Vyavaharavishaya
Vyavaharavishaya, Sanskrit व्यवहारविषय vyavahāraviṣaya m., Rechtsfall. Vyavaharavishaya ist ein Sanskrit Substantiv männlichen Geschlechts und kann übersetzt werden mit Rechtsfall.
Verschiedene Schreibweisen für Vyavaharavishaya
Sanskrit wird in Indien in der Devanagari Schrift geschrieben. Damit Europäer das lesen können, wird die Devanagari Schrift in die Römische Schrift transkribiert. Vyavaharavishaya auf Devanagari wird geschrieben व्यवहारविषय, in der IAST wissenschaftlichen Transkription mit diakritischen Zeichen "vyavahāraviṣaya", in der Harvard-Kyoto Umschrift "vyavahAraviSaya", in der Velthuis Transkription "vyavahaaravi.saya", in der modernen Internet Itrans Transkription "vyavahAraviShaya", in der SLP1 Transliteration "vyavahAravizaya", in der IPA Schrift "vjəvəɦɑːrəviʂəjə".
Video zum Thema Vyavaharavishaya
Vyavaharavishaya ist ein Wort aus dem Sanskrit. Sanskrit gehört zu den indoeuropäischen Sprachen, ist die Mutter der nordindischen Sprachen. Und Sanskrit ist die Sprache des Yoga . Hier ein Video zum Thema:
Ähnliche Sanskrit Wörter wie Vyavaharavishaya
Hier einige Links zu Sanskritwörtern, die entweder vom Sanskrit oder vom Deutschen her ähnliche Bedeutung haben wie Vyavaharavishaya:
Sanskrit Wörter alphabetisch vor Vyavaharavishaya
Sanskrit Wörter im Alphabeth nach Vyavaharavishaya
Sanskrit Wörter ähnlich wie Vyavaharavishaya
Quelle
- Otto Böhtlingk: Sanskrit-Wörterbuch in kürzerer Fassung. Sankt Petersburg, 1879-1889, genannt "Kleines Petersburger Wörterbuch"
- Otto Böhtlingk und Rudolph Roth, Sanskrit Wörterbuch, Sankt Petersburg 1855-1875, genannt "Großes Petersburger Wörterbuch"
Diese beiden Sanskrit Wörterbücher werden auch als Petersburger Wörterbücher bezeichnet.
Siehe auch
Zusammenfassung Sanskrit-Deutsch
Vyavaharavishaya Deutsche Übersetzung
Das Sanskrit Wort Vyavaharavishaya kann übersetzt werden ins Deutsche mit Rechtsfall.
Rechtsfall Sanskrit Übersetzung
Deutsch Rechtsfall kann übersetzt werden ins Sanskrit mit Vyavaharavishaya. Andere Möglichkeiten der Sanskrit Übersetzung siehe unter Rechtsfall Sanskrit.