Krankenkassenanerkennung für Yogalehrer: Unterschied zwischen den Versionen

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Die '''Krankenkassenanerkennung für Yogalehrer/innen''' erfolgt über die sogenannte Zentrale Prüfstelle Prävention ('''ZPP''').
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Die Krankenkassenanerkennung für Yogalehrer/innen erfolgt über die sogenannte Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP). Die ZPP ist eine Kooperationsgemeinschaft von gesetzlichen Krankenkassen mit dem Ziel, die [[Qualität]] von Präventionskursen zu gewährleisten.
 
Yogalehrer/innen, die ihre Yogakurse als krankenkassengeförderte [[Kurs]]e anbieten möchten, müssen einen Zertifizierungsprozess bei der ZPP durchlaufen und dabei prüfen lassen, ob die Voraussetzungen für eine Krankenkassenanerkennung erfüllt werden. Mit einer Krankenkassenanerkennung können [[Yogalehrer]]/innen ihren Schülern und Schülerinnen für ihre krankenkassengeförderten Kurse eine Teilnahmebestätigung ausstellen, wodurch diese bei der eigenen Krankenkasse einen Teil der Kosten zurückerstattet bekommen. Die Höhe dieses Betrages liegt im Ermessen der jeweiligen Krankenkasse.
 
=Anforderungen=
Für eine Zertifizierung im Bereich [[Hatha Yoga]] fordert die ZPP den Nachweis über bestimmte „Fachkompetenzen“, die auch als Mindeststandards bezeichnet werden und drei Bereiche umfassen: Fachwissenschaftliche, fachpraktische und fachübergreifende Kompetenzen. Für jede Kompetenz muss eine bestimmte Anzahl an Stunden bzw. ECTS absolviert werden:
 
=== Fachwissenschaftliche Kompetenz ===
* Pädagogik, Psychologie (mind. 30 Stunden oder 1 ECTS-Punkt)
* Philosophie und Geschichte des Yoga (mind. 60 Stunden oder 2 ECTS-Punkte)
* Naturwissenschaftlich-medizinische Grundlagen (mind. 60 Stunden oder 2 ECTS-Punkte)
* Medizin (mind. 30 Stunden oder 1 ECTS-Punkt)


[[Datei:Yoga.Meditation.Swastikasana.Sitzhaltung.jpg|thumb|In der Ruhe liegt die Kraft]]
=== Fachpraktische Kompetenz ===
* Yoga Praxis (mind. 270 Stunden oder 9 ECTS-Punkte ausschließlich in Präsenz)
 
=== Fachübergreifende Kompetenz ===
* Grundlagen der Gesundheitsförderung und Prävention (mind. 30 Stunden oder 1 ECTS-Punkt)
 
Wenn du einen staatlich anerkannten handlungsfeldbezogenen Berufs- oder Studienabschluss hast, brauchst du keine zusammenhängende 2-jährige Yogalehrer/in Ausbildung mehr zu absolvieren, sondern du kannst die von der ZPP geforderten Kompetenzen durch deinen Berufs- oder Studienabschluss sowie verschiedenen Aus- und Weiterbildungen von unterschiedlichen Ausbildungsinstitutionen nachweisen. Wichtig ist dabei, dass du zu den jeweiligen Aus- und Weiterbildungen ein Curriculum bzw. ein Modulhandbuch bei der ZPP einreichst, welches den Anforderungen der ZPP entspricht.
 
Ein staatlich anerkannter handlungsfeldbezogener Berufs- oder Studienabschluss liegt dann vor, wenn du der ZPP gegenüber mindestens ein fachwissenschaftliches Kompetenzfeld wie z.B. Pädagogik/Psychologie vollumfänglich durch entsprechende Unterlagen nachweisen kannst.
 
'''Beispiel''': Ein Bachelor der [[Psychologie]] weist durch Vorlage der Studienurkunde, eines Transcript of Records und eines Modulhandbuches nach, dass mindestens 30 Zeitstunden Pädagogik/Psychologie innerhalb des Studiums vermittelt wurden.
 
Wenn du keinen staatlich anerkannten handlungsfeldbezogenen Berufs- oder Studienabschluss oder gar keinen Berufs- oder Studienabschluss hast, kannst du die von der ZPP geforderten Kompetenzen auch über eine zusammenhängende mindestens 2-jährige Yogalehrer/in Ausbildung mit mindestens 640 Unterrichtseinheiten (UE) nachweisen.


Dies ist eine durch alle Krankenkassen eingerichtete Stelle, bei der Yogalehrer/innen ihre Kurse prüfen lassen können, um gegebenenfalls eine sogenannte ''Krankenkassenzulassung'' zu erhalten. Mit einer Krankenkassenzulassung können Yogalehrende ihren Schülern und Schülerinnen für bestimmte Kurse eine Teilnahmebestätigung überreichen, wodurch diese bei der eigenen Krankenkasse einen Teil des Beitrages zurückerstattet bekommen. Die Höhe dieses Beitrages liegt im Ermessen der Gesundheitskasse.
Im GKV-Präventionsleitfaden (https://www.gkv-spitzenverband.de/) kannst du genau nachlesen, welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen, um eine Krankenkassenanerkennung zu bekommen.


==Voraussetzungen für eine Krankenkassenzulassung==  
==Yoga Vidya==
[[Datei:Ganesha-Dancing.jpg|thumb|[[Ganesha]] - mit seiner Kraft überwindet man Hindernisse]]
Die von der ZPP geforderten Fachkompetenzen werden in allen mehrjährigen [[Yoga Vidya]] Yogalehrer/in Ausbildungen vollständig abgedeckt:
* 2-Jahres Yogalehrer/in Ausbildung im Stadtcenter mit mind. 840 UE
* 2-Jahres Yogalehrer/in Ausbildung im Modulsystem mit mind. 810 UE
* 3-Jahres Yogalehrer/in Ausbildung mit mind. 920 UE


