Krankenkassenanerkennung für Yogalehrer: Unterschied zwischen den Versionen
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Die Krankenkassenanerkennung für Yogalehrer/innen erfolgt über die sogenannte Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP). Die ZPP ist eine Kooperationsgemeinschaft von gesetzlichen Krankenkassen mit dem Ziel, die Qualität von Präventionskursen zu gewährleisten. | |||
Yogalehrer/innen, die ihre Yogakurse als krankenkassengeförderte Kurse anbieten möchten, müssen einen Zertifizierungsprozess bei der ZPP durchlaufen und dabei prüfen lassen, ob die Voraussetzungen für eine Krankenkassenanerkennung erfüllt werden. Mit einer Krankenkassenanerkennung können Yogalehrer/innen ihren Schülern und Schülerinnen für ihre krankenkassengeförderten Kurse eine Teilnahmebestätigung ausstellen, wodurch diese bei der eigenen Krankenkasse einen Teil der Kosten zurückerstattet bekommen. Die Höhe dieses Betrages liegt im Ermessen der jeweiligen Krankenkasse. | |||
=Voraussetzungen für eine Krankenkassenanerkennung= | |||
Für eine Zertifizierung im Bereich Hatha Yoga fordert die ZPP den Nachweis über bestimmte „Fachkompetenzen“, die auch als Mindeststandards bezeichnet werden und drei Bereiche umfassen: Fachwissenschaftliche, fachpraktische und fachübergreifende Kompetenzen. Für jede Kompetenz muss eine bestimmte Anzahl an Stunden bzw. ECTS absolviert werden: | |||
* Fachwissenschaftliche Kompetenz: | |||
1. Pädagogik, Psychologie (mind. 30 Stunden oder 1 ECTS-Punkt) | |||
2. Philosophie und Geschichte des Yoga (mind. 60 Stunden oder 2 ECTS-Punkte) | |||
3. Naturwissenschaftlich-medizinische Grundlagen (mind. 60 Stunden oder 2 ECTS-Punkte) | |||
4. Medizin (mind. 30 Stunden oder 1 ECTS-Punkt) | |||
* Fachpraktische Kompetenz: | |||
5. Yoga Praxis (mind. 270 Stunden oder 9 ECTS-Punkte ausschließlich in Präsenz) | |||
* Fachübergreifende Kompetenz: | |||
6. Grundlagen der Gesundheitsförderung und Prävention (mind. 30 Stunden oder 1 ECTS-Punkt) | |||
Wenn du einen staatlich anerkannten handlungsfeldbezogenen Berufs- oder Studienabschluss hast, brauchst du keine zusammenhängende 2-jährige Yogalehrer/in Ausbildung mehr zu absolvieren, sondern du kannst die von der ZPP geforderten Kompetenzen durch deinen Berufs- oder Studienabschluss sowie verschiedenen Aus- und Weiterbildungen von unterschiedlichen Ausbildungsinstitutionen nachweisen. Wichtig ist dabei, dass du zu den jeweiligen Aus- und Weiterbildungen ein Curriculum bzw. ein Modulhandbuch bei der ZPP einreichst, welches den Anforderungen der ZPP entspricht. | |||
Ein staatlich anerkannter handlungsfeldbezogener Berufs- oder Studienabschluss liegt dann vor, wenn du der ZPP gegenüber mindestens ein fachwissenschaftliches Kompetenzfeld wie z.B. Pädagogik/Psychologie vollumfänglich durch entsprechende Unterlagen nachweisen kannst. | |||
Beispiel: Ein Bachelor der Psychologie weist durch Vorlage der Studienurkunde, eines Transcript of Records und eines Modulhandbuches nach, dass mindestens 30 Zeitstunden Pädagogik/Psychologie innerhalb des Studiums vermittelt wurden. | |||
Wenn du keinen staatlich anerkannten handlungsfeldbezogenen Berufs- oder Studienabschluss oder gar keinen Berufs- oder Studienabschluss hast, kannst du die von der ZPP geforderten Kompetenzen auch über eine zusammenhängende mindestens 2-jährige Yogalehrer/in Ausbildung mit mindestens 640 Unterrichtseinheiten (UE) nachweisen. | |||
Im GKV-Präventionsleitfaden (https://www.gkv-spitzenverband.de/) kannst du genau nachlesen, welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen, um eine Krankenkassenanerkennung zu bekommen. | |||
