Yogasteuer: Unterschied zwischen den Versionen
Aus Yogawiki
Sieben (Diskussion | Beiträge) (?) |
Sieben (Diskussion | Beiträge) K (?) |
||
Zeile 13: | Zeile 13: | ||
Weniger Steuer oder keine im Zusammenhang mit Kultur allgemein, beispielsweise für den (auch: Yoga-)Buchmarkt, bedeutet auch eine [[Respekt|Wertschätzung]], ein [[mehr]], das anerkennt: es liegt teils [[Yoga neben]] | Weniger Steuer oder [[ohne|keine]] im Zusammenhang mit Kultur allgemein, beispielsweise für den (auch: Yoga-)Buchmarkt, bedeutet auch eine [[Respekt|Wertschätzung]], ein [[mehr]], das anerkennt: es liegt teils [[Yoga neben|neben]] dem bezahlbaren, dem [[Markt]] und ist ein [[Unterschied]].... | ||
Version vom 8. Oktober 2013, 16:24 Uhr
Yogasteuer ist ein hypothetischer Begriff - er kann bedeuten: eine Finanzierung analog zu Kirchensteuer fehlt noch.
Vgl. dazu Paulus Terwitte, in [1], S. 152:
- "ich würde die Kirchensteuer sofort abschaffen, (...) Kultursteuer wie in Italien (..) jeder entscheidet selbst; für Kirchen oder anderes: 3 % von der Einkommenssteuer."
- Steuerliche Fragen im Zusammenhang mit Einkünften bzw. und anerkannte Gemeinnützigkeit von Yogaunterricht sind angrenzend.
Steuerberater sind auch Querdenker, sagt so eine. Eine andere: "Einer mit Yogaschule? Unglaublich - ganz untypsch".
Weniger Steuer oder keine im Zusammenhang mit Kultur allgemein, beispielsweise für den (auch: Yoga-)Buchmarkt, bedeutet auch eine Wertschätzung, ein mehr, das anerkennt: es liegt teils neben dem bezahlbaren, dem Markt und ist ein Unterschied....