Änderungen an verlinkten Seiten

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30. Oktober 2026

N    01:49  Unschuldsvermutung 14 Änderungen Versionsgeschichte +56.903 [Guido T (14×)]
     
01:49 (Aktuell | Vorherige) −4 Guido T Diskussion Beiträge (→Die Macht des ersten Narrativs)
     
01:48 (Aktuell | Vorherige) +32 Guido T Diskussion Beiträge (→Die „drei Siebe des Sokrates“ – mit Vorsicht)
     
01:46 (Aktuell | Vorherige) +99 Guido T Diskussion Beiträge (→Eltern und Kinder)
     
01:45 (Aktuell | Vorherige) +43 Guido T Diskussion Beiträge (→Unschuldsvermutung und Kündigung im Arbeitsrecht)
     
01:44 (Aktuell | Vorherige) +49 Guido T Diskussion Beiträge (→Institutionelle Regeln für faire Verfahren)
     
01:42 (Aktuell | Vorherige) +47 Guido T Diskussion Beiträge (→Distanzierung trotz Unschuldsvermutung)
     
01:34 (Aktuell | Vorherige) +64 Guido T Diskussion Beiträge (→Yoga: Satya beginnt vor dem Urteil)
     
01:32 (Aktuell | Vorherige) +95 Guido T Diskussion Beiträge
     
01:31 (Aktuell | Vorherige) +4 Guido T Diskussion Beiträge (→Fazit)
     
01:30 (Aktuell | Vorherige) +4 Guido T Diskussion Beiträge (→Vak-Tapas und die Ethik der Sprache)
     
01:30 (Aktuell | Vorherige) −4 Guido T Diskussion Beiträge (→Bestätigungsfehler)
     
01:29 (Aktuell | Vorherige) −4 Guido T Diskussion Beiträge (→Unschuldsvermutung und Kündigung im Arbeitsrecht)
     
01:29 (Aktuell | Vorherige) −4 Guido T Diskussion Beiträge
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01:28 (Aktuell | Vorherige) +56.482 Guido T Diskussion Beiträge (Die Seite wurde neu angelegt: „'''Unschuldsvermutung''' bedeutet im Recht, dass eine Person, der eine Straftat vorgeworfen wird, bis zum gesetzlichen Nachweis ihrer Schuld als unschuldig zu gelten hat. Sie gehört zu den wichtigsten Schutzmechanismen des Rechtsstaats, weil ein Verdacht noch keine Schuld, eine Anschuldigung noch kein Beweis und eine öffentliche Empörung noch kein Urteil ist. Gerade in einer digitalen Öffentlichkeit, in der innerhalb weniger Stunden Na…“)