Krankenkassenanerkennung für Yogalehrer: Unterschied zwischen den Versionen
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Dies ist eine durch alle Krankenkassen eingerichtete Stelle in der Yogalehrer ihre Kurse prüfen lassen können, um gegebenenfalls eine sogenannte ''Krankenkassenzulassung'' zu erhalten. Mit ein Krankenkassenzulassung können Yogalehrer ihren Schülern in Kurssystemen eine Bestätigung der Teilnahme überreichen, wodurch der Schüler bei seiner eigenen Krankenkasse einen Teil des Beitrages zurückerstattet bekommt. Die Höhe dieses Beitrages richtet sich nach der Gesundheitskasse selber. | Dies ist eine durch alle Krankenkassen eingerichtete Stelle in der Yogalehrer ihre Kurse prüfen lassen können, um gegebenenfalls eine sogenannte ''Krankenkassenzulassung'' zu erhalten. Mit ein Krankenkassenzulassung können Yogalehrer ihren Schülern in Kurssystemen eine Bestätigung der Teilnahme überreichen, wodurch der Schüler bei seiner eigenen Krankenkasse einen Teil des Beitrages zurückerstattet bekommt. Die Höhe dieses Beitrages richtet sich nach der Gesundheitskasse selber. | ||
==Voraussetzungen für eine Krankenkassenzulassung (für Yogalehrerausbildungen, die zwischen 01.01.2018 und 30.09.2020 | ==Voraussetzungen für eine Krankenkassenzulassung (für Yogalehrerausbildungen, die zwischen 01.01.2018 und 30.09.2020 begonnen haben)== | ||
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Version vom 17. September 2021, 10:36 Uhr
Die Krankenkassenanerkennung für Yogalehrer erfolgt über die sogenannte Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP).
Dies ist eine durch alle Krankenkassen eingerichtete Stelle in der Yogalehrer ihre Kurse prüfen lassen können, um gegebenenfalls eine sogenannte Krankenkassenzulassung zu erhalten. Mit ein Krankenkassenzulassung können Yogalehrer ihren Schülern in Kurssystemen eine Bestätigung der Teilnahme überreichen, wodurch der Schüler bei seiner eigenen Krankenkasse einen Teil des Beitrages zurückerstattet bekommt. Die Höhe dieses Beitrages richtet sich nach der Gesundheitskasse selber.
Voraussetzungen für eine Krankenkassenzulassung (für Yogalehrerausbildungen, die zwischen 01.01.2018 und 30.09.2020 begonnen haben)
Die Ausbildung zum Yogalehrer muss mindestens 500 Unterrichtseinheiten (UE) umfassen. Die zweijährige und dreijährige Yogalehrerausbildungen bei Yoga Vidya sind grundsätzlich durch die ZPP anerkannt. Auch die Yogatherapie Baustein- und die Business Yoga Baustein Ausbildungen sind anerkannt. Die zweijährige Yogalehrerausbildung im Bausteinsystem ist ebenfalls anerkannt. Wer zusätzlich noch einen medizinischen oder pädagogischen Grundberuf in einem ähnlichen Feld hat (z.B. Arzt) erhält die Krankenkassenzulassung in der Regel gleich. Alle anderen Grundberufe, welche nicht Artverwandt mit Yoga sind, müssen 200 Stunden Praxiserfahrung im Unterrichten nach Beendigung der Yogalehrerausbildung nachweisen. Dann erhält man auch seine Krankenkassenzulassung.
Bei allen Fragen kann man sich an das Verbandsteam bei Yoga Vidya in Bad Meinberg wenden. außerdem hast du die Möglichkeit dich selbst an die ZPP zu wenden.
Noch einmal Zusammengefasst: Die Grundanforderungen für eine erfolgreiche Zertifizierung sind:
- Eine dem GKV-Präventionsleitfaden* entsprechende 2-Jährige Yogalehrerausbildung mit mindestens 500 Stunden.
Anerkannte Yoga Vidya-Yogalehrerausbildungen die den Vorgaben des GKV-Präventionsleitfaden* entsprechen sind: Die 2-jährige, die 3-jährige Yogalehrerausbildung und auch die 2-jährige Bausteinausbildung Business Yoga Baustein und Yogatherapie Baustein Ausbildungen!
