Amsika: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Amsika''' ([[Sanskrit]]  ''f''): die Erbin
Ein Erbe, eine Erbin ist eine [[Person]], die [[Vermögen]]swerte, [[Recht]]e oder Verpflichtungen/[[Schulden]] von einer anderen Person, in der Regel nach deren [[Tod]], erhält. Der Begriff wird häufig im rechtlichen Kontext verwendet, insbesondere im Erbrecht. Ein Erbe/in ist jemand, der durch [[Testament]] oder gesetzliche Erbfolge Anspruch auf das Vermögen eines Verstorbenen hat. Erben können sowohl natürliche Personen ([[Mensch]]en) als auch juristische Personen (z. B. Stiftungen oder Organisationen) sein.
=Siehe auch=
* [[Erbe]]
* [[Nachkommen]]


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Aktuelle Version vom 12. September 2025, 02:53 Uhr

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Amsika (Sanskrit f): die Erbin

Ein Erbe, eine Erbin ist eine Person, die Vermögenswerte, Rechte oder Verpflichtungen/Schulden von einer anderen Person, in der Regel nach deren Tod, erhält. Der Begriff wird häufig im rechtlichen Kontext verwendet, insbesondere im Erbrecht. Ein Erbe/in ist jemand, der durch Testament oder gesetzliche Erbfolge Anspruch auf das Vermögen eines Verstorbenen hat. Erben können sowohl natürliche Personen (Menschen) als auch juristische Personen (z. B. Stiftungen oder Organisationen) sein.

Siehe auch