Yogasteuer: Unterschied zwischen den Versionen
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'''Yogasteuer''' ist ein hypothetischer Begriff - er kann bedeuten: eine Finanzierung analog zu [[Kirche]]nsteuer fehlt noch. | '''Yogasteuer''' ist ein hypothetischer Begriff - er kann bedeuten: eine Finanzierung analog zu [[Kirche]]nsteuer fehlt noch. | ||
Vgl. dazu [[Spiritueller Name|Paulus T.]], in [http://www.randomhouse.de/content/edition/excerpts/315139.pdf], S. | Vgl. dazu [[Spiritueller Name|Paulus T.]], in [http://www.randomhouse.de/content/edition/excerpts/315139.pdf], S. 152: | ||
:''"ich würde die Kirchensteuer sofort abschaffen, (...) Kultursteuer wie in Italien (..) jeder entscheidet selbst; für Kirchen oder anderes, 3 % Einkommenssteuer.''" | |||
Version vom 1. November 2012, 16:20 Uhr
Yogasteuer ist ein hypothetischer Begriff - er kann bedeuten: eine Finanzierung analog zu Kirchensteuer fehlt noch.
Vgl. dazu Paulus T., in [1], S. 152:
- "ich würde die Kirchensteuer sofort abschaffen, (...) Kultursteuer wie in Italien (..) jeder entscheidet selbst; für Kirchen oder anderes, 3 % Einkommenssteuer."
- Steuerliche Fragen im Zusammenhang mit Einkünften bzw. und anerkannte Gemeinnützigkeit von Yogaunterricht sind angrenzend.