Wenn du bisher „nur“ die 4-Wochen-Intensiv-Ausbildung bei Yoga Vidya oder eine entsprechende YLA bei einem anderen Anbieter absolviert hast und jetzt eine anerkannte Yogalehrerausbildung haben möchtest, kannst du deine YLA im Rahmen der 2-Jahres-Bausteinausbildung ergänzen. Die genaue Beschreibung findest du in der Yoga Vidya Broschüre mit dem Titel „Yogalehrerweiterbildungen“ oder unter: http://www.yoga-vidya.de/ausbildung-weiterbildung/yogalehrer-ausbildung/2-jahre-baustein.html Bei unserem Ausbildungsrat kannst du dich auch per Mail oder telefonisch dazu beraten lassen: ausbildung@yoga-vidya.de Fon 05234-87-2022
- Als Grundqualifikation muss entweder ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf im Gesundheits- oder Sozialbereich nachgewiesen werden, oder eine
Alternative Grundqualifikation: Es werden ein staatlich anerkannter Beruf (Berufsausbildung, Studium) plus anschließende 200 Stunden Kursleitungserfahrung als YogalehrerIn nachgewiesen. Wichtiger Hinweis: Als Kursleitungserfahrung dürfen dafür nur Kurse aufgeführt werden, die nach Abschluss der anerkannten YLA geleitet wurden!! Kurse die davor geleitet wurden dürfen nicht mitgezählt werden!!!
- Im GKV-Präventionsleitfaden (http://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/presse/publikationen/Leitfaden_Praevention-2014_barrierefrei.pdf ) kannst du genau nachschauen welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen um die Anerkennung durch die Krankenkassen zu bekommen. Im Präventionsleitfaden wurden die Voraussetzungen für die KK-Zulassung nochmals deutlich verschärft. So fällt z. B. die Ausbildung zum Heilpraktiker nicht mehr unter die in Punkt 1 genannte Grundqualifikation!! Auch wenn jemand früher, ohne eine Grundqualifikation, die KK-Anerkennung hatte, gibt es seitdem keinen Bestandsschutz mehr, d.h. die Anerkennung wurde/wird, oder kann wieder aberkannt werden.
- Die Antragstellung erfolgt über das Internet bei der Zentralen Prüfstelle Prävention“ (ZPP) : www.zentrale-pruefstelle-praevention.de , Mail: kontakt@zentrale-pruefstelle-praevention.de Telefon: 0201 5 65 82 90. (Achtung: Es kann sein, dass manche Krankenkassen die Antragsbearbeitung noch selbst machen!!! Dies also vorher abklären!)
Unter diesem Link gibt es weitere Hinweise zur Antragstellung („Häufig gestellte Fragen“):
https://www.zentrale-pruefstelle-praevention.de/admin/faq_kursanbieter.php#nr48
Infos zu den Ausbildungen nach neuem ZPP-Standard siehe:
2-Jahres YLA: https://www.yoga-vidya.de/ausbildung-weiterbildung/yogalehrer-ausbildung/yogalehrer-2-jahre-stadtcenter/
2-Jahre Ashram YLA (Modul-Ausbildung): https://www.yoga-vidya.de/ausbildung-weiterbildung/yogalehrer-ausbildung/yogalehrer-2-jahre-ashram-ausbildung/
Video zum Thema Krankenkassenzulassung für Yogalehrer - Webinar
In diesem Video erklärt die Teamleiterin Vicara vom Verbandsteam bei Yoga Vidya alles zum Thema Krankenkassenzulassung für Yogalehrer.
2. Webinar zum Thema Krankenkassenzulassung - Stand 2019
In diesem Webinar gab die Teamleiterin des Yogalehrer-Verbandsteams [yoga-vidya.de/netzwerk/berufsverbaende/byv/byv-infos/ BYV] Vicara Shakti Müller einen Impulsvortrag. Darin verschaffte sie einen Überblick, welche allgemeinen Voraussetzungen für eine Krankenkassenanerkennung notwendig sind, welche Auswirkungen die Neuerungen haben und welche Unterstützungen der Bund der Yoga Vidya Lehrer (BYV) seinen Mitgliedern bietet. Nach dem Vortrag stand Vicara für Fragen zur Verfügung.
Mitglied im Yoga Vidya Berufsverband
Die Mitgliedschaft bietet dir viele weitere Vorteile für deine Tätigkeit als YogalehrerIn. Sobald uns dein Aufnahmeantrag vorliegt (als Mailanhang, Fax oder per Post) hast du innerhalb von ein paar Tagen (2-3) von uns vorab per Mail die Bestätigung über deine Aufnahme mit den Zugangsdaten für die Serviceseiten.
