Unlautere Handlung

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Eine unlautere Handlung ist eine Handlung, die gegen Recht und Gesetz oder auch gegen ethische Grundsätze verstößt. Es gibt den Begriff der unlauteren Handlung auch als Rechtsbegriff, z.B. im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Unlautere Handlungen sind hier alle Handlungen, mit denen sich ein Unternehmen einen Wettbewerbsvorteil verschafft, die nicht in Übereinstimmung mit dem Gesetz sind. Auch wenn heutzutage der Begriff unlautere Handlung fast ausschließlich vor dem Kontext des UWG verwendet wird, hat er doch auch eine weitere Bedeutung, nämlich unethische Tat, die zwar kein Schwerverbrechen ist, aber doch gegen Sitte und Gebräuche, gegen Gerechtigkeit und Recht verstößt.

Eine kleine unlautere Handlung kann zu einem großen Schreckgespenst werden

Begriffsherkunft Unlautere Handlung - Etymologie

Lauter bedeutet rein, ungetrübt, auch aufrichtig und ehrlich. Eine lautere Handlung ist eine freundliche, eine aufrichtige, eine ehrliche Handlung. Unlauter ist dementsprechend das Gegenteil, nämlich unehrlich, unkorrekt, auch unaufrichtig. Ein unlauterer Mensch hält seine Versprechen nicht, er ist nicht ehrlich, er neigt zu Lügen, zu Betrügereien oder auch einfach zum Kaschieren von Fehlern. Eine unlautere Handlung ist eine Handlung, die nicht von einer ehrlichen Absicht herrührt. Unlautere Handlung kann etwas sein, was den anderen irreführen soll, wodurch man sich einen nicht zulässigen Vorteil verspricht, oder auch etwas, was dem widerspricht, was man vereinbart hat.

Siehe auch