Begrenzendes Attribut

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Begrenzendes Attribut ist die Übersetzung des Sanskrit Begriffs Upadhi. Ein begrenzendes Attribut ist eine begrenzende Beifügung, die nicht wesensmäßig zu einer Sache gehört. In der Vedanta-Philosophie bezieht sich Upadhi auf alle relativen Qualitäten, die auf das Selbst projiziert werden, und bezeichnet damit alle Namen und Formen der Nicht-Erkenntnis, d.h. der Erkenntnis von Vielheit und Verschiedenheit in Bezug auf eine Wirklichkeit, die tatsächlich eine Einheit ist. Upadhi wird dem Selbst (Atman) aufgebürdet, wenn man sich mit dem Körper, dem Intellekt, den Sinnen und dem Ego Identifiziert und damit die Natur des Selbstes überdeckt und verhüllt.

  • Sthula Sharira – Grobstofflicher, also physischer Körper
  • Sukshma Sharira - Astralkörper
  • Karana Sharira - Kausalkörper

Siehe auch