Vanigvara

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vanigvara bei der Arbeit

vanigvara (Sanskrit: vanigvara m) = hervorragende Kaufleute

Der Sanskrit-Ausdruck "vanigvara" setzt sich aus zwei Elementen zusammen und tritt in Texten mit wirtschaftsbezogenem oder sozialem Bezug auf. Der erste Bestandteil

  • vanij (auch vanik in manchen Formen) bedeutet Kaufmann, Händler oder Gewerbetreibender; das Suffix
  • vara kann je nach Kontext „vorzüglich“, „bevorzugt“, „ausgezeichnet“ oder auch „Preis/Belohnung“ andeuten, ferner kann vara im Sinn von „der eine, der gewährt“ stehen. Zusammengesetzt ergibt vanigvara demnach die Grundvorstellung eines „hervorragenden Kaufmanns“, eines „ausgezeichneten Händlers“ oder allgemein eines herausragenden/ausgezeichneten Vertreters des Händlerstandes.

Grammatisch fungiert vanigvara als zusammengesetztes Substantiv und kann je nach Satzgebrauch im Sinne von „der/ die vorzügliche Kaufmann/frau“ oder „das Vorzugsrecht der Kaufleute“ interpretiert werden; in Komposita oder begrifflichen Wendungen kann die Nuance von „Exzellenz im Handel“ auch auf kollektive Bedeutungen (z. B. „führende Handelsgruppe“) ausgedehnt werden.

In wirtschaftlichen oder juristischen Texten klassischer Prakrit- und Sanskritliteratur könnte vanigvara als ehrender Titel oder Charakterisierung für einen angesehenen Kaufmann verwendet werden, der durch Integrität, Erfolg, Erfahrung oder Wohlstand hervorsticht. In administrativen Kontexten wäre die Bezeichnung plausibel für jemanden, der in Handelsangelegenheiten besondere Autorität, Reputation oder ein bevorzugtes Ansehen genießt — also etwa ein Händlerführer, ein führender Kaufmann oder ein gerechter und vertrauenswürdiger Kaufmann, dem man Vorrang einräumt.

Siehe auch