Dayabhaga: Unterschied zwischen den Versionen
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'''Dayabhaga''': wörtl. "Das [[Gesetz]] der Erbschaft". Diese Bezeichnung gilt vorallem für die Abhandlung von [[Jimutavahana]] und ist gerade in Bengalen aktuell. Bayabhaga wurde von Colebrooke übersetzt. | '''Dayabhaga''': wörtl. "Das [[Gesetz]] der Erbschaft", Erbteilung. Diese Bezeichnung gilt vorallem für die Abhandlung von [[Jimutavahana]] und ist gerade in Bengalen aktuell. Bayabhaga wurde von Colebrooke übersetzt. | ||
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Aktuelle Version vom 5. April 2015, 12:51 Uhr
Dayabhaga: wörtl. "Das Gesetz der Erbschaft", Erbteilung. Diese Bezeichnung gilt vorallem für die Abhandlung von Jimutavahana und ist gerade in Bengalen aktuell. Bayabhaga wurde von Colebrooke übersetzt.
Literatur
- Dowson, John: A Classical Dictionary of Hindu Mythology and Religion – Geography, History and Religion; D.K.Printworld Ltd., New Delhi, India, 2005