Yoga Präventionskurse unterrichten

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Schulterstand unterstützt

Yoga Präventionskurse unterrichten: Yoga, insbesondere Hatha Yoga, hat sich als wirksam für die Prävention von Krankheiten erwiesen. Wer Yoga übt, wird weniger krank und lebt länger. Dies zeigen zahllose Wissenschaftliche Studien, welche die Wirksamkeit von Yogakursen untersucht haben. Daher werden Yogakurse unter bestimmten Bedingungen von dern Krankenkassen bezuschusst.

ZPP-Krankenkassenanerkennung von Hatha Yogakursen als Prävention

- Ein Vortrag von Sukadev Bretz 2018 -

Stand Anfang 2018

Es ist das Jahr 2018 und das sage ich hier ausdrücklich, denn das was ich jetzt sage ist zum Beispiel vor zwei Jahren nicht gültig gewesen und vielleicht nächstes Jahr schon auch nicht mehr gültig ist. Ich möchte es trotzdem erwähnen. Hatha Yogakurse sind als Prävention anerkannt von den gesetzlichen Krankenkassen und die Gebühren von Hatha Yogakursen können den Teilnehmern rückerstattet werden von den Krankenkassen. Aber es gibt dabei bestimmte Bestimmungen zu beachten und alle ein, zwei, drei Jahre ändern die Krankenkassen etwas, in ihrem Bemühen, das irgendwie zu vereinfachen, zu verbessern und verschiedenen politischen Gruppierungen sowie verschiedenen anderen gesellschaftlichen Gruppierungen Rechnung zu tragen.

Allgemeine Informationen zur ZPP-Anerkennung

Es gibt die sogenannte ZPP, die sogenannte Zentrale Prüfstelle Prävention. Diese wurde vom Spitzenverband der Krankenkassen installiert, die sogenannte GKV. Heutzutage Anfang 2018 arbeiten praktisch alle gesetzlichen Krankenkassen mit der ZPP zusammen. Das hat Vor- und Nachteile. Vorteil ist natürlich, dass du dich als Yogalehrer oder Yogalehrerin oder als Kursanbieter einmalig und kostenfrei zentral für alle beteiligten Krankenkassen bewerben und registrieren lassen kannst. Anschließend können deine Kursteilnehmenden, die an dem Kurs teilnehmen, der dem ZPP-genehmigten Stundenmodell entspricht, die Kursgebühren von ihrer Krankenkasse erstatten lassen. Typischerweise läuft es so: Die Teilnehmenden zahlen erst, danach müssen sie von dir eine Teilnahmebescheinigung bekommen, dass sie den Kurs auch wirklich besucht haben und anschließend können sie das Entgelt für den Kurs erstattet bekommen. Vorteil ist, du musst das nur einmal machen und dann gilt es für alle Krankenkassen. Es gab mal eine Zeit, da musste man sich von jeder einzelnen Krankenkasse anerkennen lassen und dann gab es ein bisschen Kuddelmuddel. Das Registrierungsverfahren ist vereinheitlicht und etwas aufwendig.

Voraussetzungen für die ZPP-Anerkennung

Dauer der Ausbildung und Übungspraxis

Zunächst einmal gilt es zu beachten, dass es bestimmte Voraussetzungen gibt für den Kursleiter und dann gibt es auch Voraussetzungen für den Kurs selbst. Also für den Kursanbieter, bzw. den Yogalehrer/Yogalehrerin gilt: Er braucht eine zweijährige Yogalehrer-Ausbildung mit mindestens 500 Unterrichtseinheiten, also zum Beispiel die zweijährige Yoga Vidya Yogalehrer-Ausbildung in Stadtzentren oder die dreijährige Yoga Vidya Yogalehrerausbildung oder das zweijährige Yoga Vidya Yogalehrer Bausteinzertifikat. Und dann braucht es die weitere Voraussetzung: ein abgeschlossenes Studium oder ein Berufsabschluss und zwar ein staatlicher Berufsabschluss, also zum Beispiel wenn du Schlossermeister bist, ist das ein abgeschlossenes staatlich anerkanntes Berufsbild. Wenn du dagegen ein Heilpraktiker bist, aber nie studiert hast und auch keine abgeschlossene Berufsausbildung in Deutschland hast, reicht das nicht aus. Es gibt einige Paradoxien dabei.

