Karaka: Unterschied zwischen den Versionen

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Ein ''Karaka'' bzw. "Handlungsfaktor" bezeichnet also die Beziehungen einzelner Substantive im Satz, die sich in flektierenden Sprachen wie dem Deutschen oder [[Sanskrit]] in unterschiedlichen Kasusverhältnissen (im obigen Beispiel Nominativ und Akkusativ) ausdrücken. Das '''Subjekt''' steht hier im Nominativ, das '''Objekt''' im Akkusativ.  
Ein ''Karaka'' bzw. "Handlungsfaktor" bezeichnet also die Beziehungen einzelner Substantive im Satz, die sich in flektierenden Sprachen wie dem Deutschen oder [[Sanskrit]] in unterschiedlichen Kasusverhältnissen (im obigen Beispiel Nominativ und Akkusativ) ausdrücken. Das '''Subjekt''' steht hier im Nominativ, das '''Objekt''' im Akkusativ.  


Da es im [[Sanskrit]] insgesamt acht Fälle (Kasus) gibt, können diesen (außer dem Genitiv und dem Vokativ) ebenfalls Karakas bzw. "Handlungsfaktoren" zugeordnet werden, die allesamt dazu dienen, die näheren Begleitumstände einer Handlung zu beschreiben:
Da es im [[Sanskrit]] insgesamt acht Fälle (Kasus, [[Vibhakti]]) gibt, können diesen (außer dem Genitiv und dem Vokativ) ebenfalls Karakas bzw. "Handlungsfaktoren" zugeordnet werden, die allesamt dazu dienen, die näheren Begleitumstände einer Handlung zu beschreiben:
   
   


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Mangofrüchte (āmra-phalāni '''karman''' Akk.)!
Mangofrüchte (āmra-phalāni '''karman''' Akk.)!


==Siehe auch==   
==Siehe auch==   

Version vom 26. März 2015, 11:55 Uhr

Karaka (Sanskrit: कारक kāraka adj., m. und n.) ist ein Nomen Agentis der Sanskrit Verbalwurzel (Dhatu) kṛ und bedeutet: handelnd, bewirkend; Ursache; Kasusbegriff, Handlungsfaktor. Der Karaka ist ein zentraler Begriff in der Beschreibung der Sanskritsyntax, d.h. der Beziehung der Wörter innerhalb eines Satzes (Syntagma).

Altindische Grammatik (Vyakarana)

In den Bereich der Syntax (Anvaya) gehört die Unterteilung in grammatisches Subjekt und Objekt, die wir auch im Deutschen kennen:

Ein König (Subjekt im Nom.) geht in den Wald (Objekt im Akk.).

Im Sanskrit heißt es analog:

rājā (Subjekt im Nom., kartṛ) vanam (Objekt im Akk., karman) gacchati.

Ein Karaka bzw. "Handlungsfaktor" bezeichnet also die Beziehungen einzelner Substantive im Satz, die sich in flektierenden Sprachen wie dem Deutschen oder Sanskrit in unterschiedlichen Kasusverhältnissen (im obigen Beispiel Nominativ und Akkusativ) ausdrücken. Das Subjekt steht hier im Nominativ, das Objekt im Akkusativ.

Da es im Sanskrit insgesamt acht Fälle (Kasus, Vibhakti) gibt, können diesen (außer dem Genitiv und dem Vokativ) ebenfalls Karakas bzw. "Handlungsfaktoren" zugeordnet werden, die allesamt dazu dienen, die näheren Begleitumstände einer Handlung zu beschreiben:


  • 1. Fall: Nominativ (Prathama prathamā) bezeichnet den Kartri (kartṛ), d.h. das (logische) Subjekt einer Handlung, also den Handelnden


  • 2. Fall: Akkusativ (Dvitiya dvitīyā) bezeichnet das Karman (karman), d.h. das (logische) Objekt einer Handlung


  • 3. Fall: Instrumental (Tritiya tṛtīyā) bezeichnet das Karana (karaṇa), d.h. das Instrument oder die Begleiter einer Handlung


  • 4. Fall: Dativ (Chaturthi caturthī) bezeichnet das Sampradana (sampradāna), d.h. den Empfänger einer Handlung


  • 5. Fall: Ablativ (Panchami pañcamī) bezeichnet das Apadana (apādāna), d.h. den Ausgangspunkt einer Handlung


  • 7. Fall: Lokativ (Saptami saptamī) bezeichnet das Adhikarana (adhikaraṇa), d.h. den Ort einer Handlung


Somit beantwortet der Kartri die Frage, wer etwas tut; das Karman, auf wen oder wohin die Handlung gerichtet ist; das Karana, womit oder in Begleitung wessen etwas getan wird; das Sampradana, wem die Handlung zugute kommt; das Apadana, von wo die Handlung ihren Ausgang nimmt oder was ihre Ursache ist; das Adhikarana, wo sich die Handlung abspielt.


Zur Illustration diene die folgende kleine Geschichte (die Übersetzung enthält die Angabe der entsprechenden Karakas sowie der Kasus):


  • a) rājā (kartṛ Nom.) vanam (karman Akk.) aśva-hasti-ratha-bhṛtyaiḥ (karaṇa Instr.) gacchati (kartṛ).


Ein König (rājā kartṛ Nom.)

geht (gacchati kartṛ, d.h. das Verb drückt selbst den Handlenden aus)

in den Wald (vanam karman Akk.)

mit Pferden, Elefanten, Wagen und Dienern (aśva-hasti-ratha-bhṛtyaiḥ karaṇa Instr.).


  • b) rājñyai (sampradāna Dat.) vanāt (apādāna Abl.) phalāny (karman Akk.) āmra-vṛkṣasya (Gen.) samāharati (kartṛ).


Der Königin (rājñyai sampradāna Dat.)

bringt er (samāharati kartṛ, das Verb drückt selbst den Handlenden aus)

aus dem Wald (vanāt apādāna Abl.)

Früchte (phalāny karman Akk.)

eines Mangobaumes (āmra-vṛkṣasya Gen.) mit.


  • c) vihāre (adhikaraṇa Lok.) sva-bhāryāṃ (karman Akk.) bravīti (kartṛ):


Im Lustgarten (vihāre adhikaraṇa Lok.)

sagt er zu seiner Gattin (sva-bhāryāṃ karman Akk.):


  • d) he rājñi (Vok.), tubhyam (sampradāna Dat.) etāny (karman Akk.) āmra-phalāni (karman Akk.) dadāmi (kartṛ).


Oh Königin (he rājñi Vok.),

ich schenke (dadāmi kartṛ das Verb drückt selbst den Handlenden aus)

dir (tubhyam sampradāna Dat.)

diese (etāny karman Akk.)

Mangofrüchte (āmra-phalāni karman Akk.)!

Siehe auch