Pratyakalita

Aus Yogawiki

Pratyakalita, Sanskrit प्रत्याकलित pratyākalita n., die Erwägung der Richter, welcher der beiden Parteien die Beweisführung aufzulegen sei, wenn der Verklagte die Klage beantwortet hat. Pratyakalita ist ein Sanskrit Substantiv sächlichen Geschlechts und heißt auf Deutsch die Erwägung der Richter, welcher der beiden Parteien die Beweisführung aufzulegen sei, wenn der Verklagte die Klage beantwortet hat.

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Verschiedene Schreibweisen für Pratyakalita

Sanskrit wird in Indien in der Devanagari Schrift geschrieben. Damit Europäer Sanskrit Texte lesen und schreiben können, gibt es verschiedene Transliterations-Schemata: Pratyakalita auf Devanagari wird geschrieben प्रत्याकलित, in der IAST wissenschaftlichen Transkription mit diakritischen Zeichen "pratyākalita", in der Harvard-Kyoto Umschrift "pratyAkalita", in der Velthuis Transkription "pratyaakalita", in der modernen Internet Itrans Transkription "pratyAkalita", in der SLP1 Transliteration "pratyAkalita", in der IPA Schrift "prət̪jɑːkəlit̪ə".

Video zum Thema Pratyakalita

Pratyakalita stammt aus der Sanskritsprache, der Sprache der Heiligen Schriften des Yoga. Hier ein Video zum Thema:

Ähnliche Sanskrit Wörter wie Pratyakalita

Hier einige Links zu Sanskritwörtern, die entweder vom Sanskrit oder vom Deutschen her ähnliche Bedeutung haben wie Pratyakalita:

Sanskrit Wörter alphabetisch vor Pratyakalita

Sanskrit Wörter im Alphabeth nach Pratyakalita

Sanskrit Wörter ähnlich wie Pratyakalita

Quelle

Diese beiden Sanskrit Wörterbücher werden auch als Petersburger Wörterbücher bezeichnet.

Siehe auch

Zusammenfassung Sanskrit-Deutsch

Pratyakalita Deutsche Übersetzung

Das Sanskrit Wort Pratyakalita kann übersetzt werden ins Deutsche mit die Erwägung der Richter, welcher der beiden Parteien die Beweisführung aufzulegen sei, wenn der Verklagte die Klage beantwortet hat.

Die Erwägung der Richter, welcher der beiden Parteien die Beweisführung aufzulegen sei, wenn der Verklagte die Klage beantwortet hat Sanskrit Übersetzung

Deutsch Die Erwägung der Richter, welcher der beiden Parteien die Beweisführung aufzulegen sei, wenn der Verklagte die Klage beantwortet hat kann übersetzt werden ins Sanskrit mit Pratyakalita.