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'''Selbstdarstellung''' und [[Werbung]] im [[Yoga]] könnte man  etwa am Beispiel  "Visitenkarten von Yogaschulen" durch  deklinieren.  Je origineller und größer die ''Selbstdarstellung'' - desto besser auch der Unterricht?
'''Selbstdarstellung'''


Fragen (von Wirkungs[[forschung]] im psychosozialen Bereich...) sind spannend. Während  die Ergebnisse von groß angelegten [[wissenschaft]]lichen Untersuchungen oft enttäuschen - gemessen an alten [[Weisheit]]en und dem  gesunden Menschenverstand.
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Im obigen Beispiel: Yogalehrer/innen  mit langfristig erfolgreichen eigenen (Volkshochschul-)kursen werben wohl  weniger. Im Gegenteil - zu viel Werbung kann wie bei Non-Profit-Organisationen vermuten lassen, dringend erforderliche Mittel würden [[sinn]]störend genutzt.
==Selbstdarstellung eines Yogalehrers==
"7. Selbstdarstellung / [[Yogalehrer]]/Innen wahren in ihrer Selbstdarstellung und [[Werbung]] den [[Respekt]] und die [[Achtung]] vor der leiblichen, psychischen und geistigen [[Integrität]] des Menschen und der [[Natur]]. Insbesondere verpflichten sie sich dazu, in Wort und Bild:
 
*die[[Prinzipien]] des lauteren Wettbewerbs einzuhalten
*KonkurrentInnen und Andersdenkende nicht zu diskriminieren
*Negativ- und Feindbildwerbung zu unterlassen
*[[Gewalt]] und kompromittierende [[Nacktheit]] als Werbeparameter nicht einzusetzen
*keine unhaltbaren [[Versprechen]] über die [[Wirkung]] der angebotenen Methoden zu verbreiten: keine Wirkungsgarantien, keine Heilsversprechen, kein Absolutheitsanspruch."
 
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Aktuelle Version vom 5. Januar 2018, 10:54 Uhr

Selbstdarstellung

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Selbstdarstellung eines Yogalehrers

"7. Selbstdarstellung / Yogalehrer/Innen wahren in ihrer Selbstdarstellung und Werbung den Respekt und die Achtung vor der leiblichen, psychischen und geistigen Integrität des Menschen und der Natur. Insbesondere verpflichten sie sich dazu, in Wort und Bild:

  • diePrinzipien des lauteren Wettbewerbs einzuhalten
  • KonkurrentInnen und Andersdenkende nicht zu diskriminieren
  • Negativ- und Feindbildwerbung zu unterlassen
  • Gewalt und kompromittierende Nacktheit als Werbeparameter nicht einzusetzen
  • keine unhaltbaren Versprechen über die Wirkung der angebotenen Methoden zu verbreiten: keine Wirkungsgarantien, keine Heilsversprechen, kein Absolutheitsanspruch."