Die Ausbildung zum/zur Yogalehrer/in muss mindestens '''640''' Unterrichtseinheiten (UE) umfassen. Alle mehrjährigen Yogalehrer/in-Ausbildungen bei Yoga Vidya sind grundsätzlich durch die ZPP anerkannt. Dazu gehören auch die zweijährige Yogalehrer/in-Ausbildung im Bausteinsystem bzw. die 2-Jahres-Yogalehrer/in-Ausbildung im Ashram. Wer zusätzlich noch einen medizinischen oder pädagogischen Grundberuf hat (z.B. Sozialpädagoge/in, Physiotherapeut/in), kann die Krankenkassenzulassung in der Regel direkt nach dem Abschluss der jeweiligen Yogalehrer/in Ausbildung erhalten.  
Wenn du bisher „nur“ die 4-Wochen-Intensiv-Ausbildung bei Yoga Vidya oder eine entsprechende Yogalehrer/in-Ausbildung bei einem anderen Anbieter absolviert hast und eine Krankenkassenanerkennung haben möchtest, kannst du deine Yogalehrer/in Ausbildung im Rahmen der 2-Jahres Yogalehrer/in [[Ausbildung]] im Modulsystem bis hin zur Krankenkassenanerkennung aufstocken. Weitere Informationen zu dieser Ausbildung findest du unter: https://www.yoga-vidya.de/ausbildung-weiterbildung/yogalehrer-ausbildung/yogalehrer-2-jahre-modulsystem/.  


Alle anderen Grundberufe, die nicht artverwandt mit [https://www.yoga-vidya.de/yoga/ Yoga] sind, müssen zunächst 200 Stunden Praxiserfahrung im Unterrichten '''nach Beendigung der Yogalehrer/in-Ausbildung''' nachweisen. Anschließend ist es möglich, die Krankenkassenzulassung zu erhalten.
Bei unserem Ausbildungsrat kannst du dich auch per Mail oder telefonisch dazu beraten lassen: <br />
ausbildung@yoga-vidya.de <br />
Telefon: 05234-87-2022


'''Bitte beachten''': Ob für dich die Angaben der 2-Jahres-Yogalehrer/in-Ausbildung im Bausteinsystem oder der 2-Jahres-Ausbildung im Ashram gelten, ist unter anderem davon abhängig, wann du mit deiner Yogalehrer/in-Ausbildung begonnen hast:
=200 Zeitstunden Unterrichtserfahrung als Yogalehrer/in=


•Die Angaben der 2-Jahres-Yogalehrer/in-Ausbildung im Bausteinsystem gelten für dich, wenn du deine Grundausbildung (4-Wochen-Intensiv Ausbildung) bis zum 30.09.2020 begonnen und du dich über den 31.12.2020 hinaus in einer laufenden 2-Jahres-Yogalehrer/in-Ausbildung im Bausteinsystem befunden hast. Zu einer laufenden 2-Jahres-Ausbildung zählt sowohl der fachliche Teil der Ausbildung als auch das anschließende Sammeln der 200 Zeitstunden Unterrichtserfahrung als Yogalehrer/in (sofern du keinen pädagogischen/medizinischen Grundberuf hast). Die 2-Jahres-Yogalehrer/in-Ausbildung im Bausteinsystem muss spätestens bis zum 31.12.2024 abgeschlossen werden und es muss spätestens bis zum 31.12.2025 ein Zertifizierungsantrag bei der ZPP gestellt worden sein. Weitere Infos findest du unter dem folgenden Link: https://www.yoga-vidya.de/ausbildung-weiterbildung/yogalehrer-ausbildung/2-jahre-baustein/
[[Datei:Sivananda wettbewerb Lachen.jpg|thumb|Lachen über Bürokratie ist gesund :-)]]
• Die Angaben der 2-Jahres-Ausbildung im Ashram gelten für dich, wenn du deine Grundausbildung (4-Wochen-Intensiv Ausbildung) ab dem 01.10.2020 begonnen hast, oder wenn du die 2-Jahres-Yogalehrer/in-Ausbildung im Bausteinsystem inkl. der 200 Zeitstunden Unterrichtserfahrung als Yogalehrer/in vor dem 31.12.2020 abgeschlossen und es (leider) versäumt hast, bis zum 31.12.2020 einen Zertifizierungsantrag bei der ZPP zu stellen, um deinen Bestandsschutz zu aktivieren. Weitere Infos findest du unter dem folgenden Link: https://www.yoga-vidya.de/ausbildung-weiterbildung/yogalehrer-ausbildung/yogalehrer-2-jahre-ashram-ausbildung/


Bei allen Fragen dazu kannst du dich an das Verbandsteam bei [http://www.yoga-vidya-kompakt.de/yoga-vidya-infos/ Yoga Vidya] in [[Bad Meinberg]] wenden. Außerdem hast du die Möglichkeit dich selbst an die ZPP zu wenden.
Wenn du einen Berufs- oder Studienabschluss hast, der in keinem Bezug zu den oben genannten Fachkompetenzen steht (wie z.B. einen kaufmännischen Beruf o.ä.) oder keinen staatlich anerkannten Berufs- oder Studienabschluss hast, so musst du neben einer mindestens 2-jährigen Yogalehrer/in Ausbildung zusätzlich noch mindestens 200 Zeitstunden Unterrichtserfahrung als Yogalehrer/in nachweisen.  


'''Noch einmal Zusammengefasst: Die Grundanforderungen für eine erfolgreiche Zertifizierung sind:'''
Die ZPP zählt dabei nur die [[Yogastunde]]n zur Unterrichtserfahrung, die nach Abschluss der 2-jährigen Yogalehrer/in Ausbildung unterrichtet worden sind. Mit den 200 Std. Unterrichtserfahrung muss spätestens ein Jahr nach Abschluss der 2-jährigen Yogalehrer/in Ausbildung begonnen werden.


• Dauer der Yogalehrer/in-Ausbildung beträgt mind. 2 Jahre
Wenn du einen Berufs- oder Studienabschluss hast, der in einem Bezug zu den Fachkompetenzen steht (wie z.B. [[Physiotherapie]], [[Krankenschwester]], Studium der Pädagogik, Psychologie oder Medizin, usw.), brauchst du keine 200 Zeitstunden Unterrichtserfahrung für die ZPP-Zertifizierung nachweisen.