Die von der ZPP geforderten Fachkompetenzen werden in allen mehrjährigen Yoga Vidya Yogalehrer/in Ausbildungen vollständig abgedeckt: | |||
• 2-Jahres Yogalehrer/in Ausbildung im Stadtcenter mit mind. 840 UE | |||
• 2-Jahres Yogalehrer/in Ausbildung im Modulsystem mit mind. 810 UE | |||
• 3-Jahres Yogalehrer/in Ausbildung mit mind. 920 UE | |||
Wenn du bisher „nur“ die 4-Wochen-Intensiv-Ausbildung bei Yoga Vidya oder eine entsprechende Yogalehrer/in-Ausbildung bei einem anderen Anbieter absolviert hast und eine Krankenkassenanerkennung haben möchtest, kannst du deine Yogalehrer/in Ausbildung im Rahmen der 2-Jahres Yogalehrer/in Ausbildung im Modulsystem bis hin zur Krankenkassenanerkennung aufstocken. Weitere Informationen zu dieser Ausbildung findest du unter: https://www.yoga-vidya.de/ausbildung-weiterbildung/yogalehrer-ausbildung/yogalehrer-2-jahre-modulsystem/. Bei unserem Ausbildungsrat kannst du dich auch per Mail oder telefonisch dazu beraten lassen: ausbildung@yoga-vidya.de, Telefon: 05234-87-2022. | |||
=200 Zeitstunden Unterrichtserfahrung als Yogalehrer/in= | |||
Wenn du einen Berufs- oder Studienabschluss hast, der in keinem Bezug zu den oben genannten Fachkompetenzen steht (wie z.B. einen kaufmännischen Beruf o.ä.) oder keinen staatlich anerkannten Berufs- oder Studienabschluss hast, so musst du neben einer mindestens 2-jährigen Yogalehrer/in Ausbildung zusätzlich noch mindestens 200 Zeitstunden Unterrichtserfahrung als Yogalehrer/in nachweisen. | |||
Die ZPP zählt dabei nur die Yogastunden zur Unterrichtserfahrung, die nach Abschluss der 2-jährigen Yogalehrer/in Ausbildung unterrichtet worden sind. Mit den 200 Std. Unterrichtserfahrung muss spätestens ein Jahr nach Abschluss der 2-jährigen Yogalehrer/in Ausbildung begonnen werden. | |||
Wenn du einen Berufs- oder Studienabschluss hast, der in einem Bezug zu den Fachkompetenzen steht (wie z.B. Physiotherapie, Krankenschwester, Studium der Pädagogik, Psychologie oder Medizin, usw.), brauchst du keine 200 Zeitstunden Unterrichtserfahrung für die ZPP-Zertifizierung nachweisen. | |||
=Alte und neue Prüfkriterien der ZPP (Übergangsregelung)= | |||
Die ZPP hat im Jahr 2020 ihre Prüfkriterien geändert. Aktuell gibt es übergangsweise noch eine Prüfung nach alten und eine nach neuen Prüfkriterien. Eine Prüfung nach den alten Prüfkriterien nennt sich bei der ZPP in Fachsprache „Prüfung nach Abschlüssen“, eine Prüfung nach den neuen Prüfkriterien „Prüfung nach Mindestkompetenzen oder Mindeststandards“. Die oben aufgeführten Voraussetzungen für eine Krankenkassenanerkennung beziehen sich also auf die neuen Prüfkriterien der ZPP. | |||
* Unter welchen Voraussetzungen ist eine Prüfung nach den alten Prüfkriterien im Rahmen der Übergangsregelung möglich? | |||
• Personen, die ihre Yogalehrer/in Ausbildung vor dem 01.10.20 begonnen haben und diese zwischen dem 31.12.2020 und dem 31.12.2024 abschließen, haben Bestandsschutz bei der ZPP und können noch bis zum 31.12.2025 einen Prüfantrag nach den bis 30.09.2020 geltenden Regelungen (d.h. nach den alten Prüfkriterien) bei der ZPP stellen. | |||
• Um den Bestandsschutz zu bewahren, müssen folgende Fristen eingehalten werden: | |||
◦ Die mehrjährige Yogalehrer/in Ausbildung muss spätestens bis zum 31.12.2024 abgeschlossen werden. | |||
◦ Die 200h Unterrichtserfahrung als Yogalehrer/in darf noch bis zum 31.07.2025 beendet werden. | |||
◦ Der Antrag auf Zertifizierung muss spätestens bis zum 31.12.2025 bei der ZPP gestellt werden. | |||
• die | * Unter welchen Voraussetzungen gelten die neuen Prüfkriterien? | ||
• Wenn die Yogalehrer/in Ausbildung ab dem 01.10.2020 begonnen wurde. | |||
