Yogasteuer: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Yogasteuer''' ist ein hypothetischer Begriff - er kann bedeuten: eine Finanzierung analog zu [[Kirche]]nsteuer fehlt noch.
'''Yogasteuer''' ist ein hypothetischer Begriff - er kann bedeuten: eine Finanzierung analog zu [[Kirche]]nsteuer fehlt noch.


Vgl. dazu [[Spiritueller Name|Paulus T.]], in [http://www.randomhouse.de/content/edition/excerpts/315139.pdf], S. xx
Vgl. dazu [[Spiritueller Name|Paulus T.]], in [http://www.randomhouse.de/content/edition/excerpts/315139.pdf], S. 152:
 


:''"ich würde die Kirchensteuer sofort abschaffen, (...) Kultursteuer wie in Italien (..) jeder entscheidet selbst; für Kirchen oder anderes, 3 % Einkommenssteuer.''"





Version vom 1. November 2012, 16:20 Uhr

Yogasteuer ist ein hypothetischer Begriff - er kann bedeuten: eine Finanzierung analog zu Kirchensteuer fehlt noch.

Vgl. dazu Paulus T., in [1], S. 152:

"ich würde die Kirchensteuer sofort abschaffen, (...) Kultursteuer wie in Italien (..) jeder entscheidet selbst; für Kirchen oder anderes, 3 % Einkommenssteuer."


  • Steuerliche Fragen im Zusammenhang mit Einkünften bzw. und anerkannte Gemeinnützigkeit von Yogaunterricht sind angrenzend.

Siehe auch