• zusätzlich mindestens 200 Zeitstunden Unterrichtserfahrung als Yogalehrer/in
=Alte und neue Prüfkriterien der ZPP (Übergangsregelung)=


Der letzte Punkt entfällt, wenn vorher ein medizinischer oder pädagogischer Grundberuf erlernt wurde.
Die ZPP hat im Jahr 2020 ihre Prüfkriterien geändert. Aktuell gibt es übergangsweise noch eine [[Prüfung]] nach alten und eine nach neuen Prüfkriterien. Eine Prüfung nach den alten Prüfkriterien nennt sich bei der ZPP in Fachsprache „Prüfung nach Abschlüssen“, eine Prüfung nach den neuen Prüfkriterien „Prüfung nach Mindestkompetenzen oder Mindeststandards“. Die oben aufgeführten Voraussetzungen für eine Krankenkassenanerkennung beziehen sich also auf die neuen Prüfkriterien der ZPP.  


'''Folgende Yoga Vidya Yogalehrer/in Ausbildungen werden von den Krankenkassen anerkannt:'''
==Unter welchen Voraussetzungen ist eine Prüfung nach den alten Prüfkriterien im Rahmen der Übergangsregelung möglich?==
* Personen, die ihre [[Yogalehrer]]/in [[Ausbildung]] vor dem 01.10.20 begonnen haben und diese zwischen dem 31.12.2020 und dem 31.12.2024 abschließen, haben Bestandsschutz bei der ZPP und können noch bis zum 31.12.2025 einen Prüfantrag nach den bis 30.09.2020 geltenden Regelungen (d.h. nach den alten Prüfkriterien) bei der ZPP stellen.
* Um den Bestandsschutz zu bewahren, müssen folgende Fristen eingehalten werden:
# Die mehrjährige Yogalehrer/in Ausbildung muss spätestens bis zum 31.12.2024 abgeschlossen werden.  <br />
# Die 200h Unterrichtserfahrung als Yogalehrer/in darf noch bis zum 31.07.2025 beendet werden. <br />
# Der Antrag auf Zertifizierung muss spätestens bis zum 31.12.2025 bei der ZPP gestellt werden.


die 2-Jahres Yogalehrer/in-Ausbildung in den Stadtcentern - je nach Beginn mit ca. 720 UE oder 810 UE
==Unter welchen Voraussetzungen gelten die neuen Prüfkriterien?==
* Wenn die Yogalehrer/in Ausbildung ab dem 01.10.2020 begonnen wurde.
* Wenn die mehrjährige Yogalehrer/in Ausbildung vor dem 31.12.2020 abgeschlossen und es versäumt wurde, bis zum 31.12.2020 einen Zertifizierungsantrag bei der ZPP zu stellen (Aktivierung des Bestandsschutzes), erfolgt ebenfalls eine Prüfung nach den neuen Prüfkriterien.
* Für Yogalehrer/innen ohne abgeschlossenen staatlich anerkannten Berufs- oder Studienabschluss gelten grundsätzlich die neuen Prüfkriterien.


die 3-Jahres Yogalehrer/in-Ausbildung - je nach Beginn mit ca. 780 UE oder mind. 810 UE
==Welche Konsequenzen hat es, wenn die Yogalehrer/in Ausbildung vor dem 31.12.2020 abgeschlossen, aber der Bestandsschutz nicht aktiviert wurde?==
Wenn du eine mehrjährige Yogalehrer/in Ausbildung inkl. der 200 Zeitstunden Unterrichtserfahrung vor dem 31.12.2020 abgeschlossen, aber keinen Prüfantrag bei der ZPP gestellt hast, gilt der Bestandsschutz als nicht aktiviert und es erfolgt eine Prüfung nach den neuen Prüfkriterien. Eine Prüfung nach den neuen Prüfkriterien hat ggf. zur Konsequenz, dass deine „alte“ Yogalehrer/in Ausbildung nicht mehr von der ZPP anerkannt wird, weil in dieser nun sowohl bestimmte Unterrichtsinhalte als auch Unterrichtseinheiten fehlen.  


die 2-Jahres-Yogalehrer/in-Ausbildung im Bausteinsystem mit ca. 640 UE
Yogalehrer/innen, die bei [[Yoga Vidya]] eine mehrjährige Yogalehrer/in Ausbildung abgeschlossen und ihren Bestandsschutz verloren haben und keinen medizinischen/pädagogischen besitzen, können die fehlenden UE und Unterrichtsinhalte nachholen, indem sie die Module 3 bis 5 der 2-Jahres-Modulausbildung besuchen (https://www.yoga-vidya.de/ausbildung-weiterbildung/yogalehrer-ausbildung/yogalehrer-2-jahre-modulsystem/). Du bekommst anschließend ein „neues“ 2-Jahres-Yogalehrer/in-Zertifikat ausgestellt, welches den neuen Anforderungen der ZPP entspricht. Die 200 Std. Unterrichtserfahrung müssen ggf. anschließend noch gesammelt werden.


die 2-Jahres-Yogalehrer/in-Ausbildung mit Wochen- bzw. Wochenende-Modulen in den Yoga Vidya Seminarhäusern (Ashrams) mit mind. 810 UE
Yogalehrer/innen, die eine mehrjährige Yogalehrer/in Ausbildung abgeschlossen und ihren Bestandsschutz verloren haben, aber einen handlungsfeldbezogenen Berufs- oder Studienabschluss besitzen, können die fehlenden UE und Unterrichtsinhalte ggf. über ihren Berufs- oder Studienabschluss nachweisen und sich Inhalte wie Medizin, Anatomie, Pädagogik, Psychologie usw. im Rahmen des Zertifizierungsprozesses von der ZPP anrechnen lassen. Wenn das auf dich zutrifft, musst du dafür einen Zertifizierungsantrag bei der ZPP stellen (d.h. die Prüfung erfolgt ausschließlich über die ZPP).  
Wenn du bisher „nur“ die 4-Wochen-Intensiv-Ausbildung bei Yoga Vidya oder eine entsprechende YLA bei einem anderen Anbieter absolviert hast und jetzt eine bei den Krankenkassen anerkannte Yogalehrer/in-Ausbildung haben möchtest, kannst du deine YLA im Rahmen der 2-Jahres-Yogalehrer/in-Ausbildung im Ashram ergänzen. Die genaue Beschreibung findest du in der Yoga Vidya Broschüre mit dem Titel "Aus- und Weiterbildungen" oder unter: https://www.yoga-vidya.de/ausbildung-weiterbildung/yogalehrer-ausbildung/yogalehrer-2-jahre-ashram-ausbildung/. Bei unserem Ausbildungsrat kannst du dich auch per Mail oder telefonisch dazu beraten lassen: ausbildung@yoga-vidya.de Telefon: 05234-87-2022


