Krankenkassenanerkennung für Yogalehrer

Aus Yogawiki

Die Krankenkassenanerkennung für Yogalehrer erfolgt über die sogenannte Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP).

In der Ruhe liegt die Kraft

Dies ist eine durch alle Krankenkassen eingerichtete Stelle in der Yogalehrer ihre Kurse prüfen lassen können, um gegebenenfalls eine sogenannte Krankenkassenzulassung zu erhalten. Mit ein Krankenkassenzulassung können Yogalehrer ihren Schülern in Kurssystemen eine Bestätigung der Teilnahme überreichen, wodurch der Schüler bei seiner eigenen Krankenkasse einen Teil des Beitrages zurückerstattet bekommt. Die Höhe dieses Beitrages richtet sich nach der Gesundheitskasse selber.

Voraussetzungen für eine Krankenkassenzulassung

Die Ausbildung zum Yogalehrer muss mindestens 500 Unterrichtseinheiten (UE) umfassen. Die zweijährige und dreijährige Yogalehrerausbildungen bei Yoga Vidya sind grundsätzlich durch die ZPP anerkannt. Auch die zweijährige Yogalehrerausbildung im Bausteinsystem ist anerkannt. Wer zusätzlich noch einen Grundberuf in einem ähnlichen Feld hat (z.B. Arzt, Heilpraktiker, etc) erählt die Krankenkassenzulassung in der Regel gleich. Alle anderen Grundberufe, welche nicht Artverwandt mit Yoga sind, müssen 200 Stunden Praxiserfahrung im Unterrichten nach Beendigung der Yogalehrerausbildung nachweisen. Dann erhält man auch seine Krankenkassenzulassung.

Bei allen Fragen kann man sich an das Verbandsteam bei Yoga Vidya in Bad Meinberg wenden. außerdem hast du die Möglichkeit dich selbst an die ZPP zu wenden.

Noch einmal Zusammengefasst: Die Grundanforderungen für eine erfolgreiche Zertifizierung sind:

  • Eine dem GKV-Präventionsleitfaden* entsprechende 2-Jährige Yogalehrerausbildung mit mindestens 500 Stunden.

Anerkannte Yoga Vidya-Yogalehrerausbildungen die den Vorgaben des GKV-Präventionsleitfaden* entsprechen sind: Die 2-jährige, die 3-jährige Yogalehrerausbildung und auch die 2-jährige Bausteinausbildung. Wenn du bisher „nur“ die 4-Wochen-Intensiv-Ausbildung bei Yoga Vidya oder eine entsprechende YLA bei einem anderen Anbieter absolviert hast und jetzt eine anerkannte Yogalehrerausbildung haben möchtest, kannst du deine YLA im Rahmen der 2-Jahres-Bausteinausbildung ergänzen. Die genaue Beschreibung findest du in der Yoga Vidya Broschüre mit dem Titel „Yogalehrerweiterbildungen“ oder unter: http://www.yoga-vidya.de/ausbildung-weiterbildung/yogalehrer-ausbildung/2-jahre-baustein.html Bei unserem Ausbildungsrat kannst du dich auch per Mail oder telefonisch dazu beraten lassen: ausbildung@yoga-vidya.de Fon 05234-87-2022

  • Als Grundqualifikation muss entweder ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf im Gesundheits- oder Sozialbereich nachgewiesen werden, oder eine

Alternative Grundqualifikation: Es werden ein staatlich anerkannter Beruf (Berufsausbildung, Studium) plus anschließende 200 Stunden Kursleitungserfahrung als YogalehrerIn nachgewiesen. Wichtiger Hinweis: Als Kursleitungserfahrung dürfen dafür nur Kurse aufgeführt werden, die nach Abschluss der anerkannten YLA geleitet wurden!! Kurse die davor geleitet wurden dürfen nicht mitgezählt werden!!!

  • Im GKV-Präventionsleitfaden (http://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/presse/publikationen/Leitfaden_Praevention-2014_barrierefrei.pdf ) kannst du genau nachschauen welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen um die Anerkennung durch die Krankenkassen zu bekommen. Im Präventionsleitfaden wurden die Voraussetzungen für die KK-Zulassung nochmals deutlich verschärft. So fällt z. B. die Ausbildung zum Heilpraktiker nicht mehr unter die in Punkt 1 genannte Grundqualifikation!! Auch wenn jemand früher, ohne eine Grundqualifikation, die KK-Anerkennung hatte, gibt es seitdem keinen Bestandsschutz mehr, d.h. die Anerkennung wurde/wird, oder kann wieder aberkannt werden.
  • Die Antragstellung erfolgt über das Internet bei der Zentralen Prüfstelle Prävention“ (ZPP) : www.zentrale-pruefstelle-praevention.de , Mail: kontakt@zentrale-pruefstelle-praevention.de Fon: 0201 5 65 82 90. (Achtung: Es kann sein, dass manche KK die Antragsbearbeitung noch selbst machen!!! Dies also vorher abklären!)

Unter diesem Link gibt es weitere Hinweise zur Antragstellung („Häufig gestellte Fragen“):

https://www.zentrale-pruefstelle-praevention.de/admin/faq_kursanbieter.php#nr48

Video zum Thema Krankenkassenzulassung für Yogalehrer - Webinar

In diesem Video erklärt die Teamleiterin Vicara vom Verbandsteam bei Yoga Vidya alles zum Thema Krankenkassenzulassung für Yogalehrer.

Siehe auch

Weblinks

Seminare

Yogalehrerausbildung 4 Wochen Intensiv

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Meditation

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