Krankenkassenanerkennung für Yogalehrer: Unterschied zwischen den Versionen

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==Kontaktmöglichkeiten zum Yoga Vidya Berufsverband==
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Mitgliederbetreuung Yoga Vidya e.V.  und [https://www.yoga-vidya.de/netzwerk/berufsverbaende/ Yoga Vidya Berufsverbände]  
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Yogaweg 7 - 32805 Horn-Bad Meinberg
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Tel.: 05234-87-0  Fax: -1875 Durchwahl -2113 & - 2313 Fax: -2114
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E-Mail: berufsverband@yoga-vidya.de  
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Web: www.yoga-vidya.de
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(Yoga Vidya e.V - Gemeinnütziger Verein - Yogaweg 7 - 32805 Horn-Bad Meinberg
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Amtsgericht Lemgo, Vereinsregister-Nr. VR 1274 - Vertreten durch den Vorsitzenden Volker Bretz)
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Version vom 30. August 2024, 07:40 Uhr

Die Krankenkassenanerkennung für Yogalehrer/innen erfolgt über die sogenannte Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP).

In der Ruhe liegt die Kraft

Dies ist eine durch alle Krankenkassen eingerichtete Stelle, bei der Yogalehrer/innen ihre Kurse prüfen lassen können, um gegebenenfalls eine sogenannte Krankenkassenzulassung zu erhalten. Mit einer Krankenkassenzulassung können Yogalehrende ihren Schülern und Schülerinnen für bestimmte Kurse eine Teilnahmebestätigung überreichen, wodurch diese bei der eigenen Krankenkasse einen Teil des Beitrages zurückerstattet bekommen. Die Höhe dieses Beitrages liegt im Ermessen der Gesundheitskasse.

Voraussetzungen für eine Krankenkassenzulassung

Ganesha - mit seiner Kraft überwindet man Hindernisse

Die Ausbildung zum/zur Yogalehrer/in muss mindestens 640 Unterrichtseinheiten (UE) umfassen. Alle mehrjährigen Yogalehrer/in-Ausbildungen bei Yoga Vidya sind grundsätzlich durch die ZPP anerkannt. Dazu gehören auch die zweijährige Yogalehrer/in-Ausbildung im Bausteinsystem bzw. die 2-Jahres-Yogalehrer/in-Ausbildung im Ashram. Wer zusätzlich noch einen medizinischen oder pädagogischen Grundberuf hat (z.B. Sozialpädagoge/in, Physiotherapeut/in), kann die Krankenkassenzulassung in der Regel direkt nach dem Abschluss der jeweiligen Yogalehrer/in Ausbildung erhalten.

Alle anderen Grundberufe, die nicht artverwandt mit Yoga sind, müssen zunächst 200 Stunden Praxiserfahrung im Unterrichten nach Beendigung der Yogalehrer/in-Ausbildung nachweisen. Anschließend ist es möglich, die Krankenkassenzulassung zu erhalten.

Bitte beachten: Ob für dich die Angaben der 2-Jahres-Yogalehrer/in-Ausbildung im Bausteinsystem oder der 2-Jahres-Ausbildung im Ashram gelten, ist unter anderem davon abhängig, wann du mit deiner Yogalehrer/in-Ausbildung begonnen hast:

•Die Angaben der 2-Jahres-Yogalehrer/in-Ausbildung im Bausteinsystem gelten für dich, wenn du deine Grundausbildung (4-Wochen-Intensiv Ausbildung) bis zum 30.09.2020 begonnen und du dich über den 31.12.2020 hinaus in einer laufenden 2-Jahres-Yogalehrer/in-Ausbildung im Bausteinsystem befunden hast. Zu einer laufenden 2-Jahres-Ausbildung zählt sowohl der fachliche Teil der Ausbildung als auch das anschließende Sammeln der 200 Zeitstunden Unterrichtserfahrung als Yogalehrer/in (sofern du keinen pädagogischen/medizinischen Grundberuf hast). Die 2-Jahres-Yogalehrer/in-Ausbildung im Bausteinsystem muss spätestens bis zum 31.12.2024 abgeschlossen werden und es muss spätestens bis zum 31.12.2025 ein Zertifizierungsantrag bei der ZPP gestellt worden sein. Weitere Infos unter: https://www.yoga-vidya.de/ausbildung-weiterbildung/

