Yogasteuer: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 24. September 2013, 16:59 Uhr
Yogasteuer ist ein hypothetischer Begriff - er kann bedeuten: eine Finanzierung analog zu Kirchensteuer fehlt noch.
Vgl. dazu Paulus Terwitte, in [1], S. 152:
- "ich würde die Kirchensteuer sofort abschaffen, (...) Kultursteuer wie in Italien (..) jeder entscheidet selbst; für Kirchen oder anderes: 3 % von der Einkommenssteuer."
- Steuerliche Fragen im Zusammenhang mit Einkünften bzw. und anerkannte Gemeinnützigkeit von Yogaunterricht sind angrenzend.
Steuerberater sind auch Querdenker, sagt so eine. Eine andere: "Einer mit Yogaschule? Unglaublich - ganzuntypsch".