechende Bezeichnungen genannt.

Zehn Namen der Entsagenden

N.1.117 Sarasvatī ist einer der zehn Namen: Tīrtha, Āśrama, Vana, Araṇya, Giri, Parvata, Sāgara, Sarasvatī, Bhāratī und Purī. Ihre Merkmale werden nach der im Bṛhacchaṅkaravijaya von Vidyāraṇya überlieferten Darstellung erklärt.

N.1.118 1. Tīrtha heißt, wer am Zusammenfluss der drei Ströme badet, der durch Aussagen wie „Das bist du“ gekennzeichnet ist, und dabei den wirklichen Sinn vergegenwärtigt.

N.1.119 2. Āśrama heißt, wer im angenommenen Lebensstand gereift, von den Fesseln der Hoffnung und vom Hin und Her frei ist.

N.1.120 3. Vana heißt, wer an einem schönen Ort mit Wasserläufen im Wald wohnt und von den Fesseln der Erwartung frei ist.

N.1.121 4. Araṇya heißt, wer beständig im Wald der Freude weilt und die gesamte Welt aufgegeben hat. Die Schlusswendung der Vorlage lautet „Merkmal der Freude“ und verbindet den Namen mit innerer Glückseligkeit.

N.1.122 5. Giri heißt, wer auf einem vorzüglichen Berg wohnt, dem Studium der Gītā hingegeben ist und einen tiefen, unbeweglichen Geist besitzt.

N.1.123 6. Parvata heißt, wer am Fuß der Berge wohnt, durch Meditation und Sammlung gereift ist und den Wesenskern des Wesentlichen erkennt.

N.1.124 7. Sāgara heißt, wer tief wie der Ozean ist, Kostbarkeiten des Waldes beziehungsweise des Inneren bewahrt und seine Grenzen nicht überschreitet. Die Wendung über die Kostbarkeiten bleibt mehrdeutig.

N.1.125 8. Sarasvatī heißt, wer Laut und Ton kennt, sie zum Ausdruck bringt, ein Meister dichterischer Rede ist und im Ozean des Werdens den Wesenskern erkennt.

N.1.126 9. Bhāratī heißt, wer mit Wissen erfüllt ist, alle Lasten ablegt und die Last des Leidens nicht mehr kennt.

N.1.127 10. Purī heißt, wer von Erkenntnis der Wirklichkeit erfüllt, im Zustand der Fülle gegründet und stets dem als Brahman verstandenen höchsten Wort beziehungsweise Zustand zugewandt ist.

N.1.128 Wer sich ausschließlich auf das Nirvāṇa-Tantra stützt, übt nach Bemerkung des Sammlers auch heute noch entsprechend. Avadhūta-Sein wird dabei dem vierten Lebensstand zugeordnet. Das Yoni-Tantra sagt: Unter den Formen des vierten Lebensstandes ist der Avadhūta-Stand groß; durch Kula-Yoga habe ich dort Mahādevas Wesen erreicht.

Annahme des Avadhūta-Standes

N.1.129 Im achten Ullāsa des Mahānirvāṇa-Tantra spricht Sadāśiva: Der Avadhūta-Stand heißt im Kali-Zeitalter Entsagung. Wenn Brahmanerkenntnis entstanden ist, die Bindung an alle Handlungen aufgehört hat und man in der Lehre vom Selbst erfahren ist, soll man diesen Stand annehmen.

N.1.130 Wer alte Eltern, ein Kind, eine treue Frau und abhängige Angehörige verlässt, wird mit Höllenfolge bedroht. Bei den Angehörigen steht in der Vorlage wörtlich „fähige“; der Zusammenhang fordert Versorgung und verbietet verantwortungsloses Verlassen. Erst nach Erfüllung der häuslichen Pflichten und der Verpflichtungen nach den Āgamas geht man ohne Besitzdenken, Begierde und Sinnesabhängigkeit fort.

N.1.131 Wer das Haus verlassen möchte, ruft Angehörige, Freunde, Dorfbewohner und Nachbarn zusammen und bittet liebevoll um Zustimmung. Nach deren Erlaubnis verneigt er sich vor der höchsten Gottheit, umschreitet das Dorf und löst sich ohne Erwartung von Haus und Besitz.

N.1.132 Frei von den Fesseln des Weltlebens und von höchster Freude erfüllt, geht er zu einem Brahman kennenden Kula-Avadhūta und bittet: „Höchster, mein Leben im Hausstand ist vergangen. Sei mir gnädig bei der Annahme der Entsagung.“ Der Guru prüft, ob die häuslichen Pflichten beendet sind und der Bewerber friedvoll und unterscheidungsfähig ist; dann weist er ihm den zweiten Lebensstand.

N.1.133 Nach Bad und täglichen Handlungen verehrt der Schüler zur Lösung der drei Schulden Götter, Seher und Ahnen. Götter sind Brahmā, Viṣṇu und Rudra mit ihren Scharen; Seher Sanaka und die anderen sowie Atri und die übrigen göttlichen Seher.

N.1.134 Unter den Ahnen werden Vater, Großvater, Urgroßvater, Mutter, Großmutter und Urgroßmutter verehrt, ebenso die entsprechenden Vorfahren mütterlicherseits. Im Osten stehen Götter und Seher, im Süden die väterliche, im Westen die mütterliche Ahnenreihe. Je zwei Sitze werden in dieser Reihenfolge bereitet, die Wesen angerufen und verehrt.

N.1.135 Jeder Gruppe werden nach der vorgeschriebenen Ordnung eigene Reisbällchen gegeben. Mit gefalteten Händen bittet der Schüler: „Seid gesättigt, Ahnen, Götter, göttliche Seher, Mütter und Scharen. Macht mich bald schuldenfrei im Zustand jenseits der Eigenschaften.“ Nach wiederholter Verneigung vollzieht er, von den drei Schulden gelöst, das eigene Śrāddha.

N.1.136 Der Text begründet dies durch die Gegenwart aller Ahnen im Selbst; die Verwandtschaftsbezeichnungen sind an einer Stelle beschädigt. Zur Darbringung des Selbst im Selbst vollzieht der Verständige die eigene Ahnenhandlung. Nach Norden gewandt ruft er die eigenen Ahnenformen auf vorbereitete Sitze und verehrt sie mit Reisbällchen. Die Kuśa-Spitzen weisen bei den vorausgehenden Handlungen nach Osten, Süden und Westen, bei der eigenen nach Norden.

N.1.137 Nach dem vom Guru gezeigten Abschluss wiederholt der Befreiung Suchende zur Reinigung des Geistes hundertmal: „Hrīṃ. Wir verehren den Dreiäugigen, den Wohlriechenden, der das Gedeihen mehrt. Wie eine reife Frucht vom Stiel möge ich vom Tod gelöst werden, nicht von der Unsterblichkeit.“

N.1.138 Der Guru errichtet nach der jeweiligen Verehrungsweise ein Maṇḍala und einen Krug, beginnt die Verehrung, meditiert auf dem Śāmbhava-Weg über das höchste Brahman und vergegenwärtigt es rituell. Im zuvor bereiteten Feuer gibt er die im Entschluss bestimmten Opfergaben und lässt den herbeigerufenen Schüler die Opfermischung darbringen.

N.1.139 Nach Gaben mit den Vyāhṛtis folgt das Opfer der fünf Lebenswinde Prāṇa, Apāna, Samāna, Udāna und Vyāna. Zur Befreiung von körperlicher Unreinheit werden Erde, Wasser, Feuer, Luft und Raum, Geruch, Geschmack, Gestalt, Berührung und Klang dargebracht.

N.1.140 Es folgen die Tätigkeitsorgane Rede, Hände, Füße, Ausscheidungs- und Zeugungsorgan sowie die Wahrnehmungsorgane Ohr, Haut, Auge, Zunge und Nase. Nach ihrer Nennung heißt es: „Diese in mir werden rein. Hrīṃ. Ich bin Licht; möge ich ohne Staub und ohne Schuld sein“, gefolgt vom Feuerabschluss. Der Gesamttext nennt vierundzwanzig Tattvas, obwohl die hier ausdrücklich aufgezählte Reihe nicht alle einzeln ausführt.

N.1.141 Nach Darbringung der Tattvas und der vedischen Handlungen betrachtet der Schüler den Körper als untätig und einem Toten gleich. In Erinnerung an das höchste Brahman nimmt er unter den angegebenen Keimlauten die Opferschnur von der Schulter, hält sie in der Hand, spricht die drei Vyāhṛtis und den Feuerabschluss und gibt sie mit Ghee ins Feuer.

N.1.142 Unter dem Kāma-Keim schneidet er die Haarlocke ab und legt sie in Ghee: „Tochter Brahmans, Haarlocke, du ewige kindliche Gestalt: Im Feuer wird dir eine Stätte gegeben. Gehe dorthin, Göttin; dir sei Verehrung.“ Danach folgen Kāma-, Māyā- und Kūrca-Keim sowie der Feuerabschluss.

N.1.143 Ahnen, Götter, göttliche Seher und die an den Lebensstand gebundenen Handlungen werden als in der Haarlocke ruhend verstanden. Nachdem sie alle gesättigt sind, wird der Mensch durch das Ablegen von Locke und Schnur als Brahman gestaltet. Für Zweimalgeborene betrifft dies beide Zeichen, für Śūdras und andere allein das Opfer der Locke.

N.1.144 Ohne Locke und Schnur verneigt sich der Schüler ausgestreckt vor dem Guru. Dieser hebt ihn auf und spricht in sein rechtes Ohr: „Das bist du, großer Verständiger. Betrachte: Haṃsa, Er bin ich. Ohne Meinsein und Ichhaftigkeit wandle aus deinem eigenen Wesen glücklich.“

N.1.145 Nach Entlassung der im Krug und Feuer vergegenwärtigten Gottheit erkennt er den Guru als eigene Wesensgestalt und verneigt sich: „Dir Verehrung, mir Verehrung; dir und mir immer wieder Verehrung. Du allein bist dies, ich allein bin dies. Allgestaltiger, dir sei Verehrung.“ Eine kurze Fügung des Originals ist unregelmäßig, der Sinn der Nichttrennung bleibt deutlich.

N.1.146 Wer den Brahman-Mantra verehrt, die Wirklichkeit kennt und sich beherrscht, kann die Entsagung durch Abschneiden der Locke unter seinem eigenen Mantra empfangen. Wozu noch Opfer, Śrāddha und Verehrungsriten für die durch Brahmanerkenntnis Gereinigten? Der aus Erkenntnis Freie wird hier von den Folgen ritueller Unterlassung ausgenommen.

Lebensführung des Freien

N.1.147 Danach wandelt der Schüler frei von Gegensatz, Wunsch und Besitzdenken, mit festem Geist, als unmittelbar von Brahman erfüllt auf Erden. Der Selbstkenner ist von Gebot und Verbot, Erwerbs- und Erhaltungssorge frei, in Freude und Leid gleich, besonnen, selbstbeherrscht und ohne Verlangen.

N.1.148 Auch bei Leiden bleibt er fest, bei Glück ohne Anhaften, stets innerlich froh, rein, friedvoll, erwartungsfrei und unbedrängt. Er soll Lebewesen nicht beunruhigen und stets ihrem Wohl zugewandt sein. Ohne Ärger und Furcht, gezügelt, ohne eigensüchtigen Entwurf und Geschäftigkeit, frei von Trauer und Hass begegnet er Freund und Feind gleich.

N.1.149 Kälte, Wind und Hitze erträgt er. Ehre und Kränkung, Günstiges und Ungünstiges sind ihm gleich; mit dem zufällig Erlangten ist er zufrieden. Jenseits der drei Guṇas, ohne trennende Vorstellungen und Gier häuft er nichts an.

N.1.150 Wie die unwirkliche Welt auf Wahrheit beruht, so beruht der Körper auf dem Selbst. Wer dies erkennt, lebt glücklich. Die Sinne führen je ihre eigenen Tätigkeiten aus; das Selbst ist unberührter Zeuge. Aus dieser Erkenntnis wird man der Befreiung teilhaftig.

N.1.151 Der Entsagende soll das Annehmen von Metallen beziehungsweise Wertsachen, Verleumdung, Unwahrheit und erotisches Spiel meiden. Die folgende zusammengesetzte Wendung über Genuss, Lehre und Missgunst ist beschädigt. Sein Blick bleibt gleich gegenüber Insekt, Gott und Mensch; bei allen Handlungen erkennt der Wanderer alles als Brahman.

N.1.152 Speise von einem Brahmanen oder einem Hundekocher, von wem auch immer sie kommt, nimmt er ohne Prüfung von Ort, Zeit und gesellschaftlicher Herkunft an. Seine Zeit verbringt der Avadhūta mit Schriften über das Selbst und beständiger Erforschung der Wirklichkeit, aus innerer Freiheit lebend.

N.1.153 Der tote Körper eines Entsagenden soll nach dieser Vorschrift nicht verbrannt werden. Nach Verehrung mit Duft und Blüten wird er begraben oder ins Wasser gesenkt.

N.1.154 Menschen, die Yoga noch nicht erreicht haben und weiterhin Wünsche hegen, neigen zu vielfältigen Handlungen. Auch an Meditation, Verehrung und Mantrawiederholung hängen sie, weil sie darin ihr Heil sehen. Deshalb wurden die Handlungsregeln zur Reinigung des Geistes gelehrt und vielfältige Namen und Formen dafür gestaltet.

N.1.155 Ohne Brahmanerkenntnis und ohne Entsagung von der Bindung an Handlungen wird man selbst durch hundert Weltalter voller Handlungen nicht zur Befreiung geeignet. Der die Wirklichkeit kennende Kula-Avadhūta ist ein schon im Leben Befreiter in Menschengestalt. Der Hausvater soll ihn als unmittelbar Nārāyaṇa verehren. Schon sein Anblick wird mit Befreiung von Verfehlungen und der Frucht aller Pilgerfahrten, Gelübde, Askesen, Gaben und Opfer gepriesen.

Formen des Avadhūta

N.1.156 Im vierzehnten Ullāsa fragt die Göttin: Zwei Lebensstände wurden genannt, Hausstand und Bettelstand. Wie ist dann von vier Avadhūta-Formen zu hören? Erkläre ihre besonderen Merkmale.

N.1.157 Sadāśiva antwortet: Brahmanen, Kṣatriyas und andere, die den Brahman-Mantra verehren, gelten auch im Hausstand als Entsagende. Wer durch vollständige Weihe geformt ist, gilt als Śaiva-Avadhūta und ist zu ehren. Brahma- und Śaiva-Avadhūtas, die noch der beschriebenen Handlungsordnung folgen, vollziehen ihre Aufgaben nach diesem Weg.

N.1.158 Verbotene Speise und Getränke nehmen sie nur an, wenn sie Brahman beziehungsweise im Kreis dargebracht sind. Die Regeln für Brahma-Avadhūta-Kaulas und vollständig geweihte Kaulas wurden bereits erklärt. Bad, Entsagung, Trinken, Geben und Fürsorge für die Ehefrau erfolgen bei beiden nach dem Āgama-Weg.

N.1.159 Im vierzehnten Kapitel des Nirvāṇa-Tantra spricht Śaṅkara: Der Avadhūta ist als Gestalt des Vīra zu verstehen, stets der Wirklichkeit zugewandt. Er vollzieht die für die Entsagungsannahme genannten Handlungen. Wie beim Stabträger wird eine Rasur am Neumond genannt; daneben steht die Form mit ungeschnittenem, frei herabhängendem Haar. Beide Beschreibungen werden nebeneinander überliefert.

N.1.160 Er trägt Knochenketten oder Rudrākṣas, geht unbekleidet oder mit Lendentuch und schmückt den Leib mit rotem Sandel oder Asche. Im zweiten Abschnitt des Yogasāra werden menschliche Schädelschale, Holzstab, Axt, Fell und Khaṭvāṅga genannt. Eine Kleiderbezeichnung ist beschädigt. Auf der Stirn trägt er ein mit Sandel gezeichnetes Mondzeichen und gegebenenfalls leicht gelbbraunes Gewand.

N.1.161 Die Anrede „Suta“ wird vom Kommentar als Anrede Śivas gedeutet. Ferner werden das Sudarśana-Rad, Saiteninstrumente und mehrere Trommeln, darunter Maḍḍu, Ḍiṇḍima, Jharjhara und Ḍamaru, genannt, die der Yogi an seinem Aufenthaltsort spielt. Eine Instrumentenbezeichnung bleibt unsicher.

N.1.162 Das Nirvāṇa-Tantra fordert Vergebung, Freigebigkeit und Meditation mit kindlicher Unbefangenheit: „Ich bin Śiva, die Freude Bhairavas; ich bin frei, ein Kula-Leiter.“ Mit solcher Haltung, Mantra und ritueller Grundlage wird der Übende Sadāśiva gleichgesetzt. Saṃvid und Kāraṇa werden als regelmäßig zu verwendende Ritualstoffe genannt; der Text verheißt dadurch Śambhu-Gleichheit.

N.1.163 Das Mahānirvāṇa-Tantra erklärt alle fünf Gruppen für zur Kula-Avadhūta-Weihe berechtigt: Brahmanen, Kṣatriyas, Vaiśyas, Śūdras und Sāmānyas. Das Nirvāṇa-Tantra verbindet dagegen die Früchte mit einer Rangordnung: Dem Brahmanen volle Nirvāṇa-Frucht, dem Kṣatriya drei Viertel, dem Vaiśya die Hälfte, dem Śūdra ein Viertel. Eine vorhergehende Kurzbeschreibung ihrer Zustände ist beschädigt. Die unterschiedlichen Wertungen werden nicht angeglichen.

N.1.164 Von den bereits genannten zehn Namen werden nun besonders Vana, Araṇya, Bhāratī, Giri und Purī erklärt. Vana ist, wer an einem Ort bleibt, über seine erwählte Gottheit meditiert und durch Askese befähigt Mantras weitergibt.

N.1.165 Araṇya ist der große Vīra mit losem oder verfilztem Haar, äußerlich wie ein Ungebundener oder Verrückter, innerlich im Yoga. Bhāratī ist in verschiedenen Schriften und Handlungen erfahren, betrachtet stets die makellose erwählte Göttin, besitzt große Erkenntnis und beherrscht die Sinne.

N.1.166 Giri ist der Vīra mit erhobenen Armen, offenem Haar und ohne Kleidung, der überall Gleichheit betrachtet und nichts außerhalb seiner erwählten Göttin erkennt. Purī wandert durch Länder, heilige Sitze, Felder und Pilgerorte, verehrt sorgfältig Gottheit und Guru und ist in innerer Verehrung gefestigt.

N.1.167 Wem die Hingabe an den Avadhūta-Stand unerschütterlich ist, dem ist Kālī gnädig; was wäre ihm unerreichbar? Ein Avadhūta soll wie Śambhu verehrt werden. Nach Vermögen werden ihm die fünf Tattvas gegeben; wer dazu nicht fähig ist, erfreut ihn durch Hingabe.

N.1.168 Das Mahānirvāṇa-Tantra unterscheidet den hingebenden Avadhūta als vollständig oder unvollständig. Der vollständige heißt Paramahaṃsa, der andere Parivrājaka. Hat jemand die Weihe empfangen, ist aber in Erkenntnis noch schwach, bleibt er unter Menschen und reinigt sich weiter. Er bewahrt seine gesellschaftlichen Zeichen, erfüllt seine Aufgaben und entwickelt, stets auf Brahman gerichtet, höchste Erkenntnis.

N.1.169 Im zweiten Kapitel des Muṇḍamālā-Tantra wird der Avadhūta unmittelbar Śiva und Sadāśiva, die Avadhūtī Śivā, die Göttin, genannt. Unter den vier Lebensständen gilt sein Stand als groß. Zwei Formen werden unterschieden: der im Haus Lebende und der dem Verbrennungsplatz Folgende.

N.1.170 Die Darstellung verbindet bekleidet und unbekleidet, geregelte Yoni-Praxis, Leben mit eigener Frau und umfassende Ungebundenheit; einzelne Verbindungen bleiben gedrängt. Der Haus-Avadhūta wird vom zweiten, als laut lachender unbekleideter Sadāśiva beschriebenen unterschieden.

Oṃ Tat Sat

N.1.171 Nach dem Mahānirvāṇa-Tantra vollzieht der Avadhūta seine angemessenen Handlungen mit „Oṃ Tat Sat“ und der Betrachtung „Er bin ich“, stets in Loslösung. Unangehaftet wie Wasser auf einem Lotusblatt soll er handeln und sich durch Erkenntnis und Unterscheidung befreien.

N.1.172 Jede Handlung, die ein Hausvater oder ein ungebundener Entsagender mit „Oṃ Tat Sat“ ausführt, soll seinem höchsten Ziel dienen. Mantrawiederholung, Feueropfer, Einsetzung, Übergangsriten und alle anderen Vollzüge gelten durch diese Formel als vollständig.

N.1.173 Wozu viele andere Mantras und umfangreiche Übungen? Mit diesem Brahman-Mantra sollen alle Handlungen vollendet werden. Leicht auszuführen, ohne große Ausführlichkeit und doch volle Frucht gebend, wird er als unvergleichliches Mittel gepriesen.

N.1.174 Wer ihn im Hausbereich oder am Körper aufschreibt und trägt, dessen Haus gilt als großer Pilgerort und dessen Körper als verdienstvoll. „Oṃ Tat Sat“ wird als innerster Wesenskern von Nigama, Āgama und Tantra bezeichnet.

N.1.175 Sind die vier Arten von Tattvas und andere Gegenstände durch diesen Mantra gereinigt, braucht es nach dieser Quelle keine weitere Reinigung durch andere Formeln. Wer überall das wirkliche Sein sieht, diesen Mantra wiederholt und mit reinem Geist frei handelt, heißt König der Kaulas.

N.1.176 Durch Wiederholung wird Vollendung, durch Betrachtung der Silben Befreiung verheißen. Wer den Mantra mit Verständnis seines Sinns wiederholt, wird als unmittelbar Brahman gepriesen. Der dreigliedrige große Mantra ist die Ursache aller Ursachen; durch seine Praxis wird der Übende dem Todesüberwinder gleich. Auch je zwei Glieder oder ein einzelnes Glied sollen, wiederholt, Vollendung geben. Damit endet das Lob des Mantras.

N.1.177 Dieselbe Quelle sagt vom durch Śaiva-Avadhūta-Weihe von allen rituellen Handlungen Gelösten, er sei nicht mehr für Götter-, Ahnen- oder Seherhandlungen zuständig.

Der Paramahaṃsa

N.1.178 Die vierte der vier Avadhūta-Formen heißt Haṃsa. Die anderen drei verbinden Yoga und Erfahrung des Genusses; alle werden als frei und Śiva gleich beschrieben. Der Haṃsa soll keine sexuelle Verbindung eingehen und nichts besitzen. Er lebt vom bereits begonnenen Karma und wandelt jenseits von Gebot und Verbot.

N.1.179 Er legt gesellschaftliche Zeichen und häusliche Aufgaben ab, wandert ohne eigensüchtigen Plan und Geschäftigkeit, zufrieden im eigenen Selbst, frei von Trauer und Verblendung, ohne festen Wohnsitz, duldsam, ungebunden und ohne andere zu bedrängen.

N.1.180 Für ihn werden weder besondere Darbringung von Speisen und Getränken noch förmliche Meditation und Sammlung verlangt. Frei und von Gegensätzen gelöst lebt der Asket nach dem Haṃsa-Weg. Damit sind die vier Kula-Yogis, rechtschaffene Gestalten des Herrn, beschrieben. Ihr Anblick, ihre Berührung, Gespräch mit ihnen und ihr Erfreuen werden mit der Frucht aller Pilgerorte gepriesen.

Unterschiedliche religiöse Lebensweisen

N.1.181 Vedācāra wurde bereits erklärt; nun folgen Vaiṣṇava- und weitere Lebensweisen. Im ersten Kapitel des Nityā-Tantra wird Vaiṣṇavācāra als vorzüglich gepriesen: Schon seine Kenntnis soll die Zeit beziehungsweise den Tod mit gefalteten Händen vor den Übenden treten lassen.

N.1.182 Nach vedischer Ordnung lebt er gewissenhaft, meidet sexuelle Verbindung und entsprechendes Reden, Gewalt, Verleumdung, Hinterlist und Fleisch. Nachts berührt er weder Gebetskette noch Yantra. Er verehrt Viṣṇu, bringt ihm alle Handlungen dar und betrachtet beständig die ganze Welt als von Viṣṇu erfüllt. Damit endet Vaiṣṇavācāra.

N.1.183 Śaivācāra wird als selten gepriesen und folgt ebenfalls der vedischen Ordnung im Śaiva- und Śākta-Bereich. Als besonderer Unterschied wird hier allein das Tieropfer genannt.

N.1.184 Dakṣiṇācāra trägt nach dieser Erklärung seinen Namen, weil der Weise Dakṣiṇāmūrti ihn einst annahm. Er gilt als erste einführende Lebensweise für Divya und Vīra. Die höchste Göttin wird nach vedischer Ordnung verehrt; nachts wird nach Annahme von Vijayā der Mantra mit ungeteilter Aufmerksamkeit wiederholt.

N.1.185 Das dritte Kapitel beschreibt die fünfte Lebensweise zusammenfassend: Tagsüber gesammelt in Brahmacarya leben, nachts die Göttin mit Ersatzformen der fünf Tattvas verehren.

N.1.186 Die folgende Lehre wird als innerster Kern der Brahmanfreude eingeführt. In Veda, Schriften und Purāṇas ist die Erkenntnis verborgen wie Feuer im Holz. Wie im Pferdeopfer die Tötung des Pferdes rituell nicht als gewöhnliche Tötung gewertet wird, so beansprucht diese Quelle Schuldlosigkeit für das vorgeschriebene Opfer. Reines und Unreines werde durch Reinigung rein. Dies bezeichnet sie als Siddhāntācāra.

N.1.187 Das zweite Kapitel des Samayācāra-Tantra lehrt: Gebadet, weiß gekleidet und rein gekleidet widmet man sich täglich der Gottheitsverehrung, tagsüber Viṣṇu. Nachts werden die jeweils verfügbaren geeigneten Stoffe mit Hingabe und nach Vorschrift verwendet; dadurch wird die ganze Frucht verheißen. Kulācāra wird später ausführlich erklärt. Damit endet die Unterscheidung der Lebensweisen.

N.1.188 Damit endet in der ehrwürdigen Prāṇatoṣiṇī, im siebten Buch Nirguṇakāṇḍa, der erste Lehrabschnitt über die Bestimmung der Paśu-Haltung und die damit verbundenen Gegenstände.


Zweiter Lehrabschnitt: Vollständige Weihe und Reinigung der fünf Tattvas

Die vollständige Weihe nach dem Mahānirvāṇa-Tantra

N.2.1 Im zehnten Ullāsa des Mahānirvāṇa-Tantra spricht Sadāśiva: Diese höchste Vorschrift war in den drei Welten verborgen. Früher gelangten Menschen durch ihren geheimen Vollzug zur Befreiung. Im mächtig gewordenen Kali-Zeitalter, wenn der Kula-Weg öffentlich wird, kann die Weihe nachts oder tagsüber offen vollzogen werden.

N.2.2 Bloßes Weintrinken macht niemanden zum Kaula. Erst die vollständige Weihe begründet hier den Kaula, den Kreisleiter und den Kula-Verehrer. Am Morgen vor der Weihe soll der Guru zur Befriedung aller Hindernisse Vighneśa nach Vermögen verehren. Ist er selbst zur vollständigen Weihe nicht befugt, lässt er alles durch einen entsprechend geweihten Kaula ausführen.

N.2.3 Der Keim wird verschlüsselt als der auf Kha folgende Buchstabe mit Punkt angegeben. Sein Seher ist Gaṇaka, sein Metrum Nīvṛt, seine Gottheit der Hindernisherr. Er dient der Beseitigung der Hindernisse des bevorstehenden Ritus. Mit dem Wurzelkeim und den sechs langen Vokalen werden die sechs Körperglieder eingesetzt; nach Atemlenkung folgt die Meditation über Gaṇapati.

N.2.4 Verehrt Gaṇapati: zinnoberrot, dreiäugig, mit mächtigem Bauch. Seine Lotushände halten Schwert, Schlinge, Stachel und die gewünschte Gabe; eine weitere gedrängte Wendung beschreibt den in der roten Hand glänzenden, mit Vāruṇī gefüllten Krug. Die junge Mondsichel erhellt sein Haupt, sein Antlitz ist das eines Elefanten, seine Wangen sind mit der Bījapūra-Frucht beziehungsweise deren Saft verbunden. Schlangen schmücken ihn; Gewand und Körperfarbe sind rot. Die Attributfolge ist nicht völlig eindeutig überliefert.

N.2.5 Nach innerer Verehrung folgen die Kräfte des Sitzes, im Osten beginnend: Tīvrā, Jvālinī, Nandā, Bhogadā, Kāmarūpiṇī, Ugrā, Tejasvatī und Satyā; in der Mitte Vighnavināśinī. Dann wird der Lotussitz verehrt. Nach erneuter Meditation empfängt Gaṇeśa die Gaben der fünf Tattvas.

N.2.6 In den vier Richtungen werden Gaṇeśa, Gaṇanāyaka, Gaṇanātha und Gaṇakrīḍa verehrt; danach Ekadanta, Vakratuṇḍa, Lambodara, Gajānana, Mahādeva, Vikaṭa, Dhūmrābha und Vighnanāśana. Es folgen die Śaktis von Brāhmī an, die Richtungshüter und ihre Waffen. Dann wird Vighnarāja entlassen.

N.2.7 Nach dieser Verehrung wird die vorbereitende Einsegnung vollzogen. Brahman kennende Kula-Übende werden mit den fünf Tattvas gespeist. Am nächsten Tag gibt der Schüler nach Bad und täglichen Handlungen Sesam und Gold zur Tilgung der seit Geburt begangenen Verfehlungen und einzelne Speisegaben zur Zufriedenstellung der Kaulas.

N.2.8 Nach Arghya für die Sonne werden Brahmā, Viṣṇu, die neun Planeten und die Mütter verehrt. Eine Vasudhārā genannte Gabe und das auf Gedeihen gerichtete Ahnenritual folgen. Dann geht der Schüler zum Guru und bittet mit Verneigung: „Komm, Herr des Kula-Weges, Geliebter der Lotusfamilie. Gib meinem Haupt den Schatten deiner Lotusfüße, du Hort des Mitgefühls. Erlaube die günstige vollständige Weihe; durch deine Gnade möge das Werk ohne Hindernis gelingen.“

N.2.9 Der Guru antwortet: „Kind, auf Weisung Śivas und Śaktis vollziehe die vollständige Weihe. Nach Śivas Gebot möge die erwünschte Vollendung eintreten.“ Nach dieser Erlaubnis fasst der Schüler den Entschluss zur Befriedung von Bedrängnis und zur Erlangung von Leben, Wohlergehen, Kraft und Gesundheit. Mit Kleidung, Schmuck und gereinigten Ritualstoffen verehrt und bestellt er den Guru.

N.2.10 Der Guru bereitet ein schönes, mit Ocker und anderen Farben gestaltetes Haus: Fahnen, Wimpel, Früchte, Blüten, Glöckchenketten und Baldachin schmücken es. Reihen von Ghee-Lampen vertreiben die Dunkelheit, Kampfer und Räucherwerk erfüllen es mit Duft. Fächer, Wedel, Pfauenfedern und Spiegel stehen bereit.

N.2.11 Darin errichtet er einen anderthalb Ellen breiten und vier Finger hohen Erdaltar. Mit Pulver aus ungebrochenem Reis zeichnet er das Sarvatobhadra-Maṇḍala. Nach der eigenen Ritualüberlieferung vollzieht er die Verehrung und reinigt die fünf Tattvas.

N.2.12 Ein goldener, silberner, kupferner oder tönerner Krug wird mit dem Mondkeim gespült, mit Joghurt und Reis versehen, unter dem Brahman-Keim eingesetzt und mit dem Śrī-Keim durch Zinnober gezeichnet. Unter den gepunkteten Buchstaben in umgekehrter Reihenfolge von Kṣa bis a und dem Wurzelmantra wird er mit Kāraṇa gefüllt; alternativ mit Pilgerwasser oder reinem Wasser.

N.2.13 Neun Edelsteine oder Gold werden hineingelegt. Zweige von Jackfruchtbaum, Udumbara, Aśvattha, Bakula und Mango kommen unter dem Vāgbhava-Keim in die Öffnung. Darüber setzt man unter Ramā und Māyā eine Tonschale mit Früchten und Reis. Zwei Tücher umhüllen den Hals des Kruges: rot bei Śakti, weiß bei Śiva oder Viṣṇu.

N.2.14 Nach Festigung mit den genannten Lauten werden die fünf Tattvas in den Krug gegeben und neun Gefäße angeordnet. Das Śakti-Gefäß ist silbern, das Guru-Gefäß golden, das Śrī-Gefäß eine „große Muschel“, die übrigen kupfern. Stein, Holz und Eisen werden ausgeschlossen. Die Gefäße sollen den eigenen Mitteln entsprechen.

N.2.15 Nach ihrer Aufstellung werden Guru-Reihe und Göttin durch Darbringung gesättigt. Der mit Nektar gefüllte Krug wird verehrt, Räucherwerk und Licht gezeigt und allen Wesen Bali gegeben. Nach Atemlenkung, Meditation und Anrufung wird die erwählte Göttin nach Vermögen verehrt, ohne Vermögen vorzutäuschen oder geizig zu verbergen.

N.2.16 Nach Feueropfer und den vorgesehenen Verehrungen von Kumārīs, Śaktis und Übenden ehrt der Guru die Anwesenden mit Blüten, Sandel und Gewändern. Er bittet die Kaulas, seinen Schüler bei der vollständigen Weihe zu begünstigen und zuzustimmen. Sie antworten: „Durch Mahāmāyās Gnade und die Macht des höchsten Selbst werde dein Schüler vollständig und der höchsten Wirklichkeit hingegeben.“

N.2.17 Der Guru lässt den Schüler die Göttin im verehrten Krug anbeten, bewegt ihn unter den Keimen von Kāma, Māyā und Ramā und hebt den Brahman-Krug. Nach Norden gewandt besprengt er den Schüler mit den folgenden Formeln. Ihr Seher ist Sadāśiva, das Metrum Anuṣṭubh, die Gottheit Ādyā, der Keim Oṃ; ihre Anwendung ist die vollständige Weihe.

Die vollständige Weihe wird durch eine Folge von Segensformeln begleitet.

Die neunzehn erhaltenen Weiheverse

N.2.18 1. Mögen die Gurus dich weihen, Brahmā, Viṣṇu und Maheśvara. Mögen die Mütter Durgā, Lakṣmī und Bhavānī dich weihen.

N.2.19 2. Ṣoḍaśī, Tāriṇī, Nityā, Svāhā und Mahiṣamardinī mögen dich mit mantra-gereinigtem Wasser weihen.

N.2.20 3. Jayadurgā, Viśālākṣī, Brahmāṇī, Sarasvatī, Bagalā, Varadā und Śivā mögen dich weihen.

N.2.21 4. Die Kräfte Nārasiṃhī, Vārāhī, Vaiṣṇavī, Vanamālinī, Indrāṇī, Vāruṇī und Raudrī mögen dich weihen.

N.2.22 5. Bhairavī, Bhadrakālī, Zufriedenheit, Gedeihen, Umā, Geduld, Vertrauen, Schönheit, Mitgefühl und Frieden mögen dich immer weihen.

N.2.23 6. Mahākālī, Mahālakṣmī, Mahānīlasarasvatī, Ugracaṇḍā und Pracaṇḍā mögen dich stets weihen.

N.2.24 7. Fisch, Schildkröte, Eber, Mannlöwe, Zwerg, Rāma und Rāma aus Bhṛgus Geschlecht mögen dich mit Wasser weihen.

N.2.25 8. Asitāṅga, Ruru, Caṇḍa, Krodha, Unmatta, Bhayaṅkara, Kapālin und Bhīṣaṇa mögen dich mit Wasser weihen. Die mittleren Namen stehen in der Vorlage zusammengedrängt.

N.2.26 9. Kālī, Kapālinī, Kullā, Kurukullā, Virodhinī, Vipracittā und Mahogrā mögen dich immer weihen.

N.2.27 10. Die Richtungsherren Indra, Agni, der Bezwinger des Todes, der Rākṣasa-Herrscher, Varuṇa, Wind, Reichtumsgeber und Maheśāna mögen dich besprengen.

N.2.28 11. Sonne, Mond, Mars, Merkur, Jupiter, Venus, Saturn, Rāhu und Ketu, die Planeten samt den Mondhäusern, mögen dich weihen.

N.2.29 12. Mondhaus, Karaṇa, Yoga, Wochentage, Monatshälften, Tage, Jahreszeit, Monat und Jahr mögen dich immer weihen.

N.2.30 13. Die Meere aus Salz, Zuckerrohrsaft, Wein, Ghee, Joghurt, Milch und Wasser mögen dich mit mantra-gereinigtem Wasser weihen.

N.2.31 14. Die großen Nāgas von Ananta an, die Vögel von Suparṇa an, die Bäume von den Wunschbäumen an und die Richtungsherren mögen dich besprengen.

N.2.32 15. Die in Unterwelt, Erde und Himmel Wandelnden, die Wohlergehen bringen und durch die vollständige Weihe erfreut sind, mögen dich mit Wasser weihen.

N.2.33 16. Unglück, schlechter Ruf, Krankheiten, seelische Bedrängnis und Kummer mögen durch die Weihe verschwinden, vom Kālī-Keim getroffen.

N.2.34 17. Bhūtas, Pretas, Piśācas und unheilbringende Besessenheitsmächte mögen vertrieben werden und schwinden, vom Ramā-Keim getroffen.

N.2.35 18. Durch Schadenszauber oder feindliche Mantras entstandene Störungen und die aus Geist, Rede und Körper entstandenen Verfehlungen mögen durch die Weihe verschwinden.

N.2.36 19. Alle Bedrängnisse mögen schwinden, Glücksgüter beständig sein. Durch die vollständige Weihe mögen die Wünsche erfüllt werden.

Abschluss und Formen der Weihe

N.2.37 Die folgende Prosa nennt einundzwanzig Formeln; tatsächlich sind hier neunzehn nummerierte Verse erhalten. Fehlende Verse werden nicht ergänzt. Hat der Schüler zuvor einen Mantra aus dem Mund eines Paśu empfangen, lässt der Guru ihn nun erneut hören. Er spricht ihn mit dem bisherigen Namen an, unterrichtet die Śakti-Übenden und gibt ihm einen Kula-Namen. Die Endung ist hier beschädigt; im späteren Verfahren lautet sie Ānandanātha.

N.2.38 Nach Empfang des Mantras verehrt der Schüler die eigene Gottheit im Guru und den Guru mit den fünf Tattvas. Kühe, Land, Gold, Kleidung, Fahrzeuge und Schmuck werden als mögliche Lehrergaben genannt. Dann verehrt er die Kaulas als Śiva-Gestalten, berührt die Füße des Guru und bittet demütig um den höchsten Nektar zur Erfüllung seines Ziels.

N.2.39 Der Guru fragt die Kaulas um Erlaubnis, dem bescheidenen Schüler den höchsten Nektar zu geben. Sie bitten den Kreisleiter, den Schüler durch Kula-Nektar zu erfüllen. Nach ihrer Zustimmung legt er ihm ein Trinkgefäß mit gereinigtem Nektar und den zugehörigen gereinigten Gaben in die Hand.

N.2.40 Nach innerer Rücknahme der Göttin zeichnet der Guru mit der am Opferlöffel haftenden Asche ein Stirnzeichen bei sich, dem Schüler und den Kaulas. Der Ausdruck Kūrca wird hier als Stelle zwischen den Augenbrauen erklärt. Danach werden die als Gnade empfangenen Tattvas verteilt und Trinken und Essen nach der Ordnung der hingebenden Übenden vollzogen.

N.2.41 So ist die vollständige Weihe beschrieben, die Brahmanerkenntnis hervorbringen und Śiva-Sein verwirklichen soll. Sie kann neun, sieben, fünf, drei oder eine Nacht dauern. Für neun Nächte wird das Sarvatobhadra-, für sieben das Navanābha-, für fünf das Pañcābja-Maṇḍala verwendet, für drei oder eine Nacht ein achtblättriger Lotus.

N.2.42 Im Sarvatobhadra- und Navanābha-Maṇḍala stehen neun Krüge, im Fünflotus-Maṇḍala fünf, im achtblättrigen Lotus einer. Glied- und Umkreisgottheiten werden an Staubfäden und weiteren Stellen verehrt. Anblick, Berührung und Nähe eines durch vollständige Weihe vollendeten reinen Kaula werden mit Reinigung verbunden; der genaue Ausdruck für die Art dieser Reinigung ist unsicher.

