Yogasteuer: Unterschied zwischen den Versionen
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Vgl. dazu [[Spiritueller Name|Paulus T.]], in [http://www.randomhouse.de/content/edition/excerpts/315139.pdf], S. 152: | Vgl. dazu [[Spiritueller Name|Paulus T.]], in [http://www.randomhouse.de/content/edition/excerpts/315139.pdf], S. 152: | ||
:''"ich würde die Kirchensteuer sofort abschaffen, (...) Kultursteuer wie in Italien (..) jeder entscheidet selbst; für Kirchen oder anderes | :''"ich würde die Kirchensteuer sofort abschaffen, (...) Kultursteuer wie in Italien (..) jeder entscheidet selbst; für Kirchen oder anderes: 3 % von der Einkommenssteuer.''" | ||
Version vom 3. November 2012, 15:34 Uhr
Yogasteuer ist ein hypothetischer Begriff - er kann bedeuten: eine Finanzierung analog zu Kirchensteuer fehlt noch.
Vgl. dazu Paulus T., in [1], S. 152:
- "ich würde die Kirchensteuer sofort abschaffen, (...) Kultursteuer wie in Italien (..) jeder entscheidet selbst; für Kirchen oder anderes: 3 % von der Einkommenssteuer."
- Steuerliche Fragen im Zusammenhang mit Einkünften bzw. und anerkannte Gemeinnützigkeit von Yogaunterricht sind angrenzend.