Bahai

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Bahai, Bahá’í, nennen sich die Mitglieder einer weltweit verbreiteten Religion (auch als Bahaismus oder Bahaitum bekannt), die im 19. Jahrhundert von dem aus Persien stammenden Baha’u’llah gestiftet wurde. Sie lehrt einen abrahamitischen Monotheismus eigener Prägung, in dessen Mittelpunkt der Glaube an einen transzendenten Gott, die mystische Einheit der Religionen und der Glaube an die Einheit der Menschheit steht. Die Bahai vertreten eine handlungsorientierte Ethik, die sich einer humanitären Vision des sozialen Fortschritts verpflichtet; Beispiel: Nossrat Peseschkian (Redaktion folgt - anderswo fertig, hier: [1] (29.7.2012: [2]...)

Geschichte

Die Geschichte der Bahai-Gemeinde geht auf das Wirken zweier Stiftergestalten zurück: Sayyid Ali Muhammad (1819–1850), genannt „der Bab“ (arabisch: „das Tor“), und Mirza Husayn Ali Nuri (1817–1892), genannt „Baha’u’llah“ (arabisch: „Herrlichkeit Gottes“). Der eigentliche Stifter ist Baha’u’llah. Der Bab wird von den Bahai als dessen Wegbereiter und zugleich als eigenständiger Religionsstifter des Babismus betrachtet.


Gottesbild

Die Bahai-Religion knüpft damit an der islamischen Tradition an. Die Bahai glauben an „die Existenz und die Einheit eines persönlichen Gottes, der unerkennbar, unerreichbar, Quell aller Offenbarung, ewig, allwissend, allgegenwärtig und allmächtig ist“. Sein Wesen bleibt für den Menschen verborgen, er kann Gott jedoch an seinen Eigenschaften erkennen. Gott ist der Schöpfer und Erhalter aller Dinge, der Selbstbestehende. Neben Allmacht, Allwissen und Allbarmherzigkeit sind auch alle anderen positiven Eigenschaften bei Gott in Vollendung vorhanden.

Schöpferischer Antrieb und Ursache allen Seins ist die göttliche Liebe. ...

Das Haus der Andacht ist die vorgeschriebene Andachtsstätte der Bahai: ein neunseitiger Kuppelbau mit neun Eingängen. Der Tempel soll idealerweise von Gärten und sozialen Einrichtungen umgeben sein. Die Gottesdienste sind reine Andachten ohne Liturgie oder Predigt. Neben den heiligen Schriften des Bab und Baha’u’llahs werden Schriften aus allen Weltreligionen vorgetragen. Als musikalisches Element dienen gesungene Rezitationen und Gebete, Soloimprovisationen sowie Chorgesang. Musikinstrumente sind nicht vorgesehen, da die Häuser der Andacht allein dem Wort Gottes und der menschlichen Stimme vorbehalten sind.

Eine zentrale Bedeutung haben die Fastenzeit und das Gebet, insbesondere die Pflichtgebete, die in drei unterschiedlichen Längen und Formen zur Auswahl stehen. Zur Wahl stehen das lange Pflichtgebet (einmal in 24 Stunden), das mittlere Pflichtgebet (zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang, zwischen Mittag und Sonnenuntergang und zwischen Sonnenuntergang und zwei Stunden danach) und das kurze Pflichtgebet (zwischen Mittag und Sonnenuntergang)...

Die wichtigsten Festtage der Bahai-Gemeinde sind Naw-Ruz (Neujahrsfest am 21. März), Ridvan (die Verkündigung Baha’u’llahs vom 21. April bis zum 2. Mai), die Verkündigung des Bab und Geburtstag Abdu’l Bahas (am 23. Mai), das Hinscheiden Baha’u’llahs (am 29. Mai), der Märtyrertod des Bab (am 9. Juli), der Geburtstag des Bab (am 20. Oktober) und der Geburtstag Baha’u’llahs (am 12. November).

