Krankenkassenanerkennung für Yogalehrer
Die Krankenkassenanerkennung für Yogalehrer/innen erfolgt über die sogenannte Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP).
Dies ist eine durch alle Krankenkassen eingerichtete Stelle in der Yogalehrer/innen ihre Kurse prüfen lassen können, um gegebenenfalls eine sogenannte Krankenkassenzulassung zu erhalten. Mit einer Krankenkassenzulassung können Yogalehrende ihren Schülern und Schülerinnen für bestimmte Kurse eine Teilnahmebestätigung überreichen, wodurch diese bei der eigenen Krankenkasse einen Teil des Beitrages zurückerstattet bekommen. Die Höhe dieses Beitrages liegt im Ermessen der Gesundheitskasse.
Voraussetzungen für eine Krankenkassenzulassung
Die Ausbildung zum/zur Yogalehrer/in muss mindestens 640 Unterrichtseinheiten (UE) umfassen. Alle mehrjährigen Yogalehrer/in-Ausbildungen bei Yoga Vidya sind grundsätzlich durch die ZPP anerkannt. Dazu gehören auch die zweijährige Yogalehrer/in-Ausbildung im Bausteinsystem bzw. die 2-Jahres-Yogalehrer/in-Ausbildung im Ashram. Wer zusätzlich noch einen medizinischen oder pädagogischen Grundberuf hat (z.B. Sozialpädagoge/in, Physiotherapeut/in)kann die Krankenkassenzulassung in der Regel direkt nach dem Abschluss der jeweiligen Yogalehrer/in Ausbildung erhalten.
Alle anderen Grundberufe, die nicht artverwandt mit Yoga sind, müssen zunächst 200 Stunden Praxiserfahrung im Unterrichten nach Beendigung der Yogalehrer/in-Ausbildung nachweisen. Anschließend ist es möglich, die Krankenkassenzulassung zu erhalten.
Bitte beachten: Ob für dich die Angaben der 2-Jahres-Yogalehrer/in-Ausbildung im Bausteinsystem oder der 2-Jahres-Ausbildung im Ashram gelten, ist davon abhängig, wann du mit deiner Yogalehrer/in-Ausbildung begonnen hast:
•Die Angaben der 2-Jahres-Yogalehrer/in-Ausbildung im Bausteinsystem gelten für dich, wenn du deine Grundausbildung (4-Wochen-Intensiv Ausbildung) ZWISCHEN dem 01.01.2018 und 30.09.2020 begonnen hast und die 2-Jahres-Yogalehrer/in-Ausbildung im Bausteinsystem bis 2024 abschließt und bis Ende 2025 deine Zertifizierung bei der ZPP einreichst.
•Wenn du deine Ausbildung VOR dem 01.01.2018 begonnen und noch keine Zertifizierung bei der ZPP eingereicht hast, oder wenn du eine zwischen dem 01.01.2018 und 30.09.2020 begonnene 2-Jahres-Yogalehrer/in-Ausbildung im Bausteinsystem nicht bis Ende 2024 abschließt und nicht bis Ende 2025 deine Zertifizierung bei der ZPP einreichst, gelten für dich die Informationen für die 2-Jahres-Ausbildung im Ashram.
Bei allen Fragen dazu kannst du dich an das Verbandsteam bei Yoga Vidya in Bad Meinberg wenden. Außerdem hast du die Möglichkeit dich selbst an die ZPP zu wenden.
Noch einmal Zusammengefasst: Die Grundanforderungen für eine erfolgreiche Zertifizierung sind:
• Dauer der Ausbildung (inkl. der Yogalehrer/in-Ausbildung) beträgt mind. 2 Jahre
• zusätzlich mindestens 200 Zeitstunden Unterrichtserfahrung als Yogalehrer/in
Dieser Punkt entfällt wenn vorher ein medizinischer oder pädagogischer Grundberuf erlernt wurde.
