Üble Nachrede
Üble Nachrede bedeutet über andere etwas Schlechtes zu verbreiten, wofür es keinen Beweis gibt. Üble Nachrede unterscheidet sich von Beleidigung und Verleumdung dadurch, dass üble Nachrede negative Behauptungen über jemanden verbreitet, die weder bewiesen noch nicht bewiesen ist.
- Wenn etwas in der Gegenwart des Betroffenen gesagt wird, dann ist es eine Beleidigung - insbesondere wenn andere dabei sind
- Ist man allein, wenn etwas gesagt wird, dann ist das eher eine Kränkung
- Verbreitet jemand etwas, was nachweislich falsch ist, dann ist das Verleumdung
- Verbreitet jemand etwas Schlechtes, was weder als wahr noch als falsch zu bezeichnen ist, dann ist das Üble Nachrede
Strafbarkeit von übler Nachrede
Üble Nachrede ist laut §186 Strafgesetzbuch strafbar. Üble Nachrede gehört zu den Ehrdelikten. Hier der Gesetzestext des §186:
Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Sollte man auf üble Nachrede reagieren?
Man kann sich überlegen, ob man auf üble Nachrede reagieren sollte. Normalerweise gilt das Jesus-Wort der Bergpredigt: Wenn dir einer auf die linke Wange schlägt, dann halte ihm die rechte hin. Und ein weiteres: "Selig seid ihr, wenn ihr ... beschimpft und verfolgt und auf alle mögliche Weise verleumdet werdet. Freut euch und jubelt: Euer Lohn im Himmel wird groß sein.
Swami Sivananda sagte: Bear Insult, Bear Injury - Highest Yoga: Trage Kränkung, trage Beleidigung - höchster Yoga.
So könnte man sagen: Am klügsten wäre es, wenn man auf üble Nachrede nicht reagiert.
Man kann sich aber auch fragen: Welche Auswirkungen hat diese üble Nachrede? Wenn die üble Nachrede einen nur kränkt, dann macht man besten nichts. Wenn aber die üble Nachrede andere Menschen beeinflusst und die eigene Fähigkeit, künftig Gutes zu bewirken, dann gilt es, sich gegen diese üble Nachrede zur Wehr zu setzen, notfalls auch vor Gericht.
Wenn z.B. eine Zeitung über eine spirituelle Gemeinschaft Schauermärchen verbreitet, welche eine demokratisch verfasste Gemeinschaft als bösartige autoritären Psychokult darstellt, dann sollte man sich zur Wehr setzen, denn solche Vorwürfe haben lange Auswirkungen.
Im Allgemeinen ist es gut, ein gewisses dickes Fell zu haben, gerade auch bei Kritik in den sozialen Medien. Aber manchmal ist es auch angezeigt, sich zu wehren, notfalls gerichtlich vorzugehen.