• Wenn die mehrjährige Yogalehrer/in Ausbildung vor dem 31.12.2020 abgeschlossen und es versäumt wurde, bis zum 31.12.2020 einen Zertifizierungsantrag bei der ZPP zu stellen (Aktivierung des Bestandsschutzes), erfolgt ebenfalls eine Prüfung nach den neuen Prüfkriterien. | |||
• Für Yogalehrer/innen ohne abgeschlossenen staatlich anerkannten Berufs- oder Studienabschluss gelten grundsätzlich die neuen Prüfkriterien. | |||
* Welche Konsequenzen hat es, wenn die Yogalehrer/in Ausbildung vor dem 31.12.2020 abgeschlossen, aber der Bestandsschutz nicht aktiviert wurde? | |||
Wenn du eine mehrjährige Yogalehrer/in Ausbildung inkl. der 200 Zeitstunden Unterrichtserfahrung vor dem 31.12.2020 abgeschlossen, aber keinen Prüfantrag bei der ZPP gestellt hast, gilt der Bestandsschutz als nicht aktiviert und es erfolgt eine Prüfung nach den neuen Prüfkriterien. Eine Prüfung nach den neuen Prüfkriterien hat ggf. zur Konsequenz, dass deine „alte“ Yogalehrer/in Ausbildung nicht mehr von der ZPP anerkannt wird, weil in dieser nun sowohl bestimmte Unterrichtsinhalte als auch Unterrichtseinheiten fehlen. | |||
Yogalehrer/innen, die bei Yoga Vidya eine mehrjährige Yogalehrer/in Ausbildung abgeschlossen und ihren Bestandsschutz verloren haben und keinen medizinischen/pädagogischen besitzen, können die fehlenden UE und Unterrichtsinhalte nachholen, indem sie die Module 3 bis 5 der 2-Jahres-Modulausbildung besuchen (https://www.yoga-vidya.de/ausbildung-weiterbildung/yogalehrer-ausbildung/yogalehrer-2-jahre-modulsystem/). Du bekommst anschließend ein „neues“ 2-Jahres-Yogalehrer/in-Zertifikat ausgestellt, welches den neuen Anforderungen der ZPP entspricht. Die 200 Std. Unterrichtserfahrung müssen ggf. anschließend nochmal gesammelt werden. | |||
Yogalehrer/innen, die eine mehrjährige Yogalehrer/in Ausbildung abgeschlossen und ihren Bestandsschutz verloren haben, aber einen handlungsfeldbezogenen Berufs- oder Studienabschluss besitzen, können die fehlenden UE und Unterrichtsinhalte ggf. über ihren Berufs- oder Studienabschluss nachweisen und sich Inhalte wie Medizin, Anatomie, Pädagogik, Psychologie usw. im Rahmen des Zertifizierungsprozesses von der ZPP anrechnen lassen. Wenn das auf dich zutrifft, musst du dafür einen Zertifizierungsantrag bei der ZPP stellen (d.h. die Prüfung erfolgt ausschließlich über die ZPP). | |||
Alle mehrjährigen Yoga Vidya Yogalehrer/in Ausbildungen auf Level 4 Niveau entsprechen den neuen Prüfkriterien der ZPP: | |||
• 2-Jahres Yogalehrer/in Ausbildung im Stadtcenter mit mind. 840 UE | |||
• 2-Jahres Yogalehrer/in Ausbildung im Modulsystem mit mind. 810 UE | |||
• 3-Jahres Yogalehrer/in Ausbildung mit mind. 920 UE | |||
Die Antragstellung erfolgt über das Internet bei der Zentralen Prüfstelle Prävention“ (ZPP) : | Die Antragstellung auf Zertifizierung erfolgt über das Internet bei der Zentralen Prüfstelle Prävention“ (ZPP) : www.zentrale-pruefstelle-praevention.de, Email: kontakt@zentrale-pruefstelle-praevention.de, Telefon: 0201 5 65 82 90. | ||
Unter diesem Link gibt es weitere Informationen und Hinweise zur Antragstellung: https://www.zentrale-pruefstelle-praevention.de/ | Unter diesem Link gibt es weitere Informationen und Hinweise zur Antragstellung: https://www.zentrale-pruefstelle-praevention.de/ | ||
==Mitglied im Yoga Vidya Berufsverband== | ==Mitglied im Yoga Vidya Berufsverband== |
Version vom 15. September 2024, 01:01 Uhr
Die Krankenkassenanerkennung für Yogalehrer/innen erfolgt über die sogenannte Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP). Die ZPP ist eine Kooperationsgemeinschaft von gesetzlichen Krankenkassen mit dem Ziel, die Qualität von Präventionskursen zu gewährleisten.