Im GKV-Präventionsleitfaden (https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/praevention__selbsthilfe__beratung/praevention/praevention_leitfaden/2021_Leitfaden_Pravention_komplett_P210177_barrierefrei3.pdf)kannst du genau nachschauen, welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen, um die Anerkennung durch die Krankenkassen zu bekommen. Im Präventionsleitfaden wurden die Voraussetzungen für die KK-Zulassung nochmals deutlich verschärft. So fällt z.B. die Ausbildung zum Heilpraktiker nicht mehr unter die in Punkt 1 genannte Grundqualifikation!! Auch wenn jemand früher, ohne eine Grundqualifikation, die KK-Anerkennung hatte, gibt es seitdem keinen Bestandsschutz mehr, d.h. die Anerkennung wurde/wird, oder kann wieder aberkannt werden.  
Alle mehrjährigen Yoga Vidya Yogalehrer/in Ausbildungen auf Level 4 Niveau entsprechen den neuen Prüfkriterien der ZPP:
* 2-Jahres Yogalehrer/in Ausbildung im Stadtcenter mit mind. 840 UE
* 2-Jahres Yogalehrer/in Ausbildung im Modulsystem mit mind. 810 UE
* 3-Jahres Yogalehrer/in Ausbildung mit mind. 920 UE


Die Antragstellung erfolgt über das Internet bei der Zentralen Prüfstelle Prävention“ (ZPP) : www.zentrale-pruefstelle-praevention.de , Mail: kontakt@zentrale-pruefstelle-praevention.de Telefon: 0201 5 65 82 90.  
Die Antragstellung auf Zertifizierung erfolgt über das Internet bei der Zentralen Prüfstelle Prävention“ (ZPP) : www.zentrale-pruefstelle-praevention.de, Email: kontakt@zentrale-pruefstelle-praevention.de, Telefon: 0201 5 65 82 90.  


Unter diesem Link gibt es weitere Informationen und Hinweise zur Antragstellung: https://www.zentrale-pruefstelle-praevention.de/
Unter diesem Link gibt es weitere Informationen und Hinweise zur Antragstellung: <br />
https://www.zentrale-pruefstelle-praevention.de/


==Mitglied im Yoga Vidya Berufsverband==
=Mitglied im Yoga Vidya Berufsverband=


Die Mitgliedschaft bietet dir viele weitere Vorteile für deine Tätigkeit als Yogalehrer/in. Sobald uns dein Aufnahmeantrag vorliegt (als Mailanhang, Fax oder per Post) erhältst du innerhalb von 2-3 Tagen von uns per Mail eine Bestätigung über deine Aufnahme mit den Zugangsdaten für die Serviceseiten.
Die Mitgliedschaft bietet dir viele Vorteile für deine Tätigkeit als Yogalehrer/in. Sobald uns dein Aufnahmeantrag vorliegt (als Mailanhang, Fax oder per Post) erhältst du innerhalb von 2-3 Tagen von uns per Mail eine Bestätigung über deine Aufnahme mit den Zugangsdaten für die Serviceseiten.


Mit der Mitgliedschaft im Berufsverband bekommst du Unterstützung bei deiner Tätigkeit als Yogalehrer/in, Gesundheitsberater/in, Kursleiter/in oder Therapeut/in mit vielen auch geldwerten Leistungen. Auf den Serviceseiten (nur mit Passwort zugänglich) findest du als Hilfestellung vorbereitete Vorlagen zum Hochladen für die Online Antragstellung der KK-Zulassung (Vorschläge zum Ausfüllen des Fragenbogens, fertige Stundenbilder und eine Übungsunterlage für deine Kursteilnehmer).
Mit der Mitgliedschaft im Berufsverband bekommst du vielfältige Unterstützung bei deiner Tätigkeit als [[Yogalehrer]]/in, Gesundheitsberater/in, [[Kurs]]leiter/in oder Therapeut/in mit vielen auch geldwerten Leistungen. Auf den Serviceseiten (nur mit Passwort zugänglich) findest du als Hilfestellung vorbereitete Vorlagen zum Hochladen für die Online Antragstellung der Krankenkassen-Zulassung (Vorschläge zum Ausfüllen des Fragenbogens, fertige Stundenbilder und eine Übungsunterlage für deine Kursteilnehmer).


==Berufshaftpflichtversicherung==
=Berufshaftpflichtversicherung=
[[Datei:GaneshaimYantra.jpg|thumb|[[Ganesha]] [[Yantra]]]]
[[Datei:GaneshaimYantra.jpg|thumb|[[Ganesha]] [[Yantra]]]]


Gerne informieren wir dich auch über unser Angebot der Berufshaftpflichtversicherung. Die Vermittlung der vergünstigten Berufshaftpflichtversicherung (20% unter Normalpreis) über unseren Koop-Partner ist nur in Verbindung mit der Mitgliedschaft in einem der Yoga Vidya Berufsverbände möglich. Als Mitglied in den Yoga Vidya Berufsverbänden wendest du dich direkt für dieses günstige Angebot der Berufs-/ Betriebshaftpflichtversicherung an unseren Kooperationspartner.
Gerne informieren wir dich auch über unser Angebot der Berufshaftpflichtversicherung. Die Vermittlung der vergünstigten Berufshaftpflichtversicherung (20% unter Normalpreis) über unseren Koop-Partner ist nur in Verbindung mit der Mitgliedschaft in einem der Yoga Vidya Berufsverbände möglich. Als Mitglied in den Yoga Vidya Berufsverbänden wendest du dich direkt für dieses günstige Angebot der Berufs-/ Betriebshaftpflichtversicherung an unseren Kooperationspartner.


Diese Berufs-/ Betriebshaftpflichtversicherung ist speziell auf die Bedürfnisse aller Verbandsmitglieder zugeschnitten (Yogalehrer (BYV), Ayurveda- und Yogatherapeuten (BYAT) und Gesundheitsberater, Kursleiter und Therapeuten (BYVG). Der Jahresbeitrag für die Berufs-/ Betriebshaftpflicht beträgt knapp € 100 (Jahresbeitrag Berufs-/ Betriebshaftpflicht einschließlich der Familienprivathaftpflicht 137 Euro).  
Diese Berufs-/ Betriebshaftpflichtversicherung ist speziell auf die Bedürfnisse aller Verbandsmitglieder zugeschnitten (Yogalehrer ([[Berufsverband der Yoga Vidya Lehrer/innen e.V.|BYV]]), Ayurveda- und Yogatherapeuten (BYAT) und Gesundheitsberater, Kursleiter und Therapeuten (BYVG). Der Jahresbeitrag für die Berufs-/ Betriebshaftpflicht beträgt knapp € 100 (Jahresbeitrag Berufs-/ Betriebshaftpflicht einschließlich der Familienprivathaftpflicht 137 Euro).  