N.2.43 Śāktas, Vaiṣṇavas, Śaivas, Sonnen- und Gaṇapati-Verehrer können auf dem Kula-Weg sorgfältig üben, Śakti verehren, die fünf Tattvas reinigen und der eigenen erwählten Gottheit dienen. Allein dadurch werden sie jedoch noch nicht Kreisleiter.

N.2.44 Viele Anwendungen und Handlungen wurden gelehrt. Für den allein in Brahman gefestigten Kaula sind Vollzug und Loslassen gleich. Das eine höchste Brahman umhüllt die Welt; alle Handlungen sind mit ihm verbunden. Auch wer zunächst mit Unterscheidung verehrt, gelangt dorthin. Alles ist in Brahman, alles endet in Brahman. Wer dies erkennt, ist ein wahrer Kaula und schon im Leben frei.

Ausführliches Verfahren der vollständigen Weihe

N.2.45 Das Mahānirvāṇa-Tantra erläutert den Vollzug nochmals. Am Tag vor der Weihe verehrt der Guru Vighneśa nach Vermögen; fehlt ihm die Befugnis, wird ein geweihter Kaula als Guru angenommen. Gaṃ ist Gaṇeśas Keim. Nach den täglichen Handlungen, dem Sitzen, Mundspülen, Arghya-Bereiten und der Elementreinigung folgt die Einsetzung von Seher, Metrum und Gottheit.

N.2.46 Die Anwendung lautet auf Beseitigung aller Hindernisse der geplanten vollständigen Weihe. Am Kopf wird Gaṇaka verehrt, am Mund das Nīvṛt-Metrum, im Herzen Vighnarāja. Mit der Herzformel und den weiteren entsprechenden Formeln erfolgen Glied- und Hand-Nyāsa; danach dreifache Atemlenkung mit dem Wurzelmantra.

N.2.47 Wieder wird Gaṇapati zinnoberrot, dreiäugig und großbäuchig betrachtet, mit den genannten Waffen, Gaben und dem Vāruṇī-Krug, Mondsichel, Elefantengesicht, Schlangenschmuck und roten Gewändern. Die wiederholte Meditationsstrophe besitzt dieselben gedrängten Attributlesungen wie die erste.

N.2.48 Nach geistiger Verehrung werden auf Yantra oder Krug die Sitzkräfte mit Duft und Blüten verehrt: „Oṃ, Verehrung der Tīvrā“, entsprechend Jvālinī, Nandā, Kāmarūpiṇī, Ugrā, Tejasvatī, Satyā und in der Mitte Vighnanāśinī. Bhogadā fehlt in dieser Wiederholung. Danach gilt die Verehrung dem Lotussitz.

N.2.49 Nach erneuter Meditation wird Gaṇeśa mit der Bitte „Komm hierher“ angerufen und mit Fußwasser und den fünf Tattvas verehrt. Duft und Blüten gelten Gaṇeśa, Gaṇanāyaka, Gaṇanātha, Gaṇakrīḍa, Ekadanta, Vakratuṇḍa, Lambodara, Gajānana, Mahādeva, Vikaṭa, Dhūmābha und Vighnanāśana, jeweils mit Oṃ und abschließender Verehrung.

N.2.50 Es folgen Brāhmī, Māheśvarī, Kaumārī, Vaiṣṇavī, Vārāhī, Indrāṇī, Nārasiṃhī und Mahālakṣmī, die Richtungshüter von Indra an und die Waffen von Vajra an. Nach Mantrawiederholung nach Vermögen, Darbringung ihrer Frucht und Verneigung wird Gaṇapati mit der Bitte um Vergebung entlassen. Vorbereitende Einsegnung und Speisung der Brahman kennenden Kula-Übenden schließen sich an.

N.2.51 Am nächsten Tag spricht der Schüler nach Bad und täglicher Praxis „Oṃ Tat Sat“ und den Datumsentschluss mit Monat, Sonnenzeichen, Monatshälfte, Tithi, Herkunft und Namen: Zur Tilgung der seit Geburt wissentlich oder unwissentlich begangenen Verfehlungen gibt er Sesam und Gold, Viṣṇu zugeordnet, an einen mit Herkunft und Namen bezeichneten Brahmanen. Danach folgt die Lehrergabe und eine Speisegabe für die Kaulas.

N.2.52 Nach Sonnen-Arghya, Verehrung Brahmās, Viṣṇus und der neun Planeten folgen die sechzehn Mütter von Gaurī an, Vasudhārā, die Rezitation des Lebenshymnus und das auf Gedeihen gerichtete Śrāddha. Dann bittet der Schüler den Guru erneut um den Schatten seiner Lotusfüße und Erlaubnis zur vollständigen Weihe; der Guru gewährt sie im Namen Śivas und Śaktis.

N.2.53 Der Schüler fasst den Entschluss, zur Erlangung von Leben, Glück, Kraft und Gesundheit die vollständige Weihe nach dem zehnten Abschnitt des Mahānirvāṇa-Tantra zu vollziehen. Die nur mit ihrem Anfang genannten vedischen Sprüche werden rezitiert. Nach der förmlichen Begrüßung verehrt er den Guru mit Kleidung, Schmuck und gereinigtem Kāraṇa.

N.2.54 Er bestellt den mit Herkunft und Namen bezeichneten Ānandanātha zum Guru beziehungsweise zur Ausführung des Guru-Amtes. Dieser antwortet: „Ich bin erwählt.“ Der Schüler bittet: „Vollziehe das Lehrerwerk nach Vorschrift.“ Der Guru erwidert: „Ich werde es nach meinem Wissen ausführen.“

N.2.55 Im schön geschmückten, wohlriechenden, durch Lampen erhellten Raum zeichnet der Guru auf dem vier Finger hohen, anderthalb Ellen messenden Erdaltar das Maṇḍala mit fünffarbigem Pulver. Neun Nächte verlangen Sarvatobhadra, sieben Navanābha, fünf Pañcābja, drei oder eine den achtblättrigen Lotus. Die Krüge werden nach der Einweihungsordnung aufgestellt.

N.2.56 Nach Reinigung der fünf Tattvas werden mit dem Mondkeim Joghurt und Reis an den Krug gegeben, mit Oṃ wird er eingesetzt, mit dem Lakṣmī-Keim Zinnober aufgetragen. Unter den gepunkteten Buchstaben von Kṣa bis a, dem Wurzelmantra und dem Mondkeim wird er gefüllt; ersatzweise mit Pilgerwasser oder reinem Wasser. Neun Edelsteine oder Gold kommen hinein.

N.2.57 Die fünf genannten Baumzweige werden mit dem Vāgbhava-Keim in die Öffnung gelegt, eine neue Schale mit Früchten und Reis mit Śrī- und Māyā-Keim darüber. Zwei rote Tücher gelten der Śākta-, weiße der Śaiva- oder Vaiṣṇava-Weihe. Nach Festigung des Kruges werden zwischen ihm und dem Śrī-Gefäß neun Gefäße von Süden aus angeordnet.

N.2.58 Das Śakti-Gefäß ist silbern, das Guru-Gefäß golden; für Vīra- und Selbstgefäß wird hier die große Muschel genannt. Alternativ werden andere Gefäße als solche aus Stein, Holz und Eisen verwendet. Guru und Göttin werden mit Kāraṇa gesättigt; im gefüllten Krug wird die Gottheit nach der eigenen Überlieferung verehrt.

N.2.59 Es folgen Mantrawiederholung, Darbringung ihrer Frucht, Bali, Hymnen und Schutztext sowie eintausendacht oder hundert Feueropfergaben. Kumārīs, Śaktis und Übende werden mit Duft, Blüten, Kleidung, Girlanden und Gefäßen geehrt. Der Kreisleiter erbittet erneut Zustimmung zur Weihe; die Anwesenden sprechen den Segen Mahāmāyās und des höchsten Selbst.

N.2.60 Der Guru lässt den Schüler die Göttin verehren und bewegt den Krug mit Śrī- und Māyā-Keim: „Erhebe dich, Brahman-Krug, der die erwünschte göttliche Vollendung gibt. Mit dem Wasser aller heiligen Orte erfülle sein Ziel.“ Seher ist Sadāśiva, Metrum Anuṣṭubh, Gottheit die erwählte Gottheit des Schülers, Keim Oṃ; die Anwendung gilt Leben, Ruhm, Kraft, Gesundheit und vollständiger Weihe.

Wiederholung der Weiheverse im Vollzugsabschnitt

N.2.61 1. Mögen die Gurus, Brahmā, Viṣṇu und Maheśvara dich weihen; mögen Durgā, Lakṣmī und Bhavānī, die Mütter, dich weihen.

N.2.62 2. Ṣoḍaśī, Tāriṇī, Nityā, Svāhā und Mahiṣamardinī mögen dich mit mantra-gereinigtem Wasser weihen.

N.2.63 3. Jayadurgā, Viśālākṣī, Brahmāṇī, Sarasvatī, Bagalā, Varadā und Śivā mögen dich weihen.

N.2.64 4. Nārasiṃhī, Vārāhī, Vaiṣṇavī, Vanamālinī, Indrāṇī, Vāruṇī und Raudrī mögen dich als göttliche Kräfte weihen.

N.2.65 5. Bhairavī, Bhadrakālī, Zufriedenheit, Gedeihen, Umā, Geduld, Vertrauen, Schönheit, Mitgefühl und Frieden mögen dich immer weihen.

N.2.66 6. Mahākālī, Mahālakṣmī, Mahānīlasarasvatī, Ugracaṇḍā, Pracaṇḍā und die weiteren mögen dich stets weihen.

N.2.67 7. Fisch, Schildkröte, Eber, Mannlöwe, Zwerg, Rāma und Bhārgava-Rāma mögen dich mit Wasser weihen.

N.2.68 8. Asitāṅga, Ruru, Caṇḍa, Krodha, Unmatta, Bhayaṅkara, Kapālin und Bhīṣaṇa mögen dich mit Wasser weihen; die mittlere Namensfolge ist auch hier zusammengezogen.

N.2.69 9. Kālī, Kapālinī, Kullā, Kurukullā, Virodhinī, Vipracittā und Mahogrā mögen dich immer weihen.

N.2.70 10. Indra, Agni, der Todesbezwinger, der Rākṣasa-Herrscher, Varuṇa, Wind, Reichtumsgeber und Īśāna mögen dich als Richtungsherren besprengen.

N.2.71 11. Sonne, Mond, Mars, Merkur, Jupiter, Venus, Saturn, Rāhu und Ketu samt den Mondhäusern mögen dich weihen.

N.2.72 12. Mondhaus, Karaṇa, Yogas, Wochentage, Monatshälften, Tage, Jahreszeit, Monat und Jahr mögen dich immer weihen.

N.2.73 13. Die sieben Meere aus Salz, Zuckerrohrsaft, Wein, Ghee, Joghurt, Milch und Wasser mögen dich mit mantra-gereinigtem Wasser weihen.

N.2.74 14. Die großen Nāgas von Ananta an, Vögel von Suparṇa an, Bäume von den Wunschbäumen an und die Richtungsherren mögen dich besprengen.

N.2.75 15. Die in Unterwelt, Erde und Himmel Wandelnden und Wohlergehen Bringenden mögen, durch die vollständige Weihe erfreut, dich mit Wasser weihen.

N.2.76 16. Unglück, schlechter Ruf, Krankheiten, seelische Bedrängnis und Kummer mögen durch die Weihe verschwinden, vom Kālī-Keim getroffen.

N.2.77 17. Bhūtas, Pretas, Piśācas und unheilbringende Mächte mögen vertrieben werden und schwinden, vom Ramā-Keim getroffen.

N.2.78 18. Störungen aus Schadenszauber und feindlichen Mantras sowie Verfehlungen aus Geist, Rede und Körper mögen durch die Weihe verschwinden.

N.2.79 19. Alle Bedrängnisse mögen schwinden, Glücksgüter beständig sein. Durch die vollständige Weihe mögen die Wünsche erfüllt werden.

N.2.80 Nach der Besprengung lässt der Guru einen zuvor von einem Paśu empfangenen Mantra erneut hören. Vor den Śakti-Übenden gibt er dem Schüler einen auf Ānandanātha endenden Namen. Der Schüler verehrt seine Gottheit im Guru, gibt die fünf Tattvas und nach Vermögen Kühe, Land, Gold, Kleidung, Fahrzeuge oder Schmuck als Lehrergabe.

N.2.81 Nach Verehrung der Kaulas, Śaktis und Übenden berührt er die Lehrerfüße und bittet um höchsten Nektar. Der Guru erbittet die Zustimmung der Kaulas, die ihn als Sonne für den Lotus der Kaulas anreden und zur Gabe auffordern. Er übergibt das Gefäß mit gereinigtem Kāraṇa und den zugehörigen Gaben, zeichnet allen mit Opferasche ein Stirnzeichen und beendet den Kreis. Damit endet das ausführliche Weiheverfahren.

Weitere Krugweihe nach dem Vāmakeśvara-Tantra

N.2.82 Im vierundfünfzigsten Kapitel spricht Bhairava: Ein Ritualhaus und die Verehrungsgegenstände werden nach Vorschrift bereitet; ein Paramahaṃsa-Guru vollzieht die vollständige Weihe. Neun Edelsteine werden ins Wasser gelegt, der Krug damit gefüllt.

N.2.83 Das zweiundfünfzigste Kapitel nennt acht weder zu kleine noch zu große, mit Edelsteinen geschmückte Weihekrüge und einen weiteren im Nordosten mit Goldschmuck. Tücher, Girlanden und Sandel schmücken sie. Alle Flüsse von Gaṅgā an, Meere, Seen, heilige Ströme und unterirdische Wasserläufe sowie sämtliche Pilgerorte werden um Gegenwart im Krug gebeten.

N.2.84 Mit dem Ramā-Keim werden Zweige, mit Kūrca Früchte gegeben; der Strī-Keim festigt, der Feuerkeim begleitet Zinnober. Die Bezeichnung des Blütenmantras ist unklar. Dūrvā wird mit Wurzelmantra oder Oṃ gegeben, der Krug mit Kuśa und der abschließenden Schutzformel berührt.

N.2.85 Im nordöstlichen Krug wird die Göttin nach dem Entschluss verehrt, danach ihr Umkreis. Bali, Feueropfer und Kuśaṇḍikā erfolgen nach dem Āgama. Mit den drei süßen Stoffen bestrichene Bilva-Blätter werden geopfert. Nach sechzehn Verehrungsgaben, erneuter Umkreisverehrung und vollständiger Abschlussgabe folgen Guru-Verehrung und die Verehrung von acht entsprechend bezeichneten Frauen sowie Kumārīs; die erste Bezeichnung ist beschädigt.

N.2.86 Das vierundfünfzigste Kapitel ordnet jeder Besprengung eigene Keimfolgen zu. Mit dem östlichen Krug heißt es: „Sohn, werde Herr aller Vollendungen.“ Mit dem südöstlichen: „Sohn, werde Vetāla.“ Mit dem südlichen: „Sohn, werde Herr der Vollendungen von Aṇimā an.“ Die Keimfolgen werden nicht zu einer zusätzlichen Formel ergänzt.

N.2.87 Mit dem südwestlichen Krug wird Herrschaft über die Añjana-Vollendung, mit dem westlichen über Laghimā und verwandte Fähigkeiten, mit dem nordwestlichen über erwünschte Vollendungen, mit dem nördlichen über Erstarrung und verwandte Anwendungen zugesprochen. Der nordöstliche Krug verbindet erneute Namensgebung mit der Vollendung des Heranziehens. Der Ritus endet mit der Lehrergabe. Damit endet die weitere Weihebeschreibung.

Lob des Vīra und seine Verpflichtungen

N.2.88 Im dreiundsechzigsten Kapitel des Utpatti-Tantra heißt es: Wo ein Vīra oder ein göttlicher Übender lebt, sind alle heiligen Orte gegenwärtig. Der Vīra ist unmittelbar Śiva und Gottheit. An seinem Wohnort sollen weder vorzeitiger Tod noch Hunger oder königliche Bedrängnis Furcht erregen.

N.2.89 Der Vīra soll Kulācāra lieben und in Kula-Gemeinschaft leben, Saṃvid und Soma rituell verwenden. Der göttliche Übende erscheint gottgleich, mit Sandel, Agaru und rotem Sandel geschmückt; der Vīra aschebedeckt, äußerlich wie berauscht, dem rituellen Wein, Bali und der Verehrung zugewandt.

N.2.90 Als Opferwesen zählt die historische Quelle Mensch, Ziege, Büffel, Schaf, Schwein, Hase, Stachelschwein, Waran, Nashorn und Schildkröte, danach Affe, Esel, Elefant, Pferd und Vögel auf. Diese gewaltsamen Riten werden hier als Textzeugnis wiedergegeben, nicht als Praxis empfohlen.

N.2.91 Tägliche, anlassbezogene und wunschgerichtete Handlungen werden unterschieden. An Kula-Wochentag, Kula-Mondhaus und entsprechender Tithi wird der Bhairavī-Kreis errichtet; eine weitere Zeitbezeichnung ist unklar. Wein wird nach Vorschrift gereinigt. Während der Kreis besteht, gelten alle gesellschaftlichen Gruppen als vorzügliche Zweimalgeborene; nach seinem Ende werden sie wieder getrennt betrachtet.

Zur Begründung des rituellen Weins

N.2.92 Der Sammler erhebt den Einwand: Wie passen Weintrinken und Weinreinigung dazu, dass Smṛti-Texte Weintrinken neben Brahmanentötung als schwere Verfehlung verbieten? Er antwortet, diese Verbote beträfen das Trinken außerhalb eines vorgeschriebenen Ritus. Andernfalls gerieten die Smṛtis mit vedischen Opferstellen in Widerspruch.

N.2.93 Als Beispiele nennt er Sautrāmaṇī und Vājapeya, in denen Wein- und Soma-Gefäße aufgenommen und Weingaben dargebracht werden. Auch Weinreinigung unter dem mit „Haṃsa, der Reine“ beginnenden Vers sei dort gelehrt.

N.2.94 Der weitere Einwand lautet, eine andere Offenbarungsstelle erkläre Wein als nicht zu geben, nicht zu trinken und nicht anzunehmen. Der Sammler deutet dies auf Wein, der nicht den Gottheiten dargebracht wurde, oder auf Geben und Trinken außerhalb eines Opferanlasses. Diese Auslegung soll die verschiedenen Vorschriften verbinden.

N.2.95 Auch die Behauptung, Vājapeya und ähnliche Opfer gehörten wegen anderer Kali-Verbote ausschließlich früheren Zeitaltern an, weist er zurück. Er beruft sich auf Namen wie Vidyākara Vājapeyin als Zeugnis entsprechender Praxis im Kali-Zeitalter. Die ausschließliche Verwendung von Ersatzgaben kritisiert er als Missverständnis, da Ersatz nur bei fehlendem Hauptstoff vorgesehen sei.

N.2.96 Das fünfte Kapitel des Niruttara-Tantra lautet: Fehlen die Stoffe, verehre man die höchste Gottheit mit Ersatzgaben. Fehlt Wein, gebe der Zweimalgeborene Kuhmilch. Die Vorlage wiederholt diese Begründung und das Zitat nochmals; auch in der Wiederholung wird Ersatz ausdrücklich an das Fehlen des ursprünglichen Stoffes gebunden.

N.2.97 Dazu wird Manu angeführt: Fleischessen und Weintrinken werden als natürliche Neigungen der Wesen bezeichnet, während das Abstandnehmen große Frucht trägt. Der Sammler deutet Verbote auch auf ungeweihten Wein. Das Utpatti-Tantra setzt dessen Genuss durch einen Brahmanen der Brahmanentötung gleich, während gereinigter Wein ihn einem leuchtenden Feuer gleichen lassen soll.

N.2.98 In Sautrāmaṇī und Kulācāra sei ritueller Wein gestattet; bloßes Trinken aus Begierde lasse den Brahmanen seine Würde verlieren. Eine weitere Deutung bezieht die Verbote auf Nichtgeweihte, da die Quelle an anderer Stelle das rituelle Trinken für alle dafür Berechtigten vorsehe.

N.2.99 Im dritten Kapitel des Mātṛkābheda-Tantra wird der Brahmane als Herr der Opfer bezeichnet; für das große Sautrāmaṇī-Opfer werden zugleich die vier Gruppen von den Brahmanen an erwähnt. Rituelles Trinken wird dem Brahmanen als Weg zur höchsten Befreiung und unmittelbaren Śiva-Gleichheit zugeschrieben.

N.2.100 Wie Wasser in Wasser, Licht in Licht, Gefäßraum beim Zerbrechen des Gefäßes in Raum und Luft in Luft aufgeht, so soll der Brahmane durch diesen rituellen Vollzug im höchsten Selbst aufgehen. Kṣatriyas und den anderen werden Formen der Befreiung wie Vereinigung mit der Gottheit zugeordnet. In der Zuspitzung dieser Quelle wird Erkenntnis ohne rituellen Wein ausgeschlossen.

N.2.101 Nicht allein die Wiederholung der „Mutter des Veda“ mache einen Brahmanen aus, sondern Brahmanerkenntnis. Der Nektar der Götter wird Brahman genannt und mit dem irdischen Wein identifiziert; die Worterklärung verbindet Surā mit göttlichem Sein und Genuss.

N.2.102 Der Sammler begrenzt diese Aussagen auf geweihte Brahmanen. Gegen den Einwand, die Weihe hebe gesellschaftliche Unterschiede ohnehin auf, erklärt er: Gemeint seien diejenigen, die in der Erkenntnis noch schwach sind und ihre Herkunftszeichen bewahren.

N.2.103 Eine weitere Erklärung bezieht das Verbot auf verfluchten Wein. Wein gelte in allen vier Zeitaltern als reinigend, sei aber wegen eines Fluchs nicht trinkbar. Nach Lösung der Flüche werde er wieder rituell verwendbar. Drei Formeln zur Lösung von Brahmans und weiteren Flüchen sollen ihn als von Brahman erfüllt vergegenwärtigen.

N.2.104 Wie Feuer durch Opfergaben aufflammt, soll Wein nach Fluchlösung Befreiung geben. Der so Handelnde wird als wahrer Brahmane, Vedakenner, Feueropferer, Geweihter und jenseits der Eigenschaften gepriesen. Dieser Befreiungsweg soll vor Paśus verborgen bleiben; Offenlegung führe zum Verlust der Vollendung und zu Tadel.

N.2.105 Der Sammler ergänzt: Wollte man die rituelle Verwendbarkeit selbst nach Fluchlösung bestreiten, müsste man auch den Empfang der Gāyatrī bestreiten, denn auch für sie seien Flüche überliefert. Die Argumentation bleibt innerhalb der Voraussetzungen dieser Ritualtradition.

Haltung statt bloßen Genusses

N.2.106 Das Utpatti-Tantra beschreibt die Verehrung einer erwachsenen Kula-Frau und nennt dafür Frauen verschiedener gesellschaftlicher Herkunft, darunter Tänzerin, Kāpālikā, Prostituierte, eine als Haḍḍipā bezeichnete Frau, Śūdrā, Mlecchā und Yavanī. Die Mutter wird ausdrücklich ausgeschlossen. Bei der rituellen Vereinigung wird Mantrawiederholung mit unbewegtem Geist gefordert; körperbezogene Einzelwörter der Passage sind gedrängt.

N.2.107 Entscheidend sei, dass der Geist still bleibt: Was bedürfe es dann noch von zehn Millionen Sonnenfinsternissen als Ritualzeiten? Ein unsteter Geist werde mit Krankheit verbunden, ein stiller mit Festigkeit. Die Quelle nennt ferner Leichen-, Latā- und Scheiterhaufenpraxis als im Kali-Zeitalter wirksam.

N.2.108 Zugleich spricht sie von plötzlich eintretenden Hindernissen bei Menschenopfern und erklärt solche Opfer für aufgegeben. Von diesem Zeitpunkt an seien zwei Haltungen zu meiden. Der Sammler bezieht die zuvor erlaubenden Aussagen auf eine Zeit vor dem übermächtig gewordenen Kali-Zeitalter.

N.2.109 Dazu wird das Mahānirvāṇa-Tantra zitiert: Im Kali-Zeitalter gebe es die göttliche und heldenhafte Haltung nicht; Mantravollendung erfolge allein in der Paśu-Haltung. Diese Aussage widerspricht anderen zuvor aufgenommenen Stellen und wird ausdrücklich als weitere überlieferte Position bewahrt.

N.2.110 Im vierundsechzigsten Kapitel des Utpatti-Tantra fragt die Göttin nach Bhāva, Vīra und Divya. Mahādeva antwortet: Bhāva ist eine Eigenschaft des Geistes; wie könnte er bloß durch äußere Bestandteile entstehen? Ohne trennende Vorstellungen wird man als vom höchsten Brahman erfüllt beschrieben. Das innere Kāraṇa ist Śiva selbst.

N.2.111 Ein im Mantra Vollendeter ist ein Vīra, nicht jemand durch bloßes Weintrinken. Im Kali-Zeitalter trinken die Menschen Indiens von Haus zu Haus und verlieren dabei ihre Ordnung. Göttliche und heldenhafte Haltung sind im Erkenntnissinn nicht getrennt. Ein Kula-Guru ist erkenntniskundig und kennt die drei Lehrfäden. Wer die sechs Cakras, sechzehn Stützpunkte, drei Welten und fünf Räume im eigenen Körper nicht kennt, wie soll ein solcher Yogi Vollendung erreichen?

Die fünf mit M beginnenden Tattvas

N.2.112 Im elften Kapitel des Nirvāṇa-Tantra kündigt Śaṅkara die besonders geheime Lehre an und fordert, sie wie den eigenen intimen Bereich zu schützen. Das siebte Kapitel des Guptasādhana-Tantra leitet dieselbe Lehre als verschlüsselte Buchstabenentnahme ein.

N.2.113 Die fünf Bezeichnungen werden dort aus Buchstabenchiffren, Verbindungen mit Ta, Luft, Punkt, Sa, Mondkeim, a, fünftem Vokal, Feuer und ā sowie Sonnenvokal und weiteren Konsonanten zusammengesetzt. Mehrere Chiffren sind gedrängt oder beschädigt. Der Abschnitt bezeichnet das Ergebnis als die in allen Tantras verborgenen fünf Tattvas; die unmittelbar folgenden Quellen nennen sie ausdrücklich, sodass keine Rekonstruktion der einzelnen beschädigten Entnahmeschritte nötig ist.

N.2.114 Das erste Kapitel des Kaivalya-Tantra erklärt die fünf Tattvas als höchstes Mittel der Śāktas für Glück und Befreiung. Durch sie erlangt der Übende Vollendung; unter ihnen wird das letzte Tattva besonders hervorgehoben.

N.2.115 Durch das erste soll der Übende Bhairava, durch das zweite Mahābhairava, durch das dritte Śiva, durch das vierte Rudra und durch das letzte dem höchsten Sprecher gleich werden. Genannt werden Wein, Fleisch, Fisch, Mudrā und geschlechtliche Vereinigung. Diese fünf mit M beginnenden Glieder werden als Mittel zur Nirvāṇa-Befreiung und selbst für Götter als schwer erreichbar gepriesen.

N.2.116 Das fünfte Kapitel des Kāmākhyā-Tantra schreibt ihre Verwendung gemeinsam mit Frauen zur Verehrung der Weltmutter vor. Abweichenden Vollzug tadelt es scharf und fordert die Zuwendung zu den Tattvas mit Körper, Geist und Rede.

N.2.117 Wer die Einweihung Kālikās oder Tāriṇīs empfangen hat, aber den vorgesehenen rituellen Wein nicht verwendet, wird in dieser Quelle als vom Weg abgefallen, von vedischer und tantrischer Wiederholung und Feueropfer ausgeschlossen und unwissend bezeichnet. Seine Ahnengabe wird mit Hundeurin verglichen; die Überlieferung ist an dieser Stelle orthographisch beschädigt. Auch das Unterlassen des Vīra-Weges nach Kālī- oder Tārā-Einweihung wird mit Verlust des Brahmanenstatus bedroht. Diese Aussagen beschreiben sektenspezifische Verpflichtungen.

N.2.118 Das zweite Kapitel des Samayācāra-Tantra nennt den rituellen Wein einen befreienden heiligen Ort und sein Trinken schwer zugänglich. Das als essbar bestimmte Fleisch wird unter vedischen Mantras zur gereinigten Gabe. Die zum Verzehr bestimmten Fische heißen im geheimen Vollzug vollendungsgebend.

N.2.119 Mudrā bezeichnet hier Getreidegaben: Flocken, gerösteten Reis, Weizen, Kichererbsen und Ähnliches. Die Verbindung der Geschlechtsorgane heißt das fünfte Glied. Die Reihenfolge lautet Wein, Fleisch, Fisch, Getreidegabe und das fünfte Tattva.

N.2.120 Der als fünfter Khaṇḍa, siebzehnter Ullāsa angeführte Abschnitt des Kularṇava-Tantra bietet sinnbildliche Worterklärungen: Matsya, Fisch, wird mit dem Besänftigen von Māyā und Befleckung, dem Aufzeigen des Befreiungsweges und dem Freisein von acht Leiden verbunden. Māṃsa, Fleisch, wird durch Hervorbringen von Heil, Gewähren bewusster Freude und Beliebtheit bei allen Göttern erklärt.

N.2.121 Das fünfte Glied wird als besonders lieb gepriesen; ohne es beziehungsweise bei Verwirrung über die fünf M könne der Caṇḍī-Mantra nach dieser Quelle nicht vollendet werden. Das höchste Brahman ist Freude; die fünf M sollen auf diese Freude hinweisen.

N.2.122 Das elfte Kapitel des Nirvāṇa-Tantra verheißt durch rituellen Wein die acht Herrlichkeiten und höchste Befreiung, durch Fleisch Nārāyaṇa-Gleichheit, durch Fisch unmittelbare Gegenwart Kālīs, durch Mudrā Viṣṇu-Gestalt und durch das fünfte Glied dem großen Yogi Gleichheit mit Śiva.

N.2.123 Ein Kaula-Übender soll mit einer Śakti die Verehrung der fünf Tattvas ohne unnötigen Aufwand und außerhalb fremder Blicke vollziehen. Diese Tattva-Lehre wird für Śaiva-, Śākta-, Gaṇapati-, Sonnen- und Mondverehrung genannt. Nun folgt eine andere Fünferordnung für Vaiṣṇavas.

Fünf innere Tattvas der Vaiṣṇavas

N.2.124 Das zwölfte Kapitel nennt Guru-Tattva, Mantra-Tattva, Geist-Tattva, Gottheits-Tattva und Meditations-Tattva. Zuerst wird der Guru erklärt: Im Körper liegt Brahmans Licht wie eine mit Öl und Docht versehene Lampe. Durch die Mantragabe des Guru wird ihr Docht entzündet.

N.2.125 Der Leib der Gottheit geht aus dem Mantra hervor; deshalb ist dessen inneres Wesen göttlich. Die unvergängliche Kraft des Herrn bildet den aus Lauten bestehenden Leib des Lebewesens. In den Mantralaute sind alle Laute enthalten. Diese Lautwirklichkeit wird als das ganze Wesen des Sprechers bezeichnet.

N.2.126 „Ich bin selbst Gottheit, nichts anderes, makellos und von göttlicher Gestalt.“ Überall soll die Gottheit betrachtet werden, in Gräsern, Sträuchern, Ranken und allem anderen. Durch Meditation erlangt man alles und wird Viṣṇu gleich; ohne Meditation keine Vollendung. Diese Vaiṣṇava-Tattva-Lehre verheißt Unsterblichkeit, Viṣṇu-Gestalt und Freiheit vom Gang in Yamas Haus.

Reinigung der Ritualstoffe nach dem Kaivalya-Tantra

N.2.127 Im zweiten Kapitel spricht Śiva: Der Übende sitzt im Lotussitz mit gefalteten Händen, verneigt sich links vor den Gurus, erinnert rechts Gaṇapati und verehrt in der Mitte die Göttin. Nach dreifacher Atemlenkung folgen Mātṛkā-Nyāsa am Körper, Seher-Nyāsa und die sechs Glieder nach der eigenen Ritualordnung.

N.2.128 Auf dem Boden wird ein reines dreieckiges beziehungsweise sechseckiges Maṇḍala gezeichnet und ein Krug daraufgestellt. Der Kommentar versteht das zweimalige „oder“ hier verbindend, nicht ausschließend: Beide Figuren seien anzulegen. Er stützt dies auf Bhāvacūḍāmaṇi und Svatantra-Tantra; nach letzterem kommt auch ein Quadrat hinzu.

N.2.129 Nach wiederholtem Besprengen mit der Schutzsilbe wird Kāraṇa unter dem Wurzelmantra eingesetzt. Die Mutterbuchstaben in umgekehrter Reihenfolge und erneutes Besprengen folgen. Ein verschlüsselt aus Raumkraft, vierzehntem Vokal, Nāda und Punkt gebildeter Keim wird hundertmal darüber wiederholt, danach Wurzelmantra und Māyā-Keim.

N.2.130 Dhenu-, Yoni-, Gālinī-, Trikhaṇḍa- und Fisch-Mudrā werden gezeigt. Den Krug haltend spricht der Übende drei Reinigungsverse: „Das eine höchste Brahman ist beständig und umfasst Grobes und Feines. Durch dieses tilge ich an dir die aus Kaca entstandene Brahmanentötung.“

N.2.131 „Aus dem Sonnenkreis hervorgegangen, aus Varuṇas Wohnstatt entstanden, Göttin aus dem Amā-Keim: Sei von Śukras Fluch gelöst.“

N.2.132 „Wenn der Urlaut der Keim der Veden und von Brahmanfreude erfüllt ist, möge durch diese Wahrheit, Göttin, die Schuld der Brahmanentötung schwinden.“

N.2.133 Danach wird der gepunktete Va-Laut mit den sechs Gliederformen wiederholt. Die folgende Verbindung von Kāraṇa und Buchstaben ist beschädigt. Der Übende vergegenwärtigt seinen Mantra und meditiert über Ānandabhairava nach der Tantra-Überlieferung.

N.2.134 Er ist rot, vierarmig, dreiäugig, gnädig, mit aufgebundenem Haar und Vāsuki als Halsschmuck. Er hält Trommel, Schädelschale, Hammer und Schlinge und trägt ein Tigerfell. Nach dieser Meditation wird er im Stoff verehrt und mit der angegebenen Māyā- und Schutzformel entlassen.

N.2.135 Danach wird Ānandabhairavī betrachtet: die Göttin mit Händen, die Segen und Furchtlosigkeit gewähren, schrecklicher und zugleich schöner Gestalt, drei Augen, rotem Gewand, rotem Leib, großer Rudra-Kraft, von tausend Bhairavas begleitet, von Brahmā, Viṣṇu und Maheśa gepriesen.

N.2.136 Sie wird mit derselben angegebenen Formel verehrt. Ihre Einheit mit Ānandabhairava wird betrachtet, danach die zugehörige Gāyatrī zehnmal wiederholt. Der Text gibt sie durch Satzbausteine an: Erkenntnis Bhairavas, Meditation über die Nektargöttin und Bitte an die Göttin um Erleuchtung. Ihre bloße Erinnerung soll den Stoff reinigen. Der Sprecher führt seine Herrschaft auf ihre Gnade zurück.

N.2.137 Einmal wird der Wurzelmantra mit einem Bilva-Stäbchen in die Mitte geschrieben. Nach Verehrung mit rotem Tuch wird der Nektar zugedeckt. Kāraṇa heißt der Stoff, weil er nach dieser Lehre Ursache von Dharma, Wohlstand, Wunsch, Befreiung und den Gegenständen der Erfahrung ist; auch als Ursache des göttlichen Leibes wird er bezeichnet.

N.2.138 Durch die Vīra-Handlung wird Śiva als Todesüberwinder gepriesen. Mit unverändertem, nicht trennendem Geist verehrtes Kula soll Erfahrung und Befreiung geben. Der vorstellungsfreie Übende wird der Befreiung teilhaftig; trennender Zweifel wird in dieser Quelle mit Raurava-Hölle bedroht.

Fleisch, Fisch, Getreide und Śakti

N.2.139 Im dritten Kapitel wird die Reinigung der weiteren Gaben erklärt. Auf dem wie zuvor bereiteten Maṇḍala werden Stützkraft, Schildkröte, Ananta und Erde verehrt. In die Mitte legt man Fleisch, Fisch und Getreidegabe, behandelt sie mit Schutzkeim und Besprengung und zeigt unter dem Varuṇa-Keim die Dhenu- und weiteren Mudrās.

N.2.140 Māyā-, Vadhū- und Śrī-Keim werden nacheinander wiederholt, danach Wurzelmantra und Reinigungsbitte: „Mache Fleisch und Fisch rein, Herrin der Götter und des Kula, und die göttliche, aus Getreide entstandene Mudrā für die Verehrung, Kula-Leiterin.“ Schutz- und Varuṇa-Keim folgen; in der Mitte wird der Wurzelmantra zehnmal wiederholt.

N.2.141 Zur Reinigung der Śakti nimmt die Frau vor oder rechts vom Übenden auf dem Maṇḍala Platz. Auf ihrer Stirn wird mit Zinnober das Tripurā-Zeichen gezeichnet, die Augen werden geschminkt, während der Wurzelmantra wiederholt wird. Sie erhält verschiedene Speisen und Betel; dabei wird sie als Gestalt der erwählten Gottheit betrachtet.

N.2.142 Es folgen die sechs Glieder-Nyāsas, Mutterbuchstaben, Seher-Nyāsa und umfassender Wurzelmantra-Nyāsa. Am Scheitel wird der Wurzelmantra hundertmal wiederholt. Herz, Nabel, Intimbereich und Haupt werden mit den jeweils genannten Kāma-, Vadhū-, Śrī-, Gesamt-, Vāgbhava-, Kuṇḍalinī- und Śakti-Keimen verbunden. Die gedrängte Reihenfolge wird nicht zu einer zusätzlichen Mantratabelle ergänzt.

N.2.143 Der Māyā-Keim wird ihr ins linke Ohr gesprochen. So wird die rituelle Reinigung beschrieben. Der als Weltenträgerin verwirklichten Śakti wird Wahrheitskraft ihrer Rede zugesprochen. Für bereits Geweihte sei diese zusätzliche Reinigung nicht erforderlich.

Weitere Reinigung nach dem Śyāmārahasya

N.2.144 Links wird ein Sechseck mit innerem Dreieck und Punkt gezeichnet, außen Kreis und Quadrat. Nach Besprengen mit gewöhnlichem Arghya-Wasser werden die Stützkräfte verehrt. Die Unterlage wird gespült, eingesetzt und als Feuerkreis mit zehn Kalās verehrt.

N.2.145 Der Krug wird mit der Schutzsilbe gespült, mit Kāraṇa gefüllt, mit rotem Tuch und Girlanden geschmückt und unter Oṃ als Göttin auf die Unterlage gestellt. Unterlage, Krug und Inhalt werden mit Feuerkreis und zehn, Sonnenkreis und zwölf, Mondkreis und sechzehn Kalās verbunden.

N.2.146 Der Stoff wird mit Kuśa berührt, durch die Verhüllungs-Mudrā geschützt, unter dem Wurzelmantra angesehen und besprengt. Duft wird dreimal aufgenommen, eine Blüte in den Krug gegeben und mit der angegebenen Lautform ein Dreieck in den Stoff geschrieben.

N.2.147 Nach Verehrung wird der Krug gehalten und zehnmal die höchste Herrin angerufen: Sie wandelt in der Leere des höchsten Raums und verzehrt Mond, Sonne und Feuer. Die folgende Gefäßwendung ist beschädigt. Danach wird eine Gāyatrī wiederholt: „Wir erkennen den Herrn der Freude, meditieren über die Nektargöttin; möge der als Ūrdhvanārīśvara überlieferte Herr uns erleuchten.“ Die ungewöhnliche Gottesbezeichnung wird nicht stillschweigend geändert. Anschließend folgt die Fluchlösung.

N.2.148 Das Svatantra-Tantra beschreibt den Krug mit göttlichem Kāraṇa, rotem Tuch und roter Girlande links auf einem viereckigen Maṇḍala, als Göttin verehrt. Maṇḍala, Krug und Stoff entsprechen Feuer-, Sonnen- und Mondkreis.

N.2.149 Bhāvacūḍāmaṇi nennt links ein Sechseck mit Brahmaöffnung in der Mitte und einen goldenen, silbernen, kupfernen oder tönernen Krug, jedenfalls keinen eisernen. Ein anderes Tantra nennt einen unbeschädigten Krug aus Gold, Silber, Bronze oder Ton. Gold soll Genuss, Silber Befreiung, Bronze Frieden und Ton Gedeihen bringen.

