Bio-Qualität: Unterschied zwischen den Versionen

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Diese geschützten Begriffe dürfen für die Bezeichnung eines Produkts nur dann benutzt werden, wenn mindestens 95 Prozent der Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs aus ökologischem Landbau stammen. Wasser, Salz, Hefe und die wenigen erlaubten Zusatzstoffe (sie sind im Anhang VI der EG-Öko-Verordnung aufgeführt und werden laufend geprüft) gelten als nicht-landwirtschaftliche Zutat und werden bei dieser Berechnung nicht berücksichtigt. Hier finden Sie die EG-Öko-Verordnung.
*wenn mindestens 95 Prozent der Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs aus ökologischem Landbau stammen.  
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Von dieser Verordnung sind jedoch ausgeschlossen: Kosmetika, Arzneimittel und Produkte wildlebender Tiere
Wasser, Salz, Hefe und die wenigen erlaubten Zusatzstoffe (sie sind im Anhang VI der EG-Öko-Verordnung aufgeführt und werden laufend geprüft) gelten als nicht-landwirtschaftliche Zutat und werden bei dieser Berechnung nicht berücksichtigt. Hier finden Sie die EG-Öko-Verordnung.


Von dieser Verordnung sind jedoch ausgeschlossen: Kosmetika, Arzneimittel und Produkte wildlebender Tiere.


==Bio-Qualität bei Yoga Vidya==
==Bio-Qualität bei Yoga Vidya==

Version vom 7. Juni 2019, 14:49 Uhr

Der Begriff "BIO" kennzeichnet Erzeugnisse aus der ökologischen Landwirtschaft. Dabei handelt es sich um ein gesetzlich festgelegtes Güte- und Prüfsiegel, das hauptsächlich Verwendung bei Lebensmitteln und Textilien findet. Die Kriterien für das Bio-Siegel werden von der EG-Öko-Verordnung festgelegt. In Deutschland werden zwei gesetzlich reglementierte Bio-Siegel verwendet. Einmal das deutsche Bio-Siegel (sechseckiges Zeichen), das seit 2001 benutzt wird und das 2012 eingeführe europäische Bio-Siegel (Euro-Blatt auf grünem Hintergrund). Somit können sich Verbraucherinnen und Verbraucher bei diesen Bezeichnungen darauf verlassen, dass die Produkte mindestens dem Standard der EG-Öko-Verordnung entsprechen.


EG-Öko-Verordnung: Kriterien für das Bio-Siegel

Die EG-Öko-Verordnung legt die Kriterien für die Zulassung von Bio Produkten fest. Die Internationale Vereinigung der ökologischen Landbaubewegungen (IFOAM) als weltweite Dachorganisation, in der etwa 750 Anbauverbände aus über hundert Nationen organisiert sind, hat Basisrichtlinien für den ökologischen Anbau entwickelt, an denen sich die Gesetzgebung der Europäischen Union und die nationalen Regelungen vieler weiterer Staaten weltweit orientieren.

Dieser geschützte Begriffe darf für die Bezeichnung eines Produkts nur dann benutzt werden, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:


  • wenn mindestens 95 Prozent der Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs aus ökologischem Landbau stammen.


Wasser, Salz, Hefe und die wenigen erlaubten Zusatzstoffe (sie sind im Anhang VI der EG-Öko-Verordnung aufgeführt und werden laufend geprüft) gelten als nicht-landwirtschaftliche Zutat und werden bei dieser Berechnung nicht berücksichtigt. Hier finden Sie die EG-Öko-Verordnung.


Von dieser Verordnung sind jedoch ausgeschlossen: Kosmetika, Arzneimittel und Produkte wildlebender Tiere.

Bio-Qualität bei Yoga Vidya

Bei Yoga Vidya werden grundsätzlich nur Lebensmittel mit dem Bio-Siegel verwenden. Dies ergibt sich aus der Philosophie des Yoga, welche die Gewaltfreiheit (Ahimsa) gegenüber allen Lebewesen lehrt und eine reine Lebensweise (Sattva) verfolgt.


Öko Landbau

Die Qualität des Öko Landbaus zeichnet sich zeichnet sich durch Naturnähe und nachhaltiges Wirtschaften aus.

Bio-Siegel Kontrolle

Hersteller von Öko-Produkten müssen sich bei einer zugelassenen Öko-Kontrollstelle anmelden. Erzeuger wie Händler müssen dabei nachweisen, dass sie ökologisch wirtschaften bzw. in der Lage sind, eine Vermischung von Bioware mit konventionellen Rohstoffen zu vermeiden und die Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten.

Nach der ersten Prüfung, bei der ein Kontrolleur den Betrieb begutachtet, werden die Nutzer des Zeichens mindestens einmal jährlich kontrolliert, ungefähr jeder fünfte Besuch erfolgt unangemeldet.


Bundesministerium für Ernährung und Landwirkschaft

Bio Siegel Bundesministerium für Ernährung und Landwirkschaft [1]

Broschüre des Bundesministeriums: Informationen zum Bio-Siegel [2]


Gesetze und Verordnungen [3]

Welche Zusatzstoffe sind in Biolebensmitteln erlaubt: [4]