• Die Angaben der 2-Jahres-Ausbildung im Ashram gelten für dich, wenn du deine Grundausbildung (4-Wochen-Intensiv Ausbildung) ab dem 01.10.2020 begonnen hast, oder wenn du die 2-Jahres-Yogalehrer/in-Ausbildung im Bausteinsystem inkl. der 200 Zeitstunden Unterrichtserfahrung als Yogalehrer/in vor dem 31.12.2020 abgeschlossen und es (leider) versäumt hast, bis zum 31.12.2020 einen Zertifizierungsantrag bei der ZPP zu stellen, um deinen Bestandsschutz zu aktivieren. Weitere Infos findest du unter dem folgenden Link: https://www.yoga-vidya.de/ausbildung-weiterbildung/yogalehrer-ausbildung/

Bei allen Fragen dazu kannst du dich an das Verbandsteam bei Yoga Vidya in Bad Meinberg wenden. Außerdem hast du die Möglichkeit dich selbst an die ZPP zu wenden.

Noch einmal Zusammengefasst: Die Grundanforderungen für eine erfolgreiche Zertifizierung sind:

• Dauer der Yogalehrer/in-Ausbildung beträgt mind. 2 Jahre

• zusätzlich mindestens 200 Zeitstunden Unterrichtserfahrung als Yogalehrer/in

Der letzte Punkt entfällt, wenn vorher ein medizinischer oder pädagogischer Grundberuf erlernt wurde.

Folgende Yoga Vidya Yogalehrer/in Ausbildungen werden von den Krankenkassen anerkannt:

• die 2-Jahres Yogalehrer/in-Ausbildung in den Stadtcentern - je nach Beginn mit ca. 720 UE oder mind. 810 UE

• die 3-Jahres Yogalehrer/in-Ausbildung - je nach Beginn mit ca. 780 UE oder mind. 810 UE

• die 2-Jahres-Yogalehrer/in-Ausbildung im Bausteinsystem mit mind. 640 UE

• die 2-Jahres-Yogalehrer/in-Ausbildung mit Wochen- bzw. Wochenend- Modulen in den Yoga Vidya Seminarhäusern (Ashrams) mit mind. 810 UE

Wenn du bisher „nur“ die 4-Wochen-Intensiv-Ausbildung bei Yoga Vidya oder eine entsprechende YLA bei einem anderen Anbieter absolviert hast und jetzt eine bei den Krankenkassen anerkannte Yogalehrer/in-Ausbildung haben möchtest, kannst du deine YLA im Rahmen der 2-Jahres-Yogalehrer/in-Ausbildung im Ashram ergänzen. Die genaue Beschreibung findest du in der Yoga Vidya Broschüre mit dem Titel "Aus- und Weiterbildungen" oder unter: https://www.yoga-vidya.de/ausbildung-weiterbildung/yogalehrer-ausbildung/. Bei unserem Ausbildungsrat kannst du dich auch per Mail oder telefonisch dazu beraten lassen: ausbildung@yoga-vidya.de Telefon: 05234-87-2022

Im GKV-Präventionsleitfaden (https://www.gkv-spitzenverband.de/) kannst du genau nachschauen, welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen, um die Anerkennung durch die Krankenkassen zu bekommen. Im Präventionsleitfaden wurden die Voraussetzungen für die KK-Zulassung nochmals deutlich verschärft. So fällt z.B. die Ausbildung zum Heilpraktiker nicht mehr unter die in Punkt 1 genannte Grundqualifikation!! Auch wenn jemand früher, ohne eine Grundqualifikation, die KK-Anerkennung hatte, gibt es seitdem keinen Bestandsschutz mehr, d.h. die Anerkennung wurde/wird, oder kann wieder aberkannt werden.