Yogalehrer/innen, die ihre Yogakurse als krankenkassengeförderte Kurse anbieten möchten, müssen einen Zertifizierungsprozess bei der ZPP durchlaufen und dabei prüfen lassen, ob die Voraussetzungen für eine Krankenkassenanerkennung erfüllt werden. Mit einer Krankenkassenanerkennung können Yogalehrer/innen ihren Schülern und Schülerinnen für ihre krankenkassengeförderten Kurse eine Teilnahmebestätigung ausstellen, wodurch diese bei der eigenen Krankenkasse einen Teil der Kosten zurückerstattet bekommen. Die Höhe dieses Betrages liegt im Ermessen der jeweiligen Krankenkasse.
Voraussetzungen für eine Krankenkassenanerkennung
Für eine Zertifizierung im Bereich Hatha Yoga fordert die ZPP den Nachweis über bestimmte „Fachkompetenzen“, die auch als Mindeststandards bezeichnet werden und drei Bereiche umfassen: Fachwissenschaftliche, fachpraktische und fachübergreifende Kompetenzen. Für jede Kompetenz muss eine bestimmte Anzahl an Stunden bzw. ECTS absolviert werden:
- Fachwissenschaftliche Kompetenz:
1. Pädagogik, Psychologie (mind. 30 Stunden oder 1 ECTS-Punkt) 2. Philosophie und Geschichte des Yoga (mind. 60 Stunden oder 2 ECTS-Punkte) 3. Naturwissenschaftlich-medizinische Grundlagen (mind. 60 Stunden oder 2 ECTS-Punkte) 4. Medizin (mind. 30 Stunden oder 1 ECTS-Punkt)
- Fachpraktische Kompetenz:
5. Yoga Praxis (mind. 270 Stunden oder 9 ECTS-Punkte ausschließlich in Präsenz)
- Fachübergreifende Kompetenz:
6. Grundlagen der Gesundheitsförderung und Prävention (mind. 30 Stunden oder 1 ECTS-Punkt)
Wenn du einen staatlich anerkannten handlungsfeldbezogenen Berufs- oder Studienabschluss hast, brauchst du keine zusammenhängende 2-jährige Yogalehrer/in Ausbildung mehr zu absolvieren, sondern du kannst die von der ZPP geforderten Kompetenzen durch deinen Berufs- oder Studienabschluss sowie verschiedenen Aus- und Weiterbildungen von unterschiedlichen Ausbildungsinstitutionen nachweisen. Wichtig ist dabei, dass du zu den jeweiligen Aus- und Weiterbildungen ein Curriculum bzw. ein Modulhandbuch bei der ZPP einreichst, welches den Anforderungen der ZPP entspricht.
Ein staatlich anerkannter handlungsfeldbezogener Berufs- oder Studienabschluss liegt dann vor, wenn du der ZPP gegenüber mindestens ein fachwissenschaftliches Kompetenzfeld wie z.B. Pädagogik/Psychologie vollumfänglich durch entsprechende Unterlagen nachweisen kannst.
Beispiel: Ein Bachelor der Psychologie weist durch Vorlage der Studienurkunde, eines Transcript of Records und eines Modulhandbuches nach, dass mindestens 30 Zeitstunden Pädagogik/Psychologie innerhalb des Studiums vermittelt wurden.
Wenn du keinen staatlich anerkannten handlungsfeldbezogenen Berufs- oder Studienabschluss oder gar keinen Berufs- oder Studienabschluss hast, kannst du die von der ZPP geforderten Kompetenzen auch über eine zusammenhängende mindestens 2-jährige Yogalehrer/in Ausbildung mit mindestens 640 Unterrichtseinheiten (UE) nachweisen.
Im GKV-Präventionsleitfaden (https://www.gkv-spitzenverband.de/) kannst du genau nachlesen, welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen, um eine Krankenkassenanerkennung zu bekommen.