Die für [http://www.yoga-vidya-kompakt.de/yoga-vidya-infos/ Yoga Vidya] entwickelte Berufs-/ Betriebshaftpflichtversicherung versichert sowohl Yogalehrer/Innen als auch Betreiber/Innen eigener Schulen und Stadtzentren in den Bereichen Personen-, Sach- und Vermögensschäden in besonderem Umfang und mit sehr hohen Deckungssummen von 6 Millionen Euro.
Die für [http://www.yoga-vidya-kompakt.de/yoga-vidya-infos/ Yoga Vidya] entwickelte Berufs-/ Betriebshaftpflichtversicherung versichert sowohl Yogalehrer/Innen als auch Betreiber/Innen eigener Schulen und Stadtzentren in den Bereichen Personen-, Sach- und Vermögensschäden in besonderem Umfang und mit sehr hohen Deckungssummen von 6 Millionen Euro.


Damit sichergestellt ist, dass du für alle deine Tätigkeiten immer den vollen Versicherungsschutz hast, weise bitte ggf. bei Antragstellung auf deine besonderen Angebote hin, die über deine normale Unterrichtstätigkeit hinausgehen, z.B. Massageangebote etc. Dies gilt natürlich auch, wenn du zu einem späteren Zeitpunkt dein Angebot erweiterst.
Damit sichergestellt ist, dass du für alle deine Tätigkeiten immer den vollen Versicherungsschutz hast, weise bitte ggf. bei Antragstellung auf deine besonderen Angebote hin, die über deine normale Unterrichtstätigkeit hinausgehen, z.B. [[Massage]]angebote etc. Dies gilt natürlich auch, wenn du zu einem späteren Zeitpunkt dein Angebot erweiterst.


==Kontaktmöglichkeiten zum Yoga Vidya Berufsverband==
=Kontaktmöglichkeiten zum Yoga Vidya Berufsverband=


Mitgliederbetreuung Yoga Vidya e.V.  und [https://www.yoga-vidya.de/netzwerk/berufsverbaende/ Yoga Vidya Berufsverbände]  
Mitgliederbetreuung Yoga Vidya e.V.  und [https://www.yoga-vidya.de/netzwerk/berufsverbaende/ Yoga Vidya Berufsverbände] <br />
Yogaweg 7 - 32805 Horn-Bad Meinberg
Yogaweg 7 - 32805 Horn-Bad Meinberg


Tel.: 05234-87-0  Fax: -1875 Durchwahl -2113 & - 2313 Fax: -2114
Tel.: 05234-87-0  Fax: -1875 Durchwahl -2113 & - 2313 Fax: -2114 <br />
E-Mail: berufsverband@yoga-vidya.de  
E-Mail: berufsverband@yoga-vidya.de <br />
Web: www.yoga-vidya.de
Web: [http://www.yoga-vidya.de www.yoga-vidya.de] <br />


(Yoga Vidya e.V - Gemeinnütziger Verein - Yogaweg 7 - 32805 Horn-Bad Meinberg
(Yoga Vidya e.V - Gemeinnütziger Verein - Yogaweg 7 - 32805 Horn-Bad Meinberg <br />
Amtsgericht Lemgo, Vereinsregister-Nr. VR 1274 - Vertreten durch den Vorsitzenden Volker Bretz)
Amtsgericht Lemgo, Vereinsregister-Nr. VR 1274 - Vertreten durch den Vorsitzenden Volker Bretz)


==Siehe auch==
=Siehe auch=
[[Datei:Sukadev Satsang.jpg|thumb|[[Sukadev]] Volker Bretz]]
[[Datei:Sukadev Satsang.jpg|thumb|[[Sukadev]] Volker Bretz]]


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==Weblinks==
==Weblinks==
[[Datei:Sivananda wettbewerb Lachen.jpg|thumb|Lachen ist gesund :-)]]


*[https://www.zentrale-pruefstelle-praevention.de/admin/ ZPP Zentrale Prüfstelle Prävention]
*[https://www.zentrale-pruefstelle-praevention.de/ ZPP Zentrale Prüfstelle Prävention]
*[https://www.zentrale-pruefstelle-praevention.de/admin/faq_kursanbieter.php#nr48  Häufig gestellt Fragen zur Antragstellung der Krankenkassenzulassung]
*[http://www.yoga-vidya.de/ausbildung-weiterbildung/yogalehrer-ausbildung/ 2 Jahres Ausbildung]
*[http://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/presse/publikationen/Leitfaden_Praevention-2014_barrierefrei.pdf GKV-Präventionsleitfaden]
*[http://www.yoga-vidya.de/ausbildung-weiterbildung/yogalehrer-ausbildung/2-jahre-baustein.html Yogalehrerweiterbildungen]
*[http://de.slideshare.net/Sukadev/mitglied-werden-bei-yoga-vidya Mitglied werden im Yoga Vidya Berufsverband]
*[http://de.slideshare.net/Sukadev/mitglied-werden-bei-yoga-vidya Mitglied werden im Yoga Vidya Berufsverband]
*[https://www.yoga-vidya.de/netzwerk/berufsverbaende/byv/berufsverband-der-yogalehrerinnen-byv/ Der BYV ist der Berufsverband für Yogalehrende]
*[https://www.yoga-vidya.de/netzwerk/berufsverbaende/byv/berufsverband-der-yogalehrerinnen-byv/ Der BYV ist der Berufsverband für Yogalehrende]
*[https://www.yoga-vidya.de/netzwerk/berufsverbaende/byv/byv-infos/ Die Zweigverbände des BYV]
*[https://www.yoga-vidya.de/netzwerk/berufsverbaende/byv/byv-infos/ Die Zweigverbände des BYV]
*[https://www.yoga-vidya.de/netzwerk/berufsverbaende/ Werde Mitglied in einem Yoga Vidya Berufsverband!]
*[https://www.yoga-vidya.de/netzwerk/berufsverbaende/ Werde Mitglied in einem Yoga Vidya Berufsverband!]
*[https://www.yoga-vidya.de/netzwerk/berufsverbaende/byv/business-yoga-bv/ Business Yoga Berufsverband (BYV) - ein Zweigverband des Berufsverbands der Yoga Vidya Lehrer/innen (e.V.)]
*[http://www.yoga.de/bdy-berufsverband/ BDY Berufsverband der Yogalehrenden in Deutschland e.V. (Nicht Yoga Vidya)]
*[http://www.yoga-vidya.de/seminar  Finde schnell ein Yoga Seminar]
*[http://www.yoga-vidya.de/seminar  Finde schnell ein Yoga Seminar]
*[http://www.yoga-vidya.de/de/asana  Viele Infos rund um die Yoga Übungen]
*[http://www.yoga-vidya.de/de/asana  Viele Infos rund um die Yoga Übungen]
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*[https://www.yoga-vidya.de/seminartipp/retreat/ Retreat]
*[https://www.yoga-vidya.de/seminartipp/retreat/ Retreat]


