Zwangsurlaub
Zwangsurlaub ist ein Urlaub, zu dem jemand gezwungen wird, ohne ihn zu wollen. Es gibt individuellen Zwangsurlaub und kollektiver Zwangsurlaub. Es gibt die Bezeichnung Zwangsurlaub als Rechtsbegriff in Deutschland. Im rechtlichen Sinn ist Zwangsurlaub nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Man kann aber auch von einer Art Zwangsurlaub sprechen, wenn Partner/Partnerin einen freiberuflich Tätigen massiv zum Urlaub drängt.
Der juristische Begriff Zwangsurlaub
Juristisch bedeutet Zwangsurlaub einen vom Arbeitgeber verordneten Zwangsurlaub, den der Arbeitnehmer nehmen muss. Zwangsurlaub kann die Form annehmen von
- Betriebsferien: Z.B. wegen Auftragsmangel wird der ganze Betrieb für eine Weile stillgelegt in der Hoffnung, dass danach wieder Aufträge kommen.
- Zwangsurlaub für einzelne Arbeitnehmer, auch um eine Zahlungsunfähigkeit zu vermeiden, auch wieder wegen Auftragsmangel, müssen Arbeitnehmer ihren Urlaub früher nehmen als sie wünschen
- Auch Kurzarbeit, die staatlich unterstützt wird, ist eine Art Zwangsurlaub. In Deutschland beziehen Arbeitnehmer im Fall von Kurzarbeit bis zu 18 Monate Kurzarbeitergeld
All diese Formen von Zwangsurlaub sollen dazu beitragen, dass Kündigungen vermieden werden und der Konkurs des Unternehmens verhindert wird.
Es gibt auch eine weitere Form von Zwangsurlaub: Wenn ein Arbeitnehmer seinen Erholungsurlaub nicht selbst nimmt, aber offensichtlich erholungsbedürftig ist, kann unter bestimmten Umständen der Arbeitgeber den Arbeitnehmer in Zwangsurlaub stecken.
Man kann auch eine Arbeitslosigkeit als eine Art Zwangsurlaub bezeichnen. Allerdings heißt Arbeitslosigkeit, dass man sich aktiv auf Arbeitssuche begeben muss und nicht irgendwohin in Urlaub fahren kann.
Rente als Zwangsurlaub
Auch der Beginn der Rentenzeit ist eine Art Zwangsurlaub, ja sogar ein dauerhafter Zwangsurlaub. Oft sind die Menschen nicht glücklicher, wenn sie nicht arbeiten können. Im Gegenteil können sie in eine tiefe Krise rutschen.
Yoga Urlaub als ideal bei einem verordneten Zwangsurlaub
Wenn Menschen plötzlich in einen Zwangsurlaub geschickt werden, z.B. durch Kurzarbeit etc., wissen sie oft nicht, was sie jetzt tun sollen. Manche "entdecken" den Alkoholkonsum, manche hängen rum. Manche Ehestreitigkeiten werden verschärft durch einen Zwangsurlaub. Typischerweise bekommen Arbeitnehmer während des verordneten Zwangsurlaubs weniger Geld, jedenfalls nicht mehr Geld - können sich also keine außergewöhnlichen teuren Freizeitbeschäftigungen, Urlaubsreisen, leisten.
Idealerweise würden Menschen ihren Zwangsurlaub sinnvoll nutzen, z.B. durch vermehrte Praxis von Yoga und Meditation, durch spirituelle Praxis. Das geht auch zuhause, auch durch Bücher, CDs und Internet Yogastunden. Die Yoga Vidya Ashrams bieten verschiedene Möglichkeiten auch des Langzeitaufenthalts, wie z.B.
- 50% Mithilfe Programm: Man hilft 3 Stunden am Tag mit und zahlt den halben Preis, einschl. Unterkunft, Bio-Verpflegung, Yoga, Meditation, Vorträge: Das ist oft günstiger, als wenn man zuhause geblieben wäre
- Karma Yogi Mithilfe-Programm: Du hilfst 6 Stunden am Tag mit, nimmst an Yogastunden, Meditationen, Vorträgen, am Gemeinschaftsleben teil, wirst Teil der spirituellen Lebensgemeinschaft
Wenn du etwas Geld hast, kannst du den Zwangsurlaub auch nutzen für eine Yogalehrer Ausbildung, eine Retreat-Zeit, eine intensive Yoga-Zeit im Ashram. Und natürlich stehen dir alle Formen der Ferien bei Yoga Vidya offen, wie Ayurveda Urlaub, Kloster Urlaub, Meditationsferien, Spiritueller Urlaub, Yoga Seminare etc.
Wenn du also mal Zwangsurlaub verordnet bekommst, dann nutze ihn auf gute und inspirierende Weise!