Fluchlösung und Nektarbetrachtung

N.2.150 Das Kumārī-Tantra kündigt Formeln an, durch die beim rituellen Trinken keine Verfehlung entstehen soll. Es wiederholt: „Das eine höchste Brahman ist beständig und umfasst Grobes und Feines. Durch dieses tilge ich an dir die aus Kaca entstandene Brahmanentötung.“

N.2.151 „Aus dem Sonnenkreis hervorgegangen, aus Varuṇas Wohnstatt entstanden, Göttin aus dem Amā-Keim: Sei von Śukras Fluch gelöst.“

N.2.152 „Wenn der Urlaut der Keim der Veden und von Brahmanfreude erfüllt ist, tilgt diese Wahrheit deine Schuld der Brahmanentötung, Göttin.“ Mit diesen drei Formeln wird der Wein behandelt, Kālikā dargebracht und erst danach als Opfergabe angenommen. Den Krug haltend werden die drei Verse dreimal gesprochen.

N.2.153 Anschließend folgt dreimal die aus sechs Va-Formen gebildete Verehrung der von Brahmans Fluch befreiten Nektargöttin. Zehnmal folgt die entsprechende Śa-Reihe zur Befreiung von Śukras Fluch. Eine weitere Keimfolge wird zehnmal mit der Bitte gesprochen, Kṛṣṇas Fluch zu lösen und Nektar strömen zu lassen. Mehrere diakritische Zeichen dieser Formeln sind in der Vorlage beschädigt; sie werden nicht ergänzt.

N.2.154 Nach dem Uttara-Tantra wird dreimal über dem Stoff der Haṃsa-Vers gesprochen: „Der Schwan im Reinen, der Vasu im Luftraum, der Opferpriester am Altar, der Gast im Haus; in Menschen, im Vorzüglichen, in der Wahrheit und im Raum gegenwärtig; aus Wasser, Erde, Wahrheit und Berg geboren: die große Wahrheit.“ Der vedische Wortlaut ist in der Vorlage stellenweise unregelmäßig.

N.2.155 Im Stoff wird Ānandabhairava betrachtet: strahlend wie zehn Millionen Sonnen, kühl wie zehn Millionen Monde, mit achtzehn Armen, fünf Gesichtern und drei Augen; mitten im Nektarozean auf dem Brahman-Lotus, auf dem Stier, blaukehlig und mit allem Schmuck versehen.

N.2.156 Er trägt Schädelschale und Khaṭvāṅga, läutet Glocke und Trommel, hält Schlinge, Stachel, Keule, Stampfer, Schwert, Schild, Lanze, Hammer, Dreizack und Stab, ferner einen nochmals genannten bunten Schild und einen abgeschlagenen Kopf; Hände gewähren Segen und Furchtlosigkeit. Er ist rot, Herr der Götter. Die Attributzählung wird nicht mit der Armzahl nachträglich harmonisiert. Seine angegebene Formel wird dreimal wiederholt.

N.2.157 Ānandabhairavī wird als Nektargöttin mit unermesslichem Mondglanz betrachtet, weiß wie Schnee, Jasmin und Mond, fünfgesichtig, dreiäugig und achtzehnarmig, bereit, alle Freude zu geben. Sie lacht, hat große Augen und steht dem Herrn der Götter gegenüber. Nach ihrer Formel und Verehrung wird der Śakti-Kreis in den Stoff geschrieben.

N.2.158 In drei rechtsläufigen Reihen stehen je sechzehn Lautwerte; ihre Anfangsbezeichnungen sind in der Vorlage nicht einheitlich, später werden sie als a–ka–tha bezeichnet. In der Mitte stehen ha, la und kṣa. Aus der Vereinigung Śivas und Śaktis wird der Stoff als Nektar betrachtet, mit Dhenu-Mudrā dazu geweiht und unter achtfacher Wiederholung von Varuṇa-Keim und Wurzelmantra als göttlich vergegenwärtigt.

N.2.159 Das Svatantra-Tantra wiederholt die rote innere Gestalt des Stoffes, die drei Reihen von a, ka und tha sowie ha, la und kṣa. In der zuvor genannten Yoni-Mudrā wird die Vereinigung Śivas und Śaktis als Nektar betrachtet. Nektarformel und Wurzelmantra werden je achtmal gesprochen, danach wird der Krug gehalten.

N.2.160 Kāraṇa werde von den Götterscharen verehrt und heiße deshalb in den drei Welten Surā. Sein Duft wird Keśava gleichgesetzt. Mit diesem Duft verehrt der Kaula die höchste Göttin, Dakṣiṇā Kālikā, die heilvolle.

Weitere Reinigungsverse

N.2.161 Für Fleisch wird ein Viṣṇu-Vers angeführt: „Viṣṇu wird wegen seiner Kraft gepriesen, wie ein furchterregendes, umherziehendes, auf Höhen weilendes Wildtier; in seinen drei weiten Schritten ruhen alle Welten.“ Mehrere Wortformen des überlieferten vedischen Verses sind beschädigt.

N.2.162 Für Fisch folgt: „Wir verehren den Dreiäugigen, den Wohlriechenden, der das Gedeihen mehrt. Wie eine reife Frucht vom Stiel möge ich vom Tod gelöst werden, nicht von der Unsterblichkeit.“

N.2.163 Für die Getreidegabe: „Viṣṇus höchsten Schritt schauen die Weisen immer, wie ein am Himmel ausgebreitetes Auge. Die wachen, kundigen Sänger lassen diesen höchsten Schritt Viṣṇus erstrahlen.“

N.2.164 Danach steht ein Fruchtbarkeitssegen: „Möge Viṣṇu den Mutterraum bereiten, Tvaṣṭṛ die Gestalten formen, Prajāpati befruchten, Dhātṛ die Leibesfrucht in dir tragen lassen. Gib Leibesfrucht, Sinīvālī; gib Leibesfrucht, Sarasvatī. Die beiden Aśvins mit Lotusgirlanden mögen sie in dir begründen.“

Die als Blüten bezeichneten Körperstoffe

N.2.165 Im zweiten Kapitel des Muṇḍamālā-Tantra wird die „selbstentstandene Blüte“ als der erste Menstruationsfluss einer noch nicht sexuell verbundenen Frau bezeichnet und der großen Göttin als Gabe zugeordnet. Sie trägt auch die Chiffre „roter Sandel“. Triśūla- und Vajra-Blüte werden daneben genannt; als Ersatz wird eine rote Sandelart beschrieben. Die botanische beziehungsweise stoffliche Bestimmung dieser Bezeichnungen ist nicht überall eindeutig.

N.2.166 Das zweite Kapitel des Samayācāra-Tantra bezeichnet die erste Menstruation als Svayambhū-Blüte und als selbst für Brahmā schwer erreichbare Gabe. Sie und die Śakti-Blüte sollen bei glücklicher Verfügbarkeit zum rituellen Bad der Gottheit dienen. Ausdrücklich wird das Essen beider untersagt; der Kommentar bestätigt diese beiden Bezugswörter.

N.2.167 Körpersekret einer Frau mit lebendem Ehemann nach dem fünften Ritualglied wird Kuṇḍodbhava genannt, das einer Witwe Golodbhava. Bei fehlender Svayambhū-Blüte werden solche Ersatzgaben erwähnt. Anschließend werden ausdrücklich auch Blüten von Ranken und Bäumen zugelassen.

N.2.168 Besonders geeignet heißen Aparājitā, Vajrapuṣpa, Karavīra, Bandhujīva, Lotus und Campaka; ferner Blätter und Blüten von Varvarā und Bilva-Blätter. Sie werden zur Verehrung und zum Erlangen von Wohlergehen zusammengetragen. Das erste Kapitel des Utpatti-Tantra preist den Vīra, der mit Svayambhū-Blüten opfert und verehrt, als Śiva selbst.

N.2.169 Das zweite Kapitel des Gandharva-Tantra beschreibt eine als jung und körperlich reif bezeichnete Ritualpartnerin mit gutem Verhalten, freundlichem Lächeln, freudigem Herzen, Guru-Hingabe und Freude an der Gottheitsverehrung. Sie wird mit dem Wurzelmantra besprengt und mit den fünf Kāma-Formen, fünf Śava-Formen, fünf Mantragruppen und fünfzig Mutterlauten rituell verbunden. Die Passage steht im Zusammenhang körperstoffbezogener Sexualriten; eine konkrete Altersangabe fehlt.

N.2.170 Der selbstbeherrschte Übende wiederholt die Svapnāvatī-Vidyā mit einer besonderen Gebetskette eintausendmal. Die Quelle verheißt starke Anziehung und beschreibt anschließend die geschlechtliche Verbindung als Verehrung Kāmeśvarīs durch einen sich als Kāmeśvara betrachtenden Übenden. Der Partnerin werden Betel, Duft, Blüten, vielfältige Speisen und Getränke, Kleidung und Schmuck dargebracht; ihr Wohlergehen soll sorgfältig erhalten werden.

N.2.171 Der dabei als „Blüte“ bezeichnete Stoff wird zur geeigneten Zeit aufgenommen und rituell verwendet. Die Quelle nennt ihn göttlich und in den drei Welten selten. Durch Verehrung damit und Wiederholung der Svapnāvatī werden Anziehung, Einfluss auf Götter, Planetenmächte, Nāgas, Dämonen, Könige und Frauen sowie Wunscherfüllung versprochen. Diese Ansprüche gehören zur historischen Ritualdarstellung.

Reinigung, Gefäße und innere Darbringung

N.2.172 Zur Reinigung der als Kuṇḍa- und Gola-entstanden bezeichneten Stoffe folgt eine Keimreihe mit der Anrufung: „Nektar, aus Nektar Entstandene, Herrin des Nektars, Nektar Regnende: Lass Nektar strömen.“ Danach wird alles verhüllt, durch Dhenu-Mudrā als Nektar vergegenwärtigt, dreimal geklatscht, die zehn Richtungen gebunden und der Wurzelmantra siebenmal darüber wiederholt.

N.2.173 Nach Verehrung Ānandabhairavas mit seiner angegebenen Formel wird das Arghya-Gefäß gehalten: „Aus dem Bereich des Welteneies hervorgegangen, Ursprung sämtlicher Säfte: Bringe den Nektarsaft in das gefüllte große Gefäß.“ Die erste Zusammensetzung kann auch einen Teil des Welteneies bezeichnen.

N.2.174 Die folgenden, stellenweise beschädigten Anrufungen bitten die über Kula hinausreichende Göttin, ungeteilte Freude und freies Aufleuchten gegenwärtig zu machen: „Du Gestalt des in Akula ruhenden Nektars, höchste, die reine Erkenntnis hervorbringt: Begründe Unsterblichkeit in diesem Stoff. Als höchste Nektargestalt leuchte in mir auf.“ Nicht sicher lesbare Epitheta werden nicht ergänzt.

N.2.175 Weitere Keimfolgen begleiten die Bitten: „Nektar, aus Nektar Entstandene, Nektar Regnende, lass Nektar strömen. Rede, Göttin der Rede. Du Feuchte, Befeuchtende, durchdringe; bewirke große Erschütterung, bewirke große Befreiung.“ Die Formeln sind als initiationsgebundene Anrufungen überliefert.

N.2.176 Nach dieser Behandlung des Kāraṇa wird die Göttin darin angerufen. Dreifaches Klatschen, Richtungsbindung, Verhüllungs- und Dhenu-Mudrā folgen, danach Yoni-Mudrā und Verehrung. Muschel-Mudrā, die sechs Glieder und das Bedecken des Gefäßes mit Fisch-Mudrā schließen sich an. Nach zehnfacher Wiederholung des Wurzelmantras wird das Gefäß selbst als Göttin betrachtet.

N.2.177 Mit ihrer Erlaubnis werden zwischen Krug und Śrī-Gefäß die weiteren Gefäße wie beim gewöhnlichen Arghya eingesetzt: beim Krug das Guru-Gefäß, danach Genuss-, Śakti-, Yoginī-, Vīra-, Bali-, Fußwasser- und Mundspülgefäß.

N.2.178 Mit dem Kāraṇa samt Fisch, Fleisch und weiteren Gaben aus dem Śrī-Gefäß wird in Tattva-Mudrā dreimal Ānandabhairava am eigenen Scheitel gesättigt. Danach folgen mit ihren jeweiligen Mantras die heiligen Füße des mit Ānandanātha bezeichneten Guru, dreimal oder einmal, und entsprechend die weiteren Guru-Stufen Parama, Parāpara und Parameṣṭhin. Mit dem Nektar des Śrī-Gefäßes wird die Göttin im Herzen samt Waffen, Reittier und Gefolge gesättigt.

N.2.179 Das vierzehnte Kapitel des Niruttara-Tantra erklärt die Tattva-Mudrā als Verbindung von Daumen und Ringfinger der linken Hand. Der Daumen ist Bhairava, der Ringfinger Śakti. Durch die Vereinigung Śivas und Śaktis wird Kālikā samt Waffen und Gefolge die Darbringung gewährt.

N.2.180 Darbringung ist dreifach: die höchste gehört zur göttlichen, die mittlere zur heldenhaften, die geringere zur Paśu-Haltung. Ihre Orte sind in dieser Reihenfolge Herz, Yantra und Wasser.

Sieben Reinigungsformeln der Tattvas

N.2.181 1. „Mögen meine Lebenswinde Prāṇa, Apāna, Vyāna, Udāna und Samāna rein werden. Ich bin Licht; möge ich ohne Staub und ohne Schuld sein. Svāhā.“

N.2.182 2. „Mögen Erde, Wasser, Feuer, Luft und Raum in mir rein werden. Ich bin Licht; möge ich ohne Staub und ohne Schuld sein. Svāhā.“

N.2.183 3. „Mögen Urnatur, Ichbewusstsein, Erkenntnisvermögen, Geist und Gehör in mir …“ Die Vorlage kürzt den bereits genannten Reinigungsschluss mit „und so weiter“ ab.

N.2.184 4. „Mögen Haut, Auge, Zunge, Nase und Rede in mir …“ Wieder ist der Reinigungsschluss nur durch Verweis angegeben.

N.2.185 5. „Mögen Hände, Füße, Ausscheidungsorgan, Zeugungsorgan und Klang in mir …“ Die ungewöhnliche Verbindung von Tätigkeitsorganen und Klang steht so in der Vorlage; der Schluss ist abgekürzt.

N.2.186 6. „Mögen die Wesenheiten von Luft, Feuer, Wasser und Erde in mir …“ Auch hier steht nur der Verweis auf den bekannten Schluss.

N.2.187 7. „Mögen Berührung, Gestalt, Geschmack, Geruch und Schall in mir rein werden. Ich bin Licht …“ Der weitere Schluss bleibt in der Vorlage abgekürzt. Die Reihen werden nicht nach einer anderen Tattva-Liste korrigiert.

N.2.188 Nach diesen sieben Formeln wird die Handfläche mit Kāraṇa gereinigt und in die rechte Hand ein Dreieck gezeichnet. Kleine gereinigte Gaben werden rechts, nördlich, vorn und in der Mitte angeordnet; ihre Formbezeichnung ist nicht eindeutig. Mit Daumen, Mittel- und Ringfinger der linken Hand wird jeweils eine aufgenommen.

N.2.189 Nach dem Wurzelmantra und den angegebenen Keimen heißt es bei der unteren Gabe: „Durch das Selbst-Tattva reinige ich den groben Körper.“ Bei der rechten: „Durch das Wissens-Tattva reinige ich den feinen Körper.“ Bei der nördlichen: „Durch das Śiva-Tattva reinige ich den höchsten Körper.“

N.2.190 Bei der verbleibenden, als links beziehungsweise mittig bezeichneten Gabe heißt es: „Durch alle Tattvas reinige ich das Lebewesen, das in den drei Tattvas gründet.“ Danach werden die Hände mit einem Tuch gereinigt und mit ihnen der ganze Körper berührt. Damit endet die Tattva-Reinigung.

N.2.191 Damit endet in der ehrwürdigen Prāṇatoṣiṇī, im siebten Buch Nirguṇakāṇḍa, der zweite Lehrabschnitt über vollständige Weihe und die weiteren Gegenstände.


Dritter Lehrabschnitt: Vīra-Verehrung, Kālī und Tārā

Dakṣiṇā Kālikā und die erhellende Vidyā

N.3.1 Im dritten Kapitel der Kṛkalāsadīpikā wird zuerst die Dīpanī, die erhellende Vidyā, gelehrt. Ihre Kenntnis soll schon im Leben befreien. Sie wird als Erhellerin aller Gottheiten, als Geberin der vier Lebensziele und als Voraussetzung der Vollendung anderer Vidyās gepriesen.

N.3.2 Ihre Erkenntnis allein, selbst ohne äußere Verehrung, Meditation und besondere Lebensweise, wird als befreiend bezeichnet. Der Familie des Kenners werden Freiheit von Armut und Unwissenheit verheißen. Die Quelle fordert äußerste Geheimhaltung: Eher solle man Leben, Vermögen, Familie und selbst Ehefrauen preisgeben als diese Vidyā beliebigen Menschen mitteilen. Diese drastische Wertung gehört zur Geheimhaltungsrhetorik der Quelle.

N.3.3 Die Formel besteht aus drei Kālī-Keimen, zwei Kūrca-Keimen, zwei Lajjā-Keimen, der Anrede Dakṣiṇe Kālike, nochmals denselben Keimen und dem Feuerabschluss. Seher ist Bhairava, Metrum Uṣṇih, Gottheit Dakṣiṇā Kālikā. Kūrca und Lajjā werden als Keim und Kraft genannt; Hand- und Glied-Nyāsa erfolgen hier mit Māyā.

N.3.4 Die große Göttin wird schrecklich, mit furchterregendem Gesicht, offenem Haar, unbekleidet, vierarmig und mit einer Kette abgeschlagener Köpfe betrachtet. Links trägt sie frisch abgeschlagenen Kopf und Schwert; rechts gewährt sie Furchtlosigkeit und Segen. Sie ist dunkel wie eine große Regenwolke, mit knöchernen Armen beziehungsweise Händen geschmückt, die Kopfkette am Hals von herabrinnendem Blut benetzt.

N.3.5 Mit gewaltigen Zähnen, furchtbarer Miene und vollen Brüsten steht sie auf dem Herzen Mahādevas in Leichengestalt. Zugleich wird sie in umgekehrter Vereinigung mit Mahākāla betrachtet. Danach verehrt der Mantrin sie hingebungsvoll mit Wein, Fleisch, roten Blüten, roten Lotussen und rotem Gewand und ehrt ihr Gefolge.

N.3.6 Die Sitzverehrung beginnt mit der Stützkraft. Es folgen Urnatur, Schildkröte, Śeṣa, Erde, Nektarmeer, Edelsteininsel, Wunschjuwelenhaus, Verbrennungsplatz und Pārijāta-Baum. An dessen Wurzel stehen Edelsteinaltar und Edelsteinsitz. In den vier Richtungen werden Weise, Götter, Schakale und menschliche Schädel vergegenwärtigt; eine Wortform für die Weisen ist beschädigt.

N.3.7 Dharma und die entsprechenden positiven wie negativen Sitzkräfte werden verehrt, anschließend das Erkenntnis-Selbst. Auf den Staubfäden stehen von Osten an Wille, Erkenntnis, Handlung, Kāminī, Kāmadā, Rati, Prīti und Śriyānandā; in der Mitte Manonmanī.

N.3.8 Im äußeren Sechseck werden Kālī, Kapālinī, Kullā, Kurukullā, Virodhinī und Vipracittā eingesetzt. Ein Dreieck enthält Ugrā, Ugraprabhā und Dīptā, ein anderes Mātrā, Mudrā und Mitā. Alle sind dunkel, schwerttragend, mit Kopfketten geschmückt, zeigen links die drohende Zeigefingergeste, lächeln, sind unbekleidet und besitzen ihre jeweiligen Reittiere.

N.3.9 Auf dem achtblättrigen Lotus folgen Brahmāṇī, Nārāyaṇī, Māheśvarī, Aparājitā, Kaumārī, Vārāhī und Nārasiṃhī. Die anschließende südliche Zuordnung ist beschädigt; die Reihe enthält hier nur sieben klar lesbare Namen. Danach wird Mahākāla innerhalb der umgekehrten Vereinigung betrachtet: unbekleidet, mit offenem Haar und heftiger Erscheinung.

N.3.10 Nach sorgfältiger Verehrung wird der Mantra mit ungeteilter Aufmerksamkeit wiederholt. Die Quelle bindet diese besondere Praxis streng an Wein, Fleisch und eine andere Ritualpartnerin und droht bei ihrem Fehlen mit Fluch, Hölle oder ausbleibender Vollendung selbst nach sehr großer Wiederholungszahl.

N.3.11 Frauen werden als Zuflucht, Lebenskräfte und Vollendung gepriesen; sich ihrer zu erinnern heißt hier, sich Kālīs zu erinnern. Der Text beschreibt körperliche Vereinigung als Kontext der Mantrawiederholung und verheißt Kālikās Gegenwart schon bei halber Wiederholungszahl. Beide Beteiligten nehmen den Kula-Trank rituell an. Wer vor diesem Verfahren zurückschreckt, gilt für diese Gruppe von Kālī-Mantras als nicht befugt.

N.3.12 Als vorbereitende Wiederholungszahlen werden einhunderttausend, für Kṣatriyas zweihunderttausend, für Vaiśyas dreihunderttausend und für Śūdras vierhunderttausend genannt. Tagsüber soll der Übende rein von Opferkost leben und einhunderttausend Wiederholungen ausführen, nachts nach dem Kula-Trank mit Kula-Frauen nochmals ebenso viele.

N.3.13 Das Feueropfer beträgt ein Zehntel, die Sättigungsdarbringung ein Zehntel davon, die Besprengung wiederum ein Zehntel und die Brahmanenspeisung nochmals ein Zehntel. Für Feueropfer und Darbringung wird ein als Nektar einer menstruierenden Frau bezeichneter Körperstoff genannt. Die Quelle verheißt Wortwirkkraft, klare Dichtung, Reichtum wie Kubera, Wissen wie Bṛhaspati, Leben bis zum Weltende und abschließende Befreiung.

N.3.14 Als Zeichen der Wirksamkeit werden wunderbare Stoffverwandlungen beschrieben: Wein werde zu Milch oder Blut, Fleisch zu Blüten, Gefäße würden leer, eine Form verwandle sich in eine andere, Butter erscheine fleischgleich und Fleisch als Blüte. Wer solche Zeichen erkenne und Vertrauen gewinne, solle den Geist fest darauf ausrichten. Die gedrängte Zeit- beziehungsweise Teilangabe am Ende ist unklar.

Gebetskette und weitere Verfahren

N.3.15 Für eine Gebetskette werden Gold, Silber, Perlen, Koralle und Padmarāga genannt, obwohl die folgende Zeile von vier Arten spricht. Gleichmäßige Teile werden auf Seidenschnur schlangenförmig gereiht; eine menstruierende Frau und ihr als rot bezeichneter Körperstoff stehen im Ritualzusammenhang. Die Kette wird mit den fünf Kuhprodukten und dem „Nektar“ gereinigt, mit einer aus Oṃ, Māyā, zwei Kūrca-Keimen, der Anrede der Kette und Feuerabschluss gebildeten Formel hundertmal behandelt und am heiligen Sitz in einem einsamen Raum gebadet.

N.3.16 Die anschließenden beiden Verfahren beziehen sich ausdrücklich auf Sechzehnjährige. Sie verbinden die Weihe einer Gebetskette beziehungsweise eines rituellen Lagers mit Bewirtung, Schmuck, Alkohol und sexuellen Handlungen; die Quelle verspricht dadurch beschleunigte Vollendung. Diese sexualisierten Darstellungen Minderjähriger werden hier ausschließlich sachlich zusammengefasst. Einzelne Handlungsanweisungen und Formeln dieses Zusammenhangs werden nicht wiedergegeben.

N.3.17 Bei weiter ausbleibender Gewissheit wird ein Caru-Feueropfer beschrieben. Um Mitternacht an einem Verbrennungsplatz oder abgelegenen Ort werden nach Reinigung ein goldener, silberner oder kupferner Krug und die Verehrung der höchsten Göttin nach Vermögen bereitet. Teig wird in vier runde Opferstücke geformt; eine folgende Wendung über deren Flüssigkeitsbehandlung ist beschädigt.

N.3.18 Im Feuerbecken werden Raktā, Ghanā, Balākā, Nīlā, Kālī und Kalāvatī verehrt, an den Zugängen die Richtungshüter und an den vier Ecken die Planeten. Opferguss und Caru werden nach Vermögen gegeben, unter dem Wurzelmantra mit Honig verbunden. Danach wird das Feuer mit gelbem Stoff bedeckt und Dakṣiṇā Kālikā mit Duft, Licht, Speise und Umrundung verehrt.

N.3.19 Die Quelle verheißt eine Verwandlung der Teigstücke in Metalle: Bei Erfolg der ersten Anwendung Gold, bei der zweiten Silber, bei der dritten Kupfer, bei der vierten Eisen. Wer eines dieser Zeichen erkennt, soll höchste Vollendung verfolgen. Ist Kālikā verwirklicht, gelte selbst Indras Stellung als erreichbar. Alles gründe im Guru; deshalb sei er zuerst zu verehren.

N.3.20 Als weiteres Verfahren nennt die Quelle nächtliche Verehrung am Neumond auf Verbrennungsplatz oder freiem Feld mit Wein, Fleisch, Räucherwerk, Licht, fleischhaltiger Speise, rotem Stoff und Goldschmuck. Der mit einer Zornform verbundene Wurzelmantra begleitet Umrundung und ausgestreckte Verneigung während der Nacht.

N.3.21 Bei Furcht soll der Übende standhaft bleiben und den Mantra innerlich bewahren. Geräusch und Flammenerscheinung werden als Zeichen genannt; bei einem murmelnden Laut folgt eine weitere partnerbezogene Handlung und die Verheißung göttlicher Rede. Nach Gewissheit der Vollendung wird ein großes Fest gehalten.

N.3.22 Ein weiteres Bhaga-Opfer beschreibt eine menstruierende erwachsene Ritualpartnerin, die mit Duft, Schmuck, Kleidung und Speise geehrt wird. Auf einem erhöhten Lager wird die Göttin an ihrem Körper und in einem mit rotem Sandel und rotem Farbstoff gestalteten Yantra verehrt. Die Namen Bhaganāsā, Bhagaprāṇā, Bhagadehā und Bhagastanī werden den Lotusblättern zugeordnet, die Hauptgöttin der Mitte.

N.3.23 Die Verehrung geschieht mit roten Düften, Girlanden und Stoffen. Eine sexuelle Verbindung wird an den Wunsch der Partnerin gebunden; danach nennt die Quelle ein Feueropfer mit dem als Blütennektar bezeichneten Stoff. Der Hymnus lautet: „Verehrung Bhagamalās, die diese Gestalt trägt, heilvoll und reich an Glück, Geberin von Erfahrung und Befreiung. Durch Bhagavatīs Gnade möge meine Vollendung entstehen. Kālī, Gestalt der Kraft der Zeit, Kula-Erhabene, Kula-Gestalt: Durch die Gnade des Kula-Weges möge meine Vollendung entstehen.“

N.3.24 Anschließend nennt die Quelle tausend Kūrca-Keim-Wiederholungen und hundert der Nārasiṃha-Formel. Der Partnerin wird in einem ekstatischen Zustand die Fähigkeit zugeschrieben, die kommende Gegenwart der Göttin anzukündigen. Das Verfahren wird als besonders geheim bezeichnet; Offenlegung soll sein Gelingen zerstören.

N.3.25 Als Alternative wird Kalāvaṭī genannt. Safran, Sandel und der als Mond bezeichnete Stoff werden zusammen zerrieben und mit tausend Wiederholungen sowie Göttinnenverehrung verbunden. Eine Frau wird hingebungsvoll geehrt und erhält daraus ein Stirnzeichen; auch der Übende trägt es. Ramā, Vāṇī, Bhavānī und Sarvasammohinī bilden eine weitere, mit Dativformen und Feuerabschluss angegebene Anrufung, die hundertmal gesprochen wird.

N.3.26 Die Partnerin wird geschmückt und verehrt; beide nehmen den Ritualtrank an. Göttliche Rede und Gegenwart der Göttin werden verheißen. Eine weitere Variante verbindet die Betrachtung einer unbekleideten erwachsenen Partnerin mit zwei nächtlichen Zeitwachen ungeteilter Mantrawiederholung nach Ablauf der ersten Wache.

N.3.27 Wein- und Fleischgaben gelten der erwählten Gottheit. Ein schwerttragender Begleiter wird zum Schutz bestellt. Gaṇanātha, Kṣetrapāla, Vaṭuka und Yoginī werden mit Bali und fleischhaltiger Speise verehrt. Nach Entzünden einer Ghee-Lampe und Göttinnenverehrung werden tausend Wiederholungen mit der Verheißung göttlicher Schau verbunden.

N.3.28 Eine weitere Form verlangt tägliche tausendfache Wiederholung mit umschließenden Bhūtalipi-Lauten, Erinnerung bei Tag und Nacht, Opferkost und saubere Kleidung. Gespräch mit als Mleccha bezeichneten Menschen und bestimmte Teigspeisen werden ausgeschlossen. Milch-, Gersten-, Gemüse-, Wasser- oder Fastendiät werden als Alternativen genannt.

N.3.29 Der Übende wohnt an einem Pilgerort oder einem geliebten Platz und verehrt eine Kumārī mit Schmuck. Nach einem Monat folgt um Mitternacht eine große Verehrung im Kreis der Ritualpartnerinnen mit Wein, Fleisch und weiteren Gaben. In dunkler Umgebung sollen tausend Wiederholungen zur unmittelbaren Schau der Göttin führen.

N.3.30 Als Früchte werden Mondgleichheit, Salben-, Sandalen- und Schwertvollendung, Freiheit von Alter und Tod, Kāminī- und Madhumatī-Vollendung sowie hundert dienstbare göttliche Begleiterinnen genannt. Sie sollen den Übenden an jeden gewünschten Ort in Himmel, Erde oder Unterwelt bringen. Auch die Anrufung Rambhās oder Ghṛtācīs wird mit deren Erscheinen und frei bestimmbarer Todeszeit verbunden.

N.3.31 Diese geheime Dakṣiṇā-Lehre wird als aus Liebe zur Göttin mitgeteilt bezeichnet. Eine weitere Variante sieht einen Monat gemeinsamer Mantrawiederholung mit einer Prostituierten, rituellen Trank, tägliches Feueropfer und Brahmanenspeisung vor. Am Monatsende wird in tiefer Dunkelheit mit Partnerin verehrt und unmittelbare Vollendung verheißen.

Bildgestalten und weitere Anwendungen

N.3.32 Alternativ wird eine weibliche Figur aus Nimba-Holz bereitet. Eine ihrer Beschreibungen ist beschädigt; Bad und erhobene Hände sind erkennbar. In großer Einsamkeit wird der Mantra mit Sandel auf den Boden geschrieben, die Figur auf rotem Stoff aufgestellt und der Ort in vier Richtungen durch Pflöcke und die jeweiligen Richtungshüter gesichert.

N.3.33 Gaṇeśa, Vaṭuka, Kṣetrapāla und Yoginī werden mit Dūrvā und Reis verehrt. Eine Vertreibungsformel richtet sich an dort weilende Geister, Kuṣmāṇḍas, Yoginīs, Yātudhānas, heftige Wesen, Gandharvas, Hindernisbereiter, Kinnaras und weitere teils beschädigt benannte Wesen: „Von mir getroffen, weicht alle auf Śaṅkaras Gebot.“ Der Kūrca-Mantra begleitet das Ausstreuen von Reis.

N.3.34 Nach großer Verehrung wird der Wurzelmantra auf die Stirn der Figur geschrieben. Ihr werden zugeordnet: Kālikā der Stirn, Bhadrakālikā den Augen, Guhyakālī den Ohren, Siddhikālikā der Zunge, Śmaśānakālikā dem Scheitel, Mahākālī der Brust, Kālikā der Hüfte und Śrīyonikālikā dem Hals. Im Herzen wird der Wurzelmantra hundertmal wiederholt; weitere tausend Wiederholungen in tiefer Dunkelheit, Einsamkeit oder Tempel sollen die Schau bewirken.

N.3.35 Eine andere Anwendung findet am Scheiterhaufen bei einer Bananenwurzel statt, mit Wein, Fleisch und einer Gruppe junger Frauen. Die Göttin wird geschmückt verehrt und während der Nacht angerufen. Eine weitere Form verwendet eine Kette aus Karṇikāra-Samen auf rotem Stoff, mit dem Körperstoff einer menstruierenden Frau behandelt und mit schwarzem Agaru beräuchert.

N.3.36 Wieder werden Wein, Fleisch und Göttinnenverehrung mit unmittelbarer Schau verbunden und Geheimhaltung eingeschärft. Eine weitere Variante beschreibt Körperasche aus verbrannter Kākajaṅghā-Ranke und unbekleidete, einsame Mantrawiederholung am Scheiterhaufen.

N.3.37 Danach folgt eine beschädigte Anweisung über von Schweinen gefressenes beziehungsweise zurückgelassenes Material im Boden. An diesem Ort wird die Göttin mit Wein, Fleisch und weiteren Gaben verehrt. Als weitere Variante nennt die Quelle einen auf menschlichem, Katzen- und Rinderschädel errichteten Sitz, Mitternachtsverehrung und tausend Mantrawiederholungen.

N.3.38 Eine weitere erwachsenenbezogene Partnerpraxis verbindet Kuss und sexuelle Vereinigung mit Kampfer, Safran und Honig; die Ortsangabe beim Honig ist ungewöhnlich. Aus den verwendeten Stoffen entsteht ein Stirnzeichen. Tausend Wiederholungen um Mitternacht sollen die Göttin sichtbar machen. Daneben wird ein mit eigenem Blut gezeichnetes Yantra, Wein, Fleisch und Arka-Blüten mit derselben Wiederholungszahl beschrieben.

N.3.39 Am Gaṅgā-Ufer werden zwei Fastentage, Bad, Verehrung mit Duft, Licht und Opferkost sowie schweigendes Essen genannt. Nach gemeinsamer Speise und Trank mit einer Frau folgen um Mitternacht tausend Wiederholungen. Eine weitere Variante spielt am Fuß eines Banyanbaums, mit offenem Haar, ohne Kleidung und von Partnerinnen umgeben.

N.3.40 Bleibt bei einer Anwendung die Schau aus, soll nach der Quelle eine zweite oder dritte folgen. Danach wird ein zornförmiges Bildritual beschrieben: Eine Gestalt der Göttin auf weißem, rotem, gelbem oder blauem Stoff wird mit rotem Gewand verehrt und mit einer Sandelholz-Kette tausendmal angerufen.

N.3.41 Ein Feuer aus Śālmali- oder Nimba-Holz wird verehrt. Die mit Zinnober gestaltete Figur erhält den Mantra auf die Stirn und wird rituell erwärmt, unter dem Wurzelmantra geschlagen und geschützt, danach mit Milch oder Joghurtwasser gespült. Tausend Wiederholungen des Schutzkeims oder eine Nārasiṃha-Form werden als weitere Mittel genannt. Dies ist eine historische Vorstellung, die Gottheit zum Erscheinen zu drängen.

N.3.42 Tagsüber lebt der Übende dabei von Opferkost und in Enthaltsamkeit, nachts wiederholt er mit Betel im Mund im Partnerinnenkreis den von Nārasiṃha umschlossenen Mantra. Einhunderttausend Wiederholungen werden mit sicherer Schau verbunden.

N.3.43 Eine weitere symbolische Zwangshandlung verwendet einen aus Schiffseisen gefertigten Spieß und ein Bild der Göttin auf Stoff. Nach Verehrung des Bildes, seiner Sitzgottheiten und des Spießes als Vernichter der Dämonen wird dessen Spitze gegen die Brust des Bildes gerichtet. Schon diese drohende Geste soll nach der Quelle Kālīs Erscheinen bewirken.

N.3.44 Ferner wird das hundertfache Schreiben des Kālī-Keims mit Safran und goldenem Stift genannt; die Bezeichnung des Blattes ist unsicher. Danach wird die Göttin an einer geschmückten erwachsenen Partnerin verehrt und um Mitternacht in Abgeschiedenheit tausendmal angerufen. Wieder fordert die Quelle strengste Geheimhaltung.

Mantraformen verschiedener Kālīs

N.3.45 Im vierzehnten Kapitel werden die Vidyās von Dakṣiṇā, Guhyakālī, Mahākālī, Siddhikālī und Śmaśānakālikā sowie ihren Begleiterinnen angekündigt. Der Kālī-Keim wird als höchster Mantra gepriesen. Eine dreifache Form wird besonders selten genannt; alle zuvor beschriebenen Handlungen und Früchte werden auf sie bezogen.

N.3.46 Als Varianten nennt der Text Abschlüsse mit Verehrung oder Vaṣaṭ und Anfänge mit Lajjā oder Vāgbhava. Seher ist Bhairava, Metrum Uṣṇih; Meditation, Verehrung und Praxis folgen der vorherigen Darstellung. Eine dreisilbige Vidyā mit Feuerabschluss wird als fünfsilbig bezeichnet, eine einsilbige mit demselben Abschluss als dreisilbig. Die Silbenzählung schließt jeweils die Abschlussform ein.

N.3.47 Die einsilbige große Vidyā kann mit Svāhā, Phaṭ, Vaṣaṭ oder Verehrung enden. Weitere Chiffren verbinden den früheren Keim mit Kālī und Mond sowie Erdkeim, Kālī, Lakṣmī und Vāgbhava. Für diese Mantras werden Ugrabhairava als Seher, Anuṣṭubh als Metrum und Dakṣiṇā als Gottheit genannt.

N.3.48 Für Guhyakālī stehen drei Kālī-Keime vor ihrem Namen, gefolgt von Svāhā; auch Verehrungs- und Vaṣaṭ-Abschluss werden genannt. Eine weitere Form verbindet Kālī-, Erd-, Lajjā- und Kūrca-Keim mit Feuerabschluss. Eine andere verbindet Kūrca, Lajjā und Kālī. Uṣṇih, Dakṣiṇāmūrti und, auffällig, Dakṣiṇā werden als Metrum, Seher und Gottheit angeführt.

N.3.49 Drei Kūrca-Keime mit Feuerabschluss bilden eine weitere Form. Für Mahākālī folgen Kālī-Keim, zweimal die Anrede Kālī und Mahākālī mit Feuerabschluss; ferner Kālī-Keim und Mahākālī im Dativ; außerdem Asitā-Keim und zweimal Mahākālī. Diese Formen werden mit den vier Lebenszielen und großem Gedeihen verbunden.

N.3.50 Eine weitere Reihe nennt Kālī, Lakṣmī, Ramā, Māyā und den Laut Spheṃ mit Verehrungsabschluss als unmittelbar befreiend. Danach folgen Kālī- und Lajjā-Keim, Siddhikālī im Dativ und ein als Asitā bezeichneter Abschluss. Für diese Reihe steht Gāyatrī als Metrum und Mahākālī als Gottheit; die Zuordnungen wechseln im Text.

N.3.51 Weitere Siddhikālī-Formen enden mit Svāhā, Phaṭ oder Verehrung. Genannt werden Lajjā und eigener Keim vor Siddhikālī sowie Asitā-, Bhavānī-, Vāgbhava- und Parā-Keim, zweimal Kālī und Siddhikālī mit Phaṭ. Eine andere Form verbindet je drei Ramā-, Lajjā- und Kāma-Keime mit Siddhikālī im Dativ und Feuerabschluss.

N.3.52 Für diese als mild bezeichneten Vidyās werden Gāyatrī-Metrum, Kapila als Seher und Siddhikālikā als Gottheit genannt. Śmaśānakālikā erscheint mit Kālī-Keim und ihrem Namen im Dativ, ferner mit Kālī- und Kūrca-Keim und Feuerabschluss sowie zwei Kūrca-Keimen und Göttinnenkeim. Hier sind Viśvāmitra, Gāyatrī und Śmaśānakālikā die Zuordnungen.

N.3.53 Die Praxis dieser Mantras wird auf die zuvor beschriebenen Verfahren bezogen; ihre vorbereitende Übung wird nochmals angekündigt. Die verschlüsselten Mantraangaben bleiben in ihrer überlieferten Bausteinform. Widersprechende Gottheitszuordnungen werden nicht durch vermutete Parallelfassungen ersetzt.

N.3.54 Es folgt eine Passage, die ausdrücklich Mädchen zwischen acht und unter zwölf Jahren in einen sexualisierten Ritualzusammenhang einbezieht und damit über bloße Kumārī-Verehrung hinausgeht. Sie verbindet dies mit Alkohol, Mantras und dem Versprechen einer Erscheinung Kālīs. Die sexuellen Handlungsanweisungen an Kindern werden hier nicht übersetzt; die Stelle wird ausschließlich durch diese sachliche Inhaltsangabe vertreten.

N.3.55 Anschließend behauptet die Quelle, Mängel an Hingabe, Handlung oder Vorschrift verzögerten die Vollendung, machten die Praxis aber nicht völlig fruchtlos. Zweifel und Trägheit werden untersagt. Die Mantras werden als Wesenskern gepriesen, aus den Überlieferungen gewonnen wie Butter aus Milch oder Feuer aus Holz, von sich aus vollendet und geheim zu bewahren. Diese Verheißungen geben die Aussage der Quelle wieder.