Also: abgeschlossenes Studium, Berufsabschluss und als nächste Voraussetzung ist der Nachweis von zweihundert Stunden Unterrichtspraxis, nämlich dann, wenn dein Berufsabschluss nicht in einem Gesundheits- oder Sozialbereich liegt. Also, wenn du einen pädagogischen Abschluss hast oder ein Gesundheitsstudium hast oder ein Sozialstudium, dann reicht die zweijährige Yogalehrerausbildung, insbesondere Yoga Vidya Ausbildungen, wenn dein Berufsabschluss aber nicht in einem Gesundheits- oder Sozialbereich ist, dann musst du mindestens zweihundert Stunden Unterrichtspraxis nachweisen.

Das ist natürlich dann manchmal schwierig bei neuen Yogalehrern/Yogalehrerinnen, die hoffen zügig loszulegen, aber viele Anbieter von Yogakursen suchen sich nur die Yogalehrenden, die schon die ZPP-Anerkennung haben, aber zum Beispiel bei Yoga Vidya könntest du in den Yoga Vidya Zentren anfangen zu unterrichten. Wir machen ja nicht nur Anfängerkurse, die ZPP-anerkannt sind, sondern wir haben auch offene Yogastunden, wir haben speziellere Yogakurse und du könntest auch ein paar Wochen als Mithelfer/Mithelferin Karma-Yogi-Mitglied in den Yoga Vidya Ashrams sein und dann kannst du auch eins/zweimal am Tag unterrichten und kannst so dann in ein paar Monaten die zweihundert Unterrichtseinheiten haben. Wir bieten dann natürlich auch an, dass du eine Art Supervision bekommst, dass du Tipps bekommst und das du wirklich im Unterrichten besser wirst. Die nächste wichtige Sache ist: Einreichen eines Stundenbildes, welches den Anforderungen der Krankenkassen der ZPP entspricht.

Modifizierte Grundreihe

Den Hund als Ersatz für den Kopfstand üben

Jetzt bei Yoga Vidya zum Beispiel ist unser zehnwöchiger Anfängerkurs bzw. Yoga I und Yoga II anerkannt. Du musst nur den Kopfstand ersetzen durch den Hund und den Schulterstand durch den kissengestützten Schulterstand. Aus irgendwelchen empirisch nicht nachvollziehbaren und durch keine Forschungsarbeit belegten Gründen soll in einem ZPP-anerkannten Yogakurs kein Kopfstand und kein Schulterstand unterrichtet werden und dann machen wir es halt auch nicht. Man kann ja auch Kopfstand und Schulterstand erst später einführen und die Wirkungen sind ja weiter da.

Unterstützung durch Yoga Vidya Berufsverband

Um das Ganze zu vereinfachen, kann ich dir nur nahelegen: Werde Mitglied im Yoga Vidya Berufsverband, also im Berufsverband der Yoga Vidya Yogalehrerinnen und Yogalehrer. Dort gibt es ein komplettes Musterstundenbild für einen Präventions-Hatha Yogakurs. Du bekommst dann auch Unterstützung und Hilfestellung für die Registrierung und Bewerbung bei der ZPP. Einzelheiten findest du auf unseren Internetseiten oder auch per Email berufsverband@yoga-vidya.de und wie gesagt, was ich eben gesagt habe entspricht dem Stand von Anfang 2018.