==Seminare==
=Seminare=
===[https://www.yoga-vidya.de/seminare/interessengebiet/yogalehrer-ausbildung-4wo/ Yogalehrerausbildung 4 Wochen Intensiv]===
===[https://www.yoga-vidya.de/seminare/interessengebiet/yogalehrer-ausbildung-4wo/ Yogalehrerausbildung 4 Wochen Intensiv]===
Hier erscheint demnächst wieder eine Seminarempfehlung: url=interessengebiet/yogalehrer-ausbildung-4wo/?type=2365 max=2
<rss max=2>https://www.yoga-vidya.de/seminare/interessengebiet/yogalehrer-ausbildung-4wo/rssfeed.xml</rss>
===[https://www.yoga-vidya.de/seminare/interessengebiet/meditation/ Meditation]===
===[https://www.yoga-vidya.de/seminare/interessengebiet/meditation/ Meditation]===
Hier erscheint demnächst wieder eine Seminarempfehlung: url=interessengebiet/meditation/?type=2365 max=2
<rss max=2>https://www.yoga-vidya.de/seminare/interessengebiet/meditation/rssfeed.xml</rss>


[[Kategorie:Yoga]]
[[Kategorie:Yoga]]
[[Kategorie:Krankenkassenzulassung]]
[[Kategorie:Krankenkassenanerkennung]]
[[Kategorie:Yogalehrer]]
[[Kategorie:Yogalehrer]]
[[Kategorie:Berufsverband]]

Aktuelle Version vom 15. September 2024, 02:12 Uhr

In der Ruhe liegt die Kraft

Die Krankenkassenanerkennung für Yogalehrer/innen erfolgt über die sogenannte Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP). Die ZPP ist eine Kooperationsgemeinschaft von gesetzlichen Krankenkassen mit dem Ziel, die Qualität von Präventionskursen zu gewährleisten.

Yogalehrer/innen, die ihre Yogakurse als krankenkassengeförderte Kurse anbieten möchten, müssen einen Zertifizierungsprozess bei der ZPP durchlaufen und dabei prüfen lassen, ob die Voraussetzungen für eine Krankenkassenanerkennung erfüllt werden. Mit einer Krankenkassenanerkennung können Yogalehrer/innen ihren Schülern und Schülerinnen für ihre krankenkassengeförderten Kurse eine Teilnahmebestätigung ausstellen, wodurch diese bei der eigenen Krankenkasse einen Teil der Kosten zurückerstattet bekommen. Die Höhe dieses Betrages liegt im Ermessen der jeweiligen Krankenkasse.

Anforderungen

Für eine Zertifizierung im Bereich Hatha Yoga fordert die ZPP den Nachweis über bestimmte „Fachkompetenzen“, die auch als Mindeststandards bezeichnet werden und drei Bereiche umfassen: Fachwissenschaftliche, fachpraktische und fachübergreifende Kompetenzen. Für jede Kompetenz muss eine bestimmte Anzahl an Stunden bzw. ECTS absolviert werden:

Fachwissenschaftliche Kompetenz

  • Pädagogik, Psychologie (mind. 30 Stunden oder 1 ECTS-Punkt)
  • Philosophie und Geschichte des Yoga (mind. 60 Stunden oder 2 ECTS-Punkte)
  • Naturwissenschaftlich-medizinische Grundlagen (mind. 60 Stunden oder 2 ECTS-Punkte)
  • Medizin (mind. 30 Stunden oder 1 ECTS-Punkt)

Fachpraktische Kompetenz

  • Yoga Praxis (mind. 270 Stunden oder 9 ECTS-Punkte ausschließlich in Präsenz)

Fachübergreifende Kompetenz

  • Grundlagen der Gesundheitsförderung und Prävention (mind. 30 Stunden oder 1 ECTS-Punkt)

Wenn du einen staatlich anerkannten handlungsfeldbezogenen Berufs- oder Studienabschluss hast, brauchst du keine zusammenhängende 2-jährige Yogalehrer/in Ausbildung mehr zu absolvieren, sondern du kannst die von der ZPP geforderten Kompetenzen durch deinen Berufs- oder Studienabschluss sowie verschiedenen Aus- und Weiterbildungen von unterschiedlichen Ausbildungsinstitutionen nachweisen. Wichtig ist dabei, dass du zu den jeweiligen Aus- und Weiterbildungen ein Curriculum bzw. ein Modulhandbuch bei der ZPP einreichst, welches den Anforderungen der ZPP entspricht.

Ein staatlich anerkannter handlungsfeldbezogener Berufs- oder Studienabschluss liegt dann vor, wenn du der ZPP gegenüber mindestens ein fachwissenschaftliches Kompetenzfeld wie z.B. Pädagogik/Psychologie vollumfänglich durch entsprechende Unterlagen nachweisen kannst.

Beispiel: Ein Bachelor der Psychologie weist durch Vorlage der Studienurkunde, eines Transcript of Records und eines Modulhandbuches nach, dass mindestens 30 Zeitstunden Pädagogik/Psychologie innerhalb des Studiums vermittelt wurden.