Tārā gehört zu den ausführlich behandelten Göttinnen des dritten Lehrabschnitts.

Tārā-Verehrung nach dem Toḍala-Tantra

N.3.56 Im vierten Kapitel des Toḍala-Tantra beginnt Tārās große Verehrung mit Mantra-Mundspülung und Verneigung vor dem Guru. Wasser, Hände und Füße werden gereinigt, erneut der Mund gespült und der heilige Sitz betrachtet. Haarbindung, Hindernisbeseitigung, Boden- und Sitzreinigung, Kleidungsknoten, Körper-, Rede- und Blütenreinigung folgen.

N.3.57 Der Übende zeichnet das Yantra, bereitet gewöhnliches Arghya, verehrt die Türhüter und beginnt die Sitzverehrung mit den Kräften von Lakṣmī an und dem Sitzmantra. Die besondere Elementreinigung verbindet Einatmung, Haṃsa und Kūrca mit dem Aufsteigen des Selbst samt Kuṇḍalinī und den vierundzwanzig Grundlagen in das höchste Selbst.

N.3.58 Mit Māyā wird die schwarz wie Augensalbe gedachte Sündengestalt verbrannt, beim Atemhalten zu Asche gemacht und mit Vadhū beim Ausatmen entfernt. Bei erneuter Einatmung mit Kūrca wird Nektar an der Stirn, beim Halten ein Nektarmeer betrachtet. Die angegebene Dreikeimform mit Feuerabschluss wird elfmal im Herzen wiederholt.

N.3.59 Aus Āḥ entsteht ein roter Lotus, darüber aus Ṭāṃ ein weiterer roter Lotus, darüber der dunkelblaue Hūṃ-Laut, darüber ein mit Keim versehener Schneidmesser-Typ, darüber der höchste unvergängliche Punkt als Śiva. Dieser Punkt wird als tausendster Teil eines Sandkorns und zugleich als Raum einer hundert Yojanas weiten Edelsteininsel beschrieben.

N.3.60 Im Punkt leuchtet höchstes Licht, kreisförmig wie eine Blase. Wie sich ein Bild in einer Blase spiegelt, soll der Übende mit dem Erkenntnisauge schauen. Die Insel ist aus goldenem Sand, rings von Pārijāta-Bäumen umgeben; in der Mitte steht der Wunschbaum. Das eigene Selbst wird als von Tāriṇī erfüllt betrachtet.

N.3.61 Der Ort strahlt wie die aufgehende Sonne und tausend Sonnen, besitzt vier Tore und goldene Umfassungen, ist mit Wedeln, Glocken und göttlichen Frauen geschmückt, von sanftem Wind und Wohlgeruch erfüllt. In der Mitte stehen ein edelsteingeschmückter Altar, ein Baldachin aus Goldfäden und darunter ein Edelsteinthron.

N.3.62 Darauf wird die Göttin nach ihrer Meditationsform betrachtet und mit den im Yogasāra genannten Gaben verehrt. Atemlenkung, Seher-Nyāsa, dreifaches Klatschen und Fingerschnippen zur Bindung der zehn Richtungen, sechsfacher und umfassender Nyāsa folgen. Besonderes Arghya und Reinigung der fünf Tattvas werden bereitet.

N.3.63 Die Nektargöttin wird herbeigebracht; eine anschließende Handlungsbezeichnung ist unklar. Im Krug wird mit einer Blüte das Dreieck dreimal verehrt, Vāmadeva dreimal, Khecarī zehnmal, die Freuden-Gāyatrī und der vedische Vers dreimal gesprochen. Brahman-, Śukra- und Kṛṣṇa-Fluch werden durch die genannten Wiederholungen gelöst; die genaue Zahl ist hier gedrängt.

N.3.64 Es folgen drei Formeln, darunter Churikā, eine als „tot“ beziehungsweise „Nektar“ unsicher überlieferte Bezeichnung und Śrī-Tiraskariṇī, ferner dreimal Pāvamāna, dreimal Varuṇa und siebenmal Nektarformel. Mit Dhenu-Mudrā, achtmaligem Wurzelmantra und Erweckung Kuṇḍalinīs wird „Ich bin Śiva“ betrachtet.

N.3.65 Fleisch, Fisch, Getreidegabe, Śakti und Kula-Blüte werden gereinigt. Götter, Ahnen, Seher und erwählte Gottheit erhalten Darbringung. Gereinigter Stoff wird in das besondere Arghya gegeben und als von Brahman erfüllt betrachtet. Über eine Blüte wird die Gottheit aus dem Nasenbereich auf den Sitz übertragen und angerufen.

N.3.66 Fünf Mudrās, Verehrung der sechs Glieder, weitere Mudrās und Lebens-Nyāsa folgen. Nach den Verehrungsgaben werden Akṣobhya unterhalb, die Guru-Reihe, die Gottheiten an den Blattwurzeln, die mit Mahā beginnenden Kālī-Formen und die Reihe von Vairocana an verehrt. Danach folgen erneute Hauptverehrung und Bali.

N.3.67 Nach Atemlenkung und Mantrameditation wird wiederholt und die Frucht der Göttin in die Hand gegeben. Erneute Atemlenkung führt zur Annahme der Tattvas. Zuerst erhält sie die Gabe, dann nimmt der Übende sie an und wiederholt den Mantra. Für jedes Gefäß werden hundertacht Wiederholungen genannt; Befreiung mit zehn Millionen Familienlinien wird verheißen.

N.3.68 Hymnus, Schutztext und achtgliedrige Verneigung folgen. Besonderes Arghya und das eigene Selbst werden dargebracht. Als Rudra betrachtet nimmt der Übende die Gottheit durch die Auflösungs-Mudrā zurück. Nach Glied-Nyāsa und Atemlenkung wird im Nordosten ein Maṇḍala für die mit Opferresten verbundenen Formen Ucchiṣṭacaṇḍālī, Nirmālyavāsinī und Caṇḍeśvarī bereitet.

N.3.69 Opferblüten werden am Kopf, Sandel auf der Stirn und ein Punkt am Guru-Ort getragen; der Übende wandelt wie Bhairava. Eine kurze geistige Verehrung ohne Tattvas wird als gesonderte Form genannt. Man soll jeweils das für den betreffenden Vollzug Gelehrte tun und keine fremden Bestandteile vermischen; sonst werde Tāriṇī zornig. Der Kommentar bezieht dies auf die äußere Verehrungsordnung und nennt Erkenntnis und geistigen Vollzug im Śakti-Bereich.

Mantrareinigung und Wiederholung

N.3.70 Das zwölfte Kapitel des Picchilā-Tantra verheißt, dass aufmerksames Hören des großen Mantras selbst schwere im Körper ruhende Verfehlungen tilgt. Nach Mantrareinigung werden Mantraśikhā, Kullukā am Scheitel, Mahāsetu und Nirvāṇa am Nabel angewandt, danach Kuṇḍalinī betrachtet.

N.3.71 Atemlenkung, sechs Glieder-Nyāsa und Seher-Nyāsa folgen. Eine als Saptacchadā bezeichnete Formel wird einmal gesprochen. Der mit Oṃ umschlossene Mantra wird siebenmal, mit Oṃ am Anfang einmal wiederholt. Oṃ, Māyā, Vāgbhava oder Dīpanī können als vorausgehende Erhellung siebenmal verwendet werden.

N.3.72 Beim Kālī-Mantra steht der Kālī-Keim vor dem Wurzelmantra; sieben Wiederholungen werden genannt. Auch die betreffende Vidyā kann vorangestellt werden. Der Guru wird am Scheitel, die Göttin im Herzen und das eigene Selbst als Kāmakalā betrachtet. Auf Wiederholung folgt Śiva-Meditation, auf Meditation erneut Wiederholung.

N.3.73 Als Umfang stehen eintausendacht oder hundert Wiederholungen. Bei Śyāmā wird das als Vidyāratna bezeichnete Dīpanī siebenmal vor dem Mantra verwendet, danach die Wiederholungsfrucht dargebracht. Bei anderen stehen Oṃ, Māyā oder Dīpanī; nach siebenfacher Setu-Wiederholung folgt der mit Oṃ endende Mantra, Darbringung und Atemlenkung. Diese Wiederholungsregeln wurden hier ergänzend erklärt.

Hymnus der hundert Namen Tārās

N.3.74 Śiva spricht: Sie ist die Hinüberführende, Bewegliche, Zarte, Tārā und jugendliche Ranke; Gestalt des rettenden Ufers, tiefdunkle, mit schlankem Leib und zarten Brüsten. Sie ist die Vierte jenseits der drei Zustände, die Bewegliche, rasch Gehende und auf dem Blauen Fahrende.

N.3.75 Sie ist Ugratārā, Sieg, Caṇḍī, die herrliche Einhaarige und Heilvolle; die Junge, Śambhus Kraft, die mit geteilter Stirn und die heilvoll Hinüberführende. Sie ist die Heftige, die heftig Strahlende, Blaue, Dunkle und blaue Sarasvatī.

N.3.76 Sie ist die Zweite, die Schöne, Ewige, Neue und immer Erneuerte; Caṇḍikā, von Vijayā Verehrte, Göttin und Himmelswandlerin; die laut Lachende und Schreckgesichtige. Die folgende Namensverbindung ist beschädigt; Aditi als Verehrerin ist erkennbar.

N.3.77 Sie besitzt Eigenschaften und wird in Eigenschaftsgestalt verehrt; Hari, Indra und die Götter ehren sie. Sie liebt Rot beziehungsweise Blut, hat rote Augen und ist mit Bluttrank geschmückt. Sie liebt Opfergaben und ist ihnen zugewandt; sie ist Durgā, die Kraftvolle und Kraft selbst.

N.3.78 Sie liebt Kraft, freut sich an Kraft und wird von Balarāma verehrt. Es folgen die unsicheren Namen Ardhakeśeśvarī und Keśā sowie die mit Keśavas Erscheinung Geschmückte. Sie trägt Lotusgirlande, hat Lotusaugen, ist Kāmākhyā und Tochter des Berges.

N.3.79 Sie ist Dakṣiṇā, die Geschickte, Dakṣas Tochter und der rechten beziehungsweise südlichen Seite Zugewandte. Sie liebt Vajra-Blüten und Rot; eine weitere Schmuckbezeichnung ist beschädigt. Sie ist Māheśvarī, Mahādevas Geliebte und mit fünf Gaben Geschmückte.

N.3.80 Sie ist Iḍā, Piṅgalā und Suṣumnā, die Gestalt des Lebensatems; Gāndhārī und die Fünfte, verehrt von dem Fünfgesichtigen und den anderen. Obwohl der Titel hundert Namen ankündigt, ist die erhaltene Reihe kürzer und an einzelnen Stellen unsicher; fehlende Namen werden nicht ergänzt.

N.3.81 Dieses wunderbare Geheimnis soll durch Tārās Gnade schon beim Hören Befreiung geben. Wer den Hymnus liest, wandelt mit allen Vollendungen über die Erde und erlangt Mantravollendung und die höchste Vollendung Śivas. Wer ihn samstags oder dienstags nachts in entsprechender Verbindung liest, soll Herrschaft über die Scharen gewinnen.

N.3.82 Mit oder ohne festes Vertrauen rezitiert, soll das Tārā-Geheimnis bald zu Śiva-Gleichheit und Befreiung im Leben führen. Tausend Wiederholungen geben die Frucht einer vorbereitenden Mantrapraxis. Wer die Göttin beständig meditierend verehrt, erreicht sein Ziel jenseits der Fesseln von Tod und Wiedergeburt. Damit endet der hundertnamige Tāriṇī-Hymnus des Muṇḍamālā-Tantra.

Tāriṇī-Hymnus aus dem Nīla-Tantra

N.3.83 „Furchtbare Gestalt, große Vernichterin, die alle Feinde unterwirft, Göttin, die ihren Verehrern Segen gibt: Schütze mich, der ich Zuflucht suche. Von Göttern und Gegengöttern verehrt, von Vollendeten und Gandharvas bedient, die Trägheit und Schuld nimmt: Schütze mich, der ich Zuflucht suche.“

N.3.84 „Mit aufgebundenem Haar, die Zunge bewegend, Göttin, die rasche Einsicht schenkt: Schütze mich, der ich Zuflucht suche. Milde Gestalt, furchtbare Gestalt, heftige Gestalt, dir sei Verehrung. Gestalt der Schöpfung, dir Verehrung: Schütze mich, der ich Zuflucht suche.“

N.3.85 Die Rezitation mit gesammeltem Geist am achten, vierzehnten und neunten Mondtag wird mit Vollendung innerhalb von sechs Monaten verbunden. „Gib mir Einsicht, gib mir Ruhm, gib mir dichterische Kraft. Nimm meinen verkehrten Verstand, Göttin; schütze mich, der ich Zuflucht suche.“

N.3.86 „Von Indra und den himmlischen Scharen verehrt, voll Mitgefühl, Tārā mit einem Antlitz wie der Herr der Sterne: Schütze mich, der ich Zuflucht suche.“ Wer Befreiung sucht, soll sie erhalten, wer Vermögen sucht, Vermögen, wer Wissen sucht, Logik, Grammatik und weitere Wissenschaften.

N.3.87 Beständige Rezitation wird mit dem Schwinden von Feindschaft und großer Einsicht verbunden. In Bedrängnis, Kampf, Mantrawiederholung, Freigebigkeit und Furcht verheißt der Hymnus Gutes. Wer die Göttin so preist, soll alle Wünsche erreichen und eine Schatzkammer des Wissens werden. Der als sprachliche Begabung schenkend gepriesene Hymnus endet mit dem Kolophon des zweiten Kapitels des Bṛhannīla-Tantra; die Einleitung hatte Mahānīla genannt.

Das äußere Feueropfer der Vīras

N.3.88 Das fünfte Kapitel des Kaivalya-Tantra kündigt eine kurze Darstellung des äußeren Feueropfers an, das Vyāsa in den Überlieferungen ausführlich erklärt habe und das Befreiung vermitteln soll. Auf dem Boden wird unter dem Wurzelmantra ein Dreieck gezeichnet; mit den drei Weltenrufen wird das Feuer eingesetzt.

N.3.89 Die Göttin samt Gefolge wird darin angerufen und mit verschiedenen Stoffen ohne trennenden Zweifel verehrt. Unter dem Wurzelmantra folgen zuerst Wein, dann je eine Gabe Fleisch, Fisch und Getreide. Danach werden Gaben aus der Bananenwurzel und ausgefallene Besenbestandteile mit Ghee einmal oder dreimal genannt; die Stofffügung ist gedrängt.

N.3.90 Eine Ghee-Gabe und eine rote Blüte folgen, zweimal der als Kuṇḍodbhava bezeichnete Stoff, einmal Golodbhava mit Ghee, zehnmal Gopīcandana und Zinnober. Vīra-Blüte, Kuhprodukt und Bilva-Blatt werden einmal gegeben, danach nochmals ein Kuhprodukt. Die vollständige Abschlussgabe besteht aus Ölkuchen mit Salz.

N.3.91 Nach hundertacht Wiederholungen des Wurzelmantras, Lob und Verneigung wird die Gottheit aus dem Feuerkreis entlassen. Dieses Verfahren wird als höchstes Mittel zur völligen Befreiung gepriesen und vor Paśus geheim zu halten verlangt. Danach nehmen die durch gemeinsame Verpflichtungen verbundenen Teilnehmenden die Ritualgaben an.

N.3.92 Das Muṇḍamālā-Tantra preist die Verehrung der großen Göttin mit Wein, Fleisch, weiteren Kula-Gaben und vielfältiger Nahrung. Besonders die Weingabe soll den Übenden zum großen Herrn des Yoga machen.

N.3.93 Zwei Weinsorten werden Sphāṭikī und Ḍākinī genannt; anschließend erscheint zusätzlich Kāñjikī. Kāñjikī und Sphāṭikī werden mit großem Vermögenszuwachs, Ḍākinī mit umfassendem Einfluss verbunden. Verehrung mit Kāñjikī und Getreidegabe soll große Vollendung und langes Leben geben; Speisespende wird als besonders vollendungsreich gepriesen.

Die „große Muschel“ und die Knochenkette

N.3.94 Im zweiten Kapitel des Nityā-Tantra wird Mahāśaṅkha als streng geheim behandelt. Mahāmāyā in weiblicher Schöpfungsgestalt empfängt den Zeugungsstoff; dieser gilt als Keim der Welt und als aus den fünfzig Lauten bestehend. Im Mutterleib wird daraus Knochen mit Mark; selbst ein Teil des Knochens wird deshalb mit den fünfzig Lauten verbunden.

N.3.95 Was hundert Wiederholungen an einer gewöhnlichen Lautkette bewirken, soll nach dieser Lehre eine einzige an der Knochenkette bewirken. Damit ist die als „große Muschel“ verschlüsselt bezeichnete Knochenkette gemeint.

N.3.96 Für ihre Herstellung schließt die Quelle Überreste von freiwillig Gestorbenen, Frauen, Brahmanen, Tieren, Kranken, Yavanas, Alten und Geweihten aus. Bevorzugt werden dagegen durch Blitz, Schlangenbiss, Sturz, Ertrinken, Raubtier oder im offenen Kampf Gestorbene genannt. Caṇḍālas werden dabei vor anderen Śūdra-Gruppen bevorzugt. Dies sind historische Auswahlregeln für menschliche Überreste.

N.3.97 Das vierte Kapitel des Bṛhannīla-Tantra nennt besonders Schädelknochen eines im Kampf gestorbenen Caṇḍāla Mahāśaṅkha. Das Nityā-Tantra begründet damit die Knochenkette am Hals des göttlichen Sprechers und verheißt durch ihre Verwendung den Vīra-Zustand.

N.3.98 Das zweite Kapitel des Muṇḍamālā-Tantra beschreibt eine aus menschlichen Fingerknochen nach Gelenken gegliederte Kette, der Vollendung und Befreiung zugeschrieben werden. Als Faden werden eine Körpersehne beziehungsweise Nāḍī und roter Stoff genannt. Das Svatantra-Tantra ergänzt einen abgetrennten menschlichen Kopf, der nicht durch Tulasī, Kuhdung, Gaṅgā-Wasser oder Śālagrāma-Steine berührt sein soll; Yavana und Brahmane werden ausgeschlossen.

N.3.99 Die Weihe beginnt mit Verneigung vor dem Guru und den täglichen Handlungen. Die Kette wird siebenmal mit der angegebenen Keimform behandelt und in ein Gefäß gelegt. Die Göttin samt Gefolge wird mit Anrufungs-Mudrās darin vergegenwärtigt, verehrt, mit Dhenu-Mudrā als Nektar gestaltet, durch Schutzformel verhüllt und mit Fisch-Mudrā bedeckt.

N.3.100 Die Kette wird als Göttin betrachtet und erhält sieben Tropfen Arghya unter sieben kurzen, jeweils mit Oṃ beginnenden und Svāhā endenden Formeln. Ihre Kerne sind Māyā, Kūrca, Hraḥ, Phaṭ, Māyā–Śrī, Māyā–Kūrca und Māyā–Phaṭ. Nach Moschus-Räucherung wird die Kette herausgehoben.

N.3.101 Die folgende Anrufung bittet Mahāvajriṇī, die große Schreckensgestalt, in den rauen großen Knochenkreis einzutreten und alle Vollendungen zu geben; Mahākapālinī wird ebenfalls angerufen. Nach Dūrvā und Reis folgen Erhellung mit Kāma-Keim, Verehrung, Erhellung durch Mutterlaute und Umhüllung mit Oṃ.

N.3.102 Eine weitere Keimreihe begleitet die Bitte an die große Yoginī, Retterin der drei Welten, in den Mahāśaṅkha-Knochen zu wohnen, Vollendung zu geben und Wein- und Fleischgaben anzunehmen. Nach Bali wird die Göttin mit Auflösungs-Mudrā entlassen und die Kette an einem verborgenen Ort bewahrt.

N.3.103 Der Kommentar erklärt „Tropfen“ hier ausdrücklich als Weintropfen. Nach dieser Reinigung verlangen tantrische Lehrer zusätzlich die allgemeine Kettenweihe. Die abschließende zitierte Definition von Mahāśaṅkha ist beschädigt; erkennbar bleibt die Bestimmung als aus Knochen gefügte Kette und eine unsichere nähere Auslegung des Knochenmaterials.

Ehrung der Erscheinungen der Göttin

N.3.104 Das siebte Kapitel des Kubjikā-Tantra wiederholt die Verneigung vor Aśoka, Bilva und Śivā zur Erfüllung erwünschter Ziele. Eule, Śaṅkhacilla und Geier werden als Anlass zur Verehrung Mahākālīs genannt. Kreuzweg, Verbrennungsplatz, Tantra-Kundiger und Avadhūta werden besonders geehrt; mit Verehrenden spricht man freundlich.

N.3.105 Das sechste Kapitel des Bṛhannīla-Tantra nennt Berg, einsamen Ort, leeren Pavillon, Kreuzweg und die Mitte eines Partnerinnenkreises als Orte kurzer Meditation, Mantrawiederholung und Verneigung, bevor man weitergeht. Beim Geier wird Mahākālī erinnert, ferner bei Kṣemaṅkarī, Schakalin, Todesbotin, Kurara-Vogel, Falke, Bodenkrähe und schwarzer Katze; einige Tierbezeichnungen bleiben traditionell.

N.3.106 Die Verneigungsformel lautet: „Schmalbauchige, große Caṇḍā, mit offenem Haar, die Opfergaben liebt, deren Antlitz dem Kula-Weg gnädig ist: Dir Verehrung, Geliebte Śaṅkaras.“ Beim Anblick eines Leichnams am Verbrennungsplatz werden Umrundung und folgende Anrede genannt: „Mit furchtbaren Zähnen und schrecklichem Gesicht, schrill und gewaltig Tönende, laut Aufschlagende: Dir Verehrung, die du heftig erschallst.“ Einzelne Lautmalereien sind unsicher.

N.3.107 Beim Anblick roten Stoffes oder roter Blüten wird Tripurāmbikā mit ausgestreckter Verneigung erinnert: „Wie Bandhūka-Blüten leuchtende Tripurā, Vernichterin der Furcht, aus dem Aufgang des Glücks Entstandene: Dir Verehrung, Schöne.“

N.3.108 Dunkle Blüten, König und Königssohn, Elefant, Pferd, Wagen, Waffen, ein als Kālavīra bezeichnetes Zeichen, Śiva, Büffel und Kula-Herr geben Anlass zur Verneigung vor Mahiṣamardinī oder Jayadurgā, um Hindernisse abzuwehren.

N.3.109 „Siegesgöttin, Weltenträgerin, Vollständige, Ursprüngliche, dreifache Gottheit, die Verehrern Segen gibt, mit Kopfkette geschmückt und von Blutströmen überzogen: Segengeberin, ich verneige mich vor dir. Göttin, die alle Hindernisse nimmt, Geliebte Haras, dir Verehrung.“

N.3.110 Wer solche Erscheinungen nicht ehrt, dem wird trotz Śakti-Mantra Vollendung abgesprochen. Wer sie tötet, vertreibt oder durch Fallen und andere Mittel verletzt, wird vom Sprecher als jemand zurückgewiesen, der nicht sein Verehrer sein könne. Damit enden die besonderen Vīra-Pflichten.

Erfahrung, Wissen und Freiheit vom Handlungszwang

N.3.111 Im dreiundfünfzigsten Kapitel des Vāmakeśvara-Tantra wird Rasa-Erfahrung als Weg zur Freiheit von Handlungsbindung erklärt. Bhairava kündigt statt einer sehr umfangreichen Darstellung des Ritualteils eine kurze Übersicht an: neun Rasas in der Dichtung, acht im Yoga, achtzehn in den Wissenschaften, neun im Bhakti-Yoga und sechs in den Sinnesgegenständen. Mit weiteren fünf werden insgesamt fünfundfünfzig angegeben.

N.3.112 Die neun dichterischen Rasas sind Liebe, Heldentum, Mitgefühl, Heiterkeit, Staunen, Furcht, Abscheu, Frieden und Zorn. Die acht Yoga-Glieder sind Yama, Niyama, Āsana, Atemlenkung, Sinnesrückzug, Sammlung, Meditation und Samādhi.

N.3.113 Das Versmaß gilt als Füße des Veda, Grammatik als Mund, Lautlehre als Nase, Ritualkunde als Hände, Sternkunde als Augen und Worterklärung als Ohren. Diese sechs Hilfswissenschaften, die vier Veden, Mīmāṃsā, Nyāya, Dharmaśāstra und Purāṇa ergeben vierzehn Wissensgebiete.

N.3.114 Mit Lebensheilkunde, Waffenkunde, Musiklehre und Staats- beziehungsweise Wirtschaftskunde werden achtzehn gezählt. Für Bhakti nennt die Vorlage Nachdenken, Singen, Meditation, Erinnerung, Dienst an den Füßen, Verehrung, Verneigung, Dienen, Freundschaft und Selbsthingabe. Sie spricht dennoch von neun Formen; tatsächlich stehen hier zehn Bezeichnungen.

N.3.115 Girlanden, Duft, Frau beziehungsweise Liebesgemeinschaft, Lager, Kleidung und Schmuck bilden die sechs sinnlichen Bereiche. Fünf genießbare Saftarten werden mit Rohrzucker, Honig, Zuckerrohr, Früchten und Getreide verbunden. Wer ihre Erfahrungsweisen kennt, heißt Rasika.

N.3.116 Der Handlungsteil wird fünffach geordnet: Pflichten, Mantrawiederholung, Stoffreinigung, äußere und geistige Verehrung als zusammengehöriger Bereich sowie vorbereitende Praxis. Die Pflichten gliedern sich in Morgen, Abend und Tag. Nach Erfahrung aller Rasas und Durchführung der Handlungen soll der Übende mit festem Geist die vollständige Weihe empfangen.

N.3.117 Im vierundfünfzigsten Kapitel fragt die Göttin: Wie hängen Mantra- und Veda-Lehre zusammen? Die vielen Erklärungen der Rasas verwirren meinen Geist und wecken zugleich Staunen. Löse meinen Zweifel.

N.3.118 Bhairava antwortet: Tantra-Lehre und Veda-Wort sind Ursachen umfassender Erkenntnis. Der Liebes-Rasa wird vom Vīra her verstanden; in ihm sind Mitgefühl und die anderen enthalten, selbst Abscheu kann aus diesem Erfahrungsfeld entstehen. Weist die Liebeserfahrung auf den höchsten Sinn, führt sie zu höchstem Frieden und Rudra-Sein.

N.3.119 Wie der Körper ohne Füße nicht gehen kann, erschließt sich der Veda-Weg nicht ohne Versmaß; die betreffende Negationsfügung ist beschädigt. Ohne dichterischen Schmuck erscheint Versmaß nicht schön. Sternkunde gleicht dem Auge, das Verborgenes unterscheidet; Sonnen- und Mondfinsternisse machen ihre Erkenntnis anschaulich.

N.3.120 Worterklärung wird mit den Zweigen des Veda verbunden, durch die Brahman erkannt wird. Beim Hören von Gesang entsteht Hingabe an Brahman. Mund und Nase wirken am Singen mit; Tanz entsteht zusammen mit Gesang. Lautlehre, Drama, Wort und Grammatik werden als untrennbar verbunden beschrieben.

N.3.121 Die Veden mit ihren sechs Gliedern erklären Brahman. Mīmāṃsā und Nyāya bestimmen es durch Prüfung. Brahmanerkenntnis fragt nach dem höchsten Selbst des Lebewesens; Dharmaśāstra bestimmt Lebensordnung, Purāṇas stellen sie erzählend dar.

N.3.122 Der Brahmanfreude zugewandte Mensch, der seinen Leib erhalten will, lernt Lebensheilkunde, Waffenkunde und Musik. Durch Verbindung dieser Wissensgebiete wird der Übende vollständig erkennend. Mit Honig, Zuckerrohrsaft, Milch, Früchten, Getreide, Düften, Girlanden, Kleidung und Schmuck verehrt er die Weltmutter in weiblicher Gestalt auf dem Lager.

N.3.123 Frauenverehrung wird als Praxis des Liebes-Rasa gedeutet; der fünffache Handlungsteil dient der Gegenwart der Göttin. In der Verehrung entfalten sich die Formen der Hingabe. Danach übt der Asket Yoga und tritt in Samādhi ein.

N.3.124 Nach Erfahrung der als fünfundfünfzig gezählten Bereiche wird er frei von Begehren gegenüber Sinnesgegenständen und Ritualen. Wunschlosigkeit hat eine wunderbare Frucht und erfreut die Gottheit. Solange er im Leib lebt, soll er Handeln nicht einfach verwerfen; nach Vollendung der göttlichen Handlungen, Prozessionen und weiteren Dienste wird er durch die Freude vollständiger Erkenntnis schon im Leben frei.

Die sechs magischen Handlungen

N.3.125 Im vierten Kapitel des früheren Teils des Yoginī-Tantra fragt die Göttin nach der sechsfachen Vīra-Praxis. Der einleitende Vers preist sie für verdienstvolle Könige und in der Praxis vollendete Frauen; eine Wendung über früh begonnene Gelübde ist beschädigt.

N.3.126 Der Herr nennt Befriedung, Beeinflussung, Stillstellung, Entzweiung, Vertreibung und Tötungszauber. Er bezieht die Lehre auf Tāriṇī, Kālikā und Chinnā. Vor dem Vollzug werden Rati, Vāṇī, Ramā, Jyeṣṭhā, Mātaṅgī, Kulakāminī, Durgā und Bhadrakālī mit sechzehn Gaben und der eigenen Śakti verehrt.

N.3.127 Fünf Handlungen werden einem leeren Haus, großen Wald oder Tempel zugeordnet, Tötungszauber einem Leichnam oder ersatzweise dem Verbrennungsplatz. Als Kleidung nennt die Quelle Unbekleidetheit, danach Raubtierfell und ersatzweise rote Seide.

N.3.128 Die Gefäße werden entsprechend zugeordnet: Gold für Befriedung, Silber für Beeinflussung, Stein für Stillstellung, Kupfer für Entzweiung und Vertreibung, Schädelschale für Tötungszauber. Es folgen Auswahlmerkmale eines Leichensitzes: ein junger, dunkler Nichtbrahmane und Ausschluss bestimmter Todesumstände; die Negation bei Hunger- und Krankheitstod ist beschädigt.

N.3.129 Ersatzweise werden Kristall- oder Indrākṣa-Kette genannt. Die Sitzformen Mṛdu, Komala, Viṣṭara, Schädel-, Yoni- und Tigerfellsitz erscheinen nebeneinander, mit Maßen von einer, zwei oder vier Ellen. Fester Sitz und Furchtlosigkeit werden gefordert. Bei Furcht ist ein verschlüsselt angegebener Bhairava-Mantra zu erinnern; seine beschädigten Bausteine werden nicht rekonstruiert.

N.3.130 Nach einer angemessenen Geistergabe folgt eine unklare Öl- und Schwarzfärbungsanweisung. Die fünf Handlungen werden mit Dienstag und weiteren passenden Tagen, Tötungszauber mit Samstag verbunden. Ein anschließendes allgemeines Verbot des nächtlichen Vollzugs steht im Widerspruch zu den unmittelbar folgenden Nachtvorschriften.

N.3.131 Zuvor soll der eigene Schutzmantra wiederholt werden. Am Reinigungstag wird nach einer Nachtwache die Kula-Göttin mit den fünf M verehrt. Mit offenem Haar, unbekleidet und mit Śakti wird ihre Vidyā unter beständiger innerer Erinnerung wiederholt; die Zahl ist als „Ha-Kṣa-Zahl“ verschlüsselt. Täglich werden andere Kaulas gespeist.

N.3.132 Fleisch, Wein und Fisch werden mit jeweils als zweihundert lesbarer Opferzahl genannt. Dem als Guru verehrten Lehrer wird eine Gabe gegeben. Die Quelle verheißt göttlichen und heldenhaften Übenden sogar Einfluss auf Götter. Bei großer Anwendung wird ein schwarzer Ziegenbock als Bali genannt, nach der Verehrung ein Zehntel Feueropfer. Die Ordnung der jeweiligen Haltung sei einzuhalten und vor Unbefugten geheim zu halten.

N.3.133 Die Göttin fragt nach passenden Weinsorten und Śaktis. Der Herr ordnet Mādhvī der Befriedung, Sphāṭikī der Beeinflussung, Ḍākinī der Stillstellung, Paiṣṭikī der Entzweiung, Gauḍī der Vertreibung und Bhairavī dem Tötungszauber zu. Ihre Merkmale seien bereits erklärt.

N.3.134 Unter den Śakti-Typen wird Padminī der Befriedung, Śaṅkhinī der Beeinflussung, Nāgavallabhā Stillstellung und Vertreibung, Ḍākinī dem Tötungszauber zugeordnet. Die folgenden körperlichen Charakterbilder sind typologische Wertungen der Quelle.

N.3.135 Padminī wird hellhäutig, langhaarig, freundlich redend, rotäugig und von gutem Verhalten beschrieben; sie bringe Mantravollendung. Śaṅkhinī wird besonders als langgliedrig und die Welt erfreuend gekennzeichnet. Nāginī ist dunkel, gut gestaltet, weder klein noch sehr groß, langhaarig, etwas füllig und sanft sprechend.

N.3.136 Ḍākinī wird dagegen schwarz, mager, mit vorspringenden Zähnen, erregt, kurzhaarig, langnasig, hart sprechend, zornig, langgestreckt, laut, schamlos, ohne Lächeln, schläfrig und viel essend geschildert. Die Quelle ordnet sie Tod bewirkenden Anwendungen zu. Alle genannten Śaktis können aus jeder gesellschaftlichen Gruppe stammen; junge erwachsene Frauen mit Kindern werden als geeignet genannt und hingebungsvoll mit Kula-Gaben verehrt.

N.3.137 Auf die Frage nach den Mantras nennt der Herr Kālīs einsilbigen, Tārās dreikeimigen und Vajravairocanīs elfsilbigen Mantra sowie einen als alle Kraft entziehend bezeichneten. Gesammelte Wiederholung allein des Śakti-Keims wird als ausreichend gepriesen.

N.3.138 Der Text argumentiert: Würde ein Böswilliger Erfolg haben, ein Aufrichtiger aber nicht, wäre die Lehre vergeblich. Der Sprecher beschreibt sich als Schöpfer, Erhalter und zugleich in Schutz wie Zerstörung wirksam; die Möglichkeit der Wirkungsentfaltung bleibt ihm zufolge erstaunlich.

Symbolische Schadensriten

N.3.139 Für einen Tötungszauber wird eine vierzehnsilbige, teilweise verschlüsselte Formel mit dem Namen der Zielperson und zweimaliger Tötungsaufforderung angegeben. Ein Feindbild auf Eisen wird mit Khadira-Kohle und Lauten an Kopf, Augen, Stirn, Herz, Händen, Nabel, Intimbereich, Hüfte, Rücken und Füßen versehen und rituell belebt.

N.3.140 Die Göttin wird mit Auflösungs-Mudrā langgestreckt, schwarz, unbekleidet, mit erhobenem Haupt und zwei menschlichen Köpfen in den Händen als Feindvernichterin betrachtet. Ziegel- und Kurkumapulver begleiten eine Anrufung zum Trinken des Blutes und Essen des Fleisches der genannten Zielperson. Die Quelle nennt hundertacht Wiederholungen mittags und mitternachts und behauptet Krankheit nach elf sowie Tod nach einundzwanzig Tagen und einem weiteren Zeitteil. Es handelt sich um magische Wirkungsbehauptungen.

N.3.141 Eine weitere symbolische Anwendung formt aus Stierdung eine Śiva-Gestalt und verwendet warmes Wasser sowie umgekehrte Reihenfolge der Verehrung. Mahādeva begleitet das Aufnehmen des Materials, Śiva das Formen, Paśupati die Lebensvergegenwärtigung. Auf einem eisernen Träger steht das mit Kohle gezeichnete Feindbild, darüber Śiva.

N.3.142 Mahārudra wird auf der Brust des Feindbildes betrachtet, wie loderndes Feuer, links das Haar haltend, rechts die Lebenskräfte an sich ziehend, mit Menschenhaut bekleidet und von großen Schlangen umgeben. Als Pināka-Träger wird er angerufen, als Śūlapāṇi gebadet, als Maheśvara mit Fußwasser und weiteren Gaben verehrt.

N.3.143 Die Formen von Īśāna an werden in umgekehrter Ordnung bis zum Südosten verehrt. Achtundzwanzig Wiederholungen der Śiva-Verehrungsformel folgen, danach Entlassung mit der linken Hand und Bitte um Vergebung. Einmal werden Ajita, Keśava, Viṣṇu, Hari, Satya, Janārdana, Haṃsa und Nārāyaṇa angerufen, einmal Vāsudeva. Nach elf Tagen wird das „Bedecken“ beziehungsweise Überwältigen des Feindes behauptet.

N.3.144 Als Stillstellungsritus folgt eine schützende Vergrabung: ein beim Brennen gesprungener Tontopf, alte Asche, trockene Nālikā-Blätter und ein eiserner Stift werden im nordöstlichen Bereich eines Gartens mit gegenläufiger Umschreitung und einer Schutzerklärung verbunden. Mehrere Material- und Ortswörter sind beschädigt. Der verschlossene Topf wird eingegraben. Die Quelle behauptet Bewegungshemmung für Diebe und schädliche Wesen sowie Wachstum von Vermögen, Nachkommenschaft und Dharma-Verständnis.

Beeinflussung, Entzweiung und weitere Zaubervorstellungen

N.3.145 Das Bṛhannīla-Tantra nennt ein Beeinflussungsritual mit einer silbernen Gottheitsfigur von einem Pala und einer Zielpersonenfigur von einem halben Pala. Ein halbes Pala Haritāla und Kurkumapulver, eine anderthalb Ellen tiefe Vertiefung, roter Sitz, vier Fahnen und ein mit Sesam gefüllter Krug gehören zur Beschreibung. Nach Lebensvergegenwärtigung wird ostwärts sitzend mit einer Korallenkette wiederholt.

N.3.146 Zehntausend Wiederholungen sollen zur Anwendung befähigen. Die Formel enthält Oṃ, Māyā und verschlüsselte weitere Laute, die Anrede der roten Cāmuṇḍā, den Namen der Zielperson, eine Aufforderung zum Herbeiführen von Einfluss und den Feuerabschluss. Feueropfer und weitere Glieder werden in Zehntelverhältnissen vollzogen.

N.3.147 Nach Morgenbad, reiner Opferkost und Sinnesbeherrschung wird vom Morgen bis Mittag wiederholt und täglich mit Jāti-Blüten geopfert. Kampferwasser dient der Darbringung an Cāmuṇḍā, danach folgt die Besprengung mit ihrer entsprechenden Formel und wiederum ein Zehntel Brahmanenspeisung.

N.3.148 Die Quelle verheißt dem Übenden Liebesgott-Gleichheit gegenüber Frauen und Todesgott-Gleichheit gegenüber Feinden. Ein Stirnzeichen aus weißer Aparājitā-Wurzel und Rocanā nach hundertfacher Formel wird ebenfalls als beeinflussend beschrieben. Roter Stoff, Goldgabe nach Vermögen und große Verehrung zu Beginn und Ende schließen sich an; für einen König wird Wirkung nach fünf Tagen behauptet.

N.3.149 Für Entzweiung beschreibt dieselbe Quelle Krähe und Eule als Symbole natürlicher Feindschaft auf Birkenrinde, gezeichnet mit Karavīra- oder Dhustūra-Saft. Namen und eine Formel übertragen diese Feindschaft sinnbildlich auf zwei Zielpersonen. Mahākālī wird verehrt, fünftausend Wiederholungen werden genannt.

N.3.150 Ein weiterer Tötungszauber verwendet den Kopf einer toten schwarzen Katze, Zinnober und den Namen der Zielperson auf der Zunge. Kālīs Name und eine dreisilbige Keimform werden zehntausendmal wiederholt. Śmaśānakālikā wird mit eisenverziertem Stoff verehrt; der Übende ist nach Süden gewandt. Speise, mitternächtliches Bali und Vergraben am Haus der Zielperson werden mit deren Tod innerhalb einer Woche verknüpft. Diese Aussagen dokumentieren historische Schadensmagie.

N.3.151 Das sechste Kapitel des Kāmākhyā-Tantra verbindet Verehrung mit den fünf Tattvas und eine als große Freude bezeichnete Haltung mit ritueller Reinigung des eigenen Urins, Darbringung an Bhairavī und körperstoffbezogenen Handlungen unter Nennung eines Feindes. Verstreuen in die Richtungen, am heiligen Sitz oder ins Feuer und unbekleidetes Umhergehen werden als feindvernichtend behauptet.

