Menschenwürde
Menschenwürde bezeichnet den unverlierbaren Wert, der jedem Menschen allein aufgrund seines Menschseins zukommt. Sie bildet eine wesentliche Grundlage der Menschenrechte und berührt zugleich grundlegende Fragen nach Menschsein, Ethik, Respekt, Freiheit und dem Umgang der Menschen miteinander.
Menschenwürde – der unverlierbare Wert jedes Menschen
Menschenwürde bedeutet, dass jeder Mensch einen eigenen, grundlegenden Wert besitzt, der nicht verdient oder erworben werden muss. Dieser Wert hängt weder von Leistung und gesellschaftlichem Status noch von Alter, Gesundheit, Herkunft, Geschlecht, Religion, Bildung, Besitz oder den Fähigkeiten eines Menschen ab.
Die Würde eines Menschen besteht daher auch dann fort, wenn er schwach, krank, hilfsbedürftig oder gesellschaftlich ausgegrenzt ist. Ebenso verliert ein Mensch seine Würde nicht dadurch, dass er Fehler begeht oder schuldig wird. Menschenwürde ist in diesem Sinne keine Auszeichnung für bestimmtes Verhalten, sondern gehört zum Menschsein selbst.
Damit unterscheidet sich die Menschenwürde grundsätzlich von Ansehen, Erfolg oder sozialer Anerkennung. Diese können wachsen und verloren gehen. Die Würde des Menschen hingegen gilt als unveräußerlich.
Aus diesem Gedanken ergeben sich wesentliche Prinzipien des menschlichen Zusammenlebens: Respekt, Schutz vor Erniedrigung und Gewalt, das Recht auf Selbstbestimmung sowie die Anerkennung jedes Menschen als eigenständige Person.
Was bedeutet es, die Würde eines Menschen zu achten?
Die Achtung der Menschenwürde zeigt sich vor allem darin, einen Menschen nicht lediglich als Mittel für fremde Zwecke zu behandeln. Menschen dürfen nicht auf ihre Leistung, ihren wirtschaftlichen Nutzen, ihre Herkunft, ihre körperlichen Eigenschaften oder ihre gesellschaftliche Funktion reduziert werden.
Menschenwürde bedeutet zugleich, den anderen als eigenständiges Gegenüber wahrzunehmen. Dazu gehören das Recht auf körperliche und seelische Unversehrtheit, persönliche Freiheit, Schutz der Privatsphäre sowie die Möglichkeit, innerhalb der Rechte anderer eigene Entscheidungen über das Leben zu treffen.
Eine Verletzung der Menschenwürde kann dort beginnen, wo Menschen systematisch erniedrigt, entmenschlicht, entrechtet, gefoltert, versklavt oder zum bloßen Objekt gemacht werden. Auch Diskriminierung, Ausgrenzung und die Abwertung bestimmter Menschengruppen stehen dem Gedanken gleicher menschlicher Würde entgegen.
Menschenwürde ist deshalb nicht nur ein abstrakter philosophischer oder rechtlicher Begriff. Sie betrifft unmittelbar die Frage: Wie begegnen wir einem anderen Menschen?
Philosophische Wurzeln der Menschenwürde
Die Vorstellung einer besonderen Würde des Menschen entwickelte sich über viele Jahrhunderte und findet unterschiedliche Begründungen in Philosophie, Religion und Ethik.
Bereits in antiken philosophischen Traditionen wurde über die besondere Stellung des Menschen nachgedacht. In jüdischen und christlichen Traditionen wurde die Würde des Menschen unter anderem mit der Vorstellung verbunden, dass der Mensch als Ebenbild Gottes geschaffen sei. Andere philosophische Ansätze begründen menschliche Würde mit Vernunft, Freiheit oder moralischer Selbstbestimmung.
Besonders einflussreich für den modernen Begriff der Menschenwürde wurde Immanuel Kant. In seiner Ethik unterscheidet Kant zwischen Dingen, die einen Preis haben und durch etwas anderes ersetzt werden können, und dem Menschen als vernunftbegabtem Wesen, dem Würde zukommt.
Damit verbunden ist der Gedanke, dass ein Mensch niemals ausschließlich als Mittel für die Zwecke anderer behandelt werden darf. Jeder Mensch besitzt einen Wert um seiner selbst willen. Dieser Gedanke wurde zu einer wichtigen philosophischen Grundlage moderner Vorstellungen von Menschenrechten und Menschenwürde.
