Apurva
Apurva (Sanskrit: अपूर्व apūrva adj., m. u. n.) keinen Vorderen habend, kein Vorderes habend; keinen Vorgänger habend; noch nicht dagewesen, ganz neu, unvergleichlich, beispiellos, außergewöhnlich, wunderbar, unbekannt, fremd; ein bestimmtes Opfer; eine Bezeichnung für die Allseele (Parabrahman); die wundertätige Wirkung einer religiösen Handlung; Bezeichnung für den Einfluss eines Opfers, welches auf der materiellen Ebene eine spirituelle Realität manifestiert, die vorher nicht in Erscheinung getreten ist; die zeitlich versetzt eintretende Auswirkung einer Tat (Karman); spirituelles Verdienst (Punya]) und spirituelle Schuld (Apunya]).
Apurva - das Wirken des Karma
Apurva - das "noch nicht dagewesene, Wunderbare" - bezeichnet das unsichtbare (Adrishta) Wirken des Gesetzes der Tatvergeltung (Karman). In diesem Zusammenhang bedeutet es auch eine spirituell verdienstvolle Handlung (Dharma), was man gemeinhin als "gutes Karma" bezeichnet, sowie dessen Gegenteil (Adharma).
In der Ritualwissenschaft der Mimamsa wird das Wirken des Apurva ausgiebig untersucht und dessen Existenz mit philosophischen Mitteln zu beweisen gesucht. Demnach ist es, aus der Sicht des vedischen Opferkultes, eine wünschenswerte Auswirkung eines korrekt ausgeführten Opfers, im Himmel (Svarga) die religiösen bzw. spirituellen Verdienste (Dharma bzw. Punya) auszukosten.