N.3.152 Abscheu vor Samen, Blut und Urin wird in dieser Quelle als die Göttin erzürnend dargestellt. Eine Variante verbindet ein mit dem Zielnamen versehenes Tongefäß, den Luftkeim, Urin und hundertacht Māyā-Wiederholungen mit Vertreibung oder Tötung. Eine weitere Darbringung im Bhairavī-Gefäß soll Verwirrung, Erschütterung, Unterwerfung oder Tod des Feindes bewirken. Die Wirkungsansprüche werden nicht als Tatsachen übernommen.

Befriedung

N.3.153 Zum Ausgleich nennt das Yoginī-Tantra ein Śāntika-Verfahren, durch das der Übende leben bleiben soll. Ein aus Urvaśī, Weltendbezeichnung, zwei „Brüsten“ und dreifacher Dhūminī verschlüsselt gebildeter Mantra wird achttausendmal wiederholt. Die Lautchiffren werden nicht aufgelöst. Gottheit ist Annapūrṇā.

N.3.154 Sie wird mit vielfältigen wohlschmeckenden Speisen geehrt, mit Kau-, Saug-, Leck- und Trinkbarem. Feueropfer und weitere Glieder folgen dem Zehntelverhältnis; Lotusblüten im Feueropfer sollen Frieden geben, Honig dient der Sättigungsdarbringung. Am ersten Tag wird ein wassergefüllter Krug bereitet und die schöne Göttin darin angerufen. Die Quelle verheißt durch den Vollzug das Verschwinden aller Krankheiten.

N.3.155 Damit endet in der ehrwürdigen Prāṇatoṣiṇī, im siebten Buch Nirguṇakāṇḍa, der dritte Lehrabschnitt über Vīra-Verehrung und die sechs magischen Handlungen.


Vierter Lehrabschnitt: Kulācāra, innere Verehrung und der rituelle Kreis

Kennzeichen des Kaula

N.4.1 Im dritten Kapitel des Nityā-Tantra wird Kulācāra als Lehre angekündigt, deren Erkenntnis den Übenden dem erschaffenden und auflösenden Sadāśiva gleich machen soll. Für die Praxis des großen Mantras werden hier keine festen Grenzen von Richtung, Zeit oder Mondtag gesetzt.

N.4.2 Kaulas wandeln in vielfältiger Erscheinung über die Erde: einmal gesittet, einmal wie aus der Ordnung gefallen, einmal wie Geister oder Piśācas. Wer zwischen Schlamm und Sandel, Sohn und Feind, Verbrennungsplatz und Wohnhaus, Gold und Gras keine innere Trennung aufrechterhält, wird Kaula genannt.

N.4.3 Der Sprecher beschreibt Kulācāra als Essenz, gewonnen durch das Quirlen des großen Meeres von Veda und Āgama mit dem Stab der Erkenntnis. Das Samayācāra-Tantra unterscheidet eine „feuchte“ Form mit den fünf M und eine „trockene“ ohne sie. Besonders im Kali-Zeitalter wird dort die feuchte Form als fruchtbar bezeichnet.

N.4.4 Das erste Kapitel des Guptasādhana-Tantra fordert, diese große Kula-Erkenntnis vor Unbefugten wie den eigenen intimen Bereich zu schützen. Als seltener Wesenskern von Veda, Āgama, Purāṇa und Schriften könne ihre Größe selbst mit zahllosen Mündern und Zungen nicht erschöpfend beschrieben werden.

N.4.5 Die ganze Welt und höchste Askese gründen in Śakti. In welchem Lebensstand man auch wohnt, soll man sich auf Śakti stützen. Die zum Übenden passende und mit seinen Weisungen verbundene Śakti wird genannt. Nach glücklichem Leben soll er im Leib der Göttin aufgehen, große Vollendung erlangen und Haris Stätte erreichen.

N.4.6 Im fünften Kapitel des Muṇḍamālā-Tantra werden die im Kula-Dharma Lebenden als Śiva und heilvolle Wesen gepriesen. Śaṅkara, Hari, Indra, Brahmā, die Weisen und Ahnen heißen Kulīnas.

N.4.7 Unwissender oder Gelehrter, Brahmane, Kṣatriya, Vaiśya, Śūdra oder Caṇḍāla: Als Kulīnas werden sie alle gleichgestellt. Der Text verbindet den Weg mit dem Verständnis des Liebes-Rasa und seiner Schönheit in allen Handlungen. Aus Liebe entstehen Schöpfung und Lust; durch sie werden Śaṅkara und Pārvatī erfreut.

N.4.8 Sanfte und harte Laute werden im Zusammenhang dieses Erfahrungsfeldes genannt; die erste Wendung bezieht sich wörtlich auf einen Schlaglaut. Schon die Erinnerung an Liebe soll nach der Quelle zu gutem Ziel führen. Frauen sind Gottheiten, verdienstvoll und Schmuck der Welt. Frauenhass, Verleumdung und Schlagen von Frauen werden ausdrücklich untersagt.

N.4.9 Wer weibliche Gestalt als Tāriṇīs Gestalt erkennt, wird Śrīs Gemahl und Pārvatīs Gemahl gleichgesetzt. Der dem Kula-Weg zugewandte Mensch ist nach dieser Lehre Śiva selbst und soll im Kula-Dharma leben. Die Kula-Blüte und der Kulīna-Lebensstand werden miteinander verbunden.

N.4.10 Das sechste Kapitel verbindet Kula-Tag, Kulīna, Kula-Dharma und Kula-Gelübde mit höchster Freude. Wer behauptet, beim Kulīna gebe es keine höchste Einsicht, Zuflucht, Hingabe oder Handlung, dem wird Befreiung abgesprochen.

N.4.11 Hier selbst seien Himmel und Kailāsa, Hingabe, Erfahrung und unfehlbare Befreiung. Für die Śāktas werden Genuss, Himmel und Befreiung als greifbar nahe gepriesen.

N.4.12 Das elfte Kapitel des Nirvāṇa-Tantra nennt denjenigen Kaulika, der in der Mantrapraxis die für sein Land überlieferte Lebensweise beachtet. Das vierte Ullāsa des Mahānirvāṇa-Tantra erklärt: Durch Kulācāra gereinigt wird man von Śiva erfüllt. Wo Genuss überwiegt, fehlt gewöhnlich Yoga; Yoga wiederum schließt Genuss aus. Der Kaula soll beides verbinden.

Lob des Kula-Weges

N.4.13 Wer einen Kenner des Kula-Tattva verehrt, hat nach dieser Quelle alle Götter und Göttinnen verehrt. Die Frucht der Gabe einer mit Gold gefüllten Erde werde durch Kaula-Verehrung zehnmillionenfach übertroffen.

N.4.14 Selbst ein Hundekocher mit Kula-Erkenntnis wird über einen Brahmanen gestellt; ein Brahmane ohne Kulācāra unter den Hundekocher. Der Sprecher nennt Kula-Dharma den höchsten Weg, dessen Ausübung Brahmanerkenntnis hervorbringt. Zunächst vor Paśus verborgen, werde er im mächtig gewordenen Kali-Zeitalter offen hervortreten; menschliche Paśus würden dann ohne die Kaulas nicht bestehen.

N.4.15 Der zweite Ullāsa des fünften Khaṇḍa des Kularṇava wiederholt das Bild vom Quirlen des Meeres von Veda und Āgama mit dem Erkenntnisstab. Auf einer Seite stehen alle Dharmas, Opfer, Pilgerfahrten und Gelübde, auf der anderen Kula-Dharma; dieser wird als überlegen gepriesen.

N.4.16 Wie gerade und gewunden fließende Flüsse ins Meer eingehen und alle Tierspuren in eine Elefantenspur passen, so sollen sämtliche Überlieferungsordnungen im Kula enthalten sein. Der Abstand zu anderen Wegen wird mit Meru und Senfkorn oder Sonne und Leuchtkäfer verglichen.

N.4.17 Die folgende Aussage über Befreiung ohne Übung ist grammatisch gedrängt und stellt anderen Lehrsystemen die unmittelbare Befreiung im Kaula-Weg gegenüber. Gewöhnlich sei ein Yogi kein Genießender und ein Genießender kein Yoga-Kenner; Kaula umfasse beides und deshalb das Ganze.

N.4.18 Im Kula-Dharma werde Genuss zu Yoga, Verfehlung zu Verdienst und Weltgebundenheit zur Befreiung. Brahmā, Indra, Viṣṇu, Rudra und die großen Weisen werden als dem Kula-Dharma hingegeben beschrieben. Wer das eigene Heil sucht, soll nach dieser sektarischen Empfehlung andere Wege und wechselnde Lehrermeinungen lassen und Kula erkennen.

N.4.19 Durch Übung in früheren Geburten leuchte Kula-Erkenntnis auch ohne erneute Unterweisung auf, wie Gewissheit beim Erwachen aus dem Schlaf.

Haus-Avadhūta und innere Verehrung

N.4.20 Das einundfünfzigste Kapitel des Vāmakeśvara-Tantra verbietet Kulācāra am Tage, mit einer Ausnahme für vollständige Erkenntnis. Rechts- und Linksweg werden unterschieden: Von Geburt an gilt der rechte, durch Weihe der linke. Das erste Kapitel des Niruttara-Tantra ordnet Kula-Handlungen der Nacht, vedische dem Tag zu; ein Yogi kann je nach Yogaform Tag und Nacht verehren.

N.4.21 Das Vāmakeśvara-Tantra preist Guru-Dienst und Mantrapraxis als Zugang zum großen Avadhūta-Stand. Mit festem Geist, frei von Begierde, Zorn, Gier, Verblendung, Hochmut und Neid soll man ihn annehmen. Der Avadhūta wird Śiva selbst und dem Leben des Sprechers gleich genannt.

N.4.22 Zwei Formen werden unterschieden: der Haus-Avadhūta und der unbekleidete. Der erste trägt Kleidung, lebt mit Ehefrau, ist betrachtend, übend, rein, dem Guru ergeben, erkenntniskundig und erfüllt äußere wie innere Pflichten. Er übt die acht Yoga-Glieder, besonders Atemlenkung, ist wunschlos und der Śiva-Verehrung hingegeben.

N.4.23 Der zweite wird Sadāśiva gleichgesetzt: dem fünffachen Verhalten zugewandt, stets freudig und friedvoll, unbekleidet, freigebig, alle Erfahrungen und Gruppen umfassend. Eine anschließende Kali-Regel über Weinreinigung und verbotene Sexualkontakte besitzt eine unsichere doppelte Verneinung; sie wird nicht zu einer eindeutigen Erlaubnis umgedeutet. Haus- und unbekleidete Avadhūtas werden gemeinsam angesprochen.

N.4.24 Saṃvid wird gegenüber Āsava als höher bezeichnet. Die Quelle verbindet die rituelle Annahme von Saṃvid mit Vīra- und Übendenstatus. Wer die entsprechende Ordnung kennt, gilt als Kulīna; daraus soll göttliche Haltung entstehen.

N.4.25 Śākta-Brahmanen, Kṣatriyas, Vaiśyas und Śūdras werden im rituellen Zusammenhang als Brahmanen beziehungsweise vorzügliche Zweimalgeborene bezeichnet. Innerlich Śākta, äußerlich Śaiva, in der Versammlung Vaiṣṇava: So wandeln Kaulas in verschiedenen Formen über die Erde.

N.4.26 Auch der geweihte Hausvater gilt als Avadhūta, Śiva gleich in Schaffen, Erhalten und Auflösen. Äußere Verehrung wird nach Guru-Weisung vollzogen, innere Opferverehrung aber als höchste bezeichnet. Äußere Verehrung dauert an, bis Erkenntnis entsteht; danach wird die Gottheitsgestalt innerlich betrachtet. Auch dann kann die Gestalt als Stütze weiterer Praxis dienen.

N.4.27 Das fünfte Kapitel des Kāmākhyā-Tantra nennt den vollständig Geweihten zugleich Brahmanen, Vaiṣṇava, Śākta, Gaṇapati-Verehrer, Śaiva und Kenner des höchsten Sinns. Pilgerorte reinigen die Menschen; der Kaula soll seinerseits die Pilgerorte reinigen.

N.4.28 Seine Mutter, sein Vater, seine Familie und selbst die mit ihm Sprechenden werden glücklich gepriesen. Die Ahnen freuen sich und singen in Erwartung: „Möge in unserer Familie ein Kula-Kenner entstehen.“

Der Körper als Weltall

N.4.29 Im sechsten Kapitel des Muṇḍamālā-Tantra heißt es: Wer die Gottheit mit Geist, Rede und Herz betrachtet und verehrt, ist innerer Verehrung hingegeben. Diese innere Opferhandlung ist schwer zugänglich. Der Körper jedes Lebewesens ist ein Weltenei; was im Weltall vorhanden ist, findet sich auch im Leib.

N.4.30 Der aus Tattvas gefügte Körper ist von vielfältigen Erfahrungsströmen erfüllt, mit Mondscheibe, Nāda und Bindu versehen. Er wird selbst für Śaṅkara als kostbar und befreiend gepriesen. Solange Befreiung noch nicht erreicht ist, bleibt der Mensch ein Übender.

Innere Verehrung nach dem Nityā-Tantra

N.4.31 Das vierte Kapitel verheißt durch Kenntnis dieser inneren Verehrung Freiheit von erneuter Geburt. Kuṇḍalinī wird an der Grundlage schlangenförmig betrachtet, mit der Einatmung durch die sechs Cakras zum Haus tausendfacher Freude geführt und mit dem höchsten Selbst verbunden.

N.4.32 Aus der Vereinigung Śivas und Śaktis entsteht beständige Freude; der ganze Leib entfaltet sich. Außerhalb beziehungsweise oberhalb des Anāhata wird ein sechzehnspeichiger Lotus betrachtet, darin ein leuchtender, ringförmiger Nektarozean von hundert Yojanas Ausdehnung.

N.4.33 In seiner Mitte liegt eine schöne Edelsteininsel mit Pārijāta-Gärten. Der Wunschbaum in ihrer Mitte besitzt vier Zweige als vier Veden. An seiner Wurzel steht ein goldenes, edelsteinreiches Wunschjuwelenhaus mit Korallengürtel, Glocken und Wedeln.

N.4.34 Darin stehen Edelsteinaltar und Edelsteinsitz, in der nach der eigenen Überlieferung gedachten Yoni-Gestalt. Aus dem Mondgefäß zwischen den Brauen wird Nektar dorthin gegeben; in der Mitte leuchtet eine blitzartige Gestalt.

N.4.35 Aus Raum entsteht Luft, aus Luft Sonne beziehungsweise Feuer, daraus Wasser, daraus Erde. So wird der Leib der Göttin aus fünf Elementen mit allen Sinnen, Waffen und Schmuckstücken betrachtet. Nach einem inneren Bad am heiligen Puṣkara wird sie verehrt.

N.4.36 Je drei Gefäße für Fußwasser, Arghya und Mundspülung sowie acht Badegefäße auf den Blättern werden vorgestellt. Kuṇḍalinīs Nektar dient als Fußwasser; dieses wird in zwei Gefäßen aufgefangen. Arghya wird entsprechend den drei Guṇas dreifach im Geist bereitet.

N.4.37 Der Kula-Bhairava bringt die Göttin in einer goldenen Schaukel zum Bad. Acht goldene Krüge mit Honig, Duft und weiteren Gaben baden sie. Ein feines Tuch nimmt das Wasser vom Leib; Seidengewand, Obergewand und Schmuck für ihre vier Arme werden dargebracht, darunter Muschel- beziehungsweise Elfenbeinreife.

N.4.38 Verschiedene Schmuckstücke werden mit Hingabe an ihren Orten angebracht. Duftöl und goldener Kamm ordnen das Haar, das dreifach geflochten beziehungsweise gebunden wird. Zwischen den Brauen steht Zinnober; mit goldenem Stift werden die Augen geschminkt.

N.4.39 Roter Farbstoff schmückt Füße und Nagelspitzen der Hände. Kostbare Fußringe, goldene Sandalen und eine edelsteinreiche Krone folgen. Sandel, Agaru, Moschus, Safran und weitere teils unsicher benannte Düfte sowie die traditionellen Kuṇḍa- und Gola-Gaben werden innerlich dargebracht, dazu tausende rote Lotusse.

N.4.40 Auf der goldenen Schaukel kehrt die Göttin zum Sitz zurück. Die vierundzwanzig Tattvas werden als Duft, Lichtkraft als Lampe, Raum als Wedel, Sonne als Spiegel, Mond als Schirm, die sechs Lotusse als Gürtel und der unangeschlagene Klang als Glocke gegeben.

N.4.41 Nektarozean, Erde samt Bergen und ein das Weltenei füllender Milchreis werden dargebracht; die Erdbezeichnung ist im Wortlaut verkürzt. Freude selbst wird zur Gabe. Der unterschiedslose Kula-Bhairava erfreut die höchste Göttin durch Tanz, Gesang und Musik, hervorgebracht vom Geist als Tänzer und von den Rasas der Liebe und den übrigen Erfahrungen. Danach wird der Mantra wiederholt.

Die Herzenslandschaft der Śāktānandataraṅgiṇī

N.4.42 Das sechste Ullāsa ergänzt: Wer die im eigenen Selbst gegenwärtige Gottheit verlässt und sie außen sucht, gleicht jemandem, der das Kaustubha-Juwel in seiner Hand wegwirft und nach Glas begehrt. Man soll die im Herzen gegenwärtige Śivā unmittelbar vergegenwärtigen und dort verehren. Schmuck und Reittier richten sich nach der jeweiligen Gottheit.

N.4.43 Bequem sitzend, nach Osten oder Norden gewandt, betrachtet der Übende im Herzen den Nektarozean, darin eine Edelsteininsel aus goldenem Sand. Mandāra, Pārijāta und andere Wunschbäume tragen stets Blüten und Früchte. Duft erfüllt die Richtungen, Bienen freuen sich an offenen Blüten und Kuckucksrufe durchdringen den Raum.

N.4.44 Goldene Lotusse, Perlen, Blumen, Girlanden, Knospen und goldene Torbögen schmücken die Insel. In der Mitte steht der schöne Wunschbaum, dessen vier Zweige die vier Veden und dessen Wesen die drei Guṇas umfasst. Gelbe, schwarze, weiße, rote, grüne und bunte Blüten strahlen; Kuckucke, Bienen und viele Vögel beleben ihn.

N.4.45 Darunter steht ein Edelsteinaltar und darüber ein weiter Edelsteinpavillon, wie die aufgehende Sonne leuchtend, mit Edelsteinstufen, Fahnenreihen, vier Toren und kostbarer Umfassung. Die Richtungshüter nehmen ihre Plätze ein.

N.4.46 Siddhas, Cāraṇas, Gandharvas, Vidyādharas, große Nāgas, Kinnaras und Apsarās spielen ringsum. Himmlische Frauen tanzen und musizieren. Glöckchennetze, Wimpel, Rubine, Vaiḍūrya, kostbare Wedel und herabhängende große Perlen schmücken den Raum; Sandel, Agaru, Moschus und Safran erfüllen ihn.

N.4.47 In der Mitte steht ein viereckiger Rubin-Altar mit Sonnen- und Mondglanz. Darauf wird ein Thron als Brahmā, Viṣṇu und Śiva gedacht, mit Blütenpolster. Nach Sitzverehrung gemäß eigener Überlieferung erscheint die höchste Göttin auf Leichen-Lotussitz. Die Betrachtung der erwählten Gottheit im eigenen Selbst heißt hier Meditation.

N.4.48 Mit Edelsteinsandalen wird sie ins Badehaus geführt. Auf dem Thron erhält sie Einreibungen aus Kampfer, Agaru, Moschus, Rocanā, Safran und weiteren Düften sowie Duftöl. Tausend goldene Krüge mit göttlichem Wasser baden sie.

N.4.49 Feine Tücher trocknen und bekleiden ihren Leib. Das Haar wird gekämmt, geordnet und mit Seidenquaste und Edelsteinen geschmückt. Fußringe, eine Elefantenperle an der Nase, Blütengirlanden und weiterer Schmuck werden nach Vermögen innerlich gegeben. Duft und Sandel bedecken den Leib, ein golden verziertes Obergewand schmückt die Brust.

N.4.50 In Samādhi betrachtet der Übende die Göttin, vollzieht Elementreinigung und Nyāsas und verehrt die im Herzen wohnende Śivā mit sechzehn Gaben. Er bietet den Edelsteinthron, Begrüßung, Fußwasser, Arghya am Haupt, höchsten Nektar zur Mundspülung, Madhuparka und dreifache weitere Mundspülung.

N.4.51 In goldenen Gefäßen stehen göttlicher Milchreis, mit Ghee einer braunen Kuh bereitete Speise und Beilagen, Nektarozean, Fleischberg, Fischfülle und Früchte. Essbares, Leckbares, Kaubares und Saugbares sowie Betel mit Kampfer werden geistig bereitet. Auch der Umkreis der Göttin wird innerlich verehrt.

N.4.52 Nach dieser inneren Verehrung wird der Mantra geistig tausendmal oder entsprechend der gewählten Zahl wiederholt und mit Wasser dargebracht. Brahmā, Viṣṇu, Rudra, Īśvara und Sadāśiva bilden das Lager der großen Göttin. Es ist wie Milchschaum und mit vielfältigen Blüten versehen; darin wird sie in unterschiedlichen Freuden betrachtet.

N.4.53 Tanz, Gesang und Musik erfreuen sie. Zur Vollendung der Verehrung folgt das innere Feueropfer, durch das man zur Bewusstseinsnatur gelangen soll: Im Becken der inneren Grundlage wird in das Feuer des Bewusstseins geopfert.

Fünfzehn Blüten der Haltung

N.4.54 Das fünfte Kapitel des Mahānirvāṇa-Tantra lehrt: Der Herzenslotus ist ihr Sitz. Nektar aus dem Sahasrāra ist Fußwasser; der Geist selbst wird als Arghya gegeben. Derselbe Nektar dient Mundspülung und Bad. Raum ist ihr Gewand, Geruchs-Tattva ihr Duft.

N.4.55 Der Geist wird zur Blüte, die Lebenskräfte zum Räucherwerk, Lichtkraft zur Lampe und der Nektarozean zur Speise. Unangeschlagener Klang ist die Glocke, Luft der Wedel. Sinnestätigkeiten und Bewegungen des Geistes werden als Tanz dargebracht. Verschiedene Blüten dienen der Vollendung der eigenen Haltung.

N.4.56 Zehn Blüten sind Aufrichtigkeit ohne Täuschung, Freiheit von Ichhaftigkeit, Anhaftung, Hochmut, Verblendung, Heuchelei, Hass, innerer Erregung, Neid und Gier.

N.4.57 Dazu kommen fünf weitere: Gewaltlosigkeit als höchste Blüte, Sinnesbeherrschung, Mitgefühl, Geduld und Erkenntnis. Mit diesen fünfzehn Blüten der inneren Haltung soll die Göttin verehrt werden.

N.4.58 Nektarozean, Fleischberg, geröstete Fischfülle, Getreidegaben, gute Speise, Ghee-Milchreis, Kula-Nektar, Kula-Blüte und Wasser vom Waschen des Sitzes werden innerlich dargebracht. Begierde und Zorn sind die verwandelten Bali-Gaben. Danach folgt Mantrawiederholung.

N.4.59 Die Gebetskette besteht aus Lauten, auf Kuṇḍalinī als Faden gereiht. Jeder gepunktete Laut wird mit dem Wurzelmantra verbunden, von a bis Kṣa vorwärts und rückwärts. Die weitere Rückwärtsreihe beginnt bei La und endet bei der als Śrīkaṇṭha bezeichneten Lautstelle; Kṣa ist der Meru. Acht zusätzliche Wiederholungen verbinden die Schlusslaute der acht Gruppen mit dem Wurzelmantra, insgesamt hundertacht.

N.4.60 Die Darbringung lautet: „Du Wohnstätte des inneren Selbst aller Wesen, lichtgestaltige: Nimm die innere Wiederholung an, Mutter, Ursprüngliche, Kālī. Dir Verehrung.“ Nach geistiger achtgliedriger Verneigung endet die innere Verehrung; anschließend kann die äußere beginnen.

Das Feueropfer der Erkenntnis

N.4.61 Das siebte Kapitel des Nityā-Tantra beschreibt das Erkenntnisopfer. Ein Viereck wird aus Selbst, innerem Selbst, höchstem Selbst und Erkenntnis-Selbst betrachtet. In der Mitte liegt die halbe Lautdauer als Yoni-Gestalt, Freude bildet die Umfassung und drei Linien den Kreis.

N.4.62 Darin entzündet der Kula-Bhairava das Erkenntnisfeuer. Die Mutterlaute als Klang werden ins Bewusstseinsfeuer gegeben; die Laute gehen so in das klanglose Brahman ein. Verdienst, Verfehlung, trennende Vorstellung, Entwurf, Gebotenes und Nichtgebotenes sind die Opferstoffe.

N.4.63 Mit der Grund-Vidyā im Bewusstsein und dem Geist als Opferlöffel wird innerlich geopfert. So wird der Übende unmittelbar Bewusstsein und erreicht den höchsten Brahman-Zustand.

N.4.64 Der folgende Abschnitt heißt „Fünf Opfergaben“, enthält aber nur vier ausgeführte Formeln. Nach dem Wurzelmantra lautet die erste im Śyāmārahasya: „In das durch Erkenntnis entzündete Feuer des Bewusstseins am Nabel opfere ich mit dem Geist als Löffel beständig die Tätigkeiten der Sinne. Svāhā.“

N.4.65 Die zweite: „In das Selbstfeuer, das Dharma und Adharma als Opferstoff kennt, opfere ich mit dem Geist als Löffel auf dem Weg der Suṣumnā beständig die Sinnestätigkeiten. Svāhā.“ Eine Wortform für das Verhältnis von Feuer und Opferstoff ist unregelmäßig.

N.4.66 Die dritte: „Mit den Händen von Licht und Raum halte ich den Löffel des geistübersteigenden Zustands und opfere ins Feuer die Fülle des Öls aus den Anteilen von Dharma und Adharma.“ Der Feuerabschluss wird ausdrücklich hinzugefügt.

N.4.67 Die vierte: „In das innen ununterbrochen ohne Brennstoff lodernde Bewusstseinsfeuer, das der Dunkelheit Māyās entgegenwirkt, in diese wunderbare Stätte sich entfaltender Strahlen opfere ich das All, von der Erde bis Śiva.“ Eine fünfte Formel ist an dieser Stelle nicht vorhanden.

Gefäße und Stoffe des Śrīcakra-Kreises

N.4.68 Im fünften Ullāsa des fünften Khaṇḍa des Kularṇava heißt es: Ohne Unterlage entsteht Störung, und die Mütter werden nicht gesättigt. Deshalb ist eine regelrechte, drei-, sechs- oder vierfüßige beziehungsweise schöne runde Gefäßunterlage zu bereiten.

N.4.69 Als Gefäßmaterialien werden Gold, Silber, Stein, Schildkrötenschale, Schädel, Flaschenkürbis, Ton, Kokosnuss, Muschel, Perlmuschel und Holz eines heiligen Baumes genannt. Zu dünne, zu dicke, beschädigte oder zerbrochene Gefäße sind zu meiden.

N.4.70 Gold, Silber und Kupfer sollen alle Vollendungen fördern, Stein Befriedung, Ton Stillstellung, Kokosnuss Beeinflussung, Schildkröte Schadensriten. Muschel soll Erkenntnis, Perlmuschel Wissen, Schädel und Kürbis Yoga-Vollendung, heiliges Holz Tilgung von Verfehlungen geben. Eines dieser Gefäße wird gewählt.

N.4.71 Nach der Herstellung der Kula-Stoffe werden elf Getränke genannt: aus Jackfrucht, Trauben, Madhūka, Datteln, Palmensaft, Zuckerrohr, Honig, Sīdhu, Mādhvīka, Maireya und Kokosnuss. Als zwölftes wird Surā hervorgehoben. Surā wird wiederum als Gauḍī, Paiṣṭī und Mādhvī dreifach unterschieden: Paiṣṭī soll alle Vollendungen, Gauḍī Erfahrung, Mādhvī Befreiung geben.

N.4.72 Zuckerrohrgetränk wird mit Wissen, Mādhvī mit Herrschaft, Palmwein mit Stillstellung, Dattelwein mit Feindvernichtung, Kokoswein mit Glück, Jackfruchtwein mit Günstigem, Madhūka mit Erkenntnis, Mādhvīka mit Krankheitsende und Maireya mit Tilgung von Verfehlungen verbunden. Die Überschrift nennt elf Wirkungen, die erhaltene Einzelreihe führt nicht alle elf eindeutig aus.

N.4.73 Getränke aus Milchsaftbäumen, Rinde, süßen Blüten oder Reis werden gepriesen: Schon ihr Duft soll die Frucht von hundert Opfern, ihre Berührung die von zehn Millionen Pilgerorten, ihr ritueller Genuss vierfache Befreiung geben.

N.4.74 Bei fehlendem Wein wird eine vorbereitete Kugel aus Wein, Fleisch, Vijayā und acht Düften als Ersatz genannt, die in Wasser gelöst zur Darbringung dient. Fehlt auch sie, werden gezuckerte Buttermilch, Honigzugabe oder Sauvīra genannt. Die Darbringung soll nicht unterbleiben; fahrlässiges Unterlassen wird mit göttlichem Fluch bedroht.

N.4.75 Fleisch wird nach Luft-, Land- und Wassertieren dreifach unterschieden; eine verfügbare Art dient der Gabe. Schon sein ritueller Anblick soll dem des Weins entsprechen. Die Quelle gestattet Tiertötung im Ahnen- und Götteropfer, verbietet sie aber für den eigenen Genuss. Nicht einmal ein Grashalm soll grundlos abgeschnitten werden; die Opferausnahme wird ausdrücklich beibehalten.

N.4.76 Als Fleischersatz stehen Knoblauch, frischer oder trockener Ingwer. Fehlen Fisch, Fleisch und Ersatz, wird Darbringung allein mit Wein erlaubt. Die nächste Zeile untersagt jedoch Verehrung ohne Fisch und Fleisch; diese Spannung bleibt im Text bestehen.

N.4.77 Schon eine sesamgroße oder halbsesamgroße Fleischgabe mit einem Tropfen soll die Frucht von zehn Millionen Opfern geben. Kula-Verehrung wird als unvergleichliches Verdienst gepriesen, das Erfahrung und Befreiung schenkt. Auch ohne Schriftstudium sei ein guru-ergebener, fest entschlossener Kula-Verehrer besonders lieb.

N.4.78 Die Göttin wird von allen vier Gruppen und Lebensständen, von Männern, Frauen und geschlechtsneutral bezeichneten Menschen verehrt und soll hier wie jenseits Frucht geben. Wer die Stoffe ohne Kula-Verehrung verwendet, wird mit schwerer Hölle samt einundzwanzig Familienlinien bedroht.

N.4.79 Wer selbst nicht verehren kann, soll die Mittel dafür geben; wer auch das nicht kann, soll der Verehrung beiwohnen. Die Quelle beansprucht die Kula-Stoffe auch für Śaiva-, Vaiṣṇava-, Śākta-, Sonnen-, Gaṇapati-, buddhistische, Pāśupata-, Sāṃkhya-, Kālāmukha- und weitere Wege; mehrere Schulnamen sind gedrängt. Ohne sie seien Wiederholung, Opfer, Askese und Gelübde wie Gaben in kalte Asche. Der Sammler weist damit die Behauptung zurück, Vaiṣṇavas kennten keinen Kulācāra.

Freude und die Grenzen des Genusses

N.4.80 Wie dem König seine nahen Diener lieb sind, so der Gottheit die in innerer Verehrung Gefestigten. Wer Fleisch und Trank hingebungsvoll darbringt und Freude entstehen lässt, wird als geliebter Kaula bezeichnet. Die höchste Gestalt Śivas und Śaktis, Sein, Bewusstsein und Freude, soll durch den rituellen Umgang mit den Kula-Stoffen aufleuchten.

N.4.81 Die aus dem inneren Selbst entstehende Freude liegt jenseits von Geist und Rede. Ein Kula-Kenner mit gleichem Blick auf alles soll dabei von Bhairavas Gegenwart erfüllt werden. Wie eine Lampe ein dunkles Haus sichtbar macht, so soll der gereinigte Ritualtrank das von Māyā verhüllte Selbst erkennen lassen.

N.4.82 Wer mantra-gereinigte, Guru und Gottheit dargebrachte Stoffe annimmt, dem wird Freiheit von erneuter Geburt verheißen. Wein gilt als Śakti, Fleisch als Śiva, ihr Verehrer als Bhairava. Die aus ihrer Einheit entstehende Freude heißt Befreiung. Brahmans Gestalt ist Freude und im Leib gegenwärtig; der Ritualtrank wird als ihr Offenbarer gedeutet.

N.4.83 Der Vīra soll ungebunden, furchtlos, frei von Gegensatz und bloßer Neugier sein und den Sinn von Veda und Schriften erkannt haben. Erst in diesem Zusammenhang steht die Annahme der segenspendenden Vāruṇī.

N.4.84 Durch Mantra gereinigter Nektar soll die göttliche Haltung hervorbringen, die Weltfesseln löst. Für Brahmanen wird beständiger ritueller Gebrauch, für Kṣatriyas der Kriegsfall, für Vaiśyas eine mit Rindern verbundene Gelegenheit und für Śūdras das Totenritual genannt, jeweils nach schriftgemäßer Götter- und Ahnenverehrung.

N.4.85 In Erinnerung an den Guru gilt der rituelle Genuss als nicht schuldhaft. Er soll der Sättigung der Gottheiten und der Brahmanerkenntnis dienen; aus Durst und Begierde wird er zur Verfehlung. Zweck ist das Aufleuchten des Mantrasinns, Festigkeit des Geistes und Lösung der Fesseln des Werdens. Bloßer Genuss um angenehmer Empfindung willen wird ausdrücklich verworfen.

N.4.86 Fisch, Fleisch, Wein und berauschende Stoffe außerhalb der Opferzeit werden als Verfehlung bezeichnet. Wie vedischer Soma an den Opferzusammenhang gebunden ist, so der Kula-Trank an seine vorgeschriebene Zeit. Die innere Bedeutung der fünf Mudrās muss aus Guru und Kula-Schriften verstanden werden; andernfalls gilt ihre Verwendung als schuldhaft.

N.4.87 Ohne Bhairava-Verehrung und Mantra-Darbringung wird selbst ein Kaula durch gewöhnliches Trinken mit Hölle bedroht. Wer ohne Kula-Erkenntnis die Stoffe genießen will, wird von den Handlungen ausgeschlossen. Fehlende Verpflichtung, zügelloses Verhalten und Missachtung der Schrift führen nach dieser Quelle nicht zu Vollendung; entsprechende Gesellschaft soll gemieden werden.

N.4.88 Ungeweihte, die nach Belieben handeln, sollen auch durch Askese, Pilgerfahrt und Gelübde kein gutes Ziel erreichen. Besonders verurteilt werden ungeweihter Trank, erzwungener Geschlechtsverkehr und Töten von Tieren zum eigenen Vergnügen. Die Quelle droht dafür Raurava-Hölle an.

N.4.89 Wer Kaula- und Paśu-Gelübde bloß nachahmend vermischt, wird ebenfalls getadelt. Wer Kula-Stoffe verwendet, während er einem anderen Weg ohne deren Verpflichtungen anhängt, wird mit einer langdauernden Wiedergeburt in einer als Palāśī bezeichneten Form bedroht; deren genaue Bedeutung bleibt unsicher.

N.4.90 Der wahre „Fleischesser“ sammelt die Sinne von ihren Gegenständen und vereinigt sie im Selbst; die übrigen seien bloß Tierverletzer. Wer die beim Paśu unerweckte Kraft als Kaula erweckt und ihr dient, heißt wahrer Śakti-Diener.

N.4.91 Wahre Vereinigung ist die Fülle der Freude aus der Verbindung des Selbst mit der höchsten Śakti; die übrigen seien nur sexuell Handelnde. Wer diese inneren Bedeutungen der fünf Mudrās aus dem Mund des Guru kennt und entsprechend übt, wird frei.

Berechtigung und fünf Reinigungen

N.4.92 Im sechsten Ullāsa werden die Merkmale des Verehrenden genannt: Weihe, Kenntnis des Sinns der Schriften, Hingabe an Gottheit und Guru, regelmäßige Praxis, Vertrautheit mit dem Geheimnis des Kula-Āgama und empfangene Unterweisung. Rein, freudig, frei von Zorn und Gier, den bloß gebundenen Gelübden nicht verhaftet, tritt er der Gottheit zur Darbringung gegenüber.

N.4.93 Den Śrīcakra-Kreis verehrt er durch Mantra-Yoga. Der Sprecher verheißt, ihn mit der Göttin selbst anzunehmen. „Ich bin Bhairava, mit den Eigenschaften von Allwissenheit und den weiteren ausgestattet“: In dieser Betrachtung übt der Yogi Kula-Verehrung. So wird er zu Erfahrung und Befreiung geeignet.

N.4.94 An einem einsamen, ungestörten Ort oder im Wald sitzt er bequem nach Osten oder Norden. Fünf Reinigungen sind erforderlich: des Selbst, des Ortes, des Mantras, der Stoffe und der Gottheit. Erst danach wird verehrt. Ohne diese Reinigung und ohne Maṇḍala gilt die Verehrung als fruchtlos.

Das Maṇḍala stellt die Verehrung in den Zusammenhang der ungeteilten Wirklichkeit.

Maṇḍala, Gefäße und Lehrerfolge

N.4.95 Das Maṇḍala ist Sadāśiva: ungeteilt, das Weltall durchdringend und die drei Welten schmückend. Uḍyāna wird quadratisch, Kāmarūpa kreisförmig, Jālandhara wie ein aufwärts gerichteter Halbmond und Pūrṇagiri dreieckig dargestellt. Nach seiner Verehrung werden die Gefäßunterlagen geordnet aufgestellt.

N.4.96 Fünf Gefäße sind vorgesehen: das allgemeine, das Śrī-Gefäß sowie die Gefäße für Guru, Genuss und Bali. Auch zwei oder drei sind möglich, eines allein nicht. Von der eigenen rechten zur linken Seite aufgestellt, werden sie mit Wein und Wurzelmantra verehrt; Fisch und Fleisch werden im Maß eines Māṣa hineingegeben.

N.4.97 Abgestandene Reste, übelriechende oder geruchlose Stoffe sowie solche aus fremden Gefäßen machen die Darbringung fruchtlos. Ungeweihter Wein wird als Ursache von Sünde, Streit, Krankheit und Leid bezeichnet; er zerstöre Lebensdauer, Wohlergehen, Ansehen, Glück und Besitz. Deshalb ist die vorgeschriebene Weihe unerlässlich; andernfalls treffe Geber und Empfänger Höllenstrafe.

N.4.98 Durch Hinblicken, Besprengen, Meditation, Mantra und Mudrā gereinigte Stoffe sind zur Darbringung geeignet. Für die fünf M-Stoffe nennt die Quelle nacheinander die Anfänge vedischer Formeln: „Haṃsaḥ“, „Pratad Viṣṇu“, „Tryambaka“, „Tad“ und „Viṣṇur yoni“. Die anschließende Angabe über Wiederholungszahlen ist uneindeutig; eine vollständige Rezitationsfolge lässt sich daraus nicht sicher bestimmen.

N.4.99 Nach der Weihe wird das Gefäß mit der Dhenu-Mudrā verehrt: Es ist aus dem Weltall hervorgegangen, erfüllt von allen Essenzen und ganz von Nektar. Mit den reinen Stoffen, Blumen und ungebrochenen Körnern sowie den zuvor genannten Nyāsa-Mantras verehrt man das eigene Selbst, auf dem Scheitel die Guru-Reihe und im Mūlādhāra die Sandalen des Guru.

N.4.100 Der göttliche Strom umfasst zwölf: Ādinātha, Sadāśiva, Īśvara, Rudra, Viṣṇu und Brahmā jeweils mit ihrer Śakti. Zum Strom der Vollendeten gehören elf: Sanaka, Sananda, Sanātana, Sanatkumāra, Sanatsujāta, Ribhukṣaja, Dattātreya, Daivataka, Vāmadeva, Vyāsa und Śuka. Der menschliche Strom umfasst Nṛsiṃha, Maheśa, Bhārgava, Mahendra, Mādhava und Viṣṇu.

N.4.101 Bei der Verehrung mit „Verehrung!“ wird dem göttlichen Strom Paramaśiva, dem Strom der Vollendeten Mahāśiva und dem menschlichen Strom Sadāśiva zugeordnet. Danach verehrt man den Sitz und ruft die Göttin an.

N.4.102 „Du im großen Lotuswald, Verkörperung ursächlicher Freude, Mutter, dem Wohl aller Wesen zugewandt: Komm, komm, höchste Herrin! Durch Hingabe leicht erreichbar, mit allem Schmuck geschmückt, bleibe gegenwärtig, solange ich dich verehre.“ Mit ungeteilter Aufmerksamkeit, Meditation und Mudrās verehrt man sie mit Duft, Blumen und Körnern.

