Abhata: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Abhata''': ([[Sanskrit]]: ābhāta ''m.'') = scheinend, flammend; erscheinend, sichtbar
'''Abhata''': ([[Sanskrit]]: आभात / अभात ābhāta ''m.'') = scheinend, flammend; erscheinend, sichtbar


Grundbedeutung: scheinend, leuchtend, sichtbar, erschienen. Das Adjektiv steht oft für etwas, das Licht ausstrahlt oder sichtbar geworden ist.
Grundbedeutung: scheinend, leuchtend, sichtbar, erschienen. Das Adjektiv steht oft für etwas, das Licht ausstrahlt oder sichtbar geworden ist.

Aktuelle Version vom 20. November 2025, 06:25 Uhr

Abhata der Sonne

Abhata: (Sanskrit: आभात / अभात ābhāta m.) = scheinend, flammend; erscheinend, sichtbar

Grundbedeutung: scheinend, leuchtend, sichtbar, erschienen. Das Adjektiv steht oft für etwas, das Licht ausstrahlt oder sichtbar geworden ist. Wortherkunft: von ā‑ (Präfix) + bha/ bhāt „scheinen, leuchten, erscheinen“.

Verwendung

  • Bildliche/technische Bedeutungen: In philosophischen Texten (z. B. in Shaiva-Schriften) tritt ābhāta als „das (Bereits)Erscheinende/Manifestierte“ auf — etwa: ein Inferenzobjekt, das zuvor schon irgendwie offenbar geworden ist. In Pali-Texten gibt es verwandte Formen (pp. ābhata) mit Bedeutungen wie „gebracht, übermittelt“.
  • Sprachliche Hinweise: Schreibvarianten/Belegformen sind ābhāta, ābhāt(a); in klassischen Werken (Mahabharata, Manusmriti u. a.) kommt die Form mit Bedeutung „erscheinen/ sichtbar sein“ vor.

Kurz: ābhāta/abhata bezeichnet primär das Sichtbar‑/Erschienensein oder Leuchten; in philosophischem Kontext auch „das bereits Manifestierte“.

Siehe auch