Wenn du keinen staatlich anerkannten handlungsfeldbezogenen Berufs- oder Studienabschluss oder gar keinen Berufs- oder Studienabschluss hast, kannst du die von der ZPP geforderten Kompetenzen auch über eine zusammenhängende mindestens 2-jährige Yogalehrer/in Ausbildung mit mindestens 640 Unterrichtseinheiten (UE) nachweisen.

Im GKV-Präventionsleitfaden (https://www.gkv-spitzenverband.de/) kannst du genau nachlesen, welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen, um eine Krankenkassenanerkennung zu bekommen.

Yoga Vidya

Die von der ZPP geforderten Fachkompetenzen werden in allen mehrjährigen Yoga Vidya Yogalehrer/in Ausbildungen vollständig abgedeckt:

  • 2-Jahres Yogalehrer/in Ausbildung im Stadtcenter mit mind. 840 UE
  • 2-Jahres Yogalehrer/in Ausbildung im Modulsystem mit mind. 810 UE
  • 3-Jahres Yogalehrer/in Ausbildung mit mind. 920 UE

Wenn du bisher „nur“ die 4-Wochen-Intensiv-Ausbildung bei Yoga Vidya oder eine entsprechende Yogalehrer/in-Ausbildung bei einem anderen Anbieter absolviert hast und eine Krankenkassenanerkennung haben möchtest, kannst du deine Yogalehrer/in Ausbildung im Rahmen der 2-Jahres Yogalehrer/in Ausbildung im Modulsystem bis hin zur Krankenkassenanerkennung aufstocken. Weitere Informationen zu dieser Ausbildung findest du unter: https://www.yoga-vidya.de/ausbildung-weiterbildung/yogalehrer-ausbildung/yogalehrer-2-jahre-modulsystem/.

Bei unserem Ausbildungsrat kannst du dich auch per Mail oder telefonisch dazu beraten lassen:
ausbildung@yoga-vidya.de
Telefon: 05234-87-2022

200 Zeitstunden Unterrichtserfahrung als Yogalehrer/in

Lachen über Bürokratie ist gesund :-)

Wenn du einen Berufs- oder Studienabschluss hast, der in keinem Bezug zu den oben genannten Fachkompetenzen steht (wie z.B. einen kaufmännischen Beruf o.ä.) oder keinen staatlich anerkannten Berufs- oder Studienabschluss hast, so musst du neben einer mindestens 2-jährigen Yogalehrer/in Ausbildung zusätzlich noch mindestens 200 Zeitstunden Unterrichtserfahrung als Yogalehrer/in nachweisen.

Die ZPP zählt dabei nur die Yogastunden zur Unterrichtserfahrung, die nach Abschluss der 2-jährigen Yogalehrer/in Ausbildung unterrichtet worden sind. Mit den 200 Std. Unterrichtserfahrung muss spätestens ein Jahr nach Abschluss der 2-jährigen Yogalehrer/in Ausbildung begonnen werden.

Wenn du einen Berufs- oder Studienabschluss hast, der in einem Bezug zu den Fachkompetenzen steht (wie z.B. Physiotherapie, Krankenschwester, Studium der Pädagogik, Psychologie oder Medizin, usw.), brauchst du keine 200 Zeitstunden Unterrichtserfahrung für die ZPP-Zertifizierung nachweisen.

Alte und neue Prüfkriterien der ZPP (Übergangsregelung)

Die ZPP hat im Jahr 2020 ihre Prüfkriterien geändert. Aktuell gibt es übergangsweise noch eine Prüfung nach alten und eine nach neuen Prüfkriterien. Eine Prüfung nach den alten Prüfkriterien nennt sich bei der ZPP in Fachsprache „Prüfung nach Abschlüssen“, eine Prüfung nach den neuen Prüfkriterien „Prüfung nach Mindestkompetenzen oder Mindeststandards“. Die oben aufgeführten Voraussetzungen für eine Krankenkassenanerkennung beziehen sich also auf die neuen Prüfkriterien der ZPP.

Unter welchen Voraussetzungen ist eine Prüfung nach den alten Prüfkriterien im Rahmen der Übergangsregelung möglich?

  • Personen, die ihre Yogalehrer/in Ausbildung vor dem 01.10.20 begonnen haben und diese zwischen dem 31.12.2020 und dem 31.12.2024 abschließen, haben Bestandsschutz bei der ZPP und können noch bis zum 31.12.2025 einen Prüfantrag nach den bis 30.09.2020 geltenden Regelungen (d.h. nach den alten Prüfkriterien) bei der ZPP stellen.
  • Um den Bestandsschutz zu bewahren, müssen folgende Fristen eingehalten werden:
  1. Die mehrjährige Yogalehrer/in Ausbildung muss spätestens bis zum 31.12.2024 abgeschlossen werden.
  2. Die 200h Unterrichtserfahrung als Yogalehrer/in darf noch bis zum 31.07.2025 beendet werden.
  3. Der Antrag auf Zertifizierung muss spätestens bis zum 31.12.2025 bei der ZPP gestellt werden.

Unter welchen Voraussetzungen gelten die neuen Prüfkriterien?

  • Wenn die Yogalehrer/in Ausbildung ab dem 01.10.2020 begonnen wurde.
  • Wenn die mehrjährige Yogalehrer/in Ausbildung vor dem 31.12.2020 abgeschlossen und es versäumt wurde, bis zum 31.12.2020 einen Zertifizierungsantrag bei der ZPP zu stellen (Aktivierung des Bestandsschutzes), erfolgt ebenfalls eine Prüfung nach den neuen Prüfkriterien.
  • Für Yogalehrer/innen ohne abgeschlossenen staatlich anerkannten Berufs- oder Studienabschluss gelten grundsätzlich die neuen Prüfkriterien.

Welche Konsequenzen hat es, wenn die Yogalehrer/in Ausbildung vor dem 31.12.2020 abgeschlossen, aber der Bestandsschutz nicht aktiviert wurde?

Wenn du eine mehrjährige Yogalehrer/in Ausbildung inkl. der 200 Zeitstunden Unterrichtserfahrung vor dem 31.12.2020 abgeschlossen, aber keinen Prüfantrag bei der ZPP gestellt hast, gilt der Bestandsschutz als nicht aktiviert und es erfolgt eine Prüfung nach den neuen Prüfkriterien. Eine Prüfung nach den neuen Prüfkriterien hat ggf. zur Konsequenz, dass deine „alte“ Yogalehrer/in Ausbildung nicht mehr von der ZPP anerkannt wird, weil in dieser nun sowohl bestimmte Unterrichtsinhalte als auch Unterrichtseinheiten fehlen.

