Karanottara
Karanottara , Sanskrit कारणोत्तर kāraṇottara n. , das mit der Rechtfertigung einer Jmd zur Last gelegten Handlung verbundene Eingeständnis derselben vor Gericht. Karanottara ist ein Sanskrit Substantiv sächlichen Geschlechts und hat die deutsche Übersetzung das mit der Rechtfertigung einer Jmd zur Last gelegten Handlung verbundene Eingeständnis derselben vor Gericht.
Verschiedene Schreibweisen für Karanottara
Hier einige Möglichkeiten, dieses Sanskritwort zu schreiben: Karanottara auf Devanagari wird geschrieben कारणोत्तर, in der wissenschaftlichen IAST Transliteration mit diakritischen Zeichen wird dieses Wort geschrieben " kāraṇottara ", in der Harvard-Kyoto Umschrift " kAraNottara ", in der Velthuis Transkription " kaara.nottara ", in der modernen Internet Itrans Transkription " kAraNottara ", in der SLP1 Transliteration " kAraRottara ", in der IPA Schrift " kɑːrəɳoːt̪t̪ərə ".
Video zum Thema Karanottara
Karanottara ist ein Wort, das in den alten indischen Schriften vorkommt, die auch für Yoga von Bedeutung sind. Hier ein Video zum Thema:
Ähnliche Sanskrit Wörter wie Karanottara
Hier einige Links zu Sanskritwörtern, die entweder vom Sanskrit oder vom Deutschen her ähnliche Bedeutung haben wie Karanottara:
Sanskrit Wörter alphabetisch vor Karanottara
Sanskrit Wörter im Alphabeth nach Karanottara
Sanskrit Wörter ähnlich wie Karanottara
Quelle
- Otto Böhtlingk: Sanskrit-Wörterbuch in kürzerer Fassung. Sankt Petersburg, 1879-1889,, genannt "Kleines Petersburger Wörterbuch"
- Otto Böhtlingk und Rudolph Roth, Sanskrit Wörterbuch, Sankt Petersburg 1855-1875, genannt "Großes Petersburger Wörterbuch"
Diese beiden Sanskrit Wörterbücher werden auch als Petersburger Wörterbücher bezeichnet.
Siehe auch
- Power Yoga
- Ayurveda Forum
- Mardhana Massage Ausbildung
- Sanskrit lernen leicht gemacht
- Hormonyoga Seminare
Zusammenfassung Sanskrit-Deutsch
Karanottara Deutsche Übersetzung
Das Sanskrit Wort Karanottara kann übersetzt werden ins Deutsche mit das mit der Rechtfertigung einer Jmd zur Last gelegten Handlung verbundene Eingeständnis derselben vor Gericht.