Die von der ZPP geforderten Fachkompetenzen werden in allen mehrjährigen Yoga Vidya Yogalehrer/in Ausbildungen vollständig abgedeckt:
• 2-Jahres Yogalehrer/in Ausbildung im Stadtcenter mit mind. 840 UE • 2-Jahres Yogalehrer/in Ausbildung im Modulsystem mit mind. 810 UE • 3-Jahres Yogalehrer/in Ausbildung mit mind. 920 UE
Wenn du bisher „nur“ die 4-Wochen-Intensiv-Ausbildung bei Yoga Vidya oder eine entsprechende Yogalehrer/in-Ausbildung bei einem anderen Anbieter absolviert hast und eine Krankenkassenanerkennung haben möchtest, kannst du deine Yogalehrer/in Ausbildung im Rahmen der 2-Jahres Yogalehrer/in Ausbildung im Modulsystem bis hin zur Krankenkassenanerkennung aufstocken. Weitere Informationen zu dieser Ausbildung findest du unter: https://www.yoga-vidya.de/ausbildung-weiterbildung/yogalehrer-ausbildung/yogalehrer-2-jahre-modulsystem/. Bei unserem Ausbildungsrat kannst du dich auch per Mail oder telefonisch dazu beraten lassen: ausbildung@yoga-vidya.de, Telefon: 05234-87-2022.
200 Zeitstunden Unterrichtserfahrung als Yogalehrer/in
Wenn du einen Berufs- oder Studienabschluss hast, der in keinem Bezug zu den oben genannten Fachkompetenzen steht (wie z.B. einen kaufmännischen Beruf o.ä.) oder keinen staatlich anerkannten Berufs- oder Studienabschluss hast, so musst du neben einer mindestens 2-jährigen Yogalehrer/in Ausbildung zusätzlich noch mindestens 200 Zeitstunden Unterrichtserfahrung als Yogalehrer/in nachweisen.
Die ZPP zählt dabei nur die Yogastunden zur Unterrichtserfahrung, die nach Abschluss der 2-jährigen Yogalehrer/in Ausbildung unterrichtet worden sind. Mit den 200 Std. Unterrichtserfahrung muss spätestens ein Jahr nach Abschluss der 2-jährigen Yogalehrer/in Ausbildung begonnen werden.
Wenn du einen Berufs- oder Studienabschluss hast, der in einem Bezug zu den Fachkompetenzen steht (wie z.B. Physiotherapie, Krankenschwester, Studium der Pädagogik, Psychologie oder Medizin, usw.), brauchst du keine 200 Zeitstunden Unterrichtserfahrung für die ZPP-Zertifizierung nachweisen.
Alte und neue Prüfkriterien der ZPP (Übergangsregelung)
Die ZPP hat im Jahr 2020 ihre Prüfkriterien geändert. Aktuell gibt es übergangsweise noch eine Prüfung nach alten und eine nach neuen Prüfkriterien. Eine Prüfung nach den alten Prüfkriterien nennt sich bei der ZPP in Fachsprache „Prüfung nach Abschlüssen“, eine Prüfung nach den neuen Prüfkriterien „Prüfung nach Mindestkompetenzen oder Mindeststandards“. Die oben aufgeführten Voraussetzungen für eine Krankenkassenanerkennung beziehen sich also auf die neuen Prüfkriterien der ZPP.
- Unter welchen Voraussetzungen ist eine Prüfung nach den alten Prüfkriterien im Rahmen der Übergangsregelung möglich?
• Personen, die ihre Yogalehrer/in Ausbildung vor dem 01.10.20 begonnen haben und diese zwischen dem 31.12.2020 und dem 31.12.2024 abschließen, haben Bestandsschutz bei der ZPP und können noch bis zum 31.12.2025 einen Prüfantrag nach den bis 30.09.2020 geltenden Regelungen (d.h. nach den alten Prüfkriterien) bei der ZPP stellen. • Um den Bestandsschutz zu bewahren, müssen folgende Fristen eingehalten werden: ◦ Die mehrjährige Yogalehrer/in Ausbildung muss spätestens bis zum 31.12.2024 abgeschlossen werden. ◦ Die 200h Unterrichtserfahrung als Yogalehrer/in darf noch bis zum 31.07.2025 beendet werden. ◦ Der Antrag auf Zertifizierung muss spätestens bis zum 31.12.2025 bei der ZPP gestellt werden.