Verpflichtungen im Ritualkreis

N.4.103 Das Kularṇava lehrt: Hat ein früher Eingeweihter die Kula-Verehrung noch nicht vollzogen, darf ein entsprechend unterwiesener Jüngerer sie ausführen. Danach geht er zu ihm, verneigt sich wie vor dem Guru, bringt ihm alles dar und genießt den Rest. Erscheint während der Verehrung der Guru, ein Älterer oder ein anderer Verehrungswürdiger, erklärt man ihm den Stand des Rituals und fährt mit seiner Erlaubnis fort.

N.4.104 Auch gegenüber den Schülern älterer und jüngerer Lehrer ist die Ordnung der Verehrung zu beachten. Ist der Zeitpunkt einer Weihe unbekannt, bedenkt man die mögliche Reihenfolge und gedenkt bei der Darbringung des betreffenden Guru. Die tägliche Verehrung geschieht am Tag, die anlassgebundene nachts; wunschbezogene Handlungen sind zu beiden Zeiten möglich.

N.4.105 Ohne Bad, ordentlichen Sitz, Duft, Blumen, Körner, Schmuck, Kleidung und Körper-Nyāsa soll man keine Kula-Verehrung beginnen; ebenso wenig unmittelbar nach dem Essen oder unter Geschwätz. Verehrung ohne Mantra, Darbringung ohne Fleisch und Trinken ohne Śakti gelten hier als fruchtlos.

N.4.106 Der Śrīcakra-Kreis wird nicht allein und nicht mit nur einem Gefäß vollzogen. Verehrung und Trinken sollen nicht einhändig geschehen; die Verneinung ist beim zweiten Satzteil in der Vorlage ausgefallen. Fisch, Fleisch und Wein werden nicht vor Ungeweihten dargebracht. Beim Betreten und Verlassen verneigt man sich. Schon der Anblick des Kreises gilt als reinigend.

N.4.107 Die Śaktis und Kaulas im Kreis sind als Śiva und Gaurī zu betrachten, unabhängig davon, ob ihr Verhalten tadellos erscheint. Man verachtet sie nicht. Beim Besuch eines Kula-Lehrers bittet man um Nektar und Duft; fehlen diese, nimmt man Wasser. Was der Lehrer oder seine Śakti reicht, wird mit Hingabe und Verneigung angenommen.

N.4.108 Wer ungebadet, nach dem Essen oder aus Gier Kula-Stoffe genießt, dem wird Armut angekündigt. Kopfbedeckung, enges Obergewand, Nacktheit, offenes Haar, eine umgebende Menschenmenge, abgewandtes Sitzen und Streit werden in dieser Vorschrift beim Trinken ausgeschlossen. Das Ausspucken des Ritualnektars, Umhertragen des Weingefäßes und Trinken durch ein aufwärts gerichtetes Rohr werden getadelt.

N.4.109 Sitz, Essgefäß und Trinkgefäß werden nicht gemeinsam benutzt. Befinden sich Guru, kundiger Sohn des Guru, ein Älterer oder Kula-Lehrer im selben Dorf, bedarf es ihrer Erlaubnis. Mit durch Speisereste verunreinigten Händen berührt man keine Ritualstoffe; die Hände werden außerhalb des Kreises gewaschen.

N.4.110 Das große Weingefäß soll nicht zum Füllen angehoben und der Trinkbecher nicht hineingetaucht werden. Händewaschen, Spucken, Ausscheiden von Kot oder Urin und absichtliches Ablassen von Darmwinden im Kreis werden untersagt. Zerbricht ein Krug, fällt ein Becher oder erlischt die Lampe, ist zur Befriedung eine erneute Kreisverehrung vorgesehen.

N.4.111 Die Quelle unterscheidet Erkenntnis von Trunkenheit: Die Erkennenden rezitieren, meditieren, lobpreisen, verneigen sich, unterweisen, fragen und freuen sich. Die Betrunkenen lachen, laufen umher, streiten, weinen, verlangen Reichtum und schmähen die Erkennenden. Spott, Geschwätz, Wortstreit, Vielrederei, Gleichgültigkeit, Angst und Zorn sollen im Kreis unterbleiben.

N.4.112 Mit einem Becher in der Hand geht man nicht umher, hält ihn nicht lange gefüllt fest und führt keine Gespräche. Man schmäht das Gefäß nicht, berührt es nicht mit den Füßen und verschüttet keinen Tropfen. Es wird nicht einhändig oder ohne Mudrā weitergereicht, von seinem Platz verschoben oder zwischen anderen Gefäßen eingeklemmt.

N.4.113 Man trinkt und gießt ohne Geräusch, schlägt Gefäße nicht gegeneinander und lässt sie nicht fallen. Ein Becher wird ohne seinen Untersatz aufgenommen, aber nicht ohne Unterlage abgestellt. Man leert ihn nicht vollständig, dreht ihn nicht herum, steigt nicht darüber und stößt ihn nicht um. Nach dem Waschen wird er geschützt verwahrt.

N.4.114 Ein nur unzureichend gefestigter Kaula wird vor der Rückkehr zu Lehren, Umgang und Handlungen des Paśu gewarnt; der Satz ist grammatisch unvollständig. Wer aus Zuneigung, Gier oder Furcht Kula-Stoffe aus dem Kreis an Ungeweihte weitergibt, verfällt nach der Quelle den Yoginīs.

N.4.115 Selbst mit einem Feind führt man im Kreis keinen Wortstreit. Man sieht ihn wie Vater oder Mutter an und erträgt seine harten Worte. Wer beim Anblick anderer Kaulas ebenso froh wird wie beim Wiedersehen mit Partnerin, Kindern und Freunden, ist den Yoginīs lieb.

N.4.116 Die Kula-Schriften werden täglich hingebungsvoll verehrt und nicht Ungeweihten überlassen. Ihnen soll man wie der eigenen Ehefrau zugetan sein; fremde Lehren werden mit einer fremden Ehefrau verglichen. Wie Milch in einer Hundehaut als unzulässig gilt, so soll ein Kaula die eigene religiöse Unterweisung nicht aus dem Mund eines Paśu empfangen. Aufrichtiges Hören und schriftgemäßes Lehren des Kula-Weges gelten als Begegnung von Yoginī und Vīra. Unglaube wird mit langer Höllenstrafe bedroht.

N.4.117 Die Śakti des Guru, die Frau eines Vīra, eine Jungfrau, eine Gelübdehaltende und Frauen mit körperlichen Beeinträchtigungen werden vor sexueller Beanspruchung geschützt. Auch Tochter, Schwester, Enkelin und Schwiegertochter sind keine Partnerinnen. Vor dem Guru unterbleiben gegenseitige Umarmungen. Frauen unterschiedlicher Gestalt und Hautfarbe werden mit dem Bewusstsein verehrt, dass sie Göttinnen sind.

N.4.118 „Niemals, auch nicht ein einziges Mal, soll man eine Kula-Yoginī mit Gewalt in Anspruch nehmen.“ Nur ihre eigene Bereitschaft bildet in dieser Stelle die Voraussetzung einer Verbindung im Kreis.

N.4.119 Rohes Fleisch, Weinkrug, brünstiger Elefant, vollendeter Träger des Liṅga, Mango- und Aśoka-Baum, spielende Mädchen, ein einzelner Baum, Verbrennungsplatz, Frauengruppe und rot gekleidete Frau werden als Anlässe hingebungsvoller Verneigung genannt.

N.4.120 Zu achten sind Guru-Śakti, Guru-Sohn, Ältere und Jüngere, Kula-Lehrer, Schriften, Ritualstoffe und Kaulas, ferner diejenigen, die anregen, Hinweise geben, vortragen, zeigen, lehren oder Erkenntnis wecken, sowie Yogis, Yoginīs und Vollendete. Mädchen und Frauen, auch nackte oder verwirrte, werden weder geschmäht noch verächtlich ausgelacht.

N.4.121 Einem Kula-Yogi sagt man nichts absichtlich Verletzendes oder Unwahres. Eine Frau wird nicht wegen ihres Aussehens oder ihrer Hautfarbe herabgesetzt. Man richtet nicht über jedes Tun und Unterlassen der Verehrenden. Hilflose, unbekleidete oder geistig verwirrte Frauen betrachtet man nicht begehrlich. Die Quelle untersagt hier auch Geschlechtsverkehr am Tag und das Betrachten der Genitalien der Partnerin.

N.4.122 Jede Frau entstammt dem Geschlecht der göttlichen Mütter. Die Kula-Yoginīs zürnen, wenn Frauen verletzt werden. Selbst nach hundert Verfehlungen darf man eine Frau nicht einmal mit einer Blume schlagen. Man zählt nicht ihre Fehler auf, sondern macht ihre guten Eigenschaften sichtbar.

N.4.123 In den Kula-Bäumen wohnen die Yoginīs. Ihre Blätter dienen nicht als Essunterlage; man verehrt die Bäume, schläft nicht unter ihnen, verletzt sie nicht und fällt sie niemals. Genannt werden Śleṣmātaka, Karañja, Nimba, Aśvattha, Kadamba, Bilva, Vaṭa, Udumbara und Tintiḍi. Die Quelle spricht von zehn, nennt in der erhaltenen Aufzählung jedoch nur neun.

N.4.124 Fünf Dinge soll der Kaula nach dieser besonderen Vorschrift meiden: Sühneriten, den Sprung von einer Klippe, förmliche Entsagung, Gelübde und Pilgerreisen. Fünf schwere Vergehen sind Töten eines Vīra, zweckloses Trinken, Diebstahl von Vīra-Besitz, Verkehr mit der Frau eines Vīra und Beteiligung an solchen Taten. Als Kern anderer Fachgebiete nennt die Quelle Erkenntnis der Tattvas im Śaivismus, Umgang mit Gift im Gāruḍa-System und Finsternisberechnung in der Astrologie; im Kaula-System nennt sie Gnade und Zügelung.

Freude, Maß und Ersatzstoffe

N.4.125 Das Samayācāratantra erklärt: Freude ist höchstes Brahman, höchste Śakti und Sadāśiva. Ohne Freude wird das Ziel verfehlt und die Gottheiten werden nicht befriedigt. Alle Reinigung der Stoffe dient dieser Freude. Ist sie entstanden, soll man nichts weiter verzehren.

N.4.126 Übermäßiges Trinken macht betrunken, zerstört Urteilskraft und lässt Japa und Verehrung fruchtlos werden. Deshalb übt man Maß. Wer nur um des Genusses willen konsumiert, begegnet auf Schritt und Tritt Schwierigkeiten und zieht durch übermäßige Erregung Tadel auf sich. Wer alles als Brahman sieht, bleibt unbefleckt; wer aus Verblendung und Begierde handelt, wird ausdrücklich verurteilt.

N.4.127 Beim Fehlen vorgeschriebener Stoffe soll die tägliche Verehrung nicht aus Nachlässigkeit ausfallen. Vierzehn Ersatzstoffe werden aufgezählt: Milch, Dickmilch, Buttermilch, geklärte Butter, Honig, Rohzucker, Zucker, kaltes Wasser, Zuckerrohrsaft, Kokosnuss, Opium, Vijayā, Dhustūra und Gift. Die beiden letzten werden ausdrücklich als lebensgefährlich verworfen. Diese historische Aufzählung ist keine gesundheitliche Empfehlung für die übrigen Rauschstoffe.

N.4.128 Fehlen alle Stoffe, werden Ingwer, Wasser, Milch oder Buttermilch genannt, mit denen die tägliche Handlung abgeschlossen werden kann. Fehlen die fünf M-Stoffe, wird auf das fünfte verwiesen; ist auch dieses nicht möglich, soll es geistig vollzogen werden.

N.4.129 Das Kularṇava tadelt Menschen, die ohne Guru-Unterweisung und Überlieferung andere irreführen, während sie selbst verblendet sind. Manche geben schlechtes Verhalten als Kula-Dharma aus und verdrehen aus eigener Einbildung die Lehre des Herrn.

N.4.130 „Wenn bloßes Weintrinken Vollendung brächte, müssten alle Trinker vollendet sein. Wenn bloßes Fleischessen Verdienst brächte, wären alle Fleischesser verdienstvoll. Wenn Geschlechtsverkehr Befreiung bewirkte, wären alle sich paarenden Wesen befreit.“ Der große Kula-Weg wird damit nicht verurteilt; verurteilt wird ein Verhalten, dem seine innere Disziplin fehlt.

N.4.131 Unkundige halten sich für Gelehrte und handeln anders, als der Weg lehrt. Der Kula-Weg wird als gefährlicher denn ein Gang über eine Schwertschneide, das Umarmen eines Tigers oder das Halten einer Schlange beschrieben. Zweckloses Trinken ist gerade jenes schwere Vergehen, das die vedischen Vorschriften untersagen.

N.4.132 Was dem Paśu an Wein und Fleisch zu riechen, zu berühren oder zu genießen verboten ist, erhält im geweihten Kaula-Ritual eine andere Bedeutung. Die Quelle führt das Verbot von elf Arten alkoholischer Getränke und einer besonders verworfenen zwölften Art Surā für die drei zweimalgeborenen Stände an. Der Kompilator deutet es im Zusammenhang seiner Belege auf Paśus beziehungsweise Ungeweihte.

Die fünf Gefäßverehrungen

N.4.133 Nach dem Śyāmārahasya sitzen die Teilnehmenden auf getrennten Sitzen im Kreis oder in Reihen, mit der eigenen Śakti gegebenenfalls paarweise. Sandel wird auf die Stirn aufgetragen und eine Blume im Bewusstsein von Śiva und Śakti gereicht. Ist der Guru anwesend, wird er zuerst verehrt und sein Gefäß mit Blume und gereinigter Gabe dargebracht. Bei seiner Abwesenheit wird die für ihn bestimmte Gabe dem Wasser übergeben.

N.4.134 Danach erhält die Śakti ihr Gefäß, anschließend die übrigen Eingeweihten nach ihrem Rang. Sie nehmen es mit beiden Händen an, rezitieren darüber achtmal das Wurzelmantra und bringen Ānandabhairava, Bhairavī, den Gurus und der Gottheit dar. Nach der je eigenen Vorschrift folgt die Reinigung der Elemente. Der Leiter vollzieht gemeinsam mit ihnen die Gefäßverehrung.

N.4.135 Erste Verehrung: „Ich verehre das erste göttliche Gefäß in meiner Lotushand: überströmt vom Mondnektar auf Bhairavas Haupt, verehrt von Gebietsherren, Yoginīs, Göttern und Vollendeten, ein großer Ozean der Freude, der dreifache Nektar selbst, Spender der Reinheit.“

N.4.136 Man hebt das Gefäß mit der linken Hand, verneigt sich gegenseitig und erbittet mit „Ich nehme an“ die Zustimmung von Guru, Śakti und leitenden Praktizierenden. Sie antworten: „Genieße!“ Dann stellt man sich Kuṇḍalinī als die erwählte Gottheit vom Mūlādhāra bis zur Zunge vor, gedenkt der Guru-Sandalen, betrachtet „Ich bin Śiva“ und bringt mit beiden Händen und Wurzelmantra der Göttin im Mund der Kuṇḍalinī dar.

N.4.137 Die Udayākara-Paddhati verbindet den aus Mantra gestalteten Körper, das Gedenken an die Guru-Füße und die bewusstseinsförmige Göttin mit ihrer Verehrung auf dem Herzsitz. Wer unter dieser Betrachtung die geweihte, Verblendung auflösende Gabe empfängt, erlangt Erfahrung und höchste Befreiung. Die Einzelheiten des überlieferten Verses über Lampen, Schwärze und Blumen sind sprachlich beschädigt.

N.4.138 Ein anderes Tantra nennt das rote Stirnzeichen, Wein in der Hand und die Meditation über Guru und bewusstseinsförmige Göttin. Nach dem Abstellen auf dem Untersatz wird erneut Nektar aufgenommen und das zweite Gefäß verehrt.

N.4.139 Zweite Verehrung: „Ich verehre jetzt das zweite Gefäß, das die eine Freude wachsen lässt: mit Wein und Fischessenz, der leicht bewegten, rotlotusäugigen Göttin dargebracht, in der linken Hand gehalten und zur Reinigung des Selbst bestimmt.“ Einzelne Verknüpfungen dieser Formel sind in der Vorlage unklar.

N.4.140 Dritte Verehrung: „Ich verehre jetzt das dritte Gefäß, erfüllt von den Kräften aller Überlieferungen, Wunder und Freude erweckend, von Mond, Viṣṇu, Indra, Śambhu, Varuṇa und Brahmā verehrt, von Göttern und befreiungssuchenden Weisen stets betrachtet, fähig, Selbsterkenntnis zu wecken.“

N.4.141 Vierte Verehrung: „Verehrung dem vierten Gefäß, golden, mit Fischessenz, von Hari, Hara und Brahmā verehrt, den Handlungen von Mudrā und Vereinigung verbunden, Träger salziger, saurer und bitterer Geschmäcke, mit den acht Lehrern, Vollendung, Bhairava-Kraft und Fleisch geweiht, mit den fünf M-Tattvas verbunden. Möge es schützen.“

N.4.142 Fünfte Verehrung: „Die Erde ist das Gefäß auf dem Ring des Schlangenkönigs; die sieben Meere sind der Wein, die acht Richtungselefanten das Fleisch. Täglich betrachte ich: Ich bin Er. Sterne schützen mich, und die Scharen der Götter und Gegengötter mit der Sonne an der Spitze folgen der Weisung.“ Nach diesem fünften Gefäß bleibt jede weitere Aufnahme an die Grenze gebunden, dass Blick und geistige Sammlung ungestört bleiben.

N.4.143 Das Rudrayāmala und weitere Quellen bestätigen das gemeinsame Empfangen mit den Eingeweihten, die getrennten oder paarweisen Sitze und die Darbringung im Bewusstsein von Śiva und Śakti. Zuerst wird dem Guru, danach der Śakti gegeben, erst dann nimmt man selbst. Das Bhāvacūḍāmaṇi bestätigt die Übergabe der Guru-Gabe an Wasser bei seiner Abwesenheit.

N.4.144 Das Kulasāra bemisst das Gefäß mit zwei, drei oder fünf Karṣa; größer soll es nicht sein. Der Kommentar setzt Karṣa mit dem gebräuchlichen Tolaka gleich. Nach dem Kulottama ergeben zwölf Guñjā einen Māṣa und acht Māṣa einen Karṣa. Das Uttaratantra wiederholt die Annahme erst nach Erlaubnis, sitzend im gebundenen Lotussitz.

N.4.145 Das Verbot eines gemeinsamen Gefäßes bedeutet laut Kommentar, dass nicht alle aus demselben Becher trinken; es verlangt nicht bei jeder erneuten Füllung einen neuen Becher. Das widerspräche dem überlieferten Ritual und anderen Belegen.

N.4.146 Die eigene Śakti beziehungsweise die eingeweihte Śakti eines Vīra und der vorangehende Guru werden zuerst bedacht. Das Annehmen von Resten richtet sich nach Guru-Rang, Weihealter und Rolle der Frauen. Solche Regeln gelten im Kreis; jüngeren eigenen Schülern kann der eigene Rest gegeben werden, anderen nicht bloß aus Zuneigung. Eine weitere Quelle preist den Trankrest der Śakti und den Speiserest des Vīra als Gnade beider.

N.4.147 Auch der Kreisleiter kann den Rest seiner eigenen Śakti annehmen, muss jedoch prüfen, ob sie eingeweiht ist. So erklärt der Verfasser der Kaulāvalī das Verbot, diesen Rest „ungeprüft“ zu trinken.

N.4.148 Die drastische Formel „Trinken, wieder trinken, zu Boden fallen, aufstehen und wieder trinken – dann gibt es keine Wiedergeburt“ wird vom Kompilator ausdrücklich auf den geschützten Zusammenhang von Meditation und Japa bezogen, nicht auf öffentliches Verhalten. Er stellt ihr die Regel zur Seite: Nur solange Blick und Geist nicht schwanken, ist das Trinken zulässig; darüber hinaus ist es Trinken des Paśu.

Friedenshymnus und Abschluss

N.4.149 Danach folgt nach dem Ḍāmara ein Friedenshymnus: „Mögen ruhelose Geister, Kuṣmāṇḍas und schädigende Menschen schwinden. Heil den Praktizierenden, welche die Überlieferung bewahren! Sieg allen Müttern, Yoginīs, vollendeten Ḍākinīs und Guru-Reihen! Sieg stets den Gurus, den reinen Kaulas und allen, die nach den Verpflichtungen verehren!“

N.4.150 „Mögen die mit Aṇimā Vollendeten und die Hüter des Kula sich freuen. Mögen Indra und die anderen Götter, die Hausgottheiten, Mond, Sonne, Sterne, Planeten, Yoga-Zeiten, Karaṇas und Tierkreiszeichen durch meine Hingabe befriedigt sein. Glück den Schlangen, Vögeln, Tieren und Pferden, Bergen, Schluchten und Höhlen. Mögen alle Seher und Brahmanen mir stets Frieden bereiten; mögen die Vollendeten und Verehrenden gegenwärtig bleiben.“

N.4.151 Der Hymnus verbindet diese Segenswünsche mit Flüchen gegen Verleumder des Ritualkreises und Gegner der Praktizierenden. Sie sollen auf Bhairavas Befehl untergehen und den Ḍākinīs zur Speise werden. Diese polemischen Sätze gehören zum überlieferten Text; sein Friedenswunsch schließt nicht unterschiedslos alle Menschen ein.

N.4.152 „Wer Śakti, Śiva oder Viṣṇu hingegeben ist und den ungeborenen, von allen Göttern verehrten Herrn verehrt; wer Śakti als Viṣṇu und Śiva als Kṛṣṇa betrachtet und Tripurā ohne Trennung verehrt: Möge Befreiung erlangen.“ Anschließend werden erneut Flüche gegen Feinde und Verleumder ausgesprochen.

N.4.153 Nach der je möglichen, vorschriftsgemäßen Verbindung von Śiva und Śakti bringt man sich selbst den Füßen der Göttin dar. Das Śrī-Gefäß wird dreimal über ihr geschwenkt und zurückgestellt. Mit der zurücknehmenden Mudrā wird sie ins eigene Herz geführt und mit der Bitte „Śrī Dakṣiṇakālikā, vergib!“ verabschiedet. Es folgt die kurze Verehrung Kālikās.

Ānandastotra – Hymnus der Freude

N.4.154 Originalvers 1. Freudig gedenke ich der freudevollen Śrī Sundarī, mit der Mondsichel geschmückt, Verkörperung glückverheißender Liebe und Schönheit. Der erste Halbvers ist beschädigt; diese Wiedergabe folgt seinen sicher erkennbaren Sinnträgern.

N.4.155 Originalvers 2. Mögen unsere Tage so vergehen: hingegeben der Verehrung Śrī Sundarīs, mit vom Wein geröteten Augen, freudigen Geistes, als Verehrende Maheśvaras.

N.4.156 Originalvers 3. Nachdem die Verständigen den Wein empfangen und Śrī Kṛṣṇa nach der Kula-Ordnung verehrt haben, kosten sie Fleisch und umarmen die gazellenäugige Gefährtin; so erlangen sie Befreiung.

N.4.157 Originalvers 4. Tag für Tag sei der Krug der Vollendung gefüllt; tag für Tag geschehe die Darbringung an die Göttin. Tag für Tag komme die Gefährtin hinzu; tag für Tag geschehe die Begegnung mit Praktizierenden.

N.4.158 Originalvers 5. Fleischstücke kostend, Wein bis zur Sättigung trinkend und mit der schönäugigen Gefährtin vereint, gelangen wir zu Erfahrung und höchster Befreiung.

N.4.159 Originalvers 6. Ein Tag ohne den Geschmack von Fleisch, ohne erfüllte Freude am fünfsilbigen Mantra und ohne Begegnung mit der gazellenäugigen Gefährtin erscheint mir als unglücklicher Tag.

N.4.160 Originalvers 7. Den Förderern dieses Weges nähert sich Wohlergehen auf gutem Pfad. Bei denen, die Sundarīs Praktizierende schmähen, sollen die Lebenskräfte vergehen. Die zweite Hälfte ist in der Überlieferung sprachlich unsicher.

N.4.161 Originalvers 8. Den Verleumdern von Sundarīs Praktizierenden werden Aussatz und andere Leiden am Körper, Unglück im Haus, Verstummen und ein Haus wie ein Verbrennungsplatz angedroht; ihre Lebensdauer soll sofort schwinden.

N.4.162 Originalvers 9. Je mehr jemand die hervorragenden Praktizierenden Śrī Sundarīs schmäht, desto schneller soll er mit Kindern, Partnerin und Freunden zugrunde gehen.

N.4.163 Originalvers 10. Der Herrscher unter den Praktizierenden zieht umher: Er trinkt Wein in den Häusern Eingeweihter, schläft nachts in Häusern von Kurtisanen und nimmt in verschiedenen Häusern Speise an.

N.4.164 Originalvers 11. Was immer ich künftig unter der Macht der Zeit sein werde, darüber streite ich nicht. Als Bhairava gedenke ich deiner, Śrī Sundarī, Geburt um Geburt als meiner Mutter.

N.4.165 Originalvers 12. Die bedauernswerten Gebundenen bewegen sich im Bereich unterscheidender Vorstellungen; in den unergründlichen Ozean der Verblendung eingetreten, irren sie umher, ohne den Kaula-Weg erreicht zu haben.

N.4.166 Originalvers 13. Nach keinem anderen schaue ich aus, keinen anderen begehre ich, keines anderen gedenke ich, bei keinem anderen suche ich Zuflucht. Niemals vergesse ich im Herzen Śrī Sundarī, deren Gestalt das höchste Selbst ist.

N.4.167 Originalvers 14. Wer nachts den zinnoberroten königlichen Śrīcakra mit Nektar errichtet und Śrī Sundarī im Herzen betrachtet, dem wird Macht über die Welten durch einen spielerischen Blick verheißen.

N.4.168 Originalvers 15. Wir vollziehen das Trinken des Maireya: Es wird als Entwurzeln der Sündenbäume, Erregung freudiger Geistbewegung und Anziehung lotusäugiger Frauen gepriesen.

N.4.169 Originalvers 16. Wer einzig Śrī Sundarī betrachtet, hat nach meinem Verständnis Vārāṇasī, Gaṅgā, Prayāga und Kedāra und die heiligen Stätten der Welt besucht.

N.4.170 Originalvers 17. Links die mondgesichtige Gefährtin, Süße im Mund, das Gefäß in der Lotushand, das Gedenken an den Guru auf dem Scheitel, die Göttin als Meditationsgegenstand im Herzen, Japa auf der Zunge und die Kula-Gefährtin im Sinn: Der so regelmäßig empfangene Nektar wird als Spender von Hingabe und Befreiung gepriesen.

N.4.171 Originalvers 18. Links die liebeskundige Gefährtin, rechts der Trinkbecher, davor warmes Schweinefleisch mit Pfeffer, auf der Schulter die wohlklingende Vīṇā: Diese Entfaltung der wahren Gurus, der Kaula-Dharma, ist sehr tief und selbst Yogis schwer zugänglich.

N.4.172 Originalvers 19. Wo Genuss ist, ist gewöhnlich keine Befreiung; wo Befreiung ist, kein Genuss. Denjenigen aber, die Śrī Sundarī hingebungsvoll verehren, liegen Erfahrung und Befreiung zugleich in der Hand.

N.4.173 Originalvers 20. „Mit einer trockenen Kichererbse trinke ich einen Krug, mit gesalzenem Ingwer einen ganzen Topf; koste ich ein Stück vom Kopf eines Rohita-Fisches, trinke ich Gaṅgā und Yamunā samt dem Meer.“ Der Vers ist eine bewusst übersteigerte Selbstpreisung, keine Mengenangabe für die Praxis.

N.4.174 Originalvers 21. Das Gefäß in der Hand, der Hymnus im Mund, Freude im Lotus des Herzens und auf dem Scheitel das Gedenken an die Füße des heiligen Herrn: Was wäre darüber hinaus nötig?

N.4.175 Originalvers 22. Nach dem Trinken soll der Praktizierende als Kula-Bhairava den Hymnus sprechen und, der Kula-Gefährtin verbunden, die Handlungen des Kula vollziehen.

N.4.176 Originalvers 23. „Der Verehrung mit Wein, Fleisch und Gefährtin bin ich zugewandt; ich bin in die vielfältigen Anfänge des Kula-Weges aufgenommen. Den Füßen des Guru bin ich ergeben, bei Bhairavī suche ich Zuflucht, vom Umgang mit Paśus halte ich Abstand. Ich bin Bhairava, ich bin Śiva.“ Hier endet der dem Kularṇava zugeschriebene Hymnus der Freude.

Die sieben Entfaltungen der Freude

N.4.177 Das Kularṇava nennt sieben Ullāsas: Beginn, junges Aufblühen, Jugend, Reife, Überschreiten des Denkens, Freude am Tattva und Samādhi. Der Beginn wird mit drei Tattvas verbunden, das junge Aufblühen mit gerötetem Gesicht, die Jugend mit geistiger Freude und die Reife mit dem Schwanken von Blick, Denken und Sprache.

N.4.178 Das Zusammenführen der Gefäße setzt den entsprechend entwickelten Ritualkreis voraus; die reife Stufe soll nicht gleich zu Beginn herbeigeführt werden. Für die zu ihr aufgestiegenen Vīras erklärt diese Quelle den Gegensatz von geboten und verboten für aufgehoben: Ihr Wille sei die Erfüllung der Schrift, jede Handlung diene der Gottheit.

N.4.179 Reden wird als Japa, Schläfrigkeit als Samādhi, körperliche Veränderung als Verehrung und Erbrechen als Bali für Bhairava gedeutet. Vereinigung mit der Śakti wird Befreiung, Sprechen zum Hymnus, Körperberührung zum Nyāsa, Kratzen zum Feueropfer, Schauen zur Meditation und Liegen zur Verneigung. Wer hier noch nach erlaubt und unerlaubt unterscheidet, wird getadelt. Diese radikale Auffassung steht neben den zuvor angeführten, ausdrücklich strengeren Grenzen.

N.4.180 Die Vīras dieses Kreises werden als höchste Yogis betrachtet, durch die Menschen Bhairava-Gestalt erlangen. Freudige Darbringung, Erkenntnis, Flöten- und Vīṇā-Spiel, Dichtung, Weinen, Redefluss, Aufstehen, Gähnen, Gehen und veränderte Gebärden werden als Yoga bezeichnet.

N.4.181 Die Quelle schildert anschließend stark berauschte Teilnehmende: Sie vergessen Wahrgenommenes, verharren mit dem Becher am Mund, verwechseln Partner und andere Personen und fragen, wer sie seien, warum sie gekommen seien und ob sie sich im Garten oder im Haus befänden.

N.4.182 Frauen und Männer reichen einander Trank und Speise aus dem Mund, nehmen fremde Becher und Beigaben, tanzen mit Krügen auf dem Kopf, klatschen, singen undeutlich, taumeln und fallen einander in die Arme. Sie erfüllen einander ihre Wünsche. Die Darstellung versteht dies als Erscheinung des Ullāsa; sie beschreibt zugleich Zustände erheblicher Beeinträchtigung.

N.4.183 Erst wenn die Verzerrungen des Geistes abgelegt sind, soll die Freude der führenden Yogis göttliche Haltung sein. Menschen in solchem Zustand werden nicht verspottet oder geschmäht. Was im Kreis geschieht, wird nicht öffentlich erzählt. Man gibt ihnen Nahrung, fügt ihnen keinen Schaden zu, schützt und behütet sie sorgfältig.

N.4.184 Wer die Teilnehmenden mit göttlichem Bewusstsein betrachtet, sich freut und hingebungsvoll verneigt, dem wird der Rang einer Yoginī verheißen. Der hingebungsvolle Anblick eines solchen Kreises soll den Ertrag unzähliger Gelübde, Pilgerreisen, Askesen, Gaben und Opfer besitzen.

N.4.185 Die Beschreibung des sechsten Ullāsa verbindet wiederholtes Fallen, Aufstehen und Ohnmacht mit dem Streben nach dem höchsten Brahman. Körper, Sinne und Geist sollen ihre gewöhnliche Verfassung verlieren und zugleich eine andere Gleichheit finden. Die Sätze über zwei höchste Laute und die höchste Ohnmacht sind beschädigt. Die Nähe zur Ohnmacht wird religiös als Nähe zur Befreiung gedeutet; damit ist keine medizinische Gleichsetzung begründet.

N.4.186 Nach innen richtet sich das Ziel, nach außen der Blick, ohne Schließen und Öffnen der Augen: Dies heißt die in allen Tantras geheim gehaltene Śāmbhavī-Mudrā. Auch Khecarī wird genannt, als mit Śiva zusammenführende Haltung. Wer in ihr freudig ruht, ist nach der Quelle Śiva selbst.

N.4.187 Ganz in die Betrachtung des Selbst versunken, wissen die Übenden nichts anderes. Ihr höchstes Glück lässt sich nicht mitteilen; man erfährt es selbst, wie den Geschmack von Milch mit Zucker. Es lässt sich nicht durch „so“ oder „so“ vollständig beschreiben. Die Betrachtung Brahmans übersteigt die gewöhnliche Körpererfahrung; der wache Gesammelte kennt sie unmittelbar.

N.4.188 Die Menschen, die in der Nektarfreude der Brahman-Meditation aufgehen, verlieren beim Schwinden dieser Erfahrung selbst für einen Augenblick ihren Glanz. Der zugehörige Satz über ihre Reaktion ist sprachlich unsicher. Den Menschen des siebten Ullāsa und ihren Verehrenden wird großer Ertrag verheißen.

N.4.189 Genannt werden acht Bestätigungen aus dem Wissen um die drei Zeiten und acht Zustände, beginnend mit Zittern. Die acht Vollkommenheiten von Aṇimā an dienen ihnen gleichsam als Türhüterinnen. Die guten Eigenschaften des höchsten Herrn, dessen Gestalt die fünf Tattvas sind, sammeln sich in den Erkennenden.

N.4.190 Die Schlusszuordnung verbindet die ersten Entfaltungen mit dem Wachzustand, Unmanā mit dem Traum und Anavasthā mit dem Tiefschlaf; der Wortlaut der ersten Zuordnung und die Namen weichen von der Anfangsliste ab. Wer die sieben Ullāsas in Verbindung mit den drei Bewusstseinszuständen kennt, heißt befreiter Kaula.

Gleichheit im Bhairavī-Kreis

N.4.191 Während des Bhairavī-Kreises werden die Angehörigen aller Stände gleichgestellt; nach seiner Beendigung gelten wieder ihre verschiedenen sozialen Zugehörigkeiten. Frau, Mann, geschlechtlich uneindeutige Person, Caṇḍāla oder Zweimalgeborener: Im Kreis besteht kein Unterschied, alle werden den Göttern gleich angesehen.

N.4.192 Wie Wasser aus Städten und Bächen in der Gaṅgā eins wird und wie Wasser in Milch deren Beschaffenheit annimmt, so werden die Menschen im Śrīcakra eins. Hier gibt es keine Trennung nach Geburt. Wie in den göttlichen Welten alle göttlich sind, so gelten im Kreis alle Menschen als Gottheiten und als Śiva gleich.

N.4.193 „Alles ist Brahman“ wird als vedische Bestätigung angeführt. Alle Männer sind Gestalten Śivas, alle Frauen Gestalten der Göttin. Wer im Kreis dennoch nach Geburt unterscheidet, wird mit dem Zorn der Yoginīs bedroht.

N.4.194 Frauen und Männer können getrennt, paarweise, in Reihen oder im Kreis sitzen. Alle werden im Bewusstsein von Śiva und Śakti verehrt. Wie Lakṣmī und Nārāyaṇa oder Vāṇī und Sadānanda ungetrennt sind, so der Vīra mit seiner Śakti.

N.4.195 Der Sprecher erklärt, auch tausend Weinkrüge und hundert Lasten Fleisch befriedigten ihn nicht ohne den Nektar der geschlechtlichen Vereinigung. Die Welt sei nicht durch Diskus, Lotus oder Donnerkeil, sondern durch männliches und weibliches Geschlecht gezeichnet und daher Śiva-Śakti-wesenhaft. Ihre Vereinigung wird für die im Kula Gefestigten als Sandhyā und Samādhi bezeichnet.

N.4.196 Zugleich gilt ausdrücklich: Eine nicht bereite oder ungeweihte Frau darf nicht begehrt und in Anspruch genommen werden. Nur die dafür vorgesehene, durch Weihe gereinigte Partnerin kommt in Betracht. Damit endet die Darstellung der Tattvas, Ullāsas und verschiedenen Weisen des rituellen Empfangens. Der Sprecher fragt: „Was möchtest du noch hören?“ Die Vorlage schließt mit „Ende des Ānandollāsa“; ein eigener Kolophon des vierten Lehrabschnitts fehlt.


Fünfter Lehrabschnitt: Ritualkreise und Śakti-Verehrung

Die fünf Kreise

N.5.1 Das Niruttaratantra, zehnter Paṭala, lässt Śiva sprechen: Yogis verehren Śaktis aus allen sozialen Gruppen; in jeder Begegnung sehen sie einen Anlass zur Verehrung. Für die Vīra-Praxis werden jedoch solche Śaktis vorausgesetzt, die ihre vorbereitende Mantra-Praxis vollzogen haben. Ohne diese Vorbereitung wird Verlust der Vollendung und Höllenstrafe angekündigt. Fehlt eine Vīra-Śakti, nennt die Quelle eine Angehörige einer niedrig eingestuften Gruppe als mögliche Teilnehmerin.

N.5.2 Fünf Kreise werden unterschieden: Rājacakra, Mahācakra, Devacakra, Vīracakra und Paśucakra. Brahmacārins und Haushalter können sie verehren. Die folgenden Sätze erwähnen zusätzlich einen Śivacakra bei einer besonders befähigten Śakti und ordnen Brahmacārins und Haushaltern den Vīracakra zu; die Systematik ist nicht vollständig widerspruchsfrei.

N.5.3 Im Rājacakra werden Mutter, Schwester, Tochter, Schwiegertochter und Guru-Gattin verehrt. Die Quelle nennt Gauḍī- oder Mādhvī-Wein, Ziegenfleisch, einen als Uddālaka bezeichneten dritten Stoff, Weizengebäck und die „selbstentstandene Blüte“. Weitere rituelle Stoffe oder ersatzweise rotes beziehungsweise weißes Sandelholz werden erwähnt.

N.5.4 Mit Kleidung, Schmuck, Duft, Kränzen und Salben verehrt man die Frauen hingebungsvoll und bringt ihnen verschiedene Speisen, Stoffe und reine Sitze dar. Nach der Verneigung rezitiert man tausendmal das Mantra. Ihre Körper werden nicht berührt; Übertretung wird ausdrücklich mit Höllenstrafe bedroht. Der folgende Satz über vom Trank berührte Frauen ist beschädigt. Als Ertrag werden sechzigtausend Jahre in Brahmās Welt genannt.

N.5.5 Im Mahācakra gelten Mutter, Schwester, Schwiegertochter, Tochter und Vīra-Gattin als die fünf zu verehrenden Śaktis. Verehrung erfolgt durch Gaben; eine sexuelle Verbindung wird ausdrücklich untersagt und mit Verlust der Vollendung, Krankheit, Vermögensverlust und Leid bedroht.

N.5.6 Für diesen Kreis werden Gauḍī-Wein, Hühnerfleisch, Rohita-Fisch und als vierter Stoff etwas vom Hasen genannt, ferner Karavīra-Blüten und rotes Sandelholz. Die ungewöhnliche vierte Zuordnung wird nicht berichtigt. Die Verehrung soll sechzigtausend Jahre in Śivas Welt gewähren.

N.5.7 Achte und vierzehnte Mondtage, Neumond und Dienstag gelten für Rāja- und Mahācakra als geeignet. Für den Mahācakra werden außerdem Donnerstag sowie vierter und siebter Mondtag der hellen Monatshälfte genannt, verbunden mit dem Versprechen der Wunscherfüllung.

N.5.8 Im Devacakra werden fünf kundige unverheiratete Frauen beliebiger Herkunft verehrt, niemals mehr als fünf. Genannt werden Gauḍī, Vogelfleisch, Śāla-Fisch, Getreidezubereitung und duftende Blumen. Der Ertrag wird wiederum auf sechzigtausend Jahre im Bereich der Götter bezogen. Eine sexuelle Verbindung aus Gier, Begierde oder Täuschung wird ausdrücklich untersagt.

N.5.9 Der Vīracakra findet nach dieser Quelle am achten und vierzehnten Mondtag beider Monatshälften auf dem Verbrennungsplatz statt. Gemeinsam mit Divya- und Vīra-Praktizierenden verehrt der Mantrakenner eine besonders befähigte Śakti.

