Geschenk: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Yogawiki
Keine Bearbeitungszusammenfassung
(Der Seiteninhalt wurde durch einen anderen Text ersetzt: „{{Überarbeiten}} ==Siehe auch== *Gnade“)
Zeile 1: Zeile 1:
{{Überarbeiten}}
{{Überarbeiten}}


'''Geschenk'''e können ein [[Erfolg]] sein... (..) [[sattwa|sattwige]], [[rajas|rajasige]], [[tamas|tamasige]] ''Geschenke'' (vgl.[[Bhagavadgita]]).
==Siehe auch==
 
*[[Gnade]]
 
[[Gratis|Unbezahlte]] und / oder für [[Nikolaus]] und [[Weihnachten|Weihnachtsmann]] durften  [[Yoga-Socken]]  womöglich [[mehr|groß]] sein, da[[mit]] sie auch was [[mehr|weiteres]] unter/[[absatz|(hi)nein]] bringen...?
 
 
==Hintergrund, intern. ==
 
:''"Kann man ein [[dana|Geschenk]] weiterschenken? Antwort: Ja, warum denn nicht? In Deutschland gilt das zwar als unhöflich,  in [[Indien]] ist es sehr üblich. [[Vishnu-devananda|Swami Vishnu Devananda]] hat immer viele [[klein]]e Geschenke erhalten. Meistens hat er sie weitergegeben. Die Menschen wußten, daß er Mangos mag und so hat ihm jeder zehn Mangos geschenkt. Wieviele  kann ein Mensch [[ernährung|essen]]? (..) viele  meinten, ihm [[Kunst]]gegenstände vermachen zu müssen. Er hat sie angenommen, sie hingen eine Weile in einem Zimmer und wenn der nächste Besucher kam und ihm etwas geschenkt hat, hat er die anderen weitergegeben. Das ist das [[Lakshmi]]–Prinzip: annehmen und weitergeben. Neben keine Geschenke annehmen bedeutet [[Aparigraha]] als zweites [[achtsame Wirtschaft|Abwesenheit von Gewinnsucht]], also [[mehr|nicht so]] viel haben zu wollen, und als drittes Nichthorten." [http://www.yoga-vidya.de/Yoga--Buch/Rajayoga/Art_ZweitesKap_Raja.html]
 
 
In einer [[Schachtel]] [[...]] ''Geschenk''e - und dann geht eines an wen zurück, von der es kam oder eine Kiste mit mehreren Visitenkarten im Geschenk[[papier]] - wer will es [[absatz|haben]].

Version vom 15. Mai 2014, 13:45 Uhr

Diese Seite muss Überarbeitet werden.

Dies kann sprachliche, sachliche oder gestalterische Gründe haben.
Beachte bitte die Diskussionsseite und entferne den Baustein erst, wenn die beanstandeten Mängel beseitigt sind.




Siehe auch