Krankenkassenanerkennung für Yogalehrer
Die Krankenkassenanerkennung für Yogalehrer erfolgt über die sogenannte Zentrale Prüfstellen Prävention (ZPP). Dies ist eine durch alles Krankenkassen eingerichtete Stelle in der Yogalehrer ihre Kurse prüfen lassen können, um gegebenenfalls eine sogenannte Krankenkassenzulassung zu erhalten. Mit ein Krankenkassenzulassung können Yogalehrer ihren Schülern in Kurssystemen eine Bestätigung der Teilnahme überreichen, wodurch der Schüler bei seiner eigenen Krankenkasse einen Teil des Beitrages zurückerstattet bekommt. Die Höhe dieses Beitrages richtet sich nach der Gesundheitskassen.
Voraussetzungen für eine Krankenkassenzulassung
Die Ausbildung zum Yogalehrer muss mindestens 500 Unterrichtseinheiten umfassen. Die zweijährige und dreijährige Yogalehrerausbildung bei Yoga Vidya sind grundsätzlich durch die ZPP anerkannt. Auch die zweijährige Yogalehrerausbildung im Bausteinsystem ist anerkannt. Wer zusätzlich noch einen Grundberuf in einem ähnlichen Feld hat (z.B. Arzt, Heilpraktiker, etc) erählt die Krankenkassenzulassung in der regel gleich. Alle anderen Grundberufe, welche nicht Artverwandt mit Yoga sind, müssen 200 Stunden Praxiserfahrung im Unterrichten nach Beendigung der Yogalehrerausbildung nachweisen. Dann erhält man auch seine Krankenkassenzulassung.
Bei allen Fragen kann man sich an das verbandsteam bei Yoga Vidya in bad Meinberg wenden. außerdem hast du die Möglichkeit dich selbst an die ZPP zu wenden.
Video zum Thema Krankenkassenzulassung für Yogalehrer - Webinar
Siehe auch
- Yoga Vidya
- Yogalehrerausbildung
- Bad meinberg]]
- Ashram