N.5.10 Die Göttin fragt, wie „Mutter“ und die übrigen fünf Frauen bei Entsagenden zu verstehen seien. Śiva erklärt eine symbolische Benennung: Die Tochter eines Landesherrn heißt Mutter, die Tochter einer Wäscherin Tochter, eine Śvapacī Schwester, eine Kāpālikā Schwiegertochter und die Yoginī die eigene Śakti. Die Rede von niedrig eingestuften Gruppen und von vier Ständen steht dabei nebeneinander.

N.5.11 Das Ritual geschieht beim Guru oder mit geistlichen Brüdern. „Vīra ist, wessen Mantra vollendet ist; durch Weintrinken allein wird niemand Vīra.“ Sowohl Vīra als auch Kaulikī müssen eingeweiht sein. Die Ordnung der Praxis, Verehrung, Mantras und Yantras einschließlich ihrer Niederschrift wird durch den Guru übermittelt.

N.5.12 Wer ohne solche Kenntnis und ohne Weihe am Vīracakra teilnimmt, macht die Verehrung fruchtlos und begegnet Leid. Ungeweihte Männer und Frauen dürfen nicht in den linken Ritualkreis aufgenommen werden. Die Quelle droht bei Missachtung Verlust der Vollendung und Raurava-Hölle an.

N.5.13 Im Vīracakra werden unterschiedliche Weine, Fleisch- und Fischarten, Mudrā-Speisen, Blumen und weitere geheime Ritualstoffe zugelassen. Die eigene Śakti wird verehrt und ihr Rest angenommen; Speisereste kommen vom Älteren zum Jüngeren. Gemeinsamer Sitz und gemeinsames Essgefäß sowie ungeordnetes gegenseitiges Berühren werden hier ausgeschlossen.

N.5.14 Eine Teilnehmerin aus einer niedrig eingestuften Gruppe wird durch das Śakti-Mantra geweiht und als Vīra-Śakti eingeführt. Die rituelle Zuweisung an einen Vīra gilt ausschließlich innerhalb dieses Kreises. Der anschließende Satz enthält neben „verbergen“ auch eine gewaltsame Lesung „töten“; sein Bezug ist unsicher und wird nicht zu einer Handlungsanweisung ergänzt.

N.5.15 Begierde, Zorn, Neid, Gier, Schmähen des Kula und verletzende Rede sind zurückzuhalten. Mantra, Mudrā, Rosenkranz, intime Rituale, Maṇḍala, Krug, Sitz und geweihte Stoffe bleiben geschützt. Gelehrte, Nachkommen der Vīras, heilige Gebiete, Göttinnen, Yoginīs, Kula-Gurus und Botinnen werden nicht einmal in Gedanken verachtet.

N.5.16 Zu verehren sind Göttin, Guru, Nektar, Vidyā, die befähigte Śakti, Yoginī, Bhairavī-Prinzip und Selbst-Prinzip. Im Paśucakra werden Stiefmutter, Tochter, Schwester, Schwiegertochter und Ehefrau durch die dafür vorgesehene gewöhnliche Verehrung erfreut: Duft, Blumen, Kränze, Kleidung, Schmuck, Zinnober, Aloeholz, Moschus, Speisen und Früchte. Als Ertrag werden sechzigtausend Jahre königlicher Herrschaft genannt; der Schlussvers kehrt zum Vollendungsversprechen des Vīracakra zurück.

Bezeichnungen der Kula-Śaktis

N.5.17 Das Revatītantra bezeichnet kundige Frauen grundsätzlich als Śaktis. Es nennt unter anderem Schauspielerin, Kāpālikā, Kurtisane, Blumenbinderin, Kuṅkumālinī, Caṇḍālī, Töpferin, Wäscherin, Frau eines Barbiers, Hirtin, Yoginī, Brahmanin, Königstochter, Koc-Frau und Muschelhandwerkerin, ferner Astrologin, Jägerin, Fleischhändlerin, Buddhistin, Yavanī und Saftverkäuferin.

N.5.18 Mehrere Gruppen werden unterteilt: Kurtisanen vierfach; Kuṅkumālinīs, Fischerinnen, Gaṇikās, Töpferinnen, Hirtinnen und Yavanīs zweifach; Buddhistinnen und Koc-Frauen dreifach. Auch eine Frau aus einer ärztlichen Gruppe wird genannt. Die Quelle spricht zunächst von sechsundzwanzig, dann insgesamt vierundsechzig Śaktis; diese Zahlen sind aus der erhaltenen Aufzählung nicht lückenlos nachzurechnen.

N.5.19 Das Guptasādhanatantra verlangt eine eingeweihte, kundige, reine und schöne Gefährtin, frei von den hier hinderlichen Formen von Abscheu und Scham. Die eigene oder eine andere Śakti kann gemeint sein. Die Unterweisung soll geschützt bleiben, da Offenlegung als Verlust der Vollendung gilt.

N.5.20 Das Niruttaratantra präzisiert: Zuerst wird mit der eigenen Śakti Mantra-Vollendung erlangt; erst der so Befähigte darf eine andere Frau körperlich oder geistig als Śakti verehren. Die Berechtigung geht der Ausübung voraus.

N.5.21 Zur Befähigung beschreibt es das Einzeichnen des Kreises auf der Stirn der Śakti, Kāmakalā im Vīra-Dreieck und des vorgeschriebenen Mantras in dessen Mitte. Nach Anrufung und Verehrung werden hunderttausend Wiederholungen verlangt. Dann wird das Wurzelmantra mit Seher und Versmaß dreimal ins linke Ohr gesprochen: „Śakti, von heute an vollziehe die Verehrung der Kula-Gottheit.“

N.5.22 Die Śakti antwortet: „Mit der Erlaubnis des Guru, frei von Abscheu und Scham, werde ich nach Śivas Vorschrift Kula-Verehrung vollziehen. Beschütze mich, Herr des Kula-Weges; gib mir auf diesem Weg den Schatten deiner Lotusfüße.“

N.5.23 Nach der ersten Nachtwache wird die rot gekleidete, mit Duft und Schmuck versehene Gefährtin links eingeführt. Auf ihre Stirn wird das Mantra mit dem Namen geschrieben. Betel und Kula-Akula-Japa gehören zur Darstellung. Der Text spricht vom Anziehen und Vollenden des Mantras und verlangt Fortsetzung bis zum Eintritt der Vollendung; einzelne verschlüsselte Ausdrücke bleiben mehrdeutig.

Der Körper als heiliger Ort

N.5.24 Das Samayācāratantra ordnet den vier Weltaltern vier Pīṭhas zu: Pūrṇagiri dem Kṛta, Uḍḍīyāna dem Tretā, Jālandhara dem Dvāpara und Kāmarūpa dem Kali. Im Körper der Śakti entspricht Pūrṇagiri dem ganzen Körper, Uḍḍīyāna dem Kopf, Jālandhara den Brüsten und Kāmarūpa dem weiblichen Geschlechtsorgan. Dort rezitierte Mantras sollen ihre jeweiligen Früchte hervorbringen.

N.5.25 Auch das Gespräch mit verschiedenen Śaktis wird als förderlich bezeichnet. Nach Empfang mit Fußwasser und Verehrung durch die fünf Handlungen werden tausend Mantrawiederholungen auf Körperorte verteilt: je hundert auf Kopf, Stirn, Zinnoberzeichen, Gesicht, Hals und Herz; zweihundert auf beide Brüste; je hundert auf Nabel und Yoni-Sitz. Die Gefährtin wird als Göttin und als Einheit von Śiva und Śakti betrachtet.

N.5.26 Der Praktizierende verehrt auch das männliche Geschlechtsorgan mit dem Śiva-Mantra, reicht Betel und holt die Zustimmung der Partnerin ein. Die geschlechtliche Verbindung wird mit einem inneren Opfer verbunden: „Im Feuer des Selbst, genährt von Dharma und Adharma, opfere ich mit dem Geist als Schöpflöffel auf dem Weg der Suṣumṇā fortwährend die Tätigkeiten der Sinne.“

N.5.27 Tausend oder mindestens hundert Wiederholungen werden genannt. Die abschließende Opferformel lautet sinngemäß: „Mit den Händen von Licht und Raum, mit dem Schöpflöffel jenseits des Denkens, opfere ich die Fülle des Brennstoffes von Dharma und Adharma ins Feuer.“ Der Samenerguss wird der großen Göttin dargebracht. Die Quelle verheißt Mantra-Vollendung, Wunscherfüllung, Gesundheit, Reichtum, Stärke, Sieg und die acht Herrscherkräfte.

N.5.28 Eine weitere Vorschrift im zwölften Paṭala des Niruttaratantra nennt dreimaliges Schreiben des Śakti-Mantras auf die Stirn, das Kāma-Bīja in seiner Mitte und dessen Umhüllung durch dasselbe Bīja. Nach Verehrung Kālikās und des Yantras folgen hunderttausend Wiederholungen und tausend Darbringungen mit dem Wasser der Yantra-Reinigung am Pīṭha.

N.5.29 Eine andere vorbereitende Praxis verteilt erneut tausend Wiederholungen auf Stirn, Haar, Zinnoberzeichen, Gesicht, einen als „Blütenmund“ bezeichneten Ort, Brüste, Nabel und Kula-Haus. Darauf folgen weitere, teilweise durch Zahlwörter verschlüsselte Wiederholungen und hundertacht Wiederholungen in der Tattva-Verbindung. Die unsichere Zahl „Gajāntaka-Tausend“ wird nicht stillschweigend aufgelöst.

N.5.30 Die Verehrung des Kula-Hauses an Kulāṣṭamī wird als unerschöpflicher Ertrag von Darbringung, Japa und Homa gepriesen. Doppelter Bananenstamm, „Brahmā-Mund“, „Wurzel der Nacht“ und umgekehrte Rezitation erscheinen in einer verschlüsselten Folge. Die Quelle verbindet sie mit vielfach gesteigertem Verdienst; ohne sichere Aufschlüsselung wird daraus kein vollständiges Verfahren rekonstruiert.

N.5.31 Die in der nächtlichen Verehrung kundige Gefährtin wird mit der Göttin, Kamalā und Rādhikā verglichen, als aus Brahmā, Viṣṇu und Śiva bestehend, als vollendete Mahāvidyā. Ihre Gnade soll sogar ein fehlerhaftes Mantra wirksam machen. Deshalb wird ihre Zuflucht gesucht.

N.5.32 Gewaltsame Verehrung macht alle Handlungen fruchtlos. Die Gefährtin wird ihrem eigenen Empfinden entsprechend erfreut; darüber hinwegzugehen wird verurteilt. Kula-Praxis setzt ihre Zustimmung voraus. Wer ohne Zustimmung handelt, verliert die Vollendung. Auch Zorn, bloße Begierde, Hass und Unkenntnis der Überlieferungszeichen werden als Ausschlussgründe genannt.

N.5.33 Bei der Reinigung des Lagers wird ein Dreieck mit einer Schutzformel gezeichnet, die tragende Kraft auf ihrem Lotussitz geistig verehrt, dreimal mit der linken Hand geklopft und durch Fingerschnippen der Raum geschützt. Die Bitte lautet: „Lager, du bist von der Gestalt eines Leichnams und den Praktizierenden zur Vollendung bestimmt. Hier wird unser Mantra gesprochen; schenke uns Vollendung.“ Danach beginnt Japa.

N.5.34 Das Guptasādhanatantra nennt neun Gruppen: Schauspielerin, Kāpālikā, Kurtisane, Wäscherin, Frau eines Barbiers, Brahmanin, Śūdra-Frau, Hirtin und Tochter eines Blumenbinders. Nicht die bloße Gruppenbezeichnung, sondern besondere Kenntnis, Schönheit, Jugend, guter Charakter und glückverheißende Eigenschaften begründen hier die Eignung.

N.5.35 Das Niruttaratantra deutet mehrere Namen ausdrücklich nach Verhalten statt ausschließlich nach Herkunft. Eine Frau beliebiger Herkunft kann Kāpālikā heißen. Als Veśyā wird diejenige bezeichnet, die angesichts der Ritualstoffe Verbindung wünscht; als Rajakī eine, die einen als „königlich“ bezeichneten Zustand offenbart. Der Wortlaut dieser zweiten Erklärung ist unsicher.

N.5.36 Karmacāṇḍālinī heißt hier eine Frau, die den Paśu-Ehemann verlässt und sich einem Vīra zuwendet; Śauṇḍī eine, die in der umgekehrten Vereinigung nach dem Gefäß verlangt. Bhūmīndrajā wird durch beständige Yantra-Weihe erklärt, Gopinī durch Selbstverbergen unter Ungeweihten und Mālinī durch eine mit dem Kranz verglichene Hingabe. Diese Deutungen werden als Terminologie des zitierten Ritualmilieus wiedergegeben.

N.5.37 Sieben Bezeichnungen für Veśyās folgen: Guptaveśyā, Mahāveśyā, Kulaveśyā, Mahodayā, Rājaveśyā, Devaveśyā und Brahmaveśyā. Nicht für alle gibt die Quelle eine eindeutige Erklärung. Heimlichkeit, gesellschaftlicher Ehestand und besondere intime Verehrung werden zur Unterscheidung benutzt; Divya- und Vīra-Śakti sind weitere Namen. Die Bezeichnungen können für Frauen aller vier Stände gelten.

N.5.38 Die Quelle erklärt Veśyā durch ein freies Umhergehen und nennt außerdem gemischte Herkunft. Entscheidend für die religiöse Wertung ist jedoch die Teilnahme am Kula-Weg: Dann wird sie als Befreiung spendend gepriesen. Umarmen, Küssen, körperlicher Kontakt, rituelle Anrufung zu den drei Tagesübergängen und Lob der weiblichen und männlichen Geschlechtsorgane werden den Begleithandlungen des Japa zugeordnet. Ohne diese Vorbereitung sei sie für die betreffende Verehrung nicht geeignet.

N.5.39 Für Frauen wird Japa in der umgekehrten Vereinigung als Puraścaraṇa, Mantra-Vollendung und Weg zur Befreiung bezeichnet. Die in diesem Ritual Handelnde wird mit Kālī und Tāriṇī identifiziert. Die Quelle unterscheidet sie ausdrücklich von einer bloß untreuen Frau und verlangt vorausgegangene Weihepraxis.

N.5.40 Die Yoni wird als gebärende Mutter, das Liṅga als zeugender Vater betrachtet; die Gottheiten sind Kālikā und Mahākāla. Gesegnet heißt, wer ihrer Verbindung hingegeben ist. Die Frau soll ihren eigenen Bhairava, der Vīra seine eigene Bhairavī verehren; die Abwendung zu anderen wird hier mit Höllenstrafe und Krankheit bedroht.

N.5.41 Die Quelle verwirft wechselnde, unvereinbare Praktiken und die Verbindung mit Ungeweihten. Japa und Verehrung der Frau sollen auf ihren eigenen Śiva gerichtet sein. Die menstruierende, zur Verbindung bereite Śakti wird als Kālikā und als Aufenthaltsort Sadāśivas gepriesen. Der Mann gilt wegen des Liṅga als Śiva, der Körperraum zugleich als Verbrennungsplatz.

N.5.42 Für den achten und vierzehnten Mondtag werden Handlungen am Verbrennungsplatz erwähnt und symbolisch auf den Körper bezogen. Vereinigung und Japa werden als Weg zum Nirvāṇa ausgelegt. Auch die Mitteilung des Zeitpunkts des Samenergusses durch Worte, Gedanken oder Körperzeichen gehört zur Beschreibung. Die Partnerin wird dabei als Kālikā betrachtet, die Mahākāla in ihren Bann zieht.

N.5.43 Die befähigte Brahmaveśyā wird als Frucht vieler Geburten, als der Göttin gleich und als Dakṣiṇā Kālī gepriesen. Die Quelle stellt vedisches, Bindung erzeugendes Handeln dem Japa im Kula-Ritual gegenüber. Der durch Āgama bestimmte Partner gilt als Śambhu und Guru; er wird vom gesellschaftlich angetrauten Ehemann unterschieden.

N.5.44 Im Kula-Ritual wird das Verlassen des gesellschaftlichen Ehemanns hier nicht als Fehler bezeichnet; für vedische Handlungen wird es dagegen untersagt. Eine Frau kann den Guru als rituellen Partner wählen. Wünscht sie dies nicht, nennt die Quelle Mahākāla als ihren Śiva. Diese widersprüchlichen Ehe- und Rollenordnungen werden als historische Lehren der angeführten Quelle wiedergegeben.

N.5.45 Sachliche Inhaltsangabe; Auslassung N-M3 im Sanskrittext. Es folgt eine Altersklassifikation, die minderjährige Mädchen Göttinnennamen und sexuellen Ritualrollen zuordnet, verbunden mit weiteren Vorschriften über Herkunft, Partnerwahl und Berechtigung. Die sexualisierten Einzelheiten werden nicht wiedergegeben. Der Abschnitt ist deshalb an dieser Stelle keine vollständige wörtliche Übersetzung.

N.5.46 Der anschließende dreizehnte Paṭala ordnet bestimmten Vidyās bestimmte Śaktis zu: Śyāmā einer Brahmanin, Chinnamastā einer Kāpālikā, eine Siddhavidyā der Tochter eines Landesherrn und Bhairavī einer Wäscherin beziehungsweise ihrem Haus. Die folgenden Regeln schließen einerseits Brahmanin und Yavanī aus, empfehlen andererseits dem Zweimalgeborenen gerade eine Frau seines Standes und verbieten dann eine Frau höheren Standes. Die unterschiedlichen Vorschriften werden nicht zu einer einheitlichen Regel geglättet.

Der Hymnus verehrt die Göttin als Trägerin der Welt und Spenderin von Erkenntnis.

Verehrung, Hymnus und Schutzgebet

N.5.47 Der folgende Vollzug beginnt nach der ersten Nachtwache. Die Gefährtin sitzt links auf einem Polster; auf ihrem Körper werden die Nyāsas der eigenen Überlieferung vollzogen. Ist sie noch nicht eingeweiht, wird eine Reinigungsformel an Tripurā mit Besprengen und Übermittlung des Māyā-Bīja ins linke Ohr verbunden. Die Betrachtung soll dabei Nichtverschiedenheit ausdrücken.

N.5.48 Die Meditation beschreibt die Göttin mit anmutigem Körper, lächelndem Gesicht und drei Augen, dunklem Glanz schöner als eine Regenwolke, Seidenkleidung, Juwelen, furchtvertreibenden und gewährenden Händen. Unter dem göttlichen Wunschbaum sitzt sie auf einem Edelsteinthron. Hari, Hara und Brahmā verehren sie; sie ist gereinigte Einsicht, lebensvolle Freude, Wunscherfüllung und Vernichtung der Unreinheit des Kali-Zeitalters. So wird Bhavānī in Yoni-Gestalt verehrt.

N.5.49 Nach hundertacht Wiederholungen des Yoni-Mantras folgen Hymnus und Schutzgebet. Die Göttin bittet den allwissenden Herrn um den königlichen Yoni-Hymnus und das höchste Kavaca. Alles andere sei ihr erklärt; ohne diese Unterweisung wolle sie ihr Leben aufgeben und müsse Tag und Nacht weinen.

N.5.50 Mahādeva bittet sie, den Gedanken an den Tod aufzugeben. Das Geheimnis sei selbst Brahmā, Viṣṇu und anderen bisher nicht mitgeteilt worden. Aus Liebe zu ihr werde er es nun kurz erklären, unter dem Versprechen, es nicht unterschiedslos weiterzugeben. Selbst Brahmā mit vier und Sadāśiva mit fünf Gesichtern könnten seinen Ruhm nicht vollständig beschreiben.

N.5.51 Als Seher des königlichen Yoni-Hymnus wird Kulācārya genannt, als Versmaß Kaulika, als Gottheit die Yoni-Gestalt der zehn Vidyās; die Anwendung bezieht sich auf alle Sādhanas. Der in den folgenden Versen abgekürzte Refrain wird jeweils sinngemäß ergänzt: „Schenke mir aus Gnade alle Vollendung, Göttin, die du die ganze Welt bist.“

N.5.52 Originalvers 1. Göttin in Yoni-Gestalt, große Māyā, Glückverheißende, Spenderin aller Güter: Schenke mir aus Gnade alle Vollendung, du Weltgestaltige.

N.5.53 Originalvers 2. Du bist jede Gestalt, Herrin von allem, mit allen Kräften verbunden: Schenke mir aus Gnade alle Vollendung.

N.5.54 Originalvers 3. Furchtgebietende Mahākālī, der Kula-Weg ist dir stets lieb: Schenke mir aus Gnade alle Vollendung.

N.5.55 Originalvers 4. Ugratārā mit schrecklichen Fangzähnen, Vernichterin aller Feinde: Schenke mir aus Gnade alle Vollendung.

N.5.56 Originalvers 5. Mahāvidyā in Yoni-Gestalt, die du stets Befreiung verleihst: Schenke mir aus Gnade alle Vollendung.

N.5.57 Originalvers 6. Trägerin der Welt, Mahāvidyā, die du die Welt emporhebst: Schenke mir aus Gnade alle Vollendung.

N.5.58 Originalvers 7. Ewige Weltenträgerin, große Māyā in Yoni-Gestalt: Schenke mir aus Gnade alle Vollendung.

N.5.59 Originalvers 8. Sieg dir, Göttin und Weltenmutter, die du Schöpfung, Erhaltung und Ende bewirkst: Schenke mir aus Gnade alle Vollendung.

N.5.60 Originalvers 9. Spenderin der Vollendung, große Māyā, Verleiherin aller Siddhis: Schenke mir aus Gnade alle Vollendung.

N.5.61 Originalvers 10. Mahālakṣmī, große Göttin, Spenderin der höchsten Befreiung: Schenke mir aus Gnade alle Vollendung.

N.5.62 Originalvers 11. Gaurī, Lakṣmī, Mātaṅgī, Durgā, Navacaṇḍikā, Bagalāmukhī, Bhuvaneśī, Bhairavī, Chinnamastā und Kālī sind die ewige Yoni-Gestalt: Schenke mir aus Gnade alle Vollendung.

N.5.63 Originalvers 12. Kālī, Kapālinī, Kullā, Kurukullā, Virodhinī, Nāyikā, Vipracittā und die weiteren genannten Führerinnen wohnen, auf die Yoni gestützt. Ihnen wieder und wieder Verehrung.

N.5.64 Originalvers 13. Die acht Siddhis von Aṇimā an wohnen in deiner Nähe. Verehrung dir, wieder Verehrung, Spenderin von Yoga und Befreiung.

N.5.65 Originalvers 14. Göttin aus allen Kräften, Vernichterin aller Befleckung: Yoni, beseitige mein Hindernis und schenke mir alle Vollendung.

N.5.66 Originalvers 15. Grundlage aller Verehrenden, freundlich Sprechende, in Himmel und Unterwelt Wohnende: Wieder und wieder Verehrung der Yoni.

N.5.67 Originalvers 16. Göttin, die Viṣṇu Vollendung verleiht, die Brahmā und Rāmacandra Vollendung schenkt: Verehrung der Spenderin der Vollendung für Indra und alle anderen.

N.5.68 Der Sprecher erklärt den Hymnus als Vollendung spendend. Wer ihn mit roten Stoffen niederschreibt und rezitiert, dem soll in den drei Welten nichts unerreichbar sein. Morgendliche Rezitation verheißt den Rang eines Herrn der Scharen; nächtliche Rezitation in der Verbindung mit der Gefährtin wird besonders gepriesen.

N.5.69 Die geschmückte, rot gekleidete Gefährtin wird verehrt und zuerst gespeist. Nach dem eigenen Essen und nächtlichem Japa mit ihr heißt sie Durgā und der Praktizierende Sadāśiva. Der Übermittler des Hymnus gilt als Guru. Wo der königliche Hymnus ist, dort ist Śrī Sadāśiva. Der Kolophon nennt das Śaktikāgamasarvasva und den Dialog zwischen Hara und Pārvatī.

N.5.70 Die Göttin bittet nun um das wunderbare, alle Vollendung spendende Kavaca. Mahādeva bezeichnet es als äußerst geheim und nicht für beliebige Weitergabe bestimmt. Als Seher erscheint Gupta, als Versmaß Kulaṭā; die Anwendung gilt der Abwehr herrscherlicher Bedrängnis, von Hindernissen und unheilvollen Ereignissen.

N.5.71 „Möge die Yoni mich stets schützen, die Hindernisse vernichtet; möge sie als Feindvernichterin mich auf dem Meer behüten. Die große Yoni, Brahman-wesenhaft, bewahre alle meine Wünsche. Am furchtbaren Königstor möge sie mich schützen. Die weltgestaltige Göttin schütze alle meine Glieder in Versammlung und Königshaus.“ Die Quelle verbindet einzelne Bitten mit den Bījas Hrīṃ, Klīṃ und Hūṃ.

N.5.72 „Als Veda-wesenhafte Sarasvatī bewahre sie Ruhm, Wohlergehen, Glanz, Gesundheit, Kinder und Enkel. Beschütze, beschütze, große Yoni, Spenderin aller Vollendung. Die mit dem weiblichen Zyklus verbundene Yoni schütze mich stets und überall.“

N.5.73 Dreimal tägliche Rezitation soll Bedrängnis durch Herrscher beseitigen, Redemacht und Sieg verleihen. Auch die ungeteilte Rezitation im Vereinigungskontext wird genannt. Mit den Buchstaben des Alphabets umhüllt, soll das Gebet Genuss und Freude mit Durgā gewähren.

N.5.74 Auf Birkenrinde oder Palmblatt mit Sandel, Rocanā und Kuṅkuma geschrieben und im Haarknoten oder am Hals getragen, wird das Kavaca als Vergöttlichung gepriesen. Besonders genannt werden Mahāṣṭamī und Navamī im Herbst. Hier endet nach dem Kolophon das Yoni-Kavaca im Śaktikāgamasarvasva, im Dialog von Hara und Gaurī.

N.5.75 Nach dem Schutzgebet folgen sechsfacher Körper-Nyāsa, Buchstaben- und Bīja-Nyāsa am Yoni-Sitz, erneute Zustimmung der Gefährtin, Betelgabe und hundertacht Wiederholungen des Liṅga-Mantras. „Sie ist Gaurī, ich bin Śiva“ bildet die Betrachtung. Die körperliche Verbindung wird mit dem bereits genannten inneren Opfer von Sinnestätigkeiten in das Feuer des Selbst verknüpft.

N.5.76 In der Nichtverschiedenheit von Śiva und Śakti, mit ruhigem Geist, werden tausendacht oder hundert Wiederholungen auf der Buchstabenfolge genannt. Die Schlussformel verbindet Licht, Raum und den Löffel jenseits des Denkens mit der vollständigen Darbringung. Die Quelle deutet den Samenerguss als Opfer und vergleicht einen mit Mantra verbundenen Bewegungsmoment mit dem Verdienst unzähliger Sonnenfinsternisse.

N.5.77 Die gewonnenen Körperflüssigkeiten werden in der Quelle nach dem Ehestand der Partnerin als Kuṇḍa oder Gola unterschieden und rituell gereinigt. Mit ihnen und anschließend mit dem Wasser der Reinigung des Yoni-Sitzes werden Verehrung und dreifache Darbringung vollzogen, gerichtet an die betreffende Göttin mit Waffen, Gefolge, Reittier und Mahākāla.

N.5.78 Neun Handlungen werden als „Blumen“ der Verehrung aufgeführt: Umarmen, Küssen, Berühren der Brüste, Schauen, Berühren, Öffnen der Yoni, Kontakt mit dem Liṅga, Vereinigung und Ruhenlassen der Śakti. Die Verbindung wird Yoga genannt; Atemlaute werden Japa, Worte Lobpreis, Umarmung Moschus, Kuss Kampfer, Spuren von Nägeln und Zähnen Blumen, Vereinigung Darbringung und Samenerguss Entlassung.

N.5.79 Die Quelle verbindet den durch hundertacht Wiederholungen geschützten Vollzug mit vollständigem Ertrag und der Lösung schwerer Vergehen. Für die menstruierende Śakti werden drei Nächte Verehrung und Japa genannt. Eine weitere Vorschrift spricht von tausend Wiederholungen während sechzehn Tagen, eine andere von zehntausend; verheißene Früchte sind außerordentliche Siddhis und Wunscherfüllung. Die Formulierung zum Eindringen in die Erde ist beschädigt.

Die Śakti wird als Gegenwart der Gottheit gewürdigt.

Lobpreis der Śakti

N.5.80 „Ohne Śakti bin ich stets ein Leichnam; mit Śakti bin ich Śiva, der alle Wünsche gewährt.“ Mantra soll deshalb mit Śakti verbunden sein. Brahmā wird mit Sāvitrī, Kṛṣṇa in Dvāravatī mit Satyā und Śiva mit einer Koc-Frau als Beispiel genannt. Śiva erklärt seine Herrschaft aus der Verbindung mit Śakti.

N.5.81 Die Quelle setzt diese Verehrung über Pilgerfahrten zu Gaṅgā, Kāśī, Prayāga, Puṣkara, Naimiṣa, Badarī, Revā, Utkala, Gaṇḍakī, Sindhu, Sarasvatī und andere Pīṭhas. Wasser, das der Śakti zum Mundspülen gereicht wird, gilt als Meer. Sie wird als die eigene erwählte Göttin gespeist und geehrt.

N.5.82 Sachliche Inhaltsangabe; Auslassung N-M4 im Sanskrittext. Die anschließende Beschreibung der Sexualpartnerin schließt ausdrücklich Minderjährige ein und verbindet Alters- und Geburtsmerkmale mit sexuellen Ritualvorschriften sowie der Verwendung von Körperflüssigkeiten. Diese Passage wird ausschließlich durch diese nichtgraphische Inhaltsangabe vertreten; eine vollständige wörtliche Übersetzung liegt hier nicht vor.

N.5.83 Das Uttaratantra preist Śakti als alle Pīṭhas, alle Gottheiten und alle Mantras umfassend und als Spenderin der vier Lebensziele. Wer sie nur als gewöhnlichen Menschen betrachtet, verfehle Mantra-Vollendung. In ihrer Verehrung seien alle Götter verehrt; ihr geschenkte Kleidung und Schmuck gelten als der Göttin selbst gegeben und vielfach vergolten. Die Quelle tadelt hier Zweifel am rituellen Trank und Abscheu vor Blut und Samen.

N.5.84 Das Puraścaraṇarasollāsatantra stellt im Kali-Zeitalter in Bhārata die Verbindung mit der Frau ins Zentrum. Fehlen Räucherwerk, Licht, Speisen und die sechzehn üblichen Gaben, bleibt die Verehrung am Körper der Gefährtin möglich. Sie wird als immerwährende Freude und als Trägerin aller heiligen Orte gepriesen; das Aufsuchen anderer Orte unter Vernachlässigung dieses Sitzes wird verworfen.

N.5.85 Nach dem Nigamakalpadruma wohnen siebenhunderttausend Mahāvidyās als Mantras in den Haarporen. So viele Haare der Körper trägt, so viele Götter und Göttinnen wohnen in ihm. Die Gaṅgā mit ihren heiligen Stätten wird am Yoni-Grund verortet, Befreiung am Ausscheidungsort; Natur und Person werden zusammen als höchstes Brahman bezeichnet.

N.5.86 Das Yonitantra ordnet Kālī und Tārā dem Yoni-Innenraum, Chinnamastā dem Haar, Bagalāmukhī und Mātaṅgī der Nähe, Tripurā dem Dreieck und Bhairavī dessen Seite zu. Weitere Verse nennen den Frauenkörper als Träger der fünfzig Pīṭhas. Die Quelle fragt, warum jemand diesen heiligen Ort verlasse, und verheißt die acht Vollkommenheiten. Damit endet der Lobpreis der Śakti.

Weitere Latā-Sādhana und Einwände

N.5.87 Das Uttaratantra beschreibt das Schreiben der Mantrabuchstaben am „Grund der Ranke“ mit einem „aus dem Körper hervorgehenden Stift“. Der Kommentar erläutert die sexuelle Bedeutung dieser Bilder. Der dabei gewonnene Ritualstoff wird als selbst für die Gottheit schwer erreichbar gepriesen; sein Ruhm übersteige unzählige Zungen und Münder. Die Ausdrucksweise soll vor Ungeweihten verborgen bleiben.

N.5.88 Eine weitere Vorschrift stellt die Śakti über Śaṅkara; der Kommentar erklärt die umgekehrte Vereinigung. Die entsprechende Betrachtung wird mit einem Wunschbaum verglichen. Es folgt eine stark verschlüsselte Zusammenstellung roter Körperstoffe mit Speisen, Beigaben, Traubensaft und Butter. Mit offenem Haar und unbekleidet wird ein Bali an einem Platz oder Verbrennungsort beschrieben; die Göttin nehme ihn in Frauengestalt an. Unsichere Stoffnamen bleiben unaufgelöst.

N.5.89 Eine Körperlandschaft wird durch Bilder benannt: Nachtfinsternis bedeutet Haar, Sonne Zinnoberzeichen, goldener Berg die Brüste, Wirbel der Nabel, Kāmarūpa die Yoni, Khañjana-Vögel die Augen, Perlen die Zähne, Bogen die Brauen, Bimba-Frucht die Lippen, Sesamblüte die Nase, Lotusstränge die Arme, Erde die Oberschenkel und Rambhā die Hüften. Japa an diesen Orten wird als allwirksam gepriesen.

N.5.90 Die Göttin erhebt einen Einwand: Wie kann die Handlung mit der Śakti eines anderen geschehen, ohne den Fehler des Ehebruchs? Wie kann eine verheiratete Frau mit einem anderen Mann verkehren, ohne ihre eheliche Treue zu verlieren? Deshalb solle man es doch unterlassen.

N.5.91 Das Bṛhannīlatantra führt denselben Konflikt mit vedischen Verboten an. Seine Lösung beschränkt die Ausnahme auf mit Japa verbundenes Ritual. Das Uttaratantra verlangt außerhalb der Verehrung sogar gedankliche Treue, behauptet aber, rituelles Küssen und Umarmen zerstöre diese nicht. Zur Begründung nennt es alle heiligen Orte, Verdienste und Mantras im Körper der Frau. Dies ist die Argumentation der Quelle, keine Aufhebung persönlicher Zustimmung oder heutiger partnerschaftlicher Verpflichtungen.

Yoni-Verehrung und rituelle Deutung

N.5.92 Das Niruttaratantra bezeichnet Mahākālī als Yoni-Gestalt und das Lager als Leichnam; Verbrennungsplatz wird sowohl wörtlich als auch als Yoni verstanden. Ohne Kalā-Verehrung würden andere Handlungen in schädigende Magie umschlagen. Divya und Vīra sind berechtigt, der im Paśu-Zustand Verbleibende nicht.

N.5.93 Es unterscheidet geheime nächtliche Verehrung in Abgeschiedenheit und sichtbare Verehrung am Tag nach gesellschaftlicher Sitte. Die gewöhnliche Umgangsform schützt das Geheimnis. Alle vier Stände werden zugelassen; fehlen Stoffe, treten Ersatzgaben ein. Als Ersatz der Kalā nennt der Text ihre geistige Betrachtung.

N.5.94 Der Kompilator erklärt Kalā hier auch als Bezeichnung der eigenen erwählten Gottheit. Das Samayācāratantra verlangt für die Yoni-Verehrung genau jenes Mantra, das man durch die Gnade des Guru täglich rezitiert. Śiva geworden betrachtet man die Göttin, erkennt Śakti als Kraftgestalt und rezitiert während der Verbindung geistig. So werde der höchste Zustand erreicht.

N.5.95 Die Quelle preist Gedenken, Sehen und Berühren des Yoni-Sitzes und die fünffache Handlung höher als gewöhnlichen Japa, Feueropfer, Meditation, Askese, Gaben, Weihe und zahllose Pilgerfahrten. Diese Rangordnung gilt der angeführten Überlieferung; sie ist nicht die einzige Lehre der Prāṇatoṣiṇī.

N.5.96 Das Nigamakalpadruma beschreibt Verehrung ohne gesonderte Anrufung, mit Wurzelmantra und Māyā-Bīja, nach den eigenen Möglichkeiten. Hundert Wiederholungen gehen der Verbindung mit der eigenen Śakti voraus. Die Befriedigung der Partnerin, Mantrarezitation beim Höhepunkt und Darbringung des Ritualstoffes an die Göttin bilden den Abschluss. Die Quelle verheißt ein Ende weiterer Geburt und nennt dies höchsten Yoga.

N.5.97 Das Bṛhannīlatantra beschreibt bei der Gelegenheit eines Kāmarūpa-Anblicks eine geistige Verehrung von Bhaginī, Bhagajihvā, Bhagāsyā, Bhagamālinī, Bhagāṅgā, Bhagākṣī, Bhagavarṇā, Bhagatvac, Bhagastanī, Bhaganāśā, Bhagastha und Bhagasarpiṇī. Auch der Guru wird geistig mit Duftgaben verehrt; der Betrachtende bleibt innerlich unbewegt.

N.5.98 Das Nigamakalpadruma verbindet verschiedene Körperansichten mit Verneigung und Mantrarezitation. Hingebungsvolles Annehmen von Fußwasser oder Speiseresten der Śakti wird als ungebrochene Vollendung gepriesen. Der Sprecher setzt Vertrauen in seine Unterweisung voraus; fehlt es, soll die Handlung unterbleiben.

N.5.99 Weitere Verse schreiben vor einer Reise rituellen Körperstoffen und Haaren Schutz, Sieg in Versammlungen und Erfolg bei Herrschern zu. Yoni-Verehrung soll auch aus großer Bedrängnis retten und zum höchsten, selbst Göttern schwer erreichbaren Zustand führen. Wie Gaṅgā unter den Wassern und Ghee unter den Milchprodukten wird die Vereinigung unter den Verehrungsformen hervorgehoben.

Überlieferte Formen der körperlichen Verbindung

N.5.100 Das Nigamakalpadruma nennt anschließend vier körperliche Verbindungsformen. Kāmasundara verbindet die aufeinanderliegenden Oberschenkel mit Halten am Hals und Küssen; Ratipaṇḍita beschreibt eine andere Anordnung von Beinen und Händen, Halten der Haare und wechselnde Berührungen. Kāmamardana nennt die Füße auf den Schultern und Halten am Kopf; Kāmakautuka eine sitzende Verbindung mit Kontakt an Schultern und Wangen. Der Text verweist für weitere Formen auf Kāmaratna und andere Schriften.

N.5.101 Unter „Sechzehn Verbindungen“ zitiert die Sammlung das Ratirahasya: Aus vierundachtzig vom Weisen gelehrten Formen seien sechzehn ausgewählt. Die erhaltene Folge ist jedoch weder durchgehend nummeriert noch auf sechzehn klar getrennte Beschreibungen begrenzt.

N.5.102 Kākapada wird durch die Füße auf den Schultern beschrieben; Veṇuvidāraka durch einen in der Hand gehaltenen Fuß und den anderen auf der Schulter. Nāgaraka verbindet das Auflegen der Oberschenkel mit Halten am Hals. Ratipāśa bezeichnet das Umschließen des Partners mit den Oberschenkeln.

N.5.103 Māyūra wird durch enge Umarmung zwischen den Beinen, Vilāsavān durch eine Anordnung der Füße nahe dem Hals und der Hände an den Brüsten erklärt. Stanabhara nennt einen Fuß am Brustraum, den anderen an der Schulter; Ratisundara beide Füße am Brustraum bei gegenseitigem Halten.

N.5.104 Sukhasaṅgama wird durch Halten beider Oberschenkel, Smaracakra durch Halten eines Oberschenkels und eines höher geführten Fußes charakterisiert. Nāgapāśaka benutzt die Knie zum Halten, Kuliśa eine abgewandte Körperstellung. Die Quelle betont, solche Anordnungen sollten Freude hervorbringen und dem Wohlbefinden der Beteiligten entsprechen.

N.5.105 Nach einer isolierten Nummer 16 folgen weitere Formen: eine von hinten gehaltene Verbindung, erneut Ratisundara genannt; eine mit angehobenem Becken auf dem Lager, Kavargasaṅgama; ferner Dolāyita an einer Wand und Nāgeśvara mit Umschlingen der Körpermitte. Die beiden ersten werden als abwärts gewandte Formen zusammengefasst.

N.5.106 Eine weitere unbenannte Form beschreibt Umarmen, Küssen und Halten der Partnerin am eigenen Hals. Sapada ordnet ihre Füße auf den Oberschenkeln des Partners an; Līlānalottama beschreibt eine Stellung mit Füßen auf dem Boden und Händen am Brustraum. Der beschädigte Schluss erwähnt umgekehrte Vereinigung und Saṃpuṭaka. Die anatomisch unsicheren Einzelheiten werden nicht ergänzt. Hier endet die Darstellung der freudigen Verbindung.

N.5.107 Kolophon: Hier endet in der Śrī Prāṇatoṣiṇī das siebte Buch, das Nirguṇajñānakāṇḍa, mit fünf Blütenbüscheln.


