Yogasteuer: Unterschied zwischen den Versionen
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'''Yogasteuer''' ist ein hypothetischer Begriff - er kann bedeuten: eine Finanzierung analog zu [[Kirche]]nsteuer fehlt noch. | '''Yogasteuer''' ist ein hypothetischer Begriff - er kann bedeuten: eine Finanzierung analog zu [[Kirche]]nsteuer fehlt noch. | ||
Version vom 3. Januar 2014, 18:08 Uhr
Dies kann sprachliche, sachliche oder gestalterische Gründe haben. |
Yogasteuer ist ein hypothetischer Begriff - er kann bedeuten: eine Finanzierung analog zu Kirchensteuer fehlt noch.
Vgl. dazu Paulus Terwitte, in [1], S. 152:
- "ich würde die Kirchensteuer sofort abschaffen, (...) Kultursteuer wie in Italien (..) jeder entscheidet selbst; für Kirchen oder anderes: 3 % von der Einkommenssteuer."
- Steuerliche Fragen im Zusammenhang mit Einkünften bzw. und anerkannte Gemeinnützigkeit von Yogaunterricht sind angrenzend.
Steuerberater sind auch Querdenker, sagt so eine. Eine andere: "Einer mit Yogaschule? Unglaublich - ganz untypsch".
Weniger Steuer oder keine im Zusammenhang mit Kultur allgemein; beispielsweise für den (auch: Yoga-) Buchmarkt, bedeutet eine Wertschätzung, die anerkennt: da geht es um unbezahlbares. Der Markt ist anders....