Menschenwürde und Menschenrechte
Menschenwürde und Menschenrechte sind eng miteinander verbunden. Die Menschenwürde beschreibt den grundlegenden Wert jedes Menschen; Menschenrechte formulieren daraus entstehende Ansprüche und Schutzrechte.
Nach den Erfahrungen von Krieg, Verfolgung, Rassismus, Entrechtung und Holocaust gewann dieser Zusammenhang im 20. Jahrhundert besondere Bedeutung. Am 10. Dezember 1948 verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.
Bereits ihre Präambel stellt die Anerkennung der angeborenen Würde und der gleichen und unveräußerlichen Rechte aller Mitglieder der menschlichen Gemeinschaft in einen Zusammenhang mit Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden.
Artikel 1 beginnt mit dem bis heute grundlegenden Gedanken:
- „Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.“
Damit wird Menschenwürde nicht an Staatsangehörigkeit, Kultur, Religion, gesellschaftliche Stellung oder persönliche Leistung gebunden. Der Anspruch ist universal: Menschenrechte gelten, weil jemand Mensch ist.
Zu ihnen gehören unter anderem das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit, Schutz vor Folter und Sklaverei, Gleichheit vor dem Gesetz sowie Religions-, Gewissens- und Meinungsfreiheit.
„Die Würde des Menschen ist unantastbar“ – Menschenwürde im Grundgesetz
In Deutschland besitzt die Menschenwürde eine herausragende verfassungsrechtliche Stellung. Der erste Satz des ersten Artikels des Grundgesetzes lautet:
- „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“
Artikel 1 Absatz 1 fährt fort:
- „Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“
Dass die Menschenwürde am Beginn des Grundgesetzes steht, ist von besonderer historischer Bedeutung. Das Grundgesetz entstand vor dem Hintergrund der Erfahrungen mit der nationalsozialistischen Diktatur, in der Menschen systematisch entrechtet, verfolgt, erniedrigt und ermordet worden waren.
Der Parlamentarische Rat stellte deshalb den Menschen und seine Würde an den Anfang der neuen Verfassungsordnung. Die Menschenwürde bildet seither einen zentralen Bezugspunkt für die Grundrechte und die staatliche Ordnung der Bundesrepublik Deutschland.
Artikel 1 Absatz 2 stellt unmittelbar die Verbindung zu den Menschenrechten her:
- „Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.“
Die Grundsätze des Artikels 1 genießen darüber hinaus einen außergewöhnlich starken verfassungsrechtlichen Schutz. Artikel 79 Absatz 3 des Grundgesetzes – häufig als Ewigkeitsklausel bezeichnet – schließt Verfassungsänderungen aus, welche die in Artikel 1 und Artikel 20 niedergelegten Grundsätze berühren.
Menschenwürde ist damit nicht lediglich eines von vielen Grundrechten, sondern gehört zum unveränderbaren Fundament der deutschen Verfassungsordnung.
Menschenwürde, Freiheit und Gleichheit
Menschenwürde steht in enger Beziehung zu Freiheit und Gleichheit. Wenn allen Menschen die gleiche Würde zukommt, kann der grundlegende Wert eines Menschen nicht davon abhängen, welcher gesellschaftlichen Gruppe er angehört.
Gleichheit bedeutet dabei nicht, dass alle Menschen identisch sind oder dieselben Lebensentwürfe verfolgen müssen. Menschen unterscheiden sich in ihren Fähigkeiten, Erfahrungen, Bedürfnissen, Weltanschauungen und Lebenswegen. Gleiche Würde bedeutet vielmehr, dass diese Unterschiede nicht dazu berechtigen, den grundlegenden menschlichen Wert eines anderen herabzusetzen.
Auch Freiheit ist eng mit Menschenwürde verbunden. Zur Würde gehört die Anerkennung des Menschen als handelndes und entscheidungsfähiges Subjekt. Deshalb stehen Selbstbestimmung, Gewissensfreiheit und die Möglichkeit persönlicher Lebensgestaltung in enger Beziehung zur Menschenwürde.
Freiheit findet jedoch dort Grenzen, wo die Rechte und die Würde anderer verletzt werden. Menschenwürde betrifft deshalb sowohl den Schutz des Einzelnen als auch die Verantwortung für ein respektvolles Zusammenleben.