Nachtrag: Arzneien und besondere Verfahren

Die folgenden Abschnitte überliefern historische Arznei- und Zauberrezepte. Ihre Wirkungsbehauptungen werden als Aussagen der zitierten Schriften wiedergegeben. Mehrere Pflanzennamen und Krankheitsbezeichnungen sind unsicher, manche Stoffe giftig; besonders Anwendungen an Augen, Ohren, in der Schwangerschaft oder zur Unterdrückung körperlicher Funktionen sind keine Empfehlungen zur Selbstbehandlung. Die Sanskritnamen bleiben stehen, wo eine sichere botanische oder medizinische Gleichsetzung fehlt.

Rezepte aus dem Matsyasūkta

A.1 Originalvers 1. Das Matsyasūkta, einundzwanzigster Paṭala, beschreibt Lampenruß, der in einem Kupfergefäß gesammelt und mit Kuh-Ghee als Augenschminke zubereitet wird. Ihm wird zugeschrieben, die eigene Gestalt aus einer früheren Geburt sichtbar zu machen.

A.2 Originalvers 2. Die im Haarknoten getragene Wurzel der Kākamācī soll Schlaf herbeiführen und einseitigen Kopfschmerz beseitigen. Das Wort vor „Wurzel“ ist in seiner genaueren Bestimmung unsicher.

A.3 Originalvers 3. Saft dunkler Tulasī-Blätter wird mit Honig, Sāranāla und Öl verbunden und über kleiner Flamme erwärmt; die Anwendung am Ohr soll Ohrbeschwerden beseitigen. Die genaue Krankheitsbezeichnung ist beschädigt.

A.4 Originalvers 4. Bhṛṅgarāja zusammen mit Sāranāla wird gegen einseitigen Kopfschmerz genannt.

A.5 Originalvers 5. Jambū-Blattsaft im Ohr soll einen dort befindlichen Wurm oder ein Insekt zum Herausfallen bringen; die Quelle bestimmt dafür die Nacht.

A.6 Originalvers 6. Wurzel und Blatt von Sahadevā, am Ohr befestigt, sollen Schmerz beseitigen.

A.7 Originalvers 7. Hastiśuṇḍā-Blattsaft wird gegen Augenschmerz genannt. Ein weiterer, als Vṛhadasormaṇī überlieferter Stoffname ist nicht sicher zu bestimmen.

A.8 Originalvers 8. Getrockneter Ingwer und Nimba-Blattsaft, zerrieben und am fünften Mondtag auf das Augenlid aufgetragen, sollen Augenschmerz beseitigen.

A.9 Originalvers 9. Apāmārga-Wurzel, Rocanā, Sarala und ein mit Gavya und Mustaka bezeichneter Zusatz werden in einem Kupfergefäß zerrieben und als Augenschminke gegen Schmerzen genannt. Die Zusammensetzung ist sprachlich nicht völlig eindeutig.

A.10 Originalvers 10. Dunkler Tulasī-Blattsaft, scharfes Öl, Salz und Vāranāla werden am Dienstag am Augenlid angewandt; dadurch soll ein als Paṭala bezeichnetes Augenleiden verschwinden.

A.11 Originalvers 11. Fleisch von Ziege beziehungsweise einem unklar bezeichneten Tier, Büffelfleisch sowie Fleisch und Zunge eines Warans werden für eine nächtliche Zubereitung am Dienstag über Khadira-Holzfeuer aufgeführt. Die Quelle behauptet eine schnelle Beseitigung von Nachtblindheit.

A.12 Originalvers 12. Drei junge Baumwollfrüchte werden unter Svātī gesammelt, zerkaut und am Auge verwendet. Das Ende des Satzes verspricht die Beseitigung einer Augenerkrankung, ohne sie hier eindeutig zu benennen.

A.13 Originalvers 13. Rotes Sandelholz mit Honig, leicht erwärmt als Augenschminke, wird gegen Timira genannt. Die Zeitangabe Raudraka bleibt unsicher.

A.14 Originalvers 14. Vaṭa-Frucht mit Honig soll als äußerliche Augenanwendung ein Leiden beseitigen; außerdem wird Punarnavā genannt.

A.15 Originalvers 15. Der in Ghee gerösteten und gegessenen Pflanze wird Stärkung der Sehkraft zugeschrieben; der Rückbezug gilt wahrscheinlich der zuletzt genannten Punarnavā.

A.16 Originalvers 16. Nimba-Harz oder -Blatt mit Öl wird ebenfalls zur Stärkung der Sehkraft genannt. Die anschließende, beschädigte Stofffolge enthält Pāmarīśūladaṇḍaka und Kokoswasser und verspricht wiederum Beseitigung eines Leidens.

A.17 Originalvers 17. Triphalā mit Rohzucker sowie Rohzucker mit frischem Ingwer werden als zwei morgendliche Mittel gegen Kāmalā, eine gelbsuchtartige Erkrankung, genannt.

A.18 Originalvers 18. Dhātrī mit warmem Wasser soll dasselbe Leiden beseitigen. Danach folgen altes Kaṇṭakī-Mark und Vāsantīkālabhā, deren Lesung unsicher ist, mit leicht erwärmtem scharfem Senföl. Dreimaliges Auftragen soll Vicarcikā, ein Hautleiden, beseitigen.

A.19 Originalvers 19. Getrocknete, verbrannte Rinde des Caladala wird mit Senf- oder Rizinusöl als warme Hautauflage gegen Vicarcikā genannt; ebenso die Wurzel der Tāla-Palme.

A.20 Originalvers 20. Samen von Vanamarīca mit Ziegenmilch werden besonders in der dunklen Monatshälfte als Hautauflage gegen Vicarcikā genannt; der anschließende Pflanzenname Ajīpala ist unsicher.

A.21 Originalvers 21. Getrocknetes, verbranntes Māna wird mit Muschelpulver verbunden. Drei Anwendungen sollen Vicarcikā am Körper beseitigen.

A.22 Originalvers 22. Altes, trockenes Māna mit Ghee wird gegen Vāta-Beschwerden der Glieder genannt. Der Schluss enthält verderbte Wörter und lässt keine sichere weitere Anweisung zu.

A.23 Originalvers 23. Drei Jahre altes einheimisches Māna wird für eine Anwendung an einer geöffneten beziehungsweise verletzten Stelle genannt; ihr wird Wirkung gegen knotige Vāta-Beschwerden zugeschrieben. Die genaue Durchführung bleibt unklar.

A.24 Originalvers 24. Honig, Steinsalz, ein als Kola bezeichneter Fisch und die gekochte Wurzel der Cakaśā erscheinen in einer weiteren, teilweise beschädigten Rezeptur gegen Vāta und Hitze.

A.25 Originalvers 25. Bei Vāta-Beschwerden nennt die Quelle Einreiben mit Sesamöl, ferner mit Öl oder Fett von Krauñca und Nāga; die zoologische Zuordnung des letzten Namens ist nicht eindeutig.

A.26 Originalvers 26. Śuśu-Fett, Milch und Ziegenmilch werden gegen eine als vāta-bedingt bezeichnete Schwellung des Beins sowie Beschwerden der Hüfte genannt.

A.27 Originalvers 27. Eine große Pflanzenmischung enthält unter anderem Unmatta, Kumbharūpa, Viśāḍhakī-Blatt, Aṭasāra mit Wurzel, Vāsaka, Rāmavāsaka, Yogapatra und Rizinus. Im Tongefäß erhitzt und zu einer Masse verarbeitet, mit Arka- und Snuhī-Wurzel ergänzt, dient sie nach der Quelle einer Schwitzbehandlung gegen Vāta; Wirkung wird nach drei Tagen behauptet. Mehrere Namen und die genaue Zubereitung sind unsicher.

A.28 Originalvers 28. Tulasī-Wurzeln und -Samen mit Kumārī-Samen werden als Auflage gegen Kuṣṭha-Hautleiden und ein unklar als Jalasāra bezeichnetes Leiden genannt.

A.29 Originalvers 29. Hastikarṇa, unter Tulā ausgegraben, erscheint mit Snuhī- und Bilva-Wurzel, Pfeffer und Zucker in einer weiteren Rezeptur. Die Mengenangabe lautet jeweils ein Tola; nach einer Woche soll schweres Vāta-Leiden verschwinden. Die Art der Einnahme ist nicht ausdrücklich vollständig beschrieben.

A.30 Originalvers 30. Am Hals getragene Rinde des Kali-Baumes und ein als Pāmarīśūlaka bezeichneter Stoff werden gegen ein unklar benanntes Leiden angeführt.

A.31 Originalvers 31. Tintiḍī-Samen mit Buttermilch werden als Getränk genannt; Krankheitsbezeichnung und anschließender Samenname sind beschädigt. Ein sicheres Heilziel lässt sich daraus nicht übersetzen.

A.32 Originalvers 32. Vārtākī-Samen sollen ein Leiden am Zahnfleisch beseitigen; eine Schwitzanwendung mit reifer Vārtāku-Frucht wird ergänzt. Die zweite Krankheitsbezeichnung ist unklar.

A.33 Originalvers 33. Wurzel der weißen Aparājitā mit Wasser wird als Anwendung im Mund gegen Jāḍya, hier eine Form von Erstarrung oder Trägheit, genannt.

A.34 Originalvers 34. Weiße Guñjā, unter dem genannten Mondhaus ausgegraben, soll als Auflage eine Vergiftung beseitigen. Guñjā ist dabei selbst ein problematischer Pflanzenname mit giftigen Vertretern; der Vers begründet keine geeignete Behandlung.

A.35 Originalvers 35. Nīlakaṇṭha mit Honig wird gegen dasselbe Leiden genannt; die Pflanzenidentität ist nicht festgelegt.

A.36 Originalvers 36. Weiße Aparājitā-Wurzel, weiße Jayantikā und weißer Citraka werden zu einer Pille verarbeitet. Die unter Svātī bei Mondaufgang gesammelten Stoffe sollen als Stirnzeichen Einfluss auf andere verleihen. Damit geht die Reihe von Heilrezepten zu magischen Wirkungsbehauptungen über.

A.37 Überlieferte Nummer 27, wohl für 37. Palāśa-Samen, Honig und Ghee werden zerrieben; einmonatige Einnahme soll Falten und graues Haar beseitigen. Die fehlerhafte Nummer der Vorlage bleibt hier kenntlich.

A.38 Originalvers 38. Vṛhatī und Nīlakaṇṭha mit Triphalā und Salz werden als Auftrag auf die Zähne gegen Zahnschmerz genannt.

A.39 Originalvers 39. Ziegenfleisch und Ziegenmilch mit Reiswasser sollen Schwindsucht und Kuṣṭha-Leiden beseitigen; ebenso Tālamūlī.

A.40 Originalvers 40. Nāgakeśara-Wurzel mit Honig sowie Süßholz werden gegen die zuvor genannten Leiden angeführt. Die genaue Verbindung des Mundbezuges ist unsicher.

A.41 Originalvers 41. Ein gekochter Blättertrank soll jedes Fieber beseitigen. Die Pflanze wird nur durch einen Rückverweis bezeichnet.

A.42 Originalvers 42. Mit Honig getrunken, soll derselbe Stoff ein in der kalten Jahreszeit auftretendes Fieber beseitigen.

A.43 Originalvers 43. Vor Sonnenaufgang ausgegrabene weiße Aparājitā-Wurzel, unter Puṣya an einem Sonntag getragen, sowie Apāmārga in einem von einer Jungfrau gefertigten Faden werden als fieberbeseitigend bezeichnet.

A.44 Unnummerierter Vers zwischen 43 und 45. Raktavāṭyāla-Wurzel, unter Svātī oder dem Viṣṇu-Mondhaus an einem Sonntag gesammelt, wird mit Bananenfasern umwickelt auf das Lager gelegt. Dies soll Fieber und Hitze beseitigen.

A.45 Originalvers 45. Rinde von Kuddāla und Arjuna, mit Ghee eingenommen, soll jede Art von Husten beseitigen.

A.46 Originalvers 46. Nāgeśvara-Wurzel mit Honig und ebenso Viṣṇukrāntā werden gegen Unterleibsbeschwerden genannt.

A.47 Originalvers 47. Langer Pfeffer mit Steinsalz und Honig soll nach einer Woche einen als übermäßiger oder krankhafter Harnfluss bezeichneten Zustand beseitigen.

A.48 Originalvers 48. Bilva-Wurzel und Guḍūcī mit Honig werden gegen Erbrechen genannt; ebenso Samen der Mātuluṅga-Frucht.

A.49 Originalvers 49. Palāśa-Samen und weißer Senf mit Honig und Öl zu gleichen Teilen sollen Fieber beseitigen.

A.50 Originalvers 50. Bhallātaka mit Sesampaste soll innerhalb von drei Nächten ein starkes Verdauungsfeuer hervorrufen.

A.51 Originalvers 51. Candramūlī, langer Pfeffer, getrockneter Ingwer und schwarzer Pfeffer mit altem Rohzucker werden als Pille mit derselben behaupteten Wirkung beschrieben. Die Schlusswendung über die Verbindung mit Śiva ist mehrdeutig.

A.52 Originalvers 52. Räucherung mit Krähen- und Eulenfedern soll Furcht vertreiben und bewegliche Gefahren abwehren; die zweite Wirkungsangabe ist unklar.

A.53 Originalvers 53. Nīlakaṇṭha-Federn und Schlangenhaut zu gleichen Teilen werden als Räucherung mit gleicher Wirkung genannt.

A.54 Originalvers 54. Rote Hayamāra-Blüten, etwas Saures und Vetasa werden zum Bestreichen eines Spiegels genannt. Bei ungeteilter Aufmerksamkeit sollen darin Pferde-, Kamel- und Eselgestalten erscheinen.

A.55 Unnummerierte Fortsetzung. Verbrannte Horn- oder Nagelteile von Schwein, Pferd, Esel und Affe sowie Froschfett dienen in einer weiteren Spiegelvorschrift dazu, die entsprechenden Tiergestalten erscheinen zu lassen. Die genaue Lesung des tierischen Ausgangsmaterials ist unsicher.

A.56 Eine folgende Liebeszauber-Vorschrift verbindet weißen Senf mit einer menstruierenden, als unglücklich bezeichneten Frau und behauptet, mit dem behandelten Stoff ließe sich die Zuwendung eines Mannes erzwingen. Die Beschreibung wird hier sachlich zusammengefasst; sie ist keine Empfehlung zur Manipulation oder heimlichen Verabreichung von Stoffen.

A.57 Aṅkoṭha-Samenöl wird in einer beschädigten Verbindung mit Mocikā genannt und als kräftigend, nährend und lebensverlängernd gepriesen. Jambū-Frucht und -Blatt mit Steinsalz erscheinen als scharfes Zahneinreibemittel; Māṣa-Blüten und Reis mit Ghee sollen Kraft und Lebensdauer fördern.

A.58 Schildkröten- und Koraka-Fleisch werden mit verminderter Kraft, Gänsefleisch mit verkürztem Leben verbunden. Danach folgt eine beschädigte Reihe mit Betelnuss, Snuhī, Arka-Milchsaft, Mandāra-Frucht, Rājanī und Tālamūlī; eine sichere Zusammenstellung oder eindeutige Zuordnung der Wirkungen ist nicht möglich.

A.59 Für Zungenleiden wird ein unsicherer Blattstoff genannt. Parpaṭa mit Rohzucker und Dickmilchreis erscheint als erwärmte Gabe und Nabelauflage; Aśoka-Wurzel und Ölkuchen werden bei Kapha und Halsbeschwerden genannt. Weitere Wurzeln betreffen Hodenleiden und Vāta-Durchfall, doch mehrere Stoffnamen sind beschädigt.

A.60 Aus dem dreiundzwanzigsten Paṭala: Bei Zahnschmerz werden Māruta, Steinsalz, langer Pfeffer und Dantisāra mit Wurzel angeführt. Für wurmbefallene Wunden nennt der Text Mandāra-Spitzen, Pulver und Snuhī-Milchsaft. Der Kommentar verweist ausdrücklich auf die Beobachtung an Wunden von Rindern und anderen Tieren.

Tierheilkundliche und weitere Rezepte

A.61 „Nun erkläre ich die Behandlung der Pferde.“ Bei Erbrechen werden Palalatā, frischer Ingwer, langer Pfeffer, Yamānī, Kokosnuss, Muṇḍavāsaka-Wurzel, Koṣala und Rohzucker zu einer Masse verbunden; die Quelle nennt sie besonders hitzebeseitigend.

A.62 Kreuzkümmel, Sarja-Harz, Kola, Dūrvā, Koriander, Yogapatra, Gimā-Gemüse, Pfeffer, Salz und Vāsantī-Wurzel werden mit einer gegen Erschöpfung gerichteten Anwendung verbunden. Das Wort Tripuṇḍra lässt deren genaue Form offen.

A.63 Wurzeln und Blätter von Vṛhatpānīya, Samen und Blätter einer unsicher benannten Pflanze, Ingwer, Gerste und zwei Arten Haridrā werden zu einer Masse gegen Vāta verarbeitet und als kräftigend und nährend gepriesen.

A.64 Wald-Badarī, Sūkti, Rāmavāsaka, Dattelsamen und Rohzucker werden gegen Fieber genannt. Dhānya- und Ravi-Wurzeln mit Kālañjara und Somadhānya sollen Erbrechen beseitigen. Mehrere Namen bleiben botanisch unbestimmt.

A.65 Apāmārga, Viḍaṅga, Steinsalz und Nāgakeśara werden gegen ein als Pakṣiroga bezeichnetes Leiden aufgeführt. Frosch- und Bheruṇḍa-Fett mit Niśā sollen Hautkrankheiten beseitigen; ebenso eine verbrannte beziehungsweise pulverisierte Mischung von Nāgeśvara-Öl und Madhu-Baum.

A.66 Aus dem sechsundzwanzigsten Paṭala: Mit Ghee benetzte Dānava-Blüten werden gegen Blutfluss und weitere, sprachlich unsichere Beschwerden genannt. Die Verbindung mit Menstruation und Wasseransammlung ist erkennbar, aber keine eindeutige Diagnose.

A.67 Eine nach Norden gerichtete Handlung mit einem von einer Jungfrau gefertigten Faden sowie Viṣṇukrāntā, Apāmārga, Kreuzkümmel und Pfeffer wird mit leichter Geburt verbunden. Die knappe Vorlage gibt die Zuordnung der einzelnen Schritte nicht eindeutig wieder.

A.68 Büffelbutter und ein beschädigt überlieferter Zusatz werden als Salbe zur Vergrößerung des männlichen Geschlechtsorgans genannt; eine zweite Rezeptur nennt rote Bheraṇḍa-Wurzel, Caladala-Padmaka, Pfeffer und Priyaṅgu. Die Wirkungen werden behauptet, nicht nachgewiesen.

A.69 Eine Guvāka-Blüte mit Kuhmilch, unter Svātī oder am Geburtstag eingenommen, soll bei ausbleibender Menstruation deren Eintritt bewirken. Hastiśuṇḍī-Wurzel und ein Teil des Kalaviṅka-Vogels, in Ghee geröstet, werden als Stärkung sexueller Kraft beschrieben.

Magische Pflanzenverfahren aus dem Kakṣapuṭa

A.70 Zweiter Paṭala, Originalvers 1. Das Nāgārjuna zugeschriebene Kakṣapuṭa nennt Bhūdāra- und Vaṭa-Wurzel, mit Wasser und Asche verrieben, als Stirnzeichen zur Beeinflussung anderer Menschen.

A.71 Erneut Nummer 1. Unter Puṣya gesammelte Punarnavā-, Rudantī- und Gerstenwurzeln, siebenmal besprochen und am Hals getragen, sollen überall Verehrung verschaffen. Ein Mantra an Bhagavatī wird beigefügt; ein Laut ist beschädigt. Vorher werden zwanzigtausend Wiederholungen zur Vollendung verlangt.

A.72 Originalvers 2. Ugrātapatra, Mañjiṣṭhā, Kuṅkuma und Tagara zu gleichen Teilen werden mit Bad, Trank oder Berührung verbunden und als Mittel des Vaśīkaraṇa bezeichnet.

A.73 Originalvers 3. Unter Puṣya gesammelte Siṃhī-Wurzel, an der Hüfte getragen, soll ihren Träger allen Menschen lieb machen.

A.74 Originalvers 4. Mahānīlī, nachts am vierzehnten dunklen Mondtag auf dem Verbrennungsplatz ausgegraben, wird mit menschlichem Fett zu einer Augenschminke für Beeinflussungszauber verarbeitet. Die Quelle beschreibt hier eine historische magische Praxis.

A.75 Originalvers 5. Dieselbe Wurzel am Arm soll allgemeine Beliebtheit bewirken. Es folgt eine weitere unter Puṣya gesammelte Pflanzenmischung aus Candra und Brahmadaṇḍī-Wurzel, deren Verwendung in Speisen als Mittel zur Beherrschung von Wesen bezeichnet wird.

A.76 Originalvers 6. Eulenherz, Kumārī und Rocanā erscheinen in einer weiteren Augenschminke, der Einfluss auf die drei Welten zugeschrieben wird. Die anschließende Anrufung einer Yakṣiṇī verlangt, eine bezeichnete Person „in Gewalt zu bringen“. Zehntausend vorherige Mantrawiederholungen und hundertfache Besprechung der Pflanzen werden genannt. Für nicht eigens bezifferte Mantras gilt in dieser Quelle ebenfalls zehntausend als Zahl.

A.77 Originalvers 7. Ein unter Mṛgaśīrṣa gewonnener Pflock aus rotem Karavīra wird als neun Fingerbreit lang und siebenmal besprochen beschrieben; sein Vergraben unter dem Namen einer Person soll diese beeinflussen. Die beigefügte Formel ist beschädigt. Vorherige hundertacht Wiederholungen werden verlangt.

A.78 Dritter Paṭala. Kuṅkuma, Sandel, Rocanā und ein als Śaśi bezeichneter Zusatz mit Kuhmilch werden als Stirnzeichen zur Beeinflussung eines Königs genannt. Tausend vorherige Wiederholungen einer Einflussformel sind vorgesehen; anschließend folgt eine Anrufung der roten Cāmuṇḍā mit demselben Ziel.

A.79 Originalvers 8. Mañjiṣṭhā, Kuṅkuma, Bālā, Modā, Kumārikā, Scheiterhaufenasche und eigenes Blut erscheinen in einer weiteren Mischung. Unter Puṣya hergestellte Kügelchen und deren Verbindung mit Speise oder Trank sollen Einfluss auf einen Herrscher verleihen. Die Stelle dokumentiert schädigende beziehungsweise manipulative Ritualvorstellungen.

A.80 Sieg im Streit. Unter Puṣya gesammelte Gojihvā oder Śikhī-Wurzel, im Mund oder am Kopf getragen, soll in Auseinandersetzungen Sieg bringen. Für Śikhī-Wurzel wird auch der Vollmond des Mārgaśīrṣa genannt; getragen an Arm, Kopf oder Haarknoten, soll sie Streit entscheiden und Fesseln lösen. Der letzte Teil trägt die Originalnummer 2.

A.81 Meghanāda-Wurzel in einem Kreis soll einen Gegner verstummen lassen oder vertreiben. Mahānīlī vom Verbrennungsplatz, am vierzehnten dunklen Mondtag gesammelt und am Arm getragen, sowie eine mit weißer Guñjā verbundene Wurzel im Mund werden ebenfalls als Streitzauber bezeichnet.

A.82 Originalnummer 4. Eine Sudarśana-Formel gilt als Grundlage dieser Pflanzenverfahren: Zunächst werden zehntausend Wiederholungen genannt, dann siebenfache Besprechung der Mischung. Unter Puṣya in der hellen Monatshälfte gesammelte Guñjā-Wurzel, am Kopf befestigt, soll Gefährdung durch Diebe abwehren.

Verfahren des Yogasāra

A.83 Erster Lehrabschnitt, Originalvers 1. Die Göttin erklärt ein angeblich alle Krankheiten beseitigendes Verfahren mit einem Pala Ghee und einer Rezitationsformel. Diese wird durch Namen von Lauten und Gottheiten verschlüsselt und „Reinigung des Ghee“ genannt. Die Formel wird aus der unsicheren Umschreibung nicht rekonstruiert.

A.84 Originalvers 2. Zur Beseitigung von Durst nennt die Quelle ein Tolaka rotes Sandelholz, in der linken Hand verrieben und mit einem Tolaka Wasser verbunden. Nach hundertacht Mantrawiederholungen soll die tägliche Anwendung binnen einer Woche wirken. Die Formel wird aus zwei Śabda-Bījas, zweimaligem „vernichte“, „Durst“ und dem Opferabschluss beschrieben.

A.85 Originalvers 3. Zur Unterdrückung des Nahrungsbedürfnisses wird Kṛṣṇacitrā genannt, in einem halben Tola oder jeweils dessen Hälfte, als Pille mit Ghee. Die Formel verbindet Kāma-Bīja, „Hungervernichterin“, „halte ab“ und den Opferabschluss.

A.86 Originalvers 4. Ein anderes Verfahren beginnt mit reiner Opferspeise, Rezitation des Buchstabenalphabets und der Einnahme von Ghee unter der genannten Ha-Sau-Formel beziehungsweise dem eigenen Mantra. Auch ihm wird Unterdrückung von Hunger zugeschrieben.

A.87 Originalvers 5. Eine weitere Stelle beschreibt das Bestreichen der Zunge mit Ghee und wiederholtes Bewegen und Abstreifen bis zum Lippenrand. Die genaue Bewegungsfolge ist unklar. Die Quelle behauptet auch hierfür Hungerstillung.

A.88 Originalvers 6. Ein weiteres Verfahren nennt täglichen Vijayā-Rauch und verbindet dessen Aufnahme mit dem Brahmarandhra. Drei Bījas werden verschlüsselt angegeben und sollen den Rauch reinigen. Die Behauptung, danach entstehe kein Schaden, gehört zur Quelle und ist kein Nachweis der Unbedenklichkeit.

A.89 Originalvers 7. Zur Unterdrückung der Harnausscheidung werden Aśvagandhā, Waffenmantra, ein Tolaka Ghee und eine Konzentration mit Kāma-Bīja am Genitalansatz genannt. Danach beschreibt die Quelle zweiunddreißig Tolaka Milch und zwei Tolaka Pfeffer, eingekocht und unter Vāgbhava-Rezitation eingenommen. Das erklärte Ziel ist Unterdrückung einer normalen Körperfunktion, keine zeitgemäße Heilbehandlung.

A.90 Originalvers 8. Zur Unterdrückung des Stuhlgangs nennt sie zwei Tolaka Viḍaṅga, ein Tolaka langen Pfeffer, drei Tolaka getrockneten Ingwer und eine alkalische Zubereitung aus Tejapatra, mit hundertacht Wiederholungen. Die verschlüsselte Formel nennt Śrī, Māyā, Vāgbhava, drei Śakti-Bījas, Śiva, Luft, Wasser, Erde und den Opferabschluss.

A.91 Originalvers 9. Zur Zurückhaltung des Samens werden zerriebene Rizinuswurzel am Nabel und Galle des Rohita-Fisches am Genitalansatz genannt. Śabda-Bījas und Waffenformel begleiten die Beschreibung. Die Quelle spricht von Zurückhalten von Samen und Blut; die konkrete Wirkungsweise wird nicht begründet.

A.92 Originalvers 10. Gegen Trägheit nennt die Quelle Hūṃ-Ruf, zweimaliges Händeklatschen, Vetāla-Wurzel, mit Phaṭ besprochene Tāla-Wurzel und anschließenden Honig. Es handelt sich um eine Verbindung körperlicher, pflanzlicher und ritueller Maßnahmen.

A.93 Originalvers 11, Anfang. Zur Beseitigung von Schlaf werden je ein halbes Tolaka roter Lack und scharfes Öl mit weißem Räucherstoff genannt. Der Text wertet Schlaf als dem Todesgott vergleichbar, krankheitsbringend und erkenntnisvernichtend. Diese asketische Polemik ist keine sachliche Beschreibung der gesundheitlichen Bedeutung des Schlafs.

A.94 Eine verschlüsselte Formel wird hundertachtmal rezitiert; die Mischung soll täglich an den Augen angewandt werden. Danach folgen Vāgbhava-Japa zwischen den Augen, Betrachtung von Kula-Guru und Kula-Göttin und eine Bitte an die Schlafgöttin: „Große Māyā, die du die Welt zur Ruhe bringst, Weltenträgerin, verlasse mich, höchste Herrin.“ Das wörtliche „mich aufgeben“ wird hier dem Kontext gemäß verstanden.

A.95 Eine zweite Schlaf-Formel wird mit Praṇava, zweimal „Herr des Schlafes“, „Ewige“ und Opferabschluss umschrieben. Hundertacht oder tausend Wiederholungen werden genannt. Eine abschließende grammatische Glosse ist beschädigt; sie betrifft die Gleichheit des handelnden Subjekts bei der Rezitation.

A.96 Danach folgt ein weiteres Verfahren zur Beherrschung der Sinne nach dem Yonitantra. Die Gefährtin wird sorgsam empfangen; die Quelle verbindet den rituellen Umgang mit ihr mit Samenrückhaltung. Welche Gestalt man als seine Gottheit betrachtet, in genau dieser Gestalt soll man die ganze Welt sehen und den Ritualtrank empfangen.

A.97 Durch Prāṇāyāma wird der Atem unter Kontrolle gebracht. Ghee und zerriebene Nāla-Wurzel, mit der zuvor genannten Formel besprochen, sollen alle Krankheiten beseitigen. Die Behauptung sofortiger Heilung ist eine Aussage der Quelle.

A.98 Mit Betrachtung des Staubes der Guru-Füße werden Honig, Fleisch und Wein verrieben, mit dem zuvor genannten Mantra besprochen und für acht Tage als Trank bestimmt; dies soll Durst beseitigen. Der Absatz trägt in der Vorlage erneut die Nummer 3, obwohl er am Ende der Reihe steht.

A.99 Nach Betrachtung der Kula-Herrin wird erneut Kṛṣṇacitrā genannt, anschließend Wein, Fleisch oder Ghee. Auch dieser geweihten Verbindung schreibt die Quelle Unterdrückung von Hunger zu.

Schlussvers des Gesamtwerks

A.100 Diese weit ausgebreitete Prāṇatoṣiṇī, aus dem Wunschjuwel der Rede gestaltet, mit allen Vorzügen versehen, einer wunscherfüllenden Ranke gleich, die den bei ihr Zuflucht Suchenden ihren Sinn erschließt, ist dem Wohl der Welt gewidmet. Von Verständigen betrachtet und geehrt, trägt sie reiche Frucht. Du guter, einsichtiger Leser, betrachte diese überaus helle Ranke.

A.101 Hier endet die Śrī Prāṇatoṣiṇī.


Spirituelle Bedeutung des Pranatosini Tantra

Von der Weltschöpfung zur eigenen Wahrnehmung

Die sieben Bücher führen nicht einfach von einem „äußeren“ zu einem „inneren“ Tantra. Sie kehren immer wieder zu derselben Frage zurück: Wie wird das, was der Mensch tut, von Bewusstsein durchdrungen? Das Sargakāṇḍa beschreibt die Entfaltung von Shakti, Laut, Form und Körper. In der Mantra-Praxis begegnet diese kosmische Bewegung im Kleinen wieder: Ein Laut wird gesprochen, gehört, verstanden und schließlich in seinem bewussten Ursprung betrachtet. Die Lehre von Shiva und Shakti verbindet damit Weltdeutung und Selbsterforschung.

Śiva steht in vielen angeführten Passagen für das erkennende, nicht begrenzte Prinzip; Śakti ist dessen wirksame Gegenwart. Doch die Sammlung spricht nicht überall dieselbe philosophische Sprache. Sie bewahrt schöpfungstheologische, devotional geprägte und nichtduale Erklärungen nebeneinander. Ihr gemeinsamer Reichtum liegt darin, dass Körper, Sprache und Welt überhaupt als Orte spiritueller Bedeutung erscheinen können.

Der Guru und die Verwandlung des Mantras

Die ausführliche Lehre von Guru und Einweihung zeigt, dass eine Formel nicht von ihrem Überlieferungs- und Lebenszusammenhang getrennt werden soll. Zum Mantra gehören Bedeutung, Aufmerksamkeit, innere Vergegenwärtigung und geeignete Vorbereitung. Die wiederkehrende Einheit von Guru, Mantra und Gottheit bezeichnet einen Erfahrungszusammenhang: Unterweisung, Übung und das in der Übung Erkannte sollen zusammenfinden.

Gleichzeitig kennt das Werk die Unterscheidung zwischen hilfreichen und ungeeigneten Lehrern. Seine eigenen kritischen Maßstäbe verhindern, dass Guru-Verehrung bloß als Unterwerfung gelesen werden muss. Für heutige Aspiranten bleibt entscheidend, ob eine Beziehung Erkenntnis, Verantwortlichkeit und Freiheit wachsen lässt. Dankbarkeit und Unterscheidungskraft können sich dabei gegenseitig stärken.

Ritual wird zur Schulung der Aufmerksamkeit

Puja, Yantra, Nyasa und Mudra geben der Hinwendung eine körperliche und sichtbare Gestalt. Reinigung ordnet einen Raum; Nyāsa erkennt den Körper als Träger göttlicher Kräfte; ein Yantra sammelt die Aufmerksamkeit. Das Nirguṇakāṇḍa entfaltet daraus ausdrücklich eine innere Verehrung: Das Herz wird Sitz der Göttin, die Tätigkeiten der Sinne werden Gaben, und Gewaltlosigkeit, Mitgefühl, Geduld und Erkenntnis erscheinen als Blumen.

Dieser Gedanke hebt äußere Verehrung nicht pauschal auf. Er fragt nach ihrer Frucht. Wer eine Blume darbringt, kann zugleich prüfen, ob sein Umgang mit anderen freundlicher wird. Wer eine Lampe entzündet, kann sich der Klarheit zuwenden, die er im eigenen Denken benötigt. Solche Übertragungen in den Alltag sind heutige Anregungen, die an die innere Ritualdeutung des Werkes anschließen.

Innere Verehrung verbindet Sammlung des Herzens mit verantwortlichem Handeln.

Körper, Atem und Erkenntnis

Die Abschnitte über Prana, Nadi, Chakra und Kundalini stehen neben einer breit angelegten Lehre von Yoga. Atemlenkung, Sammlung und Meditation bilden verschiedene Zugänge. Dharana, Dhyana und Samadhi bezeichnen dabei mehr als ungewöhnliche Körperzustände: Sie betreffen die Ausrichtung und Beruhigung des Geistes.

Das Jñānakāṇḍa stellt dazu eine entscheidende Frage: Was bleibt unerkannt, wenn man nur äußere Zeichen sammelt? Weder Bücherwissen noch asketisches Aussehen ersetzen Selbsterkenntnis. So wird die Fülle der Verfahren durch die Frage nach ihrem Ziel geprüft. Die Unterweisung über Brahman lenkt den Blick auf das, was nicht erst durch eine besondere Handlung erzeugt wird.

Hingabe und Freiheit im Umgang mit anderen

Bhakti bedeutet hier nicht nur Gefühl. Sie nimmt die Gestalt beständiger Zuwendung, Erinnerung, Darbringung und Fürsorge an. Die Pflichten des Hausstands im Nirguṇakāṇḍa verbinden spirituelles Leben mit Elternverehrung, Gastfreundschaft und Verantwortung. In den Vorschriften für den Ritualkreis werden Streit, Demütigung und Gewalt gegen Frauen ausdrücklich zurückgewiesen. Solche Stellen geben der Frage nach innerer Freiheit eine konkrete soziale Schärfe.

Die Gleichheit aller Teilnehmenden im Bhairavī-Kreis ist ein bemerkenswertes Gegenbild zur ebenfalls überlieferten Hierarchie nach Herkunft. Die Quelle beschränkt diese Gleichheit allerdings auf den Ritualraum; sie verkündet keine durchgehend egalitäre Gesellschaftsordnung. Gerade diese Spannung gehört zur ehrlichen Lektüre. Für heutige Leser kann sie Anlass sein, die im Ritual erkannte Würde eines Menschen auch außerhalb des Rituals ernst zu nehmen.

Transformation ohne Verwechslung der Maßstäbe

Die Sammlung enthält neben tiefen Erkenntnislehren auch berauschende, sexuelle, magische und medizinische Praktiken. Sie sind nicht alle Ausdrücke derselben Methode und nicht gleichermaßen für heutige Selbstpraxis geeignet. Das Werk selbst unterscheidet wiederholt Erkenntnis von Trunkenheit, eingeübte Disziplin von bloßem Genuss und Zustimmung von Zwang. Zugleich überliefert es Aussagen, die diesen Grenzen widersprechen. Diese Widersprüche sollten sichtbar bleiben.

Eine tragfähige spirituelle Lektüre kann deshalb zugleich offen und kritisch sein: offen für die Würde von Körper, Sprache, Göttin und Welt; kritisch gegenüber Machtansprüchen, Übertreibungen und verletzendem Handeln. Befreiung wird dort besonders überzeugend, wo sie nicht bloß außergewöhnliche Macht verspricht, sondern Bindung an Gier, Angst und falsche Selbstvorstellungen löst.

Anregungen für heutige Aspiranten

Für die persönliche Lektüre bietet sich eine ruhige Verbindung aus Lesen, Besinnen und Handeln an. Eine kurze Stelle aus der Versauswahl wird aufmerksam gelesen; danach kann eine vertraute, angemessen vermittelte Rezitation oder stille Meditation folgen. Abschließend wird eine konkrete Frage in den Alltag mitgenommen: Wo kann ich heute aufmerksamer sprechen, geduldiger zuhören oder eine Pflicht ohne Selbstüberhöhung erfüllen?

So erhält das Schlussbild des Werkes seine praktische Bedeutung. Die Prāṇatoṣiṇī ist eine weit verzweigte Ranke. Nicht jede Frucht wird ungeprüft angenommen; doch wer mit Hingabe und Einsicht liest, kann aus ihren vielen Stimmen Anregungen zu Klarheit, Mitgefühl und einer bewussteren Lebensführung gewinnen.


Textgrundlage und Hinweise zur Übersetzung

Grundlage ist der bereitgestellte elektronische Sanskrittext M00061 der Prāṇatoṣiṇī des Muktabodha Indological Research Institute in IAST und Devanagari, nach der Ausgabe von Jīvānanda Vidyāsāgara, Kalkutta 1898. Quellen- und Lizenzhinweise: Muktabodha Digital Library, CC BY-NC 4.0. Historische Einordnung und Literatur stehen unter Pranatosini Tantra.

N.V und N. bezeichnen redaktionelle Leseabschnitte des Nirguṇakāṇḍa; A. bezeichnet den abschließenden Nachtrag. Der Schlusskolophon nennt das siebte Buch ausführlicher Nirguṇajñānakāṇḍa, das Buch der Erkenntnis des Eigenschaftslosen. Die Vorlage hat keine durchgehende Verszählung; ihre Prosaerklärungen und Kolophone sind mitübersetzt. Verschlüsselte oder beschädigte Mantras werden nicht zu vollständigen Formeln ergänzt. Abweichende Lehren bleiben ihren Quellen zugeordnet. Sexualisierte Darstellungen Minderjähriger werden an ausdrücklich gekennzeichneten Stellen ausschließlich sachlich zusammengefasst; dort liegt keine vollständige wörtliche Übersetzung vor. Der Text reicht bis zum Schlussvers des Gesamtwerks. Im vierten und fünften Lehrabschnitt sind einzelne ausführliche Sexualrituale sachlich verdichtet wiedergegeben; die vier mit N-M1 bis N-M4 bezeichneten Passagen erscheinen nur als nichtgraphische Inhaltsangaben. Der Arzneinachtrag gibt die historischen Wirkungsbehauptungen in berichtender Form wieder. Diese Lesefassung ist daher an den genannten Stellen keine ungekürzte wörtliche Gesamtübersetzung.

Siehe auch

Seminare

Kundalini Yoga

30.10.2026 - 01.11.2026 Kundalini Yoga Mittelstufe

Intensives Kundalini Yoga Seminar zur Erweckung der inneren Kundalini Energie, Erweiterung des Bewusstseins und Entfaltung des vollen Potentials. Yoga A…
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13.11.2026 - 15.11.2026 Kundalini Yoga Mittelstufe

Intensives Kundalini Yoga Seminar zur Erweckung der inneren Kundalini Energie, Erweiterung des Bewusstseins und Entfaltung des vollen Potentials. Yoga A…
Manuel Hirning

Energiearbeit

18.10.2026 - 23.10.2026 Tantra Vinyasa Yoga Ausbildung - Teil 2

Buchung nur nach Besuch von Teil 1 möglich (Termin: 18.-23.5.2025) möglich. www.yoga-vidya.de/ausbildung-weiterbildung
Vorkenntnisse: Lektüre der Bü…
Ravi Ott
23.10.2026 - 30.10.2026 Klangtherapie Chakra Kur

Klang und Klangschwingungen haben einen intensiven Bezug zu den Chakras, den Energiezentren. Im Yoga ist es daher eine alte Tradition, Chakras mit Klang…
Maik Hofmeister, Jeannine Hofmeister

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