- Unter welchen Voraussetzungen gelten die neuen Prüfkriterien?
• Wenn die Yogalehrer/in Ausbildung ab dem 01.10.2020 begonnen wurde. • Wenn die mehrjährige Yogalehrer/in Ausbildung vor dem 31.12.2020 abgeschlossen und es versäumt wurde, bis zum 31.12.2020 einen Zertifizierungsantrag bei der ZPP zu stellen (Aktivierung des Bestandsschutzes), erfolgt ebenfalls eine Prüfung nach den neuen Prüfkriterien. • Für Yogalehrer/innen ohne abgeschlossenen staatlich anerkannten Berufs- oder Studienabschluss gelten grundsätzlich die neuen Prüfkriterien.
- Welche Konsequenzen hat es, wenn die Yogalehrer/in Ausbildung vor dem 31.12.2020 abgeschlossen, aber der Bestandsschutz nicht aktiviert wurde?
Wenn du eine mehrjährige Yogalehrer/in Ausbildung inkl. der 200 Zeitstunden Unterrichtserfahrung vor dem 31.12.2020 abgeschlossen, aber keinen Prüfantrag bei der ZPP gestellt hast, gilt der Bestandsschutz als nicht aktiviert und es erfolgt eine Prüfung nach den neuen Prüfkriterien. Eine Prüfung nach den neuen Prüfkriterien hat ggf. zur Konsequenz, dass deine „alte“ Yogalehrer/in Ausbildung nicht mehr von der ZPP anerkannt wird, weil in dieser nun sowohl bestimmte Unterrichtsinhalte als auch Unterrichtseinheiten fehlen.
Yogalehrer/innen, die bei Yoga Vidya eine mehrjährige Yogalehrer/in Ausbildung abgeschlossen und ihren Bestandsschutz verloren haben und keinen medizinischen/pädagogischen besitzen, können die fehlenden UE und Unterrichtsinhalte nachholen, indem sie die Module 3 bis 5 der 2-Jahres-Modulausbildung besuchen (https://www.yoga-vidya.de/ausbildung-weiterbildung/yogalehrer-ausbildung/yogalehrer-2-jahre-modulsystem/). Du bekommst anschließend ein „neues“ 2-Jahres-Yogalehrer/in-Zertifikat ausgestellt, welches den neuen Anforderungen der ZPP entspricht. Die 200 Std. Unterrichtserfahrung müssen ggf. anschließend nochmal gesammelt werden.
Yogalehrer/innen, die eine mehrjährige Yogalehrer/in Ausbildung abgeschlossen und ihren Bestandsschutz verloren haben, aber einen handlungsfeldbezogenen Berufs- oder Studienabschluss besitzen, können die fehlenden UE und Unterrichtsinhalte ggf. über ihren Berufs- oder Studienabschluss nachweisen und sich Inhalte wie Medizin, Anatomie, Pädagogik, Psychologie usw. im Rahmen des Zertifizierungsprozesses von der ZPP anrechnen lassen. Wenn das auf dich zutrifft, musst du dafür einen Zertifizierungsantrag bei der ZPP stellen (d.h. die Prüfung erfolgt ausschließlich über die ZPP).
Alle mehrjährigen Yoga Vidya Yogalehrer/in Ausbildungen auf Level 4 Niveau entsprechen den neuen Prüfkriterien der ZPP:
• 2-Jahres Yogalehrer/in Ausbildung im Stadtcenter mit mind. 840 UE • 2-Jahres Yogalehrer/in Ausbildung im Modulsystem mit mind. 810 UE • 3-Jahres Yogalehrer/in Ausbildung mit mind. 920 UE
Die Antragstellung auf Zertifizierung erfolgt über das Internet bei der Zentralen Prüfstelle Prävention“ (ZPP) : www.zentrale-pruefstelle-praevention.de, Email: kontakt@zentrale-pruefstelle-praevention.de, Telefon: 0201 5 65 82 90.
Unter diesem Link gibt es weitere Informationen und Hinweise zur Antragstellung: https://www.zentrale-pruefstelle-praevention.de/
Mitglied im Yoga Vidya Berufsverband
Die Mitgliedschaft bietet dir viele weitere Vorteile für deine Tätigkeit als Yogalehrer/in. Sobald uns dein Aufnahmeantrag vorliegt (als Mailanhang, Fax oder per Post) erhältst du innerhalb von 2-3 Tagen von uns per Mail eine Bestätigung über deine Aufnahme mit den Zugangsdaten für die Serviceseiten.