Mit der Mitgliedschaft im Berufsverband bekommst du Unterstützung bei deiner Tätigkeit als Yogalehrer, Gesundheitsberater, Kursleiter oder Therapeut mit vielen auch geldwerten Leistungen. Auf den Serviceseiten (nur mit Passwort zugänglich) findest du als Hilfestellung vorbereitete Vorlagen zum Hochladen für die Online Antragstellung der KK-Zulassung (Vorschläge zum Ausfüllen des Fragenbogens, fertige Stundenbilder und eine Übungsunterlage für deine Kursteilnehmer).
Sobald uns dein Antrag vorliegt (als Mailanhang, Fax oder per Post) erhältst du innerhalb von ein paar Tagen (2-3) von uns vorab per Mail die Bestätigung über deine Aufnahme und dass Passwort zu den Serviceangeboten für unsere Verbandsmitglieder auf der Yoga Vidya Homepage.
Berufshaftpflichtversicherung
Gerne informieren wir dich auch über unser Angebot der Berufshaftpflichtversicherung. Die Vermittlung der vergünstigten Berufshaftpflichtversicherung (20% unter Normalpreis) über unseren Koop-Partner ist nur in Verbindung mit der Mitgliedschaft in einem der Yoga Vidya Berufsverbände möglich. Als Mitglied in den Yoga Vidya Berufsverbänden wendest du dich direkt für dieses günstige Angebot der Berufs-/ Betriebshaftpflichtversicherung an unseren Kooperationspartner.
Diese Berufs-/ Betriebshaftpflichtversicherung ist speziell auf die Bedürfnisse aller Verbandsmitglieder zugeschnitten (Yogalehrer (BYV), Ayurveda- und Yogatherapeuten (BYAT) und Gesundheitsberater, Kursleiter und Therapeuten (BYVG). Der Jahresbeitrag für die Berufs-/ Betriebshaftpflicht beträgt knapp € 100 (Jahresbeitrag Berufs-/ Betriebshaftpflicht einschließlich der Familienprivathaftpflicht 137 Euro).
Die für Yoga Vidya entwickelte Berufs-/ Betriebshaftpflichtversicherung versichert sowohl Yogalehrer/Innen als auch Betreiber/Innen eigener Schulen und Stadtzentren in den Bereichen Personen-, Sach- und Vermögensschäden in besonderem Umfang und mit sehr hohen Deckungssummen von 6 Millionen Euro.
Damit sichergestellt ist, dass du für alle deine Tätigkeiten immer den vollen Versicherungsschutz hast, weise bitte ggf. bei Antragstellung auf deine besonderen Angebote hin, die über deine normale Unterrichtstätigkeit hinausgehen, z.B. Massageangebote etc. Dies gilt natürlich auch, wenn du zu einem späteren Zeitpunkt dein Angebot erweiterst.
Kontaktmöglichkeiten zum Yoga Vidya Berufsverband
Mitgliederbetreuung Yoga Vidya e.V. und Yoga Vidya Berufsverbände Yogaweg 7 - 32805 Horn-Bad Meinberg
Tel.: 05234-87-0 Fax: -1875 Durchwahl -2113 & - 2313 Fax: -2114 E-Mail: berufsverband@yoga-vidya.de Web: www.yoga-vidya.de
(Yoga Vidya e.V - Gemeinnütziger Verein - Yogaweg 7 - 32805 Horn-Bad Meinberg Amtsgericht Lemgo, Vereinsregister-Nr. VR 1274 - Vertreten durch den Vorsitzenden Volker Bretz)
Siehe auch
- Yoga Vidya
- Yogalehrerausbildung
- Bad Meinberg
- Ashram
- Yoga Vidya Berufsverband
- Webinar: Krankenkassenanerkennung für Yogalehrer*innen, Stand 2019
- Yogalehrer Ausbildung
- Yoga Vidya Berufsverbände
Weblinks
- ZPP Zentrale Prüfstelle Prävention
- Häufig gestellt Fragen zur Antragstellung der Krankenkassenzulassung
- GKV-Präventionsleitfaden
- Yogalehrerweiterbildungen
- Mitglied werden im Yoga Vidya Berufsverband
- Der BYV ist der Berufsverband für Yogalehrende
- Die Zweigverbände des BYV
- Werde Mitglied in einem Yoga Vidya Berufsverband!
- Business Yoga Berufsverband (BYV) - ein Zweigverband des Berufsverbands der Yoga Vidya Lehrer/innen (e.V.)
- BDY Berufsverband der Yogalehrenden in Deutschland e.V. (Nicht Yoga Vidya)
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