Zitat: Unterschied zwischen den Versionen
Aus Yogawiki
Sieben (Diskussion | Beiträge) Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Sieben (Diskussion | Beiträge) Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
'''Zitat''' bedeutet, deutlich zu erwähnen, wo man etwas abgeschrieben hat oder woher umformuliert ''zitiert''. | '''Zitat''' bedeutet, deutlich zu erwähnen, wo man etwas [[Samdarbha|abgeschrieben]] hat oder woher umformuliert ''zitiert''. | ||
Die wichtigen Dinge sind oft und zwar viel, viel besser schon gesagt. Es ist [[wissenschaft]]lich und überhaupt [[wahrheit]]sgemäß, die Aussagen so zu belegen. | Die wichtigen Dinge sind oft und zwar viel, viel besser schon gesagt. Es ist [[wissenschaft]]lich und überhaupt [[wahrheit]]sgemäß, die Aussagen so zu belegen. | ||
[[Urheberrecht]]lich geschützte | [[Urheberrecht]]lich geschützte [[Text]]e dürfen für wissenschaftliche Zwecke sehr begrenzt so ohne die Autoren /Verlage zu bezahlen eingesetzt werden... | ||
Beispielsweise auch ein Verlag wie [[Herder-Verlag|Herder]] darf unauthorisiert aus Buchbesprechungen großer Zeitungen zur [[Werbung]] oft nur wenige, vielleicht zwei Sätze ''zitieren'' (sonst kommt eine juristische einstweilige Verfügung). | Beispielsweise auch ein Verlag wie [[Herder-Verlag|Herder]] darf unauthorisiert aus Buchbesprechungen großer Zeitungen zur [[Werbung]] oft nur wenige, vielleicht zwei Sätze ''zitieren'' (sonst kommt eine juristische einstweilige Verfügung). | ||
Wie das in anderen Kulturen etwa des "[[Samdarbha]]" hantiert wird? (?) |
Version vom 10. Januar 2013, 17:53 Uhr
Zitat bedeutet, deutlich zu erwähnen, wo man etwas abgeschrieben hat oder woher umformuliert zitiert.
Die wichtigen Dinge sind oft und zwar viel, viel besser schon gesagt. Es ist wissenschaftlich und überhaupt wahrheitsgemäß, die Aussagen so zu belegen.
Urheberrechtlich geschützte Texte dürfen für wissenschaftliche Zwecke sehr begrenzt so ohne die Autoren /Verlage zu bezahlen eingesetzt werden...
Beispielsweise auch ein Verlag wie Herder darf unauthorisiert aus Buchbesprechungen großer Zeitungen zur Werbung oft nur wenige, vielleicht zwei Sätze zitieren (sonst kommt eine juristische einstweilige Verfügung).
Wie das in anderen Kulturen etwa des "Samdarbha" hantiert wird? (?)