Die Antragstellung erfolgt über das Internet bei der Zentralen Prüfstelle Prävention“ (ZPP) : www.zentrale-pruefstelle-praevention.de , Mail: kontakt@zentrale-pruefstelle-praevention.de Telefon: 0201 5 65 82 90.

Unter diesem Link gibt es weitere Informationen und Hinweise zur Antragstellung: https://www.zentrale-pruefstelle-praevention.de/

Mitglied im Yoga Vidya Berufsverband

Die Mitgliedschaft bietet dir viele weitere Vorteile für deine Tätigkeit als Yogalehrer/in. Sobald uns dein Aufnahmeantrag vorliegt (als Mailanhang, Fax oder per Post) erhältst du innerhalb von 2-3 Tagen von uns per Mail eine Bestätigung über deine Aufnahme mit den Zugangsdaten für die Serviceseiten.

Mit der Mitgliedschaft im Berufsverband bekommst du Unterstützung bei deiner Tätigkeit als Yogalehrer/in, Gesundheitsberater/in, Kursleiter/in oder Therapeut/in mit vielen auch geldwerten Leistungen. Auf den Serviceseiten (nur mit Passwort zugänglich) findest du als Hilfestellung vorbereitete Vorlagen zum Hochladen für die Online Antragstellung der KK-Zulassung (Vorschläge zum Ausfüllen des Fragenbogens, fertige Stundenbilder und eine Übungsunterlage für deine Kursteilnehmer).

Berufshaftpflichtversicherung

Gerne informieren wir dich auch über unser Angebot der Berufshaftpflichtversicherung. Die Vermittlung der vergünstigten Berufshaftpflichtversicherung (20% unter Normalpreis) über unseren Koop-Partner ist nur in Verbindung mit der Mitgliedschaft in einem der Yoga Vidya Berufsverbände möglich. Als Mitglied in den Yoga Vidya Berufsverbänden wendest du dich direkt für dieses günstige Angebot der Berufs-/ Betriebshaftpflichtversicherung an unseren Kooperationspartner.

Diese Berufs-/ Betriebshaftpflichtversicherung ist speziell auf die Bedürfnisse aller Verbandsmitglieder zugeschnitten (Yogalehrer (BYV), Ayurveda- und Yogatherapeuten (BYAT) und Gesundheitsberater, Kursleiter und Therapeuten (BYVG). Der Jahresbeitrag für die Berufs-/ Betriebshaftpflicht beträgt knapp € 100 (Jahresbeitrag Berufs-/ Betriebshaftpflicht einschließlich der Familienprivathaftpflicht 137 Euro).

Die für Yoga Vidya entwickelte Berufs-/ Betriebshaftpflichtversicherung versichert sowohl Yogalehrer/Innen als auch Betreiber/Innen eigener Schulen und Stadtzentren in den Bereichen Personen-, Sach- und Vermögensschäden in besonderem Umfang und mit sehr hohen Deckungssummen von 6 Millionen Euro.

Damit sichergestellt ist, dass du für alle deine Tätigkeiten immer den vollen Versicherungsschutz hast, weise bitte ggf. bei Antragstellung auf deine besonderen Angebote hin, die über deine normale Unterrichtstätigkeit hinausgehen, z.B. Massageangebote etc. Dies gilt natürlich auch, wenn du zu einem späteren Zeitpunkt dein Angebot erweiterst.

Kontaktmöglichkeiten zum Yoga Vidya Berufsverband

Mitgliederbetreuung Yoga Vidya e.V. und Yoga Vidya Berufsverbände
Yogaweg 7 - 32805 Horn-Bad Meinberg

Tel.: 05234-87-0 Fax: -1875 Durchwahl -2113 & - 2313 Fax: -2114
E-Mail: berufsverband@yoga-vidya.de
Web: www.yoga-vidya.de

(Yoga Vidya e.V - Gemeinnütziger Verein - Yogaweg 7 - 32805 Horn-Bad Meinberg
Amtsgericht Lemgo, Vereinsregister-Nr. VR 1274 - Vertreten durch den Vorsitzenden Volker Bretz)

Siehe auch

Sukadev Volker Bretz

Weblinks

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