Folgende Yoga Vidya Yogalehrer/in Ausbildungen werden von den Krankenkassen anerkannt: • die 2-Jahres Yogalehrer/in-Ausbildung in den Stadtcentern mit ca. 840 UE
• die 3-Jahres Yogalehrer/in-Ausbildung mit ca. 850 UE
• die 2-Jahres-Yogalehrer/in-Ausbildung im Bausteinsystem mit ca. 620 UE (sofern die Ausbildung zwischen dem 01.01.2018 und 30.09.2020 begonnen und der Abschluss bis Ende 2024 und die Zertifizierung bei der ZPP bis Ende 2025 erworben wird ) • die 2-Jahres-Yogalehrer/in-Ausbildung im Ashram mit ca. 810 UE
Wenn du bisher „nur“ die 4-Wochen-Intensiv-Ausbildung bei Yoga Vidya oder eine entsprechende YLA bei einem anderen Anbieter absolviert hast und jetzt eine anerkannte Yogalehrer/in-Ausbildung haben möchtest, kannst du deine YLA im Rahmen 2-Jahres-Yogalehrer/in-Ausbildung im Ashram ergänzen. Die genaue Beschreibung findest du in der Yoga Vidya Broschüre mit dem Titel "Aus- und Weiterbildungen" oder unter: https://www.yoga-vidya.de/ausbildung-weiterbildung/yogalehrer-ausbildung/yogalehrer-2-jahre-ashram-ausbildung/. Bei unserem Ausbildungsrat kannst du dich auch per Mail oder telefonisch dazu beraten lassen: ausbildung@yoga-vidya.de Telefon: 05234-87-2022
Im GKV-Präventionsleitfaden (http://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/presse/publikationen/Leitfaden_Praevention-2014_barrierefrei.pdf ) kannst du genau nachschauen welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen um die Anerkennung durch die Krankenkassen zu bekommen. Im Präventionsleitfaden wurden die Voraussetzungen für die KK-Zulassung nochmals deutlich verschärft. So fällt z. B. die Ausbildung zum Heilpraktiker nicht mehr unter die in Punkt 1 genannte Grundqualifikation!! Auch wenn jemand früher, ohne eine Grundqualifikation, die KK-Anerkennung hatte, gibt es seitdem keinen Bestandsschutz mehr, d.h. die Anerkennung wurde/wird, oder kann wieder aberkannt werden.
Die Antragstellung erfolgt über das Internet bei der Zentralen Prüfstelle Prävention“ (ZPP) : www.zentrale-pruefstelle-praevention.de , Mail: kontakt@zentrale-pruefstelle-praevention.de Telefon: 0201 5 65 82 90.
Unter diesem Link gibt es weitere Informationen und Hinweise zur Antragstellung: https://www.zentrale-pruefstelle-praevention.de/
Video zum Thema Krankenkassenzulassung für Yogalehrer/innen
In diesem Video erklärt die Teamleiterin Vicara vom Verbandsteam bei Yoga Vidya alles zum Thema Krankenkassenzulassung für Yogalehrer/innen.
Video zum Thema Krankenkassenzulassung - Stand 2019
In diesem Webinar gab die Teamleiterin des Yogalehrer-Verbandsteams [yoga-vidya.de/netzwerk/berufsverbaende/byv/byv-infos/ BYV] Vicara Shakti Müller einen Impulsvortrag. Darin verschaffte sie einen Überblick, welche allgemeinen Voraussetzungen für eine Krankenkassenanerkennung notwendig sind, welche Auswirkungen die Neuerungen haben und welche Unterstützungen der Bund der Yoga Vidya Lehrer (BYV) seinen Mitgliedern bietet. Nach dem Vortrag stand Vicara für Fragen zur Verfügung.
Mitglied im Yoga Vidya Berufsverband
Die Mitgliedschaft bietet dir viele weitere Vorteile für deine Tätigkeit als Yogalehrer/in. Sobald uns dein Aufnahmeantrag vorliegt (als Mailanhang, Fax oder per Post) erhältst du innerhalb von 2-3 Tagen von uns per Mail eine Bestätigung über deine Aufnahme mit den Zugangsdaten für die Serviceseiten.
