Verschluckend Sanskrit
Verschluckend Sanskrit Wie übersetzt man das deutsche Wort Verschluckend auf Sanskrit? Sanskrit ist eine komplexe Sprache. Es gibt einige Sanskrit Wörter, mit denen man Verschluckend ins Sanskrit übersetzen kann. Deutsch Verschluckend kann ins Sanskrit übersetzt werden mit Kavalana. Das Sanskritwort Kavalana bedeutet auf Deutsch verschluckend.
Mehr Informationen zu den Sanskrit Übersetzungen von Verschluckend
Folgende Sanskritwörter sind Übersetzungen von Verschluckend :
- Kavalana, Sanskrit कवलन kavalana, verschluckend. Kavalana ist ein Sanskritwort mit der Bedeutung verschluckend.
Video zum Thema Yoga, Meditation und Spiritualität
Verschluckend auf Sanskrit ist z.B. Kavalana. Sanskrit ist die Sprache des Yoga. Hier ein Video zum Thema Yoga, Meditation und Spiritualität
Quelle
- Carl Capeller: Sanskrit Wörterbuch, nach den Petersburger Wörterbüchern bearbeitet, Straßburg : Trübner, 1887
Wörterbücher Indische Sprachen
Sanskrit ist die älteste indische Sprache. Heute wird in Indien und anderem Hindi, Tamil, Punjabi, Bengali, Malalayam gesprochen. Hier im Wiki findest du auch Wörter in diesen Sprachen:
- Sanskrit Wörterbuch
- Hindi Wörterbuch
- Tamil Wörterbuch
- Punjabi Wörterbuch
- Malalayam Wörterbuch
- Bengali Wörterbuch
Weitere Sanskrit Übersetzungen
- Verschluckend Sanskrit
- Verschmähung Sanskrit
- Verschwinden Sanskrit
- Verschwindenmachen Sanskrit
- Versetzung Sanskrit
Siehe auch
- Stress
- Yogatherapie Seminare
- Guru Yogalehrer Blog
- Mantra Kirtan Tumblr Blog
- Massage Ausbildung Blog
- Heiler Ausbildung
- Selbstliebe
- Swami Muktananda
- Vegan
- Was ist Gott
- Welt
Das war also einiges zum Thema Verschluckend und Möglichkeiten, das Wort Verschluckend ins Sanskrit zu übersetzen.
Weitere Sanskrit-Übersetzungen für diesen deutschen Begriff
- Kavalana, Sanskrit कवलन kavalana Adj., verschluckend, verschlingend. Kavalana ist ein Sanskrit Adjektiv mit der Übersetzung verschluckend, verschlingend. Quelle: Otto Böhtlingk, Sanskrit-Wörterbuch in kürzerer Fassung. Sankt Petersburg, 1879-1889.