Bio-Siegel

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Das Bio-Siegel kennzeichnet Erzeugnisse aus der ökologischen Landwirtschaft. Dabei handelt es sich um ein gesetzlich festgelegtes Güte- und Prüfsiegel, das hauptsächlich Verwendung bei Lebensmitteln und Textilien findet. Die Kriterien für das Bio-Siegel werden von der EG-Öko-Verordnung (Nr. 834/2007 [1]) festgelegt. In Deutschland werden zwei gesetzlich reglementierte Bio-Siegel verwendet. Einmal das deutsche Bio-Siegel (sechseckiges Zeichen), das seit 2001 benutzt wird und das 2012 eingeführe europäische Bio-Siegel (Euro-Blatt auf grünem Hintergrund). Somit können sich Verbraucherinnen und Verbraucher bei diesen Bezeichnungen darauf verlassen, dass die Produkte mindestens dem Standard der EG-Öko-Verordnung entsprechen.

Eine reine Ernährung spielt im Yoga eine wesentliche Rolle

EG-Öko-Verordnung: Kriterien für das Bio-Siegel

Die EG-Öko-Verordnung legt die Kriterien für die Zulassung von Bio Produkten fest. Die Internationale Vereinigung der ökologischen Landbaubewegungen (IFOAM) als weltweite Dachorganisation, in der etwa 750 Anbauverbände aus über hundert Nationen organisiert sind, hat Basisrichtlinien für den ökologischen Anbau entwickelt, an denen sich die Gesetzgebung der Europäischen Union und die nationalen Regelungen vieler weiterer Staaten weltweit orientieren.

BIO als geschützte Begriffe darf nur für die Bezeichnung eines Produkts genutzt, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:

  • mindestens 95 Prozent der Zutaten aus dem ökologischem Landbau stammen
  • kein Einsatz von synthetischen Pflanzenschutzmitteln
  • keine gentechnisch veränderten Organismen für die Erzeugnung verwendet werden
  • keine zur Konservierung ionisierende Strahlung benutzt wird
  • keine Zuhilfenahme von leicht löslichen mineralischen Düngern
  • keine Süßstoffe und Stabilisatoren sowie synthetische Farbstoffe, Konservierungsmittel und Geschmacksverstärker enthalten sind
  • strenger Nachweis von Rohwaren aus Drittländern
  • Abwechslungsreiche Fruchfolgen auf den Anbauflächen
  • Tiere werden mit ökologsich produzierten Füttermitteln, ohne Einsatz von Leistungssteigernden Stoffen (Antibiotika) gefüttert
  • Mindeststall- und -freiflächen
  • nur die in einer Positiv-Liste aufgeführten pflanzliche Verdickungsmittel, Backtriebmittel oder Emulgatoren verwendet wurden

Wasser, Salz, Hefe und die wenigen erlaubten Zusatzstoffe (sie sind im Anhang VI der EG-Öko-Verordnung aufgeführt) gelten als nicht-landwirtschaftliche Zutat und werden bei dieser Berechnung nicht berücksichtigt. Von dieser Verordnung sind jedoch ausgeschlossen: Kosmetika, Arzneimittel und Produkte wildlebender Tiere.

Hier finden Sie die EG-Öko-Verordnung.[2]

Bio-Qualität bei Yoga Vidya

Bei Yoga Vidya werden grundsätzlich nur Lebensmittel mit dem Bio-Siegel verwenden. Dies ergibt sich aus der Philosophie des Yoga, welche die Gewaltfreiheit (Ahimsa) gegenüber allen Lebewesen lehrt und eine reine Lebensweise (Sattva, Saucha) verfolgt.

Im Vergleich zu den Bio Richtlinien, stammen bei Yoga Vida 100% der verwendet Lebensmittel aus dem ökologischen Landbau. Bio Qualität ist bei Yoga Vidya nur der Mindeststandard für Lebensmittel. Darüber hinaus sind wir immer stehts bemüht die Qualität, aller verwendeten Produkte und Materialien hin zu mehr Natürlichkeit und Nachhaltigkeit zu optimieren.

Öko Landbau

Die Qualität des Öko Landbaus zeichnet sich zeichnet sich durch Naturnähe und nachhaltiges Wirtschaften aus.

Bio-Siegel Kontrolle

Hersteller von Öko-Produkten müssen sich bei einer zugelassenen Öko-Kontrollstelle anmelden. Erzeuger wie Händler müssen dabei nachweisen, dass sie ökologisch wirtschaften bzw. in der Lage sind, eine Vermischung von Bioware mit konventionellen Rohstoffen zu vermeiden und die Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten.

Nach der ersten Prüfung, bei der ein Kontrolleur den Betrieb begutachtet, werden die Nutzer des Zeichens mindestens einmal jährlich kontrolliert, ungefähr jeder fünfte Besuch erfolgt unangemeldet.

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Die deutsche Rechtsgrundlage für die Nutzung des Bio-Siegels ist das Öko-Kennzeichengesetz vom 20. Januar 2009 (BGBl. I, S. 78). Dabei orientiert sich das Öko-Kennzeichengesetz an den Anforderungen der von der Europäischen Gemeinschaft erlassenen Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau (Verordnung (EG Nr. 834/2007) und Durchführungsvorschriften in den jeweils gültigen Fassungen). Zu den erlaubten technischen Hilfs- und Zusatzstoffen hat das Forschungsinstitut für biologischen Landbau (FiBL) eine Positiv-Liste erstellt.

Informationen des Bundesministeriums:

Allgemein:

  • Bio Siegel: [3]
  • Broschüre des Bundesministeriums: [4]
  • Informationen zur Bio-Kontrolle: [5]
  • Regeln für die Verarbeitung: [6]

Gesetze und Verordnungen:

  • Übersicht: [7]
  • EG-ÖKO Basisverordnung (EG Nr. 834/2007): [8]

Erlaubte Zusatzstoffe:

  • Welche Zusatzstoffe sind in Biolebensmitteln erlaubt: [9]
  • FiBL Betriebsmittelliste für die Ökoverarbeitung: [10]

Siehe auch

Weblinks

Literatur

Seminare

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