Mit der Mitgliedschaft im Berufsverband bekommst du Unterstützung bei deiner Tätigkeit als Yogalehrer/in, Gesundheitsberater/in, Kursleiter/in oder Therapeut/in mit vielen auch geldwerten Leistungen. Auf den Serviceseiten (nur mit Passwort zugänglich) findest du als Hilfestellung vorbereitete Vorlagen zum Hochladen für die Online Antragstellung der KK-Zulassung (Vorschläge zum Ausfüllen des Fragenbogens, fertige Stundenbilder und eine Übungsunterlage für deine Kursteilnehmer).
Berufshaftpflichtversicherung
Gerne informieren wir dich auch über unser Angebot der Berufshaftpflichtversicherung. Die Vermittlung der vergünstigten Berufshaftpflichtversicherung (20% unter Normalpreis) über unseren Koop-Partner ist nur in Verbindung mit der Mitgliedschaft in einem der Yoga Vidya Berufsverbände möglich. Als Mitglied in den Yoga Vidya Berufsverbänden wendest du dich direkt für dieses günstige Angebot der Berufs-/ Betriebshaftpflichtversicherung an unseren Kooperationspartner.
Diese Berufs-/ Betriebshaftpflichtversicherung ist speziell auf die Bedürfnisse aller Verbandsmitglieder zugeschnitten (Yogalehrer (BYV), Ayurveda- und Yogatherapeuten (BYAT) und Gesundheitsberater, Kursleiter und Therapeuten (BYVG). Der Jahresbeitrag für die Berufs-/ Betriebshaftpflicht beträgt knapp € 100 (Jahresbeitrag Berufs-/ Betriebshaftpflicht einschließlich der Familienprivathaftpflicht 137 Euro).
Die für Yoga Vidya entwickelte Berufs-/ Betriebshaftpflichtversicherung versichert sowohl Yogalehrer/Innen als auch Betreiber/Innen eigener Schulen und Stadtzentren in den Bereichen Personen-, Sach- und Vermögensschäden in besonderem Umfang und mit sehr hohen Deckungssummen von 6 Millionen Euro.
Damit sichergestellt ist, dass du für alle deine Tätigkeiten immer den vollen Versicherungsschutz hast, weise bitte ggf. bei Antragstellung auf deine besonderen Angebote hin, die über deine normale Unterrichtstätigkeit hinausgehen, z.B. Massageangebote etc. Dies gilt natürlich auch, wenn du zu einem späteren Zeitpunkt dein Angebot erweiterst.
Kontaktmöglichkeiten zum Yoga Vidya Berufsverband
Mitgliederbetreuung Yoga Vidya e.V. und Yoga Vidya Berufsverbände Yogaweg 7 - 32805 Horn-Bad Meinberg
Tel.: 05234-87-0 Fax: -1875 Durchwahl -2113 & - 2313 Fax: -2114 E-Mail: berufsverband@yoga-vidya.de Web: www.yoga-vidya.de
(Yoga Vidya e.V - Gemeinnütziger Verein - Yogaweg 7 - 32805 Horn-Bad Meinberg Amtsgericht Lemgo, Vereinsregister-Nr. VR 1274 - Vertreten durch den Vorsitzenden Volker Bretz)
Siehe auch
- Yoga Vidya
- Yogalehrerausbildung
- Bad Meinberg
- Ashram
- Yoga Vidya Berufsverband
- Webinar: Krankenkassenanerkennung für Yogalehrer*innen, Stand 2019
- Yogalehrer Ausbildung
- Yoga Vidya Berufsverbände
Weblinks
- ZPP Zentrale Prüfstelle Prävention
- Häufig gestellt Fragen zur Antragstellung der Krankenkassenzulassung
- GKV-Präventionsleitfaden
- Yogalehrerweiterbildungen
- Mitglied werden im Yoga Vidya Berufsverband
- Der BYV ist der Berufsverband für Yogalehrende
- Die Zweigverbände des BYV
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- Business Yoga Berufsverband (BYV) - ein Zweigverband des Berufsverbands der Yoga Vidya Lehrer/innen (e.V.)
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