Mit der Mitgliedschaft im Berufsverband bekommst du Unterstützung bei deiner Tätigkeit als Yogalehrer/in, Gesundheitsberater/in, Kursleiter/in oder Therapeut/in mit vielen auch geldwerten Leistungen. Auf den Serviceseiten (nur mit Passwort zugänglich) findest du als Hilfestellung vorbereitete Vorlagen zum Hochladen für die Online Antragstellung der KK-Zulassung (Vorschläge zum Ausfüllen des Fragenbogens, fertige Stundenbilder und eine Übungsunterlage für deine Kursteilnehmer).
Berufshaftpflichtversicherung
Gerne informieren wir dich auch über unser Angebot der Berufshaftpflichtversicherung. Die Vermittlung der vergünstigten Berufshaftpflichtversicherung (20% unter Normalpreis) über unseren Koop-Partner ist nur in Verbindung mit der Mitgliedschaft in einem der Yoga Vidya Berufsverbände möglich. Als Mitglied in den Yoga Vidya Berufsverbänden wendest du dich direkt für dieses günstige Angebot der Berufs-/ Betriebshaftpflichtversicherung an unseren Kooperationspartner.
Diese Berufs-/ Betriebshaftpflichtversicherung ist speziell auf die Bedürfnisse aller Verbandsmitglieder zugeschnitten (Yogalehrer (BYV), Ayurveda- und Yogatherapeuten (BYAT) und Gesundheitsberater, Kursleiter und Therapeuten (BYVG). Der Jahresbeitrag für die Berufs-/ Betriebshaftpflicht beträgt knapp € 100 (Jahresbeitrag Berufs-/ Betriebshaftpflicht einschließlich der Familienprivathaftpflicht 137 Euro).
Die für Yoga Vidya entwickelte Berufs-/ Betriebshaftpflichtversicherung versichert sowohl Yogalehrer/Innen als auch Betreiber/Innen eigener Schulen und Stadtzentren in den Bereichen Personen-, Sach- und Vermögensschäden in besonderem Umfang und mit sehr hohen Deckungssummen von 6 Millionen Euro.
Damit sichergestellt ist, dass du für alle deine Tätigkeiten immer den vollen Versicherungsschutz hast, weise bitte ggf. bei Antragstellung auf deine besonderen Angebote hin, die über deine normale Unterrichtstätigkeit hinausgehen, z.B. Massageangebote etc. Dies gilt natürlich auch, wenn du zu einem späteren Zeitpunkt dein Angebot erweiterst.
Kontaktmöglichkeiten zum Yoga Vidya Berufsverband
Mitgliederbetreuung Yoga Vidya e.V. und Yoga Vidya Berufsverbände
Yogaweg 7 - 32805 Horn-Bad Meinberg
Tel.: 05234-87-0 Fax: -1875 Durchwahl -2113 & - 2313 Fax: -2114
E-Mail: berufsverband@yoga-vidya.de
Web: www.yoga-vidya.de
(Yoga Vidya e.V - Gemeinnütziger Verein - Yogaweg 7 - 32805 Horn-Bad Meinberg
Amtsgericht Lemgo, Vereinsregister-Nr. VR 1274 - Vertreten durch den Vorsitzenden Volker Bretz)
Siehe auch
- Yoga Vidya
- Yogalehrerausbildung
- Bad Meinberg
- Ashram
- Yoga Vidya Berufsverband
- Webinar: Krankenkassenanerkennung für Yogalehrer*innen, Stand 2019
- Yogalehrer Ausbildung
- Yoga Vidya Berufsverbände
Weblinks
- ZPP Zentrale Prüfstelle Prävention
- 2 Jahres Ausbildung
- Mitglied werden im Yoga Vidya Berufsverband
- Der BYV ist der Berufsverband für Yogalehrende
- Die Zweigverbände des BYV
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Yogalehrerausbildung 4 Wochen Intensiv
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- 27.12.2024 - 29.12.2024 Licht-Meditation - Das göttliche Licht zum Strahlen bringen
- Wie kannst du Licht in den dunklen Winter bringen? Mit der Anrufung des Göttlichen Lichts lernst du eine machtvolle Meditationstechnik für Transformation und Heil-Sein. Sie wurde von Swami Sivananda…
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