Die örtliche Gemeinde trifft sich alle 19 Tage zu ihrer monatlichen Versammlung, welche von den Bahai Neunzehntagefest genannt wird. Der Bahai-Kalender teilt das Jahr in 19 mal 19 Tage ein. Das Neunzehntagefest markiert den Monatsbeginn. Das Fest besteht aus drei Teilen: einem besinnlichen Andachtsteil, bei welchem aus den heiligen Schriften gelesen wird, einem Beratungsteil, bei welchem die Gemeinde über ihre Tätigkeiten berät und einem geselligen Teil, welcher mit einem Festmahl einhergeht.

Mancherorts werden öffentliche Andachten veranstaltet, welche gemeinsam mit den Anhängern anderer Religionsgemeinschaften gestaltet werden. Bei Gebeten der Weltreligionen rezitieren und singen die Repräsentanten der Religionen nacheinander Gebete ihrer heiligen Schriften. Als verbindendes Element dient die Musik. Weitere Veranstaltungen der Bahai sind u. a. Gebetsversammlungen, Lesungen aus religiösen Schriften, Studienkurse, Kinderklassen, Vorträge oder Tagungen.

Einen Klerus gibt es nicht. Jeder offiziell erklärte Bahai kann ab dem 21. Lebensjahr grundsätzlich jedes Amt bekleiden. Bei Verstoß gegen eine administrative Regel oder bei offensichtlichem Verstoß gegen zentrale Glaubensgebote in der Öffentlichkeit können allerdings die administrativen Rechte zeitlich begrenzt entzogen werden. Das bedeutet, dass man in dieser Zeit von der Teilnahme im Neunzehntagefest ausgeschlossen ist und sein aktives und passives Wahlrecht in der Gemeinde verliert. Spaltungsversuche und massive interne Angriffe, die das Gemeindeleben ernsthaft gefährden würden, können durch das internationale Haus der Gerechtigkeit als Bundesbruch festgestellt werden. Folge sind der vollständige Ausschluss aus der Gemeinde und der Abbruch aller Kontakte zum Bundesbrecher. Fälle von Bundesbruch gab es in Europa sehr selten.


Beziehung zu anderen Religionen

Die Beziehung der Bahai zu anderen Religionen ist geprägt von der Aufforderung ihres Religionsstifters: „Verkehret mit allen Religionen in Herzlichkeit und Eintracht, auf daß sie Gottes süße Düfte von euch einatmen. Hütet euch, daß euch im Umgang mit den Menschen nicht die Hitze törichter Unwissenheit übermanne.“

Seit der Islamischen Revolution hat sich die Situation der Bahai im Iran wieder verschlechtert. Seit 1981 wurde den Bahai bis heute die Aufnahme in Bildungseinrichtungen verweigert, Angestellten im öffentlichen Dienst ohne Sozialversicherung und Rente gekündigt, Gehälter und Ausbildungskosten mussten unter Androhung von Gefängnis zurückgezahlt werden. Bahai-Eigentum wurde enteignet, Geschäftsverkehr mit Bahai-Angehörigen verboten, Läden und Geschäfte geschlossen, Geschäfts- und Privatkonten gesperrt. Immer wieder kam es zu Pogromen: Geschäfte, Büros und Fabriken wurden geplündert, Vieh abgeschlachtet, die Ernte enteignet oder gestohlen. Wohnhäuser wurden überfallen und in Brand gesteckt, die Bewohner massakriert, lebendig verbrannt oder gewaltsam gezwungen zum Islam zu konvertieren.

In den neunziger Jahren entspannte sich die Menschenrechtssituation etwas. Die iranische Führung nahm zwar Abstand von der blutigen Verfolgung, verwehrte den Bahai aber weiterhin zentrale Menschen- und Bürgerrechte.

Seit dem Amtsantritt des derzeitigen Präsidenten Mahmud Ahmadinedschad werden alle Bahai wieder systematisch vom iranischen Geheimdienst überwacht.

Siehe auch

Literatur

Einzelnachweise