Yogalehrer/innen, die bei Yoga Vidya eine mehrjährige Yogalehrer/in Ausbildung abgeschlossen und ihren Bestandsschutz verloren haben und keinen medizinischen/pädagogischen besitzen, können die fehlenden UE und Unterrichtsinhalte nachholen, indem sie die Module 3 bis 5 der 2-Jahres-Modulausbildung besuchen (https://www.yoga-vidya.de/ausbildung-weiterbildung/yogalehrer-ausbildung/yogalehrer-2-jahre-modulsystem/). Du bekommst anschließend ein „neues“ 2-Jahres-Yogalehrer/in-Zertifikat ausgestellt, welches den neuen Anforderungen der ZPP entspricht. Die 200 Std. Unterrichtserfahrung müssen ggf. anschließend noch gesammelt werden.

Yogalehrer/innen, die eine mehrjährige Yogalehrer/in Ausbildung abgeschlossen und ihren Bestandsschutz verloren haben, aber einen handlungsfeldbezogenen Berufs- oder Studienabschluss besitzen, können die fehlenden UE und Unterrichtsinhalte ggf. über ihren Berufs- oder Studienabschluss nachweisen und sich Inhalte wie Medizin, Anatomie, Pädagogik, Psychologie usw. im Rahmen des Zertifizierungsprozesses von der ZPP anrechnen lassen. Wenn das auf dich zutrifft, musst du dafür einen Zertifizierungsantrag bei der ZPP stellen (d.h. die Prüfung erfolgt ausschließlich über die ZPP).

Alle mehrjährigen Yoga Vidya Yogalehrer/in Ausbildungen auf Level 4 Niveau entsprechen den neuen Prüfkriterien der ZPP:

  • 2-Jahres Yogalehrer/in Ausbildung im Stadtcenter mit mind. 840 UE
  • 2-Jahres Yogalehrer/in Ausbildung im Modulsystem mit mind. 810 UE
  • 3-Jahres Yogalehrer/in Ausbildung mit mind. 920 UE

Die Antragstellung auf Zertifizierung erfolgt über das Internet bei der Zentralen Prüfstelle Prävention“ (ZPP) : www.zentrale-pruefstelle-praevention.de, Email: kontakt@zentrale-pruefstelle-praevention.de, Telefon: 0201 5 65 82 90.

Unter diesem Link gibt es weitere Informationen und Hinweise zur Antragstellung:
https://www.zentrale-pruefstelle-praevention.de/

Mitglied im Yoga Vidya Berufsverband

Die Mitgliedschaft bietet dir viele Vorteile für deine Tätigkeit als Yogalehrer/in. Sobald uns dein Aufnahmeantrag vorliegt (als Mailanhang, Fax oder per Post) erhältst du innerhalb von 2-3 Tagen von uns per Mail eine Bestätigung über deine Aufnahme mit den Zugangsdaten für die Serviceseiten.

Mit der Mitgliedschaft im Berufsverband bekommst du vielfältige Unterstützung bei deiner Tätigkeit als Yogalehrer/in, Gesundheitsberater/in, Kursleiter/in oder Therapeut/in mit vielen auch geldwerten Leistungen. Auf den Serviceseiten (nur mit Passwort zugänglich) findest du als Hilfestellung vorbereitete Vorlagen zum Hochladen für die Online Antragstellung der Krankenkassen-Zulassung (Vorschläge zum Ausfüllen des Fragenbogens, fertige Stundenbilder und eine Übungsunterlage für deine Kursteilnehmer).

Berufshaftpflichtversicherung

Gerne informieren wir dich auch über unser Angebot der Berufshaftpflichtversicherung. Die Vermittlung der vergünstigten Berufshaftpflichtversicherung (20% unter Normalpreis) über unseren Koop-Partner ist nur in Verbindung mit der Mitgliedschaft in einem der Yoga Vidya Berufsverbände möglich. Als Mitglied in den Yoga Vidya Berufsverbänden wendest du dich direkt für dieses günstige Angebot der Berufs-/ Betriebshaftpflichtversicherung an unseren Kooperationspartner.

Diese Berufs-/ Betriebshaftpflichtversicherung ist speziell auf die Bedürfnisse aller Verbandsmitglieder zugeschnitten (Yogalehrer (BYV), Ayurveda- und Yogatherapeuten (BYAT) und Gesundheitsberater, Kursleiter und Therapeuten (BYVG). Der Jahresbeitrag für die Berufs-/ Betriebshaftpflicht beträgt knapp € 100 (Jahresbeitrag Berufs-/ Betriebshaftpflicht einschließlich der Familienprivathaftpflicht 137 Euro).

Die für Yoga Vidya entwickelte Berufs-/ Betriebshaftpflichtversicherung versichert sowohl Yogalehrer/Innen als auch Betreiber/Innen eigener Schulen und Stadtzentren in den Bereichen Personen-, Sach- und Vermögensschäden in besonderem Umfang und mit sehr hohen Deckungssummen von 6 Millionen Euro.

Damit sichergestellt ist, dass du für alle deine Tätigkeiten immer den vollen Versicherungsschutz hast, weise bitte ggf. bei Antragstellung auf deine besonderen Angebote hin, die über deine normale Unterrichtstätigkeit hinausgehen, z.B. Massageangebote etc. Dies gilt natürlich auch, wenn du zu einem späteren Zeitpunkt dein Angebot erweiterst.

Kontaktmöglichkeiten zum Yoga Vidya Berufsverband

Mitgliederbetreuung Yoga Vidya e.V. und Yoga Vidya Berufsverbände
Yogaweg 7 - 32805 Horn-Bad Meinberg

Tel.: 05234-87-0 Fax: -1875 Durchwahl -2113 & - 2313 Fax: -2114
E-Mail: berufsverband@yoga-vidya.de
Web: www.yoga-vidya.de

(Yoga Vidya e.V - Gemeinnütziger Verein - Yogaweg 7 - 32805 Horn-Bad Meinberg
Amtsgericht Lemgo, Vereinsregister-Nr. VR 1274 - Vertreten durch den Vorsitzenden Volker Bretz)

Siehe auch

Sukadev Volker Bretz

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