Yogasteuer: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 8. Oktober 2013, 16:23 Uhr
Yogasteuer ist ein hypothetischer Begriff - er kann bedeuten: eine Finanzierung analog zu Kirchensteuer fehlt noch.
Vgl. dazu Paulus Terwitte, in [1], S. 152:
- "ich würde die Kirchensteuer sofort abschaffen, (...) Kultursteuer wie in Italien (..) jeder entscheidet selbst; für Kirchen oder anderes: 3 % von der Einkommenssteuer."
- Steuerliche Fragen im Zusammenhang mit Einkünften bzw. und anerkannte Gemeinnützigkeit von Yogaunterricht sind angrenzend.
Steuerberater sind auch Querdenker, sagt so eine. Eine andere: "Einer mit Yogaschule? Unglaublich - ganz untypsch".
Weniger Steuer oder keine im Zusammenhang mit Kultur allgemein, beispielsweise für den (auch: Yoga-)Buchmarkt, bedeutet auch eine Wertschätzung, ein mehr, das anerkennt: es liegt teils Yoga neben neben dem bezahlbaren, dem Markt....