Das Ganze wird immer wieder überdacht und neu geregelt und wenn du Mitglied bist im Yoga Vidya Berufsverband, dann erhältst du auch immer wieder die neueren Informationen durch die Mitgliederrundschreiben und du bekommst immer Unterstützung durch unser Verbandsteam. Bei Yoga Vidya sind Anfang 2018 ja auch über 4000 Menschen Mitglied im Berufsverband. Wir haben dort ein ganzes Team von Menschen, die für die Betreuung der Mitglieder zuständig ist. Wir haben auch kostenlose Beratung durch einen Rechtsanwalt, wie auch durch einen Steuerberater. Wir haben Stundenbilder und vieles andere, womit wir Yogalehrer und Yogalehrerinnen unterstützen. Das Ganze kostet zur Zeit (Anfang 2018) fünfzig Euro im Jahr, als Mitglied bekommst du eine ganze Menge, du bist auch im Yoga Vidya Yogalehrerverzeichnis und so hast du viel Unterstützung, einfach indem du Mitglied bist.

Das hat natürlich jetzt auch nur für Deutschland zugetroffen. Schweiz und Österreich haben wieder eigene Regelungen. Auch hierzu kann dich unser Berufsverbandsteam informieren. Es gibt auch ein etwas längeres Video, das gemacht ist von unserer Geschäftsstellenleiterin, die Vichara Shakti, wo sie etwas mehr eingeht und auch auf Fragen eingeht zum Thema Krankenkassenerkennung für Yogalehrerinnen und Yogalehrer.

Warnhinweise zur ZPP-Anerkennung

Vielleicht noch ein Tipp: Mach dich nicht vollständig abhängig von Krankenkassenanerkennungen, denn das kann sich jederzeit ändern. Wenn es dir gelingt ein sehr guter Yogalehrer/Yogalehrerin zu werden, wenn Teilnehmerinnen und Teilnehmer gerne zu deinem Yoga-Unterricht gehen und wenn du eine Gruppe hast, die langfristig bei dir bleibt, selbst wenn die Kurse nicht mehr von den Krankenkassen getragen werden - jetzt wird ja typischerweise nur ein Kurs pro Jahr getragen - dann wird es dir auch nichts ausmachen, wenn irgendwann die Krankenkassenregelungen sich wieder ändern.

Ich weiß, es hat einige Änderungen in Deutschland gegeben. Es war irgendwann mal in den 90iger Jahren recht einfach die Anerkennung zu bekommen. Dann ist sie irgendwann mal vorübergehend weggefallen. Dann wurden sehr strenge Kriterien entwickelt, denen aber in der Praxis die Krankenkassen nicht wirklich gefolgt sind und dann gab es die ZPP, einige vereinfachte Regelungen wurden eingeführt, aber es gab immer wieder Yogalehrende, die sich zu sehr auf die Krankenkassen verlassen haben und bei jeder Regelungsänderung Existenzängste bekommen haben. Also lerne es gut zu unterrichten, deine Teilnehmenden gut zu inspirieren. Sei selbst inspiriert und unterrichte Yoga nicht hauptsächlich, um den Lebensunterhalt zu fristen, sondern um Gutes zu tun. Führe ein einfaches Leben und sorge dafür, dass deine Teilnehmenden großartige Wirkungen verspüren, gesundheitlich, energetisch und geistig und dann wirst du auch langfristig viele begeisterte, treue und inspirierende Teilnehmerinnen haben.

Video - Yoga Präventionskurse unterrichten Video

Hier ein Vortrag zum Thema Yoga Präventionskurse unterrichten von und mit Sukadev Bretz aus der Reihe Yoga Vidya Schulung, Vorträge zum ganzheitlichen Yoga. Dieser Vortrag gibt den Stand von 2018 wieder. Genaueres ist von den Yoga Vidya Berufsverbänden zu erfahren, insbesondere vom Berufsverband der Yoga Vidya Lehrer/innen.

Siehe auch

Seminare

Yoga und Meditation Einführung

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Seminare Hatha Yoga Prävention für Anfänger